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PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen

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7 Mitversichert ist<br />

<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />

7.1 die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten<br />

Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.<br />

Das gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag<br />

oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und<br />

Garten betreuen oder den Streudienst versehen.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche aus Personenschäden,<br />

bei denen es sich um Arbeitsunfälle und<br />

Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch<br />

handelt.<br />

7.2 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden, gilt<br />

darüber hinaus Folgendes: Schäden am Arbeitsplatz<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten<br />

Personen aus betrieblich und arbeitsvertraglich<br />

veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber<br />

oder den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden<br />

bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000,00 Euro<br />

je Versicherungs-Fall.<br />

Keine Entschädigung wird geleistet, wenn<br />

vorrangig die Betriebshaftpflichtversicherung in<br />

Anspruch zu nehmen ist,<br />

keine gesetzliche Verpflichtung auf Ersatz eines<br />

Schadens besteht.<br />

Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.14 AHB 2010 gelten<br />

entsprechend.<br />

8 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />

Versichert ist – abweichend von Ziffer 1.14.17 AHB<br />

2010 - bis zu einer Höhe von 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall,<br />

begrenzt auf 100.000,00 Euro für alle<br />

Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs Ihre gesetzliche<br />

Haftpflicht wegen Schäden durch Austausch,<br />

Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten<br />

und Programme Dritter und daraus resultierender Personen-,<br />

Sach- und Vermögens-Schäden, soweit<br />

• Daten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme<br />

gelöscht, unterdrückt, unbrauchbar gemacht<br />

oder verändert wurden (Datenveränderung),<br />

• Daten aus sonstigen Gründen bei Dritten verändert<br />

bzw. nicht oder fehlerhaft gespeichert wurden, jedoch<br />

nur, soweit sich die Ansprüche auf die Wiederherstellung<br />

der veränderten Daten richten,<br />

• der Zugang Dritter zum elektronischen Datenaustausch<br />

gestört wurde.<br />

Versicherungs-Schutz besteht – insoweit abweichend<br />

von Ziffer 1.14.12 AHB 2010 – für Versicherungs-<br />

Fälle im Ausland.<br />

Die gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflicht-<br />

Ansprüche in europäischen Staaten und nach dem<br />

Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.<br />

Kein Versicherungs-Schutz besteht für Schäden:<br />

• die dadurch entstehen, dass der Versicherungs-<br />

Nehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme<br />

/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-<br />

Attacken) oder Software einsetzt, die geeignet ist,<br />

die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.<br />

B. Trojanische Pferde),<br />

• die in engem Zusammenhang mit massenhaft versandten<br />

vom Empfänger ungewollten elektronisch<br />

übertragenen Informationen stehen (z. B. Spamming)<br />

oder Dateien, mit denen widerrechtlich In-<br />

formationen über Internet-Nutzer gesammelt werden<br />

sollen (z. B. Cookies).<br />

Vor Eintritt des Versicherungs-Falls müssen die zur<br />

Verfügung gestellten Daten (z. B. Textinformationen,<br />

Bilder, Musikstücke) durch Sicherheitsmaßnahmen<br />

bzw. Sicherheitstechniken (z. B. Firewall, Virenscanner)<br />

gesichert oder geprüft werden. Die Sicherheitsmaßnahmen<br />

bzw. Sicherheitstechniken sind mindestens<br />

einmal im Monat zu aktualisieren und es sind regelmäßig<br />

die Sicherheitsupdates für Ihr Betriebssystem und<br />

die verwendete Software einzuspielen.<br />

Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, können wir<br />

unter den Voraussetzungen der Ziffer 2 AHB 2010 den<br />

Vertrag kündigen oder Leistungen ganz oder teilweise<br />

kürzen. Die Kürzung kann bis zur vollständigen Leistungs-Freiheit<br />

führen.<br />

Nach Eintritt des Versicherungs-Falls haben Sie:<br />

• bei der Aufklärung des Versicherungs-Falls mitzuwirken<br />

und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen,<br />

• den Versicherungs-Fall unverzüglich bei der zuständigen<br />

Polizeidienststelle anzuzeigen.<br />

Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten sind wir unter<br />

den Voraussetzungen der Ziffer 3 AHB 2010 ganz oder<br />

teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />

Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />

Statt 50.000,00 Euro beträgt die Höchstersatzleistung<br />

je Versicherungs-Fall 100.000,00 Euro, begrenzt auf<br />

200.000,00 Euro für alle Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs.<br />

9 Photovoltaik-Anlagen<br />

Mitversichert ist ergänzend zu Ziffer 1.3 die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus dem Betrieb von eigenen<br />

Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 15<br />

kWp. Wird die genannte Nennleistung überschritten besteht<br />

kein Versicherungs-Schutz. Die zur Erhöhung<br />

oder Erweiterung des versicherten Risikos (Ziffern 1.2<br />

und 1.13 AHB 2010) geltenden Regelungen sind nicht<br />

anwendbar. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer<br />

1.14.5 AHB 2010 – die von Ihnen mit dem örtlichen<br />

Netzbetreiber vereinbarte Freistellung von Ansprüchen<br />

Dritter wegen Personen- und Sachschäden, soweit Sie<br />

Ihrem Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-<br />

Bestimmungen zum Schadens-Ersatz verpflichtet wären.<br />

Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Einspeisung<br />

Versichert ist darüber hinaus die Einspeisung von<br />

Elektrizität in das Netz des örtlichen Stromversorgers,<br />

nicht jedoch die Versorgung von Letztverbrauchern<br />

(z. B. private Haushalte).<br />

10 Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge<br />

10.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers,<br />

Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder<br />

Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen<br />

Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht<br />

werden.<br />

Stand 03/2012<br />

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