DOWNLOAD: Zulassungsbestimmungen [PDF/ 1,5 MB] - Foliatec
DOWNLOAD: Zulassungsbestimmungen [PDF/ 1,5 MB] - Foliatec
DOWNLOAD: Zulassungsbestimmungen [PDF/ 1,5 MB] - Foliatec
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. Beschreibung des Prüf-/ Genehmigungsverfahrens bei Aufbringung von<br />
Autoglasfolie auf den vorderen Seitenscheiben (VSS) von KFZ<br />
Verwendung von Autoglasfolien an Stellen, die für die Sicht des Fahrzeugführers von<br />
Bedeutung sind.<br />
1.1. Allgemeines<br />
Bisher war die Abnahme/ Zulassung von Autoglasfolien an den vorderen getönten<br />
Seitenscheiben von Kfz nicht möglich.<br />
Nur das MPA (Materialprüfungsamt) NRW, Dortmund und die DEKRA Typprüfstelle /<br />
Technischer Dienst (Dekra Automobil AG), Dresden (beide vom Kraftfahrtbundesamt<br />
(KBA) zugelassene Prüfanstalten), verfügen über die notwendigen prüftechnischen<br />
Einrichtungen (i.d.Falle, die den Prüfrichtlinien entsptrechenden Lichtransmissions-<br />
Messgeräte), die für die Zulassung von folienbeschichteten vorderen Seitenscheiben,<br />
zwingend notwendige Lichttransmission messen zu können.<br />
Der Nachteil bestand darin, dass nur die in diesen Prüfinstituten vorhandenen<br />
stationären Laborgeräte die notwendigen Lichtmessungen durchführen können.<br />
Prüforganisationen (z.b. TÜV, DEKRA, etc.) verfügen generell über keine<br />
Prüfrichtlinien-konformen Lichtmessgeräte, um die geforderten Messungen bei<br />
entsprechender Anfrage durchführen zu können.<br />
1.2. Gesetzliche Grundlagen zur Erlangung der ABG-Zulassung einer<br />
Autoglasfolie<br />
Beschreibung der Prüfung der zugrundeliegenden Prüfverfahren:<br />
1.2.1. Verwendungszweck: An Stellen, die für die Fahrersicht nicht von<br />
Bedeutung sind: Scheiben ab B-Säule - Heck- und hintere Seitenscheiben<br />
Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a<br />
StVZO, Nr. 29, Abschnitt 3.8<br />
1.2.2. Verwendungszweck: An Stellen, die für die Fahrersicht von Bedeutung<br />
sind: Scheiben ausser Windschutzscheibe – vordere Seitenscheiben<br />
Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a<br />
StVZO, Nr. 29 und Abschnitt 3.6.8.3 und Prüfungen gem. Anhang 3, 5 und 9 der<br />
ECE Regelung 43.<br />
1.2.2.1. nachträgliche Folienbeschichtung auf farblosen (klaren) vorderen<br />
Seitenscheiben<br />
Hierbei erlöscht die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges. Daher muss eine<br />
Änderungsabnahme nach §19 StVZO, Abs. 3 durch einen aaS (amtlich anerkannten<br />
Sachverständigen)-Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfer für den<br />
Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen durchgeführt<br />
werden.