Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...
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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />
2.3.3 Mündliche Prüfung<br />
Die Gestaltung einer mündlichen Prüfung wird grundsätzlich in der Verordnung<br />
über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium<br />
und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden Fassung<br />
geregelt.<br />
2.3.3.1 Ziele, Aufgabenstellungen, Vorbereitungs- und<br />
Prüfungszeit<br />
In der mündlichen Prüfung sollen die Prüflinge Kenntnisse und Fähigkeiten über<br />
Inhalte des Faches Volkswirtschaft sowie fächerübergreifende Kompetenzen<br />
zeigen können.<br />
Dies kann innerhalb von Einzel- bzw. Gruppenprüfungen über verschiedene<br />
prüfungsmethodische Verfahren geschehen, wie zum Beispiel:<br />
Freier Vortrag<br />
Rollenspiel<br />
Zwiegespräch, Diskussion<br />
Pro - Kontra - Darstellung<br />
Die Prüflinge sollen<br />
Sachverhalte und Problemlagen fachlich angemessen darstellen und in übergeordnete<br />
Zusammenhänge einordnen<br />
Lösungen mit Hilfe von geeigneten Präsentationstechniken vortragen<br />
ein themengebundenes Fachgespräch führen.<br />
Als Ausgangspunkt für die mündliche Prüfung dient eine gegliederte Aufgabe<br />
zu einem bestimmten Themenschwerpunkt. Sie nimmt Bezug auf aktuelle<br />
volkswirtschaftliche Problemstellungen und Sachverhalte. Sie wird zu Beginn<br />
der Vorbereitungszeit dem Prüfling schriftlich vorgelegt.<br />
Die Aufgabe soll unter Vorgabe von geeignetem Arbeitsmaterial so gestellt werden,<br />
dass bei der Lösung alle drei Anforderungsbereiche erfasst werden können<br />
und verschiedenartige Qualifikationen (siehe Kapitel 2.3.1) angesprochen<br />
werden. Die Inhalte der mündlichen Prüfung dürfen sich nicht ausschließlich<br />
auf Lerngebiete eines Kurshalbjahres beschränken.<br />
Aufgabenstellungen, die im Rahmen des vorausgegangenen Unterrichts sowie<br />
in der schriftlichen Abiturprüfung behandelt worden sind, dürfen nicht Gegenstand<br />
der mündlichen Prüfung sein.<br />
Die Prüfungsaufgabe muss so angelegt werden, dass grundsätzlich jede Note<br />
erreichbar ist; entsprechende Fragen können bereits in der schriftlich vorgelegten<br />
Aufgabe enthalten sein, sie können sich aber auch im Verlauf des Prüfungsgespräches<br />
ergeben.<br />
Den Prüflingen muss anhand von Angaben zu Aufgabengewichtungen eine Orientierung<br />
für die Bearbeitung der mündlichen Prüfungsaufgabe geboten werden.<br />
Es wird erwartet, dass der Prüfling bzw. die Prüflinge in der selbstständig gestalteten<br />
Prüfungsphase zur Visualisierung geeignete Hilfsmittel einsetzen. Für<br />
das anschließende Prüfungsgespräch ist es sinnvoll, an die vorhandene Aufgabe<br />
anzuknüpfen; dabei ist insbesondere die Fähigkeit nachzuweisen, das vorhandene<br />
Wissen darzustellen und die eigene Meinung sachgerecht und sprachlich<br />
angemessen zu vertreten.