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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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e erfolgt aufgr<strong>und</strong> einer Rangliste aller Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber <strong>de</strong>s jeweiligen Lehramtes.<br />

Zunächst wer<strong>de</strong>n alle mit Sozialpunkten, dann die übrigen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber zugewiesen.<br />

Bei Punktgleichheit entschei<strong>de</strong>t das Los über <strong>de</strong>n Platz in <strong>de</strong>r Rangliste. Einstellungstermin<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>de</strong>r 1. Februar je<strong>de</strong>n Jahres. Bei beson<strong>de</strong>rem Bedarf können für einzelne<br />

Lehrämter zusätzliche Einstellungstermine festgelegt wer<strong>de</strong>n (1.4.2001: Sek. II-Berufskolleg;<br />

1.6.2001: Sek. I; 1.9.2002: Sek. II-Berufskolleg, Sek. I <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rpädagogik; 15.9.2003: Sek. II-<br />

Berufskolleg <strong>und</strong> Sek. I). Die Bewerbungsunterlagen sind jeweils <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Bezirksregierungen<br />

erhältlich. Ebenso wie <strong>de</strong>r Einstellungstermin (1.2. je<strong>de</strong>n Jahres) ist dies <strong>de</strong>m Bewerberkreis allgemein<br />

bekannt. Daneben wird durch das Internet <strong>und</strong> persönliche Beratung darauf aufmerksam<br />

gemacht. Alle Informationen sind allgemein zugänglich.<br />

3.4.6.2 Zulassungsverfahren (NC-Verfahren)<br />

In aller Regel kann allen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern, die die Voraussetzungen erfüllen, ein<br />

Einstellungsangebot unterbreitet wer<strong>de</strong>n. Sollte die Zahl <strong>de</strong>r Bewerbungen die Ausbildungskapazität<br />

übersteigen, ist gemäß § 4 <strong>de</strong>s Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) i.V.m. <strong>de</strong>r Verordnung<br />

über die Festlegung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Ausbildungsplätze <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> das Zulassungsverfahren<br />

vom 4. Juli 1998, geän<strong>de</strong>rt durch Verordnung vom 20. November 2000, ein NC-<br />

Verfahren durchzuführen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r großen Zahl <strong>von</strong> Bewerbungen musste an folgen<strong>de</strong>n<br />

Terminen ein Zulassungsverfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n:<br />

• 1.2.2000: Lehramt für die Pr<strong>im</strong>arstufe <strong>und</strong> Lehramt für Son<strong>de</strong>rpädagogik;<br />

nach Abschluss <strong>de</strong>s Nachrückverfahrens konnte lediglich 98 Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern<br />

mit <strong>de</strong>m Lehramt für Son<strong>de</strong>rpädagogik kein Einstellungsangebot unterbreitet wer<strong>de</strong>n.<br />

• 1.2.2001: Lehramt für Son<strong>de</strong>rpädagogik;<br />

nach Durchführung <strong>de</strong>s Nachrückverfahrens konnte 156 Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern<br />

kein Einstellungsangebot unterbreitet wer<strong>de</strong>n.<br />

• 1.2.2002: Lehramt für Son<strong>de</strong>rpädagogik;<br />

durch das Nachrückverfahren konnte allen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern ein Einstellungsangebot<br />

unterbreitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Zulassungsverfahrens wer<strong>de</strong>n vorab bis zu 10 % <strong>de</strong>r Bewerberinnen<br />

<strong>und</strong> Bewerber mit Fächern, in <strong>de</strong>nen ein dringen<strong>de</strong>r Bedarf besteht, zugewiesen. Bis zu 25 % <strong>de</strong>r<br />

Ausbildungsplätze wer<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Wartezeit nach <strong>de</strong>r ersten Bewerbung zugewiesen. Bis<br />

zu 5 % <strong>de</strong>r Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber, die einen außergewöhnlichen Härtefall darstellen,<br />

wer<strong>de</strong>n ebenfalls bevorzugt zugewiesen. Bei <strong>de</strong>n übrigen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern entschei<strong>de</strong>t<br />

das Ergebnis <strong>de</strong>r Ersten Staatsprüfung über die Zuweisung. Bei Ranggleichheit entschei<strong>de</strong>t<br />

das Los.<br />

Es kann da<strong>von</strong> ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass alle Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber, die aufgr<strong>und</strong> eines<br />

NC-Verfahrens kein Einstellungsangebot erhielten, spätestens be<strong>im</strong> nächsten Einstellungstermin<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n konnten, sofern sie dies beantragt hatten.<br />

Die Differenzen zwischen Bewerberzahlen <strong>und</strong> Einstellungen resultieren aus Absagen <strong>und</strong><br />

Nicht-Anritten durch die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber. Daneben schei<strong>de</strong>n Bewerberinnen <strong>und</strong><br />

Bewerber aus <strong>de</strong>m Verfahren aus, wenn sie nicht rechtzeitig das Zeugnis über die bestan<strong>de</strong>ne<br />

Erste Staatsprüfung o<strong>de</strong>r die erfor<strong>de</strong>rliche Anerkennungsbescheinigung vorlegen können.<br />

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