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Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz Skriptum zur ...

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insbeson<strong>der</strong>e per E-Mail, ist die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten des<br />

Patienten zu beachten.<br />

7. Zahnärztliche Stelle<br />

7.1. Aufgaben:<br />

Die zahnärztlichen Stellen bilden das Bindeglied zwischen <strong>der</strong> Zahnarztpraxis und<br />

<strong>der</strong> übergeordneten Aufsichtsbehörde. Sie sind zuständig für die Überwachung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Qualitätssicherung. Dem <strong>Strahlenschutz</strong>-verantwortlichen <strong>der</strong><br />

Praxis sollen sie Vorschläge <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Anwendung machen, während<br />

<strong>der</strong> Aufsichtsbehörde allgemeine Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfungen sowie einzelne konkrete<br />

Verstöße gegen Best<strong>im</strong>mungen zu melden sind.<br />

Die Aufgaben <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

die Überprüfung, ob die diagnostischen und therapeutischen<br />

Strahlenanwendungen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> rechtfertigenden<br />

Indikation dem Stand <strong>der</strong> Zahnheilkunde und den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong><br />

medizinischen Wissenschaft entsprechen,<br />

die Überprüfung, ob die Qualitätsstandards bei <strong>der</strong> medizinischen<br />

Strahlenanwendung bei Untersuchungen und Behandlungen und <strong>der</strong><br />

Aufzeichnungen <strong>der</strong> Parameter <strong>der</strong> Strahlenanwendung am Menschen<br />

eingehalten werden,<br />

die Überprüfung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> Opt<strong>im</strong>ierung <strong>der</strong> diagnostischen<br />

Strahlenanwendung mit möglichst geringer Strahlendosis für den<br />

Patienten bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität,<br />

die Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>verantwortlichen <strong>zur</strong> Opt<strong>im</strong>ierung <strong>der</strong> medizinischen<br />

Strahlenanwendung und die Überprüfung <strong>der</strong> Umsetzung dieser<br />

Vorschläge,<br />

die unverzügliche Mitteilung an die Behörde in Fällen, in denen sie<br />

aufsichtsrechtliche Maßnahmen für notwendig hält, insbeson<strong>der</strong>e, wenn<br />

erhebliche Mängel festgestellt werden und damit eine unmittelbare<br />

Gefährdung von Patienten zu erwarten ist,<br />

die Mitteilung an die zuständige Behörde in folgenden Fällen:<br />

- Nichtbeachtung <strong>der</strong> Vorschläge <strong>der</strong> ärztlichen o<strong>der</strong> zahnärztlichen<br />

Stelle <strong>zur</strong> Opt<strong>im</strong>ierung <strong>der</strong> Strahlenanwendung<br />

- Nichtvorlage o<strong>der</strong> nicht ordnungsgemäße Vorlage von angefor<strong>der</strong>ten<br />

Unterlagen<br />

- Nichtbeachtung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> medizinischen und<br />

zahnmedizinischen Wissenschaft<br />

Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen nehmen in regelmäßigen Abständen<br />

Überprüfungen vor. Sofern bislang keine Beanstandungen vorlagen, werden in<br />

Abständen von 1 bis 3 Jahren Unterlagen von den Praxen angefor<strong>der</strong>t. Analoge<br />

Röntgenbil<strong>der</strong> sind <strong>im</strong> Original ein<strong>zur</strong>eichen, bei digitalen Anlagen sind die Bil<strong>der</strong> auf<br />

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