Frauenförderplan gem. LGG - Feuerwehr Bremen
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6. Fortschreibung des <strong>Frauenförderplan</strong>es<br />
Die Fortführung und weitere Aufstellung des <strong>Frauenförderplan</strong>es der <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Bremen</strong><br />
obliegt der Amtsleitung. Der <strong>Frauenförderplan</strong> wird mit der Frauenbeauftragten<br />
abgestimmt.<br />
Der <strong>Frauenförderplan</strong> wird Ende 2015 fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst<br />
auch einen Bericht über die bisherige Umsetzung der vereinbarten Zielvorgaben.<br />
<strong>Bremen</strong>, September 2012<br />
Amtsleitung <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Bremen</strong> Frauenbeauftragte<br />
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