Landtag Brandenburg P-ABJS 5/26 Protokoll - Land Brandenburg
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<strong>Land</strong>esarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Berlin-<strong>Brandenburg</strong><br />
Der Bildungspolitische Sprecher<br />
16. November 2011<br />
Dr. Detlef Hardorp<br />
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 46<br />
D 14612 Falkensee<br />
Tel.: 03322-24 <strong>26</strong> 24, Fax: 03322-24 27 24<br />
Mobil: 0172 39 172 39<br />
email: dhewaldortnet<br />
An alle Bildungspolitische Sprecher der <strong><strong>Land</strong>tag</strong>sfraktionen und deren Referenten<br />
Betrifft: Stellungnahme des MBJS vom 14:11.11. zur Ausweitung des<br />
Geltungsbereiches des <strong>Brandenburg</strong>ischen Ausbildungsförderungsgesetzes<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit Befremden haben wir die Stellungnahme des MBJS zur Kenntnis genommen.<br />
Erstens ist sie teilweise sachlich falsch. Zweitens findet das Ministerium den Input<br />
der <strong>Land</strong>esarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in dieser Sache nicht einmal für<br />
erwähnenswert.<br />
Es gibt nämlich noch einen Weg zwischen einer „Lex Waldorf" und der Aufnahme<br />
aller Schüler, die eine reine Nicht-Schüler-Prüfung anstreben. Dieser wäre, alle<br />
Schüler in den Kreis des Geltungsbereiches des <strong>Brandenburg</strong>ischen<br />
Ausbildungsförderungsgesetzes aufzunehmen, die nach erworbener<br />
Fachoberschulreife an einer Ersatzschule die Fachhochschulreife oder das Abitur<br />
anstreben.<br />
Anlage f<br />
Die Stellungnahme des MBJS verschweigt, dass Schüler an Waldorfschulen keine<br />
reine Nicht-Schüler-Prüfung zum Erlangen des Abiturs ablegen. Sie legen eine<br />
modifizierte Nicht-Schüler-Prüfung ab. Die in einer KMK Vereinbarung spezifizierten<br />
Modifizierungen gründen alle auf der Tatsache, dass diese Schüler eben eine<br />
Ersatzschule besuchen. So können Lehrer der Ersatzschule die Prüfungen mit<br />
abnehmen, die Prüfungen können in den Räumen der Waldorfschule stattfinden und<br />
— hier von größter Bedeutung — Leistungen aus der 13. Jahrgangsstufe können in<br />
zwei Fächern komplett an die Stelle von zwei mündlichen Prüfungen treten. All das<br />
geschieht auch beim der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife oder<br />
der allgemeinen Hochschulreife durch Waldorfschüler in <strong>Brandenburg</strong>.<br />
Richtigstellungen und Ergänzungen zu Aussagen in der Stellungnahme des MBJS:<br />
1. Die Waldorfschule ist organisatorisch nicht, wie sonstige Schulen, in Sek I und<br />
Sek II aufgeteilt. Der FOR kann laut Rundschreiben des MBJS an<br />
Waldorfschulen ab der 11. Jahrgangsstufe erworben werden. Das bedeutet<br />
aber nicht, dass das Leistungsniveau es nicht zulassen würde, den FOR nach<br />
der 10. Jahrgangsstufe zu erwerben. Die Regelung hat sich wegen dem etwas<br />
anderen Aufbau des Kurrikulums an Waldorfschulen (mit zeitlichen