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Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu

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Anteilsarten Anteilsname Ausschüttungshäufigkeit<br />

Thesaurierende Anteile A (acc), AX (acc), B (acc),<br />

C (acc), I (acc), N (acc),<br />

X (acc) und Z (acc)<br />

Ausschüttende Anteile A (Mdis), AX (Mdis), B (Mdis),<br />

C (Mdis), I (Mdis), N (Mdis),<br />

X (Mdis) und Z (Mdis)<br />

PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS<br />

A (Qdis), AX (Qdis), B (Qdis),<br />

C (Qdis), I (Qdis), N (Qdis),<br />

X (Qdis) und Z (Qdis)<br />

A (Ydis), AX (Ydis), B (Ydis),<br />

C (Ydis), I (Ydis), N (Ydis),<br />

X (Ydis) und Z (Ydis)<br />

Es erfolgt keine Dividendenausschüttung,<br />

sondern der zurechenbare Nettoertrag spiegelt<br />

sich im höheren Wert der Anteile wider.<br />

Unter normalen Umständen ist vorgesehen,<br />

dass die Ausschüttung monatlich erfolgt<br />

(nach Ende jedes Kalendermonats).<br />

Unter normalen Umständen ist vorgesehen,<br />

dass die Ausschüttung vierteljährlich erfolgt<br />

(nach Ende jedes Kalenderquartals).<br />

Unter normalen Umständen ist vorgesehen,<br />

dass die Ausschüttung jährlich erfolgt<br />

(im Dezember jedes Jahres, nach Beschluss der<br />

Anteilsinhaber bei der Jahreshauptversammlung).<br />

Klasse A Anteile, Klasse AX Anteile, Klasse I Anteile, Klasse N Anteile, Klasse X-Anteile und Klasse<br />

Z-Anteile können über die Clearingsysteme Clearstream Banking S.A. („Clearstream“) und Euroclear<br />

Belgium SA/NV als dem Betreiber des Euroclear-Systems („Euroclear“) erhältlich sein.<br />

Die Anteilsklassen unterscheiden sich im Wesentlichen in den Gebühren, die auf sie erhoben werden,<br />

und in ihrer Dividendenpolitik. Weitere Angaben zu diesen Anteilsklassen und zu den entsprechenden<br />

Gebühren finden sich im Abschnitt „Anteilsklassen“ und „Verwaltungsgebühren und Staffelung der<br />

Emissionsgebühren“. Unter bestimmten Umständen können auch andere Anteilsklassen in gewissen<br />

Fonds angeboten werden, wie in jenem Abschnitt beschrieben.<br />

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann beschließen, für jeden Fonds eine bereits bestehende<br />

Anteilsklasse anzubieten oder auszugeben, deren Bedingungen und Bestimmungen im Kapitel<br />

„Anteilsklassen“ und „Verwaltungsgebühren und Staffelung der Emissionsgebühren“ des Prospekts<br />

detaillierter beschrieben sind, einschließlich auf alternative Währungen lautende Anteilsklassen und<br />

abgesicherte Anteilsklassen, bei denen es sich nicht um die Basiswährung des Fonds handelt, sowie<br />

Anteilsklassen mit unterschiedlicher Ausschüttungshäufigkeit. Die Anteilsinhaber werden durch die<br />

Veröffentlichung des Nettoinventarwertes je Anteil einer solchen Klasse über die Ausgabe solcher<br />

Anteile informiert. Siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel „Bekanntgabe der Anteilspreise“.<br />

Bezüglich auf alternative Währungen lautender Anteilsklassen wird der Nettoinventarwert der<br />

betreffenden Klasse in der alternativen Währung berechnet und veröffentlicht; die Zeichnungserlöse<br />

für diese Klassen sind von den Anlegern in der Alternativwährung zu zahlen, und die Rücknahmeerlöse<br />

werden in dieser alternativen Währung an die Anteilsinhaber, die Anteile zurückgeben, gezahlt.<br />

Im Hinblick auf Anteilsklassen, die auf eine alternative Währung lauten und in südkoreanischen Won<br />

(KRW) angeboten werden, erfolgen die Zeichnungs- und Rücknahmezahlungen in KRW, denn weder<br />

die Gesellschaft noch die Registers-, Transfer-, Gesellschafts- und Domizilstelle werden für die<br />

Währungsumrechnung sorgen.<br />

Vor der Anlage in einer bestimmten Anteilsklasse eines Fonds sollten die Anleger einerseits<br />

sicherstellen, dass sich die jeweilige Klasse am besten für ihre Bedürfnisse eignet, und andererseits die<br />

st<strong>eu</strong>erlichen Auswirkungen auf ihre persönliche Situation sowie die örtlichen St<strong>eu</strong>ergesetze<br />

berücksichtigen. Den Anlegern wird empfohlen, sich für weitere Informationen an einen St<strong>eu</strong>erberater<br />

oder ihren Anlageberater zu wenden.<br />

Anteilserwerb<br />

Die Gesellschaft hat die Firma <strong>Templeton</strong> Global Advisors Limited zu ihrer Hauptvertriebsgesellschaft<br />

ernannt, die das Marketing und den Verkauf der Anteile organisieren und überwachen soll.<br />

Die Hauptvertriebsgesellschaft darf Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionelle<br />

Anleger ernennen, die verbundene Unternehmen der <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s sein können und einen<br />

Teil der Administrationsgebühren, Servicegebühren oder andere ähnliche Gebühren erhalten.<br />

Die Hauptvertriebsgesellschaft hat daher <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services S.A. zur<br />

Vertriebskontrollgesellschaft der Gesellschaft ernannt, welche die Ernennung und Aktivitäten der<br />

Untervertriebsgesellschaften überwachen soll.<br />

<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong> iii

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