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Broschüre - BNP Paribas Fortis

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| der besondere Kündigungsschutz<br />

| der Anspruch auf fehlzeiten in<br />

bestimmten fällen<br />

| eine Reihe von Schutzvorschriften für<br />

Sicherheit und Gesundheit<br />

Zeitraum<br />

Gehaltsempfänger haben Anspruch auf<br />

einen 15-wöchigen mutterschaftsurlaub.<br />

Dieser urlaubsanspruch unterteilt sich in:<br />

| „Schwangerschaftsurlaub“:<br />

- der urlaub, den die Arbeitnehmerin<br />

vor der niederkunft nimmt<br />

- sechs Wochen, wovon fünf Wochen<br />

genommen werden können und<br />

eine Woche genommen werden<br />

muss (die dem voraussichtlichen<br />

entbindungstermin vorangehenden<br />

sieben tage)<br />

- bei mehrlingen beträgt der<br />

mutterschaftsurlaub acht Wochen;<br />

sieben Wochen können, eine Woche<br />

muss genommen werden<br />

| „Entbindungsurlaub“:<br />

- dieser erholungsurlaub setzt ab dem<br />

tag der entbindung ein<br />

- neun Wochen postnataler urlaub<br />

Einkommen<br />

Während des mutterschaftsurlaubs<br />

erhält die Arbeitnehmerin von den<br />

Vorsorge- und Versicherungskassen<br />

ein sogenanntes mutterschaftsgeld.<br />

Die Höhe dieser Leistung bemisst sich<br />

proportional zum Gehalt. Sie wird auf der<br />

Grundlage der Sechstageregelung berechnet<br />

und ausgezahlt (index 1. Januar 2012).<br />

in den ersten 30 tagen bemisst sich das<br />

mutterschaftsgeld nach dem vollständigen<br />

Gehalt. Ab dem 31. tag sowie bei einer<br />

Verlängerung des mutterschaftsurlaubs<br />

errechnet sich die Auszahlung anhand<br />

von 75% des begrenzten Gehalts. Der<br />

Höchstbetrag des„begrenzten Gehalts“<br />

beträgt 128,89 euro pro tag.<br />

Vaterschaftsurlaub<br />

nach der Geburt hat ein lohnabhängig<br />

beschäftigter Vater oder Co-elternteil<br />

Anspruch auf zehn tage urlaub. er<br />

muss diesen urlaub innerhalb von vier<br />

monaten nach der Geburt nehmen. er<br />

ist nicht verpflichtet, diesen urlaub an<br />

einem Stück zu nehmen.<br />

Beantragung beim Arbeitgeber<br />

des Vaters<br />

Der Vater muss seinen Vaterschaftsurlaub<br />

beim Arbeitgeber beantragen. er<br />

fügt seinem Antrag einen Auszug aus der<br />

Geburtsurkunde des Kindes bei.<br />

Einkommen<br />

in den drei ersten tagen wird das Gehalt<br />

fortgezahlt. für die restlichen sieben<br />

tage erhält der Arbeitnehmer nach<br />

Ablauf des Vaterschaftsurlaubs eine<br />

Leistung der Krankenkasse.<br />

Diese beträgt 82% des begrenzten<br />

Bruttogehalts. Von dieser Leistung wird<br />

ein Berufssteuervorabzug von 11,11%<br />

einbehalten.<br />

Elternurlaub<br />

Arbeitnehmer haben nach Geburt eines<br />

Kindes Anspruch auf einen viermonatigen<br />

elternurlaub. Sowohl der Vater<br />

als auch die mutter des Kindes können<br />

diesen urlaub nehmen, um sich der<br />

erziehung des Kindes zu widmen.<br />

Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber rechtzeitig<br />

über das gewünschte Anfangsdatum für den<br />

Urlaub informieren<br />

Zeitraum<br />

Der Arbeitnehmer kann sich für eine<br />

der folgenden elternurlaubsregelungen<br />

entscheiden:<br />

| vier aufeinander folgende Monate<br />

| acht Monate in Halbzeittätigkeit (mit<br />

möglicher Aufteilung)<br />

| zwanzig Monate mit einer fünfteltätigkeit.<br />

ein Wechsel von einer regelung zu einer<br />

anderen ist möglich.<br />

Der elternurlaub muss genommen<br />

werden, bevor das Kind sein zwölftes<br />

Lebensjahr abgeschlossen hat.<br />

Unterrichtung des Arbeitgebers<br />

Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber<br />

den gewünschten urlaubsbeginn<br />

rechtzeitig mitteilen. Dies erfolgt<br />

unter Angabe des urlaubsbeginns per<br />

einschreiben oder durch Aushändigung<br />

gegen empfangsquittung.<br />

um Anspruch auf elternurlaub zu besitzen,<br />

muss man mindestens zwölf monate<br />

bei demselben Arbeitgeber tätig sein.<br />

Einkommen<br />

Als Ausgleich zum einkommensverlust<br />

erhält der Arbeitnehmer eine<br />

staatliche Beihilfe. Diese wird in form<br />

eines monatlichen Pauschalbetrags<br />

ausgezahlt.<br />

ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer,<br />

der seinen Arbeitsvertrag vollständig<br />

unterbricht, erhält eine monatliche Beihilfe<br />

von 786,78 euro (brutto) (1. Januar 2013,<br />

indexgebunden).<br />

Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber<br />

rechtzeitig<br />

Bescheid<br />

ein Kind bekommen 5

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