HOTEL TV PROGRAMM Oktober 2013
Das HOTEL TV PROGRAMM ist sehr beliebt: Jeden Monat wird der einzigartige TV- und Video-Guide mit vielen Hintergrundberichten über die Hotellerie über 100.000 Mal abgerufen. Nun ist die Ausgabe Oktober 2013 erschienen - auch wieder als Online-Blättermagazin und als PDF-Magazin. Titelthema der aktuellen Ausgabe: Die neue Hotel-Doku bei Vox "Mein himmlisches Hotel". Das monatliche Kompendium bietet auf 46 Seiten (noch mehr Seiten!) Programmhinweise zu allen interessanten TV-Sendungen rund um Hotels sowie viele Hintergrundartikel für Hoteliers: www.hoteliertv.net/hotel-tv-programm.
Das HOTEL TV PROGRAMM ist sehr beliebt: Jeden Monat wird der einzigartige TV- und Video-Guide mit vielen Hintergrundberichten über die Hotellerie über 100.000 Mal abgerufen. Nun ist die Ausgabe Oktober 2013 erschienen - auch wieder als Online-Blättermagazin und als PDF-Magazin. Titelthema der aktuellen Ausgabe: Die neue Hotel-Doku bei Vox "Mein himmlisches Hotel".
Das monatliche Kompendium bietet auf 46 Seiten (noch mehr Seiten!) Programmhinweise zu allen interessanten TV-Sendungen rund um Hotels sowie viele Hintergrundartikel für Hoteliers: www.hoteliertv.net/hotel-tv-programm.
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<strong>HOTEL</strong>ER <strong>TV</strong> & RADIO präsentiert: <strong>TV</strong>-Programm für Hotellerie & Gastronomie – <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong><br />
Top 10 der Reisemängel<br />
Worüber sich Deutsche im Urlaub am häufigsten ärgern<br />
Haare im Waschbecken oder unfreundliches Hotelpersonal<br />
– wer in den Urlaub fährt, kann viele<br />
böse Überraschungen erleben. Im Schnitt gehen die<br />
Deutschen zweimal pro Jahr auf Reisen und haben<br />
dabei nicht immer eine unbeschwerte Zeit. Aufreger<br />
Nummer eins ist ein schmutziges Badezimmer - das<br />
ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage<br />
im Auftrag der Advocard Rechtsschutzversicherung<br />
unter 2.001 Personen. So haben in den vergangenen<br />
zwölf Monaten zwei Drittel (64 Prozent) der Bundesbürger<br />
eine Reise unternommen und immerhin neun<br />
Prozent von ihnen sind gar viermal oder öfter unterwegs<br />
gewesen. Die Erwartungen an einen Traumurlaub<br />
wurden häufig nicht erfüllt: Immerhin jeder achte<br />
Deutsche (13 Prozent) hatte auf seinen Reisen<br />
Mängel zu beklagen. RTL-Urlaubsretter Ralf Benkö rät<br />
dazu, für sein Recht deutlich einzutreten. Meist lenke<br />
dann ein Hotelbetreiber oder Reiseveranstalter ein.<br />
Ärger muss nicht sein –<br />
richtiges Vorgehen bei<br />
Reisemängeln<br />
Tipp 1: Mängel richtig anzeigen<br />
Ist beispielsweise das Hotelzimmer nicht sauber oder treten<br />
andere Mängel auf, sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort<br />
1 unverzüglich über die Probleme informieren. Sollte dieser<br />
am Urlaubsort oder per Telefon nicht erreichbar sein, ist der<br />
Reiseveranstalter in Deutschland zuständig. „Lassen Sie sich<br />
am besten schriftlich bestätigen, dass er von den Problemen in Kenntnis gesetzt<br />
wurde“, rät Anja-Mareen Decker, Leiterin der Advocard Rechtsabteilung.<br />
„Dazu empfehlen wir Betroffenen, die Mängel immer durch entsprechende<br />
Fotos zu dokumentieren. Am besten sollte man auch die Namen und Adressen<br />
von Mitreisenden notieren, die später die vorgefundenen Zustände bezeugen<br />
können“, ergänzt die Rechtsexpertin.<br />
Tipp 3: Kündigung bei Abhilfeverweigerung<br />
oder Unzumutbarkeit<br />
Ist eine Reise aufgrund von Mängeln nicht weiter zumutbar,<br />
3 muss in jedem Fall eine Mängelanzeige vorausgehen, bevor<br />
die Kündigung ausgesprochen werden kann. Zudem ist der<br />
Abbruch der Reise nur möglich, wenn der Veranstalter keine<br />
Abhilfe geleistet hat und die gesetzte Frist verstrichen ist.<br />
Sehen Sie dazu einen Report bei <strong>HOTEL</strong>IER <strong>TV</strong>:<br />
Jeder fünfte Urlauber berichtet von Reisemängeln: Mäusekopf im<br />
vegetarischen Essen – Giftige Spinne im Bettkasten – Stromschlag<br />
unter der Dusche – Marmorplatte fällt fast auf Urlauber<br />
http://www.hoteliertv.net/reise-touristik/jeder-f%C3%BCnfte-<br />
urlauber-berichtet-von-reisem%C3%A4ngeln/<br />
Die Top 10-Reisemängel der<br />
Deutschen<br />
Laut Forsa wird im Urlaub vor allem<br />
Folgendes bemängelt:<br />
1. Schmutziges Badezimmer<br />
(31 Prozent insgesamt; 37 Prozent<br />
weiblich, 26 Prozent männlich)<br />
2. Nicht genug Auswahl beim Frühstück<br />
bzw. bei den Mahlzeiten im Hotel<br />
(29 Prozent)<br />
3. Schmuddelige Bettwäsche<br />
(24 Prozent; 28 Prozent weiblich,<br />
20 Prozent männlich)<br />
4. Unfreundliches Hotel-Personal<br />
(21 Prozent)<br />
5. Kein schöner Blick aus dem Fenster<br />
(20 Prozent)<br />
6. Bau- und Straßenlärm<br />
(19 Prozent; 22 Prozent männlich,<br />
15 Prozent weiblich)<br />
7. Lärmbelästigung durch andere<br />
Gäste<br />
(19 Prozent)<br />
8. Überfüllte Erholungsbereiche, z. B.<br />
am Pool oder Strand<br />
(14 Prozent; 17 Prozent männlich,<br />
12 Prozent weiblich)<br />
9. Verspätung bei gebuchter Anreise<br />
mit Bus, Bahn oder Flugzeug<br />
(13 Prozent)<br />
10.<br />
Ungeziefer im Zimmer<br />
(10 Prozent)<br />
Tipp 2: Abhilfe einfordern<br />
„Haben Sie die Mängel ordnungsgemäß angezeigt, kann Ihr<br />
Reiseveranstalter diese entweder beseitigen oder ein Er-<br />
2 satzangebot unterbreiten“, sagt Decker. „Das muss man aber<br />
nur annehmen, wenn es den ursprünglich gebuchten Leistungen<br />
entspricht oder diese sogar übertrifft.“ Urlauber<br />
müssen aber eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen. Das<br />
bedeutet: Je kürzer die Reise ist, desto kürzer darf auch die Frist sein. Lässt<br />
der Reiseveranstalter diese verstreichen, können Betroffene vor Ort selbst<br />
Abhilfe schaffen und zum Beispiel ein unzumutbar verschmutztes Hotelzimmer<br />
reinigen oder in ein anderes Hotel ziehen. Wenn diese Selbsthilfe gerechtfertigt<br />
war, kann man anschließend Schadenersatz für die erforderlichen Aufwendungen<br />
verlangen.<br />
Tipp 4: Reisepreisminderung bzw. Rückerstattung<br />
Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der gesetzten<br />
Frist, der Urlaub wird aber trotzdem fortgesetzt, kann<br />
4 der Reisende innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr<br />
eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises geltend<br />
machen. Hier sollte man den Sachverhalt schildern und alle<br />
gesammelten Beweise mitliefern. Einen Richtwert über eine mögliche Erstattungshöhe<br />
findet man in der sogenannten Frankfurter Tabelle. Aus Nachweisgründen<br />
empfiehlt sich ein Einschreiben. Eine Beanstandung zu einem späteren<br />
Zeitpunkt ist nicht möglich. Der Anspruch entfällt, wenn ein Ersatzangebot<br />
während des Urlaubs angenommen wurde.<br />
38 | <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong> Ausgewählte <strong>TV</strong>-Sendungen über die wunderbare Welt der Hotellerie und Gastronomie - präsentiert von <strong>HOTEL</strong>IER <strong>TV</strong>