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Detail-Bürgergutachten zur Lebensmittelqualität im erweiter ten ...

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VERFAHREN UND AUFGABE

Anlässlich des Symposiums „Gut

informiert – besser essen – bewusster

leben, Lebensmittelqualität im

erweiterten Europa“, veranstaltet

vom Bayerischen Staatsministerium

für Gesundheit, Ernährung und

Verbraucherschutz am 25. Juni

2003 in der Münchener Residenz,

wurden erstmalig Teilnehmer eines

abgeschlossenen Bürgergutachtens

erneut eingeladen, um ein kurzes

Ergänzungs-Bürgergutachten zu

erarbeiten. Ziel war die Vertiefung

des Problemfeldes Lebensmittelqualität,

das schon im Bürgergutachten

zum Verbraucherschutz in

Bayern zur Sprache gekommen

war; dies vor dem Hintergrund der

EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004

um die Länder Estland, Lettland,

Litauen, Malta, Polen, Slowakei,

Slowenien, Tschechische Republik,

Ungarn und Zypern.

Dazu wurden alle ehemaligen Bürgergutachterinnen

und Bürgergutachter

des Bürgergutachtens zum

Verbraucherschutz in Bayern aus

der Stadt Krumbach (Schwaben)

eingeladen, an diesem Symposium

teilzunehmen und mit Hilfe der dort

vermittelten Informationen Fragen

zum Thema Lebensmittelqualität im

erweiterten Europa zu beantworten.

Die Fragen wurden von der unabhängigen

Durchführungsträgerin,

der Sturm und Weilmeier Gesellschaft

für Bürgergutachten GbR, in

Kooperation mit dem Staatsministerium

für Gesundheit, Ernährung

und Verbraucherschutz erarbeitet.

Dabei sollten die Expertenreferate

nicht verbindliche Richtschnur für

die Bürger sein, sondern nur als

Anregung und Anhaltspunkt dienen,

um selbständig weiterzudenken.

Es konnte und sollte auch auf

den Ergebnissen des Bürgergutach-

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tens zum Verbraucherschutz aufgebaut

werden, die vertieft wurden.

Die insgesamt 36 Teilnehmer am

Detail-Bürgergutachten zur Lebensmittelqualität

im erweiterten Europa

wurden durch das Los in zwei

Gruppen aufgeteilt. Zur Bearbeitung

des vorgegebenen Arbeitsprogramms,

das sich in drei Arbeitseinheiten

gliederte, wurde jede dieser

Gruppen, wie beim Verfahren

Bürgergutachten üblich, durch ein

Zufallsverfahren in vier Kleingruppen

aufgeteilt. In den Kleingruppen

fand die Diskussion statt, wurden

Probleme erörtert, und die Gruppe

einigte sich dann auf bestimmte

Lösungsvorschläge. Diese wurden

daraufhin im Plenum vorgestellt

und auf großen Papierbögen (Flipcharts)

notiert sowie teilweise mit

Zustimmung der Bürgergutachter

zusammengefasst. Im Anschluss

wurden die Forderungen durch die

Vergabe von Punkten gewichtet.

Jeder Bürgergutachter hatte dazu

pro Frage jeweils fünf Punkte.

Die Ergebnisse wurden von den

Projektleitern zu dem vorliegenden

kurzen Detail-Bürgergutachten

verdichtet, anschließend von vier

durch die Bürgergutachter gewählten

Redaktoren gegengelesen.

Das geprüfte Detail-Bürgergutachten

wurde dem Bayerischen

Staatsministerium für Gesundheit,

Ernährung und Verbraucherschutz

übergeben und allen Mitwirkenden

ausgehändigt oder zugesandt.

Da die Bürger das Verfahren vom

Bürgergutachten zum Verbraucherschutz

in Bayern her bereits

kannten, war ein sofortiger Einstieg

möglich, und es genügten drei

Arbeitseinheiten (AE), um einige

wesentliche Aspekte des vorgegebenen

Themas zu bearbeiten:

AE 01

Welche schwerwiegenden Probleme

und Gefahren sehen Sie durch

die Erweiterung der EU im Bereich

der Lebensmittelqualität?

AE 02

Wie sollte Ihrer Ansicht nach die

Lebensmittelqualität im erweiterten

Europa gesichert und ausgebaut

werden?

(a) Welche Maßnahmen wünschen

Sie sich von der EU,

von der Bundes- und von der

Staatsregierung?

(b) Welche Maßnahmen wollen/

sollen/sollten Sie als Verbraucher

selbst ergreifen?

AE 03

(a) Was sollten Sie über die Qualität

von Lebensmitteln aus

anderen Ländern der EU allgemein

wissen?

(b) Was macht es Ihnen leichter,

selbst aktiv zu werden?

(c) Wie, wo und von wem möchten

Sie Informationen über

die Qualität von Lebensmitteln

erhalten?

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