Beitrittserklärung Ownership Flex I GmbH & Co. KG ...
Beitrittserklärung Ownership Flex I GmbH & Co. KG ...
Beitrittserklärung Ownership Flex I GmbH & Co. KG ...
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An <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Beitrittserklärung</strong> <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>.<strong>KG</strong><br />
Investitionsvariante OwnerShip Dynamic<br />
Ich, der/die Unterzeichnende (Zeichner/in)<br />
Name Vorname<br />
Straße Geburtsdatum<br />
PLZ, Ort Beruf<br />
Telefon E-Mail<br />
Steuernummer zust. Wohnsitzfinanzamt<br />
Bank Bankleitzahl Kontonummer<br />
beauftrage hiermit die <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> – als Treuhänderin – für mich auf meine Rechnung Kommanditanteile an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />
<strong>KG</strong> (auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt) in Höhe von<br />
Euro + 5 % Agio<br />
(Mindestbeteiligung € 10.000; höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein)<br />
Nettobetrag in Worten Euro (Beteiligungssumme/Zeichnungssumme)<br />
zu übernehmen und die erworbenen Rechte nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom 19.01.2007 treuhänderisch für mich zu verwalten.<br />
Von der Beteiligungssumme zahle ich 30% und das Agio von 5% (zusammen also 35%) unmittelbar nach Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> und Aufforderung der <strong>Ownership</strong> Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong> an die <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> auf das Mittelverwendungskonto Nr. 101 8083 010 bei der Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00) ein; weitere 30 % zahle ich<br />
bis spätestens zum 30.09.2007 auf dasselbe Konto der Beteiligungsgesellschaft ein. Die restliche Pflichteinlage von 40 % der Beteiligungssumme wird mir längstens bis zum<br />
30.12.2014 gestundet. Die Höhe der von mir für die Stundung zu zahlenden Zinsen entspricht der von der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong>&<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> anteilig auf meine restliche Pflichteinlage<br />
für die Langfristfinanzierung zu zahlenden Zinsen und ist abhängig davon, ob die Beteiligungsgesellschaft von der ihr von der finanzierenden Bank angebotenen Kontokorrentkreditvariante<br />
mit einem variablen Anfangszins von 6,25 % p.a. oder von der Festzinskreditvariante auf Basis des Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) Gebrauch<br />
macht. Bei letzterer Variante ergibt sich der Zinssatz aus dem Bankeneinstandszinssatz (EURIBOR) für die jeweilige Zinslaufzeit zuzüglich einer vereinbarten Marge von 2,0 %.<br />
Bei einem EURIBOR für Dreimonatsgeld entspricht dies bei Prospekterstellung einem Nominalzinssatz von 5,755 %. Der Nettodarlehensbetrag i.S.d. §492 Abs. 1 Nr. 1 BGB für<br />
die mir gewährte Stundung beträgt 40% meiner Zeichnungssumme (bei einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000 wären es also € 4.000). Der Gesamtbetrag aller von mir<br />
für die gewährte Stundung meiner anteiligen Einlageverpflichtung zu leistenden Zahlungen für Zins und Tilgung beträgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />
der Beteiligungsgesellschaft zugesagten günstigeren Festzinskreditvariante (§492 Abs. 1 Nr. 2 BGB) 122,959% der mir gestundeten Zeichnungssumme, bei einer Beteiligungssumme<br />
von beispielsweise € 100.000 und einem gestundeten Anteil von 40% also (€ 40.000 x 122,959% = € 49.183,60. Die dargestellte anfängliche Belastung ist abhängig<br />
von dem sich ständig ändernden EURIBOR, so dass sich die dargestellte Anfangsbelastung, die Höhe der zu verrechnenden Auszahlungen, die Anzahl und Dauer der zu verrechnenden<br />
Auszahlungen und die Höhe der möglicherweise am 31.12.2014 zu erbringenden Schlusszahlung ändern können. Die Rückzahlung der gewährten Stundung (§ 92<br />
Abs. 1 Nr. 3 BGB) erfolgt durch halbjährliche Verrechnung der planmäßig nach §13 des Gesellschaftsvertrages zu beschließenden Auszahlungen, erstmalig am 30.06.2008 und<br />
letztmalig am 30.12.2014.Bis zum 30.12.2013 erfolgen keine Auszahlungen und bis zum 30.12.2014 nur eine kalkulierte Auszahlung von 2,77% p.a. der Zeichnungssumme an mich.<br />
Im Übrigen findet bis zum 30.12.2014 die dargestellte Verrechnung mit meiner noch ausstehenden Zeichnungssumme nebst darauf fälliger Zinsen statt. Die Verrechnung erfolgt<br />
entsprechend § 367 Abs. 1 BGB zunächst auf die Zinsen und sodann auf die Einlageforderung. Sonstige Kosten für die Stundung fallen nicht an.<br />
Der anfängliche effektive Jahreszins (§492 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Preisangabenverordnung) für die jeweils gewährte Stundung beträgt auf der Grundlage des bei<br />
Prospekterstellung am 15.04.2007 veröffentlichten EURIBOR für Dreimonatsgeld zuzüglich vereinbarter Marge 5,93 %.<br />
Entsprechend der Veränderung des börsentäglich im Wirtschaftsteil der Tageszeitung veröffentlichten EURIBOR verändert sich auch die effektive Verzinsung der gestundeten<br />
Einlageverpflichtung. Mir ist bekannt, dass Sondertilgungen oder sonstige Einzahlungen meinerseits auf die gestundete Pflichteinlage vor dem 30.12.2014 nicht zulässig sind<br />
und – sofern sie gleichwohl von mir geleistet werden sollten – von der Beteiligungsgesellschaft nicht als Erfüllung akzeptiert oder an Erfüllung statt angenommen werden.<br />
Ich bin verpflichtet, die <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong>&<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> von einer Inanspruchnahme des die Langfristfinanzierung stellenden Kreditinstituts bis zur Höhe meiner zum Zeitpunkt<br />
der Inanspruchnahme noch ausstehende Zeichnungssumme zuzüglich bereits fälliger sowie laufender Zinsen bis zum Zeitpunkt der Zahlung freizustellen. Sollten die auf meine<br />
Beteiligung bis zum 30.12.2014 entfallenden Auszahlungen nicht ausreichen, um im Verrechnungswege die restliche Pflichteinlage nebst angefallener Zinsen aufzubringen,<br />
werde ich den Restbetrag der Pflichteinlage nach Aufforderung durch die Treuhänderin oder die Komplementärin am 31.12.2014 in einer Summe auf das o.a. Mittelverwendungskonto<br />
einzahlen.<br />
Verpfändungserklärung der OwnerShip Dynamic Investoren:<br />
Ich habe mich für die <strong>Ownership</strong> Dynamic Variante entschieden, bei der mir 40% meiner Einlageverpflichtung bis längstens zum 30.12.2014 gestundet werden. Zur Besicherung<br />
des von der Beteiligungsgesellschaft zur Langfristfinanzierung aufzunehmenden Kredits erkläre ich hiermit, dass ich der kreditgebenden Bank erstrangig meine<br />
vermögensrechtlichen Beteiligungsrechte aus der Kommanditbeteiligung an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, insbesondere Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten<br />
Einlage, Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen, Entnahmen, Zahlung von Gewinnanteilen, Auszahlung von Auseinandersetzungs- und Liquidationsguthaben<br />
und/oder Verkaufserlöse verpfände. Die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, verbleiben wie das Stammrecht bei mir.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘<br />
Die Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem vorgenannten Mittelverwendungskonto als geleistet. Geht die Zahlung der jeweils fälligen Beteiligungsrate und/oder<br />
des Agios nicht binnen zwei Wochen nach Absendung des Aufforderungsschreibens an die o. a. Anschrift der Zeichnerin/des Zeichners bzw. nicht am 30.09.2007<br />
vollständig auf dem Mittelverwendungskonto ein, ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />
jeweiligen Basiszins (§ 247 BGB), mindestens jedoch 1 % pro Monat zu verlangen. Für den Fall, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkomme,<br />
ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gemäß §323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und daneben<br />
gemäß § 325 BGB Schadensersatz zu verlangen.<br />
Mir ist bekannt, dass mit Annahme dieser <strong>Beitrittserklärung</strong> durch die Treuhänderin zwischen mir und der <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
zustande kommt. Mir ist ferner bekannt, dass mein Beitritt zur <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> dadurch erfolgt, dass die <strong>Ownership</strong> Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong> die Erhöhung ihres Kommanditkapitals bei der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zu Händen der Komplementärin anzeigt.<br />
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass mir der Gesellschaftsvertrag der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> in der Fassung vom 19.01.2007 einschließlich<br />
Schiedsgerichtsklausel sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom 19.01.2007 zwischen der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong>&<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und der <strong>Ownership</strong> Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong> bekannt sind und dass diese Verträge mit Annahme dieser Erklärung durch die Treuhänderin für mich verbindlich sind. Ich verzichte auf den Zugang der<br />
Annahmeerklärung durch die Treuhänderin. Diese wird mich jedoch unverzüglich über die Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> informieren.<br />
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Treuhänderin die Einzahlungsforderung sowie die geldwerten Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis im<br />
Falle einer Zwischenfinanzierung an das finanzierende Kreditinstitut abtritt. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass ggf. meine Bank der <strong>Ownership</strong><br />
Treuhand <strong>GmbH</strong> eine Auskunft erteilt. Die Auszahlungen sollen, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Rahmen der Variante <strong>Ownership</strong> Dynamic,<br />
bei Fälligkeit auf mein/unser oben angegebenes Konto überwiesen werden. Diese Anweisung gilt bis auf Widerruf. Änderungen der Bankverbindung werde ich<br />
der Treuhänderin unverzüglich anzeigen.<br />
Ich erkläre mich einverstanden, dass meine persönlichen Daten auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden<br />
daher ausschließlich zu meiner Betreuung und zur Verwaltung meiner Beteiligung verwendet.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin ✘<br />
Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, Datum <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>
An <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht. Sie können Ihre <strong>Beitrittserklärung</strong> innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an die Treuhänderin,<br />
<strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>, Cremon 36, 20457 Hamburg, Telefax-Nr. (040) 32 52 44 30, E-Mail: treuhand@ownership.de.<br />
Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B.<br />
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist von<br />
Ihnen insoweit ggf. Wertersatz an uns zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />
erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.<br />
Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften über Finanzdienstleistungen: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag mit Ihrer ausdrücklichen<br />
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist von beiden Seiten erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§ 312 d Abs. 3 Nr.1 BGB). Wertersatz brauchen<br />
Sie nur zu leisten, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird oder<br />
wenn Sie dies (z B. durch Downloading) selbst veranlasst haben.<br />
Belehrung über die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses und der Beteiligung: Die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses<br />
sind in § 11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages geregelt. Danach kann der Treugeber das Treuhandverhältnis jederzeit auf das Ende eines jeden Monats<br />
durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin kündigen, wenn er sich selbst als Kommanditist ins Handelsregister eintragen lassen will. In diesem<br />
Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand entsprechend den im Treuhand- und Verwaltungsvertrag geregelten Rechten und Pflichten fortgeführt.<br />
Im Übrigen kann der Treugeber gemäß §11 Ziff. 2 und 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages das Treuhandverhältnis oder die Verwaltungstreuhand<br />
nur aus wichtigem Grund oder dann kündigen, wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellung erklärt.<br />
Die Gesellschafterstellung (Beteiligung) an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> kann der Treugeber entweder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos<br />
oder gemäß § 16 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals<br />
jedoch zum 31.12.2021, kündigen. Um der Treuhänderin die Möglichkeit zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die ordentliche Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages der Treuhänderin spätestens<br />
einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung seiner Beteiligung zugegangen sein. Will der Treugeber seine Beteiligung<br />
beispielsweise zum 31.12.2021 beenden, muss die Kündigung der Treuhänderin spätestens sieben Monate vorher zugegangen sein. Eine solche Kündigung<br />
des Gesellschaftsverhältnisses und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat jeweils durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, wobei die Kündigung<br />
der Treuhand an die Treuhänderin und die Kündigung der Gesellschafterstellung entweder an die Treuhänderin oder an die Komplementärin der Gesellschaft<br />
zu richten sind.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin ✘<br />
Empfangsbestätigung<br />
Hiermit bestätige ich, dass ich eine Ausfertigung des Emissionsprospektes für die Beteiligungsgesellschaft <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (ggf. auf CD-ROM)<br />
einschließlich des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sowie die besonderen Verbraucherinformationen<br />
nach der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV)<br />
erhalten und zur Kenntnis genommen habe.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘
An Auftraggeber<br />
Verbraucherinformationen für den Anleger nach der<br />
BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)<br />
1. Identität und ladungsfähige Anschriften des Unternehmers und anderer für die Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher maßgeblichen Personen<br />
a)<strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRA 104546), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
<strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> Verwaltung <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 99336), Geschäftsführer Herr Thomas Wenzel, geschäftsansässig<br />
Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
b)<strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 89590), Geschäftsführer Herr Mike Wittje, geschäftsansässig Cremon 36,<br />
20457 Hamburg<br />
c)<strong>Ownership</strong> Emissionshaus <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 89589), Geschäftsführer Herr Olaf Pankow und Herr Thomas Wenzel,<br />
beide geschäftsansässig Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
2. Wesentliche Vertragsmerkmale der Kapitalanlage<br />
Der Emissionsprospekt zum Beteiligungsangebot <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> vom 22.01.2007 sowie die <strong>Beitrittserklärung</strong> enthalten detaillierte Beschreibungen<br />
der Vertragsverhältnisse, auf die nachfolgend verwiesen wird.<br />
Mit Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> kommt zwischen dem Anleger und der <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag zustande, auf<br />
dessen Grundlage sich der Anleger mittelbar treugeberisch als atypisch stiller Gesellschafter an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> beteiligt (vgl. Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag, Seite 77 des Emissionsprospektes sowie die <strong>Beitrittserklärung</strong>). Nach erfolgtem Beitritt kann sich der Anleger auch unmittelbar als<br />
Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen (vgl. Gesellschaftsvertrag, Seite 70 des Emissionsprospektes). Zu diesem Zweck kann er das Treuhandverhältnis<br />
ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin auf das Ende eines jeden Monats kündigen. Macht der Anleger<br />
von diesem Recht Gebrauch, besteht das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft fort (vgl. Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Seite 77 des Emissionsprospektes).<br />
Die mittelbare Beteiligung an der Fondsgesellschaft erfolgt in der Weise, dass die <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> von ihrem Recht Gebrauch macht, ihre Einlage<br />
ein- oder mehrmals auf insgesamt bis zu € 10.005.000 und mit Zustimmung der Komplementärin um weitere maximal € 150.000 zu erhöhen (vgl. § 3 des Gesellschaftsvertrages,<br />
Seite 70 f. des Emissionsprospektes).<br />
Der Anlagebetrag wird größtenteils zur Beteiligung der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong>&<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> an noch auszuwählenden Kommanditgesellschaften OwnerShip-Gruppe,<br />
verwendet, deren Geschäftsgegenstand wiederum der Erwerb und Betrieb von Seeschiffen ist. Über die Auszahlungen der Fondsgesellschaft und die Veräußerungserlöse<br />
im letzten Jahr der jeweiligen Fondslaufzeit partizipiert der Anleger an den wirtschaftlichen Ergebnissen des Investitionsobjektes (vgl. Seite 40 des<br />
Emissionsprospektes).<br />
3. Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />
Gemäß § 16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages (Seite 74 des Emissionsprospektes) hat die Beteiligung eine prognostizierte Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2021.<br />
4. Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme des Beitritts durch die <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> bestehen keine Leistungsvorbehalte. Da es sich bei der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
um einen geschlossenen Fonds handelt, können Beteiligungen hieran nur erworben werden, solange diese Gesellschaft noch nicht geschlossen ist.<br />
5. Ggf. zusätzlich anfallende Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />
Als weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung der treugeberischen<br />
Beteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben können Schenkungs-, Erbschaft- und/oder<br />
weitere Steuern anfallen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird im Übrigen auf die Ausführungen im Emissionsprospekt, insbesondere<br />
den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 49 ff. des Emissionsprospektes) verwiesen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />
Anleger im Einzelnen wird die Beratung durch einen Angehörungen der steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />
6. Widerrufs- oder Rückgaberechte<br />
Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der<br />
<strong>Beitrittserklärung</strong> enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />
7. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />
Die dem Anleger zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und sonstigen in den<br />
Vertragswerken genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand Januar 2007.<br />
8. Risiken der Anlage<br />
Die Beteiligung an der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die im Wesentlichen an den wirtschaftlichen Ergebnissen<br />
der noch auszuwählenden Zielfonds partizipiert. Dort sind nach Ablauf einer Festchartervereinbarung niedrigere Charterraten oder z. B. bei Ausfall eines<br />
Charterers geringere Chartererlöse möglich. Darüber hinaus besteht das Risiko der Nichtzahlung durch den Charterer. Die Ertragslage sowohl der Beteiligungsgesellschaft<br />
als auch der Zielfonds kann sich durch höhere Zinsaufwendungen, ungünstige Wechselkursveränderungen und höhere Betriebs- oder sonstige<br />
Kosten verschlechtern. Da sich nicht alle denkbaren Risiken versichern lassen, ist ein Totalverlust der Beteiligung theoretisch möglich. Ebenso können die<br />
geplanten Auszahlungen bei negativer Entwicklung der Gesellschaft niedriger ausfallen oder ausbleiben. Bei einem niedrigen Verkaufserlös kann die Schlussauszahlung<br />
niedriger als geplant ausfallen oder gänzlich ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile als langfristige Investition zu verstehen und nicht auf einem geregelten<br />
Markt veräußerbar. Eine vorzeitige Veräußerung ist nur beschränkt möglich. Bezüglich der Risiken der Beteiligung im Einzelnen wird auf die ausführliche<br />
Darstellung der Chancen und Risiken einer Schiffsbeteiligung ab Seite 12 ff. des Emissionsprospektes verwiesen. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge<br />
sind kein Indikator für künftige Erträge.<br />
9. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />
Der Anleger kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag jederzeit auf das Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin<br />
kündigen, wenn er sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen will. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand<br />
entsprechend den im Treuhand- und Verwaltungsvertrag geregelten Rechten und Pflichten fortgeführt. Im Übrigen kann der Anleger das Treuhand- und Dienstleistungsverhältnis<br />
nur aus wichtigem Grund oder dann kündigen, wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellung<br />
erklärt (vgl. § 11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, Seite 78 des Emissionsprospektes).<br />
Seine Gesellschafterstellung kann der Anleger entweder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos oder gemäß § 16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages mit<br />
einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals jedoch zum 31.12.2020, kündigen. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsverhältnisses<br />
und des Beteiligungsverhältnisses ergeben sich aus § 11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und §§ 16 ff. des Gesellschaftsvertrages (Seite 78<br />
und 74 ff. des Emissionsprospektes).<br />
Die Kündigung ist im Falle einer unmittelbaren Beteiligung an die <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Cremon 36, 20457 Hamburg, und im Fall einer mittelbaren<br />
Beteiligung über die Treuhänderin an die <strong>Ownership</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>, Cremon 36, 20457 Hamburg, zu richten.<br />
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag der <strong>Ownership</strong> <strong>Flex</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Auch die vorvertragliche Aufnahme von Beziehungen zum Interessenten/Anleger unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand<br />
ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />
11. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit<br />
Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />
Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden dem Interessenten/Anleger in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch für die Kommunikation<br />
während der Vertragslaufzeit und für die Auslegung von Klauseln maßgeblich ist.<br />
12. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen ergibt sich aus Seite 45 ff. des Prospektes sowie aus § 2 des Gesellschaftsvertrages und der<br />
Präambel des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen Zulassung.<br />
Zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für den überreichten Emissionsprospekt ist gemäß § 8i Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.