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Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa

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IndIen I <strong>KG</strong><br />

BeteIlIGunGsanGeBot<br />

Mumbai<br />

Delhi<br />

Hyderabad


INHALT<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

Vorwort 5<br />

Hinweis 6<br />

Die Prospektverantwortung 10<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick 12<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung 22<br />

Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes 32<br />

Die Anlagestrategie 46<br />

Angaben über den Emittenten 54<br />

Wirtschaftliche Angaben 66<br />

Beteiligungsphase 72<br />

Sensitivitätsanalyse 84<br />

Die rechtlichen Angaben 92<br />

Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 100<br />

Die steuerlichen Angaben 104<br />

Wesentliche Vertragspartner 112<br />

Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen 116<br />

Angaben über <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Emissionen 118<br />

Weitere Pflichtangaben gemäß VermVerkProspV 122<br />

Die Verträge 124<br />

Der Gesellschaftsvertrag 124<br />

Der Treuhandvertrag 133<br />

Der Mittelverwendungskontrollvertrag 138<br />

Beitrittsunterlagen und Hinweise<br />

Hinweis nach § 2 (2) Vermögensanlagen-VerkProspV:<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist<br />

nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

3


4<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I vorworT<br />

kapiTel<br />

1<br />

vorworT


Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

sehr geehrte Investoren,<br />

in diesen turbulenten Zeiten, in denen selbst renommierte<br />

Banken in Schieflage geraten, sind Projekte mit<br />

greifbaren Sachwerten, vernünftigen Chancen-/Risiko-<br />

Profilen und einer attraktiven Rendite gefragter denn<br />

je! Deshalb bleibt es einmal mehr unser Ziel, in Anlagen<br />

zu investieren, die nicht den unkalkulierbaren Börsenentwicklungen<br />

unterliegen.<br />

Unterstützt von einem der größten Immobiliendienstleister<br />

der Welt – Colliers International – haben wir<br />

den indischen Markt hinsichtlich der sich dort für uns<br />

bietenden Projektchancen geprüft. Auch unsere Analyse<br />

der steuerlichen und rechtlichen Aspekte basiert<br />

auf profunder Orts- und Marktkenntnis: Die von uns<br />

beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft<br />

PricewaterhouseCoopers (PwC) eröffnete<br />

ihr erstes Büro in <strong>Indien</strong> bereits vor 128 Jahren und<br />

gilt heute als eine der weltweit führenden Kanzleien<br />

in diesem Bereich.<br />

Die Empfehlungen fielen eindeutig aus: Der indische<br />

Markt wird in den nächsten Jahren faszinierende<br />

Chancen bieten. Aus der Vielfalt der Möglichkeiten<br />

haben wir das vorliegende Beteiligungsangebot entwickelt:<br />

Es offeriert Ihnen als Investoren ein kalkulierbares<br />

Risiko verbunden mit einer hohen Nachsteuerrendite<br />

bei kürzester Kapitalbindung. Aus diesem<br />

Grund ist es mir eine besondere Freude, Ihnen<br />

unseren neuen <strong>Indien</strong>-Fonds in aller Ausführlichkeit<br />

vorzustellen.<br />

Als größte Demokratie der Welt schickt sich <strong>Indien</strong> an,<br />

eine der führenden Wirtschaftsnationen zu werden.<br />

Bis zum Jahr 2020 ist durchschnittlich von einem<br />

Wirtschaftswachstum in Höhe von 8 Prozent jährlich<br />

auszugehen. Dieses Wirtschaftswachstum verlangt<br />

nach besseren Rahmenbedingungen. Es wird der<br />

wachsenden Bevölkerung mehr Wohlstand bringen<br />

und insbesondere den Konsum- und Wohnraumbedarf<br />

erhöhen. Verbunden damit wird auch der Bedarf<br />

an Büroflächen steigen und der Ausbau der landesweiten<br />

Infrastruktur vorankommen.<br />

Das Ziel dieses Fonds ist schnell und einfach erklärt:<br />

Er soll Ihnen die Teilnahme am dynamischen Aufschwung<br />

des Immobilienmarktes in <strong>Indien</strong>s ermöglichen.<br />

Sollten Sie diesem Beteiligungsangebot bis Ende<br />

2008 beitreten, ermöglicht es Ihnen steuerfreie Gewinne<br />

aus Kapitalbeteiligungen – ein Angebot, dass<br />

wir Ihnen als Emissionshaus mit Inkrafttreten der<br />

neuen Abgeltungsteuerregelung künftig nicht mehr<br />

bieten können.<br />

Wenn Sie die wirtschaftlichen Perspektiven dieses<br />

Beteiligungsangebotes näher kennen lernen möchten,<br />

lesen Sie bitte weiter. Überzeugen Sie sich im Detail<br />

von der Erfahrung und Qualität der handelnden Partner<br />

sowie den großen Chancen, die uns <strong>Indien</strong> bietet.<br />

Ihre <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Peter Käsberger<br />

5


6<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I Hinweis<br />

kapiTel<br />

1<br />

HINweIs<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Es muss jedem Anleger ausdrücklich bewusst sein,<br />

dass die Beteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> ein erhebliches Risikopotenzial enthält.<br />

Bitte lesen Sie hierzu die Seiten 22-31 des Kapitels<br />

Risiken. Diese Vermögensanlage ist auf Sicherheit<br />

bedachten Kapitalanlegern nicht zu empfehlen.<br />

Die Anleger erkennen an, dass weder der Emittent,<br />

deren Geschäftsführung, die Anbieterin, die Treuhandkommanditistin,<br />

der Mittelverwendungskontrolleur,<br />

der Vertrieb, die Produktgeber bzw. ihre Partner oder<br />

Anlageberater noch deren jeweilige Mitglieder und<br />

Beteiligungsgesellschaften den Anlegern im Rahmen<br />

dieses Prospektes Beratung in rechtlicher, aufsichtsrechtlicher,<br />

finanzieller, steuerlicher oder buchhalterischer<br />

Hinsicht erteilen.


8<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I Hinweis<br />

kapiTel<br />

1<br />

HINweIs<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> 1 in Stichworten<br />

Investitionsgegenstand Die Anleger beteiligen sich an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>. Diese Fonds-<br />

gesellschaft erwirbt 100% der Anteile an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited.<br />

Diese Holdinggesellschaft hält 100% Anteile an Projektentwicklungsgesellschaften<br />

die Immobilenprojekte und Infrastrukturprojekte in <strong>Indien</strong> entwickeln. Damit wird<br />

es für Investoren möglich an den Wachstumspotenzialen des Immobilienmarktes<br />

in <strong>Indien</strong> zu partizipieren. Der Fonds nutzt zu diesem Zweck das zwischen <strong>Indien</strong><br />

und Mauritius bestehende Doppelbesteuerungsabkommen.<br />

Zielvolumen des TC <strong>Indien</strong> 1 50 Millionen Euro (max. 150 Mio. Euro)<br />

Geplante Laufzeit Vier Jahre 31.12.2012. Für den Fall, dass die Laufzeit einer indischen Projektgesell-<br />

schaft oder mehrer indischer Projektgesellschaften nach dem 31.12.2012 endet<br />

bzw. enden, wird die Laufzeit der Fondsgesellschaft um drei Monate über das<br />

Ende der indischen Projektgesellschaft hinaus verlängert.<br />

Rückfluss gemäß der Im Durchschnitt über alle Tranchen sind 182,9% Gesamtrückfluss<br />

Prognoserechnung prognostiziert<br />

Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

Steuer Bei Beitritt bis zum 31.12.2008, Zufluss von steuerfreien Kapitalerträgen unter<br />

Progressionsvorbehalt. Bei Beitritt ab 1.1.2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

(Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)<br />

Agio 5%<br />

Einzahlungswährungen Euro und US-Dollar<br />

Auszahlungswährung Euro<br />

Mindestbeiligung 10.000 Euro oder 15.000 US-Dollar, höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar<br />

Projektpartner Colliers International unterstützt den Auswahlprozeß der Projekte und Projektpartner<br />

in <strong>Indien</strong>, Pricewaterhouse Coopers berät in Bezug auf die steuerlichen<br />

Rahmenbedinungen in <strong>Indien</strong> und Mauritius.<br />

Startprojekte Investitionsmöglichkeiten von ca. 300 Mio. Euro wurden bereits vom<br />

Management evaluiert. Der TC <strong>Indien</strong> 1 wurde als Blindpool Fonds konzipiert.


<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> 1 Begriffsdefinitionen<br />

Anbieter <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH<br />

Prospektverantwortung <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH<br />

Emittent <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, nachfolgend auch Fondsgesellschaft oder<br />

TC <strong>Indien</strong> 1 genannt.<br />

Vermögensanlage Im Sinne der Vermögens Verkaufs Prospekt Verordnung ist dies die vorliegende<br />

unmittelbare Beteiligung oder die mittelbare Beteiligung des Anlegers an der<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> in der Form eines Kommandit- oder<br />

Treugeberanteils.<br />

(Im Prospekt auch Beteiligung oder Beteiligungsangebot genannt).<br />

9


10<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die prospekTveranTworTUng<br />

kapiTel 1<br />

INdIeN 1 kg<br />

dIe ProsPekT-<br />

verANTworTUNg


Verantwortlich für den gesamten Inhalt dieses Ver-<br />

kaufsprospektes ist die geschäftsführende Komman-<br />

ditistin der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, die<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH mit Sitz in Mainz.<br />

Die Geschäftsanschrift lautet:<br />

Weißliliengasse 5, 55116 Mainz.<br />

Die Prospektverantwortliche erklärt, dass ihres<br />

Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind<br />

und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Mainz, den 30.10.2008<br />

Datum der Prospektaufstellung<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH, vertreten durch<br />

ihren Geschäftsführer Herrn Peter Käsberger,<br />

geschäftsansässig Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

11


12<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />

kapiTel 2<br />

INdIeN 1 kg<br />

dAs BeTeILIgUNgs-<br />

ANgeBoT Im ÜBerBLIck


Hinweis<br />

Dieses Kapitel bietet dem interessierten Anleger eine<br />

Zusammenfassung der Rahmendaten des Beteiligungsangebotes.<br />

Es enthält daher nicht alle Informationen,<br />

die ein Anleger vor seinem Beitritt zur <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> (nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“<br />

genannt) berücksichtigen sollte. Für die<br />

umfassende Beurteilung der Vermögensanlage ist das<br />

sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes deshalb<br />

unverzichtbar. Im Besonderen ist hier auf die Ausführungen<br />

im Kapitel „Die wesentlichen Risiken der Beteiligung“<br />

(Angaben gemäß VermVerkProspV sowie<br />

IDW S 4) zu verweisen.<br />

Die Vermögensanlage – das Anlageobjekt<br />

Die Anleger beteiligen sich unmittelbar als Direktkommanditisten<br />

oder mittelbar über die MVT Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhand GmbH, Mainz,<br />

als Treugeberin am Emissionskapital der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> mit Sitz in Mainz. Gegenstand<br />

der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung<br />

und die Verwertung von einer Beteiligung an der<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited, einer auf Mauritius<br />

ansässigen Kapitalgesellschaft, die zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung in Gründung ist. Der Geschäftsgegenstand<br />

dieser Gesellschaft sind Investitionen in<br />

Immobilien- und Infrastrukturprojekte in <strong>Indien</strong>.<br />

Die Laufzeit der Beteiligung<br />

Die Gesellschaft beginnt am Tag der Eintragung in das<br />

Handelsregister und endet planmäßig zum 31.12.2012.<br />

Für den Fall, dass die Laufzeit einer indischen Projektgesellschaft<br />

oder mehrerer indischer Projektgesellschaften<br />

nach dem 31.12.2012 endet bzw. enden, wird die Laufzeit<br />

der Fondsgesellschaft um drei Monate über das<br />

Ende der indischen Projektgesellschaft hinaus verlängert.<br />

Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit durch Gesellschafterbeschluss<br />

über diesen Zeitpunkt hinaus,<br />

wenn wirtschaftliche Umstände dies erfordern sollten.<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen<br />

Es ist nur eine Ausschüttung an die Investoren zum<br />

Ende der Laufzeit der Fondsgesellschaft geplant. Die<br />

Ausschüttung erfolgt nach Beschluss durch die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Ausschüttungen und<br />

sonstige Zahlungen an die Investoren erfolgen durch<br />

die Fondsgesellschaft vertreten durch die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Middle East GmbH in ihrer Funktion als Geschäftsführerin<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Im Mittel (abhängig von der Tranchenzugehörigkeit<br />

des Anlegers) sind Ausschüttungen in Höhe von rund<br />

182,9%, bezogen auf das Kommanditkapital des<br />

Anlegers und einschließlich der Rückzahlung des<br />

Beteiligungsbetrages im Jahr 2012, geplant.<br />

Die einkommensteuerliche Behandlung<br />

Die Ergebnisanteile aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

stellen auf Seiten des Investors Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen dar. Nähere Ausführungen zur<br />

steuerlichen Behandlung sind im Kapitel 12 „Die steuerlichen<br />

Angaben“ nachzulesen.<br />

Der Beitritt<br />

Die Investoren beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin,<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs-<br />

und Treuhandgesellschaft mbH,Weißliliengasse 5,<br />

55116 Mainz, an der Fondsgesellschaft. Grundlage für<br />

das Treuhandverhältnis ist der im Prospekt Kapitel 17<br />

abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag nebst<br />

dem auch insoweit in Bezug genommenen Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Die Treugeber haben das Recht, sich auch direkt als<br />

Kommanditisten an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />

Hierfür hat der Treugeber eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht. Die Handelsregistervollmacht<br />

ist unwiderruflich und über den Tod hinaus zu<br />

erteilen und notariell zu beglaubigen. Eine Vorlage für<br />

die Vollmachtserklärung kann bei der Treuhandkommanditistin<br />

angefordert werden. Bereits im Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag erteilt der Anleger zudem der<br />

13


14<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />

kapiTel<br />

2<br />

Treuhänderin für diesen Fall eine umfassende Voll-<br />

macht, seine Rechte aus der Beteiligung, insbesondere<br />

das Stimmrecht, für ihn wahrzunehmen. An der Ge-<br />

sellschaft können sich grundsätzlich nur volljährige,<br />

natürliche Personen und juristische Personen als Kom-<br />

manditisten beteiligen. Eine Beteiligung von Ehe-<br />

paaren oder BGB-Gesellschaften ist ausgeschlossen.<br />

Als Hauptmerkmal der Anteile ist das anteilige Be-<br />

zugsrecht an den entstehenden Gewinnen der Gesell-<br />

schaft zu erwähnen. Die Fondsanteile sind grundsätz-<br />

lich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages, der im<br />

vollen Wortlaut im Kapitel 17 „Die Verträge“ abge-<br />

druckt ist, übertragbar. Der Anleger haftet maximal<br />

mit seiner Kapitaleinlage. Diese Haftungsbegrenzung<br />

gilt für Direktkommanditisten ab Eintragung in das<br />

Handelsregister, die von der Komplementärin veran-<br />

lasst wird. Die Vermögensanlage wird ausschließlich<br />

in Deutschland angeboten.<br />

dAs BeTeILIgUNgsANgeBoT Im ÜBerBLIck<br />

Mindestzeichnungssumme und<br />

Fondsvolumen/Erwerbspreis<br />

Das angestrebte Emissionsvolumen (Gesamtbetrag<br />

der angebotenen Vermögensanlage) beträgt maximal<br />

bis zu 150.000.000 Euro, wobei der Gesellschaftsvertrag<br />

vorsieht, dass bereits bei Erreichen eines Mindestkommanditkapitals<br />

von 5 Mio. Euro eine Beteiligung an<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited erfolgen<br />

kann. Der vom beitretenden Anleger mindestens zu<br />

zeichnende Kommanditanteil (Mindestzeichnungssumme)<br />

beträgt 10.000 Euro oder 15.000 US-Dollar.<br />

Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar<br />

sein – woraus sich rechnerisch maximal 15.000 Anteile<br />

ergeben; mindestens jedoch drei Anteile, einschließlich<br />

der bereits gezeichneten Einlagen der Gründungsgesellschafter<br />

. Der Erwerbspreis entspricht der übernommenen<br />

Zeichnungssumme, hinzu kommt das<br />

Agio von 5% der Zeichnungssumme. Der Gesamtbetrag<br />

der angebotenen Vermögensanlagen beträgt<br />

150.000.000 Euro.<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten<br />

Der wichtigste Tätigkeitsbereich des Emittenten ist<br />

die Kapitalbeteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited, Mauritius. Deren Geschäftsgegenstand<br />

ist die Investition in indische Immobilienprojekte.<br />

Der Wertzuwachs soll durch die späteren<br />

Projektveräußerungen erreicht werden.<br />

Die Zielgruppe<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche<br />

Personen, die mittelbar über eine Beteiligung an einer<br />

in Mauritius ansässigen Kapitalgesellschaft an der<br />

Realisierung von Gewinnen aus Immobilienprojektentwicklungen<br />

in <strong>Indien</strong> partizipieren möchten und<br />

einen kurz- bis mittelfristigen Anlagehorizont haben.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Anleger in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und<br />

sie ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />

Rechte der Anleger<br />

Den Anleger steht das Recht zu, sich als Kommanditist<br />

mit einer Einlage von mindestens 10.000,00 Euro bzw.<br />

15.000,00 US-Dollar an der Gesellschaft zu beteiligen.<br />

Sie können sich als Treugeber mittelbar über die Treuhänderin<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhandvertrages beteiligen. Abweichend<br />

davon können die Treugeber auch jederzeit verlangen,<br />

unmittelbar als Kommanditist (Direktanleger) mit ihrem<br />

Kommanditanteil in das Handelsregister eingetragen<br />

zu werden. Der Anleger kann seine Beitrittserklärung<br />

zur Fondsgesellschaft innerhalb von 2 Wochen ohne<br />

Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Zur Wahrung<br />

der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs. Den Treugebern und Direktanlegern<br />

stehen die Teilhabe-, Auskunfts-, Informations- und<br />

Einsichtsrechte eines Kommanditisten, insbesondere<br />

im Umfang der §§ 166, 164 HGB zu. Sie haben das<br />

Recht, am Sitz der Gesellschaft die Bücher und Geschäftsunterlagen<br />

der Gesellschaft einzusehen und<br />

können sich dabei auch auf eigene Kosten eines


erufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Sachverständigen bedienen. Den Treugebern und Di-<br />

rektanlegern stehen insbesondere auch die Ansprüche<br />

auf Gewinn und Verlust, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

ein Abfindungsguthaben oder/und<br />

einen Liquidationserlös unmittelbar zu. Sie können<br />

persönlich an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />

oder sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht<br />

ausgestatteten Dritten vertreten lassen, um<br />

dort ihre Gesellschafterrechte wahrzunehmen oder<br />

der Treuhänderin Weisungen für die Beschlussfassungen<br />

erteilen. Die Treuhänderin ist darüber hinaus<br />

berechtigt und verpflichtet, auf Verlangen des Treugebers<br />

oder Direktanlegers ihr zustehende Gesellschafterrechte<br />

auf den Treugeber zu übertragen oder die<br />

für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte erforderlichen<br />

Vollmachten zu erteilen. Der Anleger ist im<br />

Verhältnis seiner gezeichneten Pflichteinlage (Festkapitalkonto<br />

I) zum gesamten Kommanditkapital am Ergebnis<br />

(Gewinn und Verlust) der Gesellschaft beteiligt.<br />

Die Höhe der Ergebnisbeteiligung ist prozentual<br />

gestaffelt und davon abhängig, welcher Tranche die<br />

Beteiligung des Kommanditisten zuzuordnen ist. Sofern<br />

eine Tranche nicht vollständig platziert ist, haben<br />

auch Neu-Kommanditisten, also Anleger die noch<br />

nicht in anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Fonds investiert sind,<br />

die Möglichkeit mit ihrer Beteiligung, im Rahmen der<br />

jeweiligen Kontingente in die höchste Tranche zu gelangen.<br />

Je 1.000 Euro der Kommanditeinlage gewährt<br />

den Kommanditisten eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.<br />

Kommanditeinlagen in Dollar sind<br />

zum Tageskurs des Zahlungseingangs auf dem Gesellschaftskonto<br />

in Euro umzurechnen und auf volle tausend<br />

Euro abzurunden. Das Recht zur ordentlichen<br />

Kündigung ist während der geplanten Dauer der Gesellschaft<br />

bis zum 31.12.2012 ausgeschlossen. Sollte die<br />

Gesellschaft über diesen Zeitraum fortgesetzt werden,<br />

kann jeder Gesellschafter die Gesellschaft mit einer<br />

Frist von 1 Monat zum Quartalsende kündigen.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt. Scheidet ein Gesellschafter<br />

durch Kündigung, durch Ausschließung<br />

oder in sonstiger Weise aus der Gesellschaft aus, so<br />

hat der ausscheidende Gesellschafter Anspruch auf<br />

eine Abfindung in Höhe des Buchwertes seiner Beteiligung<br />

zum letzten Bilanzstichtag, sofern er seine Einlage<br />

voll erbracht hat. Von diesem Wert sind Ausschüttungen,<br />

die zwischen dem Stichtag und der Auszahlung<br />

der Abfindung geleistet wurden, abzuziehen. Am Gewinn<br />

und Verlust der Gesellschaft sowie an schwebenden<br />

Geschäften nimmt der ausscheidende Gesellschafter<br />

nicht teil. Die Abfindung ist in zwei gleichen Raten auszuzahlen.<br />

Die erste Rate ist fällig innerhalb von sechs<br />

Monaten nach dem Ausscheiden des Gesellschafters<br />

und die zweite innerhalb von weiteren sechs Monaten<br />

nach Auszahlung der ersten Rate. Die Abfindung ist<br />

nicht zu verzinsen. Der ausscheidende Gesellschafter<br />

kann keine Sicherheitsleistung für seinen Abfindungsanspruch<br />

noch für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder Befeiung von diesen Verbindlichkeiten verlangen.<br />

Pflichten der Anleger<br />

Für die Anleger besteht die Verpflichtung, zusätzlich<br />

zur Kommanditeinlage ein Agio in Höhe von 5% auf<br />

den Beteiligungsbetrag zu zahlen. Die Kommanditeinlage<br />

zzgl. des Agio sind innerhalb von 14 Tagen nach<br />

Versenden der Annahmeerklärung durch die Treuhänderin<br />

auf das Gesellschaftskonto vollständig einzuzahlen.<br />

Darüber hinaus bestehen für den Kommanditisten<br />

die allgemeinen Treuepflichten eines Gesellschafters<br />

gegenüber der Gesellschaft. Die Anleger<br />

sind verpflichtet, sofern sie für ihre Beteiligung Sonderbetriebsausgaben<br />

steuerlich geltend machen wollen,<br />

der Treuhänderin zum Zweck der einheitlichen und<br />

gesonderten Gewinnfeststellung diese Ausgaben bis<br />

zum 31. März des Folgejahres mitzuteilen und zu belegen.<br />

Verspätet mitgeteilte Ausgaben sind nicht oder<br />

nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

von 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu berücksichtigen.<br />

15


16<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />

kapiTel<br />

2<br />

dAs BeTeILIgUNgsANgeBoT Im ÜBerBLIck<br />

Im Ausland angebotener Teilbetrag<br />

Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt nur in<br />

Deutschland und wird ausschließlich in deutscher<br />

Sprache erstellt.<br />

Entgegennahme der Beitrittserklärung<br />

Die Zeichnungsunterlagen nimmt die MVT Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Weißliliengasse 5, 55116 Mainz, entgegen.<br />

Abwicklungshinweise<br />

Die Beitrittserklärung ist vom Investor vollständig auszufüllen,<br />

an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben<br />

und per Fax (06131 - 553 99 99) vorab an die<br />

Treuhandgesellschaft MVT MittelrheinischeVerwaltungsund<br />

Treuhandgesellschaft mbH zu senden.Das Original<br />

ist per Post an die Adresse der Treuhandgesellschaft<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH,Weißliliengasse 5, 55116 Mainz zu senden.<br />

Die Annahmeerklärung<br />

Die Treuhandgesellschaft wird das Angebot des Anlegers<br />

auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

annehmen und dem Anleger eine Bestätigung per<br />

Post unverzüglich nach Eingang des Originals der<br />

Beitrittserklärung zusenden.<br />

Vorgesehene Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach<br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Die Schließung<br />

des Fonds erfolgt am 30.06.2009. Eine vorzeitige<br />

Schließung wird vorgenommen, wenn ein Kapital<br />

von 150.000.000 Euro eingeworben ist. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin kann gemeinsam mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin die Zeichnungsfrist<br />

einmalig bis zum 31.12.2009 verlängern. Eine Kürzung<br />

von Zeichnungen, Anteilen bzw. Beteiligungen<br />

erfolgt nur dann, wenn ein Anleger den übernommenen<br />

Beteiligungsbetrag ganz oder teilweise nicht fristgerecht<br />

erbringt. Bislang wurden noch keine Anteile veräußert.<br />

Zahlstelle<br />

Zahlstelle ist die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>,<br />

Weißliliengasse 5 in 55116 Mainz. Diese Stelle hält auch<br />

den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

Einzahlungen<br />

Die Einzahlung der Zeichnungssumme nebst Agio<br />

erfolgt in einer Zahlung. Diese ist fällig 14 Tage nach<br />

Mitteilung der Treuhänderin über die erfolgte Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhandgesellschaft<br />

auf die nachbenannten Konten, über welche die Geschäftsleitung<br />

der Fondsgesellschaft nur gemeinsam<br />

mit dem Mittelverwendungskontrolleur, der WestAudit<br />

AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Industriestraße 25,<br />

32549 Bad Oeynhausen, verfügungsberechtigt ist.<br />

Konto für Einzahlungen in Euro<br />

Kontoinhaber: <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Kontonummer: 740 47<br />

Bank: Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />

Bankleitzahl: 701 308 00<br />

IBAN/EUR-Konto: DE18 701 308 00 00 000 74047<br />

SWIFT-Code: GENODEF1M06<br />

Konto für Einzahlungen in US-Dollar<br />

Kontoinhaber: <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Kontonummer: 7000 740 47<br />

Bank: Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />

Bankleitzahl: 701 308 00<br />

IBAN/USD-Konto: DE35 701 308 00 07 000 74047<br />

SWIFT-Code: GENODEF1M06<br />

Im Verwendungszweck sind der Name des Anlegers<br />

sowie die mit der Annahmebestätigung übermittelte<br />

Beteiligungsnummer anzugeben.<br />

Weitere Kosten für den Anleger<br />

Neben der Beteiligungssumme ist vom Anleger ein<br />

Agio in Höhe von 5% bezogen auf den Beteiligungsbetrag<br />

zu leisten. Außerdem hat er im Falle des<br />

Wunsches nach einer Direktbeteiligung als im


Handelsregister eingetragener Kommanditist die Ko-<br />

sten für die Vollmachtserteilung und die Handelsregi-<br />

stereintragung zu tragen. Soweit der Anleger selbst<br />

außerhalb der Konzeption Kosten veranlasst, z.B. für<br />

Beratung durch Rechts- und/oder Steuerberater im<br />

Rahmen des Beitritts oder einer Übertragung der Beteiligung,<br />

hat der Anleger diese Kosten zusätzlich zu<br />

tragen. Gleiches gilt für eventuelle Porto-, Telefon- und<br />

Reisekosten bei Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />

sowie eventuelle Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Anmeldung von Sonderwerbungskosten bei der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin (§ 18 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Für verspätet mitgeteilte Sonderwerbungskosten<br />

wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100<br />

Euro zzgl. Umsatzsteuer fällig. Darüber hinaus entstehen<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage keine weiteren Kosten.<br />

Das Widerrufsrecht<br />

Der Investor kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />

widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.<br />

Diese Widerrufsbelehrung ist auf dem<br />

Zeichnungsschein in drucktechnisch hervorgehobener<br />

Art und Weise enthalten.<br />

Dauer und Übertragbarkeit der Vermögensanlage<br />

Die Laufzeit der Beteiligung wird bis zum 31.12.2012<br />

vereinbart. Für den Fall, dass die Laufzeit einer indischen<br />

Projektgesellschaft oder mehrer indischer<br />

Projektgesellschaften nach dem 31.12.2012 endet bzw.<br />

enden, wird die Laufzeit der Fondsgesellschaft um<br />

drei Monate über das Ende der indischen Projektgesellschaft<br />

hinaus verlängert. Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit<br />

durch Gesellschafterbeschluss über<br />

diesen Zeitpunkt hinaus, wenn wirtschaftliche Umstände<br />

dies erfordern sollten.<br />

Der Anleger kann während der Fondslaufzeit rechtsgeschäftliche<br />

Verfügungen über seinen Kommandit-<br />

anteil oder Belastungen seines Anteils oder eines Teils<br />

davon gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages nur mit<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin vornehmen.DieVerfügungen<br />

(Schenkung, Verkauf) über den Geschäftsanteil erfolgt<br />

im Wege der Abtretung. Die Zustimmung kann nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger<br />

Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn zu Gunsten<br />

der Gesellschaft noch Ansprüche gegenüber dem<br />

Kommanditisten bestehen. Die Übertragung von Treugeberanteilen<br />

ist nur zusammen mit den Rechten und<br />

Pflichten aus dem Treuhandvertrag zulässig. Die zu übertragenden<br />

Kommanditanteile müssen durch 1.000 teilbar<br />

sein und sollen mindestens 10.000 Euro betragen.<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass<br />

es bisher keinen geregelten Zweitmarkt für derartige<br />

Beteiligungen gibt, so dass möglicherweise eine Veräußerung<br />

nicht oder nur einge schränkt und nicht zu<br />

einem angemessenen Preis möglich ist.Vor Übertragung<br />

einer Beteiligung sollten die steuerlichen Konsequenzen<br />

mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert<br />

werden. Der Übergang durch Erbfall (§ 14 des Gesellschaftsvertrages)<br />

ist jederzeit möglich. Die Erben des<br />

Gesellschafters treten mit allen Rechten und Pflichten<br />

in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Sie haben sich<br />

durch Vorlage eines Erbscheins zu legitimieren. Mehrere<br />

Erben haben zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />

einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen.<br />

Provisionen<br />

Folgende Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen werden<br />

gezahlt: Eigenkapitalbeschaffungskosten in Höhe von<br />

10% und das Agio in Höhe von 5%. Die Gesamthöhe<br />

beläuft sich somit auf 15% des Kommanditkapitals inkl.<br />

Agio. Bei einem geplanten Gesellschaftskapital von<br />

50.000.000 Euro ergibt dies eine Gesamthöhe der<br />

Provisionen von 7.500.000 Euro.<br />

Weitere Provisionen im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 12<br />

VermVerkProspV. fallen nicht an.<br />

17


18<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />

kapiTel<br />

2<br />

Tranche Kommanditkapital Gewinnbeteiligung (Prognose)<br />

Platin bis zu 5,6 Millionen Euro 22% p.a.<br />

Gold von 5.600.001 bis 15.200.000 Millionen Euro 21,75% p.a.<br />

Silber von 15.200.001 bis 28 Millionen Euro 21,50% p.a.<br />

Tranche Kommanditkapital Gewinnbeteiligung (Prognose)<br />

A von 28.000.001 bis 40 Millionen Euro 20% p.a.<br />

B von 40.000.001 bis 50 Millionen Euro 19% p.a.<br />

C von 50.000.001 bis 150.002.000 Millionen Euro 18% p.a.<br />

Ab 2009<br />

dAs BeTeILIgUNgsANgeBoT Im ÜBerBLIck<br />

Tranchenzugehörigkeit der Anleger und<br />

angestrebtes Investitionsergebnis<br />

Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

kommt es für den Anteil des Anlegers am Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft darauf an, welcher Tranche er angehört.<br />

Der Zeitpunkt des Eingangs der Beitrittserklärung<br />

A09 36.001.000 – 42 Millionen Euro 22% p.a.<br />

B09 42.001.000 – 47 Millionen Euro 21% p.a.<br />

C09 47.001.000 – 50 Millionen Euro 20% p.a.<br />

Prognose Tranchenverteilung Kommanditkapital<br />

Die Verteilung der Inanspruchnahme der verschie-<br />

und deren Annahme durch die Fondsgesellschaft sind<br />

hierbei maßgeblich für die Zugehörigkeit zu denTranchen<br />

A bis C bzw. A09 bis C09. Die ersten Eingänge der Beitrittserklärung<br />

werden der Tranche A zugewiesen. Nach Erreichung<br />

des Gesamtvolumens der Tranche A folgt die Zuordnung<br />

in die Tranche B und schließlich in die Tranche C.<br />

denen Tranchen wird wir folgt für alle relevanten<br />

Berechnungen zugrunde gelegt:<br />

Tranche Kontingent Prognose Kommanditkapital<br />

Platin bis zu 5,6 Millionen Euro 100% 5.600.000 Euro<br />

Gold bis zu 9,6 Millionen Euro 100% 9.600.000 Euro<br />

Silber bis zu 12,8 Millionen Euro 100% 12.800.000 Euro<br />

A bis zu 12 Millionen Euro 100% 12 Millionen Euro<br />

B bis zu 12 Millionen Euro 83,33% 10 Millionen Euro<br />

C bis zu 12 Millionen Euro 0% 0 Euro<br />

Bei den Ausschüttungen handelt es sich um eine prognostizierte<br />

p.a. Rendite. Entscheidend für die Höhe ist<br />

neben der Tranche auch der Eingangszeitpunkt des<br />

Kommanditkapitals des Investors. Es wird darauf hin-<br />

Gründungskommanditisten<br />

0 Euro<br />

Prognostiziertes<br />

Kommanditkapital 50.002.000 Euro<br />

gewiesen, dass keine jährlichen Ausschüttungen vorgesehen<br />

sind. Ausschüttungen und die Rückführung<br />

des Investitionskapitals sind für das vierte Investitionsjahr<br />

vorgesehen. Die indische Gesetzgebung sieht für


eine Investition ausländischer Unternehmungen eine<br />

Haltedauer von mindestens drei Jahren vor. Aus die-<br />

sem Grund sind Ausschüttungen wie folgt geplant:<br />

Jahr 2009 2010 2011 2012<br />

Ausschüttung* 0 0 0 82,9%<br />

Kapitalrückführung 100%<br />

* (Hierbei handelt es sich nicht um eine vereinbarte feste jährliche<br />

Verzinsung, sondern um eine rechnerische Verteilung des ge-<br />

planten Ergebnisses während der Dauer der Beteiligung.)<br />

Die einzelnen den jeweiligen Teil des platzierten Kom-<br />

manditkapitals betreffenden Tranchen und die mit<br />

ihnen verbundenen Gewinnbezugsrechte stellen sich<br />

wie folgt dar:<br />

Tranche Kommanditkapital<br />

Platin bis zu 5,6 Millionen Euro<br />

Gold bis zu 9,6 Millionen Euro<br />

Silber bis zu 12,8 Millionen Euro<br />

Tranche Kommanditkapital<br />

A bis zu 12 Millionen Euro<br />

B 10 Millionen Euro<br />

Ab 2009<br />

A09 36.001.000 – 42 Millionen Euro<br />

B09 42.001.000 – 47 Millionen Euro<br />

C09 47.001.000 – 50 Millionen Euro<br />

Auf der Grundlage der Planungen der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Indien</strong> Holding Limited und unter Berücksichtigung einer<br />

100%-Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft an<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited wird ein Investitionsergebnis<br />

für die Anleger unter Berücksichtigung<br />

der laufenden Kosten der Fondsgesellschaft von<br />

per Saldo durchschnittlich rund 82,9%, bezogen auf<br />

das anteilige Kommanditkapital, erwartet, was bei einer<br />

angestrebten Laufzeit von vier Jahren einem<br />

durchschnittlichen Ertrag von ca. 20,6% pro Jahr vor<br />

Steuern entspricht.<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

Die Fondsgesellschaft wird vermögensverwaltend tätig,<br />

so dass der Anleger anteilig Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt. Diese Einkünfte<br />

werden ab 01.01.2009 gem. 32d EStG pauschal mit<br />

25% (sog. Abgeltungsteuer) zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer besteuert. Eine vertiefende<br />

Darstellung zur steuerlichen Konzeption und zur steuerlichen<br />

Behandlung der Vermögensanlage sind dem<br />

Kapitel 12 „Steuerliche Angaben“ zu entnehmen. Die<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH als Anbieterin übernimmt<br />

nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />

Haftung der Anleger<br />

Die Anleger unterliegen grundsätzlich keiner Haftung,<br />

die über die zu leistende Einlage hinausgeht. Nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen lebt die Haftung<br />

allerdings dann wieder auf, wenn Entnahmen erfolgen,<br />

solange der Kapitalanteil durch Verlust unter die<br />

geleistete Einlage herabgemindert ist oder wird bzw.<br />

wenn die Einlage zurückbezahlt wird. Darüber hinaus<br />

hat der Anleger keine weiteren Leistungen, insbesondere<br />

Zahlungen, zu leisten.<br />

Länder übergreifende Fondsstruktur<br />

Deutschland<br />

TC <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Mauritius<br />

TC <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />

Projektgesellschaften<br />

in <strong>Indien</strong><br />

19


20<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />

kapiTel<br />

2<br />

MCo<br />

Kapital<br />

dAs BeTeILIgUNgsANgeBoT Im ÜBerBLIck<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> • Fondsgesellschaft<br />

Kapital<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited • MHCo<br />

Kapital<br />

MCo MCo MCo MCo<br />

Kapital Kapital Kapital Kapital<br />

ICo ICo ICo ICo ICo<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Indien</strong> Holding Limited auf Mauritius.<br />

Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited gründet für<br />

die einzelnen Projekte jeweils eine eigene Firma auf<br />

Mauritius. Mit diesen Firmen wird vor Ort in <strong>Indien</strong> für<br />

Deutschland<br />

jedes Projekt eine Projektgesellschaft gegründet.<br />

Mauritius<br />

<strong>Indien</strong><br />

Projekte<br />

Dieses Vorgehen schützt die einzelnen Projekte. Ein<br />

Verkauf der kompletten Immobilien kann auch über<br />

den Verkauf der dazugehörigen Projektgesellschaft<br />

erfolgen.


Mittelherkunft und Mittelverwendung (Prognose)<br />

Mittelherkunft<br />

Komplementärin 0<br />

Geschäftsführende Kommanditistin und 2.000<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Kommanditkapital 50.000.000<br />

Agio 2.500.000<br />

Mittelverwendung<br />

In Euro Summe in In % des In % des<br />

Euro Fonds- Kommanditvolumens<br />

kampitals<br />

ohne Agio<br />

52.502.000 100% 95,24%<br />

Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung<br />

des Anlageobjektes (inkl. Nebenkosten)<br />

Beteiligung an den Gesellschaften in Mauritius 42.200.000 80,38% 84,40%<br />

Projektentwicklung <strong>Indien</strong> 326.000 0,62% 0,65%<br />

Sonstige Nebenkosten 250.000 0,48% 0,48%<br />

42.776.000 81,47% 85,52%<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Eigenkapitalbeschaffungskosten 5.000.000 9,52% 10%<br />

Planungskosten & Fondsentwicklung 600.000 1,14% 1,20%<br />

Prospekterstellung, Druck, Marketing etc. 250.000 0,48% 0,50%<br />

Mittelverwendungskontrolle 60.000 0,11% 0,12%<br />

Treuhänderin 50.000 0,10% 0,10%<br />

Haftungsentschädigung der Komplementärin<br />

pro Kalenderjahr<br />

7.500 0,014% 0,015%<br />

Geschäftsführung 100.000 0,19% 0,20%<br />

Fondsverwaltung 50.000 0,10% 0,10%<br />

Kaufm. Buchführung 25.000 0,05% 0,05%<br />

6.117.500<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

Rechts- und Steuerberatung 178.500 178.500 0,34% 0,36%<br />

Liquiditätsrücklage 930.000 1,77% 1,86%<br />

Endsumme 50.002.000<br />

Agio 2.500.000<br />

Summe Mittelverwendung 52.502.000<br />

21


22<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />

kapiTel 3<br />

INdIeN 1 kg<br />

dIe weseNTLIcHeN<br />

rIsIkeN der BeTeILIgUNg


24<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />

kapiTel<br />

3<br />

Allgemeine Hinweise<br />

dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt aus Sicht der<br />

Anbieterin die für die Entscheidungsfindung des<br />

Anlegers wesentlichen Informationen wieder. Für die<br />

umfassende Beurteilung der Vermögensanlage ist das<br />

sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar.<br />

Die mit der angebotenen Beteiligung<br />

verbundenen wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen<br />

Risiken werden nachfolgend zusammengefasst<br />

dargestellt.<br />

Dabei kann sich diese Darstellung nur auf allgemein<br />

geltende Gegebenheiten beschränken; zusätzliche<br />

Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers<br />

begründet sind, können von der Anbieterin nicht<br />

erfasst werden. Insoweit wird daher empfohlen,<br />

individuellen fachkundigen Rat zum Beispiel bei<br />

einem Steuerberater oder Rechtsanwalt einzuholen.<br />

Quasi unternehmerische Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> stellt von ihren Auswirkungen eine unternehmerische<br />

Investition dar. Auch wenn die Fondsgesellschaft<br />

sich auf die Verwaltung ihres Vermögens<br />

beschränkt, folgt aus der Investition des Gesellschaftskapitals<br />

in eine andere Gesellschaft und der<br />

daraus folgenden Beteiligung am Gewinn dieser<br />

Gesellschaft das Eingehen diesbezüglicher unternehmerischer<br />

Risiken. Über die Beteiligung an der <strong>Trend</strong><br />

<strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited auf Mauritius, die ihrerseits<br />

Immobilienentwicklungen in <strong>Indien</strong> betreiben<br />

wird, hängt das Ergebnis der Fondsgesellschaft von<br />

einer Vielzahl von Faktoren ab, deren künftige Entwicklung<br />

nicht verlässlich vorhergesehen und auch<br />

nicht beeinflusst werden kann. Als Folge dieser Risikofaktoren<br />

gibt es keine Sicherheit, dass der Fonds<br />

seine Anlageziele erreichen wird. Die Ergebnisse des<br />

Fonds sind nicht vorhersehbar. Ein Anleger sollte eine<br />

Beteiligung im Fonds daher nur als Teil einer umfassenden<br />

Anlagestrategie erwägen und nur dann inves-<br />

tieren, wenn er einen nicht ausgeschlossenen Totalverlust<br />

der investierten Mittel in Kauf nehmen kann.<br />

Daher sollte die Beteiligung am Fonds nur einen gemäß<br />

der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der<br />

Kapitalanlagen des Anlegers darstellen.<br />

Eine Voraussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

der einzelnen Risiken kann nicht abgegeben werden.<br />

Es ist möglich, dass mehrere Risiken gleichzeitig eintreten<br />

und sich hierdurch negative Beeinflussungen<br />

des erwarteten Verlaufs überproportional auswirken<br />

(„Kumulierungsrisiko“).<br />

Insbesondere bei kumuliertem Eintritt verschiedener<br />

Risiken kann es für den Anleger zum Totalverlust des<br />

investierten Kapitals plus Agio und eventuell weiteren<br />

Vermögensnachteilen kommen. Letzteres insbesondere<br />

dann, wenn der Anleger seine investierten Mittel<br />

ganz oder teilweise fremdfinanziert. Denn die Verpflichtungen<br />

aus einem entsprechenden Darlehensvertrag<br />

bleiben auch im Falle eines Misserfolges der<br />

Beteiligung bestehen und müssen alsdann aus dem<br />

sonstigen Vermögen des Anlegers zurückgeführt werden.<br />

Das maximale Risiko besteht im Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals und kann im Falle der Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung in Höhe der zu zahlenden Zinsen noch<br />

darüber hinausgehen; es kann im schlechtesten Fall<br />

zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />

Platzierung und Rückabwicklung<br />

Es ist vorgesehen, Eigenkapital in Höhe von 50 Mio.<br />

Euro zzgl. Agio einzuwerben. Zum 30.06.2009 ist die<br />

Schließung der Gesellschaft vorgesehen. Sofern bis zur<br />

Schließung das genannte Kapital nicht erreicht wird,<br />

ist, da Kosten und auch ein Teil der Vergütungen unabhängig<br />

von der Höhe des Kommanditkapitals anfallen,<br />

der für Investitionen zur Verfügung stehende Anteil<br />

geringer als bei einem höheren Kommanditkapital.<br />

Dementsprechend ergibt sich dann selbst bei einem<br />

prognosegemäßen Ergebnis der Beteiligung an der


Zielgesellschaft in Mauritius ein prozentual geringeres<br />

Ergebnis bei der Fondsgesellschaft. Dadurch ergäbe<br />

sich insoweit mittelbar, dass die Zielgesellschaft nur in<br />

geringerem Umfang Immobilienentwicklung betreiben<br />

könnte mit der Folge, dass eventuelle einzelne<br />

schlechtere Geschäfte sich auf die gesamte Projekt-<br />

entwicklung entsprechend stärker auswirken würden<br />

als bei einer höheren Anzahl von Immobilienobjekten.<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf ein Mindestkommanditkapital<br />

von 5 Mio. Euro fixiert. Wird nur weniger als<br />

dieses Mindestkapital von Anlegern gezeichnet, muss<br />

der Fonds rückabgewickelt werden. Da auch in diesem<br />

Fall Kosten der Fondsgesellschaft und insbesondere<br />

auch Vertriebskosten anfallen, werden alsdann Teile<br />

der Anlegergelder, insbesondere die verausgabten<br />

Konzeptions- und Vertriebskosten nebst Agio sowie<br />

weitere fondsbezogene Kosten der Vermögensanlage,<br />

nicht zurückerstattet werden können. Der Anleger<br />

wird in diesem Fall also seine eingesetzten Mittel<br />

nicht in voller Höhe zurückerhalten.<br />

Renditeprognose/Rentabilitätsberechnung<br />

Die Renditeprognose und Rentabilitätsberechnung<br />

wurden ausschließlich nach Prognosen und Planungsannahmen<br />

erstellt. Es kann keine Gewähr dafür übernommen<br />

werden, dass diese Prognosen und Planungsannahmen<br />

auch zutreffen. Zudem ist noch keine<br />

Investition erfolgt. Aus diesen Gründen kann keine<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung im technischen Sinne<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft erstellt werden, sondern<br />

lediglich eine Prognose basierend auf den Planungen<br />

zur gedachten geschäftlichen Entwicklung<br />

der noch jungen Zielgesellschaft. Schlechtere Entwicklungen<br />

als prognostiziert sind daher möglich. Im Falle<br />

ihres Eintrittes werden die prognostizierten Ergebnisse<br />

der Fondsgesellschaft nicht erreicht werden mit<br />

der Folge, dass die Anleger nicht die Ausschüttungen<br />

in der geplanten Höhe erhalten, sondern diese werden<br />

dann erheblich niedriger ausfallen.<br />

Investitionsstrategien und -erfolg der Zielgesellschaft<br />

Die Immobilieninvestitionen der Zielgesellschaft stehen<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />

nicht fest. Deshalb sind Zeitpunkte und Höhe<br />

von Rückflüssen bei der Zielgesellschaft und daher<br />

auch ein Anfall von Gewinnen bei dieser ungewiss.<br />

Bleiben Gewinne innerhalb der bis zum 31.12.2012<br />

befristeten Beteiligung der Fondsgesellschaft an der<br />

Zielgesellschaft aus, führt dies zu entsprechender<br />

negativer Beeinflussung des Ergebnisses bei der<br />

Fondsgesellschaft; wiederum verbunden mit geringeren<br />

Ausschüttungen für die Anleger.<br />

Sollte sich nach Erwerb eines Immobilienprojektes<br />

durch die Zielgesellschaft herausstellen, dass eine<br />

Realisierung des Bauvorhabens durch den Verkäufer<br />

oder beauftragte Bauunternehmen scheitert oder auf<br />

lange Zeit nicht zu realisieren ist oder nur mangelhaft<br />

erfolgt, werden kurzfristige Weiterverkäufe mit<br />

Gewinn nicht möglich sein, so dass bei der Zielgesellschaft<br />

unter Umständen Verluste eintreten und damit<br />

auch bei der Fondsgesellschaft Gewinne aus der<br />

Beteiligung ausfallen. Verzögerungen oder Verteuerungen<br />

können sich auch aus ggf. ausstehenden<br />

behördlichen Genehmigungen oder ergehenden behördlichen<br />

oder sonstigen Auflagen im Rahmen des<br />

geplanten Bauvorhabens ergeben. Diese Faktoren<br />

führen bei den Anlegern zu verspäteten oder sogar<br />

zu wesentlich geringeren Ausschüttungen.<br />

Gegebenenfalls ergibt sich aus einer solchen Situation<br />

für die Zielgesellschaft der faktische Zwang,im Bestreben<br />

der Vermeidung weiterer Schäden, zusätzliche Mittel<br />

zur Rettung in dieses Projekt zu investieren, was dann<br />

ebenfalls zu Lasten erwarteter Gewinne erfolgen würde.<br />

Die Zielgesellschaft strebt an, Kaufverträge dahingehend<br />

abzuschließen, dass ein großer Anteil des Kaufpreises<br />

erst längere Zeit nach Kaufvertragsabschluss<br />

fällig wird.<br />

25


26<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />

kapiTel<br />

3<br />

dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />

In der Hoffnung, bis zur Fälligkeit dieser Kaufpreisteile<br />

einen Weiterverkauf vorgenommen zu haben, werden<br />

Kaufobjekte in einer Größenordnung gesucht werden,<br />

bei der die finanziellen Mittel der Zielgesellschaft<br />

möglichst vollständig eingesetzt werden. Sollte ein<br />

Weiterverkauf nicht vor Eintritt der Fälligkeit des<br />

weiteren Kaufpreises bewerkstelligt werden können,<br />

wäre die Zielgesellschaft gezwungen, den restlichen<br />

Kaufpreis selbst aufzubringen. Sofern dies durch<br />

Aufnahme von Krediten möglich ist, würden die im<br />

Zusammenhang mit diesen Krediten entstehenden<br />

Kosten, deren Höhe heute nicht feststeht, negativ auf<br />

die Gewinnerwartung einwirken. Wäre eine Finanzie-<br />

rung nicht zu erhalten, könnte dies dazu führen, dass<br />

der Kaufvertrag über das Immobilienprojekt nicht<br />

durchgeführt wird, die Zielgesellschaft den bis dahin<br />

gezahlten Kaufpreisteil verliert und unter Umständen<br />

dem Verkäufer zusätzlich zur Leistung von Schadens-<br />

ersatz verpflichtet ist. Auch in diesem Fall würden<br />

Gewinne ausbleiben und die Fondsgesellschaft sowie<br />

die Anleger daher keine Gewinnanteile erhalten.<br />

Im Falle der Aufnahme von Fremdmitteln dienen die<br />

Immobilienobjekte grundsätzlich den Kreditgebern<br />

als Sicherheit. Sollte die Zielgesellschaft nicht in der<br />

Lage sein, den Kapitaldienst zu leisten, und sollte sie<br />

beschließen, kein weiteres Eigenkapital in das Immo-<br />

bilienobjekt zu investieren, oder sollte sie dies nicht<br />

können, so würde das Immobilienobjekt an den<br />

Kreditgeber fallen und die Zielgesellschaft würde das<br />

in dieses Projekt bereits investierte Eigenkapital ver-<br />

lieren. Soweit im Zusammenhang mit der tatsäch-<br />

lichen Aufnahme von Finanzierungen Absicherungen<br />

des Kreditgebers auch an anderen Objekten der Zielgesellschaft<br />

gefordert und bestellt werden, wären<br />

unter Umständen auch diese im Falle der Nichtbedienung<br />

des Kapitaldienstes verloren.<br />

Es besteht ebenso das Risiko, dass nicht für alle Investitionsmittel<br />

geeignete Immobilieninvestitionen gefunden<br />

werden, sowie, dass nicht für alle erworbenen<br />

Immobilienprojekte zeitnah potente Käufer gefunden<br />

werden, die einen entsprechend hohen Kaufpreis<br />

zahlen und bei deren Übernahme der Objekte der ursprüngliche<br />

Verkäufer die Zielgesellschaft aus ihren<br />

Verpflichtungen aus dem Ankaufvertrag ohne Nachwirkungen<br />

entlässt.<br />

Als Folge der vorgenannten Risiken kann der Anlageerfolg<br />

beeinträchtigt werden bis hin zum Totalverlust<br />

des investierten Eigenkapitals.<br />

Allgemeiner Immobilienmarkt, Schäden<br />

Der Immobilienmarkt entwickelt sich – wie andere<br />

Märkte auch – mit ausgeprägten Schwankungen.<br />

Immobilienwerte werden beeinflusst vom allgemeinen<br />

Wirtschaftsklima und von Zukunftserwartungen,<br />

lokalen und branchenspezifischen Bedingungen<br />

(zum Beispiel ein Überangebot von Immobilien zum<br />

Verkauf bzw. zur Vermietung oder ein Nachfragerückgang),<br />

der Konkurrenzsituation basierend auf Mietpreisen,<br />

Standort und Attraktivität der Immobilien<br />

und den Veränderungen bei Bau- und Betriebskosten<br />

der Immobilien, ferner durch behördliche Einwirkungen,<br />

Zinsentwicklung, Verfügbarkeit von Fremdmitteln und<br />

potenzielle Haftung für Altlasten. Alle vorgenannten<br />

Faktoren, aber auch außergewöhnliche unvorhersehbare<br />

Ereignisse wie Klimaveränderungen, Naturkatastrophen,<br />

Kriegsereignisse, Einflüsse höherer Gewalt<br />

und Strukturveränderungen (zum Beispiel verändertes<br />

Einkaufsverhalten) können negativen Einfluss<br />

auf Liquidität und Rentabilität betroffener Immobilieninvestitionen<br />

sowie Zeitpunkt und Höhe des erzielbaren<br />

Verkaufserlöses und damit das Ergebnis haben.<br />

Möglicherweise nach Erwerb von Immobilien festgestellte<br />

rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten, festgestellte Schadstoffe<br />

oder andere Mängel können das Ergebnis des<br />

Geschäftes nachhaltig negativ beeinträchtigen.<br />

Bei Schadensfällen kann zudem ein nicht ausreichender<br />

Versicherungsschutz zu erheblichen Vermögensverlusten<br />

führen. Versicherungsunternehmen


können die Übernahme bestimmter Risiken ausschließen,<br />

beschränken oder sehr verteuern. Insofern kann bei<br />

Eintritt des Schadensfalls das Ergebnis der Anlage<br />

negativ beeinträchtigt werden. Bei Projektentwick-<br />

lungen können u.a. erwartete Behördengenehmi-<br />

gungen hinsichtlich Planung, Durchführung und Nut-<br />

zung versagt werden oder mit zusätzlichen Kosten<br />

verbunden sein. Es können Kostenüberschreitungen<br />

sowie Zinsänderungen und Bauzeitverlängerungen<br />

eintreten und erwartete Belegungsraten und/oder<br />

Vermietungspreise nicht erreicht werden.<br />

Diese Risiken können das Ergebnis derart mindern,<br />

dass die Anleger nur geringere Ausschüttungen oder<br />

sogar keine Ausschüttungen erhalten.<br />

Die ausgehend von einem Nachfrageüberhang der<br />

vergangenen Jahre massiven Bauaktivitäten in <strong>Indien</strong><br />

und speziell in den Ballungsräumen haben zu Höchstpreisen<br />

für vermietete Bestandsimmobilien geführt.<br />

Dieser <strong>Trend</strong> wird aber in absehbarer Zukunft zur Folge<br />

haben, dass in einigen Bereichen ein übertriebenes<br />

Preisniveau („Immobilienblase“) und teilweise auch<br />

ein Überangebot an Immobilien entstehen wird.<br />

Somit besteht das Risiko von Preiskorrekturen, die das<br />

Ergebnis mindern können. Bei negativer Wertentwicklung<br />

können die investierten Gelder verloren sein, was<br />

insbesondere bei eintretender Häufung zu einer negativen<br />

Beeinflussung des Fondsergebnisses und damit<br />

zu geringeren Ausschüttungen beim Anleger führt.<br />

Entscheidungsträger und wesentliche Vertragspartner<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

hängt maßgeblich auch von Erfahrung, Qualität, Kompetenz<br />

und Leistung des Managements der Zielgesellschaft<br />

bei der Auswahl der Immobilien, der Umsetzung<br />

der Wertschöpfungsstrategien und dem abschließenden<br />

gewinnbringenden Verkauf innerhalb einer<br />

eher kurzen Haltedauer ab. Es gibt keine Gewissheit,<br />

dass zunächst zuständige Personen über die gesamte<br />

Dauer der Fondslaufzeit in der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited verbleiben oder erforderlichenfalls<br />

durch kompetente Nachfolger ersetzt werden können.<br />

Die Zielgesellschaft wird bei den Immobilieninvestitionen<br />

Verträge mit Dritten, insbesondere Bauträgern,<br />

eingehen. Es kann nicht sichergestellt werden, dass<br />

diese Vertragspartner das erwartete Ergebnis erreichen.<br />

Das Ergebnis kann sowohl durch Fehlentscheidungen<br />

verantwortlicher Personen beeinträchtigt werden als<br />

auch von der Leistung, der Qualität und der Vertragstreue<br />

der Vertragspartner. Hieraus können negative<br />

Auswirkungen für das Ergebnis resultieren. Dieses<br />

Risiko trägt die Fondsgesellschaft und damit auch der<br />

Anleger der Fondsgesellschaft.<br />

Internationale Verhältnisse, Drittland<br />

Die Zielgesellschaft hat ihren Sitz in Mauritius. Die<br />

Immo-bilienobjekte mit denen die Zielgesellschaft<br />

sich beschäftigt, sollen in <strong>Indien</strong> gelegen sein.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass Handelsbeschränkungen<br />

oder Beschränkungen des Kapitalverkehrs<br />

eingeführt werden könnten, welche die Aktivitäten<br />

der Zielgesellschaft beeinträchtigen oder ausschließen.<br />

Auch können Währungsrisiken negativen Einfluss<br />

entfalten. Ebenso ist die Einführung steuerlicher Regelungen<br />

mit negativer Wirkung für die Zielgesellschaft<br />

nicht ausgeschlossen. Da die Zielgesellschaft nicht am<br />

Ort des geplanten Immobilienhandels sitzt, ist nicht<br />

auszuschließen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen<br />

aufgrund abweichender Handelsbräuche bzw.<br />

unterschiedlicher Rechtsordnungen erschwert ist.<br />

Sollten diese internationalen Verhältnisse zu negativen<br />

Auswirkungen bei der Fondsgesellschaft führen,<br />

so bedeutet das für die Anleger, dass die prognostizierten<br />

Ausschüttungen wesentlich niedriger ausfallen<br />

werden.<br />

Ausschüttungen/Kapitalrückflüsse<br />

Der Beginn und die Höhe möglicher Kapitalrückflüsse<br />

hängen vom Zeitpunkt der Investitionen in das Immo-<br />

27


28<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />

kapiTel<br />

3<br />

dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />

bilienpaket und von deren wirtschaftlicher Entwick-<br />

lung bis hin zur abschließenden Veräußerung der<br />

Investitionen sowie vom Zeitpunkt der Durchführung<br />

von Gewinnausschüttungen seitens der Zielgesellschaft<br />

ab. Es ist möglich, dass Immobilien mangels<br />

Liquidität auf den Märkten erst später verkauft werden<br />

können als geplant. Eine Verzögerung würde dazu<br />

führen, dass auch die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

erst später Rückflüsse erhielten.<br />

Währungs- und Wechselkursrisiken<br />

Die Investition und alle Rückflüsse erfolgen auf der<br />

Basis der Währung Indische Rupie (INR) und enthalten<br />

daher aus Euro-Sicht Währungsrisiken. Die deutsche<br />

Fondsgesellschaft und damit auch der Anleger tragen<br />

somit das Risiko einer Reduzierung des Ergebnisses<br />

ihrer Anlage, wenn sich der Wechselkurs der indischen<br />

Rupie zum Euro beim Umtausch der Kapitalrückflüsse<br />

im Vergleich zum Kauf der Indischen Rupien-Anlagebeträge<br />

bei Beginn der Investition verschlechtert.<br />

Auslandsrisiken<br />

Im Rahmen der Fondsaktivitäten sind die Anleger der<br />

Fondsgesellschaft den rechtlichen und politischen<br />

Risiken <strong>Indien</strong>s und von Mauritius ausgesetzt. Durch<br />

die Beteiligung an der Zielgesellschaft unterliegen<br />

maßgebliche Teile der Beteiligung diesem fremden<br />

Rechts- und Kulturkreis, wodurch Auslandsrisiken<br />

gegeben sind, wie z.B. Ferne zum Objekt mit dadurch<br />

bedingten verringerten Erkenntnis- und Informationsmöglichkeiten,<br />

das Risiko der Freiheit des Kapitalverkehrs,<br />

abweichende Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr<br />

oder bei der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten,<br />

Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter<br />

Ansprüche und ein wegen des Unterfallens<br />

unter mehrere Rechtsordnungen gesteigertes Risiko<br />

möglicher negativer Veränderungen, beispielsweise<br />

auch in steuerlicher Hinsicht.<br />

Rechtliche Verfahren (z.B. Schadenersatz-, Gewährleistungs-<br />

und Mängelansprüche, Baurecht sowie die<br />

Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und ggf.<br />

anschließende Vollstreckung sowie steuerliche Verfahren)<br />

tragen in <strong>Indien</strong> aufgrund der anderen Rechtssysteme<br />

insbesondere ein hohes Kosten- und Zeitrisiko,<br />

da <strong>Indien</strong> in wesentlichen Punkten vom deutschen<br />

Recht abweicht.<br />

Auswirkungen von Auslandsrisiken können sich insbesondere<br />

in verzögerten Ausschüttungen und Kapitalverlust<br />

zeigen.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt ggf.<br />

in weiteren Funktionen Leistungen für den Fonds oder<br />

für andere Fondsgesellschaften und erhält insoweit<br />

möglicherweise auch erfolgsabhängige Honorierungen,<br />

was dazu führen kann, dass sie ihre Geschäftsführungstätigkeiten<br />

nicht ausschließlich am Interesse<br />

der Fondsgesellschaft und der Fondsanleger, sondern<br />

auch an ihrem eigenen Honorarinteresse orientiert.<br />

Sollte die geschäftsführende Kommanditistin ihre<br />

Tätigkeiten ausschließlich nach dem Eigeninteresse<br />

ausrichten, könnte es sein, dass die Fondsgesellschaft<br />

nicht die prognostizierten Ergebnisse erzielt. Die Anleger<br />

würden in diesem Fall wesentlich niedrigere Ausschüttungen<br />

erhalten.<br />

Majorisierung<br />

Der geschäftsführenden Kommanditistin steht neben<br />

der Komplementärin die Geschäftsführungsbefugnis<br />

und Vertretungsmacht für die Fondsgesellschaft zu.<br />

Eine mögliche Einflussnahme des einzelnen Anlegers<br />

auf das Management des Fonds kann grundsätzlich<br />

nur durch Mehrheitsbeschluss innerhalb von Abstimmungen<br />

erfolgen. Diese so erzielten Entscheidungen<br />

sind für alle Anleger bindend, auch wenn diese durch<br />

Anleger oder Anlegergruppen beeinflusst werden, die<br />

nicht die Mehrheit der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />

halten. Sowohl hierdurch als auch bei üblichen Zeichnungssummen<br />

befindet sich der einzelne Anleger<br />

regelmäßig in der Minderheit und kann ggf. seine


Interessen im Fonds nicht durchsetzen. Er ist daher an<br />

Entscheidungen gebunden, auch wenn sie seinen<br />

Interessen nicht entsprechen. Hieraus können wirt-<br />

schaftliche und steuerliche Nachteile für den Anleger<br />

eintreten.<br />

Risiko des Kapitalentzuges<br />

Sofern Anleger von Kündigungs- oder Widerrufsrechten<br />

Gebrauch machen, kann die Fondsgesellschaft gezwungen<br />

sein, Anlegern eingezahlte Gelder zu erstatten.<br />

Hierdurch könnte der Fondsgesellschaft Kapital entzogen<br />

werden, obwohl die Liquiditätslage eine Auszahlung<br />

nicht zulässt. Dies kann für einen Anleger, der die Auszahlung<br />

fordert, zu Verzögerungen oder Ausfällen<br />

führen. Für die Fondsgesellschaft kann dies zur Notwendigkeit<br />

der Aufnahme einer Finanzierung und<br />

damit zur Entstehung nicht kalkulierter Kosten bzw.<br />

sogar zur Insolvenz führen, so dass auch die verbliebenen<br />

Anleger Ausfälle erleiden.<br />

Mittelfreigabe<br />

Die Freigabe der Mittel erfolgt in Deutschland durch<br />

die WestAudit AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

gemäß Mittelverwendungskontrollvertrag. Ohne Mitwirkung<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs erfolgt<br />

keine Freigabe der Mittel. Eine nicht fristgerechte<br />

Mittelfreigabe kann zu steuerlichen, rechtlichen und<br />

wirtschaftlichen Nachteilen führen. Die Mittelverwendungskontrolle<br />

bezieht sich nur auf die Investitionen<br />

der Mittel des Fonds. Die Investitionen der Zielgesellschaft<br />

unterliegen keiner Mittelverwendungskontrolle.<br />

Eventuelle Unregelmäßigkeiten werden daher erst<br />

später bekannt werden, wobei zu dieser Zeit bereits<br />

nicht zu revidierende Schädigungen eingetreten sein<br />

können.<br />

Laufzeit<br />

Die Fondsgesellschaft wurde mit bestimmter Dauer<br />

bis zum 31.12.2012 gegründet. Die Laufzeit kann durch<br />

Gesellschafterbeschluss verlängert werden, sollten<br />

sich nicht alle Bestandteile des Immobilienpaketes<br />

sinnvoll veräußern lassen. Eine längere Fondslaufzeit<br />

bedeutet, dass sich die Rückflüsse über einen längeren<br />

Zeitraum verteilen, was zu negativen Auswirkungen<br />

auf die Anlagerendite und auf den Kapitalrückfluss<br />

führen kann.<br />

Die Zielgesellschaft selbst endet nicht zu diesem<br />

Datum, so dass für sie nicht die Notwendigkeit der B<br />

eendigung der Handelsaktivitäten zu diesem Stichtag<br />

besteht. Zeitpunkt und Höhe von Kapitalrückflüssen<br />

sind daher nicht sicher vorhersehbar. Für Anleger, die<br />

darauf angewiesen sind, zu vorher feststehenden<br />

Zeitpunkten Kapitalrückflüsse zu realisieren, um hieraus<br />

Verpflichtungen zu erfüllen, ist daher die Anlage<br />

in diesem Fonds nicht geeignet.<br />

Der Anleger müsste in diesem Fall, sofern im keine<br />

anderen Mittel zur Verfügung stehen, zur Erfüllung<br />

seiner finanziellen Verpflichtungen zusätzlich Fremdkapital<br />

aufnehmen. Dieses wäre mit zusätzlichen<br />

Belastungen für den Anleger in Höhe der zu erbringenden<br />

Zins- und Tilgungsleistungen verbunden.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für den<br />

einzelnen Anleger Steuerzahlungen festgesetzt werden,<br />

ohne dass von dem Fonds eine entsprechende Ausschüttung<br />

erfolgt. Diese Steuerzahlungen müsste der<br />

Anleger dann aus seinem sonstigen Vermögen leisten.<br />

Das Beteiligungskonzept geht davon aus, dass die in<br />

Mauritius ansässige <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

Limited und keine Steuerzahlungspflichten trifft.<br />

Sollten sich diesbezügliche gesetzliche Rahmenbedingungen,<br />

die derzeitige Verwaltungspraxis oder übliche<br />

Usancen ändern, würde der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

Limited Liquidität entzogen, so dass Investitionen in<br />

nur geringerem Umfang getätigt werden könnten sowie<br />

Zahlungen an die Fondsgesellschaft im Zeitpunkt<br />

der Liquidation der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />

geschmälert würden.<br />

29


30<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />

kapiTel<br />

3<br />

dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />

Das Eintreten bestimmter steuerlichen Folgen, die<br />

ein Anleger mit seiner Beteiligung an der Fondsgesell-<br />

schaft ggf. anstrebt, kann nicht garantiert werden.<br />

Über die Frage, ob erzielte Vermögenszuwächse steu-<br />

erfrei gestellt oder vollständig bzw. teilweise der Be-<br />

steuerung unterworfen werden, entscheidet die hiesige<br />

Finanzverwaltung. Das Risiko aus einer abweichenden<br />

steuerlichen Behandlung der sich beim Anleger einstellenden<br />

Vermögenszuwächse liegt in der Besteuerung<br />

dieser mit dem für den Anleger maßgeblichen<br />

individuellen Steuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und<br />

ggf. Kirchensteuer.<br />

Sollte die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited bzw. die Beteiligung<br />

des Anlegers an der Fondsgesellschaft nicht<br />

über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr aufrecht<br />

erhalten bleiben, wäre ein hieraus resultierender<br />

Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft i.S. §§ 22,<br />

23 EStG zu behandeln. Die Folge hieraus wäre, dass der<br />

auf den Anleger entfallende Gewinn mit seinem individuellen<br />

Steuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer zu besteuern wäre. Voraussetzung hierfür<br />

ist jedoch der Beitritt zur Gesellschaft im Jahr 2008.<br />

Die gleichen Besteuerungsfolgen würden eintreten,<br />

wenn der Anleger über die Fondsgesellschaft mittelbar<br />

als mit mindestens 1% am Kapital der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Indien</strong> Holding Limited beteiligt gilt. In einem solchen<br />

Fall würden Gewinne – unabhängig von der Beteiligungsdauer<br />

– als gewerbliche Einkünfte nach § 17<br />

EStG qualifiziert. Sollte die Fondsgesellschaft lediglich<br />

das angestrebte Mindestplatzierungsvolumen von<br />

5 Mio. Euro erreichen, würde eine wesentliche Beteiligung<br />

durch den Anleger bereits jenseits eines Kommanditanteils<br />

von ca. 50.000 Euro festzustellen sein.<br />

Die Ausführungen zur steuerlichen Konzeption und zu<br />

den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft geben die Auffassung der steuerlichen<br />

Berater der Beteiligungsgesellschaft wieder,<br />

beruhen jedoch nicht auf einer verbindlichen Auskunft<br />

der zuständigen Finanzbehörden.<br />

Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebotes, sowie die Darstellung<br />

der steuerlichen Grundlagen in diesem Prospekt,<br />

beruhen auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden Steuergesetzen, der<br />

veröffentlichten Rechtsprechung, sowie den aktuellen<br />

veröffentlichten Auffassungen der Finanzverwaltung.<br />

Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der<br />

Fondsgesellschaft beim einzelnen Anleger steht erst<br />

nach endgültiger Bestandskraft der Steuerbescheide<br />

der Fondsgesellschaft fest. Dies wird in der Regel erst<br />

nach Abschluss einer Betriebsprüfung durch das zuständige<br />

Finanzamt sein.<br />

Haftung<br />

Auch wenn die unmittelbare Außenhaftung des Anlegers<br />

als Kommanditist grundsätzlich auf die Höhe der Einlage<br />

beschränkt ist und dann, wenn der Anleger seiner<br />

Verpflichtung zur Zahlung der Hafteinlage vollständig<br />

nachgekommen ist, nicht mehr besteht, kann nach<br />

§§ 169 ff. HGB bei Entnahmen die Haftung wieder aufleben,<br />

nämlich dann, wenn das Kapitalkonto nach vorhergegangenen<br />

Verlusten den Stand der Einlage nicht<br />

wieder erreicht hat. Es könnte also die auf das gezeichnete<br />

Kapital beschränkte Kommanditistenhaftung<br />

wieder aufleben, sofern Ausschüttungen erfolgen,<br />

die das Kapitalkonto negativ werden lassen. Solch eine<br />

Rückzahlungsverpflichtung würde sich aus Ausschüttungen<br />

herleiten, die weder von den Rückflüssen der<br />

Zielobjekte noch Liquiditätsreserve gedeckt werden.<br />

Die Haftung in Höhe der gezeichneten Beteiligung<br />

gilt bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden des Anlegers<br />

für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten<br />

fort.<br />

Der Anleger hat optional die Möglichkeit eines Direktbeitritts<br />

als Kommanditist und einer Eintragung ins


Handelsregister oder eines indirekten Beitritts als<br />

Treugeber über die MVT Mittelrheinische Treuhand-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH. Im Falle der mit-<br />

telbaren Beteiligung über die Treuhandkommanditi-<br />

stin treffen den Anleger wirtschaftlich die gleichen<br />

Folgen, da er die Treuhänderin von allen eventuellen<br />

Haftungen aus der treuhänderischen Übernahme der<br />

Beteiligung freizustellen hat.<br />

Eingeschränkte Fungibilität<br />

Bei den angebotenen Anteilen handelt es sich um<br />

eine Beteiligung, für die ein öffentlicher Markt nicht<br />

existiert. Die Kommanditanteile sind faktisch nicht<br />

frei handelbar. Der Wert der Anteile ist nicht auf die<br />

Höhe des ursprünglichen Kaufpreises festgeschrieben.<br />

Es besteht keine Gewähr, dass ein veräußerungswilliger<br />

Anleger einen Käufer findet. Weiterhin fehlt es<br />

bisher an objektiven Wertmaßstäben, die einer Preisfindung<br />

dienlich sind. Für den Anleger besteht somit<br />

die Gefahr, dass er seine Beteiligung eventuell nicht<br />

oder nur unter ihrem Wert veräußern kann.<br />

Ebenso besteht für den Anleger während der planmäßigen<br />

Laufzeit des Fonds keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit,<br />

so dass sich eine vorzeitige Lösung<br />

aus der Vermögensanlage als äußerst schwierig<br />

erweisen dürfte und vermutlich nur mit enormen<br />

finanziellen Einbußen für den Anleger durchführbar<br />

wäre, sofern es überhaupt gelänge.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft rät Anlegern<br />

davon ab, ihre Einlage in der Fondsgesellschaft<br />

durch eine Kreditaufnahme zu finanzieren. Anleger,<br />

die dennoch ihre Beteiligung durch Aufnahme eines<br />

persönlichen Darlehens ganz oder auch nur teilweise<br />

finanzieren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu<br />

berücksichtigen, dass Zins- und Tilgungsleistungen<br />

für ein solches Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der Vermögensanlage fällig<br />

werden. Im Falle der Nichtbedienung der aus dem<br />

Darlehensvertrag geschuldeten Zahlungen können<br />

durch den Darlehnsgeber eventuell vom Anleger oder<br />

von Dritten gestellte Sicherheiten verwertet bzw. es<br />

kann aufgrund eines ggf. ergehenden Urteils gegen<br />

den Anleger in dessen Vermögen die Zwangsvollstreckung<br />

betrieben werden. In solchen Fällen kann daher<br />

auch das sonstige Vermögen des Anlegers oder eines<br />

eventuellen Mitverpflichteten aus dem Darlehensvertrag<br />

oder eines Sicherheitengebers negativ durch Verwertung<br />

betroffen werden. Sofern die Fondsgesellschaft<br />

die prognostizierten und geplanten Ergebnisse nicht erwirtschaften<br />

kann, wäre der Anleger durch die Anteilsfinanzierung<br />

in Höhe der Zins- undTilgungsleistungen<br />

zusätzlich belastet. Die Prospektverantwortliche rät<br />

daher von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

durch den Anleger ab.<br />

Höhere Gewalt<br />

Höhere Gewalt sind von außen einwirkende, außergewöhnliche<br />

und unvorhersehbare Ereignisse, die auch<br />

durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden<br />

können. Beispiele sind Naturkatastrophen, Kriege oder<br />

terroristische Anschläge. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass höhere Gewalt das Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

gefährden könnte und der Anleger deshalb keine oder<br />

nur eine geringere Rendite erzielt.<br />

Abschließendes Negativtestat<br />

Weitere wesentlichen Risiken existieren nach Kenntnis<br />

des Anbieters zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht.<br />

31


32<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />

kapiTel 4<br />

INdIeN 1 kg<br />

r A H m e N B e d I N g U N g e N<br />

des BeTeILIgUNgs-<br />

ANgeBoTes


34<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />

kapiTel 4<br />

rAHmeNBedINgUNgeN<br />

des<br />

BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />

Argumente für einen Geschlossenen<br />

Immobilien-Fonds<br />

Anleger wünschen sich hohe Renditen. Geschlossene<br />

Immobilien-Fonds, die, wie im vorliegenden Fall der TC<br />

<strong>Indien</strong> 1, in ausländische Immobilienprojekte investieren,<br />

bieten Renditen, die auf dem deutschen Markt<br />

nicht erreichbar sind.<br />

Der Standort ist für erfolgreiche Projekte von zentraler<br />

Bedeutung. Oft entscheidet die Lage über den<br />

Erfolg von Projekten. Der TC <strong>Indien</strong> 1 hat sich deshalb<br />

das Ziel gesetzt, in den drei wichtigsten Metropolregionen<br />

<strong>Indien</strong>s – in Delhi, Hyderabad und Mumbai – zu<br />

investieren.<br />

Privaten Anlegern – genauer: Direktanlegern in Einzelprojekten<br />

– bleibt dieser Markt meist verschlossen. Sie<br />

verfügen in der Regel weder über das erforderliche<br />

Kapital und notwendige Fachwissen noch über ausreichend<br />

Erfahrung und Zeit, sich direkt in solchen Projekten<br />

zu engagieren. Geschlossene Fonds wurden<br />

entwickelt, damit sich eine größere Anzahl von Investoren<br />

zusammenschließen kann, um solche Projekte<br />

gemeinsam zu realisieren. Durch eine Beteiligung an<br />

einem Geschlossenen Fonds steht Investoren der Weg<br />

offen, bereits mit kleineren, überschaubaren Beträgen<br />

in Chancen und Märkte zu investieren, zu denen sie<br />

sonst keinen Zugang hätten.<br />

Investoren profitieren demnach von Marktentwicklungen,<br />

die ohne die Option der Geschlossenen Fonds<br />

allein den großen Versicherungen, Banken und Pensionsfonds<br />

vorbehalten wären.<br />

Erleichternd kommt hinzu, dass eine Fondsbeteiligung<br />

einfach zu verwalten ist: Die Erledigung der Geschäfte<br />

übernehmen das Fondsmanagement und die Projektpartner.<br />

Zugleich sind in den Gesellschafts- und Verwaltungsverträgen<br />

für die Investoren eine Fülle von<br />

Mitsprache- und Kontrollrechten geregelt.<br />

Das Investitionsvolumen eines Geschlossenen Fonds<br />

wird vorab festgelegt. Seine wirtschaftlichen Eckdaten<br />

sind ebenso bekannt wie seine steuerlichen Auswirkungen.<br />

Darin liegt ein großer Vorteil: Der TC <strong>Indien</strong> 1<br />

investiert in Sachwerte in <strong>Indien</strong>.<br />

Durch eine Diversifikation in unterschiedliche Standorte<br />

und mehrere Projekte verstärkt der TC <strong>Indien</strong> 1<br />

sein Sicherheitskonzept. Diese Sachwerte bieten auch<br />

in schwierigen Zeiten, in denen die Börsen der Welt verrückt<br />

spielen, einen Werterhalt und Chancen auf eine<br />

positive Wertentwicklung.<br />

Erläuterung der Fondsstruktur<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich zu 100% an der<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited. Diese Holding-<br />

Gesellschaft hat ihren Sitz auf der Insel Mauritius. Sie<br />

gründet weitere Gesellschaften auf Mauritius, die so<br />

genannten Mauritius Companies (MCo). Diese Gesellschaften<br />

gründen wiederum für einzelne Projekte<br />

Gesellschaften in <strong>Indien</strong>, die <strong>Indien</strong> Companies (ICo).<br />

Mit Hilfe der <strong>Indien</strong> Companies ist es möglich, die<br />

Projekte im Land vor Ort zu führen. Nach Errichtung<br />

der Immobilien werden die ICo‘s verkauft. Die Verkaufserlöse<br />

fließen zurück in die MCo’s und von dort –<br />

nach Verkauf oder Auflösung – wieder in die Holding-<br />

Gesellschaft.


Chancen und Sicherheitskonzept<br />

Investitionen in Sachwerte<br />

• Mit 4 Jahren und 2 Monaten sehr kurze<br />

Fondslaufzeit<br />

• Stabile politische, rechtliche und steuerliche Lage<br />

• Nachhaltig hohes Wirtschaftswachstum<br />

• Junge, gut ausgebildete Bevölkerung<br />

• Dynamisch wachsende Mittel- und Oberschicht<br />

• Das Marktforschungsinstitut DB Research geht von<br />

einem Investitionsbedarf im Bereich Infrastruktur<br />

von 450 Mrd. US-Dollar bis zum Jahr 2015 aus.<br />

• Sehr gute Diversifikation durch Investition in<br />

Projektgesellschaften an drei hervorragenden<br />

Standorten. Unterschiedliche Nutzungsarten der<br />

zu erstellenden Gebäude.<br />

• Errichtung, Kontrolle und Steuerung der Projekte<br />

in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten<br />

Partnern<br />

• Keine Nachschusspflicht der Kommanditisten<br />

• Sehr hohe Gesamtrückflüsse von durchschnittlich<br />

prognostizierten 182,9% des eingesetzten Eigenkapitals<br />

(ohne Agio)<br />

• Bedarf an neuem Wohnraum von ca. 10 Mio.<br />

Wohneinheiten p.a.; zur Zeit sind ca. 49% der<br />

Unterkünfte „nur“ bewohnbar oder baufällig.<br />

Ca. 65% der Inder leben in Unterkünften mit<br />

1 bis 2 Zimmern.<br />

• Durch Outsourcing von Dienstleistungen nach<br />

<strong>Indien</strong> besteht im hochwertigen Bürosegment<br />

eine sehr große Nachfrage. Mit einem Bedarf von<br />

ca. 55 Mio. m2 Bürofläche ist in den nächsten 5 Jahren<br />

zu rechnen.<br />

• Private-Public-Partnership-Projekte sind von staatlicher<br />

Seite erwünscht und werden gefördert.<br />

Dadurch ergeben sich Möglichkeiten der Investition<br />

in Infrastrukturprojekte.<br />

• Die Regierung plant, von 2008 bis 2011 mehr als<br />

15 Mrd. US-Dollar in den Ausbau der Infrastruktur<br />

zu investieren.<br />

• Das Management der Zielgesellschaft erhält erst<br />

nach erreichen der prognostizierten Fondsrendite<br />

eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 50%. Somit<br />

ist sichergestellt, das sich das Management immer<br />

dafür einsetzen wird die geplanten Ziele übertreffen<br />

zu wollen.<br />

35


36<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />

kapiTel<br />

4<br />

rAHmeNBedINgUNgeN des<br />

BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />

<strong>Indien</strong> – Ein Land auf der Überholspur<br />

<strong>Indien</strong> ist ein Staat in Südasien, der den größten Teil<br />

des indischen Subkontinents umfasst. Der Himalaya<br />

bildet die natürliche Nordgrenze des Landes. Im Süden<br />

umschließt der Indische Ozean das Staatsgebiet.<br />

<strong>Indien</strong> grenzt an Pakistan, die chinesische autonome<br />

Region Tibet, Nepal, Bhutan, Myanmar und Bangladesh.<br />

<strong>Indien</strong> bezeichnet sich gerne selbst als „größte Demokratie<br />

der Welt“. Die Bevölkerung zählt derzeit rund<br />

1,1 Mrd. Menschen und wächst beständig weiter.<br />

Damit nimmt <strong>Indien</strong> unter den bevölkerungsreichsten<br />

Staaten der Erde Platz 2 ein. Im Jahr 2007 lag das<br />

Bevölkerungswachstum bei etwa 1,6% 1 . Es ist davon<br />

auszugehen, dass <strong>Indien</strong> China etwa ab 2030 als<br />

bevölkerungsreichste Nation der Welt abgelöst haben<br />

wird. Das Land ist mit einer Fläche von ca. 3.287.000<br />

Quadratkilometern der siebtgrößte Staat der Erde.<br />

<strong>Indien</strong> übertrifft China ab 2030 beim<br />

Bevölkerungswachstum<br />

2<br />

1,8<br />

1,6<br />

1,4<br />

1,2<br />

1<br />

0,8<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,2<br />

0<br />

Prognose der<br />

Bevölkerungsentwicklung (Mrd.) <strong>Indien</strong><br />

China<br />

1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050<br />

Das Land gliedert sich in 28 Bundesstaaten und 7 Un-<br />

terterritorien. Unter den 23 anerkannten Landesspra-<br />

chen gehören Hindi und Englisch zu den Amtssprachen.


Rückblick auf eine lange Geschichte<br />

<strong>Indien</strong> kann auf eine lange Historie zurückblicken. Die<br />

Geschichte der ältesten Zivilisation auf dem indischen<br />

Subkontinent lässt sich bis ins 3. Jahrtausend v. Chr.<br />

zurückverfolgen. Im 8. und 12. Jahrhundert n. Chr. zog<br />

es arabische und zentralasiatische Einwanderer in diese<br />

Region. Ihnen folgten im 15. Jahrhundert eine Vielzahl<br />

von europäischen Händlern, die an der Westküste<br />

Handels- und Missionsstationen errichteten.<br />

Im 19. Jahrhundert standen alle indischen Territorien<br />

unter britischer Besatzung. Erst der gewaltfreie Widerstand<br />

gegen die Kolonialherrschaft durch Mahatma<br />

Gandhi und Jawaharlal Nehru führte <strong>Indien</strong> am<br />

15. August 1947 in die Unabhängigkeit.<br />

Rechtssystem<br />

In <strong>Indien</strong> herrscht Gewaltenteilung: Die Judikative ist<br />

streng von der Legislative und Exekutive getrennt. In<br />

Bruttoinlandsprodukt (Veränderung in %, real)<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

6,9<br />

5,3<br />

4,1<br />

4,3<br />

Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)<br />

7,2<br />

der Nachfolge der aus der Kolonialzeit stammenden<br />

britischen Rechtspraxis findet in <strong>Indien</strong> heute noch<br />

vielfach das Common Law Anwendung, das sich nicht<br />

auf Gesetze, sondern auf maßgebliche Urteile hoher<br />

Gerichte in Präzedenzfällen stützt. Die Gerichtssprache<br />

ist Englisch.<br />

Die Wirtschaft boomt<br />

<strong>Indien</strong>s Wirtschaft wächst beispiellos. Das jährliche<br />

Wirtschaftswachstum lag zuletzt bei etwa 9% 2 und<br />

das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei 782 Mrd. Euro3 .<br />

Dieser Aufschwung kommt nicht von ungefähr. Den<br />

Grundstein dafür legte der indische Staat in den<br />

1990er Jahren mit eingeleiteten wirtschaftlichen<br />

Reformen sowie der Hinwendung zur sozialen Marktwirtschaft.<br />

Besonders in Wirtschaftszweigen wie der<br />

Informationstechnologie oder der Forschung – hier<br />

wiederum vor allem in der Biotechnologie – gehört<br />

<strong>Indien</strong> zu den führenden Nationen der Welt.<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008*<br />

7,8<br />

9,1<br />

9,7<br />

9,2<br />

7,9<br />

*Prognose<br />

37


38<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />

kapiTel<br />

4<br />

Inflationsverlauf<br />

6%<br />

Entwicklung der Inflation<br />

5%<br />

4%<br />

3%<br />

2%<br />

1%<br />

0%<br />

rAHmeNBedINgUNgeN des<br />

BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />

2003 2004 2005 2006 2007<br />

Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)<br />

Wachstumsprognose reales BIP, 2006–2020<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

5,5 5,2<br />

4,1<br />

IN CN TK US DE<br />

Quelle: Deutsche Bank Research<br />

3,1<br />

1,5


Währung<br />

Die Indische Rupie (INR) ist die Währung <strong>Indien</strong>s. Für<br />

das Management der Währung ist hauptsächlich die<br />

Reserve Bank of India zuständig.<br />

Der Wechselkurs verzeichnete am 27. Oktober 2008:<br />

1 Euro = 62,027 INR / 100 INR = 1,6122 Euro.<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Bildung erreicht immer mehr Menschen<br />

Für den wirtschaftlichen Aufstieg <strong>Indien</strong>s ist auch die<br />

Ausbildung von immer mehr Fachkräften verantwortlich.<br />

<strong>Indien</strong> verfügt über eine Reihe guter Universitäten<br />

und auch die Analphabetisierungsrate ist in den letzten<br />

Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Allerdings besteht<br />

hierbei in den ländlichen Gebieten immer noch<br />

ein enormer Nachholbedarf.<br />

<strong>Indien</strong> wird zwar nach wie vor als Schwellenland eingestuft.<br />

Aufgrund seines rasanten Wirtschaftswachstums<br />

gilt das Land jedoch als eine der kommenden<br />

globalen Wirtschaftsmächte. Zu den wichtigsten Wirtschaftssektoren<br />

gehören der industrielle Bereich sowie<br />

der Dienstleistungssektor mit Wachstumsraten nahe<br />

am zweistelligen Bereich.<br />

Um noch mehr ausländische Investoren ins Land zu<br />

locken, entschied sich <strong>Indien</strong> im April 2000 dafür, 8<br />

staatliche Exportproduktionszonen als Sonderwirtschaftszonen<br />

(SEZ – Special Economic Zones) nach dem Vorbild<br />

Chinas einzurichten. Mittlerweile wurden 61 weitere<br />

bewilligt, die sich in Planung bzw. im Aufbau befinden.<br />

In diesen Zonen werden keine Zölle erhoben und die<br />

dort angesiedelten Unternehmen haben freien Zugang<br />

zum industriellen Binnenmarkt. Eine Reihe weiterer<br />

Vergünstigungen werden zudem von der Regierung<br />

bewilligt bis hin zum Steuererlass über einen<br />

gewissen Zeitraum.<br />

Aufbau der Infrastruktur dringend nötig<br />

Das größte Problem <strong>Indien</strong>s liegt im Ausbau seiner Infrastruktur.<br />

Experten sind überzeugt, dass sich das<br />

Wirtschaftswachstum um zusätzlich 2% jährlich erhöhen<br />

könnte, wenn es die Engpässe in der Infrastruktur –<br />

insbesondere bei Transport und Energie4 – nicht gäbe.<br />

Nach dem aktuellen 5-Jahresplan der indischen Regierung<br />

sollen bis zum Jahr 2012 492 Milliarden US-Dollar<br />

in den Ausbau der Infrastruktur gesteckt werden. Ein<br />

Großteil davon wird in die Stromerzeugung sowie in<br />

den Straßen- und Brückenbau fließen.<br />

<strong>Indien</strong>: Geplante Infrastrukturinvestments bis 2012<br />

Mrd. US-Dollar nach dem 11. Fünfjahresplan (Prognose)<br />

Energie<br />

Straßen*<br />

Schienennetz<br />

Wasser**<br />

Telekom***<br />

Häfen<br />

Flughäfen<br />

0 50 100 150 200 250 300<br />

* Kosten der National Highway Programme bis 2015<br />

** Wasserversorgung und Abwasserversorgung<br />

*** Netz, Leitungsmasten, optische Glasfaserkabel,<br />

Ausrüstung beim Nutzer<br />

Quelle: Indische Regierung, zuständige Ministerien, DB Research<br />

39


40<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />

kapiTel<br />

4<br />

rAHmeNBedINgUNgeN des<br />

BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />

Zusätzlich erwartet <strong>Indien</strong> noch Gelder aus der privaten<br />

Wirtschaft. Public Private Partnerships (PPP) sollen die<br />

Kapitallücken decken. Praktiziert wird dies bereits bei<br />

den Flughäfen. Derzeit werden 34 indische Flughäfen<br />

modernisiert bzw. neu gebaut, die meisten mit privater<br />

Beteiligung. Nach diesem Vorbild sollen demnächst<br />

auch die überlasteten indischen Häfen ausgebaut<br />

und modernisiert werden. Denn 90% des indischen<br />

Außenhandels läuft über den Seeweg.<br />

Voraussetzung für solche PPP-Initiativen sind aller-<br />

dings politische Stabilität, Wirtschaftswachstum<br />

sowie stimmige Gesetze. Ist dies garantiert, könnte<br />

die weitere Entwicklung sehr schnell vorankommen.<br />

Der Weg führt in die Städte<br />

In den Städten <strong>Indien</strong>s leben etwa 285 Millionen Menschen.<br />

Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind dies<br />

allerdings nur 27,78%. Das Urbanisierungstempo zählt<br />

weltweit gesehen zu den langsamsten. Allerdings erwarten<br />

die Vereinten Nationen, dass die Stadtbevölkerung<br />

bis zum Jahr 2030 auf über 40% steigt, was<br />

nahezu einer Verdopplung der Ausgangszahlen entspräche.<br />

<strong>Indien</strong> entwickelt sich zum fünftgrößten Konsumentenmarkt<br />

der Welt. Bis 2025 soll sich nach einer Studie<br />

von Mc Kinsey das Pro-Kopf-Einkommen verdreifachen<br />

und sich die Mittelschicht um den Faktor 10 vergrößern.<br />

In den nächsten 2 Jahrzehnten werden über 290 Millionen<br />

Menschen den Weg aus der Armut schaffen und<br />

die Mittelschicht wird von 50 auf 583 Millionen Menschen<br />

anwachsen. Parallel zu dieser Entwicklung verlagern<br />

sich <strong>Indien</strong>s Märkte in die städtischen Gebiete.<br />

Dort werden derzeit 62% des Konsums umgesetzt5 .<br />

Um dieses Aufkommen an Menschen und Warenverkehr<br />

fassen zu können, muss <strong>Indien</strong> die Modernisierung<br />

seiner Städte vorantreiben, da diese bereits jetzt an<br />

ihre Grenzen stoßen.<br />

Gesteigertes Wachstum der Haushaltseinkommen<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Haushaltseinkommen<br />

(in Tsd. INR) (Prognose)<br />

Aktuell<br />

Prognose<br />

Stadt<br />

Gesamt<br />

Quelle: Mc Kinsey Global Institute „The ‚Bird of Gold’.<br />

The rise of India’s consumer market. May 2007”<br />

Land<br />

1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025<br />

In den nächsten Jahren wird der Bedarf an Büro- und<br />

Einzelhandelsimmobilien sowie an Wohnmöglichkeiten<br />

enorm steigen. Bereits heute besteht ein<br />

Defizit in diesen Bereichen.<br />

Ein Grund für die hohe Wohnungsnachfrage liegt in<br />

der Veränderung der Familiengrößen. Diese liegt heute<br />

bei etwa 5,4 Personen. Sie wird sich aber bis zum Jahr<br />

2030 auf 3,7 bis 4,7 Personen verringern.


Reduktion der Armut sowie eine wachsende<br />

Mittelschicht<br />

Prognose der Haushaltseinkommen (in Tsd. INR)<br />

755 928 1.107 1.278 1.429<br />

1<br />

6<br />

2 1<br />

4<br />

1<br />

1<br />

2<br />

9<br />

18<br />

19<br />

93<br />

80<br />

1985 1995 2005 2015 2025<br />

Anteil der Bevölkerung in den Einkommensklassen % Mio. Menschen<br />

Quelle: Mc Kinsey Global Institute „The ‚Bird of Gold’.<br />

The rise of India’s consumer market. May 2007”<br />

41<br />

54<br />

unter der Armutsgrenze (< 90)<br />

untere Mittelschicht (90 – 200)<br />

obere Mittelschicht (200 – 500)<br />

Oberschicht (500 – 1.000)<br />

globale Oberschicht (> 1.000)<br />

Immobilienmarkt<br />

Der Bedarf an Immobilien ist insbesondere in den<br />

Metropolen auf ein hohes Level gestiegen. Gründe<br />

dafür sind der stetige Zustrom der Menschen in die<br />

Städte und die Einführung der FDI-Rules im Jahr 2005<br />

(Foreign direct investment). Diese Neuregelungen<br />

bieten ausländischen Investoren vereinfachte Möglichkeiten,<br />

in <strong>Indien</strong> zu investieren. Mit diesen Möglichkeiten<br />

ist auch der Bedarf an gewerblichen Immobilien<br />

gewachsen. Allerdings läuft das Angebot immer<br />

noch dem Bedarf hinterher. Dies zeigt sich besonders<br />

deutlich an den niedrigen Leerstandsraten:<br />

43<br />

36<br />

32<br />

36<br />

22<br />

Sie liegen in den Innenstädten der großen Metropolen<br />

bei durchschnittlich 2–3Prozent6 . Bedingt durch die<br />

hohe Nachfrage sind auch die Miet- bzw. Kaufpreise<br />

in den letzten Jahren stark angestiegen. Dort, wo sie<br />

bereits ihren Höchststand erreicht haben, scheinen sie<br />

weiter stabil zu bleiben. Auf einem niedrigeren<br />

Niveau liegen die Preise noch in den Vorstädten.<br />

Allerdings beginnen sie auch dort zu steigen.<br />

Realwachstum 2006–2007 (GDP)<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

7,9<br />

11,4<br />

In einigen Gebieten lockt der Ausbau bzw. die Moder-<br />

nisierung von internationalen Flughäfen. Zudem bringen<br />

Straßenausbauten weitere Unternehmen in die Städte<br />

und treiben neue Projekte voran. Dies steigert wiederum<br />

den Bedarf an Wohnfläche. So hat die DDA (Delhi<br />

Development Authority) – um ein aktuelles Beispiel zu<br />

nennen – gerade für den Wohnungsmarkt von Delhi<br />

ein Entwurfsmodell zum Bau von fünf neuen unabhängigen<br />

Vorstädten genehmigt. Auf einem Gebiet<br />

von etwa 60.000 Hektar sollen bis zum Jahr 2021 Unterkünfte<br />

für etwa 7,3 Millionen Menschen geschaffen<br />

werden7 . Auch in Mumbai weitet sich der <strong>Trend</strong> – bedingt<br />

durch die hohen innerstädtischen Mietpreise –<br />

auf die Vorstädte aus: in die Bereiche Andheri Kurla<br />

Road oder Goregaon.<br />

2,7<br />

IN CN DE JP US<br />

1,8<br />

Quelle: The Economist Intelligence Unit Jan. 2008<br />

2,1<br />

41


42<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />

kapiTel<br />

4<br />

rAHmeNBedINgUNgeN des<br />

BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />

Trotzdem wird der Immobilienmarkt in den nächsten<br />

Jahren auch in den Innenstadtlagen weiter wachsen.<br />

Angesichts stetig steigender Einkommen und einer<br />

breiter werdenden Mittelschicht wird für viele indische<br />

Familien das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung<br />

finanzierbar – zumal die Hausfinanzierungsraten<br />

durch viele federführende Finanzinstitute seit dem<br />

letzten Jahr sinken. Oft werden ganze Wohnsiedlungen<br />

von Bau- und Immobilienunternehmen errichtet. Mitunter<br />

gehören sogar Schulen, Krankenhäuser, Parks<br />

und Golfplätze dazu. In vielen Fällen verfügen die neu<br />

entstehenden Ansiedlungen auch über eine eigene<br />

Wasser- und Stromversorgung.<br />

Bei dieser Entwicklung profitieren die privaten Immobiliengesellschaften<br />

vom nur langsam vorankommenden<br />

städtischen Wohnungsbauprogramm der Regierung.<br />

Um die im aktuellen Fünfjahresplan (2007 – 2012) vorgesehenen<br />

32 Mio.Wohneinheiten zu errichten, rechnet<br />

das Ministry of Urban Development mit Investitionen<br />

in Höhe von schätzungsweise 3,6 Bill. INR. Das Ministerium<br />

geht davon aus, dass für ganz <strong>Indien</strong> insgesamt<br />

25 Mio. Wohneinheiten fehlen, davon etwa 1 Mio. in<br />

Mumbai. Für die Zentralregierung heißt das: Sie muss<br />

die Ausgaben für den Wohnungsbau drastisch erhöhen,<br />

da andernfalls in <strong>Indien</strong>s Metropolen bis 2012 an die<br />

30 Mio. Wohnungen fehlen, so eine Prognose des<br />

Ministeriums8 .<br />

Mc Kinsey schätzt, dass der Aufschwung in der Baubranche<br />

noch nicht einmal richtig begonnen hat.<br />

Grund dafür sind die erst seit kurzem existierenden<br />

Bewilligungen von ausländischen Direktinvestitionen<br />

im Siedlungsbau. Diese gelten für Bauvorhaben ab einer<br />

Fläche von 10 Hektar. Unternehmen dürfen hierbei<br />

nicht nur Land erwerben, sondern auch Wohnhäuser<br />

errichten und diese weiterverkaufen oder -vermieten.<br />

Investitionsstandorte<br />

Mumbai<br />

Mumbai liegt im Westen <strong>Indien</strong>s an der Küste des<br />

arabischen Meeres und ist die Hauptstadt des Bundesstaates<br />

Maharashtra. Die Metropole steht für den<br />

indischen Aufschwung und eine rasant wachsende<br />

Bevölkerung. Die geschätzte Einwohnerzahl der<br />

Metropolregion liegt bei 20,9 Millionen. Mumbai ist<br />

somit die größte Stadt auf dem indischen Subkontinent<br />

und gilt gleichzeitig als eine der am dichtesten<br />

besiedelten Regionen der Erde.<br />

Recht früh kamen die ersten Europäer ins ehemalige<br />

Bombay. 1534 wurde die Stadt von den Portugiesen<br />

besetzt und 1661 der Prinzessin Katharina von Braganza<br />

als Mitgift in die Ehe mit dem englischen Thronfolger<br />

Charles II mitgegeben. 1668 trat man Bombay an die<br />

ostindische Kompanie ab, die sie zum Handelszentrum<br />

der Region machte. 1995 wurde der alte Name Bombay<br />

in Mumbai geändert. Dies geht zurück auf den Namen<br />

der Hindi-Göttin Mumbadevi, die von den Ureinwohnern<br />

der Gegend, den Kolis, verehrt wurde.<br />

Mumbai, das Finanz- und Geschäftszentrum <strong>Indien</strong>s,<br />

gilt als „europäischste“ Stadt <strong>Indien</strong>s. Zugleich hat die<br />

Metropole mit den gleichen Problemen zu kämpfen<br />

wie andere Megastädte in Schwellenländern: u.a. mit<br />

Armut, Slums und Obdachlosigkeit. Amtlichen Angaben<br />

zufolge lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung von<br />

Mumbai in Slums. So entstand in der Stadt mit etwa<br />

600.000 Bewohnern das größte zusammenhängende<br />

Slumgebiet Asiens. Aufgrund seiner attraktiven Lage<br />

und dem akuten Wohnungsmangel sollen von hier bis<br />

2014 rund eine Millionen Menschen umgesiedelt werden.<br />

An gleicher Stelle sind stattdessen moderne Apartment-<br />

und Bürohäuser geplant. Durch seine gute Lage in


Mumbai<br />

Delhi<br />

Hyderabad<br />

direkter Nähe zum Bandra-Kurla-Komplex – einem der<br />

wichtigsten Geschäftszentren Mumbais – zählt das<br />

Slumareal zu den teuersten Grundstücken <strong>Indien</strong>s.<br />

Die Immobilienentwicklungsgesellschaft DLF schätzt,<br />

dass der Wert eines Hektar Baulandes in diesem Ge-<br />

biet bei etwa 160 – 180 Mio. INR liegt. 9<br />

Laut aktuellem Quartalsbericht von Colliers ist der Be-<br />

darf auf dem Büro- bzw. Wohnungsmarkt von Mum-<br />

bai nach wie vor größer als das Angebot. Die durch-<br />

schnittlichen Leerstandsraten liegen bei unter 2% und<br />

die Kauf- bzw. Mietpreise steigen trotz des bereits er-<br />

reichten Rekordniveaus weiter an. Demzufolge verla-<br />

gert sich das Interesse nun auch auf die Vorstädte und<br />

für die Zukunft ist zu erwarten, dass der Bedarf das<br />

Angebot weit hinter sich lassen wird. 10<br />

New Delhi<br />

Neu-Delhi ist die Hauptstadt <strong>Indien</strong>s: mit 321.883 Einwohnern<br />

in der eigentlichen Stadt und 17,7 Millionen<br />

Einwohnen in der Metropolregion. Da Neu-Delhi und<br />

die Stadt Delhi eine urbane Einheit bilden, werden die<br />

beiden Städte in <strong>Indien</strong> einfach nur „Delhi“ genannt.<br />

Delhi ist Verwaltungszentrum der indischen Regierung<br />

und eines der wichtigsten Wirtschaftszentren <strong>Indien</strong>s:<br />

mit Schwerpunkten in den Bereichen Leichtindustrie,<br />

Druckerzeugnisse, Kraftfahrzeuge und Textilien. Die<br />

Elektroindustrie wird von der IT- und Kommunikationsindustrie<br />

geprägt.<br />

Delhi hat sich darüber hinaus zu einem wichtigen Ver-<br />

kehrsknotenpunkt für die Eisenbahn entwickelt und<br />

verfügt allein über drei Flughäfen.<br />

Als wichtigstes Kultur- und Bildungszentrum <strong>Indien</strong>s<br />

verfügt Delhi über Universitäten, zahlreiche Theater<br />

und Museen. Die Metropole Delhi wird von vielen aus-<br />

ländischen Unternehmen als Eingangstor zu den Märkten<br />

<strong>Indien</strong>s betrachtet.<br />

43


44<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />

kapiTel<br />

4<br />

rAHmeNBedINgUNgeN des<br />

BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />

Hyderabad<br />

Seit einiger Zeit drängt auch Hyderabad, die fünftgrößte<br />

Stadt <strong>Indien</strong>s, in den Club der Innovations-<br />

Metropolen. Die Hauptstadt des Bundesstaates Andra<br />

Pradesh zeigt beispielhaft, wie die High-Tech-Förderung<br />

<strong>Indien</strong>s soziale Widersprüche überwinden kann.<br />

Sie ist mit 6,7 Millionen Einwohnern eine der größten<br />

Metropolen <strong>Indien</strong>s. Als moderne Industriestadt hat<br />

sich Hyderabad zu einem überregional bedeutenden<br />

Wirtschaftszentrum entwickelt. Seit der Gründung<br />

des Genome Valley etabliert sich Hyderabad als indisches<br />

Zentrum der Biotechnologie-und Pharmaindustrie.<br />

Weitere industrielle Schwerpunkte liegen im<br />

Bereich Maschinenbau, in der Elektor- und Softwareindustrie.<br />

Als Zentrum der IT-Branche hat sich Hyderabad<br />

den Spitznamen „Cyberabad“ erworben.<br />

Universitäten wie die ehrwürdige Osmania University,<br />

die University of Hyderabad und die Maulana Azad<br />

National Urdu University, sowie Institute wie das Indian<br />

Institute of Chemical Technology, das Forschungslabor<br />

für Ernährungswissenschaft oder das Center for DNA-<br />

Fingerprinting and Diagnostics qualifizieren Hyderabad<br />

als eines der bedeutenden Wissenschaftszentren<br />

<strong>Indien</strong>s. Daneben gibt es auch ein International Institute<br />

of Information Technology.<br />

Der Regisseur der Innovations-Inszenierung heißt Sri<br />

Nara Chandrababu Naidu, bis 2004 Ministerpräsident<br />

vom Bundestaat Andra Pradesh. Er rollte den Firmen<br />

und ihren Forschungsabteilungen einen roten Teppich<br />

aus Steuervergünstigungen und Infrastrukturhilfen<br />

aus. Mit billigem Land warb er sie aus dem boomenden<br />

Bangalore ab. Verkehrstechnisch ist die Stadt über<br />

zwei Bahnlinien mit den anderen großen indischen<br />

Zentren verbunden. Seit Jahren liegen die Wachstumsraten<br />

der Stadt pro Jahr bei 3%. Damit ist Hyderabad<br />

eine der am schnellsten wachsenden Städte<br />

<strong>Indien</strong>s.<br />

Der Immobilienmarkt ist durch seine Konzentration<br />

auf wissensbasierte Industrien geprägt. Die Lebenshaltungskosten<br />

liegen im direkten Vergleich mit<br />

Mumbai und Delhi auf niedrigerem Niveau.<br />

Die Preise für Immobilien sind in den letzten Jahren<br />

um 35% bis 80% gestiegen. Ein Absinken ist in den<br />

nächsten 5 Jahren nicht zu erwarten. Die hier ansässigen<br />

Konzerne und Firmen wachsen weiter und benötigen<br />

ständig weitere Flächen.<br />

Die Infrastrukturentwicklung wird permanent vorangetrieben.<br />

Aufgrund der hohen Nachfrage vorallem<br />

im Bereich Infrastruktur und Immobilien ergeben sich<br />

in Mumbai, Delhi und Hyderabad vielfältige Möglichkeiten.<br />

Neben Immobilien für den Handel und die<br />

Industrie werden dringend Wohnungen gebraucht.<br />

Der Bedarf wird auf ca. 80.000 Wohnungen pro Jahr<br />

geschätzt.


46<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die anlagesTraTegie<br />

kapiTel 5<br />

INdIeN 1 kg<br />

dIe ANLAgesTrATegIe


48<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die anlagesTraTegie<br />

kapiTel<br />

5<br />

dIe ANLAgesTrATegIe<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> hat eine Struktur für den<br />

TC <strong>Indien</strong> 1 gewählt, die folgende Bedingungen<br />

erfüllen soll:<br />

Transparenz<br />

Aufbau einer einfachen und klaren Firmen- und<br />

Projektstruktur, die sich in anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Fonds als sehr Gewinn bringend qualifiziert hat.<br />

Ausschließlich eigene von <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> gegründete<br />

und geführte Firmen dürfen das Kapital erhalten und<br />

damit arbeiten. So wird sichergestellt das die erwirtschafteten<br />

Gewinne in der eigenen Projektstruktur<br />

bleiben und an die Anleger weitergereicht werden<br />

können. Erst hierdurch sind hohe Renditen möglich,<br />

da keine fremden Firmen Gewinne abschöpfen. Aus<br />

diesem Grund sind alle Firmen, die mit TC Geldern zu<br />

tun haben, <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Firmen.<br />

Management in Mauritius und <strong>Indien</strong><br />

Der verantwortliche Manager, der sowohl die Firmen<br />

in <strong>Indien</strong> als auch auf Mauritius leitet und die Verwendung<br />

aller Gelder kontrolliert, ist Frank Simon.<br />

Als Gründer und Vorstand der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> hat er<br />

nachweislich vier <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Immobilienfonds in<br />

Dubai zum Erfolg geführt. Der TC <strong>Indien</strong> 1 Fondsmanager<br />

in Deutschland, Peter Käsberger, zeichnet für den<br />

Bereich Erneuerbare Energien und den aktuellen Qatar<br />

Pearl Fonds der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Gruppe verantwortlich.<br />

Beide Manager haben langjährige Erfahrung mit Immobilienprojekten<br />

im Ausland gesammelt.<br />

Gesetze in <strong>Indien</strong><br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> investiert die Gelder gemäß der in <strong>Indien</strong><br />

geltenden FDI-Gesetzgebung. Dieses Gesetz regelt die<br />

Haltedauer ausländischen Kapitals in <strong>Indien</strong> und<br />

schreibt eine Haltedauer von mindestens drei Jahren vor.<br />

Fondslaufzeit und Projektlaufzeit in <strong>Indien</strong><br />

Die Laufzeit der Beteiligung unterliegt folglich dem<br />

oben erläuterten Gesetz. Ausschüttungen in diesem<br />

Zeitraum wären nicht sinnvoll, da sie vor Ort versteuert<br />

werden müssten und sich die Gesamtrendite dadurch<br />

deutlich verringern würde. Wegen der dreijährigen<br />

Haltedauer der Investition sind die Projekte auf drei<br />

Jahre ausgelegt. Der Fonds benötigt davor noch ca.<br />

6 Monate Laufzeit um die Projekte auszuwählen und<br />

anschließend weitere 6 Monate, um die Projekte abzuschließen<br />

und zu veräußern.<br />

Auswahl der Investitionsprojekte und Blind-Pool<br />

Das Management der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

Limited beschäftigt sich im Vorfeld – intensiv und<br />

sorgfältig mit einer Vielzahl von bestehenden und<br />

zukünftigen Projekten innerhalb der in Frage kommenden<br />

Zielgebiete. Bei der Auswahl der Objekte unterliegt<br />

die Gesellschaft den Marktgesetzmäßigkeiten<br />

in <strong>Indien</strong>.<br />

Die hohe Dynamik des indischen Marktes steht dem<br />

Bestreben einer ausführlichen Projektbeschreibung<br />

im Verkaufsprospekt im Wege. Angebote stehen jeweils<br />

nur kurz zur Verfügung, sodass sie schnell angenommen<br />

werden müssen, bevor ein anderer zugreift.<br />

Eine detaillierte Beschreibung und Prospektierung ist<br />

mit der hohen Dynamik nicht in Einklang zu bringen.<br />

Hier ist der Anleger darauf angewiesen, dem Management<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> die richtige Auswahl der Projekte<br />

zuzutrauen.<br />

Einfache und klare Projekte<br />

Der Philosophie von <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> entsprechen einfache<br />

und klare Projekte: zum Beispiel die Möglichkeit,<br />

ein Hochhaus mit Wohnungen zu bauen. Da Wohnraum<br />

in <strong>Indien</strong> sehr knapp und sehr begehrt ist, lassen sich<br />

mit dem Bau dieser Wohnungen hohe Preise – und<br />

damit hohe Gewinnmargen erzielen. Dabei legen wir<br />

Wert auf eine Projektlaufzeit, die von der Planung bis<br />

zur Erstellung drei Jahre beträgt.


Steuerliche Ausrichtung<br />

Die Fondstruktur soll Anlegern Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen ermöglichen – mit dem Ziel bei<br />

einem Beitritt bis Ende 2009 eine weitgehende Steuerfreiheit<br />

zu erreichen. Der Weg, auf dem zur Zeit am<br />

meisten ausländisches Kapital in <strong>Indien</strong> investiert<br />

wird, ist der Weg über Mauritius. Das gilt für 75% aller<br />

Investitionen aus dem Ausland in <strong>Indien</strong>.<br />

Bauträger – Lage – Nutzung<br />

Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited, deren<br />

Geschäftsführer Frank Simon mittlerweile rund sechs<br />

Jahre Erfahrung im Ausland vorweisen kann, legt besonderen<br />

Wert auf die Auswahl der „Schlüsselpartner“<br />

im Bereich der Erstellung von Immobilien.<br />

Die Zielobjekte müssen sich in anerkannt guten Lagen<br />

befinden. Die Gesellschaften müssen ferner als unbeschränkter<br />

Eigentümer des Grundstücks und der darauf<br />

errichteten Bauwerke eingetragen werden können.<br />

Die Anlagestrategie sieht eine Diversifizierung nach<br />

Nutzungsarten der zu realisierenden Projekte vor. Die<br />

von der Geschäftsführung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited angenommene Investitionsstrategie<br />

beinhaltet sowohl gewerblich genutzte Flächen als<br />

auch Wohnraum und Infrastrukturprojekte in den drei<br />

großen Ballungsräumen Delhi, Mumbai und Hyderabad.<br />

Reputation<br />

Die Erbauer der Immobilien sollen anerkannte Immobilien-Entwicklungsgesellschaften<br />

sein, um das Insolvenzrisiko<br />

der Bauträger zu minimieren. Ist das der Fall,<br />

kann mit einer Fertigstellung der Zielobjekte innerhalb<br />

der vorgegebenen Bauzeit gerechnet werden.<br />

Fertigstellungsgarantien und Absicherungen der<br />

Anzahlungen durch die Bauträger sind weitere Grundlage<br />

für den Erfolg der ausgewählten Projekte.<br />

Um eine für den Anleger einfache und klar fokussierte<br />

Anlagestrategie zu verfolgen, werden bewusst nur<br />

wenige renommierte Partner in <strong>Indien</strong> ausgewählt.<br />

Diese Konzentration vereinfacht wesentlich den Auswahlprozess<br />

der Zielimmobilien, da keine ausführlichen<br />

Prüfungen (Due Dilligence) der ausführenden<br />

Entwicklungsgesellschaften vorzunehmen sind. Durch<br />

die Bündelung des Einkaufsvolumens erhöhen sich<br />

gleichzeitig die Chancen auf höhere Preisnachlässe.<br />

Investitionszeitpunkt<br />

Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited wird ihre<br />

Tätigkeit erst nach der kapitalistischen Beteiligung<br />

durch die Fondsgesellschaft aufnehmen. Dies setzt<br />

wiederum voraus, dass ein Mindestkommanditkapital<br />

von 5 Millionen Euro eingezahlt ist.<br />

Das Management der Fondsgesellschaft verfolgt das<br />

Ziel, frühzeitig einen investitionsbereiten Zustand für<br />

die Gesellschaft zu erreichen. Um die Einwerbung des<br />

Mindestkommanditkapitals vor dem Hintergrund des<br />

Investitionsbeginns zu beschleunigen, wurden unterschiedliche<br />

Tranchen für die Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

definiert.<br />

Hebelwirkung<br />

Eine Hebelwirkung – oftmals auch als Leverage-Effekt<br />

bezeichnet – stellt dar, um welchen Faktor das bewegte<br />

Kapital (Wert des Immobilienpaketes) das eingesetzte<br />

Eigenkapital übersteigt. Durch dieses Ungleichverhältnis<br />

entsteht eine Hebelwirkung, die bei gewünschter<br />

Marktentwicklung eine überproportionale Rendite<br />

des eigenen Kapitals zur Folge hat.<br />

Die Aufnahme von 60–70% Fremdkapital durch die<br />

Projektgesellschaften vor Ort bei Banken in <strong>Indien</strong> ist<br />

in der Planung vorgesehen. Das nachfolgende Beispiel<br />

zeigt eine mögliche Verteilung der Investitionen auf<br />

verschiedene Projektgesellschaften.<br />

49


50<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die anlagesTraTegie<br />

kapiTel<br />

5<br />

dIe ANLAgesTrATegIe<br />

Zielgesellschaft <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />

Euro Euro Euro Euro Euro<br />

Eigenkapital Fremdkapital Investitions- Nettomarge Verkaufs-<br />

Schutz der einzelnen Projekte<br />

Für jedes Projekt mit mehr als 5 Millionen Euro Eigenkapital<br />

wird eine eigene Projektgesellschaft gegründet.<br />

Damit wird sichergestellt, dass die Gesamtinvestition<br />

nicht durch einzelne Projekte, die eventuell in<br />

Schwierigkeiten geraten oder verzögert werden<br />

gefährdet ist.<br />

Veräußerung der Immobilien<br />

Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited erarbeitet<br />

bereits zu Beginn jedes Projektes eine Strategie für<br />

den Ausstieg aus dem Projekt. Dadurch wird eine<br />

klare Vorstellung entwickelt, wie der erwartete Wertzuwachs<br />

realisiert werden kann. Nach erfolgtem<br />

Einkauf und der Errichtung der Zielobjekte ist es das<br />

Bestreben des Managements, mit den Verkaufsbemühungen<br />

zu starten. Hierzu werden die entsprechenden<br />

Immobilieninformationen durch geeignete lokale<br />

Partner aufbereitet und einem internationalen Käuferpublikum<br />

über spezialisierte Maklerunternehmen angeboten.<br />

Der Verkaufstermin der Objekte kann auf ein<br />

Datum, das die notwendige dreijährige Haltedauer<br />

der Investitionen berücksichtigt, gelegt werden.<br />

Vermietung der Immobilien<br />

Für reine Projektentwicklungen ist der Verkauf zum<br />

Termin der Fertigstellung vorgesehen. Renditeobjekte<br />

sollen zum wirtschaftlich günstigen Zeitpunkt unter<br />

30% 70% summe 40% preise<br />

Projekt <strong>Indien</strong> 1 15.000.000 35.000.000 50.000.000 20.000.000 70.000.000<br />

Projekt <strong>Indien</strong> 2 6.000.000 14.000.000 20.000.000 8.000.000 28.000.000<br />

Projekt <strong>Indien</strong> 3 9.000.000 21.000.000 30.000.000 12.000.000 42.000.000<br />

Projekt <strong>Indien</strong> 4 10.000.000 23.333.333 33.333.333 13.333.333 46.666.667<br />

Gesamtsumme 40.000.000 93.333.333 133.333.333 53.333.333 186.666.667<br />

Prognose: Beispiel einer Verteilung der Projekte und der Finanzstruktur in <strong>Indien</strong><br />

Berücksichtigung der notwendigen Haltedauer verkauft<br />

werden. Im Zeitraum zwischen der Fertigstellung<br />

dieser Objekte und der Veräußerung ist eine<br />

Vermietung vorgesehen.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Alle Mittelanforderungen der Fondsgesellschaft<br />

werden nach Überprüfung der Übereinstimmung mit<br />

dem Finanz- und Investitionsplan freigegeben. Angefangen<br />

bei der Einzahlung des Kommanditkapitals der<br />

Anleger über die Abrechnung der fondsbezogenen<br />

Kosten bis hin zur Investition in die Zielgesellschaft,<br />

werden in Deutschland vom Mittelverwendungskontrolleur,<br />

der WestAudit AG, vorgenommen. Diese<br />

Mittelverwendungskontrolle, deren Wortlaut vollständig<br />

in dem Mittelverwendungskontrollvertrag im<br />

Kapitel 17 „Die Verträge“ abgedruckt wurde, umfasst<br />

die Verwendung aller Ein- und Auszahlungen. Die Mittelverwendungskontrolle<br />

ist auf die erstmalige Verwendung<br />

des Kommanditkapitals in Deutschland beschränkt.<br />

Eine Kontrolle in Mauritius oder <strong>Indien</strong><br />

findet nicht statt.


52<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die anlagesTraTegie<br />

kapiTel<br />

5<br />

dIe ANLAgesTrATegIe


Projektbeispiele, die durch eine<br />

Zusammenarbeit mit Colliers International<br />

zustande kamen.<br />

Die Leela Gruppe, eine renommierte indische Investmentgesellschaft,<br />

hat passende Partner für ein<br />

250.000 square fuss Klasse A Immobilienprojekt mit<br />

gewerblicher Nutzung gesucht. Der Standort war<br />

Andheri Kurla Road, Mumbai. Die Andheri Kurla Road<br />

ist der größte kommerziell genutzte Bürocluster in<br />

Mumbai mit mehr als 20 Millionen square fuss Büroflächen.<br />

Dieses Gebiet wird in Mumbai als SBD –<br />

Secondary Business District – bezeichnet. Die Lage<br />

innerhalb von Mumbai kann als hervorragend bezeichnet<br />

werden.<br />

Colliers International gelang es, die für die Projektentwicklung<br />

und Finanzierung passenden und zuständigen<br />

Partner zu finden. In das Projekt wurden ca.<br />

10 Millionen Euro Eigenkapital investiert.<br />

Die Projektpartner in diesem Projekt waren:<br />

Leela group:<br />

eine führende, mit vielen nationalen und internationalen<br />

Preisen und Auszeichnungen versehene Investmentgruppe.<br />

Die bekanntesten Projekte sind The Leela,<br />

Mumbai, The Leela Kempinski Goa – ausgezeichnet<br />

als bestes Luxus-Resort in <strong>Indien</strong> – und The Leela Palace<br />

Kempinski, Bangalore.<br />

K. Raheja Corp:<br />

platziert unter den 10 Top-Entwicklern in <strong>Indien</strong>,mit<br />

verschiedensten erfolgreich abgewickelten Projekten;<br />

darunter drei Objekten in Mumbai: das Mindspace<br />

(Gewerbeimmobilie), Vivarea and Maple Leaf (Wohnungen),<br />

JW Marriott and Lakeside Chalet (Hotels).<br />

Housing Development Finance Corporation:<br />

eine führende indische Finanzinstitution, die zu den<br />

Top-Drei-Banken <strong>Indien</strong>s im privaten Sektor zählt.<br />

Ein weiteres Beispiel:<br />

Die Unitech Group, eine bekannte Immobilien Projektentwicklungsfirma<br />

in <strong>Indien</strong>, suchte ein passendes<br />

Grundstück, um ein komplettes Wohngebiet zu entwickeln.<br />

Colliers International wurde beauftragt, die am<br />

besten geeignete Fläche zu finden und den Kauf vorzubereiten.Nachdem<br />

Colliers International die entsprechende<br />

Fläche ausfindig gemacht hatte, wurde<br />

dort ein Projekt mit 125 Millionen Gesamtvolumen<br />

errichtet und verkauft.<br />

Die beim Verkauf der Projekte erzielten Margen lagen<br />

im Margenbereich, den sich die Zielgesellschaft vorgenommen<br />

hatte. Einzelheiten aus den Projekten dürfen<br />

nicht öffentlich bekannt gemacht werden, da diese<br />

verständlicherweise einer Vertraulichkeitserklärung<br />

unterliegen.<br />

53


54<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

kapiTel 6<br />

INdIeN 1 kg<br />

ANgABeN ÜBer deN<br />

emITTeNTeN


56<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

kapiTel<br />

6<br />

ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />

Grundsätzliche Angaben<br />

Beim Emittenten handelt es sich um die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>. Er hat seinen Sitz in Mainz.<br />

Die Geschäftsadresse lautet:Weißliliengasse 5 in 55116<br />

Mainz.<br />

Der Emittent wurde am 30.09.2008 gegründet und<br />

am 14.10.2008 beim Handelsregister Mainz eingetragen.<br />

Nach den im Gesellschaftsvertrag getroffenen<br />

und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

abänderbaren Regelungen ist die Gesellschaft bis zum<br />

31.12.2012 befristet. Plangemäß wird sie daher rund<br />

vier Jahre und zwei Monate bestehen.<br />

Beim Emittenten handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft<br />

im Sinne von §§ 161 ff. HGB.<br />

Der Emittent unterliegt deutschem Recht.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten<br />

ist die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.<br />

Die Geschäftsführung obliegt ist Frank Simon. Die<br />

Geschäftsanschrift lautet: Weißliliengasse 5 in 55116<br />

Mainz. Das Stammkapital wurde in Höhe von 25.000<br />

Euro voll eingezahlt. Somit ist unbeschränkt haftender<br />

Gesellschafter des Emittenten keine natürliche Person,<br />

die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften<br />

würde, sondern eine Kapitalgesellschaft, deren Haftung<br />

sich auf deren Betriebsvermögen erstreckt.<br />

Der im Prospekt in Kapitel 17 im Wortlaut abgedruckte<br />

Gesellschaftsvertrag sieht abweichende Bestimmungen<br />

zu den gesetzlichen Regelungen vor, die, entsprechend<br />

den Vorschriften der Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung,<br />

im Prospekt anzugeben sind.<br />

Von der gesetzlichen Regelung abweichend übt die<br />

Geschäftsführung und Vertretung des Emittenten<br />

nicht die vorgenannte persönlich haftende Gesellschafterin<br />

aus, sondern die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East<br />

GmbH als so genannte geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Außerdem ist in Abweichung von den gesetzlichen<br />

Regelungen die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die keine Kapitaleinlage erbringt, nicht am Ergebnis<br />

der Gesellschaft beteiligt.<br />

Abweichend von der gesetzlichen Regelung sieht der<br />

Gesellschaftsvertrag des Weiteren vor, dass die als<br />

Treuhandkommanditistin fungierende MVT Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH berechtigt ist, ihren Kommanditanteil zu erhöhen<br />

bzw. Anleger als unmittelbar ins Handelsregister einzutragende<br />

Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen<br />

und diesbezüglich notwendige Erklärungen<br />

der Mitgesellschafter abzugeben. Dabei ist über die<br />

gesetzlichen Bestimmungen hinaus vorgegeben, dass<br />

beitretende Gesellschafter bzw. von der Treuhandkommanditistin<br />

vorzunehmende Erhöhungen ihrer<br />

Beteiligung Mindestgrenzen von 10.000 Euro bzw.<br />

15.000 US-Dollar nicht unterschreiten dürfen und, soweit<br />

sie darüber hinausgehen, durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sein müssen.<br />

Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend<br />

findet sich im Gesellschaftsvertrag die Pflicht, dass<br />

unmittelbar im Handelsregister einzutragende Kommanditisten<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

erteilen müssen, wonach die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, sowie die Treuhandkommanditistin<br />

jeweils einzeln Anmeldungen zum Handelsregister<br />

auch im Namen des Kommanditisten tätigen können.<br />

Die Höhe der Beteiligung am Gesellschaftsergebnis<br />

ist abweichend von gesetzlichen Regelungen vereinbart.<br />

Laufende Ausschüttungen sind nicht vorgesehen,<br />

Gewinne sollen erst – und einmalig – bei der Liquidation<br />

der Gesellschaft ausgezahlt werden. Dabei hängt


die Höhe der Beteiligung des Einzelnen nicht nur von<br />

der Höhe seines Kapitalanteils, sondern auch vom<br />

Zeitpunkt seines Beitritts ab.<br />

Abweichend von der gesetzlichen Regelung ist zudem<br />

die Abstimmung im so genannten schriftlichen Ver-<br />

fahren möglich. Die Unwirksamkeit von Gesellschaf-<br />

terbeschlüssen kann, was von der gesetzlichen Rege-<br />

lung abweicht, nur binnen 4 Wochen nach Versenden<br />

des Protokolls durch Klage geltend gemacht werden.<br />

Vom Gesetz abweichende Regelungen in der Satzung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin sind nicht<br />

vorhanden.<br />

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die<br />

Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens durch<br />

den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung<br />

von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher<br />

Art im In- und Ausland im eigenen Namen und für<br />

eigene Rechnung, insbesondere die Gründung und<br />

Beteiligung einer Kapitalgesellschaft (Ltd.) in Mauritius,<br />

deren Gegenstand die Entwicklung und der Verkauf<br />

von Immobilien in <strong>Indien</strong> ist.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte<br />

und Handlungen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand<br />

der Gesellschaft im Zusammenhang stehen<br />

und geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu fördern. Sie ist berechtigt,<br />

Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche<br />

Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen<br />

zu beteiligen.<br />

57


58<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

kapiTel<br />

6<br />

ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />

Angaben über das Kapital des Emittenten<br />

und die Hauptmerkmale der Kapitalanteile<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das<br />

Kapital des Emittenten 2.000 Euro. Dies setzt sich<br />

zusammen aus jeweils zwei Kommanditanteilen von<br />

1.000 Euro, die jeder der beiden Gründungsgesellschafter<br />

übernommen hat. Die Einlagen sind voll erbracht.<br />

Die Beteiligungsbeträge entsprechen der Hafteinlage.<br />

Sie sind zu 100% als Haftkapital im Handelsregister<br />

einzutragen.<br />

Der Gesamtbetrag der von den Gesellschaftern insgesamt<br />

gezeichneten und der eingezahlten Einlagen beträgt<br />

2.000 Euro. Die Kommanditeinlagen sind nach<br />

Volleinzahlung unveränderlich und sind maßgeblich<br />

für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung,<br />

die Ergebnisverteilung (Gewinn- und Verlustbeteiligung)<br />

sowie den Anspruch auf ein Abfindungsguthaben oder<br />

einen Liquidationserlös. Die Kommanditbeteiligung<br />

gewährt den Gründungsgesellschaftern die Kontrollund<br />

Teilhaberechte eines Kommanditisten gemäß den<br />

gesetzlichen Regelungen in den §§ 164, 166 ff..<br />

Die Komplementärin hat folgende Sonderrechte:<br />

Sie erbringt keine Kapitaleinlage.<br />

Die Komplementärin nimmt am Ergebnis der Gesellschaft<br />

nicht Teil, sie erhält keine Gewinnbeteiligung<br />

und hat auch kein Stimmrecht.<br />

Im Übrigen sind die Rechte und Pflichten der derzeitigen<br />

Gesellschafter mit denen der zukünftig beitretenden<br />

Gesellschaftern gleich.<br />

Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />

des Emittenten<br />

Der Emittent wurde gegründet von<br />

1. Komplementär:<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Sitz Mainz, Geschäftsadresse:Weißliliengasse 5,<br />

55116 Mainz, HRB 8796, AG Mainz.<br />

Eine Einlage wurde von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin nicht übernommen.<br />

2. Kommanditisten:<br />

a) mit der Funktion der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH, Sitz Mainz,<br />

Geschäftsadresse:Weißliliengasse 5, 55116 Mainz,<br />

HRB 40672, AG Mainz.<br />

Übernommener Kommanditanteil in Höhe von<br />

1.000 Euro. Die Einlagen sind voll erbracht.<br />

b) mit der Funktion der Treuhandkommanditistin MVT<br />

Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Sitz Mainz, Geschäftsadresse:Weißliliengasse 5,<br />

55116 Mainz, HRB 40631, AG Mainz.<br />

Übernommener Kommanditanteil in Höhe von<br />

1.000 Euro. Die Einlagen sind voll erbracht.<br />

Die den vorgenannten Gründungsgesellschaftern zustehenden<br />

Honorare und Vergütungen sind in § 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages (Kapitel 17) geregelt.<br />

Den Gründungsgesellschaftern stehen keine weiteren<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige<br />

Bezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art, zu. Ihre Gewinnbeteiligungen<br />

entsprechen den Gewinnbeteiligungen der übrigen<br />

Gesellschafter.<br />

Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, oder solchen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen, oder an solchen Unternehmen,<br />

die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />

Leistungen erbringen.


Zu bestehenden Verflechtungen wird auf das Kapitel<br />

14 „Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen“ ab<br />

Seite 116 verwiesen.<br />

Nähere Angaben zur detaillierten Zusammensetzung<br />

der vorgenannten Planzahlen und ergänzende Informationen<br />

sind in Kapitel 7 „Wirtschaftliche Angaben“<br />

zu finden.<br />

Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten<br />

Der wichtigste Tätigkeitsbereich des Emittenten besteht<br />

in der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />

auf Mauritius, der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited.<br />

Das konkrete Projekt, für welches die Nettoeinnahmen<br />

aus dem Angebot genutzt werden, ist diese Kapitalbeteiligung<br />

an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited.<br />

Neben dieser geplanten Investitionstätigkeit in Umsetzung<br />

des vorliegenden Angebots ist der Emittent<br />

nicht tätig.<br />

Als Realisierungsgrad der Kapitalbeteiligung wurde<br />

bisher die Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags<br />

erreicht. Weitere Schritte sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht unternommen worden.<br />

Der Emittent ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage<br />

des Emittenten sind.<br />

Der Emittent ist nicht von Verträgen abhängig, die<br />

von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage des Emittenten sind.<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen<br />

Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten<br />

haben können, sind nicht gegeben. Auch ist die<br />

Tätigkeit des Emittenten nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Wichtige laufende Investitionen existieren zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht.<br />

Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik<br />

Zu Anlagezielen und zur Anlagepolitik finden sich<br />

Ausführungen an verschiedenen Stellen dieses Prospektes.<br />

Insbesondere ist hierbei auf Kapitel 7 „Wirtschaftliche<br />

Angaben“ sowie Kapitel 8 „Beteiligungsphase“<br />

zu verweisen. Anlageobjekt des Emittenten ist<br />

die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Indien</strong> Holding Limited auf Mauritius. Der Beteiligungsvertrag<br />

ist abgeschlossen.<br />

Die Immobilienprojektentwicklung in <strong>Indien</strong> sowie die<br />

Anlagepolitik zur Erreichung der diesbezüglichen Anlageziele<br />

werden von der Kapitalgesellschaft in Mauritius<br />

bestimmt. Gleiches gilt für konkrete Immobilienobjekte,<br />

in welche die in Mauritius ansässige Gesellschaft<br />

investieren wird. Da diese zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht feststehen, ist deren Beschreibung<br />

an dieser Stelle nicht möglich.<br />

Dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten,<br />

der Treuhänderin und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

steht oder stand das Eigentum an dem<br />

Anlageobjekt oder wesentliche Teile desselben sowie<br />

aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt nicht zu. Das Gleiche gilt für solche Personen,<br />

welche die Herausgabe, den Inhalt des Prospektes,<br />

die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes<br />

der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />

Es besteht keine dingliche Belastung, rechtliche oder<br />

tatsächliche Beschränkung der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes.<br />

Erforderliche behördliche Genehmigungen bestehen<br />

in der notwendigen Eintragung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited im Handelsregister in Mauritius.<br />

59


60<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

kapiTel 6<br />

ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />

Diese wurde am 24.10.08 beim dortigen Handelsregister<br />

beantragt. Weitere behördliche Genehmigungen<br />

sind nicht erforderlich.<br />

Der Beteiligungsvertrag über die Anschaffung des<br />

Anlageobjektes wurde am 27.10.2008 geschlossen.<br />

Nach Kenntnis des Anbieters existieren hinsichtlich des<br />

Anlageobjektes keinerlei Bewertungsgutachten.<br />

Zur Beteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

Limited reichen die Nettoeinnahmen des Emittenten<br />

aus. Die Aufnahme einer Finanzierung ist nicht vorgesehen.<br />

Die Nettoeinnahmen des Emittenten werden<br />

nicht für sonstige Zwecke genutzt.<br />

Das Eigentum an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

Limited steht der Fondsgesellschaft zu.<br />

Unerhebliche Belastungen des Anlageobjektes<br />

existieren ebenso wenig wie rechtliche und/oder tatsächliche<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes.<br />

Die zur Wirksamkeit der Beteiligung am Anlageobjekt<br />

notwendige Eintragung im Handelsregister der<br />

Behörden auf Mauritius steht aus.<br />

Weitere behördliche Genehmigungen sind nicht<br />

erforderlich.<br />

Vom Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />

Mitgliedern der Geschäftführung oder Mitglieder<br />

des Aufsichtstates und Mitgliedern des Beirats<br />

der Emittentin, der Treuhänderin, und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

werden keinerlei nichteinmal<br />

geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbracht.<br />

Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageangebotes<br />

und deren Aufgliederung wird auf das<br />

Kapitel 7 „Wirtschaftliche Angaben“ verwiesen.<br />

Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />

der Treuhänderin vereinbarten Vergütung beträgt<br />

pro Jahr 0,1% Über die geplante Fondslaufzeit<br />

beträgt die Gesamtvergütung 0,5% des Kommanditkapitals<br />

ohne Agio. Die Vergütung enthält die MwSt.<br />

Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs vereinbarten<br />

Vergütung beträgt 0,12% des Kommanditkapitals<br />

ohne Agio. Die Vergütung enthält die MwSt.<br />

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des Emittenten<br />

Der Emittent ist vor weniger als 18 Monaten gegründet<br />

worden und hat noch keinen Jahresabschluss erstellt.


Eröffnungsbilanz (nach § 15 (1) S. 1 Nr. 1 und 2 VermVerkProspV)<br />

Eröffnungsbilanz <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 30. September 2008<br />

Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />

A. Ausstehende Einlagen A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile Kommanditisten 2 I. Kapitaleinlagen<br />

Zwischenübersicht (nach § 15 (1) S. 1 Nr. 1 und 2 VermVerkProspV)<br />

Planzahlen zur Geschäftsentwicklung<br />

Die Zwischenübersicht stellt die Vermögens- und<br />

Finanzlage zum Zeitpunkt der Prospekterstellung dar.<br />

Die voraussichtliche Vermögens- und Ertragslage der<br />

Fondsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 bis<br />

2010 ist den Planbilanzen und den Plan-Gewinn- und<br />

Zwischenübersicht <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 30. Oktober 2008<br />

Auf die Darstellung einer Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung wird verzichtet, weil noch keine erfolgs-<br />

wirksamen Geschäftsvorfälle angefallen sind. Es wurde seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde ledig-<br />

lich das Kommanditkapital der Gründungsgesellschafter eingezahlt. Es sind keine weiteren bilanzwirksamen<br />

Geschäftsvorfälle angefallen.<br />

Kapitalanteile Kommanditisten 2<br />

2 2<br />

Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />

A. Ausstehende Einlagen A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile Kommanditisten 0 I. Kapitaleinlagen<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Bankguthaben 2<br />

Verlustrechnungen zu entnehmen. Die Liquiditätsrechnung<br />

und weitere Angaben zur Investition, dem<br />

Umsatz und dem Ergebnis der Gesellschaft wurden<br />

für die Geschäftsjahre 2008 bis 2010 dargestellt. Alle<br />

Angaben basieren auf den im Prospekt getroffenen<br />

Annahmen.<br />

Kapitalanteile Kommanditisten 2<br />

2 2<br />

61


62<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

kapiTel 6<br />

ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />

Planzahlen (Prognosen) für die Geschäftsjahre 2008 bis 2010<br />

Planbilanz <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 31. Dezember 2008<br />

Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />

I. Finanzanlagen I. Kapitaleinlagen<br />

1. Beteiligung an Kapitalanteile Kommanditisten 52.502<br />

Kapitalgesellschaft 42.776 II. Jahresfehlbetrag 8.678<br />

B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen<br />

42.776 43.824<br />

I. Kassenbestand, Guthaben bei I. sonstige Rückstellungen 0<br />

Kreditinstituten 905<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 143 C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten aus<br />

Planbilanz <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 31. Dezember 2009<br />

Lieferungen und Leistungen 0<br />

2. sonstige Verbindlichkeiten 0<br />

43.824 43.824<br />

Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />

I. Finanzanlagen I. Kapitaleinlagen<br />

1. Beteiligung an Kapitalanteile Kommanditisten 52.502<br />

Kapitalgesellschaft 42.776 II. Jahresfehlbetrag 8.678<br />

B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen<br />

III. Jahresfehlbetrag 232<br />

42.776 43.592<br />

I. Kassenbestand, Guthaben bei I. sonstige Rückstellungen 0<br />

Kreditinstituten 709<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 107 C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferungen und Leistungen 0<br />

2. sonstige Verbindlichkeiten 0<br />

43.592 43.592<br />

0<br />

0


Planbilanz <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 31. Dezember 2010<br />

Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />

I. Finanzanlagen I. Kapitaleinlagen<br />

1. Beteiligung an Kapitalanteile Kommanditisten 52.502<br />

Kapitalgesellschaft 42.776 II. Jahresfehlbetrag 8.910<br />

B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen<br />

Bei den vorstehenden Bilanzen handelt es sich um die Handelsbilanzen.<br />

Es wurden die handelsrechtlichen Zahlen dargestellt.<br />

III. Jahresfehlbetrag 240<br />

42.776 43.352<br />

I. Kassenbestand, Guthaben bei I. sonstige Rückstellungen 0<br />

Kreditinstituten 505<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 71 C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten aus<br />

Prognose zu Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

Die weiteren Planzahlen (Prognosewerte) der Emitten-<br />

tin für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012, insbesondere<br />

Lieferungen und Leistungen 0<br />

2. sonstige Verbindlichkeiten 0<br />

43.352 43.352<br />

zu Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

entwickeln sich wie folgt:<br />

Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Investitionen 42.776.000 0 0 0 0<br />

Produktion 0 0 0 0 0<br />

Umsatz 0 0 0 0 91.526<br />

Ergebnis - 8.678 - 232 - 240 - 212 91.305<br />

0<br />

63


64<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

kapiTel 6<br />

ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />

Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>,<br />

vom 30.September 2008 bis zum 31. Dezember 2008 (Prognose)<br />

1. Erträge aus Beteiligungen/Zinserträge 0<br />

2. Projektentwicklungskosten 600<br />

3. Prospekterstellung 250<br />

4. Eigenkapitalvermittlung 7.500<br />

5. Rechts- und Steuerberatung 36<br />

6. Mittelverwendungskontrolle 60<br />

7. Treuhandvergütung 50<br />

8. Geschäftsführungsvergütung 100<br />

9. Haftungsvergütung 7<br />

10. Fondsverwaltung 50<br />

11. Kfm. Buchführung 25<br />

Jahresfehlbetrag -8.678<br />

Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>,<br />

vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 (Prognose)<br />

1. Erträge aus Beteiligungen/Zinserträge 36<br />

2. Projektentwicklungskosten 0<br />

3. Prospekterstellung 0<br />

4. Eigenkapitalvermittlung 0<br />

5. Rechts- und Steuerberatung 36<br />

6. Mittelverwendungskontrolle 0<br />

7. Treuhandvergütung 50<br />

8. Geschäftsführungsvergütung 100<br />

9. Haftungsvergütung 7<br />

10. Fondsverwaltung 50<br />

11. Kfm. Buchführung 25<br />

Jahresfehlbetrag -232<br />

TEUR<br />

TEUR


Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>,<br />

vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 (Prognose)<br />

1. Erträge aus Beteiligungen/Zinserträge 28<br />

2. Projektentwicklungskosten 0<br />

3. Prospekterstellung 0<br />

4. Eigenkapitalvermittlung 0<br />

5. Rechts- und Steuerberatung 36<br />

6. Mittelverwendungskontrolle 0<br />

7. Treuhandvergütung 50<br />

8. Geschäftsführungsvergütung 100<br />

9. Haftungsvergütung 7<br />

10. Fondsverwaltung 50<br />

11. Kfm. Buchführung 25<br />

Jahresfehlbetrag -240<br />

Dargestellt werden die voraussichtlichen handelsrechtlichen Ergebnisse.<br />

Prognostizierter Zahlungsplan und prognostizierte<br />

Investitionen des Emittenten<br />

Alle Planzahlen beruhen auf der prognostizierten<br />

Annahme eines Kommanditkapitals von 50 Mio. Euro.<br />

(Ohne Agio) Daraus ergeben sich die einmaligen<br />

Kosten und die prozentualen Kosten während der<br />

Laufzeit des Fonds.<br />

TEUR<br />

Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> wird in den<br />

Jahren 2008 bis 2011 keine Umsatzerlöse und sonstigen<br />

betrieblichen Erlöse erzielen. Auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

fallen prognosegemäß keine Abschreibungen<br />

an. In der Position Erträge aus Beteiligungen/<br />

Zinserträge werden die prognostizierten Zinseinnahmen<br />

ausgewiesen die durch die Anlage der Liquiditätsrücklage<br />

erreicht werden.<br />

65


66<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wirTsCHafTliCHe angaBen<br />

kapiTel 7<br />

INdIeN 1 kg<br />

wIrTscHAfTLIcHe ANgABeN


68<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wirTsCHafTliCHe angaBen<br />

kapiTel<br />

7<br />

wIrTscHAfTLIcHe ANgABeN<br />

Die nachfolgende Darstellung zeigt auf, in welchem<br />

Umfang Kapital durch die Kommanditisten bzw. Anle-<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung (Prognose)<br />

Komplementärin 0<br />

Geschäftsführende Kommanditistin und 2.000<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Kapitalanleger 50.000.000<br />

zzgl. Agio Kapitalanleger 2.500.000<br />

Mittelverwendung<br />

ger aufzubringen ist und welche konkreten Mittelver-<br />

wendungspositionen hieraus bedient werden.<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung In Euro Summe in In % des In % des<br />

für die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> Euro Fonds- Kommanditvolumens<br />

kampitals<br />

Mittelherkunft ohne Agio<br />

52.502.000 100,00<br />

Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung<br />

des Anlageobjektes (inkl. Nebenkosten)<br />

Beteiligung an den Gesellschaften in Mauritius 42.200.000 80,38 84,40<br />

Projektentwicklung <strong>Indien</strong> 326.000 0,62 0,65<br />

Sonstige Nebenkosten 250.000 0,48 0,48<br />

42.776.000 81,47 85,52<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Eigenkapitalbeschaffungskosten 5.000.000 9,52 10,0<br />

Planungskosten & Fondsentwicklung 600.000 1,14 1,20<br />

Prospekterstellung, Druck, Marketing etc. 250.000 0,48 0,50<br />

Mittelverwendungskontrolle 60.000 0,11 0,12<br />

Treuhänderin 50.000 0,10 0,10<br />

Haftungsentschädigung der Komplementärin 7.500 0,014 0,015<br />

Geschäftsführung 100.000 0,19 0,20<br />

Fondsverwaltung 50.000 0,10 0,10<br />

Kaufm. Buchführung 25.000 0,05 0,05<br />

6.117.500<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

Rechts- und Steuerberatung 178.500 178.500 0,34 0,36<br />

Liquiditätsrücklage 930.000 1,77 1,86<br />

Endsumme 50.002.000<br />

Agio 2.500.000<br />

Summe Mittelverwendung 52.502.000


Eine Klassifizierung, bei der zwischen der eigentlichen<br />

Zielinvestition, anfallenden Vergütungen und Neben-<br />

kosten unterschieden wird, hat folgendes Aussehen:<br />

in Euro in % vom in % vom<br />

Gesamtaufwand EK inkl. Agio<br />

1. Aufwand für den Erwerb der 42.776.000 81,47 85,52<br />

Vermögensanlage<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen<br />

2.2. Nebenkosten der<br />

Vermögensanlage<br />

3. Liquiditätsreserve 930.000 1,77 1,86<br />

Gesamt 43.706.000 83,24 87,38<br />

69


70<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wirTsCHafTliCHe angaBen<br />

kapiTel<br />

7<br />

wIrTscHAfTLIcHe ANgABeN<br />

Erläuterungen der wesentlichen Annahmen<br />

und Wirkungszusammenhänge<br />

Die Prognoserechnungen gehen von geschätzten<br />

Annahmen aus. Dies betrifft beispielsweise die Platzierungshöhe<br />

die mit 50 Mio. Euro angenommen wurde.<br />

Weiterhin wurden der Platzierungszeitraum und die<br />

wirtschaftlichen Ergebnisse der Zielinvestitionen<br />

geschätzt. Die getroffenen Annahmen werden nicht<br />

genau eintreffen und deshalb ist davon auszugehen,<br />

das die später tatsächlich erzielten Werte von den<br />

prognostizierten Werten abweichen werden.<br />

Sowohl die Planbilanzen als auch die Gewinn- und<br />

Verlustrechnungen stellen ein Szenario dar das bei<br />

der Aufstellung des Prospekts nach bestem Wissen<br />

und Gewissen erstellt wurde.<br />

Positionen der Mittelherkunft<br />

Kommanditkapital<br />

Die Treuhandkommanditistin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin haben jeweils einen Kommanditanteil<br />

in Höhe von 1.000 Euro übernommen. Für die<br />

Kapitalanleger ist ein verbleibendes Kommanditkapital<br />

von 50.000.000 Euro reserviert. Durch Beschluss der<br />

Geschäftsführung kann das Kapital auf bis zu<br />

150.002.000 Euro erhöht werden.<br />

Agio<br />

Zusätzlich zu dem auf die Anleger entfallenden Kommanditanteil<br />

haben diese ein Agio in Höhe von 5%<br />

bezogen auf den gezeichneten Kapitalanteil zu entrichten.<br />

Die Zahlungen der Gesellschafter sind binnen<br />

14 Tagen nach Mitteilung über die erfolgte Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />

und der hiermit verbundenen Aufforderung zur<br />

Zahlung zu leisten.<br />

Positionen der Mittelverwendung<br />

Zielinvestitionen/Aufwand für den Erwerb<br />

des Anlageobjektes<br />

Vom gesamten Kommanditkapital wird ein Betrag in<br />

Höhe von 42.776.000 Euro (85,52% des Gesellschaftskapitals<br />

ohne Agio) in den Erwerb der Beteiligung an<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited investiert.<br />

Darin enthalten sind 326.000 Euro, die an die Zielgesellschaft<br />

für die Projektentwicklung in <strong>Indien</strong> gezahlt<br />

werden.Weitere 250.000 Euro sind für sonstige Nebenkosten<br />

während der Laufzeit der Beteiligung vorgesehen.<br />

Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für die Gründungen<br />

der Gesellschaften in Mauritius und <strong>Indien</strong>.<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Kosten für die Eigenkapitaleinwerbung<br />

Das Ziel-Kommanditkapital soll planmäßig bis zum<br />

30.06.2009 eingeworben werden. Mit der Platzierung<br />

des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft wurde die<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH mit Sitz in<br />

Mainz exklusiv beauftragt und erhält hierfür eine prozentuale<br />

Vergütung bezogen auf das eingeworbene<br />

Eigenkapital in Höhe von 10% und das Agio. Die von<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH beauftragten<br />

Kooperationspartner sind nicht berechtigt, vom Verkaufsprospekt<br />

abweichende Aussagen zu treffen und<br />

Zusagen zu erteilen. Die Vergütung für die Einwerbung<br />

des Eigenkapitals wird anteilig nach wirksamem Beitritt<br />

der Anleger fällig und wöchentlich gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft abgerechnet. Zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung sieht das Umsatzsteuergesetz<br />

(UStG) keine Umsatzsteuerpflicht für die Leistungen<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH und deren<br />

Kooperationspartner vor, so dass dieser Kostenpunkt<br />

ohne Umsatzsteuer kalkuliert wurde. Sollte sich diese<br />

Rechtslage ändern, würden höhere fondsbezogene<br />

Kosten entstehen.


Planungskosten & Fondsentwicklung<br />

Für die Planungskosten und Fondsentwicklung der<br />

Vermögensanlage erhält die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East<br />

GmbH eine Vergütung in Höhe von 1,2% des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer.<br />

Prospekterstellung/Marketing<br />

Die Aufwendungen für die Prospekterstellung umfassen<br />

im Wesentlichen die Kosten für Grafik, Bildrechte,<br />

redaktionelle Arbeiten und Druck. Für die Übernahme<br />

diesbezüglicher Tätigkeiten und Kosten werden der<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH 0,5% des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer vergütet.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Mit der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

wurde ein Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen,<br />

der eine Gesamtvergütung von 0,12% des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer vorsieht.<br />

Treuhandvergütung<br />

Mit der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Mainz, wird ein Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag geschlossen, der im vollen Wortlaut<br />

im Kapitel 17 „Die Verträge“ abgedruckt ist. Die<br />

Treuhandgesellschaft erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft eine Vergütung in Höhe von 0,1% des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer.<br />

Kosten für die Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung obliegt der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Middle East GmbH, die für die Übernahme eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,2% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

inkl. Mehrwertsteuer erhält.<br />

Haftungsvergütung Komplementärin<br />

Für die Übernahme der Haftung erhält die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Verwaltungsgesellschaft mbH eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,015% des gezeichneten Kommanditkapitals inkl.<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Kosten für die Fondsverwaltung<br />

Die Fondsverwaltung obliegt der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle<br />

East GmbH, die dafür eine Vergütung in Höhe von 0,1%<br />

des gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer<br />

erhält.<br />

Kosten für die kaufmännische Buchführung<br />

Die kaufmännische Buchführung obliegt der <strong>Trend</strong><br />

<strong>Capital</strong> Middle East GmbH, die dafür eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,05% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

inkl. Mehrwertsteuer.<br />

Rechts- und Steuerberatung<br />

Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH erhält für die<br />

Kosten der Rechts- und Steuerberatung, die für die Erstellung<br />

des Prospekts angefallen sind, eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,36% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

inkl. Mehrwertsteuer erhält.<br />

Liquiditätsrücklage<br />

Die Gesellschaft wird die Kosten, die in den Jahren<br />

2009 bis 2012 anfallen, als Liquiditätsrücklage bilden.<br />

Darin sind enthalten:Treuhandvergütungen, Haftungsvergütungen,<br />

Geschäftsführung, Fondsverwaltung,<br />

Kaufmännische Buchführung. Die Höhe der Liquiditätsrücklage<br />

beträgt 1,86% vom gezeichneten Kommanditkapital.<br />

Fremdfinanzierung oder Zwischenfinanzierung<br />

Die Fondsgesellschaft nimmt keine Fremdfinanzierung<br />

oder Zwischenfinanzierung in Anspruch.<br />

71


72<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />

kapiTel 8<br />

INdIeN 1 kg<br />

BeTeILIgUNgsPHAse


74<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />

kapiTel<br />

8<br />

BeTeILIgUNgsPHAse<br />

Beteiligungsphase<br />

Im Rahmen der nachfolgenden Prognoserechnungen<br />

(alle in Euro) wurden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt,<br />

wie sie sich aus vertraglichen Vereinbarungen<br />

oder auf Schätzungen beruhend einstellen<br />

sollen. Die Zahlungsflüsse wurden hierbei dem jeweiligen<br />

Verursachungszeitraum zugeordnet. Durch zeitliche<br />

Verschiebungen können sich Abweichungen<br />

ergeben.<br />

Des Weiteren können Abweichungen deshalb auftreten,<br />

weil die zuverlässige Vorhersage zukünftiger Entwicklungen<br />

bei Einnahmen und Ausgaben aktuell nicht<br />

möglich ist. Dennoch ermöglichen es die nachfolgenden<br />

Prognoserechnungen, die auf realistischen<br />

Annahmen beruhenden geplanten Zahlungsströme<br />

zu veranschaulichen.<br />

Das Rechenbeispiel geht davon aus, dass im Jahr 2008<br />

bei planmäßigem Verlauf der Fondsgesellschaft ein<br />

Eigenkapital in Höhe von 52.502.000 Euro eingeworben<br />

wird. Von diesem Kapital werden 42.776.000 Euro als<br />

Kapitaleinlage in die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

Limited investiert. Nach Abzug der Kosten des Jahres<br />

2008 verbleiben 930.000 Euro bzw. 1,86% des Fondskapitals<br />

als Liquiditätsrücklage für die Jahre 2009 bis<br />

2012. Die in diesen Jahren anfallenden Kosten für die<br />

Treuhänderin, die Geschäftsführung, die Haftungsvergütung,<br />

die Fondsverwaltung und die Kaufmännische<br />

Buchführung sind somit gedeckt. Die Fondsgesellschaft<br />

erwirtschaftet in den Jahren 2008 bis 2011 keine Gewinne.<br />

Lediglich die Verzinsung der Liquiditätsrücklage<br />

bringt Einnahmen von ca. 96.419 Euro.<br />

Im Jahr 2012 sollen die Projekte in <strong>Indien</strong> fertiggestellt<br />

und verkauft sein. Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

kann nach dem Verkauf der Objekte ein Kapital von<br />

rund 91.483.730 Euro nachweisen. Dieses Kapital wird<br />

dann an die deutsche Fondsgesellschaft über den<br />

Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an der Kapitalgesellschaft<br />

transferiert. Die Kommanditisten der<br />

Fondsgesellschaft erhalten ihr Eigenkapital in Höhe<br />

von 50.002.000 Euro und den Gewinn von 41.495.419<br />

Euro als einmalige Schlussausschüttung.<br />

Beteiligungsphase in Mauritius/<strong>Indien</strong><br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

wird wesentlich davon beeinflusst, mit welchem<br />

Erfolg die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited ihre<br />

Geschäftstätigkeit betreibt. Deshalb soll aufgezeigt<br />

werden, von welchen wirtschaftlichen Ergebnissen<br />

dort ausgegangen wird.<br />

Die planmäßigen Einnahmen resultieren aus der Zuführung<br />

von Kapital aus dem Erwerb der Beteiligung<br />

durch die Fondsgesellschaft, erzielten Erlösen aus der<br />

Veräußerung von zuvor entwickelten Immobilien- und<br />

Infrastrukturprojekten sowie aus Zinserträgen, die aus<br />

der Anlage temporär nicht benötigter Finanzmitteln<br />

stammen.<br />

Der Erwerb der Projekte ist für das erste Halbjahr<br />

2009 geplant. Von den gesamten Anschaffungskosten<br />

sollen zunächst lediglich 30–40% sofort fällig werden.<br />

Weitere 60–70% werden während der Bauzeit fällig.<br />

Da die genauen Zeitabläufe nicht vorhersehbar sind,<br />

wurde dargestellt, dass die gesamten Mittel in den<br />

ersten 6 Monaten 2009 investiert werden.<br />

Daneben fallen obligatorische Kosten für Personal-,<br />

Büro-, Reise-, Rechts- und Steuerberatungskosten an.<br />

Die Projektgesellschaften werden für die Projekte<br />

Fremdmittel für die Finanzierung der Projekte aufnehmen.<br />

Diese Kosten fallen vor Ort in <strong>Indien</strong> in den<br />

Projektgesellschaften an.


Bei planmäßigem Verlauf wird die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Indien</strong> Holding Limited Ende 2012 ein kumuliertes<br />

handelsrechtliches Ergebnis von rund. 48,6 Mio. Euro<br />

erwirtschaftet haben.<br />

Motivation und Prämienzahlung des Managements<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />

Die Fondsgesellschaft erwartet auf das eingesetzte<br />

Kapital der Anleger in Höhe von 50 Mio. Euro einen<br />

Gewinn in Höhe von 41.488.000 Euro über die Laufzeit<br />

bis Ende 2012. Dies entspricht einer durchschnittlichen<br />

Rendite von ca. 82,9%.<br />

Sämtliche Einnahmen, die diese Rendite von 82,9%<br />

übersteigen, werden zur Hälfte an die Fondsgesellschaft<br />

gezahlt und zur Hälfte an das Management der <strong>Trend</strong><br />

<strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited. Somit ist für die Fondsgesellschaft<br />

sichergestellt, das sich das Management<br />

dafür einsetzen wird, die angestrebte Rendite zu übertreffen,<br />

um dann am Überschuss hälftig teilzuhaben.<br />

75


76<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />

kapiTel<br />

8<br />

BeTeILIgUNgsPHAse<br />

Prognoseberechnungen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Prognose der Liquiditätslage der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Kalenderjahr 2008 2009<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

1. Kapitaleinlage Kommanditisten 50.002.000 0,00<br />

2. Agio 2.500.000<br />

3. Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen<br />

an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />

4. Kapitalrückführung des Nennkapitals<br />

an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />

5. Summe Mittelzuflüsse 52.502.000 0<br />

Mittelabflüsse<br />

6. Kapitaleinlagen in Beteiligungen Mauritius 42.776.000<br />

7. Fondskonzeption/Projektentwicklung 600.000<br />

8. Prospekterstellung 250.000<br />

9. Eigenkapitaleinwerbung 5.000.000<br />

10. Auszahlung Agio 2.500.000<br />

11. Rechts- und Steuerberatung Fonds 178.500<br />

12. Mittelverwendungskontrolle 60.000<br />

13. Treuhandvergütung 50.000 50.000<br />

14. Geschäftsführung 100.000 8.738.500 100.000 150.000<br />

15. Haftungsvergütung 7.500 7.500<br />

16. Fondsverwaltung 50.000 50.000<br />

17. Kaufm. Buchführung 25.000 82.500 25.000 82.500<br />

18. Summe Mittelabflüsse 51.597.000 232.500<br />

19. Liquidität auf Fondsebene 905.000 672.50020.<br />

20. Ausschüttungen an Kommanditisten in % 0% 0%<br />

21. Ausschüttungen an Kommanditisten in EUR 0 0<br />

22. Rückzahlung Kommanditkapital 0 0<br />

23. Liquidität ohne Verzinsung 905.000 672.500<br />

24. Verzinsung der Liquidität des Vorjahres (4%) 0 36.200<br />

25. Schlussausschüttung an Anleger 82,99% 0 0<br />

26. Liquidität am Jahresende kumuliert 905.000 708.700


Prognoseberechnungen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Prognose der Liquiditätslage der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

2010 2011 2012 Summen<br />

Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

0 50.002.000<br />

2.500.000<br />

0 0 48.650.000 48.650.000<br />

0 0 42.776.000 42.776.000<br />

0 0 91.426.000 143.928.000<br />

50.000 50.000 50.000<br />

42.776.000<br />

600.000<br />

250.000,00<br />

5.000.000<br />

2.500.000<br />

178.500<br />

60.000<br />

250.000<br />

100.000 150.000 100.000 150.000 100.000 150.000 500.000<br />

7.500 7.500 7.500 37.500<br />

50.000 50.000 50.000 250.000<br />

25.000 82.500 25.000 82.500 25.000 82.500 125.000<br />

232.500 232.500 232.500 52.527.000<br />

476.200 272.048 91.485.730 91.401.000<br />

0% 0% 0% 0%<br />

0 0 0<br />

0 0 50.002.000 50.002.000<br />

476.200 272.048 41.483.730 41.399.000<br />

28.348 20.182 11.689 96.419<br />

0 0 41.495.419 41.495.419<br />

504.548 292.230,00 0 0<br />

77


78<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />

kapiTel<br />

8<br />

BeTeILIgUNgsPHAse<br />

Prognose Geschäftsverlauf <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited (Mauritius)<br />

Liquiditätsbetrachtung<br />

Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012 Summen<br />

Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Kapitaleinlagen der 42.776.000 0 0 0 0 42.776.000<br />

2.<br />

Fondsgesellschaft<br />

Erträge/Anzahlungen Projekte 0 0 0 0 52.300.000 52.300.000<br />

3. Rückzahlung EK aus Projekten 0 0 0 0 40.000.000 40.000.000<br />

4. Summe Einnahmen 42.776.000 0 0 0 92.300.000 135.076.000<br />

5.<br />

Ausgaben<br />

Anzahlungen auf Projekte 0 40.000.000 0 0 0 40.000.000<br />

6. Restzahlung auf Projekte 0 0 0 0 0 0<br />

8. Ausgaben Objekteinkäufe 0 40.000.000 0 0 0 40.000.000<br />

9. Geschäftsführung Mauritius 0 427.760 427.760 427.760 427.760 1.711.040<br />

Projektentwicklung <strong>Indien</strong> 0 326.000 326.000<br />

Sonstige Nebenkosten 0 50.000 50.000 50.000 100.000 250.000<br />

10. Jahresabschluss<br />

Steuerberater Mauritius<br />

0 60.000 60.000 60.000 90.000 270.000<br />

11. Rechtsberatung Mauritius 0 62.400 62.400 62.400 93.600 280.800<br />

12. Büro Mauritius, <strong>Indien</strong>,<br />

Reisekosten<br />

0 200.000 200.000 200.000 200.000 800.000<br />

13. Summe laufende Kosten<br />

Gesellschaft Mauritius<br />

0 1.126.160 800.160 800.160 911.360 3.637.840<br />

Summe Ausgaben 0 41.126.160 800.160 800.160 911.360 43.637.840<br />

14. Veränderung Liquidität 42.776.000 -41.126.160 -800.160 -800.160 91.388.640<br />

15. Übertrag Liquidität aus<br />

Vorjahr<br />

42.776.000 1.649.840 849.680 49.520<br />

16. Liquidität 42.776.000 1.649.840 849.680 49.520 91.438.160<br />

19. Kapitalausschüttung an<br />

TC <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> (D)<br />

0 0 0 0 48.650.000 48.650.000<br />

20. Rückzahlung Kapitaleinlage<br />

in % nach Deuschland<br />

100% 100%<br />

21. Rückzahlung des eingesetzten<br />

Kapitals in Euro<br />

42.776.000 42.776.000<br />

22. Stand der Liquiditätsreserve I 42.776.000 1.649.840 849.680 49.520 12.160 12.160


Prognose Geschäftsverlauf <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited (Mauritius)<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Projektjahr 2.008 2.009 2.010 2.011 2.012 Summen<br />

Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Erträge/Anzahlungen 0 0 0 0 52.300.000 52.300.000<br />

2.<br />

Projekte<br />

Rückzahlung EK aus Projekten 0 0 0 0 40.000.000 40.000.000<br />

3. Zinserträge 0 0 0 0 0 0<br />

Summe Erträge 0 0 0 0 92.300.000 92.300.000<br />

1.<br />

Ausgaben<br />

Anzahlungen auf Projekte 0 40.000.000 0 0 0 40.000.000<br />

2. Restzahlung auf Projekte 0 0 0 0 0 0<br />

4. Summe Projektkosten 0 40.000.000 0 0 0 40.000.000<br />

5. Geschäftsführung Mauritius 0 427.760 427.760 427.760 427.760 1.711.040<br />

Projektentwicklung <strong>Indien</strong> 0 326.000 0 0 0 326.000<br />

Sonstige Nebenkosten 0 50.000 50.000 50.000 100.000 250.000<br />

7. Jahresabschluss –<br />

Buchhaltung Mauritius<br />

0 60.000 60.000 60.000 90.000 270.000<br />

8. Rechtsberatung Mauritius 0 62.400 62.400 62.400 93.600 280.800<br />

9. Büro Mauritius, <strong>Indien</strong>,<br />

Reisekosten<br />

0 200.000 200.000 200.000 200.000 800.000<br />

11. Summe laufende Kosten<br />

Gesellschaft Mauritius<br />

0 1.126.160 800.160 800.160 911.360 3.637.840<br />

12. Summe Kosten 0 41.126.160 800.160 800.160 911.360 43.637.840<br />

13.<br />

14.<br />

0 0<br />

15. Handelsrechtliches Ergebnis<br />

der Gesellschaft<br />

0 - 41.126.160 - 800.160 - 800.160 91.388.640 48.662.160<br />

Prognostizierte Zahlen bei 50 Mio. Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />

79


80<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />

kapiTel<br />

8<br />

*1) Kalenderjahr 2008:<br />

BeTeILIgUNgsPHAse<br />

Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose) für eine Beteiligung von 100.000 EUR<br />

bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2008<br />

Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Steuersatz 42% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag<br />

ggf.„Reichensteuer“, hier jedoch nicht berücksichtigt<br />

Ab Kalenderjahr 2009:<br />

Abgeltungsteuer 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag<br />

ggf. zuzüglich Kirchensteuer, hier jedoch nicht berücksichtigt<br />

Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf 0 0 0 0 48.650.000<br />

von Kapitalanteilen (steuerfrei, da Beitritt<br />

im Jahr 2008 und Haltedauer länger 1 Jahr)<br />

2. Sonstige Zinserträge 0 36.200 28.348 20.182 11.689<br />

3. Abziehbare laufende Kosten 82.500 0 0 0 0<br />

4. Steuerliche Einkünfte auf Fondsebene - 82.500 36.200 28.348 20.182 11.689<br />

5. Auf Kommanditisten zu verteilende - 82.500 36.200 28.348 20.182 11.689<br />

6.<br />

steuerliche Einkünfte<br />

Beteiligung in % des Kommanditkapitals 0,20% 0,20% 0,20% 0,20% 0,20%<br />

7. Steuerliche Einkünfte auf Anlegerebene<br />

(Beteiligung 100.000 EUR)<br />

- 164,99 72 57 40 23<br />

8. Steuerbelastung (Einkommensteuer<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag)<br />

- 73 19 5 11 6<br />

*1)


Anlegerbetrachtung (Prognose) für eine Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio<br />

bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2008<br />

Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />

Bei der Positiv Betrachtung wurde unterstellt,<br />

dass mit dem Investitionskapital für Immobilien<br />

ein Gewinn von 52,3 Millionen Euro erwirtschaftet<br />

werden kann.<br />

Außerdem wurde unterstellt, dass die Beteiligung<br />

an der ausländischen Kapitalgesellschaft mit einem<br />

Gewinn von 48.650.000 Euro verkauft wird.<br />

Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer<br />

Nominalbeteiligung von 100.000 Euro beträgt bei<br />

prospektgemäßem Verlauf 183.013 Euro.<br />

Das entspricht 74,30% Nachsteuerrendite bezogen<br />

auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />

Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Einzahlungen bzw. 104.927 104.946 104.961 104.972 - 78.013<br />

gebundenes Kapital inkl. Agio<br />

2. Steuerentlastung (+) bzw. 73 - 19 - 15 - 11 - 6 22<br />

3.<br />

-belastung (-)<br />

Ausschüttungen 0 0 0 0 82.991 82.991<br />

4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 0 100.000 100.000<br />

5. Summe Rückflüsse<br />

nach Steuern<br />

73 - 19 - 15 - 11 182.985 183.013<br />

81


82<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />

kapiTel<br />

8<br />

*1) ab Kalenderjahr 2009:<br />

BeTeILIgUNgsPHAse<br />

Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose) für eine Beteiligung von 100.000 EUR<br />

bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2009<br />

Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012<br />

Abgeltungsteuer 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag<br />

ggf. zuzüglich Kirchensteuer, hier jedoch nicht berücksichtigt<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

1. Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf<br />

von Kapitalanteilen (steuerpflichtig,<br />

da Beitritt ab dem Jahr 2009)<br />

0 0 0 48.650.000<br />

2. Sonstige Zinserträge 36.200 28.348 20.182 11.689<br />

3. Abziehbare laufende Kosten 0 0 0 0<br />

4. Steuerliche Einkünfte auf Fondsebene 36.200 28.348 20.182 48.661.689<br />

5. Auf Kommanditisten zu verteilende<br />

steuerliche Einkünfte<br />

36.200 28.348 20.182 48.661.689<br />

6. Beteiligung in % des Kommanditkapitals 0,20% 0,20% 0,20% 0,20%<br />

7. Steuerliche Einkünfte auf Anlegerebene<br />

(Beteiligung 100.000 EUR)<br />

72 57 40 97.319<br />

8. Steuerbelastung *1) 19 15 11 25.673


Anlegerbetrachtung (Prognose) für eine Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio<br />

bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2009<br />

Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />

Bei der Positiv Betrachtung wurde unterstellt,<br />

dass mit dem Investitionskapital für Immobilien<br />

ein Gewinn von 52,3 Millionen Euro erwirtschaftet<br />

werden kann.<br />

Außerdem wurde unterstellt, dass die Beteiligung<br />

an der ausländischen Kapitalgesellschaft mit einem<br />

Gewinn von 48.650.000 Euro verkauft wird.<br />

Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer<br />

Nominalbeteiligung von 100.000 Euro beträgt bei<br />

prospektgemäßem Verlauf 157.273 Euro.<br />

Das entspricht 49,78% Nachsteuerrendite bezogen<br />

auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />

Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital 105.019 105.034 105.045 - 52.273<br />

inkl. Agio<br />

2. Steuerentlastung (+) bzw. -belastung (-) - 19 - 15 - 11 - 25.673 - 25.718<br />

3. Ausschüttungen 0 0 0 82.991 82.991<br />

4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 100.000 100.000<br />

5. Summe Rückflüsse nach Steuern - 19 - 15 - 11 157.318 157.273<br />

83


84<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I sensiTiviTäTsanalyse<br />

kapiTel 9<br />

INdIeN 1 kg<br />

seNsITIvITäTsANALyse


86<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I sensiTiviTäTsanalyse<br />

kapiTel<br />

9<br />

seNsITIvITäTsANALyse<br />

Abweichung von der Prognose<br />

Liquiditätsprognose (Negativ Betrachtung*) <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Kalenderjahr 2008 2009<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

1. Kapitaleinlage Kommandititsten 50.002.000 0,00<br />

2. Agio 2.500.000<br />

3. Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen<br />

an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />

4. Kapitalrückführung des Nennkapitals<br />

an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />

5. Summe Mittelzuflüsse 52.502.000 0<br />

Mittelabflüsse<br />

6. Kapitaleinlagen in Beteiligungen Mauritius 42.776.000<br />

7. Fondskonzeption/Projektentwicklung 600.000<br />

8. Prospekterstellung, Druck, Markteting 250.000<br />

9. Eigenkapitaleinwerbung 5.000.000<br />

10. Auszahlung Agio 2.500.000<br />

11. Rechts- und Steuerberatung Fonds 178.500<br />

12. Mittelverwendungskontrolle 60.000<br />

13. Treuhandvergütung 50.000 50.000<br />

14. Geschäftsführung 100.000 8.738.500 100.000 150.000<br />

15. Haftungsvergütung 7.500 7.500<br />

16. Fondsverwaltung 50.000 50.000<br />

17. Kaufm. Buchführung 25.000 82.500 25.000 82.500<br />

18. Währungs- bzw. Kursverluste<br />

19. Summe Mittelabflüsse 51.597.000 232.500<br />

20. Liquidität auf Fondsebene 905.000 672.50020.<br />

21. Ausschüttungen an Kommanditisten in % 0% 0%<br />

22. Ausschüttungen an Kommanditisten in EUR 0 0<br />

23. Rückzahlung Kommanditkapital 0 0<br />

24. Liquidität ohne Verzinsung 905.000 672.500<br />

25. Verzinsung der Liquidität des Vorjahres (4%) 0 36.200<br />

26. Schlussausschüttung an Anleger 82,99% 0 0<br />

27. Liquidität am Jahresende kumuliert 905.000 708.700<br />

* „Negativ Betrachtung“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass dies der schlechteste anzunehmende Fall wäre.<br />

Dieser kann erheblich mehr nach unten abweichen.


Abweichung von der Prognose<br />

Liquiditätsprognose (Negativ Betrachtung*) <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

2010 2011 2012 Summen<br />

Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

0 50.002.000<br />

* „Negativ Betrachtung“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass dies der schlechteste anzunehmende Fall wäre.<br />

Dieser kann erheblich mehr nach unten abweichen.<br />

2.500.000<br />

0 0 26.362.160 26.362.160<br />

0 0 42.776.000 42.776.000<br />

0 0 69.138.160 121.640.160<br />

50.000 50.000 50.000<br />

42.776.000<br />

600.000<br />

250.000,00<br />

5.000.000<br />

2.500.000<br />

178.500<br />

60.000<br />

250.000<br />

100.000 150.000 100.000 150.000 100.000 150.000 500.000<br />

7.500 7.500 7.500 37.500<br />

50.000 50.000 50.000 250.000<br />

25.000 82.500 25.000 82.500 25.000 82.500 125.000<br />

4.000.000 4.000.000<br />

232.500 232.500 4.232.500 56.527.000<br />

476.200 272.048 65.197.890 15.111.160<br />

0% 0% 0% 0%<br />

0 0 0<br />

0 0 50.002.000 50.002.000<br />

476.200 272.048 15.195.890 15.111.160<br />

28.348 20.182 11.689 96.419<br />

0 0 15.207.579 15.207.579<br />

504.548 292.230 0 0<br />

87


88<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I sensiTiviTäTsanalyse<br />

kapiTel<br />

9<br />

seNsITIvITäTsANALyse<br />

Abweichung von der Prognose<br />

Liquiditätsprognose (Positiv Betrachtung*) <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Kalenderjahr 2008 2009<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

1. Kapitaleinlage Kommanditisten 50.002.000 0,00<br />

2. Agio 2.500.000<br />

3. Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen<br />

an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />

4. Kapitalrückführung des Nennkapitals<br />

an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />

5. Summe Mittelzuflüsse 52.502.000 0<br />

Mittelabflüsse<br />

6. Kapitaleinlagen in Beteiligungen Mauritius 42.776.000<br />

7. Fondskonzeption/Projektentwicklung 600.000<br />

8. Prospekterstellung, Druck, Marketing 250.000<br />

9. Eigenkapitaleinwerbung 5.000.000<br />

10. Auszahlung Agio 2.500.000<br />

11. Rechts- und Steuerberatung Fonds 178.500<br />

12. Mittelverwendungskontrolle 60.000<br />

13. Treuhandvergütung 50.000 50.000<br />

14. Geschäftsführung 100.000 8.738.500 100.000 150.000<br />

15. Haftungsvergütung 7.500 7.500<br />

16. Fondsverwaltung 50.000 50.000<br />

17. Kaufm. Buchführung 25.000 82.500 25.000 82.500<br />

18. Währungs- bzw. Kursverluste<br />

19. Summe Mittelabflüsse 51.597.000 232.500<br />

20. Liquidität auf Fondsebene 905.000 672.50020.<br />

21. Ausschüttungen an Kommanditisten in % 0% 0%<br />

22. Ausschüttungen an Kommanditisten in EUR 0 0<br />

23. Rückzahlung Kommanditkapital 0 0<br />

24. Liquidität ohne Verzinsung 905.000 672.500<br />

25. Verzinsung der Liquidität des Vorjahres (4%) 0 36.200<br />

26. Schlussausschüttung an Anleger 82,99% 0 0<br />

27. Liquidität am Jahresende kumuliert 905.000 708.700<br />

* „Positiv Betrachtung“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass dies der beste anzunehmende Fall wäre.<br />

Dieser kann erheblich mehr nach oben abweichen.


Abweichung von der Prognose<br />

Liquiditätsprognose (Positiv Betrachtung*) <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

2010 2011 2012 Summen<br />

Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

0 50.002.000<br />

2.500.000<br />

0 0 56.350.000 56.350.000<br />

0 0 42.776.000 42.776.000<br />

0 0 99.126.000 151.628.000<br />

50.000 50.000 50.000<br />

42.776.000<br />

600.000<br />

250.000,00<br />

5.000.000<br />

2.500.000<br />

178.500<br />

60.000<br />

250.000<br />

100.000 150.000 100.000 150.000 100.000 150.000 500.000<br />

7.500 7.500 7.500 37.500<br />

50.000 50.000 50.000 250.000<br />

25.000 82.500 25.000 82.500 25.000 82.500 125.000<br />

232.500 232.500 232.500 52.527.000<br />

476.200 272.048 99.185.730 99.101.000<br />

0% 0% 0% 0%<br />

0 0 0<br />

0 0 50.002.000 50.002.000<br />

476.200 272.048 49.183.730 49.099.000<br />

28.348 20.182 11.689 96.419<br />

0 0 49.195.419 49.195.419<br />

504.548 292.230 0 0<br />

* „Positiv Betrachtung“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass dies der beste anzunehmende Fall wäre.<br />

Dieser kann erheblich mehr nach oben abweichen.<br />

89


90<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I sensiTiviTäTsanalyse<br />

kapiTel<br />

9<br />

seNsITIvITäTsANALyse<br />

Abweichung von der Prognose / Anlegerbetrachtung (Negativ Betrachtung) für eine<br />

Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2008<br />

Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />

Bei der Negativ Betrachtung wurde unterstellt, dass<br />

mit dem Investitionskapital für Immobilien insgesamt<br />

Erträge von 70 Mio. Euro durch die ausländische Kapital-<br />

gesellschaft in Mauritius erwirtschaftet werden können.<br />

Aus Gründen einer konservativen Kalkulation wurden<br />

bei der Negativ Betrachtung mögliche Währungs- bzw.<br />

Bei der Negativ Betrachtung wurde unterstellt, dass<br />

mit dem Investitionskapital für Immobilien insgesamt<br />

Erträge von 70 Mio. Euro durch die ausländische Kapitalgesellschaft<br />

in Mauritius erwirtschaftet werden können.<br />

Aus Gründen einer konservativen Kalkulation wurden<br />

bei der Negativ Betrachtung mögliche Währungs- bzw.<br />

Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Einzahlungen bzw. 104.927 104.946 104.961 104.972 - 25.437<br />

gebundenes Kapital inkl. Agio<br />

2. Steuerentlastung (+) bzw. 73 - 19 - 15 - 11 - 6 22<br />

3.<br />

-belastung (-)<br />

Ausschüttungen 0 0 0 0 30.415 30.415<br />

4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 0 100.000 100.000<br />

5. Summe Rückflüsse<br />

nach Steuern<br />

73 - 19 - 15 - 11 130.409 130.437<br />

Kursverluste in Höhe von 4 Mio. Euro berücksichtigt.<br />

Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer<br />

Nominalbeteiligung von 100.000 Euro beträgt in<br />

diesem Fall 130.437 Euro.<br />

Das entspricht 24,23% Nachsteuerrendite bezogen<br />

auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />

Abweichung von der Prognose / Anlegerbetrachtung (Negativ Betrachtung) für eine<br />

Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2009<br />

Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />

Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital 105.019 105.034 105.045 - 11.456<br />

inkl. Agio<br />

2. Steuerentlastung (+) bzw. -belastung (-) - 19 - 15 - 11 - 13.914 - 13.959<br />

3. Ausschüttungen 0 0 0 30.415 30.415<br />

4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 100.000 100.000<br />

5. Summe Rückflüsse nach Steuern - 19 - 15 - 11 116.501 116.456<br />

Kursverluste in Höhe von 4 Mio. Euro berücksichtigt.<br />

Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer Nominalbeteiligung<br />

von 100.000 Euro beträgt in diesem<br />

Fall 116.456 Euro.<br />

Das entspricht 10,91% Nachsteuerrendite bezogen auf<br />

die Kommanditbeteiligung incl. Agio.


Abweichung von der Prognose / Anlegerbetrachtung (Positiv Betrachtung) für eine<br />

Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2008<br />

Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />

Bei der Positiv Betrachtung wurde unterstellt,<br />

dass mit dem Investitionskapital für Immobilien<br />

insgesamt Erträge von 100 Mio. Euro durch die auslän-<br />

dische Kapitalgesellschaft in Mauritius erwirtschaftet<br />

werden können.<br />

Bei der Positiv Betrachtung wurde unterstellt,<br />

dass mit dem Investitionskapital für Immobilien<br />

insgesamt Erträge von 100 Mio. Euro durch die ausländische<br />

Kapitalgesellschaft in Mauritius erwirtschaftet<br />

werden können.<br />

Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Einzahlungen bzw. 104.927 104.946 104.961 104.972 - 93.413<br />

gebundenes Kapital inkl. Agio<br />

2. Steuerentlastung (+) bzw. 73 - 19 - 15 - 11 - 6 22<br />

3.<br />

-belastung (-)<br />

Ausschüttungen 0 0 0 0 98.391 98.391<br />

4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 0 100.000 100.000<br />

5. Summe Rückflüsse<br />

nach Steuern<br />

73 - 19 - 15 - 11 198.385 198.413<br />

Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer<br />

Nominalbeteiligung von 100.000 Euro beträgt in<br />

diesem Fall 198.413 Euro.<br />

Das entspricht 88,96% Nachsteuerrendite bezogen<br />

auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />

Abweichung von der Prognose / Anlegerbetrachtung (Positiv Betrachtung) für eine<br />

Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2009<br />

Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />

Euro Euro Euro Euro Euro<br />

1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital 105.019 105.034 105.045 - 63.611<br />

inkl. Agio<br />

2. Steuerentlastung (+) bzw. -belastung (-) - 19 - 15 - 11 - 29.735 - 29.780<br />

3. Ausschüttungen 0 0 0 98.391 98.391<br />

4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 100.000 100.000<br />

5. Summe Rückflüsse nach Steuern - 19 - 15 - 11 168.656 168.611<br />

Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer Nominalbeteiligung<br />

von 100.000 Euro beträgt in diesem<br />

Fall 168.611 Euro.<br />

Das entspricht 60,58% Nachsteuerrendite bezogen<br />

auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />

91


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die reCHTliCHen angaBen<br />

92<br />

kapiTel10<br />

INdIeN 1 kg<br />

dIe recHTLIcHeN ANgABeN


Rechtliche Angaben<br />

Der Anleger beteiligt sich an einer deutschen Kom-<br />

manditgesellschaft, der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>.<br />

Dies ist nach Wahl des Anlegers dergestalt möglich,<br />

dass er entweder ohne persönliche Eintragung im<br />

Handelsregister mittelbar über die Treuhandkomman-<br />

ditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt ist oder<br />

dass er selbst namentlich als Kommanditist im Han-<br />

delsregister eingetragen wird.<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung macht der<br />

Anleger der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH das Angebot auf Abschluss<br />

eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages, der dann<br />

mit entsprechender Annahme durch die Treuhandkommanditistin<br />

zustande kommt. Binnen 14 Tagen<br />

nach Information des Anlegers über die erfolgte Annahme<br />

hat der Anleger dann den übernommenen<br />

Beteiligungsbetrag nebst Agio auf das Mittelverwendungskonto<br />

der Fondsgesellschaft einzuzahlen. Die<br />

Fondsgesellschaft hat Konten für Einzahlungen in<br />

Euro und für Einzahlungen in US-Dollar eingerichtet.<br />

Beim Wunsch der eigenen namentlichen Eintragung<br />

als Kommanditist im Handelsregister hat der Anleger<br />

zudem auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht an die Treuhandkommanditistin<br />

zu senden. Nach Eingang der Zahlung und für<br />

den letzten Fall auch der Vollmacht, wird die Treuhandkommanditistin<br />

in Ausführung des ihr erteilten<br />

Auftrages die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />

herbeiführen, wobei nach den Bestimmungen<br />

im Gesellschaftsvertrag die Beteiligung des<br />

Anlegers im Innenverhältnis wirksam wird mit der<br />

Versendung der Annahmeerklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />

an den Anleger. Im Außenverhältnis<br />

wird die Beteiligung wirksam mit der entsprechenden<br />

Eintragung im Handelsregister.<br />

93


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die reCHTliCHen angaBen<br />

94<br />

10<br />

kapiTel<br />

dIe recHTLIcHeN ANgABeN<br />

Diese Eintragungen wird die Treuhandkommanditistin<br />

halbjährlich für die Anleger veranlassen, die im abge-<br />

laufenen Kalenderhalbjahr beigetreten sind.<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH. Dieser Gesell-<br />

schaft ist im Gesellschaftsvertrag auch die Vollmacht<br />

erteilt, die Fondsgesellschaft im Außenverhältnis zu<br />

vertreten.<br />

Sie wird daher im Rahmen ihrer Geschäftsführungstätigkeit<br />

in Ausführung des Beteiligungsvertrages mit<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Ltd. das zur Beteiligung<br />

an dieser Gesellschaft in Mauritius vereinbarte<br />

Kapital an diese auszahlen, soweit das hierfür nach<br />

dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Mindestkapital<br />

von 5 Mio. Euro gezeichnet und eingezahlt ist.<br />

Entsprechend den vereinbarten Verfügungsberechtigungen<br />

für das Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft<br />

wird die Bank Überweisungsaufträge der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin betreffend das<br />

Mittelverwendungskonto der Gesellschaft nur ausführen,<br />

wenn der Mittelverwendungskontrolleur, die<br />

WestAudit AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –,<br />

den Überweisungsauftrag mit unterzeichnet.<br />

Dies wird der Mittelverwendungskontrolleur dann<br />

tun, wenn die hierzu im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen ihm und der Fondsgesellschaft geregelten<br />

Freigabevoraussetzungen nach seiner Prüfung<br />

erfüllt sind. Im Einzelnen:<br />

1. Vertrag der Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>-Vertrag)<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />

Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> vom 27.10.2008 ist im Kapitel 17 in<br />

vollem Wortlaut abgedruckt. Gemäß § 2 dieses Vertrages<br />

bildet den Gegenstand des Unternehmens die<br />

Begründung einer kapitalistischen Beteiligung an einer<br />

Kapitalgesellschaft in Mauritius, die ihrerseits Immobilienprojektentwicklung<br />

in <strong>Indien</strong> betreibt.<br />

Die Gesellschaft darf dabei alle Geschäfte tätigen und<br />

Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind den Unternehmensgegenstand<br />

zu fordern. Die Geschäftsfüh-<br />

rung der Fondsgesellschaft obliegt der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Middle East GmbH als der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

der auch Vollmacht zur Vertretung der<br />

Gesellschaft unter Befreiung von den beschränkenden<br />

Bestimmungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens)<br />

erteilt ist. In Ausführung der Geschäftsführungs-<br />

und Vertretungsaufgaben wird die <strong>Trend</strong><br />

<strong>Capital</strong> Middle East GmbH zum einen unter Beachtung<br />

des gemäß §§ 5,6 des <strong>KG</strong>-Vertrages vereinbarten<br />

Investitions- und Finanzplans die vertraglich geschuldeten<br />

Vergütungen, Honorare bzw. Kostenerstattungen<br />

für Aufbereitung und Vertrieb des vorliegenden<br />

Angebotes bei Fälligkeit der jeweiligen<br />

Ansprüche unter Einschaltung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

anweisen und zum anderen nach<br />

Erreichung des im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen<br />

Mindestkommanditkapitals in Ausführung des mit<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited abgeschlossenen<br />

Beteiligungsvertrages die in diesem Beteiligungsvertrag<br />

vereinbarte Kapitaleinlage der Gesellschaft<br />

in Mauritius überweisen.<br />

Die Gesellschaft fasst Beschlüsse grundsätzlich mit<br />

einfacher Mehrheit der in einer Gesellschafterversammlung<br />

anwesenden Gesellschafter. Treugeber<br />

sind gleichermaßen zur Teilnahme und Stimmabgabe<br />

berechtigt. Sie können sich auf der Versammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten<br />

Dritten vertreten lassen. Je volle 1.000 Euro an<br />

eingezahltem Gesellschaftskapital wird eine Stimme<br />

gewährt. Besonders wichtige Beschlussgegenstände<br />

wie Änderung des Gesellschaftsvertrages, Ausschluss<br />

von Kommanditisten und Auflösung der Gesellschaft<br />

bedürfen einer Mehrheit von 75%. Die Unwirksamkeit<br />

von Beschlüssen kann nur binnen 1 Monat nach Versenden<br />

des Beschlusses bzw. des Protokolls durch<br />

Klageerhebung geltend gemacht werden.<br />

Beschlüsse sind auch im schriftlichen Verfahren möglich.<br />

Insoweit gelten die Regelungen zur Beschlussfas-


sung in Gesellschafterversammlungen entsprechend.<br />

Regelmäßige Gesellschafterversammlungen sollen,<br />

sofern keine Beschlussfassung im schriftlichen Ver-<br />

fahren erfolgt, bis zum 31.10. eines jeden Jahres abge-<br />

halten werden. In der ordentlichen Gesellschafterver-<br />

sammlung wird insbesondere über die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses entschieden. Außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlungen beruft die geschäfts-<br />

führende Kommanditistin bei Bedarf ein. Sie sind zu-<br />

dem dann einzuberufen, wenn die Komplementärin<br />

oder die Treuhandkommanditistin dies für zweckmäßig<br />

halten oder Treugeber und Direktanleger, die zusammen<br />

mindestens 10% des Kommanditkapitals repräsentieren,<br />

unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung ei-<br />

ner außerordentlichen Versammlung beantragen. Die<br />

Frist, mit der zu einer Gesellschafterversammlung ein-<br />

zuberufen ist, muss mindestens zwei Wochen betragen.<br />

Die Beteiligung am Ergebnis ist in § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt. Neben der Höhe der übernommenen<br />

und eingezahlten Beteiligungssumme –<br />

bei Einzahlungen in US-Dollar ist maßgebend der in<br />

Euro unter Berücksichtigung des amtlichen Mittelwertes<br />

am Tage des Zahlungseingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft umgerechnete<br />

Eurowert – ist für die Ergebnisbeteiligung des einzelnen<br />

Anlegers maßgebend, welcher Tranche er gemäß<br />

§ 9 des Gesellschaftsvertrages zuzuordnen ist bzw.<br />

wann er der Gesellschaft beigetreten ist. Laufende<br />

Gewinne werden grundsätzlich nicht ausgeschüttet.<br />

Planmäßig erfolgt nur eine Ausschüttung zum Ende<br />

der Gesellschaft im Rahmen der Liquidation.<br />

Die Vergütung und insbesondere die Honorierung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin sowie der Treuhandkommanditistin<br />

sind in § 6 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />

Weitere Erläuterungen hierzu finden sich auch im Abschnitt<br />

„Beteiligungsphase“ im Kapitel 8.<br />

Die Fondsgesellschaft ist befristet bis zum 31.12.2012<br />

abgeschlossen. Sie endet zu diesem Datum, sofern<br />

nicht aufgrund von Laufzeitverlängerungen der indischen<br />

Projektgesellschaften eine Verlängerung auch<br />

der Fondslaufzeit erforderlich wird oder die Gesellschafterversammlung<br />

aufgrund geänderter wirtschaftlicher<br />

Umstände eine Verlängerung der Laufzeit beschließt.<br />

Sonderwerbungskosten hat der Anleger der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin im ersten Quartal des Folgejahres<br />

mitzuteilen und durch Belege nachzuweisen.<br />

Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung kann wegen des<br />

Verwaltungsmehraufwandes eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 100,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer erhoben<br />

werden. Eine Gewähr dafür, dass verspätet eingereichte<br />

Sonderwerbungskosten noch berücksichtigt werden<br />

können, wird nicht übernommen.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages<br />

ist nicht vorgesehen. Ein Gesellschafter kann<br />

daher ausschließlich dann kündigen, wenn ein wichtiger<br />

Grund hierfür vorliegt.<br />

Eine Übertragung der Beteiligung ist mit nur aus<br />

wichtigem Grund zu verweigernder Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin möglich. Teilübertragungen<br />

setzen voraus, dass die zu übertragenden<br />

Kommanditanteile durch 1.000 teilbar sind und sollen<br />

mindestens 10.000 Euro betragen.<br />

Im Falle des Versterbens eines Gesellschafters geht<br />

dessen Beteiligung auf die Erben über. Erben sind<br />

verpflichtet, auf Verlangen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin die Rechtsnachfolge nachzuweisen.<br />

Mehrere Erben sind zudem verpflichtet, einen gemeinsamen<br />

Vertreter zu benennen.<br />

Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters erhält<br />

dieser ein Abfindungsguthaben in Höhe des Buchwertes<br />

95


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die reCHTliCHen angaBen<br />

96<br />

10<br />

kapiTel<br />

dIe recHTLIcHeN ANgABeN<br />

seiner Beteiligung zum letzten Bilanzstichtag, sofern<br />

er seine Einlage voll erbracht hat. Von diesem Wert<br />

sind Ausschüttungen, die zwischen dem Stichtag und<br />

der Auszahlung der Abfindung geleistet wurden, ab-<br />

zuziehen. Am Gewinn und Verlust der Gesellschaft so-<br />

wie an schwebenden Geschäften nimmt der ausschei-<br />

dende Gesellschafter nicht teil. Die Auszahlung der<br />

Abfindung erfolgt in zwei gleichen Raten, die erste<br />

innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden, die<br />

zweite innerhalb von weiteren 6 Monaten.<br />

Ein ausscheidender Gesellschafter kann keine Sicherheitsleistung<br />

für seinen Abfindungsanspruche oder<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten oder die Befreiung<br />

von diesen Verbindlichkeiten verlangen.<br />

Die Haftung der Anleger entspricht den gesetzlichen<br />

Regelungen über die Kommanditistenhaftung. Wenn<br />

die übernommene, zu 100% im Handelsregister als<br />

Haftkapital eingetragene Kommanditeinlage – bei<br />

Einzahlungen in US-Dollar wiederum der nach dem<br />

amtlichen Mittelkurs am Tage des Zahlungseingangs<br />

auf dem Mittelverwendungskonto der Gesellschaft in<br />

Euro umgerechnete Betrag – eingezahlt ist, besteht so<br />

lange keine weitere Haftung des Kommanditisten, bis<br />

diese durch Entnahmen zu einem Zeitpunkt, zu dem<br />

keine entsprechenden Gewinne gegeben sind, herabgemindert<br />

ist oder wird bzw. zu dem die Einlage zurückerstattet<br />

wird. Alsdann haftet der Kommanditist<br />

wiederum bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Hafteinlage.<br />

Da die Treuhandkommanditistin, soweit sie ihren eigenen<br />

Kommanditanteil in Erfüllung des Treuhandauftrages<br />

eines Anlegers erhöht und diesen erhöhten<br />

Anteil treuhänderisch für den Anleger hält, von diesem<br />

verlangen kann, von ihrer Haftung freigestellt zu werden,<br />

ergibt sich für die Haftung des Anlegers auch im Fall<br />

der mittelbaren Beteiligung eine entsprechende Lage.<br />

Als Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft, Mainz,<br />

vereinbart.<br />

2. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />

sind im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

geregelt. In diesem Vertrag, dessen Abschluss<br />

der Anleger der Treuhandkommanditistin mit Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung, in welcher dieser die<br />

Höhe des von ihm gewünschten Beteiligungsbetrages<br />

und die Art seiner Beteiligung anbietet, nämlich als<br />

mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligter<br />

Treugeber oder als unmittelbar im Handelsregister einzutragender<br />

Kommanditist festlegt, beauftragt der Anleger<br />

die Treuhandkommanditistin damit, seine Beteiligung<br />

zur Gesellschaft herbeizuführen und alsdann<br />

seine Beteiligung zu halten und zu verwalten. Die<br />

auch im Prospekt vollständig genannten Rechte und<br />

Pflichten des Anlegers und der Treuhandkommanditistin<br />

haben ihre Grundlage in dem im Kapitel 17 im<br />

vollem Wortlaut abgedruckten Treuhandvertrag.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird das Angebot des<br />

Anlegers annehmen und ihm von dieser erfolgten<br />

Annahme Mitteilung machen. Innerhalb von 14 Tagen<br />

nach dieser Mitteilung hat der Anleger unter Angabe<br />

seines Namens und der ihm von der Treuhandkommanditistin<br />

mitgeteilten Beteiligungsnummer den<br />

von ihm übernommenen Beteiligungsbetrag zu 100%<br />

zzgl. des zu zahlenden Agio auf den Beteiligungsbetrag<br />

in Höhe von 5% auf das für die entsprechende<br />

Währung, in welcher der Anleger seinen Beteiligungsbetrag<br />

einzahlt, eingerichtete Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft einzuzahlen. Beim Wunsch nach einer<br />

eigenen Eintragung als Kommanditist im Handelsregister<br />

hat der Anleger der Treuhandkommanditistin<br />

zusätzlich und auf eigene Kosten – auch die Kosten<br />

seiner Eintragung im Handelsregister hat er selbst zu<br />

tragen – eine mit notariell beglaubigter Unterschrift<br />

versehene unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />

zuzuleiten.


Die Aufgaben der Treuhandkommanditistin aufgrund<br />

dieses Vertrags sind folgende:<br />

Nach Einzahlung des Beteiligungsbetrages – und im<br />

Falle des Wunsches der unmittelbaren Beteiligung als<br />

im Handelsregister eingetragener Kommanditist nach<br />

Vorlage der notariellen Handelsregistervollmacht –<br />

wird die Treuhandkommanditistin der geschäftsfüh-<br />

renden Kommanditistin der Gesellschaft gegenüber<br />

den Beitritt des Anlegers erklären, im Falle der mittel-<br />

baren Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

dergestalt, dass sie ihren eigenen Kommanditanteil<br />

entsprechend erhöht. Außerdem wird sie halbjährlich<br />

die entsprechenden Eintragungen der Erhöhung ihres<br />

Anteils bzw. Neubeitritts im Handelsregister für die<br />

im abgelaufenen Kalenderhalbjahr beigetretenen Anleger<br />

veranlassen.<br />

Soweit ein Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligt sein möchte, ist im Treuhandvertrag<br />

geregelt, dass die Treuhandkommanditistin den<br />

entsprechend erhöhten Anteil ihres eigenen Kommanditanteils<br />

an der Fondsgesellschaft treuhänderisch<br />

für den Anleger hält und verwaltet, wirtschaftlich<br />

so, als sei der Anleger unmittelbar beteiligt. Er hat<br />

insbesondere die Treuhandkommanditistin von allen<br />

Ansprüchen freizustellen, soweit sie aus dem treuhänderisch<br />

für ihn gehaltenen Anteil erwachsen.<br />

Die Treuhänderin wird alles, was sie im Zusammenhang<br />

mit dem treuhänderisch gehaltenen Anteil erhält,<br />

insbesondere Gewinnansprüche, Ansprüche auf<br />

Auszahlung anteiligen Liquidationserlöses und sonstige<br />

Ansprüche an den Anleger herausgeben. Soweit der<br />

Anleger selbst als Kommanditist im Handelsregister<br />

eingetragen wird, erteilt er im Treuhandvertrag bereits<br />

Vollmacht an die Treuhandkommanditistin, seinen<br />

Kommanditanteil für ihn zu halten und zu verwalten,<br />

insbesondere Ansprüche hieraus geltend zu machen.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird sowohl mittelbar<br />

als auch unmittelbar beteiligte Anleger über die Verhältnisse<br />

der Gesellschaft informieren. Dritten gegen-<br />

über darf die Treuhandkommanditistin – ausgenommen<br />

der Finanzverwaltung – die Beteiligung nur mit<br />

ausdrücklicher Zustimmung des Anlegers offen legen,<br />

es sei denn, eine solche Offenlegung wäre zwingend<br />

gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Gesellschaftszweck<br />

zwingend erforderlich.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme<br />

der Treuhandschaft ein Honorar von 0,1% pro Kalenderjahr<br />

jeweils bezogen auf das Kommanditkapital<br />

des Emittenten.<br />

Die Haftung der Treuhandkommanditistin ist auf grob<br />

fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihr obliegenden<br />

Verpflichtungen beschränkt. Eine Haftung für<br />

den Eintritt erwarteter wirtschaftlicher oder steuerlicher<br />

Ziele wird ausdrücklich nicht übernommen. Die<br />

Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages<br />

beschränkt. Nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

verjähren Ansprüche, soweit sie<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist<br />

unterliegen, in drei Jahren gerechnet ab Möglichkeit<br />

der Kenntnisnahme der tatsächlichen haftungsbegründenden<br />

Umstände. Die Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />

Für die Übertragung der Rechte und Pflichten aus<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag gelten die<br />

bereits zuvor beschriebenen Regelungen zur Übertragung<br />

des Gesellschaftsanteils entsprechend.<br />

Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen. Es endet automatisch mit Beendigung<br />

der Gesellschaft. Im Falle der Kündigung des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages aus wichtigem<br />

Grund wird die Treuhandkommanditistin dem Anleger<br />

anbieten, seine bisher mittelbare Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Beteiligung als unmittelbar im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist umzuwandeln.<br />

Dabei hat der Anleger eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen und die Kosten dieser<br />

Vollmacht sowie seiner Eintragung im Handelsregister<br />

zu tragen.<br />

97


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die reCHTliCHen angaBen<br />

98<br />

10<br />

kapiTel<br />

dIe recHTLIcHeN ANgABeN<br />

Verlangt der Anleger trotz diesbezüglicher Aufforde-<br />

rung mit Hinweis auf die Folgen des Unterbleibens<br />

keine eigene Eintragung als Kommanditist, wird die<br />

Treuhandkommanditistin insoweit ihre Kommandit-<br />

beteiligung an der Fondsgesellschaft kündigen und<br />

das daraufhin erhaltene Abfindungsguthaben bei<br />

Eingang an den ausgeschiedenen Anleger weiterleiten.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt, die Treuhandfunktion<br />

auf eine andere geeignete Treuhandgesellschaft zu<br />

übertragen, sofern die Rechte der Treugeber aus dem<br />

Treuhandvertrag gewahrt bleiben.<br />

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />

aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist Sitz<br />

der Treuhänderin, somit Mainz, vereinbart.<br />

3. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Im Mittelverwendungskontrollvertrag werden die<br />

wesentlichen Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

wie folgt geregelt:<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert die<br />

erstmalige/einmalige Verwendung des Kommanditkapitals.<br />

Im Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen<br />

der Fondsgesellschaft und der WestAudit AG –<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wird geregelt, dass<br />

der Mittelverwendungskontrolleur im Rahmen der<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und der kontoführenden<br />

Bank vereinbarten gemeinschaftlichen Verfügungsbefugnis<br />

über die Mittelverwendungskonten der Gesellschaft<br />

(ein Konto sowohl für Beträge in Euro und<br />

ein Konto für Beträge in US-Dollar) notwendigen Mitunterzeichnung<br />

der Überweisungsaufträge das Vorliegen<br />

bestimmter Voraussetzungen zu prüfen und bei<br />

Vorliegen dieser Voraussetzungen die Überweisungsaufträge<br />

mit zu unterzeichnen hat. Der Vertrag ist in<br />

vollem Wortlaut im Kapitel 17 abgedruckt. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin wird dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

Unterlagen in deutscher oder<br />

englischer Sprache vorlegen, aus denen neben der<br />

Höhe des Geldbetrages und Kontoverbindung des<br />

Empfängers der Zweck der Zahlung zu ersehen ist.<br />

Soweit es sich um die Erstattung verauslagter Mittel<br />

handelt, sind darüber hinaus Nachweise vorzulegen,<br />

aus denen die Verauslagung zu ersehen ist.<br />

Soweit es um die Begleichung der in § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelten Vergütungen und Kosten<br />

geht, wird der Mittelverwendungskontrolleur die Verfügungen<br />

freigeben, wenn sich aus den vorgelegten<br />

Unterlagen die Übereinstimmung mit dem Investitionsplan<br />

der Gesellschaft ergibt.<br />

Verfügungen betreffend die Investition in eine<br />

Kapitalgesellschaft in Mauritius dürfen nur erfolgen,<br />

wenn durch Vorlage des entsprechenden Vertrages<br />

und der notwendigen Genehmigungen die wirksame<br />

Beteiligung an einer solchen Gesellschaft nachgewiesen<br />

und zudem ein Mindestkommanditkapital von<br />

5 Mio. Euro ohne Agio vorhanden ist.<br />

Sollte es bis zum Ende der Zeichnungsfrist, also bis<br />

zum 30.06.2009 bzw. der ggf. von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin mit Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin verlängerten Zeichnungsfrist,<br />

nicht zur Erreichung dieses Kommanditkapitals<br />

kommen, ist der Mittelverwendungskontrolleur beauftragt,<br />

die alsdann nach Bedienung der Kosten auf<br />

dem Mittelverwendungskonto der Gesellschaft vorhandenen<br />

Finanzmittel anteilig in Höhe der ursprünglichen<br />

Einzahlung ohne Berücksichtigung von Zeitfaktoren<br />

an die beteiligten Anleger auszuzahlen.<br />

Die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

beträgt 0,12% des eingezahlten Kommanditkapitals<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Der Vertrag mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

endet mit Beendigung der Fondsgesellschaft bzw.<br />

zuvor dann, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen<br />

für die Mittelfreigabe endgültig nicht eintreten mit<br />

Rückzahlung der zu dieser Zeit auf dem Mittelverwendungskonto<br />

vorhandenen Gesellschaftereinlagen.<br />

Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs wird


nur für die Kontrolle der erstmaligen Verwendung des<br />

Kommanditkapitals übernommen. Die Haftung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs wird in Ergänzung<br />

der Geltung der allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell-<br />

schaften vom 01.01.2002 betragsmäßig auf 5 Mio. Euro<br />

begrenzt.<br />

4. Beteiligungsvertrag<br />

In dem abgeschlossenen Beteiligungsvertrag zwischen<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, also der Fondsgesellschaft<br />

einerseits und der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited in Mauritius andererseits, wird geregelt,<br />

dass die Fondsgesellschaft mit einem bestimmten Kapitalanteil<br />

bei Erreichung des Platzierungszieles von<br />

5 Mio. Euro mit 100% an der eine entsprechende Kapitalerhöhung<br />

durchführenden <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited in Mauritius als Gesellschafter beteiligt<br />

ist. Die Fondsgesellschaft hat entsprechend diesem<br />

Vertrag Einlagen in Höhe von 84,40% des eingezahlten<br />

Beteiligungskapitals der Fondsgesellschaft zu leisten<br />

und ist am Gewinn und Verlust der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Indien</strong> Holding Limited zu 100% beteiligt. Diese Beteiligung<br />

entspricht bis zum Erreichen eines handelsrechtlichen<br />

Ergebnisses der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

Limited per 31.12.2012 in Höhe eines Betrages von<br />

100% bezogen auf das Beteiligungskapital der Quote,<br />

mit der die Fondsgesellschaft an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited beteiligt ist. An einem darüber hinausgehenden<br />

Gewinn sind die Fondsgesellschaft und das<br />

Management zu 50% beteiligt. Der Vertrag wird auf<br />

eine feste Dauer bis zum 31.12.2012 abgeschlossen. Eine<br />

vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem Grunde<br />

möglich. Zum vereinbarten Endzeitpunkt wird das Beteiligungsverhältnis<br />

mit der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />

Limited aufgelöst und das nach dem Ausgleich<br />

eventueller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen<br />

im Verhältnis der an dieser Gesellschaft bestehenden<br />

Beteiligungen zur Verteilung gebracht. Die Fondsge-<br />

sellschaft ist aufgrund ihrer Beteiligung bei den Gesellschafterversammlungen<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited stimmberechtigt. Je 1.000 Euro Beteiligungsbetrag<br />

soll eine Stimme gewährt werden. Der<br />

Geschäftsführer/Direktor der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited, Herr Frank Simon, führt die Geschäfte<br />

dieser Gesellschaft, die in der Immobilienprojektentwicklung<br />

in <strong>Indien</strong> bestehen, indessen aufgrund der<br />

ihm erteilten Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis,<br />

ohne dass zuvor die Gesellschafterversammlung<br />

über Einzelmaßnahmen abstimmt. Die Abstimmung<br />

der Gesellschafter ist auf die Genehmigung des<br />

jeweils aufzustellenden Jahresabschlusses beschränkt.<br />

Weitere Gesellschafterbeschlüsse sind nur in außerordentlichen<br />

Fällen vorgesehen.<br />

Im Rahmen der Beschlussfassung über Jahresabrechnung<br />

werden auch über die Verwendung von Gewinnen<br />

Beschlüsse gefasst. Der Beteiligungsvertrag sieht jedoch<br />

vor, dass keine laufenden Ausschüttungen erfolgen,<br />

sondern nur eine Ausschüttung im Zuge der Beendigung<br />

der Beteiligung per 31.12.2012 erfolgt.<br />

Der Beteiligungsvertrag unterliegt dem Recht von<br />

Mauritius.<br />

5. Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung<br />

In einem Vertrag zwischen der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />

Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> und der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft<br />

mbH wird die letztgenannte Gesellschaft von<br />

der Fondsgesellschaft beauftragt, Kapitalanleger<br />

nachzuweisen oder zu vermitteln, die bereit sind, sich<br />

an der Fondsgesellschaft zu beteiligen. Im Falle einer<br />

erfolgreichen Vermittlung bzw. eines erfolgreichen<br />

Nachweises erhält die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft<br />

mbH eine Provision in Höhe von 10% des jeweils<br />

übernommenen und eingezahlten Beteiligungsbetrages<br />

sowie einen Betrag in Höhe des 5%igen Agio<br />

auf diesen Beteiligungsbetrag.<br />

99


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I reCHTliCHe angaBen zUr BeendigUng der vermögensanlage<br />

100<br />

kapiTel11<br />

INdIeN 1 kg<br />

r e c H T L I c H e A N g A B e N<br />

z U r B e e N d I g U N g<br />

der vermögeNsANLAge


101


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I reCHTliCHe angaBen zUr BeendigUng der vermögensanlage<br />

102<br />

11<br />

kapiTel<br />

recHTLIcHe ANgABeN zUr BeeNdIgUNg<br />

der vermögeNsANLAge<br />

Die Gesellschaftsbeteiligung ist vertraglich bis zum<br />

31.12.2012 eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt<br />

daher die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht<br />

die Verlängerung der Laufzeiten einer oder mehrerer<br />

Projektgesellschaften in <strong>Indien</strong> auch die Verlängerung<br />

der Fondsgesellschaft bedingt oder die Gesellschaf-<br />

terversammlung aufgrund von wirtschaftlichen Umständen<br />

eine Verlängerung der Fondslaufzeit beschließen<br />

sollte.<br />

Das bedeutet, dass mit den aus der Beendigung des<br />

Beteiligungsvertrages mit der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited in Mauritius zurückfließenden Mitteln,<br />

bestehend aus dem investierten Beteiligungsbetrag<br />

und noch nicht ausgezahlten Gewinnen, zunächst<br />

eventuelle Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />

ausgeglichen werden. Der hiernach verbleibende<br />

Betrag wird anteilig unter Berücksichtigung des im<br />

Gesellschaftsvertrag (§ 9) vereinbarten Beteiligungsschlüssels<br />

von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft in ihrer Eigenschaft als<br />

Liquidatorin der Gesellschaft zur Verteilung gebracht.<br />

Eine vorherige Beendigung ist sowohl im Falle mittelbarer<br />

Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

als auch im Falle unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist<br />

nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

möglich. Endet die Beteiligung infolge einer solchen<br />

Kündigung, so erhält der ausscheidende Kommanditist<br />

gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages eine Abfindung.<br />

Diese richtet sich nach dem Buchwert der Beteiligung<br />

am Tage des Ausscheidens. Die Auszahlung<br />

der Abfindung erfolgt in zwei gleichen Raten, eine erste<br />

innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden und<br />

die zweite innerhalb eines halben Jahres nach Zahlung<br />

der ersten Rate. Sämtliche Raten sind spätestens mit<br />

Auflösung der Gesellschaft und Rückzahlung aller Gesellschaftsanteile<br />

zu zahlen. Eine Sicherstellung ausstehender<br />

Abfindungsansprüche kann nicht verlangt<br />

werden. Bei Beendigung einer mittelbaren Beteiligung<br />

über die Treuhandkommanditistin wird die Treuhandkommanditistin<br />

dem betreffenden Anleger anbieten,<br />

ab Beendigung des Treuhandvertrages selbst als unmittelbar<br />

im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />

seine Beteiligung fortzusetzen. Sie wird ihn für<br />

diesen Fall auffordern, eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen. Die Kosten der<br />

Handelsregistervollmacht und der unmittelbaren Eintragung<br />

gehen zu Lasten des Anlegers.<br />

Erklärt der Anleger daraufhin nicht, die Beteiligung als<br />

unmittelbar im Handelsregister eingetragener Gesellschafter<br />

fortsetzen zu wollen, wird die Treuhandkommanditistin<br />

betreffend des treuhänderisch gehaltenen<br />

Anteils ihre Kommanditbeteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> kündigen und dem Anleger<br />

ein ihr zufließendes Abfindungsguthaben jeweils bei<br />

Zufluss auszahlen.<br />

Zu steuerlichen Auswirkungen der Beendigung wird<br />

auf das Kapitel 12 „Steuerliche Angaben“ verwiesen.


103


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I d i e s T e U e r l i C H e n a n g a B e n<br />

104<br />

12<br />

kapiTel<br />

dIe sTeUerLIcHeN ANgABeN<br />

Wesentliche steuerliche Grundlagen<br />

Nachstehende Ausführungen gelten nur für natürliche<br />

Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten,<br />

keinen steuerlichen Wohnsitz auf Mauritius haben<br />

und keine weiteren Einkünfte aus Mauritius erzielen.<br />

Sie beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltende Steuergesetzgebung, die veröffentlichte<br />

Rechtsprechung sowie die gängige Praxis<br />

der Finanzverwaltung. Gesetzgebung, Rechtsprechung<br />

und die Auffassung der Finanzverwaltung zu<br />

einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen einem<br />

stetigen Wandel. Über die steuerliche Anerkennung<br />

der Konzeption wird im Steuerveranlagungsverfahren<br />

sowie im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung<br />

entschieden. Eine Haftung für die Anerkennung der<br />

steuerlichen Konzeption im Ganzen oder in Teilen<br />

durch die Finanzverwaltung kann von der Anbieterin<br />

nicht übernommen werden. Vor einer entsprechenden<br />

Beteiligung sollte sich der Anleger auch wegen seiner<br />

individuellen steuerlichen Situation mit seinem persönlichen<br />

steuerlichen Berater abstimmen.<br />

Die Gesellschaft übernimmt keine Steuern der Investoren,<br />

sondern ggf. nur solche Steuern, für die sie<br />

selbst als Steuerschuldner anzusehen ist.<br />

Die Einkunftsart<br />

Die Fondsgesellschaft, die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, erzielt aus dem Erwerb einer Beteiligung<br />

an der <strong>Indien</strong> Holding Limited, Mauritius, Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Diese<br />

Einkünfte unterliegen beim Anleger in Höhe seines<br />

Anteils an diesen Einkünften der Besteuerung in<br />

Deutschland.<br />

Sowohl unter Berücksichtigung ihres Gesellschaftszweckes<br />

als auch wegen des Umstandes, dass ein<br />

Kommanditist zur Geschäftsführung befugt ist, werden<br />

die Voraussetzungen einer gewerblich tätigen oder<br />

gewerblich geprägten Personenhandelsgesellschaft<br />

gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht erfüllt.<br />

Die Fondsgesellschaft ist vermögensverwaltend tätig.<br />

Bei den Vermögensgegenständen der Gesellschaft<br />

handelt es sich um anteiliges Privatvermögen der Anleger.<br />

Die Verteilung von Gewinn und Verlust<br />

Am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />

sind die Kommanditisten im Verhältnis ihrer<br />

Fest-Kapitalkonten beteiligt. Dabei ist es erheblich, zu<br />

welchem Zeitpunkt die Gesellschafter der <strong>KG</strong> beigetreten<br />

sind. Diese zeitliche Abhängigkeit der Gewinnverteilung<br />

ist im Tranchenmodell des § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

festgehalten. Die Komplementärin<br />

ist nicht am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.<br />

Die Besteuerungsverfahren<br />

Die den Gesellschaftern zuzurechnenden einkommensteuerpflichtigen<br />

Einkünfte sind gemäß § 180<br />

Abs. 1 Nr. 2 a AO gesondert und einheitlich für alle<br />

Gesellschafter festzustellen. Zuständig ist dabei das<br />

Betriebsfinanzamt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO. Das<br />

Ergebnis der gesonderten Feststellung wird vom<br />

Betriebsfinanzamt den Wohnsitzfinanzämtern der jeweiligen<br />

Kommanditisten mitgeteilt und ist für diese<br />

bindend. Die Einkünfte werden beim einzelnen Kommanditisten<br />

nach seiner individuellen steuerlichen<br />

Situation berücksichtigt und besteuert und unterliegen<br />

neben der Einkommensteuer dem Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. der Kirchensteuer. Für die Höhe der steuerlichen<br />

Belastung ist zwischen den nachfolgend genannten<br />

Besteuerungszeiträumen und steuerlichen<br />

Tatbeständen zu unterscheiden.<br />

a) Besteuerung bis 31.12.2008<br />

Laufende Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die bis<br />

zum 31.12.2008 erzielt werden, sind in Höhe ihrer Hälfte


nach § 3 Nr. 40 EStG der Besteuerung zu unterwerfen<br />

(sog.„Halbeinkünfte-Verfahren“). Kosten, die der Anle-<br />

ger bis zum v.g. Zeitpunkt selbst getragen hat, wie z.B.<br />

Zinsen aus einer Anteilsfinanzierung, Notar-, Bearbei-<br />

tungs- und Vermittlungsgebühren, Reisekosten, Porto-<br />

und Telefongebühren sowie andere Kosten, die im Zu-<br />

sammenhang mit dem Erwerb oder dem Halten der<br />

Beteiligung entstanden sind, können grundsätzlich<br />

als Sonderwerbungskosten berücksichtigt werden.<br />

Soweit diese jedoch mit steuerfreien Einnahmen in<br />

unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

stehen, scheidet eine Berücksichtigung gemäß den<br />

Bestimmungen des § 3c EStG aus. Dies bedeutet, dass<br />

solche Kosten wegen der hälftigen Steuerfreiheit der<br />

Einkünfte auch lediglich mit der Hälfte ihrer Summe<br />

berücksichtigungsfähig sind.<br />

Die Sonderwerbungskosten sind zwingend in das<br />

Feststellungsverfahren bei der Gesellschaft einzubeziehen,<br />

da nur diese die Kosten im Rahmen der einheitlichen<br />

und gesonderten Feststellung der Einkünfte<br />

für den einzelnen Gesellschafter geltend machen<br />

kann. Die gesonderte Berücksichtigung bei der persönlichen<br />

Einkommensteuerveranlagung ist hingegen<br />

nicht möglich. Die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />

kann nur erfolgen, wenn diese bis spätestens<br />

zum Ende des ersten Quartals des darauf folgenden<br />

Geschäftsjahres der Gesellschaft mitgeteilt<br />

und durch geeignete Originalbelege nachgewiesen<br />

werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, von Investoren<br />

nicht fristgerecht eingereichte Sonderwerbungskosten<br />

im Rahmen der Feststellungserklärung nicht mehr zu<br />

berücksichtigen oder eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.<br />

b) Besteuerung ab 01.01.2009<br />

Für laufende Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ab<br />

dem Jahr 2009 gilt der mit Wirkung zum 01.01.2009<br />

eingeführte § 32d EStG, wonach solche Einkünfte<br />

grundsätzlich mit einem pauschalen Steuersatz von<br />

25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag ggf. 8% oder 9%<br />

Kirchensteuer auf die pauschalierte Einkommensteuer<br />

besteuert werden.<br />

Die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />

scheidet dann nach den Bestimmungen des § 20 Abs.<br />

9 EStG aus.<br />

Ausnahmen hiervon bestehen in den auf Grundlage<br />

des vorliegenden Konzeptes kaum denkbaren Konstellationen,<br />

dass ein Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25% an der<br />

<strong>Indien</strong> Holding Limited oder zu mindestens 1% beteiligt<br />

und beruflich für diese tätig ist. Dann könnte auf Antrag<br />

eine Besteuerung beantragt werden, bei der die<br />

Einkünfte nach § 3 Nr. 40 EStG n.F. in Höhe von 40%<br />

von der Besteuerung freigestellt und der steuerpflichtige<br />

Teil gemeinsam mit den übrigen steuerpflichtigen<br />

Einkünften des Anlegers mit dem persönlichen Steuersatz<br />

besteuert würden.<br />

Zur möglichen Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />

gilt dann, dass nach den Bestimmungen des<br />

§ 3c EStG die Berücksichtigung eines Anteils dieser<br />

Kosten analog zur Steuerfreistellung der diesbezüglichen<br />

Einkünfte (in Höhe von 40%) ausscheidet.<br />

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist für<br />

den Beitritt im Jahr 2008 erforderlich, dass die Beitrittserklärung<br />

noch im Dezember 2008 beim Emissionshaus<br />

eingegangen ist und auch die Annahme im<br />

Jahr 2008 erklärt wurde.<br />

105


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I d i e s T e U e r l i C H e n a n g a B e n<br />

106<br />

12<br />

kapiTel<br />

dIe sTeUerLIcHeN ANgABeN<br />

Die Gewinnerzielungsabsicht<br />

Grundsätzliche Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />

von Einkünften – insbesondere im Falle des Entstehens<br />

steuerlicher Verluste – durch das Finanzamt ist das<br />

Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />

muss dabei sowohl auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft als auch auf der Ebene des jeweiligen<br />

Kommanditisten gegeben sein. Nach Rechtsprechung<br />

des Bundesfinanzhofes (BFH) erzielt eine<br />

Personengesellschaft dann der Besteuerung zugrunde<br />

zu legende Einkünfte, wenn sie beabsichtigt, aus ihrer<br />

Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />

liegt dann vor, wenn die Gesellschaft eine<br />

Vermögensmehrung in Form eines Totalgewinnes anstrebt.<br />

Die Erzielung eines Totalgewinns liegt dann<br />

vor, wenn die Summe aller steuerlichen Jahresergebnisse<br />

positiv ist. Erzielte oder erzielbare Steuervorteile<br />

sind für diese Betrachtung nicht relevant. Die Prognoserechnung<br />

lässt aufgrund plausibler Annahmen erwarten,<br />

dass die Gesellschaft einen Totalgewinn erzielen<br />

wird. Die Fondsgesellschaft handelt nach Auffassung<br />

der Anbieterin somit mit Gewinnerzielungsabsicht.<br />

Wie bei der Gesellschaft werden auch bei jedem einzelnen<br />

Kommanditisten die steuerlichen Ergebnisse<br />

nur dann als Einkünfte klassifiziert, wenn er mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

tätig wird. Dies bedeutet, dass<br />

jeder einzelne Gesellschafter unter Berücksichtigung<br />

seiner persönlichen Sonderwerbungskosten einen<br />

Totalgewinn anstreben muss. Würden allerdings während<br />

der Totalperiode auf Gesellschafterebene die zusätzlichen<br />

Sonderwerbungskosten den kalkulierten<br />

Totalgewinn der Gesellschaft aufzehren, entstünde<br />

insgesamt beim Anleger kein Totalgewinn.<br />

Insbesondere im Falle einer teilweisen oder vollständigen<br />

Fremdfinanzierung der Einlage wird jedem<br />

Anleger empfohlen, das Bestehen seiner persönlichen<br />

Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen und zu dokumentieren<br />

sowie den Zeitpunkt des Eintritts seines Totalgewinns<br />

von seinem persönlichen steuerlichen Berater<br />

ermitteln zu lassen.<br />

Eine Anerkennung der individuellen Gewinnerzielungsabsicht<br />

eines Gesellschafters durch das Finanzamt<br />

kann auch durch die Veräußerung des Kommanditanteils<br />

vor dem Zeitpunkt des Eintritts des Totalgewinns<br />

beeinflusst werden. Im Falle einer vorzeitigen Anteilsveräußerung<br />

könnte die Finanzverwaltung zu dem<br />

Schluss gelangen, dass beim Gesellschafter von Anfang<br />

an keine Gewinnerzielungsabsicht bestanden<br />

habe. Auch im Falle eines möglicherweise beabsichtigten<br />

vorzeitigen Ausscheidens aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder einer Schenkung sollte daher der<br />

Gesellschafter seinen steuerlichen Berater zu Rate ziehen.<br />

Die Begrenzung des Verlustausgleichs<br />

a) § 15a EStG<br />

Gemäß § 15a Abs. 1 EStG werden Verlustzuweisungen<br />

nur bis zur Höhe der geleisteten Kommanditeinlage<br />

anerkannt. Der Kommanditist kann (grundsätzlich,<br />

vorbehaltlich nachstehender Ausführungen) steuerliche<br />

Verluste der Gesellschaft bis zu dieser Höhe mit<br />

seinen anderen positiven Einkünften verrechnen.<br />

Steuerliche Verluste, die über das genannte Verlustausgleichsvolumen<br />

des § 15a Abs. 1 EStG hinausgehen,<br />

dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften des<br />

Steuerpflichtigen im Jahr ihrer Entstehung ausgeglichen<br />

werden (§ 15a Abs. 1 Satz 1 EStG). In dieser Höhe<br />

entsteht ein negatives Kapitalkonto des Gesellschafters.<br />

Diese sog. verrechenbaren Verluste können jedoch mit<br />

aus der Gesellschaft in den Folgejahren zugewiesenen<br />

und zu versteuernden Gewinnanteilen ausgeglichen<br />

werden (§ 15a Abs. 2 EStG).


Das Fondskonzept sieht bei planmäßigem Verlauf keine<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter vor. Sollte die<br />

Gesellschafterversammlung während der Laufzeit eine<br />

Ausschüttung beschließen, handelt es sich hierbei um<br />

Entnahmen. Soweit durch Entnahmen ein negatives<br />

Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich<br />

erhöht (Einlagenminderung) und soweit nicht auf<br />

Grund der Entnahme die Haftung des Kommanditisten<br />

gegenüber den Gläubigern wieder auflebt, ist<br />

der Betrag der Einlagenminderung grundsätzlich in<br />

dem Umfang als Gewinn zu versteuern, wie ein negatives<br />

Kapitalkonto entsteht oder sich ein bereits bestehendes<br />

negatives Kapitalkonto erhöht (§ 15a Abs. 3<br />

EStG).<br />

Nach § 172 Abs. 4 HGB lebt die Haftung bis zur Höhe<br />

der gezeichneten Kommanditeinlage des Kommanditisten<br />

wieder auf, soweit die Einlage an ihn zurückgezahlt<br />

wird oder soweit er Gewinnanteile entnimmt,<br />

während sein Kapitalkonto durch Verluste unter den<br />

Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist<br />

oder soweit durch die Entnahme der Kapitalanteil<br />

unter den bezeichneten Betrag herabgemindert wird.<br />

Das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung<br />

führt damit steuerlich dazu, dass insoweit die Verluste<br />

ausgleichsfähig sind und ein Gewinn nach § 15a<br />

Abs. 3 Satz 1 EStG nicht zu versteuern ist.<br />

Vom Kommanditisten selbst getragene Sonderwerbungskosten<br />

unterliegen nicht der Verlustausgleichsbeschränkung<br />

nach § 15a EStG, da sie nicht als Anteil<br />

am Verlust der Gesellschaft – also als Verlust aus dem<br />

Gesamthandbereich im Sinne von § 15a Abs. 1 EStG –<br />

zu qualifizieren sind.<br />

b) Fondserlass<br />

Eine steuerliche Berücksichtigung von laufenden<br />

handelsrechtlichen Verlusten der Fondsgesellschaft<br />

scheitert jedoch unter Berücksichtigung des sog.<br />

„Fondserlasses“ der Finanzverwaltung. In Bezug auf<br />

die steuerliche Behandlung der in der Investitionsphase<br />

entstehenden Kosten, insbesondere von Dienstleistungsvergütungen,<br />

ist nach der BFH-Rechtsprechung und<br />

dem dazu ergangenen BMF-Schreiben vom 20.10.2003<br />

(BStBl. I 2003, S. 546) entscheidend, ob die Anleger die<br />

Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Teile<br />

des Konzeptes der Vermögensanlage haben. Ist dies –<br />

wie vorliegend – nicht der Fall, werden die Kosten der<br />

Investitionsphase vollständig als Anschaffungskosten<br />

behandelt. Eine Berücksichtigung als Werbungskosten<br />

scheidet demnach aus. Gleiches gilt für laufende Aufwendungen,<br />

die die Nutzungsphase betreffen und<br />

planmäßig aus der gebildeten Rücklage bestritten<br />

werden. Sämtliche Aufwendungen des Anlegers bzw.<br />

anteilig auf ihn entfallende Aufwendungen der<br />

Fondsgesellschaft stellen demnach steuerlich Anschaffungskosten<br />

dar.<br />

c) § 20 Abs. 6 EStG<br />

Verluste aus Kapitalvermögen sind ab 2009 nicht<br />

mehr mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten auszugleichen.<br />

Sie mindern jedoch solche Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen, die der Anleger in folgenden Veranlagungszeiträumen<br />

erzielt.<br />

Positive Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach<br />

Maßgabe des § 20 Abs. 6 EStG in der ab 01.01.2009<br />

geltenden Fassung mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

gem. § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 zu<br />

verrechnen. Dies gilt auch für gesondert festgestellte<br />

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften aus<br />

vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.<br />

107


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I d i e s T e U e r l i C H e n a n g a B e n<br />

108<br />

12<br />

kapiTel<br />

dIe sTeUerLIcHeN ANgABeN<br />

Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn<br />

Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteils<br />

durch einen Gesellschafter bzw. im Falle der (Teil-)Ver-<br />

äußerung der Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />

der <strong>Indien</strong> Holding Limited kann bei dem einzelnen<br />

Gesellschafter grundsätzlich ein (anteiliger) einkommensteuerpflichtiger<br />

Veräußerungsgewinn entstehen.<br />

Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der<br />

erzielte Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten<br />

die Anschaffungskosten des Kommanditisten<br />

übersteigt.<br />

Solche Gewinne sind nach derzeitiger Rechtslage auf<br />

der Ebene von Anlegern, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten, gemäß § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2<br />

EStG nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr seit<br />

dem Erwerb der Beteiligung steuerfrei. Bei Unterschreiten<br />

der vorgenannten Frist wäre ein Veräußerungsgewinn<br />

mit dem individuellen Steuersatz des<br />

Anlegers zu besteuern.<br />

Zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

beim Anleger könnte es nach derzeitiger Rechtslage<br />

auch dann kommen, wenn er die Voraussetzungen,<br />

die der Gesetzgeber an eine Mindestbeteiligung (1%)<br />

innerhalb der letzten fünf Jahre knüpft, erfüllt. Gemäß<br />

§ 17 EStG ist sowohl eine unmittelbare als auch eine<br />

mittelbare Beteiligung zu beachten. Ein Veräußerungsgewinn<br />

wäre dann nach § 3 Nr. 40 EStG in Höhe von<br />

50% (ab 01.01.2009: 60%) der Besteuerung zu unterwerfen.<br />

Veräußerungsgewinne, die entstehen wenn die Beteiligungen<br />

ab dem 01.01.2009 gekauft werden, sind<br />

stets Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20(2) Nr. 1<br />

EStG.<br />

Bei einem angestrebten Kommanditkapital von 50 Mio.<br />

Euro würde eine wesentliche Beteiligung durch den<br />

Anleger bei einem Kommanditanteil von 500.000 Euro<br />

entstehen, da die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1<br />

<strong>KG</strong> zu 100% an der <strong>Indien</strong> Holding Limited beteiligt ist.<br />

Die Steuersätze<br />

Nach Überschreiten eines Grundfreibetrages von<br />

7.664 Euro p.a. wird das zu versteuernde Einkommen<br />

nach § 32a EStG bis zu einem Höchstsatz von 45%<br />

besteuert.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nach den<br />

obigen Ausführungen ab dem 01.01.2009 nach den<br />

Bestimmungen des § 32d EStG pauschal mit 25%<br />

besteuert.<br />

Zur festgesetzten Einkommensteuer kommt der Solidaritätszuschlag<br />

hinzu, der aktuell 5,5% bezogen auf<br />

die Einkommensteuer beträgt. Eine zeitliche Begrenzung<br />

des Solidaritätszuschlags ist derzeit nicht vorgesehen,<br />

so dass eine Änderung hinsichtlich dieser Steuerart<br />

nicht abzusehen ist. Eine Kirchensteuerbelastung<br />

liegt zwischen 8% und 9% jeweils bezogen auf die<br />

Einkommensteuer.<br />

Die Gewerbesteuer<br />

Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich tätig ist,<br />

unterliegt sie nicht der Gewerbesteuer.<br />

Die Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft wird nicht als Unternehmer im<br />

Sinne des UStG tätig. Betätigungen, die sich nur als<br />

Leistungen im Rechtssinn, nicht aber zugleich auch als<br />

Leistungen im wirtschaftlichen Sinne darstellen, werden<br />

von der Umsatzsteuer nicht erfasst. Das bloße Halten<br />

von Beteiligungen begründet für sich allein noch keine<br />

nachhaltige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i.S.<br />

des § 2. Abs. (1) UStG.


Demnach ist die Fondsgesellschaft wegen ihr in Rech-<br />

nung gestellter Umsatzsteuer nicht abzugsberechtigt.<br />

So wurden zum Beispiel die Kosten für die Steuerberatung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Treuhandschaft,<br />

Rechtsberatung, Fondskonzeption als Bruttobeträge<br />

berechnet und bei der Erstellung des Fondskonzeptes<br />

und der Kalkulationen berücksichtigt.<br />

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Im Falle des unentgeltlichen Übergangs einer Fondsbeteiligung<br />

durch Erbschaft oder Schenkung kann<br />

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfallen.<br />

Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

ist nach §§ 12 (1) und (2) ErbStG i.V.m. 9 ,<br />

11 BewG der sog. gemeine Wert, womit der Verkehrswert<br />

bezeichnet wird. Hierzu werden die Wirtschaftsgüter<br />

und sonstigen Besitzposten des Gesamthandvermögens<br />

bewertet und anteilig als Bruchteilseigentum<br />

zugerechnet. Die Höhe der Erbschaft- bzw.<br />

Schenkungsteuer bemisst sich nach unterschiedlichen<br />

Steuerklassen (§ 15 ErbStG), Freibeträgen<br />

(§§ 16, 17 ErbStG) und Steuersätzen (§ 19 ErbStG;<br />

zwischen 7 und 50%).<br />

Mit Beschluss vom 07.11.2006 hat das Bundesverfassungsgericht<br />

die ungleiche Behandlung von unterschiedlichen<br />

Vermögenspositionen für verfassungswidrig<br />

erklärt, da bisher die Erbschaftsteuer an<br />

Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen<br />

Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen,<br />

Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

und land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes<br />

aus Art. 3 I GG nicht genügt. Da dem Gesetzgeber<br />

aufgegeben wurde, bis spätestens 31.12.2008 eine<br />

Neuregelung zu treffen, wird allgemein erwartet, dass<br />

sich in absehbarer Zeit die Bemessungsgrundlagen<br />

für die Besteuerung von Erbschaft und Schenkung<br />

näher am Verkehrswert der übertragenen Wirtschaftsgüter<br />

orientieren als bisher. Ob dies, wie aktuell vermutet,<br />

mit höheren Freibeträgen einhergehen wird,<br />

ist zur Zeit ungewiss.<br />

Steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug<br />

1. Grundzüge des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

(DBA) zwischen Deutschland und Mauritius<br />

Allgemeine Grundzüge<br />

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz<br />

oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen<br />

mit allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten<br />

Einkommensteuerpflicht (Welteinkommensprinzip<br />

> H 1a {Allgemeines} EStR 2005). Es<br />

kommt hierbei nicht darauf an, ob der inländische<br />

Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen<br />

darstellt (BFH 24.01.2001, BFH/NV 2001, S. 1402). Der<br />

Umfang der Besteuerung kann insbesondere durch<br />

ein DBA eingeschränkt werden. Die DBA sehen zur<br />

Vermeidung einer Doppelbesteuerung entweder die<br />

Anrechnungsmethode oder die Freistellungsmethode<br />

vor. Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

zwischen Deutschland und Mauritius (im<br />

Folgenden: DBA/BRD-Mauritius) gilt gemäß Artikel 1<br />

DBA/BRD-Mauritius für die einzelnen Anteilseigner,<br />

da sie in der Bundesrepublik Deutschland ansässig<br />

sind. Mit dem Begriff „Person“ im dem DBA auch die<br />

Personengesellschaft gemeint, denn fiskalisch gesehen<br />

fließt das Einkommen durch eine transparente<br />

Personengesellschaft hindurch an die Gesellschafter.<br />

Für die Berücksichtigung des DBA/BRD-Mauritius ist<br />

von entscheidender Bedeutung, welche Einkunftsart<br />

maßgeblich ist.<br />

109


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I d i e s T e U e r l i C H e n a n g a B e n<br />

110<br />

12<br />

kapiTel<br />

dIe sTeUerLIcHeN ANgABeN<br />

Die für die Fondsgesellschaft relevante Einkunftsart<br />

Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige<br />

Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige<br />

Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden<br />

(Art. 10 Abs. 1 DBA/BRD-Mauritius vom 15.03.1978).<br />

Der hierbei verwendete Ausdruck „Dividenden“ bedeutet<br />

auch sonstige Einkünfte, die nach dem Recht des<br />

Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig<br />

ist, den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind.<br />

Nach Art. 10 Abs. 2 des DBA können diese Dividenden<br />

auch im Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende<br />

Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses<br />

Staates besteuert werden. Als Höchstsatz sind im DBA<br />

15% vereinbart. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung<br />

regelt Art. 24 Abs. 1 b), dass eine in Mauritius gezahlte<br />

Steuer unter Beachtung der Vorschriften des<br />

deutschen Steuerrechts auf die deutsche Einkommensteuer<br />

angerechnet wird. Hierbei ist jedoch zu beachten,<br />

dass § 34c EStG bestimmt, dass die Anrechnung ausländischer<br />

Steuern nur in dem Umfang erfolgt, wie<br />

Einkommensteuer anteilig auf die ausländischen Einkünfte<br />

entfällt. Alternativ kann die gezahlte ausländische<br />

Steuer bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte<br />

abgezogen werden. In der Regel ergibt sich<br />

durch diese Verfahrensweise keine vollständige Anrechnung<br />

ausländischer Steuern.<br />

Da Mauritius von seinen Besteuerungsrechten jedoch<br />

keinen Gebrauch macht, erfolgt die Besteuerung der<br />

Einkünfte im Inland nach den Ausführungen des Kapitels<br />

„Das Besteuerungsverfahren“ und den hiernach<br />

folgenden Kapiteln.<br />

2. Die steuerliche Behandlung der Gewinne der <strong>Trend</strong><br />

<strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />

<strong>Indien</strong> erhebt nach dem nationalen Recht keine Quellensteuer<br />

auf Ausschüttungen einer Objektgesellschaft<br />

an die Holdinggeselltschaft.<br />

Mauritius erhebt auf den Gewinn aus dem Verkauf<br />

der Beteiligung an einer Objektgesellschaft bzw. an<br />

einer Holdinggesellschaft keine Steuern.<br />

3. Rechtsfolgen nach dem Außensteuergesetz (AStG)<br />

Eine ausländische Gesellschaft wird nach §§ 7 Abs. 2<br />

und 8 Abs. 1, 3 als sog.„Zwischengesellschaft“ für Einkünfte,<br />

die einer niedrigen Besteuerung unterliegen,<br />

angesehen, wenn unbeschränkt Steuerpflichtige<br />

(hier: die Fondsgesellschafter) mehr als die Hälfte der<br />

Anteile oder der Stimmrechte an der Gesellschaft halten<br />

und die Ertragsteuerbelastung der Gesellschaft weniger<br />

als 25% beträgt. In einem solchen Fall bestimmt<br />

§ 10 AStG, dass den Einkünften der unbeschränkt<br />

Steuerpflichtigen (=Fondsgesellschafter) die Einkünfte<br />

hinzuzurechnen sind, die sich aus den Einkünften<br />

der ausländischen Gesellschaft abzgl. anteilig für sie<br />

erhobener Steuern ergeben.<br />

Eine ausländische Gesellschaft gilt jedoch dann nicht<br />

als Zwischengesellschaft, wenn ihre Einkünfte unter<br />

anderem aus dem Handel stammen und keiner der<br />

vorher genannten Beteiligten oder eine ihm nahestehende<br />

Person der ausländischen Gesellschaft die Verfügungsmacht<br />

an den gehandelten Gütern oder Waren<br />

verschafft. Selbst dann, wenn diese Voraussetzung –<br />

was im vorliegenden Fall nicht so ist – erfüllt wäre,<br />

würde die Gesellschaft dennoch nicht als Zwischengesellschaft<br />

anzusehen sein, da sie einen für derartige<br />

Handelsgeschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten<br />

Geschäftsbetrieb unter Teilnahme am allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Verkehr unterhält und die<br />

Tätigkeiten ohne Mitwirkung der vorher genannten<br />

Beteiligten ausübt.<br />

Danach ist das AStG nach Auffassung des Prospektverantwortlichen<br />

nicht anwendbar.


111


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wesenTliCHe verTragsparTner<br />

112<br />

13<br />

kapiTel<br />

1) Emittent, Fondsgesellschaft<br />

Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Gründung 30.09.2008<br />

Handelsregister-Nr. HRA 40748<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz<br />

Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 14.10.2008<br />

Gesellschafter:<br />

A) Komplementärin:<br />

weseNTLIcHe verTrAgsPArTNer<br />

Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Geschäftsführer Frank Simon<br />

Geschäftsanschrift: Weißliliengasse 5<br />

55116 Mainz<br />

Gründung 17.02.2005<br />

Handelsregister-Nr. HRB 8796<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz<br />

Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 08.03.2005<br />

Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder 1. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Global Research GmbH, Mainz<br />

Stimmrechten von mind. 25% HRB 8266 des AG Mainz<br />

2. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG, Mainz<br />

HRB 8223 des AG Mainz<br />

B) Kommanditisten:<br />

Geschäftsführende Kommanditistin:<br />

Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH<br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Geschäftsführer Peter Käsberger<br />

Geschäftsanschrift:Weißliliengasse 5<br />

55116 Mainz<br />

Gründung 10.05.2006


Handelsregister-Nr. HRB 40672<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz<br />

Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 16.05.2006<br />

Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder 1. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG, Mainz,<br />

Stimmrechten von mind. 25% HRB 8223 des AG Mainz<br />

2. Peter Käsberger, Stadecken-Elsheim<br />

An der Fondsgesellschaft 1.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

übernommene Kommanditeinlage<br />

Treuhandkommanditistin:<br />

Firma MVT Mittelrheinische Verwaltungsund<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Geschäftsführerin Gabriela Knauber, Sulzbach<br />

Gründung 28.02.2006<br />

Handelsregister-Nr. HRB 40631<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz<br />

Tag der ersten Eintragung<br />

im Handelsregister<br />

11.05.2006<br />

Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder 1. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG, Mainz,<br />

Stimmrechten von mind. 25% HRB 8223 des AG Mainz<br />

2. Gabriela Knauber, Sulzbach<br />

An der Fondsgesellschaft 1.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

übernommene Kommanditeinlage<br />

113


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wesenTliCHe verTragsparTner<br />

114<br />

13<br />

kapiTel<br />

2) Mittelverwendungskontrolleur<br />

Firma WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Sitz Bad Oeynhausen<br />

Geschäftsadresse Industriestr. 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />

Vorstände Wilhelm Bollmann, Hüllhorst<br />

Joachim Möbius, Minden<br />

Gerhard Spielmann, Herford<br />

Herbert Wilkening, Hille<br />

Geschäftsadresse je Industriestr. 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />

Gründung 17.05.1980<br />

Handelsregister-Nr. HRB 3231<br />

Registergericht Amtsgericht Bad Oeynhausen<br />

Tag der ersten Eintragung 28.06.1980<br />

Grundkapital 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Cent Audit GmbH, Bad Oeynhausen<br />

Stimmrechten von mind. 25% 2. Revisions- und Treuhand Minden –<br />

3) Zielgesellschaft<br />

weseNTLIcHe verTrAgsPArTNer<br />

Ravensburg GmbH Wirtschaftsprüfungs-<br />

gesellschaft, Porta Westfalica<br />

Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />

Sitz Port Louis, Mauritius<br />

Geschäftsadresse In Gründung<br />

Geschäftsführer Frank Simon,<br />

Geschäftsansässig:Weißliliengasse 5<br />

55116 Mainz<br />

Geschäftsadresse Port Louis, Mauritius<br />

Gründung In Gründung<br />

Registergericht Gouvernment of Mauritius<br />

Tag der ersten Eintragung In Gründung<br />

Zustängige Behörde Gouvernment of Mauritius<br />

Handelsregister-Nr. In Gründung<br />

Stammkapital US-Dollar 1.000<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Stimmrechten von mind. 25%


4) Vertriebsgesellschaft<br />

Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH<br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Geschäftsführer Alexander Karg, Heimenkirch<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Gründung 01.08.2007<br />

Handelsregister-Nr. HRB 41101<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz<br />

Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Tag der ersten Eintragung 26.09.2007<br />

Gesellschafter mit Anteilen von mind. 25% 1. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG, Mainz<br />

2. Alexander Karg, Heimenkirch<br />

115


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I kapiTalmässige Und personelle verfleCHTUngen<br />

116<br />

14<br />

kapiTel<br />

Die<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG<br />

Weißliliengasse 5 in 55116 Mainz, HRB 8266 AG Mainz,<br />

Grundkapital 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Vorstand: Frank Simon, Raunheim<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: Kurt Simon, Raunheim<br />

hält<br />

kAPITALmässIge UNd<br />

PersoNeLLe verfLecHTUNgeN<br />

48% der Anteile an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

51% der Anteile an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH und<br />

51% der Anteile an der MVT Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH sowie<br />

70% der Anteile an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH.<br />

Frank Simon ist<br />

Vorstand der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG sowie Geschäftsführer der<br />

• <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

• <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Global Research GmbH<br />

• <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Qatar Investments Ltd.<br />

• <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />

Kurt Simon ist der Vater von Frank Simon.<br />

Vereinbarungen betreffend die Anlageobjekte, ihre Herstellung,<br />

ihre Finanzierung, Nutzung oder Verwertung zwischen den<br />

wesentlichen Vertragspartnern bestehen nicht.


117


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer <strong>Trend</strong> CapiTal emissionen<br />

118<br />

kapiTel15<br />

INdIeN 1 kg<br />

A N g A B e N Ü B e r<br />

TreNd cAPITAL emIssIoNeN


119


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer <strong>Trend</strong> CapiTal emissionen<br />

120<br />

15<br />

kapiTel<br />

ANgABeN ÜBer TreNd cAPITAL emIssIoNeN<br />

Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG wurde im Jahre 2004 in Mainz<br />

gegründet. Als Anbieter von geschlossenen Beteili-<br />

gungsangeboten konzentriert sich das Unternehmen<br />

auf die Anlagesegmente Erneuerbare Energien und<br />

Auslandsimmobilien. Die Gruppe zählt unter anderem<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

Algatec Solarwerke<br />

Brandenburg <strong>KG</strong><br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

Dubai Sports City <strong>KG</strong><br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

Solarfonds Süd 1<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

Dubai Business Bay <strong>KG</strong><br />

zu den Pionieren erfolgreicher Beteiligungsangebote in<br />

den Märkten Dubai und Qatar.<br />

Alle bisherigen Beteiligungen laufen bzw. liefen mindestens<br />

im Rahmen der prognostizierten Planvorgaben.<br />

Eigenkapitalvolumen 1.885.000 Euro<br />

Platzierungszeitraum Mrz.–Jun. 05<br />

Voraussichtliche Auflösung zum 31.10.2008<br />

Rendite ca. 28,8% p.a.<br />

Eigenkapitalvolumen 9.020.000 Euro<br />

Platzierungszeitraum Jun.–Dez. 05<br />

Geplante Ausschüttungen 12% p.a.<br />

Tatsächliche Ausschüttung 12,9% p.a.<br />

Der Fonds wird zum 31.12.2008 beendet. Der Tower wurde verkauft.<br />

Die Geschäftsführung des Fonds wurde zum 31.12.2006 abgegeben.<br />

Eigenkapitalvolumen 2.860.000 Euro<br />

Platzierungszeitraum Aug. 06<br />

Vor der Platzierung wurde das Projekt an Privatinvestoren verkauft.<br />

Eigenkapitalvolumen 16.370.500 Euro<br />

Platzierungszeitraum Dez. 05–Aug. 06<br />

Aufgelöst zum 31.12.2007<br />

Geplante Ausschüttungen ca. 11,40% p.a.<br />

Anlegerrendite p.a. im Durchschnitt ca. 18,92% p.a.<br />

Beteiligungsverlauf über Prognose


Bis zum 1. Oktober 2008 wurden insgesamt 101 Millionen Euro Eigenkapital eingeworben und<br />

damit ein Projektvolumen durch <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> von 450 Millionen Euro investiert.<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

Dubai Business Bay II <strong>KG</strong><br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

Solarfonds 2 <strong>KG</strong><br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

Dubai Business Bay III <strong>KG</strong><br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

Qatar Pearl <strong>KG</strong><br />

Eigenkapitalvolumen 20.665.841 Euro<br />

Platzierungszeitraum Jan.– Sep. 07<br />

Voraussichtliche Auflösung zum 31.12.2008<br />

Prognostizierte Rendite (je nach Tranche A bis G) 19–13% p.a.<br />

Beteiligungsverlauf Im Plan<br />

Eigenkapitalvolumen 2.930.000 Euro<br />

Platzierungszeitraum Sep. 07–Mai 08<br />

Voraussichtliche Auflösung zum 31.12.2027<br />

Prognostizierte Rendite laut Prospekt 8% p.a.<br />

2 Prospektnachträge Anlage läuft über Plan 9% p.a.<br />

Eigenkapitalvolumen 31.113.205,5 Euro<br />

Platzierungszeitraum Dez. 07–Feb. 08<br />

Voraussichtliche Auflösung zum 31.12.2008<br />

Prognostizierte Rendite (je nach Tranche A bis G) 19–13% p.a.<br />

Beteiligungsverlauf Im Plan<br />

Eigenkapitalvolumen 17.000.000 Euro<br />

Platzierungszeitraum Sep.–Okt. 08<br />

Voraussichtliche Auflösung zum 31.08.2010<br />

Prognostizierte Rendite (je nach Tranche A bis E) 21–17% p.a.<br />

Stand: 10/2008<br />

121


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I weiTere pfliCHTangaBen gemäss „vermverkprospv“<br />

122<br />

16<br />

kapiTel<br />

Negativtestate<br />

w e I T e r e P f L I c H TA N g A B e N<br />

gemäss „vermverkProsPv<br />

Die Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung,<br />

welche für den Inhalt von Prospekten maßgeblich ist,<br />

in denen ein öffentliches Angebot von Beteiligungen<br />

unter anderem an geschlossenen Fonds enthalten ist,<br />

verlangt aufgrund, ihres Bestrebens, möglichst umfas-<br />

send für unterschiedlichste Beteiligungsformen die<br />

angabepflichtigen Umstände aufzulisten, regelmäßig<br />

auch Punkte, die im Einzelfall nicht einschlägig sind.<br />

Diese Punkte werden, soweit sie nicht im laufenden<br />

Text des Prospektes bereits abgehandelt sind, hier<br />

zusammenhängend dargestellt:<br />

§ 2 Abs. 1. S. 5<br />

Der Verkaufsprospekt ist in deutscher Sprache und<br />

nicht, weder ganz noch zum Teil, in einer anderen in<br />

internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache<br />

abgefasst. Aus diesem Grund ist eine vorangestellte<br />

deutsche Zusammenfassung nicht erforderlich.<br />

§ 4 S. 1 Nr. 2<br />

Die Anbieterin übernimmt nicht die Zahlung von<br />

Steuern für den Anleger.<br />

§ 4 S. 1 Nr. 8<br />

Die Beteiligung wird ausschließlich in Deutschland<br />

angeboten. Das Anbieten von Teilbeträgen in verschiedenen<br />

Staaten erfolgt nicht.<br />

§ 5 Nr. 6<br />

Der Emittent ist kein Konzernunternehmen, so dass<br />

eine Beschreibung des Konzerns und der Einordnung<br />

des Emittenten in ihn nicht möglich ist.<br />

§ 6 S. 1 und 2<br />

Bei dem prospektgegenständlichen Angebot auf Beteiligung<br />

an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

handelt es sich um das erste Angebot des Emittenten.<br />

Bisher sind keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

im Sinne des § 8 f Abs. 1 des Vermögensverkaufsprospektgesetzes<br />

ausgegeben worden.<br />

§ 6 S. 2 und 3<br />

Beim Emittenten handelt es sich nicht um eine Aktiengesellschaft<br />

oder um eine Kommanditgesellschaft auf<br />

Aktien, so dass ein Nennbetrag umlaufender Wertpapiere,<br />

die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht<br />

auf Aktien einräumen, nicht anzugeben ist.<br />

Ebenso wenig sind dann natürlich die Bedingungen<br />

und das Verfahren für einen Umtausch oder einen<br />

Bezug zu nennen.<br />

§ 7 Abs. 1 S.1 Nr. 3<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, den Jahresbetrag<br />

der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere<br />

der Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisonen und<br />

Nebenleistungen jeder Art stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

nicht zu.<br />

Die Gesamthöhe der Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />

beträgt laut Gesellschaftsvertrag 4,285%<br />

vom Eigenkapital der Gesellschaft inkl. Agio.<br />

Bei Vollplatzierung in Höhe von 150 Millionen Euro<br />

beträgt die Gesamthöhe der Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />

6.748.875 Euro. Sie sind im Kapitel 7<br />

„Wirtschaftliche Angaben“ auf Seite 68 unter der<br />

Position der Mittelverwendung einzeln aufgeführt.<br />

§ 10 Abs. 2 S. 1 HS 1<br />

Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet.


Ein abgeschlossenes Geschäftsjahr des Emittenten ist<br />

wegen seiner erst kürzlich erfolgten Gründung noch<br />

nicht gegeben. Deshalb können Angaben für das letz-<br />

te abgeschlossene Geschäftsjahr zu den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung oder des Vorstandes, von Auf-<br />

sichtsgremien und Beiräten des Emittenten gewährten<br />

Gesamtbezügen, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art, getrennt nach Geschäftsführung<br />

oder Vorstand, Aufsichtsgremien und Beiräten nicht<br />

gemacht werden.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung oder des<br />

Vorstandes, von Aufsichtsgremien und Beiträten des<br />

Emittenten sind nicht tätig für Unternehmen, die mit<br />

dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />

sind, die dem Emittenten Fremdkapital gewähren<br />

bzw. solchen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen. Auf Verflechtungen<br />

wurde bereits im Kapitel 14 „Kapitalmäßige<br />

und personelle Verflechtungen“ hingewiesen.<br />

6. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

der Treuhänderin begründen können, sind nicht<br />

gegeben.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können,<br />

sind nicht gegeben.<br />

Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis<br />

der nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen<br />

fallen, welche die Herausgabe oder den Inhalt<br />

des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebotes der Vermögensanlage wesentlich aber beeinflusst<br />

haben.<br />

Für die angebotene Vermögensanlage hat keine juristische<br />

Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />

für die Verzinsung oder Rückzahlung übernommen.<br />

Ein Beirat oder sonstige Aufsichtsgremien des Emittenten<br />

sind nicht gebildet.<br />

Eine Funktionsaufteilung der Geschäftsführung des<br />

Emittenten ist nicht vereinbart.<br />

123


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />

124<br />

17<br />

kapiTel<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

1. Teil/Gesellschaftsrechtliche<br />

Grundlagen<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

§ 2 Gegenstand, Geschäftsjahr<br />

dIe verTräge<br />

und Dauer der Gesellschaft<br />

§ 3 Rechtsstellung und Einlagen<br />

der Gesellschafter<br />

§ 4 Geschäftsführung und Vertretung,<br />

Aufgabenverteilung<br />

2. Teil/Investitions- und Finanz-<br />

planung<br />

§ 5 Mittelherkunft und Mittel-<br />

verwendung<br />

§ 6 Kostentragung, Vergütungen,<br />

Aufwandserstattungen<br />

§ 7 Mittelverwendungskontrolle<br />

3. Teil/Teilhabe- und Mitwirkungs-<br />

rechte der Treugeber und Direkt-<br />

anleger<br />

§ 8 Rechte der Kommanditisten,<br />

Rechenschaftsbericht,<br />

Gesellschafterkonten<br />

§ 9 Beteiligung am Gewinn und<br />

Verlust, Ausschüttungen<br />

§ 10 Gesellschafterversammlung und<br />

Beschlussfassung<br />

§ 11 Haftung der Kommanditisten<br />

§ 12 Verfügungen über<br />

Kommanditanteile<br />

§ 13 Kündigung<br />

§ 14 Rechtsnachfolge<br />

§ 15 Ausschließung<br />

§ 16 Ausscheiden, Abfindung<br />

4. Teil/laufende Verwaltung<br />

§ 17 Jahresabschluss und<br />

Abschlussprüfung<br />

§ 18 Sonderbetriebsausgaben der<br />

Kommanditisten<br />

5. Teil/Sonstiges<br />

§ 19 Liquidation<br />

§20 Schlussbestimmungen<br />

Die unterzeichnenden Gesellschafter<br />

vereinbaren hiermit unter Aufhebung<br />

des bisherigen Gesellschaftsvertrages<br />

vom 30.09.2008 den nachfolgenden,<br />

neuen Gesellschaftsvertrag.<br />

Die Gesellschaft ist seit dem 14.10.2008<br />

unter HRA 40748 im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Mainz eingetragen.<br />

Die Aufnahme der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Middle East GmbH als geschäftsfüh-<br />

rende Kommanditistin wird zum Zeit-<br />

punkt ihrer Eintragung als Kommandi-<br />

tistin in das Handelsregister wirksam.<br />

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt<br />

neu geschlossen:<br />

1. Teil/gesellschaftsrechtliche<br />

Grundlagen<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

Die Gesellschaft handelt unter der<br />

Firma:„<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>“.<br />

Der Sitz der Gesellschaft ist in Mainz.<br />

§ 2 Gegenstand, Geschäftsjahr und<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft<br />

ist die Verwaltung ausschließlich<br />

eigenen Vermögens durch den<br />

Erwerb, das Halten, Verwalten und die<br />

Veräußerung von Beteiligungen an<br />

Gesellschaften jeglicher Art im In- und<br />

Ausland im eigenen Namen und für<br />

eigene Rechnung, insbesondere die<br />

Gründung und Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />

(Ltd.) in Mauritius, deren<br />

Gegenstand die Entwicklung und der<br />

Verkauf von Immobilien in <strong>Indien</strong> ist.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle<br />

Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen,<br />

die mit dem Gegenstand<br />

der Gesellschaft im Zusammenhang<br />

stehen und geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar oder mittelbar<br />

zu fördern. Sie ist berechtigt,<br />

Zweigniederlassungen zu errichten,<br />

andere ihr ähnliche Unternehmen zu<br />

erwerben oder sich an solchen zu<br />

beteiligen.<br />

Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks<br />

ist geplant, der Gesellschaft Eigenkapital<br />

(Kommanditeinlagen) bis zu einer Höhe<br />

von 50.002.000 Euro durch Aufnahme<br />

von Kommanditisten gemäß nachfolgendem<br />

§ 3 zuzuführen. Sofern der Gesellschaftszweck<br />

es erfordert, kann das<br />

Eigenkapital der Gesellschaft durch die<br />

Treuhandkommanditistin mit Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin auf bis zu 150.002.000<br />

Euro aufgestockt werden.<br />

Die Gesellschaft wird Tätigkeiten im<br />

Rahmen des vorstehenden Gesellschaftszweckes<br />

nur dann aufnehmen,<br />

wenn Eigenkapital in Höhe von mindestens<br />

5.000.000 Euro eingeworben<br />

worden ist. Die Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

(Zeichnungsfrist) endet<br />

planmäßig zum 30.06.2009 oder bei<br />

vorzeitiger Vollplatzierung. Mit Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin kann diese Frist ein-


malig um bis zu 6 Monate verlängert<br />

werden.<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpf-<br />

geschäftsjahr und endet am 31.12.2008.<br />

Die Gesellschaft beginnt am Tag der<br />

Eintragung in das Handelsregister und<br />

endet planmäßig zum 31.12.2012. Für<br />

den Fall, dass die Laufzeit einer in-<br />

dischen Projektgesellschaft oder<br />

mehrer indischer Projektgesellschaften<br />

nach dem 31.12.2012 endet bzw. enden,<br />

wird die Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

um drei Monate über das Ende der<br />

indischen Projektgesellschaft hinaus<br />

verlängert. Es besteht eine Verlänge-<br />

rungsmöglichkeit durch Gesellschaf-<br />

terbeschluss über diesen Zeitpunkt<br />

hinaus, wenn wirtschaftliche Umstände<br />

dies erfordern sollten.<br />

§ 3 Rechtsstellung und Einlagen<br />

der Gesellschafter<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

(Komplementärin) ist die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mainz,<br />

eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mainz unter HRB 8796,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Herrn Frank Simon. Die Komplementärin<br />

erbringt keine Einlage und hält keinen<br />

Kapitalanteil. Sie ist am Ergebnis der<br />

Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

mit dem Recht und der Pflicht zur<br />

Geschäftsführung und Vertretung der<br />

Gesellschaft ist die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

Middle East GmbH mit Sitz in Mainz,<br />

eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mainz unter HRB 40672.<br />

Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH<br />

wird wiederum vertreten durch den<br />

Geschäftsführer Herrn Peter Käsberger.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

übernimmt eine Kommanditeinlage in<br />

Höhe von 1.000 Euro. Ein Agio ist von<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

nicht zu zahlen.<br />

Weitere Kommanditistin ist die MVT<br />

Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in<br />

Mainz, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Mainz unter HRB<br />

40631 mit einer Kommanditeinlage<br />

von 1.000 Euro. Ein Agio ist von der<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungsund<br />

Treuhandgesellschaft mbH nicht<br />

zu zahlen. Die MVT Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH ist nicht zur Geschäftsführung<br />

berechtigt und verpflichtet. Sie übernimmt<br />

die Funktion der Treuhandkommanditistin<br />

(im Folgenden auch „Treuhänderin“<br />

genannt).<br />

Die Treuhänderin wird – unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB –<br />

unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt,<br />

ihren Kommanditanteil nach<br />

Eingang von Beitrittserklärungen<br />

durch eine entsprechende Anzahl von<br />

Treugebern bis zur Höhe von insgesamt<br />

50.002.000 Euro bzw. – sofern<br />

die Voraussetzungen des § 2 erfüllt<br />

sind – auf bis zu 150.002.000 Euro zu<br />

erhöhen.<br />

Die Kommanditeinlagen neu beitretender<br />

Kommanditisten sollen mindestens<br />

10.000 Euro bzw. 15.000 US-Dollar<br />

betragen und auf einen durch 1.000<br />

teilbaren Betrag lauten. Die Gesellschaft<br />

kann zusätzlich zur Kommandit-<br />

einlage ein Agio in Höhe von 5 % verlangen.<br />

Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin kann im Einzelfall einer<br />

niedrigeren Kommanditeinlage<br />

neu beitretender Kommanditisten zustimmen.<br />

Die Kommanditeinlagen stellen die im<br />

Handelsregister einzutragenden Haft-<br />

einlagen dar. Die Haftung eines jeden<br />

Kommanditisten gegenüber Dritten<br />

beschränkt sich vom Zeitpunkt seiner<br />

Eintragung in das Handelsregister an<br />

auf die Höhe der als Haftsumme in das<br />

Handelsregister eingetragenen Haft-<br />

einlage.<br />

Der Kapitalanteil eines Kommanditisten<br />

entspricht seiner eingezahlten Kom-<br />

manditeinlage (ohne Agio). Nach Vollein-<br />

zahlung der Kommanditeinlage ist der<br />

Kapitalanteil fest.<br />

An der Gesellschaft können sich natür-<br />

liche oder juristische Personen als Treu-<br />

geber mittelbar über die Treuhänderin<br />

nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhandvertrages<br />

beteiligen. Die Aufnahme der Treugeber<br />

erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den Treugeber<br />

und die Versendung der Annahmeerklärung<br />

durch die Treuhänderin.<br />

Die Treuhänderin wird halbjährlich ihren<br />

Kommanditanteil in Höhe der von den<br />

Treugebern gezeichneten und eingezahlten<br />

Kommanditanteile (ohne Agio)<br />

erhöhen. Eine Verpflichtung der Treuhänderin,<br />

ihren Kommanditanteil zu<br />

erhöhen, besteht nur in Höhe der tatsächlich<br />

auf dem von der Gesellschaft<br />

eingerichteten Gesellschaftskonto ein-<br />

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<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />

126<br />

17<br />

kapiTel<br />

dIe verTräge<br />

gegangenen Beteiligungsbeträge.<br />

Die Treuhänderin hält und verwaltet<br />

die Beteiligung des Treugebers nach<br />

Maßgabe des im Beteiligungsprospekt<br />

abgedruckten Treuhandvertrages. Der<br />

Treuhandvertrag kommt mit Unter-<br />

zeichnung der Beitrittserklärung durch<br />

den Treugeber zustande. Die weiteren<br />

Einzelheiten werden im Treuhandver-<br />

trag – der wesentlicher Bestandteil<br />

auch dieses Vertrages ist – geregelt.<br />

Abweichend davon können die Treugeber<br />

auch jederzeit verlangen, unmittelbar<br />

als Kommanditist (Direktanleger) mit<br />

ihrem Kommanditanteil in das Handelsregister<br />

eingetragen zu werden.<br />

Die Treuhänderin nimmt die Rechte<br />

des Treugebers dann nur noch als<br />

Verwaltungstreuhänderin gemäß den<br />

Vereinbarungen des Treuhandvertrages<br />

und in entsprechender Anwendung<br />

dieses Gesellschaftsvertrages wahr.<br />

Der Treugeber/Direktanleger hat zu<br />

diesem Zweck der Treuhänderin eine<br />

umfassende, über den Tod hinaus wirksame,<br />

notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen, welche die<br />

Treuhänderin unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB zu<br />

sämtlichen Anmeldungen zum Handelsregister<br />

bevollmächtigt, insbesondere<br />

zur Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

und zur Anmeldung des Eintritts<br />

oder Ausscheidens von Kommanditisten.<br />

Die Kosten der Vollmachtserteilung<br />

und der Handelsregistereintragung<br />

sind vom Treugeber/Direktanleger zu<br />

tragen. Die Treuhänderin kann die Eintragung<br />

des Treugebers/Direktanlegers<br />

als Kommanditisten von der vollständigen<br />

Einzahlung der Kommanditeinlage<br />

und des Agios abhängig machen.<br />

Der im Handelsregister eingetragene<br />

Treugeber/Direktanleger beauftragt<br />

und bevollmächtigt die Treuhänderin<br />

mit der Wahrnehmung seiner gesellschaftsrechtlichen<br />

Teilhabe- und Teilnahmerechte,<br />

insbesondere im Rahmen<br />

von Gesellschafterversammlungen,<br />

sofern er diese Rechte nicht selbst<br />

wahrnimmt. In diesem Fall finden die<br />

Bestimmungen des Treuhandvertrages<br />

entsprechende Anwendung.<br />

Die Treugeber und Direktanleger sind<br />

verpflichtet, ihre Gesamteinlage zzgl.<br />

des Agio innerhalb von 14 Tagen nach<br />

Versenden der Annahmeerklärung<br />

durch die Treuhänderin auf das Gesell-<br />

schaftskonto vollständig einzuzahlen.<br />

Sollte ein Treugeber oder Direktanleger<br />

seiner Einzahlungsverpflichtung nicht<br />

oder nicht vollständig nachkommen,<br />

ist die Treuhänderin – vorbehaltlich<br />

gesetzlicher Ansprüche und/oder weitergehender<br />

Rechte aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />

und des Treuhandvertrages<br />

– beauftragt und bevollmächtigt,<br />

die Ansprüche der Gesellschaft im eigenen<br />

Namen geltend zu machen. Bis<br />

zur Eintragung der Kommanditanteilserhöhung<br />

durch die Treuhänderin bzw.<br />

der Kommanditistenstellung des<br />

Direktanlegers im Handelsregister wird<br />

eine atypisch stille Gesellschaft mit<br />

dem Beitretenden begründet. Auf diese<br />

atypisch stille Gesellschaft finden die<br />

Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhandvertrages<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 4 Geschäftsführung und Vertretung,<br />

Aufgabenverteilung<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung<br />

sind die geschäftsführende Komman-<br />

ditistin und die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

berechtigt und verpflichtet.<br />

Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich<br />

haftende Gesellschafterin stets<br />

einzeln vertreten.<br />

Die Komplementärin erteilt der ge-<br />

schäftsführenden Kommanditistin<br />

hiermit für die Gesellschaft unwider-<br />

rufliche Vollmacht, die Gesellschaft<br />

bei allen nach diesem Vertrag vorzu-<br />

nehmenden Handlungen, Geschäften<br />

oder zu ergreifenden Maßnahmen zu<br />

vertreten.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

als Bevollmächtigte gemäß Abs. 3<br />

sowie die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und ihre Geschäftsführer<br />

sind berechtigt, die Gesellschaft bei<br />

Rechtsgeschäften mit sich selbst oder<br />

als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt<br />

zu vertreten (Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB). Sie<br />

sind vom Wettbewerbsverbot des § 112<br />

HGB befreit.<br />

Maßnahmen, die über den üblichen<br />

Rahmen des Geschäftsbetriebes hinausgehen,<br />

dürfen nur mit vorheriger<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

vorgenommen werden.<br />

Dies gilt insbesondere für die Vornahme<br />

von Rechtsgeschäften, die wesentlich<br />

von den prospektierten Szenarien oder<br />

der Investitions- und Finanzplanung<br />

der Gesellschaft abweichen sowie für:<br />

a) den Erwerb, die Belastung und Veräußerung<br />

von Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen Rechten,


) die Übernahme von Bürgschaften<br />

und bürgschaftsähnlichen Verpflich-<br />

tungen; die Eingehung von Wechsel-<br />

verbindlichkeiten sowie die Aufnahme<br />

von Krediten und die Bestellung von<br />

Sicherheiten,<br />

c) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter<br />

und Dritte,<br />

d) den Erwerb und die Veräußerung<br />

von Beteiligungen; ausgenommen<br />

davon ist die nach § 2 vorgesehene<br />

Gründung und Beteiligung an der<br />

Kapitalgesellschaft (Ltd.) in Mauritius,<br />

e) die Errichtung von Zweigniederlassungen.<br />

In Eilfällen und in Fällen der Not haben<br />

die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Komplementärin das Recht<br />

und die Pflicht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufsmanns<br />

auch ohne vorherige Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen. Sofern sie davon Gebrauch<br />

machen, sind die Gesellschafter<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Komplementärin haben die<br />

Geschäfte der Gesellschaft mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />

zu führen. Sie sind berechtigt, sich zur<br />

Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit<br />

geeigneter Personen oder Gesellschaften<br />

zu bedienen und Untervollmachten<br />

zu erteilen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Komplementärin sind in der<br />

Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse<br />

der Gesellschafterversammlung<br />

Anweisungen für die Geschäftsführung<br />

geben.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis ist<br />

jedoch grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen<br />

beschränkt. Die Aufnahme<br />

von Krediten ist nicht geplant.<br />

2. Teil/Investitions- und<br />

Finanzplanung<br />

§ 5 Mittelherkunft und<br />

Mittelverwendung<br />

Die nach dem Gesellschaftszeck (§ 1)<br />

vorgesehenen Investitionen sowie die<br />

Aufwendungen (§ 6) der Gesellschaft<br />

werden vollständig aus den Kommanditeinlagen<br />

und dem Agio der beitretenden<br />

Treugeber und Direktanleger<br />

(Kommanditisten) erbracht.<br />

Das Gesellschaftsvermögen darf nach<br />

Abzug der in nachfolgendem § 6 aufgeführten<br />

Kosten, Vergütungen und<br />

Aufwandserstattungen ausschließlich<br />

für Investitionen gemäß § 1 dieses<br />

Vertrages verwendet werden. Der prospektierte<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

ist wesentlicher Bestandteil<br />

auch dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

Änderungen des Investitions- und<br />

Finanzierungsplans bedürfen eines mit<br />

einfacher Mehrheit gefassten Beschlusses<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

Im Übrigen ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin im Rahmen einer<br />

ordentlichen Geschäftsführung und<br />

unter Berücksichtigung dieses Gesell-<br />

schaftsvertrages in ihren Investitionsentscheidungen<br />

keinen Weisungen<br />

oder Beschränkungen unterworfen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ist<br />

jedoch verpflichtet, die im Namen und<br />

für Rechnung der Gesellschaft getätigten<br />

Investitionen bestmöglich zu verwalten<br />

und zu verwerten.<br />

§ 6 Kostentragung, Vergütungen, Auf-<br />

wandserstattungen<br />

Sämtliche im Rahmen der ordentlichen<br />

Geschäftsführung anfallenden Kosten,<br />

Vergütungen und Aufwandserstattungen<br />

sind von der Gesellschaft zu<br />

tragender Aufwand.<br />

a) Einmalige Aufwendungen<br />

aa) Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

erhält für die im Zusammenhang<br />

mit der Erstellung des Angebotes<br />

erbrachten Leistungen und getätigten<br />

Aufwendungen pauschale Erstattungen,<br />

ohne dass es eines Nachweises der Leistungserbringung<br />

im Einzelnen bedarf:<br />

aaa) für Planungskosten und Fondsentwicklungskosten<br />

1,2% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />

Gesellschaft<br />

bbb) für die Prospekterstellung, Druck-<br />

und Marketingkosten 0,5% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals (ohne<br />

Agio) der Gesellschaft<br />

ccc) für Rechts- und Steuerberatungsleistungen<br />

0,36% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />

Gesellschaft.<br />

127


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />

128<br />

17<br />

kapiTel<br />

dIe verTräge<br />

bb) Für die Mittelverwendungskontrolle<br />

gemäß dem mit der WestAudit AG –<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –<br />

in Bad Oeynhausen geschlossenen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

fallen Kosten in Höhe von 0,12% des<br />

eingezahlten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio) der Gesellschaft an.<br />

cc) Die noch zu gründende Kapitalgesellschaft<br />

in Mauritius erhält für die<br />

Projektentwicklung in <strong>Indien</strong> eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von 0,65%<br />

und für sonstige Nebenkosten in <strong>Indien</strong><br />

pauschal 0,48% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />

Gesellschaft.<br />

dd) Für unvorhergesehene Kosten ist<br />

eine Liquiditätsrücklage in Höhe von<br />

1,86% des eingezahlten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio) der Gesellschaft zu<br />

bilden.<br />

Diese Kosten bzw. Erstattungen sind<br />

fällig in monatlichen Teilbeträgen am<br />

Ende eines jeden Monats, beginnend<br />

mit dem 31.12.2008, bezogen auf die im<br />

jeweiligen Monat erfolgten Einzah-<br />

lungen auf das Kommanditkapital<br />

(ohne Agio) der Gesellschaft.<br />

b) Wiederkehrende Aufwendungen<br />

Beginnend mit dem Jahr 2008 sind von<br />

der Gesellschaft jährliche Aufwendungen<br />

und Vergütungen gemäß Finanz- und<br />

Investitionsplan wie folgt zu tragen:<br />

aa) die persönliche haftende Gesellschafterin<br />

erhält für die Übernahme<br />

der Haftung eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,015% des eingezahlten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio) der Gesellschaft.<br />

Diese Vergütung ist in 2008 fällig zum<br />

31.12. Ab dem Jahr 2009 ist die Vergütung<br />

fällig zur Zahlung in Höhe von<br />

50% jeweils zum 30.06. und zum 31.12.<br />

des Jahres.<br />

bb) die geschäftsführende Kommanditistin<br />

erhält für die Geschäftsführung<br />

0,2% sowie für die Fondsverwaltung<br />

0,1% und für die kaufmännische Buchführung<br />

0,05% des eingezahlten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio) der Gesellschaft<br />

erstattet. Diese Honorare sind<br />

beginnend mit dem 31.12.2008 in monatlichen<br />

Teilbeträgen zum Monatsende<br />

fällig.<br />

cc) die Treuhänderin erhält für die Treu-<br />

handverwaltung gemäß Treuhandver-<br />

trag eine Vergütung in Höhe 0,1%<br />

des eingezahlten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio) der Gesellschaft.<br />

Dieses Honorar ist beginnend mit dem<br />

31.12.2008 in monatlichen Teilbeträgen<br />

zum Monatsende fällig.<br />

dd) die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft<br />

mbH erhält für Eigenkapitalbeschaffung<br />

gemäß Exklusivvertriebsvereinbarung<br />

eine Vergütung in Höhe von 10% des<br />

eingezahlten Kommanditkapitals zzgl.<br />

Agio. Diese Vergütung ist in wöchent-<br />

lichen Teilbeträgen zur Zahlung fällig.<br />

c) Umsatzsteuer<br />

Soweit auf die vorstehend genannten<br />

Vergütungen bzw. Erstattungen<br />

(a) + b)) Umsatzsteuer anfällt, ist diese<br />

in den jeweiligen prozentual vereinbarten<br />

Beträgen enthalten (Bruttovergütung)<br />

und nicht gesondert zu entrichten.<br />

§ 7 Mittelverwendungskontrolle<br />

Die von den Treugebern/Direktanlegern<br />

zu leistenden Zahlungen sind<br />

ausschließlich auf die von der Gesellschaft<br />

eingerichteten Konten bei der<br />

Merkur Bank <strong>KG</strong>aA einzuzahlen.<br />

Konto für Einzahlungen in Euro:<br />

Kontoinhaber: <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />

Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Kontonummer: 74047<br />

Bank: Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />

Bankleitzahl: 701 30800<br />

Konto für Einzahlungen in US-Dollar:<br />

Kontoinhaber: <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />

Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Kontonummer: 7000 74047<br />

Bank: Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />

Bankleitzahl: 701 30800<br />

IBAN/US-Dollar-Konto:<br />

DE35 701 308 00 07 000 74047<br />

SWIFT-Code: GENODEF1M06<br />

Die Gesellschaft hat einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

mit der<br />

WestAudit AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

– geschlossen. Die Mittelverwendungskontrolle<br />

umfasst die<br />

erstmalige Verwendung des Kommanditkapitals<br />

und des Agios unter Berücksichtigung<br />

der Investitions- und Finanzplanung<br />

im Beteiligungsprospekt. Die<br />

weiteren Einzelheiten ergeben sich aus<br />

dem Mittelverwendungskontrollvertrag,<br />

der wesentlicher Bestandteil auch dieses<br />

Vertrages ist.


3. Teil/Teilhabe- und Mitwirkungsrechte<br />

der Treugeber und Direktanleger<br />

§ 8 Rechte der Kommanditisten,<br />

Rechenschaftsbericht, Gesellschafterkonten<br />

Den Treugebern und Direktanlegern<br />

stehen die Teilhabe-, Auskunfts-, Informations-<br />

und Einsichtsrechte eines<br />

Kommanditisten, insbesondere im Umfang<br />

der §§ 166, 164 HGB zu. Sie haben<br />

das Recht, am Sitz der Gesellschaft die<br />

Bücher und Geschäftsunterlagen der<br />

Gesellschaft einzusehen und können<br />

sich dabei auch auf eigene Kosten<br />

eines berufsrechtlich zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Sachverständigen<br />

bedienen. Den Treugebern und<br />

Direktanlegern stehen insbesondere<br />

auch die Ansprüche auf Gewinn und<br />

Verlust, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

ein Abfindungsguthaben<br />

oder/und einen Liquidationserlös<br />

unmittelbar zu. Sie können persönlich<br />

an den Gesellschafterversammlungen<br />

teilnehmen oder sich vertreten lassen,<br />

um dort ihre Gesellschafterrechte<br />

wahrzunehmen oder der Treuhänderin<br />

Weisungen für die Beschlussfassungen<br />

zu erteilen. Die Treuhänderin ist darüber<br />

hinaus berechtigt und verpflichtet, auf<br />

Verlangen des Treugebers oder Direktanlegers<br />

ihr zustehende Gesellschafterrechte<br />

auf den Treugeber zu übertragen<br />

oder die für die Wahrnehmung<br />

der Gesellschafterrechte erforderlichen<br />

Vollmachten zu erteilen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

informiert die Kommanditisten in<br />

Absprache mit der Komplementärin<br />

regelmäßig über die Lage der Gesellschaft.<br />

Der Bericht muss Angaben über<br />

die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge<br />

und die wirtschaftliche Situation<br />

der Gesellschaft enthalten.<br />

Für die Kommanditisten werden bei<br />

der Gesellschaft zwei Festkapitalkonten<br />

I und II, ein variables Kapitalkonto III<br />

und ein variables Kapitalkonto IV geführt.<br />

Auf das Festkapitalkonto I wird<br />

die Kommanditeinlage gebucht. Das<br />

Kapitalkonto ist fest und unveränderlich.<br />

Es ist maßgebend für das Stimmrecht<br />

in der Gesellschafterversammlung,<br />

die Ergebnisverteilung sowie den<br />

Anspruch auf ein Abfindungsguthaben<br />

oder einen Liquidationserlös. Auf das<br />

Festkapitalkonto II wird das Agio<br />

gebucht. Auf das variable Kapitalkonto<br />

III werden sämtliche Gewinne und<br />

Verluste verbucht. Auf das variable<br />

Kapitalkonto IV werden sämtliche Entnahmen<br />

gebucht. Die Kapitalkonten<br />

sind im Soll und Haben nicht verzinslich.<br />

§ 9 Beteiligung am Gewinn und<br />

Verlust, Ausschüttungen<br />

Die Kommanditisten sind im Verhältnis<br />

ihres Festkapitalkontos I zum gesamten<br />

Kommanditkapital am Ergebnis (Gewinn<br />

und Verlust) der Gesellschaft beteiligt.<br />

Die Ergebnisbeteiligung ist davon abhängig,<br />

welcher der nachstehend festgesetzten<br />

Tranchen die Beteiligung des<br />

Kommanditisten zuzuordnen ist:<br />

Tranche Beitritt bis zu einem Gewinn-<br />

Kommanditkapital beteiligung<br />

in Euro<br />

Platin bis 5.6001.000 22,00%<br />

Gold von 5.6001.000<br />

bis 15.002.000 21,75%<br />

Silber von 15.2001.000<br />

bis 28.000.000 21,50%<br />

A von 28.001.000<br />

bis 40.000.000 20,00%<br />

B von 40.001.000<br />

bis 50.000.000 19,00%<br />

C von 50.001.000<br />

bis 150.002.000<br />

Bei Beitritt ab 2009:<br />

18,00%<br />

A09 von 36.001.000<br />

bis 42.000.000 22,00%<br />

B09 von 42.001.000<br />

bis 47.000.000 21,00%<br />

C09 von 47.001.000<br />

bis 50.000.000 20,00%<br />

Die Zuordnung der Beteiligung zu einer<br />

der vorgenannten Tranchen erfolgt<br />

anhand der nachfolgend aufgeführten<br />

Kriterien:<br />

Bestandskommanditisten vom Emissionshaus<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong>, also Anleger die<br />

bereits in anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Fonds<br />

investiert sind, erhalten im Rahmen<br />

der o.a. Kontingente eine Reservierungsmöglichkeit<br />

bis zum 30.11.2008.<br />

Diese Reservierung muss dann binnen<br />

14 Tagen nach Gestattung der Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes<br />

durch die BaFin in eine verbindliche<br />

Beitrittserklärung umgewandelt werden<br />

und der Beteiligungsbetrag nebst<br />

Agio eingezahlt werden.<br />

Sofern die o.a. Tranchen nicht durch<br />

verbindliche Beitrittserklärungen der<br />

Bestandskommanditisten platziert<br />

sind, haben auch Neu-Kommanditisten,<br />

also Anleger die noch nicht in<br />

anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Fonds investiert<br />

sind, die Möglichkeit mit ihrer Beteiligung,<br />

im Rahmen der o.a. Kontingente<br />

in die höchste Tranche zu gelangen.<br />

129


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />

130<br />

17<br />

kapiTel<br />

dIe verTräge<br />

Die Zuordnung zu der jeweiligen Tran-<br />

che ist dann abhängig vom Eingang<br />

der Beitrittserklärung bei der Gesellschaft.<br />

Die Verteilung der Gewinne der Gesellschaft<br />

ist an die Tranchenaufstellung<br />

gekoppelt. Sie erfolgt dergestalt, dass<br />

die zur Verteilung zu bringenden<br />

Gewinne entsprechend vorstehendem<br />

Prozent-Satz-Schlüssel bezogen auf das<br />

jeweilige Kapitalkonto I berechnet und<br />

dem einzelnen Gesellschafter zugewiesen<br />

werden.<br />

Die Beteiligung eines Kommanditisten<br />

an einem Verlust begründet keine Nach-<br />

schusspflicht des Kommanditisten und<br />

lässt die Beschränkung seiner Haftung<br />

auf die im Handelsregister eingetragene<br />

Haftsumme unberührt.<br />

Die Ermittlung des anteiligen Gewinn-<br />

oder Verlustanteils der Kommanditisten<br />

erfolgt einmal jährlich durch den mit<br />

der Jahresabschlusserstellung beauf-<br />

tragten Steuerberater jeweils nach<br />

Feststellung des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft.<br />

Planmäßig ist nur eine Ausschüttung<br />

zum Ende der Gesellschaft vorgesehen.<br />

Sofern durch die Gesellschafterver-<br />

sammlung nichts Gegenteiliges beschlossen<br />

wird, schüttet die Gesellschaft<br />

den Gesamtgewinn im Zuge der<br />

durchzuführenden Liquidation planmäßig<br />

zum 31.12.2012 aus.<br />

Soweit Ausschüttungen Kapitalent-<br />

nahmen im Sinne des § 172 Absatz 4<br />

HGB darstellen, lebt die Haftung des<br />

Kommanditisten bis zu seiner im Han-<br />

delsregister eingetragenen Haftsumme<br />

wieder auf.<br />

§ 10 Gesellschafterversammlung und<br />

Beschlussfassung<br />

Bis zum 30.10. eines jeden Kalenderjahres<br />

ist durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

einzuberufen.<br />

Darüber hinaus ist eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />

wenn die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die Komplementärin<br />

oder die Treuhandkommanditistin dies<br />

für zweckmäßig halten oder Treugeber<br />

und Direktanleger, die 10% des Kommanditkapitals<br />

vertreten, dies unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung verlangen.<br />

Die Einladungen zur Gesellschafterversammlung<br />

müssen unter Einhaltung<br />

einer Ladungsfrist von 2 Wochen<br />

schriftlich erfolgen. Der Einladung ist<br />

eine Tagesordnung beizufügen. Die Ladungsfrist<br />

beginnt mit der Absendung<br />

des Einladungsschreibens und gilt mit<br />

dem Dritten Tag nach der Aufgabe zur<br />

Post als zugegangen.<br />

Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterrechte<br />

in der Gesellschafterversammlung<br />

selbst wahrnehmen<br />

oder sich durch einen mit schriftlicher<br />

Vollmacht versehenen Dritten vertreten<br />

lassen. Die Treuhänderin ist berechtigt<br />

und verpflichtet, ihr zustehende Teilnahme-<br />

und Teilhaberechte auf Verlangen<br />

einesTreugebers auf diesen zu übertragen<br />

soweit diese Rechte dem Treugeber<br />

nicht bereits aufgrund dieses Gesellschaftsvertrages<br />

oder des Treuhandvertrages<br />

zustehen. Die Treuhänderin wird<br />

nur anhand der vom Treugeber erteilten<br />

Weisungen das Stimmrecht in der Ge-<br />

sellschafterversammlung wahrnehmen<br />

und soweit der Treugeber das Stimmrecht<br />

nicht selbst ausübt oder durch<br />

einen bevollmächtigten Dritten ausüben<br />

lässt. Wird der Treuhänderin keine Weisung<br />

erteilt, so wird die Treuhänderin<br />

sich bei der Stimmabgabe enthalten.<br />

Die Gesellschafterversammlung wird<br />

von einem Geschäftsführer der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin<br />

oder der Komplementärin geleitet.<br />

Über die Gesellschafterversammlung<br />

ist ein Protokoll zu erstellen. Die Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig,<br />

wenn mindestens 50% des Gesellschaftskapitals<br />

vertreten sowie die Komplementärin,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Treuhandkommanditistin<br />

anwesend oder wirksam vertreten<br />

sind. Im Falle der Beschlussunfähigkeit<br />

ist innerhalb von 2 Wochen und unter<br />

Wahrung der Ladungsfrist nach Absatz<br />

1 eine neue Gesellschafterversammlung<br />

einzuberufen. Diese Gesellschafterversammlung<br />

ist dann ohne Rücksicht<br />

auf die Höhe des vertretenen<br />

Gesellschaftskapitals beschlussfähig.<br />

Darauf ist in der Ladung hinzuweisen.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist,<br />

soweit ihr nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag<br />

oder Gesellschafterbeschluss<br />

weitere Gegenstände zur Beschlussfassung<br />

zugewiesen sind,<br />

zuständig für:<br />

a) die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes,<br />

b) die Feststellung des Jahresab-<br />

schlusses,


c) die Entlastung der Komplementärin<br />

und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin,<br />

d) die Entscheidung über die Verwen-<br />

dung des Jahresergebnisses,<br />

e) die Aufnahme einer weiteren<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

oder Aufnahme einer persönlich haf-<br />

tenden Gesellschafterin anstelle der<br />

bisherigen persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

sowie die Bestellung<br />

weiterer geschäftsführender Kommanditisten,<br />

f) Änderungen des Gesellschafterver-<br />

trages,<br />

g) den Ausschluss von Kommanditisten<br />

mit Ausnahme der in § 15 dieses Ver-<br />

trages vorgesehenen Fälle,<br />

h) die Auflösung der Gesellschaft.<br />

Je 1.000 Euro der Kommanditeinlage<br />

gewährt den Kommanditisten eine<br />

Stimme. Kommanditeinlagen in Dollar<br />

sind zum Tageskurs des Zahlungsein-<br />

gangs auf dem Gesellschaftskonto in<br />

Euro umzurechnen und auf volle<br />

1.000 Euro abzurunden.<br />

Beschlüsse in der Gesellschafterver-<br />

sammlung werden in allen Angelegenheiten<br />

mit einfacher Mehrheit gefasst,<br />

soweit dieser Vertrag oder das Gesetz<br />

nicht zwingend eine andere Mehrheit<br />

vorschreiben. Die vorstehenden Beschlüsse<br />

gemäß Buchstaben f) – h)<br />

bedürfen einer Mehrheit von 75% der<br />

abgegebenen Stimmen.<br />

Stimmenthaltungen sind bei der Feststellung<br />

des Abstimmungsergebnisses<br />

nicht zu berücksichtigen. Bei Stimmengleichheit<br />

gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

Die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />

kann nur durch Klageerhebung<br />

binnen 1 Monats nach Versenden<br />

des Beschlusses bzw. des Protokolls an<br />

die Gesellschafter geltend gemacht<br />

werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />

Beschlussmangel als geheilt.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird ihr<br />

Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />

der berechtigten Interessen aller Treu-<br />

geber ausüben. Soweit ihr schriftlich<br />

Weisungen von einzelnen Treugebern<br />

zur Stimmabgabe erteilt werden, ist sie<br />

berechtigt, unterschiedliche Stimmen<br />

abzugeben. Soweit keine Weisungen<br />

erteilt wurden, wird die Treuhandkom-<br />

manditistin sich bei der Stimmabgabe<br />

enthalten.<br />

Beschlussfassungen können auch im<br />

Umlaufverfahren (schriftlichesVerfahren)<br />

durchgeführt werden. Bei der Beschluss-<br />

fassung im schriftlichen Verfahren sind<br />

die vorstehenden Bestimmungen ent-<br />

sprechend anzuwenden.<br />

§ 11 Haftung der Kommanditisten<br />

Die Kommanditisten haften im Rahmen<br />

der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung<br />

ist danach auf die im Handelsregister<br />

eingetragene Pflichteinlage als<br />

Haftsumme beschränkt. Die Pflichteinlage<br />

wird zu 100% als Hafteinlage in<br />

das Handelsregister eingetragen. Mit<br />

Einzahlung der Pflichteinlage ist die<br />

Haftung Dritten gegenüber erfüllt. Sie<br />

kann jedoch durch Rückzahlungen oder<br />

Entnahmen nach § 172 Absatz 4 HGB<br />

wieder bis zu der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme aufleben.<br />

§ 12 Verfügungen über<br />

Kommanditanteile<br />

Rechtsgeschäftliche Verfügungen über<br />

einen Kommanditanteil oder Belastungen<br />

des Anteils oder eines Teils<br />

davon sind nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin zulässig. Die<br />

Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden. Ein wichtiger<br />

Grund ist insbesondere dann gegeben,<br />

wenn zu Gunsten der Gesellschaft<br />

noch Ansprüche gegenüber dem Kommanditisten<br />

bestehen.<br />

Die Übertragung von Treugeberanteilen<br />

ist nur zusammen mit den Rechten<br />

und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

zulässig.<br />

Die zu übertragenden Kommanditanteile<br />

müssen durch 1.000 teilbar sein<br />

und sollen mindestens 10.000 Euro<br />

betragen.<br />

§ 13 Kündigung<br />

Das Recht zur ordentlichen Kündigung<br />

ist während der geplanten Dauer der<br />

Gesellschaft bis zum 31.12.2012 ausgeschlossen.<br />

Sollte die Gesellschaft über<br />

diesen Zeitraum fortgesetzt werden,<br />

kann jeder Gesellschafter die Gesellschaft<br />

mit einer Frist von 1 Monat zum<br />

Quartalsende kündigen.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt.<br />

131


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />

132<br />

17<br />

kapiTel<br />

dIe verTräge<br />

Kündigungen müssen in jedem Fall<br />

schriftlich erfolgen und sind an die Gesellschaft<br />

zu richten. Die Kündigung<br />

der Komplementärin ist gegenüber der<br />

geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu erklären.<br />

Der kündigende Gesellschafter scheidet<br />

mit Ablauf der Kündigungsfrist aus der<br />

Gesellschaft aus.<br />

§ 14 Rechtsnachfolge<br />

Verstirbt ein Kommanditist oder geht<br />

der Kommanditanteil in sonstiger Weise<br />

auf einen Rechtsnachfolger über, so<br />

wird die Gesellschaft mit dem/den<br />

Erben oder dem Rechtsnachfolger fortgesetzt.<br />

Geht der Kommanditanteil auf<br />

mehrere Personen über, so müssen diese<br />

einen gemeinsamen Vertreter benennen.<br />

Auf Verlangen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin ist die Rechtsnachfolge<br />

nachzuweisen.<br />

§ 15 Ausschließung<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

ist bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes im Sinne der §§ 140, 133 HGB<br />

berechtigt, einen Kommanditisten<br />

fristlos aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />

Ein wichtiger Grund ist insbesondere<br />

dann gegeben, wenn<br />

a) der Kommanditist seine Einlage<br />

nebst Agio oder einen Teil davon auch<br />

nach Mahnung mit Fristsetzung nicht<br />

fristgerecht einzahlt,<br />

b) das Insolvenzverfahren über das Vermögen<br />

des Kommanditisten eröffnet<br />

worden ist,<br />

c) Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

durch einen Gläubiger in den<br />

Kommanditanteil ausgebracht<br />

und diese nicht innerhalb eines Monats<br />

wieder aufgehoben werden,<br />

d) ein Gesellschafter Auflösungsklage<br />

erhebt.<br />

Der Kommanditist scheidet mit Zu-<br />

gang der Ausschließungserklärung<br />

aus der Gesellschaft aus.<br />

In sonstigen Fällen ist die Ausschlie-<br />

ßung eines Gesellschafters nur auf-<br />

grund eines mit qualifizierter Mehrheit<br />

(75%) der Gesellschafter gefassten<br />

Ausschließungsbeschlusses zulässig.<br />

Der betroffene Gesellschafter ist bei<br />

der Abstimmung nicht stimmberechtigt.<br />

Der Kommanditanteil des ausgeschlossenen<br />

Gesellschafters wird eingezogen.<br />

Anstatt der Einziehung kann die Gesellschaft<br />

verlangen, dass der Anteil<br />

ganz oder teilweise auf einen übernahmebereiten<br />

Dritten zu übertragen ist.<br />

§ 16 Ausscheiden, Abfindung<br />

Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung,<br />

durch Ausschließung oder in<br />

sonstiger Weise aus der Gesellschaft<br />

aus, so wird die Gesellschaft nicht aufgelöst,<br />

sondern unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

Dem ausscheidenden Gesellschafter<br />

ist eine Abfindung in Höhe des Buch-<br />

wertes seiner Beteiligung zum letzten<br />

Bilanzstichtag zu zahlen, sofern er seine<br />

Einlage voll erbracht hat. Von diesem<br />

Wert sind Ausschüttungen, die<br />

zwischen dem Stichtag und der Auszahlung<br />

der Abfindung geleistet wurden,<br />

abzuziehen.<br />

Am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />

sowie an schwebenden Geschäften<br />

nimmt der ausscheidende<br />

Gesellschafter nicht teil.<br />

Die Abfindung ist in zwei gleichen Raten<br />

auszuzahlen. Die erste Rate ist fällig innerhalb<br />

von sechs Monaten nach dem<br />

Ausscheiden des Gesellschafters und<br />

die zweite innerhalb von weiteren<br />

sechs Monaten nach Auszahlung der<br />

ersten Rate. Die Abfindung ist nicht zu<br />

verzinsen.<br />

Ein ausscheidender Gesellschafter<br />

kann keine Sicherheitsleistung für<br />

seinen Abfindungsanspruch noch für<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten oder die<br />

Befeiung von diesen Verbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

Beim Ausscheiden der Komplementärin,<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

oder der Treuhandkommanditistin wird<br />

die geschäftsführende Kommanditistin<br />

oder die Komplementärin unverzüglich<br />

eine Gesellschafterversammlung einberufen,<br />

die über die Bestellung eines<br />

Nachfolgers zu beschließen hat. Bis<br />

zur Beschlussfassung werden die Aufgaben<br />

des Ausgeschiedenen durch die<br />

Komplementärin oder die geschäftsführende<br />

Kommanditistin übernommen.<br />

4. Teil/laufende Verwaltung<br />

§ 17 Jahresabschluss und<br />

Abschlussprüfung<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin


ist verpflichtet, innerhalb der gesetz-<br />

lichen Fristen einen Jahresabschluss<br />

nach den Vorschriften des HGB aufstellen<br />

zu lassen.<br />

Sofern eine gesetzliche Verpflichtung<br />

besteht oder die Gesellschafterver-<br />

sammlung dies mit einer qualifizierten<br />

Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />

Stimmen beschließen sollte, ist der<br />

Jahresabschluss durch einen Wirtschafts-<br />

prüfer zu prüfen und zu testieren.<br />

§ 18 Sonderbetriebsausgaben der<br />

Kommanditisten<br />

Sofern ein Treugeber oder Direktanleger<br />

für seine Beteiligung Sonderbetriebsausgaben<br />

geltend machen will, ist er<br />

verpflichtet, der Treuhänderin zum<br />

Zweck der einheitlichen und gesonderten<br />

Gewinnfeststellung diese Ausgaben<br />

bis zum 31. März des Folgejahres<br />

mitzuteilen und zu belegen. Verspätet<br />

mitgeteilte Ausgaben sind nicht oder<br />

nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu berücksichtigen.<br />

5. Teil/Sonstiges<br />

§ 19 Liquidation<br />

Die Gesellschaft tritt mit Ablauf des<br />

31.12.2012 in Liquidation oder, wenn die<br />

Gesellschafterversammlung die vorzeitige<br />

Liquidation beschließen sollte. Die<br />

Durchführung der Liquidation obliegt<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

und der Komplementärin, sofern die<br />

Gesellschafterversammlung nicht<br />

einen anderen Liquidator bestellt.<br />

Im Falle der Liquidation ist das Vermögen<br />

der Gesellschaft bestmöglich zu ver-<br />

werten und sämtliche Forderungen der<br />

Gesellschaft sind einzuziehen. Der ver-<br />

bleibende Verwertungserlös ist nach<br />

Begleichung der Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft gemäß den weiteren Vor-<br />

gaben dieses Vertrages an die Gesell-<br />

schafter im Verhältnis ihrer Einlagen zu<br />

verteilen.<br />

§ 20 Schlussbestimmungen<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages sind nur aufgrund<br />

eines Gesellschafterbeschlusses<br />

zulässig. Der Beschluss ist schriftlich zu<br />

protokollieren.<br />

Sollten einzelne Regelungen dieses<br />

Vertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder undurchführbar sein bzw.<br />

werden, oder sollte sich in dem Vertrag<br />

eine Lücke befinden, so soll hierdurch<br />

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Anstelle<br />

der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung oder zur Ausfüllung<br />

der Lücke soll eine angemessene Regelung<br />

treten, die wirtschaftlich der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Regelung oder dem Sinn und Zweck<br />

dieses Vertrags am Nächsten kommt.<br />

Die Kosten dieses Vertrages und seiner<br />

Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />

Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft.<br />

Mainz, den 27.10.2008<br />

für die Komplementärin:<br />

Frank Simon/Geschäftsführer<br />

Mainz, den 27.10.2008<br />

für die geschäftsführende<br />

Kommanditistin:<br />

Peter Käsberger/Geschäftsführer<br />

Mainz, den 27.10.2008<br />

für die Treuhandkommanditistin:<br />

Gabriela Knauber/Geschäftsführerin<br />

Die Treugeber/Kommanditisten<br />

treten diesem Vertrag durch Unterzeich-<br />

nung der Beitrittserklärung zur <strong>Trend</strong><br />

<strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> bei.<br />

Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag<br />

zwischen der<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs-<br />

und Treuhandgesellschaft mbH,<br />

vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

Gabriela Knauber, Weißliliengasse 5,<br />

55116 Mainz<br />

– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –<br />

und<br />

der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1<br />

<strong>KG</strong>, vertreten durch die geschäfts-<br />

führende Kommanditistin, die <strong>Trend</strong><br />

<strong>Capital</strong> Middle East GmbH, diese<br />

wiederum vertreten durch den<br />

Geschäftsführer Peter Käsberger,<br />

Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

– nachfolgend auch „Gesellschaft“<br />

genannt –<br />

sowie<br />

dem Anleger, welcher der vorgenannten<br />

Gesellschaft beitreten möchte<br />

– nachfolgend auch „Treugeber“<br />

genannt –<br />

133


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />

134<br />

17<br />

kapiTel<br />

dIe verTräge<br />

§1 Abschluss und Inhalt des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags, Vollmacht<br />

1) Dieser Treuhandvertrag kommt<br />

durch die Annahme der vom Treugeber<br />

unterzeichneten Beitrittserklärung zur<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

durch die Treuhänderin zustande. Auf<br />

den Zugang der Annahmeerklärung<br />

der Treuhänderin wird verzichtet; sie<br />

wird den Treugeber jedoch über die erfolgte<br />

Annahme informieren.<br />

2) Der Treugeber beauftragt die Treu-<br />

händerin auf der Grundlage dieses Ver-<br />

trages, ihren Kommanditanteil an der<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

in Höhe des vom Treugeber in der Bei-<br />

trittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />

zu erhöhen. Sie wird die<br />

Erhöhung ihres Kommanditanteils an<br />

der genannten Kommanditgesellschaft<br />

durch Erklärung gegenüber der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin dieser<br />

Gesellschaft vornehmen, sobald der<br />

Treuhandvertrag zustande gekommen<br />

ist und der Treugeber eine Zahlung in<br />

Höhe des von ihm gewünschten Beteiligungsbetrages<br />

zuzüglich Agio in Höhe<br />

von 5% auf die von der Gesellschaft<br />

für Einzahlungen in Euro bzw. in US-<br />

Dollar eingerichtete Mittelverwendungskonten<br />

geleistet hat.<br />

3) Die Treuhänderin erwirbt den<br />

auftragsgemäß erhöhten Kommanditanteil<br />

im Auftrag des Treugebers im<br />

eigenen Namen aber für Rechnung des<br />

Treugebers, so dass wirtschaftlich der<br />

Treugeber Kommanditist ist. Die Treuhänderin<br />

wird den erhöhten Anteil der<br />

Kommanditbeteiligung treuhänderisch<br />

für den Treugeber halten und verwal-<br />

ten nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

sowie ergänzend nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag<br />

ist wesentlicher Bestandteil<br />

auch dieses Treuhandvertrages<br />

und ergänzend zu berücksichtigen,<br />

soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich<br />

etwas Gegenteiliges vereinbart<br />

wird. Das Treuhandverhältnis<br />

erstreckt sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

auf den Teil der<br />

Beteiligung, um den die Treuhänderin<br />

in Ausführung des ihr vom Treugeber<br />

erteilten Auftrags ihren Kommanditanteil<br />

an der Beteiligungsgesellschaft<br />

erhöht hat, und insoweit bezogen auf<br />

alle Rechte und Pflichten. Die sich aus<br />

dieser Beteiligung ergebenden wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Wirkungen<br />

treffen ausschließlich den<br />

Treugeber. Der Treugeber trägt in Höhe<br />

seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko wie ein im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist.<br />

Entsprechend nimmt er am Gewinn<br />

und Verlust der Gesellschaft teil.<br />

4) Der Treugeber kann auch verlangen,<br />

gemäß den nachfolgenden Bestimmungen<br />

des § 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

unmittelbar als Kommanditist<br />

in das Handelsregister eingetragen zu<br />

werden. In diesem Fall wird die Treuhänderin<br />

die auch rechtlich dem Treugeber<br />

unmittelbar zustehende Beteiligung<br />

als Vertreter des Anlegers in<br />

dessen Namen verwalten und insbesondere<br />

auch die hierauf entfallenden<br />

Stimmrechte in Vertretung wahrnehmen,<br />

soweit nicht der Anleger seine<br />

Rechte selbst wahrnimmt oder die<br />

Treuhänderin anders anweist.<br />

Für diesen Fall bevollmächtigt der Treugeber<br />

die Treuhänderin hiermit unter<br />

Befreiung von den beschränkenden<br />

Bestimmungen des § 181 BGB, die auf<br />

seinen Anteil entfallenden Ansprüche<br />

und Rechte geltend zu machen und<br />

alle den Anteil des Treugebers betreffenden<br />

Erklärungen gegenüber der<br />

Gesellschaft, den Gesellschaftern sowie<br />

gegenüber Dritten abzugeben und<br />

entgegenzunehmen. Es gelten die<br />

Rechte und Pflichten dieses Vertrages<br />

in entsprechender Weise fort, soweit<br />

sich aus der unmittelbaren Beteiligung<br />

nicht zwingend etwas anderes ergibt.<br />

5) Die Treuhänderin wird die Beteiligung<br />

des Treugebers zusammen mit<br />

weiteren Beteiligungen anderer Treugeber<br />

nach außen als einheitliche<br />

Beteiligung halten.<br />

§ 2 Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

1) Der Treugeber ist verpflichtet, den<br />

von ihm gezeichneten Beteiligungsbetrag<br />

zzgl. eines Agios von 5% innerhalb<br />

von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung<br />

über die erfolgte Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

auf das eingerichtete Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft zu<br />

überweisen.<br />

2) Zahlt der Treugeber den Beteili-<br />

gungsbetrag und/oder das Agio trotz<br />

Mahnung und Nachfristsetzung nicht<br />

oder nicht in voller Höhe ein, so hat er<br />

Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punk-<br />

ten über dem jeweiligen Basiszins auf<br />

den rückständigen Betrag zu zahlen.<br />

Alternativ ist die Treuhänderin berech-


tigt, die beauftragte Erhöhung auf den<br />

vom Treugeber eingezahlten Betrag zu<br />

beschränken oder von diesem Treu-<br />

handvertrag zurückzutreten und von<br />

der Ausführung des Auftrags abzusehen,<br />

so dass eine Beteiligung des Anlegers<br />

an der Beteiligungsgesellschaft<br />

unterbleibt.<br />

§ 3 Handelsregistereintragungen<br />

Die Treuhänderin erhöht ihre Einlage<br />

gegenüber der Gesellschaft in Höhe<br />

des vom Treugeber gezeichneten und<br />

auf dem Mittelverwendungskonto<br />

eingezahlten Beteiligungsbetrages, bei<br />

Einzahlungen in US-Dollar in Höhe des<br />

sich bei Umrechnung in Euro nach dem<br />

am Tage des Eingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />

geltenden amtlichen<br />

Devisenmittelkurs ergebenden<br />

Betrages. Diese Einlage ist in gleicher<br />

Höhe als Haftsumme im Handelsregister<br />

einzutragen. Die Veranlassung der<br />

Eintragungen im Handelsregister hat<br />

durch die Treuhänderin halbjährlich zu<br />

erfolgen jeweils für die Treugeber, die<br />

im vorausgegangenen Kalenderhalbjahr<br />

ihren Beitritt erklärt und ihre<br />

Einzahlungen (Beteiligungsbetrag und<br />

vereinbartes Agio) vorgenommen<br />

haben. Die Kosten der Handelsregistereintragung<br />

einschließlich Notarkosten<br />

werden für mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligte Treugeber<br />

von der Gesellschaft, im Übrigen vom<br />

jeweiligen unmittelbar beitretenden<br />

Treugeber getragen.<br />

§ 4 Mitwirkungs- und Teilhaberechte<br />

der Treugeber<br />

1) Die Treuhänderin nimmt unter<br />

Berücksichtigung der berechtigten<br />

Interessen aller Treugeber die gesetzlichen<br />

und gesellschaftsvertraglichen<br />

Rechte und Pflichten des Treugebers<br />

aus der von ihr treuhänderisch für<br />

diesen gehaltenen bzw. aus dem von<br />

ihr für den unmittelbar eingetragenen<br />

Treugeber verwalteten Anteil wahr.<br />

2) Der Treugeber ist jedoch auch<br />

berechtigt, selbst an den Gesellschaf-<br />

terversammlungen teilzunehmen. Die<br />

Treuhänderin bevollmächtigt den nur<br />

mittelbar beteiligten Treugeber dort,<br />

die auf den von ihr treuhänderisch für<br />

diesen Treugeber gehaltenen Anteil<br />

entfallenden Kommanditistenrechte,<br />

insbesondere die Stimm- und Wider-<br />

spruchsrechte sowie die nach § 166<br />

HGB bestehenden Kontrollrechte wahr-<br />

zunehmen. Entsprechendes gilt für<br />

schriftliche Abstimmungen.<br />

§ 5 Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

1) Die Treuhänderin wird die Beteiligung<br />

des Treugebers im Sinne einer uneigennützigen<br />

Verwaltungstreuhand verwalten<br />

und dabei die Vereinbarungen<br />

in diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

und im Gesellschaftsvertrag<br />

beachten. Sie ist verpflichtet, die im<br />

Rahmen ihrer Treuhandtätigkeit erhaltenen<br />

Vermögenswerte von ihrem<br />

eigenen Vermögen getrennt zu halten.<br />

Die Treuhänderin wird alles, was sie<br />

aufgrund des Treuhandverhältnisses<br />

erhält, insbesondere anteilige Gewinnansprüche,<br />

Ausschüttungen und den<br />

Anteil des Treugebers an einem Liquiditätsüberschuss<br />

an den Treugeber<br />

herausgeben, soweit dies auf den treuhänderisch<br />

gehaltenen Anteil entfällt.<br />

Zurückbehaltungsrechte stehen der<br />

Treuhänderin nur insoweit zu, wie es<br />

zur Abwendung einer persönlichen<br />

Haftungsinanspruchnahme der Treuhänderin<br />

aufgrund ihrer Stellung als<br />

Treuhandkommanditistin betreffend<br />

den treuhänderisch gehaltenen Anteil<br />

erforderlich ist.<br />

2) Die Treuhänderin wird den Treugeber<br />

im erforderlichen Rahmen über die Ver-<br />

hältnisse der Gesellschaft informieren.<br />

3) Die Treuhänderin darf gegenüber<br />

Dritten – mit Ausnahme der Finanzver-<br />

waltung – die Beteiligung des Treuge-<br />

bers nur mit dessen ausdrücklicher<br />

schriftlicher Zustimmung offen legen,<br />

soweit eine solche Offenlegung nicht<br />

zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist<br />

oder der Gesellschaftszweck sie erfordert.<br />

4) Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen<br />

der Treuhänderin oder für den Fall, dass<br />

die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt wird, oder<br />

für den Fall, dass ein Gläubiger der<br />

Treuhänderin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

in den Kommanditanteil<br />

betreibt, tritt die Treuhänderin hiermit<br />

dem dies annehmenden Treugeber den<br />

für den Treugeber treuhänderisch gehaltenen<br />

Anteil an ihrer Kommanditbeteiligung<br />

ab.<br />

§ 6 Freistellungsverpflichtung gegenüber<br />

der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin hat Anspruch darauf,<br />

vom Treugeber von allen Verbindlichkeiten<br />

freigestellt zu werden, denen sie<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

und der pflichtgemäßen Verwaltung<br />

135


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />

136<br />

17<br />

kapiTel<br />

dIe verTräge<br />

der Beteiligung des Treugebers ausge-<br />

setzt ist.<br />

§ 7 Haftung der Treuhänderin<br />

1) Die Treuhänderin wird ihre Rechte<br />

und Pflichten mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />

Sie haftet dem Treugeber nur für grob<br />

fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung<br />

der ihr obliegenden Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag. Eine Haftung<br />

für weitergehende Ansprüche,<br />

insbesondere die vom Treugeber verfolgten<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele, wird nicht übernommen.<br />

2) Der Umfang der Haftung ist auf die<br />

jeweilige Höhe des Beteiligungsbetrages<br />

des Treugebers beschränkt.<br />

3) Vorstehende Einschränkungen gelten<br />

nicht für Schäden aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />

die auf einer fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung der Treuhänderin<br />

oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />

der Treuhänderin beruhen.<br />

4) Ansprüche gegen die Treuhänderin<br />

aus Schäden infolge Verletzung ihrer<br />

Sorgfaltspflichten verjähren in drei Jahren,<br />

soweit nicht kraft Gesetzes eine<br />

kürzere Verjährung gilt. Die Verjährungsfrist<br />

beginnt für alle Ansprüche<br />

mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />

der tatsächlichen Umstände durch den<br />

Treugeber, die eine Haftung der Treuhänderin<br />

begründen. Die Ausführung<br />

von Beschlüssen der Mehrheit der<br />

Treugeber stellt die Treuhänderin von<br />

jeder Verantwortlichkeit frei, soweit<br />

dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

§ 8 Vergütung<br />

1) Die Vergütung der Treuhänderin bemisst<br />

sich nach § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

und wird von der Gesellschaft<br />

getragen. Außergewöhnliche Aufwendungen<br />

der Treuhänderin für Prozess-,<br />

Verfahrens- und Beratungskosten, die<br />

im Interesse der Gesellschaft anfallen<br />

oder durch die Übernahme der Treuhandverwaltung<br />

entstehen, werden<br />

der Treuhänderin durch die Gesellschaft<br />

zusätzlich erstattet. Die Treuhänderin<br />

ist berechtigt, angemessene Vorschüsse<br />

zu verlangen.<br />

2) Zusätzlichen Aufwand für Sondertätigkeiten,<br />

die in der Person des einzelnen<br />

Treugebers begründet oder durch diesen<br />

veranlasst sind, kann die Treuhänderin<br />

dem Treugeber zusätzlich direkt in<br />

Rechnung stellen.<br />

§ 9 Sonderbetriebsausgaben/<br />

Werbungskosten<br />

Sonderbetriebsausgaben,Werbungskosten<br />

und sonstige steuerlich relevante<br />

Umstände sind entsprechend der Regelung<br />

in § 18 des Gesellschaftsvertrages<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Gesellschaft mitzuteilen<br />

und zu belegen. Für verspätete Mitteilungen<br />

kann gemäß den Regelungen<br />

im Gesellschaftsvertrag eine pauschale<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,-<br />

Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

erhoben werden.<br />

§ 10 Übertragung der Beteiligung/<br />

Rechtsnachfolge<br />

1) Die Übertragung und die Belastung<br />

der Beteiligung des Treugebers ist nur<br />

unter den Voraussetzungen des § 12<br />

des Gesellschaftsvertrages bei gleichzeitiger<br />

Übertragung der Rechte und<br />

Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />

zulässig.<br />

2) Verstirbt ein Treugeber, so wird das<br />

Treuhandverhältnis mit dessen Erben<br />

fortgesetzt. Auf Verlangen der Treuhänderin<br />

sind die Erben verpflichtet,<br />

die Rechtsnachfolge durch Vorlage<br />

eines Erbscheins nachzuweisen. Mehrere<br />

Erben sind verpflichtet, einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />

bestellen. Bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />

kann die Treuhänderin<br />

Zustellungen und Handlungen gegenüber<br />

jedem einzelnen Rechtsnachfolger<br />

mit Wirkung für und gegen alle Rechtsnachfolger<br />

vornehmen.<br />

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung<br />

und Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

1) Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Es endet<br />

automatisch, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf mit Abwicklung/Vollbeendigung<br />

der Gesellschaft.<br />

2) Die Treuhänderin kann bei gleichzei-<br />

tiger Kündigung aller Treuhandverhält-<br />

nisse über Beteiligungen an der Gesellschaft<br />

das Treuhandverhältnis mit einer<br />

Frist von 4 Wochen zum Monatsende<br />

kündigen. In diesem Fall ist durch die<br />

Komplementärin eine neue Treuhänderin<br />

zu bestellen und dem Treugeber anzubieten,<br />

entweder mit der neuen Treuhänderin<br />

den Treuhandvertrag fortzusetzen<br />

oder als unmittelbarer<br />

Kommanditist entsprechend § 3 des


Gesellschaftsvertrages ins Handelsregister<br />

eingetragen zu werden.<br />

3) Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt.<br />

Im Falle einer solchen Kündigung ist<br />

die Treuhänderin verpflichtet, dem<br />

Treugeber betreffend den treuhände-<br />

risch gehaltenen Anteil anzubieten,seine<br />

unmittelbare Eintragung als Kommanditist<br />

im Handelsregister gem. § 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages zu verlangen.<br />

Unterlässt der Treugeber trotz Fristset-<br />

zung und Ankündigung ein solches<br />

Verlangen, wird die Treuhänderin inso-<br />

weit ihre Beteiligung gegenüber der<br />

Gesellschaft kündigen und ein darauf-<br />

hin von der Gesellschaft zur Auszah-<br />

lung gelangendes Abfindungsguthaben<br />

dem ehemaligen Treugeber auskehren.<br />

4) Kündigungen müssen in jedem Fall<br />

schriftlich erfolgen.<br />

5) Die Treuhänderin ist jederzeit be-<br />

rechtigt, die Treuhandfunktion sowie<br />

den von ihr treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteil an der Gesellschaft<br />

auf eine andere, geeignete Treuhand-<br />

verwaltungsgesellschaft zu übertragen,<br />

sofern die Rechte der Treugeber aus<br />

diesem Vertrag gewahrt werden. Die<br />

Treuhandfunktion und der Kommanditanteil<br />

können nur gemeinschaftlich<br />

und vollständig übertragen werden.<br />

§ 12 Schlussbestimmungen/Sonstiges<br />

1) Nebenabreden zu diesem Vertrag<br />

bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen<br />

dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform. Das gilt auch für die<br />

Aufhebung oder Änderung dieser<br />

Vereinbarung selbst.<br />

2) Der Treugeber erklärt sich damit ein-<br />

verstanden, dass seine personenbezo-<br />

genen Daten auf der EDV der Treuhän-<br />

derin gespeichert und für Zwecke der<br />

Durchführung dieses Vertrages verar-<br />

beitet werden. Eine Weitergabe der<br />

personenbezogenen Daten ist aus-<br />

schließlich an die Komplementärin<br />

bzw. die geschäftsführende Komman-<br />

ditistin im Rahmen von § 5 Ziffer 3<br />

zulässig.<br />

3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />

alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />

ist der Sitz der Treuhänderin.<br />

4) Der Treugeber ist verpflichtet, Ände-<br />

rungen seiner persönlichen Verhältnisse,<br />

insbesondere Wohnsitz, Anschrift, Finanz-<br />

amt und Steuernummer, unverzüglich<br />

der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />

5) Schriftliche Mitteilungen der Treu-<br />

händerin an den Treugeber gelten zwei<br />

Tage nach Aufgabe zur Post an die<br />

zuletzt schriftlich mitgeteilte Anschrift<br />

des Treugebers als dem Treugeber zu-<br />

gegangen.<br />

6) Sollten einzelne Bestimmungen<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsver-<br />

trags, aus welchen Gründen auch im-<br />

mer, ganz oder teilweise unwirksam<br />

sein oder werden, so wird dadurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestim-<br />

mungen nicht berührt. Die Parteien<br />

werden die unwirksame Bestimmung<br />

bzw. den unwirksamen Teil durch eine<br />

wirksame Bestimmung bzw. einen<br />

wirksamen Teil ersetzen, die im<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Gehalt der rechtsunwirksamen Bestim-<br />

mung und dem Gesamtzweck des<br />

Vertrages entspricht. Das gleiche gilt,<br />

wenn sich nach Abschluss des Ver-<br />

trages eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke ergeben sollte.<br />

Mainz, den 27.10.2008<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs-<br />

und Treuhandgesellschaft mbH<br />

vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

Gabriela Knauber<br />

Mainz, den 27.10.2008<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

vertreten durch <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle<br />

East GmbH als geschäftsführende<br />

Kommanditistin,<br />

diese vertreten durch Peter Käsberger<br />

als Geschäftsführer<br />

137


<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />

138<br />

17<br />

kapiTel<br />

dIe verTräge<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Weißliliengasse 5, 55116 Mainz,<br />

– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –<br />

und<br />

WestAudit AG, Wirtschaftsprüfungs-<br />

gesellschaft, Industriestrasse 25, 32549<br />

Bad Oeynhausen<br />

– nachfolgend „Wirtschaftsprüfer“<br />

genannt –<br />

Vorbemerkung<br />

Nach Maßgabe des Beteiligungsprospektes<br />

sowie der betreffenden Vertrags-<br />

und sonstigen Zeichnungsunterlagen<br />

wird Anlegern angeboten, sich<br />

mit einem jeweils von ihnen übernommenen<br />

Beteiligungsbetrag zuzüglich<br />

eines Agios in Höhe von 5% auf den<br />

übernommenen Beteiligungsbetrag<br />

(nachfolgend zusammen als „Gesellschaftereinlagen“<br />

bezeichnet) an der<br />

Gesellschaft mittelbar über die Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH als Treuhandkommanditistin<br />

oder als unmittelbar<br />

im Handelsregister einzutragender<br />

Kommanditist zu beteiligen. Zur Sicherstellung<br />

der zweckgerechten Verwendung<br />

der Gesellschaftereinlagen wird<br />

folgendes vereinbart.<br />

§ 1 Mittelverwendungskontrollkonten<br />

Die Fondsgesellschaft hat Mittelver-<br />

wendungskontrollkonten bei der<br />

Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />

BLZ 701 30800<br />

Konto-Nummer 74047 für Euro Beträge<br />

und BLZ 701 30800<br />

Konto-Nummer 7000 74047 für US-<br />

Dollar Beträge<br />

eingerichtet, auf die sämtliche Gesellschaftereinlagen<br />

einzuzahlen sind.<br />

Über diese Mittelverwendungskontrollkonten<br />

dürfen im Innenverhältnis<br />

ausschließlich die Gesellschaft und der<br />

Wirtschaftsprüfer gemeinsam nach<br />

Maßgabe dieses Vertrages verfügen.<br />

Die Gesellschaft verpflichtet sich ausdrücklich,<br />

die ausschließlich gemeinsame<br />

Kontoverfügungsberechtigung<br />

an diesen Mittelverwendungskonten<br />

nicht ohne Zustimmung des Wirtschaftsprüfers<br />

zu ändern. Darüber<br />

hinaus ist zu gewährleisten, dass der<br />

Wirtschaftsprüfer jederzeit Einblick in<br />

die Mittelverwendungskontrollkonten<br />

und sämtliche Kontounterlagen hat.<br />

Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers<br />

wird die Fondsgesellschaft dem Wirtschaftsprüfer<br />

ein Unterschriftenblatt<br />

der Personen zur Verfügung stellen, die<br />

der Bank gegenüber zu Kontoverfügungen<br />

berechtigt sind.<br />

§ 2 Durchführung der<br />

Mittelverwendung<br />

1) Die Gesellschaft wird erforderliche<br />

Finanzmittel schriftlich beim Wirtschaftsprüfer<br />

anfordern.<br />

2) Bei Anforderung der Mittel werden<br />

dem Wirtschaftsprüfer der Verwendungszweck<br />

mitgeteilt und schriftliche<br />

Nachweise in deutscher oder englischer<br />

Sprache, insbesondere Verträge, Rech-<br />

nungen, Zahlungsaufforderungen und<br />

dergleichen vorgelegt, denen der Verwendungszweck,<br />

die Höhe des Geldbetrages<br />

und die Kontoverbindung des<br />

Zahlungsempfängers zu entnehmen sind.<br />

Verauslagen die Fondsgesellschaft<br />

oder für sie ein Dritter Gelder, deren<br />

Erstattung begehrt wird, so sind über<br />

die vorerwähnten Unterlagen hinaus<br />

geeignete schriftliche Nachweise vorzulegen,<br />

welche die Verauslagung<br />

dokumentieren und aus denen die<br />

Kontoverbindung des Verauslagenden<br />

ersichtlich ist, und ob diese mit dem<br />

Konto übereinstimmt, auf welches die<br />

Erstattung erfolgen soll.<br />

3) Der Wirtschaftsprüfer wird die angeforderten<br />

Mittel nur dann anweisen,<br />

wenn er sich von dem Eintritt der folgenden<br />

Voraussetzungen überzeugt hat.<br />

a. Nachweis der Platzierung von mindestens<br />

5 Mio. Euro Kommanditkapital<br />

(ohne Agio) – vereinbarte Einzahlungen<br />

in US-Dollar werden dabei mit dem jeweiligen<br />

amtlichen Umrechnungskurs<br />

am Tage des Eingang des Beteiligungsbetrages<br />

auf dem Mittelverwendungskonto<br />

berücksichtigt.<br />

Die Vergütungen gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

sowie die von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin zwischen-<br />

oder vorfinanzierten Kosten zur<br />

Vorbereitung der Durchführung der<br />

Vermögensanlage sind hiervon insoweit<br />

nicht betroffen, als die für diese<br />

Zwecke erforderlichen Mittel vom<br />

Wirtschaftsprüfer bereits ausgezahlt<br />

werden dürfen, wenn weniger als 5 Mio.<br />

Euro Kommanditkapital platziert sind<br />

und


. Verwendungszweck und Höhe der<br />

angeforderten Mittel entsprechen dem<br />

Investitions- und Finanzplan der Gesellschaft.<br />

c. Die Zahlung der dem Gesellschaftszweck<br />

entsprechenden Investitionen in<br />

eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />

in Mauritius darf nur erfolgen,<br />

wenn durch Vorlage des entsprechenden<br />

Vertrages nebst erforderlichen<br />

Genehmigungen die wirksame Beteiligung<br />

an einer solchen Gesellschaft<br />

nachgewiesen ist.<br />

4) Der Wirtschaftsprüfer ist zur Mittelfreigabe<br />

verpflichtet, wenn die in Abs. 3<br />

genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

5) Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers<br />

beschränkt sich darauf, ob hinsichtlich<br />

der von der Gesellschaft angeforderten<br />

Mittel die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen<br />

vorliegen.<br />

Der Wirtschaftsprüfer prüft insbesondere<br />

nicht, ob die von der Gesellschaft<br />

erwünschten Zahlungen rechtmäßig<br />

oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen<br />

oder steuerlichen Gesichtspunkten<br />

notwendig, zweckdienlich oder<br />

sinnvoll sind.<br />

6) Soweit nach den vorstehenden Re-<br />

gelungen schriftliche Nachweise zu er-<br />

bringen sind, genügt die Vorlage von<br />

Fotokopien. Die Prüfung, ob die vorge-<br />

legten Kopien mit den jeweiligen Origi-<br />

nalen übereinstimmen oder die Unter-<br />

schriften auf den Fotokopien oder<br />

Originalurkunden von zeichnungsberechtigten<br />

Personen stammen, ist<br />

nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle.<br />

7) Sofern am 30.06.2009 bzw. am Ende<br />

der ggf. von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin gemeinsam mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

verlängerten Frist, spätestens jedoch<br />

am 31.12.2009, nicht das Mindestkapital<br />

von 5 Mio. Euro vertrieben und eingezahlt<br />

ist, wird die Gesellschaft gem. §<br />

19 des Gesellschaftsvertrages rückabgewickelt.<br />

In diesem Fall wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />

die auf den<br />

Mittelverwendungskonten der Gesellschaft<br />

dann noch vorhandenen, ggf.<br />

um bereits beglichene Kosten und Vergütungen<br />

gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

geminderten Mittel, an die<br />

Anleger anteilig im Verhältnis ihrer<br />

Einzahlungen zueinander auszahlen.<br />

§ 3 Vergütung und Haftung<br />

1) Der Wirtschaftsprüfer erhält für seine<br />

Tätigkeit eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe 0,12% inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

bezogen auf das eingezahlte<br />

Kommanditkapital der Gesellschaft,<br />

fällig in monatlichen Teilbeträgen am<br />

Ende eines jeden Monats, erstmals am<br />

31.12.2008, bezogen auf die im ablaufenden<br />

Monat erfolgten Einzahlungen<br />

auf das Kommanditkapital der Gesellschaft,<br />

bei der Zahlung zum 31.12.2009<br />

bezogen auf die bis zu diesem Tag erfolgten<br />

Einzahlungen.<br />

2) Für die Durchführung der Mittelver-<br />

wendung und die Haftung des Wirt-<br />

schaftsprüfers auch gegenüber Dritten<br />

gelten die vom Institut der Wirt-<br />

schaftsprüfer herausgegebenen und<br />

als wesentlicher Bestandteil diesem<br />

Vertrag beigefügten „Allgemeinen Auf-<br />

tragsbedingungen für Wirtschaftsprü-<br />

fer und Wirtschaftsprüfungsgesell-<br />

schaften vom 1. Januar 2002“.<br />

In Ergänzung zu deren Ziffer 9 Abs. 2<br />

ist die Summe sämtlicher Schadenser-<br />

satzansprüche gegen den Wirtschafts-<br />

prüfer aus diesem Vertrag auf einen<br />

Betrag von 5 Mio. Euro begrenzt. Letz-<br />

teres gilt nicht für Ansprüche, die aus<br />

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

resultieren.<br />

§ 4 Vertragsdauer<br />

Der Vertrag endet mit der Vollbeendigung<br />

der Gesellschaft bzw. in dem Fall,<br />

dass die Voraussetzungen für die Mittelfreigabe<br />

endgültig nicht eintreten,<br />

mit der Rückzahlung der zu dieser Zeit<br />

noch auf dem Mittelverwendungskonto<br />

vorhandenen Gesellschaftereinlagen<br />

an die Investoren.<br />

§ 5 Schlussbestimmungen<br />

Nebenabreden sind nicht getroffen<br />

worden. Jede Änderung oder Ergänzung<br />

dieses Vertrages bedarf der<br />

Schriftform, die mündlich nicht abbedungen<br />

werden kann.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses<br />

Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />

so wird die Gültigkeit des Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Anstelle der un-<br />

wirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung<br />

treten, die dem wirtschaftlichen<br />

Sinn der unwirksamen<br />

Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />

Entsprechendes gilt, wenn dieser<br />

Vertrag lückenhaft sein sollte.<br />

Mainz, 27.10.2008<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

Bad Oeynhausen, 27.10.2008<br />

WestAuditAG<br />

139


140<br />

<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeiTriTTsUnTerlagen Und Hinweise<br />

BeITrITTsUNTerLAgeN UNd HINweIse<br />

Beitrittsunterlagen und Hinweise<br />

Sofern Sie sich zu einem Beitritt entschlossen haben,<br />

füllen Sie bitte die Beitrittserklärung vollständig aus<br />

und unterzeichnen diese sowie die auf der Beitrittser-<br />

klärung abgedruckte Widerrufsbelehrung sowie die<br />

Bestätigung über den Erhalt des Prospektes.<br />

Mit der Beitrittserklärung erklärt der Anleger, dass er<br />

sich mit einem von ihm festzulegenden Betrag<br />

(mindestens 10.000 Euro oder 15.000 US-Dollar, Mehr-<br />

beträge müssen durch 1.000 teilbar sein – hinzu<br />

kommt das Agio in Höhe von 5% bezogen auf den<br />

übernommenen Beteiligungsbetrag)<br />

an der<br />

<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />

beteiligen will.<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet<br />

der Anleger der Treuhandkommanditistin ein Angebot<br />

auf Abschluss des in Kapitel 17 abgedruckten Treuhandvertrages.<br />

Sofern der Anleger nicht ausdrücklich<br />

erklärt, als selbst im Handelsregister eingetragener<br />

Kommanditist beteiligt sein zu wollen, wird die Treuhandkommanditistin<br />

rechtlich im eigenen Namen<br />

aber wirtschaftlich für Rechnung des Anlegers ihre<br />

Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft um<br />

den vom Anleger gewünschten Betrag erhöhen und<br />

die Eintragung ihres entsprechend erhöhten Kommanditkapitalanteils<br />

an der Gesellschaft veranlassen.<br />

Alternativ kann der Anleger von Anfang an oder auch<br />

später die unmittelbare Eintragung als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft wählen. In diesem Fall hat er<br />

zusätzlich der Treuhandkommanditistin auf seine<br />

Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen, aufgrund derer die geschäftsfüh-<br />

rende Kommanditistin, die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und die Treuhandkommanditistin die<br />

entsprechende Eintragung im Handelsregister für den<br />

Anleger auf dessen Kosten sowie auch sonstige Eintragungen<br />

im Handelsregister, an denen ein Kommanditist<br />

mitwirken muss, beantragen kann.<br />

Die unterzeichnete Beitrittserklärung ist dann zu senden<br />

an die<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

Weißliliengasse 5<br />

55116 Mainz<br />

Die Treuhandkommanditistin nimmt das Treuhandvertragsangebot<br />

an und übersendet dem Anleger eine<br />

Nachricht über die erfolgte Annahme. Gleichzeitig<br />

teilt sie das maßgebliche Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft, auf das der Anleger seinen Beteiligungsbetrag<br />

zzgl. 5 % Agio binnen 14 Tagen nach<br />

Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des Namens<br />

und der mitgeteilten Beteiligungsnummer einzuzahlen<br />

hat, nochmals mit.<br />

Nach Zahlungseingang wird die Treuhandkommanditistin<br />

dann den gewünschten Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

erklären.<br />

Für eine in US-Dollar erfolgte Beteiligung wird zudem<br />

bezogen auf den Tag des Zahlungseingangs auf dem<br />

Mittelverwendungskonto der Gesellschaft unter Anwendung<br />

des amtlichen Mittelkurses dieses Tages der<br />

US-Dollar Betrag in Euro umgerechnet. Für die Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft ist dann dieser Euro-<br />

Betrag maßgebend.


Quellen<br />

1 U.S. Census Bureau, International Data Base (IDB),<br />

Population Division<br />

2 Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />

3 Auswärtiges Amt<br />

4 Deutsche Bank Research, Infrastruktur <strong>Indien</strong><br />

5 450 Mrd. Gründe, jetzt zu investieren, 12.02.2008<br />

Mc Kinsey Global Institute „The ‚Bird of Gold’.<br />

The rise of India’s consumer market. May 2007”<br />

6 Colliers International Quarterly Research Report<br />

India, Januar 2008<br />

7 Colliers International Quarterly Research Report<br />

India, Januar 2008<br />

8 Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />

9 Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />

10 Colliers International Quarterly Research Report<br />

India, Januar 2008<br />

141


142<br />

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