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Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr. 5.00 und ...

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<strong>Wortlaut</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

<strong>und</strong> Entwicklungsplan (EP)<br />

der<br />

Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

-------------------------------------<br />

Stand: 12. Juni 2012<br />

(Ausfertigung am 10.07.2012)<br />

Verfasser: Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Bearbeitung: DI Roman Janisch<br />

DI Georg Prem<br />

Mitarbeit: Mag a . Siegrun Rutrecht (Sachbearbeitung/Grafik)<br />

Sonja Lackner (Textbearbeitung)<br />

Jacqueline Szabo (Textbearbeitung)<br />

GZ: 105FR10<br />

Bearb.: Ja/Sz/La<br />

L:\02 - K<strong>und</strong>en\01 Steiermark\FB - Feldbach\Pirching am Traubenberg\Pirching am Traubenberg\105FR10_Pirching am Traubenberg_Revision <strong>5.00</strong>\03<br />

Auflageentwurf\Berichte Verordnung\<strong>ÖEK</strong>\20120724_105FR10_Ja_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflage.doc


20120724_105FR10_Ja_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflage Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

KURZFASSUNG 1<br />

§ 1 Umfang <strong>und</strong> Inhalt 4<br />

§ 2 Plangr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Verfasser 5<br />

§ 3 Festlegungen des Entwicklungsplanes 5<br />

(1) Abgrenzung <strong>und</strong> Übernahme Überörtlicher Festlegungen 5<br />

(2) Räumlich-funktionelle Gliederung – Die <strong>Örtlichen</strong> Funktionen 5<br />

(3) Entwicklungsgrenzen 9<br />

§ 4 Raumbezogene Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen 11<br />

(1) Entwicklungsziele für Sachbereiche 11<br />

(2) Entwicklungsziele für die einzelnen Ortsteile 13<br />

§ 5 Gr<strong>und</strong>sätze zur Verwirklichung der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen 15<br />

§ 6 Wirkung des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es 15<br />

§ 7 Inkrafttreten/ Außerkrafttreten 16<br />

VERFAHRENSBLATT 17


20120724_105FR10_Ja_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflage Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

KURZFASSUNG<br />

Die Gemeinde Pirching am Traubenberg zeichnet sich durch unterschiedlich strukturierte<br />

Ortsteile bzw. Siedlungsgebiete im Westen des Bezirkes Feldbach an der Gemeindegrenze zur<br />

Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen aus. Die Gemeinde weist überwiegend eine Nord-<br />

Süd Orientierung auf <strong>und</strong> schließt verschiedene Siedlungsräume, beginnend im Westen mit<br />

dem Hauptort Pirching <strong>und</strong> dem <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunkt Guggitzgraben/ Rohrbachgraben<br />

entlang der Stiefing, vorwiegend Siedlungsgebiete entlang von Riedelrücken <strong>und</strong> Talbereichen<br />

(zB Bügelegg, Guggitzberg-Süd, Kittenegg-Nord <strong>und</strong> Süd, Oberdorf, Oberdorfberg<br />

<strong>und</strong> Stiegelberg) <strong>und</strong> kompakte, überwiegend von landwirtschaftlichen Betrieben dominierte<br />

dörfliche Ortskerne (Rettenbach-Ost <strong>und</strong> Kittenbach) ein. Ebenfalls von Bedeutung sind neben<br />

der vorwiegenden Wohnnutzung, den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere<br />

die vorhandenen Gewerbegebiete im Bereich Sägewerk Neuhold an der Gemeindegrenze<br />

zur Gemeinde Empersdorf.<br />

Basierend auf den öffentlichen Einrichtungen im Hauptort Pirching iVm den vorhandenen Entwicklungspotenzialen<br />

vorwiegend westlich der nord-süd verlaufenden Gemeindestraße soll<br />

dieser unter Berücksichtigung der vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal,<br />

Wasser, Strom, insbesondere Gemeindestraßennetz) bedarfsorientiert erweitert werden. Die<br />

Ortsteile Guggitzgraben, Mitteregg <strong>und</strong> Rettenbach-West sollen im Sinne der Festlegung als<br />

Örtliche Siedlungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten<br />

(teilweise steile Hanglagen), den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben sowie in Abstimmung<br />

mit der Gemeinde Empersdorf weiterentwickelt werden. Für die sonstigen Ortsteile<br />

bzw. Siedlungsansätze wird die Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur iVm einer<br />

geringfügigen Arrondierung unter Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten (zB<br />

vorhandene Waldflächen) angestrebt. Diesbezüglich erfolgt eine teilweise Neuformulierung der<br />

künftigen Entwicklungsgrenzen, wobei der Planungszeitraum von 15 Jahren berücksichtigt<br />

wird. Das Gemeindegebiet der Gemeinde Pirching am Traubenberg befindet sich außerhalb<br />

des Anwendungsbereiches der Alpenkonvention <strong>und</strong> ist daher keine weitere Prüfung diesbezüglich<br />

erforderlich.<br />

Schrägluftbildaufnahme der Gemeinde vom 07/2009 – Hauptort Pirching<br />

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20120724_105FR10_Ja_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflage Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

In Übereinstimmung mit den Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätzen des Stmk. ROG 2010 idgF, den<br />

geltenden Bestimmungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEP 2009, LGBl. <strong>Nr</strong>. 75/2009<br />

idgF) <strong>und</strong> dem geltenden Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Feldbach<br />

(LGBl. <strong>Nr</strong>. 07/1994), werden, ausgehend von der Bestandsaufnahme (Stand: 09/2010) <strong>und</strong><br />

der Bestands- <strong>und</strong> Problemanalyse (03-05/2012) sowie aufbauend auf dem am 02.07.2002<br />

beschlossenen <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. 4.00, die siedlungs- <strong>und</strong> kommunalpolitischen<br />

Entwicklungsziele einschließlich Maßnahmen adaptiert <strong>und</strong> nach dem Leitfaden „Örtliches<br />

<strong>Entwicklungskonzept</strong>“ des Amtes der Stmk. Landesregierung geordnet <strong>und</strong> teilweise neu<br />

gegliedert. Der Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> (bisher Siedlungsleitbild <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF als integraler<br />

Bestandteil des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es <strong>Nr</strong>. 4.00) wird dem geltenden Stmk. ROG<br />

2010 idgF angepasst <strong>und</strong> in Teilbereichen aufgr<strong>und</strong> überarbeiteter <strong>und</strong> aktualisierter Entwicklungsziele<br />

modifiziert bzw. neu festgelegt.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Feldbach (LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />

07/1994):<br />

Die Gemeinde Pirching am Traubenberg ist gemäß Landesentwicklungsprogramm 2009 (LGBl.<br />

<strong>Nr</strong>. 75/2009 idgF) <strong>und</strong> Regionalem Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Feldbach<br />

keiner besonderen Funktion zugeordnet. Weiters wird der westliche Teil des Gemeindegebietes<br />

an der Bezirksgrenze <strong>zum</strong> Bezirk Leibnitz bzw. der Gemeindegrenze zur Marktgemeinde<br />

Heiligenkreuz am Waasen gemäß § 2 Z. 10 des <strong>Wortlaut</strong>es <strong>zum</strong> Regionalen Entwicklungsprogramm<br />

für die Planungsregion Feldbach als „Böden“, die für die landwirtschaftliche Nutzung<br />

besonders gut geeignet sind, bezeichnet.<br />

Örtliche Siedlungsschwerpunkte:<br />

Bei der Erstellung des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> wird das Hauptaugenmerk<br />

auf die Prioritätenreihung der einzelnen Siedlungsräume bzw. Ortsteile iVm der Prüfung der<br />

Festlegung von Pirching, Guggitzgraben, Bügelegg, Mitteregg <strong>und</strong> Rettenbach (in Abstimmung<br />

mit der Nachbargemeinde Empersdorf) als Örtliche Siedlungsschwerpunkte gelegt. Weiters<br />

werden die unterschiedlichen Siedlungsstrukturen iVm den zugehörigen Entwicklungspotenzialen,<br />

die technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser, Strom, insbesondere Zufahrt),<br />

die vorhandenen Lärmemissionen entlang der Landesstraße B 73 <strong>und</strong> die naturräumlichen<br />

Gegebenheiten (teilwiese steile Hanglagen, zusammenhängende Waldflächen) berücksichtigt.<br />

Die künftigen Entwicklungsgrenzen werden im Sinne der geforderten Nachvollziehbarkeit unter<br />

Einbeziehung des abschätzbaren Baulandbedarfes hin geprüft <strong>und</strong> werden jene Grenzen unverändert<br />

beibehalten, wo die Standortkriterien dies zulassen bzw. eine künftige Änderung der<br />

Rahmenbedingungen (Berücksichtigung der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe) dies<br />

erfordern.<br />

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Siedlungsentwicklung:<br />

Ausgehend von den unterschiedlichen Siedlungsstrukturen, insbesondere geprägt durch die<br />

vorwiegend offene Bebauungsweise von Einfamilienwohnhäusern sowie teilweise dichter Gemengelage<br />

bei landwirtschaftlicher Betriebsnutzung <strong>und</strong> bestehenden Gewerbebetrieben, wird<br />

zur Erhaltung bzw. mittel- bis langfristigen Sicherstellung der Siedlungsstruktur, auch im Hinblick<br />

auf die angestrebte Nachverdichtung, die einzelnen Funktionsbereiche bzw. künftig Gebiete<br />

mit baulicher Entwicklung insbesondere in Übergangsbereichen (zB bestehende Wohnsiedlungsstruktur<br />

mit angrenzender landwirtschaftlicher Betriebsnutzung) mit 2 Bereichen (zB<br />

Landwirtschaft/Wohnen) festgelegt. Die einzelnen Siedlungsgebiete bzw. Ortsteile sollen<br />

neben dem Hauptort <strong>und</strong> den festgelegten <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunkten mittel- bis langfristig<br />

der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in Abstimmung mit den bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen (Betriebsstandortsicherung durch Berechnung der Schutzabstände<br />

lt. Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen – korrigierte<br />

Auflage Oktober 2002) dienen. Von besonderer Bedeutung ist die Betriebsstandortsicherung<br />

der bestehenden Gewerbebetriebe <strong>und</strong> sollen diesbezüglich Erweiterungsmöglichkeiten in Abstimmung<br />

mit den örtlichen Gegebenheiten (teilweise steile Hanglage, Hochwasserabflussbereiche<br />

der Stiefing) geschaffen werden.<br />

Strategische Umweltprüfung/Alpenkonvention:<br />

Zusammenfassend wird zur strategischen Umweltprüfung aus raumordnungsfachlicher Sicht<br />

festgehalten, dass die getroffenen Neufestlegungen bzw. Anpassungen der Funktionsbereiche<br />

(nunmehr Gebiete mit baulicher Entwicklung) auf Basis durchgeführter Standortbeurteilungen<br />

bzw. Prioritätenreihung entsprechend der siedlungspolitisch abgestimmten Fortschreibung der<br />

im <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF festgelegten Zielsetzungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lassen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Lage des Gemeindegebietes außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Alpenkonvention<br />

kann diesbezüglich kein Widerspruch abgeleitet werden.<br />

Pirching am Traubenberg, am ……………………………………….<br />

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VERORDNUNG<br />

DER GEMEINDE PIRCHING AM TRAUBENBERG<br />

ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT NR. <strong>5.00</strong><br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.06.2012 gemäß § 24 (1) Stmk. Raumordnungsgesetz<br />

2010 idgF den Entwurf <strong>zum</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> (<strong>ÖEK</strong>) samt<br />

Entwicklungsplan (EP) <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgt in der Zeit von<br />

25.07.2012 bis 21.09.2012 (mind. 8 Wochen) <strong>und</strong> findet die öffentliche Versammlung am<br />

28.08.2012 statt.<br />

§1<br />

Umfang <strong>und</strong> Inhalt<br />

(1) Das Örtliche <strong>Entwicklungskonzept</strong> (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> besteht aus einem Verordnungswortlaut<br />

sowie dem Entwicklungsplan (EP) im Maßstab M=1:10.000, welche<br />

integrierte Bestandteile dieser Verordnung sind <strong>und</strong> dem zugehörigen Erläuterungsbericht.<br />

(2) In Übereinstimmung mit den Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätzen des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />

2010 idgF, den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms 2009<br />

(LGBl. <strong>Nr</strong>. 75/2009 idgF), dem Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion<br />

(politischer Bezirk) Feldbach (LGBl. <strong>Nr</strong>. 07/1994) <strong>und</strong> der Verordnung der Steiermärkischen<br />

Landesregierung vom 12.09.2005 über ein Programm zur hochwassersicheren<br />

Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005) werden – ausgehend<br />

von der Bestandsaufnahme vom 09/2010 sowie aufbauend auf dem am 02.07.2002<br />

bzw. 31.10.2002 beschlossenen <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF (Verfasser:<br />

DI Maximilian Pumpernig, Ing. Kons. für Raumplanung <strong>und</strong> Raumordnung, Graz,<br />

GZ: 067FR01) – nachfolgende kurz-, mittel- bis langfristige Entwicklungsziele sowie<br />

Maßnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angepasst <strong>und</strong> teilweise<br />

neu festgelegt.<br />

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§ 2<br />

Plangr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Verfasser<br />

(1) Der Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> basiert auf orthoentzerrten Luftbildaufnahmen (Quelle:<br />

GIS Steiermark mit Stand: 14.07.2009).<br />

(2) Das Örtliche <strong>Entwicklungskonzept</strong>/ Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong>, das auf dem Siedlungsleitbild<br />

<strong>Nr</strong>. 4.00 idgF <strong>und</strong> der Bestandsaufnahme vom 09/2010 sowie der Problemanalyse<br />

(03-05/2012) aufbaut, wird in enger Abstimmung mit dem Gemeinderat der Gemeinde<br />

Pirching am Traubenberg von der Pumpernig & Partner ZT GmbH,<br />

Mariahilferstraße 20/I, 8020 Graz (GZ: 105FR10) verfasst.<br />

§ 3<br />

Festlegungen des Entwicklungsplanes<br />

(1) Abgrenzung <strong>und</strong> Übernahme Überörtlicher Festlegungen:<br />

Z.1 Gemäß Landesentwicklungsprogramm 2009 (LGBl. <strong>Nr</strong>. 75/2009 idgF) befindet<br />

sich das Gemeindegebiet von Pirching am Traubenberg gemäß § 2 (Regionen)<br />

innerhalb der Oststeiermark.<br />

Z.2 Gemäß Regionalem Entwicklungsprogramm für die Planungsregion<br />

Feldbach (LGBl. <strong>Nr</strong>. 07/1994) ist die Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

keiner besonderen Funktion zugeordnet.<br />

Z.3 Gemäß § 2 Z. 10 des <strong>Wortlaut</strong>es <strong>zum</strong> Regionalen Entwicklungsprogramm für die<br />

Planungsregion Feldbach wird der westliche Teil des Gemeindegebietes den<br />

„Böden, die für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignet sind“,<br />

zugeordnet.<br />

(2) Räumlich-funktionelle Gliederung – Die <strong>Örtlichen</strong> Funktionen:<br />

Z.1 Siedlungsschwerpunkte im Rahmen der <strong>Örtlichen</strong> Raumplanung<br />

Die nachfolgend festgelegten <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunkte entsprechen<br />

den Vorgaben der „Richtlinie für die Festlegung von <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunkten“<br />

des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16 –<br />

Überörtliche Raumplanung (Stand: Februar 2004) iVm den Bestimmungen des<br />

§ 22 (5) Stmk. ROG 2010 idgF.<br />

lit. a) Der Hauptort ist der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Pirching“<br />

(Symbol: „kleiner Stern“) umfasst den Hauptort Pirching mit Pirching<br />

West <strong>und</strong> Süd einschließlich den Siedlungsraum Pirchingberg <strong>und</strong> gliedert<br />

sich räumlich in einem von öffentlichen, sozialen <strong>und</strong> wirtschaftli-<br />

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chen Funktionen geprägten Siedlungsraum mit teilweiser Gemengelage<br />

<strong>und</strong> punktuell dichter Gebäudenutzung, wobei im Süden die landwirtschaftliche<br />

Betriebsnutzung dominiert. Entlang der nord-süd verlaufenden<br />

Gemeindestraße befinden sich landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche<br />

Einrichtungen sowie eine zusammenhängende Wohnsiedlungsstruktur.<br />

Den westlichen Siedlungsabschluss bildet die Bezirksgrenze <strong>zum</strong> Bezirk<br />

Leibnitz bzw. die Gemeindegrenze zur Marktgemeinde Heiligenkreuz<br />

am Waasen. Im Süden erfolgt die Begrenzung durch die Landesstraße L<br />

247. Den östlichen Siedlungsabschluss bildet die bestehende Siedlungsstruktur<br />

<strong>und</strong> soll diesbezüglich eine auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte<br />

Nachverdichtung iVm den vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen<br />

(Kanal, Wasser, Strom, einschließlich Gemeindestraßennetz)<br />

erfolgen.<br />

lit. b) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Guggitzgraben/ Rohrbachgraben“<br />

(Symbol: kleiner Stern) umfasst den vorwiegend durch Wohnnutzung<br />

geprägten Ortsteil nördlich <strong>und</strong> südlich der Landesstraße B 73,<br />

mit seinen öffentlichen Einrichtungen (Bauhof, Altstoffsammelzentrum)<br />

sowie Freizeiteinrichtungen <strong>und</strong> untergeordnet vorhandenen Gewerbebetrieben.<br />

Basierend auf den örtlichen Gegebenheiten (teilweise steile<br />

Hanglagen) <strong>und</strong> den vorhandenen Lärmemissionen entlang der Landesstraße<br />

B 73 soll eine auf den örtlichen Bedarf abgestimmte Nachverdichtung<br />

der bestehenden Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser,<br />

Strom) erfolgen.<br />

lit. c) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Mitteregg“ (Symbol: kleiner<br />

Stern) umfasst den von Landwirtschaft <strong>und</strong> Wohnnutzung geprägten<br />

Siedlungsraum nordwestlich der Landesstraße L 238 bzw. nördlich <strong>und</strong><br />

südlich der vorwiegend ost-west verlaufenden Gemeindestraße. Ziel ist<br />

die bestehende landwirtschaftliche Betriebsnutzung <strong>und</strong> Wohnnutzung in<br />

ihrem Bestand zu sichern <strong>und</strong> die Möglichkeit einer bedarfsorientierten<br />

Weiterentwicklung in Abstimmung mit Änderungen der landwirtschaftlichen<br />

Betriebsnutzung zu ermöglichen bzw. diesbezüglich Rechnung zu<br />

tragen.<br />

lit. d) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Rettenbach-West“ (Symbol:<br />

kleiner Stern) umfasst den vorwiegend von landwirtschaftlicher Betriebsnutzung<br />

<strong>und</strong> untergeordneter Wohnnutzung sowie bestehenden<br />

Gewerbebetrieben geprägten zusammenhängenden Siedlungsraum im<br />

Nordwesten des Gemeindegebietes an der Gemeindegrenze zur Gemeinde<br />

Empersdorf. Ziel ist in Abstimmung mit der Nachbargemeinde<br />

Empersdorf (Ortsteil Kleinempersdorf) unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser,<br />

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Strom, insbesondere Gemeindestraßennetz) <strong>und</strong> den bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Betrieben eine bedarfsorientierte Nachverdichtung der<br />

bestehenden Siedlungsstruktur einschließlich der Schaffung von Bauplätzen<br />

für weichende Erben sicherzustellen.<br />

Z.2 Gebiete mit baulicher Entwicklung:<br />

Aufbauend auf das rechtswirksame Siedlungsleitbild <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF werden die<br />

mittel- bis langfristigen siedlungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde<br />

Pirching am Traubenberg auf Basis der raumordnungsfachlich geprüften Bestandssituation<br />

in den Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> großteils unverändert übernommen.<br />

In einzelnen Siedlungsgebieten sind aufgr<strong>und</strong> zwischenzeitlich erfolgter<br />

Änderungen der fachlichen Gr<strong>und</strong>lagen sowie siedlungspolitischen Zielsetzungen<br />

der Gemeinde Pirching am Traubenberg in Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />

<strong>und</strong> der neuen Rechtsnorm Anpassungen erforderlich geworden.<br />

lit. a) Wohnen (Punktraster orange)<br />

Zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind Allgemeine<br />

Wohngebiete, Reine Wohngebiete, Verkehrsflächen <strong>und</strong> die Wohnfunktion<br />

künftig ergänzende Sondernutzungen im Freiland (wie Spielplätze<br />

etc.).<br />

Gebiete für Wohnen sind zusammenhängende Siedlungsräume, in denen<br />

die Wohnfunktion gegenüber anderen Funktionen Vorrang besitzt. Etwaige<br />

andere Nutzungen sollen über den Bestand hinausgehende, ortsübliche<br />

Versorgungsfunktionen in Abstimmung mit der Wohnfunktion erfüllen.<br />

lit. b) Industrie, Gewerbe (Punktraster violett)<br />

Zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind Gewerbegebiete<br />

<strong>und</strong> Industriegebiete 1, Verkehrsflächen <strong>und</strong> der industriellen bzw. gewerblichen<br />

Nutzung nicht entgegenstehende künftige Sondernutzungen<br />

im Freiland (wie Sportanlagen etc.).<br />

Gebiete für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe umfassen vorwiegend größere, zu-<br />

sammenhängende Gebiete mit bestehender sowie geplanter betrieblicher<br />

<strong>und</strong>/oder industriell-gewerblicher Nutzung inklusive der erforderlichen<br />

infrastrukturellen Ausstattungen (zB Erreichbarkeit, geringes<br />

Konfliktpotenzial, naturräumliche Voraussetzungen), die auch für künftige<br />

Betriebsansiedlungen mittel- bis langfristig gesichert <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />

der bestehenden Verkehrsinfrastruktur planmäßig weiterentwickelt<br />

werden sollen.<br />

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lit. c) Landwirtschaft (Punktraster braun)<br />

Zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind Dorfgebiet, Verkehrsflächen<br />

<strong>und</strong> der landwirtschaftlichen Nutzung nicht entgegenstehende<br />

Sondernutzungen im Freiland (wie zB Gärtnereien etc.).<br />

Gebiete für Landwirtschaft sind räumlich-funktionell abgestimmte dorf-<br />

ähnliche Siedlungsräume mit noch vorhandener landwirtschaftlicher<br />

Funktion, untergeordneter Wohnfunktion (betriebszugehörige Wohnfunktionen,<br />

in Einzelfällen auch Wohnnutzungen für Dritte, d.h. auch<br />

nicht betriebszugehörige Wohnfunktionen), bestehenden Dienstleistungseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> örtlichem Gewerbe, in denen diese zT. unterschiedlichen<br />

Nutzungen in einem historisch tradierten Naheverhältnis<br />

weiterhin bestehen werden. Der betriebliche Weiterbestand <strong>und</strong> etwaige<br />

Erweiterungsflächen der landwirtschaftlichen Betriebe sind langfristig zu<br />

sichern.<br />

lit. d) Bereiche mit 2 Funktionen<br />

im Flächenwidmungsplan sind die jeweiligen Nutzungen gemäß den beiden<br />

definierten Funktionen gemäß § 3 (2) Z. 2 (Gebiete mit baulicher<br />

Entwicklung) bzw. Z. 3 (Eignungszonen) zulässig.<br />

Bereiche mit 2 Funktionen werden aufgr<strong>und</strong> des Erfordernisses der Dar-<br />

stellung zweier Funktionen, nämlich der bestehenden <strong>und</strong> künftig angestrebten<br />

Nutzung (schraffierter Punktraster in den Farben der jeweiligen<br />

Nutzungen) festgelegt. Diese betreffen zB Landwirtschaft <strong>und</strong> Wohnen<br />

sowie Landwirtschaft mit Industrie <strong>und</strong> Gewerbe, wobei eine zeitliche<br />

Folgenutzung festgelegt wird (zB nachweisliche Löschung der bisherigen<br />

Nutzung bei landwirtschaftlichen Betrieben).<br />

lit. e) Entwicklungspotenziale (punktierte Darstellung, Farbe nach Funkti-<br />

onsbereich) dienen der planmäßigen <strong>und</strong> bedarfsorientierten Weiterentwicklung<br />

bestehender <strong>und</strong> zusammenhängender Siedlungsstrukturen innerhalb<br />

der festgelegten Entwicklungsgrenzen während der gesamten<br />

Geltungsdauer des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es <strong>5.00</strong> (15 – 17 Jahre)<br />

<strong>und</strong> allenfalls darüber hinaus.<br />

Z.3 Örtliche Eignungszonen <strong>und</strong> Gliederungselemente:<br />

lit. a) Eignungszonen sind Flächen mit besonderer Standorteignung<br />

für Spiel-, Sport- <strong>und</strong> Erholungsnutzungen sowie sonstige Nut-<br />

zungen (grün schraffierte Flächen, zB Tennisplätze, Sportplätze,<br />

u.a.m.), die der sportlichen Aktivität, der Erholung, der aktiven <strong>und</strong> passiven<br />

Freizeitgestaltung <strong>und</strong> (den damit in Zusammenhang stehenden)<br />

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sonstigen Nutzungen dienen. Diese Zonen sollen von anderen Nutzungen<br />

weitgehend freigehalten <strong>und</strong> bedarfsorientiert im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen genutzt <strong>und</strong> planmäßig weiterentwickelt werden.<br />

lit. b) Eignungszonen sind Flächen mit besonderer Standorteignung<br />

(3) Entwicklungsgrenzen<br />

für Infrastruktureinrichtungen sowie sonstige Nutzungen (braun<br />

schraffierte Flächen, zB Photovoltaikanlagen), die dem Ausbau der technischen<br />

Infrastruktureinrichtungen <strong>und</strong> (den damit in Zusammenhang<br />

stehenden) sonstigen Nutzungen dienen. Diese Zonen sollen von anderen<br />

Nutzungen weitgehend freigehalten <strong>und</strong> planmäßig weiterentwickelt<br />

werden.<br />

Z.1 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenzen (durchgehende grüne<br />

Linie) sind langfristig nicht zu überschreitende Entwicklungsgrenzen, die aufgr<strong>und</strong><br />

von naturräumlichen Gegebenheiten (Geländesituation, Gewässer, Waldgrenzen,<br />

gliedernde Freiraumelemente (Kuppen, Uferbegleitgrün, …)) festgelegt<br />

werden.<br />

Z.2 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenzen (strichlierte grüne Linie)<br />

sind Entwicklungsgrenzen, die solange nicht überschritten werden können, bis<br />

eine Änderung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage vorliegt. Überschreitungen im Ausmaß<br />

bis zu max. einer Bauplatztiefe sind bei gegebener Kriterienerfüllung (zB. Änderung<br />

der rechtlichen Voraussetzungen durch Vorlage einer Rodungsbewilligung)<br />

<strong>und</strong> siedlungspolitischer Willensbildung ohne Änderung des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es/<br />

Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> zulässig.<br />

Z.3 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen (durchgehende rote<br />

Linie) sind langfristig nicht zu überschreitende äußere Entwicklungsgrenzen, die<br />

aufgr<strong>und</strong> von siedlungspolitischen Entscheidungen (zB. Erhaltung der bestehenden<br />

Siedlungsstrukturen aufgr<strong>und</strong> kompakter Siedlungsgefüge zur Wahrung<br />

des Ortsbildes) oder siedlungspolitischer Rahmensetzungen (zB eingefrorene<br />

Entwicklungspotenziale) festgelegt werden.<br />

Z.4 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen (strichlierte rote Linie)<br />

sind Entwicklungsgrenzen, bei denen Überschreitungen bei gegebener Kriterienerfüllung<br />

(zB keine Nutzungskollisionen zu erwarten) ohne Änderung des<br />

<strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es/ Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> im Ausmaß von<br />

max. einer Bauplatztiefe zulässig sind. Eine Überschreitung ist ferner zulässig,<br />

wenn durch Bebauungen das vorgesehene Siedlungspotenzial aufgebraucht ist<br />

<strong>und</strong> eine hohe Standortqualität ohne Konfliktpotenzial nachgewiesen werden<br />

kann.<br />

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Naturräumliche Entwicklungsgrenzen:<br />

Lfde. <strong>Nr</strong>. Definition:<br />

1 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgr<strong>und</strong> von<br />

fließenden oder stehenden Gewässern sowie <strong>zum</strong> Schutz der<br />

Uferzonen entlang öffentlicher Gewässer unter Berücksichtigung<br />

eines Uferstreifens von mind. 10,0 m bei unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken<br />

(ab der Böschungsoberkante). Geringere Abstände <strong>zum</strong><br />

öffentlichen Gewässer können in dicht verbauten Gebieten sowie<br />

bei bestehenden baulichen Anlagen festgelegt werden.<br />

2 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze zur Erhaltung<br />

charakteristischer Kulturlandschaften, ökologisch oder klimatisch<br />

bedeutsamer Strukturen (zB. zusammenhängende Waldflächen)<br />

sowie aufgr<strong>und</strong> vorhandener Topografie (Geländekanten, steile<br />

Hänge, Vernässung, Standfestigkeit des Untergr<strong>und</strong>es, etc.).<br />

3 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgr<strong>und</strong> von<br />

Waldbestand <strong>und</strong>/oder Gehölzstreifen - Einhaltung eines mindestens<br />

10,0 m breiten Streifens zur Holzbringung <strong>und</strong> zur Vermeidung<br />

von allfälligen Schäden bei Windbruch.<br />

4 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgr<strong>und</strong> ersichtlich<br />

gemachter Hochwasserüberflutungsflächen. Eine Überschreitung<br />

ist nach Maßgabe der (wasserrechtlichen) Bewilligungsfähigkeit<br />

bzw. Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen<br />

gem. SAPRO Hochwasser (LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005) zulässig.<br />

Im Anlassfall sind Abstimmungen mit der jeweils zuständigen<br />

Behörde/ Einrichtung zu führen.<br />

Siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen:<br />

Lfde. <strong>Nr</strong>. Definition:<br />

1 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze entlang von<br />

übergeordneten Verkehrsträgern (B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen)<br />

sowie zu Gemeindegrenzen.<br />

2 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze zur Erhaltung<br />

kompakter Siedlungsräume, zur Wahrung des vorherrschenden<br />

Straßen-, Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbildes oder zur Abgrenzung<br />

zwischen einzelnen Siedlungsräumen (zB Puffer).<br />

3 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze aufgr<strong>und</strong><br />

des rechnerisch ermittelten Baulandbedarfes. Überschreitungen<br />

im Ausmaß max. einer Bauplatztiefe sind bei siedlungspolitischer<br />

Willensbildung oder überwiegender Konsumation (75%) der festgelegten<br />

Entwicklungspotenziale im jeweiligen Ortsteil <strong>und</strong><br />

Nachweis einer ausreichenden technischen /infrastrukturellen<br />

Erschließung zulässig.<br />

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4 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze als Grenze<br />

zwischen unterschiedlichen Nutzungen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener<br />

oder möglicher Nutzungskollisionen (zB Wohnnutzungen <strong>und</strong><br />

Eignungszonen etc.).<br />

§ 4<br />

Raumbezogene Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

(1) Entwicklungsziele für Sachbereiche:<br />

Z.1 Naturraum <strong>und</strong> Umwelt<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>ÖEK</strong> <strong>5.00</strong><br />

Weitestgehende Freihaltung der Waldränder vor<br />

Bebauung durch Einhaltung eines Pufferbereiches<br />

durch Festlegung von absoluten Entwicklungsgrenzen.<br />

Bedachtnahme auf das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

bei sämtlichen künftigen Planungsmaßnahmen,<br />

insbesondere auch im Bereich der einzelnen,<br />

peripher gelegenen Siedlungsbereiche durch Festlegung<br />

von absoluten Entwicklungsgrenzen.<br />

Projektträger /<br />

Zuständigkeit<br />

Umsetzung<br />

(Zeitraum)<br />

Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

Z.2 Siedlungsraum <strong>und</strong> Bevölkerung:<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>ÖEK</strong> <strong>5.00</strong><br />

Projektträger /<br />

Ansprechpartner<br />

Umsetzung<br />

(Zeitraum)<br />

Erhaltung der das Landschaftsbild prägenden Grün- Gemeinde<br />

<strong>und</strong> Freiflächen durch Festlegung von Grünraumelementen.<br />

EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

Festlegung eines Bevölkerungszielwertes für 2027 Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

von r<strong>und</strong> 1.850 Einwohnern (Hauptwohnsitze)<br />

durch Festlegung von Gebieten für bauliche Entwicklung<br />

für Wohnen.<br />

Sorgfältige Prüfung von Nutzungsprioritäten (Ab- Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

wägungsprozess), insbesondere im Zusammenhang<br />

mit Baulanderweiterungen im Bereich von stark<br />

landwirtschaftlich dominierten Landschaftsräumen<br />

durch Prüfung von Schutzabständen bei bestehenden<br />

landwirtschaftlichen Betrieben <strong>und</strong> Festlegung<br />

von auf die Gebietstypizität abgestimmten Gebieten<br />

mit baulicher Entwicklung.<br />

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Erhaltung der bestehenden Nahversorgung für die Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

Wohnbevölkerung sowie bedarfsgerechter weiterer<br />

Ausbau der Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung<br />

in Übereinstimmung mit der vorhandenen<br />

<strong>und</strong> angestrebten Siedlungsstruktur durch<br />

Festlegung von Gebieten mit baulicher Entwicklung<br />

für Wohnen.<br />

Z.3 Wirtschaft:<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>ÖEK</strong> <strong>5.00</strong><br />

Projektträger /<br />

Ansprechpartner<br />

Umsetzung<br />

(Zeitraum)<br />

Reduktion der Auspendler durch Schaffung weiterer Gemeinde<br />

Arbeitsplätze in der Gemeinde, insbesondere durch<br />

Ansiedelung industriell-gewerblicher Betriebe durch<br />

Festlegung von bedarfsorientierten Entwicklungspotenzialen<br />

<strong>und</strong> zur Stärkung der derzeitigen Betriebe<br />

(Bäckerei Teschl, etc.).<br />

EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

Bedarfsorientierte Erweiterung <strong>und</strong> Neufestlegung Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

von zusätzlichen Gewerbegebieten unter Berücksichtigung<br />

guter Erschließ- <strong>und</strong> Erreichbarkeiten<br />

durch Festlegung von Gebieten mit baulicher Entwicklung<br />

<strong>und</strong> Entwicklungspotenzialen.<br />

Erhaltung der natürlichen Voraussetzungen für eine Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

leistungsfähige, soweit möglich, die Arbeitsplätze<br />

sichernde Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, insbesondere<br />

im Hinblick auf deren Aufgaben im Bereich der<br />

Landschaftspflege <strong>und</strong> der Landschaftserhaltung<br />

durch Festlegung von auf die Gebietstypizität abgestimmten<br />

Gebieten mit baulicher Entwicklung.<br />

Berücksichtigung bestehender Gewerbebetriebe Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

<strong>und</strong> deren Erweiterungsmöglichkeiten bei allen<br />

Festlegungen <strong>und</strong> Maßnahmen der <strong>Örtlichen</strong><br />

Raumordnung durch Festlegung von bedarfsorientierten<br />

Entwicklungspotenzialen.<br />

Z.4 Technische Infrastruktur/ Gemeinbedarfseinrichtungen:<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>ÖEK</strong> <strong>5.00</strong><br />

Projektträger /<br />

Ansprechpartner<br />

Umsetzung<br />

(Zeitraum)<br />

Sicherung einer ausreichenden Besiedelungsdichte Gemeinde<br />

in den Hauptsiedlungsgebieten zur besseren Ausnutzung<br />

der Infrastruktureinrichtungen durch be-<br />

EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

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darfsorientierte Festlegung von Entwicklungspotenzialen<br />

für Wohnen.<br />

Sicherung <strong>und</strong> schrittweiser Ausbau der örtlichen Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

Energieversorgung entsprechend dem Bedarf unter<br />

Ausnutzung der natürlichen Ressourcen durch verstärkte<br />

Verwendung von biogenen Brennstoffen (zB<br />

Hackschnitzel) durch Festlegung von örtlichen Eignungszonen.<br />

Vorsorge zur langfristigen Sicherung eines aus- Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

reichenden Energieangebotes durch mittel- bzw.<br />

langfristig vermehrten Einsatz von alternativen<br />

Energieträgern unter Ausnutzung der natürlichen<br />

Ressourcen (zB Biomasse, Sonnenkollektoren, Photovoltaik,<br />

etc.) durch Festlegung von örtlichen Eignungszonen.<br />

Weitere Unterstützung <strong>und</strong> Förderung des sozialen Gemeinde EP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

Gemeinschaftslebens <strong>und</strong> des Vereinswesens durch<br />

Festlegung von örtlichen Eignungszonen für Spiel-,<br />

Sport- <strong>und</strong> Erholungsnutzungen.<br />

(2) Entwicklungsziele für die einzelnen Ortsteile:<br />

Z.1 Entwicklungspriorität 1 (Örtliche Siedlungsschwerpunkte):<br />

lit. a) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt „Pirching“:<br />

• Erhaltung <strong>und</strong> Stärkung des Hauptortes (Ortskern) zur Sicherstellung<br />

<strong>und</strong> bedarfsorientierten Weiterentwicklung von Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen,<br />

der bestehenden öffentlichen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Anlagen unter weitest gehender Vermeidung von gegenseitigen<br />

Störwirkungen.<br />

• Bedarfsorientierte Erweiterung der bestehenden Wohngebiete unter<br />

Berücksichtigung der Rahmenbedingungen für den förderbaren<br />

Wohnbau <strong>und</strong> der Standortsicherung von landwirtschaftlichen Betrieben<br />

iVm dem Schließen der noch unverbauten Lücken.<br />

• Sicherstellung von für die Gemeinde Pirching am Traubenberg bedeutenden<br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeflächen einschließlich der zugehörigen<br />

Entwicklungspotenziale zur Standortsicherung von bestehenden Betrieben.<br />

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lit. b) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt „Guggitzgraben/ Rohrbachgra-<br />

ben“:<br />

• Bedarfsorientierte Festlegung von Entwicklungspotenzialen in Abstimmung<br />

mit den vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen<br />

(Kanal, Wasser, Strom) <strong>und</strong> dem Gemeindestraßennetz.<br />

• Sicherstellung von Gebieten mit baulicher Entwicklung unter Berücksichtigung<br />

ihres Siedlungstypus bzw. der gegebenen Eignung iVm den<br />

Lärmemissionen entlang der Landesstraße B 73.<br />

• Entflechtung der vorhandenen Mischstruktur (Gewerbe/ Wohnen/<br />

Landwirtschaft) durch Festlegung von auf die Gebietstypizität abgestimmten<br />

Gebieten mit baulicher Entwicklung.<br />

lit. c) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt „Mitteregg“:<br />

• Erhaltung <strong>und</strong> planmäßige Nachverdichtung der bandartigen Siedlungsstruktur<br />

nördlich <strong>und</strong> südlich der vorwiegend ost-west verlaufenden<br />

Gemeindestraße durch eine auf die jeweilige Gebietstypizität<br />

abgestimmte Festlegung von Gebieten mit baulicher Entwicklung.<br />

• Berücksichtigung der derzeit bestehenden unterschiedlichen Nutzungen<br />

(Wohnen/Landwirtschaft) durch eine auf die bestehende Siedlungsstruktur<br />

abgestimmte Festlegung von Gebieten mit baulicher<br />

Entwicklung (Bereiche mit 2 Funktionen).<br />

lit. d) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt „Rettenbach West“:<br />

• Bedachtnahme auf die bestehenden unterschiedlichen Nutzungen<br />

(Vermeidung von Nutzungskonflikten) <strong>und</strong> Erhaltung bzw. Sicherung<br />

der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen durch eine auf die jeweilige<br />

Gebietstypizität abgestimmte Festlegung von Gebieten mit baulicher<br />

Entwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden intensiv landwirtschaftlichen<br />

Betriebe.<br />

• Bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Wohn- <strong>und</strong> Gewerbestandortes<br />

in Abstimmung mit der Nachbargemeinde Empersdorf.<br />

Z.2 Entwicklungspriorität 2:<br />

lit. a) Für die Siedlungsansätze Bügelegg, Guggitzberg Süd, Kittenegg<br />

Nord, Streblberg <strong>und</strong> Weingartensiedlung wird die bedarfsorientierte<br />

Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen technischen<br />

Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser, Strom, insbesondere<br />

Gemeindestraßennetz) unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten<br />

(teilweise steile Hanglage) iVm den angrenzenden Waldflächen<br />

angestrebt.<br />

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lit. b) Für die teilweise landwirtschaftlich dominierten Siedlungsgebiete bzw.<br />

Ortsteile Guggitzberg Ost, Kittenbach, Kittenegg Süd, Mitteregg<br />

<strong>und</strong> Oberdorf ist die langfristige Bestandssicherung der bestehenden<br />

Betriebe durch Nachverdichtung <strong>und</strong> maßvolle Arrondierung dieser Gebiete<br />

vorrangig.<br />

Z.2 Entwicklungspriorität 3:<br />

Für die Siedlungsansätze Hirzenpetersiedlung, Guggitzberg Nord,<br />

Rettenbach Ost, Oberdorfberg <strong>und</strong> Stiegelberg wird die mittel- bis langfristige<br />

Bestandssicherung sowie geringfügige Arrondierung der bestehenden<br />

Wohnsiedlungsstruktur unter Berücksichtigung der teilweise vorhandenen landwirtschaftlichen<br />

Betriebe angestrebt.<br />

§ 5<br />

Gr<strong>und</strong>sätze zur Verwirklichung<br />

der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

(1) Die Gemeinde Pirching am Traubenberg verpflichtet sich im Rahmen ihrer finanziellen<br />

<strong>und</strong> sonstigen Möglichkeiten zur mittel- bis langfristigen Verwirklichung der Ziele <strong>und</strong><br />

Maßnahmen des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong>.<br />

(2) Die Gemeinde Pirching am Traubenberg wird bei Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esdienststellen<br />

<strong>und</strong> sonstigen öffentlichen Institutionen auf entsprechende Mitwirkung bei der<br />

Erfüllung dieser Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen hinwirken bzw. im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten<br />

tätig werden.<br />

§ 6<br />

Wirkung des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es<br />

(1) Der Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> bzw. Änderungen des Flächenwidmungsplanes <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>5.00</strong> sowie Bebauungspläne dürfen dem <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> nicht<br />

widersprechen.<br />

(2) Beschlüsse des Gemeinderates sowie raumbedeutsame Maßnahmen dürfen dem<br />

<strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> nicht widersprechen.<br />

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20120724_105FR10_Ja_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflage Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

(3) Das Örtliche <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> ist gem. § 42 (8) Stmk. ROG 2010 idgF bei<br />

Vorliegen wichtiger Gründe (wesentliche Änderung der Planungsvoraussetzungen, zur<br />

Vermeidung oder Behebung von Widersprüchen zu Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen des<br />

B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des Landes, zur Abwehr schwerwiegender volkswirtschaftlicher Nachteile<br />

oder wegen Aufhebung des Vorbehaltes) jedenfalls zu ändern.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten/ Außerkrafttreten<br />

(1) Nach Genehmigung des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es / Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>5.00</strong> der Gemeinde Pirching am Traubenberg durch die Landesregierung beginnt die<br />

Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf der K<strong>und</strong>machungsfrist folgenden Tag.<br />

(2) Mit Rechtskraft des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> tritt gleichzeitig das<br />

Örtliche <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF der Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

außer Kraft.<br />

Für den Gemeinderat<br />

Der Bürgermeister<br />

Franz Matzer<br />

16


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong><br />

<strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

der<br />

Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

-------------------------------------<br />

Stand: 12.06.2012<br />

(Ausfertigung am 10.07.2012)<br />

Verfasser: Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

DI Andreas Ankowitsch<br />

DI Maximilian Pumpernig<br />

Bearbeitung: DI Roman Janisch<br />

DI Georg Prem<br />

Mag. Siegrun Rutrecht<br />

Mitarbeit: Sonja Lackner (Textbearbeitung)<br />

Jacqueline Szabo (Textbearbeitung)<br />

GZ: 105FR10<br />

L:\02 - K<strong>und</strong>en\01 Steiermark\FB - Feldbach\Pirching am Traubenberg\Pirching am Traubenberg\105FR10_Pirching am Traubenberg_Revision <strong>5.00</strong>\03<br />

Auflageentwurf\Berichte Verordnung\<strong>ÖEK</strong>\20120724_105FR10_Ja_<strong>ÖEK</strong>_500_Erlbericht_Auflage.doc


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

PRÄAMBEL ................................................................................................................ 4<br />

1 BESTANDSAUFNAHME UND GRUNDLAGENERHEBUNG ................................. 5<br />

1.1 Zusammenfassung der räumlichen Bestandsaufnahme ................................ 5<br />

1.1.1 Katastralgemeinde Pirching ....................................................................................... 6<br />

1.1.1.1 Ortsteil Pirching am Traubenberg (Pirching Dorf), Hauptort der KG Pirching .............. 6<br />

1.1.1.2 Ortsteil Rohrbachgraben ....................................................................................... 8<br />

1.1.1.3 Ortsteil Guggitzgraben ......................................................................................... 9<br />

1.1.1.4 Ortsteil Bügelegg ............................................................................................... 10<br />

1.1.1.5 Siedlungsansatz beim Felgitscherweg/B73 ............................................................ 11<br />

1.1.1.6 Ortsteil Guggitzberg ........................................................................................... 12<br />

1.1.1.7 Ortsteil Pirchingberg .......................................................................................... 12<br />

1.1.1.8 Weingartensiedlung ........................................................................................... 13<br />

1.1.1.9 Siedlungsansatz beim Traubenbergweg ............................................................... 14<br />

1.1.1.10 Ortsteil Kittenegg ............................................................................................... 14<br />

1.1.1.11 Siedlungsansatz Kittenbachweg ........................................................................... 15<br />

1.1.1.12 Ortsteil Kittenbach ............................................................................................. 15<br />

1.1.1.13 Ortsteil Oberdorfberg/Frauenegg ......................................................................... 16<br />

1.1.1.14 Ortsteil Oberdorf ................................................................................................ 17<br />

1.1.1.15 Ortsteil Stiegelberg ............................................................................................ 17<br />

1.1.1.16 Siedlungsansatz Auegg ....................................................................................... 18<br />

1.1.1.17 Siedlungsansatz südlich des Streblbergs............................................................... 18<br />

1.1.1.18 Siedlungsansatz Hirzenpeter ............................................................................... 19<br />

1.1.2 Katastralgemeinde Rettenbach ............................................................................... 19<br />

1.1.2.1 Ortsteil Rettenbach in Oststeiermark, Hauptort der KG Rettenbach ......................... 19<br />

1.1.2.2 Ortsteil Mitteregg ............................................................................................... 21<br />

1.1.2.3 Siedlungsansatz Rohregg .................................................................................... 21<br />

1.2 Sachbereiche ................................................................................................ 22<br />

1.2.1 Naturraum <strong>und</strong> Umwelt ........................................................................................... 22<br />

1.2.1.1 Lage, Topografie <strong>und</strong> Landschaftsraum ............................................................... 22<br />

1.2.1.2 Gewässer .......................................................................................................... 24<br />

1.2.1.2.1 Hochwasserüberflutungsgebiete ................................................................................. 25<br />

1.2.1.2.2 Freihaltung der Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer ........................................... 26<br />

1.2.1.2.3 Hangrutschgefährdete Flächen, Meliorationsflächen, Quellen ....................................... 26<br />

1.2.1.2.4 Niederschlagswasserentsorgung ................................................................................. 27<br />

1.2.1.3 Geologie <strong>und</strong> Böden ........................................................................................... 28<br />

1.2.1.4 Klima ................................................................................................................ 28<br />

1.2.1.5 Lärm ................................................................................................................. 30<br />

1.2.1.6 Luft .................................................................................................................. 30<br />

1.2.1.6.1 Intensivlandwirtschaftliche Betriebe ............................................................................ 31<br />

1.2.1.7 Wald - Waldentwicklungsplan Feldbach ................................................................ 32<br />

1.2.1.8 Denkmalgeschützte Objekte/ Bodenf<strong>und</strong>stätten .................................................... 33<br />

1.2.1.9 Naturräumliche Schutzgebiete ............................................................................. 33<br />

1.2.2 Siedlungsraum <strong>und</strong> Bevölkerung ............................................................................. 34<br />

1.2.2.1 Bevölkerung ...................................................................................................... 34<br />

1.2.2.1.1 Wohnbevölkerung ..................................................................................................... 34<br />

1.2.2.1.2 Altersaufbau der Bevölkerung .................................................................................... 35<br />

1.2.2.1.3 Geburten- <strong>und</strong> Wanderungsbilanz .............................................................................. 35<br />

1.2.2.1.4 Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung .................................................................... 36<br />

1.2.2.1.5 Bevölkerungszielwert ................................................................................................. 38<br />

1.2.2.2 Siedlungsentwicklung ......................................................................................... 39<br />

1.2.2.2.1 Siedlungsstruktur ...................................................................................................... 39<br />

1.2.2.2.2 Haushalte ................................................................................................................. 40<br />

1.2.2.2.3 Gebäude <strong>und</strong> Wohnungen/ bisherige Bautätigkeit ....................................................... 41<br />

1.2.2.3 Wohnbau – Bedarfsprognose .............................................................................. 43


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1.2.2.4 Soziale Infrastruktur ........................................................................................... 43<br />

1.2.3 Wirtschaft ................................................................................................................. 45<br />

1.2.3.1 Primärer Sektor – Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft ......................................................... 45<br />

1.2.3.2 Sek<strong>und</strong>ärer Sektor – Industrie- <strong>und</strong> Produktion, Gewerbe, Bauwesen ..................... 46<br />

1.2.3.3 Tertiärer Sektor – Handel, Dienstleistungen <strong>und</strong> Fremdenverkehr .......................... 46<br />

1.2.3.4 Pendler ............................................................................................................. 46<br />

1.2.4 Technische Infrastruktur ......................................................................................... 47<br />

1.2.4.1 Verkehr ............................................................................................................. 47<br />

1.2.4.2 Energieversorgung ............................................................................................. 49<br />

1.2.4.3 Wasserversorgung ............................................................................................. 49<br />

1.2.4.4 Abwasser / Abfallbeseitigung .............................................................................. 49<br />

2 DER ROTE FADEN IN DER PLANUNG – VERÄNDERUNGEN IM VERGLEICH . 51<br />

2.1 Evaluierung der bisherigen Ziele <strong>und</strong> Massnahmen .................................... 51<br />

2.2 Differenzplan / Differenzliste / SUP-Prüfung .............................................. 72<br />

3 ERLÄUTERUNGEN ZUM ENTWICKLUNGSPLAN ............................................ 77<br />

3.1 Materienrechtliche <strong>und</strong> sonstige Ersichtlichmachungen ............................. 77<br />

3.1.1 Ersichtlichmachungen im Entwicklungsplan ........................................................... 77<br />

3.1.2 Regionales Entwicklungsprogramm ........................................................................ 77<br />

3.1.3 Sachprogramm für die hochwassersichere Entwicklung der Siedlungsräume ........ 77<br />

3.2 Festlegungen – Planungshoheit der gemeinde ........................................... 78<br />

3.2.1 Festlegung <strong>und</strong> Abgrenzung der einzelnen Siedlungsschwerpunkte ...................... 78<br />

3.2.2 Gebiete mit baulicher Entwicklung <strong>und</strong> Entwicklungspotenziale ............................ 80<br />

3.2.3 Entwicklungsgrenzen ............................................................................................... 80<br />

4 DAS KONTROLLINSTRUMENT: DIE UMWELTPRÜFUNG ............................... 82<br />

4.1 Prüfung nach Ausschlusskriterien ............................................................... 82<br />

5 BEILAGEN ..................................................................................................... 83<br />

5.1 Differenzplan mit landwirtschaftlichen Betrieben <strong>und</strong> Schutzabständen ... 83


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

PRÄAMBEL<br />

Das Örtliche <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> einschließlich dem <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan<br />

der Gemeinde Pirching am Traubenberg stellt die gesetzlich geregelte <strong>und</strong> periodisch<br />

wiederkehrende Überarbeitung des geltenden Siedlungsleitbildes <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF<br />

dar. Die geltenden Entwicklungsziele werden auf ihre Aktualität geprüft, Entwicklungsvarianten<br />

bzw. neue siedlungspolitisch relevante Zielsetzungen unter Berücksichtigung<br />

des Kleinregionalen <strong>Entwicklungskonzept</strong>es Stiefingtal formuliert, um raumrelevante<br />

Strategien, Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Pirching am Traubenberg abzuleiten <strong>und</strong> planmäßig fortzuschreiben.<br />

In der o.a. Prüfung, welche gemeinsam mit der politischen Vertretung der Gemeinde<br />

durchgeführt wurde, werden die neuen Anforderungen an ein Örtliches <strong>Entwicklungskonzept</strong><br />

lt. Leitfaden der FA 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung vom Oktober<br />

2005 berücksichtigt.<br />

Somit stellt das Örtliche <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>5.00</strong> die konsequente Fortführung der<br />

örtlichen <strong>und</strong> überörtlichen Interessen der Gemeinde dar.<br />

Aus den nachfolgenden detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen im<br />

Verordnungswortlaut <strong>und</strong> den Festlegungen im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan können<br />

auch die einzelnen Veränderungen/ Neufestlegungen von raumrelevanten Entwicklungszielen<br />

nachvollzogen <strong>und</strong> diese näheren Angaben zu den Sachthemen „Naturraum<br />

<strong>und</strong> Umwelt“, „Siedlungsraum <strong>und</strong> Bevölkerung“, „Wirtschaft“ sowie „Technische Infrastruktur“<br />

entnommen werden.<br />

Der Nachweis über die Neufestlegungen wurde entsprechend dem Kontrollinstrument<br />

der <strong>Örtlichen</strong> Raumplanung – der „Strategischen Umweltprüfung“ (SUP) – geführt,<br />

wobei im Zuge der Prüfung nach Ausschlusskriterien festzustellen war, dass eine Prüfung<br />

auf Umwelterheblichkeit nicht erforderlich ist, da die Eigenart <strong>und</strong> der Charakter<br />

der einzelnen Siedlungsräume <strong>und</strong> deren Entwicklungspotenzial nicht erheblich verändert<br />

werden.<br />

4


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1 BESTANDSAUFNAHME UND GRUNDLAGENERHEBUNG<br />

1.1 ZUSAMMENFASSUNG DER RÄUMLICHEN BESTANDSAUFNAHME<br />

Ausgehend von der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> der Problemanalyse (Sept. – Nov. 2010)<br />

wurden die bisher geltenden siedlungs- <strong>und</strong> kommunalpolitischen Zielsetzungen gem.<br />

gelt. <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF einschließlich Siedlungsleitbild evaluiert.<br />

Abbildung 1: Schrägluftbild des Hauptortes<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Abbildung 2: Ausschnitt aus der räumlichen Bestandsaufnahme<br />

Quelle: Eigene Darstellung 2010<br />

5


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Die aktuellen Nutzungen wurden im Bestandsplan sowie in der zugehörigen Bestandsliste<br />

dokumentiert.<br />

Die nachfolgende Beschreibung der einzelnen Ortsteile der Gemeinde Pirching am<br />

Traubenberg erfolgt katastralgemeindeweise, mit dem jeweiligen Hauptort beginnend<br />

<strong>und</strong> im Uhrzeigersinn fortlaufend. Bei den verstreuten kleinen Ortsteilen wird verstärkt<br />

auf die die Siedlungsform beeinflussende Topografie (steile Hangzonen) eingegangen.<br />

1.1.1 Katastralgemeinde Pirching<br />

1.1.1.1 Ortsteil Pirching am Traubenberg (Pirching Dorf), Hauptort der KG Pirching<br />

Der Hauptort Pirching am Traubenberg liegt am östlichen Rand des Stiefingtales in<br />

leichter Westhanglage. Der Hauptort gliedert sich in zwei charakteristische Abschnitte,<br />

dem historisch gewachsenen dörflichen Zentrum nördlich der Landesstraße L 247 <strong>und</strong><br />

einem weiter nördlich gelegenen, von Wohnnutzung geprägtem Teil. Beide Abschnitte<br />

erstrecken sich in Form eines Siedlungsbandes entlang des Rohrbachgrabenweges.<br />

Diese Gemeindestraße verbindet die entlang des Ostrandes des nord-süd-verlaufenden<br />

Stifingtals die Landesstraßen L247 (Labilltalstraße) im Süden <strong>und</strong> die B73 (Kirchberger<br />

Straße) im Norden miteinander. Ferner bestehen zwei räumlich vom Siedlungsband getrennte<br />

Siedlungsteile: Der östlich der Stiefingbrücke (L247) an der Gemeindegrenze zu<br />

Heiligenkreuz am Waasen gelegene Siedlungssplitter „Altes Gemeindeamt“ (Fa. Ramsauer,<br />

Fa. Teschl) <strong>und</strong> der südlich des Hauptortes an der L247 situierte Siedlungssplitter<br />

bei der Abzweigung zur Unteren Au. Östlich an den Hauptort schließen <strong>zum</strong> Teil<br />

recht steile <strong>und</strong> teilweise bewaldete Hangflächen an.<br />

Abbildung 3:<br />

Südteil des Hauptorts mit L247<br />

Blickrichtung: Norden<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der das Stiefingtal überragende dörflich geprägte südliche Teil des Hauptortes war ursprünglich<br />

weitgehend nur einzeilig westlich der Gemeindestraße bebaut. Auf der östlichen<br />

Seite wurden zentralörtliche Einrichtungen, wie Gemeindeamt, Kindergarten <strong>und</strong><br />

Kultursaal situiert. Nunmehr handelt es sich um eine Gemengelage aus den genannten<br />

öffentlichen Einrichtungen <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen sowie die den<br />

bäuerlich-dörflichen Ortscharakter zunehmend überformende Wohnnutzung. Die bestehende<br />

Siedlungsstruktur wird überwiegend durch den Gebäudetypus Ein- <strong>und</strong> Zwei-<br />

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familienwohnhäuser geprägt. Nahe dem Gemeindeamt besteht auch eine kleine Wohnhausanlage.<br />

Nördlich dieses zentralen Bereiches zweigt nach Osten die auf den<br />

Pirchingberg führende Straße ab. Entlang derselben dominiert die Wohnnutzung.<br />

Abbildung 4:<br />

Nordteil des Hauptorts<br />

Blickrichtung: Norden<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der nördliche Teil des Hauptorts besteht aus beidseitig der Gemeindestraße situierten<br />

Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienwohnhäusern. Durch Stichstraßen werden teilweise bis zu drei<br />

Baulandreihen erschlossen. Innerhalb des Siedlungsbandes des Hauptortes befinden<br />

sich unterschiedlich große unbebaute Ergänzungsflächen mit Möglichkeiten zur Bestandsverdichtung.<br />

Abbildung 5:<br />

Siedlungssplitter „Altes<br />

Gemeindeamt“<br />

Blickrichtung: Südwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der Siedlungssplitter „Altes Gemeindeamt“ grenzt unmittelbar an die Stiefing, die hier<br />

die Gemeindegrenze bildet, <strong>und</strong> ist überwiegend gewerblich genutzt. Dieser Siedlungsbereich<br />

beidseits der L247 umfasst eine Großbäckerei, einen Baustoff- <strong>und</strong> Getränkehandel<br />

mit Brückenwaage sowie im südlichen Bereich zwei Wohnhäuser. Basierend auf<br />

den örtlichen Gegebenheiten sind Erweiterungsflächen für industrielle <strong>und</strong> gewerbliche<br />

Nutzungen vorhanden.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abbildung 6:<br />

Siedlungssplitter bei L247-<br />

Abzweigung zur Unteren Au<br />

Blickrichtung: Norden<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der Siedlungssplitter bei der L247-Abzweigung zur Unteren Au besteht aus verstreuten<br />

Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern sowie einer kleinen Landwirtschaft. Dazwischen bestehen<br />

noch einzelne bebaubare Flächen.<br />

1.1.1.2 Ortsteil Rohrbachgraben<br />

Der Rohrbachgraben liegt zwischen dem Pirchingberg im Süden <strong>und</strong> dem Guggitzberg<br />

im Nordosten. Der Rohrbach fließt aus Südosten kommend <strong>und</strong> infolge nach Westen<br />

schwenkend in die Stiefing. Beidseitig dieses öffentlichen Gewässers liegt der Siedlungskörper,<br />

der über den Rohrbachgrabenweg erschlossen wird. Diese Gemeindestraße<br />

führt von Pirching kommend in den Graben linksufrig des Baches, schwenkt im Graben<br />

auf die andere Grabenseite <strong>und</strong> führt von dort rechtsufrig in Richtung Nordwesten<br />

zur Kirchberger Straße (Landesstraße B73).<br />

Abbildung 7:<br />

Schrägluftbild Rohrbachgraben<br />

Blickrichtung: Südosten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der Graben wird in einen landwirtschaftlich geprägten südöstlichen (inneren) Teil <strong>und</strong><br />

einem von Wohnnutzung gebildeten nordwestlichen (äußeren) Teil gegliedert. Dazwischen<br />

liegt ein gewerblicher Betrieb. Die Wohnbebauung besteht überwiegend aus freistehenden<br />

Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern. Orografisch linksufrig des Rohrbaches beste-<br />

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hen noch Entwicklungspotenziale für Wohnnutzung. Ferner bestehen rechtsufrig vereinzelt<br />

unbebaute Bauplätze.<br />

1.1.1.3 Ortsteil Guggitzgraben<br />

Der Guggitzgraben liegt zwischen dem Guggitzberg im Süden <strong>und</strong> Osten sowie dem<br />

nach Südwesten abfallenden Hangrücken Bügelegg im Norden. Der Guggitzbach fließt<br />

von Osten nach Westen, verschwenkt nach Südwesten <strong>und</strong> mündet in den Rohrbach.<br />

Im Guggitzgraben liegen verstreut landwirtschaftliche Gehöfte. Der gleichnamige Ortsteil<br />

Guggitzgraben liegt am Grabenende am Rand des Stiefingtales in unmittelbarer<br />

Nähe zur Stiefing, die hier die Bezirksgrenze bildet.<br />

Abbildung 8:<br />

Innerer Guggitzgraben<br />

Blickrichtung: Nordwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Abbildung 9:<br />

Schrägluftbild Guggitzgraben<br />

Blickrichtung: Südwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2008<br />

Der Bereich südlich der Landesstraße B73 (Kirchberger Straße) ist durch eine Mischnutzung<br />

bestehend aus Bauhof, Altstoffsammelzentrum, Tennisplätzen, einem Tischlereibetrieb,<br />

einer Tagesstätte, einem Kinderspielplatz <strong>und</strong> Wohnnutzung gekennzeichnet.<br />

Bei letzterer sind sowohl Mehrfamilienhäuser wie auch freistehenden Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser<br />

anzutreffen. Nördlich der Landesstraße B73 liegt ein kleiner zweireihiger<br />

Siedlungssplitter mit Wohnnutzung. Im Ortsteil Guggitzgraben gibt es noch einzelne<br />

unbebaute Baugr<strong>und</strong>stücke.<br />

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Abbildung 10:<br />

Schrägluftbild Ortsteil Guggitzgraben<br />

bei Bauhof<br />

1.1.1.4 Ortsteil Bügelegg<br />

Blickrichtung: Osten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der Ortsteil Bügelegg erstreckt sich über den nach Südwesten abfallenden Hangrücken<br />

zwischen den Katastralgemeinden Pirching im Süden <strong>und</strong> Rettenbach im Norden. Über<br />

diesen Hangrücken steigt die vom tieferen Stiefingtal aus Westen kommende Kirchbacher<br />

Straße (Landesstraße B73) nach Osten auf knapp 460 m Seehöhe an. Der Ortsteil<br />

wird in zwei Abschnitte untergliedert, dem südwestlichen an der Landesstraße B73 <strong>und</strong><br />

dem nordöstlichen am Bügeleggweg. Bügelegg ist über einen Geh- <strong>und</strong> Radweg an die<br />

Ortsteile Guggitzgraben, das Stiefingtal im Westen <strong>und</strong> an die Nachbargemeinde Edelstauden<br />

im Osten angeb<strong>und</strong>en.<br />

Abbildung 11: Bügelegg/B73<br />

Blickr.: Nordwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der südwestliche Abschnitt weist eine exponierte Ost- bis Südosthanglage westlich<br />

bzw. nordwestlich der Landesstraße B73 auf <strong>und</strong> ist im Nordwesten durch Wald geschützt.<br />

Die Bebauung ist überwiegend einzeilig <strong>und</strong> besteht aus freistehenden Ein<strong>und</strong><br />

Zweifamilienhäusern.<br />

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Abbildung 12: Bügeleggweg Blickr.: Norden; Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der nordöstliche Abschnitt des Ortsteiles Bügelegg weist eine exponierte Süd- bis Südosthanglage<br />

auf <strong>und</strong> ist nordseitig durch Wald geschützt. Die Bebauung ist einzeilig<br />

südlich des Bügeleggweges angeordnet <strong>und</strong> besteht aus freistehenden Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern.<br />

Südlich verläuft tiefer gelegen die Landesstraße B73. Im Osten befinden<br />

sich zwischen der Wohnbebauung <strong>und</strong> dem regionalen Verkehrsträger zahlreiche<br />

Gewächshäuser einer Erwerbsgärtnerei.<br />

1.1.1.5 Siedlungsansatz beim Felgitscherweg/B73<br />

Der Siedlungsansatz Felgitscherweg befindet sich in einer Rodungsinsel in Südwesthanglage<br />

an der Landstraße B73 zwischen dem Ortsteil Bügelegg im Westen <strong>und</strong> der<br />

Gemeindegrenze zu Edelstauden im Osten. Während die Landesstraße B73 in südöstliche<br />

Richtung <strong>zum</strong> Guggitzberg hin ansteigt, zweigt der Felgitscherweg nach Süden ab<br />

<strong>und</strong> verläuft als Stichstraße parallel <strong>zum</strong> Hangverlauf (Isolinie) auf ca. 440 m Seehöhe.<br />

Der Siedlungsansatz ist über die Landesstraße B73, den parallel dazu verlaufenden<br />

Geh- <strong>und</strong> Radweg an die Ortsteile Bügelegg <strong>und</strong> Guggitzgraben, das Stiefingtal im<br />

Westen <strong>und</strong> an die Nachbargemeinde Edelstauden im Osten angeb<strong>und</strong>en.<br />

Abbildung 13:<br />

Siedlungsansatz Felgitscherweg<br />

Blickrichtung: Süden<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der Siedlungsansatz besteht aus mehreren Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern <strong>und</strong> auf der<br />

Nordseite der Landesstraße B73 liegt ein Gasthaus. Eine Verdichtung nach innen ist im<br />

geringen Umfang möglich. Aufgr<strong>und</strong> der starken Hanglage besteht nur ein geringes<br />

Baulanderweiterungspotenzial.<br />

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1.1.1.6 Ortsteil Guggitzberg<br />

Der Guggitzberg ist ein Riedel im Nordosten der Katastralgemeinde Pirching mit einer<br />

Seehöhe bis über 460 m, dessen Hangrücken nach Südwesten hin fällt <strong>und</strong> sich in zwei<br />

Arme teilt: einer fällt nach Westen <strong>zum</strong> Rohrbachgraben <strong>und</strong> einer verläuft nach Süden<br />

weiter <strong>zum</strong> Pirchingberg <strong>und</strong> Traubenberg (Maiergrabenweg). Der schmale Hangrücken<br />

ist ausgenommen im Nordosten weitgehend unbewaldet. Im östlichen Teil besteht am<br />

Hangrücken das Sägewerk Neuhold mit Holzlagerflächen <strong>und</strong> zugehörigen Betriebs<strong>und</strong><br />

Wohnobjekten. Verstreut finden sich auch kleine landwirtschaftliche Betriebe.<br />

Abbildung 14:<br />

Guggitzberg-Ost/Sägewerk<br />

Blickrichtung: Südwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der westliche Teil befindet sich in südexponierter Lage <strong>und</strong> weist sowohl landwirtschaftliche<br />

Betriebe als auch Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser sowie Wochenendhäuser auf.<br />

Zwischen diesen Objekten befinden sich Verdichtungsmöglichkeiten. Eine Erweiterung<br />

nach außen ist hingegen aufgr<strong>und</strong> der teilweise starken Hanglage nur eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Abbildung 15: Guggitzberg-West Blickr.: Nordosten; Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

1.1.1.7 Ortsteil Pirchingberg<br />

Der Pirchingberg ist ein Riedel östlich des Hauptorts Pirching am Taubenberg <strong>und</strong><br />

bildet mit dem Guggitzberg im Nordosten <strong>und</strong> dem Traubenberg im Südosten eine<br />

ERiedelkette. Nördlich entspringt der Rohrbach, südlich der Liebnitzbach <strong>und</strong> westlich<br />

das Gerinne Pirchingbach. Die Westflanke des Pirchingberges ist mit zahlreichen Ein<strong>und</strong><br />

Zweifamilienhäusern bebaut <strong>und</strong> trägt als Ortsteil die gleichnamige Bezeichnung.<br />

Der Hangrücken teilt sich hier in einen nur vereinzelt bebauten südwestlichen <strong>und</strong> einen<br />

dichter bebauten nordwestlichen Ausläufer. Auch die dazwischen liegende Senke<br />

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des Pirchingbaches ist teilweise bebaut. Die exponierten Lagen können nach innen<br />

verdichtet werden. In der Senke besteht lt. Landesdaten eine Rutschgefährdung, östlich<br />

davon (hangaufwärts) liegt unbebautes Bauland in steiler Schattenlage.<br />

1.1.1.8 Weingartensiedlung<br />

Abbildung 16:<br />

Pirchingberg Nordwestflanke<br />

Blickrichtung: Südosten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Abbildung 17:<br />

Pirchingberg Südwestflanke<br />

Blickrichtung: Osten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Die Weingartensiedlung ist ein um die Quelle des Liebnitzbaches geschwungenes einzeiliges<br />

Siedlungsband auf der Südseite des Pirchingberges <strong>und</strong> besteht weitgehend<br />

aus freistehenden Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern. Am Ende der Stichstraße befindet sich<br />

ein landwirtschaftlicher Betrieb. Eine Verdichtung nach innen ist teilweise möglich. Aufgr<strong>und</strong><br />

der beginnenden Hangzone <strong>und</strong> erdrutschgefährdeter Flächen ist vor einer<br />

Erweiterung eine Vorfragenabklärung zur Bauplatzeignung erforderlich.<br />

Abbildung 18:<br />

Weingartensiedlung<br />

Blickrichtung: Osten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

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1.1.1.9 Siedlungsansatz beim Traubenbergweg<br />

In exponierter Südwesthanglage befindet sich am Hangrücken zwischen Pirchingberg<br />

<strong>und</strong> Traubenberg entlang des Traubenbergwegs ein kleiner Siedlungsansatz. Es befinden<br />

sich hier sowohl Wohnobjekte wie auch landwirtschaftliche Betriebe <strong>und</strong> eine<br />

Weinschänke. Der Siedlungsansatz wird nordostseitig durch Wald geschützt.<br />

1.1.1.10 Ortsteil Kittenegg<br />

Abbildung 19:<br />

Siedlungsansatz am<br />

Traubenbergweg<br />

Blickrichtung: Südwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der Ortsteil Kittenegg liegt in exponierter Lage auf der besiedelten Kuppe des Traubenbergs<br />

(452 m Seehöhe) sowie auf einem nach Südosten abfallenden Hangrücken.<br />

Kittenegg hat einen streusiedlungsartigen Charakter <strong>und</strong> weist Wohngebäude <strong>und</strong><br />

landwirtschaftlicher Nutzungen auf. Daher ist eine Verdichtung nach innen anzustreben.<br />

Abbildung 20: Kittenegg<br />

Blickrichtg.: Westen<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Südöstlich von Kittenegg, bei der Abzweigung des Kittenbachweges vom Traubenbergweg,<br />

befindet sich im Freiland ein Siedlungssplitter mit kleinen landwirtschaftlichen<br />

Betrieben <strong>und</strong> einem freistehenden Einfamilienhaus in exponierter Lage.<br />

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Abbildung 21:<br />

Siedlungssplitter südöstlich von<br />

Kittenegg<br />

Blickrichtung: Nordwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

1.1.1.11 Siedlungsansatz Kittenbachweg<br />

Der Kittenbachweg führt vom Traubenberg in südöstliche Richtung <strong>zum</strong> Ortsteil Kittenbach<br />

im Graben des gleichnamigen Gewässers. Hier hat sich neben verstreuten landwirtschaftlichen<br />

Betrieben in exponierter Lage ein Siedlungsansatz mit freistehenden<br />

Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern gebildet. Eine Verdichtung nach innen ist anzustreben.<br />

Eine Erweiterung nach außen ist aufgr<strong>und</strong> der Topografie (steile Hanglagen) nur bedingt<br />

realisierbar.<br />

Abbildung 22:<br />

Siedlungsansatz am Kittenbachweg<br />

1.1.1.12 Ortsteil Kittenbach<br />

Blickrichtung: Nordwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Kittenbach ist eine kleine Ortschaft im Graben des gleichnamigen Gewässers im südöstlichen<br />

Gemeindegebiet. Es handelt sich um ein Haufendorf mit einer historisch tradierten<br />

landwirtschaftlichen Prägung. Vereinzelt befinden sich in den Randbereichen<br />

auch nicht-betriebszugehörige freistehende Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser. Der Kittenbach,<br />

der zugleich die Gemeindegrenze darstellt, fließt durch die Ortschaft, deren östlicher<br />

Teil zur Nachbargemeinde Zerlach gehört. Im westlichen, zu Pirching gehörenden<br />

Teil, sind einzelne Flächen in den Wintermonaten nachmittags in Schattenlage. Für<br />

Wohnnutzung ergeben sich durch die Beckenlage <strong>und</strong> die Anhäufung von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben nur geringe Verdichtungs-, Arrondierungs- <strong>und</strong> Erweiterungsmöglichkeiten.<br />

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Abbildung 23:<br />

Kittenbach<br />

Blickrichtung: Norden<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

1.1.1.13 Ortsteil Oberdorfberg/Frauenegg<br />

Oberdorfberg ist ein dicht bebauter, landwirtschaftlich geprägter Weiler in Kuppenlage<br />

auf einem nach Süden verlaufenden Hangrücken südlich des Traubenberges an der<br />

Gemeindegrenze zur Gemeinde Frannach. Nördlich davon, entlang des Hangrückens,<br />

verläuft eine Gemeindestraße, beidseits dieser sich bis <strong>zum</strong> Bereich Frauenegg (Schellnissl-Raffler-Kapelle)<br />

abschnittweise landwirtschaftliche Betriebe <strong>und</strong> freistehende Ein<strong>und</strong><br />

Zweifamilienhäusern befinden. Hier liegt ein streusiedlungsartiger Siedlungscharakter<br />

vor.<br />

Abbildung 24: Oberdorfberg (Süd) Blickrichtg.: Osten; Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Der gesamte Ortsteil ist stark exponiert <strong>und</strong> weist daher eine hohe Sensibilität hinsichtlich<br />

des Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbildes auf. Für eine Verdichtung nach innen steht unbebautes<br />

Bauland zur Verfügung. Eine Siedlungsentwicklung nach außen ist aufgr<strong>und</strong> der<br />

topografischen Verhältnisse (steile Hanglage im Osten <strong>und</strong> Westen) nur eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Abbildung 25: Frauenegg/Oberdorfberg Blickrichtg.: Osten; Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

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1.1.1.14 Ortsteil Oberdorf<br />

Oberdorf ist ein einzeiliges Straßendorf entlang der nach Süden führenden Landesstraße<br />

L247 (Labilltalstraße) orografisch linksufrig des Liebnitzbaches. Der nördliche Abschnitt<br />

wird von landwirtschaftlich Betrieben geprägt.<br />

Abbildung 26:<br />

Oberdorf (Nordteil)<br />

Blickrichtung: Osten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Im südlichen Teil der Ortschaft bestehen freistehende Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser mit<br />

zugehörigen weitläufigen Gartenflächen. Ein zusammenhängendes Ortsbild besteht<br />

nicht. Aus diesen Gründen wäre eine Verdichtung nach innen anzustreben.<br />

1.1.1.15 Ortsteil Stiegelberg<br />

Abbildung 27:<br />

Oberdorf (Südteil)<br />

Blickrichtung: Südosten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Die Ortschaft Stiegelberg liegt auf einer Anhöhe im südwestlichen Gemeindegebiet von<br />

Pirching am Traubenberg. Trotz der Situierung auf einem Riedel liegt aufgr<strong>und</strong> der<br />

umgebenden Waldinseln keine sichtexponierte Lage vor. Dieser kleine Ortsteil, der sich<br />

um <strong>und</strong> zwischen drei landwirtschaftlichen Gehöften entwickelt hat, weist eine zweizeilige<br />

Bebauung entlang der Gemeindestraße auf.<br />

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Abbildung 28:<br />

Kittenbach<br />

Blickrichtung: Norden<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

1.1.1.16 Siedlungsansatz Auegg<br />

Auegg weist eine kurze einzeilige Bebauung mit freistehenden Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern<br />

in von Westen durch Wald begrenzter Riedellage auf. In Streulage befinden<br />

sich noch weitere Einzelobjekte <strong>und</strong> Gehöfte.<br />

Abbildung 29:<br />

Auegg<br />

Blickrichtung: Osten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

1.1.1.17 Siedlungsansatz südlich des Streblbergs<br />

Der bewaldete <strong>und</strong> durch zwei Mobilfunksender gekennzeichnete Streblberg ist eine<br />

Kuppe des Höhenzuges zwischen Stiefingtal im Westen <strong>und</strong> dem Graben des Liebnitzbaches<br />

im Osten. Auf der Südwestseite des Strebelbergs wechselt die Landesstraße<br />

L247 zwischen diesen beiden Tälern. Auf der Südseite liegen verstreut einzelne Gehöfte.<br />

Dazwischen besteht in einem kleinen Seitengraben des Liebnitzbaches eine zweizeilig<br />

bebaute Stichstraße, die bei einem Gehöft endet. Im Winter ist dieser im Freiland<br />

liegende Siedlungsansatz bereits am Nachmittag beschattet. Die höher gelegenen Lagen<br />

sind länger besonnt.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abbildung 30:<br />

Strebelberg<br />

Blickrichtung: Nordosten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

1.1.1.18 Siedlungsansatz Hirzenpeter<br />

Zwischen dem Pirchingberg im Norden <strong>und</strong> dem Strebelberg im Süden liegt in Riedellage<br />

der nach einem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb vulgo Hirzenpeter benannte<br />

Siedlungsansatz. Es handelt sich um eine aus freistehenden Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern<br />

zusammengesetzte Streusiedlung, die aus siedlungspolitischen Zielen erweitert<br />

<strong>und</strong> nach innen verdichtet werden soll. Der Hauptort Pirching ist nur durch eine kleine<br />

Waldinsel getrennt.<br />

Abbildung 31:<br />

Bereich Hirzenpeter<br />

Blickrichtung: Norden<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

1.1.2 Katastralgemeinde Rettenbach<br />

1.1.2.1 Ortsteil Rettenbach in Oststeiermark, Hauptort der KG Rettenbach<br />

Der Ortsteil Rettenbach in Oststeiermark liegt in leichter Südhanglage des hier endenden<br />

Höhenzuges Altenberg zwischen der Stiefing im Westen <strong>und</strong> dem Rettenbach im<br />

Südosten. Der Siedlungsraum gliedert sich in drei Abschnitte mit deutlich differenziertem<br />

Siedlungscharakter.<br />

Ein aus landwirtschaftlichen Betrieben bestehender Weiler kennzeichnet den historisch<br />

tradierten Ortskern.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abbildung 32:<br />

Rettenbach<br />

Blickrichtung: Nordosten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Westlich davon, entlang des nach Empersdorf führenden Kleinhanslweges, befindet<br />

sich am östlichen Talboden der Stiefing eine Gemengelage aus landwirtschaftlichen Betrieben,<br />

einem Gasthaus, einem Kleinsägewerk, Freizeitnutzung in Form eines Fußballplatzes<br />

<strong>und</strong> einem Einfamilienhaus. Bei der Stiefingbrücke befindet sich ein weiteres<br />

Gasthaus. Aufgr<strong>und</strong> der Immissionen durch intensivlandwirtschaftliche Betriebe, dem<br />

Sportplatz <strong>und</strong> dem Sägewerk steht für nicht-betriebszugehörige Wohnnutzungen kein<br />

Platz zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Hochwasserüberflutungsbereiche ist<br />

Platz für kleinräumige Arrondierungen <strong>und</strong> Erweiterungen der genannten emittierenden<br />

Nutzungen vorhanden. Dieser Ortsteil schließt direkt an die Gemeinde Empersdorf an,<br />

deren Siedlungsansatz Kleinempersdorf von Wohnnutzung geprägt wird.<br />

Abbildung 33:<br />

Rettenbach/Kleinhanslweg<br />

Blickrichtung: Nordosten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Östlich des dörflichen Ortskernes liegt in Südosthanglage eine reine Wohnsiedlung, bestehend<br />

aus freistehenden Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern. Gegen eine Verdichtung nach<br />

innen <strong>und</strong> Erweiterung nach außen bestehen keine naturräumlichen Einschränkungen.<br />

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Abbildung 34:<br />

Rettenbach/Wohnsiedlung<br />

Blickrichtung: Nordwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Auf dem Altenberg befinden sich verstreut weitere landwirtschaftliche Betriebe <strong>und</strong><br />

Wohnobjekte.<br />

1.1.2.2 Ortsteil Mitteregg<br />

Der Ortsteil Mitteregg liegt exponiert auf einem Riedel im nordöstlichen Gemeindegebiet.<br />

Auf dem großteils unbewaldeten Höhenzug verläuft der Mittereggweg, entlang<br />

dessen sich verstreut <strong>und</strong> teilweise gruppiert landwirtschaftliche Betriebe <strong>und</strong> freistehende<br />

Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser befinden. Entlang der Gemeindestraße befinden<br />

sich noch zahlreiche unbebaute Abschnitte. Erweiterungen nach außen sind aufgr<strong>und</strong><br />

der Riedellage nur in Einzelfällen topografisch begründbar.<br />

Abbildung 35: Mitteregg<br />

1.1.2.3 Siedlungsansatz Rohregg<br />

Blickrichtung: Norden<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

Rohregg ist ein aus landwirtschaftlichen Betrieben bestehender Weiler westlich der<br />

Landesstraße L 238. Der Weiler ist um die Rohreggkapelle situiert <strong>und</strong> befindet sich in<br />

exponierter Lage in einer Rodungsinsel. Aufgr<strong>und</strong> des umliegenden Waldes bestehen<br />

außer nach Mitteregg keine Sichtbeziehungen zu weiteren Ortsteilen oder Landesstraßen.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1.2 SACHBEREICHE<br />

Abbildung 36:<br />

Rohregg<br />

Blickrichtung: Südwesten<br />

Quelle: Eigene Aufnahme 2010<br />

1.2.1 Naturraum <strong>und</strong> Umwelt<br />

1.2.1.1 Lage, Topografie <strong>und</strong> Landschaftsraum<br />

Die Gemeinde Pirching am Traubenberg befindet sich im nordwestlichen bzw. westlichen<br />

Teil des politischen Bezirkes Feldbach <strong>und</strong> bildet mit den Gemeinden Allerheiligen,<br />

Edelstauden, Empersdorf, Ragnitz, St. Georgen, St. Ulrich am Waasen <strong>und</strong> der Marktgemeinde<br />

Heiligenkreuz am Waasen die Kleinregion Stiefingtal. Der nordwestliche Teil<br />

des politischen Bezirks Feldbach wird aufgr<strong>und</strong> der nord-süd-gerichteten Graben- <strong>und</strong><br />

Riedelstruktur als Riedel- bzw. Grabenland bezeichnet. Die Gemeinde erstreckt sich<br />

östlich der Stiefing.<br />

Das Gemeindegebiet umfasst eine Katasterfläche von 16,67 km², die sich mit<br />

12,27 km² auf die Katastralgemeinde Pirching am Traubenberg <strong>und</strong> mit 5,40 km² auf<br />

die Katastralgemeinde Rettenbach in Oststeiermark verteilt. Die maximale Ausdehnung<br />

des Gemeindegebiets beträgt in Nord-Süd-Richtung ca. 8 km <strong>und</strong> in Ost-West-Richtung<br />

ca. 2 bzw. 2,5 km.<br />

Die Gemeinde Pirching am Traubenberg grenzt an folgende Gemeinde an:<br />

• Bezirk Graz-Umgebung<br />

o im Norden: Gemeinde Krumegg<br />

• Bezirk Feldbach<br />

o im Nordosten <strong>und</strong> Osten: Gemeinde Edelstauden<br />

o im Osten <strong>und</strong> Südosten: Gemeinde Zerlach<br />

o im Südosten: Marktgemeinde Kirchbach in der Steiermark<br />

o im Süden: Gemeinde Frannach<br />

• Bezirk Leibnitz<br />

o im Südosten: Gemeinde Allerheiligen bei Wildon<br />

o im Westen: Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen<br />

o im Nordwesten: Gemeinde Empersdorf<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Die Anbindung der Gemeinde Pirching am Traubenberg an das überregionale <strong>und</strong><br />

regionale Straßenverkehrsnetz erfolgt über die Landesstraße B 73 (Kirchbacher Straße)<br />

nach Graz <strong>und</strong> Leibnitz sowie die Landesstraßen L 238 (Kohldorfer Straße) im nördlichen<br />

<strong>und</strong> L 247 (Labilltalstraße) im südlichen Gemeindegebiet.<br />

Das Gemeindegebiet wird geografisch dem oststeirischen Riedelland zugeordnet. Die<br />

topologiebestimmenden schmalen länglichen, meist nord-süd-gerichteten Hangrücken,<br />

die so genannten Riedel, setzen sich aus tertiären Lockergesteinen zusammen. Die<br />

quartären Talböden, wie das Stiefingtal, weisen eiszeitliche Abschwemmungen mit<br />

teilweise rezenten Ablagerungen auf.<br />

Abbildung 37: Reliefkarte<br />

Quelle: Digitaler Atlas Steiermark 2010, unmaßstäblich<br />

Laut Kulturlandschaftsgliederung Österreichs (Gliederung der Kulturlandschaften Österreichs<br />

in Typenreihen, T. Wrbka et al., 2002: Kulturlandschaftsgliederung Österreich.<br />

Forschungsprogramm Kulturlandschaft 13. BM für Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur,<br />

Wien; abgefragt im Digitalen Atlas Steiermark) sind in der Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

3 Typengruppen bzw. -reihen anzutreffen:<br />

• Illyrische Grünland-, Obst-, Futterbau-Komplexe (Typenreihe: Grünlandgeprägte<br />

Kulturlandschaften der außeralpinen Hügelländer <strong>und</strong> Becken): Diese treten im<br />

Gemeindegebiet vor allem auf den sonnenseitigen Hanglagen, teilweise in den<br />

Gräben <strong>und</strong> häufig auf Kuppen auf.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

• Große Waldinseln (Typenreihe: Inselförmige Waldlandschaften): Diese treten in<br />

der Gemeinde hauptsächlich auf den extremen Hanglagen, in Schattenlagen, in<br />

den Gräben sowie nordseitig von Siedlungen in Kuppenlage auf.<br />

• Futterbaudominierte außeralpine Talböden <strong>und</strong> Becken (Typenreihe: Kulturland-<br />

schaft mit ausgeprägtem Feldfutterbau): In diese Typengruppe fällt das flache<br />

Stiefingtal.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Berücksichtigung der räumlichen Lage <strong>und</strong> der Verbindungen, insbesondere der<br />

Nahelage zur Landeshauptstadt Graz bei der Siedlungsentwicklung.<br />

• Berücksichtigung der charakteristischen Topografie bei der räumlichen Zuordnung<br />

von Nutzungen <strong>und</strong> Abgrenzung der Siedlungsräume durch absolute Entwicklungs-<br />

grenzen.<br />

1.2.1.2 Gewässer<br />

Die Gemeinde Pirching am Traubenberg liegt im wasserwirtschaftlichen Planungsraum<br />

„Mur“. Im Gemeindegebiet ist kein Wasserschongebiet verordnet. Der oberflächennahe<br />

Gr<strong>und</strong>wasserkörper im Gemeindegebiet gehört zu <strong>Nr</strong>. GK100183 „Hügelland zwischen<br />

Mur <strong>und</strong> Raab“ <strong>und</strong> der Tiefengr<strong>und</strong>wasserkörper ist <strong>Nr</strong>. GK100169 „Oststeirisches Becken“.<br />

Die wichtigsten Fließgewässer im Gemeindegebiet sind:<br />

• Stiefing: entlang der Bezirksgrenze <strong>zum</strong> Bezirk Leibnitz<br />

• Rettenbach: ein Zulauf der Stiefing in der gleichnamigen Katastralgemeinde<br />

• Kittenbach: entlang der östlichen Gemeindegrenze zur Gemeinde Edelstauden<br />

(teilweise) <strong>und</strong> zur Gemeinde Zerlach<br />

• Liebnitzbach: ein Zulauf des Kittenbachs im südlichen Gemeindegebiet.<br />

Laut Gewässergütekarte der steirischen Fließgewässer mit Stand 2003 ist die Stiefing<br />

ein kaum bis mäßig verunreinigtes Gewässer (Güteklasse I–II). Somit liegt eine Verbesserung<br />

der Gewässergüte gegenüber vorangegangenen Erhebungen (1970 war die<br />

Gewässergüte mit Güteklasse II-III „kritisch belastet“; auch 1998 war die Gewässergüte<br />

noch Güteklasse II) dar. Für den Kittenbach <strong>und</strong> die Stiefing südlich des Ortes Heiligenkreuz<br />

am Waasen wird die Gewässermorphologie (Karte Gewässermorphologie des<br />

Digitalen Atlas Steiermark 2010) als strukturell wenig beeinträchtigt bewertet. Allen<br />

weiteren Fließgewässer im Gemeindegebiet von Pirching am Traubenberg weisen einen<br />

natürlichen Zustand auf.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abbildung 38: Gewässernetz mit Einzugsgebieten<br />

Quelle: Digitaler Atlas Steiermark 2010, unmaßstäblich<br />

Diese Gewässer befinden sich in der Betreuungskompetenz der FA 19A des Amtes der<br />

Stmk. Landesregierung (B<strong>und</strong>eswasserbauverwaltung). Laut Schreiben der FA 19A –<br />

Wasserwirtschaftliche Planung <strong>und</strong> Siedlungswasserwirtschaft des Amtes der Stmk.<br />

Landesregierung vom 23.02.2010 (GZ: FA19A77Pi1-2004/34) betreffend die Revision<br />

des Flächenwidmungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> liegen nachfolgende Planungsinteressen im Gemeindegebiet<br />

von Pirching am Traubenberg vor, die in den Unterkapiteln erläutert<br />

werden:<br />

1.2.1.2.1 Hochwasserüberflutungsgebiete<br />

Hochwasserüberflutungsgebiete (HQ100-Bereiche) sind von gewässerunverträglichen<br />

Nutzungen freizuhalten <strong>und</strong> im Entwicklungsplan ersichtlich zu machen. Ziel ist es, den<br />

Hochwasserabflussbereich zu erhalten, zu verbessern <strong>und</strong> nachträgliche Schadensbehebungen<br />

zu vermeiden. Diese Zonen sind weiter als natürliche Retentionsräume <strong>und</strong><br />

damit vor allem zur Vermeidung von Abflussverschärfungen im Unterlaufbereich zu erhalten,<br />

dh von Bebauungen, Schüttungen udgl. freizuhalten.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Für die Stiefing ist im Rahmen der Abflussuntersuchungen Steiermark 2010 eine Untersuchung<br />

mit Ausweisung der Hochwasserabflussgebiete (HQ30/HQ100-Bereiche) vorgesehen.<br />

Es ist zu beachten, dass Hochwassergefährdungen auch durch nicht untersuchte<br />

Gewässer möglich sind <strong>und</strong> daher im Anlassfall zu berücksichtigen sind.<br />

Hinsichtlich des Umganges mit wasserbedingten Naturgefahren, insbesondere mit<br />

hochwassergefährdeten Flächen, in der örtlichen Raumordnung sind das Programm zur<br />

hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005) <strong>und</strong> die<br />

Leitlinie für die Durchführung der örtlichen Raumordnung <strong>und</strong> von Bauverfahren bei<br />

Gefährdungen durch wasserbedingte Naturgefahren (herausgegeben vom Amt der<br />

Stmk. Landesregierung, FA13B, FA19A, im Dezember 2008) heranzuziehen. Die Förderungen<br />

von Schutzmaßnahmen wird in den Richtlinien für die B<strong>und</strong>eswasserbauverwaltung<br />

(RIWA-T, herausgegeben im Juli 2006) geregelt.<br />

1.2.1.2.2 Freihaltung der Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer<br />

Die Freihaltung von Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer hat gemäß dem Entwicklungsprogramm<br />

für Wasserwirtschaft, LGBl. <strong>Nr</strong>. 85/1989, <strong>und</strong> dem Wasserrechtsgesetz<br />

von 1959 idgF zu erfolgen. Demnach ist zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gewässer<br />

<strong>und</strong> ihrer maßgeblichen Uferbereiche ein Uferstreifen von mindestens 10 m<br />

Breite vor künftigen Bebauungen <strong>und</strong> Intensivnutzung freizuhalten. Ausnahmen sind<br />

bei Baulückenschließungen geringen Ausmaßes zulässig, wobei jedoch gewässerökologische<br />

<strong>und</strong> schutzwasserbauliche Interessen zu berücksichtigen sind. Zur Beurteilung<br />

der ökologischen Funktion des jeweiligen Uferstreifens bzw. zur genauen Festlegung<br />

der Uferstreifenbreite ist im Bedarfsfall das Einvernehmen mit der Baubezirksleitung<br />

bzw. dem Bezirksnaturschutzbeauftragten herzustellen.<br />

1.2.1.2.3 Hangrutschgefährdete Flächen, Meliorationsflächen, Quellen<br />

Im Gemeindegebiet von Pirching am Traubenberg gibt es zahlreiche hangrutschgefährdete<br />

Flächen, wie auch aus der nachfolgenden Übersicht (Quelle: Digitaler Atlas Steiermark<br />

2010) ersichtlich ist. Diese, sowie Meliorationsflächen <strong>und</strong> Quellschutzgebiete<br />

werden im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> gem. Planzeichenverordnung ersichtlich<br />

gemacht.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1.2.1.2.4 Niederschlagswasserentsorgung<br />

Abbildung 39: Rutschungs- <strong>und</strong> Überflutungsflächen<br />

Quelle: Digitaler Atlas Steiermark 2010, unmaßstäblich<br />

Zur Verringerung jeglicher Hochwassergefährdung sowie zur Sicherstellung des Wasserhaushaltes<br />

ist es erforderlich, dass möglichst viel unbelastetes Meteorwasser an Ort<br />

<strong>und</strong> Stelle zurückgehalten <strong>und</strong> zur Versickerung gebracht wird <strong>und</strong> nur bei Überlastung<br />

von diesbezüglichen Anlagen Oberflächenwässer dem Vorfluter zugeleitet werden. Belastete<br />

Meteorwässer müssen – sofern nicht eine Einleitung in die Kanalisation gefordert<br />

ist – vor Versickerung dem Stand der Technik entsprechend gereinigt werden<br />

(Niederschlagswasserentsorgung). Hinsichtlich hydraulischer Bemessung, Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

von Regenwassersickeranlagen wird auf die ÖNORM B 2506-1, Ausgabe 2000-06-<br />

01, auf die ÖNORM B 2506-2, Ausgabe 2003-04-01, auf das ÖWAV-Regelblatt <strong>Nr</strong>. 35,<br />

Ausgabe 2003 sowie auf das Regelblatt DWA A 138, Ausgabe April 2005 verwiesen. Ein<br />

kommunaler Wasserentwicklungsplan liegt nicht vor.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Freihaltung der Hochwasserabflussbereiche zur Vermeidung kostenintensiver<br />

Sanierungsmaßnahmen bzw. nachteiliger Veränderungen des Abflussgeschehens<br />

sowie bedarfsorientierte Erweiterung zur Standortsicherung von bestehenden Be-<br />

trieben in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.<br />

• Freihaltung gewässernaher Räume vor Bebauung <strong>und</strong> Intensivnutzungen gem.<br />

Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />

117/2005), Leitlinie für die Durchführung der örtlichen Raumordnung <strong>und</strong> von Bau-<br />

verfahren bei Gefährdungen durch wasserbedingte Naturgefahren (Dezember<br />

2008).<br />

• Abstimmung der wasserwirtschaftlichen Planungsinteressen im Anlassfall.<br />

1.2.1.3 Geologie <strong>und</strong> Böden<br />

1.2.1.4 Klima<br />

Geologisch werden die Riedel in der Gemeinde Pirching am Traubenberg dem Tertiär<br />

<strong>und</strong> die Tallagen dem Quartär zugeordnet. Die Riedel setzen sich aus Tonmergel, Ton<br />

<strong>und</strong> Sand zusammen, teilweise auch mit Schotterzügen bzw. Feinschotter. Bei den Tallagen<br />

handelt es sich um Auzonen, Kolluvien <strong>und</strong> Wildbachschutt. Die Ortschaft<br />

Rettenbach sowie der Westrand der Ortschaft Kittenbach befinden sich auf der Helfbrunner<br />

Terrasse (Hochterrasse).<br />

Die Böden wurden 1971/1972 kartiert. Die Bodenschwere variiert stark zwischen<br />

seicht- <strong>und</strong> tiefgründig <strong>und</strong> es dominieren Braunerdeböden <strong>und</strong> Bodenformkomplexe.<br />

In den flachen Talbereichen (Rettenbach, Kittenbach, Stiefing) sind auch häufig Gleyböden<br />

anzutreffen. Die Durchlässigkeit variiert im Gemeindegebiet zwischen gering <strong>und</strong><br />

hoch. Als Humusform überwiegt Mull, d. h. lockerer Humusboden. Die Bodenerosion<br />

variiert zwischen gering <strong>und</strong> hoch. Die Wertigkeit für Ackerland ist überwiegend mittelwertig,<br />

im Rettenbachgraben, Mitteregggraben <strong>und</strong> Rohregggraben weitgehend (alle<br />

KG Rettenbach) hochwertig. Die Wertigkeit für Grünland ist mit kleinräumigen Ausnahmen<br />

mittel- bis hochwertig.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Freihaltung von zusammenhängenden Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung<br />

durch Festlegung von auf die bestehende Siedlungsstruktur abgestimmten Gebie-<br />

ten für bauliche Entwicklung einschließlich zugehöriger Entwicklungsgrenzen.<br />

Die Klimaverhältnisse der Gemeinde Pirching am Traubenberg werden durch die<br />

Höhenlage <strong>und</strong> Topographie (Unterschied zwischen Talsohle <strong>und</strong> Quertälern bzw.<br />

Hang- <strong>und</strong> Kammlagen) bestimmt. In den Tallagen (vorwiegend Stiefingtal) ist eine<br />

Abnahme der günstigen klimatischen Voraussetzungen gegeben, welche sich durch eine<br />

vermehrte Nebelhäufigkeit von Herbst bis <strong>zum</strong> Frühjahr <strong>und</strong> Spätfrostgefährdung<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

ausdrückt. Eine Inversionsgefährdung besteht insbesondere im Talsohlenbereich, wobei<br />

im Stiefingtal die Sonnenscheindauer im Winterhalbjahr durch die Schattenlagen<br />

(Horizontüberhöhung) in Tal- <strong>und</strong> Nordlagen geringfügig unter den durchschnittlichen<br />

Werten liegt.<br />

Basierend auf den topografischen Gegebenheiten <strong>und</strong> der geografischen Lage ergeben<br />

sich unterschiedliche klimatische Verhältnisse, die den folgenden zwei Klimalandschaften<br />

(vgl. Wakonigg: Witterung <strong>und</strong> Klima in der Steiermark) zugeordnet werden:<br />

• Übergangsklima der Terrassenstufe:<br />

Dieses umfasst den Bereich zwischen dem Talbodenklima <strong>und</strong> dem begünstigen<br />

Riedelklima in einer Höhe von 20 m bis 100 m über dem Talboden, wobei<br />

die Abgrenzung thermisch erfolgt. Der Klimabereich wird als sommerwarm,<br />

mäßig winterkalt <strong>und</strong> schwach kontinental charakterisiert. Die durchschnittlichen<br />

mittleren Temperaturen bewegen sich in Abhängigkeit von der Höhenlage<br />

zwischen -2°C <strong>und</strong> -3°C im Jänner <strong>und</strong> 18°C bis 19°C im Juli. Die Jahresdurchschnittstemperatur<br />

liegt bei 9°C <strong>und</strong> die durchschnittliche Ventilation nimmt<br />

mit der Höhenlage zu.<br />

• Riedelklima:<br />

Dieses ist sommerwarm, sehr wintermild <strong>und</strong> thermisch stark ausgeglichen <strong>und</strong><br />

erreicht ab ca. 100 m über dem Talboden seine Ausprägung. Es handelt sich<br />

im Gemeindegebiet von Pirching am Traubenberg um Seehöhen zwischen<br />

400 m <strong>und</strong> 550 m. Die durchschnittlichen mittleren Temperaturen bewegen<br />

sich über -2°C im Jänner <strong>und</strong> über 19°C im Juli. Die Jahresdurchschnittstemperatur<br />

liegt über 9°C <strong>und</strong> die Ventilation ist sehr günstig. Dabei treten je nach<br />

Exposition mittlere Windgeschwindigkeiten von 1,5 bis 3 m/s auf. Das Riedelklima<br />

ist das thermisch meist begünstigte Klima der Steiermark <strong>und</strong> bietet somit<br />

gute Voraussetzungen für den Wein- <strong>und</strong> Obstbau.<br />

Die Zahl der Tage mit Schneedecke beträgt 52,7 d/a, in den Südhängen deutlich<br />

weniger, in den Nordhängen darüber. Die Zahl der Niederschlagstage erzielt einen<br />

Rahmen von 95–105 d/a. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge liegt um 971 mm<br />

(Quelle: Klimakarte des Digitalen Atlas Steiermark 2010).<br />

Im Zusammenhang mit der ungünstigen Durchlüftung in den Tallagen ist auch die verstärkte<br />

Inversionsgefährdung zu sehen, die in den Beckensohlen 70–80 % aller Nächte<br />

betreffen kann, auf den günstigen Riedeln hingegen mitunter unter 50 %, da sie schon<br />

oft über den seichten Inversionen im Sommerhalbjahr liegen. Ferner wird durch die<br />

Lage südlich des Alpenhauptkammes die Ausbildung von Lokalwindsystemen gefördert,<br />

die für die Schadstoffausbreitung von großer Bedeutung sind <strong>und</strong> letztlich die Lage von<br />

Immissionsschwerpunkten prägen.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1.2.1.5 Lärm<br />

1.2.1.6 Luft<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Nutzung der klimatisch begünstigten Riedellagen in der Nähe zu den Hauptsied-<br />

lungsräumen für Wohnbebauung.<br />

• Erhaltung der windabschirmenden Wälder im Anschluss an Siedlungsgebieten durch<br />

Festlegung von absoluten Entwicklungsgrenzen.<br />

Lärmquelle stellt in erster Linie der Straßenverkehr dar. Weitere Lärmquellen, wie <strong>zum</strong><br />

Beispiel Sägewerke, haben nur lokale Auswirkungen <strong>und</strong> sind im Anlassfall zu betrachten.<br />

Messungen der durchschnittlichen Verkehrsbelastung liegen für die drei im Gemeindegebiet<br />

verlaufenden Landesstraßen B73, L238 <strong>und</strong> L247 vor (Quelle: Amt der<br />

Stmk. Landesregierung 1997 <strong>und</strong> 2011).<br />

Verkehrsträger<br />

DTV 1997<br />

(LKW-Anteil in<br />

Prozent)<br />

DTV 2011<br />

(LKW-Anteil in<br />

Prozent)<br />

B73 Kirchbacher Straße 4.400 (7 %) 4.900 (8 %)<br />

L238 Kohldorfer Straße 600 (14 %) 600 (15 %)<br />

L247 Labilltalstraße 800 (10%) 800 (10%)<br />

Betroffene Ortsteile sind:<br />

• B73: Guggitzgraben, Bügelegg, Felgitscherweg<br />

• L238: Mitteregg-Ost<br />

• L247: Pirching, Streblberg, Oberdorf<br />

Eine deutliche Beeinträchtigung durch Verkehrslärm ergibt sich für Bügelegg <strong>und</strong> den<br />

Felgitscherweg, wo <strong>zum</strong> Teil Häuser direkt an die Landesstraße B73 grenzen bzw.<br />

hangaufwärts errichtet sind <strong>und</strong> zudem die Straße eine starke Steigung aufweist.<br />

Die Landesstraßen L238 <strong>und</strong> L247 weisen nur eine vergleichsweise geringe Verkehrsfrequenz<br />

auf, wobei bei der L238 der hohe Schwerverkehrsanteil auffällt.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Freihaltung der durch Lärm beeinflussten Gebiete vor künftiger Wohnnutzung.<br />

Bezüglich der Luftgüte wird zwischen der überregionalen Situation <strong>und</strong> den Beeinträchtigungen<br />

durch lokale Emittenten (zB intensivlandwirtschaftliche Betriebe) unterschieden.<br />

Die gesamte Region (Ost- <strong>und</strong> Weststeirisches Hügelland) ist als Luftgütesanierungsgebiet<br />

(Belastetes Gebiet nach § 3 UVP-G 2000 iVm der zugehörigen Verordnung BGBl.<br />

438/2008) wegen der Feinstaubbelastung (PM10) ausgewiesen. Die diesbezüglichen<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Maßnahmen, die für Pirching am Traubenberg primär Emissionen durch motorisierten<br />

Verkehr betreffen, werden im Kapitel zu Verkehr behandelt.<br />

Auf lokaler Ebene ist aufgr<strong>und</strong> der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in der Gemeinde<br />

Pirching am Traubenberg die Belastung durch intensivlandwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe<br />

relevant. Sonstige relevante lokale Emittenten sind nicht vorhanden.<br />

1.2.1.6.1 Intensivlandwirtschaftliche Betriebe<br />

Durch intensivlandwirtschaftliche Betriebe (Tierhaltung) <strong>und</strong> das Ausbringen von Mist,<br />

Gülle <strong>und</strong> Jauche kann es in den dörflich strukturierten Ortsteilen <strong>und</strong> angrenzenden<br />

Wohngebieten zu Konflikten kommen (insbesondere Pirching-Dorf, Guggitzgraben, Bügelegg,<br />

Guggitzberg, Kittenegg, Kittenbachweg, Kittenbach, Oberdorfberg, Oberdorf,<br />

Stiegelberg, Rettenbach <strong>und</strong> Mitteregg). Nach der Art der Tierhaltung werden unterschiedliche<br />

Schutzabstände definiert. Eine grobe Abschätzung der Geruchsbelästigung<br />

durch die landwirtschaftlichen Betriebe kann durch die Berechnung gemäß Richtlinie<br />

zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen (vom Oktober<br />

2000) erfolgen:<br />

Die Abschätzung der Immissionen des jeweils zu beurteilenden Objektes wird anhand<br />

der Tierart <strong>und</strong> Nutzungsrichtung, der Tierzahl <strong>und</strong> der landtechnischen Ausstattung<br />

durchgeführt. Für die Bewertung der sich daraus ergebenden Immissionen sind die<br />

Ausbreitungsbedingungen durch eine meteorologische Beurteilung <strong>und</strong> die Flächenwidmungen<br />

in eine Abstandsregelung eingeb<strong>und</strong>en. Dies ist in einer umwelthygienischen<br />

Bewertung mit besonderer Berücksichtigung des Geruches zusammengefasst.<br />

Diese Einflussfaktoren sind Bestandteile des empirisch verifizierten Modells, das auf die<br />

Übereinstimmung mit vorhandenen Situationen überprüft wurde. Damit wird die Festlegung<br />

von Mindestabständen zwischen Nutztierhaltungsbetrieben <strong>und</strong> Wohngebieten<br />

ermöglicht, wodurch ein weitgehender Schutz vor Immissionen aus der Nutztierhaltung<br />

zu erwarten ist.<br />

Im Zuge der Revision des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> erfolgte durch die<br />

Gemeinde Pirching am Traubenberg in enger Zusammenarbeit mit der Stmk. Landwirtschaftskammer<br />

eine umfangreiche Erhebung der rechtlich konsentierten max. zulässigen<br />

Viehbestände mittels eines mehrseitigen Fragebogens, um jene Parameter, die<br />

für die Berechnung der Mindestabstände gemäß Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen<br />

aus der Nutztierhaltung in Stallungen erforderlich sind, zu erheben. Die von Seiten<br />

der LandwirtInnen bekannt gegebenen Parameter umfassen die Tierart/ Nutzungsrichtung,<br />

die Lüftung (Freilüftung/ mechanische Lüftung), die Entmistung sowie die<br />

Fütterung. Bei mangelhafter Bekanntgabe der entsprechenden Parameter werden<br />

Worst-case-Szenarien berechnet.<br />

Ausgehend von den angegebenen Parametern wird die Geruchsemission ermittelt <strong>und</strong><br />

in weiterer Folge der Schutzabstand künftiger Wohnbebauung zu Betrieben in Metern<br />

rechnerisch ermittelt <strong>und</strong> plangrafisch dargestellt. Die ermittelten <strong>und</strong> im Deckplan <strong>zum</strong><br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Entwicklungsplan (=Differenzplan) dargestellten Schutzabstände (Geruchsschwellenabstand<br />

<strong>und</strong> Belästigungsbereich) sollen ein Heranrücken von Baugebieten mit zulässiger<br />

Wohnnutzung an bereits bestehende, landwirtschaftliche Betriebe im Dorfgebiet sowie<br />

im Freiland nachhaltig hintanhalten, um deren weitere Existenz langfristig abzusichern.<br />

Im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> erfolgt gemäß geltender Planzeichenverordnung<br />

(Quelle: Amt der Stmk. Landesregierung, A16 <strong>und</strong> FA 13B, LGBl. <strong>Nr</strong>. 12/2008, Inkrafttreten:<br />

01.04.2008) die punktuelle Darstellung der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Kreissignatur).<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Freihaltung der durch Geruchsemissionen beeinflussten Gebiete vor künftiger<br />

Wohnnutzung.<br />

• Im Bedarfsfall Erhebung der Rechtssituation auf Basis eines Einzelgutachtens.<br />

1.2.1.7 Wald - Waldentwicklungsplan Feldbach<br />

Der Waldentwicklungsplan für den Forstbezirk Feldbach liegt mit Stand Juni 1997 vor<br />

<strong>und</strong> ordnet dem Gemeindegebiet von Pirching am Traubenberg die Funktionsflächen 40<br />

<strong>und</strong> 48 sowie die kleineräumige (< 10 ha) Funktionsfläche 35 zu.<br />

• Die Funktionsfläche lfde. <strong>Nr</strong>. 40 umfasst das gesamte Gemeindegebiet ausgenommen<br />

dem flachen Talboden der Stiefing. Die Leitfunktion ist die Nutzfunktion<br />

(Kennzahl 121) mit zusätzlich erhöhter Wohlfahrtsfunktion. Die Wohlfahrtsfunktion<br />

betrifft die Sicherung des Wasservorkommens sowie die Luftfilterung.<br />

Es handelt sich um Mischwälder mit einem für die natürliche Waldgesellschaft<br />

etwas zu hohen Nadelholzanteil <strong>und</strong> kleinflächigen Fichtenmonokulturen, die<br />

durch selektiven Wildverbiss, Gefährdung durch Schadinsekten <strong>und</strong> zersplitterte<br />

Besitzstruktur beeinträchtigt werden. Durch Wildstandsregulierungen, Anhebung<br />

des Laubholzanteils <strong>und</strong> Waldhygiene sollen Verbesserungen erzielt<br />

werden.<br />

• Die Funktionsfläche lfde. <strong>Nr</strong>. 48 umfasst den östlichen Teil des Talbodens der<br />

Stiefing einschließlich Teile der Ortschaften Pirching, Rohrbachgraben, Guggitzgraben<br />

<strong>und</strong> Rettenbach. Die Leitfunktion ist die Nutzfunktion (Kennzahl 221)<br />

mit zusätzlich erhöhter Schutzfunktion <strong>und</strong> erhöhter Wohlfahrtsfunktion. Die<br />

Schutzfunktion bezieht sich auf den Bodenabtrag aufgr<strong>und</strong> der geringen Waldausstattung.<br />

Die Wohlfahrtsfunktion betrifft die Sicherung des Wasservorkommens<br />

sowie die Luftfilterung. Es handelt sich um Mischwälder, die durch<br />

geringe Waldausstattung, selektiven Wildverbiss <strong>und</strong> zersplitterte Besitzstruktur<br />

beeinträchtigt werden. Durch Neuaufforstungen <strong>und</strong> Wildstandsregulierungen<br />

sollen Verbesserungen erzielt werden.<br />

• Die Funktionsfläche lfde. <strong>Nr</strong>. 35 betrifft den Bereich der Quellgruppe „Wienerquelle“<br />

westlich des Strebelbergs <strong>und</strong> hat als Leitfunktion die Wohlfahrtsfunktion<br />

gemäß § 6 (2) lit. c Forstgesetz 1975 idgF.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Schutz <strong>und</strong> Erhaltung der Waldflächen im Gemeindegebiet sowie Freihaltung von<br />

Bebauung zur Aufrechterhaltung der Schutz-, Wohlfahrts- <strong>und</strong> Nutzfunktion durch<br />

Festlegung von absoluten Entwicklungsgrenzen.<br />

1.2.1.8 Denkmalgeschützte Objekte/ Bodenf<strong>und</strong>stätten<br />

Lt. Schreiben des B<strong>und</strong>esdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark, vom<br />

02.02.2010 (GZ: 28.566/1/2001) <strong>und</strong> der Auflistung der unbeweglichen <strong>und</strong> archäologischen<br />

Denkmale unter Denkmalschutz liegen folgende denkmalgeschützten Objekte<br />

<strong>und</strong> Bodendenkmale bzw. archäologischen F<strong>und</strong>stellen im Gemeindegebiet vor:<br />

Denkmalgeschütztes Objekt nach § 2a Denkmalschutzgesetz:<br />

• Dreifaltigkeits- bzw. Wiener-Kapelle, Flur-/Wegkapelle, Gdst. <strong>Nr</strong>. .155 KG<br />

Pirching (südlich des Hauptorts)<br />

Bodendenkmale bzw. archäologische F<strong>und</strong>stellen:<br />

• Bestattung/Hügelgräber bei Kittenbach, Gdst. <strong>Nr</strong>. 2199, 2231, 2234, 2235<br />

Diese Flächen sollen von Bebauung freigehalten <strong>und</strong> alle Bodenveränderungen (zB Planierungen,<br />

Leitungs- <strong>und</strong> Wegebau) nur im unbedingt notwendigen Ausmaß <strong>und</strong> unter<br />

vorheriger Einschaltung des B<strong>und</strong>esdenkmalamtes od. einer archäologischen Fachstelle<br />

wie des Landesmuseums vorgenommen werden. Für die Bodendenkmale sollte eine<br />

dauerhafte Erhaltung gesichert werden.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Ersichtlichmachung der denkmalgeschützten Objekte.<br />

• Ersichtlichmachung der Bodenf<strong>und</strong>stätten <strong>und</strong> Beiziehung des B<strong>und</strong>esdenkmalam-<br />

tes vor einer Bebauung oder Geländeveränderung (Vorfragenabklärung).<br />

1.2.1.9 Naturräumliche Schutzgebiete<br />

Entlang des öffentlichen Gewässers (Stiefing) an der Bezirksgrenze <strong>zum</strong> Bezirk Leibnitz<br />

ist im digitalen Atlas Steiermark 2010 nachfolgendes Biotop ausgewiesen:<br />

Das ca. 1,7 ha große Biotop mit der Kennzahl 10578 „Heiligenkreuz: Stiefing östlich<br />

Heiligenkreuz“ befindet sich nördlich des Ortsteiles „Altes Gemeindeamt“ (Fa. Teschl)<br />

<strong>und</strong> kommt in den Gemeindegebieten von Heiligenkreuz am Waasen <strong>und</strong> Pirching am<br />

Traubenberg zu liegen. Es handelt sich um den Biotoptyp „Niederungsbach einschließlich<br />

Begleitvegetation“ mit einer umgebenden Pufferfläche. Das Biotop wurde 1994 kartiert<br />

<strong>und</strong> hat den Gefährdungsstatus „4: reversibel geschädigt“.<br />

33


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abbildung 40: Biotop Stiefing östlich Heiligenkreuz<br />

Quelle: Digitaler Atlas Steiermark 2010, unmaßstäblich<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Vermeidung von Eingriffen in das o.a. Biotop durch Festlegung von auf die örtlichen<br />

Gegebenheiten abgestimmten absoluten/relativen Entwicklungsgrenzen.<br />

1.2.2 Siedlungsraum <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

1.2.2.1 Bevölkerung<br />

1.2.2.1.1 Wohnbevölkerung<br />

Im Jahr 2011 (Stichtag 13.01.2011) verzeichnete die Gemeinde 1.626 EinwohnerInnen<br />

mit Hauptwohnsitz. Die Analyse der Bevölkerungsentwicklung, basierend auf den<br />

Volkszählungsergebnissen der Statistik Austria sowie der von der Gemeinde bekannt<br />

gegebenen aktuellen Bevölkerungszahl zeigt, dass die Bevölkerung der Gemeinde von<br />

1961 bis 2011 angestiegen ist. Besonders seit 1991 ist eine deutliche Bevölkerungszunahme<br />

von 343 Personen zu verzeichnen. Die Bevölkerung hat seit 2001 (1.440 EW)<br />

um 186 EW zugenommen, das ergibt ein durchschnittliches Wachstum von 1,3 % pro<br />

Jahr in der vergangenen Dekade.<br />

Tabelle 1: Vergangene Bevölkerungsentwicklung in der Standortgemeinde<br />

Jahr 1869 1939 1951 1961 1971 1981 1991 2001 2011<br />

EW 1221 1093 1099 1079 1120 1188 1283 1440 1626<br />

Quelle: Statistik Austria, Angaben der Gemeinde<br />

Aus dem Vergleich der Entwicklungen der Gemeinde, des Bezirkes, des Nachbarbezirkes<br />

<strong>und</strong> dem Land (siehe nachfolgendes Diagramm) der letzten 5 Dekaden wird deutlich,<br />

dass sich die Gemeinde Pirching am Traubenberg entgegen dem Bezirks- <strong>und</strong> dem<br />

Steiermarktrend positiv entwickelt. Diese verzeichnen nur geringe Wachstumsraten.<br />

34


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Die Gemeinde Pirching am Traubenberg weist hingegen in den letzten 4 Dekaden eine<br />

annähernd parallele Entwicklung wie der angrenzende Nachbarbezirk Graz-Umgebung<br />

auf.<br />

Abbildung 41: Bevölkerungsentwicklung,<br />

Vergleich anhand der Hauptwohnsitze [Basisfaktor 1 bei 1961]<br />

Quelle: Eigene Darstellung; Datenquellen: Statistik Austria, Angaben der Gemeinde<br />

1.2.2.1.2 Altersaufbau der Bevölkerung<br />

Die aktuelle Bevölkerungszahl setzt sich aus 48,2 % Männer <strong>und</strong> 51,8 % Frauen zusammen.<br />

Nach groben Altersgruppen untergliedert fallen<br />

• 294 Personen (2001: 293) in die Altersgruppe der „unter 15-Jährigen“, das entspricht<br />

18,3 % (2001: 22,8 %);<br />

• 1.101 Personen (2001: 775) werden der Altersklasse „15 bis unter 60 Jahre“<br />

zugeordnet, das entspricht 68,4 % (2001: 60,4 %);<br />

• 215 Personen (2001: 215) werden der Altersgruppe „60 Jahre <strong>und</strong> älter“ zugeordnet,<br />

das entspricht 13,4 % (2001: 16,8 %).<br />

Der Anteil der „unter 15-Jährigen“ liegt über dem Bezirkswert (14,8 %) <strong>und</strong> dem Steiermarkwert<br />

(14,1 %). Der Anteil der Altersgruppe „60 Jahre <strong>und</strong> älter“ liegt deutlich<br />

unter dem Bezirkswert (22,5 %) <strong>und</strong> dem Steiermarkwert (23,8 %). Die Bevölkerung<br />

hat sich in der vergangenen Dekade dahingehend verändert, dass in absoluten Zahlen<br />

in etwa genauso viele unter 15-Jährige wie auch Personen der Altersklasse 60-plus wie<br />

vor 9 Jahren in der Gemeinde leben, die Zahl der Bevölkerung mit „15 bis unter 60<br />

Jahren“ jedoch um über 42 % zugenommen hat. Somit hat sich der Anteil der Kinder<br />

<strong>und</strong> Pensionisten, trotz konstanter Werte, gegenüber der erwerbstätigen Bevölkerung<br />

verkleinert.<br />

1.2.2.1.3 Geburten- <strong>und</strong> Wanderungsbilanz<br />

Nachfolgende Tabelle zeigt die Bevölkerungsentwicklung durch Geburten- <strong>und</strong> errechnete<br />

Wanderungsbilanz in den 3 Dekaden bis zur Volkszählung im Jahr 2001. Die Ge-<br />

35


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

burtenbilanz ist in allen betrachteten Dekaden im Vergleich zu den Bezirks- <strong>und</strong> Landeswerten<br />

überdurchschnittlich hoch.<br />

In den 1990er Jahren wurde die auf hohem Niveau befindliche Geburtenbilanz leicht<br />

rückläufig. Die Wanderungsbilanz war in den 1980er Jahren leicht positiv <strong>und</strong> zog in<br />

den 1990er Jahren deutlich an. Dieser Trend verstärkte sich noch in der letzten Dekade<br />

<strong>und</strong> die gleichzeitig leicht sinkende Geburtenbilanz wurde damit deutlich wettgemacht.<br />

Abbildung 42: Geburten- <strong>und</strong> errechnete Wanderungsbilanz<br />

Datenquellen: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse<br />

Aufgr<strong>und</strong> der oben dargestellten Geburten- <strong>und</strong> Wanderungsbilanz ist erkennbar, dass<br />

das Bevölkerungswachstum in der Gemeinde Pirching am Traubenberg zunehmend<br />

durch Zuwanderung hervorgerufen wird. Damit wird verdeutlicht, dass die Gemeinde<br />

einen attraktiven Wohnstandort darstellt.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Festlegung von Entwicklungspotenzialen für Wohnen zur Abdeckung des nachge-<br />

wiesenen Baulandbedarfes.<br />

• Die Änderung der Bevölkerungsstruktur ist bei den nachfolgenden Prognosen zu<br />

berücksichtigen. Dabei ist die räumliche Nähe <strong>zum</strong> Grazer Zentralraum zu berück-<br />

sichtigen.<br />

1.2.2.1.4 Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung<br />

Für die Prognose der künftigen Bevölkerungsentwicklung wird auf die vergangene Entwicklung<br />

sowie auf die „Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Österreich 2010 –<br />

2030 mit Ausblick bis 2050 („ÖROK-Prognose 2009“) zurückgegriffen <strong>und</strong> darauf aufbauend<br />

werden Trends herausgearbeitet. Auf Basis der Trends wird unter Berücksichtigung<br />

von qualitativen Einschätzungen ein Bevölkerungszielwert für den 15-Jahre-<br />

Planungshorizont des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>s fixiert, der als Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

weiteren Berechnungen dient. Das Ergebnis wird mit der gleichzeitig mit der Bearbeitung<br />

veröffentlichten Gemeindeprognose der Landesstatistik Steiermark verglichen.<br />

Diesem Punkt ist voranzustellen, dass Pirching am Traubenberg durch seine Nähe zu<br />

Graz nicht 1:1 mit den Bezirksdaten von Feldbach zu vergleichen ist, sondern eine Kor-<br />

36


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

relation mit dem Nachbarbezirk Graz-Umgebung vorliegt, wie auch die Bevölkerungsentwicklung<br />

der letzten Jahren <strong>und</strong> Jahrzehnte beweist (vgl. Abbildung 41).<br />

Unter Beachtung der bisherigen Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Pirching am<br />

Traubenberg bzw. der ÖROK-Prognose wurden folgende Trends zur Bevölkerungsentwicklung<br />

untersucht:<br />

Trend 1: Trendfortschreibung der Gemeinde seit 1991:<br />

Abgeleitet von der Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum von der Volkszählung 1991<br />

bis <strong>zum</strong> Jahr 2011 (Stichtag: 13.01.2010) wurde in der Gemeinde eine Zunahme der<br />

Bevölkerung von 343 Personen (durchschnittlich 17,2 Personen/Jahr) verzeichnet. Diese<br />

entspricht einer künftigen Zunahme der Bevölkerung von r<strong>und</strong> 1,01 % pro Jahr bezogen<br />

auf das Ausgangsjahr 2011.<br />

Trend 2: Trendfortschreibung der Gemeinde seit 2001:<br />

Bei Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung seit der Volkszählung 2001 ist eine deutliche<br />

Zunahme der Bevölkerung von 186 Personen zu erkennen – dies entspricht einer<br />

jährlichen Zunahme der Bevölkerung von rd. 18,6 Personen. Diese Zunahme entspricht<br />

einem künftigen Bevölkerungswachstum von durchschnittlich 1,14 % pro Jahr bezogen<br />

auf das Ausgangsjahr 2011.<br />

Trend 3: Umlegung der ÖROK-Prognose 2009 für den Bezirk Feldbach auf die Gemein-<br />

de:<br />

Bei „Trend 3“ handelt es sich um nur eine hypothetische Entwicklung, da, wie aus dem<br />

Diagramm (vgl. Abbildung 41) ersichtlich ist, die Gemeindeentwicklung schon bisher<br />

nicht mit der Bezirksentwicklung des politischen Bezirks Feldbach korreliert. Laut der<br />

ÖROK-Prognose 2009 wird für den Bezirk Feldbach insgesamt ein minimaler Zuwachs<br />

der Bevölkerung bis 2040 vorausgesagt. Danach wird mit einer Stagnation bzw. einer<br />

leichten Abnahme gerechnet. Auf den 15-jährigen Planungshorizont bezogen ist ein<br />

Bevölkerungswachstum von 1,0 % prognostiziert. Diese Zunahme entspricht einem<br />

künftigen Bevölkerungswachstum von durchschnittlich 0,07 % pro Jahr bezogen auf<br />

das Ausgangsjahr 2011.<br />

Trend 4: Umlegung der ÖROK-Prognose 2009 für den Bezirk Graz-Umgebung auf die<br />

Gemeinde:<br />

Der Vergleich mit der Bevölkerungsentwicklung des Nachbarbezirks Graz-Umgebung<br />

erfolgt aufgr<strong>und</strong> der bisherigen Korrelation (vgl. Abbildung 41), wodurch eine weitere<br />

Korrelation im 15-jährigen Planungszeitraum angenommen werden kann. Laut der<br />

ÖROK-Prognose 2009 wird für den Bezirk Graz-Umgebung insgesamt ein kontinuierlicher<br />

Zuwachs der Bevölkerung bis 2050 vorausgesagt. Auf den 15-jährigen Planungshorizont<br />

bezogen ist ein Bevölkerungswachstum von 13,8 % prognostiziert. Diese Zunahme<br />

entspricht einem künftigen Bevölkerungswachstum von durchschnittlich 0,92 %<br />

pro Jahr bezogen auf das Ausgangsjahr 2011.<br />

37


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Trend 5: Landesstatistik Steiermark „Regionale Bevölkerungsprognose Steiermark<br />

2009/2010 – B<strong>und</strong>esland, Bezirke <strong>und</strong> Gemeinden“:<br />

Laut der LSTAT-Prognose 2009/2010 wird für die Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

insgesamt ein kontinuierlicher Zuwachs der Bevölkerung bis 2031 (Prognosehorizont)<br />

vorausgesagt. Auf den 15-jährigen Planungshorizont bezogen ist ein Bevölkerungswachstum<br />

von 16,0 % prognostiziert. Diese Zunahme entspricht einem künftigen Bevölkerungswachstum<br />

von durchschnittlich 1,07 % pro Jahr bezogen auf das Ausgangsjahr<br />

2011.<br />

relativer Vergeich<br />

2,00<br />

1,90<br />

1,80<br />

1,70<br />

1,60<br />

1,50<br />

1,40<br />

1,30<br />

1,20<br />

1,10<br />

1,00<br />

0,90<br />

Abbildung 43: Bevölkerungsentwicklung,<br />

Vergleich der Entwicklungstrends [Basisfaktor 1 bei 2011]<br />

vergangene Entwicklung Gde.<br />

ÖROK‐Prognose Bez. FB<br />

ÖROK‐Prognose Bez. GU<br />

LSTAT‐Prognose<br />

Bezirk Feldbach<br />

Bezirk Graz‐Umgebung<br />

Prognose‐Vergleich<br />

0,80<br />

1961 1966 1971 1976 1981 1986 1991 1996 2001 2006 2011 2016 2021 2026 2031<br />

Eigene Darstellung; Datenquellen: Statistik Austria, LSTAT Stmk., Angaben der Gemeinde<br />

Vier der fünf Trendkurven weisen auf einen Zuwachs der Hauptwohnsitzbevölkerung<br />

im 15-jährigen Planungszeitraum des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> von 14<br />

bis 17 % hin. Dies entspricht einer Bevölkerung von ca. 1.851 bis 1.905 EW (Hauptwohnsitze)<br />

im Jahr 2027.<br />

1.2.2.1.5 Bevölkerungszielwert<br />

Ausgehend von der vergangenen Bevölkerungsentwicklung kann seit 1961 eine stetig<br />

steigende Entwicklung der Bevölkerungszahl abgeleitet werden. Es ist ein erklärtes Ziel<br />

der Gemeinde, die Bevölkerungszunahme entsprechend der Entwicklung der letzten 50<br />

Jahre annähernd konstant zu halten <strong>und</strong> auch für den Planungszeitraum des gegenständlichen<br />

<strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>s eine Steigerung der Bevölkerungszahl zu<br />

erreichen. Aufgr<strong>und</strong> der ausgeglichenen Bevölkerungsstruktur <strong>und</strong> der vorhandenen<br />

sehr attraktiven Wohnstandorte im Gemeindegebiet wird für das Jahr 2027 ein Bevöl-<br />

kerungszielwert von 1.850 Hauptwohnsitzen angestrebt.<br />

38


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Wohnbevölkerung (Hauptwohnsitzfälle)<br />

2000<br />

1900<br />

1800<br />

1700<br />

1600<br />

1500<br />

1400<br />

1300<br />

1200<br />

1100<br />

Abbildung 44: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung<br />

[in absoluten Zahlen]<br />

vergangene Entwicklung Gde.<br />

20‐Jahre Trend Gemeinde<br />

10‐Jahre Trend Gemeinde<br />

ÖROK‐Prognose Bez. FB<br />

ÖROK‐Prognose Bez. GU<br />

LSTAT‐Prognose<br />

Trend‐Ziel‐Prognose<br />

1000<br />

1961 1966 1971 1976 1981 1986 1991 1996 2001 2006 2011 2016 2021 2026 2031<br />

Eigene Darstellung; Datenquellen: Statistik Austria, LSTAT Stmk., Angaben der Gemeinde<br />

Der Bevölkerungszielwert für das Jahr 2027 von 1.850 EinwohnerInnen wird somit<br />

unter Berücksichtigung der bisherigen langfristigen Entwicklung <strong>und</strong> der aktuellen Bevölkerungsstruktur<br />

festgelegt.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Festlegung von bedarfsorientierten Entwicklungspotenzialen in Abstimmung mit der<br />

vorhandenen Siedlungsstruktur als Gr<strong>und</strong>lage für eine planmäßige Weiterentwick-<br />

lung unter Beachtung des Bevölkerungszielwertes von 1.885 EW.<br />

• Schaffung von qualitativ hochwertigen Wohnbaulandpotenzialen im ausreichenden<br />

Maß <strong>und</strong> in entsprechender Lage (nach Maßgabe aller sonstigen Kriterien).<br />

• Bedarfsorientierte Sicherstellung von öffentlich-sozialen <strong>und</strong> privat-gewerblichen<br />

Einrichtungen sowie Arbeitsplatzsicherung <strong>und</strong> Freizeitangebot.<br />

1.2.2.2 Siedlungsentwicklung<br />

1.2.2.2.1 Siedlungsstruktur<br />

Die Hauptsiedlungsgebiete der Gemeinde Pirching am Traubenberg befinden sich im<br />

ostseitigen Stiefingtal zwischen Landesstraßen L247 (Labilltalstraße) im Süden <strong>und</strong> B73<br />

(Kirchbacher Straße) im Norden. In Summe gibt es im Gemeindegebiet jedoch über 20<br />

Ortsteile <strong>und</strong> Siedlungsansätze, von denen sich ein beträchtlicher Anteil der tendenziell<br />

kleineren Siedlungseinheiten auf die Riedellagen <strong>und</strong> Gräben verteilt. Eine detaillierte<br />

Beschreibung der einzelnen Ortsteile <strong>und</strong> Siedlungsansätze erfolgt im Kapitel 1.1<br />

„Zusammenfassung der räumlichen Bestandsaufnahme“.<br />

39


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Im Hauptsiedlungsgebiet der Katastralgemeinde Pirching erstrecken sich von Süden<br />

nach Norden die Ortsteile Pirching am Traubenberg, Rohrbachgraben <strong>und</strong> Guggitzgraben.<br />

In der kleineren Katastralgemeinde Rettenbach bildet der Hauptort Rettenbach in<br />

Oststeiermark ein vergleichsweise kleinräumiges Hauptsiedlungsgebiet. In diesen<br />

Hauptsiedlungsgebieten findet ein Großteil der Wohnbautätigkeit statt. Öffentlichsoziale<br />

Einrichtungen sind auf den Ortsteilen Pirching <strong>und</strong> Guggitzgraben verteilt. Auch<br />

die privat-gewerblichen Betriebe treten hier verstärkt auf. In den weiteren Ortsteilen<br />

erfolgt ebenfalls Wohnbautätigkeit. Gewerblich <strong>und</strong> industrielle Betriebe sowie Gastronomiebetriebe<br />

verteilen sich über das gesamte Gemeindegebiet.<br />

Die landwirtschaftlichen Betriebe sind über das gesamte Gemeindegebiet verstreut <strong>und</strong><br />

finden sich daher auch häufig inmitten bzw. im Anschluss an Wohnsiedlungen. Gehöftgruppen<br />

<strong>und</strong> dörfliche Strukturen mit dominierender landwirtschaftlicher Prägung finden<br />

sich im südlichen Teil des Hauptortes Pirching, in Kittenbach, in Oberdorfberg, in<br />

Rettenbach in Oststeiermark <strong>und</strong> in Rohregg. Eine Überformung der traditionell landwirtschaftlichen<br />

Strukturen <strong>und</strong> eine zunehmende Bedeutung der Wohnnutzung konnte<br />

an vielen Stellen festgestellt werden.<br />

1.2.2.2.2 Haushalte<br />

Im Jahr 1981 wurden lt. Statistik Austria insgesamt 288 Haushalte in der Marktgemeinde<br />

verzeichnet. Dieser Wert stieg bis <strong>zum</strong> Jahr 1991 auf 325 <strong>und</strong> bis <strong>zum</strong> Jahr 2001<br />

auf eine Zahl von 438 Haushalten an. Ebenso stieg der prozentuelle Anteil der Einpersonenhaushalte<br />

vom Jahr 1981 mit 5,9 % bis <strong>zum</strong> Jahr 2001 mit 13,9 % stark an.<br />

Zeitgleich verringerte sich die durchschnittliche Haushaltsgröße von 1981 mit 4,1 auf<br />

3,3 Personen im Jahr 2001.<br />

Laut Angabe der Gemeinde verzeichnet die Gemeinde Pirching am Traubenberg am<br />

13.01.2011 insgesamt 563 Haushalte, wovon 103 Einpersonenhaushalte gemeldet sind.<br />

Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist von 3,3 im Jahr 2001 auf 2,9 im Jahr 2011<br />

weiter gesunken. Diese Ergebnisse bestätigen den Trend zu kleineren Haushaltsgrößen.<br />

Laut ÖROK-Prognosen 2001 bis 2031, Teil 2: Haushalte <strong>und</strong> Wohnungsbedarf nach<br />

Regionen <strong>und</strong> Bezirken Österreichs, steigt die Zahl der Haushalte insgesamt im Bezirk<br />

Feldbach bis <strong>zum</strong> Jahr 2031 weiterhin stark an. Dementsprechend sinkt auch die Zahl<br />

der Haushaltsgröße im Bezirk.<br />

Der Bezirk Feldbach verzeichnete im Jahr 2001 insgesamt 26.827 Haushalte, was eine<br />

durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,8 ergibt. Bereits bis <strong>zum</strong> Jahr 2008 ist dieser<br />

Wert auf 28.855 angestiegen. Dies hat eine durchschnittliche Haushaltsgröße im Jahr<br />

2008 von 2,66 zur Folge. Dieser Wert wird lt. „ÖROK-Prognosen 2001 bis 2031, Teil 2:<br />

Haushalte <strong>und</strong> Wohnungsbedarf nach Regionen <strong>und</strong> Bezirken Österreichs“ weiter fallen<br />

<strong>und</strong> im Jahr 2026 einen Wert von 2,65 erreichen. In Anlehnung an die Bezirk- <strong>und</strong><br />

Landesstrends lt. ÖROK-Prognose wird bis <strong>zum</strong> Jahr 2027 (Planungshorizont des Örtli-<br />

40


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

chen <strong>Entwicklungskonzept</strong>es) eine Abnahme der durchschnittlichen Haushaltsgröße auf<br />

2,7 für die Gemeinde Pirching am Traubenberg angenommen.<br />

Tabelle 2: Durchschn. Haushaltsgrößen der Gemeinde <strong>und</strong> der Bezirke einschl.<br />

Trendprognose<br />

durchschn. Haushaltsgröße<br />

in der Gemeinde<br />

durchschn. Haushaltsgröße<br />

im Bezirk Feldbach<br />

durchschn. Haushaltsgröße<br />

im Bezirk Graz-<br />

Umgebung<br />

1981 1991 2001 2011 2021 2026<br />

4,1 3,9 3,3 2,9 2,8 2,7<br />

4,0 3,6 3,1 2,8<br />

3,3 3,0 2,7 2,5<br />

2,7<br />

(ÖROK-<br />

Prognose)<br />

2,4<br />

(ÖROK-<br />

Prognose)<br />

durchschn. Haushaltsgröße<br />

im Land Steiermark<br />

3,0 2,8 2,5 2,4<br />

2,3<br />

(ÖROK-<br />

Prognose)<br />

Quelle: ÖROK, Statistik Austria, Angaben der Gemeinde<br />

2,6<br />

(ÖROK-<br />

Prognose)<br />

2,4<br />

(ÖROK-<br />

Prognose)<br />

2,3<br />

(ÖROK-<br />

Prognose)<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenz:<br />

• Die vergleichsweise hohe durchschnittliche Haushaltsgröße in der Gemeinde korre-<br />

liert mit den dargestellten demografischen Daten, wonach in der Gemeinde noch<br />

ein vergleichsweise geringer Anteil an Pensionisten <strong>und</strong> somit wenige Pensionisten-<br />

Haushalte besteht.<br />

1.2.2.2.3 Gebäude <strong>und</strong> Wohnungen/ bisherige Bautätigkeit<br />

• Lt. Probezählung 2006 der Statistik Austria wurden im Jahr 2006 gesamt 567 Wohnungen<br />

gezählt, wobei 509 mit Hauptwohnsitzangabe gemeldet sind.<br />

• Lt. Probezählung 2006 der Statistik Austria wurden im Jahr 2006 insgesamt 473<br />

Gebäude, davon 459 Wohngebäude <strong>und</strong> 12 Nichtwohngebäude gezählt.<br />

• Lt. Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung 2001 der Statistik Austria entfielen auf die Kategorie<br />

C (WC <strong>und</strong> Wasserentnahme in der Wohnung) keine Wohnung <strong>und</strong> auf die<br />

Kategorie D (kein WC oder keine Wasserinstallation in der Wohnung) 17 Wohnungen.<br />

Seit 2001 wurden 15 Wohnungen saniert. Dadurch ergibt sich ein Ersatzbedarf<br />

von gesamt 2 Wohnungen ergibt.<br />

• Nach Ergebnissen der Statistik Austria – Wohnbaustatistik wurden von 1993 bis<br />

<strong>zum</strong> Jahr 2002 insgesamt 92 Gebäude mit Wohnungen fertig gestellt. Durchschnittlich<br />

wurden somit im Zeitraum von 1993 bis 2002 ca. 9 Gebäude mit Wohnungen<br />

pro Jahr errichtet.<br />

• Lt. Angaben der Gemeinde wurden in den Jahren 2001 bis 2010 insgesamt 69 Gebäude<br />

mit Wohnungen (Neubauten), davon 64 Einfamilienhäuser errichtet. Dies<br />

entspricht einer durchschnittlichen Bautätigkeit von r<strong>und</strong> 6,4 Gebäuden mit Wohnungen/Wohneinheiten<br />

pro Jahr. 15 wurden saniert.<br />

41


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

• Berechnung 1: Anhand der von der Gemeinde übermittelten Daten wurde eine Zunahme<br />

von 83 Wohneinheiten im Zeitraum von 2001 bis 2010 berechnet. Dies entspricht<br />

einer durchschnittlichen Bautätigkeit von 8,3 Wohneinheiten pro Jahr bzw.<br />

125 Wohneinheiten bis 2027. Dieser Wert wird für die Abschätzung des Flächenbe-<br />

darfes herangezogen.<br />

• Berechnung 2: Anhand des prognostizierten Bevölkerungswachstums mit einem<br />

Bevölkerungszielwert von 1.885 Personen <strong>und</strong> der angenommenen reduzierten<br />

Haushaltsgröße von 2,7 Personen pro Haushalt ergibt sich eine prognostizierte<br />

Haushaltsanzahl von 698 im Jahr 2027, dies entspricht einer Zunahme von ca. 135<br />

Haushalten.<br />

Tabelle 3: Baubewilligte Wohngebäude<br />

Gemeinde Pirching am Traubenberg - baubewilligte Wohngebäude<br />

davon in<br />

Jahr Gesamt Einfamilien Zweifamilien Geschossbau Sonstige (z.B. Sanierung)<br />

2001 5 5<br />

2002 7 5 2<br />

2003 8 7 1<br />

2004 15 10 3 2<br />

2005 9 7 2<br />

2006 12 7 5<br />

2007 5 5<br />

2008 8 6 2<br />

2009 6 4 2<br />

2010 9 8 1<br />

Summe 84 64 2 3 15<br />

Quelle: Angaben der Gemeinde<br />

Tabelle 4: Baubewilligte Wohneinheiten<br />

Gemeinde Pirching am Traubenberg - baubewilligte Wohnungen<br />

davon in<br />

Jahr Gesamt Einfamilien Zweifamilien Geschossbau Sonstige (z.B. Sanierung)<br />

2001 5 5<br />

2002 7 5 2<br />

2003 8 7 1<br />

2004 27 10 15 2<br />

2005 9 7 2<br />

2006 12 7 5<br />

2007 5 5<br />

2008 8 6 2<br />

2009 8 4 4<br />

2010 9 8 1<br />

Summe 98 64 4 15 15<br />

Quelle: Angaben der Gemeinde<br />

42


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1.2.2.3 Wohnbau – Bedarfsprognose<br />

Die rein rechnerische Ermittlung des Wohnungsbedarfes unter Berücksichtigung des<br />

Bevölkerungszielwertes der Gemeinde (1.850 Personen) bis 2027 geht von folgenden<br />

Faktoren aus:<br />

• Bevölkerungsentwicklung <strong>und</strong> Umschichtung der Wohnbevölkerung (Haushaltsverkleinerung)<br />

bzw. struktureller Baulandbedarf aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Wohnungsgröße<br />

<strong>und</strong><br />

• Ersatz von mäßig bis schlecht ausgestatteten Wohnungen (Kategorie C, D) durch<br />

Neubauten (2 Wohneinheiten).<br />

Der durchschnittliche Baulandbedarf der Gemeinde errechnet sich aus den letzten 10<br />

Jahren mit r<strong>und</strong> 8,3 Wohneinheiten pro Jahr. Mit den im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>5.00</strong> festgelegten mittel- bis langfristigen Entwicklungspotenzialen kann dieser abschätzbare<br />

Bedarf für die kommenden 15 Jahre gedeckt werden.<br />

Sofern die künftige Entwicklung entsprechend der bisherigen Entwicklung verläuft,<br />

werden in den nächsten 15 Jahren rd. 125 WE in der Gemeinde geschaffen.<br />

Diese finden aufgr<strong>und</strong> der Festlegungen im Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> sowohl in den<br />

festgelegten Wohnbereichen als auch in den Entwicklungspotenzialen für Wohnen<br />

Platz.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenz:<br />

• Es ist davon auszugehen, dass der abschätzbare Baulandbedarf für die nächsten 15<br />

Jahre (2027) innerhalb der im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> festgelegten<br />

Entwicklungsgrenzen ausreichend Platz finden wird. Die Mobilisierung dieser Ent-<br />

wicklungspotenziale ist Aufgabe der differenzierten Festlegungen im Flächenwid-<br />

mungsplan mit zugehörigem <strong>Wortlaut</strong>.<br />

1.2.2.4 Soziale Infrastruktur<br />

Eventuell erforderliche bedarfsgerechte Erweiterungen der sozialen Infrastruktur aufgr<strong>und</strong><br />

einer Bevölkerungsentwicklung sollen durch die Festlegungen im Entwicklungsplan<br />

nicht verhindert werden. Die Gemeinde Pirching am Traubenberg verfügt über<br />

einen Kindergarten im Hauptort Pirching <strong>und</strong> eine Tagesstätte in Guggitzgraben.<br />

Die benachbarte Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen verfügt über einen 5gruppigen<br />

(Pfarr)Kindergarten mit Ganztagbetreuung sowie eine 8-klassige Volksschule<br />

mit Tagesschulgruppen <strong>und</strong> eine 15-klassige Haupt- <strong>und</strong> Realschule mit Tagesbetreuung.<br />

Weiters gibt es eine private Musikschule. Eine weitere Volksschule befindet sich in<br />

Edelstauden in fußläufiger Entfernung von Rohregg.<br />

Im Gemeindegebiet von Pirching am Traubenberg sind mehrere Gastronomie- <strong>und</strong><br />

Tourismusbetriebe (Gasthöfe, Café, Tanzcafé, Pensionen etc.) vorhanden. In Rettenbach<br />

befindet sich ein Fußballplatz, in Guggitzgraben <strong>und</strong> in Pirchingberg befinden sich<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

jeweils Tennisplätze. Die Gemeinde Pirching am Traubenberg ist hinsichtlich der Freizeiteinrichtungen<br />

stark an die Kleinregion Stiefingtal angeb<strong>und</strong>en.<br />

Tabelle 5: Dienste <strong>und</strong> Einrichtungen von öffentlich-sozialer Bedeutung:<br />

Art Anzahl Art Anzahl<br />

Kindergarten 1 Sonderschule -<br />

Volksschule - Polytechnikum -<br />

Hauptschule - Erwachsenenbildungseinrich- -<br />

tung<br />

Gemeindeamt 1 Facharzt -<br />

Polizeistation - Zahnarzt -<br />

Postamt (Postservicestelle) - Altenpflege -<br />

Pfarre - Rettungsstation -<br />

Praktischer Arzt 1 Apotheken -<br />

Geldinstitut - Bestattung -<br />

Mehrzwecksaal 1 Tierarzt -<br />

Bücherei - Notar -<br />

Musikschule - Rechtsanwalt -<br />

Tagesstätte 1<br />

INSGESAMT 5<br />

Quelle: Eigene Erhebungen (Stand: 10/2010)<br />

Tabelle 6: Privat-gewerbliche Dienste:<br />

Gewerbeart Anzahl Gewerbeart Anzahl<br />

Lebensmittelhandel - Elektrohandel -<br />

Textilhandel - Buchhandel -<br />

Eisenwarenhandel 1 Drogerie 1<br />

Tischlereien 2 Schuhhandel -<br />

Papierhandel - Schneider -<br />

Bäcker/Zuckerbäcker 2 Maler -<br />

Möbelhandel - Sanitär-Installationen 1<br />

Kfz-Mechaniker - Schuster -<br />

Schmied/Schlosser - chem. Reinigung -<br />

Friseur 2 Uhrmacher-Juwelier -<br />

Fleischer 2 Spengler -<br />

Elektriker 1 Blumenhandel -<br />

Fotograf - Altenheim (Pflegeheim) -<br />

Sportartikel - Lagerhaus/Baumarkt 1<br />

Gasthäuser/Cafés 6 Spengler/Dachdecker -<br />

Altwarenhandel - Tankstelle mit Shop -<br />

Trafik -<br />

INSGESAMT 19<br />

Quelle: Gemeinde Pirching am Traubenberg. WKO (Abfrage Stand: 01/2011)<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Zur Sicherung der bestehenden Freizeit-, Spiel- <strong>und</strong> Sportanlagen werden diese<br />

Flächen als Eignungszonen gem. den Bestimmungen des Verordnungswortlautes im<br />

<strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> festgelegt.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1.2.3 Wirtschaft<br />

Eine Analyse der derzeit vorhandenen Wirtschaftsdaten (Abgestimmte Erwerbsstatistik<br />

2008 der Statistik Austria) ergibt für die Gemeinde folgendes Bild:<br />

In der Gemeinde Pirching am Traubenberg wohnen 896 Berufstätige (= Erwerbstätige<br />

<strong>und</strong> Arbeitslose). Die Erwerbsquote (= Anteil der Berufstätigen, welche in der Gemeinde<br />

beschäftigt sind, an der Gesamtbevölkerung) ergibt 55,8 %. Dabei ist erkennbar,<br />

dass die Erwerbsquote der Männer mit 60,9 % deutlich über jener der Frauen mit<br />

51,0 % liegt. Insgesamt weist die Gemeinde Pirching am Traubenberg mit Stand 2008<br />

817 Erwerbstätige am Wohnort (= Zahl der Erwerbstätigen Personen, welche in der<br />

Gemeinde wohnen) auf.<br />

Die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort (= Erwerbstätige am Arbeitsort minus Auspendler<br />

plus Einpendler) beträgt lt. Arbeitsstättenzählung 2001 der Statistik Austria 205<br />

Personen. Die Anzahl der Arbeitsstätten innerhalb der Gemeinde beträgt mit Stand<br />

2001 27 (ohne Landwirtschaft), die Anzahl der Beschäftigten beträgt 126. Davon entfallen<br />

• 4 Arbeitsstätten/75 Beschäftigte auf den Bereich Sachgütererzeugung,<br />

• 8 Arbeitsstätten/8 Beschäftigte auf Handel, Reparatur von Kfz <strong>und</strong> Gebrauchsgütern,<br />

• 2 Arbeitsstätten/7 Beschäftigte entfallen auf den Bereich des Beherbergungs<strong>und</strong><br />

Gaststättenwesens,<br />

• 5 Arbeitsstätten/24 Beschäftigte auf Verkehr <strong>und</strong> Nachrichtenübermittlung,<br />

• 4 Arbeitsstätten/4 Beschäftigte auf den Bereich Realitätenwesen,<br />

• 1 Arbeitsstätte/3 Beschäftigte auf öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung,<br />

• 1 Arbeitsstätte/2 Beschäftigte auf den Bereich Unterrichtswesen,<br />

• 2 Arbeitsstätten/3 Beschäftigte auf Ges<strong>und</strong>heits-, Veterinär- u. Sozialwesen.<br />

Die Dynamik im strukturellen Wandel ist im wirtschaftlichen Bereich zurückgegangen,<br />

wie aus der Verteilung der Berufstätigen am Wohnort nach Wirtschaftssektoren im<br />

Vergleich der Jahre 2001 bis 2008 (die letzten beiden Erhebungen der Erwerbstätigkeit)<br />

erkennbar ist. Waren 2001 von den damals insgesamt 874 Berufstätigen 8,2 % in<br />

der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft <strong>und</strong> 26,5% im sek<strong>und</strong>ären Sektor (Industrie, Gewerbe<br />

<strong>und</strong> Bauwesen) beschäftigt, so änderte sich diese Zahl mit 2008 auf nunmehr 9,4 % im<br />

primären Sektor (Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft) <strong>und</strong> auf 23,7 % im sek<strong>und</strong>ären Sektor<br />

(Industrie, Gewerbe <strong>und</strong> Bauwesen). Der Anteil der Berufstätigen im Sektor der Dienstleistungen<br />

stieg von 65,3 % auf 66,9 % im Jahr 2008 an.<br />

1.2.3.1 Primärer Sektor – Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

Der Anteil der Beschäftigten am Arbeitsplatz im primären Sektor betrug <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />

der letzten Volkszählung im Jahr 2001 8,2 %. 2008 betrug der Anteil laut Statistik Austria<br />

9,4 %. Der Strukturwandel ist somit vorübergehend abgeklungen, wobei ein erhöhter<br />

Anteil im Vergleich zu den Landesdaten (7,5 % laut Mikrozensus 2009) besteht.<br />

45


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Laut Agrarstrukturerhebung aus den Jahren 1995 <strong>und</strong> 1999 ist erkennbar, dass die<br />

Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der letzten Jahre kontinuierlich abnahm<br />

<strong>und</strong> mit 1999 nur noch 49 landwirtschaftliche Betriebe im Haupterwerb in der<br />

Gemeinde bestehen. 2011 bestehen nur mehr 23 Betriebe mit Haupterwerb (lt. Angaben<br />

der Gemeinde). Zusätzlich dazu wurden 1999 91 Betriebe im Nebenerwerb geführt.<br />

2011 sind es 89 Betriebe mit Nebenerwerb. Hingegen stieg die Gesamtfläche der<br />

Haupterwerbsbetriebe im selben Zeitraum (1995 – 1999) <strong>und</strong> die Gesamtfläche der<br />

Nebenerwerbsbetriebe nahm ab.<br />

1.2.3.2 Sek<strong>und</strong>ärer Sektor – Industrie- <strong>und</strong> Produktion, Gewerbe, Bauwesen<br />

Dem sek<strong>und</strong>ären Sektor werden jene Wirtschaftsabteilungen zugeordnet, die eine Veränderung<br />

des Ausgangsmateriales im Sinne der Gewinnung, Erzeugung <strong>und</strong> Verarbeitung<br />

von Rohprodukten, Halbfertig- bzw. Fertigprodukten durchführen.<br />

Die Zahl der Berufstätigen im sek<strong>und</strong>ären Sektor hat sich in den letzten Dekaden reduziert.<br />

Somit ist eine Abnahme von 26,5 % (250 Berufstätige) im Jahr 1991 auf nunmehr<br />

23,4 % der Berufstätigen (278,8 Personen) im Jahr 2001 erkennbar.<br />

Die Festlegung von Gebieten mit baulicher Entwicklung für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sowie<br />

Entwicklungspotenzialen im Entwicklungsplan dient der Sicherung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung<br />

der gewerblichen <strong>und</strong> industriellen Betriebsstätten.<br />

1.2.3.3 Tertiärer Sektor – Handel, Dienstleistungen <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />

Im tertiären Sektor werden alle Wirtschaftsabteilungen zusammengefasst, die den<br />

Handel bzw. die Lagerung von Fertigprodukten durchführen (zB Einzelhandel). Weiters<br />

sind Dienstleistungen unterschiedlicher Art <strong>und</strong> Form enthalten. Der Anteil der Beschäftigten<br />

im tertiären Sektor lag im Jahr 1991 noch bei ca. 42 % der Erwerbspersonen,<br />

2001 bei 65,3 % <strong>und</strong> stieg bis <strong>zum</strong> Jahr 2008 auf 66,9 % der Erwerbspersonen.<br />

1.2.3.4 Pendler<br />

Laut Statistik Austria wurden im Erhebungszeitraum 2001 in der Gemeinde gesamt 551<br />

Auspendler <strong>und</strong> 61 Einpendler gezählt. Die Pendlermobilität (= Auspendler + Einpendler/<br />

Erwerbstätigen am Wohnort in Prozent) betrug demzufolge im Erhebungsjahr 2001<br />

r<strong>und</strong> 88,1 %. Aufgr<strong>und</strong> der o. a. Ein- <strong>und</strong> Auspendler ergibt sich weiters ein Pendlersaldo<br />

(= Erwerbstätige am Arbeitsort/ Erwerbstätige am Wohnort in Prozent) von<br />

29,5 %. Schüler <strong>und</strong> Studenten pendeln zu 100 % aus.<br />

Die aufgezeigte Differenz zwischen Aus- <strong>und</strong> Einpendlern ist ein wesentliches Indiz dafür,<br />

dass die Gemeinde Pirching am Traubenberg überwiegend eine Wohnsitzgemeinde<br />

darstellt, da die erforderlichen Arbeitsstätten in der Gemeinde nur bedingt angeboten<br />

werden.<br />

46


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1.2.4 Technische Infrastruktur<br />

1.2.4.1 Verkehr<br />

Die Gemeinde Pirching am Traubenberg wird durch die Landesstraße B 73 (Landesstraße<br />

der Kategorie C1 lt. Regionalem Verkehrskonzept Feldbach) <strong>und</strong> an die Landesstraßen<br />

L 238 bzw. L 247 (Landesstraßen der Kategorie E lt. Regionalem Verkehrskonzept<br />

Feldbach) an das regionale Verkehrswegenetz angeb<strong>und</strong>en.<br />

Die restlichen Ortsteile sind über Gemeindestraßen an die oben genannten Landesstraßen<br />

angeb<strong>und</strong>en. Die Verkehrsbelastung auf den Landesstraßen ist im Kapitel 1.2.1.5<br />

„Lärm“ festgehalten. Die Landesstraßenabschnitte im Gemeindegebiet unterstehen der<br />

Baubezirksleitung Feldbach <strong>und</strong> werden von der Straßenmeisterei Feldbach betreut.<br />

Abbildung 45: Verkehrsgr<strong>und</strong>karte<br />

Quelle: www.gis.steiermark.at, Stand: Jänner 2011, unmaßstäblich<br />

Laut regionalem Verkehrskonzept Feldbach aus 2003 sind keine die Gemeinde Pirching<br />

am Traubenberg betreffenden Maßnahmen im Straßenverkehr vorgesehen. Bezüglich<br />

des ÖPNV ist die Landesstraße B73 als Bus-Hauptachse bezeichnet. Ein St<strong>und</strong>entakt (2-<br />

St<strong>und</strong>entakt im Spätverkehr) wird angestrebt. Bezüglich der nicht stark frequentierten<br />

Nebenlinien wird im regionalen Verkehrskonzept Feldbach außerhalb der Hauptverkehrszeiten<br />

ein Anrufsammeltaxt-System angestrebt.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Im Gemeindegebiet bestehen 2 Park&Ride-Anlagen an der Landesstraße B73:<br />

• In Guggitzgraben bei der Stiefingbrücke <strong>und</strong><br />

• bei der Abzweigung der L238 nach Edelstauden.<br />

Die Gemeinde Pirching am Traubenberg ist mit Regionalbussen der Linien 500, 541,<br />

560, 570 der Verb<strong>und</strong>linie an den Öffentlichen Personennahverkehr angeb<strong>und</strong>en. Es<br />

handelt sich hierbei um die Hauptachse des Korridors 500 (Graz – St. Stefan/R.). Besonders<br />

die Landeshauptstadt Graz wird mit den Regionalbussen mit einem St<strong>und</strong>entakt<br />

zu den Hauptzeiten ausreichend bedient.<br />

Die beste Anbindung haben die Ortschaften Guggitzgraben, Bügelegg <strong>und</strong> Guggitzberg,<br />

da diese durch die Hauptlinie 500 sowie die Linien 570 <strong>und</strong> 580 in Richtung Graz <strong>und</strong><br />

St. Stefan im Rosental angeb<strong>und</strong>en sind. Die bedeutsamste Haltestelle des Hauptortes<br />

Pirching am Traubenberg ist die Verb<strong>und</strong>linien-Haltestelle „Ramsauer“ an der Labilltalstraße<br />

L247 nahe der Gemeindegrenze zu Heiligenkreuz, wo neben der Linie 541 auch<br />

die Hauptlinien 500 <strong>und</strong> 570 verkehren. Die Hauptlinien 500 <strong>und</strong> 570 zweigen von der<br />

Landesstraße B73 in Prosdorf nach Heiligenkreuz ab, wenden bei der Haltestelle „Ramsauer“<br />

<strong>und</strong> kehren wieder über Heiligenkreuz zurück. Die Haltestelle „Pirching/ Traubenberg<br />

Abzweigung Ort“, welche sich im Hauptort an der Landesstraße L247 befindet,<br />

wird nur von der Linie 541 (Graz – St. Nikolai ob Draßling, Fa. Weiss) bedient. Diese<br />

Buslinie hält auch in Streblberg <strong>und</strong> Oberdorf.<br />

Parallel zur Landesstraße B73 verläuft ein kleinregionaler Radweg. Der Radweg R50<br />

"Stiefingtalradweg" verläuft überwiegend entlang der Stiefing <strong>und</strong> führt kurz bei Rettenbach<br />

(bei Fußballplatz/Kleinhanselweg <strong>und</strong> Sägewerk Neuhold bis zur Stiefingbrücke/Kläranlage)<br />

durch das Gemeindegebiet von Pirching am Traubenberg.<br />

Der „Binderweg“ zwischen Pirching <strong>und</strong> Guggitzgraben wurde zwischenzeitlich als Fußgänger-<br />

<strong>und</strong> Radweg ausgebaut. Der Weg ist asphaltiert <strong>und</strong> soll 2011 mit einer Beleuchtung<br />

versehen werden. Mit dem Ausbau konnte die über 1 km lange Schleife der<br />

Gemeindestraße in den Rohrbachgraben für Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer abgekürzt werden.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Berücksichtigung der verkehrstechnischen Erschließung <strong>und</strong> des ÖPNV bei<br />

weiteren Planungsvorhaben.<br />

48


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1.2.4.2 Energieversorgung<br />

Die Stromversorgung der Gemeinde Pirching am Traubenberg erfolgt überwiegend<br />

durch die Energie Wildon Obdach GmbH (ehem. Hereschwerke). Nur der östliche Teil<br />

der KG Rettenbach fällt in den Versorgungsbereich der Pichler Werke (Weiz). Die<br />

Gemeinde strebt gem. den Zielsetzungen des Kleinräumigen <strong>Entwicklungskonzept</strong>es<br />

Stiefingtal die vollständige Energieautarkie an.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

Rücksichtnahme auf bestehende Leitungssysteme bei der Siedlungsentwicklung (Ausrichtung<br />

an der bestehenden technischen Infrastruktur).<br />

1.2.4.3 Wasserversorgung<br />

Die Versorgung der Gemeindehaushalte mit Trinkwasser erfolgt überwiegend durch das<br />

Gemeindewasserleitungsnetz, wobei großteils der Bezug über die Leibnitzerfeld Wasserversorgung<br />

GmbH erfolgt. Westlich des Strebelbergs befindet sich die „Wiener Quelle“<br />

(Quellgruppe mit 2 Quellen). Ferner befindet sich am Pirchingberg eine Quellgruppe<br />

bestehend aus 3 Quellen <strong>und</strong> im Guggitzgraben eine Quelle. Für diese Quellen <strong>und</strong><br />

Quellgruppen bestehen ersichtlich gemachte Schutzgebiete.<br />

Südwestlich des Hauptortes Pirching, nahe der Landesstraße L247 bei der Gemeindegrenze<br />

zu Heiligenkreuz am Waasen, befinden sich 2 private artesische Brunnen (Ramsauer,<br />

Teschl).<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an die vorhandene technische Infrastruktur<br />

(bestehende Versorgungsleitungen).<br />

1.2.4.4 Abwasser / Abfallbeseitigung<br />

Ein Großteil der Abwässer des Gemeindegebietes wird über den öffentlichen Abwasserkanal<br />

entsorgt. Zuständig für das Kanalsystem ist die Gemeinde. Die Abwässer werden<br />

in den Kläranlagen des Abwasserverbandes Oberes Stiefingtal in Heiligenkreuz a.W.<br />

(dzt. 7.000 Einwohnergleichwerte - EGW), des Abwasserverbandes Empersdorf (Ortsteil<br />

Rettenbach) <strong>und</strong> des Abwasserverbandes Kirchbach (Ortsteile Kittenbach <strong>und</strong><br />

Oberdorf) geklärt. Der Ortsteil Mitteregg <strong>und</strong> die Siedlung am Fuße des Strebelbergs<br />

werden durch 2 Kleinkläranlagen entsorgt. Die ARA Mitteregg-Süd ist laut ROKAT für<br />

90 EW ausgelegt, die ARA Strebelberg für 40 EW. Ferner bestehen zahlreiche bewilligte<br />

Kleinkläranlagen für Einzelobjekte.<br />

Nach Angaben der Gemeinde Pirching am Traubenberg wurden die im Gemeindeabwasserplan<br />

(GAP) festgelegten Maßnahmen zwischenzeitlich umgesetzt. Ausgenommen<br />

davon sind wenige Einzelobjekte (ca. 5).<br />

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Die Restmüllentsorgung wird von der Fa. Saubermacher im Auftrag der Gemeinde<br />

Pirching am Traubenberg durchgeführt. Die Deponierung erfolgt über den Abfallwirtschaftverband<br />

Feldbach. Des Weiteren besitzt die Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

ein Abfallsammelzentrum in Guggitzgraben. In dieser Anlage werden Sperrmüll <strong>und</strong><br />

Problemstoffe gesammelt. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Tierkadavern<br />

(Kühlboxen für Tierkörperverwertung). Die einzelnen Haushalte verfügen über Papierbehälter<br />

für die Entsorgung des Altpapiers. Die Entsorgung der Kunststoffgebinde<br />

(Leichtfraktion) erfolgt mittels dem Recyclesystem „Gelber Sack“.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Ausrichtung der Siedlungsentwicklung am bestehenden Kanalnetz <strong>und</strong> den Festle-<br />

gungen im Gemeindeabwasserplan (GAP).<br />

50


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

2 DER ROTE FADEN IN DER PLANUNG – VERÄNDERUN-<br />

GEN IM VERGLEICH<br />

2.1 EVALUIERUNG DER BISHERIGEN ZIELE UND MASSNAHMEN<br />

Die bisher geltenden siedlungs- <strong>und</strong> kommunalpolitischen Zielsetzungen werden evaluiert<br />

<strong>und</strong> auf ihre Aktualität <strong>und</strong> Relevanz hin überprüft. Die im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF festgelegten<br />

siedlungspolitischen Vorgaben (Ziele) besitzen im überwiegenden Maße noch<br />

Gültigkeit <strong>und</strong> werden in das <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> übernommen. Die siedlungs-politischen Zielsetzungen<br />

werden entsprechend den neuen Vorgaben „<strong>ÖEK</strong> – Neu“ gemäß Leitfaden<br />

„Das Örtliche <strong>Entwicklungskonzept</strong>“ (herausg.: FA13B 2005) im <strong>Wortlaut</strong> <strong>zum</strong> <strong>Örtlichen</strong><br />

<strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> konkretisiert, wenn bisher kein ausreichender räumlicher<br />

Bezug vorlag.<br />

Die im <strong>Wortlaut</strong> festgelegten Zielsetzungen für die einzelnen Ortsteile <strong>und</strong> Siedlungsansätze<br />

stellen ergänzende Festlegungen zu den definierten Funktionsbereichen des<br />

Verordnungswortlautes auf Basis der Bestandsanalyse iVm der Prioritätenreihung dar<br />

<strong>und</strong> werden aufgr<strong>und</strong> der Selbsterklärung in Folge nicht weiter erläutert. Im nachfolgenden<br />

Kapitel 2.2 „Differenzplan“ werden die geänderten Festlegungen dokumentiert<br />

<strong>und</strong> die durchgeführten Änderungen im Detail dargestellt.<br />

Die Reihung der Ziele in der nachfolgenden Tabelle erfolgt dem <strong>Wortlaut</strong> <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> 4.00<br />

entsprechend. Für jede übernommene Bestimmung wird ein Querverweis auf die<br />

Nummerierung laut <strong>ÖEK</strong> <strong>5.00</strong> angeführt.<br />

51


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

SWOT-Analyse<br />

Evaluierung der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen des <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF anhand der Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken (SWOT) sowie Bewertung<br />

von Gültigkeit (Aktualität, Relevanz) <strong>und</strong> Zweckmäßigkeit derselben als Verordnung im Sinne des Leitfadens „Das Örtliche <strong>Entwicklungskonzept</strong>“<br />

(Herausg.: FA13B 2005). Ergänzungen der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong>.<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Legende: + = Bestimmung wird in den VO-<strong>Wortlaut</strong> des <strong>ÖEK</strong> 5.0 übernommen<br />

0 = Bestimmung wird modifiziert in den VO-<strong>Wortlaut</strong> des <strong>ÖEK</strong> 5.0 übernommen<br />

- = Bestimmung wird nicht in den VO-<strong>Wortlaut</strong> des <strong>ÖEK</strong> 5.0 übernommen<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

1 Lage <strong>und</strong> Umlandbeziehungen<br />

1<br />

Funktion Standortgemeinde<br />

für EZ III<br />

1 Wohnsitzgemeinde<br />

1<br />

Land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche<br />

Gemeinde<br />

Nähe zu Graz,<br />

attraktive Lagen<br />

Breite, ebene<br />

Tallagen<br />

Zersiedelung, nur<br />

wenige Ortsteile<br />

an den öffentlichen<br />

Nahverkehr<br />

angeb<strong>und</strong>en<br />

Kleinräumige<br />

Strukturen in den<br />

Riedellagen<br />

Arbeitsplätze,<br />

Kommunalsteuer<br />

Weiterer Zuzug<br />

prognostiziert,<br />

dadurch effizientere<br />

Nutzung der<br />

Infrastruktur<br />

Erhalt der bäuerlichen<br />

Strukturen<br />

<strong>und</strong> infolge der<br />

bäuerlichen Pflege<br />

des Landschaftsbilds<br />

Ev. Restrisiko bei<br />

Überflutungsgefahr<br />

Suburbanisierung;<br />

Entfremdung der<br />

zugezogenen zur<br />

angesessenen<br />

Bevölkerung;<br />

Konflikt zu landwirtschaftlicher<br />

Intensivnutzung<br />

Konflikt zu Wohnnutzung,Stilllegung<br />

von Betrieben<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

- - -<br />

+ + +<br />

+ + +<br />

Begründung<br />

Es handelt sich um eine veraltete Festlegung,<br />

die zudem nicht im eigenen<br />

Wirkungsbereich der Gemeinde liegt<br />

Es handelt sich hierbei um das Leitziel<br />

für alle weiteren Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen,<br />

die der Steigerung der Wohnqualität<br />

dienen<br />

Es handelt sich hierbei um das Leitziel<br />

für alle weiteren Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen,<br />

die dem Erhalt der derzeitigen<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Bevölkerungsstruktur<br />

dienen. Zudem wird durch den Erhalt<br />

der bäuerlichen Strukturen <strong>und</strong> infolge<br />

der bäuerlichen Pflege des Landschaftsbilds<br />

die Lebensqualität in der<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

52


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

2 Naturraum <strong>und</strong> Umwelt<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

Bewahrung, Erhaltung bzw.<br />

Wiederherstellung eines<br />

intakten Naturraumes <strong>und</strong><br />

Landschaftsbildes Erhaltung<br />

der l.u.fw. Betriebsstrukturen<br />

unter Hinweis auf<br />

die landschaftspflegende<br />

Funktion<br />

Keine Neufestlegung von<br />

Bauland in nachweisbar<br />

hochwassergefährdeten<br />

Bereichen<br />

Schutz der Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwässer<br />

vor Verunreinigung<br />

Weitere schrittweise Realisierung<br />

der kommunalen Abwasserreinigungentsprechend<br />

dem beschlossenen<br />

Abwasserentsorgungskonzepts<br />

Hoher Waldanteil,<br />

abwechslungsreiche<br />

Flurformen<br />

geringes Bauland<br />

im Nahbereich<br />

von relevanten<br />

Gewässern<br />

Zersiedelung<br />

Bauland im Nahbereich<br />

der Stiefing<br />

Bewahrung der<br />

Attraktivität als<br />

Wohnstandort<br />

Vermeidung von<br />

Konflikten<br />

Zersiedelung,<br />

Suburbanisierung,<br />

Überformung<br />

traditioneller<br />

Strukturen<br />

Veränderte<br />

Hochwasserabflussbereiche<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + 0<br />

+ - -<br />

+ - -<br />

Begründung<br />

Standortgemeinde gefördert.<br />

Die Bewahrung der anthropogen geprägten<br />

Kulturlandschaft einschließlich<br />

regionstypischer Bau- <strong>und</strong> Siedlungsstrukturen<br />

ist in diesen Punkt einzubeziehen.<br />

Tradierte Wechselbeziehungen<br />

zwischen Naturraum <strong>und</strong> dem menschlichen<br />

Nutzungsanforderungen sind zu<br />

berücksichtigen.<br />

Nicht erforderliche Red<strong>und</strong>anz zu Bestimmungen<br />

gem. SAPRO <strong>und</strong> ROG.<br />

Nicht erforderliche Red<strong>und</strong>anz zu Bestimmungen<br />

gem. WRG <strong>und</strong> NSchG.<br />

Umgesetzt - - Umgesetzt -<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

-<br />

53


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

2<br />

2<br />

2<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Schutz der Quellgebiete <strong>und</strong><br />

der brunnenschutzgebiete<br />

sowie Sicherung der bestehenden<br />

örtlichen Wasserversorgungsanlagen<br />

<strong>und</strong> der<br />

Einzugsbereiche bereits<br />

genutzter <strong>und</strong> künftig für die<br />

Wasserversorgung nutzbarer<br />

Quellen keine Festlegung<br />

von Baugebieten im unmittelbaren<br />

Einzugsbereich<br />

Erhaltung der Flurgehölze<br />

<strong>und</strong> uferbegleitenden Vegetation<br />

unter Hinweis auf ihre<br />

Bedeutung als landschaftsgliedernde<br />

Elemente<br />

Festlegung eines Freihaltebereiches<br />

im <strong>Wortlaut</strong> <strong>zum</strong><br />

FWP 4.00 von mind. 10 m<br />

Weitestgehende Freihaltung<br />

der Waldränder vor Bebauung<br />

durch Einhaltung eines<br />

Pufferbereiches <strong>und</strong> Erhaltung<br />

der das Landschaftsbild<br />

prägenden Elemente der<br />

Grün- <strong>und</strong> Freiflächen<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Viele „ges<strong>und</strong>e“<br />

Waldränder im<br />

Gemeindegebiet<br />

Vereinzelt Gebäude<br />

nahe dem<br />

Waldrändern.<br />

Erhalt, Schutz <strong>und</strong><br />

Erschließbarkeit<br />

der in vielen<br />

Bereichen noch<br />

bestehenden<br />

Strukturen<br />

Durch SAPRO<br />

abgesichert<br />

positive Auswirkung<br />

auf das<br />

Landschaftsbild<br />

Intensivlandwirtschaft<br />

Im Bestand nicht<br />

umsetzbar; Intensivlandwirtschaft<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ - -<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

+ - -<br />

+ + 0<br />

Begründung<br />

Nicht erforderliche Red<strong>und</strong>anz zu Bestimmungen<br />

gem. WRG.<br />

Umgesetzt bzw. zwischenzeitlich durch<br />

SAPRO geregelt.<br />

Auftrennung der Festlegung in die<br />

enthaltenen, sich jedoch thematisch<br />

unterscheidenden Inhalte<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

-<br />

54


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

2<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Erhalt <strong>und</strong> Schaffung bedarfsgerechtersiedlungsnaher<br />

Erholungsflächen <br />

Festlegung eines Freihaltebereiches<br />

im <strong>Wortlaut</strong> <strong>zum</strong><br />

FWP 4.00<br />

Bedachtnahme auf das Orts-<br />

<strong>und</strong> Landschaftsbild bei<br />

sämtlichen künftigen Planungsmaßnahmen,insbesondere<br />

auch im Bereich der<br />

einzelnen, peripher gelegenen<br />

Siedlungsbereiche <br />

Berücksichtigung dieser<br />

Zielsetzungen im Rahmen<br />

der Bebauungsplanung<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Aufgr<strong>und</strong> der<br />

vielen kleinen<br />

Siedlungseinheiten<br />

nicht flächendeckendumsetzbar<br />

Erhöhung der<br />

Attraktivität des<br />

Wohnstandortes<br />

Hoher Baulanddruck<br />

in Gunstlagen<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + 0<br />

Begründung<br />

Auftrennung der Festlegung in die<br />

enthaltenen, sich jedoch thematisch<br />

unterscheidenden Inhalte<br />

im FWP verankert - - Umgesetzt -<br />

Vorgabe für das<br />

GestaltungsinstrumentBebauungsplan<br />

Konkretisierung<br />

allgemeiner ROG-<br />

Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

3 Bevölkerung<br />

3<br />

Festlegung eines realistischenBevölkerungszielwertes<br />

von r<strong>und</strong> 1.600 Einwohnern<br />

(Hauptwohnsitze) für<br />

das Jahr 2006<br />

Wurde erreicht Nicht mehr aktuell<br />

Optimierung <strong>und</strong><br />

Verbesserung der<br />

Infrastruktur<br />

Siedlungsdruck + + + Siehe SWOT<br />

Hoher Baulanddruck,<br />

Konflikt<br />

der Wohnnutzung<br />

zu sonstigen<br />

Nutzungen<br />

- + 0<br />

Anhebung des Bevölkerungszielwertes<br />

für das Jahr 2027 auf r<strong>und</strong> 1.885 Einwohnern<br />

(Hauptwohnsitze). Die Ermittlung<br />

ist im Kapitel 1.2.2.1.4 dokumentiert.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

55


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

3<br />

3<br />

3<br />

3<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Entsprechend diesem Bevölkerungszielwert<br />

Festlegung<br />

von ausreichenden Baulandflächen<br />

unter Berücksichtigung<br />

der sich zukünftig<br />

weiterhin verringernden<br />

Haushaltsgrößen<br />

Sicherung einer ausreichenden<br />

Besiedelungsdichte in<br />

den Hauptsiedlungsgebieten<br />

zur besseren Ausnutzung der<br />

Infrastruktureinrichtungen <br />

Anwendung der Bebauungsplanung<br />

Sicherung der Gemeinde als<br />

Wohnstandort durch schrittweise<br />

Verbesserung der<br />

Wohn- <strong>und</strong> Versorgungsqualität<br />

(Infrastruktur)<br />

Reduktion der Auspendler<br />

durch Schaffung weiterer<br />

Arbeitsplätze in der Gemeinde,<br />

insbesondere durch Ansiedelungindustriellgewerblicher<br />

Betriebe <br />

Festlegung entsprechender<br />

Gebietskategorien.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Schaffung der<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für<br />

die Flächenwidmungsplanung<br />

Wenig Belastungen<br />

durch Emissionen<br />

Flächenreserven<br />

vorhanden<br />

Hinweis auf die<br />

Flächenwidmung<br />

im begründeten<br />

Anlassfall fehlt<br />

Nur wenige öffentlich-soziale<br />

<strong>und</strong> privatgewerblicheEinrichtungen/Betriebe <br />

Erweiterungspotenzial<br />

ist eingeschränkt<br />

Effizientere Nutzung<br />

der Infrastruktur<br />

<strong>und</strong><br />

Schaffung von<br />

zusätzlichen Angebot<br />

Effizientere Nutzung<br />

der bestehenden<br />

<strong>und</strong> geplantenInfrastruktur;<br />

effektive Regelungsmöglichkeiten<br />

durch Bebauungsplanung<br />

Zusätzliches Angebot<br />

durch höhereEinwohnerzahl<br />

möglich<br />

Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen am<br />

Wohnstandort<br />

Nachfrage weicht<br />

räumlich von der<br />

Verteilung der<br />

Baulandflächen<br />

ab<br />

geringes Erweiterungspotenzial<br />

im<br />

Talraum der Stiefing;<br />

mögliche<br />

Nutzungskonflikte<br />

(Gewerbe, Landwirtschaft);Naturgefahren<br />

(Rutschhänge)<br />

Teilweise Hochwassergefährdung<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + 0<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

Begründung<br />

Ergänzung dieser Bestimmung um die<br />

Zulässigkeit der Flächenwidmung im<br />

begründeten Anlassfall im Rahmen der<br />

festgelegten Entwicklungsgrenzen.<br />

Dies entspricht den Intensionen zur<br />

Novellierung des ROG 2010 zur Verfahrensvereinfachung.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

56


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

4 Wirtschaft/generelle Festlegungen<br />

4<br />

4<br />

Anstreben ausgewogener<br />

wirtschaftlicher Verhältnisse,<br />

die der Bevölkerung günstige<br />

Lebens- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen<br />

sichern, in Übereinstimmung<br />

mit der angestrebten<br />

Bevölkerungszahl <strong>und</strong><br />

der räumlichen Tragfähigkeit<br />

Bedarfsorientierte Erweiterung<br />

<strong>und</strong> Neufestlegung von<br />

zusätzlichen Gewerbegebieten<br />

unter Berücksichtigung<br />

guter Erschließ- <strong>und</strong> Erreichbarkeiten<br />

Festlegung von<br />

mittel- bis langfristigen Entwicklungspotenzialen<br />

im<br />

Siedlungsleitbild<br />

Verfahrensvereinfachung<br />

im Bedarfsfall<br />

Weniger Auspendler<br />

Bedarfsgerechte<br />

Errichtung der<br />

Infrastruktur,<br />

Vermeidung von<br />

in der Erhaltung<br />

teuren Überkapazitäten<br />

4 Wirtschaft/primärer Sektor<br />

4<br />

Erhaltung der natürlichen<br />

Voraussetzungen für eine<br />

leistungsfähige, soweit möglich,<br />

die Arbeitsplätze sichernde<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft,<br />

insbesondere im<br />

Hinblick auf deren Aufgaben<br />

im Bereich der Landschaftspflege<br />

<strong>und</strong> der Landschaftserhaltung<br />

Festlegung von<br />

Dorfgebieten im Flächenwidmungsplan<br />

sowie Festle-<br />

Erhaltung von<br />

Arbeitsplätzen in<br />

der Landwirtschaft,<br />

Sicherung<br />

der Landschaftspflege<br />

zur Sicherung<br />

der Attraktivität<br />

für den<br />

Naherholungstourismus;Vermeidung<br />

der Verdrängung<br />

der<br />

Etablierung einer<br />

Wohnsitzgemeinde<br />

mit hohem<br />

Auspendleranteil<br />

Erhalt von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben kann<br />

nicht Erzwungen<br />

werden;<br />

Nutzungskonflikte<br />

mit betriebsunabhängigerWohnnutzung;Abhängigkeit<br />

von Förderungen<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ - -<br />

+ + 0<br />

+ + 0<br />

Begründung<br />

Wenig konkrete Steuerungsmöglichkeiten<br />

durch Gemeinde.<br />

Aktualisierung bzw. Korrektur des<br />

genannten Planungsinstrumentes.<br />

Aktualisierung der benannten Planungsinstrumente<br />

erforderlich.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

57


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

4<br />

4<br />

4<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

gung von Freihaltebereichen,<br />

Hangzonen etc. im Siedlungsleitbild<br />

Erhaltung größerer, zusammenhängenderlandwirtschaftlicherProduktionsflächen<br />

im Gemeindegebiet<br />

Sorgfältige Prüfung von<br />

Nutzungsprioritäten (Abwägungsprozess),<br />

insbesondere<br />

im Zusammenhang mit Baulanderweiterungen<br />

im Bereich<br />

von stark landwirtschaftlich<br />

dominierten Landschaftsräumen<br />

Berücksichtigung<br />

im Rahmen der<br />

Bebauungsplanung, Prüfung<br />

von Schutzabständen bei<br />

bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Betrieben.<br />

Verbesserung der Produktivität<br />

<strong>und</strong> der Wettbewerbsfähigkeit<br />

der land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe,<br />

insbesondere Förderung von<br />

überbetrieblicher Zusam-<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

In den flachen<br />

Tallagen des<br />

Rettenbachs <strong>und</strong><br />

der Stiefing vorhanden<br />

Bereits in<br />

<strong>ÖEK</strong>/FWP 4.0<br />

wurde darauf<br />

geachtet, dass bei<br />

Neuwidmungen<br />

entsprechende<br />

Schutzabstände<br />

berücksichtigt<br />

werden.<br />

Bsp. überbetr.<br />

Zusammenarbeit:<br />

gemeinschaftliche<br />

Güllebecken in<br />

Rettenbach außerhalb<br />

des Sied-<br />

In den Riedellagen<br />

<strong>und</strong> Gräben<br />

nicht vorhanden<br />

Bestehende Konfliktsituationen<br />

vorhanden<br />

Nur wenig Steuerungsmöglichkeiten<br />

über die örtliche<br />

Raumplanung<br />

Landwirtschaft<br />

aus den Siedlungen<br />

Erhaltung der<br />

landwirtschaftlichen<br />

Betriebe<br />

Langfristige Absicherung<br />

der<br />

landwirtschaftlichen<br />

Betriebe<br />

gegenüber heranrückendeWohnbebauung<br />

Erhaltung der<br />

bäuerlichen Strukturen<br />

Einschränkung<br />

der Entwicklungspotenziale<br />

für<br />

Wohnnutzung<br />

<strong>und</strong> Industrie/Gewerbe<br />

Verhinderung von<br />

Baulanderweiterungen<br />

in den<br />

Hauptsiedlungsgebieten<br />

in den<br />

landwirtschaftlich<br />

dominierten Tallagen<br />

Fehlende geeignete<br />

Flächen für<br />

Gemeinschaftsanlagen<br />

<strong>und</strong><br />

Mischnutzungen,<br />

heranrückende<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ - -<br />

+ + +<br />

+ + 0<br />

Begründung<br />

Diese Zielsetzung wird künftig gem.<br />

Landesentwicklungsprogramm durch<br />

die Regionalplanung sichergestellt.<br />

Die Bedeutung dieser Zielsetzung<br />

wurde durch das ROG 2010 noch verstärkt.<br />

Konkretisierung hinsichtlich der Steuerungs-<br />

<strong>und</strong> Förderungsinstrumente der<br />

örtlichen Raumplanung betreffend<br />

Bereitstellung erforderlicher Flächen,<br />

Ermöglichung von Mischnutzungen <strong>und</strong><br />

Vermeidung von heranrückender<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

58


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

4<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

menarbeit sowie Schaffung<br />

von Nebenerwerbs- <strong>und</strong><br />

Zuerwerbsmöglichkeiten für<br />

die Betriebe (zB Urlaub am<br />

Bauernhof, Direktvermarktung,<br />

Ab-Hof-Verkauf etc.).<br />

Sicherung <strong>und</strong> schrittweiser<br />

Ausbau der örtlichen Energieversorgung<br />

entsprechend<br />

dem Bedarf unter Ausnutzung<br />

der natürlichen Ressourcen<br />

durch verstärkte<br />

Verwendung von biogenen<br />

Brennstoffe (z.B. Hackschnitzel)<br />

Förderung <strong>und</strong><br />

schrittweise Weiterentwicklung<br />

eines zeitgemäßen<br />

energiewirtschaftlichen Beitrages<br />

der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft(Hackschnitzelfeuerungsanlagen,<br />

Förderung<br />

von Alternativenergie).<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

lungsgebiets Wohnbebauung Wohnbebauung.<br />

Hoher Waldanteil<br />

ergibt hohes<br />

Potenzial als<br />

biogener Energieträger<br />

4 Wirtschaft/sek<strong>und</strong>ärer Sektor<br />

4<br />

Berücksichtigung bestehender<br />

Gewerbebetriebe <strong>und</strong><br />

deren Erweiterungsmöglichkeiten<br />

bei allen Festlegungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen der <strong>Örtlichen</strong><br />

Raumordnung Festlegung<br />

von bedarfsorientiertem<br />

Entwicklungspotential im<br />

Sicherung bestehender<br />

Betriebe<br />

Häufig Nahelage<br />

zu Wohnnutzung<br />

Vermeidung von<br />

Nutzungskonflikten;BedarfsgerechteBaugebietsfestlegungen<br />

Fehlende Fördermittel<br />

von Gebietskörperschaften<br />

infolge der<br />

Finanzkrise; Verschlechterungen<br />

durch das aktuelle<br />

Ökostromgesetz<br />

Hochwasser;<br />

Heranrückende<br />

Wohnbebauung<br />

bei bestehenden<br />

Widmungen.<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + +<br />

+ + 0<br />

Begründung<br />

Bestimmung kann als Gr<strong>und</strong>lage für<br />

entsprechende Gebietsfestlegungen<br />

dienen, zB für gemeinschaftliche Hackschnitzelfeuerungsanlagen<br />

mit Versorgung<br />

überwiegend nichtlandwirtschaftlicher<br />

Objekte.<br />

Aktualisierung der genannten Planungsinstrumente<br />

erforderlich.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

59


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

4<br />

4<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Siedlungsleitbild.<br />

Erhöhung der Standortattraktivität<br />

als Wohnsitzgemeinde<br />

durch gezielte Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen<br />

(zB Verbesserung<br />

des öffentlichen Nahverkehrs).<br />

Unterstützung der Wirtschaftsbetriebe,insbesondere<br />

bei geplanter Neuansiedelung<br />

für die Erlangung sämtlicher<br />

Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esförderungen.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Hohe Standortattraktivität<br />

als<br />

Wohnsitzgemeinde<br />

hinsichtlich<br />

Ruhe, Landschaftsbild,Erreichbarkeit<br />

der<br />

Landeshauptstadt<br />

Fehlende Infrastruktur<br />

bei Handel,<br />

ÖPNV<br />

Prognostiziertes<br />

Bevölkerungswachstum<br />

erhöht<br />

Attraktivität für<br />

Gewerbetreibende<br />

Ansiedlung von<br />

Betrieben<br />

4 Wirtschaft/tertiärer Sektor<br />

4<br />

Erhaltung der bestehenden<br />

Nahversorgung für die<br />

Wohnbevölkerung sowie<br />

bedarfsgerechter weiterer<br />

Ausbau der Versorgungseinrichtungen<br />

für die Bevölkerung<br />

in Übereinstimmung mit<br />

der vorhandenen <strong>und</strong> angestrebten<br />

Siedlungsstruktur <br />

Festlegung von Wohnberei-<br />

Bestehende Nahversorgung<br />

nur<br />

eingeschränkt<br />

vorhanden<br />

Hochwertige<br />

Flächen um das<br />

Gemeindezentrum<br />

vorhanden<br />

Nutzungskonflikte<br />

zu Wohnen<br />

Abhängigkeit von<br />

Fördertöpfen,<br />

kaum Steuerungsmöglichkeiten<br />

Bestehende Einrichtungen<br />

auf 2<br />

Standorte verteilt<br />

(Pirching, Guggitzgraben)<br />

–<br />

dadurch wird die<br />

Zentrumsbildung<br />

an einem Standort<br />

behindert<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + -<br />

+ - -<br />

+ + 0<br />

Begründung<br />

Diese Zielsetzungen ist in den Bestimmungen<br />

zu „Siedlungsentwicklung“<br />

bzw. „Technische Infrastruktur“ enthalten<br />

<strong>und</strong> braucht nicht gesondert<br />

unter „Wirtschaft“ angeführt werden.<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit von<br />

Förderungen über das <strong>ÖEK</strong>.<br />

Aktualisierung der genannten Planungsinstrumente<br />

erforderlich.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

-<br />

60


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

4<br />

4<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

chen mit Wirtschaftsfunktion<br />

im Siedlungsleitbild <strong>Nr</strong>. 4.00.<br />

Stärkung der örtlichen Wirtschaft<br />

durch einen weiteren<br />

schrittweisen Ausbau des<br />

Naherholungs- <strong>und</strong> Ausflugstourismus,<br />

insbesondere<br />

durch eine bedarfsgerechte<br />

Abstimmung an die Bedürfnisse<br />

der Gäste Information<br />

<strong>und</strong> Beratung durch die<br />

Gemeinde.<br />

Stärkung der örtlichen Gastronomie<br />

als Voraussetzung<br />

für die Entwicklung des Naherholungs-<br />

<strong>und</strong> Ausflugsverkehrs<br />

als weiteres wirtschaftliches<br />

Standbein (zB Ab-Hof-<br />

Verkauf, Bioprodukte etc) für<br />

die bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Betriebe <br />

Information <strong>und</strong> Beratung<br />

durch die Gemeinde.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Naherholungs-<br />

<strong>und</strong> Ausflugstourismus<br />

haben nur<br />

untergeordnete<br />

Bedeutung für die<br />

Standortgemeinde<br />

Stärkung des<br />

Naherholungs-<br />

<strong>und</strong> Ausflugstourismus<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ - 0<br />

+ - 0<br />

Begründung<br />

Information <strong>und</strong> Beratung sind keine<br />

Inhalte für das <strong>ÖEK</strong>. Anpassung der<br />

Maßnahmenformulierung auf entsprechende<br />

anlassbezogene Zurverfügungstellung<br />

von geeigneten Flächen.<br />

Information <strong>und</strong> Beratung sind keine<br />

Inhalte für das <strong>ÖEK</strong>. Anpassung der<br />

Maßnahmenformulierung auf entsprechende<br />

anlassbezogene Zurverfügungstellung<br />

von geeigneten Flächen.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

61


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

4<br />

4<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Weitere Attraktivitätssteigerung<br />

<strong>und</strong> schrittweise Anhebung<br />

des Ausflugstourismus<br />

durch systematischen Ausbau<br />

der Tourismusinfrastruktur,<br />

insbesondere für die<br />

Bewohner des Zentralraumes<br />

Graz, besonders hinsichtlich<br />

besserer Bekanntmachung<br />

der vorhandenen Gastbetriebe<br />

<strong>und</strong> Buschenschänken.<br />

Nahversorgung für die<br />

Wohnbevölkerung, bedarfsgerechter<br />

Ausbau der Versorgungseinrichtungen<br />

zB<br />

durch Errichtung eines Bauernladens<br />

mit Imbissstube.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Derzeit Nahversorgungüberwiegend<br />

vom NachbarortHeiligenkreuz<br />

abhängig<br />

Stärkung des<br />

Naherholungs-<br />

<strong>und</strong> Ausflugstourismus <br />

Attraktivitätssteigerung<br />

des<br />

Wohnstandorts<br />

5 Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> Wohnbau<br />

5<br />

Schaffung der erforderlichen<br />

Voraussetzungen für eine<br />

geordnete Siedlungsentwicklung<br />

durch die Ausweisung<br />

von entsprechend geeigneten<br />

Flächen für die Wohn-<br />

<strong>und</strong> die betriebliche Nutzung<br />

Festlegung geeigneter<br />

Flächen in den einzelnen<br />

Ortsteilen im Siedlungsleitbild<br />

<strong>Nr</strong>. 4.00, Festlegung<br />

zusätzlicher, auf den Bedarf<br />

abgestimmter Baugebiete als<br />

Vorausschauende<br />

Planung im Sinne<br />

der RO-<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Derzeit nur wenigeBebauungspläne<br />

Geordnete Siedlungsentwicklung<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ - -<br />

+ + +<br />

+ + 0<br />

Begründung<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit von „Bekanntmachungen“<br />

(Werbung) über das<br />

<strong>ÖEK</strong>.<br />

Gr<strong>und</strong>lage für bedarfsgerechte Festlegung<br />

von geeigneten Flächen.<br />

Es handelt sich um gr<strong>und</strong>legende<br />

Voraussetzung für eine geordnete<br />

Siedlungsentwicklung, die aufgr<strong>und</strong><br />

der Prognosen auf ein Bevölkerungswachstum<br />

abzustimmen ist.<br />

Anpassung des Planungsinstrumentes<br />

(ÖEP statt SLB).<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

62


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

5<br />

5<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Aufschließungsgebiete <strong>und</strong><br />

Erstellung von Bebauungsplänen<br />

zur Regelung einer<br />

zweckmäßigen Gestaltung,<br />

Parzellierung, Erschließung.<br />

Orientierung des Wohnungsangebotes<br />

an der Nachfragestruktur<br />

unter Berücksichtigung<br />

besonderer, geförderter<br />

Wohnformen (zB Geschosswohnbau,Einfamilienhausbau<br />

in Gruppen) <br />

Festlegung von geeigneten<br />

Flächen als Aufschließungsgebiete<br />

im Flächenwidmungsplan<br />

Unterstützung <strong>und</strong> Förderung<br />

der angestrebten Siedlungsentwicklung<br />

durch<br />

aktive Bodenpolitik der Gemeinde.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Geförderter<br />

Wohnbau in Guggitzgraben<br />

Fehlen von<br />

„Startwohnungen“<br />

für Jugendliche,<br />

junge Erwachsene<br />

sowie von barrierefreienSeniorenwohnungen<br />

Unbebautes Baulandhauptsächlich<br />

in Privatbesitz<br />

Kleinwohnungen:<br />

Halten der jungen,<br />

bereits<br />

selbstständigen<br />

Wohnbevölkerung<br />

am Wohnstandort;Familienwohnungen:<br />

Eindämmung<br />

der Zersiedelung,<br />

Kostenvorteil,<br />

effizientere Bodennutzung<br />

bei<br />

Siedlungserweiterungen<br />

Geordnete Siedlungsentwicklung<br />

Jugendliche/junge<br />

Erwachsene,<br />

Senioren weichen<br />

in andere Orte<br />

aus<br />

Durch erforderlicheSparmaßnahmen<br />

in den<br />

öffentlichen<br />

Haushalten fehlendes<br />

Budget<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

Begründung<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

63


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

5<br />

5<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Schutz <strong>und</strong> Erhaltung des<br />

Landschaftsbildes durch<br />

genaue Abgrenzung von<br />

Bauland <strong>und</strong> Freiland,<br />

so weit als möglich Verhinderung<br />

des Verfalls wertvoller<br />

<strong>und</strong> erhaltenswerter alter<br />

Bausubstanz.<br />

Erhaltung, Schutz <strong>und</strong><br />

schrittweise, systematische<br />

Erweiterung des historisch<br />

gewachsenen Ortskernes<br />

gemäß Festlegungen im<br />

Siedlungsleitbild.<br />

Schaffung eines Ortszentrums<br />

im Bereich des Gemeindeamtes/Kindergartens<br />

Festlegung eines Kern-,<br />

Büro- <strong>und</strong> Geschäftsgebietes<br />

im Flächenwidmungsplan.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Rechtliche Voraussetzungen<br />

für<br />

Erweiterung<br />

durch Flächenwidmung<br />

bereits<br />

geschaffen<br />

Häufig diffuse<br />

Abgrenzung zwischen<br />

Bauland<br />

<strong>und</strong> Freiland<br />

Noch viele unbebaute<br />

Flächen um<br />

das Gemeindezentrum<br />

Erhaltung eines<br />

Attraktiven,<br />

naturnahen Landschaftsbildes<br />

Erhalt wertvoller<br />

<strong>und</strong> erhaltenswerter<br />

alter Bausubstanz<br />

durch Nach-<br />

bzw. Umnutzung<br />

Ansiedlung von<br />

weiteren zentrumsbildenden<br />

Einrichtungen<br />

das „offene“<br />

Freiland wird<br />

zunehmend durch<br />

Bebauungen<br />

zerstückelt<br />

Wertvolle <strong>und</strong><br />

erhaltenswerte<br />

alte Bausubstanz<br />

verfällt mangels<br />

umsetzbarer<br />

Nutzungskonzepte<br />

oder mangelnderInvestitionsbereitschaft<br />

der<br />

Eigentümer<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

+ + +<br />

+ + 0<br />

Begründung<br />

Diese Zielsetzung ist Gr<strong>und</strong>lage für<br />

Änderung bestehender Gebietsfestlegung,<br />

wenn durch entsprechende<br />

Nutzungsänderungen ein Erhalt wertvoller<br />

<strong>und</strong> erhaltenswerter alter Bausubstanz<br />

erreicht werden kann.<br />

Zusammenfassung dieser beiden Bestimmungen;<br />

Aktualisierung des genannten<br />

Planungsinstrumentes.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

64


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

5<br />

5<br />

5<br />

5<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Schrittweise <strong>und</strong> bedarfsorientierte<br />

Weiterentwicklung<br />

der Hauptsiedlungsgebiete<br />

Pirching <strong>und</strong> Guggitzgraben<br />

als Siedlungsschwerpunkte.<br />

Aktive Gr<strong>und</strong>stückspolitik<br />

durch Erwerb von Gr<strong>und</strong>stücken<br />

seitens der Gemeinde<br />

<strong>und</strong> Sicherstellung einer<br />

qualitätsvollen Nutzung<br />

durch Baulandzonierung <strong>und</strong><br />

Erstellung von Teilbauungsplänen<br />

im Anlassfall.<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Pflege von<br />

historisch <strong>und</strong> architektonisch<br />

bedeutsamen Bauwerken<br />

in den einzelnen Ortsbereichen<br />

(Ortsbilderhaltung,<br />

Ortserneuerung, Ortsbildgestaltung)<br />

– Dorferneuerungsprojekt.<br />

Weitere Verbesserung des<br />

Wohnungsstandards durch<br />

Sanierung von Substandardwohnungen<br />

(alte bzw. ehemalige<br />

Bauernhäuser).<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Konzentration der<br />

privaten <strong>und</strong><br />

öffentlichen Einrichtungen<br />

auf<br />

diese beiden<br />

Ortschaften<br />

Nur mehr sehr<br />

wenige Substandardwohnungen<br />

in der Gemeinde<br />

Fehlende Nahversorgung<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit<br />

über das <strong>ÖEK</strong><br />

Durch Weiterentwicklung<br />

der<br />

Hauptsiedlungsgebiete<br />

könnten<br />

diese für neue<br />

Einrichtungen (zB<br />

Handel) attraktiver<br />

werden.<br />

Geordnete Siedlungsentwicklung<br />

Durch erforderlicheSparmaßnahmen<br />

in den<br />

öffentlichen<br />

Haushalten fehlendes<br />

Budget<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

+ + 0<br />

+ - -<br />

+ - -<br />

Begründung<br />

„Aktive Gr<strong>und</strong>stückspolitik“ ist bereits<br />

durch das obige Ziel „Unterstützung<br />

<strong>und</strong> Förderung der angestrebten Siedlungsentwicklung<br />

durch aktive Bodenpolitik<br />

der Gemeinde“ erfasst.<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit über das<br />

<strong>ÖEK</strong>.<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit über das<br />

<strong>ÖEK</strong>.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

-<br />

65


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

5<br />

5<br />

5<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Sicherstellung einer geordneten<br />

Weiterentwicklung der<br />

Siedlungsstruktur entsprechend<br />

den Festlegungen im<br />

Siedlungsleitbild <strong>zum</strong> Flächenwidmungsplan<br />

Keine Neuentwicklung von<br />

größeren Wohnbaulandbereichen<br />

entlang stark<br />

frequentierter Verkehrsbänder.<br />

Festlegung von Gewerbegebieten<br />

vorzugsweise in<br />

Standortgunstlagen.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Gesetzliche Verankerung<br />

Einzig die Landesstraße<br />

B73 kann<br />

als Verkehrsträger<br />

mit relevanten<br />

Lärmemissionen<br />

genannt werden<br />

Dies trifft weitgehend<br />

auf den<br />

Bestand zu<br />

Wohnbauland bei<br />

Guggitzgraben<br />

<strong>und</strong> Bügelegg an<br />

B73 grenzend<br />

Isolierte Lagen<br />

(zB Rohrbachgraben)<br />

<strong>und</strong> schlechte<br />

Erreichbarkeit<br />

(zB Sägewerke<br />

bei Rettenbach<br />

<strong>und</strong> Guggitzberg)<br />

Attraktive Wohnstandorteaußerhalb<br />

der betroffenen<br />

Gebiete<br />

Ansiedlung von<br />

Betrieben durch<br />

Schaffung attraktiver<br />

Standorte<br />

6 Technische Infrastruktur<br />

6<br />

Stufenweise Realisierung <strong>und</strong><br />

weiterer Ausbau einer dem<br />

Stand der Technik entsprechenden<br />

Abwasserreinigung<br />

lt. beschlossenem Abwasserentsorgungskonzept.<br />

Fehlende Baulandentwicklungsmöglichkeiten<br />

in den Tallagen<br />

Beeinträchtigung<br />

der Entwicklungsmöglichkeiten<br />

für Wohnnutzungen<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

Begründung<br />

+ - - Bereits durch ROG vorgegeben. -<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

+ - - Bereits durch ROG vorgegeben. -<br />

Umgesetzt - - Umgesetzt -<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

66


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

6<br />

6<br />

6<br />

6<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Verbesserung <strong>und</strong> Ausbau<br />

der infrastrukturellen Einrichtungen<br />

(zB Fernwärme,<br />

Kabel-TV, Energieversorgung,<br />

etc.).<br />

Schrittweise Verringerung<br />

des Abfallaufkommens in der<br />

Gemeinde (Abfalltrennung,<br />

Abfallvermeidung).<br />

Schrittweise Erweiterung der<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgungssysteme<br />

der technischen Infrastruktur<br />

im Einklang mit der<br />

weiteren Siedlungsentwicklung.<br />

Vorsorge zur langfristigen<br />

Sicherung eines ausreichenden<br />

Energieangebotes durch<br />

mittel- bzw. langfristig vermehrten<br />

Einsatz von alternativen<br />

Energieträgern unter<br />

Ausnutzung der natürlichen<br />

Ressourcen (zB Biomasse,<br />

Sonnenkollektoren, etc.).<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Energieversorgung<br />

für alle<br />

Ortsteile sichergestellt<br />

Keine Fernwärmeanlage<br />

Hohe Sonnenscheindauer,<br />

hoher Waldanteil<br />

Gedeckelte B<strong>und</strong>esförderungen<br />

–<br />

gesenkte Förderungen<br />

durch das<br />

zuletzt novellierte<br />

Ökostromgesetz<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ - -<br />

+ - -<br />

Begründung<br />

Fernwärme <strong>und</strong> Energieversorgung<br />

werden in einem gesonderten Punkt<br />

behandelt;<br />

Kabel-TV mittlerweile über Telekom-<br />

Anschluss verfügbar.<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit über das<br />

<strong>ÖEK</strong>.<br />

+ - - Bereits durch ROG vorgegeben. -<br />

+ + +<br />

Bestimmung kann als Gr<strong>und</strong>lage für<br />

entsprechende Gebietsfestlegungen<br />

dienen, zB für Gemeinschaftsanlagen.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

-<br />

67


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

6<br />

6<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Bau eines Parkplatzes gegenüber<br />

des Gemeindeamtes<br />

Festlegung einer Fläche<br />

im Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>.<br />

4.00<br />

Ausbau des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs zB<br />

durch die Führung einer<br />

Postbuslinie Rohrbachgraben<br />

– Pirching – Heiligenkreuz –<br />

Prosdorf.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

Begründung<br />

Umgesetzt - - Umgesetzt, somit nicht mehr aktuell. -<br />

Keine direkte<br />

Verbindung PostbuslinieRohrbachgraben<br />

–<br />

Pirching – Heiligenkreuz<br />

– Prosdorf.<br />

Anrufsammeltaxi<br />

über Kleinregion<br />

7 Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

7<br />

7<br />

Weitestgehende Erhaltung<br />

der bestehenden Grün- <strong>und</strong><br />

Freiflächen in der Gemeinde<br />

Ausweisung entsprechender<br />

Flächen im Flächenwidmungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. 4.00.<br />

Weitere, auf die Bedürfnisse<br />

der Bevölkerung abgestimmte<br />

soziale Betreuung aller<br />

Bevölkerungsgruppen <strong>und</strong><br />

bedarfsorientierter Ausbau<br />

des Fürsorgewesens (mobile<br />

Altenbetreuung, Hauskrankenpflege,Notarztversorgung,<br />

etc.).<br />

Bestehende Grün-<br />

<strong>und</strong> Freiflächen<br />

Hilfswerk Steiermark<br />

bietet Hauskrankenpflege<br />

u.<br />

Altenhilfe an<br />

Wenig kindergerechteSpielstätten<br />

im Gemeindegebiet<br />

Erhaltung der<br />

Wohnqualität des<br />

Wohnstandorts<br />

Gemeinschaftliche<br />

Anlagen durch<br />

Zusammenschluss<br />

in der Kleinregion<br />

Stiefingtal<br />

Zu geringe Nachfrage.KurvenreicheGemeindestraße<br />

für Regionalverkehr<br />

ungeeignet.<br />

Verdrängung<br />

durch Siedlungsdruck<br />

Abwanderung der<br />

von fehlenden<br />

Sozialeinrichtungen<br />

betroffenen<br />

Bevölkerung<br />

+ - -<br />

+ + + siehe SWOT<br />

+ - -<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit über das<br />

<strong>ÖEK</strong>.<br />

Wenig Steuerungsmöglichkeit über das<br />

<strong>ÖEK</strong> für Betreuung, teilweise ist dieses<br />

Ziel ohnehin in den nachfolgenden<br />

Bestimmungen enthalten.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

68


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Weitere Unterstützung <strong>und</strong><br />

Förderung des sozialen Gemeinschaftslebens<br />

<strong>und</strong> des<br />

Vereinswesens.<br />

Ausrichtung des kulturellen<br />

Angebotes auf alle Alters-<br />

<strong>und</strong> Interessentengruppen.<br />

Erhaltung <strong>und</strong> weitere Verbesserung<br />

eines bedarfsgerechten<br />

Angebotes an ärztlicher<br />

Versorgung <strong>und</strong> zentralen<br />

Einrichtungen sowie des<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesens in Zusammenarbeit<br />

mit den Nachbargemeinden.<br />

Kurz- bis mittelfristig Errichtung<br />

von Geh- <strong>und</strong> Radwegen,<br />

Laufstrecken zur Attraktivierung<br />

des Naherholungstourismus.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Gemeindeeigene<br />

Veranstaltungshalle<br />

vorhanden<br />

Tagesstätte,<br />

Kindergarten;<br />

Hilfswerk Steiermark<br />

bietet Hauskrankenpflege<br />

u.<br />

Altenhilfe an<br />

Radweg entlang<br />

der B73, viele<br />

Gemeindestraßen<br />

nur schwach von<br />

Kfz frequentiert<br />

Betreutes Wohnen<br />

Erhaltung der<br />

Wohnqualität des<br />

Wohnstandorts<br />

Erhöhung der<br />

Wohnqualität des<br />

Wohnstandorts<br />

Durch Zuwanderung<br />

erhöhen sich<br />

die Chancen, dass<br />

fehlende soziale<br />

Einrichtungen<br />

errichtet werden -<br />

gemeinschaftliche<br />

Anlagen in der<br />

Kleinregion<br />

Stiefingtal.<br />

Erhöhung der<br />

Wohnqualität des<br />

Wohnstandorts<br />

Fehlender Zusammenhaltzwischen<br />

ansässiger<br />

<strong>und</strong> zuwandernder<br />

Bevölkerung<br />

Abwanderung der<br />

von fehlenden<br />

Sozialeinrichtungen<br />

betroffenen<br />

Bevölkerung<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

+ + +<br />

+ + +<br />

+ + +<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

Begründung<br />

Bestimmung kann als Gr<strong>und</strong>lage für<br />

entsprechende Gebietsfestlegungen<br />

dienen, zB für Sozial- oder Vereinseinrichtungen.<br />

Bestimmung kann als Gr<strong>und</strong>lage für<br />

entsprechende Gebietsfestlegungen<br />

dienen.<br />

Bestimmung kann als Gr<strong>und</strong>lage für<br />

entsprechende Gebietsfestlegungen<br />

dienen, zB für Vorhaltsflächen.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

69


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Schaffung von ausreichenden<br />

PKW-Abstellflächen mit<br />

Beleuchtung im Bereich des<br />

Gemeindezentrums <strong>und</strong> im<br />

Bereich der Tagesheimwerkstätte<br />

für Besucher von Veranstaltungen<br />

im Gemeindezentrum.<br />

Berücksichtigung der Belange<br />

der Behinderten bei der<br />

baulichen Gestaltung von<br />

öffentlichen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Anlagen, sowie im sozialen<br />

Wohnungsbau.<br />

Berücksichtigung der Belange<br />

der Behinderten, Kranken<br />

<strong>und</strong> Integration aller sozialer<br />

Gruppen.<br />

Weitere finanzielle Hilfestellung<br />

für die Ausbildung von<br />

Tagesmüttern zur Erleichterung<br />

des Berufswiedereinstiges.<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

Begründung<br />

Umgesetzt - - Umgesetzt, somit nicht mehr aktuell. -<br />

Teilweise bereits<br />

umgesetzt<br />

Vorgaben durch<br />

Bebauungsplanung<br />

möglich<br />

Bei Bestand<br />

häufig nur unter<br />

großem Aufwand<br />

umsetzbar<br />

+ + + Siehe SWOT<br />

+ - -<br />

+ - -<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit über das<br />

<strong>ÖEK</strong>. Teilweise ist dieses Ziel ohnehin<br />

in den übrigen Bestimmungen enthalten.<br />

Keine Steuerungsmöglichkeit über das<br />

<strong>ÖEK</strong>.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

-<br />

70


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Abs. in § 1 <strong>ÖEK</strong> 4.0<br />

7<br />

7<br />

7<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Errichtung einer Tagesheimwerkstätte<br />

mit 15 Wohneinheiten.<br />

Erhaltung des Ortsbildes <br />

mittel- bis langfristige Revitalisierungsmaßnahmen<br />

zur<br />

Erhaltung der das Landschaftsbild<br />

prägenden Bauernhöfe<br />

im Dorfgebiet.<br />

Ausbau des bestehenden<br />

Fußweges „Birner“ im Bereich<br />

Rohrbachgraben<br />

zur verkehrsmäßigen<br />

Entlastung des Siedlungsgebietes<br />

Rohrbachgraben<br />

zur besseren Anbindung<br />

an den öffentlichen Verkehr<br />

– Buslinie über Heiligenkreuz<br />

– Pirching (Gemeindeamt) -<br />

Prosdorf<br />

SWOT-Analyse der Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Stärken Schwächen Chancen Risiken<br />

Gültigkeit<br />

Als Verordnung<br />

(<strong>ÖEK</strong>) zweckmäßig<br />

Übernahme in VO-<br />

<strong>Wortlaut</strong> <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

Begründung<br />

Umgesetzt - - Umgesetzt, somit nicht mehr aktuell. -<br />

Dörfliche Ortskerne<br />

noch vorhanden.<br />

Ausbau für den<br />

Fuß- <strong>und</strong> Radverkehr<br />

ist erfolgt<br />

Teileweise Überformungen;<br />

fehlende Bebauungsplanung<br />

Keine Ausbau für<br />

Linienbusse<br />

Dörfliche Strukturen<br />

können den<br />

nachbarschaftlichenZusammenhalt<br />

begünstigen<br />

<strong>und</strong> die Attraktivität<br />

fördern<br />

Suburbanisierung<br />

mit Vorstadtsiedlungen,<br />

die den<br />

Zusammenhalt<br />

der Bevölkerung<br />

nicht fördern<br />

+ + +<br />

-<br />

Bestimmung kann als Gr<strong>und</strong>lage für<br />

entsprechende Gebietsfestlegungen<br />

<strong>und</strong> für die Bebauungsplanung dienen.<br />

Der Ausbau für den motorisierten<br />

Verkehrs ist laut Gemeinde nicht vorgesehen.<br />

Abs. in § 4 <strong>ÖEK</strong> 5.0<br />

-<br />

71


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

2.2 DIFFERENZPLAN / DIFFERENZLISTE / SUP-PRÜFUNG<br />

In Übereinstimmung mit den Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätzen des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />

1974 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 49/2010 idgF, den Festlegungen des Landesentwicklungsprogrammes<br />

(LEP 2009, LGBl. <strong>Nr</strong>. 75/2009 idgF) <strong>und</strong> des Regionalen Entwicklungsprogrammes<br />

für die Planungsregion (politischer Bezirk) Feldbach (LGBl. <strong>Nr</strong>. 7/1994) sowie<br />

der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12.09.2005 über ein Programm<br />

zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005)<br />

werden, ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme vom Oktober 2010<br />

<strong>und</strong> der nachfolgenden Problemanalyse sowie aufbauend auf dem <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 4.00 idgF, die kurz-, mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele <strong>und</strong><br />

Maßnahmen angepasst bzw. neu festgelegt <strong>und</strong> nachfolgende Änderungen, Ergänzungen<br />

sowie Neufestlegungen durchgeführt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> zwischenzeitlich geänderter Planungsvoraussetzungen, geänderter raumordnungsgesetzlicher<br />

Bestimmungen <strong>und</strong> geänderter öffentlicher, siedlungs- <strong>und</strong> wirtschaftspolitischer<br />

Interessen der Gemeinde Pirching am Traubenberg erfolgt für alle<br />

Ortsteile <strong>und</strong> Siedlungsansätze die Prüfung der bisher festgelegten siedlungs- <strong>und</strong><br />

kommunalpolitischen Zielsetzungen. Diese führt zu einer teilweisen Anpassung von<br />

Zielsetzungen, Maßnahmen <strong>und</strong> Entwicklungszielen sowie den Funktionsbereichen insbesondere<br />

durch Neudefinition im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan. Bestehende Zielsetzungen<br />

wurden evaluiert, für richtig bef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> gelten weiterhin.<br />

Das geltende Siedlungsleitbild <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF der Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

stellt wesentliche Zielsetzungen für die künftige Orts- <strong>und</strong> Siedlungsentwicklung dar<br />

<strong>und</strong> gelten diese großteils weiterhin unverändert. Für die bisher nicht näher definierten<br />

Räume werden Gebiete mit baulicher Entwicklung mit zugehörigen Entwicklungspotenzialen<br />

<strong>und</strong> Entwicklungsgrenzen zusätzlich festgelegt. Die Gegenüberstellung zeigt,<br />

dass die festgelegten Funktionsbereiche (nunmehr Gebiete mit baulicher Entwicklung)<br />

weitgehend mit den Festlegungen im bisherigen <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> – Siedlungsleitbild<br />

übereinstimmen. Somit werden nur wesentliche Änderungen näher dargestellt<br />

<strong>und</strong> begründet.<br />

72


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

DIFFERENZLISTE<br />

Darstellung der Neufestlegungen <strong>und</strong> Änderungen vom Siedlungsleitbild <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF <strong>zum</strong> Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

<strong>und</strong> Prüfung, ob Ausschlusskriterien gem. „Leitfaden zur Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

in der <strong>Örtlichen</strong> Raumplanung“ (FA13B, 2. Auflage / April 2011) zutreffen<br />

Bereich Siedlungsgebiet/Ortsteil<br />

Mitteregg X<br />

Rettenbach Ost x<br />

Rettenbach<br />

West<br />

Bügelegg<br />

Änderung der Siedlungsgrenzengegenüber<br />

SLB <strong>Nr</strong>. 4.00<br />

Bereiche<br />

durchnummeriert raumordnungsfachliche Begründung <strong>und</strong> Erläuterungen der<br />

Änderung<br />

Prüfkriterien gemäß Planungsleitfaden<br />

SUP in der <strong>Örtlichen</strong> Raumplanung<br />

geringfügige<br />

Änderung/<br />

kleine Gebiete<br />

< 3.000m² bei<br />

Erweiterung<br />

Eigenart <strong>und</strong><br />

Charakter unverändert<br />

offensichtlich<br />

keine erheblichenAuswirkungen<br />

innerhalb außerhalb 1) 2) 3)<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

1 - Rücknahme der festgelegten Entwicklungspotenziale aufgr<strong>und</strong> steiler<br />

Hanglage sowie angestrebter Siedlungsentwicklung (vorwiegend einzeilige<br />

Bebauung nördlich <strong>und</strong> südlich der Gemeindestraße); Anpassung<br />

der Gebiete mit baulicher Entwicklung an die bestehende/ künftige<br />

Siedlungsentwicklung (Bereich mit zwei Funktionen - Landwirtschaft/Wohnen).<br />

2 - Geringfügige Rücknahmen aufgr<strong>und</strong> der Bestimmungen <strong>zum</strong> Sachprogramm<br />

Hochwasser <strong>und</strong> teilweise steile Hanglage; geringfügige<br />

Arrondierung Richtung Süden unter Berücksichtigung der örtlichen<br />

Gegebenheiten sowie der angestrebten Siedlungsentwicklung in Abstimmung<br />

mit den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben.<br />

3 - Geringfügige Arrondierung Richtung Süden <strong>und</strong> Nordwesten unter<br />

Berücksichtigung der technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal,<br />

Wasser, Strom) insbesondere Verkehrserschließung; geringfügige<br />

Rücknahme des festgelegten Funktionsbereiches (nunmehr Gebiet<br />

mit baulicher Entwicklung) aufgr<strong>und</strong> steiler Hanglage (mangelnde<br />

Bauplatzeignung).<br />

4 - Geringfügige Arrondierung Richtung Westen unter Berücksichtigung<br />

der bestehenden Siedlungsstruktur <strong>und</strong> den topographischen Gegebenheiten<br />

(Richtung Norden abfallende Hangzone); Anpassung der<br />

Gebiete mit baulicher Entwicklung an die bestehende/künftige Nut-<br />

Umweltprüfung<br />

(UP) iS<br />

§ 4 erforderlich<br />

x x Nein<br />

x x x Nein<br />

x x x Nein<br />

X X Nein<br />

73


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Guggitzberg<br />

Nord<br />

Guggitzberg Ost<br />

Guggitzberg<br />

West<br />

Guggitzgraben/<br />

Rohrbachgraben<br />

Guggitzberg<br />

Süd<br />

Pirching/<br />

Pirchingberg<br />

x<br />

x<br />

X<br />

X<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

5<br />

zung durch Festlegung von Gebieten mit baulicher Entwicklung für<br />

Wohnen.<br />

- Anpassung der Entwicklungsgrenzen an den regionalen Verkehrsträger<br />

(Landesstraße B 73).<br />

6 - Anpassung der Gebiete mit baulicher Entwicklung für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe aufgr<strong>und</strong> bestehender/künftiger Nutzung sowie vorliegender<br />

Rodungsbewilligungen in Abstimmung mit der angestrebten/ bestehenden<br />

Siedlungsstruktur.<br />

7 - Geringfügige Arrondierung des festgelegten Funktionsbereiches<br />

„dörflicher Ortskern mit Wohnnutzung“ – nunmehr Gebiet mit baulicher<br />

Entwicklung für Landwirtschaft unter Berücksichtigung der bestehenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebe sowie der angestrebten<br />

Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur.<br />

8 - Geringfügige Rücknahme des festgelegten Funktionsbereiches<br />

9 -<br />

„Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“ (orange Farbgebung); geringfügige<br />

Arrondierung Richtung Osten für ein Gebiet mit baulicher<br />

Entwicklung für Wohnen unter Berücksichtigung der bestehenden<br />

Siedlungsstruktur; Erweiterung des <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunktes<br />

Richtung Südwesten unter Berücksichtigung der Bestandssituation<br />

<strong>und</strong> den vorhandenen öffentlichen Einrichtungen (Wirtschaftshof).<br />

Bedarfsorientierte Erweiterung des festgelegten Funktionsbereiches<br />

„Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“ als Gebiet mit baulicher Entwicklung<br />

für Wohnen unter Berücksichtigung der vorhandenen technischen<br />

Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser, Strom, insbesondere<br />

Zufahrt).<br />

10 - Geringfügige Rücknahme der festgelegten Funktionsbereiche „dörflicher<br />

Ortskern mit Wohnnutzung“ <strong>und</strong> „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“<br />

aufgr<strong>und</strong> gegebener steiler Hanglage (mangelnde Bauplatzeignung);<br />

Anpassung eines Gebietes mit baulicher Entwicklung<br />

an die bestehende/künftige Nutzung (Wohnen).<br />

11 - Geringfügige Rücknahme des festgelegten Funktionsbereiches<br />

„Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“ (orange Farbgebung); Fortführung<br />

der bestehenden Siedlungsstruktur Richtung Norden durch<br />

Festlegung eines Gebietes für bauliche Entwicklung für Wohnen unter<br />

Berücksichtigung der technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal,<br />

Wasser, Strom, insbesondere Zufahrt).<br />

x x x Nein<br />

x Nein<br />

x x X Nein<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

74


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Weingarten –<br />

Siedlung<br />

Streblberg<br />

Kittenegg Nord<br />

x<br />

X<br />

x<br />

x<br />

x<br />

X<br />

x<br />

X<br />

x<br />

x<br />

12 - Geringfügige Rücknahme des festgelegten Funktionsbereiches<br />

13 -<br />

„Wohnbereich mit überwiegender Wohnnutzung“ (gelbe Farbgebung)<br />

aufgr<strong>und</strong> der topographischen Gegebenheiten (teilweise steile Hangzone);<br />

bedarfsorientierte Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur<br />

Richtung Norden unter Berücksichtigung der Bestandssituation<br />

sowie der angestrebten Nachverdichtung der bestehenden<br />

Siedlungsstruktur.<br />

Teilweise Rücknahme des festgelegten Funktionsbereiches für „Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe“ aufgr<strong>und</strong> der angestrebten Siedlungsentwicklung<br />

sowie unter Berücksichtigung der großräumig zusammenhängenden<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen; bedarfsorientierte Erweiterung<br />

eines Gebietes mit baulicher Entwicklung für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

zur Standortsicherung eines für die Gemeinde Pirching am<br />

Traubenberg bedeutenden Gewerbebetriebes.<br />

14 - Anpassung der Gebiete mit baulicher Entwicklung an die bestehende/<br />

künftige Nutzung unter Berücksichtigung der bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Betriebe sowie zwischenzeitlich erfolgter Umsetzung der<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen des <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es; geringfügige<br />

Arrondierung der festgelegten Funktionsbereiche „dörflicher<br />

Ortskern mit Wohnnutzung“ <strong>und</strong> „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“<br />

unter Berücksichtigung der Bestandssituation.<br />

15 - Anpassung eines Gebietes mit baulicher Entwicklung für Wohnen<br />

aufgr<strong>und</strong> der Bestandssituation sowie der angestrebten künftigen<br />

Siedlungsentwicklung als Teil des Hauptortes Pirching unter Berücksichtigung<br />

der technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser,<br />

Strom, insbesondere Zufahrt) sowie vorliegender Rodungsbewilligung.<br />

16 - Rücknahme des festgelegten Funktionsbereiches „Wohnbereich mit<br />

überwiegender Wohnnutzung“ (orange Farbgebung) aufgr<strong>und</strong> der<br />

angestrebten Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur.<br />

17<br />

18<br />

- Festlegung eines kompakten zusammenhängenden Wohnsiedlungsgebietes<br />

östlich der Landesstraße L 247 aufgr<strong>und</strong> der Bestandssituation<br />

sowie den vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen<br />

im Sinne der angestrebten Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur<br />

unter Berücksichtigung der vorhandenen naturräumlichen<br />

Gegebenheiten (angrenzende Waldflächen, teilweise vorliegende<br />

Erdrutschgefährdung).<br />

- Festlegung eines Gebietes mit baulicher Entwicklung für Wohnen<br />

unter Berücksichtigung der ehem. landwirtschaftlichen Betriebsnutzung<br />

sowie der angestrebten Siedlungsentwicklung einzeilig entlang<br />

der nordwest-südost verlaufenden Gemeindestraße.<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

75


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Kittenegg Süd x<br />

Oberdorf<br />

Stieglberg x<br />

x<br />

X<br />

x<br />

19<br />

20<br />

21<br />

- Bedarfsorientierte Festlegung eines Gebietes mit baulicher Entwicklung<br />

für Wohnen aufgr<strong>und</strong> der Bestandssituation sowie der kurzfristig<br />

vorgesehenen Verwertung; Rücknahme des festgelegten Funktionsbereiches<br />

„Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“ Richtung Süden,<br />

basierend auf der teilweise steilen Hangzone (mangelnde Bauplatzeignung)<br />

<strong>und</strong> Richtung Norden im Sinne der angestrebten Siedlungsentwicklung.<br />

- Festlegung eins Gebietes mit baulicher Entwicklung für Wohnen östlich<br />

entlang der Landesstraße L 247 basierend auf der Bestandssituation<br />

im Sinne der angestrebten Nachverdichtung der bestehenden<br />

Siedlungsstruktur <strong>und</strong> der vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen.<br />

- Geringfügige Arrondierung des festgelegten Funktionsbereiches<br />

„dörflicher Ortskern mit Wohnnutzung“ Richtung Osten in Abstimmung<br />

mit den angrenzenden Waldflächen; Anpassung der Gebiete<br />

mit baulicher Entwicklung an die bestehende/künftige Nutzung (Bereich<br />

mit 2 Funktionen - Landwirtschaft/Wohnen).<br />

x x Nein<br />

x x Nein<br />

x x x Nein<br />

76


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

3 ERLÄUTERUNGEN ZUM ENTWICKLUNGSPLAN<br />

3.1 MATERIENRECHTLICHE UND SONSTIGE ERSICHTLICHMA-<br />

CHUNGEN<br />

3.1.1 Ersichtlichmachungen im Entwicklungsplan<br />

• Verwaltungsgrenzen der Gemeinde Pirching am Traubenberg<br />

• fließende <strong>und</strong> stehende Gewässer (Wasserrechtsgesetz 1959 idgF)<br />

• Verkehrsinfrastruktur (Überregionales wie Örtliches Straßen- <strong>und</strong> Wegenetz<br />

nach Landes-Straßenverwaltungsgesetz)<br />

• Hochspannungsfreileitungen (Starkstromwegerecht)<br />

• Haltestelleneinzugsbereiche (Wohnbauförderungsgesetz)<br />

• Öffentliche Einrichtungen<br />

• durch Erdrutsch gefährdete Flächen (ER)<br />

• Hochwasserüberflutungsgebiete (HQ/HW)<br />

3.1.2 Regionales Entwicklungsprogramm<br />

Gem. Regionalem Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk)<br />

Feldbach (LGBl. <strong>Nr</strong>. 7/1994), ist die Gemeinde Pirching am Traubenberg als Standortgemeinde<br />

für EZ III festgelegt.<br />

Gem. § 7 (1) Stmk. Landesentwicklungsprogramm 2009 (LGBl. <strong>Nr</strong>. 75/2009 idgF) sind<br />

in den regionalen Entwicklungsprogrammen die Landschaftsräume in den jeweiligen<br />

Planungsregionen planlich abzugrenzen <strong>und</strong> Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen dazu festzulegen.<br />

Diesbezüglich sind derzeit keine Vorgaben zu berücksichtigen.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Berücksichtigung der Bestimmungen des geltenden Regionalen Entwicklungspro-<br />

grammes für die Planungsregion Feldbach.<br />

3.1.3 Sachprogramm für die hochwassersichere Entwicklung der Siedlungsräume<br />

Diese landesgesetzliche Bestimmung ist für die gegenständliche Revision des <strong>Örtlichen</strong><br />

<strong>Entwicklungskonzept</strong>es <strong>und</strong> des Flächenwidmungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> der Gemeinde<br />

Pirching am Traubenberg als geltende Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung<br />

über ein "Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume“<br />

(LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005) heranzuziehen. Ziel dieses Entwicklungsprogramms ist die Minimierung<br />

des Risikos bei Hochwasserereignissen bzw. Ereignissen in Wildbach– <strong>und</strong><br />

Lawineneinziehungsgebieten durch Raumordnungsmaßnahmen. Als Maßnahmen (§ 4<br />

leg. cit.) wird festgelegt, dass Hochwasserabflussgebiete des HQ100, Rote Gefahrenzonen,<br />

Flächen, die sich für Hochwasserschutzmaßnahmen besonders eignen, blaue<br />

Vorbehaltsbereiche <strong>und</strong> Uferstreifen entlang natürlich fließender Gewässer von mind.<br />

10 m, gemessen ab der Böschungsoberkante, von Baugebieten gem. § 29 (2) <strong>und</strong> (3)<br />

77


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Stmk. ROG 2010 LGBl. <strong>Nr</strong>. 49/2010 idgF <strong>und</strong> von solchen Sondernutzungen im Freiland<br />

gem. § 33 (3) leg. cit. freizuhalten sind, die das Schadenspotential erhöhen <strong>und</strong><br />

Abflusshindernisse darstellen, ebenso von Neubauten gem. § 33 (4) Z. 2 <strong>und</strong> Z. 4 leg.<br />

cit..<br />

Abweichend von diesen Bestimmungen sind Zubauten gem. § 33 (4) Z. 2 <strong>und</strong> Z. 4<br />

leg. cit. sowie Ausweisungen gem. den Ausnahmebestimmungen des SAPROs im<br />

HQ100 zulässig. Dabei handelt es sich unter anderem um geringfügige Arrondierungen<br />

mit 3-4-seitigem Baulandeinschluss <strong>und</strong> einer Obergrenze von 3.000 m² oder wenn<br />

ein besonderes öffentliches Interesse an einer Erweiterung – sofern keine anderen<br />

Erweiterungsmöglichkeiten bestehen – gegeben ist. Die wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen<br />

dieser <strong>und</strong> anderer Ausnahmebestimmungen stellen u. a. einen<br />

Hochwasserschutz mit Freibord auf <strong>zum</strong>indest 100-jährliche Ereignisse mit wirtschaftlich<br />

vertretbaren Kosten dar.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Freihalten von Hochwasserabflussbereichen <strong>und</strong> der ufernahen Abschnitte von<br />

neuen Baulandausweisungen ausgenommen Bestandssicherung von bestehenden<br />

Betrieben.<br />

3.2 FESTLEGUNGEN – PLANUNGSHOHEIT DER GEMEINDE<br />

3.2.1 Festlegung <strong>und</strong> Abgrenzung der einzelnen Siedlungsschwerpunkte<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage für die Festlegung von <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunkten wird die<br />

Richtlinie zur Festlegung <strong>und</strong> Abgrenzung von Siedlungsschwerpunkten vom Amt der<br />

Stmk. Landesregierung, herausgegeben von der Abteilung 16 sowie der FA 13B mit<br />

Stand: April 2007 herangezogen.<br />

Örtliche Siedlungsschwerpunkte sind Bereiche, die in Ergänzung <strong>zum</strong> Hauptort der<br />

jeweiligen Gemeinde, langfristig weiterentwickelt werden sollen. Wenn bestehende<br />

Siedlungsschwerpunkte aufgr<strong>und</strong> von Immissionsbelastungen, naturräumlichen Gefährdungen,<br />

rechtlichen Nutzungsbeschränkungen oder topografischen Gegebenheiten<br />

nicht mehr weiterentwickelt werden können, besteht die Möglichkeit neue Siedlungsschwerpunkte<br />

festzulegen. Dabei sind neben den Vorgaben des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />

auch die bestehenden Entwicklungsprogramme zu berücksichtigen.<br />

Dadurch sollen zentrale Orte als Siedlungsschwerpunkte entwickelt, die Versorgungseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> der öffentliche Verkehr gestärkt werden, die Siedlungsentwicklung<br />

flächensparend erfolgen <strong>und</strong> die Wohnqualität der Siedlungsbereiche gesichert<br />

werden sowie großflächige freie Landschaftsräume erhalten bleiben.<br />

Die Festlegung der <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunkte erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich nach dem<br />

Prinzip der „gestreuten Schwerpunktbildung“ in Abstimmung mit den vorhandenen<br />

78


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

technischen Infrastruktureinrichtungen, der bestehenden Siedlungsstruktur, im Einklang<br />

mit der anzustrebenden Bevölkerungsdichte sowie der ökologischen, wirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> sozialen Tragfähigkeit des Raumes.<br />

Als Örtliche Siedlungsschwerpunkte in der Gemeinde Pirching am Traubenberg werden<br />

der Hauptort Pirching sowie die Ortsteile Guggitzgraben/Rohrbachgraben<br />

<strong>und</strong> Rettenbach West (gemeindeübergreifend mit der Gemeinde Empersdorf) festgelegt:<br />

Begründet wird dies mit der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen (insbesondere der<br />

Erreichung der Mindestanzahl von 10 Wohngebäude bei gleichzeitiger kompakter<br />

Siedlungsstruktur) sowie weiterer Voraussetzungen gem. der o. g. Richtlinie:<br />

1. Die Festlegung eines <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunktes darf nicht dem<br />

Stmk. ROG 2010 idgF widersprechen. Besonders zu berücksichtigen sind § 3 (1)<br />

<strong>und</strong> §§ 28, 29 <strong>und</strong> 30 Stmk. ROG 2010 idgF.<br />

2. Für die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsschwerpunktes – funktionsdurchmischt<br />

(alle Baugebiete zulässig) – gelten zusätzlich zu Punkt 1 die Mindestvoraussetzungen<br />

sowie weitere Voraussetzungen, die nachfolgend in Punkt a) – d)<br />

zusammengefasst dargestellt werden:<br />

a) Ein Siedlungsansatz (kleinräumiges, zusammenhängend bebautes Gebiet im Bauland,<br />

auf dem Bauwerke stehen, die dem Wohnen oder Öffentlichen Funktionen<br />

dienen) mit sozialer Mindestinfrastruktur (Schule, Gemeindeamt, Seelsorgeeinrichtung,<br />

Lebensmittelhändler mit Vollsortiment) ist vorhanden, oder ein Sied-<br />

lungsansatz mit kompakter zusammenhängender Struktur <strong>und</strong> mindestens<br />

10 bestehenden betriebsunabhängigen Wohneinheiten ist vorhanden<br />

oder die bestehenden Siedlungsschwerpunkte sind aufgr<strong>und</strong> besonderer Gegebenheiten<br />

oder fehlender Möglichkeiten nicht erweiterbar <strong>und</strong> ein Ersatzstandort<br />

wird benötigt.<br />

b) Die Anzahl der insgesamt pro Gemeinde festgelegten Siedlungsschwerpunkte darf<br />

ein der Struktur der Gemeinde angepasstes Ausmaß nicht überschreiten.<br />

c) Die Mindestanbindung an den öffentlichen Personennahverkehr soll berücksichtigt<br />

werden (Darstellung der Bushaltestellen mit fußläufigem Einzugsbereich).<br />

d) Ist das betroffene Gebiet im Flächenwidmungsplan ausschließlich als Dorfgebiet<br />

ausgewiesen, ist die Festlegung eines Siedlungsschwerpunktes unzulässig.<br />

Die Abgrenzung der einzelnen <strong>Örtlichen</strong> Siedlungsschwerpunkte erfolgt im <strong>Wortlaut</strong><br />

unter § 3 (2) <strong>zum</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong>.<br />

79


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

3.2.2 Gebiete mit baulicher Entwicklung <strong>und</strong> Entwicklungspotenziale<br />

Im <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> wurden die im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF (Siedlungsleitbild)<br />

bereits differenziert festgelegten Funktionsbereiche auf Basis der Bestandsaufnahme<br />

<strong>und</strong> -analyse überprüft <strong>und</strong> gem. der aktuellen Planzeichenverordnung<br />

mit einzelnen Gebieten mit baulicher Entwicklung ergänzt bzw. ersetzt. Die Definition<br />

dieser Gebiete basiert somit auf der Bestandsanalyse <strong>und</strong> soll eine möglichst<br />

konfliktfreie, langfristige Siedlungsentwicklung innerhalb der vordefinierten Gebiete<br />

sicherstellen.<br />

Die im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> getroffenen Festlegungen orientieren sich<br />

an der Prämisse der Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> setzen die Zielsetzungen des<br />

„Planungsleitfadens/ der Planzeichenverordnung – Örtliches <strong>Entwicklungskonzept</strong>“<br />

um.<br />

Ferner werden besondere Eignungszonen (zB Sportplatz) im Verordnungswortlaut<br />

näher definiert <strong>und</strong> im ÖEP <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> plangrafisch dargestellt. Diese Festlegungen erfolgen<br />

im siedlungs- <strong>und</strong> kommunalpolitischen Interesse der Gemeinde <strong>und</strong> stellen<br />

die planmäßige Umsetzung von konkreten siedlungspolitischen Zielen wie beispielsweise<br />

die Erweiterung <strong>und</strong> Sicherung von auf den Bedarf abgestimmte Freizeit- <strong>und</strong><br />

Erholungseinrichtungen (zB Spiel- <strong>und</strong> Sportplätze) sowie soziale Betreuungseinrichtungen<br />

für alle Bevölkerungsgruppen durch die Bereitstellung von geeigneten Flächen<br />

im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan/ Flächenwidmungsplan dar.<br />

Der Festlegung der Entwicklungspotenziale für die einzelnen Gebiete mit baulicher<br />

Entwicklung liegt ein siedlungs- <strong>und</strong> kommunalpolitischer Abwägungsprozess zugr<strong>und</strong>e.<br />

Insbesondere orientieren sich die Festlegungen an den Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

gem. § 3 Stmk. ROG 2010 idgF (Abstimmung der Teilräume auf den Gesamtraum).<br />

Weiters werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungspotenziale im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>5.00</strong> – Entwicklungsplan in Abstimmung mit den angrenzenden Funktionen festgelegt.<br />

Überwiegend erfolgen Adaptierungen auf Basis des gelt. 4. <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong>es<br />

(Siedlungsleitbildes) idgF lt. Leitfaden des Amtes der Stmk. Landesregierung,<br />

FA 13B. Die Entwicklungsgrenzen sind <strong>zum</strong> überwiegenden Teil durch naturräumliche<br />

Gegebenheiten bedingt (steile Hanglagen, angrenzenden Waldflächen,<br />

öffentliche Gewässer).<br />

3.2.3 Entwicklungsgrenzen<br />

Die Definition der Entwicklungsgrenzen erfolgt lt. Leitfaden, herausgegeben von der<br />

FA 13B, Amt d. Stmk. Landesregierung, Oktober 2005. Die Begründung der Entwicklungsgrenzen,<br />

welche im Vergleich <strong>zum</strong> Siedlungsleitbild <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF als geschlossenes<br />

Polygon festzulegen sind, erfolgt in erster Linie hinsichtlich naturräumlicher<br />

sowie siedlungspolitischer Aspekte. Insbesondere stellen Hochwassergefährdungsbe-<br />

80


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

reiche, steile Hanglagen <strong>und</strong> angrenzende Waldflächen naturräumliche Entwicklungsgrenzen<br />

dar, die auch langfristig nicht zu überschreiten sind. Die Festlegung von absoluten<br />

siedlungspolitischen Entwicklungsgrenzen erfolgt aufgr<strong>und</strong> der siedlungspolitischen<br />

Willensbildung, bestimmte Gebiete des Landschaftsbildes <strong>und</strong> zur Vermeidung<br />

von Nutzungskonflikten (Wohnen/ Landwirtschaft) nicht weiter zu entwickeln. Ebenfalls<br />

werden auf die vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen aus wirtschaftlichen<br />

Gründen Bedacht genommen.<br />

Die relativen siedlungspolitischen Entwicklungsgrenzen sollen kurz- bis mittelfristig<br />

nicht überschritten werden, wobei langfristig eine planmäßige Erweiterung bei entsprechender<br />

Begründung (zB wesentlich geänderte Plangr<strong>und</strong>lagen) zulässig ist.<br />

Weiters sind Überschreitungen im Ausmaß einer Bautiefe auch kurzfristig bei gegebener<br />

Kriterienerfüllung gem. den Bestimmungen des Verordnungswortlautes zulässig.<br />

Dies sind Änderungen der naturräumlichen Gegebenheiten wie zB Rodungen etc. sowie<br />

von siedlungspolitischen Zielsetzungen.<br />

81


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4 DAS KONTROLLINSTRUMENT: DIE UMWELTPRÜFUNG<br />

4.1 PRÜFUNG NACH AUSSCHLUSSKRITERIEN<br />

Für alle gegenüber dem Siedlungsleitbild <strong>Nr</strong>. 4.00 idgF geänderten Festlegungen<br />

wurde eine Vorprüfung hinsichtlich der Bestimmungen des § 4 (1) <strong>und</strong> (3) Stmk.<br />

2010 (Umwelterheblichkeitsprüfung/Screening) durchgeführt.<br />

Vorweg erfolgte eine Prüfung nach Ausschlusskriterien (Prüfkriterien gemäß Planungsleitfaden<br />

SUP in der <strong>Örtlichen</strong> Raumplanung, herausgegeben von der Fachabteilung<br />

13B, Amt der Stmk. Landesregierung, Stand: April 2011 bzw. vorläufiger Leitfaden<br />

zur Prüfung der Umwelterheblichkeit im Rahmen der SUP in der Raumplanung,<br />

Freiland Umweltconsulting, Juni 2006).<br />

Die Ergebnisse der raumordnungsfachlichen Analyse <strong>und</strong> Begründung, dass keine<br />

weiterführende Umwelterheblichkeitsprüfung im Sinne des § 3 (4) Stmk. 2010 durch<br />

Erfüllung o. g. Ausschlusskriterien erforderlich ist, kann aus der dem Differenzplan<br />

zugehörigen Differenzliste (sh. Kapitel 2.2 des Erläuterungsberichtes <strong>zum</strong> <strong>Örtlichen</strong><br />

<strong>Entwicklungskonzept</strong>) im Detail entnommen werden.<br />

82


Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

5 BEILAGEN<br />

5.1 DIFFERENZPLAN MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBEN<br />

UND SCHUTZABSTÄNDEN<br />

83


L<br />

GEMEINDE PIRCHING AM TRAUBENBERG<br />

BEILAGE ZUM ÖRTLICHEN<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPT NR. <strong>5.00</strong> - AUFLAGE<br />

LEGENDE:<br />

W<br />

W<br />

W+L<br />

W<br />

W<br />

L<br />

W<br />

L<br />

W+L L<br />

W+L<br />

L<br />

W<br />

W<br />

1<br />

DIFFERENZPLAN <strong>und</strong> Darstellung<br />

der Tierhaltungsbetriebe mit Schutzabständen<br />

(Stmk. ROG 2010, LGBl. <strong>Nr</strong>. 49/2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 111/2011)<br />

L<br />

W+L<br />

W<br />

L<br />

W<br />

W<br />

Nicht geänderte Gebiete mit baulicher Entwicklung<br />

Gebiete mit baulicher Entwicklung - Rücknahmen<br />

Gebiete mit baulicher Entwicklung - Ergänzungen/Erweiterungen<br />

Funktionsbereiche der Nachbargemeinden<br />

Laufende <strong>Nr</strong>. laut Differenzliste im Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

Sonstige Planinhalte siehe Legende <strong>zum</strong> <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong><br />

I<br />

KG Heiligenkreuz am Waasen<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 66411)<br />

Guggitzgraben/<br />

Rohrbachgraben<br />

Pirching West<br />

Pirching<br />

Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen (61015)<br />

W<br />

I<br />

L<br />

W<br />

W<br />

W<br />

W<br />

W<br />

LB 73<br />

I<br />

Z<br />

I<br />

L 628<br />

Z<br />

Geruchsschwellenabstand<br />

Belästigungsbereich<br />

0 62,5 125 250 375 500<br />

Meter<br />

Gr<strong>und</strong>lagenerhebung durch Gemeinde <strong>und</strong> Büro Pumpernig & Partner<br />

(keine verbindliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage, worst-case-szenario)<br />

GZ: 105FR10<br />

Stand: 12.06.2012<br />

Ausfertigung: 10.07.2012<br />

Bearb.: Ja/Ru<br />

Datenquelle: Amt d. Stmk. Landesregierung<br />

E<br />

W<br />

L<br />

I<br />

W<br />

I<br />

W<br />

Z<br />

I<br />

Z<br />

I<br />

I<br />

L<br />

L<br />

L<br />

Z<br />

I<br />

Z<br />

W<br />

I<br />

Z<br />

W<br />

Z<br />

W<br />

L 628<br />

W<br />

L<br />

1:10.000<br />

Planverfasser:<br />

Pumpernig & Partner ZT Gmbh<br />

DI Andreas Ankowitsch<br />

DI Maximilian Pumpernig<br />

Staatl. befugte u. beeidete Ziviltechniker<br />

A-8020 Graz, Mariahilferstraße 20/1<br />

I<br />

13<br />

L<br />

W<br />

L<br />

L<br />

KG Felgitsch<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 66406)<br />

L<br />

Guggitzberg West<br />

LB 73<br />

W<br />

11<br />

8<br />

Pirching Süd<br />

14<br />

15<br />

Rettenbach West<br />

I<br />

W<br />

W<br />

4<br />

9<br />

Pirchingberg<br />

12<br />

L<br />

Gemeinde Empersdorf (61007)<br />

3<br />

Bügelegg<br />

W<br />

7<br />

W<br />

Guggitzberg Süd<br />

KG Pirching<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 62318)<br />

L<br />

L<br />

Weingartensiedlung<br />

KG Empersdorf<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 66404)<br />

16<br />

10<br />

Hirzenpetersiedlung<br />

17<br />

Stiegelberg<br />

Rettenbach Ost<br />

Streblberg<br />

21<br />

2<br />

L 247<br />

W<br />

Guggitzberg Nord<br />

6<br />

5<br />

Guggitzberg Ost<br />

Kittenegg Nord<br />

20<br />

Oberdorf<br />

18<br />

KG Frannach<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 62305)<br />

KG Rettenbach<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 62319)<br />

Gemeinde Frannach (60413)<br />

L<br />

Z<br />

KG Edelstauden<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 62304)<br />

Gemeinde Edelstauden (60408)<br />

L<br />

Kittenegg Süd<br />

Oberdorfberg<br />

19<br />

W<br />

I<br />

Z<br />

Z<br />

W<br />

W<br />

KG Krumegg<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 63244)<br />

Gemeinde Krumegg (60625)<br />

W<br />

W<br />

L<br />

W<br />

1<br />

L<br />

L<br />

Kittenbach<br />

L<br />

Mitteregg<br />

KG Zerlach<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 62328)<br />

Gemeinde Zerlach (60456)<br />

L<br />

KG Ziprein<br />

(KG <strong>Nr</strong>. 62329)<br />

L<br />

L<br />

W

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