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Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG

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<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG


Inhaltsverzeichnis<br />

1.<br />

Vorwort<br />

2.<br />

Hinweise zur Prospektverantwortung<br />

3.<br />

Die Beteiligung im Überblick<br />

4.<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />

5.<br />

Das Emissions- und <strong>Investment</strong>haus<br />

6.<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />

7.<br />

Mögliche Projekte in China<br />

8.<br />

Ein exklusiver Managementpartner:<br />

Charlemagne Capital<br />

9.<br />

Das Anlagekonzept<br />

10.<br />

Investitions- und Finanzplan (Prognose)<br />

11.<br />

Vermögens,- Finanz- und Ertragslage<br />

12.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

2<br />

3<br />

5<br />

12<br />

20<br />

22<br />

34<br />

44<br />

52<br />

54<br />

56<br />

60<br />

13.<br />

Vertragspartner und Verflechtungen<br />

14.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

15.<br />

Wichtige Verträge<br />

16.<br />

Besondere Angaben gemäß Vermögens-<br />

anlagen-Verkaufsprospektordnung<br />

17.<br />

Verbraucherinformationen<br />

zum Fernabsatz<br />

18.<br />

Quellenverzeichnis<br />

Anhang: Beitrittserklärung<br />

72<br />

74<br />

84<br />

104<br />

106<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt<br />

gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

110<br />

Inhaltsverzeichnis


Vorwort<br />

1.<br />

Vorwort<br />

China hat in den letzten Jahren einen beispiellosen Auf-<br />

holprozess durchlaufen und erlebt derzeit einen enormen<br />

Wirtschaftsboom. Namhafte Wirtschaftsökonomen ge-<br />

hen davon aus, dass China bereits 0 5 die führende<br />

Wirtschaftsmacht in der Welt sein wird. China hat in den<br />

achtziger Jahren umfangreiche politische und wirtschaft-<br />

liche Reformen durchgeführt. Seit der politischen Wende<br />

von Mao Zedong zu Deng Xiaoping begann in China der<br />

wirtschaftliche Umbruch: Bauern konnten wieder auf<br />

eigene Rechnung Land pachten und Handwerker eigene<br />

Betriebe gründen. Privat- statt Planwirtschaft wurde<br />

möglich und entfaltete schnell eine gewaltige Treibkraft<br />

im gigantischen Markt des ,3 Milliarden-Volkes. Zugleich<br />

öffnete sich China für den Weltmarkt und lehrt inzwischen<br />

westlichen Exportnationen das Fürchten. Damit ist China<br />

als wirtschaftliche Weltmacht an die Weltspitze zurückgekehrt.<br />

Diese enormen wirtschaftlichen Entwicklungen<br />

schaffen auch für ausländische Investoren eine Vielzahl<br />

von lukrativen Investitionsmöglichkeiten. Vor allem der<br />

sich stark entwickelnde Immobilienmarkt in den nachwachsenden<br />

Wirtschaftszentren ist enorm. Der stetig steigenden<br />

Nachfrage steht praktisch kein Angebot entgegen.<br />

Dieses Marktumfeld ist die Grundlage des vorliegenden<br />

Beteiligungsangebots. Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> bietet ihren<br />

Anlegern an, sich an Immobilienprojektentwicklungen<br />

in den Wachstumsregionen Chinas zu beteiligen und damit<br />

von der enormen Entwicklung dieser Immobilienmärkte<br />

zu profitieren. Der relativ kurze Investitionszeitraum von<br />

planmäßig etwa vier Jahren stellt zugleich eine attraktive<br />

und sinnvolle Ergänzung des Anlageportfolios dar. Um<br />

die sich bietenden Chancen des asiatischen Immobilienmarktes<br />

für die Anleger optimal nutzen zu können,<br />

wurde für das angebotene Fondskonzept Charlemagne<br />

Capital als <strong>Investment</strong>- und Managementpartner gewonnen.<br />

Charlemagne hat sich auf Investitionen in den so<br />

genannten Emerging Markets spezialisiert und hat in der<br />

Vergangenheit bereits mehrfach Immobilieninvestments in<br />

Schwellenländern erfolgreich für Investoren durchgeführt.<br />

Die Fondsgesellschaft profitiert vom langjährigen Know-<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

how von Charlemagne Capital bei der Umsetzung von<br />

Projektentwicklungskonzepten und von den vorhandenen<br />

weitreichenden Kontakten und Verbindungen zu den lokalen<br />

Märkten und wichtigen Partnern und Entscheidungsträgern<br />

vor Ort. Durch die Verbindung mit Charlemagne<br />

kann die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> ihren Anlegern ein Produkt<br />

bzw. ein <strong>Investment</strong>konzept anbieten, zu dem üblicherweise<br />

nur institutionelle Investoren Zugang haben. Mit<br />

einer Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />

GmbH & Co. KG eröffnet sich dem Anleger die Möglichkeit,<br />

an dem Wirtschaftsboom Chinas teilzuhaben. Die<br />

rasant verlaufende wirtschaftliche Entwicklung in dieser<br />

Region und die damit verbundene überdurchschnittliche<br />

Nachfrage nach hochwertigen Immobilien und moderner<br />

Infrastruktur sind aus Sicht der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> die<br />

herausragenden Motive für eine Beteiligung. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong> verfolgt mit diesem Beteiligungsangebot das<br />

Ziel, ihren Anlegern eine überdurchschnittliche Wertentwicklung<br />

ihres eingesetzten Kapitals über einen für<br />

Immobilieninvestments vergleichsweise kurzen Zeitraum<br />

von etwa vier Jahren zu ermöglichen.


2.<br />

Hinweise zur Prospekt-<br />

verantwortung<br />

Erklärung der Anbieterin<br />

Die Angaben, Prognosen und Berechnungen sowie die<br />

steuerlichen und rechtlichen Grundlagen wurden von der<br />

Anbieterin, der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, Nürnberg, mit Sorg-<br />

falt zusammengestellt. Eine Haftung für Abweichungen<br />

durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche<br />

Änderungen, insbesondere Änderungen der Rechtspre-<br />

chung, sowie für den tatsächlichen Eintritt der Prognosen<br />

wird von der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> nicht übernommen.<br />

Für den Inhalt des <strong>Emissionsprospekt</strong>es waren nur die bis<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten oder<br />

erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden<br />

Emission um eine unternehmerische Beteiligung handelt.<br />

Angesprochen werden Anleger mit rechtlichen, wirt-<br />

schaftlichen und steuerlichen Grundkenntnissen. Es wird<br />

empfohlen, gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in<br />

Anspruch zu nehmen, um sich ein eigenes Bild über dieses<br />

Beteiligungsangebot zu verschaffen.<br />

Die Angaben und die Gliederung dieses Prospektes orien-<br />

tieren sich grundsätzlich an dem Standard des Instituts der<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) „Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich an-<br />

gebotene Vermögensanlagen“ (IDW S 4). Soweit es der<br />

Verständlichkeit und Klarheit des Prospektes dient, wurde<br />

von der vom IDW empfohlenen Gliederung abgewichen.<br />

Prospektherausgeber<br />

Emittentin des Beteiligungsangebotes<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG<br />

mit Sitz in 9047 Nürnberg<br />

Breslauer Straße 396<br />

Anbieterin des Beteiligungsangebotes<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

mit Sitz in 9047 Nürnberg<br />

Breslauer Straße 396<br />

Herausgeber des vorliegenden Prospektes sind gemeinsam<br />

die Anbieterin und die Emittentin. Prospektverantwortliche<br />

ist allein die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, Nürnberg.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, Breslauer Str. 396, 9047<br />

Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand Robert G.<br />

Schmidt, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des<br />

vorliegenden Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres<br />

Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.<br />

Aufstellungsdatum des Prospektes<br />

ist der 05.09. 008.<br />

Robert G. Schmidt<br />

Vorstand der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

3<br />

Hinweise zur Prospektverantwortung


4<br />

3.<br />

Die Beteiligung<br />

im Überblick<br />

Mit <strong>SHEDLIN</strong> kann sich Kapital entfalten<br />

Investitionen in Boommärkte bieten im Allgemeinen<br />

deutlich bessere Wachstumschancen als eine Anlage in<br />

etablierten Märkten. Der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />

beteiligt sich an chancenreichen Immobilienprojekten in<br />

aufstrebenden Regionen Chinas.<br />

Über den renommierten <strong>Investment</strong>manager für Immobilienprojektentwicklungen<br />

in den Emerging Markets – die<br />

börsenorientierte <strong>Investment</strong>gesellschaft Charlemagne<br />

Capital – erhalten Fondsanleger exklusiven Zugang zu einer<br />

Investitionsmöglichkeit, die bisher nur institutionellen<br />

Anlegern zur Verfügung stand. Der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />

steht für professionelles Investitionsmanagement<br />

auf höchstem Niveau, das bei der Auswahl der Investitionsobjekte<br />

systematisch und zielorientiert vorgeht.<br />

Perspektive Erfolg<br />

Eckdaten des Beteiligungsangebots <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 Prognose<br />

Fondsvolumen 35–50 Mio. Euro<br />

Mindestbeteiligung 5.000 Euro zzgl. 5% Agio<br />

Investitionsfeld Immobilienprojektentwicklungen und Verkauf während der Bauphase<br />

Angestrebte Diversifizierung 4-fach Zielregionen, 4-fach Immobilienklassen<br />

Angestrebte Laufzeit ca. 4–5 Jahre<br />

Angestrebte Zielrendite > 5% p.a. (IRR*)<br />

Auszahlungen jeweils nach Projektveräußerung<br />

Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9


Besondere Fondsmerkmale<br />

Kurze Laufzeit von etwa 4–5 Jahren mit einer erwar-<br />

teten Zielrendite von über 5% (IRR-Rendite*) p.a.<br />

Gewinnbeteiligung des Managements erst ab einer<br />

Rendite von % (IRR*) p.a.<br />

Attraktives Rendite-Risiko-Profil u.a. durch mehrfache<br />

Diversifizierung<br />

Zugang zu spezialisiertem Top-<strong>Investment</strong>manager mit<br />

ausgezeichneter Expertise<br />

Investition in sonst nur institutionellen Anlegern zugängliche<br />

<strong>Investment</strong>s<br />

Gleichstellung der Privatanleger mit den institutionellen<br />

Investoren<br />

Attraktiver Frühzeichnerbonus in Höhe von 5% p.a. für<br />

Beitritte bis zum 8. Februar 009<br />

Steuerfreiheit der Rückflüsse aus dem Verkauf der Zielinvestments<br />

für den Anleger bei Beitritt noch im Jahr<br />

008<br />

3.1<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Angeboten wird eine Beteiligung als Kommanditist bzw.<br />

Treugeber an der Kommanditgesellschaft <strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />

Property GmbH & Co. KG. Der Beitritt zur Gesellschaft<br />

erfolgt ab dem Jahr 008.<br />

Das vorliegende Angebot richtet sich an Anleger, die ihr<br />

Vermögensportfolio sinnvoll ergänzen und diversifizieren<br />

wollen. Angesprochen werden Anleger, die als natürliche<br />

Personen in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig sind sowie über rechtliche, wirtschaftliche<br />

und steuerliche Grundkenntnisse verfügen.<br />

Da es sich hierbei um eine unternehmerisch geprägte<br />

Anlagemöglichkeit handelt, bei der im schlechtesten Fall<br />

mit einem Totalverlust zu rechnen ist, wird das aufmerksame<br />

Lesen des Kapitels 4 „Die wesentlichen Risiken der<br />

Beteiligung“ eindringlich empfohlen. Die Anleger sollten<br />

sich der dort beschriebenen Sachverhalte bewusst sein<br />

und über einen ausreichenden finanziellen Hintergrund<br />

verfügen, um eine eingeschränkte Fungibilität oder gar<br />

einen Totalverlust der Anlage finanziell verkraften zu können.<br />

Das Angebot ist nicht geeignet für Anleger, die eine<br />

festverzinsliche oder risikolose Kapitalanlage mit festen<br />

Rückzahlungszeitpunkten und der Möglichkeit der jederzeitigen<br />

Veräußerung der Beteiligung präferieren.<br />

3.2<br />

Anlageobjekte und Investitionsstrategie<br />

Mit dem von den Anlegern bereitgestellten Beteiligungskapital<br />

plant die Fondsgesellschaft mittelbar Investitionen<br />

in den wachstumsstarken Immobilienmarkt Chinas. Es ist<br />

vorgesehen, das eingeworbene Anlegerkapital in Immobilienprojektentwicklungen<br />

in verschiedenen aufstrebenden<br />

Regionen Chinas zu investieren. Dabei wird eine Diversifikation<br />

durch Investitionen in verschiedene Teilsegmente<br />

wie z.B. Hotel-, Büro-, Einzelhandels- und Wohnimmobilien<br />

angestrebt.<br />

Die Fondsgesellschaft wird nicht selbst unmittelbar Immobilieneigentum<br />

erwerben, sondern sich – neben anderen,<br />

überwiegend institutionellen Investoren – an<br />

einzelnen Immobilienobjektgesellschaften in China beteiligen.<br />

Diese Objektgesellschaften stehen unter Führung<br />

von Charlemagne Capital („Charlemagne“), einem der<br />

renommiertesten Projektentwickler in den so genannten<br />

Schwellenländern, zu denen auch China gehört. Charlemagne<br />

konnte für das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

als <strong>Investment</strong>- und Managementpartner gewonnen werden<br />

(vgl. nachfolgend 3.3). Dadurch profitieren die Fondsgesellschaft<br />

und die Anleger vom langjährigen Know-how<br />

von Charlemagne, das durch eine herausragende Leistungsbilanz<br />

dokumentiert wird. Die von Charlemagne in<br />

der Vergangenheit durchgeführten Projektentwicklungen<br />

erzielten durchschnittliche Renditen von über 30% p.a.<br />

(IRR*) bei kurzen Haltedauern von im Durchschnitt etwa<br />

drei Jahren.<br />

Die Investitionsstrategie beruht nicht auf einer langfristigen<br />

Vermietung von Immobilien, sondern auf dem Erwerb<br />

von unbebauten Grundstücken, deren Entwicklung und<br />

Bebauung mit dem Ziel einer Wertsteigerung und der<br />

Realisierung dieser Wertsteigerung durch anschließende<br />

Veräußerung. Für die einzelnen Projekte wird mit einer<br />

Laufzeit zwischen zwei und vier Jahren gerechnet. Die<br />

Fondslaufzeit wird dementsprechend mit maximal vier<br />

Jahren kalkuliert. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

liegen der Fondsgesellschaft bereits Angebote über vier<br />

5<br />

Die Beteiligung im Überblick


6<br />

Die Beteiligung im Überblick<br />

Investitionsprojekte vor. Ob die Fondsgesellschaft tat-<br />

sächlich in diese Projekte investieren wird, hängt von dem<br />

Ergebnis der gegenwärtig noch stattfindenden umfang-<br />

reichen rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung durch<br />

den <strong>Investment</strong>- und Managementpartner ab. Weitere<br />

mögliche Projektentwicklungen in China liegen bereits<br />

vor und befinden sich derzeit in der Vorprüfung. Insoweit<br />

handelt es sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

um ein sog. Blind-Pool-Konzept.<br />

3.3<br />

<strong>Investment</strong>- und Managementpartner<br />

Die Fondsgesellschaft wird beim vorliegenden Konzept<br />

von einem der renommiertesten und erfolgreichsten Im-<br />

mobilienprojektentwickler unterstützt, der Charlemagne<br />

Capital. Charlemagne hat sich spezialisiert auf die Finan-<br />

zierung und Durchführung von Projektentwicklungen in<br />

sog. Schwellenländern (Emerging Markets). Hierzu zählen<br />

neben China, auch weitere aufstrebenden Wirtschafts-<br />

märkte in Asien – wie z.B. Indien – sowie Brasilien, aber<br />

auch die sich entwickelnden Staaten Osteuropas.<br />

Die Anlagestrategie und die damit erreichte Performance<br />

bei bisher initiierten Projekten machen Charlemagne Capi-<br />

tal zu einem begehrten <strong>Investment</strong>partner, zu dem bisher<br />

ausschließlich institutionelle Investoren Zugang hatten. Die<br />

Finanzierung über geschlossene Fonds wird ausschließlich<br />

mit der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> durchgeführt, wodurch Pri-<br />

vatanleger jetzt exklusiv an diesem Investitionskonzept<br />

teilhaben können. Charlemagne ist für die Auswahl der<br />

einzelnen Projekte verantwortlich. Hierzu werden vor Ort<br />

in den Zielregionen geeignete lokale Partner identifiziert.<br />

Die Umsetzung der Projektentwicklungen erfolgt dann<br />

über gemeinsame Objektgesellschaften von Charlemagne<br />

und den jeweiligen lokalen Partnern in den ausgewählten<br />

Regionen Chinas. An diesen Objektgesellschaften kann<br />

sich dann die Fondsgesellschaft neben anderen – in der<br />

Regel institutionellen – Investoren beteiligen. Über die<br />

tatsächliche Beteiligung der Fondsgesellschaft an einer<br />

solchen Objektgesellschaft entscheidet die Geschäfts-<br />

führung der Fondsgesellschaft nach der Prüfung, ob<br />

eine Beteiligung geeignet erscheint, Anlagestrategie und<br />

Anlageziele optimal zu verfolgen. Die Fondsgesellschaft<br />

und die Anleger der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />

Co. KG erhalten somit die Möglichkeit, an chancenreichen<br />

Immobilieninvestments in China teilzuhaben und von der<br />

enormen Nachfrage nach hochwertigen Immobilienprojekten<br />

in diesem Land zu profitieren.<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich nicht unmittelbar an<br />

einzelnen Objektgesellschaften beteiligen, sondern dies<br />

mittelbar über Tochtergesellschaften tun. Diese Tochtergesellschaften<br />

werden ihren Sitz voraussichtlich auf der<br />

Isle of Man haben. Dies eröffnet für die Fondsgesellschaft<br />

die Möglichkeit, bei der Umsetzung der geplanten <strong>Investment</strong>s<br />

von der langjährigen Erfahrung von Charlemagne<br />

und von bereits praktizierten und gesicherten rechtlichen<br />

und steuerlichen Strukturen zu profitieren. Charlemagne<br />

hat vergleichbare Konzepte bereits mehrfach für internationale<br />

Investoren von der Isle of Man, bzw. aus anderen<br />

Jurisdiktionen heraus, erfolgreich durchgeführt. Charlemagne<br />

Capital hat seinen Sitz ebenfalls auf der Isle of<br />

Man. Über einen Managementvertrag mit Charlemagne<br />

sichert sich die Fondsgesellschaft für ihre Tochtergesellschaften<br />

das langjährige Know-how von Charlemagne<br />

und seiner internationalen Partner und Berater im Hinblick<br />

auf die rechtliche und steuerliche Struktur der geplanten<br />

Immobilieninvestments.<br />

Wegen weiterer Details zur Charlemagne-Gruppe siehe<br />

die Ausführungen in Kapitel 8 oder<br />

www.charlemagnecapital.com<br />

Einzelheiten des Managementvertrages mit Charlemagne<br />

sind im Kapitel .9 dargestellt.<br />

3.4<br />

Investitions- und Beteiligungsstruktur<br />

Es ist vorgesehen, dass die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />

GmbH & Co. KG insgesamt mindestens 30 Mio. Euro<br />

mittelbar in Immobilienprojektentwicklungen in China investiert.<br />

Die Investitionen erfolgen über einzelne Tochtergesellschaften<br />

der Fondsgesellschaft, die für die jeweiligen<br />

Immobilienprojektentwicklungen gegründet und ihren Sitz<br />

voraussichtlich auf der Isle of Man haben werden. Sofern<br />

es aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder steuerlichen<br />

Gründen als sinnvoll erachtet wird, ist es auch möglich,<br />

dass einzelne Tochtergesellschaften sich an mehr als einer<br />

Immobilienprojektentwicklung beteiligen.


Bis zu 80% Kofinanzierung der Partner<br />

An jedem Fondsprojekt wird sich der jeweils zugehörige<br />

lokale Projektentwicklungspartner in der Regel selbst mit<br />

50% Eigenkapital beteiligen. Ca. 30 weitere Prozent des<br />

Kapitalbedarfs werden über Charlemagne Capital durch<br />

Die Beteiligungsstruktur (Prognose)<br />

3.5<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Geschäfts-<br />

führungs GmbH. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

wird für die Fondsgesellschaft Tochtergesellschaften für<br />

die vorgesehenen Zielinvestments gründen, voraussicht-<br />

lich auf der Isle of Man. Für die Tochtergesellschaften<br />

wird ein Managementvertrag mit Charlemagne Capital als<br />

Manager geschlossen. Danach ist der Manager berechtigt<br />

und verpflichtet, die Geschäfte der Tochtergesellschaften<br />

eigenverantwortlich zu führen. Der Managementvertrag<br />

sieht umfassende Kontroll- und Überwachungsrechte<br />

zugunsten des Geschäftsführers der jeweiligen Tochterge-<br />

sellschaft vor.<br />

3.6<br />

Objektgesellschaft<br />

Immobilien-Projektentwicklung<br />

Region A<br />

Geplantes Fondsvolumen<br />

Objektgesellschaft<br />

Immobilien-Projektentwicklung<br />

Region B<br />

Das geplante Fondsvolumen der Fondsgesellschaft beträgt<br />

nach Vollplatzierung 35.000.000 Euro. Es soll – neben dem<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />

ausgewählte institutionelle Anleger gedeckt. Für Fonds-<br />

anleger ist das ein bedeutender Aspekt, denn die hohe Be-<br />

teiligung der Projektpartner und des Managements lässt<br />

auf ein hohes Interesse an der ertragsstarken Realisierung<br />

der Projekte schließen.<br />

Isle of Man CP LLC Isle of Man CP LLC Isle of Man CP3 LLC Isle of Man CP4 LLC<br />

Institutionelle Investoren Institutionelle Investoren Institutionelle Investoren Institutionelle Investoren<br />

Objektgesellschaft<br />

Immobilien-Projektentwicklung<br />

Region C<br />

Gründungskommanditkapital von 5.000 Euro – vollstän-<br />

dig aus Eigenkapital beitretender Anleger/Gesellschafter<br />

finanziert werden. Sofern von beitrittswilligen Anlegern<br />

entsprechende Beitrittserklärungen abgegeben werden,<br />

kann die Geschäftsführung das Kommanditkapital um wei-<br />

tere bis zu 5.000.000 Euro („Überplatzierungsreserve“<br />

gem. § 4 Ziffer 3 Satz des Gesellschaftsvertrages) auf bis<br />

zu 50.000.000 Euro erhöhen.<br />

3.7<br />

Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

eine unbestimmte Laufzeit. Anleger können das Ge-<br />

sellschaftsverhältnis erstmals zum 3 . Dezember 0 3<br />

ordentlich kündigen.<br />

Objektgesellschaft<br />

Immobilien-Projektentwicklung<br />

Region D<br />

Die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften sollen<br />

nach Abschluss der durch sie finanzierten Projektent-<br />

wicklungen veräußert werden. Genaue Aussagen zum<br />

Zeitpunkt der Beendigung der Einzelinvestments sind<br />

7<br />

Die Beteiligung im Überblick


8<br />

Die Beteiligung im Überblick<br />

nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die<br />

Projektentwicklungen in den einzelnen Regionen in China<br />

nicht zum selben Zeitpunkt abgeschlossen sein werden.<br />

Insgesamt wird mit einem Zeitraum ab Beendigung der<br />

Platzierung des Fondseigenkapitals (geplant Ende 009)<br />

bis zum Abschluss des letzten Einzelinvestments von etwa<br />

vier Jahren gerechnet.<br />

3.8<br />

Mindestbeteiligung/Zeichnung/Einzahlung<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro zzgl. 5%<br />

Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch .000<br />

teilbar sein. Der Anleger zeichnet seine Beteiligung mittels<br />

beigefügter Beitrittserklärung. Die Einzahlung des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. Agio hat innerhalb<br />

von 4 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung auf<br />

das in der Beitrittserklärung genannte Bankkonto der<br />

Treuhänderin zu erfolgen.<br />

3.9<br />

Mittelfreigabekontrolle<br />

Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit<br />

der Mittelfreigabekontrolle beauftragt. Sie kontrolliert und<br />

überwacht die Freigabe des von den Anlegern gezahlten<br />

Beteiligungskapitals gemäß den Vereinbarungen des<br />

Mittelfreigabekontrollvertrages.<br />

3.10<br />

Ergebnisverteilung – gleichgerichtete<br />

Interessen von Management und Anlegern<br />

Die Anleger sind über die gesamte Fondslaufzeit am<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft entsprechend ihrer<br />

Beteiligungsquote beteiligt. Im Rahmen der Ergebnisverteilung<br />

erhalten zunächst die jeweils berechtigten Zeichner<br />

einen Frühzeichnerbonus (vgl. Kapitel 3. ). Das danach<br />

verbleibende Ergebnis wird auf alle Anleger entsprechend<br />

ihrer Beteiligungsquote verteilt.<br />

Auf diese Weise erfolgt die Ergebnisverteilung so lange,<br />

bis die Anleger insgesamt Auszahlungen in Höhe ihrer<br />

eingezahlten Kommanditeinlage (ohne Agio und Frühzeichnerbonus)<br />

zzgl. einer Vorzugsrendite in Höhe von<br />

% p.a. für die Zeit der Kapitalbindung ab Schließung<br />

der Gesellschaft erhalten haben (Berechnung auf Basis der<br />

internen Zinsfußmethode*). Das darüber hinausgehende<br />

erwirtschaftete Ergebnis wird im Verhältnis 60 : 40 auf<br />

die Anleger und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

verteilt. Management und Anleger haben somit die gleichen<br />

Interessen, da sie von denselben Erfolgen profitieren.<br />

Zudem erhält das Management eine Erfolgsbeteiligung<br />

erst dann, wenn die Anleger eine Mindestrendite von<br />

% p.a. gemäß IRR-Methode erhalten haben.<br />

Für das Managementteam stellt dies einen sehr hohen<br />

Anreiz dar, die Projekte bestmöglich zu veräußern. Da das<br />

Management durch Charlemagne Capital erfolgt, fallen auf<br />

Fondsebene keine zusätzlichen Managementgebühren an.<br />

3.11<br />

Frühzeichnerbonus<br />

Laut Gesellschaftsvertrag steht allen Kommanditisten, die<br />

bis zum 8. Febrzuar 009 der Gesellschaft beigetreten<br />

sind und ihre Kommanditeinlage inkl. Agio vollständig<br />

geleistet haben, ab dem ersten des auf die Einzahlung<br />

folgenden Kalendermonats bis zur Schließung der Gesellschaft<br />

ein Frühzeichnerbonus in Höhe von 5% p.a.<br />

bezogen auf die von ihnen gezeichnete und eingezahlte<br />

Kommanditeinlage ohne Agio zu. Der Frühzeichnerbonus<br />

wird den Gesellschaftern als Gewinnvorab auf ihren Ergebnissonderkonten<br />

zugewiesen. Steht freie Liquidität für Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter zur Verfügung, wird diese<br />

zunächst zur Zahlung der Frühzeichnerboni verwendet.<br />

3.12<br />

Veräußerungserlöse/Ausschüttungen<br />

Aufgrund der Fondskonzeption und der für die einzelnen<br />

Projektentwicklungen geplanten kurzen Laufzeiten sind<br />

keine laufenden Ausschüttungen geplant. Es ist vorgesehen,<br />

dass nach Beendigung und Veräußerung eines<br />

Projektes die Beteiligung an der betreffenden Tochtergesellschaft<br />

veräußert werden soll. Aus diesem Veräußerungserlös<br />

sollen dann Ausschüttungen an die Anleger<br />

generiert werden. Mit entsprechenden Rückflüssen aus<br />

einer Beteiligungsveräußerung wird erstmals für 0<br />

gerechnet.


3.13<br />

Kosten<br />

Sämtliche Kosten in der Investitionsphase sind in der<br />

Mittelverwendungsrechnung dargestellt. Entsprechende<br />

vertragliche Vereinbarungen liegen vor. Der Investitionsund<br />

Finanzplan ist in Kapitel 0 ausführlich dargestellt<br />

und erläutert.<br />

Als laufende Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

fallen die Vergütungen für die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Treuhänderin in Höhe von insgesamt , 5% des<br />

Kommanditkapitals p.a. zzgl. gesetzl. USt. an. Daneben<br />

hat die Fondsgesellschaft die Kosten für die Erstellung der<br />

Buchführung, der Jahresabschlüsse sowie der Steuererklärungen<br />

zu tragen. Auf Ebene der Tochtergesellschaften<br />

fallen zunächst ebenfalls die Kosten der jeweils eigenen<br />

Verwaltung an. Daneben haben die Gesellschaften eine<br />

Managementverwaltungsgebühr in Höhe von jeweils<br />

,95% des Nettovermögens (Eigenkapital) p.a. gemäß<br />

Managementvertrag mit Charlemagne Capital zu tragen.<br />

3.14<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG wird<br />

planmäßig lediglich Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften,<br />

namentlich den von ihr gegründeten<br />

Tochtergesellschaften, halten. Das bloße Halten von Beteiligungen<br />

an Kapitalgesellschaften ist für sich genommen<br />

keine gewerbliche Tätigkeit, sondern dem Grunde nach als<br />

Vermögensverwaltung anzusehen. Die Fondsgesellschaft<br />

ist durch entsprechende gesellschaftsvertragliche Gestaltungen<br />

als vermögensverwaltende Gesellschaft konzipiert.<br />

Laufende Dividendeneinnahmen sind konzeptionsgemäß<br />

nicht geplant, sodass die Anleger auch keine laufenden<br />

Einkünfte zu versteuern haben. Rückflüsse an die Anleger<br />

ergeben sich plangemäß lediglich aus der Veräußerung<br />

der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften. Sofern<br />

aus diesen Veräußerungen Gewinne entstehen, sind diese<br />

für den Anleger steuerfrei, wenn er der Fondsgesellschaft<br />

vor dem . Januar 009 beigetreten ist, die Tochtergesellschaften<br />

vor dem . Januar 009 von der Fondsgesellschaft<br />

gegründet worden sind und der Anleger an einer<br />

einzelnen Tochtergesellschaft mittelbar zu weniger als<br />

% beteiligt ist. Für weitere Einzelheiten zur steuerlichen<br />

Behandlung der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft wird<br />

auf das Kapitel 4 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

3.15<br />

Haftung<br />

Die Anleger haften gegenüber etwaigen Gläubigern der<br />

Fondsgesellschaft nur in Höhe ihrer im Handelsregister<br />

eingetragenen Hafteinlage. Diese beträgt % der jeweils<br />

gezeichneten Kommanditeinlage. Die Haftung kann auch<br />

nach vollständiger Leistung der Kommanditeinlage wieder<br />

aufleben, wenn das Kapitalkonto eines Anlegers unter den<br />

Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage<br />

sinkt (z.B. durch Ausschüttungen). Im Innenverhältnis<br />

zur Treuhänderin (siehe Kapitel 3. 6) ist die Haftung des<br />

Anlegers auf die Leistung der übernommenen Kommanditeinlage<br />

zzgl. Agio beschränkt.<br />

3.16<br />

Treuhänderin<br />

Die Verwaltung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Nürnberg, die der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditistin beigetreten ist. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Treuhand GmbH hält das Beteiligungskapital treuhänderisch<br />

für die Anleger nach Maßgabe eines separat abzuschließenden<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

3.17<br />

Interne-Zinsfuß-Methode bzw. IRR-Rendite<br />

In diesem Verkaufsprospekt wird an verschiedenen Stellen<br />

zur Beschreibung der Vorteilhaftigkeit eines Investitionsprojektes<br />

der sog. interne Zinsfuß bzw. die IRR-Rendite*<br />

(englisch: IRR = Internal Rate of Return) verwendet.<br />

Die Interne-Zinsfuß-Methode ist ein Verfahren der dynamischen<br />

Investitionsrechnung. Neben der Höhe der<br />

Ein- und Auszahlungen wird auch deren zeitlicher Bezug<br />

berücksichtigt. Dabei wird derjenige kritische Zinssatz<br />

berechnet, bei dessen Verwendung die diskontierten<br />

künftigen Ein- und Auszahlungen dem heutigen Preis bzw.<br />

Wert einer Investition entsprechen und damit zu einem<br />

Kapitalwert von null führen. Eine Investition ist nach dem<br />

Kriterium des internen Zinsfußes dann vorteilhaft, wenn<br />

9<br />

Die Beteiligung im Überblick


0<br />

Die Beteiligung im Überblick<br />

der errechnete interne Zinsfuß über dem Marktzins bzw.<br />

einer geforderten Mindestverzinsung liegt.<br />

Aufgrund der Berechnungssystematik und der impliziten<br />

Prämissen kann der interne Zinsfuß (bzw. die IRR-Rendi-<br />

te*) nicht ohne Einschränkung für einen Vorteilhaftigkeits-<br />

vergleich mit anderen Investitionsprojekten herangezogen<br />

werden. Insbesondere eignet sich die Interne-Zinsfuß-<br />

Methode nicht zum Vorteilhaftigkeitsvergleich mit festver-<br />

zinslichen Kapitalanlagen bzw. mit Investitionsprojekten,<br />

die in Bezug auf die Höhe, die Dauer der Kapitalbindung<br />

sowie den Zeitpunkt von Ein- und Auszahlungen von der<br />

zu bewertenden Investitionsalternative abweichen. Kri-<br />

tisch an der Internen-Zinsfuß-Methode ist unter anderem,<br />

dass sie nicht in allen denkbaren Fällen zu einem eindeu-<br />

tigen Ergebnis gelangt. Weiterhin ist anzumerken, dass<br />

die Interne-Zinsfuß-Methode davon ausgeht, dass die frei<br />

werdenden Einzahlungsüberschüsse jeweils zum internen<br />

Zinssatz wieder angelegt werden können (Wiederanla-<br />

geprämisse). Dies ist insbesondere bei sich ergebenden<br />

hohen internen Zinsfüßen nicht realistisch.<br />

Die Interne-Zinsfuß-Methode eignet sich gut zur Beur-<br />

teilung von Einzelinvestitionen ohne vollständig definier-<br />

bare Entwicklungsszenarien. Sie wird daher in der Praxis<br />

auch regelmäßig zur Beurteilung von Einzelinvestments<br />

ohne vergleichbare Investitionsalternative verwendet.<br />

Diese Voraussetzungen sind bei Immobilienprojektent-<br />

wicklungsinvestitionen wie dem vorliegenden Angebot<br />

mit ihren bekannten Unsicherheiten hinsichtlich Höhe<br />

der Investition, Zeitpunkt der Ein- und Auszahlungen<br />

und Dauer der Kapitalbindung gegeben. Die Angabe<br />

von Renditen nach der Internen-Zinsfuß-Methode (IRR-<br />

Rendite*) in diesem Prospekt entspricht daher dem<br />

üblichen, auch im angelsächsischen Bereich verbreiteten<br />

Vorgehen.


Die Beteiligung im Überblick


4.<br />

Die wesentlichen risiken<br />

der Beteiligung<br />

4.1<br />

Allgemeine unternehmerische Risiken<br />

Die Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH<br />

& Co. KG ist ein unternehmerisches Engagement und als<br />

solches mit verschiedenen Risiken verbunden. Die zukünf-<br />

tige Entwicklung der Beteiligung hängt von wirtschaft-<br />

lichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

ab, die aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar sind und die<br />

von den diesem Prospekt zugrunde liegenden Annahmen<br />

und Prämissen zum Teil erheblich abweichen können.<br />

Dadurch kann es zu negativen Auswirkungen auf die Liqui-<br />

ditätsentwicklung der Fondsgesellschaft und folglich zu<br />

verminderten Auszahlungen an die Anleger kommen. Das<br />

maximale Risiko für die Anleger besteht im Totalverlust<br />

des eingesetzten Kapitals inkl. Agio zuzüglich der Verbind-<br />

lichkeiten aus einer evtl. auf Anlegerebene eingegangenen<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung.<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

Es wird daher dringend empfohlen, dass der einzelne<br />

Anleger vor Beitritt zur Gesellschaft fachkundige Beratung<br />

in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht in Anspruch nimmt,<br />

um die Auswirkungen des Beteiligungsangebotes und<br />

der damit verbundenen Risiken auf seine individuellen<br />

Verhältnisse prüfen zu können. Im Folgenden werden<br />

die wesentlichen Risiken des Beteiligungsangebotes dar-<br />

gestellt. Dabei stellt die Reihenfolge der Auflistung der<br />

einzelnen Risiken keine Wertung im wirtschaftlichen oder<br />

rechtlichen Sinne dar.<br />

Bei den folgenden Ausführungen wird zwischen an-<br />

leger-, anlage- und prognosegefährdenden Risiken<br />

unterschieden:<br />

Als anlegergefährdende Risiken werden diejenigen<br />

Risiken bezeichnet, die beim Anleger nicht nur zum<br />

Verlust der gesamten Beteiligungssumme führen, son-<br />

dern auch weiteres Vermögen gefährden können.<br />

Unter den anlagegefährdenden Risiken sind diejenigen<br />

Risiken zu verstehen, die entweder das Anlageobjekt<br />

oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und<br />

damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der Beteiligungssumme führen können.


Prognosegefährdend sind diejenigen Risiken, deren<br />

Eintritt das Ergebnis der Emittentin belasten und somit<br />

die Höhe der Auszahlung an die Anleger verringern<br />

kann.<br />

Das Auftreten einzelner oder auch das Zusammenwirken<br />

mehrerer Risikofaktoren kann dazu führen, dass sich das<br />

wirtschaftliche Ergebnis einer Beteiligung erheblich ver-<br />

schlechtern, ggf. sogar ein Totalverlust des eingesetzten<br />

Kapitals eintreten kann.<br />

4.2<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

4.2.1<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Dieses Beteiligungsangebot beinhaltet kein Angebot über<br />

eine Finanzierung der zu leistenden Beteiligungssumme.<br />

Sofern der Anleger beabsichtigt, die Beteiligung über ein<br />

Darlehen zu finanzieren, sollte er dabei jedoch beachten,<br />

dass nach dem Fondskonzept keine laufenden Ausschüt-<br />

tungen vorgesehen sind und er insofern für die laufenden<br />

Zins- und Tilgungszahlungen des in Anspruch genom-<br />

menen Darlehens andere Vermögenswerte verwenden<br />

muss. Sollten auch die geplanten Rückflüsse aus Veräuße-<br />

rungserlösen geringer sein oder komplett ausfallen oder<br />

sogar ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintreten,<br />

muss der Anleger die Rückzahlung seiner Darlehensschuld<br />

zzgl. Zinsen vollständig aus seinem sonstigen Vermögen<br />

leisten.<br />

4.2.2<br />

Haftung<br />

Die Haftung eines Kommanditisten ist während der Be-<br />

teiligung ausgeschlossen, sofern die im Handelsregister<br />

eingetragene Hafteinlage geleistet wurde. Werden jedoch<br />

die Kapitalanteile durch Entnahmen unter die eingezahlte<br />

Hafteinlage gemindert, lebt die Haftung gemäß § 7<br />

Abs. 4 HGB bis maximal in Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Hafteinlage wieder auf. Gleiches gilt, sofern<br />

Entnahmen – auch auf Gewinne – getätigt werden,<br />

während der Kapitalanteil des Kommanditisten durch<br />

Verluste unter den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />

gemindert ist.<br />

4.2.3<br />

Sonstige Haftungstatbestände<br />

Aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter haften<br />

für Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

aus der Gesellschaft begründet waren. Dies gilt für<br />

die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Tages, an dem<br />

das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen wird.<br />

Weiterhin ist auf das Risiko hinzuweisen, dass bei einem<br />

Schadensfall im Sitzland der Tochtergesellschaften oder<br />

im Investitionsland China der Sachverhalt der Schädigung<br />

nicht versicherbar sein kann oder der Versicherungsschutz<br />

aus irgendwelchen Gründen versagt werden oder nicht<br />

ausreichend sein könnte. Die Fondsgesellschaft wird sich<br />

nicht unmittelbar selbst an den ausländischen Objektgesellschaften<br />

beteiligen, sondern nur mittelbar über eigene<br />

Tochtergesellschaften. Es ist in diesem Zusammenhang<br />

gleichwohl nicht auszuschließen, dass es über die Haftung<br />

der Tochtergesellschaften hinaus zu einer Haftung der<br />

Fondsgesellschaft kommen kann. Es ist dann denkbar,<br />

dass ausländische Gerichte die Haftungsbeschränkung der<br />

Kommanditisten nach deutschem Recht nicht anerkennen.<br />

4.2.4<br />

Steuerrecht<br />

Die steuerliche Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

sowie die Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

in diesem Prospekt beruhen auf den zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung geltenden Steuergesetzen, der<br />

veröffentlichten Rechtsprechung sowie den aktuellen veröffentlichten<br />

Auffassungen der Finanzverwaltung.<br />

Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption und zu<br />

den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

geben die Auffassung der steuerlichen Berater<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG wieder,<br />

beruhen jedoch nicht auf einer verbindlichen Auskunft der<br />

zuständigen Finanzbehörden. Insoweit kann keine Gewähr<br />

dafür übernommen werden, dass die derzeit geltenden und<br />

im Prospekt dargestellten steuerlichen Regelungen für die<br />

Fondslaufzeit in unveränderter Form fortbestehen. Die steuerliche<br />

Behandlung der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />

beim einzelnen Anleger steht erst nach endgültiger Bestandskraft<br />

der Steuerbescheide der Fondsgesellschaft fest.<br />

Dies wird in der Regel erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung<br />

durch das zuständige Finanzamt der Fall sein.<br />

3<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung


4<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />

Es ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft zur Umset-<br />

zung des geplanten Investitionskonzepts ausländische<br />

Tochtergesellschaften gründet und sich über diese an Im-<br />

mobilienobjektgesellschaften in einzelnen Regionen Chinas<br />

beteiligt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch<br />

nicht entschieden, wo die Tochtergesellschaften ihren Sitz<br />

haben werden. Sie werden in jedem Falle die Rechtsform<br />

einer Kapitalgesellschaft haben bzw. steuerlich als solche<br />

eingeordnet werden. Die Besteuerung der Einkünfte bzw.<br />

der Rückflüsse aus den Tochtergesellschaften beim Anleger<br />

richtet sich u.a. danach, ob Deutschland mit dem jewei-<br />

ligen Sitzland der Tochtergesellschaften ein Doppelbesteu-<br />

erungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Sofern dies<br />

nicht der Fall ist, bestimmen sich die steuerlichen Folgen<br />

für den Anleger in Deutschland allein nach den deutschen<br />

steuerlichen Vorschriften. Es ist nicht auszuschließen, dass<br />

die endgültige steuerliche Behandlung der Rückflüsse aus<br />

der Fondsgesellschaft beim Anleger durch die Finanzver-<br />

waltung von der im Prospekt dargestellten abweicht.<br />

Die unmittelbare Investitionstätigkeit in Immobilienprojekt-<br />

entwicklungen findet an den Investitionsstandorten in China<br />

statt. Die erwirtschafteten Gewinne/Einnahmenüberschüs-<br />

se werden aus den jeweiligen Objektgesellschaften über<br />

die Tochtergesellschaften an die Fondsgesellschaft ausge-<br />

schüttet. Die Besteuerung der erwirtschafteten Gewinne<br />

richtet sich zunächst nach den Steuergesetzen in China<br />

und darüber hinaus nach den entsprechenden Vorschriften<br />

des Sitzlandes der beteiligten Tochtergesellschaften der<br />

Fondsgesellschaft. Zusätzlich sind die ggf. bestehenden<br />

DBAs zwischen den Sitzländern der Tochtergesellschaften<br />

und China zu beachten. Künftige Änderungen von Steuer-<br />

gesetzen bzw. Besteuerungsverfahren in den genannten Ju-<br />

risdiktionen oder Änderungen in den zu beachtenden DBAs<br />

können die Höhe der Ausschüttungen aus den Objektge-<br />

sellschaften bis hin zur Fondsgesellschaft beeinflussen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich unmittelbar zu mehr als<br />

der Hälfte an Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland<br />

beteiligen, die wiederum Anteile an einzelnen Objekt-<br />

gesellschaften an den Investitionsstandorten in China<br />

erwerben werden. Die Tochtergesellschaften werden<br />

ihren Sitz voraussichtlich in Ländern haben, in denen die<br />

Besteuerung von Einkünften grundsätzlich niedriger als<br />

in Deutschland ausfällt. Daher ist zu prüfen, ob in diesem<br />

Fall die Voraussetzungen für die Anwendung der Hinzu-<br />

rechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 bis 4 Außensteuer-<br />

gesetz (AStG) vorliegen. In einem solchen Fall würden die<br />

Einkünfte, die auf Ebene der ausländischen Gesellschaften<br />

entstehen, beim Anleger der Fondsgesellschaft unabhän-<br />

gig von der Art der Gewinnverwendung der Besteuerung<br />

unterworfen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes fällt die<br />

vorliegende Beteiligungskonzeption einschließlich der Be-<br />

teiligung der Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft<br />

an den Objektgesellschaften nicht unter die Bestimmun-<br />

gen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 ff. AStG.<br />

Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass die zuständigen Fi-<br />

nanzbehörden im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu<br />

einer anderweitigen Beurteilung kommen. Dies hätte für<br />

die Anleger der Fondsgesellschaft die oben beschriebenen<br />

Konsequenzen der Versteuerung von Einkünften auch<br />

ohne Zufluss entsprechender Gewinnanteile.<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich nach dem vorgese-<br />

henen Konzept mittelbar über ausländische Kapitalge-<br />

sellschaften an ausländischem Immobilienvermögen.<br />

Ausländisches Immobilienvermögen kann bei Vorliegen<br />

bestimmter Voraussetzungen ausländisches <strong>Investment</strong>-<br />

vermögen im Sinne des <strong>Investment</strong>gesetzes (InvG) sein.<br />

Nach der Änderung des InvG zum . Januar 008 gilt dies<br />

dann, wenn der Anleger das Recht hat, seine Anteile an<br />

der ausländischen Gesellschaft zurückzugeben oder die<br />

ausländische Gesellschaft einer investmentrechtlichen<br />

Aufsicht in ihrem Sitzland unterliegt. Beides ist nach dem<br />

geplanten Fondskonzept aller Voraussicht nach nicht<br />

gegeben, sodass von einer Anwendung des InvG und in<br />

der Folge des <strong>Investment</strong>steuergesetzes (InvStG) auf das<br />

Beteiligungsangebot nicht ausgegangen wird. Sollte die<br />

Finanzverwaltung später im Rahmen des Veranlagungsverfahrens<br />

oder einer eventuellen Betriebsprüfung zu der<br />

Auffassung gelangen, dass die Vorschriften des InvStG<br />

anzuwenden sind, könnte dies zu einer Gewinnschätzung<br />

oder zu einer pauschalen Strafbesteuerung gemäß § 6<br />

InvStG führen. Es würde zu einer höheren Besteuerung bei<br />

den Anlegern, ggf. unabhängig von eventuell gezahlten<br />

Dividenden kommen.<br />

In zwei Urteilen aus dem Jahr 007 hat der Bundesfinanz-<br />

hof seine bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung der<br />

vermögensverwaltenden von der gewerblichen Tätigkeit im


Zusammenhang mit der Vermietung von beweglichen Wirt-<br />

schaftsgütern erweitert. So wurde entschieden, dass der<br />

Gewinn aus der Veräußerung beweglicher Wirtschaftsgüter<br />

dann zu gewerblichen Einkünften führt, wenn die Veräuße-<br />

rung der Wirtschaftsgüter von Beginn an zum betrieblichen<br />

Konzept gehört hat und der Gewinn aus der Veräußerung<br />

zur Erreichung eines Totalgewinnes notwendig ist.<br />

Bei dem hier vorliegenden Konzept handelt es sich nicht um<br />

die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter. Dennoch be-<br />

steht dass Risiko, dass die neue BFH-Rechtsprechung auch<br />

auf das vorliegende Beteiligungsangebot anzuwenden ist.<br />

Dies hätte zur Folge, dass die Einkünfte der Gesellschaft<br />

zusätzlich der Gewerbesteuer unterliegen würden. Zudem<br />

wäre ein Gewinn aus der Veräußerung der Tochterge-<br />

sellschaftern sowohl einkommen- als auch gewerbesteu-<br />

erpflichtig. Die zusätzliche steuerliche Belastung könnte<br />

somit zu einer geringeren Rendite für die Anleger führen.<br />

4.3<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

4.3.1<br />

Laufzeit und Handelbarkeit<br />

Die Beteiligung kann bis zum 3 . Dezember 0 3 nicht<br />

gekündigt werden. Eine vorzeitige Veräußerung der Betei-<br />

ligung an Dritte ist möglich. Im Regelfall kann ein Verkauf<br />

nur mit der Zustimmung der geschäftsführenden Kom-<br />

manditistin erfolgen. Bei den angebotenen Gesellschafts-<br />

anteilen handelt es sich um beschränkt veräußerbare<br />

Beteiligungen, für die ein Markt erst entsteht. Es besteht<br />

somit das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch<br />

kein Erwerber gefunden werden kann. Ferner besteht die<br />

Möglichkeit, dass aufgrund eines geringen Veräußerungs-<br />

preises ein Verkauf nur mit einem Verlust erfolgen kann.<br />

Eine Beteiligung sollte daher als langfristige Kapitalanlage<br />

betrachtet werden.<br />

4.3.2<br />

Rückabwicklung der Beteiligung<br />

Aufgrund von derzeit nicht vorhersehbaren Ereignissen<br />

könnte es notwendig werden, dass die Beteiligung an<br />

der Gesellschaft rückabgewickelt werden muss. Ein denk-<br />

barer Grund könnte die nicht vollständige Einwerbung<br />

des Eigenkapitals sein. Ebenso ist nicht auszuschließen,<br />

dass die vorgesehenen Investitionen in Immobilienpro-<br />

jektentwicklungen aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder<br />

tatsächlichen Gründen nicht realisiert werden können<br />

oder dass geeignete Investitionsmöglichkeiten in den vor-<br />

gesehenen Zielregionen nicht vorhanden sind bzw. nicht<br />

identifiziert werden können. In einem solchen Fall können<br />

die Gesellschafter durch Beschluss die Auflösung der<br />

Gesellschaft herbeiführen. Aus dem nach der Berichtigung<br />

der Schulden und der Erfüllung eingegangener Verträge<br />

übrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen<br />

zurückzuerstatten. Dies könnte für die Kommanditisten zu<br />

einem teilweisen Verlust oder im schlimmsten Fall sogar zu<br />

einem Totalverlust ihrer Kommanditeinlage führen.<br />

4.3.3<br />

Vertragspartner<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich mittelbar über Toch-<br />

tergesellschaften bzw. Beteiligungsgesellschaften an<br />

Objektgesellschaften in den Investitionsstandorten betei-<br />

ligen. Die Durchführung der einzelnen Investitionen bzw.<br />

Projektentwicklungen selbst unterliegt den jeweiligen<br />

Objektgesellschaften vor Ort. Die Fondsgesellschaft selbst<br />

hat keinen Einfluss auf Entscheidungsprozesse innerhalb<br />

dieser Objektgesellschaften bzw. ist an diesen nur mit-<br />

telbar als Minderheitsgesellschafterin neben anderen<br />

Investoren beteiligt. Sie hat daher nur begrenzt Einfluss<br />

auf die Auswahl von für die Durchführung der Investi-<br />

tionen wichtigen Vertragspartnern. Sollten wesentliche<br />

Vertragspartner, insbesondere während der Bauphase,<br />

z.B. durch eine Insolvenz ausfallen, besteht das Risiko,<br />

dass vereinbarte Leistungen nicht mehr oder nur zu<br />

höheren Kosten erbracht werden können. Die Wirtschaft-<br />

lichkeit der Beteiligung kann sich in einem solchen Fall<br />

deutlich verschlechtern.<br />

4.3.4<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft ist<br />

in hohem Maße mit den persönlichen Fähigkeiten, Er-<br />

fahrungen und Kontakten des Projektmanagements<br />

verbunden. Das Projektmanagement für das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot liegt wesentlich in den Händen des<br />

<strong>Investment</strong>- und Managementpartners der Fondsgesell-<br />

schaft. Dies ist die Charlemagne Capital („Charlemagne“),<br />

5<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung


6<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />

die für die Identifikation, die Auswahl und die Bewertung<br />

von geeigneten Immobilienprojektentwicklungen zustän-<br />

dig ist und der Fondsgesellschaft bzw. ihren Tochterge-<br />

sellschaften entsprechende Investitionsmöglichkeiten<br />

vorschlägt.<br />

Bisher hat Charlemagne in China keine Immobilienpro-<br />

jektentwicklungen abgeschlossen. Es besteht das Risiko,<br />

dass der wirtschaftliche Erfolg einzelner Projekte geringer<br />

ausfällt als erwartet. Charlemagne kooperiert bei der<br />

Durchführung der einzelnen Immobilienprojektentwick-<br />

lungen an den Investitionsstandorten mit verschiedenen<br />

lokalen Partnern und Beratern vor Ort. Es kann keine<br />

Gewähr dafür übernommen werden, dass nicht während<br />

der Fondslaufzeit wichtige Entscheidungsträger aus dem<br />

Management von Charlemagne ausscheiden oder lokale<br />

Partner und Berater von Charlemagne nicht mehr zur Ver-<br />

fügung stehen und sich dadurch negative Einflüsse auf die<br />

wirtschaftliche Entwicklung und damit mittelbar auch auf<br />

die Anleger der Fondsgesellschaft ergeben.<br />

4.3.5<br />

Einzahlungsverpflichtungen<br />

Die Gesellschaft ist bei der vorgesehenen Investition auf<br />

die termingerechte Einzahlung der Kapitaleinlagen der<br />

Anleger angewiesen. Werden die Kapitaleinlagen der An-<br />

leger nicht vollständig oder nicht fristgerecht eingezahlt,<br />

kommt die Fondsgesellschaft unter Umständen mit ihren<br />

eigenen mittelbaren oder unmittelbaren Einzahlungsver-<br />

pflichtungen bei den einzelnen Objektgesellschaften in<br />

Verzug. Dies kann bedeuten, dass die Investitionszeitpläne<br />

an den Investitionsstandorten nicht eingehalten werden<br />

können oder auch (Teil-)Investitionen nicht mehr durchge-<br />

führt werden können.<br />

4.3.6<br />

Kapitalzufluss bei den Objektgesellschaften<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich an einzelnen Immobilien-<br />

Objektgesellschaften in verschiedenen Standorten in China<br />

aller Voraussicht nach lediglich als Minderheitsgesellschaf-<br />

ter neben anderen Investoren beteiligen. Sie hat keinen<br />

Einfluss darauf, dass die Objektgesellschaften jeweils das<br />

von ihnen vorgesehene Eigenkapitalvolumen erreichen<br />

bzw. dass die anderen Investoren ihren Einzahlungsver-<br />

pflichtungen vollumfänglich und fristgemäß nachkommen.<br />

Es besteht dann das Risiko, dass die Objektgesellschaften<br />

ihre Investitionsstrategie nicht oder nicht in der geplanten<br />

Form umsetzen können und dass die zugesagte bzw. kal-<br />

kulierte Aufnahme von Fremdfinanzierungsmitteln nicht<br />

oder nicht in der geplanten Höhe möglich ist. Dies kann<br />

die Durchführung der Investitionen insgesamt bzw. deren<br />

Wirtschaftlichkeit beeinflussen und somit zu geringeren<br />

Rückflüssen beim Anleger führen.<br />

4.3.7<br />

Auslandsrisiko, politisches System in China<br />

Die Fondsgesellschaft wird in Immobilienprojektentwick-<br />

lungen in China investieren. Bei China handelt es sich um<br />

ein sog. Schwellenland (Emerging Market). Investitionen<br />

in Schwellenländern beinhalten regelmäßig Risiken, die<br />

bei Investitionen in entwickelten Volkswirtschaften bzw.<br />

Finanz- und Kapitalmärkten nicht gegeben sind. Allge-<br />

mein beinhaltet jede Auslandsinvestition das Risiko der<br />

Veränderung der politischen, rechtlichen oder steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Das politische System Chinas ist nicht mit den demo-<br />

kratischen Strukturen Europas vergleichbar. Es besteht<br />

beispielsweise keine Sicherheit, dass bestehend Gesetze<br />

auch tatsächlich angewendet werden. In China existiert<br />

nach wie von ein Ein-Parteien-System ohne Opposition<br />

und die Medien unterliegen einer umfassenden Zensur. Es<br />

ist daher nicht auszuschließen, dass z.B. unterschiedliche<br />

Rechtsauffassungen oder Willkür bei der Anwendung der<br />

bestehenden Normen zu einer Benachteiligung der Anle-<br />

ger bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />

führen können.<br />

Bei Investitionen in Schwellenländern kommen darüber<br />

hinaus weitere Risiken hinzu, deren Ursachen zu einem<br />

großen Teil darin begründet sind, dass der Transfor-<br />

mationsprozess von den ehemals planwirtschaftlichen<br />

Systemen hin zu einer marktwirtschaftlichen Ordnung<br />

teilweise noch nicht abgeschlossen ist. Zu nennen sind<br />

hier beispielsweise mögliche Beschränkungen des Devi-<br />

sen- und Kapitalverkehrs, die mangelnde Liquidität und<br />

Transparenz der im Aufbau befindlichen Finanz- und<br />

Kapitalmärkte, staatliche Beschränkungen bzw. behörd-<br />

liche Eingriffsrechte in Bezug auf den Eigentumserwerb<br />

durch ausländische Investoren einschließlich des Risikos


der Enteignung oder Verstaatlichung bestimmter Investiti-<br />

onen, das Fehlen ausreichender Marktdaten bzw. die nur<br />

geringe Anzahl von Immobilientransaktionen oder auch<br />

ungewöhnliche Vorschriften hinsichtlich der Bilanzierung<br />

und/ oder Veröffentlichung von Unternehmensdaten.<br />

4.3.8<br />

Allgemeine Risiken aus Immobilieninvestitionen<br />

Investitionen in Immobilienmärkte sind regelmäßig da-<br />

durch gekennzeichnet, dass sie bestimmten Zyklen un-<br />

terliegen, die für andere Branchen bzw. Märkte nicht<br />

typisch sind. Immobilieninvestitionen unterliegen neben<br />

allgemeinen gesamtwirtschaftlichen insbesondere auch<br />

branchen- und objektspezifischen Faktoren und darüber<br />

hinaus regionalen Einflüssen. Kurzfristig eingetretene<br />

Änderungen der Marktbedingungen wie z.B. die Kon-<br />

kurrenz durch neue Immobilien oder eine veränderte<br />

Nachfragestruktur können die Wertentwicklung einzelner<br />

Investitionen nachhaltig beeinflussen. Eine Reaktion auf<br />

solche kurzfristigen Marktveränderungen ist meist nicht<br />

oder nur unter Inkaufnahme eines Verlustes möglich,<br />

da Immobilieninvestments in der Regel nicht kurzfristig<br />

liquidierbar sind. Insofern kann bei Investitionen in Immo-<br />

bilien nicht ausgeschlossen werden, dass ursprüngliche<br />

Planungen hinsichtlich des Zeitpunktes des Verkaufs und<br />

der Höhe des zu erzielenden Verkaufserlöses später nicht<br />

mehr eingehalten werden können, da sie mit erheblichen<br />

wirtschaftlichen Nachteilen für die Investoren verbunden<br />

wären.<br />

4.3.9<br />

Risiken aus Investitionen in<br />

Projektentwicklungen<br />

Über die allgemeinen Risiken von Investitionen in Immo-<br />

bilien hinaus unterliegen Immobilienprojektentwicklungen<br />

verschiedenen besonderen Risiken. Projektentwicklungen<br />

beinhalten ein höheres Risiko als Investitionen in Bestands-<br />

immobilien mit einer langfristigen Vermietung. Bei Letzte-<br />

ren sind die zu erzielenden Einnahmen durch langfristige<br />

Mietverträge meist gut kalkulierbar und sollen auf diese<br />

Weise zur Wertsteigerung für die Investoren beitragen.<br />

Charakteristisch für Projektentwicklungen ist im Gegen-<br />

satz hierzu die Realisierung der Wertsteigerung einer<br />

Immobilie nicht durch laufende Mieteinnahmen, sondern<br />

durch Veräußerung des zuvor erworbenen und anschlie-<br />

ßend bebauten Grundstücks nach einem überschaubaren<br />

Zeitraum von etwa zwei bis fünf Jahren. Das Risiko für die<br />

Investoren liegt bei Projektentwicklungen zum einen in<br />

der Einhaltung der geplanten Kostenstruktur während der<br />

Bauphase einschließlich der entstehenden Kosten durch<br />

verzögerte oder mängelbehaftete Bauabwicklung. Zum<br />

anderen besteht das Risiko hinsichtlich des Zeitpunkts und<br />

der Höhe der Realisierung einer Wertsteigerung der Immo-<br />

bilie durch Veräußerung an Dritte. Es ist denkbar, dass es<br />

zu Verzögerungen bei der Veräußerung kommt, weil sich<br />

ein angemessener Verkaufspreis aus Sicht des Veräußerers<br />

nicht erzielen lässt. Im schlimmsten Fall kann es dazu<br />

kommen, dass in bestimmten Marktbedingungen kein<br />

geeigneter Käufer für die Immobilie gefunden wird. Dies<br />

kann im Ergebnis dazu führen, dass sich die Wirtschaftlich-<br />

keit einer Investition deutlich verschlechtert und sich dies<br />

entsprechend auf die Rendite der Investoren auswirkt.<br />

Auch der Totalverlust des in eine Projektentwicklung<br />

eingesetzten Kapitals ist denkbar, wenn der Wert der<br />

Immobilie nachhaltig unter den Wert des aufgenommenen<br />

Fremdkapitals gesunken ist.<br />

Die Unsicherheit hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe des<br />

Rückflusses an die Anleger bedeutet, dass seriöse Pro-<br />

gnoserechnungen in diesem Prospekt nicht möglich sind.<br />

Die im Prospekt gemachten Angaben zu den erwarteten<br />

Rückflüssen bzw. zu den möglichen Renditeerwartungen<br />

beruhen ausschließlich auf den Prognosen und Erwar-<br />

tungen des Managementpartners. Von diesem in der Ver-<br />

gangenheit bei vergleichbaren Projekten in anderen<br />

Ländern erzielte Renditen bieten keine Gewähr dafür, dass<br />

mit künftigen Projekten ähnliche Renditen erzielt werden<br />

können.<br />

4.4<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

4.4.1<br />

Investitionskosten/Eigenkapitalplatzierung<br />

Sollte die Eigenkapitalplatzierung nur unzureichend,<br />

d. h. unter den Plandaten erfolgen, so sind fixe Aufwands-<br />

positionen im Verhältnis zum eingeworbenen Eigen-<br />

7<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung


8<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />

kapital relativ höher als prognostiziert. Dies hätte eine<br />

Verschlechterung der Liquiditätslage der Gesellschaft zur<br />

Folge und damit verbunden auch eine Verringerung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligung.<br />

4.4.2<br />

Kostenrisiko<br />

Die Gesellschaft sowie ihre Tochter- oder Beteiligungs-<br />

gesellschaften, über die mittelbar die Investitionen in<br />

Immobilienprojektentwicklungen erfolgen sollen, haben<br />

jährlich wiederkehrende Kosten ihrer eigenen Verwaltung<br />

zu tragen. Sollte zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen<br />

keine ausreichende Liquidität vorhanden sein, müsste<br />

ggf. Fremdkapital zur Finanzierung dieser Kosten aufge-<br />

nommen werden. Sofern dies nicht möglich ist, kann dies<br />

im schlimmsten Fall zur Insolvenz der Gesellschaft bzw.<br />

einzelner Tochtergesellschaften führen. Für den Anleger<br />

würde dies im schlimmsten Fall zu einem Verlust seines<br />

investierten Kapitals führen.<br />

4.4.3<br />

Wertentwicklung (niedrigere Rückflüsse aus den<br />

Objektgesellschaften)<br />

Die Wertentwicklung einer Beteiligung an der Fonds-<br />

gesellschaft hängt unmittelbar vom wirtschaftlichen<br />

Ergebnis der einzelnen Objektgesellschaften an den<br />

Investitionsstandorten ab. Aus den Objektgesellschaften<br />

werden Rückflüsse aus der Veräußerung der einzelnen Im-<br />

mobilienprojekte erwartet. Diese Rückflüsse fließen über<br />

die Tochtergesellschaften an die Fondsgesellschaft. Es<br />

besteht das Risiko, dass die bei Erwerb der unmittelbaren<br />

bzw. mittelbaren Beteiligungen erwarteten Rückflüsse aus<br />

den Projektveräußerungen nicht erwirtschaftet werden<br />

können. Dies hätte eine Verschlechterung der Liquiditäts-<br />

lage der Gesellschaft zur Folge und damit verbunden auch<br />

eine Verringerung der Ausschüttungen an die Anleger.<br />

4.4.4<br />

Währungsrisiken<br />

Die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt in Euro. Die mittelbare Beteiligung der Fondsgesell-<br />

schaft über ihre Tochtergesellschaften an den Objektge-<br />

sellschaften in China erfolgt in der lokalen Währung bzw.<br />

in US-Dollar. Die chinesische Währung heißt Renminbi<br />

(deutsch: Volkswährung) und wird mit den Anfangsbuch-<br />

staben der drei Silben RMB abgekürzt. Das früher feste<br />

Wechselkursverhältnis gegenüber dem US-Dollar besteht<br />

nicht mehr. Inzwischen ist die chinesische Währung an ei-<br />

nen Pool von westlichen Währungen gekoppelt. Schwan-<br />

kungen des RMB bzw. der Währungen dieses Pools<br />

gegenüber dem Euro können das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der einzelnen Objektgesellschaften beinträchtigen und im<br />

Ergebnis dazu führen, dass die für die Fondsgesellschaft<br />

erwarteten Rückflüsse aus den Beteiligungen in Euro<br />

niedriger ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Dies könnte<br />

zu einer Verringerung der Ausschüttungen an die Anleger<br />

führen.<br />

4.4.5<br />

Blind-Pool-Risiko<br />

Die Fondsgesellschaft plant, sich mittelbar an Immobili-<br />

enprojektentwicklungen in China zu beteiligen. Diese Im-<br />

mobilienprojektentwicklungen werden in den jeweiligen<br />

Regionen Chinas von einzelnen eigens hierfür gegründe-<br />

ten Objektgesellschaften durchgeführt und abgewickelt.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht<br />

fest, in welche Projekte in China investiert werden wird.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich<br />

somit um ein Blind-Pool-Konzept.<br />

Zu den Risiken von Blind-Pool-Konzepten gehört im We-<br />

sentlichen, dass die einzelnen Anlageobjekte bzw. die<br />

rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Strukturen<br />

noch nicht vollständig bekannt sind. Es ist denkbar, dass<br />

das für Investitionen vorgesehene Kapital der Fondsgesell-<br />

schaft nicht oder nicht vollständig investiert werden kann,<br />

da geeignete Projektentwicklungen nicht vorhanden sind<br />

bzw. nur unter Inkaufnahme unverhältnismäßiger Risiken<br />

realisiert werden können. Sollten keine ausreichenden<br />

Investitionsmöglichkeiten identifiziert werden, könnte es<br />

zu einer Rückzahlung der überschüssigen Liquidität der<br />

Fondsgesellschaft an die Anleger kommen.<br />

4.4.6<br />

Gesellschafterstellung<br />

Es ist vorgesehen, dass sich die Fondsgesellschaft mit-<br />

telbar an verschiedenen Objektgesellschaften beteiligt.<br />

Die Fondsgesellschaft bzw. ihre direkt beteiligten Toch-<br />

tergesellschaften übernehmen bei den einzelnen Objekt-<br />

gesellschaften jedoch nur einen Teil des Eigenkapitals


und werden somit im Verhältnis zu weiteren Investoren<br />

lediglich die Stellung eines Minderheitsgesellschafters<br />

einnehmen. In den Gesellschafterversammlungen der<br />

Objektgesellschaften können somit auch Entscheidungen<br />

gegen die Fondsgesellschaft getroffen werden. Dies kann<br />

sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Fonds-<br />

gesellschaft bzw. der Anleger auswirken.<br />

Bei Beschlussfassung auf Ebene der Fondsgesellschaft ist<br />

aufgrund der Vielzahl der beteiligten Gesellschafter und<br />

bei einer üblichen Höhe der Nominalbeteiligung eines<br />

Anlegers regelmäßig davon auszugehen, dass der einzelne<br />

Anleger ebenfalls lediglich Minderheitsgesellschafter ist.<br />

In solchen Fällen ist es zumeist nicht möglich, dass ein ein-<br />

zelner Anleger seine Interessen innerhalb der Gesellschaft<br />

vollständig durchsetzen kann. Es ist darüber hinaus nicht<br />

auszuschließen, dass einzelne Gesellschafter durch die<br />

Zeichnung höherer Beteiligungssummen einen entspre-<br />

chend höheren Einfluss innerhalb der Gesellschafterver-<br />

sammlung erhalten und damit das Abstimmungsverhalten<br />

maßgeblich beeinflussen können. Andererseits ist auch<br />

denkbar, dass für alle Gesellschafter bindende Beschlüsse<br />

lediglich von einer Minderheit gefasst werden, wenn nur<br />

wenige Gesellschafter an Gesellschafterversammlungen<br />

bzw. Beschlussfassungen teilnehmen.<br />

4.5<br />

Risikokumulation<br />

Durch das kumulative Auftreten mehrerer der vorgenann-<br />

ten Faktoren können deutlich schlechtere Ergebnisse als<br />

prognostiziert erwirtschaftet werden. Dies hätte eine<br />

entsprechend negative Auswirkung auf die Wirtschaft-<br />

lichkeit der Beteiligung. Eine Beteiligung wird daher nur<br />

Anlegern empfohlen, die aufgrund ihrer Einkunfts- und<br />

Vermögenssituation im Extremfall auch einen Totalverlust<br />

der Beteiligung hinnehmen können. Der Anbieterin sind<br />

keine weiteren wesentlichen tatsächlichen oder recht-<br />

lichen Risiken bekannt, die Einfluss auf die Beteiligung<br />

haben könnten.<br />

9<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung


0<br />

5.<br />

emissions- und<br />

<strong>Investment</strong>haus<br />

5.1<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> stellt sich vor<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> ist ein junges und innovatives In-<br />

vestmenthaus und hat das Ziel, den Anlegern Investitions-<br />

möglichkeiten mit außergewöhnlichen Renditeaussichten<br />

zu erschließen. Die Gesellschaft wurde durch das Manage-<br />

ment eines seit vielen Jahren renommierten Beratungs-<br />

unternehmens im Bereich Assetmanagement gegründet.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> entwickelt und managt offene<br />

und geschlossene Fonds, platziert diese im Markt und legt<br />

darüber hinaus weitere <strong>Investment</strong>s auf. <strong>SHEDLIN</strong> ist mit<br />

seinem <strong>Investment</strong>ansatz, einen langfristig hohen Kapi-<br />

talzuwachs durch eine strategische Anlagepolitik jenseits<br />

eingefahrener Wege zu erzielen, nachweislich erfolgreich.<br />

Drei herausragende Persönlichkeiten standen Pate bei<br />

der Namensgebung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>. So steht<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

<strong>SHEDLIN</strong> für: Shackleton, Edison und Lincoln. US-Präsi-<br />

dent Abraham Lincoln hat trotz vieler Schicksalsschläge nie<br />

aufgegeben, an sich zu glauben. Er strebte stets Gerechtig-<br />

keit für sein Volk an. Thomas Alva Edison, eine der größten<br />

Unternehmerpersönlichkeiten aller Zeiten, erkannte das<br />

Potenzial seiner Erfindungen und nutzte es konsequent.<br />

Mit Kreativität und Beharrlichkeit begegnete er allen<br />

Schwierigkeiten. Polarforscher Sir Ernest Henry Shackleton<br />

beeindruckte als hervorragender Stratege und Organisator.<br />

Zwar wollte er als erster Mensch den Südpol erreichen,<br />

doch er ordnete dieses Ziel der Sicherheit und der Fürsorge<br />

für sein Team unter. Nach dem Vorbild dieser Namensgeber<br />

engagiert sich <strong>SHEDLIN</strong> für seine Anleger: mit Verantwor-<br />

tung, Strategie, Ausdauer und Kreativität. Die <strong>SHEDLIN</strong>-<br />

Philosophie ist dabei ebenso schlicht wie anspruchsvoll:<br />

Auf Worte folgen Taten. <strong>SHEDLIN</strong>-Mitarbeiter denken und<br />

arbeiten zielorientiert. Sie streben nach hervorragenden<br />

Ergebnissen und Erfolg für die Anleger. Die Zielerreichung<br />

entscheidet über unseren eigenen Ertrag, denn nur wer<br />

Leistung bringt, hat das Recht auf Bezahlung. Ein faires<br />

Prinzip. Kurzum: Für seine Anleger entwickelt <strong>SHEDLIN</strong><br />

attraktive <strong>Investment</strong>lösungen, bei deren Realisierung kon-<br />

sequent auf die prognostizierten Ziele hingearbeitet wird.


5.2<br />

Produkte und Auszeichnungen<br />

So erhielt der flexible Dachfonds <strong>SHEDLIN</strong> Warrior, der zuvor<br />

unter dem Namen Patriarch My Finance Total Return (WKN:<br />

A0E Q07) am Markt war, beim Dachfonds-Award 007<br />

des österreichischen Finanzmagazins „Geld-Magazin“ die<br />

Auszeichnung als bester Fonds der Kategorie „Gemischte<br />

Dachfonds Vermögensverwaltung“. Auch beim „Deutschen<br />

Fondspreis 008“ in der Kategorie „Dachfonds: gemischt/<br />

global“ konnte der <strong>SHEDLIN</strong> Warrior punkten und belegte<br />

den . Platz. Der Preis wurde von der Fachzeitschrift<br />

„FONDS professionell“ verliehen. Innovative Kapitalmarktprodukte<br />

mit Alleinstellungsmerkmal differenzieren<br />

die <strong>SHEDLIN</strong>-Angebote deutlich vom Wettbewerb und erschließen<br />

neue renditestarke Investitionsfelder. Neben der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, die alle Aufgaben als Anbieterin von<br />

Finanzprodukten wahrnimmt, existieren die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand<br />

GmbH für die Betreuung der Anleger und Abwicklung<br />

der Beteiligungen sowie die <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH<br />

als Komplementär für geschlossene Fonds und die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Geschäftsführungs GmbH, die die Geschäftsführung bei<br />

vermögensverwaltenden Fonds übernimmt.<br />

Bei der Konzeption geschlossener Fonds legt <strong>SHEDLIN</strong><br />

hohen Wert auf die Gestaltung innovativer Produkte. Derzeit<br />

hat <strong>SHEDLIN</strong> vier Produktserien im Vertrieb (Middle<br />

East Health Care Series, New European Frontiers Series,<br />

Portfolio Fund Series und Chinese Property Series), zu denen<br />

momentan keine vergleichbaren Produkte am Markt<br />

existieren.<br />

Weiterhin befindet sich die <strong>SHEDLIN</strong> Adriatic Series in<br />

der Konzeption und wird in Kürze den ersten Fonds in<br />

Montenegro auflegen. Investitionen in Südafrika und<br />

Indien sind derzeit ebenfalls in der konzeptionellen<br />

Vorbereitung.<br />

DEUTSCHER<br />

2008<br />

2. Platz<br />

Dachfonds Gemischt global – dynamisch<br />

1 Jahr<br />

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Das Emissions- und <strong>Investment</strong>haus


6.<br />

Das Umfeld für<br />

Beteiligungen in China<br />

Nǐhǎo – 你好! – Willkommen in China<br />

6.1<br />

China: Ein Land der Superlative mit<br />

5000-jähriger Geschichte<br />

Im Juli 004 sprach die New York Times vom neuen „chi-<br />

nesischen Jahrhundert“ und stellte fest: „Das Land hat<br />

sich verändert, nun verändert es die Welt.“ „Wird die Welt<br />

chinesisch?“ ( ) . „China rüstet sich zur technologischen<br />

Supermacht“ ( ) . Hinter diesen Schlagzeilen steht keine<br />

Geringere als eine der ältesten Zivilisationen der Welt: Die<br />

Volksrepublik China. Schneller, höher, stärker ist ihr Mot-<br />

to: Jeder fünfte Mensch kommt aus China. Jedes vierte<br />

Teeblatt auch. Der drittlängste Fluss der Welt schmückt<br />

das Land. Und das drittgrößte Exportvolumen. Die größte<br />

Armee, die meisten Nachbarstaaten und viele der höchs-<br />

ten Berge. Dies ist aber noch nicht alles: die viertgrößte<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

Volkwirtschaft der Erde, die drittgrößte Handelsnation<br />

nach den USA und Deutschland. Mammutprojekte wie<br />

das gigantische Staudammprojekt am Yangtse und der<br />

Bau der weltweit höchstgelegenen Eisenbahnstrecke nach<br />

Tibet fördern den Stolz der Nation genauso wie der erste<br />

bemannte chinesische Raumflug 003. Und selbst die<br />

Tatsache, dass eines der amerikanischen Symbole, wie die<br />

legendäre Levi´s Jeans, die zu den USA genauso wie Coca-<br />

Cola oder Fast-Food gehört, mittlerweile in China produziert<br />

wird, spricht eine mehr als deutliche Sprache. (3)<br />

6.2<br />

Historischer Rückblick: China gestern<br />

Verstehen wird China nur derjenige, der auch ein bisschen<br />

Interesse aufbringt für die Geschichte des Landes und seine<br />

Kultur, wer die Perspektive zu ermessen sucht, aus der<br />

heraus China auf die Welt blickt.<br />

China war für Jahrhunderte eines der mächtigsten und<br />

reichsten Länder der Welt, das noch bis 8 0 zusammen<br />

mit Indien über 40% der weltweiten Wirtschaftsleistung<br />

produzierte. (4) Seit der Reichseinigung durch Kaiser Qin


Shihaung vor mehr als 000 Jahren blieb China fast durch-<br />

gängig ein Kaiserreich. Den größten Teil dieser Zeit war<br />

das Land die zivilisatorisch und wirtschaftlich am weites-<br />

ten entwickelte Nation der Erde sowie das ökonomische<br />

und kulturelle Zentrum Asiens. (5) Im . Jahrhundert kam<br />

es in China zu einer regelrechten Wissensexplosion. Große<br />

Erfindungen wie Buchdruck und Schießpulver wurden in<br />

dieser Zeit entwickelt und perfektioniert. Die Chinesen<br />

bohrten nach Erdgas, verwendeten Hebelschleudern und<br />

züchteten schnell wachsende Getreidesorten. China stand<br />

an der Spitze des Fortschritts und war dem Westen in<br />

Astronomie, Mathematik, Physik, Chemie, Meteorologie<br />

und Seismologie weit voraus. Die kulturellen Zeugnisse<br />

belegen noch bis heute, dass China über Jahrhunderte<br />

hinweg die tonangebende Kultur in Ostasien war.<br />

Noch 8 0 war China die größte Volkswirtschaft der Erde<br />

und erzeugte nahezu ein Drittel des weltweiten Brut-<br />

tosozialproduktes (BSP). (6) Während aber in Europa die<br />

industrielle Revolution ihren Lauf nahm, fiel China danach<br />

wirtschaftlich und technologisch immer weiter zurück.<br />

950 war der Anteil des Landes am Welt- BSP auf rund<br />

4,5% geschrumpft. Seit 978 durchläuft China allerdings<br />

einen beispiellosen Aufholprozess (siehe Kapitel 6.3), um<br />

wieder dahin zurück zukehren, wo es schon lange stand:<br />

an die Weltspitze.<br />

Historische Karte Chinas<br />

6.3<br />

Aufstieg zur erneuten Weltmacht –<br />

Historische und politische Hintergründe<br />

zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

Im . Jahrhundert schickt sich China an, die Weltgeltung<br />

zu erreichen, die ihm, dem „Reich der Mitte“, nach Ansicht<br />

seiner Eliten schon immer zukam. China hatte die Ambition<br />

„Global-Player“ zu sein, nie aus den Augen verloren.<br />

Noch deutlicher formulierte es Napoleon Bonaparte:<br />

„Wenn China erwacht, erbebt die Welt“. (7) Fast 00 Jahre<br />

später ist seine Prophezeiung Wirklichkeit geworden.<br />

Die wohlhabenden Provinzen der Ostküste<br />

Initiative „Wiederbeleben des Nordostens“<br />

Strategie „Aufsteigendes Zentralchina“<br />

Strategie „Entwicklung West-Chinas<br />

Die beeindruckende wirtschaftliche Entwicklung Chinas<br />

in der jüngeren Vergangenheit begann 978, nach dem<br />

Tode Mao Zedongs, der das Land in wirtschaftlicher und<br />

moralischer Verwüstung hinterlassen hatte. In diesem Jahr<br />

beschloss die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) unter<br />

dem Einfluss von Deng Xiaoping, mittels Reformen die<br />

Funktionsweise der Planwirtschaft zu verbessern, um dadurch<br />

mehr Wachstum und Beschäftigung zu erzielen. (8)<br />

( ) Zeit online, Bericht „Wird die Welt chinesisch“ vom 6.06. 005<br />

( ) Zeit online, Bericht vom 6.06. 005<br />

(3) Frank Sieren, Der China Code, Berlin 005, S. 7ff<br />

(4) Karl Pilny, Tanz der Riesen, Indien und China prägen die Welt, Frankfurt/M. 006, S. 49ff<br />

(5) Pilny 006, S. 49 ff<br />

(6) Pilny 006, S. 5 ff<br />

(7) Pilny 006, S. 5 ff<br />

(8) Chinas sozialistische Marktwirtschaft, in: www. bpb.de, zitiert aus: Harald Maass, Der Unternehmer, in: Frankfurter Rundschau vom 3. Dezember 004<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />

3


4<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />

Diese Reformen zielten zunächst darauf ab, ausreichend<br />

Deviseneinnahmen zu erwirtschaften, um das Land wie-<br />

der zu stabilisieren und weitere Hungerkatastrophen zu<br />

vermeiden.<br />

Ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftreformen gegen<br />

Ende der 970er und Anfang der 980er Jahre war die<br />

Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, in denen es eine<br />

Steuerbefreiung und einen erheblich geringeren Verwaltungsaufwand<br />

für Unternehmen gibt.<br />

Ziel war es vor allem, durch gezielte Vergabe von wirtschaftlichen<br />

Vorteilen, die Investitionen in den Sonderwirtschaftszonen<br />

zu erhöhen. In China wollte man dadurch vor<br />

allem ausländisches Kapital akquirieren. Die so genannten<br />

wirtschaftlichen und technischen Entwicklungszonen sind<br />

Dalian, Qinhuangdao, Tianjin, Yantai, Qingdao, Lianyungang,<br />

Nantong, Shanghai, Ningbo, Wenzhou, Fuzhou,<br />

Guangzhou, Zhanjiang und Beihai.<br />

Die Zahl der Sonderwirtschaftszonen und Sonderentwicklungsgebiete<br />

wurde bis 990 erfolgreich erweitert. Heute<br />

findet man boomende Industrie- und Handelsstädte entlang<br />

der gesamten Süd- und Ostküste der Volksrepublik<br />

China.<br />

Mit den Reformentscheidungen seit 978 beendete die<br />

Regierung explizit die vorherige Politik der wirtschaft-<br />

lichen Abschottung.<br />

Phasen und Ziele der wirtschaftspolitischen Reformen nach 1978 / zusammengefasst<br />

Jahr Reformen Ziel Mittel Bereich Initiator<br />

978 Verbesserung der<br />

Planwirtschaft<br />

bis 99 Aufbau der<br />

980 -<br />

990<br />

sozialistischen<br />

Marktwirtschaft<br />

Einführung der Son-<br />

derwirtschaftszonen<br />

ab 993 sog. „sanfte<br />

Umsteuerung“<br />

ab 997 Förderungsprogramm<br />

Ende<br />

00<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

zur „großen Erschlie-<br />

ßung des chinesischen<br />

Mehr Wachstum<br />

Mehr Eigeninitiative<br />

Mehr Beschäftigung<br />

Anerkennung der Marktwirt-<br />

schaft durch das Ausland<br />

(günstige Bedingungen für<br />

Antidumping-Verfahren im<br />

Rahmen der WTO)<br />

Deviseneinnahmen<br />

Verhinderung von<br />

Hungerkatastrophen<br />

Banken übernehmen mehr<br />

Verantwortung für ihre<br />

Kreditpolitik<br />

Unterstützung der inlän-<br />

dischen Nachfrage<br />

Bemühen um den Beitritt in<br />

Preisreformen<br />

Finanzielle<br />

Anreizsysteme<br />

Steuerbefreiung und<br />

geringerer Verwal-<br />

tungsaufwand für aus-<br />

ländische Unternehmer<br />

Restrukturierung des<br />

Finanzsektors<br />

Staatliche Ausgaben<br />

(Investitionsprojekte)<br />

Nachfragestimulierung<br />

Landwirtschaft Deng<br />

Landwirtschaft<br />

Industrie<br />

Industrie<br />

Landwirtschaft<br />

Xiaoping<br />

Deng<br />

Xiaoping<br />

Deng<br />

Xiaoping<br />

Finanzpolitik Deng<br />

Xiaoping<br />

Wirtschaft Deng<br />

Xiaoping<br />

Westens“<br />

die WTO<br />

Beitritt zur WTO Starke Wachstumsimpulse Wirtschaft Deng<br />

Xiaoping


Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die das Wachstum Chinas beschleunigt haben:<br />

. Beitritt zur WTO 00 ( Liberalisierung des Außenhandels, Öffnung zusätzlicher Branchen, Folgen: siehe untere Grafik),<br />

internationaler Wettbewerb<br />

. Senkung des Zollniveaus (von 43, % auf %) (9)<br />

3. Importsubstitution (Unterstützung der eigenen Produktion, um Importprodukte zu eliminieren)<br />

4. Reform des Rechtssystems (größere Investorenfreundlichkeit)<br />

5. Ausdehnung der Öffnungspolitik seit 99 (keine Beschränkungen im Bereich Investitionen)<br />

6. Exportorientierung (gezielte Förderung der Exportwirtschaft zog viele Investoren nach China)<br />

Die Neustrukturierung der Branchen in China verlief seit 1980 nach einem bestimmten Muster<br />

(Hier am Beispiel von Waschmitteln):<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

6.4<br />

China heute – Wirtschaftliche Lage aktuell<br />

Seit Beginn der Reform- und Öffnungspolitik im Jahre<br />

978 hat sich die chinesische Wirtschaft mit einem jährlichen<br />

durchschnittlichen Wachstumstempo von mehr als<br />

9% kontinuierlich und gesund entwickelt. Als viertgrößte<br />

Volkswirtschaft, drittgrößte Handelsnation und mit über<br />

.530 Mrd. US-Dollar den weltweit höchsten Devisenreserven<br />

ist China eine der entscheidenden Wirtschaftsmächte<br />

geworden. ( 0)<br />

Nachfrage-Überhang an Waschmittel<br />

Öffnung der Branche für private in- und ausländische Unternehmen<br />

Rasche Expansion<br />

Rapider Angebotsüberhang an Waschmitteln<br />

Überkapazität<br />

Wettbewerb bei in- und ausländischen Unternehmen<br />

Erstmalige Konkurrenz und Bestehen der besten Unternehmen<br />

(9) BFAI, Bericht von Corinne Abele, Mai 008 oder Fakten und Zahlen in: chinesische Botschaft.de<br />

( 0) Auswärtiges Amt, Stand: März 008<br />

6.4.1<br />

Von der Planwirtschaft zur sozialistischen<br />

Marktwirtschaft<br />

Seit Anfang der 980er Jahre ist China von der Planwirtschaft<br />

zur sozialistischen Marktwirtschaft übergangen,<br />

und dieses System wurde schrittweise verbessert. In<br />

diesem Prozess wurden auch die entsprechenden Gesetze<br />

und gesetzlichen Vorschriften ständig vervollkommnet,<br />

und der Markt wurde besonders für ausländische Investoren<br />

geöffnet (siehe obiges Diagramm). Zudem wurde<br />

das Investitionsumfeld ständig verbessert und die Reform<br />

des Finanzsystems vorangetrieben. Dies alles hat u.a. die<br />

Grundlage für die Weiterentwicklung der chinesischen<br />

5<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China


6<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />

Wirtschaft und somit auch ein gutes Umfeld für auslän-<br />

dische Unternehmer geschaffen. Ende 997 hat China<br />

den „Katalog über die empfehlenswerten Projekte für<br />

ausländische Investoren“ überarbeitet und veröffentlicht.<br />

Es regt darin ausländische Investoren an, in Bereiche wie<br />

die Erschließung in der Landwirtschaft, Energie, Verkehr,<br />

Rohstoffe, Hochtechnologien, Mehrzwecknutzung von<br />

Ressourcen und Umweltschutz zu investieren. ( ) Die<br />

Volksrepublik ist damit neben den Vereinigten Staaten<br />

das weltweit attraktivste Zielland für Direktinvestitionen<br />

geworden.<br />

Weitere Investitionen wurden in folgenden Sektoren<br />

vorgenommen:<br />

Ölindustrie und Kokereien<br />

Bergbausektor<br />

Energiegewinnung und Landwirtschaft zur Erweite-<br />

rung der Stromerzeugung<br />

Chinas Wachstum basiert auf:<br />

1. Globalisierung<br />

China ist mittlerweile die drittgrößte Handelsnation<br />

2. Industrialisierung<br />

Die massive Industrialisierung treibt den 3. Faktor, die<br />

Urbanisierung an.<br />

3. Urbanisierung<br />

Die Urbanisationsrate ist in China von 7,9% ( 978)<br />

auf 44% im Jahre 006 angestiegen. Die städtische<br />

Bevölkerung mit steigendem Einkommen führt zum 4.<br />

Faktor, dem<br />

4. Binnenkonsum<br />

Bei florierendem Binnenkonsum ist mit dem inner-chine-<br />

sischen Handel bereits ein Fünftel der Weltbevölkerung<br />

wirtschaftlich aktiv und versorgt.<br />

Vier Säulen des chinesischen Wirtschaftswachstums, Quelle: eigene Darstellung<br />

( ) Auswärtiges Amt, Stand: März 008<br />

( ) Tee oder Kaffee: Lateinamerika oder China, in: procontra 0 /08, S. 4<br />

( 3) Interview mit Meinhard von Gerkan, Hamburger Abendblatt vom ./3. 09. 008<br />

Spezialmaschinenbau, die Transportmittelherstellung<br />

und elektrische Maschinen<br />

Chinas wirtschaftlicher Aufschwung ist in seiner Dimensi-<br />

on einzigartig. Noch vor wenigen Jahren waren führende<br />

Ökonomen der Meinung „ wenn die USA niesen, bekom-<br />

men die Schwellenländer eine Grippe“. Dies ist lange<br />

vorbei. Die neue Immunität lockt Anleger. ( )<br />

6.4.2<br />

Änderung des Konsumverhaltens<br />

In China drängen aufgrund der Lohnunterschiede Millio-<br />

nen Menschen vom Land in die Städte und generieren so<br />

einen immensen Bedarf an Wohnungen. Die meisten Chi-<br />

nesen kaufen anstatt zu mieten. Das Immobiliengeschäft<br />

ist sehr profitabel, da der Bedarf so groß ist, dass Woh-<br />

nungen in der Regel schon vor der Fertigstellung verkauft<br />

sind. ( 3) Der Wohnungsverkauf ist landesweit innerhalb<br />

der letzten 3 Jahre um 3 ,9% gestiegen.


6.4.3<br />

Am Puls der Zeit: enorme Konsumsteigerung<br />

Die chinesische Bevölkerung gilt mit einem Durchschnitts-<br />

alter von 33, Jahre als sehr jung. ( 4) Junge Leute wollen,<br />

nach langer Zeit der Bescheidenheit, am Puls der Zeit<br />

sein. Neue Bars, Restaurants, ganze Shoppingmalls mit<br />

Modetempeln, komplexe Gebäude mit einer modernen<br />

Infrastruktur schießen binnen weniger Monaten aus dem<br />

Boden, um den rasanten Bedarf zu stillen.<br />

Die Konsumstruktur der Bevölkerung hat sich auffallend<br />

geändert. Von den gesamten Ausgaben für den Konsum<br />

ist der Anteil der Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und<br />

Gebrauchsartikel, die die grundlegenden Lebensbedürf-<br />

nisse befriedigen, in großem Ausmaß gesunken, während<br />

der Anteil der Ausgaben für Wohnung, Verkehr, Telekom-<br />

munikation, medizinische Pflege, kulturelle Aktivitäten,<br />

Erziehung und Vergnügungen rasch gestiegen ist.<br />

Adidas und Nike eröffnen in China etwa 00 neue<br />

Shops pro Monat. ( 5) 4% der weltweit hergestellten<br />

Güter haben ihren Ursprung in China. 995 lag der<br />

Anteil noch bei rund 5%. Heute werden in China z.B.<br />

50% aller Adidas-Schuhe gefertigt. ( 6)<br />

Was treibt die chinesische Binnenwirtschaft an?<br />

Shoppingmalls<br />

Luxusgüter<br />

Bars<br />

Restaurants<br />

Einkommensanstieg<br />

Elektrogeräte<br />

Möbel<br />

Umsatzsteigerung in der<br />

Automobilbranche ( 9)<br />

( 4) Statistische Daten zu China, aus: https://www.ipicture.de<br />

( 5) Wirtschaftswoche vom 8.07. 008, Großes China, kleines China, Seite 3<br />

( 6) Interview mit Adidas-Chef Herbert Hainer, in Wirtschaftswoche vom 8.07. 008, Seite 40<br />

( 7) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />

( 8) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />

( 9) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />

( 0) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />

Die Lebensqualität des Volkes hat sich mithin weiter er-<br />

höht. Darüber hinaus haben sich die Wohn-, Verkehrs- und<br />

Telekommunikationsbedingungen sehr verbessert. Lang-<br />

lebige Gebrauchsgüter wie elektrische Haushaltsgeräte<br />

haben an Quantität und Qualität zugenommen. Klimaanla-<br />

gen und Heimkinos, Duschvorrichtungen und Möbel guter<br />

Qualität sind Verkaufsschlager geworden, und auch immer<br />

mehr PKWs, Videokameras und Computer werden von<br />

Privatpersonen gekauft. In 00 wuchs der Umsatz der<br />

Automobilindustrie um 58%. Rund 60%, in den großen<br />

Städten sogar über 80% aller Fahrzeuge wurden für die<br />

private Nutzung gekauft. Während ein Privatauto früher<br />

als unerschwingliches Luxusprodukt galt, lässt der aufstrebende<br />

Mittelstand mittlerweile die Nachfrage explodieren<br />

(siehe untere Grafik).<br />

Der Binnenkonsum trägt inzwischen etwa genauso viel<br />

zum BIP-Wachstum bei wie die Investitionen. Ein Indikator<br />

für die steigende Konsumkraft ist der Einzelhandelsumsatz<br />

von Konsumgütern, der 007 nominal ein Plus von 6,8%<br />

verzeichnete. Im . Quartal 008 lag die Zuwachsrate mit<br />

0,6% noch höher. Die CASS (Chinese Academy of Social<br />

Sciences) prognostiziert für 008 eine nominale Steige-<br />

( 7)<br />

rung von 7,4%.<br />

Enorme Konsumsteigerung<br />

(Wachstumsprognose für 008 gegenüber dem Vorjahr: 0- 0,5%) ( 0)<br />

Faktoren für das Wachstum der chinesischen Binnenwirtschaft; Quelle: eigene Darstellung<br />

Umsatzsteigerung in der<br />

Immobilienbranche ( 8)<br />

7<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China


8<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />

6.4.4<br />

Bruttoinlandsprodukt<br />

Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Maßstab für die wirt-<br />

schaftliche Leistung eines Landes. Es beinhaltet alle neu<br />

zur Verfügung stehenden Waren und Dienstleistungen zu<br />

aktuellen Marktpreisen.<br />

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf errechnet sich aus<br />

dem gesamten Bruttoinlandsprodukt dividiert durch<br />

die Zahl der Einwohner. Es gibt Aufschluss über die<br />

durchschnittliche wirtschaftliche Leistung des einzelnen<br />

Einwohners. ( )<br />

Im April 007 hatte das National Bureau of Statistics<br />

(NBS) die Prognose für das Wirtschaftswachstum für das<br />

( ) Bruttoinlandsprodukt zu China, aus: China Statistical Yearbook 007, NBS, CASSF<br />

( ) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />

( 3) Offizielle Statistik der VR China, aus: National Bureau of Statistic<br />

Gesamtjahr 007 um 0,5 Prozentpunkte auf ,9% nach<br />

oben korrigiert. ( ) Im . Quartal 008 legte das Brutto-<br />

inlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />

um ,4% zu.<br />

008 erwartet die Chinese Academy of Social Sciences<br />

(CASS) einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um<br />

0,7%. Höhere Rohstoffpreise und Lohnkosten sowie<br />

vermehrte Umweltauflagen sorgen in einigen Industriezweigen<br />

für Modernisierungsdruck. Der Bedarf an neuen<br />

Anlagen dürfte daher konstant bleiben. Hinzu kommt<br />

das wachsende Interesse zahlungskräftiger chinesischer<br />

Kundschaft an ausländischen Luxusgütern. Chinas Importe<br />

aus Deutschland legten auch 007 weiterhin<br />

kräftig zu.<br />

Das Bruttoinlandsprodukt Chinas berechnet zu den Preisen von 2005 (umgerechnet in Euro)<br />

Jahr 95 956 960 964 968 97 976 980 984 988 99 996 000 004 007<br />

BIP in Mrd. Euro 3 ,0 47,4 65,6 58,6 68,5 06 5 75 58 393 53 809 095 567 09<br />

BIP in Euro pro<br />

Einwohner<br />

55, 76,9 00,9 83, 87,8 3 34 78 68 357 454 658 86 0 69<br />

Index zu 95 ,00 ,48 ,05 ,83 , 4 3,3 3,9 5,47 8,06 , 8 6,60 5,30 34, 3 48,98 66,68<br />

Das Bruttoinlandsprodukt Chinas 95 - 007 ( 3)<br />

Transrapid in Shanghai


6.4.5<br />

Bausektor<br />

Etwa ein Viertel der Gesamtinvestitionen entfällt auf<br />

Bauinvestitionen in Wohnungen und Bürogebäude. Im .<br />

Quartal 008 legten die Immobilieninvestitionen um fast<br />

33% zu.<br />

Entwicklung von Chinas Immobiliensektor 2006 und 2007 (24)<br />

Projektbeschreibung Veränderung 2007 Veränderung<br />

2006 zu 2005 (in %)<br />

2007 zu 2006 (in %)<br />

Von Bau- und Entwicklungsgesellschaften gekauftes Land<br />

(in Mio. m²)<br />

-3,8 406, ,0<br />

Von Bau- und Entwicklungsgesellschaften gekauftes Land<br />

(in Mrd. RMB (I) )<br />

30, 405,6 3 ,7<br />

Landerschließung (in Mio. m²) 7,3 68,7 0,7<br />

Realisierte Immobilieninvestitionen (in Mrd. RMB) ,8 . 3,9 30,3<br />

darunter für Wohngebäude (in Mrd. RMB) 5,3 .80 ,0 3 ,<br />

Fertig gestellte Bauprojekte (in Mio. m²) 7, 58 ,4 4,3<br />

davon Wohngebäude (in Mio. m²) 8, 477,7 0,5<br />

Laufende Bauprojekte (in Mio. m²) 8,0 .358,8 ,5 (II)<br />

davon Wohngebäude (in Mio. m²) 8,6 .864,5 3, (II)<br />

Im gleichen Jahr begonnene Bauprojekte (in Mio. m²) 5, k. A. k. A.<br />

davon Wohngebäude (in Mio. m²) 7,7 k. A. k. A.<br />

Inländisches Kreditvolumen für den Immobiliensektor<br />

(in Mrd. RMB)<br />

37,3 696, 3 ,3<br />

Entwicklung von Chinas Immobiliensektor in den Jahren 006 und 007 ( 5)<br />

Erfasst wird nur ein Teil der gesamten Bautätigkeit in China. Die Zahlen basieren auf offiziellen Angaben der Entwicklungsgesellschaften (Real Estate Developer), deren Projekte auf dem<br />

freien Markt angeboten werden, gegenüber dem National Bureau of Statistics (NBS). Bauleistungen anderer Träger sind nicht enthalten. Die Basis der erfassten Unternehmen kann sich im<br />

Zeitverlauf ändern; (I) Renminbi Yuan (RMB), Wechselkurs Jahresdurchschnitt 007: Euro = 0,4 RMB; (II) Eigene Berechnung<br />

Rasanter Bedarf an Immobilien – Appartements in Peking<br />

( 4) bfai oder China Economic Information Network (CEInet)<br />

( 5) bfai oder/und China Economic Information Network (CEInet)<br />

9<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China


30<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />

6.4.6<br />

Außenhandel<br />

Laut Statistiken des chinesischen Handelsministeriums ist<br />

die EU größter Handelspartner und viertgrößter Investor<br />

in China. Zugleich ist China nach den USA zweitgrößter<br />

Handelspartner der EU. ( 6) Das Vertrauen ausländischer<br />

Unternehmen in die Wirtschaft Chinas ist ungebrochen.<br />

Charakteristika des chinesischen Außenhandels:<br />

Ausfuhren machen fast 33,3% des chinesischen BIP<br />

aus.<br />

Seit 970 ist der Wert der chinesischen Exporte um<br />

den Faktor 40 angewachsen, 7 x schneller als der<br />

Weltdurchschnitt.<br />

Beim Eintritt zur WTO 00 : achtgrößte Handelsnati-<br />

on, jetzt Position 3.<br />

Chinas Importe aus Deutschland legten auch 007<br />

kräftig zu.<br />

Der chinesische Außenhandel entwickelte sich in den<br />

letzten zwei Jahren weiterhin ausgesprochen dyna-<br />

misch (Wachstum von gut 0%). Ein- und Ausfuhren<br />

haben im vergangenen Jahr um 0 bzw. 5% zuge-<br />

nommen.<br />

Die Devisenreserven erhöhten sich bis Oktober 007<br />

auf .455 Milliarden US-Dollar, womit China nun<br />

vor Japan (mit 970 Milliarden US-Dollar), Russland<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Haupthandelspartner<br />

Chinas: ( 9)<br />

( 6) China-EU-Verband will Handelsbeziehungen fördern, in: www.china-botschaft.de<br />

( 7) Entwicklung des Außenhandels Chinas 006, in: http://www.bfai.de<br />

( 8) Chinesische Botschaft Berlin und/oder german.china.org<br />

( 9) Handelspartner in China, aus:http://www. bfai.de<br />

(305,6 Mrd. US-Dollar) und Taiwan ( 68,0 Mrd. US-<br />

Dollar) die größten Reserven der Welt besitzt. Zum<br />

Vergleich: Die gesamte Euro-Zone verfügt nur über<br />

( 7)<br />

9 ,6 Milliarden US-Dollar.<br />

Auch ausländische Unternehmen investieren beziehungsweise<br />

reinvestieren weiterhin in den chinesischen<br />

Wachstumsmarkt. 007 stiegen die realisierten ausländischen<br />

Direktinvestitionen um 3,6% und erreichten<br />

damit nach Angaben des Ministry of Commerce (ohne<br />

Finanzinvestitionen) 74,8 Mrd. US-Dollar. ( 8)<br />

Nach dem . Quartal 008 melden die Großen der Automobilbranche<br />

(Mercedes, BMW) für China, Absatzrekorde.<br />

Zudem planen die Konzerne, ihre Fertigung<br />

vor Ort weiter auszubauen.<br />

Über 500.000 Unternehmen mit ausländischer Beteiligung<br />

wurden seit der wirtschaftlichen Öffnung 978 in<br />

China gegründet.<br />

Haupthandelspartner (2005)<br />

Ausfuhr (in Prozent) nach Einfuhr (in Prozent) von<br />

USA ,4 Japan 5,<br />

Hongkong, SVR 6,3 Korea (Rep.) ,6<br />

Japan ,0 Taiwan ,3<br />

Korea (Rep.) 4,6 USA 7,4<br />

Deutschland 4,3 Deutschland 4,7<br />

Niederlande 3,4 Malaysia 3,0<br />

Großbritannien ,5 Singapur ,5<br />

sonstige Länder 36,5 sonstige Länder 44,3<br />

alle EU Länder zusammen 18,9 alle EU Länder zusammen 11,1


China: Drittgrößte Handelsmacht<br />

Außenhandel insgesamt, Exporte, Importe<br />

(2006, in Milliarden US-Dollar) (30)<br />

Insg. Exporte Importe<br />

957 038 9 9<br />

0 909<br />

76 969 79<br />

30 650 580<br />

068 448 6 0<br />

0 5 490 535<br />

6.5<br />

Bevölkerung<br />

6.5.1<br />

Ein Wachstumsfaktor:<br />

Hochqualifizierte Facharbeitskräfte<br />

Bei dem enormen Wirtschaftserfolg der Chinesen spielt<br />

auch deren Kultur, Tradition und Mentalität eine wichtige<br />

Rolle. Sie gelten als besonders zielstrebig und hartnäckig.<br />

Zudem zählt China schon jetzt mit seinen 3 Millionen<br />

Studenten (zum Vergleich Deutschland: 0,3 Millionen) und<br />

36 Hochschulen und Universitäten zum Land mit der<br />

höchsten Zahl an hochqualifizierten Arbeitskräften. (3 ) So<br />

Bevölkerungsdichte der chinesischen<br />

Provinzen (Einw./km²)<br />

< 3,0<br />

3, - 0,0<br />

0, - 50,0<br />

50, - 300,0<br />

300, - 500,0<br />

500, - 800,0<br />

> 800<br />

Die Einwohnerzahlen der administrativen Regionen der Volksrepublik China (33)<br />

(30) Quelle WTO<br />

(3 ) Statistische Daten zu China in: www.ipicture.de<br />

(3 ) https://www.daad.de<br />

(33) Liste der administrativen Regionen der Volksrepublik China nach Einwohnerzahl<br />

haben 007 ca. vier Millionen Studenten ihr Studium abgeschlossen.<br />

(3 ) „Projekt “ ist ein Projekt des Bildungsministeriums<br />

der Volksrepublik China, das die staatliche<br />

Hochschulbildung im . Jahrhundert durch Eliteförderung<br />

vorantreibt.<br />

6.5.2<br />

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung<br />

China ist mit ,3 Milliarden Menschen ( 0% der Weltbevölkerung)<br />

das bevölkerungsreichste Land, auch die<br />

Bevölkerungsdichte in China ist relativ hoch.<br />

Der überwiegende Teil der chinesischen Bevölkerung<br />

wohnt jedoch in den Provinzen entlang der Küste und<br />

im östlichen Zentralchina. Westlich der Linie Ningxia -<br />

Guizhou nimmt die Zahl der Einwohner stark ab (siehe<br />

Abbildung unten).<br />

Die Bevölkerungsdichte in den östlichen Provinzen Chinas<br />

liegt bei rund 400 Personen je Quadratkilometer.<br />

Im Gegensatz dazu leben im Westen Chinas – also in<br />

den Gegenden des Himalaja und in den Regionen um die<br />

Gobi-Wüste – nur durchschnittlich 0 Personen auf einem<br />

Quadratkilometer. Das entspricht in etwa der Bevölkerungsdichte<br />

im fast menschenleeren Saudi-Arabien.<br />

3<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China


3<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />

6.5.2<br />

Umweltbelastungen Chinas – besser als ihr Ruf<br />

Viele der Großbetriebe in China erfüllen mittlerweile här-<br />

tere Schadstoffemissionskriterien als ein Großteil europä-<br />

ischer Unternehmen. Dies z.B. trifft auf die Ledergerberei<br />

Isa Tanec in Guangzhou zu. Der deutsche Geschäftsführer<br />

bestätigte, dass viele der Produktionsstätten in China um-<br />

weltfreundlicher als manche Fabrik in Deutschland seien.<br />

Dies war auch der Anlass für den Umweltminister Sigmar<br />

Gabriel, Ende Januar 008 die als Musterbetrieb geltende<br />

Fabrik zu besuchen. (34)<br />

CO2-Emissionen – Tonnen pro Kopf der Bevölkerung<br />

5,<br />

6.6<br />

China morgen<br />

(34) Wirtschaftswoche vom 8.07. 008, Seite 4<br />

(35) Der Spiegel vom 4.08. 008, Seite 87<br />

(36) Auswärtiges Amt, Stand: März 008<br />

(37) Karl Pilny: Tanz der Riesen, Indien und China prägen die Welt, Frankfurt/M. 006, S. 57<br />

(38) Oskar Weggel: Die Asiaten, München 997, S. 3<br />

9,4<br />

8,6<br />

Im Rahmen der hohen Umweltstandards, beschloss die<br />

chinesische Regierung im vergangenen Jahr, den umweltbelastenden<br />

und energieineffizienten Unternehmen die<br />

Steuervorteile zu streichen.<br />

Das folgende Diagramm über die CO -Emissionen zeigt,<br />

dass unter den verteilten Mengen der CO -Emissionen pro<br />

Kopf der Bevölkerung China nur auf Platz 4 hinter Russland,<br />

den Vereinigten Staaten und sogar den EU-Staaten<br />

rangiert. (35)<br />

China USA EU-Staaten Indien Russland<br />

Viele Experten sind der Meinung, dass die Globalisierung<br />

im . Jahrhundert ein ganz neues, asiatisches Gesicht<br />

bekommen wird und es an der Zeit ist, sich von einem<br />

eurozentrischen Fortschritts- und Globalisierungsbegriff<br />

zu verabschieden. (37)<br />

In einem Versuch einer virtuellen Demonstration über die<br />

weitere wirtschaftliche Entwicklung Asiens kommen die<br />

Experten zum Ergebnis, dass China die USA bereits im<br />

Jahre 0 5 als die führende Wirtschaftsmacht der Welt ablösen<br />

könnte. Im Jahre 0 0 könnte die Wirtschaftskraft<br />

,8<br />

Chinas bereits 40% größer sein als die der USA. (38)<br />

Auch für das Gesamtjahr 008 und die nähere Zukunft<br />

zeigt sich beispielsweise die Automobilbranche sehr optimistisch.<br />

Erwartet werden für 008 zweistellige Zuwächse<br />

beim Absatz in China. Sofern die positive wirtschaftliche<br />

Entwicklung auf dem asiatischen Kontinent weiter anhalte,<br />

wollen viele Konzerne, darunter BMW, bis 0 in dieser<br />

Region 00.000 Fahrzeuge absetzen, so Vertriebs- und<br />

Marketingvorstand Stefan Krause.<br />

Für 008 wird ein Gesamtvolumen von über .600 Mrd.<br />

US-Dollar erwartet, der Überschuss dürfte bei ca. 80 Mrd.<br />

US-Dollar liegen. (36)<br />

,8


6.7<br />

Fazit und Ausblick –<br />

Was macht China einzigartig?<br />

China ist nicht nur Fabrik der Welt sondern verfügt auch<br />

über den Absatzmarkt, der weltweit die meisten neuen<br />

Marktanteile verspricht. Deshalb zieht China seit einigen<br />

Jahren mehr Auslandsinvestitionen an als jedes andere<br />

Land. Allein 004 über 60 Milliarden US-Dollar. China<br />

verzeichnet seit 5 Jahren einen stetigen Wirtschaftsboom.<br />

004 hatte es den höchsten Anteil am Weltproduktionswachstum.<br />

China steht jedoch erst am Anfang<br />

seiner Entwicklung: „Das Comeback des Reichs der<br />

Mitte ist das bedeutendste welthistorische Ereignis dieses<br />

Jahrhunderts“. (39)<br />

Die Weltwirtschaft ist auf China als Produktionsstandort<br />

angewiesen, Chinas Boom ist überdurchschnittlich und<br />

übertrifft selbst die stärkste Wachstumsphase der USA.<br />

Ca. 65% der chinesischen Exporte in die USA werden von<br />

US-amerikanischen Unternehmen in China hergestellt.<br />

Der Exportstrom, Chinas Haupteinnahmequelle, kann<br />

nicht von heute auf morgen versiegen. Umfassende Handelsschranken<br />

gegen China aufzubauen ist kaum noch<br />

möglich.<br />

Im Gegensatz zu vielen anderen Entwicklungsländern hat<br />

China es verstanden, sich bei seiner wirtschaftlichen Entwicklung<br />

nicht den westlichen Investoren zu unterwerfen,<br />

sondern das Wissen und das Kapital der Investoren zum<br />

Vorteil Chinas zu nutzen. Diese Tatsache ist wohl eines<br />

der Geheimnisse für den überraschenden und rasanten<br />

wirtschaftlichen Erfolg der Volksrepublik China.<br />

China ist als Zukunftsmarkt in der Mischung von Potential,<br />

Stabilität, Infrastruktur, Preisniveau und Produktionsvolumen<br />

unvergleichbarbar. Es gibt kein anderes Land dieser<br />

Größe, das so stabil ist. „In vielen Ländern kann man<br />

investieren, aber in China muss man dabei sein“. (40)<br />

(39) Stefan Baron, Chefredakteur der Wirtschaftswoche<br />

(40) Bernd Pischetsrieder, ehemaliger Vorstandsvorsitzender Volkswagen, aus: Karl Pilny, Tanz der Riesen, China und Indien prägen die Welt, Frankfurt/M. 006<br />

33<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China


34<br />

7.<br />

Mögliche Projekte in<br />

China<br />

Peking ist zwar die Hauptstadt Chinas, im Ranking der<br />

besten Städte des Landes rangiert Peking jedoch nur auf<br />

Platz 5 (4 ) . Die Ursache dafür liegt auf der Hand: die Bevölkerung<br />

Chinas bevorzugt Städte, die mehr Lebensqualität,<br />

bessere Infrastruktur und weniger Verkehrsprobleme<br />

bei niedrigerer Bevölkerungsdichte bieten können. Die<br />

begehrtesten Städte im Ranking sind Dalian im Nordosten<br />

Chinas, die Provinz Sichuan mit der Stadt Chengdu, die<br />

Provinz Jiangsu und die Stadt Zhanjiang in der Provinz<br />

Guangdong.<br />

Die interessantesten Standorte für Immobilienprojektentwicklungen<br />

finden sich daher auch nicht in den großen<br />

Städten Peking oder Shanghai, sondern vielmehr in den<br />

oben genannten Städten und Provinzen. Die nachfolgend<br />

beschriebenen Immobilienentwicklungsprojekte befinden<br />

sich in diesen Provinzen und Städten Chinas, die bei den<br />

Chinesen immer mehr an Popularität gewinnen.<br />

Die nachfolgenden Projekte befinden sich zurzeit im<br />

Due-Diligence-Verfahren beim <strong>Investment</strong>- und Managementpartner<br />

Charlemagne Capital. Über eine Investition in<br />

diese Projekte ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht entschieden worden. Die Kalkulationen und<br />

Prognosen aller dargestellten Investitionsprojekte sind<br />

somit modellhaft.<br />

(4 ) www.chinadaily.com.cn/english/doc/ 006-0 /03/content_5088 8.htm Altbekannte Verkehrsprobleme in Beijing (Peking)<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9


Provinzen der möglichen<br />

Projektstandorte<br />

Provinz Anhui<br />

Provinz Guangdong<br />

3 Provinz Jiangsu<br />

4 Provinz Sichuan<br />

7.1<br />

Das Projekt „Mei Garden“ in Hefei,<br />

Provinz Anhui<br />

7.1.1<br />

Kurze Darstellung und Einführung in das Projekt<br />

Hierbei handelt es sich um ein Wohnimmobilienprojekt,<br />

bestehend aus Wohngebäuden, Bürogebäuden und einem<br />

Einkaufszentrum in der Stadt Hefei, in der Provinz Anhui.<br />

Der lokale Partner hat das Grundstück bereits erworben.<br />

Es befindet sich in zentraler Innenstadtlage, in einem traditionellen<br />

Geschäftsbereich, in Hefei.<br />

7.1.2<br />

Der Projektstandort Hefei<br />

Héféi (chin. 合肥市, Héféi Shì) ist die Hauptstadt der<br />

chinesischen Provinz Anhui. Das Verwaltungsgebiet der<br />

bezirksfreien Stadt hat eine Fläche von 6.9 km² und ca.<br />

4,45 Millionen Einwohner. Die Tendenz ist steigend, da diese<br />

moderne, dennoch im Vergleich zu Peking viel ruhigere<br />

Stadt, eine unglaubliche Anziehungskraft, besonders auf<br />

die jungen Chinesen, ausübt.<br />

Hefei ist heute ein Verkehrsknoten und eine gut prosperierende<br />

Industriestadt, mit hervorragend ausgebauter<br />

Infrastruktur. Automobil-, Textil-, Stahl- und chemische<br />

Industrie sind hier stark vertreten.<br />

4<br />

Die Stadt beherbergt ein knappes Dutzend Universitäten<br />

und vergleichbare weiterführende Schulen und stellt<br />

somit eines der vier von der chinesischen Regierung ge-<br />

förderten Zentren der Hochschulausbildung dar. Die zwei<br />

bekanntesten Hochschulen Hefeis sind: die chinesische<br />

Universität für Wissenschaft und Technik (中国科技大<br />

学) und die Anhui-Universität (安徽大学). Diese Univer-<br />

sitäten gehören zur landesweiten Elite und nehmen am<br />

-Projekt der Regierung teil, das zum Ziel hat, mit Hilfe<br />

spezieller Förderung rund 00 Universitäten von Weltniveau<br />

zu schaffen.<br />

Hefei<br />

Projektstandort in der Provinz Anhui<br />

2<br />

1<br />

3<br />

35<br />

Mögliche Projekte in China


36<br />

Mögliche Projekte in China<br />

7.1.3<br />

Beschreibung des Projektes<br />

Das Grundstück umfasst eine Gesamtfläche von 99.600 m².<br />

Davon entfallen 85.000 m² auf den Wohnungsbereich,<br />

00.000m² auf Büro und Gewerbeflächen, 49.600 m² auf<br />

das Einkaufzentrum. Weitere 65.000 m² sind als Parkfläche<br />

(mit 600 Parkplätzen) vorgesehen.<br />

Projekt Mei Garden in Hefei. Computeranimation, Charlemagne Capital<br />

Die gesamten Bauträgerkosten wurden mit 5,0 Mio.<br />

US-Dollar veranschlagt. Innerhalb von 4 Jahren sollen Ver-<br />

kaufserlöse von 64, 7 Mio. US-Dollar erzielt werden.<br />

7.1.4<br />

Projektstatus<br />

Charlemagne Capital hat das Due-Diligence-Verfahren in<br />

Bezug auf den Genehmigungsprozess und die Eigentums-<br />

urkunden bereits begonnen.<br />

7.1.5<br />

Projektpartner<br />

Der Projektbauträger ist ein hochqualifiziertes, lokales<br />

Bauunternehmen, mit langjähriger Erfahrung. In der<br />

Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Projekte, dar-<br />

unter Wohngebäude, Einkaufszentren und verschiedene<br />

vergleichbare Bauprojekte in der Provinz Anhui erfolg-<br />

reich realisiert. Er verfügt daher über eine umfangsreiche<br />

Erfahrung in der Realisierung von lokalen Bauprojekten<br />

des sich dort stark entwickelnden Immobilienmarktes. Es<br />

bestehen etablierte Kontakte zu den dortigen Behörden<br />

und Bauämtern.<br />

7.1.6<br />

Finanzstruktur<br />

Mit der Bezeichnung „Investoren“ sind bei allen Projekten<br />

die Fondsgesellschaften, weitere institutionelle Investo-<br />

ren, sowie Charlemagne Capital gemeint.<br />

Die Investoren beteiligen sich in Form eines Joint-Venture-<br />

Vertrages zusamen mit dem lokalen Entwicklungspartner,<br />

der in der Regel eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 50%<br />

eingeht. Die andere Hälfte des benötigten Kapitals wird<br />

unter weiteren institutionellen Anlegern, Charlemagne<br />

Capital sowie dem Fonds aufgeteilt. Dieses Verfahren<br />

sorgt für ein außerordentlich hohes Engagement und<br />

Interesse aller Kapitalgeber am erfolgreichen Verlauf des<br />

Projekts.<br />

Die Investoren stellen dem Unternehmen 9,4 Mio. US-<br />

Dollar Eigenkapital zur Verfügung und erhalten dafür 60%<br />

der Beteiligung an der Joint-Venture-Gesellschaft sowie<br />

60% der Projekterlöse bei der Projektrealisierung.<br />

7.1.7<br />

Modellprognose<br />

Nachstehend sind die geplanten Gesamterträge und Kos-<br />

ten für das Projekt nach Prognose des lokalen Partners<br />

zusammengefasst:<br />

Prognose<br />

Geplanter Gesamterlös 64. 78.7 US-Dollar<br />

Entwicklungskosten gesamt 5.0 0. 47 US-Dollar<br />

Gewinn vor Steuern 39. 68.574 US-Dollar<br />

Gewinn nach Steuern 04.45 .430 US-Dollar<br />

Die Ertragsprognosen und die Entwicklungskosten beru-<br />

hen auf den Schätzungen des lokalen Partners, basierend<br />

auf seiner langjährigen Erfahrung und unter Beachtung<br />

der verfügbaren Marktdaten und Marktpreise und im Ver-<br />

gleich zu anderen ähnlichen Projekten in Anhui.


7.1.8<br />

Beispielhafte IRR-Rendite für das Projekt<br />

Über die geplante Projektlaufzeit von 48 Monaten soll der<br />

Eigenkapitaleinsatz der Investoren von 9,4 Mio. US-<br />

Dollar (einschließlich der Transaktionskosten) eine Rendite<br />

nach Steuern von 30, % (IRR*) p.a. generieren.<br />

7.1.9<br />

Finanzierung<br />

Die Gesamtentwicklungskosten von 5,0 Mio. US-Dollar<br />

könnten wie folgt aufgeteilt werden:<br />

Eigenkapitalbeitrag der Investoren<br />

und des lokalen Projektpartners<br />

4 , 7 Mio. US-Dollar<br />

Bankdarlehen 9,4 Mio. US-Dollar<br />

Vorverkäufe 54,4 Mio. US-Dollar<br />

7.2<br />

Das Projekt „Blue Bay“ in Zhanjiang,<br />

Provinz Guangdong<br />

7.2.1<br />

Kurze Darstellung und Einführung in das Projekt<br />

Es handelt sich um ein Immobilienentwicklungsprojekt,<br />

bestehend aus Wohngebäuden und einem Einkaufszentrum<br />

in Zhanjiang, in der Provinz Guangdong. Dieses<br />

Projekt wird durch einen lokalen Partner sichergestellt.<br />

Das Grundstück befindet sich im Bereich der Innenstadt im<br />

Stadtbezirk Chikan in Zhanjiang.<br />

7.2.2<br />

Der Projektstandort Zhanjiang<br />

Zhanjiang (湛江市) ist eine bezirksfreie Stadt in der chinesischen<br />

Provinz Guangdong. Sie liegt südwestlich der<br />

Provinzhauptstadt Guangzhou an der Küste des südchinesischen<br />

Meeres bei der Halbinsel Leizhou.<br />

Zhanjiang ist heute mit 6.070.70 Einwohnern die viert-<br />

größte Stadt der südchinesischen Provinz. Sie hat eine<br />

Fläche von .490 km², die die gesamte Halbinsel Leizhou<br />

und einige nördlich davon gelegene Gebiete umfasst.<br />

Zhanjiang besteht aus vier Stadtbezirken (zusammen<br />

.360 km² städtisches Siedlungsgebiet), drei kreisfreien<br />

Städten (Lianjiang, Leizhou und Wuchuan) und zwei<br />

Kreisen.<br />

Ursprünglich war Zhanjiang ein kleiner Fischereihafen.<br />

Im Jahr 898 besetzten französische Truppen die Stadt<br />

mit dem Ziel, dort eine Handelsniederlassung zu gründen.<br />

Ein 99-jähriger Pachtvertrag (ähnlich wie im Fall<br />

der ehemaligen britischen Kronkolonie Hongkong) kam<br />

zustande. Allerdings kam Zhanjiang bereits 946 wieder<br />

unter chinesische Hoheit, nachdem es seit 943 durch<br />

japanische Truppen besetzt gewesen war. Erst nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg gelang Zhanjiang der Aufstieg zu einer<br />

bedeutenden Hafenstadt, der durch das chinesische Wirtschaftswachstum<br />

der vergangen Jahre fortgeführt wurde.<br />

Durch die natürlichen Verhältnisse als Tiefwasserhafen<br />

begünstigt, gehört die Stadt heute zu den zehn umschlagstärksten<br />

Häfen der Volksrepublik. Neben dem<br />

Stückgut- und Containerumschlag stellen die Öl- und<br />

Gasförderung (offshore), Fischerei, Perlenzucht und<br />

Salzgewinnung die bedeutendsten Wirtschaftszweige<br />

Zhanjiangs dar.<br />

Zhanjiang<br />

Projektstandort in der Provinz Guangdong<br />

7.2.3<br />

Die Beschreibung des Projektes<br />

Das Projekt wird auf einer Gesamtgrundstücksfläche von<br />

44 ,5 m² entstehen. Auf 430,5 m² werden Wohnein-<br />

37<br />

Mögliche Projekte in China


38<br />

Mögliche Projekte in China<br />

heiten errichtet werden, die Grundfläche für das Einkaufs-<br />

zentrum wird .000 m² betragen, weitere , 40 m² sind<br />

für Parkplatzflächen geplant.<br />

Die gesamten Bauträgerkosten des Projektes wurden mit<br />

5,44 Mio. US-Dollar veranschlagt. Innerhalb von 5<br />

Monaten sollen Verkaufserlöse von etwa 38 ,7 Mio. US-<br />

Dollar erzielt werden.<br />

Projekt Blue Bay in Zhanjiang, Computeranimation, Charlemagne Capital<br />

7.2.4<br />

Projektstatus<br />

Das Projekt durchläuft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

das Due-Diligence-Verfahren bei Charlemagne<br />

Capital.<br />

Der lokale Joint-Venture-Partner hat das Grundstück<br />

gesichert und befindet sich aktuell in der Erstellung der<br />

Bauplanung. Über die wichtigsten Vertragsparameter<br />

haben sich die Vertragspartner (lokaler Projektpartner und<br />

Charlemagne Capital) bereits geeinigt.<br />

7.2.5<br />

Projektpartner<br />

Der Bauträger für das Projekt ist ein lokales Unternehmen<br />

mit hervorragenden Referenzen, dessen Spezialisten dank<br />

der Realisierung zahlreicher Immobilienprojekte in der Provinz<br />

Guangdong über große Erfahrung bei Bebauung von<br />

Wohngebäuden, Bürogebäuden und Einkaufzentren verfügen.<br />

Darüber hinaus kann der Projektpartner auf etablierte<br />

Kontakte zu den dortigen Behörden zurückgreifen.<br />

7.2.6<br />

Finanzstruktur<br />

Der Wert des Grundstückes beträgt 6 ,74 Mio. US-Dollar.<br />

Der lokale Partner offeriert eine Joint-Venture-Struktur, an<br />

der sich die Investoren mit ,6 Mio. US-Dollar beteiligen<br />

können. Dafür erhalten sie 35% der Anteile der Joint-<br />

Venture-Gesellschaft und 35% der Projekterlöse nach<br />

Realisierung des Projektes.<br />

7.2.7<br />

Modellprognose<br />

Nachstehend sind die geplanten Gesamterträge und Kosten<br />

für das Projekt nach Prognose des lokalen Partners<br />

zusammengefasst:<br />

Prognose<br />

Geplanter Gesamterlös 38 .7 3.597 US-Dollar<br />

Entwicklungskosten gesamt 5.447.343 US-Dollar<br />

Gewinn vor Steuern 67. 76. 54 US-Dollar<br />

Gewinn nach Steuern 5.457. 9 US-Dollar<br />

Die Ertragsprognosen und die Entwicklungskosten beruhen<br />

auf den Schätzungen des lokalen Partners, basierend<br />

auf seiner langjährigen Erfahrung, unter Beachtung der<br />

verfügbaren Marktdaten und Marktpreise und im Vergleich<br />

zu anderen ähnlichen Projekten in Zhanjiang.<br />

7.2.8<br />

Beispielhafte IRR-Rendite für das Projekt<br />

Nach der geplanten Dauer des Projektes von 5 Monaten<br />

soll der Eigenkapitaleinsatz der Investoren von ,6 Mio.<br />

US-Dollar (inkl. Transaktionskosten) eine Rendite nach<br />

Steuern von 3 , % (IRR*) p.a. generieren.<br />

7.2.9<br />

Finanzierung<br />

Die Gesamtentwicklungskosten von 5,44 Mio. US-Dollar<br />

sollen wie folgt aufgeteilt werden:<br />

Eigenkapitalbeitrag der Investoren 48,5 Mio. US-Dollar<br />

und des lokalen Projektpartners<br />

Bankdarlehen 44, Mio. US-Dollar<br />

Vorverkäufe ,80 Mio. US-Dollar


7.3<br />

Das Projekt „Phoenix“ in Wuxi, Provinz Jiangsu<br />

7.3.1<br />

Kurze Darstellung und Einführung in das Projekt<br />

Es handelt sich um ein Immobilienentwicklungsprojekt,<br />

bestehend aus Wohngebäuden, Bürogebäuden, Einkaufzentrum<br />

und einem Hotel in Wuxi, in der Provinz Jiangsu.<br />

Das Grundstück wird durch einen lokalen Partner bereitgestellt.<br />

Es befindet sich in zentraler Innenstadtlage im<br />

Bezirk Beitang in Wuxi. Das Grundstück besitzt eine sehr<br />

gute Verkehrslage und eine hervorragend entwickelte<br />

Infrastruktur.<br />

7.3.2<br />

Der Projektstandort Wuxi<br />

Wuxi (chin. 无锡市, Wúxí shì, IPA (hochchin.) u.ɕi ʂɻ) ist<br />

eine bezirksfreie Stadt in der Volksrepublik China. Wuxi<br />

liegt in der Provinz Jiangsu, zwischen dem Chang Jiang<br />

und dem Binnensee Tai Hu (Tai-See). Das Verwaltungsgebiet<br />

der Stadt Wuxi hat eine Fläche von 4.787,6 km² und<br />

ca. 4.47 .900 Einwohner.<br />

Projektstandort in der Provinz Jiangsu<br />

Wuxi<br />

Aufgrund seiner aufstrebenden wirtschaftlichen Entwicklung<br />

wird Wuxi oft auch als Klein-Shanghai bezeichnet.<br />

Wuxi ist eines der Wirtschaftszentren in Jiangsu, profitiert<br />

von seiner günstigen Lage am Kaiserkanal und der Autobahn<br />

und Eisenbahnlinie von Shanghai nach Nanjing.<br />

Mit Einführung der „Bullet-Trains“ am 8. April 007 ist<br />

Wuxi in 45 Minuten Fahrzeit mit dem Zug von Shanghai<br />

zu erreichen. Wuxi ist das Zentrum der Wasserwege im<br />

südlichen Jiangsu. Wuxi ist die Stadt Nummer Zwei auf<br />

Verwaltungsebene der Provinz Jiangsu und war die erste<br />

Stadt in Jiangsu mit einem „Singapore Industrial Park“ zur<br />

Ansiedlung ausländischer Investoren. Wuxi beherbergt<br />

heute eine Vielzahl chinesischer Solarunternehmen.<br />

Obwohl die Verkehrssituation in Wuxi im Vergleich zu<br />

anderen Städten der Region sehr gut ist und Staus nicht<br />

zum Alltag gehören, gibt es bereits konkrete Pläne für<br />

ein eigenes U-Bahnnetz. Baubeginn der ersten Nord-<br />

Süd-Linie mit 0 Stationen war bereits Anfang des Jahres<br />

008. Wuxi ist darüber hinaus eine Modellstadt der Zentralregierung<br />

in Peking zur Entwicklung von effizienten<br />

Verkehrsleitsystemen.<br />

Die Stadt Wuxi hat im Oktober 007 den internationalen<br />

Flughafen in Betrieb genommen. Dieser entstand im „Wuxi<br />

New District“ auf dem Gelände des ehemaligen Militärflug-<br />

hafens und bot zunächst zahlreiche innerchinesische und in-<br />

nerasiatische Flüge, beispielsweise nach Hongkong, Macao<br />

und seit Frühjahr 008 auch nach Japan und Korea an.<br />

Die Stadt, eines der Hauptinvestitionsziele der japanischen<br />

Wirtschaft, u.a. Sony, Minolta, Panasonic u.v.m., erschließt<br />

zur Zeit umfangreiche attraktive Wohngebiete in der unmittelbaren<br />

Seelage, vornehmlich als Wohnraum für Ausländer.<br />

Zur Attraktivitätssteigerung entsteht ein neuer Zoo nach<br />

dem Vorbild Singapurs und einer der größten Freizeitparks<br />

Asiens, deren Fertigstellung für 008/09 geplant ist.<br />

Wuxi ist gleichzeitig eines der Zentren deutscher Bildung<br />

in China.<br />

7.3.3<br />

Beschreibung des Projektes<br />

Das Projekt wird auf einer Gesamtfläche von 79.6 m²<br />

realisiert werden. Davon werden 05.6 5 m² für<br />

die Wohnbebauung genutzt werden. Auf insgesamt<br />

4 . 88 m² werden Büroflächen entstehen. .634 m²<br />

stehen für das geplante Einkaufszentrum zur Verfügung.<br />

Weitere 0.085 m² für das Hotel inkl. .977 m² für den angrenzenden<br />

Parkplatz. Das Projekt befindet sich in einem<br />

qualitativ hochwertigen Wohngebiet, das bereits auf eine<br />

hervorragend ausgebaute Infrastruktur mit Parks und<br />

Naherholungseinrichtungen zurückgreifen kann.<br />

39<br />

Mögliche Projekte in China


40<br />

Mögliche Projekte in China<br />

Bei dem Projekt, das bereits 006 mit einer Gesamtlauf-<br />

zeit von 5 Jahren begonnen hat, wurden die gesamten<br />

Bauträgerkosten gemäß Planung mit 89,38 Mio. US-Dollar<br />

veranschlagt. Innerhalb der Laufzeit von 38 Monaten<br />

sollen Verkaufserlöse von etwa 470,68 Mio. US-Dollar<br />

erzielt werden.<br />

Das Projekt Phoenix in Wuxi, Computeranimation, Charlemagne Capital<br />

7.3.4<br />

Projektstatus<br />

Das Projekt beinhaltet einen 4-Phasen-Entwicklungs- und<br />

Bebauungsplan. Phase des Bauplanes befindet sich seit<br />

006 in Realisierung. 009 werden daher bereits erste<br />

Bauabschnitte fertiggestellt und verkauft. Der lokale Partner<br />

hat das komplette Grundstück während des Bebauungsplanes<br />

gesichert und den Großteil des Grundstücks<br />

bereits erworben.<br />

Die Marktanalysen des Joint-Venture-Parterns für dieses<br />

Projekt werden durch Marktstudien internationaler Experten<br />

gestützt. Über die wichtigsten Vertragsparameter<br />

haben sich die Vertragspartner (lokaler Projektpartner und<br />

Charlemagne Capital) bereits geeinigt.<br />

7.3.5<br />

Projektpartner<br />

Der Projektpartner ist ein angesehenes lokales Bauunternehmen<br />

aus der Provinz Jiangsu, das bereits im Jahr 97<br />

gegründet wurde. Seit dem Jahr 000 expandiert das<br />

Unternehmen sehr stark im Bereich Immobilienprojektentwicklung<br />

und hat bereits eine Vielzahl von Bauprojekten<br />

im Wohn- und Gewerbebereich in Wuxi, Shanghai und<br />

Chongqing erfolgreich realisiert. Der Bauträger verfügt<br />

daher über umfangreiche Erfahrung im lokalen Immobiliensektor<br />

und darüber hinaus über etablierte Kontakte zu<br />

den dortigen Behörden und Bauämtern.<br />

7.3.6<br />

Finanzstruktur<br />

Der aktuelle Wert des Grundstücks beträgt 65,6 Mio.<br />

US-Dollar.<br />

Die Investoren stellen dem Unternehmen 30,88 Mio. US-<br />

Dollar Eigenkapital zur Verfügung, dafür erhalten sie 3 %<br />

der Anteile der Gesellschaft und nach Realisierung des<br />

Projektes 3 % der Projekterlöse.<br />

7.3.7<br />

Modellprognose<br />

Nachstehend sind die geplanten Gesamterträge und Kosten<br />

für das Projekt nach Prognose des lokalen Partners<br />

zusammengefasst:<br />

Prognose<br />

Geplanter Gesamterlös 470.68 .9 6 US-Dollar<br />

Entwicklungskosten gesamt 89.386. 97 US-Dollar<br />

Gewinn vor Steuern 8 . 96.6 9 US-Dollar<br />

Gewinn nach Steuern 35.97 .465 US-Dollar<br />

Die Ertragsprognose beruht auf den Schätzungen des<br />

lokalen Partners, basierend auf seiner langjährigen Erfahrung,<br />

unter Beachtung der verfügbaren Marktdaten<br />

und Marktpreise und im Vergleich zu anderen ähnlichen<br />

Projekten in Wuxi.<br />

Die Entwicklungskosten beruhen auf den Schätzungen des<br />

lokalen Partners, basierend auf seiner langjährigen Erfahrung<br />

auch aus anderen vergleichbaren Projekten.<br />

7.3.8<br />

Beispielhafte IRR-Rendite für das Projekt<br />

Nach der geplanten Dauer des Projektes von 38 Monaten<br />

soll der Eigenkapitaleinsatz der Investoren von 30,88 Mio.<br />

US-Dollar (inkl. Transaktionskosten) eine Rendite nach<br />

Steuern von 3 % (IRR*) p.a. generieren.


7.3.9<br />

Finanzierung<br />

Die Gesamtentwicklungskosten von 89,38 Mio. US-Dol-<br />

lar sollen wie folgt aufgeteilt werden:<br />

Eigenkapitalbeitrag der Investoren<br />

und des lokalen Projektpartners<br />

7.4<br />

Das Projekt „East Mountain“ in Chengdu,<br />

Provinz Sichuan<br />

7.4.1<br />

Kurze Darstellung und Einführung in das Projekt<br />

Es handelt sich um ein Wohnimmobilienprojekt in Cheng-<br />

du, in der Provinz Sichuan. Das Grundstück befindet sich in<br />

an der Ostseite des Longquanyi Bezirkes der Stadt Cheng-<br />

du und wird durch einen lokalen Partner bereitgestellt.<br />

7.4.2<br />

Der Projektstandort<br />

Chengdu (chin. 成都市, Ch‘eng-tu) ist die Hauptstadt der<br />

chinesischen Provinz Sichuan. Der chinesische Kurzname<br />

ist Róng (蓉). Die Stadt hat 0,44 Millionen Einwohner<br />

und hat sich neben Chongqing zum Wirtschaftszentrum<br />

Westchinas entwickelt. Seit 006 zählt sie laut China Daily<br />

zu den vier lebenswertesten Städten.<br />

Projektstandort in der Provinz Sichuan<br />

Chengdu<br />

67,65 Mio. US-Dollar<br />

Bankdarlehen 85, 9 Mio. US-Dollar<br />

Vorverkäufe 36,44 Mio. US-Dollar<br />

Chengdu ist eine der bekanntesten historischen Kulturstädte<br />

Chinas. Chengdu liegt im westlichen Teil des<br />

Sichuan-Beckens und in der Mitte der Chengdu-Ebene.<br />

Da Chengdu in der Tang-Dynastie bekannt war für Brokat,<br />

heißt die Stadt auch „Jincheng (Brokat-Stadt)“. Ein weiterer<br />

Name ist „Tianfu (Land des Reichtums und der Fülle)“.<br />

Heute besteht Chengdu mit einer Fläche von .300 km²,<br />

in der rund zehn Millionen Menschen leben, aus sieben<br />

Bezirken, vier Außenstädten und acht Kreisen. Chengdu<br />

ist ein attraktives Reiseziel und zieht jährlich Millionen<br />

von Touristen an. In erreichbarer Nähe sind zahlreiche<br />

Sehenswürdigkeiten, wie das Stauwehr Dujiangyan, den<br />

Tempel Wuhouci, die Strohhütte von Du Fu, die Gebirge<br />

Emei und Leshan sowie das Landschaftsgebiet Jiuzhaigou<br />

zu besichtigen.<br />

Durch das strukturierte Straßennetz, viele moderne Gebäude<br />

sowie zahlreiche Grünanlagen ist Chengdu heute<br />

eine sehr begehrte Stadt für junge Chinesen. Überall findet<br />

man Restaurants und Cafes, in denen das Essen preiswert<br />

und sehr gut ist. Bekannt ist Chengdu für seinen Feuertopf<br />

und seine traditionellen Teehäuser.<br />

Chengdu ist heute der wichtigste Verkehrsknotenpunkt<br />

in Westchina. Obwohl Chengdu auf die Industrialisierung<br />

(Maschinenbau, Chemie, Nahrungsmittel, Flugzeugbau,<br />

Pharma) fokussiert ist, ist die Stadt stolz darauf, sich<br />

ein „grünes Herz“ erhalten zu haben. Neben der produzierenden<br />

Industrie entwickelt sich die Stadt zu einem<br />

Zentrum für Finanzwesen und Wissenschaft in Westchina.<br />

Für die Einwohner Chengdus ist es ein wichtiger Bestandteil<br />

des Lebens, Teehäuser zu besuchen. Während traditionelle<br />

Teehäuser in vielen großen Städten Chinas bei der<br />

wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren allmählich<br />

durch westliche Bars und Cafés wie z.B. Starbucks aus<br />

den USA ersetzt worden sind, bleiben in Chengdu solche<br />

Teehäuser erhalten. Davon ist das Teehaus im Daci-Tempel<br />

am bekanntesten.<br />

Nur 0 km nördlich und sehr gut zu erreichen befindet sich<br />

die größte Pandaaufzuchtstation der Welt. Auf 600 Hektar<br />

Land, das speziell an den Lebensraum der Pandabären an-<br />

gepasst wurde, leben etwa 39 Exemplare dieser stark vom<br />

Aussterben bedrohten Tierart. Die Luft im Reservoir ist<br />

4<br />

Mögliche Projekte in China


4<br />

Mögliche Projekte in China<br />

stets sehr frisch, da überall dichter Bambus zu finden ist,<br />

welcher viel Sauerstoff produziert. Der Panda kann hier in<br />

seinem (simulierten) natürlichen Lebensraum beobachtet<br />

werden. In freier Wildbahn findet man nur noch sehr we-<br />

nige der weiß-schwarzen Bären, welche auch zunehmend<br />

durch Wohnsiedlungen verdrängt werden.<br />

Chengdus berühmteste Bären: Aufzuchtpandabären<br />

7.4.3<br />

Beschreibung des Projektes<br />

Das Projekt umfasst den Bau von etwa 3 6 hochklassigen<br />

Appartementhäusern mit einer bebauten Fläche von<br />

89.537 m² auf einem Gesamtgrundstück von .98 m².<br />

Wohnkomplex in Chengdu. Computeranimation, Charlemagne Capital<br />

Jedes Haus wird sich auf einer separaten Parzelle von<br />

mehr als . 00 m² befinden, zwei Stockwerke mit einer<br />

Bruttogeschoßfläche zwischen 00 bis 350 m² umfassen<br />

und eine Garage beinhalten.<br />

Etwa 45% des Grundstückes werden ausschließlich für<br />

den Ausbau des Wohnkomplexes vorgesehen, der Rest<br />

des Grundstückes wird für den Ausbau der umgebenden<br />

Infrastruktur, für Grünanlagen, Parks und Spielplätze<br />

genutzt.<br />

Die gesamten Bauträgerkosten des Projektes wurden auf<br />

97,57 Mio. US-Dollar veranschlagt. Innerhalb der -jährigen<br />

Laufzeit sollen Verkaufserlöse von etwa 39,54 Mio.<br />

US-Dollar erzielt werden.<br />

7.4.4<br />

Projektstatus<br />

Der lokale Partner hat das Grundstück bereits gesichert.<br />

Der Bebauungsplan befindet sich im Entwurf. Über die<br />

wichtigsten Vertragsparameter haben sich die Vertragspartner<br />

(lokaler Projektpartner und Charlemagne Capital)<br />

bereits geeinigt.<br />

7.4.5<br />

Projektpartner<br />

Der Projektpartner ist ein angesehenes und qualifiziertes<br />

lokales Bauunternehmen, das bereits seit 998 Erfahrung<br />

in der Entwicklung und Bebauung ähnlicher Projekte<br />

erworben hat.<br />

7.4.6<br />

Finanzstruktur<br />

Der aktuelle Wert des Grundstücks beträgt 49,4 Mio.<br />

US-Dollar. Der lokale Partner offeriert eine Joint-Venture-<br />

Struktur, an der sich die Investoren mit 4, Mio. US-Dollar<br />

beteiligen können. Dafür erhalten sie 49% der Anteile<br />

an der Joint-Venture-Gesellschaft sowie 49% aus den<br />

Projekteinnahmen nach der Realisierung des Projektes.


7.4.7<br />

Modellprognose<br />

Nachstehend sind die geplanten Gesamterträge und Kos-<br />

ten für das Projekt nach der Prognose des lokalen Partners<br />

zusammengefasst:<br />

Prognose<br />

Geplanter Gesamterlös 39.54 .987 US-Dollar<br />

Entwicklungskosten gesamt 97.570.085 US-Dollar<br />

Gewinn vor Steuern 4 .97 .90 US-Dollar<br />

Gewinn nach Steuern 3 .478.9 6 US-Dollar<br />

Die Prognosen erfolgten auf der Grundlage der oben<br />

beschriebenen Annahmen, einschließlich der aktuellen<br />

Marktpreise für vergleichbare Projekte in Chengdu.<br />

Die Entwicklungskosten beruhen auf den Schätzungen<br />

des lokalen Partners, basierend auf seiner langjährigen Er-<br />

fahrung unter Beachtung der verfügbaren Preise auf dem<br />

Markt und im Vergleich zu anderen ähnlichen Projekten.<br />

7.4.8<br />

Beispielhafte IRR-Rendite für das Projekt<br />

Nach der geplanten Dauer des Projektes von 4 Monaten<br />

soll der Eigenkapitaleinsatz der Investoren von 4, Mio.<br />

US-Dollar (inkl. Transaktionskosten) eine Rendite nach<br />

Steuern von 3 , % (IRR*) p.a. generieren<br />

7.4.9<br />

Finanzierung<br />

Die Entwicklungskosten von 97,57 Mio. US-Dollar sollen<br />

wie folgt verteilt werden:<br />

Mögliche Immobilienentwicklungsprojekte in China auf einen Blick<br />

Projekt Projektstandort Projekt-<br />

Prognostizierte Prognostizierter Gebeschreibung<br />

Laufzeit winn nach Steuern<br />

Mei Garden Hefei<br />

Wohn- und 48 Monate 04.45 .430<br />

Provinz Anhui Bürogebäude<br />

US-Dollar<br />

Innenstadt Einkaufszentrum<br />

Blue Bay Zhanjiang<br />

Wohngebäude 5 Monate 5.457. 9<br />

Provinz Guangdong Einkaufszentrum<br />

US-Dollar<br />

Phoenix Wuxi<br />

Wohn- und 38 Monate 35.97 .465<br />

Provinz Jiangsu Bürogebäude<br />

US-Dollar<br />

Innenstadt Einkaufszentrum<br />

Hotel<br />

East Chengdu<br />

Wohngebäude 4 Monate 3 .478.9 6<br />

Mountain Provinz Sichuan Appartementhäuser<br />

US-Dollar<br />

Immobilienentwicklungsprojekte in China, zusammengefasst<br />

Eigenkapitalbeitrag der Investoren 49,40 Mio. US-Dollar<br />

und des lokalen Projektpartners<br />

Bankdarlehen 4,70 Mio. US-Dollar<br />

Vorverkäufe 33,47 Mio. US-Dollar<br />

Prognostizierte<br />

IRR-Rendite*<br />

30, %<br />

3 , %<br />

3 %<br />

3 , %<br />

43<br />

Mögliche Projekte in China


44<br />

8.<br />

ein exklusiver<br />

Managementpartner:<br />

Charlemagne Capital<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property eröffnet seinen Anlegern<br />

den exklusiven Zugang zu einem <strong>Investment</strong>partner mit<br />

weit überdurchschnittlicher Erfolgsbilanz: Dem britischen<br />

<strong>Investment</strong>haus Charlemagne Capital, das sich u.a. auf<br />

Immobilienprojektentwicklungen spezialisiert hat.<br />

8.1<br />

Partner mit Renommee und Expertise<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> konnte für den <strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />

Property den renommierten Topmanager für Projektentwicklungen<br />

in Wachstumsmärkten, Charlemagne Capital,<br />

gewinnen. Charlemagne Capital ist eine <strong>Investment</strong>gesellschaft<br />

mit ausschließlichem Schwerpunkt auf Investitionen<br />

in Emerging Markets (sogenannten Schwellenländern) und<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

Wachstumsmärkten. Dazu zählt neben Brasilien, Indien<br />

und Osteuropa auch China.<br />

Im Bereich der Immobilienprodukte liegt die Expertise im<br />

Erkennen von Renditemöglichkeiten, die sich aus frühen<br />

Beteiligungen an Immobilienprojekten ergeben.<br />

Charlemagne Capital verwaltet ca. 6 Mrd. US-Dollar für<br />

private und institutionelle Investoren, verteilt auf Aktien-<br />

publikumsfonds, Hedgefonds, Immobilienaktien, Immobi-<br />

lienaktiengesellschaften und Spezialfondsmandate.<br />

Die herausragenden Ergebnisse von Charlemagne Capital<br />

basieren im Wesentlichen auf zwei Komponenten: der<br />

langjährigen Expertise jedes einzelnen Mitarbeiters des<br />

Immobilienteams sowie der lokalen Präsenz im jeweiligen<br />

Investitionsland.<br />

In jedem Land, in dem Charlemagne Capital in Immobilien<br />

bzw. Immobilienprojekte investiert, verfügt die Gesell-<br />

schaft über lokale Niederlassungen. Die beiden wichtigs-<br />

ten Kriterien bei der Mitarbeiterauswahl sind die Kenntnis<br />

der lokalen Immobilienmärkte sowie überdurchschnitt-


liche Erfolge bei Immobilientransaktionen in vorherigen<br />

Anstellungen.<br />

Jeder leitende Mitarbeiter hat Zugang zu einem ver-<br />

trauenswürdigen Netzwerk von lokalen bzw. in den je-<br />

weiligen Ländern agierenden ausländischen Immobilien-<br />

entwicklungsgesellschaften.<br />

Damit wird sichergestellt, dass Projekte bereits in einem<br />

sehr frühen Stadium akquiriert werden können, was die<br />

durchschnittlichen Ertragsaussichten im Vergleich zu<br />

anderen Immobilieninvestments erhöht. Alle regionalen<br />

Entscheidungsträger setzen einen einheitlichen, von der<br />

Unternehmenszentrale vorgegebenen und kontrollierten<br />

Anlageprozess um.<br />

8.2<br />

Entstehungs- und Entwicklungsdaten des<br />

Unternehmens<br />

Zum Start von Charlemagne Capital im Jahr 000 steuerte<br />

die Templeton Charitable Foundation <strong>Investment</strong>kapital<br />

bei. Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft Gelder von<br />

dem Eigentümer der Regent Pacific Group, der Fondsge-<br />

sellschaft, bei der die Gründer zuvor als Fondsmanager<br />

gearbeitet hatten. Osteuropafonds bildeten zunächst das<br />

Kerngeschäft des neuen Fondshauses. Am Anfang verwal-<br />

tete Charlemagne ca. 450 Mio. US-Dollar, die innerhalb<br />

von drei Jahren auf über Mrd. US-Dollar wuchsen.<br />

Ab 004, als die strategische Ausrichtung auf Emerging<br />

Markets, zu denen auch China gehört, erweitert wurde,<br />

beschleunigte sich das Wachstum auf mittlerweile ca.<br />

6 Mrd. US-Dollar.<br />

An den Immobilienprodukten konnten sich in der Vergan-<br />

genheit in der Regel lediglich institutionelle Investoren mit<br />

hohen Mindestvolumina beteiligen. Die seit vielen Jahren<br />

bestehende Geschäftsverbindung zwischen dem Manage-<br />

ment von <strong>SHEDLIN</strong> und Charlemagne Capital mündete<br />

007 in die Konzeption von Publikumsfonds.<br />

Nachdem der erste gemeinsame Publikumsfonds, der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> New European Frontiers 3, eine sehr hohe Anlegernachfrage<br />

verzeichnet, wird nun mit dem <strong>SHEDLIN</strong><br />

Chinese Property der zweite gemeinsame Publikumsfonds<br />

angeboten. Mit diesen beiden Fonds wird erstmals<br />

einem breiten Publikum die Möglichkeit gegeben, sich an<br />

<strong>Investment</strong>s dieser Art zu beteiligen. Weitere Publikumsfonds<br />

befinden sich in der Konzeptionsphase.<br />

8.3<br />

Fondsmanagement für den deutschen Markt<br />

Charlemagne Capital hat eine Repräsentanz in Frankfurt<br />

am Main, von wo aus der deutsche und österreichische<br />

Markt betreut werden. An der Spitze des deutschen Teams<br />

steht Davut Deletioglu. Er ist seit September 003 als<br />

Country-Manager Deutschland/Österreich bei Charlemagne<br />

Capital tätig, unterstützt die Marketing- und Salesaktivitäten<br />

in beiden Ländern und hat maßgeblichen Anteil<br />

an den Erfolgen der Vergangenheit. Von 999 bis 00<br />

leitete er das Sales-Team des Consultingunternehmens<br />

Bridge, bevor er als Country-Manager für Brainpower, ein<br />

Unternehmen für Softwareprovider für den <strong>Investment</strong>-<br />

Decision-Support, arbeitete.<br />

8.4<br />

Der <strong>Investment</strong>manager für den Markt in<br />

China<br />

Ein Baustein des Erfolgs von Charlemagne Capital ist der<br />

Unternehmensgrundsatz, in jedem Land, in dem investiert<br />

wird, eine lokale Niederlassung aufzubauen um den direkten<br />

Zugang zum Markt zu haben. In China hat das Unternehmen<br />

Charlemagne Capital seinen Sitz direkt in Peking.<br />

Als Senior Consultant für China im Bereich Property &<br />

Private Equity ist Kelvin Zhang verantwortlich. Der gebürtige<br />

Chinese arbeitete zunächst als Senior Manager in der<br />

Hauptniederlassung der Industrie- und Commerzbank China<br />

(ICBC) – eine der größten Banken Chinas, bevor er 007 zur<br />

Charlemagne Capital wechselte. Kelvin Zhang war dort für<br />

die Umsetzung vieler Bankenimmobilieninvestionen für Gesamtchina<br />

verantwortlich und reiste durch das ganze Land.<br />

In den letzten vier Jahren lag der Fokus von Kelvin Zhang<br />

sowohl auf die Bewertung und Bewilligung potenzieller<br />

Immobilieninvestitionen, als auch auf deren Management,<br />

Leitung und Entwicklung.<br />

45<br />

Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital


46<br />

Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital<br />

Aufgrund seiner hervorragenden Leistung nahm er 006<br />

an dem, durch die United Kingdom und die chinesische Re-<br />

gierung dotierten Stipendium (FCO/CSC Chevening Scho-<br />

larship ) teil. So erwarb er die Titel „Master in Finanzen“<br />

an der London Business School und den „Bachelor in Wirt-<br />

schaftswissenschaft“ an der Universität Dalian in China.<br />

Bei Charlemagne Capital ist Kelvin Zhang für die Iden-<br />

tifikation, Analyse, Vermittlung, dem „Due Diligence-<br />

Verfahren“ und den anschließenden Transaktionen<br />

verantwortlich, unter anderem auch für die Abwicklung<br />

des ersten Charlemagne BRIC Fonds im August 008.<br />

Kelvin Zhang ist auch diplomierter Financial Risk Manager<br />

(FRM) und Mitglied der Vereinigung „Global Association<br />

of Risk Professionals“.<br />

8.5<br />

Charlemagne Capital im Überblick<br />

6 Mrd. US-Dollar verwaltetes Vermögen<br />

Seit April 006 börsennotiert; 70 Mitarbeiter<br />

Zahl der Fonds: 9 Aktienpublikumsfonds, Hedgefonds,<br />

3 Immobilienaktiengesellschaften, verschiedene<br />

Spezialfondsmandate<br />

Ausgezeichnete Leistungsbilanz bisheriger Projekte:<br />

Renditen von 4% bis zu 6 % p.a. (IRR*)<br />

30 bis 65% Rendite p.a. (IRR*) bei laufenden Projekten<br />

avisiert<br />

8.6<br />

<strong>Investment</strong>prozess – Methodik von<br />

Charlemagne Capital zur Auswahl der<br />

profitabelsten Immobilienprojekte<br />

Der wichtigste Bestandteil des Anlageprozesses ist die<br />

Kontrolle und Minimierung der Risiken, die jede Immobilienentwicklung<br />

mit sich bringt. Die Investitionsentscheidungen<br />

erfolgen daher in strenger Auswahl<br />

auf Grundlage folgender systematischer Analyse- und<br />

Bewertungsmechanismen:<br />

Wahl des Joint-Venture-Partners<br />

Bewertung des Standortes<br />

Juristische Analyse<br />

Machbarkeitsanalyse<br />

Charlemagne Capital setzt jedes einzelne Immobilienentwicklungsprojekt<br />

in Form eines Joint-Ventures mit dem<br />

jeweiligen lokalen Projektpartner um. Dabei muss sich der<br />

Entwicklungspartner in der Regel mit 50% am Eigenkapital<br />

der Joint-Venture-Gesellschaft beteiligen. Durch das<br />

Einbringen von Eigenkapital in dieser Höhe soll ein starkes<br />

Engagement der Partner gewährleistet werden. Insofern<br />

kann man von einer hohen Interessengleichschaltung zwischen<br />

den Anlegern, dem <strong>Investment</strong>management seitens<br />

Charlemagne Capitals und den jeweiligen Projektpartnern<br />

ausgehen.<br />

Außerdem muss jeder Projektpartner dem <strong>Investment</strong>team<br />

von Charlemagne Capital Belege für erfolgreich<br />

umgesetzte Projekte aus der jüngeren Vergangenheit vorlegen<br />

sowie Nachweise für vorhandene Liquidität, Bonität<br />

und Markterfahrung liefern.<br />

Eine umfangreiche Due Diligence, also eine detaillierte<br />

Untersuchung, Prüfung und Bewertung von möglichen<br />

Investitionsobjekten, ist die Grundlage für jede Investitionsentscheidung.<br />

Diese Prüfungen beinhalten insbesondere<br />

eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse, eine<br />

Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie<br />

eine fundierte Bewertung des Objekts. Gegenstand der<br />

Prüfungen sind beispielsweise Bilanzen, personelle und<br />

sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche<br />

und finanzielle Risiken sowie Umweltlasten.<br />

Die Bewertung des Standortes ist eine der wesentlichen<br />

Aufgaben, die über den Erfolg oder Misserfolg<br />

eines Projektes entscheiden. Wenn die Standortanalyse<br />

das Erreichen der finanziellen Ziele infrage stellt, wird<br />

von einem Projekt Abstand genommen. Grundlage für<br />

Entscheidungen sind die Expertise und Statistiken von<br />

renommierten Immobilienanalysegesellschaften wie<br />

zum Beispiel Colliers, CB Richard Ellis oder Jones Lang<br />

Lasalle.<br />

Die juristische Analyse erfolgt bereits vor Beginn sowie<br />

während der Entwicklung eines Projektes. Vor einer Entscheidung<br />

dient sie der Überprüfung, ob die avisierten<br />

Grundstücke von laufenden Verfahren sowie jeglichen<br />

Eigentumsstreitigkeiten frei sind. Außerdem wird überprüft,<br />

inwieweit Baugenehmigungen und gegebenenfalls


Restriktionen vorliegen. Sämtliche vom Partner einge-<br />

reichten Dokumente werden juristisch überprüft. In Bezug<br />

auf die Projektphase werden alle juristisch relevanten<br />

Fragen geklärt, z.B. hinsichtlich Abtretung, Kaufoption<br />

und Konventionalstrafen.<br />

Die Machbarkeitsanalyse bewertet die Projekte aus kauf-<br />

männischer Sicht. Charlemagne Capital setzt sich als<br />

Mindestrenditeziel eine IRR-Rendite* von 30% p.a. auf<br />

Projektebene. Es wird bewertet, ob dieses Ziel erreicht<br />

werden kann und welche Ressourcen bzw. welche Voraus-<br />

setzungen dafür nötig sind. Zur Finanzierung der Projekte<br />

werden maximal bis 70% Fremdkapital aufgenommen.<br />

Dies ist im Vergleich zu anderen Projektfinanzierungen<br />

eine moderate Fremdfinanzierungsquote. Bei Wohnim-<br />

mobilienprojekten ist die Quote sogar noch geringer,<br />

da durch den frühen Abverkauf von Wohneinheiten der<br />

Kapitalbedarf verringert werden kann. Im Unterschied<br />

zu anderen Immobilienprojektentwicklern wird bei der<br />

kaufmännischen Bewertung des Projektes nicht von stei-<br />

genden Immobilienpreisen ausgegangen, sondern stets<br />

von den aktuell zu erzielenden Preisen.<br />

8.6.1<br />

Track-Record/Leistungsbilanz<br />

Charlemagne Capital kann hinsichtlich seiner <strong>Investment</strong>s<br />

auf überdurchschnittliche Ergebnisse verweisen.<br />

Im Jahr 000 und 00 beteiligte sich Charlemagne Capi-<br />

tal über einen Private-Equity-Fonds an Banken in Kroatien<br />

und Bulgarien. Diese Bankenportfolios enthielten auch<br />

Immobilien. Im Jahr 005 wurde dieser Fonds erfolgreich<br />

liquidiert: Das Portfolio der Hebros Bank wurde für 7<br />

Mio. US-Dollar an die Bank Austria/Unicredito verkauft,<br />

der Akquisitionspreis lag bei 3 Mio. US-Dollar. Das Port-<br />

folio der Nova Banka übernahm die ungarische OTP zu<br />

einem Preis von 55 Mio. US-Dollar, der Akquisitionspreis<br />

hatte 64 Mio. US-Dollar betragen.<br />

Unter den Aktienpublikumsfonds der Reihe „Magna“ liegen<br />

beispielsweise der Magna Eastern Europe und Magna<br />

Global Emerging Markets seit Auflage beständig im Topquartil<br />

der Vergleichsgruppe, d.h. unter den besten 5%.<br />

Unter den bisher realisierten Investitionen in Immobilien<br />

finden sich Renditen von weit über 30% (IRR*) p.a. In den<br />

letzten 8 Monaten wurden Projektentwicklungen sowie<br />

Immobilienkäufe mit einem Volumen von über 600 Mio.<br />

Euro umgesetzt und die Hälfte davon bereits wieder mit<br />

Gewinn veräußert.<br />

Die Initiatoren von <strong>SHEDLIN</strong> arbeiten bereits seit vielen<br />

Jahren erfolgreich mit Charlemagne Capital zusammen. Es<br />

wurde gemeinsam in drei Immobilienaktiengesellschaften<br />

investiert, wovon die erste nach bereits zwei Jahren<br />

Investitionsdauer mit einem hohen Rückfluss von 75%<br />

veräußert wurde.<br />

8.7<br />

Die Vorgängerinvestments<br />

Zusammen mit den Initiatoren von <strong>SHEDLIN</strong> wurden bereits<br />

mehrere Vorgängerprojekte als Private Placements<br />

realisiert. Es handelt sich um börsennotierte Immobiliengesellschaften.<br />

Nachstehend sind die wichtigsten Eckdaten der Vorgängerprojekte<br />

European Convergence Property Company<br />

PLC (New European Frontiers ) und European Convergence<br />

Development Company PLC (New European Frontiers<br />

) auf einen Blick zusammengefasst:<br />

European Convergence Property Company PLC (New European Frontiers 1)<br />

Projektvolumen Projektdauer IRR* p.a.<br />

Millenium Business Centre 4 ,5 Mio. Euro 5 Monate 6 %<br />

Constudava Business Centre 0, Mio. Euro 8 Monate 55%<br />

PGV Tower 4,4 Mio. Euro 4 Monate 4%<br />

Mall Veliko Turnovo 9,8 Mio. Euro (noch im Bestand) angestrebte Rendite 5,5%<br />

47<br />

Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital


48<br />

Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital<br />

European Convergence Development Company PLC (New European Frontiers 2)<br />

Charlemagne Capital hat alle Projekte, die zum 3 . De-<br />

zember 007 im Bau waren, von dem unabhängigen<br />

Gutachter „SHM Smith Hodgkinson“ bewerten lassen. Da<br />

die Gesellschaft an der Londoner Börse notiert ist, sind<br />

derartige unabhängige Bewertungen notwendig, um den<br />

Aktienwert feststellen zu können. Es handelte sich hierbei<br />

um „Asmita Gardens“, „Cascade“ und „Galeria Plovdiv“.<br />

Für diese Projekte wurden die angegebenen Renditeer-<br />

wartungen vom Gutachter bestätigt (siehe Seite 50 f.).<br />

8.8<br />

Der Vorgänger-Publikumsfonds<br />

New European Frontiers 3<br />

Der erste gemeinsame Publikumsfond <strong>SHEDLIN</strong> New<br />

European Frontiers 3 befindet sich zurzeit erfolgreich in<br />

der Platzierung. Dieser Fonds investiert über Tochterge-<br />

sellschaften in Immobilienprojektentwicklungen in den<br />

New European Frontiers 3<br />

derzeit lukrativsten Wirtschaftsstandorten in Osteuropa.<br />

In Rumänien, Bulgarien und Russland werden von erfah-<br />

renen Immobilien-Managementteams vor Ort Standorte<br />

mit einer überdurchschnittlichen Wirtschaftsentwicklung<br />

und dem daraus resultierenden Bedarf in den entspre-<br />

chenden Immobiliensegmenten identifiziert. Gemeinsam<br />

mit dem Projektmanager Charlemagne und erfahrenen<br />

und erfolgreichen <strong>Investment</strong>partnern vor Ort werden<br />

Entwicklungsprojekte mit außergewöhnlichen Erfolgs-<br />

aussichten eruiert. Alle <strong>Investment</strong>partner werden in den<br />

Projekten selbst investiert sein, was ein hohes Interesse<br />

aller Projektteilnehmer am erfolgreichen Verkauf innerhalb<br />

der Projektlaufzeit garantiert.<br />

Nachfolgende Immobilienentwicklungsprojekte befinden<br />

sich zurzeit in der Prüfungsphase. Die wichtigsten Eck-<br />

daten dieser Projekte sind in der nachfolgenden Übersicht<br />

zusammen gefasst:<br />

Projektbeschreibung Projektlaufzeit angestrebte IRR* nach Steuern p.a.<br />

Wohnprojekt in Krasnodar 36 Monate 37%<br />

Bürogebäude in Rostow 30 Monate 39%<br />

Wohnprojekt in Plovdiv 7 Monate 40%<br />

Büroturm in Sofia 30 Monate 36%<br />

Wohnprojekt in Straulesti 30 Monate 30%<br />

Einbkaufszentrum Temesvar 4 Monate 60%<br />

Projekt Burgas Mall 36 Monate 40%<br />

8.9<br />

Außergewöhnlicher Erfolg<br />

Die enorme Nachfrage nach den von Charlemagne Capital<br />

initiierten Projekten wird am Beispiel Asmita Gardens in<br />

Bukarest deutlich. Die 788 Eigentumswohnungen können<br />

Projektbeschreibung IRR* p.a.<br />

Asmita Gardens Appartementhäuser 3 ,9%<br />

Cascade Bürogebäude 59%<br />

DN1 Office Center Bürogebäude 40%<br />

Galeria Plovdiv Einkaufs-und Freizeitzentrum 45%<br />

Mega Mall Russe Einkaufs-und Freizeitzentrum 59%<br />

Projekt Burgas Einkaufszentrum 45%<br />

auf Basis von Hypothekenkrediten erworben werden. Die<br />

Möglichkeit der Hypothekenfinanzierung für Endkunden<br />

ist in Rumänien aktuell noch sehr eingeschränkt. Charle-<br />

magne Capital hat diese Finanzierungsmöglichkeit über<br />

eine Partnerbank ermöglicht. Dies führte u.a. zu einem


starken Käuferansturm, sodass die Vertriebsaktivitäten<br />

temporär gedrosselt werden mussten. Die Projektkosten<br />

belaufen sich auf etwa 0 Mio. Euro, fremdfinanziert<br />

sind davon lediglich 5 Mio. Euro. Eine zusätzliche Finanzierung<br />

ergibt sich aus den Vorverkäufen. Der Verkaufswert<br />

des Projekts beträgt ca. 60 Mio. Euro. Die<br />

geplante Bau- und Verkaufszeit wurde mit 36 Monaten<br />

veranschlagt.<br />

Ein weiteres <strong>Investment</strong> ist eine indische Projektentwicklungsgesellschaft,<br />

die nach demselben Muster wie die<br />

osteuropäischen Gesellschaften auch an der Londoner<br />

Börse notiert ist.<br />

Auch hier wurde gemeinsam mit institutionellen Investoren<br />

und Charlemagne Capital als Manager investiert. Auch<br />

dieses <strong>Investment</strong> entwickelt sich zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt hervorragend.<br />

Weitere Publikumsfonds, die in Indien und Lateinamerika<br />

investieren werden, befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

in der Planungsphase.<br />

8.10<br />

Ausgezeichneter <strong>Investment</strong>partner<br />

Charlemagne Capital ist auf seinen Spezialisierungsfeldern<br />

einer der weltweit renommiertesten Investitionsberater.<br />

Für seine Beratungs- und Managementqualitäten wurden<br />

die britischen <strong>Investment</strong>spezialisten vielfach ausgezeichnet.<br />

Fonds unter dem Management von Charlemagne<br />

Capital schneiden in Ratings mit Bestnoten ab und sind<br />

seit Jahren mehrfach ausgezeichnet:<br />

Charlemagne Capital<br />

„Fund Manager of the Year“ –<br />

mehrfache Auszeichnung<br />

„Fund of the Year“ und „Best Fund“ –<br />

mehrfache Auszeichnung<br />

„Leader for Consistent Return“ –<br />

Gewinnauszeichnung<br />

49<br />

Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital


50<br />

Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital<br />

Bewertung durch SHM Smith Hodgkinson<br />

European Convergence Development Company<br />

27 August 2008<br />

European Convergence Development Company Plc<br />

Valuation Update<br />

European Convergence Development Company plc (“ECDC” or the “Company”) is pleased to announce<br />

that, following an independent valuation of four of the Company’s portfolio of seven investments, the Board<br />

estimates that the pro forma net asset value (“NAV”) per share has increased to €1.14. This represents an<br />

increase of €0.09 on the pro forma NAV per share estimated as a result of the previous valuation exercise<br />

carried out as at 31 December 2007.<br />

Pro forma or estimated NAV is generated by independently assessing the completed value of each<br />

development project which has broken ground, and discounting this future value to determine a present<br />

value. The previous valuation of the Company’s Asmita Gardens, Cascade Euro Tower and Galleria<br />

Plovdiv development projects in January 2008 produced an estimate for the Company’s NAV per share of<br />

€1.05. In June 2008 a further independent valuation of these three projects and, in addition, the Mega Mall<br />

Rousse project, was carried out, resulting in the increased pro forma NAV per share of €1.14. This<br />

valuation takes full account of the current conditions in the market.<br />

In commissioning the independent valuations, the Board concluded that it was prudent to re-value only<br />

those projects where construction had already commenced, as the total cost and revenue expectation for<br />

those projects are much firmer.<br />

SHM Smith Hodgkinson (“SHM”) carried out the independent valuations. SHM is a British firm of Chartered<br />

Surveyors established in 1860 and specialising in property and corporate asset consulting and valuation<br />

services. In 2004, SHM was acquired by the Gordon Brothers Group of USA. SHM has approximately 100<br />

employees worldwide and offices in London, Manchester, Leeds, Bucharest, Belgrade and Kyiv.<br />

In Romania, SHM has been providing professional property advice since 1998 and has a 15-strong office in<br />

Bucharest which has established an unrivalled reputation in Romania as the leading advisor to the banking,<br />

developer and foreign investor sectors. In 2007, SHM completed over 2,500 valuation assignments and<br />

valued assets in Romania with a total value of over €3.5 billion.<br />

SHM visited all four properties and reviewed all available information relevant to building an estimate as to<br />

the open market value of each project on completion. In generating a current value, a discount rate of 20%<br />

was applied to each asset’s anticipated terminal value. The Board believes this to be significantly more<br />

conservative than other regional property companies.<br />

At cost, the Company’s investment in these four projects represented 32% of the net assets as at 31st<br />

December 2007.<br />

The estimate (pro forma NAV) has been prepared by ECDC’s Manager, Charlemagne Capital (IOM)<br />

Limited, using SHM’s estimated current values of the above four projects, the cost price of the other three<br />

projects as well as the Company’s remaining cash after deducting all transaction costs and creating tax and<br />

fee provisions. The estimate is provided purely for indicative purposes. It should be noted that the NAV per<br />

share of the Company in its audited financial statements includes the value of its investments at cost, and<br />

is therefore lower than the estimated / pro forma NAV figure.<br />

Details of the revaluations and the current status of the re-valued projects are summarised in the following<br />

tables.<br />

Asmita Gardens As at Dec. 31, 2007 As at June 30, 2008<br />

ECDC<br />

<strong>Investment</strong><br />

€ 8.<br />

80<br />

million<br />

€ 8.<br />

80<br />

million<br />

Expected Project Revenue €162.24 million €156.10 million<br />

Expected<br />

Project<br />

Cost<br />

€ 115.<br />

3 million<br />

€ 115.<br />

7 million<br />

Expected ECDC Capital Returned €23.47 million €20.19 million<br />

Forecast<br />

IRR<br />

48.<br />

0%<br />

31.<br />

9%<br />

Current Discounted Value €16.30 million €15.34 million<br />

Asmita Gardens<br />

C<br />

Ch<br />

Va<br />

Ga<br />

Ian<br />

Pan<br />

Hug<br />

Stua<br />

Smi<br />

John<br />

Geor<br />

Gem<br />

Note<br />

Europ<br />

advant<br />

range<br />

on Rom<br />

Disclaim<br />

This doc<br />

subscript<br />

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on, directly<br />

(UK) Limite<br />

which such<br />

satisfied. T<br />

constitutes<br />

the Compa<br />

capable of e<br />

might result<br />

independent<br />

indication of<br />

movements<br />

additional ris<br />

developing m<br />

any informat<br />

information. T<br />

revision, ame<br />

implied, is ma<br />

Capital (UK) L<br />

European Convergence D<br />

European Convergence De<br />

The independent valuation agent has eliminated pre<br />

remaining apartments. Also, the agent has reduc<br />

component from 8% to 8.25%. These are the primar<br />

revenue and reduction in the expected capital to be<br />

reduced capital returned and the fact that the indepe<br />

flats will continue for six months longer than previous<br />

Cascade Euro Tower<br />

Cascade Euro Tower<br />

ECDC<br />

<strong>Investment</strong><br />

Expected Project Revenue<br />

Expected<br />

Project<br />

Cost<br />

Expected ECDC Capital Returned<br />

Forecast<br />

IRR<br />

Current Discounted Value<br />

The independent valuation agent has increased t<br />

than anticipated pre-lets being achieved over th<br />

average rent will be achieved than that estimate<br />

expected on sale from 6.5% to 6.75% as a resu<br />

have risen as a result of increased raw material<br />

basis rather than a fixed price contract. As a r<br />

capital returned and the current discounted valu<br />

Galleria Plovdiv<br />

Galleria Plovdiv<br />

ECDC<br />

<strong>Investment</strong><br />

Expected Project Revenue<br />

Expected<br />

Project<br />

Cost<br />

Expected ECDC Capital Returned<br />

Forecast<br />

IRR<br />

Current Discounted Value<br />

The independent valuation agent has increa<br />

decision to increase the total net lettable area<br />

increase in the construction area. However<br />

7.5% due to tightening credit conditions in t<br />

has reduced due to these factors, plus an<br />

costs, the NPV of the development has incre<br />

Mega Mall Rousse<br />

Rousse Mega Mall<br />

ECDC<br />

<strong>Investment</strong><br />

Expected Project Revenue<br />

Expected<br />

Project<br />

Cost<br />

Expected ECDC Capital Returned<br />

Forecast<br />

IRR<br />

Current Discounted Value<br />

The Rousse Mega Mall has proceeded v<br />

and the independent valuation agent h<br />

Company.


European Convergence Development Company<br />

European Convergence Development Company Plc<br />

ontacts<br />

arlemagne Capital +44 (0)20 7518 2100<br />

rda<br />

Lotan<br />

lileo Fund Services Limited +44 (0)1624 692600<br />

Dungate, Company Secretary<br />

mure Gordon (UK) Limited +44 (0)20 7459 3600<br />

h Morgan<br />

rt<br />

Gledhill<br />

thfield Consultants +44 (0)20 7360 4900<br />

Kiely<br />

ge<br />

Hudson<br />

ma<br />

Froggatt<br />

s to Editors<br />

27 August 2008<br />

ean Convergence Development Company plc is an Isle of Man company established to take<br />

age of opportunities that exist in the property markets of South-East Europe. ECDC invests in a<br />

of early stage developments in the residential, retail, commercial and industrial sectors, with a focus<br />

ania and Bulgaria. ECDC is managed by Charlemagne Capital (IOM) Limited.<br />

er<br />

ument does not constitute an offer to sell or solicitation of an offer to buy shares in the Company and<br />

ions for shares in the Company may only be made on the terms and subject to the conditions (and risk factors)<br />

in the prospectus of the Company. Potential investors should carefully read the prospectus to be issued by<br />

any which contains significant additional information needed to evaluate an investment in the Company. This<br />

has not been approved by a competent supervisory authority and no supervisory authority has consented to<br />

of this document. The information in this document is confidential and it should not be distributed or passed<br />

or indirectly, by the recipient to any other person without the prior written consent of Charlemagne Capital<br />

d. This document and shares in the Company shall not be distributed, offered or sold in any jurisdiction in<br />

distribution, offer or sale would be unlawful and until the requirements of such jurisdiction have been<br />

his document is not intended for public use or distribution. The purchase of shares in the Company<br />

a high risk investment and investors may lose a substantial portion or even all of the money they invest in<br />

ny. An investment in the Company is, therefore, suitable only for financially sophisticated investors who are<br />

valuating the risks and merits of such investment and who have sufficient resources to bear any loss that<br />

from such investment. If you are in any doubt about the contents of this document you should consult an<br />

financial adviser. Investors in the Company should note that: past performance should not be seen as an<br />

future performance; investments denominated in foreign currencies result in the risk of loss from currency<br />

as well as movements in the value, price or income derived from the investments themselves; and there are<br />

ks associated with investments (made directly or through investment vehicles which invest) in emerging or<br />

arkets. Charlemagne Capital (UK) Limited does not guarantee the accuracy, adequacy or completeness of<br />

ion contained herein and is not responsible for any omissions or for the results obtained from such<br />

he information is indicative only and is for background purposes and is subject to material updating,<br />

ndment and verification. All quoted returns are illustrative. No representation or warranty, express or<br />

de as to the matters stated in this document and no liability whatsoever is accepted by Charlemagne<br />

imited or any other person in relation thereto.<br />

evelopment Company<br />

velopment Company Plc<br />

27 August 2008<br />

viously anticipated price increases in the sales of the<br />

ed the yield expectation on the sale of the retail<br />

y reasons for the reduction in anticipated project sales<br />

returned to ECDC. The IRR reduction is a result of this<br />

ndent valuation agent has assumed that the sale of the<br />

ly estimated.<br />

As at December 31, 2007 As at June 30, 2008<br />

€ 5.<br />

00<br />

million<br />

€ 5.<br />

00<br />

million<br />

€53.73 million €59.23 million<br />

€ 30.<br />

75<br />

million<br />

€ 33.<br />

85<br />

million<br />

€10.45 million €11.31 million<br />

55.<br />

9%<br />

59.<br />

0%<br />

€7.29 million €9.4 million<br />

he expected project revenue forecast as a result of higher<br />

e past six months. The agent now believes that a higher<br />

d in January. However, the agent has reduced the yield<br />

lt of a perceived softening in the investment market. Costs<br />

prices as construction is being undertaken on a cost plus<br />

esult of these amendments to the forecast, the expected<br />

e have both risen during the period.<br />

As at December 31, 2007 As at June 30, 2008<br />

€ 10.<br />

00<br />

million<br />

€ 12.<br />

00<br />

million<br />

€125.90 million €129.10 million<br />

€ 53.<br />

30<br />

million<br />

€ 63.<br />

70<br />

million<br />

€35.04 million €34.16 million<br />

65%<br />

45%<br />

€24.33 million €27.19 million<br />

sed the expected project revenue forecast as a result of a<br />

of the development. Costs have increased mainly due to this<br />

the agent has reduced the yield expected on sale from 7% to<br />

he current economic climate. Although the overall project IRR<br />

increased capital requirement in order to fund the additional<br />

ased.<br />

Initial Internal Forecast As at June 30, 2008<br />

€ 4,<br />

000,<br />

000<br />

€ 4,<br />

000,<br />

000<br />

€51.0 million €51.86 million<br />

€ 28.<br />

30<br />

million<br />

€ 28.<br />

23<br />

million<br />

€13.57 million €13.82 million<br />

50.<br />

0%<br />

59.<br />

0%<br />

n/a €10.99 million<br />

ery closely to the initial forecasts made at the time of investment<br />

as determined a forecast valuation very similar to that of the<br />

European Convergence Development Company Plc<br />

European Convergence Development Company<br />

Developments Held At Cost and Not Subject to Revaluation<br />

<strong>Investment</strong>s in the following three developments are held at cost and have not been re-valued.<br />

Bourgas Retail Park<br />

27 August 2008<br />

A retail development with a focus on larger, high volume, retailers in Bourgas, a port city on the Bulgarian<br />

Black Sea coast.<br />

• Expect to break ground in fourth quarter 2008.<br />

• Tenancy negotiations progressing well.<br />

Baneasa<br />

A medium-sized class A office facility in Baneasa, a suburb of Bucharest, Romania, near the airport and<br />

adjacent to DN1, the main road linking Bucharest with the rest of the country.<br />

• Construction, and tenancy negotiations, expected to commence in fourth quarter 2008.<br />

Trade Centre Sliven<br />

A new shopping and leisure centre with a gross built area of approximately 45,000 m², in the town of<br />

Sliven, in the centre of Bulgaria.<br />

Company Update<br />

ECDC currently has approximately two thirds of its capital invested in seven projects. Further projects have<br />

been identified and are now being negotiated and the Company expects to be fully invested during the third<br />

quarter of this year. Since January, the Company has strengthened its approach to securing bank financing<br />

before signing joint venture agreements; although financing has never been a problem this change was<br />

considered prudent given the global financial backdrop, and explains the longer than envisaged period<br />

required to achieve full investment.<br />

The Company has also bought back a total of 2,330,000 of its own shares in two tranches during 2008; it<br />

remains Company policy to consider further share buy backs in accordance with the AIM Rules for<br />

Companies.<br />

Over the next eighteen months, the Company expects to be in a position to realise the value of several of<br />

its investments and therefore to return money to investors. Should the Company realise investments at<br />

completion of development at levels near those forecast by the independent valuer, investors will benefit<br />

from a significant dividend stream over the second half of 2009 and into 2010.<br />

The Company continues to be able to source financing locally, where it is considered by many banks to be<br />

a blue chip borrower. Equally, potential buyers of the Company’s assets tend to be institutional investors<br />

who employ reduced levels of leverage and who therefore also experience little difficulty in raising finance.<br />

Approved buyers of apartments in Asmita Gardens continue to enjoy the support of a local bank in<br />

mortgage financing and as the number of available units falls progressively, the Company expects the rarity<br />

factor and reduced time to occupancy to begin to further support sales.<br />

5<br />

Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital


5<br />

9.<br />

Das Anlagekonzept<br />

9.1<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />

Der Immobilienmarkt in China entwickelt sich rasant. Die<br />

Menschen drängen in die Städte. Die Wirtschaftsleistung<br />

steigt mit Wachstumsraten, die in Europa so nicht vor-<br />

stellbar sind und das Pro-Kopf-Einkommen entwickelt sich<br />

schnell. Diese Rahmenbedingungen lassen eine langfristig<br />

starke Nachfrage in unterschiedlichen Immobilienberei-<br />

chen erwarten. Die Investitionen werden sich innerhalb<br />

von China auf aufstrebende Regional- und Wirtschafts-<br />

zentren mit einem langfristig hohen Bedarf konzentrieren.<br />

9.2<br />

Die Strategie<br />

Der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property eröffnet privaten Anle-<br />

gern die Möglichkeit, an der Wertschöpfung der Immo-<br />

bilienmärkte in aufstrebenden Regionen von China zu<br />

partizipieren.<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

Der <strong>Investment</strong>berater Charlemagne Capital fokussiert<br />

innerhalb des Fonds <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property vier<br />

Sektoren: Einkaufszentren, Bürogebäude, Hotels und<br />

Wohnimmobilien. Sie befinden sich in Zielregionen, in<br />

denen die Nachfrage nach diesen Immobilienarten besonders<br />

hoch ist. Denn gerade die aufstrebenden Provinzen<br />

außerhalb der überfüllten Hauptstadt werden für die<br />

Menschen immer attraktiver.<br />

Für den <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property verfolgt Charle-<br />

magne Capital eine Anlagestrategie, die den Einstieg in<br />

Immobilienentwicklungsprojekte in sehr frühen Stadien<br />

beinhaltet. Renommierte Partner vor Ort ermöglichen den<br />

Zugang zu potenziell aussichtsreichen Projekten. Der Ver-<br />

kauf der erworbenen Objekte soll planmäßig bereits nach<br />

kurzer Zeit erfolgen, meistens während der Bauphase.<br />

Die Beteiligungen an den Objektgesellschaften werden<br />

je nach Projektdauer etwa 4 bis 5 Jahre bestehen. Daher<br />

sind Ausschüttungen während der Fondslaufzeit nicht vor-<br />

gesehen – der Fonds erzielt planmäßig Rückflüsse durch<br />

die Veräußerung der Projekte. Das Ziel besteht darin, Ren-<br />

diten von mindestens 30% p.a. (IRR*) auf Projektebene<br />

zu realisieren.


9.3<br />

Diversifikation und Risikooptimierung<br />

Ausgeprägtes Risikomanagement hat bei Charlemagne<br />

Capital höchste Priorität. Besonders im Immobilienmarkt<br />

in China besteht darin die unverzichtbare Voraussetzung<br />

für erfolgreiche Investitionen. Ein Engagement verlangt<br />

daher langjährige Expertise und Erfahrung und den Zu-<br />

gang zu renommierten Partnern vor Ort.<br />

Die Investition erfolgt gemeinsam mit institutionellen<br />

Investoren in Form von Joint-Ventures. Der jeweilige lokale<br />

Entwicklungspartner muss in der Regel eine Kapitalbetei-<br />

ligung in Höhe von 50% eingehen. Die andere Hälfte des<br />

benötigten Kapitals wird unter weiteren institutionellen<br />

Anlegern sowie dem Fonds aufgeteilt. Dieses Verfahren<br />

sorgt für ein außerordentlich hohes Engagement und<br />

Interesse aller Kapitalgeber am erfolgreichen Verlauf des<br />

Projekts.<br />

Über eine vierfache Diversifikation kann eine optimale<br />

Streuung erreicht werden. Die fokussierten Immobilienklas-<br />

sen sind Wohn-, Büro-, Hotel- und Einzelhandelsimmobi-<br />

lien, wobei in jeder Zielregion jede der Immobilienklassen<br />

realisiert werden und ein Projekt auch aus mehreren Im-<br />

mobilienklassen bestehen kann. Der Managementpartner<br />

wird jedoch darauf achten, dass insgesamt eine ausrei-<br />

chende Differenzierung zwischen den Immobilienklassen<br />

stattfindet.<br />

9.4<br />

Blind-Pool-Konzept<br />

Die Investitionsprojekte stehen noch nicht endgültig fest<br />

bzw. befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

in der Prüfungs- und Auswahlphase. Der Fonds ist daher<br />

als Blind-Pool konzipiert. Er soll zum Zwecke der Diversi-<br />

fikation in mindestens vier Objekte investieren. Folgende<br />

Projekte haben die ersten Prüfungsstadien bereits durch-<br />

laufen und konnten für den Fonds optioniert werden: Eine<br />

Wohnanlage mit Bürofläche und Einkaufszentrum in Hefei<br />

in der Provinz Anhui, eine Wohnanlage mit Einkaufszent-<br />

rum in Zhanjiang in der Provinz Guangdong, ein Projekt<br />

mit Hotel, Büro, Einkaufszentrum und Wohnungen in der<br />

Provinz Jiansu und eine Wohnanlage in Chengdu in der<br />

Provinz Sichuan. Im Kapitel 7 finden sich nähere Infor-<br />

mationen zu den potenziellen Projekten und Standorten.<br />

Weitere Objekte befinden sich in der Vorprüfung.<br />

Aus den genannten Gründen ist die Aufstellung einer<br />

detaillierten Prognoserechnung über die von der Fonds-<br />

gesellschaft zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben<br />

sowie deren zeitlichen Anfall weder sinnvoll noch seriös.<br />

Gleiches gilt für die Darstellung einer anlegerbezogenen<br />

Kapitalflussrechnung.<br />

Ziel der Fondsgesellschaft sowie des Managementpartners<br />

ist es, <strong>Investment</strong>s zu identifizieren, bei denen projektbe-<br />

zogene Renditen von mindestens 30% p.a. (IRR-Rendite*)<br />

realisiert werden können. Der Managementpartner hat<br />

in der Vergangenheit bereits mehrfach nachgewiesen,<br />

Immobilienprojektentwicklungen mit entsprechendem<br />

wirtschaftlichem Erfolg durchführen zu können; vgl. die<br />

Erläuterungen zur Leistungsbilanz von Charlemagne<br />

Capital in Kapitel 8.<br />

Der Managementpartner Charlemagne Capital erhält eine<br />

erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung in Abhängigkeit<br />

von den Rückflüsse aus den einzelnen Zielinvestments<br />

(Performance-Fee). Diese Gewinnbeteiligung greift jedoch<br />

erst dann, wenn das einzelne Zielinvestement mit einer<br />

Rendite von mindestens % p.a. (IRR-Rendite*) abgeschlossen<br />

hat. Von dem darüber hinaus erwirtschafteten<br />

Gewinn erhält Charlemagne Capital einen Anteil von<br />

5%. Die Erfolgsabhängigkeit der Gewinnbeteiligung<br />

des Managementpartners bedeutet aus Anlegersicht,<br />

dass der Managementpartner die gleichen Interessen wie<br />

die Anleger der Fondsgesellschaft verfolgt und an einer<br />

höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit der einzelnen <strong>Investment</strong>s<br />

interessiert ist.<br />

Es kann nicht garantiert werden, dass die <strong>Investment</strong>s<br />

einzeln oder auch kumuliert wie erwartet verlaufen werden.<br />

Auch bieten in der Vergangenheit von Charlemagne<br />

Capital bei vergleichbaren Projekten erzielte Renditen<br />

keine Gewähr dafür, dass mit künftigen Projekten wie dem<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property ähnliche Renditen erwirtschaftet<br />

werden können.<br />

53<br />

Das Anlagekonzept


54<br />

10.<br />

Investitions- und<br />

Finanzplan (Prognose)<br />

Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzplan<br />

Der Erwerb bzw. die Gründung von Tochtergesellschaften<br />

zur mittelbaren Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften<br />

in China ist die wesentliche Investition der Gesellschaft.<br />

Weitere Aufwendungen betreffen lediglich die<br />

fondsabhängigen Kosten im Rahmen der Gründung der<br />

Gesellschaft sowie der Einwerbung des Eigenkapitals. Die<br />

Nettoeinnahmen aus der Emission der treugeberischen Beteiligungen<br />

bzw. Kommanditanteile decken planmäßig die<br />

Aufwendungen bzw. Anschaffungskosten der zu erwerbenden<br />

Beteiligungen vollständig ab. Für weitere Zwecke<br />

werden die Nettoeinnahmen nicht verwendet.<br />

Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG sowie<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung der Komplementärin<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

und der geschäftsführenden Kommanditistin der Emitten-<br />

tin, der Treuhänderin und der Mittelfreigabekontrolleurin<br />

standen und stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen<br />

Teilen derselben oder aus anderen Gründen eine dingliche<br />

Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu. Nach<br />

Kenntnis der Anbieterin bestehen keine nicht nur unerheb-<br />

liche dingliche Belastungen der Anlageobjekte.<br />

Behördliche Genehmigungen liegen zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung nicht vor. Die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Pro-<br />

perty GmbH & Co. KG geht in Bezug auf den geplanten<br />

Erwerb bzw. die geplante Gründung von Tochtergesell-<br />

schaften im In- bzw. Ausland davon aus, dass behördliche<br />

Genehmigungen nicht erforderlich sind.<br />

Für die Kapitalbeschaffung erhält die <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />

<strong>AG</strong> bei prognosegemäßem Platzierungsverlauf eine Ver-<br />

gütung in Höhe von 3.500.000 Euro zzgl. des von den<br />

Anlegern zu zahlenden Agios in Höhe von .749.750 Euro.<br />

Für die Konzeption und Projektierung des vorgesehenen<br />

<strong>Investment</strong>s erhält sie darüber hinaus eine Vergütung in<br />

Höhe von 700.000 Euro.


Für die Erstellung des Fondsprospektes und die Einholung<br />

von Gutachten erhält sie eine Vergütung in Höhe von<br />

45.000 Euro, für die Koordination der erforderlichen<br />

rechtlichen und steuerlichen Beratung 0.000 Euro<br />

und für sonstige im Zusammenhang mit der Gründung<br />

anfallende Kosten (Handelsregister, Versicherungen usw.)<br />

35.000 Euro. Zur Erbringung der vorstehend genannten<br />

Leistungen kann die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> sich Dritter<br />

(z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,<br />

Finanzdienstleister) bedienen. Die Beauftragung erfolgt<br />

in diesen Fällen auf Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>.<br />

Darüber hinaus wurden 35.000 Euro für die Mittelfreigabekontrolle<br />

kalkuliert. Die vorstehend genannten<br />

Vergütungen sind vertraglich fest vereinbart und ändern<br />

sich quotal, wenn und insoweit das Eigenkapital der<br />

Fondsgesellschaft den Betrag von 35.000.000 Euro<br />

unter- oder überschreitet. Weitere Vergütungen, insbesondere<br />

erfolgsabhängige Provisionen, werden von der<br />

Emittentin nicht gezahlt.<br />

Die Liquiditätsreserve ist vorgesehen, um eventuelle<br />

Steigerungen der Investitionskosten aufgrund von Währungskursschwankungen<br />

sowie Veränderungen der<br />

Investitionspläne der Objektgesellschaften aufgrund<br />

unvorhergesehener Ereignisse und damit eventuell einhergehender<br />

Kostensteigerungen aufzufangen. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die Gründung bzw. der Erwerb der<br />

Tochtergesellschaften in Euro erfolgt.<br />

<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />

A. Mittelverwendung (Prognose) Betrag in Euro in % des Kommanditkapitals<br />

1. Anschaffungskosten der Beteiligungen an<br />

Tochtergesellschaften / Objektgesellschaften 30.000.000 85,7 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

Kapitalbeschaffung<br />

3.500.000<br />

0,00%<br />

Konzeption und Projektierung<br />

700.000<br />

,00%<br />

Prospekterstellung und Gutachten<br />

45.000<br />

0,70%<br />

Rechtliche und steuerliche Beratung<br />

0.000<br />

0,60%<br />

Mittelfreigabekontrolle<br />

35.000<br />

0, 0%<br />

Sonstige Kosten<br />

35.000<br />

0, 0%<br />

3. Liquiditätsreserve 75.000 0,79%<br />

Gesamtinvestition vor Agio 35.000.000 100,00%<br />

Agio .749.750 5,00%<br />

Gesamtinvestition inkl. Agio 36.749.750 105,00%<br />

B. Mittelherkunft (Prognose) Betrag in Euro in % des Kommanditkapitals<br />

1. Kommanditkapital<br />

. Kommanditkapital Gründungsgesellschafter 5.000 0,0 %<br />

. Einzuwerbendes Kommanditkapital 34.995.000 99,99%<br />

2. Agio (5% auf das einzuwerbende<br />

Kommanditkapital) .749.750 5,00%<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen inkl. Agio 36.749.750 105,00%<br />

55<br />

Investitions- und Finanzplan (Prognose)


56<br />

11.<br />

Vermögens-, Finanz- und<br />

ertragslage<br />

Gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

ist über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Emittentin aufzuklären. Im Folgenden wird die Eröffnungsbilanz<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG<br />

zum .06. 008 dargestellt:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />

AKTIVA Eröffnungsbilanz zum 12.06.2008 PASSIVA<br />

Euro Euro<br />

AUSSTEHENDE EINL<strong>AG</strong>EN .000,00 EIGENKAPITAL<br />

Kapitalanteile Kommanditisten .000,00<br />

2.000,00 2.000,00<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9


Seit der Eröffnungsbilanz haben sich bis zum Da-<br />

tum der Prospektaufstellung keine wesentlichen bi-<br />

lanzwirksamen Änderungen ergeben. Lediglich das<br />

Kommanditkapital wurde mit Neufassung des Gesell-<br />

schaftsvertrages vom .08. 008 auf 5.000 Euro er-<br />

höht. Das Kommanditkapital ist zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung in voller Höhe eingezahlt. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung ergibt sich danach<br />

folgende Zwischenübersicht gemäß § 5 Abs. Nr.<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />

AKTIVA Zwischenbilanz zum 05.09.2008 PASSIVA<br />

Euro Euro<br />

UMLAUFVERMÖGEN<br />

EIGENKAPITAL<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 4.665, 6 Kapitalanteile Kommanditisten 4.665, 6<br />

4.665,26 4.665,26<br />

<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />

Zwischen-Gewinn-und Verlustrechnung vom 12.06.2008 - 05.09.2008<br />

Euro<br />

. Sonstige betriebliche Aufwendungen -334,74<br />

. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -334,74<br />

3. Jahresfehlbetrag -334,74<br />

Die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

für das laufende und das folgende Geschäftsjahr stellt sich<br />

wie folgt dar:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />

Prognose Der VerMÖgensLAge in euro Prognose 31.12.2008 Prognose 31.12.2009<br />

ANL<strong>AG</strong>EVERMÖGEN<br />

Euro Euro<br />

Beteiligungen<br />

UMLAUFVERMÖGEN<br />

30.000.000 30.000.000<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 75.000 35.875<br />

Summe AKTIVA 30.275.000 30.135.875<br />

EIGENKAPITAL<br />

Festkapital 354.950 354.950<br />

Kapitalrücklage 36.394.800 36.394.800<br />

Entnahmekonten 0 0<br />

Ergebniskonten -6.6 3.875 -7. 70.375<br />

VERBINDLICHKEITEN 39. 5 556.500<br />

Summe PASSIVA 30.275.000 30.135.875<br />

57<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


58<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />

PROGNOSE DER FINANZL<strong>AG</strong>E in Euro Prognose 2008 Prognose 2009<br />

Euro Euro<br />

Mittelzufluss / -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -6.474.750 - 39. 5<br />

Mittelzufluss / -abfluss aus Investitionstätigkeit -30.000.000 0<br />

Mittelzufluss / -abfluss aus Finanzierungstätigkeit 36.749.750 0<br />

Zahlungswirksame Veränderungen 275.000 -139.125<br />

Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres 0 75.000<br />

Liquide Mittel zum Ende des Geschäftsjahres 275.000 135.875<br />

<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />

PROGNOSE DER ERTR<strong>AG</strong>SL<strong>AG</strong>E in Euro Prognose 2008 Prognose 2009<br />

Euro Euro<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.6 3.875 -556.500<br />

Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0<br />

Jahresergebnis -6.613.875 -556.500<br />

11.1<br />

Erläuterungen zu den wesentlichen Annahmen<br />

und Wirkungszusammenhängen der Prognosen<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen<br />

11.1.1<br />

Prognose der Vermögenslage<br />

Bei der Prognose der Vermögenslage wird unterstellt, dass<br />

im Geschäftsjahr 008 neben den bereits eingezahlten<br />

Kommanditeinlagen der Gründungskommanditisten in<br />

Höhe von insgesamt 5.000 Euro das zur Einwerbung bereitstehende<br />

Kommanditkapital in Höhe von 34.995.000<br />

Euro (zzgl. Agio) von Anlegern gezeichnet und auch<br />

eingezahlt wird.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag werden dabei % der über-<br />

nommenen Einlagen als Festkapital und 99% der über-<br />

nommenen Einlagen als Kapitalrücklage ausgewiesen.<br />

Aus der verfügbaren Liquidität des eingezahlten Kom-<br />

manditkapitals werden im Geschäftsjahr 008 die An-<br />

schaffungskosten der Beteiligungen an den geplanten<br />

Tochtergesellschaften finanziert. Nach Abzug der fonds-<br />

abhängigen Kosten verbleibt eine Liquiditätsreserve in<br />

Höhe von 75.000 Euro. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass die laufenden Kosten der Gesellschaft jeweils im<br />

Folgejahr beglichen werden. Sie werden daher in den prognostizierten<br />

Jahresabschlüssen jeweils als Verbindlichkeit<br />

ausgewiesen.<br />

11.1.2<br />

Prognose der Finanzlage<br />

Im Geschäftsjahr 008 ergibt sich der Saldo Mittelabfluss/<br />

-zufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus den<br />

als Aufwand zu erfassenden Fondsnebenkosten gemäß<br />

Investitionsplan. Zu den Fondsnebenkosten gehören die<br />

Aufwendungen für die Kapitalbeschaffung (5. 49.750<br />

Euro), die Konzeption und Prospektierung (700.000 Euro)<br />

sowie für sonstige Gründungs- und Beratungskosten<br />

(5 5.000 Euro). Für die laufende Fondsverwaltung des<br />

Jahres 008 werden Kosten in Höhe von 39. 5 Euro<br />

kalkuliert, die prognosegemäß jedoch erst im Jahr 009<br />

gezahlt werden. Konzeptionsgemäß fallen Rückflüsse aus<br />

den Beteiligungen der Fondsgesellschaft frühestens ab<br />

dem Jahr 0 an.<br />

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit stellt die<br />

prospektierten Ausgaben für den Beteiligungserwerb einschließlich<br />

Anschaffungsnebenkosten gemäß Investitions-


plan dar. Es wird unterstellt, dass die Anschaffungskosten<br />

im Jahr 008 in voller Höhe anfallen.<br />

Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit zeigt<br />

die Einzahlung des Eigenkapitals durch die Gründungsgesellschafter<br />

bzw. die beitretenden Anleger. Für 008<br />

wurde die Einzahlung des Gründungskommanditkapitals<br />

(5.000 Euro) und des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />

(34.995.000 Euro) zzgl. Agio ( .749.750 Euro)<br />

prognostiziert.<br />

11.1.3<br />

Prognose der Ertragslage<br />

Die prognostizierte Ertragslage berücksichtigt die kalkulierten<br />

Aufwendungen und Erträge wie folgt: Im<br />

ersten Geschäftsjahr 008 fallen die fest vereinbarten<br />

Aufwendungen für Kapitalbeschaffung (5. 49.750 Euro),<br />

für Konzeption und Projektierung (700.000 Euro), für<br />

Gründungs- und Beratungskosten (5 5.000 Euro), die<br />

laufenden Vergütungen für die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin und<br />

die Treuhänderin ( 6.000 Euro) sowie die geschätzten<br />

laufenden Verwaltungskosten ( 3. 5 Euro) an. Hieraus<br />

ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.6 3.875<br />

Euro. Für 009 werden die laufenden Fondsverwaltungskosten<br />

(5 .500 Euro) und Vergütungen (504.000 Euro)<br />

kalkuliert, sodass sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von<br />

556.500 Euro ergibt.<br />

11.1.4<br />

Prognose zu Investitionen, Produktion,<br />

Umsatz und Ergebnis<br />

Eine Prognose zu Umsatz und Produktion gemäß § 5<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung ist nicht<br />

möglich, da die Fondsgesellschaft keine Umsatzerlöse<br />

erwirtschaftet, sondern ausschließlich Beteiligungserträge<br />

erzielt und keinen produzierenden Bereich hat. Die Investitionen<br />

im Jahr 008 ergeben sich aus den prospektierten<br />

Ausgaben für den Erwerb der vorgesehenen Beteiligungen<br />

einschließlich Anschaffungsnebenkosten.<br />

Die prognostizierten Jahresergebnisse ergeben sich durch<br />

Gegenüberstellung der prognostizierten jährlichen Erträge<br />

(Erträge aus Beteiligungen bzw. deren Veräußerung)<br />

und den prognostizierten jährlichen Aufwendungen der<br />

Gesellschaft (im Wesentlichen die Vergütungen für die<br />

Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Treuhänderin sowie die laufenden Buchführungsund<br />

Jahresabschlusskosten). Konzeptionsgemäß werden<br />

Beteiligungserträge bzw. Erträge aus der Veräußerung<br />

der Beteiligungen frühestens im Jahr 0 anfallen. Es<br />

wird für dieses Jahr von der Veräußerung einer Beteiligung<br />

ausgegangen und mit einem entsprechenden Ertrag aus<br />

der Veräußerung in Höhe von 3.750.000 Euro gerechnet.<br />

Daneben sind ab 009 jährlich die Vergütungen für die<br />

Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditisten<br />

und die Treuhänderin in Höhe von insgesamt 504.000<br />

Euro sowie die laufenden Verwaltungskosten auf Fondsebene<br />

in Höhe von 5 .500 Euro zu berücksichtigen.<br />

Planzahlen der<br />

Emittentin in Euro<br />

Prognose 2008 Prognose 2009 Prognose 2010 Prognose 2011<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

Investitionen 30.000.000 – – –<br />

Produktion – – – –<br />

Umsatz – – – –<br />

Ergebnis -6.6 3.875 -556.500 -556.500 3. 93.500<br />

59<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


60<br />

12.<br />

rechtliche grundlagen<br />

12.1<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung<br />

der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Anleger, die<br />

sich unmittelbar oder mittelbar über die Treuhänderin<br />

als Kommanditisten an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />

GmbH & Co. KG beteiligen.<br />

Eine Zusammenfassung kann nicht alle Aspekte, insbesondere<br />

nicht sämtliche Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH<br />

& Co. KG, berücksichtigen, die für einen Anleger bei einer<br />

Beteiligung an der Gesellschaft relevant werden können.<br />

Außerdem können solche Aspekte nicht behandelt werden,<br />

die sich aus persönlichen Umständen eines einzelnen<br />

Anlegers ergeben können. Die folgenden Ausführungen<br />

begründen keinen konkreten Rechtsrat für den einzelnen<br />

Anleger. Jedem Anleger wird daher dringend angeraten,<br />

insbesondere die Bestimmungen des im Kapitel 5. ab-<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

gedruckten Gesellschaftsvertrages der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />

Property GmbH & Co. KG vollständig zu prüfen und ggf.<br />

mit seinem persönlichen rechtlichen Berater zu erörtern.<br />

Die Prospektverantwortliche hat die Konzeption des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebotes übernommen und<br />

ist mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />

betraut (siehe .4.4). Die Komplementärin ist persönlich<br />

haftende Gesellschafterin (siehe . .3), die geschäftsführende<br />

Kommanditistin alleinige Geschäftsführerin (siehe<br />

. .4) der Emittentin. Beide werden jeweils durch ihre<br />

Geschäftsführungsmitglieder vertreten. Die Treuhänderin<br />

übernimmt die treuhänderische Verwaltung der von den<br />

Anlegern übernommenen Beteiligungen (siehe .8).<br />

Die Mittelfreigabekontrolleurin überwacht die vertragsund<br />

plangemäße Verwendung der Anlegergelder (siehe<br />

.4.5). Darüber hinaus erbringen die Prospektverantwortliche,<br />

die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

und der Komplementärin der Emittentin, die Treuhänderin<br />

sowie die Mittelfreigabekontrolleurin keine nicht nur geringfügigen<br />

Lieferungen und Leistungen.


12.2<br />

Struktur der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

12.2.1<br />

Angaben zur Emittentin<br />

Der Kapitalanleger beteiligt sich als Treugeber oder Kom-<br />

manditist an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />

Co. KG mit Sitz in 9047 Nürnberg, Breslauer Str. 396.<br />

Gegenstand und wichtigster Tätigkeitsbereich der Emit-<br />

tentin ist der Erwerb, das Halten und das Verwalten von<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Immo-<br />

bilienprojektentwicklungsgesellschaften in China, deren<br />

Gesellschaftszweck der Erwerb, die Entwicklung und ggf.<br />

Veräußerung von Immobilien ist. Die Gesellschaft kann sich<br />

zum Erreichen des vorgenannten Gegenstands unmittelbar<br />

oder mittelbar an verschiedenen Objektgesellschaften in<br />

China beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle im In-<br />

und Ausland erforderlichen Geschäfte oder Maßnahmen<br />

durchzuführen, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen und die<br />

geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Zu sol-<br />

chen Geschäften und Maßnahmen gehören insbesondere<br />

die Gründung von Unternehmen (Tochtergesellschaften)<br />

im In- und Ausland und der unmittelbare oder mittelbare<br />

Erwerb von Beteiligungen an solchen Unternehmen im<br />

In- und Ausland, deren Unternehmensgegenstand und<br />

tatsächliche Geschäftsführung der Erfüllung des Gesell-<br />

schaftszwecks dienen. Alle erforderlichen Geschäfte und<br />

Maßnahmen kann die Gesellschaft auch durch Dritte<br />

vornehmen lassen.<br />

Die Fondsgesellschaft wurde als Kommanditgesellschaft<br />

deutschen Rechts am .06. 008 gegründet und am<br />

0.06. 008 unter HRA 49 9 in das Handelsregister<br />

beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen. Sitz der Fondsgesellschaft<br />

ist Nürnberg. Die Gesellschaft unterliegt der<br />

deutschen Rechtsordnung.<br />

Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ein Gesellschaftskapital in Höhe von 5.000 Euro.<br />

Es setzt sich zusammen aus den Kommanditeinlagen der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH ( .500 Euro) und der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Geschäftsführungs GmbH ( .500 Euro). Die Kommanditeinlagen<br />

sind in voller Höhe eingezahlt. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH<br />

ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt.<br />

12.2.2<br />

Angaben zu den Gründungsgesellschaftern und<br />

zum Gründungskapital<br />

Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom .06. 008 gegründet<br />

und am 0.6. 008 in das Handelsregister eingetragen.<br />

Die Gesellschafter haben den Gesellschaftsvertrag<br />

mit Datum vom .08. 008 neu gefasst. Gründungsgesellschafter<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co.<br />

KG sind die <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH als persönlich<br />

haftende Gründungsgesellschafterin (ohne Einlage) sowie<br />

als Gründungskommanditisten die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand<br />

GmbH und die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH. Alle<br />

Gründungsgesellschafter haben ihren Sitz in 9047 Nürnberg,<br />

Breslauer Str. 396.<br />

Die Gründungskommanditisten <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />

GmbH und <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH haben jeweils<br />

zunächst eine Kommanditeinlage in Höhe von .000 Euro<br />

gezeichnet. Mit Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

vom .08. 008 wurde das Kapital auf 5.000 Euro erhöht.<br />

Beide Gründungsgesellschafter haben ihre Kommanditeinlage<br />

auf je .500 Euro erhöht. Das Kapital bei Prospektaufstellung<br />

beträgt somit 5.000 Euro und ist voll eingezahlt.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />

unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind,<br />

die der Emittentin Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />

Den Gründungsgesellschaftern stehen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

folgende Vergütungen zu: Die Komplementärin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH erhält für ihre Tätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 0, 5% bezogen auf<br />

das Kommanditkapital der Gesellschaft zum 3 . Dezember<br />

eines Geschäftsjahres, die geschäftsführende Kommanditistin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH und die<br />

Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH erhalten jeweils<br />

0,5% p.a. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bezogen<br />

auf das Kommanditkapital der Gesellschaft zum Jahresende.<br />

Die Vergütungen sind jeweils zum 3 . Dezember des<br />

6<br />

Rechtliche Grundlagen


6<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Geschäftsjahres fällig. Die geschäftsführende Kommandi-<br />

tistin erhält darüber hinaus 40% aller Ergebnisse, die die<br />

Fondsgesellschaft erwirtschaftet, nachdem die Anleger<br />

Auszahlungen in Höhe ihrer Kommanditeinlage zzgl. einer<br />

Rendite von % p.a. (IRR*) erhalten haben (vgl. Kapitel<br />

.5. ). Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder<br />

Art stehen den Gründungsgesellschaftern nicht zu.<br />

12.2.3<br />

Angaben zur Struktur der Komplementärin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin/Komplementärin<br />

ist die <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH, Breslauer Str. 396,<br />

9047 Nürnberg. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht<br />

Nürnberg unter HRB 3903 eingetragen. Die Komplementärin<br />

ist am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Das Stammkapital der Komplementärin beträgt 5.000<br />

Euro und ist voll eingezahlt. Die Haftung der Komplemen-<br />

tärin für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft ist Drit-<br />

ten gegenüber unbeschränkt. Da die Komplementärin im<br />

vorliegenden Fall eine Kapitalgesellschaft ist, beschränkt<br />

sich deren Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen. Die im<br />

Gesellschaftsvertrag bestimmte gesellschaftliche Struktur<br />

der Gesellschaft weicht insofern von dem gesetzlichen<br />

Leitbild des als natürliche Person unbeschränkt haftenden<br />

Komplementärs ab.<br />

Die Satzung der Komplementärin weicht hinsichtlich der<br />

Vertretungsbefugnis von den gesetzlichen Bestimmun-<br />

gen ab. Danach wird die Komplementärin, sofern sie<br />

mehrere Geschäftsführer hat, durch zwei Geschäftsfüh-<br />

rer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer<br />

in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Per<br />

Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis<br />

sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 8 BGB<br />

erteilt werden. Weitere von der gesetzlichen Regelung<br />

abweichende Bestimmungen enthält die Satzung der<br />

Komplementärin nicht.<br />

Abweichend von der gesetzlichen Grundkonzeption einer<br />

Kommanditgesellschaft ist bei der Fondsgesellschaft<br />

nicht die Komplementärin mit der Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft betraut. Die Geschäftsführungsbefugnis für<br />

die Fondsgesellschaft hat gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

die geschäftsführende Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong><br />

Geschäftsführungs GmbH inne (vgl. Kapitel . .4). Die<br />

Komplementärin erbringt zudem keine Einlage und ist am<br />

Ergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Weitere von der gesetzlichen Regelung abweichende<br />

Bestimmungen bezüglich der Komplementärin enthält der<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft nicht.<br />

12.2.4<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag ist zur alleinigen Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft die geschäftsführende<br />

Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH<br />

berechtigt und verpflichtet. Sie wird durch ihre Geschäftsführerin<br />

Marei Küchler vertreten. Es liegt noch kein abgeschlossenes<br />

Geschäftsjahr vor. Den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

wurden bislang keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art, gewährt.<br />

12.2.5<br />

Geplante Laufzeit der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Jeder Kommanditist/Treugeber kann das Gesellschaftsverhältnis<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />

eines Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 3 .<br />

Dezember 0 3. Davon unberührt bleibt die Kündigung<br />

aus wichtigem Grund.<br />

12.3<br />

Beitritt zur Gesellschaft und Kapitaleinzahlung<br />

12.3.1<br />

Grundlage<br />

Mit dem vorliegenden Verkaufsprospekt werden Kommanditanteile<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH<br />

& Co. KG angeboten. Grundlage für die Übernahme<br />

eines Kommanditanteils an der Gesellschaft sind dieser<br />

Verkaufsprospekt einschließlich des beigefügten Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft (Kapitel 5. ) und des


eigefügten Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Kapitel<br />

5. ) sowie die zugehörigen Beitrittsunterlagen. Hinzu<br />

kommt eine Handelsregistervollmacht für Anleger, die der<br />

Gesellschaft unmittelbar beitreten.<br />

12.3.2<br />

Zeichnungsfrist, Mindestzeichnungsbetrag und<br />

Zeichnungskapital<br />

Das öffentliche Angebot für die Zeichnung einer Beteiligung<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG beginnt<br />

frühestens einen Werktag nach Veröffentlichung dieses<br />

Verkaufsprospektes und endet mit vollständiger Zeichnung<br />

des Kommanditkapitals. Die Geschäftsführung kann die<br />

Gesellschaft unabhängig von der Höhe des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals spätestens zum 3 . Dezember 009 für<br />

den Beitritt von weiteren Anlegern schließen.<br />

Der Zeichnungsbetrag für eine Beteiligung an der Gesellschaft<br />

hat mindestens 5.000 Euro zu betragen und<br />

muss, sofern er darüber liegt, ohne Rest durch .000<br />

teilbar sein. Die Treuhänderin ist berechtigt, auch Beitritte<br />

von Anlegern anzunehmen, die von diesen Bedingungen<br />

abweichen. Damit ist auch eine Kürzung von Zeichnungen,<br />

Anteilen oder Beteiligungen möglich.<br />

Es steht ein Zeichnungskapital in Höhe von insgesamt<br />

34.995.000 Euro zur Verfügung, sodass mindestens Anteil<br />

und maximal .333 Anteile gezeichnet werden können. Die<br />

Treuhänderin ist mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin berechtigt, ein erhöhtes Kommanditkapital<br />

von weiteren bis zu 5.000.000 Euro zuzulassen und entsprechende<br />

Treugeber/Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

aufzunehmen. In diesem Fall können weitere maximal<br />

.000 Anteile an der Gesellschaft ausgegeben werden.<br />

12.3.3<br />

Beteiligung als Treugeber oder<br />

Direktkommanditist<br />

Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als Direktkommanditist<br />

oder mittelbar über die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand<br />

GmbH als Treugeber an der Gesellschaft. Der Beitritt<br />

des Anlegers erfolgt mit Vervollständigung und Unterzeichnung<br />

der Beitrittsunterlagen und der Annahme des<br />

Beitrittsangebotes durch die Treuhänderin im Auftrag<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin. Für den Fall des<br />

unmittelbaren Beitrittes ist die Unterzeichnung und Überlassung<br />

einer Handelsregistervollmacht durch den Anleger<br />

in notariell beglaubigter Form erforderlich.<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bietet der Anleger<br />

der Treuhänderin den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

an (Kapitel 5. ). Dieser kommt mit Annahme<br />

der Beitrittserklärung des Anlegers zustande. Auf der<br />

Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird<br />

die Treuhänderin für Anleger, die der Gesellschaft mittelbar<br />

beitreten, die Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />

GmbH & Co. KG in eigenem Namen, aber auf Rechnung<br />

des Anlegers erwerben, halten und verwalten. Anleger,<br />

die der Gesellschaft unmittelbar beitreten, erwerben ihre<br />

Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />

Co. KG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Für<br />

diese Anleger wird die Treuhänderin die Beteiligung an der<br />

Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages verwalten.<br />

12.3.4<br />

Beitrittsannahme<br />

Zur Annahme der Beitrittserklärung ist allein die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Treuhand GmbH, Breslauer Str. 396, 9047 Nürnberg,<br />

berechtigt. Angebote zur Zeichnung von Anteilen an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG sind anhand<br />

der Beitrittsunterlagen abzugeben, die diesem Verkaufsprospekt<br />

beigefügt sind.<br />

12.3.5<br />

Erwerb, Einzahlungskonto,<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

Der Erwerbspreis für eine Beteiligung in Höhe von mindestens<br />

5.000 Euro zzgl. 5% Agio ist gemäß den Bestimmungen<br />

der Beitrittserklärung auf nachstehendes<br />

Sonderkonto zu überweisen:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH wg.<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co KG<br />

Konto 349 786 354<br />

BLZ 760 00 70<br />

Bank HypoVereinsbank Nürnberg<br />

Verwendungszweck Kapitaleinlage <strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />

Property GmbH & Co. KG<br />

63<br />

Rechtliche Grundlagen


64<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Der Einzahlungsbetrag (Beteiligungssumme zzgl. 5%<br />

Agio) ist in voller Höhe innerhalb von 4 Tagen nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung zu leisten. Die Annahme der<br />

Beitrittserklärung wird dem Anleger durch eine entsprechende<br />

schriftliche Mitteilung der Treuhänderin bestätigt.<br />

12.3.6<br />

Folgen bei Verzug<br />

Kommt der Anleger mit der Einzahlung seiner Kommanditeinlage<br />

zzgl. Agio in Verzug, so entstehen ihm ab dem<br />

Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Mahnung der Gesellschaft<br />

Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem zum<br />

Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz gemäß §<br />

47 BGB. Leistet der säumige Anleger danach seine fällige<br />

Einlage auf eine schriftliche Zahlungsaufforderung hin<br />

nicht innerhalb einer gesetzten Frist, ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ermächtigt, den Anleger auch ohne<br />

besonderen Gesellschafterbeschluss ganz oder teilweise<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />

12.4<br />

Kosten, Mittelverwendungskontrolle<br />

12.4.1<br />

Kosten des Anlegers bei Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag und Beitrittserklärung wird<br />

bei Zeichnung einer Beteiligung an der Gesellschaft ein<br />

Agio in Höhe von 5% auf die Nominalbeteiligung erhoben.<br />

Sollte der Anleger sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen, fallen für die Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht und für die Eintragung in<br />

das Handelsregister Kosten an, die der Anleger selbst zu<br />

tragen hat. Diese Kosten richten sich nach dem Gesetz<br />

über die Kostenangelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />

(Kostenordnung) und hängen von der Höhe der<br />

Beteiligung ab. Die genauen Kosten können bei einem<br />

Notar erfragt werden.<br />

Außer dem Agio, ggf. den Verzugszinsen (vgl. Kapitel<br />

.3.6)und den Kosten für die Eintragung in das Handelsregister<br />

entstehen dem Anleger für den Erwerb, die<br />

Verwaltung oder die Veräußerung der Vermögensanlage<br />

keine weiteren Kosten bzw. werden ihm von der Fondsge-<br />

sellschaft bzw. der Treuhänderin keine weiteren Kosten in<br />

Rechnung gestellt.<br />

12.4.2<br />

Kosten auf Ebene der Gesellschaft<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG trägt<br />

die Kosten im Zusammenhang mit ihrer Errichtung und<br />

der Eintragung beim Handelsregister sowie die Kosten im<br />

Zusammenhang mit ihrer Konzeption gemäß Investitionsund<br />

Finanzplan laut § 3 des Gesellschaftsvertrages. Der<br />

Investitions- und Finanzplan ist in Kapitel 0 abgedruckt.<br />

Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten der Gründung<br />

bzw. des Erwerbs und der Verwaltung von Tochtergesellschaften<br />

(einschließlich der erforderlichen Rechts-, Steuerund<br />

sonstigen Beratungskosten), soweit sie sich mittelbar<br />

über diese an den Immobilienprojektentwicklungen im<br />

Investitionsland beteiligt, sowie ihre eigenen laufenden<br />

Kosten. Hierzu gehören die Vergütung für die Komplementärin<br />

in Höhe von 0, 5% des Kommanditkapitals sowie die<br />

Vergütungen für die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Treuhänderin in Höhe von jeweils 0,5% des Kommanditkapitals<br />

zum Jahresende zzgl. USt.<br />

Daneben entstehen u.a. Kosten für die Erstellung der Finanzbuchhaltung,<br />

des Jahresabschlusses sowie der Steuererklärungen<br />

der Gesellschaft, aber auch Kosten zur Vorbereitung<br />

und Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Sollte<br />

zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen keine ausreichende<br />

Liquidität vorhanden sein, so ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

Fremdkapital zur Finanzierung dieser Kosten aufzunehmen.<br />

12.4.3<br />

Kosten auf Ebene der Tochter- und<br />

Objektgesellschaften<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich planmäßig über Tochtergesellschaften<br />

an einzelnen Objektgesellschaften<br />

in China beteiligen, die dann wiederum die geplanten<br />

Immobilienprojektentwicklungsinvestments durchführen.<br />

Die Tochtergesellschaften werden aller Voraussicht nach<br />

ihren Sitz auf der Isle of Man haben. Die Gründung von<br />

Tochtergesellschaften in anderen Ländern ist jedoch auch<br />

möglich. Die Tochtergesellschaften tragen die laufenden<br />

Kosten ihrer eigenen Verwaltung selbst. Hierzu gehört<br />

auch die Vergütung an Charlemagne Capital, den Invest-


ment- und Managementpartner der Fondsgesellschaft. Die<br />

jährliche Managementvergütung für Charlemagne beträgt<br />

gemäß dem Managementvertrag, den die Tochtergesell-<br />

schaften der Fondsgesellschaft jeweils mit Charlemagne<br />

abschließen werden, ,95% des Nettovermögens der<br />

Tochtergesellschaften. Die Objektgesellschaften in den<br />

vorgesehenen Investitionsregionen in China tragen alle<br />

im Zusammenhang mit der jeweiligen Projektentwicklung<br />

verbunden Kosten. Hierzu zählen u.a. die Kosten des Erwerbs<br />

von Grundstücken einschließlich gesetzlicher oder<br />

vertraglicher Nebenkosten, die Kosten der Erschließung,<br />

Entwicklung und Bebauung der Grundstücke sowie die<br />

Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Veräußerung<br />

innerhalb des jeweils vorgesehenen Zeitraums. Darüber<br />

hinaus fallen regelmäßig eigene Verwaltungskosten<br />

bei den Objektgesellschaften an, die sich überwiegend<br />

aus abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen sowie den<br />

gesetzlichen Bestimmungen im Investitionsland China<br />

ergeben.<br />

12.4.4<br />

Vermittlungsprovision und einmalige<br />

Vergütungen der Anbieterin<br />

Die Fondsgesellschaft hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

mit der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> geschlossen. Danach<br />

übernimmt die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

folgende Leistungen:<br />

a) die Konzeption des Beteiligungsangebotes der Fonds-<br />

gesellschaft einschließlich der Identifikation eines<br />

strategischen <strong>Investment</strong>- und Managementpartners<br />

für das Beteiligungskonzept;<br />

b) die Erstellung des Fondsprospektes und die Beauftra-<br />

gung von Gutachten;<br />

c) die Auswahl und Koordination der Berater (Rechts-<br />

und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) in Bezug auf alle<br />

mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Gründung der<br />

Fondsgesellschaft zusammenhängenden notwendigen<br />

bzw. als notwendig erachteten Leistungen (z.B. Han-<br />

delsregistereintragungen, rechtliche und steuerliche<br />

Beratung);<br />

d) die Kapitalbeschaffung.<br />

Soweit erforderlich, kann sich die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

bei Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben Dritter (z.B.<br />

Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanz-<br />

dienstleister) bedienen. Die Beauftragung erfolgt für<br />

Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>. Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />

<strong>AG</strong> erhält für die vorstehend genannten Leistungen ge-<br />

mäß Buchstaben a) und b) eine Vergütung in Höhe von<br />

700.000 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die<br />

Leistungen gemäß Buchstabe c) erhält sie eine Vergütung<br />

in Höhe von 490.000 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatz-<br />

steuer. Die Vergütungen ändern sich jeweils quotal, wenn<br />

und insoweit das Eigenkapital der Fondsgesellschaft den<br />

Betrag von 35.000.000 Euro unter- oder überschreitet.<br />

Für die Leistungen gemäß Buchstabe d) erhält die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong> eine Vergütung von 0% des Eigenkapitals<br />

zzgl. Agio (5% bezogen auf das eingeworbene Eigen-<br />

kapital). Bei planmäßiger Einwerbung des Eigenkapitals<br />

werden somit insgesamt Provisionen in einer Gesamthöhe<br />

von 5. 49.750 Euro gezahlt.<br />

Weitere Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen, werden von der<br />

Fondsgesellschaft nicht gezahlt.<br />

12.4.5<br />

Mittelfreigabekontrolle<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

einen Mittelfreigabekontrollvertrag<br />

abgeschlossen. Der Mittelfreigabekontrollvertrag<br />

ist Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Mittelfreigabekontrolleurin<br />

und enthält deren Aufgaben sowie wesentliche<br />

Rechte und Pflichten. Danach dürfen die von den<br />

Anlegern auf das Treuhandkonto gezahlten Gelder nur<br />

dann an die Fondsgesellschaft weitergeleitet werden,<br />

wenn sämtliche im Mittelfreigabekontrollvertrag vorgesehenen<br />

Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Verwendung<br />

der Anlegergelder erfüllt sind. Hierzu gehören<br />

im Wesentlichen die Vorlage von nach Ansicht des <strong>Investment</strong>-<br />

und Managementpartners der Fondsgesellschaft<br />

geeigneten Immobilienprojektentwicklungen in China sowie<br />

der Eintritt der Fälligkeit der sonstigen prospektierten<br />

Kosten. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft hat<br />

darüber zu entscheiden, ob die vom <strong>Investment</strong>- und<br />

Managementpartner vorgelegten Investitionsangebote<br />

65<br />

Rechtliche Grundlagen


66<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

mit der Anlagestrategie und den Anlagezielen der Fonds-<br />

gesellschaft übereinstimmen. Dies ist gegenüber der Mit-<br />

telfreigabekontrolleurin zu bestätigen.<br />

Die Mittelfreigabekontrolle umfasst lediglich die Überprü-<br />

fung der formalen Mittelfreigabevoraussetzungen. Nicht<br />

Gegenstand der Mittelfreigabekontrolle ist die Prüfung,<br />

ob die Investition unter rechtlichen, wirtschaftlichen oder<br />

steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.<br />

Die Vergütung für die Mittelfreigabekontrolle beträgt<br />

0, % inkl. Umsatzsteuer, bezogen auf das einzuwerbende<br />

Kommanditkapital. Der Mittelfreigabevertrag hat eine<br />

Laufzeit bis zum 3 . Dezember 0 0, endet jedoch spätestens<br />

mit der vollständigen Mittelverwendung für den Beteiligungsankauf.<br />

Im Übrigen kann eine Kündigung dieses<br />

Vertrages nur aus wichtigem Grund erfolgen. Umstände<br />

oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der Mittelfreigabekontrolleurin<br />

begründen können, bestehen nicht.<br />

12.5<br />

Ergebnisverteilung und Ausschüttungen an<br />

Anleger<br />

12.5.1<br />

Frühzeichnerbonus<br />

Laut Gesellschaftsvertrag steht allen Kommanditisten, die<br />

bis zum 8. Februar 009 der Gesellschaft beigetreten sind<br />

und ihre Kommanditeinlage inkl. Agio vollständig geleistet<br />

haben, ab dem ersten des auf die Einzahlung folgenden<br />

Kalendermonats bis zur Schließung der Gesellschaft ein<br />

Frühzeichnerbonus in Höhe von 5% p.a. bezogen auf die<br />

von ihnen gezeichnete und eingezahlte Kommanditeinlage<br />

ohne Agio zu. Der Frühzeichnerbonus wird den Gesellschaftern<br />

als Gewinnvorab auf ihren Ergebnissonderkonten<br />

zugewiesen. Steht freie Liquidität für Auszahlungen an<br />

die Gesellschafter zur Verfügung, wird diese zunächst zur<br />

Zahlung der Frühzeichnerboni verwendet.<br />

12.5.2<br />

Ergebnisverteilung<br />

Die Verteilung des Jahresergebnisses der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt dergestalt, dass zunächst den jeweils berechtigten<br />

Anlegern der Frühzeichnerbonus zugewiesen wird (vgl.<br />

Kapitel .5. ). Das danach verbleibende Ergebnis wird<br />

auf die Gesellschafter entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Kommanditeinlagen zueinander verteilt. Maßgeblich ist<br />

hierbei das jeweils zum Ende eines Wirtschaftsjahres vorhandene<br />

gezeichnete Kapital.<br />

Die Ergebnisverteilung erfolgt auf diese Weise so lange,<br />

bis die Anleger Auszahlungen in Höhe ihrer Kommanditeinlagen<br />

(ohne Agio und Frühzeichnerbonus) zzgl. einer<br />

rechnerischen internen Verzinsung in Höhe von % p.a.<br />

für die Zeit der Kapitalbindung ab Schließung des Fonds<br />

erhalten haben (Berechnung auf Basis der internen Zinsfußmethode).<br />

Alle darüber hinausgehend erwirtschafteten<br />

Ergebnisse werden zu 60% auf die Anleger entsprechend<br />

ihrer Beteiligungsquote und zu 40% auf die geschäftsführende<br />

Kommanditistin verteilt.<br />

12.5.3<br />

Ausschüttungen an Anleger<br />

Die Fondsgesellschaft wird nach dem Konzept keine laufenden<br />

Dividendenausschüttungen aus den Beteiligungen<br />

an den Tochtergesellschaften erzielen. Es ist vorgesehen,<br />

dass Rückflüsse aus den Objektgesellschaften erst nach<br />

Beendigung und vollständiger Veräußerung der <strong>Investment</strong>s<br />

stattfinden. Zum gleichen Zeitpunkt sollen dann<br />

die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften durch die<br />

Fondsgesellschaft veräußert und so Rückflüsse für die Anleger<br />

erwirtschaftet werden. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass erstmals im Jahre 0 entsprechende Rückflüsse<br />

an die Fondsgesellschaft erfolgen und für Auszahlungen<br />

an die Anleger zur Verfügung stehen. Die verfügbare<br />

freie Liquidität wird sodann nach dem Ermessen der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin an die Anleger im<br />

Verhältnis der Kapitaleinlagen zueinander ausgeschüttet.<br />

Bei der Festlegung der auszuschüttenden Beträge ist eine<br />

angemessene Reserve zur Deckung der laufenden eigenen<br />

Kosten der Gesellschaft zu berücksichtigen.<br />

12.5.4<br />

Zahlstelle<br />

Zahlungen an die Anleger werden bestimmungsgemäß<br />

von der Treuhänderin <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Breslauer<br />

Str. 396, 9047 Nürnberg (Zahlstelle) vorgenommen.<br />

Diese hält auch den Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereit.


12.6<br />

Rechte und Pflichten der Anleger<br />

12.6.1<br />

Vorbemerkung<br />

Nachfolgend werden die Rechte und Pflichten der Anleger<br />

dargestellt, die sich aus der Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Chinese Property GmbH & Co. KG bzw. aus dem Gesetz<br />

und dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Kapitel .8 enthält<br />

darüber hinaus Ausführungen zu den rechtlichen Aspekten<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Die wesentlichen<br />

Rechte und Pflichten der Anleger im Zusammenhang<br />

mit der Kapitaleinzahlung und der Ergebnisbeteiligung<br />

wurden bereits in den vorherigen Abschnitten dargestellt.<br />

Im übrigen haben die beitretenden Anleger die selben<br />

Rechte und Pflichten wie die Gründungskommanditisten.<br />

12.6.2<br />

Gesellschafterversammlungen,<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Gesellschafterversammlungen sollen einmal jährlich nach<br />

Ablauf eines Geschäftsjahres bis spätestens zum 3 .<br />

Dezember des Folgejahres stattfinden. Außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlungen sind von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin einzuberufen, wenn es das<br />

dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder wenn<br />

sie dies für zweckmäßig hält.<br />

Die Verpflichtung zur Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung besteht auch dann, wenn<br />

Kommanditisten, die zusammen mindestens 5% des<br />

Kommanditkapitals auf sich vereinigen, dies unter Angabe<br />

einer Tagesordnung und einer Begründung gegenüber der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin schriftlich verlangen.<br />

Ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

können auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

durchgeführt werden.<br />

In der Gesellschafterversammlung gewähren jeweils<br />

volle .000 Euro der geleisteten Kommanditeinlage eine<br />

Stimme. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in der<br />

Gesellschafterversammlung durch eine oder mehrere mit<br />

schriftlicher Vollmacht versehene Person(en) vertreten<br />

zu lassen. Als Treugeber mittelbar über die Treuhänderin<br />

beteiligte Anleger sind berechtigt, der Treuhänderin<br />

Weisungen hinsichtlich der Ausübung ihres Stimmrechts<br />

in der Gesellschafterversammlung zu erteilen. Sowohl<br />

unmittelbar beteiligte Kommanditisten als auch mittelbar<br />

als Treugeber beteiligte Anleger haben nach dem Gesellschafts-<br />

und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

weitgehende Mitwirkungs- und Informationsrechte.<br />

So haben die Gesellschafter das Recht, Einsicht in die<br />

Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu verlangen und<br />

entsprechende Auskünfte zu den Angelegenheiten der<br />

Gesellschaft zu erhalten.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

die anwesenden oder vertretenen Gesellschafter zusammen<br />

über mindestens 50% des Kommanditkapitals<br />

verfügen. Im schriftlichen Beschlussverfahren ist die<br />

Beschlussfähigkeit stets gegeben, unabhängig von der Anzahl<br />

der wirksam ausgeübten Stimmrechte. Die einzelnen<br />

Beschlussgegenstände regelt § 0 des Gesellschaftsvertrages,<br />

der in Kapitel 5. abgedruckt ist. Die Gesellschafter<br />

beschließen in der Regel mit der einfachen Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen. Hiervon abweichend bedürfen<br />

insbesondere die Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

und die Auflösung der Gesellschaft einer Dreiviertelmehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen sowie der ausdrücklichen<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

12.6.3<br />

Beendigung der Beteiligung, Kündigung,<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen.<br />

Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch<br />

die Kommanditisten/Treugeber ist mit einer Frist von sechs<br />

Monaten, erstmals zum 3 . Dezember 0 3, möglich.<br />

Davon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem<br />

Grund, die zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Ein wichtiger<br />

Grund liegt auch dann vor, wenn nach Beitritt zur Gesellschaft<br />

einer der folgenden Härtefälle eintritt und zum<br />

Zeitpunkt der Kündigung besteht: Ununterbrochene Arbeitslosigkeit<br />

von mehr als Monaten Dauer, Berufs- oder<br />

Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

oder eine rechtskräftig erfolgte Ehescheidung.<br />

Ein Gesellschafter kann auch durch Ausschluss aus der<br />

Gesellschaft ausscheiden. Die Gesellschaft wird dann<br />

67<br />

Rechtliche Grundlagen


68<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

grundsätzlich ohne den ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

fortgesetzt. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn er seinen Einzahlungsver-<br />

pflichtungen nicht nachkommt. Darüber hinaus scheidet<br />

er aus der Gesellschaft aus, wenn über sein Vermögen das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt wird oder sein Auseinandersetzungsgut-<br />

haben gepfändet und die Gesellschaft gemäß § 35 HGB<br />

wirksam gekündigt wird. Entsprechend scheidet anteilig<br />

die Treuhandkommanditistin aus, sofern der Ausschluss in<br />

der Person eines Treugebers begründet liegt.<br />

12.6.4<br />

Verfügungen über die Beteiligung an der<br />

Gesellschaft<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung an der Gesellschaft<br />

mit schriftlicher Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin zu Beginn bzw. zum Ende eines Kalen-<br />

dervierteljahres im Wege der Abtretung übertragen. Die<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin darf<br />

nur aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />

Nicht der Zustimmung der geschäftsführenden Komman-<br />

ditistin bedürfen Verfügungen zugunsten von Personen,<br />

die in gerader Linie mit dem Gesellschafter verwandt oder<br />

mit ihm verheiratet sind. Sofern Verfügungen nur einen Teil<br />

eines Gesellschaftsanteils betreffen, müssen entstehende<br />

Gesellschaftsanteile ohne Rest durch .000 teilbar sein.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die freie Handelbarkeit<br />

einer Beteiligung an der Gesellschaft eingeschränkt ist,<br />

da für den Handel von Anteilen an geschlossenen Fonds<br />

noch kein geregelter Zweitmarkt existiert bzw. ein solcher<br />

gerade erst im Aufbau befindlich ist.<br />

Im Erbfall geht die Beteiligung des Anlegers auf den oder<br />

die Erben oder den oder die Vermächtnisnehmer über. Die<br />

Erben haben sich durch Vorlage eines Erbscheins oder<br />

durch einen anderen entsprechend geeigneten Nachweis<br />

zu legitimieren.<br />

12.6.5 Widerrufsrecht<br />

Die Zeichner der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co.<br />

KG haben Das Recht, ihre Zeichnung innerhalb von zwei<br />

Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.<br />

12.7<br />

Haftung<br />

Die Haftung des Anlegers, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co.<br />

KG beteiligt, ist im Innenverhältnis auf die Verpflichtung<br />

zur Einzahlung der übernommenen Kommanditeinlage<br />

beschränkt. Im Außenverhältnis haftet der Kommanditist<br />

gegenüber Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner<br />

im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage unmittelbar.<br />

Die Hafteinlage beträgt gemäß § 6 Ziffer des Gesellschaftsvertrages<br />

% der gezeichneten Kommanditeinlage.<br />

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern<br />

die Hafteinlage geleistet ist (§ 7 Abs. HGB). Sofern<br />

die Hafteinlage nur zum Teil eingezahlt ist, haftet der<br />

Kommanditist gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft<br />

weiter in Höhe des Differenzbetrages zwischen Hafteinlage<br />

und tatsächlich darauf geleisteter Beträge.<br />

Wenn die Kommanditeinlage durch Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

unter den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />

herabgemindert wird, lebt die Haftung nach § 7 Abs. 4<br />

HGB bis maximal in Höhe der Hafteinlage wieder auf. Das<br />

Gleiche gilt, sofern Entnahmen – auch auf Gewinne – getätigt<br />

werden, während der Kapitalanteil des Kommanditisten<br />

durch Verluste unter den Betrag der eingezahlten<br />

Hafteinlage herabgemindert ist.<br />

Die Haftung des Anlegers, der sich mittelbar über die<br />

Treuhänderin an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH<br />

& Co. KG beteiligt, ist im Innenverhältnis ebenfalls auf<br />

die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage beschränkt.<br />

Sobald diese Kommanditeinlage in voller Höhe geleistet<br />

ist, unterliegt der Treugeber keiner Nachschusspflicht.<br />

Sollte die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft als Kommanditistin<br />

über die geleistete Einlage hinaus haften, haben die<br />

Treugeber die Treuhänderin aufgrund des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages freizustellen.<br />

Darüber hinausgehende Umstände, die den Anleger verpflichten,<br />

weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

Zahlungen zu leisten, bestehen nicht.<br />

Die Gesellschaft stellt die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, die<br />

Treuhänderin sowie ihre Geschäftsführer, Angestellten


und sonstigen Beauftragten vollumfänglich von jedem<br />

Schaden und jeder Haftung frei, die diesen aus ihrer Tätig-<br />

keit für die Gesellschaft erwachsen können. Davon ausge-<br />

nommen bleibt die unbeschränkte Haftung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin. Die Freistellung bezieht sich<br />

darüber hinaus nicht auf Schäden infolge vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Handelns.<br />

12.8<br />

Rechtliche Aspekte des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages<br />

12.8.1<br />

Aufgaben, Rechtsgrundlagen, wesentliche Rechte<br />

und Pflichten der Treuhänderin<br />

Treuhänderin ist die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH mit Sitz in<br />

9047 Nürnberg, Breslauer Str. 396. Die Treuhänderin erwirbt<br />

und verwaltet die von den Anlegern übernommenen<br />

Beteiligungen in eigenem Namen, jedoch auf Rechnung<br />

der beigetretenen Anleger (§ des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

Mit der Beitrittserklärung beauftragen<br />

die beitrittswilligen Anleger als Treugeber die Treuhänderin,<br />

Kommanditanteile treuhänderisch zu erwerben und zu<br />

halten. Mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

tritt jeder einzelne Treugeber dem Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag bei. Bestandteil des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages ist der Gesellschaftsvertrag, nach<br />

dessen Maßgabe sich die Treuhänderin als Treuhandkommanditistin<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />

Co. KG beteiligt.<br />

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der<br />

beigefügte Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Kapitel<br />

5. ). Die Treuhänderin informiert die Anleger über die<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse der Fondsgesellschaft und<br />

ist erste Ansprechpartnerin bei allen die Beteiligung betreffenden<br />

Fragen. Sie hat die Stimm- und Kontrollrechte<br />

nach Maßgabe des Gesellschafts- und des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages. Sie ist den Treugebern nach §<br />

3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages gegenüber<br />

berechtigt und verpflichtet, die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />

gemäß den Weisungen der<br />

Treugeber auszuüben. Jeder Treugeber ist jedoch auch<br />

berechtigt, seine Gesellschafterrechte persönlich wahrzu-<br />

nehmen und an Gesellschafterversammlungen persönlich<br />

teilzunehmen.<br />

12.8.2<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der Fondsgesellschaft<br />

eine laufende jährliche Vergütung in Höhe<br />

von 0,5% zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bezogen<br />

auf das treuhänderisch gehaltene oder im Wege der<br />

Verwaltungstreuhand verwaltete Kommanditkapital zum<br />

jeweiligen Ende eines Geschäftsjahres. Bei planmäßiger<br />

Einwerbung des Eigenkapitals in Höhe von 35.000.000<br />

Euro stünde der Treuhänderin somit eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 75.000 Euro zzgl. USt zu. Da der<br />

Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />

vereinbarten Vergütung von der Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

abhängig ist, ist eine Angabe des Betrages auf<br />

Grund der unbestimmten Laufzeit der Gesellschaft nicht<br />

möglich.<br />

12.8.3<br />

Mögliche Interessenkonflikte der Treuhänderin<br />

Es bestehen gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen<br />

der Treuhänderin und den übrigen Gründungsgesellschaftern<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />

Co. KG sowie der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>. Die Treuhänderin<br />

ist eine 00%ige Tochtergesellschaft der <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />

<strong>AG</strong>, die mit dem Vertrieb von Anteilen an der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Chinese Property GmbH & Co. KG betraut ist. Herr Jörg<br />

Bähren ist Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH<br />

und gleichzeitig Angestellter der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>,<br />

die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut ist. Interessenkonflikte der Treuhänderin sind nicht<br />

auszuschließen.<br />

12.9<br />

Managementvertrag mit Charlemagne Capital<br />

12.9.1<br />

Vorbemerkung<br />

Zur Umsetzung des Fondskonzeptes und der Anlagestrategie<br />

der Fondsgesellschaft haben die Anbieterin<br />

und die Fondsgesellschaft mit der Charlemagne Capital<br />

(nachfolgend „Charlemagne“) einen Managementvertrag<br />

69<br />

Rechtliche Grundlagen


70<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

ausgehandelt. Charlemagne übernimmt für das vorlie-<br />

gende Beteiligungsangebot die Funktion des strategischen<br />

<strong>Investment</strong>- und Managementpartners für die Fondsge-<br />

sellschaft bzw. ihre Tochtergesellschaften. Zu den lang-<br />

jährigen Kenntnissen und Erfahrungen von Charlemagne<br />

und der herausragenden Leistungsbilanz wird auf die<br />

Ausführungen in Kapitel 8 verwiesen.<br />

Den Managementvertrag mit Charlemagne werden die<br />

Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft abschließen.<br />

Diese werden dann das Anlegerkapital – mittelbar oder<br />

unmittelbar – in einzelne Immobilienprojektentwicklun-<br />

gen in China investieren. Nach dem Managementvertrag<br />

wird Charlemagne als Manager zum Anlageverwalter<br />

der Firmengruppe (Tochter- und ggf. Enkelgesellschaften<br />

der Fondsgesellschaft) ernannt, der die Firmengruppe in<br />

Fragen des Managements, der Projektentwicklung sowie<br />

der Beteiligung und Unterbeteiligung von Vermögens-<br />

werten der Firmengruppe eigenverantwortlich verwaltet<br />

und berät.<br />

Charlemagne hat die einzelnen Beteiligungen bzw. Pro-<br />

jektentwicklungen innerhalb des gesamten Portfolios<br />

der Gruppe nach Maßgabe und im Einklang mit der<br />

Anlagepolitik der Fondsgesellschaft auf Anordnung und<br />

Führung durch die Fondsgesellschaft zu überwachen.<br />

Die Fondsgesellschaft selbst wird keine Identifikation,<br />

Auswahl und Bewertung von möglichen Zielinvestitionen<br />

vornehmen.<br />

Dies erfolgt ausschließlich durch Charlemagne als Mana-<br />

ger bzw. Anlageverwalter. Charlemagne wird der Fonds-<br />

gesellschaft verschiedene Investitionen bzw. einzelne<br />

Projektentwicklungen einschließlich der für die Umsetzung<br />

erforderlichen wirtschaftlichen, rechtlichen oder steu-<br />

erlichen Strukturen vorschlagen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft prüft dann, ob<br />

die vorgeschlagenen <strong>Investment</strong>s der vorgesehenen An-<br />

lagestrategie entsprechen und geeignet erscheinen, die<br />

Anlageziele zu erreichen.<br />

Im Falle einer positiven Beurteilung durch die geschäfts-<br />

führende Kommanditistin wird der Manager und An-<br />

lageverwalter angewiesen werden, die entsprechende<br />

Investition zu tätigen.<br />

12.9.2<br />

Rechte und Pflichten des<br />

Managers/Anlageverwalters<br />

Der von den Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft<br />

abzuschließende Managementvertrag regelt umfassend<br />

die Pflichten und Befugnisse von Charlemagne als Ma-<br />

nager/Anlageverwalter. Zu den wesentlichen Pflichten<br />

gehören u.a.:<br />

Verwaltung von Beteiligung und Unterbeteiligung<br />

der Vermögenswerte der Gruppe im Einklang mit der<br />

Anlagepolitik und im Hinblick auf die Erreichung der<br />

Anlageziele der Gruppe, die ggf. per Beschluss des<br />

Vorstands bestimmt und dem Manager schriftlich mit-<br />

geteilt wurden,<br />

Verhandlung und Überwachung von Darlehen der Fir-<br />

mengruppe gemäß den vom Vorstand ggf.festgelegten<br />

Limits,<br />

Auswahl und Bewertung von Anlagemöglichkeiten für<br />

die Firmengruppe und Erstellung oder Erbringung von<br />

Transaktionsangeboten in der erforderlichen Weise,<br />

Überwachung und Analyse der Ausführung der Betei-<br />

ligungen der Firmengruppe, allgemeine Beratung der<br />

Gruppe in Bezug auf Anlagetrends, Marktbewegungen<br />

und sämtliche sonstigen Angelegenheiten, die sich mit<br />

großer Wahrscheinlichkeit auf die Anlagepolitik der<br />

Gruppe auswirken werden oder bei denen begründe-<br />

termaßen davon auszugehen ist, dass sie sich auf die<br />

Beteiligungspolitik der Gruppe auswirken werden; des<br />

Weiteren ist auch der Vorstand so bald wie möglich auf<br />

wichtige Angelegenheiten aufmerksam zu machen,<br />

die sich auf die Beteiligung oder Unterbeteiligung der<br />

Vermögenswerte der Firmengruppe auswirken.<br />

Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung<br />

durch den Vorstand darf der Manager keine Beteiligung er-<br />

werben, konsolidieren, entwickeln oder darüber verfügen.<br />

Im Übrigen hat der Manager u.a. folgende Befugnisse:<br />

Anweisungen in Bezug auf den Erwerb, die Projek-<br />

tentwicklung und die Verfügung von Beteiligungen<br />

zu erteilen; dazu gehören uneingeschränkt Gelder<br />

und sonstige Vermögenswerte der Firmengruppe,


jeweils unter der Voraussetzung, dass der jeweilige<br />

Erwerb, die Projektentwicklung oder die Verfügung<br />

jederzeit nach Maßgabe eines jedweden besonderen<br />

jeweils schriftlichen gültigen Vertrages zwischen der<br />

Gesellschaft oder weiteren Mitgliedern der Firmen-<br />

gruppe und dem Manager getroffen und ausgeführt<br />

werden;<br />

Gelder in Form von Bargeld im Namen der Firmen-<br />

gruppe jeweils im Namen der Firmengruppe so lange<br />

einzubehalten oder hinterlegen zu lassen, wie das für<br />

eine solche Währung bzw. solche Währungen bei einer<br />

solchen Bank oder sonstigen Personen und in einem<br />

solchen Land nach angemessenen Erwägungen des<br />

Managers wünschenswert sein mag;<br />

sämtliche Verträge, Vereinbarungen und sonstige Vor-<br />

haben zu verhandeln, einzugehen, abzuschließen und<br />

zu erfüllen, wie das nach angemessenen Erwägungen<br />

des Managers für die Ausführung der in diesem Ver-<br />

trag festgelegten Ziele erforderlich oder ratsam oder<br />

von Bedeutung ist;<br />

Sachverständige, Betreiber, Gutachter, Planungsex-<br />

perten, Umweltexperten, Bauträger und Spezialisten<br />

jedweder Art anzuweisen und zu ernennen, die der<br />

Manager nach angemessenen Erwägungen für die<br />

Idyllische Landschaft Chinas<br />

Umsetzung der Anlagepolitik und/oder den Betrieb<br />

und/oder die Bedienung der Beteiligungen für erfor-<br />

derlich oder ratsam hält;<br />

im Namen der Firmengruppe zu handeln; dazu gehört<br />

die Erteilung von Anweisungen an Rechtsanwälte und<br />

Berater für die Vertretung der Firmengruppe hinsicht-<br />

lich einer jedweden Transaktion sowie Verfahren oder<br />

Anhörungen eines jedweden Gerichts, eines Beurtei-<br />

lungsgremiums des für Mietstreitigkeiten zuständigen<br />

Gerichts oder eines sonstiges Gerichts;<br />

sich nach besten Kräften zu bemühen, sämtliche für<br />

eine jedwede Beteiligung erforderlichen Lizenzen,<br />

Genehmigungen und Bewilligungen in Namen der<br />

Firmengruppe zu erlangen;<br />

die gesamte erforderliche Dokumentation vorzu-<br />

bereiten (oder vorbereiten zu lassen) und diese der<br />

Firmengruppe erforderlichenfalls zur Unterschrift, Aus-<br />

fertigung als Urkunde oder Versiegelung vorzulegen.<br />

Die Befugnisse aus dem Managementvertrag kann der<br />

Manager auch nach pflichtgemäßem Ermessen an Dritte<br />

delegieren. In diesem Fall haftet der Manager für die<br />

Handlungen des Dritten, als ob es seine eigenen Hand-<br />

lungen wären.<br />

7<br />

Rechtliche Grundlagen


7<br />

13.<br />

Vertragspartner und<br />

Verflechtungen<br />

13.1<br />

Übersicht über Vertragspartner und<br />

Verflechtungen<br />

Nach der Beschreibung der rechtlichen Verhältnisse im vor-<br />

herigen Kapitel werden im Folgenden die wesentlichen<br />

Vertragspartner des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

und ihre Verflechtungen zusammenfassend dargestellt<br />

(siehe Übersicht auf der gegenüberliegenden Seite).<br />

Die HTB Hanseatische Beratungsgesellschaft mbH Wirt-<br />

schaftsprüfungsgesellschaft hat ihren Sitz in Bremen. Alle<br />

übrigen Vertragspartner haben ihren Sitz in Nürnberg.<br />

13.2<br />

Verflechtungen<br />

Im Folgenden werden die kapitalrelevanten und perso-<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />

nellen Verflechtungen der Emittentin, ihrer Gründungs-<br />

gesellschafter und der Anbieterin mit den wichtigsten<br />

Vertragspartnern dargestellt.<br />

Eine kapitalrelevante Verflechtung ist gegeben, wenn die<br />

Beteiligung allein oder zusammen mit Beteiligungen der<br />

anderen Vertragspartner oder von nahen Angehörigen im<br />

Sinne von § 5 Abs. Nr. –4 AO direkt oder indirekt mindestens<br />

5% des Nennkapitals der Gesellschaft beträgt<br />

oder Stimmrechte oder Gewinnbeteiligungen in diesem<br />

Umfang gewährt werden.<br />

Personelle Verflechtungen sind dann gegeben, wenn mehrere<br />

wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojektes<br />

durch die gleiche Person, durch einen Angehörigen<br />

im Sinne von § 5 Abs. Nr. – 4 AO oder durch dieselbe<br />

Gesellschaft wahrgenommen werden. Dies gilt auch,<br />

wenn solche Funktionen von einem mindestens zu 5%<br />

beteiligten Gesellschafter oder durch Geschäftsführer<br />

wahrgenommen werden.<br />

Bei der <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH, der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Treuhand GmbH und der der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs


GmbH besteht Gesellschafteridentität; alleinige Gesell-<br />

schafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>.<br />

Der Geschäftsführer der Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Ma-<br />

nagement GmbH, Herr Robert Schmidt, ist zugleich Vor-<br />

stand der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, die mit dem<br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Die<br />

Geschäftsführerin der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH, Frau Marei Küchler, ist<br />

zugleich Angestellte der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, die mit dem<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Chinese<br />

Property 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />

Außer den dargestellten Sachverhalten sind keine weiteren<br />

personellen Verflechtungen gegeben. Insbesondere sind<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der Komplementärin<br />

und der geschäftsführenden Kommanditistin der Emitten-<br />

tin nicht für weitere Unternehmen tätig, die im Zusam-<br />

menhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen oder<br />

die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />

Management<br />

GmbH<br />

Funktion Anbieterin und Emittentin und persönlich<br />

Prospektheraus- Fondsgesellschaft haftende Gesellgeberinschafterin<br />

der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Handelsregister Amtsgericht Amtsgericht Amtsgericht<br />

Nürnberg, Nürnberg Nürnberg<br />

HRB 383 HRB 49 9 HRB 3903,<br />

eingetragen am eingetragen am eingetragen am<br />

30. 0. 007 0.06. 008 05. . 007<br />

Kapital Grundkapital Kommandit- Stammkapital:<br />

60.000 EURO kapital:<br />

5.000 EURO; das<br />

Kommanditkapital<br />

soll im Rahmen der<br />

Emission auf bis<br />

zu 35 Mio. Euro<br />

erhöht werden<br />

5.000 EURO<br />

Geschäftsführer Vorstand: <strong>SHEDLIN</strong> Robert Schmidt<br />

Robert Schmidt Geschäftsführungs geschäftsansässig<br />

GmbH, vertreten Breslauer Str. 396,<br />

durch ihre<br />

Geschäftsführerin<br />

Marei Küchler<br />

9047 Nürnberg<br />

Gesellschafter Robert Schmidt Bei Prospektauf- <strong>SHEDLIN</strong><br />

mit mind. 5%<br />

stellung: <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

Beteiligung<br />

Geschäftsführungs<br />

GmbH, <strong>SHEDLIN</strong><br />

Treuhand GmbH<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Geschäfts-<br />

führungs<br />

GmbH<br />

geschäftsfüh-<br />

rendeKomman- ditistin bei der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Amtsgericht<br />

Nürnberg,<br />

HRB 394 ,<br />

eingetragen am<br />

0. . 007<br />

Stammkapital:<br />

5.000 EURO<br />

Marei Küchler<br />

geschäftsansässig<br />

Breslauer Str. 396,<br />

9047 Nürnberg<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Treuhand<br />

GmbH<br />

Treuhandkom-<br />

manditistin bei der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Amtsgericht<br />

Nürnberg<br />

HRB 3940,<br />

eingetragen am<br />

0. . 007<br />

Stammkapital:<br />

5.000 EURO<br />

Jörg Bähren<br />

geschäftsansässig<br />

Breslauer Str. 396,<br />

9047 Nürnberg<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong><br />

HTB Hanseatische<br />

Beratungsgesell-<br />

schaft mbH Wirt-<br />

schaftsprüfungs-<br />

gesellschaft<br />

Mittelfreigabe-<br />

kontrolleurin<br />

Amtsgericht<br />

Bremen,<br />

HRB 7888<br />

eingetragen am<br />

7.0 . 998<br />

Stammkapital:<br />

60.000 EURO<br />

Ditmar Hermsdorf,<br />

Wolfgang Küster,<br />

Thomas Milkoreit<br />

Wolfgang Küster,<br />

Thomas Milkoreit<br />

73<br />

Vertragspartner und Verflechtungen


74<br />

14.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

14.1<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachstehende Darstellung enthält die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption für eine Betei-<br />

ligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co.<br />

KG („Fondsgesellschaft“). Dabei wird davon ausgegan-<br />

gen, dass der Anleger eine in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtige natürliche Person ist, die die Beteiligung<br />

im Privatvermögen hält. Bei Beteiligungen, die im Be-<br />

triebsvermögen gehalten werden, bzw. bei Beteiligungen<br />

von Kapitalgesellschaften an der Fondsgesellschaft gelten<br />

zum Teil erheblich abweichende steuerliche Regelungen.<br />

Gleiches gilt für Beteiligte, die in Deutschland nicht der<br />

unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. In diesen Fällen<br />

wird empfohlen, vor dem Eingehen einer Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft unbedingt mit einem steuerlichen<br />

Berater die zu erwartenden steuerlichen Konsequenzen<br />

eines Beteiligungserwerbs zu erörtern.<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />

Die nachfolgenden Ausführungen können nicht alle steu-<br />

erlichen Bedingungen und Wirkungen berücksichtigen,<br />

die sich aus den persönlichen Umständen des Anlegers<br />

ergeben. Jedem Anleger wird deshalb dringend geraten,<br />

sich wegen der Steuerfolgen einer Beteiligung an der<br />

Gesellschaft mit seinem persönlichen Steuerberater in<br />

Verbindung zu setzen.<br />

Die Darstellung begründet keinen konkreten steuerlichen<br />

Rat, sondern ist lediglich eine allgemeine Darstellung an-<br />

lagebezogener Aspekte aus steuerlicher Sicht.<br />

Die nachstehenden Ausführungen beruhen auf der Rechts-<br />

lage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die sich aus<br />

den Steuergesetzen, der veröffentlichten Rechtsprechung<br />

sowie der veröffentlichen Auffassung der Finanzverwal-<br />

tung ergibt.<br />

Weder die Anbieterin noch die Fondsgesellschaft über-<br />

nehmen die Zahlung von Steuern für die Anleger bzw.<br />

zugunsten der Anleger.


14.2<br />

Beschreibung der steuerlichen Struktur<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine deut-<br />

sche Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft). Eine<br />

Personengesellschaft ist für die Einkommensbesteuerung<br />

kein eigenes Steuersubjekt. Steuersubjekte für die Ein-<br />

kommensbesteuerung sind vielmehr die Gesellschafter<br />

der Personengesellschaft. Die Personengesellschaft dient<br />

lediglich zur Ermittlung des Gewinns und zu dessen<br />

Verteilung auf die Gesellschafter sowie zur Qualifikation<br />

der Einkunftsart. Anschließend hat jeder einzelne Gesell-<br />

schafter seinen auf Ebene der Gesellschaft festgestellten<br />

Ergebnisanteil nach seinen individuellen Verhältnissen der<br />

Einkommensbesteuerung zu unterwerfen (sog. steuerliche<br />

Transparenz der Personengesellschaft).<br />

Die Fondsgesellschaft plant, sich an Immobilienprojekt-<br />

entwicklungen in China zu beteiligen. Hierzu wird sie sich<br />

nicht unmittelbar selbst, sondern mittelbar über Tochter-<br />

gesellschaften an den Objektgesellschaften beteiligen,<br />

die für einzelne Investitionen in den genannten Ländern<br />

gegründet werden. Die Tochtergesellschaften, über die<br />

sich die Fondsgesellschaft an den Immobilieninvestitionen<br />

mittelbar beteiligen wird, werden die Rechtsform der<br />

Kapitalgesellschaft und ihren Sitz im Ausland haben, vor-<br />

aussichtlich auf der Isle of Man. Die Gründung von Toch-<br />

tergesellschaften in anderen Jurisdiktionen ist jedoch auch<br />

möglich. Die Entscheidung hierüber obliegt der Geschäfts-<br />

führung der Fondsgesellschaft nach entsprechendem Vor-<br />

schlag des <strong>Investment</strong>- und Managementpartners.<br />

Aufgrund des Transparenzprinzips ist ein Anleger der<br />

Fondsgesellschaft mittelbar an den ausländischen Toch-<br />

tergesellschaften der Fondsgesellschaft beteiligt. Auf der<br />

Ebene der Tochtergesellschaften entstehende Gewinne<br />

sind bei den Anlegern jedoch erst dann steuerlich zu er-<br />

fassen, wenn sie an die Fondsgesellschaft ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Sofern ein Anleger nur mittelbar über die Treuhänderin<br />

(<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH) an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt ist, ist zivilrechtlich nur diese Gesellschafterin der<br />

Fondsgesellschaft. Durch den zwischen jedem Anleger und<br />

der Treuhänderin abzuschließenden Treuhand- und Ver-<br />

waltungsvertrag wird aber sichergestellt, dass der Anleger<br />

als Treugeber für steuerliche Zwecke so zu behandeln ist,<br />

als ob er unmittelbar Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

wäre. Steuersubjekt für die Einkommensbesteuerung ist<br />

somit jeweils der Anleger bzw. Treugeber.<br />

14.3<br />

Einkunftsart der Fondsgesellschaft<br />

Eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG<br />

erzielt kraft Gesetzes grundsätzlich Einkünfte aus Ge-<br />

werbebetrieb. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst keine<br />

originäre gewerbliche Tätigkeit ausübt, ihr persönlich<br />

haftender Gesellschafter aber ausschließlich eine oder<br />

mehrere Kapitalgesellschaften ist bzw. sind und nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag nur diese oder Personen, die nicht<br />

Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind<br />

(sog. gewerblich geprägte Personengesellschaft).<br />

Die Fondsgesellschaft wird planmäßig nur Beteiligungen<br />

an Kapitalgesellschaften erwerben und halten. Das bloße<br />

Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften stellt<br />

jedoch für sich genommen keine gewerbliche Tätigkeit dar,<br />

sondern ist als Vermögensverwaltung anzusehen.<br />

Des Weiteren ist bei der Fondsgesellschaft die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen. Zur Geschäftsführung ist allein die ge-<br />

schäftsführende Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Geschäfts-<br />

führungs GmbH berechtigt. Somit ist die Gesellschaft im<br />

steuerlichen Sinn nicht gewerblich geprägt. Die Fondsge-<br />

sellschaft ist damit vermögensverwaltend tätig und erzielt<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

14.4<br />

Besteuerung der Tochtergesellschaften<br />

Die Investitionen der Fondsgesellschaft in verschiedenen<br />

Regionen Chinas erfolgen mittelbar über zwischenge-<br />

schaltete ausländische Tochterkapitalgesellschaften der<br />

Fondsgesellschaft. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ist noch keine Tochtergesellschaft gegründet bzw. noch<br />

nicht über die Ansässigkeit der Tochtergesellschaften<br />

entschieden worden. Die Entscheidung über die Gründung<br />

einer Tochtergesellschaft in einer bestimmten Jurisdiktion<br />

75<br />

Steuerliche Grundlagen


76<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

wird die Fondsgesellschaft auf Vorschlag des <strong>Investment</strong>-<br />

und Managementpartners unter Berücksichtigung von<br />

mit der Investition in China verbundenen rechtlichen und<br />

steuerlichen Konsequenzen treffen. Aller Voraussicht<br />

nach werden die Tochtergesellschaften der Fondsgesell-<br />

schaft ihren Sitz auf der Isle of Man haben. Aber auch<br />

die Gründung von Tochtergesellschaften in anderen<br />

Ländern ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht<br />

auszuschließen.<br />

Die Besteuerung der Tochtergesellschaften der Fonds-<br />

gesellschaft richtet sich zum einen nach dem jeweiligen<br />

Steuersystem des Standortes einer Tochtergesellschaft und<br />

zum anderen nach eventuell bestehenden Doppelbesteu-<br />

erungsabkommen dieser Länder mit dem Investitionsland<br />

China. Die Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft<br />

investieren über einzelne lokale Objektgesellschaften in<br />

die Immobilienprojektentwicklungen in China.<br />

Sollten die Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft<br />

beispielsweise ihren Sitz auf der Isle of Man haben, un-<br />

terliegen sie mit ihren Einkünften aus den chinesischen<br />

Objektgesellschaften der dortigen Ertragsbesteuerung. Da<br />

es sich in diesen Fällen um Einkünfte bzw. Gewinne aus<br />

ausländischen Tätigkeiten handelt, würde nur eine Pau-<br />

schalsteuer in Höhe von 750 Pfund p.a. anfallen.<br />

14.5<br />

Besteuerung in China<br />

Wie bereits oben erläutert, erfolgen die Investitionen in die<br />

Immobilienmärkte der verschiedenen Regionen in Chinas<br />

über ausländische Tochtergesellschaften der Fondsgesell-<br />

schaft, die sich ihrerseits wiederum an einzelnen Objekt-<br />

gesellschaften in China beteiligen werden.<br />

Die Objektgesellschaften haben jeweils die Rechtsform der<br />

Kapitalgesellschaft und unterliegen mit ihren laufenden<br />

Einkünften sowie ggf. Veräußerungsgewinnen grundsätz-<br />

lich der jeweiligen Besteuerung in China.<br />

Der Steuersatz auf Gewinne von Kapitalgesellschaften<br />

beträgt in China seit dem Inkrafttreten des neuen, einheit-<br />

lichen Körperschaftsteuergesetzes zum 01.01.2008 25%<br />

des Gewinns. Zusätzlich sieht das Gesetz für Dividenden-<br />

zahlungen an nicht in China ansässige Unternehmen eine<br />

Quellensteuer von 20% vor, die allerdings gemäß dem<br />

unverbindlichen Entwurf einer Durchführungsverordnung<br />

zufolge auf 10% ermäßigt werden soll. Einzelheiten hierzu<br />

und zu den steuerlichen Konsequenzen der Ausschüttung<br />

entstehender Gewinne bei den Objektgesellschaften<br />

richten sich nach den Regelungen ggf. bestehender Dop-<br />

pelbesteuerungsabkommen zwischen dem Sitzland der<br />

beteiligten Tochtergesellschaft und China.<br />

Der <strong>Investment</strong>- und Managementpartner der Fondsge-<br />

sellschaft wird unter Zuhilfenahme seiner rechtlichen und<br />

steuerlichen Berater der Geschäftsführung der Fonds-<br />

gesellschaft die geeignete Investitionsstruktur empfeh-<br />

len. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wird<br />

dann über die Umsetzung einer solchen Empfehlung<br />

entscheiden.<br />

14.6<br />

Einkommensbesteuerung in Deutschland<br />

Nach dem Konzept ist vorgesehen, dass sich die Fonds-<br />

gesellschaft über ausländische Tochtergesellschaften<br />

mittelbar an Investitionen im Bereich Immobilienprojekt-<br />

entwicklung in China beteiligt.<br />

Die ausländischen Tochtergesellschaften werden die<br />

Rechtsform der Kapitalgesellschaft haben. Die Anleger<br />

der Fondsgesellschaft erzielen somit unabhängig von der<br />

eigentlichen Investitionstätigkeit in den Zielländern Ein-<br />

künfte aus Kapitalvermögen.<br />

Für die Besteuerung von Kapitaleinkünften gilt ab dem<br />

Jahr 2009 die sog. Abgeltungsteuer. Danach werden<br />

sowohl laufende Dividendeneinnahmen als auch Gewinne<br />

aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften mit einem<br />

Pauschalsteuersatz von 25% zzgl. 5,5% Solidaritäts-<br />

zuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Für Beteili-<br />

gungen, die noch im Jahr 2008 eingegangen werden, gilt<br />

das alte Recht hinsichtlich der Besteuerung eventueller<br />

Veräußerungsgewinne weiter. Da geplant ist, die Tochter-<br />

gesellschaften im Ausland noch im Jahr 2008 zu gründen,<br />

werden im Folgenden sowohl das alte als auch das neue<br />

Recht hinsichtlich der Besteuerung von Kapitaleinkünften<br />

dargestellt.


14.6.1<br />

Besteuerung von laufenden<br />

Dividenden und Zinsen<br />

a) Bis einschließlich 2008 unterliegen die einem Anleger<br />

zuzurechnenden Dividenden und Zinsen der Normal-<br />

besteuerung. Für Dividenden gilt dabei das sogenann-<br />

te Halbeinkünfteverfahren. Sie unterliegen danach<br />

lediglich zur Hälfte der normalen Einkommensbesteu-<br />

erung. Zinsen unterliegen bis einschließlich 2008 der<br />

normalen tariflichen Einkommensbesteuerung beim<br />

Anleger.<br />

b) Ab 2009 unterliegen alle Kapitaleinkünfte der Abgel-<br />

14.6.2<br />

tungsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5% Solidaritäts-<br />

zuschlag und ggf. Kirchensteuer. Eine Unterscheidung<br />

zwischen Dividenden und Zinsen findet nicht mehr<br />

statt. Grundsätzlich wird die Abgeltung durch Steuerab-<br />

zug (Kapitalertragsteuer) von dem die Dividenden oder<br />

Zinsen auszahlenden inländischen Bankinstitut vorge-<br />

nommen. Da die Fondsgesellschaft kein Bankinstitut ist,<br />

ist der Steuerabzug nicht von ihr vorzunehmen.<br />

Vielmehr hat der Anleger die Kapitaleinkünfte in seiner<br />

Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Abgel-<br />

tungsteuer wird dann im Rahmen des Veranlagungs-<br />

verfahrens durch das Finanzamt erhoben. Sofern der<br />

persönliche Steuersatz des Anlegers niedriger ist als<br />

der Abgeltungsteuersatz, kann er beantragen, dass die<br />

Kapitaleinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz<br />

versteuert werden (sog. Günstigerprüfung).<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

a) Bis einschließlich 2008 zählen Veräußerungsgewinne<br />

nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern<br />

zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG, wenn<br />

es sich um private Veräußerungsgeschäfte im Sinne<br />

von § 23 EStG handelt (sog. Spekulationsgewinne).<br />

Da es sich bei der Fondsgesellschaft um eine vermö-<br />

gensverwaltende Personengesellschaft handelt, liegt<br />

ein privates Veräußerungsgeschäft im Hinblick auf<br />

die Beteiligungen an den ausländischen Tochterka-<br />

pitalgesellschaften vor, wenn entweder der Anleger<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft oder die<br />

Fondsgesellschaft ihre Beteiligungen an den auslän-<br />

dischen Tochtergesellschaften veräußert. Im Falle der<br />

Veräußerung einer unwesentlichen Beteiligung an<br />

einer Kapitalgesellschaft gilt im Jahr 2008 noch die<br />

bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr. Als unwe-<br />

sentliche Beteiligung gilt dabei eine Beteiligungsquote<br />

von unter 1% zu jedem Zeitpunkt innerhalb der ver-<br />

gangenen 5 Jahre. Im vorliegenden Fall bedeutet dies,<br />

dass die mittelbare Beteiligung an den ausländischen<br />

Tochtergesellschaften stets unter 1% liegen muss.<br />

Bei der Bemessung der einjährigen Spekulationsfrist<br />

kommt es auf den wirtschaftlichen Erwerb der Beteili-<br />

gung durch den Anleger der Fondsgesellschaft an. In-<br />

sofern liegt hier ein steuerfreier Veräußerungsgewinn<br />

nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />

die Fondsgesellschaft die veräußerte Beteiligung<br />

an einer ausländischen Tochtergesellschaft länger<br />

als ein Jahr gehalten hat und<br />

der Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesell-<br />

schaft zum Zeitpunkt der Veräußerung der Beteili-<br />

gung länger als ein Jahr gehalten hat.<br />

Da die Fondsgesellschaft die Beteiligungen an den<br />

Tochtergesellschaften noch im Jahr 2008 erwerben<br />

bzw. die Tochtergesellschaften noch im Jahr 2008<br />

gründen wird, unterliegt ein Veräußerungsgewinn<br />

aus einer eventuellen Beteiligungsveräußerung im<br />

Jahr 2008 in jedem Fall der normalen Einkommensbe-<br />

steuerung. Gleiches gilt für den Fall der Veräußerung<br />

einer wesentlichen Beteiligung im Sinne von § 17 EStG<br />

(mittelbare Beteiligung eines Anlegers in Höhe von<br />

mindestens 1% an den ausländischen Tochtergesell-<br />

schaften, unabhängig von der Haltedauer).<br />

Sowohl im Falle der Veräußerung einer unwesentlichen<br />

Beteiligung als auch im Falle der Veräußerung einer<br />

wesentlichen Beteiligung gemäß § 17 EStG ist der Ver-<br />

äußerungsgewinn im Jahr 2008 nach den Regelungen<br />

des Halbeinkünfteverfahrens zu versteuern, d.h. er<br />

geht zu 50% in die Bemessungsgrundlage des Steuer-<br />

pflichtigen ein.<br />

b) Ab 2009 gehören Gewinne aus der Veräußerung von<br />

Anteilen an Kapitalgesellschaften zu den Einkünften<br />

77<br />

Steuerliche Grundlagen


78<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

aus Kapitalvermögen. Gewinne aus Veräußerungsge-<br />

schäften unterliegen dann grundsätzlich unabhängig<br />

von etwaigen Haltefristen der Abgeltungsteuer von<br />

25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen-<br />

steuer.<br />

Die neuen Regelungen sind auf Anteile an Kapitalge-<br />

sellschaften anzuwenden, die nach dem 31. Dezember<br />

2008 erworben werden.<br />

Die Fondsgesellschaft wird die Tochtergesellschaften<br />

noch im Jahr 2008 gründen bzw. die entsprechenden<br />

Beteiligungen erwerben, sodass das neue Recht auf<br />

diese Vermögensanlage bei einem Beitritt zur Ge-<br />

sellschaft im Jahr 2008 nicht anzuwenden ist. Für<br />

Beteiligungen, die noch vor dem 1. Januar 2009 ange-<br />

schafft wurden, gilt hinsichtlich der Besteuerung eines<br />

Veräußerungsgewinns noch die alte Rechtslage (vgl.<br />

oben unter Buchstabe a). Das bedeutet, dass Gewinne<br />

aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapital-<br />

gesellschaften steuerfrei sind, sofern die Beteiligung<br />

zum Zeitpunkt der Veräußerung länger als ein Jahr ge-<br />

halten wurde und der Veräußerer an der Gesellschaft<br />

zu jedem Zeitpunkt innerhalb der letzten 5 Jahre zu<br />

weniger als 1% beteiligt war.<br />

Veräußert die Fondsgesellschaft ihre Beteiligungen an<br />

den ausländischen Tochtergesellschaften später als<br />

ein Jahr nach Anschaffung oder veräußert ein Anleger<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft später als<br />

ein Jahr nach seinem Beitritt zur Gesellschaft, so ist ein<br />

entstehender Veräußerungsgewinn für den Anleger<br />

in jedem Fall steuerfrei, wenn der Anleger an jeweils<br />

einer Tochtergesellschaft mittelbar zu weniger als<br />

1% beteiligt war. Voraussetzung ist jedoch, dass der<br />

Anleger der Fondsgesellschaft vor dem 1. Januar 2009<br />

beigetreten ist und die Fondsgesellschaft selbst die<br />

Beteiligungen an den Tochtergesellschaften ebenfalls<br />

vor dem 1. Januar 2009 erworben hat.<br />

c) Ist ein Anleger über die Fondsgesellschaft mittelbar<br />

zu mehr als 1% an einer der Tochtergesellschaften<br />

beteiligt, liegt eine wesentliche Beteiligung im Sinne<br />

von § 17 EStG vor. Gewinne aus der Veräußerung<br />

von wesentlichen Beteiligungen unterliegen ab 2009<br />

14.7<br />

nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem sog. Teil-<br />

einkünfteverfahren. Danach ist ein entstehender Ver-<br />

äußerungsgewinn zu 60% der normalen tariflichen<br />

Einkommensbesteuerung beim Anleger zu unterwer-<br />

fen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anleger der<br />

Fondsgesellschaft noch im Jahr 2008 oder später<br />

beitritt.<br />

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen<br />

14.7.1<br />

Aufwendungen in der Gründungsphase<br />

Steuerlich gehören die Aufwendungen der Gesellschaft<br />

für die Gründung, die Konzeption und die Einwerbung<br />

des Eigenkapitals nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

in analoger Anwendung des BMF-Schreibens vom 20.<br />

Oktober 2003 – IV C 3 – S 2253 a – 48/03 (BStBl I 2003,<br />

S. 546) überwiegend zu den Anschaffungskosten der Be-<br />

teiligungen an den Tochtergesellschaften. Die Gründungs-<br />

kosten können deshalb in der steuerlichen Rechnung nicht<br />

als sofort abziehbarer Aufwand berücksichtigt werden.<br />

Sie gehören zu den steuerlichen Anschaffungsneben-<br />

kosten für die Beteiligungen und können sich daher erst<br />

bei einer Veräußerung der Beteiligungen steuermindernd<br />

auswirken.<br />

14.7.2<br />

Laufende Aufwendungen<br />

Die laufenden Aufwendungen der Fondsgesellschaft<br />

können im Jahr 2008 noch zur Hälfte als Werbungskosten<br />

angesetzt werden, soweit die Einkünfte in 2008 unter das<br />

Halbeinkünfteverfahren fallen. Werbungskosten können<br />

im Jahr 2008 noch in voller Höhe angesetzt werden,<br />

soweit sie auf Einkünfte entfallen, die der Normalbesteue-<br />

rung unterliegen (z.B. Zinsen).<br />

Ab 2009 können keine Werbungskosten mehr berück-<br />

sichtigt werden, soweit diese auf Einkünfte entfallen,<br />

die der Abgeltungsteuer unterliegen. Auch wenn im Fall<br />

der sog. Günstigerprüfung die Kapitaleinkünfte der Nor-<br />

malbesteuerung unterworfen werden, können ab 2009<br />

keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden.<br />

Soweit Anleger Sonderwerbungskosten (z.B. Zinsen zur


Finanzierung der Beteiligung) geltend machen, gelten die<br />

vorstehenden Ausführungen entsprechend. Ab 2009 ist<br />

ein Abzug von Sonderwerbungskosten ausgeschlossen.<br />

Das Abzugsverbot für Werbungskosten gilt auch im Falle<br />

einer eventuellen Veräußerungsgewinnbesteuerung ab<br />

2009. Vom Veräußerungserlös können in diesem Fall<br />

lediglich die Anschaffungskosten (einschließlich Anschaf-<br />

fungsnebenkosten) der Beteiligung sowie unmittelbar mit<br />

der Veräußerung zusammenhängende Kosten in Abzug<br />

gebracht werden.<br />

14.8<br />

Verlustausgleichsbeschränkungen<br />

14.8.1<br />

§ 15b EStG<br />

Nach § 15b EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit<br />

sog. Steuerstundungsmodellen nicht mehr mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Dies<br />

gilt sinngemäß auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Entstehende Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die<br />

der Anleger in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />

derselben Einkunftsquelle erzielt. Die Regelung des §<br />

15b EStG kommt nur dann zur Anwendung, wenn die<br />

anfänglichen Verluste mehr als 10% des Eigenkapitals<br />

betragen. Dies ist jedoch nach dem Konzept nicht zu<br />

erwarten, sodass § 15b EStG bei der Fondsgesellschaft<br />

keine Anwendung findet.<br />

14.8.2<br />

Verluste aus Kapitaleinkünften ab 2009<br />

Ab 2009 ist eine Verrechnung von Verlusten aus Ka-<br />

pitaleinkünften mit positiven Einkünften aus anderen<br />

Einkunftsarten beim Anleger nicht mehr möglich. Verluste<br />

aus Kapitaleinkünften dürfen nur noch mit Gewinnen aus<br />

anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden. Sofern<br />

Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesell-<br />

schaften (z.B. Aktien, GmbH-Anteile) entstehen, dürfen<br />

diese künftig nur noch mit Gewinnen aus Anteilsverkäufen<br />

verrechnet werden.<br />

14.9<br />

Anrechenbarkeit von Steuerabzugsbeträgen<br />

und ausländischer Quellensteuer<br />

Ob Gewinnausschüttungen aus den ausländischen Toch-<br />

tergesellschaften einem Quellensteuerabzug unterliegen,<br />

richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Steuersystem<br />

des Sitzlandes einer Tochtergesellschaft bzw. nach den<br />

Regelungen eines eventuell bestehenden Doppelbe-<br />

steuerungsabkommens zwischen Deutschland und dem<br />

Sitzland der Tochtergesellschaft. Sofern es zum Einbehalt<br />

ausländischer Quellensteuer kommt, ist diese unter den<br />

Voraussetzungen des § 34c EStG auf die deutsche Ein-<br />

kommensteuer des Anlegers anrechenbar.<br />

Soweit auf inländische Kapitalerträge Steuerabzugsbeträ-<br />

ge (Zinsabschlagsteuer, Solidaritätszuschlag) einbehalten<br />

werden, können diese auf die persönliche Einkommen-<br />

steuer des Anlegers angerechnet werden. Ab 2009 hat der<br />

Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung.<br />

Eine Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz erfolgt<br />

auf Antrag nur noch dann, wenn der persönliche Steuer-<br />

satz des Anlegers niedriger als der Abgeltungsteuersatz<br />

(25%) ist (sog. Günstigerprüfung).<br />

14.10<br />

Außensteuergesetz<br />

Bei Beteiligungen von inländischen Steuerpflichtigen an<br />

ausländischen Gesellschaften ist grundsätzlich zu prüfen,<br />

ob die Voraussetzungen für die sog. Hinzurechnungsbe-<br />

steuerung gemäß §§ 7 bis 14 des Außensteuergesetzes<br />

(AStG) vorliegen, d.h., ob die ausländische Gesellschaft als<br />

Zwischengesellschaft i. S. v. § 8 AStG anzusehen ist, deren<br />

Einkünfte einer niedrigen Besteuerung unterliegen.<br />

Eine ausländische Gesellschaft gilt als Zwischengesell-<br />

schaft in diesem Sinn, wenn folgende Voraussetzungen<br />

erfüllt sind:<br />

a) Beherrschung durch Steuerinländer,<br />

b) niedrige Besteuerung,<br />

c) Einkünfte aus passivem Erwerb.<br />

79<br />

Steuerliche Grundlagen


80<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die Voraussetzungen zu vorstehend a) werden bei den<br />

ausländischen Tochtergesellschaften erfüllt sein, da die<br />

Fondsgesellschaft voraussichtlich alleinige Gesellschaf-<br />

terin dieser ausländischen Gesellschaften wird und diese<br />

damit mittelbar zu mehr als 50% von inländischen Steu-<br />

erpflichtigen beherrscht wird. Ob die Voraussetzung zu<br />

vorstehend b) erfüllt sein wird, lässt sich zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht mit abschließender Sicher-<br />

heit vorhersagen.<br />

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Tochterkapital-<br />

gesellschaften in Ländern gegründet werden, in denen die<br />

Einkünfte einer niedrigeren Besteuerung unterliegen. Dies<br />

würde beispielsweise bei der Gründung von Tochtergesell-<br />

schaften auf der Isle of Man zutreffen.<br />

Einkünfte aus passivem Erwerb (Voraussetzung c)) sind<br />

Einkünfte, die nicht aus Tätigkeiten stammen, die unter<br />

den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 AStG fallen.<br />

Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG gehören Gewinnausschüt-<br />

tungen aus Kapitalgesellschaften nicht zu den passiven<br />

Einkünften. Gleiches gilt nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG für<br />

Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer<br />

anderen Gesellschaft.<br />

Die Tochtergesellschaften halten voraussichtlich lediglich<br />

Beteiligungen an den Objektgesellschaften im Zielland, die<br />

selbst wiederum die Rechtsform der Kapitalgesellschaft<br />

haben. Die einzigen Einkünfte erzielen sie somit durch die<br />

Gewinnausschüttungen aus diesen Beteiligungen bzw.<br />

aus der Veräußerung der Beteiligungen im Zielland. Im<br />

Ergebnis wird damit für das vorliegende Konzept davon<br />

ausgegangen, dass die oben genannte Voraussetzung unter<br />

c) nicht erfüllt ist, sodass die ausländischen Tochterkapital-<br />

gesellschaften der Fondsgesellschaft keine Zwischengesell-<br />

schaften im Sinne der §§ 7 ff. AStG sind. Die Vorschriften<br />

der Hinzurechnungsbesteuerung sind daher auf die Einkünf-<br />

te der Tochtergesellschaften, soweit diese auf die Fondsge-<br />

sellschaft entfallen, nicht anzuwenden. Lediglich soweit die<br />

Tochtergesellschaften geringfügige Zinseinkünfte aus der<br />

Anlage liquider Mittel in ihren Sitzländern erzielen, würde<br />

eine Hinzurechnungsbesteuerung in Betracht kommen.<br />

Die vorstehenden Ausführungen zur Einordnung der<br />

Einkünfte der Tochtergesellschaften gelten auch, soweit<br />

die Tochtergesellschaften die Investitionen in die Objekt-<br />

gesellschaften in China nicht selbst, sondern nur mittelbar<br />

über eigene Tochtergesellschaften vornehmen.<br />

Gemäß § 14 AStG orientiert sich die Beurteilung von sol-<br />

chen sog. nachgeschalteten Zwischengesellschaften eben-<br />

falls an den Kriterien des § 8 AStG. Soweit nachgewiesen<br />

werden kann, dass die Einkünfte einer ausländischen Un-<br />

tergesellschaft, an denen eine ausländische Gesellschaft<br />

im Sinne der §§ 7 ff. AStG (hier die jeweilige ausländische<br />

Tochtergesellschaft der Fondsgesellschaft) beteiligt ist,<br />

Einkünfte aus unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 – 7 fallende Tätig-<br />

keiten sind oder es sich um Einkünfte im Sinne des § 8<br />

Abs. 1 Nr. 8 – 10 handelt, gelten auch die Einkünfte der<br />

jeweiligen ausländischen Untergesellschaften als aktive<br />

Einkünfte im Sinne des AStG. Sofern zur Investition in Chi-<br />

na die ausländischen Tochtergesellschaften der Fondsge-<br />

sellschaft weitere, eigene Tochtergesellschaften gründen,<br />

wird sichergestellt, dass es sich auch bei diesen Gesell-<br />

schaften um Kapitalgesellschaften handelt. Es wird daher<br />

davon ausgegangen, dass auch in solchen Konstellationen<br />

die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuer-<br />

gesetz nicht zur Anwendung kommt. Ausnahmen können<br />

sich wiederum nur durch Zinseinkünfte aus der kurzfristi-<br />

gen Anlage freier Liquidität ergeben, was jedoch nur in<br />

geringfügigem Umfang zu erwarten ist.<br />

14.11<br />

<strong>Investment</strong>steuergesetz<br />

Bei Investitionen in ausländisches Vermögen ist zu prüfen,<br />

ob ausländisches <strong>Investment</strong>vermögen i. S. d. <strong>Investment</strong>-<br />

gesetzes (InvG) vorliegt und dies zur Anwendung des<br />

<strong>Investment</strong>steuergesetzes (InvStG) führen kann.<br />

Hinsichtlich der Berücksichtigung von ausländischem<br />

<strong>Investment</strong>vermögen hat sich zum 1. Januar 2008 eine<br />

wesentliche Änderung im InvG ergeben. Auch für auslän-<br />

disches <strong>Investment</strong>vermögen gilt nunmehr – wie bisher<br />

schon für inländisches <strong>Investment</strong>vermögen – ein sog.<br />

formeller <strong>Investment</strong>begriff. Danach liegt ausländisches<br />

<strong>Investment</strong>vermögen nur dann vor und sind demzufolge<br />

das InvG und das InvStG nur dann anzuwenden, wenn der<br />

Anleger ein Recht auf Rückgabe (Einlösung) seines Anteils<br />

hat oder die ausländische Gesellschaft, die die Anteile


ausgibt, in ihrem Sitzstaat einer investmentrechtlichen<br />

Aufsicht unterliegt. Beide Kriterien sind bei dem hier vor-<br />

liegenden Beteiligungsangebot nicht erfüllt. Die Anteile an<br />

den Objektgesellschaften im Zielland China werden nicht<br />

an einem öffentlichen Markt bzw. einer Börse gehandelt<br />

werden.<br />

Die Gesellschaften werden jeweils durch privatrechtliche<br />

Vereinbarungen zwischen fest vorgesehenen Gesellschaf-<br />

tern geschlossen. Die Anteile an diesen Gesellschaften<br />

können von den einzelnen Gesellschaftern nicht zurückge-<br />

geben werden. Dies gilt auch für die Fondsgesellschaft, die<br />

über Tochtergesellschaften an den Objektgesellschaften<br />

beteiligt sein wird. Die Objektgesellschaften unterliegen in<br />

China auch nicht einer investmentrechtlichen Aufsicht, da<br />

es sich wie oben ausgeführt um Gesellschaften handelt,<br />

deren Anteile nicht an einer Börse oder einem vergleich-<br />

baren öffentlichen Markt gehandelt werden. Gleiches<br />

gilt darüber hinaus für die Tochtergesellschaften, die die<br />

Fondsgesellschaft zwecks Beteiligung an den Objektge-<br />

sellschaften gründen bzw. erwerben wird.<br />

Nach der hier vertretenen Auffassung kommen somit die<br />

Regelungen des InvStG für das vorliegende Beteiligung-<br />

sangebot nicht zur Anwendung. Sollte die Finanzverwal-<br />

tung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens oder einer<br />

späteren Außenprüfung zu einer anderen Auffassung<br />

gelangen, könnte es zu einer Gewinnschätzung bzw. zu<br />

den Besteuerungsfolgen gemäß § 6 InvStG (sog. Straf-<br />

besteuerung) kommen, sofern nicht die erforderlichen<br />

Mitteilungs- und Publizitätspflichten gemäß § 5 InvStG<br />

erfüllt werden.<br />

14.12<br />

Gewerbesteuer<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine vermö-<br />

gensverwaltende Personengesellschaft (vgl. Kapitel 14.3),<br />

die weder durch eigenes gewerbliches Handeln noch durch<br />

ihre direkten bzw. indirekten Beteiligungen Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb erzielt. Die Fondsgesellschaft ist deshalb<br />

kein Gewerbesteuersubjekt; es fällt bei ihr keine Gewer-<br />

besteuer an.<br />

14.13<br />

Hinweis auf neue BFH-Rechtsprechung zur Be-<br />

steuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

In zwei Urteilen aus dem Jahr 2007 hat der Bundesfinanz-<br />

hof seine bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung der<br />

vermögensverwaltenden von der gewerblichen Tätigkeit<br />

im Zusammenhang mit der Vermietung von beweglichen<br />

Wirtschaftsgütern erweitert. So wurde entschieden,<br />

dass der Gewinn aus der Veräußerung beweglicher Wirt-<br />

schaftsgüter dann zu gewerblichen Einkünften führt,<br />

wenn die Veräußerung der Wirtschaftsgüter von Beginn<br />

an zum betrieblichen Konzept gehört hat und der Gewinn<br />

aus der Veräußerung zur Erreichung eines Totalgewinnes<br />

notwendig ist.<br />

Es bleibt daher abzuwarten, ob die neue BFH-Rechtspre-<br />

chung auch auf die Veräußerung von Anteilen an Kapital-<br />

gesellschaften anzuwenden ist. Zum jetzigen Zeitpunkt<br />

kann hierzu jedoch keine Aussage getroffen werden.<br />

Bezüglich der sich hieraus ggf. ergebenen Auswirkungen<br />

wird auf das Risikokapitel auf Seite 12 ff. verwiesen.<br />

14.14<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft hat eine reine Holdingfunktion. Sie<br />

ist deshalb kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuer-<br />

gesetzes und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Sofern von Dritten Vorsteuer in Rechnung gestellt wird,<br />

gehört die Vorsteuer zum Aufwand.<br />

14.15<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts<br />

(BVerfG) vom 7. November 2006 (Az.: I BvL 10/02)<br />

befindet sich das Erbschaftsteuerrecht im Wandel. Das<br />

BVerfG hat in seinem vorgenannten Beschluss insbe-<br />

sondere die Wertansätze nach dem bisherigen Recht<br />

hinsichtlich des Grundvermögens und des Betriebsver-<br />

mögens kritisiert.<br />

Da es sich bei der Fondsgesellschaft um eine vermö-<br />

gensverwaltende Personengesellschaft handelt, ist Be-<br />

triebsvermögen nicht vorhanden. Für schenkung- oder<br />

81<br />

Steuerliche Grundlagen


82<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

erbschaftsteuerliche Zwecke können deshalb sowohl nach<br />

altem wie nach dem geplanten neuen Recht begünsti-<br />

gende Vorschriften für Betriebsvermögen nicht ange-<br />

wendet werden. Seit dem 11. Dezember 2007 liegt der<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-<br />

und Bewertungsrechts (ErbStRG) vor. Nach der geplanten<br />

Änderung des Bewertungsgesetzes werden sich u.a. die<br />

Wertansätze für den gemeinen Wert von GmbH-Anteilen<br />

gegenüber dem bisherigen Recht erhöhen. Da es sich le-<br />

diglich um den ersten Gesetzentwurf handelt, ist noch mit<br />

weiteren Änderungen zu rechnen.<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Vermögens-<br />

verwaltung. Der schenkung- oder erbschaftsteuerliche<br />

Wert eines Anteils an der Fondsgesellschaft ist deshalb in<br />

der gleichen Weise zu ermitteln, als wenn der Anleger die<br />

einzelnen Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft<br />

in seinem Privatvermögen besitzen würde. Hieraus folgt,<br />

dass zum Fondsvermögen gehörende Anteile an Kapi-<br />

talgesellschaften, die nicht an einer Börse notiert sind,<br />

primär aus zeitnahen Anteilsverkäufen abzuleiten sind.<br />

Liegen solche Anteilsverkäufe nicht vor, ist nach dem oben<br />

genannten Gesetzentwurf eine Bewertung nach einem<br />

vereinfachten Ertragswertverfahren vorgesehen.<br />

Einzelheiten des Bewertungsverfahrens werden in einer<br />

Rechtsverordnung geregelt. Es ist in jedem Fall davon<br />

auszugehen, dass die neuen Bewertungsvorschriften im<br />

Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu einem höheren<br />

Wertansatz von Beteiligungen an nicht börsennotierten<br />

Kapitalgesellschaften führen werden. Ob der Gesetz-<br />

entwurf in der vorliegenden Fassung letztendlich inkraft<br />

tritt, ist aufgrund der anhaltenden politischen Diskussion<br />

derzeit noch offen.


Pulsierendes Leben in den Straßen Chinas<br />

83<br />

Steuerliche Grundlagen


84<br />

15.<br />

Wichtige Verträge<br />

15.1<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />

zwischen<br />

1.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH, Nürnberg,<br />

(im Folgenden auch „Komplementärin“ genannt)<br />

und<br />

2.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH,<br />

Nürnberg,<br />

(im Folgenden auch „geschäftsführende Kommanditistin“<br />

genannt)<br />

und<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />

3.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Nürnberg<br />

(im Folgenden auch „Treuhänderin“ genannt)<br />

wird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Verein-<br />

barungen folgender Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

geschlossen:<br />

§ 1<br />

Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Beginn der<br />

Gesellschaft<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />

2. Der Sitz der Kommanditgesellschaft ist Nürnberg.<br />

3. Das Geschäftsjahr der Kommanditgesellschaft ist das<br />

Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfge-<br />

schäftsjahr, das am 12.06.2008 begonnen hat und am<br />

31.12.2008 endet.


Mittelverwendung EUR<br />

(1) Investition in Objektgesellschaften (unmittelbar oder mittelbar über Tochtergesellschaften) 30.000.000<br />

(2) Konzeption und Projektierung 700.000<br />

(3) Kapitalbeschaffung 3.500.000<br />

(4) Gründungs- und Beratungskosten, Mittelfreigabekontrolle,<br />

§ 2<br />

Handelsregistergebühren, Prospekterstellung und Gutachten 525.000<br />

(5) Liquiditätsreserve 275.000<br />

Gesamt 35.000.000<br />

Mittelherkunft EUR<br />

Kommanditkapital Gründungsgesellschafter 5.000<br />

einzuwerbendes Kommanditkapital 34.995.000<br />

Gesamt 35.000.000<br />

1) zzgl. gezahltes Agio<br />

2) zzgl. 5% Agio<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten<br />

und das Verwalten von unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Beteiligungen an Immobilienprojektentwicklungsge-<br />

sellschaften in China, deren Gesellschaftszweck der<br />

Erwerb, die Entwicklung und ggf. Veräußerung von<br />

Immobilien ist. Die Gesellschaft kann sich zum Errei-<br />

chen des vorgenannten Gegenstands unmittelbar oder<br />

mittelbar an verschiedenen Objektgesellschaften in<br />

China beteiligen.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle im In- und Ausland<br />

erforderlichen Geschäfte oder Maßnahmen durchzufüh-<br />

ren, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft unmittel-<br />

bar oder mittelbar zusammenhängen und die geeignet<br />

sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Zu solchen<br />

Geschäften und Maßnahmen gehören insbesondere die<br />

Gründung von Unternehmen (Tochtergesellschaften) im<br />

In- und Ausland und der unmittelbare oder mittelbare<br />

Erwerb von Beteiligungen an solchen Unternehmen im<br />

In- und Ausland, deren Unternehmensgegenstand und<br />

tatsächliche Geschäftsführung der Erfüllung des Gesell-<br />

schaftszwecks gem. Ziffer 1 dienen. Alle erforderlichen<br />

Geschäfte und Maßnahmen kann die Gesellschaft auch<br />

durch Dritte vornehmen lassen.<br />

§ 3<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

Die Mittelherkunft und die Mittelverwendung stellen sich<br />

für die Gesellschaft plangemäß, wie oben aufgeführt, dar.<br />

§ 4<br />

Gesellschafter, Kommanditkapital,<br />

Treuhänderin<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management GmbH, Nürnberg. Sie leistet keine Einla-<br />

ge in die Gesellschaft und ist am Gesellschaftsvermö-<br />

gen nicht beteiligt.<br />

2. Gründungskommanditisten sind<br />

a) die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH, Nürnberg,<br />

mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in<br />

Höhe von EUR 2.500<br />

b) die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Nürnberg, mit einer<br />

Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von<br />

EUR 2.500<br />

3. Die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH ist berechtigt, ihre<br />

Kommanditeinlage als Treuhänderin für Dritte (Treu-<br />

1)<br />

2)<br />

85<br />

Wichtige Verträge


86<br />

Wichtige Verträge<br />

geber bzw. „Anleger“) um den Betrag von bis zu<br />

EUR 34.995.000 zu erhöhen. Mit Zustimmung der ge-<br />

schäftsführenden Kommanditistin ist die Treuhänderin<br />

berechtigt, ihre Kommanditeinlage für Dritte um wei-<br />

tere bis zu EUR 15.000.000 (Überplatzierungsreserve)<br />

auf maximal EUR 49.997.500 zu erhöhen.<br />

Die Erhöhung der Kommanditbeteiligung erfolgt durch<br />

die Annahme der Beitrittserklärung eines Treugebers<br />

durch die Treuhänderin.<br />

4. Der Mindestzeichnungsbetrag für jeden Anleger be-<br />

trägt EUR 15.000. Höhere Einlagen müssen ohne Rest<br />

durch 1.000 teilbar sein. Daneben ist ein Agio in Höhe<br />

von 5% des Zeichnungsbetrages zu entrichten.<br />

Die Treuhänderin ist mit Zustimmung der geschäfts-<br />

führenden Kommanditistin berechtigt, auch Beitritte<br />

von Anlegern anzunehmen, die von den vorstehenden<br />

Bedingungen abweichen.<br />

5. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft<br />

unabhängig von der Höhe des eingeworbenen Kom-<br />

manditkapitals spätestens zum 31.12.2009 für den<br />

Beitritt von weiteren Anlegern zu schließen.<br />

In den Fällen des Satzes 1 ändern sich die Planzahlen<br />

der vorstehenden Mittelverwendung (§ 3) entspre-<br />

chend (quotal) in Abhängigkeit von dem zum Zeit-<br />

punkt der Schließung der Gesellschaft gezeichneten<br />

Kommanditkapital. Gleiches gilt in den Fällen der<br />

zusätzlichen Kapitalerhöhung gem. Ziffer 3 Satz 2.<br />

6. Die Gründungskommanditisten werden in voller Höhe<br />

§ 5<br />

ihrer Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen.<br />

Beteiligung als Treugeber<br />

1. Soweit die Treuhänderin Kommanditeinlagen für Treu-<br />

geber übernimmt, hält und verwaltet sie diese nach<br />

Maßgabe eines von ihr mit ihren Treugebern separat<br />

abzuschließenden Treuhand- und Verwaltungsver-<br />

trages (Vollrechtstreuhand).<br />

Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft,<br />

soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten be-<br />

handelt.<br />

2. Der Beitritt der Treugeber zur Gesellschaft wird im<br />

Innenverhältnis wirksam durch Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung durch den Treugeber und Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Im<br />

Außenverhältnis wird die Aufnahme als Kommanditist<br />

wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister.<br />

Bis dahin werden die Anleger wie atypisch stille Ge-<br />

sellschafter behandelt, wobei alle Regelungen dieses<br />

Vertrages in dieser Zeit sinngemäß anzuwenden sind.<br />

3. Soweit beitretende Anleger sich an der Kommandit-<br />

gesellschaft beteiligen, ist die Einlage auf das in der<br />

Beitrittserklärung angegebene Treuhandkonto einzu-<br />

zahlen.<br />

4. Die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH darf Auszahlungen<br />

von diesem Treuhandkonto zugunsten der Komman-<br />

ditgesellschaft nur im Rahmen des Investitions- und<br />

Finanzplans gem. § 3 nach Freigabe durch eine Wirt-<br />

schaftsprüfungsgesellschaft gemäß separat abge-<br />

schlossenem Mittelfreigabevertrag vornehmen.<br />

5. Soweit Eigenmittel der Gesellschaft bis zum 30.06.2010<br />

nicht in Anspruch genommen werden, sind sie an die<br />

Gesellschafter (Treugeber) unter Berücksichtigung ei-<br />

ner angemessenen Liquiditätsreserve zurückzuzahlen.<br />

6. Die Treuhänderin ist zur Einzahlung einer gem. § 4<br />

Ziffer 3 erhöhten Kommanditeinlage nur insoweit<br />

verpflichtet, als Anleger ihr entsprechende Mittel zur<br />

Verfügung gestellt haben.<br />

7. Kommt ein Treugeber seiner Verpflichtung zur Ein-<br />

zahlung der von ihm übernommenen Einlage nicht<br />

fristgemäß nach, so befindet er sich ab dem Zeitpunkt<br />

der Fälligkeit in Verzug. Dem Treugeber entstehen in<br />

diesem Falle ohne weitere Mahnungen Verzugszinsen<br />

in Höhe von 5% p.a. über dem zum Zeitpunkt der<br />

Fälligkeit geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Die<br />

Geltendmachung eines aus der Verzögerung entstan-<br />

denen weiteren Schadens bleibt davon unberührt.


8. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />

einen Treugeber, der seine fällige Einlage trotz schrift-<br />

licher Mahnung nach Fristsetzung und Ausschlie-<br />

ßungsandrohung ganz oder teilweise nicht erbringt,<br />

durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz<br />

oder teilweise auszuschließen, ohne dass es insoweit<br />

eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Insoweit ist<br />

die geschäftsführende Kommanditistin ermächtigt, die<br />

Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer Kommandit-<br />

beteiligung aus der Gesellschaft auszuschließen, der<br />

auf den säumigen und ausgeschlossenen Treugeber<br />

entfällt. § 4 Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />

9. Die Treugeber sind berechtigt, sich selbst als Komman-<br />

ditisten der Gesellschaft in das Handelsregister ein-<br />

tragen zu lassen. Diese Eintragung setzt voraus, dass<br />

der jeweilige Treugeber zuvor der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin eine notariell beglaubigte Handelsre-<br />

gistervollmacht erteilt hat, welche über den Tod des<br />

Treugebers hinaus und unwiderruflich erteilt wird und<br />

zur Vornahme sämtlicher handelsregisterlicher Anmel-<br />

dungen, welche die Gesellschaft betreffen können,<br />

ermächtigt. Die mit der eigenen Handelsregistereintra-<br />

gung eines Treugebers entstehenden Kosten sind von<br />

diesem zu tragen.<br />

10. Soweit sich ein Treugeber selbst als Kommanditist<br />

§ 6<br />

in das Handelsregister eintragen lässt, setzt sich das<br />

Treuhandverhältnis mit der Treuhänderin als Verwal-<br />

tungstreuhand fort. Das Nähere regelt der Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag.<br />

Haftung der Gesellschafter, Nachschusspflicht<br />

1. Die Haftung der als Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

beitretenden Anleger für Verbindlichkeiten der Ge-<br />

sellschaft ist gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Hafteinlage beschränkt.<br />

2. Die Hafteinlage der Treuhänderin beträgt zunächst<br />

EUR 2.500 und entspricht ihrer eigenen Kommanditein-<br />

lage. Die Hafteinlage wird nach Zeichnungsschluss um<br />

1% der Summe der von den treuhänderisch beteiligten<br />

Anlegern gem. § 5 Ziffer 1 übernommenen Kommandit-<br />

einlagen erhöht. Unmittelbar als Direktkommanditisten<br />

der Gesellschaft beigetretene Anleger werden ebenfalls<br />

mit einer Hafteinlage von 1% ihrer gezeichneten Kom-<br />

manditeinlage in das Handelsregister eingetragen.<br />

3. Zu weiteren Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft<br />

§ 7<br />

oder zu Zahlungen gegenüber Dritten sind die Kom-<br />

manditisten und Treugeber nicht verpflichtet.<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

ist die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH („geschäfts-<br />

führende Kommanditistin“) berechtigt und verpflichtet.<br />

Durch sie wird die Gesellschaft nach außen vertreten,<br />

soweit nicht aus gesetzlich zwingenden Gründen eine<br />

Vertretung durch die persönlich haftende Gesellschaf-<br />

terin erforderlich ist. Die geschäftsführende Komman-<br />

ditistin ist von den Beschränkungen des § 112 HGB<br />

und § 181 BGB befreit.<br />

Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen. Sie verpflichtet sich – soweit sie aus<br />

zwingenden Gründen im Außenverhältnis die Kom-<br />

manditgesellschaft vertreten muss – hierbei stets den<br />

Weisungen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

Folge zu leisten, soweit diese nicht gegen Recht und<br />

Gesetz verstoßen.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist zu allen<br />

Maßnahmen und Handlungen berechtigt, die zur<br />

Förderung des Gegenstands der Gesellschaft (§ 2)<br />

notwendig oder zweckmäßig sind.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin bedarf für<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen, welche über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

hinausgehen, der Zustimmung der Gesellschafterver-<br />

sammlung. Maßnahmen zur Durchführung der in § 3<br />

genannten Investitionen, insbesondere die Gründung<br />

von Tochtergesellschaften im In- und Ausland und der<br />

unmittelbare oder mittelbare Erwerb von Beteiligungen<br />

an Immobilienprojektentwicklungsgesellschaften<br />

87<br />

Wichtige Verträge


88<br />

Wichtige Verträge<br />

in China (§ 2), bedürfen nicht der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung. Der Erwerb von weiteren<br />

Beteiligungen über die in § 3 (1) genannten Beteili-<br />

gungen hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

4. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

§ 8<br />

bedarf die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft<br />

in Gesellschafterversammlungen von Tochter- oder<br />

Beteiligungsgesellschaften, in denen die Gesellschaft<br />

von der geschäftsführenden Kommanditistin vertreten<br />

wird. Die geschäftsführende Kommanditistin darf sich<br />

insoweit ihrerseits von geeigneten Personen vertreten<br />

lassen. Ebenso bedarf die Aufnahme von Fremdkapital<br />

gem. §14 Ziff. 8 nicht der Zustimmung der Gesellschaf-<br />

terversammlung.<br />

Kapitalkonten<br />

1. Für jeden Gesellschafter werden die folgenden Kapital-<br />

konten geführt:<br />

a) ein Kapitalkonto I (»Hafteinlagenkonto«),<br />

b) ein Kapitalkonto II (»Rücklagenkonto«).<br />

c) ein Kapitalkonto III (»Ergebnissonderkonto«) und<br />

d) ein Kapitalkonto IV (»Entnahmekonto«).<br />

2. Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen auf<br />

die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />

gebucht (§ 6 Ziffer 2). Diese bilden den Kapitalanteil<br />

eines Gesellschafters i.S.d. § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer<br />

I. HGB.<br />

Auf dem Kapitalkonto II werden Einzahlungen des die<br />

Hafteinlage übersteigenden Teils der gezeichneten<br />

Kommanditeinlage sowie die Einzahlung des Agios ge-<br />

bucht. Diese bilden die Rücklage im Sinne von § 264c<br />

Abs. 2 Satz 1 Ziffer II. HGB.<br />

Auf dem Kapitalkonto III werden die jährlichen Ergeb-<br />

niszuweisungen gebucht.<br />

Auf dem Kapitalkonto IV werden laufende Entnahmen<br />

und Auszahlungen an die Gesellschafter einschließlich<br />

etwaiger verauslagter Steuerabzugsbeträge gebucht.<br />

3. Sämtliche Kapitalkonten sind weder im Soll noch im<br />

§ 9<br />

Haben verzinslich.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll einmal<br />

jährlich bis zum 31. Dezember nach Ablauf eines jeden<br />

Geschäftsjahres in Nürnberg abgehalten werden. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, für<br />

die Gesellschafterversammlung einen anderen Ort<br />

festzulegen. Entsprechend § 10 Ziffer 3 dieses Ver-<br />

trages kann die Gesellschafterversammlung auch im<br />

schriftlichen oder fernschriftlichen Verfahren durchge-<br />

führt werden.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind<br />

von der geschäftsführenden Kommanditistin ein-<br />

zuberufen, wenn es das dringende Interesse der<br />

Gesellschaft erfordert oder die geschäftsführende<br />

Kommanditistin dies für zweckmäßig hält. Die ge-<br />

schäftsführende Kommanditistin ist zur Einberufung<br />

einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

auch dann verpflichtet, wenn Kommanditisten, die<br />

zusammen mindestens 25% der Kommanditeinlagen<br />

auf sich vereinigen, dies schriftlich unter Übersendung<br />

einer Tagesordnung und einer Begründung verlangen.<br />

Kommt die geschäftsführende Kommanditistin der<br />

Aufforderung von Kommanditisten zur Einberufung<br />

einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Kommandi-<br />

tisten selbst berechtigt, eine Gesellschafterversamm-<br />

lung in entsprechender Form und Frist einzuberufen.<br />

Ziffer 1 Satz 3 und Ziffer 3 finden auf außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlungen entsprechende Anwen-<br />

dung.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin hat Gesell-<br />

schafterversammlungen schriftlich (d. h. durch ein-<br />

fachen Brief) unter Übersendung einer Tagesordnung<br />

einzuberufen. Die Einberufung muss spätestens drei


Wochen vor dem Versammlungstermin an alle Gesell-<br />

schafter abgesandt worden sein.<br />

Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin zu. Sie hat durch<br />

eine von ihr benannte geeignete Person ein Protokoll<br />

führen und unterzeichen zu lassen. Eine Kopie des<br />

Protokolls ist allen Gesellschaftern zu übersenden. Es<br />

gilt als inhaltlich richtig wenn nicht innerhalb von vier<br />

Wochen nach Zugang der geschäftsführenden Kom-<br />

manditistin ein schriftlicher Widerspruch zugegangen<br />

ist. Über den Widerspruch entscheidet die nächste<br />

Gesellschafterversammlung.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn mindestens 50% der gesamten Stimmen an-<br />

wesend oder rechtlich wirksam vertreten sind und die<br />

geschäftsführende Kommanditistin rechtlich wirksam<br />

vertreten ist.<br />

5. Sind in einer Gesellschafterversammlung Kommanditis-<br />

ten, die zusammen mehr als 50% des Kommanditka-<br />

pitals auf sich vereinigen, oder die geschäftsführende<br />

Kommanditistin nicht anwesend oder vertreten, so ist<br />

unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung<br />

mit gleicher Form und Frist einzuberufen, die ohne<br />

Rücksicht auf die Zahl der dann anwesenden oder<br />

vertretenen Stimmen beschlussfähig ist. Hierauf ist in<br />

der Ladung besonders hinzuweisen.<br />

6. Je volle EUR 1.000 der übernommenen Kommanditein-<br />

lage gewähren eine Stimme.<br />

7. Die Treuhänderin (§ 4 Ziffer 3) ist berechtigt, ihr<br />

Stimmrecht unterschiedlich entsprechend den Kapital-<br />

anteilen der von ihr vertretenen Treugeber auszuüben,<br />

und zwar nach Maßgabe der ihr von den Treugebern<br />

erteilten Weisungen (gespaltenes Stimmrecht). Soweit<br />

die Treuhänderin trotz Nachfrage keine Weisungen der<br />

Treugeber erhält, wird die Treuhänderin ihr Stimmrecht<br />

entsprechend des mitgeteilten Abstimmungsvorschlags,<br />

im Übrigen nach pflichtgemäßem Ermessen ausüben.<br />

8. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesell-<br />

schafterversammlung durch einen mit schriftlicher<br />

Vollmacht versehenen Mitgesellschafter oder durch<br />

eine mit schriftlicher Vollmacht versehene und zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (Rechts-<br />

anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar)<br />

vertreten zu lassen. Die schriftliche Vollmacht ist zu<br />

Beginn der Gesellschafterversammlung der geschäfts-<br />

führenden Kommanditistin auszuhändigen. Die Vertre-<br />

tung durch sonstige Personen kann durch Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung zugelassen werden.<br />

Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für die Bevoll-<br />

mächtigung der Treuhänderin als Verwaltungstreuhän-<br />

derin in den Fällen des § 5 Ziffer 10.<br />

9. Die Treugeber sind berechtigt, an Gesellschafterver-<br />

sammlungen persönlich teilzunehmen (§ 5 Ziffer 1).<br />

10. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

§ 10<br />

kann nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer<br />

Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung des<br />

Protokolls der Gesellschafterversammlung bzw. der<br />

schriftlichen Mitteilung des Gesellschafterbeschlusses<br />

Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die<br />

Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt<br />

ein evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt.<br />

Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

und Beschlussfassung<br />

1. Die Gesellschafterversammlung beschließt in allen ihr<br />

gesetzlich oder kraft dieses Gesellschaftsvertrages<br />

zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere<br />

a) über die Feststellung bzw. Genehmigung des Jah-<br />

resabschlusses der Gesellschaft;<br />

b) über die Entlastung der Geschäftsführung;<br />

c) über die Auszahlung (Entnahme) von Liquiditäts-<br />

überschüssen bzw. deren nachträgliche Geneh-<br />

migung unter Berücksichtigung der Regelungen<br />

des § 13;<br />

d) über die Wahl des Abschlussprüfers der Gesell-<br />

schaft, sofern ein solcher zu wählen ist;<br />

e) über die Änderung dieses Gesellschaftsvertrages;<br />

f) über die Auflösung der Gesellschaft.<br />

89<br />

Wichtige Verträge


90<br />

Wichtige Verträge<br />

2. Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehr-<br />

heit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit dieser<br />

Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz nicht zwingend<br />

eine andere Mehrheit vorsehen. Ungültige Stimmen<br />

und Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen.<br />

a) Folgende Beschlussgegenstände bedürfen abwei-<br />

chend von Satz 1 einer Mehrheit von 75% der<br />

abgegebenen Stimmen, sowie der ausdrücklichen<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommandi-<br />

tistin:<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

die Auflösung der Gesellschaft.<br />

b) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags zulasten<br />

der Gründungsgesellschafter (§ 4 Ziffer 1 und 2)<br />

bedürfen deren vorheriger Einwilligung.<br />

c) Änderungen des § 12 (Ergebnisverteilung) und<br />

des § 13 (Auszahlungen, Entnahmen) dieses Gesellschaftsvertrages,<br />

welche die Rechte einzelner<br />

Gesellschafter betreffen, bedürfen der vorherigen<br />

Einwilligung der jeweils betroffenen Gesellschafter.<br />

3. Gesellschafterbeschlüsse können im schriftlichen Verfahren<br />

(auch per E-Mail und Telefax) gefasst werden.<br />

Eine solche Beschlussfassung ist in den Fällen der Ziffer<br />

2 ausgeschlossen.<br />

§ 11<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die geschäftsführende Kommanditistin hat den Jahresabschluss<br />

innerhalb von neun Monaten nach dem<br />

Ende eines Wirtschaftsjahres nach den Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.<br />

2. Nach Vorliegen des Erstellungsberichtes erhält jeder<br />

Gesellschafter ein Exemplar des Jahresabschlusses der<br />

Gesellschaft zugesandt, spätestens mit der Einladung<br />

zur Gesellschafterversammlung.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin hat der Treu-<br />

händerin auf Verlangen ein Exemplar des Jahresabschlusses<br />

für jeden von ihr vertretenen Treugeber<br />

auszuhändigen. Dies gilt sowohl im Falle der Vollrechts-<br />

als auch der Verwaltungstreuhand.<br />

§ 12<br />

Ergebnisverteilung<br />

1. Begriffsdefinition<br />

a) »Vollrückzahlung« ist der Zeitpunkt, zu dem die<br />

Gesellschaft einen Betrag in Höhe der insgesamt<br />

gezeichneten Kommanditeinlagen ohne Agio zu-<br />

züglich der Vorzugsrendite an die Gesellschafter<br />

ausgezahlt hat.<br />

b) »Vorzugsrendite« ist eine rechnerische interne<br />

Verzinsung der von den Gesellschaftern gezeich-<br />

neten und geleisteten Kommanditeinlagen ohne<br />

Agio in Höhe von 12% p.a. für die Zeit der Kapi-<br />

talbindung bei der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt<br />

der Schließung der Gesellschaft (Berechnung nach<br />

der Internen-Zinsfußmethode mit jährlicher Zins-<br />

berechnung). Die Vorzugsrendite wird nur so weit<br />

und so lange berechnet, wie die Summe der ge-<br />

leisteten Kommanditeinlagen ohne Agio zuzüglich<br />

der Vorzugsrendite die Summe der empfangenen<br />

Auszahlungen (ohne Auszahlungen auf den Früh-<br />

zeichnerbonus gem. Buchst. d) übersteigt.<br />

c) »Bilanzgewinn« ist der nach den handelsrecht-<br />

lichen Bestimmungen ermittelte Jahresüberschuss<br />

bzw. Jahresfehlbetrag zuzüglich der Entnahmen<br />

aus den Rücklagen zugunsten des Bilanzgewinns<br />

gemäß § 275 Abs. 4 HGB. Im Rahmen der Erstel-<br />

lung des Jahresabschlusses ist die Gesellschaft be-<br />

rechtigt, Rücklagen zu Gunsten des Bilanzgewinns<br />

aufzulösen.<br />

d) »Frühzeichnerbonus« ist der Betrag, der den<br />

Kommanditisten, die der Gesellschaft bis zum<br />

28.02.2009 beitreten und ihre Kommanditein-<br />

lage inkl. Agio vollständig geleistet haben, im<br />

Rahmen der Ergebnisverteilung in den Jahren<br />

2008 und 2009 vorab zugewiesen wird. Im Jahr


2008 beträgt der Frühzeichnerbonus 5% p.a. auf<br />

das gezeichnete und eingezahlte Nominalkapital<br />

(ohne Agio) gerechnet ab dem 1. des Monats, der<br />

auf die Einzahlung folgt, bis zum Jahresende. In<br />

2009 beträgt der Frühzeichnerbonus für in 2008<br />

beigetretene Gesellschafter 5% p.a. vom 1.1.2009<br />

bis zum Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft.<br />

Für Anleger, die der Gesellschaft in 2009 bis zum<br />

28.02.2009 beitreten, beträgt der Frühzeichner-<br />

bonus 5% p.a. gerechnet ab dem 1. des Monats,<br />

der auf die Einzahlung folgt bis zum Zeitpunkt der<br />

Schließung der Gesellschaft.<br />

2. Der Frühzeichnerbonus wird den jeweiligen Gesell-<br />

schaftern auf deren Ergebnissonderkonto gem. § 8<br />

Ziffer 1 c) gutgeschrieben.<br />

3. Das danach verbleibende Ergebnis wird bis zur Vollrück-<br />

zahlung den Ergebnissonderkonten der Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen<br />

zueinander zugewiesen. Für das Geschäftsjahr 2008<br />

ist hierfür das gezeichnete Kommanditkapital zum<br />

31.12.2008 – unabhängig vom Beitritt eines Gesell-<br />

schafters – maßgeblich. Satz 2 gilt sinngemäß für<br />

Gesellschafter, die der Gesellschaft im Jahr 2009<br />

beitreten. Dabei werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt<br />

des Beitritts eines Gesellschafters an zunächst dem<br />

beitretenden Gesellschafter in dem Umfang allein<br />

zugerechnet, in dem im Jahr 2008 beigetretene Gesell-<br />

schafter an dem Ergebnis beteiligt waren (ohne Früh-<br />

zeichnerbonus). Das verbleibende Ergebnis wird auf<br />

die Gesellschafter im Verhältnis ihrer übernommenen<br />

Kommanditeinlagen zum 31.12.2009 verteilt.<br />

4. Nach dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung wird der<br />

§ 13<br />

Bilanzgewinn der Gesellschaft im Verhältnis 60:40 auf<br />

die Anleger (Treugeber) und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin verteilt.<br />

Auszahlungen, Entnahmen<br />

1. a) Die Gesellschaft schüttet freie Liquidität nach<br />

Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

aus. Bei der Bestimmung des auszuschüttenden<br />

Betrages ist eine angemessene Reserve zur Bestrei-<br />

tung der Kosten der Gesellschaft unter Berücksich-<br />

tigung der Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen<br />

und sonstigen Verpflichtungen der Gesellschaft zu<br />

bilden.<br />

b) Auszahlungen können durch die geschäftsfüh-<br />

rende Kommanditistin auch dann vorgenommen<br />

werden, wenn der Saldo der Kapitalkonten der<br />

Gesellschafter hierdurch negativ wird oder durch<br />

vorhergehende Verluste oder Auszahlungen bereits<br />

negativ geworden ist.<br />

c) Soweit die Gesellschaft Steuerabzugsbeträge (z.B.<br />

Quellensteuern, Kapitalertragsteuer, Solidaritäts-<br />

zuschlag) für einen Gesellschafter verauslagt hat,<br />

sind die Beträge bei der nächsten Auszahlung in<br />

Abzug zu bringen. Solche verauslagten Steuer-<br />

abzugsbeträge werden als Entnahmen auf dem<br />

Kapitalkonto IV gebucht.<br />

2. Die für Auszahlungen bzw. Entnahmen vorgesehene<br />

§ 14<br />

freie Liquidität steht zunächst den Berechtigten des<br />

Frühzeichnerbonus gem. § 12 Ziffer 1 d) zu. Die da-<br />

nach verbleibende Liquidität wird unter Berücksichti-<br />

gung der Regelungen zur Ergebnisverteilung (§ 12) an<br />

die Gesellschafter ausgeschüttet.<br />

Kosten, Vergütungen<br />

1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten ihrer eigenen Ver-<br />

waltung, soweit sie nicht gemäß den Bestimmungen<br />

der nachfolgenden Ziffer 2 von der geschäftsführen-<br />

den Kommanditistin zu tragen sind. Zu den von der<br />

Gesellschaft zu tragenden Kosten zählen insbesondere<br />

die folgenden:<br />

a) die externen Kosten der Konzeption und Projektie-<br />

rung der Gesellschaft bis zu einem Betrag in Höhe<br />

von 2% des gesamten gezeichneten Komman-<br />

ditkapitals der Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer,<br />

der Gründung und der Prospekterstellung und<br />

–begutachtung (einschließlich Rechts- und Steu-<br />

erberatung sowie Durchführung der Mittelverwen-<br />

91<br />

Wichtige Verträge


92<br />

Wichtige Verträge<br />

dungskontrolle) bis zu einem Betrag in Höhe von<br />

1,5% des gesamten gezeichneten Kommanditkapi-<br />

tals der Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer;<br />

b) die Kosten für die Kapitalbeschaffung bis zu<br />

einem Betrag in Höhe von 10% des gesamten<br />

gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

zzgl. des von den beitretenden Anlegern gezahl-<br />

ten Agios;<br />

c) alle direkt zuordenbaren Kosten in Zusammenhang<br />

mit der Gründung von Tochtergesellschaften im<br />

In- und Ausland bzw. dem unmittelbaren oder<br />

mittelbaren Erwerb und der Veräußerung von<br />

Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland<br />

zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks (§ 2) ein-<br />

schließlich der erforderlichen Rechts-, Steuer- und<br />

sonstiger Beratungskosten; hierunter fällt auch<br />

die angemessene Kapitalausstattung der Tochter-<br />

oder (mittelbarer) Beteiligungsgesellschaften, die<br />

zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen<br />

notwendig ist;<br />

d) die Kosten der Buchhaltung der Gesellschaft sowie<br />

der Erstellung und ggf. Prüfung des Jahresab-<br />

schlusses der Gesellschaft;<br />

e) die Kosten der Erstellung, des Drucks und Versands<br />

von Berichten an die Gesellschafter sowie die Kos-<br />

ten für die Abhaltung von Gesellschafterversamm-<br />

lungen;<br />

f) die Kosten und Gebühren für die eigene Rechts-,<br />

Steuer- und sonstige Beratung der Gesellschaft,<br />

insbesondere für die Erstellung der Steuererklä-<br />

rungen der Gesellschaft;<br />

g) die Kosten des Geldverkehrs;<br />

h) nachgewiesene Reisekosten der geschäftsführen-<br />

den Kommanditistin für Reisen zwecks Überwa-<br />

chung der erworbenen Beteiligungsgesellschaft,<br />

sowie Wahrnehmung von Gesellschafterfunkti-<br />

onen in der Beteiligungsgesellschaft;<br />

i) etwaige Steuern und Abgaben jeglicher Art der<br />

Gesellschaft.<br />

2. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben gem. Ziffer 1<br />

kann die geschäftsführende Kommanditistin Dritte auf<br />

Kosten der Gesellschaft beauftragen. Dies gilt nicht für<br />

die Übernahme der unbeschränkten Haftung durch die<br />

Komplementärin und die Übernahme der Geschäfts-<br />

führung der Gesellschaft durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />

Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 0,25% des Kommanditkapitals.<br />

4. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre<br />

Tätigkeit eine Vergütung von jährlich 0,5% des Kom-<br />

manditkapitals zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

5. Die Treuhandgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine<br />

Vergütung von jährlich 0,5% des Kommanditkapitals<br />

zzgl. der gesetzlichen USt. nach Maßgabe des jewei-<br />

ligen Treuhandvertrages.<br />

6. Die Vergütungen gem. Ziffern 3 bis 5 sind jeweils zum<br />

31. Dezember eines Geschäftsjahres fällig. Die jeweils<br />

Berechtigten sind berechtigt, unterjährig Abschlags-<br />

zahlungen in angemessener Höhe zu verlangen, so-<br />

weit die Liquidität der Gesellschaft hierfür ausreicht.<br />

7. Für das Jahr 2008 betragen die vorstehend genannten<br />

Vergütungen gem. Ziffern 3 bis 5 25% des jeweiligen<br />

Betrages.<br />

8. Sollte zu den Fälligkeitsterminen der vorstehend<br />

§ 15<br />

genannten Kosten keine ausreichende Liquidität vor-<br />

handen sein, ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />

berechtigt, Fremdkapital zur Finanzierung dieser Kos-<br />

ten aufzunehmen.<br />

Laufzeit der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.


2. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis<br />

§ 16<br />

mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines<br />

Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.<br />

Dezember 2013. Die Kündigung bedarf der Schriftform<br />

und ist an die geschäftsführende Kommanditistin zu<br />

richten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt auch<br />

dann vor, wenn bei einem Gesellschafter nach Beitritt<br />

zur Gesellschaft einer der folgenden Härtefälle eintritt<br />

und dieser zum Zeitpunkt der Kündigung fortbesteht:<br />

Ununterbrochene Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Mo-<br />

naten Dauer, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine rechts-<br />

kräftig erfolgte Ehescheidung. Ein Härtefall ist der<br />

Gesellschaft durch eine entsprechende Bescheinigung<br />

des Arbeitsamtes, ein amtsärztliches Gutachten bzw.<br />

ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nachzuweisen.<br />

Tod eines Kommanditisten<br />

1. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit<br />

seinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

Diese haben sich durch Vorlage einer Ausfertigung<br />

des Erbscheins oder eines entsprechend geeigneten<br />

Nachweises zu legitimieren.<br />

2. Falls mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vor-<br />

§ 17<br />

handen sind, haben diese zwecks Ausübung der<br />

Gesellschafterrechte einen einheitlichen Vertreter zu<br />

benennen. Bis zur Benennung ruht das Stimmrecht<br />

aus der Beteiligung des Erblassers sowie das Recht<br />

auf Auszahlungen / Entnahmen gem. §13. Das gilt<br />

sinngemäß im Falle der treugeberischen Beteiligung<br />

des Erblassers.<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den ver-<br />

bleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus,<br />

wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis gem. §15 Ziffer 2 S. 1<br />

kündigt;<br />

b) er das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />

Grund kündigt;<br />

c) ein Gläubiger eines Kommanditisten dessen Aus-<br />

einandersetzungsguthaben pfändet und die Ge-<br />

sellschaft gem. § 135 HGB wirksam kündigt, und<br />

zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />

Kündigung;<br />

d) in der Person des Kommanditisten ein wichtiger<br />

Grund vorliegt und er daraufhin durch Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung aus der Gesell-<br />

schaft ausgeschlossen wird;<br />

e) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröff-<br />

net oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />

wird, und zwar nach Ablauf von zwei Monaten<br />

nach diesem Zeitpunkt, sofern das Insolvenzver-<br />

fahren zu diesem Zeitpunkt nicht abgewendet<br />

worden ist;<br />

f) er eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft er-<br />

hebt;<br />

g) er aus der Gesellschaft durch die geschäftsfüh-<br />

rende Kommanditistin wegen Nichteinzahlung der<br />

fälligen Einlage nach Fristsetzung mit Ausschluss-<br />

androhung ausgeschlossen wird (§ 5 Ziffer 8).<br />

3. Die Regelungen der Ziffer 2 gelten entsprechend für<br />

Treugeber mit der Maßgabe, dass in den dort genann-<br />

ten Fällen die Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer<br />

Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausschei-<br />

det, den sie treuhänderisch für den jeweils betroffenen<br />

Treugeber hält.<br />

4. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft<br />

aus, so beruft die geschäftsführende Kommanditistin<br />

unverzüglich eine Gesellschafterversammlung ein,<br />

welche einen neuen Komplementär wählt.<br />

93<br />

Wichtige Verträge


94<br />

Wichtige Verträge<br />

5. Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin aus<br />

der Gesellschaft aus, so tritt unverzüglich und unmit-<br />

telbar die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH an ihre Stelle. Sie<br />

übernimmt die Geschäftsführung der Gesellschaft so<br />

lange, bis die Gesellschafterversammlung einen neuen<br />

geschäftsführenden Kommanditisten bestimmt hat.<br />

6. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, so<br />

ist die geschäftsführende Kommanditistin ermächtigt,<br />

für die Zeit bis zur Neueinsetzung eines Treuhänders<br />

deren Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treu-<br />

hand- und Verwaltungsvertrages gegenüber den<br />

Treugebern wahrzunehmen.<br />

7. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters ist die geschäfts-<br />

§ 18<br />

führende Kommanditistin berechtigt, den Kommandit-<br />

anteil des ausscheidenden Gesellschafters innerhalb<br />

von 60 Tagen nach der Erklärung des Ausscheidens<br />

zum Verkehrswert zu veräußern. Kommt eine Veräuße-<br />

rung innerhalb dieser Frist nicht zustande, so wächst<br />

der Gesellschaftsanteil den übrigen Gesellschaftern<br />

im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen zueinander zu.<br />

Dem ausscheidenden Gesellschafter steht in diesem<br />

Falle als Abfindung ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

zum Zeitpunkt des Ausscheidens zu. Das Auseinander-<br />

setzungsguthaben bemisst sich nach den Regelungen<br />

des § 19.<br />

Ausschluss von Gesellschaftern<br />

1. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft durch<br />

Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer<br />

Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stim-<br />

men ausgeschlossen werden, wenn in seiner Person<br />

ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist<br />

insbesondere dann gegeben, wenn er vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig eine wesentliche Bestimmung dieses<br />

Gesellschaftsvertrages verletzt. Hiervon unberührt<br />

bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Aus-<br />

schluss eines Gesellschafters.<br />

2. Wird ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausge-<br />

schlossen, so steht ihm ein Abfindungs- bzw. Ausein-<br />

andersetzungsguthaben gem. § 19 zu.<br />

§ 19<br />

Auseinandersetzung<br />

1. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber aus der Gesell-<br />

schaft aus und findet eine Fortsetzung des Gesell-<br />

schaftsverhältnisses mit seinen Rechtsnachfolgern<br />

nicht statt, so ist an den ausscheidenden Gesellschaf-<br />

ter eine Abfindung zu zahlen.<br />

Die Abfindung bemisst sich grundsätzlich aufgrund ei-<br />

ner Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten Bilanz-<br />

stichtag vor dem Ausscheiden des Gesellschafters. In<br />

der Auseinandersetzungsbilanz sind die stillen Reserven<br />

der Gesellschaft zu berücksichtigen, d. h. insbesondere<br />

die Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit ihrem<br />

Verkehrswert zu bewerten. Schwebende Geschäfte<br />

zum Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen.<br />

Zwischen dem Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz<br />

und dem Ausscheiden an den Gesellschafter geflossene<br />

Auszahlungen/Entnahmen sind von dem errechneten<br />

Verkehrswert zu kürzen, in diesem Zeitraum geleistete<br />

Einlagen sind hinzuzurechnen.<br />

2. Besteht im Rahmen der Ermittlung des Auseinander-<br />

setzungsguthabens Uneinigkeit über den Wertansatz<br />

einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft,<br />

insbesondere der Beteiligungen, so hat der ausschei-<br />

dende Kommanditist/Treugeber auf seine Kosten<br />

ein Schiedsgutachten eines von der Handelskammer<br />

Nürnberg zu benennenden Sachverständigen einzu-<br />

holen. Kommt auf Basis dieses Schiedsgutachtens eine<br />

Einigung über die strittigen Wertansätze nicht zustan-<br />

de, so kann die Gesellschaft ihrerseits ein weiteres<br />

Gutachten eines von der Handelskammer Nürnberg<br />

zu benennenden Sachverständigen in Auftrag geben.<br />

Dem zweiten Gutachter darf das Gutachten des ersten<br />

Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Die Kosten<br />

des zweiten Gutachtens trägt die Gesellschaft. Die<br />

Bewertung der Vermögensgegenstände in der Ausein-<br />

andersetzungsbilanz hat dann mit dem arithmetischen<br />

Mittel der in den beiden Schiedsgutachten festgestell-<br />

ten Werte zu erfolgen.<br />

3. Abfindungsansprüche gem. vorstehender Ziffer 1 sind<br />

unverzinslich und in fünf gleichen Halbjahresraten, je-<br />

weils zum Ende eines Kalenderhalbjahres, an den aus-


geschiedenen Kommanditisten/Treugeber zu zahlen,<br />

erstmals zum Ende des dem Ausscheiden folgenden<br />

Kalenderhalbjahres.<br />

Die Gesellschaft kann die Abfindungszahlung ausset-<br />

zen, wenn die Liquiditätslage der Gesellschaft eine<br />

Zahlung nicht zulässt oder Darlehen zwecks Zahlung<br />

aufgenommen werden müssten.<br />

4. Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten/<br />

Treugeber ein negatives Auseinandersetzungsgutha-<br />

ben, kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen.<br />

Hat er jedoch Entnahmen getätigt bzw. Auszahlungen<br />

erhalten, sind diese an die Gesellschaft unverzüglich<br />

zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des<br />

Kommanditisten/Treugebers übersteigen.<br />

5. Der ausscheidende Kommanditist/Treugeber kann eine<br />

Sicherheitsleistung für ein etwaiges Auseinanderset-<br />

zungsguthaben nicht verlangen.<br />

6. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhänderin durch<br />

Beendigung eines Treuhandverhältnisses, gelten die<br />

vorstehenden Bestimmungen entsprechend, soweit<br />

die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht auf<br />

den Treugeber oder einen Übernehmer übertragen<br />

wird.<br />

7. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber gem. § 17 Ziffer<br />

2 lit. d) – g) aus der Kommanditgesellschaft aus, be-<br />

stimmt sich sein Abfindungsguthaben abweichend von<br />

den vorstehenden Regelungen nach dem Buchwert<br />

seiner Beteiligung im Zeitpunkt seines Ausscheidens,<br />

beschränkt jedoch auf den Nennwert seiner geleiste-<br />

ten Einlage. Die Regelungen der Ziffern 2 – 5 finden<br />

entsprechende Anwendung.<br />

8. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber auf Grund der<br />

Härtefallregelung gem. § 15 Ziff. 2 S. 4 aus der Gesell-<br />

schaft aus, so beträgt das Abfindungsguthaben 80%<br />

des nach Ziff. 1 berechneten Wertes. Abweichend zu<br />

Ziff. 3 wird das Guthaben innerhalb von 3 Monaten<br />

nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft in voller<br />

Höhe zur Zahlung fällig, sofern die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft dies zulässt.<br />

§ 20<br />

Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

1. Unbeschadet der Regelungen des § 5 Ziffer 9, 10<br />

kann die Treuhänderin über das von ihr treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditkapital nur mit Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin nach Maßgabe<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages verfügen.<br />

2. Jeder Kommanditist/Treugeber kann auf den Beginn<br />

oder das Ende eines Kalenderquartals über seinen<br />

Gesellschaftsanteil verfügen, sofern der Rechtsnach-<br />

folger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des<br />

Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt. Sofern Ver-<br />

fügungen nur einen Teil des Gesellschaftsanteils eines<br />

Kommanditisten/Treugebers betreffen, gilt § 4 Ziffer 4<br />

entsprechend. Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen schrift-<br />

lichen Zustimmung der geschäftsführenden Komman-<br />

ditistin. Nicht der Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bedürfen Übertragungen an Ehe-<br />

gatten, Geschwister oder in gerader Linie Verwandte<br />

des Gesellschafters. Die Zustimmung darf nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund<br />

ist insbesondere dann gegeben, wenn der Gesellschaft<br />

gegen den betreffenden Gesellschafter fällige Ansprü-<br />

che zustehen oder wenn der Erwerber unmittelbar<br />

oder mittelbar mit der Gesellschaft oder Gesellschaf-<br />

tern oder ihren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften im<br />

Wettbewerb steht. Verweigert die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ihre Zustimmung, entscheidet hierüber<br />

die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung.<br />

Diese Regelung gilt entsprechend für die Belastung<br />

von Kommanditanteilen. Eine vollständige oder teil-<br />

weise Verpfändung zum Zwecke der Erstfinanzierung<br />

von Einlagen ist jedoch ohne Zustimmung der ge-<br />

schäftsführenden Kommanditistin jederzeit möglich.<br />

Der Rechtsnachfolger hat eine notarielle Handelsregis-<br />

tervollmacht gem. § 5 Ziffer 9 zu erteilen.<br />

3. Soweit eine Anteilsübernahme gem. Ziffer 2 mittelbar<br />

wie unmittelbar zu einer Beteiligung des Übernehmers<br />

von mehr als 25% an der Gesellschaft führen würde,<br />

bedarf die Anteilsübernahme der vorherigen Zustim-<br />

mung der Gesellschafterversammlung einschließlich<br />

95<br />

Wichtige Verträge


96<br />

Wichtige Verträge<br />

der vorherigen Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin. Die Gesellschafterversammlung und<br />

die geschäftsführende Kommanditistin sind berechtigt,<br />

die Zustimmung zu versagen, wenn hierdurch eine<br />

Schädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Gesell-<br />

schaft oder einzelner Gesellschafter zu befürchten ist.<br />

4. Bei Übertragungen auf einen Dritten im Rahmen einer<br />

Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge werden<br />

alle Konten gem. § 8 unverändert fortgeführt.<br />

5. Verfügungen der Gründungsgesellschafter über ihren<br />

Gesellschaftsanteil zugunsten von Dritten bedürfen<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit<br />

einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen<br />

der übrigen Gesellschafter. Einer solchen Zustimmung<br />

bedürfen nicht Verfügungen der Gründungsgesell-<br />

schafter zugunsten von verbundenen Unternehmen im<br />

Sinne des § 15 AktG. Die geschäftsführende Komman-<br />

ditistin darf ihren Kommanditanteil nur dann auf Dritte<br />

übertragen, wenn die Gesellschafterversammlung zu-<br />

vor einen neuen geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bestimmt hat.<br />

6. Für die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an Drit-<br />

te steht der geschäftsführenden Kommanditistin ein<br />

Vorkaufsrecht zu. Der Verkäufer hat zu diesem Zweck<br />

seine Beteiligung zunächst der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin durch Vorlage des Kaufvertrages bzw.<br />

des Kaufvertragsangebotes zum Erwerb anzubieten.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin kann das Vor-<br />

kaufsrecht selbst ausüben oder nach ihrer Wahl einen<br />

Dritten als Käufer benennen. Für das Vorkaufsrecht<br />

gelten folgende Regelungen:<br />

a) Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb einer Frist<br />

von 30 Tagen nach Vorlage des Kaufvertrages bzw.<br />

des Kaufvertragsangebotes durch den Veräußerer<br />

ausgeübt werden. Hierzu ist eine schriftliche An-<br />

zeige an den Veräußerer zu richten.<br />

b) Übt die geschäftsführende Kommanditistin ihr<br />

Recht nicht innerhalb der in Buchstabe a) ge-<br />

nannten Frist aus, ist der veräußerungswillige<br />

Gesellschafter zur Veräußerung berechtigt. Die<br />

§ 21<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann auf ihr<br />

Vorkaufsrecht auch vor Ablauf der Frist gem. Buch-<br />

stabe a) durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

dem Veräußerer verzichten.<br />

c) Das Vorkaufsrecht gilt nur bei Veräußerungen<br />

an Dritte, es gilt nicht bei einer Veräußerung an<br />

Ehegatten, Geschwister oder in gerader Linie Ver-<br />

wandte des Veräußerers.<br />

Als Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in<br />

diesem Sinne gelten sowohl die Veräußerung von<br />

unmittelbaren Kommanditbeteiligungen als auch<br />

die Veräußerung von mittelbaren, über die Treu-<br />

händerin gehaltenen Kommanditbeteiligungen.<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die geschäfts-<br />

führende Kommanditistin Liquidatorin.<br />

2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen best-<br />

möglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der Ge-<br />

sellschaft einzuziehen und den Verwertungserlös nach<br />

Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an<br />

die Gesellschafter unter Beachtung der Regelungen<br />

des § 12 Ziffern 2 bis 4 nach Maßgabe der jeweiligen<br />

Kapitalkonten zueinander zu verteilen.<br />

3. Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch<br />

die beschlossenen und nicht entnommenen Auszah-<br />

lungen an die Gesellschafter.<br />

4. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält ihre Auf-<br />

§ 22<br />

wendungen ersetzt, die ihr im Zusammenhang mit der<br />

Auflösung der Gesellschaft entstehen.<br />

Freistellung<br />

1. Die Gesellschaft stellt die Komplementärin, die ge-<br />

schäftsführende Kommanditistin und die Treuhände-<br />

rin sowie ihre Organe, Angestellten und Beauftragten<br />

(zusammen die »Freistellungsberechtigten«) voll um-


fänglich von jedem Schaden, sämtlichen Kosten und<br />

sonstigen Aufwendungen sowie jeder Haftung frei,<br />

die den Freistellungsberechtigten aus ihrer Tätigkeit<br />

für die Gesellschaft erwachsen können, ausgenom-<br />

men die Haftung der Komplementärin aus ihrer<br />

Stellung als unbeschränkt haftende Gesellschafterin.<br />

Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechts-<br />

verfolgung und Rechtsverteidigung. Die Freistellung<br />

hat auf erstes Anfordern zu erfolgen. Ein Anspruch<br />

auf Freistellung ist ausgeschlossen, wenn der be-<br />

treffende Freistellungsberechtigte vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig gehandelt hat. Bei Meinungsverschie-<br />

denheiten darüber, ob ein Freistellungsberechtigter<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, hat<br />

der Freistellungsberechtigte Anspruch auf Freistel-<br />

lung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die<br />

Meinungsverschiedenheit; wird Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit festgestellt, hat der betreffende Frei-<br />

stellungsberechtigte die empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren.<br />

2. Die Gesellschafter haften anteilig für die Freistellungs-<br />

§ 23<br />

verpflichtung der Gesellschaft bis zur Summe der emp-<br />

fangenen Auszahlungen. Die vorstehende persönliche<br />

Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der<br />

Gesellschaft, nicht aber gegenüber Dritten und erlischt<br />

mit Eintragung der Vollbeendigung der Gesellschaft im<br />

Handelsregister.<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ände-<br />

rungen und Ergänzungen dieses Vertrages können nur<br />

durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />

erfolgen.<br />

2. Die Anleger sind verpflichtet, der Gesellschaft sämtliche<br />

Änderungen bzgl. Ihrer Bestandsdaten (Name, Wohn-<br />

sitz, Anschrift, Bankverbindungen, Finanzamt, Steuer-<br />

nummer) unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die<br />

Anleger erfolgen mit einfachem Brief an die letzte der<br />

Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie gelten drei<br />

Werktage nach Absendung als zugegangen.<br />

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages un-<br />

wirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die<br />

Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem<br />

wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurch-<br />

führbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />

4. Die Kosten dieses Vertrages und der daraus fol-<br />

genden notwendigen Registereintragungen trägt die<br />

Gesellschaft.<br />

5. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

Nürnberg, den 12. August 2008<br />

gez. Robert Schmidt als Geschäftsführer der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH<br />

gez. Marei Küchler als Geschäftsführerin der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH<br />

gez. Jörg Bähren als Geschäftsführer der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH<br />

97<br />

Wichtige Verträge


98<br />

15.2<br />

Treuhand -und<br />

Verwaltungsvertrag<br />

für die treuhänderische Beteiligung an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />

zwischen<br />

1.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Breslauer Str. 396,<br />

90471 Nürnberg<br />

(nachstehend „Treuhänderin“ genannt)<br />

und<br />

2.<br />

dem der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH &<br />

Co. KG über die Treuhänderin beitretenden Treu-<br />

geber<br />

(nachstehend „Treugeber“ genannt)<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />

unter Beitritt der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

(nachstehend „Fondsgesellschaft“ genannt)<br />

Vorbemerkung<br />

Die Treuhänderin hat sich als Treuhandkommanditistin an<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG beteiligt.<br />

Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der Erwerb, das<br />

Halten und das Verwalten von unmittelbaren oder mittel-<br />

baren Beteiligungen an Immobilienprojektentwicklungs-<br />

gesellschaften in China.<br />

Gem. § 4 Ziffern 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft ist die Treuhänderin mit einer eigenen<br />

Einlage von EUR 2.500 an der Fondsgesellschaft beteiligt,<br />

welche sie um bis zu EUR 34.995.000 (sowie ggf. um<br />

weitere EUR 15.000.000 gem. § 4 Ziffer 3 Satz 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages) erhöhen kann. Die Treuhänderin<br />

wird die erhöhte Einlage treuhänderisch im Rahmen einer<br />

Vollrechts-, ggf. Verwaltungstreuhand für Treugeber hal-<br />

ten. Dies vorausgeschickt, übernimmt die Treuhänderin<br />

nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen den


treuhänderischen Erwerb und die treuhänderische Verwal-<br />

tung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft für den<br />

jeweiligen Treugeber.<br />

§ 1<br />

Abschluss des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages<br />

Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeber und die<br />

Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

geschlossen. Für die Wirksamkeit der Annahme genügt<br />

die Gegenzeichnung oder Faksimilierung der Beitrittser-<br />

klärung durch die Treuhänderin. Die Treuhänderin wird<br />

den jeweiligen Treugeber von der Annahme seiner Bei-<br />

trittserklärung durch Übersendung einer Kopie der von<br />

der Treuhänderin gegengezeichneten oder faksimilierten<br />

Beitrittserklärung des Treugebers informieren.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages<br />

1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, im eigenen Na-<br />

men, im Innenverhältnis jedoch im Auftrag und für<br />

Rechnung des Treugebers, nach Maßgabe dieses<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages, des Gesell-<br />

schaftsvertrages und der Beitrittserklärung des<br />

Treugebers eine Kommanditbeteiligung an der Fonds-<br />

gesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärung an-<br />

gegebenen Zeichnungsbetrages nach dessen Zahlung<br />

durch den Treugeber an die Treuhänderin nach Maß-<br />

gabe der nachfolgenden Regelungen zu erwerben, zu<br />

halten und zu verwalten.<br />

2. Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kom-<br />

manditbeteiligung an der Gesellschaft als einheitlichen<br />

Gesellschaftsanteil. Im Innenverhältnis handelt die<br />

Treuhänderin jedoch ausschließlich im Auftrag und für<br />

Rechnung der Treugeber. Die Stellung des Treugebers<br />

entspricht daher wirtschaftlich der eines unmittelbar<br />

an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten.<br />

3. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin<br />

und dem Treugeber sowie zwischen den Treugebern<br />

untereinander wird geregelt durch die Vorschriften<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie<br />

durch die entsprechend anwendbaren Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch in den Fäl-<br />

len, in denen ein besonderer Verweis auf die Rechte<br />

und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag in diesem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag nicht ausdrücklich<br />

erfolgt. Der Gesellschaftsvertrag ist dem Treugeber<br />

bei Abschluss dieses Treuhandvertrages ausgehän-<br />

digt und von ihm zur Kenntnis genommen worden.<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Ver-<br />

trages.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, den in seiner Beitritts-<br />

erklärung genannten Zeichnungsbetrag zzgl. Agio<br />

an die Treuhänderin auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte und von der Treuhänderin eingerichtete<br />

Treuhandkonto zu zahlen.<br />

5. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die auf das Treu-<br />

§ 3<br />

handkonto eingezahlten Beträge ausschließlich zur<br />

Leistung der im Hinblick auf die Beitrittserklärung des<br />

Treugebers übernommenen Pflichteinlage zzgl. Agio zu<br />

verwenden.<br />

Weisungsrecht<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Wei-<br />

sungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechtes<br />

bei der Fassung von Beschlüssen für die Fondsgesell-<br />

schaft zu erteilen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, di-<br />

ese Weisungen zu berücksichtigen und ihr Stimmrecht<br />

entsprechend auszuüben.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, vor jeder ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft die<br />

Weisungen des Treugebers einzuholen. Soweit die<br />

Treuhänderin trotz Nachfrage keine Weisungen des<br />

Treugebers erhält, wird die Treuhänderin ihr Stimm-<br />

recht entsprechend dem mitgeteilten Abstimmungs-<br />

vorschlag, im Übrigen nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

ausüben.<br />

99<br />

Wichtige Verträge


100<br />

Wichtige Verträge<br />

3. Der Treugeber erteilt der Treuhänderin hiermit Voll-<br />

macht zur Ausübung des Stimmrechts auf der Ge-<br />

sellschafterversammlung unter Berücksichtigung<br />

vorstehender Ziffern 1. und 2.<br />

4. Eine Handlung der Treuhänderin, für die eine Zustim-<br />

§ 4<br />

mung des Treugebers erforderlich ist, darf von der<br />

Treuhänderin in Fällen unabweisbarer Dringlichkeit<br />

ohne eine solche Zustimmung vorgenommen werden,<br />

wenn dies nach ihrem eigenen pflichtgemäßen Ermes-<br />

sen für die Gesellschaft erforderlich ist. Sie hat über<br />

ein solches selbstständiges Handeln dem Treugeber<br />

unverzüglich zu berichten.<br />

Herausgabepflicht<br />

Die Treuhänderin ist auf entsprechendes Verlangen des<br />

Treugebers verpflichtet, die von ihr für den Treugeber ge-<br />

haltene Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

auf den Treugeber zu übertragen. Die Kosten der Übertra-<br />

gung trägt der Treugeber.<br />

§5<br />

Pflichten des Treugebers<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen<br />

Verbindlichkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang<br />

mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der<br />

Gesellschaft freizuhalten bzw., soweit die Treuhänderin<br />

bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert der Leistungen<br />

auf erste Anforderung zu erstatten.<br />

§6<br />

Übertragung von Beteiligungen<br />

Für die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsge-<br />

sellschaft durch den Treugeber gilt § 20 des Gesellschafts-<br />

vertrages der Fondsgesellschaft entsprechend. Dies gilt<br />

sinngemäß für die Übertragung von Rechten, welche dem<br />

Treugeber aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

gegenüber der Treuhänderin zustehen.<br />

§7<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf<br />

unbestimmte Zeit geschlossen. Er sowie das Treuhand-<br />

verhältnis enden in jedem Fall mit der Vollbeendigung<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

2. Unbeschadet der Ziffer 1 endet die Vollrechtstreuhand<br />

mit der Übertragung der treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft von<br />

der Treuhänderin auf den Treugeber. Das Treuhandver-<br />

hältnis setzt sich in diesem Fall als Verwaltungstreu-<br />

hand fort.<br />

3. Eine ordentliche Kündigung dieses Treuhand- und<br />

§8<br />

Verwaltungsvertrages durch die Treuhänderin ist nicht<br />

zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündi-<br />

gung aus wichtigem Grund.<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der<br />

Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von 0,5%<br />

p.a. bezogen auf das zum 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres treuhänderisch gehaltene oder im Wege der<br />

Verwaltungstreuhand verwaltete Kommanditkapital<br />

zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Jahr<br />

2008 beträgt die Vergütung 25% des vorgenannten<br />

Betrages.<br />

2. Aufwendungen, welche die Treuhänderin für Rech-<br />

nung der Fondsgesellschaft außerhalb der Treuhand-<br />

und Verwaltungstätigkeit hat, kann sie dieser in<br />

Rechnung stellen. Die Fondsgesellschaft ersetzt der<br />

Treuhänderin die Kosten, insbesondere Notar- und<br />

Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der<br />

Treuhänderin als Kommanditistin der Gesellschaft und<br />

durch die Erhöhung ihrer Einlage entstehen, sowie die<br />

ggf. anfallenden Kosten für die Eintragung der Treuge-<br />

ber als Direktkommanditisten.


§9<br />

Haftung der Treuhänderin<br />

1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des An-<br />

legers sind ausschließlich die im <strong>Emissionsprospekt</strong><br />

der Fondsgesellschaft enthaltenen Informationen. Die<br />

Treuhänderin hat den <strong>Emissionsprospekt</strong> und die darin<br />

enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung<br />

unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt<br />

des <strong>Emissionsprospekt</strong>es und für die Angaben zur<br />

Wirtschaftlichkeit und zu den steuerlichen Folgen der<br />

Beteiligung.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die sich aus diesem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag ergebenden Rech-<br />

te und Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns wahrzunehmen.<br />

3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten,<br />

haften auch für ein vor dem Abschluss des Treuhand-<br />

vertrages liegendes Verhalten nur, soweit ihnen Vor-<br />

satz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle<br />

der Haftung, ausgenommen vorsätzliches Verschul-<br />

den, haftet die Treuhänderin nur für den typischen und<br />

vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall ist der Umfang<br />

der Haftung auf die jeweilige Höhe des vom Anleger<br />

gezeichneten Zeichnungsbetrages begrenzt.<br />

4. Ein etwaiger Ersatzanspruch gegen die Treuhänderin<br />

verjährt nach 12 Monaten ab Kenntnisnahme; soweit<br />

kraft Gesetz kürzere Verjährungsfristen gelten, sind<br />

diese anwendbar. Diese Verjährungsfrist beginnt<br />

für alle Ersatzansprüche gegen die Treuhänderin<br />

grundsätzlich mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />

der tatsächlichen Umstände, die eine Haftung der<br />

Treuhänderin begründen. Spätestens mit dem dritten<br />

Tag nach der Absendung des jeweiligen Geschäfts-<br />

berichtes und/oder des Berichtes der Treuhänderin<br />

an die Treugeber beginnt die Verjährungsfrist für<br />

Ansprüche, die während des Geschäftsjahres der<br />

Kommanditgesellschaft entstanden sind, auf die sich<br />

der Geschäftsbericht und/oder der Bericht der Treu-<br />

händerin an die Treugeber bezieht. § 103 BGB findet<br />

keine Anwendung.<br />

5. Die Ausführung von Weisungen des Treugebers gem. §<br />

§10<br />

3 dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages stellt die<br />

Treuhänderin im Verhältnis zum Treugeber von jeder<br />

Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende<br />

gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die<br />

zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers<br />

gelten nach dem gewöhnlichen Postlauf (3 Werktage)<br />

als dem Treugeber zugegangen.<br />

2. Die Treuhänderin weist darauf hin, dass die persön-<br />

lichen Daten im Rahmen dieses Treuhand- und Ver-<br />

waltungsvertrages elektronisch gespeichert werden<br />

und dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />

eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />

Gesellschaft zu Vertriebszwecken informiert werden.<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen<br />

bzgl. seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, An-<br />

schrift, Bankverbindungen, Finanzamt, Steuernummer)<br />

unverzüglich der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Soweit in diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

nicht anders bestimmt, gelten die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages in seiner jeweils gültigen<br />

Fassung für das Treuhandverhältnis sinngemäß. Die<br />

Beitrittserklärung des Treugebers sowie der Gesell-<br />

schaftsvertrag sind integrale Bestandteile des Treu-<br />

hand- und Verwaltungsvertrages.<br />

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen wor-<br />

den. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der<br />

Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das<br />

Schriftformerfordernis.<br />

5. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhand- und Ver-<br />

waltungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die<br />

Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen<br />

Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.<br />

Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung<br />

101<br />

Wichtige Verträge


102<br />

Wichtige Verträge<br />

ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare<br />

Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Par-<br />

teien mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren<br />

Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am<br />

nächsten kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürf-<br />

tige Lücken in diesem Vertrag.<br />

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />

aus oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandver-<br />

trag ist der Sitz der Treuhänderin.<br />

Nürnberg, den 12.08.2008<br />

gez. Jörg Bähren als Geschäftsführer der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH<br />

gez. Marei Küchler als Geschäftsführerin der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH als Vertreter der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG


103<br />

Wichtige Verträge


104<br />

16.<br />

Besondere Angaben<br />

gemäß Vermögens-<br />

anlagen-Verkaufs-<br />

prospektverordnung<br />

Folgende Informationen gemäß der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung wurden im Prospekt nicht<br />

erwähnt, da sie nach der Rechtsnatur des vorliegenden<br />

Beteiligungsangebotes nicht möglich sind bzw. im kon-<br />

kreten Fall nicht zutreffen:<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 5<br />

Es liegt nur ein Prospekt in deutscher Fassung vor.<br />

§ 3 Halbsatz 1<br />

Die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />

wird von juristischen Personen übernommen.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />

Das Angebot der Vermögensanlagen erfolgt in Deutsch-<br />

land und Österreich. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

Prospekts sind die einzelnen Teilbeträge für das Angebot<br />

in beiden Ländern nicht bekannt.<br />

§ 5 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3<br />

Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.<br />

§ 6 Satz 1 Nr. 1<br />

Ausstehende Einlagen auf das Kapital sind zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht vorhanden.<br />

§ 6 Satz 1 Nr. 2<br />

Bisher wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

von der Emittentin emittiert.


§ 6 Satz 2<br />

Die Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft.<br />

§ 6 Satz 3<br />

Umtausch- oder Bezugsrechte sind nicht vorgesehen.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />

Keiner der Gründungsgesellschafter ist eine natürliche<br />

Person.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 2<br />

Die Emittentin ist vor weniger als fünf Jahren gegründet<br />

worden.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 2<br />

Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen,<br />

Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren bestehen<br />

nicht.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen<br />

Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben<br />

können, sind nicht anhängig.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4<br />

Laufende Investitionen liegen nicht vor.<br />

§ 8 Abs. 2<br />

Die Tätigkeit der Emittentin wurde nicht durch außerge-<br />

wöhnliche Ereignisse beeinflusst.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwen-<br />

dungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im<br />

Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6<br />

Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des An-<br />

lageobjektes oder wesentlichen Teilen davon wurden von<br />

der Emittentin nicht geschlossen.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7<br />

Nach Kenntnis der Anbieterin existieren keine Bewer-<br />

tungsgutachten.<br />

§§ 10, 11, 13<br />

Die Emittentin wurde vor weniger als 18 Monaten gegrün-<br />

det und hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne des<br />

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 erstellt.<br />

§ 12 Abs. 1 und 2<br />

Aufsichtsgremien oder ein Beirat sind bei der Emittentin<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht vorhanden<br />

und auch nicht vorgesehen.<br />

§ 12 Abs. 4<br />

Neben der Prospektverantwortlichen und der Emittentin<br />

gibt es keine Personen bzw. Gesellschaften, die die Her-<br />

ausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe<br />

oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage we-<br />

sentlich beeinflusst haben.<br />

§ 14<br />

Für das Angebot der Vermögensanlage, deren Verzinsung<br />

oder Rückzahlung bzw. Entnahmen wird weder von einer<br />

juristischen Person oder Gesellschaft eine Gewährleistung<br />

übernommen.<br />

105<br />

Besondere Angaben gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung


106<br />

17.<br />

Verbraucher-<br />

informationen zum<br />

Fernabsatz<br />

Sofern der Beitritt des Anlegers (Verbrauchers) nicht<br />

unmittelbar über den Anlageberater erfolgt, sondern auf<br />

dem Wege des Fernabsatzes durch sog. Fernkommunika-<br />

tionsmittel (Brief, Telefon, Fax, elektronische Medien wie<br />

E-Mail oder Internet), sind nach § 312c BGB i. V. m. § 1<br />

BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) dem<br />

Anleger bestimmte Informationen zu erteilen.<br />

Bei telefonischen Kontakten gelten folgende Informations-<br />

pflichten:<br />

Der Unternehmer hat seine Identität sowie den geschäft-<br />

lichen Zweck des Telefonats zu Beginn des Gesprächs<br />

ungefragt vollständig offenzulegen. Alle Vertragsbestim-<br />

mungen sind dem Anleger vorzulegen. Das sind:<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />

Gesellschaftsvertrag (Kapitel 15.1),<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

(Kapitel 15.2),<br />

Beitrittserklärung (dem Prospekt beiliegend),<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen (vorliegend<br />

entfallend).<br />

Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen nach der<br />

BGB-InfoV in Textform:<br />

1.<br />

Identität des Unternehmers und ladungsfähige<br />

Anschriften<br />

a) Beteiligungsgesellschaft/Emittentin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG (Amts-<br />

gericht Nürnberg, HRA 14929), vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, die <strong>SHEDLIN</strong> Ge-<br />

schäftsführungs GmbH (Amtsgericht Nürnberg, HRB<br />

23942), Geschäftsführerin: Marei Küchler, Breslauer<br />

Str. 396, 90471 Nürnberg


) Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH (Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRB 23903), vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Robert Schmidt, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

c) Anbieterin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> (Amtsgericht Nürnberg, HRB<br />

23832), vertreten durch den Vorstand Robert Schmidt,<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

d) Treuhandgesellschaft<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH (Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRB 23940), vertreten durch den Geschäftsführer Jörg<br />

Bähren, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

e) Anlageberater/Vermittler<br />

2.<br />

Der Vertrieb der Anteile erfolgt durch die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong>, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg, sowie<br />

weitere Untervermittler.<br />

Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />

Sämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage<br />

ergeben sich aus dem Prospekt zum Beteiligungsangebot<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG (Aufstel-<br />

lungsdatum: 05.09.2008). Mit der Annahme der Beitritts-<br />

erklärung kommt eine vertragliche Beziehung zwischen<br />

dem Anleger und der <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH zustande;<br />

neben einer mittelbaren Beteiligung über obige Gesell-<br />

schaft kann der Anleger der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />

1 GmbH & Co. KG auch unmittelbar als Kommanditist<br />

beitreten.<br />

3.<br />

Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Die Gesellschaft hat keine Mindestlaufzeit. Anleger kön-<br />

nen das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von 6 Mo-<br />

naten erstmals zum 31. Dezember 2013 kündigen.<br />

4.<br />

Angaben über einen Vorbehalt, eine in Quali-<br />

tät und Preis gleichwertige Kapitalanlage zu<br />

erbringen, und über einen Vorbehalt, verspro-<br />

chene Leistungen im Falle ihrer Nichtverfügbar-<br />

keit nicht zu erbringen<br />

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Beitrittser-<br />

klärung durch die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH zustande.<br />

Nach Annahme des Beitritts bestehen keine Leistungs-<br />

vorbehalte. Eine Alternativanlage entfällt. Anteile an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG können nur<br />

erworben werden, solange diese Gesellschaft noch nicht<br />

geschlossen ist.<br />

5.<br />

Angaben über den Gesamtpreis einschließlich<br />

aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />

muss, und sonstiger Preisbestandteile<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 15.000 Euro zzgl.<br />

5% Agio auf die Zeichnungssumme. Bezüglich der zu leis-<br />

tenden Steuern wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundla-<br />

gen“ (Kapitel 14) verwiesen.<br />

6.<br />

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer-<br />

und Versandkosten sowie ein Hinweis auf mög-<br />

liche weitere Steuern oder Kosten, die nicht<br />

über den Unternehmer abgeführt oder von ihm<br />

in Rechnung gestellt werden<br />

Der Anleger trägt als Kommanditist, sollte er sich unmit-<br />

telbar beteiligen, die anfallenden Kosten für eine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht sowie die Kosten<br />

der Registeranmeldung und der Eintragung in das Han-<br />

delsregister. Die Einkommensteuer fällt direkt bei dem<br />

einzelnen Anleger an. Zu den Einzelheiten wird auf das<br />

Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ (Kapitel 14) verwiesen.<br />

7.<br />

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der<br />

Lieferung oder Erfüllung<br />

Die Einzahlungstermine und -raten ergeben sich aus der<br />

Beitrittserklärung. Die Einlage ist nach Annahme des Bei-<br />

tritts und Aufforderung entsprechend der Beitrittserklä-<br />

rung auf das angegebene Konto der Treuhandgesellschaft<br />

zu zahlen.<br />

107<br />

Verbraucherinformationen zum Fernabsatz


108<br />

Verbraucherinformationen zum Fernabsatz<br />

8.<br />

Angaben über das Bestehen oder Nichtbeste-<br />

hen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts<br />

sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Aus-<br />

übung, insbesondere Namen und Anschrift<br />

desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu<br />

erklären ist, die Rechtsfolgen des Widerrufs<br />

oder der Rückgabe, einschließlich Informati-<br />

onen über den Betrag, den der Verbraucher im<br />

Falle des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß §<br />

357 Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung<br />

zu zahlen hat<br />

Der Anleger kann seine Beitrittserklärung binnen 14 Tagen<br />

widerrufen. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner<br />

Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung<br />

abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />

9.<br />

Alle spezifischen, zusätzlichen Kosten, die der<br />

Verbraucher für die Benutzung des Fernkom-<br />

munikationsmittels zu tragen hat, wenn solche<br />

zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in<br />

Rechnung gestellt werden<br />

Derartige Kosten fallen nicht an.<br />

10.<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur<br />

Verfügung gestellten Informationen, z.B. die<br />

Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbe-<br />

sondere hinsichtlich des Preises<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der Informationen ist<br />

nicht vorgesehen. Anteile an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Proper-<br />

ty 1 GmbH & Co. KG können jedoch nur erworben werden,<br />

solange die Gesellschaft nicht geschlossen ist.<br />

11.<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit des<br />

Unternehmers und die für seine Zulassung<br />

zuständige Aufsichtsbehörde<br />

a) Emittentin<br />

Für die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />

ergibt sich die Hauptgeschäftstätigkeit aus dem Unter-<br />

nehmensgegenstand in § 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

(Kapitel 15.1).<br />

b) Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH ist die Komplemen-<br />

tärin der Fondsgesellschaft. Ihre Aufgabe besteht in<br />

der Übernahme der persönlichen Haftung an Fondsge-<br />

sellschaften.<br />

c) Anbieterin und Vertriebsgesellschaft<br />

12.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> ist die Anbieterin und über-<br />

nimmt den Kapitalvertrieb.<br />

Gegebenenfalls der Hinweis darauf, dass sich<br />

die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente<br />

bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale<br />

oder der durchzuführenden Vorgänge mit spe-<br />

ziellen Risiken behaftet sind oder deren Preise<br />

Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterlie-<br />

gen, auf die der Unter-nehmer keinen Einfluss<br />

hat, und dass in der Vergangenheit erwirt-<br />

schaftete Erträge kein Indikator für künftige<br />

Erträge sind<br />

Auf die Risiken der Beteiligung wird ausführlich im Pro-<br />

spekt (Kapitel 4) hingewiesen.<br />

13.<br />

Hinweis auf die vertraglichen Kündigungsbe-<br />

dingungen einschließlich etwaiger Vertrags-<br />

strafen<br />

Während der Laufzeit der Gesellschaft kann ein Anleger<br />

erstmals zum 31.12.2013 seine Beteiligung an der Gesell-<br />

schaft mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Hier-<br />

von ausgenommen bleibt die Kündigung aus wichtigem<br />

Grund. In diesem Fall ist die Kündigung an die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Geschäftsführungs GmbH, Breslauer Str. 396, 90471<br />

Nürnberg, zu richten.


14.<br />

Hinweis auf die Mitgliedstaaten der Europä-<br />

ischen Union, deren Rechte der Unternehmer<br />

der Aufnahme von Beziehungen zum Verbrau-<br />

cher vor Abschluss des Fernabsatzvertrages<br />

zugrunde legt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

15.<br />

Hinweis auf eine Vertragsklausel über das auf<br />

den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder<br />

über das zuständige Gericht<br />

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

16.<br />

Hinweis auf die Sprachen, in denen die Ver-<br />

tragsinformationen und die in dieser Vorschrift<br />

genannten Vorabinformationen mitgeteilt wer-<br />

den, sowie auf die Sprache, in der sich der<br />

Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des<br />

Verbrauchers die Kommunikation während der<br />

Laufzeit des Vertrages zu führen<br />

Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.<br />

17.<br />

Hinweis auf einen möglichen Zugang des Ver-<br />

brauchers zu einem außergerichtlichen Be-<br />

schwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und<br />

ggf. die Voraussetzungen für diesen Zugang<br />

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beitritt zur<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG sind die<br />

Zivilgerichte zuständig.<br />

18.<br />

Hinweis auf das Bestehen eines Garantiefonds<br />

oder anderer Entschädigungsregelungen, die<br />

nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europä-<br />

ischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai<br />

1994 über Einlagesicherungssysteme (ABl. EG<br />

Nr. L 135, S. 5) und unter die Richtlinie 97/9/EG<br />

des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung<br />

der Anleger (ABl. EG Nr. L 84, S. 22) fallen<br />

Solche Garantiefonds und/oder andere Entschädigungsre-<br />

gelungen der vorstehenden Art sind bei dieser Anlageform<br />

nicht vorgesehen.<br />

109<br />

Verbraucherinformationen zum Fernabsatz


110<br />

18.<br />

Quellenverzeichnis<br />

Primärliteratur:<br />

China Statistical Yearbook 2007, NBS, CASS<br />

Großes China, kleines China, Wirtschaftswoche vom<br />

28.07.2008<br />

Herbert Hainer/Adidas-Chef, Interview, in: Wirtschaftswo-<br />

che vom 28.07.2008<br />

Pilny Karl, Tanz der Riesen, Indien und China prägen die<br />

Welt, Frankfurt/M. 2006<br />

Sieren Frank, Der China Code, Berlin 2005<br />

Tee oder Kaffe: Lateinamerika oder China,<br />

aus: procontra 02/08<br />

Weggel Oskar, Die Asiaten, München 1997<br />

*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />

Sekundärliteratur:<br />

„Wenn Mao das wüsste“, aus: http://www.focus.de/politik<br />

Ausländische Unternehmen in China,<br />

aus: http://www.german.china.org<br />

Außenhandel Chinas, aus: http://www.bfai.de<br />

Außenpolitik Chinas, Stefan Friedrich,<br />

aus: http://www.bpb.de<br />

Baron Stefan, Interview, Wirtschaftswoche<br />

Beijing drops out of top 10 „best city“ list,<br />

aus: http:// www.chinadaily.com.cn/english/doc/2006-<br />

01/03/content_508828.htm<br />

Bericht von Corinne Abele vom Mai 2008,<br />

aus: http://www.bfai.de<br />

Charakteristika des politischen Systems Chinas,<br />

aus: http://www.bpb.de


China erzielt im Außenhandel Rekord-Plus,<br />

aus:http://www.welt.de/wirtschaft<br />

China- EU-Verband will Handelsbeziehungen fördern,<br />

aus: http://www.china-botschaft.de<br />

China in der Weltwirtschaft, Doris Fischer,<br />

aus: http://www.bpb.de<br />

China setzt zum Überholen Deutschlands an,<br />

aus: http://www.spiegel.de/wirtschaft<br />

China: Drittgrößte Handelsmacht,<br />

aus: http://www.wto.org<br />

Chinas Partei will begrenzte politische Reformen zulassen,<br />

aus: http://welt.de<br />

Chinas sozialistische Marktwirtschaft, Doris Fischer,<br />

aus: http://www.bpb.de<br />

Chinas sozialistische Marktwirtschaft, Maass Harald, Der<br />

Unternehmer, Frankfurter Rundschau vom 03.12.04,<br />

aus: http:// www.bpb.de<br />

Chinas Wirtschaftswachstum bleibt stark,<br />

aus:http:// www.tagesspiegel.de/wirtschaft<br />

Corinne Abele, Bericht vom Mai 2008,<br />

aus: http://www.bfai.de<br />

Entwicklung des Außenhandels Chinas 2006,<br />

aus: http://www.bfai.de<br />

Entwicklung von Chinas Immobiliensektor 2006 und 2007,<br />

aus: China Economic Information Network (CEInet)<br />

Erfolgsrezepte für wirtschaftliches Wachstum,<br />

aus: http://www.presseportal.de<br />

Fakten und Zahlen zu China,<br />

aus: http:// www.china-botschaft.de<br />

Geschichte Chinas, aus: http://www.chinaproject.de<br />

Handelspartner in China, aus: http://www.bfai.de<br />

Infrastruktur China, aus:http://www.infrastruktur-china.<br />

de/Wirtschaftswachstum<br />

Investitionen in China,<br />

aus: http://www.german.china.org.ch<br />

Langsamere Wirtschaftsentwicklung in den USA ohne<br />

großen Einfluss auf Wirtschaftswachstum in China,<br />

aus: http:// www.bjrundschau.com/nachrichten<br />

Meinhard von Gerkan, Interview<br />

in: Hamburger Abendblatt vom 2./3.09.2008<br />

Offizielle Statistik der VR China, National Bureau of<br />

Statistic<br />

Öffnungspolitik Chinas, Stand März 2008,<br />

aus: http:// www.auswärtigesamt.de<br />

Rolle der kulturellen Tradition, aus: http://www.bpb.de<br />

Sonderwirtschaftszonen, aus: http://www.chin9.de<br />

Spekulationsgelder treiben Chinas Wirtschaft an,<br />

aus: http:// www.welt.de/wirtschaft<br />

Starkes Wirtschaftswachstum für China im Jahr 2008 pro-<br />

gnostiziert, aus: http://www.german.china.org.cn<br />

Statistische Daten zu China, aus: http://www.ipicture.de<br />

Universitäten in China, aus: http://www.daad.de<br />

Warum heißt China „Reich der Mitte“,<br />

aus: http://www.german.china.org.cn<br />

Weltökonom sieht dauerhaftes Wirtschaftswachstum für<br />

China als gesichert, aus:http://www.china2day.de<br />

Wirkliches und wahrhaftiges Wirtschaftswachstum in<br />

China, aus:http://www.china-embassy.ch<br />

Zeit online, Bericht vom 16.06.2006, aus: www.zeit.de<br />

111<br />

Quellenverzeichnis


112<br />

Notizen


Breslauer Straße 396<br />

90471 Nürnberg<br />

Tel.: +49 911 51 94 29-90<br />

Fax: +49 911 51 94 29-99<br />

www.shedlin.de<br />

info@shedlin.de


Prospektnachtrag<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Chinese Property 1<br />

Nachtrag Nr. 1 gem. § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> vom 15.12.2008<br />

zum veröffentlichten Verkaufsprospekt vom<br />

05.09.2008 betreffend das öffentliche Angebot<br />

über den Erwerb von Kommanditanteilen an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> gibt folgende Veränderung gegenüber<br />

dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt<br />

vom 05.09.2008 bekannt:<br />

Der Verkaufsprospekt vom 05.09.2008 enthält an ver-<br />

schiedenen Stellen (u.a. auf den Seiten 57-59, 76-78) die<br />

Aussage, dass die geplante Gründung der ausländischen<br />

Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb entsprechender<br />

Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften<br />

durch die Fondsgesellschaft noch im Jahr 2008 erfolgt. In<br />

diesem Zusammenhang wurde beschrieben, dass für Anleger,<br />

die der Fondsgesellschaft vor dem 01.01.2009 beitreten,<br />

Rückflüsse aus der Veräußerung der Beteiligungen an<br />

den ausländischen Tochtergesellschaften steuerfrei sind<br />

(u.a. S. 5, 78 des Verkaufsprospektes).<br />

Die Anbieterin geht inzwischen davon aus, dass die vorgesehene<br />

Gründung der ausländischen Tochtergesellschaften<br />

bzw. der Erwerb von entsprechenden Beteiligungen nicht<br />

mehr (vollständig) im Jahr 2008 erfolgen wird. In diesem<br />

Fall unterliegen evtl. Gewinne aus einer späteren Veräußerung<br />

der Beteiligungen von ab 2009 gegründeten<br />

bzw. erworbenen ausländischen Tochtergesellschaften<br />

der Abgeltungsteuer. Dies gilt auch für Anleger, die der<br />

Fondsgesellschaft im Jahr 2008 beigetreten sind für den<br />

Teil ihrer Einkünfte, der auf Beteiligungen entfällt, die ab<br />

dem Jahr 2009 gegründet bzw. erworben werden.<br />

Nürnberg, den 16.12.2008<br />

Robert G. Schmidt<br />

Vorstand der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

1/1<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag


Prospektnachtrag<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Chinese Property 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

Nachtrag Nr. 2 gem. § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> vom 30.10.2009<br />

zum veröffentlichten Verkaufsprospekt vom<br />

05.09.2008 betreffend das öffentliche Angebot<br />

über den Erwerb von Kommanditanteilen an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> gibt folgende Veränderung gegenüber<br />

dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt<br />

vom 05.09.2008 in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom<br />

15.12.2008 bekannt:<br />

Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />

(Kapitel 6 im Verkaufsprospekt)<br />

Seite 26 und 27 des Prospektes –<br />

Binnenkonsum<br />

In den städtischen Gebieten Chinas stiegen die Anlageinvestitionen,<br />

die in früheren Jahren hauptsächlich hinter<br />

Chinas zweistelligen Wachstumsraten standen, in den<br />

ersten neun Monaten des Jahres 2009 um ein Drittel. Wo<br />

in der ersten Jahreshälfte vorwiegend Regierungsgelder<br />

investiert wurden, springen jetzt private Immobilienentwickler<br />

in die Lücke, beflügelt durch die Verfügbarkeit von<br />

Krediten und Vertrauen in die Wirtschaft. Chinas städtische<br />

Bevölkerung verfügt in den ersten neun Monaten<br />

des Jahres 2009 über ein 10,5% höheres Einkommen als<br />

im Vorjahr. Auch der Konsum stieg deutlich an. Bis September<br />

2009 stiegen die Einzelhandelsumsätze der letzten<br />

12 Monate um 15,5%.<br />

Quelle: www.tagesschau.de vom 30.10.2009<br />

Seite 28, Kapitel 6.4.4 „Bruttoinlandsprodukt“<br />

Trotz der weltweiten Krise ist die chinesische Wirtschaft<br />

im zweiten Quartal 2009 um fast 8% gewachsen. Das<br />

verdankt die Volksrepublik auch dem staatlichen Konjunkturprogramm,<br />

das große Infrastrukturprojekte ermöglicht<br />

und somit den Konsum ankurbelt. Erst kürzlich hatten<br />

der Internationale Währungsfonds und die Weltbank ihre<br />

Wachstumsprognosen für das Gesamtjahr 2009 auf über<br />

7% nach oben korrigiert - China selbst will 8% erreichen.<br />

Entwicklung des BIP von 2000 – 2009 (2009 Prognose) Quelle: WIIW 6.08.2009<br />

BIP<br />

Wachstum<br />

BIP pro Kopf<br />

in EUR<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

8% 7,5% 9,1% 10% 10,1% 10,4% 11,6% 13% 9% 7,9%<br />

946 1.038 1.212 1.126 1.094 1.400 1.600 1.900 2.200 k.A.<br />

1/7<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag


Seite 30, Kapitel 6.4.6 „Außenhandel“<br />

Auch China wurde im Jahr 2008 von der weltweiten<br />

Wirtschaftskrise erfasst. Im September 2009 gingen die<br />

chinesischen Exporte jedoch im Jahresvergleich nur noch<br />

um 15,2% zurück, der schwächste Rückgang seit einem<br />

Dreivierteljahr. Damit verzeichnet China im September<br />

2009 Ausfuhren im Wert von USD 116 Mrd. Ähnlich ist die<br />

Entwicklung bei den Importen, die um 3,5% schrumpften,<br />

auf USD 103 Mrd. So gering war der Rückgang seit dem<br />

Beginn der Krise im November vergangenen Jahres nicht<br />

mehr. Auch im Vergleich zum August 2009 sind die Zahlen<br />

ermutigend. Da fielen die Exporte im Vorjahresvergleich<br />

noch um 23% und die Importe um 17%. Bei der deutschen<br />

Handelskammer Shanghai registriert man eine<br />

positive Stimmung unter den über 1.000 Mitgliedern vor<br />

allem aus dem Mittelstand. Auch Großkonzerne geben<br />

sich zuversichtlich. „Insgesamt bin ich relativ zufrieden“,<br />

sagt etwa Siemens-China-Chef Richard Hausmann schon<br />

Ende Mai.<br />

Quelle: www.manager-magazin.de am 14.10.2009<br />

Mögliche Projekte in China<br />

(Kapitel 7 im Verkaufsprospekt)<br />

Das im Kapitel 7.3 dargestellte Projekt „Phoenix“ in Wuxi<br />

wurde im Februar 2009 ausgewählt und befindet sich in<br />

der Realisierung. Die Projektentwicklung verläuft über<br />

Plan. Die erste Projektentwicklungsphase wurde planmäßig<br />

im Juni 2009 abgeschlossen. Diese Phase bestand<br />

aus 279 Wohnungen, 1.807m² Einzelhandels-, 41.288m²<br />

Büro-, und 10.085m² Hotelfläche. Per September dieses<br />

Jahres wurden bereits 87% der Wohnungen, das sind 244<br />

Einheiten, 5% der Bürofläche, der gesamte Einzelhandelsbereich<br />

sowie das Hotel verkauft. 5 Wohnungen, das sind<br />

2%, sowie 8.209m² der Bürofläche sind reserviert. Daraus<br />

resultiert, dass nur noch 30 Wohnungen und 75% der<br />

Bürofläche zum Verkauf stehen. Der scheinbar niedrige<br />

Büroflächenverkauf ist im Plan und ist auf die Verkaufsaktivitäten<br />

zurückzuführen, die gemäß Werbestrategie erst<br />

im 3. Quartal lanciert wurden.<br />

Mit dem Bau der zweiten Phase, die 225 Wohnungen<br />

beinhaltet, wurde im März 2009 begonnen. Die Fertigstellung<br />

ist für 2011 geplant. Per September wurden<br />

bereits 128 Wohnungen für Kaufinteressenten reserviert.<br />

Dies entspricht einem Anteil von 58% der verfügbaren<br />

Wohnungen.<br />

Es wurde eine Bewertung für Referenzzwecke von DTZ,<br />

einem der weltgrößten Bewertungs- und Immobilienconsultants,<br />

des gesamten Projektes im Juni dieses Jahres<br />

durchgeführt. Diese Bewertung bestätigte eine Wertsteigerung<br />

von rund 58% gegenüber der ersten Bewertung,<br />

die zur Beginn des Projektes durchgeführte wurde. Diese<br />

Steigerung ergab sich durch einen schnelleren Absatz der<br />

Apartments und der Einzelhandel- und Hotelflächen sowie<br />

ein professionelles Projektmanagement.<br />

Der Fonds ist derzeit mit 1,4% am gesamten Projekt<br />

beteiligt. Basierend auf den aktuellen Prognosen ist der<br />

voraussichtliche Kapitalrückfluss an den Fonds mit 199%<br />

des vom Fonds eingesetzten Kapitals antizipiert. Mit dem<br />

Rückfluss aus dem Projekt an den Fonds ist nach der<br />

Beendigung des Wuxi-Projekts voraussichtlich Ende 2012<br />

zu rechnen.<br />

Aufgrund der Finanzkrise konnte die notwendige Kapi-<br />

taleinwerbung seitens der Anleger in Deutschland nur<br />

schleppend erfolgen. Die im Prospekt aufgeführten potentiellen<br />

Projekte konnten daher – bis auf das o.g. Projekt<br />

„Phoenix“ in Wuxi – nicht gesichert werden. Der Managementpartner<br />

Charlemagne Capital ist jedoch in der Lage,<br />

bei Bereitstellung von weiteren Mitteln zwischenzeitlich<br />

neu identifizierte Projekte für die Fondsgesellschaft zu<br />

sichern.<br />

Der chinesische Immobilienmarkt war weit weniger, teil-<br />

weise gar nicht, von den Auswirkungen der Finanzkrise<br />

betroffen. Die Chancen zur Identifikation und Realisierung<br />

weiterer Investitionsmöglichkeiten für die Fondsgesellschaft<br />

werden daher trotz der Verzögerung bei der Kapitaleinwerbung<br />

weiterhin als sehr positiv eingeschätzt.<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

(Kapitel 10 im Verkaufsprospekt)<br />

In den Erläuterungen zum Investitions- und Finanzplan<br />

auf Seite 54 des Verkaufsprospektes sowie u. a. auf den<br />

Seiten 60, 65, 73, 107 und 108 wird die <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />

<strong>AG</strong> als Empfängerin der Vergütung für die Vermittlung<br />

des Eigenkapitals und des Agios bzw. als die Gesellschaft<br />

genannt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

beauftragt ist. In die entsprechende Vertriebsvereinbarung<br />

ist mit Wirkung zum 01.12.2008 die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

GmbH, Nürnberg, unter Übernahme aller<br />

2/7<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag


vertraglichen Rechte und Pflichten der <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />

<strong>AG</strong> eingetreten.<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

(Kapitel 11 im Verkaufsprospekt)<br />

Im Folgenden wird der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

zum 31.12.2008 dargestellt:<br />

Bilanz der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2008<br />

AKTIVA PASSIVA<br />

A. Ausstehende Einlagen auf<br />

das gezeichnete Kapital<br />

1. Ausstehende Einlagen auf das<br />

gezeichnete Kapital<br />

31.12.08<br />

EUR<br />

12.06.08<br />

TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

31.12.2008<br />

EUR<br />

1.356.000,00 0 I. Kapitalanteil Kommanditisten 30.030,00 0<br />

a) davon eingefordert 1.356.000,00 0 II. Kapitalrücklage 1.676.231,64 0<br />

B. Anlagevermögen<br />

I. Finanzanlagen B. Rückstellungen<br />

12.06.08<br />

TEUR<br />

1.356.000,00 0 III. Bilanzergebnis 0,00 0<br />

1.706.261,64 0<br />

1. Beteiligungen 2,00 0 1. Sonstige Rückstellungen 2.450,00 0<br />

C. Umlaufvermögen<br />

I. Kassenbestand und Guthaben<br />

bei Kreditinstituten<br />

1.086.862,53 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Gesellschaftern<br />

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VoM 12. JUNI BIS zUM 31. DEzEMBER 2008<br />

2.450,00 0<br />

725.437,22 0<br />

8.713,67 0<br />

3. Sonstige Verbindlichkeiten 2,00 0<br />

734.152,89 0<br />

2.442.864,53 0 2.442.864,53 0<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -860.803,98<br />

2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 365,62<br />

3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Jahresfehlbetrag -860.438,36<br />

4. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 860.438,36<br />

5. Bilanzergebnis 0,00<br />

2008<br />

EUR<br />

3/7<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag


Anhang für das Geschäftsjahr vom 12.06.2008<br />

bis 31.12.2008<br />

I. Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />

GmbH & Co. KG, Nürnberg, für das Rumpf-Geschäftsjahr<br />

vom 12.06.2008 bis zum 31.12.2008 wurde nach den<br />

Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung<br />

der Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften<br />

im Sinne des § 264 a HGB sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung unter Berücksichtigung der<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.<br />

Es handelt sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des<br />

§ 267 in Verbindung mit § 264 a HGB. Die Gewinn und<br />

Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren<br />

erstellt.<br />

II. Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze<br />

Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten<br />

inkl. Anschaffungsnebenkosten angesetzt.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

sind zu Nennwerten angesetzt.<br />

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und<br />

ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages<br />

passiviert worden, der nach kaufmännischer Beurteilung<br />

notwendig ist.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />

ausgewiesen<br />

III. Sonstige Angaben<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management GmbH mit Sitz in Nürnberg. Sie hat ein gezeichnetes<br />

Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 und ist an<br />

der Gesellschaft ohne Einlage beteiligt.<br />

organe der Gesellschaft<br />

Zur Geschäftsführung ist die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH, berechtigt<br />

und verpflichtet.<br />

Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin waren bzw. sind:<br />

Herr Volkmar Heinz, München, (bis 30.05.2008)<br />

Frau Marei Küchler, Mittelhembach (bis 04.06.2009)<br />

Frau Susanne Rieger, Nürnberg (ab 17.03.2009)<br />

Frau Johanna Borus, Nürnberg (ab 04.06.2009)<br />

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

Nürnberg, den 25.08.2009<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH<br />

4/7<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag


Ein Lagebericht war nicht notwendig und wurde<br />

nicht erstellt. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses<br />

wurde verzichtet.<br />

Nach dem 31.12.2008 sind bei der Gesellschaft bis zur Auf-<br />

stellung dieses zweiten Nachtrags zum Verkaufsprospekt<br />

weitere EUR 2.346.925,00 Eigenkapital eingeworben worden,<br />

so dass das eingeworbene Eigenkapital der Gesellschaft<br />

(ohne Gründungsgesellschafter) zum 30.10.2009<br />

insgesamt EUR 4.908.625,00 beträgt.<br />

Mit einem Teil des bereits eingeworbenen Eigenkapitals<br />

wurden im Wege der Kapitalerhöhung weitere Anteile an<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> CP 1 (IOM) 1 Ltd. erworben. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />

CP 1 (IOM) 1 Ltd. hat mit den zur Verfügung gestellten<br />

Firma Funktion Handelsregister Kapital Vorstand/<br />

Geschäftsführung<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> Anbieterin und<br />

Prospektherausgeberin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />

Property 1 GmbH &<br />

Co. KG<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management<br />

GmbH<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />

GmbH<br />

Emittentin und<br />

Fondsgesellschaft<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Aureus Treuhand GmbH Treuhandkommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft<br />

HTB Hanseatische Beratungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRB 23832 eingetragen<br />

am 30.10.2007<br />

Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRA 14775, eingetragen<br />

am 09.01.2008<br />

Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRB 23903, eingetragen<br />

am 05.12.2007<br />

Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRB 23942, eingetragen<br />

am 20.12.2007<br />

Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRB 23940, eingetragen<br />

am 20.12.2007<br />

Amtsgericht Bremen<br />

HRB 17888, eingetragen<br />

am 17.02.1998<br />

Mitteln Investitionen in das Wuxi-Projekt (s.o.) finanziert.<br />

Bei dem Projekt besteht die Möglichkeit, den Anteil der<br />

Fondsgesellschaft bzw. ihrer Tochtergesellschaft <strong>SHEDLIN</strong><br />

CP 1 (IOM) 1 Ltd. auf bis zu USD 5 Mio. zu erhöhen.<br />

Vertragspartner und Verflechtungen<br />

(Kapitel 13 im Verkaufsprospekt)<br />

Bei der Fondsgesellschaft und ihren wesentlichen Vertragspartnern<br />

haben sich zwischenzeitlich verschiedene<br />

gesellschaftsrechtliche Veränderungen ergeben. Die<br />

Übersicht der wesentlichen Vertragspartner auf Seite 73<br />

des Verkaufsprospektes wird daher durch die folgende<br />

ersetzt:<br />

Grundkapital<br />

EUR 98.500<br />

Kommanditkapital<br />

EUR 4.913.625; das<br />

Komanditkapital<br />

soll im Rahmen der<br />

Emission auf bis zu<br />

EUR 35 Mio. erhöht<br />

werden<br />

Stammkapital<br />

EUR 25.000<br />

Stammkapital<br />

EUR 25.000<br />

Stammkapital<br />

EUR 25.000<br />

Stammkapital<br />

EUR 60.000<br />

Robert Schmidt (CEO)<br />

Ludwig Müller (CFO)<br />

Johanna Borus (CIO)<br />

Dr. Gerald Schüssel<br />

(COO)<br />

Davut Deletioglu (CSO)<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />

GmbH, vertreten<br />

durch ihre alleinvertretungsberechtigten<br />

Geschäftsführerinnen<br />

Johanna Borus und<br />

Susanne Rieger<br />

Robert Schmidt<br />

Dr. Gerald Schüssel<br />

Johanna Borus<br />

Susanne Rieger<br />

Jörg Bähren<br />

Kathlen Schneider<br />

Ditmar Hermsdorf<br />

Wolfgang Küster<br />

Thomas Milkoreit<br />

Gesellschafter mit mind.<br />

25% Beteiligung<br />

wealthshare Holding GmbH<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

Wolfgang Küster<br />

Thomas Milkoreit<br />

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<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag


Abweichend zu den bisherigen Angaben im Verkaufspro-<br />

spekt wird die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> durch ihre Vorstands-<br />

mitglieder Robert Schmidt (Vorstandsvorsitzender), Davut<br />

Deletioglu (Vertrieb), Johanna Borus (Investitionen), Dr.<br />

Gerald Schüssel (Organisation) und Ludwig Müller (Finanzen)<br />

vertreten.<br />

Bei der <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH wurde Herr Dr. Ger-<br />

ald Schüssel zum weiteren Geschäftsführer bestellt.<br />

Als Geschäftsführerinnen der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />

GmbH wurden Frau Susanne Rieger und Frau Johanna Borus<br />

bestellt. Frau Marei Küchler ist nicht mehr Geschäftsführerin<br />

der Gesellschaft.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH wurde umfirmiert in Aureus<br />

Treuhand GmbH. Zur weiteren Geschäftsführerin wurde<br />

Frau Kathlen Schneider bestellt.<br />

Die Ausführungen zu den Verflechtungen auf den Seiten<br />

72/73 werden durch die folgenden Ausführungen ersetzt:<br />

Bei der <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH, der <strong>SHEDLIN</strong> Ge-<br />

schäftsführungs GmbH, der Aureus Treuhand GmbH und<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice GmbH besteht Gesellschafteridentität.<br />

Alleinige Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital <strong>AG</strong>.<br />

Der Geschäftsführer der Komplementärin, Herr Robert<br />

Schmidt, ist zugleich Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

GmbH, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus sind<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der Komplementärin<br />

und der geschäftsführenden Kommanditistin nicht für<br />

Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind, die im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen oder die der Emittentin<br />

Fremdkapital geben.<br />

Die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Ma-<br />

nagement GmbH, Herr Robert Schmidt und Herr Dr. Ger-<br />

ald Schüssel, sind zugleich Mitglieder des Vorstands der<br />

Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>. Die Geschäftsführerin der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />

GmbH, Frau Johanna Borus, ist zugleich Mitglied<br />

des Vorstands der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>.<br />

Der Geschäftsführer der mit dem Vertrieb beauftragten<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice GmbH, Herr Davut Deletioglu,<br />

ist zugleich Vorstand der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>.<br />

Außer den dargestellten Sachverhalten sind keine weiteren<br />

personellen Verflechtungen gegeben.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

(Kapitel 14 im Verkaufsprospekt)<br />

Das bisherige Kapitel 14.15 „Erbschaft- und Schenkungsteuer“<br />

auf den Seiten 81/82 des Prospektes wird durch<br />

das nachfolgende Kapitel ersetzt:<br />

14.15. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Der Bundestag hat am 27.11.2008 das Gesetz zur Reform<br />

des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts beschlossen.<br />

Nach Zustimmung des Bundesrates am 05.12.2008 und<br />

Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt<br />

am 31.12.2008 ist es zum 01.01.2009 in Kraft getreten.<br />

Bei Erbfällen, die im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum<br />

31.12.2008 eingetreten sind, besteht jedoch auf Antrag<br />

ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht.<br />

Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass alle Ver-<br />

mögensgegenstände am Verkehrswert ausgerichtet be-<br />

wertet werden sollen. Die Bewertungsgrundsätze wurden<br />

hierfür im Bewertungsgesetz geregelt. Aus den neuen<br />

Bewertungsvorschriften resultiert i.d.R. eine Erhöhung<br />

der Wertansätze für Grundvermögen und für Anteile an<br />

Kapitalgesellschaften. Im Gegenzug hierzu wurden zwar<br />

die persönlichen Freibeträge erhöht, gleichzeitig erfolgte<br />

jedoch auch eine Anhebung der Steuersätze in den Steuerklassen<br />

II und III. Die Steuersätze der Steuerklasse I, die<br />

z.B. für Ehegatten und Kinder gilt, blieben unverändert.<br />

Da es sich bei der Fondsgesellschaft um eine vermögens-<br />

verwaltend tätige Personengesellschaft handelt, ist der<br />

schenkung- oder erbschaftsteuerliche Wert eines Anteils<br />

an der Fondsgesellschaft in der gleichen Weise zu ermitteln,<br />

als wenn der Anleger Anteile an den Tochter(kapital)gesellschaften<br />

der Fondsgesellschaft (z.B. an der <strong>SHEDLIN</strong><br />

CP 1 (IOM) 1 Ltd. in seinem Privatvermögen halten würde.<br />

Die für Betriebsvermögen geltenden Verschonungsregelungen<br />

kommen nicht zur Anwendung.<br />

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht<br />

an der Börse notiert sind, ist aus Verkäufen innerhalb des<br />

letzten Jahres vor dem Besteuerungszeitpunkt abzuleiten.<br />

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Hierbei werden nur solche Verkäufe berücksichtigt, die<br />

im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wie unter fremden<br />

Dritten erfolgt sind. Haben in dem entsprechenden Zeitraum<br />

keine relevanten Verkäufe stattgefunden, wird der<br />

Wert der Kapitalgesellschaft mit Hilfe des vereinfachten<br />

Ertragswertverfahrens ermittelt, sofern kein anderes branchentypisch<br />

anerkanntes Bewertungsverfahren existiert<br />

und das Verfahren nicht zu offensichtlich unzutreffenden<br />

Ergebnissen führt.<br />

Bei den konzeptionell vorgesehenen Tochtergesellschaften<br />

der Fondsgesellschaft handelt es sich um ausländische<br />

Kapitalgesellschaften. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung<br />

des EuGH dürften die genannten Bewertungsmethoden<br />

für inländische Kapitalgesellschaften jedoch auch<br />

bei der Ermittlung des gemeinen Wertes ausländischer<br />

Kapitalgesellschaften anzuwenden sein.<br />

Nürnberg, den 30.10.2009<br />

Johanna Borus<br />

Vorstand der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

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Prospektnachtrag Nr. 3<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Chinese Property 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

Nachtrag Nr. 3 gem. § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> vom 19.05.2010<br />

zum veröffentlichten Verkaufsprospekt vom<br />

05.09.2008 betreffend das öffentliche Angebot<br />

über den Erwerb von Kommanditanteilen an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> gibt folgende Veränderung gegenüber<br />

dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt<br />

vom 05.09.2008 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom<br />

30.10.2009 bekannt:<br />

1. Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

Am 07. Mai 2010 hat die Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschaft einstimmig § 4 Abs. 5 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

unter Aufhebung etwaiger zeitlicher<br />

Beschränkungen wie folgt neu gefasst:<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft<br />

unabhängig von der Höhe des eingeworbenen Kommanditkapitals<br />

für den Beitritt von weiteren Anlegern zu<br />

schließen.<br />

2. Sonderausschüttung<br />

Auf Seite 8 des Verkaufsprospektes unter Punkt 3.12, auf<br />

Seite 52 unter Punkt 9.2 sowie auf Seite 66 unter Punkt<br />

12.5 werden Angaben zur Fondskonzeption und zu den<br />

erwarteten Ausschüttungen an die Anleger gemacht.<br />

Demnach sind laufende Ausschüttungen der Gesellschaft<br />

nicht vorgesehen sondern ausschließlich Ausschüttungen<br />

aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften nach Abschluss<br />

der jeweiligen Immobilienprojektentwicklung.<br />

Aufgrund der hervorragenden Entwicklung des Phoenix-<br />

Projektes in Wuxi erwartet der Fonds zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung dieses Nachtrags bereits einen ersten<br />

Rückfluss aus diesem Projekt. Es ist daher geplant, diesen<br />

Rückfluss im Rahmen einer Sonderausschüttung an die<br />

zum 30. April 2010 vorhandenen Gesellschafter auszuschütten.<br />

Der konkrete Zeitpunkt und die Höhe dieser Ausschüttung<br />

stehen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses<br />

Nachtrags noch nicht fest.<br />

Am 07. Mai 2010 hat die Gesellschafterversammlung der<br />

Gesellschaft einstimmig eine Sonderausschüttung auf das<br />

zum 30. April 2010 vorhandene Kommanditkapital der<br />

Gesellschaft genehmigt.<br />

Nürnberg, den 19.05.2010<br />

Johanna Borus<br />

Vorstand der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />

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