Beitrittserklärung zur Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für ...
Beitrittserklärung zur Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für ...
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<strong>Beitrittserklärung</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Haftpflicht</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />
<strong>für</strong> den PKW-Einsatz der Funktionsträger / Chorleiter(innen)<br />
der in den Sängerkreisen zusammengeschlossenen Vereine<br />
innerhalb des Chorverbandes NRW, Duisburg<br />
<strong>Haftpflicht</strong>versicherung Nr. 70-5205827<br />
<strong>Rechtsschutzversicherung</strong> Nr. 90-0074184<br />
Die Jahresprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer von derzeit 19 % beträgt<br />
je versicherte Funktion 25,65 Euro, Mindestprämie je Verein <strong>für</strong> die Versicherung von Funktionsträgern<br />
(ohne Chorleiter) 76,95 Euro.<br />
Änderungen der Funktionen im Laufe der Versicherung <strong>und</strong> die Versicherung weiterer Funktionen<br />
sind möglich <strong>und</strong> sind dem Sängerkreis <strong>zur</strong> Prämienfestsetzung zu melden.<br />
Endet der Versicherungsschutz im Laufe eines Versicherungsjahres, erfolgt keine Prämienerstattung.<br />
Prämienzahlung:<br />
Mit der <strong>Beitrittserklärung</strong> ermächtige(n) ich/wir den Chorverband NRW, im Rahmen<br />
der Beitragsrechnung des Chorverbandes <strong>für</strong> die Mitgliedsbeiträge die Prämie <strong>für</strong> diese Versicherung<br />
mit zu erheben.<br />
Antragsteller: (Verein/Chorleiter) Chornummer:<br />
Name des Vereinsbeauftragten <strong>für</strong> Versicherungen: Straße: PLZ / Ort:<br />
Telefon: Telefax: E-mail:<br />
Versicherte Funktionen: (Es müssen mindestens 3 Funktionen mit den Namen der Personen angegeben werden.)<br />
Funktion: Name, Vorname: Geburtsdatum:<br />
Anzahl Funktionen: Jahresprämie je Funktion:<br />
Chorleiter:<br />
Jahresprämie der<br />
Funktionen gesamt:<br />
25,65 EUR Jahresmindestprämie: 76,95 EUR EUR<br />
Der/Die <strong>für</strong> den Antragsteller tätige Chorleiter(in) hat ebenfalls seinen/ihren Beitritt <strong>zur</strong> Versicherung aus dem PKW-Einsatz gegenüber dem Chorverband erklärt <strong>und</strong> mit dem Antragsteller vereinbart,<br />
dass über die Beitragsrechnung des Chorverbandes <strong>für</strong> die Mitgliedsbeiträge des Antragstellers auch die Jahresprämie des/der Chorleiters/Chorleiterin eingezogen wird.<br />
Name, Vorname: Geburtsdatum: Anzahl der Chorleiter(innen):<br />
Beginn der Versicherung:<br />
Jahresprämie je Chorleiter(in):<br />
Die Versicherung kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres beantragt werden. Um den Versicherungsschutz<br />
wie gewünscht <strong>für</strong> das beantragte Kalenderjahr sicherzustellen, ist es notwendig, dass die <strong>Beitrittserklärung</strong><br />
bis zum 31.12. des Vorjahres dem Chorverband NRW vorliegt. Ein unterjähriger Versicherungsbeginn<br />
ist nicht möglich.<br />
Jahresprämie der<br />
Chorleiter(inenn) gesamt:<br />
25,65 EUR EUR<br />
Jahresprämie insgesamt:<br />
01.01. 12.00 Uhr EUR<br />
Ablauf der Versicherung:<br />
Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ausscheiden des Vereins aus dem Chorverband bzw. mit dem Fortfall einer Funktion am 31.12. des laufenden Kalenderjahres bzw. mit dem Widerruf<br />
der <strong>Beitrittserklärung</strong> gegenüber dem Chorverband NRW. Der Widerruf ist mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres zu erklären. Wird die <strong>Beitrittserklärung</strong> nicht fristgerecht<br />
widerrufen, verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres Jahr.<br />
Der Antragsteller hat den Versicherungsumfang gemäß dem umseitigen Merkblatt <strong>zur</strong> Versicherung <strong>für</strong> Funktionsträger / Chorleiter(innen) der Vereine <strong>und</strong> die Anlagen zum Merkblatt (Hinweise<br />
zum Vertrag <strong>und</strong> <strong>für</strong> den Versicherungsfall, Allgemeine Versicherungsbedingungen <strong>zur</strong> <strong>Haftpflicht</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>) <strong>zur</strong> Kenntnis genommen <strong>und</strong> erklärt seinen Beitritt. Die<br />
Versicherung wird vom Antragsteller im Namen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Rechnung der o. g. Personen <strong>für</strong> deren Funktionen abgeschlossen. Mit der Unterschrift unter dieser <strong>Beitrittserklärung</strong> erkennt der Antragsteller<br />
die vorstehenden Vereinbarungen an.<br />
Ort, Datum: Unterschrift (Verein/Chorleiter):<br />
Stand: 01.01.2008
Versicherung aus dem Pkw-Einsatz<br />
– einschl. <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> –<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren im V e r e i n s v o r s t a n d ,<br />
sehr geehrte Funktionsträgerin, sehr geehrter Funktionsträger,<br />
sehr geehrte Chorleiterin, sehr geehrter Chorleiter,<br />
bitte nehmen Sie dieses Merkblatt zu Ihren Unterlagen. Es enthält alles Wichtige zu Ihrem<br />
Versicherungsschutz.<br />
Geben Sie bitte künftig bei allen Anfragen sowie bei jedem Schriftwechsel die o. g. Versicherungsschein-Nummer<br />
an.<br />
Allgemeines<br />
Die Versicherung ist vom C h o r v e r b a n d im Namen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Rechnung <strong>für</strong> die im C h o r v e r b a n d zusammengeschlossenen<br />
V e r e i n e , die ihren Beitritt <strong>zur</strong> Versicherung erklärt haben, <strong>und</strong> den vertragsgemäß<br />
versicherten Personen <strong>für</strong> deren Funktion im V e r e i n abgeschlossen worden. Der Versicherungsschutz erlischt<br />
mit dem Ausscheiden des V e r e i n s aus dem C h o r v e r b a n d bzw. mit dem Widerruf der <strong>Beitrittserklärung</strong><br />
<strong>zur</strong> Versicherung durch den V e r e i n .<br />
Versicherte Personen: Mindestens 3 Funktionen (ohne Chorleiter(in) mit den Namen der Funktionsträger(innen)<br />
sind vom Verein <strong>zur</strong> Versicherung anzumelden. Änderungen im Versichertenkreis <strong>und</strong> die Versicherung<br />
zusätzlicher Funktionen sind möglich <strong>und</strong> bedürfen der Meldung seitens des V e r e i n s an den<br />
Sängerkreis <strong>und</strong> C h o r v e r b a n d .<br />
Die Jahresprämie wird über die Beitragsrechnung des Chorverbandes <strong>für</strong> die Mitgliedsbeiträge des V e r e i n s<br />
erhoben.<br />
Wenn Sie als Chorleiter(in) ebenfalls Ihren Beitritt <strong>zur</strong> Versicherung erklärt haben, vereinbaren Sie bitte mit<br />
dem Verein, <strong>für</strong> den Sie als Chorleiter(in) tätig sind, dass über die Beitragsrechnung des Chorverbandes an<br />
den V e r e i n auch die Jahresprämie <strong>für</strong> Sie als Chorleiter(in) eingezogen wird.<br />
Versicherungsdauer:<br />
Die Funktionsträger / Chorleiter(innen) können die Versicherung jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres beantragen.<br />
Um den Versicherungsschutz wie gewünscht <strong>für</strong> das beantragte Kalenderjahr sicherzustellen, ist es<br />
notwendig, dass die <strong>Beitrittserklärung</strong> bis zum 31.12. des Vorjahres dem Chorverband vorliegt. Ein unterjähriger<br />
Versicherungsbeginn ist nicht möglich.<br />
Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ausscheiden des Vereins aus dem Chorverband bzw. mit dem<br />
Fortfall einer Funktion am 31.12. des laufenden Kalenderjahres bzw. mit dem Widerruf der <strong>Beitrittserklärung</strong><br />
gegenüber dem Chorverband. Der Widerruf ist mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres zu<br />
erklären. Wird die <strong>Beitrittserklärung</strong> nicht fristgerecht widerrufen, verlängert sich der Versicherungsschutz um<br />
ein weiteres Jahr.<br />
A. <strong>Haftpflicht</strong>versicherung<br />
1 Gegenstand <strong>und</strong> Umfang der Versicherung<br />
Die HDI-Gerling Firmen- <strong>und</strong> Privat Versicherung AG gewährt Versicherungsschutz im Rahmen der Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen <strong>für</strong> <strong>Haftpflicht</strong>versicherung (AHB), der gesetzlichen Bestimmungen <strong>und</strong> der<br />
folgenden Vereinbarungen gegenüber der gesetzlichen <strong>Haftpflicht</strong> der V e r e i n e aus Ansprüchen wegen<br />
Unfallschäden an eigenen Personenkraftwagen der versicherten Personen, die sich bei der mit diesen Fahrzeugen<br />
im Auftrage des V e r e i n s durchgeführten Beförderung (auch Selbstbeförderung) von versicherten<br />
Personen zu <strong>und</strong> von versicherten Veranstaltungen in Deutschland ereignen (vgl. auch Teil C).<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf<br />
> Fahrten zu <strong>und</strong> von versicherten Personen, mit denen eine Fahrgemeinschaft zu <strong>und</strong> von einer versicherten<br />
Veranstaltung gebildet wurde, an denen die an einem anderen Ort wohnenden Abzuholenden oder<br />
Heimzubringenden ebenfalls teilzunehmen haben bzw. hatten;<br />
> Fahrten von der Verbringung einer versicherten Person zu einem Wochenendlehrgang/Chorfest <strong>und</strong> die<br />
wieder erforderliche Hinfahrt zu seiner Abholung (so genannte „Leerfahrten“);<br />
> Fahrten <strong>zur</strong> Beförderung von unmittelbar bei versicherten Veranstaltungen benötigten Musikinstrumenten<br />
<strong>und</strong> Musikwiedergabegeräten.<br />
Besteht <strong>für</strong> die Fahrt zu <strong>und</strong> von einer versicherten Veranstaltung Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser<br />
Versicherung, so besteht auch Versicherungsschutz <strong>für</strong> die Parkzeit während der Veranstaltung <strong>und</strong>/oder<br />
während der versicherten Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt <strong>zur</strong> Veranstaltung. Die Ersatzleistung je Parkplatzschaden<br />
beträgt abweichend von Ziff. 3 bis zu EUR 1.023,00 bei einem Selbstbehalt von EUR 150,00 je Schaden.<br />
2 Deckungseinschränkungen<br />
Ausgenommen von der Versicherung <strong>und</strong> ggf. besonders zu versichern ist,<br />
was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach Besonderen Bedingungen oder<br />
Risikobeschreibungen ohne besondere Prämie mitversichert ist,<br />
insbesondere die <strong>Haftpflicht</strong><br />
> wegen Schäden, die sich bei Verlängerung der normalen Dauer des Weges oder bei Unterbrechung des<br />
Weges durch rein private <strong>und</strong>/oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften<br />
zu Privatzwecken) ereignen, es sei denn, der zeitliche <strong>und</strong> räumliche Zusammenhang mit der versicherten<br />
Veranstaltung ist gewahrt;<br />
> wegen Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen- <strong>und</strong> Abschleppkosten;<br />
> wegen Schäden bei Besorgungsfahrten (vgl. jedoch Ziff. 1 Abs. 2);<br />
> aus Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Trunkenheit, abgefahrene, Reifen) herbeigeführt werden<br />
oder <strong>für</strong> die eine anderweitige Ersatzmöglichkeit besteht. Als solche gilt nicht die Fahrzeug-Voll-<br />
Versicherung.<br />
3 Versicherungsleistung<br />
Die Deckungssumme <strong>für</strong> die Versicherung der Funktionsträger / Chorleiter(innen) der V e r e i n e insgesamt<br />
beträgt <strong>für</strong> alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres bzw. <strong>für</strong> den Einzelschaden bis zu EUR 52.000,00.<br />
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall EUR 150,00.<br />
B. <strong>Rechtsschutzversicherung</strong><br />
1 Gegenstand <strong>und</strong> Umfang der Versicherung<br />
Für die nach Teil A (<strong>Haftpflicht</strong>versicherung) geschützten Beförderungsfahrten gewährt die HDI-Gerling Rechtsschutz<br />
Versicherung AG einen Rechtsschutz auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gerling-Konzern Allgemeine Rechtsschutz-<br />
Versicherungs-Bedingungen (GKA RVB) im Umfang der §§ 1 bis 20 <strong>und</strong> der folgenden Bestimmungen:<br />
HDI-Gerling<br />
Firmen <strong>und</strong> Privat Versicherung AG<br />
www.hdi-gerling.de<br />
Sitz der Gesellschaft: Hannover<br />
Amtsgericht Hannover, HRB 201662<br />
USt-Id-Nr. DE 811186087<br />
Merkblatt<br />
f ü r Funktionsträger / Chorleiter(innen)<br />
der Vereine im Chorverband NRW<br />
Blatt 1<br />
Versicherungsschein-Nr. Stand<br />
<strong>Haftpflicht</strong>versicherung Nr. 70-5205827<br />
<strong>Rechtsschutzversicherung</strong> Nr. 90-0074184 01.01.2008<br />
Anlage:<br />
A Allgemeine Hinweise zum Versicherungsvertrag<br />
B Hinweise <strong>für</strong> den Versicherungsfall<br />
C Allgemeine Versicherungsbedingungen <strong>für</strong> <strong>Haftpflicht</strong>versicherung (AHB)<br />
– GKA AHB 2000.1 – Vordruck H 500:08<br />
D Gerling-Konzern Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen<br />
–GKA RVB 2000.1 F/1)<br />
> Schadenersatz-Rechtsschutz<br />
<strong>für</strong> die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung<br />
beruhen;<br />
> Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />
<strong>für</strong> die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden<br />
<strong>und</strong> vor Verwaltungsgerichten. Ausgenommen sind solche Verfahren, die eingeleitet werden wegen<br />
der Folgen des Punkteeintrages in das Verkehrszentralregister auf Gr<strong>und</strong> von § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />
zu § 15 b der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung;<br />
> Straf-Rechtsschutz<br />
<strong>für</strong> die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt,<br />
dass der Versicherte das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, der HDI-Gerling<br />
Rechtsschutz Versicherung AG die Kosten zu erstatten, die diese <strong>für</strong> die Verteidigung wegen des Vorwurfes<br />
eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;<br />
> Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />
<strong>für</strong> die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit.<br />
Versichert sind der Eigentümer, der Halter <strong>und</strong> der berechtigte Fahrer sowie im Falle des Schadenersatz-<br />
Rechtsschutzes auch die berechtigten Insassen.<br />
2 Deckungseinschränkungen<br />
Der Versicherungsschutz entfällt:<br />
> wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private <strong>und</strong>/oder eigenwirtschaftliche<br />
Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird,<br />
es sei denn, der zeitliche <strong>und</strong> räumliche Zusammenhang mit der versicherten Veranstaltung ist gewahrt;<br />
> bei Besorgungsfahrten (vgl. jedoch Abschnitt A Ziff. 1 Abs. 2);<br />
> wenn gegen den Vorwurf der Trunkenheit Kostenschutz <strong>für</strong> die Strafverteidigung gewünscht wird, es sei<br />
denn, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Trunkenheit erfolgte;<br />
> wenn <strong>und</strong> soweit die versicherten Personen aus einer anderen <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> anspruchsberechtigt<br />
sind.<br />
3 Leistungsumfang<br />
3.1 Für Rechtsschutzfälle, die bei einer versicherten Beförderungsfahrt eintreten, zahlt die HDI-Gerling<br />
Rechtsschutz Versicherung AG gemäß § 5 GKA RVB im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnungen:<br />
> das Honorar <strong>für</strong> den eigenen Anwalt;<br />
> das Honorar <strong>für</strong> den gegnerischen Anwalt, wenn es das Gericht so bestimmt;<br />
> die Gerichtskosten <strong>und</strong> sonstigen vom Gericht auferlegten Kosten;<br />
> die Zeugengebühren <strong>und</strong> Auslagen;<br />
> die Honorare der gerichtlich bestellten Sachverständigen;<br />
> alle erforderlichen Vorschüsse auf diese Leistungen;<br />
> die Kosten eines Korrespondenzanwaltes, soweit es erforderlich <strong>und</strong> der Sache dienlich ist.<br />
3.2 Die Deckungssumme beträgt je Rechtsschutzfall EUR 51.130,00.<br />
3.3 Die versicherte Person ist berechtigt, der HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG einen Rechtsanwalt zu<br />
benennen, der ihre Interessen wahrnehmen soll. Der Versicherte kann jedoch auch verlangen, dass die HDI-<br />
Gerling Rechtsschutz Versicherung AG einen solchen Rechtsanwalt bestimmt (§ 17 (1) GKA RVB). Die Beauftragung<br />
des Rechtsanwaltes sollte <strong>zur</strong> Vermeidung von Missverständnissen durch die HDI-Gerling Rechtsschutz<br />
Versicherung AG erfolgen.<br />
C. Gemeinsame Bestimmungen<br />
1 Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung des Versicherungsschutzes sind:<br />
1.1 ein Auftrag des V e r e i n s ;<br />
1.2 eine Personenbeförderung oder eine Besorgungsfahrt gemäß A Ziff. 1 Abs. 2 in eigenen Personenkraftwagen<br />
der versicherten Person. Als solche gelten auch die Fahrzeuge, die<br />
> Eigentum der mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sind,<br />
> auf die Firma der versicherten Person zugelassen sind,<br />
> der versicherten Person von ihrem Arbeitgeber ständig <strong>für</strong> eigene Rechnung <strong>und</strong> auf eigene Gefahr überlassen<br />
werden,<br />
soweit diese Fahrzeuge nicht <strong>zur</strong> gewerblichen Personenbeförderung (z. B. Mietwagen, Omnibusse) eingesetzt<br />
sind;<br />
1.3 eine versicherte Veranstaltung. Als solche gelten Veranstaltungen des C h o r v e r b a n d es <strong>und</strong> seiner<br />
Gliederungen musikalischer <strong>und</strong> kultureller Art (z. B. Konzerte, Chorwettbewerbe <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>schaftssingen,<br />
Chorproben), Vorstandssitzungen des V e r e i n s sowie Versammlungen, Ehrungen, Tagungen <strong>und</strong> Seminare<br />
der musischen Organisationen, zu denen die versicherten Personen vom V e r e i n delegiert werden, sowie<br />
Auftritte <strong>und</strong> die Repräsentation des V e r e i n s bei Veranstaltungen einer nicht dem C h o r v e r b a n d<br />
angeschlossenen Organisation.<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Dr. Christian Hinsch<br />
Vorstand:<br />
Dr. Wolfgang Breuer (Vors.)<br />
Wolf-Uwe Dings, Walter Drefahl, Thomas Emmert,<br />
Dr. Klaus Heitmeyer, Rainer Skowronek
Allgemeine Hinweise zum Versicherungsvertrag<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren im V e r e i n s v o r s t a n d ,<br />
sehr geehrte Funktionsträgerin, sehr geehrter Funktionsträger,<br />
sehr geehrte Chorleiterin, sehr geehrter Chorleiter,<br />
Versicherungsnehmer der im Merkblatt beschriebenen “Versicherung aus dem Pkw-<br />
Einsatz“ ist der Chorverband Nordrhein-Westfalen e.V., Gallenkampstraße 20, 47051<br />
Duisburg. Die Ausübung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus diesem Vertrag obliegt dem<br />
C h o r v e r b a n d . Die Versicherung ist vom C h o r v e r b a n d im Namen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Rechnung<br />
der V e r e i n e im C h o r v e r b a n d abgeschlossen worden. Den Gegenstand <strong>und</strong> den Umfang<br />
dieser Versicherung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt <strong>zur</strong> Versicherung.<br />
Die V e r e i n e melden ihre Funktionsträger(innen), <strong>für</strong> die sie diesen Versicherungsschutz<br />
wünschen, mit Namen <strong>und</strong> Funktion über ihren Sängerkreis <strong>und</strong> den C h o r v e r b a n d <strong>zur</strong><br />
Versicherung an. Die Jahresprämie wird über die Beitragsrechnung des Chorverbandes <strong>für</strong><br />
die Mitgliedsbeiträge des V e r e i n s erhoben <strong>und</strong> vom C h o r v e r b a n d a n d e n V e r s i -<br />
c h e r e r a b g e f ü h r t . Wenn Sie als Chorleiter(in) ebenfalls der Versicherung beigetreten<br />
sind, müssen Sie mit Ihrem Verein vereinbaren, dass der Einzug Ihrer Jahresprämie ebenfalls<br />
über die Beitragsrechnung des Chorverbandes an den V e r e i n erfolgt.<br />
Die Funktionsträger / Chorleiter(innen) können die Versicherung jeweils zum 01.01. des<br />
Kalenderjahres beantragen. Um den Versicherungsschutz wie gewünscht <strong>für</strong> das beantragte<br />
Kalenderjahr sicherzustellen, ist es notwendig, dass die <strong>Beitrittserklärung</strong> bis zum 31.12. des<br />
Vorjahres dem Chorverband NRW vorliegt. Ein unterjähriger Versicherungsbeginn ist nicht<br />
möglich.<br />
Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ausscheiden des Vereins aus dem Chorverband<br />
bzw. mit dem Fortfall einer Funktion am 31.12. des laufenden Kalenderjahres bzw. mit<br />
dem Widerruf der <strong>Beitrittserklärung</strong> gegenüber dem Chorverband. Der Widerruf ist mit einer<br />
Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres zu erklären. Wird die <strong>Beitrittserklärung</strong><br />
nicht fristgerecht widerrufen, verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres<br />
Jahr.<br />
Als versicherte Funktionsträger / Chorleiter(innen) können Sie aus einem versicherten<br />
Unfallschaden am eigenen Pkw Wertersatzansprüche gegen Ihren V e r e i n geltend machen.<br />
Ihren Anspruch hat der V e r e i n über den Sängerkreis <strong>und</strong> den C h o r v e r b a n d<br />
unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Für das Ausfüllen der Schadenanzeige beachten<br />
Sie bitte die Anlage “Hinweise <strong>für</strong> den Versicherungsfall“.<br />
Vertrag<br />
Die Versicherung aus dem Pkw-Einsatz beinhaltet eine <strong>Haftpflicht</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>.<br />
Beide Versicherungen sind rechtlich selbständige Verträge.<br />
Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Haftpflicht</strong>versicherungsverhältnisses sind die<br />
Allgemeinen Versicherungsbedingungen <strong>für</strong> <strong>Haftpflicht</strong>versicherung (AHB)<br />
– GKA AHB 2000.1 – Vordruck H 500:08<br />
<strong>und</strong> des <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>sverhältnisses die<br />
Gerling-Konzern Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen<br />
–GKA RVB 2000.1 F/1).<br />
Die gegenseitigen Rechte <strong>und</strong> Pflichten regeln sich nach dem vom C h o r v e r b a n d gestellten<br />
Antrag, den genannten Versicherungsbedingungen, den gesetzlichen Bestimmungen<br />
<strong>und</strong> den etwa schriftlich festgelegten besonderen Vereinbarungen. Das Versicherungsmerkblatt<br />
ist eine sinngemäße Wiedergabe des Versicherungsschutzes.<br />
Der Versicherungsvertrag läuft jeweils bis zum 31.12., 24.00 Uhr, eines jeden Jahres. Er<br />
kann durch Kündigung in Textform einer der Vertragspartner<br />
(C h o r v e r b a n d /Versicherer) zum Ablauf der vereinbarten Dauer beendet werden. Die<br />
Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf zugegangen sein; andernfalls<br />
verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.<br />
Allgemeine Angaben zum Versicherer<br />
Versicherungsträger der <strong>Haftpflicht</strong>versicherung:<br />
Name: HDI-Gerling Firmen <strong>und</strong> Privat Versicherung AG<br />
Sitz: Riethorst 2, 30659 Hannover<br />
Handelsregister: Hannover HRB 201662<br />
Die HDI-Gerling Firmen <strong>und</strong> Privat Versicherung AG unterliegt der Aufsicht durch die die<br />
B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Sektor Versicherungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (Registernummer: VU-Nr. 5512)<br />
Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist im In- <strong>und</strong> Ausland der Betrieb aller Versicherungszweige<br />
der Schaden- <strong>und</strong> Unfallversicherung, außer Schienenfahrzeug-Kasko <strong>und</strong><br />
Transportgüter sowie zusätzlich Beistandsleistungen.<br />
Versicherungsträger der <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>:<br />
Name: HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG<br />
Sitz: Günther-Wagner-Allee 14, 30177 Hannover<br />
Handelsregister: Hannover HRB 8716<br />
Die HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG unterliegt der Aufsicht durch die die B<strong>und</strong>esanstalt<br />
<strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Sektor Versicherungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (Registernummer: VU-Nr. 5827)<br />
Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist im In- <strong>und</strong> Ausland das Betreiben von<br />
<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>sgeschäft.<br />
Die HDI-Gerling Firmen <strong>und</strong> Privat Versicherung AG handelt im Rahmen der Versicherung<br />
aus dem Pkw-Einsatz namens <strong>und</strong> im Auftrag der HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung<br />
AG.<br />
Wesentliche Merkmale der Versicherung<br />
Die <strong>Haftpflicht</strong>versicherung stellt im vertragsgemäßen Umfang die im C h o r v e r b a n d<br />
organisierten V e r e i n e , die ihren Beitritt <strong>zur</strong> Versicherung erklärt haben, gegenüber Ansprüchen<br />
der versicherten Funktionsträger / Chorleiter(innen) aus einem selbstverschuldeten<br />
Unfallschaden am eigenen Personenkraftwagen, der sich bei einer versicherten Beförderungsfahrt<br />
ereignet hat, frei. Die Deckungssumme ist je Schaden bzw. <strong>für</strong> alle Schäden<br />
eines Versicherungsjahres maximiert <strong>und</strong> ist im Merkblatt ausgewiesen.<br />
Die <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> übernimmt im vertragsgemäßen Rahmen die Kosten <strong>für</strong> die<br />
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Funktionsträger /<br />
Chorleiter(innen) bis <strong>zur</strong> Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Die Deckungssumme,<br />
die versicherten Rechtsschutzformen <strong>und</strong> die mitversicherten Personen entnehmen Sie<br />
bitte dem Merkblatt.<br />
Anwendbares Recht <strong>und</strong> Sprache<br />
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für die Informationen <strong>und</strong> die Kommunikation<br />
während der Laufzeit des Vertrages findet allein die deutsche Sprache Anwendung.<br />
Prämienzahlung<br />
Die Prämie zuzüglich Versicherungssteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe ist im Voraus<br />
zu zahlen. Versicherungsprämien unterliegen nicht der Umsatzsteuer.<br />
Die Prämienabrechnung erfolgt ausschließlich zwischen dem C h o r v e r b a n d <strong>und</strong> der<br />
HDI-Gerling Firmen <strong>und</strong> Privat Versicherung AG<br />
Abschriften<br />
Die versicherten V e r e i n e <strong>und</strong> Funktionsträger / Chorleiter(innen) haben keinen Anspruch<br />
auf eine Abschrift des zwischen dem C h o r v e r b a n d <strong>und</strong> der HDI-Gerling Firmen <strong>und</strong><br />
Privat Versicherung AG bestehenden Vertrages. Die Informationen zum Vertrag werden<br />
vom Versicherer in Form eines Merkblattes bereitgestellt <strong>und</strong> können von den Versicherten<br />
in aktueller Fassung jederzeit angefordert werden.<br />
Beschwerdestelle<br />
Sie sind mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei<br />
der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich jederzeit an uns oder die <strong>für</strong> <strong>und</strong> zuständige<br />
Aufsicht wenden (siehe allgemeine Angaben zum Versicherer).<br />
Unser Unternehmen ist zudem Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Sie<br />
können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin;<br />
Tel.: 0180 4224424, Fax: 0180 4224425;<br />
(20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen<br />
möglich).<br />
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />
Der Ombudsmann <strong>für</strong> Versicherungen ist eine unabhängige <strong>und</strong> <strong>für</strong> Verbraucher kostenfrei<br />
arbeitende Schlichtungsstelle. Er überprüft neutral, schnell <strong>und</strong> unbürokratisch die Entscheidungen<br />
der Versicherer. Das Verfahren ist <strong>für</strong> Sie als Verbraucher kostenlos. Sie tragen<br />
nur eigene Kosten wie beispielsweise <strong>für</strong> Porto <strong>und</strong> Telefongespräche. Sie brauchen<br />
die Entscheidung des Ombudsmanns, egal wie sie ausfällt, nicht zu akzeptieren. Ihnen<br />
steht immer noch der Weg zu den Gerichten offen. Sofern der Ombudsmann die Beschwerde<br />
zu Ihren Gunsten entscheidet, muss sich der Versicherer bis zu einem Betrag von<br />
5.000 Euro daran halten.<br />
Hinweis <strong>für</strong> Gerling-Bestandsk<strong>und</strong>en<br />
HDI <strong>und</strong> Gerling sind nun unter dem Dach des Talanx-Konzerns vereinigt. Risikoträger ist<br />
das im vorliegenden Dokument (Versicherungsschein, Nachtrag, Versicherungsmerkblatt)<br />
genannte Versicherungsunternehmen. Der noch mit Gerling abgeschlossene Versicherungsvertrag<br />
wurde auf dieses Unternehmen übertragen. Der Umfang des Versicherungsschutzes<br />
bleibt inhaltlich unverändert. Bitte haben Sie da<strong>für</strong> Verständnis, dass <strong>für</strong> eine<br />
Übergangsphase in den anhängenden Vertragsunterlagen noch die Bezeichnung “Gerling-<br />
Konzern Allgemeine Versicherungs-AG“ bzw. “GKA“ oder ein Verweis auf allgemeine<br />
Versicherungsbedingungen (AVB) der GKA enthalten sein können.
Hinweise <strong>für</strong> den Versicherungsfall<br />
Verhalten im Schadenfall<br />
Bitte verständigen Sie sofort – unter Angabe der Versicherungsscheinnummer –<br />
den Versicherer. Die Anschrift entnehmen Sie bitte der jeweiligen Versicherungssparte.<br />
<strong>Haftpflicht</strong>versicherung<br />
<strong>für</strong> den selbstverschuldeten Unfallschaden am eigenen Pkw<br />
HDI-Gerling Firmen- <strong>und</strong> Privat Versicherung AG<br />
<strong>Haftpflicht</strong>-Schaden, 50597 Köln<br />
Ruf: 0221-1442810<br />
Fax: 0221-1446002810<br />
e-mail: thorsten.schneider@hdi-gerling.de<br />
Die Ihnen vom Versicherer zugesandte Schadenanzeige ist von Ihnen als Anspruchsteller(in)<br />
oder dem Verei n, von dem Sie dem Chorverband <strong>zur</strong><br />
Versicherung aufgegeben wurden, auszufüllen <strong>und</strong><br />
– von Ihnen <strong>zur</strong> Bestätigung des Unfallherganges<br />
– vom Verein <strong>zur</strong> Bestätigung der Anspruchkriterien (Auftrag des Vereins, Personenbeförderung<br />
bzw. mitversicherte Besorgungsfahrt im eigenen Pkw,<br />
versicherte Veranstaltung)<br />
zu unterschreiben.<br />
Der Meldung fügen Sie bitte bei:<br />
– die Anschriften der Zeugen <strong>und</strong> – soweit erforderlich – eine Skizze;<br />
– einen Nachweis <strong>für</strong> die Veranstaltung, an welcher die/der Funktionsträger(in)<br />
bzw. die/der Chorleiter(in) teilgenommen hat oder teilnehmen sollte (Einladung,<br />
Ausschreibung, Sitzungsprotokoll o. ä.);<br />
– eine Kopie der <strong>für</strong> das Fahrzeug bestehenden privaten Kfz-<br />
Versicherungspolice (Kfz-<strong>Haftpflicht</strong> <strong>und</strong>/oder -Kasko);<br />
– den Kostenvoranschlag über die voraussichtliche Reparaturkostenhöhe.<br />
Bei Eintritt eines Schadens müssen Sie alles tun, was <strong>zur</strong> Aufklärung des Tatbestandes<br />
oder <strong>zur</strong> Minderung des Schadens erforderlich ist.<br />
<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>:<br />
HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG<br />
Schaden, 50597 Köln<br />
Ruf: (0221) 144-2642 / Fax: (0221) 144-5986<br />
Email: marlies.koch@hdi-gerling.de<br />
Wenn Sie Rechtsschutz begehren, unterrichten sie den Versicherer unverzüglich<br />
vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalles<br />
unter Angabe der Beweismittel, die auf Verlangen <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen<br />
sind.<br />
Als versicherte(r) Funktionsträger(in)/Chorleiter(in) haben Sie das Recht der<br />
freien Anwaltswahl. Mit der Schadenanzeige können Sie den Anwalt bereits<br />
benennen. Auf Ihren Wunsch übernimmt aber auch der Versicherer die Beauftragung<br />
des Rechtsanwaltes <strong>und</strong> bei Schadenfällen im Ausland weist Ihnen der<br />
Versicherer Deutsch sprechende Anwälte nach.