ZFA/ZAH-Fortbildung - Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen ...
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<strong>ZFA</strong>/<strong>ZAH</strong>-<strong>Fortbildung</strong><br />
1 Zunächst ist die Tätigkeit im pädagogisch-psychologischen Bereich als einer der Schwerpunkte der ZMF<br />
zu nennen. Zu diesem wichtigen Arbeitsgebiet zählen unter anderem die Mitarbeit bei der psychologischen<br />
Betreuung der Patienten, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und Behinderten, die Mitarbeit bei<br />
der Gesundheitsaufklärung und -beratung (z. B. Karies- und Parodontalprophylaxe) und die Mitarbeit bei<br />
der Anweisung und Beratung zur täglichen Mundhygiene. Innerhalb des pädagogisch- psychologischen<br />
Bereichs übernimmt die ZMF auch besondere Verantwortung und Aufgaben bei der Ausbildung von<br />
Auszubildenden.<br />
2 Der medizinisch-technische Bereich bildet ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet in der Arbeit der ZMF.<br />
Aufgrund ihrer <strong>Fortbildung</strong> übernimmt die ZMF hier jedoch Arbeitsbereiche, die über das Erlernte innerhalb<br />
der <strong>Zahnmedizin</strong>ischen Fachangestellten-, Zahnarzthelferinnenausbildung hinausgehen. Es zählen<br />
hierzu sowohl die Mitarbeit bei der diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit der Zahnärztinnen und<br />
Zahnärzte, z. B. das Legen von provisorischen Verschlüssen, die Herstellung von prov. Kronen und<br />
Brücken, die Endpolitur von Füllungen, das Entfernen von Zahnbelägen, die Fissurenversiegelung, sowie<br />
die qualifizierte Mitarbeit bei der kieferorthopädischen Behandlung als auch Tätigkeiten im Zahnarztlabor.<br />
3 Ein drittes Tätigkeitsfeld der ZMF ist der kaufmännisch-rechtliche Bereich. Sie hat umfassende Kenntnisse<br />
über Praxismanagement und –organisation, Versicherungswesen und Abrechnungsbestimmungen sowie<br />
auch über die zahlreichen rechtlichen Regelungen und Verordnungen, die im Zusammenhang mit der<br />
Zahnarztpraxis und der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen wichtig sind. Gerade auf diesem Gebiet kann<br />
die ZMF selbständig und mit großer Eigenverantwortung arbeiten.<br />
1.3. Was verdient eine <strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachassistentin?<br />
Auf Basis des Vergütungstarifvertrages ist eine ausgebildete ZMF in die Tätigkeitsgruppe III einzuordnen;<br />
dies bedeutet einen Zuschlag von 25% auf das Gehalt einer ausgebildeten <strong>Zahnmedizin</strong>ischen<br />
Fachangestellten / Zahnarzthelferin je nach Berufsjahr. Unabhängig vom Tarifvertrag ist eine freie<br />
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich.<br />
2. Die Zulassungsvoraussetzungen<br />
Zur schnellen Übersicht und Veranschaulichung, wie man ZMF werden kann, soll die Grafik auf Seite 5 dienen,<br />
die im Folgenden erläutert wird.<br />
2.1. Voraussetzungen zur berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung ZMF<br />
abgeschlossene Ausbildung zur <strong>ZFA</strong>/<strong>ZAH</strong><br />
2-jährige Tätigkeit im Beruf<br />
der aktuelle Nachweis über Kenntnisse im Strahlenschutz (gemäß § 18 a RöV),<br />
der Teilnahmenachweis an einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit mindestens 16 Unterrichtsstunden,<br />
nicht älter als 3 Jahre.<br />
Zulassungsprüfungen werden nicht durchgeführt.<br />
2.2. Wie wird man ZMF?<br />
Das Bausteinsystem ist in acht einzelne Kurse (= Bausteine) aufgeteilt. An diesen Einzelkursen kann die<br />
<strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachangestellte / Zahnarzthelferin berufsbegleitend teilnehmen. Wenn sie alle acht Kurse<br />
erfolgreich absolviert hat, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Vergabe der neuen Berufs -<br />
bezeichnung und damit über die weiterführende Qualifikation im Sinne des ZHG §1 Abs. 5 und 6. Natürlich<br />
besteht auch die Möglichkeit, nur einzelne Bausteine zu belegen; nach erfolgreichem Abschluss ist die<br />
Mitarbeiterin berechtigt, in den entsprechenden Teilbereichen tätig zu sein.<br />
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