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Rüstungsexportbericht 2000 - SIPRI

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Vermittlung von Waffengeschäften. Darüber hinaus ist die EU-Koordinierung zur Vorbereitung<br />

der VN-Kleinwaffenkonferenz von Bedeutung (siehe hierzu Abschnitt II.7.).<br />

Erwähnenswert ist im Übrigen die auf dem EU-US-Gipfel von Nizza am 17. Dezember <strong>2000</strong><br />

verabschiedete gemeinsame Erklärung der EU und der USA zu den Verantwortlichkeiten der<br />

Staaten und der Transparenz in Bezug auf Waffenexporte. In dieser Gipfelerklärung<br />

verpflichteten sich die USA und die EU, die höchstmöglichen Verhaltensstandards und besten<br />

Exportkontrollpraktiken zu fördern, einschließlich der Anwendung stringenter nationaler<br />

Exportkontrollen, zu einer genauen Prüfung der internen Situation des Käuferlandes sowie zur<br />

Verbesserung der Transparenz über Genehmigungserteilungen.<br />

4. Wassenaar-Arrangement<br />

Das seit 1996 bestehende Wassenaar-Arrangement (WA) 10 wurde gegründet, um einen Beitrag<br />

zur Verbesserung der internationalen Sicherheit und Stabilität zu leisten. Dies sollte durch eine<br />

möglichst weitgehende Harmonisierung der Politik der insgesamt 33 Teilnehmerstaaten,<br />

insbesondere bei Ausfuhren von konventionellen Rüstungsgütern sowie bei Ausfuhren von Dual<br />

use-Gütern, erreicht werden. Entsprechend sieht das WA vor, dass die Teilnehmerstaaten sich<br />

gegenseitig über erteilte Ausfuhrgenehmigungen unterrichten, soweit bestimmte<br />

Großwaffensysteme betroffen sind und diese an Nicht-Teilnehmerstaaten geliefert werden<br />

sollen. Im Bereich der Dual use-Güter sieht die Vereinbarung darüber hinaus Berichtspflichten<br />

über erteilte Genehmigungen und über Ablehnungen von Ausfuhranträgen vor.<br />

Im Gegensatz zum Dual use-Güter-Bereich, wo durch weitgehende Notifizierungspflichten<br />

schon ein großes Maß an Offenheit erreicht wurde, konnten im Bereich der Ausfuhren von<br />

Rüstungsgütern auch im Jahr <strong>2000</strong> keine Verhandlungsfortschritte bei der Ausweitung der<br />

Transparenzregelungen erreicht werden. Es gelang lediglich, Übereinkunft darüber zu erzielen,<br />

dass das nationale Exportkontrollrecht bestimmte Grundelemente hinsichtlich der Ausfuhr von<br />

tragbaren Luftabwehrsystemen sowie hinsichtlich des Umgangs mit militärischem<br />

Überschussmaterial enthalten sollte. Die Lage im Bereich der Rüstungsgüter innerhalb des WA<br />

wird von der Bundesregierung weiterhin als unzureichend eingeschätzt.<br />

5. VN-Waffenregister<br />

Im Mai 2001 wurde dem VN-Generalsekretariat die Meldung zum VN-Waffenregister 11 für das<br />

Jahr <strong>2000</strong> übermittelt 12 . Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, meldepflichtige Waffen<br />

(Großwaffensysteme) zum VN-Waffenregister zu melden, wobei keine Werte, sondern lediglich<br />

Stückzahlen erfasst werden 13<br />

Die Bundesrepublik Deutschland meldete an das VN-Waffenregister die Ausfuhr der<br />

entsprechenden Rüstungsgüter, überwiegend aus Beständen der Bundeswehr. Die im Jahr <strong>2000</strong><br />

gemeldeten 199 Kriegswaffen gingen in folgende Länder:<br />

10<br />

Im Internet: http://www.wassenaar.org.<br />

11<br />

Informationen hierzu im Internet unter: http://www.un.org/Depts/dda/CAB/register.htm.<br />

12<br />

Siehe Anlage 4.<br />

13<br />

. Die Waffen werden in folgende sieben Kategorien unterteilt: Kampfpanzer, sonstige gepanzerte<br />

Kampffahrzeuge, Artilleriesysteme ab Kaliber 100 mm, Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe ab<br />

750 t oder ausgerüstet mit Flugkörpern oder Torpedos ab 25 km Reichweite und Flugkörper oder<br />

Abfeuereinrichtungen ab 25 km Reichweite.<br />

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