KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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Fondsgesellschaft. Dies kann das Ergebnis der Beteiligung<br />
für alle Investoren negativ beeinflussen.<br />
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Es bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
und weiteren Projektbeteiligten wie z. B.<br />
dem Treuhandkommanditisten, dem Eigenkapitalvermittler<br />
ALCAS <strong>GmbH</strong>, dem Asset-Manager und dem Initiator <strong>KGAL</strong>.<br />
Letzterer ist zugleich Anbieter, Platzierungsgarant, Konzeptionär,<br />
Fremdkapitalvermittler sowie möglicher Darlehens -<br />
geber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung.<br />
Darüber hinaus bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
zwischen dem Initiator und seinen Gesellschaftern,<br />
welche auch als Vertriebspartner und /oder Darlehensgeber<br />
agieren bzw. agieren können.<br />
Aus diesen Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />
Es besteht das Risiko, dass diese zum Nachteil der<br />
Investoren gelöst werden, was sich negativ auf das Ergebnis<br />
der Beteiligung auswirken kann.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist neben ihrer Tätigkeit für die Fondsgesellschaft<br />
auch Initiator weiterer Beteiligungsangebote im Bereich<br />
Flugzeuge. Es ist nicht ausgeschlossen, dass daraus ebenfalls<br />
Interessenkonflikte entstehen.<br />
Management<br />
Das Ergebnis der Beteiligung wird auch durch die Qualität<br />
des Managements der Fondsgesellschaft sowie des Asset-<br />
Managers beeinflusst. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen<br />
dieser Personen und /oder beauftragter Dritter<br />
und /oder der Gesellschafterversammlung als weiterem<br />
Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft besteht das<br />
Risiko negativer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Beteiligung.<br />
20 I Risiken der Vermögensanlage<br />
Fondsgesellschaft / Stimmrechte<br />
Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />
ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungs -<br />
garant oder ein von diesem benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />
in der Fondsgesellschaft erhält und damit<br />
einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann<br />
auch durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />
durch einen einzelnen Investor oder durch eine<br />
Gruppe von Investoren mit gegebenenfalls gleichen Interessen<br />
erfolgen.<br />
Die gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft mit<br />
einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse<br />
sind für den Investor bindend. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass der geschäftsführende Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
ein eigenes Stimmrecht besitzt und ohne<br />
Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur Vornahme aller<br />
Handlungen berechtigt ist, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Gesellschaft gehören und die er zur Verwirk -<br />
lichung des Gesellschaftszwecks für sachdienlich erachtet.<br />
Beschlüsse über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
und die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Gesellschafters. Insgesamt<br />
besteht somit für den einzelnen Investor das Risiko, seine<br />
individuellen Interessen nicht durchsetzen zu können.<br />
Fehlende / verspätete Einzahlung<br />
durch den Investor<br />
Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
oder bei Nichtzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) können dem Investor<br />
Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann dies<br />
dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />
zustande kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />
das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />
darstellt. Das würde bedeuten, dass der Treuhandkomman-