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AFF AHB Teil I

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DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.) <strong>AFF</strong>-Ausbildungshandbuch<br />

9.3.2 Steigflug:<br />

Bei diesem <strong>Teil</strong>bereich ist es die Aufgabe des Anwärters, den Schüler<br />

während des Steigfluges zu motivieren, ihn mental auf den Sprung<br />

vorzubereiten, Orientierungshilfen bezüglich des Sprunggeländes zu<br />

vermitteln und den Absetzvorgang souverän zu gestalten.<br />

Unmittelbar vor dem Einstieg ins LFZ soll der Schüler über<br />

Bodenwindsituation, Anflugverfahren und Landerichtung befragt werden.<br />

Speziell bei Level I sollte der Anwärter dem Schüler während des Steigflugs<br />

das Landegebiet zeigen und auf Schlüsselhöhen hinweisen<br />

(Schirmöffnungshöhe etc.).<br />

Er fordert ferner den Schüler auf, den Sprungablauf mit allen wichtigen<br />

Punkten zu rekapitulieren.<br />

Ein sicherer Absetzpunkt muss gewährleistet sein.<br />

Der Anwärter sollte zu jeder Zeit angemessen auf Emotionen des Schülers<br />

eingehen.<br />

9.3.3 Nachbesprechung (Debriefing):<br />

Es wird bewertet, ob der Anwärter in der Lage ist, eine gründliche und<br />

vollständige Nachbesprechung zum Nutzen des Schülers durchzuführen.<br />

Der Anwärter sollte zunächst den Schüler auffordern, seine Version des<br />

vorangegangenen Sprungablaufs darzulegen. Danach trägt der Anwärter<br />

seine eigene Version vor, wobei er Positives hervorhebt und<br />

Verbesserungsmaßnahmen für vorhandene Fehler oder Schwachpunkte<br />

erklärt bzw. erläutert.<br />

Er soll sein Urteil über den Fortschritt des Schülers bekannt geben und<br />

Eintragungen im Sprungbuch oder anderen Unterlagen vornehmen bzw.<br />

darauf hinweisen, sowie Lernhilfen und korrektives Training bei nötigen<br />

Wiederholungssprüngen erläutern.<br />

9.3.4 Gesamteindruck als Lehrer:<br />

Der Anwärter wird eingestuft nach seinen Fähigkeiten gemäß Abschnitt I und<br />

seinen Leistungen als Sprunglehrer im Abschnitt III.<br />

Die Punktzahl dieses <strong>Teil</strong>bereiches kann nicht höher sein, als der<br />

Durchschnitt aus Abschnitt I und III.<br />

Ergänzend ist der Anwärter bezüglich seiner Qualifikation als sicherer und<br />

begeisterter Fallschirmsportler zu sehen, der ein gewisses Maß an<br />

Professionalität vorweist, ein akzeptables persönliches Erscheinungsbild<br />

aufweist, sowie seine charakterliche Eignung beweist.<br />

Version 4.2 vom 15. Mai 2007 Seite 30 von 33

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