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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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Fondsgesellschaft. Dies kann das Ergebnis der Beteiligung<br />

für alle Investoren negativ beeinflussen.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Es bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

und weiteren Projektbeteiligten wie z. B.<br />

dem Treuhandkommanditisten, dem Eigenkapitalvermittler<br />

ALCAS <strong>GmbH</strong>, dem Asset-Manager und dem Initiator <strong>KGAL</strong>.<br />

Letzterer ist zugleich Anbieter, Platzierungsgarant, Konzeptionär,<br />

Fremdkapitalvermittler sowie möglicher Darlehens -<br />

geber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung.<br />

Darüber hinaus bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem Initiator und seinen Gesellschaftern,<br />

welche auch als Vertriebspartner und /oder Darlehensgeber<br />

agieren bzw. agieren können.<br />

Aus diesen Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />

Es besteht das Risiko, dass diese zum Nachteil der<br />

Investoren gelöst werden, was sich negativ auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung auswirken kann.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist neben ihrer Tätigkeit für die Fondsgesellschaft<br />

auch Initiator weiterer Beteiligungsangebote im Bereich<br />

Flugzeuge. Es ist nicht ausgeschlossen, dass daraus ebenfalls<br />

Interessenkonflikte entstehen.<br />

Management<br />

Das Ergebnis der Beteiligung wird auch durch die Qualität<br />

des Managements der Fondsgesellschaft sowie des Asset-<br />

Managers beeinflusst. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen<br />

dieser Personen und /oder beauftragter Dritter<br />

und /oder der Gesellschafterversammlung als weiterem<br />

Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft besteht das<br />

Risiko negativer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Beteiligung.<br />

20 I Risiken der Vermögensanlage<br />

Fondsgesellschaft / Stimmrechte<br />

Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />

ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungs -<br />

garant oder ein von diesem benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />

in der Fondsgesellschaft erhält und damit<br />

einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann<br />

auch durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />

durch einen einzelnen Investor oder durch eine<br />

Gruppe von Investoren mit gegebenenfalls gleichen Interessen<br />

erfolgen.<br />

Die gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft mit<br />

einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse<br />

sind für den Investor bindend. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der geschäftsführende Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

ein eigenes Stimmrecht besitzt und ohne<br />

Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur Vornahme aller<br />

Handlungen berechtigt ist, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft gehören und die er zur Verwirk -<br />

lichung des Gesellschaftszwecks für sachdienlich erachtet.<br />

Beschlüsse über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

und die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters. Insgesamt<br />

besteht somit für den einzelnen Investor das Risiko, seine<br />

individuellen Interessen nicht durchsetzen zu können.<br />

Fehlende / verspätete Einzahlung<br />

durch den Investor<br />

Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

oder bei Nichtzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) können dem Investor<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann dies<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />

das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

darstellt. Das würde bedeuten, dass der Treuhandkomman-

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