SEPA Checkliste
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Informationsblatt + <strong>Checkliste</strong>: <strong>SEPA</strong>-Umstellung zum Stichtag 1. Februar 2014<br />
Das vorliegende Informationsblatt mit <strong>Checkliste</strong> wurde von der BAG und dem Landesverband Bayern erstellt,<br />
um Sie auf die Wichtigkeit der Umstellung auf <strong>SEPA</strong> aufmerksam zu machen. Aber:<br />
Die Die umstehende <strong>SEPA</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong> <strong>SEPA</strong> <strong>Checkliste</strong> <strong>Checkliste</strong> ersetzt ersetzt nicht nicht das das persönliche persönliche Gespräch Gespräch mit mit Ihrer Ihrer Hausbank Hausbank! Hausbank<br />
Erkundigen Sie sich möglichst zeitnah bei Ihrer Hausbank, welche Änderungen und Maßnahmen bevorstehen<br />
und was Sie in Ihrem Unternehmen bis Februar 2014 individuell ändern müssen. Unterschätzen Sie die<br />
komplexen Prozesse im organisatorischen, im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich nicht.<br />
Ab 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr in Europa durch <strong>SEPA</strong> <strong>SEPA</strong> (Single (Single Euro Euro Payments Payments Area)<br />
Area)<br />
vereinheitlicht. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen für Überweisungen und Lastschriften<br />
in Euro im <strong>SEPA</strong>-Raum die <strong>SEPA</strong>-Überweisung bzw. die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift verwenden.<br />
Für <strong>SEPA</strong> <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />
<strong>SEPA</strong><br />
Lastschriften und <strong>SEPA</strong> <strong>SEPA</strong>-Überweisungen<br />
<strong>SEPA</strong><br />
Überweisungen gilt:<br />
• die Währung ist Euro<br />
• die Kontoverbindung ist IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Die<br />
IBAN als Kontokennung ersetzt in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl. Der BIC muss<br />
zusätzlich bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 angegeben werden.<br />
• der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen begrenzt<br />
• vorgegebenes Datenformat für Nachrichtenübermittlung bei gebündelter elektronischer Einlieferung auf<br />
Basis des ISO 20022 Standards für XML-Dateien<br />
Das neue <strong>SEPA</strong> <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren<br />
<strong>SEPA</strong><br />
Lastschriftverfahren hat im Gegensatz zum alten deutschen DTA (Datenträgeraustausch)-<br />
Lastschriftverfahren neue Bestandteile:<br />
• Mandate: Mandate: Mandate: Pendant zur Einzugsermächtigung, für das allerdings strenge Formvorschriften mit neuen<br />
Daten wie Gläubiger-Identifikationsnummer oder Mandatsreferenz gelten. Jedem Lastschriftmandat<br />
müssen Unternehmen ein individuell vergebenes Kennzeichen zuordnen, z.B. eine Kundennummer.<br />
• Pre Pre-Notification<br />
Pre Notification Notification: Notification Der Zahlungsempfänger muss dem Zahler die Belastung seines Kontos mit einer Pre-<br />
Notification, die Betrag, Fälligkeitsdatum, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz<br />
enthält, rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Fälligkeitsdatum) anzeigen.<br />
• Vorlauffristen<br />
Vorlauffristen:<br />
Vorlauffristen : Eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist nicht mehr wie die deutsche DTA-Lastschrift per Sicht fällig,<br />
sondern muss mit einer Vorlauffrist von bis zu 5 Tagen bei der Bank des Zahlers vorliegen.<br />
• Rückgabefristen<br />
Rückgabefristen:<br />
Rückgabefristen<br />
Rückgabefristen:<br />
: Wie bei der deutschen DTA-Lastschrift kann der Debitor bei der <strong>SEPA</strong>-Core-Lastschrift<br />
der Abbuchung 8 Wochen nach Belastung widersprechen. Sollte kein gültiges Mandat vorliegen, kann<br />
der Debitor sogar bis zu 13 Monate nach der Belastung widersprechen.<br />
Die Umstellung von bestehenden Lastschriftmandaten auf das neue Verfahren darf nicht ohne das Wissen der<br />
Zahlungspflichtigen geschehen, vor vor dem ersten ersten <strong>SEPA</strong> <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzu<br />
<strong>SEPA</strong><br />
Lastschrifteinzu<br />
Lastschrifteinzug Lastschrifteinzu müssen Zahlungsempfänger den<br />
Zahlungspflichtigen die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz (das individuelle<br />
Kennzeichen) mitteilen.<br />
Für das Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) gibt es eine Übergangsregelung, es kann bis zum 1. Februar<br />
2016 weiter genutzt werden.<br />
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<strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong> zum Abhaken<br />
О Gläubiger-ID beantragen: Um ab 1.2.2014 Abschlagszahlungen per <strong>SEPA</strong>-Lastschrift einziehen zu können,<br />
benötigen alle Gläubiger eine Identifikationsnummer<br />
Informationen der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de<br />
О Umstellungszeitplan erstellen<br />
О Geschäftspartnern die <strong>SEPA</strong>-Kontoverbindung – IBAN und BIC – mitteilen<br />
О IBAN und BIC in alle Geschäftsunterlagen – Briefköpfe, Vorlagen, Rechnungen, Stempel, Formulare,<br />
Internetpräsenz etc. – übernehmen<br />
О Sicherstellen, dass Ihnen alle Geschäftspartner/Mitarbeiter ihre <strong>SEPA</strong>-Kontoinformationen für<br />
Überweisungen mitgeteilt haben oder sie die vorhandenen Kundenkennungen (Kontonummer und BLZ) in<br />
IBAN und BIC konvertieren konnten. Sprechen Sie mit ihrer Bank wie diese sie bei der <strong>SEPA</strong>-Einführung<br />
unterstützen können.<br />
О Neue Inkassovereinbarung für die <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren mit ihren Banken treffen<br />
О Informationen für die <strong>SEPA</strong>-Lastschriften berücksichtigen<br />
О Firmensoftware auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit prüfen und ggf. <strong>SEPA</strong>-fit machen:<br />
o Updates installieren, Testläufe machen (Hersteller und Dienstleister der Softwareprodukte<br />
fragen)<br />
o erhöhten Speicherplatz berücksichtigen (komplexes XML-Format statt einfaches DTA)<br />
О <strong>SEPA</strong>-Migration: bestehende Einzugsermächtigungen in <strong>SEPA</strong>-Mandate umwandeln<br />
o vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrifteinzug: Information des Zahlungsempfängers an den<br />
Zahler über die Umstellung unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und der<br />
Mandatsreferenz<br />
o Migration von Abbuchungsaufträgen auf <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate ist nicht möglich, das<br />
Abbuchungsauftragsverfahren wird zum 1. Februar 2014 eingestellt<br />
О Mandatsverwaltung einrichten (Mandatsreferenz vergeben, Mandate einholen, elektronische und analoge<br />
Archivierung)<br />
o Mandatsreferenz ist selbst zu vergeben (z.B. Kunden-Nr.)<br />
o Lastschriftenmandat (Einzugsermächtigung) muss die Gläubigernummer, Name des<br />
Zahlungsempfängers, Mandatsreferenz, Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen,<br />
Unterschriftsdatum IBAN, BIC, Zahlungsart (wiederkehrend oder nur einmalig) enthalten<br />
o Mandate sind unbefristet und müssen 14 Monate aufbewahrt werden<br />
o Versenden einer Pre-Notification (schriftliche Vorabinformation) 2 Wochen vor dem 1. Einzug<br />
(enthält den genauen Betrag, die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz)<br />
О Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Vorinformationsfrist (Pre-Notification)<br />
О alle Einzugsermächtigungen, Abos,… umstellen<br />
О POS Terminal auf <strong>SEPA</strong> umstellen<br />
О Schnittstellen von Online-Shop und Buchhaltung auf Bedarf zur <strong>SEPA</strong>-Umstellung prüfen<br />
О neue Vorlauffristen bei <strong>SEPA</strong>-Lastschriften im Abwicklungsprozess beachten<br />
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