Rauchmelder - BRUNATA Hamburg
Rauchmelder - BRUNATA Hamburg
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„Echt-Alarm-Garantie“ und 10 Jahre Gerätegarantie für <strong>Rauchmelder</strong><br />
Auf die von uns bei führenden europäischen Herstellern<br />
von <strong>Rauchmelder</strong>n bezogenen Produkte gewähren wir<br />
aufgrund des hohen Qualitätsniveaus dieser Geräte die<br />
Garantie, dass bei bestimmungsgemäßer und richtlinienkonformer<br />
Nutzung keine Fehlalarme auftreten.<br />
Garantieleistungen<br />
Der Betreiber erhält bei einer nachgewiesenen technischen<br />
Fehlauslösung des <strong>Rauchmelder</strong>s – Alarmauslösung<br />
ohne Ursache durch Rauch – einen kostenlosen<br />
Austausch des betroffenen Gerätes. Außerdem werden<br />
nachgewiesene Kosten, die durch den Aufbruch der<br />
Wohnungseingangstür bei einem Feuerwehreinsatz entstehen,<br />
bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € netto je<br />
Wohnung erstattet, sofern diese nachweislich nicht durch<br />
eine bestehende Gebäude- oder Haftpflichtversicherung<br />
gedeckt sind, und gegenüber dieser geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Weitere Aufwendungen sind nicht Bestandteil der<br />
Garantie.<br />
Die Laufzeit der „Echt-Alarm-Garantie“ und der<br />
Gerätegarantie entspricht bei Erfüllung der Garantiebedingungen<br />
der Dauer des abgeschlossenen und gültigen<br />
Servicevertrages, längstens jedoch 10 Jahre beginnend<br />
mit dem Herstelldatum. Die Erfüllung ist an die<br />
unten genannten Garantiebedingungen geknüpft.<br />
Garantiebedingungen<br />
• Planung, Installation, Betrieb und Wartung müssen<br />
nachweislich gemäß der jeweils zum Montagezeitpunkt<br />
gültigen Anwendungsnorm für <strong>Rauchmelder</strong> DIN 14676<br />
und der den Geräten beiliegenden Montage- und Bedienungsanleitung<br />
durchgeführt worden sein.<br />
• Ein gültiger Servicevertrag für die Wartung durch<br />
<strong>BRUNATA</strong> muss vorliegen.<br />
• Der Betreiber/Mieter wurde nachweislich durch<br />
<strong>BRUNATA</strong> eingewiesen.<br />
• Folgende Alarme sind von der Garantie ausgeschlossen:<br />
– Alarme in Räumen, deren Nutzungsart nach Ausstattung<br />
mit <strong>Rauchmelder</strong>n geändert wurde, ohne<br />
<strong>BRUNATA</strong> darauf hinzuweisen und eine Ausstattungsänderung<br />
zu veranlassen (z. B. Wohnraum in<br />
Gewerberaum, Schlafraum in Küche).<br />
– Alarme infolge direkter Verschmutzung des Gerätes,<br />
wie z. B. Überstreichen oder infolge von Umgebungsbedingungen,<br />
die nicht einer üblichen Wohnnutzung<br />
entsprechen.<br />
– Fehlbedienung<br />
– Alarme verursacht durch eine Beschädigung des<br />
<strong>Rauchmelder</strong>s.<br />
– Alarme verursacht durch Sabotage.<br />
• Die Garantie gilt ausschließlich für fabrikneue erstmals<br />
installierte Geräte.<br />
• Garantieansprüche werden über <strong>BRUNATA</strong> abgewickelt.<br />
<strong>BRUNATA</strong> Wärmemesser Hagen GmbH & Co. KG · Handelsregister <strong>Hamburg</strong> A 60262<br />
Komplementär Uwe Hagen Verwaltungsges. mbH · Handelsregister <strong>Hamburg</strong> B 51593 · Geschäftsführer Hubertus Hagen, Klaus Facklam<br />
Niederlassungen in Bremen · Rendsburg · Parchim · Rostock · Schwedt · Wittenberge<br />
<strong>BRUNATA</strong> Wärmemesser<br />
Hagen GmbH & Co. KG<br />
Doberaner Weg 10 · 22143 <strong>Hamburg</strong><br />
Telefon (040) 6 75 01-0<br />
Fax (040) 6 75 01-101<br />
info@brunata-hamburg.de<br />
www.brunata-hamburg.de<br />
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