15.10.2013 Aufrufe

Beitrittserklärung Ownership Flex I GmbH & Co. KG ...

Beitrittserklärung Ownership Flex I GmbH & Co. KG ...

Beitrittserklärung Ownership Flex I GmbH & Co. KG ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

An <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>.<strong>KG</strong><br />

Investitionsvariante OwnerShip Dynamic<br />

Ich, der/die Unterzeichnende (Zeichner/in)<br />

Name Vorname<br />

Straße Geburtsdatum<br />

PLZ, Ort Beruf<br />

Telefon E-Mail<br />

Steuernummer zust. Wohnsitzfinanzamt<br />

Bank Bankleitzahl Kontonummer<br />

beauftrage hiermit die <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> – als Treuhänderin – für mich auf meine Rechnung Kommanditanteile an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

<strong>KG</strong> (auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt) in Höhe von<br />

Euro + 5 % Agio<br />

(Mindestbeteiligung € 10.000; höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein)<br />

Nettobetrag in Worten Euro (Beteiligungssumme/Zeichnungssumme)<br />

zu übernehmen und die erworbenen Rechte nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom 19.01.2007 treuhänderisch für mich zu verwalten.<br />

Von der Beteiligungssumme zahle ich 30% und das Agio von 5% (zusammen also 35%) unmittelbar nach Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> und Aufforderung der <strong>Ownership</strong> Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong> an die <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> auf das Mittelverwendungskonto Nr. 101 8083 010 bei der Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00) ein; weitere 30 % zahle ich<br />

bis spätestens zum 30.09.2007 auf dasselbe Konto der Beteiligungsgesellschaft ein. Die restliche Pflichteinlage von 40 % der Beteiligungssumme wird mir längstens bis zum<br />

30.12.2014 gestundet. Die Höhe der von mir für die Stundung zu zahlenden Zinsen entspricht der von der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong>&<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> anteilig auf meine restliche Pflichteinlage<br />

für die Langfristfinanzierung zu zahlenden Zinsen und ist abhängig davon, ob die Beteiligungsgesellschaft von der ihr von der finanzierenden Bank angebotenen Kontokorrentkreditvariante<br />

mit einem variablen Anfangszins von 6,25 % p.a. oder von der Festzinskreditvariante auf Basis des Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) Gebrauch<br />

macht. Bei letzterer Variante ergibt sich der Zinssatz aus dem Bankeneinstandszinssatz (EURIBOR) für die jeweilige Zinslaufzeit zuzüglich einer vereinbarten Marge von 2,0 %.<br />

Bei einem EURIBOR für Dreimonatsgeld entspricht dies bei Prospekterstellung einem Nominalzinssatz von 5,755 %. Der Nettodarlehensbetrag i.S.d. §492 Abs. 1 Nr. 1 BGB für<br />

die mir gewährte Stundung beträgt 40% meiner Zeichnungssumme (bei einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000 wären es also € 4.000). Der Gesamtbetrag aller von mir<br />

für die gewährte Stundung meiner anteiligen Einlageverpflichtung zu leistenden Zahlungen für Zins und Tilgung beträgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />

der Beteiligungsgesellschaft zugesagten günstigeren Festzinskreditvariante (§492 Abs. 1 Nr. 2 BGB) 122,959% der mir gestundeten Zeichnungssumme, bei einer Beteiligungssumme<br />

von beispielsweise € 100.000 und einem gestundeten Anteil von 40% also (€ 40.000 x 122,959% = € 49.183,60. Die dargestellte anfängliche Belastung ist abhängig<br />

von dem sich ständig ändernden EURIBOR, so dass sich die dargestellte Anfangsbelastung, die Höhe der zu verrechnenden Auszahlungen, die Anzahl und Dauer der zu verrechnenden<br />

Auszahlungen und die Höhe der möglicherweise am 31.12.2014 zu erbringenden Schlusszahlung ändern können. Die Rückzahlung der gewährten Stundung (§ 92<br />

Abs. 1 Nr. 3 BGB) erfolgt durch halbjährliche Verrechnung der planmäßig nach §13 des Gesellschaftsvertrages zu beschließenden Auszahlungen, erstmalig am 30.06.2008 und<br />

letztmalig am 30.12.2014.Bis zum 30.12.2013 erfolgen keine Auszahlungen und bis zum 30.12.2014 nur eine kalkulierte Auszahlung von 2,77% p.a. der Zeichnungssumme an mich.<br />

Im Übrigen findet bis zum 30.12.2014 die dargestellte Verrechnung mit meiner noch ausstehenden Zeichnungssumme nebst darauf fälliger Zinsen statt. Die Verrechnung erfolgt<br />

entsprechend § 367 Abs. 1 BGB zunächst auf die Zinsen und sodann auf die Einlageforderung. Sonstige Kosten für die Stundung fallen nicht an.<br />

Der anfängliche effektive Jahreszins (§492 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Preisangabenverordnung) für die jeweils gewährte Stundung beträgt auf der Grundlage des bei<br />

Prospekterstellung am 15.04.2007 veröffentlichten EURIBOR für Dreimonatsgeld zuzüglich vereinbarter Marge 5,93 %.<br />

Entsprechend der Veränderung des börsentäglich im Wirtschaftsteil der Tageszeitung veröffentlichten EURIBOR verändert sich auch die effektive Verzinsung der gestundeten<br />

Einlageverpflichtung. Mir ist bekannt, dass Sondertilgungen oder sonstige Einzahlungen meinerseits auf die gestundete Pflichteinlage vor dem 30.12.2014 nicht zulässig sind<br />

und – sofern sie gleichwohl von mir geleistet werden sollten – von der Beteiligungsgesellschaft nicht als Erfüllung akzeptiert oder an Erfüllung statt angenommen werden.<br />

Ich bin verpflichtet, die <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong>&<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> von einer Inanspruchnahme des die Langfristfinanzierung stellenden Kreditinstituts bis zur Höhe meiner zum Zeitpunkt<br />

der Inanspruchnahme noch ausstehende Zeichnungssumme zuzüglich bereits fälliger sowie laufender Zinsen bis zum Zeitpunkt der Zahlung freizustellen. Sollten die auf meine<br />

Beteiligung bis zum 30.12.2014 entfallenden Auszahlungen nicht ausreichen, um im Verrechnungswege die restliche Pflichteinlage nebst angefallener Zinsen aufzubringen,<br />

werde ich den Restbetrag der Pflichteinlage nach Aufforderung durch die Treuhänderin oder die Komplementärin am 31.12.2014 in einer Summe auf das o.a. Mittelverwendungskonto<br />

einzahlen.<br />

Verpfändungserklärung der OwnerShip Dynamic Investoren:<br />

Ich habe mich für die <strong>Ownership</strong> Dynamic Variante entschieden, bei der mir 40% meiner Einlageverpflichtung bis längstens zum 30.12.2014 gestundet werden. Zur Besicherung<br />

des von der Beteiligungsgesellschaft zur Langfristfinanzierung aufzunehmenden Kredits erkläre ich hiermit, dass ich der kreditgebenden Bank erstrangig meine<br />

vermögensrechtlichen Beteiligungsrechte aus der Kommanditbeteiligung an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, insbesondere Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten<br />

Einlage, Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen, Entnahmen, Zahlung von Gewinnanteilen, Auszahlung von Auseinandersetzungs- und Liquidationsguthaben<br />

und/oder Verkaufserlöse verpfände. Die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, verbleiben wie das Stammrecht bei mir.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘<br />

Die Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem vorgenannten Mittelverwendungskonto als geleistet. Geht die Zahlung der jeweils fälligen Beteiligungsrate und/oder<br />

des Agios nicht binnen zwei Wochen nach Absendung des Aufforderungsschreibens an die o. a. Anschrift der Zeichnerin/des Zeichners bzw. nicht am 30.09.2007<br />

vollständig auf dem Mittelverwendungskonto ein, ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />

jeweiligen Basiszins (§ 247 BGB), mindestens jedoch 1 % pro Monat zu verlangen. Für den Fall, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkomme,<br />

ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gemäß §323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und daneben<br />

gemäß § 325 BGB Schadensersatz zu verlangen.<br />

Mir ist bekannt, dass mit Annahme dieser <strong>Beitrittserklärung</strong> durch die Treuhänderin zwischen mir und der <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

zustande kommt. Mir ist ferner bekannt, dass mein Beitritt zur <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> dadurch erfolgt, dass die <strong>Ownership</strong> Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong> die Erhöhung ihres Kommanditkapitals bei der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zu Händen der Komplementärin anzeigt.<br />

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass mir der Gesellschaftsvertrag der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> in der Fassung vom 19.01.2007 einschließlich<br />

Schiedsgerichtsklausel sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom 19.01.2007 zwischen der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong>&<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und der <strong>Ownership</strong> Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong> bekannt sind und dass diese Verträge mit Annahme dieser Erklärung durch die Treuhänderin für mich verbindlich sind. Ich verzichte auf den Zugang der<br />

Annahmeerklärung durch die Treuhänderin. Diese wird mich jedoch unverzüglich über die Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> informieren.<br />

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Treuhänderin die Einzahlungsforderung sowie die geldwerten Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis im<br />

Falle einer Zwischenfinanzierung an das finanzierende Kreditinstitut abtritt. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass ggf. meine Bank der <strong>Ownership</strong><br />

Treuhand <strong>GmbH</strong> eine Auskunft erteilt. Die Auszahlungen sollen, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Rahmen der Variante <strong>Ownership</strong> Dynamic,<br />

bei Fälligkeit auf mein/unser oben angegebenes Konto überwiesen werden. Diese Anweisung gilt bis auf Widerruf. Änderungen der Bankverbindung werde ich<br />

der Treuhänderin unverzüglich anzeigen.<br />

Ich erkläre mich einverstanden, dass meine persönlichen Daten auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden<br />

daher ausschließlich zu meiner Betreuung und zur Verwaltung meiner Beteiligung verwendet.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin ✘<br />

Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, Datum <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>


An <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht. Sie können Ihre <strong>Beitrittserklärung</strong> innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an die Treuhänderin,<br />

<strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>, Cremon 36, 20457 Hamburg, Telefax-Nr. (040) 32 52 44 30, E-Mail: treuhand@ownership.de.<br />

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist von<br />

Ihnen insoweit ggf. Wertersatz an uns zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />

erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.<br />

Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften über Finanzdienstleistungen: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag mit Ihrer ausdrücklichen<br />

Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist von beiden Seiten erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§ 312 d Abs. 3 Nr.1 BGB). Wertersatz brauchen<br />

Sie nur zu leisten, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird oder<br />

wenn Sie dies (z B. durch Downloading) selbst veranlasst haben.<br />

Belehrung über die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses und der Beteiligung: Die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses<br />

sind in § 11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages geregelt. Danach kann der Treugeber das Treuhandverhältnis jederzeit auf das Ende eines jeden Monats<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin kündigen, wenn er sich selbst als Kommanditist ins Handelsregister eintragen lassen will. In diesem<br />

Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand entsprechend den im Treuhand- und Verwaltungsvertrag geregelten Rechten und Pflichten fortgeführt.<br />

Im Übrigen kann der Treugeber gemäß §11 Ziff. 2 und 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages das Treuhandverhältnis oder die Verwaltungstreuhand<br />

nur aus wichtigem Grund oder dann kündigen, wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellung erklärt.<br />

Die Gesellschafterstellung (Beteiligung) an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> kann der Treugeber entweder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos<br />

oder gemäß § 16 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals<br />

jedoch zum 31.12.2021, kündigen. Um der Treuhänderin die Möglichkeit zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die ordentliche Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages der Treuhänderin spätestens<br />

einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung seiner Beteiligung zugegangen sein. Will der Treugeber seine Beteiligung<br />

beispielsweise zum 31.12.2021 beenden, muss die Kündigung der Treuhänderin spätestens sieben Monate vorher zugegangen sein. Eine solche Kündigung<br />

des Gesellschaftsverhältnisses und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat jeweils durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, wobei die Kündigung<br />

der Treuhand an die Treuhänderin und die Kündigung der Gesellschafterstellung entweder an die Treuhänderin oder an die Komplementärin der Gesellschaft<br />

zu richten sind.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin ✘<br />

Empfangsbestätigung<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich eine Ausfertigung des Emissionsprospektes für die Beteiligungsgesellschaft <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (ggf. auf CD-ROM)<br />

einschließlich des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sowie die besonderen Verbraucherinformationen<br />

nach der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV)<br />

erhalten und zur Kenntnis genommen habe.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘


An Auftraggeber<br />

Verbraucherinformationen für den Anleger nach der<br />

BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)<br />

1. Identität und ladungsfähige Anschriften des Unternehmers und anderer für die Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher maßgeblichen Personen<br />

a)<strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRA 104546), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

<strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> Verwaltung <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 99336), Geschäftsführer Herr Thomas Wenzel, geschäftsansässig<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

b)<strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 89590), Geschäftsführer Herr Mike Wittje, geschäftsansässig Cremon 36,<br />

20457 Hamburg<br />

c)<strong>Ownership</strong> Emissionshaus <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 89589), Geschäftsführer Herr Olaf Pankow und Herr Thomas Wenzel,<br />

beide geschäftsansässig Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

2. Wesentliche Vertragsmerkmale der Kapitalanlage<br />

Der Emissionsprospekt zum Beteiligungsangebot <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> vom 22.01.2007 sowie die <strong>Beitrittserklärung</strong> enthalten detaillierte Beschreibungen<br />

der Vertragsverhältnisse, auf die nachfolgend verwiesen wird.<br />

Mit Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> kommt zwischen dem Anleger und der <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag zustande, auf<br />

dessen Grundlage sich der Anleger mittelbar treugeberisch als atypisch stiller Gesellschafter an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> beteiligt (vgl. Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag, Seite 77 des Emissionsprospektes sowie die <strong>Beitrittserklärung</strong>). Nach erfolgtem Beitritt kann sich der Anleger auch unmittelbar als<br />

Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen (vgl. Gesellschaftsvertrag, Seite 70 des Emissionsprospektes). Zu diesem Zweck kann er das Treuhandverhältnis<br />

ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin auf das Ende eines jeden Monats kündigen. Macht der Anleger<br />

von diesem Recht Gebrauch, besteht das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft fort (vgl. Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Seite 77 des Emissionsprospektes).<br />

Die mittelbare Beteiligung an der Fondsgesellschaft erfolgt in der Weise, dass die <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> von ihrem Recht Gebrauch macht, ihre Einlage<br />

ein- oder mehrmals auf insgesamt bis zu € 10.005.000 und mit Zustimmung der Komplementärin um weitere maximal € 150.000 zu erhöhen (vgl. § 3 des Gesellschaftsvertrages,<br />

Seite 70 f. des Emissionsprospektes).<br />

Der Anlagebetrag wird größtenteils zur Beteiligung der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong>&<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> an noch auszuwählenden Kommanditgesellschaften OwnerShip-Gruppe,<br />

verwendet, deren Geschäftsgegenstand wiederum der Erwerb und Betrieb von Seeschiffen ist. Über die Auszahlungen der Fondsgesellschaft und die Veräußerungserlöse<br />

im letzten Jahr der jeweiligen Fondslaufzeit partizipiert der Anleger an den wirtschaftlichen Ergebnissen des Investitionsobjektes (vgl. Seite 40 des<br />

Emissionsprospektes).<br />

3. Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Gemäß § 16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages (Seite 74 des Emissionsprospektes) hat die Beteiligung eine prognostizierte Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2021.<br />

4. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme des Beitritts durch die <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> bestehen keine Leistungsvorbehalte. Da es sich bei der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

um einen geschlossenen Fonds handelt, können Beteiligungen hieran nur erworben werden, solange diese Gesellschaft noch nicht geschlossen ist.<br />

5. Ggf. zusätzlich anfallende Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />

Als weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung der treugeberischen<br />

Beteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben können Schenkungs-, Erbschaft- und/oder<br />

weitere Steuern anfallen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird im Übrigen auf die Ausführungen im Emissionsprospekt, insbesondere<br />

den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 49 ff. des Emissionsprospektes) verwiesen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />

Anleger im Einzelnen wird die Beratung durch einen Angehörungen der steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />

6. Widerrufs- oder Rückgaberechte<br />

Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />

7. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

Die dem Anleger zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und sonstigen in den<br />

Vertragswerken genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand Januar 2007.<br />

8. Risiken der Anlage<br />

Die Beteiligung an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die im Wesentlichen an den wirtschaftlichen Ergebnissen<br />

der noch auszuwählenden Zielfonds partizipiert. Dort sind nach Ablauf einer Festchartervereinbarung niedrigere Charterraten oder z. B. bei Ausfall eines<br />

Charterers geringere Chartererlöse möglich. Darüber hinaus besteht das Risiko der Nichtzahlung durch den Charterer. Die Ertragslage sowohl der Beteiligungsgesellschaft<br />

als auch der Zielfonds kann sich durch höhere Zinsaufwendungen, ungünstige Wechselkursveränderungen und höhere Betriebs- oder sonstige<br />

Kosten verschlechtern. Da sich nicht alle denkbaren Risiken versichern lassen, ist ein Totalverlust der Beteiligung theoretisch möglich. Ebenso können die<br />

geplanten Auszahlungen bei negativer Entwicklung der Gesellschaft niedriger ausfallen oder ausbleiben. Bei einem niedrigen Verkaufserlös kann die Schlussauszahlung<br />

niedriger als geplant ausfallen oder gänzlich ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile als langfristige Investition zu verstehen und nicht auf einem geregelten<br />

Markt veräußerbar. Eine vorzeitige Veräußerung ist nur beschränkt möglich. Bezüglich der Risiken der Beteiligung im Einzelnen wird auf die ausführliche<br />

Darstellung der Chancen und Risiken einer Schiffsbeteiligung ab Seite 12 ff. des Emissionsprospektes verwiesen. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge<br />

sind kein Indikator für künftige Erträge.<br />

9. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

Der Anleger kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag jederzeit auf das Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin<br />

kündigen, wenn er sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen will. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand<br />

entsprechend den im Treuhand- und Verwaltungsvertrag geregelten Rechten und Pflichten fortgeführt. Im Übrigen kann der Anleger das Treuhand- und Dienstleistungsverhältnis<br />

nur aus wichtigem Grund oder dann kündigen, wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellung<br />

erklärt (vgl. § 11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, Seite 78 des Emissionsprospektes).<br />

Seine Gesellschafterstellung kann der Anleger entweder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos oder gemäß § 16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages mit<br />

einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals jedoch zum 31.12.2020, kündigen. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsverhältnisses<br />

und des Beteiligungsverhältnisses ergeben sich aus § 11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und §§ 16 ff. des Gesellschaftsvertrages (Seite 78<br />

und 74 ff. des Emissionsprospektes).<br />

Die Kündigung ist im Falle einer unmittelbaren Beteiligung an die <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Cremon 36, 20457 Hamburg, und im Fall einer mittelbaren<br />

Beteiligung über die Treuhänderin an die <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>, Cremon 36, 20457 Hamburg, zu richten.<br />

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Auch die vorvertragliche Aufnahme von Beziehungen zum Interessenten/Anleger unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand<br />

ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

11. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit<br />

Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />

Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden dem Interessenten/Anleger in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch für die Kommunikation<br />

während der Vertragslaufzeit und für die Auslegung von Klauseln maßgeblich ist.<br />

12. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen ergibt sich aus Seite 45 ff. des Prospektes sowie aus § 2 des Gesellschaftsvertrages und der<br />

Präambel des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen Zulassung.<br />

Zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für den überreichten Emissionsprospekt ist gemäß § 8i Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!