5.4 Time-out Platzierungen, Herausfordernde Jugendliche
Ex-Straffällige / Ex-Süchtige
Die wohl herausfordernsten Betreuungsformen
Verschiedene Zeitmodelle: kurz-, mittel-, längerfristige Aufenthalte. Mehrheitlich jedoch Time-
out’s und „Zwischenlösung“ resp. „Zwischenschritt“
Eignet sich kaum während der Kleinkinder-Familienphase
Praxisbegleitende Weiterbildung und Inter/Supervision empfohlen
entlegene, einfache Höfe ohne viel Ablenkung sind auch willkommen
Time-out Platzierung
Sogenannte „Time-out’s“ sind zunehmend sehr
gesucht. Time-outs sind kürzere Aufenthalte
von ca. 3 Wochen bis wenigen Monaten, welchen
Menschen eine „Auszeit“ sei es von einem
Heim oder schwierigen Situation geben.
Time-out Platzierungen können auch Auszeit
für „Lern-, oder Schulmüde Jugendliche“ oder
eine gerichtlich angeordnete Vollzugsmassnahme
sein. Es kann auch die Platzierung
einer Teenie-Mutter mit ihrem Kind sein, welche
aufgrund ihrer Drogenvergangenheit „den
Rank“ vorübergehend (noch) nicht findet.
Ex-Süchtige
Die Betreuung Suchtkranker ist eine besondere
Herausforderung. Nähe und Distanz muss ausgehalten
werden, Grenzen gesetzt werden. Der
Mitmensch befindet sich auf dem Weg in die
Wiedereingliederung in die Gesellschaft und
muss vieles für uns Selbstverständliches erst
mal lernen. Fortschritte machen Freude, Rückschläge
brauchen Kraft.
Die Betreuungsfamilie soll insbesondere bei
der Betreuung Ex-Suchtkranker durch eine
Familienplatzierungsinstitution unterstützt und
fachlich begleitet werden. Zusätzlich übernimmt
allenfalls ein Arzt die ärztliche Betreuung.
Die Bauernfamilie gibt bei dieser Betreuungsform
Zuwendung, Raum und Zeit – den
Weg muss der Klient selber gehen. (Verschiedene
Kontaktstellen im Anhang)
Für diese Betreuungsformen empfiehlt sich
dringend die Zusammenarbeit mit einer FamilienplatzierungsInstitution,
welche fachlichen
Rückhalt bietet, Rückfragen auch ausserhalb
Bürozeiten beantwortet, die Betreuung begleitet
ist und die Institution Koordinationsaufgaben
mit Amtstellen, Ärzten, Schule u.ä übernimmt
Weiterbildung geboten wird.
Weiterbildungslehrgang „Betreuung Jugendlicher
in Pflegefamilien“ startet ca. alle 2
Jahre. 15 Tage praxisbegleitende Weiterbildung/Lehrgang.
Frühzeitige Anmeldung und
Zusammenarbeit mit Institution welche die
INTEGRAS Richtlinien anerkennt, ist Vorraussetzung.
Flyer www.sz.ch/lbw, Amt für Landwirtschaft
SZ, Brigitte Keller, Fon: 079 389 71 94
Frauen & Kinder in Not
Häusliche Gewalt kann es nötig machen, dass
insbesonders Müttern mit ihren Kindern nicht
mehr zugemutet werden kann, sich in der angestammten
Wohnung/Haus aufzuhalten. In
einer evtl. begleiteten Schutzmassnahme durch
Opferhilfe-Stellen wird für Opfer von häuslicher
Gewalt notfallmässig eine Bleibe gesucht, welche
einen geschützten Rahmen und vorübergehend
„Boden“ gibt, bis eine neue Wohnung
gefunden und der Alltag neu organisiert ist.
Manchmal werden Bleiben in der Nähe gesucht
(Kinder bleiben im vertrauten Umfeld/Schule)
es gibt aber auch Fälle wo die Platzierung zum
Schutz möglichst fernab und anonym sein
muss.
Manche Opfer möchten mehr – andere weniger
Familienanschluss.
Kontakt: Opferhilfe, Beratungsstelle Schwyz
und Uri, Goldau, Fon: Tel. 0848 821 282