Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
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IndIen I <strong>KG</strong><br />
BeteIlIGunGsanGeBot<br />
Mumbai<br />
Delhi<br />
Hyderabad
INHALT<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
Vorwort 5<br />
Hinweis 6<br />
Die Prospektverantwortung 10<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick 12<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung 22<br />
Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes 32<br />
Die Anlagestrategie 46<br />
Angaben über den Emittenten 54<br />
Wirtschaftliche Angaben 66<br />
Beteiligungsphase 72<br />
Sensitivitätsanalyse 84<br />
Die rechtlichen Angaben 92<br />
Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 100<br />
Die steuerlichen Angaben 104<br />
Wesentliche Vertragspartner 112<br />
Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen 116<br />
Angaben über <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Emissionen 118<br />
Weitere Pflichtangaben gemäß VermVerkProspV 122<br />
Die Verträge 124<br />
Der Gesellschaftsvertrag 124<br />
Der Treuhandvertrag 133<br />
Der Mittelverwendungskontrollvertrag 138<br />
Beitrittsunterlagen und Hinweise<br />
Hinweis nach § 2 (2) Vermögensanlagen-VerkProspV:<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist<br />
nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
3
4<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I vorworT<br />
kapiTel<br />
1<br />
vorworT
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
sehr geehrte Investoren,<br />
in diesen turbulenten Zeiten, in denen selbst renommierte<br />
Banken in Schieflage geraten, sind Projekte mit<br />
greifbaren Sachwerten, vernünftigen Chancen-/Risiko-<br />
Profilen und einer attraktiven Rendite gefragter denn<br />
je! Deshalb bleibt es einmal mehr unser Ziel, in Anlagen<br />
zu investieren, die nicht den unkalkulierbaren Börsenentwicklungen<br />
unterliegen.<br />
Unterstützt von einem der größten Immobiliendienstleister<br />
der Welt – Colliers International – haben wir<br />
den indischen Markt hinsichtlich der sich dort für uns<br />
bietenden Projektchancen geprüft. Auch unsere Analyse<br />
der steuerlichen und rechtlichen Aspekte basiert<br />
auf profunder Orts- und Marktkenntnis: Die von uns<br />
beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft<br />
PricewaterhouseCoopers (PwC) eröffnete<br />
ihr erstes Büro in <strong>Indien</strong> bereits vor 128 Jahren und<br />
gilt heute als eine der weltweit führenden Kanzleien<br />
in diesem Bereich.<br />
Die Empfehlungen fielen eindeutig aus: Der indische<br />
Markt wird in den nächsten Jahren faszinierende<br />
Chancen bieten. Aus der Vielfalt der Möglichkeiten<br />
haben wir das vorliegende Beteiligungsangebot entwickelt:<br />
Es offeriert Ihnen als Investoren ein kalkulierbares<br />
Risiko verbunden mit einer hohen Nachsteuerrendite<br />
bei kürzester Kapitalbindung. Aus diesem<br />
Grund ist es mir eine besondere Freude, Ihnen<br />
unseren neuen <strong>Indien</strong>-Fonds in aller Ausführlichkeit<br />
vorzustellen.<br />
Als größte Demokratie der Welt schickt sich <strong>Indien</strong> an,<br />
eine der führenden Wirtschaftsnationen zu werden.<br />
Bis zum Jahr 2020 ist durchschnittlich von einem<br />
Wirtschaftswachstum in Höhe von 8 Prozent jährlich<br />
auszugehen. Dieses Wirtschaftswachstum verlangt<br />
nach besseren Rahmenbedingungen. Es wird der<br />
wachsenden Bevölkerung mehr Wohlstand bringen<br />
und insbesondere den Konsum- und Wohnraumbedarf<br />
erhöhen. Verbunden damit wird auch der Bedarf<br />
an Büroflächen steigen und der Ausbau der landesweiten<br />
Infrastruktur vorankommen.<br />
Das Ziel dieses Fonds ist schnell und einfach erklärt:<br />
Er soll Ihnen die Teilnahme am dynamischen Aufschwung<br />
des Immobilienmarktes in <strong>Indien</strong>s ermöglichen.<br />
Sollten Sie diesem Beteiligungsangebot bis Ende<br />
2008 beitreten, ermöglicht es Ihnen steuerfreie Gewinne<br />
aus Kapitalbeteiligungen – ein Angebot, dass<br />
wir Ihnen als Emissionshaus mit Inkrafttreten der<br />
neuen Abgeltungsteuerregelung künftig nicht mehr<br />
bieten können.<br />
Wenn Sie die wirtschaftlichen Perspektiven dieses<br />
Beteiligungsangebotes näher kennen lernen möchten,<br />
lesen Sie bitte weiter. Überzeugen Sie sich im Detail<br />
von der Erfahrung und Qualität der handelnden Partner<br />
sowie den großen Chancen, die uns <strong>Indien</strong> bietet.<br />
Ihre <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Peter Käsberger<br />
5
6<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I Hinweis<br />
kapiTel<br />
1<br />
HINweIs<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Es muss jedem Anleger ausdrücklich bewusst sein,<br />
dass die Beteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> ein erhebliches Risikopotenzial enthält.<br />
Bitte lesen Sie hierzu die Seiten 22-31 des Kapitels<br />
Risiken. Diese Vermögensanlage ist auf Sicherheit<br />
bedachten Kapitalanlegern nicht zu empfehlen.<br />
Die Anleger erkennen an, dass weder der Emittent,<br />
deren Geschäftsführung, die Anbieterin, die Treuhandkommanditistin,<br />
der Mittelverwendungskontrolleur,<br />
der Vertrieb, die Produktgeber bzw. ihre Partner oder<br />
Anlageberater noch deren jeweilige Mitglieder und<br />
Beteiligungsgesellschaften den Anlegern im Rahmen<br />
dieses Prospektes Beratung in rechtlicher, aufsichtsrechtlicher,<br />
finanzieller, steuerlicher oder buchhalterischer<br />
Hinsicht erteilen.
8<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I Hinweis<br />
kapiTel<br />
1<br />
HINweIs<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> 1 in Stichworten<br />
Investitionsgegenstand Die Anleger beteiligen sich an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>. Diese Fonds-<br />
gesellschaft erwirbt 100% der Anteile an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited.<br />
Diese Holdinggesellschaft hält 100% Anteile an Projektentwicklungsgesellschaften<br />
die Immobilenprojekte und Infrastrukturprojekte in <strong>Indien</strong> entwickeln. Damit wird<br />
es für Investoren möglich an den Wachstumspotenzialen des Immobilienmarktes<br />
in <strong>Indien</strong> zu partizipieren. Der Fonds nutzt zu diesem Zweck das zwischen <strong>Indien</strong><br />
und Mauritius bestehende Doppelbesteuerungsabkommen.<br />
Zielvolumen des TC <strong>Indien</strong> 1 50 Millionen Euro (max. 150 Mio. Euro)<br />
Geplante Laufzeit Vier Jahre 31.12.2012. Für den Fall, dass die Laufzeit einer indischen Projektgesell-<br />
schaft oder mehrer indischer Projektgesellschaften nach dem 31.12.2012 endet<br />
bzw. enden, wird die Laufzeit der Fondsgesellschaft um drei Monate über das<br />
Ende der indischen Projektgesellschaft hinaus verlängert.<br />
Rückfluss gemäß der Im Durchschnitt über alle Tranchen sind 182,9% Gesamtrückfluss<br />
Prognoserechnung prognostiziert<br />
Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
Steuer Bei Beitritt bis zum 31.12.2008, Zufluss von steuerfreien Kapitalerträgen unter<br />
Progressionsvorbehalt. Bei Beitritt ab 1.1.2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />
(Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)<br />
Agio 5%<br />
Einzahlungswährungen Euro und US-Dollar<br />
Auszahlungswährung Euro<br />
Mindestbeiligung 10.000 Euro oder 15.000 US-Dollar, höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar<br />
Projektpartner Colliers International unterstützt den Auswahlprozeß der Projekte und Projektpartner<br />
in <strong>Indien</strong>, Pricewaterhouse Coopers berät in Bezug auf die steuerlichen<br />
Rahmenbedinungen in <strong>Indien</strong> und Mauritius.<br />
Startprojekte Investitionsmöglichkeiten von ca. 300 Mio. Euro wurden bereits vom<br />
Management evaluiert. Der TC <strong>Indien</strong> 1 wurde als Blindpool Fonds konzipiert.
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> 1 Begriffsdefinitionen<br />
Anbieter <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH<br />
Prospektverantwortung <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH<br />
Emittent <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, nachfolgend auch Fondsgesellschaft oder<br />
TC <strong>Indien</strong> 1 genannt.<br />
Vermögensanlage Im Sinne der Vermögens Verkaufs Prospekt Verordnung ist dies die vorliegende<br />
unmittelbare Beteiligung oder die mittelbare Beteiligung des Anlegers an der<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> in der Form eines Kommandit- oder<br />
Treugeberanteils.<br />
(Im Prospekt auch Beteiligung oder Beteiligungsangebot genannt).<br />
9
10<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die prospekTveranTworTUng<br />
kapiTel 1<br />
INdIeN 1 kg<br />
dIe ProsPekT-<br />
verANTworTUNg
Verantwortlich für den gesamten Inhalt dieses Ver-<br />
kaufsprospektes ist die geschäftsführende Komman-<br />
ditistin der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, die<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH mit Sitz in Mainz.<br />
Die Geschäftsanschrift lautet:<br />
Weißliliengasse 5, 55116 Mainz.<br />
Die Prospektverantwortliche erklärt, dass ihres<br />
Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind<br />
und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Mainz, den 30.10.2008<br />
Datum der Prospektaufstellung<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH, vertreten durch<br />
ihren Geschäftsführer Herrn Peter Käsberger,<br />
geschäftsansässig Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
11
12<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />
kapiTel 2<br />
INdIeN 1 kg<br />
dAs BeTeILIgUNgs-<br />
ANgeBoT Im ÜBerBLIck
Hinweis<br />
Dieses Kapitel bietet dem interessierten Anleger eine<br />
Zusammenfassung der Rahmendaten des Beteiligungsangebotes.<br />
Es enthält daher nicht alle Informationen,<br />
die ein Anleger vor seinem Beitritt zur <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> (nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“<br />
genannt) berücksichtigen sollte. Für die<br />
umfassende Beurteilung der Vermögensanlage ist das<br />
sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes deshalb<br />
unverzichtbar. Im Besonderen ist hier auf die Ausführungen<br />
im Kapitel „Die wesentlichen Risiken der Beteiligung“<br />
(Angaben gemäß VermVerkProspV sowie<br />
IDW S 4) zu verweisen.<br />
Die Vermögensanlage – das Anlageobjekt<br />
Die Anleger beteiligen sich unmittelbar als Direktkommanditisten<br />
oder mittelbar über die MVT Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhand GmbH, Mainz,<br />
als Treugeberin am Emissionskapital der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> mit Sitz in Mainz. Gegenstand<br />
der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung<br />
und die Verwertung von einer Beteiligung an der<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited, einer auf Mauritius<br />
ansässigen Kapitalgesellschaft, die zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung in Gründung ist. Der Geschäftsgegenstand<br />
dieser Gesellschaft sind Investitionen in<br />
Immobilien- und Infrastrukturprojekte in <strong>Indien</strong>.<br />
Die Laufzeit der Beteiligung<br />
Die Gesellschaft beginnt am Tag der Eintragung in das<br />
Handelsregister und endet planmäßig zum 31.12.2012.<br />
Für den Fall, dass die Laufzeit einer indischen Projektgesellschaft<br />
oder mehrerer indischer Projektgesellschaften<br />
nach dem 31.12.2012 endet bzw. enden, wird die Laufzeit<br />
der Fondsgesellschaft um drei Monate über das<br />
Ende der indischen Projektgesellschaft hinaus verlängert.<br />
Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit durch Gesellschafterbeschluss<br />
über diesen Zeitpunkt hinaus,<br />
wenn wirtschaftliche Umstände dies erfordern sollten.<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen<br />
Es ist nur eine Ausschüttung an die Investoren zum<br />
Ende der Laufzeit der Fondsgesellschaft geplant. Die<br />
Ausschüttung erfolgt nach Beschluss durch die Gesellschafterversammlung.<br />
Die Ausschüttungen und<br />
sonstige Zahlungen an die Investoren erfolgen durch<br />
die Fondsgesellschaft vertreten durch die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Middle East GmbH in ihrer Funktion als Geschäftsführerin<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Im Mittel (abhängig von der Tranchenzugehörigkeit<br />
des Anlegers) sind Ausschüttungen in Höhe von rund<br />
182,9%, bezogen auf das Kommanditkapital des<br />
Anlegers und einschließlich der Rückzahlung des<br />
Beteiligungsbetrages im Jahr 2012, geplant.<br />
Die einkommensteuerliche Behandlung<br />
Die Ergebnisanteile aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
stellen auf Seiten des Investors Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen dar. Nähere Ausführungen zur<br />
steuerlichen Behandlung sind im Kapitel 12 „Die steuerlichen<br />
Angaben“ nachzulesen.<br />
Der Beitritt<br />
Die Investoren beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin,<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs-<br />
und Treuhandgesellschaft mbH,Weißliliengasse 5,<br />
55116 Mainz, an der Fondsgesellschaft. Grundlage für<br />
das Treuhandverhältnis ist der im Prospekt Kapitel 17<br />
abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag nebst<br />
dem auch insoweit in Bezug genommenen Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Die Treugeber haben das Recht, sich auch direkt als<br />
Kommanditisten an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />
Hierfür hat der Treugeber eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht. Die Handelsregistervollmacht<br />
ist unwiderruflich und über den Tod hinaus zu<br />
erteilen und notariell zu beglaubigen. Eine Vorlage für<br />
die Vollmachtserklärung kann bei der Treuhandkommanditistin<br />
angefordert werden. Bereits im Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag erteilt der Anleger zudem der<br />
13
14<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />
kapiTel<br />
2<br />
Treuhänderin für diesen Fall eine umfassende Voll-<br />
macht, seine Rechte aus der Beteiligung, insbesondere<br />
das Stimmrecht, für ihn wahrzunehmen. An der Ge-<br />
sellschaft können sich grundsätzlich nur volljährige,<br />
natürliche Personen und juristische Personen als Kom-<br />
manditisten beteiligen. Eine Beteiligung von Ehe-<br />
paaren oder BGB-Gesellschaften ist ausgeschlossen.<br />
Als Hauptmerkmal der Anteile ist das anteilige Be-<br />
zugsrecht an den entstehenden Gewinnen der Gesell-<br />
schaft zu erwähnen. Die Fondsanteile sind grundsätz-<br />
lich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages, der im<br />
vollen Wortlaut im Kapitel 17 „Die Verträge“ abge-<br />
druckt ist, übertragbar. Der Anleger haftet maximal<br />
mit seiner Kapitaleinlage. Diese Haftungsbegrenzung<br />
gilt für Direktkommanditisten ab Eintragung in das<br />
Handelsregister, die von der Komplementärin veran-<br />
lasst wird. Die Vermögensanlage wird ausschließlich<br />
in Deutschland angeboten.<br />
dAs BeTeILIgUNgsANgeBoT Im ÜBerBLIck<br />
Mindestzeichnungssumme und<br />
Fondsvolumen/Erwerbspreis<br />
Das angestrebte Emissionsvolumen (Gesamtbetrag<br />
der angebotenen Vermögensanlage) beträgt maximal<br />
bis zu 150.000.000 Euro, wobei der Gesellschaftsvertrag<br />
vorsieht, dass bereits bei Erreichen eines Mindestkommanditkapitals<br />
von 5 Mio. Euro eine Beteiligung an<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited erfolgen<br />
kann. Der vom beitretenden Anleger mindestens zu<br />
zeichnende Kommanditanteil (Mindestzeichnungssumme)<br />
beträgt 10.000 Euro oder 15.000 US-Dollar.<br />
Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar<br />
sein – woraus sich rechnerisch maximal 15.000 Anteile<br />
ergeben; mindestens jedoch drei Anteile, einschließlich<br />
der bereits gezeichneten Einlagen der Gründungsgesellschafter<br />
. Der Erwerbspreis entspricht der übernommenen<br />
Zeichnungssumme, hinzu kommt das<br />
Agio von 5% der Zeichnungssumme. Der Gesamtbetrag<br />
der angebotenen Vermögensanlagen beträgt<br />
150.000.000 Euro.<br />
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten<br />
Der wichtigste Tätigkeitsbereich des Emittenten ist<br />
die Kapitalbeteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited, Mauritius. Deren Geschäftsgegenstand<br />
ist die Investition in indische Immobilienprojekte.<br />
Der Wertzuwachs soll durch die späteren<br />
Projektveräußerungen erreicht werden.<br />
Die Zielgruppe<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche<br />
Personen, die mittelbar über eine Beteiligung an einer<br />
in Mauritius ansässigen Kapitalgesellschaft an der<br />
Realisierung von Gewinnen aus Immobilienprojektentwicklungen<br />
in <strong>Indien</strong> partizipieren möchten und<br />
einen kurz- bis mittelfristigen Anlagehorizont haben.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Anleger in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und<br />
sie ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />
Rechte der Anleger<br />
Den Anleger steht das Recht zu, sich als Kommanditist<br />
mit einer Einlage von mindestens 10.000,00 Euro bzw.<br />
15.000,00 US-Dollar an der Gesellschaft zu beteiligen.<br />
Sie können sich als Treugeber mittelbar über die Treuhänderin<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
und des Treuhandvertrages beteiligen. Abweichend<br />
davon können die Treugeber auch jederzeit verlangen,<br />
unmittelbar als Kommanditist (Direktanleger) mit ihrem<br />
Kommanditanteil in das Handelsregister eingetragen<br />
zu werden. Der Anleger kann seine Beitrittserklärung<br />
zur Fondsgesellschaft innerhalb von 2 Wochen ohne<br />
Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Zur Wahrung<br />
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs. Den Treugebern und Direktanlegern<br />
stehen die Teilhabe-, Auskunfts-, Informations- und<br />
Einsichtsrechte eines Kommanditisten, insbesondere<br />
im Umfang der §§ 166, 164 HGB zu. Sie haben das<br />
Recht, am Sitz der Gesellschaft die Bücher und Geschäftsunterlagen<br />
der Gesellschaft einzusehen und<br />
können sich dabei auch auf eigene Kosten eines
erufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Sachverständigen bedienen. Den Treugebern und Di-<br />
rektanlegern stehen insbesondere auch die Ansprüche<br />
auf Gewinn und Verlust, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
ein Abfindungsguthaben oder/und<br />
einen Liquidationserlös unmittelbar zu. Sie können<br />
persönlich an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />
oder sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht<br />
ausgestatteten Dritten vertreten lassen, um<br />
dort ihre Gesellschafterrechte wahrzunehmen oder<br />
der Treuhänderin Weisungen für die Beschlussfassungen<br />
erteilen. Die Treuhänderin ist darüber hinaus<br />
berechtigt und verpflichtet, auf Verlangen des Treugebers<br />
oder Direktanlegers ihr zustehende Gesellschafterrechte<br />
auf den Treugeber zu übertragen oder die<br />
für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte erforderlichen<br />
Vollmachten zu erteilen. Der Anleger ist im<br />
Verhältnis seiner gezeichneten Pflichteinlage (Festkapitalkonto<br />
I) zum gesamten Kommanditkapital am Ergebnis<br />
(Gewinn und Verlust) der Gesellschaft beteiligt.<br />
Die Höhe der Ergebnisbeteiligung ist prozentual<br />
gestaffelt und davon abhängig, welcher Tranche die<br />
Beteiligung des Kommanditisten zuzuordnen ist. Sofern<br />
eine Tranche nicht vollständig platziert ist, haben<br />
auch Neu-Kommanditisten, also Anleger die noch<br />
nicht in anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Fonds investiert sind,<br />
die Möglichkeit mit ihrer Beteiligung, im Rahmen der<br />
jeweiligen Kontingente in die höchste Tranche zu gelangen.<br />
Je 1.000 Euro der Kommanditeinlage gewährt<br />
den Kommanditisten eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.<br />
Kommanditeinlagen in Dollar sind<br />
zum Tageskurs des Zahlungseingangs auf dem Gesellschaftskonto<br />
in Euro umzurechnen und auf volle tausend<br />
Euro abzurunden. Das Recht zur ordentlichen<br />
Kündigung ist während der geplanten Dauer der Gesellschaft<br />
bis zum 31.12.2012 ausgeschlossen. Sollte die<br />
Gesellschaft über diesen Zeitraum fortgesetzt werden,<br />
kann jeder Gesellschafter die Gesellschaft mit einer<br />
Frist von 1 Monat zum Quartalsende kündigen.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt. Scheidet ein Gesellschafter<br />
durch Kündigung, durch Ausschließung<br />
oder in sonstiger Weise aus der Gesellschaft aus, so<br />
hat der ausscheidende Gesellschafter Anspruch auf<br />
eine Abfindung in Höhe des Buchwertes seiner Beteiligung<br />
zum letzten Bilanzstichtag, sofern er seine Einlage<br />
voll erbracht hat. Von diesem Wert sind Ausschüttungen,<br />
die zwischen dem Stichtag und der Auszahlung<br />
der Abfindung geleistet wurden, abzuziehen. Am Gewinn<br />
und Verlust der Gesellschaft sowie an schwebenden<br />
Geschäften nimmt der ausscheidende Gesellschafter<br />
nicht teil. Die Abfindung ist in zwei gleichen Raten auszuzahlen.<br />
Die erste Rate ist fällig innerhalb von sechs<br />
Monaten nach dem Ausscheiden des Gesellschafters<br />
und die zweite innerhalb von weiteren sechs Monaten<br />
nach Auszahlung der ersten Rate. Die Abfindung ist<br />
nicht zu verzinsen. Der ausscheidende Gesellschafter<br />
kann keine Sicherheitsleistung für seinen Abfindungsanspruch<br />
noch für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder Befeiung von diesen Verbindlichkeiten verlangen.<br />
Pflichten der Anleger<br />
Für die Anleger besteht die Verpflichtung, zusätzlich<br />
zur Kommanditeinlage ein Agio in Höhe von 5% auf<br />
den Beteiligungsbetrag zu zahlen. Die Kommanditeinlage<br />
zzgl. des Agio sind innerhalb von 14 Tagen nach<br />
Versenden der Annahmeerklärung durch die Treuhänderin<br />
auf das Gesellschaftskonto vollständig einzuzahlen.<br />
Darüber hinaus bestehen für den Kommanditisten<br />
die allgemeinen Treuepflichten eines Gesellschafters<br />
gegenüber der Gesellschaft. Die Anleger<br />
sind verpflichtet, sofern sie für ihre Beteiligung Sonderbetriebsausgaben<br />
steuerlich geltend machen wollen,<br />
der Treuhänderin zum Zweck der einheitlichen und<br />
gesonderten Gewinnfeststellung diese Ausgaben bis<br />
zum 31. März des Folgejahres mitzuteilen und zu belegen.<br />
Verspätet mitgeteilte Ausgaben sind nicht oder<br />
nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />
von 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu berücksichtigen.<br />
15
16<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />
kapiTel<br />
2<br />
dAs BeTeILIgUNgsANgeBoT Im ÜBerBLIck<br />
Im Ausland angebotener Teilbetrag<br />
Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt nur in<br />
Deutschland und wird ausschließlich in deutscher<br />
Sprache erstellt.<br />
Entgegennahme der Beitrittserklärung<br />
Die Zeichnungsunterlagen nimmt die MVT Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH, Weißliliengasse 5, 55116 Mainz, entgegen.<br />
Abwicklungshinweise<br />
Die Beitrittserklärung ist vom Investor vollständig auszufüllen,<br />
an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben<br />
und per Fax (06131 - 553 99 99) vorab an die<br />
Treuhandgesellschaft MVT MittelrheinischeVerwaltungsund<br />
Treuhandgesellschaft mbH zu senden.Das Original<br />
ist per Post an die Adresse der Treuhandgesellschaft<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH,Weißliliengasse 5, 55116 Mainz zu senden.<br />
Die Annahmeerklärung<br />
Die Treuhandgesellschaft wird das Angebot des Anlegers<br />
auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
annehmen und dem Anleger eine Bestätigung per<br />
Post unverzüglich nach Eingang des Originals der<br />
Beitrittserklärung zusenden.<br />
Vorgesehene Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach<br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Die Schließung<br />
des Fonds erfolgt am 30.06.2009. Eine vorzeitige<br />
Schließung wird vorgenommen, wenn ein Kapital<br />
von 150.000.000 Euro eingeworben ist. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin kann gemeinsam mit der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin die Zeichnungsfrist<br />
einmalig bis zum 31.12.2009 verlängern. Eine Kürzung<br />
von Zeichnungen, Anteilen bzw. Beteiligungen<br />
erfolgt nur dann, wenn ein Anleger den übernommenen<br />
Beteiligungsbetrag ganz oder teilweise nicht fristgerecht<br />
erbringt. Bislang wurden noch keine Anteile veräußert.<br />
Zahlstelle<br />
Zahlstelle ist die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>,<br />
Weißliliengasse 5 in 55116 Mainz. Diese Stelle hält auch<br />
den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Einzahlungen<br />
Die Einzahlung der Zeichnungssumme nebst Agio<br />
erfolgt in einer Zahlung. Diese ist fällig 14 Tage nach<br />
Mitteilung der Treuhänderin über die erfolgte Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhandgesellschaft<br />
auf die nachbenannten Konten, über welche die Geschäftsleitung<br />
der Fondsgesellschaft nur gemeinsam<br />
mit dem Mittelverwendungskontrolleur, der WestAudit<br />
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Industriestraße 25,<br />
32549 Bad Oeynhausen, verfügungsberechtigt ist.<br />
Konto für Einzahlungen in Euro<br />
Kontoinhaber: <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Kontonummer: 740 47<br />
Bank: Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />
Bankleitzahl: 701 308 00<br />
IBAN/EUR-Konto: DE18 701 308 00 00 000 74047<br />
SWIFT-Code: GENODEF1M06<br />
Konto für Einzahlungen in US-Dollar<br />
Kontoinhaber: <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Kontonummer: 7000 740 47<br />
Bank: Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />
Bankleitzahl: 701 308 00<br />
IBAN/USD-Konto: DE35 701 308 00 07 000 74047<br />
SWIFT-Code: GENODEF1M06<br />
Im Verwendungszweck sind der Name des Anlegers<br />
sowie die mit der Annahmebestätigung übermittelte<br />
Beteiligungsnummer anzugeben.<br />
Weitere Kosten für den Anleger<br />
Neben der Beteiligungssumme ist vom Anleger ein<br />
Agio in Höhe von 5% bezogen auf den Beteiligungsbetrag<br />
zu leisten. Außerdem hat er im Falle des<br />
Wunsches nach einer Direktbeteiligung als im
Handelsregister eingetragener Kommanditist die Ko-<br />
sten für die Vollmachtserteilung und die Handelsregi-<br />
stereintragung zu tragen. Soweit der Anleger selbst<br />
außerhalb der Konzeption Kosten veranlasst, z.B. für<br />
Beratung durch Rechts- und/oder Steuerberater im<br />
Rahmen des Beitritts oder einer Übertragung der Beteiligung,<br />
hat der Anleger diese Kosten zusätzlich zu<br />
tragen. Gleiches gilt für eventuelle Porto-, Telefon- und<br />
Reisekosten bei Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />
sowie eventuelle Kosten im Zusammenhang<br />
mit der Anmeldung von Sonderwerbungskosten bei der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin (§ 18 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Für verspätet mitgeteilte Sonderwerbungskosten<br />
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100<br />
Euro zzgl. Umsatzsteuer fällig. Darüber hinaus entstehen<br />
mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />
der Vermögensanlage keine weiteren Kosten.<br />
Das Widerrufsrecht<br />
Der Investor kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />
widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.<br />
Diese Widerrufsbelehrung ist auf dem<br />
Zeichnungsschein in drucktechnisch hervorgehobener<br />
Art und Weise enthalten.<br />
Dauer und Übertragbarkeit der Vermögensanlage<br />
Die Laufzeit der Beteiligung wird bis zum 31.12.2012<br />
vereinbart. Für den Fall, dass die Laufzeit einer indischen<br />
Projektgesellschaft oder mehrer indischer<br />
Projektgesellschaften nach dem 31.12.2012 endet bzw.<br />
enden, wird die Laufzeit der Fondsgesellschaft um<br />
drei Monate über das Ende der indischen Projektgesellschaft<br />
hinaus verlängert. Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit<br />
durch Gesellschafterbeschluss über<br />
diesen Zeitpunkt hinaus, wenn wirtschaftliche Umstände<br />
dies erfordern sollten.<br />
Der Anleger kann während der Fondslaufzeit rechtsgeschäftliche<br />
Verfügungen über seinen Kommandit-<br />
anteil oder Belastungen seines Anteils oder eines Teils<br />
davon gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages nur mit<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin vornehmen.DieVerfügungen<br />
(Schenkung, Verkauf) über den Geschäftsanteil erfolgt<br />
im Wege der Abtretung. Die Zustimmung kann nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger<br />
Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn zu Gunsten<br />
der Gesellschaft noch Ansprüche gegenüber dem<br />
Kommanditisten bestehen. Die Übertragung von Treugeberanteilen<br />
ist nur zusammen mit den Rechten und<br />
Pflichten aus dem Treuhandvertrag zulässig. Die zu übertragenden<br />
Kommanditanteile müssen durch 1.000 teilbar<br />
sein und sollen mindestens 10.000 Euro betragen.<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass<br />
es bisher keinen geregelten Zweitmarkt für derartige<br />
Beteiligungen gibt, so dass möglicherweise eine Veräußerung<br />
nicht oder nur einge schränkt und nicht zu<br />
einem angemessenen Preis möglich ist.Vor Übertragung<br />
einer Beteiligung sollten die steuerlichen Konsequenzen<br />
mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert<br />
werden. Der Übergang durch Erbfall (§ 14 des Gesellschaftsvertrages)<br />
ist jederzeit möglich. Die Erben des<br />
Gesellschafters treten mit allen Rechten und Pflichten<br />
in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Sie haben sich<br />
durch Vorlage eines Erbscheins zu legitimieren. Mehrere<br />
Erben haben zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />
einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen.<br />
Provisionen<br />
Folgende Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
oder vergleichbare Vergütungen werden<br />
gezahlt: Eigenkapitalbeschaffungskosten in Höhe von<br />
10% und das Agio in Höhe von 5%. Die Gesamthöhe<br />
beläuft sich somit auf 15% des Kommanditkapitals inkl.<br />
Agio. Bei einem geplanten Gesellschaftskapital von<br />
50.000.000 Euro ergibt dies eine Gesamthöhe der<br />
Provisionen von 7.500.000 Euro.<br />
Weitere Provisionen im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 12<br />
VermVerkProspV. fallen nicht an.<br />
17
18<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />
kapiTel<br />
2<br />
Tranche Kommanditkapital Gewinnbeteiligung (Prognose)<br />
Platin bis zu 5,6 Millionen Euro 22% p.a.<br />
Gold von 5.600.001 bis 15.200.000 Millionen Euro 21,75% p.a.<br />
Silber von 15.200.001 bis 28 Millionen Euro 21,50% p.a.<br />
Tranche Kommanditkapital Gewinnbeteiligung (Prognose)<br />
A von 28.000.001 bis 40 Millionen Euro 20% p.a.<br />
B von 40.000.001 bis 50 Millionen Euro 19% p.a.<br />
C von 50.000.001 bis 150.002.000 Millionen Euro 18% p.a.<br />
Ab 2009<br />
dAs BeTeILIgUNgsANgeBoT Im ÜBerBLIck<br />
Tranchenzugehörigkeit der Anleger und<br />
angestrebtes Investitionsergebnis<br />
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
kommt es für den Anteil des Anlegers am Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft darauf an, welcher Tranche er angehört.<br />
Der Zeitpunkt des Eingangs der Beitrittserklärung<br />
A09 36.001.000 – 42 Millionen Euro 22% p.a.<br />
B09 42.001.000 – 47 Millionen Euro 21% p.a.<br />
C09 47.001.000 – 50 Millionen Euro 20% p.a.<br />
Prognose Tranchenverteilung Kommanditkapital<br />
Die Verteilung der Inanspruchnahme der verschie-<br />
und deren Annahme durch die Fondsgesellschaft sind<br />
hierbei maßgeblich für die Zugehörigkeit zu denTranchen<br />
A bis C bzw. A09 bis C09. Die ersten Eingänge der Beitrittserklärung<br />
werden der Tranche A zugewiesen. Nach Erreichung<br />
des Gesamtvolumens der Tranche A folgt die Zuordnung<br />
in die Tranche B und schließlich in die Tranche C.<br />
denen Tranchen wird wir folgt für alle relevanten<br />
Berechnungen zugrunde gelegt:<br />
Tranche Kontingent Prognose Kommanditkapital<br />
Platin bis zu 5,6 Millionen Euro 100% 5.600.000 Euro<br />
Gold bis zu 9,6 Millionen Euro 100% 9.600.000 Euro<br />
Silber bis zu 12,8 Millionen Euro 100% 12.800.000 Euro<br />
A bis zu 12 Millionen Euro 100% 12 Millionen Euro<br />
B bis zu 12 Millionen Euro 83,33% 10 Millionen Euro<br />
C bis zu 12 Millionen Euro 0% 0 Euro<br />
Bei den Ausschüttungen handelt es sich um eine prognostizierte<br />
p.a. Rendite. Entscheidend für die Höhe ist<br />
neben der Tranche auch der Eingangszeitpunkt des<br />
Kommanditkapitals des Investors. Es wird darauf hin-<br />
Gründungskommanditisten<br />
0 Euro<br />
Prognostiziertes<br />
Kommanditkapital 50.002.000 Euro<br />
gewiesen, dass keine jährlichen Ausschüttungen vorgesehen<br />
sind. Ausschüttungen und die Rückführung<br />
des Investitionskapitals sind für das vierte Investitionsjahr<br />
vorgesehen. Die indische Gesetzgebung sieht für
eine Investition ausländischer Unternehmungen eine<br />
Haltedauer von mindestens drei Jahren vor. Aus die-<br />
sem Grund sind Ausschüttungen wie folgt geplant:<br />
Jahr 2009 2010 2011 2012<br />
Ausschüttung* 0 0 0 82,9%<br />
Kapitalrückführung 100%<br />
* (Hierbei handelt es sich nicht um eine vereinbarte feste jährliche<br />
Verzinsung, sondern um eine rechnerische Verteilung des ge-<br />
planten Ergebnisses während der Dauer der Beteiligung.)<br />
Die einzelnen den jeweiligen Teil des platzierten Kom-<br />
manditkapitals betreffenden Tranchen und die mit<br />
ihnen verbundenen Gewinnbezugsrechte stellen sich<br />
wie folgt dar:<br />
Tranche Kommanditkapital<br />
Platin bis zu 5,6 Millionen Euro<br />
Gold bis zu 9,6 Millionen Euro<br />
Silber bis zu 12,8 Millionen Euro<br />
Tranche Kommanditkapital<br />
A bis zu 12 Millionen Euro<br />
B 10 Millionen Euro<br />
Ab 2009<br />
A09 36.001.000 – 42 Millionen Euro<br />
B09 42.001.000 – 47 Millionen Euro<br />
C09 47.001.000 – 50 Millionen Euro<br />
Auf der Grundlage der Planungen der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
<strong>Indien</strong> Holding Limited und unter Berücksichtigung einer<br />
100%-Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft an<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited wird ein Investitionsergebnis<br />
für die Anleger unter Berücksichtigung<br />
der laufenden Kosten der Fondsgesellschaft von<br />
per Saldo durchschnittlich rund 82,9%, bezogen auf<br />
das anteilige Kommanditkapital, erwartet, was bei einer<br />
angestrebten Laufzeit von vier Jahren einem<br />
durchschnittlichen Ertrag von ca. 20,6% pro Jahr vor<br />
Steuern entspricht.<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
Die Fondsgesellschaft wird vermögensverwaltend tätig,<br />
so dass der Anleger anteilig Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt. Diese Einkünfte<br />
werden ab 01.01.2009 gem. 32d EStG pauschal mit<br />
25% (sog. Abgeltungsteuer) zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer besteuert. Eine vertiefende<br />
Darstellung zur steuerlichen Konzeption und zur steuerlichen<br />
Behandlung der Vermögensanlage sind dem<br />
Kapitel 12 „Steuerliche Angaben“ zu entnehmen. Die<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH als Anbieterin übernimmt<br />
nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />
Haftung der Anleger<br />
Die Anleger unterliegen grundsätzlich keiner Haftung,<br />
die über die zu leistende Einlage hinausgeht. Nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen lebt die Haftung<br />
allerdings dann wieder auf, wenn Entnahmen erfolgen,<br />
solange der Kapitalanteil durch Verlust unter die<br />
geleistete Einlage herabgemindert ist oder wird bzw.<br />
wenn die Einlage zurückbezahlt wird. Darüber hinaus<br />
hat der Anleger keine weiteren Leistungen, insbesondere<br />
Zahlungen, zu leisten.<br />
Länder übergreifende Fondsstruktur<br />
Deutschland<br />
TC <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Mauritius<br />
TC <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />
Projektgesellschaften<br />
in <strong>Indien</strong><br />
19
20<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I das BeTeiligUngsangeBoT im ÜBerBliCk<br />
kapiTel<br />
2<br />
MCo<br />
Kapital<br />
dAs BeTeILIgUNgsANgeBoT Im ÜBerBLIck<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> • Fondsgesellschaft<br />
Kapital<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited • MHCo<br />
Kapital<br />
MCo MCo MCo MCo<br />
Kapital Kapital Kapital Kapital<br />
ICo ICo ICo ICo ICo<br />
Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
<strong>Indien</strong> Holding Limited auf Mauritius.<br />
Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited gründet für<br />
die einzelnen Projekte jeweils eine eigene Firma auf<br />
Mauritius. Mit diesen Firmen wird vor Ort in <strong>Indien</strong> für<br />
Deutschland<br />
jedes Projekt eine Projektgesellschaft gegründet.<br />
Mauritius<br />
<strong>Indien</strong><br />
Projekte<br />
Dieses Vorgehen schützt die einzelnen Projekte. Ein<br />
Verkauf der kompletten Immobilien kann auch über<br />
den Verkauf der dazugehörigen Projektgesellschaft<br />
erfolgen.
Mittelherkunft und Mittelverwendung (Prognose)<br />
Mittelherkunft<br />
Komplementärin 0<br />
Geschäftsführende Kommanditistin und 2.000<br />
Treuhandkommanditistin<br />
Kommanditkapital 50.000.000<br />
Agio 2.500.000<br />
Mittelverwendung<br />
In Euro Summe in In % des In % des<br />
Euro Fonds- Kommanditvolumens<br />
kampitals<br />
ohne Agio<br />
52.502.000 100% 95,24%<br />
Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung<br />
des Anlageobjektes (inkl. Nebenkosten)<br />
Beteiligung an den Gesellschaften in Mauritius 42.200.000 80,38% 84,40%<br />
Projektentwicklung <strong>Indien</strong> 326.000 0,62% 0,65%<br />
Sonstige Nebenkosten 250.000 0,48% 0,48%<br />
42.776.000 81,47% 85,52%<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
Eigenkapitalbeschaffungskosten 5.000.000 9,52% 10%<br />
Planungskosten & Fondsentwicklung 600.000 1,14% 1,20%<br />
Prospekterstellung, Druck, Marketing etc. 250.000 0,48% 0,50%<br />
Mittelverwendungskontrolle 60.000 0,11% 0,12%<br />
Treuhänderin 50.000 0,10% 0,10%<br />
Haftungsentschädigung der Komplementärin<br />
pro Kalenderjahr<br />
7.500 0,014% 0,015%<br />
Geschäftsführung 100.000 0,19% 0,20%<br />
Fondsverwaltung 50.000 0,10% 0,10%<br />
Kaufm. Buchführung 25.000 0,05% 0,05%<br />
6.117.500<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
Rechts- und Steuerberatung 178.500 178.500 0,34% 0,36%<br />
Liquiditätsrücklage 930.000 1,77% 1,86%<br />
Endsumme 50.002.000<br />
Agio 2.500.000<br />
Summe Mittelverwendung 52.502.000<br />
21
22<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />
kapiTel 3<br />
INdIeN 1 kg<br />
dIe weseNTLIcHeN<br />
rIsIkeN der BeTeILIgUNg
24<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />
kapiTel<br />
3<br />
Allgemeine Hinweise<br />
dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt aus Sicht der<br />
Anbieterin die für die Entscheidungsfindung des<br />
Anlegers wesentlichen Informationen wieder. Für die<br />
umfassende Beurteilung der Vermögensanlage ist das<br />
sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar.<br />
Die mit der angebotenen Beteiligung<br />
verbundenen wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen<br />
Risiken werden nachfolgend zusammengefasst<br />
dargestellt.<br />
Dabei kann sich diese Darstellung nur auf allgemein<br />
geltende Gegebenheiten beschränken; zusätzliche<br />
Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers<br />
begründet sind, können von der Anbieterin nicht<br />
erfasst werden. Insoweit wird daher empfohlen,<br />
individuellen fachkundigen Rat zum Beispiel bei<br />
einem Steuerberater oder Rechtsanwalt einzuholen.<br />
Quasi unternehmerische Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> stellt von ihren Auswirkungen eine unternehmerische<br />
Investition dar. Auch wenn die Fondsgesellschaft<br />
sich auf die Verwaltung ihres Vermögens<br />
beschränkt, folgt aus der Investition des Gesellschaftskapitals<br />
in eine andere Gesellschaft und der<br />
daraus folgenden Beteiligung am Gewinn dieser<br />
Gesellschaft das Eingehen diesbezüglicher unternehmerischer<br />
Risiken. Über die Beteiligung an der <strong>Trend</strong><br />
<strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited auf Mauritius, die ihrerseits<br />
Immobilienentwicklungen in <strong>Indien</strong> betreiben<br />
wird, hängt das Ergebnis der Fondsgesellschaft von<br />
einer Vielzahl von Faktoren ab, deren künftige Entwicklung<br />
nicht verlässlich vorhergesehen und auch<br />
nicht beeinflusst werden kann. Als Folge dieser Risikofaktoren<br />
gibt es keine Sicherheit, dass der Fonds<br />
seine Anlageziele erreichen wird. Die Ergebnisse des<br />
Fonds sind nicht vorhersehbar. Ein Anleger sollte eine<br />
Beteiligung im Fonds daher nur als Teil einer umfassenden<br />
Anlagestrategie erwägen und nur dann inves-<br />
tieren, wenn er einen nicht ausgeschlossenen Totalverlust<br />
der investierten Mittel in Kauf nehmen kann.<br />
Daher sollte die Beteiligung am Fonds nur einen gemäß<br />
der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der<br />
Kapitalanlagen des Anlegers darstellen.<br />
Eine Voraussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
der einzelnen Risiken kann nicht abgegeben werden.<br />
Es ist möglich, dass mehrere Risiken gleichzeitig eintreten<br />
und sich hierdurch negative Beeinflussungen<br />
des erwarteten Verlaufs überproportional auswirken<br />
(„Kumulierungsrisiko“).<br />
Insbesondere bei kumuliertem Eintritt verschiedener<br />
Risiken kann es für den Anleger zum Totalverlust des<br />
investierten Kapitals plus Agio und eventuell weiteren<br />
Vermögensnachteilen kommen. Letzteres insbesondere<br />
dann, wenn der Anleger seine investierten Mittel<br />
ganz oder teilweise fremdfinanziert. Denn die Verpflichtungen<br />
aus einem entsprechenden Darlehensvertrag<br />
bleiben auch im Falle eines Misserfolges der<br />
Beteiligung bestehen und müssen alsdann aus dem<br />
sonstigen Vermögen des Anlegers zurückgeführt werden.<br />
Das maximale Risiko besteht im Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals und kann im Falle der Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung in Höhe der zu zahlenden Zinsen noch<br />
darüber hinausgehen; es kann im schlechtesten Fall<br />
zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />
Platzierung und Rückabwicklung<br />
Es ist vorgesehen, Eigenkapital in Höhe von 50 Mio.<br />
Euro zzgl. Agio einzuwerben. Zum 30.06.2009 ist die<br />
Schließung der Gesellschaft vorgesehen. Sofern bis zur<br />
Schließung das genannte Kapital nicht erreicht wird,<br />
ist, da Kosten und auch ein Teil der Vergütungen unabhängig<br />
von der Höhe des Kommanditkapitals anfallen,<br />
der für Investitionen zur Verfügung stehende Anteil<br />
geringer als bei einem höheren Kommanditkapital.<br />
Dementsprechend ergibt sich dann selbst bei einem<br />
prognosegemäßen Ergebnis der Beteiligung an der
Zielgesellschaft in Mauritius ein prozentual geringeres<br />
Ergebnis bei der Fondsgesellschaft. Dadurch ergäbe<br />
sich insoweit mittelbar, dass die Zielgesellschaft nur in<br />
geringerem Umfang Immobilienentwicklung betreiben<br />
könnte mit der Folge, dass eventuelle einzelne<br />
schlechtere Geschäfte sich auf die gesamte Projekt-<br />
entwicklung entsprechend stärker auswirken würden<br />
als bei einer höheren Anzahl von Immobilienobjekten.<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf ein Mindestkommanditkapital<br />
von 5 Mio. Euro fixiert. Wird nur weniger als<br />
dieses Mindestkapital von Anlegern gezeichnet, muss<br />
der Fonds rückabgewickelt werden. Da auch in diesem<br />
Fall Kosten der Fondsgesellschaft und insbesondere<br />
auch Vertriebskosten anfallen, werden alsdann Teile<br />
der Anlegergelder, insbesondere die verausgabten<br />
Konzeptions- und Vertriebskosten nebst Agio sowie<br />
weitere fondsbezogene Kosten der Vermögensanlage,<br />
nicht zurückerstattet werden können. Der Anleger<br />
wird in diesem Fall also seine eingesetzten Mittel<br />
nicht in voller Höhe zurückerhalten.<br />
Renditeprognose/Rentabilitätsberechnung<br />
Die Renditeprognose und Rentabilitätsberechnung<br />
wurden ausschließlich nach Prognosen und Planungsannahmen<br />
erstellt. Es kann keine Gewähr dafür übernommen<br />
werden, dass diese Prognosen und Planungsannahmen<br />
auch zutreffen. Zudem ist noch keine<br />
Investition erfolgt. Aus diesen Gründen kann keine<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung im technischen Sinne<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft erstellt werden, sondern<br />
lediglich eine Prognose basierend auf den Planungen<br />
zur gedachten geschäftlichen Entwicklung<br />
der noch jungen Zielgesellschaft. Schlechtere Entwicklungen<br />
als prognostiziert sind daher möglich. Im Falle<br />
ihres Eintrittes werden die prognostizierten Ergebnisse<br />
der Fondsgesellschaft nicht erreicht werden mit<br />
der Folge, dass die Anleger nicht die Ausschüttungen<br />
in der geplanten Höhe erhalten, sondern diese werden<br />
dann erheblich niedriger ausfallen.<br />
Investitionsstrategien und -erfolg der Zielgesellschaft<br />
Die Immobilieninvestitionen der Zielgesellschaft stehen<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />
nicht fest. Deshalb sind Zeitpunkte und Höhe<br />
von Rückflüssen bei der Zielgesellschaft und daher<br />
auch ein Anfall von Gewinnen bei dieser ungewiss.<br />
Bleiben Gewinne innerhalb der bis zum 31.12.2012<br />
befristeten Beteiligung der Fondsgesellschaft an der<br />
Zielgesellschaft aus, führt dies zu entsprechender<br />
negativer Beeinflussung des Ergebnisses bei der<br />
Fondsgesellschaft; wiederum verbunden mit geringeren<br />
Ausschüttungen für die Anleger.<br />
Sollte sich nach Erwerb eines Immobilienprojektes<br />
durch die Zielgesellschaft herausstellen, dass eine<br />
Realisierung des Bauvorhabens durch den Verkäufer<br />
oder beauftragte Bauunternehmen scheitert oder auf<br />
lange Zeit nicht zu realisieren ist oder nur mangelhaft<br />
erfolgt, werden kurzfristige Weiterverkäufe mit<br />
Gewinn nicht möglich sein, so dass bei der Zielgesellschaft<br />
unter Umständen Verluste eintreten und damit<br />
auch bei der Fondsgesellschaft Gewinne aus der<br />
Beteiligung ausfallen. Verzögerungen oder Verteuerungen<br />
können sich auch aus ggf. ausstehenden<br />
behördlichen Genehmigungen oder ergehenden behördlichen<br />
oder sonstigen Auflagen im Rahmen des<br />
geplanten Bauvorhabens ergeben. Diese Faktoren<br />
führen bei den Anlegern zu verspäteten oder sogar<br />
zu wesentlich geringeren Ausschüttungen.<br />
Gegebenenfalls ergibt sich aus einer solchen Situation<br />
für die Zielgesellschaft der faktische Zwang,im Bestreben<br />
der Vermeidung weiterer Schäden, zusätzliche Mittel<br />
zur Rettung in dieses Projekt zu investieren, was dann<br />
ebenfalls zu Lasten erwarteter Gewinne erfolgen würde.<br />
Die Zielgesellschaft strebt an, Kaufverträge dahingehend<br />
abzuschließen, dass ein großer Anteil des Kaufpreises<br />
erst längere Zeit nach Kaufvertragsabschluss<br />
fällig wird.<br />
25
26<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />
kapiTel<br />
3<br />
dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />
In der Hoffnung, bis zur Fälligkeit dieser Kaufpreisteile<br />
einen Weiterverkauf vorgenommen zu haben, werden<br />
Kaufobjekte in einer Größenordnung gesucht werden,<br />
bei der die finanziellen Mittel der Zielgesellschaft<br />
möglichst vollständig eingesetzt werden. Sollte ein<br />
Weiterverkauf nicht vor Eintritt der Fälligkeit des<br />
weiteren Kaufpreises bewerkstelligt werden können,<br />
wäre die Zielgesellschaft gezwungen, den restlichen<br />
Kaufpreis selbst aufzubringen. Sofern dies durch<br />
Aufnahme von Krediten möglich ist, würden die im<br />
Zusammenhang mit diesen Krediten entstehenden<br />
Kosten, deren Höhe heute nicht feststeht, negativ auf<br />
die Gewinnerwartung einwirken. Wäre eine Finanzie-<br />
rung nicht zu erhalten, könnte dies dazu führen, dass<br />
der Kaufvertrag über das Immobilienprojekt nicht<br />
durchgeführt wird, die Zielgesellschaft den bis dahin<br />
gezahlten Kaufpreisteil verliert und unter Umständen<br />
dem Verkäufer zusätzlich zur Leistung von Schadens-<br />
ersatz verpflichtet ist. Auch in diesem Fall würden<br />
Gewinne ausbleiben und die Fondsgesellschaft sowie<br />
die Anleger daher keine Gewinnanteile erhalten.<br />
Im Falle der Aufnahme von Fremdmitteln dienen die<br />
Immobilienobjekte grundsätzlich den Kreditgebern<br />
als Sicherheit. Sollte die Zielgesellschaft nicht in der<br />
Lage sein, den Kapitaldienst zu leisten, und sollte sie<br />
beschließen, kein weiteres Eigenkapital in das Immo-<br />
bilienobjekt zu investieren, oder sollte sie dies nicht<br />
können, so würde das Immobilienobjekt an den<br />
Kreditgeber fallen und die Zielgesellschaft würde das<br />
in dieses Projekt bereits investierte Eigenkapital ver-<br />
lieren. Soweit im Zusammenhang mit der tatsäch-<br />
lichen Aufnahme von Finanzierungen Absicherungen<br />
des Kreditgebers auch an anderen Objekten der Zielgesellschaft<br />
gefordert und bestellt werden, wären<br />
unter Umständen auch diese im Falle der Nichtbedienung<br />
des Kapitaldienstes verloren.<br />
Es besteht ebenso das Risiko, dass nicht für alle Investitionsmittel<br />
geeignete Immobilieninvestitionen gefunden<br />
werden, sowie, dass nicht für alle erworbenen<br />
Immobilienprojekte zeitnah potente Käufer gefunden<br />
werden, die einen entsprechend hohen Kaufpreis<br />
zahlen und bei deren Übernahme der Objekte der ursprüngliche<br />
Verkäufer die Zielgesellschaft aus ihren<br />
Verpflichtungen aus dem Ankaufvertrag ohne Nachwirkungen<br />
entlässt.<br />
Als Folge der vorgenannten Risiken kann der Anlageerfolg<br />
beeinträchtigt werden bis hin zum Totalverlust<br />
des investierten Eigenkapitals.<br />
Allgemeiner Immobilienmarkt, Schäden<br />
Der Immobilienmarkt entwickelt sich – wie andere<br />
Märkte auch – mit ausgeprägten Schwankungen.<br />
Immobilienwerte werden beeinflusst vom allgemeinen<br />
Wirtschaftsklima und von Zukunftserwartungen,<br />
lokalen und branchenspezifischen Bedingungen<br />
(zum Beispiel ein Überangebot von Immobilien zum<br />
Verkauf bzw. zur Vermietung oder ein Nachfragerückgang),<br />
der Konkurrenzsituation basierend auf Mietpreisen,<br />
Standort und Attraktivität der Immobilien<br />
und den Veränderungen bei Bau- und Betriebskosten<br />
der Immobilien, ferner durch behördliche Einwirkungen,<br />
Zinsentwicklung, Verfügbarkeit von Fremdmitteln und<br />
potenzielle Haftung für Altlasten. Alle vorgenannten<br />
Faktoren, aber auch außergewöhnliche unvorhersehbare<br />
Ereignisse wie Klimaveränderungen, Naturkatastrophen,<br />
Kriegsereignisse, Einflüsse höherer Gewalt<br />
und Strukturveränderungen (zum Beispiel verändertes<br />
Einkaufsverhalten) können negativen Einfluss<br />
auf Liquidität und Rentabilität betroffener Immobilieninvestitionen<br />
sowie Zeitpunkt und Höhe des erzielbaren<br />
Verkaufserlöses und damit das Ergebnis haben.<br />
Möglicherweise nach Erwerb von Immobilien festgestellte<br />
rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten, festgestellte Schadstoffe<br />
oder andere Mängel können das Ergebnis des<br />
Geschäftes nachhaltig negativ beeinträchtigen.<br />
Bei Schadensfällen kann zudem ein nicht ausreichender<br />
Versicherungsschutz zu erheblichen Vermögensverlusten<br />
führen. Versicherungsunternehmen
können die Übernahme bestimmter Risiken ausschließen,<br />
beschränken oder sehr verteuern. Insofern kann bei<br />
Eintritt des Schadensfalls das Ergebnis der Anlage<br />
negativ beeinträchtigt werden. Bei Projektentwick-<br />
lungen können u.a. erwartete Behördengenehmi-<br />
gungen hinsichtlich Planung, Durchführung und Nut-<br />
zung versagt werden oder mit zusätzlichen Kosten<br />
verbunden sein. Es können Kostenüberschreitungen<br />
sowie Zinsänderungen und Bauzeitverlängerungen<br />
eintreten und erwartete Belegungsraten und/oder<br />
Vermietungspreise nicht erreicht werden.<br />
Diese Risiken können das Ergebnis derart mindern,<br />
dass die Anleger nur geringere Ausschüttungen oder<br />
sogar keine Ausschüttungen erhalten.<br />
Die ausgehend von einem Nachfrageüberhang der<br />
vergangenen Jahre massiven Bauaktivitäten in <strong>Indien</strong><br />
und speziell in den Ballungsräumen haben zu Höchstpreisen<br />
für vermietete Bestandsimmobilien geführt.<br />
Dieser <strong>Trend</strong> wird aber in absehbarer Zukunft zur Folge<br />
haben, dass in einigen Bereichen ein übertriebenes<br />
Preisniveau („Immobilienblase“) und teilweise auch<br />
ein Überangebot an Immobilien entstehen wird.<br />
Somit besteht das Risiko von Preiskorrekturen, die das<br />
Ergebnis mindern können. Bei negativer Wertentwicklung<br />
können die investierten Gelder verloren sein, was<br />
insbesondere bei eintretender Häufung zu einer negativen<br />
Beeinflussung des Fondsergebnisses und damit<br />
zu geringeren Ausschüttungen beim Anleger führt.<br />
Entscheidungsträger und wesentliche Vertragspartner<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
hängt maßgeblich auch von Erfahrung, Qualität, Kompetenz<br />
und Leistung des Managements der Zielgesellschaft<br />
bei der Auswahl der Immobilien, der Umsetzung<br />
der Wertschöpfungsstrategien und dem abschließenden<br />
gewinnbringenden Verkauf innerhalb einer<br />
eher kurzen Haltedauer ab. Es gibt keine Gewissheit,<br />
dass zunächst zuständige Personen über die gesamte<br />
Dauer der Fondslaufzeit in der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited verbleiben oder erforderlichenfalls<br />
durch kompetente Nachfolger ersetzt werden können.<br />
Die Zielgesellschaft wird bei den Immobilieninvestitionen<br />
Verträge mit Dritten, insbesondere Bauträgern,<br />
eingehen. Es kann nicht sichergestellt werden, dass<br />
diese Vertragspartner das erwartete Ergebnis erreichen.<br />
Das Ergebnis kann sowohl durch Fehlentscheidungen<br />
verantwortlicher Personen beeinträchtigt werden als<br />
auch von der Leistung, der Qualität und der Vertragstreue<br />
der Vertragspartner. Hieraus können negative<br />
Auswirkungen für das Ergebnis resultieren. Dieses<br />
Risiko trägt die Fondsgesellschaft und damit auch der<br />
Anleger der Fondsgesellschaft.<br />
Internationale Verhältnisse, Drittland<br />
Die Zielgesellschaft hat ihren Sitz in Mauritius. Die<br />
Immo-bilienobjekte mit denen die Zielgesellschaft<br />
sich beschäftigt, sollen in <strong>Indien</strong> gelegen sein.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass Handelsbeschränkungen<br />
oder Beschränkungen des Kapitalverkehrs<br />
eingeführt werden könnten, welche die Aktivitäten<br />
der Zielgesellschaft beeinträchtigen oder ausschließen.<br />
Auch können Währungsrisiken negativen Einfluss<br />
entfalten. Ebenso ist die Einführung steuerlicher Regelungen<br />
mit negativer Wirkung für die Zielgesellschaft<br />
nicht ausgeschlossen. Da die Zielgesellschaft nicht am<br />
Ort des geplanten Immobilienhandels sitzt, ist nicht<br />
auszuschließen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen<br />
aufgrund abweichender Handelsbräuche bzw.<br />
unterschiedlicher Rechtsordnungen erschwert ist.<br />
Sollten diese internationalen Verhältnisse zu negativen<br />
Auswirkungen bei der Fondsgesellschaft führen,<br />
so bedeutet das für die Anleger, dass die prognostizierten<br />
Ausschüttungen wesentlich niedriger ausfallen<br />
werden.<br />
Ausschüttungen/Kapitalrückflüsse<br />
Der Beginn und die Höhe möglicher Kapitalrückflüsse<br />
hängen vom Zeitpunkt der Investitionen in das Immo-<br />
27
28<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />
kapiTel<br />
3<br />
dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />
bilienpaket und von deren wirtschaftlicher Entwick-<br />
lung bis hin zur abschließenden Veräußerung der<br />
Investitionen sowie vom Zeitpunkt der Durchführung<br />
von Gewinnausschüttungen seitens der Zielgesellschaft<br />
ab. Es ist möglich, dass Immobilien mangels<br />
Liquidität auf den Märkten erst später verkauft werden<br />
können als geplant. Eine Verzögerung würde dazu<br />
führen, dass auch die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
erst später Rückflüsse erhielten.<br />
Währungs- und Wechselkursrisiken<br />
Die Investition und alle Rückflüsse erfolgen auf der<br />
Basis der Währung Indische Rupie (INR) und enthalten<br />
daher aus Euro-Sicht Währungsrisiken. Die deutsche<br />
Fondsgesellschaft und damit auch der Anleger tragen<br />
somit das Risiko einer Reduzierung des Ergebnisses<br />
ihrer Anlage, wenn sich der Wechselkurs der indischen<br />
Rupie zum Euro beim Umtausch der Kapitalrückflüsse<br />
im Vergleich zum Kauf der Indischen Rupien-Anlagebeträge<br />
bei Beginn der Investition verschlechtert.<br />
Auslandsrisiken<br />
Im Rahmen der Fondsaktivitäten sind die Anleger der<br />
Fondsgesellschaft den rechtlichen und politischen<br />
Risiken <strong>Indien</strong>s und von Mauritius ausgesetzt. Durch<br />
die Beteiligung an der Zielgesellschaft unterliegen<br />
maßgebliche Teile der Beteiligung diesem fremden<br />
Rechts- und Kulturkreis, wodurch Auslandsrisiken<br />
gegeben sind, wie z.B. Ferne zum Objekt mit dadurch<br />
bedingten verringerten Erkenntnis- und Informationsmöglichkeiten,<br />
das Risiko der Freiheit des Kapitalverkehrs,<br />
abweichende Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr<br />
oder bei der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten,<br />
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter<br />
Ansprüche und ein wegen des Unterfallens<br />
unter mehrere Rechtsordnungen gesteigertes Risiko<br />
möglicher negativer Veränderungen, beispielsweise<br />
auch in steuerlicher Hinsicht.<br />
Rechtliche Verfahren (z.B. Schadenersatz-, Gewährleistungs-<br />
und Mängelansprüche, Baurecht sowie die<br />
Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und ggf.<br />
anschließende Vollstreckung sowie steuerliche Verfahren)<br />
tragen in <strong>Indien</strong> aufgrund der anderen Rechtssysteme<br />
insbesondere ein hohes Kosten- und Zeitrisiko,<br />
da <strong>Indien</strong> in wesentlichen Punkten vom deutschen<br />
Recht abweicht.<br />
Auswirkungen von Auslandsrisiken können sich insbesondere<br />
in verzögerten Ausschüttungen und Kapitalverlust<br />
zeigen.<br />
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt ggf.<br />
in weiteren Funktionen Leistungen für den Fonds oder<br />
für andere Fondsgesellschaften und erhält insoweit<br />
möglicherweise auch erfolgsabhängige Honorierungen,<br />
was dazu führen kann, dass sie ihre Geschäftsführungstätigkeiten<br />
nicht ausschließlich am Interesse<br />
der Fondsgesellschaft und der Fondsanleger, sondern<br />
auch an ihrem eigenen Honorarinteresse orientiert.<br />
Sollte die geschäftsführende Kommanditistin ihre<br />
Tätigkeiten ausschließlich nach dem Eigeninteresse<br />
ausrichten, könnte es sein, dass die Fondsgesellschaft<br />
nicht die prognostizierten Ergebnisse erzielt. Die Anleger<br />
würden in diesem Fall wesentlich niedrigere Ausschüttungen<br />
erhalten.<br />
Majorisierung<br />
Der geschäftsführenden Kommanditistin steht neben<br />
der Komplementärin die Geschäftsführungsbefugnis<br />
und Vertretungsmacht für die Fondsgesellschaft zu.<br />
Eine mögliche Einflussnahme des einzelnen Anlegers<br />
auf das Management des Fonds kann grundsätzlich<br />
nur durch Mehrheitsbeschluss innerhalb von Abstimmungen<br />
erfolgen. Diese so erzielten Entscheidungen<br />
sind für alle Anleger bindend, auch wenn diese durch<br />
Anleger oder Anlegergruppen beeinflusst werden, die<br />
nicht die Mehrheit der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />
halten. Sowohl hierdurch als auch bei üblichen Zeichnungssummen<br />
befindet sich der einzelne Anleger<br />
regelmäßig in der Minderheit und kann ggf. seine
Interessen im Fonds nicht durchsetzen. Er ist daher an<br />
Entscheidungen gebunden, auch wenn sie seinen<br />
Interessen nicht entsprechen. Hieraus können wirt-<br />
schaftliche und steuerliche Nachteile für den Anleger<br />
eintreten.<br />
Risiko des Kapitalentzuges<br />
Sofern Anleger von Kündigungs- oder Widerrufsrechten<br />
Gebrauch machen, kann die Fondsgesellschaft gezwungen<br />
sein, Anlegern eingezahlte Gelder zu erstatten.<br />
Hierdurch könnte der Fondsgesellschaft Kapital entzogen<br />
werden, obwohl die Liquiditätslage eine Auszahlung<br />
nicht zulässt. Dies kann für einen Anleger, der die Auszahlung<br />
fordert, zu Verzögerungen oder Ausfällen<br />
führen. Für die Fondsgesellschaft kann dies zur Notwendigkeit<br />
der Aufnahme einer Finanzierung und<br />
damit zur Entstehung nicht kalkulierter Kosten bzw.<br />
sogar zur Insolvenz führen, so dass auch die verbliebenen<br />
Anleger Ausfälle erleiden.<br />
Mittelfreigabe<br />
Die Freigabe der Mittel erfolgt in Deutschland durch<br />
die WestAudit AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
gemäß Mittelverwendungskontrollvertrag. Ohne Mitwirkung<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs erfolgt<br />
keine Freigabe der Mittel. Eine nicht fristgerechte<br />
Mittelfreigabe kann zu steuerlichen, rechtlichen und<br />
wirtschaftlichen Nachteilen führen. Die Mittelverwendungskontrolle<br />
bezieht sich nur auf die Investitionen<br />
der Mittel des Fonds. Die Investitionen der Zielgesellschaft<br />
unterliegen keiner Mittelverwendungskontrolle.<br />
Eventuelle Unregelmäßigkeiten werden daher erst<br />
später bekannt werden, wobei zu dieser Zeit bereits<br />
nicht zu revidierende Schädigungen eingetreten sein<br />
können.<br />
Laufzeit<br />
Die Fondsgesellschaft wurde mit bestimmter Dauer<br />
bis zum 31.12.2012 gegründet. Die Laufzeit kann durch<br />
Gesellschafterbeschluss verlängert werden, sollten<br />
sich nicht alle Bestandteile des Immobilienpaketes<br />
sinnvoll veräußern lassen. Eine längere Fondslaufzeit<br />
bedeutet, dass sich die Rückflüsse über einen längeren<br />
Zeitraum verteilen, was zu negativen Auswirkungen<br />
auf die Anlagerendite und auf den Kapitalrückfluss<br />
führen kann.<br />
Die Zielgesellschaft selbst endet nicht zu diesem<br />
Datum, so dass für sie nicht die Notwendigkeit der B<br />
eendigung der Handelsaktivitäten zu diesem Stichtag<br />
besteht. Zeitpunkt und Höhe von Kapitalrückflüssen<br />
sind daher nicht sicher vorhersehbar. Für Anleger, die<br />
darauf angewiesen sind, zu vorher feststehenden<br />
Zeitpunkten Kapitalrückflüsse zu realisieren, um hieraus<br />
Verpflichtungen zu erfüllen, ist daher die Anlage<br />
in diesem Fonds nicht geeignet.<br />
Der Anleger müsste in diesem Fall, sofern im keine<br />
anderen Mittel zur Verfügung stehen, zur Erfüllung<br />
seiner finanziellen Verpflichtungen zusätzlich Fremdkapital<br />
aufnehmen. Dieses wäre mit zusätzlichen<br />
Belastungen für den Anleger in Höhe der zu erbringenden<br />
Zins- und Tilgungsleistungen verbunden.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für den<br />
einzelnen Anleger Steuerzahlungen festgesetzt werden,<br />
ohne dass von dem Fonds eine entsprechende Ausschüttung<br />
erfolgt. Diese Steuerzahlungen müsste der<br />
Anleger dann aus seinem sonstigen Vermögen leisten.<br />
Das Beteiligungskonzept geht davon aus, dass die in<br />
Mauritius ansässige <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
Limited und keine Steuerzahlungspflichten trifft.<br />
Sollten sich diesbezügliche gesetzliche Rahmenbedingungen,<br />
die derzeitige Verwaltungspraxis oder übliche<br />
Usancen ändern, würde der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
Limited Liquidität entzogen, so dass Investitionen in<br />
nur geringerem Umfang getätigt werden könnten sowie<br />
Zahlungen an die Fondsgesellschaft im Zeitpunkt<br />
der Liquidation der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />
geschmälert würden.<br />
29
30<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />
kapiTel<br />
3<br />
dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />
Das Eintreten bestimmter steuerlichen Folgen, die<br />
ein Anleger mit seiner Beteiligung an der Fondsgesell-<br />
schaft ggf. anstrebt, kann nicht garantiert werden.<br />
Über die Frage, ob erzielte Vermögenszuwächse steu-<br />
erfrei gestellt oder vollständig bzw. teilweise der Be-<br />
steuerung unterworfen werden, entscheidet die hiesige<br />
Finanzverwaltung. Das Risiko aus einer abweichenden<br />
steuerlichen Behandlung der sich beim Anleger einstellenden<br />
Vermögenszuwächse liegt in der Besteuerung<br />
dieser mit dem für den Anleger maßgeblichen<br />
individuellen Steuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und<br />
ggf. Kirchensteuer.<br />
Sollte die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited bzw. die Beteiligung<br />
des Anlegers an der Fondsgesellschaft nicht<br />
über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr aufrecht<br />
erhalten bleiben, wäre ein hieraus resultierender<br />
Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft i.S. §§ 22,<br />
23 EStG zu behandeln. Die Folge hieraus wäre, dass der<br />
auf den Anleger entfallende Gewinn mit seinem individuellen<br />
Steuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer zu besteuern wäre. Voraussetzung hierfür<br />
ist jedoch der Beitritt zur Gesellschaft im Jahr 2008.<br />
Die gleichen Besteuerungsfolgen würden eintreten,<br />
wenn der Anleger über die Fondsgesellschaft mittelbar<br />
als mit mindestens 1% am Kapital der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
<strong>Indien</strong> Holding Limited beteiligt gilt. In einem solchen<br />
Fall würden Gewinne – unabhängig von der Beteiligungsdauer<br />
– als gewerbliche Einkünfte nach § 17<br />
EStG qualifiziert. Sollte die Fondsgesellschaft lediglich<br />
das angestrebte Mindestplatzierungsvolumen von<br />
5 Mio. Euro erreichen, würde eine wesentliche Beteiligung<br />
durch den Anleger bereits jenseits eines Kommanditanteils<br />
von ca. 50.000 Euro festzustellen sein.<br />
Die Ausführungen zur steuerlichen Konzeption und zu<br />
den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft geben die Auffassung der steuerlichen<br />
Berater der Beteiligungsgesellschaft wieder,<br />
beruhen jedoch nicht auf einer verbindlichen Auskunft<br />
der zuständigen Finanzbehörden.<br />
Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption des<br />
vorliegenden Beteiligungsangebotes, sowie die Darstellung<br />
der steuerlichen Grundlagen in diesem Prospekt,<br />
beruhen auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltenden Steuergesetzen, der<br />
veröffentlichten Rechtsprechung, sowie den aktuellen<br />
veröffentlichten Auffassungen der Finanzverwaltung.<br />
Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der<br />
Fondsgesellschaft beim einzelnen Anleger steht erst<br />
nach endgültiger Bestandskraft der Steuerbescheide<br />
der Fondsgesellschaft fest. Dies wird in der Regel erst<br />
nach Abschluss einer Betriebsprüfung durch das zuständige<br />
Finanzamt sein.<br />
Haftung<br />
Auch wenn die unmittelbare Außenhaftung des Anlegers<br />
als Kommanditist grundsätzlich auf die Höhe der Einlage<br />
beschränkt ist und dann, wenn der Anleger seiner<br />
Verpflichtung zur Zahlung der Hafteinlage vollständig<br />
nachgekommen ist, nicht mehr besteht, kann nach<br />
§§ 169 ff. HGB bei Entnahmen die Haftung wieder aufleben,<br />
nämlich dann, wenn das Kapitalkonto nach vorhergegangenen<br />
Verlusten den Stand der Einlage nicht<br />
wieder erreicht hat. Es könnte also die auf das gezeichnete<br />
Kapital beschränkte Kommanditistenhaftung<br />
wieder aufleben, sofern Ausschüttungen erfolgen,<br />
die das Kapitalkonto negativ werden lassen. Solch eine<br />
Rückzahlungsverpflichtung würde sich aus Ausschüttungen<br />
herleiten, die weder von den Rückflüssen der<br />
Zielobjekte noch Liquiditätsreserve gedeckt werden.<br />
Die Haftung in Höhe der gezeichneten Beteiligung<br />
gilt bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden des Anlegers<br />
für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten<br />
fort.<br />
Der Anleger hat optional die Möglichkeit eines Direktbeitritts<br />
als Kommanditist und einer Eintragung ins
Handelsregister oder eines indirekten Beitritts als<br />
Treugeber über die MVT Mittelrheinische Treuhand-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH. Im Falle der mit-<br />
telbaren Beteiligung über die Treuhandkommanditi-<br />
stin treffen den Anleger wirtschaftlich die gleichen<br />
Folgen, da er die Treuhänderin von allen eventuellen<br />
Haftungen aus der treuhänderischen Übernahme der<br />
Beteiligung freizustellen hat.<br />
Eingeschränkte Fungibilität<br />
Bei den angebotenen Anteilen handelt es sich um<br />
eine Beteiligung, für die ein öffentlicher Markt nicht<br />
existiert. Die Kommanditanteile sind faktisch nicht<br />
frei handelbar. Der Wert der Anteile ist nicht auf die<br />
Höhe des ursprünglichen Kaufpreises festgeschrieben.<br />
Es besteht keine Gewähr, dass ein veräußerungswilliger<br />
Anleger einen Käufer findet. Weiterhin fehlt es<br />
bisher an objektiven Wertmaßstäben, die einer Preisfindung<br />
dienlich sind. Für den Anleger besteht somit<br />
die Gefahr, dass er seine Beteiligung eventuell nicht<br />
oder nur unter ihrem Wert veräußern kann.<br />
Ebenso besteht für den Anleger während der planmäßigen<br />
Laufzeit des Fonds keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit,<br />
so dass sich eine vorzeitige Lösung<br />
aus der Vermögensanlage als äußerst schwierig<br />
erweisen dürfte und vermutlich nur mit enormen<br />
finanziellen Einbußen für den Anleger durchführbar<br />
wäre, sofern es überhaupt gelänge.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft rät Anlegern<br />
davon ab, ihre Einlage in der Fondsgesellschaft<br />
durch eine Kreditaufnahme zu finanzieren. Anleger,<br />
die dennoch ihre Beteiligung durch Aufnahme eines<br />
persönlichen Darlehens ganz oder auch nur teilweise<br />
finanzieren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu<br />
berücksichtigen, dass Zins- und Tilgungsleistungen<br />
für ein solches Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der Vermögensanlage fällig<br />
werden. Im Falle der Nichtbedienung der aus dem<br />
Darlehensvertrag geschuldeten Zahlungen können<br />
durch den Darlehnsgeber eventuell vom Anleger oder<br />
von Dritten gestellte Sicherheiten verwertet bzw. es<br />
kann aufgrund eines ggf. ergehenden Urteils gegen<br />
den Anleger in dessen Vermögen die Zwangsvollstreckung<br />
betrieben werden. In solchen Fällen kann daher<br />
auch das sonstige Vermögen des Anlegers oder eines<br />
eventuellen Mitverpflichteten aus dem Darlehensvertrag<br />
oder eines Sicherheitengebers negativ durch Verwertung<br />
betroffen werden. Sofern die Fondsgesellschaft<br />
die prognostizierten und geplanten Ergebnisse nicht erwirtschaften<br />
kann, wäre der Anleger durch die Anteilsfinanzierung<br />
in Höhe der Zins- undTilgungsleistungen<br />
zusätzlich belastet. Die Prospektverantwortliche rät<br />
daher von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
durch den Anleger ab.<br />
Höhere Gewalt<br />
Höhere Gewalt sind von außen einwirkende, außergewöhnliche<br />
und unvorhersehbare Ereignisse, die auch<br />
durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden<br />
können. Beispiele sind Naturkatastrophen, Kriege oder<br />
terroristische Anschläge. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass höhere Gewalt das Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
gefährden könnte und der Anleger deshalb keine oder<br />
nur eine geringere Rendite erzielt.<br />
Abschließendes Negativtestat<br />
Weitere wesentlichen Risiken existieren nach Kenntnis<br />
des Anbieters zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht.<br />
31
32<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />
kapiTel 4<br />
INdIeN 1 kg<br />
r A H m e N B e d I N g U N g e N<br />
des BeTeILIgUNgs-<br />
ANgeBoTes
34<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />
kapiTel 4<br />
rAHmeNBedINgUNgeN<br />
des<br />
BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />
Argumente für einen Geschlossenen<br />
Immobilien-Fonds<br />
Anleger wünschen sich hohe Renditen. Geschlossene<br />
Immobilien-Fonds, die, wie im vorliegenden Fall der TC<br />
<strong>Indien</strong> 1, in ausländische Immobilienprojekte investieren,<br />
bieten Renditen, die auf dem deutschen Markt<br />
nicht erreichbar sind.<br />
Der Standort ist für erfolgreiche Projekte von zentraler<br />
Bedeutung. Oft entscheidet die Lage über den<br />
Erfolg von Projekten. Der TC <strong>Indien</strong> 1 hat sich deshalb<br />
das Ziel gesetzt, in den drei wichtigsten Metropolregionen<br />
<strong>Indien</strong>s – in Delhi, Hyderabad und Mumbai – zu<br />
investieren.<br />
Privaten Anlegern – genauer: Direktanlegern in Einzelprojekten<br />
– bleibt dieser Markt meist verschlossen. Sie<br />
verfügen in der Regel weder über das erforderliche<br />
Kapital und notwendige Fachwissen noch über ausreichend<br />
Erfahrung und Zeit, sich direkt in solchen Projekten<br />
zu engagieren. Geschlossene Fonds wurden<br />
entwickelt, damit sich eine größere Anzahl von Investoren<br />
zusammenschließen kann, um solche Projekte<br />
gemeinsam zu realisieren. Durch eine Beteiligung an<br />
einem Geschlossenen Fonds steht Investoren der Weg<br />
offen, bereits mit kleineren, überschaubaren Beträgen<br />
in Chancen und Märkte zu investieren, zu denen sie<br />
sonst keinen Zugang hätten.<br />
Investoren profitieren demnach von Marktentwicklungen,<br />
die ohne die Option der Geschlossenen Fonds<br />
allein den großen Versicherungen, Banken und Pensionsfonds<br />
vorbehalten wären.<br />
Erleichternd kommt hinzu, dass eine Fondsbeteiligung<br />
einfach zu verwalten ist: Die Erledigung der Geschäfte<br />
übernehmen das Fondsmanagement und die Projektpartner.<br />
Zugleich sind in den Gesellschafts- und Verwaltungsverträgen<br />
für die Investoren eine Fülle von<br />
Mitsprache- und Kontrollrechten geregelt.<br />
Das Investitionsvolumen eines Geschlossenen Fonds<br />
wird vorab festgelegt. Seine wirtschaftlichen Eckdaten<br />
sind ebenso bekannt wie seine steuerlichen Auswirkungen.<br />
Darin liegt ein großer Vorteil: Der TC <strong>Indien</strong> 1<br />
investiert in Sachwerte in <strong>Indien</strong>.<br />
Durch eine Diversifikation in unterschiedliche Standorte<br />
und mehrere Projekte verstärkt der TC <strong>Indien</strong> 1<br />
sein Sicherheitskonzept. Diese Sachwerte bieten auch<br />
in schwierigen Zeiten, in denen die Börsen der Welt verrückt<br />
spielen, einen Werterhalt und Chancen auf eine<br />
positive Wertentwicklung.<br />
Erläuterung der Fondsstruktur<br />
Die Fondsgesellschaft beteiligt sich zu 100% an der<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited. Diese Holding-<br />
Gesellschaft hat ihren Sitz auf der Insel Mauritius. Sie<br />
gründet weitere Gesellschaften auf Mauritius, die so<br />
genannten Mauritius Companies (MCo). Diese Gesellschaften<br />
gründen wiederum für einzelne Projekte<br />
Gesellschaften in <strong>Indien</strong>, die <strong>Indien</strong> Companies (ICo).<br />
Mit Hilfe der <strong>Indien</strong> Companies ist es möglich, die<br />
Projekte im Land vor Ort zu führen. Nach Errichtung<br />
der Immobilien werden die ICo‘s verkauft. Die Verkaufserlöse<br />
fließen zurück in die MCo’s und von dort –<br />
nach Verkauf oder Auflösung – wieder in die Holding-<br />
Gesellschaft.
Chancen und Sicherheitskonzept<br />
Investitionen in Sachwerte<br />
• Mit 4 Jahren und 2 Monaten sehr kurze<br />
Fondslaufzeit<br />
• Stabile politische, rechtliche und steuerliche Lage<br />
• Nachhaltig hohes Wirtschaftswachstum<br />
• Junge, gut ausgebildete Bevölkerung<br />
• Dynamisch wachsende Mittel- und Oberschicht<br />
• Das Marktforschungsinstitut DB Research geht von<br />
einem Investitionsbedarf im Bereich Infrastruktur<br />
von 450 Mrd. US-Dollar bis zum Jahr 2015 aus.<br />
• Sehr gute Diversifikation durch Investition in<br />
Projektgesellschaften an drei hervorragenden<br />
Standorten. Unterschiedliche Nutzungsarten der<br />
zu erstellenden Gebäude.<br />
• Errichtung, Kontrolle und Steuerung der Projekte<br />
in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten<br />
Partnern<br />
• Keine Nachschusspflicht der Kommanditisten<br />
• Sehr hohe Gesamtrückflüsse von durchschnittlich<br />
prognostizierten 182,9% des eingesetzten Eigenkapitals<br />
(ohne Agio)<br />
• Bedarf an neuem Wohnraum von ca. 10 Mio.<br />
Wohneinheiten p.a.; zur Zeit sind ca. 49% der<br />
Unterkünfte „nur“ bewohnbar oder baufällig.<br />
Ca. 65% der Inder leben in Unterkünften mit<br />
1 bis 2 Zimmern.<br />
• Durch Outsourcing von Dienstleistungen nach<br />
<strong>Indien</strong> besteht im hochwertigen Bürosegment<br />
eine sehr große Nachfrage. Mit einem Bedarf von<br />
ca. 55 Mio. m2 Bürofläche ist in den nächsten 5 Jahren<br />
zu rechnen.<br />
• Private-Public-Partnership-Projekte sind von staatlicher<br />
Seite erwünscht und werden gefördert.<br />
Dadurch ergeben sich Möglichkeiten der Investition<br />
in Infrastrukturprojekte.<br />
• Die Regierung plant, von 2008 bis 2011 mehr als<br />
15 Mrd. US-Dollar in den Ausbau der Infrastruktur<br />
zu investieren.<br />
• Das Management der Zielgesellschaft erhält erst<br />
nach erreichen der prognostizierten Fondsrendite<br />
eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 50%. Somit<br />
ist sichergestellt, das sich das Management immer<br />
dafür einsetzen wird die geplanten Ziele übertreffen<br />
zu wollen.<br />
35
36<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />
kapiTel<br />
4<br />
rAHmeNBedINgUNgeN des<br />
BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />
<strong>Indien</strong> – Ein Land auf der Überholspur<br />
<strong>Indien</strong> ist ein Staat in Südasien, der den größten Teil<br />
des indischen Subkontinents umfasst. Der Himalaya<br />
bildet die natürliche Nordgrenze des Landes. Im Süden<br />
umschließt der Indische Ozean das Staatsgebiet.<br />
<strong>Indien</strong> grenzt an Pakistan, die chinesische autonome<br />
Region Tibet, Nepal, Bhutan, Myanmar und Bangladesh.<br />
<strong>Indien</strong> bezeichnet sich gerne selbst als „größte Demokratie<br />
der Welt“. Die Bevölkerung zählt derzeit rund<br />
1,1 Mrd. Menschen und wächst beständig weiter.<br />
Damit nimmt <strong>Indien</strong> unter den bevölkerungsreichsten<br />
Staaten der Erde Platz 2 ein. Im Jahr 2007 lag das<br />
Bevölkerungswachstum bei etwa 1,6% 1 . Es ist davon<br />
auszugehen, dass <strong>Indien</strong> China etwa ab 2030 als<br />
bevölkerungsreichste Nation der Welt abgelöst haben<br />
wird. Das Land ist mit einer Fläche von ca. 3.287.000<br />
Quadratkilometern der siebtgrößte Staat der Erde.<br />
<strong>Indien</strong> übertrifft China ab 2030 beim<br />
Bevölkerungswachstum<br />
2<br />
1,8<br />
1,6<br />
1,4<br />
1,2<br />
1<br />
0,8<br />
0,6<br />
0,4<br />
0,2<br />
0<br />
Prognose der<br />
Bevölkerungsentwicklung (Mrd.) <strong>Indien</strong><br />
China<br />
1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050<br />
Das Land gliedert sich in 28 Bundesstaaten und 7 Un-<br />
terterritorien. Unter den 23 anerkannten Landesspra-<br />
chen gehören Hindi und Englisch zu den Amtssprachen.
Rückblick auf eine lange Geschichte<br />
<strong>Indien</strong> kann auf eine lange Historie zurückblicken. Die<br />
Geschichte der ältesten Zivilisation auf dem indischen<br />
Subkontinent lässt sich bis ins 3. Jahrtausend v. Chr.<br />
zurückverfolgen. Im 8. und 12. Jahrhundert n. Chr. zog<br />
es arabische und zentralasiatische Einwanderer in diese<br />
Region. Ihnen folgten im 15. Jahrhundert eine Vielzahl<br />
von europäischen Händlern, die an der Westküste<br />
Handels- und Missionsstationen errichteten.<br />
Im 19. Jahrhundert standen alle indischen Territorien<br />
unter britischer Besatzung. Erst der gewaltfreie Widerstand<br />
gegen die Kolonialherrschaft durch Mahatma<br />
Gandhi und Jawaharlal Nehru führte <strong>Indien</strong> am<br />
15. August 1947 in die Unabhängigkeit.<br />
Rechtssystem<br />
In <strong>Indien</strong> herrscht Gewaltenteilung: Die Judikative ist<br />
streng von der Legislative und Exekutive getrennt. In<br />
Bruttoinlandsprodukt (Veränderung in %, real)<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
6,9<br />
5,3<br />
4,1<br />
4,3<br />
Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)<br />
7,2<br />
der Nachfolge der aus der Kolonialzeit stammenden<br />
britischen Rechtspraxis findet in <strong>Indien</strong> heute noch<br />
vielfach das Common Law Anwendung, das sich nicht<br />
auf Gesetze, sondern auf maßgebliche Urteile hoher<br />
Gerichte in Präzedenzfällen stützt. Die Gerichtssprache<br />
ist Englisch.<br />
Die Wirtschaft boomt<br />
<strong>Indien</strong>s Wirtschaft wächst beispiellos. Das jährliche<br />
Wirtschaftswachstum lag zuletzt bei etwa 9% 2 und<br />
das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei 782 Mrd. Euro3 .<br />
Dieser Aufschwung kommt nicht von ungefähr. Den<br />
Grundstein dafür legte der indische Staat in den<br />
1990er Jahren mit eingeleiteten wirtschaftlichen<br />
Reformen sowie der Hinwendung zur sozialen Marktwirtschaft.<br />
Besonders in Wirtschaftszweigen wie der<br />
Informationstechnologie oder der Forschung – hier<br />
wiederum vor allem in der Biotechnologie – gehört<br />
<strong>Indien</strong> zu den führenden Nationen der Welt.<br />
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008*<br />
7,8<br />
9,1<br />
9,7<br />
9,2<br />
7,9<br />
*Prognose<br />
37
38<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />
kapiTel<br />
4<br />
Inflationsverlauf<br />
6%<br />
Entwicklung der Inflation<br />
5%<br />
4%<br />
3%<br />
2%<br />
1%<br />
0%<br />
rAHmeNBedINgUNgeN des<br />
BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />
2003 2004 2005 2006 2007<br />
Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)<br />
Wachstumsprognose reales BIP, 2006–2020<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
5,5 5,2<br />
4,1<br />
IN CN TK US DE<br />
Quelle: Deutsche Bank Research<br />
3,1<br />
1,5
Währung<br />
Die Indische Rupie (INR) ist die Währung <strong>Indien</strong>s. Für<br />
das Management der Währung ist hauptsächlich die<br />
Reserve Bank of India zuständig.<br />
Der Wechselkurs verzeichnete am 27. Oktober 2008:<br />
1 Euro = 62,027 INR / 100 INR = 1,6122 Euro.<br />
70<br />
65<br />
60<br />
55<br />
50<br />
45<br />
40<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />
Bildung erreicht immer mehr Menschen<br />
Für den wirtschaftlichen Aufstieg <strong>Indien</strong>s ist auch die<br />
Ausbildung von immer mehr Fachkräften verantwortlich.<br />
<strong>Indien</strong> verfügt über eine Reihe guter Universitäten<br />
und auch die Analphabetisierungsrate ist in den letzten<br />
Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Allerdings besteht<br />
hierbei in den ländlichen Gebieten immer noch<br />
ein enormer Nachholbedarf.<br />
<strong>Indien</strong> wird zwar nach wie vor als Schwellenland eingestuft.<br />
Aufgrund seines rasanten Wirtschaftswachstums<br />
gilt das Land jedoch als eine der kommenden<br />
globalen Wirtschaftsmächte. Zu den wichtigsten Wirtschaftssektoren<br />
gehören der industrielle Bereich sowie<br />
der Dienstleistungssektor mit Wachstumsraten nahe<br />
am zweistelligen Bereich.<br />
Um noch mehr ausländische Investoren ins Land zu<br />
locken, entschied sich <strong>Indien</strong> im April 2000 dafür, 8<br />
staatliche Exportproduktionszonen als Sonderwirtschaftszonen<br />
(SEZ – Special Economic Zones) nach dem Vorbild<br />
Chinas einzurichten. Mittlerweile wurden 61 weitere<br />
bewilligt, die sich in Planung bzw. im Aufbau befinden.<br />
In diesen Zonen werden keine Zölle erhoben und die<br />
dort angesiedelten Unternehmen haben freien Zugang<br />
zum industriellen Binnenmarkt. Eine Reihe weiterer<br />
Vergünstigungen werden zudem von der Regierung<br />
bewilligt bis hin zum Steuererlass über einen<br />
gewissen Zeitraum.<br />
Aufbau der Infrastruktur dringend nötig<br />
Das größte Problem <strong>Indien</strong>s liegt im Ausbau seiner Infrastruktur.<br />
Experten sind überzeugt, dass sich das<br />
Wirtschaftswachstum um zusätzlich 2% jährlich erhöhen<br />
könnte, wenn es die Engpässe in der Infrastruktur –<br />
insbesondere bei Transport und Energie4 – nicht gäbe.<br />
Nach dem aktuellen 5-Jahresplan der indischen Regierung<br />
sollen bis zum Jahr 2012 492 Milliarden US-Dollar<br />
in den Ausbau der Infrastruktur gesteckt werden. Ein<br />
Großteil davon wird in die Stromerzeugung sowie in<br />
den Straßen- und Brückenbau fließen.<br />
<strong>Indien</strong>: Geplante Infrastrukturinvestments bis 2012<br />
Mrd. US-Dollar nach dem 11. Fünfjahresplan (Prognose)<br />
Energie<br />
Straßen*<br />
Schienennetz<br />
Wasser**<br />
Telekom***<br />
Häfen<br />
Flughäfen<br />
0 50 100 150 200 250 300<br />
* Kosten der National Highway Programme bis 2015<br />
** Wasserversorgung und Abwasserversorgung<br />
*** Netz, Leitungsmasten, optische Glasfaserkabel,<br />
Ausrüstung beim Nutzer<br />
Quelle: Indische Regierung, zuständige Ministerien, DB Research<br />
39
40<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />
kapiTel<br />
4<br />
rAHmeNBedINgUNgeN des<br />
BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />
Zusätzlich erwartet <strong>Indien</strong> noch Gelder aus der privaten<br />
Wirtschaft. Public Private Partnerships (PPP) sollen die<br />
Kapitallücken decken. Praktiziert wird dies bereits bei<br />
den Flughäfen. Derzeit werden 34 indische Flughäfen<br />
modernisiert bzw. neu gebaut, die meisten mit privater<br />
Beteiligung. Nach diesem Vorbild sollen demnächst<br />
auch die überlasteten indischen Häfen ausgebaut<br />
und modernisiert werden. Denn 90% des indischen<br />
Außenhandels läuft über den Seeweg.<br />
Voraussetzung für solche PPP-Initiativen sind aller-<br />
dings politische Stabilität, Wirtschaftswachstum<br />
sowie stimmige Gesetze. Ist dies garantiert, könnte<br />
die weitere Entwicklung sehr schnell vorankommen.<br />
Der Weg führt in die Städte<br />
In den Städten <strong>Indien</strong>s leben etwa 285 Millionen Menschen.<br />
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind dies<br />
allerdings nur 27,78%. Das Urbanisierungstempo zählt<br />
weltweit gesehen zu den langsamsten. Allerdings erwarten<br />
die Vereinten Nationen, dass die Stadtbevölkerung<br />
bis zum Jahr 2030 auf über 40% steigt, was<br />
nahezu einer Verdopplung der Ausgangszahlen entspräche.<br />
<strong>Indien</strong> entwickelt sich zum fünftgrößten Konsumentenmarkt<br />
der Welt. Bis 2025 soll sich nach einer Studie<br />
von Mc Kinsey das Pro-Kopf-Einkommen verdreifachen<br />
und sich die Mittelschicht um den Faktor 10 vergrößern.<br />
In den nächsten 2 Jahrzehnten werden über 290 Millionen<br />
Menschen den Weg aus der Armut schaffen und<br />
die Mittelschicht wird von 50 auf 583 Millionen Menschen<br />
anwachsen. Parallel zu dieser Entwicklung verlagern<br />
sich <strong>Indien</strong>s Märkte in die städtischen Gebiete.<br />
Dort werden derzeit 62% des Konsums umgesetzt5 .<br />
Um dieses Aufkommen an Menschen und Warenverkehr<br />
fassen zu können, muss <strong>Indien</strong> die Modernisierung<br />
seiner Städte vorantreiben, da diese bereits jetzt an<br />
ihre Grenzen stoßen.<br />
Gesteigertes Wachstum der Haushaltseinkommen<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Haushaltseinkommen<br />
(in Tsd. INR) (Prognose)<br />
Aktuell<br />
Prognose<br />
Stadt<br />
Gesamt<br />
Quelle: Mc Kinsey Global Institute „The ‚Bird of Gold’.<br />
The rise of India’s consumer market. May 2007”<br />
Land<br />
1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025<br />
In den nächsten Jahren wird der Bedarf an Büro- und<br />
Einzelhandelsimmobilien sowie an Wohnmöglichkeiten<br />
enorm steigen. Bereits heute besteht ein<br />
Defizit in diesen Bereichen.<br />
Ein Grund für die hohe Wohnungsnachfrage liegt in<br />
der Veränderung der Familiengrößen. Diese liegt heute<br />
bei etwa 5,4 Personen. Sie wird sich aber bis zum Jahr<br />
2030 auf 3,7 bis 4,7 Personen verringern.
Reduktion der Armut sowie eine wachsende<br />
Mittelschicht<br />
Prognose der Haushaltseinkommen (in Tsd. INR)<br />
755 928 1.107 1.278 1.429<br />
1<br />
6<br />
2 1<br />
4<br />
1<br />
1<br />
2<br />
9<br />
18<br />
19<br />
93<br />
80<br />
1985 1995 2005 2015 2025<br />
Anteil der Bevölkerung in den Einkommensklassen % Mio. Menschen<br />
Quelle: Mc Kinsey Global Institute „The ‚Bird of Gold’.<br />
The rise of India’s consumer market. May 2007”<br />
41<br />
54<br />
unter der Armutsgrenze (< 90)<br />
untere Mittelschicht (90 – 200)<br />
obere Mittelschicht (200 – 500)<br />
Oberschicht (500 – 1.000)<br />
globale Oberschicht (> 1.000)<br />
Immobilienmarkt<br />
Der Bedarf an Immobilien ist insbesondere in den<br />
Metropolen auf ein hohes Level gestiegen. Gründe<br />
dafür sind der stetige Zustrom der Menschen in die<br />
Städte und die Einführung der FDI-Rules im Jahr 2005<br />
(Foreign direct investment). Diese Neuregelungen<br />
bieten ausländischen Investoren vereinfachte Möglichkeiten,<br />
in <strong>Indien</strong> zu investieren. Mit diesen Möglichkeiten<br />
ist auch der Bedarf an gewerblichen Immobilien<br />
gewachsen. Allerdings läuft das Angebot immer<br />
noch dem Bedarf hinterher. Dies zeigt sich besonders<br />
deutlich an den niedrigen Leerstandsraten:<br />
43<br />
36<br />
32<br />
36<br />
22<br />
Sie liegen in den Innenstädten der großen Metropolen<br />
bei durchschnittlich 2–3Prozent6 . Bedingt durch die<br />
hohe Nachfrage sind auch die Miet- bzw. Kaufpreise<br />
in den letzten Jahren stark angestiegen. Dort, wo sie<br />
bereits ihren Höchststand erreicht haben, scheinen sie<br />
weiter stabil zu bleiben. Auf einem niedrigeren<br />
Niveau liegen die Preise noch in den Vorstädten.<br />
Allerdings beginnen sie auch dort zu steigen.<br />
Realwachstum 2006–2007 (GDP)<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
7,9<br />
11,4<br />
In einigen Gebieten lockt der Ausbau bzw. die Moder-<br />
nisierung von internationalen Flughäfen. Zudem bringen<br />
Straßenausbauten weitere Unternehmen in die Städte<br />
und treiben neue Projekte voran. Dies steigert wiederum<br />
den Bedarf an Wohnfläche. So hat die DDA (Delhi<br />
Development Authority) – um ein aktuelles Beispiel zu<br />
nennen – gerade für den Wohnungsmarkt von Delhi<br />
ein Entwurfsmodell zum Bau von fünf neuen unabhängigen<br />
Vorstädten genehmigt. Auf einem Gebiet<br />
von etwa 60.000 Hektar sollen bis zum Jahr 2021 Unterkünfte<br />
für etwa 7,3 Millionen Menschen geschaffen<br />
werden7 . Auch in Mumbai weitet sich der <strong>Trend</strong> – bedingt<br />
durch die hohen innerstädtischen Mietpreise –<br />
auf die Vorstädte aus: in die Bereiche Andheri Kurla<br />
Road oder Goregaon.<br />
2,7<br />
IN CN DE JP US<br />
1,8<br />
Quelle: The Economist Intelligence Unit Jan. 2008<br />
2,1<br />
41
42<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />
kapiTel<br />
4<br />
rAHmeNBedINgUNgeN des<br />
BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />
Trotzdem wird der Immobilienmarkt in den nächsten<br />
Jahren auch in den Innenstadtlagen weiter wachsen.<br />
Angesichts stetig steigender Einkommen und einer<br />
breiter werdenden Mittelschicht wird für viele indische<br />
Familien das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung<br />
finanzierbar – zumal die Hausfinanzierungsraten<br />
durch viele federführende Finanzinstitute seit dem<br />
letzten Jahr sinken. Oft werden ganze Wohnsiedlungen<br />
von Bau- und Immobilienunternehmen errichtet. Mitunter<br />
gehören sogar Schulen, Krankenhäuser, Parks<br />
und Golfplätze dazu. In vielen Fällen verfügen die neu<br />
entstehenden Ansiedlungen auch über eine eigene<br />
Wasser- und Stromversorgung.<br />
Bei dieser Entwicklung profitieren die privaten Immobiliengesellschaften<br />
vom nur langsam vorankommenden<br />
städtischen Wohnungsbauprogramm der Regierung.<br />
Um die im aktuellen Fünfjahresplan (2007 – 2012) vorgesehenen<br />
32 Mio.Wohneinheiten zu errichten, rechnet<br />
das Ministry of Urban Development mit Investitionen<br />
in Höhe von schätzungsweise 3,6 Bill. INR. Das Ministerium<br />
geht davon aus, dass für ganz <strong>Indien</strong> insgesamt<br />
25 Mio. Wohneinheiten fehlen, davon etwa 1 Mio. in<br />
Mumbai. Für die Zentralregierung heißt das: Sie muss<br />
die Ausgaben für den Wohnungsbau drastisch erhöhen,<br />
da andernfalls in <strong>Indien</strong>s Metropolen bis 2012 an die<br />
30 Mio. Wohnungen fehlen, so eine Prognose des<br />
Ministeriums8 .<br />
Mc Kinsey schätzt, dass der Aufschwung in der Baubranche<br />
noch nicht einmal richtig begonnen hat.<br />
Grund dafür sind die erst seit kurzem existierenden<br />
Bewilligungen von ausländischen Direktinvestitionen<br />
im Siedlungsbau. Diese gelten für Bauvorhaben ab einer<br />
Fläche von 10 Hektar. Unternehmen dürfen hierbei<br />
nicht nur Land erwerben, sondern auch Wohnhäuser<br />
errichten und diese weiterverkaufen oder -vermieten.<br />
Investitionsstandorte<br />
Mumbai<br />
Mumbai liegt im Westen <strong>Indien</strong>s an der Küste des<br />
arabischen Meeres und ist die Hauptstadt des Bundesstaates<br />
Maharashtra. Die Metropole steht für den<br />
indischen Aufschwung und eine rasant wachsende<br />
Bevölkerung. Die geschätzte Einwohnerzahl der<br />
Metropolregion liegt bei 20,9 Millionen. Mumbai ist<br />
somit die größte Stadt auf dem indischen Subkontinent<br />
und gilt gleichzeitig als eine der am dichtesten<br />
besiedelten Regionen der Erde.<br />
Recht früh kamen die ersten Europäer ins ehemalige<br />
Bombay. 1534 wurde die Stadt von den Portugiesen<br />
besetzt und 1661 der Prinzessin Katharina von Braganza<br />
als Mitgift in die Ehe mit dem englischen Thronfolger<br />
Charles II mitgegeben. 1668 trat man Bombay an die<br />
ostindische Kompanie ab, die sie zum Handelszentrum<br />
der Region machte. 1995 wurde der alte Name Bombay<br />
in Mumbai geändert. Dies geht zurück auf den Namen<br />
der Hindi-Göttin Mumbadevi, die von den Ureinwohnern<br />
der Gegend, den Kolis, verehrt wurde.<br />
Mumbai, das Finanz- und Geschäftszentrum <strong>Indien</strong>s,<br />
gilt als „europäischste“ Stadt <strong>Indien</strong>s. Zugleich hat die<br />
Metropole mit den gleichen Problemen zu kämpfen<br />
wie andere Megastädte in Schwellenländern: u.a. mit<br />
Armut, Slums und Obdachlosigkeit. Amtlichen Angaben<br />
zufolge lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung von<br />
Mumbai in Slums. So entstand in der Stadt mit etwa<br />
600.000 Bewohnern das größte zusammenhängende<br />
Slumgebiet Asiens. Aufgrund seiner attraktiven Lage<br />
und dem akuten Wohnungsmangel sollen von hier bis<br />
2014 rund eine Millionen Menschen umgesiedelt werden.<br />
An gleicher Stelle sind stattdessen moderne Apartment-<br />
und Bürohäuser geplant. Durch seine gute Lage in
Mumbai<br />
Delhi<br />
Hyderabad<br />
direkter Nähe zum Bandra-Kurla-Komplex – einem der<br />
wichtigsten Geschäftszentren Mumbais – zählt das<br />
Slumareal zu den teuersten Grundstücken <strong>Indien</strong>s.<br />
Die Immobilienentwicklungsgesellschaft DLF schätzt,<br />
dass der Wert eines Hektar Baulandes in diesem Ge-<br />
biet bei etwa 160 – 180 Mio. INR liegt. 9<br />
Laut aktuellem Quartalsbericht von Colliers ist der Be-<br />
darf auf dem Büro- bzw. Wohnungsmarkt von Mum-<br />
bai nach wie vor größer als das Angebot. Die durch-<br />
schnittlichen Leerstandsraten liegen bei unter 2% und<br />
die Kauf- bzw. Mietpreise steigen trotz des bereits er-<br />
reichten Rekordniveaus weiter an. Demzufolge verla-<br />
gert sich das Interesse nun auch auf die Vorstädte und<br />
für die Zukunft ist zu erwarten, dass der Bedarf das<br />
Angebot weit hinter sich lassen wird. 10<br />
New Delhi<br />
Neu-Delhi ist die Hauptstadt <strong>Indien</strong>s: mit 321.883 Einwohnern<br />
in der eigentlichen Stadt und 17,7 Millionen<br />
Einwohnen in der Metropolregion. Da Neu-Delhi und<br />
die Stadt Delhi eine urbane Einheit bilden, werden die<br />
beiden Städte in <strong>Indien</strong> einfach nur „Delhi“ genannt.<br />
Delhi ist Verwaltungszentrum der indischen Regierung<br />
und eines der wichtigsten Wirtschaftszentren <strong>Indien</strong>s:<br />
mit Schwerpunkten in den Bereichen Leichtindustrie,<br />
Druckerzeugnisse, Kraftfahrzeuge und Textilien. Die<br />
Elektroindustrie wird von der IT- und Kommunikationsindustrie<br />
geprägt.<br />
Delhi hat sich darüber hinaus zu einem wichtigen Ver-<br />
kehrsknotenpunkt für die Eisenbahn entwickelt und<br />
verfügt allein über drei Flughäfen.<br />
Als wichtigstes Kultur- und Bildungszentrum <strong>Indien</strong>s<br />
verfügt Delhi über Universitäten, zahlreiche Theater<br />
und Museen. Die Metropole Delhi wird von vielen aus-<br />
ländischen Unternehmen als Eingangstor zu den Märkten<br />
<strong>Indien</strong>s betrachtet.<br />
43
44<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I raHmenBedingUngen des BeTeiligUngsangeBoTes<br />
kapiTel<br />
4<br />
rAHmeNBedINgUNgeN des<br />
BeTeILIgUNgsANgeBoTes<br />
Hyderabad<br />
Seit einiger Zeit drängt auch Hyderabad, die fünftgrößte<br />
Stadt <strong>Indien</strong>s, in den Club der Innovations-<br />
Metropolen. Die Hauptstadt des Bundesstaates Andra<br />
Pradesh zeigt beispielhaft, wie die High-Tech-Förderung<br />
<strong>Indien</strong>s soziale Widersprüche überwinden kann.<br />
Sie ist mit 6,7 Millionen Einwohnern eine der größten<br />
Metropolen <strong>Indien</strong>s. Als moderne Industriestadt hat<br />
sich Hyderabad zu einem überregional bedeutenden<br />
Wirtschaftszentrum entwickelt. Seit der Gründung<br />
des Genome Valley etabliert sich Hyderabad als indisches<br />
Zentrum der Biotechnologie-und Pharmaindustrie.<br />
Weitere industrielle Schwerpunkte liegen im<br />
Bereich Maschinenbau, in der Elektor- und Softwareindustrie.<br />
Als Zentrum der IT-Branche hat sich Hyderabad<br />
den Spitznamen „Cyberabad“ erworben.<br />
Universitäten wie die ehrwürdige Osmania University,<br />
die University of Hyderabad und die Maulana Azad<br />
National Urdu University, sowie Institute wie das Indian<br />
Institute of Chemical Technology, das Forschungslabor<br />
für Ernährungswissenschaft oder das Center for DNA-<br />
Fingerprinting and Diagnostics qualifizieren Hyderabad<br />
als eines der bedeutenden Wissenschaftszentren<br />
<strong>Indien</strong>s. Daneben gibt es auch ein International Institute<br />
of Information Technology.<br />
Der Regisseur der Innovations-Inszenierung heißt Sri<br />
Nara Chandrababu Naidu, bis 2004 Ministerpräsident<br />
vom Bundestaat Andra Pradesh. Er rollte den Firmen<br />
und ihren Forschungsabteilungen einen roten Teppich<br />
aus Steuervergünstigungen und Infrastrukturhilfen<br />
aus. Mit billigem Land warb er sie aus dem boomenden<br />
Bangalore ab. Verkehrstechnisch ist die Stadt über<br />
zwei Bahnlinien mit den anderen großen indischen<br />
Zentren verbunden. Seit Jahren liegen die Wachstumsraten<br />
der Stadt pro Jahr bei 3%. Damit ist Hyderabad<br />
eine der am schnellsten wachsenden Städte<br />
<strong>Indien</strong>s.<br />
Der Immobilienmarkt ist durch seine Konzentration<br />
auf wissensbasierte Industrien geprägt. Die Lebenshaltungskosten<br />
liegen im direkten Vergleich mit<br />
Mumbai und Delhi auf niedrigerem Niveau.<br />
Die Preise für Immobilien sind in den letzten Jahren<br />
um 35% bis 80% gestiegen. Ein Absinken ist in den<br />
nächsten 5 Jahren nicht zu erwarten. Die hier ansässigen<br />
Konzerne und Firmen wachsen weiter und benötigen<br />
ständig weitere Flächen.<br />
Die Infrastrukturentwicklung wird permanent vorangetrieben.<br />
Aufgrund der hohen Nachfrage vorallem<br />
im Bereich Infrastruktur und Immobilien ergeben sich<br />
in Mumbai, Delhi und Hyderabad vielfältige Möglichkeiten.<br />
Neben Immobilien für den Handel und die<br />
Industrie werden dringend Wohnungen gebraucht.<br />
Der Bedarf wird auf ca. 80.000 Wohnungen pro Jahr<br />
geschätzt.
46<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die anlagesTraTegie<br />
kapiTel 5<br />
INdIeN 1 kg<br />
dIe ANLAgesTrATegIe
48<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die anlagesTraTegie<br />
kapiTel<br />
5<br />
dIe ANLAgesTrATegIe<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> hat eine Struktur für den<br />
TC <strong>Indien</strong> 1 gewählt, die folgende Bedingungen<br />
erfüllen soll:<br />
Transparenz<br />
Aufbau einer einfachen und klaren Firmen- und<br />
Projektstruktur, die sich in anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Fonds als sehr Gewinn bringend qualifiziert hat.<br />
Ausschließlich eigene von <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> gegründete<br />
und geführte Firmen dürfen das Kapital erhalten und<br />
damit arbeiten. So wird sichergestellt das die erwirtschafteten<br />
Gewinne in der eigenen Projektstruktur<br />
bleiben und an die Anleger weitergereicht werden<br />
können. Erst hierdurch sind hohe Renditen möglich,<br />
da keine fremden Firmen Gewinne abschöpfen. Aus<br />
diesem Grund sind alle Firmen, die mit TC Geldern zu<br />
tun haben, <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Firmen.<br />
Management in Mauritius und <strong>Indien</strong><br />
Der verantwortliche Manager, der sowohl die Firmen<br />
in <strong>Indien</strong> als auch auf Mauritius leitet und die Verwendung<br />
aller Gelder kontrolliert, ist Frank Simon.<br />
Als Gründer und Vorstand der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> hat er<br />
nachweislich vier <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Immobilienfonds in<br />
Dubai zum Erfolg geführt. Der TC <strong>Indien</strong> 1 Fondsmanager<br />
in Deutschland, Peter Käsberger, zeichnet für den<br />
Bereich Erneuerbare Energien und den aktuellen Qatar<br />
Pearl Fonds der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Gruppe verantwortlich.<br />
Beide Manager haben langjährige Erfahrung mit Immobilienprojekten<br />
im Ausland gesammelt.<br />
Gesetze in <strong>Indien</strong><br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> investiert die Gelder gemäß der in <strong>Indien</strong><br />
geltenden FDI-Gesetzgebung. Dieses Gesetz regelt die<br />
Haltedauer ausländischen Kapitals in <strong>Indien</strong> und<br />
schreibt eine Haltedauer von mindestens drei Jahren vor.<br />
Fondslaufzeit und Projektlaufzeit in <strong>Indien</strong><br />
Die Laufzeit der Beteiligung unterliegt folglich dem<br />
oben erläuterten Gesetz. Ausschüttungen in diesem<br />
Zeitraum wären nicht sinnvoll, da sie vor Ort versteuert<br />
werden müssten und sich die Gesamtrendite dadurch<br />
deutlich verringern würde. Wegen der dreijährigen<br />
Haltedauer der Investition sind die Projekte auf drei<br />
Jahre ausgelegt. Der Fonds benötigt davor noch ca.<br />
6 Monate Laufzeit um die Projekte auszuwählen und<br />
anschließend weitere 6 Monate, um die Projekte abzuschließen<br />
und zu veräußern.<br />
Auswahl der Investitionsprojekte und Blind-Pool<br />
Das Management der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
Limited beschäftigt sich im Vorfeld – intensiv und<br />
sorgfältig mit einer Vielzahl von bestehenden und<br />
zukünftigen Projekten innerhalb der in Frage kommenden<br />
Zielgebiete. Bei der Auswahl der Objekte unterliegt<br />
die Gesellschaft den Marktgesetzmäßigkeiten<br />
in <strong>Indien</strong>.<br />
Die hohe Dynamik des indischen Marktes steht dem<br />
Bestreben einer ausführlichen Projektbeschreibung<br />
im Verkaufsprospekt im Wege. Angebote stehen jeweils<br />
nur kurz zur Verfügung, sodass sie schnell angenommen<br />
werden müssen, bevor ein anderer zugreift.<br />
Eine detaillierte Beschreibung und Prospektierung ist<br />
mit der hohen Dynamik nicht in Einklang zu bringen.<br />
Hier ist der Anleger darauf angewiesen, dem Management<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> die richtige Auswahl der Projekte<br />
zuzutrauen.<br />
Einfache und klare Projekte<br />
Der Philosophie von <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> entsprechen einfache<br />
und klare Projekte: zum Beispiel die Möglichkeit,<br />
ein Hochhaus mit Wohnungen zu bauen. Da Wohnraum<br />
in <strong>Indien</strong> sehr knapp und sehr begehrt ist, lassen sich<br />
mit dem Bau dieser Wohnungen hohe Preise – und<br />
damit hohe Gewinnmargen erzielen. Dabei legen wir<br />
Wert auf eine Projektlaufzeit, die von der Planung bis<br />
zur Erstellung drei Jahre beträgt.
Steuerliche Ausrichtung<br />
Die Fondstruktur soll Anlegern Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen ermöglichen – mit dem Ziel bei<br />
einem Beitritt bis Ende 2009 eine weitgehende Steuerfreiheit<br />
zu erreichen. Der Weg, auf dem zur Zeit am<br />
meisten ausländisches Kapital in <strong>Indien</strong> investiert<br />
wird, ist der Weg über Mauritius. Das gilt für 75% aller<br />
Investitionen aus dem Ausland in <strong>Indien</strong>.<br />
Bauträger – Lage – Nutzung<br />
Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited, deren<br />
Geschäftsführer Frank Simon mittlerweile rund sechs<br />
Jahre Erfahrung im Ausland vorweisen kann, legt besonderen<br />
Wert auf die Auswahl der „Schlüsselpartner“<br />
im Bereich der Erstellung von Immobilien.<br />
Die Zielobjekte müssen sich in anerkannt guten Lagen<br />
befinden. Die Gesellschaften müssen ferner als unbeschränkter<br />
Eigentümer des Grundstücks und der darauf<br />
errichteten Bauwerke eingetragen werden können.<br />
Die Anlagestrategie sieht eine Diversifizierung nach<br />
Nutzungsarten der zu realisierenden Projekte vor. Die<br />
von der Geschäftsführung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited angenommene Investitionsstrategie<br />
beinhaltet sowohl gewerblich genutzte Flächen als<br />
auch Wohnraum und Infrastrukturprojekte in den drei<br />
großen Ballungsräumen Delhi, Mumbai und Hyderabad.<br />
Reputation<br />
Die Erbauer der Immobilien sollen anerkannte Immobilien-Entwicklungsgesellschaften<br />
sein, um das Insolvenzrisiko<br />
der Bauträger zu minimieren. Ist das der Fall,<br />
kann mit einer Fertigstellung der Zielobjekte innerhalb<br />
der vorgegebenen Bauzeit gerechnet werden.<br />
Fertigstellungsgarantien und Absicherungen der<br />
Anzahlungen durch die Bauträger sind weitere Grundlage<br />
für den Erfolg der ausgewählten Projekte.<br />
Um eine für den Anleger einfache und klar fokussierte<br />
Anlagestrategie zu verfolgen, werden bewusst nur<br />
wenige renommierte Partner in <strong>Indien</strong> ausgewählt.<br />
Diese Konzentration vereinfacht wesentlich den Auswahlprozess<br />
der Zielimmobilien, da keine ausführlichen<br />
Prüfungen (Due Dilligence) der ausführenden<br />
Entwicklungsgesellschaften vorzunehmen sind. Durch<br />
die Bündelung des Einkaufsvolumens erhöhen sich<br />
gleichzeitig die Chancen auf höhere Preisnachlässe.<br />
Investitionszeitpunkt<br />
Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited wird ihre<br />
Tätigkeit erst nach der kapitalistischen Beteiligung<br />
durch die Fondsgesellschaft aufnehmen. Dies setzt<br />
wiederum voraus, dass ein Mindestkommanditkapital<br />
von 5 Millionen Euro eingezahlt ist.<br />
Das Management der Fondsgesellschaft verfolgt das<br />
Ziel, frühzeitig einen investitionsbereiten Zustand für<br />
die Gesellschaft zu erreichen. Um die Einwerbung des<br />
Mindestkommanditkapitals vor dem Hintergrund des<br />
Investitionsbeginns zu beschleunigen, wurden unterschiedliche<br />
Tranchen für die Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
definiert.<br />
Hebelwirkung<br />
Eine Hebelwirkung – oftmals auch als Leverage-Effekt<br />
bezeichnet – stellt dar, um welchen Faktor das bewegte<br />
Kapital (Wert des Immobilienpaketes) das eingesetzte<br />
Eigenkapital übersteigt. Durch dieses Ungleichverhältnis<br />
entsteht eine Hebelwirkung, die bei gewünschter<br />
Marktentwicklung eine überproportionale Rendite<br />
des eigenen Kapitals zur Folge hat.<br />
Die Aufnahme von 60–70% Fremdkapital durch die<br />
Projektgesellschaften vor Ort bei Banken in <strong>Indien</strong> ist<br />
in der Planung vorgesehen. Das nachfolgende Beispiel<br />
zeigt eine mögliche Verteilung der Investitionen auf<br />
verschiedene Projektgesellschaften.<br />
49
50<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die anlagesTraTegie<br />
kapiTel<br />
5<br />
dIe ANLAgesTrATegIe<br />
Zielgesellschaft <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />
Euro Euro Euro Euro Euro<br />
Eigenkapital Fremdkapital Investitions- Nettomarge Verkaufs-<br />
Schutz der einzelnen Projekte<br />
Für jedes Projekt mit mehr als 5 Millionen Euro Eigenkapital<br />
wird eine eigene Projektgesellschaft gegründet.<br />
Damit wird sichergestellt, dass die Gesamtinvestition<br />
nicht durch einzelne Projekte, die eventuell in<br />
Schwierigkeiten geraten oder verzögert werden<br />
gefährdet ist.<br />
Veräußerung der Immobilien<br />
Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited erarbeitet<br />
bereits zu Beginn jedes Projektes eine Strategie für<br />
den Ausstieg aus dem Projekt. Dadurch wird eine<br />
klare Vorstellung entwickelt, wie der erwartete Wertzuwachs<br />
realisiert werden kann. Nach erfolgtem<br />
Einkauf und der Errichtung der Zielobjekte ist es das<br />
Bestreben des Managements, mit den Verkaufsbemühungen<br />
zu starten. Hierzu werden die entsprechenden<br />
Immobilieninformationen durch geeignete lokale<br />
Partner aufbereitet und einem internationalen Käuferpublikum<br />
über spezialisierte Maklerunternehmen angeboten.<br />
Der Verkaufstermin der Objekte kann auf ein<br />
Datum, das die notwendige dreijährige Haltedauer<br />
der Investitionen berücksichtigt, gelegt werden.<br />
Vermietung der Immobilien<br />
Für reine Projektentwicklungen ist der Verkauf zum<br />
Termin der Fertigstellung vorgesehen. Renditeobjekte<br />
sollen zum wirtschaftlich günstigen Zeitpunkt unter<br />
30% 70% summe 40% preise<br />
Projekt <strong>Indien</strong> 1 15.000.000 35.000.000 50.000.000 20.000.000 70.000.000<br />
Projekt <strong>Indien</strong> 2 6.000.000 14.000.000 20.000.000 8.000.000 28.000.000<br />
Projekt <strong>Indien</strong> 3 9.000.000 21.000.000 30.000.000 12.000.000 42.000.000<br />
Projekt <strong>Indien</strong> 4 10.000.000 23.333.333 33.333.333 13.333.333 46.666.667<br />
Gesamtsumme 40.000.000 93.333.333 133.333.333 53.333.333 186.666.667<br />
Prognose: Beispiel einer Verteilung der Projekte und der Finanzstruktur in <strong>Indien</strong><br />
Berücksichtigung der notwendigen Haltedauer verkauft<br />
werden. Im Zeitraum zwischen der Fertigstellung<br />
dieser Objekte und der Veräußerung ist eine<br />
Vermietung vorgesehen.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Alle Mittelanforderungen der Fondsgesellschaft<br />
werden nach Überprüfung der Übereinstimmung mit<br />
dem Finanz- und Investitionsplan freigegeben. Angefangen<br />
bei der Einzahlung des Kommanditkapitals der<br />
Anleger über die Abrechnung der fondsbezogenen<br />
Kosten bis hin zur Investition in die Zielgesellschaft,<br />
werden in Deutschland vom Mittelverwendungskontrolleur,<br />
der WestAudit AG, vorgenommen. Diese<br />
Mittelverwendungskontrolle, deren Wortlaut vollständig<br />
in dem Mittelverwendungskontrollvertrag im<br />
Kapitel 17 „Die Verträge“ abgedruckt wurde, umfasst<br />
die Verwendung aller Ein- und Auszahlungen. Die Mittelverwendungskontrolle<br />
ist auf die erstmalige Verwendung<br />
des Kommanditkapitals in Deutschland beschränkt.<br />
Eine Kontrolle in Mauritius oder <strong>Indien</strong><br />
findet nicht statt.
52<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die anlagesTraTegie<br />
kapiTel<br />
5<br />
dIe ANLAgesTrATegIe
Projektbeispiele, die durch eine<br />
Zusammenarbeit mit Colliers International<br />
zustande kamen.<br />
Die Leela Gruppe, eine renommierte indische Investmentgesellschaft,<br />
hat passende Partner für ein<br />
250.000 square fuss Klasse A Immobilienprojekt mit<br />
gewerblicher Nutzung gesucht. Der Standort war<br />
Andheri Kurla Road, Mumbai. Die Andheri Kurla Road<br />
ist der größte kommerziell genutzte Bürocluster in<br />
Mumbai mit mehr als 20 Millionen square fuss Büroflächen.<br />
Dieses Gebiet wird in Mumbai als SBD –<br />
Secondary Business District – bezeichnet. Die Lage<br />
innerhalb von Mumbai kann als hervorragend bezeichnet<br />
werden.<br />
Colliers International gelang es, die für die Projektentwicklung<br />
und Finanzierung passenden und zuständigen<br />
Partner zu finden. In das Projekt wurden ca.<br />
10 Millionen Euro Eigenkapital investiert.<br />
Die Projektpartner in diesem Projekt waren:<br />
Leela group:<br />
eine führende, mit vielen nationalen und internationalen<br />
Preisen und Auszeichnungen versehene Investmentgruppe.<br />
Die bekanntesten Projekte sind The Leela,<br />
Mumbai, The Leela Kempinski Goa – ausgezeichnet<br />
als bestes Luxus-Resort in <strong>Indien</strong> – und The Leela Palace<br />
Kempinski, Bangalore.<br />
K. Raheja Corp:<br />
platziert unter den 10 Top-Entwicklern in <strong>Indien</strong>,mit<br />
verschiedensten erfolgreich abgewickelten Projekten;<br />
darunter drei Objekten in Mumbai: das Mindspace<br />
(Gewerbeimmobilie), Vivarea and Maple Leaf (Wohnungen),<br />
JW Marriott and Lakeside Chalet (Hotels).<br />
Housing Development Finance Corporation:<br />
eine führende indische Finanzinstitution, die zu den<br />
Top-Drei-Banken <strong>Indien</strong>s im privaten Sektor zählt.<br />
Ein weiteres Beispiel:<br />
Die Unitech Group, eine bekannte Immobilien Projektentwicklungsfirma<br />
in <strong>Indien</strong>, suchte ein passendes<br />
Grundstück, um ein komplettes Wohngebiet zu entwickeln.<br />
Colliers International wurde beauftragt, die am<br />
besten geeignete Fläche zu finden und den Kauf vorzubereiten.Nachdem<br />
Colliers International die entsprechende<br />
Fläche ausfindig gemacht hatte, wurde<br />
dort ein Projekt mit 125 Millionen Gesamtvolumen<br />
errichtet und verkauft.<br />
Die beim Verkauf der Projekte erzielten Margen lagen<br />
im Margenbereich, den sich die Zielgesellschaft vorgenommen<br />
hatte. Einzelheiten aus den Projekten dürfen<br />
nicht öffentlich bekannt gemacht werden, da diese<br />
verständlicherweise einer Vertraulichkeitserklärung<br />
unterliegen.<br />
53
54<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
kapiTel 6<br />
INdIeN 1 kg<br />
ANgABeN ÜBer deN<br />
emITTeNTeN
56<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
kapiTel<br />
6<br />
ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />
Grundsätzliche Angaben<br />
Beim Emittenten handelt es sich um die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>. Er hat seinen Sitz in Mainz.<br />
Die Geschäftsadresse lautet:Weißliliengasse 5 in 55116<br />
Mainz.<br />
Der Emittent wurde am 30.09.2008 gegründet und<br />
am 14.10.2008 beim Handelsregister Mainz eingetragen.<br />
Nach den im Gesellschaftsvertrag getroffenen<br />
und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
abänderbaren Regelungen ist die Gesellschaft bis zum<br />
31.12.2012 befristet. Plangemäß wird sie daher rund<br />
vier Jahre und zwei Monate bestehen.<br />
Beim Emittenten handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft<br />
im Sinne von §§ 161 ff. HGB.<br />
Der Emittent unterliegt deutschem Recht.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten<br />
ist die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.<br />
Die Geschäftsführung obliegt ist Frank Simon. Die<br />
Geschäftsanschrift lautet: Weißliliengasse 5 in 55116<br />
Mainz. Das Stammkapital wurde in Höhe von 25.000<br />
Euro voll eingezahlt. Somit ist unbeschränkt haftender<br />
Gesellschafter des Emittenten keine natürliche Person,<br />
die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften<br />
würde, sondern eine Kapitalgesellschaft, deren Haftung<br />
sich auf deren Betriebsvermögen erstreckt.<br />
Der im Prospekt in Kapitel 17 im Wortlaut abgedruckte<br />
Gesellschaftsvertrag sieht abweichende Bestimmungen<br />
zu den gesetzlichen Regelungen vor, die, entsprechend<br />
den Vorschriften der Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung,<br />
im Prospekt anzugeben sind.<br />
Von der gesetzlichen Regelung abweichend übt die<br />
Geschäftsführung und Vertretung des Emittenten<br />
nicht die vorgenannte persönlich haftende Gesellschafterin<br />
aus, sondern die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East<br />
GmbH als so genannte geschäftsführende Kommanditistin.<br />
Außerdem ist in Abweichung von den gesetzlichen<br />
Regelungen die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die keine Kapitaleinlage erbringt, nicht am Ergebnis<br />
der Gesellschaft beteiligt.<br />
Abweichend von der gesetzlichen Regelung sieht der<br />
Gesellschaftsvertrag des Weiteren vor, dass die als<br />
Treuhandkommanditistin fungierende MVT Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH berechtigt ist, ihren Kommanditanteil zu erhöhen<br />
bzw. Anleger als unmittelbar ins Handelsregister einzutragende<br />
Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen<br />
und diesbezüglich notwendige Erklärungen<br />
der Mitgesellschafter abzugeben. Dabei ist über die<br />
gesetzlichen Bestimmungen hinaus vorgegeben, dass<br />
beitretende Gesellschafter bzw. von der Treuhandkommanditistin<br />
vorzunehmende Erhöhungen ihrer<br />
Beteiligung Mindestgrenzen von 10.000 Euro bzw.<br />
15.000 US-Dollar nicht unterschreiten dürfen und, soweit<br />
sie darüber hinausgehen, durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbar sein müssen.<br />
Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend<br />
findet sich im Gesellschaftsvertrag die Pflicht, dass<br />
unmittelbar im Handelsregister einzutragende Kommanditisten<br />
eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
erteilen müssen, wonach die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, sowie die Treuhandkommanditistin<br />
jeweils einzeln Anmeldungen zum Handelsregister<br />
auch im Namen des Kommanditisten tätigen können.<br />
Die Höhe der Beteiligung am Gesellschaftsergebnis<br />
ist abweichend von gesetzlichen Regelungen vereinbart.<br />
Laufende Ausschüttungen sind nicht vorgesehen,<br />
Gewinne sollen erst – und einmalig – bei der Liquidation<br />
der Gesellschaft ausgezahlt werden. Dabei hängt
die Höhe der Beteiligung des Einzelnen nicht nur von<br />
der Höhe seines Kapitalanteils, sondern auch vom<br />
Zeitpunkt seines Beitritts ab.<br />
Abweichend von der gesetzlichen Regelung ist zudem<br />
die Abstimmung im so genannten schriftlichen Ver-<br />
fahren möglich. Die Unwirksamkeit von Gesellschaf-<br />
terbeschlüssen kann, was von der gesetzlichen Rege-<br />
lung abweicht, nur binnen 4 Wochen nach Versenden<br />
des Protokolls durch Klage geltend gemacht werden.<br />
Vom Gesetz abweichende Regelungen in der Satzung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin sind nicht<br />
vorhanden.<br />
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die<br />
Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens durch<br />
den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung<br />
von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher<br />
Art im In- und Ausland im eigenen Namen und für<br />
eigene Rechnung, insbesondere die Gründung und<br />
Beteiligung einer Kapitalgesellschaft (Ltd.) in Mauritius,<br />
deren Gegenstand die Entwicklung und der Verkauf<br />
von Immobilien in <strong>Indien</strong> ist.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte<br />
und Handlungen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand<br />
der Gesellschaft im Zusammenhang stehen<br />
und geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />
oder mittelbar zu fördern. Sie ist berechtigt,<br />
Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche<br />
Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen<br />
zu beteiligen.<br />
57
58<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
kapiTel<br />
6<br />
ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />
Angaben über das Kapital des Emittenten<br />
und die Hauptmerkmale der Kapitalanteile<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das<br />
Kapital des Emittenten 2.000 Euro. Dies setzt sich<br />
zusammen aus jeweils zwei Kommanditanteilen von<br />
1.000 Euro, die jeder der beiden Gründungsgesellschafter<br />
übernommen hat. Die Einlagen sind voll erbracht.<br />
Die Beteiligungsbeträge entsprechen der Hafteinlage.<br />
Sie sind zu 100% als Haftkapital im Handelsregister<br />
einzutragen.<br />
Der Gesamtbetrag der von den Gesellschaftern insgesamt<br />
gezeichneten und der eingezahlten Einlagen beträgt<br />
2.000 Euro. Die Kommanditeinlagen sind nach<br />
Volleinzahlung unveränderlich und sind maßgeblich<br />
für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung,<br />
die Ergebnisverteilung (Gewinn- und Verlustbeteiligung)<br />
sowie den Anspruch auf ein Abfindungsguthaben oder<br />
einen Liquidationserlös. Die Kommanditbeteiligung<br />
gewährt den Gründungsgesellschaftern die Kontrollund<br />
Teilhaberechte eines Kommanditisten gemäß den<br />
gesetzlichen Regelungen in den §§ 164, 166 ff..<br />
Die Komplementärin hat folgende Sonderrechte:<br />
Sie erbringt keine Kapitaleinlage.<br />
Die Komplementärin nimmt am Ergebnis der Gesellschaft<br />
nicht Teil, sie erhält keine Gewinnbeteiligung<br />
und hat auch kein Stimmrecht.<br />
Im Übrigen sind die Rechte und Pflichten der derzeitigen<br />
Gesellschafter mit denen der zukünftig beitretenden<br />
Gesellschaftern gleich.<br />
Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten<br />
Der Emittent wurde gegründet von<br />
1. Komplementär:<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Sitz Mainz, Geschäftsadresse:Weißliliengasse 5,<br />
55116 Mainz, HRB 8796, AG Mainz.<br />
Eine Einlage wurde von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin nicht übernommen.<br />
2. Kommanditisten:<br />
a) mit der Funktion der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH, Sitz Mainz,<br />
Geschäftsadresse:Weißliliengasse 5, 55116 Mainz,<br />
HRB 40672, AG Mainz.<br />
Übernommener Kommanditanteil in Höhe von<br />
1.000 Euro. Die Einlagen sind voll erbracht.<br />
b) mit der Funktion der Treuhandkommanditistin MVT<br />
Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH, Sitz Mainz, Geschäftsadresse:Weißliliengasse 5,<br />
55116 Mainz, HRB 40631, AG Mainz.<br />
Übernommener Kommanditanteil in Höhe von<br />
1.000 Euro. Die Einlagen sind voll erbracht.<br />
Die den vorgenannten Gründungsgesellschaftern zustehenden<br />
Honorare und Vergütungen sind in § 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages (Kapitel 17) geregelt.<br />
Den Gründungsgesellschaftern stehen keine weiteren<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige<br />
Bezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art, zu. Ihre Gewinnbeteiligungen<br />
entsprechen den Gewinnbeteiligungen der übrigen<br />
Gesellschafter.<br />
Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />
sind, oder solchen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen, oder an solchen Unternehmen,<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />
Leistungen erbringen.
Zu bestehenden Verflechtungen wird auf das Kapitel<br />
14 „Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen“ ab<br />
Seite 116 verwiesen.<br />
Nähere Angaben zur detaillierten Zusammensetzung<br />
der vorgenannten Planzahlen und ergänzende Informationen<br />
sind in Kapitel 7 „Wirtschaftliche Angaben“<br />
zu finden.<br />
Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten<br />
Der wichtigste Tätigkeitsbereich des Emittenten besteht<br />
in der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />
auf Mauritius, der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited.<br />
Das konkrete Projekt, für welches die Nettoeinnahmen<br />
aus dem Angebot genutzt werden, ist diese Kapitalbeteiligung<br />
an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited.<br />
Neben dieser geplanten Investitionstätigkeit in Umsetzung<br />
des vorliegenden Angebots ist der Emittent<br />
nicht tätig.<br />
Als Realisierungsgrad der Kapitalbeteiligung wurde<br />
bisher die Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags<br />
erreicht. Weitere Schritte sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht unternommen worden.<br />
Der Emittent ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher<br />
Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage<br />
des Emittenten sind.<br />
Der Emittent ist nicht von Verträgen abhängig, die<br />
von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder Ertragslage des Emittenten sind.<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen<br />
Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten<br />
haben können, sind nicht gegeben. Auch ist die<br />
Tätigkeit des Emittenten nicht durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinflusst worden.<br />
Wichtige laufende Investitionen existieren zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht.<br />
Angaben über die Anlageziele und<br />
Anlagepolitik<br />
Zu Anlagezielen und zur Anlagepolitik finden sich<br />
Ausführungen an verschiedenen Stellen dieses Prospektes.<br />
Insbesondere ist hierbei auf Kapitel 7 „Wirtschaftliche<br />
Angaben“ sowie Kapitel 8 „Beteiligungsphase“<br />
zu verweisen. Anlageobjekt des Emittenten ist<br />
die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
<strong>Indien</strong> Holding Limited auf Mauritius. Der Beteiligungsvertrag<br />
ist abgeschlossen.<br />
Die Immobilienprojektentwicklung in <strong>Indien</strong> sowie die<br />
Anlagepolitik zur Erreichung der diesbezüglichen Anlageziele<br />
werden von der Kapitalgesellschaft in Mauritius<br />
bestimmt. Gleiches gilt für konkrete Immobilienobjekte,<br />
in welche die in Mauritius ansässige Gesellschaft<br />
investieren wird. Da diese zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht feststehen, ist deren Beschreibung<br />
an dieser Stelle nicht möglich.<br />
Dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten,<br />
der Treuhänderin und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
steht oder stand das Eigentum an dem<br />
Anlageobjekt oder wesentliche Teile desselben sowie<br />
aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />
Anlageobjekt nicht zu. Das Gleiche gilt für solche Personen,<br />
welche die Herausgabe, den Inhalt des Prospektes,<br />
die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes<br />
der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />
Es besteht keine dingliche Belastung, rechtliche oder<br />
tatsächliche Beschränkung der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes.<br />
Erforderliche behördliche Genehmigungen bestehen<br />
in der notwendigen Eintragung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited im Handelsregister in Mauritius.<br />
59
60<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
kapiTel 6<br />
ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />
Diese wurde am 24.10.08 beim dortigen Handelsregister<br />
beantragt. Weitere behördliche Genehmigungen<br />
sind nicht erforderlich.<br />
Der Beteiligungsvertrag über die Anschaffung des<br />
Anlageobjektes wurde am 27.10.2008 geschlossen.<br />
Nach Kenntnis des Anbieters existieren hinsichtlich des<br />
Anlageobjektes keinerlei Bewertungsgutachten.<br />
Zur Beteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
Limited reichen die Nettoeinnahmen des Emittenten<br />
aus. Die Aufnahme einer Finanzierung ist nicht vorgesehen.<br />
Die Nettoeinnahmen des Emittenten werden<br />
nicht für sonstige Zwecke genutzt.<br />
Das Eigentum an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
Limited steht der Fondsgesellschaft zu.<br />
Unerhebliche Belastungen des Anlageobjektes<br />
existieren ebenso wenig wie rechtliche und/oder tatsächliche<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes.<br />
Die zur Wirksamkeit der Beteiligung am Anlageobjekt<br />
notwendige Eintragung im Handelsregister der<br />
Behörden auf Mauritius steht aus.<br />
Weitere behördliche Genehmigungen sind nicht<br />
erforderlich.<br />
Vom Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />
Mitgliedern der Geschäftführung oder Mitglieder<br />
des Aufsichtstates und Mitgliedern des Beirats<br />
der Emittentin, der Treuhänderin, und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
werden keinerlei nichteinmal<br />
geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbracht.<br />
Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageangebotes<br />
und deren Aufgliederung wird auf das<br />
Kapitel 7 „Wirtschaftliche Angaben“ verwiesen.<br />
Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />
der Treuhänderin vereinbarten Vergütung beträgt<br />
pro Jahr 0,1% Über die geplante Fondslaufzeit<br />
beträgt die Gesamtvergütung 0,5% des Kommanditkapitals<br />
ohne Agio. Die Vergütung enthält die MwSt.<br />
Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs vereinbarten<br />
Vergütung beträgt 0,12% des Kommanditkapitals<br />
ohne Agio. Die Vergütung enthält die MwSt.<br />
Angaben über die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des Emittenten<br />
Der Emittent ist vor weniger als 18 Monaten gegründet<br />
worden und hat noch keinen Jahresabschluss erstellt.
Eröffnungsbilanz (nach § 15 (1) S. 1 Nr. 1 und 2 VermVerkProspV)<br />
Eröffnungsbilanz <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 30. September 2008<br />
Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />
A. Ausstehende Einlagen A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile Kommanditisten 2 I. Kapitaleinlagen<br />
Zwischenübersicht (nach § 15 (1) S. 1 Nr. 1 und 2 VermVerkProspV)<br />
Planzahlen zur Geschäftsentwicklung<br />
Die Zwischenübersicht stellt die Vermögens- und<br />
Finanzlage zum Zeitpunkt der Prospekterstellung dar.<br />
Die voraussichtliche Vermögens- und Ertragslage der<br />
Fondsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 bis<br />
2010 ist den Planbilanzen und den Plan-Gewinn- und<br />
Zwischenübersicht <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 30. Oktober 2008<br />
Auf die Darstellung einer Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung wird verzichtet, weil noch keine erfolgs-<br />
wirksamen Geschäftsvorfälle angefallen sind. Es wurde seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde ledig-<br />
lich das Kommanditkapital der Gründungsgesellschafter eingezahlt. Es sind keine weiteren bilanzwirksamen<br />
Geschäftsvorfälle angefallen.<br />
Kapitalanteile Kommanditisten 2<br />
2 2<br />
Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />
A. Ausstehende Einlagen A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile Kommanditisten 0 I. Kapitaleinlagen<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Bankguthaben 2<br />
Verlustrechnungen zu entnehmen. Die Liquiditätsrechnung<br />
und weitere Angaben zur Investition, dem<br />
Umsatz und dem Ergebnis der Gesellschaft wurden<br />
für die Geschäftsjahre 2008 bis 2010 dargestellt. Alle<br />
Angaben basieren auf den im Prospekt getroffenen<br />
Annahmen.<br />
Kapitalanteile Kommanditisten 2<br />
2 2<br />
61
62<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
kapiTel 6<br />
ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />
Planzahlen (Prognosen) für die Geschäftsjahre 2008 bis 2010<br />
Planbilanz <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 31. Dezember 2008<br />
Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />
I. Finanzanlagen I. Kapitaleinlagen<br />
1. Beteiligung an Kapitalanteile Kommanditisten 52.502<br />
Kapitalgesellschaft 42.776 II. Jahresfehlbetrag 8.678<br />
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen<br />
42.776 43.824<br />
I. Kassenbestand, Guthaben bei I. sonstige Rückstellungen 0<br />
Kreditinstituten 905<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 143 C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten aus<br />
Planbilanz <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 31. Dezember 2009<br />
Lieferungen und Leistungen 0<br />
2. sonstige Verbindlichkeiten 0<br />
43.824 43.824<br />
Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />
I. Finanzanlagen I. Kapitaleinlagen<br />
1. Beteiligung an Kapitalanteile Kommanditisten 52.502<br />
Kapitalgesellschaft 42.776 II. Jahresfehlbetrag 8.678<br />
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen<br />
III. Jahresfehlbetrag 232<br />
42.776 43.592<br />
I. Kassenbestand, Guthaben bei I. sonstige Rückstellungen 0<br />
Kreditinstituten 709<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 107 C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten aus<br />
Lieferungen und Leistungen 0<br />
2. sonstige Verbindlichkeiten 0<br />
43.592 43.592<br />
0<br />
0
Planbilanz <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, Mainz zum 31. Dezember 2010<br />
Aktiva TEUR Passiva TEUR<br />
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />
I. Finanzanlagen I. Kapitaleinlagen<br />
1. Beteiligung an Kapitalanteile Kommanditisten 52.502<br />
Kapitalgesellschaft 42.776 II. Jahresfehlbetrag 8.910<br />
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen<br />
Bei den vorstehenden Bilanzen handelt es sich um die Handelsbilanzen.<br />
Es wurden die handelsrechtlichen Zahlen dargestellt.<br />
III. Jahresfehlbetrag 240<br />
42.776 43.352<br />
I. Kassenbestand, Guthaben bei I. sonstige Rückstellungen 0<br />
Kreditinstituten 505<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 71 C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten aus<br />
Prognose zu Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
Die weiteren Planzahlen (Prognosewerte) der Emitten-<br />
tin für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012, insbesondere<br />
Lieferungen und Leistungen 0<br />
2. sonstige Verbindlichkeiten 0<br />
43.352 43.352<br />
zu Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
entwickeln sich wie folgt:<br />
Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Investitionen 42.776.000 0 0 0 0<br />
Produktion 0 0 0 0 0<br />
Umsatz 0 0 0 0 91.526<br />
Ergebnis - 8.678 - 232 - 240 - 212 91.305<br />
0<br />
63
64<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
kapiTel 6<br />
ANgABeN ÜBer deN emITTeNTeN<br />
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>,<br />
vom 30.September 2008 bis zum 31. Dezember 2008 (Prognose)<br />
1. Erträge aus Beteiligungen/Zinserträge 0<br />
2. Projektentwicklungskosten 600<br />
3. Prospekterstellung 250<br />
4. Eigenkapitalvermittlung 7.500<br />
5. Rechts- und Steuerberatung 36<br />
6. Mittelverwendungskontrolle 60<br />
7. Treuhandvergütung 50<br />
8. Geschäftsführungsvergütung 100<br />
9. Haftungsvergütung 7<br />
10. Fondsverwaltung 50<br />
11. Kfm. Buchführung 25<br />
Jahresfehlbetrag -8.678<br />
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>,<br />
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 (Prognose)<br />
1. Erträge aus Beteiligungen/Zinserträge 36<br />
2. Projektentwicklungskosten 0<br />
3. Prospekterstellung 0<br />
4. Eigenkapitalvermittlung 0<br />
5. Rechts- und Steuerberatung 36<br />
6. Mittelverwendungskontrolle 0<br />
7. Treuhandvergütung 50<br />
8. Geschäftsführungsvergütung 100<br />
9. Haftungsvergütung 7<br />
10. Fondsverwaltung 50<br />
11. Kfm. Buchführung 25<br />
Jahresfehlbetrag -232<br />
TEUR<br />
TEUR
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>,<br />
vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 (Prognose)<br />
1. Erträge aus Beteiligungen/Zinserträge 28<br />
2. Projektentwicklungskosten 0<br />
3. Prospekterstellung 0<br />
4. Eigenkapitalvermittlung 0<br />
5. Rechts- und Steuerberatung 36<br />
6. Mittelverwendungskontrolle 0<br />
7. Treuhandvergütung 50<br />
8. Geschäftsführungsvergütung 100<br />
9. Haftungsvergütung 7<br />
10. Fondsverwaltung 50<br />
11. Kfm. Buchführung 25<br />
Jahresfehlbetrag -240<br />
Dargestellt werden die voraussichtlichen handelsrechtlichen Ergebnisse.<br />
Prognostizierter Zahlungsplan und prognostizierte<br />
Investitionen des Emittenten<br />
Alle Planzahlen beruhen auf der prognostizierten<br />
Annahme eines Kommanditkapitals von 50 Mio. Euro.<br />
(Ohne Agio) Daraus ergeben sich die einmaligen<br />
Kosten und die prozentualen Kosten während der<br />
Laufzeit des Fonds.<br />
TEUR<br />
Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> wird in den<br />
Jahren 2008 bis 2011 keine Umsatzerlöse und sonstigen<br />
betrieblichen Erlöse erzielen. Auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
fallen prognosegemäß keine Abschreibungen<br />
an. In der Position Erträge aus Beteiligungen/<br />
Zinserträge werden die prognostizierten Zinseinnahmen<br />
ausgewiesen die durch die Anlage der Liquiditätsrücklage<br />
erreicht werden.<br />
65
66<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wirTsCHafTliCHe angaBen<br />
kapiTel 7<br />
INdIeN 1 kg<br />
wIrTscHAfTLIcHe ANgABeN
68<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wirTsCHafTliCHe angaBen<br />
kapiTel<br />
7<br />
wIrTscHAfTLIcHe ANgABeN<br />
Die nachfolgende Darstellung zeigt auf, in welchem<br />
Umfang Kapital durch die Kommanditisten bzw. Anle-<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung (Prognose)<br />
Komplementärin 0<br />
Geschäftsführende Kommanditistin und 2.000<br />
Treuhandkommanditistin<br />
Kapitalanleger 50.000.000<br />
zzgl. Agio Kapitalanleger 2.500.000<br />
Mittelverwendung<br />
ger aufzubringen ist und welche konkreten Mittelver-<br />
wendungspositionen hieraus bedient werden.<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung In Euro Summe in In % des In % des<br />
für die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> Euro Fonds- Kommanditvolumens<br />
kampitals<br />
Mittelherkunft ohne Agio<br />
52.502.000 100,00<br />
Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung<br />
des Anlageobjektes (inkl. Nebenkosten)<br />
Beteiligung an den Gesellschaften in Mauritius 42.200.000 80,38 84,40<br />
Projektentwicklung <strong>Indien</strong> 326.000 0,62 0,65<br />
Sonstige Nebenkosten 250.000 0,48 0,48<br />
42.776.000 81,47 85,52<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
Eigenkapitalbeschaffungskosten 5.000.000 9,52 10,0<br />
Planungskosten & Fondsentwicklung 600.000 1,14 1,20<br />
Prospekterstellung, Druck, Marketing etc. 250.000 0,48 0,50<br />
Mittelverwendungskontrolle 60.000 0,11 0,12<br />
Treuhänderin 50.000 0,10 0,10<br />
Haftungsentschädigung der Komplementärin 7.500 0,014 0,015<br />
Geschäftsführung 100.000 0,19 0,20<br />
Fondsverwaltung 50.000 0,10 0,10<br />
Kaufm. Buchführung 25.000 0,05 0,05<br />
6.117.500<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
Rechts- und Steuerberatung 178.500 178.500 0,34 0,36<br />
Liquiditätsrücklage 930.000 1,77 1,86<br />
Endsumme 50.002.000<br />
Agio 2.500.000<br />
Summe Mittelverwendung 52.502.000
Eine Klassifizierung, bei der zwischen der eigentlichen<br />
Zielinvestition, anfallenden Vergütungen und Neben-<br />
kosten unterschieden wird, hat folgendes Aussehen:<br />
in Euro in % vom in % vom<br />
Gesamtaufwand EK inkl. Agio<br />
1. Aufwand für den Erwerb der 42.776.000 81,47 85,52<br />
Vermögensanlage<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
2.1. Vergütungen<br />
2.2. Nebenkosten der<br />
Vermögensanlage<br />
3. Liquiditätsreserve 930.000 1,77 1,86<br />
Gesamt 43.706.000 83,24 87,38<br />
69
70<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wirTsCHafTliCHe angaBen<br />
kapiTel<br />
7<br />
wIrTscHAfTLIcHe ANgABeN<br />
Erläuterungen der wesentlichen Annahmen<br />
und Wirkungszusammenhänge<br />
Die Prognoserechnungen gehen von geschätzten<br />
Annahmen aus. Dies betrifft beispielsweise die Platzierungshöhe<br />
die mit 50 Mio. Euro angenommen wurde.<br />
Weiterhin wurden der Platzierungszeitraum und die<br />
wirtschaftlichen Ergebnisse der Zielinvestitionen<br />
geschätzt. Die getroffenen Annahmen werden nicht<br />
genau eintreffen und deshalb ist davon auszugehen,<br />
das die später tatsächlich erzielten Werte von den<br />
prognostizierten Werten abweichen werden.<br />
Sowohl die Planbilanzen als auch die Gewinn- und<br />
Verlustrechnungen stellen ein Szenario dar das bei<br />
der Aufstellung des Prospekts nach bestem Wissen<br />
und Gewissen erstellt wurde.<br />
Positionen der Mittelherkunft<br />
Kommanditkapital<br />
Die Treuhandkommanditistin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin haben jeweils einen Kommanditanteil<br />
in Höhe von 1.000 Euro übernommen. Für die<br />
Kapitalanleger ist ein verbleibendes Kommanditkapital<br />
von 50.000.000 Euro reserviert. Durch Beschluss der<br />
Geschäftsführung kann das Kapital auf bis zu<br />
150.002.000 Euro erhöht werden.<br />
Agio<br />
Zusätzlich zu dem auf die Anleger entfallenden Kommanditanteil<br />
haben diese ein Agio in Höhe von 5%<br />
bezogen auf den gezeichneten Kapitalanteil zu entrichten.<br />
Die Zahlungen der Gesellschafter sind binnen<br />
14 Tagen nach Mitteilung über die erfolgte Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />
und der hiermit verbundenen Aufforderung zur<br />
Zahlung zu leisten.<br />
Positionen der Mittelverwendung<br />
Zielinvestitionen/Aufwand für den Erwerb<br />
des Anlageobjektes<br />
Vom gesamten Kommanditkapital wird ein Betrag in<br />
Höhe von 42.776.000 Euro (85,52% des Gesellschaftskapitals<br />
ohne Agio) in den Erwerb der Beteiligung an<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited investiert.<br />
Darin enthalten sind 326.000 Euro, die an die Zielgesellschaft<br />
für die Projektentwicklung in <strong>Indien</strong> gezahlt<br />
werden.Weitere 250.000 Euro sind für sonstige Nebenkosten<br />
während der Laufzeit der Beteiligung vorgesehen.<br />
Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für die Gründungen<br />
der Gesellschaften in Mauritius und <strong>Indien</strong>.<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
Kosten für die Eigenkapitaleinwerbung<br />
Das Ziel-Kommanditkapital soll planmäßig bis zum<br />
30.06.2009 eingeworben werden. Mit der Platzierung<br />
des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft wurde die<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH mit Sitz in<br />
Mainz exklusiv beauftragt und erhält hierfür eine prozentuale<br />
Vergütung bezogen auf das eingeworbene<br />
Eigenkapital in Höhe von 10% und das Agio. Die von<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH beauftragten<br />
Kooperationspartner sind nicht berechtigt, vom Verkaufsprospekt<br />
abweichende Aussagen zu treffen und<br />
Zusagen zu erteilen. Die Vergütung für die Einwerbung<br />
des Eigenkapitals wird anteilig nach wirksamem Beitritt<br />
der Anleger fällig und wöchentlich gegenüber der<br />
Fondsgesellschaft abgerechnet. Zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung sieht das Umsatzsteuergesetz<br />
(UStG) keine Umsatzsteuerpflicht für die Leistungen<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH und deren<br />
Kooperationspartner vor, so dass dieser Kostenpunkt<br />
ohne Umsatzsteuer kalkuliert wurde. Sollte sich diese<br />
Rechtslage ändern, würden höhere fondsbezogene<br />
Kosten entstehen.
Planungskosten & Fondsentwicklung<br />
Für die Planungskosten und Fondsentwicklung der<br />
Vermögensanlage erhält die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East<br />
GmbH eine Vergütung in Höhe von 1,2% des gezeichneten<br />
Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer.<br />
Prospekterstellung/Marketing<br />
Die Aufwendungen für die Prospekterstellung umfassen<br />
im Wesentlichen die Kosten für Grafik, Bildrechte,<br />
redaktionelle Arbeiten und Druck. Für die Übernahme<br />
diesbezüglicher Tätigkeiten und Kosten werden der<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH 0,5% des gezeichneten<br />
Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer vergütet.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Mit der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
wurde ein Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen,<br />
der eine Gesamtvergütung von 0,12% des gezeichneten<br />
Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer vorsieht.<br />
Treuhandvergütung<br />
Mit der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH, Mainz, wird ein Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag geschlossen, der im vollen Wortlaut<br />
im Kapitel 17 „Die Verträge“ abgedruckt ist. Die<br />
Treuhandgesellschaft erhält für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft eine Vergütung in Höhe von 0,1% des<br />
gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer.<br />
Kosten für die Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung obliegt der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Middle East GmbH, die für die Übernahme eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,2% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
inkl. Mehrwertsteuer erhält.<br />
Haftungsvergütung Komplementärin<br />
Für die Übernahme der Haftung erhält die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Verwaltungsgesellschaft mbH eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,015% des gezeichneten Kommanditkapitals inkl.<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Kosten für die Fondsverwaltung<br />
Die Fondsverwaltung obliegt der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle<br />
East GmbH, die dafür eine Vergütung in Höhe von 0,1%<br />
des gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer<br />
erhält.<br />
Kosten für die kaufmännische Buchführung<br />
Die kaufmännische Buchführung obliegt der <strong>Trend</strong><br />
<strong>Capital</strong> Middle East GmbH, die dafür eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,05% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
inkl. Mehrwertsteuer.<br />
Rechts- und Steuerberatung<br />
Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH erhält für die<br />
Kosten der Rechts- und Steuerberatung, die für die Erstellung<br />
des Prospekts angefallen sind, eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,36% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
inkl. Mehrwertsteuer erhält.<br />
Liquiditätsrücklage<br />
Die Gesellschaft wird die Kosten, die in den Jahren<br />
2009 bis 2012 anfallen, als Liquiditätsrücklage bilden.<br />
Darin sind enthalten:Treuhandvergütungen, Haftungsvergütungen,<br />
Geschäftsführung, Fondsverwaltung,<br />
Kaufmännische Buchführung. Die Höhe der Liquiditätsrücklage<br />
beträgt 1,86% vom gezeichneten Kommanditkapital.<br />
Fremdfinanzierung oder Zwischenfinanzierung<br />
Die Fondsgesellschaft nimmt keine Fremdfinanzierung<br />
oder Zwischenfinanzierung in Anspruch.<br />
71
72<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />
kapiTel 8<br />
INdIeN 1 kg<br />
BeTeILIgUNgsPHAse
74<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />
kapiTel<br />
8<br />
BeTeILIgUNgsPHAse<br />
Beteiligungsphase<br />
Im Rahmen der nachfolgenden Prognoserechnungen<br />
(alle in Euro) wurden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt,<br />
wie sie sich aus vertraglichen Vereinbarungen<br />
oder auf Schätzungen beruhend einstellen<br />
sollen. Die Zahlungsflüsse wurden hierbei dem jeweiligen<br />
Verursachungszeitraum zugeordnet. Durch zeitliche<br />
Verschiebungen können sich Abweichungen<br />
ergeben.<br />
Des Weiteren können Abweichungen deshalb auftreten,<br />
weil die zuverlässige Vorhersage zukünftiger Entwicklungen<br />
bei Einnahmen und Ausgaben aktuell nicht<br />
möglich ist. Dennoch ermöglichen es die nachfolgenden<br />
Prognoserechnungen, die auf realistischen<br />
Annahmen beruhenden geplanten Zahlungsströme<br />
zu veranschaulichen.<br />
Das Rechenbeispiel geht davon aus, dass im Jahr 2008<br />
bei planmäßigem Verlauf der Fondsgesellschaft ein<br />
Eigenkapital in Höhe von 52.502.000 Euro eingeworben<br />
wird. Von diesem Kapital werden 42.776.000 Euro als<br />
Kapitaleinlage in die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
Limited investiert. Nach Abzug der Kosten des Jahres<br />
2008 verbleiben 930.000 Euro bzw. 1,86% des Fondskapitals<br />
als Liquiditätsrücklage für die Jahre 2009 bis<br />
2012. Die in diesen Jahren anfallenden Kosten für die<br />
Treuhänderin, die Geschäftsführung, die Haftungsvergütung,<br />
die Fondsverwaltung und die Kaufmännische<br />
Buchführung sind somit gedeckt. Die Fondsgesellschaft<br />
erwirtschaftet in den Jahren 2008 bis 2011 keine Gewinne.<br />
Lediglich die Verzinsung der Liquiditätsrücklage<br />
bringt Einnahmen von ca. 96.419 Euro.<br />
Im Jahr 2012 sollen die Projekte in <strong>Indien</strong> fertiggestellt<br />
und verkauft sein. Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
kann nach dem Verkauf der Objekte ein Kapital von<br />
rund 91.483.730 Euro nachweisen. Dieses Kapital wird<br />
dann an die deutsche Fondsgesellschaft über den<br />
Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an der Kapitalgesellschaft<br />
transferiert. Die Kommanditisten der<br />
Fondsgesellschaft erhalten ihr Eigenkapital in Höhe<br />
von 50.002.000 Euro und den Gewinn von 41.495.419<br />
Euro als einmalige Schlussausschüttung.<br />
Beteiligungsphase in Mauritius/<strong>Indien</strong><br />
Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
wird wesentlich davon beeinflusst, mit welchem<br />
Erfolg die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited ihre<br />
Geschäftstätigkeit betreibt. Deshalb soll aufgezeigt<br />
werden, von welchen wirtschaftlichen Ergebnissen<br />
dort ausgegangen wird.<br />
Die planmäßigen Einnahmen resultieren aus der Zuführung<br />
von Kapital aus dem Erwerb der Beteiligung<br />
durch die Fondsgesellschaft, erzielten Erlösen aus der<br />
Veräußerung von zuvor entwickelten Immobilien- und<br />
Infrastrukturprojekten sowie aus Zinserträgen, die aus<br />
der Anlage temporär nicht benötigter Finanzmitteln<br />
stammen.<br />
Der Erwerb der Projekte ist für das erste Halbjahr<br />
2009 geplant. Von den gesamten Anschaffungskosten<br />
sollen zunächst lediglich 30–40% sofort fällig werden.<br />
Weitere 60–70% werden während der Bauzeit fällig.<br />
Da die genauen Zeitabläufe nicht vorhersehbar sind,<br />
wurde dargestellt, dass die gesamten Mittel in den<br />
ersten 6 Monaten 2009 investiert werden.<br />
Daneben fallen obligatorische Kosten für Personal-,<br />
Büro-, Reise-, Rechts- und Steuerberatungskosten an.<br />
Die Projektgesellschaften werden für die Projekte<br />
Fremdmittel für die Finanzierung der Projekte aufnehmen.<br />
Diese Kosten fallen vor Ort in <strong>Indien</strong> in den<br />
Projektgesellschaften an.
Bei planmäßigem Verlauf wird die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
<strong>Indien</strong> Holding Limited Ende 2012 ein kumuliertes<br />
handelsrechtliches Ergebnis von rund. 48,6 Mio. Euro<br />
erwirtschaftet haben.<br />
Motivation und Prämienzahlung des Managements<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />
Die Fondsgesellschaft erwartet auf das eingesetzte<br />
Kapital der Anleger in Höhe von 50 Mio. Euro einen<br />
Gewinn in Höhe von 41.488.000 Euro über die Laufzeit<br />
bis Ende 2012. Dies entspricht einer durchschnittlichen<br />
Rendite von ca. 82,9%.<br />
Sämtliche Einnahmen, die diese Rendite von 82,9%<br />
übersteigen, werden zur Hälfte an die Fondsgesellschaft<br />
gezahlt und zur Hälfte an das Management der <strong>Trend</strong><br />
<strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited. Somit ist für die Fondsgesellschaft<br />
sichergestellt, das sich das Management<br />
dafür einsetzen wird, die angestrebte Rendite zu übertreffen,<br />
um dann am Überschuss hälftig teilzuhaben.<br />
75
76<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />
kapiTel<br />
8<br />
BeTeILIgUNgsPHAse<br />
Prognoseberechnungen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Prognose der Liquiditätslage der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Kalenderjahr 2008 2009<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
1. Kapitaleinlage Kommanditisten 50.002.000 0,00<br />
2. Agio 2.500.000<br />
3. Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen<br />
an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />
4. Kapitalrückführung des Nennkapitals<br />
an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />
5. Summe Mittelzuflüsse 52.502.000 0<br />
Mittelabflüsse<br />
6. Kapitaleinlagen in Beteiligungen Mauritius 42.776.000<br />
7. Fondskonzeption/Projektentwicklung 600.000<br />
8. Prospekterstellung 250.000<br />
9. Eigenkapitaleinwerbung 5.000.000<br />
10. Auszahlung Agio 2.500.000<br />
11. Rechts- und Steuerberatung Fonds 178.500<br />
12. Mittelverwendungskontrolle 60.000<br />
13. Treuhandvergütung 50.000 50.000<br />
14. Geschäftsführung 100.000 8.738.500 100.000 150.000<br />
15. Haftungsvergütung 7.500 7.500<br />
16. Fondsverwaltung 50.000 50.000<br />
17. Kaufm. Buchführung 25.000 82.500 25.000 82.500<br />
18. Summe Mittelabflüsse 51.597.000 232.500<br />
19. Liquidität auf Fondsebene 905.000 672.50020.<br />
20. Ausschüttungen an Kommanditisten in % 0% 0%<br />
21. Ausschüttungen an Kommanditisten in EUR 0 0<br />
22. Rückzahlung Kommanditkapital 0 0<br />
23. Liquidität ohne Verzinsung 905.000 672.500<br />
24. Verzinsung der Liquidität des Vorjahres (4%) 0 36.200<br />
25. Schlussausschüttung an Anleger 82,99% 0 0<br />
26. Liquidität am Jahresende kumuliert 905.000 708.700
Prognoseberechnungen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Prognose der Liquiditätslage der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
2010 2011 2012 Summen<br />
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />
0 50.002.000<br />
2.500.000<br />
0 0 48.650.000 48.650.000<br />
0 0 42.776.000 42.776.000<br />
0 0 91.426.000 143.928.000<br />
50.000 50.000 50.000<br />
42.776.000<br />
600.000<br />
250.000,00<br />
5.000.000<br />
2.500.000<br />
178.500<br />
60.000<br />
250.000<br />
100.000 150.000 100.000 150.000 100.000 150.000 500.000<br />
7.500 7.500 7.500 37.500<br />
50.000 50.000 50.000 250.000<br />
25.000 82.500 25.000 82.500 25.000 82.500 125.000<br />
232.500 232.500 232.500 52.527.000<br />
476.200 272.048 91.485.730 91.401.000<br />
0% 0% 0% 0%<br />
0 0 0<br />
0 0 50.002.000 50.002.000<br />
476.200 272.048 41.483.730 41.399.000<br />
28.348 20.182 11.689 96.419<br />
0 0 41.495.419 41.495.419<br />
504.548 292.230,00 0 0<br />
77
78<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />
kapiTel<br />
8<br />
BeTeILIgUNgsPHAse<br />
Prognose Geschäftsverlauf <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited (Mauritius)<br />
Liquiditätsbetrachtung<br />
Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012 Summen<br />
Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Kapitaleinlagen der 42.776.000 0 0 0 0 42.776.000<br />
2.<br />
Fondsgesellschaft<br />
Erträge/Anzahlungen Projekte 0 0 0 0 52.300.000 52.300.000<br />
3. Rückzahlung EK aus Projekten 0 0 0 0 40.000.000 40.000.000<br />
4. Summe Einnahmen 42.776.000 0 0 0 92.300.000 135.076.000<br />
5.<br />
Ausgaben<br />
Anzahlungen auf Projekte 0 40.000.000 0 0 0 40.000.000<br />
6. Restzahlung auf Projekte 0 0 0 0 0 0<br />
8. Ausgaben Objekteinkäufe 0 40.000.000 0 0 0 40.000.000<br />
9. Geschäftsführung Mauritius 0 427.760 427.760 427.760 427.760 1.711.040<br />
Projektentwicklung <strong>Indien</strong> 0 326.000 326.000<br />
Sonstige Nebenkosten 0 50.000 50.000 50.000 100.000 250.000<br />
10. Jahresabschluss<br />
Steuerberater Mauritius<br />
0 60.000 60.000 60.000 90.000 270.000<br />
11. Rechtsberatung Mauritius 0 62.400 62.400 62.400 93.600 280.800<br />
12. Büro Mauritius, <strong>Indien</strong>,<br />
Reisekosten<br />
0 200.000 200.000 200.000 200.000 800.000<br />
13. Summe laufende Kosten<br />
Gesellschaft Mauritius<br />
0 1.126.160 800.160 800.160 911.360 3.637.840<br />
Summe Ausgaben 0 41.126.160 800.160 800.160 911.360 43.637.840<br />
14. Veränderung Liquidität 42.776.000 -41.126.160 -800.160 -800.160 91.388.640<br />
15. Übertrag Liquidität aus<br />
Vorjahr<br />
42.776.000 1.649.840 849.680 49.520<br />
16. Liquidität 42.776.000 1.649.840 849.680 49.520 91.438.160<br />
19. Kapitalausschüttung an<br />
TC <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> (D)<br />
0 0 0 0 48.650.000 48.650.000<br />
20. Rückzahlung Kapitaleinlage<br />
in % nach Deuschland<br />
100% 100%<br />
21. Rückzahlung des eingesetzten<br />
Kapitals in Euro<br />
42.776.000 42.776.000<br />
22. Stand der Liquiditätsreserve I 42.776.000 1.649.840 849.680 49.520 12.160 12.160
Prognose Geschäftsverlauf <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited (Mauritius)<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Projektjahr 2.008 2.009 2.010 2.011 2.012 Summen<br />
Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Erträge/Anzahlungen 0 0 0 0 52.300.000 52.300.000<br />
2.<br />
Projekte<br />
Rückzahlung EK aus Projekten 0 0 0 0 40.000.000 40.000.000<br />
3. Zinserträge 0 0 0 0 0 0<br />
Summe Erträge 0 0 0 0 92.300.000 92.300.000<br />
1.<br />
Ausgaben<br />
Anzahlungen auf Projekte 0 40.000.000 0 0 0 40.000.000<br />
2. Restzahlung auf Projekte 0 0 0 0 0 0<br />
4. Summe Projektkosten 0 40.000.000 0 0 0 40.000.000<br />
5. Geschäftsführung Mauritius 0 427.760 427.760 427.760 427.760 1.711.040<br />
Projektentwicklung <strong>Indien</strong> 0 326.000 0 0 0 326.000<br />
Sonstige Nebenkosten 0 50.000 50.000 50.000 100.000 250.000<br />
7. Jahresabschluss –<br />
Buchhaltung Mauritius<br />
0 60.000 60.000 60.000 90.000 270.000<br />
8. Rechtsberatung Mauritius 0 62.400 62.400 62.400 93.600 280.800<br />
9. Büro Mauritius, <strong>Indien</strong>,<br />
Reisekosten<br />
0 200.000 200.000 200.000 200.000 800.000<br />
11. Summe laufende Kosten<br />
Gesellschaft Mauritius<br />
0 1.126.160 800.160 800.160 911.360 3.637.840<br />
12. Summe Kosten 0 41.126.160 800.160 800.160 911.360 43.637.840<br />
13.<br />
14.<br />
0 0<br />
15. Handelsrechtliches Ergebnis<br />
der Gesellschaft<br />
0 - 41.126.160 - 800.160 - 800.160 91.388.640 48.662.160<br />
Prognostizierte Zahlen bei 50 Mio. Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />
79
80<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />
kapiTel<br />
8<br />
*1) Kalenderjahr 2008:<br />
BeTeILIgUNgsPHAse<br />
Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose) für eine Beteiligung von 100.000 EUR<br />
bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2008<br />
Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Steuersatz 42% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag<br />
ggf.„Reichensteuer“, hier jedoch nicht berücksichtigt<br />
Ab Kalenderjahr 2009:<br />
Abgeltungsteuer 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag<br />
ggf. zuzüglich Kirchensteuer, hier jedoch nicht berücksichtigt<br />
Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf 0 0 0 0 48.650.000<br />
von Kapitalanteilen (steuerfrei, da Beitritt<br />
im Jahr 2008 und Haltedauer länger 1 Jahr)<br />
2. Sonstige Zinserträge 0 36.200 28.348 20.182 11.689<br />
3. Abziehbare laufende Kosten 82.500 0 0 0 0<br />
4. Steuerliche Einkünfte auf Fondsebene - 82.500 36.200 28.348 20.182 11.689<br />
5. Auf Kommanditisten zu verteilende - 82.500 36.200 28.348 20.182 11.689<br />
6.<br />
steuerliche Einkünfte<br />
Beteiligung in % des Kommanditkapitals 0,20% 0,20% 0,20% 0,20% 0,20%<br />
7. Steuerliche Einkünfte auf Anlegerebene<br />
(Beteiligung 100.000 EUR)<br />
- 164,99 72 57 40 23<br />
8. Steuerbelastung (Einkommensteuer<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag)<br />
- 73 19 5 11 6<br />
*1)
Anlegerbetrachtung (Prognose) für eine Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio<br />
bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2008<br />
Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />
Bei der Positiv Betrachtung wurde unterstellt,<br />
dass mit dem Investitionskapital für Immobilien<br />
ein Gewinn von 52,3 Millionen Euro erwirtschaftet<br />
werden kann.<br />
Außerdem wurde unterstellt, dass die Beteiligung<br />
an der ausländischen Kapitalgesellschaft mit einem<br />
Gewinn von 48.650.000 Euro verkauft wird.<br />
Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer<br />
Nominalbeteiligung von 100.000 Euro beträgt bei<br />
prospektgemäßem Verlauf 183.013 Euro.<br />
Das entspricht 74,30% Nachsteuerrendite bezogen<br />
auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />
Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Einzahlungen bzw. 104.927 104.946 104.961 104.972 - 78.013<br />
gebundenes Kapital inkl. Agio<br />
2. Steuerentlastung (+) bzw. 73 - 19 - 15 - 11 - 6 22<br />
3.<br />
-belastung (-)<br />
Ausschüttungen 0 0 0 0 82.991 82.991<br />
4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 0 100.000 100.000<br />
5. Summe Rückflüsse<br />
nach Steuern<br />
73 - 19 - 15 - 11 182.985 183.013<br />
81
82<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeTeiligUngspHase<br />
kapiTel<br />
8<br />
*1) ab Kalenderjahr 2009:<br />
BeTeILIgUNgsPHAse<br />
Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose) für eine Beteiligung von 100.000 EUR<br />
bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2009<br />
Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012<br />
Abgeltungsteuer 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag<br />
ggf. zuzüglich Kirchensteuer, hier jedoch nicht berücksichtigt<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
1. Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf<br />
von Kapitalanteilen (steuerpflichtig,<br />
da Beitritt ab dem Jahr 2009)<br />
0 0 0 48.650.000<br />
2. Sonstige Zinserträge 36.200 28.348 20.182 11.689<br />
3. Abziehbare laufende Kosten 0 0 0 0<br />
4. Steuerliche Einkünfte auf Fondsebene 36.200 28.348 20.182 48.661.689<br />
5. Auf Kommanditisten zu verteilende<br />
steuerliche Einkünfte<br />
36.200 28.348 20.182 48.661.689<br />
6. Beteiligung in % des Kommanditkapitals 0,20% 0,20% 0,20% 0,20%<br />
7. Steuerliche Einkünfte auf Anlegerebene<br />
(Beteiligung 100.000 EUR)<br />
72 57 40 97.319<br />
8. Steuerbelastung *1) 19 15 11 25.673
Anlegerbetrachtung (Prognose) für eine Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio<br />
bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2009<br />
Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />
Bei der Positiv Betrachtung wurde unterstellt,<br />
dass mit dem Investitionskapital für Immobilien<br />
ein Gewinn von 52,3 Millionen Euro erwirtschaftet<br />
werden kann.<br />
Außerdem wurde unterstellt, dass die Beteiligung<br />
an der ausländischen Kapitalgesellschaft mit einem<br />
Gewinn von 48.650.000 Euro verkauft wird.<br />
Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer<br />
Nominalbeteiligung von 100.000 Euro beträgt bei<br />
prospektgemäßem Verlauf 157.273 Euro.<br />
Das entspricht 49,78% Nachsteuerrendite bezogen<br />
auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />
Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital 105.019 105.034 105.045 - 52.273<br />
inkl. Agio<br />
2. Steuerentlastung (+) bzw. -belastung (-) - 19 - 15 - 11 - 25.673 - 25.718<br />
3. Ausschüttungen 0 0 0 82.991 82.991<br />
4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 100.000 100.000<br />
5. Summe Rückflüsse nach Steuern - 19 - 15 - 11 157.318 157.273<br />
83
84<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I sensiTiviTäTsanalyse<br />
kapiTel 9<br />
INdIeN 1 kg<br />
seNsITIvITäTsANALyse
86<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I sensiTiviTäTsanalyse<br />
kapiTel<br />
9<br />
seNsITIvITäTsANALyse<br />
Abweichung von der Prognose<br />
Liquiditätsprognose (Negativ Betrachtung*) <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Kalenderjahr 2008 2009<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
1. Kapitaleinlage Kommandititsten 50.002.000 0,00<br />
2. Agio 2.500.000<br />
3. Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen<br />
an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />
4. Kapitalrückführung des Nennkapitals<br />
an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />
5. Summe Mittelzuflüsse 52.502.000 0<br />
Mittelabflüsse<br />
6. Kapitaleinlagen in Beteiligungen Mauritius 42.776.000<br />
7. Fondskonzeption/Projektentwicklung 600.000<br />
8. Prospekterstellung, Druck, Markteting 250.000<br />
9. Eigenkapitaleinwerbung 5.000.000<br />
10. Auszahlung Agio 2.500.000<br />
11. Rechts- und Steuerberatung Fonds 178.500<br />
12. Mittelverwendungskontrolle 60.000<br />
13. Treuhandvergütung 50.000 50.000<br />
14. Geschäftsführung 100.000 8.738.500 100.000 150.000<br />
15. Haftungsvergütung 7.500 7.500<br />
16. Fondsverwaltung 50.000 50.000<br />
17. Kaufm. Buchführung 25.000 82.500 25.000 82.500<br />
18. Währungs- bzw. Kursverluste<br />
19. Summe Mittelabflüsse 51.597.000 232.500<br />
20. Liquidität auf Fondsebene 905.000 672.50020.<br />
21. Ausschüttungen an Kommanditisten in % 0% 0%<br />
22. Ausschüttungen an Kommanditisten in EUR 0 0<br />
23. Rückzahlung Kommanditkapital 0 0<br />
24. Liquidität ohne Verzinsung 905.000 672.500<br />
25. Verzinsung der Liquidität des Vorjahres (4%) 0 36.200<br />
26. Schlussausschüttung an Anleger 82,99% 0 0<br />
27. Liquidität am Jahresende kumuliert 905.000 708.700<br />
* „Negativ Betrachtung“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass dies der schlechteste anzunehmende Fall wäre.<br />
Dieser kann erheblich mehr nach unten abweichen.
Abweichung von der Prognose<br />
Liquiditätsprognose (Negativ Betrachtung*) <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
2010 2011 2012 Summen<br />
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />
0 50.002.000<br />
* „Negativ Betrachtung“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass dies der schlechteste anzunehmende Fall wäre.<br />
Dieser kann erheblich mehr nach unten abweichen.<br />
2.500.000<br />
0 0 26.362.160 26.362.160<br />
0 0 42.776.000 42.776.000<br />
0 0 69.138.160 121.640.160<br />
50.000 50.000 50.000<br />
42.776.000<br />
600.000<br />
250.000,00<br />
5.000.000<br />
2.500.000<br />
178.500<br />
60.000<br />
250.000<br />
100.000 150.000 100.000 150.000 100.000 150.000 500.000<br />
7.500 7.500 7.500 37.500<br />
50.000 50.000 50.000 250.000<br />
25.000 82.500 25.000 82.500 25.000 82.500 125.000<br />
4.000.000 4.000.000<br />
232.500 232.500 4.232.500 56.527.000<br />
476.200 272.048 65.197.890 15.111.160<br />
0% 0% 0% 0%<br />
0 0 0<br />
0 0 50.002.000 50.002.000<br />
476.200 272.048 15.195.890 15.111.160<br />
28.348 20.182 11.689 96.419<br />
0 0 15.207.579 15.207.579<br />
504.548 292.230 0 0<br />
87
88<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I sensiTiviTäTsanalyse<br />
kapiTel<br />
9<br />
seNsITIvITäTsANALyse<br />
Abweichung von der Prognose<br />
Liquiditätsprognose (Positiv Betrachtung*) <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Kalenderjahr 2008 2009<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
1. Kapitaleinlage Kommanditisten 50.002.000 0,00<br />
2. Agio 2.500.000<br />
3. Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen<br />
an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />
4. Kapitalrückführung des Nennkapitals<br />
an der ausländischen Kapitalgesellschaft 0 0<br />
5. Summe Mittelzuflüsse 52.502.000 0<br />
Mittelabflüsse<br />
6. Kapitaleinlagen in Beteiligungen Mauritius 42.776.000<br />
7. Fondskonzeption/Projektentwicklung 600.000<br />
8. Prospekterstellung, Druck, Marketing 250.000<br />
9. Eigenkapitaleinwerbung 5.000.000<br />
10. Auszahlung Agio 2.500.000<br />
11. Rechts- und Steuerberatung Fonds 178.500<br />
12. Mittelverwendungskontrolle 60.000<br />
13. Treuhandvergütung 50.000 50.000<br />
14. Geschäftsführung 100.000 8.738.500 100.000 150.000<br />
15. Haftungsvergütung 7.500 7.500<br />
16. Fondsverwaltung 50.000 50.000<br />
17. Kaufm. Buchführung 25.000 82.500 25.000 82.500<br />
18. Währungs- bzw. Kursverluste<br />
19. Summe Mittelabflüsse 51.597.000 232.500<br />
20. Liquidität auf Fondsebene 905.000 672.50020.<br />
21. Ausschüttungen an Kommanditisten in % 0% 0%<br />
22. Ausschüttungen an Kommanditisten in EUR 0 0<br />
23. Rückzahlung Kommanditkapital 0 0<br />
24. Liquidität ohne Verzinsung 905.000 672.500<br />
25. Verzinsung der Liquidität des Vorjahres (4%) 0 36.200<br />
26. Schlussausschüttung an Anleger 82,99% 0 0<br />
27. Liquidität am Jahresende kumuliert 905.000 708.700<br />
* „Positiv Betrachtung“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass dies der beste anzunehmende Fall wäre.<br />
Dieser kann erheblich mehr nach oben abweichen.
Abweichung von der Prognose<br />
Liquiditätsprognose (Positiv Betrachtung*) <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
2010 2011 2012 Summen<br />
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />
0 50.002.000<br />
2.500.000<br />
0 0 56.350.000 56.350.000<br />
0 0 42.776.000 42.776.000<br />
0 0 99.126.000 151.628.000<br />
50.000 50.000 50.000<br />
42.776.000<br />
600.000<br />
250.000,00<br />
5.000.000<br />
2.500.000<br />
178.500<br />
60.000<br />
250.000<br />
100.000 150.000 100.000 150.000 100.000 150.000 500.000<br />
7.500 7.500 7.500 37.500<br />
50.000 50.000 50.000 250.000<br />
25.000 82.500 25.000 82.500 25.000 82.500 125.000<br />
232.500 232.500 232.500 52.527.000<br />
476.200 272.048 99.185.730 99.101.000<br />
0% 0% 0% 0%<br />
0 0 0<br />
0 0 50.002.000 50.002.000<br />
476.200 272.048 49.183.730 49.099.000<br />
28.348 20.182 11.689 96.419<br />
0 0 49.195.419 49.195.419<br />
504.548 292.230 0 0<br />
* „Positiv Betrachtung“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass dies der beste anzunehmende Fall wäre.<br />
Dieser kann erheblich mehr nach oben abweichen.<br />
89
90<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I sensiTiviTäTsanalyse<br />
kapiTel<br />
9<br />
seNsITIvITäTsANALyse<br />
Abweichung von der Prognose / Anlegerbetrachtung (Negativ Betrachtung) für eine<br />
Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2008<br />
Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />
Bei der Negativ Betrachtung wurde unterstellt, dass<br />
mit dem Investitionskapital für Immobilien insgesamt<br />
Erträge von 70 Mio. Euro durch die ausländische Kapital-<br />
gesellschaft in Mauritius erwirtschaftet werden können.<br />
Aus Gründen einer konservativen Kalkulation wurden<br />
bei der Negativ Betrachtung mögliche Währungs- bzw.<br />
Bei der Negativ Betrachtung wurde unterstellt, dass<br />
mit dem Investitionskapital für Immobilien insgesamt<br />
Erträge von 70 Mio. Euro durch die ausländische Kapitalgesellschaft<br />
in Mauritius erwirtschaftet werden können.<br />
Aus Gründen einer konservativen Kalkulation wurden<br />
bei der Negativ Betrachtung mögliche Währungs- bzw.<br />
Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Einzahlungen bzw. 104.927 104.946 104.961 104.972 - 25.437<br />
gebundenes Kapital inkl. Agio<br />
2. Steuerentlastung (+) bzw. 73 - 19 - 15 - 11 - 6 22<br />
3.<br />
-belastung (-)<br />
Ausschüttungen 0 0 0 0 30.415 30.415<br />
4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 0 100.000 100.000<br />
5. Summe Rückflüsse<br />
nach Steuern<br />
73 - 19 - 15 - 11 130.409 130.437<br />
Kursverluste in Höhe von 4 Mio. Euro berücksichtigt.<br />
Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer<br />
Nominalbeteiligung von 100.000 Euro beträgt in<br />
diesem Fall 130.437 Euro.<br />
Das entspricht 24,23% Nachsteuerrendite bezogen<br />
auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />
Abweichung von der Prognose / Anlegerbetrachtung (Negativ Betrachtung) für eine<br />
Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2009<br />
Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />
Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital 105.019 105.034 105.045 - 11.456<br />
inkl. Agio<br />
2. Steuerentlastung (+) bzw. -belastung (-) - 19 - 15 - 11 - 13.914 - 13.959<br />
3. Ausschüttungen 0 0 0 30.415 30.415<br />
4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 100.000 100.000<br />
5. Summe Rückflüsse nach Steuern - 19 - 15 - 11 116.501 116.456<br />
Kursverluste in Höhe von 4 Mio. Euro berücksichtigt.<br />
Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer Nominalbeteiligung<br />
von 100.000 Euro beträgt in diesem<br />
Fall 116.456 Euro.<br />
Das entspricht 10,91% Nachsteuerrendite bezogen auf<br />
die Kommanditbeteiligung incl. Agio.
Abweichung von der Prognose / Anlegerbetrachtung (Positiv Betrachtung) für eine<br />
Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2008<br />
Kalenderjahr 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />
Bei der Positiv Betrachtung wurde unterstellt,<br />
dass mit dem Investitionskapital für Immobilien<br />
insgesamt Erträge von 100 Mio. Euro durch die auslän-<br />
dische Kapitalgesellschaft in Mauritius erwirtschaftet<br />
werden können.<br />
Bei der Positiv Betrachtung wurde unterstellt,<br />
dass mit dem Investitionskapital für Immobilien<br />
insgesamt Erträge von 100 Mio. Euro durch die ausländische<br />
Kapitalgesellschaft in Mauritius erwirtschaftet<br />
werden können.<br />
Euro Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Einzahlungen bzw. 104.927 104.946 104.961 104.972 - 93.413<br />
gebundenes Kapital inkl. Agio<br />
2. Steuerentlastung (+) bzw. 73 - 19 - 15 - 11 - 6 22<br />
3.<br />
-belastung (-)<br />
Ausschüttungen 0 0 0 0 98.391 98.391<br />
4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 0 100.000 100.000<br />
5. Summe Rückflüsse<br />
nach Steuern<br />
73 - 19 - 15 - 11 198.385 198.413<br />
Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer<br />
Nominalbeteiligung von 100.000 Euro beträgt in<br />
diesem Fall 198.413 Euro.<br />
Das entspricht 88,96% Nachsteuerrendite bezogen<br />
auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />
Abweichung von der Prognose / Anlegerbetrachtung (Positiv Betrachtung) für eine<br />
Beteiligung von 100.000 EUR zzgl. Agio bei Beitritt des Anlegers im Jahr 2009<br />
Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012 Gesamt<br />
Euro Euro Euro Euro Euro<br />
1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital 105.019 105.034 105.045 - 63.611<br />
inkl. Agio<br />
2. Steuerentlastung (+) bzw. -belastung (-) - 19 - 15 - 11 - 29.735 - 29.780<br />
3. Ausschüttungen 0 0 0 98.391 98.391<br />
4. Kapitalrückzahlung 0 0 0 100.000 100.000<br />
5. Summe Rückflüsse nach Steuern - 19 - 15 - 11 168.656 168.611<br />
Der Gesamtrückfluss für einen Anleger mit einer Nominalbeteiligung<br />
von 100.000 Euro beträgt in diesem<br />
Fall 168.611 Euro.<br />
Das entspricht 60,58% Nachsteuerrendite bezogen<br />
auf die Kommanditbeteiligung incl. Agio.<br />
91
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die reCHTliCHen angaBen<br />
92<br />
kapiTel10<br />
INdIeN 1 kg<br />
dIe recHTLIcHeN ANgABeN
Rechtliche Angaben<br />
Der Anleger beteiligt sich an einer deutschen Kom-<br />
manditgesellschaft, der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>.<br />
Dies ist nach Wahl des Anlegers dergestalt möglich,<br />
dass er entweder ohne persönliche Eintragung im<br />
Handelsregister mittelbar über die Treuhandkomman-<br />
ditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt ist oder<br />
dass er selbst namentlich als Kommanditist im Han-<br />
delsregister eingetragen wird.<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung macht der<br />
Anleger der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH das Angebot auf Abschluss<br />
eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages, der dann<br />
mit entsprechender Annahme durch die Treuhandkommanditistin<br />
zustande kommt. Binnen 14 Tagen<br />
nach Information des Anlegers über die erfolgte Annahme<br />
hat der Anleger dann den übernommenen<br />
Beteiligungsbetrag nebst Agio auf das Mittelverwendungskonto<br />
der Fondsgesellschaft einzuzahlen. Die<br />
Fondsgesellschaft hat Konten für Einzahlungen in<br />
Euro und für Einzahlungen in US-Dollar eingerichtet.<br />
Beim Wunsch der eigenen namentlichen Eintragung<br />
als Kommanditist im Handelsregister hat der Anleger<br />
zudem auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht an die Treuhandkommanditistin<br />
zu senden. Nach Eingang der Zahlung und für<br />
den letzten Fall auch der Vollmacht, wird die Treuhandkommanditistin<br />
in Ausführung des ihr erteilten<br />
Auftrages die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />
herbeiführen, wobei nach den Bestimmungen<br />
im Gesellschaftsvertrag die Beteiligung des<br />
Anlegers im Innenverhältnis wirksam wird mit der<br />
Versendung der Annahmeerklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />
an den Anleger. Im Außenverhältnis<br />
wird die Beteiligung wirksam mit der entsprechenden<br />
Eintragung im Handelsregister.<br />
93
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die reCHTliCHen angaBen<br />
94<br />
10<br />
kapiTel<br />
dIe recHTLIcHeN ANgABeN<br />
Diese Eintragungen wird die Treuhandkommanditistin<br />
halbjährlich für die Anleger veranlassen, die im abge-<br />
laufenen Kalenderhalbjahr beigetreten sind.<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH. Dieser Gesell-<br />
schaft ist im Gesellschaftsvertrag auch die Vollmacht<br />
erteilt, die Fondsgesellschaft im Außenverhältnis zu<br />
vertreten.<br />
Sie wird daher im Rahmen ihrer Geschäftsführungstätigkeit<br />
in Ausführung des Beteiligungsvertrages mit<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Ltd. das zur Beteiligung<br />
an dieser Gesellschaft in Mauritius vereinbarte<br />
Kapital an diese auszahlen, soweit das hierfür nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Mindestkapital<br />
von 5 Mio. Euro gezeichnet und eingezahlt ist.<br />
Entsprechend den vereinbarten Verfügungsberechtigungen<br />
für das Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft<br />
wird die Bank Überweisungsaufträge der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin betreffend das<br />
Mittelverwendungskonto der Gesellschaft nur ausführen,<br />
wenn der Mittelverwendungskontrolleur, die<br />
WestAudit AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –,<br />
den Überweisungsauftrag mit unterzeichnet.<br />
Dies wird der Mittelverwendungskontrolleur dann<br />
tun, wenn die hierzu im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen ihm und der Fondsgesellschaft geregelten<br />
Freigabevoraussetzungen nach seiner Prüfung<br />
erfüllt sind. Im Einzelnen:<br />
1. Vertrag der Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>-Vertrag)<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />
Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> vom 27.10.2008 ist im Kapitel 17 in<br />
vollem Wortlaut abgedruckt. Gemäß § 2 dieses Vertrages<br />
bildet den Gegenstand des Unternehmens die<br />
Begründung einer kapitalistischen Beteiligung an einer<br />
Kapitalgesellschaft in Mauritius, die ihrerseits Immobilienprojektentwicklung<br />
in <strong>Indien</strong> betreibt.<br />
Die Gesellschaft darf dabei alle Geschäfte tätigen und<br />
Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind den Unternehmensgegenstand<br />
zu fordern. Die Geschäftsfüh-<br />
rung der Fondsgesellschaft obliegt der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Middle East GmbH als der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
der auch Vollmacht zur Vertretung der<br />
Gesellschaft unter Befreiung von den beschränkenden<br />
Bestimmungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens)<br />
erteilt ist. In Ausführung der Geschäftsführungs-<br />
und Vertretungsaufgaben wird die <strong>Trend</strong><br />
<strong>Capital</strong> Middle East GmbH zum einen unter Beachtung<br />
des gemäß §§ 5,6 des <strong>KG</strong>-Vertrages vereinbarten<br />
Investitions- und Finanzplans die vertraglich geschuldeten<br />
Vergütungen, Honorare bzw. Kostenerstattungen<br />
für Aufbereitung und Vertrieb des vorliegenden<br />
Angebotes bei Fälligkeit der jeweiligen<br />
Ansprüche unter Einschaltung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
anweisen und zum anderen nach<br />
Erreichung des im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen<br />
Mindestkommanditkapitals in Ausführung des mit<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited abgeschlossenen<br />
Beteiligungsvertrages die in diesem Beteiligungsvertrag<br />
vereinbarte Kapitaleinlage der Gesellschaft<br />
in Mauritius überweisen.<br />
Die Gesellschaft fasst Beschlüsse grundsätzlich mit<br />
einfacher Mehrheit der in einer Gesellschafterversammlung<br />
anwesenden Gesellschafter. Treugeber<br />
sind gleichermaßen zur Teilnahme und Stimmabgabe<br />
berechtigt. Sie können sich auf der Versammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten<br />
Dritten vertreten lassen. Je volle 1.000 Euro an<br />
eingezahltem Gesellschaftskapital wird eine Stimme<br />
gewährt. Besonders wichtige Beschlussgegenstände<br />
wie Änderung des Gesellschaftsvertrages, Ausschluss<br />
von Kommanditisten und Auflösung der Gesellschaft<br />
bedürfen einer Mehrheit von 75%. Die Unwirksamkeit<br />
von Beschlüssen kann nur binnen 1 Monat nach Versenden<br />
des Beschlusses bzw. des Protokolls durch<br />
Klageerhebung geltend gemacht werden.<br />
Beschlüsse sind auch im schriftlichen Verfahren möglich.<br />
Insoweit gelten die Regelungen zur Beschlussfas-
sung in Gesellschafterversammlungen entsprechend.<br />
Regelmäßige Gesellschafterversammlungen sollen,<br />
sofern keine Beschlussfassung im schriftlichen Ver-<br />
fahren erfolgt, bis zum 31.10. eines jeden Jahres abge-<br />
halten werden. In der ordentlichen Gesellschafterver-<br />
sammlung wird insbesondere über die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses entschieden. Außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlungen beruft die geschäfts-<br />
führende Kommanditistin bei Bedarf ein. Sie sind zu-<br />
dem dann einzuberufen, wenn die Komplementärin<br />
oder die Treuhandkommanditistin dies für zweckmäßig<br />
halten oder Treugeber und Direktanleger, die zusammen<br />
mindestens 10% des Kommanditkapitals repräsentieren,<br />
unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung ei-<br />
ner außerordentlichen Versammlung beantragen. Die<br />
Frist, mit der zu einer Gesellschafterversammlung ein-<br />
zuberufen ist, muss mindestens zwei Wochen betragen.<br />
Die Beteiligung am Ergebnis ist in § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt. Neben der Höhe der übernommenen<br />
und eingezahlten Beteiligungssumme –<br />
bei Einzahlungen in US-Dollar ist maßgebend der in<br />
Euro unter Berücksichtigung des amtlichen Mittelwertes<br />
am Tage des Zahlungseingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft umgerechnete<br />
Eurowert – ist für die Ergebnisbeteiligung des einzelnen<br />
Anlegers maßgebend, welcher Tranche er gemäß<br />
§ 9 des Gesellschaftsvertrages zuzuordnen ist bzw.<br />
wann er der Gesellschaft beigetreten ist. Laufende<br />
Gewinne werden grundsätzlich nicht ausgeschüttet.<br />
Planmäßig erfolgt nur eine Ausschüttung zum Ende<br />
der Gesellschaft im Rahmen der Liquidation.<br />
Die Vergütung und insbesondere die Honorierung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin sowie der Treuhandkommanditistin<br />
sind in § 6 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />
Weitere Erläuterungen hierzu finden sich auch im Abschnitt<br />
„Beteiligungsphase“ im Kapitel 8.<br />
Die Fondsgesellschaft ist befristet bis zum 31.12.2012<br />
abgeschlossen. Sie endet zu diesem Datum, sofern<br />
nicht aufgrund von Laufzeitverlängerungen der indischen<br />
Projektgesellschaften eine Verlängerung auch<br />
der Fondslaufzeit erforderlich wird oder die Gesellschafterversammlung<br />
aufgrund geänderter wirtschaftlicher<br />
Umstände eine Verlängerung der Laufzeit beschließt.<br />
Sonderwerbungskosten hat der Anleger der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin im ersten Quartal des Folgejahres<br />
mitzuteilen und durch Belege nachzuweisen.<br />
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung kann wegen des<br />
Verwaltungsmehraufwandes eine Bearbeitungsgebühr<br />
von 100,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer erhoben<br />
werden. Eine Gewähr dafür, dass verspätet eingereichte<br />
Sonderwerbungskosten noch berücksichtigt werden<br />
können, wird nicht übernommen.<br />
Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages<br />
ist nicht vorgesehen. Ein Gesellschafter kann<br />
daher ausschließlich dann kündigen, wenn ein wichtiger<br />
Grund hierfür vorliegt.<br />
Eine Übertragung der Beteiligung ist mit nur aus<br />
wichtigem Grund zu verweigernder Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin möglich. Teilübertragungen<br />
setzen voraus, dass die zu übertragenden<br />
Kommanditanteile durch 1.000 teilbar sind und sollen<br />
mindestens 10.000 Euro betragen.<br />
Im Falle des Versterbens eines Gesellschafters geht<br />
dessen Beteiligung auf die Erben über. Erben sind<br />
verpflichtet, auf Verlangen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin die Rechtsnachfolge nachzuweisen.<br />
Mehrere Erben sind zudem verpflichtet, einen gemeinsamen<br />
Vertreter zu benennen.<br />
Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters erhält<br />
dieser ein Abfindungsguthaben in Höhe des Buchwertes<br />
95
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die reCHTliCHen angaBen<br />
96<br />
10<br />
kapiTel<br />
dIe recHTLIcHeN ANgABeN<br />
seiner Beteiligung zum letzten Bilanzstichtag, sofern<br />
er seine Einlage voll erbracht hat. Von diesem Wert<br />
sind Ausschüttungen, die zwischen dem Stichtag und<br />
der Auszahlung der Abfindung geleistet wurden, ab-<br />
zuziehen. Am Gewinn und Verlust der Gesellschaft so-<br />
wie an schwebenden Geschäften nimmt der ausschei-<br />
dende Gesellschafter nicht teil. Die Auszahlung der<br />
Abfindung erfolgt in zwei gleichen Raten, die erste<br />
innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden, die<br />
zweite innerhalb von weiteren 6 Monaten.<br />
Ein ausscheidender Gesellschafter kann keine Sicherheitsleistung<br />
für seinen Abfindungsanspruche oder<br />
für Gesellschaftsverbindlichkeiten oder die Befreiung<br />
von diesen Verbindlichkeiten verlangen.<br />
Die Haftung der Anleger entspricht den gesetzlichen<br />
Regelungen über die Kommanditistenhaftung. Wenn<br />
die übernommene, zu 100% im Handelsregister als<br />
Haftkapital eingetragene Kommanditeinlage – bei<br />
Einzahlungen in US-Dollar wiederum der nach dem<br />
amtlichen Mittelkurs am Tage des Zahlungseingangs<br />
auf dem Mittelverwendungskonto der Gesellschaft in<br />
Euro umgerechnete Betrag – eingezahlt ist, besteht so<br />
lange keine weitere Haftung des Kommanditisten, bis<br />
diese durch Entnahmen zu einem Zeitpunkt, zu dem<br />
keine entsprechenden Gewinne gegeben sind, herabgemindert<br />
ist oder wird bzw. zu dem die Einlage zurückerstattet<br />
wird. Alsdann haftet der Kommanditist<br />
wiederum bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />
Hafteinlage.<br />
Da die Treuhandkommanditistin, soweit sie ihren eigenen<br />
Kommanditanteil in Erfüllung des Treuhandauftrages<br />
eines Anlegers erhöht und diesen erhöhten<br />
Anteil treuhänderisch für den Anleger hält, von diesem<br />
verlangen kann, von ihrer Haftung freigestellt zu werden,<br />
ergibt sich für die Haftung des Anlegers auch im Fall<br />
der mittelbaren Beteiligung eine entsprechende Lage.<br />
Als Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft, Mainz,<br />
vereinbart.<br />
2. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />
sind im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
geregelt. In diesem Vertrag, dessen Abschluss<br />
der Anleger der Treuhandkommanditistin mit Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung, in welcher dieser die<br />
Höhe des von ihm gewünschten Beteiligungsbetrages<br />
und die Art seiner Beteiligung anbietet, nämlich als<br />
mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligter<br />
Treugeber oder als unmittelbar im Handelsregister einzutragender<br />
Kommanditist festlegt, beauftragt der Anleger<br />
die Treuhandkommanditistin damit, seine Beteiligung<br />
zur Gesellschaft herbeizuführen und alsdann<br />
seine Beteiligung zu halten und zu verwalten. Die<br />
auch im Prospekt vollständig genannten Rechte und<br />
Pflichten des Anlegers und der Treuhandkommanditistin<br />
haben ihre Grundlage in dem im Kapitel 17 im<br />
vollem Wortlaut abgedruckten Treuhandvertrag.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird das Angebot des<br />
Anlegers annehmen und ihm von dieser erfolgten<br />
Annahme Mitteilung machen. Innerhalb von 14 Tagen<br />
nach dieser Mitteilung hat der Anleger unter Angabe<br />
seines Namens und der ihm von der Treuhandkommanditistin<br />
mitgeteilten Beteiligungsnummer den<br />
von ihm übernommenen Beteiligungsbetrag zu 100%<br />
zzgl. des zu zahlenden Agio auf den Beteiligungsbetrag<br />
in Höhe von 5% auf das für die entsprechende<br />
Währung, in welcher der Anleger seinen Beteiligungsbetrag<br />
einzahlt, eingerichtete Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft einzuzahlen. Beim Wunsch nach einer<br />
eigenen Eintragung als Kommanditist im Handelsregister<br />
hat der Anleger der Treuhandkommanditistin<br />
zusätzlich und auf eigene Kosten – auch die Kosten<br />
seiner Eintragung im Handelsregister hat er selbst zu<br />
tragen – eine mit notariell beglaubigter Unterschrift<br />
versehene unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />
zuzuleiten.
Die Aufgaben der Treuhandkommanditistin aufgrund<br />
dieses Vertrags sind folgende:<br />
Nach Einzahlung des Beteiligungsbetrages – und im<br />
Falle des Wunsches der unmittelbaren Beteiligung als<br />
im Handelsregister eingetragener Kommanditist nach<br />
Vorlage der notariellen Handelsregistervollmacht –<br />
wird die Treuhandkommanditistin der geschäftsfüh-<br />
renden Kommanditistin der Gesellschaft gegenüber<br />
den Beitritt des Anlegers erklären, im Falle der mittel-<br />
baren Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />
dergestalt, dass sie ihren eigenen Kommanditanteil<br />
entsprechend erhöht. Außerdem wird sie halbjährlich<br />
die entsprechenden Eintragungen der Erhöhung ihres<br />
Anteils bzw. Neubeitritts im Handelsregister für die<br />
im abgelaufenen Kalenderhalbjahr beigetretenen Anleger<br />
veranlassen.<br />
Soweit ein Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligt sein möchte, ist im Treuhandvertrag<br />
geregelt, dass die Treuhandkommanditistin den<br />
entsprechend erhöhten Anteil ihres eigenen Kommanditanteils<br />
an der Fondsgesellschaft treuhänderisch<br />
für den Anleger hält und verwaltet, wirtschaftlich<br />
so, als sei der Anleger unmittelbar beteiligt. Er hat<br />
insbesondere die Treuhandkommanditistin von allen<br />
Ansprüchen freizustellen, soweit sie aus dem treuhänderisch<br />
für ihn gehaltenen Anteil erwachsen.<br />
Die Treuhänderin wird alles, was sie im Zusammenhang<br />
mit dem treuhänderisch gehaltenen Anteil erhält,<br />
insbesondere Gewinnansprüche, Ansprüche auf<br />
Auszahlung anteiligen Liquidationserlöses und sonstige<br />
Ansprüche an den Anleger herausgeben. Soweit der<br />
Anleger selbst als Kommanditist im Handelsregister<br />
eingetragen wird, erteilt er im Treuhandvertrag bereits<br />
Vollmacht an die Treuhandkommanditistin, seinen<br />
Kommanditanteil für ihn zu halten und zu verwalten,<br />
insbesondere Ansprüche hieraus geltend zu machen.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird sowohl mittelbar<br />
als auch unmittelbar beteiligte Anleger über die Verhältnisse<br />
der Gesellschaft informieren. Dritten gegen-<br />
über darf die Treuhandkommanditistin – ausgenommen<br />
der Finanzverwaltung – die Beteiligung nur mit<br />
ausdrücklicher Zustimmung des Anlegers offen legen,<br />
es sei denn, eine solche Offenlegung wäre zwingend<br />
gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Gesellschaftszweck<br />
zwingend erforderlich.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme<br />
der Treuhandschaft ein Honorar von 0,1% pro Kalenderjahr<br />
jeweils bezogen auf das Kommanditkapital<br />
des Emittenten.<br />
Die Haftung der Treuhandkommanditistin ist auf grob<br />
fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihr obliegenden<br />
Verpflichtungen beschränkt. Eine Haftung für<br />
den Eintritt erwarteter wirtschaftlicher oder steuerlicher<br />
Ziele wird ausdrücklich nicht übernommen. Die<br />
Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages<br />
beschränkt. Nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
verjähren Ansprüche, soweit sie<br />
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist<br />
unterliegen, in drei Jahren gerechnet ab Möglichkeit<br />
der Kenntnisnahme der tatsächlichen haftungsbegründenden<br />
Umstände. Die Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />
Für die Übertragung der Rechte und Pflichten aus<br />
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag gelten die<br />
bereits zuvor beschriebenen Regelungen zur Übertragung<br />
des Gesellschaftsanteils entsprechend.<br />
Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Es endet automatisch mit Beendigung<br />
der Gesellschaft. Im Falle der Kündigung des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages aus wichtigem<br />
Grund wird die Treuhandkommanditistin dem Anleger<br />
anbieten, seine bisher mittelbare Beteiligung in eine<br />
unmittelbare Beteiligung als unmittelbar im Handelsregister<br />
eingetragener Kommanditist umzuwandeln.<br />
Dabei hat der Anleger eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen und die Kosten dieser<br />
Vollmacht sowie seiner Eintragung im Handelsregister<br />
zu tragen.<br />
97
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die reCHTliCHen angaBen<br />
98<br />
10<br />
kapiTel<br />
dIe recHTLIcHeN ANgABeN<br />
Verlangt der Anleger trotz diesbezüglicher Aufforde-<br />
rung mit Hinweis auf die Folgen des Unterbleibens<br />
keine eigene Eintragung als Kommanditist, wird die<br />
Treuhandkommanditistin insoweit ihre Kommandit-<br />
beteiligung an der Fondsgesellschaft kündigen und<br />
das daraufhin erhaltene Abfindungsguthaben bei<br />
Eingang an den ausgeschiedenen Anleger weiterleiten.<br />
Die Treuhänderin ist berechtigt, die Treuhandfunktion<br />
auf eine andere geeignete Treuhandgesellschaft zu<br />
übertragen, sofern die Rechte der Treugeber aus dem<br />
Treuhandvertrag gewahrt bleiben.<br />
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist Sitz<br />
der Treuhänderin, somit Mainz, vereinbart.<br />
3. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Im Mittelverwendungskontrollvertrag werden die<br />
wesentlichen Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
wie folgt geregelt:<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert die<br />
erstmalige/einmalige Verwendung des Kommanditkapitals.<br />
Im Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen<br />
der Fondsgesellschaft und der WestAudit AG –<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wird geregelt, dass<br />
der Mittelverwendungskontrolleur im Rahmen der<br />
zwischen der Fondsgesellschaft und der kontoführenden<br />
Bank vereinbarten gemeinschaftlichen Verfügungsbefugnis<br />
über die Mittelverwendungskonten der Gesellschaft<br />
(ein Konto sowohl für Beträge in Euro und<br />
ein Konto für Beträge in US-Dollar) notwendigen Mitunterzeichnung<br />
der Überweisungsaufträge das Vorliegen<br />
bestimmter Voraussetzungen zu prüfen und bei<br />
Vorliegen dieser Voraussetzungen die Überweisungsaufträge<br />
mit zu unterzeichnen hat. Der Vertrag ist in<br />
vollem Wortlaut im Kapitel 17 abgedruckt. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin wird dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
Unterlagen in deutscher oder<br />
englischer Sprache vorlegen, aus denen neben der<br />
Höhe des Geldbetrages und Kontoverbindung des<br />
Empfängers der Zweck der Zahlung zu ersehen ist.<br />
Soweit es sich um die Erstattung verauslagter Mittel<br />
handelt, sind darüber hinaus Nachweise vorzulegen,<br />
aus denen die Verauslagung zu ersehen ist.<br />
Soweit es um die Begleichung der in § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelten Vergütungen und Kosten<br />
geht, wird der Mittelverwendungskontrolleur die Verfügungen<br />
freigeben, wenn sich aus den vorgelegten<br />
Unterlagen die Übereinstimmung mit dem Investitionsplan<br />
der Gesellschaft ergibt.<br />
Verfügungen betreffend die Investition in eine<br />
Kapitalgesellschaft in Mauritius dürfen nur erfolgen,<br />
wenn durch Vorlage des entsprechenden Vertrages<br />
und der notwendigen Genehmigungen die wirksame<br />
Beteiligung an einer solchen Gesellschaft nachgewiesen<br />
und zudem ein Mindestkommanditkapital von<br />
5 Mio. Euro ohne Agio vorhanden ist.<br />
Sollte es bis zum Ende der Zeichnungsfrist, also bis<br />
zum 30.06.2009 bzw. der ggf. von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin mit Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin verlängerten Zeichnungsfrist,<br />
nicht zur Erreichung dieses Kommanditkapitals<br />
kommen, ist der Mittelverwendungskontrolleur beauftragt,<br />
die alsdann nach Bedienung der Kosten auf<br />
dem Mittelverwendungskonto der Gesellschaft vorhandenen<br />
Finanzmittel anteilig in Höhe der ursprünglichen<br />
Einzahlung ohne Berücksichtigung von Zeitfaktoren<br />
an die beteiligten Anleger auszuzahlen.<br />
Die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
beträgt 0,12% des eingezahlten Kommanditkapitals<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Der Vertrag mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
endet mit Beendigung der Fondsgesellschaft bzw.<br />
zuvor dann, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen<br />
für die Mittelfreigabe endgültig nicht eintreten mit<br />
Rückzahlung der zu dieser Zeit auf dem Mittelverwendungskonto<br />
vorhandenen Gesellschaftereinlagen.<br />
Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs wird
nur für die Kontrolle der erstmaligen Verwendung des<br />
Kommanditkapitals übernommen. Die Haftung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs wird in Ergänzung<br />
der Geltung der allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell-<br />
schaften vom 01.01.2002 betragsmäßig auf 5 Mio. Euro<br />
begrenzt.<br />
4. Beteiligungsvertrag<br />
In dem abgeschlossenen Beteiligungsvertrag zwischen<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, also der Fondsgesellschaft<br />
einerseits und der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited in Mauritius andererseits, wird geregelt,<br />
dass die Fondsgesellschaft mit einem bestimmten Kapitalanteil<br />
bei Erreichung des Platzierungszieles von<br />
5 Mio. Euro mit 100% an der eine entsprechende Kapitalerhöhung<br />
durchführenden <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited in Mauritius als Gesellschafter beteiligt<br />
ist. Die Fondsgesellschaft hat entsprechend diesem<br />
Vertrag Einlagen in Höhe von 84,40% des eingezahlten<br />
Beteiligungskapitals der Fondsgesellschaft zu leisten<br />
und ist am Gewinn und Verlust der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
<strong>Indien</strong> Holding Limited zu 100% beteiligt. Diese Beteiligung<br />
entspricht bis zum Erreichen eines handelsrechtlichen<br />
Ergebnisses der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
Limited per 31.12.2012 in Höhe eines Betrages von<br />
100% bezogen auf das Beteiligungskapital der Quote,<br />
mit der die Fondsgesellschaft an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited beteiligt ist. An einem darüber hinausgehenden<br />
Gewinn sind die Fondsgesellschaft und das<br />
Management zu 50% beteiligt. Der Vertrag wird auf<br />
eine feste Dauer bis zum 31.12.2012 abgeschlossen. Eine<br />
vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem Grunde<br />
möglich. Zum vereinbarten Endzeitpunkt wird das Beteiligungsverhältnis<br />
mit der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding<br />
Limited aufgelöst und das nach dem Ausgleich<br />
eventueller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen<br />
im Verhältnis der an dieser Gesellschaft bestehenden<br />
Beteiligungen zur Verteilung gebracht. Die Fondsge-<br />
sellschaft ist aufgrund ihrer Beteiligung bei den Gesellschafterversammlungen<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited stimmberechtigt. Je 1.000 Euro Beteiligungsbetrag<br />
soll eine Stimme gewährt werden. Der<br />
Geschäftsführer/Direktor der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited, Herr Frank Simon, führt die Geschäfte<br />
dieser Gesellschaft, die in der Immobilienprojektentwicklung<br />
in <strong>Indien</strong> bestehen, indessen aufgrund der<br />
ihm erteilten Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis,<br />
ohne dass zuvor die Gesellschafterversammlung<br />
über Einzelmaßnahmen abstimmt. Die Abstimmung<br />
der Gesellschafter ist auf die Genehmigung des<br />
jeweils aufzustellenden Jahresabschlusses beschränkt.<br />
Weitere Gesellschafterbeschlüsse sind nur in außerordentlichen<br />
Fällen vorgesehen.<br />
Im Rahmen der Beschlussfassung über Jahresabrechnung<br />
werden auch über die Verwendung von Gewinnen<br />
Beschlüsse gefasst. Der Beteiligungsvertrag sieht jedoch<br />
vor, dass keine laufenden Ausschüttungen erfolgen,<br />
sondern nur eine Ausschüttung im Zuge der Beendigung<br />
der Beteiligung per 31.12.2012 erfolgt.<br />
Der Beteiligungsvertrag unterliegt dem Recht von<br />
Mauritius.<br />
5. Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung<br />
In einem Vertrag zwischen der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />
Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> und der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft<br />
mbH wird die letztgenannte Gesellschaft von<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt, Kapitalanleger<br />
nachzuweisen oder zu vermitteln, die bereit sind, sich<br />
an der Fondsgesellschaft zu beteiligen. Im Falle einer<br />
erfolgreichen Vermittlung bzw. eines erfolgreichen<br />
Nachweises erhält die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft<br />
mbH eine Provision in Höhe von 10% des jeweils<br />
übernommenen und eingezahlten Beteiligungsbetrages<br />
sowie einen Betrag in Höhe des 5%igen Agio<br />
auf diesen Beteiligungsbetrag.<br />
99
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I reCHTliCHe angaBen zUr BeendigUng der vermögensanlage<br />
100<br />
kapiTel11<br />
INdIeN 1 kg<br />
r e c H T L I c H e A N g A B e N<br />
z U r B e e N d I g U N g<br />
der vermögeNsANLAge
101
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I reCHTliCHe angaBen zUr BeendigUng der vermögensanlage<br />
102<br />
11<br />
kapiTel<br />
recHTLIcHe ANgABeN zUr BeeNdIgUNg<br />
der vermögeNsANLAge<br />
Die Gesellschaftsbeteiligung ist vertraglich bis zum<br />
31.12.2012 eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt<br />
daher die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht<br />
die Verlängerung der Laufzeiten einer oder mehrerer<br />
Projektgesellschaften in <strong>Indien</strong> auch die Verlängerung<br />
der Fondsgesellschaft bedingt oder die Gesellschaf-<br />
terversammlung aufgrund von wirtschaftlichen Umständen<br />
eine Verlängerung der Fondslaufzeit beschließen<br />
sollte.<br />
Das bedeutet, dass mit den aus der Beendigung des<br />
Beteiligungsvertrages mit der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited in Mauritius zurückfließenden Mitteln,<br />
bestehend aus dem investierten Beteiligungsbetrag<br />
und noch nicht ausgezahlten Gewinnen, zunächst<br />
eventuelle Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />
ausgeglichen werden. Der hiernach verbleibende<br />
Betrag wird anteilig unter Berücksichtigung des im<br />
Gesellschaftsvertrag (§ 9) vereinbarten Beteiligungsschlüssels<br />
von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Fondsgesellschaft in ihrer Eigenschaft als<br />
Liquidatorin der Gesellschaft zur Verteilung gebracht.<br />
Eine vorherige Beendigung ist sowohl im Falle mittelbarer<br />
Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />
als auch im Falle unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist<br />
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
möglich. Endet die Beteiligung infolge einer solchen<br />
Kündigung, so erhält der ausscheidende Kommanditist<br />
gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages eine Abfindung.<br />
Diese richtet sich nach dem Buchwert der Beteiligung<br />
am Tage des Ausscheidens. Die Auszahlung<br />
der Abfindung erfolgt in zwei gleichen Raten, eine erste<br />
innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden und<br />
die zweite innerhalb eines halben Jahres nach Zahlung<br />
der ersten Rate. Sämtliche Raten sind spätestens mit<br />
Auflösung der Gesellschaft und Rückzahlung aller Gesellschaftsanteile<br />
zu zahlen. Eine Sicherstellung ausstehender<br />
Abfindungsansprüche kann nicht verlangt<br />
werden. Bei Beendigung einer mittelbaren Beteiligung<br />
über die Treuhandkommanditistin wird die Treuhandkommanditistin<br />
dem betreffenden Anleger anbieten,<br />
ab Beendigung des Treuhandvertrages selbst als unmittelbar<br />
im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />
seine Beteiligung fortzusetzen. Sie wird ihn für<br />
diesen Fall auffordern, eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen. Die Kosten der<br />
Handelsregistervollmacht und der unmittelbaren Eintragung<br />
gehen zu Lasten des Anlegers.<br />
Erklärt der Anleger daraufhin nicht, die Beteiligung als<br />
unmittelbar im Handelsregister eingetragener Gesellschafter<br />
fortsetzen zu wollen, wird die Treuhandkommanditistin<br />
betreffend des treuhänderisch gehaltenen<br />
Anteils ihre Kommanditbeteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> kündigen und dem Anleger<br />
ein ihr zufließendes Abfindungsguthaben jeweils bei<br />
Zufluss auszahlen.<br />
Zu steuerlichen Auswirkungen der Beendigung wird<br />
auf das Kapitel 12 „Steuerliche Angaben“ verwiesen.
103
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I d i e s T e U e r l i C H e n a n g a B e n<br />
104<br />
12<br />
kapiTel<br />
dIe sTeUerLIcHeN ANgABeN<br />
Wesentliche steuerliche Grundlagen<br />
Nachstehende Ausführungen gelten nur für natürliche<br />
Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten,<br />
keinen steuerlichen Wohnsitz auf Mauritius haben<br />
und keine weiteren Einkünfte aus Mauritius erzielen.<br />
Sie beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltende Steuergesetzgebung, die veröffentlichte<br />
Rechtsprechung sowie die gängige Praxis<br />
der Finanzverwaltung. Gesetzgebung, Rechtsprechung<br />
und die Auffassung der Finanzverwaltung zu<br />
einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen einem<br />
stetigen Wandel. Über die steuerliche Anerkennung<br />
der Konzeption wird im Steuerveranlagungsverfahren<br />
sowie im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung<br />
entschieden. Eine Haftung für die Anerkennung der<br />
steuerlichen Konzeption im Ganzen oder in Teilen<br />
durch die Finanzverwaltung kann von der Anbieterin<br />
nicht übernommen werden. Vor einer entsprechenden<br />
Beteiligung sollte sich der Anleger auch wegen seiner<br />
individuellen steuerlichen Situation mit seinem persönlichen<br />
steuerlichen Berater abstimmen.<br />
Die Gesellschaft übernimmt keine Steuern der Investoren,<br />
sondern ggf. nur solche Steuern, für die sie<br />
selbst als Steuerschuldner anzusehen ist.<br />
Die Einkunftsart<br />
Die Fondsgesellschaft, die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>, erzielt aus dem Erwerb einer Beteiligung<br />
an der <strong>Indien</strong> Holding Limited, Mauritius, Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Diese<br />
Einkünfte unterliegen beim Anleger in Höhe seines<br />
Anteils an diesen Einkünften der Besteuerung in<br />
Deutschland.<br />
Sowohl unter Berücksichtigung ihres Gesellschaftszweckes<br />
als auch wegen des Umstandes, dass ein<br />
Kommanditist zur Geschäftsführung befugt ist, werden<br />
die Voraussetzungen einer gewerblich tätigen oder<br />
gewerblich geprägten Personenhandelsgesellschaft<br />
gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht erfüllt.<br />
Die Fondsgesellschaft ist vermögensverwaltend tätig.<br />
Bei den Vermögensgegenständen der Gesellschaft<br />
handelt es sich um anteiliges Privatvermögen der Anleger.<br />
Die Verteilung von Gewinn und Verlust<br />
Am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />
sind die Kommanditisten im Verhältnis ihrer<br />
Fest-Kapitalkonten beteiligt. Dabei ist es erheblich, zu<br />
welchem Zeitpunkt die Gesellschafter der <strong>KG</strong> beigetreten<br />
sind. Diese zeitliche Abhängigkeit der Gewinnverteilung<br />
ist im Tranchenmodell des § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
festgehalten. Die Komplementärin<br />
ist nicht am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.<br />
Die Besteuerungsverfahren<br />
Die den Gesellschaftern zuzurechnenden einkommensteuerpflichtigen<br />
Einkünfte sind gemäß § 180<br />
Abs. 1 Nr. 2 a AO gesondert und einheitlich für alle<br />
Gesellschafter festzustellen. Zuständig ist dabei das<br />
Betriebsfinanzamt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO. Das<br />
Ergebnis der gesonderten Feststellung wird vom<br />
Betriebsfinanzamt den Wohnsitzfinanzämtern der jeweiligen<br />
Kommanditisten mitgeteilt und ist für diese<br />
bindend. Die Einkünfte werden beim einzelnen Kommanditisten<br />
nach seiner individuellen steuerlichen<br />
Situation berücksichtigt und besteuert und unterliegen<br />
neben der Einkommensteuer dem Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. der Kirchensteuer. Für die Höhe der steuerlichen<br />
Belastung ist zwischen den nachfolgend genannten<br />
Besteuerungszeiträumen und steuerlichen<br />
Tatbeständen zu unterscheiden.<br />
a) Besteuerung bis 31.12.2008<br />
Laufende Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die bis<br />
zum 31.12.2008 erzielt werden, sind in Höhe ihrer Hälfte
nach § 3 Nr. 40 EStG der Besteuerung zu unterwerfen<br />
(sog.„Halbeinkünfte-Verfahren“). Kosten, die der Anle-<br />
ger bis zum v.g. Zeitpunkt selbst getragen hat, wie z.B.<br />
Zinsen aus einer Anteilsfinanzierung, Notar-, Bearbei-<br />
tungs- und Vermittlungsgebühren, Reisekosten, Porto-<br />
und Telefongebühren sowie andere Kosten, die im Zu-<br />
sammenhang mit dem Erwerb oder dem Halten der<br />
Beteiligung entstanden sind, können grundsätzlich<br />
als Sonderwerbungskosten berücksichtigt werden.<br />
Soweit diese jedoch mit steuerfreien Einnahmen in<br />
unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang<br />
stehen, scheidet eine Berücksichtigung gemäß den<br />
Bestimmungen des § 3c EStG aus. Dies bedeutet, dass<br />
solche Kosten wegen der hälftigen Steuerfreiheit der<br />
Einkünfte auch lediglich mit der Hälfte ihrer Summe<br />
berücksichtigungsfähig sind.<br />
Die Sonderwerbungskosten sind zwingend in das<br />
Feststellungsverfahren bei der Gesellschaft einzubeziehen,<br />
da nur diese die Kosten im Rahmen der einheitlichen<br />
und gesonderten Feststellung der Einkünfte<br />
für den einzelnen Gesellschafter geltend machen<br />
kann. Die gesonderte Berücksichtigung bei der persönlichen<br />
Einkommensteuerveranlagung ist hingegen<br />
nicht möglich. Die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />
kann nur erfolgen, wenn diese bis spätestens<br />
zum Ende des ersten Quartals des darauf folgenden<br />
Geschäftsjahres der Gesellschaft mitgeteilt<br />
und durch geeignete Originalbelege nachgewiesen<br />
werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, von Investoren<br />
nicht fristgerecht eingereichte Sonderwerbungskosten<br />
im Rahmen der Feststellungserklärung nicht mehr zu<br />
berücksichtigen oder eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.<br />
b) Besteuerung ab 01.01.2009<br />
Für laufende Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ab<br />
dem Jahr 2009 gilt der mit Wirkung zum 01.01.2009<br />
eingeführte § 32d EStG, wonach solche Einkünfte<br />
grundsätzlich mit einem pauschalen Steuersatz von<br />
25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag ggf. 8% oder 9%<br />
Kirchensteuer auf die pauschalierte Einkommensteuer<br />
besteuert werden.<br />
Die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />
scheidet dann nach den Bestimmungen des § 20 Abs.<br />
9 EStG aus.<br />
Ausnahmen hiervon bestehen in den auf Grundlage<br />
des vorliegenden Konzeptes kaum denkbaren Konstellationen,<br />
dass ein Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25% an der<br />
<strong>Indien</strong> Holding Limited oder zu mindestens 1% beteiligt<br />
und beruflich für diese tätig ist. Dann könnte auf Antrag<br />
eine Besteuerung beantragt werden, bei der die<br />
Einkünfte nach § 3 Nr. 40 EStG n.F. in Höhe von 40%<br />
von der Besteuerung freigestellt und der steuerpflichtige<br />
Teil gemeinsam mit den übrigen steuerpflichtigen<br />
Einkünften des Anlegers mit dem persönlichen Steuersatz<br />
besteuert würden.<br />
Zur möglichen Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />
gilt dann, dass nach den Bestimmungen des<br />
§ 3c EStG die Berücksichtigung eines Anteils dieser<br />
Kosten analog zur Steuerfreistellung der diesbezüglichen<br />
Einkünfte (in Höhe von 40%) ausscheidet.<br />
Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist für<br />
den Beitritt im Jahr 2008 erforderlich, dass die Beitrittserklärung<br />
noch im Dezember 2008 beim Emissionshaus<br />
eingegangen ist und auch die Annahme im<br />
Jahr 2008 erklärt wurde.<br />
105
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I d i e s T e U e r l i C H e n a n g a B e n<br />
106<br />
12<br />
kapiTel<br />
dIe sTeUerLIcHeN ANgABeN<br />
Die Gewinnerzielungsabsicht<br />
Grundsätzliche Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />
von Einkünften – insbesondere im Falle des Entstehens<br />
steuerlicher Verluste – durch das Finanzamt ist das<br />
Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />
muss dabei sowohl auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft als auch auf der Ebene des jeweiligen<br />
Kommanditisten gegeben sein. Nach Rechtsprechung<br />
des Bundesfinanzhofes (BFH) erzielt eine<br />
Personengesellschaft dann der Besteuerung zugrunde<br />
zu legende Einkünfte, wenn sie beabsichtigt, aus ihrer<br />
Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />
liegt dann vor, wenn die Gesellschaft eine<br />
Vermögensmehrung in Form eines Totalgewinnes anstrebt.<br />
Die Erzielung eines Totalgewinns liegt dann<br />
vor, wenn die Summe aller steuerlichen Jahresergebnisse<br />
positiv ist. Erzielte oder erzielbare Steuervorteile<br />
sind für diese Betrachtung nicht relevant. Die Prognoserechnung<br />
lässt aufgrund plausibler Annahmen erwarten,<br />
dass die Gesellschaft einen Totalgewinn erzielen<br />
wird. Die Fondsgesellschaft handelt nach Auffassung<br />
der Anbieterin somit mit Gewinnerzielungsabsicht.<br />
Wie bei der Gesellschaft werden auch bei jedem einzelnen<br />
Kommanditisten die steuerlichen Ergebnisse<br />
nur dann als Einkünfte klassifiziert, wenn er mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
tätig wird. Dies bedeutet, dass<br />
jeder einzelne Gesellschafter unter Berücksichtigung<br />
seiner persönlichen Sonderwerbungskosten einen<br />
Totalgewinn anstreben muss. Würden allerdings während<br />
der Totalperiode auf Gesellschafterebene die zusätzlichen<br />
Sonderwerbungskosten den kalkulierten<br />
Totalgewinn der Gesellschaft aufzehren, entstünde<br />
insgesamt beim Anleger kein Totalgewinn.<br />
Insbesondere im Falle einer teilweisen oder vollständigen<br />
Fremdfinanzierung der Einlage wird jedem<br />
Anleger empfohlen, das Bestehen seiner persönlichen<br />
Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen und zu dokumentieren<br />
sowie den Zeitpunkt des Eintritts seines Totalgewinns<br />
von seinem persönlichen steuerlichen Berater<br />
ermitteln zu lassen.<br />
Eine Anerkennung der individuellen Gewinnerzielungsabsicht<br />
eines Gesellschafters durch das Finanzamt<br />
kann auch durch die Veräußerung des Kommanditanteils<br />
vor dem Zeitpunkt des Eintritts des Totalgewinns<br />
beeinflusst werden. Im Falle einer vorzeitigen Anteilsveräußerung<br />
könnte die Finanzverwaltung zu dem<br />
Schluss gelangen, dass beim Gesellschafter von Anfang<br />
an keine Gewinnerzielungsabsicht bestanden<br />
habe. Auch im Falle eines möglicherweise beabsichtigten<br />
vorzeitigen Ausscheidens aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder einer Schenkung sollte daher der<br />
Gesellschafter seinen steuerlichen Berater zu Rate ziehen.<br />
Die Begrenzung des Verlustausgleichs<br />
a) § 15a EStG<br />
Gemäß § 15a Abs. 1 EStG werden Verlustzuweisungen<br />
nur bis zur Höhe der geleisteten Kommanditeinlage<br />
anerkannt. Der Kommanditist kann (grundsätzlich,<br />
vorbehaltlich nachstehender Ausführungen) steuerliche<br />
Verluste der Gesellschaft bis zu dieser Höhe mit<br />
seinen anderen positiven Einkünften verrechnen.<br />
Steuerliche Verluste, die über das genannte Verlustausgleichsvolumen<br />
des § 15a Abs. 1 EStG hinausgehen,<br />
dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften des<br />
Steuerpflichtigen im Jahr ihrer Entstehung ausgeglichen<br />
werden (§ 15a Abs. 1 Satz 1 EStG). In dieser Höhe<br />
entsteht ein negatives Kapitalkonto des Gesellschafters.<br />
Diese sog. verrechenbaren Verluste können jedoch mit<br />
aus der Gesellschaft in den Folgejahren zugewiesenen<br />
und zu versteuernden Gewinnanteilen ausgeglichen<br />
werden (§ 15a Abs. 2 EStG).
Das Fondskonzept sieht bei planmäßigem Verlauf keine<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter vor. Sollte die<br />
Gesellschafterversammlung während der Laufzeit eine<br />
Ausschüttung beschließen, handelt es sich hierbei um<br />
Entnahmen. Soweit durch Entnahmen ein negatives<br />
Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich<br />
erhöht (Einlagenminderung) und soweit nicht auf<br />
Grund der Entnahme die Haftung des Kommanditisten<br />
gegenüber den Gläubigern wieder auflebt, ist<br />
der Betrag der Einlagenminderung grundsätzlich in<br />
dem Umfang als Gewinn zu versteuern, wie ein negatives<br />
Kapitalkonto entsteht oder sich ein bereits bestehendes<br />
negatives Kapitalkonto erhöht (§ 15a Abs. 3<br />
EStG).<br />
Nach § 172 Abs. 4 HGB lebt die Haftung bis zur Höhe<br />
der gezeichneten Kommanditeinlage des Kommanditisten<br />
wieder auf, soweit die Einlage an ihn zurückgezahlt<br />
wird oder soweit er Gewinnanteile entnimmt,<br />
während sein Kapitalkonto durch Verluste unter den<br />
Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist<br />
oder soweit durch die Entnahme der Kapitalanteil<br />
unter den bezeichneten Betrag herabgemindert wird.<br />
Das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung<br />
führt damit steuerlich dazu, dass insoweit die Verluste<br />
ausgleichsfähig sind und ein Gewinn nach § 15a<br />
Abs. 3 Satz 1 EStG nicht zu versteuern ist.<br />
Vom Kommanditisten selbst getragene Sonderwerbungskosten<br />
unterliegen nicht der Verlustausgleichsbeschränkung<br />
nach § 15a EStG, da sie nicht als Anteil<br />
am Verlust der Gesellschaft – also als Verlust aus dem<br />
Gesamthandbereich im Sinne von § 15a Abs. 1 EStG –<br />
zu qualifizieren sind.<br />
b) Fondserlass<br />
Eine steuerliche Berücksichtigung von laufenden<br />
handelsrechtlichen Verlusten der Fondsgesellschaft<br />
scheitert jedoch unter Berücksichtigung des sog.<br />
„Fondserlasses“ der Finanzverwaltung. In Bezug auf<br />
die steuerliche Behandlung der in der Investitionsphase<br />
entstehenden Kosten, insbesondere von Dienstleistungsvergütungen,<br />
ist nach der BFH-Rechtsprechung und<br />
dem dazu ergangenen BMF-Schreiben vom 20.10.2003<br />
(BStBl. I 2003, S. 546) entscheidend, ob die Anleger die<br />
Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Teile<br />
des Konzeptes der Vermögensanlage haben. Ist dies –<br />
wie vorliegend – nicht der Fall, werden die Kosten der<br />
Investitionsphase vollständig als Anschaffungskosten<br />
behandelt. Eine Berücksichtigung als Werbungskosten<br />
scheidet demnach aus. Gleiches gilt für laufende Aufwendungen,<br />
die die Nutzungsphase betreffen und<br />
planmäßig aus der gebildeten Rücklage bestritten<br />
werden. Sämtliche Aufwendungen des Anlegers bzw.<br />
anteilig auf ihn entfallende Aufwendungen der<br />
Fondsgesellschaft stellen demnach steuerlich Anschaffungskosten<br />
dar.<br />
c) § 20 Abs. 6 EStG<br />
Verluste aus Kapitalvermögen sind ab 2009 nicht<br />
mehr mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten auszugleichen.<br />
Sie mindern jedoch solche Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen, die der Anleger in folgenden Veranlagungszeiträumen<br />
erzielt.<br />
Positive Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach<br />
Maßgabe des § 20 Abs. 6 EStG in der ab 01.01.2009<br />
geltenden Fassung mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
gem. § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 zu<br />
verrechnen. Dies gilt auch für gesondert festgestellte<br />
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften aus<br />
vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.<br />
107
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I d i e s T e U e r l i C H e n a n g a B e n<br />
108<br />
12<br />
kapiTel<br />
dIe sTeUerLIcHeN ANgABeN<br />
Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn<br />
Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteils<br />
durch einen Gesellschafter bzw. im Falle der (Teil-)Ver-<br />
äußerung der Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />
der <strong>Indien</strong> Holding Limited kann bei dem einzelnen<br />
Gesellschafter grundsätzlich ein (anteiliger) einkommensteuerpflichtiger<br />
Veräußerungsgewinn entstehen.<br />
Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der<br />
erzielte Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten<br />
die Anschaffungskosten des Kommanditisten<br />
übersteigt.<br />
Solche Gewinne sind nach derzeitiger Rechtslage auf<br />
der Ebene von Anlegern, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten, gemäß § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2<br />
EStG nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr seit<br />
dem Erwerb der Beteiligung steuerfrei. Bei Unterschreiten<br />
der vorgenannten Frist wäre ein Veräußerungsgewinn<br />
mit dem individuellen Steuersatz des<br />
Anlegers zu besteuern.<br />
Zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
beim Anleger könnte es nach derzeitiger Rechtslage<br />
auch dann kommen, wenn er die Voraussetzungen,<br />
die der Gesetzgeber an eine Mindestbeteiligung (1%)<br />
innerhalb der letzten fünf Jahre knüpft, erfüllt. Gemäß<br />
§ 17 EStG ist sowohl eine unmittelbare als auch eine<br />
mittelbare Beteiligung zu beachten. Ein Veräußerungsgewinn<br />
wäre dann nach § 3 Nr. 40 EStG in Höhe von<br />
50% (ab 01.01.2009: 60%) der Besteuerung zu unterwerfen.<br />
Veräußerungsgewinne, die entstehen wenn die Beteiligungen<br />
ab dem 01.01.2009 gekauft werden, sind<br />
stets Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20(2) Nr. 1<br />
EStG.<br />
Bei einem angestrebten Kommanditkapital von 50 Mio.<br />
Euro würde eine wesentliche Beteiligung durch den<br />
Anleger bei einem Kommanditanteil von 500.000 Euro<br />
entstehen, da die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1<br />
<strong>KG</strong> zu 100% an der <strong>Indien</strong> Holding Limited beteiligt ist.<br />
Die Steuersätze<br />
Nach Überschreiten eines Grundfreibetrages von<br />
7.664 Euro p.a. wird das zu versteuernde Einkommen<br />
nach § 32a EStG bis zu einem Höchstsatz von 45%<br />
besteuert.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nach den<br />
obigen Ausführungen ab dem 01.01.2009 nach den<br />
Bestimmungen des § 32d EStG pauschal mit 25%<br />
besteuert.<br />
Zur festgesetzten Einkommensteuer kommt der Solidaritätszuschlag<br />
hinzu, der aktuell 5,5% bezogen auf<br />
die Einkommensteuer beträgt. Eine zeitliche Begrenzung<br />
des Solidaritätszuschlags ist derzeit nicht vorgesehen,<br />
so dass eine Änderung hinsichtlich dieser Steuerart<br />
nicht abzusehen ist. Eine Kirchensteuerbelastung<br />
liegt zwischen 8% und 9% jeweils bezogen auf die<br />
Einkommensteuer.<br />
Die Gewerbesteuer<br />
Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich tätig ist,<br />
unterliegt sie nicht der Gewerbesteuer.<br />
Die Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft wird nicht als Unternehmer im<br />
Sinne des UStG tätig. Betätigungen, die sich nur als<br />
Leistungen im Rechtssinn, nicht aber zugleich auch als<br />
Leistungen im wirtschaftlichen Sinne darstellen, werden<br />
von der Umsatzsteuer nicht erfasst. Das bloße Halten<br />
von Beteiligungen begründet für sich allein noch keine<br />
nachhaltige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i.S.<br />
des § 2. Abs. (1) UStG.
Demnach ist die Fondsgesellschaft wegen ihr in Rech-<br />
nung gestellter Umsatzsteuer nicht abzugsberechtigt.<br />
So wurden zum Beispiel die Kosten für die Steuerberatung,<br />
Mittelverwendungskontrolle, Treuhandschaft,<br />
Rechtsberatung, Fondskonzeption als Bruttobeträge<br />
berechnet und bei der Erstellung des Fondskonzeptes<br />
und der Kalkulationen berücksichtigt.<br />
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Im Falle des unentgeltlichen Übergangs einer Fondsbeteiligung<br />
durch Erbschaft oder Schenkung kann<br />
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfallen.<br />
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
ist nach §§ 12 (1) und (2) ErbStG i.V.m. 9 ,<br />
11 BewG der sog. gemeine Wert, womit der Verkehrswert<br />
bezeichnet wird. Hierzu werden die Wirtschaftsgüter<br />
und sonstigen Besitzposten des Gesamthandvermögens<br />
bewertet und anteilig als Bruchteilseigentum<br />
zugerechnet. Die Höhe der Erbschaft- bzw.<br />
Schenkungsteuer bemisst sich nach unterschiedlichen<br />
Steuerklassen (§ 15 ErbStG), Freibeträgen<br />
(§§ 16, 17 ErbStG) und Steuersätzen (§ 19 ErbStG;<br />
zwischen 7 und 50%).<br />
Mit Beschluss vom 07.11.2006 hat das Bundesverfassungsgericht<br />
die ungleiche Behandlung von unterschiedlichen<br />
Vermögenspositionen für verfassungswidrig<br />
erklärt, da bisher die Erbschaftsteuer an<br />
Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen<br />
Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen,<br />
Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
und land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes<br />
aus Art. 3 I GG nicht genügt. Da dem Gesetzgeber<br />
aufgegeben wurde, bis spätestens 31.12.2008 eine<br />
Neuregelung zu treffen, wird allgemein erwartet, dass<br />
sich in absehbarer Zeit die Bemessungsgrundlagen<br />
für die Besteuerung von Erbschaft und Schenkung<br />
näher am Verkehrswert der übertragenen Wirtschaftsgüter<br />
orientieren als bisher. Ob dies, wie aktuell vermutet,<br />
mit höheren Freibeträgen einhergehen wird,<br />
ist zur Zeit ungewiss.<br />
Steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug<br />
1. Grundzüge des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
(DBA) zwischen Deutschland und Mauritius<br />
Allgemeine Grundzüge<br />
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz<br />
oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen<br />
mit allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten<br />
Einkommensteuerpflicht (Welteinkommensprinzip<br />
> H 1a {Allgemeines} EStR 2005). Es<br />
kommt hierbei nicht darauf an, ob der inländische<br />
Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen<br />
darstellt (BFH 24.01.2001, BFH/NV 2001, S. 1402). Der<br />
Umfang der Besteuerung kann insbesondere durch<br />
ein DBA eingeschränkt werden. Die DBA sehen zur<br />
Vermeidung einer Doppelbesteuerung entweder die<br />
Anrechnungsmethode oder die Freistellungsmethode<br />
vor. Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
zwischen Deutschland und Mauritius (im<br />
Folgenden: DBA/BRD-Mauritius) gilt gemäß Artikel 1<br />
DBA/BRD-Mauritius für die einzelnen Anteilseigner,<br />
da sie in der Bundesrepublik Deutschland ansässig<br />
sind. Mit dem Begriff „Person“ im dem DBA auch die<br />
Personengesellschaft gemeint, denn fiskalisch gesehen<br />
fließt das Einkommen durch eine transparente<br />
Personengesellschaft hindurch an die Gesellschafter.<br />
Für die Berücksichtigung des DBA/BRD-Mauritius ist<br />
von entscheidender Bedeutung, welche Einkunftsart<br />
maßgeblich ist.<br />
109
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I d i e s T e U e r l i C H e n a n g a B e n<br />
110<br />
12<br />
kapiTel<br />
dIe sTeUerLIcHeN ANgABeN<br />
Die für die Fondsgesellschaft relevante Einkunftsart<br />
Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige<br />
Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige<br />
Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden<br />
(Art. 10 Abs. 1 DBA/BRD-Mauritius vom 15.03.1978).<br />
Der hierbei verwendete Ausdruck „Dividenden“ bedeutet<br />
auch sonstige Einkünfte, die nach dem Recht des<br />
Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig<br />
ist, den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind.<br />
Nach Art. 10 Abs. 2 des DBA können diese Dividenden<br />
auch im Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende<br />
Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses<br />
Staates besteuert werden. Als Höchstsatz sind im DBA<br />
15% vereinbart. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung<br />
regelt Art. 24 Abs. 1 b), dass eine in Mauritius gezahlte<br />
Steuer unter Beachtung der Vorschriften des<br />
deutschen Steuerrechts auf die deutsche Einkommensteuer<br />
angerechnet wird. Hierbei ist jedoch zu beachten,<br />
dass § 34c EStG bestimmt, dass die Anrechnung ausländischer<br />
Steuern nur in dem Umfang erfolgt, wie<br />
Einkommensteuer anteilig auf die ausländischen Einkünfte<br />
entfällt. Alternativ kann die gezahlte ausländische<br />
Steuer bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte<br />
abgezogen werden. In der Regel ergibt sich<br />
durch diese Verfahrensweise keine vollständige Anrechnung<br />
ausländischer Steuern.<br />
Da Mauritius von seinen Besteuerungsrechten jedoch<br />
keinen Gebrauch macht, erfolgt die Besteuerung der<br />
Einkünfte im Inland nach den Ausführungen des Kapitels<br />
„Das Besteuerungsverfahren“ und den hiernach<br />
folgenden Kapiteln.<br />
2. Die steuerliche Behandlung der Gewinne der <strong>Trend</strong><br />
<strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />
<strong>Indien</strong> erhebt nach dem nationalen Recht keine Quellensteuer<br />
auf Ausschüttungen einer Objektgesellschaft<br />
an die Holdinggeselltschaft.<br />
Mauritius erhebt auf den Gewinn aus dem Verkauf<br />
der Beteiligung an einer Objektgesellschaft bzw. an<br />
einer Holdinggesellschaft keine Steuern.<br />
3. Rechtsfolgen nach dem Außensteuergesetz (AStG)<br />
Eine ausländische Gesellschaft wird nach §§ 7 Abs. 2<br />
und 8 Abs. 1, 3 als sog.„Zwischengesellschaft“ für Einkünfte,<br />
die einer niedrigen Besteuerung unterliegen,<br />
angesehen, wenn unbeschränkt Steuerpflichtige<br />
(hier: die Fondsgesellschafter) mehr als die Hälfte der<br />
Anteile oder der Stimmrechte an der Gesellschaft halten<br />
und die Ertragsteuerbelastung der Gesellschaft weniger<br />
als 25% beträgt. In einem solchen Fall bestimmt<br />
§ 10 AStG, dass den Einkünften der unbeschränkt<br />
Steuerpflichtigen (=Fondsgesellschafter) die Einkünfte<br />
hinzuzurechnen sind, die sich aus den Einkünften<br />
der ausländischen Gesellschaft abzgl. anteilig für sie<br />
erhobener Steuern ergeben.<br />
Eine ausländische Gesellschaft gilt jedoch dann nicht<br />
als Zwischengesellschaft, wenn ihre Einkünfte unter<br />
anderem aus dem Handel stammen und keiner der<br />
vorher genannten Beteiligten oder eine ihm nahestehende<br />
Person der ausländischen Gesellschaft die Verfügungsmacht<br />
an den gehandelten Gütern oder Waren<br />
verschafft. Selbst dann, wenn diese Voraussetzung –<br />
was im vorliegenden Fall nicht so ist – erfüllt wäre,<br />
würde die Gesellschaft dennoch nicht als Zwischengesellschaft<br />
anzusehen sein, da sie einen für derartige<br />
Handelsgeschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten<br />
Geschäftsbetrieb unter Teilnahme am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr unterhält und die<br />
Tätigkeiten ohne Mitwirkung der vorher genannten<br />
Beteiligten ausübt.<br />
Danach ist das AStG nach Auffassung des Prospektverantwortlichen<br />
nicht anwendbar.
111
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wesenTliCHe verTragsparTner<br />
112<br />
13<br />
kapiTel<br />
1) Emittent, Fondsgesellschaft<br />
Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Gründung 30.09.2008<br />
Handelsregister-Nr. HRA 40748<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz<br />
Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 14.10.2008<br />
Gesellschafter:<br />
A) Komplementärin:<br />
weseNTLIcHe verTrAgsPArTNer<br />
Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Geschäftsführer Frank Simon<br />
Geschäftsanschrift: Weißliliengasse 5<br />
55116 Mainz<br />
Gründung 17.02.2005<br />
Handelsregister-Nr. HRB 8796<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz<br />
Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 08.03.2005<br />
Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder 1. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Global Research GmbH, Mainz<br />
Stimmrechten von mind. 25% HRB 8266 des AG Mainz<br />
2. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG, Mainz<br />
HRB 8223 des AG Mainz<br />
B) Kommanditisten:<br />
Geschäftsführende Kommanditistin:<br />
Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH<br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Geschäftsführer Peter Käsberger<br />
Geschäftsanschrift:Weißliliengasse 5<br />
55116 Mainz<br />
Gründung 10.05.2006
Handelsregister-Nr. HRB 40672<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz<br />
Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 16.05.2006<br />
Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder 1. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG, Mainz,<br />
Stimmrechten von mind. 25% HRB 8223 des AG Mainz<br />
2. Peter Käsberger, Stadecken-Elsheim<br />
An der Fondsgesellschaft 1.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
übernommene Kommanditeinlage<br />
Treuhandkommanditistin:<br />
Firma MVT Mittelrheinische Verwaltungsund<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Geschäftsführerin Gabriela Knauber, Sulzbach<br />
Gründung 28.02.2006<br />
Handelsregister-Nr. HRB 40631<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz<br />
Tag der ersten Eintragung<br />
im Handelsregister<br />
11.05.2006<br />
Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder 1. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG, Mainz,<br />
Stimmrechten von mind. 25% HRB 8223 des AG Mainz<br />
2. Gabriela Knauber, Sulzbach<br />
An der Fondsgesellschaft 1.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
übernommene Kommanditeinlage<br />
113
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I wesenTliCHe verTragsparTner<br />
114<br />
13<br />
kapiTel<br />
2) Mittelverwendungskontrolleur<br />
Firma WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Sitz Bad Oeynhausen<br />
Geschäftsadresse Industriestr. 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />
Vorstände Wilhelm Bollmann, Hüllhorst<br />
Joachim Möbius, Minden<br />
Gerhard Spielmann, Herford<br />
Herbert Wilkening, Hille<br />
Geschäftsadresse je Industriestr. 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />
Gründung 17.05.1980<br />
Handelsregister-Nr. HRB 3231<br />
Registergericht Amtsgericht Bad Oeynhausen<br />
Tag der ersten Eintragung 28.06.1980<br />
Grundkapital 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Cent Audit GmbH, Bad Oeynhausen<br />
Stimmrechten von mind. 25% 2. Revisions- und Treuhand Minden –<br />
3) Zielgesellschaft<br />
weseNTLIcHe verTrAgsPArTNer<br />
Ravensburg GmbH Wirtschaftsprüfungs-<br />
gesellschaft, Porta Westfalica<br />
Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />
Sitz Port Louis, Mauritius<br />
Geschäftsadresse In Gründung<br />
Geschäftsführer Frank Simon,<br />
Geschäftsansässig:Weißliliengasse 5<br />
55116 Mainz<br />
Geschäftsadresse Port Louis, Mauritius<br />
Gründung In Gründung<br />
Registergericht Gouvernment of Mauritius<br />
Tag der ersten Eintragung In Gründung<br />
Zustängige Behörde Gouvernment of Mauritius<br />
Handelsregister-Nr. In Gründung<br />
Stammkapital US-Dollar 1.000<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Stimmrechten von mind. 25%
4) Vertriebsgesellschaft<br />
Firma <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH<br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Geschäftsführer Alexander Karg, Heimenkirch<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Gründung 01.08.2007<br />
Handelsregister-Nr. HRB 41101<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz<br />
Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Tag der ersten Eintragung 26.09.2007<br />
Gesellschafter mit Anteilen von mind. 25% 1. <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG, Mainz<br />
2. Alexander Karg, Heimenkirch<br />
115
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I kapiTalmässige Und personelle verfleCHTUngen<br />
116<br />
14<br />
kapiTel<br />
Die<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG<br />
Weißliliengasse 5 in 55116 Mainz, HRB 8266 AG Mainz,<br />
Grundkapital 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Vorstand: Frank Simon, Raunheim<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Kurt Simon, Raunheim<br />
hält<br />
kAPITALmässIge UNd<br />
PersoNeLLe verfLecHTUNgeN<br />
48% der Anteile an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
51% der Anteile an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH und<br />
51% der Anteile an der MVT Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH sowie<br />
70% der Anteile an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft mbH.<br />
Frank Simon ist<br />
Vorstand der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG sowie Geschäftsführer der<br />
• <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
• <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Global Research GmbH<br />
• <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Qatar Investments Ltd.<br />
• <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited<br />
Kurt Simon ist der Vater von Frank Simon.<br />
Vereinbarungen betreffend die Anlageobjekte, ihre Herstellung,<br />
ihre Finanzierung, Nutzung oder Verwertung zwischen den<br />
wesentlichen Vertragspartnern bestehen nicht.
117
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer <strong>Trend</strong> CapiTal emissionen<br />
118<br />
kapiTel15<br />
INdIeN 1 kg<br />
A N g A B e N Ü B e r<br />
TreNd cAPITAL emIssIoNeN
119
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I angaBen ÜBer <strong>Trend</strong> CapiTal emissionen<br />
120<br />
15<br />
kapiTel<br />
ANgABeN ÜBer TreNd cAPITAL emIssIoNeN<br />
Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> AG wurde im Jahre 2004 in Mainz<br />
gegründet. Als Anbieter von geschlossenen Beteili-<br />
gungsangeboten konzentriert sich das Unternehmen<br />
auf die Anlagesegmente Erneuerbare Energien und<br />
Auslandsimmobilien. Die Gruppe zählt unter anderem<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
Algatec Solarwerke<br />
Brandenburg <strong>KG</strong><br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
Dubai Sports City <strong>KG</strong><br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
Solarfonds Süd 1<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
Dubai Business Bay <strong>KG</strong><br />
zu den Pionieren erfolgreicher Beteiligungsangebote in<br />
den Märkten Dubai und Qatar.<br />
Alle bisherigen Beteiligungen laufen bzw. liefen mindestens<br />
im Rahmen der prognostizierten Planvorgaben.<br />
Eigenkapitalvolumen 1.885.000 Euro<br />
Platzierungszeitraum Mrz.–Jun. 05<br />
Voraussichtliche Auflösung zum 31.10.2008<br />
Rendite ca. 28,8% p.a.<br />
Eigenkapitalvolumen 9.020.000 Euro<br />
Platzierungszeitraum Jun.–Dez. 05<br />
Geplante Ausschüttungen 12% p.a.<br />
Tatsächliche Ausschüttung 12,9% p.a.<br />
Der Fonds wird zum 31.12.2008 beendet. Der Tower wurde verkauft.<br />
Die Geschäftsführung des Fonds wurde zum 31.12.2006 abgegeben.<br />
Eigenkapitalvolumen 2.860.000 Euro<br />
Platzierungszeitraum Aug. 06<br />
Vor der Platzierung wurde das Projekt an Privatinvestoren verkauft.<br />
Eigenkapitalvolumen 16.370.500 Euro<br />
Platzierungszeitraum Dez. 05–Aug. 06<br />
Aufgelöst zum 31.12.2007<br />
Geplante Ausschüttungen ca. 11,40% p.a.<br />
Anlegerrendite p.a. im Durchschnitt ca. 18,92% p.a.<br />
Beteiligungsverlauf über Prognose
Bis zum 1. Oktober 2008 wurden insgesamt 101 Millionen Euro Eigenkapital eingeworben und<br />
damit ein Projektvolumen durch <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> von 450 Millionen Euro investiert.<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
Dubai Business Bay II <strong>KG</strong><br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
Solarfonds 2 <strong>KG</strong><br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
Dubai Business Bay III <strong>KG</strong><br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
Qatar Pearl <strong>KG</strong><br />
Eigenkapitalvolumen 20.665.841 Euro<br />
Platzierungszeitraum Jan.– Sep. 07<br />
Voraussichtliche Auflösung zum 31.12.2008<br />
Prognostizierte Rendite (je nach Tranche A bis G) 19–13% p.a.<br />
Beteiligungsverlauf Im Plan<br />
Eigenkapitalvolumen 2.930.000 Euro<br />
Platzierungszeitraum Sep. 07–Mai 08<br />
Voraussichtliche Auflösung zum 31.12.2027<br />
Prognostizierte Rendite laut Prospekt 8% p.a.<br />
2 Prospektnachträge Anlage läuft über Plan 9% p.a.<br />
Eigenkapitalvolumen 31.113.205,5 Euro<br />
Platzierungszeitraum Dez. 07–Feb. 08<br />
Voraussichtliche Auflösung zum 31.12.2008<br />
Prognostizierte Rendite (je nach Tranche A bis G) 19–13% p.a.<br />
Beteiligungsverlauf Im Plan<br />
Eigenkapitalvolumen 17.000.000 Euro<br />
Platzierungszeitraum Sep.–Okt. 08<br />
Voraussichtliche Auflösung zum 31.08.2010<br />
Prognostizierte Rendite (je nach Tranche A bis E) 21–17% p.a.<br />
Stand: 10/2008<br />
121
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I weiTere pfliCHTangaBen gemäss „vermverkprospv“<br />
122<br />
16<br />
kapiTel<br />
Negativtestate<br />
w e I T e r e P f L I c H TA N g A B e N<br />
gemäss „vermverkProsPv<br />
Die Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung,<br />
welche für den Inhalt von Prospekten maßgeblich ist,<br />
in denen ein öffentliches Angebot von Beteiligungen<br />
unter anderem an geschlossenen Fonds enthalten ist,<br />
verlangt aufgrund, ihres Bestrebens, möglichst umfas-<br />
send für unterschiedlichste Beteiligungsformen die<br />
angabepflichtigen Umstände aufzulisten, regelmäßig<br />
auch Punkte, die im Einzelfall nicht einschlägig sind.<br />
Diese Punkte werden, soweit sie nicht im laufenden<br />
Text des Prospektes bereits abgehandelt sind, hier<br />
zusammenhängend dargestellt:<br />
§ 2 Abs. 1. S. 5<br />
Der Verkaufsprospekt ist in deutscher Sprache und<br />
nicht, weder ganz noch zum Teil, in einer anderen in<br />
internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache<br />
abgefasst. Aus diesem Grund ist eine vorangestellte<br />
deutsche Zusammenfassung nicht erforderlich.<br />
§ 4 S. 1 Nr. 2<br />
Die Anbieterin übernimmt nicht die Zahlung von<br />
Steuern für den Anleger.<br />
§ 4 S. 1 Nr. 8<br />
Die Beteiligung wird ausschließlich in Deutschland<br />
angeboten. Das Anbieten von Teilbeträgen in verschiedenen<br />
Staaten erfolgt nicht.<br />
§ 5 Nr. 6<br />
Der Emittent ist kein Konzernunternehmen, so dass<br />
eine Beschreibung des Konzerns und der Einordnung<br />
des Emittenten in ihn nicht möglich ist.<br />
§ 6 S. 1 und 2<br />
Bei dem prospektgegenständlichen Angebot auf Beteiligung<br />
an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
handelt es sich um das erste Angebot des Emittenten.<br />
Bisher sind keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
im Sinne des § 8 f Abs. 1 des Vermögensverkaufsprospektgesetzes<br />
ausgegeben worden.<br />
§ 6 S. 2 und 3<br />
Beim Emittenten handelt es sich nicht um eine Aktiengesellschaft<br />
oder um eine Kommanditgesellschaft auf<br />
Aktien, so dass ein Nennbetrag umlaufender Wertpapiere,<br />
die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht<br />
auf Aktien einräumen, nicht anzugeben ist.<br />
Ebenso wenig sind dann natürlich die Bedingungen<br />
und das Verfahren für einen Umtausch oder einen<br />
Bezug zu nennen.<br />
§ 7 Abs. 1 S.1 Nr. 3<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, den Jahresbetrag<br />
der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere<br />
der Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisonen und<br />
Nebenleistungen jeder Art stehen den Gründungsgesellschaftern<br />
außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
nicht zu.<br />
Die Gesamthöhe der Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />
beträgt laut Gesellschaftsvertrag 4,285%<br />
vom Eigenkapital der Gesellschaft inkl. Agio.<br />
Bei Vollplatzierung in Höhe von 150 Millionen Euro<br />
beträgt die Gesamthöhe der Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />
6.748.875 Euro. Sie sind im Kapitel 7<br />
„Wirtschaftliche Angaben“ auf Seite 68 unter der<br />
Position der Mittelverwendung einzeln aufgeführt.<br />
§ 10 Abs. 2 S. 1 HS 1<br />
Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet.
Ein abgeschlossenes Geschäftsjahr des Emittenten ist<br />
wegen seiner erst kürzlich erfolgten Gründung noch<br />
nicht gegeben. Deshalb können Angaben für das letz-<br />
te abgeschlossene Geschäftsjahr zu den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung oder des Vorstandes, von Auf-<br />
sichtsgremien und Beiräten des Emittenten gewährten<br />
Gesamtbezügen, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art, getrennt nach Geschäftsführung<br />
oder Vorstand, Aufsichtsgremien und Beiräten nicht<br />
gemacht werden.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung oder des<br />
Vorstandes, von Aufsichtsgremien und Beiträten des<br />
Emittenten sind nicht tätig für Unternehmen, die mit<br />
dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />
sind, die dem Emittenten Fremdkapital gewähren<br />
bzw. solchen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen. Auf Verflechtungen<br />
wurde bereits im Kapitel 14 „Kapitalmäßige<br />
und personelle Verflechtungen“ hingewiesen.<br />
6. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
der Treuhänderin begründen können, sind nicht<br />
gegeben.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können,<br />
sind nicht gegeben.<br />
Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis<br />
der nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen<br />
fallen, welche die Herausgabe oder den Inhalt<br />
des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />
Angebotes der Vermögensanlage wesentlich aber beeinflusst<br />
haben.<br />
Für die angebotene Vermögensanlage hat keine juristische<br />
Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />
für die Verzinsung oder Rückzahlung übernommen.<br />
Ein Beirat oder sonstige Aufsichtsgremien des Emittenten<br />
sind nicht gebildet.<br />
Eine Funktionsaufteilung der Geschäftsführung des<br />
Emittenten ist nicht vereinbart.<br />
123
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />
124<br />
17<br />
kapiTel<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
1. Teil/Gesellschaftsrechtliche<br />
Grundlagen<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
§ 2 Gegenstand, Geschäftsjahr<br />
dIe verTräge<br />
und Dauer der Gesellschaft<br />
§ 3 Rechtsstellung und Einlagen<br />
der Gesellschafter<br />
§ 4 Geschäftsführung und Vertretung,<br />
Aufgabenverteilung<br />
2. Teil/Investitions- und Finanz-<br />
planung<br />
§ 5 Mittelherkunft und Mittel-<br />
verwendung<br />
§ 6 Kostentragung, Vergütungen,<br />
Aufwandserstattungen<br />
§ 7 Mittelverwendungskontrolle<br />
3. Teil/Teilhabe- und Mitwirkungs-<br />
rechte der Treugeber und Direkt-<br />
anleger<br />
§ 8 Rechte der Kommanditisten,<br />
Rechenschaftsbericht,<br />
Gesellschafterkonten<br />
§ 9 Beteiligung am Gewinn und<br />
Verlust, Ausschüttungen<br />
§ 10 Gesellschafterversammlung und<br />
Beschlussfassung<br />
§ 11 Haftung der Kommanditisten<br />
§ 12 Verfügungen über<br />
Kommanditanteile<br />
§ 13 Kündigung<br />
§ 14 Rechtsnachfolge<br />
§ 15 Ausschließung<br />
§ 16 Ausscheiden, Abfindung<br />
4. Teil/laufende Verwaltung<br />
§ 17 Jahresabschluss und<br />
Abschlussprüfung<br />
§ 18 Sonderbetriebsausgaben der<br />
Kommanditisten<br />
5. Teil/Sonstiges<br />
§ 19 Liquidation<br />
§20 Schlussbestimmungen<br />
Die unterzeichnenden Gesellschafter<br />
vereinbaren hiermit unter Aufhebung<br />
des bisherigen Gesellschaftsvertrages<br />
vom 30.09.2008 den nachfolgenden,<br />
neuen Gesellschaftsvertrag.<br />
Die Gesellschaft ist seit dem 14.10.2008<br />
unter HRA 40748 im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Mainz eingetragen.<br />
Die Aufnahme der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Middle East GmbH als geschäftsfüh-<br />
rende Kommanditistin wird zum Zeit-<br />
punkt ihrer Eintragung als Kommandi-<br />
tistin in das Handelsregister wirksam.<br />
Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt<br />
neu geschlossen:<br />
1. Teil/gesellschaftsrechtliche<br />
Grundlagen<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
Die Gesellschaft handelt unter der<br />
Firma:„<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong>“.<br />
Der Sitz der Gesellschaft ist in Mainz.<br />
§ 2 Gegenstand, Geschäftsjahr und<br />
Dauer der Gesellschaft<br />
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft<br />
ist die Verwaltung ausschließlich<br />
eigenen Vermögens durch den<br />
Erwerb, das Halten, Verwalten und die<br />
Veräußerung von Beteiligungen an<br />
Gesellschaften jeglicher Art im In- und<br />
Ausland im eigenen Namen und für<br />
eigene Rechnung, insbesondere die<br />
Gründung und Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />
(Ltd.) in Mauritius, deren<br />
Gegenstand die Entwicklung und der<br />
Verkauf von Immobilien in <strong>Indien</strong> ist.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle<br />
Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen,<br />
die mit dem Gegenstand<br />
der Gesellschaft im Zusammenhang<br />
stehen und geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />
unmittelbar oder mittelbar<br />
zu fördern. Sie ist berechtigt,<br />
Zweigniederlassungen zu errichten,<br />
andere ihr ähnliche Unternehmen zu<br />
erwerben oder sich an solchen zu<br />
beteiligen.<br />
Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks<br />
ist geplant, der Gesellschaft Eigenkapital<br />
(Kommanditeinlagen) bis zu einer Höhe<br />
von 50.002.000 Euro durch Aufnahme<br />
von Kommanditisten gemäß nachfolgendem<br />
§ 3 zuzuführen. Sofern der Gesellschaftszweck<br />
es erfordert, kann das<br />
Eigenkapital der Gesellschaft durch die<br />
Treuhandkommanditistin mit Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
und der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin auf bis zu 150.002.000<br />
Euro aufgestockt werden.<br />
Die Gesellschaft wird Tätigkeiten im<br />
Rahmen des vorstehenden Gesellschaftszweckes<br />
nur dann aufnehmen,<br />
wenn Eigenkapital in Höhe von mindestens<br />
5.000.000 Euro eingeworben<br />
worden ist. Die Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
(Zeichnungsfrist) endet<br />
planmäßig zum 30.06.2009 oder bei<br />
vorzeitiger Vollplatzierung. Mit Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
und der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin kann diese Frist ein-
malig um bis zu 6 Monate verlängert<br />
werden.<br />
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpf-<br />
geschäftsjahr und endet am 31.12.2008.<br />
Die Gesellschaft beginnt am Tag der<br />
Eintragung in das Handelsregister und<br />
endet planmäßig zum 31.12.2012. Für<br />
den Fall, dass die Laufzeit einer in-<br />
dischen Projektgesellschaft oder<br />
mehrer indischer Projektgesellschaften<br />
nach dem 31.12.2012 endet bzw. enden,<br />
wird die Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
um drei Monate über das Ende der<br />
indischen Projektgesellschaft hinaus<br />
verlängert. Es besteht eine Verlänge-<br />
rungsmöglichkeit durch Gesellschaf-<br />
terbeschluss über diesen Zeitpunkt<br />
hinaus, wenn wirtschaftliche Umstände<br />
dies erfordern sollten.<br />
§ 3 Rechtsstellung und Einlagen<br />
der Gesellschafter<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
(Komplementärin) ist die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mainz,<br />
eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mainz unter HRB 8796,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Herrn Frank Simon. Die Komplementärin<br />
erbringt keine Einlage und hält keinen<br />
Kapitalanteil. Sie ist am Ergebnis der<br />
Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
mit dem Recht und der Pflicht zur<br />
Geschäftsführung und Vertretung der<br />
Gesellschaft ist die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Middle East GmbH mit Sitz in Mainz,<br />
eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mainz unter HRB 40672.<br />
Die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH<br />
wird wiederum vertreten durch den<br />
Geschäftsführer Herrn Peter Käsberger.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
übernimmt eine Kommanditeinlage in<br />
Höhe von 1.000 Euro. Ein Agio ist von<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
nicht zu zahlen.<br />
Weitere Kommanditistin ist die MVT<br />
Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in<br />
Mainz, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Mainz unter HRB<br />
40631 mit einer Kommanditeinlage<br />
von 1.000 Euro. Ein Agio ist von der<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungsund<br />
Treuhandgesellschaft mbH nicht<br />
zu zahlen. Die MVT Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH ist nicht zur Geschäftsführung<br />
berechtigt und verpflichtet. Sie übernimmt<br />
die Funktion der Treuhandkommanditistin<br />
(im Folgenden auch „Treuhänderin“<br />
genannt).<br />
Die Treuhänderin wird – unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB –<br />
unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt,<br />
ihren Kommanditanteil nach<br />
Eingang von Beitrittserklärungen<br />
durch eine entsprechende Anzahl von<br />
Treugebern bis zur Höhe von insgesamt<br />
50.002.000 Euro bzw. – sofern<br />
die Voraussetzungen des § 2 erfüllt<br />
sind – auf bis zu 150.002.000 Euro zu<br />
erhöhen.<br />
Die Kommanditeinlagen neu beitretender<br />
Kommanditisten sollen mindestens<br />
10.000 Euro bzw. 15.000 US-Dollar<br />
betragen und auf einen durch 1.000<br />
teilbaren Betrag lauten. Die Gesellschaft<br />
kann zusätzlich zur Kommandit-<br />
einlage ein Agio in Höhe von 5 % verlangen.<br />
Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin kann im Einzelfall einer<br />
niedrigeren Kommanditeinlage<br />
neu beitretender Kommanditisten zustimmen.<br />
Die Kommanditeinlagen stellen die im<br />
Handelsregister einzutragenden Haft-<br />
einlagen dar. Die Haftung eines jeden<br />
Kommanditisten gegenüber Dritten<br />
beschränkt sich vom Zeitpunkt seiner<br />
Eintragung in das Handelsregister an<br />
auf die Höhe der als Haftsumme in das<br />
Handelsregister eingetragenen Haft-<br />
einlage.<br />
Der Kapitalanteil eines Kommanditisten<br />
entspricht seiner eingezahlten Kom-<br />
manditeinlage (ohne Agio). Nach Vollein-<br />
zahlung der Kommanditeinlage ist der<br />
Kapitalanteil fest.<br />
An der Gesellschaft können sich natür-<br />
liche oder juristische Personen als Treu-<br />
geber mittelbar über die Treuhänderin<br />
nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages<br />
und des Treuhandvertrages<br />
beteiligen. Die Aufnahme der Treugeber<br />
erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den Treugeber<br />
und die Versendung der Annahmeerklärung<br />
durch die Treuhänderin.<br />
Die Treuhänderin wird halbjährlich ihren<br />
Kommanditanteil in Höhe der von den<br />
Treugebern gezeichneten und eingezahlten<br />
Kommanditanteile (ohne Agio)<br />
erhöhen. Eine Verpflichtung der Treuhänderin,<br />
ihren Kommanditanteil zu<br />
erhöhen, besteht nur in Höhe der tatsächlich<br />
auf dem von der Gesellschaft<br />
eingerichteten Gesellschaftskonto ein-<br />
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17<br />
kapiTel<br />
dIe verTräge<br />
gegangenen Beteiligungsbeträge.<br />
Die Treuhänderin hält und verwaltet<br />
die Beteiligung des Treugebers nach<br />
Maßgabe des im Beteiligungsprospekt<br />
abgedruckten Treuhandvertrages. Der<br />
Treuhandvertrag kommt mit Unter-<br />
zeichnung der Beitrittserklärung durch<br />
den Treugeber zustande. Die weiteren<br />
Einzelheiten werden im Treuhandver-<br />
trag – der wesentlicher Bestandteil<br />
auch dieses Vertrages ist – geregelt.<br />
Abweichend davon können die Treugeber<br />
auch jederzeit verlangen, unmittelbar<br />
als Kommanditist (Direktanleger) mit<br />
ihrem Kommanditanteil in das Handelsregister<br />
eingetragen zu werden.<br />
Die Treuhänderin nimmt die Rechte<br />
des Treugebers dann nur noch als<br />
Verwaltungstreuhänderin gemäß den<br />
Vereinbarungen des Treuhandvertrages<br />
und in entsprechender Anwendung<br />
dieses Gesellschaftsvertrages wahr.<br />
Der Treugeber/Direktanleger hat zu<br />
diesem Zweck der Treuhänderin eine<br />
umfassende, über den Tod hinaus wirksame,<br />
notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen, welche die<br />
Treuhänderin unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB zu<br />
sämtlichen Anmeldungen zum Handelsregister<br />
bevollmächtigt, insbesondere<br />
zur Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
und zur Anmeldung des Eintritts<br />
oder Ausscheidens von Kommanditisten.<br />
Die Kosten der Vollmachtserteilung<br />
und der Handelsregistereintragung<br />
sind vom Treugeber/Direktanleger zu<br />
tragen. Die Treuhänderin kann die Eintragung<br />
des Treugebers/Direktanlegers<br />
als Kommanditisten von der vollständigen<br />
Einzahlung der Kommanditeinlage<br />
und des Agios abhängig machen.<br />
Der im Handelsregister eingetragene<br />
Treugeber/Direktanleger beauftragt<br />
und bevollmächtigt die Treuhänderin<br />
mit der Wahrnehmung seiner gesellschaftsrechtlichen<br />
Teilhabe- und Teilnahmerechte,<br />
insbesondere im Rahmen<br />
von Gesellschafterversammlungen,<br />
sofern er diese Rechte nicht selbst<br />
wahrnimmt. In diesem Fall finden die<br />
Bestimmungen des Treuhandvertrages<br />
entsprechende Anwendung.<br />
Die Treugeber und Direktanleger sind<br />
verpflichtet, ihre Gesamteinlage zzgl.<br />
des Agio innerhalb von 14 Tagen nach<br />
Versenden der Annahmeerklärung<br />
durch die Treuhänderin auf das Gesell-<br />
schaftskonto vollständig einzuzahlen.<br />
Sollte ein Treugeber oder Direktanleger<br />
seiner Einzahlungsverpflichtung nicht<br />
oder nicht vollständig nachkommen,<br />
ist die Treuhänderin – vorbehaltlich<br />
gesetzlicher Ansprüche und/oder weitergehender<br />
Rechte aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />
und des Treuhandvertrages<br />
– beauftragt und bevollmächtigt,<br />
die Ansprüche der Gesellschaft im eigenen<br />
Namen geltend zu machen. Bis<br />
zur Eintragung der Kommanditanteilserhöhung<br />
durch die Treuhänderin bzw.<br />
der Kommanditistenstellung des<br />
Direktanlegers im Handelsregister wird<br />
eine atypisch stille Gesellschaft mit<br />
dem Beitretenden begründet. Auf diese<br />
atypisch stille Gesellschaft finden die<br />
Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
und des Treuhandvertrages<br />
entsprechende Anwendung.<br />
§ 4 Geschäftsführung und Vertretung,<br />
Aufgabenverteilung<br />
Zur Geschäftsführung und Vertretung<br />
sind die geschäftsführende Komman-<br />
ditistin und die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin (Komplementärin)<br />
berechtigt und verpflichtet.<br />
Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich<br />
haftende Gesellschafterin stets<br />
einzeln vertreten.<br />
Die Komplementärin erteilt der ge-<br />
schäftsführenden Kommanditistin<br />
hiermit für die Gesellschaft unwider-<br />
rufliche Vollmacht, die Gesellschaft<br />
bei allen nach diesem Vertrag vorzu-<br />
nehmenden Handlungen, Geschäften<br />
oder zu ergreifenden Maßnahmen zu<br />
vertreten.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
als Bevollmächtigte gemäß Abs. 3<br />
sowie die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und ihre Geschäftsführer<br />
sind berechtigt, die Gesellschaft bei<br />
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder<br />
als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt<br />
zu vertreten (Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB). Sie<br />
sind vom Wettbewerbsverbot des § 112<br />
HGB befreit.<br />
Maßnahmen, die über den üblichen<br />
Rahmen des Geschäftsbetriebes hinausgehen,<br />
dürfen nur mit vorheriger<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
vorgenommen werden.<br />
Dies gilt insbesondere für die Vornahme<br />
von Rechtsgeschäften, die wesentlich<br />
von den prospektierten Szenarien oder<br />
der Investitions- und Finanzplanung<br />
der Gesellschaft abweichen sowie für:<br />
a) den Erwerb, die Belastung und Veräußerung<br />
von Grundstücken und<br />
grundstücksgleichen Rechten,
) die Übernahme von Bürgschaften<br />
und bürgschaftsähnlichen Verpflich-<br />
tungen; die Eingehung von Wechsel-<br />
verbindlichkeiten sowie die Aufnahme<br />
von Krediten und die Bestellung von<br />
Sicherheiten,<br />
c) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter<br />
und Dritte,<br />
d) den Erwerb und die Veräußerung<br />
von Beteiligungen; ausgenommen<br />
davon ist die nach § 2 vorgesehene<br />
Gründung und Beteiligung an der<br />
Kapitalgesellschaft (Ltd.) in Mauritius,<br />
e) die Errichtung von Zweigniederlassungen.<br />
In Eilfällen und in Fällen der Not haben<br />
die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Komplementärin das Recht<br />
und die Pflicht, unaufschiebbare<br />
Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufsmanns<br />
auch ohne vorherige Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung<br />
vorzunehmen. Sofern sie davon Gebrauch<br />
machen, sind die Gesellschafter<br />
unverzüglich zu informieren.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Komplementärin haben die<br />
Geschäfte der Gesellschaft mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />
zu führen. Sie sind berechtigt, sich zur<br />
Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit<br />
geeigneter Personen oder Gesellschaften<br />
zu bedienen und Untervollmachten<br />
zu erteilen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Komplementärin sind in der<br />
Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse<br />
der Gesellschafterversammlung<br />
Anweisungen für die Geschäftsführung<br />
geben.<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis ist<br />
jedoch grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen<br />
beschränkt. Die Aufnahme<br />
von Krediten ist nicht geplant.<br />
2. Teil/Investitions- und<br />
Finanzplanung<br />
§ 5 Mittelherkunft und<br />
Mittelverwendung<br />
Die nach dem Gesellschaftszeck (§ 1)<br />
vorgesehenen Investitionen sowie die<br />
Aufwendungen (§ 6) der Gesellschaft<br />
werden vollständig aus den Kommanditeinlagen<br />
und dem Agio der beitretenden<br />
Treugeber und Direktanleger<br />
(Kommanditisten) erbracht.<br />
Das Gesellschaftsvermögen darf nach<br />
Abzug der in nachfolgendem § 6 aufgeführten<br />
Kosten, Vergütungen und<br />
Aufwandserstattungen ausschließlich<br />
für Investitionen gemäß § 1 dieses<br />
Vertrages verwendet werden. Der prospektierte<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
ist wesentlicher Bestandteil<br />
auch dieses Gesellschaftsvertrages.<br />
Änderungen des Investitions- und<br />
Finanzierungsplans bedürfen eines mit<br />
einfacher Mehrheit gefassten Beschlusses<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
Im Übrigen ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin im Rahmen einer<br />
ordentlichen Geschäftsführung und<br />
unter Berücksichtigung dieses Gesell-<br />
schaftsvertrages in ihren Investitionsentscheidungen<br />
keinen Weisungen<br />
oder Beschränkungen unterworfen. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ist<br />
jedoch verpflichtet, die im Namen und<br />
für Rechnung der Gesellschaft getätigten<br />
Investitionen bestmöglich zu verwalten<br />
und zu verwerten.<br />
§ 6 Kostentragung, Vergütungen, Auf-<br />
wandserstattungen<br />
Sämtliche im Rahmen der ordentlichen<br />
Geschäftsführung anfallenden Kosten,<br />
Vergütungen und Aufwandserstattungen<br />
sind von der Gesellschaft zu<br />
tragender Aufwand.<br />
a) Einmalige Aufwendungen<br />
aa) Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
erhält für die im Zusammenhang<br />
mit der Erstellung des Angebotes<br />
erbrachten Leistungen und getätigten<br />
Aufwendungen pauschale Erstattungen,<br />
ohne dass es eines Nachweises der Leistungserbringung<br />
im Einzelnen bedarf:<br />
aaa) für Planungskosten und Fondsentwicklungskosten<br />
1,2% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />
Gesellschaft<br />
bbb) für die Prospekterstellung, Druck-<br />
und Marketingkosten 0,5% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals (ohne<br />
Agio) der Gesellschaft<br />
ccc) für Rechts- und Steuerberatungsleistungen<br />
0,36% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />
Gesellschaft.<br />
127
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128<br />
17<br />
kapiTel<br />
dIe verTräge<br />
bb) Für die Mittelverwendungskontrolle<br />
gemäß dem mit der WestAudit AG –<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –<br />
in Bad Oeynhausen geschlossenen<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
fallen Kosten in Höhe von 0,12% des<br />
eingezahlten Kommanditkapitals<br />
(ohne Agio) der Gesellschaft an.<br />
cc) Die noch zu gründende Kapitalgesellschaft<br />
in Mauritius erhält für die<br />
Projektentwicklung in <strong>Indien</strong> eine pauschale<br />
Vergütung in Höhe von 0,65%<br />
und für sonstige Nebenkosten in <strong>Indien</strong><br />
pauschal 0,48% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />
Gesellschaft.<br />
dd) Für unvorhergesehene Kosten ist<br />
eine Liquiditätsrücklage in Höhe von<br />
1,86% des eingezahlten Kommanditkapitals<br />
(ohne Agio) der Gesellschaft zu<br />
bilden.<br />
Diese Kosten bzw. Erstattungen sind<br />
fällig in monatlichen Teilbeträgen am<br />
Ende eines jeden Monats, beginnend<br />
mit dem 31.12.2008, bezogen auf die im<br />
jeweiligen Monat erfolgten Einzah-<br />
lungen auf das Kommanditkapital<br />
(ohne Agio) der Gesellschaft.<br />
b) Wiederkehrende Aufwendungen<br />
Beginnend mit dem Jahr 2008 sind von<br />
der Gesellschaft jährliche Aufwendungen<br />
und Vergütungen gemäß Finanz- und<br />
Investitionsplan wie folgt zu tragen:<br />
aa) die persönliche haftende Gesellschafterin<br />
erhält für die Übernahme<br />
der Haftung eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,015% des eingezahlten Kommanditkapitals<br />
(ohne Agio) der Gesellschaft.<br />
Diese Vergütung ist in 2008 fällig zum<br />
31.12. Ab dem Jahr 2009 ist die Vergütung<br />
fällig zur Zahlung in Höhe von<br />
50% jeweils zum 30.06. und zum 31.12.<br />
des Jahres.<br />
bb) die geschäftsführende Kommanditistin<br />
erhält für die Geschäftsführung<br />
0,2% sowie für die Fondsverwaltung<br />
0,1% und für die kaufmännische Buchführung<br />
0,05% des eingezahlten Kommanditkapitals<br />
(ohne Agio) der Gesellschaft<br />
erstattet. Diese Honorare sind<br />
beginnend mit dem 31.12.2008 in monatlichen<br />
Teilbeträgen zum Monatsende<br />
fällig.<br />
cc) die Treuhänderin erhält für die Treu-<br />
handverwaltung gemäß Treuhandver-<br />
trag eine Vergütung in Höhe 0,1%<br />
des eingezahlten Kommanditkapitals<br />
(ohne Agio) der Gesellschaft.<br />
Dieses Honorar ist beginnend mit dem<br />
31.12.2008 in monatlichen Teilbeträgen<br />
zum Monatsende fällig.<br />
dd) die <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Servicegesellschaft<br />
mbH erhält für Eigenkapitalbeschaffung<br />
gemäß Exklusivvertriebsvereinbarung<br />
eine Vergütung in Höhe von 10% des<br />
eingezahlten Kommanditkapitals zzgl.<br />
Agio. Diese Vergütung ist in wöchent-<br />
lichen Teilbeträgen zur Zahlung fällig.<br />
c) Umsatzsteuer<br />
Soweit auf die vorstehend genannten<br />
Vergütungen bzw. Erstattungen<br />
(a) + b)) Umsatzsteuer anfällt, ist diese<br />
in den jeweiligen prozentual vereinbarten<br />
Beträgen enthalten (Bruttovergütung)<br />
und nicht gesondert zu entrichten.<br />
§ 7 Mittelverwendungskontrolle<br />
Die von den Treugebern/Direktanlegern<br />
zu leistenden Zahlungen sind<br />
ausschließlich auf die von der Gesellschaft<br />
eingerichteten Konten bei der<br />
Merkur Bank <strong>KG</strong>aA einzuzahlen.<br />
Konto für Einzahlungen in Euro:<br />
Kontoinhaber: <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />
Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Kontonummer: 74047<br />
Bank: Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />
Bankleitzahl: 701 30800<br />
Konto für Einzahlungen in US-Dollar:<br />
Kontoinhaber: <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />
Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Kontonummer: 7000 74047<br />
Bank: Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />
Bankleitzahl: 701 30800<br />
IBAN/US-Dollar-Konto:<br />
DE35 701 308 00 07 000 74047<br />
SWIFT-Code: GENODEF1M06<br />
Die Gesellschaft hat einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
mit der<br />
WestAudit AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
– geschlossen. Die Mittelverwendungskontrolle<br />
umfasst die<br />
erstmalige Verwendung des Kommanditkapitals<br />
und des Agios unter Berücksichtigung<br />
der Investitions- und Finanzplanung<br />
im Beteiligungsprospekt. Die<br />
weiteren Einzelheiten ergeben sich aus<br />
dem Mittelverwendungskontrollvertrag,<br />
der wesentlicher Bestandteil auch dieses<br />
Vertrages ist.
3. Teil/Teilhabe- und Mitwirkungsrechte<br />
der Treugeber und Direktanleger<br />
§ 8 Rechte der Kommanditisten,<br />
Rechenschaftsbericht, Gesellschafterkonten<br />
Den Treugebern und Direktanlegern<br />
stehen die Teilhabe-, Auskunfts-, Informations-<br />
und Einsichtsrechte eines<br />
Kommanditisten, insbesondere im Umfang<br />
der §§ 166, 164 HGB zu. Sie haben<br />
das Recht, am Sitz der Gesellschaft die<br />
Bücher und Geschäftsunterlagen der<br />
Gesellschaft einzusehen und können<br />
sich dabei auch auf eigene Kosten<br />
eines berufsrechtlich zur Verschwiegenheit<br />
verpflichteten Sachverständigen<br />
bedienen. Den Treugebern und<br />
Direktanlegern stehen insbesondere<br />
auch die Ansprüche auf Gewinn und<br />
Verlust, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
ein Abfindungsguthaben<br />
oder/und einen Liquidationserlös<br />
unmittelbar zu. Sie können persönlich<br />
an den Gesellschafterversammlungen<br />
teilnehmen oder sich vertreten lassen,<br />
um dort ihre Gesellschafterrechte<br />
wahrzunehmen oder der Treuhänderin<br />
Weisungen für die Beschlussfassungen<br />
zu erteilen. Die Treuhänderin ist darüber<br />
hinaus berechtigt und verpflichtet, auf<br />
Verlangen des Treugebers oder Direktanlegers<br />
ihr zustehende Gesellschafterrechte<br />
auf den Treugeber zu übertragen<br />
oder die für die Wahrnehmung<br />
der Gesellschafterrechte erforderlichen<br />
Vollmachten zu erteilen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
informiert die Kommanditisten in<br />
Absprache mit der Komplementärin<br />
regelmäßig über die Lage der Gesellschaft.<br />
Der Bericht muss Angaben über<br />
die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge<br />
und die wirtschaftliche Situation<br />
der Gesellschaft enthalten.<br />
Für die Kommanditisten werden bei<br />
der Gesellschaft zwei Festkapitalkonten<br />
I und II, ein variables Kapitalkonto III<br />
und ein variables Kapitalkonto IV geführt.<br />
Auf das Festkapitalkonto I wird<br />
die Kommanditeinlage gebucht. Das<br />
Kapitalkonto ist fest und unveränderlich.<br />
Es ist maßgebend für das Stimmrecht<br />
in der Gesellschafterversammlung,<br />
die Ergebnisverteilung sowie den<br />
Anspruch auf ein Abfindungsguthaben<br />
oder einen Liquidationserlös. Auf das<br />
Festkapitalkonto II wird das Agio<br />
gebucht. Auf das variable Kapitalkonto<br />
III werden sämtliche Gewinne und<br />
Verluste verbucht. Auf das variable<br />
Kapitalkonto IV werden sämtliche Entnahmen<br />
gebucht. Die Kapitalkonten<br />
sind im Soll und Haben nicht verzinslich.<br />
§ 9 Beteiligung am Gewinn und<br />
Verlust, Ausschüttungen<br />
Die Kommanditisten sind im Verhältnis<br />
ihres Festkapitalkontos I zum gesamten<br />
Kommanditkapital am Ergebnis (Gewinn<br />
und Verlust) der Gesellschaft beteiligt.<br />
Die Ergebnisbeteiligung ist davon abhängig,<br />
welcher der nachstehend festgesetzten<br />
Tranchen die Beteiligung des<br />
Kommanditisten zuzuordnen ist:<br />
Tranche Beitritt bis zu einem Gewinn-<br />
Kommanditkapital beteiligung<br />
in Euro<br />
Platin bis 5.6001.000 22,00%<br />
Gold von 5.6001.000<br />
bis 15.002.000 21,75%<br />
Silber von 15.2001.000<br />
bis 28.000.000 21,50%<br />
A von 28.001.000<br />
bis 40.000.000 20,00%<br />
B von 40.001.000<br />
bis 50.000.000 19,00%<br />
C von 50.001.000<br />
bis 150.002.000<br />
Bei Beitritt ab 2009:<br />
18,00%<br />
A09 von 36.001.000<br />
bis 42.000.000 22,00%<br />
B09 von 42.001.000<br />
bis 47.000.000 21,00%<br />
C09 von 47.001.000<br />
bis 50.000.000 20,00%<br />
Die Zuordnung der Beteiligung zu einer<br />
der vorgenannten Tranchen erfolgt<br />
anhand der nachfolgend aufgeführten<br />
Kriterien:<br />
Bestandskommanditisten vom Emissionshaus<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong>, also Anleger die<br />
bereits in anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Fonds<br />
investiert sind, erhalten im Rahmen<br />
der o.a. Kontingente eine Reservierungsmöglichkeit<br />
bis zum 30.11.2008.<br />
Diese Reservierung muss dann binnen<br />
14 Tagen nach Gestattung der Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes<br />
durch die BaFin in eine verbindliche<br />
Beitrittserklärung umgewandelt werden<br />
und der Beteiligungsbetrag nebst<br />
Agio eingezahlt werden.<br />
Sofern die o.a. Tranchen nicht durch<br />
verbindliche Beitrittserklärungen der<br />
Bestandskommanditisten platziert<br />
sind, haben auch Neu-Kommanditisten,<br />
also Anleger die noch nicht in<br />
anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Fonds investiert<br />
sind, die Möglichkeit mit ihrer Beteiligung,<br />
im Rahmen der o.a. Kontingente<br />
in die höchste Tranche zu gelangen.<br />
129
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />
130<br />
17<br />
kapiTel<br />
dIe verTräge<br />
Die Zuordnung zu der jeweiligen Tran-<br />
che ist dann abhängig vom Eingang<br />
der Beitrittserklärung bei der Gesellschaft.<br />
Die Verteilung der Gewinne der Gesellschaft<br />
ist an die Tranchenaufstellung<br />
gekoppelt. Sie erfolgt dergestalt, dass<br />
die zur Verteilung zu bringenden<br />
Gewinne entsprechend vorstehendem<br />
Prozent-Satz-Schlüssel bezogen auf das<br />
jeweilige Kapitalkonto I berechnet und<br />
dem einzelnen Gesellschafter zugewiesen<br />
werden.<br />
Die Beteiligung eines Kommanditisten<br />
an einem Verlust begründet keine Nach-<br />
schusspflicht des Kommanditisten und<br />
lässt die Beschränkung seiner Haftung<br />
auf die im Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme unberührt.<br />
Die Ermittlung des anteiligen Gewinn-<br />
oder Verlustanteils der Kommanditisten<br />
erfolgt einmal jährlich durch den mit<br />
der Jahresabschlusserstellung beauf-<br />
tragten Steuerberater jeweils nach<br />
Feststellung des Jahresabschlusses<br />
der Gesellschaft.<br />
Planmäßig ist nur eine Ausschüttung<br />
zum Ende der Gesellschaft vorgesehen.<br />
Sofern durch die Gesellschafterver-<br />
sammlung nichts Gegenteiliges beschlossen<br />
wird, schüttet die Gesellschaft<br />
den Gesamtgewinn im Zuge der<br />
durchzuführenden Liquidation planmäßig<br />
zum 31.12.2012 aus.<br />
Soweit Ausschüttungen Kapitalent-<br />
nahmen im Sinne des § 172 Absatz 4<br />
HGB darstellen, lebt die Haftung des<br />
Kommanditisten bis zu seiner im Han-<br />
delsregister eingetragenen Haftsumme<br />
wieder auf.<br />
§ 10 Gesellschafterversammlung und<br />
Beschlussfassung<br />
Bis zum 30.10. eines jeden Kalenderjahres<br />
ist durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
einzuberufen.<br />
Darüber hinaus ist eine außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />
wenn die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die Komplementärin<br />
oder die Treuhandkommanditistin dies<br />
für zweckmäßig halten oder Treugeber<br />
und Direktanleger, die 10% des Kommanditkapitals<br />
vertreten, dies unter<br />
Mitteilung der Tagesordnung verlangen.<br />
Die Einladungen zur Gesellschafterversammlung<br />
müssen unter Einhaltung<br />
einer Ladungsfrist von 2 Wochen<br />
schriftlich erfolgen. Der Einladung ist<br />
eine Tagesordnung beizufügen. Die Ladungsfrist<br />
beginnt mit der Absendung<br />
des Einladungsschreibens und gilt mit<br />
dem Dritten Tag nach der Aufgabe zur<br />
Post als zugegangen.<br />
Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterrechte<br />
in der Gesellschafterversammlung<br />
selbst wahrnehmen<br />
oder sich durch einen mit schriftlicher<br />
Vollmacht versehenen Dritten vertreten<br />
lassen. Die Treuhänderin ist berechtigt<br />
und verpflichtet, ihr zustehende Teilnahme-<br />
und Teilhaberechte auf Verlangen<br />
einesTreugebers auf diesen zu übertragen<br />
soweit diese Rechte dem Treugeber<br />
nicht bereits aufgrund dieses Gesellschaftsvertrages<br />
oder des Treuhandvertrages<br />
zustehen. Die Treuhänderin wird<br />
nur anhand der vom Treugeber erteilten<br />
Weisungen das Stimmrecht in der Ge-<br />
sellschafterversammlung wahrnehmen<br />
und soweit der Treugeber das Stimmrecht<br />
nicht selbst ausübt oder durch<br />
einen bevollmächtigten Dritten ausüben<br />
lässt. Wird der Treuhänderin keine Weisung<br />
erteilt, so wird die Treuhänderin<br />
sich bei der Stimmabgabe enthalten.<br />
Die Gesellschafterversammlung wird<br />
von einem Geschäftsführer der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin<br />
oder der Komplementärin geleitet.<br />
Über die Gesellschafterversammlung<br />
ist ein Protokoll zu erstellen. Die Gesellschafterversammlung<br />
ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens 50% des Gesellschaftskapitals<br />
vertreten sowie die Komplementärin,<br />
die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Treuhandkommanditistin<br />
anwesend oder wirksam vertreten<br />
sind. Im Falle der Beschlussunfähigkeit<br />
ist innerhalb von 2 Wochen und unter<br />
Wahrung der Ladungsfrist nach Absatz<br />
1 eine neue Gesellschafterversammlung<br />
einzuberufen. Diese Gesellschafterversammlung<br />
ist dann ohne Rücksicht<br />
auf die Höhe des vertretenen<br />
Gesellschaftskapitals beschlussfähig.<br />
Darauf ist in der Ladung hinzuweisen.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist,<br />
soweit ihr nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag<br />
oder Gesellschafterbeschluss<br />
weitere Gegenstände zur Beschlussfassung<br />
zugewiesen sind,<br />
zuständig für:<br />
a) die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes,<br />
b) die Feststellung des Jahresab-<br />
schlusses,
c) die Entlastung der Komplementärin<br />
und der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin,<br />
d) die Entscheidung über die Verwen-<br />
dung des Jahresergebnisses,<br />
e) die Aufnahme einer weiteren<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
oder Aufnahme einer persönlich haf-<br />
tenden Gesellschafterin anstelle der<br />
bisherigen persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
sowie die Bestellung<br />
weiterer geschäftsführender Kommanditisten,<br />
f) Änderungen des Gesellschafterver-<br />
trages,<br />
g) den Ausschluss von Kommanditisten<br />
mit Ausnahme der in § 15 dieses Ver-<br />
trages vorgesehenen Fälle,<br />
h) die Auflösung der Gesellschaft.<br />
Je 1.000 Euro der Kommanditeinlage<br />
gewährt den Kommanditisten eine<br />
Stimme. Kommanditeinlagen in Dollar<br />
sind zum Tageskurs des Zahlungsein-<br />
gangs auf dem Gesellschaftskonto in<br />
Euro umzurechnen und auf volle<br />
1.000 Euro abzurunden.<br />
Beschlüsse in der Gesellschafterver-<br />
sammlung werden in allen Angelegenheiten<br />
mit einfacher Mehrheit gefasst,<br />
soweit dieser Vertrag oder das Gesetz<br />
nicht zwingend eine andere Mehrheit<br />
vorschreiben. Die vorstehenden Beschlüsse<br />
gemäß Buchstaben f) – h)<br />
bedürfen einer Mehrheit von 75% der<br />
abgegebenen Stimmen.<br />
Stimmenthaltungen sind bei der Feststellung<br />
des Abstimmungsergebnisses<br />
nicht zu berücksichtigen. Bei Stimmengleichheit<br />
gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />
Die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />
kann nur durch Klageerhebung<br />
binnen 1 Monats nach Versenden<br />
des Beschlusses bzw. des Protokolls an<br />
die Gesellschafter geltend gemacht<br />
werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />
Beschlussmangel als geheilt.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird ihr<br />
Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />
der berechtigten Interessen aller Treu-<br />
geber ausüben. Soweit ihr schriftlich<br />
Weisungen von einzelnen Treugebern<br />
zur Stimmabgabe erteilt werden, ist sie<br />
berechtigt, unterschiedliche Stimmen<br />
abzugeben. Soweit keine Weisungen<br />
erteilt wurden, wird die Treuhandkom-<br />
manditistin sich bei der Stimmabgabe<br />
enthalten.<br />
Beschlussfassungen können auch im<br />
Umlaufverfahren (schriftlichesVerfahren)<br />
durchgeführt werden. Bei der Beschluss-<br />
fassung im schriftlichen Verfahren sind<br />
die vorstehenden Bestimmungen ent-<br />
sprechend anzuwenden.<br />
§ 11 Haftung der Kommanditisten<br />
Die Kommanditisten haften im Rahmen<br />
der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung<br />
ist danach auf die im Handelsregister<br />
eingetragene Pflichteinlage als<br />
Haftsumme beschränkt. Die Pflichteinlage<br />
wird zu 100% als Hafteinlage in<br />
das Handelsregister eingetragen. Mit<br />
Einzahlung der Pflichteinlage ist die<br />
Haftung Dritten gegenüber erfüllt. Sie<br />
kann jedoch durch Rückzahlungen oder<br />
Entnahmen nach § 172 Absatz 4 HGB<br />
wieder bis zu der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme aufleben.<br />
§ 12 Verfügungen über<br />
Kommanditanteile<br />
Rechtsgeschäftliche Verfügungen über<br />
einen Kommanditanteil oder Belastungen<br />
des Anteils oder eines Teils<br />
davon sind nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin zulässig. Die<br />
Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden. Ein wichtiger<br />
Grund ist insbesondere dann gegeben,<br />
wenn zu Gunsten der Gesellschaft<br />
noch Ansprüche gegenüber dem Kommanditisten<br />
bestehen.<br />
Die Übertragung von Treugeberanteilen<br />
ist nur zusammen mit den Rechten<br />
und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />
zulässig.<br />
Die zu übertragenden Kommanditanteile<br />
müssen durch 1.000 teilbar sein<br />
und sollen mindestens 10.000 Euro<br />
betragen.<br />
§ 13 Kündigung<br />
Das Recht zur ordentlichen Kündigung<br />
ist während der geplanten Dauer der<br />
Gesellschaft bis zum 31.12.2012 ausgeschlossen.<br />
Sollte die Gesellschaft über<br />
diesen Zeitraum fortgesetzt werden,<br />
kann jeder Gesellschafter die Gesellschaft<br />
mit einer Frist von 1 Monat zum<br />
Quartalsende kündigen.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt.<br />
131
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />
132<br />
17<br />
kapiTel<br />
dIe verTräge<br />
Kündigungen müssen in jedem Fall<br />
schriftlich erfolgen und sind an die Gesellschaft<br />
zu richten. Die Kündigung<br />
der Komplementärin ist gegenüber der<br />
geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu erklären.<br />
Der kündigende Gesellschafter scheidet<br />
mit Ablauf der Kündigungsfrist aus der<br />
Gesellschaft aus.<br />
§ 14 Rechtsnachfolge<br />
Verstirbt ein Kommanditist oder geht<br />
der Kommanditanteil in sonstiger Weise<br />
auf einen Rechtsnachfolger über, so<br />
wird die Gesellschaft mit dem/den<br />
Erben oder dem Rechtsnachfolger fortgesetzt.<br />
Geht der Kommanditanteil auf<br />
mehrere Personen über, so müssen diese<br />
einen gemeinsamen Vertreter benennen.<br />
Auf Verlangen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin ist die Rechtsnachfolge<br />
nachzuweisen.<br />
§ 15 Ausschließung<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
ist bei Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes im Sinne der §§ 140, 133 HGB<br />
berechtigt, einen Kommanditisten<br />
fristlos aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />
Ein wichtiger Grund ist insbesondere<br />
dann gegeben, wenn<br />
a) der Kommanditist seine Einlage<br />
nebst Agio oder einen Teil davon auch<br />
nach Mahnung mit Fristsetzung nicht<br />
fristgerecht einzahlt,<br />
b) das Insolvenzverfahren über das Vermögen<br />
des Kommanditisten eröffnet<br />
worden ist,<br />
c) Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
durch einen Gläubiger in den<br />
Kommanditanteil ausgebracht<br />
und diese nicht innerhalb eines Monats<br />
wieder aufgehoben werden,<br />
d) ein Gesellschafter Auflösungsklage<br />
erhebt.<br />
Der Kommanditist scheidet mit Zu-<br />
gang der Ausschließungserklärung<br />
aus der Gesellschaft aus.<br />
In sonstigen Fällen ist die Ausschlie-<br />
ßung eines Gesellschafters nur auf-<br />
grund eines mit qualifizierter Mehrheit<br />
(75%) der Gesellschafter gefassten<br />
Ausschließungsbeschlusses zulässig.<br />
Der betroffene Gesellschafter ist bei<br />
der Abstimmung nicht stimmberechtigt.<br />
Der Kommanditanteil des ausgeschlossenen<br />
Gesellschafters wird eingezogen.<br />
Anstatt der Einziehung kann die Gesellschaft<br />
verlangen, dass der Anteil<br />
ganz oder teilweise auf einen übernahmebereiten<br />
Dritten zu übertragen ist.<br />
§ 16 Ausscheiden, Abfindung<br />
Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung,<br />
durch Ausschließung oder in<br />
sonstiger Weise aus der Gesellschaft<br />
aus, so wird die Gesellschaft nicht aufgelöst,<br />
sondern unter den verbleibenden<br />
Gesellschaftern fortgesetzt.<br />
Dem ausscheidenden Gesellschafter<br />
ist eine Abfindung in Höhe des Buch-<br />
wertes seiner Beteiligung zum letzten<br />
Bilanzstichtag zu zahlen, sofern er seine<br />
Einlage voll erbracht hat. Von diesem<br />
Wert sind Ausschüttungen, die<br />
zwischen dem Stichtag und der Auszahlung<br />
der Abfindung geleistet wurden,<br />
abzuziehen.<br />
Am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />
sowie an schwebenden Geschäften<br />
nimmt der ausscheidende<br />
Gesellschafter nicht teil.<br />
Die Abfindung ist in zwei gleichen Raten<br />
auszuzahlen. Die erste Rate ist fällig innerhalb<br />
von sechs Monaten nach dem<br />
Ausscheiden des Gesellschafters und<br />
die zweite innerhalb von weiteren<br />
sechs Monaten nach Auszahlung der<br />
ersten Rate. Die Abfindung ist nicht zu<br />
verzinsen.<br />
Ein ausscheidender Gesellschafter<br />
kann keine Sicherheitsleistung für<br />
seinen Abfindungsanspruch noch für<br />
Gesellschaftsverbindlichkeiten oder die<br />
Befeiung von diesen Verbindlichkeiten<br />
verlangen.<br />
Beim Ausscheiden der Komplementärin,<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
oder der Treuhandkommanditistin wird<br />
die geschäftsführende Kommanditistin<br />
oder die Komplementärin unverzüglich<br />
eine Gesellschafterversammlung einberufen,<br />
die über die Bestellung eines<br />
Nachfolgers zu beschließen hat. Bis<br />
zur Beschlussfassung werden die Aufgaben<br />
des Ausgeschiedenen durch die<br />
Komplementärin oder die geschäftsführende<br />
Kommanditistin übernommen.<br />
4. Teil/laufende Verwaltung<br />
§ 17 Jahresabschluss und<br />
Abschlussprüfung<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin
ist verpflichtet, innerhalb der gesetz-<br />
lichen Fristen einen Jahresabschluss<br />
nach den Vorschriften des HGB aufstellen<br />
zu lassen.<br />
Sofern eine gesetzliche Verpflichtung<br />
besteht oder die Gesellschafterver-<br />
sammlung dies mit einer qualifizierten<br />
Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />
Stimmen beschließen sollte, ist der<br />
Jahresabschluss durch einen Wirtschafts-<br />
prüfer zu prüfen und zu testieren.<br />
§ 18 Sonderbetriebsausgaben der<br />
Kommanditisten<br />
Sofern ein Treugeber oder Direktanleger<br />
für seine Beteiligung Sonderbetriebsausgaben<br />
geltend machen will, ist er<br />
verpflichtet, der Treuhänderin zum<br />
Zweck der einheitlichen und gesonderten<br />
Gewinnfeststellung diese Ausgaben<br />
bis zum 31. März des Folgejahres<br />
mitzuteilen und zu belegen. Verspätet<br />
mitgeteilte Ausgaben sind nicht oder<br />
nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer<br />
zu berücksichtigen.<br />
5. Teil/Sonstiges<br />
§ 19 Liquidation<br />
Die Gesellschaft tritt mit Ablauf des<br />
31.12.2012 in Liquidation oder, wenn die<br />
Gesellschafterversammlung die vorzeitige<br />
Liquidation beschließen sollte. Die<br />
Durchführung der Liquidation obliegt<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
und der Komplementärin, sofern die<br />
Gesellschafterversammlung nicht<br />
einen anderen Liquidator bestellt.<br />
Im Falle der Liquidation ist das Vermögen<br />
der Gesellschaft bestmöglich zu ver-<br />
werten und sämtliche Forderungen der<br />
Gesellschaft sind einzuziehen. Der ver-<br />
bleibende Verwertungserlös ist nach<br />
Begleichung der Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft gemäß den weiteren Vor-<br />
gaben dieses Vertrages an die Gesell-<br />
schafter im Verhältnis ihrer Einlagen zu<br />
verteilen.<br />
§ 20 Schlussbestimmungen<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages sind nur aufgrund<br />
eines Gesellschafterbeschlusses<br />
zulässig. Der Beschluss ist schriftlich zu<br />
protokollieren.<br />
Sollten einzelne Regelungen dieses<br />
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder undurchführbar sein bzw.<br />
werden, oder sollte sich in dem Vertrag<br />
eine Lücke befinden, so soll hierdurch<br />
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Anstelle<br />
der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung oder zur Ausfüllung<br />
der Lücke soll eine angemessene Regelung<br />
treten, die wirtschaftlich der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Regelung oder dem Sinn und Zweck<br />
dieses Vertrags am Nächsten kommt.<br />
Die Kosten dieses Vertrages und seiner<br />
Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />
Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft.<br />
Mainz, den 27.10.2008<br />
für die Komplementärin:<br />
Frank Simon/Geschäftsführer<br />
Mainz, den 27.10.2008<br />
für die geschäftsführende<br />
Kommanditistin:<br />
Peter Käsberger/Geschäftsführer<br />
Mainz, den 27.10.2008<br />
für die Treuhandkommanditistin:<br />
Gabriela Knauber/Geschäftsführerin<br />
Die Treugeber/Kommanditisten<br />
treten diesem Vertrag durch Unterzeich-<br />
nung der Beitrittserklärung zur <strong>Trend</strong><br />
<strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> bei.<br />
Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag<br />
zwischen der<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs-<br />
und Treuhandgesellschaft mbH,<br />
vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
Gabriela Knauber, Weißliliengasse 5,<br />
55116 Mainz<br />
– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –<br />
und<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1<br />
<strong>KG</strong>, vertreten durch die geschäfts-<br />
führende Kommanditistin, die <strong>Trend</strong><br />
<strong>Capital</strong> Middle East GmbH, diese<br />
wiederum vertreten durch den<br />
Geschäftsführer Peter Käsberger,<br />
Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
– nachfolgend auch „Gesellschaft“<br />
genannt –<br />
sowie<br />
dem Anleger, welcher der vorgenannten<br />
Gesellschaft beitreten möchte<br />
– nachfolgend auch „Treugeber“<br />
genannt –<br />
133
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />
134<br />
17<br />
kapiTel<br />
dIe verTräge<br />
§1 Abschluss und Inhalt des Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrags, Vollmacht<br />
1) Dieser Treuhandvertrag kommt<br />
durch die Annahme der vom Treugeber<br />
unterzeichneten Beitrittserklärung zur<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
durch die Treuhänderin zustande. Auf<br />
den Zugang der Annahmeerklärung<br />
der Treuhänderin wird verzichtet; sie<br />
wird den Treugeber jedoch über die erfolgte<br />
Annahme informieren.<br />
2) Der Treugeber beauftragt die Treu-<br />
händerin auf der Grundlage dieses Ver-<br />
trages, ihren Kommanditanteil an der<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
in Höhe des vom Treugeber in der Bei-<br />
trittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />
zu erhöhen. Sie wird die<br />
Erhöhung ihres Kommanditanteils an<br />
der genannten Kommanditgesellschaft<br />
durch Erklärung gegenüber der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin dieser<br />
Gesellschaft vornehmen, sobald der<br />
Treuhandvertrag zustande gekommen<br />
ist und der Treugeber eine Zahlung in<br />
Höhe des von ihm gewünschten Beteiligungsbetrages<br />
zuzüglich Agio in Höhe<br />
von 5% auf die von der Gesellschaft<br />
für Einzahlungen in Euro bzw. in US-<br />
Dollar eingerichtete Mittelverwendungskonten<br />
geleistet hat.<br />
3) Die Treuhänderin erwirbt den<br />
auftragsgemäß erhöhten Kommanditanteil<br />
im Auftrag des Treugebers im<br />
eigenen Namen aber für Rechnung des<br />
Treugebers, so dass wirtschaftlich der<br />
Treugeber Kommanditist ist. Die Treuhänderin<br />
wird den erhöhten Anteil der<br />
Kommanditbeteiligung treuhänderisch<br />
für den Treugeber halten und verwal-<br />
ten nach Maßgabe dieses Vertrages<br />
sowie ergänzend nach den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag<br />
ist wesentlicher Bestandteil<br />
auch dieses Treuhandvertrages<br />
und ergänzend zu berücksichtigen,<br />
soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich<br />
etwas Gegenteiliges vereinbart<br />
wird. Das Treuhandverhältnis<br />
erstreckt sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
auf den Teil der<br />
Beteiligung, um den die Treuhänderin<br />
in Ausführung des ihr vom Treugeber<br />
erteilten Auftrags ihren Kommanditanteil<br />
an der Beteiligungsgesellschaft<br />
erhöht hat, und insoweit bezogen auf<br />
alle Rechte und Pflichten. Die sich aus<br />
dieser Beteiligung ergebenden wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Wirkungen<br />
treffen ausschließlich den<br />
Treugeber. Der Treugeber trägt in Höhe<br />
seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />
Risiko wie ein im Handelsregister<br />
eingetragener Kommanditist.<br />
Entsprechend nimmt er am Gewinn<br />
und Verlust der Gesellschaft teil.<br />
4) Der Treugeber kann auch verlangen,<br />
gemäß den nachfolgenden Bestimmungen<br />
des § 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
unmittelbar als Kommanditist<br />
in das Handelsregister eingetragen zu<br />
werden. In diesem Fall wird die Treuhänderin<br />
die auch rechtlich dem Treugeber<br />
unmittelbar zustehende Beteiligung<br />
als Vertreter des Anlegers in<br />
dessen Namen verwalten und insbesondere<br />
auch die hierauf entfallenden<br />
Stimmrechte in Vertretung wahrnehmen,<br />
soweit nicht der Anleger seine<br />
Rechte selbst wahrnimmt oder die<br />
Treuhänderin anders anweist.<br />
Für diesen Fall bevollmächtigt der Treugeber<br />
die Treuhänderin hiermit unter<br />
Befreiung von den beschränkenden<br />
Bestimmungen des § 181 BGB, die auf<br />
seinen Anteil entfallenden Ansprüche<br />
und Rechte geltend zu machen und<br />
alle den Anteil des Treugebers betreffenden<br />
Erklärungen gegenüber der<br />
Gesellschaft, den Gesellschaftern sowie<br />
gegenüber Dritten abzugeben und<br />
entgegenzunehmen. Es gelten die<br />
Rechte und Pflichten dieses Vertrages<br />
in entsprechender Weise fort, soweit<br />
sich aus der unmittelbaren Beteiligung<br />
nicht zwingend etwas anderes ergibt.<br />
5) Die Treuhänderin wird die Beteiligung<br />
des Treugebers zusammen mit<br />
weiteren Beteiligungen anderer Treugeber<br />
nach außen als einheitliche<br />
Beteiligung halten.<br />
§ 2 Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
1) Der Treugeber ist verpflichtet, den<br />
von ihm gezeichneten Beteiligungsbetrag<br />
zzgl. eines Agios von 5% innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung<br />
über die erfolgte Annahme der<br />
Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />
auf das eingerichtete Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft zu<br />
überweisen.<br />
2) Zahlt der Treugeber den Beteili-<br />
gungsbetrag und/oder das Agio trotz<br />
Mahnung und Nachfristsetzung nicht<br />
oder nicht in voller Höhe ein, so hat er<br />
Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punk-<br />
ten über dem jeweiligen Basiszins auf<br />
den rückständigen Betrag zu zahlen.<br />
Alternativ ist die Treuhänderin berech-
tigt, die beauftragte Erhöhung auf den<br />
vom Treugeber eingezahlten Betrag zu<br />
beschränken oder von diesem Treu-<br />
handvertrag zurückzutreten und von<br />
der Ausführung des Auftrags abzusehen,<br />
so dass eine Beteiligung des Anlegers<br />
an der Beteiligungsgesellschaft<br />
unterbleibt.<br />
§ 3 Handelsregistereintragungen<br />
Die Treuhänderin erhöht ihre Einlage<br />
gegenüber der Gesellschaft in Höhe<br />
des vom Treugeber gezeichneten und<br />
auf dem Mittelverwendungskonto<br />
eingezahlten Beteiligungsbetrages, bei<br />
Einzahlungen in US-Dollar in Höhe des<br />
sich bei Umrechnung in Euro nach dem<br />
am Tage des Eingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />
geltenden amtlichen<br />
Devisenmittelkurs ergebenden<br />
Betrages. Diese Einlage ist in gleicher<br />
Höhe als Haftsumme im Handelsregister<br />
einzutragen. Die Veranlassung der<br />
Eintragungen im Handelsregister hat<br />
durch die Treuhänderin halbjährlich zu<br />
erfolgen jeweils für die Treugeber, die<br />
im vorausgegangenen Kalenderhalbjahr<br />
ihren Beitritt erklärt und ihre<br />
Einzahlungen (Beteiligungsbetrag und<br />
vereinbartes Agio) vorgenommen<br />
haben. Die Kosten der Handelsregistereintragung<br />
einschließlich Notarkosten<br />
werden für mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligte Treugeber<br />
von der Gesellschaft, im Übrigen vom<br />
jeweiligen unmittelbar beitretenden<br />
Treugeber getragen.<br />
§ 4 Mitwirkungs- und Teilhaberechte<br />
der Treugeber<br />
1) Die Treuhänderin nimmt unter<br />
Berücksichtigung der berechtigten<br />
Interessen aller Treugeber die gesetzlichen<br />
und gesellschaftsvertraglichen<br />
Rechte und Pflichten des Treugebers<br />
aus der von ihr treuhänderisch für<br />
diesen gehaltenen bzw. aus dem von<br />
ihr für den unmittelbar eingetragenen<br />
Treugeber verwalteten Anteil wahr.<br />
2) Der Treugeber ist jedoch auch<br />
berechtigt, selbst an den Gesellschaf-<br />
terversammlungen teilzunehmen. Die<br />
Treuhänderin bevollmächtigt den nur<br />
mittelbar beteiligten Treugeber dort,<br />
die auf den von ihr treuhänderisch für<br />
diesen Treugeber gehaltenen Anteil<br />
entfallenden Kommanditistenrechte,<br />
insbesondere die Stimm- und Wider-<br />
spruchsrechte sowie die nach § 166<br />
HGB bestehenden Kontrollrechte wahr-<br />
zunehmen. Entsprechendes gilt für<br />
schriftliche Abstimmungen.<br />
§ 5 Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />
1) Die Treuhänderin wird die Beteiligung<br />
des Treugebers im Sinne einer uneigennützigen<br />
Verwaltungstreuhand verwalten<br />
und dabei die Vereinbarungen<br />
in diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
und im Gesellschaftsvertrag<br />
beachten. Sie ist verpflichtet, die im<br />
Rahmen ihrer Treuhandtätigkeit erhaltenen<br />
Vermögenswerte von ihrem<br />
eigenen Vermögen getrennt zu halten.<br />
Die Treuhänderin wird alles, was sie<br />
aufgrund des Treuhandverhältnisses<br />
erhält, insbesondere anteilige Gewinnansprüche,<br />
Ausschüttungen und den<br />
Anteil des Treugebers an einem Liquiditätsüberschuss<br />
an den Treugeber<br />
herausgeben, soweit dies auf den treuhänderisch<br />
gehaltenen Anteil entfällt.<br />
Zurückbehaltungsrechte stehen der<br />
Treuhänderin nur insoweit zu, wie es<br />
zur Abwendung einer persönlichen<br />
Haftungsinanspruchnahme der Treuhänderin<br />
aufgrund ihrer Stellung als<br />
Treuhandkommanditistin betreffend<br />
den treuhänderisch gehaltenen Anteil<br />
erforderlich ist.<br />
2) Die Treuhänderin wird den Treugeber<br />
im erforderlichen Rahmen über die Ver-<br />
hältnisse der Gesellschaft informieren.<br />
3) Die Treuhänderin darf gegenüber<br />
Dritten – mit Ausnahme der Finanzver-<br />
waltung – die Beteiligung des Treuge-<br />
bers nur mit dessen ausdrücklicher<br />
schriftlicher Zustimmung offen legen,<br />
soweit eine solche Offenlegung nicht<br />
zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist<br />
oder der Gesellschaftszweck sie erfordert.<br />
4) Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen<br />
der Treuhänderin oder für den Fall, dass<br />
die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt wird, oder<br />
für den Fall, dass ein Gläubiger der<br />
Treuhänderin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
in den Kommanditanteil<br />
betreibt, tritt die Treuhänderin hiermit<br />
dem dies annehmenden Treugeber den<br />
für den Treugeber treuhänderisch gehaltenen<br />
Anteil an ihrer Kommanditbeteiligung<br />
ab.<br />
§ 6 Freistellungsverpflichtung gegenüber<br />
der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin hat Anspruch darauf,<br />
vom Treugeber von allen Verbindlichkeiten<br />
freigestellt zu werden, denen sie<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />
und der pflichtgemäßen Verwaltung<br />
135
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />
136<br />
17<br />
kapiTel<br />
dIe verTräge<br />
der Beteiligung des Treugebers ausge-<br />
setzt ist.<br />
§ 7 Haftung der Treuhänderin<br />
1) Die Treuhänderin wird ihre Rechte<br />
und Pflichten mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />
Sie haftet dem Treugeber nur für grob<br />
fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung<br />
der ihr obliegenden Verpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag. Eine Haftung<br />
für weitergehende Ansprüche,<br />
insbesondere die vom Treugeber verfolgten<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Ziele, wird nicht übernommen.<br />
2) Der Umfang der Haftung ist auf die<br />
jeweilige Höhe des Beteiligungsbetrages<br />
des Treugebers beschränkt.<br />
3) Vorstehende Einschränkungen gelten<br />
nicht für Schäden aus der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />
die auf einer fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung der Treuhänderin<br />
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />
der Treuhänderin beruhen.<br />
4) Ansprüche gegen die Treuhänderin<br />
aus Schäden infolge Verletzung ihrer<br />
Sorgfaltspflichten verjähren in drei Jahren,<br />
soweit nicht kraft Gesetzes eine<br />
kürzere Verjährung gilt. Die Verjährungsfrist<br />
beginnt für alle Ansprüche<br />
mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />
der tatsächlichen Umstände durch den<br />
Treugeber, die eine Haftung der Treuhänderin<br />
begründen. Die Ausführung<br />
von Beschlüssen der Mehrheit der<br />
Treugeber stellt die Treuhänderin von<br />
jeder Verantwortlichkeit frei, soweit<br />
dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen<br />
entgegenstehen.<br />
§ 8 Vergütung<br />
1) Die Vergütung der Treuhänderin bemisst<br />
sich nach § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
und wird von der Gesellschaft<br />
getragen. Außergewöhnliche Aufwendungen<br />
der Treuhänderin für Prozess-,<br />
Verfahrens- und Beratungskosten, die<br />
im Interesse der Gesellschaft anfallen<br />
oder durch die Übernahme der Treuhandverwaltung<br />
entstehen, werden<br />
der Treuhänderin durch die Gesellschaft<br />
zusätzlich erstattet. Die Treuhänderin<br />
ist berechtigt, angemessene Vorschüsse<br />
zu verlangen.<br />
2) Zusätzlichen Aufwand für Sondertätigkeiten,<br />
die in der Person des einzelnen<br />
Treugebers begründet oder durch diesen<br />
veranlasst sind, kann die Treuhänderin<br />
dem Treugeber zusätzlich direkt in<br />
Rechnung stellen.<br />
§ 9 Sonderbetriebsausgaben/<br />
Werbungskosten<br />
Sonderbetriebsausgaben,Werbungskosten<br />
und sonstige steuerlich relevante<br />
Umstände sind entsprechend der Regelung<br />
in § 18 des Gesellschaftsvertrages<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Gesellschaft mitzuteilen<br />
und zu belegen. Für verspätete Mitteilungen<br />
kann gemäß den Regelungen<br />
im Gesellschaftsvertrag eine pauschale<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,-<br />
Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />
erhoben werden.<br />
§ 10 Übertragung der Beteiligung/<br />
Rechtsnachfolge<br />
1) Die Übertragung und die Belastung<br />
der Beteiligung des Treugebers ist nur<br />
unter den Voraussetzungen des § 12<br />
des Gesellschaftsvertrages bei gleichzeitiger<br />
Übertragung der Rechte und<br />
Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />
zulässig.<br />
2) Verstirbt ein Treugeber, so wird das<br />
Treuhandverhältnis mit dessen Erben<br />
fortgesetzt. Auf Verlangen der Treuhänderin<br />
sind die Erben verpflichtet,<br />
die Rechtsnachfolge durch Vorlage<br />
eines Erbscheins nachzuweisen. Mehrere<br />
Erben sind verpflichtet, einen<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />
bestellen. Bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />
kann die Treuhänderin<br />
Zustellungen und Handlungen gegenüber<br />
jedem einzelnen Rechtsnachfolger<br />
mit Wirkung für und gegen alle Rechtsnachfolger<br />
vornehmen.<br />
§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung<br />
und Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />
1) Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Es endet<br />
automatisch, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf mit Abwicklung/Vollbeendigung<br />
der Gesellschaft.<br />
2) Die Treuhänderin kann bei gleichzei-<br />
tiger Kündigung aller Treuhandverhält-<br />
nisse über Beteiligungen an der Gesellschaft<br />
das Treuhandverhältnis mit einer<br />
Frist von 4 Wochen zum Monatsende<br />
kündigen. In diesem Fall ist durch die<br />
Komplementärin eine neue Treuhänderin<br />
zu bestellen und dem Treugeber anzubieten,<br />
entweder mit der neuen Treuhänderin<br />
den Treuhandvertrag fortzusetzen<br />
oder als unmittelbarer<br />
Kommanditist entsprechend § 3 des
Gesellschaftsvertrages ins Handelsregister<br />
eingetragen zu werden.<br />
3) Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt.<br />
Im Falle einer solchen Kündigung ist<br />
die Treuhänderin verpflichtet, dem<br />
Treugeber betreffend den treuhände-<br />
risch gehaltenen Anteil anzubieten,seine<br />
unmittelbare Eintragung als Kommanditist<br />
im Handelsregister gem. § 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages zu verlangen.<br />
Unterlässt der Treugeber trotz Fristset-<br />
zung und Ankündigung ein solches<br />
Verlangen, wird die Treuhänderin inso-<br />
weit ihre Beteiligung gegenüber der<br />
Gesellschaft kündigen und ein darauf-<br />
hin von der Gesellschaft zur Auszah-<br />
lung gelangendes Abfindungsguthaben<br />
dem ehemaligen Treugeber auskehren.<br />
4) Kündigungen müssen in jedem Fall<br />
schriftlich erfolgen.<br />
5) Die Treuhänderin ist jederzeit be-<br />
rechtigt, die Treuhandfunktion sowie<br />
den von ihr treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil an der Gesellschaft<br />
auf eine andere, geeignete Treuhand-<br />
verwaltungsgesellschaft zu übertragen,<br />
sofern die Rechte der Treugeber aus<br />
diesem Vertrag gewahrt werden. Die<br />
Treuhandfunktion und der Kommanditanteil<br />
können nur gemeinschaftlich<br />
und vollständig übertragen werden.<br />
§ 12 Schlussbestimmungen/Sonstiges<br />
1) Nebenabreden zu diesem Vertrag<br />
bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen<br />
dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform. Das gilt auch für die<br />
Aufhebung oder Änderung dieser<br />
Vereinbarung selbst.<br />
2) Der Treugeber erklärt sich damit ein-<br />
verstanden, dass seine personenbezo-<br />
genen Daten auf der EDV der Treuhän-<br />
derin gespeichert und für Zwecke der<br />
Durchführung dieses Vertrages verar-<br />
beitet werden. Eine Weitergabe der<br />
personenbezogenen Daten ist aus-<br />
schließlich an die Komplementärin<br />
bzw. die geschäftsführende Komman-<br />
ditistin im Rahmen von § 5 Ziffer 3<br />
zulässig.<br />
3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />
ist der Sitz der Treuhänderin.<br />
4) Der Treugeber ist verpflichtet, Ände-<br />
rungen seiner persönlichen Verhältnisse,<br />
insbesondere Wohnsitz, Anschrift, Finanz-<br />
amt und Steuernummer, unverzüglich<br />
der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />
5) Schriftliche Mitteilungen der Treu-<br />
händerin an den Treugeber gelten zwei<br />
Tage nach Aufgabe zur Post an die<br />
zuletzt schriftlich mitgeteilte Anschrift<br />
des Treugebers als dem Treugeber zu-<br />
gegangen.<br />
6) Sollten einzelne Bestimmungen<br />
dieses Treuhand- und Verwaltungsver-<br />
trags, aus welchen Gründen auch im-<br />
mer, ganz oder teilweise unwirksam<br />
sein oder werden, so wird dadurch die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestim-<br />
mungen nicht berührt. Die Parteien<br />
werden die unwirksame Bestimmung<br />
bzw. den unwirksamen Teil durch eine<br />
wirksame Bestimmung bzw. einen<br />
wirksamen Teil ersetzen, die im<br />
rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Gehalt der rechtsunwirksamen Bestim-<br />
mung und dem Gesamtzweck des<br />
Vertrages entspricht. Das gleiche gilt,<br />
wenn sich nach Abschluss des Ver-<br />
trages eine ergänzungsbedürftige<br />
Lücke ergeben sollte.<br />
Mainz, den 27.10.2008<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs-<br />
und Treuhandgesellschaft mbH<br />
vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
Gabriela Knauber<br />
Mainz, den 27.10.2008<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
vertreten durch <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle<br />
East GmbH als geschäftsführende<br />
Kommanditistin,<br />
diese vertreten durch Peter Käsberger<br />
als Geschäftsführer<br />
137
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die verTräge<br />
138<br />
17<br />
kapiTel<br />
dIe verTräge<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Weißliliengasse 5, 55116 Mainz,<br />
– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –<br />
und<br />
WestAudit AG, Wirtschaftsprüfungs-<br />
gesellschaft, Industriestrasse 25, 32549<br />
Bad Oeynhausen<br />
– nachfolgend „Wirtschaftsprüfer“<br />
genannt –<br />
Vorbemerkung<br />
Nach Maßgabe des Beteiligungsprospektes<br />
sowie der betreffenden Vertrags-<br />
und sonstigen Zeichnungsunterlagen<br />
wird Anlegern angeboten, sich<br />
mit einem jeweils von ihnen übernommenen<br />
Beteiligungsbetrag zuzüglich<br />
eines Agios in Höhe von 5% auf den<br />
übernommenen Beteiligungsbetrag<br />
(nachfolgend zusammen als „Gesellschaftereinlagen“<br />
bezeichnet) an der<br />
Gesellschaft mittelbar über die Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH als Treuhandkommanditistin<br />
oder als unmittelbar<br />
im Handelsregister einzutragender<br />
Kommanditist zu beteiligen. Zur Sicherstellung<br />
der zweckgerechten Verwendung<br />
der Gesellschaftereinlagen wird<br />
folgendes vereinbart.<br />
§ 1 Mittelverwendungskontrollkonten<br />
Die Fondsgesellschaft hat Mittelver-<br />
wendungskontrollkonten bei der<br />
Merkur Bank <strong>KG</strong>aA<br />
BLZ 701 30800<br />
Konto-Nummer 74047 für Euro Beträge<br />
und BLZ 701 30800<br />
Konto-Nummer 7000 74047 für US-<br />
Dollar Beträge<br />
eingerichtet, auf die sämtliche Gesellschaftereinlagen<br />
einzuzahlen sind.<br />
Über diese Mittelverwendungskontrollkonten<br />
dürfen im Innenverhältnis<br />
ausschließlich die Gesellschaft und der<br />
Wirtschaftsprüfer gemeinsam nach<br />
Maßgabe dieses Vertrages verfügen.<br />
Die Gesellschaft verpflichtet sich ausdrücklich,<br />
die ausschließlich gemeinsame<br />
Kontoverfügungsberechtigung<br />
an diesen Mittelverwendungskonten<br />
nicht ohne Zustimmung des Wirtschaftsprüfers<br />
zu ändern. Darüber<br />
hinaus ist zu gewährleisten, dass der<br />
Wirtschaftsprüfer jederzeit Einblick in<br />
die Mittelverwendungskontrollkonten<br />
und sämtliche Kontounterlagen hat.<br />
Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers<br />
wird die Fondsgesellschaft dem Wirtschaftsprüfer<br />
ein Unterschriftenblatt<br />
der Personen zur Verfügung stellen, die<br />
der Bank gegenüber zu Kontoverfügungen<br />
berechtigt sind.<br />
§ 2 Durchführung der<br />
Mittelverwendung<br />
1) Die Gesellschaft wird erforderliche<br />
Finanzmittel schriftlich beim Wirtschaftsprüfer<br />
anfordern.<br />
2) Bei Anforderung der Mittel werden<br />
dem Wirtschaftsprüfer der Verwendungszweck<br />
mitgeteilt und schriftliche<br />
Nachweise in deutscher oder englischer<br />
Sprache, insbesondere Verträge, Rech-<br />
nungen, Zahlungsaufforderungen und<br />
dergleichen vorgelegt, denen der Verwendungszweck,<br />
die Höhe des Geldbetrages<br />
und die Kontoverbindung des<br />
Zahlungsempfängers zu entnehmen sind.<br />
Verauslagen die Fondsgesellschaft<br />
oder für sie ein Dritter Gelder, deren<br />
Erstattung begehrt wird, so sind über<br />
die vorerwähnten Unterlagen hinaus<br />
geeignete schriftliche Nachweise vorzulegen,<br />
welche die Verauslagung<br />
dokumentieren und aus denen die<br />
Kontoverbindung des Verauslagenden<br />
ersichtlich ist, und ob diese mit dem<br />
Konto übereinstimmt, auf welches die<br />
Erstattung erfolgen soll.<br />
3) Der Wirtschaftsprüfer wird die angeforderten<br />
Mittel nur dann anweisen,<br />
wenn er sich von dem Eintritt der folgenden<br />
Voraussetzungen überzeugt hat.<br />
a. Nachweis der Platzierung von mindestens<br />
5 Mio. Euro Kommanditkapital<br />
(ohne Agio) – vereinbarte Einzahlungen<br />
in US-Dollar werden dabei mit dem jeweiligen<br />
amtlichen Umrechnungskurs<br />
am Tage des Eingang des Beteiligungsbetrages<br />
auf dem Mittelverwendungskonto<br />
berücksichtigt.<br />
Die Vergütungen gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
sowie die von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin zwischen-<br />
oder vorfinanzierten Kosten zur<br />
Vorbereitung der Durchführung der<br />
Vermögensanlage sind hiervon insoweit<br />
nicht betroffen, als die für diese<br />
Zwecke erforderlichen Mittel vom<br />
Wirtschaftsprüfer bereits ausgezahlt<br />
werden dürfen, wenn weniger als 5 Mio.<br />
Euro Kommanditkapital platziert sind<br />
und
. Verwendungszweck und Höhe der<br />
angeforderten Mittel entsprechen dem<br />
Investitions- und Finanzplan der Gesellschaft.<br />
c. Die Zahlung der dem Gesellschaftszweck<br />
entsprechenden Investitionen in<br />
eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />
in Mauritius darf nur erfolgen,<br />
wenn durch Vorlage des entsprechenden<br />
Vertrages nebst erforderlichen<br />
Genehmigungen die wirksame Beteiligung<br />
an einer solchen Gesellschaft<br />
nachgewiesen ist.<br />
4) Der Wirtschaftsprüfer ist zur Mittelfreigabe<br />
verpflichtet, wenn die in Abs. 3<br />
genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
5) Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers<br />
beschränkt sich darauf, ob hinsichtlich<br />
der von der Gesellschaft angeforderten<br />
Mittel die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen<br />
vorliegen.<br />
Der Wirtschaftsprüfer prüft insbesondere<br />
nicht, ob die von der Gesellschaft<br />
erwünschten Zahlungen rechtmäßig<br />
oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen<br />
oder steuerlichen Gesichtspunkten<br />
notwendig, zweckdienlich oder<br />
sinnvoll sind.<br />
6) Soweit nach den vorstehenden Re-<br />
gelungen schriftliche Nachweise zu er-<br />
bringen sind, genügt die Vorlage von<br />
Fotokopien. Die Prüfung, ob die vorge-<br />
legten Kopien mit den jeweiligen Origi-<br />
nalen übereinstimmen oder die Unter-<br />
schriften auf den Fotokopien oder<br />
Originalurkunden von zeichnungsberechtigten<br />
Personen stammen, ist<br />
nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle.<br />
7) Sofern am 30.06.2009 bzw. am Ende<br />
der ggf. von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin gemeinsam mit der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
verlängerten Frist, spätestens jedoch<br />
am 31.12.2009, nicht das Mindestkapital<br />
von 5 Mio. Euro vertrieben und eingezahlt<br />
ist, wird die Gesellschaft gem. §<br />
19 des Gesellschaftsvertrages rückabgewickelt.<br />
In diesem Fall wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />
die auf den<br />
Mittelverwendungskonten der Gesellschaft<br />
dann noch vorhandenen, ggf.<br />
um bereits beglichene Kosten und Vergütungen<br />
gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
geminderten Mittel, an die<br />
Anleger anteilig im Verhältnis ihrer<br />
Einzahlungen zueinander auszahlen.<br />
§ 3 Vergütung und Haftung<br />
1) Der Wirtschaftsprüfer erhält für seine<br />
Tätigkeit eine einmalige Vergütung in<br />
Höhe 0,12% inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
bezogen auf das eingezahlte<br />
Kommanditkapital der Gesellschaft,<br />
fällig in monatlichen Teilbeträgen am<br />
Ende eines jeden Monats, erstmals am<br />
31.12.2008, bezogen auf die im ablaufenden<br />
Monat erfolgten Einzahlungen<br />
auf das Kommanditkapital der Gesellschaft,<br />
bei der Zahlung zum 31.12.2009<br />
bezogen auf die bis zu diesem Tag erfolgten<br />
Einzahlungen.<br />
2) Für die Durchführung der Mittelver-<br />
wendung und die Haftung des Wirt-<br />
schaftsprüfers auch gegenüber Dritten<br />
gelten die vom Institut der Wirt-<br />
schaftsprüfer herausgegebenen und<br />
als wesentlicher Bestandteil diesem<br />
Vertrag beigefügten „Allgemeinen Auf-<br />
tragsbedingungen für Wirtschaftsprü-<br />
fer und Wirtschaftsprüfungsgesell-<br />
schaften vom 1. Januar 2002“.<br />
In Ergänzung zu deren Ziffer 9 Abs. 2<br />
ist die Summe sämtlicher Schadenser-<br />
satzansprüche gegen den Wirtschafts-<br />
prüfer aus diesem Vertrag auf einen<br />
Betrag von 5 Mio. Euro begrenzt. Letz-<br />
teres gilt nicht für Ansprüche, die aus<br />
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />
resultieren.<br />
§ 4 Vertragsdauer<br />
Der Vertrag endet mit der Vollbeendigung<br />
der Gesellschaft bzw. in dem Fall,<br />
dass die Voraussetzungen für die Mittelfreigabe<br />
endgültig nicht eintreten,<br />
mit der Rückzahlung der zu dieser Zeit<br />
noch auf dem Mittelverwendungskonto<br />
vorhandenen Gesellschaftereinlagen<br />
an die Investoren.<br />
§ 5 Schlussbestimmungen<br />
Nebenabreden sind nicht getroffen<br />
worden. Jede Änderung oder Ergänzung<br />
dieses Vertrages bedarf der<br />
Schriftform, die mündlich nicht abbedungen<br />
werden kann.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses<br />
Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />
so wird die Gültigkeit des Vertrages im<br />
Übrigen nicht berührt. Anstelle der un-<br />
wirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung<br />
treten, die dem wirtschaftlichen<br />
Sinn der unwirksamen<br />
Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />
Entsprechendes gilt, wenn dieser<br />
Vertrag lückenhaft sein sollte.<br />
Mainz, 27.10.2008<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
Bad Oeynhausen, 27.10.2008<br />
WestAuditAG<br />
139
140<br />
<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I BeiTriTTsUnTerlagen Und Hinweise<br />
BeITrITTsUNTerLAgeN UNd HINweIse<br />
Beitrittsunterlagen und Hinweise<br />
Sofern Sie sich zu einem Beitritt entschlossen haben,<br />
füllen Sie bitte die Beitrittserklärung vollständig aus<br />
und unterzeichnen diese sowie die auf der Beitrittser-<br />
klärung abgedruckte Widerrufsbelehrung sowie die<br />
Bestätigung über den Erhalt des Prospektes.<br />
Mit der Beitrittserklärung erklärt der Anleger, dass er<br />
sich mit einem von ihm festzulegenden Betrag<br />
(mindestens 10.000 Euro oder 15.000 US-Dollar, Mehr-<br />
beträge müssen durch 1.000 teilbar sein – hinzu<br />
kommt das Agio in Höhe von 5% bezogen auf den<br />
übernommenen Beteiligungsbetrag)<br />
an der<br />
<strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong><br />
beteiligen will.<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet<br />
der Anleger der Treuhandkommanditistin ein Angebot<br />
auf Abschluss des in Kapitel 17 abgedruckten Treuhandvertrages.<br />
Sofern der Anleger nicht ausdrücklich<br />
erklärt, als selbst im Handelsregister eingetragener<br />
Kommanditist beteiligt sein zu wollen, wird die Treuhandkommanditistin<br />
rechtlich im eigenen Namen<br />
aber wirtschaftlich für Rechnung des Anlegers ihre<br />
Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft um<br />
den vom Anleger gewünschten Betrag erhöhen und<br />
die Eintragung ihres entsprechend erhöhten Kommanditkapitalanteils<br />
an der Gesellschaft veranlassen.<br />
Alternativ kann der Anleger von Anfang an oder auch<br />
später die unmittelbare Eintragung als Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft wählen. In diesem Fall hat er<br />
zusätzlich der Treuhandkommanditistin auf seine<br />
Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen, aufgrund derer die geschäftsfüh-<br />
rende Kommanditistin, die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin und die Treuhandkommanditistin die<br />
entsprechende Eintragung im Handelsregister für den<br />
Anleger auf dessen Kosten sowie auch sonstige Eintragungen<br />
im Handelsregister, an denen ein Kommanditist<br />
mitwirken muss, beantragen kann.<br />
Die unterzeichnete Beitrittserklärung ist dann zu senden<br />
an die<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Weißliliengasse 5<br />
55116 Mainz<br />
Die Treuhandkommanditistin nimmt das Treuhandvertragsangebot<br />
an und übersendet dem Anleger eine<br />
Nachricht über die erfolgte Annahme. Gleichzeitig<br />
teilt sie das maßgebliche Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft, auf das der Anleger seinen Beteiligungsbetrag<br />
zzgl. 5 % Agio binnen 14 Tagen nach<br />
Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des Namens<br />
und der mitgeteilten Beteiligungsnummer einzuzahlen<br />
hat, nochmals mit.<br />
Nach Zahlungseingang wird die Treuhandkommanditistin<br />
dann den gewünschten Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
erklären.<br />
Für eine in US-Dollar erfolgte Beteiligung wird zudem<br />
bezogen auf den Tag des Zahlungseingangs auf dem<br />
Mittelverwendungskonto der Gesellschaft unter Anwendung<br />
des amtlichen Mittelkurses dieses Tages der<br />
US-Dollar Betrag in Euro umgerechnet. Für die Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft ist dann dieser Euro-<br />
Betrag maßgebend.
Quellen<br />
1 U.S. Census Bureau, International Data Base (IDB),<br />
Population Division<br />
2 Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />
3 Auswärtiges Amt<br />
4 Deutsche Bank Research, Infrastruktur <strong>Indien</strong><br />
5 450 Mrd. Gründe, jetzt zu investieren, 12.02.2008<br />
Mc Kinsey Global Institute „The ‚Bird of Gold’.<br />
The rise of India’s consumer market. May 2007”<br />
6 Colliers International Quarterly Research Report<br />
India, Januar 2008<br />
7 Colliers International Quarterly Research Report<br />
India, Januar 2008<br />
8 Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />
9 Bundesagentur für Außenwirtschaft<br />
10 Colliers International Quarterly Research Report<br />
India, Januar 2008<br />
141
142<br />
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