Broschüre - BNP Paribas Fortis
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| der besondere Kündigungsschutz<br />
| der Anspruch auf fehlzeiten in<br />
bestimmten fällen<br />
| eine Reihe von Schutzvorschriften für<br />
Sicherheit und Gesundheit<br />
Zeitraum<br />
Gehaltsempfänger haben Anspruch auf<br />
einen 15-wöchigen mutterschaftsurlaub.<br />
Dieser urlaubsanspruch unterteilt sich in:<br />
| „Schwangerschaftsurlaub“:<br />
- der urlaub, den die Arbeitnehmerin<br />
vor der niederkunft nimmt<br />
- sechs Wochen, wovon fünf Wochen<br />
genommen werden können und<br />
eine Woche genommen werden<br />
muss (die dem voraussichtlichen<br />
entbindungstermin vorangehenden<br />
sieben tage)<br />
- bei mehrlingen beträgt der<br />
mutterschaftsurlaub acht Wochen;<br />
sieben Wochen können, eine Woche<br />
muss genommen werden<br />
| „Entbindungsurlaub“:<br />
- dieser erholungsurlaub setzt ab dem<br />
tag der entbindung ein<br />
- neun Wochen postnataler urlaub<br />
Einkommen<br />
Während des mutterschaftsurlaubs<br />
erhält die Arbeitnehmerin von den<br />
Vorsorge- und Versicherungskassen<br />
ein sogenanntes mutterschaftsgeld.<br />
Die Höhe dieser Leistung bemisst sich<br />
proportional zum Gehalt. Sie wird auf der<br />
Grundlage der Sechstageregelung berechnet<br />
und ausgezahlt (index 1. Januar 2012).<br />
in den ersten 30 tagen bemisst sich das<br />
mutterschaftsgeld nach dem vollständigen<br />
Gehalt. Ab dem 31. tag sowie bei einer<br />
Verlängerung des mutterschaftsurlaubs<br />
errechnet sich die Auszahlung anhand<br />
von 75% des begrenzten Gehalts. Der<br />
Höchstbetrag des„begrenzten Gehalts“<br />
beträgt 128,89 euro pro tag.<br />
Vaterschaftsurlaub<br />
nach der Geburt hat ein lohnabhängig<br />
beschäftigter Vater oder Co-elternteil<br />
Anspruch auf zehn tage urlaub. er<br />
muss diesen urlaub innerhalb von vier<br />
monaten nach der Geburt nehmen. er<br />
ist nicht verpflichtet, diesen urlaub an<br />
einem Stück zu nehmen.<br />
Beantragung beim Arbeitgeber<br />
des Vaters<br />
Der Vater muss seinen Vaterschaftsurlaub<br />
beim Arbeitgeber beantragen. er<br />
fügt seinem Antrag einen Auszug aus der<br />
Geburtsurkunde des Kindes bei.<br />
Einkommen<br />
in den drei ersten tagen wird das Gehalt<br />
fortgezahlt. für die restlichen sieben<br />
tage erhält der Arbeitnehmer nach<br />
Ablauf des Vaterschaftsurlaubs eine<br />
Leistung der Krankenkasse.<br />
Diese beträgt 82% des begrenzten<br />
Bruttogehalts. Von dieser Leistung wird<br />
ein Berufssteuervorabzug von 11,11%<br />
einbehalten.<br />
Elternurlaub<br />
Arbeitnehmer haben nach Geburt eines<br />
Kindes Anspruch auf einen viermonatigen<br />
elternurlaub. Sowohl der Vater<br />
als auch die mutter des Kindes können<br />
diesen urlaub nehmen, um sich der<br />
erziehung des Kindes zu widmen.<br />
Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber rechtzeitig<br />
über das gewünschte Anfangsdatum für den<br />
Urlaub informieren<br />
Zeitraum<br />
Der Arbeitnehmer kann sich für eine<br />
der folgenden elternurlaubsregelungen<br />
entscheiden:<br />
| vier aufeinander folgende Monate<br />
| acht Monate in Halbzeittätigkeit (mit<br />
möglicher Aufteilung)<br />
| zwanzig Monate mit einer fünfteltätigkeit.<br />
ein Wechsel von einer regelung zu einer<br />
anderen ist möglich.<br />
Der elternurlaub muss genommen<br />
werden, bevor das Kind sein zwölftes<br />
Lebensjahr abgeschlossen hat.<br />
Unterrichtung des Arbeitgebers<br />
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber<br />
den gewünschten urlaubsbeginn<br />
rechtzeitig mitteilen. Dies erfolgt<br />
unter Angabe des urlaubsbeginns per<br />
einschreiben oder durch Aushändigung<br />
gegen empfangsquittung.<br />
um Anspruch auf elternurlaub zu besitzen,<br />
muss man mindestens zwölf monate<br />
bei demselben Arbeitgeber tätig sein.<br />
Einkommen<br />
Als Ausgleich zum einkommensverlust<br />
erhält der Arbeitnehmer eine<br />
staatliche Beihilfe. Diese wird in form<br />
eines monatlichen Pauschalbetrags<br />
ausgezahlt.<br />
ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer,<br />
der seinen Arbeitsvertrag vollständig<br />
unterbricht, erhält eine monatliche Beihilfe<br />
von 786,78 euro (brutto) (1. Januar 2013,<br />
indexgebunden).<br />
Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber<br />
rechtzeitig<br />
Bescheid<br />
ein Kind bekommen 5