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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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- 2U<br />

stehen <strong>und</strong> zu derselben Zeit \viO die Zusammenstellung selbst geschrieben<br />

worden Sind.<br />

In diesem Codex ist um ersten. Male eine i nm'dnunq<br />

der Urk<strong>und</strong>en nach sachlichen Gesichtspnn.kten. zu bemerken.<br />

<strong>Die</strong>ses Prinzip koiiirnt sogar in einzelnen eiuzelneii Ueberschriften, die auf<br />

<strong>das</strong> erste Blatt der betreffenden, inhaltlich zusammenhängenden<br />

Partie gesetzt sind, zuin Ausdruck. 3 solcher Teile bezieheiitlieh<br />

Lagen heben sich ohne Weiteres als besondere Register für sich<br />

amis dem Bande heraus.<br />

Der erste beginnt bei fol. O. <strong>Die</strong> Uebersehiiift laut t<br />

lehen unverbritTet», der zweite setzt ein hei fol. ‚ ei ist überselirieheu<br />

: »der 1)orgerlehiell von Salzwedel iinde anderer weher,<br />

die unverhrievet siitt». Er geht bis fol. 88.1 Der dritte reicht von<br />

!1. bis 85.' Er hat den Vermerk : «Schuld <strong>und</strong> \Vidderkoufsbriefe)).<br />

Willirend diese Lageir auf Urk<strong>und</strong>en der Gattung besehmriik<br />

sind, die iii der Ueberschrift hezeichttiet ist, grenzen sich die anderen<br />

Partien, Soweit ich sehe, iiihalthicli itoo-li iiieht so hestinmint gegeneinander<br />

ah<br />

IIi(l' fln(/efl wir (fsv zuerst in dc,' brandenburqise/?eli<br />

Kui z!ei (IH ? A dilage con Sonderreqitern. <strong>Die</strong>se neue /in.<br />

führung füllt zeitlich ungefü/i' mit dem Regierungsantritte<br />

des Kurfürsten Friedrich II. zusammen<br />

Mit. der Anordnung imachm einheitlicher Zuis;u umiiengeliörigkeit ist<br />

<strong>das</strong> Prinzip der Vereinigung der Ahschiriften nach geographiscliwi<br />

Gesichtspunkten verb<strong>und</strong>en wurden, denn in diese Lagen sind nur<br />

Urk<strong>und</strong>en, die die Altmark <strong>und</strong> Pi'iegmiitz betreffen, aufgenommen,<br />

freilich oluin' <strong>das</strong>s ein besonderer I)esofldeiel' Vermerk über die geographische<br />

Einteiltu lig irgend wo iii uzugesetzt wäre.<br />

<strong>Die</strong> einzelnen Lagen sind zumeist durch eine Menge leerem<br />

Seiteii von einander getrennt, iiiid so kommt es, <strong>das</strong>s die beschiieheiioui<br />

Blätter kaum ein Drittel der Gesamtzahl ausmachen.<br />

<strong>Die</strong>ser Umstand spricht auch dafür, (lass fiel' Band, sr, wie<br />

ei' ‚jetzt coi'iiegt, ar.spi'ünglich iil fiel' <strong>Kanzlei</strong> nicht (ungelegt<br />

sein. kan.)i . Denn es ist nicht anzunehmen, <strong>das</strong>s man ciii<br />

1 <strong>Die</strong> leeren Blätter, die sich anschliessen, sind nicht mitgerechnet.

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