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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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Insgesamt waren am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berichtszeitraums in 12,2 % <strong>de</strong>r Fälle Mitarbeiter/innen für die<br />

Tätigkeit bei <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren Aufgaben entlastet.<br />

71 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten war eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter zugewiesen, in<br />

16 Fällen waren es zwei Mitarbeiter/innen <strong>und</strong> in 8 Fällen drei <strong>und</strong> mehr Mitarbeiter/innen. Die<br />

durchschnittliche wöchentliche Entlastung je Mitarbeiter/in betrug 14,6 St<strong>und</strong>en.<br />

Auch hier ist festzustellen, dass sowohl <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Dienststellen, die ihre <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

personell unterstützen als auch <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Entlastung <strong>de</strong>r Mitarbeiter/innen <strong>von</strong><br />

an<strong>de</strong>ren dienstlichen Aufgaben mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl stieg. So hatten nur 5,5 %<br />

<strong>de</strong>r Dienststellen mit 20 bis 200 Beschäftigten ihre <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte personell unterstützt,<br />

jedoch 28,9 % <strong>de</strong>r Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten. Die durchschnittliche<br />

wöchentliche Entlastung <strong>de</strong>r Mitarbeiterin lag dabei bei 6,7 bzw. 24,5 St<strong>und</strong>en. Damit wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Tatsache Rechnung getragen, dass in größeren Dienststellen auch vermehrt Personal- <strong>und</strong> sonstige<br />

gleichstellungsrelevante Entscheidungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s MWF <strong>und</strong> MSWKS lag <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Dienststellen, die ihre<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte personell unterstützen, mit 51,3 % bzw. 33,3 % <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt. Die Geschäftsbereiche JM (3,2 %), MUNLV (4,7 %) <strong>und</strong> MWA (0 %) lagen<br />

dagegen <strong>de</strong>utlich darunter.<br />

8.3.4 Sächliche Ausstattung<br />

Zur Ausstattung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten mit sächlichen Mitteln gehört die Zuweisung<br />

eigener finanzieller Mittel an die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re die Ermöglichung<br />

<strong>de</strong>r Teilnahme an Schulungs- <strong>und</strong> Fortbildungsveranstaltungen (VV Nr. 2 zu § 16 Abs. 2).<br />

Lan<strong>de</strong>sweit verfügten insgesamt nur 5,7 % (47) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

über eigene finanzielle Mittel. Hierbei ist festzustellen, dass <strong>de</strong>r Anteil in Abhängigkeit zur<br />

Beschäftigtenzahl stand. In Behör<strong>de</strong>n mit weniger als 20 Beschäftigten war keine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

mit finanziellen Mitteln ausgestattet, in Behör<strong>de</strong>n mit mehr als 500 Beschäftigten<br />

betrug <strong>de</strong>r Anteil 19,6 %.<br />

Fast zwei Drittel <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (31) mit eigenen finanziellen Mitteln gehörten<br />

Hochschulen an. Insgesamt verteilten sich die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten mit finanziellen Mitteln<br />

wie folgt auf die Ressorts:<br />

66,0 % MWF<br />

14,9 % IM<br />

6,3 % FM<br />

4,3 % MGSFF<br />

4,3 % MUNLV<br />

2,1 % LTV<br />

2,1 % JM_____<br />

100,0 %.<br />

An Fortbildungen <strong>im</strong> Hinblick auf ihre <strong>Gleichstellung</strong>stätigkeit hatten <strong>im</strong> Berichtszeitraum 55,7<br />

% teilgenommen. Der größte Anteil kam aus Dienststellen mit 201 bis einschließlich 500 Beschäftigten<br />

(72,9 %), gefolgt <strong>von</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten aus Dienststellen mit über 500<br />

Beschäftigten (67,0 %).<br />

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