KGAL-SkyClass53-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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SKYCLASS 53<br />
OPERATIVER FLUGZEUGFONDS<br />
MIT DREI REGIONALFLUGZEUGEN
Typgleiche Embraer 195
Sehr geehrte Investoren,<br />
Grünwald, 28. September 2009<br />
seit den 70er Jahren zeigte sich der Luftverkehr immer wieder als attraktiver Wachstumsmarkt. Auch<br />
für die Zukunft rechnen Marktbeobachter nach Überwindung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
langfristig mit einer positiven Marktentwicklung – beflügelt unter anderem durch die voranschreitende<br />
Globalisierung und die zunehmende Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes. Trotz des<br />
derzeit schwierigen Marktumfeldes besteht langfristig ein großer Bedarf an neuen und wirtschaft -<br />
lichen Flugzeugen.<br />
Insbesondere der Regionalflugverkehr hat sich in der Vergangenheit – auch nach externen Krisen –<br />
als stabiler Wachstumsmarkt erwiesen. Im Zeitraum 1970 bis 2007 konnte hier ein jährliches<br />
Wachstum an beförderten Passagieren von durchschnittlich ca. 11,5 % verzeichnet werden.<br />
Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Investition in unseren neuen Flugzeugfonds<br />
mit drei marktgängigen Regionalflugzeugen des Typs Embraer 195 LR des brasilianischen<br />
Herstellers Embraer. Die Flugzeuge zeichnen sich durch einen hohen Passagierkomfort und vielfältige<br />
wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten aus.<br />
Bei der Konzeption des Beteiligungsangebotes haben wir großen Wert auf eine solide wirtschaftliche<br />
Grundlage gelegt: Die drei Regionalflugzeuge sind langfristig an die englische Gesellschaft<br />
Flybe Limited vermietet, derzeit die größte Regionalfluggesellschaft Europas. Das Asset-Management<br />
erfolgt durch die GOAL (Joint Venture des Initiators <strong>KGAL</strong> mit der Deutsche Lufthansa AG), ein<br />
leistungsfähiges Unternehmen mit über zehn Jahren Erfahrung und Know-how in der techni schen<br />
Betreuung und Vermarktung von Verkehrsflugzeugen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung<br />
der <strong>KGAL</strong> als Initiator von Flugzeugfonds sowie von der Marktkenntnis unseres Joint Ventures<br />
GOAL.<br />
Wir, die KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (<strong>KGAL</strong>) mit Sitz in Grünwald, übernehmen gemäß § 3<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt<br />
dieses <strong>Prospekt</strong>es und erklären, dass unseres Wissens die im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Angaben richtig<br />
sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong><br />
finden Sie in den Kapiteln „Der Initiator“ und „Die Übersicht über die Vertragspartner“.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.,<br />
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong>,<br />
diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />
Dr. Klaus Wolf Gert Waltenbauer<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrates: Dr. Stefan Schmittmann<br />
Geschäftsführung: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co., Sitz Grünwald, Amtsgericht München HRA 61 588<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): DE 129 992 086<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin: Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong>, Sitz München, Amtsgericht München HRB 82 708<br />
3
Inhaltsverzeichnis<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />
Die Risikohinweise 12<br />
Der Initiator 26<br />
Der Luftverkehrsmarkt 30<br />
Der Hersteller und die Flugzeuge 42<br />
Der Asset-Manager 50<br />
Der Leasingnehmer Flybe 52<br />
Die Leasingverträge 62<br />
Der Investitions- und Finanzierungsplan 66<br />
Die Prognoserechnung 70<br />
Die Sensitivitätsanalysen 82<br />
Die rechtlichen Grundlagen 88<br />
Die steuerlichen Grundlagen 103<br />
Die Beteiligung 112<br />
Die Übersicht über die Vertragspartner 120<br />
Der Gesellschaftsvertrag 136<br />
Der Treuhandvertrag 148<br />
Muster der Handelsregister-Vollmacht 153<br />
Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008 154<br />
Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB 163<br />
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 167<br />
Angabenvorbehalt / Impressum 170<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben war nicht Gegenstand der Prüfung des<br />
<strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis tungsaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanz -<br />
dienstleistungsaufsicht hat den <strong>Prospekt</strong> nur auf formelle Vollständigkeit geprüft.<br />
5
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Fondskonzept<br />
Angeboten wird die Zeichnung einer Beteiligung an einem<br />
geschlossenen operativen Flugzeugfonds mit drei Regionalflugzeugen<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft über einen Treuhänder<br />
oder unmittelbar als Kommanditist<br />
Fondsgesellschaft<br />
Fondsgesellschaft ist die GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“)<br />
mit Sitz in Grünwald bei München, die das Eigentum<br />
an den Flugzeugen erworben hat<br />
Zielgruppe<br />
Investoren, die sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />
langfristig an der Vermietung und Vermarktung von drei<br />
Regionalflugzeugen (unternehmerische Beteiligung) mit<br />
attraktiven prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />
beteiligen möchten<br />
Investoren mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland<br />
Investoren, die bereit sind, die mit der Anlage verbundenen<br />
Risiken zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 12)<br />
Interessenten wird empfohlen, sich vor Zeichnung des<br />
Beteiligungsangebotes über die rechtlichen und steuer -<br />
lichen Auswirkungen bei Vertretern der rechts- und steuerberatenden<br />
bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe zu informieren<br />
Beitritt / Beteiligung / Agio<br />
Beteiligung in Euro (EUR)<br />
Mindestbeteiligung EUR 10.000; höhere Beteiligungssummen<br />
(Kapitaleinlagen) müssen jeweils auf volle EUR 1.000<br />
lauten<br />
6 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />
5 % zu leisten<br />
Der Beitritt ist erstmals zum 30.11.2009 möglich, danach<br />
jeweils monatlich bis zum 31.12.2010 (vorbehaltlich einer<br />
vorherigen Ausplatzierung / Schließung)<br />
Die Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio ist vollständig<br />
zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats fällig<br />
Insgesamt zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kapitaleinlagen:<br />
EUR 21,1 Mio.<br />
Flugzeugmarkt<br />
Branchenkenner rechnen trotz des derzeit schwierigen<br />
weltwirtschaftlichen Umfeldes weiter mit einem nachhaltigen<br />
langfristigen Wachstum des Luftverkehrs<br />
Flugzeuge / Hersteller<br />
Bei den Flugzeugen dieses Beteiligungsangebotes handelt<br />
es sich um drei marktgängige Regionalflugzeuge vom Typ<br />
Embraer 195 LR (im Folgenden auch „Embraer 195“) des<br />
Herstellers Embraer – Empresa Brasileira de Aeronáutica<br />
S. A. (im Folgenden „Embraer“), die am 23.06.2008, am<br />
28.08.2008 sowie am 16.10.2008 an die Fondsgesellschaft<br />
ausgeliefert wurden<br />
Der von der Fondsgesellschaft aufzubringende Finanzierungsbetrag<br />
zum Erwerb (Anschaffungskosten) für die<br />
Flugzeuge betrug umgerechnet rund EUR 61,7 Mio. auf<br />
Basis der jeweiligen US-Dollar / Euro-Stichtagskurse<br />
Diese jüngste Weiterentwicklung unter den Embraer-Jets<br />
bietet hohen Passagierkomfort und kann sehr wirtschaftlich<br />
eingesetzt werden (siehe hierzu das Kapitel „Der<br />
Hersteller und die Flugzeuge“ ab Seite 42)
Wertermittlung<br />
Es wurden drei Gutachten unabhängiger Gutachter hinsichtlich<br />
der Verkehrswerte der Flugzeuge eingeholt. Im<br />
Mittel bewerteten die drei Gutachter die Embraer 195<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs im Jahr 2008 mit umgerechnet<br />
rund EUR 23,11 Mio. (unterstellter kalkulatorischer Wechselkurs<br />
von 1 Euro = 1,45 US-Dollar). Die Anschaffungskosten<br />
der Flugzeuge für die Fondsgesellschaft im Jahr 2008<br />
lagen rund 8,5 % unter den gemittelten Werten der Gutachter<br />
Leasingnehmer<br />
Die englische Fluggesellschaft Flybe Limited (im Folgenden<br />
„Flybe“) ist die größte Regionalfluggesellschaft Europas und<br />
wurde durch das Fachmagazin ATW (Air Transport World)<br />
als „2009 Regional Airline of the Year“ ausgezeichnet<br />
Gesellschafter von Flybe ist die seit 1979 bestehende Flybe<br />
Group Limited, an der British Airways 15 % der Anteile hält<br />
Leasingverträge<br />
Die Fondsgesellschaft hat für jedes der drei Flugzeuge<br />
einen Leasingvertrag mit Flybe abgeschlossen. Die<br />
Leasingverträge laufen jeweils zehn Jahre ab dem Zeitpunkt<br />
der Auslieferung des Flugzeuges zu einer durchschnittlichen<br />
Leasingrate in Höhe von umgerechnet rund<br />
EUR 181.381 pro Monat bei einem unterstellten kalkulatorischen<br />
Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar (siehe<br />
hierzu Kapitel „Die Leasingverträge“ ab Seite 62)<br />
Als Sicherheit hat Flybe pro Flugzeug USD 490.000 hinterlegt<br />
Für die Triebwerke der Flugzeuge werden von Flybe monatlich<br />
Wartungsrücklagen geleistet<br />
Der Gesellschafter Flybe Group Limited garantiert die<br />
Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen von Flybe unter dem<br />
jeweiligen Leasingvertrag<br />
Asset-Manager<br />
Für die technische Betreuung der Flugzeuge sowie bei deren<br />
Vermarktung steht der Fondsgesellschaft die GOAL<br />
German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im<br />
Folgenden „GOAL“ bzw. „GOAL KG“), ein Joint Venture der<br />
Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden „Lufthansa“) und<br />
der KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (im Folgenden<br />
„<strong>KGAL</strong>“), als Asset-Manager zur Verfügung<br />
Investition / Finanzierung<br />
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt auf Basis der<br />
jeweiligen US-Dollar/Euro-Stichtagskurse und einem unterstellten<br />
kalkulatorischen Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-<br />
Dollar rund EUR 65,9 Mio. (Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten<br />
rund EUR 61,8 Mio.; fonds abhängige<br />
Vergütungen und Nebenkosten rund EUR 4,0 Mio.; Liquiditätsreserve<br />
rund EUR 0,1 Mio.)<br />
Die Finanzierung erfolgt in Höhe von rund EUR 22,2 Mio.<br />
(33,6 %) über Eigenkapital (inklusive Agio), in Höhe von<br />
rund EUR 43,6 Mio. (66,3 %) über Fremdkapital in US-Dollar,<br />
umgerechnet zu den jeweiligen US-Dollar / Euro-Stichtagskursen,<br />
sowie in Höhe von rund EUR 0,1 Mio. (0,1 %)<br />
durch den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben<br />
bis zum 31.12.2009<br />
Laufzeit der Beteiligung<br />
Prognosezeitraum bis zum 16.10.2018<br />
Ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den Investor<br />
mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, erstmalig<br />
zum 31.12.2021<br />
7
Mit der Vermögensanlage<br />
verbundene Rechte der Investoren<br />
Beteiligung am Vermögen, Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />
Einsichts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten<br />
Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />
Recht zur Übertragung und /oder Belastung der Beteiligung<br />
mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
(siehe hierzu die Kapitel „Der Gesellschaftsvertrag“ ab Seite<br />
136 und „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 88)<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielen die<br />
Investoren Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
Zeichnungsfrist / Vollplatzierung<br />
Die Zeichnungsfrist endet planmäßig vorbehaltlich vor -<br />
heriger Vollplatzierung / Schließung am 31.12.2010. Der<br />
geschäftsführende Gesellschafter ist jedoch berechtigt, die<br />
Zeichnungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate zu<br />
verlängern<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />
des erforderlichen Kommanditkapitals zum Ende<br />
der Zeichnungsfrist<br />
Vertraulichkeit<br />
Die in diesem Beteiligungsangebot enthaltenen Informationen<br />
sind vertraulich zu behandeln und sollen ausschließlich<br />
als Entscheidungsgrundlage für eine mögliche<br />
Beteiligung dienen<br />
8 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Gute Gründe für die Beteiligung<br />
Partizipation an einem langfristigen Flugzeuginvestment<br />
(Markt mit langfristigem Wachstumspotenzial)<br />
Wirtschaftliche und marktgängige Regionalflugzeuge<br />
Attraktive prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Langfristige Vermietung an die größte Regionalflug -<br />
gesellschaft Europas<br />
Leistungsfähiger Asset-Manager GOAL<br />
Solides Sicherheitenkonzept<br />
Prognostizierte Laufzeit von nur rund 9 Jahren<br />
Einkommensteuerzahlung prognosegemäß erst im<br />
Jahr 2019
Die Anlage auf einen Blick (Prognose; Stand: 28.09.2009)<br />
Exemplarische Kapitaleinlage 1) 2) EUR 10.000<br />
Beitritt monatlich<br />
Einzahlung in voller Höhe am letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats<br />
Prognosezeitraum bis 16.10.2018<br />
Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p.a. 3) mit Veräußerungserlös 4)<br />
(inklusive Kapitalrückzahlung)<br />
140 %<br />
130 %<br />
120 %<br />
110 %<br />
100 %<br />
12 %<br />
10 %<br />
8 %<br />
6 %<br />
4 %<br />
2 %<br />
0 %<br />
vor Steuern<br />
8,0 % 8,0 %<br />
2010<br />
2011<br />
8,0 %<br />
2012 2013<br />
nach Steuern (Einkommensteuerzahlung prognosegemäß erst in 2019)<br />
8,0 % 8,0 %<br />
Liquiditätsüberschuss vor Steuern EUR 9.683<br />
Liquiditätsüberschuss nach Steuern 5) EUR 5.935<br />
1) Zuzüglich 5% Agio auf die Kapitaleinlage. Die Gesamthöhe der Provisonen übersteigt das Agio.<br />
2) Der Mindestbeteiligungsbetrag dieses Beteiligungsangebotes beträgt EUR 10.000.<br />
3) Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die Einzahlung der Kommanditeinlage und des Agios wurden zum 30.12.2009 unterstellt.<br />
Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Jahr 2010 bezieht sich die Ausschüttung / Entnahme anteilig auf den Zeitraum 30.12.2009<br />
bis 30.10.2010.<br />
4) Die prognostizierten Veräußerungserlöse können der Prognoserechnung auf Seite 75 entnommen werden.<br />
5) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wurde im Jahr 2019 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit den Verlusten gemäß §15b<br />
EStG verbleibenden Gewinnes des Jahres 2018 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5%<br />
bezogen auf die Steuerschuld. Es wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld des Investors im Jahr 2019<br />
nach § 35 EStG angenommen.<br />
2014<br />
8,0 %<br />
2015<br />
8,0 %<br />
2016<br />
8,0 %<br />
2017<br />
139,2 %<br />
2018<br />
101,7 %<br />
9
Die Risikohinweise<br />
Mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft geht der<br />
Investor ein langfristiges Engagement mit unternehme -<br />
rischen Risiken ein. Die wirtschaftliche Entwicklung der<br />
Fondsgesellschaft hängt von einer Vielzahl wirtschaftlicher,<br />
rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen ab. Wenn<br />
diese sich anders als erwartet ent wickeln, kann dies die in<br />
diesem Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />
nachteilig beeinflussen.<br />
Kapitalrückflüsse und Ausschüttungen / Entnahmen sind<br />
weder im Voraus kalkulierbar noch gesichert. Der Investor<br />
sollte einen angemessenen finanziellen Spielraum mit einer<br />
ausreichenden Liquiditätsreserve zur Verfügung haben. Die<br />
Beteiligung sollte ohne Übergewichtung lediglich Beimischungscharakter<br />
zum übrigen Vermögensportfolio besitzen<br />
und eigenfinanziert sein.<br />
Der Investor trägt mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
das Risiko eines Totalverlustes seiner Kapitaleinlage<br />
sowie des Agios. Dieses Beteiligungsangebot ist somit nur<br />
für Investoren geeignet, die einen entsprechenden Verlust<br />
hinnehmen können. Zudem trifft den Investor unter<br />
Umständen eine Ersatzpflicht für Abgaben und Kosten der<br />
Fondsgesellschaft, die durch den Investor ausgelöst werden<br />
sowie unter Umständen eine Steuerpflicht, der keine entsprechenden<br />
Ausschüttungen / Entnahmen gegenüberstehen.<br />
Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
eine ausländische Rechtsordnung die Beschränkung der<br />
Kommanditistenhaftung nicht anerkennt. Sollte der Inves-<br />
12 I Die Risikohinweise<br />
tor seine Kapitaleinlage nicht aus Eigenmitteln, sondern<br />
durch Aufnahme einer Anteilsfinanzierung erbringen, entsteht<br />
das zusätzliche Risiko, dass der Investor seine Anteilsfinanzierung<br />
zurückführen muss, auch wenn aus der Vermietung<br />
der Flugzeuge keine entsprechenden Einnahmen<br />
erzielt werden können. Insbesondere bei Fremdfinanzierung<br />
der Kapitaleinlage und /oder bei Eintritt weiterer Risiken<br />
kann es über den Verlust der Kapitaleinlage hinaus zur<br />
Gefährdung des weiteren Vermögens des Investors kommen<br />
(siehe hierzu auch den Abschnitt „Investorgefährdende Risiken“<br />
ab Seite 20).<br />
Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsäch -<br />
lichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />
angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft),<br />
soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung (28.09.2009) bekannt sind. Sie kann<br />
nicht eventuelle zusätzliche Risiken behandeln, die sich<br />
möglicherweise aus der individuellen Situation einzelner<br />
Investoren ergeben. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />
das Beteiligungsangebot und die damit verbundenen Risiken<br />
eingehend zu prüfen und sich dazu, soweit erforderlich,<br />
fachkundiger Berater zu bedienen.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Risiken können bei Eintritt,<br />
sowohl bei Kumulation als auch im Einzelfall, zu erheblichen<br />
negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dieser<br />
unternehmerischen Beteiligung führen.
Prognose- und<br />
anlagegefährdende Risiken<br />
Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken, bei<br />
deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse unter<br />
Umständen nicht erzielt werden und die im Extremfall zu<br />
einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals führen können.<br />
Vermietung / Leasingnehmerbonität<br />
Der Erfolg der Beteiligung hängt wesentlich von den Einnahmen<br />
aus der Vermietung der Flugzeuge ab. Die Flugzeuge<br />
sind während der Laufzeit der Leasingverträge zu fest<br />
vereinbarten Leasingraten vermietet. Es besteht das Risiko,<br />
dass sich die Bonität des Leasingnehmers (zum Beispiel aufgrund<br />
steigenden Kostendrucks in der Luftfahrtbranche,<br />
wirtschaftlicher Rezessionsphasen, steigender Ölpreise oder<br />
aufgrund von Abgaben im Zusammenhang mit dem Emissionshandel)<br />
verschlechtert und er seine Verpflichtungen aus<br />
den Leasingverträgen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.<br />
Dies kann zu Einnahmeausfällen bei der Fondsgesellschaft<br />
und zu einer vorzeitigen Beendigung der Leasingverträge<br />
führen. Die Fondsgesellschaft als Leasinggeber hat bei Vertragsverletzung<br />
eines Leasingvertrages das Recht, auch die<br />
Leasingverträge hinsichtlich der anderen Flugzeuge dieses<br />
Beteiligungsangebotes zu beenden und diese zu verwerten.<br />
Entspricht bei einem Ausfall des Leasingnehmers der Rückgabezustand<br />
des jeweiligen Flugzeuges nicht dem vertraglich<br />
definierten Zustand, fallen beim Leasinggeber möglicherweise<br />
zusätzliche Wartungskosten an. Ferner besteht<br />
im Falle einer Beendigung der Leasingverträge das Risiko,<br />
dass nicht sofort eine Anschlussvermietung gefunden werden<br />
kann und/oder beispielsweise die Einnahmen aus der<br />
Anschlussvermietung unter den prognostizierten Werten<br />
liegen.<br />
Über die zukünftigen Vermietungsmöglichkeiten der Flugzeuge<br />
kann heute keine gesicherte Aussage getroffen<br />
werden, da diese üblicherweise großen Schwankungen<br />
unterworfen sind (z. B. starkes Flottenwachstum am Flugzeugmarkt<br />
oder schwache Entwicklung des Welthandels<br />
sowie des Luftverkehrs und daraus resultierendes Über -<br />
angebot an vermietbaren Flugzeugen auf dem Markt). Eine<br />
Anschlussvermietung könnte sich in dieser Situation<br />
schwierig gestalten mit der Folge von erheblichen Einnahmeausfällen.<br />
Veräußerungsrisiko<br />
Der Erfolg der Beteiligung ist auch vom Erlös aus der Veräußerung<br />
der Flugzeuge abhängig. Die Veräußerung wurde<br />
gemäß Prognoserechnung jeweils zehn Jahre nach Auslieferung<br />
des jeweiligen Flugzeuges unterstellt. Bei Ausfall des<br />
Leasingnehmers kann jedoch eine Verwertung durch den<br />
Leasinggeber zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.<br />
Der künftig erzielbare Veräußerungserlös für die Flugzeuge<br />
hängt insbesondere von der Preisentwicklung für<br />
Gebrauchtflugzeuge des entsprechenden Flugzeugtyps ab.<br />
Diese wird von zahlreichen Einflussfaktoren wie der Entwicklung<br />
des weltweiten Personentransportvolumens, den<br />
Produktionsvolumina der Flugzeughersteller, den Vermarktungsaktivitäten<br />
(z. B. Verkauf aufgrund Ausmusterung von<br />
bestimmten Flugzeugtypen) der Fluggesellschaften sowie<br />
von der weltweiten wirtschaftlichen Lage beeinflusst. Entwickeln<br />
sich diese Einflussfaktoren schlechter als erwartet,<br />
so besteht das Risiko, dass der tatsächliche Veräußerungserlös<br />
ebenfalls niedriger als erwartet ausfallen könnte.<br />
13
Basierend auf den eingeholten Gutachten unterstellt die<br />
Prognoserechnung bestimmte Erlöse aus der Veräußerung<br />
der Flugzeuge nach Ablauf der Leasingverträge mit Flybe.<br />
Hierbei wurden die beim Leasinggeber verbleibenden<br />
Wartungsrücklagen für die Triebwerke berücksichtigt. Der<br />
Leasingnehmer ist zudem verpflichtet, die Flugzeuge in<br />
einem vertraglich fixierten technischen Mindestzustand an<br />
die Fondsgesellschaft zurückzugeben. Darüber hinaus muss<br />
der Leasingnehmer bei Beendigung des jeweiligen Leasing -<br />
vertrages vertraglich vereinbarte Kompensationszahlungen<br />
an die Fondsgesellschaft leisten. Es besteht das Risiko, dass<br />
diese Kompensationszahlungen zu hoch bzw. die an die<br />
Fondsgesellschaft für die Triebwerke zu zahlenden Wartungsrücklagen<br />
zu niedrig kalkuliert wurden und dass die<br />
dann erzielbaren Veräußerungserlöse geringer sind als prognostiziert.<br />
Um einen möglichst günstigen Veräußerungszeitpunkt für<br />
die Flugzeuge wählen zu können, kann die Veräußerung der<br />
Flugzeuge auch deutlich vor bzw. nach Ablauf des Planungszeitraumes<br />
stattfinden. Es besteht daher das Risiko, dass die<br />
Fondsgesellschaft früher oder später als prognostiziert aufgelöst<br />
wird.<br />
Risiken aus dem Flugbetrieb<br />
Die Leasingverträge sehen eine Verpflichtung des Leasingnehmers<br />
vor, etwaige Risiken aus dem Flugbetrieb jeweils in<br />
vollem Umfang zu tragen, diese in üblichem Umfang zu<br />
versichern und den Leasinggeber von jeglicher Inanspruchnahme<br />
Dritter freizustellen. Trotzdem ist es nicht aus -<br />
geschlossen, dass eine Versicherung für die geltend<br />
gemachten Schadenersatzansprüche nicht besteht, die<br />
Versicherungsgesellschaft ihre Verpflichtungen nicht erfüllt<br />
bzw. die Schadenshöhe die Höhe der vereinbarten Versiche-<br />
14 I Die Risikohinweise<br />
rungssumme überschreitet und /oder dass die Fondsgesellschaft<br />
für Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb der<br />
Flugzeuge direkt in Anspruch genommen wird.<br />
Da die Flugzeuge überwiegend im Ausland betrieben werden,<br />
ist regelmäßig mit einer Anwendung ausländischer<br />
Rechtsordnungen zu rechnen. Die insoweit anwendbaren<br />
Vorschriften und Regelungen können erheblich vom deutschen<br />
Rechtsverständnis abweichen.<br />
Bei einer Schädigung Dritter durch die Flugzeuge könnte<br />
unter Umständen eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />
Eigentümerin der Flugzeuge in Betracht kommen. Sollten<br />
trotz der Versicherung und der Einstands- und Freistellungspflicht<br />
des Leasingnehmers die Fondsgesellschaft in einem<br />
solchen Fall in Anspruch genommen werden, haftet ein<br />
Kommanditist nach deutschem Recht grundsätzlich unmittelbar<br />
bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme (siehe hierzu im Abschnitt „Investorgefährdende<br />
Risiken“ den Unterabschnitt „Haftung des Gesellschafters“<br />
ab Seite 20). Dies gilt mittelbar über die Regelungen<br />
des Treuhandvertrages entsprechend auch für einen<br />
Investor, der über den Treuhandkommanditisten TERTIA<br />
ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> als Treugeber an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt ist.<br />
Da die Flugzeuge überwiegend im Ausland betrieben<br />
werden, kann insbesondere bei einer Schädigung Dritter im<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb der Flugzeuge nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />
beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />
nicht anerkennt (siehe hierzu im Abschnitt „Investorgefährdende<br />
Risiken“ den Unterabschnitt „Haftung des Gesellschafters“<br />
ab Seite 20).
Betriebskosten<br />
Sollten aufgrund verbindlicher Vorgaben z. B. der European<br />
Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit)<br />
oder der Joint Aviation Authorities (Europäische Luftfahrtbehörde)<br />
technische Modifikationen an einem Flugzeug<br />
erforderlich werden, die einen Aufwand von mehr als<br />
USD 100.000 verursachen, so ist der Leasinggeber zu einer<br />
anteiligen Kostenübernahme für den USD 100.000 übersteigenden<br />
Anteil des Aufwands verpflichtet. Der von dem<br />
Leasinggeber zu tragende Kostenanteil richtet sich nach<br />
der Restlaufzeit des Leasingvertrages. Die genaue Berechnung<br />
wird durch eine im Leasingvertrag geregelte Formel<br />
bestimmt. Kommt es zu einer solchen Situation, so besteht<br />
das Risiko einer Reduzierung der für die Ausschüttungen /<br />
Entnahmen zur Verfügung stehenden Liquidität der Fondsgesellschaft.<br />
Währung<br />
Da Flugzeuge weltweit üblicherweise in US-Dollar gehandelt<br />
werden, werden Veräußerungserlöse im Fall des Verkaufs<br />
der Flugzeuge voraussichtlich in US-Dollar vereinnahmt.<br />
Des Weiteren werden auch etwaige Anschlussleasingraten,<br />
z.B. im Falle eines vorzeitigen Ausfalls des<br />
Leasingnehmers, voraussichtlich in US-Dollar vereinnahmt.<br />
Daher besteht für einen in Euro kalkulierenden Investor ein<br />
Wechselkursrisiko hinsichtlich der durch die Veräußerungserlöse<br />
und etwaige Anschlussleasingraten generierten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen.<br />
Gutachten und Angaben Dritter<br />
Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen unter anderem<br />
Gutachten und weitere Angaben Dritter zugrunde,<br />
deren Korrektheit vorausgesetzt wird, aber seitens des<br />
Initiators nicht vollständig überprüft werden kann. Es<br />
besteht daher das Risiko, dass sich Annahmen und Schlussfolgerungen<br />
von Gutachten und /oder Angaben Dritter als<br />
unvollständig, ungenau oder falsch herausstellen (beispielsweise,<br />
wenn die Gutachten methodische oder inhaltliche<br />
Fehler aufweisen).<br />
Vertragspartnerrisiko<br />
Sollten Vertragspartner der Fondsgesellschaft insolvent<br />
werden oder bestehende Verträge ordentlich oder außerordentlich<br />
kündigen und sollten dann neue Verträge abgeschlossen<br />
werden, so besteht das Risiko, neue Vertragspartner<br />
nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten<br />
zu können. Daher kann es zu Rechtsstreitigkeiten mit dem<br />
damit verbundenen Prozess- und Kostenrisiko und zu<br />
zusätzlichen, nicht prognostizierten Aufwendungen der<br />
Fonds gesellschaft führen.<br />
Finanzierung<br />
Die <strong>KGAL</strong> hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />
erforderlichen Eigenkapitals abgegeben. Es besteht das<br />
Risiko, dass die <strong>KGAL</strong> ihren Verpflichtungen aus dieser<br />
Garantie nicht nachkommen kann. Dies kann zu einer vorzeitigen<br />
Beendigung der Beteiligung führen mit dem Risiko<br />
des Verlustes eines erheblichen Teils der Einlage.<br />
Die Bayerische Landesbank, München (im Folgenden<br />
„BayernLB“) hat ein Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
ist befristet bis zum 31.03.2010.<br />
Sollte die Platzierung bis zum 31.03.2010 nicht vollständig<br />
erfolgt sein, wird versucht, eine Verlängerung der Laufzeit<br />
der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung mit der BayernLB zu<br />
erreichen. Wenn dies nicht gelingen sollte, hat sich zwar die<br />
<strong>KGAL</strong> bereit erklärt, im Rahmen ihrer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
eine Anschlussfinanzierung sicherzustellen.<br />
Es besteht jedoch das Risiko, dass sie dieser Verpflichtung<br />
nicht nachkommen kann.<br />
15
Bei vorzeitiger Fälligstellung des Darlehens durch die<br />
BayernLB für den Fall, dass die Fondsgesellschaft ihren<br />
Verpflichtungen unter dem Zwischenfinanzierungsvertrag<br />
nicht nachkommt, und /oder für den Fall, dass die <strong>KGAL</strong> die<br />
Anschlussfinanzierung nicht sicherstellen kann, besteht das<br />
Risiko einer vorzeitigen Beendigung der Beteiligung mit der<br />
Folge des Verlustes eines erheblichen Teils der Einlage.<br />
Für den Erwerb der drei Flugzeuge vom Typ Embraer 195<br />
hat die Fondsgesellschaft jeweils einen Darlehensvertrag<br />
mit der DVB Bank AG, London (im Folgenden „DVB Bank“)<br />
über das erforderliche Fremdkapital in Höhe von insgesamt<br />
USD 63,6 Mio. abgeschlossen. Die langfristigen Darlehensverträge<br />
haben jeweils eine Laufzeit von zehn Jahren, beginnend<br />
mit der Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges.<br />
Während der Laufzeit der Finanzierungen besteht das Risiko,<br />
dass die Bank von ihren Kündigungsrechten Gebrauch<br />
macht, insbesondere wenn die Fondsgesellschaft ihre Verpflichtungen<br />
aus den Darlehensverträgen nicht erfüllt oder<br />
zwischenzeitlich eingetretene Ereignisse, wie z. B. eine Kündigung<br />
der Leasingverträge, die Durchführung der Darlehensverträge<br />
gefährden. Als Sicherheit hat die Fondsgesellschaft<br />
der Bank ein Pfandrecht an jedem Flugzeug bestellt.<br />
Darüber hinaus wurden der Bank unter anderem Ansprüche<br />
und Rechte aus Versicherungen, Kauf- und Leasingverträgen<br />
zur Sicherheit abgetreten.<br />
Bei einer außerordentlichen Kündigung der Darlehens -<br />
verträge wird sich die Fondsgesellschaft um eine alternative<br />
Finanzierungsmöglichkeit bemühen. Falls keine alternative<br />
Finanzierung gefunden werden kann, kann dies zu einer<br />
vorzeitigen Beendigung und Sicherheitenverwertung führen<br />
mit dem Risiko eines Teilverlustes der Einlage.<br />
.<br />
16 I Die Risikohinweise<br />
Zinsen<br />
Flybe hat sich bezüglich zwei der drei Flugzeuge für einen<br />
festen Zinssatz über die Laufzeit entschieden.<br />
Sofern es zu einer vorzeitigen Kündigung der Fremdfinanzierungen<br />
(z. B. wegen des Ausfalls des Leasingnehmers)<br />
kommen sollte, können bei einem festen Zinssatz entsprechende<br />
Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen, die die<br />
Wirtschaftlichkeit der Beteiligung beeinträchtigen.<br />
In Bezug auf ein Flugzeug hat Flybe zunächst für einen<br />
variablen Zinssatz über die Laufzeit optiert. Flybe hat noch<br />
bis Ende November 2009 das Recht, in Abstimmung mit der<br />
Fondsgesellschaft für das eine Flugzeug einen festen Zinssatz<br />
anstelle des variablen Zinssatzes für die verbleibende<br />
Laufzeit zu wählen.<br />
Sollte abweichend zur Prognose nach Ablauf eines Leasingvertrages<br />
oder bei Ausfall des Leasingnehmers anstelle einer<br />
Veräußerung des Flugzeuges eine Anschlussvermietung<br />
erfolgen, besteht ein entsprechendes Zinsänderungsrisiko.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Es können allgemein negative Auswirkungen auf die Rendite<br />
dadurch entstehen, dass die Finanzverwaltung zu der dem<br />
Beteiligungsangebot zugrunde liegenden Konzeption im Rahmen<br />
der Veranlagung oder nach einer steuerlichen Außenprüfung<br />
(Betriebsprüfung) eine andere Auffassung als der<br />
Initiator vertritt. Dies könnte darauf beruhen, dass die Finanzverwaltung<br />
die Höhe der Erträge oder die steuer liche Abzugsfähigkeit<br />
von Aufwendungen dem Grunde und/oder der<br />
Höhe nach anders beurteilt oder auch eine andere Auffassung<br />
zum zeitlichen Anfall von Erträgen und Aufwendungen<br />
einnimmt und es deshalb zu anderen steuerlichen Ergebnissen<br />
bzw. zu einem abweichenden zeit lichen Ergebnisverlauf<br />
bei der Fondsgesellschaft bzw. den Investoren und damit zu<br />
anderen Steuerwirkungen kommt als prognostiziert.
Änderungen der Auffassung der Finanzverwaltung, Änderungen<br />
der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie<br />
Steuer gesetzesänderungen (z. B. § 35 EStG) können zu einer<br />
erhöhten Steuerbelastung für die Fondsgesellschaft und die<br />
Investoren führen.<br />
Abweichungen zu den prognostizierten Ergebnisverläufen<br />
resultieren zwangsläufig aus einem sich über den Prognosezeitraum<br />
gegenüber dem unterstellten Wechselkurs von 1<br />
EUR = 1,45 US-Dollar verändernden Fremdwährungsumrechnungskurs.<br />
Negative steuerliche Wirkungen auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft sowie auf Ebene der Investoren sind<br />
diesbezüglich nicht auszuschließen.<br />
Grundsätzlich ist nach § 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
eine Beteiligung eines einzelnen Kommanditisten von<br />
mehr als 50 % des Kommanditkapitals nicht zulässig. Sollte<br />
das Beteiligungsangebot jedoch zu weniger als 50 % ausplatziert<br />
werden und die <strong>KGAL</strong> entsprechend aus der Platzierungsgarantie<br />
in Anspruch genommen werden, so würde<br />
die <strong>KGAL</strong> die Mehrheit am Kommanditkapital erwerben, mit<br />
der Folge, dass aufgrund der ihr dann zustehenden Stimmrechtsmehrheit<br />
der Betrieb der Fondsgesellschaft in den<br />
<strong>KGAL</strong>-Konzern im Sinne der sogenannten Zinsschranke des<br />
§ 4 h EStG einzubeziehen wäre. Dies könnte zur Folge haben,<br />
dass die Zinsaufwendungen nicht in voller Höhe abzugs -<br />
fähig sind und dadurch weitere Belastungen mit Gewerbesteuer<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft entstehen könnten,<br />
die damit mittelbar die Rendite der Investoren schmälern<br />
würden. Eine Ausgleichsverpflichtung der <strong>KGAL</strong> gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft bestünde gemäß § 11 Ziffer 1 des<br />
Gesellschaftsvertrages nicht. Der Betrieb der Fondsgesellschaft<br />
könnte auch aus anderen Gründen in einen Konzernabschluss<br />
im Sinne der Zinsschranke einzubeziehen sein.<br />
Steuernachzahlungen sind gegebenenfalls nach § 233 a der<br />
Abgabenordnung mit 6 % p. a. zu verzinsen.<br />
IHK-Beitrag<br />
Die Fondsgesellschaft ist grundsätzlich verpflichtet, an die<br />
zuständige Industrie- und Handelskammer („IHK“) einen<br />
Beitrag zu entrichten. Gemäß der derzeit gültigen Wirtschaftssatzung<br />
errechnet sich der Beitrag über einen Grundbeitrag<br />
zuzüglich einer Umlage in Höhe von 0,22 % des<br />
Gewerbeertrags. Für den Fall, dass der tatsächliche Gewerbeertrag<br />
von der Prognose abweicht, ändert sich somit auch<br />
die Bemessungsgrundlage für die jeweilige IHK-Gebühr.<br />
IHK-Gebühren können dem Leasingnehmer nicht weiterbelastet<br />
werden. Insofern würde eine erhöhte IHK-Gebühr die<br />
für Ausschüttungen / Entnahmen zur Verfügung stehende<br />
Liquidität reduzieren.<br />
Risiken aufgrund anderer Rechtskreise<br />
Bei Flugzeugbeteiligungen ist regelmäßig mit der Anwendung<br />
ausländischer Rechtsordnungen zu rechnen, da die<br />
Flugzeuge überwiegend im Ausland eingesetzt werden. Dies<br />
gilt beispielsweise für eine Mithaftung der Flugzeuge für<br />
Flughafengebühren, Steuern, eine Mithaftung bei Unfällen<br />
und Fracht- bzw. Verfrachtungsschäden, die Vollstreckung<br />
aus Verträgen vor Ort etc. Diese Verpflichtungen können<br />
unmittelbar die Fondsgesellschaft als Eigentümerin der<br />
Flugzeuge treffen. Aber auch wenn diese Verpflichtungen<br />
den Leasingnehmer als Betreiber der Flugzeuge treffen und<br />
er diese nicht erfüllt, kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die Fondsgesellschaft diese Verpflichtungen übernehmen<br />
muss, etwa um ihre Rechte an den Flugzeugen zu<br />
bewahren.<br />
17
Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen in diesem<br />
Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den im<br />
betroffenen ausländischen Staat geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen<br />
Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />
abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit<br />
dieser Rechtskreise können sich die Durchsetzung und die<br />
Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und /oder<br />
mit erheblichen Kosten verbunden sein. Die Einschätzung<br />
etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert.<br />
Management-Risiko /<br />
Einschränkung der Mitwirkungsrechte /<br />
Beherrschender Einfluss eines Investors<br />
Unternehmerische Fehlentscheidungen der Geschäftsführung<br />
oder der Gesellschafterversammlung können nicht<br />
ausgeschlossen werden. Diese können einen negativen Einfluss<br />
auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />
haben.<br />
Im Falle der vollen oder teilweisen Inanspruchnahme der<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie ist nicht auszuschließen,<br />
dass der Platzierungsgarant oder ein von ihm benannter<br />
Dritter die Stimmrechtsmehrheit in der Fondsgesellschaft<br />
erhält und damit beherrschenden Einfluss ausüben<br />
könnte. Gleiches kann auch durch die Zeichnung eines sehr<br />
hohen Gesellschaftsanteils durch einen einzelnen Investor<br />
oder durch eine Gruppe von Investoren mit gegebenenfalls<br />
gleichen Interessen erfolgen. Die gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft mit einfacher oder qualifizierter<br />
Mehrheit gefassten Beschlüsse sind für den Investor bindend.<br />
Eine Einschränkung von individuellen Interessen des<br />
Investors durch Beschlüsse der Gesellschafter der Fonds -<br />
gesellschaft ist daher grundsätzlich möglich. Dabei ist zu<br />
berücksichtigen, dass der geschäftsführende Gesellschafter<br />
gemäß Gesellschaftsvertrag ein eigenes Stimmrecht besitzt<br />
18 I Die Risikohinweise<br />
und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur<br />
Vornahme aller Handlungen berechtigt ist, die zum<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören<br />
und die er zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks für<br />
zweckmäßig erachtet. Beschlüsse über eine Änderung des<br />
Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft<br />
bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters.<br />
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Es bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />
zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
und dessen wesentlichen Vertragspartnern, z. B.<br />
dem Treuhandkommanditisten, dem Asset-Manager, dem<br />
Eigen- und Fremdkapitalvermittler und dem Anbieter<br />
(zugleich Verwalter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant<br />
und Konzeptionär). Es besteht daher das Risiko, dass für<br />
die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft insoweit<br />
Interessenkonflikte entstehen, die möglicherweise zum<br />
Nachteil der Investoren gelöst werden und damit auf die Entwicklung<br />
der Fondsgesellschaft negativen Einfluss haben.<br />
Risiken aufgrund fehlender / verspäteter<br />
Einzahlung durch den Investor<br />
Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können dem Investor<br />
Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />
Verzug mit der geschuldeten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />
zustande kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio eine der aufschiebenden Bedingungen<br />
für das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />
darstellt. Das würde bedeuten, dass der<br />
Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag<br />
des Investors beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in<br />
diesem Fall pauschal 15 % der Kapitaleinlage als Schadener-
satz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />
dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />
entstanden ist.<br />
Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />
Aufgrund § 8 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 7 des Treuhandvertrages<br />
kann der Investor in bestimmten Fällen aus<br />
der Gesellschaft bzw. seiner treuhänderischen Beteiligung<br />
ausgeschlossen werden. Wird ein Investor ausgeschlossen,<br />
weil er seinen sonstigen Zahlungs-, Informations- und Mitwirkungspflichten<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft bzw.<br />
dem Treuhandkommanditisten nicht nachkommt, über sein<br />
Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die<br />
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt<br />
wird, in seinen Gesellschaftsanteil bzw. seine Beteiligung<br />
die Zwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verstoß<br />
gegen das Geldwäschegesetz vorliegt oder sonst ein wichtiger<br />
Grund vorliegt, erhält er ein Abfindungsguthaben, dessen<br />
Höhe in den meisten Fällen unter dem von ihm geleisteten<br />
Einzahlungsbetrag liegt.<br />
Risiken aufgrund eingeschränkter<br />
Fungibilität der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an diesem Fonds ist als ein langfristiges<br />
Engagement zu betrachten, das frühestens zum 31.12.2021<br />
gekündigt werden kann. Bei Ausübung der Kündigungsmöglichkeit<br />
durch den Investor kann die Auszahlung der Abfindung<br />
frühestens zwei Wochen nach Aufforderung durch<br />
den augeschiedenen Gesellschafter, frühestens jedoch zum<br />
nächsten, dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin,<br />
und nur, soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt<br />
über ausreichende Liquidität verfügt, spätestens<br />
jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden erfolgen. Eine Auflösung<br />
der Fondsgesellschaft ist nur durch Gesellschafter -<br />
beschluss mit einer qualifizierten 3/4-Mehrheit der abge -<br />
gebenen gültigen Stimmen und Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters möglich.<br />
Entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Regelungen ist<br />
ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung grundsätzlich zulässig,<br />
die Fondsgesellschaft übernimmt allerdings keine<br />
Gewähr für die Veräußerbarkeit des Anteils. Da allenfalls<br />
ein eingeschränkter Markt zum Handel von solchen Unternehmensanteilen<br />
existiert und folglich auch kein Marktwert<br />
der Anteile für eine Veräußerung ermittelt werden kann,<br />
kann sich ein vorzeitiger Verkauf des Anteils schwierig<br />
gestalten bzw. unter Umständen nicht möglich sein. Ferner<br />
unterliegt die Belastung und Übertragung von Beteili -<br />
gungen Beschränkungen, die im Gesellschaftsvertrag geregelt<br />
sind.<br />
Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />
mit Fernabsatz<br />
Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />
Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />
(§§ 312 b ff. BGB) auf den Vertrieb von Beteiligungen an<br />
geschlossenen Fonds sowie hinsichtlich der Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />
einer Widerrufsbelehrung gibt es bislang<br />
keine einheitliche Rechtsprechung. Es kann daher nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass es bei erfolgreicher Geltendmachung<br />
eventuell bestehender Rechte und Ansprüche durch<br />
Investoren zu Liquiditätsabflüssen bei der Fondsgesellschaft<br />
und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen, im<br />
Extremfall bis zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen<br />
kann, die die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung beeinträchtigen<br />
oder im Extremfall zum Totalverlust der Kapitaleinlage<br />
sowie des Agios führen können.<br />
19
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen.<br />
Dabei handelt es sich um ein verbraucherfreundliches und<br />
für den Investor kostenloses Verfahren. Die daraus resultierende<br />
leichtere Geltendmachung von Ansprüchen kann zu<br />
negativen finanziellen Auswirkungen bei der Fondsgesellschaft<br />
führen.<br />
Investorgefährdende Risiken<br />
Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den<br />
Verlust der geleisteten Kapitaleinlage hinaus auch das<br />
weitere Vermögen des Investors gefährden. Insbesondere<br />
bei einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage durch den<br />
Investor ist das Risiko einer Privatinsolvenz nicht ausgeschlossen<br />
(maximales Risiko).<br />
Haftung des Gesellschafters<br />
Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko, für<br />
Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner<br />
im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (5 % der<br />
übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich zu<br />
haften. Leistet der Investor seine Einlage zumindest in Höhe<br />
der eingetragenen Haftsumme, erlischt seine persönliche<br />
Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor Beträge (z. B.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen), die sein Kapitalkonto unter<br />
den Betrag seiner Haftsumme sinken lassen, erfolgt insoweit<br />
eine (teilweise) Einlagenrückgewähr. Dadurch lebt seine<br />
persönliche Haftung in gleichem Maße wieder auf,<br />
jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme. Das<br />
gleiche gilt, insoweit der Investor Gewinnanteile entnimmt,<br />
während seine Kapitaleinlage durch Verluste unter den<br />
Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist.<br />
20 I Die Risikohinweise<br />
Unabhängig von der Erbringung der Einlage besteht immer<br />
eine Haftung des Investors für die Kosten von Anmeldungen<br />
zum Handelsregister, die vom Investor oder in seinem<br />
Namen als Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />
Die Kommanditisten haften gesetzlich nach ihrem Ausscheiden<br />
aus der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleich -<br />
zeitig die Gesellschaft aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer<br />
eingetragenen Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von<br />
fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden fällig werden und<br />
gegen sie gerichtlich geltend gemacht oder von den Kommanditisten<br />
schriftlich anerkannt wurden. Die Frist beginnt<br />
mit Ablauf des Tages, an dem das Ausscheiden in das Handelsregister<br />
eingetragen wird. Wird die Gesellschaft auf -<br />
gelöst, verjähren die Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger<br />
gegen die Kommanditisten spätestens fünf Jahre nach<br />
Eintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft in das<br />
Handelsregister oder – wenn die Ansprüche erst nach<br />
Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf Jahre nach<br />
Fälligkeit der Ansprüche. Diese Haftungsrisiken müssen die<br />
Kommanditisten aus ihrem Privatvermögen decken.<br />
Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />
für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />
hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />
eines Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />
Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />
die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />
betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />
bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht<br />
das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />
mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />
Entscheidungen wurde der Treugeber dem
Kommanditisten bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />
gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Aus -<br />
gestaltung des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der<br />
Treugeber wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen<br />
wird.<br />
Es ist zu beachten, dass die Flugzeuge weltweit betrieben<br />
werden. Insbesondere bei einer Schädigung Dritter im<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb der Flugzeuge kann daher<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches<br />
Gericht die beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />
nicht anerkennt. Es kann daher eine persönliche<br />
Haftung der Kommanditisten nicht vollständig ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Abgaben-, Steuer- und Kostenbelastung<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (z. B. Steuern,<br />
Gebühren, Beiträgen) und anderen Kosten, die auf<br />
Handlungen bzw. dem Verhalten eines Investors beruhen<br />
(z. B. auch durch Ausschluss eines Gesellschafters) oder<br />
ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />
Rechtsform eines Gesellschafters haben, können dem jeweiligen<br />
Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger<br />
weiterbelastet werden. Die Investoren tragen daher insoweit<br />
das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber der Fondsgesellschaft.<br />
Sollte ein vom Investor im Zuge der Ersatzpflicht gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft geschuldeter Betrag nicht beibringbar<br />
sein, so hat die Fondsgesellschaft die entsprechenden Abgaben<br />
und Kosten zu tragen.<br />
Die Höhe der durch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
ausgelösten Steuerbelastung des Investors ist grundsätzlich<br />
unabhängig von der Höhe der erhaltenen Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen. Dem Investor steht kein Entnahmerecht<br />
in Höhe seiner individuellen Steuerbelastung zu. Es kann<br />
daher nicht ausgeschlossen werden, dass aus der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft eine Steuerpflicht beim<br />
Investor entsteht, der keine oder nicht ausreichende<br />
Ausschüttungen / Entnahmen der Fondsgesellschaft gegenüberstehen.<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Finanzierung<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio durch Aufnahme eines<br />
Darlehens durch den Investor („Anteilsfinanzierung“)<br />
besteht das Risiko, dass die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nicht ausreichen, um sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen<br />
für die Anteilsfinanzierung zu erbringen. Die Verpflichtungen<br />
zur Rückführung der Anteilsfinanzierung bestehen<br />
auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen nicht wie<br />
prognostiziert erfolgen. In diesen Fällen müsste der Investor<br />
zur Bedienung der Anteilsfinanzierung weitere Mittel aus<br />
seinem übrigen Vermögen aufbringen. Andernfalls besteht<br />
das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />
kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Zudem<br />
könnte bei einer vorzeitigen Beendigung des Beteiligungsangebots<br />
unter Umständen eine Rückführung der Anteils -<br />
finanzierung nur mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich<br />
sein. Daher wird von einer Fremdfinanzierung der<br />
Kapitalanlage abgeraten.<br />
21
Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />
Parameter basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />
Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />
Annahmen des Initiators. Die prognostizierten Ergebnisse<br />
können nicht garantiert werden. Die Risiken aus der<br />
zukünftigen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />
Entwicklung trägt vollständig und allein der Investor.<br />
Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />
dem Anbieter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
keine weiteren wesentlichen tatsächlichen oder recht -<br />
lichen Risiken bekannt.<br />
22 I Die Risikohinweise
Der Initiator<br />
<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing<br />
<strong>GmbH</strong> & Co.)<br />
Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die<br />
<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.) mit Sitz in Grünwald<br />
bei München.<br />
Bereits seit über 40 Jahren konzipiert die <strong>KGAL</strong> Gruppe innovative<br />
Finanzierungslösungen und initiiert und verwaltet<br />
seit rund 30 Jahren attraktive Beteiligungsangebote für<br />
private und institutionelle Investoren als Publikumsfonds<br />
und Private Placements. Dabei vereint die unternehmerische<br />
Idee der <strong>KGAL</strong> zwei Zielsetzungen: Den zunehmenden<br />
26 I Der Initiator<br />
Finanzierungsbedarf der Wirtschaft innovativ abzudecken<br />
und die Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten professionell<br />
und mit zukunftsweisender Expertise zu bedienen.<br />
Durch ihre Reputation und strategischen Partnerschaften<br />
sowie ihre langjährige Erfahrung in nationalen und internationalen<br />
Märkten hat die <strong>KGAL</strong> Zugang zu viel versprechenden<br />
Fondsprojekten und kann privaten wie institutionellen<br />
Investoren eine große Bandbreite von geschlossenen Fonds<br />
anbieten. In Konsequenz agiert die <strong>KGAL</strong> mit den bisher<br />
platzierten Beteiligungsangeboten der Gruppe als einer der<br />
führenden Fondsinitiatoren in Deutschland.
Gesellschafter der <strong>KGAL</strong><br />
Commerzbank 1) 45 % BayernLB 30 % HASPA Finanzholding 15 % Sal. Oppenheim 10 %<br />
1) Bis 11.05.2009 war die Dresdner Bank AG Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>. Die Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG wurde am 11.05.2009<br />
in das Handelsregister eingetragen. Damit trat die Commerzbank AG die Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG an.<br />
27
<strong>KGAL</strong> Leistungsprofil<br />
Funds and Asset Management<br />
Geschlossene Fonds<br />
Publikumsfonds<br />
Private Placements<br />
Fonds für institutionelle Investoren<br />
Assetklassen<br />
Flugzeuge<br />
Immobilien (In- und Ausland)<br />
Private Equity<br />
Schiffe<br />
Infrastruktur<br />
Asset Management<br />
Corporate Solutions<br />
Strukturierte Finanzierungskonzepte<br />
Finanzierungsleasing<br />
Real Estate Portfolio Management<br />
Individuelle Beteiligungsmodelle<br />
IFRS-/US-GAAP-Modelle<br />
P u blic Private Partnership (PPP)<br />
Financial Advisory and Engineering<br />
vereinfachte Darstellung<br />
1) 40 % Lufthansa-Gruppe<br />
2) 50 % V.Ships Group Ltd.<br />
3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige<br />
Zu den im Rahmen von geschlossenen Fonds angebotenen<br />
Investitionsobjekten gehören Immobilien im In- und Ausland,<br />
Schiffe, Flugzeuge, Infrastruktur und Private Equity-Fonds.<br />
Assetklassen der <strong>KGAL</strong>-Publikumsfonds<br />
28 I Der Initiator<br />
60 %<br />
50 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
46 %<br />
100 %<br />
Asset Management und<br />
Operating-Leasing f. Flugzeuge 1)<br />
Dienstleistungen<br />
für Schiffsfonds 2)<br />
Asset Sourcing und Management<br />
für Italien<br />
Asset Sourcing und Management<br />
für Nordamerika<br />
Asset Sourcing und Management<br />
Österreich und Mittel-/Osteuropa<br />
Strukturierte Finanzierungslösungen<br />
insbesondere für die Lufthansa-Gruppe 3)<br />
Strukturierte Finanzierungslösungen<br />
für Unternehmen<br />
Flugzeuge Immo- Private Schiffe Infra- Sonstige 1)<br />
bilien Equity struktur<br />
Im Markt seit 1990 1993 2004 2003 2005 1994 2)<br />
Anzahl Fonds 52 23 9 10 5 24<br />
Investitionsvolumen in Mio. EUR 2.390,3 1.980,4 931,8 620,9 179,8 2.186,0<br />
Eigenkapital (inkl. Agio) in Mio. EUR 1.452,9 1.148,9 931,8 319,5 85,3 1.861,7<br />
Investoren 3)<br />
11.761 34.176 39.791 10.814 3.579 25.114<br />
1) Mobilien, Medien, Lebensversicherungen, Wald zum 31.12.2008<br />
2) Mobilien<br />
3) Die Anzahl der Investoren enthält Mehrfachzeichnungen.<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
Verwaltungsdienstleistungen<br />
Eigenkapitalvertrieb<br />
Bauprojektmanagement<br />
Immobilienservices<br />
Verwaltungsdienstleistungen
Bis zum 31.12.2008 hat die <strong>KGAL</strong> zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft<br />
ALCAS <strong>GmbH</strong> insgesamt 323 Beteiligungsangebote<br />
mit einem Gesamtvolumen von rund EUR 24 Mrd.<br />
initiiert. Daran haben sich rund 125.800 private und institutionelle<br />
Investoren (inklusive Mehrfachzeichnungen) mit<br />
einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 10,3 Mrd. betei-<br />
Entwicklung Fondsbestand 1)<br />
Anzahl<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Fonds insgesamt<br />
Publikumsfonds<br />
197<br />
64<br />
212<br />
74<br />
223<br />
79<br />
235<br />
80<br />
252<br />
84<br />
266<br />
91<br />
273<br />
97<br />
294<br />
106<br />
’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />
1) Kumulierte Werte<br />
Erfahrung Flugzeugfonds<br />
308<br />
114<br />
123 323<br />
’07 ’08<br />
Per 31.12.2008 hat die <strong>KGAL</strong> Gruppe 52 Flugzeugpublikumsfonds<br />
(davon vier operative Flugzeugfonds) initiiert mit<br />
einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund EUR 2,39 Mrd.<br />
und einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 1,45 Mrd.<br />
Dabei profitieren die Investoren von der ausgezeichneten<br />
Expertise der <strong>KGAL</strong>, die seit 1990 insgesamt über 300 Verkehrsflugzeuge<br />
finanziert hat (inklusive Mieterbeteiligungsmodelle<br />
und ähnliche Beteiligungsmodelle).<br />
Mit der GOAL betreut zudem ein erfahrener und leistungsstarker<br />
Asset-Manager die im Rahmen von operativen Flugzeugfonds<br />
finanzierten Flugzeuge. Das Portfolio der GOAL<br />
ligt. Insgesamt managt die <strong>KGAL</strong> rund 1.885 Gesellschaften.<br />
Mit Neuabschlüssen von EUR 1,4 Mrd. im Jahr 2008<br />
und einem Investitionsvolumen zu Anschaffungswerten<br />
von rund EUR 23,4 Mrd. im Bestand zählt die <strong>KGAL</strong> Gruppe<br />
in Europa zu den leistungsstärksten und erfolgreichsten<br />
Unternehmensgruppen der Branche.<br />
Entwicklung Investitionsvolumen/Eigenkapital 1)<br />
Mrd. EUR<br />
25,0<br />
22,5<br />
20,0<br />
17,5<br />
15,0<br />
12,5<br />
10,0<br />
7,5<br />
5,0<br />
2,5<br />
0<br />
Investitionsvolumen<br />
Eigenkapital<br />
12,3<br />
4,3<br />
14,3<br />
5,2<br />
15,8<br />
6,0<br />
17,3<br />
6,6<br />
19,2<br />
7,3<br />
20,5<br />
7,9<br />
21,1<br />
8,4<br />
22,5<br />
9,1<br />
’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />
1) Kumulierte Werte<br />
23,4<br />
9,9<br />
10,3 24,0<br />
’07 ’08<br />
umfasst derzeit 58 Flugzeuge (inklusive der drei in diesem<br />
Beteiligungsangebot genannten und anderer noch aus -<br />
zuliefernder Flugzeuge) unterschiedlicher Bauarten, für<br />
die die GOAL ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellt.<br />
Darüber hinaus hat sie in den letzten Jahren 33 Anschlussvermarktungen<br />
erfolgreich durchgeführt.<br />
Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007<br />
insbesondere hinsichtlich der bislang aufgelegten Flugzeugfonds<br />
ist ab Seite 121 abgedruckt. Die aktuelle Leistungs -<br />
bilanz kann unter der Telefonnummer 089 64143-427<br />
bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />
29
Der Luftverkehrsmarkt<br />
Was für viele Jahrhunderte ein unerfüllter Traum blieb, ist<br />
heute eine Selbstverständlichkeit: Fliegen. Im Jahr 1783<br />
erfüllte sich dieser Traum für den Menschen erstmals, als<br />
sich die Gebrüder Montgolfier mit einem Heißluftballon in<br />
die Lüfte erhoben. Aber erst die Gebrüder Wright legten den<br />
Grundstein für den heutigen Luftverkehr. Am 17. Dezember<br />
1903 hob Orville Wright mit einem Doppeldecker-Motorflugzeug<br />
zum ersten kontrolliert gesteuerten Motorflug der<br />
Geschichte ab.<br />
Bereits im November 1909 wurde in Frankfurt am Main mit<br />
der Deutschen Luftschiffahrt-Aktiengesellschaft (DELAG) die<br />
erste Luftfahrtgesellschaft der Welt gegründet. Mit Beginn<br />
des kommerziellen Düsenluftverkehrs Ende der 1950er Jahre<br />
begann schließlich die endgültige Etablierung des Flugzeuges<br />
als Transportmittel für Personen und Waren. Heute sind<br />
alleine in der IATA (International Air Transport Association)<br />
über 230 Fluggesellschaften aus 126 Ländern organisiert.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung an dem vorliegenden<br />
operativen Flugzeugfonds hängt entscheidend von<br />
der zuverlässigen Erbringung der Leasingraten durch den<br />
Leasingnehmer Flybe ab sowie von den Vermarktungsmöglichkeiten<br />
der Flugzeuge nach Ablauf der Leasingverträge.<br />
Als Vermarktungsmöglichkeiten stehen die Veräußerung<br />
oder Weitervermietung der Flugzeuge zur Verfügung. Der<br />
letztlich erzielbare Beteiligungserfolg ist somit im hohen<br />
Maße von der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Luftverkehrsmarktes<br />
abhängig.<br />
30 I Der Luftverkehrsmarkt<br />
Weltwirtschaft<br />
Die Entwicklung des Luftverkehrsaufkommens basiert auch<br />
auf der Entwicklung der Weltwirtschaft. Mittel- und lang -<br />
fristige Prognosen gestalten sich derzeit jedoch schwierig. Die<br />
durch die Immobilienkrise in den USA ausgelöste weltweite<br />
Finanzmarktkrise sowie deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft<br />
belasten aktuell die Entwicklung der Weltwirtschaft.<br />
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartete im<br />
Juli 2009 für das Jahr 2009 ein negatives Wachstum der<br />
Weltwirtschaft von - 1,4 % gegenüber 2008, als noch ein<br />
Wachstum von 3,1 % verzeichnet werden konnte. Für 2010<br />
wird wieder ein Wachstum der Weltwirtschaft in Höhe von<br />
2,5 % prognostiziert. Insbesondere die als sogenannte<br />
„Emerging Markets“ bezeichneten Schwellenländer – vor<br />
allem die Volkswirtschaften Chinas und Indiens – tragen<br />
voraussichtlich zu diesem globalen Wachstum bei. Die<br />
meisten großen Industrieländer werden hingegen laut IWF<br />
im kommenden Jahr mit einer Stagnation bzw. nur einem<br />
geringen Wachstum ihres Bruttoinlandsproduktes rechnen<br />
müssen.<br />
Passagieraufkommen<br />
In den vergangenen Jahrzehnten konnte die kommerzielle<br />
Luftfahrt ein enormes Wachstum verzeichnen. Das Passagieraufkommen<br />
wird in der Einheit „Revenue Passenger Kilometers“<br />
(im Folgenden „RPK“; gleichbedeutend mit: „verkaufte<br />
Sitzkilometer“) gemessen. Diese Kennzahl errechnet sich aus<br />
den geflogenen Kilometern multipliziert mit den über diese<br />
Entfernung beförderten Passagieren. Seit 1970, als das erste<br />
Flugzeug vom Typ Boeing 747 Jumbo in Dienst gestellt wurde,<br />
konnte ein Anstieg der RPK von 0,5 Billionen auf mehr als<br />
4 Billionen verzeichnet werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen<br />
jährlichen Wachstum von rund 6 %.
Zwischen 1970 und 2008 wurde nur in drei Jahren ein Rückgang<br />
des internationalen Luftverkehrs verzeichnet: Im Jahr<br />
1991 als Folge des Golfkrieges sowie in den Jahren 2001 und<br />
2002, ausgelöst durch die Ereignisse des 11. September, den<br />
Irak-Krieg und die Lungenkrankheit SARS. Trotz dieser externen<br />
Krisen wuchs der Luftverkehr im Zeitraum von 2000<br />
und 2008 durchschnittlich um rund 4 % pro Jahr.<br />
Weltweiter jährlicher Flugverkehr in Billionen RPK<br />
5,0<br />
4,5<br />
4,0<br />
3,5<br />
3,0<br />
2,5<br />
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
0<br />
Ölkrise Ölkrise Golfkrieg<br />
1968 1973 1978 1983 1988 1993 1998 2003 2008<br />
Quelle: In Anlehnung an Airbus Global Market Forecast 2009 – 2028<br />
Auch im ersten Halbjahr 2008 konnte noch ein Wachstum<br />
dieser Messgröße von 5,4 % gegenüber dem Vorjahres -<br />
zeitraum verzeichnet werden. Der im zweiten Halbjahr 2008<br />
durch die Immobilien- und Finanzkrise in den USA ausge -<br />
löste Abschwung der Weltwirtschaft und der damit einher -<br />
gehende Nachfragerückgang zeigte jedoch auch Auswirkungen<br />
auf den Luftverkehr und reduzierte das Gesamtjahreswachstum<br />
2008 der verkauften Sitzkilometer auf 1,6 %. Für<br />
den Zeitraum Januar bis August 2009 meldete der Branchenverband<br />
IATA einen Rückgang der aktuellen Verkehrszahlen<br />
im internationalen Luftverkehr. Die verkauften Sitz -<br />
kilometer sanken in diesem Zeitraum um 6,0 %, das Frachtaufkommen<br />
um 18,0 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.<br />
32 I Der Luftverkehrsmarkt<br />
Ereignisse<br />
11.9.2001<br />
Asienkrise<br />
SARS<br />
Finanzkrise<br />
+38%<br />
Allerdings wurde die Luftfahrtindustrie wie beschrieben<br />
auch in der Vergangenheit wiederholt durch externe Krisen<br />
in ihrem potenziellen Wachstum beeinträchtigt. Bislang hat<br />
sich die Luftfahrtindustrie nach solchen Rückschlägen jedoch<br />
relativ schnell wieder erholt und ist auf den Wachstumskurs<br />
zurückgekehrt.<br />
Insbesondere der Regionalflugverkehr erwies sich auch nach<br />
externen Krisen als stabil und verzeichnete in den vergangenen<br />
Jahren ein durchgehend hohes Wachstum. Im Zeitraum<br />
1970 bis 2007 wurden im Regionalflugverkehr jedes Jahr<br />
durchschnittlich 11,5 % mehr Passagiere als im Vorjahr befördert.<br />
Regionalflugzeuge kommen vor allem auf Verbindungen<br />
abseits der Ballungszentren sowie auf Zubringer -<br />
diensten für die großen Luftfahrtdrehkreuze (sogenanntes<br />
Hub-and- Spoke-System) zum Einsatz.<br />
Auch zukünftig wird für die beiden bestehenden Verkehrskonzepte<br />
Point-to-point (direkte Verbindung zweier Flug -<br />
häfen) und Hub-and-Spoke ausreichendes Wachstums -<br />
potenzial erwartet. Auf Strecken innerhalb der Europäischen<br />
Union sowie innerhalb der USA dürfte der Anteil des<br />
Point-to-point-Verkehrs zunehmen, auch bedingt durch die<br />
steigende Bedeutung von Billigfluggesellschaften, die klassischerweise<br />
keine Umsteigeverbindungen anbieten und<br />
deren Marktanteil in der Europäischen Union und den USA<br />
zwischen 25 % und 35 % liegt. Im Interkontinentalverkehr<br />
erhält der Point-to-point-Verkehr durch die Liberalisierung<br />
der Luftverkehrsmärkte sowie neues Fluggerät wie z. B. die<br />
Boeing 787 (der sogenannte „Dreamliner“) und den Airbus<br />
A350 neue Impulse. Kapazitätsengpässe an den großen<br />
Luftverkehrsdrehkreuzen sprechen zudem für Point-topoint-Verkehr<br />
von alternativen Flughäfen und den Einsatz<br />
größerer Flugzeuge.
Kostendegression, Wahlmöglichkeiten für die Passagiere<br />
sowie die gezielten Aktionen der strategischen Allianzen<br />
begünstigen dagegen Luftverkehrsdrehkreuze und damit<br />
auch Regionalflugzeuge als Zubringer.<br />
Prognostiziertes Wachstum des Flugverkehrs nach Regionen in Prozent pro Jahr<br />
Nordamerika<br />
2009–2018 2019–2028<br />
1,9 % 2,9 %<br />
Quelle: In Anlehnung an Airbus Global Market Forecast 2009 – 2028.<br />
34 I Der Luftverkehrsmarkt<br />
Lateinamerika<br />
2009–2018 2019–2028<br />
5,9 % 5,6 %<br />
Europa<br />
2009–2018 2019–2028<br />
4,0 % 4,7 %<br />
Marktbeobachter gehen davon aus, dass der Luftverkehr<br />
nach Überwindung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
langfristig weiterhin auf Wachstumskurs bleiben<br />
wird. Airbus, neben Boeing einer der beiden großen Hersteller<br />
von Verkehrsflugzeugen, rechnet in seiner im<br />
September 2009 veröffentlichten Marktprognose mit einem<br />
Wachstum der verkauften Sitzkilometer bis 2029 um jährlich<br />
4,7 %.<br />
Mittlerer Osten<br />
2009–2018 2019–2028<br />
7,6 % 6,3 %<br />
Afrika<br />
2009–2018 2019–2028<br />
5,4 % 5,1 %<br />
Weltweit<br />
2009–2018 2019–2028 durchschnittliches<br />
Wachstum pro<br />
Jahr (2009–2028)<br />
4,6 % 4,8 % 4,7 %<br />
GUS<br />
2009–2018 2019–2028<br />
6,2 % 5,6 %<br />
Asien<br />
2009–2018 2019–2028<br />
6,6 % 5,5 %
Fluggesellschaften im<br />
weltweiten Wettbewerb<br />
Ein großer Teil der Fluggesellschaften konnte von dem in den<br />
vergangenen Jahren verzeichneten Wachstum im Luftverkehr<br />
profitieren und nach der Krise 2001/2002 teilweise<br />
beträchtliche Gewinne erwirtschaften. Die derzeitige wirtschaftliche<br />
Entwicklung führt allerdings zu verstärktem<br />
Wettbewerbsdruck in der Luftfahrt und lässt eine Konsoli -<br />
dierung der Branche durch Zusammenschlüsse und Marktaustritte<br />
erwarten. Der Branchenverband IATA prognostiziert<br />
für das Jahr 2009 einen Branchenverlust seiner Mitgliedsunternehmen<br />
von USD 11,0 Mrd.<br />
Neben der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise stellte insbesondere<br />
der zeitweise hohe Ölpreis eine Belastung für die<br />
Fluggesellschaften dar. Mit der Einführung von Kerosinzuschlägen<br />
auf die Ticketpreise, dem Abschluss von Termin -<br />
geschäften zum Schutz vor weiteren Ölpreissteigerungen,<br />
dem Einsatz neuer und effizienter Flugzeuge sowie durch<br />
eine höhere Auslastung der einzelnen Flüge wurde versucht,<br />
Belastungen durch hohe Kerosinpreise entgegenzuwirken.<br />
Ferner ist nach Ansicht der beiden größten deutschen Fluggesellschaften<br />
Lufthansa und Air Berlin damit zu rechnen,<br />
dass die geplanten Klimaauflagen der Europäischen Union<br />
im Rahmen des Emissionshandels zu Preisaufschlägen führen<br />
und damit die Airlines zusätzlich belasten.<br />
In den USA verhinderten staatliche Fördermaßnahmen nach<br />
den Terroranschlägen in New York eine stärkere und schnellere<br />
Konsolidierung in der Luftverkehrsbranche. In den<br />
vergangenen Monaten nahm der Konsolidierungsprozess<br />
jedoch Fahrt auf. Ende Oktober 2008 fusionierte Delta<br />
Airlines mit Northwest Airlines zur zukünftig weltweit größten<br />
Fluggesellschaft. Die Deutsche Lufthansa AG erwarb<br />
kürzlich Beteiligungen an den Fluggesellschaften British<br />
Midland, Brussels Airlines (vorbehaltlich u. a. der Zustimmung<br />
der Kartellbehörden) und der Austrian Airlines. Air<br />
France-KLM im Gegenzug erwarb eine Beteiligung an der<br />
italienischen Alitalia. In der Europäischen Union hat zudem<br />
die Anzahl an Billigfluggesellschaften in den letzten Jahren<br />
stark zugenommen. Zuletzt mehren sich hier angesichts von<br />
Überkapazitäten auf einzelnen Strecken die Anzeichen für<br />
eine Konsolidierung. In Asien dagegen dürfte die Zahl der<br />
Anbieter in den nächsten Jahren wachsen, insbesondere<br />
durch eine voranschreitende Marktöffnung sowie den<br />
Umstand, dass sich das Billigflugsegment in vielen Ländern<br />
erst im Aufbau befindet.<br />
Eine Bindung von Start- und Landerechten an (nationales)<br />
Mehrheitseigentum an Fluggesellschaften sowie bilaterale<br />
Abkommen und ein oftmals hoher Staatseinfluss erschweren<br />
zwar eine Konsolidierung der Luftfahrtbranche. Jedoch<br />
geht der Trend eindeutig in Richtung Marktöffnung und<br />
Liberalisierung. Die USA und die Europäische Union waren<br />
Vorreiter durch eine frühzeitige Öffnung der eigenen Märkte.<br />
Asien liegt in Sachen Liberalisierung noch zurück, aber<br />
auch hier geht der Trend in Richtung mehr Wettbewerb und<br />
Privatwirtschaft. Eine weitere Öffnung würde erhebliche<br />
Wachstumsimpulse generieren, z. B. auf Strecken zwischen<br />
Indien und China.<br />
35
Die weltweiten Bemühungen zur Reduzierung der CO2-<br />
Emissionen sowie die zeitweise hohen Preise für Kerosin<br />
führen dazu, dass viele Fluggesellschaften ihre Flotten modernisieren.<br />
Eine junge und wirtschaftliche Flotte reduziert<br />
den Kraftstoffverbrauch und damit den größten Kostenblock<br />
(der Anteil des Treibstoffs an den operativen Gesamtkosten<br />
stieg von 14 % im Jahr 2003 auf 32 % im Jahr 2008)<br />
einer Fluggesellschaft. Des Weiteren bringt eine Flottenerneuerung<br />
und eine damit einhergehende Reduzierung der<br />
Emissionen Vorteile für die jeweilige Fluggesellschaft im<br />
Hinblick auf den vorgesehenen Emissionshandel, dem<br />
innereuropäische Flüge ab dem Jahr 2011 (Flüge, die auf<br />
einem europäischen Flughafen landen oder von einem<br />
solchen Flughafen starten, werden erst ab 2012 einbezogen)<br />
unterliegen sollen. Flybe geht davon aus, durch sein<br />
umfangreiches Flottenmodernisierungsprogramm (siehe<br />
Kapitel „Der Leasingnehmer Flybe“ ab Seite 52) einen deutlichen<br />
Wettbewerbsvorsprung gegenüber anderen Fluggesellschaften<br />
zu haben.<br />
Fluggesellschaften mit einer modernen und wirtschaft -<br />
lichen Flotte, einem erfahrenen Management, einem<br />
zukunftsfähigen Geschäftsmodell und einer soliden finanziellen<br />
Basis werden bei der erwarteten Konsolidierung eine<br />
wichtige Rolle spielen und voraussichtlich gestärkt daraus<br />
hervorgehen. Flybe hat mit der erfolgreichen BA Connect-<br />
Übernahme, dem Flottenerneuerungs- und Flottenausbauprogramm<br />
sowie der verfolgten Geschäftsstrategie (siehe<br />
hierzu Kapitel „Der Leasingnehmer Flybe“ ab Seite 52) laut<br />
eigenen Angaben die Basis für ein weiteres profitables<br />
Wachstum geschaffen.<br />
(Die Ausführungen auf den Seiten 32 bis 36 basieren größtenteils auf der Präsentation<br />
„Airlines im weltweiten Wettbewerb“ sowie der Studie „ Zukunft der Drehkreuzstrategie<br />
im Luftverkehr“ von Deutsche Bank Research)<br />
36 I Der Luftverkehrsmarkt<br />
Flugzeugmarkt<br />
Um steigender Nachfrage nach Beförderungsleistungen<br />
gerecht zu werden, stehen Fluggesellschaften grundsätzlich<br />
zwei Möglichkeiten zur Verfügung: zum einen die effizien -<br />
tere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten und zum anderen<br />
die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Durch verbesserte<br />
Buchungssysteme und variablere Ticketpreisgestaltung<br />
konnte in den vergangenen Jahren eine stetige Effizienzsteigerung<br />
erreicht werden.<br />
Die effizientere Nutzung der vorhandenen Flugzeugflotten<br />
reicht jedoch nicht aus, um die prognostizierte Nachfragesteigerung<br />
befriedigen zu können. Vielmehr muss dazu die<br />
Anzahl der weltweit verfügbaren Flugzeuge deutlich ansteigen.<br />
In den nächsten rund 20 Jahren wird gemäß einer im<br />
dritten Quartal 2009 veröffentlichten Boeing-Studie nahezu<br />
mit einer Verdopplung der Welt-Flugzeugflotte auf insgesamt<br />
rund 35.600 Verkehrsflugzeuge gerechnet. Hiervon<br />
sollen rund 25 % auf Großraumflugzeuge („Widebodies“)<br />
und 75 % auf „Narrowbody“- und Regionalflugzeuge entfallen,<br />
die im Gegensatz zu „Wide body“-Flugzeugen nur über<br />
einen Mittelgang verfügen. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass rund 35 % der heute im Einsatz befindlichen Flugzeuge,<br />
also 6.600 Flugzeuge, auch noch in 20 Jahren im Einsatz sein<br />
werden. Entsprechend bestünde in den nächsten 20 Jahren<br />
ein Bedarf an rund 29.000 neuen Flugzeugen, was einem<br />
Investitionsbedarf von rund USD 3.220 Mrd. entspricht.<br />
Angesichts volatiler bzw. hoher Kerosinpreise sowie<br />
verstärkter Bemühungen zur Reduzierung des weltweiten<br />
CO2-Ausstoßes tragen neue und effiziente Regionalflug -<br />
zeuge im Kurz- und Mittelstreckenbereich dazu bei, Passagiere<br />
möglichst wirtschaftlich und umweltschonend zu<br />
transpor tieren.
Im Bereich der Regionalflugzeuge ist ein Trend zu größeren<br />
Flugzeugen zu verzeichnen. Nach Angaben von Airbus<br />
entfielen noch vor rund zehn Jahren rund 80 % der Neu -<br />
bestellungen auf Regionalflugzeuge mit weniger als 70 Sitzplätzen.<br />
Heute haben rund 90 % der neu bestellten Regionalflugzeuge<br />
eine Kapazität von 70 und mehr Sitzplätzen.<br />
Getrieben wird diese Entwicklung von dem bereits<br />
verzeichneten und auch langfristig erwarteten Wachstum<br />
im Regionalflugverkehr. Die zwischenzeitlich hohen Kerosinpreise<br />
verstärken diesen Trend zusätzlich. Aufgrund eines<br />
erwarteten Passagierwachstums auf bisher wenig frequentierten<br />
Flugstrecken steigt die Wirtschaftlichkeit von größeren<br />
Flugzeugen. Somit stellen die Einsparung von Betriebskosten<br />
sowie die Reduzierung von CO2-Emissionen bei<br />
steigenden Passagierzahlen einen weiteren treibenden<br />
Faktor für die Entscheidung zu neuen, größeren und Treibstoff<br />
sparenden Flugzeugen dar.<br />
So rechnet der Hersteller Bombardier, neben Embraer einer<br />
der beiden großen Hersteller für Regionalflugzeuge weltweit,<br />
mit einer deut lichen Zunahme der Flotte der Regional -<br />
flugzeuge mit 100 bis 149 Sitzplätzen (diesem Segment ist<br />
die Embraer 195 zuzuordnen) von derzeit 5.600 Flugzeugen<br />
auf 8.600 Flugzeuge im Jahr 2028. Da nur noch ein Teil der<br />
aktuellen Flotte auch im Jahr 2028 noch in Betrieb sein wird,<br />
entspricht dies einem erwarteten Neubedarf von rund 6.300<br />
Flugzeugen in diesem Segment.<br />
38 I Der Luftverkehrsmarkt<br />
Prognostizierte Entwicklung der weltweiten Regionalflugzeugflotte<br />
bis zum Jahr 2028 (Gesamtflotte)<br />
Flugzeuge<br />
20.000<br />
16.000<br />
12.000<br />
8.000<br />
4.000<br />
0<br />
5.600<br />
2.100<br />
3.800<br />
2008 2028<br />
Quelle: in Anlehnung an Bombardier Commercial Aircraft Market Forecast 2009 – 2028<br />
Operating Leasing Markt<br />
8.600<br />
6.900<br />
1.500<br />
100 bis 149 Sitze 60 bis 99 Sitze 20 bis 59 Sitze<br />
Im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages wird ein Flugzeug<br />
einer Fluggesellschaft über einen vertraglich vereinbarten<br />
Zeitraum zu festgelegten monatlichen Leasingraten<br />
zur Nutzung überlassen. Dies erfolgt in der Regel über sogenannte<br />
„Dry-Lease-Verträge“, bei denen der Leasinggeber<br />
nur das Flugzeug zur Verfügung stellt und der Leasingnehmer<br />
für Betrieb, Wartung, Versicherung und Crew selbst verantwortlich<br />
ist. Nach Ablauf des Leasingvertrages, der üblicherweise<br />
eine Laufzeit zwischen einem und sieben Jahren<br />
aufweist (Erstleasingverträge auch länger, wie im vorliegenden<br />
Fall zehn Jahre), wird das Flugzeug in einem vorher definierten<br />
Wartungszustand an den Leasinggeber / Eigentümer<br />
zurückgegeben. Dieser hat dann – je nach Marktlage – die<br />
Möglichkeit, das Flugzeug zu veräußern oder an einen<br />
neuen Leasingnehmer weiterzuvermieten.
Für Fluggesellschaften hat die Anmietung eines Flugzeuges<br />
im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages folgende Vorteile:<br />
Das Unternehmen kann dadurch auf kurz- und mittelfristige<br />
Nachfrageschwankungen reagieren, ohne kapital -<br />
intensive Investitionen vorzunehmen. Zudem bestehen bei<br />
der Bestellung von Neuflugzeugen erhebliche Lieferzeiten.<br />
Die Anmietung eines Teils der Flotte ermöglicht den Fluggesellschaften<br />
damit eine kapitalschonende und flexible<br />
Reaktion auf Nachfragezuwächse.<br />
Die Deregulierung und Liberalisierung des Luftverkehrs verstärkt<br />
den Trend zum Operating Leasing, da in immer mehr<br />
Ländern neue Fluglinien auf den Markt drängen. In der<br />
dadurch entstehenden Konkurrenzsituation sind alle Fluggesellschaften<br />
bemüht, ihre Flugzeugflotte so günstig und<br />
so liquiditätsschonend wie möglich zu finanzieren. Verstärkt<br />
wurde dieser Trend durch die Schwierigkeiten der Luftfahrtbranche<br />
zu Beginn dieses Jahrzehnts und den dadurch entstandenen<br />
hohen Kostendruck. In den vergangenen zehn<br />
Jahren hat sich das Operating Leasing von Flugzeugen somit<br />
von einer Finanzierungsmöglichkeit, welche nahezu ausschließlich<br />
von Fluggesellschaften ohne Alternative zur<br />
Beschaffung von Flugzeugen genutzt wurde, zu einem weit<br />
verbreiteten Finanzierungsinstrument entwickelt, das auch<br />
von großen Fluggesellschaften weltweit eingesetzt wird. Im<br />
Jahr 1981 waren weniger als 5 % der weltweiten Flotte im<br />
Rahmen des Operating Leasing gemietet. Bis zum Jahr 2008<br />
stieg diese Quote auf rund 33 % der weltweiten Flugzeugflotte,<br />
was rund 6.500 Flugzeugen entsprach.<br />
Ausblick<br />
Nach Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise ist<br />
davon auszugehen, dass der Luftverkehr weiterhin langfristig<br />
ein attraktiver Wachstumsmarkt bleibt. Potenzielle Marktschwankungen,<br />
die auf externen Faktoren basieren, erfordern<br />
bei Investitionen in diesem Sektor ein marktgän giges<br />
und gut vermarktbares Asset, eine solide Strukturierung mit<br />
einem adäquaten Sicherheitenpaket sowie eine hohes Maß<br />
an Produkt-Know-How und ein proaktives Asset Management<br />
der Flugzeuge. Die GOAL als Asset-Manager dieses Betei<br />
ligungsangebotes besitzt eine exzellente Expertise im Bereich<br />
der technischen Betreuung und Vermarktung von<br />
Verkehrsflugzeugen und verfügt über umfang reiche Erfahrung<br />
auf diesem Gebiet (weitere Informationen hierzu im<br />
Kapitel „Der Asset-Manager“ ab Seite 50).<br />
39
Typgleiche Embraer 195
Der Hersteller und die Flugzeuge<br />
Der Hersteller<br />
Hersteller der drei Flugzeuge des Beteiligungsangebotes<br />
vom Typ Embraer 195 ist das brasilianische Unternehmen<br />
Embraer – Empresa Brasileira de Aeronáutica S. A. (im Folgenden<br />
„Embraer“). Das Unternehmen wurde im Jahr 1969<br />
von der brasilianischen Regierung gegründet und im Jahr<br />
1994 privatisiert. Heute befindet es sich mehrheitlich im<br />
Besitz institutioneller Investoren.<br />
Embraer ist im zivilen und im militärischen Flugzeugmarkt<br />
aktiv und zählt zu den weltweit führenden Flugzeugherstellern.<br />
Zudem ist Embraer einer der größten Exporteure Brasiliens.<br />
Embraer hat seinen Hauptsitz in São José dos Campos<br />
unweit der Metropole São Paulo. Weltweit werden derzeit<br />
mehr als 23.500 Mitarbeiter beschäftigt.<br />
Im Jahr 2008 konnte der Umsatz gegenüber dem Vorjahr<br />
nochmals um rund 18 % gesteigert werden. Der Jahresüberschuss<br />
reduzierte sich dagegen vor allem aufgrund latenter<br />
Steuern sowie weiterer Sonderbelastungen in Folge neuer<br />
Rechnungslegungsvorschriften in Brasilien um rund 64 %.<br />
In Mio. 2008 1) 2007 1) 2006 1) Veränderung<br />
Bras. Real (R$) in % 2)<br />
zum 31.12.<br />
Umsatz 11.747 9.994 8.265 + 17,5%<br />
Jahresüberschuss 429 1.185 622 - 63,8%<br />
Bilanzsumme 21.499 15.476 16.291 + 38,9%<br />
Eigenkapital 5.971 4.638 5.041 + 28,7%<br />
Umrechnungskurs per 07.09.2009: 1 R$ = 0,54 USD. Der Jahresabschluss 2007 wurde zur<br />
besseren Vergleichbarkeit im Sinne der neuen Rechnungslegungsvorschriften in Brasilien<br />
neu aufgestellt.<br />
1) Dem testierten konsolidierten Jahresabschluss entnommen.<br />
2) Veränderung 2008 gegenüber 2007.<br />
Quelle: Investor Relations / Financial Information (www.embraer.com)<br />
42 I Der Hersteller und die Flugzeuge<br />
In den ersten zwei Quartalen 2009 konnte Embraer einen<br />
Überschuss in Höhe von rund R$ 512,1 Mio. bei einem<br />
Umsatz von rund R$ 4.912,8 Mio. verzeichnen.<br />
Die Ratingagentur Standard & Poor’s bewertet Embraer<br />
aktuell mit „BBB-“. Die Skala für langfristige Bonitätsratings<br />
bei der Ratingagentur Standard & Poor’s reicht von „AAA“ bis<br />
„D“. In der Finanzbranche wird das Rating insbesondere für<br />
Investoren in zwei Gruppen aufgeteilt: „Investment Grade“<br />
und „Speculative Grade“. Zur feineren Differenzierung wurden<br />
weiterhin + und – Ratings eingeführt. Das Rating „BBB-“<br />
liegt damit im Mittelfeld der Gesamtskala und wird noch<br />
unter „Investment Grade“ eingestuft. Das Rating „BBB“ wird<br />
verwendet für Schuldner mittlerer Güte, die momentan<br />
zufrieden stellend agieren. 1)<br />
Die Flugzeuge<br />
Allgemeines<br />
Die Flugzeuge des Beteiligungsangebotes vom Typ Embraer<br />
195 LR gehören der sogenannten 170 / 190-Baureihe (im Folgenden<br />
auch „E-Jet-Familie“) des Herstellers Embraer an. Die<br />
Baureihe umfasst die Flugzeugtypen Embraer 170, 175, 190<br />
und 195. Sie wurde von Grund auf neu entwickelt, um die<br />
noch vor wenigen Jahren bestehende Lücke zwischen den<br />
70- und den 120-sitzigen Flugzeugen zu schließen. Aufgrund<br />
dieser Lücke waren viele Fluggesellschaften in der<br />
Vergangenheit gezwungen, Strecken weniger effizient zu<br />
betreiben. So wurden beispielsweise Strecken mit unterbesetzten<br />
Flugzeugen bedient oder unkomfortable Bestuhlungen<br />
gewählt.<br />
1) Weitere Informationen hierzu können im Internet unter folgendem englischsprachigen<br />
Link abgerufen werden:<br />
http://www2.standardandpoors.com/portal/site/sp/en/us/page.ratingssearch/<br />
ratings_search/2,1,1,5,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0.html?cspage=or&SearchValue=396347
Typgleiche Embraer 195
Die 170 / 190-Baureihe im Detail<br />
Die 170 / 190-Baureihe ist eine Weiterentwicklung im<br />
Bereich der Jetflugzeuge mit dem Ziel, den Fluggesellschaften<br />
neue Möglichkeiten hinsichtlich des Einsatzes zu eröffnen<br />
und zugleich den gestiegenen Passagieransprüchen<br />
Rechnung zu tragen. Durch den Einsatz von sogenannten<br />
E-Jets (das „E“ steht für efficiency = leistungsorientiert) sollen<br />
ein Überhang an Sitzplatzkapazität, die Verschwendung<br />
von Treibstoff, überdurchschnittliche gewichtsbezogene<br />
Flughafengebühren und Kompromisse hinsichtlich der Performance<br />
und im Kabinenkomfort vermieden werden.<br />
Die Embraer E-Jets sind in der Lage, weitere Strecken zu fliegen<br />
als viele andere Regionalflugzeuge und bleiben dabei<br />
unter den operativen Kosten der herkömmlichen Linienflugzeuge.<br />
Die E-Jet-Familie zeichnet sich verglichen mit herkömm -<br />
lichen Regionalflugzeugen durch einen höheren Nutzlast- /<br />
Reichweitevorteil aus. Beispielsweise kann die Embraer 195<br />
Ziele in einem Umkreis von bis zu rund 3.890 Kilometern<br />
anfliegen. Im Vergleich hierzu hat die Bombardier CRJ 900LR<br />
eine Reichweite von 3.385 Kilometern.<br />
Reichweite E-Jets<br />
Embraer 170-Reichweite: rund 3.700 km Embraer 195-Reichweite: rund 3.890 km<br />
Embraer 175-Reichweite: rund 3.520 km Embraer 190-Reichweite: rund 4.260 km<br />
Quelle: Embraer<br />
44 I Der Hersteller und die Flugzeuge<br />
Reykjavik<br />
Oslo Moskau<br />
London<br />
Warschau<br />
Zürich<br />
Bukarest<br />
Baku<br />
Lissabon<br />
El Aaiun<br />
Algier<br />
Baghdad<br />
Teheran<br />
Riyadh<br />
Agades<br />
N’ Djamena<br />
Khartoum<br />
Die E-Jets von Embraer weisen aufgrund ihrer besonderen<br />
Bauweise im Vergleich zu Modellen der etablierten Wettbewerber<br />
ein sehr gutes Verhältnis Nutzlast zu Leergewicht<br />
auf und gelten deshalb bei den Fluggesellschaften als sehr<br />
rentabel. Das Verhältnis maximale Nutzlast zu Leergewicht<br />
ist beispielsweise bei einer Embraer 195 um 21 % besser als<br />
bei einer Boeing 737-600 und um 30 % besser als bei einem<br />
Airbus 318. Mit Nutzlast wird jenes beförderte Gut bezeichnet,<br />
welches einer Fluggesellschaft für einen absolvierten<br />
Flug Umsatz bringt, also Passagiere und /oder Fracht,<br />
wohingegen Leergewicht das Gewicht des Flugzeugs an sich<br />
ohne Treibstoff bezeichnet. Kann also ein Flugzeugtyp bei<br />
gleichem oder sogar geringerem Treibstoffverbrauch im Verhältnis<br />
mehr Nutzlast als ein anderer Flugzeugtyp transportieren,<br />
verbessert sich das Verhältnis Nutzlast zu Leergewicht.<br />
Dieses Verhältnis ist für Fluggesellschaften essentiell<br />
wichtig, weil es direkt deren gewichtsbezogene Operationskosten<br />
wie z. B. für Treibstoff, Landegebühren oder Luftnavigationsgebühren<br />
reduziert.<br />
Die Flugzeuge der 170 / 190-Baureihe zeichnen sich durch<br />
eine hohe Kommunalität aus, d. h. die verschiedenen Typen<br />
werden zu großen Teilen aus gleichen Komponenten<br />
gebaut. Dies ermöglicht eine große Flexibilität hinsichtlich<br />
Wartungspersonal, Crewmitgliedern und Routenplanern<br />
und reduziert die Trainingskosten.<br />
Alle Typen der Embraer 170 / 190-Baureihe verfügen über<br />
das gleiche Cockpit und Fly-by-Wire-System (elektronische<br />
Flugsteuerung). Weiterhin können sie mit demselben Type-<br />
Rating geflogen werden. Ein Type-Rating ist eine Musterberechtigung,<br />
die zum Führen eines bestimmten Luftfahrzeuges<br />
berechtigt. Damit ist unter anderem gewährleistet, dass<br />
Fluggesellschaften, die derzeit kleine Muster der Baureihe<br />
einsetzen, ohne Schwierigkeiten auch Embraer 195 betreiben<br />
können.
Embraer setzt darüber hinaus neue Standards im Hinblick<br />
auf die Cockpittechnologie. Alle Cockpits sind sogenannte<br />
„Glascockpits“, d. h. sie sind mit LCD-Displays ausgestattet,<br />
die alle wichtigen Informationen digital an einem Bildschirm<br />
anzeigen. Ferner wurde das Fly-by-Wire-System konsequent<br />
eingesetzt, d. h. die Steuerbewegungen des Piloten<br />
an einem Steuerknüppel werden nicht mehr, wie bei einer<br />
herkömmlichen Steuerung, direkt in eine Ruderbewegung<br />
umgesetzt, sondern der Pilot gibt den neuen Kurs in den<br />
Computer ein. Dieser ermittelt die optimalen Ruderbewegungen<br />
unter Berücksichtigung sämtlicher Nebeneffekte.<br />
Eines der wichtigsten Themen, denen sich die Luftfahrt in<br />
den nächsten Jahren gegenübersieht, ist der Umweltschutz.<br />
Die jüngsten Flugzeugentwicklungen („New-Generation“-<br />
Flugzeuge) sind nach Herstellerangaben etwa 50 % treibstoffeffizienter<br />
als ihre Vorgängermodelle. Die Verbesserung<br />
im Treibstoffverbrauch hat eine Reduzierung der CO2-Emissionen<br />
um rund 50 % zur Folge. Die Embraer E-Jets produzieren<br />
nach Herstellerangaben grundsätzlich rund 50 % weniger<br />
CO2-Ausstoß als beispielsweise die älteren vergleichbaren<br />
Maschinen B737-200, MD87 oder DC9 und rund<br />
15 bis 20 % weniger als eine Fokker 100 oder ein RJ100.<br />
Typgleiche Embraer 195<br />
45
Die Flugzeuge des Beteiligungsangebotes<br />
Die Embraer 195 LR (LR steht für Long Range = hohe Reichweite)<br />
ist die jüngste Weiterentwicklung der 170 / 190-Baureihe<br />
und entspricht im Wesentlichen einer gestreckten<br />
Embraer 190. In der Embraer 195 finden – je nach Art der<br />
Bestuhlung – zwischen 108 und 122 Passagiere Platz. Der<br />
Einsatz modernster Technologie führt nach Herstellerangaben<br />
zu einer Verringerung der Sprit- und Wartungskosten.<br />
Die sogenannte „double-bubble“-Hülle des Flugzeugrumpfes<br />
(Umformung und Vergrößerung des vormals kreisförmi-<br />
0,50 m<br />
gen Rumpf-Querschnittes) bietet Verbesserungen bei Kabinenkomfort<br />
und Nutzbarkeit. Eine geräumige Zwei-Plus-<br />
Zwei-Bestuhlung hat den oftmals unbeliebten Mittelsitz<br />
endgültig eliminiert und erhöht damit den Reisekomfort.<br />
2,74 m<br />
Der E-Jet bietet bis zu 17 % mehr persönlichen Platz pro<br />
3,01 m<br />
Passagier als vergleichbare Regionalflugzeuge. Die Kabinen-<br />
Quelle: Embraer<br />
höhe beträgt komfortable zwei Meter. Darüber hinaus<br />
verfügt das Flugzeug über reichlich Gepäckstauraum in der<br />
Kabine und im Frachtraum. Das gute Rating von derzeit „B+“ für die Embraer 195<br />
(mögliche Kategorien: „A++“ bis „E--“) des renommierten<br />
Gutachters AVAC bestätigt eine hohe Restwertstabilität für<br />
die Embraer 195.<br />
46 I Der Hersteller und die Flugzeuge<br />
Rumpf-Querschnitt Embraer 195<br />
Größe Handgepäck<br />
61x40x25 cm<br />
39°<br />
0,46 m<br />
0,78 m<br />
1,44 m<br />
2,0 m<br />
0,94 m<br />
3,35 m
Bestellungen und Auslieferungen<br />
Embraer 170 / 190 Familie (Stand 30.06.2009)<br />
Modell Bestellungen Auslieferungen<br />
Embraer 170 193 160<br />
Embraer 175 135 120<br />
Embraer 190 443 234<br />
Embraer 195 111 40<br />
Gesamt 882 554<br />
Quelle: www.embraer.com<br />
Seit Indienststellung des ersten E-Jet vor vier Jahren wurden<br />
mehr als 500 Maschinen aus der „New-Generation“-Familie<br />
an mehr als 30 Fluggesellschaften in 21 Länder ausgeliefert.<br />
Flugzeuge der E-Jet-Familie sind unter anderem neben Flybe<br />
im Einsatz bei Air Dolomiti (100 % Deutsche Lufthansa AG),<br />
Air Canada und Finnair.<br />
Per September 2009 war nach Angaben des Gutachters<br />
AVITAS keines der bisher ausgelieferten Flugzeuge vom<br />
Typ Embraer 195 stillgelegt.<br />
Technische Beschreibung der Fondsflugzeuge<br />
Baumuster Embraer 195 LR (Jet)<br />
Auslieferung 23.06.2008, 28.08.2008<br />
und 16.10.2008<br />
Sitzplätze 118<br />
Spannweite 28,72 m<br />
Länge 38,65 m<br />
Höhe 10,55 m<br />
Maximale Reisegeschwindigkeit 870 km / h<br />
Maximales Abfluggewicht 50.790 kg<br />
Reichweite rund 3.890 km<br />
Triebwerke General Electric CF34 –<br />
Turbofans CF34-10E7<br />
Anschaffungskosten<br />
Die Fondsgesellschaft hat die drei Flugzeuge bereits mit<br />
Auslieferung am 23.06., 28.08. und 16.10.2008 erworben.<br />
Die Flugzeuge wurden dabei im Wege einer Abtretung der<br />
ursprünglichen Kaufverträge zwischen dem Hersteller und<br />
Flybe von der Fondsgesellschaft direkt vom Hersteller<br />
gekauft. Die US-Dollar-Anschaffungskosten pro Flugzeug<br />
variierten mit dem Auslieferungstermin und unterlagen<br />
einer Inflationsanpassung.<br />
Die Zahlung der jeweiligen Anschaffungskosten wurde<br />
anteilig in US-Dollar und Euro vereinbart. Für die Umrechnung<br />
des Euro-Anteils wurde mit Flybe ein fester Wechselkurs<br />
in Höhe von 1 Euro = 1,57 US-Dollar fixiert (siehe Kapitel<br />
„Die rechtlichen Grundlagen“, Unterabschnitt „Kaufvertrag“<br />
ab Seite 96).<br />
Die aufzubringenden Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft<br />
für die Flugzeuge betrugen umgerechnet insgesamt<br />
rund EUR 61,7 Mio. auf Basis der jeweiligen US-Dollar / Euro-<br />
Stichtagskurse.<br />
47
Typgleiche Embraer 195
Wertgutachten<br />
Es wurden Wertgutachten von den folgenden renommierten<br />
Gutachtern eingeholt:<br />
Ascend Worldwide Ltd („Ascend“)<br />
Anschrift:<br />
Cardinal Point, Newall Road, Heathrow Airport, TW6 2AS,<br />
Vereinigtes Königreich<br />
Rechtsform:<br />
Private Limited Company (vergleichbar einer <strong>GmbH</strong>)<br />
The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“)<br />
Anschrift:<br />
Richmond House, 23 Cherry Lane, Bearley, Nr Stratford upon<br />
Avon, Warks, CV37 0SX, Vereinigtes Königreich<br />
Rechtsform:<br />
Private Company (vergleichbar einer Personengesellschaft)<br />
AVITAS Inc. („AVITAS“)<br />
Anschrift:<br />
14520 Avion Parkway, Suite 300, Chantilly, VA 20151, USA<br />
Rechtsform:<br />
Corporation (vergleichbar einer AG)<br />
Der Gegenstand des Unternehmens der vorgenannten Gutachter<br />
ist unter anderem die Anfertigung von Bewertungen<br />
und Gutachten für Flugzeuge.<br />
Die folgenden Wertentwicklungen werden für die Embraer<br />
195 bis zum Jahr 2018 prognostiziert. Aus Vereinfachungsgründen<br />
werden hier nicht alle Werte für die verschiedenen<br />
Auslieferungstermine dargestellt, sondern beispielhaft die<br />
Werte für eine Embraer 195 mit Auslieferung im August<br />
2008 gezeigt. Die nachstehenden Werte bilden jeweils die<br />
gemittelten, gutachterlichen Restwerte ab auf Basis des von<br />
den Gutachtern unterstellten Wartungs zustandes, im Jahr<br />
2018 z. B. entsprechend dem sogenannten „Half-Life-<br />
Zustand“ (siehe hierzu Seite 64). Zur kompletten Darstellung<br />
der gutachterlichen Bewertung siehe auch das Kapitel<br />
„Zusatzinformationen Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung“<br />
ab Seite 167.<br />
Durchschnittliche Marktwerte * Embraer 195<br />
(Auslieferung August 2008)<br />
Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />
(PROGNOSE, Stand: September 2009)<br />
Niedrig Mittel Hoch<br />
(Mid-Case-<br />
Werte)<br />
2008 ** 33,5 33,5 33,5<br />
2009 29,2 29,2 29,2<br />
2010 22,8 27,6 29,0<br />
2011 21,1 25,8 27,3<br />
2012 20,3 25,2 26,8<br />
2013 19,3 24,1 25,9<br />
2014 18,5 23,4 25,3<br />
2015 17,6 22,5 24,6<br />
2016 17,1 22,0 24,3<br />
2017 16,0 20,9 23,2<br />
2018 14,9 19,7 22,0<br />
* Basis: Gutachten von Ascend (21.09.2009), AVAC (September 2009), AVITAS (24.09.2009)<br />
** Die Werte für 2008 basieren auf den in 2008 eingeholten Gutachten.<br />
49
Der Asset-Manager<br />
Neben Finanzierungs- und Strukturierungs-Know-how erfordern<br />
operative Flugzeugfonds auch eine umfassende technische<br />
Expertise sowie Vermarktungs-Know-How für eventu -<br />
elle Anschlussvermietungen sowie Verkäufe von Flugzeugen.<br />
Hierzu steht der Fondsgesellschaft die GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „GOAL“)<br />
zur Verfügung.<br />
Die GOAL ist ein seit 1998 operativ tätiges Gemeinschaftsunternehmen<br />
(„Joint Venture“) der Lufthansa (40 %) und der<br />
<strong>KGAL</strong> (60 %). In der GOAL bündeln die Lufthansa und die<br />
<strong>KGAL</strong> ihre langjährige Erfahrung im Hinblick auf Betrieb,<br />
technische Betreuung und Vermarktung von Flugzeugen<br />
einerseits und Konzeption von Flugzeugfonds andererseits.<br />
Neben dem klassischen Operating Leasing von Flugzeugen<br />
bietet die GOAL auch Dritten sämtliche Dienstleistungen<br />
rund um Flugzeuge an. Dazu zählen unter anderem die technische<br />
Betreuung von Flugzeugen, Flugzeuginspektionen<br />
und die Prüfung der zugehörigen Dokumentation, Organisation<br />
von Wartungs- und Serviceaufgaben sowie die Übernahme<br />
der Vermietung und des Verkaufs von Flugzeugen.<br />
Weitere Informationen zur GOAL finden sich im Kapitel „Die<br />
Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite 120 und<br />
können im Internet unter www.goal-leasing.de abgerufen<br />
werden.<br />
50 I Der Asset-Manager<br />
Im Rahmen von Betreuungs- und Vermarktungsverträgen<br />
hat sich die Fondsgesellschaft für die gesamte Laufzeit<br />
dieser Beteiligung den professionellen Service der GOAL<br />
gesichert. So leistet die GOAL unter anderem folgende Tätigkeiten:<br />
Unterstützung und Beratung der Fondsgesellschaft bei der<br />
Beurteilung technischer Sachverhalte<br />
Begleitung der Auslieferung der Flugzeuge beim Hersteller<br />
Mitwirkung bei behördlichen Genehmigungsverfahren<br />
Mitwirkung bei einer umfassenden, ordnungsgemäßen<br />
Versicherung der Flugzeuge<br />
Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung der operativen<br />
Leasingverträge sowie entsprechende Dokumentenüberwachung<br />
während der Laufzeit der Leasingverträge<br />
Monitoring von Zustand und Wartung der Flugzeuge<br />
Erstellung von Inspektionsberichten<br />
Marktbeobachtung, Wertermittlungen, Auswahl und Einschaltung<br />
von Gutachtern<br />
Suche nach Anschlussmietern bzw. Flugzeugkäufern<br />
Führen von Verkaufsverhandlungen<br />
Durchführung der Flugzeug- und Dokumentenübergabe.<br />
Die GOAL erhält von der Fondsgesellschaft ab Flugzeugauslieferung<br />
für die beschriebenen Dienstleistungen je Flugzeug<br />
ein laufendes Honorar in Höhe von EUR 3.000 pro<br />
Monat. Ab dem Jahr 2009 wird diese Gebühr mit 3 % jährlich<br />
indexiert. Für einen Verkauf der Flugzeuge steht der<br />
GOAL eine Vergütung in Höhe von 3 % des jeweils erzielten<br />
Verkaufspreises zu. Für eine Anschlussvermietung beträgt<br />
die Vergütung 5 % der jeweils vereinnahmten Mietraten.<br />
Bei Vermittlung eines Käufers für ein Flugzeug erhält die<br />
GOAL zudem gegebenenfalls 35 % des Mehrerlöses, welcher<br />
sich aus der Differenz zwischen einem tatsächlich höheren<br />
und dem in der Prognoserechnung unterstellten Veräußerungserlös<br />
ergibt.
10 Jahre GOAL<br />
Am 15. Mai 2008 feierte die GOAL ihr 10-jähriges Jubiläum als professioneller Operating Leasing -<br />
geber/Asset-Manager der beiden Gesellschafter Deutsche Lufthansa AG und <strong>KGAL</strong>. Seit 1998 hat<br />
die GOAL ein Portfolio aus 58 Flugzeugen im Gesamtwert von über 1 Mrd. EUR aufgebaut. Das<br />
Portfolio enthält drei Embraer 195 (inklusive der in diesem Beteiligungsangebot genannten Flug -<br />
zeuge). Die weiteren Flugzeugtypen sind Airbus A310-300, A320-200, Boeing B737-400/-800, B757-<br />
200, Bombardier CRJ200, Dash 8-Q400, CRJ900, Global 5000 und Learjet 60.<br />
Aktuell betreut ein Team aus 17 Mitarbeitern, darunter sechs Luftfahrtingenieure und Techniker, dieses<br />
Portfolio und insgesamt 18 Kunden. Seit ihrer Gründung hat die GOAL bereits 33 erfolgreiche<br />
Vermarktungen von Flugzeugen durchgeführt.<br />
Typgleiche Embraer 195 (links, Vordergrund)
Der Leasingnehmer Flybe<br />
Historie der Fluggesellschaft<br />
Flybe Limited (früher „Jersey European Airways (UK) Limited“)<br />
mit Firmensitz in Exeter, England, wurde 1979 gegründet.<br />
Am Markt trat die Fluggesellschaft zunächst als „Jersey<br />
European“ auf. Im Jahr 2000 wurde der Name in „British<br />
European“ geändert, um den zu diesem Zeitpunkt erreichten<br />
größeren Bekanntheitsgrad widerzuspiegeln. Im Jahr<br />
2002 stellte British European zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
im stark umkämpften Low-Cost- Segment<br />
das Geschäftskonzept um. Dies hatte ein erneutes Rebranding<br />
in „flyBE“ (steht für: „fly British European“) zur Folge.<br />
Ein Umstrukturierungs-Plan wurde implementiert, mit<br />
folgenden Ergebnissen:<br />
Die angebotenen Flugverbindungen wuchsen von 41 auf<br />
derzeit 190<br />
Das jährliche Passagierwachstum von 2002 bis 2008<br />
betrug rund 20 %.<br />
Der Umsatz wuchs in diesem Zeitraum jährlich um rund<br />
22 %.<br />
Der Gewinn vor Steuern wurde von rund Britische<br />
Pfund (GBP) 0,3 Mio. im Geschäftsjahr 2002 / 2003 auf<br />
GBP 30,4 Mio. in 2007 / 2008 gesteigert. Im am 31. März<br />
2009 abgeschlossenen Geschäftsjahr erwirtschaftete<br />
Flybe als eine von wenigen Fluggesellschaften trotz eines<br />
schwierigen Marktumfeldes noch einen Gewinn in Höhe<br />
von GBP 11,6 Mio.<br />
Die Umstrukturierung wurde seit 2002 aus dem laufenden<br />
Geschäftsbetrieb finanziert ohne Beteiligung der Eigentümer.<br />
Im November 2006 wurde die Übernahme von BA Connect<br />
(einer 100%igen British Airways-Tochter) durch Flybe bekannt<br />
gegeben, die im März 2007 abgeschlossen wurde. British<br />
Airways hält seitdem eine 15%ige Beteiligung an Flybe.<br />
52 I Der Leasingnehmer Flybe<br />
Inzwischen ist Flybe die größte Regionalfluggesellschaft<br />
Europas und die Nummer 1 im britischen Inlandsverkehr und<br />
operiert von 36 Flughäfen in Großbritannien und 30 Flug -<br />
häfen in Kontinentaleuropa.<br />
Die Flotte besteht aus derzeit 69 Flugzeugen.<br />
Im Geschäftsjahr 2008 / 2009 wurden rund 7,3 Mio.<br />
Passagiere transportiert.<br />
Im Geschäftsjahr 2008 / 2009 wurde durch die Flybe<br />
Gruppe ein Umsatz von über GBP 575 Millionen erzielt.<br />
Flybe hat in den vergangenen Jahren folgende innovative<br />
Konzepte entwickelt:<br />
Erste Low-Cost Regionalfluggesellschaft.<br />
Erste Fluggesellschaft weltweit, die für die Aufgabe eines<br />
Gepäckstückes eine Gebühr berechnet hat. Andere Flug -<br />
gesellschaften führten diese Gebühr inzwischen ebenfalls<br />
ein.<br />
Erste Fluggesellschaft weltweit, die Umweltsiegel für ihre<br />
Flotte eingeführt hat.<br />
Erste europäische Low-Cost Fluggesellschaft, die Flug -<br />
tickets auch über Reisebüros und andere Vertriebskanäle<br />
verkauft.<br />
Erste europäische Low-Cost Fluggesellschaft mit einem<br />
speziellen Serviceklassenangebot für Geschäftsreisende<br />
(z. B. Economy Plus Klasse und Business Lounges).<br />
Erste Low-Cost Fluggesellschaft in Großbritannien mit<br />
einem Vielfliegerprogramm.<br />
Gesellschafter von Flybe ist die im Jahr 1979 gegründete<br />
Flybe Group Limited. Diese wiederum gehört zu 69 % der<br />
zum Walker Trust zählenden Rosedale Aviation Holdings Ltd.<br />
Der Walker Trust steht auf Platz 128 der Sunday Times Rich<br />
List 2009. Weitere 16 % gehören den Mitarbeitern im Rahmen<br />
eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells. Die verbleibenden<br />
15 % besitzt British Airways seit der Übernahme von<br />
BA Connect.
Typgleiche Embraer 195
Übernahme BA Connect<br />
Zusätzlich zu dem erfolgreichen organischen Wachstum<br />
brachte die Übernahme von BA Connect im März 2007 folgende<br />
Vorteile mit sich:<br />
Etabliertes Routennetzwerk mit wenig Überlappungen zu<br />
Flybe<br />
Zugang zu knappen Flughafenslots in wichtigen Destinationen<br />
Zusätzliche Piloten und Ingenieure<br />
Kosteneinsparungen durch sofortige Rationalisierung<br />
inklusive der Schließung einiger BA Connect Standorte<br />
Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt rund GBP<br />
143 Mio. durch British Airways<br />
British Airways als strategischer Part ner mit einem 15%<br />
Anteil an Flybe.<br />
Strategische Ausrichtung<br />
Die Geschäftsstrategie von Flybe zielt darauf ab, Haupt -<br />
anbieter für Flüge innerhalb Großbritanniens zu sein und<br />
damit abseits der von vielen anderen Fluggesellschaften<br />
angebotenen und somit einem stärkeren Wettbewerb unter<br />
liegenden Verbindungen (z. B. Flüge von /nach London)<br />
zu operieren. Rund 70 % des gesamten Netzwerkes von<br />
Flybe entfallen auf diese Inlandsverbindungen. Insbesondere<br />
Flugstrecken mit einer Flugzeit bis zu einer Stunde<br />
werden mit einer hohen Frequenz bedient.<br />
Der Hauptfokus von Flybe liegt dabei auf Geschäftsreisenden,<br />
Passagieren mit zwei Wohnsitzen (z. B. Wochenendpendler)<br />
und sogenannten VFR-Passagieren („visiting<br />
friends and relatives“), d. h. Passagiere, die Freunde und Familie<br />
regelmäßig besuchen. Zur Kundenbindung trägt unter<br />
anderem ein eigenes Vielfliegerprogramm bei, das Flybe im<br />
Gegensatz zu den meisten anderen Billigfluggesellschaften<br />
anbietet.<br />
54 I Der Leasingnehmer Flybe<br />
Das Streckennetz von Flybe konkurriert nur geringfügig mit<br />
anderen Verkehrsmitteln. Viele der von Flybe angebotenen<br />
Strecken eignen sich aufgrund des Passagieraufkommens<br />
speziell für Regionalflugzeuge. Für die klassischen Billigfluggesellschaften,<br />
welche zumeist Flugzeuge in der Größenordnung<br />
bis zu 150 Sitzplätzen einsetzen (z. B. Airbus<br />
A320 oder Boeing 737), sind diese Strecken größtenteils<br />
unattraktiv. Dadurch ist Flybe auf vielen Strecken einem<br />
geringeren Wettbewerb ausgesetzt, verglichen mit Flug -<br />
gesellschaften, die beispielsweise Strecken von und nach<br />
London bedienen.<br />
Einflussfaktor Ölpreis<br />
Flybe hat sich wie alle anderen Fluggesellschaften der<br />
Herausforderung durch volatile bzw. hohe Ölpreise zu stellen.<br />
In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Ölpreis<br />
von rund USD 275 auf zeitweise deutlich über USD 1.000<br />
pro Tonne erhöht. Durch gezieltes Ertragsmanagement<br />
sowie eine frühzeitige Preisabsicherung (sogenanntes<br />
„Hedging“) versucht Flybe, die steigenden Kerosinpreise zu<br />
kompensieren.<br />
Durch das Flottenaustauschprogramm (Ersatz Embraer 145<br />
durch Dash 8 - Q400 und Embraer 195; siehe dazu die Tabelle<br />
„Flotte / Flottenplanung“ auf der folgenden Seite) wird sich<br />
nach Angaben von Flybe der durchschnittliche Kerosinverbrauch<br />
pro Sitz im Jahr 2009 / 2010 um 11 % gegenüber dem<br />
Jahr 2007 / 2008 reduzieren.<br />
Mit der modernen und Treibstoff sparenden Flotte erwartet<br />
sich Flybe vor dem Hintergrund gestiegener Kerosinpreise<br />
Wettbewerbsvorteile gegenüber Fluggesellschaften mit<br />
älteren Flotten.
Streckennetz<br />
Das Streckennetz von Flybe umfasst rund 190 Verbindungen<br />
zwischen 66 Flughäfen in 13 Ländern (darunter Strecken<br />
nach Deutschland, Portugal, Spanien, Frankreich, Österreich<br />
und in die Schweiz). Die Routen liegen zu 70 % in Groß -<br />
britannien, 20 % verteilen sich auf die europäischen<br />
Geschäftsdestinationen und schließlich 10 % auf euro -<br />
päische Feriendestinationen. Flybe fliegt derzeit 36 Flug -<br />
Flybe Flugziele<br />
Quelle: Flybe<br />
Faro<br />
Malaga<br />
La Rochelle<br />
Sumburgh<br />
Stornoway<br />
Kirkwall<br />
Wick<br />
Benbecula<br />
Inverness<br />
Barra<br />
Aberdeen<br />
Tiree Glasgow<br />
Dundee<br />
Islay<br />
Edinburgh<br />
Campbeltown<br />
Newcastle<br />
Isle of Man<br />
Belfast<br />
Blackpool Leeds Bradford<br />
Humberside<br />
Dublin<br />
Doncaster Sheffield<br />
Liverpool<br />
Manchester Norwich<br />
Birmingham<br />
London Luton<br />
Cardiff<br />
Exeter<br />
Bristol<br />
London Southend<br />
Kent<br />
Newquay<br />
South-<br />
London<br />
hampton Gatwick<br />
Guernsey<br />
Jersey<br />
Paris<br />
Brest<br />
Bordeaux<br />
Rennes<br />
Alicante<br />
Limoges<br />
Bergerac<br />
Toulouse<br />
Perpignan<br />
Brüssel<br />
Palma de Mallorca<br />
häfen in Großbritannien und 30 Flughäfen in Europa an und<br />
hat dabei insbesondere den Flugverkehr von Großbritannien<br />
nach Frankreich ausgebaut. Im Geschäftsjahr 2008 / 2009<br />
wurden allein 41 Verbindungen von Großbritannien aus zu<br />
13 Flughäfen in Frankreich angeflogen. Zielsetzung ist eine<br />
weitere Erschließung des französischen Regionalmarktes,<br />
wobei der Fokus vor allem auf Passagieren mit einem Zweitwohnsitz<br />
in Frankreich liegt.<br />
Bergen<br />
Amsterdam<br />
Düsseldorf<br />
Genf<br />
Chambéry<br />
Avignon<br />
Bern<br />
Nizza<br />
Frankfurt<br />
Hamburg<br />
Hannover<br />
Stuttgart<br />
Mailand<br />
Salzburg<br />
Split<br />
Dubrovnik<br />
55
Die Übernahme von BA Connect ermöglicht durch die zum<br />
Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Start- und Landerechte<br />
von BA Connect zudem die Anpassung des Geschäftsmodells<br />
von Flybe auf weitere Verbindungen zu Destinationen<br />
in Kontinentaleuropa, z. B. nach Spanien und Italien.<br />
Entwicklung Passagierzahlen<br />
Das Passagiervolumen stieg von 2,4 Mio. im Geschäftsjahr<br />
2002 / 2003 auf rund 7,3 Mio. Fluggäste im Geschäftsjahr<br />
2008 / 2009, was einem jährlichen Passagieranstieg um<br />
rund 20 % entspricht.<br />
Passagiere 2002 – 2009 (Stand: September 2009)<br />
in Mio.<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
2,4<br />
2002/03<br />
Quelle: Flybe<br />
3,3<br />
2003/04<br />
56 I Der Leasingnehmer Flybe<br />
4,0<br />
2004/05<br />
5,1<br />
2005/06<br />
5,2<br />
durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 20 %<br />
2006/07<br />
7,0<br />
2007/08<br />
7,3<br />
2008/09<br />
Flotte / Flottenplanung<br />
Ein entscheidender Schritt hin zur Low-Cost-Airline war die<br />
Reduzierung der Anzahl unterschiedlicher Flugzeugtypen.<br />
Flybe hat in den vergangenen Jahren ein Flottenmodernisierungs-<br />
und -ausbauprogramm mit einem Wert von rund<br />
USD 2 Mrd. gestartet. Inzwischen besteht die Flotte aus nur<br />
noch zwei Flugzeugtypen. Dies ermöglicht signifikante Einsparungen<br />
bei den variablen Kosten in den Bereichen<br />
Ersatzteile, Besatzungs- und Wartungsschulung, Dokumentation<br />
und Flugplan. Keine andere Regionalfluggesellschaft<br />
kann – nach Angabe von Flybe – aufgrund der Wirtschaftlichkeit<br />
der Dash8-Q400 und der Embraer 195 die Sitzkosten<br />
von Flybe unterbieten. Zudem bietet die Flybe-Flotte durch<br />
die Zwei-Plus-Zwei-Bestuhlung jedem Passagier einen Fenster-<br />
oder Gangplatz. Der bei Passagieren oft unbeliebte<br />
Mittelplatz entfällt somit. Das Durchschnittsflottenalter bei<br />
Flybe beträgt rund 2,7 Jahre. Damit operiert Flybe eine der<br />
jüngsten Flotten weltweit.<br />
Flotte (Stand: September 2009)<br />
Flugzeugtyp<br />
Dash 8 - Q400 55<br />
Embraer 195 14<br />
Gesamt 69<br />
Quelle: Flybe
Umweltschutzaspekte<br />
Seit 2007 vergibt Flybe als erste Fluggesellschaft für ihre<br />
Flugzeuge Umweltsiegel („Eco-Label“), ähnlich denen, wie sie<br />
auch für Gefrierschränke, Mikrowellenherde und Waschmaschinen<br />
bekannt sind. Diese zeigen verschiedene umweltrelevante<br />
Indikatoren je Flugzeugtyp an. Die Labels werden den<br />
Passagieren auch während des Online-Buchungsverfahrens<br />
angezeigt. Zudem sind Informationen über die Labels in den<br />
Flugzeugen verfügbar. Die Labels wurden von Deloitte &<br />
Touche LLP, einem führenden Anbieter von Prüfungsdienstleistungen<br />
für Unternehmen, geprüft.<br />
Die Prüfkriterien sind untergliedert in die drei Kategorien<br />
„Local Environment“, „Journey Environment“ und „Passenger<br />
Environment“. Die Kategorie Local Environment misst<br />
den Lärmeinfluss des Flugzeuges in der direkten Flughafenumgebung,<br />
insbesondere die Lärmbelästigung bei den<br />
Starts und Landungen. Darüber hinaus werden verschiedene<br />
Angaben über den CO2-Ausstoß bei Start und Landung<br />
gemacht. Unter der Kategorie Journey Environment können<br />
die Passagiere ablesen, welchen Einfluss ihre Reise auf die<br />
Umwelt hat im Hinblick auf Treibstoffverbrauch und CO2-<br />
Ausstoß. Die Kategorie Passenger Environment informiert<br />
den Fluggast über Beinfreiheit und Sitzplatzzahl des Flugzeuges.<br />
Die Embraer 195 erhält im Rahmen dieser Umweltsiegel das<br />
gute Rating „B“ sowohl für die Lärmentwicklung als auch für<br />
den gesamten Treibstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß pro<br />
Sitz während des Fluges. Für den CO2-Ausstoß während des<br />
Start- und Landevorganges wird die Embraer 195 mit dem<br />
Rating „C“ bewertet.<br />
Flybe Embraer 195<br />
Local Environment<br />
Einstufung Lärm<br />
Gering<br />
Hoch<br />
A<br />
B<br />
C<br />
CO -Emissionen bei Start/Landung<br />
2<br />
CO -Emissionen pro Sitz bei Start/Landung<br />
2<br />
Örtliche Luftqualität bei Start/Landung 1)<br />
D<br />
Journey Environment<br />
Kerosinverbrauch<br />
gesamt nach<br />
Flugstrecke<br />
CO 2 -Emissionen<br />
pro Sitz nach<br />
Streckenlänge<br />
Passenger Environment<br />
C (2.066 kg)<br />
17.5 kg<br />
7 kg 1)<br />
1) Emissionen von Stickoxiden als Indikator für den Einfluss auf die örtliche Luftqualität.<br />
Quelle: in Anlehnung an Flybe Ecolabel<br />
E<br />
F<br />
National (500 km)<br />
EU (nah) (1000 km)<br />
Kurzstrecke (1500 km)<br />
National (500 km)<br />
EU (nah) (1000 km)<br />
Kurzstrecke (1500 km)<br />
Mindestgröße Fußraum<br />
Anzahl Sitzplätze<br />
B<br />
B (1.677 kg)<br />
B (2.719 kg)<br />
B (3.962 kg)<br />
B (45 kg)<br />
B (73 kg)<br />
B (106 kg)<br />
30” (76,2 cm)<br />
118<br />
A (2760 kg)<br />
Flybe unterstützt zudem den geplanten Emissionsrechtehandel<br />
in der Europäischen Union und hat durch die Flottenerneuerung<br />
einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase<br />
geleistet. Zudem dürfte die moderne Flotte und<br />
deren geringere Emissionen einen Wettbewerbsvorteil im<br />
Hinblick auf den geplanten Emissionsrechtehandel ermög -<br />
lichen.<br />
57
Wartung<br />
Mit Flybe Aviation Services hat Flybe ein eigenes Technikund<br />
Wartungszentrum aufgebaut mit einer Wartungslizenz<br />
für Flugzeuge der Typen Bombardier Dash 8 - Q300 und<br />
-Q400, Embraer 170/190 sowie BAe 146. Der Wartungsbetrieb<br />
von Flybe gehört zu den größten Anbietern von Wartungsarbeiten<br />
für Regionalflugzeuge in Europa und wird unter<br />
anderem von Lufthansa, Air France und British Airways<br />
genutzt. Flybe Aviation Services agiert als eigenständige<br />
profitable Einheit innerhalb der Flybe-Gruppe und reduziert<br />
die Wartungskosten für Flybe.<br />
Trainingszentrum<br />
Flybe plant die Errichtung eines neues Trainings- /Ausbildungszentrums.<br />
Alle Trainings- /Ausbildungsaktivitäten sollen<br />
nach Fertigstellung in diesem Zentrum durchgeführt<br />
und auch an andere Fluggesellschaften als Dienstleistung<br />
vermarktet werden. Dies soll zusätzliche Ertragspotenziale<br />
erschließen.<br />
Auszeichnungen<br />
Die strategische Ausrichtung und exzellente Entwicklung<br />
von Flybe in den vergangenen Jahren, das Engagement für<br />
die Umwelt sowie die von Flybe im Markt eingeführten<br />
Innovationen, die oftmals richtungsweisend für die Airlineindustrie<br />
waren, wurden durch vielfache Auszeichnungen<br />
anerkannt:<br />
Auszeichnung zur Regionalfluggesellschaft des Jahres<br />
2009 durch das Fachmagazin ATW (Air Transport World,<br />
Januar 2009)<br />
Buying Business Travel „Green Diamond“ Award für ökologisches<br />
Engagement (Dezember 2008)<br />
Auszeichnung zur besten inländischen Fluggesellschaft<br />
anlässlich des 16. Annual Scottish Passenger Agents Association<br />
(SPAA) sowie zur umweltfreundlichsten „Low-Cost-<br />
Airline“ beim British Travel Award (November 2008)<br />
58 I Der Leasingnehmer Flybe<br />
„Brussels Airport“ Umweltpreis 2008 sowie Platz 1 der<br />
250 größten im Privatbesitz befindlichen britischen Mittelstandsunternehmen<br />
der Sunday Times 2008 (Oktober<br />
2008)<br />
„Budgie Award 2008“ für besondere Verdienste im Umweltschutz<br />
(September 2008)<br />
Verleihung des „Regional Leadership Awards“ bei den Global<br />
Airline Strategy Awards an Flybes Vorstandsvorsitzenden<br />
Jim French (Juli 2008)<br />
Verleihung des „Achievement of the Year Awards“ durch<br />
die Französisch-britische Handelskammer (März 2008)<br />
Auszeichnung mit dem „Flights International Best Mana -<br />
gement Team 2007 Award“.<br />
Geschäftszahlen<br />
Da sämtliche Verpflichtungen von Flybe vom Gesellschafter<br />
Flybe Group Limited vollumfänglich garantiert werden, sind<br />
im Folgenden die wirtschaftlichen Rahmendaten der Flybe<br />
Group Limited dargestellt. Das Geschäftsjahr der Flybe Group<br />
Limited endet jeweils zum 31. März. Für das Geschäftsjahr<br />
2008/2009 werden die vorläufigen, untestierten Ergebnisse<br />
angegeben.<br />
Bis auf die Geschäftsjahre 2005 / 2006 und 2006 / 2007<br />
konnten innerhalb der letzten sieben Jahre durchweg<br />
Gewinne erwirtschaftet werden. Im Geschäftsjahr 2005 /<br />
2006 schlugen sich insbesondere Wertberichtigungen auf<br />
Flugzeuge (BAe 146-Flotte) negativ auf das Ergebnis nieder.<br />
Im Geschäftsjahr 2006 / 2007 hätte die Flybe Group Limited<br />
ohne die Eingliederung von BA Connect einen operativen<br />
Gewinn von GBP 15,6 Mio. vor Steuern und Kompensationszahlungen<br />
für die von BA Connect übernommene BAe 146-<br />
Flotte sowie Restrukturierungskosten erzielt.
Kennzahlen der Flybe Group Limited in Mio. GBP ( jeweils per 31.03.)<br />
Der Gewinn vor Steuern für das Geschäftsjahr 2008 / 2009<br />
beträgt rund GBP 11,6 Mio. bei einem erzielten Umsatz in<br />
Höhe von rund GBP 575,8 Mio. Damit erzielte die Flybe<br />
Group Limited im vergangenen Geschäftsjahr in einem<br />
schwierigen Marktumfeld als eine von wenigen Fluggesellschaften<br />
einen Gewinn.<br />
Die Bonität der Flybe Group Limited per 31.03.2008 wird<br />
durch die renommierte Ratingagentur Dun & Bradstreet<br />
(D & B) mit Gutachten per 07.09.2009 bestätigt. Auf der<br />
D & B Risiko-Skala (1 – bestens, 4 – insolvent) erhält die<br />
Flybe Group Limited die Wertung 1 mit 94 von 100 mög -<br />
lichen Scoringpunkten. Damit wird ihr Ausfallrisiko von<br />
D & B als minimal eingestuft.<br />
Ausblick<br />
Flybe hat die Integration von BA Connect erfolgreich durchgeführt<br />
und weitestgehend abgeschlossen. Bereits in den<br />
vergangenen beiden Geschäftsjahren 2007 / 2008 sowie<br />
2008 / 2009 wirkte sich die Eingliederung von BA Connect<br />
positiv auf die Geschäftsentwicklung von Flybe aus.<br />
Im am 30.06.2009 abgeschlossenen ersten Quartal des<br />
laufenden Geschäftsjahres hat Flybe trotz eines schwierigen<br />
Marktumfeldes nach vorläufigen Zahlen einen Gewinn in<br />
2008/ 2007 / 2006 / 2005 / 2004 / 2003 / 2002 /<br />
2009 1) 2008 2007 2006 2005 2004 2003<br />
Umsatz 575,8 535,9 367,5 304,5 267,3 244,4 231,2<br />
Gewinn / Verlust (vor Steuern) 11,6 30,4 - 16,2 - 12,3 7,8 2,9 0,3<br />
Bilanzsumme 303,6 327,1 424,8 192,4 221,7 173,5 102,9<br />
Eigenkapital 13,4 12,0 - 25,0 - 13,4 16,5 13,4 9,3<br />
Quelle: Jahresabschluss Flybe Group Limited<br />
1) Zahlen basieren auf dem noch untestierten Jahresabschluss von Flybe.<br />
Höhe von rund GBP 4,7 Mio. erwirtschaftet. Die Prognose<br />
des Managements für das laufende Geschäftsjahr 2009 /<br />
2010 geht von einem Gewinn auf Vorjahresniveau aus. Aus<br />
der Übernahme von BA Connect geht Flybe gestärkt hervor<br />
mit guten Cash-Reserven, einem erweiterten Streckennetz<br />
und einem reduzierten Risikoprofil. Der ursprünglich für<br />
2007 geplante Börsengang wurde verschoben, um die Eingliederung<br />
von BA Connect vollständig abzuschließen.<br />
Flybe hat weitere vier Dash8-Q400 von Bombardier fest<br />
bestellt (Auslieferung in 2011) und darüber hinaus Optionen<br />
für weitere 15 Dash 8-Q400 und zwölf Embraer 195 zu<br />
fest vereinbarten Preisen gezeichnet, wodurch der Flug -<br />
gesellschaft grundsätzlich ausreichend Kapazität für das<br />
erwartete Wachstum auf ihren Strecken in der Zukunft zur<br />
Verfügung stehen wird.<br />
Die durch die Übernahme von BA Connect erreichte Größe<br />
hinsichtlich Passagierzahlen und Umsatz bietet besseren<br />
Schutz vor Übernahmen. Das erweiterte Streckennetz<br />
ermöglicht neue Ertragschancen in Kontinentaleuropa.<br />
59
Typgleiche Embraer 195
Die Leasingverträge<br />
Die Fondsgesellschaft hat im Juni 2008 pro Flugzeug einen<br />
Leasingvertrag (im Folgenden „Leasingvertrag“) mit Flybe<br />
abgeschlossen. Die Leasingverträge beziehen sich zwar<br />
auf verschiedene Flugzeuge, sind inhaltlich aber in wesent -<br />
lichen Teilen identisch.<br />
Vertragsgegenstand<br />
Im Rahmen des jeweiligen Leasingvertrages verleast die<br />
Fondsgesellschaft das im Leasingvertrag näher bestimmte<br />
Flugzeug des Typs Embraer 195 an Flybe.<br />
Laufzeit<br />
Die Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrages hat mit Auslieferung<br />
des entsprechenden Flugzeuges durch den Hersteller<br />
begonnen. Das erste Flugzeug wurde am 23.06.2008 aus -<br />
geliefert, die beiden weiteren Flugzeuge am 28.08. und am<br />
16.10.2008. Die Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrages<br />
endet mit dem Ablauf von zehn Jahren ab dem Tag der<br />
Auslieferung.<br />
Eine ordentliche Kündigung der Leasingverträge durch den<br />
Leasingnehmer während der Laufzeit ist ausgeschlossen.<br />
Leasingrate<br />
Die jeweilige Leasingrate ist monatlich vorschüssig zahlbar.<br />
Sie valutiert teilweise in Euro und teilweise in US-Dollar.<br />
Der US-Dollar-Anteil entspricht der Tilgung und der Ver -<br />
zinsung des US-Dollar-Darlehens. Aus dem Euro-Anteil<br />
werden nach Abzug der laufenden Kosten und der Eigen -<br />
kapitalzwischenfinanzierungszinsen sowie Einbehalt einer<br />
Liquiditätsreserve die Ausschüttungen / Entnahmen für die<br />
Investoren vorgenommen.<br />
Der Leasingnehmer hat sich verpflichtet, die jährlich an<br />
die DVB Bank zu entrichtende Agency Fee (laufende Bearbeitungsgebühr)<br />
in Höhe von USD 4.000 p. a. pro Flugzeug zu<br />
übernehmen.<br />
62 I Die Leasingverträge<br />
Darüber hinaus hat Flybe die einmaligen Bankbearbeitungsgebühren<br />
sowie die Bereitstellungsprovisionen aus den Darlehensverträgen<br />
direkt an die Bank geleistet.<br />
Flybe hat sich in Bezug auf zwei Flugzeuge für einen festen<br />
und in Bezug auf ein Flugzeug für einen variablen US-Dollar-<br />
Zinssatz für das jeweils aufgenommene Darlehen über die<br />
Laufzeit entschieden. In Abhängigkeit von dem jeweils zwei<br />
Tage vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu fixierenden variablen<br />
US-Dollar-Zinssatz wird der US-Dollar-Anteil der Leasingrate<br />
entsprechend angepasst. Flybe kann sich bis Ende<br />
November 2009 auch für das dritte Flugzeug noch für einen<br />
festen Zinssatz entscheiden. Unabhängig davon, ob Flybe<br />
sich für einen festen oder variablen Zinssatz für das Fremdkapital<br />
entscheidet, trägt Flybe Zinsänderungs risiken. Die<br />
Höhe des Euro-Anteils ist während der Laufzeit des Leasingvertrages<br />
vom Zinssatz unabhängig.<br />
Leasingraten pro Monat<br />
Auslieferung Leasingrate Leasingrate<br />
USD-Anteil 1) EUR-Anteil<br />
23.06. 2008 203.295 (fest) 46.067<br />
28.08. 2008 169.650 (variabel) 2) 54.519<br />
16.10. 2008 184.933 (fest) 58.815<br />
1) Der US-Dollar-Anteil der Leasingrate basiert auf den folgenden Zinssätzen in der Reihenfolge<br />
der Auslieferung der Flugzeuge in Höhe von<br />
– 6,3175 % p. a. inklusive Marge fest für die gesamte Laufzeit<br />
– 2,5 % p. a. inklusive Marge variabel für drei Monate (derzeit gültig bis 30.11.2009); im<br />
Anschluss an den aktuellen Drei-Monats-Zeitraum wird die Leasingrate an den dann<br />
gültigen Zinssatz angepasst; im Rahmen der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz<br />
von 4,65 % p. a. für die verbleibende Laufzeit unterstellt<br />
– 6,12 % p. a. inklusive Marge fest für die gesamte Laufzeit.<br />
2) Durchschnitt<br />
Die an den Hersteller zu leistenden Anschaffungskosten der<br />
Flugzeuge lagen bei zweien der drei Flugzeuge über den mit<br />
Flybe maximal vereinbarten Anschaffungskosten. Die Kaufpreisdifferenz<br />
wurde von Flybe getragen.
Betrieb<br />
Der Leasingvertrag sieht vor, dass der Leasingnehmer während<br />
der Laufzeit des Leasingvertrages sämtliche Risiken<br />
eines Verlustes, der Beschädigung oder der Zerstörung des<br />
Flugzeuges trägt. Flybe hat sämtliche Kosten zu tragen, die<br />
mit dem Betrieb des Flugzeuges zusammenhängen. Der<br />
Leasingnehmer hat darüber hinaus auf eigene Kosten dafür<br />
Sorge zu tragen, dass der im Leasingvertrag vorgesehene<br />
umfängliche Versicherungsschutz eingedeckt wird und<br />
während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrages bestehen<br />
bleibt.<br />
Der Leasingnehmer ist dafür verantwortlich, dass das Flugzeug<br />
ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit allen<br />
anwendbaren rechtlichen Vorschriften und Vorgaben der<br />
nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden betrieben<br />
wird.<br />
Er ist darüber hinaus vollumfänglich für die Wartung verantwortlich<br />
und hat sicherzustellen, dass sich das Flugzeug<br />
stets in einem einwandfreien technischen Zustand befindet.<br />
Soweit Defekte oder Beschädigungen auftreten, hat der Leasingnehmer<br />
diese auf eigene Kosten zu beseitigen.<br />
Sollten aufgrund verpflichtender Vorgaben der European<br />
Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit)<br />
oder der Joint Aviation Authorities (europäische Luftfahrtbehörde)<br />
jedoch technische Modifikationen am Flugzeug<br />
erforderlich werden, die einen Aufwand von mehr als<br />
USD 100.000 verursachen, so ist der Leasinggeber zu einer<br />
anteiligen Kostenübernahme für den USD 100.000 übersteigenden<br />
Anteil des Aufwands verpflichtet. Der von dem<br />
Leasinggeber zu tragende Kostenanteil richtet sich nach<br />
der Restlaufzeit des Leasingvertrages. Die genaue Berechnung<br />
wird durch eine im Leasingvertrag geregelte Formel<br />
bestimmt.<br />
Wartungsrücklagen<br />
Zur Absicherung der Erfüllung der Wartungsverpflichtungen<br />
hat Flybe hinsichtlich der Triebwerke monatliche Wartungsrücklagen<br />
an die Fondsgesellschaft als Sicherheit zu leisten.<br />
Die Rücklagen dienen der zweckgebundenen Verwendung<br />
im Zusammenhang mit der Durchführung von Wartungs -<br />
arbeiten. Sie dienen als Sicherheit dafür, dass die für die<br />
Durchführung der Wartungsarbeiten erforderlichen liquiden<br />
Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen.<br />
Nach Durchführung der entsprechenden Wartungsarbeiten<br />
durch Flybe wird die anteilige Wartungsrücklage gegen Vorlage<br />
der entsprechenden Rechnungen an Flybe ausgezahlt.<br />
Sicherheitsleistung<br />
Zu Beginn des Leasingvertrages hat Flybe einen Betrag von<br />
USD 490.000 je Flugzeug als Sicherheit bei der Fondsgesellschaft<br />
hinterlegt (sogenanntes „Deposit“). Das Deposit bleibt<br />
während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrages<br />
bestehen. Kommt der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen<br />
unter dem Leasingvertrag nicht nach und wird<br />
dieser in Folge dessen gekündigt, so hat die Fondsgesellschaft<br />
das Recht, das Deposit zur Erfüllung der offenen<br />
Verpflichtungen zu verwenden.<br />
Garantie der Flybe Group Limited<br />
Die Flybe Group Limited als 100%iger Gesellschafter des<br />
Leasingnehmers garantiert die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />
von Flybe.<br />
Versicherungen<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die Flugzeuge nach<br />
international üblichen Bedingungen zu versichern.<br />
Die Kasko-Versicherung inklusive Kriegs-Kaskoversicherung<br />
(„Hull All Risk and Hull War Risk“) muss dabei während der<br />
63
gesamten Laufzeit eines Leasingvertrages einen vorab fest<br />
vereinbarten Wert abdecken. Dieser Wert beträgt zu Beginn<br />
der Laufzeit USD 33,7 Mio. pro Flugzeug und reduziert sich<br />
jährlich um eine Million US-Dollar. Etwaige Selbstbehalte<br />
dürfen einen Betrag von derzeit USD 100.000 nicht überschreiten.<br />
Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme<br />
von derzeit mindestens USD 600 Mio. für jeden Schadensfall<br />
vorsehen. Die Fondsgesellschaft ist als Mitversicherte in den<br />
Schutz der Haftpflichtversicherung einzubeziehen.<br />
Die Versicherungen müssen vorsehen, dass die Mitversicherten<br />
keine Verpflichtung haben, Versicherungsprämien zu zahlen<br />
und mit einer Mindestfrist von 30 Tagen durch die Versicherer<br />
unterrichtet werden müssen, bevor eine Kündigung<br />
der Versicherungen wirksam wird. Hinsichtlich der Kriegsfolgenversicherung<br />
kann eine solche Unterrichtung in Übereinstimmung<br />
mit marktüblichen kürzeren Fristen erfolgen.<br />
Zusätzlich sind die Flugzeuge unter der sogenannten<br />
Contingency Versicherung des Asset Managers GOAL versichert.<br />
Diese Versicherung deckt Schäden (bis zur vereinbarten<br />
Höchstsumme) ab, die in einem eventuellen Schadensfall<br />
über den durch den Leasingnehmer bereits versicherten<br />
Schutz hinausgehen.<br />
Des Weiteren würden die Flugzeuge im Falle eines Ausfalls<br />
des Leasingnehmers und einer darauf folgenden Wieder -<br />
inbesitznahme („Repossession“) durch die Fondsgesellschaft<br />
im Rahmen dieser Versicherung versichert werden.<br />
Registrierung<br />
Die Flugzeuge wurden im englischen Luftfahrtregister eingetragen.<br />
Zur Absicherung der finanzierenden Bank wurde<br />
an jedem Flugzeug ein Pfandrecht nach englischem Recht<br />
bestellt.<br />
64 I Die Leasingverträge<br />
Rückgabe<br />
Bei Leasingvertragsende hat Flybe das entsprechende Flugzeug<br />
mit sämtlichen zugehörigen Dokumenten im vertraglich<br />
vereinbarten Rückgabezustand an die Fondsgesellschaft<br />
zurückzugeben. Der vertraglich vereinbarte Rückgabezustand<br />
entspricht marktüblichen Standards und sieht vor,<br />
dass bestimmte festgelegte Wartungszustände erreicht<br />
bzw. erfüllt werden müssen. Die vereinbarten Rückgabebedingungen<br />
stellen sicher, dass der nächste Eigentümer oder<br />
Leasingnehmer in der Lage ist, das Flugzeug eine bestimmte<br />
Zeit ohne Wartungsarbeiten betreiben zu können. Dies ist<br />
für eine erfolgreiche Verwertung von grundlegender Bedeutung.<br />
Sollte das Flugzeug sich zum Zeitpunkt der Rückgabe -<br />
inspektion nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand<br />
befinden, ist Flybe verpflichtet, entweder im Zuge einer<br />
Verlängerung des Leasingvertrages den Zustand des Flugzeuges<br />
nachzubessern oder aber entsprechende Kompen -<br />
sationszahlungen an den Leasinggeber zu leisten.<br />
Darüber hinaus muss der Leasingnehmer bei Beendigung<br />
des Leasingvertrages vertraglich vereinbarte Kompensa -<br />
tionszahlungen für die Flugzeugzelle, das Fahrwerk sowie<br />
die Hilfsturbine an die Fondsgesellschaft leisten. In Summe<br />
führen der vereinbarte technische Mindestzustand, die bei<br />
der Fondsgesellschaft verbleibenden Wartungsrücklagen für<br />
die Triebwerke sowie die vom Leasingnehmer zu zahlenden<br />
Kompensationszahlungen dazu, dass sich die Flugzeuge bei<br />
Rückgabe im sogenannten „Full-Life-Zustand“ befinden. Der<br />
Begriff „Full-Life-Zustand“ bezeichnet wirtschaftlich den<br />
Zustand eines Flugzeuges (inklusive Triebwerke und anderer<br />
Komponenten), der wertmäßig grundsätzlich vollständig<br />
gewarteten Flugzeugen und deren Komponenten entspricht.<br />
Der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Rückgabezustand<br />
der Flugzeuge liegt somit über dem in den<br />
beauftragten Gutachten unterstellten sogenannten „Half-<br />
Life-Zustand“.
Untervermietung<br />
Die Leasingverträge gestatten es dem Leasingnehmer, die<br />
Flugzeuge unterzuvermieten, sofern bestimmte leasingvertraglich<br />
vereinbarte Voraussetzungen (z. B. darf sich die<br />
Rechtsposition des Leasinggebers durch die Untervermietung<br />
nicht wesentlich verschlechtern) erfüllt sind. Die Verpflichtungen<br />
von Flybe gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
werden jedoch durch etwaige Untervermietungen nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
Kündigungsrechte des Leasinggebers /<br />
„Cross Default“<br />
Der Leasinggeber ist berechtigt, bei Insolvenz sowie bei vertragswidrigem<br />
Verhalten des Leasingnehmers den jeweiligen<br />
Leasingvertrag vorzeitig zu beenden und die Rückgabe<br />
des Flugzeuges zu verlangen. Als vertragswidriges Verhalten<br />
gelten insbesondere z. B. ein Zahlungsverzug des Leasingnehmers,<br />
ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten<br />
Versicherungsbestimmungen für das Flugzeug oder vom<br />
Leasingnehmer unrichtig bzw. wahrheitswidrig abgegebene<br />
Zusicherungen.<br />
Der Leasingvertrag sieht ebenfalls vor, dass der Leasing -<br />
geber auch zur Kündigung des Vertrages berechtigt ist,<br />
wenn Flybe eine Verpflichtung im Rahmen der anderen Leasingverträge,<br />
die Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes<br />
sind, nicht erfüllt (sogenannter „Cross Default“).<br />
Anwendbares Recht / Gerichtsstand<br />
Auf den Leasingvertrag findet englisches Recht Anwendung.<br />
Gerichtsstand ist England.<br />
65
Die Der Investition Investitions- und und Finanzierung<br />
Finanzierungsplan<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />
Investition in EUR in % des Gesamtinvestitions-/ in% des Kommandit-<br />
Gesamtfinanzierungsvolumens kapitals inklusive Agio<br />
(Mittelverwendung)<br />
Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten 279,1<br />
(1) Anschaffungskosten Flugzeuge 61.705.111 93,7<br />
(2) Anschaffungsnebenkosten 130.430 0,2<br />
Fondsabhängige Vergütungen 16,8<br />
(3) Fremdkapitalvermittlung 600.000 0,9<br />
(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 1.899.000 2,9<br />
(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 422.000 0,6<br />
(6) Konzeption 300.000 0,5<br />
(7) Vorabverwaltung 500.000 0,8<br />
Fondsabhängige Nebenkosten 1,1<br />
(8) Sonstige Anlaufkosten 241.202 0,4<br />
Investitionskosten 65.797.743 99,9 297,0<br />
(9) Liquiditätsreserve 82.176 0,1 0,4<br />
Gesamtinvestitionsvolumen 65.879.919 100,0 297,4<br />
Finanzierung<br />
(10) Kommanditkapital 21.100.000 32,0<br />
(11) Agio 1.055.000 1,6<br />
(12) Fremdkapital<br />
(13) Überschuss der Einnahmen über<br />
43.642.743 66,2<br />
die Ausgaben bis 31.12.2009 82.176 0,1<br />
Gesamtfinanzierungsvolumen 65.879.919 100,0<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundungen.<br />
Etwaige US-Dollar-Beträge wurden zu den historischen Stichtagskursen bzw. zum unterstellten Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar umgerechnet.<br />
(1) Anschaffungskosten Flugzeuge<br />
Die Fondsgesellschaft hat die drei Flugzeuge zu Anschaffungskosten<br />
in Höhe von insgesamt rund EUR 61,7 Mio.<br />
erworben (siehe auch Kapitel „Der Hersteller und die Flug -<br />
zeuge“ ab Seite 42). Die Anschaffungskosten wurden<br />
teilweise in US-Dollar und teilweise in Euro erbracht. Die in<br />
US-Dollar zu zahlenden Teile der Anschaffungskosten wurden<br />
in der Prognoserechnung zu den folgenden US-Dollar/Euro-<br />
Stichtagskursen umgerechnet und zu diesen Kursen aktiviert:<br />
66 I Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Datum Stichtagskurs<br />
(USD / EUR)<br />
23.06.2008 1,5521<br />
28.08.2008 1,4771<br />
16.10.2008 1,3507
(2) Anschaffungsnebenkosten<br />
In den Anschaffungsnebenkosten in Höhe von EUR 130.430<br />
sind Aufwendungen für externe Rechtsberatung sowie für<br />
die Begleitung der Flugzeugauslieferungen durch den technischen<br />
Betreuer GOAL enthalten.<br />
(3) Fremdkapitalvermittlung<br />
Die langfristigen Darlehen wurden von der ALCAS <strong>GmbH</strong><br />
vermittelt. Sie erhält hierfür von der Fondsgesellschaft eine<br />
Gebühr in Höhe von EUR 600.000.<br />
(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio)<br />
Für die Beschaffung des Eigenkapitals in Höhe von EUR 21,1<br />
Mio. sowie die dafür erforderlichen Marketingmaßnahmen<br />
erhalten die ALCAS <strong>GmbH</strong> und die weiteren Vertriebspartner<br />
von der Fondsgesellschaft ein fixes Entgelt in Höhe von<br />
EUR 1.899.000. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von<br />
9 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio (bzw.<br />
rund 8,6 % bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital<br />
und Agio). Das Agio wird vollständig zur Finanzierung eines<br />
Teils dieses Entgeltes verwendet.<br />
Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />
zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />
Zuwendungen (z. B. unterstützende geldwerte Leistungen,<br />
Befreiung von Verbindlichkeiten, Sachleistungen wie etwa<br />
die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die<br />
Durchführung besonderer Veranstaltungen) aus eigenen<br />
Mitteln an Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich,<br />
dass Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />
oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />
von sonstigen Dritten zufließen. Die dem jeweiligen<br />
Vertriebspartner tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />
und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des Vertriebspartners<br />
ermittelbar. Dem Investor wird empfohlen,<br />
sich bei Interesse für weitere Informationen an diesen zu<br />
wenden.<br />
(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Für die Einzahlungs- und Platzierungsgarantie erhält die<br />
<strong>KGAL</strong> eine Gebühr in Höhe von 2 % des einzuwerbenden<br />
Kommanditkapitals (ohne Agio).<br />
(6) Konzeption<br />
Die <strong>KGAL</strong> wurde über einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
beauftragt, unter anderem die Konzeption zu erstellen<br />
sowie die notwendigen Unterlagen und Informationen<br />
bereitzustellen. Sie erhält hierfür von der Fondsgesellschaft<br />
eine Gebühr in Höhe von EUR 300.000.<br />
(7) Vorabverwaltung<br />
Für die Übernahme von Sonderleistungen, insbesondere für<br />
den erhöhten Verwaltungsaufwand vor dem ersten Beitrittstermin<br />
der Investoren, wird die <strong>KGAL</strong> von der Fonds -<br />
gesellschaft vorab eine Gebühr in Höhe von EUR 500.000<br />
erhalten.<br />
Gesamthöhe der Provisionen<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen (Pflichtangabe gemäß §4<br />
Satz 1 Nr. 12 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung)<br />
beträgt EUR 3.721.000. Sie setzt sich zusammen aus<br />
den Positionen (3) bis (7). Der Betrag entspricht 17,6 % des<br />
Kommanditkapitals bzw. 16,8 % bezogen auf die Summe<br />
aus Kommanditkapital und Agio.<br />
(8) Sonstige Anlaufkosten<br />
Die sonstigen Anlaufkosten umfassen die folgenden Positionen:<br />
Kosten der Fertigung und Genehmigung des Beteiligungs -<br />
prospektes und weiterer Vertriebsmaterialien zu diesem<br />
Beteiligungsangebot sowie weitere mit der Erstellung des<br />
Angebots zusammenhängende Kosten<br />
Kosten der steuerlichen Prüfung des Fondskonzeptes<br />
sowie der sich daraus für den Investor ergebenden Konsequenzen<br />
67
Notar-, Gerichts- und Handelsregisterkosten im Zusammenhang<br />
mit dem Investorenbeitritt<br />
Reserve für unvorhergesehene Kosten in der Anlaufphase.<br />
Die Höhe der sonstigen Anlaufkosten wird vom Initiator auf<br />
EUR 241.202 geschätzt.<br />
(9) Liquiditätsreserve<br />
Für zukünftige unvorhergesehene Ausgaben und zur Glättung<br />
des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs wird eine<br />
anfängliche Liquiditätsreserve in Höhe von rund EUR 82.176<br />
vorgehalten. Bei Nichtbedarf wird die Liquiditätsreserve im<br />
Zuge der Liquidation an die Investoren ausgeschüttet.<br />
(10) Kommanditkapital<br />
Das erforderliche Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />
beträgt EUR 21,1 Mio.<br />
Bis zur vollständigen Platzierung des Kommanditkapitals<br />
hat die Fondsgesellschaft Darlehen zur Zwischenfinanzierung<br />
aufgenommen (siehe hierzu die Seiten 97 und 98).<br />
Finanzierung Fremdkapital (Langfristfinanzierung)<br />
68 I Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />
(11) Agio<br />
Auf das gesamte einzuwerbende Kommanditkapital ist ein<br />
Agio in Höhe von 5 % (EUR 1.055.000) einzuzahlen, welches<br />
für die Eigenkapitalvermittlung verwendet wird.<br />
(12) Fremdkapital<br />
Die Aufnahme von Eigenkapital alleine ist nicht ausreichend<br />
für die Realisierung des Projektes. Es bedarf hierzu einer<br />
zusätzlichen Aufnahme von Fremdkapital (Langfristfinanzierung).<br />
Die DVB Bank hat der Fondsgesellschaft zur Finanzierung der<br />
drei Flugzeuge Darlehen in Höhe von USD 63,6 Mio. ausgereicht<br />
(entspricht bei einer Umrechnung zu den jeweiligen<br />
US-Dollar/Euro-Stichtagskursen rund EUR 43,6 Mio.). Die<br />
Eckdaten finden sich in der nachstehenden Übersicht. Die<br />
Höhe der Tilgungen kann der Ziffer (8) in der Liquiditätsrechnung<br />
der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel „Die Prognoserechnung“<br />
ab Seite 70) entnommen werden.<br />
Gesamtdarlehensbetrag USD 63,6 Mio. (entspricht rund EUR 43,6 Mio. 1) )<br />
Auszahlung jeweils bei Auslieferung und Übernahme der Flugzeuge am 23.06.2008, 28.08.2008 und 16.10.2008<br />
Zinsfestschreibung 2) variabel bzw. fest über die gesamte Leasingvertragslaufzeit von zehn Jahren<br />
Zinssatz 3) 6,3175 % / 2,5 % / 6,12 % p. a. jeweils inklusive einer Marge von 1,65 % p. a.<br />
Tilgung monatlich ab Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges<br />
Restvaluta nach zehn Jahren rund USD 7,2 Mio. je Flugzeug und Darlehen<br />
Besicherung Abtretung der Ansprüche aus dem jeweiligen Kauf- und Leasingvertrag<br />
sowie jeweils ein englisches Pfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank,<br />
Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Flugzeug- und Triebwerkshersteller,<br />
Verpfändung der Konten, auf die Flybe Sicherheitsleistungen (Deposit) sowie Wartungsrücklagen leistet<br />
1) Dem Wert liegen die jeweiligen historischen US-Dollar / Euro-Stichtagskurse zugrunde.<br />
2) Für die am 23.06.2008 und am 16.10.2008 ausgelieferten Flugzeuge hat sich Flybe für einen Festzinssatz entschieden.<br />
3) Die Zinssätze sind in der Reihenfolge der Ausreichung der Darlehen angegeben. Der Zinssatz in Höhe von 2,5 % p. a. für das zweite ausgereichte Darlehen ist bis zum 30.11.2009 vereinbart.<br />
Im Anschluss ist der Zinssatz im Drei-Monats-Rhythmus neu zu vereinbaren. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz von 4,65 % p. a. für die verbleibende Darlehenslaufzeit<br />
unterstellt.
(13) Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben<br />
bis 31.12.2009<br />
Die bis zum 31.12.2009 erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse<br />
(resultierend insbesondere aus den Mieteinnahmen<br />
in Höhe von insgesamt EUR 2.663.893 und USD 9.189.394<br />
abzüglich der Annuitäten für die Langfristfinanzierungen in<br />
Höhe von insgesamt USD 9.270.525, der Zinszahlungen für<br />
die Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals in Höhe<br />
von insgesamt EUR 1.174.859, der Kosten für die technische<br />
Betreuung der Flugzeuge in Höhe von EUR 146.040, der Verwaltungs-,<br />
Steuerberatungs-, Testats- und sonstigen Kosten<br />
in Höhe von insgesamt geschätzten EUR 100.082, der Treuhänder-<br />
und Haftungsvergütung in Höhe von insgesamt<br />
EUR 10.219, der prognostizierten IHK-Beiträge und Gewerbesteuerzahlungen<br />
in Höhe von EUR 187.670 sowie der<br />
vorgesehenen Entnahme der AIDAN Mobiliengesellschaft<br />
mbH & Co. KG in Höhe von EUR 900.000) wurden mit<br />
EUR 82.176 prognostiziert. Die angegebenen US-Dollar-<br />
Beträge wurden zum jeweiligen US-Dollar- / Euro-Tageskurs<br />
bzw. zum unterstellten Wechselkurs von 1 Euro = 1,45<br />
US-Dollar umgerechnet. Für den Zeitraum vom 03.11.2009<br />
bis 02.01.2010 wurde für die Zwischenfinanzierung des<br />
Eigenkapitals ein kalkulatorischer Zinssatz von rund 9,3%<br />
p. a. unterstellt.<br />
Sämtliche im Investitions- und Finanzierungsplan genannten<br />
Beträge sind ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Sofern<br />
dennoch Umsatzsteuer anfällt und der Vorsteuerabzug<br />
nicht möglich ist, muss diese von der Fondsgesellschaft aus<br />
der Liquiditätsreserve getragen bzw. zwischenfinanziert<br />
werden.<br />
Cockpit einer typgleichen Embraer 195<br />
69
Die Prognoserechnung<br />
Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />
Investition 2010<br />
(1) Kommanditkapital und 5 % Agio 22.155,00<br />
(2) Bankdarlehen 43.642,74<br />
(3) Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben bis 31.12.2009 82,18<br />
(4) Erlöse aus Leasingraten<br />
(5) Verkaufspreise<br />
6.522,16<br />
Summe Einnahmen 65.879,92 6.522,16<br />
(6) Anschaffungskosten Flugzeuge 61.705,11<br />
(7) Anlaufkosten 4.092,63<br />
(8) Tilgung 1) 2.342,51<br />
(9) Zinsausgaben 2.266,84<br />
(10) Verwaltungshonorar 84,46<br />
(11) Technische Betreuung und Vermarktung 114,58<br />
(12) Sonstige Kosten 28,49<br />
(13) Gewerbesteuer 0,00<br />
Summe Ausgaben 65.797,74 4.836,88<br />
Zuführungen / Entnahmen Liquiditätsreserve 82,18 278,61<br />
(14) Stand der Liquiditätsreserve 82,18 360,79<br />
(15) Liquiditätsüberschuss 2) 0,00 1.406,67<br />
Betriebsergebnisrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />
(16) Erträge aus Leasingraten<br />
2010<br />
3) (17) Erträge aus Veräußerungen<br />
6.505,11<br />
3)<br />
Summe Erträge 6.505,11<br />
(18) Abschreibungen 4) (19) Restbuchwerte bei Veräußerung<br />
5.923,77<br />
4)<br />
(20) Zinsaufwendungen 2.266,84<br />
(21) Verwaltungshonorar 84,46<br />
(22) Technische Betreuung und Vermarktung 114,58<br />
(23) Sonstige Kosten 28,49<br />
(24) Gewerbesteuer 0,00<br />
Summe Aufwendungen 8.418,14<br />
(25) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft - 1.913,03<br />
(26) Außerbilanzielle Hinzurechnung (Gewerbesteuer) 0,00<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurden in der Prognoserechnung monatlich bzw. halbjährlich nachschüssige Zahlungsströme unterstellt.<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />
Für die Umrechnung von US-Dollar in Euro wurden die historischen Stichtagskurse angesetzt bzw. ein Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar unterstellt.<br />
1) Die Darlehenstilgungsraten wurden in der Prognoserechnung mit dem unterstellten Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar in Euro umgerechnet, wohingegen die Bankdarlehen mit<br />
den bei Ausreichung gültigen US-Dollar / Euro-Stichtagskursen bilanziert und ausgewiesen wurden. Darüber hinaus werden in den Jahren 2008 und 2009 planmäßig EUR 3.339.183,31,<br />
umgerechnet zum kalkulatorischen Wechselkurs, getilgt.<br />
2) Nach Zuführungen / Entnahmen der Liquiditätsreserve stehen diese Beträge grundsätzlich für Ausschüttungen / Entnahmen an die Investoren zur Verfügung.<br />
3) Der Anteil der Erträge, der auf die Tilgung der US-Dollar-Darlehen entfällt, wurde mit den historischen US-Dollar / Euro-Stichtagskursen umgerechnet. Insofern weichen, bei einer<br />
Betrachtung in Euro, die steuerlichen Erträge von den entsprechenden Erlösen ab.<br />
4) Inklusive der nicht gesondert dargestellten Ergänzungsbilanzen.<br />
70 I Die Prognoserechnung
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe<br />
22.155,00<br />
43.642,74<br />
82,18<br />
6.532,16 6.544,30 6.556,62 6.564,54 6.577,45 6.593,09 6.606,37 3.875,30 56.372,00<br />
48.111,90 48.111,90<br />
6.532,16 6.544,30 6.556,62 6.564,54 6.577,45 6.593,09 6.606,37 51.987,20 170.363,82<br />
61.705,11<br />
4.092,63<br />
2.490,47 2.647,78 2.815,03 2.992,85 3.181,91 3.382,92 3.596,64 17.072,78 40.522,89<br />
2.128,89 1.983,72 1.828,78 1.658,88 1.482,73 1.297,35 1.096,92 610,98 14.355,09<br />
86,99 89,60 92,29 95,06 97,91 100,85 103,88 1.227,89 1.978,94<br />
118,01 121,55 125,20 128,96 132,83 136,81 140,92 1.537,03 2.555,89<br />
29,34 30,22 31,12 32,05 33,01 33,99 35,01 112,39 365,62<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.201,37 2.201,37<br />
4.853,70 4.872,87 4.892,43 4.907,80 4.928,38 4.951,93 4.973,36 22.762,43 127.777,53<br />
- 9,54 - 16,57 - 23,80 - 31,26 - 38,94 - 46,84 - 54,99 - 138,86 0,00<br />
351,25 334,68 310,88 279,62 240,69 193,84 138,86 0,00<br />
1.688,00 1.688,00 1.688,00 1.688,00 1.688,00 1.688,00 1.688,00 29.363,62 42.586,29<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe<br />
6.514,26 6.526,91 6.535,44 6.546,11 6.559,47 6.568,32 6.582,12 4.441,23 56.778,96<br />
48.059,21 48.059,21<br />
6.514,26 6.526,91 6.535,44 6.546,11 6.559,47 6.568,32 6.582,12 52.500,44 104.838,17<br />
5.923,77 5.923,77 5.923,77 5.923,77 5.923,77 5.923,77 5.923,77 3.834,11 51.224,24<br />
11.541,95 11.541,95<br />
2.128,89 1.983,72 1.828,78 1.658,88 1.482,73 1.297,35 1.096,92 610,98 14.355,09<br />
86,99 89,60 92,29 95,06 97,91 100,85 103,88 1.227,89 1.978,94<br />
118,01 121,55 125,20 128,96 132,83 136,81 140,92 1.537,03 2.555,89<br />
29,34 30,22 31,12 32,05 33,01 33,99 35,01 112,39 365,62<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.201,37 2.201,37<br />
8.287,00 8.148,86 8.001,16 7.838,72 7.670,24 7.492,77 7.300,48 21.065,71 84.223,09<br />
- 1.772,75 - 1.621,95 - 1.465,73 - 1.292,61 - 1.110,77 - 924,46 - 718,36 31.434,73 20.615,08<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.201,37 2.201,37<br />
71
Liquiditätsrechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 in Euro (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />
2009 2010 2011<br />
Liquidität<br />
(27) Kommanditeinlage und 5 % Agio 1) - 10.500<br />
(28) Ausschüttungen / Entnahmen 667 800<br />
in % der Kapitaleinlage 2) 8,0% 8,0%<br />
davon Kapitalrückzahlung 667 800<br />
davon Gewinnausschüttung 0 0<br />
(29) Liquidität aus der Beteiligung (vor Steuern) - 10.500 667 800<br />
(30) Kumulierte Liquidität (vor Steuern) - 10.500 - 9.833 - 9.033<br />
Betriebsergebnisrechnung<br />
(31) Steuerliches Ergebnis des Investors unter Berücksichtigung<br />
außerbilanzieller Hinzurechnungen (Gewerbesteuer) - 907 - 840<br />
(32) Ausgleich mit anderen Einkünften 2) (33) Einkommensteuerwirkung (unter Berücksichtigung<br />
0 0<br />
von §15b EStG und Anwendung von § 35 EStG) 3) 0 0<br />
(34) Liquidität aus der Beteiligung (nach Steuern) - 10.500 667 800<br />
(35) Kumulierte Liquidität (nach Steuern)<br />
(36) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />
- 10.500 - 9.833 - 9.033<br />
in % der Kapitaleinlage 2) 8,0% 8,0%<br />
(37) Haftungsvolumen 0 0 0<br />
(38) Anteiliges Fremdkapital 19.118 18.015 16.842<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurden in der Prognoserechnung monatlich bzw. halbjährlich nachschüssige Zahlungsströme unterstellt.<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />
1) Die Einzahlung der Kommanditeinlage und Agio 5 % wurde zum 30.12.2009 unterstellt, eine abweichende Einzahlung wurde nicht berücksichtigt.<br />
2) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Jahr 2010 bezieht sich die Ausschüttung / Entnahme anteilig auf den Zeitraum 30.12.2009<br />
bis 30.10.2010.<br />
3) Aufgrund der Einschlägigkeit des §15b EStG können die anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben<br />
Einkunftsquelle (im Jahr 2018) verrechnet werden.<br />
4) Die Steuerzahlung aus den zu versteuernden Gewinnen wurde im Jahr 2019 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung der nach Verrechnung mit den Verlusten gemäß §15b EStG<br />
verbleibenden Gewinne des Jahres 2018 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % bezogen auf die<br />
Steuerschuld. Es wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld des Investors im Jahr 2019 nach § 35 EStG angenommen.<br />
Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht erwarteten<br />
Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wurde eine<br />
vollständige Platzierung des Beteiligungskapitals zum<br />
31.12.2009 sowie die Veräußerung der Flugzeuge jeweils<br />
zehn Jahre nach Auslieferung unterstellt. Die Prognose -<br />
rechnung beginnt mit dem Ende der Investitionsphase und<br />
umfasst den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum unterstellten<br />
Verkauf des letzten Flugzeuges im Oktober 2018. Da es sich<br />
hierbei überwiegend um Planzahlen handelt, sind Abweichungen<br />
möglich. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicher-<br />
72 I Die Prognoserechnung<br />
heit mit der Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab. Abweichungen<br />
einzelner Prognosedaten und deren Auswirkungen<br />
werden im Kapitel „Die Sensitivitätsanalysen“ (ab Seite 82)<br />
näher erläutert. Der unterstellte kalkulatorische Wechselkurs<br />
für US-Dollar- Umrechnungen in der Prognoserechnung<br />
beträgt 1 Euro = 1,45 US-Dollar. Die USD-Teile der<br />
Anschaffungs kosten sowie die Darlehen wurden zu den<br />
jeweiligen historischen US-Dollar/Euro-Stichtagskursen umgerechnet.
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Summe<br />
800 800 800 800 800 800 13.916<br />
- 10.500<br />
20.183<br />
8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 139,2% 201,8%<br />
800 800 800 800 800 800 4.233 10.500<br />
0 0 0 0 0 0 9.683 9.683<br />
800 800 800 800 800 800 13.916 9.683<br />
- 8.233 - 7.433 - 6.633 - 5.833 -5.033 - 4.233 9.683<br />
- 769 - 695 - 613 - 526 - 438 - 340 15.941 10.813<br />
0 0 0 0 0 0 10.813 10.813<br />
0 0 0 0 0 0 0 -3.748 -3.748<br />
800 800 800 800 800 800 13.916 -3.748 5.935<br />
- 8.233 - 7.433 - 6.633 - 5.833 - 5.033 - 4.233 9.683 5.935<br />
8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 139,2% - 37,5% 164,3%<br />
0 0 500 500 500 500 500 500<br />
15.594 14.269 12.859 11.361 9.768 8.074 0 0<br />
Erläuterungen zur „Liquiditäts -<br />
rechnung der Fondsgesellschaft“<br />
(1) Kommanditkapital und 5 % Agio<br />
Das erforderliche Eigenkapital der Fondsgesellschaft inklu -<br />
sive Agio beträgt insgesamt rund EUR 22,16 Mio. Im Rahmen<br />
der Prognoserechnung wurde eine vollständige Platzierung<br />
und Einzahlung per 31.12.2009 unterstellt.<br />
(2) Bankdarlehen<br />
Die Fondsgesellschaft hat Bankdarlehen in US-Dollar in<br />
einem Gesamtbetrag von umgerechnet rund EUR 43,6 Mio.<br />
aufgenommen.<br />
(3) Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben<br />
bis 31.12.2009<br />
Die bis zum 31.12.2009 erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />
wurden mit EUR 82.176 prognostiziert.<br />
73
Typgleiche Embraer 195 – Flybe Eco-Label
(4) Erlöse aus Leasingraten<br />
Seit Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges hat Flybe Leasingraten<br />
zu entrichten. Die jeweilige Leasingrate beträgt<br />
umgerechnet durchschnittlich rund EUR 181.381 pro Monat<br />
und Flugzeug und ist vorschüssig zahlbar (siehe auch Kapitel<br />
„Die Leasingverträge“ ab Seite 62). Die Leasingraten valutieren<br />
teilweise in Euro und teilweise in US-Dollar. Der Euro-<br />
Anteil der Leasingrate ist über die Laufzeit des Leasingvertrages<br />
zinsunabhängig. Der US-Dollar-Anteil ist zinsab -<br />
hängig und wird bei Zinsänderung angepasst. Dies trifft für<br />
das Flugzeug mit Auslieferung vom 28.08.2008 aufgrund<br />
der Vereinbarung eines variablen Zinssatzes zu.<br />
Des Weiteren hat sich der Leasingnehmer verpflichtet,<br />
die jährlich an die DVB Bank zahlbare Agency Fee (laufende<br />
Bearbeitungsgebühr) in Höhe von USD 4.000 pro Flugzeug<br />
(umgerechnet zum kalkulatorischen Wechselkurs von 1 Euro<br />
= 1,45 US-Dollar, rund EUR 2.759) zu übernehmen.<br />
(5) Verkaufspreise<br />
Die Prognoserechnung unterstellt bei Veräußerung der<br />
Flugzeuge jeweils den gutachterlichen Mid-Case-Wert. Des<br />
Weiteren wurden umgerechnet rund EUR 2,48 Mio. pro<br />
Flugzeug für den im Vergleich zu den Gutachten gemäß<br />
Vereinbarung besseren Rückgabezustand (siehe auch Kapitel<br />
„Die Leasingverträge“, Abschnitt „Rückgabe“, Seite 64)<br />
berücksichtigt. Nachfolgende Verkaufserlöse wurden in der<br />
Prognoserechnung angesetzt:<br />
Prognostizierter Veräußerungserlös<br />
Veräußerungszeitpunkt in Mio. Euro 1)<br />
Juni 2018 rund 16,01<br />
August 2018 rund 16,04<br />
Oktober 2018 rund 16,06<br />
1) Kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar.<br />
(6) Anschaffungskosten Flugzeuge<br />
Die Anschaffungskosten der Flugzeuge betragen insgesamt<br />
umgerechnet rund EUR 61,7 Mio. (siehe auch Kapitel „Die<br />
Leasingverträge“ ab Seite 62).<br />
(7) Anlaufkosten<br />
Die ausgewiesenen Anlaufkosten entsprechen den gesamten<br />
unter Ziffer (2) bis (8) im Investitionsplan aufgeführten<br />
Kosten.<br />
(8) Tilgung<br />
Die in US-Dollar aufgenommenen Darlehen werden bis zum<br />
Ende der Leasingvertragslaufzeit nach zehn Jahren jeweils<br />
auf rund USD 7,2 Mio. getilgt. Die Tilgungen erfolgen<br />
monatlich vorschüssig.<br />
Bis zum Beginn der Prognoserechnung betragen die planmäßigen<br />
Tilgungen umgerechnet rund EUR 3,34 Mio. Diese<br />
werden aus den Überschüssen der Vermietungsphase<br />
bedient.<br />
(9) Zinsausgaben<br />
Diese Position enthält die laufenden Zinszahlungen für das<br />
je Flugzeug ausgereichte Fremdkapital und die jährlich an<br />
die DVB Bank zu zahlende Agency Fee in Höhe von umgerechnet<br />
rund EUR 2.759 pro Flugzeug (zum kalkulatorischen<br />
Wechselkurs von 1 Euro = 1,45 US-Dollar).<br />
Für die langfristigen Darlehen wurden die Zinsen zwei Tage<br />
vor dem jeweiligen Auslieferungstermin des Flugzeuges<br />
fixiert. Flybe hat in Bezug auf zwei Flugzeuge einen festen<br />
Zinssatz über die Laufzeit gewählt und in Bezug auf ein Flugzeug<br />
einen variablen Zinssatz. Die Zinszahlungen erfolgen<br />
dabei zu den Tilgungszeitpunkten monatlich nachschüssig.<br />
75
(10) Verwaltungshonorar<br />
Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält<br />
die <strong>KGAL</strong> seit dem 31.03.2009 ein Honorar in Höhe von<br />
EUR 72.000 p. a. Zusätzlich fällt eine Komplementärver -<br />
gütung für den persönlich haftenden Gesellschafter in Höhe<br />
von EUR 5.000 p. a. und für den Treuhandkommanditisten<br />
eine Treuhandvergütung in Höhe von EUR 5.000 p. a. an,<br />
wobei für das Jahr 2009 jeweils das volle Jahreshonorar in<br />
Höhe von EUR 5.000 zahlbar ist. Die genannten Gebühren<br />
werden jeweils ab dem 01.01.2010 jährlich mit 3 % indexiert.<br />
Im Rahmen der Vermarktung der Flugzeuge im Jahr 2018<br />
erhält der Initiator eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 2%<br />
der erzielten Verkaufspreise inklusive der Kompensationszahlung<br />
aufgrund des besseren Wartungszustandes. Darüber<br />
hinaus wurden im Jahr 2018 neben den laufenden<br />
Gebühren zusätzliche Beträge in Höhe von insgesamt<br />
EUR 180.058,70 angesetzt, um die während der Liquidation<br />
anfallenden Verwaltungs-, Liquidatoren- und Treuhandvergütungen<br />
begleichen zu können.<br />
(11) Technische Betreuung und Vermarktung<br />
Für die technische Betreuung und Vermarktung erhält die<br />
GOAL seit Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges ein Honorar<br />
von anfangs EUR 3.000 pro Monat pro Flugzeug. Das<br />
genannte Honorar wird jährlich mit 3 % indexiert. Erstmals<br />
erfolgte die Erhöhung am 01.01.2009. Für die Vermarktung<br />
der Flug zeuge im Jahr 2018 erhält die GOAL eine Vermarktungsgebühr<br />
in Höhe von 3 % der erzielten Verkaufspreise<br />
inklusive der Kompen sationszahlung aufgrund des besseren<br />
Wartungszustandes sowie darüber hinaus gegebenenfalls<br />
eine weitere Erfolgs beteiligung.<br />
76 I Die Prognoserechnung<br />
(12) Sonstige Kosten<br />
In dieser Position wurden Kosten für die Steuerberatung und<br />
Wirtschaftsprüfung sowie sonstige Nebenkosten (z. B. Zusatzversicherungen,<br />
Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts,<br />
Bankspesen) budgetiert. Die aufgeführten Kosten wurden<br />
mit insgesamt rund EUR 27.517 p. a. kalkuliert. Die genannten<br />
Kosten werden ab dem 01.01.2010 jährlich mit 3 % indexiert.<br />
Zusätzlich wurden IHK-Beiträge über die gesamte<br />
Fondslaufzeit in Höhe von rund EUR 75.951 kalkuliert.<br />
(13) Gewerbesteuer<br />
Berücksichtigt sind die sich aus der Prognoserechnung ergebenden<br />
Gewerbesteuerzahlungen.<br />
(14) Stand der Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve dient zur Glättung der Ausschüttungen/Entnahmen<br />
bzw. wird für zukünftige unvorhergesehene<br />
Ausgaben aufgebaut und bei Nichtbedarf spätestens im<br />
Zuge der Liquidation an die Investoren ausgeschüttet.<br />
(15) Liquiditätsüberschuss<br />
Die Liquidität der Fondsgesellschaft nach Bildung der Liquiditätsreserve<br />
wird nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />
grundsätzlich an die Investoren entsprechend ihrem<br />
Kommanditkapital ausgeschüttet.
Erläuterungen zur<br />
„Betriebsergebnisrechnung der<br />
Fondsgesellschaft“<br />
(16) Erträge aus Leasingraten<br />
Die Zahlung der Leasingraten erfolgt monatlich vorschüssig<br />
seit Auslieferung des jeweiligen Flugzeuges.<br />
(17) Erträge aus Veräußerungen<br />
Die Erträge aus Veräußerungen werden mit dem Verkauf<br />
des jeweiligen Flugzeuges im Jahre 2018 ertragswirksam.<br />
(18) Abschreibungen<br />
Die Flugzeuge einschließlich aller aktivierungspflichtigen<br />
Anschaffungsnebenkosten werden ab dem Zeitpunkt der<br />
jeweiligen Auslieferung bzw. ab Leistungserbringung über<br />
die steuerliche Nutzungsdauer von zwölf Jahren linear<br />
abgeschrieben.<br />
(19) Restbuchwerte bei Veräußerung<br />
Die Restbuchwerte bei Veräußerung entsprechen dem buchmäßigen<br />
Aufwand durch den Abgang der Flugzeuge im Jahr<br />
2018.<br />
(20) Zinsaufwendungen<br />
Die Zinsaufwendungen entsprechen der prognostizierten<br />
Höhe der Finanzierungszinsen.<br />
(21) Verwaltungshonorar<br />
Das Verwaltungshonorar entspricht dem Betrag aus der<br />
Liquiditätsrechnung unter Berücksichtigung etwaiger steuerlicher<br />
Abgrenzungen.<br />
(22) Technische Betreuung und Vermarktung<br />
Das Honorar für die technische Betreuung und Vermarktung<br />
wurde unter Berücksichtigung etwaiger steuerlicher<br />
Abgrenzungen dargestellt.<br />
(23) Sonstige Kosten<br />
Die sonstigen Kosten beinhalten den steuerlichen Aufwand<br />
für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie die<br />
sonstigen Nebenkosten.<br />
(24) Gewerbesteuer<br />
Gewerbesteuer fällt laut Prognoserechnung im Jahr 2018 an.<br />
(25) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft<br />
Das Betriebsergebnis resultiert aus dem Saldo zwischen den<br />
Erträgen und Aufwendungen.<br />
(26) Außerbilanzielle Hinzurechnung<br />
(Gewerbesteuer)<br />
Die Gewerbesteuer kann seit dem Jahr 2008 steuerlich nicht<br />
mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend gemacht<br />
werden und ist daher außerbilanziell hinzuzurechnen (siehe<br />
hierzu auch das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab<br />
Seite 103).<br />
77
Erläuterungen zur<br />
„Liquiditätsrechnung für eine<br />
Beteiligung in Höhe von EUR 10.000“<br />
(27) Kommanditeinlage und 5 % Agio<br />
Das Kommanditkapital inklusive Agio besteht zu 100 % aus<br />
Eigenmitteln der Investoren. Die Einzahlung der Kommanditeinlage<br />
zuzüglich Agio wurde zum 30.12.2009 unterstellt.<br />
(28) Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Abhängig von der Höhe des Liquiditätsüberschusses werden<br />
halbjährlich Ausschüttungen/Entnahmen (am 30.04. und<br />
30.10. eines jeden Jahres, erstmals zum 30.04.2010) getätigt.<br />
Zusätzlich wird dargestellt, in welcher Höhe die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
als Kapitalrückzahlung bzw. als Gewinn -<br />
ausschüttung zu klassifizieren sind.<br />
(29) Liquidität aus der Beteiligung (vor Steuern)<br />
Die Summe aus den laufenden Ausschüttungen/Entnahmen<br />
unter Berücksichtigung der Einzahlungen der Kommanditeinlage<br />
im Jahr 2009 ergibt die Liquidität aus der Beteiligung vor<br />
Steuern. Auf Ebene des Investors entstehen die in den Jahren<br />
2009 bis 2018 dargestellten Zahlungsströme.<br />
(30) Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />
Die kumulierte Liquidität vor Steuern ist die Summe der<br />
jährlichen Liquiditätsströme vor Steuern aus der Beteiligung<br />
bis zum jeweils betrachteten Zeitpunkt.<br />
78 I Die Prognoserechnung<br />
(31) Steuerliches Ergebnis des Investors<br />
unter Berücksichtigung außerbilanzieller<br />
Hinzurechnungen (Gewerbesteuer)<br />
Die steuerlichen Ergebnisse des Investors sind pro Kalenderjahr<br />
ausgewiesen. Sie stellen das auf den jeweiligen Beteiligungsanteil<br />
im betreffenden Jahr entfallende steuerliche<br />
Ergebnis dar.<br />
(32) Ausgleich mit anderen Einkünften<br />
Aufgrund der Einschlägigkeit des §15b EStG können die<br />
anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser<br />
Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben<br />
Einkunftsquelle (prognosegemäß im Jahr 2018) verrechnet<br />
werden.<br />
(33) Einkommensteuerwirkung<br />
(unter Berück sichtigung von § 15b EStG<br />
und Anwendung von § 35 EStG)<br />
Unter Beachtung der Restriktionen des §15b EStG ergeben<br />
sich Einkommensteuerwirkungen aus der Versteuerung von<br />
Gewinnen im Jahr 2018. Die Steuerzahlung aus den zu versteuernden<br />
Gewinnen wurde im Jahr 2019 liquiditätswirksam<br />
angenommen. Die Versteuerung der nach Verrechnung<br />
mit den Verlusten gemäß §15b EStG verbleibenden Gewinne<br />
des Jahres 2018 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten<br />
(Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />
in Höhe von 5,5 % bezogen auf die<br />
Steuerschuld. Dabei wurde der erhöhte (Grenz-)Steuersatz<br />
aufgrund der sogenannten „Reichensteuer“ in der Prognoserechnung<br />
außer Betracht gelassen. Es wurde eine liquiditätswirksame<br />
Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages<br />
auf die Einkommensteuerschuld des Investors<br />
im Jahr 2019 nach § 35 EStG angenommen (siehe auch<br />
Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 103).
(34) Liquidität aus der Beteiligung (nach Steuern)<br />
Die Summe aus den laufenden Ausschüttungen / Entnahmen<br />
unter Berücksichtigung der Einzahlungen der Kommanditeinlage<br />
und der Einkommensteuerzahlungen ergibt<br />
die Liquidität aus der Beteiligung nach Steuern. Auf Ebene<br />
des Investors entstehen die in den Jahren 2009 bis 2019 dargestellten<br />
Zahlungsströme.<br />
(35) Kumulierte Liquidität (nach Steuern)<br />
Die kumulierte Liquidität nach Steuern ist die Summe der<br />
jährlichen Liquiditätsströme nach Steuern aus der Beteiligung<br />
bis zum jeweils betrachteten Zeitpunkt.<br />
(36) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />
in Prozent der geleisteten Kapitaleinlage<br />
In dieser Position wurden die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nach Berücksichtigung der auf Investorenebene zu leistenden<br />
Steuerzahlungen in Prozent bezogen auf die geleistete<br />
Kapitaleinlage dargestellt.<br />
(37) Haftungsvolumen<br />
In den Jahren, in denen das Kapitalkonto der Investoren<br />
unter den Betrag der Haftsumme (5 % der Kapitaleinlage)<br />
sinkt, entsteht eine persönliche Haftung des Kommanditisten<br />
gemäß § 172 HGB. Dargestellt wird das Haftungsvolumen<br />
im jeweiligen Jahr.<br />
(38) Anteiliges Fremdkapital<br />
Ausgewiesen wird der je Investor anteilige Stand der<br />
langfristigen US-Dollar-Bankdarlehen zum Ende des<br />
Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der kumulierten<br />
Tilgung (umgerechnet zu den historischen US-Dollar /<br />
Euro-Stichtagskursen).<br />
79
Typgleiche Embraer 195
Die Sensitivitätsanalysen<br />
Die Prognoserechnung basiert auf einer Reihe unterschied -<br />
licher Annahmen, beispielsweise hinsichtlich der Verkaufspreise<br />
der Flugzeuge, der Bonität des Leasingnehmers Flybe<br />
und des US-Dollar / Euro-Wechselkurses.<br />
Deshalb sollen die Sensitivitätsanalysen beispielhaft für<br />
einen Beteiligungsanteil in Höhe von EUR 10.000 aufzeigen,<br />
wie das Ergebnis der Beteiligung bei Veränderung der oben<br />
genannten Parameter beeinflusst wird. Dabei werden die<br />
erfolgsabhängigen Vergütungen berücksichtigt (siehe hierzu<br />
Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 88).<br />
Bei den dargestellten Szenarien kann es aufgrund verschiedener<br />
Einflussfaktoren zu Abweichungen kommen. Im Falle<br />
des gleichzeitigen Eintritts verschiedener Einflussfaktoren<br />
kann sich dies auf den Beteiligungserfolg sowohl verstärkend<br />
als auch ausgleichend auswirken. Zur besseren Übersichtlichkeit<br />
wird in diesem Kapitel die Veränderung einzelner<br />
Einflussfaktoren isoliert dargestellt.<br />
Dem Investor soll mit den Sensitivitätsanalysen die Möglichkeit<br />
gegeben werden, auf Basis der dargestellten Ergebnisse<br />
eine eigene Einschätzung der Kapitalanlage vorzunehmen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die beispielhaft<br />
angenommenen Veränderungen nicht die jeweils maximal<br />
denkbaren Veränderungen darstellen. Es sind auch größere<br />
Abweichungen auf das Beteiligungsergebnis möglich.<br />
Als Maß für die Vergleichbarkeit mit der Prognoserechnung<br />
werden der jeweilige Liquiditätsüberschuss sowie die IRR-<br />
Rendite p. a. (nach Steuern) zusammen mit dem durchschnittlich<br />
rechnerisch gebundenen Kapital verwendet.<br />
Daher werden im Folgenden zunächst der Liquiditätsüberschuss<br />
und die den Sensitivitätsanalysen zugrunde liegende<br />
Renditeberechnungsmethode erläutert und daran anschließend<br />
einzelne Prognoseabweichungen (Sensitivitäten) dargestellt.<br />
82 I Die Sensitivitätsanalysen<br />
Liquiditätsüberschuss<br />
Bei einer Betrachtung über den gesamten Prognosezeitraum<br />
erzielt der Investor bei einer beispielhaften Beteiligung<br />
in Höhe von EUR 10.000 (zuzüglich Agio) einen Liquiditätsüberschuss<br />
vor Steuern in Höhe von EUR 9.683 bzw.<br />
EUR 5.935 nach Steuern. Der Liquiditätsüberschuss setzt<br />
sich wie folgt zusammen:<br />
Liquiditätsüberschuss für eine Beteiligung<br />
in Höhe von EUR 10.000<br />
(PROGNOSE; Stand: 28.09.2008)<br />
Kommanditeinlage und 5 % Agio<br />
Laufende Ausschüttungen / Entnahmen<br />
- 10.500<br />
(ohne Veräußerungserlöse) 6.729<br />
Veräußerungserlöse im Jahr 2018 13.454<br />
Liquiditätsüberschuss (vor Steuern) 9.683<br />
Steuerwirkung gesamt 1) - 3.748<br />
Liquiditätsüberschuss (nach Steuern) 5.935<br />
Alle Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische<br />
Auf- und Abrundungen.<br />
1) Die Steuerzahlung aus den zu versteuernden Gewinnen wurde im Jahr 2019 liquiditätswirksam<br />
angenommen. Die Versteuerung der nach Verrechnung mit den Verlusten<br />
gemäß §15b EStG verbleibenden Gewinne des Jahres 2018 erfolgt unter Anwendung<br />
eines unterstellten (Grenz-) Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />
in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Steuerschuld. Es wurde eine liquiditätswirksame<br />
Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld<br />
des Investors im Jahr 2019 nach § 35 EStG angenommen.<br />
Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />
Die kumulierte Liquidität entspricht anfänglich der geleisteten<br />
Einlage (inklusive Agio) und erhöht sich jährlich um<br />
die erhaltenen Ausschüttungen / Entnahmen. Am Ende des<br />
Prognosezeitraumes entspricht die kumulierte Liquidität<br />
dem Liquiditätsüberschuss aus der Beteiligung.<br />
Die Entwicklung der kumulierten Liquidität (vor Steuern)<br />
über die Laufzeit bei einer beispielhaften Beteiligung in<br />
Höhe von EUR 10.000 sowie die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
sind in nachstehender Grafik bzw. Tabelle dargestellt.
Kapitalflussrechnung für eine Beteiligung<br />
in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />
Datum Einlage Ausschüttungen/ Kumulierte<br />
(inklusive Entnahmen Liquidität<br />
Agio) (vor Steuern)<br />
30.12.2009 - 10.500 - 10.500<br />
30.04.2010 267 - 10.233<br />
30.10.2010 400 - 9.833<br />
30.04.2011 400 - 9.433<br />
30.10.2011 400 - 9.033<br />
30.04.2012 400 - 8.633<br />
30.10.2012 400 - 8.233<br />
30.04.2013 400 - 7.833<br />
30.10.2013 400 - 7.433<br />
30.04.2014 400 - 7.033<br />
30.10.2014 400 - 6.633<br />
30.04.2015 400 - 6.233<br />
30.10.2015 400 - 5.833<br />
30.04.2016 400 - 5.433<br />
30.10.2016 400 - 5.033<br />
30.04.2017 400 - 4.633<br />
30.10.2017 400 - 4.233<br />
30.04.2018 400 - 3.833<br />
16.10.2018 13.516 9.683<br />
Summe - 10.500 20.183<br />
Alle Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische<br />
Auf- und Abrundung.<br />
Renditeberechnungsmethode –<br />
Methode des Internen Zinsfußes<br />
(IRR-Methode)<br />
Bei der im Abschnitt zuvor dargestellten Liquiditätsbetrachtung<br />
zur Beschreibung des Anlageerfolges der Beteiligung<br />
handelt es sich um ein rein statisches Verfahren, bei dem die<br />
Zeitpunkte der Liquiditätszu- und -abflüsse nicht berücksichtigt<br />
werden. Deren Berücksichtigung ist jedoch mitentscheidend<br />
für die Beurteilung der tatsächlichen Rentabilität der<br />
Beteiligung, da Liquiditätszuflüsse zu einem früheren Zeit-<br />
punkt unter anderem aufgrund der verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit<br />
und der Inflation mehr wert sind als zu<br />
einem späteren Zeitpunkt. Aus diesem Grund wird im Rahmen<br />
der Sensitivitätsanalysen zusätzlich die Rendite nach<br />
der IRR-Methode (im Folgenden „IRR-Rendite“; IRR steht<br />
dabei für „Internal Rate of Return“ oder zu deutsch „Interner<br />
Zinsfuß“) dargestellt.<br />
Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />
Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossene<br />
Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />
Renditeberechnungsmethode, die entsprechende<br />
finanzmathematische Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite<br />
eignet sich jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der<br />
Vorteilhaftigkeit solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter<br />
Einbezug des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditätsüberschusses<br />
und der Anlagedauer der jeweiligen Investition<br />
möglich. Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige<br />
Kriterium für eine Investitionsentscheidung sein; der potentielle<br />
Investor sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes<br />
(siehe hierzu auch das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 12) in seine Investitionsentscheidung einbeziehen.<br />
Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />
nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />
über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />
Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />
bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung<br />
kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />
(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />
beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />
Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapitals.<br />
83
Bei der Berechnung der Rendite für die Investoren werden<br />
folgende Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />
Einzahlung des Eigenkapitals (inklusive Agio) zum<br />
30.12.2009<br />
Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zum 30.04. und<br />
30.10. eines Jahres, erstmals zum 30.04.2010<br />
Ausschüttungen / Entnahmen der Veräußerungserlöse der<br />
Flugzeuge zum 16.10.2018<br />
Steuerwirkung aus den Veräußerungsgewinnen zum<br />
01.07.2019.<br />
Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
ergibt sich damit eine IRR-Rendite vor Steuern von<br />
rund 9,7 % p. a. bzw. rund 7,0 % p. a. nach Steuern. Das<br />
durchschnittlich gebundene Kapital beträgt EUR 11.297 (vor<br />
Steuern) bzw. EUR 8.932 (nach Steuern).<br />
Zum besseren Verständnis soll die Methode des Internen<br />
Zinsfußes nachfolgend anhand eines Vergleichs mit einem<br />
gedachten / fiktiven Sparkonto erläutert werden. Dieser<br />
Vergleich bezieht sich lediglich auf die Berechnungsweise,<br />
nicht aber auf die Sicherheit der Anlage.<br />
Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />
Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />
Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen auf<br />
das Konto geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen<br />
dem Konto gutgeschrieben werden. Er vermindert sich,<br />
sobald Beträge vom Konto ausgezahlt werden.<br />
84 I Die Sensitivitätsanalysen<br />
Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Betei -<br />
ligungsangebot kann entsprechend betrachtet werden,<br />
wobei die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios (und<br />
bei einer Nachsteuerdarstellung die Steuerzahlungen) die<br />
Einzahlungen auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />
der Erhalt der Ausschüttungen / Entnahmen (und<br />
gegebenenfalls der Steuererstattungen) die Auszahlungen<br />
von dem Sparkonto.<br />
Anders als bei einem Sparkonto ist bei geschlossenen Fonds<br />
hingegen nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Höhe<br />
und die Zeitpunkte der Ausschüttungen / Entnahmen sind<br />
abhängig von der Höhe der jeweils erwirtschafteten Ergebnisse<br />
und der verfügbaren Liquidität.<br />
Legt man eine beispielhafte Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
von EUR 10.500 (inklusive Agio) auf ein Sparkonto und will<br />
die prognostizierten Gesamtausschüttungen / -entnahmen<br />
in Höhe von insgesamt EUR 20.183 über die Laufzeit des<br />
Beteiligungsangebotes verteilt entnehmen, dann müssen<br />
die anfäng liche Einlage und die späteren Kontostände – das<br />
jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital – entsprechend verzinst<br />
werden.<br />
Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
bei einem Zinssatz von rund 9,7 % p. a. auf das jeweils kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten getätigt<br />
werden (siehe hierzu die nachstehende Tabelle).
Berechnungsbeispiel<br />
(PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />
Datum Einlage Ausschüt- rechne- Konto-<br />
(inklusive tungen/ rische stand des<br />
Agio) Entnahmen Verzinsung Sparkon-<br />
(interner tos / kalku-<br />
Zinsfuß: latorisch<br />
9,7 % vor gebundenes<br />
Steuern) Kapital<br />
30.12.2009 10.500 10.500<br />
30.04.2010 - 267 329 10.562<br />
30.10.2010 - 400 504 10.666<br />
30.04.2011 - 400 506 10.772<br />
30.10.2011 - 400 514 10.885<br />
30.04.2012 - 400 519 11.005<br />
30.10.2012 - 400 525 11.130<br />
30.04.2013 - 400 528 11.258<br />
30.10.2013 - 400 537 11.395<br />
30.04.2014 - 400 541 11.535<br />
30.10.2014 - 400 550 11.685<br />
30.04.2015 - 400 554 11.840<br />
30.10.2015 - 400 565 12.005<br />
30.04.2016 - 400 573 12.177<br />
30.10.2016 - 400 581 12.358<br />
30.04.2017 - 400 586 12.544<br />
30.10.2017 - 400 598 12.743<br />
30.04.2018 - 400 604 12.947<br />
16.10.2018 - 13.516 569 0<br />
Summe 10.500 - 20.183 9.683<br />
Dies bedeutet, die IRR-Rendite (vor Steuern) der prognostizierten<br />
Zahlenreihe beläuft sich auf rund 9,7 % p. a. Genau<br />
bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />
von EUR 9.683 als Zinszahlung auf das jeweils kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital (Kontostand) über die Laufzeit der<br />
Beteiligung verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel<br />
EUR 11.297. Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch<br />
darstellen als das durchschnittlich kalkulatorisch gebundene<br />
Kapital multipliziert mit der IRR-Rendite über die Fondslaufzeit:<br />
Liquiditätsüberschuss vor Steuern<br />
(PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />
Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />
überschuss gebundenes (vor Steuern)<br />
(vor Steuern) Kapital<br />
EUR 9.683 = EUR 11.297 x 9,74 % x 8,8 Jahre<br />
Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode der -<br />
jenige Abzinsungssatz (Interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />
bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />
Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />
groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />
Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />
Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />
angenommene Zahlung bei einem vorgegebenen Abzinsungssatz<br />
zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />
einer Investition ist die Summe der Barwerte aller<br />
durch diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und<br />
Auszahlungen).<br />
Die IRR-Rendite nach Steuern wird rechnerisch gemäß derselben<br />
Methodik ermittelt wie die IRR-Rendite vor Steuern.<br />
Es fließen in die Berechnung jedoch zusätzlich die Steuerwirkungen<br />
ein. Die IRR-Rendite nach Steuern beträgt bei<br />
dieser Beteiligung rund 7,0 % p. a. auf das jeweils kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital. Das durchschnittlich gebundene<br />
Kapital beträgt EUR 8.932.<br />
Liquiditätsüberschuss nach Steuern<br />
(PROGNOSE; Stand: 28.09.2009)<br />
Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />
überschuss gebundenes (nach Steuern)<br />
(nach Steuern) Kapital<br />
EUR 5.935 = EUR 8.932 x 6,99 % x 9,51 Jahre<br />
85
Prognoseabweichungen<br />
Verkaufspreise<br />
Die Prognoserechnung unterstellt einen Verkauf der Flugzeuge<br />
zu Verkaufspreisen in Höhe der durchschnittlichen<br />
gutachterlichen Mid-Case-Werte zuzüglich umgerechnet<br />
rund EUR 2,48 Mio. pro Flugzeug (jeweils kalkulatorisch<br />
unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar) für den<br />
gemäß Vereinbarung besseren Rückgabezustand im Vergleich<br />
zu den Gutachten. Es wurden nachfolgende Veräußerungserlöse<br />
(Verkaufspreis und Mehrwert für besseren<br />
Rückgabezustand) angesetzt:<br />
Prognostizierter Veräußerungserlös in<br />
Veräußerungszeitpunkt Mio. Euro 1)<br />
Juni 2018 rund 16,01<br />
August 2018 rund 16,04<br />
Oktober 2018 rund 16,06<br />
1) Kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar.<br />
Zudem wurde für die erfolgreiche Abschlussvermarktung<br />
eine Vermarktungsgebühr und gegebenenfalls eine Mehr -<br />
erlösbeteiligung für die GOAL sowie des Weiteren eine<br />
Erfolgsbeteiligung der <strong>KGAL</strong> berücksichtigt. Sofern die tatsächlichen<br />
Veräußerungserlöse zu den jeweiligen Zeitpunkten<br />
über oder unter den kalkulierten Werten liegen, ergeben<br />
sich die nachstehend dargestellten Liquiditätsüberschüsse<br />
bzw. Renditen (nach Steuern).<br />
86 I Die Sensitivitätsanalysen<br />
Verkaufspreise (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss in EUR<br />
8.000<br />
7.000<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
3.528<br />
4,6 %<br />
(80,7 %)<br />
- 20 %<br />
4.731<br />
5,8 %<br />
(85,1 %)<br />
- 10 %<br />
5.935<br />
7,0 %<br />
(89,3 %)<br />
Prognose<br />
6.577<br />
Rendite (nach Steuern) p.a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />
7,6 %<br />
(91,5 %)<br />
+ 10 %<br />
Veränderung Verkaufspreise in %<br />
7.220<br />
8,1 %<br />
(93,7 %)<br />
+ 20 %<br />
Verkaufspreise bei Ausfall des Leasingnehmers<br />
Die Prognoserechnung unterstellt eine Laufzeit der Leasingverträge<br />
von zehn Jahren ab Auslieferung. Nachfolgend soll<br />
dargestellt werden, welche Auswirkungen die Höhe der<br />
erzielbaren Verkaufspreise bei einem vorzeitigen Ausfall des<br />
Leasingnehmers hat. Dabei wurden nachfolgende Prämissen<br />
unterstellt:<br />
Der Leasingnehmer fällt zu Beginn des dritten Quartals<br />
2014 aus (4,5 Jahre nach dem in der Prognoserechnung<br />
unterstellten Beitrittstermin der Investoren; d. h. etwa nach<br />
der Hälfte des Planungszeit raumes). Es wird ein Verkauf der<br />
Flugzeuge nach einer Vermarktungsphase von drei Monaten<br />
und zusätzlich der Anfall von Standzeitkosten in Höhe von<br />
insgesamt rund EUR 950.000 unterstellt. Es wurden pro<br />
Flugzeug umgerechnet rund EUR 2,17 Mio. (kalkulatorisch<br />
unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar) für den<br />
besseren Rückgabezustand im Vergleich zu den Gutachten<br />
sowie das von Flybe bei Mietbeginn geleistete Deposit in<br />
Höhe von USD 490.000 einkalkuliert.
Zudem wurde für die erfolgreiche Abschlussvermarktung<br />
eine Vermarktungsgebühr und gegebenenfalls eine Mehr -<br />
erlösbeteiligung für die GOAL sowie des Weiteren eine<br />
Erfolgsbeteiligung der <strong>KGAL</strong> berücksichtigt. Der Verkaufspreis<br />
(jeweils durchschnittlicher gutachterlicher Mid-Case-<br />
Wert; siehe hierzu Kapitel „Der Hersteller und die Flugzeuge“<br />
ab Seite 42) beträgt pro Flugzeug umgerechnet rund<br />
EUR 16,1 Mio. Sofern die tatsächlichen Veräußerungserlöse<br />
zu diesem Zeitpunkt (Verkaufspreis und Mehrwert für besseren<br />
Rückgabezustand; kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs<br />
1 Euro = 1,45 US-Dollar) über oder unter dem kalkulierten<br />
Wert liegen, ergeben sich die nachstehend<br />
dargestellten Liquiditätsüber schüsse bzw. Renditen (nach<br />
Steuern).<br />
Verkaufspreise bei Ausfall des Leasingnehmers<br />
(Abweichungen zum Mid-Case-Wert nach 4,5 Jahren)<br />
Liquiditätsüberschuss in EUR<br />
7.000<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
- 1.000<br />
- 2.000<br />
- 2,8 %<br />
(71,9 %)<br />
- 1.099<br />
- 20 %<br />
Rendite (nach Steuern) p.a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />
1,7 %<br />
(78,0 %)<br />
717<br />
- 10 %<br />
2.085<br />
4,6 %<br />
(81,8 %)<br />
Durchschnittlich<br />
rund<br />
EUR 18,2 Mio.<br />
Mid-Case<br />
nach<br />
4,5 Jahren<br />
3.282<br />
7,0 %<br />
(85,0 %)<br />
+ 10 %<br />
4.043<br />
8,4 %<br />
(86,9 %)<br />
+ 20 %<br />
Veränderung Verkaufspreise in %<br />
5.935<br />
7,0 %<br />
(89,3 %)<br />
Basisfall<br />
Prognose<br />
rund<br />
9 Jahre<br />
Laufzeit<br />
Mid-Case<br />
Wechselkurs<br />
Da Flugzeuge grundsätzlich in US-Dollar gehandelt werden,<br />
besteht ein entsprechender Einfluss des US-Dollar / Euro-<br />
Wechselkurses auf die Rendite der Beteiligung, vor allem<br />
zum Zeitpunkt der jeweiligen Flugzeugveräußerung. Sollte<br />
der US-Dollar / Euro-Wechselkurs über oder unter dem unterstellten<br />
US-Dollar / Euro-Wechselkurs von 1 Euro = 1,45<br />
US-Dollar liegen, so ergeben sich die nachstehend dargestellten<br />
Liquiditätsüberschüsse bzw. Renditen (nach Steuern).<br />
Im Rahmen dieser Betrachtung wurde eine Veränderung<br />
des US-Dollar / Euro-Wechselkurses ab dem jeweiligen<br />
Auslieferungszeitpunkt der Flugzeuge unterstellt.<br />
Wechselkurs (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss in EUR<br />
9.000<br />
8.000<br />
7.000<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
4.595<br />
5,7 %<br />
(84,6 %)<br />
1 EUR =<br />
1,740 USD<br />
5.208<br />
6,3 %<br />
(86,8 %)<br />
1 EUR =<br />
1,595 USD<br />
5.935<br />
7,0 %<br />
(89,3 %)<br />
Prognose<br />
1 EUR =<br />
1,450 USD<br />
6.832<br />
Rendite (nach Steuern) p.a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />
7,8 %<br />
(92,4 %)<br />
1 EUR =<br />
1,305 USD<br />
Veränderung Wechselkurs<br />
7.954<br />
8,7 %<br />
(96,1 %)<br />
1 EUR =<br />
1,160 USD<br />
87
Die rechtlichen Grundlagen<br />
Die nachfolgenden Darstellungen geben einen Überblick<br />
über die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Struktur<br />
der Beteiligung. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung,<br />
die jedoch nicht die sorgfältige Prüfung des gesamten<br />
Beteiligungsangebotes, insbesondere der Risikohin weise,<br />
der Zeichnungsunterlagen, des Gesellschaftsvertrages der<br />
Die Beteiligungsstruktur<br />
Vereinfachte Darstellung der Beteiligungsstruktur<br />
GOAL P10 <strong>GmbH</strong><br />
DVB Bank<br />
BayernLB<br />
88 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Konzeption/<br />
Verwaltung/<br />
Platzierungsgarantie<br />
<strong>KGAL</strong><br />
Geschäftsführender<br />
Komplementär<br />
Finanzierung<br />
1) Abhängig von der im Zeichnungsschein gewählten Alternative.<br />
Investor<br />
TERTIA<br />
ZWEITE<br />
Goal P36 KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
Embraer<br />
Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrages ersetzt. Investoren<br />
beteiligen sich zunächst mittelbar als Treugeber an<br />
der Fondsgesellschaft. Sie können ihre Beteiligung allerdings<br />
in eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditisten<br />
umwandeln.<br />
Treugeber 1)<br />
Treuhandkommanditist<br />
Verkäufer<br />
Kommanditist 1)<br />
Leasingnehmer<br />
technische<br />
Betreuung/Vermarktung<br />
GOAL KG<br />
Flybe
Die Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft (Emittent) dieses Beteiligungsan -<br />
gebotes ist die GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />
Projekt Nr. 36 KG mit Sitz in Grünwald. Die Fondsgesellschaft<br />
wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2007 von<br />
der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München,<br />
als persönlich haftender Gesellschafter (im Folgenden<br />
„GOAL <strong>GmbH</strong>“) und der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „GOAL KG“), Grünwald,<br />
als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage von<br />
EUR 10.000 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
gegründet und am 30.05.2007 im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />
HRA 90265 eingetragen. Die GOAL <strong>GmbH</strong> und die GOAL KG<br />
sind die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft. Mit<br />
Vertrag vom 15.04.2008 ist die GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>, Grünwald, als persönlich<br />
haftender Gesellschafter (im Folgenden „GOAL P10 <strong>GmbH</strong>“)<br />
in die Fondsgesellschaft eingetreten. Anschließend ist die<br />
GOAL <strong>GmbH</strong> aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />
Ferner ist mit Wirkung zum 11.08.2008 die JUNALI Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH (im Folgenden „JUNALI <strong>GmbH</strong>“)<br />
durch einen entsprechenden Kommanditanteilsübertragungsvertrag<br />
mit Datum vom 11.08.2008 als Kommanditist<br />
mit einer Pflichteinlage in Höhe von EUR 10.000, unter<br />
Übernahme der noch ausstehenden Einzahlungsverpflichtung<br />
der GOAL KG in Höhe von EUR 7.500 in die Fondsgesellschaft<br />
eingetreten. Anschließend ist die GOAL KG als Kommanditist<br />
aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden. Mit<br />
Wirkung zum 31.12.2008 ist die AIDAN Mobiliengesellschaft<br />
mbH & Co. KG (im Folgenden „AIDAN KG“) ebenfalls durch<br />
einen Kommanditanteilsübertragungsvertrag mit Datum<br />
vom 08.12.2008 als Kommanditist mit einer Pflichteinlage<br />
in Höhe von EUR 10.000 unter Übernahme der noch ausstehenden<br />
Einzahlungsverpflichtung der JUNALI <strong>GmbH</strong> in die<br />
Fondsgesellschaft eingetreten. Anschließend ist die JUNALI<br />
<strong>GmbH</strong> als Kommanditist aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />
Damit beträgt der Gesamtbetrag der von den<br />
Gründungsgesellschaftern gezeichneten und eingezahlten<br />
Einlagen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro,<br />
da diese bereits ausgeschieden sind.<br />
Weitere Angaben zur Fondsgesellschaft finden sich im Kapitel<br />
„Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite 120.<br />
Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />
Für das Geschäftsjahr 2008 liegt der Fondsgesellschaft ein<br />
aufgestellter und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Ganghoferstraße 29, 80339 München, geprüfter<br />
Jahresabschluss vor. Wesentliche Änderungen der Angaben<br />
im Jahresabschluss sind seither nicht eingetreten. Seit<br />
Erstellung des Jahres abschlusses ist keine Zwischenübersicht<br />
veröffentlicht worden. Der Jahresabschluss und der<br />
Lagebericht sind Bestandteil des Beteiligungsprospektes<br />
und ab Seite 154 abgedruckt.<br />
Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung der<br />
Fondsgesellschaft nach dem 31.12.2008 finden sich im Lagebericht<br />
(Seiten 160 und 161). Angaben über die Geschäftsaussichten<br />
der Fondsgesellschaft mindestens für das laufende<br />
Geschäftsjahr enthalten der Lagebericht sowie die Kapitel<br />
„Der Investitions- und Finanzierungsplan“ ab Seite 66 und<br />
„Die Prognoserechnung“ ab Seite 70.<br />
Beitritt der Investoren<br />
Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong>, Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“)<br />
an der Fondsgesellschaft. Er kann jedoch bereits im<br />
Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin als Treugeber<br />
beteiligt sein will oder seine Beteiligung in eine unmittel -<br />
89
are Kommanditbeteiligung umwandeln und sich als Kommanditist<br />
in das Handelsregister eintragen lassen möchte<br />
(siehe hierzu Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 112). Über<br />
entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und im<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />
dass der Treugeber dem unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />
soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />
und rechtlichen Folgen gleichgestellt ist. Der Treuhandkommanditist<br />
tritt im Auftrag der Investoren, deren<br />
vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der Fondsgesellschaft<br />
bis zum 20. eines Kalendermonats vorliegen,<br />
deren Beteiligungserklärung durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />
durch den Treuhandkommanditisten angenommen<br />
worden ist und deren Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio auf die gesamte Kapitaleinlage bis spätestens zum<br />
letzten Bank arbeitstag des entsprechenden Monats auf<br />
dem Konto der Fondsgesellschaft gutgeschrieben ist, mit<br />
Wirkung zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats<br />
(„Beitrittstermin“) der Fondsgesellschaft bei und das Treuhandverhältnis<br />
kommt wirksam zustande. Frühestmöglicher<br />
Beitritt ist der 30.11.2009 (siehe hierzu § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Weitere Informationen zum Beitritt<br />
finden sich im Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 112 sowie<br />
im Zeichnungsschein.<br />
Gesellschafter, Geschäftsführung<br />
Die GOAL P10 <strong>GmbH</strong> ist persönlich haftender und<br />
geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am<br />
Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Sie ist in der<br />
Rechtsform einer <strong>GmbH</strong> als Kapitalgesellschaft strukturiert<br />
(siehe hierzu sowie zur Struktur des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters im Kapitel „Die Übersicht über die<br />
Vertragspartner“ Seite 130 / 131).<br />
90 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter<br />
einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Abweichend<br />
von dieser gesetzlichen Regelung haftet vorliegend der<br />
persönlich haftende Gesellschafter als Kapitalgesellschaft<br />
nur beschränkt auf sein Gesellschaftsvermögen.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der GOAL P 10 <strong>GmbH</strong> weicht in folgenden<br />
Bestimmungen von der gesetzlichen Regelung zur<br />
<strong>GmbH</strong> ab: Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die<br />
GOAL P 10 <strong>GmbH</strong> durch zwei Geschäftsführer oder durch<br />
einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen<br />
vertreten. Die Geschäftsführer sind aufgrund Gesellschafterbeschluss<br />
befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften<br />
mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten<br />
(Befreiung von § 181 BGB). Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
können nur einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung<br />
über Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur<br />
mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft zulässig, es<br />
sein denn, die Verfügung erfolgt zugunsten eines oder mehrerer<br />
Mitgesellschafter (Pflichtangabe gemäß § 5 Nr. 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung;<br />
im Folgenden<br />
VermVerkProspV).<br />
Die GOAL P10 <strong>GmbH</strong> erhält für die Übernahme der<br />
Geschäftsführung und für die Übernahme der persönlichen<br />
unbeschränkten Haftung in der Fondsgesellschaft eine<br />
laufende jährliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000 zuzüglich<br />
einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist jeweils nachschüssig am 30.12. des<br />
jeweiligen Jahres fällig und erhöht sich ab dem 01.01.2010<br />
um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Die AIDAN KG ist seit dem 31.12.2008 Kommanditist der<br />
Fondsgesellschaft. Sie scheidet mit Eintritt des Treuhandkommanditisten<br />
aus der Fondsgesellschaft aus.
Bis zum Beitritt des ersten Investors ist die AIDAN KG<br />
berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten<br />
Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />
Zum Ausgleich eines negativen Buchwertes ist die AI-<br />
DAN KG nicht verpflichtet.<br />
Der bereits ausgeschiedene Gründungsgesellschafter GOAL<br />
<strong>GmbH</strong> hat bis zu seinem Ausscheiden lediglich eine Haftungsvergütung<br />
in Höhe von EUR 750 p. a. erhalten.<br />
Zur Vergütung der GOAL KG in ihrer Funktion als Asset-<br />
Manager siehe Kapitel „Der Asset-Manager“, Seite 50. Über<br />
die in diesem Abschnitt („Gesellschafter, Geschäftsführung“)<br />
dargestellten Leistungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />
GOAL <strong>GmbH</strong> und GOAL KG keine<br />
weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstigen<br />
Gesamtbezüge, weder innerhalb noch außerhalb des<br />
Gesellschaftsvertrages zu.<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />
entsprechen bis auf die in diesem Abschnitt sowie den<br />
Unterabschnitten „Haftung der Gesellschafter“, „Gesellschafterbeschlüsse“<br />
und „Auflösung und Liquidation“ in diesem<br />
Kapitel dargestellten Abweichungen den Hauptmerkmalen<br />
der Anteile der späteren Investoren (siehe hierzu<br />
Kapitel „Das Beteiligungsangebot im Überblick“ Abschnitt<br />
„Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte der Investoren“<br />
sowie die Unterabschnitte „Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttung / Entnahme von Liquidität“, „Einsichtsund<br />
Kontrollrechte“, „Gesellschafterbeschlüsse“, „Übertragung<br />
und Belastung von Gesellschaftsanteilen“, „Dauer und<br />
Kündigung der Gesellschaft“ in diesem Kapitel).<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />
dieses Beteiligungsprospektes und ab Seite 136 abge-<br />
druckt. Er weicht in allen wesentlichen Punkten von der<br />
gesetzlichen Regelung zur Kommanditgesellschaft ab, siehe<br />
die Übersicht im Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf<br />
Seite 147 (Pflichtangabe gemäß § 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Er unterliegt deutschem Recht. Ergänzend zum Gesellschaftsvertrag<br />
gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages (einschließlich der<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft) können grundsätzlich nur<br />
mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und<br />
mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
beschlossen werden.<br />
Einlagen<br />
Durch Eintritt des Treuhandkommanditisten bzw. Erhöhung<br />
von dessen Kommanditkapital im Auftrag der Investoren<br />
wird das Gesellschaftskapital auf insgesamt EUR 21,1 Mio.<br />
(zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von EUR 50.000)<br />
erhöht.<br />
Die Zahlungsverpflichtung der Investoren bezieht sich auf<br />
die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins vom jeweiligen<br />
Investor übernommene Kapitaleinlage zuzüglich des<br />
Agios (5 % der Kapitaleinlage). Weitere Einzelheiten ergeben<br />
sich aus dem Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 112 sowie<br />
aus dem Zeichnungsschein. Die in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme der Investoren beträgt 5 % der<br />
übernommenen Kapitaleinlage (ohne Agio).<br />
Im Falle nicht fristgerechter Erbringung der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio kann die Fondsgesellschaft Verzugszinsen<br />
gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber hinaus kann der<br />
Verzug mit der Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />
zustande kommt (zu den Voraussetzungen siehe § 1 Ziffer 2<br />
Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesell-<br />
91
schaftsvertrag und den Zeichnungsschein). Darüber hinaus<br />
ist in diesem Fall der Treuhandkommanditist zu einer außerordentlichen<br />
Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt<br />
(siehe hierzu § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag). Die Fondsgesellschaft<br />
kann pauschal 15 % der Kapitaleinlage des jeweiligen<br />
Investors als Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt<br />
der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich<br />
geringerer Schaden entstanden ist (siehe hierzu §4<br />
Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und den Zeichnungsschein).<br />
Für weitere Informationen zur Einlageerbringung siehe<br />
Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 112 sowie den Zeichnungsschein.<br />
Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft,<br />
Nachschusspflicht<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (z. B. Steuern,<br />
Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die auf Handlungen<br />
bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />
oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />
Rechtsform eines Gesellschafters haben, sind von dem<br />
jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschafter und<br />
einem etwaigen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu<br />
tragen. Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />
ausgenommen sind Ansprüche gegen die AIDAN KG, den<br />
geschäftsführenden Gesellschafter sowie Dritte, die im<br />
Zuge der Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft<br />
beitreten (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag).<br />
Eine über die vorstehend dargestellte Abgaben- und<br />
Kostenerstattungspflicht hinausgehende Nachschusspflicht<br />
besteht nicht. Sie kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
und Treugeber beschlossen werden (siehe hierzu<br />
§ 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
92 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
Eine Übertragung (z. B. durch Abtretung), teilweise Übertragung,<br />
Belastung oder sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters.<br />
Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden. Für weitere Informationen zur Übertragung<br />
und Belastung der Beteiligung, insbesondere zu<br />
den hierbei anfallenden Kosten, siehe Kapitel „Die Beteiligung“<br />
ab Seite 112.<br />
Haftung<br />
Die GOAL P10 <strong>GmbH</strong> als Komplementär haftet persönlich<br />
und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.<br />
Der Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligt, haftet gegenüber Gläubigern<br />
der Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme in Höhe von 5 % der<br />
übernommenen Kapitaleinlage (im Innenverhältnis aber<br />
mit seiner höheren Pflichteinlage, siehe hierzu Kapitel „Die<br />
Risikohinweise“ ab Seite 12). Die Investoren, die sich als<br />
Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht<br />
unmittelbar für Schulden der Fondsgesellschaft, müssen<br />
aber den Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus<br />
der Beteiligung freistellen. Sie sind wirtschaftlich betrachtet<br />
den Kommanditisten bezüglich der Haftung gleichgestellt.<br />
Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Gesellschafter,<br />
die AIDAN KG, die Platzierungsgaranten, den Treuhandkommanditisten,<br />
ihre Angestellten, Geschäftsführer<br />
und Beauftragten (zusammen die „Freistellungsberechtigten“)<br />
vollumfänglich von Schäden und Haftung frei, die den<br />
Freistellungsberechtigten aus ihrer Tätigkeit für die Fondsgesellschaft<br />
erwachsen können. Ein Anspruch auf Freistellung<br />
ist ausgeschlossen, wenn der betreffende Freistellungsberechtigte<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt<br />
hat (siehe § 12 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).
Geschäftsführung , Vertretung<br />
Geschäftsführer der Fondsgesellschaft ist die GOAL P10<br />
<strong>GmbH</strong>. Sie vertritt die Fondsgesellschaft nach außen allein.<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />
aller Handlungen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Fondsgesellschaft gehören. Diese Befugnis gilt<br />
insbesondere für den Erwerb und das Halten der drei Flugzeuge<br />
des Typs Embraer 195 einschließlich des Abschlusses,<br />
der Änderung, Kündigung, Abtretung, Übertragung und<br />
Aufhebung sämtlicher in diesem Zusammenhang erforder -<br />
lichen oder gebotenen weiteren Vereinbarungen. Ferner die<br />
Vermietung, die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,<br />
einschließlich der Ausübung der<br />
Gewährleistungsrechte, die Abwicklung von Versicherungsfällen,<br />
der Abschluss von Darlehensverträgen und Garantieverträgen<br />
mit und ohne Bestellung von Sicherheiten, die<br />
Anlage liquider Mittel, der Abschluss von Vermittlungs -<br />
verträgen, Betreuungs- und Vermarktungsverträgen, Konzeptionsverträgen,<br />
Steuerberatungsverträgen und andere<br />
Handlungen.<br />
Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb der Fondsgesellschaft<br />
hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />
Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />
vornehmen. Dazu zählen insbesondere Gesellschafter -<br />
beschlüsse über den Verkauf von Luftfahrzeugen in der<br />
Fondsgesellschaft (siehe hierzu § 13 Ziffer 7 (f) Gesellschaftsvertrag).<br />
Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
gegen den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen<br />
lediglich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />
(siehe hierzu § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich<br />
im Umlaufverfahren gefasst (siehe hierzu § 13 Ziffer 1<br />
Gesellschaftsvertrag). Bis zum 30.09. eines jeden Jahres<br />
findet eine Beschlussfassung zur Feststellung des Jahres -<br />
abschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres statt<br />
(siehe hierzu § 13 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Beschlussfassung führt der geschäftsführende Gesellschafter<br />
durch. Gesellschafter, deren Kapital zusammengerechnet<br />
mindestens 10 % der Einlagen aller Gesellschafter<br />
ausmachen, können unter Benennung des Abstimmungspunktes<br />
eine außerordentliche Beschlussfassung der Fondsgesellschaft<br />
verlangen. Der Geschäftsführer kann vom<br />
Umlaufverfahren absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />
einberufen, wenn hierfür ein wichtiger<br />
Grund vorliegt. Der Geschäftsführer kann einen Vertreter<br />
mit der Leitung der Gesellschafterversammlung<br />
beauftragen. Jeder Investor kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen anderen Investor, nahe Angehörige<br />
oder seinen ständigen Generalbevollmächtigten vertreten<br />
lassen.<br />
Die Beschlussfähigkeit bei Beschlüssen im Umlaufverfahren<br />
ist gegeben, wenn die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen<br />
Formalien gewahrt worden sind (siehe hierzu § 13 Ziffer<br />
3 Gesellschaftsvertrag). Die Beschlussfähigkeit im Rahmen<br />
der Gesellschafterversammlung ist gegeben, wenn alle<br />
Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der<br />
geschäftsführende Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />
anwesend bzw. vertreten sind (siehe hierzu § 13<br />
Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />
Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />
EUR 500 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäfts -<br />
führende Gesellschafter hat hundert Stimmen.<br />
93
Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft können nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen<br />
gültigen Stimmen und mit Zustimmung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters beschlossen werden.<br />
Der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht<br />
der GOAL P10 <strong>GmbH</strong> bedürfen ohne Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen<br />
gültigen Stimmen (siehe hierzu § 13 Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag).<br />
Beteiligung am Ergebnis und Vermögen,<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter schüttet die erwirtschafteten<br />
Geldüberschüsse (unter Berücksichtigung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve) grundsätzlich jeweils<br />
am 30.04. und 30.10. eines jeden Jahres an die Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Kapitalanteile aus, erstmals zum<br />
30.04.2010. Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen<br />
grundsätzlich in Euro. Die GOAL P10 <strong>GmbH</strong> kann jedoch<br />
Ausschüttungen / Entnahmen auch in US-Dollar vorsehen.<br />
Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />
Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Fonds -<br />
gesellschaft beteiligt. Die Gesellschafter erhalten bis zum<br />
Ablauf der Zeichnungsfrist unabhängig vom Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft eine Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich<br />
der Bildung einer von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />
als angemessen erachteten Liquiditätsreserve. Die<br />
Aufteilung der Ausschüttungen / Entnahmen zwischen den<br />
Gesellschaftern erfolgt entsprechend der Höhe der von diesen<br />
geleisteten Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />
erfolgt monatlich (siehe hierzu § 14 Ziffern 2 und 3<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
94 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Summe der Kapitalkonten<br />
der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten<br />
erfolgen die Ergebniszuweisungen an die Gesellschafter<br />
unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts, soweit steuerrechtlich<br />
möglich.<br />
Einsichts- und Kontrollrechte<br />
Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichtsund<br />
Kontrollrechte eines Kommanditisten gemäß § 166<br />
HGB.<br />
Dauer und Kündigung der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das<br />
Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter mit<br />
einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäfts -<br />
jahres, erstmals zum 31.12.2021, gekündigt werden.<br />
Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />
eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />
Dieser Verkehrswert wird vom geschäftsführenden<br />
Gesellschafter nach pflichtgemäßem Ermessen ermittelt.<br />
Die Abfindung ist zwei Wochen nach Aufforderung durch<br />
den ausgeschiedenen Gesellschafter fällig, frühestens<br />
jedoch zum nächsten, dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin<br />
und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />
zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität verfügt,<br />
spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, einen<br />
Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />
einem späteren Zeitpunkt gemäß § 8 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />
wenn dieser Gesellschafter seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft aus dem Gesellschafts -<br />
verhältnis nicht nachkommt, ein Insolvenzverfahren über
sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt<br />
wird, in seinen Gesellschaftsanteil die Zwangsvollstreckung<br />
betrieben wird, ein Verstoß gegen seine Mitteilungspflichten<br />
und /oder das Geldwäschegesetz oder ein sonstiger<br />
wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen erhält der aus -<br />
geschlossene bzw. ausgeschiedene Gesellschafter eine<br />
Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes seiner<br />
Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz des<br />
Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem Ausscheiden<br />
beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />
des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />
zwischenzeitlich getätigter Entnahmen sowie<br />
noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />
nach § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 Gesellschaftsvertrag,<br />
höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung<br />
(siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum<br />
Zeitpunkt des Erbfalls auf seine Erben über. Die Gesellschaft<br />
wird mit den Erben fortgesetzt (siehe hierzu § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen können die Gesellschafter mit Zustimmung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters die Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />
den geschäftsführenden Gesellschafter oder durch den /die<br />
von ihm zu bestellenden Liquidator /en.<br />
Der Treuhandvertrag<br />
Die Investoren beteiligen sich als Treugeber über die TERTIA<br />
ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald<br />
(im Folgenden „Treuhandkommanditist“) an der Fonds -<br />
gesellschaft. Es besteht die Möglichkeit, die Beteiligung in<br />
eine direkte Beteiligung als Kommanditist umzuwandeln.<br />
Die Rechte der Treugeber bzw. der Kommanditisten einschließlich<br />
der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte sind im<br />
Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag festgelegt, die<br />
als Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes ab den Seiten<br />
136 und 148 abgedruckt sind.<br />
Mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />
kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />
dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
wirksam zustande. Der Treuhandkommanditist hat aufgrund<br />
des Treuhandvertrages die Aufgabe, der Fondsgesellschaft<br />
im Auftrag des Treugebers als Kommanditist beizutreten<br />
und treuhänderisch im eigenen Namen, aber im<br />
Umfang der gezeichneten Beteiligung für Rechnung des<br />
Treugebers, diesen Kommanditanteil zu halten (siehe § 1 Ziffer<br />
2 Treuhandvertrag).<br />
Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine<br />
Kommanditbeteiligung für alle Treugeber gemeinsam als<br />
einheitlichen Kommanditanteil, im Innenverhältnis handelt<br />
der Treuhandkommanditist ausschließlich im Auftrag und<br />
für Rechnung des jeweiligen Treugebers (siehe hierzu § 1 Ziffer<br />
3 und 4 Treuhandvertrag).<br />
Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />
Halten des Kommanditanteils beschränkt (siehe<br />
hierzu § 1 Ziffer 5 Treuhandvertrag). Das Treuhandverhältnis<br />
dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung im Interesse<br />
der Fondsgesellschaft und der Treugeber sowie dem<br />
Vertraulichkeitsinteresse der Investoren. Der Treuhandkommanditist<br />
übernimmt im Zusammenhang mit der Zeichnung<br />
der Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch den<br />
Treugeber keine Beratungsleistung und stellt dem Treugeber<br />
keine Information zur Verfügung.<br />
95
Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />
Anteile ab (siehe hierzu § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />
sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />
Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe hierzu §2<br />
Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />
Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />
können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />
Regeln des Treuhandvertrages übertragen oder belastet<br />
werden (siehe § 6 Treuhandvertrag). Gleiches gilt<br />
beim Tod des Treugebers (siehe hierzu § 9 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandvertrag endet unter anderem dann, wenn<br />
der Treugeber seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages wirksam<br />
gekündigt hat, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />
Kündigung, ansonsten mit vollständiger Abwicklung der<br />
Liquidation der Fondsgesellschaft (siehe hierzu § 7 Ziffer 6<br />
Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe ergeben sich<br />
aus § 7 Treuhandvertrag.<br />
Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />
obliegenden Verpflichtungen (siehe hierzu § 11 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung<br />
für die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft.<br />
Die wesentliche Pflicht des Treuhandkommanditisten ist<br />
das treuhänderische Halten der Beteiligung an der Fonds -<br />
gesellschaft für den Investor. Daneben besteht die wesent -<br />
liche Pflicht des Treuhandkommanditisten darin, sämtliche<br />
Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />
abzutreten.<br />
96 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Der Treuhandkommanditist erhält als Gesamtbetrag für die<br />
Wahrnehmung seiner Aufgaben von der Fondsgesellschaft<br />
jährlich eine pauschale Vergütung in Höhe von EUR 5.000<br />
inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Treuhandvergütung<br />
ist jeweils nachschüssig am 31.12. des jeweiligen<br />
Jahres fällig (siehe hierzu § 12 Treuhandvertrag in Verbindung<br />
mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Die Vergütung<br />
erhöht sich ab dem 01.01.2010 um jeweils 3 % p. a. gegenüber<br />
der jeweiligen Vorjahresvergütung. Sonstige wesentliche<br />
Rechte des Treuhandkommanditisten bestehen nicht.<br />
Die Verwaltung der Beteiligung durch den Treugeber erfolgt<br />
im Übrigen ohne zusätzliche Kosten für den Investor.<br />
Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />
aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />
des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich Mitarbeiter<br />
des Initiators sind (siehe hierzu Seiten 132 und 134).<br />
Weitere Verträge<br />
Von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der<br />
Fondsgesellschaft sind die Leasingverträge (siehe das Kapitel<br />
„Die Leasingverträge“ ab Seite 62) sowie die folgenden<br />
Verträge (Pflichtangabe gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 2 VermVerk-<br />
ProspV):<br />
Kaufvertrag / Abtretungsverträge<br />
Flybe hat am 12.06.2005 mit dem Flugzeughersteller Embraer<br />
einen Vertrag über den Erwerb von drei Flugzeugen des Typs<br />
Embraer 195 LR geschlossen. Die Fondsgesellschaft hat am<br />
23.06.2008, am 28.08.2008 und am 16.10.2008 (d. h. am<br />
jeweiligen Auslieferungstag eines Flugzeuges) mit Flybe je<br />
einen Abtretungsvertrag über den Kaufvertrag zum Erwerb<br />
des einzelnen Flugzeuges abgeschlossen und ist damit in den<br />
im Jahr 2005 zwischen Flybe und dem Hersteller abgeschlossenen<br />
Kaufvertrag eingetreten. Im Rahmen einer weiteren<br />
Vereinbarung zwischen Flybe und der Fondsgesellschaft wurde<br />
eine Kaufpreisobergrenze für die Fondsgesellschaft und<br />
die Zahlung des Kaufpreises anteilig in US-Dollar und Euro
vereinbart. Für die Umrechnung des Euro-Anteils wurde mit<br />
Flybe ein fester Wechselkurs in Höhe von 1 Euro = 1,57 US-<br />
Dollar fixiert. Die von der Fondsgesellschaft zu zahlenden<br />
Anschaffungskosten für eine Embraer 195 beliefen sich auf<br />
durchschnittlich umgerechnet rund EUR 20,6 Mio. (auf Basis<br />
der jeweiligen US-Dollar/Euro-Stichtagskurse), zahlbar in<br />
durchschnittlich rund USD 21,2 Mio. und rund EUR 6,0 Mio.<br />
Flybe hat im Zeitraum zwischen der Bestellung der<br />
Flugzeuge und deren Auslieferung diverse US-Dollar-Anzahlungen<br />
gegenüber dem Hersteller geleistet. Gegen Zahlung<br />
der jeweils noch ausstehenden Anschaffungskosten hat die<br />
Fondsgesellschaft das Eigentum an dem betreffenden Flugzeug<br />
erworben. Die Differenz zu den mit Flybe vereinbarten<br />
Anschaffungskosten für die einzelnen Flugzeuge wurde von<br />
Flybe an Embraer gezahlt.<br />
Käufer Auslieferung und Übernahme<br />
GOAL P36 KG 23.06.2008, 28.08.2008, 16.10.2008<br />
Gewährleistungsansprüche<br />
Im Rahmen eines Vertrages zur Abtretung der Gewähr -<br />
leistungsansprüche gegenüber dem Hersteller sowie dem<br />
Triebwerkshersteller ist Flybe bis zur Beendigung des jeweiligen<br />
Leasingvertrages zur Ausübung sämtlicher Gewährleistungsansprüche,<br />
die dem Leasinggeber für das betreffende<br />
Flugzeug und die Triebwerke zustehen, ermächtigt.<br />
Garantie der Flybe Group Limited<br />
Flybe Group Limited garantiert als 100%iger Gesellschafter<br />
des Leasingnehmers die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />
von Flybe unter den Leasingverträgen.<br />
Darlehensverträge<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
Für das am 23.06.2008 ausgelieferte Flugzeug hat zunächst<br />
die GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG der Fondsgesellschaft am 19.06.2008 ein Darlehen in<br />
Höhe des zum Erwerb des Flugzeuges erforderlichen Eigenkapitals<br />
zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz für dieses<br />
Darlehen betrug 5,72 % p. a. inklusive Marge. Die Rückführung<br />
dieses Dar lehens erfolgte am 03.09.2008 durch ein<br />
Eigen kapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen der BayernLB<br />
in Höhe von EUR 5,4 Mio.<br />
Zum Erwerb der beiden anderen Flugzeuge hat die BayernLB<br />
der Fondsgesellschaft weitere Eigenkapital- Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
in Höhe der jeweiligen Euro-Kaufpreis -<br />
anteile (am 29.08.2008 in Höhe von EUR 6.146.496,82 und<br />
am 17.10.2008 in Höhe von EUR 6.515.923,57) für den Zeitraum<br />
bis zur vollständigen Einzahlung des erforderlichen<br />
Eigenkapitals zur Verfügung gestellt.<br />
Die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung ist befristet bis zum<br />
31.03.2010. Sollte sich die Platzierung verzögern, wird eine<br />
Verlängerung der Laufzeit angestrebt. Falls eine derartige<br />
Verlängerung nicht zustandekommen sollte, wird die <strong>KGAL</strong><br />
im Rahmen ihrer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
eine Anschlussfinanzierung sicher stellen.<br />
Die Rückzahlung erfolgt durch eingeworbenes Eigenkapital<br />
jeweils am Ende der Zinsbindungsfrist (nach zwei Monaten).<br />
Der Zinssatz für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
durch die BayernLB ist variabel auf Basis EURIBOR (zwei<br />
Monate) zuzüglich Marge in Höhe von 2,5 % p. a. vereinbart<br />
und wird jeweils zwei Tage vor Ende der letzten Zinsbindungsfrist<br />
für die kommende Zinsbindungsfrist neu festgelegt.<br />
Die Zinsabrechnung erfolgt jeweils zum Ende der Zinsbindungsfrist.<br />
97
Für die Bereitstellung des Darlehens erhielt die BayernLB<br />
0,36 % p. a. auf die bereitgestellte, jeweils noch nicht in<br />
Anspruch genommene Kreditsumme (Bereitstellungsprovision).<br />
Diese Eigenkapital-Zwischenfinanzierung wird durch eine<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie der KG Allgemeine<br />
Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. abgesichert. Weiterhin werden etwaige<br />
Einzahlungsansprüche gegenüber Investoren abgetreten<br />
und das Einzahlungskonto verpfändet.<br />
Fremdkapital (Langfristfinanzierung)<br />
Die Finanzierung der Flugzeuge erfolgt über langfristige<br />
Darlehen in Höhe von gesamt rund USD 63,6 Mio., welche<br />
die DVB Bank der Fondsgesellschaft zur Verfügung stellt.<br />
Die US-Dollar-Darlehen wurden jeweils bei Auslieferung<br />
und Übernahme der Flugzeuge ausgezahlt und haben eine<br />
Laufzeit von zehn Jahren bis zum Ende des jeweiligen<br />
Leasingvertrages. Die Restvaluta bei Leasingvertragsende<br />
beträgt jeweils rund USD 7,2 Mio.<br />
Für die Verzinsung der Darlehen wurde für zwei Flugzeuge<br />
ein fester und für ein Flugzeug ein variabler Zinssatz auf<br />
LIBOR-Basis gewählt. Flybe hat bis Ende November 2009 das<br />
Recht, anstelle des variablen Zinssatzes einen festen Zinssatz<br />
für die verbleibende Restlaufzeit zu wählen. Die mit der<br />
DVB Bank vereinbarte Marge beläuft sich auf 1,65 % p. a. Die<br />
entsprechenden Darlehensverträge wurden im Juni 2008<br />
unterzeichnet.<br />
Die DVB Bank hat für die Bereitstellung eine Bankgebühr in<br />
Höhe von einmalig 1,10 % der zugesagten Kreditsumme,<br />
fällig zu rund 54 % mit der bereits erfolgten Vertragsunterzeichnung<br />
und zu rund 46 % mit der jeweiligen Flugzeugauslieferung<br />
(Bankbearbeitungsgebühr) erhalten. Weiterhin<br />
98 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
wurden 0,70 % p. a. auf die bereitgestellten, jeweils noch<br />
nicht in Anspruch genommenen Kreditsummen (Bereitstellungszinsen)<br />
fällig. Darüber hinaus ist eine jährliche Gebühr<br />
in Höhe von USD 4.000 (Agency Fee) pro Flugzeug zu leisten.<br />
Die Darlehen werden insbesondere durch eine Abtretung<br />
der Ansprüche aus den Kauf- und Leasingverträgen und der<br />
Garantie der Flybe Group Limited sowie einem englischen<br />
Pfandrecht an den Flugzeugen zugunsten der finanzierenden<br />
Bank besichert. Weiterhin werden die Konten, auf die<br />
Flybe das zu erbringende Deposit eingezahlt hat sowie die<br />
monatlichen Wartungsrücklagen leistet, an die DVB Bank<br />
verpfändet. Der Darlehensgeber hat sich branchenübliche<br />
Mitsprache- und Entscheidungsrechte gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
vorbehalten, insbesondere hinsichtlich der Vermietung<br />
und der Versicherung der Flugzeuge. Er hat unter<br />
anderem das Recht, die Darlehensverträge zu kündigen oder<br />
weitere Sicherheiten zu verlangen, wenn z. B. Ereignisse eintreten,<br />
die die ordnungsgemäße Rückführung der Darlehen<br />
gefährden oder wenn die Fondsgesellschaft wesentlichen<br />
Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen nicht nachkommt.<br />
In diesem Fall hat der Darlehensgeber das Recht zur<br />
Verwertung seiner Sicherheiten (inklusive der Flugzeuge).<br />
Darüber hinaus hat er dieses Recht für alle drei Darlehensverträge,<br />
sofern die Fondsgesellschaft unter einem Darlehensvertrag<br />
in Verzug gerät (Cross Default). Sollten sich<br />
durch Rechtsänderungen oder gesetzliche / behördliche<br />
Maßnahmen für den Darlehensgeber zusätzliche Kosten<br />
oder geringere Zinseinnahmen oder Tilgungsleistungen<br />
ergeben, so hat die Fondsgesellschaft den Darlehensgeber<br />
von diesen zusätzlichen Kosten freizustellen bzw. die reduzierten<br />
Einnahmen auszugleichen.<br />
Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />
können dem Kapitel „Der Investitions- und Finanzierungsplan“<br />
ab Seite 66 entnommen werden.
Geschäftsbesorgungsverträge<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>KGAL</strong> einen Geschäfts -<br />
besorgungsvertrag mit Datum vom 14.08.2008 und Nachtrag<br />
Nr. 1 vom 08.12.2008 sowie Nachtrag Nr. 2 vom<br />
21.09.2009 geschlossen. Dieser umfasst die laufende Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft einschließlich der Investorenverwaltung.<br />
Darüber hinaus wurde die <strong>KGAL</strong> im Rahmen<br />
des Geschäftsbesorgungsvertrages von der Fondsgesellschaft<br />
mit der Erstellung der Fondskonzeption beauftragt.<br />
Sofern es aus aufsichtsrechtlichen Gründen erforderlich<br />
oder zweckmäßig ist, kann die <strong>KGAL</strong> ihre Rechte und Pflichten<br />
aus dem Vertrag auf ein Tochterunternehmen im Sinne<br />
von § 290 Abs. 1 HGB übertragen, ohne dass es einer Zustimmung<br />
der Fondsgesellschaft bedarf.<br />
Für die Erstellung der Fondskonzeption erhält die <strong>KGAL</strong> ein<br />
Honorar in Höhe von EUR 300.000 zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Das Honorar wird anteilig fällig gemäß<br />
laufendem Platzierungsfortschritt. Insoweit wird die Fondsgesellschaft<br />
der <strong>KGAL</strong> regelmäßig das Honorar bezahlen,<br />
spätestens jedoch zum 30.12.2011.<br />
Für die laufende Verwaltungstätigkeit bis zum ersten Beitrittstermin<br />
erhält die <strong>KGAL</strong> eine Vorabvergütung in Höhe<br />
von insgesamt EUR 500.000 zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer von der Fondsgesellschaft. Die Vergütung<br />
wird anteilig fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt.<br />
Insoweit wird die Fondsgesellschaft der <strong>KGAL</strong> regelmäßig<br />
die Vergütung bezahlen, spätestens jedoch zum<br />
30.12.2011.<br />
Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält<br />
die <strong>KGAL</strong> seit dem 31.03.2009 ein jährliches Entgelt von<br />
EUR 72.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese<br />
Vergütung erfolgt am 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres.<br />
Die laufende Vergütung wird ab dem 01.01.2010 jährlich<br />
mit 3 % p. a. indexiert. Das Verwaltungshonorar reduziert<br />
sich ab dem Zeitpunkt der Veräußerung des letzten Flugzeu-<br />
ges auf 50 % des zuletzt geschuldeten Honorars. Nach<br />
Ablauf von drei Jahren nach Veräußerung des letzten Flugzeuges<br />
und Beginn der Liquidation der Fondsgesellschaft ist<br />
kein Honorar mehr geschuldet.<br />
Darüber hinaus erhält die <strong>KGAL</strong> für ihre erbrachte Konzeptionsleistung<br />
eine weitere Vergütung in Form einer Verkaufserlösbeteiligung<br />
in Höhe von 2,0 % des Verkaufspreises inkl.<br />
der Kompensationszahlung aufgrund des besseren Wartungszustandes<br />
(siehe hierzu das Kapitel „Die Leasingver -<br />
träge“, Abschnitt „Rückgabe“, Seite 64) des jeweiligen Flugzeugs,<br />
fällig und zahlbar mit der Veräußerung des jeweiligen<br />
Flugzeugs.<br />
Technische Betreuung und Vermarktung<br />
Im Rahmen eines technischen Betreuungs- und Vermarktungsvertrages<br />
mit Datum vom 01.08.2008 und Nachtrag<br />
Nr. 1 vom 08.12.2008 sowie Nachtrag Nr. 2 vom 21.09.2009<br />
hat die Fondsgesellschaft die GOAL KG mit der technischen<br />
Betreuung und Vermarktung der Flugzeuge beauftragt. Die<br />
Laufzeit des technischen Betreuungs- und Vermarktungsvertrages<br />
endet mit Veräußerung des letzten Flugzeuges.<br />
Für die technische Betreuung der Flugzeuge sowie die<br />
Marktbeobachtung erhält die GOAL KG ein laufendes Honorar<br />
in Höhe von EUR 3.000 pro Monat pro Flugzeug zuzüglich<br />
gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Das Honorar<br />
wird jeweils ab dem 01.01.2009 jährlich mit 3 % indexiert.<br />
Für die Vermittlung bzw. den Neuabschluss von Anschlussmietverträgen<br />
sowie bei einer Veräußerung der Flugzeuge<br />
erhält die GOAL ein erfolgsabhängiges Honorar.<br />
Bei Abschluss eines Anschlussmietvertrages beträgt das<br />
Honorar 5 % der voraussichtlich zu vereinnahmenden Leasingraten<br />
für die gesamte Laufzeit des Anschlussmietvertrages<br />
zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.<br />
99
Bei Vermittlung eines Käufers hat die GOAL einen Anspruch<br />
auf 3 % des erzielten Verkaufspreises inklusive der Kompen -<br />
sationszahlung aufgrund des besseren Wartungszustandes<br />
(siehe hierzu das Kapitel „Die Leasingverträge“, Abschnitt<br />
„Rück gabe“, Seite 64) des jeweiligen Flugzeugs sowie gege -<br />
benenfalls auf 35 % des Mehrerlöses, welcher sich aus der<br />
Differenz zwischen einem eventuell höheren tatsächlichen<br />
Veräußerungserlös und dem in der Prognoserechnung unterstellten<br />
Veräußerungserlös (in USD) ergibt zuzüglich etwaig<br />
anfallender Umsatzsteuer. Die Veräußerungserlöse<br />
wurden wie folgt prognostiziert:<br />
Veräußerungserlöse (Prognose; Stand: 28.09.2009)<br />
Veräußerungs- Veräußerungserlös Veräußerungserlös<br />
zeitpunkt in Mio. EUR 1) in Mio. USD<br />
Juni 2018 rund 16,01 rund 23,22<br />
August 2018 rund 16,04 rund 23,25<br />
Oktober 2018 rund 16,06 rund 23,29<br />
1) Kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs 1 Euro = 1,45 US-Dollar.<br />
Bei Veräußerung vor oder nach dem Stichtag wird der prognostizierte<br />
Veräußerungserlös in der Weise bestimmt, dass<br />
der Investor bei diesem Veräußerungserlös und ansonsten<br />
prognostiziertem Verlauf die prognostizierte Rendite nach<br />
Steuern in Höhe von 7,0 % p. a. (IRR) erzielt.<br />
Vermittlung des Eigenkapitals<br />
Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS <strong>GmbH</strong> (im Folgenden<br />
„ALCAS“) mit Vertrag vom 14.08.2008 und Nachtrag Nr. 1<br />
vom 08.12.2008 sowie Nachtrag Nr. 2 vom 21.09.2009 mit<br />
der Organisation des Vertriebs des Kommanditkapitals<br />
beauftragt. Die ALCAS übernimmt den Vertrieb zum Teil<br />
selbst, kann aber weitere Vertriebspartner einschalten, die<br />
zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung mit der<br />
Fondsgesellschaft treten. Die Vertriebspartner sind dabei<br />
nicht als Erfüllungsgehilfen der ALCAS tätig, sondern vermitteln<br />
direkt im Auftrag der Fondsgesellschaft.<br />
100 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovi sion<br />
für die Vermittlung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />
EUR 21,1 Mio. beträgt EUR 844.000 zuzüglich eines Agios in<br />
Höhe von EUR 1.055.000. Somit beträgt die Gesamtvergütung<br />
für die Eigenkapitalvermittlung EUR 1.899.000. Darin ist ein<br />
Entgelt für die Organisation der Eigenkapitalvermittlung in<br />
Höhe von insgesamt EUR 25.000 enthalten, welches am<br />
31.03.2010 zur Zahlung fällig wird.<br />
Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebspro -<br />
vision entspricht einem Betrag in Höhe von 9 % bezogen auf<br />
das Kommanditkapital ohne Agio (bzw. rund 8,6 % bezogen<br />
auf die Summe aus Kommanditkapital und Agio).<br />
Der jeweilige Vertriebspartner erhält grundsätzlich für die<br />
Vermittlung des Eigenkapitals eine Provision von 9 % bezogen<br />
auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />
Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />
zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />
Zuwendungen (z. B. unterstützende geldwerte Leistungen,<br />
Befreiung von Verbindlichkeiten, Sachleistungen wie etwa<br />
die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die<br />
Durchführung besonderer Veranstaltungen) aus eigenen<br />
Mitteln an Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich,<br />
dass Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />
oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />
von sonstigen Dritten zufließen. Die dem jeweiligen Vertriebspartner<br />
tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />
und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />
Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />
empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />
diesen zu wenden.
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>KGAL</strong> hat die Einzahlung und Platzierung von Kommanditkapital<br />
mit Vertrag vom 21.09.2009 neu gefasst. Die <strong>KGAL</strong><br />
garantiert bis zum 31.12.2010 bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption<br />
der Zeichnungsfrist seitens des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters bis spätestens zum 31.12.2011<br />
(siehe § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages) in Höhe von<br />
EUR 21,1 Mio. die Einzahlung und Platzierung vom Kommaditkapital.<br />
Die Vergütung für die Garantie beträgt insgesamt<br />
EUR 422.000 (2,0 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />
ohne Agio). Die Vergütung wird anteilig fällig gemäß<br />
laufendem Platzierungsfortschritt. Insoweit wird die Fondsgesellschaft<br />
der <strong>KGAL</strong> regelmäßig die Gebühr bezahlen, spätestens<br />
jedoch zum 30.12.2011. Für den Fall der Beendigung<br />
der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung durch die BayernLB<br />
vor Schließung des Fonds wird die <strong>KGAL</strong> eine Anschluss -<br />
finanzierung sicherstellen.<br />
Darüber hinaus stellt die <strong>KGAL</strong> sicher, dass die Zwischen -<br />
finanzierungskosten nicht die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
an die Investoren bei ansonsten prognosegemäßem Verlauf<br />
beeinträchtigen werden. Als Gegenleistung hierfür erhält<br />
die <strong>KGAL</strong> den Differenzbetrag zwischen den verbleibenden<br />
Erträgen der Fondsgesellschaft nach Abzug der Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen an die Investoren und den tatsäch -<br />
lichen Zwischenfinanzierungskosten als Vergütung.<br />
Reicht die <strong>KGAL</strong> oder ein von ihr benannter Dritter entsprechende<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsmittel aus, so erhält<br />
sie oder der Dritte hierfür Zinsen in Höhe bestehender<br />
Ausschüttungs-/Entnahmeansprüche, welche sich für das<br />
anteilig zwischenfinanzierte Kommanditkapital ergeben.<br />
Laufende Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung /<br />
sonstige Drittkosten<br />
Die während der Laufzeit erfolgende Steuerberatung und<br />
Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft werden von<br />
unabhängigen Gesellschaften/Steuerberatern/ Wirtschafts-<br />
prüfern übernommen. Die für diese Leistungen anfallenden<br />
Entgelte und die sonstigen laufenden Kosten wurden aufgrund<br />
von Erfahrungswerten geschätzt und sind von der<br />
Fondsgesellschaft zu tragen.<br />
Vermittlung des Fremdkapitals<br />
Die ALCAS <strong>GmbH</strong> wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />
Vertrag vom 14.08.2008 und Nachtrag Nr. 1 vom 08.12.2008<br />
und Nachtrag Nr. 2 vom 21.09.2009 mit der Vermittlung<br />
des benötigten Fremdkapitals beauftragt. Sie erhält hierfür<br />
eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 600.000. Die<br />
Vergütung wird anteilig fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt.<br />
Insoweit wird die Fondsgesellschaft der<br />
<strong>KGAL</strong> regelmäßig die Vergütung bezahlen, spätestens<br />
jedoch zum 30.12.2011.<br />
Informationen zu Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
Der Anbieter <strong>KGAL</strong> ist Platzierungsgarant, Konzeptionär,<br />
Initiator, <strong>Prospekt</strong>herausgeber und Anbieter des Beteiligungsangebotes.<br />
Darüber hinaus ist er mit der Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft betraut.<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhand -<br />
vertrages die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des<br />
Investors der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber<br />
hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
für den Investor treuhänderisch zu halten.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft.<br />
Darüber hinaus erbringen der Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher),<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />
keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung<br />
über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />
101
Schlichtungsverfahren der<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
Die <strong>KGAL</strong>, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />
(im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich dem<br />
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />
Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die<br />
Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />
schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten<br />
und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />
sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen,<br />
ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der<br />
Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />
einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden,<br />
sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt.<br />
Dies bedeutet, dass der Beschwerdegegner in einem<br />
Fall, in dem der vom beschwerdeführenden Investor geltend<br />
gemachte Anspruch bei einem Streitwert bis einschließlich<br />
EUR 5.000 liegt, einer Entscheidung der Ombudsperson<br />
nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch den<br />
ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei<br />
Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die<br />
Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />
immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />
Durch rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung erfolgte Ein -<br />
leitung des Schlichtungsverfahrens durch den Investor<br />
tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich des<br />
beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />
der Verjährung ein.<br />
102 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />
sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
E-mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />
finden sich zudem im Internet unter:<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de.
Die steuerlichen Grundlagen<br />
Allgemeines<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption der Vermögensanlage dargestellt. Damit<br />
soll dem Investor ein Überblick über die wesent lichen<br />
Aspekte einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft vermittelt<br />
werden. Die getroffenen Aussagen beziehen sich ausschließlich<br />
auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflich tige<br />
natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privat vermögen<br />
halten. Es wird jedem Investor empfohlen, die persönlichen<br />
steuerlichen Auswirkungen mit einem steuerlichen Berater<br />
zu erörtern.<br />
Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />
Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />
Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden zugrunde.<br />
Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />
Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />
geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften oder<br />
Regelungen) sind möglich und können das Ergebnis der<br />
Beteiligung beeinflussen.<br />
Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />
bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />
vorbehalten (siehe auch Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 12).<br />
Steuerliche Grundlagen für die<br />
Fondsgesellschaft<br />
Allgemeines<br />
Die Investoren beteiligen sich als Kommanditisten / Treugeber<br />
an der Fondsgesellschaft. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
umfasst den Erwerb und die langfristige Vermietung<br />
mehrerer Flugzeuge. Nach Auffassung der Rechtsprechung<br />
des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie der Auffassung der<br />
Finanzverwaltung ist die langfristige Vermietung eines Flugzeuges<br />
ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerb -<br />
liche Tätigkeit (BFH-Urteil vom 02.05.2000 – IX R 71 / 96,<br />
BStBl. 2000 II Seite 467; R 15.7 Absatz 3 EStR u. H 15.7<br />
Absatz 3 EStR) und würde entweder zu sonstigen Einkünften<br />
oder, bei Eintragung des Flugzeuges in ein öffentliches<br />
Register (Flugzeugrolle), zu Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung führen. Da die Fondsgesellschaft jedoch eine<br />
gewerblich geprägte Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3<br />
Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist, wird eine der vorgenannten<br />
Überschuss-Einkunftsarten durch die gewerbliche<br />
Prägung überlagert. Demnach werden auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />
§ 15 EStG erzielt. Ob die Vermietung von drei Flugzeugen<br />
über Operating-Leasingverträge den Rahmen einer vermögensverwaltenden<br />
Tätigkeit übersteigt, kann daher dahin -<br />
gestellt bleiben.<br />
Wirtschaftliches Eigentum<br />
Bei den vorliegenden Leasingtransaktionen der Fondsgesellschaft<br />
handelt es sich um sogenannte Operating-<br />
Leasingverträge über mobile Wirtschaftsgüter, die steuerlich<br />
aufgrund fehlender Ankaufsrechte, Andienungsrechte<br />
oder Mehrerlösbeteiligungen seitens einer der Vertragsparteien<br />
als normale Mietverträge zu qualifizieren sind. Demzufolge<br />
sind die Leasingerlasse der Finanzverwaltung nicht<br />
einschlägig. Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums<br />
an den Flugzeugen richtet sich somit mangels anzuwendender<br />
Spezialnormen nach der Generalnorm des § 39<br />
Abgabenordnung (AO). Aufgrund der Tatsache, dass die<br />
Herausgabeansprüche des zivilrechtlichen Eigentümers<br />
prognosegemäß auch nach Ablauf der Operating-Leasingverträge<br />
noch werthaltig sind, ist der Fondsgesellschaft<br />
auch das wirtschaft liche Eigentum an den vermieteten<br />
Flugzeugen zuzurechnen.<br />
Die steuerlichen Grundlagen I 103
Eine Gewinnerzielungsabsicht, beurteilt auf Basis der Steuerbilanz<br />
nach §§ 4, 5 EStG, ist zu bejahen, zumal die Fondsgesellschaft<br />
während der laufenden Leasingverträge und der<br />
sich anschließenden Weiterverwendung /-verwertung prognosegemäß<br />
einen signifikanten Totalgewinn erzielen wird.<br />
Ferner unterliegen die Einkünfte des Gewerbebetriebes der<br />
Fondsgesellschaft der inländischen Besteuerung, da sich<br />
ihre Geschäftsleitung im Inland befindet.<br />
Anlaufkosten / Dienstleistungshonorare<br />
Die sogenannten Anlaufkosten wie Konzeptions- und<br />
Rechtsberatungsgebühren, Eigenkapital- und Fremdkapitalvermittlungsprovisionen,<br />
Kosten für die Einzahlungs- und<br />
Platzierungsgarantie und für Gutachten im Zusammenhang<br />
mit diesem Beteiligungsangebot sowie sonstige Beratungsgebühren<br />
werden entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung<br />
(Schreiben des BMF vom 20.10.2003 BStBl. 2003<br />
I, Seite 546; sogenannter Einheitlicher Fondserlass, 5. Bauherrenerlass)<br />
nicht als sofort abzugsfähige Betriebsaus -<br />
gaben behandelt, sondern steuerlich zusammen mit den<br />
Anschaffungskosten der Flugzeuge aktiviert und abgeschrieben,<br />
da es sich um Gebühren für in gesonderten Verträgen<br />
vereinbarte Dienstleistungen handelt und sich die<br />
Investoren aufgrund eines vom Initiator vorformulierten<br />
Vertragswerkes an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
Abschreibungen<br />
Gemäß der derzeit geltenden amtlichen Abschreibungs -<br />
tabelle für Luftfahrtunternehmen (BMF-Schreiben vom<br />
28.09.1994, BStBl. 1994 I, Seite 769), die für ein Flugzeug des<br />
vorliegenden Typs eine betriebsgewöhnliche Nutzungs dauer<br />
von zwölf Jahren vorsieht, werden die Flugzeuge branchenüblich<br />
über diesen Zeitraum abgeschrieben. Als Abschreibungsmethode<br />
für die Flugzeuge ist steuerlich nur die lineare<br />
Abschreibungsmethode zulässig (§ 7 Absatz 1 Satz 1 EStG).<br />
Für das Jahr der Anschaffung (2008) wurden die Abschreibungen<br />
zeitanteilig angesetzt (§ 7 Absatz 1 Satz 4 EStG).<br />
104 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
Zinsschranke gemäß § 4 h EStG<br />
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRG,<br />
BGBl. 2007 I Seite 1912 ff.) wurde unter anderem eine sogenannte<br />
Zinsschranke eingeführt, wonach Zinsaufwendungen<br />
in bestimmten Fällen nur noch beschränkt abzugsfähig<br />
sind. Die Restriktionen der Zinsschranke finden auf das<br />
vorliegende Beteiligungsangebot im Prognosezeitraum<br />
jedoch keine Anwendung, da der Betrieb der Fondsgesellschaft<br />
bei unterstelltem Platzierungsverlauf in diesem Zeitraum<br />
nicht in einen Konzernabschluss einzubeziehen ist<br />
oder einbezogen werden könnte.<br />
Umsatzsteuer<br />
In umsatzsteuerlicher Hinsicht werden die Flugzeuge an<br />
einen Unternehmer (Flybe) vermietet, der als ausländische<br />
Fluggesellschaft überwiegend im entgeltlichen, internationalen<br />
Luftverkehr tätig ist, so dass die ausgeführten Leistungen<br />
in Gestalt der Vermietung der Flugzeuge von der Umsatzsteuer<br />
befreit sind (§ 4 Nr. 2 in Verbindung mit §8<br />
Absatz 2 Umsatzsteuergesetz, UStG). Für steuerpflichtige<br />
Eingangsumsätze ist die Fondsgesellschaft trotz der Steuerfreiheit<br />
ihrer (Ausgangs-) Umsätze zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt (§ 15 Absatz 3 Nr. 1 a UStG).<br />
Ab dem Jahr 2010 tritt das sogenannte Mehrwertsteuer -<br />
paket in Kraft, das durch das Jahressteuergesetz 2009 vom<br />
19.12.2008 (JStG 2009, BGBl. I 2008, Seite 2794 ff.) implementiert<br />
wurde. Die ausgeführten Vermietungsleistungen<br />
sind dann nicht mehr im Inland umsatzsteuerbar sondern<br />
am Sitzort des Leistungsempfängers. Im vorliegenden Fall<br />
liegt das Besteuerungsrecht damit in Großbritannien, dem<br />
Sitz von Flybe. An der Berechtigung der Fondsgesellschaft<br />
zum Vorsteuerabzug im Inland ändert diese Neuregelung<br />
jedoch nichts (§ 15 Absatz 3 Nr. 2a in Verbindung mit Absatz<br />
2 Nr. 2 und § 4 Nr. 2 UStG)
Gewerbesteuer<br />
Die Einkünfte der Fondsgesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.<br />
Aufgrund der unmittelbaren Beteiligung der Investoren an<br />
der Fondsgesellschaft – darunter fällt auch ein steuerlich<br />
anerkanntes Treuhandverhältnis – unterliegen grundsätzlich<br />
nur die laufenden Einkünfte der Fondsgesellschaft der<br />
Gewerbesteuer (§ 7 Satz 2 Gewerbesteuergesetz, GewStG).<br />
Der Gewerbesteuer unterliegt der stehende Gewerbebetrieb<br />
(§ 2 Absatz 1 GewStG), infolgedessen unterliegen Aufgabe-/<br />
Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 16, 34 EStG<br />
bei einer Personengesellschaft nicht der Gewerbesteuer<br />
(Umkehrschluss aus § 7 Satz 2 GewStG; Abschnitt 39 Absatz<br />
1 Nr. 1 Gewerbesteuerrichtlinie, GewStR). Nach einem im<br />
Jahr 2007 ergangenen BFH-Urteil (Urteil vom 26.06.2007,<br />
Az.: IV R 49 / 04; BStBl. 2009 II, Seite 289) kam das Gericht<br />
jedoch zu der Auffassung, dass ein Gewinn aus der Veräußerung<br />
von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum<br />
gewerbesteuerbaren, laufenden Gewinn gehört, wenn die<br />
Veräußerung Bestandteil eines einheitlichen Geschäfts -<br />
konzepts der unternehmerischen Tätigkeit ist. Dieses Urteil<br />
wird von der Finanzverwaltung auch auf Ein-Objekt-Gesellschaften<br />
angewendet (BMF-Schreiben vom 01.04.2009,<br />
BStBl. I, Seite 515).<br />
Der Initiator geht in der Prognoserechnung daher aus Vorsichtsgründen<br />
davon aus, dass sowohl die prognostizierten<br />
laufenden Gewinne als auch die unterstellten Veräußerungsgewinne<br />
der Flugzeuge den laufenden Einkünften zuzurechnen<br />
sind und demzufolge die Begünstigungen nach § 16 in<br />
Verbindung mit § 34 EStG auf Ebene der Investoren nicht<br />
greifen und auf Gesellschaftsebene die Veräußerungsge -<br />
winne der Gewerbesteuer unterliegen (zur Anwendbarkeit<br />
der Steuerermäßigung von § 35 EStG siehe Seite 108).<br />
§ 11 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft stellt<br />
klar, dass etwaige Gewerbesteuerbelastungen, die auf<br />
Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />
oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />
/ Rechtsform eines Gesellschafters haben, vom Veräußerer<br />
/ Übertragenden bzw. Erwerber / Übertragungsempfänger<br />
im Wege der gesamtschuldnerischen Haftung der<br />
Gesellschaft zu erstatten sind.<br />
Bei jedem Investorenwechsel (Veräußerung, Schenkung,<br />
Erbschaft) entfällt der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag<br />
des ausscheidenden Investors auf Ebene der Fondsgesellschaft.<br />
Darüber hinaus findet ein Wegfall von gewerbesteuerlichen<br />
Verlustvorträgen auch dann statt, wenn<br />
diese einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer unmittelbar<br />
oder mittelbar zuzurechnen sind und bei dieser Kapitalgesellschaft<br />
ein schädlicher Anteilswechsel nach § 8 c<br />
KStG eintritt (§10a Satz 10 GewStG). Soweit dies mittelbar<br />
über den Kommanditisten AIDAN KG einschlägig werden<br />
würde, wäre dieser gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft gegenüber nicht ersatzpflichtig.<br />
Der verbleibende Verlustvortrag kann nur von solchen<br />
künftigen Gewerbeerträgen abgezogen werden, die anteilig<br />
auf den verbleibenden Altgesellschafter entfallen.<br />
Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 sind die Gewerbesteuer<br />
sowie darauf entfallende Nebenleistungen nicht<br />
mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Absatz 5b<br />
EStG). Um die dadurch erhöhten Gewerbesteuerbelastungen<br />
abzumildern, wurde korrespondierend die Steuerermäßigung<br />
gemäß § 35 EStG angepasst (siehe Seite 108).<br />
105
Steuerliche Grundlagen für die<br />
Gesellschafter<br />
Allgemeines<br />
Die Investoren beteiligen sich als Treugeber bzw. Direktkommanditisten<br />
an der Fondsgesellschaft.<br />
Mitunternehmerschaft<br />
Nach der Konzeption dieses Beteiligungsangebots ist jeder<br />
Investor (Kommanditisten und Treugeber) auf der Grund -<br />
lage der geltenden steuerlichen Regelungen und der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung als Mitunternehmer im Sinne<br />
des § 15 Absatz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren. Die Investoren<br />
partizipieren am laufenden Gewinn und Verlust sowie an<br />
den stillen Reserven, und es stehen ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
– bei Treugebern mittelbar über den Treuhandvertrag<br />
– Mitspracherechte (Stimm-, Kontroll- und<br />
Widerspruchsrechte) zu, die den gesetzlichen Bestimmungen<br />
des Handelsgesetzbuches entsprechen.<br />
Damit erzielen die Investoren in Höhe der ihnen zugewiesenen<br />
steuerlichen Ergebnisse Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Bei dieser Beurteilung hat die Fondsgesellschaft jedoch individuelle<br />
Einflüsse, wie eine etwaige Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung (Anteilsfinanzierung), auf die Gewinnerzielung<br />
der einzelnen Investoren nicht berücksichtigt. Wie im<br />
Abschnitt „Steuerliche Grundlagen für die Fondsgesellschaft“<br />
ab Seite 103 beschrieben, erfolgt die Prüfung der<br />
Gewinnerzielungsabsicht auf Basis der nach §§ 4, 5 EStG<br />
aufgestellten Steuerbilanz. Beim einzelnen Investor sind<br />
jedoch zusätzlich die jeweiligen Sonderbetriebseinnahmen<br />
und -ausgaben in die Prüfung mit einzubeziehen. Die<br />
Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der Investoren<br />
können von der Fondsgesellschaft nicht im Einzelnen<br />
vorher gesehen werden. Hier ist deshalb eine individuelle<br />
Überprüfung durch den einzelnen Gesellschafter angeraten.<br />
106 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
Ergebnisverteilung und Verfahren<br />
zur Feststellung der Einkünfte<br />
Die Beteiligung am handels- und steuerbilanziellen Gewinn<br />
und Verlust der Fondsgesellschaft sowie die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erfolgen entsprechend dem Verhältnis der<br />
Beteiligung am Festkapital der Fondsgesellschaft (Kapitalkonten<br />
I).<br />
Für Besteuerungszwecke erfolgt auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
eine einheitliche und gesonderte Feststellung der<br />
Einkünfte (§ 180 Absatz 1 Nr. 2 AO). In die Feststellung der<br />
Fondsgesellschaft sind grundsätzlich auch etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />
und Sonderbetriebsausgaben der Investoren<br />
mit aufzunehmen.<br />
Die Investoren werden daher gebeten, die Sonderbetriebseinnahmen<br />
und -ausgaben des jeweiligen Veranlagungs -<br />
jahres der Fondsgesellschaft bis zum 28.02. des Folgejahres<br />
anzuzeigen (§ 14 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Nach Feststellung der steuerlichen Ergebnisanteile werden<br />
diese von dem für die Fondsgesellschaft zuständigen<br />
Finanzamt an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der<br />
Investoren gemeldet. Sie sind unmittelbar für die Einkommensteuerveranlagung<br />
des jeweiligen Investors maß -<br />
gebend (§ 182 Absatz 1 AO). Zudem erhält jeder Beteiligte<br />
von der Fondsgesellschaft seine für die persönliche Einkommensteuererklärung<br />
relevanten Daten.<br />
Auf die nachfolgenden Ausführungen zu den Verlust -<br />
ausgleichsbeschränkungen für Steuerstundungsmodelle<br />
gemäß §15b EStG wird verwiesen.
Verlustausgleichsbeschränkung<br />
bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG<br />
§15a EStG kommt auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht zur Anwendung, da diese Vorschrift gemäß §15b<br />
Absatz 1 Satz 3 EStG subsidiär ist (siehe nachfolgende<br />
Erläuterungen zu §15b EStG).<br />
Verlustausgleichsbeschränkung für sogenannte<br />
Steuerstundungsmodelle nach § 15b EStG<br />
Aufgrund der modellhaften Gestaltung und der Höhe der<br />
Verlustzuweisungen im Verhältnis zum gezeichneten und<br />
aufzubringenden Kapital innerhalb der Anfangsphase<br />
des vorliegenden Beteiligungsangebotes (Überschreiten<br />
der sogenannten 10%igen Aufgriffsgrenze) unterliegen die<br />
Verluste den Verlustausgleichsbeschränkungen des §15b<br />
EStG. Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />
dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />
noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />
werden. Sie dürfen auch nicht nach §10d EStG<br />
abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte,<br />
die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />
aus derselben Einkunftsquelle erzielt.<br />
Die jährlich einheitlich und gesondert festzustellenden<br />
§15b EStG-Verluste dieses Beteiligungsangebots (§15b<br />
Absatz 4 EStG) sind demzufolge zunächst nicht mit anderen<br />
Einkünften ausgleichsfähig, können auch nicht in einen Verlustabzug<br />
nach §10d EStG einbezogen werden, sondern<br />
mindern ausschließlich die (prognosegemäß im Jahr 2018)<br />
erzielten positiven Einkünfte der Investoren aus dem vor -<br />
liegenden Beteiligungsangebot.<br />
„Reichensteuer“<br />
Die Auswirkungen der sogenannten „Reichensteuer“, die sich<br />
bei zu versteuernden Einkommen von mehr als EUR 250.400<br />
(bzw. EUR 500.800 bei Verheirateten) und ab dem Jahr 2010<br />
von mehr als EUR 250.730 (bzw. EUR 501.460) in einem um<br />
3 % höheren Grenzsteuersatz von 45 % niederschlagen, werden<br />
im Rahmen der Prognoserechnung in diesem Beteiligungsangebot<br />
nicht berücksichtigt, da dort der geltende<br />
Grenzsteuersatz ohne Einschlägigkeit der „Reichensteuer“<br />
von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterstellt wird.<br />
Sofern sich die zu versteuernden Einkommen von Investoren<br />
voraussichtlich im relevanten Jahr 2018 in dem genannten<br />
Bereich bewegen würden, wäre dies von den betreffenden<br />
Investoren zusätzlich in ihr Kalkül mit einzubeziehen (wegen<br />
der Einschlägigkeit von §15b EStG könnte dies aber prognosegemäß<br />
grundsätzlich erst im Jahr 2018 der Fall sein, wenn<br />
die anteiligen Gewinne aus dem Beteiligungsangebot die<br />
verrechenbaren Verluste im Sinne des §15b EStG überschreiten).<br />
Es wird empfohlen, dies mit dem persönlichen steuerlichen<br />
Berater zu besprechen.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Die für Personengesellschaften geltende sogenannte Thesaurierungsbegünstigung<br />
nach §34a EStG, wonach die<br />
Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf nicht entnommene<br />
laufende Gewinne beantragt werden kann und<br />
bei späterer Entnahme eine Nachversteuerung erfolgt, ist<br />
auf das vorliegende Fondsangebot nicht anwendbar, da<br />
prognosegemäß die Ausschüttungen / Entnahmen schon<br />
während der Verlustphase beginnen sollen und aufgrund<br />
der Einschlägigkeit des §15b EStG bei Erreichung der<br />
Gewinnphase die zunächst nicht ausgleichsfähigen Verluste<br />
mit den dann erzielten Gewinnen derselben Einkunftsquelle<br />
(Fondsgesellschaft) verrechnet werden.<br />
Die an die Investoren vorgenommenen Ausschüttungen /<br />
Entnahmen unterliegen keiner weiteren Besteuerung.<br />
107
Veräußerung der Flugzeuge<br />
Im Jahr 2018 wurde prognosegemäß eine Veräußerung der<br />
Flugzeuge im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe<br />
unterstellt. Der Initiator unterstellt aus Vorsichtsgründen,<br />
dass bei Veräußerung der Flugzeuge auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
laufende Gewinne im Sinne des § 15 EStG entstehen<br />
werden und Begünstigungen einer Betriebsaufgabe<br />
nicht zur Anwendung kommen (siehe hierzu den Unterabschnitt<br />
„Gewerbesteuer“ auf Seite 105). Demnach würden<br />
keine einkommensteuerlichen Vergünstigungen gemäß der<br />
§§ 16, 34 EStG auf Ebene der Investoren greifen.<br />
Kirchensteuer<br />
Die Wirkungen der Kirchensteuer wurden in der Prognoserechnung<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Umsatzsteuer<br />
Auf Ebene der Gesellschafter ergeben sich keine umsatzsteuerlichen<br />
Folgen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben<br />
einzelner Gesellschafter fließen in die Bemessungsgrund -<br />
lage für die Gewerbesteuer der Fondsgesellschaft mit ein.<br />
Sofern die Fondsgesellschaft hierdurch mit Gewerbesteuer<br />
belastet wird, ist diese von den entsprechenden Anteilseignern<br />
zu tragen.<br />
Steuerermäßigung bei gewerblichen<br />
Einkünften gemäß § 35 EStG<br />
Die anteilig auf gewerbliche Einkünfte entfallende tarifliche<br />
Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermäßigungen,<br />
ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden<br />
Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte<br />
entfällt, um eine pauschale Anrechnung des anteiligen<br />
Gewerbesteuer-Messbetrages. Gewerbliche Einkünfte im<br />
108 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
Sinne des § 35 EStG umfassen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
im Sinne des § 15 EStG, wenn sie dem Grunde nach<br />
gewerbesteuerpflichtig und nicht von der Anwendung des<br />
§ 35 EStG ausgeschlossen sind. Die Einkommensteuer -<br />
ermäßigung beträgt das 3,8-fache des Gewerbesteuer-<br />
Messbetrages, bei Mitunternehmern den entsprechenden<br />
quotalen Anteil, der auf Basis des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels<br />
gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />
zu ermitteln ist. Die anteiligen Gewerbesteuer-<br />
Messbeträge werden einheitlich und gesondert vom<br />
zuständigen Betriebsfinanzamt festgestellt.<br />
In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass § 35 EStG<br />
auf Ebene der Investoren die Belastungswirkung durch<br />
Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft im Jahr<br />
2018 kompensieren kann.<br />
Diese Kompensationswirkung würde nicht eintreten bzw.<br />
nicht in vollem Umfang greifen, sofern Investoren in den<br />
Jahren mit Anfall von Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus<br />
Einzelunternehmen bzw. anderen Mitunternehmerschaften<br />
als dem vorliegenden Beteiligungsangebot erzielen würden.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Wirkungen wurden<br />
bei der Renditeberechnung nicht einbezogen.<br />
Eine Übertragung der Kommanditbeteiligung durch Erbschaft<br />
oder Schenkung unterliegt jedoch grundsätzlich der<br />
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, so dass diese die Rendite<br />
der Beteiligung beeinflussen kann.<br />
Zum 01.01.2009 ist das Erbschaftsteuerreformgesetz<br />
(ErbStRG; BGBl. 2008 I, Seite 3018 ff.) in Kraft getreten.
Nach dem Wortlaut des ErbStRG lässt sich eine unmittel -<br />
bare Beteiligung als Kommanditist am vorliegenden Fondsangebot<br />
dem begünstigten Betriebsvermögen zuordnen<br />
(§ 13 b Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 2 ErbStRG) und<br />
kann in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen,<br />
insbesondere der Behaltensfrist, zu 85 % bzw. zu 100 % steuerlich<br />
verschont bleiben (§13b Abs. 4 in Verbindung mit<br />
§13a Abs. 8 ErbStRG). Inwieweit diese Voraussetzungen bei<br />
dem vorliegenden Beteiligungsangebot erfüllt werden können,<br />
ist jedoch nicht absehbar und insbesondere auch von<br />
den persönlichen Verhältnissen des einzelnen Anlegers<br />
abhängig.<br />
Bei einer mittelbaren Beteiligung als Treugeber über die<br />
Treuhandkommanditistin wird im Erb- oder Schenkungsfall<br />
nach Auffassung der Finanzverwaltung kein (begünstigtes)<br />
Betriebsvermögen übertragen sondern der Herausgabe -<br />
anspruch des Treugebers gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />
auf Rückübereignung des Treuguts. Die bei unmittelbarer<br />
Beteiligung genannten Steuervergünstigungen greifen<br />
bei dieser Konstellation daher in keinem Fall.<br />
Es wird empfohlen, die steuerlichen Konsequenzen eines<br />
Erb- und Schenkungsfalles mit einem Vertreter der steuerberatenden<br />
Berufe zu erörtern.<br />
109
Typgleiche Embraer 195
Die Beteiligung<br />
Allgemeines zur Beteiligung<br />
Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />
Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft „GOAL<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG“. Der<br />
Investor kann sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
oder (nach Umwandlung seines Beteiligungsverhältnisses)<br />
unmittelbar als Kommanditist beteiligen<br />
(siehe hierzu den folgenden Abschnitt „Handelsregister -<br />
eintragung bei unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“).<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt grundsätzlich EUR 10.000<br />
zuzüglich 5 % Agio. Bei Zeichnung einer höheren Beteiligung<br />
als EUR 10.000 muss dieser Betrag stets auf volle EUR 1.000<br />
lauten („Erwerbspreis“).<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage, d. h.<br />
die Summe der Kapitaleinlagen, die insgesamt eingeworben<br />
werden sollen, beträgt EUR 21,1 Mio. zuzüglich einer Zeichnungsreserve<br />
in Höhe von EUR 50.000. Ausgehend von der<br />
Mindestbeteiligung in Höhe von EUR 10.000 können somit<br />
maximal 2.115 Anteile an der Vermögensanlage angeboten<br />
werden. Das Beteiligungsangebot kommt zustande, wenn<br />
sich mindestens ein Investor mit einem Anteil in Höhe der<br />
Mindestbeteiligung von EUR 10.000 zuzüglich 5 % Agio<br />
beteiligt hat. Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Platzierung<br />
und Einzahlung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />
EUR 21,1 Mio. zum Ende der Zeichnungsfrist.<br />
Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />
beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes (Bekanntmachung in einem über -<br />
regionalen Börsenpflichtblatt) und endet planmäßig am<br />
112 I Die Beteiligung<br />
31.12.2010. Der geschäftsführende Gesellschafter hat das<br />
Recht, die Platzierungsfrist zweimal um jeweils sechs<br />
Monate zu verlängern. Das öffentliche Angebot endet damit<br />
spätestens am 31.12.2011.<br />
Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Platzierung<br />
der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />
kann in Abhängigkeit von der Nachfrage jederzeit innerhalb<br />
der im vorstehenden Absatz genannten Zeichnungsfrist der<br />
Fall sein. Auch eine vorzeitige Schließung der Zeichnung ist<br />
jederzeit möglich. Im Falle einer Überzeichnung der Ver -<br />
mögensanlage kann dem Investor ein geringerer Betrag als<br />
der gezeichnete Betrag, gegebenenfalls auch ein unter der<br />
Mindestbeteiligung liegender Betrag zugeteilt werden.<br />
Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen,<br />
Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />
Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />
sind im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ (ab Seite 88)<br />
dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
(ab Seite 136), dem Treuhandvertrag (ab Seite 148) und dem<br />
Zeichnungsschein.<br />
Handelsregistereintragung bei<br />
unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist<br />
Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />
jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />
als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Beteiligung<br />
in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />
und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen möchte.
Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />
als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregister -<br />
lichen Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handels -<br />
register-Vollmacht ist auf Seite 153 dieses Beteiligungs -<br />
prospektes exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende<br />
Formblatt wird dem Investor von der Fondsgesellschaft<br />
zugesandt. Es ist vollständig ausgefüllt, unverändert und<br />
mit notariell beglaubigter Unterschrift im Original an die<br />
Fondsgesellschaft zurückzusenden. Die Kosten, die im<br />
Zusammenhang mit der notariellen Beglaubigung entstehen,<br />
trägt der Investor; sie richten sich nach der Höhe der<br />
Beteiligung und können deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />
Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />
geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
veranlasst. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
entspricht 5 % der übernommenen Kapitaleinlage<br />
ohne Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung<br />
und Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />
Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />
Frist von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung<br />
der Zeichnungsbestätigung die unmittelbare Beteiligung<br />
wählt, werden die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung<br />
und -Eintragung von der Fondsgesellschaft übernommen;<br />
sie sind insoweit im Investitionsplan enthalten. Bei<br />
einer späteren Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare<br />
Kommanditbeteiligung sind diese Kosten vom Investor<br />
selbst zu tragen.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Bei der Bestimmung des auszuschüttenden Betrages wird<br />
vom geschäftsführenden Gesellschafter eine angemessene<br />
Reserve für zukünftige Zahlungsverpflichtungen gebildet<br />
(siehe hierzu § 15 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Zahlstelle<br />
Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft GOAL<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Tölzer<br />
Str. 15, 82031 Grünwald, die somit als Zahlstelle fungiert.<br />
Bei dieser Stelle wird auch der <strong>Prospekt</strong> zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereitgehalten.<br />
Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />
Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />
Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />
Stelle zu senden, die die Zeichnungen entgegennimmt:<br />
KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (<strong>KGAL</strong>)<br />
Investor Services<br />
Stichwort: „Sky Class 53“<br />
Tölzer Straße 15<br />
82031 Grünwald<br />
Die Zeichnungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />
(bestehend aus Teil A, B und C) mit Legitimationsnachweis<br />
und Widerrufsbelehrung<br />
Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />
oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite)<br />
Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren:<br />
Zusendung des vom Investor unterschriebenen Postident-<br />
Formulars durch die Deutsche Post AG.<br />
113
Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />
gewünscht ist, erhält der Investor durch die Fondsgesellschaft<br />
das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-<br />
Vollmacht“. Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung<br />
durch einen Notar an die Fondsgesellschaft zur Handels -<br />
registereintragung zurückzusenden.<br />
Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch aus -<br />
gefüllte Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />
zurückgestellt. Unvollständigkeit besteht insbesondere<br />
auch dann, wenn der Investor seinen Mitwirkungspflichten<br />
nach dem Geldwäschegesetz in der jeweils gültigen Fassung<br />
nicht nachkommt, das heißt, wenn der Legitimationsnachweis<br />
im Zeichnungsschein nicht vollständig ausgefüllt, die<br />
Kopie des Ausweises den Zeichnungsunterlagen nicht beigefügt,<br />
der Investor als Vertragspartner nicht persönlich zur<br />
Feststellung der Identität anwesend ist oder die Angabe<br />
zum wirtschaftlichen Berechtigten nicht durch Ankreuzen<br />
auf dem Zeichnungsschein bejaht wird. In diesen Fällen<br />
kann die Beteiligungserklärung des Investors vor Behebung<br />
des Hinderungsgrundes nicht angenommen werden. Die<br />
Fondsgesellschaft wird in diesem Fall den Vermittler / Berater<br />
bzw. den Investor informieren und die Möglichkeit zur<br />
Vervollständigung der Unterlagen geben.<br />
Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
114 I Die Beteiligung<br />
Annahme der Beteiligungserklärung<br />
Die Beteiligungserklärung des Investors ist am Tag der<br />
Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />
angenommen und der Treuhandvertrag<br />
kommt wirksam zustande. Die Erstellung der Zeichnungs -<br />
bestätigung ist ein interner Vorgang; die Zeichnungsbestätigung<br />
wird nicht versandt. Der Investor verzichtet insoweit<br />
auf den Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der Investor<br />
erhält jedoch von der Fondsgesellschaft eine Mitteilung<br />
über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung in Textform.<br />
Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung noch der<br />
Zugang der diesbezüglichen Mitteilung der Fondsgesellschaft<br />
ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages erforderlich<br />
(siehe § 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag der Investoren,<br />
deren vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der<br />
KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. bis spätestens zum 20.<br />
eines Kalendermonats vorliegen, deren Beteiligungserklärung<br />
durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung durch<br />
den Treuhandkommanditisten angenommen worden ist<br />
und deren Kapitaleinlage zuzüglich Agio bis spätestens zum<br />
letzten Bankarbeitstag (in München) des entsprechenden<br />
Monats auf dem Konto der Fondsgesellschaft gutgeschrieben<br />
ist (aufschiebende Bedingungen), mit Wirkung zum<br />
letzten Kalendertag des jeweiligen Monats (Beitrittsmonat)<br />
der Fondsgesellschaft bei und das Treuhandverhältnis<br />
kommt wirksam zustande. Erfolgt der Eingang der vollständigen<br />
Original-Zeichnungsunterlagen nicht bis spätestens<br />
zum 20. eines Kalendermonats oder der Zahlungseingang<br />
bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum letzten Bankarbeitstag<br />
des entsprechenden Monats, so erfolgt der Beitritt zum<br />
Ende des darauf folgenden Kalendermonats, sofern die drei<br />
oben genannten Voraussetzungen zu den entsprechenden<br />
Terminen des Folgemonats erfüllt sind (siehe § 1 Ziffer<br />
2 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).
Kapitaleinzahlung<br />
Die Investoren haben die Möglichkeit, ihre Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
von der Fondsgesellschaft einziehen zu lassen<br />
oder den Betrag selbst auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />
zu überweisen. Der Einzahlungstermin ergibt sich je nach<br />
Zeitpunkt der Zeichnung und der gewählten Zahlungsart<br />
(Lastschrifteinzug oder Überweisung) gemäß den Angaben<br />
im Zeichnungsschein.<br />
Fälligkeit der Kapitaleinlage<br />
Bei Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
bei der <strong>KGAL</strong> bis einschließlich des 20. eines Monats<br />
und Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />
ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />
entsprechenden Monats zur Zahlung fällig. Erfolgt der Eingang<br />
der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen nach<br />
dem 20. eines Monats, ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />
folgenden Monats zur Zahlung fällig.<br />
Einzugsermächtigungsverfahren<br />
Durch Angabe der Kontoverbindung in Abschnitt B. des<br />
Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />
dadurch widerruflich, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio bei<br />
Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt B. des Zeichnungsscheins<br />
genannten Kontokorrentkontos einzuziehen. Der<br />
Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />
die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens zwei<br />
Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz „Fälligkeit“<br />
genannten Termin für den Einzug auf seinem vor -<br />
genannten Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforder -<br />
lichen Betrages wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />
Überweisung<br />
Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet<br />
sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
zu dem im Zeichnungsschein genannten Fälligkeitstermin<br />
eingehend auf das nachfolgend genannte Konto der Fondsgesellschaft<br />
zu überweisen:<br />
Empfänger: GOAL P36 KG<br />
Bank: Bayerische Landesbank<br />
Kontonummer: 2 0 4156423<br />
Bankleitzahl: 700 500 00<br />
Verwendungszweck: Gesellschafter-Nr. und Prüfziffer<br />
(siehe hierzu Mitteilung über<br />
die Erstellung der Zeichnungsbestätigung),<br />
Name, Vorname<br />
Sonstige Hinweise zu Zahlungen<br />
Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollständige<br />
Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />
erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />
Einzahlung (auch bei Lastschriftwiderspruch durch den<br />
Investor) kann zur Zahlungsverpflichtung von Verzugszinsen<br />
sowie zur Verpflichtung zum Schadenersatz für den Investor<br />
führen (siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag sowie den<br />
Zeichnungsschein). Zudem kommt das Treuhandverhältnis<br />
mit dem Treuhandkommanditisten vor vollständiger Erbringung<br />
der Kapitaleinlage und des Agios nicht wirksam<br />
zustande (aufschiebende Bedingung: siehe hierzu § 4 Ziffer<br />
4 Gesellschaftsvertrag, § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag sowie<br />
den Zeichnungsschein).<br />
115
Hinweise zum Investorenkreis<br />
Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />
nur einzelne natürliche Personen (das heißt keine Ehepaare,<br />
keine BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften<br />
oder Gemeinschaften) erwerben. Im Einzelfall können<br />
jedoch auch juristische Personen oder Personenhandels -<br />
gesellschaften aufgenommen werden. Der Erwerb oder das<br />
Halten von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich<br />
nicht zulässig (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen<br />
sind die <strong>KGAL</strong>, die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong>, der Einzahlungs- und Platzierungsgarant bzw. von<br />
diesem zur Erfüllung der Einzahlungs- und Platzierungs -<br />
garantie benannte Dritte sowie die vom geschäftsführenden<br />
Gesellschafter im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters<br />
benannten Dritten.<br />
Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen so genannte<br />
politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />
Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />
und diesen bekanntermaßen nahestehende Personen nur<br />
bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />
sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />
zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />
in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />
Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />
es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder -<br />
lichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />
die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />
unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />
gefährdet sein, kann die Beteiligungserklärung des<br />
Investors im Einzelfall abgelehnt werden bzw. eine bereits<br />
bestehende Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />
116 I Die Beteiligung<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Es richtet sich insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger<br />
der USA, Kanadas, Australiens oder Japans sind, dort<br />
wohnen oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder<br />
Arbeitserlaubnis für eines dieser Länder (z. B. Green Card für<br />
die USA) verfügen. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften,<br />
die nach dem Recht eines dieser Länder errichtet<br />
worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer Beteiligung<br />
ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B.<br />
Trusts), die in diesen Ländern steuerpflichtig sind.<br />
Weitere Kosten im Zusammenhang<br />
mit Erwerb, Verwaltung und<br />
Veräußerung der Beteiligung<br />
Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5%<br />
sowie den Kosten für die Beglaubigung der gegebenenfalls<br />
zu erteilenden Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung<br />
(siehe hierzu den Abschnitt „Handelsregisterein -<br />
tragung bei unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“ ab<br />
Seite 112) können folgende weitere Kosten im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen<br />
Veräußerung der Beteiligung entstehen:<br />
Abgaben- und Kostenbelastungen (beispielsweise Steuern,<br />
Gebühren, Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor<br />
zu tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag<br />
und Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 88)<br />
Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Veräußerung<br />
der Beteiligung, insbesondere die Kosten des Verwaltungsaufwands<br />
in Höhe von bis zu EUR 2.000, die der<br />
Fondsgesellschaft von der Verwalterin in Rechnung gestellt<br />
werden (siehe hierzu den nachfolgenden Abschnitt<br />
„Übertragung und Belastung der Beteiligung“)
Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />
mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios in<br />
Höhe von 5%<br />
Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />
Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage:<br />
Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatz -<br />
ansprüche der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal<br />
15 % der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Gesellschafts -<br />
vertrag).<br />
Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />
kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />
durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst<br />
in der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />
Investors liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen,<br />
z. B. Kosten für persönliche Rechts- und Steuer -<br />
beratung, Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung<br />
der Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise Reisekosten),<br />
Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und<br />
-Eintragung bei einer späteren Umwandlung der Beteiligung<br />
in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung. Diese<br />
zusätz lichen Kosten können vom Initiator nicht abschließend<br />
angegeben werden, da sie in der Sphäre des Investors<br />
liegen.<br />
Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />
einer etwaigen Veräußerung der Beteiligung nicht verbunden.<br />
Innenansicht einer typgleichen Embraer 195<br />
117
Übertragung und Belastung der<br />
Beteiligung<br />
Eine vollständige oder teilweise Übertragung (z. B. durch<br />
Abtretung im Rahmen einer Schenkung oder Veräußerung),<br />
Belastung oder sonstige Verfügung über die Gesellschaftsanteile<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schrift -<br />
lichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
der Fondsgesellschaft. Diese Zustimmung kann nur aus<br />
wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />
beispielsweise vor, wenn die Pflichten nach dem Geld -<br />
wäschegesetz in der jeweils gültigen Fassung nicht erfüllt<br />
werden, insbesondere der Übertragungsempfänger /der<br />
neue Investor seinen Mitwirkungspflichten bei der Legitimation<br />
nicht hinreichend nachkommt.<br />
Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />
dadurch Gesellschaftsanteile von unter EUR 10.000 oder<br />
nicht auf volle EUR 1.000 lautende Anteile entstehen sollten.<br />
Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen<br />
Gesellschaftsanteil kann nur mit Wirkung zum Beginn des<br />
folgenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Bestellung eines<br />
Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil ist unzulässig<br />
(siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />
Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung siehe<br />
im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ die Seiten 108/109.<br />
Alle Kosten und Steuern im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />
oder sonstigen Verfügung haben der übertragende<br />
/ verfügende Gesellschafter und der eintretende Gesellschafter<br />
als Gesamtschuldner zu tragen. Das gleiche gilt für<br />
118 I Die Beteiligung<br />
die Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />
EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalterin in<br />
Rechnung gestellt werden (siehe hierzu §§ 7, 11 Gesellschaftsvertrag).<br />
Trotz der somit grundsätzlich gegebenen Übertragbarkeit<br />
der Gesellschaftsanteile besteht für diese faktisch allenfalls<br />
ein eingeschränkter Markt (siehe hierzu im Kapitel „Die<br />
Risikohinweise“ Seite 19), so dass deren freie Handelbarkeit<br />
eingeschränkt ist.<br />
Zweitmarkt<br />
Der Verkauf einer Beteiligung an einem geschlossenen<br />
Fonds kann sich schwierig gestalten bzw. unter Umständen<br />
nicht möglich sein. Es haben sich in den letzten Jahren<br />
verschiedene Möglichkeiten herausgebildet, Käufer für<br />
einen Anteil an einem geschlossenen Fonds zu finden. Diese<br />
Möglichkeiten werden als Zweitmarkt bezeichnet. Neben<br />
Zweitmarktfonds, institutionellen Zweitmarktkäufern und<br />
initiatoreigenen Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland<br />
Beteiligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt<br />
etabliert.<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />
die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann<br />
beauftragt werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene<br />
Fondsanteile zu suchen. Diese Internetplattform ist keine<br />
Börse im klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse<br />
Deutschland Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote<br />
von Kauf- und Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu<br />
ermitteln. Sollte eine Vermittlung erfolgreich sein, erfolgt<br />
die Übertragung des Anteils durch Abschluss eines individuell<br />
gestalteten Vertrages zwischen Veräußerer und Erwerber.
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />
dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />
aufgeteilt. Einige der von der <strong>KGAL</strong> aufgelegten Fonds<br />
sind bereits in beide Segmente aufgenommen. Eine Aufnahme<br />
des Fonds in die Internetplattform der Fondsbörse<br />
Deutschland Beteiligungsmakler AG kann einen Verkauf von<br />
Fondsanteilen erleichtern, ohne jedoch eine laufende Veräußerbarkeit<br />
wie etwa bei Wertpapierbörsen zu ermöglichen.<br />
Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in das Premiumsegment<br />
vorgesehen und damit besteht auch keine Garantie<br />
für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />
Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />
Im Übrigen gelten auch bei einer Veräußerung am Zweitmarkt<br />
die Ausführungen zur Übertragung und Belastung<br />
der Beteiligung auf Seite 118.<br />
119
Die Übersicht über die Vertragspartner<br />
Initiator<br />
Firma, Sitz Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (<strong>KGAL</strong>), Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister HRA 61588, Amtsgericht München<br />
Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />
Gegenstand des Unternehmens Das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art, der Erwerb, die Verwaltung,<br />
Nutzung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten sowie der Erwerb, die Herstellung, Entwicklung, Verwaltung, Nutzung,<br />
Verwertung und Vermittlung von Vermögensgegenständen oder Rechten sonstiger<br />
Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen.<br />
Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />
Persönlich haftender und<br />
geschäftsführender Gesellschafter<br />
Firma, Sitz Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />
Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />
Geschäftsführer Carsten Eckert (Sprecher), Steffen Kurt Holderer,<br />
Gert Waltenbauer, Dieter Weiß,<br />
Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />
82031 Grünwald.<br />
Kommanditisten Commerzbank 1)<br />
Bayerische Landesbank (zugleich Darlehensgeber der Eigenkapital-Zwischen -<br />
finanzierung)<br />
HASPA Finanzholding<br />
Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA<br />
Weitere Funktionen Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Konzeptionär, Fondsverwalter<br />
1) Bis 11.05.2009 war die Dresdner Bank AG Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>. Die Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG wurde am 11.05.2009 in das Handelsregister eingetragen.<br />
Damit trat die Commerzbank AG die Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG an.<br />
120 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007<br />
Die vorliegende Leistungsbilanz spricht sowohl für die Kompetenz<br />
als auch für die Seriosität der <strong>KGAL</strong>. Zunehmende<br />
Platzierungen über institutionelle Vertriebspartner und<br />
bankenunabhängige Finanzdienstleister unterstreichen<br />
zudem ihre Marktstellung. Dabei ist Ziel, die hohe Qualität<br />
der Konzeption der Beteiligungsangebote in dem professionellen<br />
Management der Beteiligung während der Laufzeit<br />
fortzusetzen.<br />
Performance der Fonds (kumulierte (Bar-)Ausschüttungen/Entnahmen 1) )<br />
Fonds im Vergleich 2)<br />
Gemäß 3) /höher als die Prognose 4)<br />
Niedriger als die Prognose 5)<br />
Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong> und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />
können der ausführlichen und geprüften<br />
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> entnommen werden. Ein Auszug<br />
aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007 hinsichtlich<br />
der bis dahin aufgelegten Flugzeugfonds ist nachfolgend abgedruckt.<br />
10<br />
Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2007 wurden<br />
insgesamt 114 Publikumsfonds initiiert, davon:<br />
50 Flugzeugfonds<br />
20 Immobilienfonds<br />
8 Private Equity-Dachfonds<br />
9 Schiffsfonds<br />
4 Infrastrukturfonds<br />
1 Lebensversicherungsfonds<br />
15 Filmfonds<br />
7 Mobilienfonds.<br />
0 20 40 60 80 100<br />
1) Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige Entwicklungen geschlossen werden.<br />
Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht<br />
mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />
Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von Medienfonds überraschend im März 2009 geändert. Die Investoren der 15 Medienfonds der <strong>KGAL</strong><br />
müssen mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung der Interessen dieser Investoren werden Rechtsmittel eingelegt.<br />
2) Ohne 14 Fonds aus den Assetklassen Private Equity (8), Schiffe (1), Immobilien (International) (2), Infrastuktur (2) und einen Lebensversicherungsfonds (Sonstige).<br />
Bei diesen Fonds begann entweder der Prognosezeitraum erst im Jahr 2008 oder es ist kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose möglich, da die jeweiligen <strong>Prospekt</strong>e<br />
keine oder keine vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />
3) Bandbreite +/- 5 %.<br />
4) Höher als die Prognose: drei operative Immobilienfonds, ein operativer Schiffsfonds und ein operativer Infrastrukturfonds.<br />
5) Niedriger als die Prognose: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative Immobilienfonds, ein operativer Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und ein Leasing-Medienfonds.<br />
Die vollständige Leistungsbilanz kann in der aktuellen Fassung<br />
unter der Telefonnummer 089 64143-427 bestellt oder<br />
im Internet unter www.kgal.de abgerufen werden. Die neue<br />
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2008 erscheint voraussichtlich<br />
Anfang Oktober 2009.<br />
85<br />
5<br />
100<br />
zum 31.12.2007<br />
121
Allgemeine Angaben zu bislang aufgelegten Flugzeug-Leasingfonds<br />
Fonds- Fondsgesellschaft Fondsobjekt Leasingnehmer / Initiator Platzierungs-<br />
Nr. Mieter jahr<br />
121<br />
48 Flugzeug-Leasingfonds<br />
LH Echo-Romeo KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS 2000<br />
116 LH Echo-Sierra KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Real I. S. 2000<br />
117 LH Echo-Tango KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Real I. S. 2000<br />
118 LH Echo-Uniform KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Deutsche Bank 2000<br />
119 LH Echo-Victor KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Deutsche Bank 2000<br />
120 LH Echo-Whiskey KG B 757-330 Condor Flugdienst ALCAS/Deutsche Bank 2000<br />
93 LH Echo-Mike KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS 1998<br />
95 LH Echo-Oscar KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS 1998<br />
96 LH Echo-Papa KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS 1998<br />
– LH Delta-Kilo KG A 321-100 Deutsche Lufthansa ALCAS 1997<br />
37 MERLAN Proj. Nr. 9 KG A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1997<br />
88 LH Echo-Lima KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS/Real I. S. 1998<br />
83 MERLAN Proj. Nr. 11 KG A 319-112 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />
84 MERLAN Proj. Nr. 12 KG A 319-112 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />
85 MERLAN Proj. Nr. 14 KG A 319-112 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />
94 LH Echo-November KG A 320-212 Condor Berlin ALCAS 1998<br />
91 MERLAN Proj. Nr. 15 KG A 321-211 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />
– MERLAN Proj. Nr. 5 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1996<br />
31 MERLAN Proj. Nr. 7 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1997<br />
32 MERLAN Proj. Nr. 8 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1997<br />
28 MOLIM Proj. Nr. 1 KG i. L. A 340-300 debis Aircraft Leasing 8 Limited ALCAS/DFH 1997<br />
90 LH Echo-Kilo KG i. L. A 320-212 Condor Berlin ALCAS/Real I. S. 1998<br />
92 MERLAN Proj. Nr. 16 KG i.L. 1) A 321-111 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />
XVI LH Delta-Juliett KG i. L. B 747-400 Deutsche Lufthansa ALCAS/DFH 1996<br />
XVIII MERLAN Proj. Nr. 4 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1996<br />
XIX MERLAN Proj. Nr. 6 KG i. L. A 320-214 GOAL Swiss AG / Swiss Intern. Air Lines ALCAS/DFH 1996<br />
II LAKUNA KG i. L. Avro RJ 100 Swiss Intern. Air Lines ALCAS/ WestLB 1995<br />
I METRA KG i. L. Avro RJ 100 Swiss Intern. Air Lines ALCAS/ WestLB 1995<br />
– LH Delta-India KG i. L. A 321-100 Deutsche Lufthansa ALCAS 1996<br />
89 KULAN Proj. Nr. 4 KG i. L. Avro RJ 100 Swiss Intern. Air Lines ALCAS 1998<br />
IX LH Charlie-Tango KG i. L. 2) Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />
X LH Charlie-Uniform KG i. L. 2) Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />
XI LH Charlie-Victor KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />
VIII LH Charlie-Whiskey KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />
XIV LH Charlie-India KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XV B.V. ALCAS/DFH 1995<br />
IV LH Bravo-Zulu KG i. L. B 757-230 Condor Flugdienst ALCAS/DFH 1994<br />
V LH Charlie-Echo KG i. L. A 340-300 Deutsche Lufthansa ALCAS/DFH 1994<br />
XXIV LANTANA Proj. Nr. 1 KG A 340-300 Maple Leaf Finance 1 /Air Canada ALCAS/DFH 1996<br />
III LH Bravo-Quebec KG i. L. B 767-330 Condor Flugdienst ALCAS/DFH 1994<br />
VI LH Charlie-Kilo KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XIV B.V. ALCAS/DFH 1994<br />
VII LH Charlie-Lima KG i. L. Fokker 100 DASA Aircr. Finance XIV B.V. ALCAS/DFH 1994<br />
II LH Bravo-Victor KG i. L. A 340-300 Deutsche Lufthansa <strong>KGAL</strong> / DFH 1993<br />
– LH Bravo-Uniform KG A 340-300 Deutsche Lufthansa <strong>KGAL</strong> / DFH 1993<br />
– MUNDA KG Canadair RJ Lufthansa CityLine ALCAS/Real I. S. 1994<br />
– LH Lima oHG Fokker 50 Lufthansa CityLine <strong>KGAL</strong> 1991<br />
– LH Yankee oHG Fokker 50 Lufthansa CityLine <strong>KGAL</strong> 1991<br />
– LH Bravo-Oscar KG Canadair Jet Lufthansa CityLine <strong>KGAL</strong> 1993<br />
–<br />
Summe<br />
LH Quebec oHG Fokker 50 Lufthansa CityLine <strong>KGAL</strong> 1990<br />
Rundungsdifferenzen aufgrund EDV-bedingter Auf- und Abrundung sind möglich. Die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />
Die Beträge sind in Tausend Euro angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der Abweichungen) auf die (Bar-)Einlage.<br />
Die Anzahl der Investoren enthält mögliche Mehrfachzeichnungen.<br />
In den dargestellten Flugzeugleasingfonds sind insgesamt 48 Flugzeuge (je Fonds ein Flugzeug) enthalten.<br />
1) Auf Wunsch des alleinigen Gesellschafters hat eine Übertragung seiner Beteiligung auf einen neuen Gesellschafter zum 01.01.2006 stattgefunden. Durch den Wegfall des Gewerbesteuerverlustvortrages wurde<br />
eine höhere Gewerbesteuerlast ausgelöst, die zu einer reduzierten Ausschüttung führte.<br />
2) Das Betriebsfinanzamt hat für das Jahr 2004 den Gewinnfeststellungsbescheid und den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag geändert; seitens der Gesellschaft wurde dagegen im Wege des außergerichtlichen<br />
Rechtsbehelfsverfahrens vorgegangen.<br />
122 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Investition / Finanzierung<br />
Prognose Anzahl der Jahr der Jahr der Investitions- Eigenkapital (ohne Agio) Fremddarlehen<br />
zeitraum bis Investoren Auflösung Löschung volumen (Bar-)Einlage Anteilsfinanzierung<br />
2010 370 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />
2010 425 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />
2010 452 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />
2010 340 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />
2010 379 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />
2010 278 – – 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8<br />
2009 371 – – 42.867,2 15.302,0 12.982,7 14.582,6<br />
2009 1 – – 42.867,2 15.302,0 12.982,7 14.582,6<br />
2009 130 – – 42.867,2 15.302,0 12.982,7 14.582,6<br />
2008 339 2008 – 47.614,1 17.383,9 10.297,5 19.932,7<br />
2008 403 2008 – 52.912,6 19.201,3 11.374,0 22.337,3<br />
2008 384 2008 – 42.895,2 15.212,4 13.010,9 14.671,9<br />
2008 425 2008 – 45.461,5 16.256,9 13.960,4 15.244,2<br />
2008 308 2008 – 45.461,5 16.256,9 13.960,4 15.244,2<br />
2008 44 2008 – 42.296,7 14.284,4 14.808,1 13.204,2<br />
2008 34 2008 – 42.263,3 13.742,8 14.020,4 14.500,1<br />
2008 344 2008 – 52.080,2 19.597,4 14.965,9 17.516,9<br />
2007 50 2007 – 43.179,5 17.568,4 14.029,4 11.581,6<br />
2007 425 2007 – 49.978,8 19.517,5 13.563,0 16.898,2<br />
2007 300 2007 – 49.978,8 19.517,5 13.563,0 16.898,2<br />
2007 334 2007 – 115.860,9 46.807,7 24.415,2 44.638,0<br />
2008 381 2007 – 43.136,9 15.990,0 12.361,1 14.785,8<br />
2007 1 2007 – 43.050,8 15.540,3 – 27.510,5<br />
2006 696 2006 – 115.331,9 53.305,2 20.320,8 41.705,9<br />
2006 428 2006 – 43.767,1 19.366,1 11.669,3 12.731,6<br />
2006 408 2006 – 44.980,1 19.909,7 10.767,8 14.302,6<br />
2005 100 2005 – 19.384,1 8.436,3 4.346,0 6.601,8<br />
2005 129 2005 – 19.384,1 8.436,3 4.346,0 6.601,8<br />
2005 73 2005 – 43.073,8 16.697,1 10.810,4 15.566,3<br />
2005 178 2005 – 23.412,0 10.261,0 4.873,2 8.277,7<br />
2004 188 2004 – 23.897,6 11.994,9 5.644,7 6.258,0<br />
2004 155 2004 – 23.897,6 11.994,9 5.644,7 6.258,0<br />
2004 125 2004 – 23.897,6 11.994,9 5.644,7 6.258,0<br />
2004 164 2004 – 23.897,6 11.994,9 5.644,7 6.258,0<br />
2004 123 2004 – 24.105,1 11.282,0 4.823,7 7.999,4<br />
2003 262 2003 – 43.208,6 23.775,1 – 19.433,6<br />
2003 615 2003 – 98.918,1 52.627,3 19.464,9 26.825,9<br />
2003 822 2003 – 93.490,6 40.806,3 26.530,8 26.153,5<br />
2003 395 2003 2008 61.672,0 32.722,7 – 28.949,3<br />
2003 159 2003 2008 23.596,3 12.901,9 4.533,1 6.161,2<br />
2003 172 2003 2008 23.596,3 12.901,9 4.533,1 6.161,2<br />
2002 547 2002 2008 95.837,0 45.505,0 – 50.332,1<br />
2002 – 2002 2007 103.736,0 47.856,9 – 55.879,1<br />
2003 – 2002 2005 18.773,9 10.583,7 – 7.685,4<br />
2000 – 2000 2004 12.892,2 3.885,8 – 9.006,4<br />
2000 – 2000 2003 12.892,2 3.885,8 – 9.006,4<br />
2002 – 2002 2003 18.736,3 8.180,7 – 10.555,6<br />
1998 – 1998 2000 12.210,9 3.633,5 – 8.577,4<br />
12.257 2.170.299,0 908.660,3 460.605,3 800.528,8<br />
1.369.265,5<br />
Anmerkung: Die in der Leistungsbilanz abgebildeten Leasingfonds<br />
haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine<br />
hohe Prognosesicherheit. Da es sich bei dem vorliegenden<br />
Beteiligungsangebot „SkyClass 53“ um einen operativen<br />
Flugzeugfonds handelt, ist dieser nicht direkt mit den abgebildeten<br />
Leasingfonds vergleichbar.<br />
123
Fonds Vermietung / Bewirtschaftung<br />
Fonds- Fondsgesellschaft (Bar-)Ausschüttung Abweichung (Bar-)Ausschüttung<br />
Nr. kumuliert 2007<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
121<br />
48 Flugzeug-Leasingfonds<br />
LH Echo-Romeo KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />
116 LH Echo-Sierra KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />
117 LH Echo-Tango KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />
118 LH Echo-Uniform KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />
119 LH Echo-Victor KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />
120 LH Echo-Whiskey KG 2,5% 2,5% 0,0% 2,0% 2,0%<br />
93 LH Echo-Mike KG 9,6% 9,6% 0,0% 5,1% 5,1%<br />
95 LH Echo-Oscar KG 9,7% 9,7% 0,0% 5,1% 5,1%<br />
96 LH Echo-Papa KG 9,7% 9,7% 0,0% 5,1% 5,1%<br />
– LH Delta-Kilo KG 38,5% 38,4% - 0,1% 11,2% 11,2%<br />
37 MERLAN Proj. Nr. 9 KG 40,2% 40,2% 0,0% 14,4% 14,4%<br />
88 LH Echo-Lima KG 13,4% 13,4% 0,0% 5,6% 5,6%<br />
83 MERLAN Proj. Nr. 11 KG 13,2% 13,2% 0,0% 5,5% 5,5%<br />
84 MERLAN Proj. Nr. 12 KG 13,2% 13,2% 0,0% 5,5% 5,5%<br />
85 MERLAN Proj. Nr. 14 KG 15,6% 15,6% 0,0% 6,5% 6,5%<br />
94 LH Echo-November KG 10,4% 10,4% 0,0 % 5,3% 5,3%<br />
91 MERLAN Proj. Nr. 15 KG 11,8% 11,8% 0,0% 5,1% 5,1%<br />
– MERLAN Proj. Nr. 5 KG i. L. 101,3% 94,7 % 4) - 6,5% 5) 67,9% 61,3%<br />
31 MERLAN Proj. Nr. 7 KG i. L. 103,6% 96,5% 4) - 6,8% 5) 90,4% 83,4%<br />
32 MERLAN Proj. Nr. 8 KG i. L. 103,6% 96,5% 4) - 6,8% 5) 90,4% 83,4%<br />
28 MOLIM Proj. Nr. 1 KG i. L. 102,8% 96,2% 4) - 6,4% 5) 73,9% 66,1%<br />
90 LH Echo-Kilo KG i. L. 106,8% 98,8% 4) - 7,5% 5) 99,2% 91,2%<br />
92 MERLAN Proj. Nr. 16 KG i.L. 1) 101,9% 82,4% 4) - 19,1% 5) 91,5% 73,5%<br />
XVI LH Delta-Juliett KG i. L. 97,1% 91,1% 4) - 6,2% 5) 0,0% 0,0%<br />
XVIII MERLAN Proj. Nr. 4 KG i. L. 102,9% 97,4% 4) - 5,4% 5) 0,0% 0,0%<br />
XIX MERLAN Proj. Nr. 6 KG i. L. 100,2% 95,6% 4) - 4,5% 0,0% 0,0%<br />
II LAKUNA KG i. L. 103,6% 97,4% 4) - 6,0% 5) 0,0% 0,0%<br />
I METRA KG i. L. 103,6% 98,6% 4) - 4,9% 0,0% 0,0%<br />
– LH Delta-India KG i. L. 94,9% 95,4% 4) 0,5% 0,0% 0,0%<br />
89 KULAN Proj. Nr. 4 KG i. L. 102,5% 96,5% 4) - 5,9% 5) 0,0% 0,0%<br />
IX LH Charlie-Tango KG i. L. 2) 102,9% 103,3% 0,4% 0,0% 0,0%<br />
X LH Charlie-Uniform KG i. L. 2) 102,9% 103,4% 0,5% 0,0% 0,0%<br />
XI LH Charlie-Victor KG i. L. 102,9% 103,4% 0,4% 0,0% 0,0%<br />
VIII LH Charlie-Whiskey KG i. L. 102,9% 103,4% 0,4% 0,0% 0,0%<br />
XIV LH Charlie-India KG i. L. 102,8% 103,1% 0,3% 0,0% 0,0%<br />
IV LH Bravo-Zulu KG i. L. 105,9% 106,1% 0,2% 0,0% 0,0%<br />
V LH Charlie-Echo KG i. L. 102,8% 103,4% 0,5% 0,0% 0,0%<br />
XXIV LANTANA Proj. Nr. 1 KG 113,6% 114,3% 0,7% 0,0% 0,0%<br />
III LH Bravo-Quebec KG i. L. 106,0% 106,3% 0,3% 0,0% 0,0%<br />
VI LH Charlie-Kilo KG i. L. 104,8% 104,9% 0,1% 0,0% 0,0%<br />
VII LH Charlie-Lima KG i. L. 104,8% 104,9% 0,1% 0,0% 0,0%<br />
II LH Bravo-Victor KG i. L. 101,7% 101,7% 0,0% 0,0% 0,0%<br />
– LH Bravo-Uniform KG 101,1% 101,3% 0,2% 0,0% 0,0%<br />
– MUNDA KG 101,2% 101,6% 0,4% - -<br />
– LH Lima oHG 100,7% 103,9% 3,2% - -<br />
– LH Yankee oHG 100,7% 103,9% 3,3% - -<br />
– LH Bravo-Oscar KG 100,7% 100,7% 0,0% - -<br />
– LH Quebec oHG 103,9% 101,2% - 2,6% - -<br />
höher als Prognose (> + 5 %) 0<br />
gemäß Prognose 48<br />
niedriger als Prognose (< - 5 %) 0<br />
1) Auf Wunsch des alleinigen Gesellschafters hat eine Übertragung seiner Beteiligung auf einen neuen Gesellschafter zum 01.01.2006 stattgefunden. Durch den Wegfall des Gewerbesteuerverlust -<br />
vortrages wurde eine höhere Gewerbesteuerlast ausgelöst, die zu einer reduzierten Ausschüttung führte.<br />
2) Das Betriebsfinanzamt hat für das Jahr 2004 den Gewinnfeststellungsbescheid und den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag geändert; seitens der Gesellschaft wurde dagegen im Wege des<br />
außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens vorgegangen.<br />
3) Betriebsprüfung erfolgt bzw. bestandskräftig veranlagt bis<br />
4) Vorsorglicher Einbehalt aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 2007 zur Gewerbesteuerpflicht eines Aufgabegewinns.<br />
5) Keine dem Initiator zuzurechnende Performance-Abweichung (siehe Fußnote 2).<br />
6) Die Restvaluten übersteigen die ursprüngliche Darlehensaufnahme, da Zinsen teilweise endfällig sind.<br />
124 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Ergänzende Informationen zu den Darlehen<br />
Steuerliches Ergebnis Abweichung Bestandskräftig Fremddarlehen Anteilsfinanzierung<br />
der Verlustphase veranlagt bis 3) Restvaluta Restvaluta<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
- 186,5% - 186,2% 0,1% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />
- 186,5% - 186,3% 0,1% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />
- 186,5% - 186,3% 0,1% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />
- 186,5% - 186,1% 0,2% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />
- 186,5% - 186,1% 0,2% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />
- 186,5% - 186,1% 0,2% 2001 4.131,9 4.131,9 14.621,7 14.621,7<br />
- 184,8% - 184,5% 0,2% 2001 1.364,3 1.364,3 12.982,7 12.982,7<br />
- 184,8% - 184,5% 0,2% 2001 1.364,3 1.364,3 12.982,7 12.982,7<br />
- 184,8% - 184,5% 0,2% 2001 1.364,3 1.364,3 12.982,7 12.982,7<br />
- 180,6% - 180,2% 0,2% 2001 0,0 0,0 18.246,4 18.246,4 6)<br />
- 181,0% - 180,7% 0,2% 2001 0,0 0,0 20.542,7 20.542,7 6)<br />
- 185,3% - 185,0% 0,2% 2001 401,7 401,8 13.010,9 13.010,9<br />
- 184,1% - 183,7% 0,2% 2001 354,7 354,7 13.960,4 13.960,4<br />
- 184,1% - 183,6% 0,2% 2001 354,7 354,7 13.960,4 13.960,4<br />
- 203,0% - 202,7% 0,1% 2001 0,0 0,0 14.808,1 14.808,1<br />
- 201,8% - 201,5% 0,1% 2001 1.338,9 1.338,9 14.020,4 14.020,4<br />
- 176,2% - 175,9% 0,2% 2001 405,8 405,8 14.965,9 14.965,9<br />
- 163,9% - 163,6% 0,2% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 169,0% - 168,7% 0,2% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 169,0% - 168,8% 0,1% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 164,1% - 162,7% 0,9% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 177,1% - 176,9% 0,1% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 186,1% - 185,7% 0,2% 2001 0,0 0,0 - -<br />
- 145,9% - 145,1% 0,6% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 148,3% - 147,5% 0,5% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 146,8% - 146,6% 0,2% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 143,5% - 142,8% 0,5% 1999 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 143,5% - 142,6% 0,7% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 163,6% - 162,5% 0,6% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 147,1% - 146,9% 0,2% 2002 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 123,3% - 122,4% 0,7% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 123,3% - 122,4% 0,7% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 123,3% - 122,4% 0,7% 2002 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 123,3% - 122,5% 0,7% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 131,9% - 130,7% 0,9% 2007 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 113,5% - 113,2% 0,3% 2001 0,0 0,0 - -<br />
- 119,1% - 118,6% 0,4% 2001 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 151,5% - 150,4% 0,7% 1999 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 118,3% - 117,9% 0,4% 2002 0,0 0,0 - -<br />
- 108,5% - 108,2% 0,3% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 108,5% - 108,2% 0,3% 2004 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
- 122,8% - 122,5% 0,2% 2004 0,0 0,0 - -<br />
- 125,8% - 125,6% 0,2% 2004 0,0 0,0 - -<br />
- 106,9% - 106,3% 0,5% 2002 0,0 0,0 - -<br />
- 178,5% - 178,5% 0,0% 2002 0,0 0,0 - -<br />
- 178,5% - 178,4% 0,1% 2002 0,0 0,0 - -<br />
- 126,0% - 126,0% 0,0% 2002 0,0 0,0 - -<br />
- 181,3% - 180,7% 0,3% 1997 0,0 0,0 - -<br />
Gegebenenfalls aktualisierte Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerblichen Mindestbesteuerung (§10a GewStG); die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die<br />
Steueränderung informiert.<br />
Das steuerliche Ergebnis in der Verlustphase stellt die kumulierten Verluste seit Platzierung des Fonds bis zum ersten Jahr mit positiven steuerlichen Ergebnissen dar. Es umfasst das<br />
Betriebs- und Sonderbetriebsergebnis.<br />
125
Allgemeine Angaben zu bislang aufgelegten operativen Flugzeugfonds<br />
Fonds- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e) Anzahl der Initiator Platzierungs- Fondswährung<br />
Nr.<br />
2 Operative Flugzeugfonds<br />
Flugzeuge jahr(e)<br />
136 LFV GOAL Delta KG Canadair RJ 1 ALCAS 2001 EUR<br />
129 LFP GOAL Nr. 1 KG 2x B 737-300, B 737-400<br />
B 737-800, A 310-300 5 ALCAS 2001 EUR<br />
Summen 6<br />
Fonds Vermietung / Bewirtschaftung<br />
Fonds- Fondsgesellschaft Ausschüttung / Entnahme Abwei- Ausschüttung / Entnahme Steuerliches Ergebnis in der Abwei-<br />
Nr. kumuliert chung 2007 Investitionsphase kumuliert chung<br />
in % des Eigenkapitals in % des Eigenkapitals in % vom Eigenkapital<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
2 Operative Flugzeugfonds<br />
136 LFV GOAL Delta KG 28,5 % 28,5 % 0,0 % 4,8 % 4,8 % - 51,0 % - 52,6 % - 3,0%<br />
129 LFP GOAL Nr. 1 KG 38,4 % 27,1 % - 29,5% 4,7 % 2,3 % - 52,7 % - 52,3 % - 0,8%<br />
höher als Prognose (> +5%) 0<br />
gemäß Prognose 1<br />
niedriger als Prognose (< -5%) 1<br />
Rundungsdifferenzen aufgrund EDV-bedingter Auf- und Abrundung sind möglich. Die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />
Die Beträge wurden in der angegebenen Fondswährung in Tsd. angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der Abweichungen) auf das Eigenkapital (ohne Agio).<br />
1) Die Angaben zu Investition / Finanzierung entsprechen den Istwerten gemäß Leistungsbilanz.<br />
Sonstige Angaben<br />
GOAL Alfa mbH&Co. KG (BA 133)<br />
Bedingt durch die Entwicklung in der Luftfahrtindustrie<br />
nach dem 11.09.2001 wurde vom Initiator im Jahr 2001 die<br />
Rückab wick lung der Luftfahrzeugverwaltungsgesellschaft<br />
GOAL Alfa mbH&Co. KG (BA 133) beschlossen. Den Investoren<br />
wurde eine Beteiligung an dem damals in der Platzierung<br />
befindlichen Fonds – LFP GOAL Nr. 1 KG (BA 129) –<br />
angeboten.<br />
126 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Investition / Finanzierung 1)<br />
Investitionsvolumen Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />
25.353,0 5.467,7 - 19.885,3<br />
143.405,4 49.210,0 - 94.195,4<br />
168.758,4 54.677,7 114.080,7<br />
Informationen zu den Darlehen Ergänzende Informationen<br />
Stand Abwei- Stand Fremddarlehen Sonstige Bemerkungen<br />
Liquiditätsreserve chung kumuliert<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
392,6 471,4 20,1 % 12.692,3 10.187,1<br />
1.128,7 470,9 - 58,3 % 53.472,3 31.981,5<br />
Die Abweichung beim steuerlichen Ergebnis resultiert aus USD / EUR-Wechsel -<br />
kursdifferenzen. Die Abweichung bei der Liquiditätsreserve resultiert aus nicht kalkulierten<br />
Zinseinahmen und geringeren laufenden Kosten. Der Euro-Wert des<br />
Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem <strong>Prospekt</strong>wechselkurs von 0,8916 und<br />
im Ist mit dem Stichtagskurs von 1,4500 umgerechnet und daher nicht mit dem Wert<br />
aus dem Jahresabschluss 2007 vergleichbar.<br />
Die Aus schüt tungs abweichungen in EUR resultieren aus geringeren Erlösen aus<br />
Leasingraten und aus veränderten USD / EUR-Wechselkursen. Die Ausschüttungen<br />
wurden zum jeweiligen Wechselkurs 3 Tage vor dem jeweiligen Zahlungstermin<br />
umgerechnet. Die Abweichung der Liqui di täts reserve resultiert aus verändertem<br />
USD / EUR-Wechselkurs und einer Entnahme in 2004 für ein Zins sicherungs geschäft.<br />
Der Stand Fremddarlehen enthält nicht die bilanzielle Zinsabgrenzung. Der Euro-<br />
Wert des Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem <strong>Prospekt</strong>wechselkurs von<br />
0,8860 und im Ist mit dem Stichtagskurs von 1,4500 umgerechnet.<br />
127
Wesentliche Entwicklungen nach Stichtag der<br />
Leistungsbilanz (31.12.2007)<br />
BA 129 – LFP GOAL Nr. 1 KG<br />
Nach Sondierung des Marktes und Prüfung verschiedener<br />
Kaufangebote konnte in den Jahren 2008 und 2009 der Verkauf<br />
der beiden durch die LFP GOAL Alfa KG und LFP GOAL<br />
Bravo KG an die Deutsche Lufthansa AG vermieteten Flugzeuge<br />
des Typs Boeing 737-300, der Verkauf des durch die<br />
LFP GOAL Echo KG an Air Transat A.T. Inc. verleasten Flugzeuges<br />
A310-300 mit „Lease Attached“ sowie der Verkauf des<br />
durch die LFP GOAL Delta KG an AirOne vermieteten Flugzeuges<br />
vom Typ B737-400, ebenfalls mit „Lease Attached“,<br />
von der GOAL erfolgreich durchgeführt werden. Somit konnten<br />
vier von fünf Flugzeugen aus dem im Jahr 2001 aufgelegten<br />
Fonds veräußert werden.<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen für die Jahre 2008 und<br />
2009 fallen aufgrund der vorgenannten Flugzeugverkäufe<br />
insgesamt höher aus als die Prognose, da der Verkauf der<br />
Flugzeuge ursprünglich für Juni 2011 prognostiziert war.<br />
Der entsprechende Anteil an den Ausschüttungen / Entnahmen<br />
kommt den Investoren somit zwei bzw. drei Jahre früher<br />
zu Gute, ist aber im Vergleich zum kumulierten Sollwert<br />
geringer ausgefallen.<br />
128 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />
BA 207 – Sky Class 51<br />
Der Initiator hat im Jahr 2008 einen operativen Flugzeugfonds<br />
mit drei Dash8-Q400 aufgelegt. Die Flugzeuge wurden<br />
in den Jahren 2008 und 2009 ausgeliefert und sind seitdem<br />
an Croatia Airlines vermietet. Die Ausschüttungen /<br />
Entnahmen für die Jahre 2008 und 2009 erfolgten bisher<br />
planmäßig.<br />
BA 225 – Sky Class 52<br />
Der Initiator hat im Jahr 2008 einen weiteren operativen<br />
Flugzeugfonds mit fünf Dash8-Q400 aufgelegt. Die Flugzeuge<br />
wurden in den Jahren 2008 und 2009 ausgeliefert und<br />
sind seitdem an Flybe Limited vermietet. Die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen für die Jahre 2008 und 2009 erfolgten bisher<br />
planmäßig.
Fondsgesellschaft /Zahlstelle<br />
Firma, Sitz GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister HRA 90265, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 30.05.2007<br />
Gegenstand des Unternehmens Der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung,<br />
(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) Vermietung, Leasing und Verwertung. Zu diesem Zweck können auch Beteiligungen<br />
an anderen Gesellschaften eingegangen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />
oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte,<br />
die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die sonst staat licher<br />
Genehmigung oder Erlaubnis, insbesondere nach §32 des Gesetzes über das<br />
Kreditwesen, bedürfen.<br />
Gesellschaftskapital EUR 10.000 Kommanditkapital (zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vom<br />
Kommanditisten in Höhe von EUR 2.500 eingezahlt; ausstehende Einlagen<br />
somit EUR 7.500; der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine Einlage);<br />
das Kommanditkapital wird durch Aufnahme neuer Gesellschafter auf EUR 21,1<br />
Mio. zuzüglich einer Zeichnungs reserve in Höhe von EUR 50.000 erhöht.<br />
Persönlich haftender GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong><br />
Gründungsgesellschafter (ausgeschieden am 15.04.2008; weitere Angaben auf Seite 130)<br />
Gründungskommanditist GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (zugleich Asset-Manager,<br />
ausgeschieden am 11.08.2008; weitere Angaben auf Seite 133)<br />
Persönlich haftender und GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführender Gesellschafter (seit 15.04.2008; weitere Angaben ab Seite 130)<br />
Interimskommanditist JUNALI Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
(ab 11.08.2008 bis 31.12.2008; weitere Angaben auf Seite 131)<br />
Kommanditist AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (seit 31.12.2008; weitere Angaben ab<br />
Seite 131)<br />
Weitere Gesellschafter Neu beitretende Kommanditisten<br />
129
Persönlich haftender Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
(ausgeschieden am 15.04.2008)<br />
Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 118934, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 22.12.1997<br />
Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Verleasen und Veräußerung von Fluggerät und anderen dem Luftverkehr<br />
dienenden Anlagegegenständen sowie diesen Zweck fördernde Tätigkeiten einschließlich<br />
der Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften auch<br />
als persönlich haftende Gesellschafterin zu übernehmen. In diesem Zusammenhang<br />
ist sie berechtigt, im Sinne von §34c Absatz 1 Nr. 1 (a) der Gewerbeordnung<br />
den Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln oder die Gelegenheit<br />
zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />
Stammkapital EUR 51.129,20<br />
Gesellschafter AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>; 60 %)<br />
Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />
Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>)<br />
Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong> und Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Weitere Funktionen Persönlich haftender Gesellschafter des Asset-Managers<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft (seit 15.04.2008)<br />
Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 172602, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 05.03.2008<br />
130 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Umbau, Verleasen und Verwaltung sowie Verwertung von Fluggeräten<br />
und deren Zubehör und anderen, dem Luftverkehr dienenden Anlagegeräten<br />
sowie diesen Zweck fördernde Tätigkeiten sowie Eingehen von Beteiligungen zu<br />
diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in §34c<br />
GewO aufgeführt sind.<br />
Stammkapital EUR 25.000 (vollständig eingezahlt)<br />
Gesellschafter GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(weitere Angaben auf Seite 133)<br />
Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing <strong>GmbH</strong>), Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL<br />
German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> und Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />
Bei den Geschäftsführern liegt keine Funktionstrennung vor.<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Interimskommanditist (ab 11.08.2008 bis 31.12.2008)<br />
Firma, Sitz JUNALI Beteiligungs gesellschaft mbH, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 170551, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 02.11.2007<br />
Stammkapital EUR 25.000 (davon EUR 12.550 eingezahlt)<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (99,6 %)<br />
PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft (seit 31.12.2008)<br />
Firma, Sitz AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister HRA 92984, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 02.12.2008<br />
Gesellschaftskapital EUR 10.000<br />
131
Persönlich haftender Gesellschafter AIDAN Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald (100%ige Tochter -<br />
gesellschaft der <strong>KGAL</strong>)<br />
Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031<br />
Grünwald.<br />
Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />
Kommanditist LOMA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft<br />
der <strong>KGAL</strong>)<br />
Treuhandkommanditist<br />
Firma, Sitz TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 149878, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 12.11.2003<br />
Gegenstand des Unternehmens Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />
Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />
Genehmigung im Sinne des § 8 <strong>GmbH</strong>G bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />
Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach<br />
dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />
bedürfen.<br />
Stammkapital EUR 25.000,00<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (99,6 %)<br />
PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer Robert Massing, Martin Graser<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Beide sind zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />
Eigen-/Fremdkapitalvermittler<br />
Firma, Sitz ALCAS <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 103659, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 10.09.1993<br />
132 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />
Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />
Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />
Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />
und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kom-<br />
manditgesellschaft.<br />
Stammkapital EUR 102.258,38<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co., Grünwald (100 %)<br />
Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />
Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>)<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Asset-Manager<br />
Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister HRA 72237, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 05.02.1998<br />
Gegenstand des Unternehmens Der Erwerb, das Verleasen und die Veräußerung von Fluggerät und anderen dem<br />
Luftverkehr dienenden Anlagengegenständen sowie diesen Zweck fördernde<br />
Tätigkeiten einschließlich der Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften<br />
– auch als persönlich haftende Gesellschafterin – zu übernehmen. In<br />
diesem Zusammenhang ist sie berechtigt, im Sinne von § 34 c Absatz 1 Nr. 1 (a)<br />
der Gewerbeordnung den Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln<br />
oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />
Gesellschaftskapital EUR 18.768.670,22<br />
Persönlich haftender und GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />
geschäftsführender Gesellschafter (weitere Angaben auf Seite 130)<br />
Kommanditisten Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />
AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>; 60 %)<br />
Weitere Funktion Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft; Alleingesellschafter des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>; vorübergehend Darlehensgeber der<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierung für das am 23.06.2008 ausgelieferte Flugzeug<br />
(siehe Seite 97)<br />
133
Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
Kapitalmäßige Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („PARTUS“).<br />
Verflechtungen Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind Gesellschafter des Treuhandkommanditisten<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> („Treuhandkommanditist“) und der JUNALI Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH (ausgeschiedener Interimskommanditist der Fondsgesellschaft; „JUNALI“). Damit ist die<br />
<strong>KGAL</strong> unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten und der JUNALI.<br />
Die AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG („AIDAN KG“) ist derzeitig alleiniger Kommanditist der<br />
Fondsgesellschaft. Die AIDAN Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH („AIDAN <strong>GmbH</strong>“) ist der persönlich<br />
haftende Gesellschafter der AIDAN KG; die LOMA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG („LOMA KG“)<br />
ist der Kommanditist der AIDAN KG. Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind Gesellschafter<br />
der AIDAN <strong>GmbH</strong> und der LOMA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH (persönlich haftender Gesellschafter<br />
der LOMA KG; „LOMA <strong>GmbH</strong>“). Damit ist die <strong>KGAL</strong> unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter<br />
der AIDAN KG.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong> („AIRCON“). Die AIRCON ist zu 60%<br />
Gesellschafterin der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> (ausgeschiedener persönlich haftender<br />
Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft; „GOAL <strong>GmbH</strong>“) und der GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG („GOAL KG“). Die GOAL KG ist ausgeschiedener Gründungskommanditist<br />
der Fondsgesellschaft sowie Alleingesellschafter des persönlich haftenden und geschäftsführenden<br />
Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />
(„GOAL P10 <strong>GmbH</strong>“).<br />
Die GOAL KG ist auch der Asset-Manager des Beteiligungsangebotes und war vorübergehend Darlehens<br />
geber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung für das am 23.06.2008 ausgelieferte Flugzeug.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist 100%iger Gesellschafter der mit dem Vertrieb der Vermögensan lage betrauten ALCAS<br />
<strong>GmbH</strong> („ALCAS“).<br />
Die BayernLB ist Darlehensgeber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung und zu 30 % unmittelbar und<br />
mittelbar Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>.<br />
Konzernzuge- Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ein Tochterunternehmen der <strong>KGAL</strong><br />
hörigkeit der im Sinne des § 18 Aktiengesetz in Verbindung mit den §§ 290 ff. Handelsgesetzbuch. Die <strong>KGAL</strong> stellt<br />
Fondsgesellschaft einen befreienden Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards der IFRS auf.<br />
Mit fortschreitender Platzierung des Kapitals der Fondsgesellschaft an Investoren ändern sich Umfang<br />
und Zuordnung sowohl der Kapitalanteile wie der Stimmrechte und damit Grundlagen der konzern -<br />
mäßigen Zurechnung der Fondsgesellschaft. Unter welchen Umständen sich bei der Rechtsform der<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG die konzernmäßige Zurechnung ändert, ist in Rechtsprechung und Literatur nicht<br />
geklärt.<br />
134 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Personelle Herr Carsten Eckert ist Geschäftsführer des Komplementärs der <strong>KGAL</strong> (der Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong>)<br />
Verflechtungen und neben Herrn Steffen Kurt Holderer ferner Geschäftsführer der PARTUS. Die Herren Steffen Kurt<br />
Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind Geschäftsführer der Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> und<br />
darüber hinaus Geschäftsführer der AIRCON, der JUNALI, der AIDAN <strong>GmbH</strong> und der LOMA <strong>GmbH</strong>.<br />
Herr Gert Waltenbauer ist Geschäftsführer der Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> und der ALCAS.<br />
Herr Michael Radunz ist Geschäftsführer des persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafters<br />
der Fondsgesellschaft, der GOAL P10 <strong>GmbH</strong>, und der GOAL <strong>GmbH</strong>.<br />
Herr Christian Schloemann (ebenfalls Geschäftsführer der GOAL <strong>GmbH</strong> sowie der GOAL P 10 <strong>GmbH</strong>)<br />
ist zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />
Die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der PARTUS), Robert Massing, Martin Graser (beide Geschäftsführer<br />
des Treuhandkommanditisten), Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer der ALCAS) sind<br />
auch Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />
Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen.<br />
Typgleiche Embraer 195<br />
135
Der Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
der<br />
GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG mit Sitz<br />
in Grünwald<br />
§1<br />
Firma und Sitz<br />
Die Gesellschaft führt die Firma GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />
die „Fondsgesellschaft“).<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der An- und Verkauf<br />
von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung,<br />
Leasing und Verwertung. Zu diesem Zweck können auch Beteiligungen<br />
an anderen Gesellschaften eingegangen werden. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />
im Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen, die der<br />
Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar<br />
dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in<br />
§34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die sonst staat -<br />
licher Genehmigung oder Erlaubnis, insbesondere nach § 32 des<br />
Gesetzes über das Kreditwesen, bedürfen.<br />
§3<br />
Gesellschafter, Kapitaleinlagen<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald (im<br />
Folgenden der „persönlich haftende Gesellschafter“). Er ist am<br />
Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt und leistet keine<br />
Kapitaleinlage.<br />
2. Die AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in<br />
Grünwald („AIDAN“) ist mit einer Einlage von EUR 10.000 derzeitige<br />
Kommanditistin der Fondsgesellschaft. Die AIDAN scheidet<br />
aus der Fondsgesellschaft im Innenverhältnis zeitgleich mit dem<br />
Eintritt des Treuhandkommanditisten aus, ohne dass es einer<br />
weiteren Handlung oder Erklärung der Beteiligten bedarf, im<br />
Außenverhältnis mit der Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister.<br />
Die AIDAN ist bis zum Beitritt des ersten Investors berechtigt, die<br />
bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />
der Fondsgesellschaft zu entnehmen. Zum Ausgleich eines negativen<br />
Buchwertes ist die AIDAN nicht verpflichtet.<br />
136 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald (im Folgenden der „Treuhandkommanditist“).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />
des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der<br />
im Zeichnungsschein genannten Bedingungen, mit der von diesem<br />
Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft<br />
im Innenverhältnis ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung<br />
oder Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis<br />
mit Eintragung des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteiligung<br />
des Treuhandkommanditisten bestimmt sich nach der Höhe<br />
der Kapitaleinlagen der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />
Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt<br />
seines Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt,<br />
ohne Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommandit -<br />
kapital der Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters durch Aufnahme weiterer Treugeber<br />
und /oder Kommanditisten (Treugeber /und Kommanditist /en<br />
im Folgenden gemeinsam der /die „Gesellschafter“) auf insgesamt<br />
bis zu EUR 21.100.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in<br />
Höhe von EUR 50.000 zu erhöhen. Die Kapitaleinlage jedes neu<br />
aufgenommenen Kommanditisten oder jedes sich über den<br />
Abschluss eines Treuhandvertrages mit dem entsprechenden<br />
Treuhandkommanditisten indirekt neu beteiligenden Treugebers<br />
muss grundsätzlich auf mindestens EUR 10.000 oder auf einen<br />
auf volle EUR 1.000 lautenden, höheren Betrag lauten. Im Falle<br />
einer Überzeichnung kann ein geringerer Betrag als der gezeichnete<br />
Betrag, gegebenenfalls auch ein unter der Mindestbeteiligung<br />
liegender Betrag, zugeteilt werden.<br />
4. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag der Investoren, deren<br />
vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der KG Allgemeine<br />
Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats<br />
vorliegen, deren Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
durch Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />
angenommen worden ist und deren Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio (§ 4) bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag in München<br />
des entsprechenden Monats dem Konto der Fondsgesellschaft<br />
gutgeschrieben worden ist, der Fondsgesellschaft mit Wirkung<br />
zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats („Beitrittstermin“)<br />
bei. Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der 30.11.2009.<br />
Erfolgt der Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
nicht bis zum 20. eines Kalendermonats oder der Zahlungseingang<br />
bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum letzten Bankarbeitstag<br />
des entsprechenden Monats, so erfolgt ein Beitritt zum<br />
Ende des darauf folgenden Kalendermonats, sofern die drei oben<br />
genannten Voraussetzungen zu den entsprechenden Terminen<br />
des Folgemonats erfüllt sind. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />
kann im Einzelfall Ausnahmen von den vorgenannten Terminen<br />
zulassen. Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />
bzw. die Erhöhung des Kommanditkapitals des Treu-
handkommanditisten (Zeichnungsfrist) endet planmäßig am<br />
31.12.2010. Der geschäftsführende Gesellschafter kann die Zeichnungsfrist<br />
im eigenen Ermessen auch zu einem früheren Zeitpunkt<br />
beenden. Im Falle des Erreichens des maximalen Gesellschaftskapitals<br />
gemäß Ziffer 3 (Vollplatzierung) endet die Zeichnungsfrist<br />
zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der geschäftsführende<br />
Gesellschafter ist darüber hinaus berechtigt, durch schriftliche<br />
Mitteilung gegenüber dem Treuhandkommanditisten die<br />
Zeichnungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate im eigenen<br />
Ermessen bis maximal zum 31.12.2011 zu verlängern.<br />
5. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft sein. In Einzelfällen können mit<br />
Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters jedoch<br />
auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften<br />
Gesellschafter sein. Eine Beteiligung von BGB-Gesellschaften,<br />
Ehepaaren, sonstigen Gesellschaften oder Gemeinschaften ist<br />
ausgeschlossen. Die Beteiligung von politisch exponierten Personen<br />
im Sinne des Geldwäschegesetzes in der jeweils gültigen<br />
Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern und ihnen<br />
bekanntermaßen nahe stehenden Personen kann im Einzelfall<br />
verwehrt werden. Der Erwerb oder das Halten eines Anteils als<br />
Treuhänder für Dritte ist nicht zulässig. Eine Beteiligung eines einzelnen<br />
Kommanditisten von mehr als 50 % des gesamten Kommanditkapitals<br />
ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen<br />
von den vorgenannten Beschränkungen sind der Treuhandkommanditist,<br />
Personen, falls und soweit diese Platzierungsgarantien<br />
ausgereicht haben (im Folgenden der „Platzierungsgarant“) oder<br />
vom Platzierungsgaranten zur Erfüllung der Platzierungsgarantien<br />
benannte Dritte und die vom geschäftsführenden Gesellschafter<br />
im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters gemäß §7<br />
des Gesellschaftsvertrages benannte Dritte.<br />
Grundsätzlich sind von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften ausgeschlossen,<br />
welche die US-amerikanische Staatsangehörigkeit<br />
haben beziehungsweise nach US-amerikanischem Recht errichtet<br />
wurden und /oder in den USA ihren (Wohn-) Sitz haben und /oder<br />
Inhaber einer Greencard sind beziehungsweise über einen ähnlichen<br />
Status verfügen und /oder in den USA unbeschränkt steuerpflichtig<br />
sind. Gleiches gilt für die Staatsbürger /juristischen Personen<br />
der Länder /mit Sitz in den Ländern Kanada, Japan und Aus -<br />
tralien.<br />
6. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />
Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fonds -<br />
gesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme entspricht 5 % der Pflichteinlage.<br />
7. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die<br />
für jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I)<br />
gebucht werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters<br />
bilden. Das Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung<br />
der Gesellschafter am Vermögen, am Gewinn und Verlust<br />
der Fondsgesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit<br />
nichts anderes geregelt ist. Die Kapitalkonten I können nur durch<br />
einstimmigen Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit<br />
in diesem Vertrag nicht abweichend hiervon geregelt. Für jeden<br />
Gesellschafter wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto<br />
(Kapitalkonto II) geführt, auf dem Agio, Gewinnzuschreibungen,<br />
Verluste und Gewinnentnahmen sowie Kapitaleinlagen gemäß<br />
§ 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 gebucht werden und ein<br />
Kapitalkonto III, auf dem Kapitalrückzahlungen gebucht werden.<br />
Die Kapitalkonten werden in Euro gebucht und nicht verzinst.<br />
8. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />
unmittelbare Beteiligung als Kommanditisten beantragen, sind<br />
verpflichtet, der Fondsgesellschaft unverzüglich nach Übersendung<br />
eines Formblattes für eine Handelsregistervollmacht, welches<br />
exemplarisch im Verkaufsprospekt abgedruckt ist, eine entsprechende<br />
Handelsregistervollmacht zu Gunsten des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters (Änderungen des Formblatts aufgrund<br />
besonderer Anforderungen des Registergerichts oder Rechtsänderungen<br />
bleiben vorbehalten) in notariell beglaubigter Form zur<br />
Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden Gesellschafter<br />
für die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen<br />
im Zusammenhang mit der Eintragung in das Handels -<br />
register bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten sind von<br />
dem jeweiligen Treugeber selbst zu tragen. Diese Regelung gilt<br />
entsprechend für aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />
Gesellschafter.<br />
§4<br />
Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
1. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter sowie das Beteiligungs -<br />
aufgeld („Agio“) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage (Kapitalein -<br />
lage und Beteiligungsaufgeld im Folgenden zusammen auch der<br />
„gesamte Einzahlungsbetrag“) sind in einem Betrag zu erbringen<br />
und spätestens zum letzten Bankarbeitstag in München des<br />
jeweiligen Beitrittsmonats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />
fällig.<br />
2. Die Gesellschafter haben grundsätzlich die Möglichkeit, den<br />
gesamten Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugs -<br />
ermächtigungsverfahren von der Fondsgesellschaft einziehen zu<br />
lassen oder den Betrag selbst auf das im Zeichnungsschein angegebene<br />
Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen. Die Gesellschafter<br />
verpflichten sich, den gesamten Einzahlungsbetrag spätestens<br />
zum Zahlungstermin gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />
auf ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen bzw.<br />
auf das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />
137
3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />
Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />
Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />
Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />
4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung des gesamten<br />
Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschriftwiderspruch durch den<br />
Investor) können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet<br />
werden. Darüber hinaus kann der Verzug mit der Einzahlung des<br />
Einzahlungsbetrags dazu führen, dass der Treuhandkommanditist<br />
der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors beitritt.<br />
Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal 15 % der Kapitaleinlage<br />
als Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der<br />
Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer<br />
Schaden entstanden ist.<br />
§5<br />
Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />
(Treugeber), Treuhandvergütung<br />
1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />
treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />
geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen<br />
seiner Treugeber Folge. Liegt keine Weisung eines Treugebers vor,<br />
so übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbesondere<br />
für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />
durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />
2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zu<br />
der Gesellschaft werden die Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />
zwischen dem jeweiligen Treugeber und dem Treuhandkommanditisten<br />
wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter<br />
behandelt. Dies gilt insbesondere für die Stimmrechte, die Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an<br />
einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös sowie für<br />
die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte und die Möglichkeit,<br />
ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen. Die Regelungen<br />
dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit entsprechend für<br />
die Treugeber, auch wenn die Treugeber nicht ausdrücklich<br />
erwähnt sind.<br />
Für seine Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />
einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />
der Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />
von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />
Höhe von EUR 5.000 p. a. inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
Vergütung ist jeweils jährlich nachschüssig zum 31.12., erstmalig<br />
zum 31.12.2009, letztmalig anteilig zum Zeitpunkt der Vollbeendigung<br />
der Fondsgesellschaft fällig. Die Vergütung erhöht sich ab<br />
dem 01.01.2010 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen<br />
Vorjahresvergütung.<br />
138 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
§6<br />
Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />
1. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§7<br />
Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder sonstige<br />
Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />
ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von<br />
unter EUR 10.000 oder Anteile, die nicht auf volle EUR 1.000<br />
lauten, entstehen sollten. § 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />
Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />
den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />
eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />
Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />
künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />
Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />
2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />
oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden<br />
Gesellschafter zur Erteilung der Zustimmung in angemessener<br />
Frist vorab schriftlich anzuzeigen.<br />
3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />
auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />
von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten<br />
gemäß § 3 Ziffer 7 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt<br />
die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden<br />
Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang<br />
einzelner Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />
Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />
nicht möglich.<br />
4. Alle Kosten einschließlich etwaiger Steuern einer ganzen / teilweisen<br />
Übertragung oder Belastung sowie eines sonstigen ganzen /<br />
teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />
tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft der<br />
übertragende bzw. der belastende Gesellschafter sowie der<br />
Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber hinaus tragen der übertragende<br />
/ belastende Gesellschafter sowie der Erwerber die Kosten<br />
des Verwaltungsaufwandes einschließlich etwaiger Steuern,<br />
die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter in Rechnung
gestellt werden, bis zu einer Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner.<br />
Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in<br />
entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto (Kapitalkonto II) zu leisten.<br />
§ 11 bleibt unberührt.<br />
5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />
(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />
jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />
Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />
sowie Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, Auseinander -<br />
setzungsguthaben und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />
zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />
abzutreten;<br />
(b) dem Platzierungsgaranten beziehungsweise deren Vertriebspartnern<br />
gestattet, den Gesellschaftsanteil, den sie gegebenenfalls<br />
im Rahmen ihrer jeweiligen Platzierungsgarantien<br />
gezeichnet haben, jederzeit und ohne Zustimmung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters auf Dritte zu übertragen<br />
oder Dritten zu verpfänden;<br />
(c) dem geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters gestattet, eine Übertragung des<br />
Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters auf<br />
Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />
6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />
ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />
von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />
Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechender<br />
Höhe in sein Kapitalkonto II zu leisten.<br />
§8<br />
Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12.2021,<br />
durch eingeschriebenen Brief kündigen. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die<br />
Fristeinhaltung ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />
Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu<br />
dem Zeitpunkt, zu dem er fristgerecht gekündigt hat, aus der<br />
Fondsgesellschaft aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb<br />
von drei Monaten nach Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation<br />
oder tritt die Fondsgesellschaft aus zwingenden Gründen vor<br />
dem Ausscheiden oder im Zeitpunkt des Ausscheidens des kündigenden<br />
Gesellschafters in Liquidation, so nimmt der kündigende<br />
Gesellschafter an der Liquidation teil.<br />
2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />
einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung<br />
mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />
aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, und im Falle<br />
eines Treugebers den Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend herabzusetzen, wenn<br />
(a) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffer 4,<br />
§ 7 Ziffer 6 und § 11 der Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern<br />
nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung<br />
durch den geschäftsführenden Gesellschafter alle Nachteile<br />
aufgrund des Gesellschafterwechsels erstattet;<br />
(b) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />
vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />
beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />
Masse abgelehnt wird;<br />
(c) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />
betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht innerhalb<br />
eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />
an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />
Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />
nachgewiesen hat (bis zum Ablauf<br />
dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />
Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung<br />
für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />
(d) der betroffene Gesellschafter seinen Verpflichtungen nach<br />
§ 18 Ziffer 4 nicht nachkommt;<br />
(e) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 3 Ziffer 5<br />
genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt;<br />
(f) der Gesellschafter einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />
begeht; oder<br />
(g) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />
Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />
oder zu dem gegebenenfalls in der Ausschließungserklärung<br />
genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus. Die<br />
Ausschließungserklärung gilt spätestens drei Tage nach Absendung<br />
an die zuletzt der Fondsgesellschaft schriftlich genannte<br />
Adresse als zugegangen.<br />
3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />
Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />
Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />
Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit der<br />
Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treuge-<br />
139
er nehmen über den Treuhandkommanditisten an der Anwachsung<br />
teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten<br />
um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />
Treugebers.<br />
4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />
Gesellschafter nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />
bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />
betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter zu benennende(n) Dritte(n) zu<br />
übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />
anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />
Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage bestimmt<br />
sich nach der an den auszuschließenden Gesellschafter zu zahlenden<br />
Abfindung (§ 10 Ziffer 2 und § 10 Ziffer 3). Der Dritte übernimmt<br />
alle Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Gesellschafters<br />
einschließlich einer etwaig noch offenen Einlageforderung<br />
der Fondsgesellschaft im Hinblick auf die Beteiligung des<br />
auszuschließenden Gesellschafters. § 11 bleibt unberührt.<br />
§9<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />
des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />
über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />
mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />
der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />
eine Aufteilung in auf volle EUR 1.000 lautende Beteiligungen<br />
(mindestens aber EUR 5.000) erfolgt. Bis zur Auseinandersetzung<br />
benennen die Erben einen gemeinschaftlichen Vertreter und<br />
erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Das<br />
Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung vorbehaltlich der<br />
Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen Vertreter ausgeübt werden.<br />
Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker<br />
als Vertreter berufen. Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker<br />
von den übrigen Erben als bevollmächtigt, für<br />
sie Zustellungen und Erklärungen der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />
Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />
durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
legitimieren. § 18 Ziffer 4 gilt entsprechend. Werden<br />
der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des<br />
Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die<br />
Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine<br />
Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />
zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal opinion“)<br />
über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />
Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen auf die Vorlage<br />
eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />
140 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift einer in<br />
einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />
(notarielles Testament / Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />
vorgelegt wird. Die Fondsgesellschaft darf<br />
denjenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker<br />
bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des<br />
Verstorbenen auf ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />
mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />
2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />
1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der<br />
Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />
Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />
Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />
zu leisten.<br />
3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />
sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />
nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />
mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />
bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei<br />
nicht unterschritten werden.<br />
4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />
§ 10<br />
Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />
Gesellschaftern /Abfindung<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />
aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />
dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des<br />
Verkehrswertes nimmt der geschäftsführende Gesellschafter<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die<br />
Abfindung zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst.<br />
2. Wird ein Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen<br />
Buchwertes seiner Beteiligung, wie er sich aus der<br />
Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem<br />
Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />
des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />
zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen / Entnahmen<br />
sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />
nach § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 sowie § 11, höchstens aber<br />
den Verkehrswert gemäß Ziffer 1 Satz 2.<br />
3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />
Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Gesellschafter<br />
zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausge-
schlossenen Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />
steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungs -<br />
erlös aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer<br />
Provision von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />
Gesellschafter kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />
frei wählen.<br />
4. § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />
5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />
Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />
von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />
künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />
abweichend können der geschäftsführende Gesellschafter<br />
und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausscheiden<br />
Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
verlangen.<br />
6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />
Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />
Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />
dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />
soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />
Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />
§ 11<br />
Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />
Steuern inklusive Quellensteuern, Gebühren, Beiträge) und anderen<br />
Kosten oder Nachteilen, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten<br />
eines Gesellschafters beruhen oder ihren Grund in der Person<br />
oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform / Sitz eines Gesellschafters<br />
haben, sind von den jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschaftern<br />
und einem etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich des<br />
betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner zu tragen.<br />
Gleiches gilt bei mittelbaren Veränderungen im Sinne des § 8 c<br />
KStG bzw. einer entsprechenden Nachfolgeregelung. Dieser hat<br />
auf Anforderung des geschäftsführenden Gesellschafters unverzüglich<br />
eine Kapitaleinlage in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto<br />
II zu leisten. Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />
ausgenommen sind Ansprüche gegen die AIDAN, den<br />
geschäftsführenden Gesellschafter sowie Dritte, die im Zuge der<br />
Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft beitreten.<br />
Diese Abgaben- und Kostenerstattungspflicht gilt insbesondere<br />
auch insoweit, als bei der Fondsgesellschaft eine Gewerbesteuerbelastung<br />
auch dadurch entstehen kann<br />
(a) dass der von einem Gesellschafter aufgrund der Veräußerung<br />
oder sonstigen Übertragung seines Gesellschaftsanteils erzielte<br />
Gewinn bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />
zu berücksichtigen ist oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />
Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />
ausgenutzt werden kann;<br />
(b) dass im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft oder des<br />
Ausschlusses oder Ausscheidens eines Gesellschafters sich bei<br />
der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag aus Gründen erhöht,<br />
die in der Person oder der Rechtsform eines oder mehrerer<br />
Gesellschafter / -s liegen, oder ein etwaiger gewerbesteuer -<br />
licher Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr ausgenutzt<br />
werden kann;<br />
(c) dass bei der Fondsgesellschaft im Zuge der Liquidation ein<br />
Aufgabegewinn entsteht, der den Gewerbeertrag der Fonds -<br />
gesellschaft erhöht, weil alle oder einzelne Gesellschafter nicht<br />
unmittelbar beteiligte natürliche Personen sind oder der<br />
Aufgabegewinn schon als solcher der Gewerbesteuer unterliegt;<br />
(d) dass sich bei der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag<br />
dadurch erhöht, dass das Auseinandersetzungsguthaben /der<br />
Auseinandersetzungsertrag des ausscheidenden Gesellschafters<br />
bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />
zu berücksichtigen ist;<br />
(e) dass bei einem Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen<br />
anfallen und /oder für einen Gesellschafter negative Ergänzungsbilanzen<br />
zu bilden sind und sich dadurch Belastungen<br />
mit Gewerbesteuer ergeben, die mittelbar die Fondsgesellschaft<br />
belasten;<br />
(f) dass im Zuge von (Teil-)Übertragungen von Gesellschaftsanteilen<br />
etwaige Zinsvorträge im Sinne der Zinsschranke (§ 4 h<br />
EStG) entfallen bzw. nicht nutzbar sind.<br />
2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />
einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />
vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />
nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft<br />
im Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre<br />
Erstattungsforderung gegen den betroffenen Gesellschafter ein<br />
Zurückbehaltungsrecht in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />
gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
/ Liquidationsguthabens geltend zu<br />
machen. Im Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung<br />
eines Gesellschaftsanteiles kann der geschäftsführende Gesellschafter<br />
seine gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von<br />
141
einer angemessenen Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung<br />
der Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der<br />
Fondsgesellschaft, insbesondere nach Zugang entsprechender<br />
Abgabenbescheide, die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung<br />
möglich ist, hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />
§ 12<br />
Geschäftsführung, Vertretung<br />
1. Geschäftsführender Gesellschafter ist der persönlich haftende<br />
Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft nach außen allein. Der<br />
geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />
ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />
2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />
Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />
3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handels -<br />
gewerbes nach § 116 Abs. 1 HGB hinausgehen, kann der<br />
geschäftsführende Gesellschafter nur mit Zustimmung der<br />
Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören<br />
dabei insbesondere:<br />
(a) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen zur Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft einschließlich Abschluss von<br />
Verwaltungs- /Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen,<br />
insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />
zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n,<br />
Abschluss von Vermittlungsverträgen (einschließlich Eigenkapitalvermittlungsverträgen),<br />
Konzeptions-, Vermarktungsund<br />
Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />
(b) Umsetzung von Investitionsvorhaben gemäß dem Gesellschaftszweck,<br />
insbesondere der Erwerb und das Halten von<br />
drei Flugzeugen des Typs Embraer 195 einschließlich des<br />
Abschlusses, der Änderung, Kündigung, Abtretung, Übertragung<br />
und Aufhebung sämtlicher in diesem Zusammenhang<br />
erforderlichen oder gebotenen weiteren Vereinbarungen (einschließlich<br />
Gewährleistungszusagen, Garantieverträgen,<br />
Bankgarantien, Wartungsverträgen etc.);<br />
(c) Die Vermietung und Untervermietung der in lit. (b) genannten<br />
Luftfahrzeugen einschließlich der Ausübung von Gewährleistungsrechten;<br />
(d) Die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />
von den in lit. (b) genannten Flugzeugen;<br />
(e) Die Abwicklung von Versicherungsfällen;<br />
142 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
(f) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />
Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />
zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;<br />
(g) Abschluss von Darlehens- und Finanzierungsverträgen einschließlich<br />
Zinssicherungsgeschäften sowie sämtlicher Sicherungsvereinbarungen<br />
und die Bestellung entsprechender Sicherheiten;<br />
(h) Anlage liquider Mittel;<br />
(i) Die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />
Rechte aus den in dieser Ziffer genannten Verträgen, einschließlich<br />
Vergleichsabschlüssen sowie die Führung von Prozessen<br />
gegen Gesellschafter auf Leistung ihrer Einlage;<br />
(j) Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fondsgesellschaft;<br />
(k) Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen;<br />
(l) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />
einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />
(m) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung<br />
von Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />
im schriftlichen Verfahren, sowie die<br />
Abhaltung von Gesellschafterversammlungen.<br />
4. Soweit der geschäftsführende Gesellschafter zum Abschluss von<br />
Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />
das Recht zur Durchführung, Änderung und Beendigung dieser<br />
Verträge und mit diesen Verträgen verbundenen Maßnahmen.<br />
Die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung und Verfolgung<br />
sämtlicher Rechte und Ansprüche aus solchen Verträgen<br />
einschließlich des Abschlusses von Vergleichen obliegt dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter.<br />
5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />
den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen lediglich bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />
auch, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />
besteht. Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />
sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs<br />
Monate nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />
Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätestens<br />
jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum<br />
Schadenersatz verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />
Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftungseinschränkungen<br />
dieser Vorschrift gelten nicht für Schadensersatzansprüche,<br />
die wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen.
6. Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Gesellschafter,<br />
die AIDAN, die Platzierungsgaranten, den Treuhandkommanditisten,<br />
deren Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im<br />
Folgenden „Freistellungsberechtigte“) vollumfänglich von jeglicher<br />
Haftung für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen<br />
des Gesellschaftsverhältnisses frei. Ein Anspruch auf Freistellung<br />
ist ausgeschlossen, sofern die Freistellungsberechtigten vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig gehandelt bzw. nicht gehandelt haben.<br />
§ 13<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich und im<br />
Umlaufverfahren gefasst.<br />
2. Es findet jährlich bis zum 30.09. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />
des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />
statt.<br />
3. Der geschäftsführende Gesellschafter führt alle Beschlussfassungen<br />
durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />
von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunter -<br />
lagen an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann<br />
er die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />
der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />
durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />
werden, entscheidet der geschäftsführende Gesellschafter nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />
Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />
Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />
sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />
genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />
Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />
anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />
werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />
Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />
Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />
Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />
des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im<br />
Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />
Formalien gewahrt worden sind.<br />
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />
Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />
Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />
der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />
Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />
wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />
Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter vers-<br />
endet werden bzw. wird, die spätestens sieben Tage vor dem<br />
Datum der Versendung der Beschlussfassungsunterlagen bzw.<br />
der Einladung bereits Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind.<br />
Die später der Fondsgesellschaft beitretenden Gesellschafter sind<br />
von der Teilnahme an der Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme<br />
an der Gesellschafterversammlung nicht ausgeschlossen,<br />
wenn<br />
(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />
Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />
die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />
Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />
die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />
(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />
Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei der<br />
Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />
haben.<br />
4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />
schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />
verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die<br />
außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch.<br />
Bei Eilbedürftigkeit kann sie die Frist zur Abgabe der Stimmen auf<br />
zehn Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen.<br />
5. Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />
absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />
Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />
bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />
Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />
Wochen; maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Bei Eilbedürftigkeit<br />
kann die Frist auf zehn Tage verkürzt werden. Die Einberufung<br />
ist ordnungsgemäß, wenn sie an die gegenüber der<br />
Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse gesandt<br />
wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt, oder<br />
kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
nicht geladen werden, so ruht sein Stimmrecht<br />
bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei denn, dass ein Vertreter<br />
vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft schriftlich<br />
bekannt gegeben worden ist.<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter oder ein von diesem mit<br />
der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />
die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und benennt<br />
einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />
wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />
unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />
143
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />
Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />
Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />
bzw. vertreten sind.<br />
Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />
nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten,<br />
einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />
oder durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen.<br />
Die Vertretung durch andere Personen als die genannten bedarf<br />
der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />
Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />
Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />
den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />
Stimmrecht wahrzunehmen, und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />
schriftlich Weisungen erteilen, auch die generelle Weisung,<br />
für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />
Einer auf unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhenden<br />
geteilten Ausübung der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />
stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich<br />
zu.<br />
Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />
selbst.<br />
6. Je volle EUR 500 der Kapitaleinlage der Gesellschafter gewähren<br />
eine Stimme. Zusätzlich verfügt der geschäftsführende Gesellschafter<br />
über 100 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer<br />
Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist<br />
hat kein eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhn -<br />
lichen Angelegenheiten.<br />
7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />
folgende Angelegenheiten:<br />
(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses; wird<br />
hierüber kein Beschluss gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden<br />
Gesellschafter erstellte Jahresabschluss als genehmigt<br />
und festgestellt;<br />
(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />
(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />
nichts anderes geregelt ist;<br />
144 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
(d) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />
(e) Auflösung der Fondsgesellschaft;<br />
(f) Veräußerung der unter § 12 Ziffer 3 (b) genannten Luftfahr -<br />
zeuge<br />
8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />
Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />
mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />
die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />
und verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen gelten<br />
als nicht abgegeben.<br />
9. Für Beschlüsse gemäß Ziffern 7 (d) und 7 (e) und sowie sonstige<br />
Grundlagengeschäfte können, soweit aufgrund zwingender<br />
Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist, nur mit 3/4-<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden darf, beschlossen werden. Auch der<br />
Ausschluss des geschäftsführenden Gesellschafters und /oder<br />
der Entzug der Vertretungsmacht und /oder der Entzug der<br />
Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen beschlossen werden.<br />
10. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die nicht alle Gesellschafter<br />
formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />
zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />
des geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen Nachteil<br />
verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />
gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />
bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich angefochten<br />
werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel<br />
als geheilt.<br />
§ 14<br />
Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />
1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />
innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />
Gesellschafter zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der<br />
Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />
und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss<br />
ist von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu<br />
unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von einem von den Gesell-
schaftern durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />
oder einer in gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
zu prüfen. Alsdann ist eine Kopie des Jahresabschlusses<br />
oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />
mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />
Beschlussfassung zuzuleiten. Der Wirtschaftsprüfer für die Geschäftsjahre<br />
2009 und 2010 wird von dem geschäftsführenden<br />
Gesellschafter bestimmt.<br />
2. Vor Verteilung des Ergebnisses erhält der geschäftsführende<br />
Gesellschafter für seine Aufwendungen einschließlich seiner<br />
Rechtsformkosten sowie für die Übernahme der Geschäftsführung<br />
eine Pauschalvergütung in Höhe von EUR 5.000 p. a. zuzüglich<br />
einer eventuellen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der geschäftsführende<br />
Gesellschafter erhält diese Vergütung auch im Falle<br />
eines Verlustes. Die Vergütung ist jährlich nachschüssig zum<br />
30.12. eines jeden Jahres fällig, erstmals zum 30.12.2009 für alle<br />
bis dahin angefallenen Ansprüche. Die Vergütung erhöht sich ab<br />
dem 01.01.2010 um jeweils 3 % p.a. gegenüber der jeweiligen<br />
Vorjahresvergütung.<br />
3. Anschließend wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft den Gesellschaftern<br />
wie folgt zugewiesen:<br />
(a) Die Gesellschafter sind – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />
Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />
Kapitaleinlagen gemäß den Kapitalkonten I am Gewinn und<br />
Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
(b) Vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter werden<br />
sämtliche gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 zu<br />
erstattenden Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter<br />
vorab als negatives Ergebnis zugewiesen und als Einlageforderung<br />
gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter auf<br />
dessen Kapitalkonto II gebucht.<br />
(c) Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />
Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten II und III im<br />
Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />
Gewinn- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />
Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig<br />
vom Zeitpunkt ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer<br />
Kapitalkonten II und III (ohne Berücksichtigung von Kapitaleinlagen<br />
gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11), soweit<br />
wie steuerrechtlich möglich, gleichgestellt werden. Aus diesem<br />
Grund werden in diesem Zeitraum positive Ergebnisse der<br />
Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern mit der relativ<br />
niedrigsten Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis<br />
zu ihren Kapitaleinlagen und negative Ergebnisse der<br />
Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern mit der relativ<br />
höchsten Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis<br />
zu ihren Kapitaleinlagen zugewiesen.<br />
4. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und verpflichtet,<br />
die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />
an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine<br />
abweichende Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird.<br />
Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />
geschäftsführende Gesellschaftert, der zur Bestreitung zukünftiger<br />
Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />
Liquiditätsreserve vorhalten wird. Die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erfolgen voraussichtlich am 30.04. und 30.10.<br />
eines jeden Kalenderjahres, erstmals voraussichtlich am<br />
30.04.2010.<br />
5. Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in Euro.<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter kann jedoch Ausschüttungen/Entnahmen<br />
auch in US-Dollar vorsehen. Sämtliche im<br />
Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen und<br />
einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind von dem<br />
jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit dem Ausschüttungsbetrag<br />
verrechnet.<br />
6. Sonderbetriebsausgaben muss jeder Gesellschafter spätestens<br />
zum 28.02. des auf ein Geschäftsjahr folgenden Jahres der Fondsgesellschaft<br />
bekannt geben.<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen an die Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Kapitalanteile unabhängig davon, ob in dem<br />
betreffenden Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden<br />
kann.<br />
Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />
unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine Ausschüttung<br />
/ Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer von dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen erachteten<br />
Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahmeberechtigung<br />
der Gesellschafter besteht entsprechend der Höhe der von ihnen<br />
geleisteten Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />
erfolgt monatlich.<br />
§ 15<br />
Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />
Vollmacht, Kontrollrechte<br />
1. Eine über § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />
kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die<br />
Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />
gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />
2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter und den<br />
geschäftsführenden Gesellschafter nicht.<br />
145
3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />
Dritten zu allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />
des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />
die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />
4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der<br />
Kommanditisten nach § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die<br />
Unterlagen bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
nur durch einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit<br />
verbundenen Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />
§ 16<br />
Liquidation<br />
1. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Gesellschafter<br />
oder durch den /die von ihm zu bestellenden Liquidator<br />
/ -en. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht es frei,<br />
hierzu geeignete natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />
2. Der Erlös aus der Liquidation wird dazu verwendet, zunächst die<br />
Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />
und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />
Ein danach verbleibender Erlös wird unter Einbeziehung<br />
der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />
ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es entstehen<br />
keine Ausgleichsverpflichtungen bzw. Ausgleichsansprüche<br />
zwischen den Gesellschaftern, soweit nach vollständiger Rückzahlung<br />
des Kommanditkapitals und nach Auszahlung des verbleibenden<br />
Verwertungserlöses die Summen der Kapitalkonten<br />
der jeweiligen Gesellschafter voneinander abweichen.<br />
3. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />
sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />
der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />
§ 155 Abs. 2 HGB jederzeit zurückgefordert werden.<br />
4. § 11 gilt entsprechend.<br />
§ 17<br />
Kosten des Vertrages<br />
Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />
und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />
Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />
Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />
146 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />
teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />
über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />
trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />
diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />
Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />
§ 18<br />
Datenschutz<br />
1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />
die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />
getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />
unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />
2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />
seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />
Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
die Fondsgesellschaft sowie die mit der<br />
Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies<br />
sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie<br />
dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />
Steuerbehörden) einverstanden. Die Daten werden im Rahmen<br />
der zur Durchführung der Beteiligung notwendigen Maßnahmen<br />
verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />
3. Auch werden die Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung<br />
genutzt. Gegen die Nutzung seiner Daten für<br />
diese Zwecke steht dem Gesellschafter ein jederzeitiges und kostenloses<br />
Widerspruchsrecht zu (siehe § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme<br />
ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />
4. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />
den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />
und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />
Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />
§ 19<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />
damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist<br />
beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.
2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />
Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />
Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />
stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />
betreffen, die Ombudsstelle Offene Fonds e.V. anzurufen und<br />
gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
§ 20<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />
ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />
des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />
Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />
Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />
gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />
von vornherein bedacht.<br />
2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />
Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />
soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />
den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />
eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />
/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />
und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />
Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />
3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />
Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />
gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />
4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />
Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />
werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />
bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />
ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach Treu und<br />
Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />
5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist, soweit<br />
dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />
6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages<br />
vom 08.12.2008 in der zuletzt gültigen Fassung.<br />
Grünwald, den 21.09.2009<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />
gez. Radunz gez. Schloemann<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Grünwald, den 21.09.2009<br />
AIDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co.<br />
gez. Ziegler gez. Dr. Wolf<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Grünwald, den 21.09.2009<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
gez. Massing gez. Graser<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Folgende Bestimmungen weichen von den gesetzlichen Bestimmungen<br />
zur Kommanditgesellschaft ab:<br />
§3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen<br />
§4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
§5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />
(Treugeber), Treuhandvergütung<br />
§6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />
§7 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
§8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />
§9 Tod eines Gesellschafters<br />
§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern /<br />
Abfindung<br />
§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />
§ 13 Investitionskriterien<br />
§ 14 Gesellschafterbeschlüsse<br />
§ 15 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttung<br />
/ Entnahme von Liquidität<br />
§ 16 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />
Kontrollrechte<br />
§ 17 Liquidation<br />
§18 Kosten des Vertrages<br />
§19 Datenschutz<br />
§21 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
147
Der Treuhandvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
Zwischen<br />
dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />
GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald,<br />
genannten Investor<br />
– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />
und<br />
der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />
wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />
§ 1<br />
Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages, Person des<br />
Treugebers<br />
1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Erstellung einer<br />
Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten für<br />
den Treugeber zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />
ist ein interner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung<br />
wird nicht versandt. Der Treugeber verzichtet insoweit auf den<br />
Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der Treugeber erhält von<br />
der Fondsgesellschaft GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />
Projekt Nr. 36 KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“) eine Mitteilung<br />
über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung in Textform.<br />
Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung noch der Zugang<br />
der dies bezüglichen Mitteilung der Fondsgesellschaft ist für die<br />
Wirksamkeit des Treuhandvertrages erforderlich. Das mit diesem<br />
Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt<br />
des Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft im Auftrag<br />
des Treugebers, entsteht erstmals mit Beitritt der im Zeichnungsschein<br />
vereinbarten Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen).<br />
2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />
Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />
Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen) und<br />
des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />
Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />
Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft.<br />
Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />
ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />
des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />
148 I Der Treuhandvertrag<br />
Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft entsprechend, sofern nicht in diesem<br />
Treuhandvertrag abweichende Regelungen enthalten sind.<br />
3. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />
für alle Treugeber gemeinsam als einheit -<br />
lichen Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />
Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />
Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />
Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />
Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />
abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />
Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />
insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />
4. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />
im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />
wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />
Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />
Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />
gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />
allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />
Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />
5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />
Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber hinausgehende<br />
Tätigkeiten werden vom Treuhänder vorbehaltlich abweichender<br />
Vereinbarung nicht übernommen. Das Treuhandverhältnis<br />
mit der Folge der Nichteintragung des Investors als Kommanditist<br />
im Handelsregister dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung<br />
im Interesse der Fondsgesellschaft und der Treugeber<br />
sowie dem Vertraulichkeitsinteresse der Investoren.<br />
§ 2<br />
Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />
Ausübung von Kontrollrechten<br />
1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />
auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der<br />
Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen / Entnahmen,<br />
den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />
im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />
an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese Abtretung<br />
an.
2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />
nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />
Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />
entsprechend bevollmächtigen.<br />
§3<br />
Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />
1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein genannte<br />
Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio zu dem im Zeichnungsschein<br />
genannten bzw. zu dem ihm von der Fondsgesellschaft<br />
mitgeteilten Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffer 1 bis 3<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechende<br />
Anwendung.<br />
2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />
und im Zeichnungsschein dargestellten Verzugsfolgen<br />
eintreten Der Treuhandkommanditist ist in diesem Fall<br />
zudem zu einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />
berechtigt.<br />
§4<br />
Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />
1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft<br />
im Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung<br />
selbst ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu<br />
einer Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und<br />
das Ergebnis der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom<br />
geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />
nur durch einen anderen Gesellschafter der Fondsgesellschaft,<br />
seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />
oder seinen Generalbevollmächtigten<br />
vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen als die<br />
genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht<br />
bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung<br />
beauftragter und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />
3. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber<br />
selbst.<br />
4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />
Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />
ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />
die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />
dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />
Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />
Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />
von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
ausdrücklich zugestimmt.<br />
5. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
§5<br />
Treuhandverwaltung<br />
Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />
von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />
Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />
entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />
Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />
Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />
umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />
entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />
weiterleiten.<br />
§6<br />
Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />
1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />
grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />
Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />
oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />
§ 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />
für die Person des Dritten entsprechend. Eine Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />
auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstandenen<br />
Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />
Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund (z. B. bei Verstoß gegen § 18 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages)<br />
versagt werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung<br />
im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung<br />
der Beteiligung wird auf § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen. Eine<br />
teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit durch eine teil-<br />
149
weise Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />
im Nennwert von unter EUR 10.000 oder im Nennwert<br />
eines nicht auf volle EUR 1.000 lautende höheren Betrag entstehen<br />
sollten. Durch die teilweise Übertragung oder sonstige<br />
Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Erwerber ein selbständiges Treuhandverhältnis über den<br />
betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />
mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />
die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben. Unbeschadet<br />
der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />
Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt,<br />
alle Ausschüttungen/Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />
gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten Rechtsinhaber<br />
vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung nicht<br />
schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />
3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />
sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />
im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
entsprechende Anwendung.<br />
§7<br />
Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />
von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />
durch den Treunhandkommanditisten kann der Treugeber<br />
die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in<br />
eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird<br />
wirksam, sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />
gestellt wird. Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />
eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />
in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />
ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />
zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />
150 I Der Treuhandvertrag<br />
3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />
verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />
die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />
Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />
durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />
Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />
dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />
Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />
und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />
mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />
des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />
gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />
4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2, bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />
der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />
eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />
ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />
zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
5. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />
abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />
rechtswirksam innerhalb der im Zeichnungsschein genannten<br />
Widerrufsfrist widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen dem<br />
Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten Einlage<br />
(zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />
6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />
Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />
§8<br />
Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />
Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />
neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />
verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />
Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />
auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der
hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />
Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treuhandkommanditist<br />
durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />
dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />
Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />
nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.<br />
§9<br />
Erbfall<br />
Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />
als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />
der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />
herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung. Übertragungen<br />
zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen sowie<br />
zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1 dieses Vertrages<br />
und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft; abweichend<br />
kann der Übergang der Treuhandschaft mit Wirkung zum<br />
Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung bzw. des Erbfalls<br />
und ohne Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht unterschritten<br />
werden.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />
gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er berechtigt<br />
und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />
§ 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
§ 10<br />
Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />
Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />
im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen<br />
bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />
§ 11<br />
Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />
fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />
Verpflichtungen.<br />
2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />
typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />
die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />
3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />
den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />
ein Jahr nach Kenntniserlangung von den den Anspruch<br />
begründenden Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von<br />
dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />
4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />
Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden<br />
„Freistellungsberechtigte“) vorbehaltlich zwingender gesetzlicher<br />
Bestimmungen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit<br />
Tätigkeiten frei, die dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung<br />
des Treugebers ausführt bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim<br />
jeweiligen Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
vor.<br />
5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />
Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />
beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />
stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />
hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />
des Beteiligungsangebotes und hat dieses nicht auf inhaltliche<br />
Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
des Beteiligungsangebotes.<br />
151
6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />
Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />
und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />
wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />
einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />
Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />
und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />
übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der<br />
angestrebten steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vor -<br />
behalt der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />
Finanzgerichtsbarkeit.<br />
§ 12<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />
der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />
für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />
gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
§ 13<br />
Beteiligungsregister, Datenschutz<br />
Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />
Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register eingetragen.<br />
Dieses Register enthält Namen und Anschrift des Treugebers,<br />
die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige Angaben<br />
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung. Die<br />
Eintragung in das Register wird dem Treugeber mit Annahme des<br />
Treuhandvertrages bestätigt. Der Treugeber hat keinen Anspruch<br />
auf Einsicht in das Register oder auf Angaben über die übrigen Treugeber.<br />
1. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />
Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />
seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
die Fondsgesellschaft, sowie die mit der Durchführung<br />
und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />
insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />
Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />
Steuerbehörden) einverstanden. Die Daten werden im Rahmen<br />
der zur Durchführung der Beteiligung notwendigen Maßnahmen<br />
verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />
152 I Der Treuhandvertrag<br />
2. Auch werden die Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung<br />
genutzt. Gegen die Nutzung seiner Daten für<br />
diese Zwecke steht dem Treugeber ein jederzeitiges und kostenloses<br />
Widerspruchsrecht zu (siehe § 28 Absatz 4 BDSG). Die Inanspruchnahme<br />
ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />
Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und<br />
die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />
in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.<br />
§ 14<br />
Schlichtungsverfahren<br />
Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />
damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen.<br />
Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser Verfahrensordnung,<br />
die aus oder im Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag<br />
stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
§ 15<br />
Schlussbestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />
dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />
unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />
ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />
Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />
vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien<br />
Kaufleute sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn<br />
die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />
Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />
nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher<br />
Gerichtsstand begründet ist.
Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />
Ich, der /die Unterzeichnende<br />
Name Vorname Geburtsdatum<br />
Straße PLZ, Ort<br />
erteile hiermit der<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
VOLLMACHT<br />
1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />
GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald,<br />
durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />
EUR ,– in Worten: EURO<br />
(5 % der Kapitaleinlage)<br />
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />
2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />
zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />
sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />
Handelsregister anzumelden;<br />
M U S T E R<br />
3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />
Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />
meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />
(Unterschrift des Investors)<br />
Muster der Handelsregister-Vollmacht I 153
Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />
zum 31.12.2008<br />
GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald<br />
BILANZ zum 31.12.2008<br />
Aktiva Vorjahr<br />
EUR EUR TEUR<br />
A. Ausstehende Einlagen auf Kapitalanteile 7.500,00 8<br />
B. Anlagevermögen<br />
I. Vermietete Sachanlagen<br />
Flugzeuge 59.593.030,20 0<br />
C. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78.341,60 0<br />
2. Forderungen gegen Gesellschafter 2.500,00 0<br />
3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0<br />
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />
80.841,60<br />
1.830.995,18 1<br />
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile 4.202.302,46 0<br />
und Entnahmen des Kommanditisten<br />
154 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
65.714.669,44 9
Passiva Vorjahr<br />
EUR EUR TEUR<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile des Kommanditisten<br />
1. Festkapital 10.000,00 10<br />
2. Verlustanteile - 4.210.996,79 - 5<br />
3. Entnahmen - 1.305,67 0<br />
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte<br />
Verlustanteile und Entnahmen<br />
4.202.302,46 0<br />
0,00<br />
B. Rückstellungen<br />
1. Steuerrückstellungen 28.210,00 0<br />
2. Sonstige Rückstellungen 4.800,00 4<br />
33.010,00<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />
EUR 2.551.815,74 (Vj. TEUR 0)<br />
63.254.028,18 0<br />
2. Erhaltene Anzahlungen<br />
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />
EUR 389.426,87 (Vj. TEUR 0)<br />
389.426,87 0<br />
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />
EUR 600.000,00 (Vj. TEUR 0)<br />
600.000,00 0<br />
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.008.407,31 0<br />
65.251.862,36<br />
D. Rechnungsabgrenzungsposten 429.797,08 0<br />
65.714.669,44 9<br />
155
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für die Zeit vom 01.01.2008 – 31.12.2008<br />
der GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald<br />
156 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
Vorjahr<br />
EUR TEUR<br />
1. Umsatzerlöse 2.343.865,59 0<br />
2. Sonstige betriebliche Erträge 82.977,82 0<br />
3. Abschreibungen auf vermietete Sachanlagen - 2.112.080,47 0<br />
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 3.161.846,04 - 5<br />
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.250,58 0<br />
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
davon gegenüber Gesellschaftern<br />
EUR 65.207,37 (Vj. TEUR 0)<br />
- 1.337.218,11 0<br />
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.178.050,63 - 5<br />
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 28.210,00 0<br />
9. Jahresfehlbetrag - 4.206.260,63 - 5<br />
Anhang für das Geschäftsjahr 2008<br />
der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG,<br />
Grünwald<br />
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald, ist nach den Vorschriften<br />
des deutschen Handelsrechts aufgestellt. Um den<br />
Besonderheiten der Geschäftstätigkeit Rechnung zu tragen,<br />
werden einzelne Postenbezeichnungen in der Bilanz und der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung angepasst sowie entsprechend<br />
der Vorschriften der §§ 266 sowie 264 c und 275 Abs.<br />
2 HGB rechtsform- bzw. geschäftsspezifisch aufgegliedert<br />
und im Anhang erläutert.<br />
Die Gesellschaft ist i.S.d. § 264 a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1<br />
HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ihre Geschäftstätigkeit<br />
aufgenommen. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind<br />
daher nur eingeschränkt mit denen des Geschäftsjahres vergleichbar.<br />
Die Gesellschaft GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />
Projekt Nr. 36 KG , Grünwald, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut<br />
i. S. § 1 Abs. 1 a KWG, unterliegt auf Grund der Übergangsregelung<br />
nach §64j Abs. 2 KWG nicht der Aufsicht.<br />
Um die Aussagefähigkeit des Abschlusses zu erhöhen, wird<br />
über das gesetzliche Gliederungsschema hinaus der Posten<br />
Flugzeuge gesondert ausgewiesen.<br />
Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen<br />
Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme<br />
und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen<br />
zwischen der Summe der Einzelposten und der Bilanzsumme<br />
bzw. dem Jahresergebnis ergeben.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />
ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen<br />
Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />
sowie der aufgrund des § 264 a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft<br />
anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269<br />
bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />
dem Vorjahr unverändert beibehalten.<br />
Sachanlagevermögen<br />
Die Leasinggegenstände werden von der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald,<br />
als wirtschaftliche Eigentümerin zu Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />
bilanziert.<br />
Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />
werden – abhängig von der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer gemäß steuerlicher AfA-Tabellen – auf Basis<br />
der Anschaffungs- und Herstellungskosten errechnet. Als<br />
Nutzungsdauer der neuen Flugzeuge werden 12 Jahre festgelegt.<br />
Die Abschreibungen erfolgen linear.<br />
Der Kaufpreis des Flugzeugs MSN 184 beträgt USD<br />
30.477.918,00. Der Umrechnungskurs zum Anschaffungszeitpunkt<br />
ist EUR 1 = USD 1,5521. Der Kaufpreis des Flugzeugs<br />
MSN 204 beträgt USD 30.656.656,00. Der Umrechnungskurs<br />
zum Anschaffungszeitpunkt ist EUR 1 = USD<br />
1,4771. Der Kaufpreis des Flugzeugs MSN 213 beträgt<br />
USD 30.835.422,00. Der Umrechnungskurs zum Anschaffungszeitpunkt<br />
ist EUR 1 = USD 1,3507.<br />
Umlaufvermögen<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie<br />
flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen<br />
für Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag<br />
nicht zu bilden.<br />
Die Umrechnung der Bankkonten und der Forderungen erfolgte<br />
zum Stichtagskurs per 31.12.2008 (1 EUR = 1,3917 USD).<br />
Rückstellungen<br />
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />
und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage<br />
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag aus -<br />
gewiesen. Die Bewertung der Fremdwährungsdarlehen MSN<br />
184 (EUR 15.275.643,30) und MSN 204 (EUR 14.700.543,37)<br />
erfolgt unter Beachtung des Höchstwertprinzips zum Stichtagskurs<br />
31.12.2008 (1 EUR = 1,3917 USD). Das Fremdwährungsdarlehen<br />
MSN 213 (EUR 14.981.249,94) wird ebenfalls<br />
unter Beachtung des Höchstwertprinzips zum Kurs im Zeitpunkt<br />
der Aufnahme des Darlehens (1 EUR = 1,3507 USD)<br />
bewertet. Die Fremdwährungsdarlehen sind bis zum 25. Juni<br />
2018, 28. August 2018 und 16. Oktober 2018 zurückzuführen.<br />
Die Zwischenfinanzierungsdarlehen in EUR sind spätestens<br />
am 31. März 2010 zurückzuführen. Unter den Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Kreditinstituten haben für MSN 184<br />
USD 14.831.595,95, für MSN 204 USD 14.482.733,31 und<br />
für MSN 213 USD 14.514.977,10 eine Restlaufzeit von über<br />
fünf Jahren. Die auf US-Dollar lautenden Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Kreditinstituten sind durch ein erstrangiges<br />
Registerpfandrecht gesichert.<br />
Die Sonstigen Verbindlichkeiten (Kautionen) haben eine<br />
Restlaufzeit von über 5 Jahren.<br />
157
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die<br />
im voraus bezahlte Miete für die Flugzeuge für Januar 2009.<br />
Nicht geleistete Hafteinlagen bzw.<br />
wiederauflebende Haftung<br />
Im Umfang der ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR<br />
7.500,00 sowie der Entnahmen in Höhe von EUR 1.305,67<br />
haftet der Kommanditist gemäß § 171 Abs. 1 bzw. § 172<br />
Abs. 4 HGB den Gläubigern der Gesellschaft gegenüber<br />
unmittelbar.<br />
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle<br />
Verpflichtungen<br />
Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />
noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />
III. Erläuterungen zur Gewinn- und<br />
Verlustrechnung<br />
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />
nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Fremdwährungsbeträge<br />
in der GuV wurden mit dem BMF-Kurs des Vormonats<br />
bzw. mit dem Tageskurs umgerechnet.<br />
Anlagenspiegel<br />
Vermietete Sachanlagen<br />
Flugzeuge<br />
158 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
Umsatzerlöse<br />
Die Umsatzerlöse wurden aus der Vermietungstätigkeit<br />
erzielt. Es handelt sich um die Mietzahlungen aus dem<br />
Leasingvertrag.<br />
Sonstige betriebliche Erträge<br />
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen<br />
die Kurserträge in Höhe von TEUR 83 ausgewiesen.<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursdifferenzen<br />
in Höhe von TEUR 2.491 ausgewiesen, die aus<br />
der Bewertung der Fremdwährungsdarlehen resultieren.<br />
IV. Sonstige Angaben<br />
Arbeitnehmer<br />
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Bis zum 15.04.2008 ist persönlich haftende Gesellschafterin<br />
die GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München.<br />
Ihr Stammkapital beträgt zum 31.12.2008 DEM<br />
100.000,00 (EUR 51.129,19).<br />
AfA AfA AfA Anschaffungs-<br />
Beginn Art Satz Herstellungskosten<br />
% EUR<br />
EMBRAER EMB 195 LR Aircraft MSN 184 23.06.2008 linear 8,33 0,00<br />
EMBRAER EMB 195 LR Aircraft MSN 204 28.08.2008 linear 8,33 0,00<br />
EMBRAER EMB 195 LR Aircraft MSN 213 16.10.2008 linear 8,33 0,00<br />
Gesamt 0,00
Ab 15.04.2008 ist persönlich haftende Gesellschafterin die<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10<br />
<strong>GmbH</strong>, Grünwald. Ihr Stammkapital per 31.12.2008 beträgt<br />
EUR 25.000,00.<br />
Geschäftsführung<br />
Bis zum 15.04.2008 oblag die Geschäftsführung als persönlich<br />
haftende Gesellschafterin der GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München.<br />
Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />
sind:<br />
Dipl. Ing. Michael Radunz, Ingenieur, Bad Wörishofen<br />
Christian Schloemann, Volkswirt, Straßlach / Dingharting<br />
Die Geschäftsführung obliegt ab dem 15.04.2008 der GOAL<br />
German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong>,<br />
Grünwald, als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />
Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />
sind:<br />
Dipl. Ing. Michael Radunz, Ingenieur, Bad Wörishofen<br />
Christian Schloemann, Volkswirt, Straßlach / Dingharting<br />
Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />
Konzernzugehörigkeit<br />
Die GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36<br />
KG, Grünwald, ist ein Tochterunternehmen der Kommanditgesellschaft<br />
Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co., Grünwald<br />
(<strong>KGAL</strong>). Die <strong>KGAL</strong> stellt einen Konzernabschluss auf, der im<br />
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.<br />
Grünwald, den 24.06.2009<br />
Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />
(Radunz) (Schloemann)<br />
Zugang Abschreibung Abschreibung Kumulierte Stand Vorjahr<br />
Anschaffungs- Vorjahre lfd. Jahr Abschreibung 31.12.2008 31.12.2007<br />
Herstellungskosten<br />
EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />
19.574.292,21 0,00 951.528,09 951.528,09 18.622.764,12 0,00<br />
20.363.543,74 0,00 707.067,49 707.067,49 19.656.476,25 0,00<br />
21.767.274,72 0,00 453.484,89 453.484,89 21.313.789,83 0,00<br />
61.705.110,67 0,00 2.112.080,47 2.112.080,47 59.593.030,20 0,00<br />
159
Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />
vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 der<br />
GOAL Verwaltungsgesell schaft<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG,<br />
Grünwald<br />
I. Unternehmensgegenstand und Umfang<br />
der Geschäftstätigkeit<br />
Die Gesellschaft wurde am 18.05.2007 gegründet und hat<br />
im Berichtsjahr 2008 den Geschäftsbetrieb aufgenommen.<br />
Die Gesellschaft hat im Sinne des Unternehmensgegenstandes<br />
drei Flugzeuge vom Typ Embraer 195 LR vom Hersteller<br />
Embraer gekauft und diese im Rahmen von langfristigen<br />
Leasing Verträgen über jeweils 10 Jahre an Flybe Ltd.,<br />
Exeter, Großbritannien, („Flybe“) vermietet.<br />
II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />
Die drei Flugzeuge wurden in 2008 erworben und am<br />
23.06.2008, 28.08.2008 sowie am 16.10.2008 an die GOAL<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />
(„GOAL P36 KG“) ausgeliefert.<br />
Die von der GOAL P36 KG aufzubringenden Anschaffungskosten<br />
betrugen umgerechnet rund EUR 61,7 Mio. auf Basis<br />
der jeweiligen USD / EUR-Stichtagskurse. Die Finanzierung<br />
der Anschaffungskosten erfolgte über drei bei der DVB Bank<br />
AG, London Branch, London, Großbritannien („DVB Bank“),<br />
aufgenommene USD-Darlehen und über ein Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehen<br />
in EUR bei der Bayerischen<br />
Landesbank, München („BayernLB“). Der Gesamtbetrag der<br />
USD-Darlehen in EUR beträgt TEUR 43.642,74 wobei die<br />
USD-Darlehen auf Basis der jeweiligen USD / EUR-Stichtagskurse<br />
umgerechnet wurden. Die USD-Darlehen haben eine<br />
Laufzeit von zehn Jahren ab Auszahlung. Die Laufzeit des<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens in Höhe von<br />
TEUR 18.062,42 ist zunächst befristet bis zum 31.03.2010.<br />
160 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
Die GOAL P36 KG beabsichtigt, das Eigenkapitalzwischen -<br />
finanzierungsdarlehen durch einzuwerbende Einlagen von<br />
Investoren abzulösen. Das Eigenkapital soll bis zur Einwerbung<br />
der Einlagen der Investoren durch die BayernLB zwischenfinanziert<br />
werden. Eine Verlängerung der Zwischen -<br />
finanzierung ist nicht ausgeschlossen.<br />
Die Flugzeuge sind planmäßig an Flybe vermietet. Die Mieteinnahmen<br />
erfolgen teilweise in EUR und USD, die mit dem<br />
jeweiligen Stichtagskurs bilanziell in EUR erfasst werden.<br />
Der Geschäftsverlauf war im Wesentlichen von der Ver -<br />
mietung, Abschreibung und Zinsbedienung der Darlehen<br />
der drei Flugzeuge geprägt. Das Jahresergebnis betrug<br />
EUR - 4.206.260,63.<br />
Im Verlauf des Jahres 2008 waren unter Berücksichtigung<br />
der Stundung fälliger Einmalhonorare stets ausreichend<br />
liquide Mittel aus den Vermietungserlösen der Flugzeuge<br />
zur Deckung der laufenden Aufwendungen sowie zur Bedienung<br />
der Zinsen und Tilgung der Darlehen vorhanden.<br />
Die GOAL P36 KG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S.<br />
§ 1 Abs. 1 a KWG, unterliegt auf Grund der Übergangsregelung<br />
nach §64j Abs. 2 KWG nicht der Aufsicht.<br />
III. Risikomanagement und zukünftige<br />
Entwicklung<br />
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
wird maßgeblich durch die langfristige Vermietung der<br />
Flugzeuge an Flybe und die spätere Vermarktung bestimmt.<br />
Sollte aufgrund einer Platzierungsverzögerung bis zum<br />
31.03.2010 nicht ausreichend Eigenkapital eingeworben<br />
sein und die BayernLB die Zwischenfinanzierung nicht verlängern,<br />
hat sich die Kommanditgesellschaft Allgemeine
Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. („<strong>KGAL</strong>“) bereit erklärt, eine Anschluss -<br />
finanzierung zur Verfügung zu stellen bis zum Ende der<br />
Zeichnungsfrist (31.12.2010), bzw. bei Verlängerung der<br />
Zeichnungsfrist spätestens bis zum 31.12.2011. Darüber<br />
hinaus hat die <strong>KGAL</strong> eine Einzahlung- und Platzierungs -<br />
garantie übernommen.<br />
Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt die<br />
Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />
Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />
Die wirtschaftliche Lage und die künftige<br />
Entwicklung der Gesellschaft werden von der Entwicklung<br />
des Luftfahrzeugmarktes wesentlich bestimmt. Bei der Auswahl<br />
der Leasingobjekte standen marktgängige und gut<br />
vermarktbare Flugzeuge neben guter Bonität des Leasingnehmers<br />
im Vordergrund, wodurch das Risiko bereits im<br />
Vorfeld eingeschränkt wurde. Gleichzeitig bestehen Chancen<br />
aus einer erfolgreichen Vermarktung der Flugzeuge am<br />
Ende der Vertragslaufzeit.<br />
Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der Geschäftsbesorgerin<br />
<strong>KGAL</strong> eingebunden.<br />
Die bisher kalkulierten fondsabhängigen Vergütungen für<br />
Fremdkapitalvermittlung, Eigenkapitalvermittlung, Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie und Konzeption werden im<br />
Rahmen der Erstellung des Beteiligungsangebotes und der<br />
Einwerbung von Eigenkapital neu kalkuliert. Zu den entsprechenden<br />
Verträgen werden Nachträge erstellt.<br />
Hinweise auf Geschäftsrisiken, die einen konzeptionsge -<br />
mäßen Verlauf gefährden, liegen derzeit nicht vor.<br />
IV. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />
Auf Grund einer verzögerten Platzierung wurden fondsabhängige<br />
Vergütungen für Fremdkapitalvermittlung, Eigenkapitalvermittlung<br />
und Konzeption gestundet und nicht<br />
zwischenfinanziert. Auf Grund der geplanten Platzierung ist<br />
beabsichtigt, die vorerwähnten Vergütungen zum Ende des<br />
ersten Quartals 2010 zu begleichen.<br />
Weitere wesentlichen Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />
liegen derzeit nicht vor.<br />
Grünwald, 24.06.2009<br />
Der persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafter<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt<br />
Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />
(Radunz) (Schloemann)<br />
161
Bestätigungsvermerk<br />
des Abschlussprüfers<br />
An die GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt<br />
Nr. 36 KG, Grünwald<br />
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht der GOAL<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG,<br />
Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.<br />
Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung<br />
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der<br />
Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter Einbeziehung der Buchführung und über den<br />
Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä -<br />
ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den<br />
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-<br />
162 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die<br />
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />
Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG, Grünwald.<br />
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der<br />
Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar.<br />
München, den 25. September 2009<br />
KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Göller Thiele<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />
Gemäß § 312 c Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absatz 1,<br />
2 und 4 der BGB-InfoV sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages<br />
über Finanzdienstleistungen den Investoren folgende<br />
Informationen zur Verfügung zu stellen:<br />
1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />
und des <strong>Prospekt</strong>herausgebers / Initiators<br />
a. Fondsgesellschaft<br />
GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 90265<br />
b. Persönlich haftender und geschäftsführender<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 10 <strong>GmbH</strong><br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 172602<br />
Geschäftsführer: Michael Radunz, Christian Schloemann<br />
c. Treuhandkommanditist<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />
Geschäftsführer: Robert Massing, Martin Graser<br />
d. <strong>Prospekt</strong>herausgeber / Initiator<br />
KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Internet: www.kgal.de<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />
Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />
Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
e. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />
Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />
2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />
sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />
Zulassung der Gesellschaften<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d.<br />
genannten Gesellschaften entspricht dem jeweiligen<br />
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaften und ist<br />
im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ dar -<br />
gestellt.<br />
Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d. genannten<br />
Gesellschaften ist keine Zulassung erforderlich. Sie unterliegen<br />
der Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt.<br />
3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung und<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich an<br />
drei Flugzeugen zu beteiligen. Die wesentlichen Merkmale<br />
der Beteiligung sind in diesem Verkaufsprospekt, insbesondere<br />
im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im Überblick“<br />
beschrieben.<br />
Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
kommt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />
durch den Treuhandkommanditisten<br />
zustande. Das mit diesem Treuhandvertrag vereinbarte<br />
Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />
zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers,<br />
entsteht mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein genannten<br />
Voraussetzungen.<br />
Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />
insbesondere im Kapitel „Die Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />
beschrieben.<br />
Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB I 163
4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />
spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />
speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />
bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. Ein Totalverlust<br />
der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit<br />
erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />
künftige Erträge. Die wesentlichen Risiken sind in diesem<br />
Verkaufsprospekt im Kapitel „Die Risikohinweise“ dargestellt.<br />
5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />
Kündigungsbedingungen<br />
Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt unbefristet. Eine ordentliche Kündigung der Betei -<br />
ligung mit einer Frist von drei Monaten ist erstmalig zum<br />
31.12.2021 möglich, danach mit gleicher Frist jeweils zum<br />
Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />
Brief zu erfolgen und ist an die Fondsgesellschaft<br />
zu richten. Das Recht zur außer ordentlichen Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die weiteren<br />
Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen der Kündigung,<br />
ergeben sich aus den §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />
6. Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />
7. Weitere Vertragsbedingungen<br />
Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />
aus dem im vorliegenden Verkaufsprospekt abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel<br />
„Der Gesellschaftsvertrag“) und dem ebenfalls abgedruckten<br />
Treuhandvertrag (siehe Kapitel „Der Treuhandvertrag“)<br />
sowie dem Zeichnungsschein.<br />
164 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />
8. Gesamtpreis der Dienstleistung<br />
und abgeführte Steuern<br />
Der vom Investor zu bezahlende Gesamtpreis entspricht der<br />
von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />
Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />
„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />
Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />
Investors keine Steuern abgeführt.<br />
9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />
Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />
Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />
Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />
Erbringung seiner Einlage zu tragen. Der Investor, der sich<br />
unmittelbar als Kommanditist beteiligt, hat des Weiteren<br />
die Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handels -<br />
register-Vollmacht zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt<br />
sich nach der Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene<br />
Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kapitaleinzahlung etc. hat<br />
der Investor selbst zu tragen.<br />
Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />
Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem Verkaufsprospekt,<br />
insbesondere in den Kapiteln „Die rechtlichen<br />
Grundlagen“ und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />
10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und<br />
Erfüllung<br />
Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />
des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />
ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />
in diesem Verkaufsprospekt, insbesondere in den<br />
Kapiteln „Die Beteiligung“, „Der Gesellschaftsvertrag“ und<br />
„Der Treuhandvertrag“.
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />
und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen wird auf das Kapitel „Die recht -<br />
lichen Grundlagen“, Abschnitt „Beteiligung am Ergebnis und<br />
Vermögen, Ausschüttungen / Entnahmen“ verwiesen.<br />
11. Widerrufsbelehrung<br />
Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />
und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />
„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />
Vertragssprache<br />
Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Erstellung<br />
der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkomman -<br />
ditisten, dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />
des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />
unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkomman -<br />
ditisten wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland zugrunde gelegt.<br />
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />
deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />
Zusammenhang mit dem Beitritt und dem Treuhandvertrag<br />
ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />
sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />
wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />
nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />
Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />
begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />
gesetzlichen Regelungen.<br />
Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />
herausgegeben. Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />
werden die Kommunikation mit dem Investor<br />
während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />
führen.<br />
13. Außergerichtliche Beschwerde- und<br />
Rechtsbehelfsverfahren<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatzverträge<br />
über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender<br />
Streitigkeiten aus der Anwendung des<br />
§ 676h BGB besteht (unbeschadet des Rechts, die Gerichte<br />
anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank<br />
eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Einzelheiten<br />
des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt, das<br />
bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die Adresse<br />
lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
Schlichtungsstelle<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
schlichtung@bundesbank.de<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />
<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und /oder zu dem Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, steht dem Investor zudem ein<br />
außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />
„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />
für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die<br />
Verfahrensordnung der Ombudsstelle, die ebenso wie eine<br />
Informationsbroschüre bei der Ombudsstelle erhältlich ist.<br />
Die Adresse lautet:<br />
165
Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />
oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />
schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />
Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />
notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle<br />
einzureichen. Die Beschwerde kann auch per E-Mail<br />
oder per Fax eingereicht werden; eventuell erforderliche<br />
Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Der Investor<br />
hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein<br />
Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle,<br />
die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen<br />
außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz<br />
zur Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt<br />
die Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministe -<br />
rium der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />
Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />
Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />
der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />
umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />
sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />
14. Einlagensicherung<br />
Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />
besteht nicht.<br />
166 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Verkaufsprospektgesetz<br />
(VermVerkProspG) sowie der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV), wonach<br />
der Anbieter zur Veröffentlichung einer Reihe von<br />
Informationen (gesetzlich geforderte Mindestangaben, sogenannte<br />
Pflichtangaben) verpflichtet ist.<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält in den voran -<br />
gehenden Kapiteln bereits einen Großteil der gesetzlich<br />
geforderten Mindestangaben. In diesem Kapitel werden<br />
ergänzende Pflichtangaben gemacht. Darüber hinaus enthält<br />
dieses Kapitel Negativerklärungen zu Informations-<br />
Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />
die für das hier vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht einschlägig sind.<br />
§ 4 Angaben über die Vermögensanlagen<br />
Der Anbieter übernimmt keine Zahlung von Steuern für die<br />
Investoren (§ 4 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 VermVerkProspV).<br />
Über die in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Leistungen<br />
– hierbei handelt es sich um die mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
verbundenen weiteren Kosten (Seite 116 f.), die etwaige<br />
Nachschusspflicht (Seite 92), Kosten gemäß § 11 Gesellschaftsvertrag<br />
(Seite 92) und etwaige Steuerbelastungen<br />
(Seiten 16 f. und 21) sowie eine etwaige Haftung (Seite 20 f.) –<br />
hinaus sind die Investoren nicht verpflichtet, weitere<br />
Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu<br />
leisten (§ 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV).<br />
§ 6 Angaben über das Kapital des Emittenten<br />
In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />
Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben (§ 6 Satz<br />
1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft und keine<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />
Wertpapiere werden hierzu im vorliegenden Verkaufsprospekt<br />
keine Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 und 3 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
§ 7 Angaben über Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten<br />
Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />
weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt sind,<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, sowie<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen<br />
(§ 7 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />
§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist abhängig vom Gesellschaftsvertrag,<br />
vom Treuhandvertrag sowie von den auf der Seite 96<br />
genannten Verträgen. Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft<br />
nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Fondsgesellschaft haben können, ebenso ist die Tätigkeit der<br />
Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />
beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
Neben den auf den Seiten 66 bis 69 dargestellten Investitionen<br />
bestehen keine weiteren laufenden Investitionen der<br />
Fondsgesellschaft (§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung I 167
§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />
Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />
Nettoeinnahmen im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
sind die nach Abzug der sogenannten<br />
Weichkosten verbleibenden Kapitaleinlagen der Investoren.<br />
Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft werden entsprechend<br />
den Ausführungen des Verkaufs prospektes für die<br />
Ablösung der zum anteiligen Erwerb der drei Flugzeuge aufgenommenen<br />
Eigenkapitalzwischen finanzierung verwendet<br />
und für keine sonstigen Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />
alleine sind für die Realisierung der Anlageziele nicht<br />
ausreichend; zusätzlich wird Fremdkapital benötigt (siehe<br />
hierzu das Kapitel „Der Investitions- und und Finanzierungsplan“<br />
ab Seite 66). Über die dort dargestellte Fremdfinanzierung<br />
hinaus sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Finanzierungen<br />
für die Realisierung der Anlageziele erforderlich<br />
(§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />
Die drei Flugzeuge stellen das Anlageobjekt dar. Dem Anbieter<br />
(<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fonds -<br />
gesellschaft sowie dem Treuhandkommanditisten steht<br />
oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />
wesent lichen Teilen desselben noch aus anderen Gründen<br />
eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. Mit Ausnahme<br />
der Sicherheiten für die aufgenommenen Bankdarlehen<br />
(siehe hierzu Seite 98) bestehen keine weiteren nicht<br />
nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjekts.<br />
Zudem bestehen weder rechtliche noch tatsächliche<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts<br />
insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel (§9<br />
Absatz 2 Nr. 2 bis 4 VermVerkProspV).<br />
Im Hinblick auf die Anlageziele, die Anlagepolitik und das<br />
Anlageobjekt der Vermögensanlage sind nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine behördlichen Genehmigungen erforderlich<br />
(§ 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerkProspV).<br />
168 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
The Aircraft Value Analysis Company (AVAC) hat im September<br />
2009 ein Wertgutachten mit folgendem Ergebnis erstellt:<br />
Marktwerte auf Basis der Gutachten<br />
EMB195 (Auslieferung August 2008)<br />
Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />
AVAC (Gutachten vom September 2009)<br />
Niedrig Mittel Hoch<br />
2008 33,6 33,6 33,6<br />
2009 27,8 27,8 27,8<br />
2010 21,5 25,3 26,0<br />
2011 19,4 23,9 25,1<br />
2012 18,7 23,8 25,5<br />
2013 16,6 22,1 24,3<br />
2014 15,5 21,5 24,2<br />
2015 13,8 20,2 23,3<br />
2016 13,2 20,0 23,6<br />
2017 11,8 18,7 22,7<br />
2018 10,9 18,0 22,4<br />
Die unterstellte Inflationsrate variiert auf jährlicher Basis. Die Werte für 2008 basieren auf<br />
dem im Jahr 2008 eingeholten Gutachten.<br />
Das Wertgutachten von Ascend Wordwide Ltd. vom<br />
21.09.2009 liefert folgendes Ergebnis:<br />
Marktwerte auf Basis der Gutachten<br />
EMB195 (Auslieferung August 2008)<br />
Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />
ASCEND (Gutachten vom 21.09.2009)<br />
Niedrig Mittel*<br />
2008 33,4 33,4<br />
2009 28,2 28,2<br />
2010 22,1 28,9<br />
2011 21,2 27,8<br />
2012 20,3 26,6<br />
2013 19,5 25,5<br />
2014 18,6 24,3<br />
2015 17,8 23,2<br />
2016 16,9 22,1<br />
2017 16,1 21,0<br />
2018 15,3 19,9<br />
Unterstellte Inflationsrate 2,5 %. Die Werte für 2008 basieren auf dem im Jahr 2008 eingeholten<br />
Gutachten.<br />
* ASCEND veröffentlicht keine „Best-Case“-Werte.
Das Ergebnis des Wertgutachtens von AVITAS Inc. vom<br />
24.09.2009 stellt sich wie folgt dar:<br />
Marktwerte auf Basis der Gutachten<br />
EMB195 (Auslieferung August 2008)<br />
Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />
AVITAS (Gutachten vom 24.09.2009)<br />
Niedrig Mittel Hoch<br />
2008 33,6 33,6 33,6<br />
2009 31,5 31,5 31,5<br />
2010 25,0 28,6 32,2<br />
2011 22,7 25,9 29,1<br />
2012 22,0 25,1 28,3<br />
2013 21,7 24,8 27,9<br />
2014 21,3 24,4 27,4<br />
2015 21,1 24,1 27,2<br />
2016 21,1 24,1 27,1<br />
2017 20,2 23,1 25,9<br />
2018 18,5 21,1 23,8<br />
Unterstellte Inflationsrate 2,5 %. Die Werte für 2008 basieren auf dem im Jahr 2008 eingeholten<br />
Gutachten.<br />
Die genannten Gutachten aktualisieren jeweils früher<br />
erstellte Fassungen; darüber hinaus gibt es keine weiteren<br />
Gutachten für das Anlageobjekt (§ 9 Absatz 2 Nr. 7 VermVerk-<br />
ProspV). Auf Seite 49 findet sich eine Übersicht der gemittelten,<br />
gutachterlichen Restwerte auf Basis des von den Gutachtern<br />
unterstellten Wartungszustandes, im Jahr 2018 z. B.<br />
entsprechend dem sogenannten „Half-Life-Zustand“.<br />
§ 10 Angaben über die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäfts -<br />
führung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien<br />
und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />
und sonstige Personen<br />
Für die Fondsgesellschaft bestehen weder Aufsichtsgremien<br />
noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />
möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im<br />
Zusammenhang mit der Vermögensanlage keine Gesamtbezüge<br />
gewährt, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen oder Nebenleistungen (§ 12 Absatz 1 Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sind nicht tätig für<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />
der Fondsgesellschaft betraut sind,<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, sowie<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen<br />
(§ 12 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />
Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
angabepflich -<br />
tigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />
Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />
Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />
haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit §12 Absätze 1 und 2<br />
VermVerkProspV).<br />
§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />
wurde von keiner juristischen Person oder<br />
Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
169
Angabenvorbehalt / Impressum<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Beteiligungsprospekt<br />
wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />
angegebenen Prämissen zusammengestellt. Sie beruhen<br />
auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />
Erlassen sowie Entscheidungen.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Prämissen<br />
und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Ergebnisse kann nicht übernommen werden.<br />
Auf vom Inhalt dieses Beteiligungsprospektes abweichende<br />
Angaben kann sich der Investor nur dann und insoweit<br />
berufen, als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden<br />
sind.<br />
Der Beteiligungsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4<br />
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />
18.05.2006 erstellt.<br />
170 I Angabenvorbehalt / Impressum<br />
Impressum<br />
Initiator / <strong>Prospekt</strong>herausgeber /Anbieter:<br />
<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.),<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Gestaltung und Gesamtherstellung / Druck:<br />
Mediahaus Biering <strong>GmbH</strong>, Grafischer Betrieb,<br />
Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />
Bildnachweis:<br />
Embraer<br />
Thomas L. Fischer<br />
Flybe Limited<br />
<strong>KGAL</strong><br />
Redaktionsstand bzw. Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist<br />
der 28.09.2009.<br />
Organigramme und Illustrationen erheben keinen Anspruch<br />
auf Vollständigkeit und sind unverbindlich. Nachdruck, auch<br />
auszugsweise, nur mit Genehmigung des oben genannten<br />
<strong>Prospekt</strong> herausgebers.<br />
Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />
© <strong>KGAL</strong> 2009
<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.) · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />
Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de