03.10.2013 Aufrufe

HOTEL TV PROGRAMM Oktober 2013

Das HOTEL TV PROGRAMM ist sehr beliebt: Jeden Monat wird der einzigartige TV- und Video-Guide mit vielen Hintergrundberichten über die Hotellerie über 100.000 Mal abgerufen. Nun ist die Ausgabe Oktober 2013 erschienen - auch wieder als Online-Blättermagazin und als PDF-Magazin. Titelthema der aktuellen Ausgabe: Die neue Hotel-Doku bei Vox "Mein himmlisches Hotel". Das monatliche Kompendium bietet auf 46 Seiten (noch mehr Seiten!) Programmhinweise zu allen interessanten TV-Sendungen rund um Hotels sowie viele Hintergrundartikel für Hoteliers: www.hoteliertv.net/hotel-tv-programm.

Das HOTEL TV PROGRAMM ist sehr beliebt: Jeden Monat wird der einzigartige TV- und Video-Guide mit vielen Hintergrundberichten über die Hotellerie über 100.000 Mal abgerufen. Nun ist die Ausgabe Oktober 2013 erschienen - auch wieder als Online-Blättermagazin und als PDF-Magazin. Titelthema der aktuellen Ausgabe: Die neue Hotel-Doku bei Vox "Mein himmlisches Hotel".

Das monatliche Kompendium bietet auf 46 Seiten (noch mehr Seiten!) Programmhinweise zu allen interessanten TV-Sendungen rund um Hotels sowie viele Hintergrundartikel für Hoteliers: www.hoteliertv.net/hotel-tv-programm.

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<strong>HOTEL</strong>ER <strong>TV</strong> & RADIO präsentiert: <strong>TV</strong>-Programm für Hotellerie & Gastronomie – <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong><br />

Top 10 der Reisemängel<br />

Worüber sich Deutsche im Urlaub am häufigsten ärgern<br />

Haare im Waschbecken oder unfreundliches Hotelpersonal<br />

– wer in den Urlaub fährt, kann viele<br />

böse Überraschungen erleben. Im Schnitt gehen die<br />

Deutschen zweimal pro Jahr auf Reisen und haben<br />

dabei nicht immer eine unbeschwerte Zeit. Aufreger<br />

Nummer eins ist ein schmutziges Badezimmer - das<br />

ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage<br />

im Auftrag der Advocard Rechtsschutzversicherung<br />

unter 2.001 Personen. So haben in den vergangenen<br />

zwölf Monaten zwei Drittel (64 Prozent) der Bundesbürger<br />

eine Reise unternommen und immerhin neun<br />

Prozent von ihnen sind gar viermal oder öfter unterwegs<br />

gewesen. Die Erwartungen an einen Traumurlaub<br />

wurden häufig nicht erfüllt: Immerhin jeder achte<br />

Deutsche (13 Prozent) hatte auf seinen Reisen<br />

Mängel zu beklagen. RTL-Urlaubsretter Ralf Benkö rät<br />

dazu, für sein Recht deutlich einzutreten. Meist lenke<br />

dann ein Hotelbetreiber oder Reiseveranstalter ein.<br />

Ärger muss nicht sein –<br />

richtiges Vorgehen bei<br />

Reisemängeln<br />

Tipp 1: Mängel richtig anzeigen<br />

Ist beispielsweise das Hotelzimmer nicht sauber oder treten<br />

andere Mängel auf, sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort<br />

1 unverzüglich über die Probleme informieren. Sollte dieser<br />

am Urlaubsort oder per Telefon nicht erreichbar sein, ist der<br />

Reiseveranstalter in Deutschland zuständig. „Lassen Sie sich<br />

am besten schriftlich bestätigen, dass er von den Problemen in Kenntnis gesetzt<br />

wurde“, rät Anja-Mareen Decker, Leiterin der Advocard Rechtsabteilung.<br />

„Dazu empfehlen wir Betroffenen, die Mängel immer durch entsprechende<br />

Fotos zu dokumentieren. Am besten sollte man auch die Namen und Adressen<br />

von Mitreisenden notieren, die später die vorgefundenen Zustände bezeugen<br />

können“, ergänzt die Rechtsexpertin.<br />

Tipp 3: Kündigung bei Abhilfeverweigerung<br />

oder Unzumutbarkeit<br />

Ist eine Reise aufgrund von Mängeln nicht weiter zumutbar,<br />

3 muss in jedem Fall eine Mängelanzeige vorausgehen, bevor<br />

die Kündigung ausgesprochen werden kann. Zudem ist der<br />

Abbruch der Reise nur möglich, wenn der Veranstalter keine<br />

Abhilfe geleistet hat und die gesetzte Frist verstrichen ist.<br />

Sehen Sie dazu einen Report bei <strong>HOTEL</strong>IER <strong>TV</strong>:<br />

Jeder fünfte Urlauber berichtet von Reisemängeln: Mäusekopf im<br />

vegetarischen Essen – Giftige Spinne im Bettkasten – Stromschlag<br />

unter der Dusche – Marmorplatte fällt fast auf Urlauber<br />

http://www.hoteliertv.net/reise-touristik/jeder-f%C3%BCnfte-<br />

urlauber-berichtet-von-reisem%C3%A4ngeln/<br />

Die Top 10-Reisemängel der<br />

Deutschen<br />

Laut Forsa wird im Urlaub vor allem<br />

Folgendes bemängelt:<br />

1. Schmutziges Badezimmer<br />

(31 Prozent insgesamt; 37 Prozent<br />

weiblich, 26 Prozent männlich)<br />

2. Nicht genug Auswahl beim Frühstück<br />

bzw. bei den Mahlzeiten im Hotel<br />

(29 Prozent)<br />

3. Schmuddelige Bettwäsche<br />

(24 Prozent; 28 Prozent weiblich,<br />

20 Prozent männlich)<br />

4. Unfreundliches Hotel-Personal<br />

(21 Prozent)<br />

5. Kein schöner Blick aus dem Fenster<br />

(20 Prozent)<br />

6. Bau- und Straßenlärm<br />

(19 Prozent; 22 Prozent männlich,<br />

15 Prozent weiblich)<br />

7. Lärmbelästigung durch andere<br />

Gäste<br />

(19 Prozent)<br />

8. Überfüllte Erholungsbereiche, z. B.<br />

am Pool oder Strand<br />

(14 Prozent; 17 Prozent männlich,<br />

12 Prozent weiblich)<br />

9. Verspätung bei gebuchter Anreise<br />

mit Bus, Bahn oder Flugzeug<br />

(13 Prozent)<br />

10.<br />

Ungeziefer im Zimmer<br />

(10 Prozent)<br />

Tipp 2: Abhilfe einfordern<br />

„Haben Sie die Mängel ordnungsgemäß angezeigt, kann Ihr<br />

Reiseveranstalter diese entweder beseitigen oder ein Er-<br />

2 satzangebot unterbreiten“, sagt Decker. „Das muss man aber<br />

nur annehmen, wenn es den ursprünglich gebuchten Leistungen<br />

entspricht oder diese sogar übertrifft.“ Urlauber<br />

müssen aber eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen. Das<br />

bedeutet: Je kürzer die Reise ist, desto kürzer darf auch die Frist sein. Lässt<br />

der Reiseveranstalter diese verstreichen, können Betroffene vor Ort selbst<br />

Abhilfe schaffen und zum Beispiel ein unzumutbar verschmutztes Hotelzimmer<br />

reinigen oder in ein anderes Hotel ziehen. Wenn diese Selbsthilfe gerechtfertigt<br />

war, kann man anschließend Schadenersatz für die erforderlichen Aufwendungen<br />

verlangen.<br />

Tipp 4: Reisepreisminderung bzw. Rückerstattung<br />

Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der gesetzten<br />

Frist, der Urlaub wird aber trotzdem fortgesetzt, kann<br />

4 der Reisende innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr<br />

eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises geltend<br />

machen. Hier sollte man den Sachverhalt schildern und alle<br />

gesammelten Beweise mitliefern. Einen Richtwert über eine mögliche Erstattungshöhe<br />

findet man in der sogenannten Frankfurter Tabelle. Aus Nachweisgründen<br />

empfiehlt sich ein Einschreiben. Eine Beanstandung zu einem späteren<br />

Zeitpunkt ist nicht möglich. Der Anspruch entfällt, wenn ein Ersatzangebot<br />

während des Urlaubs angenommen wurde.<br />

38 | <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong> Ausgewählte <strong>TV</strong>-Sendungen über die wunderbare Welt der Hotellerie und Gastronomie - präsentiert von <strong>HOTEL</strong>IER <strong>TV</strong>

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