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3. Durchlässigkeit zwischen beruflicher Aus- und Weiter- bildung ...

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4. Eine pauschale Anrechnung von Kompetenzen aus der Erstaus<strong>bildung</strong> erscheint<br />

wegen der fehlenden Vergleichbarkeit der tatsächlichen Qualität von <strong>Aus</strong><strong>bildung</strong>sabschlüssen<br />

nicht machbar; auf der anderen Seite ist eine individuelle Anrechnung<br />

wegen des erheblichen Arbeitsaufwands nur für Einzelfälle realisierbar. Dies wird<br />

an den Fachhochschulen bereits praktiziert.<br />

5. Wenn Teile einer Fort<strong>bildung</strong> (z.B. Kamera-Meister IHK) anerkannt werden sollen,<br />

ist eine gemeinsame Qualitätssicherung unverzichtbar. Dies läuft im Gr<strong>und</strong>e auf<br />

eine Zertifizierung einer Fort<strong>bildung</strong>seinrichtung durch eine Hochschule hinaus.<br />

6. Die eingehende Betrachtung von auf den ersten Blick „äquivalenten“ Bildungsbausteinen<br />

ist unverzichtbar; das betrifft vor allem den Umfang <strong>und</strong> das qualitative Niveau<br />

des jeweiligen Lernergebnisses. Wünschenswert wäre für die duale Berufsaus<strong>bildung</strong><br />

eine Form der Modulbeschreibung, wie sie in Folge des Bologna-<br />

Prozesses im Bachelor/Master-System eingeführt wurde.<br />

7. Hochschulen sehen juristische Probleme bei der Anrechnung. Schon jetzt klagt<br />

sich eine wachsende Zahl von Bewerbern auf NC-Studienplätze ein; „Wie ist das<br />

bei einer individuellen Anerkennung von Kompetenzen“? Frage eines Diskussionsteilnehmers:<br />

„Kann sich dann nicht jeder einklagen?“ – „Und ist ein bilaterales Abkommen<br />

<strong>zwischen</strong> einem Studiengang <strong>und</strong> einer privaten Fort<strong>bildung</strong>sakademie<br />

rechtlich überhaupt zulässig (Stichwort Qualitätsverb<strong>und</strong>)? Wie reagieren die anderen<br />

Akademien, deren Absolventen die Möglichkeit zur Anrechnung versagt<br />

wird“?<br />

8. Module einer <strong>Aus</strong><strong>bildung</strong> können je nach Anrechnungskonzept sowohl „aufwärts<br />

kompatibel“ als auch „abwärts kompatibel“ genutzt werden: „aufwärts“, wenn Kompetenzen<br />

aus <strong>Aus</strong><strong>bildung</strong> <strong>und</strong> Beruf individuell auf ein Hochschulstudium anerkannt<br />

werden, „abwärts“, wenn ein Modul einer beruflichen Fort<strong>bildung</strong> dem<br />

Hochschul-Curriculum entnommen wurde. So ist gr<strong>und</strong>sätzlich vorstellbar, dass<br />

Bildungsbausteine, die sowohl in einer Meisterfort<strong>bildung</strong> als auch im Hochschulstudium<br />

in äquivalenter Form vorkommen, von der Hochschule (gemeinsam mit<br />

der Fort<strong>bildung</strong>sakademie) entwickelt <strong>und</strong> an beiden Bildungseinrichtungen in<br />

gleicher Form angeboten werden. Dass in einem solchen Fall eine vollständige<br />

Anrechnung auf der Hand liegt, bedarf keiner ausführlichen Begründung.<br />

9. „Die Wirtschaft muss mit im Boot sitzen!“ Dieser Appell, der von mehreren Diskussionsteilnehmern<br />

geäußert wurde, macht deutlich, dass auch das Anrechnungsthema<br />

– wie die berufliche Bildung insgesamt – nicht ohne Blick auf den<br />

Arbeitsmarkt diskutiert werden sollte. „Wenn die Unternehmen eine Verkürzung<br />

des Studiums wollen <strong>und</strong> diese Absolventen einstellen“, so ein weiteres Statement<br />

aus der R<strong>und</strong>e, „dann werden wir uns mit einem solchen Konzept gerne ernsthaft<br />

beschäftigen.“<br />

10. Verkürzung des Studiums ist nicht der einzige Gewinn, den Studienbewerber mit<br />

<strong>Aus</strong><strong>bildung</strong> <strong>und</strong> Berufserfahrung aus einer Anrechnung ziehen können. Anstelle<br />

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