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KGAL-SkyClass53-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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SKYCLASS 53<br />

OPERATIVER FLUGZEUGFONDS<br />

MIT DREI REGIONALFLUGZEUGEN


Typgleiche Embraer 195


Sehr geehrte Investoren,<br />

Grünwald, 28. September 2009<br />

seit den 70er Jahren zeigte sich der Luftverkehr immer wieder als attraktiver Wachstumsmarkt. Auch<br />

für die Zukunft rechnen Marktbeobachter nach Überwindung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

langfristig mit einer positiven Marktentwicklung – beflügelt unter anderem durch die voranschreitende<br />

Globalisierung und die zunehmende Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes. Trotz des<br />

derzeit schwierigen Marktumfeldes besteht langfristig ein großer Bedarf an neuen und wirtschaft -<br />

lichen Flugzeugen.<br />

Insbesondere der Regionalflugverkehr hat sich in der Vergangenheit – auch nach externen Krisen –<br />

als stabiler Wachstumsmarkt erwiesen. Im Zeitraum 1970 bis 2007 konnte hier ein jährliches<br />

Wachstum an beförderten Passagieren von durchschnittlich ca. 11,5 % verzeichnet werden.<br />

Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Investition in unseren neuen Flugzeugfonds<br />

mit drei marktgängigen Regionalflugzeugen des Typs Embraer 195 LR des brasilianischen<br />

Herstellers Embraer. Die Flugzeuge zeichnen sich durch einen hohen Passagierkomfort und vielfältige<br />

wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten aus.<br />

Bei der Konzeption des Beteiligungsangebotes haben wir großen Wert auf eine solide wirtschaftliche<br />

Grundlage gelegt: Die drei Regionalflugzeuge sind langfristig an die englische Gesellschaft<br />

Flybe Limited vermietet, derzeit die größte Regionalfluggesellschaft Europas. Das Asset-Management<br />

erfolgt durch die GOAL (Joint Venture des Initiators <strong>KGAL</strong> mit der Deutsche Lufthansa AG), ein<br />

leistungsfähiges Unternehmen mit über zehn Jahren Erfahrung und Know-how in der techni schen<br />

Betreuung und Vermarktung von Verkehrsflugzeugen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung<br />

der <strong>KGAL</strong> als Initiator von Flugzeugfonds sowie von der Marktkenntnis unseres Joint Ventures<br />

GOAL.<br />

Wir, die KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (<strong>KGAL</strong>) mit Sitz in Grünwald, übernehmen gemäß § 3<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt<br />

dieses <strong>Prospekt</strong>es und erklären, dass unseres Wissens die im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Angaben richtig<br />

sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong><br />

finden Sie in den Kapiteln „Der Initiator“ und „Die Übersicht über die Vertragspartner“.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.,<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong>,<br />

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Dr. Klaus Wolf Gert Waltenbauer<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrates: Dr. Stefan Schmittmann<br />

Geschäftsführung: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co., Sitz Grünwald, Amtsgericht München HRA 61 588<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): DE 129 992 086<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin: Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong>, Sitz München, Amtsgericht München HRB 82 708<br />

3


Inhaltsverzeichnis<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

Die Risikohinweise 12<br />

Der Initiator 26<br />

Der Luftverkehrsmarkt 30<br />

Der Hersteller und die Flugzeuge 42<br />

Der Asset-Manager 50<br />

Der Leasingnehmer Flybe 52<br />

Die Leasingverträge 62<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan 66<br />

Die Prognoserechnung 70<br />

Die Sensitivitätsanalysen 82<br />

Die rechtlichen Grundlagen 88<br />

Die steuerlichen Grundlagen 103<br />

Die Beteiligung 112<br />

Die Übersicht über die Vertragspartner 120<br />

Der Gesellschaftsvertrag 136<br />

Der Treuhandvertrag 148<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht 153<br />

Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008 154<br />

Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB 163<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 167<br />

Angabenvorbehalt / Impressum 170<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben war nicht Gegenstand der Prüfung des<br />

<strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis tungsaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanz -<br />

dienstleistungsaufsicht hat den <strong>Prospekt</strong> nur auf formelle Vollständigkeit geprüft.<br />

5


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Fondskonzept<br />

Angeboten wird die Zeichnung einer Beteiligung an einem<br />

geschlossenen operativen Flugzeugfonds mit drei Regionalflugzeugen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft über einen Treuhänder<br />

oder unmittelbar als Kommanditist<br />

Fondsgesellschaft<br />

Fondsgesellschaft ist die GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“)<br />

mit Sitz in Grünwald bei München, die das Eigentum<br />

an den Flugzeugen erworben hat<br />

Zielgruppe<br />

Investoren, die sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />

langfristig an der Vermietung und Vermarktung von drei<br />

Regionalflugzeugen (unternehmerische Beteiligung) mit<br />

attraktiven prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

beteiligen möchten<br />

Investoren mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland<br />

Investoren, die bereit sind, die mit der Anlage verbundenen<br />

Risiken zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 12)<br />

Interessenten wird empfohlen, sich vor Zeichnung des<br />

Beteiligungsangebotes über die rechtlichen und steuer -<br />

lichen Auswirkungen bei Vertretern der rechts- und steuerberatenden<br />

bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe zu informieren<br />

Beitritt / Beteiligung / Agio<br />

Beteiligung in Euro (EUR)<br />

Mindestbeteiligung EUR 10.000; höhere Beteiligungssummen<br />

(Kapitaleinlagen) müssen jeweils auf volle EUR 1.000<br />

lauten<br />

6 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />

5 % zu leisten<br />

Der Beitritt ist erstmals zum 30.11.2009 möglich, danach<br />

jeweils monatlich bis zum 31.12.2010 (vorbehaltlich einer<br />

vorherigen Ausplatzierung / Schließung)<br />

Die Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio ist vollständig<br />

zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats fällig<br />

Insgesamt zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kapitaleinlagen:<br />

EUR 21,1 Mio.<br />

Flugzeugmarkt<br />

Branchenkenner rechnen trotz des derzeit schwierigen<br />

weltwirtschaftlichen Umfeldes weiter mit einem nachhaltigen<br />

langfristigen Wachstum des Luftverkehrs<br />

Flugzeuge / Hersteller<br />

Bei den Flugzeugen dieses Beteiligungsangebotes handelt<br />

es sich um drei marktgängige Regionalflugzeuge vom Typ<br />

Embraer 195 LR (im Folgenden auch „Embraer 195“) des<br />

Herstellers Embraer – Empresa Brasileira de Aeronáutica<br />

S. A. (im Folgenden „Embraer“), die am 23.06.2008, am<br />

28.08.2008 sowie am 16.10.2008 an die Fondsgesellschaft<br />

ausgeliefert wurden<br />

Der von der Fondsgesellschaft aufzubringende Finanzierungsbetrag<br />

zum Erwerb (Anschaffungskosten) für die<br />

Flugzeuge betrug umgerechnet rund EUR 61,7 Mio. auf<br />

Basis der jeweiligen US-Dollar / Euro-Stichtagskurse<br />

Diese jüngste Weiterentwicklung unter den Embraer-Jets<br />

bietet hohen Passagierkomfort und kann sehr wirtschaftlich<br />

eingesetzt werden (siehe hierzu das Kapitel „Der<br />

Hersteller und die Flugzeuge“ ab Seite 42)


Wertermittlung<br />

Es wurden drei Gutachten unabhängiger Gutachter hinsichtlich<br />

der Verkehrswerte der Flugzeuge eingeholt. Im<br />

Mittel bewerteten die drei Gutachter die Embraer 195<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs im Jahr 2008 mit umgerechnet<br />

rund EUR 23,11 Mio. (unterstellter kalkulatorischer Wechselkurs<br />

von 1 Euro = 1,45 US-Dollar). Die Anschaffungskosten<br />

der Flugzeuge für die Fondsgesellschaft im Jahr 2008<br />

lagen rund 8,5 % unter den gemittelten Werten der Gutachter<br />

Leasingnehmer<br />

Die englische Fluggesellschaft Flybe Limited (im Folgenden<br />

„Flybe“) ist die größte Regionalfluggesellschaft Europas und<br />

wurde durch das Fachmagazin ATW (Air Transport World)<br />

als „2009 Regional Airline of the Year“ ausgezeichnet<br />

Gesellschafter von Flybe ist die seit 1979 bestehende Flybe<br />

Group Limited, an der British Airways 15 % der Anteile hält<br />

Leasingverträge<br />

Die Fondsgesellschaft hat für jedes der drei Flugzeuge<br />

einen Leasingvertrag mit Flybe abgeschlossen. Die<br />

Leasingverträge laufen jeweils zehn Jahre ab dem Zeitpunkt<br />

der Auslieferung des Flugzeuges zu einer durchschnittlichen<br />

Leasingrate in Höhe von umgerechnet rund<br />

EUR 181.381 pro Monat bei einem unterstellten kalkulatorischen<br />

Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar (siehe<br />

hierzu Kapitel „Die Leasingverträge“ ab Seite 62)<br />

Als Sicherheit hat Flybe pro Flugzeug USD 490.000 hinterlegt<br />

Für die Triebwerke der Flugzeuge werden von Flybe monatlich<br />

Wartungsrücklagen geleistet<br />

Der Gesellschafter Flybe Group Limited garantiert die<br />

Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen von Flybe unter dem<br />

jeweiligen Leasingvertrag<br />

Asset-Manager<br />

Für die technische Betreuung der Flugzeuge sowie bei deren<br />

Vermarktung steht der Fondsgesellschaft die GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im<br />

Folgenden „GOAL“ bzw. „GOAL KG“), ein Joint Venture der<br />

Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden „Lufthansa“) und<br />

der KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (im Folgenden<br />

„<strong>KGAL</strong>“), als Asset-Manager zur Verfügung<br />

Investition / Finanzierung<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt auf Basis der<br />

jeweiligen US-Dollar/Euro-Stichtagskurse und einem unterstellten<br />

kalkulatorischen Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-<br />

Dollar rund EUR 65,9 Mio. (Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten<br />

rund EUR 61,8 Mio.; fonds abhängige<br />

Vergütungen und Nebenkosten rund EUR 4,0 Mio.; Liquiditätsreserve<br />

rund EUR 0,1 Mio.)<br />

Die Finanzierung erfolgt in Höhe von rund EUR 22,2 Mio.<br />

(33,6 %) über Eigenkapital (inklusive Agio), in Höhe von<br />

rund EUR 43,6 Mio. (66,3 %) über Fremdkapital in US-Dollar,<br />

umgerechnet zu den jeweiligen US-Dollar / Euro-Stichtagskursen,<br />

sowie in Höhe von rund EUR 0,1 Mio. (0,1 %)<br />

durch den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben<br />

bis zum 31.12.2009<br />

Laufzeit der Beteiligung<br />

Prognosezeitraum bis zum 16.10.2018<br />

Ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den Investor<br />

mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, erstmalig<br />

zum 31.12.2021<br />

7


Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte der Investoren<br />

Beteiligung am Vermögen, Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

Einsichts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten<br />

Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />

Recht zur Übertragung und /oder Belastung der Beteiligung<br />

mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

(siehe hierzu die Kapitel „Der Gesellschaftsvertrag“ ab Seite<br />

136 und „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 88)<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielen die<br />

Investoren Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Zeichnungsfrist / Vollplatzierung<br />

Die Zeichnungsfrist endet planmäßig vorbehaltlich vor -<br />

heriger Vollplatzierung / Schließung am 31.12.2010. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter ist jedoch berechtigt, die<br />

Zeichnungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate zu<br />

verlängern<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />

des erforderlichen Kommanditkapitals zum Ende<br />

der Zeichnungsfrist<br />

Vertraulichkeit<br />

Die in diesem Beteiligungsangebot enthaltenen Informationen<br />

sind vertraulich zu behandeln und sollen ausschließlich<br />

als Entscheidungsgrundlage für eine mögliche<br />

Beteiligung dienen<br />

8 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Gute Gründe für die Beteiligung<br />

Partizipation an einem langfristigen Flugzeuginvestment<br />

(Markt mit langfristigem Wachstumspotenzial)<br />

Wirtschaftliche und marktgängige Regionalflugzeuge<br />

Attraktive prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Langfristige Vermietung an die größte Regionalflug -<br />

gesellschaft Europas<br />

Leistungsfähiger Asset-Manager GOAL<br />

Solides Sicherheitenkonzept<br />

Prognostizierte Laufzeit von nur rund 9 Jahren<br />

Einkommensteuerzahlung prognosegemäß erst im<br />

Jahr 2019


Die Anlage auf einen Blick (Prognose; Stand: 28.09.2009)<br />

Exemplarische Kapitaleinlage 1) 2) EUR 10.000<br />

Beitritt monatlich<br />

Einzahlung in voller Höhe am letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats<br />

Prognosezeitraum bis 16.10.2018<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p.a. 3) mit Veräußerungserlös 4)<br />

(inklusive Kapitalrückzahlung)<br />

140 %<br />

130 %<br />

120 %<br />

110 %<br />

100 %<br />

12 %<br />

10 %<br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

2 %<br />

0 %<br />

vor Steuern<br />

8,0 % 8,0 %<br />

2010<br />

2011<br />

8,0 %<br />

2012 2013<br />

nach Steuern (Einkommensteuerzahlung prognosegemäß erst in 2019)<br />

8,0 % 8,0 %<br />

Liquiditätsüberschuss vor Steuern EUR 9.683<br />

Liquiditätsüberschuss nach Steuern 5) EUR 5.935<br />

1) Zuzüglich 5% Agio auf die Kapitaleinlage. Die Gesamthöhe der Provisonen übersteigt das Agio.<br />

2) Der Mindestbeteiligungsbetrag dieses Beteiligungsangebotes beträgt EUR 10.000.<br />

3) Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die Einzahlung der Kommanditeinlage und des Agios wurden zum 30.12.2009 unterstellt.<br />

Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Jahr 2010 bezieht sich die Ausschüttung / Entnahme anteilig auf den Zeitraum 30.12.2009<br />

bis 30.10.2010.<br />

4) Die prognostizierten Veräußerungserlöse können der Prognoserechnung auf Seite 75 entnommen werden.<br />

5) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wurde im Jahr 2019 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit den Verlusten gemäß §15b<br />

EStG verbleibenden Gewinnes des Jahres 2018 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5%<br />

bezogen auf die Steuerschuld. Es wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld des Investors im Jahr 2019<br />

nach § 35 EStG angenommen.<br />

2014<br />

8,0 %<br />

2015<br />

8,0 %<br />

2016<br />

8,0 %<br />

2017<br />

139,2 %<br />

2018<br />

101,7 %<br />

9


Die Risikohinweise<br />

Mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft geht der<br />

Investor ein langfristiges Engagement mit unternehme -<br />

rischen Risiken ein. Die wirtschaftliche Entwicklung der<br />

Fondsgesellschaft hängt von einer Vielzahl wirtschaftlicher,<br />

rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen ab. Wenn<br />

diese sich anders als erwartet ent wickeln, kann dies die in<br />

diesem Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />

nachteilig beeinflussen.<br />

Kapitalrückflüsse und Ausschüttungen / Entnahmen sind<br />

weder im Voraus kalkulierbar noch gesichert. Der Investor<br />

sollte einen angemessenen finanziellen Spielraum mit einer<br />

ausreichenden Liquiditätsreserve zur Verfügung haben. Die<br />

Beteiligung sollte ohne Übergewichtung lediglich Beimischungscharakter<br />

zum übrigen Vermögensportfolio besitzen<br />

und eigenfinanziert sein.<br />

Der Investor trägt mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

das Risiko eines Totalverlustes seiner Kapitaleinlage<br />

sowie des Agios. Dieses Beteiligungsangebot ist somit nur<br />

für Investoren geeignet, die einen entsprechenden Verlust<br />

hinnehmen können. Zudem trifft den Investor unter<br />

Umständen eine Ersatzpflicht für Abgaben und Kosten der<br />

Fondsgesellschaft, die durch den Investor ausgelöst werden<br />

sowie unter Umständen eine Steuerpflicht, der keine entsprechenden<br />

Ausschüttungen / Entnahmen gegenüberstehen.<br />

Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

eine ausländische Rechtsordnung die Beschränkung der<br />

Kommanditistenhaftung nicht anerkennt. Sollte der Inves-<br />

12 I Die Risikohinweise<br />

tor seine Kapitaleinlage nicht aus Eigenmitteln, sondern<br />

durch Aufnahme einer Anteilsfinanzierung erbringen, entsteht<br />

das zusätzliche Risiko, dass der Investor seine Anteilsfinanzierung<br />

zurückführen muss, auch wenn aus der Vermietung<br />

der Flugzeuge keine entsprechenden Einnahmen<br />

erzielt werden können. Insbesondere bei Fremdfinanzierung<br />

der Kapitaleinlage und /oder bei Eintritt weiterer Risiken<br />

kann es über den Verlust der Kapitaleinlage hinaus zur<br />

Gefährdung des weiteren Vermögens des Investors kommen<br />

(siehe hierzu auch den Abschnitt „Investorgefährdende Risiken“<br />

ab Seite 20).<br />

Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsäch -<br />

lichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />

angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft),<br />

soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung (28.09.2009) bekannt sind. Sie kann<br />

nicht eventuelle zusätzliche Risiken behandeln, die sich<br />

möglicherweise aus der individuellen Situation einzelner<br />

Investoren ergeben. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />

das Beteiligungsangebot und die damit verbundenen Risiken<br />

eingehend zu prüfen und sich dazu, soweit erforderlich,<br />

fachkundiger Berater zu bedienen.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Risiken können bei Eintritt,<br />

sowohl bei Kumulation als auch im Einzelfall, zu erheblichen<br />

negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dieser<br />

unternehmerischen Beteiligung führen.


Prognose- und<br />

anlagegefährdende Risiken<br />

Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken, bei<br />

deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse unter<br />

Umständen nicht erzielt werden und die im Extremfall zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals führen können.<br />

Vermietung / Leasingnehmerbonität<br />

Der Erfolg der Beteiligung hängt wesentlich von den Einnahmen<br />

aus der Vermietung der Flugzeuge ab. Die Flugzeuge<br />

sind während der Laufzeit der Leasingverträge zu fest<br />

vereinbarten Leasingraten vermietet. Es besteht das Risiko,<br />

dass sich die Bonität des Leasingnehmers (zum Beispiel aufgrund<br />

steigenden Kostendrucks in der Luftfahrtbranche,<br />

wirtschaftlicher Rezessionsphasen, steigender Ölpreise oder<br />

aufgrund von Abgaben im Zusammenhang mit dem Emissionshandel)<br />

verschlechtert und er seine Verpflichtungen aus<br />

den Leasingverträgen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.<br />

Dies kann zu Einnahmeausfällen bei der Fondsgesellschaft<br />

und zu einer vorzeitigen Beendigung der Leasingverträge<br />

führen. Die Fondsgesellschaft als Leasinggeber hat bei Vertragsverletzung<br />

eines Leasingvertrages das Recht, auch die<br />

Leasingverträge hinsichtlich der anderen Flugzeuge dieses<br />

Beteiligungsangebotes zu beenden und diese zu verwerten.<br />

Entspricht bei einem Ausfall des Leasingnehmers der Rückgabezustand<br />

des jeweiligen Flugzeuges nicht dem vertraglich<br />

definierten Zustand, fallen beim Leasinggeber möglicherweise<br />

zusätzliche Wartungskosten an. Ferner besteht<br />

im Falle einer Beendigung der Leasingverträge das Risiko,<br />

dass nicht sofort eine Anschlussvermietung gefunden werden<br />

kann und/oder beispielsweise die Einnahmen aus der<br />

Anschlussvermietung unter den prognostizierten Werten<br />

liegen.<br />

Über die zukünftigen Vermietungsmöglichkeiten der Flugzeuge<br />

kann heute keine gesicherte Aussage getroffen<br />

werden, da diese üblicherweise großen Schwankungen<br />

unterworfen sind (z. B. starkes Flottenwachstum am Flugzeugmarkt<br />

oder schwache Entwicklung des Welthandels<br />

sowie des Luftverkehrs und daraus resultierendes Über -<br />

angebot an vermietbaren Flugzeugen auf dem Markt). Eine<br />

Anschlussvermietung könnte sich in dieser Situation<br />

schwierig gestalten mit der Folge von erheblichen Einnahmeausfällen.<br />

Veräußerungsrisiko<br />

Der Erfolg der Beteiligung ist auch vom Erlös aus der Veräußerung<br />

der Flugzeuge abhängig. Die Veräußerung wurde<br />

gemäß Prognoserechnung jeweils zehn Jahre nach Auslieferung<br />

des jeweiligen Flugzeuges unterstellt. Bei Ausfall des<br />

Leasingnehmers kann jedoch eine Verwertung durch den<br />

Leasinggeber zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Der künftig erzielbare Veräußerungserlös für die Flugzeuge<br />

hängt insbesondere von der Preisentwicklung für<br />

Gebrauchtflugzeuge des entsprechenden Flugzeugtyps ab.<br />

Diese wird von zahlreichen Einflussfaktoren wie der Entwicklung<br />

des weltweiten Personentransportvolumens, den<br />

Produktionsvolumina der Flugzeughersteller, den Vermarktungsaktivitäten<br />

(z. B. Verkauf aufgrund Ausmusterung von<br />

bestimmten Flugzeugtypen) der Fluggesellschaften sowie<br />

von der weltweiten wirtschaftlichen Lage beeinflusst. Entwickeln<br />

sich diese Einflussfaktoren schlechter als erwartet,<br />

so besteht das Risiko, dass der tatsächliche Veräußerungserlös<br />

ebenfalls niedriger als erwartet ausfallen könnte.<br />

13


Basierend auf den eingeholten Gutachten unterstellt die<br />

Prognoserechnung bestimmte Erlöse aus der Veräußerung<br />

der Flugzeuge nach Ablauf der Leasingverträge mit Flybe.<br />

Hierbei wurden die beim Leasinggeber verbleibenden<br />

Wartungsrücklagen für die Triebwerke berücksichtigt. Der<br />

Leasingnehmer ist zudem verpflichtet, die Flugzeuge in<br />

einem vertraglich fixierten technischen Mindestzustand an<br />

die Fondsgesellschaft zurückzugeben. Darüber hinaus muss<br />

der Leasingnehmer bei Beendigung des jeweiligen Leasing -<br />

vertrages vertraglich vereinbarte Kompensationszahlungen<br />

an die Fondsgesellschaft leisten. Es besteht das Risiko, dass<br />

diese Kompensationszahlungen zu hoch bzw. die an die<br />

Fondsgesellschaft für die Triebwerke zu zahlenden Wartungsrücklagen<br />

zu niedrig kalkuliert wurden und dass die<br />

dann erzielbaren Veräußerungserlöse geringer sind als prognostiziert.<br />

Um einen möglichst günstigen Veräußerungszeitpunkt für<br />

die Flugzeuge wählen zu können, kann die Veräußerung der<br />

Flugzeuge auch deutlich vor bzw. nach Ablauf des Planungszeitraumes<br />

stattfinden. Es besteht daher das Risiko, dass die<br />

Fondsgesellschaft früher oder später als prognostiziert aufgelöst<br />

wird.<br />

Risiken aus dem Flugbetrieb<br />

Die Leasingverträge sehen eine Verpflichtung des Leasingnehmers<br />

vor, etwaige Risiken aus dem Flugbetrieb jeweils in<br />

vollem Umfang zu tragen, diese in üblichem Umfang zu<br />

versichern und den Leasinggeber von jeglicher Inanspruchnahme<br />

Dritter freizustellen. Trotzdem ist es nicht aus -<br />

geschlossen, dass eine Versicherung für die geltend<br />

gemachten Schadenersatzansprüche nicht besteht, die<br />

Versicherungsgesellschaft ihre Verpflichtungen nicht erfüllt<br />

bzw. die Schadenshöhe die Höhe der vereinbarten Versiche-<br />

14 I Die Risikohinweise<br />

rungssumme überschreitet und /oder dass die Fondsgesellschaft<br />

für Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb der<br />

Flugzeuge direkt in Anspruch genommen wird.<br />

Da die Flugzeuge überwiegend im Ausland betrieben werden,<br />

ist regelmäßig mit einer Anwendung ausländischer<br />

Rechtsordnungen zu rechnen. Die insoweit anwendbaren<br />

Vorschriften und Regelungen können erheblich vom deutschen<br />

Rechtsverständnis abweichen.<br />

Bei einer Schädigung Dritter durch die Flugzeuge könnte<br />

unter Umständen eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />

Eigentümerin der Flugzeuge in Betracht kommen. Sollten<br />

trotz der Versicherung und der Einstands- und Freistellungspflicht<br />

des Leasingnehmers die Fondsgesellschaft in einem<br />

solchen Fall in Anspruch genommen werden, haftet ein<br />

Kommanditist nach deutschem Recht grundsätzlich unmittelbar<br />

bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme (siehe hierzu im Abschnitt „Investorgefährdende<br />

Risiken“ den Unterabschnitt „Haftung des Gesellschafters“<br />

ab Seite 20). Dies gilt mittelbar über die Regelungen<br />

des Treuhandvertrages entsprechend auch für einen<br />

Investor, der über den Treuhandkommanditisten TERTIA<br />

ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> als Treugeber an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt ist.<br />

Da die Flugzeuge überwiegend im Ausland betrieben<br />

werden, kann insbesondere bei einer Schädigung Dritter im<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb der Flugzeuge nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />

beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nicht anerkennt (siehe hierzu im Abschnitt „Investorgefährdende<br />

Risiken“ den Unterabschnitt „Haftung des Gesellschafters“<br />

ab Seite 20).


Betriebskosten<br />

Sollten aufgrund verbindlicher Vorgaben z. B. der European<br />

Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit)<br />

oder der Joint Aviation Authorities (Europäische Luftfahrtbehörde)<br />

technische Modifikationen an einem Flugzeug<br />

erforderlich werden, die einen Aufwand von mehr als<br />

USD 100.000 verursachen, so ist der Leasinggeber zu einer<br />

anteiligen Kostenübernahme für den USD 100.000 übersteigenden<br />

Anteil des Aufwands verpflichtet. Der von dem<br />

Leasinggeber zu tragende Kostenanteil richtet sich nach<br />

der Restlaufzeit des Leasingvertrages. Die genaue Berechnung<br />

wird durch eine im Leasingvertrag geregelte Formel<br />

bestimmt. Kommt es zu einer solchen Situation, so besteht<br />

das Risiko einer Reduzierung der für die Ausschüttungen /<br />

Entnahmen zur Verfügung stehenden Liquidität der Fondsgesellschaft.<br />

Währung<br />

Da Flugzeuge weltweit üblicherweise in US-Dollar gehandelt<br />

werden, werden Veräußerungserlöse im Fall des Verkaufs<br />

der Flugzeuge voraussichtlich in US-Dollar vereinnahmt.<br />

Des Weiteren werden auch etwaige Anschlussleasingraten,<br />

z.B. im Falle eines vorzeitigen Ausfalls des<br />

Leasingnehmers, voraussichtlich in US-Dollar vereinnahmt.<br />

Daher besteht für einen in Euro kalkulierenden Investor ein<br />

Wechselkursrisiko hinsichtlich der durch die Veräußerungserlöse<br />

und etwaige Anschlussleasingraten generierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen.<br />

Gutachten und Angaben Dritter<br />

Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen unter anderem<br />

Gutachten und weitere Angaben Dritter zugrunde,<br />

deren Korrektheit vorausgesetzt wird, aber seitens des<br />

Initiators nicht vollständig überprüft werden kann. Es<br />

besteht daher das Risiko, dass sich Annahmen und Schlussfolgerungen<br />

von Gutachten und /oder Angaben Dritter als<br />

unvollständig, ungenau oder falsch herausstellen (beispielsweise,<br />

wenn die Gutachten methodische oder inhaltliche<br />

Fehler aufweisen).<br />

Vertragspartnerrisiko<br />

Sollten Vertragspartner der Fondsgesellschaft insolvent<br />

werden oder bestehende Verträge ordentlich oder außerordentlich<br />

kündigen und sollten dann neue Verträge abgeschlossen<br />

werden, so besteht das Risiko, neue Vertragspartner<br />

nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten<br />

zu können. Daher kann es zu Rechtsstreitigkeiten mit dem<br />

damit verbundenen Prozess- und Kostenrisiko und zu<br />

zusätzlichen, nicht prognostizierten Aufwendungen der<br />

Fonds gesellschaft führen.<br />

Finanzierung<br />

Die <strong>KGAL</strong> hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />

erforderlichen Eigenkapitals abgegeben. Es besteht das<br />

Risiko, dass die <strong>KGAL</strong> ihren Verpflichtungen aus dieser<br />

Garantie nicht nachkommen kann. Dies kann zu einer vorzeitigen<br />

Beendigung der Beteiligung führen mit dem Risiko<br />

des Verlustes eines erheblichen Teils der Einlage.<br />

Die Bayerische Landesbank, München (im Folgenden<br />

„BayernLB“) hat ein Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

ist befristet bis zum 31.03.2010.<br />

Sollte die Platzierung bis zum 31.03.2010 nicht vollständig<br />

erfolgt sein, wird versucht, eine Verlängerung der Laufzeit<br />

der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung mit der BayernLB zu<br />

erreichen. Wenn dies nicht gelingen sollte, hat sich zwar die<br />

<strong>KGAL</strong> bereit erklärt, im Rahmen ihrer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

eine Anschlussfinanzierung sicherzustellen.<br />

Es besteht jedoch das Risiko, dass sie dieser Verpflichtung<br />

nicht nachkommen kann.<br />

15


Bei vorzeitiger Fälligstellung des Darlehens durch die<br />

BayernLB für den Fall, dass die Fondsgesellschaft ihren<br />

Verpflichtungen unter dem Zwischenfinanzierungsvertrag<br />

nicht nachkommt, und /oder für den Fall, dass die <strong>KGAL</strong> die<br />

Anschlussfinanzierung nicht sicherstellen kann, besteht das<br />

Risiko einer vorzeitigen Beendigung der Beteiligung mit der<br />

Folge des Verlustes eines erheblichen Teils der Einlage.<br />

Für den Erwerb der drei Flugzeuge vom Typ Embraer 195<br />

hat die Fondsgesellschaft jeweils einen Darlehensvertrag<br />

mit der DVB Bank AG, London (im Folgenden „DVB Bank“)<br />

über das erforderliche Fremdkapital in Höhe von insgesamt<br />

USD 63,6 Mio. abgeschlossen. Die langfristigen Darlehensverträge<br />

haben jeweils eine Laufzeit von zehn Jahren, beginnend<br />

mit der Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges.<br />

Während der Laufzeit der Finanzierungen besteht das Risiko,<br />

dass die Bank von ihren Kündigungsrechten Gebrauch<br />

macht, insbesondere wenn die Fondsgesellschaft ihre Verpflichtungen<br />

aus den Darlehensverträgen nicht erfüllt oder<br />

zwischenzeitlich eingetretene Ereignisse, wie z. B. eine Kündigung<br />

der Leasingverträge, die Durchführung der Darlehensverträge<br />

gefährden. Als Sicherheit hat die Fondsgesellschaft<br />

der Bank ein Pfandrecht an jedem Flugzeug bestellt.<br />

Darüber hinaus wurden der Bank unter anderem Ansprüche<br />

und Rechte aus Versicherungen, Kauf- und Leasingverträgen<br />

zur Sicherheit abgetreten.<br />

Bei einer außerordentlichen Kündigung der Darlehens -<br />

verträge wird sich die Fondsgesellschaft um eine alternative<br />

Finanzierungsmöglichkeit bemühen. Falls keine alternative<br />

Finanzierung gefunden werden kann, kann dies zu einer<br />

vorzeitigen Beendigung und Sicherheitenverwertung führen<br />

mit dem Risiko eines Teilverlustes der Einlage.<br />

.<br />

16 I Die Risikohinweise<br />

Zinsen<br />

Flybe hat sich bezüglich zwei der drei Flugzeuge für einen<br />

festen Zinssatz über die Laufzeit entschieden.<br />

Sofern es zu einer vorzeitigen Kündigung der Fremdfinanzierungen<br />

(z. B. wegen des Ausfalls des Leasingnehmers)<br />

kommen sollte, können bei einem festen Zinssatz entsprechende<br />

Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen, die die<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligung beeinträchtigen.<br />

In Bezug auf ein Flugzeug hat Flybe zunächst für einen<br />

variablen Zinssatz über die Laufzeit optiert. Flybe hat noch<br />

bis Ende November 2009 das Recht, in Abstimmung mit der<br />

Fondsgesellschaft für das eine Flugzeug einen festen Zinssatz<br />

anstelle des variablen Zinssatzes für die verbleibende<br />

Laufzeit zu wählen.<br />

Sollte abweichend zur Prognose nach Ablauf eines Leasingvertrages<br />

oder bei Ausfall des Leasingnehmers anstelle einer<br />

Veräußerung des Flugzeuges eine Anschlussvermietung<br />

erfolgen, besteht ein entsprechendes Zinsänderungsrisiko.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Es können allgemein negative Auswirkungen auf die Rendite<br />

dadurch entstehen, dass die Finanzverwaltung zu der dem<br />

Beteiligungsangebot zugrunde liegenden Konzeption im Rahmen<br />

der Veranlagung oder nach einer steuerlichen Außenprüfung<br />

(Betriebsprüfung) eine andere Auffassung als der<br />

Initiator vertritt. Dies könnte darauf beruhen, dass die Finanzverwaltung<br />

die Höhe der Erträge oder die steuer liche Abzugsfähigkeit<br />

von Aufwendungen dem Grunde und/oder der<br />

Höhe nach anders beurteilt oder auch eine andere Auffassung<br />

zum zeitlichen Anfall von Erträgen und Aufwendungen<br />

einnimmt und es deshalb zu anderen steuerlichen Ergebnissen<br />

bzw. zu einem abweichenden zeit lichen Ergebnisverlauf<br />

bei der Fondsgesellschaft bzw. den Investoren und damit zu<br />

anderen Steuerwirkungen kommt als prognostiziert.


Änderungen der Auffassung der Finanzverwaltung, Änderungen<br />

der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie<br />

Steuer gesetzesänderungen (z. B. § 35 EStG) können zu einer<br />

erhöhten Steuerbelastung für die Fondsgesellschaft und die<br />

Investoren führen.<br />

Abweichungen zu den prognostizierten Ergebnisverläufen<br />

resultieren zwangsläufig aus einem sich über den Prognosezeitraum<br />

gegenüber dem unterstellten Wechselkurs von 1<br />

EUR = 1,45 US-Dollar verändernden Fremdwährungsumrechnungskurs.<br />

Negative steuerliche Wirkungen auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft sowie auf Ebene der Investoren sind<br />

diesbezüglich nicht auszuschließen.<br />

Grundsätzlich ist nach § 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

eine Beteiligung eines einzelnen Kommanditisten von<br />

mehr als 50 % des Kommanditkapitals nicht zulässig. Sollte<br />

das Beteiligungsangebot jedoch zu weniger als 50 % ausplatziert<br />

werden und die <strong>KGAL</strong> entsprechend aus der Platzierungsgarantie<br />

in Anspruch genommen werden, so würde<br />

die <strong>KGAL</strong> die Mehrheit am Kommanditkapital erwerben, mit<br />

der Folge, dass aufgrund der ihr dann zustehenden Stimmrechtsmehrheit<br />

der Betrieb der Fondsgesellschaft in den<br />

<strong>KGAL</strong>-Konzern im Sinne der sogenannten Zinsschranke des<br />

§ 4 h EStG einzubeziehen wäre. Dies könnte zur Folge haben,<br />

dass die Zinsaufwendungen nicht in voller Höhe abzugs -<br />

fähig sind und dadurch weitere Belastungen mit Gewerbesteuer<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft entstehen könnten,<br />

die damit mittelbar die Rendite der Investoren schmälern<br />

würden. Eine Ausgleichsverpflichtung der <strong>KGAL</strong> gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft bestünde gemäß § 11 Ziffer 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages nicht. Der Betrieb der Fondsgesellschaft<br />

könnte auch aus anderen Gründen in einen Konzernabschluss<br />

im Sinne der Zinsschranke einzubeziehen sein.<br />

Steuernachzahlungen sind gegebenenfalls nach § 233 a der<br />

Abgabenordnung mit 6 % p. a. zu verzinsen.<br />

IHK-Beitrag<br />

Die Fondsgesellschaft ist grundsätzlich verpflichtet, an die<br />

zuständige Industrie- und Handelskammer („IHK“) einen<br />

Beitrag zu entrichten. Gemäß der derzeit gültigen Wirtschaftssatzung<br />

errechnet sich der Beitrag über einen Grundbeitrag<br />

zuzüglich einer Umlage in Höhe von 0,22 % des<br />

Gewerbeertrags. Für den Fall, dass der tatsächliche Gewerbeertrag<br />

von der Prognose abweicht, ändert sich somit auch<br />

die Bemessungsgrundlage für die jeweilige IHK-Gebühr.<br />

IHK-Gebühren können dem Leasingnehmer nicht weiterbelastet<br />

werden. Insofern würde eine erhöhte IHK-Gebühr die<br />

für Ausschüttungen / Entnahmen zur Verfügung stehende<br />

Liquidität reduzieren.<br />

Risiken aufgrund anderer Rechtskreise<br />

Bei Flugzeugbeteiligungen ist regelmäßig mit der Anwendung<br />

ausländischer Rechtsordnungen zu rechnen, da die<br />

Flugzeuge überwiegend im Ausland eingesetzt werden. Dies<br />

gilt beispielsweise für eine Mithaftung der Flugzeuge für<br />

Flughafengebühren, Steuern, eine Mithaftung bei Unfällen<br />

und Fracht- bzw. Verfrachtungsschäden, die Vollstreckung<br />

aus Verträgen vor Ort etc. Diese Verpflichtungen können<br />

unmittelbar die Fondsgesellschaft als Eigentümerin der<br />

Flugzeuge treffen. Aber auch wenn diese Verpflichtungen<br />

den Leasingnehmer als Betreiber der Flugzeuge treffen und<br />

er diese nicht erfüllt, kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Fondsgesellschaft diese Verpflichtungen übernehmen<br />

muss, etwa um ihre Rechte an den Flugzeugen zu<br />

bewahren.<br />

17


Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen in diesem<br />

Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den im<br />

betroffenen ausländischen Staat geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen<br />

Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />

abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit<br />

dieser Rechtskreise können sich die Durchsetzung und die<br />

Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und /oder<br />

mit erheblichen Kosten verbunden sein. Die Einschätzung<br />

etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert.<br />

Management-Risiko /<br />

Einschränkung der Mitwirkungsrechte /<br />

Beherrschender Einfluss eines Investors<br />

Unternehmerische Fehlentscheidungen der Geschäftsführung<br />

oder der Gesellschafterversammlung können nicht<br />

ausgeschlossen werden. Diese können einen negativen Einfluss<br />

auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

haben.<br />

Im Falle der vollen oder teilweisen Inanspruchnahme der<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie ist nicht auszuschließen,<br />

dass der Platzierungsgarant oder ein von ihm benannter<br />

Dritter die Stimmrechtsmehrheit in der Fondsgesellschaft<br />

erhält und damit beherrschenden Einfluss ausüben<br />

könnte. Gleiches kann auch durch die Zeichnung eines sehr<br />

hohen Gesellschaftsanteils durch einen einzelnen Investor<br />

oder durch eine Gruppe von Investoren mit gegebenenfalls<br />

gleichen Interessen erfolgen. Die gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft mit einfacher oder qualifizierter<br />

Mehrheit gefassten Beschlüsse sind für den Investor bindend.<br />

Eine Einschränkung von individuellen Interessen des<br />

Investors durch Beschlüsse der Gesellschafter der Fonds -<br />

gesellschaft ist daher grundsätzlich möglich. Dabei ist zu<br />

berücksichtigen, dass der geschäftsführende Gesellschafter<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag ein eigenes Stimmrecht besitzt<br />

18 I Die Risikohinweise<br />

und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur<br />

Vornahme aller Handlungen berechtigt ist, die zum<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören<br />

und die er zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks für<br />

zweckmäßig erachtet. Beschlüsse über eine Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft<br />

bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Es bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

und dessen wesentlichen Vertragspartnern, z. B.<br />

dem Treuhandkommanditisten, dem Asset-Manager, dem<br />

Eigen- und Fremdkapitalvermittler und dem Anbieter<br />

(zugleich Verwalter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant<br />

und Konzeptionär). Es besteht daher das Risiko, dass für<br />

die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft insoweit<br />

Interessenkonflikte entstehen, die möglicherweise zum<br />

Nachteil der Investoren gelöst werden und damit auf die Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft negativen Einfluss haben.<br />

Risiken aufgrund fehlender / verspäteter<br />

Einzahlung durch den Investor<br />

Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können dem Investor<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />

Verzug mit der geschuldeten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio eine der aufschiebenden Bedingungen<br />

für das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

darstellt. Das würde bedeuten, dass der<br />

Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag<br />

des Investors beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in<br />

diesem Fall pauschal 15 % der Kapitaleinlage als Schadener-


satz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />

entstanden ist.<br />

Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />

Aufgrund § 8 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 7 des Treuhandvertrages<br />

kann der Investor in bestimmten Fällen aus<br />

der Gesellschaft bzw. seiner treuhänderischen Beteiligung<br />

ausgeschlossen werden. Wird ein Investor ausgeschlossen,<br />

weil er seinen sonstigen Zahlungs-, Informations- und Mitwirkungspflichten<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft bzw.<br />

dem Treuhandkommanditisten nicht nachkommt, über sein<br />

Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die<br />

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt<br />

wird, in seinen Gesellschaftsanteil bzw. seine Beteiligung<br />

die Zwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verstoß<br />

gegen das Geldwäschegesetz vorliegt oder sonst ein wichtiger<br />

Grund vorliegt, erhält er ein Abfindungsguthaben, dessen<br />

Höhe in den meisten Fällen unter dem von ihm geleisteten<br />

Einzahlungsbetrag liegt.<br />

Risiken aufgrund eingeschränkter<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an diesem Fonds ist als ein langfristiges<br />

Engagement zu betrachten, das frühestens zum 31.12.2021<br />

gekündigt werden kann. Bei Ausübung der Kündigungsmöglichkeit<br />

durch den Investor kann die Auszahlung der Abfindung<br />

frühestens zwei Wochen nach Aufforderung durch<br />

den augeschiedenen Gesellschafter, frühestens jedoch zum<br />

nächsten, dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin,<br />

und nur, soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt<br />

über ausreichende Liquidität verfügt, spätestens<br />

jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden erfolgen. Eine Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft ist nur durch Gesellschafter -<br />

beschluss mit einer qualifizierten 3/4-Mehrheit der abge -<br />

gebenen gültigen Stimmen und Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters möglich.<br />

Entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Regelungen ist<br />

ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung grundsätzlich zulässig,<br />

die Fondsgesellschaft übernimmt allerdings keine<br />

Gewähr für die Veräußerbarkeit des Anteils. Da allenfalls<br />

ein eingeschränkter Markt zum Handel von solchen Unternehmensanteilen<br />

existiert und folglich auch kein Marktwert<br />

der Anteile für eine Veräußerung ermittelt werden kann,<br />

kann sich ein vorzeitiger Verkauf des Anteils schwierig<br />

gestalten bzw. unter Umständen nicht möglich sein. Ferner<br />

unterliegt die Belastung und Übertragung von Beteili -<br />

gungen Beschränkungen, die im Gesellschaftsvertrag geregelt<br />

sind.<br />

Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />

mit Fernabsatz<br />

Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />

(§§ 312 b ff. BGB) auf den Vertrieb von Beteiligungen an<br />

geschlossenen Fonds sowie hinsichtlich der Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />

einer Widerrufsbelehrung gibt es bislang<br />

keine einheitliche Rechtsprechung. Es kann daher nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass es bei erfolgreicher Geltendmachung<br />

eventuell bestehender Rechte und Ansprüche durch<br />

Investoren zu Liquiditätsabflüssen bei der Fondsgesellschaft<br />

und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen, im<br />

Extremfall bis zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen<br />

kann, die die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung beeinträchtigen<br />

oder im Extremfall zum Totalverlust der Kapitaleinlage<br />

sowie des Agios führen können.<br />

19


Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen.<br />

Dabei handelt es sich um ein verbraucherfreundliches und<br />

für den Investor kostenloses Verfahren. Die daraus resultierende<br />

leichtere Geltendmachung von Ansprüchen kann zu<br />

negativen finanziellen Auswirkungen bei der Fondsgesellschaft<br />

führen.<br />

Investorgefährdende Risiken<br />

Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den<br />

Verlust der geleisteten Kapitaleinlage hinaus auch das<br />

weitere Vermögen des Investors gefährden. Insbesondere<br />

bei einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage durch den<br />

Investor ist das Risiko einer Privatinsolvenz nicht ausgeschlossen<br />

(maximales Risiko).<br />

Haftung des Gesellschafters<br />

Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko, für<br />

Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner<br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (5 % der<br />

übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich zu<br />

haften. Leistet der Investor seine Einlage zumindest in Höhe<br />

der eingetragenen Haftsumme, erlischt seine persönliche<br />

Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor Beträge (z. B.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen), die sein Kapitalkonto unter<br />

den Betrag seiner Haftsumme sinken lassen, erfolgt insoweit<br />

eine (teilweise) Einlagenrückgewähr. Dadurch lebt seine<br />

persönliche Haftung in gleichem Maße wieder auf,<br />

jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme. Das<br />

gleiche gilt, insoweit der Investor Gewinnanteile entnimmt,<br />

während seine Kapitaleinlage durch Verluste unter den<br />

Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist.<br />

20 I Die Risikohinweise<br />

Unabhängig von der Erbringung der Einlage besteht immer<br />

eine Haftung des Investors für die Kosten von Anmeldungen<br />

zum Handelsregister, die vom Investor oder in seinem<br />

Namen als Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />

Die Kommanditisten haften gesetzlich nach ihrem Ausscheiden<br />

aus der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleich -<br />

zeitig die Gesellschaft aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer<br />

eingetragenen Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von<br />

fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden fällig werden und<br />

gegen sie gerichtlich geltend gemacht oder von den Kommanditisten<br />

schriftlich anerkannt wurden. Die Frist beginnt<br />

mit Ablauf des Tages, an dem das Ausscheiden in das Handelsregister<br />

eingetragen wird. Wird die Gesellschaft auf -<br />

gelöst, verjähren die Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger<br />

gegen die Kommanditisten spätestens fünf Jahre nach<br />

Eintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft in das<br />

Handelsregister oder – wenn die Ansprüche erst nach<br />

Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf Jahre nach<br />

Fälligkeit der Ansprüche. Diese Haftungsrisiken müssen die<br />

Kommanditisten aus ihrem Privatvermögen decken.<br />

Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />

für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />

hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />

eines Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />

Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />

die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />

betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht<br />

das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />

mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />

Entscheidungen wurde der Treugeber dem


Kommanditisten bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />

gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Aus -<br />

gestaltung des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der<br />

Treugeber wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen<br />

wird.<br />

Es ist zu beachten, dass die Flugzeuge weltweit betrieben<br />

werden. Insbesondere bei einer Schädigung Dritter im<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb der Flugzeuge kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches<br />

Gericht die beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nicht anerkennt. Es kann daher eine persönliche<br />

Haftung der Kommanditisten nicht vollständig ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Abgaben-, Steuer- und Kostenbelastung<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (z. B. Steuern,<br />

Gebühren, Beiträgen) und anderen Kosten, die auf<br />

Handlungen bzw. dem Verhalten eines Investors beruhen<br />

(z. B. auch durch Ausschluss eines Gesellschafters) oder<br />

ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />

Rechtsform eines Gesellschafters haben, können dem jeweiligen<br />

Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger<br />

weiterbelastet werden. Die Investoren tragen daher insoweit<br />

das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber der Fondsgesellschaft.<br />

Sollte ein vom Investor im Zuge der Ersatzpflicht gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft geschuldeter Betrag nicht beibringbar<br />

sein, so hat die Fondsgesellschaft die entsprechenden Abgaben<br />

und Kosten zu tragen.<br />

Die Höhe der durch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

ausgelösten Steuerbelastung des Investors ist grundsätzlich<br />

unabhängig von der Höhe der erhaltenen Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen. Dem Investor steht kein Entnahmerecht<br />

in Höhe seiner individuellen Steuerbelastung zu. Es kann<br />

daher nicht ausgeschlossen werden, dass aus der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft eine Steuerpflicht beim<br />

Investor entsteht, der keine oder nicht ausreichende<br />

Ausschüttungen / Entnahmen der Fondsgesellschaft gegenüberstehen.<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Finanzierung<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio durch Aufnahme eines<br />

Darlehens durch den Investor („Anteilsfinanzierung“)<br />

besteht das Risiko, dass die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nicht ausreichen, um sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen<br />

für die Anteilsfinanzierung zu erbringen. Die Verpflichtungen<br />

zur Rückführung der Anteilsfinanzierung bestehen<br />

auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen nicht wie<br />

prognostiziert erfolgen. In diesen Fällen müsste der Investor<br />

zur Bedienung der Anteilsfinanzierung weitere Mittel aus<br />

seinem übrigen Vermögen aufbringen. Andernfalls besteht<br />

das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />

kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Zudem<br />

könnte bei einer vorzeitigen Beendigung des Beteiligungsangebots<br />

unter Umständen eine Rückführung der Anteils -<br />

finanzierung nur mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich<br />

sein. Daher wird von einer Fremdfinanzierung der<br />

Kapitalanlage abgeraten.<br />

21


Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />

Parameter basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />

Annahmen des Initiators. Die prognostizierten Ergebnisse<br />

können nicht garantiert werden. Die Risiken aus der<br />

zukünftigen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />

Entwicklung trägt vollständig und allein der Investor.<br />

Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />

dem Anbieter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

keine weiteren wesentlichen tatsächlichen oder recht -<br />

lichen Risiken bekannt.<br />

22 I Die Risikohinweise


Der Initiator<br />

<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing<br />

<strong>GmbH</strong> & Co.)<br />

Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die<br />

<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.) mit Sitz in Grünwald<br />

bei München.<br />

Bereits seit über 40 Jahren konzipiert die <strong>KGAL</strong> Gruppe innovative<br />

Finanzierungslösungen und initiiert und verwaltet<br />

seit rund 30 Jahren attraktive Beteiligungsangebote für<br />

private und institutionelle Investoren als Publikumsfonds<br />

und Private Placements. Dabei vereint die unternehmerische<br />

Idee der <strong>KGAL</strong> zwei Zielsetzungen: Den zunehmenden<br />

26 I Der Initiator<br />

Finanzierungsbedarf der Wirtschaft innovativ abzudecken<br />

und die Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten professionell<br />

und mit zukunftsweisender Expertise zu bedienen.<br />

Durch ihre Reputation und strategischen Partnerschaften<br />

sowie ihre langjährige Erfahrung in nationalen und internationalen<br />

Märkten hat die <strong>KGAL</strong> Zugang zu viel versprechenden<br />

Fondsprojekten und kann privaten wie institutionellen<br />

Investoren eine große Bandbreite von geschlossenen Fonds<br />

anbieten. In Konsequenz agiert die <strong>KGAL</strong> mit den bisher<br />

platzierten Beteiligungsangeboten der Gruppe als einer der<br />

führenden Fondsinitiatoren in Deutschland.


Gesellschafter der <strong>KGAL</strong><br />

Commerzbank 1) 45 % BayernLB 30 % HASPA Finanzholding 15 % Sal. Oppenheim 10 %<br />

1) Bis 11.05.2009 war die Dresdner Bank AG Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>. Die Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG wurde am 11.05.2009<br />

in das Handelsregister eingetragen. Damit trat die Commerzbank AG die Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG an.<br />

27


<strong>KGAL</strong> Leistungsprofil<br />

Funds and Asset Management<br />

Geschlossene Fonds<br />

Publikumsfonds<br />

Private Placements<br />

Fonds für institutionelle Investoren<br />

Assetklassen<br />

Flugzeuge<br />

Immobilien (In- und Ausland)<br />

Private Equity<br />

Schiffe<br />

Infrastruktur<br />

Asset Management<br />

Corporate Solutions<br />

Strukturierte Finanzierungskonzepte<br />

Finanzierungsleasing<br />

Real Estate Portfolio Management<br />

Individuelle Beteiligungsmodelle<br />

IFRS-/US-GAAP-Modelle<br />

P u blic Private Partnership (PPP)<br />

Financial Advisory and Engineering<br />

vereinfachte Darstellung<br />

1) 40 % Lufthansa-Gruppe<br />

2) 50 % V.Ships Group Ltd.<br />

3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige<br />

Zu den im Rahmen von geschlossenen Fonds angebotenen<br />

Investitionsobjekten gehören Immobilien im In- und Ausland,<br />

Schiffe, Flugzeuge, Infrastruktur und Private Equity-Fonds.<br />

Assetklassen der <strong>KGAL</strong>-Publikumsfonds<br />

28 I Der Initiator<br />

60 %<br />

50 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

46 %<br />

100 %<br />

Asset Management und<br />

Operating-Leasing f. Flugzeuge 1)<br />

Dienstleistungen<br />

für Schiffsfonds 2)<br />

Asset Sourcing und Management<br />

für Italien<br />

Asset Sourcing und Management<br />

für Nordamerika<br />

Asset Sourcing und Management<br />

Österreich und Mittel-/Osteuropa<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

insbesondere für die Lufthansa-Gruppe 3)<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

für Unternehmen<br />

Flugzeuge Immo- Private Schiffe Infra- Sonstige 1)<br />

bilien Equity struktur<br />

Im Markt seit 1990 1993 2004 2003 2005 1994 2)<br />

Anzahl Fonds 52 23 9 10 5 24<br />

Investitionsvolumen in Mio. EUR 2.390,3 1.980,4 931,8 620,9 179,8 2.186,0<br />

Eigenkapital (inkl. Agio) in Mio. EUR 1.452,9 1.148,9 931,8 319,5 85,3 1.861,7<br />

Investoren 3)<br />

11.761 34.176 39.791 10.814 3.579 25.114<br />

1) Mobilien, Medien, Lebensversicherungen, Wald zum 31.12.2008<br />

2) Mobilien<br />

3) Die Anzahl der Investoren enthält Mehrfachzeichnungen.<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eigenkapitalvertrieb<br />

Bauprojektmanagement<br />

Immobilienservices<br />

Verwaltungsdienstleistungen


Bis zum 31.12.2008 hat die <strong>KGAL</strong> zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft<br />

ALCAS <strong>GmbH</strong> insgesamt 323 Beteiligungsangebote<br />

mit einem Gesamtvolumen von rund EUR 24 Mrd.<br />

initiiert. Daran haben sich rund 125.800 private und institutionelle<br />

Investoren (inklusive Mehrfachzeichnungen) mit<br />

einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 10,3 Mrd. betei-<br />

Entwicklung Fondsbestand 1)<br />

Anzahl<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Fonds insgesamt<br />

Publikumsfonds<br />

197<br />

64<br />

212<br />

74<br />

223<br />

79<br />

235<br />

80<br />

252<br />

84<br />

266<br />

91<br />

273<br />

97<br />

294<br />

106<br />

’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />

1) Kumulierte Werte<br />

Erfahrung Flugzeugfonds<br />

308<br />

114<br />

123 323<br />

’07 ’08<br />

Per 31.12.2008 hat die <strong>KGAL</strong> Gruppe 52 Flugzeugpublikumsfonds<br />

(davon vier operative Flugzeugfonds) initiiert mit<br />

einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund EUR 2,39 Mrd.<br />

und einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 1,45 Mrd.<br />

Dabei profitieren die Investoren von der ausgezeichneten<br />

Expertise der <strong>KGAL</strong>, die seit 1990 insgesamt über 300 Verkehrsflugzeuge<br />

finanziert hat (inklusive Mieterbeteiligungsmodelle<br />

und ähnliche Beteiligungsmodelle).<br />

Mit der GOAL betreut zudem ein erfahrener und leistungsstarker<br />

Asset-Manager die im Rahmen von operativen Flugzeugfonds<br />

finanzierten Flugzeuge. Das Portfolio der GOAL<br />

ligt. Insgesamt managt die <strong>KGAL</strong> rund 1.885 Gesellschaften.<br />

Mit Neuabschlüssen von EUR 1,4 Mrd. im Jahr 2008<br />

und einem Investitionsvolumen zu Anschaffungswerten<br />

von rund EUR 23,4 Mrd. im Bestand zählt die <strong>KGAL</strong> Gruppe<br />

in Europa zu den leistungsstärksten und erfolgreichsten<br />

Unternehmensgruppen der Branche.<br />

Entwicklung Investitionsvolumen/Eigenkapital 1)<br />

Mrd. EUR<br />

25,0<br />

22,5<br />

20,0<br />

17,5<br />

15,0<br />

12,5<br />

10,0<br />

7,5<br />

5,0<br />

2,5<br />

0<br />

Investitionsvolumen<br />

Eigenkapital<br />

12,3<br />

4,3<br />

14,3<br />

5,2<br />

15,8<br />

6,0<br />

17,3<br />

6,6<br />

19,2<br />

7,3<br />

20,5<br />

7,9<br />

21,1<br />

8,4<br />

22,5<br />

9,1<br />

’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />

1) Kumulierte Werte<br />

23,4<br />

9,9<br />

10,3 24,0<br />

’07 ’08<br />

umfasst derzeit 58 Flugzeuge (inklusive der drei in diesem<br />

Beteiligungsangebot genannten und anderer noch aus -<br />

zuliefernder Flugzeuge) unterschiedlicher Bauarten, für<br />

die die GOAL ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellt.<br />

Darüber hinaus hat sie in den letzten Jahren 33 Anschlussvermarktungen<br />

erfolgreich durchgeführt.<br />

Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007<br />

insbesondere hinsichtlich der bislang aufgelegten Flugzeugfonds<br />

ist ab Seite 121 abgedruckt. Die aktuelle Leistungs -<br />

bilanz kann unter der Telefonnummer 089 64143-427<br />

bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />

29


Der Luftverkehrsmarkt<br />

Was für viele Jahrhunderte ein unerfüllter Traum blieb, ist<br />

heute eine Selbstverständlichkeit: Fliegen. Im Jahr 1783<br />

erfüllte sich dieser Traum für den Menschen erstmals, als<br />

sich die Gebrüder Montgolfier mit einem Heißluftballon in<br />

die Lüfte erhoben. Aber erst die Gebrüder Wright legten den<br />

Grundstein für den heutigen Luftverkehr. Am 17. Dezember<br />

1903 hob Orville Wright mit einem Doppeldecker-Motorflugzeug<br />

zum ersten kontrolliert gesteuerten Motorflug der<br />

Geschichte ab.<br />

Bereits im November 1909 wurde in Frankfurt am Main mit<br />

der Deutschen Luftschiffahrt-Aktiengesellschaft (DELAG) die<br />

erste Luftfahrtgesellschaft der Welt gegründet. Mit Beginn<br />

des kommerziellen Düsenluftverkehrs Ende der 1950er Jahre<br />

begann schließlich die endgültige Etablierung des Flugzeuges<br />

als Transportmittel für Personen und Waren. Heute sind<br />

alleine in der IATA (International Air Transport Association)<br />

über 230 Fluggesellschaften aus 126 Ländern organisiert.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung an dem vorliegenden<br />

operativen Flugzeugfonds hängt entscheidend von<br />

der zuverlässigen Erbringung der Leasingraten durch den<br />

Leasingnehmer Flybe ab sowie von den Vermarktungsmöglichkeiten<br />

der Flugzeuge nach Ablauf der Leasingverträge.<br />

Als Vermarktungsmöglichkeiten stehen die Veräußerung<br />

oder Weitervermietung der Flugzeuge zur Verfügung. Der<br />

letztlich erzielbare Beteiligungserfolg ist somit im hohen<br />

Maße von der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Luftverkehrsmarktes<br />

abhängig.<br />

30 I Der Luftverkehrsmarkt<br />

Weltwirtschaft<br />

Die Entwicklung des Luftverkehrsaufkommens basiert auch<br />

auf der Entwicklung der Weltwirtschaft. Mittel- und lang -<br />

fristige Prognosen gestalten sich derzeit jedoch schwierig. Die<br />

durch die Immobilienkrise in den USA ausgelöste weltweite<br />

Finanzmarktkrise sowie deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft<br />

belasten aktuell die Entwicklung der Weltwirtschaft.<br />

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartete im<br />

Juli 2009 für das Jahr 2009 ein negatives Wachstum der<br />

Weltwirtschaft von - 1,4 % gegenüber 2008, als noch ein<br />

Wachstum von 3,1 % verzeichnet werden konnte. Für 2010<br />

wird wieder ein Wachstum der Weltwirtschaft in Höhe von<br />

2,5 % prognostiziert. Insbesondere die als sogenannte<br />

„Emerging Markets“ bezeichneten Schwellenländer – vor<br />

allem die Volkswirtschaften Chinas und Indiens – tragen<br />

voraussichtlich zu diesem globalen Wachstum bei. Die<br />

meisten großen Industrieländer werden hingegen laut IWF<br />

im kommenden Jahr mit einer Stagnation bzw. nur einem<br />

geringen Wachstum ihres Bruttoinlandsproduktes rechnen<br />

müssen.<br />

Passagieraufkommen<br />

In den vergangenen Jahrzehnten konnte die kommerzielle<br />

Luftfahrt ein enormes Wachstum verzeichnen. Das Passagieraufkommen<br />

wird in der Einheit „Revenue Passenger Kilometers“<br />

(im Folgenden „RPK“; gleichbedeutend mit: „verkaufte<br />

Sitzkilometer“) gemessen. Diese Kennzahl errechnet sich aus<br />

den geflogenen Kilometern multipliziert mit den über diese<br />

Entfernung beförderten Passagieren. Seit 1970, als das erste<br />

Flugzeug vom Typ Boeing 747 Jumbo in Dienst gestellt wurde,<br />

konnte ein Anstieg der RPK von 0,5 Billionen auf mehr als<br />

4 Billionen verzeichnet werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen<br />

jährlichen Wachstum von rund 6 %.


Zwischen 1970 und 2008 wurde nur in drei Jahren ein Rückgang<br />

des internationalen Luftverkehrs verzeichnet: Im Jahr<br />

1991 als Folge des Golfkrieges sowie in den Jahren 2001 und<br />

2002, ausgelöst durch die Ereignisse des 11. September, den<br />

Irak-Krieg und die Lungenkrankheit SARS. Trotz dieser externen<br />

Krisen wuchs der Luftverkehr im Zeitraum von 2000<br />

und 2008 durchschnittlich um rund 4 % pro Jahr.<br />

Weltweiter jährlicher Flugverkehr in Billionen RPK<br />

5,0<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0<br />

Ölkrise Ölkrise Golfkrieg<br />

1968 1973 1978 1983 1988 1993 1998 2003 2008<br />

Quelle: In Anlehnung an Airbus Global Market Forecast 2009 – 2028<br />

Auch im ersten Halbjahr 2008 konnte noch ein Wachstum<br />

dieser Messgröße von 5,4 % gegenüber dem Vorjahres -<br />

zeitraum verzeichnet werden. Der im zweiten Halbjahr 2008<br />

durch die Immobilien- und Finanzkrise in den USA ausge -<br />

löste Abschwung der Weltwirtschaft und der damit einher -<br />

gehende Nachfragerückgang zeigte jedoch auch Auswirkungen<br />

auf den Luftverkehr und reduzierte das Gesamtjahreswachstum<br />

2008 der verkauften Sitzkilometer auf 1,6 %. Für<br />

den Zeitraum Januar bis August 2009 meldete der Branchenverband<br />

IATA einen Rückgang der aktuellen Verkehrszahlen<br />

im internationalen Luftverkehr. Die verkauften Sitz -<br />

kilometer sanken in diesem Zeitraum um 6,0 %, das Frachtaufkommen<br />

um 18,0 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.<br />

32 I Der Luftverkehrsmarkt<br />

Ereignisse<br />

11.9.2001<br />

Asienkrise<br />

SARS<br />

Finanzkrise<br />

+38%<br />

Allerdings wurde die Luftfahrtindustrie wie beschrieben<br />

auch in der Vergangenheit wiederholt durch externe Krisen<br />

in ihrem potenziellen Wachstum beeinträchtigt. Bislang hat<br />

sich die Luftfahrtindustrie nach solchen Rückschlägen jedoch<br />

relativ schnell wieder erholt und ist auf den Wachstumskurs<br />

zurückgekehrt.<br />

Insbesondere der Regionalflugverkehr erwies sich auch nach<br />

externen Krisen als stabil und verzeichnete in den vergangenen<br />

Jahren ein durchgehend hohes Wachstum. Im Zeitraum<br />

1970 bis 2007 wurden im Regionalflugverkehr jedes Jahr<br />

durchschnittlich 11,5 % mehr Passagiere als im Vorjahr befördert.<br />

Regionalflugzeuge kommen vor allem auf Verbindungen<br />

abseits der Ballungszentren sowie auf Zubringer -<br />

diensten für die großen Luftfahrtdrehkreuze (sogenanntes<br />

Hub-and- Spoke-System) zum Einsatz.<br />

Auch zukünftig wird für die beiden bestehenden Verkehrskonzepte<br />

Point-to-point (direkte Verbindung zweier Flug -<br />

häfen) und Hub-and-Spoke ausreichendes Wachstums -<br />

potenzial erwartet. Auf Strecken innerhalb der Europäischen<br />

Union sowie innerhalb der USA dürfte der Anteil des<br />

Point-to-point-Verkehrs zunehmen, auch bedingt durch die<br />

steigende Bedeutung von Billigfluggesellschaften, die klassischerweise<br />

keine Umsteigeverbindungen anbieten und<br />

deren Marktanteil in der Europäischen Union und den USA<br />

zwischen 25 % und 35 % liegt. Im Interkontinentalverkehr<br />

erhält der Point-to-point-Verkehr durch die Liberalisierung<br />

der Luftverkehrsmärkte sowie neues Fluggerät wie z. B. die<br />

Boeing 787 (der sogenannte „Dreamliner“) und den Airbus<br />

A350 neue Impulse. Kapazitätsengpässe an den großen<br />

Luftverkehrsdrehkreuzen sprechen zudem für Point-topoint-Verkehr<br />

von alternativen Flughäfen und den Einsatz<br />

größerer Flugzeuge.


Kostendegression, Wahlmöglichkeiten für die Passagiere<br />

sowie die gezielten Aktionen der strategischen Allianzen<br />

begünstigen dagegen Luftverkehrsdrehkreuze und damit<br />

auch Regionalflugzeuge als Zubringer.<br />

Prognostiziertes Wachstum des Flugverkehrs nach Regionen in Prozent pro Jahr<br />

Nordamerika<br />

2009–2018 2019–2028<br />

1,9 % 2,9 %<br />

Quelle: In Anlehnung an Airbus Global Market Forecast 2009 – 2028.<br />

34 I Der Luftverkehrsmarkt<br />

Lateinamerika<br />

2009–2018 2019–2028<br />

5,9 % 5,6 %<br />

Europa<br />

2009–2018 2019–2028<br />

4,0 % 4,7 %<br />

Marktbeobachter gehen davon aus, dass der Luftverkehr<br />

nach Überwindung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

langfristig weiterhin auf Wachstumskurs bleiben<br />

wird. Airbus, neben Boeing einer der beiden großen Hersteller<br />

von Verkehrsflugzeugen, rechnet in seiner im<br />

September 2009 veröffentlichten Marktprognose mit einem<br />

Wachstum der verkauften Sitzkilometer bis 2029 um jährlich<br />

4,7 %.<br />

Mittlerer Osten<br />

2009–2018 2019–2028<br />

7,6 % 6,3 %<br />

Afrika<br />

2009–2018 2019–2028<br />

5,4 % 5,1 %<br />

Weltweit<br />

2009–2018 2019–2028 durchschnittliches<br />

Wachstum pro<br />

Jahr (2009–2028)<br />

4,6 % 4,8 % 4,7 %<br />

GUS<br />

2009–2018 2019–2028<br />

6,2 % 5,6 %<br />

Asien<br />

2009–2018 2019–2028<br />

6,6 % 5,5 %


Fluggesellschaften im<br />

weltweiten Wettbewerb<br />

Ein großer Teil der Fluggesellschaften konnte von dem in den<br />

vergangenen Jahren verzeichneten Wachstum im Luftverkehr<br />

profitieren und nach der Krise 2001/2002 teilweise<br />

beträchtliche Gewinne erwirtschaften. Die derzeitige wirtschaftliche<br />

Entwicklung führt allerdings zu verstärktem<br />

Wettbewerbsdruck in der Luftfahrt und lässt eine Konsoli -<br />

dierung der Branche durch Zusammenschlüsse und Marktaustritte<br />

erwarten. Der Branchenverband IATA prognostiziert<br />

für das Jahr 2009 einen Branchenverlust seiner Mitgliedsunternehmen<br />

von USD 11,0 Mrd.<br />

Neben der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise stellte insbesondere<br />

der zeitweise hohe Ölpreis eine Belastung für die<br />

Fluggesellschaften dar. Mit der Einführung von Kerosinzuschlägen<br />

auf die Ticketpreise, dem Abschluss von Termin -<br />

geschäften zum Schutz vor weiteren Ölpreissteigerungen,<br />

dem Einsatz neuer und effizienter Flugzeuge sowie durch<br />

eine höhere Auslastung der einzelnen Flüge wurde versucht,<br />

Belastungen durch hohe Kerosinpreise entgegenzuwirken.<br />

Ferner ist nach Ansicht der beiden größten deutschen Fluggesellschaften<br />

Lufthansa und Air Berlin damit zu rechnen,<br />

dass die geplanten Klimaauflagen der Europäischen Union<br />

im Rahmen des Emissionshandels zu Preisaufschlägen führen<br />

und damit die Airlines zusätzlich belasten.<br />

In den USA verhinderten staatliche Fördermaßnahmen nach<br />

den Terroranschlägen in New York eine stärkere und schnellere<br />

Konsolidierung in der Luftverkehrsbranche. In den<br />

vergangenen Monaten nahm der Konsolidierungsprozess<br />

jedoch Fahrt auf. Ende Oktober 2008 fusionierte Delta<br />

Airlines mit Northwest Airlines zur zukünftig weltweit größten<br />

Fluggesellschaft. Die Deutsche Lufthansa AG erwarb<br />

kürzlich Beteiligungen an den Fluggesellschaften British<br />

Midland, Brussels Airlines (vorbehaltlich u. a. der Zustimmung<br />

der Kartellbehörden) und der Austrian Airlines. Air<br />

France-KLM im Gegenzug erwarb eine Beteiligung an der<br />

italienischen Alitalia. In der Europäischen Union hat zudem<br />

die Anzahl an Billigfluggesellschaften in den letzten Jahren<br />

stark zugenommen. Zuletzt mehren sich hier angesichts von<br />

Überkapazitäten auf einzelnen Strecken die Anzeichen für<br />

eine Konsolidierung. In Asien dagegen dürfte die Zahl der<br />

Anbieter in den nächsten Jahren wachsen, insbesondere<br />

durch eine voranschreitende Marktöffnung sowie den<br />

Umstand, dass sich das Billigflugsegment in vielen Ländern<br />

erst im Aufbau befindet.<br />

Eine Bindung von Start- und Landerechten an (nationales)<br />

Mehrheitseigentum an Fluggesellschaften sowie bilaterale<br />

Abkommen und ein oftmals hoher Staatseinfluss erschweren<br />

zwar eine Konsolidierung der Luftfahrtbranche. Jedoch<br />

geht der Trend eindeutig in Richtung Marktöffnung und<br />

Liberalisierung. Die USA und die Europäische Union waren<br />

Vorreiter durch eine frühzeitige Öffnung der eigenen Märkte.<br />

Asien liegt in Sachen Liberalisierung noch zurück, aber<br />

auch hier geht der Trend in Richtung mehr Wettbewerb und<br />

Privatwirtschaft. Eine weitere Öffnung würde erhebliche<br />

Wachstumsimpulse generieren, z. B. auf Strecken zwischen<br />

Indien und China.<br />

35


Die weltweiten Bemühungen zur Reduzierung der CO2-<br />

Emissionen sowie die zeitweise hohen Preise für Kerosin<br />

führen dazu, dass viele Fluggesellschaften ihre Flotten modernisieren.<br />

Eine junge und wirtschaftliche Flotte reduziert<br />

den Kraftstoffverbrauch und damit den größten Kostenblock<br />

(der Anteil des Treibstoffs an den operativen Gesamtkosten<br />

stieg von 14 % im Jahr 2003 auf 32 % im Jahr 2008)<br />

einer Fluggesellschaft. Des Weiteren bringt eine Flottenerneuerung<br />

und eine damit einhergehende Reduzierung der<br />

Emissionen Vorteile für die jeweilige Fluggesellschaft im<br />

Hinblick auf den vorgesehenen Emissionshandel, dem<br />

innereuropäische Flüge ab dem Jahr 2011 (Flüge, die auf<br />

einem europäischen Flughafen landen oder von einem<br />

solchen Flughafen starten, werden erst ab 2012 einbezogen)<br />

unterliegen sollen. Flybe geht davon aus, durch sein<br />

umfangreiches Flottenmodernisierungsprogramm (siehe<br />

Kapitel „Der Leasingnehmer Flybe“ ab Seite 52) einen deutlichen<br />

Wettbewerbsvorsprung gegenüber anderen Fluggesellschaften<br />

zu haben.<br />

Fluggesellschaften mit einer modernen und wirtschaft -<br />

lichen Flotte, einem erfahrenen Management, einem<br />

zukunftsfähigen Geschäftsmodell und einer soliden finanziellen<br />

Basis werden bei der erwarteten Konsolidierung eine<br />

wichtige Rolle spielen und voraussichtlich gestärkt daraus<br />

hervorgehen. Flybe hat mit der erfolgreichen BA Connect-<br />

Übernahme, dem Flottenerneuerungs- und Flottenausbauprogramm<br />

sowie der verfolgten Geschäftsstrategie (siehe<br />

hierzu Kapitel „Der Leasingnehmer Flybe“ ab Seite 52) laut<br />

eigenen Angaben die Basis für ein weiteres profitables<br />

Wachstum geschaffen.<br />

(Die Ausführungen auf den Seiten 32 bis 36 basieren größtenteils auf der Präsentation<br />

„Airlines im weltweiten Wettbewerb“ sowie der Studie „ Zukunft der Drehkreuzstrategie<br />

im Luftverkehr“ von Deutsche Bank Research)<br />

36 I Der Luftverkehrsmarkt<br />

Flugzeugmarkt<br />

Um steigender Nachfrage nach Beförderungsleistungen<br />

gerecht zu werden, stehen Fluggesellschaften grundsätzlich<br />

zwei Möglichkeiten zur Verfügung: zum einen die effizien -<br />

tere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten und zum anderen<br />

die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Durch verbesserte<br />

Buchungssysteme und variablere Ticketpreisgestaltung<br />

konnte in den vergangenen Jahren eine stetige Effizienzsteigerung<br />

erreicht werden.<br />

Die effizientere Nutzung der vorhandenen Flugzeugflotten<br />

reicht jedoch nicht aus, um die prognostizierte Nachfragesteigerung<br />

befriedigen zu können. Vielmehr muss dazu die<br />

Anzahl der weltweit verfügbaren Flugzeuge deutlich ansteigen.<br />

In den nächsten rund 20 Jahren wird gemäß einer im<br />

dritten Quartal 2009 veröffentlichten Boeing-Studie nahezu<br />

mit einer Verdopplung der Welt-Flugzeugflotte auf insgesamt<br />

rund 35.600 Verkehrsflugzeuge gerechnet. Hiervon<br />

sollen rund 25 % auf Großraumflugzeuge („Widebodies“)<br />

und 75 % auf „Narrowbody“- und Regionalflugzeuge entfallen,<br />

die im Gegensatz zu „Wide body“-Flugzeugen nur über<br />

einen Mittelgang verfügen. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass rund 35 % der heute im Einsatz befindlichen Flugzeuge,<br />

also 6.600 Flugzeuge, auch noch in 20 Jahren im Einsatz sein<br />

werden. Entsprechend bestünde in den nächsten 20 Jahren<br />

ein Bedarf an rund 29.000 neuen Flugzeugen, was einem<br />

Investitionsbedarf von rund USD 3.220 Mrd. entspricht.<br />

Angesichts volatiler bzw. hoher Kerosinpreise sowie<br />

verstärkter Bemühungen zur Reduzierung des weltweiten<br />

CO2-Ausstoßes tragen neue und effiziente Regionalflug -<br />

zeuge im Kurz- und Mittelstreckenbereich dazu bei, Passagiere<br />

möglichst wirtschaftlich und umweltschonend zu<br />

transpor tieren.


Im Bereich der Regionalflugzeuge ist ein Trend zu größeren<br />

Flugzeugen zu verzeichnen. Nach Angaben von Airbus<br />

entfielen noch vor rund zehn Jahren rund 80 % der Neu -<br />

bestellungen auf Regionalflugzeuge mit weniger als 70 Sitzplätzen.<br />

Heute haben rund 90 % der neu bestellten Regionalflugzeuge<br />

eine Kapazität von 70 und mehr Sitzplätzen.<br />

Getrieben wird diese Entwicklung von dem bereits<br />

verzeichneten und auch langfristig erwarteten Wachstum<br />

im Regionalflugverkehr. Die zwischenzeitlich hohen Kerosinpreise<br />

verstärken diesen Trend zusätzlich. Aufgrund eines<br />

erwarteten Passagierwachstums auf bisher wenig frequentierten<br />

Flugstrecken steigt die Wirtschaftlichkeit von größeren<br />

Flugzeugen. Somit stellen die Einsparung von Betriebskosten<br />

sowie die Reduzierung von CO2-Emissionen bei<br />

steigenden Passagierzahlen einen weiteren treibenden<br />

Faktor für die Entscheidung zu neuen, größeren und Treibstoff<br />

sparenden Flugzeugen dar.<br />

So rechnet der Hersteller Bombardier, neben Embraer einer<br />

der beiden großen Hersteller für Regionalflugzeuge weltweit,<br />

mit einer deut lichen Zunahme der Flotte der Regional -<br />

flugzeuge mit 100 bis 149 Sitzplätzen (diesem Segment ist<br />

die Embraer 195 zuzuordnen) von derzeit 5.600 Flugzeugen<br />

auf 8.600 Flugzeuge im Jahr 2028. Da nur noch ein Teil der<br />

aktuellen Flotte auch im Jahr 2028 noch in Betrieb sein wird,<br />

entspricht dies einem erwarteten Neubedarf von rund 6.300<br />

Flugzeugen in diesem Segment.<br />

38 I Der Luftverkehrsmarkt<br />

Prognostizierte Entwicklung der weltweiten Regionalflugzeugflotte<br />

bis zum Jahr 2028 (Gesamtflotte)<br />

Flugzeuge<br />

20.000<br />

16.000<br />

12.000<br />

8.000<br />

4.000<br />

0<br />

5.600<br />

2.100<br />

3.800<br />

2008 2028<br />

Quelle: in Anlehnung an Bombardier Commercial Aircraft Market Forecast 2009 – 2028<br />

Operating Leasing Markt<br />

8.600<br />

6.900<br />

1.500<br />

100 bis 149 Sitze 60 bis 99 Sitze 20 bis 59 Sitze<br />

Im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages wird ein Flugzeug<br />

einer Fluggesellschaft über einen vertraglich vereinbarten<br />

Zeitraum zu festgelegten monatlichen Leasingraten<br />

zur Nutzung überlassen. Dies erfolgt in der Regel über sogenannte<br />

„Dry-Lease-Verträge“, bei denen der Leasinggeber<br />

nur das Flugzeug zur Verfügung stellt und der Leasingnehmer<br />

für Betrieb, Wartung, Versicherung und Crew selbst verantwortlich<br />

ist. Nach Ablauf des Leasingvertrages, der üblicherweise<br />

eine Laufzeit zwischen einem und sieben Jahren<br />

aufweist (Erstleasingverträge auch länger, wie im vorliegenden<br />

Fall zehn Jahre), wird das Flugzeug in einem vorher definierten<br />

Wartungszustand an den Leasinggeber / Eigentümer<br />

zurückgegeben. Dieser hat dann – je nach Marktlage – die<br />

Möglichkeit, das Flugzeug zu veräußern oder an einen<br />

neuen Leasingnehmer weiterzuvermieten.


Für Fluggesellschaften hat die Anmietung eines Flugzeuges<br />

im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages folgende Vorteile:<br />

Das Unternehmen kann dadurch auf kurz- und mittelfristige<br />

Nachfrageschwankungen reagieren, ohne kapital -<br />

intensive Investitionen vorzunehmen. Zudem bestehen bei<br />

der Bestellung von Neuflugzeugen erhebliche Lieferzeiten.<br />

Die Anmietung eines Teils der Flotte ermöglicht den Fluggesellschaften<br />

damit eine kapitalschonende und flexible<br />

Reaktion auf Nachfragezuwächse.<br />

Die Deregulierung und Liberalisierung des Luftverkehrs verstärkt<br />

den Trend zum Operating Leasing, da in immer mehr<br />

Ländern neue Fluglinien auf den Markt drängen. In der<br />

dadurch entstehenden Konkurrenzsituation sind alle Fluggesellschaften<br />

bemüht, ihre Flugzeugflotte so günstig und<br />

so liquiditätsschonend wie möglich zu finanzieren. Verstärkt<br />

wurde dieser Trend durch die Schwierigkeiten der Luftfahrtbranche<br />

zu Beginn dieses Jahrzehnts und den dadurch entstandenen<br />

hohen Kostendruck. In den vergangenen zehn<br />

Jahren hat sich das Operating Leasing von Flugzeugen somit<br />

von einer Finanzierungsmöglichkeit, welche nahezu ausschließlich<br />

von Fluggesellschaften ohne Alternative zur<br />

Beschaffung von Flugzeugen genutzt wurde, zu einem weit<br />

verbreiteten Finanzierungsinstrument entwickelt, das auch<br />

von großen Fluggesellschaften weltweit eingesetzt wird. Im<br />

Jahr 1981 waren weniger als 5 % der weltweiten Flotte im<br />

Rahmen des Operating Leasing gemietet. Bis zum Jahr 2008<br />

stieg diese Quote auf rund 33 % der weltweiten Flugzeugflotte,<br />

was rund 6.500 Flugzeugen entsprach.<br />

Ausblick<br />

Nach Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise ist<br />

davon auszugehen, dass der Luftverkehr weiterhin langfristig<br />

ein attraktiver Wachstumsmarkt bleibt. Potenzielle Marktschwankungen,<br />

die auf externen Faktoren basieren, erfordern<br />

bei Investitionen in diesem Sektor ein marktgän giges<br />

und gut vermarktbares Asset, eine solide Strukturierung mit<br />

einem adäquaten Sicherheitenpaket sowie eine hohes Maß<br />

an Produkt-Know-How und ein proaktives Asset Management<br />

der Flugzeuge. Die GOAL als Asset-Manager dieses Betei<br />

ligungsangebotes besitzt eine exzellente Expertise im Bereich<br />

der technischen Betreuung und Vermarktung von<br />

Verkehrsflugzeugen und verfügt über umfang reiche Erfahrung<br />

auf diesem Gebiet (weitere Informationen hierzu im<br />

Kapitel „Der Asset-Manager“ ab Seite 50).<br />

39


Typgleiche Embraer 195


Der Hersteller und die Flugzeuge<br />

Der Hersteller<br />

Hersteller der drei Flugzeuge des Beteiligungsangebotes<br />

vom Typ Embraer 195 ist das brasilianische Unternehmen<br />

Embraer – Empresa Brasileira de Aeronáutica S. A. (im Folgenden<br />

„Embraer“). Das Unternehmen wurde im Jahr 1969<br />

von der brasilianischen Regierung gegründet und im Jahr<br />

1994 privatisiert. Heute befindet es sich mehrheitlich im<br />

Besitz institutioneller Investoren.<br />

Embraer ist im zivilen und im militärischen Flugzeugmarkt<br />

aktiv und zählt zu den weltweit führenden Flugzeugherstellern.<br />

Zudem ist Embraer einer der größten Exporteure Brasiliens.<br />

Embraer hat seinen Hauptsitz in São José dos Campos<br />

unweit der Metropole São Paulo. Weltweit werden derzeit<br />

mehr als 23.500 Mitarbeiter beschäftigt.<br />

Im Jahr 2008 konnte der Umsatz gegenüber dem Vorjahr<br />

nochmals um rund 18 % gesteigert werden. Der Jahresüberschuss<br />

reduzierte sich dagegen vor allem aufgrund latenter<br />

Steuern sowie weiterer Sonderbelastungen in Folge neuer<br />

Rechnungslegungsvorschriften in Brasilien um rund 64 %.<br />

In Mio. 2008 1) 2007 1) 2006 1) Veränderung<br />

Bras. Real (R$) in % 2)<br />

zum 31.12.<br />

Umsatz 11.747 9.994 8.265 + 17,5%<br />

Jahresüberschuss 429 1.185 622 - 63,8%<br />

Bilanzsumme 21.499 15.476 16.291 + 38,9%<br />

Eigenkapital 5.971 4.638 5.041 + 28,7%<br />

Umrechnungskurs per 07.09.2009: 1 R$ = 0,54 USD. Der Jahresabschluss 2007 wurde zur<br />

besseren Vergleichbarkeit im Sinne der neuen Rechnungslegungsvorschriften in Brasilien<br />

neu aufgestellt.<br />

1) Dem testierten konsolidierten Jahresabschluss entnommen.<br />

2) Veränderung 2008 gegenüber 2007.<br />

Quelle: Investor Relations / Financial Information (www.embraer.com)<br />

42 I Der Hersteller und die Flugzeuge<br />

In den ersten zwei Quartalen 2009 konnte Embraer einen<br />

Überschuss in Höhe von rund R$ 512,1 Mio. bei einem<br />

Umsatz von rund R$ 4.912,8 Mio. verzeichnen.<br />

Die Ratingagentur Standard & Poor’s bewertet Embraer<br />

aktuell mit „BBB-“. Die Skala für langfristige Bonitätsratings<br />

bei der Ratingagentur Standard & Poor’s reicht von „AAA“ bis<br />

„D“. In der Finanzbranche wird das Rating insbesondere für<br />

Investoren in zwei Gruppen aufgeteilt: „Investment Grade“<br />

und „Speculative Grade“. Zur feineren Differenzierung wurden<br />

weiterhin + und – Ratings eingeführt. Das Rating „BBB-“<br />

liegt damit im Mittelfeld der Gesamtskala und wird noch<br />

unter „Investment Grade“ eingestuft. Das Rating „BBB“ wird<br />

verwendet für Schuldner mittlerer Güte, die momentan<br />

zufrieden stellend agieren. 1)<br />

Die Flugzeuge<br />

Allgemeines<br />

Die Flugzeuge des Beteiligungsangebotes vom Typ Embraer<br />

195 LR gehören der sogenannten 170 / 190-Baureihe (im Folgenden<br />

auch „E-Jet-Familie“) des Herstellers Embraer an. Die<br />

Baureihe umfasst die Flugzeugtypen Embraer 170, 175, 190<br />

und 195. Sie wurde von Grund auf neu entwickelt, um die<br />

noch vor wenigen Jahren bestehende Lücke zwischen den<br />

70- und den 120-sitzigen Flugzeugen zu schließen. Aufgrund<br />

dieser Lücke waren viele Fluggesellschaften in der<br />

Vergangenheit gezwungen, Strecken weniger effizient zu<br />

betreiben. So wurden beispielsweise Strecken mit unterbesetzten<br />

Flugzeugen bedient oder unkomfortable Bestuhlungen<br />

gewählt.<br />

1) Weitere Informationen hierzu können im Internet unter folgendem englischsprachigen<br />

Link abgerufen werden:<br />

http://www2.standardandpoors.com/portal/site/sp/en/us/page.ratingssearch/<br />

ratings_search/2,1,1,5,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0.html?cspage=or&SearchValue=396347


Typgleiche Embraer 195


Die 170 / 190-Baureihe im Detail<br />

Die 170 / 190-Baureihe ist eine Weiterentwicklung im<br />

Bereich der Jetflugzeuge mit dem Ziel, den Fluggesellschaften<br />

neue Möglichkeiten hinsichtlich des Einsatzes zu eröffnen<br />

und zugleich den gestiegenen Passagieransprüchen<br />

Rechnung zu tragen. Durch den Einsatz von sogenannten<br />

E-Jets (das „E“ steht für efficiency = leistungsorientiert) sollen<br />

ein Überhang an Sitzplatzkapazität, die Verschwendung<br />

von Treibstoff, überdurchschnittliche gewichtsbezogene<br />

Flughafengebühren und Kompromisse hinsichtlich der Performance<br />

und im Kabinenkomfort vermieden werden.<br />

Die Embraer E-Jets sind in der Lage, weitere Strecken zu fliegen<br />

als viele andere Regionalflugzeuge und bleiben dabei<br />

unter den operativen Kosten der herkömmlichen Linienflugzeuge.<br />

Die E-Jet-Familie zeichnet sich verglichen mit herkömm -<br />

lichen Regionalflugzeugen durch einen höheren Nutzlast- /<br />

Reichweitevorteil aus. Beispielsweise kann die Embraer 195<br />

Ziele in einem Umkreis von bis zu rund 3.890 Kilometern<br />

anfliegen. Im Vergleich hierzu hat die Bombardier CRJ 900LR<br />

eine Reichweite von 3.385 Kilometern.<br />

Reichweite E-Jets<br />

Embraer 170-Reichweite: rund 3.700 km Embraer 195-Reichweite: rund 3.890 km<br />

Embraer 175-Reichweite: rund 3.520 km Embraer 190-Reichweite: rund 4.260 km<br />

Quelle: Embraer<br />

44 I Der Hersteller und die Flugzeuge<br />

Reykjavik<br />

Oslo Moskau<br />

London<br />

Warschau<br />

Zürich<br />

Bukarest<br />

Baku<br />

Lissabon<br />

El Aaiun<br />

Algier<br />

Baghdad<br />

Teheran<br />

Riyadh<br />

Agades<br />

N’ Djamena<br />

Khartoum<br />

Die E-Jets von Embraer weisen aufgrund ihrer besonderen<br />

Bauweise im Vergleich zu Modellen der etablierten Wettbewerber<br />

ein sehr gutes Verhältnis Nutzlast zu Leergewicht<br />

auf und gelten deshalb bei den Fluggesellschaften als sehr<br />

rentabel. Das Verhältnis maximale Nutzlast zu Leergewicht<br />

ist beispielsweise bei einer Embraer 195 um 21 % besser als<br />

bei einer Boeing 737-600 und um 30 % besser als bei einem<br />

Airbus 318. Mit Nutzlast wird jenes beförderte Gut bezeichnet,<br />

welches einer Fluggesellschaft für einen absolvierten<br />

Flug Umsatz bringt, also Passagiere und /oder Fracht,<br />

wohingegen Leergewicht das Gewicht des Flugzeugs an sich<br />

ohne Treibstoff bezeichnet. Kann also ein Flugzeugtyp bei<br />

gleichem oder sogar geringerem Treibstoffverbrauch im Verhältnis<br />

mehr Nutzlast als ein anderer Flugzeugtyp transportieren,<br />

verbessert sich das Verhältnis Nutzlast zu Leergewicht.<br />

Dieses Verhältnis ist für Fluggesellschaften essentiell<br />

wichtig, weil es direkt deren gewichtsbezogene Operationskosten<br />

wie z. B. für Treibstoff, Landegebühren oder Luftnavigationsgebühren<br />

reduziert.<br />

Die Flugzeuge der 170 / 190-Baureihe zeichnen sich durch<br />

eine hohe Kommunalität aus, d. h. die verschiedenen Typen<br />

werden zu großen Teilen aus gleichen Komponenten<br />

gebaut. Dies ermöglicht eine große Flexibilität hinsichtlich<br />

Wartungspersonal, Crewmitgliedern und Routenplanern<br />

und reduziert die Trainingskosten.<br />

Alle Typen der Embraer 170 / 190-Baureihe verfügen über<br />

das gleiche Cockpit und Fly-by-Wire-System (elektronische<br />

Flugsteuerung). Weiterhin können sie mit demselben Type-<br />

Rating geflogen werden. Ein Type-Rating ist eine Musterberechtigung,<br />

die zum Führen eines bestimmten Luftfahrzeuges<br />

berechtigt. Damit ist unter anderem gewährleistet, dass<br />

Fluggesellschaften, die derzeit kleine Muster der Baureihe<br />

einsetzen, ohne Schwierigkeiten auch Embraer 195 betreiben<br />

können.


Embraer setzt darüber hinaus neue Standards im Hinblick<br />

auf die Cockpittechnologie. Alle Cockpits sind sogenannte<br />

„Glascockpits“, d. h. sie sind mit LCD-Displays ausgestattet,<br />

die alle wichtigen Informationen digital an einem Bildschirm<br />

anzeigen. Ferner wurde das Fly-by-Wire-System konsequent<br />

eingesetzt, d. h. die Steuerbewegungen des Piloten<br />

an einem Steuerknüppel werden nicht mehr, wie bei einer<br />

herkömmlichen Steuerung, direkt in eine Ruderbewegung<br />

umgesetzt, sondern der Pilot gibt den neuen Kurs in den<br />

Computer ein. Dieser ermittelt die optimalen Ruderbewegungen<br />

unter Berücksichtigung sämtlicher Nebeneffekte.<br />

Eines der wichtigsten Themen, denen sich die Luftfahrt in<br />

den nächsten Jahren gegenübersieht, ist der Umweltschutz.<br />

Die jüngsten Flugzeugentwicklungen („New-Generation“-<br />

Flugzeuge) sind nach Herstellerangaben etwa 50 % treibstoffeffizienter<br />

als ihre Vorgängermodelle. Die Verbesserung<br />

im Treibstoffverbrauch hat eine Reduzierung der CO2-Emissionen<br />

um rund 50 % zur Folge. Die Embraer E-Jets produzieren<br />

nach Herstellerangaben grundsätzlich rund 50 % weniger<br />

CO2-Ausstoß als beispielsweise die älteren vergleichbaren<br />

Maschinen B737-200, MD87 oder DC9 und rund<br />

15 bis 20 % weniger als eine Fokker 100 oder ein RJ100.<br />

Typgleiche Embraer 195<br />

45


Die Flugzeuge des Beteiligungsangebotes<br />

Die Embraer 195 LR (LR steht für Long Range = hohe Reichweite)<br />

ist die jüngste Weiterentwicklung der 170 / 190-Baureihe<br />

und entspricht im Wesentlichen einer gestreckten<br />

Embraer 190. In der Embraer 195 finden – je nach Art der<br />

Bestuhlung – zwischen 108 und 122 Passagiere Platz. Der<br />

Einsatz modernster Technologie führt nach Herstellerangaben<br />

zu einer Verringerung der Sprit- und Wartungskosten.<br />

Die sogenannte „double-bubble“-Hülle des Flugzeugrumpfes<br />

(Umformung und Vergrößerung des vormals kreisförmi-<br />

0,50 m<br />

gen Rumpf-Querschnittes) bietet Verbesserungen bei Kabinenkomfort<br />

und Nutzbarkeit. Eine geräumige Zwei-Plus-<br />

Zwei-Bestuhlung hat den oftmals unbeliebten Mittelsitz<br />

endgültig eliminiert und erhöht damit den Reisekomfort.<br />

2,74 m<br />

Der E-Jet bietet bis zu 17 % mehr persönlichen Platz pro<br />

3,01 m<br />

Passagier als vergleichbare Regionalflugzeuge. Die Kabinen-<br />

Quelle: Embraer<br />

höhe beträgt komfortable zwei Meter. Darüber hinaus<br />

verfügt das Flugzeug über reichlich Gepäckstauraum in der<br />

Kabine und im Frachtraum. Das gute Rating von derzeit „B+“ für die Embraer 195<br />

(mögliche Kategorien: „A++“ bis „E--“) des renommierten<br />

Gutachters AVAC bestätigt eine hohe Restwertstabilität für<br />

die Embraer 195.<br />

46 I Der Hersteller und die Flugzeuge<br />

Rumpf-Querschnitt Embraer 195<br />

Größe Handgepäck<br />

61x40x25 cm<br />

39°<br />

0,46 m<br />

0,78 m<br />

1,44 m<br />

2,0 m<br />

0,94 m<br />

3,35 m


Bestellungen und Auslieferungen<br />

Embraer 170 / 190 Familie (Stand 30.06.2009)<br />

Modell Bestellungen Auslieferungen<br />

Embraer 170 193 160<br />

Embraer 175 135 120<br />

Embraer 190 443 234<br />

Embraer 195 111 40<br />

Gesamt 882 554<br />

Quelle: www.embraer.com<br />

Seit Indienststellung des ersten E-Jet vor vier Jahren wurden<br />

mehr als 500 Maschinen aus der „New-Generation“-Familie<br />

an mehr als 30 Fluggesellschaften in 21 Länder ausgeliefert.<br />

Flugzeuge der E-Jet-Familie sind unter anderem neben Flybe<br />

im Einsatz bei Air Dolomiti (100 % Deutsche Lufthansa AG),<br />

Air Canada und Finnair.<br />

Per September 2009 war nach Angaben des Gutachters<br />

AVITAS keines der bisher ausgelieferten Flugzeuge vom<br />

Typ Embraer 195 stillgelegt.<br />

Technische Beschreibung der Fondsflugzeuge<br />

Baumuster Embraer 195 LR (Jet)<br />

Auslieferung 23.06.2008, 28.08.2008<br />

und 16.10.2008<br />

Sitzplätze 118<br />

Spannweite 28,72 m<br />

Länge 38,65 m<br />

Höhe 10,55 m<br />

Maximale Reisegeschwindigkeit 870 km / h<br />

Maximales Abfluggewicht 50.790 kg<br />

Reichweite rund 3.890 km<br />

Triebwerke General Electric CF34 –<br />

Turbofans CF34-10E7<br />

Anschaffungskosten<br />

Die Fondsgesellschaft hat die drei Flugzeuge bereits mit<br />

Auslieferung am 23.06., 28.08. und 16.10.2008 erworben.<br />

Die Flugzeuge wurden dabei im Wege einer Abtretung der<br />

ursprünglichen Kaufverträge zwischen dem Hersteller und<br />

Flybe von der Fondsgesellschaft direkt vom Hersteller<br />

gekauft. Die US-Dollar-Anschaffungskosten pro Flugzeug<br />

variierten mit dem Auslieferungstermin und unterlagen<br />

einer Inflationsanpassung.<br />

Die Zahlung der jeweiligen Anschaffungskosten wurde<br />

anteilig in US-Dollar und Euro vereinbart. Für die Umrechnung<br />

des Euro-Anteils wurde mit Flybe ein fester Wechselkurs<br />

in Höhe von 1 Euro = 1,57 US-Dollar fixiert (siehe Kapitel<br />

„Die rechtlichen Grundlagen“, Unterabschnitt „Kaufvertrag“<br />

ab Seite 96).<br />

Die aufzubringenden Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft<br />

für die Flugzeuge betrugen umgerechnet insgesamt<br />

rund EUR 61,7 Mio. auf Basis der jeweiligen US-Dollar / Euro-<br />

Stichtagskurse.<br />

47


Typgleiche Embraer 195


Wertgutachten<br />

Es wurden Wertgutachten von den folgenden renommierten<br />

Gutachtern eingeholt:<br />

Ascend Worldwide Ltd („Ascend“)<br />

Anschrift:<br />

Cardinal Point, Newall Road, Heathrow Airport, TW6 2AS,<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Rechtsform:<br />

Private Limited Company (vergleichbar einer <strong>GmbH</strong>)<br />

The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“)<br />

Anschrift:<br />

Richmond House, 23 Cherry Lane, Bearley, Nr Stratford upon<br />

Avon, Warks, CV37 0SX, Vereinigtes Königreich<br />

Rechtsform:<br />

Private Company (vergleichbar einer Personengesellschaft)<br />

AVITAS Inc. („AVITAS“)<br />

Anschrift:<br />

14520 Avion Parkway, Suite 300, Chantilly, VA 20151, USA<br />

Rechtsform:<br />

Corporation (vergleichbar einer AG)<br />

Der Gegenstand des Unternehmens der vorgenannten Gutachter<br />

ist unter anderem die Anfertigung von Bewertungen<br />

und Gutachten für Flugzeuge.<br />

Die folgenden Wertentwicklungen werden für die Embraer<br />

195 bis zum Jahr 2018 prognostiziert. Aus Vereinfachungsgründen<br />

werden hier nicht alle Werte für die verschiedenen<br />

Auslieferungstermine dargestellt, sondern beispielhaft die<br />

Werte für eine Embraer 195 mit Auslieferung im August<br />

2008 gezeigt. Die nachstehenden Werte bilden jeweils die<br />

gemittelten, gutachterlichen Restwerte ab auf Basis des von<br />

den Gutachtern unterstellten Wartungs zustandes, im Jahr<br />

2018 z. B. entsprechend dem sogenannten „Half-Life-<br />

Zustand“ (siehe hierzu Seite 64). Zur kompletten Darstellung<br />

der gutachterlichen Bewertung siehe auch das Kapitel<br />

„Zusatzinformationen Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung“<br />

ab Seite 167.<br />

Durchschnittliche Marktwerte * Embraer 195<br />

(Auslieferung August 2008)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

(PROGNOSE, Stand: September 2009)<br />

Niedrig Mittel Hoch<br />

(Mid-Case-<br />

Werte)<br />

2008 ** 33,5 33,5 33,5<br />

2009 29,2 29,2 29,2<br />

2010 22,8 27,6 29,0<br />

2011 21,1 25,8 27,3<br />

2012 20,3 25,2 26,8<br />

2013 19,3 24,1 25,9<br />

2014 18,5 23,4 25,3<br />

2015 17,6 22,5 24,6<br />

2016 17,1 22,0 24,3<br />

2017 16,0 20,9 23,2<br />

2018 14,9 19,7 22,0<br />

* Basis: Gutachten von Ascend (21.09.2009), AVAC (September 2009), AVITAS (24.09.2009)<br />

** Die Werte für 2008 basieren auf den in 2008 eingeholten Gutachten.<br />

49


Der Asset-Manager<br />

Neben Finanzierungs- und Strukturierungs-Know-how erfordern<br />

operative Flugzeugfonds auch eine umfassende technische<br />

Expertise sowie Vermarktungs-Know-How für eventu -<br />

elle Anschlussvermietungen sowie Verkäufe von Flugzeugen.<br />

Hierzu steht der Fondsgesellschaft die GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „GOAL“)<br />

zur Verfügung.<br />

Die GOAL ist ein seit 1998 operativ tätiges Gemeinschaftsunternehmen<br />

(„Joint Venture“) der Lufthansa (40 %) und der<br />

<strong>KGAL</strong> (60 %). In der GOAL bündeln die Lufthansa und die<br />

<strong>KGAL</strong> ihre langjährige Erfahrung im Hinblick auf Betrieb,<br />

technische Betreuung und Vermarktung von Flugzeugen<br />

einerseits und Konzeption von Flugzeugfonds andererseits.<br />

Neben dem klassischen Operating Leasing von Flugzeugen<br />

bietet die GOAL auch Dritten sämtliche Dienstleistungen<br />

rund um Flugzeuge an. Dazu zählen unter anderem die technische<br />

Betreuung von Flugzeugen, Flugzeuginspektionen<br />

und die Prüfung der zugehörigen Dokumentation, Organisation<br />

von Wartungs- und Serviceaufgaben sowie die Übernahme<br />

der Vermietung und des Verkaufs von Flugzeugen.<br />

Weitere Informationen zur GOAL finden sich im Kapitel „Die<br />

Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite 120 und<br />

können im Internet unter www.goal-leasing.de abgerufen<br />

werden.<br />

50 I Der Asset-Manager<br />

Im Rahmen von Betreuungs- und Vermarktungsverträgen<br />

hat sich die Fondsgesellschaft für die gesamte Laufzeit<br />

dieser Beteiligung den professionellen Service der GOAL<br />

gesichert. So leistet die GOAL unter anderem folgende Tätigkeiten:<br />

Unterstützung und Beratung der Fondsgesellschaft bei der<br />

Beurteilung technischer Sachverhalte<br />

Begleitung der Auslieferung der Flugzeuge beim Hersteller<br />

Mitwirkung bei behördlichen Genehmigungsverfahren<br />

Mitwirkung bei einer umfassenden, ordnungsgemäßen<br />

Versicherung der Flugzeuge<br />

Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung der operativen<br />

Leasingverträge sowie entsprechende Dokumentenüberwachung<br />

während der Laufzeit der Leasingverträge<br />

Monitoring von Zustand und Wartung der Flugzeuge<br />

Erstellung von Inspektionsberichten<br />

Marktbeobachtung, Wertermittlungen, Auswahl und Einschaltung<br />

von Gutachtern<br />

Suche nach Anschlussmietern bzw. Flugzeugkäufern<br />

Führen von Verkaufsverhandlungen<br />

Durchführung der Flugzeug- und Dokumentenübergabe.<br />

Die GOAL erhält von der Fondsgesellschaft ab Flugzeugauslieferung<br />

für die beschriebenen Dienstleistungen je Flugzeug<br />

ein laufendes Honorar in Höhe von EUR 3.000 pro<br />

Monat. Ab dem Jahr 2009 wird diese Gebühr mit 3 % jährlich<br />

indexiert. Für einen Verkauf der Flugzeuge steht der<br />

GOAL eine Vergütung in Höhe von 3 % des jeweils erzielten<br />

Verkaufspreises zu. Für eine Anschlussvermietung beträgt<br />

die Vergütung 5 % der jeweils vereinnahmten Mietraten.<br />

Bei Vermittlung eines Käufers für ein Flugzeug erhält die<br />

GOAL zudem gegebenenfalls 35 % des Mehrerlöses, welcher<br />

sich aus der Differenz zwischen einem tatsächlich höheren<br />

und dem in der Prognoserechnung unterstellten Veräußerungserlös<br />

ergibt.


10 Jahre GOAL<br />

Am 15. Mai 2008 feierte die GOAL ihr 10-jähriges Jubiläum als professioneller Operating Leasing -<br />

geber/Asset-Manager der beiden Gesellschafter Deutsche Lufthansa AG und <strong>KGAL</strong>. Seit 1998 hat<br />

die GOAL ein Portfolio aus 58 Flugzeugen im Gesamtwert von über 1 Mrd. EUR aufgebaut. Das<br />

Portfolio enthält drei Embraer 195 (inklusive der in diesem Beteiligungsangebot genannten Flug -<br />

zeuge). Die weiteren Flugzeugtypen sind Airbus A310-300, A320-200, Boeing B737-400/-800, B757-<br />

200, Bombardier CRJ200, Dash 8-Q400, CRJ900, Global 5000 und Learjet 60.<br />

Aktuell betreut ein Team aus 17 Mitarbeitern, darunter sechs Luftfahrtingenieure und Techniker, dieses<br />

Portfolio und insgesamt 18 Kunden. Seit ihrer Gründung hat die GOAL bereits 33 erfolgreiche<br />

Vermarktungen von Flugzeugen durchgeführt.<br />

Typgleiche Embraer 195 (links, Vordergrund)


Der Leasingnehmer Flybe<br />

Historie der Fluggesellschaft<br />

Flybe Limited (früher „Jersey European Airways (UK) Limited“)<br />

mit Firmensitz in Exeter, England, wurde 1979 gegründet.<br />

Am Markt trat die Fluggesellschaft zunächst als „Jersey<br />

European“ auf. Im Jahr 2000 wurde der Name in „British<br />

European“ geändert, um den zu diesem Zeitpunkt erreichten<br />

größeren Bekanntheitsgrad widerzuspiegeln. Im Jahr<br />

2002 stellte British European zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

im stark umkämpften Low-Cost- Segment<br />

das Geschäftskonzept um. Dies hatte ein erneutes Rebranding<br />

in „flyBE“ (steht für: „fly British European“) zur Folge.<br />

Ein Umstrukturierungs-Plan wurde implementiert, mit<br />

folgenden Ergebnissen:<br />

Die angebotenen Flugverbindungen wuchsen von 41 auf<br />

derzeit 190<br />

Das jährliche Passagierwachstum von 2002 bis 2008<br />

betrug rund 20 %.<br />

Der Umsatz wuchs in diesem Zeitraum jährlich um rund<br />

22 %.<br />

Der Gewinn vor Steuern wurde von rund Britische<br />

Pfund (GBP) 0,3 Mio. im Geschäftsjahr 2002 / 2003 auf<br />

GBP 30,4 Mio. in 2007 / 2008 gesteigert. Im am 31. März<br />

2009 abgeschlossenen Geschäftsjahr erwirtschaftete<br />

Flybe als eine von wenigen Fluggesellschaften trotz eines<br />

schwierigen Marktumfeldes noch einen Gewinn in Höhe<br />

von GBP 11,6 Mio.<br />

Die Umstrukturierung wurde seit 2002 aus dem laufenden<br />

Geschäftsbetrieb finanziert ohne Beteiligung der Eigentümer.<br />

Im November 2006 wurde die Übernahme von BA Connect<br />

(einer 100%igen British Airways-Tochter) durch Flybe bekannt<br />

gegeben, die im März 2007 abgeschlossen wurde. British<br />

Airways hält seitdem eine 15%ige Beteiligung an Flybe.<br />

52 I Der Leasingnehmer Flybe<br />

Inzwischen ist Flybe die größte Regionalfluggesellschaft<br />

Europas und die Nummer 1 im britischen Inlandsverkehr und<br />

operiert von 36 Flughäfen in Großbritannien und 30 Flug -<br />

häfen in Kontinentaleuropa.<br />

Die Flotte besteht aus derzeit 69 Flugzeugen.<br />

Im Geschäftsjahr 2008 / 2009 wurden rund 7,3 Mio.<br />

Passagiere transportiert.<br />

Im Geschäftsjahr 2008 / 2009 wurde durch die Flybe<br />

Gruppe ein Umsatz von über GBP 575 Millionen erzielt.<br />

Flybe hat in den vergangenen Jahren folgende innovative<br />

Konzepte entwickelt:<br />

Erste Low-Cost Regionalfluggesellschaft.<br />

Erste Fluggesellschaft weltweit, die für die Aufgabe eines<br />

Gepäckstückes eine Gebühr berechnet hat. Andere Flug -<br />

gesellschaften führten diese Gebühr inzwischen ebenfalls<br />

ein.<br />

Erste Fluggesellschaft weltweit, die Umweltsiegel für ihre<br />

Flotte eingeführt hat.<br />

Erste europäische Low-Cost Fluggesellschaft, die Flug -<br />

tickets auch über Reisebüros und andere Vertriebskanäle<br />

verkauft.<br />

Erste europäische Low-Cost Fluggesellschaft mit einem<br />

speziellen Serviceklassenangebot für Geschäftsreisende<br />

(z. B. Economy Plus Klasse und Business Lounges).<br />

Erste Low-Cost Fluggesellschaft in Großbritannien mit<br />

einem Vielfliegerprogramm.<br />

Gesellschafter von Flybe ist die im Jahr 1979 gegründete<br />

Flybe Group Limited. Diese wiederum gehört zu 69 % der<br />

zum Walker Trust zählenden Rosedale Aviation Holdings Ltd.<br />

Der Walker Trust steht auf Platz 128 der Sunday Times Rich<br />

List 2009. Weitere 16 % gehören den Mitarbeitern im Rahmen<br />

eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells. Die verbleibenden<br />

15 % besitzt British Airways seit der Übernahme von<br />

BA Connect.


Typgleiche Embraer 195


Übernahme BA Connect<br />

Zusätzlich zu dem erfolgreichen organischen Wachstum<br />

brachte die Übernahme von BA Connect im März 2007 folgende<br />

Vorteile mit sich:<br />

Etabliertes Routennetzwerk mit wenig Überlappungen zu<br />

Flybe<br />

Zugang zu knappen Flughafenslots in wichtigen Destinationen<br />

Zusätzliche Piloten und Ingenieure<br />

Kosteneinsparungen durch sofortige Rationalisierung<br />

inklusive der Schließung einiger BA Connect Standorte<br />

Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt rund GBP<br />

143 Mio. durch British Airways<br />

British Airways als strategischer Part ner mit einem 15%<br />

Anteil an Flybe.<br />

Strategische Ausrichtung<br />

Die Geschäftsstrategie von Flybe zielt darauf ab, Haupt -<br />

anbieter für Flüge innerhalb Großbritanniens zu sein und<br />

damit abseits der von vielen anderen Fluggesellschaften<br />

angebotenen und somit einem stärkeren Wettbewerb unter<br />

liegenden Verbindungen (z. B. Flüge von /nach London)<br />

zu operieren. Rund 70 % des gesamten Netzwerkes von<br />

Flybe entfallen auf diese Inlandsverbindungen. Insbesondere<br />

Flugstrecken mit einer Flugzeit bis zu einer Stunde<br />

werden mit einer hohen Frequenz bedient.<br />

Der Hauptfokus von Flybe liegt dabei auf Geschäftsreisenden,<br />

Passagieren mit zwei Wohnsitzen (z. B. Wochenendpendler)<br />

und sogenannten VFR-Passagieren („visiting<br />

friends and relatives“), d. h. Passagiere, die Freunde und Familie<br />

regelmäßig besuchen. Zur Kundenbindung trägt unter<br />

anderem ein eigenes Vielfliegerprogramm bei, das Flybe im<br />

Gegensatz zu den meisten anderen Billigfluggesellschaften<br />

anbietet.<br />

54 I Der Leasingnehmer Flybe<br />

Das Streckennetz von Flybe konkurriert nur geringfügig mit<br />

anderen Verkehrsmitteln. Viele der von Flybe angebotenen<br />

Strecken eignen sich aufgrund des Passagieraufkommens<br />

speziell für Regionalflugzeuge. Für die klassischen Billigfluggesellschaften,<br />

welche zumeist Flugzeuge in der Größenordnung<br />

bis zu 150 Sitzplätzen einsetzen (z. B. Airbus<br />

A320 oder Boeing 737), sind diese Strecken größtenteils<br />

unattraktiv. Dadurch ist Flybe auf vielen Strecken einem<br />

geringeren Wettbewerb ausgesetzt, verglichen mit Flug -<br />

gesellschaften, die beispielsweise Strecken von und nach<br />

London bedienen.<br />

Einflussfaktor Ölpreis<br />

Flybe hat sich wie alle anderen Fluggesellschaften der<br />

Herausforderung durch volatile bzw. hohe Ölpreise zu stellen.<br />

In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Ölpreis<br />

von rund USD 275 auf zeitweise deutlich über USD 1.000<br />

pro Tonne erhöht. Durch gezieltes Ertragsmanagement<br />

sowie eine frühzeitige Preisabsicherung (sogenanntes<br />

„Hedging“) versucht Flybe, die steigenden Kerosinpreise zu<br />

kompensieren.<br />

Durch das Flottenaustauschprogramm (Ersatz Embraer 145<br />

durch Dash 8 - Q400 und Embraer 195; siehe dazu die Tabelle<br />

„Flotte / Flottenplanung“ auf der folgenden Seite) wird sich<br />

nach Angaben von Flybe der durchschnittliche Kerosinverbrauch<br />

pro Sitz im Jahr 2009 / 2010 um 11 % gegenüber dem<br />

Jahr 2007 / 2008 reduzieren.<br />

Mit der modernen und Treibstoff sparenden Flotte erwartet<br />

sich Flybe vor dem Hintergrund gestiegener Kerosinpreise<br />

Wettbewerbsvorteile gegenüber Fluggesellschaften mit<br />

älteren Flotten.


Streckennetz<br />

Das Streckennetz von Flybe umfasst rund 190 Verbindungen<br />

zwischen 66 Flughäfen in 13 Ländern (darunter Strecken<br />

nach Deutschland, Portugal, Spanien, Frankreich, Österreich<br />

und in die Schweiz). Die Routen liegen zu 70 % in Groß -<br />

britannien, 20 % verteilen sich auf die europäischen<br />

Geschäftsdestinationen und schließlich 10 % auf euro -<br />

päische Feriendestinationen. Flybe fliegt derzeit 36 Flug -<br />

Flybe Flugziele<br />

Quelle: Flybe<br />

Faro<br />

Malaga<br />

La Rochelle<br />

Sumburgh<br />

Stornoway<br />

Kirkwall<br />

Wick<br />

Benbecula<br />

Inverness<br />

Barra<br />

Aberdeen<br />

Tiree Glasgow<br />

Dundee<br />

Islay<br />

Edinburgh<br />

Campbeltown<br />

Newcastle<br />

Isle of Man<br />

Belfast<br />

Blackpool Leeds Bradford<br />

Humberside<br />

Dublin<br />

Doncaster Sheffield<br />

Liverpool<br />

Manchester Norwich<br />

Birmingham<br />

London Luton<br />

Cardiff<br />

Exeter<br />

Bristol<br />

London Southend<br />

Kent<br />

Newquay<br />

South-<br />

London<br />

hampton Gatwick<br />

Guernsey<br />

Jersey<br />

Paris<br />

Brest<br />

Bordeaux<br />

Rennes<br />

Alicante<br />

Limoges<br />

Bergerac<br />

Toulouse<br />

Perpignan<br />

Brüssel<br />

Palma de Mallorca<br />

häfen in Großbritannien und 30 Flughäfen in Europa an und<br />

hat dabei insbesondere den Flugverkehr von Großbritannien<br />

nach Frankreich ausgebaut. Im Geschäftsjahr 2008 / 2009<br />

wurden allein 41 Verbindungen von Großbritannien aus zu<br />

13 Flughäfen in Frankreich angeflogen. Zielsetzung ist eine<br />

weitere Erschließung des französischen Regionalmarktes,<br />

wobei der Fokus vor allem auf Passagieren mit einem Zweitwohnsitz<br />

in Frankreich liegt.<br />

Bergen<br />

Amsterdam<br />

Düsseldorf<br />

Genf<br />

Chambéry<br />

Avignon<br />

Bern<br />

Nizza<br />

Frankfurt<br />

Hamburg<br />

Hannover<br />

Stuttgart<br />

Mailand<br />

Salzburg<br />

Split<br />

Dubrovnik<br />

55


Die Übernahme von BA Connect ermöglicht durch die zum<br />

Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Start- und Landerechte<br />

von BA Connect zudem die Anpassung des Geschäftsmodells<br />

von Flybe auf weitere Verbindungen zu Destinationen<br />

in Kontinentaleuropa, z. B. nach Spanien und Italien.<br />

Entwicklung Passagierzahlen<br />

Das Passagiervolumen stieg von 2,4 Mio. im Geschäftsjahr<br />

2002 / 2003 auf rund 7,3 Mio. Fluggäste im Geschäftsjahr<br />

2008 / 2009, was einem jährlichen Passagieranstieg um<br />

rund 20 % entspricht.<br />

Passagiere 2002 – 2009 (Stand: September 2009)<br />

in Mio.<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

2,4<br />

2002/03<br />

Quelle: Flybe<br />

3,3<br />

2003/04<br />

56 I Der Leasingnehmer Flybe<br />

4,0<br />

2004/05<br />

5,1<br />

2005/06<br />

5,2<br />

durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 20 %<br />

2006/07<br />

7,0<br />

2007/08<br />

7,3<br />

2008/09<br />

Flotte / Flottenplanung<br />

Ein entscheidender Schritt hin zur Low-Cost-Airline war die<br />

Reduzierung der Anzahl unterschiedlicher Flugzeugtypen.<br />

Flybe hat in den vergangenen Jahren ein Flottenmodernisierungs-<br />

und -ausbauprogramm mit einem Wert von rund<br />

USD 2 Mrd. gestartet. Inzwischen besteht die Flotte aus nur<br />

noch zwei Flugzeugtypen. Dies ermöglicht signifikante Einsparungen<br />

bei den variablen Kosten in den Bereichen<br />

Ersatzteile, Besatzungs- und Wartungsschulung, Dokumentation<br />

und Flugplan. Keine andere Regionalfluggesellschaft<br />

kann – nach Angabe von Flybe – aufgrund der Wirtschaftlichkeit<br />

der Dash8-Q400 und der Embraer 195 die Sitzkosten<br />

von Flybe unterbieten. Zudem bietet die Flybe-Flotte durch<br />

die Zwei-Plus-Zwei-Bestuhlung jedem Passagier einen Fenster-<br />

oder Gangplatz. Der bei Passagieren oft unbeliebte<br />

Mittelplatz entfällt somit. Das Durchschnittsflottenalter bei<br />

Flybe beträgt rund 2,7 Jahre. Damit operiert Flybe eine der<br />

jüngsten Flotten weltweit.<br />

Flotte (Stand: September 2009)<br />

Flugzeugtyp<br />

Dash 8 - Q400 55<br />

Embraer 195 14<br />

Gesamt 69<br />

Quelle: Flybe


Umweltschutzaspekte<br />

Seit 2007 vergibt Flybe als erste Fluggesellschaft für ihre<br />

Flugzeuge Umweltsiegel („Eco-Label“), ähnlich denen, wie sie<br />

auch für Gefrierschränke, Mikrowellenherde und Waschmaschinen<br />

bekannt sind. Diese zeigen verschiedene umweltrelevante<br />

Indikatoren je Flugzeugtyp an. Die Labels werden den<br />

Passagieren auch während des Online-Buchungsverfahrens<br />

angezeigt. Zudem sind Informationen über die Labels in den<br />

Flugzeugen verfügbar. Die Labels wurden von Deloitte &<br />

Touche LLP, einem führenden Anbieter von Prüfungsdienstleistungen<br />

für Unternehmen, geprüft.<br />

Die Prüfkriterien sind untergliedert in die drei Kategorien<br />

„Local Environment“, „Journey Environment“ und „Passenger<br />

Environment“. Die Kategorie Local Environment misst<br />

den Lärmeinfluss des Flugzeuges in der direkten Flughafenumgebung,<br />

insbesondere die Lärmbelästigung bei den<br />

Starts und Landungen. Darüber hinaus werden verschiedene<br />

Angaben über den CO2-Ausstoß bei Start und Landung<br />

gemacht. Unter der Kategorie Journey Environment können<br />

die Passagiere ablesen, welchen Einfluss ihre Reise auf die<br />

Umwelt hat im Hinblick auf Treibstoffverbrauch und CO2-<br />

Ausstoß. Die Kategorie Passenger Environment informiert<br />

den Fluggast über Beinfreiheit und Sitzplatzzahl des Flugzeuges.<br />

Die Embraer 195 erhält im Rahmen dieser Umweltsiegel das<br />

gute Rating „B“ sowohl für die Lärmentwicklung als auch für<br />

den gesamten Treibstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß pro<br />

Sitz während des Fluges. Für den CO2-Ausstoß während des<br />

Start- und Landevorganges wird die Embraer 195 mit dem<br />

Rating „C“ bewertet.<br />

Flybe Embraer 195<br />

Local Environment<br />

Einstufung Lärm<br />

Gering<br />

Hoch<br />

A<br />

B<br />

C<br />

CO -Emissionen bei Start/Landung<br />

2<br />

CO -Emissionen pro Sitz bei Start/Landung<br />

2<br />

Örtliche Luftqualität bei Start/Landung 1)<br />

D<br />

Journey Environment<br />

Kerosinverbrauch<br />

gesamt nach<br />

Flugstrecke<br />

CO 2 -Emissionen<br />

pro Sitz nach<br />

Streckenlänge<br />

Passenger Environment<br />

C (2.066 kg)<br />

17.5 kg<br />

7 kg 1)<br />

1) Emissionen von Stickoxiden als Indikator für den Einfluss auf die örtliche Luftqualität.<br />

Quelle: in Anlehnung an Flybe Ecolabel<br />

E<br />

F<br />

National (500 km)<br />

EU (nah) (1000 km)<br />

Kurzstrecke (1500 km)<br />

National (500 km)<br />

EU (nah) (1000 km)<br />

Kurzstrecke (1500 km)<br />

Mindestgröße Fußraum<br />

Anzahl Sitzplätze<br />

B<br />

B (1.677 kg)<br />

B (2.719 kg)<br />

B (3.962 kg)<br />

B (45 kg)<br />

B (73 kg)<br />

B (106 kg)<br />

30” (76,2 cm)<br />

118<br />

A (2760 kg)<br />

Flybe unterstützt zudem den geplanten Emissionsrechtehandel<br />

in der Europäischen Union und hat durch die Flottenerneuerung<br />

einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase<br />

geleistet. Zudem dürfte die moderne Flotte und<br />

deren geringere Emissionen einen Wettbewerbsvorteil im<br />

Hinblick auf den geplanten Emissionsrechtehandel ermög -<br />

lichen.<br />

57


Wartung<br />

Mit Flybe Aviation Services hat Flybe ein eigenes Technikund<br />

Wartungszentrum aufgebaut mit einer Wartungslizenz<br />

für Flugzeuge der Typen Bombardier Dash 8 - Q300 und<br />

-Q400, Embraer 170/190 sowie BAe 146. Der Wartungsbetrieb<br />

von Flybe gehört zu den größten Anbietern von Wartungsarbeiten<br />

für Regionalflugzeuge in Europa und wird unter<br />

anderem von Lufthansa, Air France und British Airways<br />

genutzt. Flybe Aviation Services agiert als eigenständige<br />

profitable Einheit innerhalb der Flybe-Gruppe und reduziert<br />

die Wartungskosten für Flybe.<br />

Trainingszentrum<br />

Flybe plant die Errichtung eines neues Trainings- /Ausbildungszentrums.<br />

Alle Trainings- /Ausbildungsaktivitäten sollen<br />

nach Fertigstellung in diesem Zentrum durchgeführt<br />

und auch an andere Fluggesellschaften als Dienstleistung<br />

vermarktet werden. Dies soll zusätzliche Ertragspotenziale<br />

erschließen.<br />

Auszeichnungen<br />

Die strategische Ausrichtung und exzellente Entwicklung<br />

von Flybe in den vergangenen Jahren, das Engagement für<br />

die Umwelt sowie die von Flybe im Markt eingeführten<br />

Innovationen, die oftmals richtungsweisend für die Airlineindustrie<br />

waren, wurden durch vielfache Auszeichnungen<br />

anerkannt:<br />

Auszeichnung zur Regionalfluggesellschaft des Jahres<br />

2009 durch das Fachmagazin ATW (Air Transport World,<br />

Januar 2009)<br />

Buying Business Travel „Green Diamond“ Award für ökologisches<br />

Engagement (Dezember 2008)<br />

Auszeichnung zur besten inländischen Fluggesellschaft<br />

anlässlich des 16. Annual Scottish Passenger Agents Association<br />

(SPAA) sowie zur umweltfreundlichsten „Low-Cost-<br />

Airline“ beim British Travel Award (November 2008)<br />

58 I Der Leasingnehmer Flybe<br />

„Brussels Airport“ Umweltpreis 2008 sowie Platz 1 der<br />

250 größten im Privatbesitz befindlichen britischen Mittelstandsunternehmen<br />

der Sunday Times 2008 (Oktober<br />

2008)<br />

„Budgie Award 2008“ für besondere Verdienste im Umweltschutz<br />

(September 2008)<br />

Verleihung des „Regional Leadership Awards“ bei den Global<br />

Airline Strategy Awards an Flybes Vorstandsvorsitzenden<br />

Jim French (Juli 2008)<br />

Verleihung des „Achievement of the Year Awards“ durch<br />

die Französisch-britische Handelskammer (März 2008)<br />

Auszeichnung mit dem „Flights International Best Mana -<br />

gement Team 2007 Award“.<br />

Geschäftszahlen<br />

Da sämtliche Verpflichtungen von Flybe vom Gesellschafter<br />

Flybe Group Limited vollumfänglich garantiert werden, sind<br />

im Folgenden die wirtschaftlichen Rahmendaten der Flybe<br />

Group Limited dargestellt. Das Geschäftsjahr der Flybe Group<br />

Limited endet jeweils zum 31. März. Für das Geschäftsjahr<br />

2008/2009 werden die vorläufigen, untestierten Ergebnisse<br />

angegeben.<br />

Bis auf die Geschäftsjahre 2005 / 2006 und 2006 / 2007<br />

konnten innerhalb der letzten sieben Jahre durchweg<br />

Gewinne erwirtschaftet werden. Im Geschäftsjahr 2005 /<br />

2006 schlugen sich insbesondere Wertberichtigungen auf<br />

Flugzeuge (BAe 146-Flotte) negativ auf das Ergebnis nieder.<br />

Im Geschäftsjahr 2006 / 2007 hätte die Flybe Group Limited<br />

ohne die Eingliederung von BA Connect einen operativen<br />

Gewinn von GBP 15,6 Mio. vor Steuern und Kompensationszahlungen<br />

für die von BA Connect übernommene BAe 146-<br />

Flotte sowie Restrukturierungskosten erzielt.


Kennzahlen der Flybe Group Limited in Mio. GBP ( jeweils per 31.03.)<br />

Der Gewinn vor Steuern für das Geschäftsjahr 2008 / 2009<br />

beträgt rund GBP 11,6 Mio. bei einem erzielten Umsatz in<br />

Höhe von rund GBP 575,8 Mio. Damit erzielte die Flybe<br />

Group Limited im vergangenen Geschäftsjahr in einem<br />

schwierigen Marktumfeld als eine von wenigen Fluggesellschaften<br />

einen Gewinn.<br />

Die Bonität der Flybe Group Limited per 31.03.2008 wird<br />

durch die renommierte Ratingagentur Dun & Bradstreet<br />

(D & B) mit Gutachten per 07.09.2009 bestätigt. Auf der<br />

D & B Risiko-Skala (1 – bestens, 4 – insolvent) erhält die<br />

Flybe Group Limited die Wertung 1 mit 94 von 100 mög -<br />

lichen Scoringpunkten. Damit wird ihr Ausfallrisiko von<br />

D & B als minimal eingestuft.<br />

Ausblick<br />

Flybe hat die Integration von BA Connect erfolgreich durchgeführt<br />

und weitestgehend abgeschlossen. Bereits in den<br />

vergangenen beiden Geschäftsjahren 2007 / 2008 sowie<br />

2008 / 2009 wirkte sich die Eingliederung von BA Connect<br />

positiv auf die Geschäftsentwicklung von Flybe aus.<br />

Im am 30.06.2009 abgeschlossenen ersten Quartal des<br />

laufenden Geschäftsjahres hat Flybe trotz eines schwierigen<br />

Marktumfeldes nach vorläufigen Zahlen einen Gewinn in<br />

2008/ 2007 / 2006 / 2005 / 2004 / 2003 / 2002 /<br />

2009 1) 2008 2007 2006 2005 2004 2003<br />

Umsatz 575,8 535,9 367,5 304,5 267,3 244,4 231,2<br />

Gewinn / Verlust (vor Steuern) 11,6 30,4 - 16,2 - 12,3 7,8 2,9 0,3<br />

Bilanzsumme 303,6 327,1 424,8 192,4 221,7 173,5 102,9<br />

Eigenkapital 13,4 12,0 - 25,0 - 13,4 16,5 13,4 9,3<br />

Quelle: Jahresabschluss Flybe Group Limited<br />

1) Zahlen basieren auf dem noch untestierten Jahresabschluss von Flybe.<br />

Höhe von rund GBP 4,7 Mio. erwirtschaftet. Die Prognose<br />

des Managements für das laufende Geschäftsjahr 2009 /<br />

2010 geht von einem Gewinn auf Vorjahresniveau aus. Aus<br />

der Übernahme von BA Connect geht Flybe gestärkt hervor<br />

mit guten Cash-Reserven, einem erweiterten Streckennetz<br />

und einem reduzierten Risikoprofil. Der ursprünglich für<br />

2007 geplante Börsengang wurde verschoben, um die Eingliederung<br />

von BA Connect vollständig abzuschließen.<br />

Flybe hat weitere vier Dash8-Q400 von Bombardier fest<br />

bestellt (Auslieferung in 2011) und darüber hinaus Optionen<br />

für weitere 15 Dash 8-Q400 und zwölf Embraer 195 zu<br />

fest vereinbarten Preisen gezeichnet, wodurch der Flug -<br />

gesellschaft grundsätzlich ausreichend Kapazität für das<br />

erwartete Wachstum auf ihren Strecken in der Zukunft zur<br />

Verfügung stehen wird.<br />

Die durch die Übernahme von BA Connect erreichte Größe<br />

hinsichtlich Passagierzahlen und Umsatz bietet besseren<br />

Schutz vor Übernahmen. Das erweiterte Streckennetz<br />

ermöglicht neue Ertragschancen in Kontinentaleuropa.<br />

59


Typgleiche Embraer 195


Die Leasingverträge<br />

Die Fondsgesellschaft hat im Juni 2008 pro Flugzeug einen<br />

Leasingvertrag (im Folgenden „Leasingvertrag“) mit Flybe<br />

abgeschlossen. Die Leasingverträge beziehen sich zwar<br />

auf verschiedene Flugzeuge, sind inhaltlich aber in wesent -<br />

lichen Teilen identisch.<br />

Vertragsgegenstand<br />

Im Rahmen des jeweiligen Leasingvertrages verleast die<br />

Fondsgesellschaft das im Leasingvertrag näher bestimmte<br />

Flugzeug des Typs Embraer 195 an Flybe.<br />

Laufzeit<br />

Die Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrages hat mit Auslieferung<br />

des entsprechenden Flugzeuges durch den Hersteller<br />

begonnen. Das erste Flugzeug wurde am 23.06.2008 aus -<br />

geliefert, die beiden weiteren Flugzeuge am 28.08. und am<br />

16.10.2008. Die Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrages<br />

endet mit dem Ablauf von zehn Jahren ab dem Tag der<br />

Auslieferung.<br />

Eine ordentliche Kündigung der Leasingverträge durch den<br />

Leasingnehmer während der Laufzeit ist ausgeschlossen.<br />

Leasingrate<br />

Die jeweilige Leasingrate ist monatlich vorschüssig zahlbar.<br />

Sie valutiert teilweise in Euro und teilweise in US-Dollar.<br />

Der US-Dollar-Anteil entspricht der Tilgung und der Ver -<br />

zinsung des US-Dollar-Darlehens. Aus dem Euro-Anteil<br />

werden nach Abzug der laufenden Kosten und der Eigen -<br />

kapitalzwischenfinanzierungszinsen sowie Einbehalt einer<br />

Liquiditätsreserve die Ausschüttungen / Entnahmen für die<br />

Investoren vorgenommen.<br />

Der Leasingnehmer hat sich verpflichtet, die jährlich an<br />

die DVB Bank zu entrichtende Agency Fee (laufende Bearbeitungsgebühr)<br />

in Höhe von USD 4.000 p. a. pro Flugzeug zu<br />

übernehmen.<br />

62 I Die Leasingverträge<br />

Darüber hinaus hat Flybe die einmaligen Bankbearbeitungsgebühren<br />

sowie die Bereitstellungsprovisionen aus den Darlehensverträgen<br />

direkt an die Bank geleistet.<br />

Flybe hat sich in Bezug auf zwei Flugzeuge für einen festen<br />

und in Bezug auf ein Flugzeug für einen variablen US-Dollar-<br />

Zinssatz für das jeweils aufgenommene Darlehen über die<br />

Laufzeit entschieden. In Abhängigkeit von dem jeweils zwei<br />

Tage vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu fixierenden variablen<br />

US-Dollar-Zinssatz wird der US-Dollar-Anteil der Leasingrate<br />

entsprechend angepasst. Flybe kann sich bis Ende<br />

November 2009 auch für das dritte Flugzeug noch für einen<br />

festen Zinssatz entscheiden. Unabhängig davon, ob Flybe<br />

sich für einen festen oder variablen Zinssatz für das Fremdkapital<br />

entscheidet, trägt Flybe Zinsänderungs risiken. Die<br />

Höhe des Euro-Anteils ist während der Laufzeit des Leasingvertrages<br />

vom Zinssatz unabhängig.<br />

Leasingraten pro Monat<br />

Auslieferung Leasingrate Leasingrate<br />

USD-Anteil 1) EUR-Anteil<br />

23.06. 2008 203.295 (fest) 46.067<br />

28.08. 2008 169.650 (variabel) 2) 54.519<br />

16.10. 2008 184.933 (fest) 58.815<br />

1) Der US-Dollar-Anteil der Leasingrate basiert auf den folgenden Zinssätzen in der Reihenfolge<br />

der Auslieferung der Flugzeuge in Höhe von<br />

– 6,3175 % p. a. inklusive Marge fest für die gesamte Laufzeit<br />

– 2,5 % p. a. inklusive Marge variabel für drei Monate (derzeit gültig bis 30.11.2009); im<br />

Anschluss an den aktuellen Drei-Monats-Zeitraum wird die Leasingrate an den dann<br />

gültigen Zinssatz angepasst; im Rahmen der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz<br />

von 4,65 % p. a. für die verbleibende Laufzeit unterstellt<br />

– 6,12 % p. a. inklusive Marge fest für die gesamte Laufzeit.<br />

2) Durchschnitt<br />

Die an den Hersteller zu leistenden Anschaffungskosten der<br />

Flugzeuge lagen bei zweien der drei Flugzeuge über den mit<br />

Flybe maximal vereinbarten Anschaffungskosten. Die Kaufpreisdifferenz<br />

wurde von Flybe getragen.


Betrieb<br />

Der Leasingvertrag sieht vor, dass der Leasingnehmer während<br />

der Laufzeit des Leasingvertrages sämtliche Risiken<br />

eines Verlustes, der Beschädigung oder der Zerstörung des<br />

Flugzeuges trägt. Flybe hat sämtliche Kosten zu tragen, die<br />

mit dem Betrieb des Flugzeuges zusammenhängen. Der<br />

Leasingnehmer hat darüber hinaus auf eigene Kosten dafür<br />

Sorge zu tragen, dass der im Leasingvertrag vorgesehene<br />

umfängliche Versicherungsschutz eingedeckt wird und<br />

während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrages bestehen<br />

bleibt.<br />

Der Leasingnehmer ist dafür verantwortlich, dass das Flugzeug<br />

ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit allen<br />

anwendbaren rechtlichen Vorschriften und Vorgaben der<br />

nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden betrieben<br />

wird.<br />

Er ist darüber hinaus vollumfänglich für die Wartung verantwortlich<br />

und hat sicherzustellen, dass sich das Flugzeug<br />

stets in einem einwandfreien technischen Zustand befindet.<br />

Soweit Defekte oder Beschädigungen auftreten, hat der Leasingnehmer<br />

diese auf eigene Kosten zu beseitigen.<br />

Sollten aufgrund verpflichtender Vorgaben der European<br />

Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit)<br />

oder der Joint Aviation Authorities (europäische Luftfahrtbehörde)<br />

jedoch technische Modifikationen am Flugzeug<br />

erforderlich werden, die einen Aufwand von mehr als<br />

USD 100.000 verursachen, so ist der Leasinggeber zu einer<br />

anteiligen Kostenübernahme für den USD 100.000 übersteigenden<br />

Anteil des Aufwands verpflichtet. Der von dem<br />

Leasinggeber zu tragende Kostenanteil richtet sich nach<br />

der Restlaufzeit des Leasingvertrages. Die genaue Berechnung<br />

wird durch eine im Leasingvertrag geregelte Formel<br />

bestimmt.<br />

Wartungsrücklagen<br />

Zur Absicherung der Erfüllung der Wartungsverpflichtungen<br />

hat Flybe hinsichtlich der Triebwerke monatliche Wartungsrücklagen<br />

an die Fondsgesellschaft als Sicherheit zu leisten.<br />

Die Rücklagen dienen der zweckgebundenen Verwendung<br />

im Zusammenhang mit der Durchführung von Wartungs -<br />

arbeiten. Sie dienen als Sicherheit dafür, dass die für die<br />

Durchführung der Wartungsarbeiten erforderlichen liquiden<br />

Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen.<br />

Nach Durchführung der entsprechenden Wartungsarbeiten<br />

durch Flybe wird die anteilige Wartungsrücklage gegen Vorlage<br />

der entsprechenden Rechnungen an Flybe ausgezahlt.<br />

Sicherheitsleistung<br />

Zu Beginn des Leasingvertrages hat Flybe einen Betrag von<br />

USD 490.000 je Flugzeug als Sicherheit bei der Fondsgesellschaft<br />

hinterlegt (sogenanntes „Deposit“). Das Deposit bleibt<br />

während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrages<br />

bestehen. Kommt der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen<br />

unter dem Leasingvertrag nicht nach und wird<br />

dieser in Folge dessen gekündigt, so hat die Fondsgesellschaft<br />

das Recht, das Deposit zur Erfüllung der offenen<br />

Verpflichtungen zu verwenden.<br />

Garantie der Flybe Group Limited<br />

Die Flybe Group Limited als 100%iger Gesellschafter des<br />

Leasingnehmers garantiert die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />

von Flybe.<br />

Versicherungen<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die Flugzeuge nach<br />

international üblichen Bedingungen zu versichern.<br />

Die Kasko-Versicherung inklusive Kriegs-Kaskoversicherung<br />

(„Hull All Risk and Hull War Risk“) muss dabei während der<br />

63


gesamten Laufzeit eines Leasingvertrages einen vorab fest<br />

vereinbarten Wert abdecken. Dieser Wert beträgt zu Beginn<br />

der Laufzeit USD 33,7 Mio. pro Flugzeug und reduziert sich<br />

jährlich um eine Million US-Dollar. Etwaige Selbstbehalte<br />

dürfen einen Betrag von derzeit USD 100.000 nicht überschreiten.<br />

Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme<br />

von derzeit mindestens USD 600 Mio. für jeden Schadensfall<br />

vorsehen. Die Fondsgesellschaft ist als Mitversicherte in den<br />

Schutz der Haftpflichtversicherung einzubeziehen.<br />

Die Versicherungen müssen vorsehen, dass die Mitversicherten<br />

keine Verpflichtung haben, Versicherungsprämien zu zahlen<br />

und mit einer Mindestfrist von 30 Tagen durch die Versicherer<br />

unterrichtet werden müssen, bevor eine Kündigung<br />

der Versicherungen wirksam wird. Hinsichtlich der Kriegsfolgenversicherung<br />

kann eine solche Unterrichtung in Übereinstimmung<br />

mit marktüblichen kürzeren Fristen erfolgen.<br />

Zusätzlich sind die Flugzeuge unter der sogenannten<br />

Contingency Versicherung des Asset Managers GOAL versichert.<br />

Diese Versicherung deckt Schäden (bis zur vereinbarten<br />

Höchstsumme) ab, die in einem eventuellen Schadensfall<br />

über den durch den Leasingnehmer bereits versicherten<br />

Schutz hinausgehen.<br />

Des Weiteren würden die Flugzeuge im Falle eines Ausfalls<br />

des Leasingnehmers und einer darauf folgenden Wieder -<br />

inbesitznahme („Repossession“) durch die Fondsgesellschaft<br />

im Rahmen dieser Versicherung versichert werden.<br />

Registrierung<br />

Die Flugzeuge wurden im englischen Luftfahrtregister eingetragen.<br />

Zur Absicherung der finanzierenden Bank wurde<br />

an jedem Flugzeug ein Pfandrecht nach englischem Recht<br />

bestellt.<br />

64 I Die Leasingverträge<br />

Rückgabe<br />

Bei Leasingvertragsende hat Flybe das entsprechende Flugzeug<br />

mit sämtlichen zugehörigen Dokumenten im vertraglich<br />

vereinbarten Rückgabezustand an die Fondsgesellschaft<br />

zurückzugeben. Der vertraglich vereinbarte Rückgabezustand<br />

entspricht marktüblichen Standards und sieht vor,<br />

dass bestimmte festgelegte Wartungszustände erreicht<br />

bzw. erfüllt werden müssen. Die vereinbarten Rückgabebedingungen<br />

stellen sicher, dass der nächste Eigentümer oder<br />

Leasingnehmer in der Lage ist, das Flugzeug eine bestimmte<br />

Zeit ohne Wartungsarbeiten betreiben zu können. Dies ist<br />

für eine erfolgreiche Verwertung von grundlegender Bedeutung.<br />

Sollte das Flugzeug sich zum Zeitpunkt der Rückgabe -<br />

inspektion nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand<br />

befinden, ist Flybe verpflichtet, entweder im Zuge einer<br />

Verlängerung des Leasingvertrages den Zustand des Flugzeuges<br />

nachzubessern oder aber entsprechende Kompen -<br />

sationszahlungen an den Leasinggeber zu leisten.<br />

Darüber hinaus muss der Leasingnehmer bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages vertraglich vereinbarte Kompensa -<br />

tionszahlungen für die Flugzeugzelle, das Fahrwerk sowie<br />

die Hilfsturbine an die Fondsgesellschaft leisten. In Summe<br />

führen der vereinbarte technische Mindestzustand, die bei<br />

der Fondsgesellschaft verbleibenden Wartungsrücklagen für<br />

die Triebwerke sowie die vom Leasingnehmer zu zahlenden<br />

Kompensationszahlungen dazu, dass sich die Flugzeuge bei<br />

Rückgabe im sogenannten „Full-Life-Zustand“ befinden. Der<br />

Begriff „Full-Life-Zustand“ bezeichnet wirtschaftlich den<br />

Zustand eines Flugzeuges (inklusive Triebwerke und anderer<br />

Komponenten), der wertmäßig grundsätzlich vollständig<br />

gewarteten Flugzeugen und deren Komponenten entspricht.<br />

Der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Rückgabezustand<br />

der Flugzeuge liegt somit über dem in den<br />

beauftragten Gutachten unterstellten sogenannten „Half-<br />

Life-Zustand“.


Untervermietung<br />

Die Leasingverträge gestatten es dem Leasingnehmer, die<br />

Flugzeuge unterzuvermieten, sofern bestimmte leasingvertraglich<br />

vereinbarte Voraussetzungen (z. B. darf sich die<br />

Rechtsposition des Leasinggebers durch die Untervermietung<br />

nicht wesentlich verschlechtern) erfüllt sind. Die Verpflichtungen<br />

von Flybe gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

werden jedoch durch etwaige Untervermietungen nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Kündigungsrechte des Leasinggebers /<br />

„Cross Default“<br />

Der Leasinggeber ist berechtigt, bei Insolvenz sowie bei vertragswidrigem<br />

Verhalten des Leasingnehmers den jeweiligen<br />

Leasingvertrag vorzeitig zu beenden und die Rückgabe<br />

des Flugzeuges zu verlangen. Als vertragswidriges Verhalten<br />

gelten insbesondere z. B. ein Zahlungsverzug des Leasingnehmers,<br />

ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten<br />

Versicherungsbestimmungen für das Flugzeug oder vom<br />

Leasingnehmer unrichtig bzw. wahrheitswidrig abgegebene<br />

Zusicherungen.<br />

Der Leasingvertrag sieht ebenfalls vor, dass der Leasing -<br />

geber auch zur Kündigung des Vertrages berechtigt ist,<br />

wenn Flybe eine Verpflichtung im Rahmen der anderen Leasingverträge,<br />

die Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes<br />

sind, nicht erfüllt (sogenannter „Cross Default“).<br />

Anwendbares Recht / Gerichtsstand<br />

Auf den Leasingvertrag findet englisches Recht Anwendung.<br />

Gerichtsstand ist England.<br />

65


Die Der Investition Investitions- und und Finanzierung<br />

Finanzierungsplan<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />

Investition in EUR in % des Gesamtinvestitions-/ in% des Kommandit-<br />

Gesamtfinanzierungsvolumens kapitals inklusive Agio<br />

(Mittelverwendung)<br />

Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten 279,1<br />

(1) Anschaffungskosten Flugzeuge 61.705.111 93,7<br />

(2) Anschaffungsnebenkosten 130.430 0,2<br />

Fondsabhängige Vergütungen 16,8<br />

(3) Fremdkapitalvermittlung 600.000 0,9<br />

(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 1.899.000 2,9<br />

(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 422.000 0,6<br />

(6) Konzeption 300.000 0,5<br />

(7) Vorabverwaltung 500.000 0,8<br />

Fondsabhängige Nebenkosten 1,1<br />

(8) Sonstige Anlaufkosten 241.202 0,4<br />

Investitionskosten 65.797.743 99,9 297,0<br />

(9) Liquiditätsreserve 82.176 0,1 0,4<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 65.879.919 100,0 297,4<br />

Finanzierung<br />

(10) Kommanditkapital 21.100.000 32,0<br />

(11) Agio 1.055.000 1,6<br />

(12) Fremdkapital<br />

(13) Überschuss der Einnahmen über<br />

43.642.743 66,2<br />

die Ausgaben bis 31.12.2009 82.176 0,1<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen 65.879.919 100,0<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundungen.<br />

Etwaige US-Dollar-Beträge wurden zu den historischen Stichtagskursen bzw. zum unterstellten Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar umgerechnet.<br />

(1) Anschaffungskosten Flugzeuge<br />

Die Fondsgesellschaft hat die drei Flugzeuge zu Anschaffungskosten<br />

in Höhe von insgesamt rund EUR 61,7 Mio.<br />

erworben (siehe auch Kapitel „Der Hersteller und die Flug -<br />

zeuge“ ab Seite 42). Die Anschaffungskosten wurden<br />

teilweise in US-Dollar und teilweise in Euro erbracht. Die in<br />

US-Dollar zu zahlenden Teile der Anschaffungskosten wurden<br />

in der Prognoserechnung zu den folgenden US-Dollar/Euro-<br />

Stichtagskursen umgerechnet und zu diesen Kursen aktiviert:<br />

66 I Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Datum Stichtagskurs<br />

(USD / EUR)<br />

23.06.2008 1,5521<br />

28.08.2008 1,4771<br />

16.10.2008 1,3507


(2) Anschaffungsnebenkosten<br />

In den Anschaffungsnebenkosten in Höhe von EUR 130.430<br />

sind Aufwendungen für externe Rechtsberatung sowie für<br />

die Begleitung der Flugzeugauslieferungen durch den technischen<br />

Betreuer GOAL enthalten.<br />

(3) Fremdkapitalvermittlung<br />

Die langfristigen Darlehen wurden von der ALCAS <strong>GmbH</strong><br />

vermittelt. Sie erhält hierfür von der Fondsgesellschaft eine<br />

Gebühr in Höhe von EUR 600.000.<br />

(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio)<br />

Für die Beschaffung des Eigenkapitals in Höhe von EUR 21,1<br />

Mio. sowie die dafür erforderlichen Marketingmaßnahmen<br />

erhalten die ALCAS <strong>GmbH</strong> und die weiteren Vertriebspartner<br />

von der Fondsgesellschaft ein fixes Entgelt in Höhe von<br />

EUR 1.899.000. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von<br />

9 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio (bzw.<br />

rund 8,6 % bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital<br />

und Agio). Das Agio wird vollständig zur Finanzierung eines<br />

Teils dieses Entgeltes verwendet.<br />

Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />

Zuwendungen (z. B. unterstützende geldwerte Leistungen,<br />

Befreiung von Verbindlichkeiten, Sachleistungen wie etwa<br />

die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die<br />

Durchführung besonderer Veranstaltungen) aus eigenen<br />

Mitteln an Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich,<br />

dass Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />

oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />

von sonstigen Dritten zufließen. Die dem jeweiligen<br />

Vertriebspartner tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />

und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des Vertriebspartners<br />

ermittelbar. Dem Investor wird empfohlen,<br />

sich bei Interesse für weitere Informationen an diesen zu<br />

wenden.<br />

(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Für die Einzahlungs- und Platzierungsgarantie erhält die<br />

<strong>KGAL</strong> eine Gebühr in Höhe von 2 % des einzuwerbenden<br />

Kommanditkapitals (ohne Agio).<br />

(6) Konzeption<br />

Die <strong>KGAL</strong> wurde über einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

beauftragt, unter anderem die Konzeption zu erstellen<br />

sowie die notwendigen Unterlagen und Informationen<br />

bereitzustellen. Sie erhält hierfür von der Fondsgesellschaft<br />

eine Gebühr in Höhe von EUR 300.000.<br />

(7) Vorabverwaltung<br />

Für die Übernahme von Sonderleistungen, insbesondere für<br />

den erhöhten Verwaltungsaufwand vor dem ersten Beitrittstermin<br />

der Investoren, wird die <strong>KGAL</strong> von der Fonds -<br />

gesellschaft vorab eine Gebühr in Höhe von EUR 500.000<br />

erhalten.<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen (Pflichtangabe gemäß §4<br />

Satz 1 Nr. 12 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung)<br />

beträgt EUR 3.721.000. Sie setzt sich zusammen aus<br />

den Positionen (3) bis (7). Der Betrag entspricht 17,6 % des<br />

Kommanditkapitals bzw. 16,8 % bezogen auf die Summe<br />

aus Kommanditkapital und Agio.<br />

(8) Sonstige Anlaufkosten<br />

Die sonstigen Anlaufkosten umfassen die folgenden Positionen:<br />

Kosten der Fertigung und Genehmigung des Beteiligungs -<br />

prospektes und weiterer Vertriebsmaterialien zu diesem<br />

Beteiligungsangebot sowie weitere mit der Erstellung des<br />

Angebots zusammenhängende Kosten<br />

Kosten der steuerlichen Prüfung des Fondskonzeptes<br />

sowie der sich daraus für den Investor ergebenden Konsequenzen<br />

67


Notar-, Gerichts- und Handelsregisterkosten im Zusammenhang<br />

mit dem Investorenbeitritt<br />

Reserve für unvorhergesehene Kosten in der Anlaufphase.<br />

Die Höhe der sonstigen Anlaufkosten wird vom Initiator auf<br />

EUR 241.202 geschätzt.<br />

(9) Liquiditätsreserve<br />

Für zukünftige unvorhergesehene Ausgaben und zur Glättung<br />

des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs wird eine<br />

anfängliche Liquiditätsreserve in Höhe von rund EUR 82.176<br />

vorgehalten. Bei Nichtbedarf wird die Liquiditätsreserve im<br />

Zuge der Liquidation an die Investoren ausgeschüttet.<br />

(10) Kommanditkapital<br />

Das erforderliche Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />

beträgt EUR 21,1 Mio.<br />

Bis zur vollständigen Platzierung des Kommanditkapitals<br />

hat die Fondsgesellschaft Darlehen zur Zwischenfinanzierung<br />

aufgenommen (siehe hierzu die Seiten 97 und 98).<br />

Finanzierung Fremdkapital (Langfristfinanzierung)<br />

68 I Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />

(11) Agio<br />

Auf das gesamte einzuwerbende Kommanditkapital ist ein<br />

Agio in Höhe von 5 % (EUR 1.055.000) einzuzahlen, welches<br />

für die Eigenkapitalvermittlung verwendet wird.<br />

(12) Fremdkapital<br />

Die Aufnahme von Eigenkapital alleine ist nicht ausreichend<br />

für die Realisierung des Projektes. Es bedarf hierzu einer<br />

zusätzlichen Aufnahme von Fremdkapital (Langfristfinanzierung).<br />

Die DVB Bank hat der Fondsgesellschaft zur Finanzierung der<br />

drei Flugzeuge Darlehen in Höhe von USD 63,6 Mio. ausgereicht<br />

(entspricht bei einer Umrechnung zu den jeweiligen<br />

US-Dollar/Euro-Stichtagskursen rund EUR 43,6 Mio.). Die<br />

Eckdaten finden sich in der nachstehenden Übersicht. Die<br />

Höhe der Tilgungen kann der Ziffer (8) in der Liquiditätsrechnung<br />

der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel „Die Prognoserechnung“<br />

ab Seite 70) entnommen werden.<br />

Gesamtdarlehensbetrag USD 63,6 Mio. (entspricht rund EUR 43,6 Mio. 1) )<br />

Auszahlung jeweils bei Auslieferung und Übernahme der Flugzeuge am 23.06.2008, 28.08.2008 und 16.10.2008<br />

Zinsfestschreibung 2) variabel bzw. fest über die gesamte Leasingvertragslaufzeit von zehn Jahren<br />

Zinssatz 3) 6,3175 % / 2,5 % / 6,12 % p. a. jeweils inklusive einer Marge von 1,65 % p. a.<br />

Tilgung monatlich ab Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges<br />

Restvaluta nach zehn Jahren rund USD 7,2 Mio. je Flugzeug und Darlehen<br />

Besicherung Abtretung der Ansprüche aus dem jeweiligen Kauf- und Leasingvertrag<br />

sowie jeweils ein englisches Pfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank,<br />

Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Flugzeug- und Triebwerkshersteller,<br />

Verpfändung der Konten, auf die Flybe Sicherheitsleistungen (Deposit) sowie Wartungsrücklagen leistet<br />

1) Dem Wert liegen die jeweiligen historischen US-Dollar / Euro-Stichtagskurse zugrunde.<br />

2) Für die am 23.06.2008 und am 16.10.2008 ausgelieferten Flugzeuge hat sich Flybe für einen Festzinssatz entschieden.<br />

3) Die Zinssätze sind in der Reihenfolge der Ausreichung der Darlehen angegeben. Der Zinssatz in Höhe von 2,5 % p. a. für das zweite ausgereichte Darlehen ist bis zum 30.11.2009 vereinbart.<br />

Im Anschluss ist der Zinssatz im Drei-Monats-Rhythmus neu zu vereinbaren. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz von 4,65 % p. a. für die verbleibende Darlehenslaufzeit<br />

unterstellt.


(13) Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben<br />

bis 31.12.2009<br />

Die bis zum 31.12.2009 erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse<br />

(resultierend insbesondere aus den Mieteinnahmen<br />

in Höhe von insgesamt EUR 2.663.893 und USD 9.189.394<br />

abzüglich der Annuitäten für die Langfristfinanzierungen in<br />

Höhe von insgesamt USD 9.270.525, der Zinszahlungen für<br />

die Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals in Höhe<br />

von insgesamt EUR 1.174.859, der Kosten für die technische<br />

Betreuung der Flugzeuge in Höhe von EUR 146.040, der Verwaltungs-,<br />

Steuerberatungs-, Testats- und sonstigen Kosten<br />

in Höhe von insgesamt geschätzten EUR 100.082, der Treuhänder-<br />

und Haftungsvergütung in Höhe von insgesamt<br />

EUR 10.219, der prognostizierten IHK-Beiträge und Gewerbesteuerzahlungen<br />

in Höhe von EUR 187.670 sowie der<br />

vorgesehenen Entnahme der AIDAN Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG in Höhe von EUR 900.000) wurden mit<br />

EUR 82.176 prognostiziert. Die angegebenen US-Dollar-<br />

Beträge wurden zum jeweiligen US-Dollar- / Euro-Tageskurs<br />

bzw. zum unterstellten Wechselkurs von 1 Euro = 1,45<br />

US-Dollar umgerechnet. Für den Zeitraum vom 03.11.2009<br />

bis 02.01.2010 wurde für die Zwischenfinanzierung des<br />

Eigenkapitals ein kalkulatorischer Zinssatz von rund 9,3%<br />

p. a. unterstellt.<br />

Sämtliche im Investitions- und Finanzierungsplan genannten<br />

Beträge sind ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Sofern<br />

dennoch Umsatzsteuer anfällt und der Vorsteuerabzug<br />

nicht möglich ist, muss diese von der Fondsgesellschaft aus<br />

der Liquiditätsreserve getragen bzw. zwischenfinanziert<br />

werden.<br />

Cockpit einer typgleichen Embraer 195<br />

69


Die Prognoserechnung<br />

Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />

Investition 2010<br />

(1) Kommanditkapital und 5 % Agio 22.155,00<br />

(2) Bankdarlehen 43.642,74<br />

(3) Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben bis 31.12.2009 82,18<br />

(4) Erlöse aus Leasingraten<br />

(5) Verkaufspreise<br />

6.522,16<br />

Summe Einnahmen 65.879,92 6.522,16<br />

(6) Anschaffungskosten Flugzeuge 61.705,11<br />

(7) Anlaufkosten 4.092,63<br />

(8) Tilgung 1) 2.342,51<br />

(9) Zinsausgaben 2.266,84<br />

(10) Verwaltungshonorar 84,46<br />

(11) Technische Betreuung und Vermarktung 114,58<br />

(12) Sonstige Kosten 28,49<br />

(13) Gewerbesteuer 0,00<br />

Summe Ausgaben 65.797,74 4.836,88<br />

Zuführungen / Entnahmen Liquiditätsreserve 82,18 278,61<br />

(14) Stand der Liquiditätsreserve 82,18 360,79<br />

(15) Liquiditätsüberschuss 2) 0,00 1.406,67<br />

Betriebsergebnisrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />

(16) Erträge aus Leasingraten<br />

2010<br />

3) (17) Erträge aus Veräußerungen<br />

6.505,11<br />

3)<br />

Summe Erträge 6.505,11<br />

(18) Abschreibungen 4) (19) Restbuchwerte bei Veräußerung<br />

5.923,77<br />

4)<br />

(20) Zinsaufwendungen 2.266,84<br />

(21) Verwaltungshonorar 84,46<br />

(22) Technische Betreuung und Vermarktung 114,58<br />

(23) Sonstige Kosten 28,49<br />

(24) Gewerbesteuer 0,00<br />

Summe Aufwendungen 8.418,14<br />

(25) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft - 1.913,03<br />

(26) Außerbilanzielle Hinzurechnung (Gewerbesteuer) 0,00<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurden in der Prognoserechnung monatlich bzw. halbjährlich nachschüssige Zahlungsströme unterstellt.<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />

Für die Umrechnung von US-Dollar in Euro wurden die historischen Stichtagskurse angesetzt bzw. ein Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar unterstellt.<br />

1) Die Darlehenstilgungsraten wurden in der Prognoserechnung mit dem unterstellten Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar in Euro umgerechnet, wohingegen die Bankdarlehen mit<br />

den bei Ausreichung gültigen US-Dollar / Euro-Stichtagskursen bilanziert und ausgewiesen wurden. Darüber hinaus werden in den Jahren 2008 und 2009 planmäßig EUR 3.339.183,31,<br />

umgerechnet zum kalkulatorischen Wechselkurs, getilgt.<br />

2) Nach Zuführungen / Entnahmen der Liquiditätsreserve stehen diese Beträge grundsätzlich für Ausschüttungen / Entnahmen an die Investoren zur Verfügung.<br />

3) Der Anteil der Erträge, der auf die Tilgung der US-Dollar-Darlehen entfällt, wurde mit den historischen US-Dollar / Euro-Stichtagskursen umgerechnet. Insofern weichen, bei einer<br />

Betrachtung in Euro, die steuerlichen Erträge von den entsprechenden Erlösen ab.<br />

4) Inklusive der nicht gesondert dargestellten Ergänzungsbilanzen.<br />

70 I Die Prognoserechnung


2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe<br />

22.155,00<br />

43.642,74<br />

82,18<br />

6.532,16 6.544,30 6.556,62 6.564,54 6.577,45 6.593,09 6.606,37 3.875,30 56.372,00<br />

48.111,90 48.111,90<br />

6.532,16 6.544,30 6.556,62 6.564,54 6.577,45 6.593,09 6.606,37 51.987,20 170.363,82<br />

61.705,11<br />

4.092,63<br />

2.490,47 2.647,78 2.815,03 2.992,85 3.181,91 3.382,92 3.596,64 17.072,78 40.522,89<br />

2.128,89 1.983,72 1.828,78 1.658,88 1.482,73 1.297,35 1.096,92 610,98 14.355,09<br />

86,99 89,60 92,29 95,06 97,91 100,85 103,88 1.227,89 1.978,94<br />

118,01 121,55 125,20 128,96 132,83 136,81 140,92 1.537,03 2.555,89<br />

29,34 30,22 31,12 32,05 33,01 33,99 35,01 112,39 365,62<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.201,37 2.201,37<br />

4.853,70 4.872,87 4.892,43 4.907,80 4.928,38 4.951,93 4.973,36 22.762,43 127.777,53<br />

- 9,54 - 16,57 - 23,80 - 31,26 - 38,94 - 46,84 - 54,99 - 138,86 0,00<br />

351,25 334,68 310,88 279,62 240,69 193,84 138,86 0,00<br />

1.688,00 1.688,00 1.688,00 1.688,00 1.688,00 1.688,00 1.688,00 29.363,62 42.586,29<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe<br />

6.514,26 6.526,91 6.535,44 6.546,11 6.559,47 6.568,32 6.582,12 4.441,23 56.778,96<br />

48.059,21 48.059,21<br />

6.514,26 6.526,91 6.535,44 6.546,11 6.559,47 6.568,32 6.582,12 52.500,44 104.838,17<br />

5.923,77 5.923,77 5.923,77 5.923,77 5.923,77 5.923,77 5.923,77 3.834,11 51.224,24<br />

11.541,95 11.541,95<br />

2.128,89 1.983,72 1.828,78 1.658,88 1.482,73 1.297,35 1.096,92 610,98 14.355,09<br />

86,99 89,60 92,29 95,06 97,91 100,85 103,88 1.227,89 1.978,94<br />

118,01 121,55 125,20 128,96 132,83 136,81 140,92 1.537,03 2.555,89<br />

29,34 30,22 31,12 32,05 33,01 33,99 35,01 112,39 365,62<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.201,37 2.201,37<br />

8.287,00 8.148,86 8.001,16 7.838,72 7.670,24 7.492,77 7.300,48 21.065,71 84.223,09<br />

- 1.772,75 - 1.621,95 - 1.465,73 - 1.292,61 - 1.110,77 - 924,46 - 718,36 31.434,73 20.615,08<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.201,37 2.201,37<br />

71


Liquiditätsrechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 in Euro (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />

2009 2010 2011<br />

Liquidität<br />

(27) Kommanditeinlage und 5 % Agio 1) - 10.500<br />

(28) Ausschüttungen / Entnahmen 667 800<br />

in % der Kapitaleinlage 2) 8,0% 8,0%<br />

davon Kapitalrückzahlung 667 800<br />

davon Gewinnausschüttung 0 0<br />

(29) Liquidität aus der Beteiligung (vor Steuern) - 10.500 667 800<br />

(30) Kumulierte Liquidität (vor Steuern) - 10.500 - 9.833 - 9.033<br />

Betriebsergebnisrechnung<br />

(31) Steuerliches Ergebnis des Investors unter Berücksichtigung<br />

außerbilanzieller Hinzurechnungen (Gewerbesteuer) - 907 - 840<br />

(32) Ausgleich mit anderen Einkünften 2) (33) Einkommensteuerwirkung (unter Berücksichtigung<br />

0 0<br />

von §15b EStG und Anwendung von § 35 EStG) 3) 0 0<br />

(34) Liquidität aus der Beteiligung (nach Steuern) - 10.500 667 800<br />

(35) Kumulierte Liquidität (nach Steuern)<br />

(36) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />

- 10.500 - 9.833 - 9.033<br />

in % der Kapitaleinlage 2) 8,0% 8,0%<br />

(37) Haftungsvolumen 0 0 0<br />

(38) Anteiliges Fremdkapital 19.118 18.015 16.842<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurden in der Prognoserechnung monatlich bzw. halbjährlich nachschüssige Zahlungsströme unterstellt.<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />

1) Die Einzahlung der Kommanditeinlage und Agio 5 % wurde zum 30.12.2009 unterstellt, eine abweichende Einzahlung wurde nicht berücksichtigt.<br />

2) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Jahr 2010 bezieht sich die Ausschüttung / Entnahme anteilig auf den Zeitraum 30.12.2009<br />

bis 30.10.2010.<br />

3) Aufgrund der Einschlägigkeit des §15b EStG können die anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben<br />

Einkunftsquelle (im Jahr 2018) verrechnet werden.<br />

4) Die Steuerzahlung aus den zu versteuernden Gewinnen wurde im Jahr 2019 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung der nach Verrechnung mit den Verlusten gemäß §15b EStG<br />

verbleibenden Gewinne des Jahres 2018 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % bezogen auf die<br />

Steuerschuld. Es wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld des Investors im Jahr 2019 nach § 35 EStG angenommen.<br />

Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht erwarteten<br />

Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wurde eine<br />

vollständige Platzierung des Beteiligungskapitals zum<br />

31.12.2009 sowie die Veräußerung der Flugzeuge jeweils<br />

zehn Jahre nach Auslieferung unterstellt. Die Prognose -<br />

rechnung beginnt mit dem Ende der Investitionsphase und<br />

umfasst den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum unterstellten<br />

Verkauf des letzten Flugzeuges im Oktober 2018. Da es sich<br />

hierbei überwiegend um Planzahlen handelt, sind Abweichungen<br />

möglich. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicher-<br />

72 I Die Prognoserechnung<br />

heit mit der Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab. Abweichungen<br />

einzelner Prognosedaten und deren Auswirkungen<br />

werden im Kapitel „Die Sensitivitätsanalysen“ (ab Seite 82)<br />

näher erläutert. Der unterstellte kalkulatorische Wechselkurs<br />

für US-Dollar- Umrechnungen in der Prognoserechnung<br />

beträgt 1 Euro = 1,45 US-Dollar. Die USD-Teile der<br />

Anschaffungs kosten sowie die Darlehen wurden zu den<br />

jeweiligen historischen US-Dollar/Euro-Stichtagskursen umgerechnet.


2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Summe<br />

800 800 800 800 800 800 13.916<br />

- 10.500<br />

20.183<br />

8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 139,2% 201,8%<br />

800 800 800 800 800 800 4.233 10.500<br />

0 0 0 0 0 0 9.683 9.683<br />

800 800 800 800 800 800 13.916 9.683<br />

- 8.233 - 7.433 - 6.633 - 5.833 -5.033 - 4.233 9.683<br />

- 769 - 695 - 613 - 526 - 438 - 340 15.941 10.813<br />

0 0 0 0 0 0 10.813 10.813<br />

0 0 0 0 0 0 0 -3.748 -3.748<br />

800 800 800 800 800 800 13.916 -3.748 5.935<br />

- 8.233 - 7.433 - 6.633 - 5.833 - 5.033 - 4.233 9.683 5.935<br />

8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 139,2% - 37,5% 164,3%<br />

0 0 500 500 500 500 500 500<br />

15.594 14.269 12.859 11.361 9.768 8.074 0 0<br />

Erläuterungen zur „Liquiditäts -<br />

rechnung der Fondsgesellschaft“<br />

(1) Kommanditkapital und 5 % Agio<br />

Das erforderliche Eigenkapital der Fondsgesellschaft inklu -<br />

sive Agio beträgt insgesamt rund EUR 22,16 Mio. Im Rahmen<br />

der Prognoserechnung wurde eine vollständige Platzierung<br />

und Einzahlung per 31.12.2009 unterstellt.<br />

(2) Bankdarlehen<br />

Die Fondsgesellschaft hat Bankdarlehen in US-Dollar in<br />

einem Gesamtbetrag von umgerechnet rund EUR 43,6 Mio.<br />

aufgenommen.<br />

(3) Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben<br />

bis 31.12.2009<br />

Die bis zum 31.12.2009 erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

wurden mit EUR 82.176 prognostiziert.<br />

73


Typgleiche Embraer 195 – Flybe Eco-Label


(4) Erlöse aus Leasingraten<br />

Seit Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges hat Flybe Leasingraten<br />

zu entrichten. Die jeweilige Leasingrate beträgt<br />

umgerechnet durchschnittlich rund EUR 181.381 pro Monat<br />

und Flugzeug und ist vorschüssig zahlbar (siehe auch Kapitel<br />

„Die Leasingverträge“ ab Seite 62). Die Leasingraten valutieren<br />

teilweise in Euro und teilweise in US-Dollar. Der Euro-<br />

Anteil der Leasingrate ist über die Laufzeit des Leasingvertrages<br />

zinsunabhängig. Der US-Dollar-Anteil ist zinsab -<br />

hängig und wird bei Zinsänderung angepasst. Dies trifft für<br />

das Flugzeug mit Auslieferung vom 28.08.2008 aufgrund<br />

der Vereinbarung eines variablen Zinssatzes zu.<br />

Des Weiteren hat sich der Leasingnehmer verpflichtet,<br />

die jährlich an die DVB Bank zahlbare Agency Fee (laufende<br />

Bearbeitungsgebühr) in Höhe von USD 4.000 pro Flugzeug<br />

(umgerechnet zum kalkulatorischen Wechselkurs von 1 Euro<br />

= 1,45 US-Dollar, rund EUR 2.759) zu übernehmen.<br />

(5) Verkaufspreise<br />

Die Prognoserechnung unterstellt bei Veräußerung der<br />

Flugzeuge jeweils den gutachterlichen Mid-Case-Wert. Des<br />

Weiteren wurden umgerechnet rund EUR 2,48 Mio. pro<br />

Flugzeug für den im Vergleich zu den Gutachten gemäß<br />

Vereinbarung besseren Rückgabezustand (siehe auch Kapitel<br />

„Die Leasingverträge“, Abschnitt „Rückgabe“, Seite 64)<br />

berücksichtigt. Nachfolgende Verkaufserlöse wurden in der<br />

Prognoserechnung angesetzt:<br />

Prognostizierter Veräußerungserlös<br />

Veräußerungszeitpunkt in Mio. Euro 1)<br />

Juni 2018 rund 16,01<br />

August 2018 rund 16,04<br />

Oktober 2018 rund 16,06<br />

1) Kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar.<br />

(6) Anschaffungskosten Flugzeuge<br />

Die Anschaffungskosten der Flugzeuge betragen insgesamt<br />

umgerechnet rund EUR 61,7 Mio. (siehe auch Kapitel „Die<br />

Leasingverträge“ ab Seite 62).<br />

(7) Anlaufkosten<br />

Die ausgewiesenen Anlaufkosten entsprechen den gesamten<br />

unter Ziffer (2) bis (8) im Investitionsplan aufgeführten<br />

Kosten.<br />

(8) Tilgung<br />

Die in US-Dollar aufgenommenen Darlehen werden bis zum<br />

Ende der Leasingvertragslaufzeit nach zehn Jahren jeweils<br />

auf rund USD 7,2 Mio. getilgt. Die Tilgungen erfolgen<br />

monatlich vorschüssig.<br />

Bis zum Beginn der Prognoserechnung betragen die planmäßigen<br />

Tilgungen umgerechnet rund EUR 3,34 Mio. Diese<br />

werden aus den Überschüssen der Vermietungsphase<br />

bedient.<br />

(9) Zinsausgaben<br />

Diese Position enthält die laufenden Zinszahlungen für das<br />

je Flugzeug ausgereichte Fremdkapital und die jährlich an<br />

die DVB Bank zu zahlende Agency Fee in Höhe von umgerechnet<br />

rund EUR 2.759 pro Flugzeug (zum kalkulatorischen<br />

Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar).<br />

Für die langfristigen Darlehen wurden die Zinsen zwei Tage<br />

vor dem jeweiligen Auslieferungstermin des Flugzeuges<br />

fixiert. Flybe hat in Bezug auf zwei Flugzeuge einen festen<br />

Zinssatz über die Laufzeit gewählt und in Bezug auf ein Flugzeug<br />

einen variablen Zinssatz. Die Zinszahlungen erfolgen<br />

dabei zu den Tilgungszeitpunkten monatlich nachschüssig.<br />

75


(10) Verwaltungshonorar<br />

Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält<br />

die <strong>KGAL</strong> seit dem 31.03.2009 ein Honorar in Höhe von<br />

EUR 72.000 p. a. Zusätzlich fällt eine Komplementärver -<br />

gütung für den persönlich haftenden Gesellschafter in Höhe<br />

von EUR 5.000 p. a. und für den Treuhandkommanditisten<br />

eine Treuhandvergütung in Höhe von EUR 5.000 p. a. an,<br />

wobei für das Jahr 2009 jeweils das volle Jahreshonorar in<br />

Höhe von EUR 5.000 zahlbar ist. Die genannten Gebühren<br />

werden jeweils ab dem 01.01.2010 jährlich mit 3 % indexiert.<br />

Im Rahmen der Vermarktung der Flugzeuge im Jahr 2018<br />

erhält der Initiator eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 2%<br />

der erzielten Verkaufspreise inklusive der Kompensationszahlung<br />

aufgrund des besseren Wartungszustandes. Darüber<br />

hinaus wurden im Jahr 2018 neben den laufenden<br />

Gebühren zusätzliche Beträge in Höhe von insgesamt<br />

EUR 180.058,70 angesetzt, um die während der Liquidation<br />

anfallenden Verwaltungs-, Liquidatoren- und Treuhandvergütungen<br />

begleichen zu können.<br />

(11) Technische Betreuung und Vermarktung<br />

Für die technische Betreuung und Vermarktung erhält die<br />

GOAL seit Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges ein Honorar<br />

von anfangs EUR 3.000 pro Monat pro Flugzeug. Das<br />

genannte Honorar wird jährlich mit 3 % indexiert. Erstmals<br />

erfolgte die Erhöhung am 01.01.2009. Für die Vermarktung<br />

der Flug zeuge im Jahr 2018 erhält die GOAL eine Vermarktungsgebühr<br />

in Höhe von 3 % der erzielten Verkaufspreise<br />

inklusive der Kompen sationszahlung aufgrund des besseren<br />

Wartungszustandes sowie darüber hinaus gegebenenfalls<br />

eine weitere Erfolgs beteiligung.<br />

76 I Die Prognoserechnung<br />

(12) Sonstige Kosten<br />

In dieser Position wurden Kosten für die Steuerberatung und<br />

Wirtschaftsprüfung sowie sonstige Nebenkosten (z. B. Zusatzversicherungen,<br />

Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts,<br />

Bankspesen) budgetiert. Die aufgeführten Kosten wurden<br />

mit insgesamt rund EUR 27.517 p. a. kalkuliert. Die genannten<br />

Kosten werden ab dem 01.01.2010 jährlich mit 3 % indexiert.<br />

Zusätzlich wurden IHK-Beiträge über die gesamte<br />

Fondslaufzeit in Höhe von rund EUR 75.951 kalkuliert.<br />

(13) Gewerbesteuer<br />

Berücksichtigt sind die sich aus der Prognoserechnung ergebenden<br />

Gewerbesteuerzahlungen.<br />

(14) Stand der Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve dient zur Glättung der Ausschüttungen/Entnahmen<br />

bzw. wird für zukünftige unvorhergesehene<br />

Ausgaben aufgebaut und bei Nichtbedarf spätestens im<br />

Zuge der Liquidation an die Investoren ausgeschüttet.<br />

(15) Liquiditätsüberschuss<br />

Die Liquidität der Fondsgesellschaft nach Bildung der Liquiditätsreserve<br />

wird nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />

grundsätzlich an die Investoren entsprechend ihrem<br />

Kommanditkapital ausgeschüttet.


Erläuterungen zur<br />

„Betriebsergebnisrechnung der<br />

Fondsgesellschaft“<br />

(16) Erträge aus Leasingraten<br />

Die Zahlung der Leasingraten erfolgt monatlich vorschüssig<br />

seit Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges.<br />

(17) Erträge aus Veräußerungen<br />

Die Erträge aus Veräußerungen werden mit dem Verkauf<br />

des jeweiligen Flugzeuges im Jahre 2018 ertragswirksam.<br />

(18) Abschreibungen<br />

Die Flugzeuge einschließlich aller aktivierungspflichtigen<br />

Anschaffungsnebenkosten werden ab dem Zeitpunkt der<br />

jeweiligen Auslieferung bzw. ab Leistungserbringung über<br />

die steuerliche Nutzungsdauer von zwölf Jahren linear<br />

abgeschrieben.<br />

(19) Restbuchwerte bei Veräußerung<br />

Die Restbuchwerte bei Veräußerung entsprechen dem buchmäßigen<br />

Aufwand durch den Abgang der Flugzeuge im Jahr<br />

2018.<br />

(20) Zinsaufwendungen<br />

Die Zinsaufwendungen entsprechen der prognostizierten<br />

Höhe der Finanzierungszinsen.<br />

(21) Verwaltungshonorar<br />

Das Verwaltungshonorar entspricht dem Betrag aus der<br />

Liquiditätsrechnung unter Berücksichtigung etwaiger steuerlicher<br />

Abgrenzungen.<br />

(22) Technische Betreuung und Vermarktung<br />

Das Honorar für die technische Betreuung und Vermarktung<br />

wurde unter Berücksichtigung etwaiger steuerlicher<br />

Abgrenzungen dargestellt.<br />

(23) Sonstige Kosten<br />

Die sonstigen Kosten beinhalten den steuerlichen Aufwand<br />

für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie die<br />

sonstigen Nebenkosten.<br />

(24) Gewerbesteuer<br />

Gewerbesteuer fällt laut Prognoserechnung im Jahr 2018 an.<br />

(25) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

Das Betriebsergebnis resultiert aus dem Saldo zwischen den<br />

Erträgen und Aufwendungen.<br />

(26) Außerbilanzielle Hinzurechnung<br />

(Gewerbesteuer)<br />

Die Gewerbesteuer kann seit dem Jahr 2008 steuerlich nicht<br />

mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend gemacht<br />

werden und ist daher außerbilanziell hinzuzurechnen (siehe<br />

hierzu auch das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab<br />

Seite 103).<br />

77


Erläuterungen zur<br />

„Liquiditätsrechnung für eine<br />

Beteiligung in Höhe von EUR 10.000“<br />

(27) Kommanditeinlage und 5 % Agio<br />

Das Kommanditkapital inklusive Agio besteht zu 100 % aus<br />

Eigenmitteln der Investoren. Die Einzahlung der Kommanditeinlage<br />

zuzüglich Agio wurde zum 30.12.2009 unterstellt.<br />

(28) Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Abhängig von der Höhe des Liquiditätsüberschusses werden<br />

halbjährlich Ausschüttungen/Entnahmen (am 30.04. und<br />

30.10. eines jeden Jahres, erstmals zum 30.04.2010) getätigt.<br />

Zusätzlich wird dargestellt, in welcher Höhe die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

als Kapitalrückzahlung bzw. als Gewinn -<br />

ausschüttung zu klassifizieren sind.<br />

(29) Liquidität aus der Beteiligung (vor Steuern)<br />

Die Summe aus den laufenden Ausschüttungen/Entnahmen<br />

unter Berücksichtigung der Einzahlungen der Kommanditeinlage<br />

im Jahr 2009 ergibt die Liquidität aus der Beteiligung vor<br />

Steuern. Auf Ebene des Investors entstehen die in den Jahren<br />

2009 bis 2018 dargestellten Zahlungsströme.<br />

(30) Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />

Die kumulierte Liquidität vor Steuern ist die Summe der<br />

jährlichen Liquiditätsströme vor Steuern aus der Beteiligung<br />

bis zum jeweils betrachteten Zeitpunkt.<br />

78 I Die Prognoserechnung<br />

(31) Steuerliches Ergebnis des Investors<br />

unter Berücksichtigung außerbilanzieller<br />

Hinzurechnungen (Gewerbesteuer)<br />

Die steuerlichen Ergebnisse des Investors sind pro Kalenderjahr<br />

ausgewiesen. Sie stellen das auf den jeweiligen Beteiligungsanteil<br />

im betreffenden Jahr entfallende steuerliche<br />

Ergebnis dar.<br />

(32) Ausgleich mit anderen Einkünften<br />

Aufgrund der Einschlägigkeit des §15b EStG können die<br />

anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser<br />

Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben<br />

Einkunftsquelle (prognosegemäß im Jahr 2018) verrechnet<br />

werden.<br />

(33) Einkommensteuerwirkung<br />

(unter Berück sichtigung von § 15b EStG<br />

und Anwendung von § 35 EStG)<br />

Unter Beachtung der Restriktionen des §15b EStG ergeben<br />

sich Einkommensteuerwirkungen aus der Versteuerung von<br />

Gewinnen im Jahr 2018. Die Steuerzahlung aus den zu versteuernden<br />

Gewinnen wurde im Jahr 2019 liquiditätswirksam<br />

angenommen. Die Versteuerung der nach Verrechnung<br />

mit den Verlusten gemäß §15b EStG verbleibenden Gewinne<br />

des Jahres 2018 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten<br />

(Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />

in Höhe von 5,5 % bezogen auf die<br />

Steuerschuld. Dabei wurde der erhöhte (Grenz-)Steuersatz<br />

aufgrund der sogenannten „Reichensteuer“ in der Prognoserechnung<br />

außer Betracht gelassen. Es wurde eine liquiditätswirksame<br />

Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages<br />

auf die Einkommensteuerschuld des Investors<br />

im Jahr 2019 nach § 35 EStG angenommen (siehe auch<br />

Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 103).


(34) Liquidität aus der Beteiligung (nach Steuern)<br />

Die Summe aus den laufenden Ausschüttungen / Entnahmen<br />

unter Berücksichtigung der Einzahlungen der Kommanditeinlage<br />

und der Einkommensteuerzahlungen ergibt<br />

die Liquidität aus der Beteiligung nach Steuern. Auf Ebene<br />

des Investors entstehen die in den Jahren 2009 bis 2019 dargestellten<br />

Zahlungsströme.<br />

(35) Kumulierte Liquidität (nach Steuern)<br />

Die kumulierte Liquidität nach Steuern ist die Summe der<br />

jährlichen Liquiditätsströme nach Steuern aus der Beteiligung<br />

bis zum jeweils betrachteten Zeitpunkt.<br />

(36) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />

in Prozent der geleisteten Kapitaleinlage<br />

In dieser Position wurden die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nach Berücksichtigung der auf Investorenebene zu leistenden<br />

Steuerzahlungen in Prozent bezogen auf die geleistete<br />

Kapitaleinlage dargestellt.<br />

(37) Haftungsvolumen<br />

In den Jahren, in denen das Kapitalkonto der Investoren<br />

unter den Betrag der Haftsumme (5 % der Kapitaleinlage)<br />

sinkt, entsteht eine persönliche Haftung des Kommanditisten<br />

gemäß § 172 HGB. Dargestellt wird das Haftungsvolumen<br />

im jeweiligen Jahr.<br />

(38) Anteiliges Fremdkapital<br />

Ausgewiesen wird der je Investor anteilige Stand der<br />

langfristigen US-Dollar-Bankdarlehen zum Ende des<br />

Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der kumulierten<br />

Tilgung (umgerechnet zu den historischen US-Dollar /<br />

Euro-Stichtagskursen).<br />

79


Typgleiche Embraer 195


Die Sensitivitätsanalysen<br />

Die Prognoserechnung basiert auf einer Reihe unterschied -<br />

licher Annahmen, beispielsweise hinsichtlich der Verkaufspreise<br />

der Flugzeuge, der Bonität des Leasingnehmers Flybe<br />

und des US-Dollar / Euro-Wechselkurses.<br />

Deshalb sollen die Sensitivitätsanalysen beispielhaft für<br />

einen Beteiligungsanteil in Höhe von EUR 10.000 aufzeigen,<br />

wie das Ergebnis der Beteiligung bei Veränderung der oben<br />

genannten Parameter beeinflusst wird. Dabei werden die<br />

erfolgsabhängigen Vergütungen berücksichtigt (siehe hierzu<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 88).<br />

Bei den dargestellten Szenarien kann es aufgrund verschiedener<br />

Einflussfaktoren zu Abweichungen kommen. Im Falle<br />

des gleichzeitigen Eintritts verschiedener Einflussfaktoren<br />

kann sich dies auf den Beteiligungserfolg sowohl verstärkend<br />

als auch ausgleichend auswirken. Zur besseren Übersichtlichkeit<br />

wird in diesem Kapitel die Veränderung einzelner<br />

Einflussfaktoren isoliert dargestellt.<br />

Dem Investor soll mit den Sensitivitätsanalysen die Möglichkeit<br />

gegeben werden, auf Basis der dargestellten Ergebnisse<br />

eine eigene Einschätzung der Kapitalanlage vorzunehmen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die beispielhaft<br />

angenommenen Veränderungen nicht die jeweils maximal<br />

denkbaren Veränderungen darstellen. Es sind auch größere<br />

Abweichungen auf das Beteiligungsergebnis möglich.<br />

Als Maß für die Vergleichbarkeit mit der Prognoserechnung<br />

werden der jeweilige Liquiditätsüberschuss sowie die IRR-<br />

Rendite p. a. (nach Steuern) zusammen mit dem durchschnittlich<br />

rechnerisch gebundenen Kapital verwendet.<br />

Daher werden im Folgenden zunächst der Liquiditätsüberschuss<br />

und die den Sensitivitätsanalysen zugrunde liegende<br />

Renditeberechnungsmethode erläutert und daran anschließend<br />

einzelne Prognoseabweichungen (Sensitivitäten) dargestellt.<br />

82 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

Liquiditätsüberschuss<br />

Bei einer Betrachtung über den gesamten Prognosezeitraum<br />

erzielt der Investor bei einer beispielhaften Beteiligung<br />

in Höhe von EUR 10.000 (zuzüglich Agio) einen Liquiditätsüberschuss<br />

vor Steuern in Höhe von EUR 9.683 bzw.<br />

EUR 5.935 nach Steuern. Der Liquiditätsüberschuss setzt<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

Liquiditätsüberschuss für eine Beteiligung<br />

in Höhe von EUR 10.000<br />

(PROGNOSE; Stand: 28.09.2008)<br />

Kommanditeinlage und 5 % Agio<br />

Laufende Ausschüttungen / Entnahmen<br />

- 10.500<br />

(ohne Veräußerungserlöse) 6.729<br />

Veräußerungserlöse im Jahr 2018 13.454<br />

Liquiditätsüberschuss (vor Steuern) 9.683<br />

Steuerwirkung gesamt 1) - 3.748<br />

Liquiditätsüberschuss (nach Steuern) 5.935<br />

Alle Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische<br />

Auf- und Abrundungen.<br />

1) Die Steuerzahlung aus den zu versteuernden Gewinnen wurde im Jahr 2019 liquiditätswirksam<br />

angenommen. Die Versteuerung der nach Verrechnung mit den Verlusten<br />

gemäß §15b EStG verbleibenden Gewinne des Jahres 2018 erfolgt unter Anwendung<br />

eines unterstellten (Grenz-) Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />

in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Steuerschuld. Es wurde eine liquiditätswirksame<br />

Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld<br />

des Investors im Jahr 2019 nach § 35 EStG angenommen.<br />

Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />

Die kumulierte Liquidität entspricht anfänglich der geleisteten<br />

Einlage (inklusive Agio) und erhöht sich jährlich um<br />

die erhaltenen Ausschüttungen / Entnahmen. Am Ende des<br />

Prognosezeitraumes entspricht die kumulierte Liquidität<br />

dem Liquiditätsüberschuss aus der Beteiligung.<br />

Die Entwicklung der kumulierten Liquidität (vor Steuern)<br />

über die Laufzeit bei einer beispielhaften Beteiligung in<br />

Höhe von EUR 10.000 sowie die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

sind in nachstehender Grafik bzw. Tabelle dargestellt.


Kapitalflussrechnung für eine Beteiligung<br />

in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />

Datum Einlage Ausschüttungen/ Kumulierte<br />

(inklusive Entnahmen Liquidität<br />

Agio) (vor Steuern)<br />

30.12.2009 - 10.500 - 10.500<br />

30.04.2010 267 - 10.233<br />

30.10.2010 400 - 9.833<br />

30.04.2011 400 - 9.433<br />

30.10.2011 400 - 9.033<br />

30.04.2012 400 - 8.633<br />

30.10.2012 400 - 8.233<br />

30.04.2013 400 - 7.833<br />

30.10.2013 400 - 7.433<br />

30.04.2014 400 - 7.033<br />

30.10.2014 400 - 6.633<br />

30.04.2015 400 - 6.233<br />

30.10.2015 400 - 5.833<br />

30.04.2016 400 - 5.433<br />

30.10.2016 400 - 5.033<br />

30.04.2017 400 - 4.633<br />

30.10.2017 400 - 4.233<br />

30.04.2018 400 - 3.833<br />

16.10.2018 13.516 9.683<br />

Summe - 10.500 20.183<br />

Alle Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische<br />

Auf- und Abrundung.<br />

Renditeberechnungsmethode –<br />

Methode des Internen Zinsfußes<br />

(IRR-Methode)<br />

Bei der im Abschnitt zuvor dargestellten Liquiditätsbetrachtung<br />

zur Beschreibung des Anlageerfolges der Beteiligung<br />

handelt es sich um ein rein statisches Verfahren, bei dem die<br />

Zeitpunkte der Liquiditätszu- und -abflüsse nicht berücksichtigt<br />

werden. Deren Berücksichtigung ist jedoch mitentscheidend<br />

für die Beurteilung der tatsächlichen Rentabilität der<br />

Beteiligung, da Liquiditätszuflüsse zu einem früheren Zeit-<br />

punkt unter anderem aufgrund der verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit<br />

und der Inflation mehr wert sind als zu<br />

einem späteren Zeitpunkt. Aus diesem Grund wird im Rahmen<br />

der Sensitivitätsanalysen zusätzlich die Rendite nach<br />

der IRR-Methode (im Folgenden „IRR-Rendite“; IRR steht<br />

dabei für „Internal Rate of Return“ oder zu deutsch „Interner<br />

Zinsfuß“) dargestellt.<br />

Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />

Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossene<br />

Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />

Renditeberechnungsmethode, die entsprechende<br />

finanzmathematische Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite<br />

eignet sich jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der<br />

Vorteilhaftigkeit solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter<br />

Einbezug des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditätsüberschusses<br />

und der Anlagedauer der jeweiligen Investition<br />

möglich. Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige<br />

Kriterium für eine Investitionsentscheidung sein; der potentielle<br />

Investor sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes<br />

(siehe hierzu auch das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 12) in seine Investitionsentscheidung einbeziehen.<br />

Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />

nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />

Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />

bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung<br />

kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />

(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />

beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />

Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals.<br />

83


Bei der Berechnung der Rendite für die Investoren werden<br />

folgende Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />

Einzahlung des Eigenkapitals (inklusive Agio) zum<br />

30.12.2009<br />

Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zum 30.04. und<br />

30.10. eines Jahres, erstmals zum 30.04.2010<br />

Ausschüttungen / Entnahmen der Veräußerungserlöse der<br />

Flugzeuge zum 16.10.2018<br />

Steuerwirkung aus den Veräußerungsgewinnen zum<br />

01.07.2019.<br />

Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

ergibt sich damit eine IRR-Rendite vor Steuern von<br />

rund 9,7 % p. a. bzw. rund 7,0 % p. a. nach Steuern. Das<br />

durchschnittlich gebundene Kapital beträgt EUR 11.297 (vor<br />

Steuern) bzw. EUR 8.932 (nach Steuern).<br />

Zum besseren Verständnis soll die Methode des Internen<br />

Zinsfußes nachfolgend anhand eines Vergleichs mit einem<br />

gedachten / fiktiven Sparkonto erläutert werden. Dieser<br />

Vergleich bezieht sich lediglich auf die Berechnungsweise,<br />

nicht aber auf die Sicherheit der Anlage.<br />

Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />

Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />

Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen auf<br />

das Konto geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen<br />

dem Konto gutgeschrieben werden. Er vermindert sich,<br />

sobald Beträge vom Konto ausgezahlt werden.<br />

84 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Betei -<br />

ligungsangebot kann entsprechend betrachtet werden,<br />

wobei die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios (und<br />

bei einer Nachsteuerdarstellung die Steuerzahlungen) die<br />

Einzahlungen auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />

der Erhalt der Ausschüttungen / Entnahmen (und<br />

gegebenenfalls der Steuererstattungen) die Auszahlungen<br />

von dem Sparkonto.<br />

Anders als bei einem Sparkonto ist bei geschlossenen Fonds<br />

hingegen nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Höhe<br />

und die Zeitpunkte der Ausschüttungen / Entnahmen sind<br />

abhängig von der Höhe der jeweils erwirtschafteten Ergebnisse<br />

und der verfügbaren Liquidität.<br />

Legt man eine beispielhafte Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

von EUR 10.500 (inklusive Agio) auf ein Sparkonto und will<br />

die prognostizierten Gesamtausschüttungen / -entnahmen<br />

in Höhe von insgesamt EUR 20.183 über die Laufzeit des<br />

Beteiligungsangebotes verteilt entnehmen, dann müssen<br />

die anfäng liche Einlage und die späteren Kontostände – das<br />

jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital – entsprechend verzinst<br />

werden.<br />

Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

bei einem Zinssatz von rund 9,7 % p. a. auf das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten getätigt<br />

werden (siehe hierzu die nachstehende Tabelle).


Berechnungsbeispiel<br />

(PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />

Datum Einlage Ausschüt- rechne- Konto-<br />

(inklusive tungen/ rische stand des<br />

Agio) Entnahmen Verzinsung Sparkon-<br />

(interner tos / kalku-<br />

Zinsfuß: latorisch<br />

9,7 % vor gebundenes<br />

Steuern) Kapital<br />

30.12.2009 10.500 10.500<br />

30.04.2010 - 267 329 10.562<br />

30.10.2010 - 400 504 10.666<br />

30.04.2011 - 400 506 10.772<br />

30.10.2011 - 400 514 10.885<br />

30.04.2012 - 400 519 11.005<br />

30.10.2012 - 400 525 11.130<br />

30.04.2013 - 400 528 11.258<br />

30.10.2013 - 400 537 11.395<br />

30.04.2014 - 400 541 11.535<br />

30.10.2014 - 400 550 11.685<br />

30.04.2015 - 400 554 11.840<br />

30.10.2015 - 400 565 12.005<br />

30.04.2016 - 400 573 12.177<br />

30.10.2016 - 400 581 12.358<br />

30.04.2017 - 400 586 12.544<br />

30.10.2017 - 400 598 12.743<br />

30.04.2018 - 400 604 12.947<br />

16.10.2018 - 13.516 569 0<br />

Summe 10.500 - 20.183 9.683<br />

Dies bedeutet, die IRR-Rendite (vor Steuern) der prognostizierten<br />

Zahlenreihe beläuft sich auf rund 9,7 % p. a. Genau<br />

bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />

von EUR 9.683 als Zinszahlung auf das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital (Kontostand) über die Laufzeit der<br />

Beteiligung verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel<br />

EUR 11.297. Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch<br />

darstellen als das durchschnittlich kalkulatorisch gebundene<br />

Kapital multipliziert mit der IRR-Rendite über die Fondslaufzeit:<br />

Liquiditätsüberschuss vor Steuern<br />

(PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />

Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (vor Steuern)<br />

(vor Steuern) Kapital<br />

EUR 9.683 = EUR 11.297 x 9,74 % x 8,8 Jahre<br />

Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode der -<br />

jenige Abzinsungssatz (Interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />

bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />

groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />

Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />

Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />

angenommene Zahlung bei einem vorgegebenen Abzinsungssatz<br />

zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />

einer Investition ist die Summe der Barwerte aller<br />

durch diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und<br />

Auszahlungen).<br />

Die IRR-Rendite nach Steuern wird rechnerisch gemäß derselben<br />

Methodik ermittelt wie die IRR-Rendite vor Steuern.<br />

Es fließen in die Berechnung jedoch zusätzlich die Steuerwirkungen<br />

ein. Die IRR-Rendite nach Steuern beträgt bei<br />

dieser Beteiligung rund 7,0 % p. a. auf das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital. Das durchschnittlich gebundene<br />

Kapital beträgt EUR 8.932.<br />

Liquiditätsüberschuss nach Steuern<br />

(PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />

Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (nach Steuern)<br />

(nach Steuern) Kapital<br />

EUR 5.935 = EUR 8.932 x 6,99 % x 9,51 Jahre<br />

85


Prognoseabweichungen<br />

Verkaufspreise<br />

Die Prognoserechnung unterstellt einen Verkauf der Flugzeuge<br />

zu Verkaufspreisen in Höhe der durchschnittlichen<br />

gutachterlichen Mid-Case-Werte zuzüglich umgerechnet<br />

rund EUR 2,48 Mio. pro Flugzeug (jeweils kalkulatorisch<br />

unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar) für den<br />

gemäß Vereinbarung besseren Rückgabezustand im Vergleich<br />

zu den Gutachten. Es wurden nachfolgende Veräußerungserlöse<br />

(Verkaufspreis und Mehrwert für besseren<br />

Rückgabezustand) angesetzt:<br />

Prognostizierter Veräußerungserlös in<br />

Veräußerungszeitpunkt Mio. Euro 1)<br />

Juni 2018 rund 16,01<br />

August 2018 rund 16,04<br />

Oktober 2018 rund 16,06<br />

1) Kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar.<br />

Zudem wurde für die erfolgreiche Abschlussvermarktung<br />

eine Vermarktungsgebühr und gegebenenfalls eine Mehr -<br />

erlösbeteiligung für die GOAL sowie des Weiteren eine<br />

Erfolgsbeteiligung der <strong>KGAL</strong> berücksichtigt. Sofern die tatsächlichen<br />

Veräußerungserlöse zu den jeweiligen Zeitpunkten<br />

über oder unter den kalkulierten Werten liegen, ergeben<br />

sich die nachstehend dargestellten Liquiditätsüberschüsse<br />

bzw. Renditen (nach Steuern).<br />

86 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

Verkaufspreise (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in EUR<br />

8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

3.528<br />

4,6 %<br />

(80,7 %)<br />

- 20 %<br />

4.731<br />

5,8 %<br />

(85,1 %)<br />

- 10 %<br />

5.935<br />

7,0 %<br />

(89,3 %)<br />

Prognose<br />

6.577<br />

Rendite (nach Steuern) p.a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

7,6 %<br />

(91,5 %)<br />

+ 10 %<br />

Veränderung Verkaufspreise in %<br />

7.220<br />

8,1 %<br />

(93,7 %)<br />

+ 20 %<br />

Verkaufspreise bei Ausfall des Leasingnehmers<br />

Die Prognoserechnung unterstellt eine Laufzeit der Leasingverträge<br />

von zehn Jahren ab Auslieferung. Nachfolgend soll<br />

dargestellt werden, welche Auswirkungen die Höhe der<br />

erzielbaren Verkaufspreise bei einem vorzeitigen Ausfall des<br />

Leasingnehmers hat. Dabei wurden nachfolgende Prämissen<br />

unterstellt:<br />

Der Leasingnehmer fällt zu Beginn des dritten Quartals<br />

2014 aus (4,5 Jahre nach dem in der Prognoserechnung<br />

unterstellten Beitrittstermin der Investoren; d. h. etwa nach<br />

der Hälfte des Planungszeit raumes). Es wird ein Verkauf der<br />

Flugzeuge nach einer Vermarktungsphase von drei Monaten<br />

und zusätzlich der Anfall von Standzeitkosten in Höhe von<br />

insgesamt rund EUR 950.000 unterstellt. Es wurden pro<br />

Flugzeug umgerechnet rund EUR 2,17 Mio. (kalkulatorisch<br />

unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar) für den<br />

besseren Rückgabezustand im Vergleich zu den Gutachten<br />

sowie das von Flybe bei Mietbeginn geleistete Deposit in<br />

Höhe von USD 490.000 einkalkuliert.


Zudem wurde für die erfolgreiche Abschlussvermarktung<br />

eine Vermarktungsgebühr und gegebenenfalls eine Mehr -<br />

erlösbeteiligung für die GOAL sowie des Weiteren eine<br />

Erfolgsbeteiligung der <strong>KGAL</strong> berücksichtigt. Der Verkaufspreis<br />

(jeweils durchschnittlicher gutachterlicher Mid-Case-<br />

Wert; siehe hierzu Kapitel „Der Hersteller und die Flugzeuge“<br />

ab Seite 42) beträgt pro Flugzeug umgerechnet rund<br />

EUR 16,1 Mio. Sofern die tatsächlichen Veräußerungserlöse<br />

zu diesem Zeitpunkt (Verkaufspreis und Mehrwert für besseren<br />

Rückgabezustand; kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs<br />

1 Euro = 1,45 US-Dollar) über oder unter dem kalkulierten<br />

Wert liegen, ergeben sich die nachstehend<br />

dargestellten Liquiditätsüber schüsse bzw. Renditen (nach<br />

Steuern).<br />

Verkaufspreise bei Ausfall des Leasingnehmers<br />

(Abweichungen zum Mid-Case-Wert nach 4,5 Jahren)<br />

Liquiditätsüberschuss in EUR<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

- 1.000<br />

- 2.000<br />

- 2,8 %<br />

(71,9 %)<br />

- 1.099<br />

- 20 %<br />

Rendite (nach Steuern) p.a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

1,7 %<br />

(78,0 %)<br />

717<br />

- 10 %<br />

2.085<br />

4,6 %<br />

(81,8 %)<br />

Durchschnittlich<br />

rund<br />

EUR 18,2 Mio.<br />

Mid-Case<br />

nach<br />

4,5 Jahren<br />

3.282<br />

7,0 %<br />

(85,0 %)<br />

+ 10 %<br />

4.043<br />

8,4 %<br />

(86,9 %)<br />

+ 20 %<br />

Veränderung Verkaufspreise in %<br />

5.935<br />

7,0 %<br />

(89,3 %)<br />

Basisfall<br />

Prognose<br />

rund<br />

9 Jahre<br />

Laufzeit<br />

Mid-Case<br />

Wechselkurs<br />

Da Flugzeuge grundsätzlich in US-Dollar gehandelt werden,<br />

besteht ein entsprechender Einfluss des US-Dollar / Euro-<br />

Wechselkurses auf die Rendite der Beteiligung, vor allem<br />

zum Zeitpunkt der jeweiligen Flugzeugveräußerung. Sollte<br />

der US-Dollar / Euro-Wechselkurs über oder unter dem unterstellten<br />

US-Dollar / Euro-Wechselkurs von 1 Euro = 1,45<br />

US-Dollar liegen, so ergeben sich die nachstehend dargestellten<br />

Liquiditätsüberschüsse bzw. Renditen (nach Steuern).<br />

Im Rahmen dieser Betrachtung wurde eine Veränderung<br />

des US-Dollar / Euro-Wechselkurses ab dem jeweiligen<br />

Auslieferungszeitpunkt der Flugzeuge unterstellt.<br />

Wechselkurs (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in EUR<br />

9.000<br />

8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

4.595<br />

5,7 %<br />

(84,6 %)<br />

1 EUR =<br />

1,740 USD<br />

5.208<br />

6,3 %<br />

(86,8 %)<br />

1 EUR =<br />

1,595 USD<br />

5.935<br />

7,0 %<br />

(89,3 %)<br />

Prognose<br />

1 EUR =<br />

1,450 USD<br />

6.832<br />

Rendite (nach Steuern) p.a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

7,8 %<br />

(92,4 %)<br />

1 EUR =<br />

1,305 USD<br />

Veränderung Wechselkurs<br />

7.954<br />

8,7 %<br />

(96,1 %)<br />

1 EUR =<br />

1,160 USD<br />

87


Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die nachfolgenden Darstellungen geben einen Überblick<br />

über die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Struktur<br />

der Beteiligung. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung,<br />

die jedoch nicht die sorgfältige Prüfung des gesamten<br />

Beteiligungsangebotes, insbesondere der Risikohin weise,<br />

der Zeichnungsunterlagen, des Gesellschaftsvertrages der<br />

Die Beteiligungsstruktur<br />

Vereinfachte Darstellung der Beteiligungsstruktur<br />

GOAL P10 <strong>GmbH</strong><br />

DVB Bank<br />

BayernLB<br />

88 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Konzeption/<br />

Verwaltung/<br />

Platzierungsgarantie<br />

<strong>KGAL</strong><br />

Geschäftsführender<br />

Komplementär<br />

Finanzierung<br />

1) Abhängig von der im Zeichnungsschein gewählten Alternative.<br />

Investor<br />

TERTIA<br />

ZWEITE<br />

Goal P36 KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Embraer<br />

Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrages ersetzt. Investoren<br />

beteiligen sich zunächst mittelbar als Treugeber an<br />

der Fondsgesellschaft. Sie können ihre Beteiligung allerdings<br />

in eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditisten<br />

umwandeln.<br />

Treugeber 1)<br />

Treuhandkommanditist<br />

Verkäufer<br />

Kommanditist 1)<br />

Leasingnehmer<br />

technische<br />

Betreuung/Vermarktung<br />

GOAL KG<br />

Flybe


Die Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft (Emittent) dieses Beteiligungsan -<br />

gebotes ist die GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Projekt Nr. 36 KG mit Sitz in Grünwald. Die Fondsgesellschaft<br />

wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2007 von<br />

der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München,<br />

als persönlich haftender Gesellschafter (im Folgenden<br />

„GOAL <strong>GmbH</strong>“) und der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „GOAL KG“), Grünwald,<br />

als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage von<br />

EUR 10.000 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

gegründet und am 30.05.2007 im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />

HRA 90265 eingetragen. Die GOAL <strong>GmbH</strong> und die GOAL KG<br />

sind die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft. Mit<br />

Vertrag vom 15.04.2008 ist die GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>, Grünwald, als persönlich<br />

haftender Gesellschafter (im Folgenden „GOAL P10 <strong>GmbH</strong>“)<br />

in die Fondsgesellschaft eingetreten. Anschließend ist die<br />

GOAL <strong>GmbH</strong> aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />

Ferner ist mit Wirkung zum 11.08.2008 die JUNALI Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH (im Folgenden „JUNALI <strong>GmbH</strong>“)<br />

durch einen entsprechenden Kommanditanteilsübertragungsvertrag<br />

mit Datum vom 11.08.2008 als Kommanditist<br />

mit einer Pflichteinlage in Höhe von EUR 10.000, unter<br />

Übernahme der noch ausstehenden Einzahlungsverpflichtung<br />

der GOAL KG in Höhe von EUR 7.500 in die Fondsgesellschaft<br />

eingetreten. Anschließend ist die GOAL KG als Kommanditist<br />

aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden. Mit<br />

Wirkung zum 31.12.2008 ist die AIDAN Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG (im Folgenden „AIDAN KG“) ebenfalls durch<br />

einen Kommanditanteilsübertragungsvertrag mit Datum<br />

vom 08.12.2008 als Kommanditist mit einer Pflichteinlage<br />

in Höhe von EUR 10.000 unter Übernahme der noch ausstehenden<br />

Einzahlungsverpflichtung der JUNALI <strong>GmbH</strong> in die<br />

Fondsgesellschaft eingetreten. Anschließend ist die JUNALI<br />

<strong>GmbH</strong> als Kommanditist aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />

Damit beträgt der Gesamtbetrag der von den<br />

Gründungsgesellschaftern gezeichneten und eingezahlten<br />

Einlagen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro,<br />

da diese bereits ausgeschieden sind.<br />

Weitere Angaben zur Fondsgesellschaft finden sich im Kapitel<br />

„Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite 120.<br />

Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />

Für das Geschäftsjahr 2008 liegt der Fondsgesellschaft ein<br />

aufgestellter und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Ganghoferstraße 29, 80339 München, geprüfter<br />

Jahresabschluss vor. Wesentliche Änderungen der Angaben<br />

im Jahresabschluss sind seither nicht eingetreten. Seit<br />

Erstellung des Jahres abschlusses ist keine Zwischenübersicht<br />

veröffentlicht worden. Der Jahresabschluss und der<br />

Lagebericht sind Bestandteil des Beteiligungsprospektes<br />

und ab Seite 154 abgedruckt.<br />

Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung der<br />

Fondsgesellschaft nach dem 31.12.2008 finden sich im Lagebericht<br />

(Seiten 160 und 161). Angaben über die Geschäftsaussichten<br />

der Fondsgesellschaft mindestens für das laufende<br />

Geschäftsjahr enthalten der Lagebericht sowie die Kapitel<br />

„Der Investitions- und Finanzierungsplan“ ab Seite 66 und<br />

„Die Prognoserechnung“ ab Seite 70.<br />

Beitritt der Investoren<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong>, Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“)<br />

an der Fondsgesellschaft. Er kann jedoch bereits im<br />

Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin als Treugeber<br />

beteiligt sein will oder seine Beteiligung in eine unmittel -<br />

89


are Kommanditbeteiligung umwandeln und sich als Kommanditist<br />

in das Handelsregister eintragen lassen möchte<br />

(siehe hierzu Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 112). Über<br />

entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und im<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />

dass der Treugeber dem unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />

soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />

und rechtlichen Folgen gleichgestellt ist. Der Treuhandkommanditist<br />

tritt im Auftrag der Investoren, deren<br />

vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der Fondsgesellschaft<br />

bis zum 20. eines Kalendermonats vorliegen,<br />

deren Beteiligungserklärung durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten angenommen<br />

worden ist und deren Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio auf die gesamte Kapitaleinlage bis spätestens zum<br />

letzten Bank arbeitstag des entsprechenden Monats auf<br />

dem Konto der Fondsgesellschaft gutgeschrieben ist, mit<br />

Wirkung zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats<br />

(„Beitrittstermin“) der Fondsgesellschaft bei und das Treuhandverhältnis<br />

kommt wirksam zustande. Frühestmöglicher<br />

Beitritt ist der 30.11.2009 (siehe hierzu § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Weitere Informationen zum Beitritt<br />

finden sich im Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 112 sowie<br />

im Zeichnungsschein.<br />

Gesellschafter, Geschäftsführung<br />

Die GOAL P10 <strong>GmbH</strong> ist persönlich haftender und<br />

geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Sie ist in der<br />

Rechtsform einer <strong>GmbH</strong> als Kapitalgesellschaft strukturiert<br />

(siehe hierzu sowie zur Struktur des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters im Kapitel „Die Übersicht über die<br />

Vertragspartner“ Seite 130 / 131).<br />

90 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter<br />

einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Abweichend<br />

von dieser gesetzlichen Regelung haftet vorliegend der<br />

persönlich haftende Gesellschafter als Kapitalgesellschaft<br />

nur beschränkt auf sein Gesellschaftsvermögen.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der GOAL P 10 <strong>GmbH</strong> weicht in folgenden<br />

Bestimmungen von der gesetzlichen Regelung zur<br />

<strong>GmbH</strong> ab: Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die<br />

GOAL P 10 <strong>GmbH</strong> durch zwei Geschäftsführer oder durch<br />

einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen<br />

vertreten. Die Geschäftsführer sind aufgrund Gesellschafterbeschluss<br />

befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften<br />

mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten<br />

(Befreiung von § 181 BGB). Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

können nur einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung<br />

über Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur<br />

mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft zulässig, es<br />

sein denn, die Verfügung erfolgt zugunsten eines oder mehrerer<br />

Mitgesellschafter (Pflichtangabe gemäß § 5 Nr. 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung;<br />

im Folgenden<br />

VermVerkProspV).<br />

Die GOAL P10 <strong>GmbH</strong> erhält für die Übernahme der<br />

Geschäftsführung und für die Übernahme der persönlichen<br />

unbeschränkten Haftung in der Fondsgesellschaft eine<br />

laufende jährliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000 zuzüglich<br />

einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist jeweils nachschüssig am 30.12. des<br />

jeweiligen Jahres fällig und erhöht sich ab dem 01.01.2010<br />

um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Die AIDAN KG ist seit dem 31.12.2008 Kommanditist der<br />

Fondsgesellschaft. Sie scheidet mit Eintritt des Treuhandkommanditisten<br />

aus der Fondsgesellschaft aus.


Bis zum Beitritt des ersten Investors ist die AIDAN KG<br />

berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten<br />

Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />

Zum Ausgleich eines negativen Buchwertes ist die AI-<br />

DAN KG nicht verpflichtet.<br />

Der bereits ausgeschiedene Gründungsgesellschafter GOAL<br />

<strong>GmbH</strong> hat bis zu seinem Ausscheiden lediglich eine Haftungsvergütung<br />

in Höhe von EUR 750 p. a. erhalten.<br />

Zur Vergütung der GOAL KG in ihrer Funktion als Asset-<br />

Manager siehe Kapitel „Der Asset-Manager“, Seite 50. Über<br />

die in diesem Abschnitt („Gesellschafter, Geschäftsführung“)<br />

dargestellten Leistungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

GOAL <strong>GmbH</strong> und GOAL KG keine<br />

weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstigen<br />

Gesamtbezüge, weder innerhalb noch außerhalb des<br />

Gesellschaftsvertrages zu.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

entsprechen bis auf die in diesem Abschnitt sowie den<br />

Unterabschnitten „Haftung der Gesellschafter“, „Gesellschafterbeschlüsse“<br />

und „Auflösung und Liquidation“ in diesem<br />

Kapitel dargestellten Abweichungen den Hauptmerkmalen<br />

der Anteile der späteren Investoren (siehe hierzu<br />

Kapitel „Das Beteiligungsangebot im Überblick“ Abschnitt<br />

„Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte der Investoren“<br />

sowie die Unterabschnitte „Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität“, „Einsichtsund<br />

Kontrollrechte“, „Gesellschafterbeschlüsse“, „Übertragung<br />

und Belastung von Gesellschaftsanteilen“, „Dauer und<br />

Kündigung der Gesellschaft“ in diesem Kapitel).<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsprospektes und ab Seite 136 abge-<br />

druckt. Er weicht in allen wesentlichen Punkten von der<br />

gesetzlichen Regelung zur Kommanditgesellschaft ab, siehe<br />

die Übersicht im Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf<br />

Seite 147 (Pflichtangabe gemäß § 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Er unterliegt deutschem Recht. Ergänzend zum Gesellschaftsvertrag<br />

gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages (einschließlich der<br />

Auflösung der Fondsgesellschaft) können grundsätzlich nur<br />

mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und<br />

mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

beschlossen werden.<br />

Einlagen<br />

Durch Eintritt des Treuhandkommanditisten bzw. Erhöhung<br />

von dessen Kommanditkapital im Auftrag der Investoren<br />

wird das Gesellschaftskapital auf insgesamt EUR 21,1 Mio.<br />

(zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von EUR 50.000)<br />

erhöht.<br />

Die Zahlungsverpflichtung der Investoren bezieht sich auf<br />

die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins vom jeweiligen<br />

Investor übernommene Kapitaleinlage zuzüglich des<br />

Agios (5 % der Kapitaleinlage). Weitere Einzelheiten ergeben<br />

sich aus dem Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 112 sowie<br />

aus dem Zeichnungsschein. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme der Investoren beträgt 5 % der<br />

übernommenen Kapitaleinlage (ohne Agio).<br />

Im Falle nicht fristgerechter Erbringung der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio kann die Fondsgesellschaft Verzugszinsen<br />

gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber hinaus kann der<br />

Verzug mit der Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt (zu den Voraussetzungen siehe § 1 Ziffer 2<br />

Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesell-<br />

91


schaftsvertrag und den Zeichnungsschein). Darüber hinaus<br />

ist in diesem Fall der Treuhandkommanditist zu einer außerordentlichen<br />

Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt<br />

(siehe hierzu § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag). Die Fondsgesellschaft<br />

kann pauschal 15 % der Kapitaleinlage des jeweiligen<br />

Investors als Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt<br />

der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich<br />

geringerer Schaden entstanden ist (siehe hierzu §4<br />

Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und den Zeichnungsschein).<br />

Für weitere Informationen zur Einlageerbringung siehe<br />

Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 112 sowie den Zeichnungsschein.<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft,<br />

Nachschusspflicht<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (z. B. Steuern,<br />

Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die auf Handlungen<br />

bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />

oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />

Rechtsform eines Gesellschafters haben, sind von dem<br />

jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschafter und<br />

einem etwaigen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu<br />

tragen. Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />

ausgenommen sind Ansprüche gegen die AIDAN KG, den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter sowie Dritte, die im<br />

Zuge der Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft<br />

beitreten (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag).<br />

Eine über die vorstehend dargestellte Abgaben- und<br />

Kostenerstattungspflicht hinausgehende Nachschusspflicht<br />

besteht nicht. Sie kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

und Treugeber beschlossen werden (siehe hierzu<br />

§ 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

92 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

Eine Übertragung (z. B. durch Abtretung), teilweise Übertragung,<br />

Belastung oder sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters.<br />

Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Für weitere Informationen zur Übertragung<br />

und Belastung der Beteiligung, insbesondere zu<br />

den hierbei anfallenden Kosten, siehe Kapitel „Die Beteiligung“<br />

ab Seite 112.<br />

Haftung<br />

Die GOAL P10 <strong>GmbH</strong> als Komplementär haftet persönlich<br />

und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.<br />

Der Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligt, haftet gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme in Höhe von 5 % der<br />

übernommenen Kapitaleinlage (im Innenverhältnis aber<br />

mit seiner höheren Pflichteinlage, siehe hierzu Kapitel „Die<br />

Risikohinweise“ ab Seite 12). Die Investoren, die sich als<br />

Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht<br />

unmittelbar für Schulden der Fondsgesellschaft, müssen<br />

aber den Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus<br />

der Beteiligung freistellen. Sie sind wirtschaftlich betrachtet<br />

den Kommanditisten bezüglich der Haftung gleichgestellt.<br />

Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Gesellschafter,<br />

die AIDAN KG, die Platzierungsgaranten, den Treuhandkommanditisten,<br />

ihre Angestellten, Geschäftsführer<br />

und Beauftragten (zusammen die „Freistellungsberechtigten“)<br />

vollumfänglich von Schäden und Haftung frei, die den<br />

Freistellungsberechtigten aus ihrer Tätigkeit für die Fondsgesellschaft<br />

erwachsen können. Ein Anspruch auf Freistellung<br />

ist ausgeschlossen, wenn der betreffende Freistellungsberechtigte<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt<br />

hat (siehe § 12 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).


Geschäftsführung , Vertretung<br />

Geschäftsführer der Fondsgesellschaft ist die GOAL P10<br />

<strong>GmbH</strong>. Sie vertritt die Fondsgesellschaft nach außen allein.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Handlungen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Fondsgesellschaft gehören. Diese Befugnis gilt<br />

insbesondere für den Erwerb und das Halten der drei Flugzeuge<br />

des Typs Embraer 195 einschließlich des Abschlusses,<br />

der Änderung, Kündigung, Abtretung, Übertragung und<br />

Aufhebung sämtlicher in diesem Zusammenhang erforder -<br />

lichen oder gebotenen weiteren Vereinbarungen. Ferner die<br />

Vermietung, die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,<br />

einschließlich der Ausübung der<br />

Gewährleistungsrechte, die Abwicklung von Versicherungsfällen,<br />

der Abschluss von Darlehensverträgen und Garantieverträgen<br />

mit und ohne Bestellung von Sicherheiten, die<br />

Anlage liquider Mittel, der Abschluss von Vermittlungs -<br />

verträgen, Betreuungs- und Vermarktungsverträgen, Konzeptionsverträgen,<br />

Steuerberatungsverträgen und andere<br />

Handlungen.<br />

Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb der Fondsgesellschaft<br />

hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />

vornehmen. Dazu zählen insbesondere Gesellschafter -<br />

beschlüsse über den Verkauf von Luftfahrzeugen in der<br />

Fondsgesellschaft (siehe hierzu § 13 Ziffer 7 (f) Gesellschaftsvertrag).<br />

Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

gegen den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen<br />

lediglich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />

(siehe hierzu § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich<br />

im Umlaufverfahren gefasst (siehe hierzu § 13 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag). Bis zum 30.09. eines jeden Jahres<br />

findet eine Beschlussfassung zur Feststellung des Jahres -<br />

abschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres statt<br />

(siehe hierzu § 13 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Beschlussfassung führt der geschäftsführende Gesellschafter<br />

durch. Gesellschafter, deren Kapital zusammengerechnet<br />

mindestens 10 % der Einlagen aller Gesellschafter<br />

ausmachen, können unter Benennung des Abstimmungspunktes<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung der Fondsgesellschaft<br />

verlangen. Der Geschäftsführer kann vom<br />

Umlaufverfahren absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen, wenn hierfür ein wichtiger<br />

Grund vorliegt. Der Geschäftsführer kann einen Vertreter<br />

mit der Leitung der Gesellschafterversammlung<br />

beauftragen. Jeder Investor kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen anderen Investor, nahe Angehörige<br />

oder seinen ständigen Generalbevollmächtigten vertreten<br />

lassen.<br />

Die Beschlussfähigkeit bei Beschlüssen im Umlaufverfahren<br />

ist gegeben, wenn die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind (siehe hierzu § 13 Ziffer<br />

3 Gesellschaftsvertrag). Die Beschlussfähigkeit im Rahmen<br />

der Gesellschafterversammlung ist gegeben, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der<br />

geschäftsführende Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />

anwesend bzw. vertreten sind (siehe hierzu § 13<br />

Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />

EUR 500 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäfts -<br />

führende Gesellschafter hat hundert Stimmen.<br />

93


Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft können nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen und mit Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters beschlossen werden.<br />

Der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht<br />

der GOAL P10 <strong>GmbH</strong> bedürfen ohne Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen (siehe hierzu § 13 Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Beteiligung am Ergebnis und Vermögen,<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter schüttet die erwirtschafteten<br />

Geldüberschüsse (unter Berücksichtigung einer<br />

angemessenen Liquiditätsreserve) grundsätzlich jeweils<br />

am 30.04. und 30.10. eines jeden Jahres an die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile aus, erstmals zum<br />

30.04.2010. Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen<br />

grundsätzlich in Euro. Die GOAL P10 <strong>GmbH</strong> kann jedoch<br />

Ausschüttungen / Entnahmen auch in US-Dollar vorsehen.<br />

Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Fonds -<br />

gesellschaft beteiligt. Die Gesellschafter erhalten bis zum<br />

Ablauf der Zeichnungsfrist unabhängig vom Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft eine Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich<br />

der Bildung einer von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

als angemessen erachteten Liquiditätsreserve. Die<br />

Aufteilung der Ausschüttungen / Entnahmen zwischen den<br />

Gesellschaftern erfolgt entsprechend der Höhe der von diesen<br />

geleisteten Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />

erfolgt monatlich (siehe hierzu § 14 Ziffern 2 und 3<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

94 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Summe der Kapitalkonten<br />

der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten<br />

erfolgen die Ergebniszuweisungen an die Gesellschafter<br />

unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts, soweit steuerrechtlich<br />

möglich.<br />

Einsichts- und Kontrollrechte<br />

Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichtsund<br />

Kontrollrechte eines Kommanditisten gemäß § 166<br />

HGB.<br />

Dauer und Kündigung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das<br />

Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter mit<br />

einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäfts -<br />

jahres, erstmals zum 31.12.2021, gekündigt werden.<br />

Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />

eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />

Dieser Verkehrswert wird vom geschäftsführenden<br />

Gesellschafter nach pflichtgemäßem Ermessen ermittelt.<br />

Die Abfindung ist zwei Wochen nach Aufforderung durch<br />

den ausgeschiedenen Gesellschafter fällig, frühestens<br />

jedoch zum nächsten, dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin<br />

und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />

zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität verfügt,<br />

spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, einen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt gemäß § 8 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn dieser Gesellschafter seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft aus dem Gesellschafts -<br />

verhältnis nicht nachkommt, ein Insolvenzverfahren über


sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt<br />

wird, in seinen Gesellschaftsanteil die Zwangsvollstreckung<br />

betrieben wird, ein Verstoß gegen seine Mitteilungspflichten<br />

und /oder das Geldwäschegesetz oder ein sonstiger<br />

wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen erhält der aus -<br />

geschlossene bzw. ausgeschiedene Gesellschafter eine<br />

Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes seiner<br />

Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz des<br />

Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem Ausscheiden<br />

beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />

zwischenzeitlich getätigter Entnahmen sowie<br />

noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 Gesellschaftsvertrag,<br />

höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung<br />

(siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum<br />

Zeitpunkt des Erbfalls auf seine Erben über. Die Gesellschaft<br />

wird mit den Erben fortgesetzt (siehe hierzu § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen können die Gesellschafter mit Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />

den geschäftsführenden Gesellschafter oder durch den /die<br />

von ihm zu bestellenden Liquidator /en.<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Die Investoren beteiligen sich als Treugeber über die TERTIA<br />

ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald<br />

(im Folgenden „Treuhandkommanditist“) an der Fonds -<br />

gesellschaft. Es besteht die Möglichkeit, die Beteiligung in<br />

eine direkte Beteiligung als Kommanditist umzuwandeln.<br />

Die Rechte der Treugeber bzw. der Kommanditisten einschließlich<br />

der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte sind im<br />

Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag festgelegt, die<br />

als Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes ab den Seiten<br />

136 und 148 abgedruckt sind.<br />

Mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />

kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />

dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

wirksam zustande. Der Treuhandkommanditist hat aufgrund<br />

des Treuhandvertrages die Aufgabe, der Fondsgesellschaft<br />

im Auftrag des Treugebers als Kommanditist beizutreten<br />

und treuhänderisch im eigenen Namen, aber im<br />

Umfang der gezeichneten Beteiligung für Rechnung des<br />

Treugebers, diesen Kommanditanteil zu halten (siehe § 1 Ziffer<br />

2 Treuhandvertrag).<br />

Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine<br />

Kommanditbeteiligung für alle Treugeber gemeinsam als<br />

einheitlichen Kommanditanteil, im Innenverhältnis handelt<br />

der Treuhandkommanditist ausschließlich im Auftrag und<br />

für Rechnung des jeweiligen Treugebers (siehe hierzu § 1 Ziffer<br />

3 und 4 Treuhandvertrag).<br />

Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt (siehe<br />

hierzu § 1 Ziffer 5 Treuhandvertrag). Das Treuhandverhältnis<br />

dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung im Interesse<br />

der Fondsgesellschaft und der Treugeber sowie dem<br />

Vertraulichkeitsinteresse der Investoren. Der Treuhandkommanditist<br />

übernimmt im Zusammenhang mit der Zeichnung<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch den<br />

Treugeber keine Beratungsleistung und stellt dem Treugeber<br />

keine Information zur Verfügung.<br />

95


Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe hierzu § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />

sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />

Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe hierzu §2<br />

Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />

können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />

Regeln des Treuhandvertrages übertragen oder belastet<br />

werden (siehe § 6 Treuhandvertrag). Gleiches gilt<br />

beim Tod des Treugebers (siehe hierzu § 9 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandvertrag endet unter anderem dann, wenn<br />

der Treugeber seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages wirksam<br />

gekündigt hat, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />

Kündigung, ansonsten mit vollständiger Abwicklung der<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft (siehe hierzu § 7 Ziffer 6<br />

Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe ergeben sich<br />

aus § 7 Treuhandvertrag.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />

obliegenden Verpflichtungen (siehe hierzu § 11 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung<br />

für die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft.<br />

Die wesentliche Pflicht des Treuhandkommanditisten ist<br />

das treuhänderische Halten der Beteiligung an der Fonds -<br />

gesellschaft für den Investor. Daneben besteht die wesent -<br />

liche Pflicht des Treuhandkommanditisten darin, sämtliche<br />

Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />

abzutreten.<br />

96 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Der Treuhandkommanditist erhält als Gesamtbetrag für die<br />

Wahrnehmung seiner Aufgaben von der Fondsgesellschaft<br />

jährlich eine pauschale Vergütung in Höhe von EUR 5.000<br />

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Treuhandvergütung<br />

ist jeweils nachschüssig am 31.12. des jeweiligen<br />

Jahres fällig (siehe hierzu § 12 Treuhandvertrag in Verbindung<br />

mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Die Vergütung<br />

erhöht sich ab dem 01.01.2010 um jeweils 3 % p. a. gegenüber<br />

der jeweiligen Vorjahresvergütung. Sonstige wesentliche<br />

Rechte des Treuhandkommanditisten bestehen nicht.<br />

Die Verwaltung der Beteiligung durch den Treugeber erfolgt<br />

im Übrigen ohne zusätzliche Kosten für den Investor.<br />

Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />

aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />

des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich Mitarbeiter<br />

des Initiators sind (siehe hierzu Seiten 132 und 134).<br />

Weitere Verträge<br />

Von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der<br />

Fondsgesellschaft sind die Leasingverträge (siehe das Kapitel<br />

„Die Leasingverträge“ ab Seite 62) sowie die folgenden<br />

Verträge (Pflichtangabe gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 2 VermVerk-<br />

ProspV):<br />

Kaufvertrag / Abtretungsverträge<br />

Flybe hat am 12.06.2005 mit dem Flugzeughersteller Embraer<br />

einen Vertrag über den Erwerb von drei Flugzeugen des Typs<br />

Embraer 195 LR geschlossen. Die Fondsgesellschaft hat am<br />

23.06.2008, am 28.08.2008 und am 16.10.2008 (d. h. am<br />

jeweiligen Auslieferungstag eines Flugzeuges) mit Flybe je<br />

einen Abtretungsvertrag über den Kaufvertrag zum Erwerb<br />

des einzelnen Flugzeuges abgeschlossen und ist damit in den<br />

im Jahr 2005 zwischen Flybe und dem Hersteller abgeschlossenen<br />

Kaufvertrag eingetreten. Im Rahmen einer weiteren<br />

Vereinbarung zwischen Flybe und der Fondsgesellschaft wurde<br />

eine Kaufpreisobergrenze für die Fondsgesellschaft und<br />

die Zahlung des Kaufpreises anteilig in US-Dollar und Euro


vereinbart. Für die Umrechnung des Euro-Anteils wurde mit<br />

Flybe ein fester Wechselkurs in Höhe von 1 Euro = 1,57 US-<br />

Dollar fixiert. Die von der Fondsgesellschaft zu zahlenden<br />

Anschaffungskosten für eine Embraer 195 beliefen sich auf<br />

durchschnittlich umgerechnet rund EUR 20,6 Mio. (auf Basis<br />

der jeweiligen US-Dollar/Euro-Stichtagskurse), zahlbar in<br />

durchschnittlich rund USD 21,2 Mio. und rund EUR 6,0 Mio.<br />

Flybe hat im Zeitraum zwischen der Bestellung der<br />

Flugzeuge und deren Auslieferung diverse US-Dollar-Anzahlungen<br />

gegenüber dem Hersteller geleistet. Gegen Zahlung<br />

der jeweils noch ausstehenden Anschaffungskosten hat die<br />

Fondsgesellschaft das Eigentum an dem betreffenden Flugzeug<br />

erworben. Die Differenz zu den mit Flybe vereinbarten<br />

Anschaffungskosten für die einzelnen Flugzeuge wurde von<br />

Flybe an Embraer gezahlt.<br />

Käufer Auslieferung und Übernahme<br />

GOAL P36 KG 23.06.2008, 28.08.2008, 16.10.2008<br />

Gewährleistungsansprüche<br />

Im Rahmen eines Vertrages zur Abtretung der Gewähr -<br />

leistungsansprüche gegenüber dem Hersteller sowie dem<br />

Triebwerkshersteller ist Flybe bis zur Beendigung des jeweiligen<br />

Leasingvertrages zur Ausübung sämtlicher Gewährleistungsansprüche,<br />

die dem Leasinggeber für das betreffende<br />

Flugzeug und die Triebwerke zustehen, ermächtigt.<br />

Garantie der Flybe Group Limited<br />

Flybe Group Limited garantiert als 100%iger Gesellschafter<br />

des Leasingnehmers die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />

von Flybe unter den Leasingverträgen.<br />

Darlehensverträge<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

Für das am 23.06.2008 ausgelieferte Flugzeug hat zunächst<br />

die GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG der Fondsgesellschaft am 19.06.2008 ein Darlehen in<br />

Höhe des zum Erwerb des Flugzeuges erforderlichen Eigenkapitals<br />

zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz für dieses<br />

Darlehen betrug 5,72 % p. a. inklusive Marge. Die Rückführung<br />

dieses Dar lehens erfolgte am 03.09.2008 durch ein<br />

Eigen kapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen der BayernLB<br />

in Höhe von EUR 5,4 Mio.<br />

Zum Erwerb der beiden anderen Flugzeuge hat die BayernLB<br />

der Fondsgesellschaft weitere Eigenkapital- Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

in Höhe der jeweiligen Euro-Kaufpreis -<br />

anteile (am 29.08.2008 in Höhe von EUR 6.146.496,82 und<br />

am 17.10.2008 in Höhe von EUR 6.515.923,57) für den Zeitraum<br />

bis zur vollständigen Einzahlung des erforderlichen<br />

Eigenkapitals zur Verfügung gestellt.<br />

Die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung ist befristet bis zum<br />

31.03.2010. Sollte sich die Platzierung verzögern, wird eine<br />

Verlängerung der Laufzeit angestrebt. Falls eine derartige<br />

Verlängerung nicht zustandekommen sollte, wird die <strong>KGAL</strong><br />

im Rahmen ihrer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

eine Anschlussfinanzierung sicher stellen.<br />

Die Rückzahlung erfolgt durch eingeworbenes Eigenkapital<br />

jeweils am Ende der Zinsbindungsfrist (nach zwei Monaten).<br />

Der Zinssatz für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

durch die BayernLB ist variabel auf Basis EURIBOR (zwei<br />

Monate) zuzüglich Marge in Höhe von 2,5 % p. a. vereinbart<br />

und wird jeweils zwei Tage vor Ende der letzten Zinsbindungsfrist<br />

für die kommende Zinsbindungsfrist neu festgelegt.<br />

Die Zinsabrechnung erfolgt jeweils zum Ende der Zinsbindungsfrist.<br />

97


Für die Bereitstellung des Darlehens erhielt die BayernLB<br />

0,36 % p. a. auf die bereitgestellte, jeweils noch nicht in<br />

Anspruch genommene Kreditsumme (Bereitstellungsprovision).<br />

Diese Eigenkapital-Zwischenfinanzierung wird durch eine<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie der KG Allgemeine<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. abgesichert. Weiterhin werden etwaige<br />

Einzahlungsansprüche gegenüber Investoren abgetreten<br />

und das Einzahlungskonto verpfändet.<br />

Fremdkapital (Langfristfinanzierung)<br />

Die Finanzierung der Flugzeuge erfolgt über langfristige<br />

Darlehen in Höhe von gesamt rund USD 63,6 Mio., welche<br />

die DVB Bank der Fondsgesellschaft zur Verfügung stellt.<br />

Die US-Dollar-Darlehen wurden jeweils bei Auslieferung<br />

und Übernahme der Flugzeuge ausgezahlt und haben eine<br />

Laufzeit von zehn Jahren bis zum Ende des jeweiligen<br />

Leasingvertrages. Die Restvaluta bei Leasingvertragsende<br />

beträgt jeweils rund USD 7,2 Mio.<br />

Für die Verzinsung der Darlehen wurde für zwei Flugzeuge<br />

ein fester und für ein Flugzeug ein variabler Zinssatz auf<br />

LIBOR-Basis gewählt. Flybe hat bis Ende November 2009 das<br />

Recht, anstelle des variablen Zinssatzes einen festen Zinssatz<br />

für die verbleibende Restlaufzeit zu wählen. Die mit der<br />

DVB Bank vereinbarte Marge beläuft sich auf 1,65 % p. a. Die<br />

entsprechenden Darlehensverträge wurden im Juni 2008<br />

unterzeichnet.<br />

Die DVB Bank hat für die Bereitstellung eine Bankgebühr in<br />

Höhe von einmalig 1,10 % der zugesagten Kreditsumme,<br />

fällig zu rund 54 % mit der bereits erfolgten Vertragsunterzeichnung<br />

und zu rund 46 % mit der jeweiligen Flugzeugauslieferung<br />

(Bankbearbeitungsgebühr) erhalten. Weiterhin<br />

98 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

wurden 0,70 % p. a. auf die bereitgestellten, jeweils noch<br />

nicht in Anspruch genommenen Kreditsummen (Bereitstellungszinsen)<br />

fällig. Darüber hinaus ist eine jährliche Gebühr<br />

in Höhe von USD 4.000 (Agency Fee) pro Flugzeug zu leisten.<br />

Die Darlehen werden insbesondere durch eine Abtretung<br />

der Ansprüche aus den Kauf- und Leasingverträgen und der<br />

Garantie der Flybe Group Limited sowie einem englischen<br />

Pfandrecht an den Flugzeugen zugunsten der finanzierenden<br />

Bank besichert. Weiterhin werden die Konten, auf die<br />

Flybe das zu erbringende Deposit eingezahlt hat sowie die<br />

monatlichen Wartungsrücklagen leistet, an die DVB Bank<br />

verpfändet. Der Darlehensgeber hat sich branchenübliche<br />

Mitsprache- und Entscheidungsrechte gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

vorbehalten, insbesondere hinsichtlich der Vermietung<br />

und der Versicherung der Flugzeuge. Er hat unter<br />

anderem das Recht, die Darlehensverträge zu kündigen oder<br />

weitere Sicherheiten zu verlangen, wenn z. B. Ereignisse eintreten,<br />

die die ordnungsgemäße Rückführung der Darlehen<br />

gefährden oder wenn die Fondsgesellschaft wesentlichen<br />

Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen nicht nachkommt.<br />

In diesem Fall hat der Darlehensgeber das Recht zur<br />

Verwertung seiner Sicherheiten (inklusive der Flugzeuge).<br />

Darüber hinaus hat er dieses Recht für alle drei Darlehensverträge,<br />

sofern die Fondsgesellschaft unter einem Darlehensvertrag<br />

in Verzug gerät (Cross Default). Sollten sich<br />

durch Rechtsänderungen oder gesetzliche / behördliche<br />

Maßnahmen für den Darlehensgeber zusätzliche Kosten<br />

oder geringere Zinseinnahmen oder Tilgungsleistungen<br />

ergeben, so hat die Fondsgesellschaft den Darlehensgeber<br />

von diesen zusätzlichen Kosten freizustellen bzw. die reduzierten<br />

Einnahmen auszugleichen.<br />

Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />

können dem Kapitel „Der Investitions- und Finanzierungsplan“<br />

ab Seite 66 entnommen werden.


Geschäftsbesorgungsverträge<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>KGAL</strong> einen Geschäfts -<br />

besorgungsvertrag mit Datum vom 14.08.2008 und Nachtrag<br />

Nr. 1 vom 08.12.2008 sowie Nachtrag Nr. 2 vom<br />

21.09.2009 geschlossen. Dieser umfasst die laufende Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich der Investorenverwaltung.<br />

Darüber hinaus wurde die <strong>KGAL</strong> im Rahmen<br />

des Geschäftsbesorgungsvertrages von der Fondsgesellschaft<br />

mit der Erstellung der Fondskonzeption beauftragt.<br />

Sofern es aus aufsichtsrechtlichen Gründen erforderlich<br />

oder zweckmäßig ist, kann die <strong>KGAL</strong> ihre Rechte und Pflichten<br />

aus dem Vertrag auf ein Tochterunternehmen im Sinne<br />

von § 290 Abs. 1 HGB übertragen, ohne dass es einer Zustimmung<br />

der Fondsgesellschaft bedarf.<br />

Für die Erstellung der Fondskonzeption erhält die <strong>KGAL</strong> ein<br />

Honorar in Höhe von EUR 300.000 zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Das Honorar wird anteilig fällig gemäß<br />

laufendem Platzierungsfortschritt. Insoweit wird die Fondsgesellschaft<br />

der <strong>KGAL</strong> regelmäßig das Honorar bezahlen,<br />

spätestens jedoch zum 30.12.2011.<br />

Für die laufende Verwaltungstätigkeit bis zum ersten Beitrittstermin<br />

erhält die <strong>KGAL</strong> eine Vorabvergütung in Höhe<br />

von insgesamt EUR 500.000 zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer von der Fondsgesellschaft. Die Vergütung<br />

wird anteilig fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt.<br />

Insoweit wird die Fondsgesellschaft der <strong>KGAL</strong> regelmäßig<br />

die Vergütung bezahlen, spätestens jedoch zum<br />

30.12.2011.<br />

Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält<br />

die <strong>KGAL</strong> seit dem 31.03.2009 ein jährliches Entgelt von<br />

EUR 72.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese<br />

Vergütung erfolgt am 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres.<br />

Die laufende Vergütung wird ab dem 01.01.2010 jährlich<br />

mit 3 % p. a. indexiert. Das Verwaltungshonorar reduziert<br />

sich ab dem Zeitpunkt der Veräußerung des letzten Flugzeu-<br />

ges auf 50 % des zuletzt geschuldeten Honorars. Nach<br />

Ablauf von drei Jahren nach Veräußerung des letzten Flugzeuges<br />

und Beginn der Liquidation der Fondsgesellschaft ist<br />

kein Honorar mehr geschuldet.<br />

Darüber hinaus erhält die <strong>KGAL</strong> für ihre erbrachte Konzeptionsleistung<br />

eine weitere Vergütung in Form einer Verkaufserlösbeteiligung<br />

in Höhe von 2,0 % des Verkaufspreises inkl.<br />

der Kompensationszahlung aufgrund des besseren Wartungszustandes<br />

(siehe hierzu das Kapitel „Die Leasingver -<br />

träge“, Abschnitt „Rückgabe“, Seite 64) des jeweiligen Flugzeugs,<br />

fällig und zahlbar mit der Veräußerung des jeweiligen<br />

Flugzeugs.<br />

Technische Betreuung und Vermarktung<br />

Im Rahmen eines technischen Betreuungs- und Vermarktungsvertrages<br />

mit Datum vom 01.08.2008 und Nachtrag<br />

Nr. 1 vom 08.12.2008 sowie Nachtrag Nr. 2 vom 21.09.2009<br />

hat die Fondsgesellschaft die GOAL KG mit der technischen<br />

Betreuung und Vermarktung der Flugzeuge beauftragt. Die<br />

Laufzeit des technischen Betreuungs- und Vermarktungsvertrages<br />

endet mit Veräußerung des letzten Flugzeuges.<br />

Für die technische Betreuung der Flugzeuge sowie die<br />

Marktbeobachtung erhält die GOAL KG ein laufendes Honorar<br />

in Höhe von EUR 3.000 pro Monat pro Flugzeug zuzüglich<br />

gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Das Honorar<br />

wird jeweils ab dem 01.01.2009 jährlich mit 3 % indexiert.<br />

Für die Vermittlung bzw. den Neuabschluss von Anschlussmietverträgen<br />

sowie bei einer Veräußerung der Flugzeuge<br />

erhält die GOAL ein erfolgsabhängiges Honorar.<br />

Bei Abschluss eines Anschlussmietvertrages beträgt das<br />

Honorar 5 % der voraussichtlich zu vereinnahmenden Leasingraten<br />

für die gesamte Laufzeit des Anschlussmietvertrages<br />

zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.<br />

99


Bei Vermittlung eines Käufers hat die GOAL einen Anspruch<br />

auf 3 % des erzielten Verkaufspreises inklusive der Kompen -<br />

sationszahlung aufgrund des besseren Wartungszustandes<br />

(siehe hierzu das Kapitel „Die Leasingverträge“, Abschnitt<br />

„Rück gabe“, Seite 64) des jeweiligen Flugzeugs sowie gege -<br />

benenfalls auf 35 % des Mehrerlöses, welcher sich aus der<br />

Differenz zwischen einem eventuell höheren tatsächlichen<br />

Veräußerungserlös und dem in der Prognoserechnung unterstellten<br />

Veräußerungserlös (in USD) ergibt zuzüglich etwaig<br />

anfallender Umsatzsteuer. Die Veräußerungserlöse<br />

wurden wie folgt prognostiziert:<br />

Veräußerungserlöse (Prognose; Stand: 28.09.2009)<br />

Veräußerungs- Veräußerungserlös Veräußerungserlös<br />

zeitpunkt in Mio. EUR 1) in Mio. USD<br />

Juni 2018 rund 16,01 rund 23,22<br />

August 2018 rund 16,04 rund 23,25<br />

Oktober 2018 rund 16,06 rund 23,29<br />

1) Kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar.<br />

Bei Veräußerung vor oder nach dem Stichtag wird der prognostizierte<br />

Veräußerungserlös in der Weise bestimmt, dass<br />

der Investor bei diesem Veräußerungserlös und ansonsten<br />

prognostiziertem Verlauf die prognostizierte Rendite nach<br />

Steuern in Höhe von 7,0 % p. a. (IRR) erzielt.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS <strong>GmbH</strong> (im Folgenden<br />

„ALCAS“) mit Vertrag vom 14.08.2008 und Nachtrag Nr. 1<br />

vom 08.12.2008 sowie Nachtrag Nr. 2 vom 21.09.2009 mit<br />

der Organisation des Vertriebs des Kommanditkapitals<br />

beauftragt. Die ALCAS übernimmt den Vertrieb zum Teil<br />

selbst, kann aber weitere Vertriebspartner einschalten, die<br />

zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung mit der<br />

Fondsgesellschaft treten. Die Vertriebspartner sind dabei<br />

nicht als Erfüllungsgehilfen der ALCAS tätig, sondern vermitteln<br />

direkt im Auftrag der Fondsgesellschaft.<br />

100 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovi sion<br />

für die Vermittlung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 21,1 Mio. beträgt EUR 844.000 zuzüglich eines Agios in<br />

Höhe von EUR 1.055.000. Somit beträgt die Gesamtvergütung<br />

für die Eigenkapitalvermittlung EUR 1.899.000. Darin ist ein<br />

Entgelt für die Organisation der Eigenkapitalvermittlung in<br />

Höhe von insgesamt EUR 25.000 enthalten, welches am<br />

31.03.2010 zur Zahlung fällig wird.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebspro -<br />

vision entspricht einem Betrag in Höhe von 9 % bezogen auf<br />

das Kommanditkapital ohne Agio (bzw. rund 8,6 % bezogen<br />

auf die Summe aus Kommanditkapital und Agio).<br />

Der jeweilige Vertriebspartner erhält grundsätzlich für die<br />

Vermittlung des Eigenkapitals eine Provision von 9 % bezogen<br />

auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />

Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />

Zuwendungen (z. B. unterstützende geldwerte Leistungen,<br />

Befreiung von Verbindlichkeiten, Sachleistungen wie etwa<br />

die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die<br />

Durchführung besonderer Veranstaltungen) aus eigenen<br />

Mitteln an Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich,<br />

dass Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />

oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />

von sonstigen Dritten zufließen. Die dem jeweiligen Vertriebspartner<br />

tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />

und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />

Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />

empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />

diesen zu wenden.


Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> hat die Einzahlung und Platzierung von Kommanditkapital<br />

mit Vertrag vom 21.09.2009 neu gefasst. Die <strong>KGAL</strong><br />

garantiert bis zum 31.12.2010 bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption<br />

der Zeichnungsfrist seitens des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters bis spätestens zum 31.12.2011<br />

(siehe § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages) in Höhe von<br />

EUR 21,1 Mio. die Einzahlung und Platzierung vom Kommaditkapital.<br />

Die Vergütung für die Garantie beträgt insgesamt<br />

EUR 422.000 (2,0 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />

ohne Agio). Die Vergütung wird anteilig fällig gemäß<br />

laufendem Platzierungsfortschritt. Insoweit wird die Fondsgesellschaft<br />

der <strong>KGAL</strong> regelmäßig die Gebühr bezahlen, spätestens<br />

jedoch zum 30.12.2011. Für den Fall der Beendigung<br />

der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung durch die BayernLB<br />

vor Schließung des Fonds wird die <strong>KGAL</strong> eine Anschluss -<br />

finanzierung sicherstellen.<br />

Darüber hinaus stellt die <strong>KGAL</strong> sicher, dass die Zwischen -<br />

finanzierungskosten nicht die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

an die Investoren bei ansonsten prognosegemäßem Verlauf<br />

beeinträchtigen werden. Als Gegenleistung hierfür erhält<br />

die <strong>KGAL</strong> den Differenzbetrag zwischen den verbleibenden<br />

Erträgen der Fondsgesellschaft nach Abzug der Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen an die Investoren und den tatsäch -<br />

lichen Zwischenfinanzierungskosten als Vergütung.<br />

Reicht die <strong>KGAL</strong> oder ein von ihr benannter Dritter entsprechende<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsmittel aus, so erhält<br />

sie oder der Dritte hierfür Zinsen in Höhe bestehender<br />

Ausschüttungs-/Entnahmeansprüche, welche sich für das<br />

anteilig zwischenfinanzierte Kommanditkapital ergeben.<br />

Laufende Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung /<br />

sonstige Drittkosten<br />

Die während der Laufzeit erfolgende Steuerberatung und<br />

Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft werden von<br />

unabhängigen Gesellschaften/Steuerberatern/ Wirtschafts-<br />

prüfern übernommen. Die für diese Leistungen anfallenden<br />

Entgelte und die sonstigen laufenden Kosten wurden aufgrund<br />

von Erfahrungswerten geschätzt und sind von der<br />

Fondsgesellschaft zu tragen.<br />

Vermittlung des Fremdkapitals<br />

Die ALCAS <strong>GmbH</strong> wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />

Vertrag vom 14.08.2008 und Nachtrag Nr. 1 vom 08.12.2008<br />

und Nachtrag Nr. 2 vom 21.09.2009 mit der Vermittlung<br />

des benötigten Fremdkapitals beauftragt. Sie erhält hierfür<br />

eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 600.000. Die<br />

Vergütung wird anteilig fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt.<br />

Insoweit wird die Fondsgesellschaft der<br />

<strong>KGAL</strong> regelmäßig die Vergütung bezahlen, spätestens<br />

jedoch zum 30.12.2011.<br />

Informationen zu Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

Der Anbieter <strong>KGAL</strong> ist Platzierungsgarant, Konzeptionär,<br />

Initiator, <strong>Prospekt</strong>herausgeber und Anbieter des Beteiligungsangebotes.<br />

Darüber hinaus ist er mit der Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft betraut.<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhand -<br />

vertrages die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des<br />

Investors der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber<br />

hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

für den Investor treuhänderisch zu halten.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft.<br />

Darüber hinaus erbringen der Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher),<br />

die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />

keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />

101


Schlichtungsverfahren der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

Die <strong>KGAL</strong>, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />

(im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich dem<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die<br />

Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />

schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten<br />

und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />

sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen,<br />

ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der<br />

Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />

einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden,<br />

sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt.<br />

Dies bedeutet, dass der Beschwerdegegner in einem<br />

Fall, in dem der vom beschwerdeführenden Investor geltend<br />

gemachte Anspruch bei einem Streitwert bis einschließlich<br />

EUR 5.000 liegt, einer Entscheidung der Ombudsperson<br />

nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch den<br />

ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei<br />

Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die<br />

Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />

immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Durch rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung erfolgte Ein -<br />

leitung des Schlichtungsverfahrens durch den Investor<br />

tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich des<br />

beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />

der Verjährung ein.<br />

102 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />

sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

E-mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />

finden sich zudem im Internet unter:<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de.


Die steuerlichen Grundlagen<br />

Allgemeines<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption der Vermögensanlage dargestellt. Damit<br />

soll dem Investor ein Überblick über die wesent lichen<br />

Aspekte einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft vermittelt<br />

werden. Die getroffenen Aussagen beziehen sich ausschließlich<br />

auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflich tige<br />

natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privat vermögen<br />

halten. Es wird jedem Investor empfohlen, die persönlichen<br />

steuerlichen Auswirkungen mit einem steuerlichen Berater<br />

zu erörtern.<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />

Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />

Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden zugrunde.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften oder<br />

Regelungen) sind möglich und können das Ergebnis der<br />

Beteiligung beeinflussen.<br />

Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />

bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />

vorbehalten (siehe auch Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 12).<br />

Steuerliche Grundlagen für die<br />

Fondsgesellschaft<br />

Allgemeines<br />

Die Investoren beteiligen sich als Kommanditisten / Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

umfasst den Erwerb und die langfristige Vermietung<br />

mehrerer Flugzeuge. Nach Auffassung der Rechtsprechung<br />

des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie der Auffassung der<br />

Finanzverwaltung ist die langfristige Vermietung eines Flugzeuges<br />

ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerb -<br />

liche Tätigkeit (BFH-Urteil vom 02.05.2000 – IX R 71 / 96,<br />

BStBl. 2000 II Seite 467; R 15.7 Absatz 3 EStR u. H 15.7<br />

Absatz 3 EStR) und würde entweder zu sonstigen Einkünften<br />

oder, bei Eintragung des Flugzeuges in ein öffentliches<br />

Register (Flugzeugrolle), zu Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung führen. Da die Fondsgesellschaft jedoch eine<br />

gewerblich geprägte Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3<br />

Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist, wird eine der vorgenannten<br />

Überschuss-Einkunftsarten durch die gewerbliche<br />

Prägung überlagert. Demnach werden auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />

§ 15 EStG erzielt. Ob die Vermietung von drei Flugzeugen<br />

über Operating-Leasingverträge den Rahmen einer vermögensverwaltenden<br />

Tätigkeit übersteigt, kann daher dahin -<br />

gestellt bleiben.<br />

Wirtschaftliches Eigentum<br />

Bei den vorliegenden Leasingtransaktionen der Fondsgesellschaft<br />

handelt es sich um sogenannte Operating-<br />

Leasingverträge über mobile Wirtschaftsgüter, die steuerlich<br />

aufgrund fehlender Ankaufsrechte, Andienungsrechte<br />

oder Mehrerlösbeteiligungen seitens einer der Vertragsparteien<br />

als normale Mietverträge zu qualifizieren sind. Demzufolge<br />

sind die Leasingerlasse der Finanzverwaltung nicht<br />

einschlägig. Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums<br />

an den Flugzeugen richtet sich somit mangels anzuwendender<br />

Spezialnormen nach der Generalnorm des § 39<br />

Abgabenordnung (AO). Aufgrund der Tatsache, dass die<br />

Herausgabeansprüche des zivilrechtlichen Eigentümers<br />

prognosegemäß auch nach Ablauf der Operating-Leasingverträge<br />

noch werthaltig sind, ist der Fondsgesellschaft<br />

auch das wirtschaft liche Eigentum an den vermieteten<br />

Flugzeugen zuzurechnen.<br />

Die steuerlichen Grundlagen I 103


Eine Gewinnerzielungsabsicht, beurteilt auf Basis der Steuerbilanz<br />

nach §§ 4, 5 EStG, ist zu bejahen, zumal die Fondsgesellschaft<br />

während der laufenden Leasingverträge und der<br />

sich anschließenden Weiterverwendung /-verwertung prognosegemäß<br />

einen signifikanten Totalgewinn erzielen wird.<br />

Ferner unterliegen die Einkünfte des Gewerbebetriebes der<br />

Fondsgesellschaft der inländischen Besteuerung, da sich<br />

ihre Geschäftsleitung im Inland befindet.<br />

Anlaufkosten / Dienstleistungshonorare<br />

Die sogenannten Anlaufkosten wie Konzeptions- und<br />

Rechtsberatungsgebühren, Eigenkapital- und Fremdkapitalvermittlungsprovisionen,<br />

Kosten für die Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarantie und für Gutachten im Zusammenhang<br />

mit diesem Beteiligungsangebot sowie sonstige Beratungsgebühren<br />

werden entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

(Schreiben des BMF vom 20.10.2003 BStBl. 2003<br />

I, Seite 546; sogenannter Einheitlicher Fondserlass, 5. Bauherrenerlass)<br />

nicht als sofort abzugsfähige Betriebsaus -<br />

gaben behandelt, sondern steuerlich zusammen mit den<br />

Anschaffungskosten der Flugzeuge aktiviert und abgeschrieben,<br />

da es sich um Gebühren für in gesonderten Verträgen<br />

vereinbarte Dienstleistungen handelt und sich die<br />

Investoren aufgrund eines vom Initiator vorformulierten<br />

Vertragswerkes an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Abschreibungen<br />

Gemäß der derzeit geltenden amtlichen Abschreibungs -<br />

tabelle für Luftfahrtunternehmen (BMF-Schreiben vom<br />

28.09.1994, BStBl. 1994 I, Seite 769), die für ein Flugzeug des<br />

vorliegenden Typs eine betriebsgewöhnliche Nutzungs dauer<br />

von zwölf Jahren vorsieht, werden die Flugzeuge branchenüblich<br />

über diesen Zeitraum abgeschrieben. Als Abschreibungsmethode<br />

für die Flugzeuge ist steuerlich nur die lineare<br />

Abschreibungsmethode zulässig (§ 7 Absatz 1 Satz 1 EStG).<br />

Für das Jahr der Anschaffung (2008) wurden die Abschreibungen<br />

zeitanteilig angesetzt (§ 7 Absatz 1 Satz 4 EStG).<br />

104 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Zinsschranke gemäß § 4 h EStG<br />

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRG,<br />

BGBl. 2007 I Seite 1912 ff.) wurde unter anderem eine sogenannte<br />

Zinsschranke eingeführt, wonach Zinsaufwendungen<br />

in bestimmten Fällen nur noch beschränkt abzugsfähig<br />

sind. Die Restriktionen der Zinsschranke finden auf das<br />

vorliegende Beteiligungsangebot im Prognosezeitraum<br />

jedoch keine Anwendung, da der Betrieb der Fondsgesellschaft<br />

bei unterstelltem Platzierungsverlauf in diesem Zeitraum<br />

nicht in einen Konzernabschluss einzubeziehen ist<br />

oder einbezogen werden könnte.<br />

Umsatzsteuer<br />

In umsatzsteuerlicher Hinsicht werden die Flugzeuge an<br />

einen Unternehmer (Flybe) vermietet, der als ausländische<br />

Fluggesellschaft überwiegend im entgeltlichen, internationalen<br />

Luftverkehr tätig ist, so dass die ausgeführten Leistungen<br />

in Gestalt der Vermietung der Flugzeuge von der Umsatzsteuer<br />

befreit sind (§ 4 Nr. 2 in Verbindung mit §8<br />

Absatz 2 Umsatzsteuergesetz, UStG). Für steuerpflichtige<br />

Eingangsumsätze ist die Fondsgesellschaft trotz der Steuerfreiheit<br />

ihrer (Ausgangs-) Umsätze zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt (§ 15 Absatz 3 Nr. 1 a UStG).<br />

Ab dem Jahr 2010 tritt das sogenannte Mehrwertsteuer -<br />

paket in Kraft, das durch das Jahressteuergesetz 2009 vom<br />

19.12.2008 (JStG 2009, BGBl. I 2008, Seite 2794 ff.) implementiert<br />

wurde. Die ausgeführten Vermietungsleistungen<br />

sind dann nicht mehr im Inland umsatzsteuerbar sondern<br />

am Sitzort des Leistungsempfängers. Im vorliegenden Fall<br />

liegt das Besteuerungsrecht damit in Großbritannien, dem<br />

Sitz von Flybe. An der Berechtigung der Fondsgesellschaft<br />

zum Vorsteuerabzug im Inland ändert diese Neuregelung<br />

jedoch nichts (§ 15 Absatz 3 Nr. 2a in Verbindung mit Absatz<br />

2 Nr. 2 und § 4 Nr. 2 UStG)


Gewerbesteuer<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.<br />

Aufgrund der unmittelbaren Beteiligung der Investoren an<br />

der Fondsgesellschaft – darunter fällt auch ein steuerlich<br />

anerkanntes Treuhandverhältnis – unterliegen grundsätzlich<br />

nur die laufenden Einkünfte der Fondsgesellschaft der<br />

Gewerbesteuer (§ 7 Satz 2 Gewerbesteuergesetz, GewStG).<br />

Der Gewerbesteuer unterliegt der stehende Gewerbebetrieb<br />

(§ 2 Absatz 1 GewStG), infolgedessen unterliegen Aufgabe-/<br />

Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 16, 34 EStG<br />

bei einer Personengesellschaft nicht der Gewerbesteuer<br />

(Umkehrschluss aus § 7 Satz 2 GewStG; Abschnitt 39 Absatz<br />

1 Nr. 1 Gewerbesteuerrichtlinie, GewStR). Nach einem im<br />

Jahr 2007 ergangenen BFH-Urteil (Urteil vom 26.06.2007,<br />

Az.: IV R 49 / 04; BStBl. 2009 II, Seite 289) kam das Gericht<br />

jedoch zu der Auffassung, dass ein Gewinn aus der Veräußerung<br />

von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum<br />

gewerbesteuerbaren, laufenden Gewinn gehört, wenn die<br />

Veräußerung Bestandteil eines einheitlichen Geschäfts -<br />

konzepts der unternehmerischen Tätigkeit ist. Dieses Urteil<br />

wird von der Finanzverwaltung auch auf Ein-Objekt-Gesellschaften<br />

angewendet (BMF-Schreiben vom 01.04.2009,<br />

BStBl. I, Seite 515).<br />

Der Initiator geht in der Prognoserechnung daher aus Vorsichtsgründen<br />

davon aus, dass sowohl die prognostizierten<br />

laufenden Gewinne als auch die unterstellten Veräußerungsgewinne<br />

der Flugzeuge den laufenden Einkünften zuzurechnen<br />

sind und demzufolge die Begünstigungen nach § 16 in<br />

Verbindung mit § 34 EStG auf Ebene der Investoren nicht<br />

greifen und auf Gesellschaftsebene die Veräußerungsge -<br />

winne der Gewerbesteuer unterliegen (zur Anwendbarkeit<br />

der Steuerermäßigung von § 35 EStG siehe Seite 108).<br />

§ 11 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft stellt<br />

klar, dass etwaige Gewerbesteuerbelastungen, die auf<br />

Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />

oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />

/ Rechtsform eines Gesellschafters haben, vom Veräußerer<br />

/ Übertragenden bzw. Erwerber / Übertragungsempfänger<br />

im Wege der gesamtschuldnerischen Haftung der<br />

Gesellschaft zu erstatten sind.<br />

Bei jedem Investorenwechsel (Veräußerung, Schenkung,<br />

Erbschaft) entfällt der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag<br />

des ausscheidenden Investors auf Ebene der Fondsgesellschaft.<br />

Darüber hinaus findet ein Wegfall von gewerbesteuerlichen<br />

Verlustvorträgen auch dann statt, wenn<br />

diese einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer unmittelbar<br />

oder mittelbar zuzurechnen sind und bei dieser Kapitalgesellschaft<br />

ein schädlicher Anteilswechsel nach § 8 c<br />

KStG eintritt (§10a Satz 10 GewStG). Soweit dies mittelbar<br />

über den Kommanditisten AIDAN KG einschlägig werden<br />

würde, wäre dieser gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft gegenüber nicht ersatzpflichtig.<br />

Der verbleibende Verlustvortrag kann nur von solchen<br />

künftigen Gewerbeerträgen abgezogen werden, die anteilig<br />

auf den verbleibenden Altgesellschafter entfallen.<br />

Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 sind die Gewerbesteuer<br />

sowie darauf entfallende Nebenleistungen nicht<br />

mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Absatz 5b<br />

EStG). Um die dadurch erhöhten Gewerbesteuerbelastungen<br />

abzumildern, wurde korrespondierend die Steuerermäßigung<br />

gemäß § 35 EStG angepasst (siehe Seite 108).<br />

105


Steuerliche Grundlagen für die<br />

Gesellschafter<br />

Allgemeines<br />

Die Investoren beteiligen sich als Treugeber bzw. Direktkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Nach der Konzeption dieses Beteiligungsangebots ist jeder<br />

Investor (Kommanditisten und Treugeber) auf der Grund -<br />

lage der geltenden steuerlichen Regelungen und der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung als Mitunternehmer im Sinne<br />

des § 15 Absatz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren. Die Investoren<br />

partizipieren am laufenden Gewinn und Verlust sowie an<br />

den stillen Reserven, und es stehen ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

– bei Treugebern mittelbar über den Treuhandvertrag<br />

– Mitspracherechte (Stimm-, Kontroll- und<br />

Widerspruchsrechte) zu, die den gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Handelsgesetzbuches entsprechen.<br />

Damit erzielen die Investoren in Höhe der ihnen zugewiesenen<br />

steuerlichen Ergebnisse Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Bei dieser Beurteilung hat die Fondsgesellschaft jedoch individuelle<br />

Einflüsse, wie eine etwaige Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung (Anteilsfinanzierung), auf die Gewinnerzielung<br />

der einzelnen Investoren nicht berücksichtigt. Wie im<br />

Abschnitt „Steuerliche Grundlagen für die Fondsgesellschaft“<br />

ab Seite 103 beschrieben, erfolgt die Prüfung der<br />

Gewinnerzielungsabsicht auf Basis der nach §§ 4, 5 EStG<br />

aufgestellten Steuerbilanz. Beim einzelnen Investor sind<br />

jedoch zusätzlich die jeweiligen Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben in die Prüfung mit einzubeziehen. Die<br />

Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der Investoren<br />

können von der Fondsgesellschaft nicht im Einzelnen<br />

vorher gesehen werden. Hier ist deshalb eine individuelle<br />

Überprüfung durch den einzelnen Gesellschafter angeraten.<br />

106 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Ergebnisverteilung und Verfahren<br />

zur Feststellung der Einkünfte<br />

Die Beteiligung am handels- und steuerbilanziellen Gewinn<br />

und Verlust der Fondsgesellschaft sowie die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen entsprechend dem Verhältnis der<br />

Beteiligung am Festkapital der Fondsgesellschaft (Kapitalkonten<br />

I).<br />

Für Besteuerungszwecke erfolgt auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

eine einheitliche und gesonderte Feststellung der<br />

Einkünfte (§ 180 Absatz 1 Nr. 2 AO). In die Feststellung der<br />

Fondsgesellschaft sind grundsätzlich auch etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />

und Sonderbetriebsausgaben der Investoren<br />

mit aufzunehmen.<br />

Die Investoren werden daher gebeten, die Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben des jeweiligen Veranlagungs -<br />

jahres der Fondsgesellschaft bis zum 28.02. des Folgejahres<br />

anzuzeigen (§ 14 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Nach Feststellung der steuerlichen Ergebnisanteile werden<br />

diese von dem für die Fondsgesellschaft zuständigen<br />

Finanzamt an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der<br />

Investoren gemeldet. Sie sind unmittelbar für die Einkommensteuerveranlagung<br />

des jeweiligen Investors maß -<br />

gebend (§ 182 Absatz 1 AO). Zudem erhält jeder Beteiligte<br />

von der Fondsgesellschaft seine für die persönliche Einkommensteuererklärung<br />

relevanten Daten.<br />

Auf die nachfolgenden Ausführungen zu den Verlust -<br />

ausgleichsbeschränkungen für Steuerstundungsmodelle<br />

gemäß §15b EStG wird verwiesen.


Verlustausgleichsbeschränkung<br />

bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG<br />

§15a EStG kommt auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

nicht zur Anwendung, da diese Vorschrift gemäß §15b<br />

Absatz 1 Satz 3 EStG subsidiär ist (siehe nachfolgende<br />

Erläuterungen zu §15b EStG).<br />

Verlustausgleichsbeschränkung für sogenannte<br />

Steuerstundungsmodelle nach § 15b EStG<br />

Aufgrund der modellhaften Gestaltung und der Höhe der<br />

Verlustzuweisungen im Verhältnis zum gezeichneten und<br />

aufzubringenden Kapital innerhalb der Anfangsphase<br />

des vorliegenden Beteiligungsangebotes (Überschreiten<br />

der sogenannten 10%igen Aufgriffsgrenze) unterliegen die<br />

Verluste den Verlustausgleichsbeschränkungen des §15b<br />

EStG. Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />

dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />

werden. Sie dürfen auch nicht nach §10d EStG<br />

abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte,<br />

die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />

aus derselben Einkunftsquelle erzielt.<br />

Die jährlich einheitlich und gesondert festzustellenden<br />

§15b EStG-Verluste dieses Beteiligungsangebots (§15b<br />

Absatz 4 EStG) sind demzufolge zunächst nicht mit anderen<br />

Einkünften ausgleichsfähig, können auch nicht in einen Verlustabzug<br />

nach §10d EStG einbezogen werden, sondern<br />

mindern ausschließlich die (prognosegemäß im Jahr 2018)<br />

erzielten positiven Einkünfte der Investoren aus dem vor -<br />

liegenden Beteiligungsangebot.<br />

„Reichensteuer“<br />

Die Auswirkungen der sogenannten „Reichensteuer“, die sich<br />

bei zu versteuernden Einkommen von mehr als EUR 250.400<br />

(bzw. EUR 500.800 bei Verheirateten) und ab dem Jahr 2010<br />

von mehr als EUR 250.730 (bzw. EUR 501.460) in einem um<br />

3 % höheren Grenzsteuersatz von 45 % niederschlagen, werden<br />

im Rahmen der Prognoserechnung in diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht berücksichtigt, da dort der geltende<br />

Grenzsteuersatz ohne Einschlägigkeit der „Reichensteuer“<br />

von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterstellt wird.<br />

Sofern sich die zu versteuernden Einkommen von Investoren<br />

voraussichtlich im relevanten Jahr 2018 in dem genannten<br />

Bereich bewegen würden, wäre dies von den betreffenden<br />

Investoren zusätzlich in ihr Kalkül mit einzubeziehen (wegen<br />

der Einschlägigkeit von §15b EStG könnte dies aber prognosegemäß<br />

grundsätzlich erst im Jahr 2018 der Fall sein, wenn<br />

die anteiligen Gewinne aus dem Beteiligungsangebot die<br />

verrechenbaren Verluste im Sinne des §15b EStG überschreiten).<br />

Es wird empfohlen, dies mit dem persönlichen steuerlichen<br />

Berater zu besprechen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die für Personengesellschaften geltende sogenannte Thesaurierungsbegünstigung<br />

nach §34a EStG, wonach die<br />

Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf nicht entnommene<br />

laufende Gewinne beantragt werden kann und<br />

bei späterer Entnahme eine Nachversteuerung erfolgt, ist<br />

auf das vorliegende Fondsangebot nicht anwendbar, da<br />

prognosegemäß die Ausschüttungen / Entnahmen schon<br />

während der Verlustphase beginnen sollen und aufgrund<br />

der Einschlägigkeit des §15b EStG bei Erreichung der<br />

Gewinnphase die zunächst nicht ausgleichsfähigen Verluste<br />

mit den dann erzielten Gewinnen derselben Einkunftsquelle<br />

(Fondsgesellschaft) verrechnet werden.<br />

Die an die Investoren vorgenommenen Ausschüttungen /<br />

Entnahmen unterliegen keiner weiteren Besteuerung.<br />

107


Veräußerung der Flugzeuge<br />

Im Jahr 2018 wurde prognosegemäß eine Veräußerung der<br />

Flugzeuge im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe<br />

unterstellt. Der Initiator unterstellt aus Vorsichtsgründen,<br />

dass bei Veräußerung der Flugzeuge auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

laufende Gewinne im Sinne des § 15 EStG entstehen<br />

werden und Begünstigungen einer Betriebsaufgabe<br />

nicht zur Anwendung kommen (siehe hierzu den Unterabschnitt<br />

„Gewerbesteuer“ auf Seite 105). Demnach würden<br />

keine einkommensteuerlichen Vergünstigungen gemäß der<br />

§§ 16, 34 EStG auf Ebene der Investoren greifen.<br />

Kirchensteuer<br />

Die Wirkungen der Kirchensteuer wurden in der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Auf Ebene der Gesellschafter ergeben sich keine umsatzsteuerlichen<br />

Folgen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben<br />

einzelner Gesellschafter fließen in die Bemessungsgrund -<br />

lage für die Gewerbesteuer der Fondsgesellschaft mit ein.<br />

Sofern die Fondsgesellschaft hierdurch mit Gewerbesteuer<br />

belastet wird, ist diese von den entsprechenden Anteilseignern<br />

zu tragen.<br />

Steuerermäßigung bei gewerblichen<br />

Einkünften gemäß § 35 EStG<br />

Die anteilig auf gewerbliche Einkünfte entfallende tarifliche<br />

Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermäßigungen,<br />

ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden<br />

Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte<br />

entfällt, um eine pauschale Anrechnung des anteiligen<br />

Gewerbesteuer-Messbetrages. Gewerbliche Einkünfte im<br />

108 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Sinne des § 35 EStG umfassen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

im Sinne des § 15 EStG, wenn sie dem Grunde nach<br />

gewerbesteuerpflichtig und nicht von der Anwendung des<br />

§ 35 EStG ausgeschlossen sind. Die Einkommensteuer -<br />

ermäßigung beträgt das 3,8-fache des Gewerbesteuer-<br />

Messbetrages, bei Mitunternehmern den entsprechenden<br />

quotalen Anteil, der auf Basis des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels<br />

gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />

zu ermitteln ist. Die anteiligen Gewerbesteuer-<br />

Messbeträge werden einheitlich und gesondert vom<br />

zuständigen Betriebsfinanzamt festgestellt.<br />

In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass § 35 EStG<br />

auf Ebene der Investoren die Belastungswirkung durch<br />

Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft im Jahr<br />

2018 kompensieren kann.<br />

Diese Kompensationswirkung würde nicht eintreten bzw.<br />

nicht in vollem Umfang greifen, sofern Investoren in den<br />

Jahren mit Anfall von Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus<br />

Einzelunternehmen bzw. anderen Mitunternehmerschaften<br />

als dem vorliegenden Beteiligungsangebot erzielen würden.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Wirkungen wurden<br />

bei der Renditeberechnung nicht einbezogen.<br />

Eine Übertragung der Kommanditbeteiligung durch Erbschaft<br />

oder Schenkung unterliegt jedoch grundsätzlich der<br />

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, so dass diese die Rendite<br />

der Beteiligung beeinflussen kann.<br />

Zum 01.01.2009 ist das Erbschaftsteuerreformgesetz<br />

(ErbStRG; BGBl. 2008 I, Seite 3018 ff.) in Kraft getreten.


Nach dem Wortlaut des ErbStRG lässt sich eine unmittel -<br />

bare Beteiligung als Kommanditist am vorliegenden Fondsangebot<br />

dem begünstigten Betriebsvermögen zuordnen<br />

(§ 13 b Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 2 ErbStRG) und<br />

kann in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen,<br />

insbesondere der Behaltensfrist, zu 85 % bzw. zu 100 % steuerlich<br />

verschont bleiben (§13b Abs. 4 in Verbindung mit<br />

§13a Abs. 8 ErbStRG). Inwieweit diese Voraussetzungen bei<br />

dem vorliegenden Beteiligungsangebot erfüllt werden können,<br />

ist jedoch nicht absehbar und insbesondere auch von<br />

den persönlichen Verhältnissen des einzelnen Anlegers<br />

abhängig.<br />

Bei einer mittelbaren Beteiligung als Treugeber über die<br />

Treuhandkommanditistin wird im Erb- oder Schenkungsfall<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung kein (begünstigtes)<br />

Betriebsvermögen übertragen sondern der Herausgabe -<br />

anspruch des Treugebers gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />

auf Rückübereignung des Treuguts. Die bei unmittelbarer<br />

Beteiligung genannten Steuervergünstigungen greifen<br />

bei dieser Konstellation daher in keinem Fall.<br />

Es wird empfohlen, die steuerlichen Konsequenzen eines<br />

Erb- und Schenkungsfalles mit einem Vertreter der steuerberatenden<br />

Berufe zu erörtern.<br />

109


Typgleiche Embraer 195


Die Beteiligung<br />

Allgemeines zur Beteiligung<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />

Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft „GOAL<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG“. Der<br />

Investor kann sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

oder (nach Umwandlung seines Beteiligungsverhältnisses)<br />

unmittelbar als Kommanditist beteiligen<br />

(siehe hierzu den folgenden Abschnitt „Handelsregister -<br />

eintragung bei unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“).<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt grundsätzlich EUR 10.000<br />

zuzüglich 5 % Agio. Bei Zeichnung einer höheren Beteiligung<br />

als EUR 10.000 muss dieser Betrag stets auf volle EUR 1.000<br />

lauten („Erwerbspreis“).<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage, d. h.<br />

die Summe der Kapitaleinlagen, die insgesamt eingeworben<br />

werden sollen, beträgt EUR 21,1 Mio. zuzüglich einer Zeichnungsreserve<br />

in Höhe von EUR 50.000. Ausgehend von der<br />

Mindestbeteiligung in Höhe von EUR 10.000 können somit<br />

maximal 2.115 Anteile an der Vermögensanlage angeboten<br />

werden. Das Beteiligungsangebot kommt zustande, wenn<br />

sich mindestens ein Investor mit einem Anteil in Höhe der<br />

Mindestbeteiligung von EUR 10.000 zuzüglich 5 % Agio<br />

beteiligt hat. Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Platzierung<br />

und Einzahlung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 21,1 Mio. zum Ende der Zeichnungsfrist.<br />

Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />

beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes (Bekanntmachung in einem über -<br />

regionalen Börsenpflichtblatt) und endet planmäßig am<br />

112 I Die Beteiligung<br />

31.12.2010. Der geschäftsführende Gesellschafter hat das<br />

Recht, die Platzierungsfrist zweimal um jeweils sechs<br />

Monate zu verlängern. Das öffentliche Angebot endet damit<br />

spätestens am 31.12.2011.<br />

Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Platzierung<br />

der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />

kann in Abhängigkeit von der Nachfrage jederzeit innerhalb<br />

der im vorstehenden Absatz genannten Zeichnungsfrist der<br />

Fall sein. Auch eine vorzeitige Schließung der Zeichnung ist<br />

jederzeit möglich. Im Falle einer Überzeichnung der Ver -<br />

mögensanlage kann dem Investor ein geringerer Betrag als<br />

der gezeichnete Betrag, gegebenenfalls auch ein unter der<br />

Mindestbeteiligung liegender Betrag zugeteilt werden.<br />

Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />

sind im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ (ab Seite 88)<br />

dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

(ab Seite 136), dem Treuhandvertrag (ab Seite 148) und dem<br />

Zeichnungsschein.<br />

Handelsregistereintragung bei<br />

unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />

jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />

als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Beteiligung<br />

in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />

und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen möchte.


Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />

als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregister -<br />

lichen Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handels -<br />

register-Vollmacht ist auf Seite 153 dieses Beteiligungs -<br />

prospektes exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende<br />

Formblatt wird dem Investor von der Fondsgesellschaft<br />

zugesandt. Es ist vollständig ausgefüllt, unverändert und<br />

mit notariell beglaubigter Unterschrift im Original an die<br />

Fondsgesellschaft zurückzusenden. Die Kosten, die im<br />

Zusammenhang mit der notariellen Beglaubigung entstehen,<br />

trägt der Investor; sie richten sich nach der Höhe der<br />

Beteiligung und können deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />

Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

veranlasst. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

entspricht 5 % der übernommenen Kapitaleinlage<br />

ohne Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung<br />

und Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />

Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />

Frist von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung die unmittelbare Beteiligung<br />

wählt, werden die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung<br />

und -Eintragung von der Fondsgesellschaft übernommen;<br />

sie sind insoweit im Investitionsplan enthalten. Bei<br />

einer späteren Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare<br />

Kommanditbeteiligung sind diese Kosten vom Investor<br />

selbst zu tragen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Bei der Bestimmung des auszuschüttenden Betrages wird<br />

vom geschäftsführenden Gesellschafter eine angemessene<br />

Reserve für zukünftige Zahlungsverpflichtungen gebildet<br />

(siehe hierzu § 15 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zahlstelle<br />

Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft GOAL<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Tölzer<br />

Str. 15, 82031 Grünwald, die somit als Zahlstelle fungiert.<br />

Bei dieser Stelle wird auch der <strong>Prospekt</strong> zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereitgehalten.<br />

Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />

Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />

Stelle zu senden, die die Zeichnungen entgegennimmt:<br />

KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (<strong>KGAL</strong>)<br />

Investor Services<br />

Stichwort: „Sky Class 53“<br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Die Zeichnungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />

(bestehend aus Teil A, B und C) mit Legitimationsnachweis<br />

und Widerrufsbelehrung<br />

Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />

oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite)<br />

Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren:<br />

Zusendung des vom Investor unterschriebenen Postident-<br />

Formulars durch die Deutsche Post AG.<br />

113


Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />

gewünscht ist, erhält der Investor durch die Fondsgesellschaft<br />

das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-<br />

Vollmacht“. Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung<br />

durch einen Notar an die Fondsgesellschaft zur Handels -<br />

registereintragung zurückzusenden.<br />

Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch aus -<br />

gefüllte Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />

zurückgestellt. Unvollständigkeit besteht insbesondere<br />

auch dann, wenn der Investor seinen Mitwirkungspflichten<br />

nach dem Geldwäschegesetz in der jeweils gültigen Fassung<br />

nicht nachkommt, das heißt, wenn der Legitimationsnachweis<br />

im Zeichnungsschein nicht vollständig ausgefüllt, die<br />

Kopie des Ausweises den Zeichnungsunterlagen nicht beigefügt,<br />

der Investor als Vertragspartner nicht persönlich zur<br />

Feststellung der Identität anwesend ist oder die Angabe<br />

zum wirtschaftlichen Berechtigten nicht durch Ankreuzen<br />

auf dem Zeichnungsschein bejaht wird. In diesen Fällen<br />

kann die Beteiligungserklärung des Investors vor Behebung<br />

des Hinderungsgrundes nicht angenommen werden. Die<br />

Fondsgesellschaft wird in diesem Fall den Vermittler / Berater<br />

bzw. den Investor informieren und die Möglichkeit zur<br />

Vervollständigung der Unterlagen geben.<br />

Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

114 I Die Beteiligung<br />

Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Beteiligungserklärung des Investors ist am Tag der<br />

Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />

angenommen und der Treuhandvertrag<br />

kommt wirksam zustande. Die Erstellung der Zeichnungs -<br />

bestätigung ist ein interner Vorgang; die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt. Der Investor verzichtet insoweit<br />

auf den Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der Investor<br />

erhält jedoch von der Fondsgesellschaft eine Mitteilung<br />

über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung in Textform.<br />

Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung noch der<br />

Zugang der diesbezüglichen Mitteilung der Fondsgesellschaft<br />

ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages erforderlich<br />

(siehe § 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag der Investoren,<br />

deren vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der<br />

KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. bis spätestens zum 20.<br />

eines Kalendermonats vorliegen, deren Beteiligungserklärung<br />

durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung durch<br />

den Treuhandkommanditisten angenommen worden ist<br />

und deren Kapitaleinlage zuzüglich Agio bis spätestens zum<br />

letzten Bankarbeitstag (in München) des entsprechenden<br />

Monats auf dem Konto der Fondsgesellschaft gutgeschrieben<br />

ist (aufschiebende Bedingungen), mit Wirkung zum<br />

letzten Kalendertag des jeweiligen Monats (Beitrittsmonat)<br />

der Fondsgesellschaft bei und das Treuhandverhältnis<br />

kommt wirksam zustande. Erfolgt der Eingang der vollständigen<br />

Original-Zeichnungsunterlagen nicht bis spätestens<br />

zum 20. eines Kalendermonats oder der Zahlungseingang<br />

bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum letzten Bankarbeitstag<br />

des entsprechenden Monats, so erfolgt der Beitritt zum<br />

Ende des darauf folgenden Kalendermonats, sofern die drei<br />

oben genannten Voraussetzungen zu den entsprechenden<br />

Terminen des Folgemonats erfüllt sind (siehe § 1 Ziffer<br />

2 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).


Kapitaleinzahlung<br />

Die Investoren haben die Möglichkeit, ihre Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

von der Fondsgesellschaft einziehen zu lassen<br />

oder den Betrag selbst auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />

zu überweisen. Der Einzahlungstermin ergibt sich je nach<br />

Zeitpunkt der Zeichnung und der gewählten Zahlungsart<br />

(Lastschrifteinzug oder Überweisung) gemäß den Angaben<br />

im Zeichnungsschein.<br />

Fälligkeit der Kapitaleinlage<br />

Bei Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der <strong>KGAL</strong> bis einschließlich des 20. eines Monats<br />

und Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />

ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

entsprechenden Monats zur Zahlung fällig. Erfolgt der Eingang<br />

der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen nach<br />

dem 20. eines Monats, ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

folgenden Monats zur Zahlung fällig.<br />

Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Durch Angabe der Kontoverbindung in Abschnitt B. des<br />

Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />

dadurch widerruflich, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio bei<br />

Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt B. des Zeichnungsscheins<br />

genannten Kontokorrentkontos einzuziehen. Der<br />

Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />

die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens zwei<br />

Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz „Fälligkeit“<br />

genannten Termin für den Einzug auf seinem vor -<br />

genannten Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforder -<br />

lichen Betrages wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />

Überweisung<br />

Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet<br />

sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

zu dem im Zeichnungsschein genannten Fälligkeitstermin<br />

eingehend auf das nachfolgend genannte Konto der Fondsgesellschaft<br />

zu überweisen:<br />

Empfänger: GOAL P36 KG<br />

Bank: Bayerische Landesbank<br />

Kontonummer: 2 0 4156423<br />

Bankleitzahl: 700 500 00<br />

Verwendungszweck: Gesellschafter-Nr. und Prüfziffer<br />

(siehe hierzu Mitteilung über<br />

die Erstellung der Zeichnungsbestätigung),<br />

Name, Vorname<br />

Sonstige Hinweise zu Zahlungen<br />

Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollständige<br />

Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />

erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />

Einzahlung (auch bei Lastschriftwiderspruch durch den<br />

Investor) kann zur Zahlungsverpflichtung von Verzugszinsen<br />

sowie zur Verpflichtung zum Schadenersatz für den Investor<br />

führen (siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag sowie den<br />

Zeichnungsschein). Zudem kommt das Treuhandverhältnis<br />

mit dem Treuhandkommanditisten vor vollständiger Erbringung<br />

der Kapitaleinlage und des Agios nicht wirksam<br />

zustande (aufschiebende Bedingung: siehe hierzu § 4 Ziffer<br />

4 Gesellschaftsvertrag, § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag sowie<br />

den Zeichnungsschein).<br />

115


Hinweise zum Investorenkreis<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (das heißt keine Ehepaare,<br />

keine BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften<br />

oder Gemeinschaften) erwerben. Im Einzelfall können<br />

jedoch auch juristische Personen oder Personenhandels -<br />

gesellschaften aufgenommen werden. Der Erwerb oder das<br />

Halten von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich<br />

nicht zulässig (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen<br />

sind die <strong>KGAL</strong>, die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong>, der Einzahlungs- und Platzierungsgarant bzw. von<br />

diesem zur Erfüllung der Einzahlungs- und Platzierungs -<br />

garantie benannte Dritte sowie die vom geschäftsführenden<br />

Gesellschafter im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters<br />

benannten Dritten.<br />

Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen so genannte<br />

politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />

Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />

und diesen bekanntermaßen nahestehende Personen nur<br />

bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />

sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />

zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />

in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />

Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />

es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder -<br />

lichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />

die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />

unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />

gefährdet sein, kann die Beteiligungserklärung des<br />

Investors im Einzelfall abgelehnt werden bzw. eine bereits<br />

bestehende Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />

116 I Die Beteiligung<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Es richtet sich insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger<br />

der USA, Kanadas, Australiens oder Japans sind, dort<br />

wohnen oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder<br />

Arbeitserlaubnis für eines dieser Länder (z. B. Green Card für<br />

die USA) verfügen. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften,<br />

die nach dem Recht eines dieser Länder errichtet<br />

worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer Beteiligung<br />

ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B.<br />

Trusts), die in diesen Ländern steuerpflichtig sind.<br />

Weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung der Beteiligung<br />

Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5%<br />

sowie den Kosten für die Beglaubigung der gegebenenfalls<br />

zu erteilenden Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung<br />

(siehe hierzu den Abschnitt „Handelsregisterein -<br />

tragung bei unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“ ab<br />

Seite 112) können folgende weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen<br />

Veräußerung der Beteiligung entstehen:<br />

Abgaben- und Kostenbelastungen (beispielsweise Steuern,<br />

Gebühren, Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor<br />

zu tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag<br />

und Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 88)<br />

Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Veräußerung<br />

der Beteiligung, insbesondere die Kosten des Verwaltungsaufwands<br />

in Höhe von bis zu EUR 2.000, die der<br />

Fondsgesellschaft von der Verwalterin in Rechnung gestellt<br />

werden (siehe hierzu den nachfolgenden Abschnitt<br />

„Übertragung und Belastung der Beteiligung“)


Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />

mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios in<br />

Höhe von 5%<br />

Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />

Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage:<br />

Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatz -<br />

ansprüche der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal<br />

15 % der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Gesellschafts -<br />

vertrag).<br />

Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />

kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />

durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst<br />

in der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />

Investors liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen,<br />

z. B. Kosten für persönliche Rechts- und Steuer -<br />

beratung, Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung<br />

der Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise Reisekosten),<br />

Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und<br />

-Eintragung bei einer späteren Umwandlung der Beteiligung<br />

in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung. Diese<br />

zusätz lichen Kosten können vom Initiator nicht abschließend<br />

angegeben werden, da sie in der Sphäre des Investors<br />

liegen.<br />

Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

einer etwaigen Veräußerung der Beteiligung nicht verbunden.<br />

Innenansicht einer typgleichen Embraer 195<br />

117


Übertragung und Belastung der<br />

Beteiligung<br />

Eine vollständige oder teilweise Übertragung (z. B. durch<br />

Abtretung im Rahmen einer Schenkung oder Veräußerung),<br />

Belastung oder sonstige Verfügung über die Gesellschaftsanteile<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schrift -<br />

lichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft. Diese Zustimmung kann nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />

beispielsweise vor, wenn die Pflichten nach dem Geld -<br />

wäschegesetz in der jeweils gültigen Fassung nicht erfüllt<br />

werden, insbesondere der Übertragungsempfänger /der<br />

neue Investor seinen Mitwirkungspflichten bei der Legitimation<br />

nicht hinreichend nachkommt.<br />

Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />

dadurch Gesellschaftsanteile von unter EUR 10.000 oder<br />

nicht auf volle EUR 1.000 lautende Anteile entstehen sollten.<br />

Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen<br />

Gesellschaftsanteil kann nur mit Wirkung zum Beginn des<br />

folgenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Bestellung eines<br />

Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil ist unzulässig<br />

(siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung siehe<br />

im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ die Seiten 108/109.<br />

Alle Kosten und Steuern im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />

oder sonstigen Verfügung haben der übertragende<br />

/ verfügende Gesellschafter und der eintretende Gesellschafter<br />

als Gesamtschuldner zu tragen. Das gleiche gilt für<br />

118 I Die Beteiligung<br />

die Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />

EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalterin in<br />

Rechnung gestellt werden (siehe hierzu §§ 7, 11 Gesellschaftsvertrag).<br />

Trotz der somit grundsätzlich gegebenen Übertragbarkeit<br />

der Gesellschaftsanteile besteht für diese faktisch allenfalls<br />

ein eingeschränkter Markt (siehe hierzu im Kapitel „Die<br />

Risikohinweise“ Seite 19), so dass deren freie Handelbarkeit<br />

eingeschränkt ist.<br />

Zweitmarkt<br />

Der Verkauf einer Beteiligung an einem geschlossenen<br />

Fonds kann sich schwierig gestalten bzw. unter Umständen<br />

nicht möglich sein. Es haben sich in den letzten Jahren<br />

verschiedene Möglichkeiten herausgebildet, Käufer für<br />

einen Anteil an einem geschlossenen Fonds zu finden. Diese<br />

Möglichkeiten werden als Zweitmarkt bezeichnet. Neben<br />

Zweitmarktfonds, institutionellen Zweitmarktkäufern und<br />

initiatoreigenen Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland<br />

Beteiligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt<br />

etabliert.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />

die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann<br />

beauftragt werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene<br />

Fondsanteile zu suchen. Diese Internetplattform ist keine<br />

Börse im klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse<br />

Deutschland Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote<br />

von Kauf- und Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu<br />

ermitteln. Sollte eine Vermittlung erfolgreich sein, erfolgt<br />

die Übertragung des Anteils durch Abschluss eines individuell<br />

gestalteten Vertrages zwischen Veräußerer und Erwerber.


Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />

dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />

aufgeteilt. Einige der von der <strong>KGAL</strong> aufgelegten Fonds<br />

sind bereits in beide Segmente aufgenommen. Eine Aufnahme<br />

des Fonds in die Internetplattform der Fondsbörse<br />

Deutschland Beteiligungsmakler AG kann einen Verkauf von<br />

Fondsanteilen erleichtern, ohne jedoch eine laufende Veräußerbarkeit<br />

wie etwa bei Wertpapierbörsen zu ermöglichen.<br />

Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in das Premiumsegment<br />

vorgesehen und damit besteht auch keine Garantie<br />

für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />

Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />

Im Übrigen gelten auch bei einer Veräußerung am Zweitmarkt<br />

die Ausführungen zur Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung auf Seite 118.<br />

119


Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Initiator<br />

Firma, Sitz Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (<strong>KGAL</strong>), Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 61588, Amtsgericht München<br />

Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />

Gegenstand des Unternehmens Das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art, der Erwerb, die Verwaltung,<br />

Nutzung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten sowie der Erwerb, die Herstellung, Entwicklung, Verwaltung, Nutzung,<br />

Verwertung und Vermittlung von Vermögensgegenständen oder Rechten sonstiger<br />

Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen.<br />

Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />

Persönlich haftender und<br />

geschäftsführender Gesellschafter<br />

Firma, Sitz Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />

Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert (Sprecher), Steffen Kurt Holderer,<br />

Gert Waltenbauer, Dieter Weiß,<br />

Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />

82031 Grünwald.<br />

Kommanditisten Commerzbank 1)<br />

Bayerische Landesbank (zugleich Darlehensgeber der Eigenkapital-Zwischen -<br />

finanzierung)<br />

HASPA Finanzholding<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA<br />

Weitere Funktionen Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Konzeptionär, Fondsverwalter<br />

1) Bis 11.05.2009 war die Dresdner Bank AG Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>. Die Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG wurde am 11.05.2009 in das Handelsregister eingetragen.<br />

Damit trat die Commerzbank AG die Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG an.<br />

120 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007<br />

Die vorliegende Leistungsbilanz spricht sowohl für die Kompetenz<br />

als auch für die Seriosität der <strong>KGAL</strong>. Zunehmende<br />

Platzierungen über institutionelle Vertriebspartner und<br />

bankenunabhängige Finanzdienstleister unterstreichen<br />

zudem ihre Marktstellung. Dabei ist Ziel, die hohe Qualität<br />

der Konzeption der Beteiligungsangebote in dem professionellen<br />

Management der Beteiligung während der Laufzeit<br />

fortzusetzen.<br />

Performance der Fonds (kumulierte (Bar-)Ausschüttungen/Entnahmen 1) )<br />

Fonds im Vergleich 2)<br />

Gemäß 3) /höher als die Prognose 4)<br />

Niedriger als die Prognose 5)<br />

Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong> und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />

können der ausführlichen und geprüften<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> entnommen werden. Ein Auszug<br />

aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007 hinsichtlich<br />

der bis dahin aufgelegten Flugzeugfonds ist nachfolgend abgedruckt.<br />

10<br />

Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2007 wurden<br />

insgesamt 114 Publikumsfonds initiiert, davon:<br />

50 Flugzeugfonds<br />

20 Immobilienfonds<br />

8 Private Equity-Dachfonds<br />

9 Schiffsfonds<br />

4 Infrastrukturfonds<br />

1 Lebensversicherungsfonds<br />

15 Filmfonds<br />

7 Mobilienfonds.<br />

0 20 40 60 80 100<br />

1) Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige Entwicklungen geschlossen werden.<br />

Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht<br />

mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />

Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von Medienfonds überraschend im März 2009 geändert. Die Investoren der 15 Medienfonds der <strong>KGAL</strong><br />

müssen mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung der Interessen dieser Investoren werden Rechtsmittel eingelegt.<br />

2) Ohne 14 Fonds aus den Assetklassen Private Equity (8), Schiffe (1), Immobilien (International) (2), Infrastuktur (2) und einen Lebensversicherungsfonds (Sonstige).<br />

Bei diesen Fonds begann entweder der Prognosezeitraum erst im Jahr 2008 oder es ist kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose möglich, da die jeweiligen <strong>Prospekt</strong>e<br />

keine oder keine vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />

3) Bandbreite +/- 5 %.<br />

4) Höher als die Prognose: drei operative Immobilienfonds, ein operativer Schiffsfonds und ein operativer Infrastrukturfonds.<br />

5) Niedriger als die Prognose: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative Immobilienfonds, ein operativer Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und ein Leasing-Medienfonds.<br />

Die vollständige Leistungsbilanz kann in der aktuellen Fassung<br />

unter der Telefonnummer 089 64143-427 bestellt oder<br />

im Internet unter www.kgal.de abgerufen werden. Die neue<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2008 erscheint voraussichtlich<br />

Anfang Oktober 2009.<br />

85<br />

5<br />

100<br />

zum 31.12.2007<br />

121


Allgemeine Angaben zu bislang aufgelegten Flugzeug-Leasingfonds<br />

Fonds- Fondsgesellschaft Fondsobjekt Leasingnehmer / Initiator Platzierungs-<br />

Nr. Mieter jahr<br />

121<br />

48 Flugzeug-Leasingfonds<br />

LH Echo-Romeo KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS 2000<br />

116 LH Echo-Sierra KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Real I. S. 2000<br />

117 LH Echo-Tango KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Real I. S. 2000<br />

118 LH Echo-Uniform KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Deutsche Bank 2000<br />

119 LH Echo-Victor KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Deutsche Bank 2000<br />

120 LH Echo-Whiskey KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Deutsche Bank 2000<br />

93 LH Echo-Mike KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS 1998<br />

95 LH Echo-Oscar KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS 1998<br />

96 LH Echo-Papa KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS 1998<br />

– LH Delta-Kilo KG A 321-100 Deutsche Lufthansa ALCAS 1997<br />

37 MERLAN Proj. Nr. 9 KG A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1997<br />

88 LH Echo-Lima KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS/Real I. S. 1998<br />

83 MERLAN Proj. Nr. 11 KG A 319-112 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />

84 MERLAN Proj. Nr. 12 KG A 319-112 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />

85 MERLAN Proj. Nr. 14 KG A 319-112 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />

94 LH Echo-November KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS 1998<br />

91 MERLAN Proj. Nr. 15 KG A 321-211 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />

– MERLAN Proj. Nr. 5 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1996<br />

31 MERLAN Proj. Nr. 7 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1997<br />

32 MERLAN Proj. Nr. 8 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1997<br />

28 MOLIM Proj. Nr. 1 KG i. L. A 340-300 debis Aircraft Leasing 8 Limited ALCAS/DFH 1997<br />

90 LH Echo-Kilo KG i. L. A 320-212 Condor Berlin ALCAS/Real I. S. 1998<br />

92 MERLAN Proj. Nr. 16 KG i.L. 1) A 321-111 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />

XVI LH Delta-Juliett KG i. L. B 747-400 Deutsche Lufthansa ALCAS/DFH 1996<br />

XVIII MERLAN Proj. Nr. 4 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1996<br />

XIX MERLAN Proj. Nr. 6 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1996<br />

II LAKUNA KG i. L. Avro RJ 100 Swiss Intern. Air Lines ALCAS/ WestLB 1995<br />

I METRA KG i. L. Avro RJ 100 Swiss Intern. Air Lines ALCAS/ WestLB 1995<br />

– LH Delta-India KG i. L. A 321-100 Deutsche Lufthansa ALCAS 1996<br />

89 KULAN Proj. Nr. 4 KG i. L. Avro RJ 100 Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />

IX LH Charlie-Tango KG i. L. 2) Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />

X LH Charlie-Uniform KG i. L. 2) Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />

XI LH Charlie-Victor KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />

VIII LH Charlie-Whiskey KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />

XIV LH Charlie-India KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />

IV LH Bravo-Zulu KG i. L. B 757-230 Condor Flugdienst ALCAS/DFH 1994<br />

V LH Charlie-Echo KG i. L. A 340-300 Deutsche Lufthansa ALCAS/DFH 1994<br />

XXIV LANTANA Proj. Nr. 1 KG A 340-300 Maple Leaf Finance 1 /Air Canada ALCAS/DFH 1996<br />

III LH Bravo-Quebec KG i. L. B 767-330 Condor Flugdienst ALCAS/DFH 1994<br />

VI LH Charlie-Kilo KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XIV B.V. ALCAS/DFH 1994<br />

VII LH Charlie-Lima KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XIV B.V. ALCAS/DFH 1994<br />

II LH Bravo-Victor KG i. L. A 340-300 Deutsche Lufthansa <strong>KGAL</strong> / DFH 1993<br />

– LH Bravo-Uniform KG A 340-300 Deutsche Lufthansa <strong>KGAL</strong> / DFH 1993<br />

– MUNDA KG Canadair RJ Lufthansa CityLine ALCAS/Real I. S. 1994<br />

– LH Lima oHG Fokker 50 Lufthansa CityLine <strong>KGAL</strong> 1991<br />

– LH Yankee oHG Fokker 50 Lufthansa CityLine <strong>KGAL</strong> 1991<br />

– LH Bravo-Oscar KG Canadair Jet Lufthansa CityLine <strong>KGAL</strong> 1993<br />

–<br />

Summe<br />

LH Quebec oHG Fokker 50 Lufthansa CityLine <strong>KGAL</strong> 1990<br />

Rundungsdifferenzen aufgrund EDV-bedingter Auf- und Abrundung sind möglich. Die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />

Die Beträge sind in Tausend Euro angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der Abweichungen) auf die (Bar-)Einlage.<br />

Die Anzahl der Investoren enthält mögliche Mehrfachzeichnungen.<br />

In den dargestellten Flugzeugleasingfonds sind insgesamt 48 Flugzeuge (je Fonds ein Flugzeug) enthalten.<br />

1) Auf Wunsch des alleinigen Gesellschafters hat eine Übertragung seiner Beteiligung auf einen neuen Gesellschafter zum 01.01.2006 stattgefunden. Durch den Wegfall des Gewerbesteuerverlustvortrages wurde<br />

eine höhere Gewerbesteuerlast ausgelöst, die zu einer reduzierten Ausschüttung führte.<br />

2) Das Betriebsfinanzamt hat für das Jahr 2004 den Gewinnfeststellungsbescheid und den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag geändert; seitens der Gesellschaft wurde dagegen im Wege des außergerichtlichen<br />

Rechtsbehelfsverfahrens vorgegangen.<br />

122 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Investition / Finanzierung<br />

Prognose Anzahl der Jahr der Jahr der Investitions- Eigenkapital (ohne Agio) Fremddarlehen<br />

zeitraum bis Investoren Auflösung Löschung volumen (Bar-)Einlage Anteilsfinanzierung<br />

2010 370 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />

2010 425 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />

2010 452 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />

2010 340 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />

2010 379 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />

2010 278 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />

2009 371 – – 42.867,2 15.302,0 12.982,7 14.582,6<br />

2009 1 – – 42.867,2 15.302,0 12.982,7 14.582,6<br />

2009 130 – – 42.867,2 15.302,0 12.982,7 14.582,6<br />

2008 339 2008 – 47.614,1 17.383,9 10.297,5 19.932,7<br />

2008 403 2008 – 52.912,6 19.201,3 11.374,0 22.337,3<br />

2008 384 2008 – 42.895,2 15.212,4 13.010,9 14.671,9<br />

2008 425 2008 – 45.461,5 16.256,9 13.960,4 15.244,2<br />

2008 308 2008 – 45.461,5 16.256,9 13.960,4 15.244,2<br />

2008 44 2008 – 42.296,7 14.284,4 14.808,1 13.204,2<br />

2008 34 2008 – 42.263,3 13.742,8 14.020,4 14.500,1<br />

2008 344 2008 – 52.080,2 19.597,4 14.965,9 17.516,9<br />

2007 50 2007 – 43.179,5 17.568,4 14.029,4 11.581,6<br />

2007 425 2007 – 49.978,8 19.517,5 13.563,0 16.898,2<br />

2007 300 2007 – 49.978,8 19.517,5 13.563,0 16.898,2<br />

2007 334 2007 – 115.860,9 46.807,7 24.415,2 44.638,0<br />

2008 381 2007 – 43.136,9 15.990,0 12.361,1 14.785,8<br />

2007 1 2007 – 43.050,8 15.540,3 – 27.510,5<br />

2006 696 2006 – 115.331,9 53.305,2 20.320,8 41.705,9<br />

2006 428 2006 – 43.767,1 19.366,1 11.669,3 12.731,6<br />

2006 408 2006 – 44.980,1 19.909,7 10.767,8 14.302,6<br />

2005 100 2005 – 19.384,1 8.436,3 4.346,0 6.601,8<br />

2005 129 2005 – 19.384,1 8.436,3 4.346,0 6.601,8<br />

2005 73 2005 – 43.073,8 16.697,1 10.810,4 15.566,3<br />

2005 178 2005 – 23.412,0 10.261,0 4.873,2 8.277,7<br />

2004 188 2004 – 23.897,6 11.994,9 5.644,7 6.258,0<br />

2004 155 2004 – 23.897,6 11.994,9 5.644,7 6.258,0<br />

2004 125 2004 – 23.897,6 11.994,9 5.644,7 6.258,0<br />

2004 164 2004 – 23.897,6 11.994,9 5.644,7 6.258,0<br />

2004 123 2004 – 24.105,1 11.282,0 4.823,7 7.999,4<br />

2003 262 2003 – 43.208,6 23.775,1 – 19.433,6<br />

2003 615 2003 – 98.918,1 52.627,3 19.464,9 26.825,9<br />

2003 822 2003 – 93.490,6 40.806,3 26.530,8 26.153,5<br />

2003 395 2003 2008 61.672,0 32.722,7 – 28.949,3<br />

2003 159 2003 2008 23.596,3 12.901,9 4.533,1 6.161,2<br />

2003 172 2003 2008 23.596,3 12.901,9 4.533,1 6.161,2<br />

2002 547 2002 2008 95.837,0 45.505,0 – 50.332,1<br />

2002 – 2002 2007 103.736,0 47.856,9 – 55.879,1<br />

2003 – 2002 2005 18.773,9 10.583,7 – 7.685,4<br />

2000 – 2000 2004 12.892,2 3.885,8 – 9.006,4<br />

2000 – 2000 2003 12.892,2 3.885,8 – 9.006,4<br />

2002 – 2002 2003 18.736,3 8.180,7 – 10.555,6<br />

1998 – 1998 2000 12.210,9 3.633,5 – 8.577,4<br />

12.257 2.170.299,0 908.660,3 460.605,3 800.528,8<br />

1.369.265,5<br />

Anmerkung: Die in der Leistungsbilanz abgebildeten Leasingfonds<br />

haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine<br />

hohe Prognosesicherheit. Da es sich bei dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot „SkyClass 53“ um einen operativen<br />

Flugzeugfonds handelt, ist dieser nicht direkt mit den abgebildeten<br />

Leasingfonds vergleichbar.<br />

123


Fonds Vermietung / Bewirtschaftung<br />

Fonds- Fondsgesellschaft (Bar-)Ausschüttung Abweichung (Bar-)Ausschüttung<br />

Nr. kumuliert 2007<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

121<br />

48 Flugzeug-Leasingfonds<br />

LH Echo-Romeo KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />

116 LH Echo-Sierra KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />

117 LH Echo-Tango KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />

118 LH Echo-Uniform KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />

119 LH Echo-Victor KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />

120 LH Echo-Whiskey KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />

93 LH Echo-Mike KG 9,6% 9,6% 0,0% 5,1% 5,1%<br />

95 LH Echo-Oscar KG 9,7% 9,7% 0,0% 5,1% 5,1%<br />

96 LH Echo-Papa KG 9,7% 9,7% 0,0% 5,1% 5,1%<br />

– LH Delta-Kilo KG 38,5% 38,4% - 0,1% 11,2% 11,2%<br />

37 MERLAN Proj. Nr. 9 KG 40,2% 40,2% 0,0% 14,4% 14,4%<br />

88 LH Echo-Lima KG 13,4% 13,4% 0,0% 5,6% 5,6%<br />

83 MERLAN Proj. Nr. 11 KG 13,2% 13,2% 0,0% 5,5% 5,5%<br />

84 MERLAN Proj. Nr. 12 KG 13,2% 13,2% 0,0% 5,5% 5,5%<br />

85 MERLAN Proj. Nr. 14 KG 15,6% 15,6% 0,0% 6,5% 6,5%<br />

94 LH Echo-November KG 10,4% 10,4% 0,0 % 5,3% 5,3%<br />

91 MERLAN Proj. Nr. 15 KG 11,8% 11,8% 0,0% 5,1% 5,1%<br />

– MERLAN Proj. Nr. 5 KG i. L. 101,3% 94,7 % 4) - 6,5% 5) 67,9% 61,3%<br />

31 MERLAN Proj. Nr. 7 KG i. L. 103,6% 96,5% 4) - 6,8% 5) 90,4% 83,4%<br />

32 MERLAN Proj. Nr. 8 KG i. L. 103,6% 96,5% 4) - 6,8% 5) 90,4% 83,4%<br />

28 MOLIM Proj. Nr. 1 KG i. L. 102,8% 96,2% 4) - 6,4% 5) 73,9% 66,1%<br />

90 LH Echo-Kilo KG i. L. 106,8% 98,8% 4) - 7,5% 5) 99,2% 91,2%<br />

92 MERLAN Proj. Nr. 16 KG i.L. 1) 101,9% 82,4% 4) - 19,1% 5) 91,5% 73,5%<br />

XVI LH Delta-Juliett KG i. L. 97,1% 91,1% 4) - 6,2% 5) 0,0% 0,0%<br />

XVIII MERLAN Proj. Nr. 4 KG i. L. 102,9% 97,4% 4) - 5,4% 5) 0,0% 0,0%<br />

XIX MERLAN Proj. Nr. 6 KG i. L. 100,2% 95,6% 4) - 4,5% 0,0% 0,0%<br />

II LAKUNA KG i. L. 103,6% 97,4% 4) - 6,0% 5) 0,0% 0,0%<br />

I METRA KG i. L. 103,6% 98,6% 4) - 4,9% 0,0% 0,0%<br />

– LH Delta-India KG i. L. 94,9% 95,4% 4) 0,5% 0,0% 0,0%<br />

89 KULAN Proj. Nr. 4 KG i. L. 102,5% 96,5% 4) - 5,9% 5) 0,0% 0,0%<br />

IX LH Charlie-Tango KG i. L. 2) 102,9% 103,3% 0,4% 0,0% 0,0%<br />

X LH Charlie-Uniform KG i. L. 2) 102,9% 103,4% 0,5% 0,0% 0,0%<br />

XI LH Charlie-Victor KG i. L. 102,9% 103,4% 0,4% 0,0% 0,0%<br />

VIII LH Charlie-Whiskey KG i. L. 102,9% 103,4% 0,4% 0,0% 0,0%<br />

XIV LH Charlie-India KG i. L. 102,8% 103,1% 0,3% 0,0% 0,0%<br />

IV LH Bravo-Zulu KG i. L. 105,9% 106,1% 0,2% 0,0% 0,0%<br />

V LH Charlie-Echo KG i. L. 102,8% 103,4% 0,5% 0,0% 0,0%<br />

XXIV LANTANA Proj. Nr. 1 KG 113,6% 114,3% 0,7% 0,0% 0,0%<br />

III LH Bravo-Quebec KG i. L. 106,0% 106,3% 0,3% 0,0% 0,0%<br />

VI LH Charlie-Kilo KG i. L. 104,8% 104,9% 0,1% 0,0% 0,0%<br />

VII LH Charlie-Lima KG i. L. 104,8% 104,9% 0,1% 0,0% 0,0%<br />

II LH Bravo-Victor KG i. L. 101,7% 101,7% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

– LH Bravo-Uniform KG 101,1% 101,3% 0,2% 0,0% 0,0%<br />

– MUNDA KG 101,2% 101,6% 0,4% - -<br />

– LH Lima oHG 100,7% 103,9% 3,2% - -<br />

– LH Yankee oHG 100,7% 103,9% 3,3% - -<br />

– LH Bravo-Oscar KG 100,7% 100,7% 0,0% - -<br />

– LH Quebec oHG 103,9% 101,2% - 2,6% - -<br />

höher als Prognose (> + 5 %) 0<br />

gemäß Prognose 48<br />

niedriger als Prognose (< - 5 %) 0<br />

1) Auf Wunsch des alleinigen Gesellschafters hat eine Übertragung seiner Beteiligung auf einen neuen Gesellschafter zum 01.01.2006 stattgefunden. Durch den Wegfall des Gewerbesteuerverlust -<br />

vortrages wurde eine höhere Gewerbesteuerlast ausgelöst, die zu einer reduzierten Ausschüttung führte.<br />

2) Das Betriebsfinanzamt hat für das Jahr 2004 den Gewinnfeststellungsbescheid und den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag geändert; seitens der Gesellschaft wurde dagegen im Wege des<br />

außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens vorgegangen.<br />

3) Betriebsprüfung erfolgt bzw. bestandskräftig veranlagt bis<br />

4) Vorsorglicher Einbehalt aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 2007 zur Gewerbesteuerpflicht eines Aufgabegewinns.<br />

5) Keine dem Initiator zuzurechnende Performance-Abweichung (siehe Fußnote 2).<br />

6) Die Restvaluten übersteigen die ursprüngliche Darlehensaufnahme, da Zinsen teilweise endfällig sind.<br />

124 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Ergänzende Informationen zu den Darlehen<br />

Steuerliches Ergebnis Abweichung Bestandskräftig Fremddarlehen Anteilsfinanzierung<br />

der Verlustphase veranlagt bis 3) Restvaluta Restvaluta<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

- 186,5% - 186,2% 0,1% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />

- 186,5% - 186,3% 0,1% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />

- 186,5% - 186,3% 0,1% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />

- 186,5% - 186,1% 0,2% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />

- 186,5% - 186,1% 0,2% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />

- 186,5% - 186,1% 0,2% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />

- 184,8% - 184,5% 0,2% 2001 1.364,3 1.364,3 12.982,7 12.982,7<br />

- 184,8% - 184,5% 0,2% 2001 1.364,3 1.364,3 12.982,7 12.982,7<br />

- 184,8% - 184,5% 0,2% 2001 1.364,3 1.364,3 12.982,7 12.982,7<br />

- 180,6% - 180,2% 0,2% 2001 0,0 0,0 18.246,4 18.246,4 6)<br />

- 181,0% - 180,7% 0,2% 2001 0,0 0,0 20.542,7 20.542,7 6)<br />

- 185,3% - 185,0% 0,2% 2001 401,7 401,8 13.010,9 13.010,9<br />

- 184,1% - 183,7% 0,2% 2001 354,7 354,7 13.960,4 13.960,4<br />

- 184,1% - 183,6% 0,2% 2001 354,7 354,7 13.960,4 13.960,4<br />

- 203,0% - 202,7% 0,1% 2001 0,0 0,0 14.808,1 14.808,1<br />

- 201,8% - 201,5% 0,1% 2001 1.338,9 1.338,9 14.020,4 14.020,4<br />

- 176,2% - 175,9% 0,2% 2001 405,8 405,8 14.965,9 14.965,9<br />

- 163,9% - 163,6% 0,2% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 169,0% - 168,7% 0,2% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 169,0% - 168,8% 0,1% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 164,1% - 162,7% 0,9% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 177,1% - 176,9% 0,1% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 186,1% - 185,7% 0,2% 2001 0,0 0,0 - -<br />

- 145,9% - 145,1% 0,6% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 148,3% - 147,5% 0,5% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 146,8% - 146,6% 0,2% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 143,5% - 142,8% 0,5% 1999 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 143,5% - 142,6% 0,7% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 163,6% - 162,5% 0,6% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 147,1% - 146,9% 0,2% 2002 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 123,3% - 122,4% 0,7% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 123,3% - 122,4% 0,7% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 123,3% - 122,4% 0,7% 2002 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 123,3% - 122,5% 0,7% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 131,9% - 130,7% 0,9% 2007 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 113,5% - 113,2% 0,3% 2001 0,0 0,0 - -<br />

- 119,1% - 118,6% 0,4% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 151,5% - 150,4% 0,7% 1999 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 118,3% - 117,9% 0,4% 2002 0,0 0,0 - -<br />

- 108,5% - 108,2% 0,3% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 108,5% - 108,2% 0,3% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

- 122,8% - 122,5% 0,2% 2004 0,0 0,0 - -<br />

- 125,8% - 125,6% 0,2% 2004 0,0 0,0 - -<br />

- 106,9% - 106,3% 0,5% 2002 0,0 0,0 - -<br />

- 178,5% - 178,5% 0,0% 2002 0,0 0,0 - -<br />

- 178,5% - 178,4% 0,1% 2002 0,0 0,0 - -<br />

- 126,0% - 126,0% 0,0% 2002 0,0 0,0 - -<br />

- 181,3% - 180,7% 0,3% 1997 0,0 0,0 - -<br />

Gegebenenfalls aktualisierte Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerblichen Mindestbesteuerung (§10a GewStG); die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die<br />

Steueränderung informiert.<br />

Das steuerliche Ergebnis in der Verlustphase stellt die kumulierten Verluste seit Platzierung des Fonds bis zum ersten Jahr mit positiven steuerlichen Ergebnissen dar. Es umfasst das<br />

Betriebs- und Sonderbetriebsergebnis.<br />

125


Allgemeine Angaben zu bislang aufgelegten operativen Flugzeugfonds<br />

Fonds- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e) Anzahl der Initiator Platzierungs- Fondswährung<br />

Nr.<br />

2 Operative Flugzeugfonds<br />

Flugzeuge jahr(e)<br />

136 LFV GOAL Delta KG Canadair RJ 1 ALCAS 2001 EUR<br />

129 LFP GOAL Nr. 1 KG 2x B 737-300, B 737-400<br />

B 737-800, A 310-300 5 ALCAS 2001 EUR<br />

Summen 6<br />

Fonds Vermietung / Bewirtschaftung<br />

Fonds- Fondsgesellschaft Ausschüttung / Entnahme Abwei- Ausschüttung / Entnahme Steuerliches Ergebnis in der Abwei-<br />

Nr. kumuliert chung 2007 Investitionsphase kumuliert chung<br />

in % des Eigenkapitals in % des Eigenkapitals in % vom Eigenkapital<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

2 Operative Flugzeugfonds<br />

136 LFV GOAL Delta KG 28,5 % 28,5 % 0,0 % 4,8 % 4,8 % - 51,0 % - 52,6 % - 3,0%<br />

129 LFP GOAL Nr. 1 KG 38,4 % 27,1 % - 29,5% 4,7 % 2,3 % - 52,7 % - 52,3 % - 0,8%<br />

höher als Prognose (> +5%) 0<br />

gemäß Prognose 1<br />

niedriger als Prognose (< -5%) 1<br />

Rundungsdifferenzen aufgrund EDV-bedingter Auf- und Abrundung sind möglich. Die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />

Die Beträge wurden in der angegebenen Fondswährung in Tsd. angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der Abweichungen) auf das Eigenkapital (ohne Agio).<br />

1) Die Angaben zu Investition / Finanzierung entsprechen den Istwerten gemäß Leistungsbilanz.<br />

Sonstige Angaben<br />

GOAL Alfa mbH&Co. KG (BA 133)<br />

Bedingt durch die Entwicklung in der Luftfahrtindustrie<br />

nach dem 11.09.2001 wurde vom Initiator im Jahr 2001 die<br />

Rückab wick lung der Luftfahrzeugverwaltungsgesellschaft<br />

GOAL Alfa mbH&Co. KG (BA 133) beschlossen. Den Investoren<br />

wurde eine Beteiligung an dem damals in der Platzierung<br />

befindlichen Fonds – LFP GOAL Nr. 1 KG (BA 129) –<br />

angeboten.<br />

126 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Investition / Finanzierung 1)<br />

Investitionsvolumen Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />

25.353,0 5.467,7 - 19.885,3<br />

143.405,4 49.210,0 - 94.195,4<br />

168.758,4 54.677,7 114.080,7<br />

Informationen zu den Darlehen Ergänzende Informationen<br />

Stand Abwei- Stand Fremddarlehen Sonstige Bemerkungen<br />

Liquiditätsreserve chung kumuliert<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

392,6 471,4 20,1 % 12.692,3 10.187,1<br />

1.128,7 470,9 - 58,3 % 53.472,3 31.981,5<br />

Die Abweichung beim steuerlichen Ergebnis resultiert aus USD / EUR-Wechsel -<br />

kursdifferenzen. Die Abweichung bei der Liquiditätsreserve resultiert aus nicht kalkulierten<br />

Zinseinahmen und geringeren laufenden Kosten. Der Euro-Wert des<br />

Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem <strong>Prospekt</strong>wechselkurs von 0,8916 und<br />

im Ist mit dem Stichtagskurs von 1,4500 umgerechnet und daher nicht mit dem Wert<br />

aus dem Jahresabschluss 2007 vergleichbar.<br />

Die Aus schüt tungs abweichungen in EUR resultieren aus geringeren Erlösen aus<br />

Leasingraten und aus veränderten USD / EUR-Wechselkursen. Die Ausschüttungen<br />

wurden zum jeweiligen Wechselkurs 3 Tage vor dem jeweiligen Zahlungstermin<br />

umgerechnet. Die Abweichung der Liqui di täts reserve resultiert aus verändertem<br />

USD / EUR-Wechselkurs und einer Entnahme in 2004 für ein Zins sicherungs geschäft.<br />

Der Stand Fremddarlehen enthält nicht die bilanzielle Zinsabgrenzung. Der Euro-<br />

Wert des Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem <strong>Prospekt</strong>wechselkurs von<br />

0,8860 und im Ist mit dem Stichtagskurs von 1,4500 umgerechnet.<br />

127


Wesentliche Entwicklungen nach Stichtag der<br />

Leistungsbilanz (31.12.2007)<br />

BA 129 – LFP GOAL Nr. 1 KG<br />

Nach Sondierung des Marktes und Prüfung verschiedener<br />

Kaufangebote konnte in den Jahren 2008 und 2009 der Verkauf<br />

der beiden durch die LFP GOAL Alfa KG und LFP GOAL<br />

Bravo KG an die Deutsche Lufthansa AG vermieteten Flugzeuge<br />

des Typs Boeing 737-300, der Verkauf des durch die<br />

LFP GOAL Echo KG an Air Transat A.T. Inc. verleasten Flugzeuges<br />

A310-300 mit „Lease Attached“ sowie der Verkauf des<br />

durch die LFP GOAL Delta KG an AirOne vermieteten Flugzeuges<br />

vom Typ B737-400, ebenfalls mit „Lease Attached“,<br />

von der GOAL erfolgreich durchgeführt werden. Somit konnten<br />

vier von fünf Flugzeugen aus dem im Jahr 2001 aufgelegten<br />

Fonds veräußert werden.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen für die Jahre 2008 und<br />

2009 fallen aufgrund der vorgenannten Flugzeugverkäufe<br />

insgesamt höher aus als die Prognose, da der Verkauf der<br />

Flugzeuge ursprünglich für Juni 2011 prognostiziert war.<br />

Der entsprechende Anteil an den Ausschüttungen / Entnahmen<br />

kommt den Investoren somit zwei bzw. drei Jahre früher<br />

zu Gute, ist aber im Vergleich zum kumulierten Sollwert<br />

geringer ausgefallen.<br />

128 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

BA 207 – Sky Class 51<br />

Der Initiator hat im Jahr 2008 einen operativen Flugzeugfonds<br />

mit drei Dash8-Q400 aufgelegt. Die Flugzeuge wurden<br />

in den Jahren 2008 und 2009 ausgeliefert und sind seitdem<br />

an Croatia Airlines vermietet. Die Ausschüttungen /<br />

Entnahmen für die Jahre 2008 und 2009 erfolgten bisher<br />

planmäßig.<br />

BA 225 – Sky Class 52<br />

Der Initiator hat im Jahr 2008 einen weiteren operativen<br />

Flugzeugfonds mit fünf Dash8-Q400 aufgelegt. Die Flugzeuge<br />

wurden in den Jahren 2008 und 2009 ausgeliefert und<br />

sind seitdem an Flybe Limited vermietet. Die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen für die Jahre 2008 und 2009 erfolgten bisher<br />

planmäßig.


Fondsgesellschaft /Zahlstelle<br />

Firma, Sitz GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 90265, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 30.05.2007<br />

Gegenstand des Unternehmens Der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung,<br />

(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) Vermietung, Leasing und Verwertung. Zu diesem Zweck können auch Beteiligungen<br />

an anderen Gesellschaften eingegangen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />

oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte,<br />

die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die sonst staat licher<br />

Genehmigung oder Erlaubnis, insbesondere nach §32 des Gesetzes über das<br />

Kreditwesen, bedürfen.<br />

Gesellschaftskapital EUR 10.000 Kommanditkapital (zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vom<br />

Kommanditisten in Höhe von EUR 2.500 eingezahlt; ausstehende Einlagen<br />

somit EUR 7.500; der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine Einlage);<br />

das Kommanditkapital wird durch Aufnahme neuer Gesellschafter auf EUR 21,1<br />

Mio. zuzüglich einer Zeichnungs reserve in Höhe von EUR 50.000 erhöht.<br />

Persönlich haftender GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong><br />

Gründungsgesellschafter (ausgeschieden am 15.04.2008; weitere Angaben auf Seite 130)<br />

Gründungskommanditist GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (zugleich Asset-Manager,<br />

ausgeschieden am 11.08.2008; weitere Angaben auf Seite 133)<br />

Persönlich haftender und GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführender Gesellschafter (seit 15.04.2008; weitere Angaben ab Seite 130)<br />

Interimskommanditist JUNALI Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

(ab 11.08.2008 bis 31.12.2008; weitere Angaben auf Seite 131)<br />

Kommanditist AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (seit 31.12.2008; weitere Angaben ab<br />

Seite 131)<br />

Weitere Gesellschafter Neu beitretende Kommanditisten<br />

129


Persönlich haftender Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

(ausgeschieden am 15.04.2008)<br />

Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 118934, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 22.12.1997<br />

Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Verleasen und Veräußerung von Fluggerät und anderen dem Luftverkehr<br />

dienenden Anlagegegenständen sowie diesen Zweck fördernde Tätigkeiten einschließlich<br />

der Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften auch<br />

als persönlich haftende Gesellschafterin zu übernehmen. In diesem Zusammenhang<br />

ist sie berechtigt, im Sinne von §34c Absatz 1 Nr. 1 (a) der Gewerbeordnung<br />

den Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln oder die Gelegenheit<br />

zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />

Stammkapital EUR 51.129,20<br />

Gesellschafter AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>; 60 %)<br />

Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />

Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>)<br />

Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong> und Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Weitere Funktionen Persönlich haftender Gesellschafter des Asset-Managers<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft (seit 15.04.2008)<br />

Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 172602, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 05.03.2008<br />

130 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Umbau, Verleasen und Verwaltung sowie Verwertung von Fluggeräten<br />

und deren Zubehör und anderen, dem Luftverkehr dienenden Anlagegeräten<br />

sowie diesen Zweck fördernde Tätigkeiten sowie Eingehen von Beteiligungen zu<br />

diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in §34c<br />

GewO aufgeführt sind.<br />

Stammkapital EUR 25.000 (vollständig eingezahlt)<br />

Gesellschafter GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(weitere Angaben auf Seite 133)<br />

Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong>), Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> und Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />

Bei den Geschäftsführern liegt keine Funktionstrennung vor.<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Interimskommanditist (ab 11.08.2008 bis 31.12.2008)<br />

Firma, Sitz JUNALI Beteiligungs gesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 170551, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 02.11.2007<br />

Stammkapital EUR 25.000 (davon EUR 12.550 eingezahlt)<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft (seit 31.12.2008)<br />

Firma, Sitz AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 92984, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 02.12.2008<br />

Gesellschaftskapital EUR 10.000<br />

131


Persönlich haftender Gesellschafter AIDAN Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald (100%ige Tochter -<br />

gesellschaft der <strong>KGAL</strong>)<br />

Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031<br />

Grünwald.<br />

Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />

Kommanditist LOMA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>KGAL</strong>)<br />

Treuhandkommanditist<br />

Firma, Sitz TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 149878, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 12.11.2003<br />

Gegenstand des Unternehmens Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />

Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />

Genehmigung im Sinne des § 8 <strong>GmbH</strong>G bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach<br />

dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />

bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Robert Massing, Martin Graser<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Beide sind zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />

Eigen-/Fremdkapitalvermittler<br />

Firma, Sitz ALCAS <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 103659, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 10.09.1993<br />

132 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />

Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />

Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />

Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />

und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kom-<br />

manditgesellschaft.<br />

Stammkapital EUR 102.258,38<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co., Grünwald (100 %)<br />

Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />

Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>)<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Asset-Manager<br />

Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 72237, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 05.02.1998<br />

Gegenstand des Unternehmens Der Erwerb, das Verleasen und die Veräußerung von Fluggerät und anderen dem<br />

Luftverkehr dienenden Anlagengegenständen sowie diesen Zweck fördernde<br />

Tätigkeiten einschließlich der Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften<br />

– auch als persönlich haftende Gesellschafterin – zu übernehmen. In<br />

diesem Zusammenhang ist sie berechtigt, im Sinne von § 34 c Absatz 1 Nr. 1 (a)<br />

der Gewerbeordnung den Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln<br />

oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />

Gesellschaftskapital EUR 18.768.670,22<br />

Persönlich haftender und GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />

geschäftsführender Gesellschafter (weitere Angaben auf Seite 130)<br />

Kommanditisten Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />

AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>; 60 %)<br />

Weitere Funktion Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft; Alleingesellschafter des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>; vorübergehend Darlehensgeber der<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung für das am 23.06.2008 ausgelieferte Flugzeug<br />

(siehe Seite 97)<br />

133


Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Kapitalmäßige Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („PARTUS“).<br />

Verflechtungen Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind Gesellschafter des Treuhandkommanditisten<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> („Treuhandkommanditist“) und der JUNALI Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH (ausgeschiedener Interimskommanditist der Fondsgesellschaft; „JUNALI“). Damit ist die<br />

<strong>KGAL</strong> unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten und der JUNALI.<br />

Die AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG („AIDAN KG“) ist derzeitig alleiniger Kommanditist der<br />

Fondsgesellschaft. Die AIDAN Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH („AIDAN <strong>GmbH</strong>“) ist der persönlich<br />

haftende Gesellschafter der AIDAN KG; die LOMA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG („LOMA KG“)<br />

ist der Kommanditist der AIDAN KG. Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind Gesellschafter<br />

der AIDAN <strong>GmbH</strong> und der LOMA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH (persönlich haftender Gesellschafter<br />

der LOMA KG; „LOMA <strong>GmbH</strong>“). Damit ist die <strong>KGAL</strong> unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter<br />

der AIDAN KG.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong> („AIRCON“). Die AIRCON ist zu 60%<br />

Gesellschafterin der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> (ausgeschiedener persönlich haftender<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft; „GOAL <strong>GmbH</strong>“) und der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG („GOAL KG“). Die GOAL KG ist ausgeschiedener Gründungskommanditist<br />

der Fondsgesellschaft sowie Alleingesellschafter des persönlich haftenden und geschäftsführenden<br />

Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />

(„GOAL P10 <strong>GmbH</strong>“).<br />

Die GOAL KG ist auch der Asset-Manager des Beteiligungsangebotes und war vorübergehend Darlehens<br />

geber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung für das am 23.06.2008 ausgelieferte Flugzeug.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist 100%iger Gesellschafter der mit dem Vertrieb der Vermögensan lage betrauten ALCAS<br />

<strong>GmbH</strong> („ALCAS“).<br />

Die BayernLB ist Darlehensgeber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung und zu 30 % unmittelbar und<br />

mittelbar Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>.<br />

Konzernzuge- Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ein Tochterunternehmen der <strong>KGAL</strong><br />

hörigkeit der im Sinne des § 18 Aktiengesetz in Verbindung mit den §§ 290 ff. Handelsgesetzbuch. Die <strong>KGAL</strong> stellt<br />

Fondsgesellschaft einen befreienden Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards der IFRS auf.<br />

Mit fortschreitender Platzierung des Kapitals der Fondsgesellschaft an Investoren ändern sich Umfang<br />

und Zuordnung sowohl der Kapitalanteile wie der Stimmrechte und damit Grundlagen der konzern -<br />

mäßigen Zurechnung der Fondsgesellschaft. Unter welchen Umständen sich bei der Rechtsform der<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG die konzernmäßige Zurechnung ändert, ist in Rechtsprechung und Literatur nicht<br />

geklärt.<br />

134 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Personelle Herr Carsten Eckert ist Geschäftsführer des Komplementärs der <strong>KGAL</strong> (der Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong>)<br />

Verflechtungen und neben Herrn Steffen Kurt Holderer ferner Geschäftsführer der PARTUS. Die Herren Steffen Kurt<br />

Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind Geschäftsführer der Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> und<br />

darüber hinaus Geschäftsführer der AIRCON, der JUNALI, der AIDAN <strong>GmbH</strong> und der LOMA <strong>GmbH</strong>.<br />

Herr Gert Waltenbauer ist Geschäftsführer der Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> und der ALCAS.<br />

Herr Michael Radunz ist Geschäftsführer des persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft, der GOAL P10 <strong>GmbH</strong>, und der GOAL <strong>GmbH</strong>.<br />

Herr Christian Schloemann (ebenfalls Geschäftsführer der GOAL <strong>GmbH</strong> sowie der GOAL P 10 <strong>GmbH</strong>)<br />

ist zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />

Die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der PARTUS), Robert Massing, Martin Graser (beide Geschäftsführer<br />

des Treuhandkommanditisten), Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer der ALCAS) sind<br />

auch Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />

Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen.<br />

Typgleiche Embraer 195<br />

135


Der Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG mit Sitz<br />

in Grünwald<br />

§1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

die „Fondsgesellschaft“).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der An- und Verkauf<br />

von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung,<br />

Leasing und Verwertung. Zu diesem Zweck können auch Beteiligungen<br />

an anderen Gesellschaften eingegangen werden. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />

im Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen, die der<br />

Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar<br />

dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in<br />

§34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die sonst staat -<br />

licher Genehmigung oder Erlaubnis, insbesondere nach § 32 des<br />

Gesetzes über das Kreditwesen, bedürfen.<br />

§3<br />

Gesellschafter, Kapitaleinlagen<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald (im<br />

Folgenden der „persönlich haftende Gesellschafter“). Er ist am<br />

Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt und leistet keine<br />

Kapitaleinlage.<br />

2. Die AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in<br />

Grünwald („AIDAN“) ist mit einer Einlage von EUR 10.000 derzeitige<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft. Die AIDAN scheidet<br />

aus der Fondsgesellschaft im Innenverhältnis zeitgleich mit dem<br />

Eintritt des Treuhandkommanditisten aus, ohne dass es einer<br />

weiteren Handlung oder Erklärung der Beteiligten bedarf, im<br />

Außenverhältnis mit der Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister.<br />

Die AIDAN ist bis zum Beitritt des ersten Investors berechtigt, die<br />

bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft zu entnehmen. Zum Ausgleich eines negativen<br />

Buchwertes ist die AIDAN nicht verpflichtet.<br />

136 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald (im Folgenden der „Treuhandkommanditist“).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />

des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der<br />

im Zeichnungsschein genannten Bedingungen, mit der von diesem<br />

Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft<br />

im Innenverhältnis ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung<br />

oder Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis<br />

mit Eintragung des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteiligung<br />

des Treuhandkommanditisten bestimmt sich nach der Höhe<br />

der Kapitaleinlagen der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />

Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt<br />

seines Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt,<br />

ohne Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommandit -<br />

kapital der Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters durch Aufnahme weiterer Treugeber<br />

und /oder Kommanditisten (Treugeber /und Kommanditist /en<br />

im Folgenden gemeinsam der /die „Gesellschafter“) auf insgesamt<br />

bis zu EUR 21.100.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in<br />

Höhe von EUR 50.000 zu erhöhen. Die Kapitaleinlage jedes neu<br />

aufgenommenen Kommanditisten oder jedes sich über den<br />

Abschluss eines Treuhandvertrages mit dem entsprechenden<br />

Treuhandkommanditisten indirekt neu beteiligenden Treugebers<br />

muss grundsätzlich auf mindestens EUR 10.000 oder auf einen<br />

auf volle EUR 1.000 lautenden, höheren Betrag lauten. Im Falle<br />

einer Überzeichnung kann ein geringerer Betrag als der gezeichnete<br />

Betrag, gegebenenfalls auch ein unter der Mindestbeteiligung<br />

liegender Betrag, zugeteilt werden.<br />

4. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag der Investoren, deren<br />

vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der KG Allgemeine<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats<br />

vorliegen, deren Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

durch Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

angenommen worden ist und deren Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (§ 4) bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag in München<br />

des entsprechenden Monats dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

gutgeschrieben worden ist, der Fondsgesellschaft mit Wirkung<br />

zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats („Beitrittstermin“)<br />

bei. Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der 30.11.2009.<br />

Erfolgt der Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

nicht bis zum 20. eines Kalendermonats oder der Zahlungseingang<br />

bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum letzten Bankarbeitstag<br />

des entsprechenden Monats, so erfolgt ein Beitritt zum<br />

Ende des darauf folgenden Kalendermonats, sofern die drei oben<br />

genannten Voraussetzungen zu den entsprechenden Terminen<br />

des Folgemonats erfüllt sind. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

kann im Einzelfall Ausnahmen von den vorgenannten Terminen<br />

zulassen. Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />

bzw. die Erhöhung des Kommanditkapitals des Treu-


handkommanditisten (Zeichnungsfrist) endet planmäßig am<br />

31.12.2010. Der geschäftsführende Gesellschafter kann die Zeichnungsfrist<br />

im eigenen Ermessen auch zu einem früheren Zeitpunkt<br />

beenden. Im Falle des Erreichens des maximalen Gesellschaftskapitals<br />

gemäß Ziffer 3 (Vollplatzierung) endet die Zeichnungsfrist<br />

zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter ist darüber hinaus berechtigt, durch schriftliche<br />

Mitteilung gegenüber dem Treuhandkommanditisten die<br />

Zeichnungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate im eigenen<br />

Ermessen bis maximal zum 31.12.2011 zu verlängern.<br />

5. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft sein. In Einzelfällen können mit<br />

Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters jedoch<br />

auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften<br />

Gesellschafter sein. Eine Beteiligung von BGB-Gesellschaften,<br />

Ehepaaren, sonstigen Gesellschaften oder Gemeinschaften ist<br />

ausgeschlossen. Die Beteiligung von politisch exponierten Personen<br />

im Sinne des Geldwäschegesetzes in der jeweils gültigen<br />

Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern und ihnen<br />

bekanntermaßen nahe stehenden Personen kann im Einzelfall<br />

verwehrt werden. Der Erwerb oder das Halten eines Anteils als<br />

Treuhänder für Dritte ist nicht zulässig. Eine Beteiligung eines einzelnen<br />

Kommanditisten von mehr als 50 % des gesamten Kommanditkapitals<br />

ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen<br />

von den vorgenannten Beschränkungen sind der Treuhandkommanditist,<br />

Personen, falls und soweit diese Platzierungsgarantien<br />

ausgereicht haben (im Folgenden der „Platzierungsgarant“) oder<br />

vom Platzierungsgaranten zur Erfüllung der Platzierungsgarantien<br />

benannte Dritte und die vom geschäftsführenden Gesellschafter<br />

im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters gemäß §7<br />

des Gesellschaftsvertrages benannte Dritte.<br />

Grundsätzlich sind von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften ausgeschlossen,<br />

welche die US-amerikanische Staatsangehörigkeit<br />

haben beziehungsweise nach US-amerikanischem Recht errichtet<br />

wurden und /oder in den USA ihren (Wohn-) Sitz haben und /oder<br />

Inhaber einer Greencard sind beziehungsweise über einen ähnlichen<br />

Status verfügen und /oder in den USA unbeschränkt steuerpflichtig<br />

sind. Gleiches gilt für die Staatsbürger /juristischen Personen<br />

der Länder /mit Sitz in den Ländern Kanada, Japan und Aus -<br />

tralien.<br />

6. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />

Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fonds -<br />

gesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme entspricht 5 % der Pflichteinlage.<br />

7. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die<br />

für jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I)<br />

gebucht werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters<br />

bilden. Das Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung<br />

der Gesellschafter am Vermögen, am Gewinn und Verlust<br />

der Fondsgesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit<br />

nichts anderes geregelt ist. Die Kapitalkonten I können nur durch<br />

einstimmigen Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit<br />

in diesem Vertrag nicht abweichend hiervon geregelt. Für jeden<br />

Gesellschafter wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto<br />

(Kapitalkonto II) geführt, auf dem Agio, Gewinnzuschreibungen,<br />

Verluste und Gewinnentnahmen sowie Kapitaleinlagen gemäß<br />

§ 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 gebucht werden und ein<br />

Kapitalkonto III, auf dem Kapitalrückzahlungen gebucht werden.<br />

Die Kapitalkonten werden in Euro gebucht und nicht verzinst.<br />

8. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Beteiligung als Kommanditisten beantragen, sind<br />

verpflichtet, der Fondsgesellschaft unverzüglich nach Übersendung<br />

eines Formblattes für eine Handelsregistervollmacht, welches<br />

exemplarisch im Verkaufsprospekt abgedruckt ist, eine entsprechende<br />

Handelsregistervollmacht zu Gunsten des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters (Änderungen des Formblatts aufgrund<br />

besonderer Anforderungen des Registergerichts oder Rechtsänderungen<br />

bleiben vorbehalten) in notariell beglaubigter Form zur<br />

Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden Gesellschafter<br />

für die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen<br />

im Zusammenhang mit der Eintragung in das Handels -<br />

register bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten sind von<br />

dem jeweiligen Treugeber selbst zu tragen. Diese Regelung gilt<br />

entsprechend für aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />

Gesellschafter.<br />

§4<br />

Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

1. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter sowie das Beteiligungs -<br />

aufgeld („Agio“) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage (Kapitalein -<br />

lage und Beteiligungsaufgeld im Folgenden zusammen auch der<br />

„gesamte Einzahlungsbetrag“) sind in einem Betrag zu erbringen<br />

und spätestens zum letzten Bankarbeitstag in München des<br />

jeweiligen Beitrittsmonats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

fällig.<br />

2. Die Gesellschafter haben grundsätzlich die Möglichkeit, den<br />

gesamten Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugs -<br />

ermächtigungsverfahren von der Fondsgesellschaft einziehen zu<br />

lassen oder den Betrag selbst auf das im Zeichnungsschein angegebene<br />

Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen. Die Gesellschafter<br />

verpflichten sich, den gesamten Einzahlungsbetrag spätestens<br />

zum Zahlungstermin gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

auf ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen bzw.<br />

auf das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />

137


3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />

Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />

Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />

Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung des gesamten<br />

Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschriftwiderspruch durch den<br />

Investor) können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet<br />

werden. Darüber hinaus kann der Verzug mit der Einzahlung des<br />

Einzahlungsbetrags dazu führen, dass der Treuhandkommanditist<br />

der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors beitritt.<br />

Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal 15 % der Kapitaleinlage<br />

als Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der<br />

Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer<br />

Schaden entstanden ist.<br />

§5<br />

Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />

geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen<br />

seiner Treugeber Folge. Liegt keine Weisung eines Treugebers vor,<br />

so übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbesondere<br />

für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />

durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zu<br />

der Gesellschaft werden die Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />

zwischen dem jeweiligen Treugeber und dem Treuhandkommanditisten<br />

wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter<br />

behandelt. Dies gilt insbesondere für die Stimmrechte, die Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an<br />

einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös sowie für<br />

die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte und die Möglichkeit,<br />

ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen. Die Regelungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit entsprechend für<br />

die Treugeber, auch wenn die Treugeber nicht ausdrücklich<br />

erwähnt sind.<br />

Für seine Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />

der Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />

von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von EUR 5.000 p. a. inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Vergütung ist jeweils jährlich nachschüssig zum 31.12., erstmalig<br />

zum 31.12.2009, letztmalig anteilig zum Zeitpunkt der Vollbeendigung<br />

der Fondsgesellschaft fällig. Die Vergütung erhöht sich ab<br />

dem 01.01.2010 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen<br />

Vorjahresvergütung.<br />

138 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

§6<br />

Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§7<br />

Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder sonstige<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von<br />

unter EUR 10.000 oder Anteile, die nicht auf volle EUR 1.000<br />

lauten, entstehen sollten. § 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />

Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />

den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />

eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />

Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />

künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />

Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />

2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter zur Erteilung der Zustimmung in angemessener<br />

Frist vorab schriftlich anzuzeigen.<br />

3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />

von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten<br />

gemäß § 3 Ziffer 7 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt<br />

die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden<br />

Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang<br />

einzelner Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />

nicht möglich.<br />

4. Alle Kosten einschließlich etwaiger Steuern einer ganzen / teilweisen<br />

Übertragung oder Belastung sowie eines sonstigen ganzen /<br />

teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />

tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft der<br />

übertragende bzw. der belastende Gesellschafter sowie der<br />

Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber hinaus tragen der übertragende<br />

/ belastende Gesellschafter sowie der Erwerber die Kosten<br />

des Verwaltungsaufwandes einschließlich etwaiger Steuern,<br />

die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter in Rechnung


gestellt werden, bis zu einer Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner.<br />

Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in<br />

entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto (Kapitalkonto II) zu leisten.<br />

§ 11 bleibt unberührt.<br />

5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />

(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />

jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />

sowie Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, Auseinander -<br />

setzungsguthaben und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />

zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />

abzutreten;<br />

(b) dem Platzierungsgaranten beziehungsweise deren Vertriebspartnern<br />

gestattet, den Gesellschaftsanteil, den sie gegebenenfalls<br />

im Rahmen ihrer jeweiligen Platzierungsgarantien<br />

gezeichnet haben, jederzeit und ohne Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters auf Dritte zu übertragen<br />

oder Dritten zu verpfänden;<br />

(c) dem geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gestattet, eine Übertragung des<br />

Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters auf<br />

Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />

6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />

ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />

von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />

Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechender<br />

Höhe in sein Kapitalkonto II zu leisten.<br />

§8<br />

Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12.2021,<br />

durch eingeschriebenen Brief kündigen. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die<br />

Fristeinhaltung ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />

Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu<br />

dem Zeitpunkt, zu dem er fristgerecht gekündigt hat, aus der<br />

Fondsgesellschaft aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb<br />

von drei Monaten nach Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation<br />

oder tritt die Fondsgesellschaft aus zwingenden Gründen vor<br />

dem Ausscheiden oder im Zeitpunkt des Ausscheidens des kündigenden<br />

Gesellschafters in Liquidation, so nimmt der kündigende<br />

Gesellschafter an der Liquidation teil.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung<br />

mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />

aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, und im Falle<br />

eines Treugebers den Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend herabzusetzen, wenn<br />

(a) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffer 4,<br />

§ 7 Ziffer 6 und § 11 der Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern<br />

nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung<br />

durch den geschäftsführenden Gesellschafter alle Nachteile<br />

aufgrund des Gesellschafterwechsels erstattet;<br />

(b) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />

vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />

beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

(c) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />

betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht innerhalb<br />

eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />

an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />

Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

nachgewiesen hat (bis zum Ablauf<br />

dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />

Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung<br />

für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />

(d) der betroffene Gesellschafter seinen Verpflichtungen nach<br />

§ 18 Ziffer 4 nicht nachkommt;<br />

(e) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 3 Ziffer 5<br />

genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt;<br />

(f) der Gesellschafter einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />

begeht; oder<br />

(g) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />

oder zu dem gegebenenfalls in der Ausschließungserklärung<br />

genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus. Die<br />

Ausschließungserklärung gilt spätestens drei Tage nach Absendung<br />

an die zuletzt der Fondsgesellschaft schriftlich genannte<br />

Adresse als zugegangen.<br />

3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />

Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />

Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit der<br />

Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treuge-<br />

139


er nehmen über den Treuhandkommanditisten an der Anwachsung<br />

teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten<br />

um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />

Treugebers.<br />

4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />

bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />

betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter zu benennende(n) Dritte(n) zu<br />

übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />

anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />

Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage bestimmt<br />

sich nach der an den auszuschließenden Gesellschafter zu zahlenden<br />

Abfindung (§ 10 Ziffer 2 und § 10 Ziffer 3). Der Dritte übernimmt<br />

alle Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Gesellschafters<br />

einschließlich einer etwaig noch offenen Einlageforderung<br />

der Fondsgesellschaft im Hinblick auf die Beteiligung des<br />

auszuschließenden Gesellschafters. § 11 bleibt unberührt.<br />

§9<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />

über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />

mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />

eine Aufteilung in auf volle EUR 1.000 lautende Beteiligungen<br />

(mindestens aber EUR 5.000) erfolgt. Bis zur Auseinandersetzung<br />

benennen die Erben einen gemeinschaftlichen Vertreter und<br />

erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Das<br />

Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung vorbehaltlich der<br />

Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen Vertreter ausgeübt werden.<br />

Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker<br />

als Vertreter berufen. Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker<br />

von den übrigen Erben als bevollmächtigt, für<br />

sie Zustellungen und Erklärungen der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />

Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />

durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

legitimieren. § 18 Ziffer 4 gilt entsprechend. Werden<br />

der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des<br />

Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine<br />

Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />

zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal opinion“)<br />

über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen auf die Vorlage<br />

eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />

140 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift einer in<br />

einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />

(notarielles Testament / Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

vorgelegt wird. Die Fondsgesellschaft darf<br />

denjenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker<br />

bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des<br />

Verstorbenen auf ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />

mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />

2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />

1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der<br />

Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />

Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />

zu leisten.<br />

3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />

nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei<br />

nicht unterschritten werden.<br />

4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />

§ 10<br />

Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern /Abfindung<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />

aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />

dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des<br />

Verkehrswertes nimmt der geschäftsführende Gesellschafter<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die<br />

Abfindung zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst.<br />

2. Wird ein Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen<br />

Buchwertes seiner Beteiligung, wie er sich aus der<br />

Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem<br />

Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />

zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen / Entnahmen<br />

sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 sowie § 11, höchstens aber<br />

den Verkehrswert gemäß Ziffer 1 Satz 2.<br />

3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />

Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Gesellschafter<br />

zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausge-


schlossenen Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />

steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungs -<br />

erlös aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer<br />

Provision von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />

frei wählen.<br />

4. § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />

Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />

von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />

abweichend können der geschäftsführende Gesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausscheiden<br />

Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />

Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />

dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />

soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />

Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />

§ 11<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern inklusive Quellensteuern, Gebühren, Beiträge) und anderen<br />

Kosten oder Nachteilen, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten<br />

eines Gesellschafters beruhen oder ihren Grund in der Person<br />

oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform / Sitz eines Gesellschafters<br />

haben, sind von den jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschaftern<br />

und einem etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich des<br />

betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner zu tragen.<br />

Gleiches gilt bei mittelbaren Veränderungen im Sinne des § 8 c<br />

KStG bzw. einer entsprechenden Nachfolgeregelung. Dieser hat<br />

auf Anforderung des geschäftsführenden Gesellschafters unverzüglich<br />

eine Kapitaleinlage in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto<br />

II zu leisten. Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />

ausgenommen sind Ansprüche gegen die AIDAN, den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter sowie Dritte, die im Zuge der<br />

Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft beitreten.<br />

Diese Abgaben- und Kostenerstattungspflicht gilt insbesondere<br />

auch insoweit, als bei der Fondsgesellschaft eine Gewerbesteuerbelastung<br />

auch dadurch entstehen kann<br />

(a) dass der von einem Gesellschafter aufgrund der Veräußerung<br />

oder sonstigen Übertragung seines Gesellschaftsanteils erzielte<br />

Gewinn bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen ist oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />

ausgenutzt werden kann;<br />

(b) dass im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft oder des<br />

Ausschlusses oder Ausscheidens eines Gesellschafters sich bei<br />

der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag aus Gründen erhöht,<br />

die in der Person oder der Rechtsform eines oder mehrerer<br />

Gesellschafter / -s liegen, oder ein etwaiger gewerbesteuer -<br />

licher Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr ausgenutzt<br />

werden kann;<br />

(c) dass bei der Fondsgesellschaft im Zuge der Liquidation ein<br />

Aufgabegewinn entsteht, der den Gewerbeertrag der Fonds -<br />

gesellschaft erhöht, weil alle oder einzelne Gesellschafter nicht<br />

unmittelbar beteiligte natürliche Personen sind oder der<br />

Aufgabegewinn schon als solcher der Gewerbesteuer unterliegt;<br />

(d) dass sich bei der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag<br />

dadurch erhöht, dass das Auseinandersetzungsguthaben /der<br />

Auseinandersetzungsertrag des ausscheidenden Gesellschafters<br />

bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen ist;<br />

(e) dass bei einem Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen<br />

anfallen und /oder für einen Gesellschafter negative Ergänzungsbilanzen<br />

zu bilden sind und sich dadurch Belastungen<br />

mit Gewerbesteuer ergeben, die mittelbar die Fondsgesellschaft<br />

belasten;<br />

(f) dass im Zuge von (Teil-)Übertragungen von Gesellschaftsanteilen<br />

etwaige Zinsvorträge im Sinne der Zinsschranke (§ 4 h<br />

EStG) entfallen bzw. nicht nutzbar sind.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />

einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />

vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />

nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft<br />

im Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre<br />

Erstattungsforderung gegen den betroffenen Gesellschafter ein<br />

Zurückbehaltungsrecht in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />

gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

/ Liquidationsguthabens geltend zu<br />

machen. Im Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung<br />

eines Gesellschaftsanteiles kann der geschäftsführende Gesellschafter<br />

seine gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von<br />

141


einer angemessenen Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung<br />

der Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der<br />

Fondsgesellschaft, insbesondere nach Zugang entsprechender<br />

Abgabenbescheide, die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung<br />

möglich ist, hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Geschäftsführender Gesellschafter ist der persönlich haftende<br />

Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft nach außen allein. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />

ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />

Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />

3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handels -<br />

gewerbes nach § 116 Abs. 1 HGB hinausgehen, kann der<br />

geschäftsführende Gesellschafter nur mit Zustimmung der<br />

Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören<br />

dabei insbesondere:<br />

(a) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen zur Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich Abschluss von<br />

Verwaltungs- /Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen,<br />

insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />

zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n,<br />

Abschluss von Vermittlungsverträgen (einschließlich Eigenkapitalvermittlungsverträgen),<br />

Konzeptions-, Vermarktungsund<br />

Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />

(b) Umsetzung von Investitionsvorhaben gemäß dem Gesellschaftszweck,<br />

insbesondere der Erwerb und das Halten von<br />

drei Flugzeugen des Typs Embraer 195 einschließlich des<br />

Abschlusses, der Änderung, Kündigung, Abtretung, Übertragung<br />

und Aufhebung sämtlicher in diesem Zusammenhang<br />

erforderlichen oder gebotenen weiteren Vereinbarungen (einschließlich<br />

Gewährleistungszusagen, Garantieverträgen,<br />

Bankgarantien, Wartungsverträgen etc.);<br />

(c) Die Vermietung und Untervermietung der in lit. (b) genannten<br />

Luftfahrzeugen einschließlich der Ausübung von Gewährleistungsrechten;<br />

(d) Die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

von den in lit. (b) genannten Flugzeugen;<br />

(e) Die Abwicklung von Versicherungsfällen;<br />

142 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

(f) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />

Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />

zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;<br />

(g) Abschluss von Darlehens- und Finanzierungsverträgen einschließlich<br />

Zinssicherungsgeschäften sowie sämtlicher Sicherungsvereinbarungen<br />

und die Bestellung entsprechender Sicherheiten;<br />

(h) Anlage liquider Mittel;<br />

(i) Die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />

Rechte aus den in dieser Ziffer genannten Verträgen, einschließlich<br />

Vergleichsabschlüssen sowie die Führung von Prozessen<br />

gegen Gesellschafter auf Leistung ihrer Einlage;<br />

(j) Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fondsgesellschaft;<br />

(k) Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen;<br />

(l) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />

einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />

(m) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung<br />

von Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />

im schriftlichen Verfahren, sowie die<br />

Abhaltung von Gesellschafterversammlungen.<br />

4. Soweit der geschäftsführende Gesellschafter zum Abschluss von<br />

Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />

das Recht zur Durchführung, Änderung und Beendigung dieser<br />

Verträge und mit diesen Verträgen verbundenen Maßnahmen.<br />

Die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung und Verfolgung<br />

sämtlicher Rechte und Ansprüche aus solchen Verträgen<br />

einschließlich des Abschlusses von Vergleichen obliegt dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter.<br />

5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen lediglich bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />

auch, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />

besteht. Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs<br />

Monate nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />

Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum<br />

Schadenersatz verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftungseinschränkungen<br />

dieser Vorschrift gelten nicht für Schadensersatzansprüche,<br />

die wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen.


6. Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Gesellschafter,<br />

die AIDAN, die Platzierungsgaranten, den Treuhandkommanditisten,<br />

deren Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im<br />

Folgenden „Freistellungsberechtigte“) vollumfänglich von jeglicher<br />

Haftung für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen<br />

des Gesellschaftsverhältnisses frei. Ein Anspruch auf Freistellung<br />

ist ausgeschlossen, sofern die Freistellungsberechtigten vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig gehandelt bzw. nicht gehandelt haben.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich und im<br />

Umlaufverfahren gefasst.<br />

2. Es findet jährlich bis zum 30.09. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

statt.<br />

3. Der geschäftsführende Gesellschafter führt alle Beschlussfassungen<br />

durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />

von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunter -<br />

lagen an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann<br />

er die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />

der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />

durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />

werden, entscheidet der geschäftsführende Gesellschafter nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />

Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />

sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />

genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />

Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />

anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />

werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />

Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />

Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />

Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />

des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im<br />

Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind.<br />

Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />

Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />

Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />

der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />

Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />

wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter vers-<br />

endet werden bzw. wird, die spätestens sieben Tage vor dem<br />

Datum der Versendung der Beschlussfassungsunterlagen bzw.<br />

der Einladung bereits Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind.<br />

Die später der Fondsgesellschaft beitretenden Gesellschafter sind<br />

von der Teilnahme an der Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme<br />

an der Gesellschafterversammlung nicht ausgeschlossen,<br />

wenn<br />

(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />

Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />

die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />

Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />

die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />

(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />

Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei der<br />

Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />

haben.<br />

4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />

verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die<br />

außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch.<br />

Bei Eilbedürftigkeit kann sie die Frist zur Abgabe der Stimmen auf<br />

zehn Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen.<br />

5. Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />

Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />

bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />

Wochen; maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Bei Eilbedürftigkeit<br />

kann die Frist auf zehn Tage verkürzt werden. Die Einberufung<br />

ist ordnungsgemäß, wenn sie an die gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse gesandt<br />

wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt, oder<br />

kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

nicht geladen werden, so ruht sein Stimmrecht<br />

bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei denn, dass ein Vertreter<br />

vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft schriftlich<br />

bekannt gegeben worden ist.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter oder ein von diesem mit<br />

der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />

die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und benennt<br />

einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />

wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />

unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />

143


Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />

Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />

bzw. vertreten sind.<br />

Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten,<br />

einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />

oder durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen.<br />

Die Vertretung durch andere Personen als die genannten bedarf<br />

der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />

Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />

Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />

den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />

Stimmrecht wahrzunehmen, und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />

schriftlich Weisungen erteilen, auch die generelle Weisung,<br />

für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />

Einer auf unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhenden<br />

geteilten Ausübung der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />

stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich<br />

zu.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />

selbst.<br />

6. Je volle EUR 500 der Kapitaleinlage der Gesellschafter gewähren<br />

eine Stimme. Zusätzlich verfügt der geschäftsführende Gesellschafter<br />

über 100 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer<br />

Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist<br />

hat kein eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhn -<br />

lichen Angelegenheiten.<br />

7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses; wird<br />

hierüber kein Beschluss gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter erstellte Jahresabschluss als genehmigt<br />

und festgestellt;<br />

(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist;<br />

144 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

(d) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

(e) Auflösung der Fondsgesellschaft;<br />

(f) Veräußerung der unter § 12 Ziffer 3 (b) genannten Luftfahr -<br />

zeuge<br />

8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />

mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />

die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />

und verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen gelten<br />

als nicht abgegeben.<br />

9. Für Beschlüsse gemäß Ziffern 7 (d) und 7 (e) und sowie sonstige<br />

Grundlagengeschäfte können, soweit aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist, nur mit 3/4-<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden darf, beschlossen werden. Auch der<br />

Ausschluss des geschäftsführenden Gesellschafters und /oder<br />

der Entzug der Vertretungsmacht und /oder der Entzug der<br />

Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

10. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die nicht alle Gesellschafter<br />

formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />

zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen Nachteil<br />

verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />

bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich angefochten<br />

werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel<br />

als geheilt.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />

innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der<br />

Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />

und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss<br />

ist von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu<br />

unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von einem von den Gesell-


schaftern durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer in gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zu prüfen. Alsdann ist eine Kopie des Jahresabschlusses<br />

oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />

mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />

Beschlussfassung zuzuleiten. Der Wirtschaftsprüfer für die Geschäftsjahre<br />

2009 und 2010 wird von dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter bestimmt.<br />

2. Vor Verteilung des Ergebnisses erhält der geschäftsführende<br />

Gesellschafter für seine Aufwendungen einschließlich seiner<br />

Rechtsformkosten sowie für die Übernahme der Geschäftsführung<br />

eine Pauschalvergütung in Höhe von EUR 5.000 p. a. zuzüglich<br />

einer eventuellen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter erhält diese Vergütung auch im Falle<br />

eines Verlustes. Die Vergütung ist jährlich nachschüssig zum<br />

30.12. eines jeden Jahres fällig, erstmals zum 30.12.2009 für alle<br />

bis dahin angefallenen Ansprüche. Die Vergütung erhöht sich ab<br />

dem 01.01.2010 um jeweils 3 % p.a. gegenüber der jeweiligen<br />

Vorjahresvergütung.<br />

3. Anschließend wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft den Gesellschaftern<br />

wie folgt zugewiesen:<br />

(a) Die Gesellschafter sind – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />

Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen gemäß den Kapitalkonten I am Gewinn und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

(b) Vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter werden<br />

sämtliche gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 zu<br />

erstattenden Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter<br />

vorab als negatives Ergebnis zugewiesen und als Einlageforderung<br />

gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter auf<br />

dessen Kapitalkonto II gebucht.<br />

(c) Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />

Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten II und III im<br />

Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />

Gewinn- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />

Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten II und III (ohne Berücksichtigung von Kapitaleinlagen<br />

gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11), soweit<br />

wie steuerrechtlich möglich, gleichgestellt werden. Aus diesem<br />

Grund werden in diesem Zeitraum positive Ergebnisse der<br />

Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern mit der relativ<br />

niedrigsten Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis<br />

zu ihren Kapitaleinlagen und negative Ergebnisse der<br />

Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern mit der relativ<br />

höchsten Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis<br />

zu ihren Kapitaleinlagen zugewiesen.<br />

4. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und verpflichtet,<br />

die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />

an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine<br />

abweichende Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird.<br />

Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />

geschäftsführende Gesellschaftert, der zur Bestreitung zukünftiger<br />

Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve vorhalten wird. Die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen voraussichtlich am 30.04. und 30.10.<br />

eines jeden Kalenderjahres, erstmals voraussichtlich am<br />

30.04.2010.<br />

5. Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in Euro.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter kann jedoch Ausschüttungen/Entnahmen<br />

auch in US-Dollar vorsehen. Sämtliche im<br />

Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen und<br />

einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind von dem<br />

jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit dem Ausschüttungsbetrag<br />

verrechnet.<br />

6. Sonderbetriebsausgaben muss jeder Gesellschafter spätestens<br />

zum 28.02. des auf ein Geschäftsjahr folgenden Jahres der Fondsgesellschaft<br />

bekannt geben.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen an die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile unabhängig davon, ob in dem<br />

betreffenden Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden<br />

kann.<br />

Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine Ausschüttung<br />

/ Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer von dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen erachteten<br />

Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahmeberechtigung<br />

der Gesellschafter besteht entsprechend der Höhe der von ihnen<br />

geleisteten Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />

erfolgt monatlich.<br />

§ 15<br />

Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

Vollmacht, Kontrollrechte<br />

1. Eine über § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die<br />

Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />

2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter und den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter nicht.<br />

145


3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />

Dritten zu allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />

des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />

die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />

4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der<br />

Kommanditisten nach § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die<br />

Unterlagen bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

nur durch einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit<br />

verbundenen Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />

§ 16<br />

Liquidation<br />

1. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Gesellschafter<br />

oder durch den /die von ihm zu bestellenden Liquidator<br />

/ -en. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht es frei,<br />

hierzu geeignete natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />

2. Der Erlös aus der Liquidation wird dazu verwendet, zunächst die<br />

Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />

und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Ein danach verbleibender Erlös wird unter Einbeziehung<br />

der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es entstehen<br />

keine Ausgleichsverpflichtungen bzw. Ausgleichsansprüche<br />

zwischen den Gesellschaftern, soweit nach vollständiger Rückzahlung<br />

des Kommanditkapitals und nach Auszahlung des verbleibenden<br />

Verwertungserlöses die Summen der Kapitalkonten<br />

der jeweiligen Gesellschafter voneinander abweichen.<br />

3. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />

sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />

der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />

§ 155 Abs. 2 HGB jederzeit zurückgefordert werden.<br />

4. § 11 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />

und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />

146 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />

teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />

über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />

trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />

diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />

Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />

die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />

getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />

2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />

seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />

Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die Fondsgesellschaft sowie die mit der<br />

Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies<br />

sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie<br />

dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />

Steuerbehörden) einverstanden. Die Daten werden im Rahmen<br />

der zur Durchführung der Beteiligung notwendigen Maßnahmen<br />

verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />

3. Auch werden die Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung<br />

genutzt. Gegen die Nutzung seiner Daten für<br />

diese Zwecke steht dem Gesellschafter ein jederzeitiges und kostenloses<br />

Widerspruchsrecht zu (siehe § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme<br />

ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />

4. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />

den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />

und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />

Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />

§ 19<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist<br />

beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.


2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />

Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />

stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />

betreffen, die Ombudsstelle Offene Fonds e.V. anzurufen und<br />

gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

§ 20<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />

Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />

gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />

4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />

bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />

ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach Treu und<br />

Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />

5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist, soweit<br />

dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />

6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages<br />

vom 08.12.2008 in der zuletzt gültigen Fassung.<br />

Grünwald, den 21.09.2009<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />

gez. Radunz gez. Schloemann<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 21.09.2009<br />

AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co.<br />

gez. Ziegler gez. Dr. Wolf<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 21.09.2009<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

gez. Massing gez. Graser<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Folgende Bestimmungen weichen von den gesetzlichen Bestimmungen<br />

zur Kommanditgesellschaft ab:<br />

§3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen<br />

§4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

§5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§7 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

§8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

§9 Tod eines Gesellschafters<br />

§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern /<br />

Abfindung<br />

§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />

§ 13 Investitionskriterien<br />

§ 14 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 15 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttung<br />

/ Entnahme von Liquidität<br />

§ 16 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

Kontrollrechte<br />

§ 17 Liquidation<br />

§18 Kosten des Vertrages<br />

§19 Datenschutz<br />

§21 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

147


Der Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Zwischen<br />

dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald,<br />

genannten Investor<br />

– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />

und<br />

der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages, Person des<br />

Treugebers<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Erstellung einer<br />

Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten für<br />

den Treugeber zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

ist ein interner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt. Der Treugeber verzichtet insoweit auf den<br />

Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der Treugeber erhält von<br />

der Fondsgesellschaft GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Projekt Nr. 36 KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“) eine Mitteilung<br />

über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung in Textform.<br />

Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung noch der Zugang<br />

der dies bezüglichen Mitteilung der Fondsgesellschaft ist für die<br />

Wirksamkeit des Treuhandvertrages erforderlich. Das mit diesem<br />

Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft im Auftrag<br />

des Treugebers, entsteht erstmals mit Beitritt der im Zeichnungsschein<br />

vereinbarten Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen).<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen) und<br />

des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />

Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />

des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />

148 I Der Treuhandvertrag<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend, sofern nicht in diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen enthalten sind.<br />

3. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber gemeinsam als einheit -<br />

lichen Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />

Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />

Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />

abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />

Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />

4. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber hinausgehende<br />

Tätigkeiten werden vom Treuhänder vorbehaltlich abweichender<br />

Vereinbarung nicht übernommen. Das Treuhandverhältnis<br />

mit der Folge der Nichteintragung des Investors als Kommanditist<br />

im Handelsregister dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung<br />

im Interesse der Fondsgesellschaft und der Treugeber<br />

sowie dem Vertraulichkeitsinteresse der Investoren.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />

Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />

auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der<br />

Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen / Entnahmen,<br />

den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />

an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese Abtretung<br />

an.


2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />

nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />

Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />

entsprechend bevollmächtigen.<br />

§3<br />

Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein genannte<br />

Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio zu dem im Zeichnungsschein<br />

genannten bzw. zu dem ihm von der Fondsgesellschaft<br />

mitgeteilten Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffer 1 bis 3<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechende<br />

Anwendung.<br />

2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />

und im Zeichnungsschein dargestellten Verzugsfolgen<br />

eintreten Der Treuhandkommanditist ist in diesem Fall<br />

zudem zu einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />

berechtigt.<br />

§4<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft<br />

im Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung<br />

selbst ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu<br />

einer Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und<br />

das Ergebnis der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter der Fondsgesellschaft,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />

oder seinen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen als die<br />

genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht<br />

bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung<br />

beauftragter und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />

3. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber<br />

selbst.<br />

4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />

ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />

die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />

dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />

Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />

von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ausdrücklich zugestimmt.<br />

5. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§5<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />

von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />

Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />

entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />

Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />

umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />

entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />

weiterleiten.<br />

§6<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />

Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />

oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />

§ 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />

für die Person des Dritten entsprechend. Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />

auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstandenen<br />

Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund (z. B. bei Verstoß gegen § 18 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages)<br />

versagt werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung<br />

im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung wird auf § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen. Eine<br />

teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit durch eine teil-<br />

149


weise Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />

im Nennwert von unter EUR 10.000 oder im Nennwert<br />

eines nicht auf volle EUR 1.000 lautende höheren Betrag entstehen<br />

sollten. Durch die teilweise Übertragung oder sonstige<br />

Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Erwerber ein selbständiges Treuhandverhältnis über den<br />

betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben. Unbeschadet<br />

der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt,<br />

alle Ausschüttungen/Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />

gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten Rechtsinhaber<br />

vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung nicht<br />

schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />

im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />

von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treunhandkommanditisten kann der Treugeber<br />

die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in<br />

eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird<br />

wirksam, sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />

gestellt wird. Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />

eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />

in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />

zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />

150 I Der Treuhandvertrag<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />

dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />

und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2, bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />

der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />

eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />

zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

5. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />

abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />

rechtswirksam innerhalb der im Zeichnungsschein genannten<br />

Widerrufsfrist widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen dem<br />

Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten Einlage<br />

(zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />

6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />

Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§8<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />

auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der


hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treuhandkommanditist<br />

durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />

dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />

Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />

nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.<br />

§9<br />

Erbfall<br />

Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />

als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />

der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung. Übertragungen<br />

zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen sowie<br />

zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1 dieses Vertrages<br />

und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft; abweichend<br />

kann der Übergang der Treuhandschaft mit Wirkung zum<br />

Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung bzw. des Erbfalls<br />

und ohne Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht unterschritten<br />

werden.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er berechtigt<br />

und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />

§ 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 10<br />

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />

im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen<br />

bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

§ 11<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />

Verpflichtungen.<br />

2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />

vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />

typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />

die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />

3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />

den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />

ein Jahr nach Kenntniserlangung von den den Anspruch<br />

begründenden Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von<br />

dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />

Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden<br />

„Freistellungsberechtigte“) vorbehaltlich zwingender gesetzlicher<br />

Bestimmungen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit<br />

Tätigkeiten frei, die dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung<br />

des Treugebers ausführt bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim<br />

jeweiligen Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

vor.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />

Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />

beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />

stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />

hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />

des Beteiligungsangebotes und hat dieses nicht auf inhaltliche<br />

Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsangebotes.<br />

151


6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />

und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />

einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />

Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />

und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />

übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der<br />

angestrebten steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vor -<br />

behalt der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />

Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />

für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register eingetragen.<br />

Dieses Register enthält Namen und Anschrift des Treugebers,<br />

die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige Angaben<br />

im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung. Die<br />

Eintragung in das Register wird dem Treugeber mit Annahme des<br />

Treuhandvertrages bestätigt. Der Treugeber hat keinen Anspruch<br />

auf Einsicht in das Register oder auf Angaben über die übrigen Treugeber.<br />

1. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />

Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />

seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die Fondsgesellschaft, sowie die mit der Durchführung<br />

und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />

insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />

Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />

Steuerbehörden) einverstanden. Die Daten werden im Rahmen<br />

der zur Durchführung der Beteiligung notwendigen Maßnahmen<br />

verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />

152 I Der Treuhandvertrag<br />

2. Auch werden die Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung<br />

genutzt. Gegen die Nutzung seiner Daten für<br />

diese Zwecke steht dem Treugeber ein jederzeitiges und kostenloses<br />

Widerspruchsrecht zu (siehe § 28 Absatz 4 BDSG). Die Inanspruchnahme<br />

ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />

Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und<br />

die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />

in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.<br />

§ 14<br />

Schlichtungsverfahren<br />

Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen.<br />

Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser Verfahrensordnung,<br />

die aus oder im Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag<br />

stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />

dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />

unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />

vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien<br />

Kaufleute sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn<br />

die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />

Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher<br />

Gerichtsstand begründet ist.


Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />

Ich, der /die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße PLZ, Ort<br />

erteile hiermit der<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

VOLLMACHT<br />

1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald,<br />

durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />

EUR ,– in Worten: EURO<br />

(5 % der Kapitaleinlage)<br />

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />

2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />

sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />

Handelsregister anzumelden;<br />

M U S T E R<br />

3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />

meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />

(Unterschrift des Investors)<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht I 153


Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />

zum 31.12.2008<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald<br />

BILANZ zum 31.12.2008<br />

Aktiva Vorjahr<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Ausstehende Einlagen auf Kapitalanteile 7.500,00 8<br />

B. Anlagevermögen<br />

I. Vermietete Sachanlagen<br />

Flugzeuge 59.593.030,20 0<br />

C. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78.341,60 0<br />

2. Forderungen gegen Gesellschafter 2.500,00 0<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0<br />

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />

80.841,60<br />

1.830.995,18 1<br />

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile 4.202.302,46 0<br />

und Entnahmen des Kommanditisten<br />

154 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

65.714.669,44 9


Passiva Vorjahr<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile des Kommanditisten<br />

1. Festkapital 10.000,00 10<br />

2. Verlustanteile - 4.210.996,79 - 5<br />

3. Entnahmen - 1.305,67 0<br />

4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte<br />

Verlustanteile und Entnahmen<br />

4.202.302,46 0<br />

0,00<br />

B. Rückstellungen<br />

1. Steuerrückstellungen 28.210,00 0<br />

2. Sonstige Rückstellungen 4.800,00 4<br />

33.010,00<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />

EUR 2.551.815,74 (Vj. TEUR 0)<br />

63.254.028,18 0<br />

2. Erhaltene Anzahlungen<br />

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />

EUR 389.426,87 (Vj. TEUR 0)<br />

389.426,87 0<br />

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />

EUR 600.000,00 (Vj. TEUR 0)<br />

600.000,00 0<br />

4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.008.407,31 0<br />

65.251.862,36<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten 429.797,08 0<br />

65.714.669,44 9<br />

155


Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für die Zeit vom 01.01.2008 – 31.12.2008<br />

der GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald<br />

156 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

Vorjahr<br />

EUR TEUR<br />

1. Umsatzerlöse 2.343.865,59 0<br />

2. Sonstige betriebliche Erträge 82.977,82 0<br />

3. Abschreibungen auf vermietete Sachanlagen - 2.112.080,47 0<br />

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 3.161.846,04 - 5<br />

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.250,58 0<br />

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

davon gegenüber Gesellschaftern<br />

EUR 65.207,37 (Vj. TEUR 0)<br />

- 1.337.218,11 0<br />

7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.178.050,63 - 5<br />

8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 28.210,00 0<br />

9. Jahresfehlbetrag - 4.206.260,63 - 5<br />

Anhang für das Geschäftsjahr 2008<br />

der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG,<br />

Grünwald<br />

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald, ist nach den Vorschriften<br />

des deutschen Handelsrechts aufgestellt. Um den<br />

Besonderheiten der Geschäftstätigkeit Rechnung zu tragen,<br />

werden einzelne Postenbezeichnungen in der Bilanz und der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung angepasst sowie entsprechend<br />

der Vorschriften der §§ 266 sowie 264 c und 275 Abs.<br />

2 HGB rechtsform- bzw. geschäftsspezifisch aufgegliedert<br />

und im Anhang erläutert.<br />

Die Gesellschaft ist i.S.d. § 264 a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1<br />

HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ihre Geschäftstätigkeit<br />

aufgenommen. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind<br />

daher nur eingeschränkt mit denen des Geschäftsjahres vergleichbar.<br />

Die Gesellschaft GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Projekt Nr. 36 KG , Grünwald, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut<br />

i. S. § 1 Abs. 1 a KWG, unterliegt auf Grund der Übergangsregelung<br />

nach §64j Abs. 2 KWG nicht der Aufsicht.<br />

Um die Aussagefähigkeit des Abschlusses zu erhöhen, wird<br />

über das gesetzliche Gliederungsschema hinaus der Posten<br />

Flugzeuge gesondert ausgewiesen.<br />

Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen<br />

Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme<br />

und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen<br />

zwischen der Summe der Einzelposten und der Bilanzsumme<br />

bzw. dem Jahresergebnis ergeben.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />

ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />

sowie der aufgrund des § 264 a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft<br />

anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269<br />

bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />

dem Vorjahr unverändert beibehalten.<br />

Sachanlagevermögen<br />

Die Leasinggegenstände werden von der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald,<br />

als wirtschaftliche Eigentümerin zu Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />

bilanziert.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />

werden – abhängig von der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer gemäß steuerlicher AfA-Tabellen – auf Basis<br />

der Anschaffungs- und Herstellungskosten errechnet. Als<br />

Nutzungsdauer der neuen Flugzeuge werden 12 Jahre festgelegt.<br />

Die Abschreibungen erfolgen linear.<br />

Der Kaufpreis des Flugzeugs MSN 184 beträgt USD<br />

30.477.918,00. Der Umrechnungskurs zum Anschaffungszeitpunkt<br />

ist EUR 1 = USD 1,5521. Der Kaufpreis des Flugzeugs<br />

MSN 204 beträgt USD 30.656.656,00. Der Umrechnungskurs<br />

zum Anschaffungszeitpunkt ist EUR 1 = USD<br />

1,4771. Der Kaufpreis des Flugzeugs MSN 213 beträgt<br />

USD 30.835.422,00. Der Umrechnungskurs zum Anschaffungszeitpunkt<br />

ist EUR 1 = USD 1,3507.<br />

Umlaufvermögen<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie<br />

flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen<br />

für Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag<br />

nicht zu bilden.<br />

Die Umrechnung der Bankkonten und der Forderungen erfolgte<br />

zum Stichtagskurs per 31.12.2008 (1 EUR = 1,3917 USD).<br />

Rückstellungen<br />

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />

und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage<br />

vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag aus -<br />

gewiesen. Die Bewertung der Fremdwährungsdarlehen MSN<br />

184 (EUR 15.275.643,30) und MSN 204 (EUR 14.700.543,37)<br />

erfolgt unter Beachtung des Höchstwertprinzips zum Stichtagskurs<br />

31.12.2008 (1 EUR = 1,3917 USD). Das Fremdwährungsdarlehen<br />

MSN 213 (EUR 14.981.249,94) wird ebenfalls<br />

unter Beachtung des Höchstwertprinzips zum Kurs im Zeitpunkt<br />

der Aufnahme des Darlehens (1 EUR = 1,3507 USD)<br />

bewertet. Die Fremdwährungsdarlehen sind bis zum 25. Juni<br />

2018, 28. August 2018 und 16. Oktober 2018 zurückzuführen.<br />

Die Zwischenfinanzierungsdarlehen in EUR sind spätestens<br />

am 31. März 2010 zurückzuführen. Unter den Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstituten haben für MSN 184<br />

USD 14.831.595,95, für MSN 204 USD 14.482.733,31 und<br />

für MSN 213 USD 14.514.977,10 eine Restlaufzeit von über<br />

fünf Jahren. Die auf US-Dollar lautenden Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstituten sind durch ein erstrangiges<br />

Registerpfandrecht gesichert.<br />

Die Sonstigen Verbindlichkeiten (Kautionen) haben eine<br />

Restlaufzeit von über 5 Jahren.<br />

157


Passiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die<br />

im voraus bezahlte Miete für die Flugzeuge für Januar 2009.<br />

Nicht geleistete Hafteinlagen bzw.<br />

wiederauflebende Haftung<br />

Im Umfang der ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR<br />

7.500,00 sowie der Entnahmen in Höhe von EUR 1.305,67<br />

haftet der Kommanditist gemäß § 171 Abs. 1 bzw. § 172<br />

Abs. 4 HGB den Gläubigern der Gesellschaft gegenüber<br />

unmittelbar.<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle<br />

Verpflichtungen<br />

Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />

noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />

III. Erläuterungen zur Gewinn- und<br />

Verlustrechnung<br />

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />

nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Fremdwährungsbeträge<br />

in der GuV wurden mit dem BMF-Kurs des Vormonats<br />

bzw. mit dem Tageskurs umgerechnet.<br />

Anlagenspiegel<br />

Vermietete Sachanlagen<br />

Flugzeuge<br />

158 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

Umsatzerlöse<br />

Die Umsatzerlöse wurden aus der Vermietungstätigkeit<br />

erzielt. Es handelt sich um die Mietzahlungen aus dem<br />

Leasingvertrag.<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen<br />

die Kurserträge in Höhe von TEUR 83 ausgewiesen.<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursdifferenzen<br />

in Höhe von TEUR 2.491 ausgewiesen, die aus<br />

der Bewertung der Fremdwährungsdarlehen resultieren.<br />

IV. Sonstige Angaben<br />

Arbeitnehmer<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Bis zum 15.04.2008 ist persönlich haftende Gesellschafterin<br />

die GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München.<br />

Ihr Stammkapital beträgt zum 31.12.2008 DEM<br />

100.000,00 (EUR 51.129,19).<br />

AfA AfA AfA Anschaffungs-<br />

Beginn Art Satz Herstellungskosten<br />

% EUR<br />

EMBRAER EMB 195 LR Aircraft MSN 184 23.06.2008 linear 8,33 0,00<br />

EMBRAER EMB 195 LR Aircraft MSN 204 28.08.2008 linear 8,33 0,00<br />

EMBRAER EMB 195 LR Aircraft MSN 213 16.10.2008 linear 8,33 0,00<br />

Gesamt 0,00


Ab 15.04.2008 ist persönlich haftende Gesellschafterin die<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10<br />

<strong>GmbH</strong>, Grünwald. Ihr Stammkapital per 31.12.2008 beträgt<br />

EUR 25.000,00.<br />

Geschäftsführung<br />

Bis zum 15.04.2008 oblag die Geschäftsführung als persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München.<br />

Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

sind:<br />

Dipl. Ing. Michael Radunz, Ingenieur, Bad Wörishofen<br />

Christian Schloemann, Volkswirt, Straßlach / Dingharting<br />

Die Geschäftsführung obliegt ab dem 15.04.2008 der GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>,<br />

Grünwald, als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

sind:<br />

Dipl. Ing. Michael Radunz, Ingenieur, Bad Wörishofen<br />

Christian Schloemann, Volkswirt, Straßlach / Dingharting<br />

Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />

Konzernzugehörigkeit<br />

Die GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36<br />

KG, Grünwald, ist ein Tochterunternehmen der Kommanditgesellschaft<br />

Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co., Grünwald<br />

(<strong>KGAL</strong>). Die <strong>KGAL</strong> stellt einen Konzernabschluss auf, der im<br />

elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.<br />

Grünwald, den 24.06.2009<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />

(Radunz) (Schloemann)<br />

Zugang Abschreibung Abschreibung Kumulierte Stand Vorjahr<br />

Anschaffungs- Vorjahre lfd. Jahr Abschreibung 31.12.2008 31.12.2007<br />

Herstellungskosten<br />

EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

19.574.292,21 0,00 951.528,09 951.528,09 18.622.764,12 0,00<br />

20.363.543,74 0,00 707.067,49 707.067,49 19.656.476,25 0,00<br />

21.767.274,72 0,00 453.484,89 453.484,89 21.313.789,83 0,00<br />

61.705.110,67 0,00 2.112.080,47 2.112.080,47 59.593.030,20 0,00<br />

159


Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 der<br />

GOAL Verwaltungsgesell schaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG,<br />

Grünwald<br />

I. Unternehmensgegenstand und Umfang<br />

der Geschäftstätigkeit<br />

Die Gesellschaft wurde am 18.05.2007 gegründet und hat<br />

im Berichtsjahr 2008 den Geschäftsbetrieb aufgenommen.<br />

Die Gesellschaft hat im Sinne des Unternehmensgegenstandes<br />

drei Flugzeuge vom Typ Embraer 195 LR vom Hersteller<br />

Embraer gekauft und diese im Rahmen von langfristigen<br />

Leasing Verträgen über jeweils 10 Jahre an Flybe Ltd.,<br />

Exeter, Großbritannien, („Flybe“) vermietet.<br />

II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />

Die drei Flugzeuge wurden in 2008 erworben und am<br />

23.06.2008, 28.08.2008 sowie am 16.10.2008 an die GOAL<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />

(„GOAL P36 KG“) ausgeliefert.<br />

Die von der GOAL P36 KG aufzubringenden Anschaffungskosten<br />

betrugen umgerechnet rund EUR 61,7 Mio. auf Basis<br />

der jeweiligen USD / EUR-Stichtagskurse. Die Finanzierung<br />

der Anschaffungskosten erfolgte über drei bei der DVB Bank<br />

AG, London Branch, London, Großbritannien („DVB Bank“),<br />

aufgenommene USD-Darlehen und über ein Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehen<br />

in EUR bei der Bayerischen<br />

Landesbank, München („BayernLB“). Der Gesamtbetrag der<br />

USD-Darlehen in EUR beträgt TEUR 43.642,74 wobei die<br />

USD-Darlehen auf Basis der jeweiligen USD / EUR-Stichtagskurse<br />

umgerechnet wurden. Die USD-Darlehen haben eine<br />

Laufzeit von zehn Jahren ab Auszahlung. Die Laufzeit des<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens in Höhe von<br />

TEUR 18.062,42 ist zunächst befristet bis zum 31.03.2010.<br />

160 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

Die GOAL P36 KG beabsichtigt, das Eigenkapitalzwischen -<br />

finanzierungsdarlehen durch einzuwerbende Einlagen von<br />

Investoren abzulösen. Das Eigenkapital soll bis zur Einwerbung<br />

der Einlagen der Investoren durch die BayernLB zwischenfinanziert<br />

werden. Eine Verlängerung der Zwischen -<br />

finanzierung ist nicht ausgeschlossen.<br />

Die Flugzeuge sind planmäßig an Flybe vermietet. Die Mieteinnahmen<br />

erfolgen teilweise in EUR und USD, die mit dem<br />

jeweiligen Stichtagskurs bilanziell in EUR erfasst werden.<br />

Der Geschäftsverlauf war im Wesentlichen von der Ver -<br />

mietung, Abschreibung und Zinsbedienung der Darlehen<br />

der drei Flugzeuge geprägt. Das Jahresergebnis betrug<br />

EUR - 4.206.260,63.<br />

Im Verlauf des Jahres 2008 waren unter Berücksichtigung<br />

der Stundung fälliger Einmalhonorare stets ausreichend<br />

liquide Mittel aus den Vermietungserlösen der Flugzeuge<br />

zur Deckung der laufenden Aufwendungen sowie zur Bedienung<br />

der Zinsen und Tilgung der Darlehen vorhanden.<br />

Die GOAL P36 KG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S.<br />

§ 1 Abs. 1 a KWG, unterliegt auf Grund der Übergangsregelung<br />

nach §64j Abs. 2 KWG nicht der Aufsicht.<br />

III. Risikomanagement und zukünftige<br />

Entwicklung<br />

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

wird maßgeblich durch die langfristige Vermietung der<br />

Flugzeuge an Flybe und die spätere Vermarktung bestimmt.<br />

Sollte aufgrund einer Platzierungsverzögerung bis zum<br />

31.03.2010 nicht ausreichend Eigenkapital eingeworben<br />

sein und die BayernLB die Zwischenfinanzierung nicht verlängern,<br />

hat sich die Kommanditgesellschaft Allgemeine


Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. („<strong>KGAL</strong>“) bereit erklärt, eine Anschluss -<br />

finanzierung zur Verfügung zu stellen bis zum Ende der<br />

Zeichnungsfrist (31.12.2010), bzw. bei Verlängerung der<br />

Zeichnungsfrist spätestens bis zum 31.12.2011. Darüber<br />

hinaus hat die <strong>KGAL</strong> eine Einzahlung- und Platzierungs -<br />

garantie übernommen.<br />

Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt die<br />

Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />

Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />

Die wirtschaftliche Lage und die künftige<br />

Entwicklung der Gesellschaft werden von der Entwicklung<br />

des Luftfahrzeugmarktes wesentlich bestimmt. Bei der Auswahl<br />

der Leasingobjekte standen marktgängige und gut<br />

vermarktbare Flugzeuge neben guter Bonität des Leasingnehmers<br />

im Vordergrund, wodurch das Risiko bereits im<br />

Vorfeld eingeschränkt wurde. Gleichzeitig bestehen Chancen<br />

aus einer erfolgreichen Vermarktung der Flugzeuge am<br />

Ende der Vertragslaufzeit.<br />

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der Geschäftsbesorgerin<br />

<strong>KGAL</strong> eingebunden.<br />

Die bisher kalkulierten fondsabhängigen Vergütungen für<br />

Fremdkapitalvermittlung, Eigenkapitalvermittlung, Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie und Konzeption werden im<br />

Rahmen der Erstellung des Beteiligungsangebotes und der<br />

Einwerbung von Eigenkapital neu kalkuliert. Zu den entsprechenden<br />

Verträgen werden Nachträge erstellt.<br />

Hinweise auf Geschäftsrisiken, die einen konzeptionsge -<br />

mäßen Verlauf gefährden, liegen derzeit nicht vor.<br />

IV. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

Auf Grund einer verzögerten Platzierung wurden fondsabhängige<br />

Vergütungen für Fremdkapitalvermittlung, Eigenkapitalvermittlung<br />

und Konzeption gestundet und nicht<br />

zwischenfinanziert. Auf Grund der geplanten Platzierung ist<br />

beabsichtigt, die vorerwähnten Vergütungen zum Ende des<br />

ersten Quartals 2010 zu begleichen.<br />

Weitere wesentlichen Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

liegen derzeit nicht vor.<br />

Grünwald, 24.06.2009<br />

Der persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafter<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt<br />

Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />

(Radunz) (Schloemann)<br />

161


Bestätigungsvermerk<br />

des Abschlussprüfers<br />

An die GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt<br />

Nr. 36 KG, Grünwald<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der GOAL<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG,<br />

Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.<br />

Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung<br />

von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der<br />

Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und über den<br />

Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä -<br />

ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den<br />

Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />

auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />

die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-<br />

162 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />

Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />

und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die<br />

Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald.<br />

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der<br />

Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.<br />

München, den 25. September 2009<br />

KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Göller Thiele<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer


Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />

Gemäß § 312 c Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absatz 1,<br />

2 und 4 der BGB-InfoV sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages<br />

über Finanzdienstleistungen den Investoren folgende<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />

und des <strong>Prospekt</strong>herausgebers / Initiators<br />

a. Fondsgesellschaft<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 90265<br />

b. Persönlich haftender und geschäftsführender<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 172602<br />

Geschäftsführer: Michael Radunz, Christian Schloemann<br />

c. Treuhandkommanditist<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />

Geschäftsführer: Robert Massing, Martin Graser<br />

d. <strong>Prospekt</strong>herausgeber / Initiator<br />

KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Internet: www.kgal.de<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />

Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />

Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

e. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />

Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />

sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />

Zulassung der Gesellschaften<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d.<br />

genannten Gesellschaften entspricht dem jeweiligen<br />

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaften und ist<br />

im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ dar -<br />

gestellt.<br />

Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d. genannten<br />

Gesellschaften ist keine Zulassung erforderlich. Sie unterliegen<br />

der Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt.<br />

3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung und<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich an<br />

drei Flugzeugen zu beteiligen. Die wesentlichen Merkmale<br />

der Beteiligung sind in diesem Verkaufsprospekt, insbesondere<br />

im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im Überblick“<br />

beschrieben.<br />

Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

kommt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Das mit diesem Treuhandvertrag vereinbarte<br />

Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers,<br />

entsteht mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein genannten<br />

Voraussetzungen.<br />

Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />

insbesondere im Kapitel „Die Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />

beschrieben.<br />

Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB I 163


4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />

spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />

speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. Ein Totalverlust<br />

der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit<br />

erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />

künftige Erträge. Die wesentlichen Risiken sind in diesem<br />

Verkaufsprospekt im Kapitel „Die Risikohinweise“ dargestellt.<br />

5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsbedingungen<br />

Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt unbefristet. Eine ordentliche Kündigung der Betei -<br />

ligung mit einer Frist von drei Monaten ist erstmalig zum<br />

31.12.2021 möglich, danach mit gleicher Frist jeweils zum<br />

Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />

Brief zu erfolgen und ist an die Fondsgesellschaft<br />

zu richten. Das Recht zur außer ordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die weiteren<br />

Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen der Kündigung,<br />

ergeben sich aus den §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

6. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

7. Weitere Vertragsbedingungen<br />

Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />

aus dem im vorliegenden Verkaufsprospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel<br />

„Der Gesellschaftsvertrag“) und dem ebenfalls abgedruckten<br />

Treuhandvertrag (siehe Kapitel „Der Treuhandvertrag“)<br />

sowie dem Zeichnungsschein.<br />

164 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />

8. Gesamtpreis der Dienstleistung<br />

und abgeführte Steuern<br />

Der vom Investor zu bezahlende Gesamtpreis entspricht der<br />

von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />

Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />

„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />

Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />

Investors keine Steuern abgeführt.<br />

9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />

Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung seiner Einlage zu tragen. Der Investor, der sich<br />

unmittelbar als Kommanditist beteiligt, hat des Weiteren<br />

die Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handels -<br />

register-Vollmacht zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt<br />

sich nach der Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene<br />

Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kapitaleinzahlung etc. hat<br />

der Investor selbst zu tragen.<br />

Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />

Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem Verkaufsprospekt,<br />

insbesondere in den Kapiteln „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“ und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />

10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und<br />

Erfüllung<br />

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />

ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />

in diesem Verkaufsprospekt, insbesondere in den<br />

Kapiteln „Die Beteiligung“, „Der Gesellschaftsvertrag“ und<br />

„Der Treuhandvertrag“.


Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />

und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen wird auf das Kapitel „Die recht -<br />

lichen Grundlagen“, Abschnitt „Beteiligung am Ergebnis und<br />

Vermögen, Ausschüttungen / Entnahmen“ verwiesen.<br />

11. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />

„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkomman -<br />

ditisten, dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />

des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />

unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkomman -<br />

ditisten wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland zugrunde gelegt.<br />

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />

deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />

Zusammenhang mit dem Beitritt und dem Treuhandvertrag<br />

ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />

wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />

Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />

herausgegeben. Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation mit dem Investor<br />

während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />

führen.<br />

13. Außergerichtliche Beschwerde- und<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung des<br />

§ 676h BGB besteht (unbeschadet des Rechts, die Gerichte<br />

anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank<br />

eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Einzelheiten<br />

des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt, das<br />

bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die Adresse<br />

lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

schlichtung@bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />

<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und /oder zu dem Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, steht dem Investor zudem ein<br />

außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />

„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />

für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die<br />

Verfahrensordnung der Ombudsstelle, die ebenso wie eine<br />

Informationsbroschüre bei der Ombudsstelle erhältlich ist.<br />

Die Adresse lautet:<br />

165


Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />

schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />

Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />

notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle<br />

einzureichen. Die Beschwerde kann auch per E-Mail<br />

oder per Fax eingereicht werden; eventuell erforderliche<br />

Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Der Investor<br />

hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein<br />

Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle,<br />

die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen<br />

außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz<br />

zur Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt<br />

die Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministe -<br />

rium der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />

Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />

Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />

der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />

umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />

sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />

14. Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.<br />

166 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB


Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Verkaufsprospektgesetz<br />

(VermVerkProspG) sowie der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV), wonach<br />

der Anbieter zur Veröffentlichung einer Reihe von<br />

Informationen (gesetzlich geforderte Mindestangaben, sogenannte<br />

Pflichtangaben) verpflichtet ist.<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält in den voran -<br />

gehenden Kapiteln bereits einen Großteil der gesetzlich<br />

geforderten Mindestangaben. In diesem Kapitel werden<br />

ergänzende Pflichtangaben gemacht. Darüber hinaus enthält<br />

dieses Kapitel Negativerklärungen zu Informations-<br />

Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />

die für das hier vorliegende Beteiligungsangebot<br />

nicht einschlägig sind.<br />

§ 4 Angaben über die Vermögensanlagen<br />

Der Anbieter übernimmt keine Zahlung von Steuern für die<br />

Investoren (§ 4 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 VermVerkProspV).<br />

Über die in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Leistungen<br />

– hierbei handelt es sich um die mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbundenen weiteren Kosten (Seite 116 f.), die etwaige<br />

Nachschusspflicht (Seite 92), Kosten gemäß § 11 Gesellschaftsvertrag<br />

(Seite 92) und etwaige Steuerbelastungen<br />

(Seiten 16 f. und 21) sowie eine etwaige Haftung (Seite 20 f.) –<br />

hinaus sind die Investoren nicht verpflichtet, weitere<br />

Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu<br />

leisten (§ 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV).<br />

§ 6 Angaben über das Kapital des Emittenten<br />

In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />

Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben (§ 6 Satz<br />

1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft und keine<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />

Wertpapiere werden hierzu im vorliegenden Verkaufsprospekt<br />

keine Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 und 3 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

§ 7 Angaben über Gründungsgesellschafter<br />

des Emittenten<br />

Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />

weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft beauftragt sind,<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen<br />

(§ 7 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />

§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist abhängig vom Gesellschaftsvertrag,<br />

vom Treuhandvertrag sowie von den auf der Seite 96<br />

genannten Verträgen. Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft<br />

nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft haben können, ebenso ist die Tätigkeit der<br />

Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />

beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

Neben den auf den Seiten 66 bis 69 dargestellten Investitionen<br />

bestehen keine weiteren laufenden Investitionen der<br />

Fondsgesellschaft (§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung I 167


§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

Nettoeinnahmen im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

sind die nach Abzug der sogenannten<br />

Weichkosten verbleibenden Kapitaleinlagen der Investoren.<br />

Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft werden entsprechend<br />

den Ausführungen des Verkaufs prospektes für die<br />

Ablösung der zum anteiligen Erwerb der drei Flugzeuge aufgenommenen<br />

Eigenkapitalzwischen finanzierung verwendet<br />

und für keine sonstigen Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />

alleine sind für die Realisierung der Anlageziele nicht<br />

ausreichend; zusätzlich wird Fremdkapital benötigt (siehe<br />

hierzu das Kapitel „Der Investitions- und und Finanzierungsplan“<br />

ab Seite 66). Über die dort dargestellte Fremdfinanzierung<br />

hinaus sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Finanzierungen<br />

für die Realisierung der Anlageziele erforderlich<br />

(§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />

Die drei Flugzeuge stellen das Anlageobjekt dar. Dem Anbieter<br />

(<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fonds -<br />

gesellschaft sowie dem Treuhandkommanditisten steht<br />

oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesent lichen Teilen desselben noch aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. Mit Ausnahme<br />

der Sicherheiten für die aufgenommenen Bankdarlehen<br />

(siehe hierzu Seite 98) bestehen keine weiteren nicht<br />

nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjekts.<br />

Zudem bestehen weder rechtliche noch tatsächliche<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts<br />

insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel (§9<br />

Absatz 2 Nr. 2 bis 4 VermVerkProspV).<br />

Im Hinblick auf die Anlageziele, die Anlagepolitik und das<br />

Anlageobjekt der Vermögensanlage sind nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine behördlichen Genehmigungen erforderlich<br />

(§ 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

168 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

The Aircraft Value Analysis Company (AVAC) hat im September<br />

2009 ein Wertgutachten mit folgendem Ergebnis erstellt:<br />

Marktwerte auf Basis der Gutachten<br />

EMB195 (Auslieferung August 2008)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

AVAC (Gutachten vom September 2009)<br />

Niedrig Mittel Hoch<br />

2008 33,6 33,6 33,6<br />

2009 27,8 27,8 27,8<br />

2010 21,5 25,3 26,0<br />

2011 19,4 23,9 25,1<br />

2012 18,7 23,8 25,5<br />

2013 16,6 22,1 24,3<br />

2014 15,5 21,5 24,2<br />

2015 13,8 20,2 23,3<br />

2016 13,2 20,0 23,6<br />

2017 11,8 18,7 22,7<br />

2018 10,9 18,0 22,4<br />

Die unterstellte Inflationsrate variiert auf jährlicher Basis. Die Werte für 2008 basieren auf<br />

dem im Jahr 2008 eingeholten Gutachten.<br />

Das Wertgutachten von Ascend Wordwide Ltd. vom<br />

21.09.2009 liefert folgendes Ergebnis:<br />

Marktwerte auf Basis der Gutachten<br />

EMB195 (Auslieferung August 2008)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

ASCEND (Gutachten vom 21.09.2009)<br />

Niedrig Mittel*<br />

2008 33,4 33,4<br />

2009 28,2 28,2<br />

2010 22,1 28,9<br />

2011 21,2 27,8<br />

2012 20,3 26,6<br />

2013 19,5 25,5<br />

2014 18,6 24,3<br />

2015 17,8 23,2<br />

2016 16,9 22,1<br />

2017 16,1 21,0<br />

2018 15,3 19,9<br />

Unterstellte Inflationsrate 2,5 %. Die Werte für 2008 basieren auf dem im Jahr 2008 eingeholten<br />

Gutachten.<br />

* ASCEND veröffentlicht keine „Best-Case“-Werte.


Das Ergebnis des Wertgutachtens von AVITAS Inc. vom<br />

24.09.2009 stellt sich wie folgt dar:<br />

Marktwerte auf Basis der Gutachten<br />

EMB195 (Auslieferung August 2008)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

AVITAS (Gutachten vom 24.09.2009)<br />

Niedrig Mittel Hoch<br />

2008 33,6 33,6 33,6<br />

2009 31,5 31,5 31,5<br />

2010 25,0 28,6 32,2<br />

2011 22,7 25,9 29,1<br />

2012 22,0 25,1 28,3<br />

2013 21,7 24,8 27,9<br />

2014 21,3 24,4 27,4<br />

2015 21,1 24,1 27,2<br />

2016 21,1 24,1 27,1<br />

2017 20,2 23,1 25,9<br />

2018 18,5 21,1 23,8<br />

Unterstellte Inflationsrate 2,5 %. Die Werte für 2008 basieren auf dem im Jahr 2008 eingeholten<br />

Gutachten.<br />

Die genannten Gutachten aktualisieren jeweils früher<br />

erstellte Fassungen; darüber hinaus gibt es keine weiteren<br />

Gutachten für das Anlageobjekt (§ 9 Absatz 2 Nr. 7 VermVerk-<br />

ProspV). Auf Seite 49 findet sich eine Übersicht der gemittelten,<br />

gutachterlichen Restwerte auf Basis des von den Gutachtern<br />

unterstellten Wartungszustandes, im Jahr 2018 z. B.<br />

entsprechend dem sogenannten „Half-Life-Zustand“.<br />

§ 10 Angaben über die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäfts -<br />

führung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien<br />

und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />

und sonstige Personen<br />

Für die Fondsgesellschaft bestehen weder Aufsichtsgremien<br />

noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />

möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im<br />

Zusammenhang mit der Vermögensanlage keine Gesamtbezüge<br />

gewährt, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen (§ 12 Absatz 1 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sind nicht tätig für<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft betraut sind,<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen<br />

(§ 12 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />

Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

angabepflich -<br />

tigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />

Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />

haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit §12 Absätze 1 und 2<br />

VermVerkProspV).<br />

§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

wurde von keiner juristischen Person oder<br />

Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

169


Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Beteiligungsprospekt<br />

wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />

angegebenen Prämissen zusammengestellt. Sie beruhen<br />

auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />

Erlassen sowie Entscheidungen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Prämissen<br />

und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse kann nicht übernommen werden.<br />

Auf vom Inhalt dieses Beteiligungsprospektes abweichende<br />

Angaben kann sich der Investor nur dann und insoweit<br />

berufen, als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden<br />

sind.<br />

Der Beteiligungsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />

18.05.2006 erstellt.<br />

170 I Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Impressum<br />

Initiator / <strong>Prospekt</strong>herausgeber /Anbieter:<br />

<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.),<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung / Druck:<br />

Mediahaus Biering <strong>GmbH</strong>, Grafischer Betrieb,<br />

Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />

Bildnachweis:<br />

Embraer<br />

Thomas L. Fischer<br />

Flybe Limited<br />

<strong>KGAL</strong><br />

Redaktionsstand bzw. Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist<br />

der 28.09.2009.<br />

Organigramme und Illustrationen erheben keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit und sind unverbindlich. Nachdruck, auch<br />

auszugsweise, nur mit Genehmigung des oben genannten<br />

<strong>Prospekt</strong> herausgebers.<br />

Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

© <strong>KGAL</strong> 2009


<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.) · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />

Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de

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