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ZFA/ZAH-Fortbildung - Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen ...

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<strong>ZFA</strong>/<strong>ZAH</strong>-<strong>Fortbildung</strong><br />

1 Zunächst ist die Tätigkeit im pädagogisch-psychologischen Bereich als einer der Schwerpunkte der ZMF<br />

zu nennen. Zu diesem wichtigen Arbeitsgebiet zählen unter anderem die Mitarbeit bei der psychologischen<br />

Betreuung der Patienten, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und Behinderten, die Mitarbeit bei<br />

der Gesundheitsaufklärung und -beratung (z. B. Karies- und Parodontalprophylaxe) und die Mitarbeit bei<br />

der Anweisung und Beratung zur täglichen Mundhygiene. Innerhalb des pädagogisch- psychologischen<br />

Bereichs übernimmt die ZMF auch besondere Verantwortung und Aufgaben bei der Ausbildung von<br />

Auszubildenden.<br />

2 Der medizinisch-technische Bereich bildet ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet in der Arbeit der ZMF.<br />

Aufgrund ihrer <strong>Fortbildung</strong> übernimmt die ZMF hier jedoch Arbeitsbereiche, die über das Erlernte innerhalb<br />

der <strong>Zahnmedizin</strong>ischen Fachangestellten-, Zahnarzthelferinnenausbildung hinausgehen. Es zählen<br />

hierzu sowohl die Mitarbeit bei der diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit der Zahnärztinnen und<br />

Zahnärzte, z. B. das Legen von provisorischen Verschlüssen, die Herstellung von prov. Kronen und<br />

Brücken, die Endpolitur von Füllungen, das Entfernen von Zahnbelägen, die Fissurenversiegelung, sowie<br />

die qualifizierte Mitarbeit bei der kieferorthopädischen Behandlung als auch Tätigkeiten im Zahnarztlabor.<br />

3 Ein drittes Tätigkeitsfeld der ZMF ist der kaufmännisch-rechtliche Bereich. Sie hat umfassende Kenntnisse<br />

über Praxismanagement und –organisation, Versicherungswesen und Abrechnungsbestimmungen sowie<br />

auch über die zahlreichen rechtlichen Regelungen und Verordnungen, die im Zusammenhang mit der<br />

Zahnarztpraxis und der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen wichtig sind. Gerade auf diesem Gebiet kann<br />

die ZMF selbständig und mit großer Eigenverantwortung arbeiten.<br />

1.3. Was verdient eine <strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachassistentin?<br />

Auf Basis des Vergütungstarifvertrages ist eine ausgebildete ZMF in die Tätigkeitsgruppe III einzuordnen;<br />

dies bedeutet einen Zuschlag von 25% auf das Gehalt einer ausgebildeten <strong>Zahnmedizin</strong>ischen<br />

Fachangestellten / Zahnarzthelferin je nach Berufsjahr. Unabhängig vom Tarifvertrag ist eine freie<br />

Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich.<br />

2. Die Zulassungsvoraussetzungen<br />

Zur schnellen Übersicht und Veranschaulichung, wie man ZMF werden kann, soll die Grafik auf Seite 5 dienen,<br />

die im Folgenden erläutert wird.<br />

2.1. Voraussetzungen zur berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung ZMF<br />

abgeschlossene Ausbildung zur <strong>ZFA</strong>/<strong>ZAH</strong><br />

2-jährige Tätigkeit im Beruf<br />

der aktuelle Nachweis über Kenntnisse im Strahlenschutz (gemäß § 18 a RöV),<br />

der Teilnahmenachweis an einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit mindestens 16 Unterrichtsstunden,<br />

nicht älter als 3 Jahre.<br />

Zulassungsprüfungen werden nicht durchgeführt.<br />

2.2. Wie wird man ZMF?<br />

Das Bausteinsystem ist in acht einzelne Kurse (= Bausteine) aufgeteilt. An diesen Einzelkursen kann die<br />

<strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachangestellte / Zahnarzthelferin berufsbegleitend teilnehmen. Wenn sie alle acht Kurse<br />

erfolgreich absolviert hat, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Vergabe der neuen Berufs -<br />

bezeichnung und damit über die weiterführende Qualifikation im Sinne des ZHG §1 Abs. 5 und 6. Natürlich<br />

besteht auch die Möglichkeit, nur einzelne Bausteine zu belegen; nach erfolgreichem Abschluss ist die<br />

Mitarbeiterin berechtigt, in den entsprechenden Teilbereichen tätig zu sein.<br />

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