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Muster - Stollfuß Medien

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Aktuelle Berater-Informationen<br />

1. Haftung des Steuerberaters für Fehler des Vorgängers nach Praxiserwerb<br />

Thüringer OLG v. 13.2.2008, 7 U 147/07, DStR 2011, 1147, rkr. durch BGH v. 10.2.2011,<br />

IX ZR 45/08.<br />

Die beklagte Steuerberaterin (Bekl.) hatte im Jahr 1997 nach dem Tod ihres Arbeitgebers<br />

dessen Praxis übernommen. Zuvor, im Jahr 1994, hatte der verstorbene Steuerberater, bei<br />

dem die Bekl. zunächst als Steuerfachgehilfin beschäftigt war, die Klägerin (Kl.) fehlerhaft<br />

zu den Voraussetzungen der Erlangung von Investitionszulagen für das Jahr 1994 beraten.<br />

Die zu hoch gewährte Investitionszulage forderte das FA mit Bescheid aus dem Jahr 1999<br />

zurück. Hierfür verlangte die Kl. Schadensersatz aus Steuerberaterhaftung.<br />

Das Thüringer OLG bejahte einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung<br />

des Steuerberatervertrags mit dem verstorbenen Steuerberater in Verbindung mit<br />

dem Praxiskaufvertrag. Der Anspruch der Kl. sei auch nicht verjährt, da die Kl. von der<br />

Bekl. auf den gegen sie selbst gerichteten Schadensersatzanspruch und die drohende Verjährung<br />

nach § 68 StBerG a.F. nicht hingewiesen wurde (sog. Sekundäranspruch).<br />

Hinzuweisen ist darauf, dass eine Begrenzung der Haftung ausdrücklich in dem Übernahmevertrag<br />

hätte vereinbart werden müssen und dass die Zustimmung der Mandanten auf<br />

dieser Grundlage hätte eingeholt werden müssen. Ansonsten muss generell davon ausgegangen<br />

werden, dass bei einem Praxiskauf auch alle Schadensersatzansprüche mit übergehen.<br />

Probleme können insoweit entstehen, als der übernehmende Steuerberater keinen<br />

Versicherungsschutz für diejenigen Schadensersatzansprüche hat, die auf einer Pflichtverletzung<br />

des Praxisverkäufers beruhen.<br />

2. Verpachtung eines Mandantenstamms im Rahmen einer Betriebsaufspaltung<br />

BFH v. 8.4.2011, VIII B 116/10, Stotax-First.<br />

Im Urteilsfall hatte ein Freiberufler den Mandantenstamm seiner freiberuflichen Einzelpraxis<br />

an eine von ihm beherrschte Steuerberatungs-GmbH verpachtet. Strittig war nun,<br />

welche Einkünfte aus der Verpachtung des Mandantenstamms erzielt wurden. Der BFH<br />

hat insofern keine Zweifel daran, dass vorliegend eine freiberufliche Betriebsaufspaltung<br />

vorliegt. Da die Steuerberatungs-GmbH kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielt,<br />

lagen auch hinsichtlich der Erlöse aus der Verpachtung des Mandantenstamms gewerbliche<br />

Einkünfte vor.<br />

3. Akteneinsicht nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens<br />

FG Hamburg v. 2.3.2011, 2 K 59/10, Stotax-First.<br />

Nach dem Gerichtsbescheid des FG Hamburg v. 2.3.2011 besteht kein Anspruch auf<br />

Gewährung von Akteneinsicht nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens zur Vorbereitung<br />

von Regressansprüchen gegen den Steuerberater.<br />

<strong>Muster</strong><br />

4. Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen PC<br />

BVerwG v. 27.10.2010, 6 C 12.09, DStRE 2011, 707.<br />

Das BVerwG bestätigt, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren anknüpfend an den<br />

Besitz eines internetfähigen PC nicht gegen die Verfassung verstößt.<br />

Der Kläger wandte sich gegen seine Heranziehung zu Rundfunkgebühren für einen PC mit<br />

Internetzugang. Einen solchen nutzt er als selbständiger Rechtsanwalt für seinen Kanzleibetrieb.<br />

Nach eigenen Angaben verwendet er den PC ausschließlich für Schreibarbeiten<br />

und beruflich bedingte Recherchen, insbesondere in Rechtsprechungsdatenbanken, sowie<br />

zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, nicht aber zum Empfang von<br />

Rundfunksendungen.<br />

– XII –

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