Auftrag OderlandGas - Fdh-ffo.de
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Stand 11 / 2011<br />
<strong>Auftrag</strong> <strong>O<strong>de</strong>rlandGas</strong><br />
an die Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />
Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Tel.: 0335 5533-300, Fax 0335 5533-490, E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong>, www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />
Amtsgericht: Frankfurt (O<strong>de</strong>r), HRB-Nr.: 2299, Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r: Wolfram Grünkorn, Geschäftsführer: Jörg Thiem, St.-Nr.: 061 / 126 / 00319<br />
1) Anschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n (<strong>Auftrag</strong>geber / Rechnungsanschrift)<br />
Vorname Name 1,2<br />
Frau Herr<br />
Geburtsdatum 1<br />
Firma 1<br />
Registergericht 1 Registernummer 1<br />
Straße, Hausnummer 1<br />
PLZ 1 Ort 1<br />
Telefon Telefax<br />
E-Mail<br />
6) <strong>Auftrag</strong>serteilung und Vollmachtserteilung<br />
3) Preise und Lieferbedingungen<br />
Arbeitspreis Grundpreis<br />
Cent / kWh Cent / kWh Euro / Monat Euro / Monat<br />
netto brutto netto brutto<br />
<strong>O<strong>de</strong>rlandGas</strong><br />
8.000 bis<br />
50.000 kWh / a<br />
50.001 bis<br />
5,07 6,03 8,00 9,52<br />
300.000 kWh / a 4,97 5,91 12,18 14,49<br />
Gewünschter Vertragsbeginn: 3 Nächstmöglicher Vertragsbeginn o<strong>de</strong>r Vertragsbeginn zum:<br />
4) Angaben zur <strong>de</strong>rzeitigen Erdgasversorgung<br />
Um Ihren <strong>Auftrag</strong> schnell ausführen zu können, bitten wir Sie um die folgen<strong>de</strong>n<br />
Angaben o<strong>de</strong>r um Zusendung einer Kopie Ihrer letzten Erdgasrechnung.<br />
Bisheriger Gaslieferant 3 Vorjahresgasverbrauch in kWh 3<br />
Vertragskonto- / Kun<strong>de</strong>nnummer<br />
1 Pflichtangaben gemäß § 2 Abs. 3 GasGVV:<br />
2 Bei juristischen Personen, Name <strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters.<br />
3 Um eine schnelle Bearbeitung Ihres <strong>Auftrag</strong>s zu gewährleisten, bitten wir Sie, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die gekennzeichneten Fel<strong>de</strong>r auszufüllen.<br />
2) Verbrauchsstelle<br />
Erdgas-Zählernummer 1<br />
Zählerstand abgelesen am<br />
Straße, Hausnummer (nur falls abweichend von Punkt 1) 1<br />
PLZ, Ort (nur falls abweichend von Punkt 1) 1<br />
Preisstand 1.1.2012<br />
3.1. Die Nettopreise enthalten die Netzentgelte <strong>de</strong>s jeweiligen Netzbetreibers, Entgelte für Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe und die Energiesteuer in <strong>de</strong>r jeweils gesetzlich festgelegten<br />
Höhe, <strong>de</strong>rzeit 0,55 Ct/kWh. Die Bruttopreise sind gerun<strong>de</strong>t und enthalten die Umsatzsteuer in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Höhe (<strong>de</strong>rzeit 19 %).<br />
3.2. Es gelten die aktuellen Preise. Bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r aktuellen Preise gilt Pkt. 2 <strong>de</strong>r Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH für die Lieferung von Gas außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Grundversorgung.<br />
3.3. Der Vertrag beginnt zu <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Vertragsbestätigung <strong>de</strong>r Stadtwerke angegebenen Datum und hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12. <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres. Er verlängert sich um jeweils<br />
12 Monate, wenn er nicht vom Kun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Stadtwerken mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Bei einem Umzug kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Vertrag mit einer<br />
zweiwöchigen Frist auf das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats in Textform kündigen.<br />
5) Einzugsermächtigung<br />
Tag Monat Jahr<br />
(Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages.)<br />
Hiermit ermächtige ich die Stadtwerke wi<strong>de</strong>rruflich, fällige Beträge<br />
im Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen:<br />
Kontonummer Bankleitzahl<br />
Kreditinstitut Kontoinhaber (falls abweichend von Punkt 1)<br />
X<br />
Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Kontoinhabers<br />
Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke mit <strong>de</strong>r Lieferung von Erdgas für die vorgenannte Verbrauchsstelle. Der vorliegen<strong>de</strong> Gasliefervertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen<br />
über die Gaslieferung für diese Verbrauchsstelle zwischen mir und <strong>de</strong>n Stadtwerken. Die Lieferung von Erdgas erfolgt ergänzend zu <strong>de</strong>r Verordnung über Allgemeine Bedingungen<br />
für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit Gas aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) (BGBI. I Nr. 50, S. 2396),<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH für die Lieferung von Gas außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung und <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r<br />
Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH zur GasGVV und StromGVV. Diese sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrags. Ich bestätige mit meiner Unterschrift <strong>de</strong>ren Erhalt.<br />
Ich bevollmächtige hiermit die Stadtwerke, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>n für die vorgenannte Verbrauchsstelle <strong>de</strong>rzeit bestehen<strong>de</strong>n Liefervertrag zu kündigen und die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Verträge mit <strong>de</strong>m örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.<br />
Ich bin damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Stadtwerke mich tagsüber unaufgefor<strong>de</strong>rt telefonisch und / o<strong>de</strong>r per E-Mail auch nach Beendigung <strong>de</strong>s Liefervertrages<br />
über eigene Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Strom- und / o<strong>de</strong>r Gasversorgung informieren.<br />
Hinweis: Sie können Ihr Einverständnis je<strong>de</strong>rzeit gegenüber <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r), per Fax: 0335/55 33 – 490 o<strong>de</strong>r<br />
per E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> wi<strong>de</strong>rrufen. Dasselbe gilt, wenn Sie keine Produktinformationen von uns per Post wünschen.<br />
X<br />
Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für <strong>Auftrag</strong>serteilung und Vollmachtserteilung<br />
Weiter auf nächster Seite.
Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrecht: Sie können Ihre Vertragerklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) o<strong>de</strong>r – wenn Ihnen die Sache vor<br />
Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung <strong>de</strong>r Sache wi<strong>de</strong>rrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang <strong>de</strong>r Ware<br />
beim Empfänger (bei <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang <strong>de</strong>r ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />
gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Sache.<br />
Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an: Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Vertrieb, Karl-Marx-Straße 195, Fax: 0335 / 5533-490, E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />
Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs sind die bei<strong>de</strong>rseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht o<strong>de</strong>r teilweise nicht o<strong>de</strong>r nur im verschlechterten Zustand<br />
zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung <strong>de</strong>r Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur<br />
leisten, soweit die Nutzungen o<strong>de</strong>r die Verschlechterung auf einen Umgang mit <strong>de</strong>r Sache zurückzuführen ist, <strong>de</strong>r über die Prüfung <strong>de</strong>r Eigenschaft und <strong>de</strong>r Funktionsweise<br />
hinausgeht. Unter „Prüfung <strong>de</strong>r Eigenschaften und <strong>de</strong>r Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren <strong>de</strong>r jeweiligen Ware, wie es etwa im La<strong>de</strong>ngeschäft<br />
möglich und üblich ist. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusen<strong>de</strong>n. Nicht paketversandfähige Sachen wer<strong>de</strong>n bei Ihnen abgeholt.<br />
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt wer<strong>de</strong>n. Die Frist beginnt für Sie mit <strong>de</strong>r Absendung Ihrer Wi<strong>de</strong>rrufserklärung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Sache, für uns mit <strong>de</strong>ren Empfang.<br />
X<br />
Ort, Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />
Hinweis:<br />
Fragen o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung<br />
können an unseren Verbraucherservice<br />
per Post: Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r),<br />
per Fax: 0335 / 55 33 – 490 o<strong>de</strong>r per E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />
gerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Verbraucherservice <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für <strong>de</strong>n Bereich Elektrizität und Gas<br />
Der Verbraucherservice <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur stellt Ihnen Informationen über das gelten<strong>de</strong><br />
Recht, Ihre Rechte als Haushaltskun<strong>de</strong> und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche<br />
Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgen<strong>de</strong>n Kontaktdaten erreichbar:<br />
Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />
Verbraucherservice<br />
Postfach 8001 / 53105 Bonn<br />
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
030 22480-500 o<strong>de</strong>r 01805 101000 - Bun<strong>de</strong>sweites Infotelefon<br />
(Festnetzpreis 14ct / min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct / min)<br />
Telefax: 030 22480-323<br />
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.<strong>de</strong><br />
Zur Beilegung von Streitigkeiten<br />
kann ein Schlichtungsverfahren bei <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle Energie beantragt wer<strong>de</strong>n. Voraussetzung dafür ist,<br />
dass <strong>de</strong>r Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wur<strong>de</strong> und keine beidseitig zufrie<strong>de</strong>nstellen<strong>de</strong><br />
Lösung gefun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>.<br />
Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />
Friedrichstraße 133<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: 030 / 27 57 240 – 0<br />
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.<strong>de</strong><br />
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.<strong>de</strong>
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
<strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />
für die Lieferung von Gas außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Grundversorgung<br />
Die Energie von hier.<br />
1. Voraussetzung für die Gaslieferung<br />
1.1 Die Stadtwerke liefern für die Versorgung <strong>de</strong>r Abnahmestelle <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n Erdgas. Das Erdgas hat einen<br />
Brennwert von ca. 11,1 kWh / m³ (H-Gas) bzw. ca. 9,5 kWh/m³ (L-Gas) mit <strong>de</strong>r nach anerkannten Regeln<br />
<strong>de</strong>r Technik zulässigen Schwankungsbereite (DVGW Arbeitsblatt G 260) und einem Messdruck von ca. 22<br />
mbar. Erfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten eine über die vom Netzbetreiber<br />
bereitgestellte Qualität hinausgehen<strong>de</strong> Qualität, so trifft <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> hierfür selbst geeignete Vorkehrungen<br />
1.2 Das Erdgas darf vom Kun<strong>de</strong>n nur für die nach diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Weiterleitung an Dritte ist <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n nur nach Zustimmung <strong>de</strong>r Stadtwerke gestattet.<br />
1.3 Entstehen <strong>de</strong>n Stadtwerken durch die vom Kun<strong>de</strong>n verursachte Erweiterung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nanlage<br />
bzw. die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte Mehrkosten, sind diese vom Kun<strong>de</strong>n zu tragen.<br />
1.4 Wenn und soweit im Vertrag und/o<strong>de</strong>r diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichen<strong>de</strong>s<br />
geregelt ist, gelten die Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung<br />
sowie die Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen zur Gas-Grundversorgungsverordnung <strong>de</strong>r Stadtwerke.<br />
2. Preise, Preisanpassung und Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
2.1 Wenn im Vertrag nichts Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist, gelten für Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gaspreises § 5 Abs. 2<br />
und 3 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGW) entsprechend. § 5 Abs. 2 GasGW lautet: „Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Allgemeinen Preise und <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen wer<strong>de</strong>n jeweils zum Monatsbeginn und erst<br />
nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die min<strong>de</strong>stens sechs Wochen vor <strong>de</strong>r beabsichtigten Än<strong>de</strong>rung<br />
erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu <strong>de</strong>n beabsichtigten Än<strong>de</strong>rungen zeitgleich mit<br />
<strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zu versen<strong>de</strong>n und die Än<strong>de</strong>rung<br />
auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.“<br />
§ 5 Abs. 3 GasGW lautet: „Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Preise und <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />
wer<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>mjenigen Kun<strong>de</strong>n nicht wirksam, <strong>de</strong>r bei einer fristgemäßen Kündigung <strong>de</strong>s<br />
Vertrages mit <strong>de</strong>m Grundversorger die Einleitung eines Wechsels <strong>de</strong>s Versorgers durch entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Kündigung nachweist“.<br />
2.2 Bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Preise und Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen steht <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n ein Kündigungsrecht<br />
gemäß § 20 Abs. 1, Satz 1 GasGVV zu.<br />
§ 20 Abs. 1, Satz 1 GasGVV lautet: „Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat<br />
auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats gekündigt wer<strong>de</strong>n.“<br />
2.3 Erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber statt <strong>de</strong>s bisherigen Zählers einen an<strong>de</strong>ren Zähler,<br />
verän<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n Betrag um <strong>de</strong>n sich auch <strong>de</strong>r Messpreis aufgrund <strong>de</strong>r Installation<br />
<strong>de</strong>s neuen Zählers verän<strong>de</strong>rt. Beauftragt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Dritten mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Messstelle<br />
und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Messung, verringert sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Netzbetreiber für die an<br />
<strong>de</strong>n Dritten übertragene Leistung bisher berechnet hat.<br />
2.4 Aktuelle Informationen über die gelten<strong>de</strong>n Preise erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> je<strong>de</strong>rzeit im Internet unter<br />
www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> und zu <strong>de</strong>n Geschäftszeiten über das Service-Telefon und im Kun<strong>de</strong>ncentrum<br />
<strong>de</strong>r Stadtwerke in <strong>de</strong>n Lenné Passagen in Frankfurt (O<strong>de</strong>r).<br />
3. Abrechnung, Bezahlung<br />
3.1 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Verbrauch von Gas in <strong>de</strong>r Regel einmal jährlich abrechnen, wenn keine<br />
abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n getroffen ist. Die Stadtwerke legen <strong>de</strong>r Abrechnung die<br />
vom zuständigen Netzbetreiber, vom jeweiligen Messstellenbetreiber, vom Messdienstleister bzw. vom<br />
Kun<strong>de</strong>n gelieferten Angaben zugrun<strong>de</strong>.<br />
3.2 Grundlage <strong>de</strong>r Abrechnung ist die Kilowattstun<strong>de</strong> (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt:<br />
Die Anzahl <strong>de</strong>r am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, <strong>de</strong>r<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s mittleren Brennwerts (Hs) und <strong>de</strong>r mittleren physikalischen Zustandsgröße<br />
<strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n Stadtwerken bezogenen Erdgases berechnet wird. Der Umrechnungsfaktor wird monatlich<br />
neu ermittelt. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 GasGVV wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer<br />
Kilowattstun<strong>de</strong> Erdgas zur Kilowattstun<strong>de</strong> Strom entsprechend <strong>de</strong>m Wirkungsgrad <strong>de</strong>s Wärmeerzeugers<br />
(z. B. Heiz- o<strong>de</strong>r Brennwertkessel) geringer ist.<br />
Bei <strong>de</strong>r Abrechnung wer<strong>de</strong>n die Verbrauchsdaten mit <strong>de</strong>n Nettopreisen multipliziert und anschließend<br />
die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis <strong>de</strong>r Bruttopreise<br />
zu Rundungsdifferenzen kommen.<br />
3.3 Die Stadtwerke können im Falle fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>r Messwerte auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r letzten<br />
Ablesung bzw. <strong>de</strong>s Verbrauchs vergleichbarer Anlagen <strong>de</strong>n Verbrauch rechnerisch ermitteln.<br />
Die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.<br />
3.4 Der Kun<strong>de</strong> kann Zahlungen per Einzugsermächtigung o<strong>de</strong>r Überweisung leisten. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> für seine<br />
aus diesem Vertrag zu leisten<strong>de</strong>n Zahlungen eine Einzugsermächtigung erteilt, stellt er sicher, dass die<br />
für einen problemlosen Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf <strong>de</strong>m Konto vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bankverbindung muss <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unverzüglich mitteilen.<br />
4. Haftung<br />
4.1 Für Schä<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch Unterbrechung o<strong>de</strong>r bei Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Gasversorgung<br />
erlei<strong>de</strong>t, haften die Stadtwerke nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung <strong>de</strong>s Netzbetriebs einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Netzanschlusses han<strong>de</strong>lt. Die Stadtwerke weisen daraufhin, dass in diesem Fall ein Haftungsanspruch<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gegen <strong>de</strong>n Netzbetreiber bestehen kann. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung<br />
o<strong>de</strong>r Störung auf nicht berechtigten Maßnahmen <strong>de</strong>r Stadtwerke beruht.<br />
4.2 Unbescha<strong>de</strong>t von Ziffer 4.1 haften die Stadtwerke nur für Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung von<br />
Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit. Darüber hinaus haften die Stadtwerke für Schä<strong>de</strong>n aus vorsätzlicher o<strong>de</strong>r<br />
grob fahrlässiger Pflichtverletzung o<strong>de</strong>r soweit zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz)<br />
bestehen. Die Stadtwerke haften auch für Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung<br />
wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzt auf die bei<br />
Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schä<strong>de</strong>n. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei<br />
solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n schützen, die ihm dieser<br />
Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gera<strong>de</strong> zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten,<br />
<strong>de</strong>ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen<br />
und auf <strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine<br />
Haftung <strong>de</strong>r Stadtwerke ausgeschlossen.<br />
4.3 Die Haftungsregelung nach Ziffer 4.2 gilt gleichermaßen für Personen, für die die Stadtwerke einzustehen<br />
haben.<br />
5. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
5.1 Die Stadtwerke sind nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Regelungen berechtigt, die Allgemeinen Bedingungen<br />
zu än<strong>de</strong>rn: Än<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n jeweils zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an <strong>de</strong>n<br />
Kun<strong>de</strong>n wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform min<strong>de</strong>stens sechs Wochen vor <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen unter Angabe <strong>de</strong>s Zeitpunkts (Monatsbeginn) ab <strong>de</strong>m die<br />
geän<strong>de</strong>rten Allgemeinen Bedingungen gelten. Die Än<strong>de</strong>rung gilt als durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n genehmigt, wenn<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ihr nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt <strong>de</strong>r Mitteilung in Textform wi<strong>de</strong>rspricht. Auf<br />
diese Folge wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs hinweisen. Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />
Gasliefervertrag die durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n genehmigten Allgemeinen Bedingungen ab <strong>de</strong>m angegebenen<br />
Monatsbeginn in <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Fassung zu Grun<strong>de</strong> legen.<br />
5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gaspreises, <strong>de</strong>r vereinbarten Leistungsinhalte, <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit<br />
und <strong>de</strong>r Kündigungsregelung.<br />
5.3 Sollte für die Stadtwerke die Weiterführung <strong>de</strong>s Gasliefervertrages infolge <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
unzumutbar sein, sind die Stadtwerke befugt, <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang <strong>de</strong>s<br />
Wi<strong>de</strong>rspruchs auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zu kündigen.<br />
6. Datenschutz<br />
Alle im Rahmen <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses anfallen<strong>de</strong>n personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n<br />
entsprechend <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur<br />
zum Zweck <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen<br />
in Hinblick auf Beratung und Betreuung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n und die bedarfsgerechte Produktgestaltung<br />
von <strong>de</strong>n Stadtwerken erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erfor<strong>de</strong>rlich, wer<strong>de</strong>n Daten<br />
an die an <strong>de</strong>r Abwicklung dieses Vertrages beteiligten Unternehmen (z. B. zur Durchleitung<br />
und Abrechnung) weitergegeben. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind insbeson<strong>de</strong>re<br />
berechtigt, alle zur Belieferung und Abrechnung <strong>de</strong>r Energielieferungen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Kun<strong>de</strong>ndaten an die Stadtwerke weiterzugeben, auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible<br />
Informationen im Sinne von § 9 EnWG han<strong>de</strong>lt. Die Stadtwerke können zur Bonitätsprüfung<br />
Auskünfte von Auskunfteien einholen und personenbezogene Daten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gemäß § 28a<br />
Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz an diese weitergeben. Im Übrigen wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke die Daten<br />
we<strong>de</strong>r an Dritte verkaufen noch an<strong>de</strong>rweitig vermarkten.<br />
Der Kun<strong>de</strong> ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA Holding AG, Kormoranweg<br />
5, 65201 Wiesba<strong>de</strong>n, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses<br />
Vertrages übermittelt und Auskünfte über <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r SCHUFA erhält. Unabhängig<br />
davon wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens<br />
(z.B. For<strong>de</strong>rungsbetrag nach Verzug, Leistungsmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen<br />
dürfen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller<br />
betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre<br />
Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diese Informationen zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit<br />
von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner <strong>de</strong>r SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute,<br />
Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte<br />
an Han<strong>de</strong>ls-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen<br />
gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn<br />
ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wur<strong>de</strong>. Zur Schuldnerermittlung<br />
gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei <strong>de</strong>r Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA<br />
ihren Vertragspartnern ergänzend einem aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert<br />
zur Beurteilung <strong>de</strong>s Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kun<strong>de</strong> kann<br />
Auskunft bei <strong>de</strong>r SCHUFA über die ihn betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten Daten erhalten.<br />
Die Adresse <strong>de</strong>r SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056<br />
Hannover.<br />
7. Schlussbestimmungen<br />
7.1 Die Stadtwerke dürfen sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.<br />
7.2 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Teils auf einen Dritten<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n. Eine Zustimmung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn <strong>de</strong>r Dritte ein verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen<br />
<strong>de</strong>r Stadtwerke im Sinne <strong>de</strong>r §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.<br />
7.3 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung<br />
<strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten Frist durchführen.<br />
7.4 Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu<br />
ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Textform. Gleiches gilt für die Än<strong>de</strong>rung/Aufhebung dieser Textformklausel.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH für die Lieferung von<br />
Gas“ treten mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Gleichzeitig verlieren die „Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Gas außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung<br />
von Haushaltskun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH“ vom 1. Februar 2007 ihre<br />
Gültigkeit.<br />
Wir geben zur Verwendung von Erdgas folgen<strong>de</strong>n gesetzlichen Hinweis:<br />
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, es sei <strong>de</strong>nn, eine<br />
solche Verwendung ist nach <strong>de</strong>m Energiesteuergesetz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Energiesteuer-Durchführungsverordnung<br />
zulässig. Je<strong>de</strong> an<strong>de</strong>re Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen<br />
wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
I Angaben zum Kun<strong>de</strong>n (zu § 2) / Wohnungswechsel (zu § 20)<br />
Die Energie von hier.<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Bedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />
zur<br />
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit<br />
Gas aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) (BGBl. I Nr. 50, S. 2396)<br />
und zur<br />
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit<br />
Elektrizität aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) (BGBl. I Nr. 50, S. 2391)<br />
gültig ab 01.01.2011<br />
1. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Angaben zum Kun<strong>de</strong>n mitzuteilen.<br />
2. Der Kun<strong>de</strong> ist bei Umzug berechtigt, <strong>de</strong>n Versorgungsvertrag mit zweiwöchiger<br />
Frist auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf<br />
<strong>de</strong>r Textform. Bei Nichtkündigung haftet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auch für die Bezahlung<br />
<strong>de</strong>s nach seinem Auszug anfallen<strong>de</strong>n Energieverbrauchs. Der Kun<strong>de</strong> sollte <strong>de</strong>n<br />
Stadtwerken seinen Auszug <strong>de</strong>shalb rechtzeitig vorher mitteilen. Die Mitteilung<br />
kann schriftlich o<strong>de</strong>r per E-Mail erfolgen und soll min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben<br />
enthalten:<br />
• Name <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n (ggf. Offenlegung <strong>de</strong>r Vertretung),<br />
• Vertragskontonummer,<br />
• Datum <strong>de</strong>s Auszugs,<br />
• neue Adresse,<br />
• Zählerstand <strong>de</strong>r Messeinrichtung,<br />
• Gerätenummer <strong>de</strong>r Messeinrichtung,<br />
• Zählpunktbezeichnung (mitgeteilt auf Begrüßungsschreiben und Rechnung).<br />
3. Die vorgenannten Mitteilungen können zusätzlich auch durch einen Anruf <strong>de</strong>s<br />
Service-Telefons erfolgen.<br />
II Zahlungsweisen und Folgen <strong>de</strong>s Verzugs (zu § 16 und § 17)<br />
1. Rechnungsbeträge und Abschläge wer<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Stadtwerken mitgeteilten<br />
Terminen fällig, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung.<br />
Der Fälligkeitstermin ist eingehalten, wenn die Stadtwerke zu diesem<br />
Termin über <strong>de</strong>n Zahlbetrag verfügen und <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>nkonto zuordnen können.<br />
2. Der Kun<strong>de</strong> kann seine Zahlungen auf folgen<strong>de</strong> Weise an die Stadtwerke leisten,<br />
wenn im Vertrag nichts Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist:<br />
• durch Überweisung:<br />
Überweisungen haben auf das von <strong>de</strong>n Stadtwerken mitgeteilte Konto<br />
unter Angabe <strong>de</strong>r Vertragskontonummer zu erfolgen. Die Überweisung ist<br />
rechtzeitig erfolgt, wenn <strong>de</strong>r Zahlbetrag <strong>de</strong>m Konto am Fälligkeitstermin<br />
gutgeschrieben ist.<br />
• durch Lastschrifteinzugsverfahren:<br />
Durch das bequeme Lastschrifteinzugsverfahren ist bei ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Konto<strong>de</strong>ckung garantiert, dass alle Zahlungen pünktlich zu <strong>de</strong>n Fälligkeits-<br />
terminen erfolgen. Die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung an<br />
die Stadtwerke kann schriftlich per E-Mail o<strong>de</strong>r durch Anruf <strong>de</strong>s Service-<br />
Telefons erfolgen und je<strong>de</strong>rzeit in gleicher Weise wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n.<br />
Rückständige Zahlungen wer<strong>de</strong>n nach Ablauf <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n Stadtwerken angegebenen<br />
Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken zu erstatten. Diese betragen:<br />
• Mahnung 5,00 €<br />
• Rücklastschrift gemäß Berechnung Geldinstitut<br />
• für die persönliche Vorsprache / Zustellung einer Sperrankündigung durch<br />
einen Beauftragten <strong>de</strong>r Stadtwerke 35,70 €<br />
III Unterbrechung und Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Versorgung (zu § 19)<br />
1. Für die Unterbrechung <strong>de</strong>r Versorgung erstattet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken die<br />
Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Unterbrechung unterliegen nicht <strong>de</strong>r Umsatzsteuer und sind<br />
sofort fällig.<br />
2. Für die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Versorgung erstattet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken<br />
die Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet wer<strong>de</strong>n, zuzüglich<br />
Umsatzsteuer.<br />
Der Bruttobetrag beinhaltet die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Leistungserbringung gelten<strong>de</strong><br />
gesetzliche Umsatzsteuer. Die Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung sind sofort fällig.<br />
Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n die Aufhebung <strong>de</strong>r Unterbrechung veranlassen, wenn die<br />
Grün<strong>de</strong> für die Unterbrechung entfallen sind und <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Kosten <strong>de</strong>r Unterbrechung<br />
und Wie<strong>de</strong>rherstellung ersetzt hat. Die Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
können die Stadtwerke als Vorauszahlung verlangen.<br />
IV Haftung (zu § 6)<br />
1. Bei einer Unterbrechung o<strong>de</strong>r bei Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Versorgung<br />
sind, soweit es sich um Folgen einer Störung <strong>de</strong>s Netzbetriebs einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Netzanschlusses han<strong>de</strong>lt, die Stadtwerke von ihrer Leistungspflicht befreit.<br />
Etwaige Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV / GasGVV sind an <strong>de</strong>n jeweiligen Netzbetreiber zu<br />
richten. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>r Stadtwerke nach § 19 StromGVV / GasGVV beruht.<br />
2. Im Übrigen haften die Stadtwerke nur für Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung<br />
von Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit sowie für Schä<strong>de</strong>n aus vorsätzlicher<br />
o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Stadtwerke haften auch für<br />
Schä<strong>de</strong>n aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter<br />
Fahrlässigkeit jedoch <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn <strong>de</strong>s Versorgungsverhältnisses<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schä<strong>de</strong>n.<br />
V Umsatzsteuer<br />
Soweit die oben genannten Leistungen <strong>de</strong>r Umsatzsteuer unterliegen, sind neben<br />
<strong>de</strong>n Nettopreisen die gerun<strong>de</strong>ten Bruttopreise angegeben.<br />
VI Datenschutz<br />
1. Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n die zur Erfüllung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Daten unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
nur zum Zweck <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener<br />
Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n<br />
und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten und nutzen.<br />
2. Der Austausch von Informationen zu Zwecken <strong>de</strong>r Vertragserfüllung zwischen<br />
<strong>de</strong>n Stadtwerken und <strong>de</strong>m Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist zulässig.<br />
Der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, zur<br />
Erfassung und Abrechnung <strong>de</strong>r Energielieferungen erfor<strong>de</strong>rliche Verbrauchs-,<br />
Abrechnungs- und Vertragsdaten an die Stadtwerke weiterzugeben, auch wenn<br />
es sich um wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 9 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes<br />
han<strong>de</strong>lt.<br />
VII Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen (zu § 5)<br />
Die Stadtwerke sind berechtigt, diese Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen nach <strong>de</strong>n hierfür<br />
gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen zu än<strong>de</strong>rn. Soweit von <strong>de</strong>n Stadtwerken<br />
nicht an<strong>de</strong>rs bekannt gegeben, wer<strong>de</strong>n die Än<strong>de</strong>rungen sechs Wochen nach<br />
öffentlicher Bekanntgabe zum Monatsbeginn wirksam und sind im Internet unter<br />
www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> veröffentlicht.