Infobrief Prävention Ausgabe 21 - Polizeipräsidium Karlsruhe
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<strong>Infobrief</strong> <strong>Prävention</strong> <strong>Ausgabe</strong> <strong>21</strong> / August 2012 Seite 4<br />
2.7 Mediengefahren<br />
Computersicherheit –<br />
Besonders aggressive Schadsoftware bedroht bundesweit Computer<br />
Das Internet steckt voller Gefahren und immer wieder versuchen<br />
Betrüger, durch den Einsatz sogenannter Schadsoftware Zugriff<br />
auf Computer zu erlangen, diese entsprechend zu manipulieren<br />
oder auch ganz lahm zu legen.<br />
Die neueste Variante der Schadsoftware, der so genannte<br />
Windows-Verschlüsselungs-Trojaner, wird bundesweit über<br />
Spam-Mails verbreitet. Um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen, werden<br />
offizielle Logos von bekannten Unternehmen und Behörden<br />
missbraucht. Derzeit kursiert eine neue Variante einer Schadsoftware mit dem Logo des Bundesamtes<br />
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundespolizei. Schon beim Öffnen<br />
des Anhangs wird der PC verschlüsselt und Geld gefordert. Auch nach Bezahlen der Forderung,<br />
in der Regel 100.- Euro per Paysafecard oder 50.- Euro per Ukash, wird die Sperrung nicht aufgehoben.<br />
Vielmehr sind sämtliche Dateien auf dem PC so verschlüsselt, dass auch die Wiederherstellung<br />
mit einer Rettungs-CD („Rescue Disk“) nur teilweise erfolgreich ist.<br />
Informationen und Hinweise zum Schutz vor Schadsoftware können auf der Internetseite des<br />
Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) unter http://www.polizei-beratung.de/themenund-tipps/gefahren-im-internet/viren-und-trojaner.html<br />
und beim BSI unter www.bsi-fuerbuerger.de/Schadprogramme<br />
abgerufen werden.<br />
2.8 Staatsschutz<br />
2.9 Senioren<br />
2.10 Opferschutz<br />
Opferhilfe für Opfer extremistischer Übergriffe durch das Bundesamt für Justiz<br />
Anfang des Jahres 2007 hat das Bundesamt für Justiz vom Generalbundesanwalt<br />
beim Bundesgerichtshof die Aufgaben im Bereich der Opferentschädigung<br />
übernommen.<br />
Der Deutsche Bundestag hat dazu wieder im Rahmen des Haushaltsgesetzes<br />
Mittel zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe zur Verfügung<br />
gestellt. Es ist ein Grundwert der pluralen Gesellschaft und eine zentrale<br />
Aufgabe des Staates, die Freiheit jedes Einzelnen vor Extremismen jeder Art,<br />
seien es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Islamismus, zu<br />
schützen und zu verteidigen. Diese freiwillig übernommene Leistung, auf die kein<br />
Rechts-anspruch besteht, ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner<br />
Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen zu verstehen. Zugleich soll mit ihr<br />
ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden. Die<br />
Entscheidung im Einzelfall erfolgt aus humanitären Gründen als freiwillig übernommene<br />
Soforthilfe des Staates.<br />
Weitere Informationen hierzu und die erforderlichen Antragsformulare sind im Internet unter<br />
http://www.bundesjustizamt.de/nn_2037960/DE/Themen/Buergerdienste/Opferhilfe/extremistisch/<br />
extremistisch__node.html?__nnn=true eingestellt.