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STUDIENTAGE DER EVP-ED-FRAKTION<br />
ZUR TÜRKEI<br />
23.-24. SEPTEMBER 2004<br />
Für den 6. Oktober 2004 werde eine Mitteilung<br />
der Kommission erwartet, in der sie die<br />
Eröffnung von Verhandlungen empfehlen<br />
werde. Danach läge die Entscheidung bei den<br />
Staats- und Regierungschefs. Zum Zeitpunkt<br />
dieser Entscheidung werde die EVP zu einem<br />
Gipfel zusammenkommen, um über diese Frage<br />
zu beraten.<br />
Yusuf ALATAS, stellvertretender<br />
Vorsitzender der Türkischen Vereinigung für<br />
Menschenrechte<br />
Yusuf ALATAS, stellvertretender<br />
Vorsitzender der Türkischen Vereinigung für<br />
Menschenrechte, erinnert daran, dass die<br />
Türkei seit der Ankündigung ihrer Kandidatur<br />
für einen Betritt zur Europäischen Union<br />
bedeutende Reformen auf den Weg gebracht<br />
habe.<br />
Zu den positiven Entwicklungen zähle er die<br />
Verfassungsänderungen, bei denen die<br />
Todesstrafe abgeschafft worden sei. Ferner<br />
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sei das Rechtsstaatsprinzip eingeführt worden.<br />
Einige Gerichte, unter ihnen das<br />
Staatssicherheitsgericht, seien abgeschafft<br />
und der Vorrang internationaler<br />
Übereinkommen anerkannt worden. Letztere<br />
seien bezüglich ihrer Anwendung dem<br />
nationalen Recht gleichgestellt worden. Es sei<br />
nun sehr viel schwieriger geworden, politische<br />
Parteien aufzulösen. Verfassungsrechtliche<br />
Einschränkungen im Zusammenhang mit dem<br />
Gebrauch von Minderheitensprachen, wie dem<br />
Kurdischen, im öffentlichen Leben und in der<br />
Schule seien abgeschafft worden. Das<br />
Verfassungsgericht stütze seine Urteile nun<br />
auf die Rechtssprechung des Europäischen<br />
Gerichtshofs für Menschenrechte. Schließlich<br />
sei der Generalsekretär des Nationalen<br />
Sicherheitsrates nicht länger ein Angehöriger<br />
des Militärs, sondern erstmals ein Zivilist.<br />
Parallel zu diesen Verfassungsänderungen<br />
seien auch noch eine Vielzahl von Gesetzen und<br />
Gesetzbüchern grundlegend geändert worden.<br />
Zu nennen seien hier beispielsweise die<br />
Aufhebung und Verbesserung derjenigen<br />
Artikel, mit denen bislang die freie<br />
Meinungsäußerung eingeschränkt worden sei.<br />
Die Gesinnungsgefangenen seien freigelassen<br />
worden. Die Untersuchungshaft sei auf vier<br />
Tage verkürzt worden. Tatverdächtige hätten<br />
nun das Recht auf einen Anwalt. Auch im<br />
Bereich der rechtlichen Bestimmungen zur<br />
Niederlassungsfreiheit seien weitreichende<br />
Verbesserungen vorgenommen worden.<br />
Hinsichtlich des Gebrauchs der kurdischen<br />
Sprache und anderer Minderheitensprachen im<br />
öffentlichen Leben und in der Schule seien die<br />
gesetzlichen Einschränkungen aufgehoben<br />
worden.<br />
Das Strafmaß für Folter sei verschärft<br />
worden. Die Menschenrechtssituation stelle<br />
sich nun so dar, dass es eventuell möglich sein<br />
könnte, den Prozess von Leila Zana und anderer<br />
Gesinnungsgefangener wieder aufzunehmen.