Bestellformular mit AGB - CAR GmbH
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<strong>AGB</strong> akzeptieren<br />
Ich habe die Allgemeine Geschäftsbedingungen (<strong>AGB</strong>) gelesen und erkläre mich <strong>mit</strong> diesen einverstanden<br />
Datenschutzerklärung akzeptieren<br />
Ich habe die ALLDATA Datenschutzerklärung gelesen und willige in die Erhebung, Verarbeitung und<br />
Über<strong>mit</strong>tlung meiner Daten durch ALLDATA zum Zwecke der Durchführung der vertraglichen Vereinbarung<br />
<strong>mit</strong> ALLDATA und zu den in der Datenschutzerklärung aufgeführten Zwecken zu.<br />
Senden Sie dieses Formular an: info@alldata.com oder per Fax an: 0221-5694200.<br />
In Kürze erhalten Sie eine Bestätigung. Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen und<br />
verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird!<br />
Rückfragen: info@alldata.com. oder 0221-53410700<br />
ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong>, Kaiser-Wilhelm-Ring 27–29, 50672 Köln<br />
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ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“) Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />
ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“)<br />
Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />
Achtung: Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe dieses urheberrechtlich geschützten Werks ist rechtswidrig.<br />
1. Anwendbarkeit dieser Nutzungsbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die ALLDATA <strong>mit</strong> Ihnen („Sie“/„Lizenznehmer“)<br />
schließt. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, auch wenn die Geltung der Nutzungsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart wird. Nutzungsbedingungen<br />
oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lizenznehmer oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn ALLDATA ihrer Geltung im<br />
Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.<br />
2. Vertragsschluss. Der Lizenznehmer kann aus dem Sortiment von ALLDATA online Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb<br />
legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er eine verbindliche Bestellung (Angebot) hinsichtlich<br />
der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Lizenznehmer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung<br />
kann jedoch nur abgegeben und über<strong>mit</strong>telt werden, wenn der Lizenznehmer durch Klicken auf den Button „<strong>AGB</strong> akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen<br />
akzeptiert und dadurch in seine Bestellung aufgenommen hat<br />
ALLDATA schickt daraufhin dem Lizenznehmer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Lizenznehmers nochmals<br />
aufgeführt wird und die der Lizenznehmer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich,<br />
dass die Bestellung des Lizenznehmers bei ALLDATA eingegangen ist und stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe<br />
der Annahmeerklärung durch ALLDATA zustande, die <strong>mit</strong> einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.<br />
3. Lizenz. ALLDATA räumt Ihnen nach Maßgabe dieser Bestimmungen (die „Bedingungen“) das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und<br />
zeitlich auf die Laufzeit gemäß des jeweiligen Vertrags begrenzte Recht zur Nutzung („Lizenz“) eines bestimmten oder bestimmter ALLDATA Produkte (das<br />
„Vertragsprodukt“) ein, die dem Lizenznehmer durch ALLDATA nach diesen Bedingungen nebst Daten (die „Vertragsdaten“) und Dokumentation (die „Vertragsdokumentation“)<br />
zur Verfügung gestellt werden. ALLDATA ist und bleibt im Verhältnis zum Lizenznehmer Eigentümer/Inhaber aller Rechte und Ansprüche<br />
an Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation, insbesondere aller hierin enthaltenen Urheber-, Verwertungs-, Markenrechte und sonsitgen<br />
gewerblichen Schutzrechte. Das Recht des Lizenznehmers besteht allein in einem eingeschränkten Nutzungsrecht an Vertragsprodukt, Vertragsdaten und<br />
Vertragsdokumentation gemäß diesen Bedingungen. Sie erkennen hier<strong>mit</strong> an, dass Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation geschützte und<br />
vertrauliche Informationen von ALLDATA sowie Betriebsgeheimnisse von ALLDATA darstellen. Sie erkennen an, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten<br />
Daten und der Datenbank um urheberrechtlich geschützte Werke und eine urheberrechtlich geschützte Datenbank nach §§ 2, 4 Absatz 1 und 2 UrhG handelt.<br />
Ihnen werden an den Daten und der Datenbank keinerlei weitergehende Rechte eingeräumt als ausdrücklich vereinbart.<br />
Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation dürfen nur durch den Lizenznehmer und nur im beruflichen Rahmen verwendet werden, d.h., sie<br />
dürfen nur innerhalb Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Gesellschaft an Ihrem Standort und nur gegenüber dem Endnutzer verwendet werden; sie dürfen hingegen<br />
nicht von, für oder in Zusammenhang <strong>mit</strong> anderen Unternehmen, Personen oder Organisationen oder im Rahmen einer anderen gewerblichen Nutzung als<br />
der des Lizenznehmers verwendet werden. Sie dürfen keine Informationen oder Daten, die er von ALLDATA empfangen hat, an Werkstätten oder irgendwelche<br />
anderen intermediäre Dritte zum Zwecke der Nutzung durch deren Endnutzer weitergeben; sie dürfen auch keine technische Unterstützung leisten, die Informationen<br />
für solche intermediären Dritten bereitstellt.<br />
Die vertragsgemäße Nutzung durch den Lizenznehmer umfasst den Zugang zu dem und das Anzeigen des Vertragsprodukts.<br />
Des Weiteren ist der Lizenznehmer berechtigt, während der Nutzung des Vertragsprodukt Artikel, Bilder und Diagramme, die im/vom Vertragsprodukt angezeigt<br />
werden nach Maßgabe der Ziffer 4 (unten) auszudrucken, soweit ALLDATA hierzu keine anderweitigen Vorgaben macht (z. B. im Vertragsprodukt selbst).<br />
Im Übrigen ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, selbst oder durch Beauftragung oder Ermächtigung eines Dritten<br />
a) zugrundeliegende Ideen oder Algorithmen des Vertragsprodukts, der Vertragsdaten und/oder der Vertragsdokumentation <strong>mit</strong>telbar oder un<strong>mit</strong>telbar<br />
aufzudecken,<br />
b) Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation zu modifizieren, zu übersetzen, oder auf deren Grundlage abgeleitete Werke<br />
zu erzeugen,<br />
c) das Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation ganz oder teilweise zu kopieren , zu vermieten, zu leasen, zu verliehen, zu<br />
vertreiben, zu veräußern, öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Rechte hieran abzutreten, unterzulizenzieren oder anderweitig<br />
zu übertragen,<br />
d) Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Gestattung von ALLDATA und Zahlung<br />
der für diese Nutzung jeweils geltenden Gebühren<br />
(i) in einem Weitverkehrsnetz (WAN-Netz) oder<br />
(ii) für einen Zugriff außerhalb des Standorts („remote access“) zu nutzen oder einer solchen Nutzung zugänglich zu machen,<br />
e) auf Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation von mehr Rechnern, Arbeitsstationen oder „Netzknoten“ als ausdrücklich<br />
nach dem abgeschlossenen Servicevertrag zulässig zuzugreifen, oder<br />
f) eigentumsrechtliche Hinweise oder Etiketten von Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation oder andere der Programmidentifikation<br />
dienende Hinweise zu entfernen.<br />
Des Weiteren ist dem Lizenznehmer eine Verwendung von Spider-Software, Roboter-Software, Crawlern oder anderen automatischen Vorrichtungen oder manuellen<br />
Verfahren zum Überwachen oder Kopieren des Vertragsprodukts, von Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation ohne vorherige schriftliche Gestattung<br />
von ALLDATA untersagt, soweit nicht gesetzlich zulässig (insbesondere nach § 69 d Abs. 3 UrhG). Der Lizenznehmer ist verpflichtet, einen geeigneten, dem<br />
jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Schutzmechanismus gegen Veränderungen oder Manipulationen der ALLDATA Daten (Firewall) zu installieren. Der<br />
Lizenznehmer muss insbesondere sicherstellen, dass eine Veränderung oder ein systematisches Auslesen der ALLDATA Daten, insbesondere deren Download durch<br />
externe Dritte, technisch nicht möglich ist.<br />
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ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“) Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />
Der Lizenznehmer ist berechtigt, geringfügige Teile von aus den Vertragsprodukten, Vertragsdaten oder der Vertragsdokumentation stammendem Material<br />
wiederzugeben und/oder zu drucken, sofern<br />
a) das Material allein zur Information von Mitarbeitern und/oder Kunden des Lizenznehmers verwendet wird und<br />
b) der Lizenznehmer die Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise nicht von diesem Material entfernt oder diese Hinweise verschleiert.<br />
Darüber hinaus dürfen keine Teile von Vertragsprodukt( -en), Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation vervielfältigt, (neu) veröffentlicht, kopiert,<br />
übertragen oder anderweitig in irgendeiner Form oder Weise wiedergegeben, verbreitet, weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt<br />
insbesondere auch für daraus gewonnene Materialien und den zugrundeliegenden Code. Aus Vertragsprodukt, Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation<br />
stammendes Material darf in keinem Fall ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von ALLDATA in einer Datenbank gespeichert werden, es sei denn für eigene<br />
Archivierungszwecke.<br />
4. Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise beinhalten die jeweils anwendbare Mehrwertsteuer.<br />
In wiederkehrenden Abständen zu zahlende Entgelte sind jeweils am 3. Werktag eines Monats fällig soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas abweichendes vereinbart<br />
ist. Alle Zahlungen des Lizenznehmer haben auf das jeweils in der Auftragsbestätigung angegebene Konto per Überweisung oder Dauerauftrag zu erfolgen.<br />
Wenn und soweit sich ALLDATAs Kosten für die Bereithaltung und Aktualisierung eines Produkts erhöhen (z.B. wegen erhöhter Entgeltforderungen von Lizenzgebern<br />
von ALLDATA, erhöhter Arbeitskosten, erhöhter Kosten für Hosting und/oder Konnektivität von Datenbankprodukten oder durch Kosten notwendiger<br />
Updates oder Erneuerungen von Hardware zum Betrieb von Datenbankprodukten oder erhöhter Forderungen seiner Zulieferer), ist ALLDATA berechtigt, den<br />
Preis für die Zukunft maximal einmal pro Jahr proportional und um höchstens 6% des zuvor geltenden Preises <strong>mit</strong> Wirkung sechs (6) Wochen nach dem Zeitpunkt,<br />
zu dem ALLDATA dem Lizenznehmer die Preiserhöhung <strong>mit</strong>geteilt hat, zu erhöhen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Lizenznehmer berechtigt, den Vertrag<br />
<strong>mit</strong> sofortiger Wirkung zu kündigen. Erklärt der Kunde innerhalb dieser sechs Wochen keine Kündigung, gilt der Vertrag <strong>mit</strong> den geänderten Preisen fort.<br />
5. Updates; Datenerfassung und -nutzung. ALLDATA aktualisiert Vertragsprodukt laufend (jeweils „Update“ genannt). Alle Updates gelten als Teil des<br />
Vertragsprodukts.<br />
Um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer Updates erhält, die zu seinem Betriebssystem und zu der Hardware passen, <strong>mit</strong> der das Vertragsprodukt verwendet<br />
wird („Systeminformationen“), wird ALLDATA von Zeit zu Zeit bestimmte Informationen aus diesem Betriebssystem und der Hardware extrahieren. ALLDATA<br />
wird die Systeminformationen nur im Einklang <strong>mit</strong> seiner Datenschutzerklärung, die unter https://app.alldata.com/euro_web/legal/policy abrufbar ist, und nur<br />
dazu verwenden,<br />
(i) das Vertragsprodukt und andere durch ALLDATA angebotene Produkte und Leistungen zu verbessern, und<br />
(ii) die Einhaltung dieser Bedingungen zu prüfen.<br />
Der Lizenznehmer erkennt hier<strong>mit</strong> an, dass ALLDATA während der Nutzung des Vertragsprodukts zur Erfassung von nicht personenbezogenen Informationen über<br />
(i) die Art der Nutzung des Vertragsprodukts und<br />
(ii) Produktinformationen, auf die der Lizenznehmer zugreift, und<br />
(iii) die Ergebnisse, die der Lizenznehmer aus der Anwendung der Produktinformationen erhält, („nicht personenbezogene Informationen“)<br />
berechtigt ist.<br />
ALLDATA ist berechtigt, die nicht personenbezogenen Informationen <strong>mit</strong> anderen nicht personenbezogenen Informationen zu vermischen, die durch ALLDATA<br />
im Rahmen der Nutzung von Leistungen und Produkten wie des Vertragsprodukts erfasst werden. ALLDATA wird diese Informationen nur zusammengefasst<br />
oder in nicht identifizierbarer Weise verwenden, um Entwicklungen bei der Verwendung von ALLDATA Produkten und Leistungen zu analysieren und ALLDATA<br />
Produkte und Leistungen zu verwalten, sowie soweit dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen ALLDATA und dem Lizenznehmer erforderlich ist.<br />
DER LIZENZNEHMER ERKENNT HIERMIT AN, DASS DAS VERTRAGSPRODUKT PROGRAMME ENTHALTEN KANN (EINSCHLIESSLICH COOKIES), DIE AUF DEM<br />
RECHNER DES LIZENZNEHMERS ABGELEGT WERDEN UND EINE VERBINDUNG MIT DEM INTERNET HERSTELLEN MIT DEM ZWECK, DIE SICHERHEIT ZU<br />
VERBESSERN ODER ZU AKTIVIEREN, DAS VERTRAGSPRODUKT, DIE VERTRAGSDATEN UND DAZUGEHÖRIGE LEISTUNGEN BEREITZUSTELLEN UND/ODER DIESE<br />
ZU VERBESSERN. DER LIZENZNEHMER ERMÄCHTIGT ALLDATA HIERMIT ZU DIESEN MASSNAHMEN. DURCH ALLDATA ERFASSTE INFORMATIONEN WERDEN<br />
NICHT AN DRITTE ZUM ZWECKE DER WERBUNG WEITERGEGEBEN UND UNTERLIEGEN ALLDATA’S DATENSCHUTZERKLÄRUNG.<br />
6. Abgaben. Alle Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungssteuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die sich aus dem Erwerb oder der Nutzung von Vertragsprodukt,<br />
Vertragsdaten und/oder Vertragsdokumentation durch den Lizenznehmer ergeben, sind ausschließlich durch diesen selbst zu tragen. Sofern ALLDATA derartige<br />
Zahlungen leistet, wird der Lizenznehmer ALLDATA alle entsprechenden Zahlungen auf Verlangen unverzüglich erstatten.<br />
7. Gewährleistung. ALLDATA sorgt für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsprodukts während der Laufzeit des<br />
zwischen ALLDATA und dem Lizenznehmer geschlossenen Servicevertrags. Die Haftung für Mängel, die bei Vertragsabschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.<br />
Für Fehler des Vertragsprodukts, die auf einer Änderung des Vertragsprodukts durch den Lizenznehmer oder eines durch ihn Beauftragten oder<br />
Bevollmächtigten beruhen, ist die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Es steht dem Lizenznehmer frei, nachzuweisen, dass die von ihm bzw. auf seine<br />
Veranlassung hin durchgeführten Fehlerbeseitigungen oder sonstigen Änderungen für einen Mangel nicht ursächlich sind. Ihnen ist bekannt, dass die Daten<br />
von den Automobilherstellern stammen, von ALLDATA nicht auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und fehlende Aktualität überprüft werden können.<br />
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, ALLDATA Mängel des Vertragsprodukts nach deren Entdeckung unverzüglich anzuzeigen und die Zeit des Auftretens des<br />
Mangels und die näheren Umstände zu beschreiben. Ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich ein<br />
Mangel später zeigt. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt <strong>mit</strong> dem Zeitpunkt, zu dem der<br />
Lizenznehmer Zugang zum Vertragsprodukt erhalten hat.<br />
8. Datenrichtigkeit und/oder -vollständigkeit. ALLDATA trägt eine Vielzahl unterschiedlicher Informationen zusammen, die aus unterschiedlichen Quellen<br />
stammen und auf Angaben Dritter beruhen. Aus diesem Grunde übernimmt ALLDATA keine Gewähr dafür, dass das Vertragsprodukt (insbesondere auch au-<br />
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ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“) Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />
tomatische Downloads und Updates), die Vertragsdaten oder Vertragsdokumentation oder sonstige Informationen, die im Zusammenhang da<strong>mit</strong> bereitgestellt<br />
werden, richtig und/oder vollständig sind. ALLDATA haftet in diesen Fällen nur für durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstandene<br />
Schäden und/oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. ALLDATA wird sich jedoch nach kaufmännisch angemessenen Kräften bemühen, richtige<br />
und vollständige Vertragsdaten bereitzustellen.<br />
9. Haftung. ALLDATA haftet nur bei durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen verursachte Schäden, für die Verletzung von Leben, Leib oder<br />
Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwaigen von ALLDATA ausdrücklich und schriftlich übernommenen Garantie.<br />
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von ALLDATA der Höhe nach<br />
begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, sofern nicht Leben, Leib oder Gesundheit verletzt wurden.<br />
Dem Lizenznehmer hat im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für die regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen und im Falle eines<br />
vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. ALLDATA haftet für Verlust von Daten nur nach den oben dargestellten<br />
Maßgaben und nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.<br />
Eine weitergehende Haftung von ALLDATA besteht nicht. Insbesondere haftet ALLDATA nicht für anfängliche Mängel, soweit nicht die vorgenannten<br />
Voraussetzungen vorliegen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von ALLDATA.<br />
Es obliegt dem Lizenznehmer selbst, sich in Bezug auf alle rechtlichen Vorgaben für die berufliche oder persönliche Nutzung des Vertragsprodukts rechtlich<br />
beraten zu lassen und diese Vorgaben einzuhalten. Ferner obliegt es dem Lizenznehmer, zwecks Onlinezugang zu den Vertragsprodukten oder Vertragsdaten<br />
für eine Internetanbindung durch einen Internet Service Provider („ISP“) zu sorgen. ALLDATA ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR BETRIEBSAUSFÄLLE ODER<br />
ANTWORTZEITVERZÖGERUNGEN, DIE DEM INTERNET, TELEKOMMUNIKATIONSSYSTEMEN ODER TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTEN, RECHNERN ODER NET-<br />
ZEN DES LIZENZNEHMERS, SEINEN ISPs ODER SONSTIGEN GRÜNDEN, FÜR DIE ALLDATA NACH DEN OBEN AUFGEFÜHRTEN MASSSTÄBEN NICHT VERANT-<br />
WORTLICH IST, GESCHULDET SIND.<br />
10. Schutz des Vertragsprodukts und Vertraulichkeit. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Vertragsprodukt durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff<br />
durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere etwaige Kopien des Vertragsprodukts an einem geschützten Ort zu verwahren. Vertragsprodukt, Vertragsdaten<br />
und Vertragsdokumentation stellen geschützte und vertrauliche Informationen von ALLDATA sowie Betriebsgeheimnisse von ALLDATA dar, welche der Lizenznehmer<br />
gegenüber Dritten nicht offenbaren darf.<br />
Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen in Zusammenhang <strong>mit</strong> einer Bestellung offenbart oder sonst<br />
zugänglich werden, Stillschweigen zu wahren. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss des<br />
Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche<br />
Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht<br />
werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf unanfechtbare Anordnung eines<br />
zuständigen Gerichtes oder einer zuständigen Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete<br />
Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. Die Parteien werden nur solchen Beratern<br />
Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags<br />
entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen<br />
legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem<br />
Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.<br />
11. Schadloshaltung. Soweit rechtlich zulässig und erlaubt, hält der Lizenznehmer ALLDATA von allen Schäden, Haftungen und Verlusten frei und schadlos<br />
und verteidigt ALLDATA gegenüber allen Ansprüchen, Klagen und sonstigen gegen ALLDATA eingeleiteten Verfahren, soweit diese auf der Nutzung, dem<br />
Missbrauch, dem Kopieren oder Vertreiben von Vertragsprodukten, Vertragsdaten oder Vertragsdokumentation durch den Lizenznehmer beruhen oder da<strong>mit</strong><br />
im Zusammenhang stehen, vorausgesetzt, ALLDATA unterrichtet den Lizenznehmer entsprechend und leistet ihm in angemessenem Rahmen Unterstützung bei<br />
der Verteidigung. Der Lizenznehmer übernimmt alle daraus entstehenden Schadenersatzleistungen, Kosten, Verluste und Belastungen. Der Lizenznehmer hält<br />
ALLDATA schadlos bei Verwendungen des Vertragsprodukts durch den Lizenznehmer, von denen ALLDATA oder ihre Lieferanten oder Anbieter von Leistungen<br />
oder Daten geschädigt werden.<br />
12. Beendigung. Die Lizenz endet automatisch bei einem wesentlichen Verstoß durch den Lizenznehmer gegen diese Bedingungen; in diesem Fall werden alle<br />
dem Lizenznehmer erteilten Nutzungsrechte unwirksam und fallen automatisch an ALLDATA zurück. Zu den wesentlichen Verstößen zählen insbesondere auch<br />
Verstöße gegen Vereinbarungen über die Bezahlung einer Rechnung von ALLDATA bei Fälligkeit, die unter Ziffer 2-4 genannten Bestimmungen zur Nutzung<br />
von Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation, und alle anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.<br />
Bei Beendigung oder Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer alle etwaigen Kopien des Vertragsprodukts, die Vertragsdaten und die Vertragsdokumentation<br />
nebst etwaiger Kopien unabhängig vom Grund der Beendigung bzw. des Ablaufs der Lizenz unverzüglich an ALLDATA zurückzugeben oder zu vernichten und<br />
die Nutzung unverzüglich und vollständig einzustellen.<br />
13. Validierung. Ist das Vertragsprodukt nicht ordnungsgemäß lizenziert, kann seine Funktion beeinträchtigt sein. ALLDATA kann den aktuellen Zugang zu<br />
Vertragsprodukt, Vertragsdaten und Vertragsdokumentation und/oder den künftigen Zugang hierzu einstellen, sofern ALLDATA feststellt, dass der Lizenznehmer<br />
gegen diese Bedingungen oder gegen Bestimmungen des Servicevertrags verstoßen hat, und der Lizenznehmer das beanstandete Verhalten nach<br />
Abmahnung nicht abstellt.<br />
14. Verschiedenes. Unterlässt es eine Partei, ein hierin vorgesehenes Recht in irgendeiner Hinsicht geltend zu machen, so gilt dies nicht als Verzicht auf die<br />
Geltendmachung etwaiger weiterer Rechte aus diesen Bedingungen.<br />
Erweist sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als undurchsetzbar oder unwirksam, so wird diese Bestimmung insoweit eingeschränkt oder entfernt, als<br />
dies erforderlich ist, da<strong>mit</strong> der Vertrag ansonsten unverändert wirksam bleibt.<br />
Diese Bedingungen und der zwischen dem Lizenznehmer und ALLDATA bestehende Vertrag (insbesondere eines, aber nicht begrenzt auf einen, Datennut-<br />
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ALLDATA Europe <strong>GmbH</strong> („ALLDATA“) Nutzungsbedingungen für ALLDATA Geschäftskunden<br />
zungsvertrag oder ähnlichen Vertrag, der Preise, Zahlungs- und Subskriptionsbedingungen spezifizieren kann) und die hieraus resultierenden Rechte können<br />
vom Lizenznehmer nicht abgetreten, übertragen oder unterlizenziert werden, es sei denn <strong>mit</strong> vorheriger schriftlicher Gestattung von ALLDATA und vorbehaltlich<br />
der Zahlung einer etwaigen dann aktuellen Übertragungsgebühr an ALLDATA.<br />
Diese Bedingungen und etwaige andere Vereinbarungen (insbesondere eines, aber nicht begrenzt auf einen, Datennutzungsvertrag oder ähnlichen Vertrag, der<br />
Preise, Zahlungs- und Subskriptionsbedingungen spezifizieren kann) zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss<br />
der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Angelegenheiten oder Streitigkeiten aus oder<br />
im Zusammenhang <strong>mit</strong> diesen Bedingungen und etwaiger weiterer zwischen den Parteien geschlossener Verträgen ist Köln.<br />
Diese Bedingungen geben die gegenseitigen Abmachungen der Parteien vollständig und ausschließlich wieder, sofern sie nicht durch einen anderen zwischen<br />
den Parteien geschlossenen Vertrag ergänzt werden. Alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Benachrichtigungen und sonstigen Abmachungen<br />
in Bezug auf den Vertragsgegenstand werden durch diese Bedingungen ersetzt und aufgehoben.<br />
Änderungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Klausel selbst bedürfen der Schriftform oder der Textform (z.B. Email). Alle nach diesen Bedingungen<br />
vorgesehenen Benachrichtigungen bedürfen der Schriftform oder der Textform (z.B. Email).<br />
Das Vertragsprodukt kann (Re-)Exportrestriktionen unterliegen, z. B. der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Europäischen Union. Sofern eine Weiterveräußerung<br />
oder sonstige Ausfuhr nach den übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen zulässig ist, hat der Lizenznehmer diese (Re-) Exportrestriktionen<br />
zu beachten.<br />
Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der ALLDATA statthaft.<br />
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.<br />
Soweit gesetzlich zulässig vereinbaren die Parteien für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem zwischen den Parteien bestehenden<br />
Vertrag die ausschließliche Zuständigkeit der für den Geschäftssitz von ALLDATA zuständigen Gerichte, derzeit Köln.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen<br />
hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen unverzüglich durch<br />
solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen zu ersetzen, die dem <strong>mit</strong> den unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen verfolgten Zweck<br />
wirtschaftlich entsprechen.<br />
15. Änderung dieser Bedingungen durch ALLDATA. ALLDATA kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern. ALLDATA wird die jeweils aktuelle Fassung<br />
diese Bedingungen unter www.alldataeurope.com bereitstellen und den Lizenznehmer über die Änderung informieren. Widerspricht der Lizenznehmer der<br />
Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung der Änderung, gelten die neuen Bedingungen als zwischen den Parteien vereinbart. Auf Ihre Bestellung<br />
finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung<br />
in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall sie auch auf Bestellungen<br />
Anwendung finden, die Sie zuvor getätigt haben).<br />
RECHTLICHER HINWEIS<br />
Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Materialien, insbesondere Bilder und Grafiken von Kraftfahrzeugen oder anderer Produkte sind Eigentum des jeweiligen<br />
Herstellers. Eine unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung, Modifikation oder öffentliche Zugänglichmachung dieser Materialien ist untersagt.<br />
Die empfohlenen Reparaturzeiten gelten für den nachgelagerten Reparaturmarkt.<br />
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