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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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Die Mitarbeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bezog sich auf Gremien aus folgen<strong>de</strong>n Bereichen:<br />

128<br />

• Organisation 37,4 % (146 GB)<br />

darunter Arbeitsschutz 21<br />

Mitarbeiterbefragung 10<br />

Tele-He<strong>im</strong>arbeit 9<br />

• Personal 24,6 % ( 96 GB)<br />

darunter Personalentwicklung 26<br />

Fortbildung 8<br />

Mitarbeiterorientierung 11<br />

• hochschulspezifische Gremien 14,4 % ( 56 GB)<br />

• <strong>Gleichstellung</strong>/<strong>Frauen</strong> 6,7 % ( 26 GB)<br />

• Sonstige 16,9 % ( 66 GB)<br />

100,0 % (390 GB).<br />

Auch die Anzahl <strong>de</strong>r Gremien, in <strong>de</strong>nen die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten mitarbeiteten, variierte<br />

in <strong>de</strong>n Ressorts recht stark. So arbeiteten die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen<br />

<strong>de</strong>s MP/StK <strong>und</strong> MVEL in überdurchschnittlich vielen Gremien mit (7 bzw. 6,3), während<br />

die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s MSJK <strong>und</strong> JM nur in 1,4 bzw. 1,7 Gremien<br />

mitarbeiteten.<br />

8.7 Durchführung <strong>von</strong> Sprechst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>versammlungen/Vernetzung<br />

㤠18<br />

Rechte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

(5) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte kann Sprechst<strong>und</strong>en für die Beschäftigten<br />

durchführen <strong>und</strong> einmal <strong>im</strong> Jahr eine Versammlung <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten<br />

einberufen. Sie kann sich ohne Einhaltung <strong>de</strong>s Dienstweges an an<strong>de</strong>re <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

<strong>und</strong> an die für die <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau <strong>und</strong> Mann zuständige<br />

oberste Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> wen<strong>de</strong>n.“<br />

Sprechst<strong>und</strong>en boten 31,2 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an. Der Anteil lag hier in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

MWF mit 78,4 % <strong>und</strong> MSJK mit 57,1 % (ausschließlich Schulbereich sogar 60,6 %)<br />

überdurchschnittlich hoch, <strong>im</strong> Bereich MUNLV mit 9,1 % <strong>und</strong> JM mit 15,5 % hingegen recht<br />

niedrig. In einigen Ressorts haben die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten keine Sprechst<strong>und</strong>en abgehalten<br />

(LRH, LTV <strong>und</strong> MP/StK).<br />

<strong>Frauen</strong>versammlungen wur<strong>de</strong>n <strong>von</strong> 27,9 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten durchgeführt. Hier<br />

lag <strong>de</strong>r Anteil mit 60,6 % <strong>im</strong> Schulbereich am höchsten, gefolgt mit 45,9 % <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s<br />

MWF. Den niedrigsten Anteil stellte das MGSFF mit 6,3 %, gefolgt <strong>von</strong> JM mit 10,8 %.<br />

Mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl stieg auch <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die<br />

Sprechst<strong>und</strong>en o<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>versammlungen durchführten.<br />

Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten können untereinan<strong>de</strong>r <strong>und</strong> mit <strong>de</strong>r für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen<br />

zuständigen obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben regional <strong>und</strong> überregional<br />

kooperieren. Das Recht umfasst sämtliche Wege <strong>de</strong>s Informationsaustausches. Die<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten können <strong>de</strong>shalb regelmäßige <strong>und</strong> außerplanmäßige Besprechungen<br />

abhalten, um ihr Vorgehen zu koordinieren. Datenschutzrechtliche Best<strong>im</strong>mungen sind dabei zu

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