AFF AHB Teil I
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DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.) <strong>AFF</strong>-Ausbildungshandbuch<br />
9.3.2 Steigflug:<br />
Bei diesem <strong>Teil</strong>bereich ist es die Aufgabe des Anwärters, den Schüler<br />
während des Steigfluges zu motivieren, ihn mental auf den Sprung<br />
vorzubereiten, Orientierungshilfen bezüglich des Sprunggeländes zu<br />
vermitteln und den Absetzvorgang souverän zu gestalten.<br />
Unmittelbar vor dem Einstieg ins LFZ soll der Schüler über<br />
Bodenwindsituation, Anflugverfahren und Landerichtung befragt werden.<br />
Speziell bei Level I sollte der Anwärter dem Schüler während des Steigflugs<br />
das Landegebiet zeigen und auf Schlüsselhöhen hinweisen<br />
(Schirmöffnungshöhe etc.).<br />
Er fordert ferner den Schüler auf, den Sprungablauf mit allen wichtigen<br />
Punkten zu rekapitulieren.<br />
Ein sicherer Absetzpunkt muss gewährleistet sein.<br />
Der Anwärter sollte zu jeder Zeit angemessen auf Emotionen des Schülers<br />
eingehen.<br />
9.3.3 Nachbesprechung (Debriefing):<br />
Es wird bewertet, ob der Anwärter in der Lage ist, eine gründliche und<br />
vollständige Nachbesprechung zum Nutzen des Schülers durchzuführen.<br />
Der Anwärter sollte zunächst den Schüler auffordern, seine Version des<br />
vorangegangenen Sprungablaufs darzulegen. Danach trägt der Anwärter<br />
seine eigene Version vor, wobei er Positives hervorhebt und<br />
Verbesserungsmaßnahmen für vorhandene Fehler oder Schwachpunkte<br />
erklärt bzw. erläutert.<br />
Er soll sein Urteil über den Fortschritt des Schülers bekannt geben und<br />
Eintragungen im Sprungbuch oder anderen Unterlagen vornehmen bzw.<br />
darauf hinweisen, sowie Lernhilfen und korrektives Training bei nötigen<br />
Wiederholungssprüngen erläutern.<br />
9.3.4 Gesamteindruck als Lehrer:<br />
Der Anwärter wird eingestuft nach seinen Fähigkeiten gemäß Abschnitt I und<br />
seinen Leistungen als Sprunglehrer im Abschnitt III.<br />
Die Punktzahl dieses <strong>Teil</strong>bereiches kann nicht höher sein, als der<br />
Durchschnitt aus Abschnitt I und III.<br />
Ergänzend ist der Anwärter bezüglich seiner Qualifikation als sicherer und<br />
begeisterter Fallschirmsportler zu sehen, der ein gewisses Maß an<br />
Professionalität vorweist, ein akzeptables persönliches Erscheinungsbild<br />
aufweist, sowie seine charakterliche Eignung beweist.<br />
Version 4.2 vom 15. Mai 2007 Seite 30 von 33