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Rauchmelder - BRUNATA Hamburg

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„Echt-Alarm-Garantie“ und 10 Jahre Gerätegarantie für <strong>Rauchmelder</strong><br />

Auf die von uns bei führenden europäischen Herstellern<br />

von <strong>Rauchmelder</strong>n bezogenen Produkte gewähren wir<br />

aufgrund des hohen Qualitätsniveaus dieser Geräte die<br />

Garantie, dass bei bestimmungsgemäßer und richtlinienkonformer<br />

Nutzung keine Fehlalarme auftreten.<br />

Garantieleistungen<br />

Der Betreiber erhält bei einer nachgewiesenen technischen<br />

Fehlauslösung des <strong>Rauchmelder</strong>s – Alarmauslösung<br />

ohne Ursache durch Rauch – einen kostenlosen<br />

Austausch des betroffenen Gerätes. Außerdem werden<br />

nachgewiesene Kosten, die durch den Aufbruch der<br />

Wohnungseingangstür bei einem Feuerwehreinsatz entstehen,<br />

bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € netto je<br />

Wohnung erstattet, sofern diese nachweislich nicht durch<br />

eine bestehende Gebäude- oder Haftpflichtversicherung<br />

gedeckt sind, und gegenüber dieser geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Weitere Aufwendungen sind nicht Bestandteil der<br />

Garantie.<br />

Die Laufzeit der „Echt-Alarm-Garantie“ und der<br />

Gerätegarantie entspricht bei Erfüllung der Garantiebedingungen<br />

der Dauer des abgeschlossenen und gültigen<br />

Servicevertrages, längstens jedoch 10 Jahre beginnend<br />

mit dem Herstelldatum. Die Erfüllung ist an die<br />

unten genannten Garantiebedingungen geknüpft.<br />

Garantiebedingungen<br />

• Planung, Installation, Betrieb und Wartung müssen<br />

nachweislich gemäß der jeweils zum Montagezeitpunkt<br />

gültigen Anwendungsnorm für <strong>Rauchmelder</strong> DIN 14676<br />

und der den Geräten beiliegenden Montage- und Bedienungsanleitung<br />

durchgeführt worden sein.<br />

• Ein gültiger Servicevertrag für die Wartung durch<br />

<strong>BRUNATA</strong> muss vorliegen.<br />

• Der Betreiber/Mieter wurde nachweislich durch<br />

<strong>BRUNATA</strong> eingewiesen.<br />

• Folgende Alarme sind von der Garantie ausgeschlossen:<br />

– Alarme in Räumen, deren Nutzungsart nach Ausstattung<br />

mit <strong>Rauchmelder</strong>n geändert wurde, ohne<br />

<strong>BRUNATA</strong> darauf hinzuweisen und eine Ausstattungsänderung<br />

zu veranlassen (z. B. Wohnraum in<br />

Gewerberaum, Schlafraum in Küche).<br />

– Alarme infolge direkter Verschmutzung des Gerätes,<br />

wie z. B. Überstreichen oder infolge von Umgebungsbedingungen,<br />

die nicht einer üblichen Wohnnutzung<br />

entsprechen.<br />

– Fehlbedienung<br />

– Alarme verursacht durch eine Beschädigung des<br />

<strong>Rauchmelder</strong>s.<br />

– Alarme verursacht durch Sabotage.<br />

• Die Garantie gilt ausschließlich für fabrikneue erstmals<br />

installierte Geräte.<br />

• Garantieansprüche werden über <strong>BRUNATA</strong> abgewickelt.<br />

<strong>BRUNATA</strong> Wärmemesser Hagen GmbH & Co. KG · Handelsregister <strong>Hamburg</strong> A 60262<br />

Komplementär Uwe Hagen Verwaltungsges. mbH · Handelsregister <strong>Hamburg</strong> B 51593 · Geschäftsführer Hubertus Hagen, Klaus Facklam<br />

Niederlassungen in Bremen · Rendsburg · Parchim · Rostock · Schwedt · Wittenberge<br />

<strong>BRUNATA</strong> Wärmemesser<br />

Hagen GmbH & Co. KG<br />

Doberaner Weg 10 · 22143 <strong>Hamburg</strong><br />

Telefon (040) 6 75 01-0<br />

Fax (040) 6 75 01-101<br />

info@brunata-hamburg.de<br />

www.brunata-hamburg.de<br />

Niederlassungen in:<br />

Bremen · Rendsburg · Parchim<br />

Rostock · Schwedt · Wittenberge 02/13

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