Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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e erfolgt aufgr<strong>und</strong> einer Rangliste aller Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber <strong>de</strong>s jeweiligen Lehramtes.<br />
Zunächst wer<strong>de</strong>n alle mit Sozialpunkten, dann die übrigen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber zugewiesen.<br />
Bei Punktgleichheit entschei<strong>de</strong>t das Los über <strong>de</strong>n Platz in <strong>de</strong>r Rangliste. Einstellungstermin<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>de</strong>r 1. Februar je<strong>de</strong>n Jahres. Bei beson<strong>de</strong>rem Bedarf können für einzelne<br />
Lehrämter zusätzliche Einstellungstermine festgelegt wer<strong>de</strong>n (1.4.2001: Sek. II-Berufskolleg;<br />
1.6.2001: Sek. I; 1.9.2002: Sek. II-Berufskolleg, Sek. I <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rpädagogik; 15.9.2003: Sek. II-<br />
Berufskolleg <strong>und</strong> Sek. I). Die Bewerbungsunterlagen sind jeweils <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Bezirksregierungen<br />
erhältlich. Ebenso wie <strong>de</strong>r Einstellungstermin (1.2. je<strong>de</strong>n Jahres) ist dies <strong>de</strong>m Bewerberkreis allgemein<br />
bekannt. Daneben wird durch das Internet <strong>und</strong> persönliche Beratung darauf aufmerksam<br />
gemacht. Alle Informationen sind allgemein zugänglich.<br />
3.4.6.2 Zulassungsverfahren (NC-Verfahren)<br />
In aller Regel kann allen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern, die die Voraussetzungen erfüllen, ein<br />
Einstellungsangebot unterbreitet wer<strong>de</strong>n. Sollte die Zahl <strong>de</strong>r Bewerbungen die Ausbildungskapazität<br />
übersteigen, ist gemäß § 4 <strong>de</strong>s Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) i.V.m. <strong>de</strong>r Verordnung<br />
über die Festlegung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Ausbildungsplätze <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> das Zulassungsverfahren<br />
vom 4. Juli 1998, geän<strong>de</strong>rt durch Verordnung vom 20. November 2000, ein NC-<br />
Verfahren durchzuführen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r großen Zahl <strong>von</strong> Bewerbungen musste an folgen<strong>de</strong>n<br />
Terminen ein Zulassungsverfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n:<br />
• 1.2.2000: Lehramt für die Pr<strong>im</strong>arstufe <strong>und</strong> Lehramt für Son<strong>de</strong>rpädagogik;<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s Nachrückverfahrens konnte lediglich 98 Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern<br />
mit <strong>de</strong>m Lehramt für Son<strong>de</strong>rpädagogik kein Einstellungsangebot unterbreitet wer<strong>de</strong>n.<br />
• 1.2.2001: Lehramt für Son<strong>de</strong>rpädagogik;<br />
nach Durchführung <strong>de</strong>s Nachrückverfahrens konnte 156 Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern<br />
kein Einstellungsangebot unterbreitet wer<strong>de</strong>n.<br />
• 1.2.2002: Lehramt für Son<strong>de</strong>rpädagogik;<br />
durch das Nachrückverfahren konnte allen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern ein Einstellungsangebot<br />
unterbreitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Zulassungsverfahrens wer<strong>de</strong>n vorab bis zu 10 % <strong>de</strong>r Bewerberinnen<br />
<strong>und</strong> Bewerber mit Fächern, in <strong>de</strong>nen ein dringen<strong>de</strong>r Bedarf besteht, zugewiesen. Bis zu 25 % <strong>de</strong>r<br />
Ausbildungsplätze wer<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Wartezeit nach <strong>de</strong>r ersten Bewerbung zugewiesen. Bis<br />
zu 5 % <strong>de</strong>r Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber, die einen außergewöhnlichen Härtefall darstellen,<br />
wer<strong>de</strong>n ebenfalls bevorzugt zugewiesen. Bei <strong>de</strong>n übrigen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern entschei<strong>de</strong>t<br />
das Ergebnis <strong>de</strong>r Ersten Staatsprüfung über die Zuweisung. Bei Ranggleichheit entschei<strong>de</strong>t<br />
das Los.<br />
Es kann da<strong>von</strong> ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass alle Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber, die aufgr<strong>und</strong> eines<br />
NC-Verfahrens kein Einstellungsangebot erhielten, spätestens be<strong>im</strong> nächsten Einstellungstermin<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n konnten, sofern sie dies beantragt hatten.<br />
Die Differenzen zwischen Bewerberzahlen <strong>und</strong> Einstellungen resultieren aus Absagen <strong>und</strong><br />
Nicht-Anritten durch die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber. Daneben schei<strong>de</strong>n Bewerberinnen <strong>und</strong><br />
Bewerber aus <strong>de</strong>m Verfahren aus, wenn sie nicht rechtzeitig das Zeugnis über die bestan<strong>de</strong>ne<br />
Erste Staatsprüfung o<strong>de</strong>r die erfor<strong>de</strong>rliche Anerkennungsbescheinigung vorlegen können.<br />
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