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Wegleitung Soziale Betreuung auf dem Bauernhof - Kanton Schwyz

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5.4 Time-out Platzierungen, Herausfordernde Jugendliche<br />

Ex-Straffällige / Ex-Süchtige<br />

Die wohl herausfordernsten <strong>Betreuung</strong>sformen<br />

Verschiedene Zeitmodelle: kurz-, mittel-, längerfristige Aufenthalte. Mehrheitlich jedoch Time-<br />

out’s und „Zwischenlösung“ resp. „Zwischenschritt“<br />

Eignet sich kaum während der Kleinkinder-Familienphase<br />

Praxisbegleitende Weiterbildung und Inter/Supervision empfohlen<br />

entlegene, einfache Höfe ohne viel Ablenkung sind auch willkommen<br />

Time-out Platzierung<br />

Sogenannte „Time-out’s“ sind zunehmend sehr<br />

gesucht. Time-outs sind kürzere Aufenthalte<br />

von ca. 3 Wochen bis wenigen Monaten, welchen<br />

Menschen eine „Auszeit“ sei es von einem<br />

Heim oder schwierigen Situation geben.<br />

Time-out Platzierungen können auch Auszeit<br />

für „Lern-, oder Schulmüde Jugendliche“ oder<br />

eine gerichtlich angeordnete Vollzugsmassnahme<br />

sein. Es kann auch die Platzierung<br />

einer Teenie-Mutter mit ihrem Kind sein, welche<br />

<strong>auf</strong>grund ihrer Drogenvergangenheit „den<br />

Rank“ vorübergehend (noch) nicht findet.<br />

Ex-Süchtige<br />

Die <strong>Betreuung</strong> Suchtkranker ist eine besondere<br />

Herausforderung. Nähe und Distanz muss ausgehalten<br />

werden, Grenzen gesetzt werden. Der<br />

Mitmensch befindet sich <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Weg in die<br />

Wiedereingliederung in die Gesellschaft und<br />

muss vieles für uns Selbstverständliches erst<br />

mal lernen. Fortschritte machen Freude, Rückschläge<br />

brauchen Kraft.<br />

Die <strong>Betreuung</strong>sfamilie soll insbesondere bei<br />

der <strong>Betreuung</strong> Ex-Suchtkranker durch eine<br />

Familienplatzierungsinstitution unterstützt und<br />

fachlich begleitet werden. Zusätzlich übernimmt<br />

allenfalls ein Arzt die ärztliche <strong>Betreuung</strong>.<br />

Die Bauernfamilie gibt bei dieser <strong>Betreuung</strong>sform<br />

Zuwendung, Raum und Zeit – den<br />

Weg muss der Klient selber gehen. (Verschiedene<br />

Kontaktstellen im Anhang)<br />

Für diese <strong>Betreuung</strong>sformen empfiehlt sich<br />

dringend die Zusammenarbeit mit einer FamilienplatzierungsInstitution,<br />

welche fachlichen<br />

Rückhalt bietet, Rückfragen auch ausserhalb<br />

Bürozeiten beantwortet, die <strong>Betreuung</strong> begleitet<br />

ist und die Institution Koordinations<strong>auf</strong>gaben<br />

mit Amtstellen, Ärzten, Schule u.ä übernimmt<br />

Weiterbildung geboten wird.<br />

Weiterbildungslehrgang „<strong>Betreuung</strong> Jugendlicher<br />

in Pflegefamilien“ startet ca. alle 2<br />

Jahre. 15 Tage praxisbegleitende Weiterbildung/Lehrgang.<br />

Frühzeitige Anmeldung und<br />

Zusammenarbeit mit Institution welche die<br />

INTEGRAS Richtlinien anerkennt, ist Vorraussetzung.<br />

Flyer www.sz.ch/lbw, Amt für Landwirtschaft<br />

SZ, Brigitte Keller, Fon: 079 389 71 94<br />

Frauen & Kinder in Not<br />

Häusliche Gewalt kann es nötig machen, dass<br />

insbesonders Müttern mit ihren Kindern nicht<br />

mehr zugemutet werden kann, sich in der angestammten<br />

Wohnung/Haus <strong>auf</strong>zuhalten. In<br />

einer evtl. begleiteten Schutzmassnahme durch<br />

Opferhilfe-Stellen wird für Opfer von häuslicher<br />

Gewalt notfallmässig eine Bleibe gesucht, welche<br />

einen geschützten Rahmen und vorübergehend<br />

„Boden“ gibt, bis eine neue Wohnung<br />

gefunden und der Alltag neu organisiert ist.<br />

Manchmal werden Bleiben in der Nähe gesucht<br />

(Kinder bleiben im vertrauten Umfeld/Schule)<br />

es gibt aber auch Fälle wo die Platzierung zum<br />

Schutz möglichst fernab und anonym sein<br />

muss.<br />

Manche Opfer möchten mehr – andere weniger<br />

Familienanschluss.<br />

Kontakt: Opferhilfe, Beratungsstelle <strong>Schwyz</strong><br />

und Uri, Goldau, Fon: Tel. 0848 821 282

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