Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu
Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu
Franklin Templeton Investment Funds - primeit.eu
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anteilsarten Anteilsname Ausschüttungshäufigkeit<br />
Thesaurierende Anteile A (acc), AX (acc), B (acc),<br />
C (acc), I (acc), N (acc),<br />
X (acc) und Z (acc)<br />
Ausschüttende Anteile A (Mdis), AX (Mdis), B (Mdis),<br />
C (Mdis), I (Mdis), N (Mdis),<br />
X (Mdis) und Z (Mdis)<br />
PROSPEKT DER FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS<br />
A (Qdis), AX (Qdis), B (Qdis),<br />
C (Qdis), I (Qdis), N (Qdis),<br />
X (Qdis) und Z (Qdis)<br />
A (Ydis), AX (Ydis), B (Ydis),<br />
C (Ydis), I (Ydis), N (Ydis),<br />
X (Ydis) und Z (Ydis)<br />
Es erfolgt keine Dividendenausschüttung,<br />
sondern der zurechenbare Nettoertrag spiegelt<br />
sich im höheren Wert der Anteile wider.<br />
Unter normalen Umständen ist vorgesehen,<br />
dass die Ausschüttung monatlich erfolgt<br />
(nach Ende jedes Kalendermonats).<br />
Unter normalen Umständen ist vorgesehen,<br />
dass die Ausschüttung vierteljährlich erfolgt<br />
(nach Ende jedes Kalenderquartals).<br />
Unter normalen Umständen ist vorgesehen,<br />
dass die Ausschüttung jährlich erfolgt<br />
(im Dezember jedes Jahres, nach Beschluss der<br />
Anteilsinhaber bei der Jahreshauptversammlung).<br />
Klasse A Anteile, Klasse AX Anteile, Klasse I Anteile, Klasse N Anteile, Klasse X-Anteile und Klasse<br />
Z-Anteile können über die Clearingsysteme Clearstream Banking S.A. („Clearstream“) und Euroclear<br />
Belgium SA/NV als dem Betreiber des Euroclear-Systems („Euroclear“) erhältlich sein.<br />
Die Anteilsklassen unterscheiden sich im Wesentlichen in den Gebühren, die auf sie erhoben werden,<br />
und in ihrer Dividendenpolitik. Weitere Angaben zu diesen Anteilsklassen und zu den entsprechenden<br />
Gebühren finden sich im Abschnitt „Anteilsklassen“ und „Verwaltungsgebühren und Staffelung der<br />
Emissionsgebühren“. Unter bestimmten Umständen können auch andere Anteilsklassen in gewissen<br />
Fonds angeboten werden, wie in jenem Abschnitt beschrieben.<br />
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann beschließen, für jeden Fonds eine bereits bestehende<br />
Anteilsklasse anzubieten oder auszugeben, deren Bedingungen und Bestimmungen im Kapitel<br />
„Anteilsklassen“ und „Verwaltungsgebühren und Staffelung der Emissionsgebühren“ des Prospekts<br />
detaillierter beschrieben sind, einschließlich auf alternative Währungen lautende Anteilsklassen und<br />
abgesicherte Anteilsklassen, bei denen es sich nicht um die Basiswährung des Fonds handelt, sowie<br />
Anteilsklassen mit unterschiedlicher Ausschüttungshäufigkeit. Die Anteilsinhaber werden durch die<br />
Veröffentlichung des Nettoinventarwertes je Anteil einer solchen Klasse über die Ausgabe solcher<br />
Anteile informiert. Siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel „Bekanntgabe der Anteilspreise“.<br />
Bezüglich auf alternative Währungen lautender Anteilsklassen wird der Nettoinventarwert der<br />
betreffenden Klasse in der alternativen Währung berechnet und veröffentlicht; die Zeichnungserlöse<br />
für diese Klassen sind von den Anlegern in der Alternativwährung zu zahlen, und die Rücknahmeerlöse<br />
werden in dieser alternativen Währung an die Anteilsinhaber, die Anteile zurückgeben, gezahlt.<br />
Im Hinblick auf Anteilsklassen, die auf eine alternative Währung lauten und in südkoreanischen Won<br />
(KRW) angeboten werden, erfolgen die Zeichnungs- und Rücknahmezahlungen in KRW, denn weder<br />
die Gesellschaft noch die Registers-, Transfer-, Gesellschafts- und Domizilstelle werden für die<br />
Währungsumrechnung sorgen.<br />
Vor der Anlage in einer bestimmten Anteilsklasse eines Fonds sollten die Anleger einerseits<br />
sicherstellen, dass sich die jeweilige Klasse am besten für ihre Bedürfnisse eignet, und andererseits die<br />
st<strong>eu</strong>erlichen Auswirkungen auf ihre persönliche Situation sowie die örtlichen St<strong>eu</strong>ergesetze<br />
berücksichtigen. Den Anlegern wird empfohlen, sich für weitere Informationen an einen St<strong>eu</strong>erberater<br />
oder ihren Anlageberater zu wenden.<br />
Anteilserwerb<br />
Die Gesellschaft hat die Firma <strong>Templeton</strong> Global Advisors Limited zu ihrer Hauptvertriebsgesellschaft<br />
ernannt, die das Marketing und den Verkauf der Anteile organisieren und überwachen soll.<br />
Die Hauptvertriebsgesellschaft darf Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Händler und/oder professionelle<br />
Anleger ernennen, die verbundene Unternehmen der <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s sein können und einen<br />
Teil der Administrationsgebühren, Servicegebühren oder andere ähnliche Gebühren erhalten.<br />
Die Hauptvertriebsgesellschaft hat daher <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services S.A. zur<br />
Vertriebskontrollgesellschaft der Gesellschaft ernannt, welche die Ernennung und Aktivitäten der<br />
Untervertriebsgesellschaften überwachen soll.<br />
<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong> iii