PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen
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7 Mitversichert ist<br />
<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
7.1 die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten<br />
Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.<br />
Das gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag<br />
oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und<br />
Garten betreuen oder den Streudienst versehen.<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche aus Personenschäden,<br />
bei denen es sich um Arbeitsunfälle und<br />
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch<br />
handelt.<br />
7.2 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden, gilt<br />
darüber hinaus Folgendes: Schäden am Arbeitsplatz<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten<br />
Personen aus betrieblich und arbeitsvertraglich<br />
veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber<br />
oder den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden<br />
bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000,00 Euro<br />
je Versicherungs-Fall.<br />
Keine Entschädigung wird geleistet, wenn<br />
vorrangig die Betriebshaftpflichtversicherung in<br />
Anspruch zu nehmen ist,<br />
keine gesetzliche Verpflichtung auf Ersatz eines<br />
Schadens besteht.<br />
Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.14 AHB 2010 gelten<br />
entsprechend.<br />
8 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />
Versichert ist – abweichend von Ziffer 1.14.17 AHB<br />
2010 - bis zu einer Höhe von 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall,<br />
begrenzt auf 100.000,00 Euro für alle<br />
Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs Ihre gesetzliche<br />
Haftpflicht wegen Schäden durch Austausch,<br />
Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten<br />
und Programme Dritter und daraus resultierender Personen-,<br />
Sach- und Vermögens-Schäden, soweit<br />
• Daten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme<br />
gelöscht, unterdrückt, unbrauchbar gemacht<br />
oder verändert wurden (Datenveränderung),<br />
• Daten aus sonstigen Gründen bei Dritten verändert<br />
bzw. nicht oder fehlerhaft gespeichert wurden, jedoch<br />
nur, soweit sich die Ansprüche auf die Wiederherstellung<br />
der veränderten Daten richten,<br />
• der Zugang Dritter zum elektronischen Datenaustausch<br />
gestört wurde.<br />
Versicherungs-Schutz besteht – insoweit abweichend<br />
von Ziffer 1.14.12 AHB 2010 – für Versicherungs-<br />
Fälle im Ausland.<br />
Die gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflicht-<br />
Ansprüche in europäischen Staaten und nach dem<br />
Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.<br />
Kein Versicherungs-Schutz besteht für Schäden:<br />
• die dadurch entstehen, dass der Versicherungs-<br />
Nehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme<br />
/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-<br />
Attacken) oder Software einsetzt, die geeignet ist,<br />
die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.<br />
B. Trojanische Pferde),<br />
• die in engem Zusammenhang mit massenhaft versandten<br />
vom Empfänger ungewollten elektronisch<br />
übertragenen Informationen stehen (z. B. Spamming)<br />
oder Dateien, mit denen widerrechtlich In-<br />
formationen über Internet-Nutzer gesammelt werden<br />
sollen (z. B. Cookies).<br />
Vor Eintritt des Versicherungs-Falls müssen die zur<br />
Verfügung gestellten Daten (z. B. Textinformationen,<br />
Bilder, Musikstücke) durch Sicherheitsmaßnahmen<br />
bzw. Sicherheitstechniken (z. B. Firewall, Virenscanner)<br />
gesichert oder geprüft werden. Die Sicherheitsmaßnahmen<br />
bzw. Sicherheitstechniken sind mindestens<br />
einmal im Monat zu aktualisieren und es sind regelmäßig<br />
die Sicherheitsupdates für Ihr Betriebssystem und<br />
die verwendete Software einzuspielen.<br />
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, können wir<br />
unter den Voraussetzungen der Ziffer 2 AHB 2010 den<br />
Vertrag kündigen oder Leistungen ganz oder teilweise<br />
kürzen. Die Kürzung kann bis zur vollständigen Leistungs-Freiheit<br />
führen.<br />
Nach Eintritt des Versicherungs-Falls haben Sie:<br />
• bei der Aufklärung des Versicherungs-Falls mitzuwirken<br />
und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen,<br />
• den Versicherungs-Fall unverzüglich bei der zuständigen<br />
Polizeidienststelle anzuzeigen.<br />
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten sind wir unter<br />
den Voraussetzungen der Ziffer 3 AHB 2010 ganz oder<br />
teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />
Statt 50.000,00 Euro beträgt die Höchstersatzleistung<br />
je Versicherungs-Fall 100.000,00 Euro, begrenzt auf<br />
200.000,00 Euro für alle Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs.<br />
9 Photovoltaik-Anlagen<br />
Mitversichert ist ergänzend zu Ziffer 1.3 die gesetzliche<br />
Haftpflicht aus dem Betrieb von eigenen<br />
Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 15<br />
kWp. Wird die genannte Nennleistung überschritten besteht<br />
kein Versicherungs-Schutz. Die zur Erhöhung<br />
oder Erweiterung des versicherten Risikos (Ziffern 1.2<br />
und 1.13 AHB 2010) geltenden Regelungen sind nicht<br />
anwendbar. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer<br />
1.14.5 AHB 2010 – die von Ihnen mit dem örtlichen<br />
Netzbetreiber vereinbarte Freistellung von Ansprüchen<br />
Dritter wegen Personen- und Sachschäden, soweit Sie<br />
Ihrem Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-<br />
Bestimmungen zum Schadens-Ersatz verpflichtet wären.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Einspeisung<br />
Versichert ist darüber hinaus die Einspeisung von<br />
Elektrizität in das Netz des örtlichen Stromversorgers,<br />
nicht jedoch die Versorgung von Letztverbrauchern<br />
(z. B. private Haushalte).<br />
10 Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge<br />
10.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers,<br />
Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder<br />
Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen<br />
Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht<br />
werden.<br />
Stand 03/2012<br />
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