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Urlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im ...

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Urlaubsabgeltung<br />

7<br />

Der Antrag auf Entschädigung muss folgende<br />

Daten beinhalten<br />

— <strong>Arbeitnehmer</strong>nummer<br />

— aktuelle Adresse<br />

— Steuer-Identifikationsnummer<br />

— komplette Daten der Bankverbindung<br />

— Konfessionszugehörigkeit<br />

— Unterschrift des <strong>Arbeitnehmer</strong>s<br />

Ist der Entschädigungsanspruch nicht in voller<br />

Höhe durch Beitragszahlungen des Bauarbeitgebers<br />

gedeckt, muss <strong>die</strong> UKB den Auszahlungsbetrag<br />

entsprechend kürzen.<br />

Entschädigungszahlungen sind steuerpflichtig. Seit<br />

dem 1.1.2004 ist <strong>die</strong> UKB verpflichtet, Lohnsteuer<br />

abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. Der<br />

Abzug der Lohnsteuer erfolgt mit einer Pauschale<br />

von 20 % zuzüglich des Solidaritätsbeitrages und<br />

eventueller Kirchensteuer. Der <strong>Arbeitnehmer</strong> erhält<br />

hierüber eine „Besondere Lohnsteuerbescheini gung“.<br />

Wir empfehlen, <strong>die</strong>se der individuellen Steue r-<br />

er klärung beizufügen.<br />

Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht nur<br />

— <strong>für</strong> <strong>Urlaubsansprüche</strong>, <strong>die</strong> noch nicht verfallen sind<br />

(siehe Seite 11 Verfallsfristen).<br />

— wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.

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