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Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

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C:\WINDOWS\Desktop\epafgw.doc<br />

EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />

2.3.3 Mündliche Prüfung<br />

Die Gestaltung einer mündlichen Prüfung wird grundsätzlich in der Verordnung<br />

über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium<br />

und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden Fassung<br />

geregelt.<br />

2.3.3.1 Ziele, Aufgabenstellungen, Vorbereitungs- und<br />

Prüfungszeit<br />

In der mündlichen Prüfung sollen die Prüflinge Kenntnisse und Fähigkeiten über<br />

Inhalte des Faches Volkswirtschaft sowie fächerübergreifende Kompetenzen<br />

zeigen können.<br />

Dies kann innerhalb von Einzel- bzw. Gruppenprüfungen über verschiedene<br />

prüfungsmethodische Verfahren geschehen, wie zum Beispiel:<br />

Freier Vortrag<br />

Rollenspiel<br />

Zwiegespräch, Diskussion<br />

Pro - Kontra - Darstellung<br />

Die Prüflinge sollen<br />

Sachverhalte und Problemlagen fachlich angemessen darstellen und in übergeordnete<br />

Zusammenhänge einordnen<br />

Lösungen mit Hilfe von geeigneten Präsentationstechniken vortragen<br />

ein themengebundenes Fachgespräch führen.<br />

Als Ausgangspunkt für die mündliche Prüfung dient eine gegliederte Aufgabe<br />

zu einem bestimmten Themenschwerpunkt. Sie nimmt Bezug auf aktuelle<br />

volkswirtschaftliche Problemstellungen und Sachverhalte. Sie wird zu Beginn<br />

der Vorbereitungszeit dem Prüfling schriftlich vorgelegt.<br />

Die Aufgabe soll unter Vorgabe von geeignetem Arbeitsmaterial so gestellt werden,<br />

dass bei der Lösung alle drei Anforderungsbereiche erfasst werden können<br />

und verschiedenartige Qualifikationen (siehe Kapitel 2.3.1) angesprochen<br />

werden. Die Inhalte der mündlichen Prüfung dürfen sich nicht ausschließlich<br />

auf Lerngebiete eines Kurshalbjahres beschränken.<br />

Aufgabenstellungen, die im Rahmen des vorausgegangenen Unterrichts sowie<br />

in der schriftlichen Abiturprüfung behandelt worden sind, dürfen nicht Gegenstand<br />

der mündlichen Prüfung sein.<br />

Die Prüfungsaufgabe muss so angelegt werden, dass grundsätzlich jede Note<br />

erreichbar ist; entsprechende Fragen können bereits in der schriftlich vorgelegten<br />

Aufgabe enthalten sein, sie können sich aber auch im Verlauf des Prüfungsgespräches<br />

ergeben.<br />

Den Prüflingen muss anhand von Angaben zu Aufgabengewichtungen eine Orientierung<br />

für die Bearbeitung der mündlichen Prüfungsaufgabe geboten werden.<br />

Es wird erwartet, dass der Prüfling bzw. die Prüflinge in der selbstständig gestalteten<br />

Prüfungsphase zur Visualisierung geeignete Hilfsmittel einsetzen. Für<br />

das anschließende Prüfungsgespräch ist es sinnvoll, an die vorhandene Aufgabe<br />

anzuknüpfen; dabei ist insbesondere die Fähigkeit nachzuweisen, das vorhandene<br />

Wissen darzustellen und die eigene Meinung sachgerecht und sprachlich<br />

angemessen zu vertreten.

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