Benutzungs - Bad Driburg
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2. Bürgerhaus Herste<br />
Raum u. links ortsansässige Benutzer 38,00 €<br />
auswärtige Benutzer 46,00 €<br />
kommerzielle Benutzer 112,00 €<br />
Raum u. rechts ortsansässige Benutzer 38,00 €<br />
auswärtige Benutzer 46,00 €<br />
kommerzielle Benutzer 115,00 €<br />
Raum o. links ortsansässige Benutzer 38,00 €<br />
auswärtige Benutzer 46,00 €<br />
kommerzielle Benutzer 79,00 €<br />
Raum u. links/rechts ortsansässige Benutzer 66,00 €<br />
auswärtige Benutzer 77,00 €<br />
kommerzielle Benutzer 228,00 €<br />
gesamtes Haus ortsansässige Benutzer 77,00 €<br />
auswärtige Benutzer 102,00 €<br />
kommerzielle Benutzer 307,00 €<br />
3. Bürgerraum Erpentrup<br />
gesamter Raum ortsansässige Benutzer 52,00 €<br />
auswärtige Benutzer 103,00 €<br />
kommerzielle Benutzer 307,00 €<br />
- 4 - 232<br />
Für die Benutzung der Gebäude durch örtliche Vereine oder Gruppen zur Durchführung ihrer<br />
Trainings- und Übungsstunden sowie für eine Jahreshauptversammlung pro Jahr werden<br />
Mieten und Betriebskosten nicht erhoben. Für die Reinigung der benutzten Räume gilt § 5<br />
entsprechend.<br />
Für die Benutzung der Bürgerhäuser und Gemeinderäume in den Ortschaften Herste und<br />
Erpentrup durch örtliche Jugendgruppen oder Jugendabteilungen von Vereinen zur Durchführung<br />
ihrer Jugendarbeit im Sinne von § 11 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz werden<br />
keine Mieten erhoben, wenn evtl. Einnahmen aus solchen Veranstaltungen ausschließlich<br />
wieder für die Jugendarbeit verwandt werden. Das Gleiche gilt für Benutzer, die in diesen<br />
städtischen Einrichtungen Basare oder vergleichbare Veranstaltungen vorbereiten und durchführen,<br />
deren Erlöse ausschließlich sozialen bzw. gemeinnützigen Zwecken zufließen. Betriebskosten<br />
sind dagegen zu erstatten.<br />
Für die Reinigung der benutzten Räume gilt ebenfalls § 5 entsprechend.<br />
Die Vereine der Kernstadt <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> können einmal im Jahr eines der in der Vorbemerkung<br />
aufgeführten Gebäude nach ihrer Wahl für die Durchführung einer Jahreshauptversammlung<br />
kostenlos in Anspruch nehmen.<br />
Erweist sich eine Veranstaltung entgegen den Angaben des Erlaubnisnehmers als kommerziell,<br />
so hat der Erlaubnisnehmer ─ unbeschadet der sonstigen Rechte der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong><br />
─ das <strong>Benutzungs</strong>entgelt für eine kommerzielle Nutzung nachzuzahlen.