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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re für Vertretungsfälle <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Zusammenlegung <strong>von</strong> Dienststellen kann<br />

dies geboten sein (VV Nr. 1.1 zu § 15). Soweit auf Gr<strong>und</strong> <strong>von</strong> § 15 Abs. 1 S. 1 LGG eine<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte nicht zu bestellen ist, n<strong>im</strong>mt die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>de</strong>r übergeordneten<br />

Dienststelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienststelle, die die Rechtsaufsicht ausübt, diese Aufgabe wahr.<br />

97,7 % <strong>de</strong>r Dienststellen (ohne Geschäftsbereich MSJK) <strong>von</strong> 620, in <strong>de</strong>nen die Verpflichtung zur<br />

Bestellung ab 20 Beschäftigten bestand, hatten min<strong>de</strong>stens eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt.<br />

Selbst 16 Dienststellen hatten eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte, obwohl keine 20 Beschäftigten<br />

in <strong>de</strong>r Dienststelle tätig waren. Lediglich in 2,3 % <strong>de</strong>r Dienststellen (14) war keine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

bestellt. Dies lag überwiegend daran, dass die Bestellungsverfahren am<br />

31.12.2003 noch nicht abgeschlossen waren. Min<strong>de</strong>stens eine Stellvertreterin war in 91,3 % <strong>de</strong>r<br />

Dienststellen bestellt.<br />

Am 31.12.2003 waren insgesamt 819 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>und</strong> 699 Stellvertreterinnen<br />

bestellt. Von <strong>de</strong>r Möglichkeit, mehr als eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte zu bestellen, wur<strong>de</strong> in 44<br />

Dienststellen Gebrauch gemacht. In 18 Dienststellen han<strong>de</strong>lte es sich dabei um Dienststellen mit<br />

mehr als 500 Beschäftigten.<br />

83,3 % <strong>de</strong>r Stellvertreterinnen nahmen eine reine Abwesenheitsvertretung wahr. Größere Abweichungen<br />

hier<strong>von</strong> nach oben gab es nur <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s LRH, <strong>de</strong>r LTV, <strong>de</strong>s MSWKS, MP/StK<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s MVEL. Hier wur<strong>de</strong>n alle Stellvertreterinnen nur <strong>im</strong> Falle <strong>de</strong>r Abwesenheit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

tätig. Der Bereich <strong>de</strong>s MWF wich diesbezüglich nach unten vom Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt<br />

ab. Hier nahmen nur 48,3 % <strong>de</strong>r Stellvertreterinnen eine reine Abwesenheitsvertretung<br />

wahr. Dies be<strong>de</strong>utet umgekehrt, dass 51,7 % <strong>de</strong>r Stellvertreterinnen auch bei Anwesenheit<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten tätig wur<strong>de</strong>n.<br />

114<br />

㤠16<br />

Dienstliche Stellung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

(1) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte n<strong>im</strong>mt ihre Aufgabe als Angehörige <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Dienststelle wahr.“<br />

Die organisatorische Ansiedlung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten war unterschiedlich ausgestaltet.<br />

In 33,5 % <strong>de</strong>r Fälle war sie eine Stabsstelle, zu 24,5 % <strong>de</strong>r Personalverwaltung <strong>und</strong> zu 42,0<br />

% einem Fachbereich zugeordnet.<br />

Die einzelnen Ressorts haben dabei recht unterschiedliche Zuordnungen getroffen. In <strong>de</strong>n Bereichen<br />

<strong>de</strong>s LRH (85,7 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MSJK (72,8 %) waren die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten überwiegend<br />

bei einem Fachbereich angesie<strong>de</strong>lt. Die höchsten Anteile, bei <strong>de</strong>nen die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

eine Stabsstelle war, waren neben MP/StK bei MUNLV (69,8 %) <strong>und</strong> bei FM (68,4 %)<br />

anzutreffen. Das IM hatte mit 55,3 % <strong>de</strong>n höchsten Wert aller Ressorts für die organisatorische<br />

Ansiedlung bei <strong>de</strong>r Personalverwaltung.<br />

Nach VV Nr. 1.2 zu § 15 LGG erfolgt die Bestellung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten – als organisatorischer<br />

Akt – nach vorheriger Ausschreibung durch die Dienststelle. Für die Hochschulen<br />

gilt die Beson<strong>de</strong>rheit, dass die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte vor ihrer Bestellung <strong>von</strong> <strong>de</strong>n weiblichen<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Hochschule gewählt wird. Näheres hierzu siehe III.9.6.<br />

Die Bestellung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (ohne Hochschulen), erfolgte zu 48,4 % durch<br />

gezielte Ansprache <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> nur zu 18 % durch Ausschreibung. Ca. 15 % <strong>de</strong>r Dienststellen<br />

haben Interessenabfragen durchgeführt. Auffällig ist, dass die Daten für <strong>de</strong>n Geschäftsbe-

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