Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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Die große Mehrheit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (59,4 %) wur<strong>de</strong> nicht <strong>von</strong> ihren sonstigen<br />
dienstlichen Aufgaben entlastet. Im Schulbereich wur<strong>de</strong>n sogar 89,3 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
nicht entlastet.<br />
17,8 % erhielten eine Entlastung <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> unter 10 Wochenst<strong>und</strong>en, 14,7 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> 10 bis unter 20 Wochenst<strong>und</strong>en entlastet. Lediglich<br />
3,2 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhielten eine Entlastung <strong>von</strong> 20 bis unter 30 Wochenst<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> 4,8 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> 30 <strong>und</strong> mehr<br />
St<strong>und</strong>en entlastet.<br />
Bezogen auf die einzelnen Ressorts variierte <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ohne<br />
Entlastung recht stark. Den kleinsten Anteil <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter ohne Entlastung hatte<br />
mit 24,1 % das FM, gefolgt vom MGSFF mit 27,8 % <strong>und</strong> IM mit 32,9 %. Die größten Anteile<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter ohne Entlastung hatten das MSWKS (100 %), MWA (88,9 %),<br />
MVEL (85,7%) <strong>und</strong> JM (71,9 %).<br />
Eine Betrachtung nach Beschäftigtengrößenklassen zeigt, dass die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in<br />
Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten mit 15,0 % am wenigsten entlastet wur<strong>de</strong>n, gefolgt<br />
<strong>von</strong> <strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in Dienststellen mit 20 bis einschließlich 200 Beschäftigten,<br />
die zu 34,0 % entlastet wur<strong>de</strong>n. Die stärkste Entlastung erhielten die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
in Dienststellen mit 201 bis einschließlich 500 Beschäftigten. Hier waren es 63,8 %<br />
<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />
118<br />
Anteile in Prozent<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ohne Entlastung <strong>von</strong> sonstigen dienstlichen Aufgaben<br />
59,4<br />
85,0<br />
NRW unter 20<br />
Beschäftigte<br />
66,0<br />
20 bis 200<br />
Beschäftigte<br />
36,2<br />
201 bis 500<br />
Beschäftigte<br />
42,5<br />
über 500<br />
Beschäftigte<br />
89,3<br />
Schulbereich<br />
Die Entlastungen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten blieben <strong>de</strong>utlich hinter <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LGG<br />
zurück, wonach sie in <strong>de</strong>r Regel in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten min<strong>de</strong>stens die<br />
Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit, in Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten die volle<br />
regelmäßige Arbeitszeit betragen soll.<br />
8.3.3 Personelle Ausstattung<br />
Die personelle Unterstützung <strong>im</strong> Bedarfsfall beinhaltet die Zuordnung <strong>von</strong> Mitarbeiter/innen, die<br />
<strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren dienstlichen Aufgaben für die Tätigkeit bei <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ganz<br />
o<strong>de</strong>r teilweise entlastet sind. Es kann sich hierbei auch um eine Stellvertreterin han<strong>de</strong>ln, die nicht<br />
nur <strong>im</strong> Falle <strong>de</strong>r Abwesenheit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten tätig wird.