Wichtige Hinweise: - Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen ...
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11 Folgende Punkte müssen bei jeder Röntgenuntersuchung nach § 28 RöV<br />
aufgezeichnet werden:<br />
Datum der Untersuchung<br />
Name des Patienten<br />
Letzte Röntgenuntersuchung im heute zu<br />
untersuchenden Bereich<br />
Schwangerschaft: ja / nein / möglich<br />
Untersuchte Körperregion<br />
Rechtfertigende Indikation<br />
Strahlenexposition<br />
- Zahnfilm (Belichtungszeit oder z.B.<br />
Schalterstellung)<br />
- OPTG: kV und mA<br />
- FRS: kV, mA und Zeit (s)<br />
Befund<br />
12 Auszüge aus der Röntgenverordnung<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
10. Indikation, rechtfertigende:<br />
Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im<br />
Strahlenschutz, dass und in welcher Weise Röntgenstrahlung am Menschen in der<br />
Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet wird.<br />
12. Person, helfende:<br />
Person, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit freiwillig oder mit Einwilligung ihres<br />
gesetzlichen Vertreters Personen unterstützt oder betreut, an denen in Ausübung der<br />
Heilkunde oder der Zahnheilkunde oder im Rahmen der medizinischen Forschung<br />
Röntgenstrahlung angewendet wird.<br />
13. Referenzwerte, diagnostische:<br />
Dosiswerte für typische Untersuchungen mit Röntgenstrahlung, bezogen auf<br />
Standardphantome oder auf Patientengruppen mit Standardmaßen, mit für die<br />
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