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STUDIENTAGE DER EVP-ED-FRAKTION<br />

ZUR TÜRKEI<br />

23.-24. SEPTEMBER 2004<br />

Für den 6. Oktober 2004 werde eine Mitteilung<br />

der Kommission erwartet, in der sie die<br />

Eröffnung von Verhandlungen empfehlen<br />

werde. Danach läge die Entscheidung bei den<br />

Staats- und Regierungschefs. Zum Zeitpunkt<br />

dieser Entscheidung werde die EVP zu einem<br />

Gipfel zusammenkommen, um über diese Frage<br />

zu beraten.<br />

Yusuf ALATAS, stellvertretender<br />

Vorsitzender der Türkischen Vereinigung für<br />

Menschenrechte<br />

Yusuf ALATAS, stellvertretender<br />

Vorsitzender der Türkischen Vereinigung für<br />

Menschenrechte, erinnert daran, dass die<br />

Türkei seit der Ankündigung ihrer Kandidatur<br />

für einen Betritt zur Europäischen Union<br />

bedeutende Reformen auf den Weg gebracht<br />

habe.<br />

Zu den positiven Entwicklungen zähle er die<br />

Verfassungsänderungen, bei denen die<br />

Todesstrafe abgeschafft worden sei. Ferner<br />

27<br />

sei das Rechtsstaatsprinzip eingeführt worden.<br />

Einige Gerichte, unter ihnen das<br />

Staatssicherheitsgericht, seien abgeschafft<br />

und der Vorrang internationaler<br />

Übereinkommen anerkannt worden. Letztere<br />

seien bezüglich ihrer Anwendung dem<br />

nationalen Recht gleichgestellt worden. Es sei<br />

nun sehr viel schwieriger geworden, politische<br />

Parteien aufzulösen. Verfassungsrechtliche<br />

Einschränkungen im Zusammenhang mit dem<br />

Gebrauch von Minderheitensprachen, wie dem<br />

Kurdischen, im öffentlichen Leben und in der<br />

Schule seien abgeschafft worden. Das<br />

Verfassungsgericht stütze seine Urteile nun<br />

auf die Rechtssprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofs für Menschenrechte. Schließlich<br />

sei der Generalsekretär des Nationalen<br />

Sicherheitsrates nicht länger ein Angehöriger<br />

des Militärs, sondern erstmals ein Zivilist.<br />

Parallel zu diesen Verfassungsänderungen<br />

seien auch noch eine Vielzahl von Gesetzen und<br />

Gesetzbüchern grundlegend geändert worden.<br />

Zu nennen seien hier beispielsweise die<br />

Aufhebung und Verbesserung derjenigen<br />

Artikel, mit denen bislang die freie<br />

Meinungsäußerung eingeschränkt worden sei.<br />

Die Gesinnungsgefangenen seien freigelassen<br />

worden. Die Untersuchungshaft sei auf vier<br />

Tage verkürzt worden. Tatverdächtige hätten<br />

nun das Recht auf einen Anwalt. Auch im<br />

Bereich der rechtlichen Bestimmungen zur<br />

Niederlassungsfreiheit seien weitreichende<br />

Verbesserungen vorgenommen worden.<br />

Hinsichtlich des Gebrauchs der kurdischen<br />

Sprache und anderer Minderheitensprachen im<br />

öffentlichen Leben und in der Schule seien die<br />

gesetzlichen Einschränkungen aufgehoben<br />

worden.<br />

Das Strafmaß für Folter sei verschärft<br />

worden. Die Menschenrechtssituation stelle<br />

sich nun so dar, dass es eventuell möglich sein<br />

könnte, den Prozess von Leila Zana und anderer<br />

Gesinnungsgefangener wieder aufzunehmen.

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