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Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Ergotherapeutin ... - GGSD

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<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 2<br />

Gute Wege gehen ...<br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/<strong>zum</strong><br />

<strong>Staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> <strong>Ergotherapeutin</strong><br />

<strong>Staatlich</strong> <strong>anerkannten</strong> Ergotherapeuten<br />

<strong>Ausbildung</strong> in Vollzeit<br />

Stand: 21.02.2013<br />

Zertifiziert durch/nach:<br />

<strong>Staatlich</strong> anerkannte Berufsfachschule für Ergotherapie Nürnberg<br />

am Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales<br />

Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg<br />

Tel.: 09 11 / 94 08 95 - 30<br />

Fax: 09 11 / 94 08 95 - 24<br />

E-Mail: ergo.nuernberg@ggsd.de<br />

Internet: www.ergotherapieschule-nuernberg.de<br />

Info-Hotline: 0800 / 10 20 58 0<br />

Info-E-Mail: info@ggds.de<br />

Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband<br />

Zertifikat 2000<br />

(Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.)<br />

Bildungsqualitätsmanagement


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 2<br />

<strong>Ausbildung</strong>sinformation<br />

<strong>Ergotherapeutin</strong><br />

Ergotherapeut<br />

Berufsbild<br />

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit<br />

eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie<br />

bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in<br />

ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung<br />

und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und<br />

eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.<br />

Ergotherapie gehört wie Logopädie und Physiotherapie zu den ärztlich verordneten Heilmitteln.<br />

Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung,<br />

Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen<br />

und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie bedienen sich komplexer aktivierender<br />

und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial,<br />

funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen<br />

Übungen. Sie umfassen auch Beratungen <strong>zur</strong> Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und<br />

Umfeldanpassung.<br />

Ergotherapeutische Arbeitsfelder<br />

Die beruflichen Arbeitsfelder für <strong>Ergotherapeutin</strong>nen und Ergotherapeuten sind vielfältig, sie<br />

nehmen mit der wachsenden Bedeutung rehabilitativer und präventiver Arbeit ständig zu.<br />

Die Arbeitsfelder im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich sind im Wesentlichen:<br />

Orthopädische und neurologische Kliniken, Unfallkliniken, Reha-Zentren, psychiatrische Kliniken<br />

und Einrichtungen, sozialpsychiatrische Zentren, Kinderkliniken, heilpädagogische Einrichtungen,<br />

Sonderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen, geriatrische Einrichtungen, Suchtfachkliniken,<br />

Sanatorien und Kurkliniken sowie freie Praxen.<br />

Stand: 21.02.2013


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 3<br />

<strong>Ausbildung</strong>sziele<br />

Die Berufsfachschule ist gemäß Art. 13 Bay EUG eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung<br />

vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und<br />

die Allgemeinbildung fördert.<br />

Die Aufgabe der Berufsfachschule konkretisiert sich in den Zielen,<br />

• eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten methodischer<br />

und sozialer Art verbindet,<br />

• berufliche Flexibilität <strong>zur</strong> Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und<br />

Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln,<br />

• die Bereitschaft <strong>zur</strong> beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken,<br />

• die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen<br />

Leben verantwortungsbewusst zu handeln.<br />

Das wichtigste Ziel unserer Berufsfachschule für Ergotherapie ist es daher, die Schülerinnen<br />

und Schüler beim Entwickeln der grundlegenden Berufskompetenzen zu unterstützen:<br />

• Sachkompetenz<br />

• Wahrnehmungskompetenz<br />

• Sozialkompetenz und<br />

• Handlungskompetenz<br />

Um eine qualifizierte <strong>Ausbildung</strong> nach neuesten Standards der Ergotherapie zu sichern, ist uns<br />

eine Zusammenarbeit mit anderen engagierten Schulen für Ergotherapie und dem Berufsverband<br />

für Ergotherapeuten wichtig. Wir sind aktives Mitglied im Verband deutscher Ergotherapieschulen<br />

(VDES) sowie dem European Network of Occupational Therapy in Higher Education<br />

(ENOTHE).<br />

Seit 2000 sind wir staatlich anerkannt und zertifiziert von WFOT (World Federation of Occupational<br />

Therapists) ebenso zertifiziert durch den DVE, Deutscher Verband der Ergotherapeuten<br />

e.V, Zertifikat 2000.<br />

Dualer Bachelor-Studiengang Health Care Studies<br />

Sie haben bei uns als Kooperationsschule der Hamburger-Fern–Hochschule die Möglichkeit, im<br />

2. <strong>Ausbildung</strong>sjahr ein ausbildungsbegleitendes Studium zu beginnen. Der duale Bachelor-<br />

Studiengang Health Care Studies der HFH richtet sich an Auszubildende der Ergotherapie, Logopädie<br />

und Physiotherapie. Der Studiengang dauert acht Semester und ist ausbildungs- und<br />

berufsbegleitend gestaltet. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studiengang ist das Abitur<br />

oder Fachabitur.<br />

Ihre Vorteile<br />

Stand: 21.02.2013<br />

• Doppelter Abschluss (Berufsexamen und Bachelor-Abschluss)<br />

• EU-weite Anerkennung<br />

• Kompetenzerweiterung<br />

• Bessere Karriereaussichten<br />

Die Präsenzveranstaltungen und Prüfungen finden im HFH Studienzentrum in Nürnberg statt.


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 4<br />

Zusätzliche Schwerpunkte unserer <strong>Ausbildung</strong><br />

Zusätzlich zu den <strong>Ausbildung</strong>sstandards hat sich unsere Schule vorgenommen, eigene inhaltliche<br />

Schwerpunkte aufgrund zu beobachtender Entwicklungen zu setzen:<br />

• Wahrnehmung und Beobachtung<br />

• Klientenzentrierung<br />

• Kompetenzentwicklung<br />

• Interpretation und Dokumentation<br />

Zu diesen Themen bieten wir kostenlosen Wahlunterricht am späten Nachmittag an.<br />

<strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsstruktur<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> dauert drei Jahre und wird entsprechend nach der <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsordnung<br />

vom 02.08.1999 durchgeführt.<br />

Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt <strong>zur</strong> Führung des gesetzlich geschützten Titels<br />

„<strong>Ergotherapeutin</strong>“<br />

„Ergotherapeut“<br />

Im ersten Jahr findet der theoretische und fachpraktische Unterricht in der Schule statt.<br />

Im zweiten und dritten <strong>Ausbildung</strong>sjahr wechselt der schulische Unterricht mit der praktischen<br />

<strong>Ausbildung</strong> in Einrichtungen der Ergotherapie in sinnvoller Weise ab. Die praktische <strong>Ausbildung</strong><br />

ist fachlich angeleitet und wird durch Lehrer der Schule begleitet und regelmäßig supervidiert.<br />

<strong>Ausbildung</strong>sbeginn<br />

01. September eines jeden Jahres<br />

<strong>Ausbildung</strong>sumfang<br />

<strong>Ausbildung</strong>sdauer 3 Jahre<br />

Schulische <strong>Ausbildung</strong> 2.700 Stunden<br />

Praktische <strong>Ausbildung</strong> in<br />

Bereichen der Ergotherapie/<br />

Arbeitstherapie 1.700 Stunden<br />

--------------------<br />

4.400 Stunden<br />

Stoffverteilungsplan<br />

vgl. Anlage<br />

Stand: 21.02.2013


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 5<br />

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH<br />

Gesellschafter der Gemeinnützigen Gesellschaft ist die DAA-Stiftung Bildung und Beruf. Die<br />

Gemeinnützige Gesellschaft ist in Bayern ein großer und erfahrener Bildungsträger und versteht<br />

sich als Bildungseinrichtung für Erwachsene. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste<br />

ist zertifiziert nach dem Qualitätsstandard des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung<br />

e.V., BQM.<br />

Die Gemeinnützige Gesellschaft ist Gesellschafterin der HFH (Hamburger-Fern-Hochschule)<br />

und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Wir betreiben staatlich anerkannte Berufsfachschulen<br />

für Altenpflege und Altenpflegehilfe, Berufsfachschulen für Ergotherapie, Berufsfachschulen<br />

für Sozialpflege, Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe,<br />

Fachakademien für Sozialpädagogik, eine Fachakademie für Heilpädagogik sowie Fort- und<br />

Weiterbildungen für Fachkräfte aus sozialen und pflegerischen Berufen.<br />

Methodische und didaktische Hinweise<br />

Festangestellte Lehrkräfte sowie Dozenten und erfahrene Ergotherapeuten aus der Praxis sichern<br />

und entwickeln die <strong>Ausbildung</strong>squalität.<br />

Gruppenunterricht, Einzelanleitung, praktische Übungen, <strong>Ausbildung</strong>sreflexion und Supervision<br />

sollen den <strong>Ausbildung</strong>serfolg sicherstellen und eine qualifizierte, anerkannte Grundlage für eine<br />

berufliche Zukunft bilden.<br />

Bewerbung <strong>zur</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />

Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich an<br />

Stand: 21.02.2013<br />

Berufsfachschule für Ergotherapie Nürnberg<br />

Zollhausstraße 95<br />

90469 Nürnberg<br />

Bewerbungsfrist<br />

Ab 01. September jeden Jahres für den jeweils nächsten <strong>Ausbildung</strong>sbeginn.<br />

Zugangsvoraussetzungen<br />

• Gesundheitliche und persönliche Eignung<br />

• mittlerer Bildungsabschluss oder<br />

• Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung<br />

• möglichst praktische Vorerfahrung (z.B. einschlägige Berufstätigkeit, Vorpraktikum, freiwilliges<br />

soziales Jahr, Zivildienst)<br />

Beachten Sie bitte, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden.


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 6<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

• Anmeldeformular<br />

• Bewerbungsschreiben<br />

• Lebenslauf<br />

• Passbild (2 x)<br />

• Geburtsurkunde und ggfs. Heiratsurkunde<br />

• Nachweise über schulische und berufliche <strong>Ausbildung</strong><br />

• eventuelle Praktikumsnachweise<br />

• amtliches Führungszeugnis<br />

• ärztliches Eignungszeugnis<br />

Das ärztliche Eignungszeugnis und das amtliche Führungszeugnis dürfen bei <strong>Ausbildung</strong>sbeginn<br />

nicht älter als drei Monate sein.<br />

Förderung<br />

1) Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann die Arbeitsverwaltung in ihrem gesetzlichen<br />

Rahmen die <strong>Ausbildung</strong> fördern. Hierzu lassen Sie sich bitte von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur<br />

mindestens 1 Monat vor Lehrgangsbeginn beraten.<br />

2) Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann Beihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) beantragt werden.<br />

Quellen und gesetzliche Grundlagen<br />

jeweils in der gültigen Fassung:<br />

• Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)<br />

• <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsordnung für <strong>Ergotherapeutin</strong>nen u. Ergotherapeuten<br />

(ErgThAPrV)<br />

• Schulordnung für die Berufsfachschule für Ergotherapie<br />

• Arbeitsförderungsgesetz SGB III<br />

• Lehrplan des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung, München, des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst<br />

• Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE)<br />

Stand: 21.02.2013<br />

Helga Stenzel<br />

Schulleiterin


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 7<br />

Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde<br />

• Berufskunde und Ethik, Geschichte des<br />

Berufs<br />

• Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland und internationale<br />

Zusammenarbeit im Gesundheitswesen<br />

einschließlich der Gesundheitsprogramme<br />

internationaler Organisationen wie<br />

insbesondere Weltgesundheitsorganisation<br />

und Europarat<br />

• Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische<br />

Fragen<br />

• Ergotherapeutengesetz; gesetzliche Regelungen<br />

für die sonstigen Berufe des<br />

Gesundheitswesens und ihre Abgrenzung<br />

zueinander<br />

• Einführung in das Arbeits- und Arbeitsschutzrecht<br />

• Einführung in das Sozial- und Rehabilitationsrecht<br />

Fachsprache, Einführung in das<br />

wissenschaftliche Arbeiten<br />

• Einführung in die fachbezogene Terminologie<br />

• Berichten und Beschreiben<br />

• Beurteilen und Charakterisieren<br />

• Referieren und Argumentieren<br />

• Einführung in die Statistik und fachbezogene<br />

Anwendung<br />

• Fachenglisch<br />

• Benutzung und Auswertung von deutscher<br />

und fremdsprachiger Fachliteratur<br />

• Erarbeiten einer schriftlichen Abhandlung<br />

auf der Grundlage einer Problemuntersuchung<br />

Stand: 21.02.2013<br />

S t o f f p l a n ü b e r s i c h t<br />

( i n A u s z ü g e n )<br />

Medizinische Grundlagen<br />

Grundlagen der Gesundheitslehre<br />

und Hygiene<br />

• Gesundheit und ihre Einflussfaktoren<br />

• Gesundheit und Lebensalter<br />

• Maßnahmen <strong>zur</strong> Gesundheitsförderung<br />

• Allgemeine Hygiene, Individualhygiene<br />

und Umweltschutz u. a.<br />

Biologie, beschreibende und funktionelle<br />

Anatomie, Physiologie<br />

Allgemeine Krankheitslehre<br />

• Gesundheit, Krankheit, Krankheitsursachen,<br />

Krankheitszeichen, Krankheitsverlauf<br />

u. a.<br />

Spezielle Krankheitslehre einschließlich<br />

diagnostischer, therapeutischer,<br />

präventiver und rehabilitativer<br />

Maßnahmen sowie psychosozialer<br />

Aspekte<br />

• Orthopädie<br />

• Rheumatologie<br />

• Innere Medizin und Geriatrie<br />

• Chirurgie / Traumatologie<br />

• Onkologie<br />

• Neurologie einschließlich der neuropsychologischen<br />

Störungen<br />

• Psychosomatik<br />

• Psychiatrie / Gerontopsychiatrie<br />

• Kinder- und Jugendpsychiatrie einschließlich<br />

der Grundlagen der Normalentwicklung<br />

• Pädiatrie und Neuropädiatrie einschließlich<br />

der intrauterinen und der statomotorischen<br />

Entwicklungen<br />

Arzneimittellehre


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 8<br />

Grundlagen der Arbeitsmedizin<br />

• Arbeitsphysiologie<br />

• Ergonomie<br />

• Arbeitsplatzbedingungen<br />

• Arbeitsplatzanalyse<br />

• Gewerbehygiene<br />

• Berufsbelastungen und Berufserkrankungen<br />

Erste Hilfe<br />

Sozialwissenschaftliche Grundlagen<br />

• Psychologie und Pädagogik<br />

• Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik<br />

• Pädagogische Aspekte der therapeutischen<br />

Arbeit<br />

• Grundbegriffe und Grundfragen der Psychologie<br />

• Allgemeine Entwicklungspsychologie<br />

• Motivationen und Emotionen<br />

• Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie<br />

• Interaktion in Gruppen<br />

• Grundbegriffe der Psychotherapie<br />

• Pädagogische Konsequenzen und Bedeutung<br />

für die Ergotherapie<br />

• Arbeits- und Betriebspsychologie; Organisationspsychologie;<br />

berufliche Sozialisation<br />

aus soziologischer und psychologischer<br />

Sicht<br />

Behindertenpädagogik<br />

Medizinsoziologie und Gerontologie<br />

• Medizinsoziologie<br />

• Naturwissenschaftliches und sozialwissenschaftliches<br />

Krankheitsverständnis<br />

• Institutionssoziologie und Rollensoziologie<br />

Stand: 21.02.2013<br />

• Gesellschaftliche Bewertung von chronischer<br />

Krankheit und Behinderung<br />

• Verarbeitung und Bewältigung von<br />

Krankheit und Behinderung<br />

• Gerontologie<br />

• Veränderung der Rollen-, Selbst- und<br />

Fremdbilder im Alter<br />

Ergotherapeutische Mittel<br />

Handwerkliche und gestalterische<br />

Techniken mit verschiedenen Materialien<br />

• Material- und Werkzeugkunde<br />

• Arbeitstechniken<br />

• Konstruktiv strukturierende Elemente<br />

• Gestalterisch strukturierende Elemente<br />

• Arbeitsprozesse<br />

• Einfache und komplexe Aufgabenstellungen<br />

• Einzelarbeit und Gruppenarbeit<br />

• Arbeiten nach Anleitung und freies Planen<br />

• Selbständige Erarbeitung einer Technik<br />

• Manuelle und maschinelle Arbeit<br />

• Arbeitsorganisation einschließlich Planung,<br />

Vorbereitung, Arbeitsplatzgestaltung,<br />

Ergonomie<br />

• Therapeutische Anwendung der Techniken<br />

und Patientenanleitung, Kriterien für<br />

die Therapierelevanz einer handwerklichen<br />

Technik<br />

Spiele, Hilfsmittel, Schienen und<br />

technische Medien<br />

• Spiele im therapeutischen Einsatz<br />

• Selbsterarbeitete und adaptierte Spiele<br />

• Rollstühle, Hilfsmittel und Schienen<br />

• Grundkenntnisse über Hilfsmittel und<br />

Rollstühle<br />

• Selbsterfahrung mit Hilfsmitteln und Rollstühlen<br />

• Herstellung und Adaption von Hilfsmitteln


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 9<br />

• Schienenkunde<br />

• Schienenherstellung, Veränderung standardisierter<br />

Schienen<br />

• Technische Medien und ihr Einsatz<br />

• Audiovisuelle Medien und ihre therapeutische<br />

Bedeutung<br />

• Grundlagen der Computertechnik<br />

• EDV und ergotherapeutische Dokumentation<br />

• Ergotherapeutisch relevante Software<br />

und ihre Anwendung<br />

• Adaption von elektronischen Hilfen für<br />

die Arbeit am Computer und ihre therapeutische<br />

Anwendung<br />

Ergotherapeutische Verfahren<br />

Grundlagen der Ergotherapie<br />

• Bedeutung medizinischer und sozialwissenschaftlicher<br />

Grundlagen für die Ergotherapie<br />

• Konzeptionelle Modelle der Ergotherapie<br />

• Selbstwahrnehmung<br />

• Lernen über Handeln, handlungstheoretische<br />

Ansätze<br />

• Vermittlung und Anleitung<br />

• Grundlagen therapeutischer Arbeit mit<br />

Gruppen<br />

• Einführung in die klientenzentrierte Gesprächsführung<br />

• Therapeutisches Handeln<br />

• Therapeutische Rolle und Persönlichkeit<br />

• Unterstützung, Beratung und Einbeziehung<br />

von Angehörigen in die Therapie<br />

• Grundlagen der Qualitätssicherung;<br />

Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität<br />

• Schlüsselqualifikationen für die Teamarbeit<br />

Motorisch funktionelle Behandlungsverfahren<br />

• Theoretische Grundlagen<br />

• Funktionelle Bewegungslehre<br />

• Körperliche Beeinträchtigung und deren<br />

psychische Ursachen und Folgen<br />

• Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation<br />

• Standardisierte Testverfahren, beobachtende<br />

Verfahren<br />

• Methoden und Durchführungsmodalitäten<br />

Stand: 21.02.2013<br />

Neurophysiologische Behandlungsverfahren<br />

• Theoretische Grundlagen der sensomotorischen<br />

Entwicklung und sensorische<br />

Integration<br />

• Verständnis der Wahrnehmungsprozesse<br />

• Neurophysiologische Behandlungskonzepte<br />

im Überblick<br />

• Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation<br />

• Standardisierte Testverfahren und klinische<br />

Beobachtung<br />

• Methoden und Durchführungsmodalitäten<br />

• Grundlagen verschiedener Behandlungskonzepte,<br />

wie nach Bobath, Affolter, Ayres,<br />

Perfetti<br />

Neuropsychologische Behandlungsverfahren<br />

• Theoretische Grundlagen<br />

• Neuropsychologische Funktionen und<br />

Störbilder<br />

• Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation<br />

• Standardisierte Testverfahren, beobachtende<br />

Verfahren, computergesteuerte<br />

Messverfahren<br />

• Ergotherapeutische Funktionsanalysen<br />

und Testverfahren<br />

Psychosoziale Behandlungsverfahren<br />

• Theoretische Grundlagen<br />

• Individualgenetisch deutende Verfahren<br />

• Kommunikativ spiegelnde Verfahren<br />

• Lerntheoretisch trainierende Verfahren<br />

• Theorie <strong>zur</strong> Gruppendynamik<br />

• Multidimensionale Krankheits- und Theoriekonzepte<br />

von Psychosen<br />

• Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation<br />

• Methoden und Durchführungsmodalitäten


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 10<br />

Arbeitstherapeutische Verfahren<br />

• Theoretische Grundlagen<br />

• Relevante Ansätze, insbesondere aus<br />

der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie,<br />

Arbeitssoziologie, Verhaltenstherapie<br />

und Handlungstheorie<br />

• Ergonomie; Arbeitsplatzgestaltung<br />

• Analyse realer Arbeitsbedingungen für<br />

den Einsatz von Behinderten<br />

• Arbeitstherapie als Element der medizinischen,<br />

psychosozialen und beruflichen<br />

Rehabilitation<br />

• Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation<br />

• Anforderungs- und Leistungsprofile<br />

• Test- und Analyseverfahren<br />

• Differenzierte Arbeitstherapieangebote in<br />

den verschiedenen medizinischen Bereichen,<br />

praktische Umsetzung und Gestaltung<br />

Adaptierende Verfahren in der Ergotherapie<br />

• Theoretische Grundlagen<br />

• Bedeutung von Selbständigkeit und Lebensqualität<br />

• Analyse und Anforderungen im Alltag<br />

• Kriterien zu Funktionstraining und Kompensationstechniken<br />

• Hilfsmittel- und Rollstuhlversorgung unter<br />

Berücksichtigung der gesetzlichen<br />

Grundlagen, der Kostenregulierung und<br />

des Verordnungsweges<br />

Stand: 21.02.2013<br />

Prävention und Rehabilitation<br />

• Theoretische Grundlagen der Prävention<br />

und praktische Anwendung<br />

• Einsatz ergotherapeutischer Verfahren<br />

und Prävention; praktische Anwendung<br />

• Theoretische Grundlagen der Rehabilitation<br />

Praktische <strong>Ausbildung</strong> für Ergotherapeuten<br />

Praktische <strong>Ausbildung</strong> im<br />

1. psychosozialen (psychiatrischen / psychosomatischen)<br />

Bereich<br />

2. motorisch-funktionellen, neurophysiologischen<br />

oder neuropsychologischen Bereich<br />

3. arbeitstherapeutischen Bereich<br />

4. <strong>zur</strong> Verteilung auf die Bereiche 1-3<br />

Dabei soll sich jeweils ein praktischer Einsatz<br />

auf die ergotherapeutische Arbeit mit<br />

Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen<br />

und mit älteren Menschen erstrecken


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 11<br />

Kosten der <strong>Ausbildung</strong><br />

♦ <strong>Ausbildung</strong>sgebühren ca. mtl. € 395,- (35 x)<br />

♦ Für Materialkosten, Bücher und Skripten fallen keine weiteren Gebühren an.<br />

♦ Prüfungsgebühren ca. € 218,- (fällig im 34. Monat)<br />

(Der Schulgeldersatz wurde bereits berücksichtigt.)<br />

Die Gesamtkosten sind in 35 monatlichen Teilbeträgen fällig.<br />

Abweichungen davon können mit einem individuellen Zahlungsplan vereinbart werden.<br />

Die Kosten können <strong>zum</strong> nächsten <strong>Ausbildung</strong>sbeginn geringfügig steigen.<br />

Rechtsträger:<br />

Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH<br />

Roritzerstraße 7<br />

90419 Nürnberg<br />

Tel. 09 11 / 3 77 34 - 0<br />

Fax 09 11 / 3 77 34 - 34<br />

E-Mail: hauptverwaltung@ggsd.de<br />

Internet: www.ggsd.de<br />

Stand: 21.02.2013


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 12<br />

Teilnehmerexemplar<br />

Teilnahmebedingungen<br />

1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt<br />

wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter<br />

Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis <strong>zum</strong> Maßnahmebeginn auszuübendes<br />

Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - <strong>zur</strong><br />

pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung<br />

fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte <strong>Ausbildung</strong>sgebühr sofort<br />

fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />

3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />

Die Anmeldung <strong>zur</strong> Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />

Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen<br />

fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach<br />

den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn.<br />

Das Vertragsverhältnis endet<br />

a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen <strong>zum</strong> Monatsende;<br />

b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen <strong>zum</strong> Schuljahresende;<br />

c) für Schüler/innen, die nach dem SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen<br />

<strong>zum</strong> Ende der ersten drei und jeweils <strong>zum</strong> Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen;<br />

d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen;<br />

e) durch Auflösung des <strong>Ausbildung</strong>svertrages mit dem Träger der praktischen <strong>Ausbildung</strong>, sofern nicht gleichzeitig<br />

ein neuer <strong>Ausbildung</strong>svertrag geschlossen wird.<br />

f) Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können <strong>zum</strong> Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte<br />

Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Das Recht <strong>zur</strong> außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />

Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />

Änderungen in den <strong>Ausbildung</strong>sinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen<br />

nicht <strong>zur</strong> Kündigung.<br />

4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern,<br />

bei staatlich geregelten <strong>Ausbildung</strong>sgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen.<br />

Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.<br />

Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />

Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder<br />

zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen<br />

rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach<br />

SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />

Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />

6. Der Teilnehmer hat von der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich<br />

zu behandeln.<br />

7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren<br />

Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für<br />

soziale Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,<br />

wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht<br />

werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen<br />

wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig<br />

für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />

8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />

Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.<br />

Stand: 14.01.11<br />

Stand: 21.02.2013


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>ück an: <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 13<br />

Berufsfachschule für Ergotherapie Nürnberg<br />

- staatlich anerkannt -<br />

Zollhausstraße 95<br />

90469 Nürnberg<br />

Aufnahmeantrag<br />

für die <strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/<strong>zum</strong> E r g o t h e r a p e u t i n / E r g o t h e r a p e u t<br />

<strong>Ausbildung</strong>sort: Nürnberg<br />

<strong>Ausbildung</strong>sbeginn: September 20 …..……..<br />

Name: ...........................................................................................................................<br />

Vorname: ...........................................................................................................................<br />

geb. am: ................................... in .................................................................................<br />

Anschrift:<br />

Straße: ...........................................................................................................................<br />

PLZ / Ort: ...........................................................................................................................<br />

Telefon: ...........................................................................................................................<br />

Die im Informationsblatt genannten <strong>Ausbildung</strong>sinhalte, <strong>Ausbildung</strong>sbedingungen, gesetzlichen<br />

Grundlagen und Kosten werden hiermit anerkannt. Die schriftliche Bestätigung der Teilnahmebedingungen<br />

liegt bei (s. Rückseite).<br />

...................................................................... .......................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers<br />

....................................................................... .......................................................................<br />

Ort, Datum Bei Minderjährigen Unterschrift eines<br />

Erziehungsberechtigen<br />

Stand: 21.02.2013


<strong>Ausbildung</strong> <strong>zur</strong>/m <strong>Ergotherapeutin</strong> / Ergotherapeuten, Nürnberg<br />

Seite 14<br />

Zusatzexemplar für Schule<br />

Teilnahmebedingungen<br />

1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt<br />

wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter<br />

Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis <strong>zum</strong> Maßnahmebeginn auszuübendes<br />

Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - <strong>zur</strong><br />

pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung<br />

fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte <strong>Ausbildung</strong>sgebühr sofort<br />

fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.<br />

3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:<br />

Die Anmeldung <strong>zur</strong> Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.<br />

Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen<br />

fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach<br />

den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn.<br />

Das Vertragsverhältnis endet<br />

a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen <strong>zum</strong> Monatsende;<br />

b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen <strong>zum</strong> Schuljahresende;<br />

c) für Schüler/innen, die nach dem SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen<br />

<strong>zum</strong> Ende der ersten drei und jeweils <strong>zum</strong> Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen;<br />

d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen;<br />

e) durch Auflösung des <strong>Ausbildung</strong>svertrages mit dem Träger der praktischen <strong>Ausbildung</strong>, sofern nicht gleichzeitig<br />

ein neuer <strong>Ausbildung</strong>svertrag geschlossen wird.<br />

f) Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können <strong>zum</strong> Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte<br />

Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Das Recht <strong>zur</strong> außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen<br />

Rechtsprechung bleibt unberührt.<br />

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.<br />

Änderungen in den <strong>Ausbildung</strong>sinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen<br />

nicht <strong>zur</strong> Kündigung.<br />

4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern,<br />

bei staatlich geregelten <strong>Ausbildung</strong>sgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen.<br />

Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.<br />

Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner<br />

Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.<br />

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder<br />

zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen<br />

rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach<br />

SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.<br />

Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.<br />

6. Der Teilnehmer hat von der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich<br />

zu behandeln.<br />

7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren<br />

Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für<br />

soziale Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />

Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,<br />

wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht<br />

werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen<br />

wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig<br />

für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.<br />

8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />

Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.<br />

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

10. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.<br />

............................................................................... ..................................................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers<br />

............................................................................... ..................................................................................................<br />

Ort, Datum Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />

Stand: 14.01.11<br />

Stand: 21.02.2013

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