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Benutzungs - Bad Driburg

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2. Bürgerhaus Herste<br />

Raum u. links ortsansässige Benutzer 38,00 €<br />

auswärtige Benutzer 46,00 €<br />

kommerzielle Benutzer 112,00 €<br />

Raum u. rechts ortsansässige Benutzer 38,00 €<br />

auswärtige Benutzer 46,00 €<br />

kommerzielle Benutzer 115,00 €<br />

Raum o. links ortsansässige Benutzer 38,00 €<br />

auswärtige Benutzer 46,00 €<br />

kommerzielle Benutzer 79,00 €<br />

Raum u. links/rechts ortsansässige Benutzer 66,00 €<br />

auswärtige Benutzer 77,00 €<br />

kommerzielle Benutzer 228,00 €<br />

gesamtes Haus ortsansässige Benutzer 77,00 €<br />

auswärtige Benutzer 102,00 €<br />

kommerzielle Benutzer 307,00 €<br />

3. Bürgerraum Erpentrup<br />

gesamter Raum ortsansässige Benutzer 52,00 €<br />

auswärtige Benutzer 103,00 €<br />

kommerzielle Benutzer 307,00 €<br />

- 4 - 232<br />

Für die Benutzung der Gebäude durch örtliche Vereine oder Gruppen zur Durchführung ihrer<br />

Trainings- und Übungsstunden sowie für eine Jahreshauptversammlung pro Jahr werden<br />

Mieten und Betriebskosten nicht erhoben. Für die Reinigung der benutzten Räume gilt § 5<br />

entsprechend.<br />

Für die Benutzung der Bürgerhäuser und Gemeinderäume in den Ortschaften Herste und<br />

Erpentrup durch örtliche Jugendgruppen oder Jugendabteilungen von Vereinen zur Durchführung<br />

ihrer Jugendarbeit im Sinne von § 11 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz werden<br />

keine Mieten erhoben, wenn evtl. Einnahmen aus solchen Veranstaltungen ausschließlich<br />

wieder für die Jugendarbeit verwandt werden. Das Gleiche gilt für Benutzer, die in diesen<br />

städtischen Einrichtungen Basare oder vergleichbare Veranstaltungen vorbereiten und durchführen,<br />

deren Erlöse ausschließlich sozialen bzw. gemeinnützigen Zwecken zufließen. Betriebskosten<br />

sind dagegen zu erstatten.<br />

Für die Reinigung der benutzten Räume gilt ebenfalls § 5 entsprechend.<br />

Die Vereine der Kernstadt <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> können einmal im Jahr eines der in der Vorbemerkung<br />

aufgeführten Gebäude nach ihrer Wahl für die Durchführung einer Jahreshauptversammlung<br />

kostenlos in Anspruch nehmen.<br />

Erweist sich eine Veranstaltung entgegen den Angaben des Erlaubnisnehmers als kommerziell,<br />

so hat der Erlaubnisnehmer ─ unbeschadet der sonstigen Rechte der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong><br />

─ das <strong>Benutzungs</strong>entgelt für eine kommerzielle Nutzung nachzuzahlen.

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