Vernetzungsprojekt Willisau
Vernetzungsprojekt Willisau
Vernetzungsprojekt Willisau
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<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong><br />
Zur Förderung der räumlichen Vernetzung von naturnahen<br />
Lebensräumen im Gemeindegebiet von <strong>Willisau</strong><br />
28. Februar 2006<br />
Arbeitsgemeinschaft für<br />
Natur und Landschaft
IMPRESSUM<br />
Auftraggeber<br />
Gemeinde <strong>Willisau</strong><br />
Arbeitsgruppe<br />
Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong><br />
Edwin Heller (Leitung), Schwand-Egg, 6130 <strong>Willisau</strong><br />
Hanspeter Grüter (Stv. Leitung), Obergulp, 6130 <strong>Willisau</strong><br />
Elmar Marti, Käppelimatt, 6130 <strong>Willisau</strong><br />
Werner Keller, Kesseltal, 6130 <strong>Willisau</strong><br />
Pius Scherrer, Nagelhüsli, 6130 <strong>Willisau</strong><br />
Thomas Heller, Oberberg, 6130 <strong>Willisau</strong><br />
Peter Heller, Hinteroberberg, 6130 <strong>Willisau</strong><br />
Josef Hunkeler, Kreisforstamt 4, Ettiswilerstrasse 14, 6130 <strong>Willisau</strong> (Forst)<br />
Pius Kunz, Schützenrain 28, 6130 <strong>Willisau</strong> (Naturschutzverein <strong>Willisau</strong>)<br />
Jürg Wahli, Schlüsselacker 3, 6130 <strong>Willisau</strong> (Jagd)<br />
Projektbegleitung<br />
Arbeitsgemeinschaft Natur und Landschaft<br />
G. Müller, Ing. Agr. ETH, Studenhüsli, 6133 Hergiswil<br />
P. Häfliger, Biologe, Badhus 9, 6022 Grosswangen<br />
Pläne<br />
Andreas Heini, Heini und Partner AG, Geoinformatik,<br />
Rüediswilerstrasse 39, 6017 Ruswil<br />
Copyright, Auskünfte<br />
Gemeinde <strong>Willisau</strong><br />
ArGe Natur und Landschaft<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 2
1 Inhaltsverzeichnis<br />
1 Inhaltsverzeichnis .............................................................................................3<br />
1.1 Verzeichnis der Tabellen ........................................................................................................ 4<br />
1.2 Abkürzungen........................................................................................................................... 4<br />
1.3 Internet – Links ....................................................................................................................... 4<br />
2 Ausgangslage....................................................................................................5<br />
2.1 Einleitung ................................................................................................................................ 5<br />
2.2 Die wichtigsten Elemente eines Vernetzungskonzeptes ........................................................ 5<br />
2.3 Organisation............................................................................................................................ 7<br />
2.4 Fachliche Begleitung............................................................................................................... 7<br />
2.5 Digitale Karten ........................................................................................................................ 7<br />
3 Ist – Zustand ......................................................................................................9<br />
3.1 Beschreibung der Landschaft ................................................................................................. 9<br />
3.2 Beurteilung der Vernetzung .................................................................................................. 10<br />
3.3 Ökologische Ausgleichsflächen ............................................................................................ 11<br />
3.4 Naturnahe Elemente gemäss verschiedenen Inventaren..................................................... 12<br />
3.5 Naturnahe Lebensräume im Wald........................................................................................ 12<br />
3.6 Einteilung des Projektgebietes in Landschaftsräume........................................................... 13<br />
4 SOLL- Zustand.................................................................................................14<br />
4.1 Allgemein .............................................................................................................................. 14<br />
4.2 Ziel- und Leitartenkonzept und Wirkungsziele...................................................................... 14<br />
4.3 Lebensräume und Umsetzungsziele .................................................................................... 24<br />
4.3.1 Extensivwiesen .............................................................................................................. 24<br />
4.3.2 Streueflächen................................................................................................................. 25<br />
4.3.3 Extensivweiden.............................................................................................................. 25<br />
4.3.5 Buntbrachen Rotationsbrachen Ackerschonstreifen .................................................. 27<br />
4.3.6 Waldränder .................................................................................................................... 28<br />
4.3.7 Kleingehölze .................................................................................................................. 28<br />
4.3.8 Hochstamm-Obstgärten ................................................................................................ 29<br />
4.3.9 Einzelbäume.................................................................................................................. 30<br />
4.3.10 Weiher / Tümpel ............................................................................................................ 31<br />
4.3.11 Kleinstrukturen............................................................................................................... 31<br />
4.3.12 Nisthilfen ........................................................................................................................ 32<br />
4.4 Umsetzungsziele im Überblick.............................................................................................. 33<br />
5 Umsetzungskonzept........................................................................................34<br />
5.1 Allgemeines .......................................................................................................................... 34<br />
5.2 Teilnahmebedingungen VP <strong>Willisau</strong> ..................................................................................... 34<br />
5.3 Massnahmen zur Förderung der Umsetzung ....................................................................... 36<br />
5.3.1 Verantwortlichkeiten für die Umsetzung........................................................................ 36<br />
5.3.2 Information..................................................................................................................... 36<br />
5.3.3 Gezielte Beratung.......................................................................................................... 36<br />
5.3.4 Vereinbarung ................................................................................................................. 36<br />
5.3.5 Finanzielle Anreize ........................................................................................................ 37<br />
5.3.6 Aktionen zur Förderung der Umsetzung ....................................................................... 37<br />
5.3.7 Abschluss von freiwilligen Naturschutzverträgen .......................................................... 38<br />
5.3.8 Erfolgskontrolle .............................................................................................................. 38<br />
5.4 Zeitplan ................................................................................................................................. 39<br />
5.5 Finanzierungsbedarf ............................................................................................................. 39<br />
5.5.1 Kostenschätzungen ....................................................................................................... 39<br />
5.5.2 Beitragszahlungen an Betriebe aus andern Gemeinden............................................... 40<br />
6 Literatur............................................................................................................41<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 3
7 Anhang.............................................................................................................42<br />
7.1 Antrag / Vereinbarung <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> ............................................................ 42<br />
7.2 Flächen und Massnahmeverzeichnis <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong>..................................... 43<br />
7.3 Wichtige Unterlagen für die Erarbeitung von <strong>Vernetzungsprojekt</strong>en.................................... 45<br />
7.4 Inventare naturnaher Elemente ............................................................................................ 46<br />
7.5 Verzeichnis Zeigerpflanzen................................................................................................... 46<br />
1.1 Verzeichnis der Tabellen<br />
Tabelle 1 Ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft................................................... 11<br />
Tabelle 2<br />
Leitarten mit Angaben ihrer wichtigsten Lebensraumstrukturen und<br />
Bedeutung für die einzelnen Lebensräume................................................................... 15<br />
Tabelle 3 Umsetzungsziele in der Übersicht................................................................................. 33<br />
Tabelle 4 Abgeltungen DZV und VP.............................................................................................. 37<br />
Tabelle 5 Zeitlicher Ablauf <strong>Vernetzungsprojekt</strong>............................................................................. 39<br />
Tabelle 6 Kostenschätzung Gemeindeanteil Vernetzungsbeiträge............................................... 40<br />
Tabelle 7 Unterlagen VP Projekt <strong>Willisau</strong>...................................................................................... 45<br />
Tabelle 8 Objekte Bundesinventare.............................................................................................. 46<br />
Tabelle 9 Liste der Zeigerpflanzen gemäss ÖQV......................................................................... 46<br />
1.2 Abkürzungen<br />
BB Bundesbeiträge<br />
CSCF Centre Suisse de la Cartographie de la Faune<br />
DZ Direktzahlungen<br />
DZV Direktzahlungsverordnung<br />
GIS Geografisches Informationssystem<br />
lawa Kantonale Dienststelle für Landwirtschaft und Wald<br />
LN Landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
LR Landschaftsraum<br />
LRI Lebensrauminventar<br />
NHG Natur- und Heimatschutzgesetz<br />
NLP Naturschutzleitplan<br />
ÖA Ökologische Ausgleichsfläche<br />
ÖLN Ökologischer Leistungsnachweis<br />
ÖQV Ökoqualitäts – Verordnung<br />
U Umsetzungsziele<br />
uwe Kantonale Dienststelle für Umwelt und Energie<br />
VP <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />
W Wirkungsziele<br />
1.3 Internet – Links<br />
www.agridea.ch Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau<br />
www.oekoausgleich.ch Praxisgerechte Informationen zum Thema Ökoausgleich<br />
www.birdlife.ch Schweizer Vogelschutz SVS. Praxis Merkblätter Asthaufen etc.<br />
www.lawa.ch Kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald<br />
www.uwe.ch Kantonale Dienststelle Umwelt und Energie<br />
www.pronatura.ch Pro Natura; Naturschutz in der Schweiz<br />
www.vogelwarte.ch Vogelwarte Sempach<br />
www.umwelt-schweiz.ch BUWAL, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft<br />
www.karch.ch Koordinationsstelle für Amphibien und Reptilienschutz in der Schweiz<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 4
2 Ausgangslage<br />
2.1 Einleitung<br />
Ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft schaffen die Voraussetzung zum Überleben<br />
von Tier- und Pflanzenarten, welche in bewirtschafteten Nutzflächen keinen Lebensraum finden.<br />
Dadurch soll die bedrohte Vielfalt der einheimischen Lebensformen ( Biodiversität ) erhalten und<br />
gefördert werden. Ökologische Ausgleichsflächen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen bezüglich<br />
der Fläche und der Qualität, damit sie in den Genuss von Direktzahlungen kommen.<br />
Die Öko-Qualitätsverordnung des Bundes von Mai 2001 sieht vor, dass darüber hinaus auch die Vernetzung<br />
von Ausgleichsflächen gefördert werden soll. Damit wird ein dreistufiges System von Fördermassnahmen<br />
geschaffen:<br />
Öko-Ausgleichsflächen: Eine Mindestfläche pro Betrieb ist generelle Voraussetzung zum Bezug<br />
von Direktzahlungen. Es werden minimale Anforderungen an die Qualität der Ausgleichsflächen gestellt.<br />
Qualitätsbeitrag: Hecken, Wiesen und Hochstammobstgärten, die erhöhte Anforderungen an die<br />
biologische Qualität in Bezug auf Artenzusammensetzung, Artenvielfalt und Nutzung erfüllen, erhalten<br />
zusätzlich zu den Grundbeiträgen Qualitätsbeiträge.<br />
Vernetzungsbeiträge: Ausgleichsflächen, die in ein verzahntes System zueinander eingebunden<br />
sind und die im Vernetzungskonzept festgelegten Bedingungen erfüllen, berechtigen zum Bezug<br />
eines zusätzlichen Vernetzungsbeitrages in Höhe von Fr. 500.- pro ha, resp. Fr. 5.- pro Baum.<br />
Mit dem Vernetzungsbeitrag wird dem Umstand Rechnung getragen, dass wildlebende Tier- und<br />
Pflanzenarten auf grossräumig vernetzte Lebensräume angewiesen sind. Der finanzielle Anreiz soll<br />
dazu beitragen, dass die Landschaft wieder vermehrt und vor allem zusammenhängend von naturnahen<br />
Flächen durchsetzt wird. Dies schafft die Möglichkeit, dass Populationen genetisch nicht verarmen,<br />
dass sie genügend Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten finden und dass sich vielfältige<br />
Lebensgemeinschaften erhalten können.<br />
Die Frage der Vernetzung lässt sich naturgemäss nicht auf dem Einzelbetrieb allein lösen. Aus diesem<br />
Grund wird ein Vernetzungskonzept über das ganze Gemeindegebiet von <strong>Willisau</strong> erstellt. Dieses<br />
Konzept hält Vorschläge bereit, mit welchen Massnahmen die regionaltypische Flora und Fauna<br />
gefördert werden können. Die Vorschläge basieren auf einer Aufnahme des Ist-Zustandes und werden<br />
möglichst detailliert erarbeitet. Das Konzept wird von den kantonalen Behörden genehmigt und<br />
berechtigt die an der Umsetzung mitwirkenden Landwirte zur Beantragung von Vernetzungsbeiträgen.<br />
Projektperimeter ist die Gemeinde <strong>Willisau</strong>.<br />
Die Projektdauer beträgt 6 Jahre.<br />
2.2 Die wichtigsten Elemente eines Vernetzungskonzeptes<br />
Das Vernetzungskonzept basiert auf den kantonalen Richtlinien von Mai 2003 und umfasst die folgenden<br />
Elemente:<br />
a) Aufnahme des IST-Zustandes:<br />
Es wird eine Bestandesaufnahme erstellt mit allen heute schon vorhandenen naturnahen Flächen<br />
der Gemeinde. Darunter fallen Öko-Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft, die bereits beim Landwirtschaftsamt<br />
angemeldet sind und Flächen, die in einem Inventar erscheinen, zum Beispiel im Lebensrauminventar<br />
von 1990 und Flächen, auf denen Verträge im Rahmen des Natur- und Heimatschutzgesetzes<br />
bestehen. Alle Objekte des IST-Zustandes werden in einem Katalog festgehalten<br />
und auf einer Karte eingezeichnet.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 5
) Entwurf des SOLL Zustandes:<br />
Aufgrund des aktuellen Zustandes werden die Stärken und Schwächen des Projektgebietes in Bezug<br />
auf die Vernetzung ermittelt und gezielte Massnahmen vorgeschlagen, um Schwachstellen zu<br />
verbessern und Lücken zu schliessen. Die Massnahmen müssen auf Ziel- und Leitarten ausgerichtet<br />
sein. Ziel und Leitarten sind Tiere und Pflanzen, welche im Projektgebiet heimisch und typisch<br />
sind und gefördert werden sollen. Der Soll-Zustand wird in einer separaten Karte aufgezeichnet und<br />
die Massnahmenvorschläge in einem Katalog festgehalten.<br />
c) Festlegen der Wirkungs- und Umsetzungsziele:<br />
Wirkungsziele sagen aus, welche Wirkung im Projektgebiet erzielt werden soll, zum Beispiel soll<br />
nach 6 Jahren der Neuntöter als Brutvogel an mindestens 6 verschiedenen Stellen nachgewiesen<br />
werden können, im Vergleich zum aktuellen Brutnachweis der Vogelwarte Sempach, welcher drei<br />
gesicherte Standorte erwähnt. Damit kann der Erfolg eines <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es mittelfristig beurteilt<br />
werden. Allerdings können die beobachteten Veränderungen auch durch nicht beeinflussbare<br />
Faktoren verursacht werden. So nehmen Witterungseinflüsse oder Umwelteinflüsse, z.B. die Qualität<br />
von Luft und Wasser, wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung einer Tier- oder Pflanzenart.<br />
Die Umsetzungsziele beschreiben, mit welchen konkreten Massnahmen dieses Ziel erreicht werden<br />
soll. Beim erwähnten Beispiel des Neuntöters kann das zum Beispiel heissen, es werden 1500<br />
Laufmeter Hecken mit Dornensträucher gezielt aufgewertet. Die Umsetzungsziele sind, im Gegensatz<br />
zu den Wirkungszielen, gut messbar und werden deshalb zur Beurteilung des Vernetzungskonzeptes<br />
ausgewertet.<br />
d) Umsetzungskonzept:<br />
Das Umsetzungskonzept legt anhand der Umsetzungsziele detailliert fest, was getan werden soll, wo<br />
die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen liegen, enthält einen<br />
Zeitplan und enthält ein Budget für Umsetzung und für die vorgeschriebenen Erfolgskontrollen.<br />
e) Plandarstellungen:<br />
Auf dem IST- Plan sind alle zum Zeitpunkt der Erfassung ( Frühjahr / Sommer 2005 ) im Projektperimeter<br />
beim lawa angemeldeten Öko-Ausgleichsflächen und werden im GIS verwaltet. Es werden<br />
folgende 3 Kategorien unterschieden:<br />
1. Nicht im Ökoausgleich angemeldete Objekte. Damit werden Sonderfälle erfasst, die zwar<br />
nicht mit dem landwirtschaftlichen Ökoausgleich zusammenhängen, aber für die Vernetzung<br />
eines Gebietes eine wichtige Rolle spielen können (z.B. Still- und Fliessgewässer, Naturschutzgebiete).<br />
2. Objekte, die im Ökoausgleich angemeldet sind.<br />
3. Objekte, die im Ökoausgleich angemeldet sind und Ökoqualität aufweisen.<br />
Die Bezeichnung der Objekte entspricht den Bezeichnungen aus dem Sprachgebrauch des Ökoausgleichs<br />
in der Landwirtschaft. Beim Obst und bei standortgerechten Einzelbäumen besteht die<br />
Schwierigkeit, dass Bäume nicht flächige Objekte sind, jedoch im Ökoausgleich als solche behandelt<br />
werden, indem man den Bäumen 1 Are Fläche zuordnet. Bäume können auf den Plänen entweder<br />
als Flächen oder als Punktobjekte dargestellt werden. Obstgärten mit Qualität sind immer flächig<br />
dargestellt. Die übrigen im ÖA angemeldeten Obstbäume werden entweder als Fläche ( Obstbestand<br />
ohne Qualität) dargestellt, wenn sie räumlich eng beieinander in einem mehr oder weniger zusammenhängenden<br />
Bestand vorkommen oder als Punkte, wenn sie einzeln zerstreut in der Landschaft<br />
stehen. Standortgerechte Einzelbäume sind immer als Punktobjekte dargestellt.<br />
Daneben sind im IST-Plan ausgewählte Objekte aus dem Lebensrauminventar (LRI) zur Orientierung<br />
dargstellt. Die Nummerierung entspricht der Original-Nummerierung. Weiter sind auch NHG-Flächen<br />
als solche gekennzeichnet<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 6
Im SOLL Plan werden folgende 3 Kategorien von Objekten unterschieden und dargestellt:<br />
1. Bestehende Objekte des Ökoausgleichs, die aus dem IST-Zustand übernommen werden<br />
und zur Erhaltung und/oder Aufwertung empfohlen werden.<br />
2. Neue Objekte, für die ein genauer Standort vorgeschlagen werden kann (Neu konkret).<br />
3. Neue Objekte, die generell für ein Gebiet vorgeschlagen werden, ohne dass ein genauer<br />
Standort festgelegt wird (Neu diffus).<br />
Der SOLL Plan dient als strategisches Planungsinstrument für die Umsetzung von Massnahmen zur<br />
Förderung der Vernetzung. Es können nicht alle Einzelheiten abschliessend dargestellt werden. In<br />
einzelnen Fällen soll die Arbeitsgruppe der Projektträgerschaft auch Massnahmen vorschlagen können<br />
in Abänderung oder Ergänzung des SOLL- Planes, sofern diese Massnahmen ebenfalls der<br />
Aufwertung und Vernetzung eines Gebietes dienen.<br />
2.3 Organisation<br />
Die Gemeinde <strong>Willisau</strong> ist die offizielle Projektträgerschaft. Im Auftrag der Gemeinde hat sich eine<br />
Arbeitsgruppe <strong>Vernetzungsprojekt</strong> mit Landwirten und Vertretern der übrigen Bevölkerung gebildet.<br />
Die Gemeinde ist für die Abrechnung verantwortlich und mit einem Gemeinderat in der Arbeitsgruppe<br />
vertreten. Die Mitglieder der Gesamtarbeitsgruppe sind im Impressum aufgeführt.<br />
Die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald lawa in Sursee ist als bewilligende Amtsstelle mit<br />
der Koordination der <strong>Vernetzungsprojekt</strong>e im Kanton Luzern beauftragt. Kontaktadresse:<br />
lawa, Abt. Ökologie und Direktzahlungen, Otto Barmettler, Centralstrasse 33, 6210 Sursee<br />
2.4 Fachliche Begleitung<br />
Die fachliche Betreuung des Projektes erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Natur und Landschaft<br />
( ArGe N+L) und Heini und Partner, Geoinformatik.<br />
2.5 Digitale Karten<br />
GIS (Geografisches Informationsssystem): Die räumlichen Daten des Vernetzungskonzeptes<br />
<strong>Willisau</strong> werden digital auf einem GIS-System verwaltet. Die Daten sind nach dem Datenmodell<br />
„Ökologisches Vernetzungskonzept Luzern“ strukturiert und liegen im Datenformat INTERLIS vor.<br />
Zudem wurde eine Access Datenbank – Applikation eingesetzt, welche die Datenerfassung der Objektdaten<br />
und die Berichterstattung unterstützt. Eine Beschreibung des Datenmodells und die Definition<br />
der Layerstruktur ist bei Heini + Partner AG, Ruswil (info@heini-partner.ch ) erhältlich.<br />
Als Kartierungsgrundlage für die Objektabgrenzung wurde das kantonale Orthofoto Luzern (Pixelgrösse<br />
0.5m, Stand 1998), der kantonale Übersichtsplan und die Amtliche Vermessung verwendet.<br />
Die geografischen Daten sind in folgenden Datenformaten verfügbar:<br />
- INTERLIS<br />
- DXF<br />
- ESRI Shape-Format<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 7
Flächenmasse: Dem Vernetzungskonzept liegen die Flächenmasse gemäss Flächenstatistik 2005<br />
des lawa zugrunde. Zur Erarbeitung der Pläne wurden neben den kantonalen Übersichtsplänen und<br />
der amtlichen Vermessung folgende Unterlagen verwendet:<br />
Eigene Erhebungen im Feld mittels Angaben der Bewirtschafter und Luftbildern.<br />
Digitale Datensätze des rawi , Kanton Luzern (Abt. Geoinformation und Vermessung, GIS- Ko):<br />
Inventarisierung naturnaher Lebensräume (LRI)<br />
Nationale Inventare ( Flachmoore, Hochmoore, Auengebiete, Trockenstandorte )<br />
Digitale Datensätze des uwe, Kanton Luzern (Abt. Natur und Landschaft):<br />
NHG –Flächen<br />
Zwischen den Flächenmassen des lawa und den eigenen Erhebungen, resp. den verwendeten Datensätzen<br />
aus anderen Quellen können Differenzen entstehen. Die Ursachen dieser Differenzen<br />
können sowohl bei den Erhebungen des lawa wie auch bei den Erhebungen im Vernetzungskonzept<br />
liegen. Ein separates Protokoll mit den Flächen-Unterschieden kann auf Wunsch erstellt werden.<br />
Die Verfasser übernehmen keine Garantien für die Genauigkeit der erhobenen Flächen im Vernetzungskonzept.<br />
Methodik bei der Flächenerfassung: Die Ökoflächen eines Betriebes werden mittels LAWIS Datenbank<br />
ausgezogen und pro Betrieb zusammengestellt. Die Flächen werden dann bei einem Betriebsbesuch<br />
zusammen mit den Bewirtschaftern auf ein Luftbild im Massstab zwischen 1: 2000 und<br />
1: 5000 übertragen. Dabei werden die bereits vorhandenen Planskizzen und Aufzeichnungen aus<br />
dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), die jeder Landwirt zu führen verpflichtet ist, einbezogen.<br />
Allfälligen Unklarheiten werden im Feld bereinigt. Diese Feldaufnahmen dienen als Grundlage<br />
der Digitalisierung.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 8
3 Ist – Zustand<br />
3.1 Beschreibung der Landschaft<br />
Die Gemeinde <strong>Willisau</strong> umfasst 41.08 km2 Fläche. Als geografischer Angelpunkt für die Beschreibung<br />
der Landschaft dient der Napf. Der Napf ist ein voralpiner Hügelzug, der aus Ablagerungsgesteinen<br />
(Molasse) besteht. Das Material stammt aus der Alpenfaltung und verdichtete sich im Laufe<br />
der Zeiten zu Nagelfluh. Diese Ablagerungen wurden dann in einer zweiten Phase während der Eiszeiten<br />
von den Gletschern geformt und schliesslich haben Flüsse und Gewässer sich ihre Wege<br />
durch die Ablagerungen gesucht und die heutige Landschaft, stark geprägt durch Erosionen, entstehen<br />
lassen.<br />
<strong>Willisau</strong> liegt auf der Nordseite des Napfes. Die Stadt <strong>Willisau</strong> liegt im Knotenpunkt von drei Tälern.<br />
Direkt vom Napf her kommen die Täler der Buch- und der Enziwigger, aus nordöstlicher Richtung<br />
das Tal der Seewag. Die drei Gewässer vereinen sich unterhalb des Städtchens <strong>Willisau</strong> nahe der<br />
nördlichen Grenze des Gemeindegebietes. Zwischen diesen Tälern erheben sich Hügelzüge, welche<br />
sich gegen den Napf hin immer stärker zerklüften. Von den Höhenzügen führen viele Gräben in die<br />
drei Hauptgewässer. In den tieferen Lagen von 550 bis ca. 750 m.ü.M ist das Relief an vielen Stellen<br />
für eine relativ intensive Landwirtschaft geeignet, Hangneigungen und Oberflächengestaltung erlauben<br />
maschinelle Bewirtschaftung. In den höheren Lagen werden die Hänge steiler und viele kleine<br />
Tobel und Rinnen zerklüften das Gelände. Etliche Steillagen und Tobel sind bewaldet.<br />
In den Ebenen der drei Hauptgewässer konzentrieren sich die Siedlungen und die Verkehrswege.<br />
Im Tal der Enziwigger verbindet eine Kantonsstrasse <strong>Willisau</strong> mit Hergiswil. Im Tal der Buchwigger<br />
verläuft eine Strasse 2.Klasse zur Erschliessung des Rohrmattgebietes. Durch das Tal der Seewag<br />
führen die Kantonsstrasse Richtung Entlebuch und die Eisenbahnlinie Wolhusen – Langenthal. In<br />
diesem Tal herrscht auch eine grosse Siedlungsdichte mit dem Weiler Daiwil und verschiedenen<br />
Industrien.<br />
<strong>Willisau</strong>er Wellbrig<br />
Der <strong>Willisau</strong>er Wellbrig ist ein Plateau mit grösseren Landwirtschaftsbetrieben, welche durch lange,<br />
zusammenhängende Heckenzüge abgegrenzt werden Die Südflanke fällt steil gegen die Seewag<br />
und das Ostergau hin ab . An diesem sonnenexponierten Hang sind viele Strukturelemente in Form<br />
von Hochstammobst- und Feldbäumen und Hecken anzutreffen. Die Nutzung ist mit einigen extensiven<br />
Elementen durchsetzt, vereinzelt sind artenreiche, trockene Wiesen und Weiden vorhanden.<br />
Ostergau<br />
Das Ostergau ist eine ehemalige Moorlandschaft, in welcher durch Torfstich verschiedene Weiher<br />
entstanden sind . Obwohl stark bedrängt durch Nährstoffeintrag und fehlende Pufferzonen ist das<br />
Gebiet sehr wertvoll und soll durch eine verbesserte Schutzverordnung erhalten und aufgewertet<br />
werden.<br />
Daiwil<br />
Im Tal der Seewag zwischen <strong>Willisau</strong> und Menznau liegt der Weiler Daiwil. Im Osten erhebt sich eine<br />
steile, in den oberen Regionen bewaldete Flanke mit Sandstein – Aufstössen , im Westen führen<br />
ebenfalls steile Hänge Richtung Bunegg, Ägerten und Schülen. Im Grenzbereich von Wiesland und<br />
Wald findet man einige kleinere, abwechslungsreich strukturierte Lebensräume.<br />
Rohrmatt<br />
Typische voralpine Hügellandschaft mit mittleren bis grösseren Landwirtschaftsbetrieben. Auf den<br />
Rücken der Hügelzüge, im Gebiet Vorberg bis Mettenberg auf der linken und Bunegg bis Wellsberg<br />
auf der rechten Talseite herrschen leicht gewellte Flächen vor, die meist gemischt acker- und futterbaulich<br />
genutzt werden. Regelmässig sind auch Obstbestände anzutreffen. Verschiedene Heckenzüge,<br />
resp. Fragmente von Hecken gliedern die Landschaft.<br />
Chanzelsagen – Chaltenegg<br />
In diesem Landschaftsteil gegen den Napf hin sind Steillagen und tiefe Rinnen vorherrschend. Offenes<br />
Grasland und Waldungen wechseln sich kleinräumig ab. Die Bachläufe sind stellenweise von<br />
wertvollen Ufergehölzen gesäumt.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 9
Schülen<br />
Das Gebiet Schülen ist eine offene, durch Grasland geprägte Landschaft auf 750 – 850 m. ü.M.<br />
Heckenfragmente und Obst- und Feldbäume sind stellenweise noch vorhanden.<br />
Olisrüti - Mühletal – Christetal<br />
Diese Seitentäler der Enziwigger ziehen sich bis an die westliche Gemeindegrenze gegen Zell und<br />
Hergiswil hin. Eher sanfte Geländeformen gestatten intensive landwirtschaftliche Nutzung. Die vorherrschende<br />
Nutzung ist Wiesland, kleinere bis mittlere Ackerflächen in der Grössenordndung von<br />
1 – 3 ha kommen regelmässig vor. Verschiedene Wälder gliedern die Landschaft. Hochstammobst<br />
ist regelmässig vorhanden, meist konzentriert als Obstgärten in der Nähe der Betriebsgebäude. Viele<br />
Bäume sind überaltert und wenig gepflegt.<br />
Stadt <strong>Willisau</strong><br />
Im Gebiet des Städtchen befinden sich nur wenige naturnahe Elemente, welche für sich selber oder<br />
eine Vernetzung von Bedeutung wären. Die Läufe von Buch- und Enziwigger sind kanalisiert und die<br />
Raumverhältnisse lassen zur Zeit kaum eine Veränderung in Richtung Revitalisierung zu. Etwas<br />
besser sieht es bei der Seewag aus, welche zumindest im Gebiet Sänti eine gelungene naturnahe<br />
Gestaltung erhalten hat. Im Gebiet um die Kapelle St. Niklausen befindet sich ein wertvoller Trockenstandort,<br />
auf welchem sich dank kontinuierlicher Pflege ein abwechslungsreiches Mosaik von<br />
artenreichen Wald- und Wiesenbeständen etabliert hat.<br />
3.2 Beurteilung der Vernetzung<br />
Die drei Täler von Buchwigger, Enziwigger und Seewag, die sich in <strong>Willisau</strong> treffen, stellen die<br />
Hauptbarrieren dar für eine gute naturräumliche Vernetzung. Besonders ausgeprägt sind die Barrieren<br />
im Tal der Seewag gegen Menznau hin mit Siedlung, Strasse und Eisenbahn. Am geringsten<br />
sind die Einwirkungen der Rohrmattstrasse zu veranschlagen, hier herrschen deutlich geringere Verkehrsfrequenzen<br />
.<br />
So ziehen sich drei Hügelzonen vom Napf her Richtung dem Städtchen <strong>Willisau</strong> und werden dort von<br />
weiteren Geländekammern Richtung Alberswil, Gettnau und Grosswangen abgeschnitten.<br />
Auf den Kuppen zwischen den Tälern teilt sich die Landnutzung auf in Landwirtschaft und Wald ungefähr<br />
im Verhältnis 3 : 1 Innerhalb der landwirtschaftlich geprägten Zonen ist die Vernetzung als<br />
eher gering zu bezeichnen, jedoch mir einem grossen Potenzial zur Verbesserung. Die Karte des<br />
IST- Zustandes mit den aktuellen Objekten des Ökoausgleichs in der Landwirtschaft und den Objekten<br />
des Lebensrauminventars zeigt, dass naturnahe Flächen überall vorhanden sind und relativ gut<br />
über die Landschaft verteilt sind. Ebenfalls wird deutlich, dass viele mögliche Ökoausgleichsflächen<br />
nicht oder noch nicht angemeldet wurden, besonders auffällig bei Hecken. Dies steht wahrscheinlich<br />
auch mit dem Umstand im Zusammenhang, dass diese Elemente eine geringe Entschädigung auslösen.<br />
Die Zahl der Hochstamm-Obstbäume konnte sich nach markanten Rückgängen bis in die<br />
1980er Jahre in den letzten 15 Jahren in etwa halten. Allerdings kann festgestellt werden, dass viele<br />
Bestände überaltert sind.<br />
Bei den Wiesen im Ökoausgleich geht die Tendenz von wenig intensiven Wiesen zu extensiven Wiesen.<br />
Diese Tendenz ist zu begrüssen. Die Qualität der Ökowiesen hingegen ist fast durchwegs noch<br />
ungenügend. Eine sprunghafte Zunahme verzeichnen die zum Ökoausgleich angemeldeten standortgerechten<br />
Feldbäume. Tabelle 1 zeigt den Umfang des Ökoausgleiches in <strong>Willisau</strong>.<br />
Das Lebensrauminventar LRI von 1990 beschreibt für die damalige Gemeinde <strong>Willisau</strong> Land (ohne<br />
<strong>Willisau</strong> Stadt) insgesamt 25 Landschaftsräume, davon werden 15 als Räume mit dichtem Lebensraumverbund<br />
und 10 als Räume mit mässigem bis lückigem Verbund taxiert. Zu den letzteren gehören<br />
die Gebiete: Bösegg – Nollental; Neu First – Hofstetten – Badhus; Hoger – Lindenhof ; Ankenrain<br />
– Hohbüel – Olisrüti; Grundmatt – Widenmühle; Gunterswil – Ankenloch – Gross-Wellbrig;<br />
Chirchgraben – Ostergau; Ischlagmatt – Daiwil – Marchstein; Bunegg – Wellsberg – Ägerten; Büel –<br />
Lachenweid. Diese Beurteilung trifft unverändert zu.<br />
Vernetzungsachsen: Ein besonderes Augenmerk gilt der Achse Wigger Seewag– Ostergau - Tuetensee.<br />
Hier soll versucht werden, trotz gewisser Einschränkungen durch Strasse, Siedlung und Eisenbahn<br />
mit verschiedenen Massnahmen einen Wanderkorridor für die Ringelnatter zu schaffen.<br />
Dazu braucht es vermehrt naturnahe Bachufer, Krautsäume und Stillgewässer. Diese Ziele entsprechen<br />
den Bemühungen des Kantonalen Artenhilfsprogrammes Ringelnatter, in dem mittelfristig Verbindungskorridore<br />
zwischen der Wauwiler Ebene und dem Tal der kleinen Emme geschaffen werden<br />
sollen. In beiden Regionen kommt die Ringelnatter vor.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 10
Beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> stehen zwei Ziele im Vordergrund:<br />
Die vorhandenen und für die Vernetzung und den Ökoausgleich geeigneten Flächen<br />
und Objekte auf Betriebsebene noch besser ermitteln und umfänglicher in den<br />
Ökoausgleich einbeziehen. Grosses Potenzial liegt zum Beispiel bei den Hecken und<br />
bei aufwertbaren Waldrändern.<br />
Bei allen Ökoausgleichsflächen die Qualität fördern, vor allem bei den Wiesen.<br />
Wenn diese Ziele erreicht werden können und zusätzlich noch gezielt einige Lücken in der Vernetzung<br />
geschlossen werden, kann die Vernetzung im Gebiet der Gemeinde <strong>Willisau</strong> mit vertretbarem<br />
Aufwand und innert relativ kurzer Zeit grosse Fortschritte machen.<br />
3.3 Ökologische Ausgleichsflächen<br />
Tabelle 1: Ökologische Ausgleichsflächen Landwirtschaft in <strong>Willisau</strong><br />
(Datenbasis Ende 2005 lawa)<br />
Lebensraumtyp Fläche<br />
in<br />
Aren<br />
Davon Aren<br />
mit<br />
ÖQV/NHG<br />
in % der<br />
LN 1)<br />
Anzahl Objekte<br />
Total NHG ÖQV<br />
Extensivwiesen mit BB 2) 11’639 2'539 NHG 3) 4.24 % 388 104 38<br />
1’095 ÖQV 4)<br />
Streuewiesen 789 651 NHG 44 38<br />
Hecken, Kleingehölze 389 2 NHG 17 1 3<br />
41 ÖQV<br />
Extensiv genutzte Weide 175 110 NHG 5 4<br />
Unbefestigte Wege 5 1<br />
Wenig intensive Wiesen 3675 58 NHG 1.34 % 120 2<br />
Standortgerechte Einzelbäume 587 115<br />
Obstbäume 10’499 6'001 ÖQV 271 97<br />
Total ÖA inkl. Obstbäumen 27’758 10.12 %<br />
Total flächiger ÖA 16’672 6.08 %<br />
Total ungedüngte ÖA-Fläche 12’413 4.50 %<br />
1) Total LN ( Landw. Nutzfläche ) 2005 : 274'062Aren<br />
2) Bundesbeiträge nach Direktzahlungsverordnung (DZV)<br />
3) Bundesbeiträge nach DZV und Beiträge nach Natur und Heimatschutzgesetz<br />
4) Bundesbeiträge nach DZV und Ökoqualitätsverordnung<br />
Die Statistik zeigt, dass im Projektperimeter die für ein <strong>Vernetzungsprojekt</strong> verlangten 5 % ungedüngte<br />
Fläche nicht erreicht wird. Dies kann im einzelnen Betrieb sehr wohl der Fall sein, aber generell<br />
gesehen wird die minimale Quote von Ausgleichsfläche oft über Obstbäume und wenig intensive<br />
Wiesen erzielt. Der Gesamtanteil des Ökoausgleichs an der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist mit 10<br />
% relativ hoch.<br />
Im Projektperimeter wurden Daten von 235 Betrieben und Bewirtschaftern erfasst.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 11
3.4 Naturnahe Elemente gemäss verschiedenen Inventaren<br />
Naturnahe Lebensräume ausserhalb des landwirtschaftlichen Ökoausgleiches können verschiedenen<br />
Inventaren entnommen werden. Im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> sind folgende Inventare berücksichtigt<br />
und in die Massnahmenvorschläge einbezogen worden:<br />
Lebensrauminventar (LRI) von 1990<br />
Objekte regionaler Bedeutung<br />
Nationale Inventare Flachmoore und Trockenwiesen und Amphibienlaichgebieten<br />
Naturschutzzonen Gemeinde <strong>Willisau</strong> (Zonenplanung)<br />
Die Objekte des LRI und NHG-Flächen sind in der IST-Zustandskarte eingezeichnet als Orientierung,<br />
d.h. ohne Anbindung ans GIS.<br />
3.5 Naturnahe Lebensräume im Wald<br />
Die Gemeinde <strong>Willisau</strong> umfasst eine Waldfläche von 1045 ha, was rund 25% der gesamten Gemeindefläche<br />
ausmacht. Die Wälder verteilen sich auf das ganze, von Hügeln geprägte Gemeindegebiet.<br />
Im Süden der Gemeinde ist der Waldanteil eher etwas grösser als im Nordteil. Ein grösserer Waldkomplex<br />
befindet sich im Gebiet Willbrig, nördlich des Städtchens. Die Böden sind in der Regel gut<br />
durchlässig, kleinflächig können jedoch immer wieder verdichtete Stellen vorkommen. In Kuppenlagen<br />
treffen wir regelmässig auf versauerte Bodenverhältnisse. Aus standortskundlicher Sicht dominieren<br />
Buchenwälder (85%). Diese Waldgesellschaften sind von Natur aus weitgehend von der Buche<br />
bestockt, aktuell werden sie im Projektgebiet jedoch vor allem durch Nadelbäume (Fichten und<br />
Tannen) dominiert. Eine Auswirkung der jahrzehntelangen Förderung der Fichte. Heidelbeer-Fichten-<br />
Tannenwälder, Wälder, bei denen die Fichte von Natur aus eine dominante Rolle einnimmt, machen<br />
lediglich 2% aus. Ahorn-Eschenwälder nehmen etwa 13% der gesamten Waldfläche ein. Sie sind<br />
regelmässig über das Gemeindegebiet verteilt, aber auch hier finden wir nur einen geringen Anteil<br />
mit standortgerechter Bestockung.<br />
Knapp 30% der Waldungen in der Gemeinde <strong>Willisau</strong> sind aus ökologischer Sicht effektiv oder zumindest<br />
potentiell als wertvoll zu betrachten. Dies liegt im Durchschnitt der Luzerner Gemeinden.<br />
Bestände mit standortgerechter Bestockung sind durch die Begünstigung der Fichte in der Vergangenheit<br />
mehrheitlich auf Sonderstandorte oder auf Feldgehölze zurückgedrängt worden. Häufig sind<br />
die gut zugänglichen Wälder monoton aufgebaut. Vielfalt tritt oft erst innerhalb von Gräben oder in<br />
steilen Lagen in Erscheinung. Spezielle Standorte bilden die kalkgeprägten Kleinstandorte im Gebiet<br />
St. Niklausen und die stark vernässten und sauren Standorte im Willbrigwald. Unbedeutend ist der<br />
Anteil an Alt- und Totholz in den Wäldern der Gemeinde <strong>Willisau</strong>. Die Waldränder präsentieren sich<br />
mehrheitlich strukturarm. Durch die starke Verzahnung von Wald und Landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
im Gemeindegebiet kommen den Waldrändern im Vernetzungsgedanken grosse Bedeutung zu.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 12
3.6 Einteilung des Projektgebietes in Landschaftsräume<br />
Das Projektgebiet wird in drei Lebensräume unterteilt und folgt dabei der natürlichen Gliederung<br />
durch die drei Täler Enziwigger, Buchwigger und Seewag. <strong>Willisau</strong> wird der kantonalen Landschaftszone<br />
7, Napfgebiet, zugeordnet. Die Unterteilung erleichtert unter anderem auch die Lesbarkeit der<br />
Karten und Objekt- und Massnahmenkataloge.<br />
Lebensraum 1 : Enziwigger und westlich gelegene Täler ( Mühlital, Olisrüti, Chrisentel)<br />
Lebensraum 2 : Stadt <strong>Willisau</strong>, Tal der Seewag , Daiwil, Ostergau, <strong>Willisau</strong>er Wellbrig<br />
Lebensraum 3 : Buchwigger, Rohrmatt, Chanzelsagen, Bunegg, Willbrig, Schülen<br />
Wichtige Vernetzungsachsen<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 13
4 SOLL- Zustand<br />
4.1 Allgemein<br />
Mit dem <strong>Vernetzungsprojekt</strong> sollen Tiere und Pflanzen erfolgreich gefördert werden. Dazu ist es<br />
wichtig die Landschaft aus deren Optik zu betrachten und auf deren Bedürfnisse auszurichten. Alle<br />
vorkommenden Arten können dabei nicht berücksichtigt werden. Deshalb werden für die bedeutenden<br />
Lebensräume in den ausgewählten Landschaftsräumen (LR1 – LR3) repräsentative Arten (Ziel-,<br />
Leitarten, lokale Zielpopulationen) genannt. Auswahlkriterien bilden dabei Literaturangaben, Beobachtungen<br />
sowie Kantonale Betrachtungen. Aus den Ansprüchen dieser Repräsentanten werden<br />
die notwendigen Massnahmen abgeleitet. Dadurch können Schutzziele formuliert und deren Erfolg<br />
überprüft werden.<br />
Definitionen:<br />
Unter einer lokalen Zielpopulation versteht man eine ausgewählte, bedrohte oder seltene Art<br />
innerhalb des Projektperimeters, die durch gezielte, auf ihre speziellen Lebensraum-Ansprüche<br />
abgestimmte Massnahmen zu erhalten und zu fördern ist. Ziel ist der Schutz der ausgewählten<br />
Art innerhalb des Gebietes.<br />
Eine Zielart ist eine ausgewählte Art, die im Rahmen eines kantonalen Artenhilfsprogramms mit<br />
geeigneten, auf ihre speziellen Lebensraum-Ansprüche abgestimmten Massnahmen zu erhalten<br />
und zu fördern ist. Im Vordergrund steht der Schutz der ausgewählten Art innerhalb des Kantons<br />
oder zumindest innerhalb einer naturräumlichen Region. Eine Zielart ist immer eine international,<br />
national oder regional gefährdete Art.<br />
Eine Leitart ist eine Art, deren Lebensraumansprüche stellvertretend für viele andere Organismen<br />
des gleichen Lebensraumes als Vorgabe für die Pflege und Gestaltung desselben dient. Ziel<br />
ist die Aufwertung von Lebens- und Landschaftsräumen. Eine Leitart muss folgende Kriterien<br />
zwingend erfüllen: hohe Repräsentativität für die fokussierten Lebensräume oder Lebensraumkomplexe<br />
sowie weite Überschneidung der Lebensraumansprüche mit denjenigen zahlreicher<br />
weiterer Arten.<br />
4.2 Ziel- und Leitartenkonzept und Wirkungsziele<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgewählten Leitarten. Sie zeigt zudem den Bezug<br />
zu den relevanten Lebensraumstrukturen und zu den ausgeschiedenen Landschaftsräumen<br />
LR1 – LR3. Dabei sind Schwerpunkte dargestellt, die Abgrenzungen sind nicht immer eindeutig. Im<br />
Anschluss an die Tabelle werden die einzelnen Leitarten oder Leitartengruppen kurz portraitiert. Zudem<br />
werden Wirkungsziele (W1-W16) formuliert, die sich auf die Leit- und Zielarten beziehen. Diese<br />
sagen aus, welche Art man wo fördern will. Die Zielformulierungen müssen fordernd aber trotzdem<br />
realistisch und zudem messbar sein, damit man im Jahr 2011 den Erfolg belegen kann. Dabei gilt es<br />
zu beachten, dass immer auch unvorhergesehene und vom <strong>Vernetzungsprojekt</strong> unabhängige Faktoren<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung der Leitarten haben. So kann beispielsweise ein strenger Winter<br />
grossen negativen Einfluss auf die Entwicklung einer bestimmten Leitart haben, obwohl die angestrebten<br />
Massnahmen realisiert wurden. Einzelne Wirkungsziele betreffen den ganzen Projektperimeter,<br />
andere wiederum sind nur für ausgewählte Landschaftsräume zutreffend.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 14
Tabelle 2: Leitarten, Zielarten und Zielpopulationen mit Angaben ihrer wichtigsten Lebensraumstrukturen und<br />
Bedeutung für die einzelnen Landschaftsräume. (LZ = lokale Zielpopulation; ZA = Zielart; L = Leitart)<br />
Arten(gruppen)<br />
Zauneidechse (LZ)<br />
Ringelnatter (ZA)<br />
Kreuzkröte (L)<br />
Wasserfrosch (L)<br />
Feldhase (L)<br />
Extensivwiesen<br />
Streueflächen<br />
Wenig intensive Wiesen<br />
Extensivweiden<br />
Relevante Lebensräume<br />
Brachestandorte<br />
Landschaftsräume<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 15<br />
Saumbiotope<br />
Hochstamm-Obstgärten<br />
Einzelbäume<br />
Kleingehölze<br />
<br />
Waldränder<br />
Fliessgewässer<br />
Weiher und Tümpel<br />
Sonderstandorte<br />
Kleinstrukturen<br />
LR1<br />
<br />
LR2<br />
LR3<br />
<br />
<br />
<br />
Grünspecht (L) <br />
Gartenrotschwanz (L) <br />
Neuntöter (L)<br />
Schleiereule, Turmfalke,<br />
Fledermäuse<br />
Grosse Goldschrecke (L)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Artengruppe Blutströpfchen (L) <br />
Wilder Reis (LZ)<br />
Wiesenpflanzen (L)<br />
Spierstaudenflur (L)<br />
Dornensträucher (L)<br />
Einzelbäume (L)
Zauneidechse Lacerta agilis<br />
Status: Lokale Zielpopulation<br />
Rote Liste: verletzlich<br />
Verbreitung Kt. Luzern: je nach Gegend vereinzelt - verbreitet<br />
Verbreitung im Projektgebiet: Nachweise in 22 von 48<br />
Quadranten (Wendelin Wehrle); genauer Bestand unbekannt<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Anrisse, Aufschlüsse an Böschungen; Halbtrockenrasen; mesophile<br />
Säume; halboffene Kulturlandschaften; süd bis west exponierte Hanglagen<br />
Bemerkungen zur Biologie: günstige Beobachtungszeiten: Mai bei feucht-warmem Wetter u. September<br />
(Jungtiere!); Eiablage in lockerer Erde an warmen, versteckten Stellen; frisst versch. Wirbellose; wärmebedürftig,<br />
benötigt unterschlupfnahe Sonnplätze; gern in verwilderten Randstrukturen<br />
Gefährdungsursachen: Fehlende Kleinstrukturen; intensive Nutzung; häufiges Schnittregime<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Hauskatzen / Hunde bei bestehenden Vorkommen und in potentiellen<br />
Lebensräumen fernhalten; Staffelmahd sowie extensive Beweidung in Halbtrockenrasen; besonnte Waldränder<br />
stufig gestalten, mit Saum; Unbebaute Orte / Rohböden fördern, insbesondere an Böschungen; Kleinstrukturen<br />
fördern<br />
W1<br />
In der Häflte der Quadranten des Projektperimeters kann die Zauneidechse nachgewiesen<br />
werden. Quadranten = Quadratkilometer- Raster der Landeskarten 1:25'000.<br />
Ringelnatter Natrix natrix<br />
Status: Zielart<br />
Rote Liste: stark gefährdet<br />
Verbreitung Kt. Luzern: stellenweise verbreitet, gebietsweise<br />
zerstreut bis fehlend<br />
Verbreitung im Projektgebiet: Im Projektgebiet kein Nachweis,<br />
zu erwarten im Gebiet Ostergau<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: halboffene Kulturlandschaften, Weiher, Ried-, Moorlandschaften<br />
Bemerkungen zur Biologie: günstige Beobachtungszeiten: Mitte Mai - Ende Juni (meist gewässernah) bei<br />
feucht-warmem Wetter u. im September; Eiablage in verrottende Biomasse (z.B. Streuehaufen, Moderholz);<br />
frisst v.a. Amphibien, auch Fische, Nagetiere; wandert oft weit längs Gewässern<br />
Gefährdungsursachen: Mangel an Stillgewässern, Leit- und Kleinstrukturen, intensive Bewirtschaftung<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Vorkommen erhalten; Rotationsmahd in Ried und Extensivflächen;<br />
Förderung von Sonnenplätzchen; Gewässervernetzung fördern; Kleinstrukturen (Ast-, Stein- und Streuehaufen)<br />
fördern; Nährtiere (Wasserfrosch) fördern<br />
W2<br />
Die Ringelnatter erhält im Gebiet Ostergau verbesserte Lebensraumbedingungen, welche<br />
die Chancen für deren Ansiedlung erhöhen. Entlang der Seewag Richtung Tuetensee<br />
(Menznau) und Richtung Hetzliger Moos (Grosswangen) sollen mit weiteren Massnahmen<br />
wie Stillgewässern und Ufersäumen Wanderkorridore geschaffen werden. Zudem werden<br />
die Fliessgewässer Wigger, Seewag und Rot als mögliche Wanderkorridore aufgewertet<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 16
Kreuzkröte Bufo calamita<br />
Status: Leitart<br />
Rote Liste: stark gefährdet<br />
Verbreitung Kt. Luzern: vereinzelt bis verbreitet; gebietsweise fehlend<br />
Verbreitung im Projektgebiet: Vorkommen im Ostergau und Riedtal,<br />
aber kaum regelmässige Fortpflanzungen<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Tümpel, Kleinweiher im Pionierstadium<br />
Bemerkungen zur Biologie: Pionieramphibien; günstigste Erfassungszeit: nachts am Laichgewässer Mai -<br />
Juni; Ablaichen / Entwicklung in vegetationsarmen od. vegetationslosen Tümpeln und Pfützen; Adulte streifen<br />
weit umher; Landverstecke oft unter Steinen<br />
Gefährdungsursachen: fehlende Laichgewässer, ungeeignete Gehölzstrukturen, fehlende Extensivwiesen<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Pioniergewässer erhalten und fördern; Gewässervernetzung fördern;<br />
unbebaute Orte / Rohböden zulassen und fördern; Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufen) fördern<br />
W3<br />
Die Kreuzkröte erhält neue Lebensräume. Die Fortpflanzung kann in mindestens zwei neu<br />
geschaffenen, geeigneten Gewässern nachgewiesen werden.<br />
Wasserfrosch Rana esculenta<br />
Status: Leitart<br />
Rote Liste: potenziell gefährdet<br />
Verbreitung Kt. Luzern: relativ gut vertreten, in den Voralpen fehlend<br />
Verbreitung im Projektgebiet: mittlere Population im Gebiet Ostergau<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Weiher, langsam fliessende Gräben, Riedlandschaften<br />
Bemerkungen zur Biologie: günstige Erfassungszeiten: Ende Mai am Laichgewässer sowie im Juli in Uferbereichen;<br />
Adulte ganzjährig am Laichplatz, Juvenile wandern gern an Gräben usw.; gut nachweisbar anhand<br />
„Froschkonzert“<br />
Gefährdungsursachen: Verlust von Stillgewässern; Gewässerverschmutzung<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: bekannte Vorkommen erhalten; Stillgewässer fördern; Bäche und<br />
Bächlein ausdolen; Wanderkorridore sichern; Fischbestände in Amphibienweihern reduzieren<br />
W4<br />
Der Wasserfrosch erhält neue Laichgewässer. Die Fortpflanzung kann in mindestens drei<br />
neu geschaffenen Gewässern nachgewiesen werden.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 17
Feldhase Lepus europaeus<br />
Status: Leitart<br />
Rote Liste: verletzlich<br />
Verbreitung Kt. Luzern: verbreitet in allen Regionen bis ca. 1500<br />
m.ü.M.<br />
Verbreitung im Projektgebiet: Während Feldbegehungen Einzeltiere<br />
beobachtet; aktuell in den 4 Revieren gleich bleibende bis zunehmende<br />
Tendenz<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: (halb)offene Kulturlandschaften<br />
Bemerkungen zur Biologie: nicht territorial und sehr mobil; vor allem nachtaktiv; Fortpflanzung von Februar bis<br />
September; in guten Hasengebieten Dichten von 10-30 Hasen/km2, im Kanton Luzern überall unter 5 Hasen/km2<br />
(kritische Dichte); Junge verstecken sich in überständigem Gras<br />
Gefährdungsursachen: ausgeräumte, intensiv genutzte Landschaften; häufiges Schnittregime<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: extensive Bewirtschaftung mit Staffelmahd fördern; Säume, Brachen<br />
und Ackerschonstreifen anlegen; Waldränder stufig gestalten; Wanderung ermöglichen<br />
W5<br />
Die Entwicklung des Feldhasen verläuft im Projektgebiet positiver als im gesamtschweizerischen<br />
Trend. Die jährlichen Zählungen zeigen steigenden Bestand im Projektgebiet auf.<br />
Grünspecht Picus viridis<br />
Status: Leitart<br />
Rote Liste: nicht gefährdet<br />
Verbreitung Kt. Luzern: in allen Regionen bis zur Waldgrenze, meist<br />
sehr vereinzelt, z.T. etwas häufiger<br />
Verbreitung im Projektgebiet: in Datenbank Vogelwarte seit 1993:<br />
in 4 Quadranten 5 Brutnachweise; Beobachtungen in Gebieten Ostergau,<br />
Schülen, Gulp, Höll, Olisrüti, Breite; aktueller Bestand unbekannt<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: halboffene Kulturlandschaften, aufgelockerte Buchenwälder,<br />
Waldränder, Hecken, Obstgärten<br />
Bemerkungen zur Biologie: Bestandesabnahme in den 70er- bis 90er-Jahren, seither leichte Erholung; Standvogel;<br />
sucht Nahrung am Boden (Ameisen!); baut Bruthöhlen in morsche Hartholzbäume (Buche, Eiche, Obstbäume)<br />
od. Weichholzbäume; oft auch in alten Höhlen anderer Spechte; gut erkennbarer Gesang<br />
Gefährdungsursachen: monotone, dunkle Waldbilder; monotone Waldränder, fehlendes Alt- und Totholz<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Waldränder stufig gestalten, mit Waldmantel und Saum; Höhlenbäume<br />
schonen, Alt- und Totholz fördern, Wälder auslichten; Hochstammobstgärten pflanzen bzw. verdichten und<br />
erhalten; Extensivgrünland neu schaffen bzw. erhalten mit Brachflächen zwecks Förderung der Wiesenameisen<br />
W6<br />
Der Grünspecht ist während der Brutzeit im Projektperimeter feststellbar. Der Nachweis<br />
gelingt an mindestens 8 verschiedenen Orten.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 18
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus<br />
Status: Leitart<br />
Rote Liste: potenziell gefährdet<br />
Verbreitung Kt. Luzern: vereinzelt in allen Regionen bis ca. 1200<br />
m.ü.M.; Schwerpunkt in der kollinen und montanen Stufe<br />
Verbreitung im Projektgebiet: in Datenbank Vogelwarte seit 1993:<br />
in 11 Quadranten 15 Brutnachweise; Beobachtungen: Ostergau,<br />
Wellbrig, Schülen, Gulp, Höll; aktueller Bestand unbekannt<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Hochstamm-Obstgärten, Kleingärten, Naturgärten<br />
Bemerkungen zur Biologie: Langstreckenzieher; Insektenfresser; Nahrungsaufnahme von niederen Warten<br />
aus; Brut in Höhlen, Halbhöhlen u. (seltener) Nischen von Gebäuden; Dichte in geeigneten Landschaftsteilen<br />
heute um 2 Brutpaare/km2, früher (5-6 Brutpaare/km2)<br />
Gefährdungsursachen: lückige Obstgärten, intensive Unternutzung von Obstgärten, wenig Alt-, Totholz<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Hochstammobstgärten pflanzen bzw. verdichten und erhalten; Unterwuchs<br />
extensiv bewirtschaften; Nistgelegenheiten bereitstellen bzw. fördern; Alt- und Totholz fördern<br />
W7<br />
Der Gartenrotschwanz kann innerhalb des Projektperimeters als Brutvogel nachgewiesen<br />
werden. Der Nachweis gelingt an mindestes 10 Standorten.<br />
Neuntöter Lanius collurio<br />
Status: Leitart<br />
Rote Liste: nicht gefährdet<br />
Verbreitung Kt. Luzern: in allen Regionen vereinzelt bis sehr vereinzelt;<br />
südöstlich Entlebuch-Werthenstein-Sempach-Hohenrain ist<br />
die Dichte deutllich geringer als im Nord- und Westteil des Kantons<br />
Verbreitung im Projektgebiet: in Datenbank Vogelwarte seit 1993:<br />
in 4 Quadranten 7 Brutnachweise; Beobachtungen im Himmel, Lachenweid<br />
(früher), Mitzenegglen, Olisrüti<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: dichte Hecken mit Dornensträuchern im Verbund mit Extensivflächen<br />
Bemerkungen zur Biologie: Langstreckenzieher; fängt Grossinsekten v.a. Käfer, Grillen, Heuschrecken, auch<br />
Kleinsäuger von Warten aus; jagt gerne in kurzrasigen Vegetationstypen; spiesst Insekten zwecks Vorratshaltung<br />
auf Dornen auf; Neststandort zu 60% in Dornbüschen<br />
Gefährdungsursachen: ungeeignete Gehölzstrukturen, fehlende Extensivwiesen<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Extensivflächen fördern (in der Umgebung von Niederhecken); Gehölze<br />
u. Waldränder selektiv pflegen (Dornsträucher, Beerensträucher fördern); Gebüschgruppen, Niederhecken<br />
fördern vor allem an beweideten Hängen; Bunt-, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen fördern<br />
W8<br />
Der Neuntöter ist innerhalb des Projektperimeters als Brutvogel vertreten. Er brütet mindestens<br />
an sechs verschiedenen Stellen.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 19
Schleiereule Tyto alba<br />
Turmfalke Falco tinunculus<br />
Fledermäuse Chiroptera<br />
Status: Leitarten<br />
Rote Liste: div.<br />
Verbreitung im Projektgebiet: in Datenbank Vogelwarte seit 1993:<br />
3 Brutnachweise beim Turmfalken, 1 Nachweis bei der Schleiereule;<br />
Nachweise Fledermäuse in CSCF Datenbank und LRI: Zwergfledermaus,<br />
Grosses Mausohr, Braunes Langohr<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Unterschiedliche Lebensraumansprüche; besiedeln Gebäude,<br />
nehmen Nisthilfen oder Nistkästen an<br />
Bemerkungen zur Biologie: unterschiedliche Ansprüche; machen Jagd auf Kleinsäuger, Insekten und daher<br />
als Nützlinge zu betrachten; sind mangels natürlichen Behausungen (Baumhölen, Stollen, unterirdische Räumlichkeiten,<br />
Bäume, Felsnischen) auf Gebäude oder künstliche Nishilfen angewiesen<br />
Gefährdungsursachen: ungeeignete Lebensraumstrukturen, Mangel an Nistgelegenheiten<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: allgemeine Lebensraumaufwertungen; Förderung von Nisthilfen und<br />
Niststandorten<br />
W9<br />
Von den Vertretern der Artengruppe Schleiereule, Turmfalke, Fledermäuse kann in den<br />
drei Landschaftsräumen LR1-LR3 regelmässig Nachwuchs nachgewiesen werden.<br />
Grosse Goldschrecke Chrysochraon Dispar<br />
Status: Leitart<br />
Rote Liste: verletzlich<br />
Verbreitung Kt. Luzern: Verbreitung nicht bekannt; nachgewiesen<br />
oder vermutlich verbreitet um Mittellandseen, im zentralen Hügelland<br />
zerstreut<br />
Verbreitung im Projektgebiet: Beobachtungen: Gustiberg, Ober<br />
Spitzenofen, Mitzenegglen; Bestand Ostergau vgl. Kartierung Steffen<br />
M. in Pflege und Schutzkonzept Ostergau (2002)<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: Feucht-, Nasswiesen (Sumpfdotterblumen-, Spierstaudenbestände)<br />
Bemerkungen zur Biologie: Adulttiere hauptsächlich Mitte Juli – Anfang September; Eiablage in markhaltige<br />
Pflanzenstängel (Engelwurz, Brombeeren usw.); mässig hygrophil und relativ wärmebedürftig, lebt vor allem in<br />
höherwüchsigen (bis 1m hohen), meist staudigen Pflanzenbeständen<br />
Gefährdungsursachen: Verlust von Feuchtwiesen; zu häufiges / frühes Schnittregime<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Extensivnutzung mit Herbstmahd ab 1. September in Hochstaudenfluren,<br />
abschnittweise mit Brachen; Gestaffelte Mahd in Feuchtwiesen ab Anfang Juli, mit Aussparen von Brachesäumen;<br />
Extensivgrünland neu schaffen bzw. erhalten; spezifische Renaturierungen von Feuchtwiesen<br />
W10<br />
Der Bestand der Grossen Goldschrecke bleibt im Ostergau mindestens erhalten, zudem<br />
kann sie an mindestens drei weiteren Feuchtstandorten innerhalb des Projektperimeters<br />
nachgewiesen werden.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 20
Artengruppe Blutströpfchen Zygaeninae<br />
Status: Leitarten<br />
Rote Liste: keine Angaben<br />
Verbreitung Kt. Luzern: Verbreitung unvollständig bekannt; lokal<br />
nachgewiesen od. vermutl. verbreitet<br />
Verbreitung im Projektgebiet: Verbreitung nicht bekannt<br />
Potenzielle Lebensräume: lockere, bebuschte Waldsäume, Riedwiesen, Ruderalstellen, Strassenböschungen,<br />
Bahndämme, alpine Matten und Trockenstandorte in Form von Magerwiesen; wichtig: blumenreich<br />
Bemerkungen zur Biologie: Blutströpfchen bevorzugen violette und lila Blüten; gelten als standorttreu; Eiablage<br />
erfolgt bei fast allen Arten an Pflanzen der Familie der Schmetterlingblütler (Fabaceen)<br />
Gefährdungsursachen: Verlust von geeigneten Lebensräumen; zu häufiges / frühes Schnittregime; Mangel an<br />
Saumstrukturen<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Betreffende Standorte erhalten und fördern; Extensivierung der Nutzung,<br />
jeweils Teilfächen stehen lassen; fördern von Extensivweiden; Anlegen von Säumen; Waldränder aufwerten<br />
W11<br />
In den Landschaftsräumen LR1-LR3 sind auf je 5 verschiedenen Standorten Vertreter der<br />
Artengruppe Blutströpfchen feststellbar.<br />
Wilder Reis Leersia oryzoides<br />
Status: Lokale Zielpopulation<br />
Rote Liste: stark gefährdet<br />
Verbreitung Kt. Luzern: vereinzelt<br />
Verbreitung im Projektgebiet: Ostergau<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: flach überschwemmte Schlammböden<br />
Bemerkungen zur Biologie: Blüte August - September; grün überwinternder Hydrophyt od. Hemikryptophyt;<br />
nährstoff- und sommerwärmeliebend; Pionier; Windbestäubung; Ausbreitung durch Wasservögel; nächst verwandt<br />
mit dem Kulturreis<br />
Gefährdungsursachen: fehlende Lebensräume, zu steile Uferbereiche<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: erhalten der bekannten Vorkommen; durch gelegentliches „Stören“<br />
(Bodenbearbeitung, Tritt, Mahd) die Vegetation niedrig / offen halten; Wasserstandsschwankungen zulassen<br />
und fördern; geeignete Stillgewässer anlegen<br />
W12<br />
Im Ostergau kommt an vereinzelten Stellen kleinflächig Wilder Reis vor. Der Bestand mit<br />
Wildem Reis kann sich im Ostergau mindestens halten.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 21
Artengruppe Wiesenpflanzen<br />
Zeigerpflanzen Wiesen gemäss Liste ÖQV (siehe Anhang 7.5)<br />
Status: Leitarten<br />
Rote Liste: nicht gefährdet<br />
Verbreitung im Projektgebiet: im ganzen Gemeindegebiet untervertreten;<br />
wenig artenreiche Wiesen vorhanden<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: extensiv und gestaffelt genutzte Wiesen und Weiden<br />
Bemerkungen zur Biologie: viele Blütenpflanzen und grasartige Pflanzen benötigen nährstoffarme Bodenverhältnisse;<br />
Verdrängung bei häufigem Schnittregime oder dichtem Pflanzenbestand durch schnell wachsende<br />
Arten; arten- und blütenreiche Wiesen bieten für zahlreiche Insekten Lebensgrundlage<br />
Gefährdungsursachen: zu früher und häufiger Schnitt der Wiesen, Düngung<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: in Halbtrockenrasen Extensivnutzung mit Sommermahd i. Allg. ab 1.<br />
Juli (Verbrachung vermeiden), in Fromentalwiesen i. Allg. ab 15. Juni (Überständigkeit, Einfaulen vermeiden)<br />
W13<br />
Die ökologische Qualität von Extensivwiesen wird erhöht und damit der Anteil der Artengruppe<br />
Wiesenpflanzen. In mindestens 12% der Extensivwiesen im Ökoausgleich sind<br />
Vertreter aus der Artengruppe Wiesenpflanzen zahlreich vertreten (> 6 Arten /Are).<br />
Artengruppe Spierstaudenflur<br />
Spierstaude, Bachnelkenwurz, Sumpfdotterblume, Blut-<br />
Weiderich, Kohldistel<br />
Status: Leitarten<br />
Rote Liste: nicht gefährdet<br />
Verbreitung im Projektgebiet: alle Arten kommen im Projektgebiet<br />
vor, sind aber untervertreten<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: in Krautsäumen entlang Waldrändern, Hecken, Uferbestockungen<br />
Bemerkungen zur Biologie: Nektar und Pollenlieferant für Insekten<br />
Gefährdungsursachen: zu früher und häufiger Schnitt, Beweidung<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Säume anlegen / fördern / erhalten; Standorte nicht beweiden; Säume<br />
abschnittweise durch Rotationsmahd pflegen<br />
W14<br />
Vertreter der Artengruppe Spierstaudenflur kommen im Bereich von unbestockten Abschnitten<br />
entlang von Fliessgewässern regelmässig vor.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 22
Artengruppe Dornensträucher<br />
Schwarzdorn, Weissdorn, Wildrosen, Kreuzdorn<br />
Status: Leitarten<br />
Rote Liste: nicht gefährdet<br />
Verbreitung im Projektgebiet: im ganzen Gemeindegebiet untervertreten;<br />
häufig von Hasel oder Eschen bedrängt<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: in Hecken; entlang von Waldrändern; als Einzelgebüsche entlang<br />
von Parzellengrenzen und Wegen; in Weiden<br />
Bemerkungen zur Biologie: beliebte Niststräucher der heckenbrütenden Vogelarten; wichtige Nektar- und<br />
Pollenlieferanten sowie Raupenfutterpflanzen; Dornensträucher wachsen eher langsam, können durch selektive<br />
Pflege gut gefördert werden. Bei Weissdorn ist wegen der Übertragung von Feuerbrand Vorsicht geboten.<br />
Gefährdungsursachen: Beschattung durch schnell wachsende Straucharten; Förderung schnell wachsender<br />
Straucharten (Brennholz)<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: Förderung durch selektive Pflege; Ergänzungspflanzungen vornehmen;<br />
Waldränder stufig gestalten<br />
W15<br />
Einzelbäume<br />
Eiche, Linde, Ahorn<br />
Status: Leitarten<br />
Vertreter der Artengruppe Dornensträucher sind in 10% der im ÖA angemeldeten Hecken<br />
zahlreich (über 10% der Sträucher) vorhanden.<br />
Rote Liste: nicht gefährdet<br />
Verbreitung Kt. Luzern: verbreitet aber selten bestandesbildend<br />
Verbreitung im Projektgebiet: Als Einzelbäume nicht häufig; in Hecken<br />
regelmässig vorhanden<br />
Potenzielle Lebensräume im Projektgebiet: als Einzelbaum in der halboffenen Kulturlandschaft; in Hecken<br />
und Kleingehölzen; entlang von Waldrändern<br />
Bemerkungen zur Biologie: Einzelbäume übernehmen wichtige Trittsteinfunktionen, sehr wichtig für zahlreiche<br />
Tierarten für Versteck, Rückzug, Brutplatz, Nahrung; landschaftsprägende Bedeutung<br />
Gefährdungsursachen: land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />
Schutz- und Förderungsmassnahmen: an geeigneten Standorten Einzelbäume fördern<br />
W16<br />
Im ganzen Projektgebiet sind standortgerechte, frei stehende Einzelbäume als landschaftsprägende<br />
Elemente reichlich vorhanden.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 23
4.3 Lebensräume und Umsetzungsziele<br />
Die Realisierung der Wirkungsziele W1 – W16 ist abhängig von konkreten Aufwertungsmassnahmen<br />
im Bereich der relevanten Lebensraumstrukturen und der ökologischen Ausgleichsflächen. Wertvolle<br />
Lebensraumstrukturen gilt es zu erhalten, Aufwertungen und Neuanlagen sind weitere Massnahmenschwerpunkte.<br />
Oft kann durch angepasste Pflege- oder Unterhaltsmassnahmen eine Verbesserung<br />
des Lebensraumangebotes für Tiere und Pflanzen erreicht werden.<br />
Die Umsetzungsziele stellen somit die konkreten Massnahmen dar, mit welchen man die Wirkungsziele<br />
zu erreichen hofft. Die Umsetzungsziele sind in enger Zusammenarbeit mit der Projektträgerschaft<br />
ermittelt worden.<br />
Im Folgenden wird auf die für das Projektgebiet bedeutenden Lebensraumtypen eingegangen. Zudem<br />
werden jeweils Umsetzungsziele (U1 – U23) formuliert. Diese sollen ab Projektbeginn eingeleitet<br />
und bis 2011 umgesetzt werden (in Klammern Zwischenziele die bis 2008 zu erreichen sind). Das<br />
Erreichen dieser Ziele ist Voraussetzung für die Weiterführung des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es.<br />
4.3.1 Extensivwiesen<br />
Und wenig in-<br />
tensive Wiesen<br />
Allgemein: Extensivwiesen bedecken in der Gemeinde <strong>Willisau</strong> rund 116 ha, das entspricht 4.24 %<br />
der Landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. Davon erfüllen rund 11 ha die Qualitätsanforderungen gemäss<br />
ÖQV. Die Flächen sind über das ganze Gemeindegebiet verstreut. Mehrheitlich ist eine bescheidene<br />
Artenvielfalt anzutreffen. Nicht alle Bestände befinden sich aus ökologischer Sicht an geeigneten<br />
Standorten. Neben den Extensivwiesen gibt es noch rund 37 ha wenig intensive Wiesen,<br />
deren Artenvielfalt sehr bescheiden ist und von denen keine Fläche Ökoqualität erreicht.<br />
Ziel: Für die Anlage von Extensivwiesen eignen sich aus ökologischer Sicht gut besonnte, südost bis<br />
südwest exponierte Hanglagen, wenn möglich mit flachgründigen Böden. Bei der Neuanlage von<br />
Extensivwiesen sollen diese Kriterien berücksichtigt werden. Bei den bereits bestehenden wird bei<br />
vereinzelten Beständen eine Verschiebung empfohlen. In Anbetracht der jahrelangen intensiven<br />
Nutzung und der damit zusammenhängenden Nährstoffreserve kann sich eine Bereicherung der<br />
floristischen Vielfalt nicht überall gleich schnell einstellen. An vereinzelten Standorten sind Neuansaaten<br />
lohnenswert. Bei guten Erfolgsaussichten besteht die Möglichkeit, dass der Kanton solche<br />
Ansaaten zu 100% übernimmt. Neuanlagen und Ansaaten bedürfen vorgängiger Abklärung durch die<br />
Projektträgerschaft oder durch eine Fachperson. Um zu verhindern, dass nach dem Stichtag jeweils<br />
alle Extensivflächen gleichzeitig geschnitten werden, wird bei der Mahd eine Etappierung angestrebt.<br />
Durch das Stehenlassen von Teilflächen können den Lebewesen Rückzugsmöglichkeiten angeboten<br />
werden.<br />
Die wenig intensiven Wiesen sollen zum grössten Teil in extensive Wiesen umgewandelt werden.<br />
Für einzelne wenig intensive Wiesen mit floristischem Potenzial soll eine Begutachtung vorgenommen<br />
werden mit dem Ziel, Ökoqualität zu erreichen.<br />
Pflege: Neben dem Verzicht auf Düngung und dem Einhalten des ersten Schnitttermines je nach<br />
Zone soll bei den Vernetzungsflächen bei jedem Schnitt mindestens 10% der Fläche stehen bleiben.<br />
Das bedeutet, dass auch jeweils Teilflächen über den Winter stehen bleiben.<br />
Für grössere, zusammenhängende Flächen (> 1 ha ) kann vereinbart werden, dass eine Teilfläche<br />
schon max. 2 Wochen vor dem ersten offiziellen Schnittzeitpunkt gemäht werden darf ( siehe Teilnahmebedingungen<br />
B7). Damit wird erreicht, dass grosse Flächen nicht gleichzeitig abgeräumt werden.<br />
Auf NHG Flächen sind immer die Bestimmungen des NHG-Vertrages übergeordnet und alle<br />
Änderungen müssen mit dem uwe, Abt. Naturschutz und Landschaft, koordiniert sein.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 24
U1<br />
U2<br />
U3<br />
U4<br />
*) in Klammern: Zwischenziele, die bis 2008 zu erreichen sind<br />
4.3.2 Streueflächen<br />
Allgemein: Ausgedehnte Streueflächen konzentrieren sich im Ostergau. Die meisten Flächen stehen<br />
unter NHG-Vertrag. Die botanische Vielfalt ist dennoch oftmals eher mässig einzustufen.<br />
Daneben sind kleinere Flächen im ganzen Projektgebiet verstreut anzutreffen.<br />
Ziel: Die vorhandenen Feuchtstandorte gilt es unbedingt zu erhalten. Weitere Flächen sollen nach<br />
Möglichkeit dazu gewonnen werden. Angrenzend an Streueflächen soll nach Möglichkeit immer eine<br />
Pufferzone geschaffen werden, um den Nährstoffeintrag zu reduzieren. In Steueflächen bestehen oft<br />
auch offene Gräben, die unbedingt erhalten werden sollen und naturnah mit flacheren Ufern gestaltet<br />
werden sollen.<br />
Pflege: In der Regel erfolgt ein einmaliges Schnittregime wobei auch hier Teilbereiche stehen bleiben<br />
sollen. Schnittzeitpunkt ist stark abhängig vom Standort und muss von Fall zu Fall abgeklärt<br />
werden. Das Schnittgut muss weggeführt werden. Die Bewirtschaftung erfolgt gemäss den Bestimmungen<br />
eines NHG – Vertrages oder gemäss ÖQV. Kleinstrukturen werden besonders gefördert.<br />
U5<br />
Die Extensivwiesen nehmen im Jahr 2011 insgesamt 15’700 a<br />
(13’350 a) * ein; Stand 2005: 11'639 a.<br />
Der Landschaftsraum LR 2 weist 300 a Extensivwiesen in gut<br />
besonnten Hanglagen auf ( Teilziel von U1 ). Stand 2005: ca.<br />
180 Aren. Teilziel von U1.<br />
Von den 2005 bestehenden 3675 Aren wenig intensiven Wiesen<br />
werden im Lauf der Projektdauer mind. 2775 Aren (1750 a)<br />
in extensive Wiesen umgewandelt. Dies entspricht einer Umwandlung<br />
von 70 %. Teilziel von U 1.<br />
Mindestens 2000 a ( 1400 a) Extensivwiesen erreichen die<br />
ÖQV-Qualität. Stand 2005: 1’095 a.<br />
Die Streueflächen im Projektgebiet werden vom aktuellen<br />
Stand von 773 Aren leicht ausgedehnt auf 800 Aren.<br />
4.3.3 Extensivweiden<br />
Dient der Förderung von: Feldhase,<br />
Neuntöter, Grünspecht,<br />
Blutströpfchen, Grosse Goldschrecke,<br />
Zauneidechse, Ringelnatter,<br />
Wiesenpflanzen<br />
Dient der Förderung von: Feldhase,<br />
Goldschrecke, Ringelnatter,<br />
Wasserfrosch, Wiesenpflanzen,<br />
Wilder Reis, Spierstaudenflur<br />
Allgemein: Extensivweiden können ökologisch interessante Objekte sein. Der Anteil an extensiven<br />
Weiden, die im Ökoausgleich angemeldet sind, ist im Projektgebiet <strong>Willisau</strong> bei 1.75 ha. Diese konzentrieren<br />
sich auf die Gebiete Chanzelwald und Ostergau. Einige weitere Flächen wären geeignet,<br />
zum Beispiel im den Gebieten Christentel, Birchbühl, Alpetli oder Stockmatt . Primär eignen sich<br />
dazu gut besonnte, eher trockene, stark geneigte Hanglagen. Extensivweiden dürfen jedoch nicht auf<br />
Kosten von ökologisch wertvollen Mähwiesen eingerichtet werden.<br />
Extensivweiden dürfen zwar nicht gedüngt werden, zählen aber zu den gedüngten Flächen wegen<br />
der Ausscheidungen der Weidetiere.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 25
Ziel: Einige der vorhandenen Weiden weisen ein hohes ökologisches Potenzial auf, und könnten als<br />
ökologische Ausgleichselemente für die Vernetzung einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Teil der Weiden,<br />
die sich aus standörtlicher Sicht eignen, sollen deshalb in Extensivweiden umgewandelt werden.<br />
Zu vermeiden ist die Beweidung von ungeeigneten, beispielsweise vernässten Böden.<br />
Besonderen Wert erlangen Extensivweiden in Kombination mit anderen Ausgleichselementen wie<br />
Gehölzstrukturen oder strukturreichen Waldrändern. Innerhalb oder am Rand der Weiden sollen<br />
gezielt Gebüschgruppen oder Einzelgebüsche aus Dornensträuchern gefördert werden. Zudem sind<br />
Kleinstrukturen wie Ast- oder Steinhaufen sehr erwünscht. Für den Weidebetrieb ist es wichtig, dass<br />
der Zeitpunkt der Beweidung und die Bestossungsdichte mit dem Pflanzenbestand in Einklang gebracht<br />
wird. Einsetzender Vergandung muss mit Mäharbeiten entgegnet werden.<br />
Zu den Grundbedingugen gehören: grösser 0.5 ha; keine Düngung; Standorte mit nachhaltig artenreichen<br />
Pflanzenbeständen (i.d.R. steil und trocken); Gebüschstrukturen aus Dornensträuchern, Ast-<br />
und Steinhaufen. Die Bestossung erfolgt in der Regel mit Rindvieh, Standweiden mit Schafen werden<br />
nicht toleriert. Die Beurteilung erfolgt durch die Arbeitsgruppe VP <strong>Willisau</strong>.<br />
Pflege: Extensive Weiden dürfen nicht zusätzlich gedüngt werden. Die Bestossung ist so zu regulieren,<br />
dass nie mehr als 80% des Pflanzenbestandes kurz abgeweidet werden. Extensive Weiden<br />
müssen über eine hohe Artenvielfalt oder eine hohe Strukturvielfalt verfügen. Ist dies heute noch<br />
nicht der Fall, können die Minimalbedingungen durch die Anlage von Strukturelementen (Anlegen<br />
von Ast- oder Steinhaufen, Aufkommenlassen von Rosenbüschen, Anpflanzen von Heckensträuchern,<br />
punktuelle Auszäunungen etc.) erfüllt werden. Das Aufkommen von Adlerfarn oder anderen<br />
Problempflanzen soll gezielt unterdrückt werden. Wenn nötig sind Säuberungsschnitte vorzunehmen.<br />
U6<br />
U7<br />
4.3.4 Säume<br />
Im Projektgebiet werden 200 Aren (100 a) neue Extensivweiden<br />
auf potenziell wertvollen Standorten eingerichtet. Aktueller<br />
Stand: 175 Aren.<br />
Alle (die Hälfte der) beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> angemeldeten<br />
Extensivweiden weisen pro Hektar mindestens 5 Strukturelemente<br />
(Dornensträucher, Ast- oder Steinhaufen) auf.<br />
Dient der Förderung von:<br />
Zauneidechse, Neuntöter,<br />
Grünspecht, Blutströpfchen,<br />
Wiesenpflanzen, Dornensträucher<br />
Allgemein: Säume entlang von Hecken, Waldrändern und Fliessgewässern sind wertvolle und bereichernde<br />
Lebensraumstrukturen. Aber auch entlang von Wegen oder innerhalb von extensiv genutzten<br />
Böschungen können sich wertvolle Saumbiotope ausbilden. Je nach Bodenverhältnissen<br />
entwickeln sich sehr unterschiedliche Vegetationsbilder. Für verschiedenste Kleintiere bieten solche<br />
Strukturen Grundlagen für Rückzug, Nahrung, Überwinterung usw. Diese Lebensräume gehören<br />
heute eindeutig zu den Mangelbiotopen im Gebiet.<br />
Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Krautsäumen entlang von Hecken und Waldrändern<br />
und Säumen entlang von Fliessgewässern. Säume entlang von Gewässern entwickeln sich<br />
aufgrund der Vernässung zu sogenannten Spierstaudensäumen mit Spierstauden, Baldrian, Bachnelkwurz,<br />
Kohldistel, Blutweiderich und weiteren für diesen Lebensraum typischen Pflanzen. Diese<br />
Säume sind schon in einer Breite von 1m beidseits von Gewässern und feuchten Gräben wertvoll<br />
und zu fördern.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 26
Bei der Direktzahlungsverordnung sind Säume nicht als separater Ökotyp ausgeschieden, sie müssen<br />
im Ökoausgleich als Extensivwiesen angemeldet werden und. Bei den zum Ökoausgleich angemeldeten<br />
Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ist ein Krautsaum von mindestens 3 m Breite<br />
obligatorisch. Spierstaudensäume müssen mind. 1m Breite und eine Gesamtfläche von 1 Are aufweisen.<br />
Ziel: Saumbiotope sollen vor allem entlang von Hecken, Waldrändern und Fliessgewässern realisiert<br />
werden. In vielen Fällen sind Saumstreifen ohne grossen Aufwand realisierbar, zumal laut Stoffverordnung<br />
eine Düngung in diesem Bereich ohnehin untersagt ist. Besondere Beachtung gehören<br />
Kies-, Schutt, Sand oder Lehmstandorten mit humusarmen Bodenverhältnissen. Säume entlang von<br />
Fliessgewässern sollen typischerweise als Spierstaudensäume ausgeprägt sein.<br />
Pflege: Säume werden nicht gedüngt und jährlich höchstens 1-mal, abschnittweise entweder gemäht<br />
oder beweidet, wenn sie an Dauerweiden angrenzen,<br />
Krautsäume bei Gehölzen, Hecken und Waldrändern müssen in 2 Etappen geschnitten oder beweidet<br />
werden; für die erste Hälfte gilt der gleiche früheste Nutzungstermin wie für Extensivwiesen, die<br />
2. Hälfte darf frühestens 6 Wochen nach der ersten Nutzung genutzt werden. Für Saumstrukturen<br />
ausserhalb von Dauerweiden ist eine kurze Herbstweide bei günstigen Bodenverhältnissen zwischen<br />
1. September und 30. November jeweils für die Hälfte des Saums zulässig. Auszäunungen sind jeweils<br />
entsprechend vorzunehmen.<br />
Spierstaudensäume entlang von Gewässern dürfen ab 1. September je zur Hälfte geschnitten werden,<br />
das heisst, je eine Hälfte eines Spierstaudensaume bleibt mindestens 1 ganzes Jahr stehen.<br />
Spierstaudensäume dürfen nicht beweidet werden.<br />
U 8<br />
U 9<br />
Entlang von vernässten oder gut besonnten oder aufgewerteten<br />
Waldrändern entstehen insgesamt mindestens 80 a (40 a)<br />
Säume mit mindestens 3 m Breite, die als ökologische Ausgleichsfläche<br />
angemeldet werden (entspricht ca. 2.6 km Saumlänge).<br />
Entlang von Fliessgewässern mit unbestockten Uferbereichen<br />
sind insgesamt 3 km (1.5 km) Spierstaudensäume von mind. 1<br />
m Breite beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> angemeldet.<br />
4.3.5 Buntbrachen<br />
Rotationsbrachen<br />
Ackerschonstreifen<br />
Dient der Förderung von: Wiesenpflanzen,<br />
Spierstaudenflur,<br />
Feldhase, Zauneidechse, Ringelnatter,<br />
Schleiereule, Grünspecht,<br />
Fledermäuse, Grosse<br />
Goldschrecke, Blutströpfchen<br />
Dient der Förderung von: Feldhase,<br />
Wasserfrosch, Grosse-<br />
Goldschrecke, Ringelnatter,<br />
Turmfalke, Wiesenpflanzen,<br />
Spierstaudenflur<br />
Allgemein: Brachen und Ackerschonstreifen sind hochwertige ökologische Ausgleichsflächen und<br />
beherbergen zahlreiche einheimische Wildblumen und Tierarten. Gegenwärtig ist im Projektgebiet<br />
keine Fläche<br />
Ziel: Fördern von streifenförmigen, mindestens 3m breiten Buntbrachen.<br />
Pflege: Brachestreifen dürfen ab dem zweiten Standjahr geschnitten werden (zwischen 1. Oktober<br />
und 15. März), mindestens die Hälfte muss aber über den Winter stehen bleiben.<br />
U 10<br />
Innerhalb des Projektgebietes entstehen 40 a (20 a) Buntbrachen,<br />
Rotationsbrachen oder Ackerschonstreifen.<br />
Dient der Förderung von: Feldhase,<br />
Turmfalke, Schleiereule,<br />
Zauneidechse<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 27
4.3.6 Waldränder<br />
Allgemein: Die Gemeinde <strong>Willisau</strong> umfasst eine Waldfläche von 1045 ha. Besondere Bedeutung<br />
kommt den Waldrändern zu. Dabei gilt es Struktur- und Artenvielfalt anzustreben. Krautsaum, vielfältiger<br />
Strauchgürtel sowie aufgelichtete und standortgerechte Bestockung in der waldrandnahen<br />
Baumschicht sind wichtige Kriterien. Der Mehrheit der Waldränder im Projektgebiet mangelt es gegenwärtig<br />
an Strukturvielfalt. Oft erfolgt der Wechsel zwischen den landwirtschaftlich genutzten Kulturen<br />
und dem Wald abrupt. Teilweise sind lückige Strauchschichten vorhanden, oder es dominieren<br />
schnellwachsende Gehölze wie Hasel und Eschen. Mit wenigen Ausnahmen fehlen Saumstrukturen.<br />
Ziel: Im Rahmen des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es sollen an gut besonnten Stellen mit Expositionen von<br />
Südost bis West gezielte Eingriffe erfolgen. Mit relativ geringem Aufwand können Strukturreichtum<br />
und Artenvielfalt gesteigert werden. Eine durchgehende, artenreiche Strauchschicht mit hohem Dornenstrauchanteil<br />
wird angestrebt. Die Waldränder sollen als wichtige Ausbreitungsachsen für Insekten,<br />
Vögel und Kleinsäuger dienen. Diese Funktion kann zusätzlich gefördert werden, wenn landseitig<br />
extensiv genutzte Säume angelegt werden. Waldrandaufwertungen können im Kanton Luzern im<br />
Rahmen des Projektes „Waldbau A“ finanziell unterstützt werden. Voraussetzungen dazu sind eine<br />
Vereinbarung zwischen dem Bewirtschafter und der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).<br />
Dadurch werden finanzielle Beiträge in Abhängigkeit der Qualität und Menge des geschlagenen Holzes<br />
geregelt. Die Mindestgrösse solcher Flächen beträgt 5 Aren, zudem müssen sie gewisse Tiefenwirkung<br />
haben und sich von einem normalen Durchforstungseingriff deutlich abheben.<br />
Pflege: Mit forstlichen Eingriffen sind stufige und gebuchtete Waldränder anzustreben. Mit selektiver<br />
Gehölzpflege können langsamwachsende Sträucher und insbesondere Dornensträucher gefördert<br />
werden. Die Krautsäume dürfen jährlich einmal genutzt werden, dabei soll der Schnitt gestaffelt erfolgen.<br />
Falls Weidezäune vorhanden sind, müssen diese vor den Krautsaum zurückversetzt werden.<br />
Gleichzeitig mit forstlichen Eingriffen können Kleinstrukturen wie stehende und liegendes Totholz,<br />
Asthaufen oder Steinhaufen gefördert werden. Wichtig ist dabei, dass dazu nur waldeigene Materialien<br />
verwendet werden dürfen. Kleinstrukturen sollen wenn möglich an gut besonnten Stellen platziert<br />
werden.<br />
U 11<br />
Geeignete Waldränder werden auf einer Gesamtlänge von 2<br />
km (1 km) gezielt aufgewertet. Dabei entsteht ein gebuchteter<br />
oder gestufter Aufbau, sowie eine artenreiche Strauchschicht.<br />
4.3.7 Kleingehölze<br />
Dient der Förderung von: Feldhase,<br />
Fledermäusen, Zauneidechse,<br />
Wasserfrosch, Neuntöter,<br />
Grünspecht, Dornensträucher,<br />
Bäumen<br />
Allgemein: Hecken stellen wichtige Lebensräume und Vernetzungselemente dar, sind zudem aber<br />
auch prägende Landschaftselemente. Landschaftsräume können mit Hecken gegliedert werden. Sie<br />
bieten verschiedensten Tierarten Versteck, Nahrung, Nistgelegenheit und Wohnraum. Die ausgedehntesten<br />
Heckenzüge im Projektgebiet sind auf dem Willbrig und setzen sich von dort gegen Stettenbach<br />
( Gemeinde Grosswangen ) fort. Leider dominieren in den meisten Gehölzen im Gebiet<br />
schnellwachsende Sträucher (Hasel, Eschen) und Dornensträucher sind eher schwach vertreten.<br />
Ziel: Es wird angestrebt, dass Hecken als ökologische Ausgleichsflächen für das <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />
angemeldet und entsprechend mit Krautsäumen ausgestattet werden. Je vielfältiger die Artenzusammensetzung<br />
und je grösser die Strukturvielfalt des Gehölzes, umso bedeutender ist eine Hecke<br />
als Lebensraum zu werten. Wertbestimmend sind insbesondere Dornensträucher, die Vögeln sichere<br />
Brutplätze ermöglichen.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 28
Bemühungen für die Bereicherung der Struktur- und Artenvielfalt können insbesondere der Verbreitung<br />
des Neuntöters dienen. Ergänzungspflanzungen können zudem Lücken im Vernetzungssystem<br />
schliessen. Empfohlen wird die Förderung von Einzelgebüschen als wertvolle Trittsteine. Heckenpflanzungen<br />
werden durch den Kanton subventioniert. Gegenwärtig übernimmt er 80% des Pflanzmaterials<br />
und 100% der Pflanzkosten. Geplante Heckenpflanzungen müssen rechtzeitig vorangemeldet<br />
werden beim uwe. Die Restkosten werden in der Regel von der Standortgemeinde übernommen.<br />
Wertvolle Ergänzungen im Bereich von Hecken sind Kleinstrukturen wie Ast- oder Steinhaufen.<br />
Pflege: Hecken sollen selektiv gepflegt werden. Durch das zurückdrängen von schnellwachsenden<br />
Sträuchern wie Hasel oder Esche soll die Artenvielfalt gefördert werden und insbesondere der Anteil<br />
von Dornensträucher gehoben werden. Die Krautsäume entlang von Hecken dürfen jährlich höchstens<br />
einmal genutzt werden. Krautsäume werden in der Regel geschnitten, bei Dauerweiden ist auch<br />
eine Beweidung möglich. Die Nutzung von Säumstrukturen ist unter Punkt 4.3.4. ausführlich erläutert.<br />
U 12<br />
U 13<br />
U 14<br />
Insgesamt werden mindestens 800 a (500 a) Hecken als ökologische<br />
Ausgleichsfläche angemeldet. Stand 2005: 389 a<br />
Im Projektgebiet erreichen 120 Aren (25 Aren) im ÖA angemeldete<br />
Hecken die ÖQV-Qualität. Stand 2005: 14 a. Teilziel von<br />
U12<br />
Im Projektgebiet werden 500m (250m) neue Hecken gepflanzt,<br />
welche die Qualität gemäss ÖQV erfüllen. Teilziel von U12.<br />
4.3.8 Hochstamm-<br />
Obstgärten<br />
Dient der Förderung von: Feldhase,<br />
Zauneidechse, Ringelnatter,<br />
Wasserfrosch, Neuntöter,<br />
Grünspecht, Schleiereule,<br />
Turmfalke, Fledermäuse, Blutströpfchen,<br />
Dornensträucher,<br />
Bäume<br />
Allgemein: Wie überall im Kanton sind auch in <strong>Willisau</strong> in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Hochstamm-Obstbäume<br />
verschwunden (Baumbestand 40er Jahre: 32’400 Bäume, 80er Jahre 17'000<br />
Bäume und 2005 10’499 Bäume). Dennoch kann eine Stabilisierung der Bestände in den letzten<br />
10 – 15 Jahren festgestellt werden, die sicher im Zusammenhang mit dem ökologischen Leistungsnachweis<br />
steht. Mit rund 6000 Bäumen ist der Anteil von Bäumen mit Ökoqualität bereits recht hoch.<br />
Etliche Bestände werden leider schlecht gepflegt.<br />
Ziel: Für das <strong>Vernetzungsprojekt</strong> sind diese naturnahen Elemente bedeutend und förderungswürdig.<br />
Der Gartenrotschwanz als Leitart ist eine zuverlässiger Indikator für die Qualität eines Obstgartens<br />
und dessen Umgebung. Es wird daher angestrebt, dass bestehende Lücken in Obstgärten gefüllt<br />
werden oder im Idealfall bestehende Obstgärten sogar erweitert werden. Mittels koordinierten<br />
Pflanzaktionen soll versucht werden, Jungpflanzen günstig abgeben zu können. Mögliche Geldgeber<br />
sind z.B. die Gemeinde oder Firmen. Entsprechende Abklärungen sind notwendig. Eine Zusammenarbeit<br />
mit der Fachstelle für Spezialkulturen ist zudem zwingend. Optimale Sorten (möglichst feuerbrandresistent)<br />
sowie kostengünstige Bezugsquellen können dadurch vermittelt werden. Vermehrt<br />
soll die Qualität der Obstgärten gefördert werden. In unmittelbarer Nähe von Obstgärten sollen dazu<br />
vermehrt ökologische Ausgleichsflächen, z.B. Extensivwiesen, eingerichtet werden. Besonders wertvoll<br />
sind zudem alte Bäume, die im Idealfall sogar Baumhöhlen oder Totholz aufweisen.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 29
Pflege: Hochstammobstbäume sollen periodisch fachgerecht geschnitten werden. Sie sollen ein<br />
möglichst hohes Alter erreichen. Bäume mit Baumhöhlen oder Anfängen dazu sollen möglichst lange<br />
stehen bleiben, ebenso vereinzelte abgestorbene Bäume.<br />
U 15<br />
U 16<br />
U 17<br />
Die Anzahl der Hochstamm-Obstbäume bleibt mindestens auf<br />
dem Stand von 2005 mit 10'499 Bäumen.<br />
Mindestens 400 (200) Hochstamm-Obstbäume werden neu<br />
gepflanzt.<br />
75% der Hochstamm-Obstbäume erfüllen die Qualitätsanforderungen<br />
gemäss ÖQV. Stand 2005: 57 %<br />
4.3.9 Einzelbäume<br />
Dient der Förderung von: Gartenrotschwanz,<br />
Feldhase,<br />
Neuntöter, Grünspecht, Turmfalke,<br />
Fledermäuse, Schleiereule<br />
Allgemein: Einzelbäume setzen Akzente in der Landschaft. Sie sind aber auch aus ökologischer<br />
Sicht sehr wertvoll. Sei es als Wohnraum, Nahrungsquelle, Sitzwarte, Versteck oder als Trittstein<br />
vorwiegend für Vögel und Insekten. Alte Bäume erreichen dabei sehr grossen Wert, Eichen sind<br />
zudem speziell wertvoll. Im Projektgebiet sind auch viele markante Linden zu verzeichnen, zum Beispiel<br />
die „Honig-Linde“, welche als Aussichtspunkt und dank einer kleinen Kapelle als mythischer Ort<br />
Bedeutung hat.<br />
Ziel: Mit dem <strong>Vernetzungsprojekt</strong> sollen einheimische, standortgerechte Baumarten in ausgeräumten<br />
Gebieten gefördert werden. Bei der Auswahl von neuen Pflanzstandorten muss der Ablauf der Bewirtschaftung<br />
berücksichtigt werden. Zudem gelten landschaftsprägende Standorte als weiteres<br />
Auswahlkriterium.<br />
Pflege: Im Interesse der Langfristigkeit ist sorgfältiges Umgehen mit angemeldeten Einzelbäumen<br />
angebracht. Verletzungen sollen vermieden werden. Im Umkreis der Baumkrone muss auf Düngung<br />
verzichtet werden.<br />
U 18<br />
Im Projektperimeter werden 30 (15) standortgerechte, einheimische<br />
Einzelbäume an geeigneten Standorten gepflanzt.<br />
Dient der Förderung von: Einzelbäume,<br />
Gartenrotschwanz,<br />
Grünspecht, Turmfalke<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 30
4.3.10 Weiher / Tümpel<br />
Allgemein: Amphibien, Libellen oder andere Wassertiere sind auf Stillgewässer angewiesen. Leider<br />
sind diese Lebensräume in den letzten Jahrzehnten stark aus unserer Landschaft verschwunden.<br />
Neben dem Ostergau mit seinen Torfstichweihern bestehen keine weiteren Objekte im Projektgebiet.<br />
Obwohl die hügelige Topografie des Napfgebietes wahrscheinlich nie grosse Stillgewässer aufgewiesen<br />
hat, gibt es einige gut geeignete Stellen für die Anlage von Stillgewässern.<br />
Ziel: Mit dem Stichwort Stillgewässer wird meist das Ostergau verknüpft. Im Ostergau soll einerseits<br />
die Qualität der bestehenden Gewässer gefördert werden durch deutliche Ausdehnung der Pufferzonen.<br />
Zudem sollen muldenförmige Flachgewässer neu geschaffen werden. Diese können sich für<br />
Kreuzkröten und für Limikolen eignen. Solche Gewässer können auch nur periodisch Wasser führen.<br />
Zudem sind im ganzen Projektgebiet an geeigneten Standorten Weiher erwünscht. Durch die Anlage<br />
von Stillgewässern dürfen jedoch nicht andere wertvolle Lebensraumstrukturen zerstört werden.<br />
Vereinzelte mögliche Standorte werden im Soll-Plan aufgeführt (nicht vollständig). Für die Finanzierung<br />
von Weihern oder Tümpeln stehen dem Kanton beschränkte Geldmittel zur Verfügung, die nur<br />
bei ökologisch sehr aussichtsreichen Projekten eingesetzt werden.<br />
Pflege: Weiher sollen in der Regel umgeben sein von Extensivflächen, Säumen und Kleinstrukturen.<br />
Diese bedingen entsprechende Pflege und können in der Regel mittels Vereinbarungen mit dem<br />
Kanton geregelt und abgegolten werden. Bei den Wasserflächen sind je nach Verlandungstendenz<br />
periodisch maschinelle Eingriffe sinnvoll. Flachgewässer können beispielsweise auch durch periodisches<br />
Stauen (Überflutungswiesen) entstehen. Nach dem Wasserablass können solche Flächen<br />
wieder der Nutzung übergeben werden.<br />
U 19<br />
U 20<br />
a) Es werden mindestens 3 - 4 (1) neue Weiher an geeigneten<br />
Standorten geschaffen.<br />
b) Mindestens 1 Standort befindet sich im potenziellen Wan<br />
derkorridor der Ringelnatter Tuetensee-Ostergau.<br />
Im Ostergau werden an mindestens 2 (1) geeigneten Standorten<br />
vegetationsarme Tümpel oder Flachgewässer erstellt (zusätzlich<br />
zu U19).<br />
4.3.11 Kleinstrukturen<br />
Dient der Förderung von: Wasserfrosch,<br />
Ringelnatter, Spierstaudenflur<br />
Dient der Förderung von:<br />
Kreuzkröte, Ringelnatter, Wilder<br />
Reis, Spierstaudenflur<br />
Allgemein: Unter Kleinstrukturen werden unterschiedliche Kleinlebensräume wie etwa Stein-, Asthaufen,<br />
Trockensteinmauern, Altgrasstreifen, Wurzelteller oder Nisthilfen für Wildbienen zusammengefasst.<br />
Für das Erreichen der Ziele im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> nehmen sie einen wichtigen Stellenwert<br />
ein. Insbesondere für die Ringelnatter erlangen Kleinstrukturen wichtige Bedeutung, sei es für die<br />
Eiablage oder als Aufwärmplätze.<br />
Ziel: Im ganzen Projektperimeter sind vermehrt Kleinstrukturen zu fördern. Solche Strukturen lassen<br />
sich z.B. im Rahmen der Hecken- oder Waldrandpflege realisieren. Um möglichst grossen ökologischen<br />
Nutzen zu erreichen, müssen solche Strukturen fachgerecht angelegt und unterhalten werden.<br />
Beratung wird durch die Projektträgerschaft zur Verfügung gestellt. Zudem können Merkblätter vom<br />
Schweizerischen Vogelschutz SVS (siehe 1.3 Internet Links) abgegeben werden. Für die Schaffung<br />
von Kleinstrukturen im Waldrandbereich, sind waldfremde Materialien nicht erlaubt.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 31
Pflege: Auch für Kleinstrukturen sind pflegerische Eingriffe von Zeit zu Zeit notwendig. Art, Intensität<br />
und Rhythmus sind stark abhängig vom Objekttyp. Grundsätzlich gilt es zu verhindern, dass geschaffene<br />
Kleinstrukturen völlig einwachsen oder komplett beschattet werden. Es sind Massnahmen anzustreben,<br />
die eine Langfristigkeit für die einzelnen Objekte garantieren.<br />
U 21<br />
U 22<br />
4.3.12 Nisthilfen<br />
Jeder Betrieb, der beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> mitmacht, erstellt<br />
pro 5 ha (angebrochene) LN 1 fachgerecht erstellte Kleinstrukturen<br />
wie Asthaufen, Steinhaufen, Streuehaufen oder Trockensteinmauer.<br />
Im Gebiet Ostergau werden insgesamt 15 (10) Streuehaufen<br />
als Aufwärm- und Eiablageplatz für Ringelnattern angelegt.<br />
Diese Massnahme ist mit dem uwe, Abt. Natur und Landschaft,<br />
abzusprechen.<br />
Dient der Förderung von:<br />
Zauneidechse, Ringelnatter,<br />
Wasserfrosch, Kreuzkröte<br />
Dient der Förderung der Ringelnatter<br />
Allgemein: Oft erweisen sich Tiere als anpassungsfähige Organismen. So nehmen beispielsweise<br />
Turmfalken, Schleiereulen, Gartenrotschwänze oder Fledermäuse mangels natürlichen Hausungen<br />
gerne Nisthilfen an Gebäuden resp. in Obstgärten als Wohnräume an.<br />
Ziel: In Obstgärten und an landwirtschaftlichen Gebäuden sollen geeignete Nisthilfen für Gartenrotschwanz<br />
bzw. Turmfalken angebracht werden. Die Betriebe, die im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> mitmachen,<br />
ergreifen selber die Initiative und lassen sich bei Bedarf von der Projektträgerschaft beraten oder die<br />
Projektträgerschaft gelangt an die Betriebe, welche dann die geeigneten Standorte für Nisthilfen zur<br />
Verfügung stellen.<br />
Pflege: Beratung, Nisthilfen und Betreuung können extern zur Verfügung gestellt werden (Projektträgerschaft,<br />
Naturschutzverein).<br />
U 23<br />
An rund 100 (50) Standorten werden Nisthilfen für Gartenrotschwanz,<br />
Schleiereule, Turmfalke oder Fledermäuse im Obstgarten<br />
oder im Hofgelände errichtet.<br />
Dient der Förderung von: Gartenrotschwanz,<br />
Schleiereule,<br />
Turmfalke und Fledermäusen<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 32
4.4 Umsetzungsziele im Überblick<br />
Tabelle 3: Umsetzungsziele im Überblick mit dem aktuellen Stand und den zu erreichenden Zielen in<br />
den Jahre 2008 und 2011, für Details vergleiche Umsetzungsziele unter 4.2.<br />
Umsetzungsziele 2005 2008 2011<br />
U 1<br />
Bestand Extensivwiesen im Projektgebiet (ÖA<br />
angemeldet)<br />
11’639 a 13’550 a 15’700 a<br />
U 2 Extensivwiesen im LR 2 (Teilziel von U1) 175 a 250 a 300 a<br />
U 3 Extensivwiesen mit ÖQV-Qualität 1'095 a 1400 a 2000 a<br />
U 4<br />
Wenig intensive Wiesen umwandeln in Extensivwiesen<br />
- 1750 a 2750 a<br />
U 5 Streueflächen werden leicht ausgedehnt. 788 a 800 a 800 a<br />
U 6 Extensivweiden fördern 175 a 275 a 375 a<br />
U 7 5 Kleinstrukturen pro ha Extensivweiden - 35 40<br />
U 8<br />
Krautsäume entlang besonnten oder vernässten<br />
Waldrändern<br />
- 40 a 80 a<br />
U 9 Spierstaudensäume entlang der Fliessgewässer - 1.5 km 3 km<br />
U 10 Bunt/Rotationsbrachen und Ackerschonstreifen - 20 a 40 a<br />
U 11 Waldrandaufwertungen (buchtig oder stufig) - 1 km 2 km<br />
U 12 angemeldete Hecken mit Saum (ÖA) 389 a 500 a 800 a<br />
U 13 Hecken mit ÖQV-Qualität im Projektgebiet 14 a 25 a 120 a<br />
U 14<br />
Heckenneupflanzungen (ÖQV-Qualität) im Projektgebiet<br />
- 250 m 500 m<br />
U 15 Hochstamm-Obstbestand bleibt erhalten 10’500 10’500 10’500<br />
U 16 Neupflanzungen Hochstamm-Obstbäume - 200 Bäume 400 Bäume<br />
U 17 Hochstamm-Obstbäume mit ÖQV-Qualität 6000 (57%) 7875 (75%)<br />
U 18 Neupflanzungen von Einzelbäumen - 15 Bäume 30 Bäume<br />
U 19 Neuschaffung von Weihern - 1 3<br />
U 20<br />
Neuschaffung von Tümpeln / Flachgewässern in<br />
LR 2 Ostergaugebiet<br />
- 1 2<br />
U 21 Kleinstrukturen pro 5 ha LN - ca 250 ca. 400<br />
U 22 Streuehaufen für Ringelnattern im Ostergau - 10 15<br />
U 23<br />
Nisthilfen für Gartenrotschwanz oder Turmfalken<br />
in Obstgärten oder bei Hofgebäuden<br />
- ca. 50 Ca. 100<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 33
5 Umsetzungskonzept<br />
5.1 Allgemeines<br />
Die Teilnahme am Vernetzungskonzept ist an Bedingungen geknüpft, welche einerseits durch die<br />
entsprechende Vollzugsverordnung des Bundes und durch ergänzende Bestimmungen des Kantons<br />
festgesetzt sind. Darüber hinaus kann eine Projektträgerschaft weitere Bedingungen stellen, welche<br />
auf die lokalen Verhältnisse und auf spezielle Zielsetzungen hin ausgerichtet sein können.<br />
5.2 Teilnahmebedingungen VP <strong>Willisau</strong><br />
B 1 Der Bewirtschafter muss auf seinem Betrieb mindestens 5% der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
(LN) als nicht düngbare Fläche (Extensivwiesen, Hecken, Krautsäume etc.) ausweisen.<br />
B 2 Der Bewirtschafter setzt auf seinem Betrieb bis ins Jahr 2011 eine Mindestmenge der vorgeschlagenen<br />
Aufwertungsmassnahmen durch, welche bei Projektbeginn zwischen dem Bewirtschafter<br />
und der Projektträgerschaft schriftlich festgelegt werden.<br />
B 3 Für Flächen in Naturschutzgebieten müssen NHG-Verträge bestehen oder mit dem uwe,<br />
Abt. Natur und Landschaft, besondere Vereinbarungen getroffen werden. Betriebe, welche<br />
diese Bedingung nicht erfüllen, können nicht am <strong>Vernetzungsprojekt</strong> teilnehmen.<br />
B 4 Die Verpflichtungsdauer beginnt mit dem Eintritt ins <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> (Abschluss<br />
der Vereinbarung) und endet im Jahr 2011 (Projektende). Tritt ein Bewirtschafter vor<br />
Projektablauf aus dem <strong>Vernetzungsprojekt</strong> aus, so sind die bereits ausgerichteten Beiträge<br />
von maximal 3 Jahren zurück zu erstatten (Ausnahme: Höhere Gewalt).<br />
B 5 Die Lage der ökologischen Ausgleichsflächen muss den naturschutzfachlichen Vorgaben<br />
des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es (SOLL-Zustand) entsprechen.<br />
B 6 Der Schnitt aller ökologischen Ausgleichsflächen erfolgt wenn möglich mit dem Messerbalken.<br />
Andere Mähgeräte wie Scheibenmähwerke dürfen nur ohne Aufbereiter eingesetzt<br />
werden.<br />
B 7 Extensiv genutzte Wiesen und Streueflächen sind beitragsberechtigt.<br />
Für die Bewirtschaftung von NHG-Flächen sind die Vertragsbestimmungen des NHG massgebend.<br />
Bei Flächen, die nicht unter NHG-Vertrag sind, muss bei jedem Schnitt (alternierend)<br />
rund 10% der Fläche stehen bleiben. Grosse zusammenhängende Flächen (>1 ha) können<br />
gestaffelt gemäht werden, wobei die erste Teilfläche (30-70% der Gesamtfläche) frühestens<br />
2 Wochen vor dem offiziellen Schnittzeitpunkt (gemäss DZV) und die zweite Teilfläche frühestens<br />
3 Wochen nach dem 1. Schnitt gemäht werden darf. Auch bei Staffelmahd bleiben<br />
10% der Gesamtfläche stehen.<br />
Eine allfällige Herbstbeweidung muss schonend erfolgen.<br />
B 8 Für wenig intensiv genutzte Wiesen werden Vernetzungsbeiträge entrichtet, wenn diese<br />
Ökoqualität aufweisen. Bezüglich Mahdstaffelung und Beweidung gelten dieselben Regeln<br />
wie für Extensivwiesen.<br />
B 9 Für extensiv genutzte Weiden von mindestens 50 Aren Grösse können Vernetzungsbeiträge<br />
ausgerichtet werden, wenn diese über eine hohe Arten- und Strukturvielfalt verfügen. Die<br />
Bestossung ist so zu regulieren, dass nie mehr als 80% des Pflanzenbestandes kurz abgeweidet<br />
wird. Extensiv genutzte Weiden können nicht an die 5% nicht düngbaren Flächen angerechnet<br />
werden.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 34
B 10 Säume sind beitragsberechtigt, wenn sie an Stellen liegen, die vom Projekt vorgeschlagen<br />
werden.<br />
a) Krautsäume entlang Hecken und Waldrändern: Krautsäume weisen eine Breite von<br />
mind. 3m auf, werden nicht gedüngt und jährlich höchsten 1 x in Etappen gemäht. Für die<br />
erste Hälfte gilt als frühester Schnittzeitpunkt derselbe Termin wie für Extensivwiesen.<br />
Die 2. Hälfte darf frühestens 6 Wochen nach dem 1. Schnitt geschnitten werden.<br />
b) Spierstaudensäume entlang von Gewässern: Mindestbreite 1 m. Sie werden je zur<br />
Hälfte nur jedes 2. Jahr geschnitten, frühestens ab 1. September. Das Anlegen von<br />
Spierstaudensäumen auf NHG-Flächen bedarf der Zustimmung durch das uwe, Abt. Natur<br />
und Landschaftsschutz.<br />
B 11 Beitragsberechtigt sind Hochstamm-Feldobstbäume innerhalb der LN. Neupflanzungen<br />
sind ebenfalls beitragsberechtigt, wenn diese naturschutzfachlich sinnvoll sind. Die Neuanlage<br />
von Obstgärten und grössere Ergänzungen bestehender Anlagen müssen mit dem Landwirtschaftsbeauftragten<br />
abgesprochen sein. Pro Hektare sind maximal 100 Bäume beitragsberechtigt.<br />
B 12 Standortgerechte Einzelbäume innerhalb der LN sind beitragsberechtigt, wenn folgende<br />
Kriterien erfüllt sind: Der Abstand zwischen den Bäumen muss mindestens 10 m, der Abstand<br />
zum Waldrand mindestens 20 m betragen. Beitragsberechtigte Laubbäume weisen einen<br />
Stammumfang von mindestens 60 cm (gemessen in Brusthöhe) auf, Nadelbäume mindestens<br />
100 cm. Kleinere Bäume und Neupflanzungen sind anrechenbar, wenn diese vom<br />
Projekt her erwünscht sind.<br />
B 13 Für Hecken wird der Vernetzungsbeitrag ausbezahlt, wenn diese selektiv gepflegt werden<br />
und über einen entsprechenden Krautsaum verfügen. Bezüglich Bewirtschaftung des Krautsaumes<br />
gilt B 10. Bei der selektiven Pflege werden langsam wachsende Sträucher geschont<br />
und Kleinstrukturen gefördert.<br />
B 14 Der Betrieb erstellt pro 5 ha (angebrochene) ha LN mindestens 1 Kleinstruktur (Asthaufen,<br />
Steinhaufen, Trockenmauer, Streuehaufen).<br />
B 15 Der Betrieb stellt bei Bedarf geeignete Standorte für Nisthilfen zur Verfügung.<br />
B 16 Vernetzungsbeiträge können auch für weitere ökologische Ausgleichsflächen ausbezahlt<br />
werden, wenn damit die im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> definierten Ziel- und Leitarten gefördert werden<br />
können.<br />
B 17 Ausschlusskriterien sind generell anzuwenden und bei Vertragsabschluss durch die Projektträgerschaft<br />
zu überprüfen.<br />
Lebensraum Ausschlusskriterien<br />
Extensivwiesen Artenarme Bestände in Schattenlagen<br />
Fläche ist kleiner als 5 Aren und wird rundum von stark<br />
Wenig intensiv genutzte<br />
Wiese<br />
befahrenen Strassen begrenzt<br />
Typische Fettwiesenpflanzen ( wie Ital. Raygras,<br />
Quecke, Wiesenrispengras, gemeines Rispengras,<br />
wolliges Honiggras, Löwenzahn, Blacke, Weissklee<br />
u.a.m.) bedecken mehr als 75 % der Fläche<br />
Artenarme Bestände in Schattenlagen<br />
Fläche ist kleiner als 5 Aren und wird rundum von stark<br />
befahrenen Strassen begrenzt<br />
Saum entlang Waldrand Saumbiotope in Schattenlage die ausschliesslich aus<br />
Futterpflanzen bestehen<br />
Waldrandaufwertung Schattenlagen<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 35
5.3 Massnahmen zur Förderung der Umsetzung<br />
5.3.1 Verantwortlichkeiten für die Umsetzung<br />
Organigramm der Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong><br />
Leitung Arbeitsgruppe VP<br />
<strong>Willisau</strong><br />
Edwin Heller, Gemeinderat, Schwandegg, 6130 <strong>Willisau</strong><br />
Vertretung Projekt<br />
gegen aussen<br />
Stv. Leiter Arbeitsgruppe<br />
Hanspeter Grüter, Landwirtschaftsdelegierter, Obergulp,<br />
6130 <strong>Willisau</strong><br />
Kontakt uwe, lawa,<br />
Administration<br />
Mitglieder Werner Keller, Kesseltal, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />
Elmar Marti, Käppelimatt, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />
Thomas Heller, Oberberg, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />
Peter Heller, Hinteroberberg, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />
Pius Scherrer, Nagelhus, 6130 <strong>Willisau</strong> Umsetzung<br />
Vertreter Naturschutzverein Pius Kunz, Schützenrain 28, 6130 <strong>Willisau</strong> Fachberatung<br />
Vertreter Jagd Jürg Wahli, Schlüsselacker 3, 6130 <strong>Willisau</strong> Fachberatung<br />
Vertreter Forstwirtschaft<br />
Josef Hunkeler, Kreisforstamt 4, Ettiswilerstrasse 14, 6130<br />
<strong>Willisau</strong><br />
Fachberatung<br />
Die Projektträgerschaft und ihre Arbeitsgruppe konstituieren sich selber. Die Projektträgerschaft und<br />
ihre Arbeitsgruppe sind verantwortlich für die Betreuung des Projektes während der Vertragsdauer<br />
von zur Zeit 6 Jahren. Sie kann einzelne Aufgaben an geeignete Personen oder Institutionen delegieren.<br />
Die wichtigsten Aufgaben der Arbeitsgruppe sind im Folgenden aufgelistet.<br />
5.3.2 Information<br />
Die Landwirte wurden an 2 Informationsveranstaltungen zum <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> orientiert<br />
und erhielten schriftliche Unterlagen mit einer Projekt-Dokumentation (Ziele, Vorgehen, Anmeldung<br />
etc.) an alle bäuerlichen Haushalte. Bei Genehmigung des Projektes soll eine Medienorientierung<br />
durchgeführt werden. Über die Regionalpresse und bäuerlichen Publikationen wird die Bevölkerung<br />
über den Fortschritt des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es auf dem Laufenden gehalten. Insbesondere wird nach<br />
den durchgeführten Erfolgskontrollen über den Erreichungsgrad der Ziele informiert.<br />
5.3.3 Gezielte Beratung<br />
Die Landwirte des Projektgebietes werden einzeln über die Möglichkeiten von Aufwertung, Verlegung<br />
und Neuanlage von ökologischen Ausgleichsflächen informiert und beraten. Sie werden über<br />
die ökologischen, betriebswirtschaftlichen und finanziellen Vorteile einer Beteiligung am <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />
aufgeklärt und bei Aufwertungsmassnahmen unterstützt. Die Beratungsleistung wird in<br />
erster Linie durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong> bei den Betriebsbesuchen<br />
zur Aufnahme der bestehenden Ökoausgleichsflächen erbracht. Bei Waldrandaufwertungen werden<br />
die Bewirtschafter vom Forstdienst instruiert. Der Landwirtschaftsbeauftragte und der Forstdienst<br />
werden in Ihrer Tätigkeit von der Projektträgerschaft und der Arbeitsgruppe unterstützt. In der Arbeitsgruppe<br />
sind Vertreter von Naturschutz und Jagd integriert und können bei fachspezifischen Fragen<br />
beigezogen werden.<br />
5.3.4 Vereinbarung/ Kontrollen<br />
Die Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong> schliesst mit jedem Bewirtschafter, der sich am <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />
beteiligt, eine einfache Vereinbarung ab. Darin werden die Einhaltung der Teilnahmebedingungen<br />
vom Bewirtschafter bestätigt, die vorgesehenen Massnahmen festgelegt und die zur<br />
Vernetzung angemeldeten Flächen und Objekte aufgelistet.<br />
Die Anmeldung der beitragsberechtigten Vernetzungsflächen erfolgt jährlich mit dem Formular zur<br />
Betriebsdatenerhebung (Formular P und K). Die Überprüfung der Vernetzungsflächen kann an die<br />
Mitglieder der Arbeitsgruppe delegiert werden.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 36
5.3.5 Finanzielle Anreize<br />
Die finanzielle Abgeltung im Rahmen des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es ist durch Vorgaben des Bundes und<br />
des Kantones geregelt. Auszahlungen erfolgen über die Dienstelle lawa.<br />
Da Waldrandaufwertungen nicht im Rahmen der Direktzahlungsverordnung des Bundes bezüglich<br />
Ökoausgleichsflächen erfasst sind und auch Flächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
betreffen, liegen sie auch bezüglich der Entschädigungen in der Kompetenz der Forstverwaltung.<br />
Tabelle 4: Übersicht Vorgesehene Abgeltungen<br />
Lebensraumtyp Beiträge pro ha oder Bäume<br />
AZ HZ BZ 1+2 BZ 3+4 Alle Zonen<br />
Bundesbeiträge DZV Qualität Vernetzung<br />
Extensivwiese/Streue 1500.- 1200.- 700.- 450.- 500.- 500.-<br />
Wenig intensive Wiese 650.- 650.- 450.- 300 500.- 500.-<br />
Extensivweide 500.-<br />
Hochstamm-Obstbäume 15.- 15.- 15.- 15.- 20.- 5.-<br />
Einzelbäume 5.-<br />
Hecken mit Krautsaum 1500.- 1200.- 700.- 450.- 500.- 500.-<br />
Waldrand 1) nach Vereinbarung<br />
1 Bei Waldrandaufwertungen wird zwischen Bewirtschafter und kantonalem Forstamt eine Vereinbarung abge<br />
schlossen, in welcher die finanziellen Beiträge festgelegt werden.<br />
5.3.6 Aktionen zur Förderung der Umsetzung<br />
Die Arbeitsgruppe Vernetzung <strong>Willisau</strong> startet Kampagnen mit dem Ziel, die Umsetzung der Massnahmenvorschläge<br />
zu beschleunigen. Als erste Veranstaltung in <strong>Willisau</strong> soll ein Kurs angeboten<br />
werden zur selektiven Pflege und Aufwertung von Hecken. Als weiteres Thema steht die Aufwertung<br />
von Waldrändern im Zusammenarbeit mit dem Forstdienst im Vordergrund. Die Projektgruppe vermittelt<br />
bei grösseren Umgestaltungs- und Pflegeeinsätzen personelle Unterstützung durch Naturschutz-Organisationen,<br />
Schulklassen und Zivilschützer. Ebenfalls können die Bewirtschafter fachliche<br />
Hilfe anfordern.<br />
Folgende Liste gibt eine Übersicht über relevante Themen im Zusammenhang mit einer Vernetzung:<br />
Extensivwiesen Standortwahl, Schliessen von Lücken. Bedeutung von Trittsteinbiotopen.<br />
Artenkenntnis.<br />
Verbesserung der botanischen Zusammensetzung. Wie erreicht man<br />
Ökoqualität ?<br />
Neuansaaten von Blumenwiesen. Standortwahl, Bodenbearbeitung,<br />
Saat. In Absprache mit uwe.<br />
Wenig intensive Wiesen in extensive überführen.<br />
Extensivweiden Standortwahl. Strukturreichtum schaffen.<br />
Säume Spierstaudensäume entlang Gewässern. Anlage und Schnittregime.<br />
Säume entlang von Waldrändern.<br />
Hochstamm Obst Neupflanzungen. Sortenwahl, Standorte.<br />
Nistkästen anbringen.<br />
Feldbäume Erhalten und Neupflanzungen. Standortwahl.<br />
Hecken, Kleingehölze Standorte für Neupflanzungen<br />
Aufwerten von Hecken, Artenzusammensetzung, Pflege<br />
Fördern von Dornensträuchern<br />
Weiher, Tümpel Mögliche Standorte für neue Objekte abklären.<br />
Bestehende Stillgewässer aufwerten. Massnahmenvorschläge erarbeiten.<br />
Fliessgewässer Uferbestockungen und Saumbiotope.<br />
Revitalisierungen, Bäche ausdolen.<br />
Kleinstrukturen Richtige Anlage von Ast- Streue- und Steinhaufen.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 37
5.3.7 Abschluss von freiwilligen Naturschutzverträgen<br />
Bei besonders wertvollen, grösseren Ausgleichsflächen (> 25 Aren) oder bei Objekten, bei denen<br />
differenzierte Aufwertungs- und Pflegemassnahmen angestrebt werden, ist ein Vertragsabschluss<br />
mit der kantonalen Dienststelle für Umwelt und Energie (uwe) , Abt. Natur und Landschaft, sinnvoll.<br />
Die Entschädigung und die Bedingungen werden in diesem Vertrag individuell geregelt. Auf diese<br />
Weise können besonders aufwändige Pflegemassnahmen, abweichende oder gestaffelte Schnittzeitpunkte<br />
und dergleichen einfacher (und weniger schematisch) geregelt werden. Die Vereinbarungen<br />
basieren auf dem Natur-und Heimatschutzgesetz und werden deshalb in der Praxis als „NHG-<br />
Verträge“ bezeichnet.<br />
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:<br />
Auch bei Massnahmen im Rahmen des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es gelten auf NHG-Flächen die<br />
vertraglichen Vereinbarungen mit dem uwe vorrangig.<br />
Aufwertungen und Ergänzungen im Rahmen des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es sollen<br />
möglichst um die bestehenden Vertragsflächen herum konzentriert werden im Sinne einer<br />
Arrondierung dieser wertvollen Flächen oder Gebiete. Innerhalb der LN stehen folgende<br />
Gebiete im Vordergrund:<br />
- Ostergau<br />
- Schwerzi<br />
- St. Niklausen<br />
- Schülemoos<br />
- Mitzenegglen<br />
- Himmel<br />
Bei NHG Flächen werden im Rahmen der laufenden Vertragserneuerungen folgende Zielsetzungen<br />
angestrebt:<br />
- Möglichst viele Flächen (75%) sollen ohne Düngung bewirtschaftet werden<br />
- Sinnvolle Nutzungsstaffelung in Abhängigkeit der Nährstoffsituation der Parzelle.<br />
- Berücksichtigung der Tierwelt beim Nutzungsmosaik, zum Beispiel durch gezieltes<br />
Stehenlassen von Teilflächen bei der Mahd..<br />
5.3.8 Erfolgskontrolle<br />
Im dritten Projektjahr (2008) wird der Erreichungsgrad der Umsetzungsziele durch die Projektgruppe<br />
überprüft. Die Kantonale Koordinationsstelle Vernetzung wird über die Ergebnisse informiert. Im<br />
sechsten Projektjahr (2011) wird nebst dem Erreichungsgrad der Umsetzungsziele auch jener von<br />
ausgewählten Wirkungszielen ermittelt und in einem schriftlichen Bericht dargestellt.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 38
5.4 Zeitplan<br />
Tabelle 5: Zeitlicher Ablauf VP <strong>Willisau</strong><br />
Anmeldung Projekt Kt. Koordinationsstelle<br />
Felderhebungen IST Zustand<br />
Konzept mit Wirkungs- und Umsetzungszielen<br />
und Plänen erstellen<br />
Projekteingabe und Genehmigung<br />
Erste Vertragsabschlüsse<br />
Infoveranstaltungen und schriftliche Informationen<br />
Umsetzung der Massnahmen<br />
Weitere Verträge abschliessen<br />
Kurse und Kampagnen zur Förderung der<br />
Umsetzungsziele<br />
1. Erfolgskontrolle: Einschätzen der Entwicklung<br />
bezüglich Zielvorgaben.<br />
2. Erfolgskontrolle. Bilanz der erreichten und<br />
nicht erreichten Ziele. Schlussbericht. Entscheid<br />
über Weiterführung<br />
5.5 Finanzierungsbedarf<br />
5.5.1 Kostenschätzungen<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Die Finanzierung des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es soll im Budget der Gemeinde Aufnahme finden. Nachdem<br />
auch 20 % der Vernetzungsbeiträge durch die Gemeinde zu leisten sind (die übrigen 80 %<br />
stammen vom Bund), ist die Regelung der Finanzierung sehr bedeutsam für die Durchführung des<br />
Projektes. Aufgrund der bestehenden und der zu erwartenden ökologischen Ausgleichsflächen kann<br />
ein Plus von Vernetzungsbeiträgen in <strong>Willisau</strong> in Höhe von 75'000 - 100'000 Franken pro Jahr erwirkt<br />
werden, dies bei einer Beteiligung von 60 – 70 % der Betriebe. Weitere Beiträge sind im Rahmen<br />
von Waldrandaufwertungen zu erwarten,<br />
Die zu erwartenden Kosten teilen sich auf 2 Bereiche auf:<br />
a) Anteil der Gemeinde an die Vernetzungsbeiträge (20%). Abhängig von der Anzahl<br />
der teilnehmenden Betriebe, resp. Flächen und Objekte.<br />
b) Externe Kosten (Begleitmassnahmen)<br />
Unter externen Kosten werden Aufwändungen verstanden, welche zum Erreichen der Projektziele<br />
geleistet werden. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen (Projektbegleitung, Beratung, Zwischen-<br />
und Schlussbericht, Nachführen Pläne und Dateien) und Materialkosten, zum Beispiel Saat-<br />
und Pflanzgut. Einige dieser Kosten können durch den Kanton subventioniert werden, Abklärungen<br />
müssen im Einzelfall getroffen werden.<br />
Für die Betreuung des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es ist es wichtig, dass die Gemeinde ein entsprechendes<br />
Budget beantragt. Für die Projektdauer können die Kosten gemäss Tabelle 5 näherungsweise geschätzt<br />
werden.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 39
Diese Tabelle ist eine grobe Schätzung und kann nicht als verbindliche Planungsvorgabe für Budgetierungen<br />
verwendet werden. Sie geht davon aus, dass bei Projektbeginn ca. 50 % der möglichen<br />
Flächen beim Projekt mitmachen und sich dieser Anteil auf ca. 70 % steigert.<br />
Tabelle 6 : Kostenschätzung <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> (ohne Kosten für das Konzept)<br />
Gemeindeanteil<br />
Vernetzungsbeiträge Fr.<br />
Projektberatung extern,<br />
Biomonitoring<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
1) Für Sondermassnahmen wie Gewässerbauten, Neuansaaten, Kauf von Hochstammbäumen etc. muss die<br />
Finanzierung von Fall zu Fall organisiert werden (Kanton, Bund, Naturschutzorganisationen, private<br />
Sponsoren, Stiftungen u.a.m.)<br />
5.5.2 Beitragszahlungen an Betriebe aus andern Gemeinden<br />
11’000 17’000 18’000.- 18'000.- 20’000.- 20’000.-<br />
1’500.- 1’500.- 1’500.- 1’500.- 1’000.- 1000.-<br />
Erfolgskontrollen 4’500.- 9000.-<br />
Administration 4’500.- 4’500.- 3’000.- 1’000.- 1’000.- 4000.-<br />
Beratung, Öffentlichkeit Exkursion,<br />
Kurse<br />
Saatgut, Pflanzgut Wiesen und<br />
Hecken<br />
1’000.- 1’000.- 1’000.- 1000.- 1000.-<br />
4’000.- 4’000.- 4’000.- 4000.-<br />
Hochstamm Obstbäume 3’000.- 3’000.-<br />
Total Kosten 18’000.- 31’000 32’000 28’500 27’000 34’000<br />
Sondermassnahmen 1)<br />
Gewässerbau<br />
45'000.- 45'000.- 45'000.-<br />
Landwirte aus andern Gemeinden, welche in <strong>Willisau</strong> landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaften,<br />
können Anspruch auf Vernetzungsbeiträge erheben, wenn sie die Teilnahmebedingungen von <strong>Willisau</strong><br />
ganzheitlich erfüllen, das heisst, auch der Heimbetrieb ausserhalb von <strong>Willisau</strong> muss die Bedingungen<br />
erfüllen.<br />
Für Landwirte aus Gemeinden, welche ein Vernetzungskonzept besitzen, kann diese Auflage gut<br />
erfüllt werden. In andern Fällen soll abgewartet werden, bis ein Vernetzungskonzept für den Heimbetrieb<br />
vorliegt.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 40
6 Literatur<br />
AGRIDEA, Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau, 2004, Wegleitung für den ökologischen<br />
Ausgleich auf dem Landwirtschaftsbetrieb.<br />
AGRIDEA, Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau, 2005, <strong>Vernetzungsprojekt</strong>e<br />
BOLZERN H. & BORGULA A., 2002: Reptilien Kanton Luzern. Schlussbericht zum Projekt 1994-<br />
2001. ANLS.<br />
BOLZERN-TÖNZ, H., GRAF, R., 2003: Leitarten für Naturschutzvorhaben sowie land- und forstwirtschaftliche<br />
Aufwertungsprojekte im Kanton Luzern. CD. ANLS.<br />
DELARZE, GONSETH, GALLAND, 1999, Lebensräume der Schweiz, Ott Verlag, Thun, BUWAL, Pro<br />
Natura.<br />
DUELLI, P., 1994: Rote Liste der gefährdeten Tierarten der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Wald<br />
und Landschaft (BUWAL), Bern.<br />
FACHSTELLE FÜR ÖKOLOGIE, lawa, 2002: Öko-Qualitätsverordnung: Kantonale Richtlinien. Mindestanforderungen<br />
an die <strong>Vernetzungsprojekt</strong>e.<br />
GEMEINDE <strong>Willisau</strong> Stadt und <strong>Willisau</strong> Land, 1990: Lebensrauminventar<br />
GEMEINDE <strong>Willisau</strong> Stadt und <strong>Willisau</strong> Land, 1996: Naturschutz-Leitplan.<br />
JENNY, M., GRAF, R., KOHLI, L. & WEIBEL, U., 2002: <strong>Vernetzungsprojekt</strong>e – leicht gemacht. Ein<br />
Leitfaden für die Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV). Schweizerische Vogelwarte,<br />
Sempach, Schweizer Vogelschutz (SVS) – BirdLife Schweiz, Zürich, Landwirtschaftliche Beratungsstelle<br />
(LBL) Lindau und Service romand de vulgarisation agricole (SRVA), Lausanne.<br />
KELLER, V., ZBINDEN, N., SCHMID, H. & VOLET, B., 2001: Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten<br />
der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern und Schweizerische<br />
Vogelwarte, Sempach. 57 S.<br />
KANTON LUZERN, Amt für Natur- und Landschaftsschutz, 1995, Inventar der Naturobjekte von regionaler<br />
Bedeutung<br />
LEPIDOPTEROLOGEN-ARBEITSGRUPPE, 1987: Tagfalter und ihre Lebensräume. Arten –<br />
Gefährdung – Schutz, (Papilionidae, Pieridae, Nymphalidae, Satyridae, Libytheidae, Lycaenidae).<br />
Schweizerischer Bund für Naturschutz, Basel. 516 S.<br />
LEPIDOPTEROLOGEN-ARBEITSGRUPPE, 1997: Schmetterlinge und ihre Lebensräume. Arten –<br />
Gefährdung – Schutz. Band 2 (Hesperiidae, Psychidae, Heterogynidae, Zygaenidae, Syntomidae,<br />
Limacodidae, Drepanidae, Thyatiridae, Sphingidae). Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz,<br />
Basel.<br />
NATURFORSCHENDE GESELLSCHAFT LUZERN, 1985: Flora des Kantons Luzern. Verlag<br />
Raeber Bücher AG, Luzern. 606 S.<br />
SCHMID, H., LUDER, R., NAEF-DAENZER, B., GRAF, R. & ZBINDEN, N., 1998: Schweizer Brutvogelatlas.<br />
Verbreitung der Brutvögel in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein 1993-1996.<br />
Schweizerische Vogelwarte, Sempach.<br />
UTAS/BAGGENSTOS/HÄFLIGER, 2000: Pflanzensoziologische Standortskartierung der Waldungen<br />
im Kanton Luzern; Inventar der Natur- und Kulturobjekte; Kantonsforstamt Luzern.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 41
7 Anhang<br />
7.1 Antrag / Vereinbarung <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong><br />
Zwischen der Projektträgerschaft „<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong>“, vertreten durch:<br />
........................................................................................................................ und dem Bewirtschafter<br />
Name: ........................................................ Vorname:...................................................<br />
Hof: ............................................................ PLZ/Ort: .....................................................<br />
Tel.-Nr.: ...................................................... Betriebsnummer: .......................................<br />
wird, gestützt auf das <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong>, folgende Vereinbarung abgeschlossen:<br />
a) Leistung<br />
Der Bewirtschafter verpflichtet sich, die ökologischen Ausgleichsflächen gemäss den Vorgaben<br />
des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es zu bewirtschaften und aufzuwerten. Insbesondere nimmt er die folgenden<br />
Bedingungen und Auflagen zur Kenntnis:<br />
b) Bedingungen<br />
gemäss genehmigtem Vernetzungskonzept <strong>Willisau</strong> (Siehe Anhang zum Vertrag). Der Bewirtschafter<br />
bestätigt, die Bedingung erhalten zu haben.<br />
c) Beiträge<br />
Bei Einhaltung der obigen Bedingungen und Auflagen erhält der Bewirtschafter für die beitragsberechtigten<br />
Flächen und Bäume den Vernetzungsbeitrag von Fr. 5.- / Are, beziehungsweise Fr.<br />
5.- / Baum.<br />
d) Kostenbeteiligung<br />
Der teilnehmende Betrieb entrichtet einmalig einen Beitrag von Fr. 10.- / ha Gesamt-LN als<br />
Unkostenbeitrag für die Projektbegleitung und Umsetzungsmassnahmen bei Vertragsabschluss.<br />
e) Bestandteile des Antrags, resp. der Vereinbarung<br />
Die folgenden Dokumente gelten als integrierende Bestandteile dieser Vereinbarung:<br />
Liste der zur Vernetzung angemeldeten Flächen und Bäume<br />
Liste der vereinbarten Massnahmen<br />
Plan der Betriebsfläche mit allen Flächen und Bäumen, welche ins <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />
aufgenommen werden sollen.<br />
f) Kontrollen / Meldepflicht<br />
Die Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen und Auflagen erfolgt durch die Projektträgerschaft.<br />
g) Dauer der Vereinbarung<br />
Die Vereinbarung beginnt am:....................................... und endet am 31. Dezember 2011.<br />
Für die Trägerschaft des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es <strong>Willisau</strong>:<br />
Datum: ................................... Unterschrift: ...............................................................<br />
Bewirtschafter:<br />
Datum: ................................... Unterschrift: ...............................................................<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 42
7.2 Flächen und Massnahmeverzeichnis <strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong><br />
Kontrolle: Erreicht der Betrieb 5% ungedüngte Fläche<br />
Bei Projektbeginn ha<br />
LN des Betriebes Ungedüngte Fläche ha<br />
Anmeldung Flächen im <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />
Datum Flächentyp<br />
EW,WiW,Wei,F,KR,K,A,BB,<br />
RB,RE,TM,UW, W, G *<br />
a) Flächen, die bereits im Ökoausgleich angemeldet sind<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 43<br />
ha<br />
Prozent ungedüngt:<br />
(Ungedüngt / LN X100)<br />
Plannr. /Parzellenname Parz. Nr. Fläche<br />
[a]<br />
b) Neue Flächen, die noch nicht im ÖA angemeldet sind oder Flächen, bei denen ein Wechsel im<br />
Ökotyp erfolgt ( z.B. Umwandlung einer wenig intensiven Wiese in eine extensive Wiese)*<br />
Total Vernetzungsfläche<br />
* Noch nicht angemeldet Flächen müssen gleichzeitig im Ökoausgleich angemeldet werden, um als Vernetzungsflächen<br />
anerkannt werden zu können<br />
Anmeldung Bäume im <strong>Vernetzungsprojekt</strong><br />
ID LAWIS<br />
Falls bekannt<br />
Datum Art der Bäume Plannr. / Parzellenname Parz.Nr. Anzahl ID LAWIS<br />
Falls bekannt<br />
Hochstamm-Obstbäume im ÖA bereits angemeldet<br />
Neue Hochstamm-Obstbäume, noch nicht im ÖA, z.B. Neupflanzung etc.<br />
Standorttypische Einzelbäume, im ÖA bereits angemeldet<br />
Standorttypische Einzelbäume, noch nicht im ÖA angemeldet, z.B. Neupflanzungen etc.<br />
Total Bäume
Weitere Aufwertungs-Massnahmen<br />
Umsetzbar<br />
bis Datum<br />
Art der Aufwertung<br />
(zB. Asthaufen, Steinhaufen, Nisthilfen<br />
etc.)<br />
Nr. / Parzellenname<br />
Parz. Nr. Anzahl<br />
Flächen mit freiwilliger Staffelmahd<br />
(gemäss B 7 Teilnahmebedingungen, ohne NHG-Flächen)<br />
Parz. Nr. Parzelle Flächentyp Jahr Fläche Aren<br />
Allgemeines:<br />
Die angemeldeten Flächen müssen den Teilnahmebedingungen entsprechen, insbesondere bezüglich<br />
der Ausschlusskriterien. Die Projektträgerschaft behält sich vor, die Flächen zu überprüfen und<br />
bei Nichterfüllen der Kriterien vom <strong>Vernetzungsprojekt</strong> auszuschliessen.<br />
Abkürzungen:<br />
EW Extensiv – Wiese<br />
WiW Wenig intensive Wiese<br />
Wei Extensive Weide<br />
F Feuchtgebiet, Streuefläche<br />
KR Krautsaum<br />
K Kleingehölz, Hecke, Ufergehölz<br />
A Ackerschonstreifen<br />
BB Buntbrache<br />
RB Rotationsbrache<br />
TM Trockenmauer, Steinlesehaufen<br />
UW Unbefestigter Weg<br />
G offenes Gewässer<br />
W Waldrand<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 44
7.3 Wichtige Unterlagen für die Erarbeitung von <strong>Vernetzungsprojekt</strong>en<br />
Tabelle 7: Unterlagen VP Projekt <strong>Willisau</strong><br />
Relevant<br />
Berücksichtigt<br />
Gemeindeebene:<br />
X Grundlagen für die Ausscheidung von Naturobjekten und Schutzgebieten (Lebensrauminventar LRI)<br />
X Pflanzensoziologische Standortkartierung der Waldungen im Kanton Luzern: Karte der natürlichen<br />
Waldgesellschaften und Karte der Natur- und Kulturobjekte<br />
X Übersichtsplan der bestehenden Ausgleichsflächen<br />
X Zonenplan Landschaft<br />
X kommunaler Naturschutz-Leitplan<br />
Regionale Ebene:<br />
X Grundlagen für die Ausscheidung von Naturobjekten und Schutzgebieten (Lebensrauminventar LRI)<br />
der Nachbargemeinden<br />
X Inventar der naturnahen Lebensräume im Kanton Luzern: Schlussbericht<br />
X Inventar der Naturobjekte von regionaler Bedeutung<br />
X Reptilien Kanton Luzern<br />
X Amphibieninventar des Kantons Luzern<br />
X Aktualisierte Daten des Inventars der Fledermausfauna des Kantons Luzern<br />
X Flora des Kantons Luzern<br />
X Daten zu Flora und Fauna CSCF, KARCH, CRSF, Vogelwarte, FAL<br />
X Bodenkarten<br />
X Alte Landeskarten, Siegfriedkarte<br />
X Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung<br />
X Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung<br />
Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung<br />
Bundesinventar der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung<br />
Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung<br />
X Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von voraussichtlich nationaler Bedeutung<br />
Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung<br />
X Kantonale Schutzverordnungen<br />
X Kommunale Naturschutz-Leitpläne der Nachbargemeinden<br />
X Kantonaler Richtplan 1998<br />
X Broschüre ‚Kantonale Massnahmenschwerpunkte Natur und Landschaft‘<br />
Artenhilfsprogramm Geburtshelferkröte<br />
X Artenhilfsprogramm Ringelnatter<br />
Projekte nach Gewässerschutzgesetz Art. 62a<br />
Definition der regionentypischen Lebensräume und der entsprechenden Leitarten für die 12 Landschaften<br />
des Kantons Luzern<br />
X Gewässerschutzkarte des Kantons Luzern (AfU)<br />
Allgemeine Unterlagen:<br />
X Broschüre „Raum den Fliessgewässern“<br />
X Pufferzonenschlüssel. Leitfaden zur Ermittlung von ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Moorbiotope<br />
(BUWAL 1994)<br />
X Leitfaden „<strong>Vernetzungsprojekt</strong>e leicht gemacht“<br />
X LBL-Merkblätter<br />
(Version vom 15.3.2005)<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 45
7.4 Inventare naturnaher Elemente<br />
Tabelle 8: Objekte aus Bundesinventaren im Projektperimeter<br />
Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung<br />
2409 Ostergau <strong>Willisau</strong> / Grosswangen<br />
Amphibienlaichgebiete (ortsfest)<br />
LU 3 Staldenoosweiher <strong>Willisau</strong><br />
LU 512 Ostergau <strong>Willisau</strong> / Grosswangen<br />
Bundesinventar Trockenwiesen- und Weiden<br />
4804 Mitzeneggle <strong>Willisau</strong><br />
7.5 Verzeichnis Zeigerpflanzen<br />
In der folgenden Tabelle sind die Zeigerarten, bzw. Zeigerartengruppen Wiesen gemäss Öko-<br />
Qualitätsverordnung aufgelistet. Dabei handelt es sich entweder um Einzelarten oder um Gruppen<br />
von Arten, welche ähnliche Merkmale besitzen und deshalb zusammengefasst werden. Für die Qualitätsbeurteilung<br />
darf jeweils aus einer Artengruppe nur eine Art gezählt werden.<br />
Tabelle 9: Zeigerarten, bzw. Zeigerartengruppen Wiesen gemäss Öko-Qualitätsverordnung<br />
Alpenhelm Arnika Aufrechte Trespe<br />
Betonie Blutwurz Dost (inkl. Wirbeldost)<br />
Enziane, blau/violett Esparsette Flaumhafer<br />
Flockenblumen Gelb blühende Klee, grossköpfig Gelbe Primeln<br />
Glockenblumen Gräser, borstenförmig, horstwüchsig<br />
(ohne Rotschwingel)<br />
Habermark<br />
Hainsimsen Herbstzeitlose Hopfenklee<br />
Klappertopf Knolliger Hahnenfuss Kohldistel<br />
Korbblütler, gelb, einköpfig Korbblütler, gelb, mehrköpfig (oh- Kuckuckslichtnelke<br />
(ohne Löwenzahn, Schwarzne Arnika, Habermark, Gänsediswurzel,<br />
Arnika, Habermark) tel, Alpen-Greiskraut)<br />
Leimkräuter, weiss Spierstaude/Mädesüss Margerite<br />
Mehlprimel Mittlerer Wegerich Orchideen<br />
Platterbsen, gelb Ruchgras Salbei<br />
Schlaffe Segge Seggen (ohne schlaffe Segge) Sterndolde<br />
Sumpfdotterblume Sumpf-Herzblatt Teufelskralle<br />
Thymian Trollblume Vogel-Wicke<br />
Wiesenknopf (klein und gross) Witwenblumen / Skabiose Wollgräser<br />
Zittergras Zypressenblättrige Wolfsmilch<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 46