Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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Kriteriums, nämlich <strong>de</strong>r Eigenschaft Frau, zur Verringerung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n faktischen Ungleichheit<br />
beitrage <strong>und</strong> ein absoluter Automatismus zum Nachteil <strong>de</strong>r Männer vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>.<br />
Der Gerichtshof billigte auch die Flexibilität <strong>de</strong>s nordrhein-westfälischen Gesetzes, das <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
einen Beurteilungsspielraum lässt.<br />
Allerdings hat we<strong>de</strong>r die Entscheidung <strong>de</strong>s Europäischen Gerichtshofs vom November 1997, die<br />
die leistungsbezogene Entscheidungsquote mit Härtefallklausel für <strong>de</strong>n männlichen Mitbewerber<br />
für europarechtlich unbe<strong>de</strong>nklich erklärte, noch <strong>de</strong>r 1994 in das Gr<strong>und</strong>gesetz aufgenommene<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sauftrag an <strong>de</strong>n Staat etwas daran geän<strong>de</strong>rt, dass die leistungsbezogene Quotierungsregelung<br />
bis heute die am heftigsten umstrittene <strong>und</strong> öffentlichkeitswirksamste Regelung<br />
ist.<br />
2. Das Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz (LGG)<br />
Das 1999 in Kraft getretene LGG ist ein weiterer entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Schritt auf <strong>de</strong>m Weg zur Verwirklichung<br />
tatsächlicher Chancengleichheit zwischen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>und</strong> ein elementarer<br />
Beitrag zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes. Ziele dieses Gesetzes sind insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Verwirklichung <strong>de</strong>r Gleichberechtigung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
sowie die Verbesserung <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie. Leistungsbezogene Quote als<br />
Herzstück <strong>de</strong>s Gesetzes, Stärkung <strong>de</strong>r Rechte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, konkrete Maßnahmen<br />
zur Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie, Koppelung <strong>de</strong>r leistungsorientierten Mittelvergabe<br />
an Fortschritte bei <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung <strong>im</strong> Hochschulbereich sind wesentliche Elemente<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes. Dabei schafft es einheitliches Recht für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sowie<br />
<strong>de</strong>r Kommunen <strong>und</strong> greift gr<strong>und</strong>sätzlich auch bei <strong>de</strong>r Privatisierung öffentlicher Aufgaben.<br />
Das LGG ist die konsequente Fortsetzung <strong>de</strong>s gleichstellungspolitischen Weges Nordrhein-<br />
Westfalens, in<strong>de</strong>m es die Regelungen <strong>de</strong>s FFK <strong>und</strong> <strong>de</strong>s FFG als wirksame Instrumente zur Verwirklichung<br />
<strong>de</strong>s verfassungsrechtlichen <strong>Gleichstellung</strong>sauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 S. 2 GG<br />
aufgreift, ergänzt <strong>und</strong> weiterentwickelt.<br />
Seine <strong>im</strong>mer noch bestehen<strong>de</strong> Aktualität stellt das LGG auch <strong>im</strong> Hinblick auf <strong>de</strong>n Ansatz <strong>de</strong>s<br />
Gen<strong>de</strong>r Mainstreaming (GM) unter Beweis:<br />
Der englische Begriff „Gen<strong>de</strong>r“ bezeichnet die gesellschaftlich <strong>und</strong> kulturell geprägten Rollenvorstellungen,<br />
Normen, Rechte <strong>und</strong> Pflichten, die mit <strong>de</strong>r Zugehörigkeit zum weiblichen o<strong>de</strong>r<br />
männlichen Geschlecht verknüpft sind. Gen<strong>de</strong>r Mainstreaming ist eine politische Strategie, <strong>de</strong>ren<br />
Ziel die Herstellung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> ist. Zugleich zielt GM auf die<br />
diskr<strong>im</strong>inierungsfreie Bewertung <strong>von</strong> als „typisch weiblich“ o<strong>de</strong>r „typisch männlich“ gelten<strong>de</strong>n<br />
Tätigkeiten, Lebensmustern <strong>und</strong> Kompetenzen. GM be<strong>de</strong>utet, dass bei allen politischen <strong>und</strong> administrativen<br />
Maßnahmen die unterschiedlichen Bedürfnisse <strong>und</strong> Lebenslagen bei<strong>de</strong>r Geschlechter<br />
<strong>von</strong> vornherein in die Planung <strong>und</strong> Gestaltung mit einbezogen wer<strong>de</strong>n. GM ist somit ein präventiver<br />
Ansatz. Es soll längerfristig verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass es überhaupt zu Diskr<strong>im</strong>inierungen<br />
kommt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass durch <strong>de</strong>n umfassen<strong>de</strong>n Ansatz <strong>de</strong>s GM Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />
zielgruppengenau <strong>und</strong> dadurch sachgerechter, besser <strong>und</strong> effektiver wird.<br />
Die Verpflichtung zur Beachtung <strong>und</strong> Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Gleichstellung</strong> <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s Gen<strong>de</strong>r<br />
Mainstreaming ergibt sich aus Artikel 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>gesetzes. Auf europäischer Ebene verpflichten<br />
Artikel 2 <strong>und</strong> Artikel 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s EG-Vertrags die Mitgliedsstaaten zu einer aktiven<br />
<strong>Gleichstellung</strong>spolitik.<br />
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