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Ausgabe 7/2009 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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inhalt<br />

RubRiken<br />

PanoRama 6<br />

bV 22 Pensionisten 27<br />

seRViCe<br />

ReCht 34<br />

wbV wohnen 39<br />

bVa 40<br />

GÖD-hotels 42<br />

ZimmeRbÖRse 44<br />

GÖD-CaRD 45<br />

GeweRksChaft<br />

bV 2 wiRtsChaftsVeRwaltunG 46<br />

GeweRksChaft aktuell 47<br />

Haben sie einen neuen arbeitgeber oder stehen sie vor ihrer Pensionierung?<br />

in diesen Fällen rufen sie bitte 01/534 54-131 bzw. -132 (evidenz der GÖD)<br />

oder senden sie uns ein e-Mail: goed@goed.at<br />

20 24<br />

aus DeR ReDaktion<br />

„Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen,<br />

sondern möglich machen.“ Antoine de Saint-Exupéry<br />

Darum verlässt sich die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> auch nicht auf wahrsagende kristallkugeln, sondern macht<br />

lieber gleich selbst Nägel mit köpfen, wenn es um ihre zukunft geht. Nach zehn Jahren harter verhandlungen konnte die<br />

GÖD nun durchsetzen, dass weitere 150.000 bundesbediensteten aus der bundesverwaltung, bundesbeamtinnen ausgegliederter<br />

einrichtungen und landeslehrerinnen in die vorsorge der bundespensionskasse einbezogen werden. lesen<br />

sie in unserer Titelgeschichte, was es heißt, bei der zahlenmäßig größten Pensionskasse des landes Mitglied zu sein.<br />

erfolgversprechend ist auch die einbeziehung der Post- und Telekom-Mitarbeiterinnen in den verwaltungsbereich der<br />

Polizei. Für den ebenso überlasteten Justizbereich soll nun eine ähnliche lösung gefunden werden.<br />

Gemeinsam auf die suche nach ideen für ein wirklichkeitsgetreues bild von seniorinnen im 21. Jahrhundert begaben<br />

sich experten bei der veranstaltung „Generationen-Focus 60 plus“. Warum Älterwerden nicht zwangsläufig etwas mit<br />

Taubenfüttern und bankerlsitzen zu tun hat – ganz im Gegenteil! – lesen sie ab seite 28.<br />

viel spaß beim lesen wünscht die redaktion<br />

Impressum „GÖD – Der öffentliche <strong>Dienst</strong> aktuell“ ist das Mitgliedermagazin der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> und erscheint im 63. Jahrgang.<br />

HerausGeber: <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>, Fritz Neugebauer. MeDieNiNHaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, a-1010 Wien, Teinfaltstraße 7.<br />

CHeFreDakTeur: Hermann Feiner, a-1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Tel.: 01/534 54-233, Fax: DW 326. internet: www.goed.at. e-Mail: goed@<br />

goed.at. reDakTioNsleiTuNG: Dr. Michaela baumgartner. CHeFiN voM DieNsT: Mag. katharina steiner. MiTarbeiTer/iNNeN TexT:<br />

Hermann Feiner, Dr. otto benesch, Judith Humer, Mag. Martin Holzinger, reg.-rat kurt kumhofer, emanuel lampert, , Mag. Helmut Mooslechner,<br />

Janine Polyak, Josef strassner, Mag. angelika strobl, ass.-Prof. Dr. barbara Weichselbaum, Michael Winhofer, Mag. edgar Wojta.<br />

GraFisCHe leiTuNG & layouT: andrea Donesch. koNzePTioN, aNzeiGeN: Modern Times Media verlagsgesmbH, a-4111 Walding. büro<br />

Wien: a-1030 Wien, lagergasse 6/2/35, Tel.: 01/513 15-50, Fax: DW 21. HersTeller: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und verlags-<br />

ges. m. b. H., a-3100 st. Pölten, Gutenbergstraße 12. verlagsort: Wien. HersTelluNGsorT: st. Pölten. Dvr-Nr.: 0046655. Die redaktion<br />

behält sich das ausschließliche recht auf vervielfältigung und vertrieb der zum abdruck gelangenden beiträge sowie ihre verwendung für<br />

andere ausgaben vor. Namentlich gekennzeichnete beiträge stellen die Meinung des autors dar, die sich nicht mit der Meinung der GÖD<br />

decken muss. symbolfotos: Joerg schwanke, tomsturm, Doreen salcher, matttilda, Thaut images, Gudellaphoto, arthurdent - Fotolia.com


28<br />

titelGesChiChte<br />

Geschafft! 12<br />

Zusatzpensionsvorsorge<br />

durch Bundespenionskasse<br />

150.000 bundesbediensteten aus der bundesverwaltung,<br />

bundesbeamtinnen ausgegliederter einrichtungen und<br />

landeslehrerinnen wird die zusätzliche Pensionslesitung der<br />

bundespensionskasse ermöglicht. Möglich gemacht hat dies<br />

der einsatz der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> – informieren<br />

sie sich ab seite 12, welche vorteile sie dadurch in<br />

zukunft genießen werden.<br />

im interview erklärt Dr. Willi Gloss, wie es nach zehn Jahren<br />

verhandlungen zum endausbau kam.<br />

reportage 20<br />

Planstellen – bundesministerin am zug<br />

Die integration von Post- und Telekom-Mitarbeiterinnen<br />

im Polizeibereich wird von der GÖD gutgeheißen.<br />

Nun ist eine analoge lösung für das überlastete Justizressort<br />

gefragt, ist sich Gerhard scheucher, vorsitzender<br />

Justizgewerkschaft, sicher. Mit Mag. konrad kogler<br />

und Mag. karl Hutter sprach emanuel lampert über<br />

die situation der neuen Polizeimitarbeiter.<br />

antikorruption 24<br />

antikorruptionsstrafrecht – alles besser?<br />

ass.-Prof. Dr. barbara Weichselbaum erklärt, was<br />

sich durch das heuer beschlossene korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz<br />

für öffentlich bedienstete<br />

geändert hat.<br />

penspower 27<br />

so aktiv wie noch nie!<br />

Die Diskussion mit hochkarätigen Gästen zum Thema<br />

„Generationen-Focus 60 plus“ zeigte, dass sich das<br />

image älterer Menschen gewandelt hat. viele senioren<br />

sind heute flexibel, interessiert und unternehmungslustig<br />

– die Medien hinken allerdings mit bildern von<br />

kränklichen, taubenfütternden Menschen der Wirklichkeit<br />

noch hinterher.<br />

32<br />

kommunikation 32<br />

bleiben sie im Gespräch!<br />

vom richtig geführten Mitarbeitergespräch profitieren<br />

sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber. ein interaktives<br />

schulungsvideo hilft bundesbediensteten,<br />

den richtigen Ton für Mitarbeitergespäche zu treffen.<br />

Mag. angelika strobl fasst für sie zusammen, worauf<br />

es ankommt.<br />

recht 34<br />

Wer trägt die kosten des sachaufwandes? Die Mitglieder<br />

eines betriebsrates erhalten zur erfüllung ihrer<br />

aufgaben vom arbeitgeber die dafür notwendige<br />

freie zeit unter Fortzahlung ihrer bezüge. Wer aber<br />

trägt die kosten, die dem betriebsrat durch seine<br />

Tätigkeit entstehen?<br />

Mag. Martin Holzinger gibt aufschluss.<br />

recht 36<br />

Die ruhestandsversetzung „krankheitshalber“<br />

ein schwerer unfall, langwierige krankheit –<br />

kommt es auch nach langem krankenstand nicht<br />

zur völligen Genesung, steht eine Frühpension<br />

im raum.<br />

Mag. edgar Wojta erläutert die rechtlichen<br />

umstände.<br />

5<br />

GÖD | 6_<strong>2009</strong>


panorama<br />

Filmtipp:<br />

Körndlbauern<br />

und Zegerltrager<br />

Welche Körndln sät der Bauer? Wer waren die Zegerltrager?<br />

Wie funktionierte ein Schanzwagen? Anna Thaller zeigt in<br />

ihrem Film den Alltag, den unsere Vorfahren früher auf dem<br />

Land zu bewältigen hatten.<br />

Bezug über Anna Thaller, 3552 Lengenfeld, Dornergasse 13,<br />

Tel.: 0664/424 78 13, thaller.anna@a1.net<br />

ruhiger ruhestand<br />

glosse<br />

Wenn man diversen Umfragen Glauben schenkt, vertrauen<br />

unsere jüngeren Kolleginnen und Kollegen<br />

kaum noch der staatlichen Pensionsvorsorge.<br />

Viele befürchten, dass es für sie, die in 30 bis 40 Jahren<br />

den Ruhestand erreichen, keine Pension mehr geben<br />

wird, mit der man einen ruhigen Lebensabend genießen<br />

kann.<br />

Natürlich bin auch ich kein Hellseher, aber ich bin<br />

Realist und Optimist.<br />

Daher lautet die Devise:<br />

Handeln, nicht jammern!<br />

Die Hände in den Schoß zu legen oder sich schicksalhaft<br />

dem möglichen Untergang zu ergeben ist nicht<br />

Sache einer <strong>Gewerkschaft</strong> und Interessenvertretung<br />

wie der GÖD.<br />

Die GÖD kämpft bekanntlich für die Aktiven, um deren<br />

Arbeitsumfeld, Gesundheit, Bezahlung und Sicherheit<br />

in vielerlei Hinsicht.<br />

Die GÖD kämpft auch für die, die sich derzeit in ihrem<br />

wohlverdienten Ruhestand befinden.<br />

Die GÖD bemüht sich aber auch, vorauszuschauen<br />

und heute Taten zu setzen, damit morgen unsere<br />

Mitglieder und alle Bediensteten ebenfalls ihren Ruhestand<br />

und ihr gerechtes und sicheres Auskommen<br />

finden können.<br />

Daher ist rechtzeitig vorzusorgen.<br />

Das hat die GÖD erreicht, für sehr viele unserer Kolleginnen<br />

und Kollegen!<br />

Wäre schön, wenn uns auch viele im Gegenzug ihr<br />

Vertrauen schenken und die GÖD aktiv unterstützen<br />

würden.<br />

Denn von selbst passiert nichts!<br />

Da braucht es eine starke <strong>Gewerkschaft</strong>, damit Sie<br />

und wir alle auch in Zukunft einen ruhigen Ruhestand<br />

genießen können.<br />

das meint ihr helmut mooslechner<br />

Fürchten will<br />

gelernt sein<br />

Wenn im Oktober Nebelschwaden durch<br />

die Gassen ziehen und sich das Tageslicht schon<br />

früh verabschiedet, dann kriecht mancherorts ganz<br />

langsam ein dunkles Gefühl aus den Ritzen. Das<br />

Unheimliche wird es genannt,und diesen Herbst ist<br />

auch das Leopold Museum nicht vor seiner Umarmung<br />

gefeit. Aufhänger der neuen Ausstellung ist<br />

einer der großen Meister in der Darstellung von<br />

Angst, Zerrissenheit und Tod: Edvard Munch. Dank<br />

großzügiger und hochinteressanter Leihgaben des<br />

Munch Museums in Oslo bekommt man in „Edvard<br />

Munch und das Unheimliche“ nun einen tiefen Einblick<br />

in das turbulente Seelenleben des Norwegers.<br />

Doch eigentlich steht dieser eher am Schlusspunkt<br />

einer Tradition, die in der bildenden Kunst schon<br />

seit jeher Stoff für seelenaufreibende Darstellungen<br />

lieferte. Auch Albrecht Dürer und Hieronymus<br />

Bosch fingen die Stimmung des Unheimlichen<br />

in ihren Bildern ein, ebenso wie Goya in seinen<br />

„Caprichos“ und der Italiener Piranesi in den „Carceri“.<br />

Das Leopold Museum lädt seine Besucher<br />

auf eine Reise ein, die im späten 18. Jahrhundert


eginnt und sich bis ins frühe 20. Jahrhundert fortsetzt.<br />

Hauptattraktionen neben Munch sind der selten<br />

in Wien zu sehende Belgier James Ensor sowie<br />

Arbeiten von Arnold Böcklin und Gustave Moreau,<br />

beides Vertreter des sich der Seele widmenden Symbolismus.<br />

Österreichische Verbindungen ergeben<br />

sich freilich durch die Schriften Sigmund Freuds,<br />

der in „Das Unheimliche“ und in dem epochalen<br />

Werk „Die Traumdeutung“ das auf Papier bannte,<br />

was zeitgleich verschiedenste Künstler auf der<br />

Leinwand fixierten. Weitere Brücken lassen sich zur<br />

Literatur schlagen, indem die Albträume aus der<br />

Feder Edgar Allen Poes plötzlich zu unheimlichen<br />

Bildern aus Ensors Pinsel werden.<br />

„Edvard Munch und das Unheimliche“<br />

im Leopold Museum.<br />

Wer sich nicht allein durch die finsteren Pforten<br />

des Museums traut, kann auch einen Rundgang an<br />

der Hand eines Führers wagen. Möglichkeit dazu<br />

besteht vom 16. 10. <strong>2009</strong> bis zum 18. 1. 2010 täglich<br />

außer <strong>Dienst</strong>ag von 10 bis 18 Uhr, donnerstags<br />

mit verlängerten Öffnungszeiten bis 21 Uhr. Weitere<br />

Informationen kann man einfach auf www.leopoldmuseum.at<br />

abrufen.<br />

Fotos: salzburger Jazz-herbst & Vienna entertainment / © VBk wien <strong>2009</strong> / the munch museum / the munch ellingsen group / munch-museet, oslo<br />

gewerkschaFt international<br />

europa<br />

Frankreich, Selbstmordwelle. Während<br />

die französische Post durch einen Generalstreik<br />

gegen ihre Privatisierung die Nation auf<br />

Trab hält, macht die schon seit 2004 privatisierte<br />

Telecom mit einer Reihe von Selbstmorden<br />

Schlagzeilen. Für Yonnel Dervin, der sich während<br />

einer Sitzung ein Messer in die Brust rammte,<br />

endete die Verzweiflungstat zwar nicht tödlich,<br />

23 seiner Mitarbeiter hatten in den vergangenen<br />

anderthalb Jahren aber weniger Glück. Nicht nur<br />

verschiedene <strong>Gewerkschaft</strong>en forderten ein sofortiges<br />

Handeln, sondern ebenso der Arbeits­ und<br />

Sozialminister, dem Generaldirektor Lombard<br />

versprechen musste, eilends Maßnahmen einzuleiten.<br />

In einem Interview jedoch tat er die sein<br />

Unternehmen heimsuchende Selbstmordwelle als<br />

ein Modephänomen ab.<br />

Belgien, Unterstützung.. Infolge der möglichen<br />

Schließung des Opel­Werks in Antwerpen<br />

bekamen die belgischen Mitarbeiter Unterstützung<br />

von ihren deutschen Kollegen aus Bochum. Diese<br />

schlossen sich ihrer Demonstration an, denn „wenn<br />

wir nicht kämpfen, könnte es morgen Bochum,<br />

Luton oder Zaragoza sein“, beschrieb der Generalsekretär<br />

des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes<br />

die Gefahr, die für alle Arbeitnehmer von<br />

der Übernahme des Konzerns ausgehe.<br />

international<br />

USA, Hoffnung. In den USA wird alle<br />

23 Minuten ein Arbeitnehmer aufgrund seiner<br />

gewerkschaftlichen Tätigkeiten entlassen. Wenig<br />

verwunderlich daher, dass eine Rede Barack<br />

Obamas beim AfL­CIO­Kongress in Pittsburgh für<br />

positive Furore sorgte. Mit seinem Leitmotiv „Wir<br />

brauchen starke <strong>Gewerkschaft</strong>en für eine starke<br />

Wirtschaft“ konnte der US­Präsident bei den<br />

Delegierten punkten, die seine Rede mit Standing<br />

Ovations honorierten.<br />

Türkei, Marsch. Im April dieses Jahres<br />

wurde das Aus für 276 türkische Gemeindearbeiter<br />

verkündet, deren Aufgabenbereiche seit der Kündigung<br />

von der Gemeinde ausgelagert wurden.<br />

Nichtsdestotrotz weigerten sich die Angestellten<br />

während einer Dauer von 130 Tagen, das Feld zu<br />

räumen, bis die örtliche Polizei sie letztendlich<br />

von ihrem Arbeitsplatz entfernte. Nun sind die<br />

Betroffenen – allesamt Mitglieder der Genel­IS­<br />

<strong>Gewerkschaft</strong> – zu einem 500 Kilometer langen<br />

Protestmarsch von Izmir nach Ankara aufgebrochen.<br />

Mit Wegstrecken von 20 Kilometern pro Tag<br />

wollen die Arbeiter die Distanz im Zeitraum von 30<br />

Tagen zurückgelegt haben, um so auf ihre prekäre<br />

Lage aufmerksam zu machen.<br />

7<br />

gÖd | 7_<strong>2009</strong>


panorama<br />

8<br />

alles musik…<br />

sternstunden<br />

mit PhiliPP glass<br />

Es hat wohl noch niemand ein so breites, sich über<br />

mehrere Generationen erstreckendes Publikum auf dieselbe<br />

Weise begeistern können, wie dies Philipp Glass vermag.<br />

Wem er nicht aus dem Opern­ oder Konzerthaus bekannt<br />

ist, der hat vermutlich schon einen seiner vielgerühmten<br />

Film­Soundtracks genossen. Linz – der Kulturhauptstadt<br />

<strong>2009</strong> – erweist dieser Komponist nun die besondere Ehre<br />

der Uraufführung seiner Oper mit dem Namen „Kepler“. Der<br />

bekannte deutsche Wissenschaftler Johannes Kepler lebte<br />

einst in der Stadt an der Donau, doch sind es weniger diese<br />

biografischen Daten, für die sich Glass in seinem Meisterwerk<br />

interessiert, als die Fragen, die einen so großen Geist<br />

beschäftigten. Für das Libretto ist die österreichische Theatermacherin<br />

Martina Winkel verantwortlich, deren Arbeit von<br />

Regisseur und Videokünstler Peter Missotten gekonnt umgesetzt<br />

wird. Man darf sich freuen auf einen Abend, der Zeugnis<br />

gibt von der langjährigen und produktiven Zusammenarbeit<br />

zwischen Glass und Opernchef Dennis Russel Davis, die<br />

sich wunderschön über die Instrumente des Linzer Bruckner<br />

Orchesters ausdrückt. Noch bis zum 9. Jänner bietet sich die<br />

Gelegenheit, mit einer<br />

solchen Spitzenbesetzung<br />

in planetarischmusikalische<br />

Sphären<br />

im Linzer Landestheater<br />

einzutreten. Auskunft<br />

über Plätze in diesem<br />

Raumschiff gibt es unter<br />

der Telefonnummer<br />

0800/218 000 oder auf<br />

der Internetseite www.<br />

landestheater­linz.at.<br />

salZBurg<br />

und die saxoPhone<br />

Das Saxophon gehört zum<br />

Jazz wie der Jazz­Herbst seit mittlerweile<br />

14 Jahren zu Salzburg. Auch heuer<br />

wieder öffnet die Stadt, die sonst eher für<br />

ihren Sohn einer völlig anderen musikalischen<br />

Richtung bekannt ist, anerkannten<br />

Jazzmusikern aus aller Welt die Tore.<br />

Mozarts Geburtsort mag zwar kein New<br />

Orleans sein, nichtsdestotrotz liest sich<br />

die Teilnehmerliste der vergangenen Jahre<br />

wie das Who’s who des Jazz. Klingende<br />

Namen wie Ray Charles und James Morrison<br />

blitzen da auf, und auch heuer dürfen<br />

sich die Besucher wieder auf ein ausgeklügeltes<br />

Programm freuen. Ein besonderer<br />

Schwerpunkt wird dieses Jahr auf<br />

österreichische Musiker gelegt, was in<br />

der Widmung des gesamten 2. November<br />

zu Ehren Joe Zawinuls gipfelt. Im Gedenken<br />

an die 2007 verstorbenen Koryphäe<br />

des österreichischen Jazz hat Rudi Wilfer<br />

ein „Requiem For Joe Zawinul“ komponiert,<br />

das in der Evangelischen Christuskirche<br />

seine Uraufführung erleben wird.<br />

Neben diverser Live­Performances können<br />

cinephile Jazzliebhaber ihre beiden<br />

Leidenschaften verbinden und Filme aus<br />

der Reihe „Jazz in the Movies“ genießen.<br />

Eine weitere Ergänzung der großartigen<br />

musikalischen Gestaltung bietet die<br />

Ausstellung „close up jazz“, die am 29.<br />

Oktober im Museum der Moderne eröffnet<br />

werden wird.<br />

Auf www.salzburgerjazzherbst.at finden<br />

Interessierte das gesamte Programm, schon<br />

Entschlossene können sich anschließend<br />

unter der Telefonnummer 01/504 85 00<br />

Karten sichern. Das Festival findet von<br />

28. 10. bis 8. 11. <strong>2009</strong> an verschiedenen<br />

Spielstätten in Salzburg statt.<br />

hat sich ihr name<br />

oder ihre adresse geändert?<br />

In diesen Fällen rufen Sie bitte die Evidenz der<br />

GÖD, Tel.: 01/534 54­131 oder ­132, oder senden<br />

Sie uns ein E­Mail: goed.evidenz@goed.at.


MEIN ZUHAUSE:<br />

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Ihr Zuhause ist Ihr persönlicher Rückzugsort – ein Platz, an dem Sie sich wohl und sicher fühlen. So soll es auch bleiben!<br />

Eine Sicherheitstür und/oder Alarmvorrichtung trägt dazu bei, Einbruchdiebstähle zu verhindern und reduziert gleichzeitig Ihre<br />

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Foto: sxc.hu


pv-wahl<br />

10<br />

nutzen sie ihr wahlrecht<br />

auch mittels<br />

Briefwahl<br />

Bundes-Personalvertretungswahlen am 25. und 26. November <strong>2009</strong><br />

Am 25. und 26. November <strong>2009</strong> finden die<br />

Bundes-Personalvertretungswahlen statt. Sie können Ihre<br />

Stimme auch auf dem Wege der Post, <strong>Dienst</strong>- oder Kurierpost<br />

(Briefwahl) abgeben. Beachten Sie dazu folgendes:<br />

Sie müssen die Briefwahl rechtzeitig bei Ihrem zuständigen<br />

<strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss beantragen. Dies können Sie<br />

nach Auflegen der Wählerliste ab 28. 10. <strong>2009</strong> tun. Der<br />

<strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss hat sodann über die Zulassung<br />

zur Briefwahl zu entscheiden und übermittelt Ihnen bis<br />

spätestens 18. November <strong>2009</strong> (Frist für die Kundmachung<br />

der Wahlvorschläge und des Wahlortes bzw. der Wahlzeit)<br />

die Briefwahlunterlagen.<br />

In den Briefwahlunterlagen müssen sich folgende Wahlbehelfe<br />

befinden:<br />

• ein leerer (kleiner) Umschlag für Ihre Stimmzettel („Wahlkuvert“)<br />

• verschiedenfarbige Stimmzettel für die Wahl der diversen<br />

Ausschüsse<br />

• ein bereits frankierter, mit Ihrem Absender versehener<br />

(größerer) Briefumschlag (Rücksendekuvert), der die<br />

Aufschrift „Personalvertretungswahl <strong>2009</strong>“ trägt und an<br />

den <strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss adressiert ist.<br />

So gehen Sie bei der Briefwahl richtig vor:<br />

• Auf dem jeweiligen Stimmzettel kreuzen Sie in dem dafür<br />

vorgesehenen Kreis die Wählergruppe an, der Sie Ihre<br />

Stimme geben wollen.<br />

• Sämtliche Stimmzettel legen Sie in das Wahlkuvert.<br />

• Das Wahlkuvert verschließen Sie, ohne es zuzukleben.<br />

• Dann legen Sie das Wahlkuvert, ohne es in irgendeiner<br />

Weise gekennzeichnet zu haben, in das (größere) Rücksendungskuvert.<br />

• Das Rücksendungskuvert verschließen Sie durch Verkleben,<br />

Versiegeln usw. und senden es auf dem Postweg<br />

oder auf dem Wege der <strong>Dienst</strong>post bzw. Kurierpost<br />

ab, nachdem Sie sich überzeugt haben, dass das Rücksendungskuvert<br />

Ihren Absender trägt.<br />

• Ihre Stimme ist nur dann gültig, wenn das Kuvert bis<br />

spätestens 26. November <strong>2009</strong>, Ende der Wahlzeit, beim<br />

<strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss einlangt.<br />

Sollten Sie trotz Zulassung zur Briefwahl eine persönliche<br />

Stimmabgabe im Wahllokal am 25. und 26. November<br />

<strong>2009</strong> vorziehen, so steht Ihnen dies frei. In diesem Fall werden<br />

Sie gebeten, nach Möglichkeit die Ihnen übermittelten<br />

Wahlbehelfe mitzunehmen.<br />

Selbst wenn Sie Ihre Stimme bereits auf dem Postweg abgesendet<br />

haben, hindert Sie das nicht daran, dennoch das<br />

Wahllokal zur persönlichen Stimmabgabe aufzusuchen.<br />

Dies könnte sich beispielsweise dann als notwendig erweisen,<br />

wenn Sie am rechtzeitigen Einlangen Ihrer Briefwahl-<br />

Stimme beim <strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss zweifeln.<br />

HERMANN FEINER


halten wir fest:<br />

xxxÖsterreich<br />

hat einen kleinen<br />

öffentlichen <strong>Dienst</strong><br />

Es ist die Zeit der Lizitation: Der Wirtschaftskammerpräsident,<br />

der Rechnungshofpräsident, der Leiter<br />

des Wirtschaftsforschungsinstituts IHS und selbst der<br />

Bundeskanzler werfen Einsparsummen zwischen 3,5 und<br />

7 Milliarden Euro allein im öffentlichen <strong>Dienst</strong> in eine<br />

Diskussion des gegenseitigen Überbietens hinein. Der Vorarlberger<br />

Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber, ein<br />

absoluter Kenner der tatsächlichen Größe der Leistungen<br />

und der Kosten des öffentlichen <strong>Dienst</strong>es in Österreich,<br />

nennt diese Diskussion „sensationell praxisfern“.<br />

Und die Fakten über den öffentlichen <strong>Dienst</strong> in Österreich<br />

geben dem Vorarlberger Landeshauptmann absolut recht.<br />

Die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung, errechnet in gewissen Zeitabständen<br />

auf der Basis des international anerkannten und auch<br />

im EU-Recht festgelegten „Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnung“ , kurz ESVG95 genannt,<br />

die tatsächliche Größe öffentlicher <strong>Dienst</strong>e in den OECD-<br />

Mitgliedsstaaten. Und da stellen sich ganz andere als in<br />

der Öffentlichkeit transportierte Größenordnungen heraus:<br />

Österreich liegt mit einem Anteil von 12,8 Prozent öffentlich<br />

Bediensteter an der Gesamtbeschäftigung weit unter dem<br />

OECD-Schnitt von 16,9 Prozent.<br />

Interessant ist, dass Staaten wie die USA mit 15,5 Prozent,<br />

Großbritannien mit 19,2 Prozent und Frankreich mit<br />

24,5 Prozent einen weitaus größeren öffentlichen <strong>Dienst</strong><br />

haben als Österreich. Ganz zu schweigen von den skandinavischen<br />

Staaten: Finnland mit 24,5 Prozent, Dänemark mit<br />

30,5 Prozent, Schweden mit 31,6 Prozent und Norwegen<br />

mit 32,9 Prozent sind absolute OECD-Spitzenreiter. Daher<br />

die Frage an die österreichische Politik: Sind die skandinavischen<br />

Staaten mit ihren großen öffentlichen <strong>Dienst</strong>en<br />

volkswirtschaftlich gesehen bisher so schlecht gefahren?<br />

Wenn sich Persönlichkeiten aus der Unternehmervertretung<br />

oder den Wirtschaftsforschungsinstituten in der Öffentlichkeit<br />

über Einsparmöglichkeiten im öffentlichen <strong>Dienst</strong> zu<br />

Wort melden, findet selbst der größte Unfug irgendwie<br />

glaubwürdigen Widerhall. Daher sei auch diesen Vertretern<br />

einmal der finanzpolitische Spiegel vorgehalten. Grundlage<br />

der folgenden Zahlen ist das vom Bundeskanzleramt herausgegebene<br />

Personaljahrbuch des Bundes 2008.<br />

Die Gesamtausgaben des Staates betrugen 2007 131,4 Milliarden<br />

Euro. Das entspricht einem Anteil von 48,2 Prozent<br />

des BIP (Bruttoinlandsprodukt).<br />

52,7 Prozent der Gesamtausgaben von 131,4 Milliarden<br />

Euro entfielen auf Transfers an private Haushalte. Darunter<br />

fallen unter anderem Pensionen, Familienbeihilfen, Arbeitslosengelder,<br />

das Karenzgeld und das Pflegegeld. 28,1 Prozent<br />

der Gesamtausgaben entfallen auf den Sach- und<br />

Personalaufwand. Der Personalaufwand allein beträgt allerdings<br />

lediglich 18,8 Prozent oder 24,6 Milliarden Euro. Aber<br />

11,4 Prozent der Gesamtausgaben entfallen auf sogenannte<br />

„Transfers an Marktproduzenten“. Das sind Förderungen<br />

an die Landwirtschaft, die Industrie und an das Gewerbe,<br />

also ein nicht unbeträchtlicher Teil der staatlichen Gesamtausgaben.<br />

Auf der Basis all dieser Zahlen eine klare Botschaft an die<br />

Bundesregierung und an die Landesregierungen: Mit der<br />

GÖD wird es kein „Einsparen bis zum Umfallen“ im öffentlichen<br />

<strong>Dienst</strong> geben. hermann feiner<br />

11<br />

GöD | 6_<strong>2009</strong><br />

kolumne


titelgeschichte<br />

12<br />

geschafft!<br />

ZusatZpensionsvorsorge<br />

durch Bundespensionskasse<br />

„Es ist zu spät, Brunnen zu graben, wenn<br />

der Durst brennt”, meint der römische Dichter Titus<br />

Maccius Plautus weise. Mit der Vorsorge der Bundespensionskasse<br />

AG hat die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> nun<br />

für voraussichtlich 150.000 neu hinzugekommene Anwartschaftsberechtigte<br />

einen zusätzlichen „Brunnen“ neben der<br />

staatlichen Pension geschaffen. Wohlgemerkt als Ergänzung,<br />

nicht als Ersatz der gesetzlichen Vorsorge!<br />

10 Jahre Verhandeln machen sich<br />

bezahlt<br />

Möglich gemacht wurde die Erweiterung der Bundespensionskasse<br />

von der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>, die seit<br />

rund einem Jahrzehnt die Zusatzpension gefordert hat. Am<br />

17. September 2008 war es dann soweit: Mit dem Abschluss<br />

des Kollektivvertrages verpflichtet sich der <strong>Dienst</strong>geber<br />

Bund, für alle Bundesbediensteten aus der Bundesverwaltung,<br />

Bundesbeamt/innen ausgegliederter Einrichtungen<br />

und LandeslehrerInnen, die nach dem 31. 12. 1954 geboren<br />

sind, monatlich <strong>Dienst</strong>geberbeiträge zu zahlen. Zu den<br />

bestehenden 43.000 bereits bisher Einbezogenen kommen<br />

nun weitere 100.000 Beamt/innen und Vertragsbedienstete<br />

sowie 50.000 Landeslehrer/innen hinzu.<br />

Die Summe, die Monat für Monat auf dem Pensionskas-<br />

senkonto der Begünstigten einlangt, beträgt 0,75 Prozent<br />

der Bemessungsgrundlage, was in etwa dem Bruttogehalt<br />

entspricht. Am Einkommen des/der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten<br />

(AWB) ändert das gar nichts, netto bleibt<br />

gleich viel übrig wie vorher. Ein Unterschied zeigt sich erst<br />

dann, wenn die Zeit der Pension gekommen ist oder wenn<br />

Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen) von AWB, in den<br />

Genuss von Leistungen kommen. Eine Vorsorge für eine<br />

Berufsunfähigkeitspension besteht ebenfalls. Eine extra<br />

Anmeldung ist nicht nötig, um später neben der staatlichen<br />

Pension auch von der Bundespensionskasse eine Zusatzpension<br />

ausgezahlt zu bekommen. Damit basiert die Rente der<br />

Anwartschaftsberechtigten auf mindestens zwei Säulen: Der<br />

staatlichen Pension plus der als Ergänzung gedachten Bundespensionskassenvorsorge.<br />

Als dritte Säule wird die private<br />

Vorsorge bezeichnet, das ist aber – wie der Name schon sagt<br />

– absolut Ihre Privatsache. (Siehe Modell S. 14)<br />

Selbst ist der Sparer<br />

Entschließt man sich dazu, selbst die Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers<br />

etwas aufzubessern, ist eine einmalige Anmeldung per<br />

Formular notwendig. Darin ist anzugeben, wieviel man selbst<br />

von seinem Netto-Gehalt entbehren kann. Die „Erklärung zur<br />

Leistung von Eigenbeiträgen an die Bundespensionskasse AG“<br />

Fotos: moodboard, sonne Fleckl - Fotolia.com


Mit abschluss des kollektivvertrages ist es der gÖd gelungen,<br />

weitere 150.000 Bundesbediensteten aus der Bundesverwaltung,<br />

Bundesbeamt/innen ausgegliederter einrichtungen und landes-<br />

lehrer/innen die zusätzliche pensionsleistung der Bundespensions-<br />

kasse zu ermöglichen. Was sie dafür tun müssen? gar nichts,<br />

außer sie sparen selber mit. Wie’s funktioniert, erfahren sie hier.<br />

text Mag. katharina steiner<br />

erhalten Neueinbezogene von ihrem <strong>Dienst</strong>geber – als Beilage<br />

zum Informationsfolder zum Pensionskassenmodell. Ist<br />

einmal die Höhe des Eigenbeitrags festgelegt, muss auch keine<br />

Panik eintreten, wenn es später im Geldbeutel doch knapper<br />

aussieht als ursprünglich angenommen. Eine Reduktion<br />

des Beitrags sowie das Aussetzen für einen gewissen Zeitraum<br />

ist ohne Angabe von Gründen möglich. Natürlich kann der<br />

Beitrag in rosigen Zeiten bis zu den nachstehend angeführten<br />

Obergrenzen erhöht werden.<br />

Zu Beginn kann der/die Anwartschaftsberechtigte festlegen,<br />

welche Art von Eigenbeitrag er/sie leisten will: Entweder 25%,<br />

50%, 75% oder 100 % des <strong>Dienst</strong>geberbeitrages (z.B. bedeuten<br />

100%, dass nochmals zusätzlich 0,75% der Bemessungsgrundlage<br />

als Eigenbeitrag entrichtet werden) oder jedoch<br />

einen jährlichen Fixbetrag (maximal EUR 1000 jährlich).<br />

Die gewählte Summe für den Eigenbeitrag wird einfach vom<br />

Gehalt abgezogen und durch den <strong>Dienst</strong>geber auf das Pensionskassenkonto<br />

einbezahlt.<br />

Steuervorteile<br />

Steuerlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, wie<br />

Eigenbeiträge geltend gemacht werden können: Hat man<br />

sich für die oben beschriebene Prozentvariante des Einzahlens<br />

entschieden, kann man sich aussuchen, ob man<br />

das „Prämienmodell“ wählt oder die Eigenbeiträge im<br />

Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung als Sonderausgaben<br />

geltend macht. Im Fall eines jährlichen Fixbetrags,<br />

kommt nur das staatliche Prämienmodell in Frage.<br />

Die Prämie beläuft sich heuer auf 9,5 Prozent der im Jahr<br />

geleisteten Eigenbeiträge. Der Prozentsatz wird jährlich<br />

festgelegt und variiert im Bereich von 8,5% und 13,5%.<br />

Hat man zum Beispiel jährlich 1000 Euro eingezahlt,<br />

erhält man 95 Euro als Prämie, welche die Bundespensionskasse<br />

beim Finanzamt für die Begünstigten anfordert<br />

und als Gutschrift direkt ihrem Pensionskassenkonto gutschreibt.<br />

Übrigens ist der Bezug der staatlichen Prämie<br />

unabhängig von Bausparprämien oder einer individuellen<br />

prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge, d.h. Sie<br />

können diese staatliche Prämie für die Pensionskassenvorsorge<br />

zusätzlich nützen.<br />

Ohne GÖD geht nichts<br />

Die GÖD sorgt für die optimale Vertretung der Interessen der<br />

<strong>Dienst</strong>nehmer/innen. Die Hälfte der 12 Aufsichtsräte kommen<br />

von der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>, die andere<br />

Hälfte von Seite des Bundes. Die ungewöhnlich starke<br />

<strong>Dienst</strong>nehmer/innenvertretung und damit Mitsprache- und<br />

Mitgestaltungsmöglichkeit ist eine Besonderheit der Bunde-<br />

13<br />

gÖd | 7_<strong>2009</strong>


titelgeschichte<br />

14<br />

spensionskasse AG innerhalb der Pensionskassenbranche.<br />

Etwas Besonderes ist auch der Eigentümer: Die Bundespensionskasse<br />

AG steht zu hundert Prozent im Eigentum der<br />

Republik Österreich. Zum Schutz der veranlagten Gelder<br />

wurden mehrere Kontroll- und Prüfinstanzen eingeführt.<br />

Neben der externen Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht<br />

müssen Pensionskassen einen unabhängigen Prüfaktuar (ein<br />

externer versicherungsmathematischer Sachverständiger)<br />

bestellen, der jedes Jahr die Geschäftsgebarung im Hinblick<br />

auf ihre Übereinstimmung mit dem Geschäftsplan zu prüfen<br />

hat. Gehandelt wird nach dem allgemeinen Vorsichtsprinzip,<br />

indem darauf geachtet wird, die Beiträge zum größtmöglichen<br />

Nutzen der Berechtigten unter dem Gesichtspunkt zu<br />

veranlagen, dass die Sicherheit, die Qualität, die Liquidität<br />

und die Rentabilität des Vermögens gewährleistet sind.<br />

Zudem hat die Bundespensionskasse in ihren Vorständen<br />

Mag. Dr. Johannes Ziegelbecker und Mag. Marcus Klug<br />

zwei äußerst erfahrene Pensionskassen- und Finanzexperten<br />

gefunden, die seit 1. 10. 2008 die Geschicke der Gesellschaft<br />

leiten.<br />

Durch die gesetzliche Trennung zwischen Pensionskassenvermögen<br />

in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft<br />

und dem Vermögen der Aktiengesellschaft ist das Geld auch<br />

in Krisenfällen als abgetrenntes Vermögen vor dem Zugriff<br />

durch Dritte, d.h. auch des Staates, geschützt. Gegen Einbrüche<br />

im weltweiten Finanzmarkt ist natürlich auch die<br />

kapitalgestützte Pensionskasse nicht gefeit: Ein Blick auf die<br />

Performance seit Jänner <strong>2009</strong> zeigt aber, dass sich die Zahlen<br />

nach der Finanzkrise 2008 wieder erholt haben. Die Bundespensionskasse<br />

agiert in der Veranlagung unabhängig von<br />

Banken und ist zudem seit ihrem Bestehen sehr erfolgreich<br />

im Vergleich zum Gesamtmarkt der österreichischen Pensionskassen.<br />

Die Strategie einer ausgewogenen Veranlagung<br />

hat sich bewährt.<br />

Wie es um das angesparte Geld am eigenen Pensionskassenkonto<br />

bestellt ist, erfahren alle Anwartschaftsberechtigten<br />

übrigens einmal jährlich ungefähr zur Jahresmitte in einer<br />

schriftlichen Kontonachricht der Bundespensionskasse, die<br />

Das Pensionskassensystem<br />

(3-Säulen Modell)<br />

gesetzliche Vorsorge<br />

Pensionsvorsorge<br />

„betriebliche“ Vorsorge<br />

z.B. Pensionskasse<br />

ihnen vom <strong>Dienst</strong>geber verschlossen übermittelt wird. Wieviel<br />

der <strong>Dienst</strong>geber monatlich einzahlt sowie geleistete<br />

Eigenbeiträge werden grundsätzlich am Gehaltzettel ausgewiesen.<br />

Zauberwort „Leistungsphase“<br />

individuelle Vorsorge<br />

Mit dem Eintritt in den Ruhestand, also mit der Pensionierung,<br />

bekommen Sie Monat für Monat Ihre zusätzliche betriebliche<br />

Pension. Falls die Summe aller eingezahlten Beiträge<br />

noch nicht groß genug sein sollte (derzeit EUR 10.500), wird<br />

gleich direkt ein einmaliger Betrag an den/die Berechtigte/n<br />

ausbezahlt.<br />

Wieviel die Leistung in etwa sein wird, können Sie auf den<br />

folgenden Seiten anhand der angegebenen Beispiele nachvollziehen<br />

oder am besten gleich selbst auf www.bundespensionskasse.at<br />

beim Link „Pensionskassenrechner“ ausprobieren.<br />

Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der Leistung aus der<br />

Verrentung der zum Zeitpunkt des Pensionsanfalls vorhandenen<br />

Deckungsrückstellung gemäß dem jeweils gültigen<br />

Geschäftsplan der Bundespensionskasse. Zur Errechnung<br />

der Höhe werden Unisex-Tabellen zur geschlechtsneutralen<br />

Gestaltung des Leistungsrechtes verwendet.<br />

Nach Beendigung des <strong>Dienst</strong>verhältnisses werden die Zahlungen<br />

vom <strong>Dienst</strong>geber und gegebenenfalls vom <strong>Dienst</strong>nehmer/<br />

der <strong>Dienst</strong>nehmerin eingestellt und dem Mitglied<br />

gebührt lebenslang die Pension – die Leistungsphase hat<br />

begonnen.<br />

Neben der Alterspension wurde für die Angehörigen bei<br />

Todesfall der / des Anwartschaftsberechtigten mit einer Witwen-<br />

und Witwerpension und/oder Waisenpension Vorsorge<br />

getroffen. Zudem gibt es eine Berufsunfähigkeitspension, die<br />

vereinfacht gesprochen wirksam wird, wenn der Anwartschaftsberechtigte<br />

wegen dauernder <strong>Dienst</strong>unfähigkeit in<br />

den Ruhestand versetzt wird.<br />

Mit dieser Pensionskassenvorsorge wurde ein wichtiger<br />

Schritt für die Zukunft gesetzt. Schließlich gibt es noch viel<br />

zu tun: Wie sang schon Udo Jürgens? „Mit 66 Jahren, da<br />

fängt das Leben an!“


?<br />

Für weitere Informationen<br />

Homepage: www.bundespensionskasse.at<br />

E-mail: servicecenter@bpk.at<br />

häufige fragen<br />

15<br />

gÖd i 7_<strong>2009</strong><br />

Für wen werden Beiträge in die<br />

Bezugsabrechnung direkt vom <strong>Dienst</strong>geber vom Gehalt einbe-<br />

Bundespensionskasse einbezahlt?<br />

halten und gemeinsam mit dem <strong>Dienst</strong>geberbeitrag zu Beginn<br />

Die jeweiligen <strong>Dienst</strong>geber leisten Beiträge an die Bundespen- des Folgemonats an die Bundespensionskasse überwiesen.<br />

sionskasse für alle Bundesbediensteten und Landeslehrer/innen;<br />

für letztere sofern das jeweilige Land über Verordnung den Kol- Gibt es eine „Kontoinformation“?<br />

lektivvertrag zur Gänze anwendbar erklärt hat.<br />

Als Anwartschaftsberechtigte/r erhalten Sie jedes Jahr etwa zur<br />

Weitere Voraussetzung ist ein Geburtsdatum nach dem 31. 12. Jahresmitte des Folgejahres (nach Abschluss aller Bilanzierungsar-<br />

1954.<br />

beiten) eine sogenannte „Kontoinformation“ von der Bundespen-<br />

Unabhängig vom Geburtsdatum sind erfasst: Vertragsbedienstete sionskasse. Diese enthält neben vielen anderen Informationen<br />

des Bundes der Entlohnungsschemata v und h, Bundesbeam- die auf Ihr persönliches Pensionskassenkonto gebuchten Beiträge<br />

tInnen, auf deren öffentlich-rechtliches <strong>Dienst</strong>verhältnis gemäß des letzten Jahres sowie einen aktuellen Stand der Deckungs-<br />

§136b Abs. 4 BDG 1979 die für Vertragsbedienstete des Bundes rückstellung und die daraus unter speziellen Annahmen auf Basis<br />

geltenden besoldungs- und sozialversicherungsrechtlichen Vor- des Geschäftsplanes der Pensionskasse ermittelte Pension.<br />

schriften anzuwenden sind, sowie verschiedene sondervertragliche<br />

<strong>Dienst</strong>verhältnisse.<br />

Was passiert, wenn ich den Job wechsle?<br />

Wenn Sie den <strong>Dienst</strong>geber Bund verlassen, meldet Ihre <strong>Dienst</strong>-<br />

Muss ich mich extra anmelden?<br />

stelle Ihren Austritt an die Bundespensionskasse. Ist die Höhe<br />

Nein, Ihr <strong>Dienst</strong>geber gibt der Bundespensionskasse Bescheid. Ihres Guthabens weniger als 10.500 Euro (Stand <strong>2009</strong>) kriegen<br />

Wenn Sie Eigenbeiträge leisten wollen, ist eine einmalige Anmel- Sie es automatisch ausbezahlt.<br />

dung per Formular notwendig. Die „Erklärung zur Leistung von Sind es mehr als 10.500 Euro (Stand <strong>2009</strong>) haben Sie folgende<br />

Eigenbeiträgen an die Bundespensionskasse AG“ erhalten Neu- Möglichkeiten: 1. Das vorhandene Guthaben wird weiterhin<br />

zugänge von ihrem <strong>Dienst</strong>geber – als Beilage zum Informations- von der Bundespensionskasse in der Veranlagungs- und Risikofolder<br />

zum Pensionskassenmodell.<br />

gemeinschaft veranlagt, ohne dass weitere Beitragszahlungen<br />

erfolgen (beitragsfreie Anwartschaft). Bei Erfüllen der Anspruchs-<br />

Wie hoch sind die Beiträge, die der <strong>Dienst</strong>geber für mich einvoraussetzungen für eine Pensionskassenpension wird diese<br />

zahlt?<br />

erbracht. 2. Sie können die bis dahin vom <strong>Dienst</strong>geber erfolgte<br />

Der <strong>Dienst</strong>geber leistet aktuell einen laufenden Beitrag in Höhe Beitragsleistung fortsetzen und auch zusätzlich Ihre Eigenbeiträ-<br />

von 0,75% der Bemessungsgrundlage (§ 22 Abs. 2 und Abs. 2a ge (weiter)zahlen. 3. Übertragung in eine Pensionskasse, eine<br />

GehG bzw. § 49 ASVG ohne Berücksichtigung der Höchstbei- betriebliche Kollektivversicherung, eine ausländische Einrichtung<br />

tragsgrundlage; die Bemessungsgrundlage entspricht in etwa der betrieblichen Altersversorgung oder in eine Gruppenren-<br />

jenen Teilen des Monatsbezugs samt Sonderzahlungen und tenversicherung eines neuen <strong>Dienst</strong>gebers, in eine Rentenver-<br />

Nebengebühren, für die Beiträge in die staatliche Pensionsvorsicherung ohne Rückkaufsrecht, in eine Pensionskasse, in der<br />

sorge geleistet werden).<br />

Kann ich auch selbst zusätzlich eigene Beiträge in die Pensions-<br />

für die/den Anwartschaftsberechtigte/n bereits eine unverfallbare<br />

Anwartschaft veranlagt wird.<br />

kassenvorsorge einzahlen?<br />

Wodurch kann die Beitragszahlung unterbrochen werden?<br />

Sie haben die Möglichkeit, freiwillig Eigenbeiträge zusätzlich In Zeiten, in denen keine Bezugs- bzw. Entgeltansprüche gegen-<br />

einzubezahlen.<br />

über dem <strong>Dienst</strong>geber bestehen, hat der <strong>Dienst</strong>geber keinen<br />

Die Höhe der Eigenbeiträge kann in der „Prozentvariante“ 25%, Beitrag an die Pensionskasse zu leisten. Zum Beispiel wird, wenn<br />

50%, 75% oder 100% der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge betragen. Sie Karenz in Anspruch nehmen (unter Entfall des Entgelts) oder<br />

Als Alternative zur „Prozentvariante“ können Sie die „Fixbetrags- wenn Sie Präsenz- oder Zivildienst leisten, nur das bereits bestevariante“<br />

wählen, in der Sie im Rahmen des „Prämienmodells“<br />

nach § 108a Einkommensteuergesetz (EStG 1988) einen monatlihende<br />

Geld am Konto weiter veranlagt.<br />

chen Fixbeitrag bis zu EUR 1.000,-- p.a. einbezahlen dürfen. Was muss ich tun, wenn ich in Pension gehe?<br />

Gar nichts. Ihre <strong>Dienst</strong>stelle meldet den Pensionsantritt der<br />

Wie erfolgt die Beitragszahlung in die Pensionskasse?<br />

Bundespensionskasse. Sie erhalten anschließend Informationen<br />

Wenn ein/e <strong>Dienst</strong>nehmer/in sich dazu entschieden hat, Eigen- über Ihren Kontostand und somit über die Pension bzw. über die<br />

beiträge in die Bundespensionskasse einzuzahlen, wird der Einmalzahlung an Sie.<br />

gewählte Eigenbeitrag im Rahmen der monatlichen Entgelt- bzw.<br />

Alle Angaben ohne Gewähr.


titelgeschichte<br />

16<br />

pensionskassen-<br />

BerechnungsBeispiele<br />

UntEr www.BUnDESPEnSIOnSkaSSE.at<br />

kÖnnEn SIE IHr EIGEnE PEnSIOnSkaSSEnLEIStUnG ErrEcHnEn!<br />

Was Wäre Wenn ...<br />

Frau, 30 Jahre, Pensionsalter 60 Jahre<br />

Bruttogehalt etwa EUR 2.100 monatlich/14 x pro Jahr<br />

Annahmen: Veranlagungserfolg 3 % pro Jahr<br />

Valorisierung der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge 2 % pro Jahr<br />

Valorisierung der Eigenbeiträge 2 % pro Jahr<br />

Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung: € 29.400,00 (EUR 2.100 x 14)<br />

Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers pro Jahr: € 226,00 (EUR 29.400/100*0,75 =<br />

220,5 zuzüglich 2,5 % Versicherungssteuer<br />

EUR 220,5*1,025 = 226)<br />

Eigenbeiträge pro Jahr: € 226,00 (in diesem Beispiel 100 % der<br />

Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers)<br />

Berechnungsergebnisse:<br />

BEISPIEL 1<br />

jährliche Alterspension aus <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen 1 € 602,00 (EUR 43,00 monatlich x 14)<br />

jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen 1 € 662,00 (EUR 47,29 monatlich x 14)<br />

jährliche Alterspension Gesamt 1 € 1.264,00 (EUR 90,29 monatlich x 14)<br />

Kapitalwert der Pensionsleistungen 1,2 € 26.283,00<br />

Mann, 20 Jahre, Pensionsalter 65 Jahre<br />

Bruttogehalt etwa EUR 1.500 monatlich/14 x pro Jahr<br />

Annahmen: Veranlagungserfolg 3 % pro Jahr<br />

Valorisierung der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge 2 % pro Jahr<br />

Valorisierung der Eigenbeiträge 2 % pro Jahr<br />

Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung: € 21.000,00 (EUR 1.500 x 14)<br />

Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers pro Jahr: € 161,00 (EUR 21.000/100*0,75<br />

= 157,5 zuzüglich 2,5 % Versicherungssteuer<br />

EUR 157,5*1,025 = 161)<br />

Eigenbeiträge pro Jahr: € 81,00 (in diesem Beispiel 50 %<br />

der Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers)<br />

Berechnungsergebnisse:<br />

jährliche Alterspension aus <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen 1 € 1.037,00<br />

(EUR 74,07 monatlich x 14)<br />

jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen 1 € 560,00<br />

(EUR 40,00 monatlich x 14)<br />

jährliche Alterspension Gesamt 1 € 1.597,00<br />

(EUR 114,07 monatlich x 14)<br />

Kapitalwert der Pensionsleistungen 1,2 € 30.701,00<br />

BEISPIEL 2


Mann, 40 Jahre, Pensionsalter 65 Jahre<br />

Bruttogehalt etwa EUR 3.500 monatlich/14 x pro Jahr<br />

Annahmen: Veranlagungserfolg 3 % pro Jahr<br />

Valorisierung der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge 2 % pro Jahr<br />

Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung: € 49.000,00 (EUR 3.500<br />

x 14)<br />

Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers pro Jahr: € 377,00 (EUR<br />

49.000/100*0,75 =<br />

367,5 zuzüglich 2,5 %<br />

Versicherungssteuer EUR<br />

367,5*1,025 = 377)<br />

Eigenbeiträge pro Jahr: € -<br />

Berechnungsergebnisse:<br />

jährliche Alterspension aus <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen 1 € 877,00 (EUR 62,64<br />

monatlich x 14)<br />

jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen 1 € -<br />

jährliche Alterspension Gesamt 1 € 877,00 (EUR 62,64<br />

monatlich x 14)<br />

Kapitalwert der Pensionsleistungen 1,2 € 16.130,00<br />

BEISPIEL 4<br />

Frau, 50 Jahre, Pensionsalter 60 Jahre<br />

Bruttogehalt etwa EUR 5.000 monatlich/14 x pro Jahr<br />

Annahmen:<br />

Veranlagungserfolg 3 % pro Jahr<br />

Valorisierung der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge 2 % pro Jahr<br />

keine Valorisierung der Eigenbeiträge<br />

Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung: € 70.000,00 (EUR<br />

5.000 x 14)<br />

Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers pro Jahr: € 538,00 (EUR<br />

70.000/100*0,75 = 525<br />

zuzüglich 2,5 % Versicherungssteuer<br />

EUR<br />

525*1,025 = 538)<br />

Eigenbeiträge pro Jahr: € 1.000,00 (Maximalbetrag,<br />

nur in Verbindung<br />

mit Prämienmodell<br />

möglich)<br />

Berechnungsergebnisse:<br />

BEISPIEL 3<br />

jährliche Alterspension aus <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen<br />

1<br />

€ 293,00 (EUR 20,93<br />

monatlich x 14)<br />

jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen 1 € 569,00 (EUR 40,64<br />

monatlich x 14)<br />

jährliche Alterspension Gesamt 1 € 862,00 (EUR 61,57<br />

monatlich x 14)<br />

Kapitalwert der Pensionsleistungen 1,2 € 17.168,00<br />

1 Angaben entsprechen hochgerechneten Werten und sind kaufmännisch gerundet.<br />

2 Unter der Abfindungsgrenze (Stand <strong>2009</strong>: EUR 10.500,--) wird die Alterspension mit dem Kapitalwert abgefunden.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Die vorliegenden Hochrechnungen basieren auf den gemachten Annahmen und dem von der Finanzmarktaufsicht genehmigten<br />

Geschäftsplan der Bundespensionskasse. Es handelt sich um ungefähre Wertangaben, da vereinfachte Annahmen für diese Berechnung<br />

getroffen wurden; neben geringfügigen kalkulatorischen Differenzen kommt es insbesondere zu nachstehenden Abweichungen:<br />

- Abweichungen auf Grund geänderter wirtschaftlicher Einflüsse, der Dotation bzw. Auflösung der Schwankungsrückstellung sowie<br />

geänderter Sterblichkeits- und Invaliditätsverhältnisse.<br />

- geringfügige Abweichungen auf Grund einer vom Geschäftsplan unterschiedlichen Kalkulation des Berufsunfähigkeitsrisikos.<br />

Ein Anspruch auf eine bestimmte Pensionskassenleistung kann daher nicht erworben werden. Angaben ohne Gewähr.<br />

Foto: pov.at<br />

17<br />

gÖd | 7_<strong>2009</strong>


titelgeschichte DUrcHBrUcH BEI VErHanDLUnGEn üBEr BUnDESPEnSIOnSkaSSE<br />

18<br />

150.000 bundesbedienstete & landes<br />

nach gut zehn Jahren verhandlungen ist der gÖd der endausbau gelungen:<br />

Bundesbedienstete und landeslehrer/innen, die nach dem 31.12. 1954 geboren<br />

sind, werden ebenfalls in die vorsorge der Bundespensionskasse einbezogen.<br />

dr. Willi gloss, vors.-stv der gÖd, verrät, wie der große durchbruch zustande<br />

kam. intervieW: Mag. katharina steiner<br />

Seit 1. 1. <strong>2009</strong> profitieren insgesamt 193.000 öffentlich<br />

Bedienstete von der Bundespensionskasse, damit hat sich<br />

die Zahl der Anwartschaftsberechtigten verdreifacht. Herr<br />

Dr. Gloss, wie hat die GÖD das geschafft?<br />

Die GÖD hat die Pensionskassen-Idee nicht erst jetzt aufgegriffen,<br />

sondern bereits Ende der 90er Jahre mit der Umsetzung<br />

begonnen. Im Jahr 1999 wurde denjenigen, die im Rahmen<br />

des Vertragsbedienstetenreformgesetzes im Jahre 1999 einbezogen<br />

wurden – den „neuen Vertragsbediensteten“ –, die<br />

Pensionskassenvorsorge ermöglicht. Das waren die Anfänge<br />

der Bundespensionskasse.<br />

Wir haben seit eh und je das Ziel verfolgt, alle Kolleginnen<br />

und Kollegen in die Bundespensionskasse einzubeziehen.<br />

Im Oktober 2001 wurde beim 14. <strong>Gewerkschaft</strong>stag die Einführung<br />

einer Pensionskasse für Beamte sowie für sogenannte<br />

„Vertragsbedienstete alt“ beschlossen.<br />

Unser Motiv war: Mit der Einführung der Durchrechnung<br />

wird das zukünftige Ruhebezugsniveau der Beamten, die<br />

nicht mehr in die gedeckelte Durchrechnung fallen, erheblich<br />

gesenkt. Um die derzeitige Pensionshöhe auch in Zukunft am<br />

Lebensstandardprinzip orientieren zu können, ist die Einführung<br />

eines Pensionskassensystems erforderlich.<br />

Wir haben damals mit der Idee, die Alterssicherung durch<br />

eine kapitalgestütze Zahlung zu ergänzen, eine Art Traditionsbruch<br />

begangen.<br />

Inwiefern war dies ein Traditionsbruch?<br />

Jahrzehntelang ist die Altersversorgung im öffentlichen <strong>Dienst</strong><br />

ausschließlich über die Mittel des Budgets beziehungsweise<br />

über die gesetzliche Altersvorsorge im ASVG geregelt gewesen.<br />

Die Ergänzung der staatlichen Pension über die Bundespen-<br />

sionskassenvorsorge ist vor allem für die jüngeren öffentlich<br />

Bediensteten enorm wichtig. Sie werden zweifellos darunter<br />

leiden, dass die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Alterspension<br />

abnimmt. Ihnen muss man eine Ergänzungsleistung<br />

anbieten.<br />

Die Verwirklichung unseres Vorhabens war nicht leicht: 2005<br />

wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert, sie<br />

allein waren aber nur das Korsett für die Realisierung. Entscheidend<br />

war die Festlegung des Bundes, dass von seiner<br />

Seite Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden.<br />

Um den Druck auf den Bund dahingehend zu erhöhen, forderten<br />

wir beim 15. <strong>Gewerkschaft</strong>stag 2006 im Leitantrag – nach<br />

der Pensionsreform 05 mit der lebenslangen Durchrechnung<br />

– ganz dringend das Pensionsniveau über eine Pensionskassenregelung<br />

einigermaßen wirkungsvoll zu ergänzen. Denn<br />

wir in der GÖD gehen gemeinsam mit dem ÖGB davon aus,<br />

dass wir das Prinzip der Lebensstandardsicherung gewerkschaftlich<br />

uneingeschränkt verfolgen müssen.<br />

Der echte Durchbruch ist uns im Herbst des vergangenen<br />

Jahres gelungen: Der <strong>Dienst</strong>geber Bund hat sich verpflichtet,<br />

für alle Bundesbediensteten, einschließlich der Landeslehrer,<br />

die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind, <strong>Dienst</strong>geberbeiträge<br />

zu zahlen. Der Bund hat in einem Kollektivvertrag<br />

zugesichert, rückwirkend für das Jahr 2008 und für die<br />

Zukunft, <strong>Dienst</strong>geberbeiträge im Ausmaß von 0,75 Prozent<br />

der Bemessungsgrundlage zu bezahlen. Das hat massiven<br />

gewerkschaftlichen Einsatz erfordert.<br />

Die Bundespensionskasse ist mit nunmehr 193.000 Mitgliedern<br />

die größte betriebliche Pensionskasse unseres Landes<br />

geworden. Was heißt das für den/die einzelne/n Anleger/<br />

in?


lehrer/innen können zufrieden sein<br />

Der große Vorteil, den unsere Kolleginnen und Kollegen<br />

durch die große Zahl an Anwartschaftsberechtigten haben,<br />

ist die Stärke des Auftretens auf den Finanz- und Kapitalmärkten.<br />

Große Geldmengen, die aus den Beiträgen erfließen,<br />

lassen sich mit höherem Ertrag veranlagen als kleine<br />

Bestände.<br />

Die Bundespensionskasse war schon immer eine der bestgeführten<br />

Pensionskassen in Österreich. Die Wertentwicklung<br />

der Veranlagung der Bundespensionskasse war in den<br />

letzten zehn Jahren immer besser als das Gros der österreichischen<br />

Pensionskassen. (Siehe Grafik Seite 14)<br />

Welchen Einfluss hat die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong><br />

auf die Entscheidung, wie gewirtschaftet wird?<br />

Im Aufsichtsrat sind 12 Personen vertreten, davon sechs<br />

von der <strong>Dienst</strong>nehmerseite und 6 von der <strong>Dienst</strong>geberseite,<br />

d.h. von Seiten des Bundes. Laut Gesetz führt den Vorsitz<br />

jemand von der Kapitalgeberseite. Ich, Willi Gloss, bin seit<br />

Gründung der Bundespensionskasse stellvertretender Vorsitzender<br />

des Aufsichtsrates. Diese Konstruktion der Beteiligung<br />

der <strong>Dienst</strong>nehmer an der Führung der Geschäfte<br />

der Pensionskasse ist keine Selbstverständlichkeit. In den<br />

übrigen Pensionskassen sind die Bediensteten lediglich<br />

in einem Beirat, die können bei den aktuellen Vorgängen<br />

überhaupt nicht mitreden.<br />

Die GÖD konnte diese beispielhafte Lösung erreichen in<br />

der Zeit, als Dr. Wolfgang Ruttenstorfer Staatssekretär im<br />

Bundesministerium für Finanzen war.<br />

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Vertretung der<br />

Interessen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten<br />

optimal ist, wenn eine Balance zwischen den Kräften des<br />

Kapitalgebers und den Interessen der Bediensteten vorhanden<br />

ist. Das war von Beginn an das Ziel der GÖD.<br />

Die GÖD ist somit gleichberechtigt an der Steuerung und<br />

Kontrolle der Bundespensionskasse beteiligt. Das heisst,<br />

wir bestimmen gemeinsam mit den Kapitalgebern, wie die<br />

Veranlagung stattfinden soll.<br />

Erhalten die gewerkschaftlichen Vertreter Geld für ihre<br />

Arbeit im Aufsichtsrat?<br />

Nein, wir erhalten keinen Cent für unsere Tätigkeit, nicht<br />

einmal Sitzungsgeld, sondern wir erfüllen diese Aufgabe<br />

ehrenamtlich im Interesse der Kolleginnen und Kollegen.<br />

In Zeiten der Finanzkrise weiß man oft nicht mehr, wem<br />

man seine finanzielle Zukunft anvertrauen kann. Wie<br />

sicher ist Geld in einer Pensionskasse angelegt?<br />

Das Geld in einer Pensionskasse ist sicher angelegt, weil<br />

die Vorschriften des Pensionskassengesetzes ganz strikte<br />

Vorgaben für die Zulässigkeit und für die Strategie von<br />

Veranlagungen vorsieht. Es gibt Vorschriften, wie das Veranlagungsrisiko<br />

zu bewerten ist, dass ein Risikomanagement<br />

eingeführt wird und es ist genau geregelt, wie weit<br />

auf Risikokapitalmärkten gehandelt werden darf. Gegenüber<br />

der Sparbuchverzinsung ist die Ertragsseite der Pensionskassen<br />

auf jeden Fall vorteilhaft: Die Pensionskassen<br />

orientieren sich in ihrer Veranlagung am wirtschaftlichen<br />

Fortschritt, die Erträge sind kapitalertragssteuerfreiund es<br />

gibt eine Reihe an steuerlichen Begünstigungen für veranlagte<br />

Beiträge.<br />

Was könnte noch verbessert werden?<br />

Die Hauptverbesserung, die wir anstreben und die wir auch<br />

am 14. <strong>Gewerkschaft</strong>stag gefordert haben, ist eine Anhebung<br />

des Beitragssatzes von 0,75 auf zunächst 1,5 Prozent.<br />

Das wird zwar nicht ausreichend sein, aber es ist ein erster<br />

Schritt in die richtige Richtung. Im Endausbau streben wir<br />

einen <strong>Dienst</strong>geberbeitrag von drei Prozent an.<br />

Wo können sich neue Mitglieder informieren?<br />

Es gibt eine gemeinsame Informationsoffensive von Bund<br />

und GÖD. Darüber hinaus hat der Bund sich auf der Bundespersonalleitertagung<br />

mit diesem Thema beschäftigt.<br />

zum Beispiel über die Bundespersonalleitertagung. Weiters<br />

erhält jede/r neu Hinzugekommene von seiner <strong>Dienst</strong>stelle<br />

eine Informationsbroschüre. Außerdem haben wir ein Länderkuratorium<br />

eingerichtet. Von jedem Bundesland wurde<br />

ein Funktionär genannt, um die Bundespensionskasse bei<br />

den Kolleginnen und Kollegen bekannt zu machen und sie<br />

direkt vor Ort übert die Vorteile informieren zu können.<br />

Vielen Dank für das Gespräch!<br />

Fotos<br />

19<br />

gÖd | 7_<strong>2009</strong>


eportage<br />

20<br />

Die Beamtenministerin<br />

ist am Zug<br />

text: emanuel lampert<br />

„Das BMI darf nicht zum<br />

Personalverschiebebahnhof des<br />

Bundes werden.“<br />

Hermann Feiner,<br />

Personalvertreter des BMI<br />

Planstellen<br />

Die Übernahme von mitarbeitern der post und telekom in den Verwaltungsdienst des<br />

innenministeriums ist angelaufen. personalvertreter begrüßen die personelle aufstok-<br />

kung bei der polizei, fordern von der Beamtenministerin für den öffebtlichen <strong>Dienst</strong><br />

aber eine dauerhafte planstellenlösung und eine analoge lösung für das Justizressort.<br />

Post und Telekom bauen Mitarbeiter ab,<br />

das Innenministerium kann Mitarbeiter brauchen, und die<br />

Betroffenen haben wieder eine berufliche Perspektive – eine<br />

geradezu „perfekte Symbiose“? Post-Vorstand Rudolf Jettmar<br />

sieht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Post<br />

betrachtet die im September gestartete Ausbildung ihrer<br />

Mitarbeiter für den polizeilichen Innendienst „nur als Anfang<br />

einer sinnvollen Umschichtung von Mitarbeitern zum Arbeitgeber<br />

Bund“. Jettmar: „Je nach Anforderungsprofil können<br />

in den nächsten sechs bis acht Monaten einige hundert<br />

Mitarbeiter, die bei der Post nicht mehr benötigt werden, zur<br />

Polizei wechseln.“<br />

Der Vorteil der Post bestehe vor allem darin, dass frei werdende<br />

Mitarbeiter über ganz Österreich verteilt seien, so wie<br />

sie von der Polizei auch benötigt würden. „Wenn die Polizei<br />

heuer im Herbst noch weitere hundert Mitarbeiter benötigt,<br />

werden wir sie nach dem Prinzip der Freiwilligkeit stellen<br />

können“, so Jettmar.<br />

„Grundsätzlich finden auch wir den Übertritt von Postmitarbeitern<br />

in die Verwaltung positiv, so lange bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllt sind“, sagt der Personalvetreter des BMI,<br />

Hermann Feiner. Dazu gehört, dass es bei der Freiwilligkeit<br />

bleibt und dass die neuen Mitarbeiter den Sicherheitsüberprüfungen<br />

ebenso standhalten wie Bedienstete des Innenministeriums.<br />

Zudem müssten die neuen Bediensteten natürlich<br />

durch eine Ausbildung auf ihre neue Arbeit vorbereitet<br />

werden. „Das funktioniert dank der modularen Ausbildung,<br />

die an der Sicherheitsakademie durchgeführt wird, sehr gut“,<br />

sagt Feiner (siehe Interview Seite 22). „Das Anforderungsprofil<br />

für die Sicherheitsverwaltung ist klar und scharf, da<br />

darf es keinen Qualitätsverlust geben.“<br />

Beamtenministerin<br />

hat Handlungsbedarf<br />

In einem Punkt sieht er den Ball derzeit beim Bundeskanzleramt,<br />

sprich: bei der für den öffentlichen <strong>Dienst</strong> zuständigen Bundesministerin<br />

Gabriele Heinisch-Hosek: Sie müsse nämlich<br />

dafür sorgen, dass dauerhafte Planstellen geschaffen werden.<br />

„Es kann nicht sein, dass von Post und Telekom übernommene<br />

Mitarbeiter in ein paar Jahren in Pension gehen und mit<br />

ihnen dann auch die Stellen wieder weg sind.“ Für die Schaffung<br />

permanenter Planstellen müsse die Finanzierung sichergestellt<br />

werden – eine Aufgabe, an der sich auch Post und<br />

Telekom beteiligen müssten, fordert Feiner.<br />

„Ich wehre mich dagegen, dass andere Ressorts meinen, sie<br />

könnten ihr Personal dem Innenministerium zuschieben,<br />

ohne dafür zu sorgen, dass Planstellen zur Verfügung stehen“,<br />

so Feiner weiter: „Das BMI darf nicht zum Personalverschiebebahnhof<br />

des Bundes werden.“ Er ruft in diesem<br />

Zusammenhang auch in Erinnerung, dass der Bund in den<br />

letzten Jahrentausend jungen Menschen einen Lehrplatz<br />

als Verwaltungslehrlinge zur Verfügung gestellt hat. „Und<br />

jetzt fehlt es an Planstellen“, kritisiert Feiner die Personalbewirtschaftungspraxis<br />

der Beamtenministerin.


Auch Justiz soll<br />

Mitarbeiter einstellen können<br />

„Wir könnten sie in den Gerichtskanzleien<br />

und Staatsanwaltschaften sehr gut<br />

brauchen. Unsere Personalsituation ist<br />

extrem angespannt.“<br />

Gerhard Scheucher,<br />

Vorsitzender der Justizgewerkschaft<br />

Unverständlich ist für ihn, dass Heinisch-Hosek für das<br />

Justizministerium keine ähnliche Regelung wie für das<br />

Innenministerium zulässt: „Warum soll das BMJ nicht auch<br />

geeignetes Personal bekommen?“ Da es zwischen Exekutive<br />

und Justiz zahlreiche Schnittstellen der Zusammenarbeit<br />

gibt, wäre es nur vernünftig, wenn auch die Justiz<br />

über eine ausreichende Zahl an Mitarbeitern verfügt. Der<br />

dank zusätzlicher Mitarbeiter in der Exekutive gewonnene<br />

Vorteil eines höheren Bearbeitungstempos laufe Gefahr,<br />

durch den Mangel an Personal in der Justiz wieder verloren<br />

zu gehen. Feiner: „Heinisch-Hosek ist hier mit der Einrichtung<br />

von Planstellen im Verzug.“<br />

Das Justizministerium argumentiert ganz ähnlich: Die Arbeit<br />

der Polizei passiere nicht im Vakuum. Mehr Polizisten würden<br />

mehr Anzeigen bedeuten, und mehr Anzeigen wiederum<br />

mehr Strafverfahren. Es brauche daher ein ausgeglichenes<br />

Kräfteverhältnis und einen geschlossenen Kreislauf<br />

zwischen der Arbeit der Polizei und den Justizbehörden<br />

zum Schutz der Bevölkerung und zum Nutzen der Recht<br />

suchenden Bevölkerung. Dies werde auch durch wissenschaftliche<br />

Studien untermauert.<br />

„Die Aussagen von Bundesministerin Heinisch-Hosek,<br />

dass es nun nur um die Polizei gehe, zeugt von fehlendem<br />

Problembewusstsein. Die Wirtschaftskrise verschärft die<br />

Situation zusätzlich. Hinzu kommen wieder steigende<br />

Häftlingszahlen, die die angespannte Lage in den Justizanstalten<br />

weiter verschärfen“, sagt Justizministerin Claudia<br />

Bandion-Ortner.<br />

„Vorteil für Bürger<br />

und Wirtschaftsstandort“<br />

Auch Gerhard Scheucher, Vorsitzender der Justizgewerkschaft,<br />

würde Post- und Telekom-Mitarbeiter, die in die Justiz<br />

wechseln wollen, gerne aufnehmen. Da die Justiz über eine<br />

eigene Grundausbildung verfüge, könnten neue Kollegen<br />

auch zeitsparend eingearbeitet werden.„Wir könnten sie in<br />

den Gerichtskanzleien und Staatsanwaltschaften sehr gut<br />

brauchen. Unsere Personalsituation ist extrem angespannt.“<br />

Kein Wunder, wurden doch in den letzten Jahren rund 800<br />

Planstellen im Justizbereich eingespart, auch sind weitere<br />

Einsparungen geplant. „Es ist unverständlich, dass mit der<br />

Rasenmähermethode gekürzt wird, gerade in der Justiz, die<br />

ihre <strong>Ausgabe</strong>n ohnehin durch ihre Einnahmen praktisch<br />

selbst finanziert“, so Scheucher.<br />

„Dabei spielen sich die meisten großen Tragödien nicht im<br />

strafrechtlichen, sondern im privatrechtlichen Bereich ab: bei<br />

Unterhalts- und Pflegschaftssachen etwa. Auch Grundbuchund<br />

Firmenbuchangelegenheiten könnten schneller erledigt<br />

werden“, berichtet Scheucher und weist auf die vielfältigen<br />

Aufgaben der Justiz hin: „Mit einer Ausweitung des Personalstandes<br />

wäre nicht nur uns, sondern vor allem den Bürgern<br />

und dem Wirtschaftsstandort Österreich geholfen.“<br />

Fotos: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx<br />

21<br />

gÖD | 7_<strong>2009</strong>


eportage<br />

22<br />

„wir BrauCHen<br />

eine DauerHaFte<br />

lösung“<br />

mag. Konrad Kogler, leiter der<br />

Bereiche organisation und einsatz<br />

im innenministerium, und mag. Karl<br />

Hutter, leiter der Bereiche personal,<br />

organisation, Budget und Controlling<br />

im Bmi, sprechen sich für eine<br />

dauerhafte eingliederung der neuen<br />

mitarbeiter von post und telekom in<br />

den polizeibetrieb aus.<br />

interView: emanuel lampert<br />

Die Polizei setzt seit Kurzem Postbedienstete ein –<br />

warum eigentlich?<br />

KOGLER: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen übertragen<br />

unseren Bediensteten sehr viel Verwaltungsarbeit, speziell<br />

was Dokumentationspflichten angeht. Wir haben einen<br />

Punkt erreicht, wo wir sagen müssen, dass unsere Bediensteten<br />

dringend Entlastung brauchen. Eine Möglichkeit ist die<br />

Übernahme von Mitarbeitern von Post und Telekom.<br />

Wie ist das dienstrechtlich?<br />

HUTTER: <strong>Dienst</strong>behörde bleibt in der Zuteilungsphase das<br />

jeweilige Unternehmen. Es ist für die Zuteilung zuständig<br />

und trägt auch die Bezüge. Erst nach der Probephase, also<br />

mit der Überstellung in die Verwendungsgruppe A3 oder<br />

A4 im Innenministerium, ist die jeweils örtlich und sachlich<br />

zuständige <strong>Dienst</strong>behörde dienstrechtlich zuständig. Der<br />

Vorteil ist, dass die Kollegen Beamte sind und beispielsweise<br />

der Amtsverschwiegenheit und den disziplinarrechtlichen<br />

Regeln unterliegen. Jeder von Post und Telekom übernommene<br />

Mitarbeiter wird natürlich wie jeder andere im Polizeidienst<br />

tätige Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung<br />

unterzogen.<br />

Wie sieht es mit der Eignung und Ausbildung aus?<br />

Kogler: Wir verlangen insbesondere EDV-Kenntnisse, da<br />

die Kollegen Eingaben und Abfragen durchführen können<br />

müssen. Was das polizeiliche Wissen betrifft, haben wir<br />

mit der Sicherheitsakademie einen Ausbildungsplan<br />

erstellt. Er sieht zwei Wochen Theorie, fünf Wochen<br />

Praxis am Arbeitsplatz und dann noch eine Woche im<br />

Ausbildungszentrum vor. Wir nutzen dazu auch die Infrastruktur<br />

der Post und Telekom.<br />

HUTTER: Wir übernehmen qualifizierte Mitarbeiter. Sie<br />

finden darunter zum Beispiel Postamtsleiter, die Kundenkontakt<br />

gewohnt sind und auch mit der EDV umgehen<br />

können.


In der Öffentlichkeit kursiert das Bild<br />

vom „bewaffneten Postler“.<br />

KOGLER: Dieses Bild ist falsch. Die Kollegen sind ausschließlich<br />

im Verwaltungsbereich tätig, sie tragen weder<br />

Waffe noch Uniform. Für polizeiliche Exekutivarbeit<br />

waren sie nie vorgesehen.<br />

Wo werden die neuen Mitarbeiter eingesetzt?<br />

KOGLER: Wir wollen sie für administrative Tätigkeiten<br />

in den Polizeiinspektionen einsetzen. Dazu sollen noch<br />

Befugnisse, etwa im Bereich der Zustellung, kommen.<br />

All das wird derzeit mit beträchtlichem Aufwand von<br />

Polizisten erledigt. In den Kriminalämtern können sie<br />

beispielsweise mit der Grobsichtung von Beweismitteln<br />

betraut werden. Gerade aktuell ist das Thema Kinderpornografie:<br />

Hier muss eine Vielzahl an Bildern und<br />

Filmmaterial gesichtet werden, das bedeutet wochenlange<br />

Arbeit. Es geht also um nichts anderes, als Unterstützungskräfte<br />

zur Verfügung zu haben, damit die Polizisten<br />

mehr Zeit für den Außendienst und für die polizeiliche<br />

Arbeit haben.<br />

Mag. Konrad Kogler (Seite links)<br />

und Mag. Karl Hutter (oben) fordern die<br />

langfristige Integration der ehemaligen<br />

Post- und Telekom-Mitarbeiter in den<br />

Polizeibetrieb.<br />

Lässt sich sagen, wie groß die<br />

Entlastung für die Exekutivbeamten ausfällt?<br />

KOGLER: Dazu ist es noch zu früh. Wir haben das Pilotprojekt<br />

am 1. September in Wien, Niederösterreich und<br />

Oberösterreich mit 40 Bediensteten von Post und Telekom<br />

gestartet. Wir wickeln jetzt die Schulung ab und beginnen<br />

mit der Integration in die <strong>Dienst</strong>stellen. Diese Einstiegsphase<br />

dauert bis Ende Oktober.<br />

HUTTER: Wir arbeiten mit dem Bundeskanzleramt an einem<br />

gemeinsamen Monitoring-System, mit dem wir sicherstellen<br />

können, dass das System allen Seiten mehr bringt.<br />

KOGLER: Letztlich profitiert der Bürger, weil sich mehr<br />

Polizisten im Außendienst befinden oder sich beispielsweise<br />

die Wartezeit in der Polizeidienststelle verkürzt.<br />

Um wie viele Stellen geht es im „Vollausbau“?<br />

HUTTER: Politisch vereinbart sind bis zu 1.000 Stellen. Das<br />

Interesse unter den potenziellen neuen Mitarbeitern ist groß.<br />

Uns haben auch schon Bewerbungen aus Kärnten erreicht,<br />

wo uns die Kollegen sagen, sie möchten „weg vom Abstellgleis<br />

und wieder etwas Sinnvolles tun“. Wichtig ist, dass die<br />

Integration langfristig ist, auf Freiwilligkeit beruht und die<br />

neuen Kollegen keine Nachteile in Bezug auf die Lebensverdienstsumme<br />

erleiden. Das gilt es noch auszuverhandeln.<br />

Die Personalaufstockung<br />

soll nicht nur vorübergehend sein?<br />

HUTTER: Es geht nicht darum, eine kurzfristige Spitze<br />

abzudecken, sondern um eine dauerhafte Lösung. Eine<br />

Organisationsstruktur effizienter zu machen und dann ein<br />

„Zurückdrehen auf den Stand davor“ – das wäre organisatorisch<br />

nicht sinnvoll, ineffizient und vor allem gegenüber<br />

allen Mitarbeitern unfair.<br />

Fotos: andi Bruckner<br />

gÖD | 7_<strong>2009</strong>


ANTIKorruPTIoN<br />

24<br />

fotos: Andi Bruckner<br />

Neues<br />

ANtikorruptioNsstrAfrecht<br />

AlleS BeSSer?<br />

Im Juli wurde im Parlament das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz <strong>2009</strong><br />

beschlossen. Was sind die wesentlichen Neuerungen für öffentlich Bedienstete, und<br />

wie sind diese aus verfassungsrechtlicher Sicht zu bewerten?<br />

TexT: ASS.-Prof. Dr. BArBArA WeIchSelBAum<br />

Wenn es ein Thema gab, das in den letzten beiden<br />

Jahren immer wieder die Wogen hochgehen ließ, so war<br />

dies die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Novelle des<br />

Strafgesetzbuches betreffend die Geschenkannahme durch<br />

Amtsträger – und damit auch öffentlich Bedienstete. Kernpunkt<br />

der Diskussion war die restriktive Regelung betreffend<br />

die Annahme von Vorteilen durch einen Amtsträger<br />

„für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang<br />

mit seiner Amtsführung“. Anders als nach der zuvor<br />

bestehenden Rechtslage war in diesem Bereich nämlich<br />

die Annahme selbst geringfügiger Vorteile ausnahmslos<br />

strafbar – bei einer Strafdrohung von immerhin bis zu drei<br />

Jahren.<br />

Die Empörung darüber war groß – und der „Kaffee für den<br />

Betriebsprüfer“ Standardbeispiel für überzogene Bestrebungen<br />

nach Bekämpfung von Korruption im öffentlichen<br />

Bereich. Auch dass das Regelungswerk als Ganzes kaum<br />

durchschaubar sei, wurde immer wieder kritisiert. Die Poli-


tik gelobte Besserung und suchte nach einer Lösung. Diese<br />

trat mit 1. September <strong>2009</strong> in Kraft.<br />

Die Neuregelung — was ist besser?<br />

Ist damit wirklich alles besser geworden? Auf den ersten<br />

Blick will man mit „Ja“ antworten: Es gibt jetzt eine übersichtliche<br />

Trennung zwischen „Bestechlichkeit“ und sonstiger<br />

„Vorteilsannahme“, und es wird dabei wieder wie vor<br />

dem 1. Jänner 2008 zwischen einer Vorteilsannahme für<br />

die pflichtwidrige und die pflichtgemäße Vornahme oder<br />

Unterlassung eines Amtsgeschäftes unterschieden. Bei der<br />

sonstigen Vorteilsannahme wird überdies zwischen der<br />

Annahme bzw. dem Sich-versprechen-Lassen und dem<br />

Fordern eines Vorteils differenziert: Die Annahme und das<br />

Sich-versprechen-Lassen sind nur dann unzulässig, wenn<br />

ein entsprechendes dienst- oder organisationsrechtliches<br />

Ass.-Prof. Dr.<br />

Barbara<br />

Weichselbaum<br />

Verbot (im Sinne einer generellen Regelung oder konkreten<br />

Weisung) besteht. Das Fordern eines Vorteils ist hingegen<br />

grundsätzlich immer unzulässig, es sei denn, dies wäre<br />

nach einer dienst- oder organisationsrechtlichen Vorschrift<br />

oder einer dienstrechtlichen Genehmigung ausdrücklich<br />

erlaubt. Dies gilt auch für das Anbahnen der Vornahme<br />

oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäfts – eine<br />

Strafbarkeit ist hier (anders als nach der zuvor bestehenden<br />

„Anfütterungs“-Bestimmung) sonst nur mehr bei Pflichtwidrigkeit<br />

gegeben.<br />

Das in den Gesetzesmaterialien verwendete Zauberwort<br />

der „Verwaltungsakzessorietät“ scheint einiges für sich zu<br />

haben: Jeder Bedienstete muss wissen, ob bzw. in welcher<br />

Höhe er nach den auf ihn anwendbaren dienstrechtlichen<br />

Bestimmungen Vorteile annehmen darf oder ob ihm dies<br />

verboten ist. So muss sich etwa ein Bundesbeamter nur<br />

an § 59 BDG 1979 orientieren, um sowohl einer möglichen<br />

disziplinarrechtlichen als auch einer strafrechtlichen<br />

Verfolgung zu entgehen.<br />

Der Haken — im Detail<br />

Das Ganze hat allerdings einen wesentlichen Haken: Es<br />

gibt nicht nur Bundesbedienstete, sondern auch öffentlich<br />

Bedienstete in neun verschiedenen Bundesländern und<br />

damit insgesamt zehn Gesetzgeber, die die dienstrechtlichen<br />

Bestimmungen für Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete<br />

in unterschiedlicher Weise regeln können.<br />

(Dass der Amtsträgerbegriff des Strafgesetzbuches etwa<br />

auch für andere Staaten tätige <strong>Dienst</strong>nehmer erfasst, sei<br />

hier nur am Rande erwähnt und soll im Folgenden ausgeklammert<br />

bleiben.) Dieser Haken manifestiert sich allein<br />

schon an Unterschieden innerhalb des Bundesdienstrechtes:<br />

Während Verwaltungsbeamte „orts- oder landesübliche<br />

Aufmerksamkeiten von geringem Wert“ annehmen<br />

dürfen, ist eine Vorteilsannahme Richtern nach § 59 RStDG<br />

ausnahmslos verboten. Staatsanwälte – obwohl gemäß Art.<br />

90a B-VG Organe der Gerichtsbarkeit – sind aufgrund einer<br />

25<br />

GÖD | 6_<strong>2009</strong>


ANTIKorruPTIoN<br />

rechT<br />

26<br />

Verweisungsbestimmung im RStDG Verwaltungsbeamten<br />

gleichgestellt. Damit sind bei Annahme eines Vorteils von<br />

geringem Wert Verwaltungsbeamte und Staatsanwälte<br />

straflos, Richter hingegen mit einer Strafdrohung von bis<br />

zu zwei Jahren konfrontiert.<br />

Verfassungsrechtliche Bedenken<br />

Was bedeutet dies für die zur Entscheidung berufenen Strafrichter?<br />

Sie müssen nicht nur die Bestimmungen des Strafgesetzbuches,<br />

sondern auch die des jeweils einschlägigen<br />

<strong>Dienst</strong>rechtes kennen und anwenden. Das ist nicht nur<br />

mühselig, sondern ruft auch verfassungsrechtliche Bedenken<br />

auf den Plan: Mag man vielleicht geneigt sein, eine<br />

unterschiedliche strafrechtliche Behandlung von Verwaltungsbeamten<br />

und Richtern mit deren unterschiedlicher<br />

Stellung zu legitimieren, so erscheint dies bei Staatsanwälten<br />

und Richtern nicht naheliegend. Ebenso lässt sich eine<br />

unterschiedliche Strafbarkeit von Verwaltungsbediensteten<br />

des Bundes und der Länder je nach der auf sie anwendbaren<br />

Rechtslage aus gleichheitsrechtlicher Sicht nur schwer<br />

bis gar nicht rechtfertigen.<br />

Zusätzlich wird durch die Neuregelung die Frage aufgeworfen,<br />

ob sich der Bundesgesetzgeber damit nicht in verfassungswidriger<br />

Weise seiner Kompetenz zur Regelung<br />

des Strafrechtes begibt. Es handelt sich hier nämlich wohl<br />

um mehr bzw. etwas anderes als eine (verfassungsrechtlich<br />

zulässige) bloße Anknüpfung an fremde Normen oder Vollzugsakte<br />

im Sinne der Rechtsprechung des VfGH. Denn<br />

durch die generelle Verweisung auf dienstrechtliche Vorschriften<br />

auch der Länder macht der Bundesgesetzgeber<br />

diese zum Regelungsinhalt des Strafrechtes; diese sind von<br />

den Strafgerichten nicht bloß zu berücksichtigen, sondern<br />

zu vollziehen. Mit einer Verweisung hat der VfGH dann<br />

kein Problem, wenn der Bundesgesetzgeber nicht auf landesgesetzliche<br />

Regelungen in ihrer jeweils geltenden, sondern<br />

in einer bestimmten Fassung verweist (statische Verweisung),<br />

wobei er im Sinne einer verfassungskonformen<br />

Interpretation des Gesetzeswortlautes im Zweifel Letzteres<br />

annimmt. Da das Gesetz allerdings sehr unspezifisch von<br />

„einem“ dienstrechtlichen Verbot bzw. „einer“ dienstrechtlichen<br />

Vorschrift spricht, kann auch die gegenteilige Auffassung<br />

mit guten Gründen vertreten werden.<br />

Konflikt mit der EMRK?<br />

Schließlich kann sich auch ein Konflikt zwischen kompetenzkonformer<br />

Interpretation und Vorgaben der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention (EMRK) auftun, die<br />

in Österreich nicht nur im Verfassungsrang steht, sondern<br />

uns auch völkerrechtlich verpflichtet. Ändert nämlich<br />

ein Landesgesetzgeber dienstrechtliche Bestimmungen<br />

über die Vorteilsannahme zugunsten seiner Bediensteten<br />

ab (beispielsweise sieht das steirische Landesdienstrecht<br />

derzeit eine eindeutig strengere Regelung vor als der<br />

Bund), so müsste dies nach Art. 7 EMRK („Keine Strafe<br />

ohne Gesetz“) die Straflosigkeit eines zuvor strafbaren<br />

Verhaltens bewirken. Aus kompetenzrechtlicher Sicht<br />

wäre hingegen die Annahme einer statischen Verweisung<br />

geboten und die Gesetzesänderung somit nicht<br />

maßgeblich. Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />

dürfte diese innerstaatliche Kompetenzfrage<br />

freilich eher irrelevant sein und er damit zu einem anderen<br />

Ergebnis kommen.<br />

Konnte dies vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt<br />

sein? Für Diskussion scheint weiterhin gesorgt.


ANTIKorruPTIoN<br />

24<br />

fotos: Andi Bruckner<br />

Neues<br />

ANtikorruptioNsstrAfrecht<br />

AlleS BeSSer?<br />

Im Juli wurde im Parlament das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz <strong>2009</strong><br />

beschlossen. Was sind die wesentlichen Neuerungen für öffentlich Bedienstete, und<br />

wie sind diese aus verfassungsrechtlicher Sicht zu bewerten?<br />

TexT: ASS.-Prof. Dr. BArBArA WeIchSelBAum<br />

Wenn es ein Thema gab, das in den letzten beiden<br />

Jahren immer wieder die Wogen hochgehen ließ, so war<br />

dies die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Novelle des<br />

Strafgesetzbuches betreffend die Geschenkannahme durch<br />

Amtsträger – und damit auch öffentlich Bedienstete. Kernpunkt<br />

der Diskussion war die restriktive Regelung betreffend<br />

die Annahme von Vorteilen durch einen Amtsträger<br />

„für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang<br />

mit seiner Amtsführung“. Anders als nach der zuvor<br />

bestehenden Rechtslage war in diesem Bereich nämlich<br />

die Annahme selbst geringfügiger Vorteile ausnahmslos<br />

strafbar – bei einer Strafdrohung von immerhin bis zu drei<br />

Jahren.<br />

Die Empörung darüber war groß – und der „Kaffee für den<br />

Betriebsprüfer“ Standardbeispiel für überzogene Bestrebungen<br />

nach Bekämpfung von Korruption im öffentlichen<br />

Bereich. Auch dass das Regelungswerk als Ganzes kaum<br />

durchschaubar sei, wurde immer wieder kritisiert. Die Poli-


tik gelobte Besserung und suchte nach einer Lösung. Diese<br />

trat mit 1. September <strong>2009</strong> in Kraft.<br />

Die Neuregelung — was ist besser?<br />

Ist damit wirklich alles besser geworden? Auf den ersten<br />

Blick will man mit „Ja“ antworten: Es gibt jetzt eine übersichtliche<br />

Trennung zwischen „Bestechlichkeit“ und sonstiger<br />

„Vorteilsannahme“, und es wird dabei wieder wie vor<br />

dem 1. Jänner 2008 zwischen einer Vorteilsannahme für<br />

die pflichtwidrige und die pflichtgemäße Vornahme oder<br />

Unterlassung eines Amtsgeschäftes unterschieden. Bei der<br />

sonstigen Vorteilsannahme wird überdies zwischen der<br />

Annahme bzw. dem Sich-versprechen-Lassen und dem<br />

Fordern eines Vorteils differenziert: Die Annahme und das<br />

Sich-versprechen-Lassen sind nur dann unzulässig, wenn<br />

ein entsprechendes dienst- oder organisationsrechtliches<br />

Ass.-Prof. Dr.<br />

Barbara<br />

Weichselbaum<br />

Verbot (im Sinne einer generellen Regelung oder konkreten<br />

Weisung) besteht. Das Fordern eines Vorteils ist hingegen<br />

grundsätzlich immer unzulässig, es sei denn, dies wäre<br />

nach einer dienst- oder organisationsrechtlichen Vorschrift<br />

oder einer dienstrechtlichen Genehmigung ausdrücklich<br />

erlaubt. Dies gilt auch für das Anbahnen der Vornahme<br />

oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäfts – eine<br />

Strafbarkeit ist hier (anders als nach der zuvor bestehenden<br />

„Anfütterungs“-Bestimmung) sonst nur mehr bei Pflichtwidrigkeit<br />

gegeben.<br />

Das in den Gesetzesmaterialien verwendete Zauberwort<br />

der „Verwaltungsakzessorietät“ scheint einiges für sich zu<br />

haben: Jeder Bedienstete muss wissen, ob bzw. in welcher<br />

Höhe er nach den auf ihn anwendbaren dienstrechtlichen<br />

Bestimmungen Vorteile annehmen darf oder ob ihm dies<br />

verboten ist. So muss sich etwa ein Bundesbeamter nur<br />

an § 59 BDG 1979 orientieren, um sowohl einer möglichen<br />

disziplinarrechtlichen als auch einer strafrechtlichen<br />

Verfolgung zu entgehen.<br />

Der Haken — im Detail<br />

Das Ganze hat allerdings einen wesentlichen Haken: Es<br />

gibt nicht nur Bundesbedienstete, sondern auch öffentlich<br />

Bedienstete in neun verschiedenen Bundesländern und<br />

damit insgesamt zehn Gesetzgeber, die die dienstrechtlichen<br />

Bestimmungen für Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete<br />

in unterschiedlicher Weise regeln können.<br />

(Dass der Amtsträgerbegriff des Strafgesetzbuches etwa<br />

auch für andere Staaten tätige <strong>Dienst</strong>nehmer erfasst, sei<br />

hier nur am Rande erwähnt und soll im Folgenden ausgeklammert<br />

bleiben.) Dieser Haken manifestiert sich allein<br />

schon an Unterschieden innerhalb des Bundesdienstrechtes:<br />

Während Verwaltungsbeamte „orts- oder landesübliche<br />

Aufmerksamkeiten von geringem Wert“ annehmen<br />

dürfen, ist eine Vorteilsannahme Richtern nach § 59 RStDG<br />

ausnahmslos verboten. Staatsanwälte – obwohl gemäß Art.<br />

90a B-VG Organe der Gerichtsbarkeit – sind aufgrund einer<br />

25<br />

GÖD | 6_<strong>2009</strong>


ANTIKorruPTIoN<br />

rechT<br />

26<br />

Verweisungsbestimmung im RStDG Verwaltungsbeamten<br />

gleichgestellt. Damit sind bei Annahme eines Vorteils von<br />

geringem Wert Verwaltungsbeamte und Staatsanwälte<br />

straflos, Richter hingegen mit einer Strafdrohung von bis<br />

zu zwei Jahren konfrontiert.<br />

Verfassungsrechtliche Bedenken<br />

Was bedeutet dies für die zur Entscheidung berufenen Strafrichter?<br />

Sie müssen nicht nur die Bestimmungen des Strafgesetzbuches,<br />

sondern auch die des jeweils einschlägigen<br />

<strong>Dienst</strong>rechtes kennen und anwenden. Das ist nicht nur<br />

mühselig, sondern ruft auch verfassungsrechtliche Bedenken<br />

auf den Plan: Mag man vielleicht geneigt sein, eine<br />

unterschiedliche strafrechtliche Behandlung von Verwaltungsbeamten<br />

und Richtern mit deren unterschiedlicher<br />

Stellung zu legitimieren, so erscheint dies bei Staatsanwälten<br />

und Richtern nicht naheliegend. Ebenso lässt sich eine<br />

unterschiedliche Strafbarkeit von Verwaltungsbediensteten<br />

des Bundes und der Länder je nach der auf sie anwendbaren<br />

Rechtslage aus gleichheitsrechtlicher Sicht nur schwer<br />

bis gar nicht rechtfertigen.<br />

Zusätzlich wird durch die Neuregelung die Frage aufgeworfen,<br />

ob sich der Bundesgesetzgeber damit nicht in verfassungswidriger<br />

Weise seiner Kompetenz zur Regelung<br />

des Strafrechtes begibt. Es handelt sich hier nämlich wohl<br />

um mehr bzw. etwas anderes als eine (verfassungsrechtlich<br />

zulässige) bloße Anknüpfung an fremde Normen oder Vollzugsakte<br />

im Sinne der Rechtsprechung des VfGH. Denn<br />

durch die generelle Verweisung auf dienstrechtliche Vorschriften<br />

auch der Länder macht der Bundesgesetzgeber<br />

diese zum Regelungsinhalt des Strafrechtes; diese sind von<br />

den Strafgerichten nicht bloß zu berücksichtigen, sondern<br />

zu vollziehen. Mit einer Verweisung hat der VfGH dann<br />

kein Problem, wenn der Bundesgesetzgeber nicht auf landesgesetzliche<br />

Regelungen in ihrer jeweils geltenden, sondern<br />

in einer bestimmten Fassung verweist (statische Verweisung),<br />

wobei er im Sinne einer verfassungskonformen<br />

Interpretation des Gesetzeswortlautes im Zweifel Letzteres<br />

annimmt. Da das Gesetz allerdings sehr unspezifisch von<br />

„einem“ dienstrechtlichen Verbot bzw. „einer“ dienstrechtlichen<br />

Vorschrift spricht, kann auch die gegenteilige Auffassung<br />

mit guten Gründen vertreten werden.<br />

Konflikt mit der EMRK?<br />

Schließlich kann sich auch ein Konflikt zwischen kompetenzkonformer<br />

Interpretation und Vorgaben der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention (EMRK) auftun, die<br />

in Österreich nicht nur im Verfassungsrang steht, sondern<br />

uns auch völkerrechtlich verpflichtet. Ändert nämlich<br />

ein Landesgesetzgeber dienstrechtliche Bestimmungen<br />

über die Vorteilsannahme zugunsten seiner Bediensteten<br />

ab (beispielsweise sieht das steirische Landesdienstrecht<br />

derzeit eine eindeutig strengere Regelung vor als der<br />

Bund), so müsste dies nach Art. 7 EMRK („Keine Strafe<br />

ohne Gesetz“) die Straflosigkeit eines zuvor strafbaren<br />

Verhaltens bewirken. Aus kompetenzrechtlicher Sicht<br />

wäre hingegen die Annahme einer statischen Verweisung<br />

geboten und die Gesetzesänderung somit nicht<br />

maßgeblich. Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />

dürfte diese innerstaatliche Kompetenzfrage<br />

freilich eher irrelevant sein und er damit zu einem anderen<br />

Ergebnis kommen.<br />

Konnte dies vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt<br />

sein? Für Diskussion scheint weiterhin gesorgt.


www.goed.penspower.at<br />

in ZeiTen der Krise dominiert offenbar<br />

immer mehr der Ellenbogen, Selbstbewusstsein ist<br />

gefragt, und der Blick wird geschärft, indem nur Wesentliches<br />

erkannt werden darf.<br />

Alles Übrige hat auf der Strecke zu bleiben, denn nur<br />

eine kostenminimierende und straffende Wirtschaft<br />

kann uns alle voranbringen. So zumindest wird es uns<br />

eingehämmert.<br />

In der Praxis sieht das dann so aus, dass Junge nicht<br />

mehr angestellt werden können, weil sie keine Berufserfahrung<br />

aufweisen und „Alte“ mit rund 50, die damit<br />

sehr wohl aufzuwarten haben, zu teuer sind und mittels<br />

Sozialplänen aus dem Produktionsprozess entfernt<br />

werden.<br />

Etwaige Neuaufnahmen haben eine 30-Stunden-Woche,<br />

denn auch diese Maßnahme strafft die Kosten. Gleichzeitig<br />

macht sich in der Ecke der großen Wirtschafter<br />

Sorge um Pensionen und die chancenlose Jugend breit.<br />

Es soll länger gearbeitet und später in Pension gegangen<br />

werden, und vor allem müssen die Einzelpensionen ausgedünnt<br />

werden.<br />

Denn, so die Rechner, die Kosten explodieren und<br />

fordern daher im gleichen Atemzug eine Reform der<br />

Verwaltung.<br />

Die Kosten explodieren nicht wegen der Pensionisten,<br />

die im Übrigen keine Parasiten sind, wie sie seitens<br />

eines hochrangigen Wirtschaftsvertreters bezeichnet<br />

wurden, weil sie nach dem Pensionistenpreisindex<br />

gerufen haben.<br />

Denn die zahlen Sozialpläne, Kündigungen, Umschu-<br />

dr. otto Benesch,<br />

Vorsitzender<br />

Meinung<br />

des Vorsitzenden<br />

lungen bis hin zu den Selbstbehalten in der Krankenversicherung<br />

mit.<br />

Was mich dabei sehr nachdenklich stimmt, sind die<br />

Schlüsse, die ich aus diesen Wortspenden ziehe. Was<br />

macht man mit Parasiten? Man schaut, dass man sie loswird,<br />

und wenn ich an die Freizeitunfälle denke, die uns<br />

vorgehalten werden, so heißt das letztlich, dass wir uns<br />

nicht mehr bewegen sollen und damit bewegungslos<br />

zur Senkung des Pensionsbezuges beitragen. Unfälle<br />

nach Discobesuchen wurden uns allerdings nicht untergejubelt.<br />

Dass wir Beamtenpensionisten die Tabelle der durchschnittlichen<br />

Pensionshöhe anführen und uns dies trotz<br />

aller Dementis in den Pressemedien immer wieder vor<br />

Augen geführt wird, fügt sich nahtlos in die Darstellung<br />

ein – und ganz besonders auf wessen Kosten, das wird<br />

ja schamhaft verschwiegen.<br />

Faktum ist, dass wir mit dem § 13a PG eine gewichtige<br />

Sondersteuer zahlen, und durch die Deckelung werden<br />

wir daran erinnert, dass in dem Bereich, der uns als<br />

unverdiente Nutznießer darstellt, noch immer Abfertigungen<br />

bezahlt werden, die uns träumerisch werden<br />

lassen oder sehr schmallippig.<br />

Wir haben im Oktober zu unserem Dauerbrenner einen<br />

ersten Gesprächstermin bei der zuständigen Frau Bundesminister,<br />

denn im Regierungsprogramm sind unsere<br />

Probleme enthalten. Wir werden sehen, wie man damit<br />

umgehen will.<br />

Ich hoffe allerdings nicht auf Einflüsterungen der von mir<br />

genannten Wirtschaftsweisen.<br />

Tel.: 01/534 54-311 oder -312, Fax: 01/534 54-388, e-Mail: oFFice.bs22@goed.aT<br />

27<br />

GÖd | 7_<strong>2009</strong>


28<br />

bv 22<br />

pensionisTen<br />

Mario Zenhäusern,<br />

chefredakteur der<br />

Tiroler Tageszeitung:<br />

„Wir als Journalisten<br />

haben<br />

noch vor 25<br />

Jahren die<br />

senioren eher<br />

als schweigende<br />

Mehrheit erlebt,<br />

die im stillen<br />

konsumiert,<br />

was man ihnen<br />

vorsetzt.“<br />

Univ.-prof. dr.<br />

andreas Khol,<br />

präsident des<br />

Österreichischen<br />

seniorenrates:<br />

„noch nie war<br />

eine Generation<br />

der senioren so<br />

gesund, produktiv,<br />

mobil und gut versorgt<br />

wie jetzt.“<br />

bgm. labg. Mag.<br />

Jakob Wolf, seniorenbeauftragter<br />

im<br />

Tiroler landtag,<br />

geschäftsführer<br />

Tiroler seniorenbund:<br />

„es schwierig, die<br />

Menschen mit<br />

60 plus in eine<br />

organisation zu<br />

bekommen, denn<br />

sie wollen eher frei<br />

und unabhängig<br />

sein.“<br />

prof. dr. rudolf<br />

bretschneider,<br />

Meinungsforscher,<br />

geschäftsführer des<br />

Fessel instituts:<br />

„Klischees ändern<br />

sich außerordentlich<br />

langsam.“<br />

„Parkbankerlsitzend und taubenfütternd“:<br />

das weit verbreitete image der Genera­<br />

tion 60 plus trifft auf immer weniger<br />

senioren zu. neuen Umfragen zufolge<br />

sind unsere senioren so gesund, aktiv,<br />

gebildet und wohlhabend wie noch nie.<br />

eine hochkarätig besetzte runde<br />

diskutierte am 16. september zum<br />

thema „Generationen­Focus 60 plus ...<br />

ein image mit neuen Vorzeichen“.<br />

So aktiv w<br />

GÖd<br />

text: MaG. anGeliKa stroBl<br />

KUMhOFER: Als mein Vater Anfang der 70er Jahre in<br />

Pension ging, stand man der Lebenserwartung im hohen<br />

Alter eher pessimistisch gegenüber. Man kaufte noch<br />

einen „letzten“ Anzug vor der Pension, malte noch ein<br />

letztes Mal die Wohnung aus. Die Pensionisten von<br />

heute kaufen sich ein Motorrad, gehen bergsteigen und<br />

haben andere, weitaus größere Ziele, weil sie gesünder<br />

sind, und eine weitaus höhere Lebenserwartung haben.<br />

Das verändert doch die Welt. Wie steht es um die heutige<br />

Generation 60 plus?<br />

WOlF: Die heutige Generation ist selbstbewusster und<br />

eigenständiger. Im Tiroler Seniorenbund haben wir noch<br />

viele ältere Mitglieder, die es gewohnt sind, sich von<br />

einer Organisation berieseln zu lassen. Die jüngere<br />

Generation ist sehr viel fordernder und kritischer. Es<br />

ist auch schwieriger, die Menschen mit 60 plus in eine<br />

Organisation zu bekommen, denn sie wollen eher frei<br />

und unabhängig sein.<br />

Am 1. Oktober ist Tag der Senioren. Gibt es eine mediale<br />

Vorbereitung Ihrer Tageszeitung zu diesem Thema?<br />

ZENhäUSERN: Ja, schon. Jedoch halten wir nichts<br />

davon, anlassbezogen über Senioren zu berichten. Wir<br />

streuen Seniorenthemen laufend in die aktuelle Berichterstattung<br />

ein, um zu vermeiden, dass Senioren nur an<br />

bestimmten Tagen in Zeitungen vorkommen, was letztlich<br />

eher zu einer „Ghettoisierung“ führen würde.<br />

WOlF: Die Medien haben so ihre Probleme mit der<br />

Generation 60 plus. Wie soll ich über diese Menschen<br />

berichten? Brauchen sie eigene Seiten? Oder wollen sie<br />

das nicht und laufen unter normaler Berichterstattung?<br />

Ich erlebe die gegenwärtige Generation 60 plus völlig<br />

anders als noch vor zehn Jahren. Es wäre wichtig, unseren<br />

Senioren einen fixen Stellenwert in der Gesellschaft<br />

zu geben.


| 6_<strong>2009</strong><br />

Kurt Kumhofer,<br />

vorsitzender,<br />

Moderation:<br />

„die Pensionisten<br />

von heute kaufen<br />

sich ein Motorrad,<br />

gehen bergstei­<br />

gen und haben<br />

andere, weitaus<br />

größere ziele, weil<br />

sie gesünder sind<br />

und eine weitaus<br />

höhere lebenser­<br />

wartung haben.“<br />

ie noch nie!<br />

Welches Image haben unseren Senioren<br />

in der Öffentlichkeit?<br />

BRETSchNEIDER: In den Medien sieht man teilweise<br />

noch immer die Pensionisten auf den Bankerln sitzen<br />

und Tauben füttern. Die bescheidenen, kränklichen und<br />

zurückgezogen lebenden älteren Menschen gibt es jedoch<br />

immer seltener. Die flexiblen, neugierigen, aktiven Gruppen<br />

legen zahlenmäßig bei den 60 plus stark zu.<br />

KOhl: Inaktiv, pflegebedürftig, krank. So ist das Image der<br />

Pensionisten. Das hat alles einen logischen Grund, weil<br />

bei der Wahl 2006 das Pflegethema im Vordergrund stand.<br />

In absoluten Zahlen werden die Pflegebedürftigen schon<br />

mehr, weil immer mehr Menschen über 100 werden. Aber<br />

bis zum 85. lebensalter ist die Pflegebedürftigkeit geringer<br />

als zwischen 40 und 60. Noch nie war eine Generation<br />

der Senioren so gesund, produktiv, mobil und gut versorgt<br />

wie jetzt.<br />

ZENhäUSERN: Wir als Journalisten haben noch vor<br />

25 Jahren die Senioren eher als schweigende Mehrheit<br />

erlebt, die im Stillen konsumiert, was man ihnen vorsetzt.<br />

heute erleben wir sie als fordernd, kritisch und selbstbewusster.<br />

KOhl: Dadurch, dass Sie die Senioren nicht so erleben,<br />

bestätigen Sie ja, dass es sich beim Bild der taubenfütternden<br />

Pensionisten bloß um ein medial produziertes<br />

Klischee handelt. Unsere Senioren sind hochaktiv in allen<br />

Bereichen.<br />

Was hat sich konkret verändert?<br />

BRETSchNEIDER: Die Zahl der Menschen mit 60 plus<br />

nimmt im Verhältnis zu anderen Bevölkerungsgruppen<br />

stark zu. Sie sind wohlhabender, länger gesund, gebildeter<br />

und interessierter. Das schlägt sich in ihren lebensgewohnheiten<br />

nieder und wirkt sich positiv auf das gesundheitliche<br />

Wohlbefinden aus. Man unternimmt mehr, trifft<br />

verstärkt auf andere Menschen. Diese Kontaktfreudigkeit<br />

bedeutet wieder eine höhere Zufriedenheit und größeres<br />

Wohlbefinden im Allgemeinen. Die Wirtschaft hat die<br />

reifen Konsumenten als werberelevante Zielgruppe erst<br />

spät entdeckt, mit gewissen Verlegenheiten. Niemand<br />

weiß so recht, wie man sie ansprechen soll. Pensionisten<br />

darf man nicht sagen. „Senioren“ klingt auch nicht<br />

gut, ebenso wenig wie „reifer Konsument“. Nachweislich<br />

wandeln unsere Pensionsempfänger jedoch einen<br />

Großteil ihres Geldes in Konsum um und sparen deutlich<br />

weniger für die Erben.<br />

WOlF: Wir können einfach nicht darüber hinwegsehen,<br />

dass wir eine völlig andere 60-plus-Generation haben<br />

als noch vor ein paar Jahrzehnten. Dass es bei so einem<br />

Entwicklungsprozess Unzufriedenheiten bei Alt und<br />

Jung gibt, ist für mich komplett normal. Es würde mich<br />

überraschen, wenn es diesen Generationenkonflikt nicht<br />

geben würde. Wir müssen miteinander kommunizieren.<br />

Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird.<br />

Womit müssen wir in Zukunft rechnen?<br />

BRETSchNEIDER: Nicht die Dinge beunruhigen die<br />

Menschen, sondern die Vorstellungen, die sie von den<br />

Dingen haben. Es sind die Vorstellungen, die man vom<br />

dritten lebensabschnitt mit all seinen Facetten hat. Jeder<br />

ist dafür mitverantwortlich, wie diese Altersgruppen in<br />

der Gesellschaft gesehen werden. Klischees ändern sich<br />

jedoch außerordentlich langsam, wie ich weiß.<br />

KUMhOFER: Der Soziologe leopold Rosenmayer meint,<br />

dass es an einem sozialtheoretisch inspizierten Sozialpolitik-Diskurs<br />

fehle. Es bedarf eines solchen Diskurses,<br />

um Ziele zu definieren und um Wege der Verwirklichung<br />

einzuschlagen. Alle sind dazu aufgefordert, einen Beitrag<br />

zu leisten. So können wir sicher diese Welt verbessern.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf<br />

http://www.goed.penspower.at/<br />

29<br />

GÖd | 7_<strong>2009</strong>


30<br />

bv 22<br />

pensionisTen<br />

serviceHandbUcH Für<br />

gÖd-pensionisTen<br />

Alle Mitglieder der Bundesvertretung Pensionisten in<br />

der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> haben im September<br />

per Post unser kostenloses „Servicehandbuch<br />

für GÖD-Pensionisten“ als Nachfolgeausgabe des früheren<br />

„Ratgebers“ erhalten. Dieses handbuch – kleinformatiger<br />

und auch in neuem, zeitgemäßem layout<br />

– ist der derzeitigen Gesetzeslage und den verbesserten<br />

Serviceleistungen der GÖD angepasst. In zahlreichen<br />

Arbeitsstunden haben wir versucht, mit den Juristen der<br />

Bundesvertretung, den Serviceverantwortlichen der<br />

GÖD und weiteren Fachleuten für unsere Mitglieder<br />

ein handbuch für den täglichen Gebrauch zusammenzustellen.<br />

Ein Servicehandbuch und Nachschlagewerk<br />

für alle lebenslagen. Nicht jeder – vielleicht die wenigsten<br />

– werden es von A bis Z lesen. Es sollte aber stets<br />

griffbereit zur Verfügung stehen, um in Anlassfällen<br />

rasch darauf zurückgreifen zu können.<br />

Alles, was neu ist, wird kritisch beobachtet. Obwohl<br />

wir nach bestem Wissen und Gewissen unser<br />

Möglichstes gegeben haben, sind wir uns dennoch<br />

bewusst, dass auch noch<br />

weitere Verbesserungen<br />

bei den kommenden<br />

<strong>Ausgabe</strong>n denkbar sind.<br />

Wir ersuchen Sie daher,<br />

dieses handbuch mit<br />

viel Aufmerksamkeit zu<br />

studieren und sind sehr<br />

an Ihrer geschätzten Meinung<br />

interessiert.<br />

Briefanschrift:<br />

Bundesvertretung Pensionisten<br />

in der GÖD, Schenkenstraße 4 / 5. Stock, 1010<br />

Wien, E-Mail: info@penspower.at<br />

Sollten Sie unser Servicehandbuch nicht erhalten<br />

haben, teilen Sie das bitte telefonisch Ihrer Landesleitung<br />

bzw. für Wien der Bundesleitung Pensionisten<br />

in der GÖD (Kontakte siehe unten!) mit oder<br />

senden Sie eine E­Mail mit Namen und Adresse an<br />

servicehandbuch@penspower.at.<br />

KUrt KUMhoFer,<br />

Vors.­stV. Und orG. reFerent<br />

TeleFonKonTaKT ZU Unseren landesleiTUngen:<br />

Bundesland Sprechtag(e) Telefon<br />

Burgenland Mi: 9.00–12.00 Uhr 02682/770-951 od. 23 DW<br />

Kärnten Di: 9.00–11.00 Uhr 0463/5870-399 DW<br />

Niederösterreich Do: 9.00–12.00 Uhr 02742/35 16 16-27 DW<br />

Oberösterreich Di: 9.00–11.00 Uhr 0732/65 42 66-22 od. 24 DW<br />

Salzburg Di u. Do: 9.15–10.15 Uhr 0662/80 42-2516 od. 2802 DW<br />

Steiermark Di: 9.00–11.00 Uhr 0316/70 71-287 DW<br />

Tirol Di u. Do: 9.00–10.30 Uhr 0512/597 77-406 DW<br />

Vorarlberg nach Vereinbarung 05522/484 87<br />

Wien (Bltg) Di u. Do: 9.00–11.30 Uhr 01/534 54-389 od. 311 DW<br />

„StaRk>>SoZiaL>>geRecht“<br />

17. ÖGB­Bundeskongress<br />

In der Zeit zwischen 30. Juni und 2. Juli <strong>2009</strong> tagte<br />

unter dem Motto „STARK – SOZIAl – GEREchT“ in<br />

Wien der 17. ÖGB-Bundeskongress. Neben wichtigen<br />

personellen Weichenstellungen wie der Wahl<br />

des Kollegen Erich FOGlAR zum ÖGB-Präsidenten<br />

beschlossen die Delegierten auch ein umfangreiches,<br />

richtungweisendes Grundsatzprogramm.<br />

Pensionen<br />

Im Kapitel „Pensionen“ ist festgehalten, dass das österreichische<br />

Pensionssystem auch in Zukunft zulagenorientiert<br />

und nach dem Prinzip der lebensstandardsicherung<br />

zu gestalten ist. Für bereits in Pension (Ruhestand)<br />

befindliche Österreicherinnen und Österreicher<br />

ist sicherzustellen, dass mit der jährlichen Pensionsanpassung<br />

zumindest die Teuerung abzudecken ist.<br />

Weiters enthält dieses Grundsatzpapier mit dem hinweis<br />

„Anpassung des Pensionssicherungsbeitrages an<br />

das aktuelle Pensionssystem“ unsere Forderung nach<br />

Streichung des „Pensionssicherungsbeitrages (für Bundesbeamte<br />

im § 13a Pensionsgesetz als „Beitrag“ normiert)<br />

bis zur höhe der ASVG-höchstpension.<br />

Ing. Otto Vanura – unser Vertreter im ÖGB­Bundesvorstand<br />

Kollege Ing. Otto Vanura, Mitglied der Bundesleitung<br />

Pensionisten in der GÖD, ist als Vorsitzender Stellvertreter<br />

der ÖGB Pensionistenabteilung auch zukünftig<br />

automatisch Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes.


s e r v i c e<br />

v. l. n. r.: othmar enöckl, roman reisner (ausgeschieden<br />

7/<strong>2009</strong>), ernest Faderl, gertrude<br />

ritzberger, Margarete Hanner, Helmut nimmervoll,<br />

alfred Thiele, isidor Hofbauer, adolf<br />

drexler, erhard reinthaler, Manfred Haslacher,<br />

gotlinde Jugl, Johann Knabl, ditmar<br />

neger und ing. oskar pöchinger.<br />

die landesverTreTUng<br />

pensionisTen gÖd oberÖsTerreicH sTellT sicH vor<br />

Rat und Hilfe – für unsere Mitglieder<br />

Die landesvertretung Pensionisten der GÖD Oberösterreich<br />

vertritt rund 6.200 Kolleginnen und Kollegen des<br />

Ruhestandes.<br />

Jeden <strong>Dienst</strong>ag von 9.00 bis 11.00 Uhr sind Mitglieder<br />

der landesleitung im Büro anwesend, um bei persönlichen<br />

Fragen zu beraten bzw. bei Problemen mit Rat<br />

und hilfe zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus sind<br />

alle leitungsmitglieder bereit, nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu beraten und zu helfen.<br />

Landesleitung – aktiv<br />

Unserer landesleitung gehören 19 Mitglieder an. Wir<br />

treffen einander regelmäßig zu leitungssitzungen. Dort<br />

beraten wir interne Fragen, aktuelle landes- und Bundesthemen,<br />

die uns Pensionisten betreffen, und stellen,<br />

wenn zielführend, Anträge an die Bundesleitung bzw.<br />

andere zuständige Stellen.<br />

Neben der allgemeinen Betreuung unserer Mitglieder,<br />

der Ehrung unserer Jubilare, den Glückwünschen zu<br />

höheren runden und halbrunden Geburtstagen und<br />

der Organisation größerer Ausflüge liegt unser hauptaugenmerk<br />

derzeit insbesondere in der Beratung und<br />

hilfestellung zu folgenden Themen:<br />

• Beratung in pensionsrechtlichen Fragen,<br />

auch Witwenpension und Todesfallbeitrag<br />

• BVA – z. B. Rückerstattung des Behandlungsbeitrags<br />

• Beratung in sozial- und steuerrechtlichen Fragen<br />

(nach telefonischer Terminvereinbarung)<br />

Sie erreichen uns: landesvertretung Pensionisten in<br />

der GÖD Oberösterreich, 4020 linz, Weingartshofstraße<br />

2, 5. Stock (gegenüber AK), Tel.: 0732/65 42 66-22,<br />

Fax: 0732/65 42 66-32, E-Mail: pens.ooe@goed.at<br />

Anwesenheit im Büro: <strong>Dienst</strong>ag von 9.00 bis 11.00<br />

Uhr. Wir freuen uns über jeden Kontakt mit unseren<br />

Mitgliedern.<br />

Unserer landesleiTUng geHÖren an:<br />

Funktion Name Im Aktivstand bei:<br />

Vorsitzender: helmut Nimmervoll landesverwaltung<br />

Vors.-Stv. und Sozialreferent: Ernest Faderl Polizei (SW)<br />

Vors.-Stv. und Frauenreferent: Gotlinde Jugl Pflichtschullehrer<br />

Finanzreferent und EDV: Adolf Drexler landesverwaltung<br />

Organisationsreferent: Ernst Enzenebner landesverwaltung<br />

Behindertenreferent: Ing. Oskar Pöchinger land- und Forstwirtsch.<br />

Schriftführer: Erhard Reinthaler Arbeitsmarktservice<br />

Pressereferent: Walter Schirz Berufsschullehrer<br />

Mitglied: Othmar Enöckl Berufsschullehrer<br />

Mitglied: Alois Geßl Finanz<br />

Mitglied und Kassaprüfer: Margarete hanner landesverwaltung<br />

Mitglied: Manfred haßlacher Wirtschaftsverwaltung<br />

Mitglied: Isidor hofbauer Baudienst<br />

Mitglied: Johann Knabl lA und Betriebe<br />

Mitglied: Ing. Franz Kutil <strong>Öffentlicher</strong> Baudienst<br />

Mitglied: Ditmar Neger landesverwaltung<br />

Mitglied: Gertrude Ritzberger Pflichtschullehrer<br />

Mitglied und Kassaprüfer: Alfred Thiele landesverwaltung<br />

advenTFaHrT <strong>2009</strong><br />

Unsere diesjährige Adventfahrt findet statt am:<br />

Donnerstag, den 17. Dezember <strong>2009</strong><br />

Wir fahren über Weigelsdorf, wo wir im Kuchlerhaus<br />

die Adventausstellung besuchen und weiter zur<br />

Friedensburg Schlaining zum schon traditionellen<br />

Adventkonzert im Festsaal der Burg.<br />

Preis pro Person: € 28,– (inkludiert sind: Fahrt und<br />

Eintritte – Adventausstellung und Adventkonzert)<br />

Anmeldung bitte schriftlich (mit Name, Adresse,<br />

weitere Personen unter Kennwort ADVENT) an die<br />

Bundesvertretung Pensionisten in der GÖD, z. hd.<br />

Frau Edith Osterbauer, 1010 Wien, Schenkenstraße<br />

4 / 5. Stock.<br />

31<br />

GÖd | 7_<strong>2009</strong>


KoMMuniKaTion<br />

32<br />

Fotos: xxxx<br />

BleiBen<br />

Sie im GeSpräch!<br />

DaS MiTarBEiTErgESpräch<br />

Ein gutes Betriebsklima — wer möchte das nicht? Der Bundesdienst kommt<br />

diesem Ziel jetzt einen entscheidenden Schritt näher. Ein interaktives<br />

Schulungsvideo für Mitarbeitergespräche bietet Bundesbediensteten nützliche<br />

Starthilfe in Sachen Kommunikation.<br />

TExT: Mag. angEliKa STroBl<br />

Es gibt für alles ein erstes Mal. Auch für ein<br />

Mitarbeitergespräch. Die bloße Ankündigung löst oftmals<br />

ein mulmiges Gefühl in der Magengegend aus. Was wird<br />

mich erwarten? Kommt nun die geballte Kritik vom Chef?<br />

In Wahrheit besteht für derlei Gedanken nicht der geringste<br />

Anlass. Beide Gesprächspartner profitieren von richtig<br />

geführten Mitarbeitergesprächen und schaffen auf diesem<br />

Weg ein solides Fundament für eine zufriedenstellende<br />

Zusammenarbeit.<br />

Ein E­Learning­Modul im Bundesintranet erklärt, worauf<br />

es beim jährlichen Mitarbeitergespräch ankommt, und<br />

bringt zudem viele praxisnahe Beispiele für eine erfolgreiche<br />

Gesprächsführung.<br />

Wie kann ich mit „aktivem Zuhören“ das Gesprächsklima<br />

verbessern? Wie gebe ich in schwierigen Situationen Feedback,<br />

das mein Gegenüber auch annehmen kann?<br />

Tacheles im Büro<br />

Zum Mitarbeitergespräch (MAG) zählen alle Gespräche<br />

zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern, die über<br />

die routinemäßige Alltagskommunikation hinausgehen.<br />

In der Regel findet das MAG jährlich als ausführliches,<br />

strukturiertes und ungestörtes Vier­Augen­Gespräch statt,<br />

in dem Zielsetzungen und Entwicklungen zwischen Führungskraft<br />

und Mitarbeiter festgelegt werden. Das MAG<br />

gilt zudem für alle Hierarchieebenen; die Reihenfolge<br />

innerhalb einer Organisationseinheit erfolgt von oben<br />

nach unten (Sektionsleiter – Gruppenleiter – Abteilungs­<br />

leiter – Referatsleiter – Mitarbeiter). Auf diese Weise werden<br />

alle Mitarbeiter von den Zielen der Ressortleitung<br />

informiert und können somit ihre persönlichen Ziele und<br />

Vorstellungen mit diesen harmonisieren.<br />

Konstruktives Feedback wichtig<br />

Ein gutes MAG zeichnet sich durch einen klaren Nutzen<br />

für alle Beteiligten aus und ist eine konstruktive Gelegenheit,<br />

sich als Mitarbeiter auf jeder Hierarchieebene<br />

bewusst mit den Zielen der eigenen Organisationseinheit<br />

auseinanderzusetzen. Im besten Fall ziehen Sie gemeinsam<br />

mit Ihrem Chef „Bilanz“, besprechen vergangene<br />

Leistungen und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten,<br />

planen kommende Arbeitsschwerpunkte und setzen<br />

gegenseitig Zielvereinbarungen.<br />

Unzufriedenheit und etwaige Unstimmigkeiten sollten<br />

im Gespräch ebenso angesprochen werden wie Wünsche<br />

und Anliegen beider Parteien. Schließlich sollte das<br />

Gespräch von Wertschätzung und gegenseitigem Verständnis<br />

getragen sein und darauf abzielen, die Zusammenarbeit<br />

in Betrieben zu fördern und zu verbessern.<br />

Deshalb ist es beim MAG wichtig, konstruktiv Feedback<br />

geben zu können.<br />

Wo liegt Ihr Potenzial?<br />

Werden Mitarbeiter nicht entsprechend ihrer Fähigkeiten<br />

eingesetzt, führt dies entweder zu Über­ oder Unterforderung,<br />

was letztlich die Arbeitsleistung und Zufrieden­


heit erheblich beeinträchtig. Auch hier bringt das MAG<br />

deutliche Verbesserungen. Als integrales Personalinstrument<br />

hilft das MAG, Interessen und versteckte Talente in<br />

Erfahrung zu bringen. Führungskräfte können das neu<br />

gewonnene Wissen bei der Aufgabenplanung berücksichtigen<br />

und so für die gesamte Organisationseinheit nutzbar<br />

machen.<br />

Vorbereitung ist alles<br />

Beide Gesprächspartner bereiten sich unabhängig voneinander<br />

anhand schriftlicher Unterlagen des letzten<br />

MAG auf das Zusammentreffen vor. Sollte es sich um das<br />

erste MAG handeln, kann im Bundesintranet auf http://<br />

oeffentlicher­dienst.intra.gv.at/team_PE/MAG.htm ein<br />

Leitfaden mit Protokoll zur Vorbereitung abgerufen werden.<br />

Schieben Sie den Gesprächstermin nicht zu lange<br />

auf. Am besten reservieren Sie für die Durchführung eine<br />

bestimmte Zeit gleich am Jahresanfang. Die Vorgesetzten<br />

sind verantwortlich für einen ausreichenden Zeitrahmen<br />

(ein bis zwei Stunden) und ein störungsfreies Gespräch<br />

(Telefone ausschalten).<br />

Der Gesprächsablauf<br />

Das MAG beginnt mit einem Rückblick über die Hauptaufgaben<br />

sowie die erreichten Zielen im vergangenen Jahr.<br />

Lassen Sie förderliche und hemmende Faktoren Revue<br />

passieren. Daran anschließend werden konkrete Vereinbarungen<br />

für das kommende Jahr getroffen, um sich im<br />

TIPPS zur Gesprächsführung<br />

• Nehmen Sie sich ausreichend Zeit- Sie signalisieren<br />

dadurch Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.<br />

• Bemühen Sie sich um aktives Zuhören. Versuchen<br />

Sie, Ihren Gesprächspartner und seine Aussagen<br />

nicht zu beurteilen, sondern zu verstehen.<br />

• Stellen Sie offene Fragen (wer, was, wie) statt<br />

Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten<br />

sind.<br />

• Achten Sie auf eine ausgewogene Gesprächsbeteiligung<br />

• Nicht immer kann Übereinstimmung erzielt werden.<br />

Betrachten Sie auch dies als eine Möglichkeit,<br />

zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.<br />

E-learning-Modul<br />

http://oeffentlicher-dienst.intra.gv.at/<br />

media/E_Learning_MAG/index.html<br />

zweiten Teil des Gesprächs auf erfolgte und zukünftige<br />

Entwicklungsmaßnahmen zu konzentrieren. Wo liegen<br />

die Stärken, welche Wünsche oder Erwartungen bestehen<br />

zur beruflichen Weiterentwicklung?<br />

Realistische Ziele setzen<br />

Unnötiger Druck und im schlechtesten Fall Frustration<br />

auf beiden Seiten entsteht bei unrealistischen Zielvereinbarungen.<br />

Stattdessen ist es günstig, realistische und<br />

konkrete Ziele zu formulieren, diese aber konsequent<br />

in die Tat umzusetzen. Was soll in einem Jahr erreicht<br />

werden? Legen Sie Erfolgskriterien und Messgrößen zur<br />

Beurteilung fest, und vereinbaren Sie Terminvorgaben für<br />

die Zielerreichung. Abschließend werden die Ergebnisse<br />

des MAG kurz schriftlich zusammengefasst.<br />

Auch unterschiedliche Standpunte können nebeneinander<br />

festgehalten werden. Achten Sie auf Vertraulichkeit im<br />

Umgang mit den schriftlichen Ergebnissen. Zusammenfassungen<br />

„im Alleingang“ sollten unbedingt vermeiden<br />

werden.<br />

Eine Ausfertigung bleibt bei den Gesprächspartnern und<br />

dient im nächsten Jahr als Basis für eine gemeinsame<br />

Rückschau. Das Jahresgespräch mit dem Chef ist keine Einbahnstraße.<br />

Mitarbeitergespräche funktionieren allerdings<br />

nur, wenn BEIDE Seiten offen miteinander reden:<br />

„Um sich miteinander zu verständigen, muss man nicht<br />

nur auf den Sprecher hören, sondern auf den Akt des<br />

Zuhörens selbst.“ (
Krishnamurti)<br />

33<br />

gÖD | 6_<strong>2009</strong>


34<br />

recht<br />

Wer trägt die Kosten des<br />

SachaufwandeS?<br />

die Mitglieder eines Betriebsrates erhalten zur erfüllung ihrer Aufgaben vom<br />

Arbeitgeber die dafür notwendige freie Zeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge (siehe<br />

Artikel des Autors im gÖd-Magazin 3/2007). Wer jedoch hat die Kosten zu tragen,<br />

die dem Betriebsrat durch seine tätigkeit entstehen? dieser Frage wird in diesem<br />

Artikel nachgegangen.<br />

Gerichtlich durchsetzbare Normen<br />

Zur Erfüllung der Tätigkeit als Betriebsrat (BR) benötigt<br />

dieser entsprechende Sacherfordernisse. Wer bezahlt<br />

die Telefongebühren, die durch einzelne BR-Mitglieder<br />

bei der Beratung von Bediensteten anfallen? Hat der BR<br />

Anspruch auf ein eigenes BR-Zimmer? Muss dem BR ein<br />

Computer und ein Internetzugang zur Verfügung gestellt<br />

werden? Der Gesetzgeber hat zur Klarstellung mit § 72<br />

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) unter dem Titel „Beistellung<br />

von Sacherfordernissen“ zu diesem Thema eine<br />

für den BR letztendlich auch gerichtlich durchsetzbare<br />

Norm geschaffen. Nach dieser Bestimmung sind dem BR<br />

(und auch den Mitgliedern des BR-Wahlvorstandes) zur<br />

ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben Räumlichkeiten,<br />

Kanzlei- und Geschäftsführungserfordernisse<br />

sowie sonstige Sacherfordernisse in einem der Größe<br />

des Betriebs und den Bedürfnissen des BR angemessenen<br />

Ausmaß vom Arbeitgeber (AG) unentgeltlich zur<br />

Verfügung zu stellen. Der AG hat auch für deren Betrieb<br />

und Instandhaltung zu sorgen.<br />

„Sacherfordernisse“ und<br />

„Geschäftsführungskosten“<br />

Mag. Martin Holzinger:<br />

Der Autor ist Leiter der Abteilung<br />

Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht.<br />

Die unbestimmten Gesetzesbegriffe „Sacherfordernisse“<br />

und „Geschäftsführungskosten“ bedürfen unter Zugrundelegung<br />

des jeweils konkreten Einzelfalls der Interpretation,<br />

was darunter zu verstehen ist. Worte wie<br />

Kanzlei- und Geschäftserfordernisse sind insofern<br />

dynamisch auszulegen, als sie dem jeweiligen Stand<br />

der technologischen Entwicklung anzupassen sind.<br />

Die erforderliche Ausstattung eines BR-Büros hat sich<br />

in technischer Hinsicht in den letzten Jahren verändert<br />

und wird auch in Zukunft weiterentwickelt werden.<br />

Während in der älteren Judikatur noch von Schreibmaschinen<br />

und Telefaxgeräten gesprochen wurde, sind<br />

jetzt ein Computer samt zweckmäßiger Software (Textverarbeitung,<br />

Tabellenkalkulation usw.) und ein Drucker<br />

bereits als „Standard“ zu werten. Die Rechtsprechung<br />

geht davon aus, dass dann, wenn in einem Betrieb ein<br />

eigenes „Intranet“ eingerichtet wurde, dem BR auch ein<br />

Zugang dazu gewährt werden muss, wobei die Möglichkeit<br />

der Funktion „Mail an alle“ auch für den BR<br />

einzuräumen ist. 1 Zu den Kanzleierfordernissen gehört<br />

neben der entsprechenden Büroeinrichtung auch ein<br />

Telefonanschluss. Die Kosten für die Benutzung hat der<br />

AG zu tragen 2 , die Untersagung der Benutzung des Firmentelefons<br />

für BR-Zwecke wurde vom OGH als rechtswidrig<br />

eingestuft. Die Behinderung der BR-Tätigkeit<br />

durch Aufzeichnung der angerufenen Telefonnummern<br />

wäre jedenfalls unzulässig.<br />

Umfang der Beistellungspflicht<br />

Unter dem gleichen Titel wie in der erwähnten ArbVG-<br />

Norm wird im § 22 der Betriebsrats-Geschäftsordnung<br />

(BRGO) ergänzt, dass Räumlichkeiten samt Einrichtung,<br />

Beleuchtung und Beheizung in einem der Größe des<br />

Betriebs und den Bedürfnissen des BR angemessenen<br />

Ausmaß zur Verfügung zu stellen sind. Unter dem Begriff


„Größe des Betriebs“ wird in erster Linie die Anzahl der<br />

Beschäftigten zu verstehen sein, weil davon die Anzahl der<br />

BR-Mandate abhängt.<br />

Bei der Interessenabwägung für den Umfang der Beistellungspflicht<br />

sind die Bedürfnisse des BR objektiv zu beurteilen,<br />

wobei auf den Umfang und Schwierigkeitsgrad der<br />

konkret durchzuführenden, auf die Erfüllung der gesetzlichen<br />

Aufgaben des BR gerichteten Tätigkeiten abzustellen<br />

ist. Maßstab ist insbesondere die Zahl der Bediensteten<br />

und die örtliche Ausdehnung des Betriebs bzw. dessen<br />

räumliche Zersplitterung. Die Aufgaben des BR bedingen<br />

oft seine rasche Erreichbarkeit, was insbesondere dann,<br />

wenn sich das freigestellte Betriebsratsmitglied – etwa<br />

aufgrund der örtlichen Zersplitterung des Betriebs – sehr<br />

oft nicht in der Zentrale des Betriebs aufhalten wird, die<br />

Beistellung eines Mobiltelefons und eines Laptops erforderlich<br />

machen kann. 3 Das in diesem Verfahren von der<br />

beklagten Partei geltend gemachte Argument, dass „<strong>Dienst</strong>handys“<br />

im Betrieb nicht üblich seien, sah der OGH zwar<br />

als Anhaltspunkt, der in die Interessensabwägung einfließen<br />

muss, dieser Umstand sei jedoch kein absolutes<br />

Kriterium für die Ablehnung. Der OGH sah hier jedenfalls<br />

die Notwendigkeit für die Bereitstellung von Mobiltelefonen<br />

gegeben.<br />

Bereitstellung einer Schreibkraft<br />

Zu den Kanzlei- und Geschäftsführungserfordernissen kann<br />

auch die Bereitstellung einer Schreibkraft gehören. In § 22<br />

Satz 3 BRGO wird ausgeführt, dass in großen Betrieben der<br />

AG zur „zeitweisen oder dauernden Bereitstellung einer<br />

Schreibkraft verpflichtet ist, wenn der Umfang der Tätigkeit<br />

des BR dies erforderlich macht und es dem AG zumutbar<br />

ist“. Dem BR wird kein Auswahlrecht an einer bestimmten<br />

Person eingeräumt sein, doch kann aus gerechtfertigten<br />

Gründen die Zuweisung einer bestimmten Person vom<br />

BR abgelehnt werden. Die Schreibkraft wird durch die<br />

Zuweisung nicht Mitglied des BR. Da diese Person durch<br />

ihre Tätigkeit ständig vom BR Informationen erhält, die<br />

der Geheimhaltung unterliegen, ist zu empfehlen, dass<br />

der BR diese auf die Verschwiegenheitsverpflichtung ausdrücklich<br />

aufmerksam macht (die im § 115 Abs. 4 ArbVG<br />

normierte Verschwiegenheitspflicht gilt nur für Mitglieder<br />

und Ersatzmitglieder des BR).<br />

Dem BR sind zur Erfüllung seiner Aufgaben Räumlichkeiten<br />

zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz spricht nicht<br />

davon, dass diese Räumlichkeiten permanent bereitgestellt<br />

werden müssen – jedenfalls muss es einen Ort geben, wo<br />

BR-Sitzungen abgehalten werden können. Haben die<br />

einzelnen BR-Mitglieder jeweils Einzelzimmer für ihre<br />

berufliche Tätigkeit, wird die Notwendigkeit für ein BR-<br />

Zimmer, das dem BR auf Dauer bereitgestellt wird, geringer<br />

sein, da Beratungstätigkeiten in Form von persönlichen<br />

Gesprächen oder telefonischer Beratung der Beschäftigten<br />

direkt vom Arbeitsplatz aus geleistet werden können. Da<br />

die zum Teil sensiblen und der Geheimhaltung unterliegenden<br />

Unterlagen des BR – etwa Personaldaten, BR-Sitzungsprotokolle<br />

etc. – für die BR-Mitglieder zugänglich<br />

sein müssen, wird es wohl zweckmäßig sein, dass diese<br />

Unterlagen zentral für alle BR-Mitglieder verwahrt werden<br />

können. Je höher die Anzahl der BR-Mandate ist, desto<br />

eher wird für die laufenden Beratungs- sowie Verwaltungstätigkeiten<br />

des BR ein eigenes Zimmer bereitzustellen sein.<br />

Dieser Raum hat den AN-Schutzvorschriften zu entsprechen.<br />

Der Raum wird üblicherweise innerhalb des Betriebsareals<br />

bereitzustellen sein und hat jedenfalls so zu liegen,<br />

dass die BR-Mitglieder durch die Lage des Raums in der<br />

Ausübung des Mandats nicht beschränkt bzw. beeinträchtigt<br />

werden. 4<br />

1 OGH 20.10.2004, 8 ObA 92/04v<br />

2 Arb 9592, Arb 10.951<br />

3 OGH vom 20.8.2008, 9 ObA 89/07i<br />

4 siehe das Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot der<br />

BR-Mitglieder – § 115 Abs. 3 ArbVG<br />

35<br />

gÖd | 7_<strong>2009</strong>


36<br />

recht<br />

Mag. Edgar Wojta:<br />

Der Autor ist Mitarbeiter in der<br />

GÖD-Rechtsabteilung.<br />

die RuheStandSveRSetzung<br />

„KrAnKheitshAlBer“<br />

Bedauerlicherweise ist niemand davor gefeit, dass ihm seine gesundheit einen strich<br />

durch die (erwerbs-)rechnung macht und somit die lebensplanung durcheinander-<br />

bringt. sei es ein Unfall oder eine schwere Krankheit, in beiden Fällen kann es<br />

geschehen, dass es auch nach längerem Krankenstand zu keiner vollständigen rekon-<br />

valeszenz kommt, ja dass sogar eine „Frühpension“ plötzlich im raum steht.<br />

Wann liegt <strong>Dienst</strong>unfähigkeit vor?<br />

Gem. § 14 BDG 1979 ist ein Beamter von Amts wegen oder<br />

auf seinen Antrag in den Ruhestand zu versetzen, wenn<br />

er dauernd dienstunfähig ist. <strong>Dienst</strong>unfähigkeit liegt vor,<br />

wenn der Beamte aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung<br />

seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen kann.<br />

Des Weiteren darf auch kein mindestens gleichwertiger<br />

Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, dessen Aufgaben er<br />

nach seiner gesundheitlichen Verfassung zu erfüllen (noch)<br />

imstande ist, der ihm mit Rücksicht auf seine persönlichen,<br />

familiären und sozialen Verhältnisse billigerweise zugemutet<br />

und zugewiesen werden kann.<br />

Zur Einleitung der<br />

Ruhestandsversetzung<br />

Wichtig ist, dass es rechtlich unerheblich ist, auf wessen<br />

Initiative – Betroffener oder <strong>Dienst</strong>behörde – das Ruhestandversetzungsverfahren<br />

eingeleitet wird. Spricht man im<br />

Schach noch von der Dynamik der weißen Steine, so ist<br />

dies im gegenständlichen <strong>Dienst</strong>rechtsverfahren belanglos.<br />

Auf die verfahrenseinleitende Handlung folgt das behördliche<br />

Ermittlungsverfahren in ebengleicher Qualität und<br />

Intensität, auch für die Ruhegenussbemessung (Pensionshöhe)<br />

hat dies keine Auswirkung.<br />

Dauernde <strong>Dienst</strong>unfähigkeit<br />

Geprüft wird, ob der Beamte den Aufgaben seines<br />

Arbeitsplatzes auf Dauer noch gewachsen ist. Die <strong>Dienst</strong>unfähigkeit<br />

muss nicht zwingend „krankheitsbedingt“ im<br />

medizinischen Sinne bzw. müssen die Einschränkungen<br />

nicht pathologischer Natur sein. Unter der bleibenden<br />

Unfähigkeit, seinen <strong>Dienst</strong>posten ordnungsgemäß zu<br />

versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des<br />

Beamten zur Versehung seines <strong>Dienst</strong>postens dauernd<br />

aufhebt (VwGH 28.2.1976, 1256 und 1335/73).<br />

Darunter können auch habituelle Charaktereigenschaften<br />

und leichtere geistige Störungen fallen, die eine ordnungsgemäße<br />

Führung der übertragenen Geschäfte ausschließen<br />

(vgl. VwGH 26.2.1997, 96/12/0243). Verkürzt gesagt, sind<br />

die Aufgaben laut Arbeitsplatzbeschreibung dem medizinischen<br />

Leistungskalkül gegenüberzustellen; anhand dieser<br />

Abwägung ist die Rechtsfrage der <strong>Dienst</strong>unfähigkeit unter<br />

Einbeziehung von Besserungsprognosen und sohin die<br />

Rechtsfrage der dauernden <strong>Dienst</strong>unfähigkeit zu lösen.


Zur Frage des<br />

Verweisungsarbeitsplatzes<br />

Die Berufungskommission beim Bundeskanzleramt judiziert,<br />

dass § 14 BDG (Ruhestandsversetzung) Vorrang<br />

gegenüber einer qualifizierten Verwendungsänderung<br />

zukommt, da ein Beamter in den Ruhestand zu versetzen<br />

ist, sobald eine Erkrankung so schwerwiegend ist, dass<br />

eine Verwendung auf dem bisherigen Arbeitsplatz auf<br />

Dauer nicht mehr möglich ist und infolge medizinisch<br />

bedingter Einschränkungen ein gleichwertiger Ersatzarbeitsplatz<br />

nicht zugewiesen werden kann (BerK vom<br />

5.7.2005, 81/10-BK/05).<br />

Die Erfahrung lehrt, dass aber der Frage eines Verweisungsarbeitsplatzes<br />

bzw. der Zuweisung eines solchen<br />

in der Praxis kaum Bedeutung zukommt.<br />

Sachverständige sind beizuziehen<br />

Zur Frage der gesundheitlichen Einschränkungen sind<br />

von der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter<br />

(BVA) Befund und Gutachten einzuholen. Dies bedeutet,<br />

dass im Ruhestandsversetzungsverfahren von Bundesbeamten<br />

zwingend Sachverständige der BVA (vormals<br />

Bundespensionsamt) beizuziehen sind.<br />

Dies heißt aber selbstverständlich nicht, dass eigene<br />

Befunde oder die medizinische Meinung des eigenen<br />

Vertrauensarztes ohne jegliche Relevanz sind. Die Gutachten<br />

der gesetzlich beizuziehenden Sachverständigen<br />

bauen ja meist auf den persönlich beigebrachten Befunden<br />

auf. Allerdings kann es vorkommen, dass die medizinischen<br />

Schlussfolgerungen des persönlichen Vertrauensarztes<br />

von denjenigen des Sachverständigen hinsichtlich<br />

der Gebotenheit einer Ruhestandsversetzung<br />

oder des Leistungskalküls abweichen. In diesen Fällen<br />

ist die <strong>Dienst</strong>behörde verhalten, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens<br />

die zutage tretenden Beweisergebnisse<br />

abzuwägen und Widersprüche zu bereinigen.<br />

Der Bescheid<br />

Wurde das Verfahren von Amts wegen eingeleitet, so<br />

wird dieses entweder formlos eingestellt, wenn die<br />

Ermittlungsergebnisse aber für eine dauernde <strong>Dienst</strong>unfähigkeit<br />

sprechen wird der Beamte mittels Bescheid<br />

in den Ruhestand versetzt. Wurde das Verfahren auf<br />

Antrag des Betroffenen eingeleitet und ergeben die<br />

Ermittlungsergebnisse nach Ansicht der <strong>Dienst</strong>behörde<br />

keine dauernde <strong>Dienst</strong>unfähigkeit, so wird der Antrag<br />

mit Bescheid abgewiesen.<br />

Berufung als Rechtsmittel<br />

Sofern es sich dabei nicht bereits um die Entscheidung<br />

einer Zentralstelle handelt, kann gegen diesen Bescheid<br />

das Rechtsmittel der Berufung an die Berufungsbehörde<br />

erhoben werden. Diese Verfahren werden regelmäßig<br />

mit großem Erfolg von Juristinnen und Juristen der GÖD-<br />

Rechtsabteilung geführt und betreut. Nicht selten kommt<br />

es nämlich vor, dass <strong>Dienst</strong>behörden vorschnell, das heißt<br />

ohne Glättung von widersprüchlichen Ermittlungsergebnissen<br />

bzw. ohne wirklich lückenlose und vollständige Ermittlung<br />

des maßgeblichen Sachverhalts, das Ermittlungsverfahren<br />

beenden und einen nicht den Intentionen des<br />

Betroffenen entsprechenden Bescheid erlassen.<br />

Frist von 14 Tagen<br />

Sofern es sich nicht um einen Bediensteten einer Zentralstelle<br />

handelt, kann gegen diesen Bescheid das ordentli-<br />

37<br />

gÖd | 7_<strong>2009</strong>


38<br />

recht<br />

die ruhestandsversetzung<br />

che Rechtsmittel der Berufung an die Berufungsbehörde<br />

(Ministerium) erhoben werden. Diese Berufung ist aber<br />

binnen einer nicht erstreckbaren Frist von 14 Tagen ab<br />

Zustellung des Bescheides einzubringen. Achtung: Auch<br />

die Hinterlegung des Bescheides bei der Post löst in der<br />

Regel die Rechtswirkungen einer Zustellung aus und setzt<br />

den Fristenlauf in Gang. Nicht oft genug kann betont werden,<br />

dass der immer noch weit verbreitete Aberglaube,<br />

wonach die Rechtsmittelfrist auch in den Fällen postalischer<br />

Hinterlegung erst ab persönlicher Aushändigung<br />

des Bescheides an den Bescheidadressaten zu laufen<br />

beginnen kann, schlicht und einfach falsch ist.<br />

Bestätigt, abgeändert oder aufgehoben<br />

Das Berufungsverfahren dient der Überprüfung der Entscheidung<br />

der <strong>Dienst</strong>behörde erster Instanz. Dabei kann<br />

diese Entscheidung von der Berufungsbehörde bestätigt<br />

oder abgeändert oder aber auch der Bescheid aufgehoben<br />

und die Angelegenheit zur Verfahrensergänzung<br />

an die <strong>Dienst</strong>behörde erster Instanz zurückverwiesen<br />

werden. Nach Möglichkeit hat die Berufungsbehörde<br />

aber nach allfälliger Verfahrensergänzung in der Sache<br />

selbst zu entscheiden. Die Verfahrensergänzung wird in<br />

der Regel in der weiteren Befassung von medizinischen<br />

Sachverständigen mit unklaren bzw. widersprüchlichen<br />

Ermittlungsergebnissen bestehen.<br />

Handelt es sich bei dem Betroffenen um einen Bediensteten<br />

einer Zentralstelle und entscheidet in der Sache daher<br />

als erste und letzte Instanz die Zentralstelle als oberste<br />

<strong>Dienst</strong>behörde selbst, so ist keine Berufung mehr zulässig,<br />

da der administrative Instanzenzug erschöpft ist.<br />

Beurlaubung nur in bestimmten Fällen<br />

§ 14 Abs. 6 leg cit bestimmt, dass der Beamte, solange<br />

über eine zulässige und rechtzeitige Berufung gegen<br />

eine Versetzung in den Ruhestand nicht entschieden ist,<br />

ex lege als beurlaubt gilt. Bei genauer Lesart wird deutlich,<br />

dass die Beurlaubung daher nur in den Fällen gilt,<br />

in denen die <strong>Dienst</strong>behörde (zumeist von Amts wegen)<br />

die Ruhestandsversetzung verfügt hat und der Beamte<br />

gegen diese Versetzung Berufung erhebt. Nicht gelten<br />

soll diese Beurlaubung aber in den Fällen, in denen ein<br />

Antrag auf Ruhestandsversetzung abgewiesen wird und<br />

der Beamte dagegen Berufung erhebt!<br />

Beschwerde<br />

an den Verwaltungsgerichtshof<br />

In diesen und selbstverständlich ebenso denjenigen<br />

Fällen, in denen das Ministerium als Berufungsbehörde<br />

entschieden hat, verbleibt aber immer noch das außerordentliche<br />

Rechtsmittel der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof.<br />

Diese Beschwerde ist binnen einer<br />

Frist von sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides einzubringen.<br />

Grundsätzlich wäre auch eine Beschwerde an<br />

den Verfassungsgerichtshof zulässig, dies ist aber schon<br />

aufgrund des „gehobenen Prüfungsmaßstabes“ des VfGH<br />

kaum zweckmäßig.<br />

Aber auch eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof<br />

ist in jenen Fällen, in denen über einen Antrag<br />

eines Bediensteten auf Ruhestandsversetzung abschlägig<br />

entschieden wurde, oft nur dann sinnvoll, wenn damit<br />

auch die Wahrung eines bestimmten „Stichtages“ – so<br />

z. B. bei Veränderungen der Ruhegenussberechnung –<br />

verbunden ist.<br />

Dies ist von Bedeutung, da aufgrund der (noch) überlangen<br />

Verfahrensdauer vor dem VwGH oftmals mit<br />

einem neuerlichen Antrag auf Ruhestandsversetzung<br />

bei einer allfälligen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes<br />

ein erfolgversprechenderer Weg eingeschlagen<br />

werden kann.


WohnpArK<br />

PRinz eugen<br />

Die WBV-GÖD errichtet in Stockerau am ehemaligen<br />

Areal der Prinz-Eugen-Kaserne in bester Wohnlage von<br />

Stockerau eine Eigenheimanlage mit insgesamt 30 Doppelhäusern.<br />

Entlang der Schaumanngasse in fußläufiger Nähe zum<br />

Zentrum und eingebettet in einer ruhigen Wohnumgebung<br />

werden drei Doppelhausreihen zu je zehn Doppelhäusern<br />

mit Orientierung der Gärten Richtung Süden ab Frühjahr<br />

<strong>2009</strong> errichtet. Mit der Baufertigstellung ist ab dem Frühjahr<br />

2010 zu rechnen. Angeboten werden:<br />

• Doppelhäuser zum Sofortkauf, gefördert durch das Land<br />

Niederösterreich<br />

www.wbvgoed.at<br />

30 FREi FiNANZiERTE NiEDRiGENERGiEDoppELHäUSER<br />

iN BESTER WoHNLAGE VoN STocKERAU<br />

• Doppelhäuser, frei finanziert in Mietkauf (ohne Förder-<br />

vorgaben).<br />

Sämtliche Preisinformationen sind pro Doppelhaus auf<br />

unserer Homepage abrufbar.<br />

Doppelhäuser mit 125 m 2 (Vorraum, Küche, WC,<br />

Wohnzimmer, Bad, 5 Zimmer)<br />

Doppelhäuser mit 105 m 2 (Vorraum, Küche, WC,<br />

Wohnzimmer, Bad, 4 Zimmer)<br />

Sämtliche Häuser mit ca. 120 m 2 Eigengärten, Terrassen,<br />

Keller mit 60 m 2 Nutzfläche, Garage samt Geräteraum.<br />

Sofort beziehbar durch schlüsselfertige Ausführung als förderbare<br />

Niedrigenergiehäuser (Energiekennzahl < 50 kWh /<br />

(m2a)) mit einer günstigen Nahwärmeversorgung durch<br />

eine Kraft-Wärme-Kopplung der EVN.<br />

Sämtliche Informationen zu unseren Projekten finden Sie auf unserer neu gestalteten Homepage<br />

www.wbvgoed.at<br />

oder Sie kontaktieren Ihre persönliche Ansprechpartnerin Frau Panzenböck, Tel.: 01/605 73 DW 12,<br />

bzw. Frau Kienast, Tel.: 01/605 73 DW 20, oder per E-Mail: wohnen@wbvgoed.at<br />

39<br />

gÖd | 6_<strong>2009</strong><br />

WBV • Wohnen


40<br />

BVA<br />

Jetzt zur<br />

GrippeschutzimpfunG!<br />

Die echte Grippe ist eine Infektionskrankheit,<br />

die in der regel mild verläuft. Für Personen mit<br />

Vorerkrankungen der Lunge oder des Herzens,<br />

ältere und auch immungeschwächte Menschen<br />

kann sie aber auch tödlich enden.<br />

Während der Grippesaison steigt die Todesrate<br />

dieser gefährdeten Personengruppe bis aufs Doppelte an.<br />

Einzig eine rechtzeitige Impfung bietet wirksamen Schutz<br />

gegen die echte Grippe. Um noch mehr Menschen vor dieser<br />

gefährlichen, oft noch unterschätzten Krankheit zu schützen,<br />

startete die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter<br />

(BVA) Anfang Oktober österreichweit eine groß angelegte<br />

Impfaktion. „Auch wenn die Schweinegrippe derzeit die<br />

Schlagzeilen beherrscht, darf die weitaus größere Gefahr der<br />

saisonalen, echten Grippe nicht übersehen werden“, warnt<br />

der Chefarzt der BVA, Prim. Dr. Dietmar Steinbrenner. Die<br />

echte Grippe, die meist in den Monaten November bis April<br />

auftritt, fordert in Österreich jährlich einige tausend Todesopfer.<br />

Somit ist die Influenza als viel gefährlicher anzusehen<br />

als die sogenannte „Neue Grippe“. „Die Schweinegrippe<br />

kann nur deshalb eine schnellere Verbreitung finden, da in<br />

der Bevölkerung derzeit noch keine Antikörper vorhanden<br />

sind und sich der H1N1­Virus somit viel schneller verbreiten<br />

könnte“, so Prim. Dr. Steinbrenner.<br />

Experten sehen bereits jetzt zwei Grippewellen auf Österreich<br />

zukommen, die durch den H1N1­Virus verbreitete „Neue<br />

Grippe“ und die saisonale „alte, echte Grippe“ (Influenza).<br />

Da die Schutzimpfung gegen die Influenza den Verlauf der<br />

Schweinegrippe mildern kann, ist es umso wichtiger, sich<br />

jetzt gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen. Einerseits,<br />

weil ein an Influenza erkrankter Patient zusätzlich mit<br />

Schweinegrippeviren infiziert werden kann, andererseits,<br />

weil eine Verbindung (Hybridisierung) beider Virustypen zu<br />

einem Erreger zu befürchten ist.<br />

Der Zuschuss<br />

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gewährt<br />

in diesem Jahr erstmals einen Zuschuss zur Grippeschutzimpfung.<br />

Im festgelegten Aktionszeitraum, der noch bis<br />

31. Jänner 2010 läuft, beteiligt sich die BVA in Form einer<br />

Zuschussleistung von 10 Euro am Impfstoff.<br />

Derzeit sind die Impfstoffe Fluad, Fluvaccinol, Inflexal V,<br />

Influvac, Sandovac, Vaxigrip und Vaxigrip junior erhältlich.<br />

Damit die Aktion für die Versicherten bequem und unbürokratisch<br />

ablaufen kann, wird bei der Abgabe des Impfstoffs in<br />

der Apotheke oder beim hausapothekenführenden Arzt der<br />

BVA­Zuschuss in der Höhe von 10 Euro gleich vom Preis des<br />

Impfstoffs abgezogen. Somit hat jeder Versicherte während<br />

des Aktionszeitraums nur mehr den um den Zuschuss ver­


Fotos: xxxx<br />

minderten Preis für den Impfstoff zu bezahlen. Rechts<br />

finden Sie einen Gutschein für die BVA­Influenza­Impfaktion<br />

<strong>2009</strong>/2010 zum Ausschneiden und zum sofortigen<br />

Einlösen in der Apotheke oder beim hausapothekenführenden<br />

Arzt. Weitere Gutscheine liegen in Ihrer<br />

Apotheke auf.<br />

Hinsichtlich der ärztlichen Leistung des Impfens hat<br />

die BVA mit der Österreichischen Ärztekammer folgende<br />

Vereinbarung getroffen. Lässt sich der Versicherte im<br />

Rahmen von sonstigen ärztlichen Leistungen impfen,<br />

so werden für den Impfstich 5 Euro verrechnet, kommt<br />

der Versicherte nur allein wegen der Grippeschutzimpfung<br />

in die Ordination, so werden höchstens 10 Euro<br />

pro Impfstich verrechnet. Zu diesem bereits reduzierten<br />

Impftarif leistet die BVA ebenfalls einen Zuschuss<br />

in der Höhe von 5 Euro pro Versicherten. Einen allfälligen<br />

Restbetrag im Ausmaß von höchstens 5 Euro<br />

für eine solitäre Impfung hat der Versicherte selbst zu<br />

bezahlen.<br />

Aktuelle Informationen zum Thema Grippeschutzimpfung<br />

finden Sie auf der Homepage www.bva.at oder<br />

erhalten Sie beim BVA­Servicetelefon unter 050405.<br />

✁<br />

Schach dem<br />

jugendlichen Übergewicht<br />

Neuer Termin für das Juvenile-Adipositas-<br />

Programm in Waidhofen<br />

Um jungen Menschen zwischen 13 und 17<br />

Jahren, die an starkem bis schwerem Übergewicht<br />

leiden, rechtzeitig eine geeignete Behandlung zu<br />

ermöglichen, bietet die BVA in ihrem Therapiezentrum<br />

Buchenberg in Waidhofen an der Ybbs<br />

ein Adipositas-Programm an. Hauptaugenmerk<br />

wird dabei auf eine umfassende und dauerhafte<br />

Änderung sowohl der Ess- und Ernährungsgewohnheiten<br />

als auch des Bewegungsverhaltens gelegt.<br />

Der nächste Starttermin für das achtwöchige<br />

Adipositas-Programm ist der 27. Oktober <strong>2009</strong>.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie im Therapiezentrum<br />

Buchenberg bei Prim. DDr. Leopold<br />

Gradauer unter Tel.: 07442/522 85-2800 oder im<br />

Internet unter www.bva.at/buchenberg.<br />

✁<br />

41<br />

GÖD | 7_<strong>2009</strong><br />

BVA-Influenza-Impfaktion <strong>2009</strong>/2010<br />

10 EURO (inkl. 10% MwSt)<br />

G U T S C H E I N<br />

Patient:<br />

Familienname Vers.-Nr. Tag Monat Jahr<br />

Vorname<br />

Impfstoff:<br />

Fluad Fluvaccinol Inflexal V Influvac<br />

Sandovac Vaxigrip Vaxigrip junior<br />

Stempel der Apotheke Datum Unterschrift des Übernehmers<br />

Hiermit bestätige ich die Übernahme einer Packungseinheit des oben angegebenen<br />

Impfstoffes. Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch der BVA<br />

übermittelt werden.<br />

Eine Aktion von<br />

Versicherungsanstalt<br />

öffentlich Bediensteter<br />

B<br />

1<br />

G<br />

Pa<br />

Fa<br />

Vo<br />

Im<br />

<br />

<br />

St<br />

Hie<br />

ne<br />

üb<br />

BVA-Influenza-Impfaktion <strong>2009</strong>/2010 B


göd-hotels<br />

42<br />

TrAuMurlAub zu TrAuMprEisEn Für GÖD-MiTGliEDEr —<br />

★ ★ ★ ★<br />

AlpEnhOTEl MOArAlM<br />

Die Moaralm verfügt über 21 modernst ausgestattete Zimmer mit<br />

Dusche/WC, Direktwahltelefon und Kabel-TV und wurde erst<br />

kürzlich in den Rang eines 4-Sterne-Hotels erhoben. Wir bieten<br />

Ihnen Tiefgarage, Lift, Tischtennis, TV, Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine<br />

und Solarium. Sowohl in den Sommermonaten als auch in<br />

der Wintersaison überraschen wir Sie mit einer großen Auswahl an<br />

Angeboten. Sommerurlaub in Obertauern lockt durch ein wunderbares<br />

Alm- und Wandergebiet. Die vielen Hütten und romantischen<br />

Gebirgsseen machen Wandern, Klettern und Bergtouren zu<br />

einem großen Erlebnis. Sportbegeisterte finden bei Rafting, Canyoning<br />

und Flusswandern viel Abwechslung. Die Kids werden beim<br />

Grillen am Lagerfeuer und Schnupperklettern bestens betreut.<br />

Auch Radsportler und Golfer können ihrer Leidenschaft inmitten<br />

traumhafter Natur nachgehen. Abgerundet wird das Angebot durch<br />

einmaliges Badevergnügen im Krumschnabelsee auf 2.000 Metern<br />

Seehöhe. Im Winter erwartet Skifahrer, Snowboarder, Langläufer<br />

und Spaziergänger eine belebende Atmosphäre auf bestpräparierten,<br />

schneesicheren Pisten. Von „Ihrer“ Moaralm aus steigen Sie<br />

direkt in den Skizirkus mit 26 Seilbahnen und Liften ein. Sie beginnen,<br />

wo andere aufhören: auf 1.738 Meter. Die Tauernrunde schaffen<br />

Sie ohne Auto und ohne Bus. Und wer Fitness tanken will, kann<br />

dies am Olympiastützpunkt Obertauern tun.<br />

Wer weiß, vielleicht treffen Sie ja Ski-Superstar Hermann Maier,<br />

der regelmäßig dort trainiert.<br />

sichErhEiT, spAss unD ErhOlunG.<br />

DiEsE DrEi GÖD-hOTEls sinD Für MiTGliEDEr bEsOnDErs GünsTiG!<br />

http://hotels.goed.at<br />

göd-hotels <strong>2009</strong><br />

UrlaUbseinrichtUngen der göd<br />

Tweng 34, 5562 Obertauern<br />

Tel.: 06456/72 16<br />

Fax: 06456/72 16 DW 44<br />

E-Mail: moaralm@sbg.at<br />

preise für Mitglieder & Angehörige /<br />

Wochenpauschale<br />

inklusive Benutzung der Tiefgarage<br />

Halbpension (Frühstück/Abendessen),<br />

Du/WC<br />

Erwachsene 448,–<br />

Kinder (im Zimmer der Eltern)<br />

von 10 bis 14 Jahren<br />

Kinder (im Zimmer der Eltern)<br />

von 6 bis 10 Jahren<br />

Kleinkinder bis<br />

6 Jahre (Nächtigung, ohne Essen)<br />

Wintersaison 09/10<br />

(28. 11. – 6. 4.)<br />

280,–<br />

245,–<br />

buchungen: Tel.: 01/534 54 DW 274, Fax: 01/534 54 DW 134,<br />

E-Mail: goedhotels@goed.at<br />

84,–<br />

Einzelzimmerzuschlag 49,–<br />

Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />

Weihnachtsferien: 24. 12. <strong>2009</strong> bis 6. 1. 2010<br />

Semesterferien: 1. bis 6. 2. 2010 für Wien, NÖ<br />

8. bis 12. 2. 2010 für Burgenland,<br />

Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg<br />

15. bis 20. 2. 2010 für Oberösterreich,<br />

Steiermark<br />

Osterferien: 27. 3. bis 6. 4. 2010


AppArTEMEnThAus kirchbErG<br />

Unser Appartementhaus bietet 14 Appartements für 2 bis 6<br />

Personen. Die Appartements sind mit Dusche/WC, Kabel-<br />

TV und Telefon ausgestattet und für Selbstversorger komplett<br />

eingerichtet.<br />

Als zusätzliche Entspannungsmöglichkeiten bieten wir unseren<br />

Gästen Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Solarium, Tischtennis<br />

und Dart an. Die romantische Bergwelt in Kirchberg glänzt<br />

durch Kletterrouten in allen Schwierigkeitsgraden, für Wasserratten<br />

ist der Schwarzsee mit seinem moorhältigen Wasser ideal.<br />

Auch Biker sind auf den 445 Kilometer langen Bikingwegen<br />

herzlich willkommen.<br />

Im Winter gewährt die nur 300 Meter vom Appartementhaus<br />

entfernte „Maierl-Liftkette“ direkten Einstieg in den weltberühmten<br />

Kitzbüheler Skizirkus. Geräumte Wanderwege in winterlicher<br />

Natur laden auch die Spaziergänger ein, das einmalige<br />

Skigebiet auszunutzen.<br />

stadlwies 7, 6365 kirchberg/Tirol<br />

Tel.: 05357/24 73<br />

Fax: 05357/24 73 DW 73<br />

E-Mail: aon.913068470@aon.at<br />

preise für Mitglieder & Angehörige /<br />

Wochenpauschale<br />

Halbpension (Frühstück/Abendessen),<br />

Du/WC<br />

Erwachsene 406,–<br />

Kinder (im Zimmer der Eltern) von<br />

10 bis 14 Jahren<br />

280,–<br />

Kinder (im Zimmer der Eltern) bis<br />

10 Jahre<br />

245,–<br />

Kleinkinder bis<br />

6 Jahre (Nächtigung, ohne Essen)<br />

Wintersaison<br />

09/10<br />

(19. 12. – 6. 4.)<br />

84,–<br />

Einzelzimmerzuschlag 49,–<br />

Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />

1. Bezahlung: Mit der Reservierung erhalten Sie einen Zahlschein. Die<br />

Bezahlung hat spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen.<br />

2. Stornierung: Bei Stornierung der Buchung werden folgende Stornokosten<br />

in Rechnung gestellt (Stornogebühren sind dann zu entrichten,<br />

wenn das gebuchte Zimmer nicht mehr weitergegeben werden kann,<br />

eine Tagespauschale pro Person ist aber in jedem Fall zu bezahlen):<br />

42 bis 30 Tage vor Reisetermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 %<br />

29 bis 15 Tage vor Reisetermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 %<br />

14 bis 8 Tage vor Reisetermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />

ab 7 Tage vor Reisetermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 %<br />

No Show . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />

preise für Mitglieder & Angehörige /<br />

Wochenpauschale<br />

Wintersaison<br />

inklusive Parkplatz<br />

09/10 (19. 12. – 6. 4.)<br />

Erwachsene 168,–/182,–<br />

Kinder bis 14 Jahre 126,–/140,–<br />

Kleinkinder bis<br />

6 Jahre<br />

84,–/84,–<br />

Endreinigung je<br />

nach Appartementgröße<br />

21,– /35,–<br />

Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />

WEllnEsshOTEl ★ ★ ★<br />

spOrTAlM hinTErMOOs<br />

Die Sportalm verfügt über 24 modernst ausgestattete Zimmer<br />

mit Dusche/WC, Direktwahltelefon und Kabel-TV, Lift und einen<br />

eigenen Fernsehraum. Dazu hat der hauseigene Wellnessbereich<br />

nun von Sauna über Dampfbad, Infrarotkabine und Whirlpool bis<br />

zum Solarium alles zu bieten, was das Herz begehrt. Kulinarisch<br />

versorgt werden unsere Gäste durch die bekannte hauseigene<br />

Küche und die exklusive Vinothek.<br />

Hintermoos, ein Ortsteil von Maria Alm (unweit von Saalfelden),<br />

liegt eingebettet in einen wunderschönen Talkessel zwischen<br />

Steinernem Meer, Hochkönig und den Schieferalpen. Spaziergänger<br />

genießen die Landschaft auf den idyllischen Wanderwegen,<br />

während Sporthungrige ein Paradies für Radfahrer, Mountainbiker<br />

und Tennisspieler vorfinden.<br />

Im Winter können die Skier vor der Haustür angeschnallt<br />

werden, mit direktem Einstieg in die Aberger Skiwelt. Ohne viele<br />

Umwege können Sie mit einem Skipass alle Lifte im Großraum<br />

Maria Alm – Hintermoos, Hinterthal, Dienten und Mühlbach –<br />

benützen. Schneesicherheit und Pisten für Anfänger und Könner<br />

versprechen ein einzigartiges Skierlebnis.<br />

bachwinkl 6, 5761 hintermoos / Maria Alm<br />

Tel.: 06584/75 76<br />

Fax: 06584/75 76 DW 7<br />

E-Mail: sportalm-hintermoos@sbg.at<br />

3. No Show: No Show liegt vor, wenn Sie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt<br />

anreisen bzw. die Reservierung auch nicht schriftlich stornieren<br />

oder Ihre verspätete Ankunft nicht mitgeteilt wurde. In diesem Fall<br />

behalten die GÖD-Hotels den Anspruch auf den vollen Reisepreis.<br />

Gerichtsstand: Wien. TURNUSWECHSEL ist in allen Häusern Samstag.<br />

Ihre Anmeldung erbitten wir schriftlich an: Heimverein der GÖD, Teinfaltstraße<br />

7, 1010 Wien. Fragen und Auskünfte:<br />

Tel.: 01/534 54-274, Fax: 01/534 54-134, E-Mail: goedhotels@goed.at<br />

Wir hoffen, dass diese Angebote für unsere Kolleginnen und Kollegen<br />

interessant sind, und wünschen bereits jetzt gute Erholung!<br />

Information und Buchungen: Martina Kaiblinger<br />

43<br />

göd | 7_<strong>2009</strong>


ziMMerbÖrse<br />

44<br />

ABKÜRZUNGEN: AP Appartement AR Aufenthaltsraum BH Bauernhof/-haus Bk Balkon DZ Doppelzimmer D(M)Z Doppel(mehrbett)zimmer EdR<br />

Endreinigung EZZ Einzelzimmerzuschlag F Frühstück FP(B) Frühstückspension(-buffet) FRä Fahrräder (bzw. -verleih) FW(H) Ferienwohnung/-haus<br />

GS Geschirrspüler KiE Kinderermäßigung KiSp Kinderspielplatz Lw Liegewiese MW Mikrowelle N Nacht Nk Nebenkosten OT Ortstaxe O(St)Z<br />

Orts(Stadt)zentrum Pp Parkplatz P/T(W) pro Person und Tag (Woche) SchBe(Ba) Schwimmbecken(-bad) TT Tischtennis V(HP) Voll-, Halbpension<br />

VR Vorraum WM Waschmaschine WSZ Wohnschlafzimmer (Wo)Kü (Wohn)Küche Zh Zentralheizung Zi Zimmer Ü Übernachtung<br />

UNGARN PlAtteNsee<br />

THALHAMMER Ursula, 8330 Feldbach, Oedt 53, Tel.:<br />

0699/195 24 660, Fax: 01/427 75 30-99, ursula.thalhammer@univie.ac.at<br />

2 FH am Nordufer (4–8 P.): Sat-TV, Garten, Autoabstellplatz,<br />

Weinkeller, pro Tag 1 l Wein gratis. Hunde<br />

erlaubt. VS/NS:€ 35,00/T, HS: € 45,00/T<br />

sÜDBURGeNlAND theRmeNwelt<br />

SCHLÖGL Erna u. Karl, 7531 Kemeten, Schwalbengasse<br />

2, Tel.: 0664/400 52 82, www.kschlögl@uboot.com<br />

FH (bis 6 P.): 2 DZ, 1 EZ, 1 Zusatzbett, Kü, Du/WC,<br />

Aufenthaltsraum, Vinothek, Garten + Terasse. Bettwäsche,<br />

Hand- und Geschirrtücher inkl., Zusatzbett gratis.<br />

Großer, kinderfreundlicher Garten mit Terrasse. Nahe<br />

der Thermen Bad Tatzmannsorf, Stegersbach, Bad Waltersdorf,<br />

Lutzmannsburg und der Weinidylle, Preis ab<br />

2 P.: € 22,00, jede weitere P.: € 11,00, EdR u. Betriebskosten:<br />

€ 35,00/W, Oktober bis März € 45,00 /W<br />

KÄRNteN OssiAcheRsee<br />

GERNEDL Ingeborg, 1220 Wien, Flachsweg 37 / Haus<br />

32, Tel./Fax: 01/282 71 61, Siegfried.gernedl@gmx.at<br />

AP (2–4 P): komplett eingerichtet, WSZ, Kü, VZ, Bad/<br />

WC, Loggia, Sat-TV, TT, Pp. Skigebiet (Gerlitzenbahn).<br />

€ 27,00/T/AP + EdR € 37,00<br />

KÄRNteN URBANsee<br />

GLIEDER Edeltraud, 8200 Gleisdorf, Harbergerstr. 70,<br />

Tel.: 03112/54 21, FW (2–3 P): eigenes Hallenbad,<br />

Sauna; Ski ahren, Eislaufen, Tennis, Pferde. € 27,00/T<br />

KÄRNteN mölltAl<br />

GOLGER Franz, 9833 Rangersdorf, Tresdorf 27, Tel./<br />

Fax: 04823/365, info@ferienwohnung-am-bauernhof.at,<br />

www.ferienwohnung-am-bauernhof.at<br />

2 FW (2–6 P): Skitouren – innerhalb einer Autostunde<br />

erreichen Sie große Skigebiete wie Mölltaler Gletscher,<br />

Heiligenblut, Ankogel, Zettersfelt u. v. m.<br />

FW klein: € 31,50, FW groß: € 49,50<br />

KÄRNteN mAltschAcheR-/OssiAcheRsee<br />

HUBER Herbert, 1090 Wien, Sechsschimmelg. 4/17<br />

Tel.: 0664/161 63 31 oder 02243/338 84, monika-herbert.huber@chello.at<br />

FW (bis 5 P) in Feldkirchen: komplett neu eingerichtet,<br />

VR, SZ, KiZi, Du/WC, (Wo)Kü, GS, Sat-TV. Skigebiete<br />

in unmittelbarer Nähe. € 40,50/T/FW<br />

KÄRNteN wiNKleRN<br />

HAUSER Anna, 9841 Winklern 124, Tel.: 04822/71 55<br />

FW (–6 P): (Wo)Kü, 2 SZ, Bk, TV. Ruhiges Haus, OZ 5<br />

Min., Gratisskibus nach Heiligenblut (22 km).<br />

€ 23,40–33,30/T + OT, Strom, Heizung, Bei einem Aufenthalt<br />

von 2 Wochen werden € 10,00 rückvergütet.<br />

KÄRNteN heRmAGOR<br />

JOST Ingrid, 9620 Hermagor, Grünburg 7, Tel.: 04282/<br />

38 07, christian.jost@aon.at: gemütliches Gästehaus<br />

in ruhiger, sonniger Lage am Waldrand. Alle Zimmer<br />

mit Du/WC, Sat-TV. Gut präparierte Langlaufloipen in<br />

Buchung direkt beim Vermieter. Die Angebote sind<br />

für GÖD-Mitglieder bereits um 10 Prozent ermäßigt!<br />

GÖD-MitGlieDer<br />

vermieten an<br />

GÖD-MitGlieDer<br />

der Nähe, 12 km bis zur Talstation Karnische Skiregion.<br />

Halbe Stunde Zufahrt zur größten Natureisfläche Europas<br />

– Weißensee. € 18,00<br />

KÄRNteN BeziRK VillAch<br />

KATHOLNIG Helmut, 3730 Burgschleinitz 73, Tel.:<br />

02984/41 62 oder 41 61, h.katholnig@direkt.at<br />

FW (4–6 P): 2 SZ, 1 WSZ/Bk, VR, WC, Du, Kü, Sat-TV.<br />

Auf Anfrage mit F. Schöne ruhige Lage. In der Nähe:<br />

Pressegger, Faaker, Ossiacher, Wörthersee. Schönes<br />

Wandergebiet., Sommer: VS/NS: € 40,50/T/FW, HS:<br />

€ 45,00/T/FW, Winter: VS/NS: € 40,50/T/FW, HS:<br />

€ 50,00/T/FW<br />

KÄRNteN wöRtheRsee<br />

KIKO Harald, Wahlisstraße 1, 9920 Velden, Tel.: 0660/<br />

344 70 05, h.kiko@gmx.at, www.hauskiko.at.tf<br />

2 FW (2–4 P): neu und modern ausgestattet mit Sat-TV,<br />

Radio, Tel., Minisafe, Balkon mit Seeblick. Eine Gehminute<br />

zum See. Wörtherseecard bis Oktober. VS/NS:<br />

€ 40,00–63,00, HS: € 69,00–80,00<br />

KÄRNteN KARNische ReGiON / PResseGGeRsee<br />

KRONHOFER Margret, 9620 Hermagor, Mitschig/<br />

Sonnenweg 9, Tel.: 04282/32 60, Fax: 04282/253 63,<br />

margret.kronhofer@aon.at, http://members.aon.atkronhofer;<br />

3 FW (2–5 P.): komplett ausgestattet, Sat-TV, 2<br />

getr. DZ, (Wo)Kü, WC, Bad. Ruhige Lage. 5 km zur<br />

Gondelbahn. Herbstwanderpreis: € 24,00–38,00/T/<br />

Wg., HS: € 38,00–53,00/T/Wg. VS/NS: € 32,00–48,00/<br />

T/Wg., inkl. Strom und Heizung<br />

KÄRNteN BAD KleiNKiRchheim/<br />

Millstättersee RAPP Irmtraud, 9100 Völkermarkt,<br />

Kreuzberglstr. 20, Tel./Fax: 04232/24 38<br />

FW (–4 P.): WSZ, 2 Zi, WC/Bad, Sat-TV, Loggia. Nähe<br />

Gondel, Römerbad, Golfplatz; ruhige, sonnige Lage,<br />

Pp. VS/NS: € 33,00, HS: € 37,00 + Kurtaxe und EdR.<br />

KÄRNteN st. URBAN<br />

TROIS Manfred, 9650 St. Urban, Joh.-Scheiber-Weg 1,<br />

Tel.: 0676/694 19 93, manfred.trois@gmx.at, FW (2–4<br />

P.): VR, AR, Bad, SZ, Wohn-, Essbereich mit Küchenzeile,<br />

Sat-TV, Südbalkon. See- und Karawankenblick,<br />

ruhige Lage, 4 km ins Familienskigebiet Simonhöhe,<br />

Langlaufloipen und Eislaufarena in unmittelbarer<br />

Umgebung. VS/NS: € 40,00/T, HS: € 50,00/T inkl. EdR,<br />

Wäsche, Bademäntel, Tourismusabgabe.<br />

Nö wieNNÄhe<br />

HAUPT Michael, 2540 Bad Vöslau, Gerichtsweg 25, Tel/<br />

Fax: 02252/713 39, Ferienhaus.haupt@aon.at, www.<br />

badvoeslau.at/db/michaelhaupt, www.tiscoverat/haupt<br />

FH (max. 4 P.): Sat-TV, Garten, Bettwä./ Handtü. vorhanden,<br />

20 Automin. nach Wien, VS/NS: € 29,70 f. 2<br />

P., HS: € 32,40 f. 2 P., jede weitere P.: € 7,20<br />

Nö KUltURPARK KAmPtAl<br />

HUBER Franz & Ullrike, 3571 Gars/Kamp, Tautendorf<br />

64, Tel./Fax: 02985/331 41<br />

FW (max. 5 P.): 1. Stock komplett eingerichtet, Kü<br />

m. GS, MW, WM, WZ, WSZ, DZ mit Balkon, Bad/<br />

WC, ruhiger Garten; Pp, Abstellräume. In der Nähe:<br />

Rosenburg, Altenburg, Kamptalstauseen. € 63,00 / 5<br />

P. / T inkl. Strom und Bettwäsche. Mindestmietdauer:<br />

1 Woche. Exkl. Tourismusabgaben und EdR<br />

Nö wieN UmGeBUNG<br />

HUBER Herbert, 3420 Kritzendorf, Hauptstr. 90–92,<br />

Tel.: 02243/338 84; AP (2–5 P): KomfortZi, Kü, Sat-TV,<br />

Bk, WM. Kapazität für 35 Gäste. Am Radweg Passau–<br />

Wien, 15 Min. nach Wien, Grinzingnähe. € 19,00/N/P,<br />

Einnachtzuschlag € 3,00<br />

Oö BöhmeRwAlD/schwARzeNBeRG<br />

HAGMÜLLER Irmgard u. Ernst, 4502 St. Marien, Rhemastr.<br />

6, Tel.: 07227/8734, e.hagmueller@edhui.at<br />

FW (80 m²): 7 Betten, (Wo)Kü mit Sat-TV, 1,4 km zum<br />

Skigebiet Hochficht. Erwachsene: € 14,40/T/P, Kinder:<br />

7,20/T/P<br />

Oö BAD zell<br />

Rudolf PÜHRINGER, Tel./Fax: 07263/63 85 od. 0664/<br />

442 19 24, Pferdehof.puehringer@aon.at, www.kinderreitwochen.at;<br />

gepflegter, neuer Reitbetrieb inmitten<br />

des Wanderreitparadieses „Mühlviertler Alm“.<br />

Unsere Spezialität: Kinder- und Jugendreitwochen in<br />

familiärer Atmosphäre zu sämtlichen Ferienterminen.<br />

Abwechslungsreiches Programm und Betreuung rund<br />

um die Uhr. € 302,00/Reitwoche<br />

Oö UlRichsBeRG/BöhmeRwAlD<br />

SCHUSTER Renate, 4161 Ulrichsberg, Kandlschlag 3,<br />

Tel./Fax: 07288/26 69, adi-schuster@gmx.at<br />

Nähe Skigebiet Hochficht und Langlaufzentrum Schöneben,<br />

€ 32,60–43,40/T<br />

sAlzBURG sAlzKAmmeRGUt<br />

LEITGEB DI Michaela, 5324 Faistenau, Anger 75<br />

Tel./Fax: 06228/23 75 od. 0664/214 34 69, rm.leitgeb@<br />

aon.at, www.tiscover/gaestehaus-rosaleitgeb, www.<br />

gaestehaus-rosaleitgeb.com<br />

DZ mit erw. Frühstück: zentrale Lage, Wandermöglichkeiten,<br />

Langlaufeldorado (55 km), kleines Familienskigebiet.<br />

VS/NS: € 18,00/P/T, HS:, € 19,80/P/T<br />

steieRmARK BAD wAlteRsDORf<br />

HAPPEL Hermann, 8271, Bio Thermaldorf, Haus 22<br />

Tel.: 0699/107 71 201, Hermann.happel@aon.at<br />

Bio-FH (–6 P.): Sat-TV, Grander-Wasser, alles bio, VR<br />

mit offenem Kamin, 2 DZ, 1 WSZ, 2 BZ, Terrasse, im<br />

autofreien Bio-Thermaldorf. Dorfeigene Thermenund<br />

Saunalandschaft inklusive. € 42,30/P/T, ab 3 N.<br />

€ 38,70, ab 7 N. € 35,10


TherMe LoiPersDorf<br />

vorteile<br />

für GÖD-MitGlieDer<br />

8282 Loipersdorf 152, www.therme.at, info@therme.at<br />

Als GÖD-Mitglied erhalten Sie in der Therme Loipersdorf<br />

nach Angabe der Kundennummer (00010), Vorweis der<br />

Mitgliedskarte und eines gültigen Lichtbildausweises<br />

10 % Ermäßigung. In den Monaten Juni und Juli erhalten<br />

Sie 15 % Ermäßigung (Angebote ohne Schaffelbad).<br />

Weitere Ermäßigungen in umliegenden Hotels und Pensionen<br />

auf Anfrage (Tel.: 01/534 54-288).<br />

PArkTherMe<br />

BAD rADkersBurG<br />

info@parktherme.at, www.parktherme.at ,<br />

Als GÖD-Mitglied erhalten Sie auf Tages- und Abendkarten<br />

10 % Ermäßigung nach Vorweis der GÖD-Mitgliedskarte.<br />

hoTeL & sPA „LinsBerG AsiA“<br />

Thermenplatz 1, 2822 Bad Erlach, Tel.: 02627/480 00,<br />

Fax: 02627/480 00-50, www.linsbergasia.at<br />

Als Mitglied erhalten Sie 10 % Ermäßigung auf den Thermeneintritt.<br />

Angebot im Hotel:<br />

2 Übernachtungen in einem Standardzimmer inklusive<br />

reichhaltigem Frühstücksbuffet, Mittagsnack, Abendessen<br />

im Rahmen der Halbpension, Thermen- und Saunanutzung<br />

sowie 1 Solariummünze pro Person. So–Do/Do–So:<br />

Preis pro Person im Doppelzimmer € 260,– bis 280,–,<br />

Preis im Einzelzimmer € 340,– bis 360,–<br />

hoTeL resTAurAnT LieBniTzMühLe<br />

3820 Raabs/Thaya, Liebnitz 38<br />

Tel.: 02846/75 01, www.liebnitzmuehle.at<br />

„Kosmische Energietage im Waldviertel“ 3 Tage / 2 Nächte / Halbpension.<br />

Als GÖD-Mitglied erhalten sie 10 % Ermäßigung auf<br />

das gebuchte Angebot. Leistungen:<br />

Begrüßungsdrink, 2x Übernachtung im DZ, 2x Halbpension,<br />

1x „tut gut Wanderkarte“, 1 Schröpfmassage, Bademantel für<br />

die Dauer des Aufenthalts, Entspannung in der Wohlfühlwelt<br />

und Energiewelt „Sirius“ (Blockhaussauna, Kräuterdampfbad,<br />

Tauchbecken usw.) € 175,–<br />

TherMe LAA- hoTeL & sPA<br />

Thermenplatz 1, 2136 Laa an der Thaya<br />

Tel.: 02522/847 00-111, Fax: 02522/847 00-109<br />

www.therme-laa.at<br />

Als Mitglied der GÖD erhalten Sie in der Therme<br />

Laa folgendes Spezialpaket: Tageskarte + Sauna +<br />

Wirbelsäulengymnastik (45 Min.) statt € 26,60 um<br />

nur € 19,30. Kennenlerntage ab € 80,– pro Person<br />

(inkl. Aktiv-Frühstück) im neuen 4-Sterne-Superior-<br />

Hotel Therme Laa. Genießen Sie in vollen Zügen den<br />

hoteleigenen Wellness,- Sauna-, Beauty- und Fitnessbereich.<br />

Angebot gültig vom 9. 1. bis 28. 2. 2006.<br />

heiLTherMe BAD WALTersDorf<br />

Nach Vorweis der GÖD-Mitgliedskarte erhalten Sie<br />

und eine Begleitperson folgende Konditionen:<br />

Tageseintritt € 16,– statt € 18,–, Abendeintritt ab 16<br />

Uhr um € 9,50 statt € 10,50, Abendeintritt ab 18<br />

Uhr um € 8,– statt € 9,–, Aufpreis für Sauna € 5,–, ab<br />

16 Uhr € 3,50.<br />

Verwöhntage im Quellenhotel & Spa:<br />

3 Nächte inklusive Halbpension (reichhaltiges Frühstücksbuffet,<br />

4-Gang-Abendwahlmenü mit Salat-<br />

und Rohkostbuffet), Quellenoase nur für Hotelgäste,<br />

Heiltherme, Saunen, Gesundheitsprogramm und<br />

Wellnesspark um € 270,– statt € 294,–.<br />

Bei Buchung bitte das Spezialpaket angeben und bei<br />

der Anreise die GÖD-Mitgliedskarte vorweisen.<br />

Die gesamte Angebotsliste über Ermäßigungen mit der GÖD-Card und die Zimmerbörse finden Sie auf der<br />

GÖD-Homepage www.goed.at / Bereich für Freizeit, Jugend und Sport<br />

Tel.: 01/534 54-288, E-Mail: janine.polyak@goed.at<br />

45<br />

GÖD carD


BV 2<br />

wirtscHAfts-<br />

VerwAltung<br />

46<br />

BMWfJ<br />

BetrieBsausflug BMWfJ mit dem Donauschiff<br />

„anton Bruckner“ von Krems nach Wien<br />

Der diesjährige Betriebsausflug des Bundesministeriums für Wirtschaft,<br />

Familie und Jugend führte nach Krems, in die fünftgrößte<br />

Stadt Niederösterreichs. Abseits des beruflichen Alltags trafen<br />

sich bei dieser Veranstaltung wieder die Kolleginnen und Kollegen<br />

und konnten die wunderschöne Altstadt und die Kunstmeile<br />

Krems erkunden. Auf der Rückfahrt mit dem Donauschiff „Anton<br />

Bruckner“ wurden bei der Tombola vom DA-Vorsitzenden<br />

Dr. Alexander Mickel und dem ZA-Vorsitzenden Thomas Rasch<br />

wieder schöne Preise an die Sieger überreicht. Dieser Ausflug<br />

hinterließ bei allen Beteiligten sehr positive und stimmungsvolle Eindrücke.<br />

BMWfJ<br />

Cross-Mentoring iM BMWfJ<br />

In einer Veranstaltung der im BMWFJ zur Förderung und zum<br />

Erfahrungsaustausch für Frauen begründeten „Plattform für<br />

Frauen“ wurde das Programm des Bundes „Cross Mentoring<br />

im Bundesdienst“ für Mitarbeiterinnen aller Verwendungsgruppen<br />

im Rahmen der Personalentwicklung, auch als karrierefördernde<br />

Maßnahme, vorgestellt. Beim Cross Mentoring<br />

unterstützen erfahrene Führungskräfte aus einem Ressort<br />

als Mentorinnen/Mentoren eine Kollegin (Mentee) eines<br />

anderen Ressorts in ihrer beruflichen Entwicklung. Die Mentorinnen/en<br />

vermitteln Wissen aus ihrer eigenen Erfahrung,<br />

geben Tipps zum beruflichen Alltag und zur Karriereplanung<br />

und erleichtern den Einstieg in berufliche Netzwerke. Regelmäßige<br />

Treffen der Teilnehmerinnen am Programm ermöglichen<br />

die gegenseitige ressortübergreifende Vernetzung.<br />

Begleitende Trainings für die Mentoren/innen und Mentees,<br />

Supervisionsrunden für die Mentoren/innen sowie Module für die Mentees (zB Selbstmanagement) runden das<br />

Programm ab. Mentees können im Rahmen dieses Programms Seminare (Rhetorik, Präsentationstechniken etc.)<br />

besuchen, um ihre Soft Skills zu verbessern und verstärktes Selbstbewußtsein zu entwickeln.<br />

Um dieses interessante Programm weiter bekannt und vielen weiblichen Bediensteten zugänglich zu machen,<br />

wurde anläßlich der „Plattform für Frauen“ des BMWFJ ausführlich darüber berichtet. Die „Plattform für Frauen“<br />

wurde im April <strong>2009</strong> gegründet und findet regelmäßig statt, um Frauen des BMWFJ die Möglichkeit zum Meinungs-<br />

und Erfahrungsaustausch von für Frauen relevante Anliegen zu ermöglichen. Angesprochen sind Frauen<br />

jeden Alters und jeder Verwendungsgruppe, die sich vernetzen möchten, Ideen einbringen, Kontakte knüpfen<br />

und sich für relevante Informationen interessieren. Bei jedem Treffen gibt es ein Spezialthema, zu dem Experten/innen<br />

berichten und für Fragen zur Verfügung stehen, im Anschluß daran gibt es für die Teilnehmerinnen die<br />

Möglichkeit, einander kennenzulernen und zu vernetzen. Bisherige Themen waren neben „Cross Mentoring im<br />

Bundesdienst“ das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.<br />

BetrieBsausflug naCh graz<br />

Die Verantwortlichen für die „Plattform<br />

für frauen“ (v. l. n. r.): Mag.<br />

Doris neumann-edlinger, Marion<br />

taborsky, Christine gaunersdorfer,<br />

MMag. Kira tzanoukakis<br />

Betriebsausflug der Kolleginnen und Kollegen der Burghauptmannschaft Österreich am 17. 9. <strong>2009</strong> in die<br />

Landeshauptstadt Graz. Wir wurden im Hof des Landhauses von Frau Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-<br />

Ploder begrüßt. Im Anschluss erlebten wir eine tolle Führung durch die Grazer Altstadt. Danach konnten wir<br />

uns bei einem ausgezeichneten Mittagstisch im Landhauskeller erholen. In weiterer Folge waren wir noch<br />

Gäste der Stadt Graz und wurden in Vertretung des Bürgermeisters<br />

Mag. Nagl von Frau Stadträtin Mag. (FH) Sonja Grabner auf das<br />

Herzlichste begrüßt.<br />

Nach einer Fahrt durch die Oststeiermark klang der Tag bei einem<br />

Mostheurigen bei der Riegersburg gemütlich aus.<br />

Die Personalvertretung der Burghauptmannschaft Österreich möchte<br />

sich auf diesem Wege bei den obengenannten Personen und im<br />

Besonderen bei Herrn Hofrat Dipl.-Ing. Sauermoser für einen erlebnisreichen<br />

Tag in der schönen Steiermark bedanken.<br />

Der VorsitzenDe Des DA BHÖ roBert neunteufel


neuer angestelltenBetrieBsrat iM lanDesPflege-<br />

unD BetreuungszentruM sChloss CuMBerlanD<br />

Der ZBR-Vors. Erwin Bock und der Bundesvors. der Sektion 9 (GÖD), Herr Johann Hable, gratulierten dem<br />

neuen Team des Angestelltenbetriebsrates des Landespflege- und Betreuungszentrums Schloss Cumberland<br />

zur Betriebsratswahl. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit, viel Engagement und wünschen den<br />

Kolleginnen und Kollegen aus dem LPBZ Schloss Cumberland.viel Erfolg. Die BR-Vors. Frau DGKS Birgit<br />

Hemmetsberger möchte mit ihrem Team folgende Schwerpunkte durchsetzen:<br />

• Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit – gutes Betriebsklima<br />

• Weiterbildung für alle Mitarbeiter<br />

• Neue Betreuungskonzepte<br />

• Erfolge sichern und Neues herbeiführen für alle Landespflege- und Betreuungszentren des<br />

Landes Oberösterreich<br />

• Strategische Weiterentwicklung – Spezialisierung<br />

• Offene Gespräche mit der kollegialen Führung<br />

Wir bedanken uns für das Vertrauen, das unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Betriebsratswahl und für<br />

die Zukunft in uns gesetzt haben, und werden uns für ihre Anliegen einsetzen.<br />

Inserat_20x9cm_GÖD24.04.09 17:03 Seite 1<br />

Haben Sie einen neuen Arbeitgeber oder stehen Sie vor Ihrer Pensionierung?<br />

In diesen Fällen rufen Sie bitte 01/534 54-131 bzw. -132 (Evidenz der GÖD)<br />

oder senden Sie uns ein E-Mail: goed@goed.at<br />

Superior HHHH<br />

KUR - & THERMENHOTEL Bad Tatzmannsdorf<br />

„...die beste Adresse für klassische Kuren...“<br />

Relax Guide <strong>2009</strong><br />

Das Ludwig Boltzmann Forschungsinstitut<br />

liefert den wissenschaftlichen Nachweis:<br />

Die Bad Tatzmannsdorfer Kur<br />

3 lindert chronischen Schmerz<br />

3 senkt Blutdruck nachhaltig<br />

fotos: xxxx<br />

47<br />

gewerkscHAft<br />

Aktuell<br />

BVA-Verordnungsschein<br />

spart Therapiekosten *<br />

*Öffentlich Bedienstete erhalten im Kur-& Thermenhotel sowie im angeschlossenen Kurmittelhaus<br />

auf Grundlage eines bewilligten BVA-Verordnungsscheines alle erforderlichen Kuranwendungen<br />

und Zusatztherapien ohne zusätzliche Kosten, außer dem bekannten Selbstbehalt.<br />

Te l . + 43 ( 0 ) 3353 / 8940 - 7166 , Fa x + 43 ( 0 ) 3353 / 8940 - 7199 , i n f o @ k u r- u n d t h e r m e n h o t e l . a t , w w w. k u r- u n d t h e r m e n h o t e l . a t


Österreich braucht uns. Jeden Tag.<br />

<strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>

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