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Bestellformular mit AGB - CAR GmbH

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<strong>AGB</strong> akzeptieren<br />

Ich habe die Allgemeine Geschäftsbedingungen (<strong>AGB</strong>) gelesen und erkläre mich <strong>mit</strong> diesen einverstanden<br />

Datenschutzerklärung akzeptieren<br />

Ich habe die ALLDATA Datenschutzerklärung gelesen und willige in die Erhebung, Verarbeitung und<br />

Über<strong>mit</strong>tlung meiner Daten durch ALLDATA zum Zwecke der Durchführung der vertraglichen Vereinbarung<br />

<strong>mit</strong> ALLDATA und zu den in der Datenschutzerklärung aufgeführten Zwecken zu.<br />

Senden Sie dieses Formular an: info@alldata.com oder per Fax an: 0221-5694200.<br />

In Kürze erhalten Sie eine Bestätigung. Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen und<br />

verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird!<br />

Rückfragen: info@alldata.com. oder 0221-53410700<br />

ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong>, Kaiser-Wilhelm-Ring 27–29, 50672 Köln<br />

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ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“) Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />

ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“)<br />

Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />

Achtung: Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe dieses urheberrechtlich geschützten Werks ist rechtswidrig.<br />

1. Anwendbarkeit dieser Nutzungsbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die ALLDATA <strong>mit</strong> Ihnen („Sie“/„Lizenznehmer“)<br />

schließt. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, auch wenn die Geltung der Nutzungsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart wird. Nutzungsbedingungen<br />

oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lizenznehmer oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn ALLDATA ihrer Geltung im<br />

Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.<br />

2. Vertragsschluss. Der Lizenznehmer kann aus dem Sortiment von ALLDATA online Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb<br />

legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er eine verbindliche Bestellung (Angebot) hinsichtlich<br />

der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Lizenznehmer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung<br />

kann jedoch nur abgegeben und über<strong>mit</strong>telt werden, wenn der Lizenznehmer durch Klicken auf den Button „<strong>AGB</strong> akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen<br />

akzeptiert und dadurch in seine Bestellung aufgenommen hat<br />

ALLDATA schickt daraufhin dem Lizenznehmer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Lizenznehmers nochmals<br />

aufgeführt wird und die der Lizenznehmer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich,<br />

dass die Bestellung des Lizenznehmers bei ALLDATA eingegangen ist und stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe<br />

der Annahmeerklärung durch ALLDATA zustande, die <strong>mit</strong> einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.<br />

3. Lizenz. ALLDATA räumt Ihnen nach Maßgabe dieser Bestimmungen (die „Bedingungen“) das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und<br />

zeitlich auf die Laufzeit gemäß des jeweiligen Vertrags begrenzte Recht zur Nutzung („Lizenz“) eines bestimmten oder bestimmter ALLDATA Produkte (das<br />

„Vertragsprodukt“) ein, die dem Lizenznehmer durch ALLDATA nach diesen Bedingungen nebst Daten (die „Vertragsdaten“) und Dokumentation (die „Vertragsdokumentation“)<br />

zur Verfügung gestellt werden. ALLDATA ist und bleibt im Verhältnis zum Lizenznehmer Eigentümer/Inhaber aller Rechte und Ansprüche<br />

an Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation, insbesondere aller hierin enthaltenen Urheber-, Verwertungs-, Markenrechte und sonsitgen<br />

gewerblichen Schutzrechte. Das Recht des Lizenznehmers besteht allein in einem eingeschränkten Nutzungsrecht an Vertragsprodukt, Vertragsdaten und<br />

Vertragsdokumentation gemäß diesen Bedingungen. Sie erkennen hier<strong>mit</strong> an, dass Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation geschützte und<br />

vertrauliche Informationen von ALLDATA sowie Betriebsgeheimnisse von ALLDATA darstellen. Sie erkennen an, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten<br />

Daten und der Datenbank um urheberrechtlich geschützte Werke und eine urheberrechtlich geschützte Datenbank nach §§ 2, 4 Absatz 1 und 2 UrhG handelt.<br />

Ihnen werden an den Daten und der Datenbank keinerlei weitergehende Rechte eingeräumt als ausdrücklich vereinbart.<br />

Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation dürfen nur durch den Lizenznehmer und nur im beruflichen Rahmen verwendet werden, d.h., sie<br />

dürfen nur innerhalb Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Gesellschaft an Ihrem Standort und nur gegenüber dem Endnutzer verwendet werden; sie dürfen hingegen<br />

nicht von, für oder in Zusammenhang <strong>mit</strong> anderen Unternehmen, Personen oder Organisationen oder im Rahmen einer anderen gewerblichen Nutzung als<br />

der des Lizenznehmers verwendet werden. Sie dürfen keine Informationen oder Daten, die er von ALLDATA empfangen hat, an Werkstätten oder irgendwelche<br />

anderen intermediäre Dritte zum Zwecke der Nutzung durch deren Endnutzer weitergeben; sie dürfen auch keine technische Unterstützung leisten, die Informationen<br />

für solche intermediären Dritten bereitstellt.<br />

Die vertragsgemäße Nutzung durch den Lizenznehmer umfasst den Zugang zu dem und das Anzeigen des Vertragsprodukts.<br />

Des Weiteren ist der Lizenznehmer berechtigt, während der Nutzung des Vertragsprodukt Artikel, Bilder und Diagramme, die im/vom Vertragsprodukt angezeigt<br />

werden nach Maßgabe der Ziffer 4 (unten) auszudrucken, soweit ALLDATA hierzu keine anderweitigen Vorgaben macht (z. B. im Vertragsprodukt selbst).<br />

Im Übrigen ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, selbst oder durch Beauftragung oder Ermächtigung eines Dritten<br />

a) zugrundeliegende Ideen oder Algorithmen des Vertragsprodukts, der Vertragsdaten und/oder der Vertragsdokumentation <strong>mit</strong>telbar oder un<strong>mit</strong>telbar<br />

aufzudecken,<br />

b) Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation zu modifizieren, zu übersetzen, oder auf deren Grundlage abgeleitete Werke<br />

zu erzeugen,<br />

c) das Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation ganz oder teilweise zu kopieren , zu vermieten, zu leasen, zu verliehen, zu<br />

vertreiben, zu veräußern, öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Rechte hieran abzutreten, unterzulizenzieren oder anderweitig<br />

zu übertragen,<br />

d) Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Gestattung von ALLDATA und Zahlung<br />

der für diese Nutzung jeweils geltenden Gebühren<br />

(i) in einem Weitverkehrsnetz (WAN-Netz) oder<br />

(ii) für einen Zugriff außerhalb des Standorts („remote access“) zu nutzen oder einer solchen Nutzung zugänglich zu machen,<br />

e) auf Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation von mehr Rechnern, Arbeitsstationen oder „Netzknoten“ als ausdrücklich<br />

nach dem abgeschlossenen Servicevertrag zulässig zuzugreifen, oder<br />

f) eigentumsrechtliche Hinweise oder Etiketten von Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation oder andere der Programmidentifikation<br />

dienende Hinweise zu entfernen.<br />

Des Weiteren ist dem Lizenznehmer eine Verwendung von Spider-Software, Roboter-Software, Crawlern oder anderen automatischen Vorrichtungen oder manuellen<br />

Verfahren zum Überwachen oder Kopieren des Vertragsprodukts, von Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation ohne vorherige schriftliche Gestattung<br />

von ALLDATA untersagt, soweit nicht gesetzlich zulässig (insbesondere nach § 69 d Abs. 3 UrhG). Der Lizenznehmer ist verpflichtet, einen geeigneten, dem<br />

jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Schutzmechanismus gegen Veränderungen oder Manipulationen der ALLDATA Daten (Firewall) zu installieren. Der<br />

Lizenznehmer muss insbesondere sicherstellen, dass eine Veränderung oder ein systematisches Auslesen der ALLDATA Daten, insbesondere deren Download durch<br />

externe Dritte, technisch nicht möglich ist.<br />

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ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“) Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />

Der Lizenznehmer ist berechtigt, geringfügige Teile von aus den Vertragsprodukten, Vertragsdaten oder der Vertragsdokumentation stammendem Material<br />

wiederzugeben und/oder zu drucken, sofern<br />

a) das Material allein zur Information von Mitarbeitern und/oder Kunden des Lizenznehmers verwendet wird und<br />

b) der Lizenznehmer die Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise nicht von diesem Material entfernt oder diese Hinweise verschleiert.<br />

Darüber hinaus dürfen keine Teile von Vertragsprodukt( -en), Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation vervielfältigt, (neu) veröffentlicht, kopiert,<br />

übertragen oder anderweitig in irgendeiner Form oder Weise wiedergegeben, verbreitet, weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt<br />

insbesondere auch für daraus gewonnene Materialien und den zugrundeliegenden Code. Aus Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation<br />

stammendes Material darf in keinem Fall ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von ALLDATA in einer Datenbank gespeichert werden, es sei denn für eigene<br />

Archivierungszwecke.<br />

4. Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise beinhalten die jeweils anwendbare Mehrwertsteuer.<br />

In wiederkehrenden Abständen zu zahlende Entgelte sind jeweils am 3. Werktag eines Monats fällig soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas abweichendes vereinbart<br />

ist. Alle Zahlungen des Lizenznehmer haben auf das jeweils in der Auftragsbestätigung angegebene Konto per Überweisung oder Dauerauftrag zu erfolgen.<br />

Wenn und soweit sich ALLDATAs Kosten für die Bereithaltung und Aktualisierung eines Produkts erhöhen (z.B. wegen erhöhter Entgeltforderungen von Lizenzgebern<br />

von ALLDATA, erhöhter Arbeitskosten, erhöhter Kosten für Hosting und/oder Konnektivität von Datenbankprodukten oder durch Kosten notwendiger<br />

Updates oder Erneuerungen von Hardware zum Betrieb von Datenbankprodukten oder erhöhter Forderungen seiner Zulieferer), ist ALLDATA berechtigt, den<br />

Preis für die Zukunft maximal einmal pro Jahr proportional und um höchstens 6% des zuvor geltenden Preises <strong>mit</strong> Wirkung sechs (6) Wochen nach dem Zeitpunkt,<br />

zu dem ALLDATA dem Lizenznehmer die Preiserhöhung <strong>mit</strong>geteilt hat, zu erhöhen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Lizenznehmer berechtigt, den Vertrag<br />

<strong>mit</strong> sofortiger Wirkung zu kündigen. Erklärt der Kunde innerhalb dieser sechs Wochen keine Kündigung, gilt der Vertrag <strong>mit</strong> den geänderten Preisen fort.<br />

5. Updates; Datenerfassung und -nutzung. ALLDATA aktualisiert Vertragsprodukt laufend (jeweils „Update“ genannt). Alle Updates gelten als Teil des<br />

Vertragsprodukts.<br />

Um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer Updates erhält, die zu seinem Betriebssystem und zu der Hardware passen, <strong>mit</strong> der das Vertragsprodukt verwendet<br />

wird („Systeminformationen“), wird ALLDATA von Zeit zu Zeit bestimmte Informationen aus diesem Betriebssystem und der Hardware extrahieren. ALLDATA<br />

wird die Systeminformationen nur im Einklang <strong>mit</strong> seiner Datenschutzerklärung, die unter https://app.alldata.com/euro_web/legal/policy abrufbar ist, und nur<br />

dazu verwenden,<br />

(i) das Vertragsprodukt und andere durch ALLDATA angebotene Produkte und Leistungen zu verbessern, und<br />

(ii) die Einhaltung dieser Bedingungen zu prüfen.<br />

Der Lizenznehmer erkennt hier<strong>mit</strong> an, dass ALLDATA während der Nutzung des Vertragsprodukts zur Erfassung von nicht personenbezogenen Informationen über<br />

(i) die Art der Nutzung des Vertragsprodukts und<br />

(ii) Produktinformationen, auf die der Lizenznehmer zugreift, und<br />

(iii) die Ergebnisse, die der Lizenznehmer aus der Anwendung der Produktinformationen erhält, („nicht personenbezogene Informationen“)<br />

berechtigt ist.<br />

ALLDATA ist berechtigt, die nicht personenbezogenen Informationen <strong>mit</strong> anderen nicht personenbezogenen Informationen zu vermischen, die durch ALLDATA<br />

im Rahmen der Nutzung von Leistungen und Produkten wie des Vertragsprodukts erfasst werden. ALLDATA wird diese Informationen nur zusammengefasst<br />

oder in nicht identifizierbarer Weise verwenden, um Entwicklungen bei der Verwendung von ALLDATA Produkten und Leistungen zu analysieren und ALLDATA<br />

Produkte und Leistungen zu verwalten, sowie soweit dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen ALLDATA und dem Lizenznehmer erforderlich ist.<br />

DER LIZENZNEHMER ERKENNT HIERMIT AN, DASS DAS VERTRAGSPRODUKT PROGRAMME ENTHALTEN KANN (EINSCHLIESSLICH COOKIES), DIE AUF DEM<br />

RECHNER DES LIZENZNEHMERS ABGELEGT WERDEN UND EINE VERBINDUNG MIT DEM INTERNET HERSTELLEN MIT DEM ZWECK, DIE SICHERHEIT ZU<br />

VERBESSERN ODER ZU AKTIVIEREN, DAS VERTRAGSPRODUKT, DIE VERTRAGSDATEN UND DAZUGEHÖRIGE LEISTUNGEN BEREITZUSTELLEN UND/ODER DIESE<br />

ZU VERBESSERN. DER LIZENZNEHMER ERMÄCHTIGT ALLDATA HIERMIT ZU DIESEN MASSNAHMEN. DURCH ALLDATA ERFASSTE INFORMATIONEN WERDEN<br />

NICHT AN DRITTE ZUM ZWECKE DER WERBUNG WEITERGEGEBEN UND UNTERLIEGEN ALLDATA’S DATENSCHUTZERKLÄRUNG.<br />

6. Abgaben. Alle Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungssteuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die sich aus dem Erwerb oder der Nutzung von Vertragsprodukt,<br />

Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation durch den Lizenznehmer ergeben, sind ausschließlich durch diesen selbst zu tragen. Sofern ALLDATA derartige<br />

Zahlungen leistet, wird der Lizenznehmer ALLDATA alle entsprechenden Zahlungen auf Verlangen unverzüglich erstatten.<br />

7. Gewährleistung. ALLDATA sorgt für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsprodukts während der Laufzeit des<br />

zwischen ALLDATA und dem Lizenznehmer geschlossenen Servicevertrags. Die Haftung für Mängel, die bei Vertragsabschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.<br />

Für Fehler des Vertragsprodukts, die auf einer Änderung des Vertragsprodukts durch den Lizenznehmer oder eines durch ihn Beauftragten oder<br />

Bevollmächtigten beruhen, ist die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Es steht dem Lizenznehmer frei, nachzuweisen, dass die von ihm bzw. auf seine<br />

Veranlassung hin durchgeführten Fehlerbeseitigungen oder sonstigen Änderungen für einen Mangel nicht ursächlich sind. Ihnen ist bekannt, dass die Daten<br />

von den Automobilherstellern stammen, von ALLDATA nicht auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und fehlende Aktualität überprüft werden können.<br />

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, ALLDATA Mängel des Vertragsprodukts nach deren Entdeckung unverzüglich anzuzeigen und die Zeit des Auftretens des<br />

Mangels und die näheren Umstände zu beschreiben. Ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich ein<br />

Mangel später zeigt. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt <strong>mit</strong> dem Zeitpunkt, zu dem der<br />

Lizenznehmer Zugang zum Vertragsprodukt erhalten hat.<br />

8. Datenrichtigkeit und/oder -vollständigkeit. ALLDATA trägt eine Vielzahl unterschiedlicher Informationen zusammen, die aus unterschiedlichen Quellen<br />

stammen und auf Angaben Dritter beruhen. Aus diesem Grunde übernimmt ALLDATA keine Gewähr dafür, dass das Vertragsprodukt (insbesondere auch au-<br />

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ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“) Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />

tomatische Downloads und Updates), die Vertragsdaten oder Vertragsdokumentation oder sonstige Informationen, die im Zusammenhang da<strong>mit</strong> bereitgestellt<br />

werden, richtig und/oder vollständig sind. ALLDATA haftet in diesen Fällen nur für durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstandene<br />

Schäden und/oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. ALLDATA wird sich jedoch nach kaufmännisch angemessenen Kräften bemühen, richtige<br />

und vollständige Vertragsdaten bereitzustellen.<br />

9. Haftung. ALLDATA haftet nur bei durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen verursachte Schäden, für die Verletzung von Leben, Leib oder<br />

Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwaigen von ALLDATA ausdrücklich und schriftlich übernommenen Garantie.<br />

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von ALLDATA der Höhe nach<br />

begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, sofern nicht Leben, Leib oder Gesundheit verletzt wurden.<br />

Dem Lizenznehmer hat im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für die regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen und im Falle eines<br />

vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. ALLDATA haftet für Verlust von Daten nur nach den oben dargestellten<br />

Maßgaben und nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.<br />

Eine weitergehende Haftung von ALLDATA besteht nicht. Insbesondere haftet ALLDATA nicht für anfängliche Mängel, soweit nicht die vorgenannten<br />

Voraussetzungen vorliegen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von ALLDATA.<br />

Es obliegt dem Lizenznehmer selbst, sich in Bezug auf alle rechtlichen Vorgaben für die berufliche oder persönliche Nutzung des Vertragsprodukts rechtlich<br />

beraten zu lassen und diese Vorgaben einzuhalten. Ferner obliegt es dem Lizenznehmer, zwecks Onlinezugang zu den Vertragsprodukten oder Vertragsdaten<br />

für eine Internetanbindung durch einen Internet Service Provider („ISP“) zu sorgen. ALLDATA ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR BETRIEBSAUSFÄLLE ODER<br />

ANTWORTZEITVERZÖGERUNGEN, DIE DEM INTERNET, TELEKOMMUNIKATIONSSYSTEMEN ODER TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTEN, RECHNERN ODER NET-<br />

ZEN DES LIZENZNEHMERS, SEINEN ISPs ODER SONSTIGEN GRÜNDEN, FÜR DIE ALLDATA NACH DEN OBEN AUFGEFÜHRTEN MASSSTÄBEN NICHT VERANT-<br />

WORTLICH IST, GESCHULDET SIND.<br />

10. Schutz des Vertragsprodukts und Vertraulichkeit. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Vertragsprodukt durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff<br />

durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere etwaige Kopien des Vertragsprodukts an einem geschützten Ort zu verwahren. Vertragsprodukt, Vertragsdaten<br />

und Vertragsdokumentation stellen geschützte und vertrauliche Informationen von ALLDATA sowie Betriebsgeheimnisse von ALLDATA dar, welche der Lizenznehmer<br />

gegenüber Dritten nicht offenbaren darf.<br />

Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen in Zusammenhang <strong>mit</strong> einer Bestellung offenbart oder sonst<br />

zugänglich werden, Stillschweigen zu wahren. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss des<br />

Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche<br />

Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht<br />

werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf unanfechtbare Anordnung eines<br />

zuständigen Gerichtes oder einer zuständigen Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete<br />

Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. Die Parteien werden nur solchen Beratern<br />

Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags<br />

entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen<br />

legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem<br />

Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.<br />

11. Schadloshaltung. Soweit rechtlich zulässig und erlaubt, hält der Lizenznehmer ALLDATA von allen Schäden, Haftungen und Verlusten frei und schadlos<br />

und verteidigt ALLDATA gegenüber allen Ansprüchen, Klagen und sonstigen gegen ALLDATA eingeleiteten Verfahren, soweit diese auf der Nutzung, dem<br />

Missbrauch, dem Kopieren oder Vertreiben von Vertragsprodukten, Vertragsdaten oder Vertragsdokumentation durch den Lizenznehmer beruhen oder da<strong>mit</strong><br />

im Zusammenhang stehen, vorausgesetzt, ALLDATA unterrichtet den Lizenznehmer entsprechend und leistet ihm in angemessenem Rahmen Unterstützung bei<br />

der Verteidigung. Der Lizenznehmer übernimmt alle daraus entstehenden Schadenersatzleistungen, Kosten, Verluste und Belastungen. Der Lizenznehmer hält<br />

ALLDATA schadlos bei Verwendungen des Vertragsprodukts durch den Lizenznehmer, von denen ALLDATA oder ihre Lieferanten oder Anbieter von Leistungen<br />

oder Daten geschädigt werden.<br />

12. Beendigung. Die Lizenz endet automatisch bei einem wesentlichen Verstoß durch den Lizenznehmer gegen diese Bedingungen; in diesem Fall werden alle<br />

dem Lizenznehmer erteilten Nutzungsrechte unwirksam und fallen automatisch an ALLDATA zurück. Zu den wesentlichen Verstößen zählen insbesondere auch<br />

Verstöße gegen Vereinbarungen über die Bezahlung einer Rechnung von ALLDATA bei Fälligkeit, die unter Ziffer 2-4 genannten Bestimmungen zur Nutzung<br />

von Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation, und alle anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.<br />

Bei Beendigung oder Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer alle etwaigen Kopien des Vertragsprodukts, die Vertragsdaten und die Vertragsdokumentation<br />

nebst etwaiger Kopien unabhängig vom Grund der Beendigung bzw. des Ablaufs der Lizenz unverzüglich an ALLDATA zurückzugeben oder zu vernichten und<br />

die Nutzung unverzüglich und vollständig einzustellen.<br />

13. Validierung. Ist das Vertragsprodukt nicht ordnungsgemäß lizenziert, kann seine Funktion beeinträchtigt sein. ALLDATA kann den aktuellen Zugang zu<br />

Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation und/oder den künftigen Zugang hierzu einstellen, sofern ALLDATA feststellt, dass der Lizenznehmer<br />

gegen diese Bedingungen oder gegen Bestimmungen des Servicevertrags verstoßen hat, und der Lizenznehmer das beanstandete Verhalten nach<br />

Abmahnung nicht abstellt.<br />

14. Verschiedenes. Unterlässt es eine Partei, ein hierin vorgesehenes Recht in irgendeiner Hinsicht geltend zu machen, so gilt dies nicht als Verzicht auf die<br />

Geltendmachung etwaiger weiterer Rechte aus diesen Bedingungen.<br />

Erweist sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als undurchsetzbar oder unwirksam, so wird diese Bestimmung insoweit eingeschränkt oder entfernt, als<br />

dies erforderlich ist, da<strong>mit</strong> der Vertrag ansonsten unverändert wirksam bleibt.<br />

Diese Bedingungen und der zwischen dem Lizenznehmer und ALLDATA bestehende Vertrag (insbesondere eines, aber nicht begrenzt auf einen, Datennut-<br />

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ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“) Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />

zungsvertrag oder ähnlichen Vertrag, der Preise, Zahlungs- und Subskriptionsbedingungen spezifizieren kann) und die hieraus resultierenden Rechte können<br />

vom Lizenznehmer nicht abgetreten, übertragen oder unterlizenziert werden, es sei denn <strong>mit</strong> vorheriger schriftlicher Gestattung von ALLDATA und vorbehaltlich<br />

der Zahlung einer etwaigen dann aktuellen Übertragungsgebühr an ALLDATA.<br />

Diese Bedingungen und etwaige andere Vereinbarungen (insbesondere eines, aber nicht begrenzt auf einen, Datennutzungsvertrag oder ähnlichen Vertrag, der<br />

Preise, Zahlungs- und Subskriptionsbedingungen spezifizieren kann) zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss<br />

der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Angelegenheiten oder Streitigkeiten aus oder<br />

im Zusammenhang <strong>mit</strong> diesen Bedingungen und etwaiger weiterer zwischen den Parteien geschlossener Verträgen ist Köln.<br />

Diese Bedingungen geben die gegenseitigen Abmachungen der Parteien vollständig und ausschließlich wieder, sofern sie nicht durch einen anderen zwischen<br />

den Parteien geschlossenen Vertrag ergänzt werden. Alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Benachrichtigungen und sonstigen Abmachungen<br />

in Bezug auf den Vertragsgegenstand werden durch diese Bedingungen ersetzt und aufgehoben.<br />

Änderungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Klausel selbst bedürfen der Schriftform oder der Textform (z.B. Email). Alle nach diesen Bedingungen<br />

vorgesehenen Benachrichtigungen bedürfen der Schriftform oder der Textform (z.B. Email).<br />

Das Vertragsprodukt kann (Re-)Exportrestriktionen unterliegen, z. B. der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Europäischen Union. Sofern eine Weiterveräußerung<br />

oder sonstige Ausfuhr nach den übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen zulässig ist, hat der Lizenznehmer diese (Re-) Exportrestriktionen<br />

zu beachten.<br />

Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der ALLDATA statthaft.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.<br />

Soweit gesetzlich zulässig vereinbaren die Parteien für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem zwischen den Parteien bestehenden<br />

Vertrag die ausschließliche Zuständigkeit der für den Geschäftssitz von ALLDATA zuständigen Gerichte, derzeit Köln.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen<br />

hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen unverzüglich durch<br />

solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen zu ersetzen, die dem <strong>mit</strong> den unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen verfolgten Zweck<br />

wirtschaftlich entsprechen.<br />

15. Änderung dieser Bedingungen durch ALLDATA. ALLDATA kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern. ALLDATA wird die jeweils aktuelle Fassung<br />

diese Bedingungen unter www.alldataeurope.com bereitstellen und den Lizenznehmer über die Änderung informieren. Widerspricht der Lizenznehmer der<br />

Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung der Änderung, gelten die neuen Bedingungen als zwischen den Parteien vereinbart. Auf Ihre Bestellung<br />

finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung<br />

in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall sie auch auf Bestellungen<br />

Anwendung finden, die Sie zuvor getätigt haben).<br />

RECHTLICHER HINWEIS<br />

Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Materialien, insbesondere Bilder und Grafiken von Kraftfahrzeugen oder anderer Produkte sind Eigentum des jeweiligen<br />

Herstellers. Eine unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung, Modifikation oder öffentliche Zugänglichmachung dieser Materialien ist untersagt.<br />

Die empfohlenen Reparaturzeiten gelten für den nachgelagerten Reparaturmarkt.<br />

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