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3. Durchlässigkeit zwischen beruflicher Aus- und Weiter- bildung ...

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Fazit<br />

Als Ergebnisse des Workshops wurden folgende Eckpunkte festgehalten:<br />

- Bei der Zugangsberechtigung ist eine gesetzlich geregelte <strong>Durchlässigkeit</strong> gegeben<br />

- Erstaus<strong>bildung</strong>en <strong>und</strong> geregelte <strong>Weiter</strong><strong>bildung</strong>en werden bereits auf praktische<br />

Studienmodule angerechnet (Vorpraktikum, Praxissemester).<br />

- Bei drei weiteren Modulen sind Überschneidungen <strong>und</strong> Potenziale der Anrechnung<br />

vorhanden, die weiter diskutiert werden sollten.<br />

- Ein Abkommen mit einem einzelnen <strong>Weiter</strong><strong>bildung</strong>sträger ist rechtlich nicht möglich.<br />

Vorstellbar wäre ein Modell, in dem sich die Institutionen organisieren <strong>und</strong> gemeinsam<br />

an die TFH herantreten.<br />

- Das Verfahren sollte fortgeführt <strong>und</strong> extern begleitet werden.<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde für die beiden Profile Veranstaltungstechnik <strong>und</strong> AV-<br />

Medien versucht, anhand von in der Berufsschule <strong>und</strong> im Betrieb erworbenen Kompetenzen<br />

Potenziale zur Anrechnung für inhaltlich aufbauende Studiengänge zu ermitteln.<br />

Ein großer Teil der auf der beschreibenden Ebene ermittelten Äquivalenzen konnte in<br />

den Workshops auch hinsichtlich ihres Learning-Outcomes bestätigt werden. Damit ist<br />

Potenzial zur Anrechnung <strong>beruflicher</strong> Kompetenzen vorhanden. Ob <strong>und</strong> wie dies umgesetzt<br />

werden kann, muss in einem nächsten Schritt weiter diskutiert werden. Vorstellbar<br />

sind eine pauschale Anrechnung abgestimmter Module oder Praxisphasen<br />

sowie Pilotprojekte mit ausgewählten Bildungsträgern.<br />

Für den Bereich der AV-Medien bleibt abzuwarten, wie die Inhalte der neuen <strong>Aus</strong><strong>bildung</strong>sverordnung<br />

für den Mediengestalter Bild <strong>und</strong> Ton in den Folgejahren umgesetzt<br />

werden.<br />

Für den Bereich Veranstaltungstechnik lässt sich festhalten, dass in den einschlägigen<br />

Studiengängen der Anteil der Studenten mit einer Erstaus<strong>bildung</strong> als Fachkraft ansteigt,<br />

Meister dagegen nur vereinzelt den Studiengang auswählen, obwohl hier der<br />

Anteil anzurechnender Kompetenzen höher liegt. Insofern würde sich für diese (kleine)<br />

Zielgruppe ein individuelles Verfahren anbieten.<br />

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