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download - Landesbetrieb Forst Brandenburg

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Die Einordnung der Kiefernbestände des nordostdeutschen Tieflandes in die 3 Ertragsniveaustufen<br />

erfolgt nach den Kriterien der Tabelle 3.5. Für immissionsgeschädigte Bestände und gedüngte Flä-<br />

chen gilt diese Differenzierung nur als Basis, worauf Ab- und Zuschläge für Zuwachsminderung<br />

bzw. -erhöhung bezogen werden können.<br />

1.2 Bonitierung<br />

Die Bonitierung erfolgt über Alter und Mittelhöhe nach einer absoluten Höhenbonitätsskala, die<br />

nach der im Alter 100 erreichten Grundflächenmittelhöhe abgestuft ist (siehe Bonitierungsdia-<br />

gramm, Abb. 4.1). Der benutzte Höhenrahmen, der für alle 3 Ertragsniveaustufen gleich ist, ent-<br />

spricht dabei weitgehend den Alters/Höhenbeziehungen der Ertragstafeln für mäßige Durchforstung<br />

SCHWAPPACH 1908 bzw. WIEDEMANN 1943, so daß z.B. die bisherigen relativen Höhenboni-<br />

täten<br />

I,0 etwa mit der absoluten Höhenbonität HG 28,0<br />

II,0 etwa mit der absoluten Höhenbonität HG 24,1<br />

III,0 etwa mit der absoluten Höhenbonität HG 20,3<br />

usw. übereinstimmen. Für die Beibehaltung des bisherigen Höhenrahmens sprechen folgende Grün-<br />

de:<br />

Auf den meisten Standorten besteht eine gute Übereinstimmung zwischen dynamischen Hö-<br />

henentwicklungskurven langfristiger Versuchsflächen, Wachstumsabläufen nach Höhenanalysen<br />

von Probestämmen und den Mittelhöhen-Altersbeziehungen der bisherigen Ertragstafeln.<br />

Zwischen dem neuen absoluten und dem alten relativen Bonitierungssystem, das sämtlichen bis-<br />

herigen <strong>Forst</strong>einrichtungsdaten zugrunde liegt, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit gegeben.<br />

Als eine von der rechnerischen Verschiebung bei von 1,0 abweichenden Bestockungsgraden unab-<br />

hängige Höheninformation wird zusätzlich die Bestandesoberhöhe als Höhe des Grundflächenmit-<br />

telstammes der 100 stärksten Stämme/ha angegeben. Dadurch ist der Höhenvergleich unterschied-<br />

lich bestockter Bestände auf standörtlicher Grundlage möglich.<br />

Zur Bonitierung von Aufwüchsen und jungen Beständen wird unter 3.4 eine Bonitierungstabelle für<br />

Kiefernjungwüchse und -jungbestände beigefügt, in der die Mittelhöhen in Zuordnung zum Alter ab<br />

5 Jahre in jährlicher Abstufung angegeben sind.

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