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Vernetzungsprojekt Willisau

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<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong><br />

Zur Förderung der räumlichen Vernetzung von naturnahen<br />

Lebensräumen im Gemeindegebiet von <strong>Willisau</strong><br />

28. Februar 2006<br />

Arbeitsgemeinschaft für<br />

Natur und Landschaft


IMPRESSUM<br />

Auftraggeber<br />

Gemeinde <strong>Willisau</strong><br />

Arbeitsgruppe<br />

Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong><br />

Edwin Heller (Leitung), Schwand-Egg, 6130 <strong>Willisau</strong><br />

Hanspeter Grüter (Stv. Leitung), Obergulp, 6130 <strong>Willisau</strong><br />

Elmar Marti, Käppelimatt, 6130 <strong>Willisau</strong><br />

Werner Keller, Kesseltal, 6130 <strong>Willisau</strong><br />

Pius Scherrer, Nagelhüsli, 6130 <strong>Willisau</strong><br />

Thomas Heller, Oberberg, 6130 <strong>Willisau</strong><br />

Peter Heller, Hinteroberberg, 6130 <strong>Willisau</strong><br />

Josef Hunkeler, Kreisforstamt 4, Ettiswilerstrasse 14, 6130 <strong>Willisau</strong> (Forst)<br />

Pius Kunz, Schützenrain 28, 6130 <strong>Willisau</strong> (Naturschutzverein <strong>Willisau</strong>)<br />

Jürg Wahli, Schlüsselacker 3, 6130 <strong>Willisau</strong> (Jagd)<br />

Projektbegleitung<br />

Arbeitsgemeinschaft Natur und Landschaft<br />

G. Müller, Ing. Agr. ETH, Studenhüsli, 6133 Hergiswil<br />

P. Häfliger, Biologe, Badhus 9, 6022 Grosswangen<br />

Pläne<br />

Andreas Heini, Heini und Partner AG, Geoinformatik,<br />

Rüediswilerstrasse 39, 6017 Ruswil<br />

Copyright, Auskünfte<br />

Gemeinde <strong>Willisau</strong><br />

ArGe Natur und Landschaft<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 2


1 Inhaltsverzeichnis<br />

1 Inhaltsverzeichnis .............................................................................................3<br />

1.1 Verzeichnis der Tabellen ........................................................................................................ 4<br />

1.2 Abkürzungen........................................................................................................................... 4<br />

1.3 Internet – Links ....................................................................................................................... 4<br />

2 Ausgangslage....................................................................................................5<br />

2.1 Einleitung ................................................................................................................................ 5<br />

2.2 Die wichtigsten Elemente eines Vernetzungskonzeptes ........................................................ 5<br />

2.3 Organisation............................................................................................................................ 7<br />

2.4 Fachliche Begleitung............................................................................................................... 7<br />

2.5 Digitale Karten ........................................................................................................................ 7<br />

3 Ist – Zustand ......................................................................................................9<br />

3.1 Beschreibung der Landschaft ................................................................................................. 9<br />

3.2 Beurteilung der Vernetzung .................................................................................................. 10<br />

3.3 Ökologische Ausgleichsflächen ............................................................................................ 11<br />

3.4 Naturnahe Elemente gemäss verschiedenen Inventaren..................................................... 12<br />

3.5 Naturnahe Lebensräume im Wald........................................................................................ 12<br />

3.6 Einteilung des Projektgebietes in Landschaftsräume........................................................... 13<br />

4 SOLL- Zustand.................................................................................................14<br />

4.1 Allgemein .............................................................................................................................. 14<br />

4.2 Ziel- und Leitartenkonzept und Wirkungsziele...................................................................... 14<br />

4.3 Lebensräume und Umsetzungsziele .................................................................................... 24<br />

4.3.1 Extensivwiesen .............................................................................................................. 24<br />

4.3.2 Streueflächen................................................................................................................. 25<br />

4.3.3 Extensivweiden.............................................................................................................. 25<br />

4.3.5 Buntbrachen Rotationsbrachen Ackerschonstreifen .................................................. 27<br />

4.3.6 Waldränder .................................................................................................................... 28<br />

4.3.7 Kleingehölze .................................................................................................................. 28<br />

4.3.8 Hochstamm-Obstgärten ................................................................................................ 29<br />

4.3.9 Einzelbäume.................................................................................................................. 30<br />

4.3.10 Weiher / Tümpel ............................................................................................................ 31<br />

4.3.11 Kleinstrukturen............................................................................................................... 31<br />

4.3.12 Nisthilfen ........................................................................................................................ 32<br />

4.4 Umsetzungsziele im Überblick.............................................................................................. 33<br />

5 Umsetzungskonzept........................................................................................34<br />

5.1 Allgemeines .......................................................................................................................... 34<br />

5.2 Teilnahmebedingungen VP <strong>Willisau</strong> ..................................................................................... 34<br />

5.3 Massnahmen zur Förderung der Umsetzung ....................................................................... 36<br />

5.3.1 Verantwortlichkeiten für die Umsetzung........................................................................ 36<br />

5.3.2 Information..................................................................................................................... 36<br />

5.3.3 Gezielte Beratung.......................................................................................................... 36<br />

5.3.4 Vereinbarung ................................................................................................................. 36<br />

5.3.5 Finanzielle Anreize ........................................................................................................ 37<br />

5.3.6 Aktionen zur Förderung der Umsetzung ....................................................................... 37<br />

5.3.7 Abschluss von freiwilligen Naturschutzverträgen .......................................................... 38<br />

5.3.8 Erfolgskontrolle .............................................................................................................. 38<br />

5.4 Zeitplan ................................................................................................................................. 39<br />

5.5 Finanzierungsbedarf ............................................................................................................. 39<br />

5.5.1 Kostenschätzungen ....................................................................................................... 39<br />

5.5.2 Beitragszahlungen an Betriebe aus andern Gemeinden............................................... 40<br />

6 Literatur............................................................................................................41<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 3


7 Anhang.............................................................................................................42<br />

7.1 Antrag / Vereinbarung <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> ............................................................ 42<br />

7.2 Flächen und Massnahmeverzeichnis <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong>..................................... 43<br />

7.3 Wichtige Unterlagen für die Erarbeitung von <strong>Vernetzungsprojekt</strong>en.................................... 45<br />

7.4 Inventare naturnaher Elemente ............................................................................................ 46<br />

7.5 Verzeichnis Zeigerpflanzen................................................................................................... 46<br />

1.1 Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 1 Ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft................................................... 11<br />

Tabelle 2<br />

Leitarten mit Angaben ihrer wichtigsten Lebensraumstrukturen und<br />

Bedeutung für die einzelnen Lebensräume................................................................... 15<br />

Tabelle 3 Umsetzungsziele in der Übersicht................................................................................. 33<br />

Tabelle 4 Abgeltungen DZV und VP.............................................................................................. 37<br />

Tabelle 5 Zeitlicher Ablauf <strong>Vernetzungsprojekt</strong>............................................................................. 39<br />

Tabelle 6 Kostenschätzung Gemeindeanteil Vernetzungsbeiträge............................................... 40<br />

Tabelle 7 Unterlagen VP Projekt <strong>Willisau</strong>...................................................................................... 45<br />

Tabelle 8 Objekte Bundesinventare.............................................................................................. 46<br />

Tabelle 9 Liste der Zeigerpflanzen gemäss ÖQV......................................................................... 46<br />

1.2 Abkürzungen<br />

BB Bundesbeiträge<br />

CSCF Centre Suisse de la Cartographie de la Faune<br />

DZ Direktzahlungen<br />

DZV Direktzahlungsverordnung<br />

GIS Geografisches Informationssystem<br />

lawa Kantonale Dienststelle für Landwirtschaft und Wald<br />

LN Landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

LR Landschaftsraum<br />

LRI Lebensrauminventar<br />

NHG Natur- und Heimatschutzgesetz<br />

NLP Naturschutzleitplan<br />

ÖA Ökologische Ausgleichsfläche<br />

ÖLN Ökologischer Leistungsnachweis<br />

ÖQV Ökoqualitäts – Verordnung<br />

U Umsetzungsziele<br />

uwe Kantonale Dienststelle für Umwelt und Energie<br />

VP <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />

W Wirkungsziele<br />

1.3 Internet – Links<br />

www.agridea.ch Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau<br />

www.oekoausgleich.ch Praxisgerechte Informationen zum Thema Ökoausgleich<br />

www.birdlife.ch Schweizer Vogelschutz SVS. Praxis Merkblätter Asthaufen etc.<br />

www.lawa.ch Kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald<br />

www.uwe.ch Kantonale Dienststelle Umwelt und Energie<br />

www.pronatura.ch Pro Natura; Naturschutz in der Schweiz<br />

www.vogelwarte.ch Vogelwarte Sempach<br />

www.umwelt-schweiz.ch BUWAL, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft<br />

www.karch.ch Koordinationsstelle für Amphibien und Reptilienschutz in der Schweiz<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 4


2 Ausgangslage<br />

2.1 Einleitung<br />

Ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft schaffen die Voraussetzung zum Überleben<br />

von Tier- und Pflanzenarten, welche in bewirtschafteten Nutzflächen keinen Lebensraum finden.<br />

Dadurch soll die bedrohte Vielfalt der einheimischen Lebensformen ( Biodiversität ) erhalten und<br />

gefördert werden. Ökologische Ausgleichsflächen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen bezüglich<br />

der Fläche und der Qualität, damit sie in den Genuss von Direktzahlungen kommen.<br />

Die Öko-Qualitätsverordnung des Bundes von Mai 2001 sieht vor, dass darüber hinaus auch die Vernetzung<br />

von Ausgleichsflächen gefördert werden soll. Damit wird ein dreistufiges System von Fördermassnahmen<br />

geschaffen:<br />

Öko-Ausgleichsflächen: Eine Mindestfläche pro Betrieb ist generelle Voraussetzung zum Bezug<br />

von Direktzahlungen. Es werden minimale Anforderungen an die Qualität der Ausgleichsflächen gestellt.<br />

Qualitätsbeitrag: Hecken, Wiesen und Hochstammobstgärten, die erhöhte Anforderungen an die<br />

biologische Qualität in Bezug auf Artenzusammensetzung, Artenvielfalt und Nutzung erfüllen, erhalten<br />

zusätzlich zu den Grundbeiträgen Qualitätsbeiträge.<br />

Vernetzungsbeiträge: Ausgleichsflächen, die in ein verzahntes System zueinander eingebunden<br />

sind und die im Vernetzungskonzept festgelegten Bedingungen erfüllen, berechtigen zum Bezug<br />

eines zusätzlichen Vernetzungsbeitrages in Höhe von Fr. 500.- pro ha, resp. Fr. 5.- pro Baum.<br />

Mit dem Vernetzungsbeitrag wird dem Umstand Rechnung getragen, dass wildlebende Tier- und<br />

Pflanzenarten auf grossräumig vernetzte Lebensräume angewiesen sind. Der finanzielle Anreiz soll<br />

dazu beitragen, dass die Landschaft wieder vermehrt und vor allem zusammenhängend von naturnahen<br />

Flächen durchsetzt wird. Dies schafft die Möglichkeit, dass Populationen genetisch nicht verarmen,<br />

dass sie genügend Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten finden und dass sich vielfältige<br />

Lebensgemeinschaften erhalten können.<br />

Die Frage der Vernetzung lässt sich naturgemäss nicht auf dem Einzelbetrieb allein lösen. Aus diesem<br />

Grund wird ein Vernetzungskonzept über das ganze Gemeindegebiet von <strong>Willisau</strong> erstellt. Dieses<br />

Konzept hält Vorschläge bereit, mit welchen Massnahmen die regionaltypische Flora und Fauna<br />

gefördert werden können. Die Vorschläge basieren auf einer Aufnahme des Ist-Zustandes und werden<br />

möglichst detailliert erarbeitet. Das Konzept wird von den kantonalen Behörden genehmigt und<br />

berechtigt die an der Umsetzung mitwirkenden Landwirte zur Beantragung von Vernetzungsbeiträgen.<br />

Projektperimeter ist die Gemeinde <strong>Willisau</strong>.<br />

Die Projektdauer beträgt 6 Jahre.<br />

2.2 Die wichtigsten Elemente eines Vernetzungskonzeptes<br />

Das Vernetzungskonzept basiert auf den kantonalen Richtlinien von Mai 2003 und umfasst die folgenden<br />

Elemente:<br />

a) Aufnahme des IST-Zustandes:<br />

Es wird eine Bestandesaufnahme erstellt mit allen heute schon vorhandenen naturnahen Flächen<br />

der Gemeinde. Darunter fallen Öko-Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft, die bereits beim Landwirtschaftsamt<br />

angemeldet sind und Flächen, die in einem Inventar erscheinen, zum Beispiel im Lebensrauminventar<br />

von 1990 und Flächen, auf denen Verträge im Rahmen des Natur- und Heimatschutzgesetzes<br />

bestehen. Alle Objekte des IST-Zustandes werden in einem Katalog festgehalten<br />

und auf einer Karte eingezeichnet.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 5


) Entwurf des SOLL Zustandes:<br />

Aufgrund des aktuellen Zustandes werden die Stärken und Schwächen des Projektgebietes in Bezug<br />

auf die Vernetzung ermittelt und gezielte Massnahmen vorgeschlagen, um Schwachstellen zu<br />

verbessern und Lücken zu schliessen. Die Massnahmen müssen auf Ziel- und Leitarten ausgerichtet<br />

sein. Ziel und Leitarten sind Tiere und Pflanzen, welche im Projektgebiet heimisch und typisch<br />

sind und gefördert werden sollen. Der Soll-Zustand wird in einer separaten Karte aufgezeichnet und<br />

die Massnahmenvorschläge in einem Katalog festgehalten.<br />

c) Festlegen der Wirkungs- und Umsetzungsziele:<br />

Wirkungsziele sagen aus, welche Wirkung im Projektgebiet erzielt werden soll, zum Beispiel soll<br />

nach 6 Jahren der Neuntöter als Brutvogel an mindestens 6 verschiedenen Stellen nachgewiesen<br />

werden können, im Vergleich zum aktuellen Brutnachweis der Vogelwarte Sempach, welcher drei<br />

gesicherte Standorte erwähnt. Damit kann der Erfolg eines <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es mittelfristig beurteilt<br />

werden. Allerdings können die beobachteten Veränderungen auch durch nicht beeinflussbare<br />

Faktoren verursacht werden. So nehmen Witterungseinflüsse oder Umwelteinflüsse, z.B. die Qualität<br />

von Luft und Wasser, wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung einer Tier- oder Pflanzenart.<br />

Die Umsetzungsziele beschreiben, mit welchen konkreten Massnahmen dieses Ziel erreicht werden<br />

soll. Beim erwähnten Beispiel des Neuntöters kann das zum Beispiel heissen, es werden 1500<br />

Laufmeter Hecken mit Dornensträucher gezielt aufgewertet. Die Umsetzungsziele sind, im Gegensatz<br />

zu den Wirkungszielen, gut messbar und werden deshalb zur Beurteilung des Vernetzungskonzeptes<br />

ausgewertet.<br />

d) Umsetzungskonzept:<br />

Das Umsetzungskonzept legt anhand der Umsetzungsziele detailliert fest, was getan werden soll, wo<br />

die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen liegen, enthält einen<br />

Zeitplan und enthält ein Budget für Umsetzung und für die vorgeschriebenen Erfolgskontrollen.<br />

e) Plandarstellungen:<br />

Auf dem IST- Plan sind alle zum Zeitpunkt der Erfassung ( Frühjahr / Sommer 2005 ) im Projektperimeter<br />

beim lawa angemeldeten Öko-Ausgleichsflächen und werden im GIS verwaltet. Es werden<br />

folgende 3 Kategorien unterschieden:<br />

1. Nicht im Ökoausgleich angemeldete Objekte. Damit werden Sonderfälle erfasst, die zwar<br />

nicht mit dem landwirtschaftlichen Ökoausgleich zusammenhängen, aber für die Vernetzung<br />

eines Gebietes eine wichtige Rolle spielen können (z.B. Still- und Fliessgewässer, Naturschutzgebiete).<br />

2. Objekte, die im Ökoausgleich angemeldet sind.<br />

3. Objekte, die im Ökoausgleich angemeldet sind und Ökoqualität aufweisen.<br />

Die Bezeichnung der Objekte entspricht den Bezeichnungen aus dem Sprachgebrauch des Ökoausgleichs<br />

in der Landwirtschaft. Beim Obst und bei standortgerechten Einzelbäumen besteht die<br />

Schwierigkeit, dass Bäume nicht flächige Objekte sind, jedoch im Ökoausgleich als solche behandelt<br />

werden, indem man den Bäumen 1 Are Fläche zuordnet. Bäume können auf den Plänen entweder<br />

als Flächen oder als Punktobjekte dargestellt werden. Obstgärten mit Qualität sind immer flächig<br />

dargestellt. Die übrigen im ÖA angemeldeten Obstbäume werden entweder als Fläche ( Obstbestand<br />

ohne Qualität) dargestellt, wenn sie räumlich eng beieinander in einem mehr oder weniger zusammenhängenden<br />

Bestand vorkommen oder als Punkte, wenn sie einzeln zerstreut in der Landschaft<br />

stehen. Standortgerechte Einzelbäume sind immer als Punktobjekte dargestellt.<br />

Daneben sind im IST-Plan ausgewählte Objekte aus dem Lebensrauminventar (LRI) zur Orientierung<br />

dargstellt. Die Nummerierung entspricht der Original-Nummerierung. Weiter sind auch NHG-Flächen<br />

als solche gekennzeichnet<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 6


Im SOLL Plan werden folgende 3 Kategorien von Objekten unterschieden und dargestellt:<br />

1. Bestehende Objekte des Ökoausgleichs, die aus dem IST-Zustand übernommen werden<br />

und zur Erhaltung und/oder Aufwertung empfohlen werden.<br />

2. Neue Objekte, für die ein genauer Standort vorgeschlagen werden kann (Neu konkret).<br />

3. Neue Objekte, die generell für ein Gebiet vorgeschlagen werden, ohne dass ein genauer<br />

Standort festgelegt wird (Neu diffus).<br />

Der SOLL Plan dient als strategisches Planungsinstrument für die Umsetzung von Massnahmen zur<br />

Förderung der Vernetzung. Es können nicht alle Einzelheiten abschliessend dargestellt werden. In<br />

einzelnen Fällen soll die Arbeitsgruppe der Projektträgerschaft auch Massnahmen vorschlagen können<br />

in Abänderung oder Ergänzung des SOLL- Planes, sofern diese Massnahmen ebenfalls der<br />

Aufwertung und Vernetzung eines Gebietes dienen.<br />

2.3 Organisation<br />

Die Gemeinde <strong>Willisau</strong> ist die offizielle Projektträgerschaft. Im Auftrag der Gemeinde hat sich eine<br />

Arbeitsgruppe <strong>Vernetzungsprojekt</strong> mit Landwirten und Vertretern der übrigen Bevölkerung gebildet.<br />

Die Gemeinde ist für die Abrechnung verantwortlich und mit einem Gemeinderat in der Arbeitsgruppe<br />

vertreten. Die Mitglieder der Gesamtarbeitsgruppe sind im Impressum aufgeführt.<br />

Die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald lawa in Sursee ist als bewilligende Amtsstelle mit<br />

der Koordination der <strong>Vernetzungsprojekt</strong>e im Kanton Luzern beauftragt. Kontaktadresse:<br />

lawa, Abt. Ökologie und Direktzahlungen, Otto Barmettler, Centralstrasse 33, 6210 Sursee<br />

2.4 Fachliche Begleitung<br />

Die fachliche Betreuung des Projektes erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Natur und Landschaft<br />

( ArGe N+L) und Heini und Partner, Geoinformatik.<br />

2.5 Digitale Karten<br />

GIS (Geografisches Informationsssystem): Die räumlichen Daten des Vernetzungskonzeptes<br />

<strong>Willisau</strong> werden digital auf einem GIS-System verwaltet. Die Daten sind nach dem Datenmodell<br />

„Ökologisches Vernetzungskonzept Luzern“ strukturiert und liegen im Datenformat INTERLIS vor.<br />

Zudem wurde eine Access Datenbank – Applikation eingesetzt, welche die Datenerfassung der Objektdaten<br />

und die Berichterstattung unterstützt. Eine Beschreibung des Datenmodells und die Definition<br />

der Layerstruktur ist bei Heini + Partner AG, Ruswil (info@heini-partner.ch ) erhältlich.<br />

Als Kartierungsgrundlage für die Objektabgrenzung wurde das kantonale Orthofoto Luzern (Pixelgrösse<br />

0.5m, Stand 1998), der kantonale Übersichtsplan und die Amtliche Vermessung verwendet.<br />

Die geografischen Daten sind in folgenden Datenformaten verfügbar:<br />

- INTERLIS<br />

- DXF<br />

- ESRI Shape-Format<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 7


Flächenmasse: Dem Vernetzungskonzept liegen die Flächenmasse gemäss Flächenstatistik 2005<br />

des lawa zugrunde. Zur Erarbeitung der Pläne wurden neben den kantonalen Übersichtsplänen und<br />

der amtlichen Vermessung folgende Unterlagen verwendet:<br />

Eigene Erhebungen im Feld mittels Angaben der Bewirtschafter und Luftbildern.<br />

Digitale Datensätze des rawi , Kanton Luzern (Abt. Geoinformation und Vermessung, GIS- Ko):<br />

Inventarisierung naturnaher Lebensräume (LRI)<br />

Nationale Inventare ( Flachmoore, Hochmoore, Auengebiete, Trockenstandorte )<br />

Digitale Datensätze des uwe, Kanton Luzern (Abt. Natur und Landschaft):<br />

NHG –Flächen<br />

Zwischen den Flächenmassen des lawa und den eigenen Erhebungen, resp. den verwendeten Datensätzen<br />

aus anderen Quellen können Differenzen entstehen. Die Ursachen dieser Differenzen<br />

können sowohl bei den Erhebungen des lawa wie auch bei den Erhebungen im Vernetzungskonzept<br />

liegen. Ein separates Protokoll mit den Flächen-Unterschieden kann auf Wunsch erstellt werden.<br />

Die Verfasser übernehmen keine Garantien für die Genauigkeit der erhobenen Flächen im Vernetzungskonzept.<br />

Methodik bei der Flächenerfassung: Die Ökoflächen eines Betriebes werden mittels LAWIS Datenbank<br />

ausgezogen und pro Betrieb zusammengestellt. Die Flächen werden dann bei einem Betriebsbesuch<br />

zusammen mit den Bewirtschaftern auf ein Luftbild im Massstab zwischen 1: 2000 und<br />

1: 5000 übertragen. Dabei werden die bereits vorhandenen Planskizzen und Aufzeichnungen aus<br />

dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), die jeder Landwirt zu führen verpflichtet ist, einbezogen.<br />

Allfälligen Unklarheiten werden im Feld bereinigt. Diese Feldaufnahmen dienen als Grundlage<br />

der Digitalisierung.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 8


3 Ist – Zustand<br />

3.1 Beschreibung der Landschaft<br />

Die Gemeinde <strong>Willisau</strong> umfasst 41.08 km2 Fläche. Als geografischer Angelpunkt für die Beschreibung<br />

der Landschaft dient der Napf. Der Napf ist ein voralpiner Hügelzug, der aus Ablagerungsgesteinen<br />

(Molasse) besteht. Das Material stammt aus der Alpenfaltung und verdichtete sich im Laufe<br />

der Zeiten zu Nagelfluh. Diese Ablagerungen wurden dann in einer zweiten Phase während der Eiszeiten<br />

von den Gletschern geformt und schliesslich haben Flüsse und Gewässer sich ihre Wege<br />

durch die Ablagerungen gesucht und die heutige Landschaft, stark geprägt durch Erosionen, entstehen<br />

lassen.<br />

<strong>Willisau</strong> liegt auf der Nordseite des Napfes. Die Stadt <strong>Willisau</strong> liegt im Knotenpunkt von drei Tälern.<br />

Direkt vom Napf her kommen die Täler der Buch- und der Enziwigger, aus nordöstlicher Richtung<br />

das Tal der Seewag. Die drei Gewässer vereinen sich unterhalb des Städtchens <strong>Willisau</strong> nahe der<br />

nördlichen Grenze des Gemeindegebietes. Zwischen diesen Tälern erheben sich Hügelzüge, welche<br />

sich gegen den Napf hin immer stärker zerklüften. Von den Höhenzügen führen viele Gräben in die<br />

drei Hauptgewässer. In den tieferen Lagen von 550 bis ca. 750 m.ü.M ist das Relief an vielen Stellen<br />

für eine relativ intensive Landwirtschaft geeignet, Hangneigungen und Oberflächengestaltung erlauben<br />

maschinelle Bewirtschaftung. In den höheren Lagen werden die Hänge steiler und viele kleine<br />

Tobel und Rinnen zerklüften das Gelände. Etliche Steillagen und Tobel sind bewaldet.<br />

In den Ebenen der drei Hauptgewässer konzentrieren sich die Siedlungen und die Verkehrswege.<br />

Im Tal der Enziwigger verbindet eine Kantonsstrasse <strong>Willisau</strong> mit Hergiswil. Im Tal der Buchwigger<br />

verläuft eine Strasse 2.Klasse zur Erschliessung des Rohrmattgebietes. Durch das Tal der Seewag<br />

führen die Kantonsstrasse Richtung Entlebuch und die Eisenbahnlinie Wolhusen – Langenthal. In<br />

diesem Tal herrscht auch eine grosse Siedlungsdichte mit dem Weiler Daiwil und verschiedenen<br />

Industrien.<br />

<strong>Willisau</strong>er Wellbrig<br />

Der <strong>Willisau</strong>er Wellbrig ist ein Plateau mit grösseren Landwirtschaftsbetrieben, welche durch lange,<br />

zusammenhängende Heckenzüge abgegrenzt werden Die Südflanke fällt steil gegen die Seewag<br />

und das Ostergau hin ab . An diesem sonnenexponierten Hang sind viele Strukturelemente in Form<br />

von Hochstammobst- und Feldbäumen und Hecken anzutreffen. Die Nutzung ist mit einigen extensiven<br />

Elementen durchsetzt, vereinzelt sind artenreiche, trockene Wiesen und Weiden vorhanden.<br />

Ostergau<br />

Das Ostergau ist eine ehemalige Moorlandschaft, in welcher durch Torfstich verschiedene Weiher<br />

entstanden sind . Obwohl stark bedrängt durch Nährstoffeintrag und fehlende Pufferzonen ist das<br />

Gebiet sehr wertvoll und soll durch eine verbesserte Schutzverordnung erhalten und aufgewertet<br />

werden.<br />

Daiwil<br />

Im Tal der Seewag zwischen <strong>Willisau</strong> und Menznau liegt der Weiler Daiwil. Im Osten erhebt sich eine<br />

steile, in den oberen Regionen bewaldete Flanke mit Sandstein – Aufstössen , im Westen führen<br />

ebenfalls steile Hänge Richtung Bunegg, Ägerten und Schülen. Im Grenzbereich von Wiesland und<br />

Wald findet man einige kleinere, abwechslungsreich strukturierte Lebensräume.<br />

Rohrmatt<br />

Typische voralpine Hügellandschaft mit mittleren bis grösseren Landwirtschaftsbetrieben. Auf den<br />

Rücken der Hügelzüge, im Gebiet Vorberg bis Mettenberg auf der linken und Bunegg bis Wellsberg<br />

auf der rechten Talseite herrschen leicht gewellte Flächen vor, die meist gemischt acker- und futterbaulich<br />

genutzt werden. Regelmässig sind auch Obstbestände anzutreffen. Verschiedene Heckenzüge,<br />

resp. Fragmente von Hecken gliedern die Landschaft.<br />

Chanzelsagen – Chaltenegg<br />

In diesem Landschaftsteil gegen den Napf hin sind Steillagen und tiefe Rinnen vorherrschend. Offenes<br />

Grasland und Waldungen wechseln sich kleinräumig ab. Die Bachläufe sind stellenweise von<br />

wertvollen Ufergehölzen gesäumt.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 9


Schülen<br />

Das Gebiet Schülen ist eine offene, durch Grasland geprägte Landschaft auf 750 – 850 m. ü.M.<br />

Heckenfragmente und Obst- und Feldbäume sind stellenweise noch vorhanden.<br />

Olisrüti - Mühletal – Christetal<br />

Diese Seitentäler der Enziwigger ziehen sich bis an die westliche Gemeindegrenze gegen Zell und<br />

Hergiswil hin. Eher sanfte Geländeformen gestatten intensive landwirtschaftliche Nutzung. Die vorherrschende<br />

Nutzung ist Wiesland, kleinere bis mittlere Ackerflächen in der Grössenordndung von<br />

1 – 3 ha kommen regelmässig vor. Verschiedene Wälder gliedern die Landschaft. Hochstammobst<br />

ist regelmässig vorhanden, meist konzentriert als Obstgärten in der Nähe der Betriebsgebäude. Viele<br />

Bäume sind überaltert und wenig gepflegt.<br />

Stadt <strong>Willisau</strong><br />

Im Gebiet des Städtchen befinden sich nur wenige naturnahe Elemente, welche für sich selber oder<br />

eine Vernetzung von Bedeutung wären. Die Läufe von Buch- und Enziwigger sind kanalisiert und die<br />

Raumverhältnisse lassen zur Zeit kaum eine Veränderung in Richtung Revitalisierung zu. Etwas<br />

besser sieht es bei der Seewag aus, welche zumindest im Gebiet Sänti eine gelungene naturnahe<br />

Gestaltung erhalten hat. Im Gebiet um die Kapelle St. Niklausen befindet sich ein wertvoller Trockenstandort,<br />

auf welchem sich dank kontinuierlicher Pflege ein abwechslungsreiches Mosaik von<br />

artenreichen Wald- und Wiesenbeständen etabliert hat.<br />

3.2 Beurteilung der Vernetzung<br />

Die drei Täler von Buchwigger, Enziwigger und Seewag, die sich in <strong>Willisau</strong> treffen, stellen die<br />

Hauptbarrieren dar für eine gute naturräumliche Vernetzung. Besonders ausgeprägt sind die Barrieren<br />

im Tal der Seewag gegen Menznau hin mit Siedlung, Strasse und Eisenbahn. Am geringsten<br />

sind die Einwirkungen der Rohrmattstrasse zu veranschlagen, hier herrschen deutlich geringere Verkehrsfrequenzen<br />

.<br />

So ziehen sich drei Hügelzonen vom Napf her Richtung dem Städtchen <strong>Willisau</strong> und werden dort von<br />

weiteren Geländekammern Richtung Alberswil, Gettnau und Grosswangen abgeschnitten.<br />

Auf den Kuppen zwischen den Tälern teilt sich die Landnutzung auf in Landwirtschaft und Wald ungefähr<br />

im Verhältnis 3 : 1 Innerhalb der landwirtschaftlich geprägten Zonen ist die Vernetzung als<br />

eher gering zu bezeichnen, jedoch mir einem grossen Potenzial zur Verbesserung. Die Karte des<br />

IST- Zustandes mit den aktuellen Objekten des Ökoausgleichs in der Landwirtschaft und den Objekten<br />

des Lebensrauminventars zeigt, dass naturnahe Flächen überall vorhanden sind und relativ gut<br />

über die Landschaft verteilt sind. Ebenfalls wird deutlich, dass viele mögliche Ökoausgleichsflächen<br />

nicht oder noch nicht angemeldet wurden, besonders auffällig bei Hecken. Dies steht wahrscheinlich<br />

auch mit dem Umstand im Zusammenhang, dass diese Elemente eine geringe Entschädigung auslösen.<br />

Die Zahl der Hochstamm-Obstbäume konnte sich nach markanten Rückgängen bis in die<br />

1980er Jahre in den letzten 15 Jahren in etwa halten. Allerdings kann festgestellt werden, dass viele<br />

Bestände überaltert sind.<br />

Bei den Wiesen im Ökoausgleich geht die Tendenz von wenig intensiven Wiesen zu extensiven Wiesen.<br />

Diese Tendenz ist zu begrüssen. Die Qualität der Ökowiesen hingegen ist fast durchwegs noch<br />

ungenügend. Eine sprunghafte Zunahme verzeichnen die zum Ökoausgleich angemeldeten standortgerechten<br />

Feldbäume. Tabelle 1 zeigt den Umfang des Ökoausgleiches in <strong>Willisau</strong>.<br />

Das Lebensrauminventar LRI von 1990 beschreibt für die damalige Gemeinde <strong>Willisau</strong> Land (ohne<br />

<strong>Willisau</strong> Stadt) insgesamt 25 Landschaftsräume, davon werden 15 als Räume mit dichtem Lebensraumverbund<br />

und 10 als Räume mit mässigem bis lückigem Verbund taxiert. Zu den letzteren gehören<br />

die Gebiete: Bösegg – Nollental; Neu First – Hofstetten – Badhus; Hoger – Lindenhof ; Ankenrain<br />

– Hohbüel – Olisrüti; Grundmatt – Widenmühle; Gunterswil – Ankenloch – Gross-Wellbrig;<br />

Chirchgraben – Ostergau; Ischlagmatt – Daiwil – Marchstein; Bunegg – Wellsberg – Ägerten; Büel –<br />

Lachenweid. Diese Beurteilung trifft unverändert zu.<br />

Vernetzungsachsen: Ein besonderes Augenmerk gilt der Achse Wigger Seewag– Ostergau - Tuetensee.<br />

Hier soll versucht werden, trotz gewisser Einschränkungen durch Strasse, Siedlung und Eisenbahn<br />

mit verschiedenen Massnahmen einen Wanderkorridor für die Ringelnatter zu schaffen.<br />

Dazu braucht es vermehrt naturnahe Bachufer, Krautsäume und Stillgewässer. Diese Ziele entsprechen<br />

den Bemühungen des Kantonalen Artenhilfsprogrammes Ringelnatter, in dem mittelfristig Verbindungskorridore<br />

zwischen der Wauwiler Ebene und dem Tal der kleinen Emme geschaffen werden<br />

sollen. In beiden Regionen kommt die Ringelnatter vor.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 10


Beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> stehen zwei Ziele im Vordergrund:<br />

Die vorhandenen und für die Vernetzung und den Ökoausgleich geeigneten Flächen<br />

und Objekte auf Betriebsebene noch besser ermitteln und umfänglicher in den<br />

Ökoausgleich einbeziehen. Grosses Potenzial liegt zum Beispiel bei den Hecken und<br />

bei aufwertbaren Waldrändern.<br />

Bei allen Ökoausgleichsflächen die Qualität fördern, vor allem bei den Wiesen.<br />

Wenn diese Ziele erreicht werden können und zusätzlich noch gezielt einige Lücken in der Vernetzung<br />

geschlossen werden, kann die Vernetzung im Gebiet der Gemeinde <strong>Willisau</strong> mit vertretbarem<br />

Aufwand und innert relativ kurzer Zeit grosse Fortschritte machen.<br />

3.3 Ökologische Ausgleichsflächen<br />

Tabelle 1: Ökologische Ausgleichsflächen Landwirtschaft in <strong>Willisau</strong><br />

(Datenbasis Ende 2005 lawa)<br />

Lebensraumtyp Fläche<br />

in<br />

Aren<br />

Davon Aren<br />

mit<br />

ÖQV/NHG<br />

in % der<br />

LN 1)<br />

Anzahl Objekte<br />

Total NHG ÖQV<br />

Extensivwiesen mit BB 2) 11’639 2'539 NHG 3) 4.24 % 388 104 38<br />

1’095 ÖQV 4)<br />

Streuewiesen 789 651 NHG 44 38<br />

Hecken, Kleingehölze 389 2 NHG 17 1 3<br />

41 ÖQV<br />

Extensiv genutzte Weide 175 110 NHG 5 4<br />

Unbefestigte Wege 5 1<br />

Wenig intensive Wiesen 3675 58 NHG 1.34 % 120 2<br />

Standortgerechte Einzelbäume 587 115<br />

Obstbäume 10’499 6'001 ÖQV 271 97<br />

Total ÖA inkl. Obstbäumen 27’758 10.12 %<br />

Total flächiger ÖA 16’672 6.08 %<br />

Total ungedüngte ÖA-Fläche 12’413 4.50 %<br />

1) Total LN ( Landw. Nutzfläche ) 2005 : 274'062Aren<br />

2) Bundesbeiträge nach Direktzahlungsverordnung (DZV)<br />

3) Bundesbeiträge nach DZV und Beiträge nach Natur und Heimatschutzgesetz<br />

4) Bundesbeiträge nach DZV und Ökoqualitätsverordnung<br />

Die Statistik zeigt, dass im Projektperimeter die für ein <strong>Vernetzungsprojekt</strong> verlangten 5 % ungedüngte<br />

Fläche nicht erreicht wird. Dies kann im einzelnen Betrieb sehr wohl der Fall sein, aber generell<br />

gesehen wird die minimale Quote von Ausgleichsfläche oft über Obstbäume und wenig intensive<br />

Wiesen erzielt. Der Gesamtanteil des Ökoausgleichs an der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist mit 10<br />

% relativ hoch.<br />

Im Projektperimeter wurden Daten von 235 Betrieben und Bewirtschaftern erfasst.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 11


3.4 Naturnahe Elemente gemäss verschiedenen Inventaren<br />

Naturnahe Lebensräume ausserhalb des landwirtschaftlichen Ökoausgleiches können verschiedenen<br />

Inventaren entnommen werden. Im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> sind folgende Inventare berücksichtigt<br />

und in die Massnahmenvorschläge einbezogen worden:<br />

Lebensrauminventar (LRI) von 1990<br />

Objekte regionaler Bedeutung<br />

Nationale Inventare Flachmoore und Trockenwiesen und Amphibienlaichgebieten<br />

Naturschutzzonen Gemeinde <strong>Willisau</strong> (Zonenplanung)<br />

Die Objekte des LRI und NHG-Flächen sind in der IST-Zustandskarte eingezeichnet als Orientierung,<br />

d.h. ohne Anbindung ans GIS.<br />

3.5 Naturnahe Lebensräume im Wald<br />

Die Gemeinde <strong>Willisau</strong> umfasst eine Waldfläche von 1045 ha, was rund 25% der gesamten Gemeindefläche<br />

ausmacht. Die Wälder verteilen sich auf das ganze, von Hügeln geprägte Gemeindegebiet.<br />

Im Süden der Gemeinde ist der Waldanteil eher etwas grösser als im Nordteil. Ein grösserer Waldkomplex<br />

befindet sich im Gebiet Willbrig, nördlich des Städtchens. Die Böden sind in der Regel gut<br />

durchlässig, kleinflächig können jedoch immer wieder verdichtete Stellen vorkommen. In Kuppenlagen<br />

treffen wir regelmässig auf versauerte Bodenverhältnisse. Aus standortskundlicher Sicht dominieren<br />

Buchenwälder (85%). Diese Waldgesellschaften sind von Natur aus weitgehend von der Buche<br />

bestockt, aktuell werden sie im Projektgebiet jedoch vor allem durch Nadelbäume (Fichten und<br />

Tannen) dominiert. Eine Auswirkung der jahrzehntelangen Förderung der Fichte. Heidelbeer-Fichten-<br />

Tannenwälder, Wälder, bei denen die Fichte von Natur aus eine dominante Rolle einnimmt, machen<br />

lediglich 2% aus. Ahorn-Eschenwälder nehmen etwa 13% der gesamten Waldfläche ein. Sie sind<br />

regelmässig über das Gemeindegebiet verteilt, aber auch hier finden wir nur einen geringen Anteil<br />

mit standortgerechter Bestockung.<br />

Knapp 30% der Waldungen in der Gemeinde <strong>Willisau</strong> sind aus ökologischer Sicht effektiv oder zumindest<br />

potentiell als wertvoll zu betrachten. Dies liegt im Durchschnitt der Luzerner Gemeinden.<br />

Bestände mit standortgerechter Bestockung sind durch die Begünstigung der Fichte in der Vergangenheit<br />

mehrheitlich auf Sonderstandorte oder auf Feldgehölze zurückgedrängt worden. Häufig sind<br />

die gut zugänglichen Wälder monoton aufgebaut. Vielfalt tritt oft erst innerhalb von Gräben oder in<br />

steilen Lagen in Erscheinung. Spezielle Standorte bilden die kalkgeprägten Kleinstandorte im Gebiet<br />

St. Niklausen und die stark vernässten und sauren Standorte im Willbrigwald. Unbedeutend ist der<br />

Anteil an Alt- und Totholz in den Wäldern der Gemeinde <strong>Willisau</strong>. Die Waldränder präsentieren sich<br />

mehrheitlich strukturarm. Durch die starke Verzahnung von Wald und Landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

im Gemeindegebiet kommen den Waldrändern im Vernetzungsgedanken grosse Bedeutung zu.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 12


3.6 Einteilung des Projektgebietes in Landschaftsräume<br />

Das Projektgebiet wird in drei Lebensräume unterteilt und folgt dabei der natürlichen Gliederung<br />

durch die drei Täler Enziwigger, Buchwigger und Seewag. <strong>Willisau</strong> wird der kantonalen Landschaftszone<br />

7, Napfgebiet, zugeordnet. Die Unterteilung erleichtert unter anderem auch die Lesbarkeit der<br />

Karten und Objekt- und Massnahmenkataloge.<br />

Lebensraum 1 : Enziwigger und westlich gelegene Täler ( Mühlital, Olisrüti, Chrisentel)<br />

Lebensraum 2 : Stadt <strong>Willisau</strong>, Tal der Seewag , Daiwil, Ostergau, <strong>Willisau</strong>er Wellbrig<br />

Lebensraum 3 : Buchwigger, Rohrmatt, Chanzelsagen, Bunegg, Willbrig, Schülen<br />

Wichtige Vernetzungsachsen<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 13


4 SOLL- Zustand<br />

4.1 Allgemein<br />

Mit dem <strong>Vernetzungsprojekt</strong> sollen Tiere und Pflanzen erfolgreich gefördert werden. Dazu ist es<br />

wichtig die Landschaft aus deren Optik zu betrachten und auf deren Bedürfnisse auszurichten. Alle<br />

vorkommenden Arten können dabei nicht berücksichtigt werden. Deshalb werden für die bedeutenden<br />

Lebensräume in den ausgewählten Landschaftsräumen (LR1 – LR3) repräsentative Arten (Ziel-,<br />

Leitarten, lokale Zielpopulationen) genannt. Auswahlkriterien bilden dabei Literaturangaben, Beobachtungen<br />

sowie Kantonale Betrachtungen. Aus den Ansprüchen dieser Repräsentanten werden<br />

die notwendigen Massnahmen abgeleitet. Dadurch können Schutzziele formuliert und deren Erfolg<br />

überprüft werden.<br />

Definitionen:<br />

Unter einer lokalen Zielpopulation versteht man eine ausgewählte, bedrohte oder seltene Art<br />

innerhalb des Projektperimeters, die durch gezielte, auf ihre speziellen Lebensraum-Ansprüche<br />

abgestimmte Massnahmen zu erhalten und zu fördern ist. Ziel ist der Schutz der ausgewählten<br />

Art innerhalb des Gebietes.<br />

Eine Zielart ist eine ausgewählte Art, die im Rahmen eines kantonalen Artenhilfsprogramms mit<br />

geeigneten, auf ihre speziellen Lebensraum-Ansprüche abgestimmten Massnahmen zu erhalten<br />

und zu fördern ist. Im Vordergrund steht der Schutz der ausgewählten Art innerhalb des Kantons<br />

oder zumindest innerhalb einer naturräumlichen Region. Eine Zielart ist immer eine international,<br />

national oder regional gefährdete Art.<br />

Eine Leitart ist eine Art, deren Lebensraumansprüche stellvertretend für viele andere Organismen<br />

des gleichen Lebensraumes als Vorgabe für die Pflege und Gestaltung desselben dient. Ziel<br />

ist die Aufwertung von Lebens- und Landschaftsräumen. Eine Leitart muss folgende Kriterien<br />

zwingend erfüllen: hohe Repräsentativität für die fokussierten Lebensräume oder Lebensraumkomplexe<br />

sowie weite Überschneidung der Lebensraumansprüche mit denjenigen zahlreicher<br />

weiterer Arten.<br />

4.2 Ziel- und Leitartenkonzept und Wirkungsziele<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgewählten Leitarten. Sie zeigt zudem den Bezug<br />

zu den relevanten Lebensraumstrukturen und zu den ausgeschiedenen Landschaftsräumen<br />

LR1 – LR3. Dabei sind Schwerpunkte dargestellt, die Abgrenzungen sind nicht immer eindeutig. Im<br />

Anschluss an die Tabelle werden die einzelnen Leitarten oder Leitartengruppen kurz portraitiert. Zudem<br />

werden Wirkungsziele (W1-W16) formuliert, die sich auf die Leit- und Zielarten beziehen. Diese<br />

sagen aus, welche Art man wo fördern will. Die Zielformulierungen müssen fordernd aber trotzdem<br />

realistisch und zudem messbar sein, damit man im Jahr 2011 den Erfolg belegen kann. Dabei gilt es<br />

zu beachten, dass immer auch unvorhergesehene und vom <strong>Vernetzungsprojekt</strong> unabhängige Faktoren<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung der Leitarten haben. So kann beispielsweise ein strenger Winter<br />

grossen negativen Einfluss auf die Entwicklung einer bestimmten Leitart haben, obwohl die angestrebten<br />

Massnahmen realisiert wurden. Einzelne Wirkungsziele betreffen den ganzen Projektperimeter,<br />

andere wiederum sind nur für ausgewählte Landschaftsräume zutreffend.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 14


Tabelle 2: Leitarten, Zielarten und Zielpopulationen mit Angaben ihrer wichtigsten Lebensraumstrukturen und<br />

Bedeutung für die einzelnen Landschaftsräume. (LZ = lokale Zielpopulation; ZA = Zielart; L = Leitart)<br />

Arten(gruppen)<br />

Zauneidechse (LZ)<br />

Ringelnatter (ZA)<br />

Kreuzkröte (L)<br />

Wasserfrosch (L)<br />

Feldhase (L)<br />

Extensivwiesen<br />

Streueflächen<br />

Wenig intensive Wiesen<br />

Extensivweiden<br />

Relevante Lebensräume<br />

Brachestandorte<br />

Landschaftsräume<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 15<br />

Saumbiotope<br />

Hochstamm-Obstgärten<br />

Einzelbäume<br />

Kleingehölze<br />

<br />

Waldränder<br />

Fliessgewässer<br />

Weiher und Tümpel<br />

Sonderstandorte<br />

Kleinstrukturen<br />

LR1<br />

<br />

LR2<br />

LR3<br />

<br />

<br />

<br />

Grünspecht (L) <br />

Gartenrotschwanz (L) <br />

Neuntöter (L)<br />

Schleiereule, Turmfalke,<br />

Fledermäuse<br />

Grosse Goldschrecke (L)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Artengruppe Blutströpfchen (L) <br />

Wilder Reis (LZ)<br />

Wiesenpflanzen (L)<br />

Spierstaudenflur (L)<br />

Dornensträucher (L)<br />

Einzelbäume (L)


Zauneidechse Lacerta agilis<br />

Status: Lokale Zielpopulation<br />

Rote Liste: verletzlich<br />

Verbreitung Kt. Luzern: je nach Gegend vereinzelt - verbreitet<br />

Verbreitung im Projektgebiet: Nachweise in 22 von 48<br />

Quadranten (Wendelin Wehrle); genauer Bestand unbekannt<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Anrisse, Aufschlüsse an Böschungen; Halbtrockenrasen; mesophile<br />

Säume; halboffene Kulturlandschaften; süd bis west exponierte Hanglagen<br />

Bemerkungen zur Biologie: günstige Beobachtungszeiten: Mai bei feucht-warmem Wetter u. September<br />

(Jungtiere!); Eiablage in lockerer Erde an warmen, versteckten Stellen; frisst versch. Wirbellose; wärmebedürftig,<br />

benötigt unterschlupfnahe Sonnplätze; gern in verwilderten Randstrukturen<br />

Gefährdungsursachen: Fehlende Kleinstrukturen; intensive Nutzung; häufiges Schnittregime<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Hauskatzen / Hunde bei bestehenden Vorkommen und in potentiellen<br />

Lebensräumen fernhalten; Staffelmahd sowie extensive Beweidung in Halbtrockenrasen; besonnte Waldränder<br />

stufig gestalten, mit Saum; Unbebaute Orte / Rohböden fördern, insbesondere an Böschungen; Kleinstrukturen<br />

fördern<br />

W1<br />

In der Häflte der Quadranten des Projektperimeters kann die Zauneidechse nachgewiesen<br />

werden. Quadranten = Quadratkilometer- Raster der Landeskarten 1:25'000.<br />

Ringelnatter Natrix natrix<br />

Status: Zielart<br />

Rote Liste: stark gefährdet<br />

Verbreitung Kt. Luzern: stellenweise verbreitet, gebietsweise<br />

zerstreut bis fehlend<br />

Verbreitung im Projektgebiet: Im Projektgebiet kein Nachweis,<br />

zu erwarten im Gebiet Ostergau<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: halboffene Kulturlandschaften, Weiher, Ried-, Moorlandschaften<br />

Bemerkungen zur Biologie: günstige Beobachtungszeiten: Mitte Mai - Ende Juni (meist gewässernah) bei<br />

feucht-warmem Wetter u. im September; Eiablage in verrottende Biomasse (z.B. Streuehaufen, Moderholz);<br />

frisst v.a. Amphibien, auch Fische, Nagetiere; wandert oft weit längs Gewässern<br />

Gefährdungsursachen: Mangel an Stillgewässern, Leit- und Kleinstrukturen, intensive Bewirtschaftung<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Vorkommen erhalten; Rotationsmahd in Ried und Extensivflächen;<br />

Förderung von Sonnenplätzchen; Gewässervernetzung fördern; Kleinstrukturen (Ast-, Stein- und Streuehaufen)<br />

fördern; Nährtiere (Wasserfrosch) fördern<br />

W2<br />

Die Ringelnatter erhält im Gebiet Ostergau verbesserte Lebensraumbedingungen, welche<br />

die Chancen für deren Ansiedlung erhöhen. Entlang der Seewag Richtung Tuetensee<br />

(Menznau) und Richtung Hetzliger Moos (Grosswangen) sollen mit weiteren Massnahmen<br />

wie Stillgewässern und Ufersäumen Wanderkorridore geschaffen werden. Zudem werden<br />

die Fliessgewässer Wigger, Seewag und Rot als mögliche Wanderkorridore aufgewertet<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 16


Kreuzkröte Bufo calamita<br />

Status: Leitart<br />

Rote Liste: stark gefährdet<br />

Verbreitung Kt. Luzern: vereinzelt bis verbreitet; gebietsweise fehlend<br />

Verbreitung im Projektgebiet: Vorkommen im Ostergau und Riedtal,<br />

aber kaum regelmässige Fortpflanzungen<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Tümpel, Kleinweiher im Pionierstadium<br />

Bemerkungen zur Biologie: Pionieramphibien; günstigste Erfassungszeit: nachts am Laichgewässer Mai -<br />

Juni; Ablaichen / Entwicklung in vegetationsarmen od. vegetationslosen Tümpeln und Pfützen; Adulte streifen<br />

weit umher; Landverstecke oft unter Steinen<br />

Gefährdungsursachen: fehlende Laichgewässer, ungeeignete Gehölzstrukturen, fehlende Extensivwiesen<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Pioniergewässer erhalten und fördern; Gewässervernetzung fördern;<br />

unbebaute Orte / Rohböden zulassen und fördern; Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufen) fördern<br />

W3<br />

Die Kreuzkröte erhält neue Lebensräume. Die Fortpflanzung kann in mindestens zwei neu<br />

geschaffenen, geeigneten Gewässern nachgewiesen werden.<br />

Wasserfrosch Rana esculenta<br />

Status: Leitart<br />

Rote Liste: potenziell gefährdet<br />

Verbreitung Kt. Luzern: relativ gut vertreten, in den Voralpen fehlend<br />

Verbreitung im Projektgebiet: mittlere Population im Gebiet Ostergau<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Weiher, langsam fliessende Gräben, Riedlandschaften<br />

Bemerkungen zur Biologie: günstige Erfassungszeiten: Ende Mai am Laichgewässer sowie im Juli in Uferbereichen;<br />

Adulte ganzjährig am Laichplatz, Juvenile wandern gern an Gräben usw.; gut nachweisbar anhand<br />

„Froschkonzert“<br />

Gefährdungsursachen: Verlust von Stillgewässern; Gewässerverschmutzung<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: bekannte Vorkommen erhalten; Stillgewässer fördern; Bäche und<br />

Bächlein ausdolen; Wanderkorridore sichern; Fischbestände in Amphibienweihern reduzieren<br />

W4<br />

Der Wasserfrosch erhält neue Laichgewässer. Die Fortpflanzung kann in mindestens drei<br />

neu geschaffenen Gewässern nachgewiesen werden.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 17


Feldhase Lepus europaeus<br />

Status: Leitart<br />

Rote Liste: verletzlich<br />

Verbreitung Kt. Luzern: verbreitet in allen Regionen bis ca. 1500<br />

m.ü.M.<br />

Verbreitung im Projektgebiet: Während Feldbegehungen Einzeltiere<br />

beobachtet; aktuell in den 4 Revieren gleich bleibende bis zunehmende<br />

Tendenz<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: (halb)offene Kulturlandschaften<br />

Bemerkungen zur Biologie: nicht territorial und sehr mobil; vor allem nachtaktiv; Fortpflanzung von Februar bis<br />

September; in guten Hasengebieten Dichten von 10-30 Hasen/km2, im Kanton Luzern überall unter 5 Hasen/km2<br />

(kritische Dichte); Junge verstecken sich in überständigem Gras<br />

Gefährdungsursachen: ausgeräumte, intensiv genutzte Landschaften; häufiges Schnittregime<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: extensive Bewirtschaftung mit Staffelmahd fördern; Säume, Brachen<br />

und Ackerschonstreifen anlegen; Waldränder stufig gestalten; Wanderung ermöglichen<br />

W5<br />

Die Entwicklung des Feldhasen verläuft im Projektgebiet positiver als im gesamtschweizerischen<br />

Trend. Die jährlichen Zählungen zeigen steigenden Bestand im Projektgebiet auf.<br />

Grünspecht Picus viridis<br />

Status: Leitart<br />

Rote Liste: nicht gefährdet<br />

Verbreitung Kt. Luzern: in allen Regionen bis zur Waldgrenze, meist<br />

sehr vereinzelt, z.T. etwas häufiger<br />

Verbreitung im Projektgebiet: in Datenbank Vogelwarte seit 1993:<br />

in 4 Quadranten 5 Brutnachweise; Beobachtungen in Gebieten Ostergau,<br />

Schülen, Gulp, Höll, Olisrüti, Breite; aktueller Bestand unbekannt<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: halboffene Kulturlandschaften, aufgelockerte Buchenwälder,<br />

Waldränder, Hecken, Obstgärten<br />

Bemerkungen zur Biologie: Bestandesabnahme in den 70er- bis 90er-Jahren, seither leichte Erholung; Standvogel;<br />

sucht Nahrung am Boden (Ameisen!); baut Bruthöhlen in morsche Hartholzbäume (Buche, Eiche, Obstbäume)<br />

od. Weichholzbäume; oft auch in alten Höhlen anderer Spechte; gut erkennbarer Gesang<br />

Gefährdungsursachen: monotone, dunkle Waldbilder; monotone Waldränder, fehlendes Alt- und Totholz<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Waldränder stufig gestalten, mit Waldmantel und Saum; Höhlenbäume<br />

schonen, Alt- und Totholz fördern, Wälder auslichten; Hochstammobstgärten pflanzen bzw. verdichten und<br />

erhalten; Extensivgrünland neu schaffen bzw. erhalten mit Brachflächen zwecks Förderung der Wiesenameisen<br />

W6<br />

Der Grünspecht ist während der Brutzeit im Projektperimeter feststellbar. Der Nachweis<br />

gelingt an mindestens 8 verschiedenen Orten.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 18


Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus<br />

Status: Leitart<br />

Rote Liste: potenziell gefährdet<br />

Verbreitung Kt. Luzern: vereinzelt in allen Regionen bis ca. 1200<br />

m.ü.M.; Schwerpunkt in der kollinen und montanen Stufe<br />

Verbreitung im Projektgebiet: in Datenbank Vogelwarte seit 1993:<br />

in 11 Quadranten 15 Brutnachweise; Beobachtungen: Ostergau,<br />

Wellbrig, Schülen, Gulp, Höll; aktueller Bestand unbekannt<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Hochstamm-Obstgärten, Kleingärten, Naturgärten<br />

Bemerkungen zur Biologie: Langstreckenzieher; Insektenfresser; Nahrungsaufnahme von niederen Warten<br />

aus; Brut in Höhlen, Halbhöhlen u. (seltener) Nischen von Gebäuden; Dichte in geeigneten Landschaftsteilen<br />

heute um 2 Brutpaare/km2, früher (5-6 Brutpaare/km2)<br />

Gefährdungsursachen: lückige Obstgärten, intensive Unternutzung von Obstgärten, wenig Alt-, Totholz<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Hochstammobstgärten pflanzen bzw. verdichten und erhalten; Unterwuchs<br />

extensiv bewirtschaften; Nistgelegenheiten bereitstellen bzw. fördern; Alt- und Totholz fördern<br />

W7<br />

Der Gartenrotschwanz kann innerhalb des Projektperimeters als Brutvogel nachgewiesen<br />

werden. Der Nachweis gelingt an mindestes 10 Standorten.<br />

Neuntöter Lanius collurio<br />

Status: Leitart<br />

Rote Liste: nicht gefährdet<br />

Verbreitung Kt. Luzern: in allen Regionen vereinzelt bis sehr vereinzelt;<br />

südöstlich Entlebuch-Werthenstein-Sempach-Hohenrain ist<br />

die Dichte deutllich geringer als im Nord- und Westteil des Kantons<br />

Verbreitung im Projektgebiet: in Datenbank Vogelwarte seit 1993:<br />

in 4 Quadranten 7 Brutnachweise; Beobachtungen im Himmel, Lachenweid<br />

(früher), Mitzenegglen, Olisrüti<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: dichte Hecken mit Dornensträuchern im Verbund mit Extensivflächen<br />

Bemerkungen zur Biologie: Langstreckenzieher; fängt Grossinsekten v.a. Käfer, Grillen, Heuschrecken, auch<br />

Kleinsäuger von Warten aus; jagt gerne in kurzrasigen Vegetationstypen; spiesst Insekten zwecks Vorratshaltung<br />

auf Dornen auf; Neststandort zu 60% in Dornbüschen<br />

Gefährdungsursachen: ungeeignete Gehölzstrukturen, fehlende Extensivwiesen<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Extensivflächen fördern (in der Umgebung von Niederhecken); Gehölze<br />

u. Waldränder selektiv pflegen (Dornsträucher, Beerensträucher fördern); Gebüschgruppen, Niederhecken<br />

fördern vor allem an beweideten Hängen; Bunt-, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen fördern<br />

W8<br />

Der Neuntöter ist innerhalb des Projektperimeters als Brutvogel vertreten. Er brütet mindestens<br />

an sechs verschiedenen Stellen.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 19


Schleiereule Tyto alba<br />

Turmfalke Falco tinunculus<br />

Fledermäuse Chiroptera<br />

Status: Leitarten<br />

Rote Liste: div.<br />

Verbreitung im Projektgebiet: in Datenbank Vogelwarte seit 1993:<br />

3 Brutnachweise beim Turmfalken, 1 Nachweis bei der Schleiereule;<br />

Nachweise Fledermäuse in CSCF Datenbank und LRI: Zwergfledermaus,<br />

Grosses Mausohr, Braunes Langohr<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Unterschiedliche Lebensraumansprüche; besiedeln Gebäude,<br />

nehmen Nisthilfen oder Nistkästen an<br />

Bemerkungen zur Biologie: unterschiedliche Ansprüche; machen Jagd auf Kleinsäuger, Insekten und daher<br />

als Nützlinge zu betrachten; sind mangels natürlichen Behausungen (Baumhölen, Stollen, unterirdische Räumlichkeiten,<br />

Bäume, Felsnischen) auf Gebäude oder künstliche Nishilfen angewiesen<br />

Gefährdungsursachen: ungeeignete Lebensraumstrukturen, Mangel an Nistgelegenheiten<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: allgemeine Lebensraumaufwertungen; Förderung von Nisthilfen und<br />

Niststandorten<br />

W9<br />

Von den Vertretern der Artengruppe Schleiereule, Turmfalke, Fledermäuse kann in den<br />

drei Landschaftsräumen LR1-LR3 regelmässig Nachwuchs nachgewiesen werden.<br />

Grosse Goldschrecke Chrysochraon Dispar<br />

Status: Leitart<br />

Rote Liste: verletzlich<br />

Verbreitung Kt. Luzern: Verbreitung nicht bekannt; nachgewiesen<br />

oder vermutlich verbreitet um Mittellandseen, im zentralen Hügelland<br />

zerstreut<br />

Verbreitung im Projektgebiet: Beobachtungen: Gustiberg, Ober<br />

Spitzenofen, Mitzenegglen; Bestand Ostergau vgl. Kartierung Steffen<br />

M. in Pflege und Schutzkonzept Ostergau (2002)<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Feucht-, Nasswiesen (Sumpfdotterblumen-, Spierstaudenbestände)<br />

Bemerkungen zur Biologie: Adulttiere hauptsächlich Mitte Juli – Anfang September; Eiablage in markhaltige<br />

Pflanzenstängel (Engelwurz, Brombeeren usw.); mässig hygrophil und relativ wärmebedürftig, lebt vor allem in<br />

höherwüchsigen (bis 1m hohen), meist staudigen Pflanzenbeständen<br />

Gefährdungsursachen: Verlust von Feuchtwiesen; zu häufiges / frühes Schnittregime<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Extensivnutzung mit Herbstmahd ab 1. September in Hochstaudenfluren,<br />

abschnittweise mit Brachen; Gestaffelte Mahd in Feuchtwiesen ab Anfang Juli, mit Aussparen von Brachesäumen;<br />

Extensivgrünland neu schaffen bzw. erhalten; spezifische Renaturierungen von Feuchtwiesen<br />

W10<br />

Der Bestand der Grossen Goldschrecke bleibt im Ostergau mindestens erhalten, zudem<br />

kann sie an mindestens drei weiteren Feuchtstandorten innerhalb des Projektperimeters<br />

nachgewiesen werden.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 20


Artengruppe Blutströpfchen Zygaeninae<br />

Status: Leitarten<br />

Rote Liste: keine Angaben<br />

Verbreitung Kt. Luzern: Verbreitung unvollständig bekannt; lokal<br />

nachgewiesen od. vermutl. verbreitet<br />

Verbreitung im Projektgebiet: Verbreitung nicht bekannt<br />

Potenzielle Lebensräume: lockere, bebuschte Waldsäume, Riedwiesen, Ruderalstellen, Strassenböschungen,<br />

Bahndämme, alpine Matten und Trockenstandorte in Form von Magerwiesen; wichtig: blumenreich<br />

Bemerkungen zur Biologie: Blutströpfchen bevorzugen violette und lila Blüten; gelten als standorttreu; Eiablage<br />

erfolgt bei fast allen Arten an Pflanzen der Familie der Schmetterlingblütler (Fabaceen)<br />

Gefährdungsursachen: Verlust von geeigneten Lebensräumen; zu häufiges / frühes Schnittregime; Mangel an<br />

Saumstrukturen<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Betreffende Standorte erhalten und fördern; Extensivierung der Nutzung,<br />

jeweils Teilfächen stehen lassen; fördern von Extensivweiden; Anlegen von Säumen; Waldränder aufwerten<br />

W11<br />

In den Landschaftsräumen LR1-LR3 sind auf je 5 verschiedenen Standorten Vertreter der<br />

Artengruppe Blutströpfchen feststellbar.<br />

Wilder Reis Leersia oryzoides<br />

Status: Lokale Zielpopulation<br />

Rote Liste: stark gefährdet<br />

Verbreitung Kt. Luzern: vereinzelt<br />

Verbreitung im Projektgebiet: Ostergau<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: flach überschwemmte Schlammböden<br />

Bemerkungen zur Biologie: Blüte August - September; grün überwinternder Hydrophyt od. Hemikryptophyt;<br />

nährstoff- und sommerwärmeliebend; Pionier; Windbestäubung; Ausbreitung durch Wasservögel; nächst verwandt<br />

mit dem Kulturreis<br />

Gefährdungsursachen: fehlende Lebensräume, zu steile Uferbereiche<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: erhalten der bekannten Vorkommen; durch gelegentliches „Stören“<br />

(Bodenbearbeitung, Tritt, Mahd) die Vegetation niedrig / offen halten; Wasserstandsschwankungen zulassen<br />

und fördern; geeignete Stillgewässer anlegen<br />

W12<br />

Im Ostergau kommt an vereinzelten Stellen kleinflächig Wilder Reis vor. Der Bestand mit<br />

Wildem Reis kann sich im Ostergau mindestens halten.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 21


Artengruppe Wiesenpflanzen<br />

Zeigerpflanzen Wiesen gemäss Liste ÖQV (siehe Anhang 7.5)<br />

Status: Leitarten<br />

Rote Liste: nicht gefährdet<br />

Verbreitung im Projektgebiet: im ganzen Gemeindegebiet untervertreten;<br />

wenig artenreiche Wiesen vorhanden<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: extensiv und gestaffelt genutzte Wiesen und Weiden<br />

Bemerkungen zur Biologie: viele Blütenpflanzen und grasartige Pflanzen benötigen nährstoffarme Bodenverhältnisse;<br />

Verdrängung bei häufigem Schnittregime oder dichtem Pflanzenbestand durch schnell wachsende<br />

Arten; arten- und blütenreiche Wiesen bieten für zahlreiche Insekten Lebensgrundlage<br />

Gefährdungsursachen: zu früher und häufiger Schnitt der Wiesen, Düngung<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: in Halbtrockenrasen Extensivnutzung mit Sommermahd i. Allg. ab 1.<br />

Juli (Verbrachung vermeiden), in Fromentalwiesen i. Allg. ab 15. Juni (Überständigkeit, Einfaulen vermeiden)<br />

W13<br />

Die ökologische Qualität von Extensivwiesen wird erhöht und damit der Anteil der Artengruppe<br />

Wiesenpflanzen. In mindestens 12% der Extensivwiesen im Ökoausgleich sind<br />

Vertreter aus der Artengruppe Wiesenpflanzen zahlreich vertreten (> 6 Arten /Are).<br />

Artengruppe Spierstaudenflur<br />

Spierstaude, Bachnelkenwurz, Sumpfdotterblume, Blut-<br />

Weiderich, Kohldistel<br />

Status: Leitarten<br />

Rote Liste: nicht gefährdet<br />

Verbreitung im Projektgebiet: alle Arten kommen im Projektgebiet<br />

vor, sind aber untervertreten<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: in Krautsäumen entlang Waldrändern, Hecken, Uferbestockungen<br />

Bemerkungen zur Biologie: Nektar und Pollenlieferant für Insekten<br />

Gefährdungsursachen: zu früher und häufiger Schnitt, Beweidung<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Säume anlegen / fördern / erhalten; Standorte nicht beweiden; Säume<br />

abschnittweise durch Rotationsmahd pflegen<br />

W14<br />

Vertreter der Artengruppe Spierstaudenflur kommen im Bereich von unbestockten Abschnitten<br />

entlang von Fliessgewässern regelmässig vor.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 22


Artengruppe Dornensträucher<br />

Schwarzdorn, Weissdorn, Wildrosen, Kreuzdorn<br />

Status: Leitarten<br />

Rote Liste: nicht gefährdet<br />

Verbreitung im Projektgebiet: im ganzen Gemeindegebiet untervertreten;<br />

häufig von Hasel oder Eschen bedrängt<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: in Hecken; entlang von Waldrändern; als Einzelgebüsche entlang<br />

von Parzellengrenzen und Wegen; in Weiden<br />

Bemerkungen zur Biologie: beliebte Niststräucher der heckenbrütenden Vogelarten; wichtige Nektar- und<br />

Pollenlieferanten sowie Raupenfutterpflanzen; Dornensträucher wachsen eher langsam, können durch selektive<br />

Pflege gut gefördert werden. Bei Weissdorn ist wegen der Übertragung von Feuerbrand Vorsicht geboten.<br />

Gefährdungsursachen: Beschattung durch schnell wachsende Straucharten; Förderung schnell wachsender<br />

Straucharten (Brennholz)<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: Förderung durch selektive Pflege; Ergänzungspflanzungen vornehmen;<br />

Waldränder stufig gestalten<br />

W15<br />

Einzelbäume<br />

Eiche, Linde, Ahorn<br />

Status: Leitarten<br />

Vertreter der Artengruppe Dornensträucher sind in 10% der im ÖA angemeldeten Hecken<br />

zahlreich (über 10% der Sträucher) vorhanden.<br />

Rote Liste: nicht gefährdet<br />

Verbreitung Kt. Luzern: verbreitet aber selten bestandesbildend<br />

Verbreitung im Projektgebiet: Als Einzelbäume nicht häufig; in Hecken<br />

regelmässig vorhanden<br />

Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: als Einzelbaum in der halboffenen Kulturlandschaft; in Hecken<br />

und Kleingehölzen; entlang von Waldrändern<br />

Bemerkungen zur Biologie: Einzelbäume übernehmen wichtige Trittsteinfunktionen, sehr wichtig für zahlreiche<br />

Tierarten für Versteck, Rückzug, Brutplatz, Nahrung; landschaftsprägende Bedeutung<br />

Gefährdungsursachen: land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />

Schutz- und Förderungsmassnahmen: an geeigneten Standorten Einzelbäume fördern<br />

W16<br />

Im ganzen Projektgebiet sind standortgerechte, frei stehende Einzelbäume als landschaftsprägende<br />

Elemente reichlich vorhanden.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 23


4.3 Lebensräume und Umsetzungsziele<br />

Die Realisierung der Wirkungsziele W1 – W16 ist abhängig von konkreten Aufwertungsmassnahmen<br />

im Bereich der relevanten Lebensraumstrukturen und der ökologischen Ausgleichsflächen. Wertvolle<br />

Lebensraumstrukturen gilt es zu erhalten, Aufwertungen und Neuanlagen sind weitere Massnahmenschwerpunkte.<br />

Oft kann durch angepasste Pflege- oder Unterhaltsmassnahmen eine Verbesserung<br />

des Lebensraumangebotes für Tiere und Pflanzen erreicht werden.<br />

Die Umsetzungsziele stellen somit die konkreten Massnahmen dar, mit welchen man die Wirkungsziele<br />

zu erreichen hofft. Die Umsetzungsziele sind in enger Zusammenarbeit mit der Projektträgerschaft<br />

ermittelt worden.<br />

Im Folgenden wird auf die für das Projektgebiet bedeutenden Lebensraumtypen eingegangen. Zudem<br />

werden jeweils Umsetzungsziele (U1 – U23) formuliert. Diese sollen ab Projektbeginn eingeleitet<br />

und bis 2011 umgesetzt werden (in Klammern Zwischenziele die bis 2008 zu erreichen sind). Das<br />

Erreichen dieser Ziele ist Voraussetzung für die Weiterführung des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es.<br />

4.3.1 Extensivwiesen<br />

Und wenig in-<br />

tensive Wiesen<br />

Allgemein: Extensivwiesen bedecken in der Gemeinde <strong>Willisau</strong> rund 116 ha, das entspricht 4.24 %<br />

der Landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. Davon erfüllen rund 11 ha die Qualitätsanforderungen gemäss<br />

ÖQV. Die Flächen sind über das ganze Gemeindegebiet verstreut. Mehrheitlich ist eine bescheidene<br />

Artenvielfalt anzutreffen. Nicht alle Bestände befinden sich aus ökologischer Sicht an geeigneten<br />

Standorten. Neben den Extensivwiesen gibt es noch rund 37 ha wenig intensive Wiesen,<br />

deren Artenvielfalt sehr bescheiden ist und von denen keine Fläche Ökoqualität erreicht.<br />

Ziel: Für die Anlage von Extensivwiesen eignen sich aus ökologischer Sicht gut besonnte, südost bis<br />

südwest exponierte Hanglagen, wenn möglich mit flachgründigen Böden. Bei der Neuanlage von<br />

Extensivwiesen sollen diese Kriterien berücksichtigt werden. Bei den bereits bestehenden wird bei<br />

vereinzelten Beständen eine Verschiebung empfohlen. In Anbetracht der jahrelangen intensiven<br />

Nutzung und der damit zusammenhängenden Nährstoffreserve kann sich eine Bereicherung der<br />

floristischen Vielfalt nicht überall gleich schnell einstellen. An vereinzelten Standorten sind Neuansaaten<br />

lohnenswert. Bei guten Erfolgsaussichten besteht die Möglichkeit, dass der Kanton solche<br />

Ansaaten zu 100% übernimmt. Neuanlagen und Ansaaten bedürfen vorgängiger Abklärung durch die<br />

Projektträgerschaft oder durch eine Fachperson. Um zu verhindern, dass nach dem Stichtag jeweils<br />

alle Extensivflächen gleichzeitig geschnitten werden, wird bei der Mahd eine Etappierung angestrebt.<br />

Durch das Stehenlassen von Teilflächen können den Lebewesen Rückzugsmöglichkeiten angeboten<br />

werden.<br />

Die wenig intensiven Wiesen sollen zum grössten Teil in extensive Wiesen umgewandelt werden.<br />

Für einzelne wenig intensive Wiesen mit floristischem Potenzial soll eine Begutachtung vorgenommen<br />

werden mit dem Ziel, Ökoqualität zu erreichen.<br />

Pflege: Neben dem Verzicht auf Düngung und dem Einhalten des ersten Schnitttermines je nach<br />

Zone soll bei den Vernetzungsflächen bei jedem Schnitt mindestens 10% der Fläche stehen bleiben.<br />

Das bedeutet, dass auch jeweils Teilflächen über den Winter stehen bleiben.<br />

Für grössere, zusammenhängende Flächen (> 1 ha ) kann vereinbart werden, dass eine Teilfläche<br />

schon max. 2 Wochen vor dem ersten offiziellen Schnittzeitpunkt gemäht werden darf ( siehe Teilnahmebedingungen<br />

B7). Damit wird erreicht, dass grosse Flächen nicht gleichzeitig abgeräumt werden.<br />

Auf NHG Flächen sind immer die Bestimmungen des NHG-Vertrages übergeordnet und alle<br />

Änderungen müssen mit dem uwe, Abt. Naturschutz und Landschaft, koordiniert sein.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 24


U1<br />

U2<br />

U3<br />

U4<br />

*) in Klammern: Zwischenziele, die bis 2008 zu erreichen sind<br />

4.3.2 Streueflächen<br />

Allgemein: Ausgedehnte Streueflächen konzentrieren sich im Ostergau. Die meisten Flächen stehen<br />

unter NHG-Vertrag. Die botanische Vielfalt ist dennoch oftmals eher mässig einzustufen.<br />

Daneben sind kleinere Flächen im ganzen Projektgebiet verstreut anzutreffen.<br />

Ziel: Die vorhandenen Feuchtstandorte gilt es unbedingt zu erhalten. Weitere Flächen sollen nach<br />

Möglichkeit dazu gewonnen werden. Angrenzend an Streueflächen soll nach Möglichkeit immer eine<br />

Pufferzone geschaffen werden, um den Nährstoffeintrag zu reduzieren. In Steueflächen bestehen oft<br />

auch offene Gräben, die unbedingt erhalten werden sollen und naturnah mit flacheren Ufern gestaltet<br />

werden sollen.<br />

Pflege: In der Regel erfolgt ein einmaliges Schnittregime wobei auch hier Teilbereiche stehen bleiben<br />

sollen. Schnittzeitpunkt ist stark abhängig vom Standort und muss von Fall zu Fall abgeklärt<br />

werden. Das Schnittgut muss weggeführt werden. Die Bewirtschaftung erfolgt gemäss den Bestimmungen<br />

eines NHG – Vertrages oder gemäss ÖQV. Kleinstrukturen werden besonders gefördert.<br />

U5<br />

Die Extensivwiesen nehmen im Jahr 2011 insgesamt 15’700 a<br />

(13’350 a) * ein; Stand 2005: 11'639 a.<br />

Der Landschaftsraum LR 2 weist 300 a Extensivwiesen in gut<br />

besonnten Hanglagen auf ( Teilziel von U1 ). Stand 2005: ca.<br />

180 Aren. Teilziel von U1.<br />

Von den 2005 bestehenden 3675 Aren wenig intensiven Wiesen<br />

werden im Lauf der Projektdauer mind. 2775 Aren (1750 a)<br />

in extensive Wiesen umgewandelt. Dies entspricht einer Umwandlung<br />

von 70 %. Teilziel von U 1.<br />

Mindestens 2000 a ( 1400 a) Extensivwiesen erreichen die<br />

ÖQV-Qualität. Stand 2005: 1’095 a.<br />

Die Streueflächen im Projektgebiet werden vom aktuellen<br />

Stand von 773 Aren leicht ausgedehnt auf 800 Aren.<br />

4.3.3 Extensivweiden<br />

Dient der Förderung von: Feldhase,<br />

Neuntöter, Grünspecht,<br />

Blutströpfchen, Grosse Goldschrecke,<br />

Zauneidechse, Ringelnatter,<br />

Wiesenpflanzen<br />

Dient der Förderung von: Feldhase,<br />

Goldschrecke, Ringelnatter,<br />

Wasserfrosch, Wiesenpflanzen,<br />

Wilder Reis, Spierstaudenflur<br />

Allgemein: Extensivweiden können ökologisch interessante Objekte sein. Der Anteil an extensiven<br />

Weiden, die im Ökoausgleich angemeldet sind, ist im Projektgebiet <strong>Willisau</strong> bei 1.75 ha. Diese konzentrieren<br />

sich auf die Gebiete Chanzelwald und Ostergau. Einige weitere Flächen wären geeignet,<br />

zum Beispiel im den Gebieten Christentel, Birchbühl, Alpetli oder Stockmatt . Primär eignen sich<br />

dazu gut besonnte, eher trockene, stark geneigte Hanglagen. Extensivweiden dürfen jedoch nicht auf<br />

Kosten von ökologisch wertvollen Mähwiesen eingerichtet werden.<br />

Extensivweiden dürfen zwar nicht gedüngt werden, zählen aber zu den gedüngten Flächen wegen<br />

der Ausscheidungen der Weidetiere.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 25


Ziel: Einige der vorhandenen Weiden weisen ein hohes ökologisches Potenzial auf, und könnten als<br />

ökologische Ausgleichselemente für die Vernetzung einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Teil der Weiden,<br />

die sich aus standörtlicher Sicht eignen, sollen deshalb in Extensivweiden umgewandelt werden.<br />

Zu vermeiden ist die Beweidung von ungeeigneten, beispielsweise vernässten Böden.<br />

Besonderen Wert erlangen Extensivweiden in Kombination mit anderen Ausgleichselementen wie<br />

Gehölzstrukturen oder strukturreichen Waldrändern. Innerhalb oder am Rand der Weiden sollen<br />

gezielt Gebüschgruppen oder Einzelgebüsche aus Dornensträuchern gefördert werden. Zudem sind<br />

Kleinstrukturen wie Ast- oder Steinhaufen sehr erwünscht. Für den Weidebetrieb ist es wichtig, dass<br />

der Zeitpunkt der Beweidung und die Bestossungsdichte mit dem Pflanzenbestand in Einklang gebracht<br />

wird. Einsetzender Vergandung muss mit Mäharbeiten entgegnet werden.<br />

Zu den Grundbedingugen gehören: grösser 0.5 ha; keine Düngung; Standorte mit nachhaltig artenreichen<br />

Pflanzenbeständen (i.d.R. steil und trocken); Gebüschstrukturen aus Dornensträuchern, Ast-<br />

und Steinhaufen. Die Bestossung erfolgt in der Regel mit Rindvieh, Standweiden mit Schafen werden<br />

nicht toleriert. Die Beurteilung erfolgt durch die Arbeitsgruppe VP <strong>Willisau</strong>.<br />

Pflege: Extensive Weiden dürfen nicht zusätzlich gedüngt werden. Die Bestossung ist so zu regulieren,<br />

dass nie mehr als 80% des Pflanzenbestandes kurz abgeweidet werden. Extensive Weiden<br />

müssen über eine hohe Artenvielfalt oder eine hohe Strukturvielfalt verfügen. Ist dies heute noch<br />

nicht der Fall, können die Minimalbedingungen durch die Anlage von Strukturelementen (Anlegen<br />

von Ast- oder Steinhaufen, Aufkommenlassen von Rosenbüschen, Anpflanzen von Heckensträuchern,<br />

punktuelle Auszäunungen etc.) erfüllt werden. Das Aufkommen von Adlerfarn oder anderen<br />

Problempflanzen soll gezielt unterdrückt werden. Wenn nötig sind Säuberungsschnitte vorzunehmen.<br />

U6<br />

U7<br />

4.3.4 Säume<br />

Im Projektgebiet werden 200 Aren (100 a) neue Extensivweiden<br />

auf potenziell wertvollen Standorten eingerichtet. Aktueller<br />

Stand: 175 Aren.<br />

Alle (die Hälfte der) beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> angemeldeten<br />

Extensivweiden weisen pro Hektar mindestens 5 Strukturelemente<br />

(Dornensträucher, Ast- oder Steinhaufen) auf.<br />

Dient der Förderung von:<br />

Zauneidechse, Neuntöter,<br />

Grünspecht, Blutströpfchen,<br />

Wiesenpflanzen, Dornensträucher<br />

Allgemein: Säume entlang von Hecken, Waldrändern und Fliessgewässern sind wertvolle und bereichernde<br />

Lebensraumstrukturen. Aber auch entlang von Wegen oder innerhalb von extensiv genutzten<br />

Böschungen können sich wertvolle Saumbiotope ausbilden. Je nach Bodenverhältnissen<br />

entwickeln sich sehr unterschiedliche Vegetationsbilder. Für verschiedenste Kleintiere bieten solche<br />

Strukturen Grundlagen für Rückzug, Nahrung, Überwinterung usw. Diese Lebensräume gehören<br />

heute eindeutig zu den Mangelbiotopen im Gebiet.<br />

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Krautsäumen entlang von Hecken und Waldrändern<br />

und Säumen entlang von Fliessgewässern. Säume entlang von Gewässern entwickeln sich<br />

aufgrund der Vernässung zu sogenannten Spierstaudensäumen mit Spierstauden, Baldrian, Bachnelkwurz,<br />

Kohldistel, Blutweiderich und weiteren für diesen Lebensraum typischen Pflanzen. Diese<br />

Säume sind schon in einer Breite von 1m beidseits von Gewässern und feuchten Gräben wertvoll<br />

und zu fördern.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 26


Bei der Direktzahlungsverordnung sind Säume nicht als separater Ökotyp ausgeschieden, sie müssen<br />

im Ökoausgleich als Extensivwiesen angemeldet werden und. Bei den zum Ökoausgleich angemeldeten<br />

Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ist ein Krautsaum von mindestens 3 m Breite<br />

obligatorisch. Spierstaudensäume müssen mind. 1m Breite und eine Gesamtfläche von 1 Are aufweisen.<br />

Ziel: Saumbiotope sollen vor allem entlang von Hecken, Waldrändern und Fliessgewässern realisiert<br />

werden. In vielen Fällen sind Saumstreifen ohne grossen Aufwand realisierbar, zumal laut Stoffverordnung<br />

eine Düngung in diesem Bereich ohnehin untersagt ist. Besondere Beachtung gehören<br />

Kies-, Schutt, Sand oder Lehmstandorten mit humusarmen Bodenverhältnissen. Säume entlang von<br />

Fliessgewässern sollen typischerweise als Spierstaudensäume ausgeprägt sein.<br />

Pflege: Säume werden nicht gedüngt und jährlich höchstens 1-mal, abschnittweise entweder gemäht<br />

oder beweidet, wenn sie an Dauerweiden angrenzen,<br />

Krautsäume bei Gehölzen, Hecken und Waldrändern müssen in 2 Etappen geschnitten oder beweidet<br />

werden; für die erste Hälfte gilt der gleiche früheste Nutzungstermin wie für Extensivwiesen, die<br />

2. Hälfte darf frühestens 6 Wochen nach der ersten Nutzung genutzt werden. Für Saumstrukturen<br />

ausserhalb von Dauerweiden ist eine kurze Herbstweide bei günstigen Bodenverhältnissen zwischen<br />

1. September und 30. November jeweils für die Hälfte des Saums zulässig. Auszäunungen sind jeweils<br />

entsprechend vorzunehmen.<br />

Spierstaudensäume entlang von Gewässern dürfen ab 1. September je zur Hälfte geschnitten werden,<br />

das heisst, je eine Hälfte eines Spierstaudensaume bleibt mindestens 1 ganzes Jahr stehen.<br />

Spierstaudensäume dürfen nicht beweidet werden.<br />

U 8<br />

U 9<br />

Entlang von vernässten oder gut besonnten oder aufgewerteten<br />

Waldrändern entstehen insgesamt mindestens 80 a (40 a)<br />

Säume mit mindestens 3 m Breite, die als ökologische Ausgleichsfläche<br />

angemeldet werden (entspricht ca. 2.6 km Saumlänge).<br />

Entlang von Fliessgewässern mit unbestockten Uferbereichen<br />

sind insgesamt 3 km (1.5 km) Spierstaudensäume von mind. 1<br />

m Breite beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> angemeldet.<br />

4.3.5 Buntbrachen<br />

Rotationsbrachen<br />

Ackerschonstreifen<br />

Dient der Förderung von: Wiesenpflanzen,<br />

Spierstaudenflur,<br />

Feldhase, Zauneidechse, Ringelnatter,<br />

Schleiereule, Grünspecht,<br />

Fledermäuse, Grosse<br />

Goldschrecke, Blutströpfchen<br />

Dient der Förderung von: Feldhase,<br />

Wasserfrosch, Grosse-<br />

Goldschrecke, Ringelnatter,<br />

Turmfalke, Wiesenpflanzen,<br />

Spierstaudenflur<br />

Allgemein: Brachen und Ackerschonstreifen sind hochwertige ökologische Ausgleichsflächen und<br />

beherbergen zahlreiche einheimische Wildblumen und Tierarten. Gegenwärtig ist im Projektgebiet<br />

keine Fläche<br />

Ziel: Fördern von streifenförmigen, mindestens 3m breiten Buntbrachen.<br />

Pflege: Brachestreifen dürfen ab dem zweiten Standjahr geschnitten werden (zwischen 1. Oktober<br />

und 15. März), mindestens die Hälfte muss aber über den Winter stehen bleiben.<br />

U 10<br />

Innerhalb des Projektgebietes entstehen 40 a (20 a) Buntbrachen,<br />

Rotationsbrachen oder Ackerschonstreifen.<br />

Dient der Förderung von: Feldhase,<br />

Turmfalke, Schleiereule,<br />

Zauneidechse<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 27


4.3.6 Waldränder<br />

Allgemein: Die Gemeinde <strong>Willisau</strong> umfasst eine Waldfläche von 1045 ha. Besondere Bedeutung<br />

kommt den Waldrändern zu. Dabei gilt es Struktur- und Artenvielfalt anzustreben. Krautsaum, vielfältiger<br />

Strauchgürtel sowie aufgelichtete und standortgerechte Bestockung in der waldrandnahen<br />

Baumschicht sind wichtige Kriterien. Der Mehrheit der Waldränder im Projektgebiet mangelt es gegenwärtig<br />

an Strukturvielfalt. Oft erfolgt der Wechsel zwischen den landwirtschaftlich genutzten Kulturen<br />

und dem Wald abrupt. Teilweise sind lückige Strauchschichten vorhanden, oder es dominieren<br />

schnellwachsende Gehölze wie Hasel und Eschen. Mit wenigen Ausnahmen fehlen Saumstrukturen.<br />

Ziel: Im Rahmen des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es sollen an gut besonnten Stellen mit Expositionen von<br />

Südost bis West gezielte Eingriffe erfolgen. Mit relativ geringem Aufwand können Strukturreichtum<br />

und Artenvielfalt gesteigert werden. Eine durchgehende, artenreiche Strauchschicht mit hohem Dornenstrauchanteil<br />

wird angestrebt. Die Waldränder sollen als wichtige Ausbreitungsachsen für Insekten,<br />

Vögel und Kleinsäuger dienen. Diese Funktion kann zusätzlich gefördert werden, wenn landseitig<br />

extensiv genutzte Säume angelegt werden. Waldrandaufwertungen können im Kanton Luzern im<br />

Rahmen des Projektes „Waldbau A“ finanziell unterstützt werden. Voraussetzungen dazu sind eine<br />

Vereinbarung zwischen dem Bewirtschafter und der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).<br />

Dadurch werden finanzielle Beiträge in Abhängigkeit der Qualität und Menge des geschlagenen Holzes<br />

geregelt. Die Mindestgrösse solcher Flächen beträgt 5 Aren, zudem müssen sie gewisse Tiefenwirkung<br />

haben und sich von einem normalen Durchforstungseingriff deutlich abheben.<br />

Pflege: Mit forstlichen Eingriffen sind stufige und gebuchtete Waldränder anzustreben. Mit selektiver<br />

Gehölzpflege können langsamwachsende Sträucher und insbesondere Dornensträucher gefördert<br />

werden. Die Krautsäume dürfen jährlich einmal genutzt werden, dabei soll der Schnitt gestaffelt erfolgen.<br />

Falls Weidezäune vorhanden sind, müssen diese vor den Krautsaum zurückversetzt werden.<br />

Gleichzeitig mit forstlichen Eingriffen können Kleinstrukturen wie stehende und liegendes Totholz,<br />

Asthaufen oder Steinhaufen gefördert werden. Wichtig ist dabei, dass dazu nur waldeigene Materialien<br />

verwendet werden dürfen. Kleinstrukturen sollen wenn möglich an gut besonnten Stellen platziert<br />

werden.<br />

U 11<br />

Geeignete Waldränder werden auf einer Gesamtlänge von 2<br />

km (1 km) gezielt aufgewertet. Dabei entsteht ein gebuchteter<br />

oder gestufter Aufbau, sowie eine artenreiche Strauchschicht.<br />

4.3.7 Kleingehölze<br />

Dient der Förderung von: Feldhase,<br />

Fledermäusen, Zauneidechse,<br />

Wasserfrosch, Neuntöter,<br />

Grünspecht, Dornensträucher,<br />

Bäumen<br />

Allgemein: Hecken stellen wichtige Lebensräume und Vernetzungselemente dar, sind zudem aber<br />

auch prägende Landschaftselemente. Landschaftsräume können mit Hecken gegliedert werden. Sie<br />

bieten verschiedensten Tierarten Versteck, Nahrung, Nistgelegenheit und Wohnraum. Die ausgedehntesten<br />

Heckenzüge im Projektgebiet sind auf dem Willbrig und setzen sich von dort gegen Stettenbach<br />

( Gemeinde Grosswangen ) fort. Leider dominieren in den meisten Gehölzen im Gebiet<br />

schnellwachsende Sträucher (Hasel, Eschen) und Dornensträucher sind eher schwach vertreten.<br />

Ziel: Es wird angestrebt, dass Hecken als ökologische Ausgleichsflächen für das <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />

angemeldet und entsprechend mit Krautsäumen ausgestattet werden. Je vielfältiger die Artenzusammensetzung<br />

und je grösser die Strukturvielfalt des Gehölzes, umso bedeutender ist eine Hecke<br />

als Lebensraum zu werten. Wertbestimmend sind insbesondere Dornensträucher, die Vögeln sichere<br />

Brutplätze ermöglichen.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 28


Bemühungen für die Bereicherung der Struktur- und Artenvielfalt können insbesondere der Verbreitung<br />

des Neuntöters dienen. Ergänzungspflanzungen können zudem Lücken im Vernetzungssystem<br />

schliessen. Empfohlen wird die Förderung von Einzelgebüschen als wertvolle Trittsteine. Heckenpflanzungen<br />

werden durch den Kanton subventioniert. Gegenwärtig übernimmt er 80% des Pflanzmaterials<br />

und 100% der Pflanzkosten. Geplante Heckenpflanzungen müssen rechtzeitig vorangemeldet<br />

werden beim uwe. Die Restkosten werden in der Regel von der Standortgemeinde übernommen.<br />

Wertvolle Ergänzungen im Bereich von Hecken sind Kleinstrukturen wie Ast- oder Steinhaufen.<br />

Pflege: Hecken sollen selektiv gepflegt werden. Durch das zurückdrängen von schnellwachsenden<br />

Sträuchern wie Hasel oder Esche soll die Artenvielfalt gefördert werden und insbesondere der Anteil<br />

von Dornensträucher gehoben werden. Die Krautsäume entlang von Hecken dürfen jährlich höchstens<br />

einmal genutzt werden. Krautsäume werden in der Regel geschnitten, bei Dauerweiden ist auch<br />

eine Beweidung möglich. Die Nutzung von Säumstrukturen ist unter Punkt 4.3.4. ausführlich erläutert.<br />

U 12<br />

U 13<br />

U 14<br />

Insgesamt werden mindestens 800 a (500 a) Hecken als ökologische<br />

Ausgleichsfläche angemeldet. Stand 2005: 389 a<br />

Im Projektgebiet erreichen 120 Aren (25 Aren) im ÖA angemeldete<br />

Hecken die ÖQV-Qualität. Stand 2005: 14 a. Teilziel von<br />

U12<br />

Im Projektgebiet werden 500m (250m) neue Hecken gepflanzt,<br />

welche die Qualität gemäss ÖQV erfüllen. Teilziel von U12.<br />

4.3.8 Hochstamm-<br />

Obstgärten<br />

Dient der Förderung von: Feldhase,<br />

Zauneidechse, Ringelnatter,<br />

Wasserfrosch, Neuntöter,<br />

Grünspecht, Schleiereule,<br />

Turmfalke, Fledermäuse, Blutströpfchen,<br />

Dornensträucher,<br />

Bäume<br />

Allgemein: Wie überall im Kanton sind auch in <strong>Willisau</strong> in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Hochstamm-Obstbäume<br />

verschwunden (Baumbestand 40er Jahre: 32’400 Bäume, 80er Jahre 17'000<br />

Bäume und 2005 10’499 Bäume). Dennoch kann eine Stabilisierung der Bestände in den letzten<br />

10 – 15 Jahren festgestellt werden, die sicher im Zusammenhang mit dem ökologischen Leistungsnachweis<br />

steht. Mit rund 6000 Bäumen ist der Anteil von Bäumen mit Ökoqualität bereits recht hoch.<br />

Etliche Bestände werden leider schlecht gepflegt.<br />

Ziel: Für das <strong>Vernetzungsprojekt</strong> sind diese naturnahen Elemente bedeutend und förderungswürdig.<br />

Der Gartenrotschwanz als Leitart ist eine zuverlässiger Indikator für die Qualität eines Obstgartens<br />

und dessen Umgebung. Es wird daher angestrebt, dass bestehende Lücken in Obstgärten gefüllt<br />

werden oder im Idealfall bestehende Obstgärten sogar erweitert werden. Mittels koordinierten<br />

Pflanzaktionen soll versucht werden, Jungpflanzen günstig abgeben zu können. Mögliche Geldgeber<br />

sind z.B. die Gemeinde oder Firmen. Entsprechende Abklärungen sind notwendig. Eine Zusammenarbeit<br />

mit der Fachstelle für Spezialkulturen ist zudem zwingend. Optimale Sorten (möglichst feuerbrandresistent)<br />

sowie kostengünstige Bezugsquellen können dadurch vermittelt werden. Vermehrt<br />

soll die Qualität der Obstgärten gefördert werden. In unmittelbarer Nähe von Obstgärten sollen dazu<br />

vermehrt ökologische Ausgleichsflächen, z.B. Extensivwiesen, eingerichtet werden. Besonders wertvoll<br />

sind zudem alte Bäume, die im Idealfall sogar Baumhöhlen oder Totholz aufweisen.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 29


Pflege: Hochstammobstbäume sollen periodisch fachgerecht geschnitten werden. Sie sollen ein<br />

möglichst hohes Alter erreichen. Bäume mit Baumhöhlen oder Anfängen dazu sollen möglichst lange<br />

stehen bleiben, ebenso vereinzelte abgestorbene Bäume.<br />

U 15<br />

U 16<br />

U 17<br />

Die Anzahl der Hochstamm-Obstbäume bleibt mindestens auf<br />

dem Stand von 2005 mit 10'499 Bäumen.<br />

Mindestens 400 (200) Hochstamm-Obstbäume werden neu<br />

gepflanzt.<br />

75% der Hochstamm-Obstbäume erfüllen die Qualitätsanforderungen<br />

gemäss ÖQV. Stand 2005: 57 %<br />

4.3.9 Einzelbäume<br />

Dient der Förderung von: Gartenrotschwanz,<br />

Feldhase,<br />

Neuntöter, Grünspecht, Turmfalke,<br />

Fledermäuse, Schleiereule<br />

Allgemein: Einzelbäume setzen Akzente in der Landschaft. Sie sind aber auch aus ökologischer<br />

Sicht sehr wertvoll. Sei es als Wohnraum, Nahrungsquelle, Sitzwarte, Versteck oder als Trittstein<br />

vorwiegend für Vögel und Insekten. Alte Bäume erreichen dabei sehr grossen Wert, Eichen sind<br />

zudem speziell wertvoll. Im Projektgebiet sind auch viele markante Linden zu verzeichnen, zum Beispiel<br />

die „Honig-Linde“, welche als Aussichtspunkt und dank einer kleinen Kapelle als mythischer Ort<br />

Bedeutung hat.<br />

Ziel: Mit dem <strong>Vernetzungsprojekt</strong> sollen einheimische, standortgerechte Baumarten in ausgeräumten<br />

Gebieten gefördert werden. Bei der Auswahl von neuen Pflanzstandorten muss der Ablauf der Bewirtschaftung<br />

berücksichtigt werden. Zudem gelten landschaftsprägende Standorte als weiteres<br />

Auswahlkriterium.<br />

Pflege: Im Interesse der Langfristigkeit ist sorgfältiges Umgehen mit angemeldeten Einzelbäumen<br />

angebracht. Verletzungen sollen vermieden werden. Im Umkreis der Baumkrone muss auf Düngung<br />

verzichtet werden.<br />

U 18<br />

Im Projektperimeter werden 30 (15) standortgerechte, einheimische<br />

Einzelbäume an geeigneten Standorten gepflanzt.<br />

Dient der Förderung von: Einzelbäume,<br />

Gartenrotschwanz,<br />

Grünspecht, Turmfalke<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 30


4.3.10 Weiher / Tümpel<br />

Allgemein: Amphibien, Libellen oder andere Wassertiere sind auf Stillgewässer angewiesen. Leider<br />

sind diese Lebensräume in den letzten Jahrzehnten stark aus unserer Landschaft verschwunden.<br />

Neben dem Ostergau mit seinen Torfstichweihern bestehen keine weiteren Objekte im Projektgebiet.<br />

Obwohl die hügelige Topografie des Napfgebietes wahrscheinlich nie grosse Stillgewässer aufgewiesen<br />

hat, gibt es einige gut geeignete Stellen für die Anlage von Stillgewässern.<br />

Ziel: Mit dem Stichwort Stillgewässer wird meist das Ostergau verknüpft. Im Ostergau soll einerseits<br />

die Qualität der bestehenden Gewässer gefördert werden durch deutliche Ausdehnung der Pufferzonen.<br />

Zudem sollen muldenförmige Flachgewässer neu geschaffen werden. Diese können sich für<br />

Kreuzkröten und für Limikolen eignen. Solche Gewässer können auch nur periodisch Wasser führen.<br />

Zudem sind im ganzen Projektgebiet an geeigneten Standorten Weiher erwünscht. Durch die Anlage<br />

von Stillgewässern dürfen jedoch nicht andere wertvolle Lebensraumstrukturen zerstört werden.<br />

Vereinzelte mögliche Standorte werden im Soll-Plan aufgeführt (nicht vollständig). Für die Finanzierung<br />

von Weihern oder Tümpeln stehen dem Kanton beschränkte Geldmittel zur Verfügung, die nur<br />

bei ökologisch sehr aussichtsreichen Projekten eingesetzt werden.<br />

Pflege: Weiher sollen in der Regel umgeben sein von Extensivflächen, Säumen und Kleinstrukturen.<br />

Diese bedingen entsprechende Pflege und können in der Regel mittels Vereinbarungen mit dem<br />

Kanton geregelt und abgegolten werden. Bei den Wasserflächen sind je nach Verlandungstendenz<br />

periodisch maschinelle Eingriffe sinnvoll. Flachgewässer können beispielsweise auch durch periodisches<br />

Stauen (Überflutungswiesen) entstehen. Nach dem Wasserablass können solche Flächen<br />

wieder der Nutzung übergeben werden.<br />

U 19<br />

U 20<br />

a) Es werden mindestens 3 - 4 (1) neue Weiher an geeigneten<br />

Standorten geschaffen.<br />

b) Mindestens 1 Standort befindet sich im potenziellen Wan<br />

derkorridor der Ringelnatter Tuetensee-Ostergau.<br />

Im Ostergau werden an mindestens 2 (1) geeigneten Standorten<br />

vegetationsarme Tümpel oder Flachgewässer erstellt (zusätzlich<br />

zu U19).<br />

4.3.11 Kleinstrukturen<br />

Dient der Förderung von: Wasserfrosch,<br />

Ringelnatter, Spierstaudenflur<br />

Dient der Förderung von:<br />

Kreuzkröte, Ringelnatter, Wilder<br />

Reis, Spierstaudenflur<br />

Allgemein: Unter Kleinstrukturen werden unterschiedliche Kleinlebensräume wie etwa Stein-, Asthaufen,<br />

Trockensteinmauern, Altgrasstreifen, Wurzelteller oder Nisthilfen für Wildbienen zusammengefasst.<br />

Für das Erreichen der Ziele im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> nehmen sie einen wichtigen Stellenwert<br />

ein. Insbesondere für die Ringelnatter erlangen Kleinstrukturen wichtige Bedeutung, sei es für die<br />

Eiablage oder als Aufwärmplätze.<br />

Ziel: Im ganzen Projektperimeter sind vermehrt Kleinstrukturen zu fördern. Solche Strukturen lassen<br />

sich z.B. im Rahmen der Hecken- oder Waldrandpflege realisieren. Um möglichst grossen ökologischen<br />

Nutzen zu erreichen, müssen solche Strukturen fachgerecht angelegt und unterhalten werden.<br />

Beratung wird durch die Projektträgerschaft zur Verfügung gestellt. Zudem können Merkblätter vom<br />

Schweizerischen Vogelschutz SVS (siehe 1.3 Internet Links) abgegeben werden. Für die Schaffung<br />

von Kleinstrukturen im Waldrandbereich, sind waldfremde Materialien nicht erlaubt.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 31


Pflege: Auch für Kleinstrukturen sind pflegerische Eingriffe von Zeit zu Zeit notwendig. Art, Intensität<br />

und Rhythmus sind stark abhängig vom Objekttyp. Grundsätzlich gilt es zu verhindern, dass geschaffene<br />

Kleinstrukturen völlig einwachsen oder komplett beschattet werden. Es sind Massnahmen anzustreben,<br />

die eine Langfristigkeit für die einzelnen Objekte garantieren.<br />

U 21<br />

U 22<br />

4.3.12 Nisthilfen<br />

Jeder Betrieb, der beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> mitmacht, erstellt<br />

pro 5 ha (angebrochene) LN 1 fachgerecht erstellte Kleinstrukturen<br />

wie Asthaufen, Steinhaufen, Streuehaufen oder Trockensteinmauer.<br />

Im Gebiet Ostergau werden insgesamt 15 (10) Streuehaufen<br />

als Aufwärm- und Eiablageplatz für Ringelnattern angelegt.<br />

Diese Massnahme ist mit dem uwe, Abt. Natur und Landschaft,<br />

abzusprechen.<br />

Dient der Förderung von:<br />

Zauneidechse, Ringelnatter,<br />

Wasserfrosch, Kreuzkröte<br />

Dient der Förderung der Ringelnatter<br />

Allgemein: Oft erweisen sich Tiere als anpassungsfähige Organismen. So nehmen beispielsweise<br />

Turmfalken, Schleiereulen, Gartenrotschwänze oder Fledermäuse mangels natürlichen Hausungen<br />

gerne Nisthilfen an Gebäuden resp. in Obstgärten als Wohnräume an.<br />

Ziel: In Obstgärten und an landwirtschaftlichen Gebäuden sollen geeignete Nisthilfen für Gartenrotschwanz<br />

bzw. Turmfalken angebracht werden. Die Betriebe, die im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> mitmachen,<br />

ergreifen selber die Initiative und lassen sich bei Bedarf von der Projektträgerschaft beraten oder die<br />

Projektträgerschaft gelangt an die Betriebe, welche dann die geeigneten Standorte für Nisthilfen zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Pflege: Beratung, Nisthilfen und Betreuung können extern zur Verfügung gestellt werden (Projektträgerschaft,<br />

Naturschutzverein).<br />

U 23<br />

An rund 100 (50) Standorten werden Nisthilfen für Gartenrotschwanz,<br />

Schleiereule, Turmfalke oder Fledermäuse im Obstgarten<br />

oder im Hofgelände errichtet.<br />

Dient der Förderung von: Gartenrotschwanz,<br />

Schleiereule,<br />

Turmfalke und Fledermäusen<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 32


4.4 Umsetzungsziele im Überblick<br />

Tabelle 3: Umsetzungsziele im Überblick mit dem aktuellen Stand und den zu erreichenden Zielen in<br />

den Jahre 2008 und 2011, für Details vergleiche Umsetzungsziele unter 4.2.<br />

Umsetzungsziele 2005 2008 2011<br />

U 1<br />

Bestand Extensivwiesen im Projektgebiet (ÖA<br />

angemeldet)<br />

11’639 a 13’550 a 15’700 a<br />

U 2 Extensivwiesen im LR 2 (Teilziel von U1) 175 a 250 a 300 a<br />

U 3 Extensivwiesen mit ÖQV-Qualität 1'095 a 1400 a 2000 a<br />

U 4<br />

Wenig intensive Wiesen umwandeln in Extensivwiesen<br />

- 1750 a 2750 a<br />

U 5 Streueflächen werden leicht ausgedehnt. 788 a 800 a 800 a<br />

U 6 Extensivweiden fördern 175 a 275 a 375 a<br />

U 7 5 Kleinstrukturen pro ha Extensivweiden - 35 40<br />

U 8<br />

Krautsäume entlang besonnten oder vernässten<br />

Waldrändern<br />

- 40 a 80 a<br />

U 9 Spierstaudensäume entlang der Fliessgewässer - 1.5 km 3 km<br />

U 10 Bunt/Rotationsbrachen und Ackerschonstreifen - 20 a 40 a<br />

U 11 Waldrandaufwertungen (buchtig oder stufig) - 1 km 2 km<br />

U 12 angemeldete Hecken mit Saum (ÖA) 389 a 500 a 800 a<br />

U 13 Hecken mit ÖQV-Qualität im Projektgebiet 14 a 25 a 120 a<br />

U 14<br />

Heckenneupflanzungen (ÖQV-Qualität) im Projektgebiet<br />

- 250 m 500 m<br />

U 15 Hochstamm-Obstbestand bleibt erhalten 10’500 10’500 10’500<br />

U 16 Neupflanzungen Hochstamm-Obstbäume - 200 Bäume 400 Bäume<br />

U 17 Hochstamm-Obstbäume mit ÖQV-Qualität 6000 (57%) 7875 (75%)<br />

U 18 Neupflanzungen von Einzelbäumen - 15 Bäume 30 Bäume<br />

U 19 Neuschaffung von Weihern - 1 3<br />

U 20<br />

Neuschaffung von Tümpeln / Flachgewässern in<br />

LR 2 Ostergaugebiet<br />

- 1 2<br />

U 21 Kleinstrukturen pro 5 ha LN - ca 250 ca. 400<br />

U 22 Streuehaufen für Ringelnattern im Ostergau - 10 15<br />

U 23<br />

Nisthilfen für Gartenrotschwanz oder Turmfalken<br />

in Obstgärten oder bei Hofgebäuden<br />

- ca. 50 Ca. 100<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 33


5 Umsetzungskonzept<br />

5.1 Allgemeines<br />

Die Teilnahme am Vernetzungskonzept ist an Bedingungen geknüpft, welche einerseits durch die<br />

entsprechende Vollzugsverordnung des Bundes und durch ergänzende Bestimmungen des Kantons<br />

festgesetzt sind. Darüber hinaus kann eine Projektträgerschaft weitere Bedingungen stellen, welche<br />

auf die lokalen Verhältnisse und auf spezielle Zielsetzungen hin ausgerichtet sein können.<br />

5.2 Teilnahmebedingungen VP <strong>Willisau</strong><br />

B 1 Der Bewirtschafter muss auf seinem Betrieb mindestens 5% der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

(LN) als nicht düngbare Fläche (Extensivwiesen, Hecken, Krautsäume etc.) ausweisen.<br />

B 2 Der Bewirtschafter setzt auf seinem Betrieb bis ins Jahr 2011 eine Mindestmenge der vorgeschlagenen<br />

Aufwertungsmassnahmen durch, welche bei Projektbeginn zwischen dem Bewirtschafter<br />

und der Projektträgerschaft schriftlich festgelegt werden.<br />

B 3 Für Flächen in Naturschutzgebieten müssen NHG-Verträge bestehen oder mit dem uwe,<br />

Abt. Natur und Landschaft, besondere Vereinbarungen getroffen werden. Betriebe, welche<br />

diese Bedingung nicht erfüllen, können nicht am <strong>Vernetzungsprojekt</strong> teilnehmen.<br />

B 4 Die Verpflichtungsdauer beginnt mit dem Eintritt ins <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> (Abschluss<br />

der Vereinbarung) und endet im Jahr 2011 (Projektende). Tritt ein Bewirtschafter vor<br />

Projektablauf aus dem <strong>Vernetzungsprojekt</strong> aus, so sind die bereits ausgerichteten Beiträge<br />

von maximal 3 Jahren zurück zu erstatten (Ausnahme: Höhere Gewalt).<br />

B 5 Die Lage der ökologischen Ausgleichsflächen muss den naturschutzfachlichen Vorgaben<br />

des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es (SOLL-Zustand) entsprechen.<br />

B 6 Der Schnitt aller ökologischen Ausgleichsflächen erfolgt wenn möglich mit dem Messerbalken.<br />

Andere Mähgeräte wie Scheibenmähwerke dürfen nur ohne Aufbereiter eingesetzt<br />

werden.<br />

B 7 Extensiv genutzte Wiesen und Streueflächen sind beitragsberechtigt.<br />

Für die Bewirtschaftung von NHG-Flächen sind die Vertragsbestimmungen des NHG massgebend.<br />

Bei Flächen, die nicht unter NHG-Vertrag sind, muss bei jedem Schnitt (alternierend)<br />

rund 10% der Fläche stehen bleiben. Grosse zusammenhängende Flächen (>1 ha) können<br />

gestaffelt gemäht werden, wobei die erste Teilfläche (30-70% der Gesamtfläche) frühestens<br />

2 Wochen vor dem offiziellen Schnittzeitpunkt (gemäss DZV) und die zweite Teilfläche frühestens<br />

3 Wochen nach dem 1. Schnitt gemäht werden darf. Auch bei Staffelmahd bleiben<br />

10% der Gesamtfläche stehen.<br />

Eine allfällige Herbstbeweidung muss schonend erfolgen.<br />

B 8 Für wenig intensiv genutzte Wiesen werden Vernetzungsbeiträge entrichtet, wenn diese<br />

Ökoqualität aufweisen. Bezüglich Mahdstaffelung und Beweidung gelten dieselben Regeln<br />

wie für Extensivwiesen.<br />

B 9 Für extensiv genutzte Weiden von mindestens 50 Aren Grösse können Vernetzungsbeiträge<br />

ausgerichtet werden, wenn diese über eine hohe Arten- und Strukturvielfalt verfügen. Die<br />

Bestossung ist so zu regulieren, dass nie mehr als 80% des Pflanzenbestandes kurz abgeweidet<br />

wird. Extensiv genutzte Weiden können nicht an die 5% nicht düngbaren Flächen angerechnet<br />

werden.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 34


B 10 Säume sind beitragsberechtigt, wenn sie an Stellen liegen, die vom Projekt vorgeschlagen<br />

werden.<br />

a) Krautsäume entlang Hecken und Waldrändern: Krautsäume weisen eine Breite von<br />

mind. 3m auf, werden nicht gedüngt und jährlich höchsten 1 x in Etappen gemäht. Für die<br />

erste Hälfte gilt als frühester Schnittzeitpunkt derselbe Termin wie für Extensivwiesen.<br />

Die 2. Hälfte darf frühestens 6 Wochen nach dem 1. Schnitt geschnitten werden.<br />

b) Spierstaudensäume entlang von Gewässern: Mindestbreite 1 m. Sie werden je zur<br />

Hälfte nur jedes 2. Jahr geschnitten, frühestens ab 1. September. Das Anlegen von<br />

Spierstaudensäumen auf NHG-Flächen bedarf der Zustimmung durch das uwe, Abt. Natur<br />

und Landschaftsschutz.<br />

B 11 Beitragsberechtigt sind Hochstamm-Feldobstbäume innerhalb der LN. Neupflanzungen<br />

sind ebenfalls beitragsberechtigt, wenn diese naturschutzfachlich sinnvoll sind. Die Neuanlage<br />

von Obstgärten und grössere Ergänzungen bestehender Anlagen müssen mit dem Landwirtschaftsbeauftragten<br />

abgesprochen sein. Pro Hektare sind maximal 100 Bäume beitragsberechtigt.<br />

B 12 Standortgerechte Einzelbäume innerhalb der LN sind beitragsberechtigt, wenn folgende<br />

Kriterien erfüllt sind: Der Abstand zwischen den Bäumen muss mindestens 10 m, der Abstand<br />

zum Waldrand mindestens 20 m betragen. Beitragsberechtigte Laubbäume weisen einen<br />

Stammumfang von mindestens 60 cm (gemessen in Brusthöhe) auf, Nadelbäume mindestens<br />

100 cm. Kleinere Bäume und Neupflanzungen sind anrechenbar, wenn diese vom<br />

Projekt her erwünscht sind.<br />

B 13 Für Hecken wird der Vernetzungsbeitrag ausbezahlt, wenn diese selektiv gepflegt werden<br />

und über einen entsprechenden Krautsaum verfügen. Bezüglich Bewirtschaftung des Krautsaumes<br />

gilt B 10. Bei der selektiven Pflege werden langsam wachsende Sträucher geschont<br />

und Kleinstrukturen gefördert.<br />

B 14 Der Betrieb erstellt pro 5 ha (angebrochene) ha LN mindestens 1 Kleinstruktur (Asthaufen,<br />

Steinhaufen, Trockenmauer, Streuehaufen).<br />

B 15 Der Betrieb stellt bei Bedarf geeignete Standorte für Nisthilfen zur Verfügung.<br />

B 16 Vernetzungsbeiträge können auch für weitere ökologische Ausgleichsflächen ausbezahlt<br />

werden, wenn damit die im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> definierten Ziel- und Leitarten gefördert werden<br />

können.<br />

B 17 Ausschlusskriterien sind generell anzuwenden und bei Vertragsabschluss durch die Projektträgerschaft<br />

zu überprüfen.<br />

Lebensraum Ausschlusskriterien<br />

Extensivwiesen Artenarme Bestände in Schattenlagen<br />

Fläche ist kleiner als 5 Aren und wird rundum von stark<br />

Wenig intensiv genutzte<br />

Wiese<br />

befahrenen Strassen begrenzt<br />

Typische Fettwiesenpflanzen ( wie Ital. Raygras,<br />

Quecke, Wiesenrispengras, gemeines Rispengras,<br />

wolliges Honiggras, Löwenzahn, Blacke, Weissklee<br />

u.a.m.) bedecken mehr als 75 % der Fläche<br />

Artenarme Bestände in Schattenlagen<br />

Fläche ist kleiner als 5 Aren und wird rundum von stark<br />

befahrenen Strassen begrenzt<br />

Saum entlang Waldrand Saumbiotope in Schattenlage die ausschliesslich aus<br />

Futterpflanzen bestehen<br />

Waldrandaufwertung Schattenlagen<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 35


5.3 Massnahmen zur Förderung der Umsetzung<br />

5.3.1 Verantwortlichkeiten für die Umsetzung<br />

Organigramm der Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong><br />

Leitung Arbeitsgruppe VP<br />

<strong>Willisau</strong><br />

Edwin Heller, Gemeinderat, Schwandegg, 6130 <strong>Willisau</strong><br />

Vertretung Projekt<br />

gegen aussen<br />

Stv. Leiter Arbeitsgruppe<br />

Hanspeter Grüter, Landwirtschaftsdelegierter, Obergulp,<br />

6130 <strong>Willisau</strong><br />

Kontakt uwe, lawa,<br />

Administration<br />

Mitglieder Werner Keller, Kesseltal, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />

Elmar Marti, Käppelimatt, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />

Thomas Heller, Oberberg, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />

Peter Heller, Hinteroberberg, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />

Pius Scherrer, Nagelhus, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />

Vertreter Naturschutzverein Pius Kunz, Schützenrain 28, 6130 <strong>Willisau</strong> Fachberatung<br />

Vertreter Jagd Jürg Wahli, Schlüsselacker 3, 6130 <strong>Willisau</strong> Fachberatung<br />

Vertreter Forstwirtschaft<br />

Josef Hunkeler, Kreisforstamt 4, Ettiswilerstrasse 14, 6130<br />

<strong>Willisau</strong><br />

Fachberatung<br />

Die Projektträgerschaft und ihre Arbeitsgruppe konstituieren sich selber. Die Projektträgerschaft und<br />

ihre Arbeitsgruppe sind verantwortlich für die Betreuung des Projektes während der Vertragsdauer<br />

von zur Zeit 6 Jahren. Sie kann einzelne Aufgaben an geeignete Personen oder Institutionen delegieren.<br />

Die wichtigsten Aufgaben der Arbeitsgruppe sind im Folgenden aufgelistet.<br />

5.3.2 Information<br />

Die Landwirte wurden an 2 Informationsveranstaltungen zum <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> orientiert<br />

und erhielten schriftliche Unterlagen mit einer Projekt-Dokumentation (Ziele, Vorgehen, Anmeldung<br />

etc.) an alle bäuerlichen Haushalte. Bei Genehmigung des Projektes soll eine Medienorientierung<br />

durchgeführt werden. Über die Regionalpresse und bäuerlichen Publikationen wird die Bevölkerung<br />

über den Fortschritt des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es auf dem Laufenden gehalten. Insbesondere wird nach<br />

den durchgeführten Erfolgskontrollen über den Erreichungsgrad der Ziele informiert.<br />

5.3.3 Gezielte Beratung<br />

Die Landwirte des Projektgebietes werden einzeln über die Möglichkeiten von Aufwertung, Verlegung<br />

und Neuanlage von ökologischen Ausgleichsflächen informiert und beraten. Sie werden über<br />

die ökologischen, betriebswirtschaftlichen und finanziellen Vorteile einer Beteiligung am <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />

aufgeklärt und bei Aufwertungsmassnahmen unterstützt. Die Beratungsleistung wird in<br />

erster Linie durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong> bei den Betriebsbesuchen<br />

zur Aufnahme der bestehenden Ökoausgleichsflächen erbracht. Bei Waldrandaufwertungen werden<br />

die Bewirtschafter vom Forstdienst instruiert. Der Landwirtschaftsbeauftragte und der Forstdienst<br />

werden in Ihrer Tätigkeit von der Projektträgerschaft und der Arbeitsgruppe unterstützt. In der Arbeitsgruppe<br />

sind Vertreter von Naturschutz und Jagd integriert und können bei fachspezifischen Fragen<br />

beigezogen werden.<br />

5.3.4 Vereinbarung/ Kontrollen<br />

Die Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong> schliesst mit jedem Bewirtschafter, der sich am <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />

beteiligt, eine einfache Vereinbarung ab. Darin werden die Einhaltung der Teilnahmebedingungen<br />

vom Bewirtschafter bestätigt, die vorgesehenen Massnahmen festgelegt und die zur<br />

Vernetzung angemeldeten Flächen und Objekte aufgelistet.<br />

Die Anmeldung der beitragsberechtigten Vernetzungsflächen erfolgt jährlich mit dem Formular zur<br />

Betriebsdatenerhebung (Formular P und K). Die Überprüfung der Vernetzungsflächen kann an die<br />

Mitglieder der Arbeitsgruppe delegiert werden.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 36


5.3.5 Finanzielle Anreize<br />

Die finanzielle Abgeltung im Rahmen des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es ist durch Vorgaben des Bundes und<br />

des Kantones geregelt. Auszahlungen erfolgen über die Dienstelle lawa.<br />

Da Waldrandaufwertungen nicht im Rahmen der Direktzahlungsverordnung des Bundes bezüglich<br />

Ökoausgleichsflächen erfasst sind und auch Flächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

betreffen, liegen sie auch bezüglich der Entschädigungen in der Kompetenz der Forstverwaltung.<br />

Tabelle 4: Übersicht Vorgesehene Abgeltungen<br />

Lebensraumtyp Beiträge pro ha oder Bäume<br />

AZ HZ BZ 1+2 BZ 3+4 Alle Zonen<br />

Bundesbeiträge DZV Qualität Vernetzung<br />

Extensivwiese/Streue 1500.- 1200.- 700.- 450.- 500.- 500.-<br />

Wenig intensive Wiese 650.- 650.- 450.- 300 500.- 500.-<br />

Extensivweide 500.-<br />

Hochstamm-Obstbäume 15.- 15.- 15.- 15.- 20.- 5.-<br />

Einzelbäume 5.-<br />

Hecken mit Krautsaum 1500.- 1200.- 700.- 450.- 500.- 500.-<br />

Waldrand 1) nach Vereinbarung<br />

1 Bei Waldrandaufwertungen wird zwischen Bewirtschafter und kantonalem Forstamt eine Vereinbarung abge<br />

schlossen, in welcher die finanziellen Beiträge festgelegt werden.<br />

5.3.6 Aktionen zur Förderung der Umsetzung<br />

Die Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong> startet Kampagnen mit dem Ziel, die Umsetzung der Massnahmenvorschläge<br />

zu beschleunigen. Als erste Veranstaltung in <strong>Willisau</strong> soll ein Kurs angeboten<br />

werden zur selektiven Pflege und Aufwertung von Hecken. Als weiteres Thema steht die Aufwertung<br />

von Waldrändern im Zusammenarbeit mit dem Forstdienst im Vordergrund. Die Projektgruppe vermittelt<br />

bei grösseren Umgestaltungs- und Pflegeeinsätzen personelle Unterstützung durch Naturschutz-Organisationen,<br />

Schulklassen und Zivilschützer. Ebenfalls können die Bewirtschafter fachliche<br />

Hilfe anfordern.<br />

Folgende Liste gibt eine Übersicht über relevante Themen im Zusammenhang mit einer Vernetzung:<br />

Extensivwiesen Standortwahl, Schliessen von Lücken. Bedeutung von Trittsteinbiotopen.<br />

Artenkenntnis.<br />

Verbesserung der botanischen Zusammensetzung. Wie erreicht man<br />

Ökoqualität ?<br />

Neuansaaten von Blumenwiesen. Standortwahl, Bodenbearbeitung,<br />

Saat. In Absprache mit uwe.<br />

Wenig intensive Wiesen in extensive überführen.<br />

Extensivweiden Standortwahl. Strukturreichtum schaffen.<br />

Säume Spierstaudensäume entlang Gewässern. Anlage und Schnittregime.<br />

Säume entlang von Waldrändern.<br />

Hochstamm Obst Neupflanzungen. Sortenwahl, Standorte.<br />

Nistkästen anbringen.<br />

Feldbäume Erhalten und Neupflanzungen. Standortwahl.<br />

Hecken, Kleingehölze Standorte für Neupflanzungen<br />

Aufwerten von Hecken, Artenzusammensetzung, Pflege<br />

Fördern von Dornensträuchern<br />

Weiher, Tümpel Mögliche Standorte für neue Objekte abklären.<br />

Bestehende Stillgewässer aufwerten. Massnahmenvorschläge erarbeiten.<br />

Fliessgewässer Uferbestockungen und Saumbiotope.<br />

Revitalisierungen, Bäche ausdolen.<br />

Kleinstrukturen Richtige Anlage von Ast- Streue- und Steinhaufen.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 37


5.3.7 Abschluss von freiwilligen Naturschutzverträgen<br />

Bei besonders wertvollen, grösseren Ausgleichsflächen (> 25 Aren) oder bei Objekten, bei denen<br />

differenzierte Aufwertungs- und Pflegemassnahmen angestrebt werden, ist ein Vertragsabschluss<br />

mit der kantonalen Dienststelle für Umwelt und Energie (uwe) , Abt. Natur und Landschaft, sinnvoll.<br />

Die Entschädigung und die Bedingungen werden in diesem Vertrag individuell geregelt. Auf diese<br />

Weise können besonders aufwändige Pflegemassnahmen, abweichende oder gestaffelte Schnittzeitpunkte<br />

und dergleichen einfacher (und weniger schematisch) geregelt werden. Die Vereinbarungen<br />

basieren auf dem Natur-und Heimatschutzgesetz und werden deshalb in der Praxis als „NHG-<br />

Verträge“ bezeichnet.<br />

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:<br />

Auch bei Massnahmen im Rahmen des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es gelten auf NHG-Flächen die<br />

vertraglichen Vereinbarungen mit dem uwe vorrangig.<br />

Aufwertungen und Ergänzungen im Rahmen des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es sollen<br />

möglichst um die bestehenden Vertragsflächen herum konzentriert werden im Sinne einer<br />

Arrondierung dieser wertvollen Flächen oder Gebiete. Innerhalb der LN stehen folgende<br />

Gebiete im Vordergrund:<br />

- Ostergau<br />

- Schwerzi<br />

- St. Niklausen<br />

- Schülemoos<br />

- Mitzenegglen<br />

- Himmel<br />

Bei NHG Flächen werden im Rahmen der laufenden Vertragserneuerungen folgende Zielsetzungen<br />

angestrebt:<br />

- Möglichst viele Flächen (75%) sollen ohne Düngung bewirtschaftet werden<br />

- Sinnvolle Nutzungsstaffelung in Abhängigkeit der Nährstoffsituation der Parzelle.<br />

- Berücksichtigung der Tierwelt beim Nutzungsmosaik, zum Beispiel durch gezieltes<br />

Stehenlassen von Teilflächen bei der Mahd..<br />

5.3.8 Erfolgskontrolle<br />

Im dritten Projektjahr (2008) wird der Erreichungsgrad der Umsetzungsziele durch die Projektgruppe<br />

überprüft. Die Kantonale Koordinationsstelle Vernetzung wird über die Ergebnisse informiert. Im<br />

sechsten Projektjahr (2011) wird nebst dem Erreichungsgrad der Umsetzungsziele auch jener von<br />

ausgewählten Wirkungszielen ermittelt und in einem schriftlichen Bericht dargestellt.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 38


5.4 Zeitplan<br />

Tabelle 5: Zeitlicher Ablauf VP <strong>Willisau</strong><br />

Anmeldung Projekt Kt. Koordinationsstelle<br />

Felderhebungen IST Zustand<br />

Konzept mit Wirkungs- und Umsetzungszielen<br />

und Plänen erstellen<br />

Projekteingabe und Genehmigung<br />

Erste Vertragsabschlüsse<br />

Infoveranstaltungen und schriftliche Informationen<br />

Umsetzung der Massnahmen<br />

Weitere Verträge abschliessen<br />

Kurse und Kampagnen zur Förderung der<br />

Umsetzungsziele<br />

1. Erfolgskontrolle: Einschätzen der Entwicklung<br />

bezüglich Zielvorgaben.<br />

2. Erfolgskontrolle. Bilanz der erreichten und<br />

nicht erreichten Ziele. Schlussbericht. Entscheid<br />

über Weiterführung<br />

5.5 Finanzierungsbedarf<br />

5.5.1 Kostenschätzungen<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Die Finanzierung des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es soll im Budget der Gemeinde Aufnahme finden. Nachdem<br />

auch 20 % der Vernetzungsbeiträge durch die Gemeinde zu leisten sind (die übrigen 80 %<br />

stammen vom Bund), ist die Regelung der Finanzierung sehr bedeutsam für die Durchführung des<br />

Projektes. Aufgrund der bestehenden und der zu erwartenden ökologischen Ausgleichsflächen kann<br />

ein Plus von Vernetzungsbeiträgen in <strong>Willisau</strong> in Höhe von 75'000 - 100'000 Franken pro Jahr erwirkt<br />

werden, dies bei einer Beteiligung von 60 – 70 % der Betriebe. Weitere Beiträge sind im Rahmen<br />

von Waldrandaufwertungen zu erwarten,<br />

Die zu erwartenden Kosten teilen sich auf 2 Bereiche auf:<br />

a) Anteil der Gemeinde an die Vernetzungsbeiträge (20%). Abhängig von der Anzahl<br />

der teilnehmenden Betriebe, resp. Flächen und Objekte.<br />

b) Externe Kosten (Begleitmassnahmen)<br />

Unter externen Kosten werden Aufwändungen verstanden, welche zum Erreichen der Projektziele<br />

geleistet werden. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen (Projektbegleitung, Beratung, Zwischen-<br />

und Schlussbericht, Nachführen Pläne und Dateien) und Materialkosten, zum Beispiel Saat-<br />

und Pflanzgut. Einige dieser Kosten können durch den Kanton subventioniert werden, Abklärungen<br />

müssen im Einzelfall getroffen werden.<br />

Für die Betreuung des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es ist es wichtig, dass die Gemeinde ein entsprechendes<br />

Budget beantragt. Für die Projektdauer können die Kosten gemäss Tabelle 5 näherungsweise geschätzt<br />

werden.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 39


Diese Tabelle ist eine grobe Schätzung und kann nicht als verbindliche Planungsvorgabe für Budgetierungen<br />

verwendet werden. Sie geht davon aus, dass bei Projektbeginn ca. 50 % der möglichen<br />

Flächen beim Projekt mitmachen und sich dieser Anteil auf ca. 70 % steigert.<br />

Tabelle 6 : Kostenschätzung <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> (ohne Kosten für das Konzept)<br />

Gemeindeanteil<br />

Vernetzungsbeiträge Fr.<br />

Projektberatung extern,<br />

Biomonitoring<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

1) Für Sondermassnahmen wie Gewässerbauten, Neuansaaten, Kauf von Hochstammbäumen etc. muss die<br />

Finanzierung von Fall zu Fall organisiert werden (Kanton, Bund, Naturschutzorganisationen, private<br />

Sponsoren, Stiftungen u.a.m.)<br />

5.5.2 Beitragszahlungen an Betriebe aus andern Gemeinden<br />

11’000 17’000 18’000.- 18'000.- 20’000.- 20’000.-<br />

1’500.- 1’500.- 1’500.- 1’500.- 1’000.- 1000.-<br />

Erfolgskontrollen 4’500.- 9000.-<br />

Administration 4’500.- 4’500.- 3’000.- 1’000.- 1’000.- 4000.-<br />

Beratung, Öffentlichkeit Exkursion,<br />

Kurse<br />

Saatgut, Pflanzgut Wiesen und<br />

Hecken<br />

1’000.- 1’000.- 1’000.- 1000.- 1000.-<br />

4’000.- 4’000.- 4’000.- 4000.-<br />

Hochstamm Obstbäume 3’000.- 3’000.-<br />

Total Kosten 18’000.- 31’000 32’000 28’500 27’000 34’000<br />

Sondermassnahmen 1)<br />

Gewässerbau<br />

45'000.- 45'000.- 45'000.-<br />

Landwirte aus andern Gemeinden, welche in <strong>Willisau</strong> landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaften,<br />

können Anspruch auf Vernetzungsbeiträge erheben, wenn sie die Teilnahmebedingungen von <strong>Willisau</strong><br />

ganzheitlich erfüllen, das heisst, auch der Heimbetrieb ausserhalb von <strong>Willisau</strong> muss die Bedingungen<br />

erfüllen.<br />

Für Landwirte aus Gemeinden, welche ein Vernetzungskonzept besitzen, kann diese Auflage gut<br />

erfüllt werden. In andern Fällen soll abgewartet werden, bis ein Vernetzungskonzept für den Heimbetrieb<br />

vorliegt.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 40


6 Literatur<br />

AGRIDEA, Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau, 2004, Wegleitung für den ökologischen<br />

Ausgleich auf dem Landwirtschaftsbetrieb.<br />

AGRIDEA, Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau, 2005, <strong>Vernetzungsprojekt</strong>e<br />

BOLZERN H. & BORGULA A., 2002: Reptilien Kanton Luzern. Schlussbericht zum Projekt 1994-<br />

2001. ANLS.<br />

BOLZERN-TÖNZ, H., GRAF, R., 2003: Leitarten für Naturschutzvorhaben sowie land- und forstwirtschaftliche<br />

Aufwertungsprojekte im Kanton Luzern. CD. ANLS.<br />

DELARZE, GONSETH, GALLAND, 1999, Lebensräume der Schweiz, Ott Verlag, Thun, BUWAL, Pro<br />

Natura.<br />

DUELLI, P., 1994: Rote Liste der gefährdeten Tierarten der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Wald<br />

und Landschaft (BUWAL), Bern.<br />

FACHSTELLE FÜR ÖKOLOGIE, lawa, 2002: Öko-Qualitätsverordnung: Kantonale Richtlinien. Mindestanforderungen<br />

an die <strong>Vernetzungsprojekt</strong>e.<br />

GEMEINDE <strong>Willisau</strong> Stadt und <strong>Willisau</strong> Land, 1990: Lebensrauminventar<br />

GEMEINDE <strong>Willisau</strong> Stadt und <strong>Willisau</strong> Land, 1996: Naturschutz-Leitplan.<br />

JENNY, M., GRAF, R., KOHLI, L. & WEIBEL, U., 2002: <strong>Vernetzungsprojekt</strong>e – leicht gemacht. Ein<br />

Leitfaden für die Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV). Schweizerische Vogelwarte,<br />

Sempach, Schweizer Vogelschutz (SVS) – BirdLife Schweiz, Zürich, Landwirtschaftliche Beratungsstelle<br />

(LBL) Lindau und Service romand de vulgarisation agricole (SRVA), Lausanne.<br />

KELLER, V., ZBINDEN, N., SCHMID, H. & VOLET, B., 2001: Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten<br />

der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern und Schweizerische<br />

Vogelwarte, Sempach. 57 S.<br />

KANTON LUZERN, Amt für Natur- und Landschaftsschutz, 1995, Inventar der Naturobjekte von regionaler<br />

Bedeutung<br />

LEPIDOPTEROLOGEN-ARBEITSGRUPPE, 1987: Tagfalter und ihre Lebensräume. Arten –<br />

Gefährdung – Schutz, (Papilionidae, Pieridae, Nymphalidae, Satyridae, Libytheidae, Lycaenidae).<br />

Schweizerischer Bund für Naturschutz, Basel. 516 S.<br />

LEPIDOPTEROLOGEN-ARBEITSGRUPPE, 1997: Schmetterlinge und ihre Lebensräume. Arten –<br />

Gefährdung – Schutz. Band 2 (Hesperiidae, Psychidae, Heterogynidae, Zygaenidae, Syntomidae,<br />

Limacodidae, Drepanidae, Thyatiridae, Sphingidae). Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz,<br />

Basel.<br />

NATURFORSCHENDE GESELLSCHAFT LUZERN, 1985: Flora des Kantons Luzern. Verlag<br />

Raeber Bücher AG, Luzern. 606 S.<br />

SCHMID, H., LUDER, R., NAEF-DAENZER, B., GRAF, R. & ZBINDEN, N., 1998: Schweizer Brutvogelatlas.<br />

Verbreitung der Brutvögel in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein 1993-1996.<br />

Schweizerische Vogelwarte, Sempach.<br />

UTAS/BAGGENSTOS/HÄFLIGER, 2000: Pflanzensoziologische Standortskartierung der Waldungen<br />

im Kanton Luzern; Inventar der Natur- und Kulturobjekte; Kantonsforstamt Luzern.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 41


7 Anhang<br />

7.1 Antrag / Vereinbarung <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong><br />

Zwischen der Projektträgerschaft „<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong>“, vertreten durch:<br />

........................................................................................................................ und dem Bewirtschafter<br />

Name: ........................................................ Vorname:...................................................<br />

Hof: ............................................................ PLZ/Ort: .....................................................<br />

Tel.-Nr.: ...................................................... Betriebsnummer: .......................................<br />

wird, gestützt auf das <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong>, folgende Vereinbarung abgeschlossen:<br />

a) Leistung<br />

Der Bewirtschafter verpflichtet sich, die ökologischen Ausgleichsflächen gemäss den Vorgaben<br />

des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es zu bewirtschaften und aufzuwerten. Insbesondere nimmt er die folgenden<br />

Bedingungen und Auflagen zur Kenntnis:<br />

b) Bedingungen<br />

gemäss genehmigtem Vernetzungskonzept <strong>Willisau</strong> (Siehe Anhang zum Vertrag). Der Bewirtschafter<br />

bestätigt, die Bedingung erhalten zu haben.<br />

c) Beiträge<br />

Bei Einhaltung der obigen Bedingungen und Auflagen erhält der Bewirtschafter für die beitragsberechtigten<br />

Flächen und Bäume den Vernetzungsbeitrag von Fr. 5.- / Are, beziehungsweise Fr.<br />

5.- / Baum.<br />

d) Kostenbeteiligung<br />

Der teilnehmende Betrieb entrichtet einmalig einen Beitrag von Fr. 10.- / ha Gesamt-LN als<br />

Unkostenbeitrag für die Projektbegleitung und Umsetzungsmassnahmen bei Vertragsabschluss.<br />

e) Bestandteile des Antrags, resp. der Vereinbarung<br />

Die folgenden Dokumente gelten als integrierende Bestandteile dieser Vereinbarung:<br />

Liste der zur Vernetzung angemeldeten Flächen und Bäume<br />

Liste der vereinbarten Massnahmen<br />

Plan der Betriebsfläche mit allen Flächen und Bäumen, welche ins <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />

aufgenommen werden sollen.<br />

f) Kontrollen / Meldepflicht<br />

Die Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen und Auflagen erfolgt durch die Projektträgerschaft.<br />

g) Dauer der Vereinbarung<br />

Die Vereinbarung beginnt am:....................................... und endet am 31. Dezember 2011.<br />

Für die Trägerschaft des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es <strong>Willisau</strong>:<br />

Datum: ................................... Unterschrift: ...............................................................<br />

Bewirtschafter:<br />

Datum: ................................... Unterschrift: ...............................................................<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 42


7.2 Flächen und Massnahmeverzeichnis <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong><br />

Kontrolle: Erreicht der Betrieb 5% ungedüngte Fläche<br />

Bei Projektbeginn ha<br />

LN des Betriebes Ungedüngte Fläche ha<br />

Anmeldung Flächen im <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />

Datum Flächentyp<br />

EW,WiW,Wei,F,KR,K,A,BB,<br />

RB,RE,TM,UW, W, G *<br />

a) Flächen, die bereits im Ökoausgleich angemeldet sind<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 43<br />

ha<br />

Prozent ungedüngt:<br />

(Ungedüngt / LN X100)<br />

Plannr. /Parzellenname Parz. Nr. Fläche<br />

[a]<br />

b) Neue Flächen, die noch nicht im ÖA angemeldet sind oder Flächen, bei denen ein Wechsel im<br />

Ökotyp erfolgt ( z.B. Umwandlung einer wenig intensiven Wiese in eine extensive Wiese)*<br />

Total Vernetzungsfläche<br />

* Noch nicht angemeldet Flächen müssen gleichzeitig im Ökoausgleich angemeldet werden, um als Vernetzungsflächen<br />

anerkannt werden zu können<br />

Anmeldung Bäume im <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />

ID LAWIS<br />

Falls bekannt<br />

Datum Art der Bäume Plannr. / Parzellenname Parz.Nr. Anzahl ID LAWIS<br />

Falls bekannt<br />

Hochstamm-Obstbäume im ÖA bereits angemeldet<br />

Neue Hochstamm-Obstbäume, noch nicht im ÖA, z.B. Neupflanzung etc.<br />

Standorttypische Einzelbäume, im ÖA bereits angemeldet<br />

Standorttypische Einzelbäume, noch nicht im ÖA angemeldet, z.B. Neupflanzungen etc.<br />

Total Bäume


Weitere Aufwertungs-Massnahmen<br />

Umsetzbar<br />

bis Datum<br />

Art der Aufwertung<br />

(zB. Asthaufen, Steinhaufen, Nisthilfen<br />

etc.)<br />

Nr. / Parzellenname<br />

Parz. Nr. Anzahl<br />

Flächen mit freiwilliger Staffelmahd<br />

(gemäss B 7 Teilnahmebedingungen, ohne NHG-Flächen)<br />

Parz. Nr. Parzelle Flächentyp Jahr Fläche Aren<br />

Allgemeines:<br />

Die angemeldeten Flächen müssen den Teilnahmebedingungen entsprechen, insbesondere bezüglich<br />

der Ausschlusskriterien. Die Projektträgerschaft behält sich vor, die Flächen zu überprüfen und<br />

bei Nichterfüllen der Kriterien vom <strong>Vernetzungsprojekt</strong> auszuschliessen.<br />

Abkürzungen:<br />

EW Extensiv – Wiese<br />

WiW Wenig intensive Wiese<br />

Wei Extensive Weide<br />

F Feuchtgebiet, Streuefläche<br />

KR Krautsaum<br />

K Kleingehölz, Hecke, Ufergehölz<br />

A Ackerschonstreifen<br />

BB Buntbrache<br />

RB Rotationsbrache<br />

TM Trockenmauer, Steinlesehaufen<br />

UW Unbefestigter Weg<br />

G offenes Gewässer<br />

W Waldrand<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 44


7.3 Wichtige Unterlagen für die Erarbeitung von <strong>Vernetzungsprojekt</strong>en<br />

Tabelle 7: Unterlagen VP Projekt <strong>Willisau</strong><br />

Relevant<br />

Berücksichtigt<br />

Gemeindeebene:<br />

X Grundlagen für die Ausscheidung von Naturobjekten und Schutzgebieten (Lebensrauminventar LRI)<br />

X Pflanzensoziologische Standortkartierung der Waldungen im Kanton Luzern: Karte der natürlichen<br />

Waldgesellschaften und Karte der Natur- und Kulturobjekte<br />

X Übersichtsplan der bestehenden Ausgleichsflächen<br />

X Zonenplan Landschaft<br />

X kommunaler Naturschutz-Leitplan<br />

Regionale Ebene:<br />

X Grundlagen für die Ausscheidung von Naturobjekten und Schutzgebieten (Lebensrauminventar LRI)<br />

der Nachbargemeinden<br />

X Inventar der naturnahen Lebensräume im Kanton Luzern: Schlussbericht<br />

X Inventar der Naturobjekte von regionaler Bedeutung<br />

X Reptilien Kanton Luzern<br />

X Amphibieninventar des Kantons Luzern<br />

X Aktualisierte Daten des Inventars der Fledermausfauna des Kantons Luzern<br />

X Flora des Kantons Luzern<br />

X Daten zu Flora und Fauna CSCF, KARCH, CRSF, Vogelwarte, FAL<br />

X Bodenkarten<br />

X Alte Landeskarten, Siegfriedkarte<br />

X Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung<br />

X Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung<br />

Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung<br />

Bundesinventar der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung<br />

Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung<br />

X Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von voraussichtlich nationaler Bedeutung<br />

Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung<br />

X Kantonale Schutzverordnungen<br />

X Kommunale Naturschutz-Leitpläne der Nachbargemeinden<br />

X Kantonaler Richtplan 1998<br />

X Broschüre ‚Kantonale Massnahmenschwerpunkte Natur und Landschaft‘<br />

Artenhilfsprogramm Geburtshelferkröte<br />

X Artenhilfsprogramm Ringelnatter<br />

Projekte nach Gewässerschutzgesetz Art. 62a<br />

Definition der regionentypischen Lebensräume und der entsprechenden Leitarten für die 12 Landschaften<br />

des Kantons Luzern<br />

X Gewässerschutzkarte des Kantons Luzern (AfU)<br />

Allgemeine Unterlagen:<br />

X Broschüre „Raum den Fliessgewässern“<br />

X Pufferzonenschlüssel. Leitfaden zur Ermittlung von ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Moorbiotope<br />

(BUWAL 1994)<br />

X Leitfaden „<strong>Vernetzungsprojekt</strong>e leicht gemacht“<br />

X LBL-Merkblätter<br />

(Version vom 15.3.2005)<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 45


7.4 Inventare naturnaher Elemente<br />

Tabelle 8: Objekte aus Bundesinventaren im Projektperimeter<br />

Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung<br />

2409 Ostergau <strong>Willisau</strong> / Grosswangen<br />

Amphibienlaichgebiete (ortsfest)<br />

LU 3 Staldenoosweiher <strong>Willisau</strong><br />

LU 512 Ostergau <strong>Willisau</strong> / Grosswangen<br />

Bundesinventar Trockenwiesen- und Weiden<br />

4804 Mitzeneggle <strong>Willisau</strong><br />

7.5 Verzeichnis Zeigerpflanzen<br />

In der folgenden Tabelle sind die Zeigerarten, bzw. Zeigerartengruppen Wiesen gemäss Öko-<br />

Qualitätsverordnung aufgelistet. Dabei handelt es sich entweder um Einzelarten oder um Gruppen<br />

von Arten, welche ähnliche Merkmale besitzen und deshalb zusammengefasst werden. Für die Qualitätsbeurteilung<br />

darf jeweils aus einer Artengruppe nur eine Art gezählt werden.<br />

Tabelle 9: Zeigerarten, bzw. Zeigerartengruppen Wiesen gemäss Öko-Qualitätsverordnung<br />

Alpenhelm Arnika Aufrechte Trespe<br />

Betonie Blutwurz Dost (inkl. Wirbeldost)<br />

Enziane, blau/violett Esparsette Flaumhafer<br />

Flockenblumen Gelb blühende Klee, grossköpfig Gelbe Primeln<br />

Glockenblumen Gräser, borstenförmig, horstwüchsig<br />

(ohne Rotschwingel)<br />

Habermark<br />

Hainsimsen Herbstzeitlose Hopfenklee<br />

Klappertopf Knolliger Hahnenfuss Kohldistel<br />

Korbblütler, gelb, einköpfig Korbblütler, gelb, mehrköpfig (oh- Kuckuckslichtnelke<br />

(ohne Löwenzahn, Schwarzne Arnika, Habermark, Gänsediswurzel,<br />

Arnika, Habermark) tel, Alpen-Greiskraut)<br />

Leimkräuter, weiss Spierstaude/Mädesüss Margerite<br />

Mehlprimel Mittlerer Wegerich Orchideen<br />

Platterbsen, gelb Ruchgras Salbei<br />

Schlaffe Segge Seggen (ohne schlaffe Segge) Sterndolde<br />

Sumpfdotterblume Sumpf-Herzblatt Teufelskralle<br />

Thymian Trollblume Vogel-Wicke<br />

Wiesenknopf (klein und gross) Witwenblumen / Skabiose Wollgräser<br />

Zittergras Zypressenblättrige Wolfsmilch<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 46

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