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Wichtige Hinweise: - Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen ...

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11 Folgende Punkte müssen bei jeder Röntgenuntersuchung nach § 28 RöV<br />

aufgezeichnet werden:<br />

Datum der Untersuchung<br />

Name des Patienten<br />

Letzte Röntgenuntersuchung im heute zu<br />

untersuchenden Bereich<br />

Schwangerschaft: ja / nein / möglich<br />

Untersuchte Körperregion<br />

Rechtfertigende Indikation<br />

Strahlenexposition<br />

- Zahnfilm (Belichtungszeit oder z.B.<br />

Schalterstellung)<br />

- OPTG: kV und mA<br />

- FRS: kV, mA und Zeit (s)<br />

Befund<br />

12 Auszüge aus der Röntgenverordnung<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

10. Indikation, rechtfertigende:<br />

Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im<br />

Strahlenschutz, dass und in welcher Weise Röntgenstrahlung am Menschen in der<br />

Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet wird.<br />

12. Person, helfende:<br />

Person, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit freiwillig oder mit Einwilligung ihres<br />

gesetzlichen Vertreters Personen unterstützt oder betreut, an denen in Ausübung der<br />

Heilkunde oder der Zahnheilkunde oder im Rahmen der medizinischen Forschung<br />

Röntgenstrahlung angewendet wird.<br />

13. Referenzwerte, diagnostische:<br />

Dosiswerte für typische Untersuchungen mit Röntgenstrahlung, bezogen auf<br />

Standardphantome oder auf Patientengruppen mit Standardmaßen, mit für die<br />

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