29.10.2013 Aufrufe

Landtag Brandenburg P-ABJS 5/26 Protokoll - Land Brandenburg

Landtag Brandenburg P-ABJS 5/26 Protokoll - Land Brandenburg

Landtag Brandenburg P-ABJS 5/26 Protokoll - Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Land</strong>esarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Berlin-<strong>Brandenburg</strong><br />

Der Bildungspolitische Sprecher<br />

16. November 2011<br />

Dr. Detlef Hardorp<br />

Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 46<br />

D 14612 Falkensee<br />

Tel.: 03322-24 <strong>26</strong> 24, Fax: 03322-24 27 24<br />

Mobil: 0172 39 172 39<br />

email: dhewaldortnet<br />

An alle Bildungspolitische Sprecher der <strong><strong>Land</strong>tag</strong>sfraktionen und deren Referenten<br />

Betrifft: Stellungnahme des MBJS vom 14:11.11. zur Ausweitung des<br />

Geltungsbereiches des <strong>Brandenburg</strong>ischen Ausbildungsförderungsgesetzes<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit Befremden haben wir die Stellungnahme des MBJS zur Kenntnis genommen.<br />

Erstens ist sie teilweise sachlich falsch. Zweitens findet das Ministerium den Input<br />

der <strong>Land</strong>esarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in dieser Sache nicht einmal für<br />

erwähnenswert.<br />

Es gibt nämlich noch einen Weg zwischen einer „Lex Waldorf" und der Aufnahme<br />

aller Schüler, die eine reine Nicht-Schüler-Prüfung anstreben. Dieser wäre, alle<br />

Schüler in den Kreis des Geltungsbereiches des <strong>Brandenburg</strong>ischen<br />

Ausbildungsförderungsgesetzes aufzunehmen, die nach erworbener<br />

Fachoberschulreife an einer Ersatzschule die Fachhochschulreife oder das Abitur<br />

anstreben.<br />

Anlage f<br />

Die Stellungnahme des MBJS verschweigt, dass Schüler an Waldorfschulen keine<br />

reine Nicht-Schüler-Prüfung zum Erlangen des Abiturs ablegen. Sie legen eine<br />

modifizierte Nicht-Schüler-Prüfung ab. Die in einer KMK Vereinbarung spezifizierten<br />

Modifizierungen gründen alle auf der Tatsache, dass diese Schüler eben eine<br />

Ersatzschule besuchen. So können Lehrer der Ersatzschule die Prüfungen mit<br />

abnehmen, die Prüfungen können in den Räumen der Waldorfschule stattfinden und<br />

— hier von größter Bedeutung — Leistungen aus der 13. Jahrgangsstufe können in<br />

zwei Fächern komplett an die Stelle von zwei mündlichen Prüfungen treten. All das<br />

geschieht auch beim der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife oder<br />

der allgemeinen Hochschulreife durch Waldorfschüler in <strong>Brandenburg</strong>.<br />

Richtigstellungen und Ergänzungen zu Aussagen in der Stellungnahme des MBJS:<br />

1. Die Waldorfschule ist organisatorisch nicht, wie sonstige Schulen, in Sek I und<br />

Sek II aufgeteilt. Der FOR kann laut Rundschreiben des MBJS an<br />

Waldorfschulen ab der 11. Jahrgangsstufe erworben werden. Das bedeutet<br />

aber nicht, dass das Leistungsniveau es nicht zulassen würde, den FOR nach<br />

der 10. Jahrgangsstufe zu erwerben. Die Regelung hat sich wegen dem etwas<br />

anderen Aufbau des Kurrikulums an Waldorfschulen (mit zeitlichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!