Ausgabe 7/2009 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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inhalt<br />
RubRiken<br />
PanoRama 6<br />
bV 22 Pensionisten 27<br />
seRViCe<br />
ReCht 34<br />
wbV wohnen 39<br />
bVa 40<br />
GÖD-hotels 42<br />
ZimmeRbÖRse 44<br />
GÖD-CaRD 45<br />
GeweRksChaft<br />
bV 2 wiRtsChaftsVeRwaltunG 46<br />
GeweRksChaft aktuell 47<br />
Haben sie einen neuen arbeitgeber oder stehen sie vor ihrer Pensionierung?<br />
in diesen Fällen rufen sie bitte 01/534 54-131 bzw. -132 (evidenz der GÖD)<br />
oder senden sie uns ein e-Mail: goed@goed.at<br />
20 24<br />
aus DeR ReDaktion<br />
„Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen,<br />
sondern möglich machen.“ Antoine de Saint-Exupéry<br />
Darum verlässt sich die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> auch nicht auf wahrsagende kristallkugeln, sondern macht<br />
lieber gleich selbst Nägel mit köpfen, wenn es um ihre zukunft geht. Nach zehn Jahren harter verhandlungen konnte die<br />
GÖD nun durchsetzen, dass weitere 150.000 bundesbediensteten aus der bundesverwaltung, bundesbeamtinnen ausgegliederter<br />
einrichtungen und landeslehrerinnen in die vorsorge der bundespensionskasse einbezogen werden. lesen<br />
sie in unserer Titelgeschichte, was es heißt, bei der zahlenmäßig größten Pensionskasse des landes Mitglied zu sein.<br />
erfolgversprechend ist auch die einbeziehung der Post- und Telekom-Mitarbeiterinnen in den verwaltungsbereich der<br />
Polizei. Für den ebenso überlasteten Justizbereich soll nun eine ähnliche lösung gefunden werden.<br />
Gemeinsam auf die suche nach ideen für ein wirklichkeitsgetreues bild von seniorinnen im 21. Jahrhundert begaben<br />
sich experten bei der veranstaltung „Generationen-Focus 60 plus“. Warum Älterwerden nicht zwangsläufig etwas mit<br />
Taubenfüttern und bankerlsitzen zu tun hat – ganz im Gegenteil! – lesen sie ab seite 28.<br />
viel spaß beim lesen wünscht die redaktion<br />
Impressum „GÖD – Der öffentliche <strong>Dienst</strong> aktuell“ ist das Mitgliedermagazin der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> und erscheint im 63. Jahrgang.<br />
HerausGeber: <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>, Fritz Neugebauer. MeDieNiNHaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, a-1010 Wien, Teinfaltstraße 7.<br />
CHeFreDakTeur: Hermann Feiner, a-1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Tel.: 01/534 54-233, Fax: DW 326. internet: www.goed.at. e-Mail: goed@<br />
goed.at. reDakTioNsleiTuNG: Dr. Michaela baumgartner. CHeFiN voM DieNsT: Mag. katharina steiner. MiTarbeiTer/iNNeN TexT:<br />
Hermann Feiner, Dr. otto benesch, Judith Humer, Mag. Martin Holzinger, reg.-rat kurt kumhofer, emanuel lampert, , Mag. Helmut Mooslechner,<br />
Janine Polyak, Josef strassner, Mag. angelika strobl, ass.-Prof. Dr. barbara Weichselbaum, Michael Winhofer, Mag. edgar Wojta.<br />
GraFisCHe leiTuNG & layouT: andrea Donesch. koNzePTioN, aNzeiGeN: Modern Times Media verlagsgesmbH, a-4111 Walding. büro<br />
Wien: a-1030 Wien, lagergasse 6/2/35, Tel.: 01/513 15-50, Fax: DW 21. HersTeller: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und verlags-<br />
ges. m. b. H., a-3100 st. Pölten, Gutenbergstraße 12. verlagsort: Wien. HersTelluNGsorT: st. Pölten. Dvr-Nr.: 0046655. Die redaktion<br />
behält sich das ausschließliche recht auf vervielfältigung und vertrieb der zum abdruck gelangenden beiträge sowie ihre verwendung für<br />
andere ausgaben vor. Namentlich gekennzeichnete beiträge stellen die Meinung des autors dar, die sich nicht mit der Meinung der GÖD<br />
decken muss. symbolfotos: Joerg schwanke, tomsturm, Doreen salcher, matttilda, Thaut images, Gudellaphoto, arthurdent - Fotolia.com
28<br />
titelGesChiChte<br />
Geschafft! 12<br />
Zusatzpensionsvorsorge<br />
durch Bundespenionskasse<br />
150.000 bundesbediensteten aus der bundesverwaltung,<br />
bundesbeamtinnen ausgegliederter einrichtungen und<br />
landeslehrerinnen wird die zusätzliche Pensionslesitung der<br />
bundespensionskasse ermöglicht. Möglich gemacht hat dies<br />
der einsatz der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> – informieren<br />
sie sich ab seite 12, welche vorteile sie dadurch in<br />
zukunft genießen werden.<br />
im interview erklärt Dr. Willi Gloss, wie es nach zehn Jahren<br />
verhandlungen zum endausbau kam.<br />
reportage 20<br />
Planstellen – bundesministerin am zug<br />
Die integration von Post- und Telekom-Mitarbeiterinnen<br />
im Polizeibereich wird von der GÖD gutgeheißen.<br />
Nun ist eine analoge lösung für das überlastete Justizressort<br />
gefragt, ist sich Gerhard scheucher, vorsitzender<br />
Justizgewerkschaft, sicher. Mit Mag. konrad kogler<br />
und Mag. karl Hutter sprach emanuel lampert über<br />
die situation der neuen Polizeimitarbeiter.<br />
antikorruption 24<br />
antikorruptionsstrafrecht – alles besser?<br />
ass.-Prof. Dr. barbara Weichselbaum erklärt, was<br />
sich durch das heuer beschlossene korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz<br />
für öffentlich bedienstete<br />
geändert hat.<br />
penspower 27<br />
so aktiv wie noch nie!<br />
Die Diskussion mit hochkarätigen Gästen zum Thema<br />
„Generationen-Focus 60 plus“ zeigte, dass sich das<br />
image älterer Menschen gewandelt hat. viele senioren<br />
sind heute flexibel, interessiert und unternehmungslustig<br />
– die Medien hinken allerdings mit bildern von<br />
kränklichen, taubenfütternden Menschen der Wirklichkeit<br />
noch hinterher.<br />
32<br />
kommunikation 32<br />
bleiben sie im Gespräch!<br />
vom richtig geführten Mitarbeitergespräch profitieren<br />
sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber. ein interaktives<br />
schulungsvideo hilft bundesbediensteten,<br />
den richtigen Ton für Mitarbeitergespäche zu treffen.<br />
Mag. angelika strobl fasst für sie zusammen, worauf<br />
es ankommt.<br />
recht 34<br />
Wer trägt die kosten des sachaufwandes? Die Mitglieder<br />
eines betriebsrates erhalten zur erfüllung ihrer<br />
aufgaben vom arbeitgeber die dafür notwendige<br />
freie zeit unter Fortzahlung ihrer bezüge. Wer aber<br />
trägt die kosten, die dem betriebsrat durch seine<br />
Tätigkeit entstehen?<br />
Mag. Martin Holzinger gibt aufschluss.<br />
recht 36<br />
Die ruhestandsversetzung „krankheitshalber“<br />
ein schwerer unfall, langwierige krankheit –<br />
kommt es auch nach langem krankenstand nicht<br />
zur völligen Genesung, steht eine Frühpension<br />
im raum.<br />
Mag. edgar Wojta erläutert die rechtlichen<br />
umstände.<br />
5<br />
GÖD | 6_<strong>2009</strong>
panorama<br />
Filmtipp:<br />
Körndlbauern<br />
und Zegerltrager<br />
Welche Körndln sät der Bauer? Wer waren die Zegerltrager?<br />
Wie funktionierte ein Schanzwagen? Anna Thaller zeigt in<br />
ihrem Film den Alltag, den unsere Vorfahren früher auf dem<br />
Land zu bewältigen hatten.<br />
Bezug über Anna Thaller, 3552 Lengenfeld, Dornergasse 13,<br />
Tel.: 0664/424 78 13, thaller.anna@a1.net<br />
ruhiger ruhestand<br />
glosse<br />
Wenn man diversen Umfragen Glauben schenkt, vertrauen<br />
unsere jüngeren Kolleginnen und Kollegen<br />
kaum noch der staatlichen Pensionsvorsorge.<br />
Viele befürchten, dass es für sie, die in 30 bis 40 Jahren<br />
den Ruhestand erreichen, keine Pension mehr geben<br />
wird, mit der man einen ruhigen Lebensabend genießen<br />
kann.<br />
Natürlich bin auch ich kein Hellseher, aber ich bin<br />
Realist und Optimist.<br />
Daher lautet die Devise:<br />
Handeln, nicht jammern!<br />
Die Hände in den Schoß zu legen oder sich schicksalhaft<br />
dem möglichen Untergang zu ergeben ist nicht<br />
Sache einer <strong>Gewerkschaft</strong> und Interessenvertretung<br />
wie der GÖD.<br />
Die GÖD kämpft bekanntlich für die Aktiven, um deren<br />
Arbeitsumfeld, Gesundheit, Bezahlung und Sicherheit<br />
in vielerlei Hinsicht.<br />
Die GÖD kämpft auch für die, die sich derzeit in ihrem<br />
wohlverdienten Ruhestand befinden.<br />
Die GÖD bemüht sich aber auch, vorauszuschauen<br />
und heute Taten zu setzen, damit morgen unsere<br />
Mitglieder und alle Bediensteten ebenfalls ihren Ruhestand<br />
und ihr gerechtes und sicheres Auskommen<br />
finden können.<br />
Daher ist rechtzeitig vorzusorgen.<br />
Das hat die GÖD erreicht, für sehr viele unserer Kolleginnen<br />
und Kollegen!<br />
Wäre schön, wenn uns auch viele im Gegenzug ihr<br />
Vertrauen schenken und die GÖD aktiv unterstützen<br />
würden.<br />
Denn von selbst passiert nichts!<br />
Da braucht es eine starke <strong>Gewerkschaft</strong>, damit Sie<br />
und wir alle auch in Zukunft einen ruhigen Ruhestand<br />
genießen können.<br />
das meint ihr helmut mooslechner<br />
Fürchten will<br />
gelernt sein<br />
Wenn im Oktober Nebelschwaden durch<br />
die Gassen ziehen und sich das Tageslicht schon<br />
früh verabschiedet, dann kriecht mancherorts ganz<br />
langsam ein dunkles Gefühl aus den Ritzen. Das<br />
Unheimliche wird es genannt,und diesen Herbst ist<br />
auch das Leopold Museum nicht vor seiner Umarmung<br />
gefeit. Aufhänger der neuen Ausstellung ist<br />
einer der großen Meister in der Darstellung von<br />
Angst, Zerrissenheit und Tod: Edvard Munch. Dank<br />
großzügiger und hochinteressanter Leihgaben des<br />
Munch Museums in Oslo bekommt man in „Edvard<br />
Munch und das Unheimliche“ nun einen tiefen Einblick<br />
in das turbulente Seelenleben des Norwegers.<br />
Doch eigentlich steht dieser eher am Schlusspunkt<br />
einer Tradition, die in der bildenden Kunst schon<br />
seit jeher Stoff für seelenaufreibende Darstellungen<br />
lieferte. Auch Albrecht Dürer und Hieronymus<br />
Bosch fingen die Stimmung des Unheimlichen<br />
in ihren Bildern ein, ebenso wie Goya in seinen<br />
„Caprichos“ und der Italiener Piranesi in den „Carceri“.<br />
Das Leopold Museum lädt seine Besucher<br />
auf eine Reise ein, die im späten 18. Jahrhundert
eginnt und sich bis ins frühe 20. Jahrhundert fortsetzt.<br />
Hauptattraktionen neben Munch sind der selten<br />
in Wien zu sehende Belgier James Ensor sowie<br />
Arbeiten von Arnold Böcklin und Gustave Moreau,<br />
beides Vertreter des sich der Seele widmenden Symbolismus.<br />
Österreichische Verbindungen ergeben<br />
sich freilich durch die Schriften Sigmund Freuds,<br />
der in „Das Unheimliche“ und in dem epochalen<br />
Werk „Die Traumdeutung“ das auf Papier bannte,<br />
was zeitgleich verschiedenste Künstler auf der<br />
Leinwand fixierten. Weitere Brücken lassen sich zur<br />
Literatur schlagen, indem die Albträume aus der<br />
Feder Edgar Allen Poes plötzlich zu unheimlichen<br />
Bildern aus Ensors Pinsel werden.<br />
„Edvard Munch und das Unheimliche“<br />
im Leopold Museum.<br />
Wer sich nicht allein durch die finsteren Pforten<br />
des Museums traut, kann auch einen Rundgang an<br />
der Hand eines Führers wagen. Möglichkeit dazu<br />
besteht vom 16. 10. <strong>2009</strong> bis zum 18. 1. 2010 täglich<br />
außer <strong>Dienst</strong>ag von 10 bis 18 Uhr, donnerstags<br />
mit verlängerten Öffnungszeiten bis 21 Uhr. Weitere<br />
Informationen kann man einfach auf www.leopoldmuseum.at<br />
abrufen.<br />
Fotos: salzburger Jazz-herbst & Vienna entertainment / © VBk wien <strong>2009</strong> / the munch museum / the munch ellingsen group / munch-museet, oslo<br />
gewerkschaFt international<br />
europa<br />
Frankreich, Selbstmordwelle. Während<br />
die französische Post durch einen Generalstreik<br />
gegen ihre Privatisierung die Nation auf<br />
Trab hält, macht die schon seit 2004 privatisierte<br />
Telecom mit einer Reihe von Selbstmorden<br />
Schlagzeilen. Für Yonnel Dervin, der sich während<br />
einer Sitzung ein Messer in die Brust rammte,<br />
endete die Verzweiflungstat zwar nicht tödlich,<br />
23 seiner Mitarbeiter hatten in den vergangenen<br />
anderthalb Jahren aber weniger Glück. Nicht nur<br />
verschiedene <strong>Gewerkschaft</strong>en forderten ein sofortiges<br />
Handeln, sondern ebenso der Arbeits und<br />
Sozialminister, dem Generaldirektor Lombard<br />
versprechen musste, eilends Maßnahmen einzuleiten.<br />
In einem Interview jedoch tat er die sein<br />
Unternehmen heimsuchende Selbstmordwelle als<br />
ein Modephänomen ab.<br />
Belgien, Unterstützung.. Infolge der möglichen<br />
Schließung des OpelWerks in Antwerpen<br />
bekamen die belgischen Mitarbeiter Unterstützung<br />
von ihren deutschen Kollegen aus Bochum. Diese<br />
schlossen sich ihrer Demonstration an, denn „wenn<br />
wir nicht kämpfen, könnte es morgen Bochum,<br />
Luton oder Zaragoza sein“, beschrieb der Generalsekretär<br />
des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes<br />
die Gefahr, die für alle Arbeitnehmer von<br />
der Übernahme des Konzerns ausgehe.<br />
international<br />
USA, Hoffnung. In den USA wird alle<br />
23 Minuten ein Arbeitnehmer aufgrund seiner<br />
gewerkschaftlichen Tätigkeiten entlassen. Wenig<br />
verwunderlich daher, dass eine Rede Barack<br />
Obamas beim AfLCIOKongress in Pittsburgh für<br />
positive Furore sorgte. Mit seinem Leitmotiv „Wir<br />
brauchen starke <strong>Gewerkschaft</strong>en für eine starke<br />
Wirtschaft“ konnte der USPräsident bei den<br />
Delegierten punkten, die seine Rede mit Standing<br />
Ovations honorierten.<br />
Türkei, Marsch. Im April dieses Jahres<br />
wurde das Aus für 276 türkische Gemeindearbeiter<br />
verkündet, deren Aufgabenbereiche seit der Kündigung<br />
von der Gemeinde ausgelagert wurden.<br />
Nichtsdestotrotz weigerten sich die Angestellten<br />
während einer Dauer von 130 Tagen, das Feld zu<br />
räumen, bis die örtliche Polizei sie letztendlich<br />
von ihrem Arbeitsplatz entfernte. Nun sind die<br />
Betroffenen – allesamt Mitglieder der GenelIS<br />
<strong>Gewerkschaft</strong> – zu einem 500 Kilometer langen<br />
Protestmarsch von Izmir nach Ankara aufgebrochen.<br />
Mit Wegstrecken von 20 Kilometern pro Tag<br />
wollen die Arbeiter die Distanz im Zeitraum von 30<br />
Tagen zurückgelegt haben, um so auf ihre prekäre<br />
Lage aufmerksam zu machen.<br />
7<br />
gÖd | 7_<strong>2009</strong>
panorama<br />
8<br />
alles musik…<br />
sternstunden<br />
mit PhiliPP glass<br />
Es hat wohl noch niemand ein so breites, sich über<br />
mehrere Generationen erstreckendes Publikum auf dieselbe<br />
Weise begeistern können, wie dies Philipp Glass vermag.<br />
Wem er nicht aus dem Opern oder Konzerthaus bekannt<br />
ist, der hat vermutlich schon einen seiner vielgerühmten<br />
FilmSoundtracks genossen. Linz – der Kulturhauptstadt<br />
<strong>2009</strong> – erweist dieser Komponist nun die besondere Ehre<br />
der Uraufführung seiner Oper mit dem Namen „Kepler“. Der<br />
bekannte deutsche Wissenschaftler Johannes Kepler lebte<br />
einst in der Stadt an der Donau, doch sind es weniger diese<br />
biografischen Daten, für die sich Glass in seinem Meisterwerk<br />
interessiert, als die Fragen, die einen so großen Geist<br />
beschäftigten. Für das Libretto ist die österreichische Theatermacherin<br />
Martina Winkel verantwortlich, deren Arbeit von<br />
Regisseur und Videokünstler Peter Missotten gekonnt umgesetzt<br />
wird. Man darf sich freuen auf einen Abend, der Zeugnis<br />
gibt von der langjährigen und produktiven Zusammenarbeit<br />
zwischen Glass und Opernchef Dennis Russel Davis, die<br />
sich wunderschön über die Instrumente des Linzer Bruckner<br />
Orchesters ausdrückt. Noch bis zum 9. Jänner bietet sich die<br />
Gelegenheit, mit einer<br />
solchen Spitzenbesetzung<br />
in planetarischmusikalische<br />
Sphären<br />
im Linzer Landestheater<br />
einzutreten. Auskunft<br />
über Plätze in diesem<br />
Raumschiff gibt es unter<br />
der Telefonnummer<br />
0800/218 000 oder auf<br />
der Internetseite www.<br />
landestheaterlinz.at.<br />
salZBurg<br />
und die saxoPhone<br />
Das Saxophon gehört zum<br />
Jazz wie der JazzHerbst seit mittlerweile<br />
14 Jahren zu Salzburg. Auch heuer<br />
wieder öffnet die Stadt, die sonst eher für<br />
ihren Sohn einer völlig anderen musikalischen<br />
Richtung bekannt ist, anerkannten<br />
Jazzmusikern aus aller Welt die Tore.<br />
Mozarts Geburtsort mag zwar kein New<br />
Orleans sein, nichtsdestotrotz liest sich<br />
die Teilnehmerliste der vergangenen Jahre<br />
wie das Who’s who des Jazz. Klingende<br />
Namen wie Ray Charles und James Morrison<br />
blitzen da auf, und auch heuer dürfen<br />
sich die Besucher wieder auf ein ausgeklügeltes<br />
Programm freuen. Ein besonderer<br />
Schwerpunkt wird dieses Jahr auf<br />
österreichische Musiker gelegt, was in<br />
der Widmung des gesamten 2. November<br />
zu Ehren Joe Zawinuls gipfelt. Im Gedenken<br />
an die 2007 verstorbenen Koryphäe<br />
des österreichischen Jazz hat Rudi Wilfer<br />
ein „Requiem For Joe Zawinul“ komponiert,<br />
das in der Evangelischen Christuskirche<br />
seine Uraufführung erleben wird.<br />
Neben diverser LivePerformances können<br />
cinephile Jazzliebhaber ihre beiden<br />
Leidenschaften verbinden und Filme aus<br />
der Reihe „Jazz in the Movies“ genießen.<br />
Eine weitere Ergänzung der großartigen<br />
musikalischen Gestaltung bietet die<br />
Ausstellung „close up jazz“, die am 29.<br />
Oktober im Museum der Moderne eröffnet<br />
werden wird.<br />
Auf www.salzburgerjazzherbst.at finden<br />
Interessierte das gesamte Programm, schon<br />
Entschlossene können sich anschließend<br />
unter der Telefonnummer 01/504 85 00<br />
Karten sichern. Das Festival findet von<br />
28. 10. bis 8. 11. <strong>2009</strong> an verschiedenen<br />
Spielstätten in Salzburg statt.<br />
hat sich ihr name<br />
oder ihre adresse geändert?<br />
In diesen Fällen rufen Sie bitte die Evidenz der<br />
GÖD, Tel.: 01/534 54131 oder 132, oder senden<br />
Sie uns ein EMail: goed.evidenz@goed.at.
MEIN ZUHAUSE:<br />
HIER FÜHLE ICH MICH WOHL.<br />
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Ihr Zuhause ist Ihr persönlicher Rückzugsort – ein Platz, an dem Sie sich wohl und sicher fühlen. So soll es auch bleiben!<br />
Eine Sicherheitstür und/oder Alarmvorrichtung trägt dazu bei, Einbruchdiebstähle zu verhindern und reduziert gleichzeitig Ihre<br />
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Foto: sxc.hu
pv-wahl<br />
10<br />
nutzen sie ihr wahlrecht<br />
auch mittels<br />
Briefwahl<br />
Bundes-Personalvertretungswahlen am 25. und 26. November <strong>2009</strong><br />
Am 25. und 26. November <strong>2009</strong> finden die<br />
Bundes-Personalvertretungswahlen statt. Sie können Ihre<br />
Stimme auch auf dem Wege der Post, <strong>Dienst</strong>- oder Kurierpost<br />
(Briefwahl) abgeben. Beachten Sie dazu folgendes:<br />
Sie müssen die Briefwahl rechtzeitig bei Ihrem zuständigen<br />
<strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss beantragen. Dies können Sie<br />
nach Auflegen der Wählerliste ab 28. 10. <strong>2009</strong> tun. Der<br />
<strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss hat sodann über die Zulassung<br />
zur Briefwahl zu entscheiden und übermittelt Ihnen bis<br />
spätestens 18. November <strong>2009</strong> (Frist für die Kundmachung<br />
der Wahlvorschläge und des Wahlortes bzw. der Wahlzeit)<br />
die Briefwahlunterlagen.<br />
In den Briefwahlunterlagen müssen sich folgende Wahlbehelfe<br />
befinden:<br />
• ein leerer (kleiner) Umschlag für Ihre Stimmzettel („Wahlkuvert“)<br />
• verschiedenfarbige Stimmzettel für die Wahl der diversen<br />
Ausschüsse<br />
• ein bereits frankierter, mit Ihrem Absender versehener<br />
(größerer) Briefumschlag (Rücksendekuvert), der die<br />
Aufschrift „Personalvertretungswahl <strong>2009</strong>“ trägt und an<br />
den <strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss adressiert ist.<br />
So gehen Sie bei der Briefwahl richtig vor:<br />
• Auf dem jeweiligen Stimmzettel kreuzen Sie in dem dafür<br />
vorgesehenen Kreis die Wählergruppe an, der Sie Ihre<br />
Stimme geben wollen.<br />
• Sämtliche Stimmzettel legen Sie in das Wahlkuvert.<br />
• Das Wahlkuvert verschließen Sie, ohne es zuzukleben.<br />
• Dann legen Sie das Wahlkuvert, ohne es in irgendeiner<br />
Weise gekennzeichnet zu haben, in das (größere) Rücksendungskuvert.<br />
• Das Rücksendungskuvert verschließen Sie durch Verkleben,<br />
Versiegeln usw. und senden es auf dem Postweg<br />
oder auf dem Wege der <strong>Dienst</strong>post bzw. Kurierpost<br />
ab, nachdem Sie sich überzeugt haben, dass das Rücksendungskuvert<br />
Ihren Absender trägt.<br />
• Ihre Stimme ist nur dann gültig, wenn das Kuvert bis<br />
spätestens 26. November <strong>2009</strong>, Ende der Wahlzeit, beim<br />
<strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss einlangt.<br />
Sollten Sie trotz Zulassung zur Briefwahl eine persönliche<br />
Stimmabgabe im Wahllokal am 25. und 26. November<br />
<strong>2009</strong> vorziehen, so steht Ihnen dies frei. In diesem Fall werden<br />
Sie gebeten, nach Möglichkeit die Ihnen übermittelten<br />
Wahlbehelfe mitzunehmen.<br />
Selbst wenn Sie Ihre Stimme bereits auf dem Postweg abgesendet<br />
haben, hindert Sie das nicht daran, dennoch das<br />
Wahllokal zur persönlichen Stimmabgabe aufzusuchen.<br />
Dies könnte sich beispielsweise dann als notwendig erweisen,<br />
wenn Sie am rechtzeitigen Einlangen Ihrer Briefwahl-<br />
Stimme beim <strong>Dienst</strong>stellenwahlausschuss zweifeln.<br />
HERMANN FEINER
halten wir fest:<br />
xxxÖsterreich<br />
hat einen kleinen<br />
öffentlichen <strong>Dienst</strong><br />
Es ist die Zeit der Lizitation: Der Wirtschaftskammerpräsident,<br />
der Rechnungshofpräsident, der Leiter<br />
des Wirtschaftsforschungsinstituts IHS und selbst der<br />
Bundeskanzler werfen Einsparsummen zwischen 3,5 und<br />
7 Milliarden Euro allein im öffentlichen <strong>Dienst</strong> in eine<br />
Diskussion des gegenseitigen Überbietens hinein. Der Vorarlberger<br />
Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber, ein<br />
absoluter Kenner der tatsächlichen Größe der Leistungen<br />
und der Kosten des öffentlichen <strong>Dienst</strong>es in Österreich,<br />
nennt diese Diskussion „sensationell praxisfern“.<br />
Und die Fakten über den öffentlichen <strong>Dienst</strong> in Österreich<br />
geben dem Vorarlberger Landeshauptmann absolut recht.<br />
Die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />
und Entwicklung, errechnet in gewissen Zeitabständen<br />
auf der Basis des international anerkannten und auch<br />
im EU-Recht festgelegten „Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen<br />
Gesamtrechnung“ , kurz ESVG95 genannt,<br />
die tatsächliche Größe öffentlicher <strong>Dienst</strong>e in den OECD-<br />
Mitgliedsstaaten. Und da stellen sich ganz andere als in<br />
der Öffentlichkeit transportierte Größenordnungen heraus:<br />
Österreich liegt mit einem Anteil von 12,8 Prozent öffentlich<br />
Bediensteter an der Gesamtbeschäftigung weit unter dem<br />
OECD-Schnitt von 16,9 Prozent.<br />
Interessant ist, dass Staaten wie die USA mit 15,5 Prozent,<br />
Großbritannien mit 19,2 Prozent und Frankreich mit<br />
24,5 Prozent einen weitaus größeren öffentlichen <strong>Dienst</strong><br />
haben als Österreich. Ganz zu schweigen von den skandinavischen<br />
Staaten: Finnland mit 24,5 Prozent, Dänemark mit<br />
30,5 Prozent, Schweden mit 31,6 Prozent und Norwegen<br />
mit 32,9 Prozent sind absolute OECD-Spitzenreiter. Daher<br />
die Frage an die österreichische Politik: Sind die skandinavischen<br />
Staaten mit ihren großen öffentlichen <strong>Dienst</strong>en<br />
volkswirtschaftlich gesehen bisher so schlecht gefahren?<br />
Wenn sich Persönlichkeiten aus der Unternehmervertretung<br />
oder den Wirtschaftsforschungsinstituten in der Öffentlichkeit<br />
über Einsparmöglichkeiten im öffentlichen <strong>Dienst</strong> zu<br />
Wort melden, findet selbst der größte Unfug irgendwie<br />
glaubwürdigen Widerhall. Daher sei auch diesen Vertretern<br />
einmal der finanzpolitische Spiegel vorgehalten. Grundlage<br />
der folgenden Zahlen ist das vom Bundeskanzleramt herausgegebene<br />
Personaljahrbuch des Bundes 2008.<br />
Die Gesamtausgaben des Staates betrugen 2007 131,4 Milliarden<br />
Euro. Das entspricht einem Anteil von 48,2 Prozent<br />
des BIP (Bruttoinlandsprodukt).<br />
52,7 Prozent der Gesamtausgaben von 131,4 Milliarden<br />
Euro entfielen auf Transfers an private Haushalte. Darunter<br />
fallen unter anderem Pensionen, Familienbeihilfen, Arbeitslosengelder,<br />
das Karenzgeld und das Pflegegeld. 28,1 Prozent<br />
der Gesamtausgaben entfallen auf den Sach- und<br />
Personalaufwand. Der Personalaufwand allein beträgt allerdings<br />
lediglich 18,8 Prozent oder 24,6 Milliarden Euro. Aber<br />
11,4 Prozent der Gesamtausgaben entfallen auf sogenannte<br />
„Transfers an Marktproduzenten“. Das sind Förderungen<br />
an die Landwirtschaft, die Industrie und an das Gewerbe,<br />
also ein nicht unbeträchtlicher Teil der staatlichen Gesamtausgaben.<br />
Auf der Basis all dieser Zahlen eine klare Botschaft an die<br />
Bundesregierung und an die Landesregierungen: Mit der<br />
GÖD wird es kein „Einsparen bis zum Umfallen“ im öffentlichen<br />
<strong>Dienst</strong> geben. hermann feiner<br />
11<br />
GöD | 6_<strong>2009</strong><br />
kolumne
titelgeschichte<br />
12<br />
geschafft!<br />
ZusatZpensionsvorsorge<br />
durch Bundespensionskasse<br />
„Es ist zu spät, Brunnen zu graben, wenn<br />
der Durst brennt”, meint der römische Dichter Titus<br />
Maccius Plautus weise. Mit der Vorsorge der Bundespensionskasse<br />
AG hat die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> nun<br />
für voraussichtlich 150.000 neu hinzugekommene Anwartschaftsberechtigte<br />
einen zusätzlichen „Brunnen“ neben der<br />
staatlichen Pension geschaffen. Wohlgemerkt als Ergänzung,<br />
nicht als Ersatz der gesetzlichen Vorsorge!<br />
10 Jahre Verhandeln machen sich<br />
bezahlt<br />
Möglich gemacht wurde die Erweiterung der Bundespensionskasse<br />
von der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>, die seit<br />
rund einem Jahrzehnt die Zusatzpension gefordert hat. Am<br />
17. September 2008 war es dann soweit: Mit dem Abschluss<br />
des Kollektivvertrages verpflichtet sich der <strong>Dienst</strong>geber<br />
Bund, für alle Bundesbediensteten aus der Bundesverwaltung,<br />
Bundesbeamt/innen ausgegliederter Einrichtungen<br />
und LandeslehrerInnen, die nach dem 31. 12. 1954 geboren<br />
sind, monatlich <strong>Dienst</strong>geberbeiträge zu zahlen. Zu den<br />
bestehenden 43.000 bereits bisher Einbezogenen kommen<br />
nun weitere 100.000 Beamt/innen und Vertragsbedienstete<br />
sowie 50.000 Landeslehrer/innen hinzu.<br />
Die Summe, die Monat für Monat auf dem Pensionskas-<br />
senkonto der Begünstigten einlangt, beträgt 0,75 Prozent<br />
der Bemessungsgrundlage, was in etwa dem Bruttogehalt<br />
entspricht. Am Einkommen des/der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten<br />
(AWB) ändert das gar nichts, netto bleibt<br />
gleich viel übrig wie vorher. Ein Unterschied zeigt sich erst<br />
dann, wenn die Zeit der Pension gekommen ist oder wenn<br />
Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen) von AWB, in den<br />
Genuss von Leistungen kommen. Eine Vorsorge für eine<br />
Berufsunfähigkeitspension besteht ebenfalls. Eine extra<br />
Anmeldung ist nicht nötig, um später neben der staatlichen<br />
Pension auch von der Bundespensionskasse eine Zusatzpension<br />
ausgezahlt zu bekommen. Damit basiert die Rente der<br />
Anwartschaftsberechtigten auf mindestens zwei Säulen: Der<br />
staatlichen Pension plus der als Ergänzung gedachten Bundespensionskassenvorsorge.<br />
Als dritte Säule wird die private<br />
Vorsorge bezeichnet, das ist aber – wie der Name schon sagt<br />
– absolut Ihre Privatsache. (Siehe Modell S. 14)<br />
Selbst ist der Sparer<br />
Entschließt man sich dazu, selbst die Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers<br />
etwas aufzubessern, ist eine einmalige Anmeldung per<br />
Formular notwendig. Darin ist anzugeben, wieviel man selbst<br />
von seinem Netto-Gehalt entbehren kann. Die „Erklärung zur<br />
Leistung von Eigenbeiträgen an die Bundespensionskasse AG“<br />
Fotos: moodboard, sonne Fleckl - Fotolia.com
Mit abschluss des kollektivvertrages ist es der gÖd gelungen,<br />
weitere 150.000 Bundesbediensteten aus der Bundesverwaltung,<br />
Bundesbeamt/innen ausgegliederter einrichtungen und landes-<br />
lehrer/innen die zusätzliche pensionsleistung der Bundespensions-<br />
kasse zu ermöglichen. Was sie dafür tun müssen? gar nichts,<br />
außer sie sparen selber mit. Wie’s funktioniert, erfahren sie hier.<br />
text Mag. katharina steiner<br />
erhalten Neueinbezogene von ihrem <strong>Dienst</strong>geber – als Beilage<br />
zum Informationsfolder zum Pensionskassenmodell. Ist<br />
einmal die Höhe des Eigenbeitrags festgelegt, muss auch keine<br />
Panik eintreten, wenn es später im Geldbeutel doch knapper<br />
aussieht als ursprünglich angenommen. Eine Reduktion<br />
des Beitrags sowie das Aussetzen für einen gewissen Zeitraum<br />
ist ohne Angabe von Gründen möglich. Natürlich kann der<br />
Beitrag in rosigen Zeiten bis zu den nachstehend angeführten<br />
Obergrenzen erhöht werden.<br />
Zu Beginn kann der/die Anwartschaftsberechtigte festlegen,<br />
welche Art von Eigenbeitrag er/sie leisten will: Entweder 25%,<br />
50%, 75% oder 100 % des <strong>Dienst</strong>geberbeitrages (z.B. bedeuten<br />
100%, dass nochmals zusätzlich 0,75% der Bemessungsgrundlage<br />
als Eigenbeitrag entrichtet werden) oder jedoch<br />
einen jährlichen Fixbetrag (maximal EUR 1000 jährlich).<br />
Die gewählte Summe für den Eigenbeitrag wird einfach vom<br />
Gehalt abgezogen und durch den <strong>Dienst</strong>geber auf das Pensionskassenkonto<br />
einbezahlt.<br />
Steuervorteile<br />
Steuerlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, wie<br />
Eigenbeiträge geltend gemacht werden können: Hat man<br />
sich für die oben beschriebene Prozentvariante des Einzahlens<br />
entschieden, kann man sich aussuchen, ob man<br />
das „Prämienmodell“ wählt oder die Eigenbeiträge im<br />
Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung als Sonderausgaben<br />
geltend macht. Im Fall eines jährlichen Fixbetrags,<br />
kommt nur das staatliche Prämienmodell in Frage.<br />
Die Prämie beläuft sich heuer auf 9,5 Prozent der im Jahr<br />
geleisteten Eigenbeiträge. Der Prozentsatz wird jährlich<br />
festgelegt und variiert im Bereich von 8,5% und 13,5%.<br />
Hat man zum Beispiel jährlich 1000 Euro eingezahlt,<br />
erhält man 95 Euro als Prämie, welche die Bundespensionskasse<br />
beim Finanzamt für die Begünstigten anfordert<br />
und als Gutschrift direkt ihrem Pensionskassenkonto gutschreibt.<br />
Übrigens ist der Bezug der staatlichen Prämie<br />
unabhängig von Bausparprämien oder einer individuellen<br />
prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge, d.h. Sie<br />
können diese staatliche Prämie für die Pensionskassenvorsorge<br />
zusätzlich nützen.<br />
Ohne GÖD geht nichts<br />
Die GÖD sorgt für die optimale Vertretung der Interessen der<br />
<strong>Dienst</strong>nehmer/innen. Die Hälfte der 12 Aufsichtsräte kommen<br />
von der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>, die andere<br />
Hälfte von Seite des Bundes. Die ungewöhnlich starke<br />
<strong>Dienst</strong>nehmer/innenvertretung und damit Mitsprache- und<br />
Mitgestaltungsmöglichkeit ist eine Besonderheit der Bunde-<br />
13<br />
gÖd | 7_<strong>2009</strong>
titelgeschichte<br />
14<br />
spensionskasse AG innerhalb der Pensionskassenbranche.<br />
Etwas Besonderes ist auch der Eigentümer: Die Bundespensionskasse<br />
AG steht zu hundert Prozent im Eigentum der<br />
Republik Österreich. Zum Schutz der veranlagten Gelder<br />
wurden mehrere Kontroll- und Prüfinstanzen eingeführt.<br />
Neben der externen Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht<br />
müssen Pensionskassen einen unabhängigen Prüfaktuar (ein<br />
externer versicherungsmathematischer Sachverständiger)<br />
bestellen, der jedes Jahr die Geschäftsgebarung im Hinblick<br />
auf ihre Übereinstimmung mit dem Geschäftsplan zu prüfen<br />
hat. Gehandelt wird nach dem allgemeinen Vorsichtsprinzip,<br />
indem darauf geachtet wird, die Beiträge zum größtmöglichen<br />
Nutzen der Berechtigten unter dem Gesichtspunkt zu<br />
veranlagen, dass die Sicherheit, die Qualität, die Liquidität<br />
und die Rentabilität des Vermögens gewährleistet sind.<br />
Zudem hat die Bundespensionskasse in ihren Vorständen<br />
Mag. Dr. Johannes Ziegelbecker und Mag. Marcus Klug<br />
zwei äußerst erfahrene Pensionskassen- und Finanzexperten<br />
gefunden, die seit 1. 10. 2008 die Geschicke der Gesellschaft<br />
leiten.<br />
Durch die gesetzliche Trennung zwischen Pensionskassenvermögen<br />
in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft<br />
und dem Vermögen der Aktiengesellschaft ist das Geld auch<br />
in Krisenfällen als abgetrenntes Vermögen vor dem Zugriff<br />
durch Dritte, d.h. auch des Staates, geschützt. Gegen Einbrüche<br />
im weltweiten Finanzmarkt ist natürlich auch die<br />
kapitalgestützte Pensionskasse nicht gefeit: Ein Blick auf die<br />
Performance seit Jänner <strong>2009</strong> zeigt aber, dass sich die Zahlen<br />
nach der Finanzkrise 2008 wieder erholt haben. Die Bundespensionskasse<br />
agiert in der Veranlagung unabhängig von<br />
Banken und ist zudem seit ihrem Bestehen sehr erfolgreich<br />
im Vergleich zum Gesamtmarkt der österreichischen Pensionskassen.<br />
Die Strategie einer ausgewogenen Veranlagung<br />
hat sich bewährt.<br />
Wie es um das angesparte Geld am eigenen Pensionskassenkonto<br />
bestellt ist, erfahren alle Anwartschaftsberechtigten<br />
übrigens einmal jährlich ungefähr zur Jahresmitte in einer<br />
schriftlichen Kontonachricht der Bundespensionskasse, die<br />
Das Pensionskassensystem<br />
(3-Säulen Modell)<br />
gesetzliche Vorsorge<br />
Pensionsvorsorge<br />
„betriebliche“ Vorsorge<br />
z.B. Pensionskasse<br />
ihnen vom <strong>Dienst</strong>geber verschlossen übermittelt wird. Wieviel<br />
der <strong>Dienst</strong>geber monatlich einzahlt sowie geleistete<br />
Eigenbeiträge werden grundsätzlich am Gehaltzettel ausgewiesen.<br />
Zauberwort „Leistungsphase“<br />
individuelle Vorsorge<br />
Mit dem Eintritt in den Ruhestand, also mit der Pensionierung,<br />
bekommen Sie Monat für Monat Ihre zusätzliche betriebliche<br />
Pension. Falls die Summe aller eingezahlten Beiträge<br />
noch nicht groß genug sein sollte (derzeit EUR 10.500), wird<br />
gleich direkt ein einmaliger Betrag an den/die Berechtigte/n<br />
ausbezahlt.<br />
Wieviel die Leistung in etwa sein wird, können Sie auf den<br />
folgenden Seiten anhand der angegebenen Beispiele nachvollziehen<br />
oder am besten gleich selbst auf www.bundespensionskasse.at<br />
beim Link „Pensionskassenrechner“ ausprobieren.<br />
Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der Leistung aus der<br />
Verrentung der zum Zeitpunkt des Pensionsanfalls vorhandenen<br />
Deckungsrückstellung gemäß dem jeweils gültigen<br />
Geschäftsplan der Bundespensionskasse. Zur Errechnung<br />
der Höhe werden Unisex-Tabellen zur geschlechtsneutralen<br />
Gestaltung des Leistungsrechtes verwendet.<br />
Nach Beendigung des <strong>Dienst</strong>verhältnisses werden die Zahlungen<br />
vom <strong>Dienst</strong>geber und gegebenenfalls vom <strong>Dienst</strong>nehmer/<br />
der <strong>Dienst</strong>nehmerin eingestellt und dem Mitglied<br />
gebührt lebenslang die Pension – die Leistungsphase hat<br />
begonnen.<br />
Neben der Alterspension wurde für die Angehörigen bei<br />
Todesfall der / des Anwartschaftsberechtigten mit einer Witwen-<br />
und Witwerpension und/oder Waisenpension Vorsorge<br />
getroffen. Zudem gibt es eine Berufsunfähigkeitspension, die<br />
vereinfacht gesprochen wirksam wird, wenn der Anwartschaftsberechtigte<br />
wegen dauernder <strong>Dienst</strong>unfähigkeit in<br />
den Ruhestand versetzt wird.<br />
Mit dieser Pensionskassenvorsorge wurde ein wichtiger<br />
Schritt für die Zukunft gesetzt. Schließlich gibt es noch viel<br />
zu tun: Wie sang schon Udo Jürgens? „Mit 66 Jahren, da<br />
fängt das Leben an!“
?<br />
Für weitere Informationen<br />
Homepage: www.bundespensionskasse.at<br />
E-mail: servicecenter@bpk.at<br />
häufige fragen<br />
15<br />
gÖd i 7_<strong>2009</strong><br />
Für wen werden Beiträge in die<br />
Bezugsabrechnung direkt vom <strong>Dienst</strong>geber vom Gehalt einbe-<br />
Bundespensionskasse einbezahlt?<br />
halten und gemeinsam mit dem <strong>Dienst</strong>geberbeitrag zu Beginn<br />
Die jeweiligen <strong>Dienst</strong>geber leisten Beiträge an die Bundespen- des Folgemonats an die Bundespensionskasse überwiesen.<br />
sionskasse für alle Bundesbediensteten und Landeslehrer/innen;<br />
für letztere sofern das jeweilige Land über Verordnung den Kol- Gibt es eine „Kontoinformation“?<br />
lektivvertrag zur Gänze anwendbar erklärt hat.<br />
Als Anwartschaftsberechtigte/r erhalten Sie jedes Jahr etwa zur<br />
Weitere Voraussetzung ist ein Geburtsdatum nach dem 31. 12. Jahresmitte des Folgejahres (nach Abschluss aller Bilanzierungsar-<br />
1954.<br />
beiten) eine sogenannte „Kontoinformation“ von der Bundespen-<br />
Unabhängig vom Geburtsdatum sind erfasst: Vertragsbedienstete sionskasse. Diese enthält neben vielen anderen Informationen<br />
des Bundes der Entlohnungsschemata v und h, Bundesbeam- die auf Ihr persönliches Pensionskassenkonto gebuchten Beiträge<br />
tInnen, auf deren öffentlich-rechtliches <strong>Dienst</strong>verhältnis gemäß des letzten Jahres sowie einen aktuellen Stand der Deckungs-<br />
§136b Abs. 4 BDG 1979 die für Vertragsbedienstete des Bundes rückstellung und die daraus unter speziellen Annahmen auf Basis<br />
geltenden besoldungs- und sozialversicherungsrechtlichen Vor- des Geschäftsplanes der Pensionskasse ermittelte Pension.<br />
schriften anzuwenden sind, sowie verschiedene sondervertragliche<br />
<strong>Dienst</strong>verhältnisse.<br />
Was passiert, wenn ich den Job wechsle?<br />
Wenn Sie den <strong>Dienst</strong>geber Bund verlassen, meldet Ihre <strong>Dienst</strong>-<br />
Muss ich mich extra anmelden?<br />
stelle Ihren Austritt an die Bundespensionskasse. Ist die Höhe<br />
Nein, Ihr <strong>Dienst</strong>geber gibt der Bundespensionskasse Bescheid. Ihres Guthabens weniger als 10.500 Euro (Stand <strong>2009</strong>) kriegen<br />
Wenn Sie Eigenbeiträge leisten wollen, ist eine einmalige Anmel- Sie es automatisch ausbezahlt.<br />
dung per Formular notwendig. Die „Erklärung zur Leistung von Sind es mehr als 10.500 Euro (Stand <strong>2009</strong>) haben Sie folgende<br />
Eigenbeiträgen an die Bundespensionskasse AG“ erhalten Neu- Möglichkeiten: 1. Das vorhandene Guthaben wird weiterhin<br />
zugänge von ihrem <strong>Dienst</strong>geber – als Beilage zum Informations- von der Bundespensionskasse in der Veranlagungs- und Risikofolder<br />
zum Pensionskassenmodell.<br />
gemeinschaft veranlagt, ohne dass weitere Beitragszahlungen<br />
erfolgen (beitragsfreie Anwartschaft). Bei Erfüllen der Anspruchs-<br />
Wie hoch sind die Beiträge, die der <strong>Dienst</strong>geber für mich einvoraussetzungen für eine Pensionskassenpension wird diese<br />
zahlt?<br />
erbracht. 2. Sie können die bis dahin vom <strong>Dienst</strong>geber erfolgte<br />
Der <strong>Dienst</strong>geber leistet aktuell einen laufenden Beitrag in Höhe Beitragsleistung fortsetzen und auch zusätzlich Ihre Eigenbeiträ-<br />
von 0,75% der Bemessungsgrundlage (§ 22 Abs. 2 und Abs. 2a ge (weiter)zahlen. 3. Übertragung in eine Pensionskasse, eine<br />
GehG bzw. § 49 ASVG ohne Berücksichtigung der Höchstbei- betriebliche Kollektivversicherung, eine ausländische Einrichtung<br />
tragsgrundlage; die Bemessungsgrundlage entspricht in etwa der betrieblichen Altersversorgung oder in eine Gruppenren-<br />
jenen Teilen des Monatsbezugs samt Sonderzahlungen und tenversicherung eines neuen <strong>Dienst</strong>gebers, in eine Rentenver-<br />
Nebengebühren, für die Beiträge in die staatliche Pensionsvorsicherung ohne Rückkaufsrecht, in eine Pensionskasse, in der<br />
sorge geleistet werden).<br />
Kann ich auch selbst zusätzlich eigene Beiträge in die Pensions-<br />
für die/den Anwartschaftsberechtigte/n bereits eine unverfallbare<br />
Anwartschaft veranlagt wird.<br />
kassenvorsorge einzahlen?<br />
Wodurch kann die Beitragszahlung unterbrochen werden?<br />
Sie haben die Möglichkeit, freiwillig Eigenbeiträge zusätzlich In Zeiten, in denen keine Bezugs- bzw. Entgeltansprüche gegen-<br />
einzubezahlen.<br />
über dem <strong>Dienst</strong>geber bestehen, hat der <strong>Dienst</strong>geber keinen<br />
Die Höhe der Eigenbeiträge kann in der „Prozentvariante“ 25%, Beitrag an die Pensionskasse zu leisten. Zum Beispiel wird, wenn<br />
50%, 75% oder 100% der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge betragen. Sie Karenz in Anspruch nehmen (unter Entfall des Entgelts) oder<br />
Als Alternative zur „Prozentvariante“ können Sie die „Fixbetrags- wenn Sie Präsenz- oder Zivildienst leisten, nur das bereits bestevariante“<br />
wählen, in der Sie im Rahmen des „Prämienmodells“<br />
nach § 108a Einkommensteuergesetz (EStG 1988) einen monatlihende<br />
Geld am Konto weiter veranlagt.<br />
chen Fixbeitrag bis zu EUR 1.000,-- p.a. einbezahlen dürfen. Was muss ich tun, wenn ich in Pension gehe?<br />
Gar nichts. Ihre <strong>Dienst</strong>stelle meldet den Pensionsantritt der<br />
Wie erfolgt die Beitragszahlung in die Pensionskasse?<br />
Bundespensionskasse. Sie erhalten anschließend Informationen<br />
Wenn ein/e <strong>Dienst</strong>nehmer/in sich dazu entschieden hat, Eigen- über Ihren Kontostand und somit über die Pension bzw. über die<br />
beiträge in die Bundespensionskasse einzuzahlen, wird der Einmalzahlung an Sie.<br />
gewählte Eigenbeitrag im Rahmen der monatlichen Entgelt- bzw.<br />
Alle Angaben ohne Gewähr.
titelgeschichte<br />
16<br />
pensionskassen-<br />
BerechnungsBeispiele<br />
UntEr www.BUnDESPEnSIOnSkaSSE.at<br />
kÖnnEn SIE IHr EIGEnE PEnSIOnSkaSSEnLEIStUnG ErrEcHnEn!<br />
Was Wäre Wenn ...<br />
Frau, 30 Jahre, Pensionsalter 60 Jahre<br />
Bruttogehalt etwa EUR 2.100 monatlich/14 x pro Jahr<br />
Annahmen: Veranlagungserfolg 3 % pro Jahr<br />
Valorisierung der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge 2 % pro Jahr<br />
Valorisierung der Eigenbeiträge 2 % pro Jahr<br />
Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung: € 29.400,00 (EUR 2.100 x 14)<br />
Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers pro Jahr: € 226,00 (EUR 29.400/100*0,75 =<br />
220,5 zuzüglich 2,5 % Versicherungssteuer<br />
EUR 220,5*1,025 = 226)<br />
Eigenbeiträge pro Jahr: € 226,00 (in diesem Beispiel 100 % der<br />
Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers)<br />
Berechnungsergebnisse:<br />
BEISPIEL 1<br />
jährliche Alterspension aus <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen 1 € 602,00 (EUR 43,00 monatlich x 14)<br />
jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen 1 € 662,00 (EUR 47,29 monatlich x 14)<br />
jährliche Alterspension Gesamt 1 € 1.264,00 (EUR 90,29 monatlich x 14)<br />
Kapitalwert der Pensionsleistungen 1,2 € 26.283,00<br />
Mann, 20 Jahre, Pensionsalter 65 Jahre<br />
Bruttogehalt etwa EUR 1.500 monatlich/14 x pro Jahr<br />
Annahmen: Veranlagungserfolg 3 % pro Jahr<br />
Valorisierung der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge 2 % pro Jahr<br />
Valorisierung der Eigenbeiträge 2 % pro Jahr<br />
Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung: € 21.000,00 (EUR 1.500 x 14)<br />
Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers pro Jahr: € 161,00 (EUR 21.000/100*0,75<br />
= 157,5 zuzüglich 2,5 % Versicherungssteuer<br />
EUR 157,5*1,025 = 161)<br />
Eigenbeiträge pro Jahr: € 81,00 (in diesem Beispiel 50 %<br />
der Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers)<br />
Berechnungsergebnisse:<br />
jährliche Alterspension aus <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen 1 € 1.037,00<br />
(EUR 74,07 monatlich x 14)<br />
jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen 1 € 560,00<br />
(EUR 40,00 monatlich x 14)<br />
jährliche Alterspension Gesamt 1 € 1.597,00<br />
(EUR 114,07 monatlich x 14)<br />
Kapitalwert der Pensionsleistungen 1,2 € 30.701,00<br />
BEISPIEL 2
Mann, 40 Jahre, Pensionsalter 65 Jahre<br />
Bruttogehalt etwa EUR 3.500 monatlich/14 x pro Jahr<br />
Annahmen: Veranlagungserfolg 3 % pro Jahr<br />
Valorisierung der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge 2 % pro Jahr<br />
Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung: € 49.000,00 (EUR 3.500<br />
x 14)<br />
Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers pro Jahr: € 377,00 (EUR<br />
49.000/100*0,75 =<br />
367,5 zuzüglich 2,5 %<br />
Versicherungssteuer EUR<br />
367,5*1,025 = 377)<br />
Eigenbeiträge pro Jahr: € -<br />
Berechnungsergebnisse:<br />
jährliche Alterspension aus <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen 1 € 877,00 (EUR 62,64<br />
monatlich x 14)<br />
jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen 1 € -<br />
jährliche Alterspension Gesamt 1 € 877,00 (EUR 62,64<br />
monatlich x 14)<br />
Kapitalwert der Pensionsleistungen 1,2 € 16.130,00<br />
BEISPIEL 4<br />
Frau, 50 Jahre, Pensionsalter 60 Jahre<br />
Bruttogehalt etwa EUR 5.000 monatlich/14 x pro Jahr<br />
Annahmen:<br />
Veranlagungserfolg 3 % pro Jahr<br />
Valorisierung der <strong>Dienst</strong>geberbeiträge 2 % pro Jahr<br />
keine Valorisierung der Eigenbeiträge<br />
Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung: € 70.000,00 (EUR<br />
5.000 x 14)<br />
Beiträge des <strong>Dienst</strong>gebers pro Jahr: € 538,00 (EUR<br />
70.000/100*0,75 = 525<br />
zuzüglich 2,5 % Versicherungssteuer<br />
EUR<br />
525*1,025 = 538)<br />
Eigenbeiträge pro Jahr: € 1.000,00 (Maximalbetrag,<br />
nur in Verbindung<br />
mit Prämienmodell<br />
möglich)<br />
Berechnungsergebnisse:<br />
BEISPIEL 3<br />
jährliche Alterspension aus <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen<br />
1<br />
€ 293,00 (EUR 20,93<br />
monatlich x 14)<br />
jährliche Alterspension aus Eigenbeiträgen 1 € 569,00 (EUR 40,64<br />
monatlich x 14)<br />
jährliche Alterspension Gesamt 1 € 862,00 (EUR 61,57<br />
monatlich x 14)<br />
Kapitalwert der Pensionsleistungen 1,2 € 17.168,00<br />
1 Angaben entsprechen hochgerechneten Werten und sind kaufmännisch gerundet.<br />
2 Unter der Abfindungsgrenze (Stand <strong>2009</strong>: EUR 10.500,--) wird die Alterspension mit dem Kapitalwert abgefunden.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Die vorliegenden Hochrechnungen basieren auf den gemachten Annahmen und dem von der Finanzmarktaufsicht genehmigten<br />
Geschäftsplan der Bundespensionskasse. Es handelt sich um ungefähre Wertangaben, da vereinfachte Annahmen für diese Berechnung<br />
getroffen wurden; neben geringfügigen kalkulatorischen Differenzen kommt es insbesondere zu nachstehenden Abweichungen:<br />
- Abweichungen auf Grund geänderter wirtschaftlicher Einflüsse, der Dotation bzw. Auflösung der Schwankungsrückstellung sowie<br />
geänderter Sterblichkeits- und Invaliditätsverhältnisse.<br />
- geringfügige Abweichungen auf Grund einer vom Geschäftsplan unterschiedlichen Kalkulation des Berufsunfähigkeitsrisikos.<br />
Ein Anspruch auf eine bestimmte Pensionskassenleistung kann daher nicht erworben werden. Angaben ohne Gewähr.<br />
Foto: pov.at<br />
17<br />
gÖd | 7_<strong>2009</strong>
titelgeschichte DUrcHBrUcH BEI VErHanDLUnGEn üBEr BUnDESPEnSIOnSkaSSE<br />
18<br />
150.000 bundesbedienstete & landes<br />
nach gut zehn Jahren verhandlungen ist der gÖd der endausbau gelungen:<br />
Bundesbedienstete und landeslehrer/innen, die nach dem 31.12. 1954 geboren<br />
sind, werden ebenfalls in die vorsorge der Bundespensionskasse einbezogen.<br />
dr. Willi gloss, vors.-stv der gÖd, verrät, wie der große durchbruch zustande<br />
kam. intervieW: Mag. katharina steiner<br />
Seit 1. 1. <strong>2009</strong> profitieren insgesamt 193.000 öffentlich<br />
Bedienstete von der Bundespensionskasse, damit hat sich<br />
die Zahl der Anwartschaftsberechtigten verdreifacht. Herr<br />
Dr. Gloss, wie hat die GÖD das geschafft?<br />
Die GÖD hat die Pensionskassen-Idee nicht erst jetzt aufgegriffen,<br />
sondern bereits Ende der 90er Jahre mit der Umsetzung<br />
begonnen. Im Jahr 1999 wurde denjenigen, die im Rahmen<br />
des Vertragsbedienstetenreformgesetzes im Jahre 1999 einbezogen<br />
wurden – den „neuen Vertragsbediensteten“ –, die<br />
Pensionskassenvorsorge ermöglicht. Das waren die Anfänge<br />
der Bundespensionskasse.<br />
Wir haben seit eh und je das Ziel verfolgt, alle Kolleginnen<br />
und Kollegen in die Bundespensionskasse einzubeziehen.<br />
Im Oktober 2001 wurde beim 14. <strong>Gewerkschaft</strong>stag die Einführung<br />
einer Pensionskasse für Beamte sowie für sogenannte<br />
„Vertragsbedienstete alt“ beschlossen.<br />
Unser Motiv war: Mit der Einführung der Durchrechnung<br />
wird das zukünftige Ruhebezugsniveau der Beamten, die<br />
nicht mehr in die gedeckelte Durchrechnung fallen, erheblich<br />
gesenkt. Um die derzeitige Pensionshöhe auch in Zukunft am<br />
Lebensstandardprinzip orientieren zu können, ist die Einführung<br />
eines Pensionskassensystems erforderlich.<br />
Wir haben damals mit der Idee, die Alterssicherung durch<br />
eine kapitalgestütze Zahlung zu ergänzen, eine Art Traditionsbruch<br />
begangen.<br />
Inwiefern war dies ein Traditionsbruch?<br />
Jahrzehntelang ist die Altersversorgung im öffentlichen <strong>Dienst</strong><br />
ausschließlich über die Mittel des Budgets beziehungsweise<br />
über die gesetzliche Altersvorsorge im ASVG geregelt gewesen.<br />
Die Ergänzung der staatlichen Pension über die Bundespen-<br />
sionskassenvorsorge ist vor allem für die jüngeren öffentlich<br />
Bediensteten enorm wichtig. Sie werden zweifellos darunter<br />
leiden, dass die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Alterspension<br />
abnimmt. Ihnen muss man eine Ergänzungsleistung<br />
anbieten.<br />
Die Verwirklichung unseres Vorhabens war nicht leicht: 2005<br />
wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert, sie<br />
allein waren aber nur das Korsett für die Realisierung. Entscheidend<br />
war die Festlegung des Bundes, dass von seiner<br />
Seite Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden.<br />
Um den Druck auf den Bund dahingehend zu erhöhen, forderten<br />
wir beim 15. <strong>Gewerkschaft</strong>stag 2006 im Leitantrag – nach<br />
der Pensionsreform 05 mit der lebenslangen Durchrechnung<br />
– ganz dringend das Pensionsniveau über eine Pensionskassenregelung<br />
einigermaßen wirkungsvoll zu ergänzen. Denn<br />
wir in der GÖD gehen gemeinsam mit dem ÖGB davon aus,<br />
dass wir das Prinzip der Lebensstandardsicherung gewerkschaftlich<br />
uneingeschränkt verfolgen müssen.<br />
Der echte Durchbruch ist uns im Herbst des vergangenen<br />
Jahres gelungen: Der <strong>Dienst</strong>geber Bund hat sich verpflichtet,<br />
für alle Bundesbediensteten, einschließlich der Landeslehrer,<br />
die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind, <strong>Dienst</strong>geberbeiträge<br />
zu zahlen. Der Bund hat in einem Kollektivvertrag<br />
zugesichert, rückwirkend für das Jahr 2008 und für die<br />
Zukunft, <strong>Dienst</strong>geberbeiträge im Ausmaß von 0,75 Prozent<br />
der Bemessungsgrundlage zu bezahlen. Das hat massiven<br />
gewerkschaftlichen Einsatz erfordert.<br />
Die Bundespensionskasse ist mit nunmehr 193.000 Mitgliedern<br />
die größte betriebliche Pensionskasse unseres Landes<br />
geworden. Was heißt das für den/die einzelne/n Anleger/<br />
in?
lehrer/innen können zufrieden sein<br />
Der große Vorteil, den unsere Kolleginnen und Kollegen<br />
durch die große Zahl an Anwartschaftsberechtigten haben,<br />
ist die Stärke des Auftretens auf den Finanz- und Kapitalmärkten.<br />
Große Geldmengen, die aus den Beiträgen erfließen,<br />
lassen sich mit höherem Ertrag veranlagen als kleine<br />
Bestände.<br />
Die Bundespensionskasse war schon immer eine der bestgeführten<br />
Pensionskassen in Österreich. Die Wertentwicklung<br />
der Veranlagung der Bundespensionskasse war in den<br />
letzten zehn Jahren immer besser als das Gros der österreichischen<br />
Pensionskassen. (Siehe Grafik Seite 14)<br />
Welchen Einfluss hat die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong><br />
auf die Entscheidung, wie gewirtschaftet wird?<br />
Im Aufsichtsrat sind 12 Personen vertreten, davon sechs<br />
von der <strong>Dienst</strong>nehmerseite und 6 von der <strong>Dienst</strong>geberseite,<br />
d.h. von Seiten des Bundes. Laut Gesetz führt den Vorsitz<br />
jemand von der Kapitalgeberseite. Ich, Willi Gloss, bin seit<br />
Gründung der Bundespensionskasse stellvertretender Vorsitzender<br />
des Aufsichtsrates. Diese Konstruktion der Beteiligung<br />
der <strong>Dienst</strong>nehmer an der Führung der Geschäfte<br />
der Pensionskasse ist keine Selbstverständlichkeit. In den<br />
übrigen Pensionskassen sind die Bediensteten lediglich<br />
in einem Beirat, die können bei den aktuellen Vorgängen<br />
überhaupt nicht mitreden.<br />
Die GÖD konnte diese beispielhafte Lösung erreichen in<br />
der Zeit, als Dr. Wolfgang Ruttenstorfer Staatssekretär im<br />
Bundesministerium für Finanzen war.<br />
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Vertretung der<br />
Interessen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten<br />
optimal ist, wenn eine Balance zwischen den Kräften des<br />
Kapitalgebers und den Interessen der Bediensteten vorhanden<br />
ist. Das war von Beginn an das Ziel der GÖD.<br />
Die GÖD ist somit gleichberechtigt an der Steuerung und<br />
Kontrolle der Bundespensionskasse beteiligt. Das heisst,<br />
wir bestimmen gemeinsam mit den Kapitalgebern, wie die<br />
Veranlagung stattfinden soll.<br />
Erhalten die gewerkschaftlichen Vertreter Geld für ihre<br />
Arbeit im Aufsichtsrat?<br />
Nein, wir erhalten keinen Cent für unsere Tätigkeit, nicht<br />
einmal Sitzungsgeld, sondern wir erfüllen diese Aufgabe<br />
ehrenamtlich im Interesse der Kolleginnen und Kollegen.<br />
In Zeiten der Finanzkrise weiß man oft nicht mehr, wem<br />
man seine finanzielle Zukunft anvertrauen kann. Wie<br />
sicher ist Geld in einer Pensionskasse angelegt?<br />
Das Geld in einer Pensionskasse ist sicher angelegt, weil<br />
die Vorschriften des Pensionskassengesetzes ganz strikte<br />
Vorgaben für die Zulässigkeit und für die Strategie von<br />
Veranlagungen vorsieht. Es gibt Vorschriften, wie das Veranlagungsrisiko<br />
zu bewerten ist, dass ein Risikomanagement<br />
eingeführt wird und es ist genau geregelt, wie weit<br />
auf Risikokapitalmärkten gehandelt werden darf. Gegenüber<br />
der Sparbuchverzinsung ist die Ertragsseite der Pensionskassen<br />
auf jeden Fall vorteilhaft: Die Pensionskassen<br />
orientieren sich in ihrer Veranlagung am wirtschaftlichen<br />
Fortschritt, die Erträge sind kapitalertragssteuerfreiund es<br />
gibt eine Reihe an steuerlichen Begünstigungen für veranlagte<br />
Beiträge.<br />
Was könnte noch verbessert werden?<br />
Die Hauptverbesserung, die wir anstreben und die wir auch<br />
am 14. <strong>Gewerkschaft</strong>stag gefordert haben, ist eine Anhebung<br />
des Beitragssatzes von 0,75 auf zunächst 1,5 Prozent.<br />
Das wird zwar nicht ausreichend sein, aber es ist ein erster<br />
Schritt in die richtige Richtung. Im Endausbau streben wir<br />
einen <strong>Dienst</strong>geberbeitrag von drei Prozent an.<br />
Wo können sich neue Mitglieder informieren?<br />
Es gibt eine gemeinsame Informationsoffensive von Bund<br />
und GÖD. Darüber hinaus hat der Bund sich auf der Bundespersonalleitertagung<br />
mit diesem Thema beschäftigt.<br />
zum Beispiel über die Bundespersonalleitertagung. Weiters<br />
erhält jede/r neu Hinzugekommene von seiner <strong>Dienst</strong>stelle<br />
eine Informationsbroschüre. Außerdem haben wir ein Länderkuratorium<br />
eingerichtet. Von jedem Bundesland wurde<br />
ein Funktionär genannt, um die Bundespensionskasse bei<br />
den Kolleginnen und Kollegen bekannt zu machen und sie<br />
direkt vor Ort übert die Vorteile informieren zu können.<br />
Vielen Dank für das Gespräch!<br />
Fotos<br />
19<br />
gÖd | 7_<strong>2009</strong>
eportage<br />
20<br />
Die Beamtenministerin<br />
ist am Zug<br />
text: emanuel lampert<br />
„Das BMI darf nicht zum<br />
Personalverschiebebahnhof des<br />
Bundes werden.“<br />
Hermann Feiner,<br />
Personalvertreter des BMI<br />
Planstellen<br />
Die Übernahme von mitarbeitern der post und telekom in den Verwaltungsdienst des<br />
innenministeriums ist angelaufen. personalvertreter begrüßen die personelle aufstok-<br />
kung bei der polizei, fordern von der Beamtenministerin für den öffebtlichen <strong>Dienst</strong><br />
aber eine dauerhafte planstellenlösung und eine analoge lösung für das Justizressort.<br />
Post und Telekom bauen Mitarbeiter ab,<br />
das Innenministerium kann Mitarbeiter brauchen, und die<br />
Betroffenen haben wieder eine berufliche Perspektive – eine<br />
geradezu „perfekte Symbiose“? Post-Vorstand Rudolf Jettmar<br />
sieht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Post<br />
betrachtet die im September gestartete Ausbildung ihrer<br />
Mitarbeiter für den polizeilichen Innendienst „nur als Anfang<br />
einer sinnvollen Umschichtung von Mitarbeitern zum Arbeitgeber<br />
Bund“. Jettmar: „Je nach Anforderungsprofil können<br />
in den nächsten sechs bis acht Monaten einige hundert<br />
Mitarbeiter, die bei der Post nicht mehr benötigt werden, zur<br />
Polizei wechseln.“<br />
Der Vorteil der Post bestehe vor allem darin, dass frei werdende<br />
Mitarbeiter über ganz Österreich verteilt seien, so wie<br />
sie von der Polizei auch benötigt würden. „Wenn die Polizei<br />
heuer im Herbst noch weitere hundert Mitarbeiter benötigt,<br />
werden wir sie nach dem Prinzip der Freiwilligkeit stellen<br />
können“, so Jettmar.<br />
„Grundsätzlich finden auch wir den Übertritt von Postmitarbeitern<br />
in die Verwaltung positiv, so lange bestimmte Voraussetzungen<br />
erfüllt sind“, sagt der Personalvetreter des BMI,<br />
Hermann Feiner. Dazu gehört, dass es bei der Freiwilligkeit<br />
bleibt und dass die neuen Mitarbeiter den Sicherheitsüberprüfungen<br />
ebenso standhalten wie Bedienstete des Innenministeriums.<br />
Zudem müssten die neuen Bediensteten natürlich<br />
durch eine Ausbildung auf ihre neue Arbeit vorbereitet<br />
werden. „Das funktioniert dank der modularen Ausbildung,<br />
die an der Sicherheitsakademie durchgeführt wird, sehr gut“,<br />
sagt Feiner (siehe Interview Seite 22). „Das Anforderungsprofil<br />
für die Sicherheitsverwaltung ist klar und scharf, da<br />
darf es keinen Qualitätsverlust geben.“<br />
Beamtenministerin<br />
hat Handlungsbedarf<br />
In einem Punkt sieht er den Ball derzeit beim Bundeskanzleramt,<br />
sprich: bei der für den öffentlichen <strong>Dienst</strong> zuständigen Bundesministerin<br />
Gabriele Heinisch-Hosek: Sie müsse nämlich<br />
dafür sorgen, dass dauerhafte Planstellen geschaffen werden.<br />
„Es kann nicht sein, dass von Post und Telekom übernommene<br />
Mitarbeiter in ein paar Jahren in Pension gehen und mit<br />
ihnen dann auch die Stellen wieder weg sind.“ Für die Schaffung<br />
permanenter Planstellen müsse die Finanzierung sichergestellt<br />
werden – eine Aufgabe, an der sich auch Post und<br />
Telekom beteiligen müssten, fordert Feiner.<br />
„Ich wehre mich dagegen, dass andere Ressorts meinen, sie<br />
könnten ihr Personal dem Innenministerium zuschieben,<br />
ohne dafür zu sorgen, dass Planstellen zur Verfügung stehen“,<br />
so Feiner weiter: „Das BMI darf nicht zum Personalverschiebebahnhof<br />
des Bundes werden.“ Er ruft in diesem<br />
Zusammenhang auch in Erinnerung, dass der Bund in den<br />
letzten Jahrentausend jungen Menschen einen Lehrplatz<br />
als Verwaltungslehrlinge zur Verfügung gestellt hat. „Und<br />
jetzt fehlt es an Planstellen“, kritisiert Feiner die Personalbewirtschaftungspraxis<br />
der Beamtenministerin.
Auch Justiz soll<br />
Mitarbeiter einstellen können<br />
„Wir könnten sie in den Gerichtskanzleien<br />
und Staatsanwaltschaften sehr gut<br />
brauchen. Unsere Personalsituation ist<br />
extrem angespannt.“<br />
Gerhard Scheucher,<br />
Vorsitzender der Justizgewerkschaft<br />
Unverständlich ist für ihn, dass Heinisch-Hosek für das<br />
Justizministerium keine ähnliche Regelung wie für das<br />
Innenministerium zulässt: „Warum soll das BMJ nicht auch<br />
geeignetes Personal bekommen?“ Da es zwischen Exekutive<br />
und Justiz zahlreiche Schnittstellen der Zusammenarbeit<br />
gibt, wäre es nur vernünftig, wenn auch die Justiz<br />
über eine ausreichende Zahl an Mitarbeitern verfügt. Der<br />
dank zusätzlicher Mitarbeiter in der Exekutive gewonnene<br />
Vorteil eines höheren Bearbeitungstempos laufe Gefahr,<br />
durch den Mangel an Personal in der Justiz wieder verloren<br />
zu gehen. Feiner: „Heinisch-Hosek ist hier mit der Einrichtung<br />
von Planstellen im Verzug.“<br />
Das Justizministerium argumentiert ganz ähnlich: Die Arbeit<br />
der Polizei passiere nicht im Vakuum. Mehr Polizisten würden<br />
mehr Anzeigen bedeuten, und mehr Anzeigen wiederum<br />
mehr Strafverfahren. Es brauche daher ein ausgeglichenes<br />
Kräfteverhältnis und einen geschlossenen Kreislauf<br />
zwischen der Arbeit der Polizei und den Justizbehörden<br />
zum Schutz der Bevölkerung und zum Nutzen der Recht<br />
suchenden Bevölkerung. Dies werde auch durch wissenschaftliche<br />
Studien untermauert.<br />
„Die Aussagen von Bundesministerin Heinisch-Hosek,<br />
dass es nun nur um die Polizei gehe, zeugt von fehlendem<br />
Problembewusstsein. Die Wirtschaftskrise verschärft die<br />
Situation zusätzlich. Hinzu kommen wieder steigende<br />
Häftlingszahlen, die die angespannte Lage in den Justizanstalten<br />
weiter verschärfen“, sagt Justizministerin Claudia<br />
Bandion-Ortner.<br />
„Vorteil für Bürger<br />
und Wirtschaftsstandort“<br />
Auch Gerhard Scheucher, Vorsitzender der Justizgewerkschaft,<br />
würde Post- und Telekom-Mitarbeiter, die in die Justiz<br />
wechseln wollen, gerne aufnehmen. Da die Justiz über eine<br />
eigene Grundausbildung verfüge, könnten neue Kollegen<br />
auch zeitsparend eingearbeitet werden.„Wir könnten sie in<br />
den Gerichtskanzleien und Staatsanwaltschaften sehr gut<br />
brauchen. Unsere Personalsituation ist extrem angespannt.“<br />
Kein Wunder, wurden doch in den letzten Jahren rund 800<br />
Planstellen im Justizbereich eingespart, auch sind weitere<br />
Einsparungen geplant. „Es ist unverständlich, dass mit der<br />
Rasenmähermethode gekürzt wird, gerade in der Justiz, die<br />
ihre <strong>Ausgabe</strong>n ohnehin durch ihre Einnahmen praktisch<br />
selbst finanziert“, so Scheucher.<br />
„Dabei spielen sich die meisten großen Tragödien nicht im<br />
strafrechtlichen, sondern im privatrechtlichen Bereich ab: bei<br />
Unterhalts- und Pflegschaftssachen etwa. Auch Grundbuchund<br />
Firmenbuchangelegenheiten könnten schneller erledigt<br />
werden“, berichtet Scheucher und weist auf die vielfältigen<br />
Aufgaben der Justiz hin: „Mit einer Ausweitung des Personalstandes<br />
wäre nicht nur uns, sondern vor allem den Bürgern<br />
und dem Wirtschaftsstandort Österreich geholfen.“<br />
Fotos: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx<br />
21<br />
gÖD | 7_<strong>2009</strong>
eportage<br />
22<br />
„wir BrauCHen<br />
eine DauerHaFte<br />
lösung“<br />
mag. Konrad Kogler, leiter der<br />
Bereiche organisation und einsatz<br />
im innenministerium, und mag. Karl<br />
Hutter, leiter der Bereiche personal,<br />
organisation, Budget und Controlling<br />
im Bmi, sprechen sich für eine<br />
dauerhafte eingliederung der neuen<br />
mitarbeiter von post und telekom in<br />
den polizeibetrieb aus.<br />
interView: emanuel lampert<br />
Die Polizei setzt seit Kurzem Postbedienstete ein –<br />
warum eigentlich?<br />
KOGLER: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen übertragen<br />
unseren Bediensteten sehr viel Verwaltungsarbeit, speziell<br />
was Dokumentationspflichten angeht. Wir haben einen<br />
Punkt erreicht, wo wir sagen müssen, dass unsere Bediensteten<br />
dringend Entlastung brauchen. Eine Möglichkeit ist die<br />
Übernahme von Mitarbeitern von Post und Telekom.<br />
Wie ist das dienstrechtlich?<br />
HUTTER: <strong>Dienst</strong>behörde bleibt in der Zuteilungsphase das<br />
jeweilige Unternehmen. Es ist für die Zuteilung zuständig<br />
und trägt auch die Bezüge. Erst nach der Probephase, also<br />
mit der Überstellung in die Verwendungsgruppe A3 oder<br />
A4 im Innenministerium, ist die jeweils örtlich und sachlich<br />
zuständige <strong>Dienst</strong>behörde dienstrechtlich zuständig. Der<br />
Vorteil ist, dass die Kollegen Beamte sind und beispielsweise<br />
der Amtsverschwiegenheit und den disziplinarrechtlichen<br />
Regeln unterliegen. Jeder von Post und Telekom übernommene<br />
Mitarbeiter wird natürlich wie jeder andere im Polizeidienst<br />
tätige Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung<br />
unterzogen.<br />
Wie sieht es mit der Eignung und Ausbildung aus?<br />
Kogler: Wir verlangen insbesondere EDV-Kenntnisse, da<br />
die Kollegen Eingaben und Abfragen durchführen können<br />
müssen. Was das polizeiliche Wissen betrifft, haben wir<br />
mit der Sicherheitsakademie einen Ausbildungsplan<br />
erstellt. Er sieht zwei Wochen Theorie, fünf Wochen<br />
Praxis am Arbeitsplatz und dann noch eine Woche im<br />
Ausbildungszentrum vor. Wir nutzen dazu auch die Infrastruktur<br />
der Post und Telekom.<br />
HUTTER: Wir übernehmen qualifizierte Mitarbeiter. Sie<br />
finden darunter zum Beispiel Postamtsleiter, die Kundenkontakt<br />
gewohnt sind und auch mit der EDV umgehen<br />
können.
In der Öffentlichkeit kursiert das Bild<br />
vom „bewaffneten Postler“.<br />
KOGLER: Dieses Bild ist falsch. Die Kollegen sind ausschließlich<br />
im Verwaltungsbereich tätig, sie tragen weder<br />
Waffe noch Uniform. Für polizeiliche Exekutivarbeit<br />
waren sie nie vorgesehen.<br />
Wo werden die neuen Mitarbeiter eingesetzt?<br />
KOGLER: Wir wollen sie für administrative Tätigkeiten<br />
in den Polizeiinspektionen einsetzen. Dazu sollen noch<br />
Befugnisse, etwa im Bereich der Zustellung, kommen.<br />
All das wird derzeit mit beträchtlichem Aufwand von<br />
Polizisten erledigt. In den Kriminalämtern können sie<br />
beispielsweise mit der Grobsichtung von Beweismitteln<br />
betraut werden. Gerade aktuell ist das Thema Kinderpornografie:<br />
Hier muss eine Vielzahl an Bildern und<br />
Filmmaterial gesichtet werden, das bedeutet wochenlange<br />
Arbeit. Es geht also um nichts anderes, als Unterstützungskräfte<br />
zur Verfügung zu haben, damit die Polizisten<br />
mehr Zeit für den Außendienst und für die polizeiliche<br />
Arbeit haben.<br />
Mag. Konrad Kogler (Seite links)<br />
und Mag. Karl Hutter (oben) fordern die<br />
langfristige Integration der ehemaligen<br />
Post- und Telekom-Mitarbeiter in den<br />
Polizeibetrieb.<br />
Lässt sich sagen, wie groß die<br />
Entlastung für die Exekutivbeamten ausfällt?<br />
KOGLER: Dazu ist es noch zu früh. Wir haben das Pilotprojekt<br />
am 1. September in Wien, Niederösterreich und<br />
Oberösterreich mit 40 Bediensteten von Post und Telekom<br />
gestartet. Wir wickeln jetzt die Schulung ab und beginnen<br />
mit der Integration in die <strong>Dienst</strong>stellen. Diese Einstiegsphase<br />
dauert bis Ende Oktober.<br />
HUTTER: Wir arbeiten mit dem Bundeskanzleramt an einem<br />
gemeinsamen Monitoring-System, mit dem wir sicherstellen<br />
können, dass das System allen Seiten mehr bringt.<br />
KOGLER: Letztlich profitiert der Bürger, weil sich mehr<br />
Polizisten im Außendienst befinden oder sich beispielsweise<br />
die Wartezeit in der Polizeidienststelle verkürzt.<br />
Um wie viele Stellen geht es im „Vollausbau“?<br />
HUTTER: Politisch vereinbart sind bis zu 1.000 Stellen. Das<br />
Interesse unter den potenziellen neuen Mitarbeitern ist groß.<br />
Uns haben auch schon Bewerbungen aus Kärnten erreicht,<br />
wo uns die Kollegen sagen, sie möchten „weg vom Abstellgleis<br />
und wieder etwas Sinnvolles tun“. Wichtig ist, dass die<br />
Integration langfristig ist, auf Freiwilligkeit beruht und die<br />
neuen Kollegen keine Nachteile in Bezug auf die Lebensverdienstsumme<br />
erleiden. Das gilt es noch auszuverhandeln.<br />
Die Personalaufstockung<br />
soll nicht nur vorübergehend sein?<br />
HUTTER: Es geht nicht darum, eine kurzfristige Spitze<br />
abzudecken, sondern um eine dauerhafte Lösung. Eine<br />
Organisationsstruktur effizienter zu machen und dann ein<br />
„Zurückdrehen auf den Stand davor“ – das wäre organisatorisch<br />
nicht sinnvoll, ineffizient und vor allem gegenüber<br />
allen Mitarbeitern unfair.<br />
Fotos: andi Bruckner<br />
gÖD | 7_<strong>2009</strong>
ANTIKorruPTIoN<br />
24<br />
fotos: Andi Bruckner<br />
Neues<br />
ANtikorruptioNsstrAfrecht<br />
AlleS BeSSer?<br />
Im Juli wurde im Parlament das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz <strong>2009</strong><br />
beschlossen. Was sind die wesentlichen Neuerungen für öffentlich Bedienstete, und<br />
wie sind diese aus verfassungsrechtlicher Sicht zu bewerten?<br />
TexT: ASS.-Prof. Dr. BArBArA WeIchSelBAum<br />
Wenn es ein Thema gab, das in den letzten beiden<br />
Jahren immer wieder die Wogen hochgehen ließ, so war<br />
dies die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Novelle des<br />
Strafgesetzbuches betreffend die Geschenkannahme durch<br />
Amtsträger – und damit auch öffentlich Bedienstete. Kernpunkt<br />
der Diskussion war die restriktive Regelung betreffend<br />
die Annahme von Vorteilen durch einen Amtsträger<br />
„für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang<br />
mit seiner Amtsführung“. Anders als nach der zuvor<br />
bestehenden Rechtslage war in diesem Bereich nämlich<br />
die Annahme selbst geringfügiger Vorteile ausnahmslos<br />
strafbar – bei einer Strafdrohung von immerhin bis zu drei<br />
Jahren.<br />
Die Empörung darüber war groß – und der „Kaffee für den<br />
Betriebsprüfer“ Standardbeispiel für überzogene Bestrebungen<br />
nach Bekämpfung von Korruption im öffentlichen<br />
Bereich. Auch dass das Regelungswerk als Ganzes kaum<br />
durchschaubar sei, wurde immer wieder kritisiert. Die Poli-
tik gelobte Besserung und suchte nach einer Lösung. Diese<br />
trat mit 1. September <strong>2009</strong> in Kraft.<br />
Die Neuregelung — was ist besser?<br />
Ist damit wirklich alles besser geworden? Auf den ersten<br />
Blick will man mit „Ja“ antworten: Es gibt jetzt eine übersichtliche<br />
Trennung zwischen „Bestechlichkeit“ und sonstiger<br />
„Vorteilsannahme“, und es wird dabei wieder wie vor<br />
dem 1. Jänner 2008 zwischen einer Vorteilsannahme für<br />
die pflichtwidrige und die pflichtgemäße Vornahme oder<br />
Unterlassung eines Amtsgeschäftes unterschieden. Bei der<br />
sonstigen Vorteilsannahme wird überdies zwischen der<br />
Annahme bzw. dem Sich-versprechen-Lassen und dem<br />
Fordern eines Vorteils differenziert: Die Annahme und das<br />
Sich-versprechen-Lassen sind nur dann unzulässig, wenn<br />
ein entsprechendes dienst- oder organisationsrechtliches<br />
Ass.-Prof. Dr.<br />
Barbara<br />
Weichselbaum<br />
Verbot (im Sinne einer generellen Regelung oder konkreten<br />
Weisung) besteht. Das Fordern eines Vorteils ist hingegen<br />
grundsätzlich immer unzulässig, es sei denn, dies wäre<br />
nach einer dienst- oder organisationsrechtlichen Vorschrift<br />
oder einer dienstrechtlichen Genehmigung ausdrücklich<br />
erlaubt. Dies gilt auch für das Anbahnen der Vornahme<br />
oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäfts – eine<br />
Strafbarkeit ist hier (anders als nach der zuvor bestehenden<br />
„Anfütterungs“-Bestimmung) sonst nur mehr bei Pflichtwidrigkeit<br />
gegeben.<br />
Das in den Gesetzesmaterialien verwendete Zauberwort<br />
der „Verwaltungsakzessorietät“ scheint einiges für sich zu<br />
haben: Jeder Bedienstete muss wissen, ob bzw. in welcher<br />
Höhe er nach den auf ihn anwendbaren dienstrechtlichen<br />
Bestimmungen Vorteile annehmen darf oder ob ihm dies<br />
verboten ist. So muss sich etwa ein Bundesbeamter nur<br />
an § 59 BDG 1979 orientieren, um sowohl einer möglichen<br />
disziplinarrechtlichen als auch einer strafrechtlichen<br />
Verfolgung zu entgehen.<br />
Der Haken — im Detail<br />
Das Ganze hat allerdings einen wesentlichen Haken: Es<br />
gibt nicht nur Bundesbedienstete, sondern auch öffentlich<br />
Bedienstete in neun verschiedenen Bundesländern und<br />
damit insgesamt zehn Gesetzgeber, die die dienstrechtlichen<br />
Bestimmungen für Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete<br />
in unterschiedlicher Weise regeln können.<br />
(Dass der Amtsträgerbegriff des Strafgesetzbuches etwa<br />
auch für andere Staaten tätige <strong>Dienst</strong>nehmer erfasst, sei<br />
hier nur am Rande erwähnt und soll im Folgenden ausgeklammert<br />
bleiben.) Dieser Haken manifestiert sich allein<br />
schon an Unterschieden innerhalb des Bundesdienstrechtes:<br />
Während Verwaltungsbeamte „orts- oder landesübliche<br />
Aufmerksamkeiten von geringem Wert“ annehmen<br />
dürfen, ist eine Vorteilsannahme Richtern nach § 59 RStDG<br />
ausnahmslos verboten. Staatsanwälte – obwohl gemäß Art.<br />
90a B-VG Organe der Gerichtsbarkeit – sind aufgrund einer<br />
25<br />
GÖD | 6_<strong>2009</strong>
ANTIKorruPTIoN<br />
rechT<br />
26<br />
Verweisungsbestimmung im RStDG Verwaltungsbeamten<br />
gleichgestellt. Damit sind bei Annahme eines Vorteils von<br />
geringem Wert Verwaltungsbeamte und Staatsanwälte<br />
straflos, Richter hingegen mit einer Strafdrohung von bis<br />
zu zwei Jahren konfrontiert.<br />
Verfassungsrechtliche Bedenken<br />
Was bedeutet dies für die zur Entscheidung berufenen Strafrichter?<br />
Sie müssen nicht nur die Bestimmungen des Strafgesetzbuches,<br />
sondern auch die des jeweils einschlägigen<br />
<strong>Dienst</strong>rechtes kennen und anwenden. Das ist nicht nur<br />
mühselig, sondern ruft auch verfassungsrechtliche Bedenken<br />
auf den Plan: Mag man vielleicht geneigt sein, eine<br />
unterschiedliche strafrechtliche Behandlung von Verwaltungsbeamten<br />
und Richtern mit deren unterschiedlicher<br />
Stellung zu legitimieren, so erscheint dies bei Staatsanwälten<br />
und Richtern nicht naheliegend. Ebenso lässt sich eine<br />
unterschiedliche Strafbarkeit von Verwaltungsbediensteten<br />
des Bundes und der Länder je nach der auf sie anwendbaren<br />
Rechtslage aus gleichheitsrechtlicher Sicht nur schwer<br />
bis gar nicht rechtfertigen.<br />
Zusätzlich wird durch die Neuregelung die Frage aufgeworfen,<br />
ob sich der Bundesgesetzgeber damit nicht in verfassungswidriger<br />
Weise seiner Kompetenz zur Regelung<br />
des Strafrechtes begibt. Es handelt sich hier nämlich wohl<br />
um mehr bzw. etwas anderes als eine (verfassungsrechtlich<br />
zulässige) bloße Anknüpfung an fremde Normen oder Vollzugsakte<br />
im Sinne der Rechtsprechung des VfGH. Denn<br />
durch die generelle Verweisung auf dienstrechtliche Vorschriften<br />
auch der Länder macht der Bundesgesetzgeber<br />
diese zum Regelungsinhalt des Strafrechtes; diese sind von<br />
den Strafgerichten nicht bloß zu berücksichtigen, sondern<br />
zu vollziehen. Mit einer Verweisung hat der VfGH dann<br />
kein Problem, wenn der Bundesgesetzgeber nicht auf landesgesetzliche<br />
Regelungen in ihrer jeweils geltenden, sondern<br />
in einer bestimmten Fassung verweist (statische Verweisung),<br />
wobei er im Sinne einer verfassungskonformen<br />
Interpretation des Gesetzeswortlautes im Zweifel Letzteres<br />
annimmt. Da das Gesetz allerdings sehr unspezifisch von<br />
„einem“ dienstrechtlichen Verbot bzw. „einer“ dienstrechtlichen<br />
Vorschrift spricht, kann auch die gegenteilige Auffassung<br />
mit guten Gründen vertreten werden.<br />
Konflikt mit der EMRK?<br />
Schließlich kann sich auch ein Konflikt zwischen kompetenzkonformer<br />
Interpretation und Vorgaben der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention (EMRK) auftun, die<br />
in Österreich nicht nur im Verfassungsrang steht, sondern<br />
uns auch völkerrechtlich verpflichtet. Ändert nämlich<br />
ein Landesgesetzgeber dienstrechtliche Bestimmungen<br />
über die Vorteilsannahme zugunsten seiner Bediensteten<br />
ab (beispielsweise sieht das steirische Landesdienstrecht<br />
derzeit eine eindeutig strengere Regelung vor als der<br />
Bund), so müsste dies nach Art. 7 EMRK („Keine Strafe<br />
ohne Gesetz“) die Straflosigkeit eines zuvor strafbaren<br />
Verhaltens bewirken. Aus kompetenzrechtlicher Sicht<br />
wäre hingegen die Annahme einer statischen Verweisung<br />
geboten und die Gesetzesänderung somit nicht<br />
maßgeblich. Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />
dürfte diese innerstaatliche Kompetenzfrage<br />
freilich eher irrelevant sein und er damit zu einem anderen<br />
Ergebnis kommen.<br />
Konnte dies vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt<br />
sein? Für Diskussion scheint weiterhin gesorgt.
ANTIKorruPTIoN<br />
24<br />
fotos: Andi Bruckner<br />
Neues<br />
ANtikorruptioNsstrAfrecht<br />
AlleS BeSSer?<br />
Im Juli wurde im Parlament das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz <strong>2009</strong><br />
beschlossen. Was sind die wesentlichen Neuerungen für öffentlich Bedienstete, und<br />
wie sind diese aus verfassungsrechtlicher Sicht zu bewerten?<br />
TexT: ASS.-Prof. Dr. BArBArA WeIchSelBAum<br />
Wenn es ein Thema gab, das in den letzten beiden<br />
Jahren immer wieder die Wogen hochgehen ließ, so war<br />
dies die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Novelle des<br />
Strafgesetzbuches betreffend die Geschenkannahme durch<br />
Amtsträger – und damit auch öffentlich Bedienstete. Kernpunkt<br />
der Diskussion war die restriktive Regelung betreffend<br />
die Annahme von Vorteilen durch einen Amtsträger<br />
„für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang<br />
mit seiner Amtsführung“. Anders als nach der zuvor<br />
bestehenden Rechtslage war in diesem Bereich nämlich<br />
die Annahme selbst geringfügiger Vorteile ausnahmslos<br />
strafbar – bei einer Strafdrohung von immerhin bis zu drei<br />
Jahren.<br />
Die Empörung darüber war groß – und der „Kaffee für den<br />
Betriebsprüfer“ Standardbeispiel für überzogene Bestrebungen<br />
nach Bekämpfung von Korruption im öffentlichen<br />
Bereich. Auch dass das Regelungswerk als Ganzes kaum<br />
durchschaubar sei, wurde immer wieder kritisiert. Die Poli-
tik gelobte Besserung und suchte nach einer Lösung. Diese<br />
trat mit 1. September <strong>2009</strong> in Kraft.<br />
Die Neuregelung — was ist besser?<br />
Ist damit wirklich alles besser geworden? Auf den ersten<br />
Blick will man mit „Ja“ antworten: Es gibt jetzt eine übersichtliche<br />
Trennung zwischen „Bestechlichkeit“ und sonstiger<br />
„Vorteilsannahme“, und es wird dabei wieder wie vor<br />
dem 1. Jänner 2008 zwischen einer Vorteilsannahme für<br />
die pflichtwidrige und die pflichtgemäße Vornahme oder<br />
Unterlassung eines Amtsgeschäftes unterschieden. Bei der<br />
sonstigen Vorteilsannahme wird überdies zwischen der<br />
Annahme bzw. dem Sich-versprechen-Lassen und dem<br />
Fordern eines Vorteils differenziert: Die Annahme und das<br />
Sich-versprechen-Lassen sind nur dann unzulässig, wenn<br />
ein entsprechendes dienst- oder organisationsrechtliches<br />
Ass.-Prof. Dr.<br />
Barbara<br />
Weichselbaum<br />
Verbot (im Sinne einer generellen Regelung oder konkreten<br />
Weisung) besteht. Das Fordern eines Vorteils ist hingegen<br />
grundsätzlich immer unzulässig, es sei denn, dies wäre<br />
nach einer dienst- oder organisationsrechtlichen Vorschrift<br />
oder einer dienstrechtlichen Genehmigung ausdrücklich<br />
erlaubt. Dies gilt auch für das Anbahnen der Vornahme<br />
oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäfts – eine<br />
Strafbarkeit ist hier (anders als nach der zuvor bestehenden<br />
„Anfütterungs“-Bestimmung) sonst nur mehr bei Pflichtwidrigkeit<br />
gegeben.<br />
Das in den Gesetzesmaterialien verwendete Zauberwort<br />
der „Verwaltungsakzessorietät“ scheint einiges für sich zu<br />
haben: Jeder Bedienstete muss wissen, ob bzw. in welcher<br />
Höhe er nach den auf ihn anwendbaren dienstrechtlichen<br />
Bestimmungen Vorteile annehmen darf oder ob ihm dies<br />
verboten ist. So muss sich etwa ein Bundesbeamter nur<br />
an § 59 BDG 1979 orientieren, um sowohl einer möglichen<br />
disziplinarrechtlichen als auch einer strafrechtlichen<br />
Verfolgung zu entgehen.<br />
Der Haken — im Detail<br />
Das Ganze hat allerdings einen wesentlichen Haken: Es<br />
gibt nicht nur Bundesbedienstete, sondern auch öffentlich<br />
Bedienstete in neun verschiedenen Bundesländern und<br />
damit insgesamt zehn Gesetzgeber, die die dienstrechtlichen<br />
Bestimmungen für Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete<br />
in unterschiedlicher Weise regeln können.<br />
(Dass der Amtsträgerbegriff des Strafgesetzbuches etwa<br />
auch für andere Staaten tätige <strong>Dienst</strong>nehmer erfasst, sei<br />
hier nur am Rande erwähnt und soll im Folgenden ausgeklammert<br />
bleiben.) Dieser Haken manifestiert sich allein<br />
schon an Unterschieden innerhalb des Bundesdienstrechtes:<br />
Während Verwaltungsbeamte „orts- oder landesübliche<br />
Aufmerksamkeiten von geringem Wert“ annehmen<br />
dürfen, ist eine Vorteilsannahme Richtern nach § 59 RStDG<br />
ausnahmslos verboten. Staatsanwälte – obwohl gemäß Art.<br />
90a B-VG Organe der Gerichtsbarkeit – sind aufgrund einer<br />
25<br />
GÖD | 6_<strong>2009</strong>
ANTIKorruPTIoN<br />
rechT<br />
26<br />
Verweisungsbestimmung im RStDG Verwaltungsbeamten<br />
gleichgestellt. Damit sind bei Annahme eines Vorteils von<br />
geringem Wert Verwaltungsbeamte und Staatsanwälte<br />
straflos, Richter hingegen mit einer Strafdrohung von bis<br />
zu zwei Jahren konfrontiert.<br />
Verfassungsrechtliche Bedenken<br />
Was bedeutet dies für die zur Entscheidung berufenen Strafrichter?<br />
Sie müssen nicht nur die Bestimmungen des Strafgesetzbuches,<br />
sondern auch die des jeweils einschlägigen<br />
<strong>Dienst</strong>rechtes kennen und anwenden. Das ist nicht nur<br />
mühselig, sondern ruft auch verfassungsrechtliche Bedenken<br />
auf den Plan: Mag man vielleicht geneigt sein, eine<br />
unterschiedliche strafrechtliche Behandlung von Verwaltungsbeamten<br />
und Richtern mit deren unterschiedlicher<br />
Stellung zu legitimieren, so erscheint dies bei Staatsanwälten<br />
und Richtern nicht naheliegend. Ebenso lässt sich eine<br />
unterschiedliche Strafbarkeit von Verwaltungsbediensteten<br />
des Bundes und der Länder je nach der auf sie anwendbaren<br />
Rechtslage aus gleichheitsrechtlicher Sicht nur schwer<br />
bis gar nicht rechtfertigen.<br />
Zusätzlich wird durch die Neuregelung die Frage aufgeworfen,<br />
ob sich der Bundesgesetzgeber damit nicht in verfassungswidriger<br />
Weise seiner Kompetenz zur Regelung<br />
des Strafrechtes begibt. Es handelt sich hier nämlich wohl<br />
um mehr bzw. etwas anderes als eine (verfassungsrechtlich<br />
zulässige) bloße Anknüpfung an fremde Normen oder Vollzugsakte<br />
im Sinne der Rechtsprechung des VfGH. Denn<br />
durch die generelle Verweisung auf dienstrechtliche Vorschriften<br />
auch der Länder macht der Bundesgesetzgeber<br />
diese zum Regelungsinhalt des Strafrechtes; diese sind von<br />
den Strafgerichten nicht bloß zu berücksichtigen, sondern<br />
zu vollziehen. Mit einer Verweisung hat der VfGH dann<br />
kein Problem, wenn der Bundesgesetzgeber nicht auf landesgesetzliche<br />
Regelungen in ihrer jeweils geltenden, sondern<br />
in einer bestimmten Fassung verweist (statische Verweisung),<br />
wobei er im Sinne einer verfassungskonformen<br />
Interpretation des Gesetzeswortlautes im Zweifel Letzteres<br />
annimmt. Da das Gesetz allerdings sehr unspezifisch von<br />
„einem“ dienstrechtlichen Verbot bzw. „einer“ dienstrechtlichen<br />
Vorschrift spricht, kann auch die gegenteilige Auffassung<br />
mit guten Gründen vertreten werden.<br />
Konflikt mit der EMRK?<br />
Schließlich kann sich auch ein Konflikt zwischen kompetenzkonformer<br />
Interpretation und Vorgaben der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention (EMRK) auftun, die<br />
in Österreich nicht nur im Verfassungsrang steht, sondern<br />
uns auch völkerrechtlich verpflichtet. Ändert nämlich<br />
ein Landesgesetzgeber dienstrechtliche Bestimmungen<br />
über die Vorteilsannahme zugunsten seiner Bediensteten<br />
ab (beispielsweise sieht das steirische Landesdienstrecht<br />
derzeit eine eindeutig strengere Regelung vor als der<br />
Bund), so müsste dies nach Art. 7 EMRK („Keine Strafe<br />
ohne Gesetz“) die Straflosigkeit eines zuvor strafbaren<br />
Verhaltens bewirken. Aus kompetenzrechtlicher Sicht<br />
wäre hingegen die Annahme einer statischen Verweisung<br />
geboten und die Gesetzesänderung somit nicht<br />
maßgeblich. Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />
dürfte diese innerstaatliche Kompetenzfrage<br />
freilich eher irrelevant sein und er damit zu einem anderen<br />
Ergebnis kommen.<br />
Konnte dies vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt<br />
sein? Für Diskussion scheint weiterhin gesorgt.
www.goed.penspower.at<br />
in ZeiTen der Krise dominiert offenbar<br />
immer mehr der Ellenbogen, Selbstbewusstsein ist<br />
gefragt, und der Blick wird geschärft, indem nur Wesentliches<br />
erkannt werden darf.<br />
Alles Übrige hat auf der Strecke zu bleiben, denn nur<br />
eine kostenminimierende und straffende Wirtschaft<br />
kann uns alle voranbringen. So zumindest wird es uns<br />
eingehämmert.<br />
In der Praxis sieht das dann so aus, dass Junge nicht<br />
mehr angestellt werden können, weil sie keine Berufserfahrung<br />
aufweisen und „Alte“ mit rund 50, die damit<br />
sehr wohl aufzuwarten haben, zu teuer sind und mittels<br />
Sozialplänen aus dem Produktionsprozess entfernt<br />
werden.<br />
Etwaige Neuaufnahmen haben eine 30-Stunden-Woche,<br />
denn auch diese Maßnahme strafft die Kosten. Gleichzeitig<br />
macht sich in der Ecke der großen Wirtschafter<br />
Sorge um Pensionen und die chancenlose Jugend breit.<br />
Es soll länger gearbeitet und später in Pension gegangen<br />
werden, und vor allem müssen die Einzelpensionen ausgedünnt<br />
werden.<br />
Denn, so die Rechner, die Kosten explodieren und<br />
fordern daher im gleichen Atemzug eine Reform der<br />
Verwaltung.<br />
Die Kosten explodieren nicht wegen der Pensionisten,<br />
die im Übrigen keine Parasiten sind, wie sie seitens<br />
eines hochrangigen Wirtschaftsvertreters bezeichnet<br />
wurden, weil sie nach dem Pensionistenpreisindex<br />
gerufen haben.<br />
Denn die zahlen Sozialpläne, Kündigungen, Umschu-<br />
dr. otto Benesch,<br />
Vorsitzender<br />
Meinung<br />
des Vorsitzenden<br />
lungen bis hin zu den Selbstbehalten in der Krankenversicherung<br />
mit.<br />
Was mich dabei sehr nachdenklich stimmt, sind die<br />
Schlüsse, die ich aus diesen Wortspenden ziehe. Was<br />
macht man mit Parasiten? Man schaut, dass man sie loswird,<br />
und wenn ich an die Freizeitunfälle denke, die uns<br />
vorgehalten werden, so heißt das letztlich, dass wir uns<br />
nicht mehr bewegen sollen und damit bewegungslos<br />
zur Senkung des Pensionsbezuges beitragen. Unfälle<br />
nach Discobesuchen wurden uns allerdings nicht untergejubelt.<br />
Dass wir Beamtenpensionisten die Tabelle der durchschnittlichen<br />
Pensionshöhe anführen und uns dies trotz<br />
aller Dementis in den Pressemedien immer wieder vor<br />
Augen geführt wird, fügt sich nahtlos in die Darstellung<br />
ein – und ganz besonders auf wessen Kosten, das wird<br />
ja schamhaft verschwiegen.<br />
Faktum ist, dass wir mit dem § 13a PG eine gewichtige<br />
Sondersteuer zahlen, und durch die Deckelung werden<br />
wir daran erinnert, dass in dem Bereich, der uns als<br />
unverdiente Nutznießer darstellt, noch immer Abfertigungen<br />
bezahlt werden, die uns träumerisch werden<br />
lassen oder sehr schmallippig.<br />
Wir haben im Oktober zu unserem Dauerbrenner einen<br />
ersten Gesprächstermin bei der zuständigen Frau Bundesminister,<br />
denn im Regierungsprogramm sind unsere<br />
Probleme enthalten. Wir werden sehen, wie man damit<br />
umgehen will.<br />
Ich hoffe allerdings nicht auf Einflüsterungen der von mir<br />
genannten Wirtschaftsweisen.<br />
Tel.: 01/534 54-311 oder -312, Fax: 01/534 54-388, e-Mail: oFFice.bs22@goed.aT<br />
27<br />
GÖd | 7_<strong>2009</strong>
28<br />
bv 22<br />
pensionisTen<br />
Mario Zenhäusern,<br />
chefredakteur der<br />
Tiroler Tageszeitung:<br />
„Wir als Journalisten<br />
haben<br />
noch vor 25<br />
Jahren die<br />
senioren eher<br />
als schweigende<br />
Mehrheit erlebt,<br />
die im stillen<br />
konsumiert,<br />
was man ihnen<br />
vorsetzt.“<br />
Univ.-prof. dr.<br />
andreas Khol,<br />
präsident des<br />
Österreichischen<br />
seniorenrates:<br />
„noch nie war<br />
eine Generation<br />
der senioren so<br />
gesund, produktiv,<br />
mobil und gut versorgt<br />
wie jetzt.“<br />
bgm. labg. Mag.<br />
Jakob Wolf, seniorenbeauftragter<br />
im<br />
Tiroler landtag,<br />
geschäftsführer<br />
Tiroler seniorenbund:<br />
„es schwierig, die<br />
Menschen mit<br />
60 plus in eine<br />
organisation zu<br />
bekommen, denn<br />
sie wollen eher frei<br />
und unabhängig<br />
sein.“<br />
prof. dr. rudolf<br />
bretschneider,<br />
Meinungsforscher,<br />
geschäftsführer des<br />
Fessel instituts:<br />
„Klischees ändern<br />
sich außerordentlich<br />
langsam.“<br />
„Parkbankerlsitzend und taubenfütternd“:<br />
das weit verbreitete image der Genera<br />
tion 60 plus trifft auf immer weniger<br />
senioren zu. neuen Umfragen zufolge<br />
sind unsere senioren so gesund, aktiv,<br />
gebildet und wohlhabend wie noch nie.<br />
eine hochkarätig besetzte runde<br />
diskutierte am 16. september zum<br />
thema „GenerationenFocus 60 plus ...<br />
ein image mit neuen Vorzeichen“.<br />
So aktiv w<br />
GÖd<br />
text: MaG. anGeliKa stroBl<br />
KUMhOFER: Als mein Vater Anfang der 70er Jahre in<br />
Pension ging, stand man der Lebenserwartung im hohen<br />
Alter eher pessimistisch gegenüber. Man kaufte noch<br />
einen „letzten“ Anzug vor der Pension, malte noch ein<br />
letztes Mal die Wohnung aus. Die Pensionisten von<br />
heute kaufen sich ein Motorrad, gehen bergsteigen und<br />
haben andere, weitaus größere Ziele, weil sie gesünder<br />
sind, und eine weitaus höhere Lebenserwartung haben.<br />
Das verändert doch die Welt. Wie steht es um die heutige<br />
Generation 60 plus?<br />
WOlF: Die heutige Generation ist selbstbewusster und<br />
eigenständiger. Im Tiroler Seniorenbund haben wir noch<br />
viele ältere Mitglieder, die es gewohnt sind, sich von<br />
einer Organisation berieseln zu lassen. Die jüngere<br />
Generation ist sehr viel fordernder und kritischer. Es<br />
ist auch schwieriger, die Menschen mit 60 plus in eine<br />
Organisation zu bekommen, denn sie wollen eher frei<br />
und unabhängig sein.<br />
Am 1. Oktober ist Tag der Senioren. Gibt es eine mediale<br />
Vorbereitung Ihrer Tageszeitung zu diesem Thema?<br />
ZENhäUSERN: Ja, schon. Jedoch halten wir nichts<br />
davon, anlassbezogen über Senioren zu berichten. Wir<br />
streuen Seniorenthemen laufend in die aktuelle Berichterstattung<br />
ein, um zu vermeiden, dass Senioren nur an<br />
bestimmten Tagen in Zeitungen vorkommen, was letztlich<br />
eher zu einer „Ghettoisierung“ führen würde.<br />
WOlF: Die Medien haben so ihre Probleme mit der<br />
Generation 60 plus. Wie soll ich über diese Menschen<br />
berichten? Brauchen sie eigene Seiten? Oder wollen sie<br />
das nicht und laufen unter normaler Berichterstattung?<br />
Ich erlebe die gegenwärtige Generation 60 plus völlig<br />
anders als noch vor zehn Jahren. Es wäre wichtig, unseren<br />
Senioren einen fixen Stellenwert in der Gesellschaft<br />
zu geben.
| 6_<strong>2009</strong><br />
Kurt Kumhofer,<br />
vorsitzender,<br />
Moderation:<br />
„die Pensionisten<br />
von heute kaufen<br />
sich ein Motorrad,<br />
gehen bergstei<br />
gen und haben<br />
andere, weitaus<br />
größere ziele, weil<br />
sie gesünder sind<br />
und eine weitaus<br />
höhere lebenser<br />
wartung haben.“<br />
ie noch nie!<br />
Welches Image haben unseren Senioren<br />
in der Öffentlichkeit?<br />
BRETSchNEIDER: In den Medien sieht man teilweise<br />
noch immer die Pensionisten auf den Bankerln sitzen<br />
und Tauben füttern. Die bescheidenen, kränklichen und<br />
zurückgezogen lebenden älteren Menschen gibt es jedoch<br />
immer seltener. Die flexiblen, neugierigen, aktiven Gruppen<br />
legen zahlenmäßig bei den 60 plus stark zu.<br />
KOhl: Inaktiv, pflegebedürftig, krank. So ist das Image der<br />
Pensionisten. Das hat alles einen logischen Grund, weil<br />
bei der Wahl 2006 das Pflegethema im Vordergrund stand.<br />
In absoluten Zahlen werden die Pflegebedürftigen schon<br />
mehr, weil immer mehr Menschen über 100 werden. Aber<br />
bis zum 85. lebensalter ist die Pflegebedürftigkeit geringer<br />
als zwischen 40 und 60. Noch nie war eine Generation<br />
der Senioren so gesund, produktiv, mobil und gut versorgt<br />
wie jetzt.<br />
ZENhäUSERN: Wir als Journalisten haben noch vor<br />
25 Jahren die Senioren eher als schweigende Mehrheit<br />
erlebt, die im Stillen konsumiert, was man ihnen vorsetzt.<br />
heute erleben wir sie als fordernd, kritisch und selbstbewusster.<br />
KOhl: Dadurch, dass Sie die Senioren nicht so erleben,<br />
bestätigen Sie ja, dass es sich beim Bild der taubenfütternden<br />
Pensionisten bloß um ein medial produziertes<br />
Klischee handelt. Unsere Senioren sind hochaktiv in allen<br />
Bereichen.<br />
Was hat sich konkret verändert?<br />
BRETSchNEIDER: Die Zahl der Menschen mit 60 plus<br />
nimmt im Verhältnis zu anderen Bevölkerungsgruppen<br />
stark zu. Sie sind wohlhabender, länger gesund, gebildeter<br />
und interessierter. Das schlägt sich in ihren lebensgewohnheiten<br />
nieder und wirkt sich positiv auf das gesundheitliche<br />
Wohlbefinden aus. Man unternimmt mehr, trifft<br />
verstärkt auf andere Menschen. Diese Kontaktfreudigkeit<br />
bedeutet wieder eine höhere Zufriedenheit und größeres<br />
Wohlbefinden im Allgemeinen. Die Wirtschaft hat die<br />
reifen Konsumenten als werberelevante Zielgruppe erst<br />
spät entdeckt, mit gewissen Verlegenheiten. Niemand<br />
weiß so recht, wie man sie ansprechen soll. Pensionisten<br />
darf man nicht sagen. „Senioren“ klingt auch nicht<br />
gut, ebenso wenig wie „reifer Konsument“. Nachweislich<br />
wandeln unsere Pensionsempfänger jedoch einen<br />
Großteil ihres Geldes in Konsum um und sparen deutlich<br />
weniger für die Erben.<br />
WOlF: Wir können einfach nicht darüber hinwegsehen,<br />
dass wir eine völlig andere 60-plus-Generation haben<br />
als noch vor ein paar Jahrzehnten. Dass es bei so einem<br />
Entwicklungsprozess Unzufriedenheiten bei Alt und<br />
Jung gibt, ist für mich komplett normal. Es würde mich<br />
überraschen, wenn es diesen Generationenkonflikt nicht<br />
geben würde. Wir müssen miteinander kommunizieren.<br />
Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird.<br />
Womit müssen wir in Zukunft rechnen?<br />
BRETSchNEIDER: Nicht die Dinge beunruhigen die<br />
Menschen, sondern die Vorstellungen, die sie von den<br />
Dingen haben. Es sind die Vorstellungen, die man vom<br />
dritten lebensabschnitt mit all seinen Facetten hat. Jeder<br />
ist dafür mitverantwortlich, wie diese Altersgruppen in<br />
der Gesellschaft gesehen werden. Klischees ändern sich<br />
jedoch außerordentlich langsam, wie ich weiß.<br />
KUMhOFER: Der Soziologe leopold Rosenmayer meint,<br />
dass es an einem sozialtheoretisch inspizierten Sozialpolitik-Diskurs<br />
fehle. Es bedarf eines solchen Diskurses,<br />
um Ziele zu definieren und um Wege der Verwirklichung<br />
einzuschlagen. Alle sind dazu aufgefordert, einen Beitrag<br />
zu leisten. So können wir sicher diese Welt verbessern.<br />
Weitere Informationen finden Sie auf<br />
http://www.goed.penspower.at/<br />
29<br />
GÖd | 7_<strong>2009</strong>
30<br />
bv 22<br />
pensionisTen<br />
serviceHandbUcH Für<br />
gÖd-pensionisTen<br />
Alle Mitglieder der Bundesvertretung Pensionisten in<br />
der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> haben im September<br />
per Post unser kostenloses „Servicehandbuch<br />
für GÖD-Pensionisten“ als Nachfolgeausgabe des früheren<br />
„Ratgebers“ erhalten. Dieses handbuch – kleinformatiger<br />
und auch in neuem, zeitgemäßem layout<br />
– ist der derzeitigen Gesetzeslage und den verbesserten<br />
Serviceleistungen der GÖD angepasst. In zahlreichen<br />
Arbeitsstunden haben wir versucht, mit den Juristen der<br />
Bundesvertretung, den Serviceverantwortlichen der<br />
GÖD und weiteren Fachleuten für unsere Mitglieder<br />
ein handbuch für den täglichen Gebrauch zusammenzustellen.<br />
Ein Servicehandbuch und Nachschlagewerk<br />
für alle lebenslagen. Nicht jeder – vielleicht die wenigsten<br />
– werden es von A bis Z lesen. Es sollte aber stets<br />
griffbereit zur Verfügung stehen, um in Anlassfällen<br />
rasch darauf zurückgreifen zu können.<br />
Alles, was neu ist, wird kritisch beobachtet. Obwohl<br />
wir nach bestem Wissen und Gewissen unser<br />
Möglichstes gegeben haben, sind wir uns dennoch<br />
bewusst, dass auch noch<br />
weitere Verbesserungen<br />
bei den kommenden<br />
<strong>Ausgabe</strong>n denkbar sind.<br />
Wir ersuchen Sie daher,<br />
dieses handbuch mit<br />
viel Aufmerksamkeit zu<br />
studieren und sind sehr<br />
an Ihrer geschätzten Meinung<br />
interessiert.<br />
Briefanschrift:<br />
Bundesvertretung Pensionisten<br />
in der GÖD, Schenkenstraße 4 / 5. Stock, 1010<br />
Wien, E-Mail: info@penspower.at<br />
Sollten Sie unser Servicehandbuch nicht erhalten<br />
haben, teilen Sie das bitte telefonisch Ihrer Landesleitung<br />
bzw. für Wien der Bundesleitung Pensionisten<br />
in der GÖD (Kontakte siehe unten!) mit oder<br />
senden Sie eine EMail mit Namen und Adresse an<br />
servicehandbuch@penspower.at.<br />
KUrt KUMhoFer,<br />
Vors.stV. Und orG. reFerent<br />
TeleFonKonTaKT ZU Unseren landesleiTUngen:<br />
Bundesland Sprechtag(e) Telefon<br />
Burgenland Mi: 9.00–12.00 Uhr 02682/770-951 od. 23 DW<br />
Kärnten Di: 9.00–11.00 Uhr 0463/5870-399 DW<br />
Niederösterreich Do: 9.00–12.00 Uhr 02742/35 16 16-27 DW<br />
Oberösterreich Di: 9.00–11.00 Uhr 0732/65 42 66-22 od. 24 DW<br />
Salzburg Di u. Do: 9.15–10.15 Uhr 0662/80 42-2516 od. 2802 DW<br />
Steiermark Di: 9.00–11.00 Uhr 0316/70 71-287 DW<br />
Tirol Di u. Do: 9.00–10.30 Uhr 0512/597 77-406 DW<br />
Vorarlberg nach Vereinbarung 05522/484 87<br />
Wien (Bltg) Di u. Do: 9.00–11.30 Uhr 01/534 54-389 od. 311 DW<br />
„StaRk>>SoZiaL>>geRecht“<br />
17. ÖGBBundeskongress<br />
In der Zeit zwischen 30. Juni und 2. Juli <strong>2009</strong> tagte<br />
unter dem Motto „STARK – SOZIAl – GEREchT“ in<br />
Wien der 17. ÖGB-Bundeskongress. Neben wichtigen<br />
personellen Weichenstellungen wie der Wahl<br />
des Kollegen Erich FOGlAR zum ÖGB-Präsidenten<br />
beschlossen die Delegierten auch ein umfangreiches,<br />
richtungweisendes Grundsatzprogramm.<br />
Pensionen<br />
Im Kapitel „Pensionen“ ist festgehalten, dass das österreichische<br />
Pensionssystem auch in Zukunft zulagenorientiert<br />
und nach dem Prinzip der lebensstandardsicherung<br />
zu gestalten ist. Für bereits in Pension (Ruhestand)<br />
befindliche Österreicherinnen und Österreicher<br />
ist sicherzustellen, dass mit der jährlichen Pensionsanpassung<br />
zumindest die Teuerung abzudecken ist.<br />
Weiters enthält dieses Grundsatzpapier mit dem hinweis<br />
„Anpassung des Pensionssicherungsbeitrages an<br />
das aktuelle Pensionssystem“ unsere Forderung nach<br />
Streichung des „Pensionssicherungsbeitrages (für Bundesbeamte<br />
im § 13a Pensionsgesetz als „Beitrag“ normiert)<br />
bis zur höhe der ASVG-höchstpension.<br />
Ing. Otto Vanura – unser Vertreter im ÖGBBundesvorstand<br />
Kollege Ing. Otto Vanura, Mitglied der Bundesleitung<br />
Pensionisten in der GÖD, ist als Vorsitzender Stellvertreter<br />
der ÖGB Pensionistenabteilung auch zukünftig<br />
automatisch Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes.
s e r v i c e<br />
v. l. n. r.: othmar enöckl, roman reisner (ausgeschieden<br />
7/<strong>2009</strong>), ernest Faderl, gertrude<br />
ritzberger, Margarete Hanner, Helmut nimmervoll,<br />
alfred Thiele, isidor Hofbauer, adolf<br />
drexler, erhard reinthaler, Manfred Haslacher,<br />
gotlinde Jugl, Johann Knabl, ditmar<br />
neger und ing. oskar pöchinger.<br />
die landesverTreTUng<br />
pensionisTen gÖd oberÖsTerreicH sTellT sicH vor<br />
Rat und Hilfe – für unsere Mitglieder<br />
Die landesvertretung Pensionisten der GÖD Oberösterreich<br />
vertritt rund 6.200 Kolleginnen und Kollegen des<br />
Ruhestandes.<br />
Jeden <strong>Dienst</strong>ag von 9.00 bis 11.00 Uhr sind Mitglieder<br />
der landesleitung im Büro anwesend, um bei persönlichen<br />
Fragen zu beraten bzw. bei Problemen mit Rat<br />
und hilfe zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus sind<br />
alle leitungsmitglieder bereit, nach bestem Wissen und<br />
Gewissen zu beraten und zu helfen.<br />
Landesleitung – aktiv<br />
Unserer landesleitung gehören 19 Mitglieder an. Wir<br />
treffen einander regelmäßig zu leitungssitzungen. Dort<br />
beraten wir interne Fragen, aktuelle landes- und Bundesthemen,<br />
die uns Pensionisten betreffen, und stellen,<br />
wenn zielführend, Anträge an die Bundesleitung bzw.<br />
andere zuständige Stellen.<br />
Neben der allgemeinen Betreuung unserer Mitglieder,<br />
der Ehrung unserer Jubilare, den Glückwünschen zu<br />
höheren runden und halbrunden Geburtstagen und<br />
der Organisation größerer Ausflüge liegt unser hauptaugenmerk<br />
derzeit insbesondere in der Beratung und<br />
hilfestellung zu folgenden Themen:<br />
• Beratung in pensionsrechtlichen Fragen,<br />
auch Witwenpension und Todesfallbeitrag<br />
• BVA – z. B. Rückerstattung des Behandlungsbeitrags<br />
• Beratung in sozial- und steuerrechtlichen Fragen<br />
(nach telefonischer Terminvereinbarung)<br />
Sie erreichen uns: landesvertretung Pensionisten in<br />
der GÖD Oberösterreich, 4020 linz, Weingartshofstraße<br />
2, 5. Stock (gegenüber AK), Tel.: 0732/65 42 66-22,<br />
Fax: 0732/65 42 66-32, E-Mail: pens.ooe@goed.at<br />
Anwesenheit im Büro: <strong>Dienst</strong>ag von 9.00 bis 11.00<br />
Uhr. Wir freuen uns über jeden Kontakt mit unseren<br />
Mitgliedern.<br />
Unserer landesleiTUng geHÖren an:<br />
Funktion Name Im Aktivstand bei:<br />
Vorsitzender: helmut Nimmervoll landesverwaltung<br />
Vors.-Stv. und Sozialreferent: Ernest Faderl Polizei (SW)<br />
Vors.-Stv. und Frauenreferent: Gotlinde Jugl Pflichtschullehrer<br />
Finanzreferent und EDV: Adolf Drexler landesverwaltung<br />
Organisationsreferent: Ernst Enzenebner landesverwaltung<br />
Behindertenreferent: Ing. Oskar Pöchinger land- und Forstwirtsch.<br />
Schriftführer: Erhard Reinthaler Arbeitsmarktservice<br />
Pressereferent: Walter Schirz Berufsschullehrer<br />
Mitglied: Othmar Enöckl Berufsschullehrer<br />
Mitglied: Alois Geßl Finanz<br />
Mitglied und Kassaprüfer: Margarete hanner landesverwaltung<br />
Mitglied: Manfred haßlacher Wirtschaftsverwaltung<br />
Mitglied: Isidor hofbauer Baudienst<br />
Mitglied: Johann Knabl lA und Betriebe<br />
Mitglied: Ing. Franz Kutil <strong>Öffentlicher</strong> Baudienst<br />
Mitglied: Ditmar Neger landesverwaltung<br />
Mitglied: Gertrude Ritzberger Pflichtschullehrer<br />
Mitglied und Kassaprüfer: Alfred Thiele landesverwaltung<br />
advenTFaHrT <strong>2009</strong><br />
Unsere diesjährige Adventfahrt findet statt am:<br />
Donnerstag, den 17. Dezember <strong>2009</strong><br />
Wir fahren über Weigelsdorf, wo wir im Kuchlerhaus<br />
die Adventausstellung besuchen und weiter zur<br />
Friedensburg Schlaining zum schon traditionellen<br />
Adventkonzert im Festsaal der Burg.<br />
Preis pro Person: € 28,– (inkludiert sind: Fahrt und<br />
Eintritte – Adventausstellung und Adventkonzert)<br />
Anmeldung bitte schriftlich (mit Name, Adresse,<br />
weitere Personen unter Kennwort ADVENT) an die<br />
Bundesvertretung Pensionisten in der GÖD, z. hd.<br />
Frau Edith Osterbauer, 1010 Wien, Schenkenstraße<br />
4 / 5. Stock.<br />
31<br />
GÖd | 7_<strong>2009</strong>
KoMMuniKaTion<br />
32<br />
Fotos: xxxx<br />
BleiBen<br />
Sie im GeSpräch!<br />
DaS MiTarBEiTErgESpräch<br />
Ein gutes Betriebsklima — wer möchte das nicht? Der Bundesdienst kommt<br />
diesem Ziel jetzt einen entscheidenden Schritt näher. Ein interaktives<br />
Schulungsvideo für Mitarbeitergespräche bietet Bundesbediensteten nützliche<br />
Starthilfe in Sachen Kommunikation.<br />
TExT: Mag. angEliKa STroBl<br />
Es gibt für alles ein erstes Mal. Auch für ein<br />
Mitarbeitergespräch. Die bloße Ankündigung löst oftmals<br />
ein mulmiges Gefühl in der Magengegend aus. Was wird<br />
mich erwarten? Kommt nun die geballte Kritik vom Chef?<br />
In Wahrheit besteht für derlei Gedanken nicht der geringste<br />
Anlass. Beide Gesprächspartner profitieren von richtig<br />
geführten Mitarbeitergesprächen und schaffen auf diesem<br />
Weg ein solides Fundament für eine zufriedenstellende<br />
Zusammenarbeit.<br />
Ein ELearningModul im Bundesintranet erklärt, worauf<br />
es beim jährlichen Mitarbeitergespräch ankommt, und<br />
bringt zudem viele praxisnahe Beispiele für eine erfolgreiche<br />
Gesprächsführung.<br />
Wie kann ich mit „aktivem Zuhören“ das Gesprächsklima<br />
verbessern? Wie gebe ich in schwierigen Situationen Feedback,<br />
das mein Gegenüber auch annehmen kann?<br />
Tacheles im Büro<br />
Zum Mitarbeitergespräch (MAG) zählen alle Gespräche<br />
zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern, die über<br />
die routinemäßige Alltagskommunikation hinausgehen.<br />
In der Regel findet das MAG jährlich als ausführliches,<br />
strukturiertes und ungestörtes VierAugenGespräch statt,<br />
in dem Zielsetzungen und Entwicklungen zwischen Führungskraft<br />
und Mitarbeiter festgelegt werden. Das MAG<br />
gilt zudem für alle Hierarchieebenen; die Reihenfolge<br />
innerhalb einer Organisationseinheit erfolgt von oben<br />
nach unten (Sektionsleiter – Gruppenleiter – Abteilungs<br />
leiter – Referatsleiter – Mitarbeiter). Auf diese Weise werden<br />
alle Mitarbeiter von den Zielen der Ressortleitung<br />
informiert und können somit ihre persönlichen Ziele und<br />
Vorstellungen mit diesen harmonisieren.<br />
Konstruktives Feedback wichtig<br />
Ein gutes MAG zeichnet sich durch einen klaren Nutzen<br />
für alle Beteiligten aus und ist eine konstruktive Gelegenheit,<br />
sich als Mitarbeiter auf jeder Hierarchieebene<br />
bewusst mit den Zielen der eigenen Organisationseinheit<br />
auseinanderzusetzen. Im besten Fall ziehen Sie gemeinsam<br />
mit Ihrem Chef „Bilanz“, besprechen vergangene<br />
Leistungen und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten,<br />
planen kommende Arbeitsschwerpunkte und setzen<br />
gegenseitig Zielvereinbarungen.<br />
Unzufriedenheit und etwaige Unstimmigkeiten sollten<br />
im Gespräch ebenso angesprochen werden wie Wünsche<br />
und Anliegen beider Parteien. Schließlich sollte das<br />
Gespräch von Wertschätzung und gegenseitigem Verständnis<br />
getragen sein und darauf abzielen, die Zusammenarbeit<br />
in Betrieben zu fördern und zu verbessern.<br />
Deshalb ist es beim MAG wichtig, konstruktiv Feedback<br />
geben zu können.<br />
Wo liegt Ihr Potenzial?<br />
Werden Mitarbeiter nicht entsprechend ihrer Fähigkeiten<br />
eingesetzt, führt dies entweder zu Über oder Unterforderung,<br />
was letztlich die Arbeitsleistung und Zufrieden
heit erheblich beeinträchtig. Auch hier bringt das MAG<br />
deutliche Verbesserungen. Als integrales Personalinstrument<br />
hilft das MAG, Interessen und versteckte Talente in<br />
Erfahrung zu bringen. Führungskräfte können das neu<br />
gewonnene Wissen bei der Aufgabenplanung berücksichtigen<br />
und so für die gesamte Organisationseinheit nutzbar<br />
machen.<br />
Vorbereitung ist alles<br />
Beide Gesprächspartner bereiten sich unabhängig voneinander<br />
anhand schriftlicher Unterlagen des letzten<br />
MAG auf das Zusammentreffen vor. Sollte es sich um das<br />
erste MAG handeln, kann im Bundesintranet auf http://<br />
oeffentlicherdienst.intra.gv.at/team_PE/MAG.htm ein<br />
Leitfaden mit Protokoll zur Vorbereitung abgerufen werden.<br />
Schieben Sie den Gesprächstermin nicht zu lange<br />
auf. Am besten reservieren Sie für die Durchführung eine<br />
bestimmte Zeit gleich am Jahresanfang. Die Vorgesetzten<br />
sind verantwortlich für einen ausreichenden Zeitrahmen<br />
(ein bis zwei Stunden) und ein störungsfreies Gespräch<br />
(Telefone ausschalten).<br />
Der Gesprächsablauf<br />
Das MAG beginnt mit einem Rückblick über die Hauptaufgaben<br />
sowie die erreichten Zielen im vergangenen Jahr.<br />
Lassen Sie förderliche und hemmende Faktoren Revue<br />
passieren. Daran anschließend werden konkrete Vereinbarungen<br />
für das kommende Jahr getroffen, um sich im<br />
TIPPS zur Gesprächsführung<br />
• Nehmen Sie sich ausreichend Zeit- Sie signalisieren<br />
dadurch Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.<br />
• Bemühen Sie sich um aktives Zuhören. Versuchen<br />
Sie, Ihren Gesprächspartner und seine Aussagen<br />
nicht zu beurteilen, sondern zu verstehen.<br />
• Stellen Sie offene Fragen (wer, was, wie) statt<br />
Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten<br />
sind.<br />
• Achten Sie auf eine ausgewogene Gesprächsbeteiligung<br />
• Nicht immer kann Übereinstimmung erzielt werden.<br />
Betrachten Sie auch dies als eine Möglichkeit,<br />
zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.<br />
E-learning-Modul<br />
http://oeffentlicher-dienst.intra.gv.at/<br />
media/E_Learning_MAG/index.html<br />
zweiten Teil des Gesprächs auf erfolgte und zukünftige<br />
Entwicklungsmaßnahmen zu konzentrieren. Wo liegen<br />
die Stärken, welche Wünsche oder Erwartungen bestehen<br />
zur beruflichen Weiterentwicklung?<br />
Realistische Ziele setzen<br />
Unnötiger Druck und im schlechtesten Fall Frustration<br />
auf beiden Seiten entsteht bei unrealistischen Zielvereinbarungen.<br />
Stattdessen ist es günstig, realistische und<br />
konkrete Ziele zu formulieren, diese aber konsequent<br />
in die Tat umzusetzen. Was soll in einem Jahr erreicht<br />
werden? Legen Sie Erfolgskriterien und Messgrößen zur<br />
Beurteilung fest, und vereinbaren Sie Terminvorgaben für<br />
die Zielerreichung. Abschließend werden die Ergebnisse<br />
des MAG kurz schriftlich zusammengefasst.<br />
Auch unterschiedliche Standpunte können nebeneinander<br />
festgehalten werden. Achten Sie auf Vertraulichkeit im<br />
Umgang mit den schriftlichen Ergebnissen. Zusammenfassungen<br />
„im Alleingang“ sollten unbedingt vermeiden<br />
werden.<br />
Eine Ausfertigung bleibt bei den Gesprächspartnern und<br />
dient im nächsten Jahr als Basis für eine gemeinsame<br />
Rückschau. Das Jahresgespräch mit dem Chef ist keine Einbahnstraße.<br />
Mitarbeitergespräche funktionieren allerdings<br />
nur, wenn BEIDE Seiten offen miteinander reden:<br />
„Um sich miteinander zu verständigen, muss man nicht<br />
nur auf den Sprecher hören, sondern auf den Akt des<br />
Zuhörens selbst.“ ( Krishnamurti)<br />
33<br />
gÖD | 6_<strong>2009</strong>
34<br />
recht<br />
Wer trägt die Kosten des<br />
SachaufwandeS?<br />
die Mitglieder eines Betriebsrates erhalten zur erfüllung ihrer Aufgaben vom<br />
Arbeitgeber die dafür notwendige freie Zeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge (siehe<br />
Artikel des Autors im gÖd-Magazin 3/2007). Wer jedoch hat die Kosten zu tragen,<br />
die dem Betriebsrat durch seine tätigkeit entstehen? dieser Frage wird in diesem<br />
Artikel nachgegangen.<br />
Gerichtlich durchsetzbare Normen<br />
Zur Erfüllung der Tätigkeit als Betriebsrat (BR) benötigt<br />
dieser entsprechende Sacherfordernisse. Wer bezahlt<br />
die Telefongebühren, die durch einzelne BR-Mitglieder<br />
bei der Beratung von Bediensteten anfallen? Hat der BR<br />
Anspruch auf ein eigenes BR-Zimmer? Muss dem BR ein<br />
Computer und ein Internetzugang zur Verfügung gestellt<br />
werden? Der Gesetzgeber hat zur Klarstellung mit § 72<br />
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) unter dem Titel „Beistellung<br />
von Sacherfordernissen“ zu diesem Thema eine<br />
für den BR letztendlich auch gerichtlich durchsetzbare<br />
Norm geschaffen. Nach dieser Bestimmung sind dem BR<br />
(und auch den Mitgliedern des BR-Wahlvorstandes) zur<br />
ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben Räumlichkeiten,<br />
Kanzlei- und Geschäftsführungserfordernisse<br />
sowie sonstige Sacherfordernisse in einem der Größe<br />
des Betriebs und den Bedürfnissen des BR angemessenen<br />
Ausmaß vom Arbeitgeber (AG) unentgeltlich zur<br />
Verfügung zu stellen. Der AG hat auch für deren Betrieb<br />
und Instandhaltung zu sorgen.<br />
„Sacherfordernisse“ und<br />
„Geschäftsführungskosten“<br />
Mag. Martin Holzinger:<br />
Der Autor ist Leiter der Abteilung<br />
Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht.<br />
Die unbestimmten Gesetzesbegriffe „Sacherfordernisse“<br />
und „Geschäftsführungskosten“ bedürfen unter Zugrundelegung<br />
des jeweils konkreten Einzelfalls der Interpretation,<br />
was darunter zu verstehen ist. Worte wie<br />
Kanzlei- und Geschäftserfordernisse sind insofern<br />
dynamisch auszulegen, als sie dem jeweiligen Stand<br />
der technologischen Entwicklung anzupassen sind.<br />
Die erforderliche Ausstattung eines BR-Büros hat sich<br />
in technischer Hinsicht in den letzten Jahren verändert<br />
und wird auch in Zukunft weiterentwickelt werden.<br />
Während in der älteren Judikatur noch von Schreibmaschinen<br />
und Telefaxgeräten gesprochen wurde, sind<br />
jetzt ein Computer samt zweckmäßiger Software (Textverarbeitung,<br />
Tabellenkalkulation usw.) und ein Drucker<br />
bereits als „Standard“ zu werten. Die Rechtsprechung<br />
geht davon aus, dass dann, wenn in einem Betrieb ein<br />
eigenes „Intranet“ eingerichtet wurde, dem BR auch ein<br />
Zugang dazu gewährt werden muss, wobei die Möglichkeit<br />
der Funktion „Mail an alle“ auch für den BR<br />
einzuräumen ist. 1 Zu den Kanzleierfordernissen gehört<br />
neben der entsprechenden Büroeinrichtung auch ein<br />
Telefonanschluss. Die Kosten für die Benutzung hat der<br />
AG zu tragen 2 , die Untersagung der Benutzung des Firmentelefons<br />
für BR-Zwecke wurde vom OGH als rechtswidrig<br />
eingestuft. Die Behinderung der BR-Tätigkeit<br />
durch Aufzeichnung der angerufenen Telefonnummern<br />
wäre jedenfalls unzulässig.<br />
Umfang der Beistellungspflicht<br />
Unter dem gleichen Titel wie in der erwähnten ArbVG-<br />
Norm wird im § 22 der Betriebsrats-Geschäftsordnung<br />
(BRGO) ergänzt, dass Räumlichkeiten samt Einrichtung,<br />
Beleuchtung und Beheizung in einem der Größe des<br />
Betriebs und den Bedürfnissen des BR angemessenen<br />
Ausmaß zur Verfügung zu stellen sind. Unter dem Begriff
„Größe des Betriebs“ wird in erster Linie die Anzahl der<br />
Beschäftigten zu verstehen sein, weil davon die Anzahl der<br />
BR-Mandate abhängt.<br />
Bei der Interessenabwägung für den Umfang der Beistellungspflicht<br />
sind die Bedürfnisse des BR objektiv zu beurteilen,<br />
wobei auf den Umfang und Schwierigkeitsgrad der<br />
konkret durchzuführenden, auf die Erfüllung der gesetzlichen<br />
Aufgaben des BR gerichteten Tätigkeiten abzustellen<br />
ist. Maßstab ist insbesondere die Zahl der Bediensteten<br />
und die örtliche Ausdehnung des Betriebs bzw. dessen<br />
räumliche Zersplitterung. Die Aufgaben des BR bedingen<br />
oft seine rasche Erreichbarkeit, was insbesondere dann,<br />
wenn sich das freigestellte Betriebsratsmitglied – etwa<br />
aufgrund der örtlichen Zersplitterung des Betriebs – sehr<br />
oft nicht in der Zentrale des Betriebs aufhalten wird, die<br />
Beistellung eines Mobiltelefons und eines Laptops erforderlich<br />
machen kann. 3 Das in diesem Verfahren von der<br />
beklagten Partei geltend gemachte Argument, dass „<strong>Dienst</strong>handys“<br />
im Betrieb nicht üblich seien, sah der OGH zwar<br />
als Anhaltspunkt, der in die Interessensabwägung einfließen<br />
muss, dieser Umstand sei jedoch kein absolutes<br />
Kriterium für die Ablehnung. Der OGH sah hier jedenfalls<br />
die Notwendigkeit für die Bereitstellung von Mobiltelefonen<br />
gegeben.<br />
Bereitstellung einer Schreibkraft<br />
Zu den Kanzlei- und Geschäftsführungserfordernissen kann<br />
auch die Bereitstellung einer Schreibkraft gehören. In § 22<br />
Satz 3 BRGO wird ausgeführt, dass in großen Betrieben der<br />
AG zur „zeitweisen oder dauernden Bereitstellung einer<br />
Schreibkraft verpflichtet ist, wenn der Umfang der Tätigkeit<br />
des BR dies erforderlich macht und es dem AG zumutbar<br />
ist“. Dem BR wird kein Auswahlrecht an einer bestimmten<br />
Person eingeräumt sein, doch kann aus gerechtfertigten<br />
Gründen die Zuweisung einer bestimmten Person vom<br />
BR abgelehnt werden. Die Schreibkraft wird durch die<br />
Zuweisung nicht Mitglied des BR. Da diese Person durch<br />
ihre Tätigkeit ständig vom BR Informationen erhält, die<br />
der Geheimhaltung unterliegen, ist zu empfehlen, dass<br />
der BR diese auf die Verschwiegenheitsverpflichtung ausdrücklich<br />
aufmerksam macht (die im § 115 Abs. 4 ArbVG<br />
normierte Verschwiegenheitspflicht gilt nur für Mitglieder<br />
und Ersatzmitglieder des BR).<br />
Dem BR sind zur Erfüllung seiner Aufgaben Räumlichkeiten<br />
zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz spricht nicht<br />
davon, dass diese Räumlichkeiten permanent bereitgestellt<br />
werden müssen – jedenfalls muss es einen Ort geben, wo<br />
BR-Sitzungen abgehalten werden können. Haben die<br />
einzelnen BR-Mitglieder jeweils Einzelzimmer für ihre<br />
berufliche Tätigkeit, wird die Notwendigkeit für ein BR-<br />
Zimmer, das dem BR auf Dauer bereitgestellt wird, geringer<br />
sein, da Beratungstätigkeiten in Form von persönlichen<br />
Gesprächen oder telefonischer Beratung der Beschäftigten<br />
direkt vom Arbeitsplatz aus geleistet werden können. Da<br />
die zum Teil sensiblen und der Geheimhaltung unterliegenden<br />
Unterlagen des BR – etwa Personaldaten, BR-Sitzungsprotokolle<br />
etc. – für die BR-Mitglieder zugänglich<br />
sein müssen, wird es wohl zweckmäßig sein, dass diese<br />
Unterlagen zentral für alle BR-Mitglieder verwahrt werden<br />
können. Je höher die Anzahl der BR-Mandate ist, desto<br />
eher wird für die laufenden Beratungs- sowie Verwaltungstätigkeiten<br />
des BR ein eigenes Zimmer bereitzustellen sein.<br />
Dieser Raum hat den AN-Schutzvorschriften zu entsprechen.<br />
Der Raum wird üblicherweise innerhalb des Betriebsareals<br />
bereitzustellen sein und hat jedenfalls so zu liegen,<br />
dass die BR-Mitglieder durch die Lage des Raums in der<br />
Ausübung des Mandats nicht beschränkt bzw. beeinträchtigt<br />
werden. 4<br />
1 OGH 20.10.2004, 8 ObA 92/04v<br />
2 Arb 9592, Arb 10.951<br />
3 OGH vom 20.8.2008, 9 ObA 89/07i<br />
4 siehe das Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot der<br />
BR-Mitglieder – § 115 Abs. 3 ArbVG<br />
35<br />
gÖd | 7_<strong>2009</strong>
36<br />
recht<br />
Mag. Edgar Wojta:<br />
Der Autor ist Mitarbeiter in der<br />
GÖD-Rechtsabteilung.<br />
die RuheStandSveRSetzung<br />
„KrAnKheitshAlBer“<br />
Bedauerlicherweise ist niemand davor gefeit, dass ihm seine gesundheit einen strich<br />
durch die (erwerbs-)rechnung macht und somit die lebensplanung durcheinander-<br />
bringt. sei es ein Unfall oder eine schwere Krankheit, in beiden Fällen kann es<br />
geschehen, dass es auch nach längerem Krankenstand zu keiner vollständigen rekon-<br />
valeszenz kommt, ja dass sogar eine „Frühpension“ plötzlich im raum steht.<br />
Wann liegt <strong>Dienst</strong>unfähigkeit vor?<br />
Gem. § 14 BDG 1979 ist ein Beamter von Amts wegen oder<br />
auf seinen Antrag in den Ruhestand zu versetzen, wenn<br />
er dauernd dienstunfähig ist. <strong>Dienst</strong>unfähigkeit liegt vor,<br />
wenn der Beamte aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung<br />
seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen kann.<br />
Des Weiteren darf auch kein mindestens gleichwertiger<br />
Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, dessen Aufgaben er<br />
nach seiner gesundheitlichen Verfassung zu erfüllen (noch)<br />
imstande ist, der ihm mit Rücksicht auf seine persönlichen,<br />
familiären und sozialen Verhältnisse billigerweise zugemutet<br />
und zugewiesen werden kann.<br />
Zur Einleitung der<br />
Ruhestandsversetzung<br />
Wichtig ist, dass es rechtlich unerheblich ist, auf wessen<br />
Initiative – Betroffener oder <strong>Dienst</strong>behörde – das Ruhestandversetzungsverfahren<br />
eingeleitet wird. Spricht man im<br />
Schach noch von der Dynamik der weißen Steine, so ist<br />
dies im gegenständlichen <strong>Dienst</strong>rechtsverfahren belanglos.<br />
Auf die verfahrenseinleitende Handlung folgt das behördliche<br />
Ermittlungsverfahren in ebengleicher Qualität und<br />
Intensität, auch für die Ruhegenussbemessung (Pensionshöhe)<br />
hat dies keine Auswirkung.<br />
Dauernde <strong>Dienst</strong>unfähigkeit<br />
Geprüft wird, ob der Beamte den Aufgaben seines<br />
Arbeitsplatzes auf Dauer noch gewachsen ist. Die <strong>Dienst</strong>unfähigkeit<br />
muss nicht zwingend „krankheitsbedingt“ im<br />
medizinischen Sinne bzw. müssen die Einschränkungen<br />
nicht pathologischer Natur sein. Unter der bleibenden<br />
Unfähigkeit, seinen <strong>Dienst</strong>posten ordnungsgemäß zu<br />
versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des<br />
Beamten zur Versehung seines <strong>Dienst</strong>postens dauernd<br />
aufhebt (VwGH 28.2.1976, 1256 und 1335/73).<br />
Darunter können auch habituelle Charaktereigenschaften<br />
und leichtere geistige Störungen fallen, die eine ordnungsgemäße<br />
Führung der übertragenen Geschäfte ausschließen<br />
(vgl. VwGH 26.2.1997, 96/12/0243). Verkürzt gesagt, sind<br />
die Aufgaben laut Arbeitsplatzbeschreibung dem medizinischen<br />
Leistungskalkül gegenüberzustellen; anhand dieser<br />
Abwägung ist die Rechtsfrage der <strong>Dienst</strong>unfähigkeit unter<br />
Einbeziehung von Besserungsprognosen und sohin die<br />
Rechtsfrage der dauernden <strong>Dienst</strong>unfähigkeit zu lösen.
Zur Frage des<br />
Verweisungsarbeitsplatzes<br />
Die Berufungskommission beim Bundeskanzleramt judiziert,<br />
dass § 14 BDG (Ruhestandsversetzung) Vorrang<br />
gegenüber einer qualifizierten Verwendungsänderung<br />
zukommt, da ein Beamter in den Ruhestand zu versetzen<br />
ist, sobald eine Erkrankung so schwerwiegend ist, dass<br />
eine Verwendung auf dem bisherigen Arbeitsplatz auf<br />
Dauer nicht mehr möglich ist und infolge medizinisch<br />
bedingter Einschränkungen ein gleichwertiger Ersatzarbeitsplatz<br />
nicht zugewiesen werden kann (BerK vom<br />
5.7.2005, 81/10-BK/05).<br />
Die Erfahrung lehrt, dass aber der Frage eines Verweisungsarbeitsplatzes<br />
bzw. der Zuweisung eines solchen<br />
in der Praxis kaum Bedeutung zukommt.<br />
Sachverständige sind beizuziehen<br />
Zur Frage der gesundheitlichen Einschränkungen sind<br />
von der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter<br />
(BVA) Befund und Gutachten einzuholen. Dies bedeutet,<br />
dass im Ruhestandsversetzungsverfahren von Bundesbeamten<br />
zwingend Sachverständige der BVA (vormals<br />
Bundespensionsamt) beizuziehen sind.<br />
Dies heißt aber selbstverständlich nicht, dass eigene<br />
Befunde oder die medizinische Meinung des eigenen<br />
Vertrauensarztes ohne jegliche Relevanz sind. Die Gutachten<br />
der gesetzlich beizuziehenden Sachverständigen<br />
bauen ja meist auf den persönlich beigebrachten Befunden<br />
auf. Allerdings kann es vorkommen, dass die medizinischen<br />
Schlussfolgerungen des persönlichen Vertrauensarztes<br />
von denjenigen des Sachverständigen hinsichtlich<br />
der Gebotenheit einer Ruhestandsversetzung<br />
oder des Leistungskalküls abweichen. In diesen Fällen<br />
ist die <strong>Dienst</strong>behörde verhalten, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens<br />
die zutage tretenden Beweisergebnisse<br />
abzuwägen und Widersprüche zu bereinigen.<br />
Der Bescheid<br />
Wurde das Verfahren von Amts wegen eingeleitet, so<br />
wird dieses entweder formlos eingestellt, wenn die<br />
Ermittlungsergebnisse aber für eine dauernde <strong>Dienst</strong>unfähigkeit<br />
sprechen wird der Beamte mittels Bescheid<br />
in den Ruhestand versetzt. Wurde das Verfahren auf<br />
Antrag des Betroffenen eingeleitet und ergeben die<br />
Ermittlungsergebnisse nach Ansicht der <strong>Dienst</strong>behörde<br />
keine dauernde <strong>Dienst</strong>unfähigkeit, so wird der Antrag<br />
mit Bescheid abgewiesen.<br />
Berufung als Rechtsmittel<br />
Sofern es sich dabei nicht bereits um die Entscheidung<br />
einer Zentralstelle handelt, kann gegen diesen Bescheid<br />
das Rechtsmittel der Berufung an die Berufungsbehörde<br />
erhoben werden. Diese Verfahren werden regelmäßig<br />
mit großem Erfolg von Juristinnen und Juristen der GÖD-<br />
Rechtsabteilung geführt und betreut. Nicht selten kommt<br />
es nämlich vor, dass <strong>Dienst</strong>behörden vorschnell, das heißt<br />
ohne Glättung von widersprüchlichen Ermittlungsergebnissen<br />
bzw. ohne wirklich lückenlose und vollständige Ermittlung<br />
des maßgeblichen Sachverhalts, das Ermittlungsverfahren<br />
beenden und einen nicht den Intentionen des<br />
Betroffenen entsprechenden Bescheid erlassen.<br />
Frist von 14 Tagen<br />
Sofern es sich nicht um einen Bediensteten einer Zentralstelle<br />
handelt, kann gegen diesen Bescheid das ordentli-<br />
37<br />
gÖd | 7_<strong>2009</strong>
38<br />
recht<br />
die ruhestandsversetzung<br />
che Rechtsmittel der Berufung an die Berufungsbehörde<br />
(Ministerium) erhoben werden. Diese Berufung ist aber<br />
binnen einer nicht erstreckbaren Frist von 14 Tagen ab<br />
Zustellung des Bescheides einzubringen. Achtung: Auch<br />
die Hinterlegung des Bescheides bei der Post löst in der<br />
Regel die Rechtswirkungen einer Zustellung aus und setzt<br />
den Fristenlauf in Gang. Nicht oft genug kann betont werden,<br />
dass der immer noch weit verbreitete Aberglaube,<br />
wonach die Rechtsmittelfrist auch in den Fällen postalischer<br />
Hinterlegung erst ab persönlicher Aushändigung<br />
des Bescheides an den Bescheidadressaten zu laufen<br />
beginnen kann, schlicht und einfach falsch ist.<br />
Bestätigt, abgeändert oder aufgehoben<br />
Das Berufungsverfahren dient der Überprüfung der Entscheidung<br />
der <strong>Dienst</strong>behörde erster Instanz. Dabei kann<br />
diese Entscheidung von der Berufungsbehörde bestätigt<br />
oder abgeändert oder aber auch der Bescheid aufgehoben<br />
und die Angelegenheit zur Verfahrensergänzung<br />
an die <strong>Dienst</strong>behörde erster Instanz zurückverwiesen<br />
werden. Nach Möglichkeit hat die Berufungsbehörde<br />
aber nach allfälliger Verfahrensergänzung in der Sache<br />
selbst zu entscheiden. Die Verfahrensergänzung wird in<br />
der Regel in der weiteren Befassung von medizinischen<br />
Sachverständigen mit unklaren bzw. widersprüchlichen<br />
Ermittlungsergebnissen bestehen.<br />
Handelt es sich bei dem Betroffenen um einen Bediensteten<br />
einer Zentralstelle und entscheidet in der Sache daher<br />
als erste und letzte Instanz die Zentralstelle als oberste<br />
<strong>Dienst</strong>behörde selbst, so ist keine Berufung mehr zulässig,<br />
da der administrative Instanzenzug erschöpft ist.<br />
Beurlaubung nur in bestimmten Fällen<br />
§ 14 Abs. 6 leg cit bestimmt, dass der Beamte, solange<br />
über eine zulässige und rechtzeitige Berufung gegen<br />
eine Versetzung in den Ruhestand nicht entschieden ist,<br />
ex lege als beurlaubt gilt. Bei genauer Lesart wird deutlich,<br />
dass die Beurlaubung daher nur in den Fällen gilt,<br />
in denen die <strong>Dienst</strong>behörde (zumeist von Amts wegen)<br />
die Ruhestandsversetzung verfügt hat und der Beamte<br />
gegen diese Versetzung Berufung erhebt. Nicht gelten<br />
soll diese Beurlaubung aber in den Fällen, in denen ein<br />
Antrag auf Ruhestandsversetzung abgewiesen wird und<br />
der Beamte dagegen Berufung erhebt!<br />
Beschwerde<br />
an den Verwaltungsgerichtshof<br />
In diesen und selbstverständlich ebenso denjenigen<br />
Fällen, in denen das Ministerium als Berufungsbehörde<br />
entschieden hat, verbleibt aber immer noch das außerordentliche<br />
Rechtsmittel der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof.<br />
Diese Beschwerde ist binnen einer<br />
Frist von sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides einzubringen.<br />
Grundsätzlich wäre auch eine Beschwerde an<br />
den Verfassungsgerichtshof zulässig, dies ist aber schon<br />
aufgrund des „gehobenen Prüfungsmaßstabes“ des VfGH<br />
kaum zweckmäßig.<br />
Aber auch eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof<br />
ist in jenen Fällen, in denen über einen Antrag<br />
eines Bediensteten auf Ruhestandsversetzung abschlägig<br />
entschieden wurde, oft nur dann sinnvoll, wenn damit<br />
auch die Wahrung eines bestimmten „Stichtages“ – so<br />
z. B. bei Veränderungen der Ruhegenussberechnung –<br />
verbunden ist.<br />
Dies ist von Bedeutung, da aufgrund der (noch) überlangen<br />
Verfahrensdauer vor dem VwGH oftmals mit<br />
einem neuerlichen Antrag auf Ruhestandsversetzung<br />
bei einer allfälligen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes<br />
ein erfolgversprechenderer Weg eingeschlagen<br />
werden kann.
WohnpArK<br />
PRinz eugen<br />
Die WBV-GÖD errichtet in Stockerau am ehemaligen<br />
Areal der Prinz-Eugen-Kaserne in bester Wohnlage von<br />
Stockerau eine Eigenheimanlage mit insgesamt 30 Doppelhäusern.<br />
Entlang der Schaumanngasse in fußläufiger Nähe zum<br />
Zentrum und eingebettet in einer ruhigen Wohnumgebung<br />
werden drei Doppelhausreihen zu je zehn Doppelhäusern<br />
mit Orientierung der Gärten Richtung Süden ab Frühjahr<br />
<strong>2009</strong> errichtet. Mit der Baufertigstellung ist ab dem Frühjahr<br />
2010 zu rechnen. Angeboten werden:<br />
• Doppelhäuser zum Sofortkauf, gefördert durch das Land<br />
Niederösterreich<br />
www.wbvgoed.at<br />
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vorgaben).<br />
Sämtliche Preisinformationen sind pro Doppelhaus auf<br />
unserer Homepage abrufbar.<br />
Doppelhäuser mit 125 m 2 (Vorraum, Küche, WC,<br />
Wohnzimmer, Bad, 5 Zimmer)<br />
Doppelhäuser mit 105 m 2 (Vorraum, Küche, WC,<br />
Wohnzimmer, Bad, 4 Zimmer)<br />
Sämtliche Häuser mit ca. 120 m 2 Eigengärten, Terrassen,<br />
Keller mit 60 m 2 Nutzfläche, Garage samt Geräteraum.<br />
Sofort beziehbar durch schlüsselfertige Ausführung als förderbare<br />
Niedrigenergiehäuser (Energiekennzahl < 50 kWh /<br />
(m2a)) mit einer günstigen Nahwärmeversorgung durch<br />
eine Kraft-Wärme-Kopplung der EVN.<br />
Sämtliche Informationen zu unseren Projekten finden Sie auf unserer neu gestalteten Homepage<br />
www.wbvgoed.at<br />
oder Sie kontaktieren Ihre persönliche Ansprechpartnerin Frau Panzenböck, Tel.: 01/605 73 DW 12,<br />
bzw. Frau Kienast, Tel.: 01/605 73 DW 20, oder per E-Mail: wohnen@wbvgoed.at<br />
39<br />
gÖd | 6_<strong>2009</strong><br />
WBV • Wohnen
40<br />
BVA<br />
Jetzt zur<br />
GrippeschutzimpfunG!<br />
Die echte Grippe ist eine Infektionskrankheit,<br />
die in der regel mild verläuft. Für Personen mit<br />
Vorerkrankungen der Lunge oder des Herzens,<br />
ältere und auch immungeschwächte Menschen<br />
kann sie aber auch tödlich enden.<br />
Während der Grippesaison steigt die Todesrate<br />
dieser gefährdeten Personengruppe bis aufs Doppelte an.<br />
Einzig eine rechtzeitige Impfung bietet wirksamen Schutz<br />
gegen die echte Grippe. Um noch mehr Menschen vor dieser<br />
gefährlichen, oft noch unterschätzten Krankheit zu schützen,<br />
startete die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter<br />
(BVA) Anfang Oktober österreichweit eine groß angelegte<br />
Impfaktion. „Auch wenn die Schweinegrippe derzeit die<br />
Schlagzeilen beherrscht, darf die weitaus größere Gefahr der<br />
saisonalen, echten Grippe nicht übersehen werden“, warnt<br />
der Chefarzt der BVA, Prim. Dr. Dietmar Steinbrenner. Die<br />
echte Grippe, die meist in den Monaten November bis April<br />
auftritt, fordert in Österreich jährlich einige tausend Todesopfer.<br />
Somit ist die Influenza als viel gefährlicher anzusehen<br />
als die sogenannte „Neue Grippe“. „Die Schweinegrippe<br />
kann nur deshalb eine schnellere Verbreitung finden, da in<br />
der Bevölkerung derzeit noch keine Antikörper vorhanden<br />
sind und sich der H1N1Virus somit viel schneller verbreiten<br />
könnte“, so Prim. Dr. Steinbrenner.<br />
Experten sehen bereits jetzt zwei Grippewellen auf Österreich<br />
zukommen, die durch den H1N1Virus verbreitete „Neue<br />
Grippe“ und die saisonale „alte, echte Grippe“ (Influenza).<br />
Da die Schutzimpfung gegen die Influenza den Verlauf der<br />
Schweinegrippe mildern kann, ist es umso wichtiger, sich<br />
jetzt gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen. Einerseits,<br />
weil ein an Influenza erkrankter Patient zusätzlich mit<br />
Schweinegrippeviren infiziert werden kann, andererseits,<br />
weil eine Verbindung (Hybridisierung) beider Virustypen zu<br />
einem Erreger zu befürchten ist.<br />
Der Zuschuss<br />
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gewährt<br />
in diesem Jahr erstmals einen Zuschuss zur Grippeschutzimpfung.<br />
Im festgelegten Aktionszeitraum, der noch bis<br />
31. Jänner 2010 läuft, beteiligt sich die BVA in Form einer<br />
Zuschussleistung von 10 Euro am Impfstoff.<br />
Derzeit sind die Impfstoffe Fluad, Fluvaccinol, Inflexal V,<br />
Influvac, Sandovac, Vaxigrip und Vaxigrip junior erhältlich.<br />
Damit die Aktion für die Versicherten bequem und unbürokratisch<br />
ablaufen kann, wird bei der Abgabe des Impfstoffs in<br />
der Apotheke oder beim hausapothekenführenden Arzt der<br />
BVAZuschuss in der Höhe von 10 Euro gleich vom Preis des<br />
Impfstoffs abgezogen. Somit hat jeder Versicherte während<br />
des Aktionszeitraums nur mehr den um den Zuschuss ver
Fotos: xxxx<br />
minderten Preis für den Impfstoff zu bezahlen. Rechts<br />
finden Sie einen Gutschein für die BVAInfluenzaImpfaktion<br />
<strong>2009</strong>/2010 zum Ausschneiden und zum sofortigen<br />
Einlösen in der Apotheke oder beim hausapothekenführenden<br />
Arzt. Weitere Gutscheine liegen in Ihrer<br />
Apotheke auf.<br />
Hinsichtlich der ärztlichen Leistung des Impfens hat<br />
die BVA mit der Österreichischen Ärztekammer folgende<br />
Vereinbarung getroffen. Lässt sich der Versicherte im<br />
Rahmen von sonstigen ärztlichen Leistungen impfen,<br />
so werden für den Impfstich 5 Euro verrechnet, kommt<br />
der Versicherte nur allein wegen der Grippeschutzimpfung<br />
in die Ordination, so werden höchstens 10 Euro<br />
pro Impfstich verrechnet. Zu diesem bereits reduzierten<br />
Impftarif leistet die BVA ebenfalls einen Zuschuss<br />
in der Höhe von 5 Euro pro Versicherten. Einen allfälligen<br />
Restbetrag im Ausmaß von höchstens 5 Euro<br />
für eine solitäre Impfung hat der Versicherte selbst zu<br />
bezahlen.<br />
Aktuelle Informationen zum Thema Grippeschutzimpfung<br />
finden Sie auf der Homepage www.bva.at oder<br />
erhalten Sie beim BVAServicetelefon unter 050405.<br />
✁<br />
Schach dem<br />
jugendlichen Übergewicht<br />
Neuer Termin für das Juvenile-Adipositas-<br />
Programm in Waidhofen<br />
Um jungen Menschen zwischen 13 und 17<br />
Jahren, die an starkem bis schwerem Übergewicht<br />
leiden, rechtzeitig eine geeignete Behandlung zu<br />
ermöglichen, bietet die BVA in ihrem Therapiezentrum<br />
Buchenberg in Waidhofen an der Ybbs<br />
ein Adipositas-Programm an. Hauptaugenmerk<br />
wird dabei auf eine umfassende und dauerhafte<br />
Änderung sowohl der Ess- und Ernährungsgewohnheiten<br />
als auch des Bewegungsverhaltens gelegt.<br />
Der nächste Starttermin für das achtwöchige<br />
Adipositas-Programm ist der 27. Oktober <strong>2009</strong>.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie im Therapiezentrum<br />
Buchenberg bei Prim. DDr. Leopold<br />
Gradauer unter Tel.: 07442/522 85-2800 oder im<br />
Internet unter www.bva.at/buchenberg.<br />
✁<br />
41<br />
GÖD | 7_<strong>2009</strong><br />
BVA-Influenza-Impfaktion <strong>2009</strong>/2010<br />
10 EURO (inkl. 10% MwSt)<br />
G U T S C H E I N<br />
Patient:<br />
Familienname Vers.-Nr. Tag Monat Jahr<br />
Vorname<br />
Impfstoff:<br />
Fluad Fluvaccinol Inflexal V Influvac<br />
Sandovac Vaxigrip Vaxigrip junior<br />
Stempel der Apotheke Datum Unterschrift des Übernehmers<br />
Hiermit bestätige ich die Übernahme einer Packungseinheit des oben angegebenen<br />
Impfstoffes. Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch der BVA<br />
übermittelt werden.<br />
Eine Aktion von<br />
Versicherungsanstalt<br />
öffentlich Bediensteter<br />
B<br />
1<br />
G<br />
Pa<br />
Fa<br />
Vo<br />
Im<br />
<br />
<br />
St<br />
Hie<br />
ne<br />
üb<br />
BVA-Influenza-Impfaktion <strong>2009</strong>/2010 B
göd-hotels<br />
42<br />
TrAuMurlAub zu TrAuMprEisEn Für GÖD-MiTGliEDEr —<br />
★ ★ ★ ★<br />
AlpEnhOTEl MOArAlM<br />
Die Moaralm verfügt über 21 modernst ausgestattete Zimmer mit<br />
Dusche/WC, Direktwahltelefon und Kabel-TV und wurde erst<br />
kürzlich in den Rang eines 4-Sterne-Hotels erhoben. Wir bieten<br />
Ihnen Tiefgarage, Lift, Tischtennis, TV, Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine<br />
und Solarium. Sowohl in den Sommermonaten als auch in<br />
der Wintersaison überraschen wir Sie mit einer großen Auswahl an<br />
Angeboten. Sommerurlaub in Obertauern lockt durch ein wunderbares<br />
Alm- und Wandergebiet. Die vielen Hütten und romantischen<br />
Gebirgsseen machen Wandern, Klettern und Bergtouren zu<br />
einem großen Erlebnis. Sportbegeisterte finden bei Rafting, Canyoning<br />
und Flusswandern viel Abwechslung. Die Kids werden beim<br />
Grillen am Lagerfeuer und Schnupperklettern bestens betreut.<br />
Auch Radsportler und Golfer können ihrer Leidenschaft inmitten<br />
traumhafter Natur nachgehen. Abgerundet wird das Angebot durch<br />
einmaliges Badevergnügen im Krumschnabelsee auf 2.000 Metern<br />
Seehöhe. Im Winter erwartet Skifahrer, Snowboarder, Langläufer<br />
und Spaziergänger eine belebende Atmosphäre auf bestpräparierten,<br />
schneesicheren Pisten. Von „Ihrer“ Moaralm aus steigen Sie<br />
direkt in den Skizirkus mit 26 Seilbahnen und Liften ein. Sie beginnen,<br />
wo andere aufhören: auf 1.738 Meter. Die Tauernrunde schaffen<br />
Sie ohne Auto und ohne Bus. Und wer Fitness tanken will, kann<br />
dies am Olympiastützpunkt Obertauern tun.<br />
Wer weiß, vielleicht treffen Sie ja Ski-Superstar Hermann Maier,<br />
der regelmäßig dort trainiert.<br />
sichErhEiT, spAss unD ErhOlunG.<br />
DiEsE DrEi GÖD-hOTEls sinD Für MiTGliEDEr bEsOnDErs GünsTiG!<br />
http://hotels.goed.at<br />
göd-hotels <strong>2009</strong><br />
UrlaUbseinrichtUngen der göd<br />
Tweng 34, 5562 Obertauern<br />
Tel.: 06456/72 16<br />
Fax: 06456/72 16 DW 44<br />
E-Mail: moaralm@sbg.at<br />
preise für Mitglieder & Angehörige /<br />
Wochenpauschale<br />
inklusive Benutzung der Tiefgarage<br />
Halbpension (Frühstück/Abendessen),<br />
Du/WC<br />
Erwachsene 448,–<br />
Kinder (im Zimmer der Eltern)<br />
von 10 bis 14 Jahren<br />
Kinder (im Zimmer der Eltern)<br />
von 6 bis 10 Jahren<br />
Kleinkinder bis<br />
6 Jahre (Nächtigung, ohne Essen)<br />
Wintersaison 09/10<br />
(28. 11. – 6. 4.)<br />
280,–<br />
245,–<br />
buchungen: Tel.: 01/534 54 DW 274, Fax: 01/534 54 DW 134,<br />
E-Mail: goedhotels@goed.at<br />
84,–<br />
Einzelzimmerzuschlag 49,–<br />
Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />
Weihnachtsferien: 24. 12. <strong>2009</strong> bis 6. 1. 2010<br />
Semesterferien: 1. bis 6. 2. 2010 für Wien, NÖ<br />
8. bis 12. 2. 2010 für Burgenland,<br />
Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg<br />
15. bis 20. 2. 2010 für Oberösterreich,<br />
Steiermark<br />
Osterferien: 27. 3. bis 6. 4. 2010
AppArTEMEnThAus kirchbErG<br />
Unser Appartementhaus bietet 14 Appartements für 2 bis 6<br />
Personen. Die Appartements sind mit Dusche/WC, Kabel-<br />
TV und Telefon ausgestattet und für Selbstversorger komplett<br />
eingerichtet.<br />
Als zusätzliche Entspannungsmöglichkeiten bieten wir unseren<br />
Gästen Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Solarium, Tischtennis<br />
und Dart an. Die romantische Bergwelt in Kirchberg glänzt<br />
durch Kletterrouten in allen Schwierigkeitsgraden, für Wasserratten<br />
ist der Schwarzsee mit seinem moorhältigen Wasser ideal.<br />
Auch Biker sind auf den 445 Kilometer langen Bikingwegen<br />
herzlich willkommen.<br />
Im Winter gewährt die nur 300 Meter vom Appartementhaus<br />
entfernte „Maierl-Liftkette“ direkten Einstieg in den weltberühmten<br />
Kitzbüheler Skizirkus. Geräumte Wanderwege in winterlicher<br />
Natur laden auch die Spaziergänger ein, das einmalige<br />
Skigebiet auszunutzen.<br />
stadlwies 7, 6365 kirchberg/Tirol<br />
Tel.: 05357/24 73<br />
Fax: 05357/24 73 DW 73<br />
E-Mail: aon.913068470@aon.at<br />
preise für Mitglieder & Angehörige /<br />
Wochenpauschale<br />
Halbpension (Frühstück/Abendessen),<br />
Du/WC<br />
Erwachsene 406,–<br />
Kinder (im Zimmer der Eltern) von<br />
10 bis 14 Jahren<br />
280,–<br />
Kinder (im Zimmer der Eltern) bis<br />
10 Jahre<br />
245,–<br />
Kleinkinder bis<br />
6 Jahre (Nächtigung, ohne Essen)<br />
Wintersaison<br />
09/10<br />
(19. 12. – 6. 4.)<br />
84,–<br />
Einzelzimmerzuschlag 49,–<br />
Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />
1. Bezahlung: Mit der Reservierung erhalten Sie einen Zahlschein. Die<br />
Bezahlung hat spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen.<br />
2. Stornierung: Bei Stornierung der Buchung werden folgende Stornokosten<br />
in Rechnung gestellt (Stornogebühren sind dann zu entrichten,<br />
wenn das gebuchte Zimmer nicht mehr weitergegeben werden kann,<br />
eine Tagespauschale pro Person ist aber in jedem Fall zu bezahlen):<br />
42 bis 30 Tage vor Reisetermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 %<br />
29 bis 15 Tage vor Reisetermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 %<br />
14 bis 8 Tage vor Reisetermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />
ab 7 Tage vor Reisetermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 %<br />
No Show . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />
preise für Mitglieder & Angehörige /<br />
Wochenpauschale<br />
Wintersaison<br />
inklusive Parkplatz<br />
09/10 (19. 12. – 6. 4.)<br />
Erwachsene 168,–/182,–<br />
Kinder bis 14 Jahre 126,–/140,–<br />
Kleinkinder bis<br />
6 Jahre<br />
84,–/84,–<br />
Endreinigung je<br />
nach Appartementgröße<br />
21,– /35,–<br />
Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />
WEllnEsshOTEl ★ ★ ★<br />
spOrTAlM hinTErMOOs<br />
Die Sportalm verfügt über 24 modernst ausgestattete Zimmer<br />
mit Dusche/WC, Direktwahltelefon und Kabel-TV, Lift und einen<br />
eigenen Fernsehraum. Dazu hat der hauseigene Wellnessbereich<br />
nun von Sauna über Dampfbad, Infrarotkabine und Whirlpool bis<br />
zum Solarium alles zu bieten, was das Herz begehrt. Kulinarisch<br />
versorgt werden unsere Gäste durch die bekannte hauseigene<br />
Küche und die exklusive Vinothek.<br />
Hintermoos, ein Ortsteil von Maria Alm (unweit von Saalfelden),<br />
liegt eingebettet in einen wunderschönen Talkessel zwischen<br />
Steinernem Meer, Hochkönig und den Schieferalpen. Spaziergänger<br />
genießen die Landschaft auf den idyllischen Wanderwegen,<br />
während Sporthungrige ein Paradies für Radfahrer, Mountainbiker<br />
und Tennisspieler vorfinden.<br />
Im Winter können die Skier vor der Haustür angeschnallt<br />
werden, mit direktem Einstieg in die Aberger Skiwelt. Ohne viele<br />
Umwege können Sie mit einem Skipass alle Lifte im Großraum<br />
Maria Alm – Hintermoos, Hinterthal, Dienten und Mühlbach –<br />
benützen. Schneesicherheit und Pisten für Anfänger und Könner<br />
versprechen ein einzigartiges Skierlebnis.<br />
bachwinkl 6, 5761 hintermoos / Maria Alm<br />
Tel.: 06584/75 76<br />
Fax: 06584/75 76 DW 7<br />
E-Mail: sportalm-hintermoos@sbg.at<br />
3. No Show: No Show liegt vor, wenn Sie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt<br />
anreisen bzw. die Reservierung auch nicht schriftlich stornieren<br />
oder Ihre verspätete Ankunft nicht mitgeteilt wurde. In diesem Fall<br />
behalten die GÖD-Hotels den Anspruch auf den vollen Reisepreis.<br />
Gerichtsstand: Wien. TURNUSWECHSEL ist in allen Häusern Samstag.<br />
Ihre Anmeldung erbitten wir schriftlich an: Heimverein der GÖD, Teinfaltstraße<br />
7, 1010 Wien. Fragen und Auskünfte:<br />
Tel.: 01/534 54-274, Fax: 01/534 54-134, E-Mail: goedhotels@goed.at<br />
Wir hoffen, dass diese Angebote für unsere Kolleginnen und Kollegen<br />
interessant sind, und wünschen bereits jetzt gute Erholung!<br />
Information und Buchungen: Martina Kaiblinger<br />
43<br />
göd | 7_<strong>2009</strong>
ziMMerbÖrse<br />
44<br />
ABKÜRZUNGEN: AP Appartement AR Aufenthaltsraum BH Bauernhof/-haus Bk Balkon DZ Doppelzimmer D(M)Z Doppel(mehrbett)zimmer EdR<br />
Endreinigung EZZ Einzelzimmerzuschlag F Frühstück FP(B) Frühstückspension(-buffet) FRä Fahrräder (bzw. -verleih) FW(H) Ferienwohnung/-haus<br />
GS Geschirrspüler KiE Kinderermäßigung KiSp Kinderspielplatz Lw Liegewiese MW Mikrowelle N Nacht Nk Nebenkosten OT Ortstaxe O(St)Z<br />
Orts(Stadt)zentrum Pp Parkplatz P/T(W) pro Person und Tag (Woche) SchBe(Ba) Schwimmbecken(-bad) TT Tischtennis V(HP) Voll-, Halbpension<br />
VR Vorraum WM Waschmaschine WSZ Wohnschlafzimmer (Wo)Kü (Wohn)Küche Zh Zentralheizung Zi Zimmer Ü Übernachtung<br />
UNGARN PlAtteNsee<br />
THALHAMMER Ursula, 8330 Feldbach, Oedt 53, Tel.:<br />
0699/195 24 660, Fax: 01/427 75 30-99, ursula.thalhammer@univie.ac.at<br />
2 FH am Nordufer (4–8 P.): Sat-TV, Garten, Autoabstellplatz,<br />
Weinkeller, pro Tag 1 l Wein gratis. Hunde<br />
erlaubt. VS/NS:€ 35,00/T, HS: € 45,00/T<br />
sÜDBURGeNlAND theRmeNwelt<br />
SCHLÖGL Erna u. Karl, 7531 Kemeten, Schwalbengasse<br />
2, Tel.: 0664/400 52 82, www.kschlögl@uboot.com<br />
FH (bis 6 P.): 2 DZ, 1 EZ, 1 Zusatzbett, Kü, Du/WC,<br />
Aufenthaltsraum, Vinothek, Garten + Terasse. Bettwäsche,<br />
Hand- und Geschirrtücher inkl., Zusatzbett gratis.<br />
Großer, kinderfreundlicher Garten mit Terrasse. Nahe<br />
der Thermen Bad Tatzmannsorf, Stegersbach, Bad Waltersdorf,<br />
Lutzmannsburg und der Weinidylle, Preis ab<br />
2 P.: € 22,00, jede weitere P.: € 11,00, EdR u. Betriebskosten:<br />
€ 35,00/W, Oktober bis März € 45,00 /W<br />
KÄRNteN OssiAcheRsee<br />
GERNEDL Ingeborg, 1220 Wien, Flachsweg 37 / Haus<br />
32, Tel./Fax: 01/282 71 61, Siegfried.gernedl@gmx.at<br />
AP (2–4 P): komplett eingerichtet, WSZ, Kü, VZ, Bad/<br />
WC, Loggia, Sat-TV, TT, Pp. Skigebiet (Gerlitzenbahn).<br />
€ 27,00/T/AP + EdR € 37,00<br />
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GLIEDER Edeltraud, 8200 Gleisdorf, Harbergerstr. 70,<br />
Tel.: 03112/54 21, FW (2–3 P): eigenes Hallenbad,<br />
Sauna; Ski ahren, Eislaufen, Tennis, Pferde. € 27,00/T<br />
KÄRNteN mölltAl<br />
GOLGER Franz, 9833 Rangersdorf, Tresdorf 27, Tel./<br />
Fax: 04823/365, info@ferienwohnung-am-bauernhof.at,<br />
www.ferienwohnung-am-bauernhof.at<br />
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erreichen Sie große Skigebiete wie Mölltaler Gletscher,<br />
Heiligenblut, Ankogel, Zettersfelt u. v. m.<br />
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Tel.: 0664/161 63 31 oder 02243/338 84, monika-herbert.huber@chello.at<br />
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von 2 Wochen werden € 10,00 rückvergütet.<br />
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€ 45,00/T/FW, Winter: VS/NS: € 40,50/T/FW, HS:<br />
€ 50,00/T/FW<br />
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Sonnenweg 9, Tel.: 04282/32 60, Fax: 04282/253 63,<br />
margret.kronhofer@aon.at, http://members.aon.atkronhofer;<br />
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Wg., HS: € 38,00–53,00/T/Wg. VS/NS: € 32,00–48,00/<br />
T/Wg., inkl. Strom und Heizung<br />
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Kreuzberglstr. 20, Tel./Fax: 04232/24 38<br />
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Tel.: 0676/694 19 93, manfred.trois@gmx.at, FW (2–4<br />
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Fax: 02252/713 39, Ferienhaus.haupt@aon.at, www.<br />
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Einnachtzuschlag € 3,00<br />
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7,20/T/P<br />
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Rudolf PÜHRINGER, Tel./Fax: 07263/63 85 od. 0664/<br />
442 19 24, Pferdehof.puehringer@aon.at, www.kinderreitwochen.at;<br />
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Tel./Fax: 07288/26 69, adi-schuster@gmx.at<br />
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Tel.: 0699/107 71 201, Hermann.happel@aon.at<br />
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Mitgliedskarte und eines gültigen Lichtbildausweises<br />
10 % Ermäßigung. In den Monaten Juni und Juli erhalten<br />
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10 % Ermäßigung nach Vorweis der GÖD-Mitgliedskarte.<br />
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Fax: 02627/480 00-50, www.linsbergasia.at<br />
Als Mitglied erhalten Sie 10 % Ermäßigung auf den Thermeneintritt.<br />
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2 Übernachtungen in einem Standardzimmer inklusive<br />
reichhaltigem Frühstücksbuffet, Mittagsnack, Abendessen<br />
im Rahmen der Halbpension, Thermen- und Saunanutzung<br />
sowie 1 Solariummünze pro Person. So–Do/Do–So:<br />
Preis pro Person im Doppelzimmer € 260,– bis 280,–,<br />
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Tel.: 02846/75 01, www.liebnitzmuehle.at<br />
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Als GÖD-Mitglied erhalten sie 10 % Ermäßigung auf<br />
das gebuchte Angebot. Leistungen:<br />
Begrüßungsdrink, 2x Übernachtung im DZ, 2x Halbpension,<br />
1x „tut gut Wanderkarte“, 1 Schröpfmassage, Bademantel für<br />
die Dauer des Aufenthalts, Entspannung in der Wohlfühlwelt<br />
und Energiewelt „Sirius“ (Blockhaussauna, Kräuterdampfbad,<br />
Tauchbecken usw.) € 175,–<br />
TherMe LAA- hoTeL & sPA<br />
Thermenplatz 1, 2136 Laa an der Thaya<br />
Tel.: 02522/847 00-111, Fax: 02522/847 00-109<br />
www.therme-laa.at<br />
Als Mitglied der GÖD erhalten Sie in der Therme<br />
Laa folgendes Spezialpaket: Tageskarte + Sauna +<br />
Wirbelsäulengymnastik (45 Min.) statt € 26,60 um<br />
nur € 19,30. Kennenlerntage ab € 80,– pro Person<br />
(inkl. Aktiv-Frühstück) im neuen 4-Sterne-Superior-<br />
Hotel Therme Laa. Genießen Sie in vollen Zügen den<br />
hoteleigenen Wellness,- Sauna-, Beauty- und Fitnessbereich.<br />
Angebot gültig vom 9. 1. bis 28. 2. 2006.<br />
heiLTherMe BAD WALTersDorf<br />
Nach Vorweis der GÖD-Mitgliedskarte erhalten Sie<br />
und eine Begleitperson folgende Konditionen:<br />
Tageseintritt € 16,– statt € 18,–, Abendeintritt ab 16<br />
Uhr um € 9,50 statt € 10,50, Abendeintritt ab 18<br />
Uhr um € 8,– statt € 9,–, Aufpreis für Sauna € 5,–, ab<br />
16 Uhr € 3,50.<br />
Verwöhntage im Quellenhotel & Spa:<br />
3 Nächte inklusive Halbpension (reichhaltiges Frühstücksbuffet,<br />
4-Gang-Abendwahlmenü mit Salat-<br />
und Rohkostbuffet), Quellenoase nur für Hotelgäste,<br />
Heiltherme, Saunen, Gesundheitsprogramm und<br />
Wellnesspark um € 270,– statt € 294,–.<br />
Bei Buchung bitte das Spezialpaket angeben und bei<br />
der Anreise die GÖD-Mitgliedskarte vorweisen.<br />
Die gesamte Angebotsliste über Ermäßigungen mit der GÖD-Card und die Zimmerbörse finden Sie auf der<br />
GÖD-Homepage www.goed.at / Bereich für Freizeit, Jugend und Sport<br />
Tel.: 01/534 54-288, E-Mail: janine.polyak@goed.at<br />
45<br />
GÖD carD
BV 2<br />
wirtscHAfts-<br />
VerwAltung<br />
46<br />
BMWfJ<br />
BetrieBsausflug BMWfJ mit dem Donauschiff<br />
„anton Bruckner“ von Krems nach Wien<br />
Der diesjährige Betriebsausflug des Bundesministeriums für Wirtschaft,<br />
Familie und Jugend führte nach Krems, in die fünftgrößte<br />
Stadt Niederösterreichs. Abseits des beruflichen Alltags trafen<br />
sich bei dieser Veranstaltung wieder die Kolleginnen und Kollegen<br />
und konnten die wunderschöne Altstadt und die Kunstmeile<br />
Krems erkunden. Auf der Rückfahrt mit dem Donauschiff „Anton<br />
Bruckner“ wurden bei der Tombola vom DA-Vorsitzenden<br />
Dr. Alexander Mickel und dem ZA-Vorsitzenden Thomas Rasch<br />
wieder schöne Preise an die Sieger überreicht. Dieser Ausflug<br />
hinterließ bei allen Beteiligten sehr positive und stimmungsvolle Eindrücke.<br />
BMWfJ<br />
Cross-Mentoring iM BMWfJ<br />
In einer Veranstaltung der im BMWFJ zur Förderung und zum<br />
Erfahrungsaustausch für Frauen begründeten „Plattform für<br />
Frauen“ wurde das Programm des Bundes „Cross Mentoring<br />
im Bundesdienst“ für Mitarbeiterinnen aller Verwendungsgruppen<br />
im Rahmen der Personalentwicklung, auch als karrierefördernde<br />
Maßnahme, vorgestellt. Beim Cross Mentoring<br />
unterstützen erfahrene Führungskräfte aus einem Ressort<br />
als Mentorinnen/Mentoren eine Kollegin (Mentee) eines<br />
anderen Ressorts in ihrer beruflichen Entwicklung. Die Mentorinnen/en<br />
vermitteln Wissen aus ihrer eigenen Erfahrung,<br />
geben Tipps zum beruflichen Alltag und zur Karriereplanung<br />
und erleichtern den Einstieg in berufliche Netzwerke. Regelmäßige<br />
Treffen der Teilnehmerinnen am Programm ermöglichen<br />
die gegenseitige ressortübergreifende Vernetzung.<br />
Begleitende Trainings für die Mentoren/innen und Mentees,<br />
Supervisionsrunden für die Mentoren/innen sowie Module für die Mentees (zB Selbstmanagement) runden das<br />
Programm ab. Mentees können im Rahmen dieses Programms Seminare (Rhetorik, Präsentationstechniken etc.)<br />
besuchen, um ihre Soft Skills zu verbessern und verstärktes Selbstbewußtsein zu entwickeln.<br />
Um dieses interessante Programm weiter bekannt und vielen weiblichen Bediensteten zugänglich zu machen,<br />
wurde anläßlich der „Plattform für Frauen“ des BMWFJ ausführlich darüber berichtet. Die „Plattform für Frauen“<br />
wurde im April <strong>2009</strong> gegründet und findet regelmäßig statt, um Frauen des BMWFJ die Möglichkeit zum Meinungs-<br />
und Erfahrungsaustausch von für Frauen relevante Anliegen zu ermöglichen. Angesprochen sind Frauen<br />
jeden Alters und jeder Verwendungsgruppe, die sich vernetzen möchten, Ideen einbringen, Kontakte knüpfen<br />
und sich für relevante Informationen interessieren. Bei jedem Treffen gibt es ein Spezialthema, zu dem Experten/innen<br />
berichten und für Fragen zur Verfügung stehen, im Anschluß daran gibt es für die Teilnehmerinnen die<br />
Möglichkeit, einander kennenzulernen und zu vernetzen. Bisherige Themen waren neben „Cross Mentoring im<br />
Bundesdienst“ das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.<br />
BetrieBsausflug naCh graz<br />
Die Verantwortlichen für die „Plattform<br />
für frauen“ (v. l. n. r.): Mag.<br />
Doris neumann-edlinger, Marion<br />
taborsky, Christine gaunersdorfer,<br />
MMag. Kira tzanoukakis<br />
Betriebsausflug der Kolleginnen und Kollegen der Burghauptmannschaft Österreich am 17. 9. <strong>2009</strong> in die<br />
Landeshauptstadt Graz. Wir wurden im Hof des Landhauses von Frau Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-<br />
Ploder begrüßt. Im Anschluss erlebten wir eine tolle Führung durch die Grazer Altstadt. Danach konnten wir<br />
uns bei einem ausgezeichneten Mittagstisch im Landhauskeller erholen. In weiterer Folge waren wir noch<br />
Gäste der Stadt Graz und wurden in Vertretung des Bürgermeisters<br />
Mag. Nagl von Frau Stadträtin Mag. (FH) Sonja Grabner auf das<br />
Herzlichste begrüßt.<br />
Nach einer Fahrt durch die Oststeiermark klang der Tag bei einem<br />
Mostheurigen bei der Riegersburg gemütlich aus.<br />
Die Personalvertretung der Burghauptmannschaft Österreich möchte<br />
sich auf diesem Wege bei den obengenannten Personen und im<br />
Besonderen bei Herrn Hofrat Dipl.-Ing. Sauermoser für einen erlebnisreichen<br />
Tag in der schönen Steiermark bedanken.<br />
Der VorsitzenDe Des DA BHÖ roBert neunteufel
neuer angestelltenBetrieBsrat iM lanDesPflege-<br />
unD BetreuungszentruM sChloss CuMBerlanD<br />
Der ZBR-Vors. Erwin Bock und der Bundesvors. der Sektion 9 (GÖD), Herr Johann Hable, gratulierten dem<br />
neuen Team des Angestelltenbetriebsrates des Landespflege- und Betreuungszentrums Schloss Cumberland<br />
zur Betriebsratswahl. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit, viel Engagement und wünschen den<br />
Kolleginnen und Kollegen aus dem LPBZ Schloss Cumberland.viel Erfolg. Die BR-Vors. Frau DGKS Birgit<br />
Hemmetsberger möchte mit ihrem Team folgende Schwerpunkte durchsetzen:<br />
• Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit – gutes Betriebsklima<br />
• Weiterbildung für alle Mitarbeiter<br />
• Neue Betreuungskonzepte<br />
• Erfolge sichern und Neues herbeiführen für alle Landespflege- und Betreuungszentren des<br />
Landes Oberösterreich<br />
• Strategische Weiterentwicklung – Spezialisierung<br />
• Offene Gespräche mit der kollegialen Führung<br />
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Betriebsratswahl und für<br />
die Zukunft in uns gesetzt haben, und werden uns für ihre Anliegen einsetzen.<br />
Inserat_20x9cm_GÖD24.04.09 17:03 Seite 1<br />
Haben Sie einen neuen Arbeitgeber oder stehen Sie vor Ihrer Pensionierung?<br />
In diesen Fällen rufen Sie bitte 01/534 54-131 bzw. -132 (Evidenz der GÖD)<br />
oder senden Sie uns ein E-Mail: goed@goed.at<br />
Superior HHHH<br />
KUR - & THERMENHOTEL Bad Tatzmannsdorf<br />
„...die beste Adresse für klassische Kuren...“<br />
Relax Guide <strong>2009</strong><br />
Das Ludwig Boltzmann Forschungsinstitut<br />
liefert den wissenschaftlichen Nachweis:<br />
Die Bad Tatzmannsdorfer Kur<br />
3 lindert chronischen Schmerz<br />
3 senkt Blutdruck nachhaltig<br />
fotos: xxxx<br />
47<br />
gewerkscHAft<br />
Aktuell<br />
BVA-Verordnungsschein<br />
spart Therapiekosten *<br />
*Öffentlich Bedienstete erhalten im Kur-& Thermenhotel sowie im angeschlossenen Kurmittelhaus<br />
auf Grundlage eines bewilligten BVA-Verordnungsscheines alle erforderlichen Kuranwendungen<br />
und Zusatztherapien ohne zusätzliche Kosten, außer dem bekannten Selbstbehalt.<br />
Te l . + 43 ( 0 ) 3353 / 8940 - 7166 , Fa x + 43 ( 0 ) 3353 / 8940 - 7199 , i n f o @ k u r- u n d t h e r m e n h o t e l . a t , w w w. k u r- u n d t h e r m e n h o t e l . a t
Österreich braucht uns. Jeden Tag.<br />
<strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>