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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen - GMT | Gummi Metall ...

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I LIEFERUNGSBEDINGUNGEN<br />

1. Unsere Angebote sind freibleibend, Bestellungen werden hinsichtlich Art <strong>und</strong> Umfang der Lieferung<br />

erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.<br />

2. a) Die Preise gelten nur für die angefragte Menge <strong>und</strong> verstehen sich ausschließlich der dem<br />

Angebot zugr<strong>und</strong>eliegenden Bedingungen. Durch Versandanweisungen des Bestellers entstehende<br />

Kosten sind vom Besteller zu tragen.<br />

b) Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen<br />

sind, ab Werk.<br />

c) Die Waren reisen auf Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferung. Die Wahl des Versandweges<br />

<strong>und</strong> der Versandmittel erfolgt, sofern in der Bestellung keine ganz bestimmten Weisungen für den<br />

Versand gegeben sind, nach eigenem Ermessen, ohne Verantwortlichkeit für billigere Verfrachtung.<br />

d) Wir behalten uns vor, die Preise auf den Stand am Tage der Lieferung zu erhöhen, wenn<br />

einschneidende Materialpreise, Lohn- oder sonstige Kostenerhöhungen in der Zeit zwischen<br />

Auftragsbestätigung <strong>und</strong> Lieferung dieses erforderlich machen.<br />

e) Unsere Preise sind für Nachbestellung unverbindlich.<br />

f) Für geringere Mengen berechnen wir den Mindestrechnungsbetrag.<br />

3. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen <strong>und</strong> anderen Unterlagen behalten wir uns das<br />

Eigentums- <strong>und</strong> Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht<br />

werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen, Muster <strong>und</strong> andere Unterlagen sind auf Verlangen,<br />

oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, zurückzugeben.<br />

Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung uns übertragener Zeichnungen, Muster <strong>und</strong> Modelle oder<br />

sonstiger Unterlagen haftet der Besteller; zu einer Nachprüfung auf bestehendes Schutzrecht sind wir<br />

nicht verpflichtet. Der Besteller verpflichtet sich, uns unverzüglich aller hieraus entstehenden<br />

Ansprüchen Dritter freizustellen <strong>und</strong> uns den Ersatz aufgewendeter Kosten <strong>und</strong> des entgangenen<br />

Gewinns zu gewähren.<br />

4. Bei Auftragsannullierung bzw. Reduzierung werden alle bis dahin entstandenen Kosten, der<br />

entgangene Gewinn <strong>und</strong> evtl. Schadenersatzansprüche in Rechnung gestellt.<br />

5. a) Alle von uns in Angeboten, Bestätigungen etc. gemachten Angaben über die Lieferzeit werden<br />

nach bestem Ermessen gegeben, sie sind nur annähernd zu betrachten <strong>und</strong> gelten für uns in jeder<br />

Weise für unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Sie wird nach<br />

Möglichkeit eingehalten, jedoch berechtigen etwaige Verspätungen den Besteller nicht zum Rücktritt<br />

vom Vertrag oder zum Anspruch auf Vergütung von Schadensersatz.<br />

b) Teillieferungen sowie Abweichungen bis zu 10% über oder unter der Bestellmenge sind zulässig.<br />

c) Für Sonderanfertigungen mit gesonderter Materialbeschaffung können die Abweichungen bis zu 25%<br />

betragen. Bei Spezialartikeln ist der Verwendungszweck anzugeben <strong>und</strong> das, worauf es besonders<br />

ankommt – evtl. unter Beifügung von Passstücken –, damit bei der Fabrikation darauf Rücksicht<br />

genommen werden kann.<br />

d) Ausfallmuster können nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden. Der K<strong>und</strong>e ist<br />

verpflichtet, den Bef<strong>und</strong> sofort nach Eintreffen der Muster telefonisch oder fernschriftlich<br />

bekanntzugeben. Jede unnötige Verzögerung, die Maschinenstillstand verursacht, geht zu Lasten des<br />

K<strong>und</strong>en oder es müssen die in der Zwischenzeit angefertigten Teile übernommen werden.<br />

e) Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen <strong>und</strong> die<br />

gesamte Menge herzustellen. Bei Aufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist<br />

Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere<br />

Lieferungen des Vertrages.<br />

f) Stellt der Auftraggeber Materialien bei, so ist er verpflichtet, diese frei unserem Werk mit einer<br />

Mehrmenge von 10% rechtzeitig <strong>und</strong> in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.<br />

6. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch vermeidbare Abweichungen von physikalischen <strong>und</strong><br />

chemischen Größen sowie von Mustern <strong>und</strong> früheren Lieferungen vor. Weitergehende Abweichungen<br />

gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, aber keinen Anspruch auf<br />

Schadensersatz oder Gewinnentgang irgendwelcher Art.<br />

7. Geleistete Beiträge zu Einrichtungskosten <strong>und</strong> Kostenanteilen für Werkzeuge heben unser<br />

ausschließliches Eigentumsrecht an diesen Einrichtungen <strong>und</strong> Werkzeugen nicht auf; sie bleiben in<br />

jedem Fall unser Eigentum.<br />

8. Die Verpackung wird von uns nach bestem Ermessen gewählt, sie wird zu Selbstkostenpreisen<br />

berechnet, ebenso die durch Anweisung des Bestellers entstehenden Verpackungsmehrkosten;<br />

Verpackung jeglicher Art wird nicht zurückgenommen.<br />

9. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk bzw. Lieferwerk verlässt. Bei<br />

von Bestellern zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der<br />

Mitteilung der Versandbereitschaft über.<br />

II ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />

1. Unsere Rechnungen sind in bar zu zahlen. Wir gewähren bei Barzahlung innerhalb zehn Tagen nach<br />

Rechnungsdatum 2% Skonto; unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 30 Tagen nach<br />

Rechnungsdatum netto Kasse, Die Zahlung von Formen, Werkzeugen, Vorrichtungen <strong>und</strong> Vorarbeiten<br />

ist in bar ohne jeden Abzug zu leisten, sofort nach Erhalt der Rechnung. Alle nicht Warenlieferungen<br />

betreffenden Rechnungen sind ohne jeglichen Abzug sofort zahlbar. Bei Überschreitung der<br />

Zahlungsfrist können, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Zinsen in<br />

Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen B<strong>und</strong>esbank berechnet werden, ohne<br />

dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsfristüberschreitung ist der Verkäufer berechtigt, die<br />

weitere Erfüllung des Kontraktes zu verweigern, außerdem werden sämtliche Ansprüche aus der<br />

Geschäftsverbindung sofort fällig.<br />

2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung des Verkäufers; sie erfolgt zahlungshalber.<br />

Höchstlaufzeit für Wechsel ist 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskont, Wechselspesen,<br />

Wechselsteuer <strong>und</strong> ähnliche Abgaben ab 30 Tage nach Rechnungsdatum gehen zu Lasten des<br />

Käufers.<br />

3. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig<br />

verfügbar ist.<br />

4. Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich<br />

der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen <strong>und</strong> Kosten zu verwenden, <strong>und</strong> zwar in der Reihenfolge:<br />

Kosten, Zinsen, Hauptforderung.<br />

5. Zurückbehaltung <strong>und</strong> Aufrechnung seitens des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die<br />

Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt; dagegen können wir auch, ohne dass die<br />

Voraussetzungen der §§ 387, 390 BGB vorliegen, mit unseren Forderungen gegen Forderungen des<br />

Käufers an uns, an unsere Muttergesellschaft oder deren Tochtergesellschaft aufrechnen.<br />

6. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Lieferverpflichtung, den Käufer<br />

aber nicht von seiner Abnahmepflicht.<br />

7. Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer ungünstiger, erhalten wir<br />

über ihn eine nach unserer Entscheidung ungenügende Auskunft, oder erfolgt die Bezahlung fälliger<br />

Posten nicht bedingungsgemäß, so wird unsere Kaufpreisforderung auch im Falle einer St<strong>und</strong>ung sofort<br />

fällig. Außerdem sind wir berechtigt, sofortige Stellung von Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag<br />

zurückzutreten.<br />

III GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG<br />

1. Für unsere Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen übernehmen wir nur gemäß der nachfolgenden<br />

Bestimmungen Gewähr:<br />

a) Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch<br />

Ersatzlieferung auf. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer<br />

Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht<br />

eingehalten ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie bei Fehlen<br />

zugesicherter Eigenschaften kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl<br />

Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.<br />

Eigenmächtiges Nachbearbeiten <strong>und</strong> unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller<br />

Mängelansprüche zur Folge.<br />

Nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns ist der Besteller berechtigt nachzubessern oder zu sortieren<br />

<strong>und</strong> dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.<br />

Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden.<br />

b) Unsere Angaben zum Liefer- <strong>und</strong> Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße,<br />

Gewicht, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen <strong>und</strong> keine<br />

zugesicherten Eigenschaften dar, sie sind nur als annähernd zu betrachten; branchenübliche<br />

Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Abweichungen von Mustern<br />

oder früheren Lieferungen werden, soweit technisch angängig, vermieden. Änderungen im Rahmen des<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong><br />

für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem technischem Fortschritt dienen, <strong>und</strong> soweit<br />

der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird, behalten wir uns vor. Lediglich erhebliche<br />

Abweichungen begründen einen Gewährleistungs-anspruch gemäß Abs. 1 a).<br />

c) Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere nicht vor bei natürlichem Verschleiß oder bei<br />

nicht bei uns erfolgten Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung,<br />

oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im<br />

Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben.<br />

d) Für unsere Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen gelten in jedem Falle die gesetzlichen Untersuchungs- <strong>und</strong><br />

Rügepflichten sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen. Auf unser Verlangen wird der Besteller<br />

beanstandete Ware frachtfrei an uns zurücksenden; stellt sich die Mängelrüge in einem solchen Falle<br />

als berechtigt heraus, so gehen die Kosten der billigsten Rücksendung zu unseren Lasten.<br />

e) Für nicht neue Ware besteht keine Gewährleistungspflicht.<br />

2. Schadenersatzansprüche aller Art <strong>und</strong> gleich welchen Rechtsgr<strong>und</strong>es sind, auch aus Verschulden<br />

bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzungen <strong>und</strong> unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB)<br />

gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen <strong>und</strong> Betriebsangehörige, soweit gesetzlich<br />

zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort <strong>und</strong> Schrift<br />

<strong>und</strong> durch Versuche oder in sonstiger Weise; der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst<br />

die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Lieferungen an Dritte müssen vor<br />

Weitergabe auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden. Beanstandungen wegen Gewicht, Stückzahl <strong>und</strong><br />

Qualität der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach<br />

Eintreffen der Ware unter Beifügung der amtlichen beglaubigten Gewichtsdokumente schriftlich geltend<br />

gemacht werden.<br />

IV ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG<br />

Anwendung, Verwendung <strong>und</strong> Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im<br />

Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort <strong>und</strong><br />

Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, <strong>und</strong> befreit<br />

den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten<br />

Verfahren <strong>und</strong> Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf<br />

den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt.<br />

V EIGENTUMSVORBEHALT, VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT<br />

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der<br />

Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller <strong>und</strong> uns unser Eigentum.<br />

2. Bei laufender Rechnung gilt dieser Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unseren jeweiligen Saldo.<br />

Der Besteller hat die ihm überlassenen Waren in ordnungsgemäßem Zustand zu halten <strong>und</strong><br />

ausreichend zu versichern. Er ist zur Weiterveräußerung in normalem Geschäftsverkehr berechtigt, eine<br />

Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Im Falle der<br />

Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren auf Kredit hat er unsere Rechte zu sichern. Darüber hinaus<br />

tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns<br />

ab. Er hat auf unser Verlangen die zur Einziehung notwendigen Angaben über die abgetretenen<br />

Forderungen zu machen <strong>und</strong> dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Wird die Ware durch Dritte<br />

gefährdet, so hat uns der Besteller unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Kosten zur<br />

Beseitigung solcher Eingriffe gehen zu seinen Lasten.<br />

3. Der Besteller darf ferner die Vorbehaltsware mit einer anderen Sache verbinden <strong>und</strong> danach in<br />

ordentlichem Geschäftsgang über sie verfügen. Eine solche Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware<br />

nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung,<br />

Vermischung, Verbindung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden<br />

Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des<br />

Wertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung,<br />

Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen<br />

Sache gemäß §947 II BGB, so räumt er uns vertraglich im Verhältnis des Wertes unseres<br />

Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein <strong>und</strong> wird diese unentgeltlich für uns verwahren.<br />

Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, <strong>und</strong> zwar gleichgültig in welchem Zustand,<br />

weiter veräußert, so gilt die vorstehend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der<br />

Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren Gegenstand der Veräußerung ist.<br />

Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bedingung zustehenden Sicherungen die zu sichernden<br />

Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers im Einzelfall voll bezahlte<br />

Lieferungen nach unserer Wahl freigeben. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass wir<br />

mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das<br />

Eigentum an der Vorbehaltsware auf die Besteller übertragen <strong>und</strong> abgetretene Forderungen dem<br />

Besteller zustehen.<br />

VI ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SONSTIGE VEREINBARUNGEN<br />

1. a) Erfüllungsort <strong>und</strong> der Gerichtsstand für Lieferungen <strong>und</strong> Zahlungen ist 77815 Bühl (Baden), auch<br />

wenn Verkäufe oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen sind. Für evtl.<br />

Rechtsstreitigkeiten gilt ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des<br />

Amtsgerichtes Bühl als vereinbart.<br />

b) Es gilt ausschließlich das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen<br />

Kaufgesetze.<br />

c) Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen <strong>und</strong> Angeboten zugr<strong>und</strong>e liegen, gelten<br />

durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Bei Widersprüchen mit<br />

Bedingungen des Vertragspartners haben sie Vorrang. Sie können von uns jederzeit geändert werden.<br />

Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen;<br />

sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.<br />

d) Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher<br />

Bestätigung.<br />

2. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer, die vorstehenden Bedingungen zuwiderlaufen, werden<br />

nicht anerkannt <strong>und</strong> sind somit ausgeschlossen. Schon jetzt wird Widerspruch gegen solche<br />

Bedingungen erhoben. Dieser Widerspruch gilt auch dann, wenn nach Eingang anderslautender<br />

Bedingungen eine besondere Ablehnung unsererseits nicht erfolgt.<br />

3. Teilweise Aufhebung der Bedingungen.<br />

Sollten einzelne Teile der vorstehenden <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong> durch Gesetz<br />

oder Sondervertrag wegfallen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, wird dadurch<br />

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong> nicht<br />

berührt. Alle Änderungen dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong> bedürfen der<br />

Schriftform.<br />

GUMMI-METALL-TECHNIK GmbH; Liechtersmatten 5; D-77815 Bühl; Tel.: +49(0)7223/804-0; Fax: +49(0)7223/21075; info@gmt-gmbh.de


VII ERGÄNZUNGEN ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BZW. SPEZIELLEN<br />

VERTRAGSBEDINGUNGEN<br />

Sollte eine Kennzeichnung der Artikel erforderlich sein, müssen wir Ihnen einen dem Aufwand<br />

entsprechenden Zuschlag berechnen.<br />

Wir bitten Sie, bei der Bestellung zu berücksichtigen, dass eine Toleranz von +/- 10 % in der<br />

Liefermenge akzeptiert werden muss. Die Disposition sollte vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser Bedingung<br />

durchgeführt werden.<br />

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. Verpackungskosten.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außer den zulässigen, keine weiteren Medien mit dem<br />

Werkstoff in Kontakt kommen dürfen, ggf. bitten wir um Konkretisierung <strong>und</strong> Abstimmung der Stoffe.<br />

Sofern keine anders lautenden - von beiden Seiten gegengezeichneten – Vereinbarungen vorliegen,<br />

erfolgt die Herstellung <strong>und</strong> Lieferung der <strong>GMT</strong>-Produkte ausschließlich zu den Bedingungen der <strong>GMT</strong>.<br />

Die Gewährleistungsfrist für <strong>GMT</strong>-Produkte beträgt 24 Monate nach Inbetriebnahme bzw. 36 Monate<br />

nach Gefahrübergang. Die Entwicklung erfolgt auf Basis der im Auftragsstadium bekannten Daten <strong>und</strong><br />

Werte, einer Änderung oder Ergänzung technischer Daten muss die Prüfung <strong>und</strong> Bestätigung durch<br />

<strong>GMT</strong> vorausgehen.<br />

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die im Pflichtenheft bzw. der Spezifikation <strong>und</strong> deren<br />

Einschränkung ausgewiesenen Daten. Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die<br />

Funktionsfähigkeit der Komponenten unter Berücksichtigung der Pflichtenhefte bzw. der<br />

eingeschränkten Lastenhefte.<br />

Keine Haftung besteht bei unsachgemäßer Lagerung, Montage, Bedienungs- <strong>und</strong><br />

Wartungsvorschriften, fehlerhafte Behandlung oder natürlicher Abnutzung. Die Gewährleistung ist<br />

verursacherabhängig, sie schließt direkte oder indirekte Schadensansprüche aus vorgenannten<br />

Gründen aus. Für die Handhabung der Komponenten gelten unsere Richtlinien zur Wartung, Kontrolle,<br />

Reinigung, Lagerung <strong>und</strong> Montage von <strong>Gummi</strong>-<strong>Metall</strong>-Teilen <strong>und</strong> <strong>Gummi</strong>formteilen.<br />

Berechtigte Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Ersatzlieferung zu schadhaften Teilen<br />

sowie auf die Montagekosten für deren Austausch. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche<br />

können nicht geltend gemacht werden. Für terminliche Verzögerungen aufgr<strong>und</strong> eines Schadens <strong>und</strong><br />

evtl. Folgekosten wird keine Verantwortung übernommen. Die Geltendmachung von<br />

Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung <strong>und</strong> Gewährleistung bezieht sich nur auf die<br />

durch <strong>GMT</strong> verschuldeten <strong>und</strong> zu vertretenden Schäden. Die Haftung beschränkt sich auf die<br />

schuldhaft verursachten Fertigungsfehler, für Schädigungen aufgr<strong>und</strong><br />

unzulässiger bzw. nicht den Lastangaben oder dem Lastkollektiv entsprechender Belastungsfälle<br />

übernimmt der Hersteller keine Verantwortung.<br />

Zur effizienten Gewährleistungsabwicklung <strong>und</strong> zur frühzeitigen Erkennung <strong>und</strong> Definition von<br />

Serienschäden kann <strong>GMT</strong> projektabhängig einen Vertrauensbereich vorschlagen. Liegen Ausfälle<br />

während der Gewährleistungszeit noch innerhalb des Vertrauensbereichs, so werden Teile durch <strong>GMT</strong><br />

ohne aufwendige Untersuchungen kostenlos ersetzt. Eventuell notwendige Austauschkosten trägt der<br />

AG. Mit dieser Regelung sollen die aus statistischen Gründen zu erwartenden Frühausfälle <strong>und</strong><br />

vereinzelte Produktionsmängel mit dem geringst möglichen Aufwand abgewickelt werden.<br />

Überschreiten Ausfälle während der Gewährleistungszeit diesen Vertrauensbereich, so werten die<br />

Parteien dies als Frühindikator für einen möglichen Serienschaden <strong>und</strong> vereinbaren entsprechende<br />

Untersuchungen. <strong>GMT</strong> <strong>und</strong> der AG werden bei der Untersuchung der Gründe für die Abweichung (z. B.<br />

zu geringe Belastbarkeit der Teile, zu hohe Belastungen im Feld, Fertigungsfehler, etc.) zusammen<br />

wirken. Art <strong>und</strong> Umfang der Untersuchungen werden zwischen den Partnern abgestimmt. Die<br />

Untersuchungskosten werden verschuldensabhängig von dem jeweils für die Abweichung<br />

verantwortlichen Vertragspartner übernommen.<br />

Ein Serienfehler liegt dann vor, wenn eine Fehlerhäufung an Liefergegenständen gleichen Typs<br />

innerhalb eines Projektauftrags des AG auftritt, die nachweislich auf denselben Konstruktions-,<br />

Produktions- oder Instruktionsfehler zurückgeführt werden kann. Ein Serienfehler liegt vor, wenn<br />

innerhalb eines zusammen hängenden Zeitraums von 6 Monaten Ausfallquoten nach folgender Staffel<br />

auftreten.<br />

> 5 % Ausfallquote bis 18 Monate nach Indienstsetzung des Objekts, längstens jedoch 36 Monate<br />

nach Gefahrenübergang<br />

> 10 % Ausfallquote bis 24 Monate nach Indienstsetzung des Objekts, längstens jedoch 36 Monate<br />

nach Gefahrenübergang.<br />

Im Gewährleistungsfall sind dem AG von <strong>GMT</strong> nur die Schäden zu ersetzen, die dem AG in<br />

ursächlichem Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln der Liefergegenstände entstehen. Der<br />

Schadenersatz für alle o. g. Leistungen ist auf eine Summe von 0,5 Mio. EURO begrenzt.<br />

Kosten für die Entdeckung <strong>und</strong> Bearbeitung eines Fehlers oder Mangels werden gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

anerkannt.<br />

Dem Hersteller ist die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist<br />

einzuräumen.<br />

Die Aussage zur Nutzungsdauer der Bauteile ist eine prognostizierte Größe, sie stellt einen Bestandteil<br />

der Produktbeschreibung dar, es besteht keine Übereinstimmung mit dem Gewährleistungszeitraum.<br />

Die Laufleistung oder Nutzungsdauer kann aufgr<strong>und</strong> der Unkenntnis über Details des tatsächlichen<br />

Einsatzes durch den Hersteller nicht konkretisiert werden. Eine Aussage zur Nutzungsdauer kann<br />

lediglich auf den Ergebnissen des Prüfstandslaufs bzw. Dauerschwingversuchs basieren.<br />

Untersuchungs-, Vertragsstrafen<br />

Der AG wird gelieferte Bauteile jeweils innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung auf offene Mängel<br />

hin untersuchen, über hierbei festgestellte Mängel wird der AG <strong>GMT</strong> jeweils unverzüglich<br />

benachrichtigen. Verspätet mitgeteilte Mängel werden nur nach detaillierter Prüfung <strong>und</strong> Beweisführung<br />

akzeptiert. Der <strong>GMT</strong> ist im Fall des Auftretens eines Mangels das Recht zur Nachbesserung innerhalb<br />

des je nach Anforderung durch den Mangel angemessenen Zeitraums einzuräumen. Korrekturen <strong>und</strong><br />

Nacharbeiten des AG ohne Abstimmung mit <strong>GMT</strong> gehen nicht zu Lasten von <strong>GMT</strong>. Die Verantwortung<br />

<strong>und</strong> Gewährleistung wird nicht von <strong>GMT</strong> übernommen.<br />

Verzug-, Vertragsstrafen<br />

Einer Vertragsstrafe für verspätete Lieferung stimmen wir nicht zu, die Berechnung eines<br />

Pauschalbetrags zur Feststellung von fehlerhaften Lieferungen können wir nicht akzeptieren.<br />

Prüfkosten<br />

Kosten für interne <strong>und</strong> externe Prüfungen sind in den Stückpreisen nicht enthalten, evtl. anfallende<br />

Prüfkosten müssen im Einzelfall festgelegt werden - soweit nicht bereits vereinbart.<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong><br />

GUMMI-METALL-TECHNIK GmbH; Liechtersmatten 5; D-77815 Bühl; Tel.: +49(0)7223/804-0; Fax: +49(0)7223/21075; info@gmt-gmbh.de

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