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Vorschläge für MEKA III - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis ...

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<strong>Vorschläge</strong> <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong><br />

- Novellierung von <strong>MEKA</strong> ab <strong>2007</strong> -<br />

<strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Baden-Württembergs April 2005


Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 2 / 21<br />

Vorwort<br />

Die grundlegende Agrarreform in der Europäischen Gemeinschaft erfordert eine<br />

Neuorientierung der Agrarumweltmaßnahmen. Zum einen gibt es mit der so<br />

genannten Entkoppelung und den Cross Compliance-Regelungen veränderte<br />

Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Agrarumweltprogramme, zum anderen liegen auch<br />

zahlreiche Erfahrungen aus der letzten und der laufenden Förderperiode <strong>des</strong><br />

<strong>MEKA</strong> vor.<br />

Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV in Baden-Württemberg schlagen<br />

mit vorliegendem Papier Änderungen im <strong>MEKA</strong> vor, die den o.g. Erfordernissen<br />

der Agrarpolitik Rechnung tragen und unseres Erachtens zugleich eine<br />

verbesserte Ausrichtung auf die Ziele der Erhaltung und <strong>Förderung</strong> von<br />

Kulturlandschaft und Naturgütern abzielen. Die <strong>Vorschläge</strong> bauen auf dem<br />

bewährten Prinzip <strong>des</strong> <strong>MEKA</strong> auf.<br />

Im folgenden wird zunächst eine Kurzanalyse <strong>des</strong> bestehenden <strong>MEKA</strong> gegeben<br />

(Stärken-Schwächen-Analyse), danach werden die Förderpositionen und<br />

Änderungsvorschläge erläutert sowie eine Finanzübersicht gegeben und<br />

abschließend werden <strong>Vorschläge</strong> zur künftigen Weiterentwicklung <strong>des</strong> Programms<br />

dargestellt.<br />

Insgesamt wollen wir mit den hier vorgestellten <strong>Vorschläge</strong>n dazu beitragen<br />

- das gute Programm <strong>MEKA</strong> noch besser zu machen<br />

- das Programm bezüglich seiner Ziele zu erklären und dadurch<br />

Transparenz und Akzeptanz <strong>für</strong> die notwendige Fortschreibungs-Dynamik<br />

zu erhöhen<br />

- den gesellschaftlichen Dialog zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und<br />

Verbrauchern zu befördern<br />

- einen Beitrag zur Image-<strong>Förderung</strong> der Landwirtschaft zu leisten, indem<br />

Landwirte seitens der Bevölkerung verstärkt als "Bewahrer <strong>des</strong> Naturerbes"<br />

wahrgenommen werden.<br />

Wir würden es sehr begrüßen, in die weitere Diskussion um die <strong>MEKA</strong>-<br />

Novellierung eng eingebunden zu werden und stehen <strong>für</strong> entsprechende<br />

Diskussionen gerne zur Verfügung.<br />

Stuttgart, den 22. April 2005<br />

Dr. B. Dahlbender (BUND), Dr. G. Bronner (LNV) und Dr. S. Rösler (NABU)<br />

LNV - NABU - BUND - April 2005


Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 3 / 21<br />

I. Kurzanalyse <strong>des</strong> <strong>MEKA</strong> II<br />

Die aktuelle Agrarumweltförderung in Baden-Württemberg ist mit dem <strong>MEKA</strong> ein<br />

gut eingeführtes und in der Landwirtschaft gut angenommenes Förderinstrument,<br />

das sich grundsätzlich bewährt hat. Insbesondere konnte damit ein Bewusstsein<br />

<strong>für</strong> die Erhaltung von Kulturlandschaft, seltenen Nutztierrassen, Streuobstwiesen<br />

und artenreichem Grünland geschaffen werden, und z.T. umweltfreundliche<br />

Produktionsmethoden in die Praxis gebracht werden (z.B. Begrünung und<br />

Mulchsaat im Ackerbau). Daher sollte der <strong>MEKA</strong> weitergeführt werden und bei der<br />

Weiterentwicklung auf den bewährten Prinzipien (Freiwilligkeit, Baukastensystem,<br />

Breitenförderung) aufgebaut werden.<br />

Es gibt jedoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten, um den <strong>MEKA</strong><br />

zielgerichteter und effizienter zu gestalten. In einigen Bereichen wurde <strong>bis</strong>lang viel<br />

Geld ausgegeben, ohne dass sich damit deutliche und <strong>für</strong> jedermann sichtbare<br />

Verbesserungen der Umweltsituation ergeben haben (z.B. CCC-Verzicht). Im<br />

folgenden seien die wesentlichen, jeweils positiven und verbesserungsbedürftigen<br />

Punkte der verschiedenen Bereiche <strong>des</strong> <strong>MEKA</strong> in Kurzform dargestellt.<br />

Bereich A Umweltbewusstes Betriebsmanagement:<br />

positiv: Gesamtbetriebsansatz<br />

verbesserungsbedürftig: der Gesamtbetriebsansatz sollte sich mehr an<br />

Nachhaltigkeit in Bezug auf Biodiversität und Nährstoffmanagement<br />

orientieren<br />

Bereich B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft:<br />

positiv: <strong>bis</strong>herige, gestufte Grünlandförderung<br />

verbesserungsbedürftig: <strong>Förderung</strong> Artenvielfalt aufwerten,<br />

Kulissenbeschränkung <strong>für</strong> besondere Pflegemaßnahmen aufheben<br />

Bereich C Sicherung landschaftspflegender , besonders gefährdeter Nutzungen:<br />

positiv: <strong>Förderung</strong> Streuobst, Weinbau-Steillagen und seltene<br />

Nutztierrassen<br />

verbesserungsbedürftig: <strong>Förderung</strong> seltener Kulturpflanzensorten (z.B.<br />

seltene Obst- und Getrei<strong>des</strong>orten)<br />

Bereich D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel:<br />

positiv: <strong>Förderung</strong> Ökolandbau<br />

verbesserungsbedürftig: Kumulation von anderen Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Ackerbaus (Bereich E) darf nicht höher sein als Ökolandbauförderung<br />

Bereich E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung:<br />

positiv: <strong>Förderung</strong> Mulchsaat und Herbizidverzicht<br />

verbesserungsbedürftig: Ackerwildkräuter und Tierarten sollten sichtbar und<br />

nachweisbar von der so genannten extensiven und umweltschonenden<br />

Pflanzenerzeugung der Ackerflächen profitieren (ist <strong>bis</strong>lang trotz der großen<br />

Summen an Geldern in diesem Bereich nicht der Fall).<br />

Bereich F Biologische und biotechnische Schädlingsbekämpfung:<br />

positiv: Belohnung <strong>für</strong> Mehraufwand durch Verzicht auf Chemie<br />

verbesserungsbedürftig: Korrektur <strong>Förderung</strong> Pheromoneinsatz Weinbau<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 4 / 21<br />

Bereich G Bewirtschaftung besonders geschützter Biotope:<br />

positiv: <strong>Förderung</strong> der schonenden Bewirtschaftung von Biotopen<br />

verbesserungsbedürftig: Aufhebung der Kulissenbeschränkung und<br />

Erweiterung auf Natura 2000-Flächen<br />

Völlig fehlend im <strong>bis</strong>herigen <strong>MEKA</strong>:<br />

- Ergebnisorientiertes Nährstoffmanagement<br />

- Gesamtbetriebsplanung im Hinblick auf ökologische Optimierung<br />

- Aufwertung von Ackerflächen<br />

- <strong>Förderung</strong> seltener Kulturpflanzensorten<br />

- Erschwernisausgleich <strong>für</strong> Landschaftselemente<br />

Nachfolgend werden, ausgehend vom <strong>bis</strong>herigen <strong>MEKA</strong> II, die<br />

Änderungsvorschläge <strong>für</strong> die verschiedenen Bereiche <strong>des</strong> <strong>MEKA</strong> dargestellt und<br />

begründet. Im Anschluss daran findet sich eine Gesamtübersicht und eine<br />

Finanzkalkulation.<br />

LNV - NABU - BUND - April 2005


Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 5 / 21<br />

II. Förderpositionen und Änderungsvorschläge <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong><br />

(ausgehend von <strong>MEKA</strong> II)<br />

Leitbild <strong>für</strong> die Agrarpolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sollte eine Landbewirtschaftung sein, die<br />

eine naturschonende Bewirtschaftung sicherstellt, die einen verringerten<br />

Stickstoffinput mit sich bringt (zur Verringerung der Nitratfrachten in Grund- und<br />

Oberflächenwasser) und die in allen Lan<strong>des</strong>teilen auf die Erhaltung und<br />

Entwicklung von naturnahen Flächen in einem Maß abzielt, das die Sicherung <strong>des</strong><br />

typischen Artenpotentials von Baden-Württemberg sicherstellt. Dazu müssen eine<br />

Verringerung <strong>des</strong> Nährstoffinputs (insbesondere der leichtlöslichen Stickstoff-<br />

Mineraldünger und von Gülle) honoriert, die Artenvielfalt von Acker- und<br />

Grünlandflächen ergebnisorientiert gefördert und naturschonende Techniken<br />

gefördert werden. Der Artenvielfalt kommt dabei eine besondere Schlüsselfunktion<br />

zu, da sie in mehrfacher Hinsicht eine vorteilhafte Bewirtschaftung anzeigt. Zudem<br />

stehen <strong>bis</strong>lang die abiotischen Umwelteffekte im Vordergrund, die jedoch ebenso<br />

wichtigen biotischen und landschaftskulturellen Umwelteffekte waren <strong>bis</strong>lang im<br />

Hintergrund und sollten künftig gestärkt gefördert werden. Maßnahmenorientierte<br />

und ergebnisorientierte <strong>Förderung</strong> müssen sich sinnvoll ergänzen, wobei durch die<br />

Bepunktung sichergestellt werden muss, dass es sich lohnt, ein gutes Ergebnis<br />

anzusteuern (ergebnisorientierte <strong>Förderung</strong> muss sich gegenüber der rein<br />

maßnahmenorientierten <strong>Förderung</strong> lohnen).<br />

Der grundsätzliche Aufbau <strong>des</strong> <strong>MEKA</strong> mit seinen sieben Förderbereichen (A - G)<br />

ist gut und sollte u.E. so beibehalten werden. Aus der Analyse <strong>des</strong> laufenden<br />

<strong>MEKA</strong> II und der veränderten Rahmenbedingungen unterbreiten wir im einzelnen<br />

folgende <strong>Vorschläge</strong> zur Weiterentwicklung <strong>des</strong> <strong>MEKA</strong>:<br />

Bereich A Gesamtbetriebsmanagement<br />

Generell ist diese Position, ein umweltbewusstes (Gesamt-)Betriebsmanagement<br />

sehr zu begrüßen, weil Landwirte bei der Planung von Maßnahmen generell<br />

immer ihren Gesamtbetrieb vor Augen haben müssen. Allerdings setzte die<br />

<strong>bis</strong>herige <strong>Förderung</strong> im Bereich A an relativ marginalen Punkten an (z.B.<br />

Nährstoff-Untersuchungen) und ist zudem administrativ schwer zu managen (z.B.<br />

Fruchtfolge). Eine gesamtbetriebliche Sichtweise sollte auf die wesentlichen<br />

Eckpunkte der Nachhaltigkeit und insbesondere auf das Biodiversitäts- und das<br />

Nährstoff-Management eines Betriebs fokussiert werden.<br />

Vor diesem Hintergrund sollten die <strong>bis</strong>herigen Nährstoffuntersuchungen, die rein<br />

analytische Ergebnisse bringen, durch ein ergebnisorientiertes Nährstoff-<br />

Management ersetzt werden. Alle <strong>bis</strong>herigen Maßnahmen <strong>des</strong> Bereichs A sollen<br />

gestrichen werden und neue Maßnahmen <strong>für</strong> den Bereich A eingeführt werden.<br />

Eine betriebliche Nährstoffbilanz ist vorgeschrieben und folgerichtig sollten die<br />

Betriebe, die eine besonders gute Bilanz aufweisen, besonders honoriert werden.<br />

Grundlage hier<strong>für</strong> sind die so genannten unvermeidbaren Nährstoffverluste<br />

(insbesondere Stickstoff), die <strong>für</strong> viehhaltende und viehlose Betriebe<br />

unterschiedlich anzusetzen sind (vgl. z.B. Hege, Ulrich: Bewertung von<br />

Nährstoffbilanzen nach der Düngeverordnung – wie geh ich damit um?, in:<br />

Landinfo 7/2004). Es wird vorgeschlagen, eine Honorierung einzuführen, die sich<br />

LNV - NABU - BUND - April 2005


Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 6 / 21<br />

an den unvermeidbaren N-Verlusten orientiert. Die unvermeidbaren Verluste<br />

werden dabei nach folgender Formel berechnet:<br />

Verlust unvermeidbar = 40 + 30*F + 35*(GVE/ha)*T in kg/ha Angaben in kg N /ha<br />

F ist der prozentuale Flächenanteil an Feldgemüse und<br />

T ist der Tierfaktor (GVE-% Wiederkäuer*0,9 + GVE-% Nichtwiederkäuer*1,1).<br />

Liegt das gleitende Dreijahresmittel nach der Hoftorbilanz um min<strong>des</strong>tens 10 %<br />

unter diesem Wert, so kann die erste Stufe <strong>für</strong> die Stickstoffbilanz vergütet<br />

werden, liegt es um mehr als 20 % unter diesem Wert, die zweite.<br />

Beispiele (Angaben in kg N/ha):<br />

unvermeidbar Stufe 1 Stufe 2<br />

Ackerbaubetrieb, 50 ha, viehlos 40 36 32<br />

Milchviehbetrieb, 50 ha, 100 GVE 103 93 83<br />

Mutterkuhbetrieb, 50 ha, 40 GVE 65 58 52<br />

Feldgemüsebetrieb, 10 ha, viehlos 70 63 56<br />

Ackerbaubetrieb, 50 ha 46 41 37<br />

davon 8 ha Feldgemüse, viehlos<br />

Neu aufgenommen werden sollte ein attraktives Gesamtbetriebsmanagement zur<br />

Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation, das u.a. als zentrales Element<br />

ein Management der ökologischen Ausgleichsflächen beinhaltet. Dies sollte mit<br />

einer Gesamtbetriebsplanung erfolgen, die in Zusammenarbeit von Landwirt und<br />

einem zu zertifizierenden Planungs-/Ökologiebüro erfolgt. Dabei werden die<br />

extensiv genutzten und die ökologisch wertvollen Flächen in einen Betriebsplan<br />

eingetragen und die Potentiale zur Aufwertung dieser Flächen dargestellt. Für die<br />

Durchführung von Aufwertungsmaßnahmen gemäß diesem Betriebsplan (z.B.<br />

Extensivierung entlang von Gewässern und Waldrändern, Ausdehnung<br />

artenreicher Flächen etc.) sind ha-Beträge vorgesehen, zusätzlich gibt es <strong>für</strong> die<br />

Gesamtbetriebsplanung betriebs- und ha-bezogene Zahlungen. Die Kosten <strong>für</strong> die<br />

Planung und Dokumentation durch ein Planungs-/Ökologiebüro sind vom Betrieb<br />

zu tragen (sie dürfen nicht mehr als die Hälfte der Betriebsprämien <strong>für</strong> diese<br />

Maßnahme betragen).<br />

Abb. 1: Im Rahmen von<br />

Gesamtbetriebsplanungen werden<br />

ökologische Aufwertungsmaßnahmen<br />

in Zusammenarbeit von Landwirten<br />

und Ökologen an landwirtschaftlich<br />

wie auch ökologisch sinnvollen<br />

Standorten geplant.<br />

LNV - NABU - BUND - April 2005


Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 7 / 21<br />

Diese <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> vollkommen neue Maßnahme hat sich in sehr großem Umfang in<br />

Österreich bewährt (z.B. mehrere Tausend solcher Betriebspläne allein in<br />

Niederösterreich) und dies sowohl aus landwirtschaftlicher Sicht (ökonomisch<br />

uninteressante Standorte werden durch die Maßnahmen aufgewertet) als auch<br />

aus ökologischer Sicht (durch gezielte Planung entstehen Biotopverbundsysteme,<br />

bestgeeignetste Flächen werden aufgewertet). Diese Maßnahme ist in Österreich<br />

im dortigen Agrarumweltprogramm (ÖPUL) <strong>EU</strong>-kofinanziert, sie ist also kompatibel<br />

mit den Rahmenbedingungen der <strong>EU</strong>-VO 1257/99. Auch in der Schweiz, in<br />

Großbritannien und in skandinavischen Ländern gibt es ökologisch ausgerichtete<br />

Betriebsentwicklungspläne.<br />

Im einzelnen wird vorgeschlagen, pro Betrieb 40 Punkte plus 2 Punkte pro ha als<br />

Grundförderung vorzusehen (ein Betrieb von 10 ha bekäme damit 60 Punkte bzw.<br />

600 € / Jahr, ein Betrieb von 100 ha bekäme 240 Punkte bzw. 2.400 € / Jahr;<br />

diese Kosten würden maximal zur Hälfte an das Planungs-/Ökologiebüro gehen).<br />

Zugangsvoraussetzung <strong>für</strong> diese <strong>Förderung</strong> wäre eine Beteiligung mit 5 % der<br />

Ackerflächen und 20 % der Grünlandflächen als ökologischen Wertflächen sowie<br />

die Inanspruchnahme der Maßnahme "Erschwernisausgleich <strong>für</strong> Randstreifen".<br />

Für diese Wertflächen gibt es Prämien nach Maßnahmenbereichen B - H.<br />

Bereich B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft, <strong>des</strong> Grünlands und der<br />

artgerechten Viehhaltung<br />

Die Cross Compliance -Regelungen sehen eine Erhaltung <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> und ein<br />

min<strong>des</strong>tens einmal jährliches Mulchen oder ein Mähen alle zwei Jahre mit Abfuhr<br />

<strong>des</strong> Mähgutes vor. Im Sinne der Erhaltung der Kulturlandschaft ist jedoch weiterhin<br />

eine bodengebundene Viehhaltung wichtig, dies zum einen, um eine sinnvolle<br />

Grünlandnutzung (Verwertung statt Kompostierung oder Verbrennung) zu<br />

gewährleisten, zum anderen, um mit der tiergebundenen Grünlandnutzung auch<br />

die Kulturlandschaftsfunktion (Tiere im Stall und auf der Weide wichtig <strong>für</strong><br />

Erholungslandschaft/Tourismus sowie <strong>für</strong> bestimmte Biozönosen) und die<br />

Funktionsfähigkeit bestimmter ländlicher Infrastruktur (z.B. Milchabholung) zu<br />

erhalten.<br />

In diesem Sinne sollte eine tiergebundene Min<strong>des</strong>tbewirtschaftung <strong>des</strong><br />

Grünlan<strong>des</strong> gefördert werden. Eine Differenzierung nach Viehbestandsgrößen ist<br />

nicht vorgesehen, da dies administrativ zu Abgrenzungsproblemen führt. Als<br />

Obergrenze ist jedoch ein Bestand von 2,0 GVE/ ha vorgesehen, da Betriebe mit<br />

einer höheren Viehdichte vor allem mit Kraftfutterzukauf oder äußerst intensiver<br />

Grünlandwirtschaft arbeiten und daher weniger zur Pflege der Kulturlandschaft<br />

beitragen.<br />

0 - 2,0 GVE /ha 9 Punkte Bei weniger als 0,3 GVE muss die Verwertung durch<br />

Heuverkauf, durch standortgemäße Schafhaltung oder durch Biogasnutzung<br />

belegt werden können.<br />

Maßnahme B3 (Hangbewirtschaftung) soll unverändert bleiben. Es sollte jedoch<br />

künftig generell eine Düngung mit Gülle und leichtlöslichen Stickstoff-<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 8 / 21<br />

Mineraldüngern ausgeschlossen werden. In der Praxis ist zu beobachten, dass in<br />

den letzten Jahren verstärkt Hangflächen, die prä<strong>des</strong>tiniert <strong>für</strong> eine große<br />

Artenvielfalt sind, mit Hilfe von leistungsfähigen „Güllekanonen“ oder<br />

„Gülleverschlauchungen“ gedüngt wurden und dadurch ein massiver Verlust von<br />

Biodiversität eingetreten ist.<br />

Die Maßnahme B4 (Artenvielfalt) hat sich sehr gut bewährt und sollte ausgebaut<br />

werden. Der Ausbau betrifft zum einen die Förderhöhe, die <strong>bis</strong>lang mit 50 € / ha<br />

recht niedrig war, zum anderen die Differenzierung nach dem Grad der<br />

Artenvielfalt. Es wird vorgeschlagen, die <strong>Förderung</strong> nach B4 auf 130 € /ha zu<br />

erhöhen (diese Maßnahme kann in dieser Höhe von der GAK gefördert und zu<br />

80 % bezuschusst werden) und zusätzlich zwei weitere Förderstufen <strong>für</strong><br />

besonders artenreiches Grünland vorzusehen. Dies ist Grünland, das min<strong>des</strong>tens<br />

6 Kennarten in allen drei Transektdritteln aufweist oder bei Vorhandensein von<br />

4 Kennarten diese in einer hohen Min<strong>des</strong>tdichte von min<strong>des</strong>tens 10 Ex. / 10 lfm<br />

Transekt <strong>für</strong> jede der min<strong>des</strong>tens 4 Arten aufweist (in manchen Naturräumen<br />

kommen auch in artenreichen und optimal gemanagten Flächen nicht mehr als<br />

4 oder 5 Kennarten vor, diese jedoch in einer hohen Individuendichte - so z.B.<br />

manche Margeriten- oder Kuckuckslichtnelkenwiesen). Die dritte Stufe der<br />

<strong>Förderung</strong> sind dann Flächen mit min<strong>des</strong>tens 6 Kennarten und zugleich einer<br />

hohen Individuendichte <strong>für</strong> min<strong>des</strong>tens 6 der vorhandenen Kennarten.<br />

Vorgeschlagen werden <strong>für</strong> Stufe zwei 17 Punkte und <strong>für</strong> Stufe drei 20 Punkte/ha.<br />

Abb. 2: Besonders artenreiches Grünland mit<br />

6 und mehr Kennarten oder besonders dicht<br />

blühende Bestände sollten stärker honoriert<br />

werden als die „einfache“ Artenvielfalt mit<br />

4 Kennarten.<br />

Abb. 3: Besonders artenreiches Grünland ist<br />

zugleich <strong>für</strong> viele Tierarten ein wichtiger<br />

Lebensraum. Diese sind insbesondere auch auf<br />

die lichte Vegetationsstruktur der besonders<br />

artenreichen Bestände angewiesen.<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 9 / 21<br />

Die Maßnahmen nach B5 haben sich ebenfalls bewährt, wobei die enge<br />

Kulissenbindung (vorliegende Landschaftspflegekonzeption) und die fehlenden<br />

Empfehlungen /Informationen hierzu zu einer sehr geringen Annahme dieser<br />

<strong>Förderung</strong> geführt haben (in 2002 nur ca. 200 Antragsteller). Es wird<br />

vorgeschlagen, die Kulissenbindung aufzuheben und generell diese Maßnahmen<br />

zuzulassen, wenn sie von der Naturschutzverwaltung oder einem<br />

Betriebsentwicklungsplan (siehe A) <strong>für</strong> sinnvoll erachtet werden.<br />

Abb. 4: Moderne Messerbalken-Mähwerke<br />

schonen die Fauna und die Grasnarbe; es<br />

gibt sie <strong>für</strong> den Front- und Heckanbau.<br />

Eine zusätzliche Maßnahme ist eine Festmistförderung. Sie fördert eine<br />

artgerechte Tierhaltung mit Einstreu ebenso wie die Artenvielfalt auf den Flächen.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt auf Basis <strong>des</strong> Viehbestan<strong>des</strong> (Raufutterfresser) <strong>bis</strong> zu einer<br />

Obergrenze von 2,0 GVE /ha. Für die <strong>Förderung</strong> sind 6 Punkte / RGV vorgesehen.<br />

Bedingung ist, dass pro RGV min<strong>des</strong>tens 10 m 2 Einstreufläche zur Verfügung<br />

stehen. Bei Vorhandensein von Spaltenböden beträgt die <strong>Förderung</strong> nur die<br />

Hälfte, also 3 Punkte / RGV (auch hier müssen min<strong>des</strong>tens 10 m 2 Einstreufläche<br />

zur Verfügung stehen).<br />

Sommerweidehaltung<br />

Die Sommerweidehaltung von Rindern im Zeitraum 1. Juni - 1. Okt. sollte mit<br />

5 Punkten/ Großvieheinheit gefördert werden, damit die landschaftsprägende und<br />

vielfaltförderne Weidehaltung (weiter) erfolgt.<br />

Bereich C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen:<br />

Die <strong>bis</strong>herige <strong>Förderung</strong> der Bewirtschaftung von Streuobstwiesen (C1),<br />

Steillagen- Weinbau (C2) und seltene Nutztier-Rassen (C3) sollte im wesentlichen<br />

weitergeführt werden. In den Katalog förderfähiger Nutztiere sollte das<br />

Vorderwälder Vieh aufgenommen werden. Bezüglich der hier existierenden<br />

Probleme der Rassenreinheit sollte ein noch mit entsprechenden Fachleuten<br />

festzulegender Grad der Rassenreinheit festgelegt werden (der Nachweis ist über<br />

die Herdbücher sehr leicht zu erbringen). Analog zu der <strong>Förderung</strong> seltener<br />

Nutztier-Rassen sollten künftig seltene Kulturpflanzen-Sorten gefördert werden, so<br />

insbesondere seltene Obst- und Getrei<strong>des</strong>orten.<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 10 / 21<br />

Für den Streuobstbau sollte künftig von der flächenbezogenen <strong>Förderung</strong> auf eine<br />

baumbezogene <strong>Förderung</strong> umgestellt werden, da es hier oftmals zu Problemen<br />

bei lückigen Beständen kam. Vorgeschlagen wird eine <strong>Förderung</strong> von 5 Punkten/<br />

10 Bäume (0,5 Punkte/ Baum) mit einem Min<strong>des</strong>tumfang von 10 Bäumen pro<br />

Betrieb und einer Höchstförderung von 100 Bäumen pro ha Fläche.<br />

Zusätzlich werden seltene Obstsorten gefördert. Eine Liste förderwürdiger seltener<br />

Obstsorten ist untenstehend wiedergegeben. Pro Baum sollte speziell <strong>für</strong> diese<br />

seltenen, unter genetischen Gesichtspunkten zu erhaltenden Sorten eine<br />

<strong>Förderung</strong> von 3 € pro Jahr gewährt werden, wobei bei Bäumen <strong>bis</strong> zum Alter von<br />

10 Jahren ein ordnungsgemäßer Erziehungsschnitt Voraussetzung ist. Insgesamt<br />

wird die <strong>Förderung</strong> dieser Obstsorten auf maximal 50 Bäume pro Betrieb<br />

beschränkt. Der Sortennachweis ist von einem zertifizierten Sorten-<br />

Sachverständigen zu erbringen.<br />

Tab. 1: Übersicht über die aus Sortenerhaltungsgründen und im Hinblick auf die<br />

genetische Vielfalt besonders zu fördernden Apfel- und Birnensorten.<br />

Förderwürdige Apfelsorten Förderwürdige Birnensorten<br />

Adams Parmäne Amanlis Butterbirne<br />

Boikenapfel Champagner Bratbirne<br />

Börtlinger Weinapfel Fässlesbirne<br />

Bramleys Sämling Großer Französischer Katzenkopf<br />

Brauner Matapfel Guntershauser Mostbirne<br />

Damason Renette Gute Graue<br />

Finkenwerder Prinzenapfel Karcherbirne<br />

Fraas' Sommerkalvill Köstliche aus Charneux<br />

Geflammter Kardinal Madame Verté<br />

Grahams Jubiläumsapfel Metzer Bratbirne<br />

Kleiner Fleiner Nägelesbirne<br />

Luikenapfel Neue Poiteau<br />

Muskatellerluiken Palmischbirne<br />

Oberländer Himbeerapfel Paulsbirne<br />

Prinzenapfel Petersbirne<br />

Riesenboiken Remele<br />

Rote Sternrenette Sommermuskatellerbirne<br />

Roter Bellefleur Sülibirne<br />

Teltower Wintergravensteiner Wilde Eierbirne<br />

Auch bei den Kulturpflanzen <strong>des</strong> Acker- und Gemüsebaus ist es in den letzten<br />

Jahrzehnten zu einer starken „genetischen Erosion“ gekommen, d.h. das Erbgut<br />

der Kulturpflanzen ist durch die Verbreitung von überregionalen Sorten sehr stark<br />

eingeengt worden. Im Gegensatz zu den Obstsorten gibt es hier keinen Katalog<br />

bekannter Sorten, die gefördert werden sollen. Vielmehr kommt es hier darauf an,<br />

den Anbau und die Züchtung von regionalen und lokalen Sorten zu unterstützen.<br />

Bei förderwürdigen Getreide- und Öl-Eiweiß-Pflanzen sollen Landwirte <strong>für</strong> Anbau<br />

und Saatgut-Gewinnung förderwürdiger Sorten und nach Beschreibung der<br />

Methode <strong>für</strong> Saat, Selektion, Ernte und Reinigung sowie Übersendung eines<br />

Musters an eine Registrierungsstelle 80 Punkte / ha erhalten. Die <strong>Förderung</strong> ist<br />

auf 1 ha pro Sorte beschränkt.<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 11 / 21<br />

Förderwürdige Kulturpflanzen-Sorten sind<br />

1. Sorten, die nicht in den Europäischen Sortenkatalogen registriert sind und<br />

<strong>des</strong>halb vom Aussterben bedroht sind<br />

oder<br />

2. On-Farm-Selektionen aus 1.<br />

und<br />

3. und Sorten oder Linien, die an einer zentralen Registrierungs-Stelle in<br />

Baden-Württemberg mit Hinterlegung eines Musters gemeldet wurden<br />

Seltene Gemüsesorten werden mit 350 Punkten/ ha gefördert, wobei maximal 0,1<br />

ha pro Sorte gefördert werden.<br />

Die Beträge sind mit anderen <strong>MEKA</strong>-<strong>Förderung</strong>en kumulierbar, insbesondere mit<br />

der Ökolandbauförderung (im Ackerland 26 Punkte /ha, im Gartenbau<br />

50 Punkte /ha).<br />

Bereich D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel:<br />

Alle Maßnahmen im Bereich sollen im wesentlichen so erhalten bleiben. Die<br />

Punktzahlen <strong>für</strong> die Ökolandbauförderung sollten <strong>für</strong> den Bereich Ackerbau jedoch<br />

nach oben auf 26 Punkte/ha, <strong>für</strong> den Bereich Grünland auf 20 Punkte/ ha korrigiert<br />

werden. Diese Erhöhung wird vorgeschlagen, da der Ökolandbau viele Natur- und<br />

Umweltleistungen systemimmanent erbringt. Zusätzlich gibt es jedoch auch<br />

innerhalb <strong>des</strong> Ökolandbau Betriebe, die besonders viele Natur- und<br />

Umweltleistungen erbringen, die nach anderen Maßnahmen im <strong>MEKA</strong> gefördert<br />

werden (sollten). Daher soll die Kumulationsfähigkeit von Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Ökolandbau mit anderen Maßnahmen ermöglicht werden. Wichtig ist im Vergleich<br />

mit anderen Fördermaßnahmen, dass die <strong>Förderung</strong> bzw. Kumulation von<br />

anderen Maßnahmen <strong>des</strong> Ackerbaus (Bereich E) nicht höher sein soll als die<br />

Ökolandbauförderung.<br />

Bereich E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung:<br />

Dieser Maßnahmenbereich <strong>des</strong> Ackerbaus ist der reformbedürftigste Bereich <strong>des</strong><br />

<strong>MEKA</strong>. Zum einen fließen in diesen Bereich seit Jahren umfangreiche Mittel (z.Zt.<br />

rund 58 Mio € jährlich), ohne dass mit der so genannten extensiven und<br />

umweltschonenden Pflanzenerzeugung Ackerwildkräuter und Tierarten davon<br />

profitieren, zum anderen werden mit der Agrarreform <strong>für</strong> die Ackerflächen bereits<br />

ab 2005 rund 300 € /ha an Unterstützung gewährt.<br />

Der Verzicht auf Wachstumsregulatoren (E1) und die reduzierte N-Düngung (E 2)<br />

sind zu streichen. Sie sind aus Sicht <strong>des</strong> Natur- und Umweltschutzes wenig<br />

effektiv und zudem schwer administrierbar. Sie sollen durch andere Maßnahmen<br />

ersetzt werden, die die Vielfalt der Ackerwildkräuter und der Tierarten in der<br />

ackerbaulich genutzten Landschaft fördern. Die Maßnahme E2 soll durch die<br />

ergebnisorientierte <strong>Förderung</strong> im Maßnahmenbereich A ersetzt werden.<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 12 / 21<br />

Abb. 5 und 6: Buntbrachestreifen strukturieren, bereichern und beleben die ackerbaulich<br />

genutzte Landschaft und tragen nachweislich zu einer Erhöhung der Artenvielfalt (z.B.<br />

Vögel und Niederwild) bei. Ackerwildkräuter wie hier Feldrittersporn und Klatschmohn<br />

(Bild rechts) sollen durch Ackerwildkrautstreifen besonders gefördert werden.<br />

Vorgeschlagen wird eine <strong>Förderung</strong> von naturverträglich bewirtschafteten<br />

Buntbrachen und Ackerwildkrautstreifen. Buntbrachestreifen sind fünfjährige<br />

Stilllegungsstreifen, die mit einer speziellen Saatmischung autochthoner Kräuter<br />

eingesät werden (einheimische, standorttypische Kräuter regionaler Herkunft aus<br />

den jeweiligen Naturräumen Baden-Württembergs). Ackerwildkrautstreifen sind<br />

Flächen, die ohne Herbizide und mineralische Stickstoffdünger bewirtschaftet<br />

werden. Die Breite dieser Flächen beträgt jeweils min<strong>des</strong>tens 5 Meter, bezogen<br />

auf die gesamte Parzellenfläche sind 5 % solcher Elemente anzulegen. Für 5 %<br />

Anteil solcher Aufwertungsflächen (Buntbrache und Ackerwildkrautstreifen) sind<br />

bezogen auf die gesamte Parzellenfläche 25 Punkte/ha vorzusehen. Diese <strong>für</strong><br />

jedermann sichtbaren und nachweislich positiven Maßnahmen sollten<br />

Zugangsvoraussetzung <strong>für</strong> jegliche Maßnahmen im Ackerbau werden.<br />

Eine neue <strong>Förderung</strong> sollte <strong>für</strong> artenreiche Ackerflächen eingeführt werden. Wie<br />

im Grünland soll auch hier eine Kennartenliste eingeführt werden, die den<br />

Landwirten eine Selbsteinschätzung der Artenvielfalt auf ihren Ackerflächen<br />

ermöglicht. Die vorgeschlagene Kennartenliste umfasst 16 Arten. Wenn aus dieser<br />

Liste 3 Kennarten in jedem von drei Abschnitten à 50 m inmitten <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong><br />

vorkommen, gilt ein Feld als artenreich. Die Feldbegehung mit einer modifizierten<br />

Transektmethode (Begehung in einer Fahrspur in das Feldinnere) wurde im<br />

Rahmen einer bun<strong>des</strong>weiten Studie auf einer Vielzahl von Betrieben erprobt, u.a.<br />

waren dabei auch 13 Betriebe aus Baden-Württemberg (Oppermann et al. 2005).<br />

Die Kennartenliste und die Begehungsmethode haben sich dabei sehr gut<br />

bewährt, - sie erwiesen sich als praktikabel. Die nachstehende Kennartenliste<br />

(Tab. 2) basiert auf diesen Ergebnissen und stellt einen qualifizierten<br />

Diskussionsvorschlag dar, der jedoch u.a. zur Akzeptanzförderung mit Fachleuten<br />

im Detail beraten werden sollte. Die <strong>Förderung</strong> <strong>für</strong> die artenreichen Ackerflächen<br />

soll 15 Punkte/ha betragen.<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 13 / 21<br />

Tab. 2: Kennarten <strong>für</strong> artenreiches Ackerland.<br />

Acker-Kennarten<br />

Nr Deutscher Name Wissenschaftlicher Name<br />

1 Adonisröschen Adonis aestivalis<br />

2 Acker-Krummhals Anchusa arvensis<br />

3 Lämmersalat Arnoseris minima<br />

4 Glockenblume Campanula rapunculoi<strong>des</strong><br />

5 Kornblume Centaurea cyanus<br />

6 Rittersporn Consolida (Delphinium) regalis<br />

7 Erdrauch Fumaria spec.<br />

8 Storch- u. Reiherschnabel Geranium spec., Erodium cicutarium<br />

9 Taubnessel Lamium amplexicaule u. L. purpureum<br />

10 Rainkohl Lapsana communis<br />

11 Frauenspiegel Legousia spec.<br />

12 Kamille Matricaria spec./ Tripleurosp. inodorum / Anthemis arvensis<br />

13 Mohn Papaver spec.<br />

14 Nelke Silene noctiflora, S. alba, S. vulgaris<br />

15 Spörgel Spergula arvensis<br />

16 Wicke Vicia spec.<br />

Die Maßnahmen zur Begrünung (E3), zur Mulchsaat (E4) und zum<br />

Herbizidverzicht (E5) sollen im wesentlichen erhalten bleiben, jedoch in den<br />

Punktzahlen z.T. etwas korrigiert werden.<br />

Die Begrünungsmaßnahmen E3.1 und E3.2 haben sich gut in der Praxis<br />

eingeführt und sind auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, sodass hier die<br />

Punktzahlen etwas reduziert werden können. Zusätzlich sollte die Stoppelbrache<br />

gefördert werden (neu E3.3), da sie ebenfalls zu einem verringerten<br />

Nährstoffaustrag führt und zudem einer Vielzahl von Tierarten zur Ernährung<br />

dient, so z.B. dem Feldhamster und zahlreichen Vogelarten beim herbstlichen<br />

Durchzug (z.B. Schwärme von verschiedenen Finkenarten) oder bei der<br />

Überwinterung (z.B. Rebhühner). Sie sollte daher mit 5 Punkten /ha gefördert<br />

werden.<br />

Bei der Mulchsaat sollte differenziert werden zwischen Mulchsaatverfahren mit<br />

und ohne Herbizideinsatz mit einer entsprechend deutlichen Unterscheidung in<br />

den Punktzahlen (3 bzw. 8 Punkte/ha).<br />

Die Maßnahmen zum Herbizidverzicht (E5) sollen nur noch bei ganzflächigem<br />

Verzicht gefördert werden, nicht mehr bei Band- und Punktbehandlung.<br />

Die Maßnahme E 6 (erweiterter Drillreihenabstand) ist in dieser Form nicht haltbar,<br />

da sie keinerlei Umweltentlastungseffekte bringt. Sie ist zu ergänzen um<br />

Maßnahmen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Umweltsituation führen.<br />

Hier bietet sich an, den erweiteren Drillreihenabstand mit Maßnahmen zur<br />

<strong>Förderung</strong> von Feldlerchen (und anderen Feldvögeln und Niederwild) zu<br />

verknüpfen. Dazu sollte der erweiterte Drillreihenabstand mit der Auflage „Keine<br />

Herbizid- und Mineraldüngereinsatz auf min<strong>des</strong>tens 20 % der Fläche“ verknüpft<br />

werden, um in diesen Streifen Ernährungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die Tiere zu schaffen.<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 14 / 21<br />

Abb. 7: Flächen mit erweitertem<br />

Drillreihenabstand, die zugleich nicht<br />

mit Herbiziden behandelt werden,<br />

stellen wildtierfreundliche Flächen<br />

dar, da die Tiere hier zugleich<br />

Nahrung und Deckung finden.<br />

Die Streifen müssen min<strong>des</strong>tens 10 m breit sein und in Feldrichtung angelegt sein.<br />

Problemunkräuter dürfen lokal mit der Rückenspritze bekämpft werden. Eine<br />

Untersaat von Kleegras oder anderer Gründüngung ist in den Streifen nicht<br />

zulässig. Die Streifen können jährlich an wechselnden Stellen <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> angelegt<br />

werden.<br />

- Ein erweiterter Drillreihenabstand wurde mit dem Ziel der Verbesserung der<br />

ökologischen Situation seit einigen Jahren in England erprobt und es zeigte sich,<br />

dass damit der Feldlerchenbestand deutlich gesteigert werden konnte. Die<br />

Maßnahme wird in ähnlicher Form ab 2005 in IP-Betrieben der Schweiz in großem<br />

Umfang umgesetzt (gleiche Zielrichtung: Verbesserung der Wildfreundlichkeit der<br />

Bewirtschaftung).<br />

Bereich F Biologische und biotechnische Schädlingsbekämpfung:<br />

Der Pheromoneinsatz im Weinbau ist inzwischen zum Standard der weinbaulichen<br />

Praxis geworden. Daher soll die Bepunktung von <strong>bis</strong>lang 10 auf 7 Punkte/ha<br />

reduziert werden. Ansonsten gibt es in diesem Bereich gibt es keine <strong>Vorschläge</strong><br />

zur Veränderung.<br />

Bereich G Bewirtschaftung besonders geschützter Biotope:<br />

Die <strong>Förderung</strong> der naturgerechten Bewirtschaftung von Biotopen und Natura-<br />

2000-Flächen sollte weitergeführt werden. In diesem Bereich ist noch nicht ganz<br />

klar, wie die Cross Compliance-Regelungen greifen und welche Art der<br />

Bewirtschaftung mit der Flächenprämie abgedeckt ist und welche Bewirtschaftung<br />

gefördert werden kann, damit sich die Flächen im Sinne der Naturförderung positiv<br />

entwickeln. Ausgehend von der <strong>bis</strong>herigen <strong>Förderung</strong> wird vorgeschlagen, die<br />

besondere Rücksichtnahme auf die Erfordernisse der Biotope und ggf. eine<br />

spezielle Dokumentation der Flächen mit 7 Punkten /ha zu fördern, zusätzlich<br />

jedoch eine Kumulation mit weiteren Maßnahmen vorzusehen, die dann auf die<br />

speziellen Bedürfnisse der Flächen ausgerichtet sind. Dies ist auf den ersten Blick<br />

eine Reduzierung der <strong>Förderung</strong>, durch die Kumulationsmöglichkeit wird dies<br />

jedoch aufgefangen und die Kumulation ermöglicht ein Feintuning der<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 15 / 21<br />

erforderlichen Maßnahmen auf den Biotopflächen. Diese Kumulationsmöglichkeit<br />

betrifft die Maßnahmen G2.1 - G2.4, also die Pflege von Landschaftselementen,<br />

Spätschnitt, Messerbalkenschnitt oder sonstige Auflagen. Die Pflege von Biotopen<br />

und Natura 2000 -Flächen soll in einer Kategorie zusammengefasst werden.<br />

Bezüglich der Punktzahlen sind bei G2.1 - G2.4 keine Änderungen vorzusehen,<br />

vom Flächenumfang ist hier jedoch mit einer deutlichen Ausdehnung der Flächen<br />

zu rechnen (nach Vorliegen der Karten von Natura 2000 -Flächen).<br />

Bereich H: Randstreifen-Bewirtschaftung<br />

Während in der Vergangenheit die Landschaftselemente oft mühsam aus den<br />

Antragsflächen herausgerechnet werden mussten, ist dies <strong>für</strong> das Grünland nun<br />

gelöst. Nicht realisiert sind jedoch die zahlreichen positiven Maßnahmen, die sich<br />

in den Randbereichen der Landschaftselemente <strong>für</strong> den Naturhaushalt<br />

durchführen lassen. So bringt ein Düngeverzicht und eine Belassung von kleinen,<br />

jahrweise wechselnden ungemähten Saumbereichen entlang von<br />

Landschaftselementen im Grünland viele Vorteile <strong>für</strong> die Aufwertung und<br />

Vernetzung von Lebensräumen. Im Ackerrandbereich ist der Verzicht auf<br />

Düngung bereits ein großer Vorteil <strong>für</strong> die Landschaftselemente. Es wird eine<br />

<strong>Förderung</strong> von 40 bzw. 60 Punkten /ha <strong>für</strong> diese Randstreifen (das entspricht bei 5<br />

m Randstreifen-Breite einem Betrag von 2 bzw. 3 Punkten /100 lfm)<br />

vorgeschlagen.<br />

Für die Umwandlung von Ackerland in Grünland im 10 m Randbereich von<br />

Gewässern werden 50 Punkte/ha vorgeschlagen <strong>für</strong> die umgewandelte Fläche<br />

und <strong>für</strong> eine Förderperiode von 5 Jahren. Dies unterstützt die Zielsetzung <strong>des</strong><br />

Wassergesetzes.<br />

Für die naturgemäße Bewirtschaftung von Saumbereichen entlang von<br />

Waldrändern auf einer Tiefe von 10 m wird eine <strong>Förderung</strong> von 20 Punkten <strong>für</strong> die<br />

Saumfläche vorgeschlagen. Dies beinhaltet den Verzicht auf mineralische<br />

Stickstoff- und Gülledüngung und den Aufbau von gestuften Waldrändern mit<br />

teilweise ungemähten Saumbereichen.<br />

Abb. 8: Ein Verzicht auf Gülle ist <strong>für</strong> Parzellen<br />

entlang von Gewässern oder an Waldrändern<br />

wichtig, um Gewässer zu entlasten und die<br />

Lebensmöglichkeiten von Pflanzen und Tieren zu<br />

verbessern. Zudem kann so ein<br />

Lebensraumverbund von extensiv<br />

bewirtschafteten Flächen entstehen.<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 16 / 21<br />

<strong>III</strong>. Übersichten zu den Maßnahmenänderungen und den Finanzen<br />

Bei der Vielzahl der <strong>MEKA</strong>-Maßnahmen soll mit nachfolgenden Tabellen eine<br />

Übersicht gegeben werden, welche der Maßnahmen aus der Sicht der Natur- und<br />

Umweltverbände Änderungen erfahren sollen und wie sich die hier vorgestellten<br />

<strong>Vorschläge</strong> voraussichtlich finanziell auswirken.<br />

(1) Aufstellung zu unveränderten und veränderten Förderpositionen<br />

In nachfolgenden Tabellen ist eine Übersicht zur <strong>bis</strong>herigen <strong>Förderung</strong> und den<br />

hier vorgelegten Änderungsvorschlägen dargestellt. Als erstes sei<br />

gegenübergestellt, welche der Förderpositionen unverändert, welche verändert<br />

und welche neu sind. Es zeigt sich, dass in den <strong>Vorschläge</strong>n ungefähr die Hälfte<br />

der Förderpositionen unverändert übernommen wurde, ein kleiner Teil verändert<br />

wurde (Punktzahl oder /und Inhalt der Maßnahmen) und ein Drittel der<br />

Maßnahmen gestrichen und durch neue Maßnahmen ersetzt wurde. Die<br />

Gesamtzahl der Maßnahmen bleibt in etwa gleich.<br />

Tab. 3 a-d: Unverändert übernommene Maßnahmen (a), veränderte Maßnahmen<br />

(b), neue Maßnahmen (c) und zur Streichung vorgeschlagene Maßnahmen (d).<br />

(a) Unverändert übernommene Maßnahmen Punktzahl<br />

B 3.1 25-35% Neigung : 10<br />

B 3.2 über 35% Neigung : 16<br />

B 5.1 Schnitt Anfang Juli : 5<br />

B 5.2 Messerbalkenschnitt : 5<br />

B 5.3 sonstige Auflagen : 2-5<br />

C 2 Steillagenweinbau : 35<br />

C 3 Hinterwälder : 10<br />

C 3 Limpurger : 10<br />

C 3 Braunvieh alter Zuchtr.: 10<br />

C 3 Schwarzwälder Füchse : 10<br />

C 3 Altwürtt. Pferd : 10<br />

D 1 Verz. chem-synth Mittel: 8<br />

D 2.1c Öko. Landbau Gartenbau : 50<br />

D 2.1d Öko. Landbau Dauerk. : 60<br />

D 2.2 Nachweis Kontrolle : 4<br />

E 5.1 Herbizidverz. Dauerk. : 17<br />

E 5.2 Herbizidverz. Ackerfl. : 7<br />

F 1 Trichogramma - einmal : 3<br />

F 1 Trichogramma - zweimal : 6<br />

F 2.1 Nützlinge Garten (Frei): 25<br />

F 2.2 Nützlinge Garten (Haus): 250<br />

F 3 Pheromone im Obstbau : 10<br />

F 4.2 Nützlinge im Weinbau: 5<br />

G 2.1 Pflege Landschaftselemente: 16<br />

G 2.2 Schnitt Anfang Juli : 5<br />

G 2.3 Messerbalkenschnitt : 5<br />

G 2.4 sonstige Auflagen 2P : 2<br />

sonstige Auflagen 3P : 3<br />

sonstige Auflagen 4P : 4<br />

sonstige Auflagen 5P : 5<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 17 / 21<br />

(b) Verändert übernommene Maßnahmen<br />

<strong>MEKA</strong> II Vorschlag<br />

<strong>MEKA</strong> <strong>III</strong><br />

Veränderung /Erläuterung<br />

B 1 Extensives Grünland: 9 9 Neue Viehbesatzgrenze 0 - 2,0 GVE/ha, keine<br />

weitere Unterteilung<br />

B 4 Artenvielfalt:<br />

5 13 Deutlich höhere Grundförderung <strong>für</strong> artenreiches<br />

Grünland<br />

C 1 Streuobst: 10 0,5 Umstellung Flächen- auf Baumförderung<br />

D 2.1a Öko. Landbau Ackerflä.: 17 26 Erhöhung der Punktzahl<br />

D 2.1b Öko. Landbau Grünland : 13 20 Erhöhung der Punktzahl<br />

E 3.1a Herbstbegrünung 100%: 9 5 Reduktion Punktzahl<br />

E 3.2 Winterbegrünung: 11 5 Reduktion Punktzahl<br />

E 4 Mulchsaat:<br />

6<br />

Umstellung auf zwei Kategorien mit und ohne<br />

Einsatz von Herbiziden bei der Mulchsaat<br />

E 4.1 Mulchsaat ohne Herbizide 8 Siehe oben<br />

E 4.2 Mulchsaat mit Herbiziden 3 Siehe oben<br />

E 6 Drillreihenabstand:<br />

6 6 Zusätzliche Auflage: auf 20 % der Fläche<br />

(jahrweise rotierend innerhalb <strong>des</strong> Schlages)<br />

keine N-Düngung, kein Herbizideinsatz<br />

F 4.1 Pheromone im Weinbau 10 7 Reduktion der Punktzahl<br />

G 1 Nutzung von Biotopen: 18 7 Reduktion Punktzahl, da<strong>für</strong> freie Kumulationsmöglichkeit<br />

mit anderen Maßnahmen<br />

NATURA 2000 - Gebiet: 18 7 Siehe oben<br />

(c) Neue Maßnahmen Punktzahl<br />

A Reduktion <strong>des</strong> N-Bilanz-Überschusses<br />

A Reduktion um 10 % ggü. unvermeidbarem Verlust (Stufe 1) 5<br />

A Reduktion um 20 % ggü. unvermeidbarem Verlust (Stufe 2) 10<br />

A Betriebsentwicklungsplan Ökologie & Ökonomie 40/Betr.+2 /ha<br />

B Umweltfreundliche Ausbringung Festmist 6 / GVE<br />

B4.2 Vorkommen von min<strong>des</strong>tens 6 Kennarten oder von<br />

min<strong>des</strong>tens 4 Kennarten mit einer Min<strong>des</strong>t-Häufigkeit 16<br />

B4.3 Vorkommen von min<strong>des</strong>tens 6 Kennarten mit Min<strong>des</strong>thäufigkeit 20<br />

B Sommerweidehaltung 5<br />

C 3 Vorderwälder 10<br />

C 4 Erhaltung gefährd. Halm- u. Hackfruchtsorten 80<br />

C 4 Erhaltung gefährd. Gemüsesorten 350<br />

C 4 Erhaltung gefährd. Obstsorten 3 /Baum<br />

E3.3 Stoppelbrache / Selbstbegrünung 5<br />

E Bunt- und / oder Rotationsbrache 25<br />

E Artenreiche Ackerflächen gemäß Kennartenkatalog 15<br />

H 1.1 Erschwernisausgleich Rand Landschaftselemente Acker 60<br />

H 1.2 Erschwernisausgleich Rand Landschaftselemente Grünland 40<br />

H 2 Ackerumwandlung in Grünland in 10 m Randstreifen Gewässer 50<br />

H 3 Aufbau Saumbereiche entlang von Waldrändern 20<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 18 / 21<br />

(d) Zu streichende Maßnahmen<br />

A 1.1 Unters. Grundnährstoffe:<br />

A 1.2 Bodenproben N-Düngung :<br />

A 1.3 N-Gehalt flü. Wi-Dünger:<br />

A 2 Ausbringung von Gülle :<br />

A 3 Prognose im Obstbau :<br />

A 4 Kontrolle im Weinbau :<br />

A 5 Doku Bewirtschaftung :<br />

A 6 4-gliedrige Fruchtfolge:<br />

B 2 Viehbesatz 0,5-1,4 :<br />

E 1.1 Verz. WR Weizen :<br />

E 1.2 Verz. WR Roggen :<br />

E 2 Reduz. N-Düngung um 20%:<br />

E 3.1b Herbstbegrünung 40% :<br />

E 3.1c Herbstbegrünung 70% :<br />

E 5.3 Herbizidverzicht Band :<br />

E 5.4 Herbizidverzicht Punkt :<br />

(2) Kumulationsmöglichkeiten<br />

Die hier vorgestellten <strong>Vorschläge</strong> zielen darauf ab, ein möglichst durchgängiges<br />

und frei kumulierbares Fördersystem vorzulegen. Daher sind fast alle Maßnahmen<br />

frei miteinander kumulierbar. Ausnahmen sind lediglich sich sehr nahestehende<br />

Maßnahmen (z.B. kann Ökolandbau (D2) nicht mit Verzicht auf chemischsynthetische<br />

Pflanzenschutzmittel (D1) kombiniert werden). Einschränkungen<br />

ergeben sich hinsichtlich der maximal möglichen <strong>Förderung</strong> pro Flächeneinheit<br />

aus den von der <strong>EU</strong> vorgegebenen maximalen Fördersätzen.<br />

(3) Übersicht über den Mittelbedarf<br />

In einer weiteren Tabelle wird dargestellt, wie der voraussichtliche Mittelbedarf <strong>für</strong><br />

das vorgeschlagene Programm <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> sein wird. Die dazu angenommenen<br />

Flächenwerte (Umsetzung der einzelnen Förderpositionen) stützen sich zum einen<br />

auf Zahlen aus dem Vollzug von <strong>MEKA</strong> (unveränderte Positionen), zum anderen<br />

wurden sie durch Abschätzung von Potential und voraussichtlicher Akzeptanz<br />

ermittelt. Die Berechnungen zeigen mit einem voraussichtlichen Mittelbedarf von<br />

rund 125 Mio €, dass die hier vorgestellten <strong>Vorschläge</strong> in ihrer Umsetzung etwas<br />

günstiger sind als der <strong>bis</strong>herige <strong>MEKA</strong> mit einem Umfang von rund 150 Mio €.<br />

Einsparungen wurden vor allem im Bereich von Maßnahmen der Gruppe E, bei<br />

denen <strong>bis</strong>lang insbesondere der CCC-Verzicht und der erweiterte<br />

Drillreihenabstand zu sehr hohen Mittelausgaben geführt haben. Die <strong>für</strong> den<br />

Bereich E neu vorgeschlagenen Maßnahmen dürften eine deutlich niedrigere<br />

Akzeptanz bei den Landwirten haben und sind daher trotz der angemessenen<br />

Honorierung dieser Maßnahmen bezüglich <strong>des</strong> Mittelbedarfs <strong>für</strong> Baden-<br />

Württemberg günstiger. Die hier vorgeschlagenen und dargestellten Maßnahmen<br />

im Ackerbereich ermöglichen jedoch eine flächendeckende Verbesserung der<br />

ökologischen Situation in Ackerbaugebieten.<br />

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Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 19 / 21<br />

Tab. 4: Voraussichtlicher Mittelbedarf <strong>für</strong> die Maßnahmenvorschläge <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong>.<br />

Förderpositionen <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong>-Hochrechnung<br />

LNV - NABU - BUND - April 2005<br />

<strong>MEKA</strong> II <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> Fläche (ha) oder<br />

Maßnahme Punkte Punkte and. Bezugsgröße Betrag (€)<br />

A Gesamtbetriebsmanagement<br />

A 1 Reduktion <strong>des</strong> N-Bilanz-Überschusses auf Basis einer<br />

vollständigen Hoftorbilanz (ganzer Betrieb)<br />

A 1.2 Reduktion um 10 % ggü. unvermeidbarem Verlust (Stufe 1) 5 80.000 4.000.000<br />

A 1.2 Reduktion um 20 % ggü. unvermeidbarem Verlust (Stufe 2) 10 20.000 2.000.000<br />

A 2 Betriebsentwicklungsplan Ökologie & Ökonomie 40/Betr.+2/ha 1.000 B.+40.000 ha 1.200.000<br />

B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

B 1 Extensivgrünland mit Viehbesatz 0-2,0 GVE/ha 9 450.000 40.500.000<br />

B 2 Festmistwirtschaft 6 40.000 2.400.000<br />

B 3.1 25-35% Neigung : 10 10 35.000 3.500.000<br />

B 3.2 über 35% Neigung : 16 16 17.000 2.720.000<br />

B 4.1 Artenvielfalt : 5 13 90.000 11.700.000<br />

B4.2 Vorkommen von min<strong>des</strong>tens 6 Kennarten oder von<br />

min<strong>des</strong>tens 4 Kennarten mit einer Min<strong>des</strong>t-Häufigkeit 16 10.000 1.600.000<br />

B4.3 Vorkommen von min<strong>des</strong>tens 6 Kennarten mit Min<strong>des</strong>thäufigkeit 20 5.000 1.000.000<br />

B 5.1 Schnitt Anfang Juli : 5 5 5.000 250.000<br />

B 5.2 Messerbalkenschnitt : 5 5 30.000 1.500.000<br />

B 5.3 sonstige Auflagen : 2-5 2-5 5.000 250.000<br />

B 6 Sommerweidehaltung 5 40.000 2.000.000<br />

C Sicherung landschaftspflegender , besonders gefährdeter Nutzungen<br />

C 1 Streuobst-<strong>Förderung</strong> je Baum 0,5 5.000.000 2.500.000<br />

C 2 Steillagenweinbau : 35 35 400 140.000<br />

C 3 Vorderwälder 10 1.000 100.000<br />

C 3 Hinterwälder : 10 10 3.000 300.000<br />

C 3 Limpurger : 10 10 400 40.000<br />

C 3 Braunvieh alter Zuchtrasse: 10 10 100 10.000<br />

C 3 Schwarzwälder Füchse : 10 10 500 50.000<br />

C 3 Altwürtt. Pferd : 10 10 100 10.000<br />

C 4.1 Erhaltung gefährd. Halm- u. Hackfruchtsorten 80 200 160.000<br />

C 4.2 Erhaltung gefährd. Gemüsesorten 350 20 70.000<br />

C 5 Erhaltung gefährd. Obstsorten 3 /Baum 10.000 300.000<br />

D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel<br />

D 1 Verz. chem-synth Mittel: 8 8 45.000 3.600.000<br />

D 2.1a Öko. Landbau Ackerfl. : 17 26 20.000 5.200.000<br />

D 2.1b Öko. Landbau Grünland : 13 20 40.000 8.000.000<br />

D 2.1c Öko. Landbau Gartenbau : 50 50 1.000 500.000<br />

D 2.1d Öko. Landbau Dauerk. : 60 60 1.500 900.000<br />

D 2.2 Nachweis Kontrolle : 4 4 20.000 800.000<br />

E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung<br />

E 1 5 % Buntbrache und / oder Ackerwildkrautstreifen 25 15.000 3.750.000<br />

E 2 Artenreiche Ackerflächen gemäß Kennartenkatalog 15 1.000 150.000<br />

E 3.1a Herbstbegrünung 100% : 9 5 150.000 7.500.000<br />

E 3.2 Winterbegrünung : 11 5 20.000 1.000.000<br />

E 3.3 Stoppelbrache / Selbstbegrünung 5 20.000 1.000.000<br />

E 4.1 Mulchsaat ohne Herbizide 8 30.000 2.400.000<br />

E 4.2 Mulchsaat mit Herbiziden 3 100.000 3.000.000<br />

E 5.1 Herbizidverz. Dauerk. : 17 17 2.000 340.000<br />

E 5.2 Herbizidverz. Ackerfl. : 7 7 7.000 490.000<br />

E 6<br />

Erweit. Drillreihenabstand mit Teilflächen-Verzicht N-Düng. u. Herbizide auf 20<br />

% der Fläche 6 20.000 1.200.000


Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 20 / 21<br />

F Biologische und biotechnische Schädlingsbekämpfung<br />

F 1 Trichogramma - einmal : 3 3 2.500 75.000<br />

F 1 Trichogramma - zweimal : 6 6 10.000 600.000<br />

F 2.1 Nützlinge Garten (Frei): 25 25 100 25.000<br />

F 2.2 Nützlinge Garten (Haus): 250 250 100 250.000<br />

F 3 Pheromone im Obstbau : 10 10 2.000 200.000<br />

F 4.1 Pheromone im Weinbau : 10 7 15.000 1.050.000<br />

F 4.2 Nützlinge im Weinbau : 5 5 500 25.000<br />

G Bewirtschaftung besonders geschützter Biotope<br />

G 1 Nutzung von Natura 2000-Flächen und Biotopen: 18 7 10.000 700.000<br />

G 2.1 Pflege Landschaftsel.: 16 16 2.000 320.000<br />

G 2.2 Schnitt Anfang Juli : 5 5 2.000 100.000<br />

G 2.3 Messerbalkenschnitt : 5 5 1.000 50.000<br />

G 2.4 sonstige Auflagen 2P : 2 2 1.000 20.000<br />

sonstige Auflagen 3P : 3 3 500 15.000<br />

sonstige Auflagen 4P : 4 4 500 20.000<br />

sonstige Auflagen 5P : 5 5 5.000 250.000<br />

H Randflächen Biotope und Gewässer<br />

H 1.1 Erschwernisausgleich Rand Landschaftselemente Acker 60 1.000 600.000<br />

H 1.2 Erschwernisausgleich Rand Landschaftselemente Grünland 40 1.000 400.000<br />

H 2 Ackerumwandlung in Grünland in 10 m Randstreifen Gewässer 50 1.000 500.000<br />

H 3 Aufbau Saumbereiche entlang von Waldrändern 20 500 100.000<br />

Summe 123.430.000<br />

LNV - NABU - BUND - April 2005


Novellierung <strong>MEKA</strong> - <strong>Vorschläge</strong> der Naturschutzverbände Bad.-Württ. <strong>für</strong> <strong>MEKA</strong> <strong>III</strong> 21 / 21<br />

IV. Umsetzung der <strong>MEKA</strong>-Reform<br />

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen eine Umgestaltung der<br />

Fördermaßnahmen <strong>des</strong> <strong>MEKA</strong> vor. Angesichts der weitreichenden Bedeutung<br />

dieser Maßnahmen möchten wir dringend die Konsultation der Umweltverbände in<br />

dieser Sache einfordern. Eine intensivere Beteiligung würde zu einer höheren<br />

ökologischen Effizienz führen und eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz und<br />

Evaluierung ermöglichen. Wichtig ist u.E. eine dialogorientierte<br />

Auseinandersetzung mit den Umwelt- und Bauernverbänden. Im weiteren sollten<br />

klare ergebnisorientierte Ziele formuliert und dargestellt werden, welche Ziele zum<br />

Beispiel hinsichtlich der Biodiversität verfolgt werden und wie die Konkurrenz von<br />

Fördermaßnahmen ausgeschlossen bzw. Kohärenz hergestellt werden kann. Für<br />

eine positive Konsultation möchten wir <strong>für</strong> die Zukunft um ein Lan<strong>des</strong>forum <strong>für</strong> die<br />

Agrarumweltentwicklung nach österreichischem oder schweizerischen Vorbild<br />

bitten.<br />

In einem solchen Forum könnte dann auch über spezielle Begleituntersuchungen<br />

und Evaluierungsprojekte beraten werden.<br />

Da zum jetzigen Zeitpunkt (April 2005) die endgültige Fassung der der <strong>MEKA</strong>-<br />

Richtlinie zugrunde liegende <strong>EU</strong>-Verordnung (so genannte ELER-Verordnung)<br />

noch nicht vorliegt und im weiteren das mögliche Mittelvolumen <strong>für</strong> den <strong>MEKA</strong><br />

noch nicht bekannt ist, zeigen die hier vorliegenden <strong>Vorschläge</strong> die Richtung auf,<br />

in die der <strong>MEKA</strong> entwickelt werden sollte. Bei Vorliegen näherer Informationen<br />

können dann die Maßnahmen noch zielgerichteter formuliert und bewertet werden.<br />

Einige der hier vorgeschlagenen Maßnahmen können ggf. zusätzlich auch oder<br />

alternativ in einer anderen Achse der ELER eingebracht werden. Die<br />

Umweltverbände werden diesbezüglich ebenfalls <strong>Vorschläge</strong> einreichen.<br />

LNV - NABU - BUND - April 2005

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