Muster - Stollfuß Medien
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Aktuelle Berater-Informationen<br />
1. Haftung des Steuerberaters für Fehler des Vorgängers nach Praxiserwerb<br />
Thüringer OLG v. 13.2.2008, 7 U 147/07, DStR 2011, 1147, rkr. durch BGH v. 10.2.2011,<br />
IX ZR 45/08.<br />
Die beklagte Steuerberaterin (Bekl.) hatte im Jahr 1997 nach dem Tod ihres Arbeitgebers<br />
dessen Praxis übernommen. Zuvor, im Jahr 1994, hatte der verstorbene Steuerberater, bei<br />
dem die Bekl. zunächst als Steuerfachgehilfin beschäftigt war, die Klägerin (Kl.) fehlerhaft<br />
zu den Voraussetzungen der Erlangung von Investitionszulagen für das Jahr 1994 beraten.<br />
Die zu hoch gewährte Investitionszulage forderte das FA mit Bescheid aus dem Jahr 1999<br />
zurück. Hierfür verlangte die Kl. Schadensersatz aus Steuerberaterhaftung.<br />
Das Thüringer OLG bejahte einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung<br />
des Steuerberatervertrags mit dem verstorbenen Steuerberater in Verbindung mit<br />
dem Praxiskaufvertrag. Der Anspruch der Kl. sei auch nicht verjährt, da die Kl. von der<br />
Bekl. auf den gegen sie selbst gerichteten Schadensersatzanspruch und die drohende Verjährung<br />
nach § 68 StBerG a.F. nicht hingewiesen wurde (sog. Sekundäranspruch).<br />
Hinzuweisen ist darauf, dass eine Begrenzung der Haftung ausdrücklich in dem Übernahmevertrag<br />
hätte vereinbart werden müssen und dass die Zustimmung der Mandanten auf<br />
dieser Grundlage hätte eingeholt werden müssen. Ansonsten muss generell davon ausgegangen<br />
werden, dass bei einem Praxiskauf auch alle Schadensersatzansprüche mit übergehen.<br />
Probleme können insoweit entstehen, als der übernehmende Steuerberater keinen<br />
Versicherungsschutz für diejenigen Schadensersatzansprüche hat, die auf einer Pflichtverletzung<br />
des Praxisverkäufers beruhen.<br />
2. Verpachtung eines Mandantenstamms im Rahmen einer Betriebsaufspaltung<br />
BFH v. 8.4.2011, VIII B 116/10, Stotax-First.<br />
Im Urteilsfall hatte ein Freiberufler den Mandantenstamm seiner freiberuflichen Einzelpraxis<br />
an eine von ihm beherrschte Steuerberatungs-GmbH verpachtet. Strittig war nun,<br />
welche Einkünfte aus der Verpachtung des Mandantenstamms erzielt wurden. Der BFH<br />
hat insofern keine Zweifel daran, dass vorliegend eine freiberufliche Betriebsaufspaltung<br />
vorliegt. Da die Steuerberatungs-GmbH kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielt,<br />
lagen auch hinsichtlich der Erlöse aus der Verpachtung des Mandantenstamms gewerbliche<br />
Einkünfte vor.<br />
3. Akteneinsicht nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens<br />
FG Hamburg v. 2.3.2011, 2 K 59/10, Stotax-First.<br />
Nach dem Gerichtsbescheid des FG Hamburg v. 2.3.2011 besteht kein Anspruch auf<br />
Gewährung von Akteneinsicht nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens zur Vorbereitung<br />
von Regressansprüchen gegen den Steuerberater.<br />
<strong>Muster</strong><br />
4. Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen PC<br />
BVerwG v. 27.10.2010, 6 C 12.09, DStRE 2011, 707.<br />
Das BVerwG bestätigt, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren anknüpfend an den<br />
Besitz eines internetfähigen PC nicht gegen die Verfassung verstößt.<br />
Der Kläger wandte sich gegen seine Heranziehung zu Rundfunkgebühren für einen PC mit<br />
Internetzugang. Einen solchen nutzt er als selbständiger Rechtsanwalt für seinen Kanzleibetrieb.<br />
Nach eigenen Angaben verwendet er den PC ausschließlich für Schreibarbeiten<br />
und beruflich bedingte Recherchen, insbesondere in Rechtsprechungsdatenbanken, sowie<br />
zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, nicht aber zum Empfang von<br />
Rundfunksendungen.<br />
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