Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen - GMT | Gummi Metall ...
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I LIEFERUNGSBEDINGUNGEN<br />
1. Unsere Angebote sind freibleibend, Bestellungen werden hinsichtlich Art <strong>und</strong> Umfang der Lieferung<br />
erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.<br />
2. a) Die Preise gelten nur für die angefragte Menge <strong>und</strong> verstehen sich ausschließlich der dem<br />
Angebot zugr<strong>und</strong>eliegenden Bedingungen. Durch Versandanweisungen des Bestellers entstehende<br />
Kosten sind vom Besteller zu tragen.<br />
b) Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen<br />
sind, ab Werk.<br />
c) Die Waren reisen auf Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferung. Die Wahl des Versandweges<br />
<strong>und</strong> der Versandmittel erfolgt, sofern in der Bestellung keine ganz bestimmten Weisungen für den<br />
Versand gegeben sind, nach eigenem Ermessen, ohne Verantwortlichkeit für billigere Verfrachtung.<br />
d) Wir behalten uns vor, die Preise auf den Stand am Tage der Lieferung zu erhöhen, wenn<br />
einschneidende Materialpreise, Lohn- oder sonstige Kostenerhöhungen in der Zeit zwischen<br />
Auftragsbestätigung <strong>und</strong> Lieferung dieses erforderlich machen.<br />
e) Unsere Preise sind für Nachbestellung unverbindlich.<br />
f) Für geringere Mengen berechnen wir den Mindestrechnungsbetrag.<br />
3. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen <strong>und</strong> anderen Unterlagen behalten wir uns das<br />
Eigentums- <strong>und</strong> Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht<br />
werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen, Muster <strong>und</strong> andere Unterlagen sind auf Verlangen,<br />
oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, zurückzugeben.<br />
Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung uns übertragener Zeichnungen, Muster <strong>und</strong> Modelle oder<br />
sonstiger Unterlagen haftet der Besteller; zu einer Nachprüfung auf bestehendes Schutzrecht sind wir<br />
nicht verpflichtet. Der Besteller verpflichtet sich, uns unverzüglich aller hieraus entstehenden<br />
Ansprüchen Dritter freizustellen <strong>und</strong> uns den Ersatz aufgewendeter Kosten <strong>und</strong> des entgangenen<br />
Gewinns zu gewähren.<br />
4. Bei Auftragsannullierung bzw. Reduzierung werden alle bis dahin entstandenen Kosten, der<br />
entgangene Gewinn <strong>und</strong> evtl. Schadenersatzansprüche in Rechnung gestellt.<br />
5. a) Alle von uns in Angeboten, Bestätigungen etc. gemachten Angaben über die Lieferzeit werden<br />
nach bestem Ermessen gegeben, sie sind nur annähernd zu betrachten <strong>und</strong> gelten für uns in jeder<br />
Weise für unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Sie wird nach<br />
Möglichkeit eingehalten, jedoch berechtigen etwaige Verspätungen den Besteller nicht zum Rücktritt<br />
vom Vertrag oder zum Anspruch auf Vergütung von Schadensersatz.<br />
b) Teillieferungen sowie Abweichungen bis zu 10% über oder unter der Bestellmenge sind zulässig.<br />
c) Für Sonderanfertigungen mit gesonderter Materialbeschaffung können die Abweichungen bis zu 25%<br />
betragen. Bei Spezialartikeln ist der Verwendungszweck anzugeben <strong>und</strong> das, worauf es besonders<br />
ankommt – evtl. unter Beifügung von Passstücken –, damit bei der Fabrikation darauf Rücksicht<br />
genommen werden kann.<br />
d) Ausfallmuster können nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden. Der K<strong>und</strong>e ist<br />
verpflichtet, den Bef<strong>und</strong> sofort nach Eintreffen der Muster telefonisch oder fernschriftlich<br />
bekanntzugeben. Jede unnötige Verzögerung, die Maschinenstillstand verursacht, geht zu Lasten des<br />
K<strong>und</strong>en oder es müssen die in der Zwischenzeit angefertigten Teile übernommen werden.<br />
e) Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen <strong>und</strong> die<br />
gesamte Menge herzustellen. Bei Aufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist<br />
Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere<br />
Lieferungen des Vertrages.<br />
f) Stellt der Auftraggeber Materialien bei, so ist er verpflichtet, diese frei unserem Werk mit einer<br />
Mehrmenge von 10% rechtzeitig <strong>und</strong> in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.<br />
6. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch vermeidbare Abweichungen von physikalischen <strong>und</strong><br />
chemischen Größen sowie von Mustern <strong>und</strong> früheren Lieferungen vor. Weitergehende Abweichungen<br />
gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, aber keinen Anspruch auf<br />
Schadensersatz oder Gewinnentgang irgendwelcher Art.<br />
7. Geleistete Beiträge zu Einrichtungskosten <strong>und</strong> Kostenanteilen für Werkzeuge heben unser<br />
ausschließliches Eigentumsrecht an diesen Einrichtungen <strong>und</strong> Werkzeugen nicht auf; sie bleiben in<br />
jedem Fall unser Eigentum.<br />
8. Die Verpackung wird von uns nach bestem Ermessen gewählt, sie wird zu Selbstkostenpreisen<br />
berechnet, ebenso die durch Anweisung des Bestellers entstehenden Verpackungsmehrkosten;<br />
Verpackung jeglicher Art wird nicht zurückgenommen.<br />
9. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk bzw. Lieferwerk verlässt. Bei<br />
von Bestellern zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der<br />
Mitteilung der Versandbereitschaft über.<br />
II ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />
1. Unsere Rechnungen sind in bar zu zahlen. Wir gewähren bei Barzahlung innerhalb zehn Tagen nach<br />
Rechnungsdatum 2% Skonto; unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 30 Tagen nach<br />
Rechnungsdatum netto Kasse, Die Zahlung von Formen, Werkzeugen, Vorrichtungen <strong>und</strong> Vorarbeiten<br />
ist in bar ohne jeden Abzug zu leisten, sofort nach Erhalt der Rechnung. Alle nicht Warenlieferungen<br />
betreffenden Rechnungen sind ohne jeglichen Abzug sofort zahlbar. Bei Überschreitung der<br />
Zahlungsfrist können, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Zinsen in<br />
Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen B<strong>und</strong>esbank berechnet werden, ohne<br />
dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsfristüberschreitung ist der Verkäufer berechtigt, die<br />
weitere Erfüllung des Kontraktes zu verweigern, außerdem werden sämtliche Ansprüche aus der<br />
Geschäftsverbindung sofort fällig.<br />
2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung des Verkäufers; sie erfolgt zahlungshalber.<br />
Höchstlaufzeit für Wechsel ist 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskont, Wechselspesen,<br />
Wechselsteuer <strong>und</strong> ähnliche Abgaben ab 30 Tage nach Rechnungsdatum gehen zu Lasten des<br />
Käufers.<br />
3. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig<br />
verfügbar ist.<br />
4. Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich<br />
der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen <strong>und</strong> Kosten zu verwenden, <strong>und</strong> zwar in der Reihenfolge:<br />
Kosten, Zinsen, Hauptforderung.<br />
5. Zurückbehaltung <strong>und</strong> Aufrechnung seitens des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die<br />
Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt; dagegen können wir auch, ohne dass die<br />
Voraussetzungen der §§ 387, 390 BGB vorliegen, mit unseren Forderungen gegen Forderungen des<br />
Käufers an uns, an unsere Muttergesellschaft oder deren Tochtergesellschaft aufrechnen.<br />
6. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Lieferverpflichtung, den Käufer<br />
aber nicht von seiner Abnahmepflicht.<br />
7. Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer ungünstiger, erhalten wir<br />
über ihn eine nach unserer Entscheidung ungenügende Auskunft, oder erfolgt die Bezahlung fälliger<br />
Posten nicht bedingungsgemäß, so wird unsere Kaufpreisforderung auch im Falle einer St<strong>und</strong>ung sofort<br />
fällig. Außerdem sind wir berechtigt, sofortige Stellung von Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag<br />
zurückzutreten.<br />
III GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG<br />
1. Für unsere Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen übernehmen wir nur gemäß der nachfolgenden<br />
Bestimmungen Gewähr:<br />
a) Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch<br />
Ersatzlieferung auf. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer<br />
Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht<br />
eingehalten ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie bei Fehlen<br />
zugesicherter Eigenschaften kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl<br />
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />
Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.<br />
Eigenmächtiges Nachbearbeiten <strong>und</strong> unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller<br />
Mängelansprüche zur Folge.<br />
Nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns ist der Besteller berechtigt nachzubessern oder zu sortieren<br />
<strong>und</strong> dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.<br />
Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden.<br />
b) Unsere Angaben zum Liefer- <strong>und</strong> Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße,<br />
Gewicht, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen <strong>und</strong> keine<br />
zugesicherten Eigenschaften dar, sie sind nur als annähernd zu betrachten; branchenübliche<br />
Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Abweichungen von Mustern<br />
oder früheren Lieferungen werden, soweit technisch angängig, vermieden. Änderungen im Rahmen des<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong><br />
für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem technischem Fortschritt dienen, <strong>und</strong> soweit<br />
der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird, behalten wir uns vor. Lediglich erhebliche<br />
Abweichungen begründen einen Gewährleistungs-anspruch gemäß Abs. 1 a).<br />
c) Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere nicht vor bei natürlichem Verschleiß oder bei<br />
nicht bei uns erfolgten Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung,<br />
oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im<br />
Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben.<br />
d) Für unsere Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen gelten in jedem Falle die gesetzlichen Untersuchungs- <strong>und</strong><br />
Rügepflichten sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen. Auf unser Verlangen wird der Besteller<br />
beanstandete Ware frachtfrei an uns zurücksenden; stellt sich die Mängelrüge in einem solchen Falle<br />
als berechtigt heraus, so gehen die Kosten der billigsten Rücksendung zu unseren Lasten.<br />
e) Für nicht neue Ware besteht keine Gewährleistungspflicht.<br />
2. Schadenersatzansprüche aller Art <strong>und</strong> gleich welchen Rechtsgr<strong>und</strong>es sind, auch aus Verschulden<br />
bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzungen <strong>und</strong> unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB)<br />
gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen <strong>und</strong> Betriebsangehörige, soweit gesetzlich<br />
zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort <strong>und</strong> Schrift<br />
<strong>und</strong> durch Versuche oder in sonstiger Weise; der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst<br />
die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Lieferungen an Dritte müssen vor<br />
Weitergabe auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden. Beanstandungen wegen Gewicht, Stückzahl <strong>und</strong><br />
Qualität der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach<br />
Eintreffen der Ware unter Beifügung der amtlichen beglaubigten Gewichtsdokumente schriftlich geltend<br />
gemacht werden.<br />
IV ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG<br />
Anwendung, Verwendung <strong>und</strong> Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im<br />
Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort <strong>und</strong><br />
Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, <strong>und</strong> befreit<br />
den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten<br />
Verfahren <strong>und</strong> Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf<br />
den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt.<br />
V EIGENTUMSVORBEHALT, VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT<br />
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der<br />
Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller <strong>und</strong> uns unser Eigentum.<br />
2. Bei laufender Rechnung gilt dieser Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unseren jeweiligen Saldo.<br />
Der Besteller hat die ihm überlassenen Waren in ordnungsgemäßem Zustand zu halten <strong>und</strong><br />
ausreichend zu versichern. Er ist zur Weiterveräußerung in normalem Geschäftsverkehr berechtigt, eine<br />
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Im Falle der<br />
Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren auf Kredit hat er unsere Rechte zu sichern. Darüber hinaus<br />
tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns<br />
ab. Er hat auf unser Verlangen die zur Einziehung notwendigen Angaben über die abgetretenen<br />
Forderungen zu machen <strong>und</strong> dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Wird die Ware durch Dritte<br />
gefährdet, so hat uns der Besteller unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Kosten zur<br />
Beseitigung solcher Eingriffe gehen zu seinen Lasten.<br />
3. Der Besteller darf ferner die Vorbehaltsware mit einer anderen Sache verbinden <strong>und</strong> danach in<br />
ordentlichem Geschäftsgang über sie verfügen. Eine solche Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware<br />
nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung,<br />
Vermischung, Verbindung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden<br />
Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des<br />
Wertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung,<br />
Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen<br />
Sache gemäß §947 II BGB, so räumt er uns vertraglich im Verhältnis des Wertes unseres<br />
Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein <strong>und</strong> wird diese unentgeltlich für uns verwahren.<br />
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, <strong>und</strong> zwar gleichgültig in welchem Zustand,<br />
weiter veräußert, so gilt die vorstehend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der<br />
Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren Gegenstand der Veräußerung ist.<br />
Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bedingung zustehenden Sicherungen die zu sichernden<br />
Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers im Einzelfall voll bezahlte<br />
Lieferungen nach unserer Wahl freigeben. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass wir<br />
mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das<br />
Eigentum an der Vorbehaltsware auf die Besteller übertragen <strong>und</strong> abgetretene Forderungen dem<br />
Besteller zustehen.<br />
VI ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SONSTIGE VEREINBARUNGEN<br />
1. a) Erfüllungsort <strong>und</strong> der Gerichtsstand für Lieferungen <strong>und</strong> Zahlungen ist 77815 Bühl (Baden), auch<br />
wenn Verkäufe oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen sind. Für evtl.<br />
Rechtsstreitigkeiten gilt ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des<br />
Amtsgerichtes Bühl als vereinbart.<br />
b) Es gilt ausschließlich das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen<br />
Kaufgesetze.<br />
c) Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen <strong>und</strong> Angeboten zugr<strong>und</strong>e liegen, gelten<br />
durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Bei Widersprüchen mit<br />
Bedingungen des Vertragspartners haben sie Vorrang. Sie können von uns jederzeit geändert werden.<br />
Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen;<br />
sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.<br />
d) Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher<br />
Bestätigung.<br />
2. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer, die vorstehenden Bedingungen zuwiderlaufen, werden<br />
nicht anerkannt <strong>und</strong> sind somit ausgeschlossen. Schon jetzt wird Widerspruch gegen solche<br />
Bedingungen erhoben. Dieser Widerspruch gilt auch dann, wenn nach Eingang anderslautender<br />
Bedingungen eine besondere Ablehnung unsererseits nicht erfolgt.<br />
3. Teilweise Aufhebung der Bedingungen.<br />
Sollten einzelne Teile der vorstehenden <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong> durch Gesetz<br />
oder Sondervertrag wegfallen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, wird dadurch<br />
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong> nicht<br />
berührt. Alle Änderungen dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong> bedürfen der<br />
Schriftform.<br />
GUMMI-METALL-TECHNIK GmbH; Liechtersmatten 5; D-77815 Bühl; Tel.: +49(0)7223/804-0; Fax: +49(0)7223/21075; info@gmt-gmbh.de
VII ERGÄNZUNGEN ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BZW. SPEZIELLEN<br />
VERTRAGSBEDINGUNGEN<br />
Sollte eine Kennzeichnung der Artikel erforderlich sein, müssen wir Ihnen einen dem Aufwand<br />
entsprechenden Zuschlag berechnen.<br />
Wir bitten Sie, bei der Bestellung zu berücksichtigen, dass eine Toleranz von +/- 10 % in der<br />
Liefermenge akzeptiert werden muss. Die Disposition sollte vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser Bedingung<br />
durchgeführt werden.<br />
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. Verpackungskosten.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außer den zulässigen, keine weiteren Medien mit dem<br />
Werkstoff in Kontakt kommen dürfen, ggf. bitten wir um Konkretisierung <strong>und</strong> Abstimmung der Stoffe.<br />
Sofern keine anders lautenden - von beiden Seiten gegengezeichneten – Vereinbarungen vorliegen,<br />
erfolgt die Herstellung <strong>und</strong> Lieferung der <strong>GMT</strong>-Produkte ausschließlich zu den Bedingungen der <strong>GMT</strong>.<br />
Die Gewährleistungsfrist für <strong>GMT</strong>-Produkte beträgt 24 Monate nach Inbetriebnahme bzw. 36 Monate<br />
nach Gefahrübergang. Die Entwicklung erfolgt auf Basis der im Auftragsstadium bekannten Daten <strong>und</strong><br />
Werte, einer Änderung oder Ergänzung technischer Daten muss die Prüfung <strong>und</strong> Bestätigung durch<br />
<strong>GMT</strong> vorausgehen.<br />
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die im Pflichtenheft bzw. der Spezifikation <strong>und</strong> deren<br />
Einschränkung ausgewiesenen Daten. Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die<br />
Funktionsfähigkeit der Komponenten unter Berücksichtigung der Pflichtenhefte bzw. der<br />
eingeschränkten Lastenhefte.<br />
Keine Haftung besteht bei unsachgemäßer Lagerung, Montage, Bedienungs- <strong>und</strong><br />
Wartungsvorschriften, fehlerhafte Behandlung oder natürlicher Abnutzung. Die Gewährleistung ist<br />
verursacherabhängig, sie schließt direkte oder indirekte Schadensansprüche aus vorgenannten<br />
Gründen aus. Für die Handhabung der Komponenten gelten unsere Richtlinien zur Wartung, Kontrolle,<br />
Reinigung, Lagerung <strong>und</strong> Montage von <strong>Gummi</strong>-<strong>Metall</strong>-Teilen <strong>und</strong> <strong>Gummi</strong>formteilen.<br />
Berechtigte Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Ersatzlieferung zu schadhaften Teilen<br />
sowie auf die Montagekosten für deren Austausch. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche<br />
können nicht geltend gemacht werden. Für terminliche Verzögerungen aufgr<strong>und</strong> eines Schadens <strong>und</strong><br />
evtl. Folgekosten wird keine Verantwortung übernommen. Die Geltendmachung von<br />
Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung <strong>und</strong> Gewährleistung bezieht sich nur auf die<br />
durch <strong>GMT</strong> verschuldeten <strong>und</strong> zu vertretenden Schäden. Die Haftung beschränkt sich auf die<br />
schuldhaft verursachten Fertigungsfehler, für Schädigungen aufgr<strong>und</strong><br />
unzulässiger bzw. nicht den Lastangaben oder dem Lastkollektiv entsprechender Belastungsfälle<br />
übernimmt der Hersteller keine Verantwortung.<br />
Zur effizienten Gewährleistungsabwicklung <strong>und</strong> zur frühzeitigen Erkennung <strong>und</strong> Definition von<br />
Serienschäden kann <strong>GMT</strong> projektabhängig einen Vertrauensbereich vorschlagen. Liegen Ausfälle<br />
während der Gewährleistungszeit noch innerhalb des Vertrauensbereichs, so werden Teile durch <strong>GMT</strong><br />
ohne aufwendige Untersuchungen kostenlos ersetzt. Eventuell notwendige Austauschkosten trägt der<br />
AG. Mit dieser Regelung sollen die aus statistischen Gründen zu erwartenden Frühausfälle <strong>und</strong><br />
vereinzelte Produktionsmängel mit dem geringst möglichen Aufwand abgewickelt werden.<br />
Überschreiten Ausfälle während der Gewährleistungszeit diesen Vertrauensbereich, so werten die<br />
Parteien dies als Frühindikator für einen möglichen Serienschaden <strong>und</strong> vereinbaren entsprechende<br />
Untersuchungen. <strong>GMT</strong> <strong>und</strong> der AG werden bei der Untersuchung der Gründe für die Abweichung (z. B.<br />
zu geringe Belastbarkeit der Teile, zu hohe Belastungen im Feld, Fertigungsfehler, etc.) zusammen<br />
wirken. Art <strong>und</strong> Umfang der Untersuchungen werden zwischen den Partnern abgestimmt. Die<br />
Untersuchungskosten werden verschuldensabhängig von dem jeweils für die Abweichung<br />
verantwortlichen Vertragspartner übernommen.<br />
Ein Serienfehler liegt dann vor, wenn eine Fehlerhäufung an Liefergegenständen gleichen Typs<br />
innerhalb eines Projektauftrags des AG auftritt, die nachweislich auf denselben Konstruktions-,<br />
Produktions- oder Instruktionsfehler zurückgeführt werden kann. Ein Serienfehler liegt vor, wenn<br />
innerhalb eines zusammen hängenden Zeitraums von 6 Monaten Ausfallquoten nach folgender Staffel<br />
auftreten.<br />
> 5 % Ausfallquote bis 18 Monate nach Indienstsetzung des Objekts, längstens jedoch 36 Monate<br />
nach Gefahrenübergang<br />
> 10 % Ausfallquote bis 24 Monate nach Indienstsetzung des Objekts, längstens jedoch 36 Monate<br />
nach Gefahrenübergang.<br />
Im Gewährleistungsfall sind dem AG von <strong>GMT</strong> nur die Schäden zu ersetzen, die dem AG in<br />
ursächlichem Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln der Liefergegenstände entstehen. Der<br />
Schadenersatz für alle o. g. Leistungen ist auf eine Summe von 0,5 Mio. EURO begrenzt.<br />
Kosten für die Entdeckung <strong>und</strong> Bearbeitung eines Fehlers oder Mangels werden gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
anerkannt.<br />
Dem Hersteller ist die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist<br />
einzuräumen.<br />
Die Aussage zur Nutzungsdauer der Bauteile ist eine prognostizierte Größe, sie stellt einen Bestandteil<br />
der Produktbeschreibung dar, es besteht keine Übereinstimmung mit dem Gewährleistungszeitraum.<br />
Die Laufleistung oder Nutzungsdauer kann aufgr<strong>und</strong> der Unkenntnis über Details des tatsächlichen<br />
Einsatzes durch den Hersteller nicht konkretisiert werden. Eine Aussage zur Nutzungsdauer kann<br />
lediglich auf den Ergebnissen des Prüfstandslaufs bzw. Dauerschwingversuchs basieren.<br />
Untersuchungs-, Vertragsstrafen<br />
Der AG wird gelieferte Bauteile jeweils innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung auf offene Mängel<br />
hin untersuchen, über hierbei festgestellte Mängel wird der AG <strong>GMT</strong> jeweils unverzüglich<br />
benachrichtigen. Verspätet mitgeteilte Mängel werden nur nach detaillierter Prüfung <strong>und</strong> Beweisführung<br />
akzeptiert. Der <strong>GMT</strong> ist im Fall des Auftretens eines Mangels das Recht zur Nachbesserung innerhalb<br />
des je nach Anforderung durch den Mangel angemessenen Zeitraums einzuräumen. Korrekturen <strong>und</strong><br />
Nacharbeiten des AG ohne Abstimmung mit <strong>GMT</strong> gehen nicht zu Lasten von <strong>GMT</strong>. Die Verantwortung<br />
<strong>und</strong> Gewährleistung wird nicht von <strong>GMT</strong> übernommen.<br />
Verzug-, Vertragsstrafen<br />
Einer Vertragsstrafe für verspätete Lieferung stimmen wir nicht zu, die Berechnung eines<br />
Pauschalbetrags zur Feststellung von fehlerhaften Lieferungen können wir nicht akzeptieren.<br />
Prüfkosten<br />
Kosten für interne <strong>und</strong> externe Prüfungen sind in den Stückpreisen nicht enthalten, evtl. anfallende<br />
Prüfkosten müssen im Einzelfall festgelegt werden - soweit nicht bereits vereinbart.<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong><br />
GUMMI-METALL-TECHNIK GmbH; Liechtersmatten 5; D-77815 Bühl; Tel.: +49(0)7223/804-0; Fax: +49(0)7223/21075; info@gmt-gmbh.de