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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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Die große Mehrheit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (59,4 %) wur<strong>de</strong> nicht <strong>von</strong> ihren sonstigen<br />

dienstlichen Aufgaben entlastet. Im Schulbereich wur<strong>de</strong>n sogar 89,3 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

nicht entlastet.<br />

17,8 % erhielten eine Entlastung <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> unter 10 Wochenst<strong>und</strong>en, 14,7 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> 10 bis unter 20 Wochenst<strong>und</strong>en entlastet. Lediglich<br />

3,2 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhielten eine Entlastung <strong>von</strong> 20 bis unter 30 Wochenst<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> 4,8 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> 30 <strong>und</strong> mehr<br />

St<strong>und</strong>en entlastet.<br />

Bezogen auf die einzelnen Ressorts variierte <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ohne<br />

Entlastung recht stark. Den kleinsten Anteil <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter ohne Entlastung hatte<br />

mit 24,1 % das FM, gefolgt vom MGSFF mit 27,8 % <strong>und</strong> IM mit 32,9 %. Die größten Anteile<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter ohne Entlastung hatten das MSWKS (100 %), MWA (88,9 %),<br />

MVEL (85,7%) <strong>und</strong> JM (71,9 %).<br />

Eine Betrachtung nach Beschäftigtengrößenklassen zeigt, dass die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in<br />

Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten mit 15,0 % am wenigsten entlastet wur<strong>de</strong>n, gefolgt<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in Dienststellen mit 20 bis einschließlich 200 Beschäftigten,<br />

die zu 34,0 % entlastet wur<strong>de</strong>n. Die stärkste Entlastung erhielten die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

in Dienststellen mit 201 bis einschließlich 500 Beschäftigten. Hier waren es 63,8 %<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />

118<br />

Anteile in Prozent<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ohne Entlastung <strong>von</strong> sonstigen dienstlichen Aufgaben<br />

59,4<br />

85,0<br />

NRW unter 20<br />

Beschäftigte<br />

66,0<br />

20 bis 200<br />

Beschäftigte<br />

36,2<br />

201 bis 500<br />

Beschäftigte<br />

42,5<br />

über 500<br />

Beschäftigte<br />

89,3<br />

Schulbereich<br />

Die Entlastungen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten blieben <strong>de</strong>utlich hinter <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LGG<br />

zurück, wonach sie in <strong>de</strong>r Regel in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten min<strong>de</strong>stens die<br />

Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit, in Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten die volle<br />

regelmäßige Arbeitszeit betragen soll.<br />

8.3.3 Personelle Ausstattung<br />

Die personelle Unterstützung <strong>im</strong> Bedarfsfall beinhaltet die Zuordnung <strong>von</strong> Mitarbeiter/innen, die<br />

<strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren dienstlichen Aufgaben für die Tätigkeit bei <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise entlastet sind. Es kann sich hierbei auch um eine Stellvertreterin han<strong>de</strong>ln, die nicht<br />

nur <strong>im</strong> Falle <strong>de</strong>r Abwesenheit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten tätig wird.

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