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NORAMCO RENTENFONDS

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Federated Short-Term Euro Fund<br />

Federated High Income Advantage Fund<br />

Federated Euro-Renten Fund<br />

<strong>NORAMCO</strong> <strong>RENTENFONDS</strong>


ANLAGEPHILOSOPHIE FEDERATED & KEY PROSPEKT FACTS<br />

1955<br />

Gründung von<br />

Federated<br />

Investors<br />

1974<br />

1962<br />

Einführung<br />

eines der ersten<br />

Exchange Fonds<br />

Einführung des ersten<br />

institutionellen Geldmarktfonds<br />

Vorreiter bei der Methode für die<br />

Bewertung von Wertpapieren in<br />

einem Geldmarktfonds<br />

1993<br />

Gründung der<br />

Institutional Sales<br />

Division mit dem<br />

Schwerpunkt, die<br />

Anzahl der<br />

Treuhandkonten für<br />

institutionelle<br />

Kunden zu erweitern<br />

Federated Key Facts<br />

1969<br />

Entwicklung<br />

des ersten Fonds für<br />

US-Staatspapiere<br />

und Beginn des<br />

Aktienfondsmanagements<br />

1995<br />

1976<br />

Entwicklung eines<br />

der ersten Fonds<br />

für Anleihen<br />

von einzelnen<br />

US-Bundesstaaten<br />

und -kommunen<br />

Gründung von<br />

Federated Global<br />

Investment Management<br />

Corporation in<br />

New York mit<br />

Spezialisierung auf<br />

weltweite Aktien- und<br />

Rentenanlagen<br />

1971<br />

Gründung von Federated<br />

Investment Counseling,<br />

einem registrierten<br />

Anlageberatungsunternehmen<br />

für kundenspezifisches<br />

Portfoliomanagement<br />

1980<br />

Vorreiter beim ersten<br />

online Order-System<br />

für Agenten und<br />

Finanzberater<br />

1998<br />

Das von Federated<br />

verwaltete Vermögen<br />

übersteigt 100<br />

Milliarden US-Dollar.<br />

Börseneinführung an<br />

der New York Stock<br />

Exchange<br />

1972<br />

Entwicklung<br />

eines der ersten<br />

High Yield<br />

Portfolios<br />

1982<br />

Entwicklung einer<br />

Palette von Aktienund<br />

Rentenprodukten<br />

für institutionelle<br />

Investoren<br />

2003<br />

Federated verwaltet mittlerweile<br />

fast 200 Milliarden US$<br />

und wird in den S&P 500-Index<br />

aufgenommen.<br />

Aufbau einer gemeinsamen<br />

Fondspalette für europäische<br />

Privatanleger mit der<br />

<strong>NORAMCO</strong> AG.


F<br />

Federated Investors - Ein führender Asset Manager<br />

und Investmentfonds-Pionier<br />

ederated ist ein Pionier auf dem Gebiet der Entwicklung und<br />

des Managements von Investmentfonds: Seit 1955 unterstützt<br />

das Unternehmen amerikanische Anleger beim Aufbau ihres<br />

Vermögens. Als Vorreiter in der Entwicklung von Rentenfonds hat<br />

Federated 1969 den ersten US-Staatsanleihenfonds sowie 1972 einen<br />

der ersten US High-Yield-Rentenfonds aufgelegt. Heute verwaltet das<br />

Unternehmen fast 200 Milliarden US$ in mehr als 135 Publikums- und<br />

Spezialfonds und zählt damit zu den größten Investmentfondsgesellschaften<br />

in den Vereinigten Staaten. Bei Federated gelten für jeden<br />

Investmentfonds dieselben Werte und Qualitätsmaßstäbe und<br />

dieselbe Unternehmensphilosophie. Wenn Anleger ihr Geld in einem<br />

von Federated verwalteten Investmentfonds anlegen, können sie<br />

darauf vertrauen, dass sie ihr Geld bei erfahrenen Fachleuten anlegen<br />

und dass das Wertpapierportfolio der Fonds deren ausgewiesene<br />

Zielsetzungen und Richtlinien widerspiegelt. Mit diesem Konzept hat<br />

Federated im Konkurrenzvergleich eine sehr gute Performance erzielt.<br />

In Rankings unabhängiger Marktbeobachter wie Morningstar sind<br />

zahlreiche Federated Fonds auf den vordersten Plätzen zu finden.<br />

Wenn Sie sich für eine<br />

Vermögensverwaltung<br />

bei Federated entscheiden,<br />

nutzen Sie einen systematischen<br />

Ansatz, der langjährige<br />

persönliche Investment-<br />

erfahrung mit einem<br />

strukturierten Anlageverfahren<br />

vereint. Unser Bestreben ist es,<br />

für unsere Kunden über<br />

alle Marktzyklen hinweg<br />

ausgewogene Ergebnisse zu<br />

erzielen. Unsere Team-<br />

orientierung bietet die<br />

Kontinuität, um dieses<br />

Ziel zu erreichen.<br />

FEDERATED INVESTORS


KONSEQUENTES PORTFOLIOMANAGEMENT<br />

D<br />

Konsequentes Portfoliomanagement —<br />

Eine Teamleistung<br />

ie professionelle Vermögensanlage erfordert ein<br />

Anlagekonzept, das sich deutlich von dem des<br />

individuellen Investments abhebt. Um für einen Kunden<br />

“erste Wahl” zu sein, muss ein Portfoliomanagement<br />

kontinuierlich über mehrere Jahre messbare Erfolge<br />

aufweisen können. Denn Sie suchen nach Kontinuität<br />

- nicht nur in den Performancezahlen, sondern auch im<br />

Hinblick auf die dieser Performance zugrundeliegenden<br />

Methoden. Die geeignete Investmentgesellschaft sollte<br />

sich im Anlagegeschäft eine führende Position erworben<br />

haben und ihr geschäftliches Umfeld genau kennen. Aus<br />

diesen Überlegungen heraus haben sich zahlreiche<br />

Anleger und deren Berater bei ihrer Suche schließlich<br />

für Federated entschieden. Bei uns finden Sie<br />

erfolgreiche Anlagekonzepte, die auf langjähriger<br />

Erfahrung, konsequentem Management, Innovation und<br />

besonders auf Teamarbeit beruhen. Dabei legen wir<br />

beim Management der einzelnen Portfolios großen Wert<br />

auf die Übernahme von klar zugeordneter persönlicher<br />

Verantwortung. Gute Entscheidungen basieren auf<br />

hohem Fachwissen. Daher bilden wir Teams, die sich auf<br />

einzelne Produkte bzw. Assetklassen konzentrieren. Diese<br />

Teams setzen sich aus erfahrenen Portfoliomanagern,<br />

Analysten und Händlern zusammen. Unsere Analysten<br />

2<br />

erstellen ihre Analysen für<br />

Renten- und Aktienanlagen<br />

ausschließlich für<br />

das eigene Portfoliomanagement.<br />

Die parallele<br />

Spezialisierung unserer<br />

Händler erlaubt eine<br />

hochprofessionelle Umsetzung<br />

der getroffenen<br />

Anlageentscheidung in<br />

den jeweiligen Marktsegmenten.<br />

Die Händler<br />

tragen somit direkt zum<br />

Ergebnis des jeweiligen Produktes bei. Die Leitung der<br />

einzelnen Teams liegt in den Händen von Senior<br />

Portfoliomanagern, die sich durch eine sehr lange Berufserfahrung<br />

auszeichnen. Bei ihnen liegt die letztendliche<br />

Verantwortung für die Gesamtperformance.<br />

“Eine starke Investmentleistung<br />

auf kontinuierlicher<br />

Basis ist der entscheidende<br />

Faktor für Erfolg im<br />

Fondsgeschäft. Für<br />

Federated war dies<br />

stets der Kernpunkt<br />

in unserer fast 50-jährigen<br />

Geschichte.”<br />

J. Christopher Donahue<br />

President and CEO


D<br />

er Investmentansatz von Federated ist geprägt<br />

von langfristiger Performancesicherheit und<br />

Risikokontrolle. Investoren benötigen diese strukturierte<br />

Vorgehensweise, die sich über Jahrzehnte hinweg<br />

bewährt hat.<br />

Der Bottom-up-Ansatz bei der Recherche von Finanzund<br />

Wirtschaftsdaten führt die Fondsmanager weltweit<br />

in eine Vielzahl von Unternehmen. Hier werden in<br />

Einzelgesprächen mit dem jeweiligen Management alle<br />

Daten, Fakten und Entwicklungstendenzen des<br />

Unternehmens diskutiert, die für eine ausgewogene<br />

Investmententscheidung erheblich sind. Entscheidend<br />

ist die langfristige Perspektive eines Investments, denn<br />

Federated verfolgt das Ziel, konsistente Ergebnisse über<br />

alle Marktzyklen hinweg zu erzielen und seinen Kunden<br />

damit die Sicherheit und Kontinuität zu bieten, die diese<br />

bei einem Investmentmanager suchen.<br />

Der Investmentansatz<br />

2<br />

“Unsere Analyseteams setzen für die Zusammensetzung<br />

und Verwaltung der Portfolios<br />

einen hochdisziplinierten Anlageprozess ein.<br />

Attraktive Wertpapiere werden mittels<br />

quantitativer Methoden vorselektiert und dann<br />

nach eigener fundamentaler Analyse ausgewählt.<br />

Diversifikation ist das Instrument, um<br />

Portfoliorisiken zu steuern. Durch diese sehr<br />

gründliche Vorgehensweise konnte Federated die<br />

ausgezeichneten Wertentwicklungen erzielen, die<br />

unsere Kunden schätzen.”<br />

William D. Dawson III<br />

Executive Vice President and Chief Investment Officer,<br />

Global Fixed Income<br />

DER INVESTMENTANSATZ


EXPERTISE<br />

Renten<br />

Benchmarkorientierung in allen Marktsegmenten<br />

nter den US-Rentenfondsmanagern rangiert<br />

U Federated, gemessen am verwalteten Vermögen,<br />

unter den Top vier Prozent*. Bei der Verwaltung unserer<br />

Rentenfonds setzen wir auf klar definierte<br />

marktsegmentgebundene sowie marktsegmentübergreifende<br />

Produkte. In unserem breitgestreuten<br />

Rentenportfolio soll bei kontrolliertem Risiko über den<br />

gesamten Marktzyklus hinweg eine gute Performance<br />

erzielt werden. Anhand unseres Bottom-up-Ansatzes<br />

wird die Erfahrung und die Stärke unserer speziellen<br />

Produktteams deutlich, deren Bereiche sich von<br />

Staatsanleihen über Mortgage backed Securities und<br />

erstklassige Industrieanleihen bis hin zu hochverzinslichen<br />

und internationalen Anleihen erstrecken. Die auf<br />

unterschiedliche Segmente ausgerichteten Produkte<br />

erfordern von jedem Team ein Höchstmaß an<br />

spezifischem Know-how. Dank dieser hochqualifizierten<br />

Teams sind wir in der Lage, eine breite Palette von<br />

Rentenportfolios unter Berücksichtigung der spezifischen<br />

Kundenbedürfnisse und mit der erforderlichen<br />

Beständigkeit zu verwalten. Unser Ansatz ermöglicht<br />

eine Wertsteigerung durch einen ausgewogenen Einsatz<br />

aller Faktoren, die ein bench-markorientiertes Portfolio<br />

beeinflussen: Titelauswahl, Sektorengewichtung,<br />

Zinsstrukturkurven- und Durationsstrategie. Auch beim<br />

Verkauf halten wir uns an diese Grundsätze.<br />

Expertise<br />

2<br />

Geldmarkt<br />

Attraktive Rendite und hohe Liquidität<br />

Seit über zwei Jahrzehnten ist Federated in der Anlage<br />

von Geldmarktpapieren tätig. Bereits 1974 wurde der<br />

erste Geldmarktfonds aufgelegt und Federated konnte<br />

seither eine führende Stellung in diesem Markt<br />

einnehmen. Mittlerweile<br />

ist Federated zum<br />

größten Verwalter von<br />

institutionellen Geldmarktfonds<br />

in den USA<br />

avanciert. Mit einem<br />

verwalteten Geldmarktfondsvermögen<br />

von<br />

über 140 Milliarden<br />

Dollar** bietet Federated<br />

eine breite Produktpalette<br />

in diesem<br />

Segment an.<br />

* Quelle: IMoneyNet, 31.03.2003<br />

Basierend auf Gesamtnettofondsvermögen in offenen Fonds<br />

** Quelle: Strategic Inside, 28.02.2003<br />

Basierend auf Gesamtnettofondsvermögen in offenen Fonds


D<br />

A<br />

D<br />

<strong>NORAMCO</strong> - Geldmarkt- und Rentenfonds<br />

Federated Short-Term Euro Fund<br />

as Anlageziel des Federated Short-Term Euro Fund ist es, laufende Erträge zu<br />

erzielen und zugleich die Stabilität und die Liquidität zu sichern. Der Fonds<br />

verfolgt sein Anlageziel, indem er in erster Linie in ein Portfolio hochwertiger in Euro<br />

denominierter kurzfristiger Schuldverschreibungen investiert. Alle nicht in Euro denominierter<br />

Anlagen sind dem Euro gegenüber abgesichert.<br />

Federated High Income Advantage Fund<br />

nlageziel des Federated High Income Advantage Fund ist es, hohe laufende<br />

Erträge zu erzielen. Der Fonds verfolgt dieses Anlageziel, indem er in festverzinsliche,<br />

in US-Dollar ausgegebene Wertpapiere mit einem niedrigeren Rating als<br />

Investment Grade investiert.<br />

Federated Euro-Renten Fund<br />

er Federated Euro-Renten Fund verfolgt sein Anlageziel, indem er Anlagen in<br />

festverzinsliche Wertpapiere von Kapitalgesellschaften, Regierungen, deren<br />

Vertretungen, Behörden oder staatlichen Organisationen und supranationalen<br />

Institutionen tätigt, die in Euro ausgestellt sind.<br />

Deborah A.<br />

Cunningham<br />

Mark E.<br />

Durbiano<br />

Ihab Salib<br />

Paige Wilhelm<br />

Nathan H.<br />

Kehm<br />

Robert<br />

M. Kowit<br />

<strong>NORAMCO</strong> - GELDMARKT- UND <strong>RENTENFONDS</strong>


<strong>NORAMCO</strong> <strong>RENTENFONDS</strong><br />

FE AP 0603<br />

Prospekte, Rechenschaftsberichte und weitere Informationen<br />

erhalten Sie bei <strong>NORAMCO</strong> AG, Schloss Weilerbach, D-54669 Bollendorf,<br />

Tel.: +49 (0) 65 26 92 92 - 0, Fax: +49 (0) 65 26 92 92 - 30,<br />

www.noramco.de oder bei:


06/2003<br />

FEDERATED INTERNATIONAL FUNDS PLC<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital<br />

(Ein Umbrella-Fonds)<br />

PROSPEKT<br />

9. Juni 2003<br />

FEDERATED SHORT-TERM EURO FUND<br />

Accumulating Shares – <strong>NORAMCO</strong>-Anteile<br />

DIESE UNTERLAGEN SIND WICHTIG 1<br />

DIE GESELLSCHAFT 2<br />

ANLAGEINFORMATIONEN 2<br />

DIE ANTEILE 4<br />

BESTIMMUNG DES NETTOINVENTARWERTS 4<br />

INVESTITIONEN IN DEN FONDS 4<br />

RÜCKNAHME VON ANTEILEN 5<br />

VERÖFFENTLICHUNG DER PREISE DER ANTEILE 5<br />

UMTAUSCH VON ANTEILEN<br />

VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG DER BEWERTUNG<br />

5<br />

DER ANTEILE UND DES VERKAUFS UND DER RÜCKNAHME 6<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERWALTUNG 6<br />

AUFWENDUNGEN 7<br />

BESTEUERUNG IN IRLAND 8<br />

VERSAMMLUNGEN 8<br />

DIESE UNTERLAGEN SIND WICHTIG<br />

Bestimmte Begriffe, die in diesem Prospekt verwendet werden, sind auf den Seiten 10 und 11 dieses Dokumentes definiert.<br />

Es sollte berücksichtigt werden, dass der Wert der Anteile und der daraus erzielten Erträge sinken sowie steigen kann und dass dementsprechend ein Anleger möglicherweise nicht den gesamten angelegten Betrag zurückerhält.<br />

Wenngleich es Ziel des Fonds ist, Stabilität von Kapital und Liquidität zu erhalten, werden die Anteile jedoch Einkünfte und Gewinne aus den Portfolioanlagen des Fonds akkumulieren.<br />

Die Verteilung dieses Prospekts und das Anbieten oder der Erwerb der Anteile kann in bestimmten Jurisdiktionen beschränkt sein. Keine Person, die ein Exemplar dieses Prospekts oder des beiliegenden Antragsformulars in einer<br />

solchen Jurisdiktion erhält, darf diesen Prospekt oder das Antragsformular als Aufforderung betrachten, Anteile zu zeichnen. Es sollte außerdem das Antragsformular nicht benutzt werden, es sei denn, dass eine solche Aufforderung in<br />

der betreffenden Jurisdiktion rechtmäßigerweise an sie ergehen könnte und dass dieses Antragsformular rechtmäßigerweise benutzt werden könnte, ohne Registrierungs- oder andere rechtlichen Voraussetzungen erfüllen zu müssen.<br />

Dementsprechend stellt dieser Prospekt kein Angebot und keine Aufforderung durch irgend jemanden in einer Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nicht rechtmäßig ist oder in dem die Person, die<br />

ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung macht, dazu nicht befugt ist. Der Prospekt stellt kein Angebot oder Aufforderung an eine Person dar, der gegenüber ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung rechtswidrig<br />

ist. Es obliegt den Personen, die im Besitz dieses Prospekts sind, und den Personen, die Anteile entsprechend dieses Prospektes erwerben wollen, sich zu informieren und alle geltenden Gesetze und Verordnungen der jeweiligen<br />

Jurisdiktion zu beachten. Die Interessenten sollten sich über die gesetzlichen Anforderungen sowie über die anwendbaren Devisenbeschränkungen und steuerlichen Vorschriften in dem Land ihres Domizils oder Aufenthalts<br />

bzw. dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, informieren.<br />

Die Anteile sind nicht gemäß dem "U.S. Securities Act of 1933" in der gültigen Fassung registriert worden und dürfen nicht unmittelbar oder mittelbar in den USA angeboten oder verkauft oder an bzw. zugunsten einer<br />

US-Person verkauft werden, es sei denn, die Transaktion ist vom Anwendungsbereich der US-amerikanischen Wertpapiergesetze ausgenommen.<br />

Anteilszeichner müssen bestätigen, dass sie keine Staatsbürger der USA sind und Auskunft darüber geben, ob sie in Irland Ansässige sind.<br />

Die Anteile werden ausschließlich auf der Grundlage der in dem jeweils gültigen Prospekt, dem letzten geprüften Jahresbericht sowie einem nachfolgenden Halbjahresbericht enthaltenen Informationen angeboten.<br />

Weitere Informationen oder Aussagen, die von Finanzvermittlern geliefert oder gemacht werden, sollten nicht beachtet und dementsprechend nicht als Grundlage einer Entscheidung verwendet werden.<br />

Aussagen in diesem Prospekt beruhen auf derzeit in Irland gültigem Recht und üblicher Praxis und stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung.<br />

Dieser Prospekt sollte vollständig gelesen werden, bevor ein Zeichnungsantrag für Anteile abgegeben wird.<br />

Die Direktoren der Gesellschaft, deren Namen auf der Seite 6 aufgeführt sind, übernehmen die Verantwortung für die Informationen, die in diesem Dokument enthalten sind. Nach bestem Wissen und Gewissen der Direktoren (die mit<br />

aller gebotenen Sorgfalt sichergestellt haben, dass dies der Fall ist) entsprechen die Informationen in diesem Dokument den Tatsachen und lassen nichts aus, was für den Aussagegehalt dieser Informationen von Bedeutung sein könnte.<br />

Die Direktoren übernehmen dafür die entsprechende Verantwortung.<br />

DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT UND DEN FONDS UND SOLLTE VOR EINER INVESTITION SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN. SOLLTEN SIE FRAGEN<br />

ÜBER DEN INHALT DIESES PROSPEKTES HABEN, SOLLTEN SIE IHREN WERTPAPIERMAKLER, FINANZVERMITTLER, BANKMANAGER, RECHTSBERATER, WIRTSCHAFTSPRÜFER ODER SONSTIGEN<br />

FINANZBERATER KONSULTIEREN.<br />

- 1 -<br />

BERICHTE 8<br />

VOLLSTÄNDIGE RÜCKNAHME 8<br />

AUFLÖSUNG 9<br />

INTERESSENKONFLIKTE 9<br />

RECHTSSTREITIGKEITEN 9<br />

BEDEUTENDE VERTRÄGE 9<br />

GEBRAUCH DES NAMENS 9<br />

BEREITSTELLUNG UND EINSICHT IN UNTERLAGEN 9<br />

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN 9<br />

ANHANG I 9<br />

DEFINITIONEN<br />

INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER<br />

10<br />

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 11<br />

ANSCHRIFTEN 11


DIE GESELLSCHAFT<br />

Die Gesellschaft ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die nach irischem Recht als<br />

Aktiengesellschaft gemäß den "Companies Acts, 1963 - 2001" und der Richtlinie errichtet wurde.<br />

Sie wurde am 31. Dezember 1990 unter der Registernummer 168193 gegründet.<br />

Die Gesellschaft ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne<br />

der Richtlinie und ist von der Aufsichtsbehörde gemäß den Bestimmungen der Richtlinie<br />

genehmigt worden. Die Genehmigung dieses Organismus durch die Aufsichtsbehörde stellt keine<br />

Zusicherung im Hinblick auf die Performance des Organismus dar, und die Aufsichtsbehörde<br />

haftet nicht für Leistung oder Nichterfüllung der Gesellschaft oder irgendeines Fonds. Die<br />

Genehmigung als OGAW ist weder eine Billigung des Organismus durch die Aufsichtsbehörde,<br />

noch ist die Aufsichtsbehörde für den Inhalt dieses Prospekts verantwortlich.<br />

Die Gesellschaft ist in der Form eines Umbrella-Fonds errichtet. Die Satzung sieht vor, dass die<br />

Gesellschaft separate Anteilklassen anbieten kann, die Anteile an bestimmten Portfolios von Wertpapieren<br />

darstellen. Jede Anteilklasse ist Gegenstand eines individuellen Prospekts. Der Fonds ist<br />

als eine Klasse von Anteilen an der Gesellschaft errichtet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses<br />

Prospekts sind die anderen Anteilklassen der Gesellschaft bekannt unter den Namen Federated<br />

High Income Advantage Fund, Federated Short-Term U.S. Government Securities Fund,<br />

Federated Short-Term U.S. Prime Fund und Federated Short-Term U.S. Treasury Securities Fund.<br />

Die Satzung sieht auch vor, dass Anteile einer Anteilklasse in einer oder mehreren Serien angeboten<br />

werden können. Dieser Prospekt bezieht sich auf die Accumulating Shares – <strong>NORAMCO</strong>- Anteile<br />

des Fonds.<br />

Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde kann die Gesellschaft von<br />

Zeit zu Zeit zusätzliche Anteilsklassen innerhalb der Gesellschaft und – vorbehaltlich der<br />

vorherigen Anzeige an die Aufsichtsbehörde – von Zeit zu Zeit zusätzliche Serien von<br />

Anteilsklassen schaffen.<br />

ANLAGEINFORMATIONEN<br />

Anlageziel<br />

Das Anlageziel des Fonds ist es, laufende Erträge zu erzielen und zugleich die Stabilität von<br />

Kapital und Liquidität zu sichern. Wenngleich es keine Sicherheit gibt, dass der Fonds dieses Ziel<br />

erreichen wird, so strebt er es mit der Verfolgung der nachstehend beschriebenen Anlagepolitik an.<br />

Die Anteile werden jedoch Einkünfte und Gewinne aus Portfolioanlagen des Fonds akkumulieren.<br />

Anlagepolitik<br />

Die Gesellschaft verfolgt ihre Anlagepolitik für den Fonds, indem sie in ein Portfolio von<br />

hochwertigen in Euro oder anderen Währungen denominierten kurzfristigen Schuldverschreibungen<br />

investiert. Alle nicht in Euro denominierten Anlagen des Fonds sind dem Euro<br />

gegenüber abgesichert. Die längste gewichtete Durchschnittsfälligkeit der Wertpapiere im<br />

Portfolio des Fonds wird voraussichtlich 90 Tage nicht übersteigen.<br />

Der Anlageberater des Fonds handelt als Anlageberater einiger Investmentgesellschaften, die in<br />

den USA gegründet und bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") (US-<br />

Börsenaufsichtsbehörde) gemäß dem U.S. Investment Company Act of 1940 registriert sind (die<br />

"US-Fonds") und die, wie der Fonds, bestrebt sind, den Nettoinventarwert stabil zu halten (siehe<br />

"Bestimmungen des Nettoinventarwertes"). Bei Handlungen im Auftrag der US-Fonds handelt<br />

der Anlageberater entsprechend der Regelungen 2a-7 der SEC, welche eine Vielzahl von<br />

Bestimmungen bezüglich Themen wie die Qualität oder die Laufzeit von Anlagen des<br />

Wertpapierbestandes festlegen. Bei Handlungen im Auftrag des Fonds beabsichtigt der<br />

Anlageberater nicht, allen Bestimmungen der Regelung 2a-7 zu entsprechen. Der Anlageberater<br />

glaubt jedoch, dass ein Anlageverhalten dem Fonds ermöglichen wird, den Nettoinventarwert<br />

stabil zu halten, wobei er keine Garantie hierfür übernehmen kann.<br />

Zulässige Anlagen<br />

Die Gesellschaft kann für den Fonds unter anderem folgende übertragbare Anlageinstrumente,<br />

welche an geregelten Märkten (ausgenommen sind offene Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren) notiert oder gehandelt werden, einsetzen:<br />

• von Banken emittierte oder garantierte Instrumente, wie u. a. Einlagenzertifikate mit<br />

variablem Zinssatz und Beteiligungen an Darlehen;<br />

• von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), ihren Behörden, Einrichtungen oder<br />

Institutionen sowie von supranationalen Stellen emittierte Obligationen;<br />

• von in Mitgliedstaaten der OECD errichteten Unternehmen emittierte oder garantierte<br />

Obligationen, wie u.a. Industrieschuldverschreibungen (commercial paper), Solawechsel,<br />

Anleihen mit variablem Zinssatz, mittelfristige Anleihen und andere Industrieobligationen;<br />

• bestimmte, mit der Einstufung "investment grade" (erstklassig) versehene mit<br />

Hypothekenforderungen besicherte Obligationen ("collateralised mortgage obligations",<br />

"CMO's") und andere durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere ("asset-backed<br />

securities", "ABS-Anleihen"); und<br />

• andere Organismen für offene gemeinsame Anlagen.<br />

Instrumente von Banken<br />

Die Gesellschaft wird nur in solche Instrumente von Banken investieren ("Bankinstrumente"), die<br />

entweder von einem Institut emittiert oder garantiert wurden, welches über Kapital, Rücklagen<br />

oder nicht ausgeschüttete Gewinne von über US-Dollar 100.000.000 verfügt, oder in<br />

Instrumente, die durch den Bankensicherungsfonds U.S. Bank Insurance Fund oder den<br />

Sparkassen-Sicherungsfonds U.S. Savings Association Insurance Fund abgesichert sind. Beide<br />

Fonds werden von der US-Bundeseinlagensicherung (U.S. Federal Deposit Insurance<br />

Corporation) verwaltet.<br />

Schuldverschreibungen von Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten<br />

Der Fonds kann in Schuldverschreibungen investieren, die von OECD-Mitgliedstaaten, deren<br />

Behörden, Einrichtungen oder Institutionen oder von supranationalen bzw. internationalen<br />

Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, bei denen mindestens ein Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Union Mitglied ist, ausgegeben oder garantiert werden.<br />

- 2 -<br />

Industrieschuldverschreibungen (Commercial Paper)<br />

Die Gesellschaft kann für den Fonds in kurzfristige Obligationen investieren, die von Banken,<br />

Kapitalgesellschaften und anderen Anleihenehmern emittiert werden. Im Regelfall werden die<br />

Industrieschuldverschreibungen, in welche die Gesellschaft für den Fonds investiert, die<br />

Einstufung A-1 von Standard & Poor’s, Prime-1 von Moody’s Investors Service, oder F-1 von<br />

Fitch Ratings haben. Allerdings kann das Fondsvermögen im Ausnahmefall, wenn der<br />

Anlageberater des Fonds der Auffassung ist, dass ein Wertpapier qualitativ gesehen mit dem<br />

Vorstehenden vergleichbar ist, in Industrieschuldverschreibungen angelegt werden, die keine<br />

Einstufung erhalten haben. Solche Instrumente sind ungesichert und im Regelfall diskontiert,<br />

obwohl manche zinsbringend sind.<br />

Mittelfristige Schuldverschreibungen<br />

Mittelfristige Schuldverschreibungen sind neu emittierte Schuldinstrumente, die von Banken,<br />

Kapitalgesellschaften und anderen Anleihenehmern kontinuierlich über einen längeren Zeitraum<br />

angeboten werden. Mittelfristige Schuldverschreibungen haben in der Regel eine Laufzeit<br />

zwischen neun Monaten und fünfzehn Jahren, wobei auch kürzere Laufzeiten von sechs Monaten<br />

vorkommen können.<br />

Instrumente mit variablem Zinssatz<br />

Schuldverschreibungen mit variablem Zinssatz sind in der Regel von Kapitalgesellschaften oder<br />

Finanzinstituten emittierte Wertpapiere. Einlagenzertifikate mit variablem Zinssatz sind<br />

Bankeinlagen. Bei beiden Instrumenten wird der Zinssatz regelmäßig gemäß eines definierten<br />

Indizes neu festgelegt. In der Regel wird der Zinssatz täglich, wöchentlich, monatlich oder<br />

vierteljährlich festgelegt. Die Grundlage für den Index kann sein: der Zinssatz für<br />

Übernachtkredite (U.S. Federal Funds Rate), die Zinssätze für Industrieschuldverschreibungen,<br />

LIBOR (London InterBank Offer Rate), Euribor, Eurolibor oder andere Zinssätze. Eine<br />

Schuldverschreibung mit variablem Zinssatz kann mit einer Zahlungsregelung ausgestattet sein,<br />

die es dem Inhaber ermöglicht, dem Emittenten gegenüber die Zahlung des Kapitalbetrags und<br />

der Zinsen innerhalb einer bestimmten Frist, beispielsweise sieben Tage oder einen Monat, zu<br />

fordern. Eine Schuldverschreibung mit variablem Zinssatz kann dem Inhaber auch das Recht<br />

einräumen, die Zahlung des Kapitalbetrages und der Zinsen an bestimmten Tagen zu verlangen.<br />

Da der Zinssatz häufig neu festgelegt wird und der Index vom Finanzmarkt abhängig ist, werden<br />

Einlagenzertifikate mit variablem Zinssatz als eine Anlage mit niedrigem Markt- oder<br />

Zinssatzrisiko betrachtet, sind aber dem Kreditrisiko der emittierenden Bankfiliale ausgesetzt.<br />

Obgleich die Schuldverschreibungen mit variablem Zinssatz, in welche der Fonds investiert,<br />

längere Laufzeiten haben können, gilt ihr effektives Fälligkeitsdatum zum Zweck der Berechnung<br />

der Durchschnittslaufzeit als der letzte Tag der aktuellen Periode, für welche der Zinssatz neu<br />

festgelegt wurde, sofern der Anlageberater bestimmt hat, dass auf diese Weise die Volatilität des<br />

Zinssatzes des Instruments genauer vorhergesagt werden kann.<br />

Beteiligungen an Darlehen ("Loan Participations")<br />

Die Gesellschaft kann für den Fonds in Darlehen mit festem oder variablem Zinssatz investieren,<br />

die in individuellen Verhandlungen zwischen einer Körperschaft oder einer anderen<br />

Gesellschaftsform und einem oder mehreren Finanzinstituten (Darlehensgeber) vereinbart<br />

werden. Solche Anlagen erfolgen voraussichtlich in Form von verbrieften Beteiligungen an<br />

Darlehen, die übertragbare Wertpapiere darstellen ("Beteiligungen"). Durch die Beteiligungen<br />

bestehen in der Regel vertragliche Beziehungen des Fonds nur mit dem Darlehensgeber und nicht<br />

mit dem Darlehensnehmer. Der Fonds hat das Recht auf den Erhalt von Kapital- und<br />

Zinszahlungen sowie gegebenenfalls Gebühren zu denen er ausschließlich durch den<br />

Darlehensgeber berechtigt ist, der die Beteiligungen veräußert, und erst nach Eingang der<br />

Zahlungen des Darlehensnehmers beim Darlehensgeber. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von<br />

Beteiligungen ist der Fonds im allgemeinen weder berechtigt, den Darlehensnehmer zur<br />

Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich des Darlehens zu zwingen, noch kann er<br />

gegenüber dem Darlehensnehmer aufrechnen. Außerdem kann der Fonds aus den bestellten<br />

Sicherheiten für das Darlehen, für das er Beteiligungen erworben hat, keine unmittelbaren<br />

Vorteile ziehen. Demzufolge trägt der Fonds sowohl ein Kreditrisiko hinsichtlich des<br />

Darlehensnehmers als auch hinsichtlich des Darlehensgebers, der die Beteiligung veräußert hat.<br />

Beteiligungen werden vom Fonds lediglich dann erworben, wenn der zwischen Fonds und<br />

Darlehensnehmer stehende Darlehensgeber vom Anlageberater als kreditwürdig eingestuft wird.<br />

Die Anlage des Fonds in Beteiligungen soll in Form von übertragbaren Wertpapieren erfolgen, die<br />

nicht mit Fremdkapital finanziert und die an einem geregelten Markt gehandelt und von<br />

anerkannten, kontrollierten Wertpapierhändlern erworben werden. Der Fonds wird nicht mehr als<br />

5% seines Nettoinventarwertes in Beteiligungen desselben Darlehensnehmers investieren.<br />

Durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere ("Asset-Backed Securities" oder "ABS-<br />

Anleihen")<br />

ABS-Anleihen werden durch Zusammenlegung bestimmter staatlicher, staatsnaher und privater<br />

Darlehen, Forderungen und anderer Vermögenswerte von Darlehensgebern in Pools gebildet.<br />

Anteile an diesen Pools von Vermögenswerten werden als einzelne Wertpapiere verkauft.<br />

Zahlungen aus diesen Pools können in mehrere verschiedene Tranchen von Schuldverschreibungen<br />

aufgeteilt werden. Manche Tranchen sind berechtigt zum Erhalt von regelmäßigen Teilzahlungen<br />

von Kapitalbetrag und Zinsen, andere Tranchen zum Erhalt von regelmäßigen Teilzahlungen von<br />

Zinsen, wobei die Zahlung des Kapitalbetrags entweder zum Fälligkeitstermin oder an<br />

bestimmten Zahltagen stattfindet, wieder andere Tranchen sind berechtigt zum Erhalt des<br />

Kapitalbetrages und der aufgelaufenen Zinsen entweder zum Fälligkeitstermin oder an<br />

bestimmten Zahltagen. Verschiedene Wertpapiertranchen tragen verschiedene Zinssätze, die<br />

entweder fest oder variabel sein können.<br />

Da die im Pool gehaltenen Darlehen oft gebühren- oder aufgeldfrei vor Fälligkeit zurückgezahlt<br />

werden können, ist das Risiko, dass eine Zahlung vor Fälligkeit vorkommen könnte, höher als bei<br />

den meisten anderen Schuldinstrumenten.<br />

Dieses Risiko steigt bei Hypothekenwertpapieren ("mortgage securities") tendenziell in<br />

Zeiträumen, in denen die Hypothekenzinssätze fallen, da viele Darlehensnehmer die Gelegenheit<br />

nutzen, um ihre Hypotheken umzuschulden, um so von den günstigeren Zinssätzen profitieren zu<br />

können. Die vom Fonds durch die Wiederanlage dieser Rückzahlungen vor Fälligkeit oder durch<br />

andere termingerechte Kapitalrückzahlungen erzielte Rendite könnte, je nach Marktlage,<br />

niedriger sein als die Rendite für die ursprünglichen Hypothekenwertpapiere ("mortgage<br />

securities"). Deshalb können Hypothekenwertpapiere ("mortgage securities") für die<br />

Festschreibung von Zinssätzen weniger geeignet sein, als andere Schuldverschreibungen mit


gleicher Fälligkeit, und können außerdem über ein geringeres Vermögenszuwachspotential<br />

verfügen. In bestimmten Pools von Vermögenswerten, wie z.B. bei mit Hypothekenforderungen<br />

besicherten Obligationen ("collateralised mortgage obligations" oder "CMO's"), können<br />

Rückzahlungen vor Fälligkeit zuerst, vor anderen Tranchen, einer Tranche der Wertpapiere<br />

zugeordnet werden, um das Risiko der Rückzahlungen vor Fälligkeit in anderen Tranchen zu<br />

mindern.<br />

Rückzahlungen vor Fälligkeit können für den Fonds zu einem Kapitalverlust führen, soweit die<br />

von den Vorfälligkeitszahlungen betroffenen Hypothekenwertpapiere ("mortgage securities") mit<br />

einem Marktaufschlag über ihrem Nennbetrag gekauft wurden. Andererseits werden Vorfälligkeitszahlungen<br />

auf Hypothekenwertpapiere ("mortgage securities"), welche zu einem<br />

Marktabschlag von ihrem festgesetzten Nennbetrag gekauft wurden, die Vereinnahmung von<br />

Zinserträgen für den Fonds beschleunigen.<br />

Auch die Krediteigenschaften der ABS-Anleihen unterscheiden sich in vielen Aspekten von denen<br />

der traditionellen Schuldverschreibungen. Die Kreditqualität der meisten ABS-Anleihen hängt in<br />

erster Linie von der Kreditqualität der Vermögenswerte, welche den Wertpapieren zugrunde<br />

liegen, ab und inwieweit die die Wertpapiere emittierende Stelle gegenüber dem Kreditrisiko des<br />

Kreditgebers oder der mit diesem verbundenen Einheiten abgesichert ist sowie von der Höhe und<br />

der Qualität jeglicher Erhöhung der Kreditqualität, die hinsichtlich dieser Wertpapiere<br />

durchgeführt wird.<br />

Mit Hypothekenforderungen besicherte Obligationen ("Collateralised Mortgage<br />

Obligations" oder "CMO’s")<br />

CMO’s sind Anleihen, die von rechtlich selbständigen Finanzierungs-Tochtergesellschaften oder<br />

Treuhandgesellschaften von Finanzinstituten, welche nur zur Erfüllung dieses Zwecks tätig sind,<br />

sowie von Behörden und Einrichtungen der Regierung eines OECD-Vertragstaates, von<br />

Investmentbanken, oder von mit der Bauindustrie verbundenen Gesellschaften emittiert werden.<br />

Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende CMO’s erwerben:<br />

• durch einen Pool von Hypotheken besicherte, wobei jede Hypothek bezüglich der Zahlung des<br />

Kreditbetrags und der Zinsen durch eine Behörde oder eine Einrichtung der Regierung eines<br />

OECD-Vertragstaates garantiert ist;<br />

• durch einen Pool von Hypotheken besicherte, wobei die Zahlung des Kreditbetrags und der<br />

Zinsen durch den Emittenten garantiert ist und diese Garantie wiederum durch<br />

Staatsanleihen von der Regierung eines OECD-Vertragstaates besichert ist;<br />

• Wertpapiere, deren Emissionserlöse in Hypothekenwertpapiere ("mortgage securities")<br />

investiert werden und bei denen die Zahlung des Kreditbetrags und der Zinsen durch den<br />

Kredit einer Behörde oder einer Einrichtung der Regierung eines OECD-Vertragstaates<br />

unterstützt wird; und<br />

• Wertpapiere, deren Emissionserlöse in Hypothekenwertpapiere ("mortgage securities")<br />

investiert werden und bei denen die Zahlung des Kreditbetrags und der Zinsen durch eine<br />

Erhöhung der Kreditqualität des Wertpapiers unterstützt wird.<br />

Alle von der Gesellschaft für den Fonds gekauften CMO’s sind von einer in den Vereinigten Staaten<br />

national anerkannten US-amerikanischen Bewertungsgesellschaft (Rating-Agentur) jeweils in<br />

einer der drei höchsten Rating-Kategorien eingestuft.<br />

Das folgende Beispiel stellt dar, in welcher Reihenfolge die Kapitalflüsse aus Hypotheken im Falle<br />

der CMO’s verteilt werden. Die meisten CMO’s, in welche die Gesellschaft für den Fonds investieren<br />

darf, verwenden die gleiche Grundstruktur:<br />

(1) Mehrere Klassen von Wertpapieren werden emittiert, die durch einen Pool von Hypotheken<br />

besichert sind. Die vorwiegend übliche Struktur enthält vier Wertpapierklassen: Bei den<br />

ersten drei (Schuldverschreibungen A, B und C) werden die Zinsen zum festgelegten Satz<br />

gezahlt, wobei die Zahlung mit dem Ausgabetag beginnt; die letzte Klasse<br />

(Schuldverschreibung Z) erhält in der Regel die Überschusserträge der zugrundeliegenden<br />

Anlagen, nachdem die Zahlungen an die anderen Klassen erfolgt sind, und erhält weder<br />

Kapitalbetrags- noch Zinszahlungen bis die Klassen mit einer kürzeren Fälligkeit getilgt<br />

worden sind, bekommt aber dann die gesamten verbleibenden Kapitalbetrags- und<br />

Zinszahlungen.<br />

(2) Die aus den Hypotheken resultierenden Kapitalströme werden zuerst für die Zinszahlung verwendet<br />

und anschließend zur Tilgung der Wertpapiere.<br />

(3) Die Wertpapierklassen werden aufeinanderfolgend getilgt. Alle Kapitalbetragszahlungen<br />

werden zuerst an die Klasse geleitet, welche die kürzeste Fälligkeit hat (also<br />

Schuldverschreibung A). Wenn diese Wertpapiere vollständig getilgt sind, werden alle<br />

Kapitalbetragszahlungen an die Klasse mit der zweitkürzesten Fälligkeit geleitet (also<br />

Schuldverschreibung B). Dies wird solange fortgeführt, bis alle Klassen getilgt worden sind.<br />

Da der Geldstrom in dieser Abfolge und nicht anteilig (pro rata) verteilt wird, wie bei<br />

Wertpapieren mit regelmäßigen Zinszahlungen, sind bei CMO' s Geldströme und Durchschnittslaufzeiten<br />

vorhersehbarer. Allerdings gibt es bei CMO’s einen Zeitraum, in dem Anleger in<br />

den Klassen mit längeren Fälligkeiten keine Kapitalbetragszahlungen bekommen. Eine oder<br />

mehrere dieser Klassen haben oft flexible Zinssätze. Die Gesellschaft investiert hauptsächlich in<br />

derartige Klassen für den Fonds. Der Zinsanteil dieser Zahlungen wird vom Fonds als Ertrag<br />

verteilt, und der Kapitalanteil wird thesauriert.<br />

Andere Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

Der Fonds kann in andere offene Organismen für gemeinsame Anlagen investieren, deren Anlagen<br />

in Wertpapieren, Instrumenten oder Obligationen desjenigen Typs bestehen, in die auch der Fonds<br />

investieren kann, vorausgesetzt, dass nach der Beurteilung des Anlageberaters die Anlage in einen<br />

anderen Organismus für gemeinsame Anlagen mit einem sehr geringen Kreditrisiko verbunden ist.<br />

Der Fonds wird nur dann in einen anderen Organismus für gemeinsame Anlagen investieren, wenn<br />

die Anlageziele, -politik und -beschränkungen sowie die Anlagerisiken dieses Organismus denen<br />

des Fonds im wesentlichen entsprechen.<br />

Zulässige Anlagetechniken und -instrumente<br />

Der Anlageberater kann Anlagetechniken und -instrumente wie das Handeln mit Futures,<br />

Optionen und anderen derivativen Finanzinstrumenten zum Zwecke eines wirkungsvollen<br />

Portfoliomanagements anwenden (z.B. zur Absicherung, Reduzieren von Risiken oder Kosten,<br />

oder um Kapital- oder Renditeerträge zu steigern). Dies gilt vorbehaltlich der Bedingungen und<br />

innerhalb der Grenzen, die jeweils von der Aufsichtsbehörde festgelegt werden. Eine Beschreibung<br />

der gegenwärtig zulässigen Techniken und Instrumente findet sich in Anhang I. Darüber hinaus<br />

können neue Techniken und Instrumente entwickelt werden, soweit sie für den Fonds in Zukunft<br />

von Nutzen sind. Der Fonds kann diese neuen Techniken und Instrumente in Übereinstimmung mit<br />

den Vorgaben der Aufsichtsbehörde einsetzen.<br />

- 3 -<br />

Anlagebeschränkungen<br />

Die Investitionen des Fonds beschränken sich auf die von der Richtlinie zugelassenen Anlagen.<br />

Sofern die der Richtlinie in den Richtlinienbestimmungen 49 bis 54 enthaltenen Grenzen aus<br />

Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Anlageberaters liegen oder in Folge der Ausübung von<br />

zeichnungsrechten überschritten werden, hat die Gesellschaft unter Berücksichtigung der<br />

Interessen der Anteilinhaber als Hauptziel die Behebung dieser Situation anzustreben. Sofern die<br />

Richtlinie während der Existenz der Gesellschaft geändert wird, können die<br />

Anlagebeschränkungen unter Berücksichtigung dieser Änderungen abgeändert werden. Die<br />

Anteilinhaber werden von diesen Änderungen in dem nächstfolgenden Jahres- oder<br />

Halbjahresbericht des Fonds in Kenntnis gesetzt.<br />

• Der Gesellschaft ist es nicht erlaubt, Darlehen aufzunehmen, es sei denn die Gesellschaft (i)<br />

erwirbt Fremdwährungen im Wege eines Parallelkredites ("back to back" loan, d.h. die<br />

Gesellschaft nimmt ein Darlehen in einer von der Basiswährung unterschiedlichen Währung<br />

auf gegen ein Guthaben in wertgleichem Betrag in der relevanten Basiswährung) oder (ii)<br />

nimmt Darlehen bis zu 10% der Vermögenswerte des Fonds auf, sofern die Darlehen zeitlich<br />

begrenzt sind. Der Gesellschaft ist es nicht erlaubt, für den Fonds mehr als 10% des Nettovermögens<br />

des Fonds in übertragbare Wertpapiere ein und desselben Emittenten anzulegen. In<br />

Fällen, in denen die Gesellschaft mehr als 5% des Nettovermögens des Fonds in die Wertpapiere<br />

eines einzigen Emittenten investiert, darf die Gesamtsumme solcher Anlagen 40% des<br />

Nettovermögens des Fonds nicht übersteigen. Die Kombination dieser Anlagebeschränkungen<br />

ist nicht zulässig.<br />

• Die Gesellschaft ist von der Aufsichtsbehörde ermächtigt worden, bis zu 100% des<br />

Nettovermögens des Fonds in übertragbare Wertpapiere anzulegen, die von der Europäischen<br />

Union bzw. von einem ihrer Mitgliedstaaten oder deren Gebietskörperschaften ausgegeben<br />

oder garantiert sind. Dies gilt ebenfalls für übertragbare Wertpapiere, die von den<br />

Regierungen Australiens, Österreichs, Kanadas, Finnlands, Japans, Neuseelands, Norwegens,<br />

Portugals, Schwedens oder der Schweiz ausgegeben oder garantiert sind, sowie für von der<br />

Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl oder einer supranationalen Institution, bei<br />

der ein Mitgliedstaat der Europäischen Union Mitglied ist, ausgegebene Wertpapiere,<br />

vorausgesetzt, dass der Fonds Wertpapiere von mindestens sechs verschiedenen Emissionen<br />

hält und dass das Anlagevolumen in Wertpapiere einer Emission 30% des Nettovermögens des<br />

Fonds nicht übersteigt.<br />

Der Fonds darf nicht mehr als 10% seines Nettovermögens in übertragbare Wertpapiere<br />

investieren, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden. Der Höchstprozentsatz von<br />

10% des Nettovermögens gilt auch für Wertpapiere zu deren Ausgabevoraussetzungen ein Antrag<br />

auf Zulassung zu einem geregelten Markt beinhalten sowie die Bedingung, dass diese Wertpapiere<br />

innerhalb eines Jahres nach der Emission zur Notierung an einem geregelten Markt zugelassen<br />

sind. Diese Beschränkung findet keine Anwendung in Verbindung mit Anlagen des Fonds in US-<br />

Wertpapiere, die als Wertpapiere der Rule (Regel) 144A bekannt sind, vorausgesetzt, dass:<br />

(a) die Wertpapiere mit der Verpflichtung ausgegeben werden, dass sie innerhalb eines Jahres ab<br />

der Ausgabe bei der U.S. Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsichtsbehörde)<br />

eingetragen werden.<br />

(b) die Wertpapiere nicht illiquide sind, was bedeutet, dass sie von dem Fonds innerhalb von<br />

sieben Tagen zu dem Preis, oder annähernd dem Preis, zu dem sie von dem Fonds bewertet<br />

werden, realisiert werden können.<br />

• Der Fonds darf nicht mehr als 10% in stimmrechtslose Wertpapiere oder Schuldverschreibungen<br />

eines einzigen Emittenten anlegen. Außerdem darf der Fonds keine stimmberechtigten<br />

Anteile erwerben, die es ihm ermöglichen würden, einen erheblichen Einfluss auf die<br />

Geschäftsführung eines Emittenten auszuüben. Diese Einschränkungen gelten nicht für übertragbare<br />

Wertpapiere, die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Gebietskörperschaften<br />

oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, in<br />

denen ein Mitgliedstaat der Europäischen Union Mitglied ist, ausgegeben oder garantiert<br />

werden. Sie gelten darüber hinaus vorbehaltlich der Bestimmungen der Richtlinie auch nicht<br />

für Anteile an einer Gesellschaft, die in einem Drittstaat gegründet wurde und die ihr<br />

Vermögen überwiegend in Wertpapieren von in diesem Staat gelegenen Emittenten anlegt,<br />

wenn nach der geltenden Gesetzgebung eine solche Anlage die einzige Methode darstellt, nach<br />

der der Fonds in diese Wertpapiere investieren kann.<br />

• Der Fonds darf nicht mehr als 5% seines Nettovermögens in Wertpapiere anderer offener<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne der Vorschrift 3(2) der Richtlinie investieren<br />

oder mehr als 10% der Anteile ("Units") an einem einzelnen offenen Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen erwerben.<br />

• Der Fonds darf keine Edelmetalle oder Edelmetallzertifikate erwerben.<br />

• Der Fonds darf zusätzliche flüssige Mittel halten. Wenn es sich bei diesen zusätzlichen<br />

flüssigen Mitteln um Einlagen oder um Wertpapiere die Einlagen eines Instituts darstellen und<br />

durch ein Institut garantiert oder ausgegeben werden handelt, dürfen diese nicht mehr als<br />

10% des Nettovermögens des Fonds umfassen, vorausgesetzt, dass die Grenze auf 30% für<br />

solche Einlagen und Wertpapiere der nachstehend genannten Einrichtungen erhöht wird<br />

(verbundene Unternehmen werden zum Zwecke dieser Bestimmung als ein Emittent<br />

angesehen):<br />

• ein Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union;<br />

• eine in den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island,<br />

Liechtenstein) zugelassene Bank;<br />

• eine in einem Vertragsstaat des Baseler Konvergenzabkommens vom Juli 1988 (Schweiz,<br />

Kanada, Japan, Vereinigte Staaten) zugelassene Bank, wobei der Staat nicht Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Gemeinschaft oder ein Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

ist; oder<br />

• die Depotbank.<br />

Risikofaktoren<br />

Der Fonds wird in kurzfristige Instrumente mit geringem Risiko anlegen. Demzufolge wird der<br />

Fonds aller Erwartung nach ein geringes Risiko tragen. Ungeachtet dessen trägt der Fonds unter<br />

Umständen ein Risiko hinsichtlich seiner Handelspartner. Darüber hinaus kann die<br />

Leistungsfähigkeit des Fonds von wechselnden Wirtschafts- und Marktbedingungen sowie von<br />

Änderungen der geltenden Gesetze, Regelungen und steuerlichen Bestimmungen betroffen sein.


DIE ANTEILE<br />

Das Anteilkapital der Gesellschaft<br />

Das Anteilkapital der Gesellschaft entspricht zu jeder Zeit ihrem wie nachstehend definierten<br />

Nettoinventarwert. Die Direktoren sind ermächtigt, bis zu 500 Milliarden Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil zu den Bedingungen und in den Fonds und Serien, die sie für<br />

zweckmäßig halten, auszugeben. Diese Ermächtigung kann für weitere darauffolgende Zeiträume<br />

von jeweils höchstens fünf Jahren verlängert werden.<br />

Zuordnung des Anteilkapitals<br />

Der Erlös aus der Ausgabe von Anteilen in Bezug auf jeden Fonds wird in den Büchern der<br />

Gesellschaft demjenigen Portfolio von Wertpapieren, anderen Anlagen und zusätzlichen flüssigen<br />

Mitteln zugeordnet, die diesen Fonds darstellen. Die Aktiva und Passiva sowie die Erträge und die<br />

Aufwendungen, die diesem Fonds zuzuordnen sind, werden ebenfalls darauf angerechnet.<br />

Obgleich jeder Fonds so behandelt wird, dass er seine eigenen Verbindlichkeiten trägt, bleibt die<br />

Gesellschaft als Ganzes Dritten gegenüber haftbar. Dementsprechend behalten sich die Direktoren<br />

das Recht vor, Vermögensgegenstände auf einen Fonds oder aus einem Fonds zu übertragen, falls<br />

dies notwendig ist, um Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft, die in einem Verfahren<br />

hinsichtlich bestimmter Vermögensgegenstände geltend gemacht wurden, oder andere Ansprüche<br />

zu befriedigen. Die Direktoren gehen davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht,<br />

gering ist. In dem Fall, dass die Direktoren Vermögensgegenstände von einem Fonds oder auf<br />

einen Fonds übertragen, werden die Anteilinhaber über eine solche Übertragung in dem nächsten<br />

Jahres- oder Halbjahresbericht an die Anteilinhaber informiert.<br />

Beschreibung der Rechte aus Anteilen<br />

Jeder Anteil berechtigt den Inhaber, anteilmäßig und zu gleichen Teilen an dem Gewinn und den<br />

Ausschüttungen des Fonds beteiligt zu werden, die diesen Anteilen zuzuordnen sind, und an<br />

Versammlungen und den in diesen durchgeführten Abstimmungen der Gesellschaft und des Fonds<br />

teilzunehmen.<br />

Die Anteile sind nicht mit Vorzugsrechten, Vorkaufsrechten oder dem Recht auf den Gewinn oder<br />

die Ausschüttungen einer anderen Klasse oder Serie von Anteilen ausgestattet. Außerdem sind sie<br />

nicht mit einem Stimmrecht in Bezug auf Angelegenheiten, die sich ausschließlich auf eine solche<br />

andere Klasse oder Serie von Anteilen beziehen, verbunden.<br />

Jeder Beschluss zur Änderung der Rechte aus Anteilen einer bestimmten Anteilklasse bedarf der<br />

Zustimmung von 75% der Anteilinhaber, die in einer ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der<br />

Gründungsurkunde und der Satzung einberufenen Hauptversammlung vertreten oder anwesend<br />

sind. Eine Hauptversammlung, die zum Zwecke der Änderung der Rechte aus Anteilen einer<br />

bestimmten Anteilklasse einberufen wird, ist beschlussfähig, wenn ein Drittel der in Umlauf<br />

befindlichen Anteile repräsentiert ist.<br />

BESTIMMUNG DES NETTOINVENTARWERTS<br />

Der Nettoinventarwert der Anteile wird in Euro pro Anteil ausgedrückt. Die Gesellschaft bewertet<br />

die Anlagen des Fonds mit der Buchwertmethode ("amortised-cost-method"). Nach dieser<br />

Bewertungsmethode werden die Anlagen des Fonds mit dem Anschaffungspreis, gegebenenfalls<br />

unter Berücksichtigung von Marktaufschlägen und -abschlägen, anstelle des jeweiligen<br />

Marktwertes bewertet. Die Direktoren überwachen ständig diese Bewertungsmethode und<br />

empfehlen gegebenenfalls Veränderungen, um sicherzustellen, dass die Anlagen des Fonds zu dem<br />

von den Direktoren in gutem Glauben festgesetzten angemessenen Wert bewertet werden. Der<br />

Nettoinventarwert wird festgestellt, indem die Beteiligung der Anteile an den Wertpapieren, deren<br />

Einnahmen und an anderen Vermögensgegenständen des Fonds zusammengerechnet werden,<br />

abzüglich der Beteiligung der Anteile an den Verbindlichkeiten des Fonds und der Gesellschaft<br />

sowie aller Verbindlichkeiten, die den Anteilen zugerechnet werden können, geteilt durch die<br />

Anzahl der ausgegebenen Anteile. Alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die keinem Fonds<br />

zurechenbar sind, werden pro rata auf alle Fonds verteilt. Der Nettoinventarwert jeder<br />

Anteilsklasse des Fonds wird festgestellt, indem der Betrag des Nettoinventarwertes, welcher<br />

dieser Klasse zuordenbar ist, berechnet wird. Der Betrag des Nettoinventarwertes des Fonds,<br />

welcher einer Klasse zuordenbar ist, soll festgestellt werden, indem die Anzahl der ausgegebenen<br />

Anteile dieser Klasse ermittelt wird.<br />

Bewertung der Vermögenswerte ("Amortised-Cost-Method")<br />

Die Bewertung der Vermögenswerte des Fonds erfolgt mittels einer am Buchwert orientierten<br />

Bewertungsmethode ("amortised-cost-method"), wobei ein Portfolioinstrument zu seinen<br />

Anschaffungskosten und danach unter Annahme einer konstanten Tilgungsrate bis zum Ende der<br />

Laufzeit (oder einem anderen gemäß Regelung 2a-7 des U.S. Investment Company Act of 1940<br />

zulässigen Zeitpunkt) angesetzt wird, unter Berücksichtigung etwaiger Marktaufschläge bzw.<br />

-abschläge. Der Marktwert eines vom Fonds gehaltenen Wertpapiers schwankt in Abhängigkeit<br />

von der Kreditwürdigkeit seines Emittenten und generell in Abhängigkeit von den Änderungen<br />

des Zinsniveaus. Obwohl die amortised-cost-method für die Bewertung eine Sicherheit bedeutet,<br />

können Zeiträume auftreten, in denen der Wert eines Wertpapiers nach der amortised-cost-method<br />

höher oder niedriger ist, als der Preis, den der Fonds bei einer etwaigen Veräußerung des<br />

Wertpapiers erzielen würde. Der Manager überprüft wöchentlich diese Diskrepanzen zwischen<br />

dem Markwert des gesamten Portfolios des Fonds und dem nach der amortised-cost-method<br />

ermittelten Wert. Sollte allerdings der Marktwert eines Vermögensgegenstandes eines Fonds um<br />

mehr als 0,5% von seinem mittels der amortised-cost-method ermittelten Wert abweichen, wird die<br />

Bewertung dieses Wertpapiers überprüft. Beträgt die Abweichung mehr als 0,3%, verfolgt der<br />

Manager die Abweichungen täglich, bis diese wieder auf unter 0,3% gesunken ist. Die Anwendung<br />

der amortised-cost-method wird vom Manager überwacht, um sicherzustellen, dass diese Methode<br />

den Interessen der Anleger auch weiterhin am besten entgegenkommt, und um eine angemessene<br />

Bewertung der Anlagen des Fonds zu gewährleisten. Die amortised-cost-method findet nur für<br />

diejenigen Wertpapiere Anwendung, bei denen der Zinssatz nach 12 Monaten oder weniger neu<br />

festgesetzt wird. Festverzinsliche Kuponanteile dürfen nur eine Restlaufzeit von höchstens 15<br />

Monaten haben, um mit der amortised-cost-method bewertet zu werden. Die amortised-costmethod<br />

kann bei variabel verzinslichen Wertpapieren angewendet werden, wenn (1) die Direktoren<br />

den Wert dieser Wertpapiere auf annähernd den Buchwert festgelegt haben; (2) der Zinssatz (bzw.<br />

der Kuponzinssatz) dieser Wertpapiere in Zeitabständen von einem Jahr oder weniger neu<br />

festgelegt wird; und (3) diese Wertpapiere eine Restlaufzeit von höchsten zwei Jahren haben.<br />

- 4 -<br />

Devisenoptionen und Devisenswaps werden an dem jeweiligen Handelstag mit dem bei Schließung<br />

der regulären Börsensitzung an der New Yorker Börse verzeichneten Liquidationskurs dieser<br />

Instrumente bewertet. Devisenoptionen und Devisenswaps aus Over-the-Counter-Geschäften<br />

(OTC-Geschäfte) und außerbörsliche Derivatverträge werden am Ende des vorangegangenen<br />

Handelstages zu ihrem Liquidationspreis, der durch den Kontrahenten übermittelt wird,<br />

bewertet. Der Kontrahent bewertet diese Wertpapiere wöchentlich.<br />

Die Bewertung dieser Wertpapiere wird durch eine unabhängige, zu diesem Zweck von der<br />

Depotbank ernannten Person (die der Anlageberater sein kann) verifiziert. Ist der<br />

Liquidationskurs einer an der Börse gehandelten Devisenoption oder eines Devisenswaps nicht<br />

verfügbar, erfolgt die Bewertung der Wertpapiere zu dem wahrscheinlichen Veräußerungspreis, der<br />

unter Beachtung des Grundsatzes der Sorgfalt und des guten Glaubens vom Manager oder einer<br />

anderen zu diesem Zweck von der Depotbank ernannten qualifizierten Person geschätzt wird.<br />

INVESTITIONEN IN DEN FONDS<br />

Erwerb der Anteile<br />

Die Anteile können von zugelassenen Anlegern an jedem Handelstag im Wege einer<br />

Kontoeröffnung durch einen Finanzvermittler oder direkt von dem Fonds über den Verwalter<br />

erworben werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, einen Kaufauftrag abzulehnen und<br />

alle Kaufaufträge und die ausgegebenen Anteile werden erst nach Annahme eines erstmaligen<br />

Original-Kontoeröffnungsantrags durch den Verwalter wirksam. Nachfolgende Kauf- oder<br />

Rücknahmeaufträge werden erst dann angenommen, wenn der erstmalige Original-<br />

Kontoeröffnungsantrag bei dem Verwalter eingegangen ist und alle notwendigen Geldwäsche-<br />

Überprüfungen komplett erfolgt sind. Nachfolgende Kauf- oder Rücknahmeaufträge können<br />

schriftlich, auf dem Postweg, per Telefax oder telefonisch angenommen werden, welche bei dem<br />

Verwalter bei oder vor dem Fristende für den Handel eingehen müssen. Jede(r) Anleger(in)<br />

bestätigt, dass er/sie die Risiken im Zusammenhang mit der schriftlichen Übermittlung von<br />

Zeichnungen per Post, Telefax oder Telefon akzeptiert und sicherstellen wird, dass Anweisungen<br />

ordnungsgemäß versandt werden. Jeder Anleger akzeptiert, dass weder der Verwalter noch der<br />

Fonds für Verluste, die aus dem Nicht-Erhalt von Anweisungen resultieren, haftbar gemacht<br />

werden können. Jede(r) Anleger(in) akzeptiert seine/ihre alleinige Verantwortung für Verluste, die<br />

durch Verzögerungen oder den Nicht-Erhalt von Anweisungen oder Bestätigungen von<br />

Anweisungen verursacht wurden und stellt den Verwalter und den Fonds von jeglicher hieraus<br />

entstehender Haftung frei.<br />

Anlagen über einen Finanzvermittler<br />

• Richten Sie ein Konto bei einem Finanzvermittler ein, der als Vermittler in Ihrem Auftrag<br />

handeln soll.<br />

• Senden Sie Ihren Kaufauftrag für Anteile zu einem mit dem Finanzvermittler vereinbarten<br />

Termin an den Finanzvermittler, so dass der Finanzvermittler ihn bei oder vor<br />

Handelsschlusstermin an den Verwalter senden kann. Sie werden der Eigner von Anteilen<br />

sobald der Fonds Ihre Zahlung in Euro erhält.<br />

Finanzvermittler sollten Zahlungen entsprechend den nachfolgenden telegrafischen Anweisungen<br />

leisten. Es obliegt dem Finanzvermittler, Zahlungen für Kaufaufträge unverzüglich vorzunehmen.<br />

Direktanlagen<br />

Institutionelle Anleger, die im Eigenhandel investieren, können ein Konto bei dem Fonds eröffnen,<br />

indem sie am oder vor dem Handelsschlusstermin einen Kontoeröffnungsantrag an den Verwalter<br />

senden. Sie werden der Eigner von Anteilen nachdem der Fonds eine Zahlung in Euro bis spätestens<br />

zum Handelsschlusstermin erhält. Entnehmen Sie bitte dem Kontoeröffnungsantrag die<br />

Überweisungsinstruktionen im Detail.<br />

Um in den Fonds zu investieren, müssen Antragsteller bestätigen, dass sie keine Staatsbürger der<br />

USA und Auskunft darüber geben, ob sie in Irland Ansässige sind. Anteilseigner des Fonds müssen<br />

die Gesellschaft unverzüglich informieren, falls sie Staatsbürger der USA oder in Irland Ansässige<br />

werden und müssen die Anteile zurückgeben oder anderweitig an Personen, die nicht Staatsbürger<br />

der USA sind, abgeben.<br />

Geldwäsche<br />

Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche können eine Aufforderung an einen Interessenten<br />

zur Vorlage eines Identitätsnachweises beim Manager beinhalten. Je nach den den einzelnen Antrag<br />

begleitenden Umständen ist für den Fall, dass die Zahlung des Antragstellers nicht von einer<br />

bestimmten Körperschaft oder einem den Vorschriften entsprechenden Land kommt, eine<br />

detaillierte Bestätigung einzuholen.<br />

Anteilszeichner werden darüber informiert, ob ein Identitätsnachweis benötigt wird. Eine<br />

Einzelperson muss beispielsweise eine amtlich, von einer öffentlichen Stelle wie einem Notar, der<br />

Polizei oder dem Botschafter in deren Wohnsitzstaat, beglaubigte Kopie eines Reisepasses oder<br />

eines Personalausweises zusammen mit einem Nachweis über die Adresse des Anteilszeichners, wie<br />

eine Stromrechnung oder einen Kontoauszug vorlegen. Im Falle, dass der Anteilszeichner ein<br />

Unternehmen ist, ist u.U. die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Gesellschaftsvertrages (und<br />

evtl. über eine Namensänderung), der Statuten, der Gründungsurkunde und der<br />

Gesellschaftssatzung (oder Entsprechendem), einer Liste der Unterschriftsberechtigten, der<br />

Namen, Positionen, Geburtsdaten sowie Wohn- und Geschäftsadressen aller Direktoren und aller<br />

Anteilseigner, die 10% oder mehr des ausgegebenen Anteilskapitals der juristischen Person halten<br />

und einer von den Direktoren ordnungsgemäß ausgestellten Kontoeröffnungsvollmacht, die<br />

diejenigen Personen bevollmächtigt, welche das Konto führen, erforderlich.<br />

Mindestanlagebetrag<br />

Der anfängliche Mindestanlagebetrag in den Fonds beträgt EUR 5.000,00. Allerdings kann ein<br />

Anteilkonto auch mit einem kleineren Betrag eröffnet werden, sofern die Grenze von EUR<br />

5.000,00 innerhalb von 90 Tagen nach Eröffnung des Kontos erreicht wird. Nachfolgende<br />

Investitionen dürfen einen Mindestwert von EUR 1000,00 nicht unterschreiten.


Preis der Anteile<br />

Die Anteile werden entsprechend ihres letztmalig ermittelten Nettoinventarwerts verkauft, was<br />

eine angemessene Verteilung der realisierten Gewinne des Fonds sicherstellt. Anteile, welche am<br />

ersten Handelstag (voraussichtlich 01. Juli 2003) veräußert werden, haben einen Erstausgabepreis<br />

in Höhe von EUR 100,00 pro Anteil (der "anfängliche Angebotspreis"). Es wird einen<br />

Einführungszeitraum vom 12. Juni 2003 bis zum 30. Juni 2003 für das Angebot geben (der<br />

"Einführungszeitraum für das Angebot"), in welchem Anleger einen Kontoeröffnungsantrag<br />

einreichen können. Anleger, die während des Einführungszeitraumes für das Angebot zeichnen,<br />

erhalten den anfänglichen Angebotspreis, sofern der Zeichnungsbetrag vom Fonds am ersten<br />

Handelstag erhalten wird. Die Aufsichtsbehörde wird über jegliche Änderung bezüglich des<br />

Zeitraums der Erstausgabe informiert werden. Die Gesellschaft erhebt keinen Ausgabeaufschlag.<br />

Die Anteile müssen in Euro gezeichnet werden. Anleger können jedoch US-Dollar überweisen, die<br />

in Euro zum jeweils aktuellen Wechselkurs umgetauscht werden. Der Nettoinventarwert der<br />

Anteile wird an jedem Handelstag zum Bewertungszeitpunkt festgestellt. Es steht im Ermessen des<br />

Managers eine jährliche Kontoführungsgebühr von bis zu EUR 20 zu erheben, und Anteilszeichner<br />

werden zum Zeitpunkt der Anlage über eine etwaige Kontoführungsgebühr informiert.<br />

Da die Anteile des Fonds zum Nettoinventarwert des vorherigen Handelstages gekauft werden<br />

sollten sich die Anleger darüber bewusst sein, dass für den Fall, dass die Direktoren und die<br />

Depotbank bestimmen, dass der fortgeführte Gebrauch der Buchwertmethode wegen eines<br />

Sicherheitenausfalls im Portfolio oder eines anderen Ereignisses, welches zu einer Verminderung<br />

des Nettoinventarwertes des Fonds führt, zur Bewertung inadäquat ist, die Anzahl der Anteile, die<br />

ein Anleger erhält, größer ist.<br />

Abrechnung<br />

Für Anteile, die an einem bestimmten Handelstag gekauft werden sollen, muss die Gesellschaft<br />

Zahlung per Überweisung vor dem Handelsschlusstermin erhalten. Der Verwalter muss die<br />

Abrechnung am gleichen Tag erhalten, an dem der Auftrag erteilt wurde. Zinsen auf frühere<br />

Abrechnungsbeträge oder nicht zuordenbare Gelder werden nach dem Ermessen der Direktoren in<br />

angemessener Weise mit Gebühren/Verbindlichkeiten des Fonds verrechnet. Die Gesellschaft kann<br />

sich, sogar vor Eingang von Zeichnungsbeträgen, auf die plazierten Aufträge berufen und die zu<br />

erwartenden Beträge anlegen. Unterlassungen oder Versäumnisse von Anlegern, die<br />

Zeichnungsbeträge bis zum Handelsschlusstermin am jeweiligen Handelstag zu überweisen,<br />

können zu Verlusten, Kosten oder Aufwendungen für den Fonds führen.<br />

Die Anleger erklären sich bereit, die Gesellschaft, den Manager, den Verwalter und den<br />

Anlageberater für ihnen entstandene Verluste, Kosten und Aufwendungen zu entschädigen, die<br />

diesen durch Unterlassungen oder Versäumnisse des Anlegers bei der Überweisung der<br />

Zeichnungsbeträge in frei verfügbaren Mitteln auf das Konto des Fonds bis zum<br />

Handelsschlusstermin verursacht wurden. Wenn Anteile auf elektronischem Wege erworben oder<br />

abgewickelt werden, kann der Abwicklungsprozess bis zu drei Handelstage in Anspruch nehmen.<br />

Bestätigungen<br />

Der Verwalter führt ein Register für jeden eingetragenen Anteilinhaber. Es werden keine Namensoder<br />

Inhaberpapiere ausgestellt. Schriftliche Bestätigungen über jede Ausgabe, jeden Kauf oder<br />

jede Rücknahme sowie über thesaurierte Ausschüttungen werden an die registrierten Anteilinhaber<br />

monatlich (oder auch quartalsweise, falls dies ausdrücklich gewünscht wird) verschickt.<br />

Ein Anteilkonto kann auf einen Namen oder auf bis zu vier gemeinsame Namen eröffnet werden.<br />

Das Register der Anteilinhaber steht am eingetragenen Sitz des Verwalters zur Einsichtnahme<br />

offen.<br />

Ausschüttungen<br />

Es ist die Politik der Direktoren, soweit wie möglich keine Ausschüttungen zugunsten der Anteile<br />

festzustellen und auszuzahlen.<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Da es sich bei den Wertpapieren, in die der Fonds investiert, primär um kurzfristige Titel handelt,<br />

wird nicht erwartet, dass der Fonds einen erheblichen Nettoveräußerungsgewinn erwirtschaftet.<br />

RÜCKNAHME VON ANTEILEN<br />

Rücknahmeanträge<br />

Die Gesellschaft nimmt die Anteile zu dem nach Eingang des Rücknahmeantrages festgestellten<br />

Nettoinventarwert zurück. Rücknahmen können an jedem Handelstag vorgenommen werden.<br />

Rücknahmeaufträge müssen in ordnungsgemäßer Form eingehen und werden nur nach Annahme<br />

durch den Verwalter wirksam.<br />

Der Finanzvermittler darf die üblichen Gebühren und Provisionen für diese Dienstleistung<br />

berechnen. Die Gesellschaft berechnet keine Rücknahmegebühr.<br />

Sie können die Anteile wie folgt zurückgeben:<br />

- über einen Finanzvermittler, falls Sie die Anteile über einen Finanzvermittler erworben haben,<br />

oder<br />

- direkt an den Fonds, falls Sie die Anteile direkt von dem Fonds erworben haben.<br />

Rücknahmen über einen Finanzvermittler<br />

Senden Sie Ihren Rücknahmeauftrag zu einem mit dem Finanzvermittler vereinbarten Termin an<br />

den Finanzvermittler, so dass der Finanzvermittler ihn bei oder vor dem Handelsschlusstermin an<br />

den Verwalter senden kann Die Finanzvermittler sind dafür verantwortlich, Rücknahmeaufträge<br />

unverzüglich zu übersenden und ordnungsgemäße schriftliche Anweisungen für Rücknahmen wie<br />

nachfolgend beschrieben zu erteilen.<br />

Direkte Rücknahmeaufträge<br />

Sie können Anteile zurückgeben, indem Sie an die Gesellschaft unter der in dem<br />

Kontoeröffnungsantrag genannten Adresse schreiben.<br />

Sie können Anteile ebenfalls zurückgeben, indem Sie die Gesellschaft unter der Nummer<br />

+49(0)652692920 anrufen.<br />

- 5 -<br />

Rücknahmeerlöse<br />

Die Rücknahmeerlöse werden telegrafisch in Euro auf ein Konto, das vom Anteilinhaber<br />

schriftlich bestimmt wurde, angewiesen.<br />

Erlöse aus Rücknahmeaufträgen, die bei dem Verwalter bei oder vor dem Handelsschlusstermin<br />

eingehen und angenommen wurden, werden am gleichen Handelstag telegrafisch angewiesen. Da<br />

die Anteile zum Nettoinventarwert des vorgehenden Handelstag zurückgenommen werden, ist es<br />

möglich, dass die Anteile zu einem geringeren Wert als der zuletzt festgestellte Nettoinventarwert<br />

zurückgenommen werden, wenn die Direktoren und die Depotbank bestimmen, dass der<br />

fortgeführte Gebrauch der Buchwertmethode wegen eines Sicherheitenausfalls im Portfolio oder<br />

eines anderen Ereignisses, welches zu einer Verminderung des Nettoinventarwertes des Fonds<br />

führt, zur Bewertung inadäquat ist.<br />

Wenn Anteile auf elektronischem Wege zurückgenommen werden, kann der Abwicklungsprozess<br />

bis zu drei Handelstage in Anspruch nehmen.<br />

Wurden die Anteile ursprünglich aufgrund eines mittels Faksimile übersandten<br />

Zeichnungsauftrages emittiert, erfolgt eine Rücknahmezahlung erst dann, wenn das<br />

Antragsformular im Original erhalten wurde sowie alle notwendigen Geldwäsche-Überprüfungen<br />

erfolgt sind. Rücknahmeanträge werden nach Erhalt von Anweisungen per Fax nur dann<br />

bearbeitet, wenn die Zahlung auf das eingetragene Konto zu erfolgen hat.<br />

Systematisches Entnahmeprogramm<br />

Anteile können automatisch laufend zurückgegeben werden, indem das Formular mit der<br />

Aufschrift"(der Kunde wünscht)" ausgefüllt wird. Der Wert des Kontos muss den Betrag von EUR<br />

25.000,00 zum Zeitpunkt der Einrichtung dieses Programms übersteigen. Dieses Programm kann<br />

den Kontostand verringern und eventuell dezimieren. Erhaltene Zahlungen sollten nicht als<br />

Ertrag oder Einkommen betrachtet werden.<br />

Zwangsrücknahme<br />

Aufgrund der hohen Kontoführungskosten eines Anteilkontos mit niedrigem Saldo kann die<br />

Gesellschaft die Anteile auf einem Konto einziehen und den Erlös an den Anteilinhaber auszahlen,<br />

wenn der Kontostand unter den Mindestbetrag von EUR 5.000,00 fällt. Bevor die Anteile zum<br />

Zwecke der Schließung eines Kontos zurückgenommen werden, wird der Anteilinhaber schriftlich<br />

informiert und erhält Gelegenheit, innerhalb von 30 Tagen zusätzliche Anteile zu kaufen, um den<br />

Anforderungen hinsichtlich des Mindestbetrages gerecht zu werden.<br />

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anteile zurückzunehmen, die unmittelbar oder<br />

mittelbar von einer US-Person gehalten werden oder in den Besitz einer solchen Person gelangen.<br />

Dies gilt auch in dem Fall, dass es rechtswidrig ist, den Interessen der Gesellschaft zuwiderläuft<br />

oder in anderer Weise gegen die Bestimmungen der Satzung verstößt, dass diese Anteile von einer<br />

bestimmten Person gehalten werden.<br />

Die Satzung erlaubt der Gesellschaft, Anteile einzuziehen, wenn während eines Zeitraums von<br />

sechs Jahren kein Scheck über Ausschüttungen auf die Anteile eingelöst wurde und im<br />

Zusammenhang mit einer Bestätigung des Eigentums an den Anteilen, die an den Anteilinhaber<br />

geschickt wird, keine Mitteilung zurückkommt. Die Nettoerlöse dieser Rücknahme werden als<br />

dauerhafte Verbindlichkeit der Gesellschaft auf ein zinsbringendes Konto eingezahlt.<br />

Transfers<br />

Eine Übertragung von Anteilen muss durch schriftliche Übertragung in einer üblichen oder<br />

allgemein gültigen Art oder einer anderen von den Direktoren jeweils genehmigten Art erfolgen.<br />

Jede Art der Übertragung muss den vollen Namen und die Anschrift aller Übertragenden und<br />

Übertragungsempfänger enthalten und muss vom oder im Auftrag des Übertragenden<br />

unterzeichnet sein. Die Direktoren oder ihre Bevollmächtigten können die Eintragung der<br />

Übertragung von Anteilen ablehnen, es sei denn das Übertragungsformular ist beim Geschäftssitz<br />

der Gesellschaft oder einem anderen von den Direktoren angemessenerweise festgelegten Ort<br />

zusammen mit sonstigen von den Direktoren festzulegenden Nachweisen, die das Recht des<br />

Übertragenden, eine solche Übertragung vorzunehmen belegen und die Identität des<br />

Übertragungsempfängers feststellen, hinterlegt. Der Übertragende gilt so lange als Anteilseigner,<br />

bis der Name des Übertragungsempfängers in das Register der Anteilseigner eingetragen wurde.<br />

Eine Übertragung von Anteilen wird so lange nicht eingetragen, bis der Übertragungsempfänger,<br />

falls dieser kein bereits bestehender Anteilseigner ist, ein Zeichnungsformular bezüglich der<br />

entsprechenden Anteile zur Zufriedenheit der Direktoren ausgefüllt hat.<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, Steuern auf den Wert der zu dem maßgeblichen Kurs<br />

übertragenen Anteile einzubehalten, es sei denn, sie hat von dem Übertragenden eine Erklärung in<br />

der vorgeschriebenen Form darüber erhalten, dass der Anteilinhaber kein in Irland Ansässiger ist,<br />

bei dem es notwendig wäre, Steuern einzubehalten.<br />

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anteile, die von einem Übertragenden gehalten werden,<br />

in der Anzahl, die notwendig ist, um die entstehende Steuerverbindlichkeit zu begleichen,<br />

zurückzunehmen.<br />

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Eintragung einer Anteilsübertragung abzulehnen,<br />

bis sie eine Erklärung bezüglich des Wohnsitzes oder Standes des Übertragungsempfängers in der<br />

von den Finanzbehörden von Irland vorgeschriebenen Form erhält.<br />

VERÖFFENTLICHUNG DER PREISE DER ANTEILE<br />

Außer in dem Fall, dass die Festsetzung des Ausgabe- und Rücknahmepreises unter den<br />

nachstehend beschriebenen Umständen ausgesetzt ist, wird der Ausgabe- und Rücknahmepreis für<br />

die Anteile am eingetragenen Gesellschaftssitz des Managers und in der Börsenzeitung an jedem<br />

Handelstag veröffentlicht.<br />

UMTAUSCH VON ANTEILEN<br />

Die Satzung erlaubt es den Anteilinhabern, die Anteile an einem Fonds der Gesellschaft halten, mit<br />

Zustimmung der Direktoren ihre Anteile in Anteile an einem anderen Fonds der Gesellschaft<br />

umzutauschen, sofern der Manager entsprechend der von ihm festgelegten Form informiert wird.


Der Umtausch erfolgt gemäß der folgenden Formel:<br />

A x R x W<br />

NA = - X<br />

P<br />

wobei:<br />

NA = die Anzahl der neu zugeteilten Anteile an dem neuen Fonds;<br />

A = die Anzahl von Anteilen, die umgetauscht werden;<br />

R = der Rücknahmepreis der Anteile;<br />

W = der Währungsumrechnungsfaktor, der von den Direktoren festgelegt wird;<br />

P = der Ausgabepreis eines Anteils an dem neuen Fonds;<br />

X = die Anzahl von Anteilen an dem neuen Fonds, deren Wert einer etwaigen Bearbeitungsgebühr<br />

entspricht, welche aber 5% des Wertes der Anteile nicht übersteigen darf.<br />

Entsprechend der vorstehenden Ausführungen haben die Direktoren festgesetzt, dass<br />

Anteilinhaber ihre Anteile in Anteile an anderen Fonds der Gesellschaft umtauschen können, und<br />

zwar zum Nettoinventarwert. Im Falle des Umtauschs in Anteile des Federated High Income<br />

Advantage Fund kann der Finanzvermittler einen Ausgabeaufschlag bestimmen, sofern<br />

anwendbar, und vorab noch nicht gezahlt.<br />

Ein Umtausch der Anteile wird als durchgeführt angesehen, wenn<br />

• die etwaige Devisentransaktion, die für die Währung des neuen Fonds notwendig ist,<br />

• die Rücknahme in Bezug auf den ursprünglichen Fonds; und<br />

• die Zeichnung für den neuen Fonds abgewickelt ist. Der für die Durchführung eines<br />

Umtausches notwendige Zeitraum kann deshalb, je nach Art der beteiligten Fonds,<br />

unterschiedlich sein.<br />

Der Gesellschaft ist darüber informiert worden, dass gemäß geltendem irischem Recht und nach<br />

der üblichen Praxis in Irland gegebenenfalls Gewinne, die sich aus dem Umtausch einer<br />

Anteilklasse ergeben, nicht der irischen Steuer auf Veräußerungsgewinne unterliegen, wenn die<br />

Person, die über die Anteile verfügt, nicht ein in Irland Ansässiger ist.<br />

Der Verwalter wird den Umtausch von Anteilen zwischen Fonds, deren Basiswährungen<br />

unterschiedlich sind, ermöglichen. Ein Umtausch wird für Zwecke eines Fondswechsels wie zwei<br />

unterschiedliche Transaktionen mit unterschiedlichen Zahlungsdaten oder abweichenden<br />

Devisenabrechnungsperioden behandelt (d.h. eine Rücknahme eines bestehenden Fonds und<br />

darauffolgende Zeichnung eines neuen Fonds). In diesem Fall wird der Verwalter ein<br />

Devisengeschäft herbeiführen, um die Erlöse der Anteile des bestehenden Fonds in die<br />

Basiswährung der Anteile des neuen Fonds umzuwandeln. Für die Dauer der Abwicklung der<br />

Fonds-/Devisentransaktion werden die Erlöse der Rücknahme durch die Depotbank für Rechnung<br />

des Anlegers gehalten und im Zuge dessen hält der Anleger weder Anteile im bestehenden noch im<br />

neuen Fonds. Die Erlöse aus der Fremdwährungsumrechnung werden (abzüglich der Kosten) zum<br />

Datum der Erfüllung des Fonds-/Devisenvertrages als Zahlung für erworbene Anteile verwendet.<br />

Die Anteilseigner sollten sicherstellen, dass die Benachrichtigung über den Umtausch bei dem<br />

Verwalter bis zum früheren Fristende der beiden Fonds eingeht. Diese Dienstleistung erfolgt auf<br />

Risiko und Kosten des Anlegers.<br />

Anteilinhaber und potentielle Anleger sollten ihre Anlageberater konsultieren, um sich über<br />

mögliche steuerlicher Auswirkungen oder andere Folgen des Umtausches von Anteilen zu<br />

informieren, die sich aus den Gesetzen des Landes ihrer Gründung, Niederlassung,<br />

Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder Domizils ergeben.<br />

VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG DER BEWERTUNG DER ANTEILE UND<br />

DES VERKAUFS UND DER RÜCKNAHME<br />

Der Manager kann die Feststellung des Nettoinventarwerts sowie den Verkauf oder die<br />

Rücknahme der Anteile vorübergehend aussetzen während:<br />

• jedes Zeitraums (außer gewöhnlicher Feiertage oder der üblichen Schließung am Wochenende),<br />

währenddessen ein geregelter Markt, der hauptsächlicher geregelter Markt für einen<br />

wesentlichen Teil des Fonds ist, geschlossen ist oder der Handel an diesem Markt beschränkt<br />

oder ausgesetzt ist;<br />

• jedes Zeitraums, in dem aufgrund einer bestehenden Notlage eine Verfügung seitens der<br />

Gesellschaft über Anlagen, die einen erheblichen Teil der Vermögensgegenstände des Fonds<br />

bilden, praktisch nicht möglich ist;<br />

• jedes Zeitraums, in dem aus irgendeinem Grund der Preis für Anlagen des Fonds nicht in<br />

vernünftiger Weise, zügig oder genau von der Gesellschaft festgestellt werden kann;<br />

• jedes Zeitraums, in dem die Überweisung von Geldern, die sich gegebenenfalls im Zusammenhang<br />

mit der Veräußerung oder der Zahlung für Anlagen des Fonds ergibt, nach Meinung der<br />

Direktoren nicht zu normalen Wechselkursen möglich ist; oder<br />

• jedes Zeitraums, in dem Erlöse aus dem Verkauf oder der Rücknahme von Anteilen nicht an<br />

oder von dem Konto des Fonds überwiesen werden können.<br />

Die Gesellschaft informiert die Personen, die von einer solchen Aussetzung voraussichtlich<br />

betroffen sind, in der Weise, die die Gesellschaft für angemessen hält und benachrichtigt außerdem<br />

unverzüglich die Depotbank und die Aufsichtsbehörde.<br />

Falls die Anzahl der zurückzunehmenden Anteile eines Fonds an einem Handelstag einem Zehntel<br />

oder mehr der gesamten ausgegebenen Anteile des Fonds entspricht, können die Direktoren nach<br />

deren Ermessen die Rücknahme der ein Zehntel der gesamten ausgegebenen Anteile dieses Fonds<br />

übersteigenden Anteile ablehnen und falls sie dies ablehnen, werden die Rücknahmeaufträge an<br />

diesem Handelstag anteilsmäßig reduziert und die Anteile, auf die sich jeder Auftrag bezieht und<br />

welche wegen einer solchen Ablehnung nicht zurückgenommen wurden, werden behandelt, als<br />

wäre ein Rücknahmeauftrag an jedem darauffolgenden Handelstag erteilt worden, bis alle Anteile,<br />

auf die sich der ursprüngliche Auftrag bezieht, zurückgenommen wurden. Rücknahmeaufträge,<br />

die von einem früheren Handelstag vorgetragen wurden, haben (vorbehaltlich vorstehender<br />

Grenzen) Vorrang vor späteren Aufträgen.<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERWALTUNG<br />

Die Direktoren und der Sekretär<br />

Der Verwaltungsrat ("Board of Directors") ist dafür verantwortlich, die Geschäfte der<br />

Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Gründungsurkunde und der Satzung zu führen. Die<br />

Direktoren können bestimmte Funktionen, vorbehaltlich der Überwachung und Weisung durch<br />

die Direktoren, an den Manager delegieren.<br />

Die Direktoren sind mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit und gegenwärtigen Position innerhalb<br />

- 6 -<br />

der Gesellschaft aufgeführt. Die Adresse der Direktoren für die Belange des Fonds ist der<br />

eingetragene Sitz der Gesellschaft.<br />

John William McGonigle<br />

Vorsitzender und Direktor der Gesellschaft<br />

John William McGonigle, geboren am 26. Oktober 1938, ist amerikanischer Staatsbürger und<br />

Vorsitzender von Federated International Management Limited sowie Vorsitzender des<br />

Verwaltungsrats, Geschäftsführender Vizepräsident und Sekretär von Federated Investors Inc.<br />

Herr McGonigle ist seit 1966 in leitender Funktion bei Federated Investors Inc. tätig. Vor<br />

Aufnahme seiner Tätigkeit bei Federated Investors Inc. war er bei der "U.S. Securities and<br />

Exchange Commission" als juristischer Berater tätig. Sein Studium absolvierte er an der Duquesne<br />

University, Pittsburgh, Pennsylvania. Er ist Mitglied der Anwaltsvereinigungen des Federal<br />

District of Columbia und von Pennsylvania sowie der amerikanischen Anwaltsvereinigung. Er ist<br />

Mitglied des Board of Governors und des Exekutivausschusses des Investment Company Institute<br />

(der US-amerikanischen Vereinigung der Investmentgesellschaften).<br />

John Cristopher Donahue<br />

Direktor der Gesellschaft<br />

John Christopher Donahue, geboren am 11. April 1949, ist amerikanischer Staatsbürger und einer<br />

der Direktoren von Federated International Management Limited. Er ist Mitglied des<br />

Verwaltungsrats, Präsident und Vorstandsvorsitzender von Federated Investors, Inc., Direktor<br />

von Federated Investment Counseling und Treuhänder von Federated Administrative Services.<br />

Herr Donahue hat an der Princeton University und der University of Pittsburgh School of Law<br />

studiert. Er kam 1972 zu Federated Investors Inc. und nahm dann Funktionen in den Bereichen<br />

Recht und Marketing wahr. Seit 1980 ist er mit der Politik der Finanzdienstleistungstätigkeiten<br />

bei Federated Investors Inc. befasst und derzeit Hauptgeschäftsführer.<br />

John Lyons<br />

Direktor der Gesellschaft<br />

John Lyons, geboren am 13. August 1937, ist irischer Staatsbürger und einer der Direktoren von<br />

Federated International Management Limited. Seit 1989 ist er Geschäftsführer von Simba<br />

Holdings Limited, einer Beratungsgesellschaft im Bereich der Grundstückserschließung und<br />

außerdem nichtgeschäftsführender Direktor in einer Reihe von Gesellschaften, darunter Midland<br />

International Holdings Limited, SVM Highlander Fund Plc., Sanpaolo Invest Ireland Ltd. sowie<br />

Scottish Value Management (Ireland) Limited. Herr Lyons ist außerdem ehemaliger<br />

Geschäftsführender Direktor der Industrial Development Authority of Ireland und hatte die<br />

Position als Geschäftsführer Nordamerika für diese Organisation inne. Des weiteren ist Herr<br />

Lyons als Berater für die IFC-World Bank tätig gewesen.<br />

Herr Lyons hat einen Abschluss als Ingenieur vom University College, Galway und in Betriebswirtschaftslehre<br />

(MBA) vom University College, Dublin.<br />

Ronan Walsh<br />

Direktor der Gesellschaft<br />

Ronan Walsh, geboren am 9. Mai 1952, ist irischer Staatsbürger und seit 1981 Partner in der<br />

Rechtsanwaltskanzlei Arthur Cox in Dublin mit einer Spezialisierung im Gesellschaftsrecht mit<br />

Schwerpunkt Unternehmensfinanzierung und Finanzdienstleistungen. Herr Walsh ist Direktor<br />

von Federated International Management Limited und ebenfalls nichtgeschäftsführender<br />

Direktor einer Reihe von irischen Gesellschaften.<br />

Er hat am Trinity College, Dublin studiert und 1975 sein Anwaltsexamen abgelegt.<br />

John William McGonigle und John Christopher Donahue sind ebenfalls Anteilinhaber von<br />

Federated Investors Inc. und nehmen weitere Positionen in Niederlassungen von Federated<br />

Investors Inc. ein.<br />

Die Direktoren (mit Ausnahme der Direktoren, die Angestellte von Federated Investors Inc. sind)<br />

haben Anspruch auf ein Honorar als Vergütung für ihre Leistungen, wobei die Höhe jeweils von<br />

den Direktoren festgesetzt wird und erhalten außerdem einen angemessenen Betrag für Auslagen.<br />

Gegenwärtig beläuft sich die jährliche Gesamtvergütung für jeden der Direktoren auf weniger als<br />

EUR 12.500,-- pro Jahr. Die Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass die Gesamtvergütung der<br />

Direktoren EUR 125.000,-- jährlich nicht überschreiten darf, wenn nichts anderes durch<br />

Beschluss der Anteilinhaber in einer Hauptversammlung festgesetzt wird.<br />

Keiner der Direktoren hat mit der Gesellschaft einen Dienstvertrag abgeschlossen oder ist<br />

leitender Angestellter der Gesellschaft. In der Satzung ist für die Direktoren weder ein Pensionsalter<br />

festgesetzt, noch ist ein rotationsmäßiger Rücktritt vorgesehen.<br />

Die Direktoren sind befugt, alle Rechte der Gesellschaft in Bezug auf die Darlehensaufnahme<br />

auszuüben. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, die in der Satzung der Gesellschaft festgelegt<br />

sind, darf ein Direktor nicht an der Abstimmung zu einem Vertrag teilnehmen, an dem er ein<br />

wesentliches Eigeninteresse hat.<br />

Der Sekretär der Gesellschaft ist C. Todd Gibson, Syndicus, Federated Investors Inc. und Sekretär<br />

der Gesellschaft, Federated International Management Limited. Der stellvertretender Sekretär<br />

der Gesellschaft ist Bradwell Limited, Earlsfort Centre, Earlsfort Terrace, Dublin 2, Irland.<br />

Der Manager<br />

Der Manager des Fonds ist Federated International Management Limited. Diese Gesellschaft<br />

wurde in Irland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 29. November 1990 unter der<br />

Registernummer 166961 errichtet. Das Grundkapital des Managers beläuft sich auf US-Dollar<br />

1.000.000 von denen 114.570 Stammaktien zu jeweils US-Dollar 1 ausgegeben und vollständig<br />

bezahlt waren.<br />

Nicht erstattungsfähige Einlagen in Höhe von US-Dollar 2.804.864,00 sind ebenfalls getätigt<br />

worden.<br />

Der Geschäftszweck des Managers ist es, Management-, Anlage- und Verwaltungsdienstleistungen<br />

für Organismen für gemeinsame Anlagen und Investmentgesellschaften zu erbringen. Der Manager<br />

ist eine mittelbare Tochtergesellschaft von Federated Investors Inc., eines US-amerikanischen<br />

Konzerns. Die Herren McGonigle, Donahue, Lyons und Walsh sind Mitglieder des Board of<br />

Directors des Managers. Der Sekretär der Gesellschaft des Managers ist gleichzeitig der Sekretär<br />

der Gesellschaft. Der Manager ist auch der Manager für Federated Unit Trust.<br />

Über ihre Tochtergesellschaften erbringt Federated Investors Inc. Dienstleistungen im Bereich des<br />

Investmentmanagements, des Vertriebs bzw. der Verwaltung für mehr als 139 registrierte USamerikanische<br />

Investmentfonds und Portfolios mit einem Vermögen in Höhe von annähernd US-<br />

Dollar 180 Milliarden. Die Fonds und Portfolios von Federated Investors, Inc. umfassen eine<br />

große Bandbreite von Renten- und Aktienfonds.<br />

Der Manager erhält eine jährliche Managementgebühr, die l% des durchschnittlichen täglichen


Nettovermögens des Fonds entspricht, und die täglich gutgeschrieben und rückwirkend monatlich<br />

gezahlt wird. Der Manager kommt für seine Auslagen selbst auf. Der Managementvertrag sieht<br />

vor, dass der Manager freiwillig die Managementgebühr verringern, darauf verzichten oder<br />

andere Vorkehrungen treffen kann, um die Kosten des Fonds soweit zu reduzieren, wie diese Kosten<br />

niedrigere Kostengrenzen, die der Manager durch Mitteilung an die Gesellschaft von sich aus<br />

festsetzen kann, übersteigen. Der Manager kann eine solche freiwillige Verpflichtung jederzeit<br />

nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft beenden oder ändern.<br />

Außer im Falle vorsätzlichen pflichtwidrigen Tuns, Böswilligkeit oder grob fahrlässiger<br />

Missachtung der Verpflichtungen und Pflichten, haftet der Manager der Gesellschaft, dem Fonds,<br />

den Anteilinhabern oder der Depotbank gegenüber nicht für Verluste, die sie infolge der<br />

Ausführung seiner Verpflichtungen und Pflichten seitens des Managers im Rahmen der<br />

Bestimmungen des Managementvertrages erleiden.<br />

Der Managementvertrag kann sowohl durch die Gesellschaft als auch durch den Manager durch<br />

schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von 90 Tagen gekündigt werden. Er<br />

kann von der Gesellschaft fristlos gekündigt werden, falls der Manager in Konkurs geht bzw.<br />

insolvent oder in anderer Weise unfähig wird, die sich aus dem Managementvertrag ergebenden<br />

Verpflichtungen und Pflichten zu erfüllen.<br />

Der Managementvertrag gestattet es dem Manager, seine Verwaltungspflichten an andere zu<br />

delegieren. Der Manager hat die Anlageberatungsverpflichtung an den Anlageberater, bestimmte<br />

operative Unterstützungsdienstleistungen an Federated Administrative Services Inc. und einige<br />

seiner Verwaltungsaufgaben an den Verwalter delegiert. Alle Gebühren und Aufwendungen, die im<br />

Zusammenhang mit diesen Anlageberatungsverpflichtungen und operativen<br />

Unterstützungsdienstleistungen entstehen, werden von dem Manager im Rahmen seiner Verwaltungsvergütung<br />

bezahlt. Die Honorare und Aufwendungen im Zusammenhang mit Verwaltungsaufgaben<br />

werden auf der Grundlage des durchschnittlichen täglichen Gesamtnettovermögens<br />

der Gesellschaft berechnet. Jährliche von der Gesellschaft an den Verwalter zu zahlende<br />

Gebühren für die Buchhaltung nebst Gebühren für die Übertragungsstelle, sofern anwendbar,<br />

Aktenführung, Cash-Managementgebühren und Auslagen, welche handelsübliche Höhe haben<br />

werden, werden den höheren Betrag von USD 50.000 oder 0,05% des durchschnittlichen täglichen<br />

Nettovermögens nicht übersteigen.<br />

Der Manager verwaltet auch andere Fonds, die getrennte Anteilklassen an Federated International<br />

Funds Plc repräsentieren. Jede Klasse kann in einer oder mehreren Anteilserien angeboten werden.<br />

Der Manager wird zu jeder Zeit die Pflichten betreffend eines jeden Fonds oder einer jeden Serie<br />

ordnungsgemäß wahrnehmen und, im Fall eines Interessenkonflikts bezüglich eines Fonds oder<br />

einer Serie, sicherstellen, dass der Konflikt in angemessener Weise gelöst wird.<br />

Der Anlageberater<br />

Der Anlageberater ist Federated Investment Counseling. Gemäß den Bestimmungen eines<br />

Anlageberatungsvertrages zwischen dem Manager und dem Anlageberater wird der Anlageberater<br />

den Manager in Bezug auf den Fonds beraten. Der Anlageberater führt für den Manager<br />

Anlageanalysen durch und unterstützt den Manager bei dem Kauf, Verkauf und Umtausch der<br />

Anlagen des Fonds.<br />

Der Anlageberater ist eine im Bundesstaat Delaware, USA, am 11. April 1989 gegründete<br />

Kapitalgesellschaft in Trustform und ist als Anlageberater im Sinne des "U.S. Investment Advisers<br />

Act of 1940" registriert. Es handelt sich um eine mittelbare Tochtergesellschaft von Federated<br />

Investors Inc. Der Anlageberater und andere Tochtergesellschaften von Federated Investors Inc<br />

fungieren als Anlageberater für eine Reihe von Investmentgesellschaften und privaten Konten mit<br />

kombiniertem Vermögen in Höhe von ungefähr US-Dollar 180 Milliarden. Federated Investors<br />

Inc., gegründet 1955, entwickelt und verwaltet US-amerikanische Investmentfonds in erster Linie<br />

für Unternehmen des Finanzsektors. Etwa 5.000 institutionelle Kunden profitieren von dem<br />

guten Ruf von Federated Investors Inc. hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer<br />

disziplinierten, risikoarmen Anlagepolitik. Durch diese institutionellen Kunden haben auch<br />

individuelle Anteilinhaber Zugang zu diesem hohen Maß an Anlagesachverstand.<br />

Das Honorar des Anlageberaters wird von dem Manager aus seiner Managementvergütung<br />

bezahlt. Der Anlageberater kommt für seine Auslagen selbst auf. Der Anlageberatungsvertrag sieht<br />

vor, dass der Anlageberater das Honorar reduzieren oder darauf verzichten wird, um die Ausgaben<br />

des Fonds innerhalb der Grenzen zu halten, die der Manager jeweils festsetzt.<br />

Soweit nicht vorsätzliches pflichtwidriges Tun, Böswilligkeit oder grob fahrlässige Missachtung<br />

der Verpflichtungen und Pflichten vorliegt haftet der Anlageberater dem Manager, der<br />

Gesellschaft, dem Fonds oder den Anteilinhabern gegenüber nicht für Handlungen oder<br />

Unterlassen seitens des Anlageberaters bei der Erfüllung der sich aus dem Anlageberatungsvertrag<br />

ergebenden Verpflichtungen und Pflichten. Der Anlageberatungsvertrag kann von dem Manager<br />

oder dem Anlageberater durch Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von sechzig Tagen<br />

gekündigt werden und endet sofort mit Beendigung des für den Fonds abgeschlossenen<br />

Managementvertrages zwischen der Gesellschaft und dem Manager. Außerdem kann der<br />

Anlageberatungsvertrag vom Manager fristlos gekündigt werden, falls der Anlageberater in<br />

Konkurs geht oder insolvent wird oder in anderer Weise unfähig wird, die Verpflichtungen und<br />

Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag zu erfüllen.<br />

Die Depotbank<br />

J.P. Morgan Bank (Ireland) Plc handelt für die Gesellschaft und den Fonds als Depotbank. Die<br />

Depotbank hat von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung erhalten, für die Gesellschaft und den<br />

Fonds als Depotbank zu handeln. J.P. Morgan Bank (Ireland) Plc ist eine Aktiengesellschaft die im<br />

Bankensektor tätig ist. Dies schließt auch Dienstleistungen als Treuhänder und Depotbank mit<br />

ein. Die Obergesellschaft der Depotbank ist J.P. Morgan Chase & Co. eingetragen in Delaware,<br />

U.S.A.<br />

Im Rahmen des allgemeinen Bankgeschäfts stellt die Depotbank Verwahrdienste für Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen bereit.<br />

Die Depotbankvereinbarung sieht vor, dass die Depotbank der Gesellschaft und den<br />

Anteilinhabern für einen ihnen entstandenen Verlust haftet, der durch die nicht zu rechtfertigende<br />

Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung ihrer Verpflichtungen entstanden ist. Ungeachtet des<br />

Vorstehenden und vorbehaltlich der Depotbankvereinbarung kann die Depotbank in Bezug auf<br />

Verluste, die von ihr erlitten werden oder bei ihr entstehen, außer den aufgrund ihrer nicht zu<br />

rechtfertigenden Nichterfüllung oder Schlechterfüllung ihrer Verpflichtungen entstandenen<br />

Verlusten, entschädigt werden. Die Depotbank ist vollständig dazu ermächtigt,<br />

Unterdepotbanken oder Verwahrungsstellen zur Verwahrung des Fondsvermögens zu bestellen.<br />

Entsprechend den Bedingungen der Depotbankvereinbarung wird die Haftung der Depotbank<br />

nicht durch die Tatsache berührt, dass sie einer dritten Partei einen Teil oder das gesamte<br />

Vermögen zur Verwahrung anvertraut hat. Um ihrer der Richtlinie entsprechenden Verpflichtung<br />

nachzukommen muss die Depotbank die Auswahl und Bestellung einer dritten Partei als<br />

- 7 -<br />

Unterdepotbank oder Verwahrungsstelle mit angemessener Sorgfalt vornehmen, um<br />

sicherzustellen, dass die dritte Partei über die Erfahrung, Kompetenz und Ruf verfügt und diese<br />

erhält, die geeignet sind, die besagten Verpflichtungen zu erfüllen. Die Depotbank muss die<br />

Unterdepotbank oder die Verwahrungsstelle in angemessener Weise beaufsichtigen und von Zeit zu<br />

Zeit entsprechende Auskünfte einholen, die bestätigen, dass die Verpflichtungen der Stelle<br />

weiterhin kompetent erfüllt werden.<br />

Die Depotvereinbarung wird bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung durch eine der Parteien in<br />

Kraft bleiben, wobei die Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Sollte sich die Depotbank aus der<br />

Depotvereinbarung zurückziehen wollen, kann die Gesellschaft innerhalb von drei Monaten ein<br />

ordnungsgemäß qualifiziertes Unternehmen ernennen, welches von der Aufsichtsbehörde für<br />

diesen Zweck zugelassen ist. Sollte die Gesellschaft binnen der dreimonatigen Kündigungsfrist<br />

keine nachfolgende Depotbank ernannt haben, werden die Direktoren eine außerordentliche<br />

Hauptversammlung der Anteilinhaber einberufen, um einen Beschluss herbeizuführen, auf deren<br />

Grundlage die Gesellschaft aufgelöst und nach welcher bei der Aufsichtsbehörde der Widerruf der<br />

Zulassung der Gesellschaft beantragt werden soll. Bis zu dem Zeitpunkt des eigentlichen Widerrufs<br />

durch die Aufsichtsbehörde besteht die Ernennung der Depotbank weiterhin fort.<br />

Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit Depotbankaufgaben, welche täglich<br />

auflaufen und monatlich gezahlt werden, werden auf der Basis des durchschnittlichen täglichen<br />

Gesamtnettovermögens des Fonds erhoben. Die jährlichen Gebühren für die Depotbank dürfen<br />

0,015% des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Gesellschaft nicht übersteigen. Die<br />

Depotbank trägt die Aufwendungen für ihre eigenen Auslagen, Treuhändergebühren einschließlich<br />

Kosten für die Verwahrstelle, sofern anwendbar, Transaktionsgebühren und Auslagen selbst. Von<br />

der Gesellschaft an Unterdepotbanken zu zahlende Gebühren werden handelsübliche Höhe haben.<br />

Der Verwalter<br />

Der Manager hat gemäß dem Verwaltungsvertrag als Verwalter J.P. Morgan Administration<br />

Services (Ireland) Limited eingesetzt, damit diese bestimmte Registrierungs-, Bewertungs- und<br />

Verwaltungsarbeiten durchführt und Anträge auf Zuteilung und auf Rücknahme von Anteilen<br />

bearbeitet.<br />

Der Verwalter ist eine in Irland am 28. Mai 1990 gegründete, private Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung, welche letztlich ein 100%iges Tochterunternehmen von J.P. Morgan Chase<br />

& Co. aus Delaware, U.S.A ist.<br />

Der Verwaltungsvertrag enthält eine Entschädigungsvereinbarung zugunsten des Verwalters,<br />

welche jedoch unwirksam ist bei Vorliegen von Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Schlechterfüllung,<br />

Betrug oder Arglist.<br />

Der Verwaltungsvertrag wird bis zur Kündigung durch eine der hieran beteiligten Parteien<br />

fortbestehen; die Kündigungsfrist beträgt mindestens 90 Tage und ist der Gegenpartei schriftlich<br />

zu erteilen. Daneben kann der Verwaltungsvertrag gekündigt werden, wenn:<br />

(i) eine der Parteien die Auflösung betreibt (ausgenommen ist eine freiwillige Auflösung zum<br />

Zwecke der Umstrukturierung oder Verschmelzung auf der Grundlage von vorher zwischen<br />

den Parteien vereinbarten Bedingungen) oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden zum<br />

Fälligkeitszeitpunkt zu begleichen, insolvenzrechtliche Handlungen vornimmt oder ein<br />

Insolvenzverwalter zum Zweck der Verwaltung eines Vermögenswertes einer Partei eingesetzt<br />

wird oder ein Ereignis mit vergleichbaren Auswirkungen eintritt;<br />

(ii) die zuständige irische oder eine andere Aufsichtsbehörde die Zulassung einer der Parteien<br />

zurücknimmt; oder<br />

(iii) ein sonstiges Ereignis stattfindet, das im Hinblick auf die Gründungsdokumente der<br />

Gesellschaft zur Kündigung des Verwaltungsvertrages führt; oder<br />

(iv) eine der Parteien diese Vereinbarung in erheblicher Weise verletzt und – soweit überhaupt<br />

möglich – die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung behebt.<br />

Betriebliche Unterstützungsleistungen<br />

Federated Administrative Services, Inc. ist ein Unternehmen im Staat Pennsylvania, USA, und<br />

mittelbare Tochtergesellschaft von Federated Investors Inc. Diese Gesellschaft erbringt gegenüber<br />

dem Manager betriebliche Unterstützungsleistungen, einschließlich - ohne darauf beschränkt zu<br />

sein - der Unterstützung des Verwalters bei der Beantwortung von Fragen von Finanzinstituten<br />

über die Gesellschaft, der Zurverfügungstellung von Computersystemen und<br />

Programmierungsleistungen, bestimmter rechtlicher und buchhalterischer Dienstleistungen sowie<br />

der Berichterstattung.<br />

Obwohl die Gesellschaft zugestimmt hat, den Manager von allen Honoraren und Kosten im<br />

Zusammenhang mit solchen betrieblichen Unterstützungsleistungen freizustellen, hat der<br />

Manager zugestimmt, diese Honorare und Kosten durch seine Managementgebühr abzudecken.<br />

Diese Vereinbarung ist jedoch von freiwilligem Charakter und der Manager kann nach<br />

schriftlicher Benachrichtigung der Gesellschaft von dieser jederzeit Freistellung verlangen. Die<br />

Gebühr variiert zwischen 0,075% und 0,15% der Summe der Vermögenswerte der Gesellschaft in<br />

Abhängigkeit von der Bilanzsumme der Gesellschaft.<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

Die Vertriebsgesellschaft der Anteile ist <strong>NORAMCO</strong> AG, Bollendorf, Deutschland. Die<br />

Vertriebsgebühren werden vom Manager aus seiner Managementgebühr getragen.<br />

Rechtsberatung<br />

In Angelegenheiten des irischen Rechts erfolgt die Rechtsberatung durch Arthur Cox, Dublin,<br />

Irland.<br />

Abschlußprüfer<br />

Die unabhängigen Abschlußprüfer für die Gesellschaft sind Ernst & Young, Wirtschaftsprüfer, die<br />

diese Funktion von ihrem Büro in Dublin, Irland, aus wahrnehmen.<br />

AUFWENDUNGEN<br />

Jedem Anteil wird der ihm zuzuschreibende Teil der Aufwendungen der Gesellschaft und des Fonds<br />

zugeordnet. Diese Kosten beinhalten, ohne darauf beschränkt zu sein, (a) die Kosten der<br />

Errichtung und Führung der Gesellschaft und des Fonds, (b) die Vergütungen der Direktoren, (c)<br />

die Kosten für Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung und der betrieblichen Unterstützung,<br />

(d) die Druckkosten für Prospekte, Verkaufsliteratur und andere Unterlagen für Anteilinhaber und<br />

potentielle Anleger, (e) die Kosten der Registrierung der Gesellschaft, des Fonds und der Anteile


ei einer Behörde oder Aufsichtsbehörde, einer Wertpapierbörse oder einem anderen geregelten<br />

Markt, (f) Steuern und Provisionen, (g) Depotbankgebühren, (h) Druckkosten, Portogebühren,<br />

Aufwendungen für Buchprüfung, Buchhaltung und Rechtsberatung, (i) Kosten für Berichte an<br />

Anteilinhaber, an die Aufsichtsbehörde und Behörden, (j) für Versammlungen der Direktoren und<br />

Versammlungen der Anteilinhaber sowie Aufwendungen für die Einholung von Vollmachten für<br />

solche Versammlungen, (k) Versicherungsprämien, (1) Verbandsmitgliedsbeiträge sowie (m)<br />

Aufwendungen für einmalige und außerordentliche Angelegenheiten, die auftreten können.<br />

Alle Kosten in Bezug auf die Organisierung und Errichtung der Gesellschaft und des Fonds<br />

wurden vom Manager getragen. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, den Manager für diese<br />

Kosten für die Dauer von Jahren zu entschäden.<br />

Abgesehen von den Aufwendungen, die die Gesellschaft und der Fonds tragen, können<br />

Finanzinstitute, über die Anteile gekauft werden, Vergütungen für geleistete Dienste in Rechnung<br />

stellen, die mit dem Eigentum an den Anteilen zusammenhängen. Dieser Prospekt sollte daher<br />

zusammen mit jeder Vereinbarung zwischen Kunde und Institut im Hinblick auf geleistete<br />

Dienste, die Vergütung für diese Dienstleistungen und alle eventuellen Einschränkungen und<br />

Beschränkungen gelesen werden.<br />

BESTEUERUNG IN IRLAND<br />

Das Folgende stellt keine abschließende Behandlung der für die Gesellschaft oder alle Arten von<br />

Investoren, von denen manche speziellen Vorschriften unterliegen, geltenden steuerlichen<br />

Konsequenzen dar. Anteilinhabern und potentiellen Investoren wird empfohlen, sich von ihren<br />

Beratern bezüglich möglicher steuerlicher oder anderer Konsequenzen einer Zeichnung, eines<br />

Haltens, eines Verkaufes, eines Umtausches oder anderweitigen Veräußerung der Anteile, die sich<br />

gemäß den Gesetzen des Landes, in dem ihre Gesellschaft eingetragen ist, ihr Unternehmen<br />

besteht, dessen Staatsbürger sie sind, oder in dem sie ansässig sind oder ihren Aufenthalt haben<br />

sowie im Hinblick auf ihre persönlichen Umstände, ergeben, beraten zu lassen.<br />

Die folgenden Aussagen zur Besteuerung basieren auf Auskünften, die die Mitglieder des<br />

Verwaltungsrates bezüglich der in Irland zum Zeitpunkt dieses Dokumentes in Kraft befindlichen<br />

Gesetzgebung und der steuerlichen Praxis erhalten haben. Es kann nicht garantiert werden, dass<br />

die zum Zeitpunkt der Tätigung einer Anlage in der Gesellschaft vorherrschende Steuersituation<br />

oder die angenommene Steuersituation unbegrenzte Zeit fortbestehen wird.<br />

In Irland Ansässiger<br />

Ein in Irland Ansässiger, der in die Gesellschaft investiert, unterliegt der Besteuerung auf<br />

Ausschüttungen von der Gesellschaft und auf Rücknahmen und Übertragungen seiner Anteile an<br />

der Gesellschaft, es sei denn, er gilt als in Irland ansässige, steuerbefreite Person. Die Gesellschaft<br />

unterliegt keiner Steuer in Bezug auf einen Anteilinhaber, der kein in Irland Ansässiger zu dem<br />

Zeitpunkt einer Ausschüttung der Gesellschaft oder einer Rücknahme oder Übertragung von<br />

Anteilen an der Gesellschaft ist, vorausgesetzt, die notwendigen unterschriebenen Erklärungen<br />

wurden dem Manager zur Verfügung gestellt. Bei Fehlen einer unterschriebenen sich auf die<br />

Ansässigkeit beziehenden und ausgefüllten Erklärung wird angenommen, der Investor sei ein in<br />

Irland Ansässiger. Ein Vermittler kann im Auftrag seines Klienten eine Erklärung abgeben.<br />

Eine Steuer wird nur bei Eintreten eines steuerpflichtigen Ereignisses bei der Gesellschaft<br />

erhoben. Ein steuerpflichtiges Ereignis umfasst Zahlungen an einen Anteilinhaber oder die<br />

Einlösung, die Rücknahme oder Übertragung von Anteilen. Die entfallende Steuer wird zum<br />

Zeitpunkt des steuerpflichtigen Ereignisses berechnet. Ein steuerpflichtiges Ereignis schließt nicht<br />

ein:<br />

• Transaktionen in Verbindung mit Anteilen, welche über ein anerkanntes, im Auftrag der<br />

Finanzbehörden von Irland bestimmtes Clearing-System gehalten werden, oder<br />

• die Überarbeitungen des Anteilsrechts durch einen Anteilinhaber, wenn die Übertragung<br />

zwischen Ehepartnern oder ehemaligen Ehepartnern erfolgt und bestimmten Regelungen<br />

unterliegt, oder<br />

• einen Umtausch von Anteilen in Anteile eines anderen Fonds oder einer anderen Anteilsklasse<br />

der Gesellschaft, oder<br />

• einen durch eine Verschmelzung oder Neuerrichtung der Gesellschaft mit einem anderen Fonds<br />

begründeten Anteilstausch.<br />

Ein Anteilinhaber, der ein in Irland Ansässiger ist oder der kein in Irland Ansässiger ist, dessen<br />

Anteile jedoch einer Zweigniederlassung oder Vertretung in Irland zuzurechnen sind, unterliegt<br />

möglicherweise der irischen Besteuerung auf eine Ausschüttung oder ein Einlösen in Bezug auf<br />

solche Anteile, auf eine Rücknahme oder eine Übertragung solcher Anteile. Soweit Anteile nicht<br />

über ein anerkanntes Abrechnungssystem gehalten werden, ergeben sich bei einem<br />

steuerpflichtigen Ereignis die folgenden steuerlichen Konsequenzen:<br />

Von einer Ausschüttung an einen Anteilinhaber, der ein in Irland Ansässiger ist, wird die Steuer<br />

zum Einheits-Einkommensteuersatz (derzeit 20 Prozent) einbehalten und von der Gesellschaft an<br />

die Finanzbehörden abgeführt und eine Steuer zum Einheitssatz zuzüglich 3 Prozent wird von sich<br />

aus einer Einlösung, einer Rücknahme oder Übertragung von Anteilen ergebenden Gewinn, durch<br />

einen Anteilinhaber, der ein in Irland Ansässiger ist, einbehalten und an die Finanzbehörden<br />

abgeführt. Ein sich ergebender Gewinn wird errechnet aus der Differenz zwischen dem Wert der<br />

Anlage des Anteilinhabers in der Gesellschaft zum Zeitpunkt des steuerpflichtigen Ereignisses und<br />

den Kosten der Anlage, die entsprechend besonderen Regelungen berechnet werden.<br />

Abhängig von der steuerlichen Situation des Anteilinhabers, der ein in Irland Ansässiger ist, hat<br />

dieser Anteilinhaber bei einer Ausschüttung der Gesellschaft oder einem sich aus einer Rücknahme<br />

oder Übertragung von Anteilen ergebenden Gewinn u.U. zusätzliche Steuern zu bezahlen.<br />

Alternativ hat ein solcher Anteilinhaber u.U. Anspruch auf eine teilweise oder komplette<br />

Erstattung der Steuern, die von der Gesellschaft bei einem steuerpflichtigen Ereignis einbehalten<br />

wurden.<br />

Kein in Irland Ansässiger<br />

Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, im Falle eines steuerpflichtigen Ereignisses Steuern<br />

einzubehalten, falls ein Anteilinhaber kein in Irland Ansässiger ist und dieser Anteilinhaber eine<br />

wahrheitsgemäße und richtige diesbezügliche Erklärung gegenüber dem Manager abgegeben hat.<br />

Bei Fehlen einer derartigen Erklärung ist die Gesellschaft verpflichtet, bei Eintritt eines<br />

steuerpflichtigen Ereignisses ungeachtet dessen, dass ein Anteilinhaber kein in Irland Ansässiger<br />

ist, Einkommensteuer zu dem oben beschriebenen Satz einzubehalten.<br />

Im Falle, dass ein Anteilinhaber als Vermittler im Auftrag einer Person handelt, die keine in Irland<br />

Ansässige ist, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, bei Eintritt eines steuerpflichtigen Ereignisses<br />

- 8 -<br />

Steuern einzubehalten, vorausgesetzt, dieser Vermittler hat eine wahrheitsgemäße und richtige<br />

Erklärung gegenüber dem Manager darüber abgegeben, dass er im Auftrag eines nicht in Irland<br />

Ansässigen handelt.<br />

Ein Anteilinhaber, der kein in Irland Ansässiger ist und der eine wahrheitsgemäße diesbezügliche<br />

Erklärung abgegeben hat, unterliegt nicht der irischen Besteuerung in Bezug auf Ausschüttungen<br />

auf seine Anteile oder Gewinne, die sich durch die Veräußerung seiner Anteile im Wege einer<br />

Rücknahme oder Übertragung ergeben haben. Irische Steuern fallen möglicherweise auf eine<br />

Ausschüttung an einen Anteilinhaber an, der kein in Irland Ansässiger ist, oder auf die Einlösung,<br />

die Rücknahme oder die Übertragung von Anteilen, falls die Anteile einer irischen<br />

Zweigniederlassung oder Agentur eines solchen Anteilinhabers zuzurechnen sind. Ein<br />

Anteilinhaber, der kein in Irland Ansässiger ist, unterliegt möglicherweise der irischen<br />

Kapitalertragsteuer, falls der Wert der Anteile oder der Großteil ihres Wertes aus irischen Landoder<br />

Schürfrechten erzielt wurde und die Anteile nicht an einer Börse notiert werden.<br />

Stempelgebühren<br />

In Irland sind keine Stempelgebühren oder andere Steuern von der Gesellschaft auf die Ausgabe,<br />

die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Übertragung von Anteilen zu<br />

bezahlen. Wo eine Zeichnung oder Rücknahme von Anteilen durch die körperliche Übertragung<br />

von irischen Wertpapieren oder anderen irischen Vermögenswerten bewirkt wird, fallen<br />

möglicherweise irische Stempelgebühren auf die Übertragung solcher Wertpapiere oder<br />

Vermögenswerte an.<br />

Schenkung-/Erbschaftsteuer<br />

Die Verfügung über Anteile durch einen Anteilinhaber unterliegt nicht der Schenkung-/<br />

Erbschaftsteuer unter der Voraussetzung, (i) dass der Schenkungsempfänger oder Erbe weder ein<br />

in Irland Ansässiger ist noch dort seinen Wohnsitz hat, (ii) dass am Tage der Verfügung, der<br />

verfügende Anteilinhaber kein in Irland Ansässiger ist bzw. dort seinen Wohnsitz hat oder irisches<br />

Recht auf die Verfügung keine Anwendung findet und (iii) dass die Anteile Bestandteil der<br />

Schenkung oder Erbschaft am Tag der Schenkung oder Erbschaft am Bewertungstag sind.<br />

VERSAMMLUNGEN<br />

Alle Hauptversammlungen der Gesellschaft werden in Irland abgehalten. In jedem Jahr hält die<br />

Gesellschaft eine Hauptversammlung als ihre Jahreshauptversammlung ab. Jede<br />

Hauptversammlung der Gesellschaft wird mit einer Frist von einundzwanzig Tagen (der Tag der<br />

Absendung der Mitteilung und der Tag der Versammlung nicht eingerechnet) einberufen. Die<br />

Mitteilung hat den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung und die Tagesordnung zu enthalten.<br />

Jeder Anteilinhaber kann sich durch einen Stellvertreter vertreten lassen. Die Bestimmungen<br />

betreffend Mindestanwesenheit zur Beschlussfähigkeit und die erforderlichen Mehrheiten in<br />

Hauptversammlungen sind in der Satzung festgelegt.<br />

Die Satzung bestimmt, dass Entscheidungen in den jeweiligen Angelegenheiten durch<br />

Handzeichen erfolgen. Eine Abstimmung wird durchgeführt, wenn dies von fünf Anteilinhabern<br />

bzw. von Anteilinhabern, die mindestens 10% der Anteile der Gesellschaft repräsentieren, oder<br />

vom Vorsitzenden der Versammlung verlangt wird.<br />

Jeder Anteil gewährt dem jeweiligen Inhaber eine Stimme bei der Wahl der Direktoren und bei<br />

anderen die Gesellschaft betreffende Angelegenheiten, die den Anteilinhabern zur Abstimmung<br />

vorgelegt werden. Alle Anteile einer Anteilklasse oder Serie haben die gleichen Stimmrechte, außer<br />

in Angelegenheiten, die nur eine bestimmte Anteilklasse oder Serie betreffen. In diesem Fall sind<br />

nur die Inhaber von Anteilen dieser Anteilklasse oder Serie zur Abstimmung berechtigt.<br />

BERICHTE<br />

In jedem Jahr werden die Direktoren einen Jahresbericht und geprüften Jahresabschluß für die<br />

Gesellschaft und den Fonds erstellen lassen. Diese werden den Anteilinhabern innerhalb von vier<br />

Monaten nach Ende der jeweiligen Periode, für die sie erstellt wurden, und mindestens<br />

einundzwanzig Tage vor der Jahreshauptversammlung zugesandt. Außerdem wird die Gesellschaft<br />

einen Halbjahresbericht erstellen. Dieser Halbjahresbericht enthält den ungeprüften<br />

halbjährlichen Abschluss der Gesellschaft und des Fonds. Der Halbjahresbericht steht den<br />

Anteilinhabern innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Periode, für die er erstellt wurde, zur<br />

Verfügung. Anteilinhaber können eine Kopie des Halbjahresberichts kostenlos von ihrem<br />

Finanzvermittler, der Vertriebsgesellschaft oder dem Manager erhalten.<br />

Der Jahresabschluß wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres erstellt.<br />

Halbjahresberichte werden für den Zeitraum bis zum 30. Juni jeden Jahres erstellt.<br />

Die geprüften Jahresberichte einschließlich der in Euro erstellten Bilanzen werden den<br />

Anteilinhabern kostenlos an ihre eingetragene Adresse geschickt und können am eingetragenen<br />

Sitz des Managers und der Gesellschaft eingesehen werden.<br />

VOLLSTÄNDIGE RÜCKNAHME<br />

Alle Anteile können zurückgenommen werden, falls<br />

(i) 75% der an der Abstimmung in einer Hauptversammlung teilnehmenden Anteilinhaber die<br />

Rücknahme der Anteile durch die Direktoren beschließen, wobei die betreffende<br />

Hauptversammlung mit einer Frist von höchstens sechs und mindestens vier Wochen<br />

einberufen worden sein muss; oder<br />

(ii) zu einem beliebigen Zeitpunkt nach sechs Monaten nach Ausgabe einer Klasse oder<br />

Unterklasse von Anteilen der Nettoinventarwert dieser Anteile für den Zeitraum von fünf<br />

aufeinanderfolgenden Wochen an jedem Handelstag weniger als US-Dollar 50 Millionen<br />

wert ist. In diesem Fall können die Direktoren durch Benachrichtigung innerhalb von<br />

mindestens vier und höchstens sechs Wochen (auslaufend an einem Handelstag) an alle im<br />

Register aufgeführten Anteilinhaber dieser Klasse oder Unterklasse alle – aber nicht nur<br />

einige – Anteile, welche nicht bereits in dieser Klasse oder Unterklasse vorher<br />

zurückgenommen wurden, zurücknehmen, soweit dies innerhalb von vier Wochen nach<br />

Ablauf des genannten Zeitraums geschieht.


AUFLÖSUNG<br />

Bei Auflösung des Fonds wird das zur Verteilung anstehende Vermögen (nach Befriedigung aller<br />

Gläubigeransprüche) an die Anteilinhaber anteilmäßig im Verhältnis der gehaltenen Anteile<br />

verteilt.<br />

Bei Auflösung der Gesellschaft wird das zur Verteilung anstehende Vermögen eines jeden Fonds<br />

(nach Befriedigung aller Gläubigeransprüche) anteilmäßig (pro rata) an die Anteilinhaber an<br />

einem solchen Fonds verteilt. Das danach verbleibende Vermögen, das in keinem anderen Fonds<br />

enthalten ist, wird anteilmäßig auf die Fonds verteilt, und zwar im Verhältnis (pro rata) des<br />

Nettoinventarwerts eines jeden Fonds unmittelbar vor der Verteilung an die Anteilinhaber. Die<br />

Verteilung an die Anteilinhaber eines jeden Fonds erfolgt anteilmäßig im Verhältnis (pro rata) der<br />

Anzahl von Anteilen, die jeder Anteilinhaber an diesem Fonds hält.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Der Manager, der Anlageberater, die Depotbank und jede Partei, an die vom Manager, dem<br />

Anlageberater oder der Depotbank Management-, Beratungs- und Verwaltungsfunktionen<br />

übertragen werden, können von Zeit zu Zeit als Manager, Depotbank oder Anlageberater im<br />

Zusammenhang mit anderen Fonds handeln, welche ähnliche Anlageziele haben wie der Fonds,<br />

oder in anderer Weise an diesen beteiligt sein. Deshalb ist es möglich, dass ein jeder von ihnen im<br />

Laufe der Geschäftstätigkeit in einen potentiellen Interessenkonflikt mit dem Fonds gerät. In<br />

einem solchen Fall muss jeder von ihnen, zu jeder Zeit, seine jeweiligen Verpflichtungen im<br />

Rahmen des Managementvertrages, des Anlageberatungsvertrages und der<br />

Depotbankvereinbarung berücksichtigen.<br />

Zusätzlich kann jeder der vorgenannten als Vollmachtgeber oder Bevollmächtigter Geschäfte mit<br />

dem Fonds abschließen, vorausgesetzt, dass solche Geschäfte so durchgeführt werden, dass sie im<br />

besten Interesse des Anteilinhabers liegen, und als würden sie wie unter Kaufleuten üblich<br />

durchgeführt. Interessenkonflikte werden gerecht und im besten Interesse der Anteilinhaber<br />

gelöst. Es wird davon ausgegangen, dass Geschäfte zu normalen geschäftlichen Bedingungen<br />

abgewickelt wurden, sofern (1) eine förmliche Bewertung einer Transaktion durch eine von der<br />

Depotbank als unabhängig und sachkundig zugelassene Person eingeholt wurde oder (2) die<br />

Transaktion "bestens" an einer organisierten Anlagenbörse entsprechend den Regeln einer solchen<br />

Börse durchgeführt wird und in angemessener Weise umsetzbar ist oder (3) die Transaktion zu<br />

Bedingungen durchgeführt wird, die nach Überzeugung der Depotbank (oder der Direktoren<br />

sofern die Depotbank in die Transaktion involviert ist) den normalen geschäftlichen Bedingungen<br />

nach dem Prinzip der rechtlichen Unabhängigkeit entsprechen.<br />

Soweit der Anlageberater oder Manager Bewertungen für Wertpapiere vornimmt, deren<br />

Marktpreis nicht repräsentativ oder überhaupt nicht verfügbar ist, besteht ein möglicher<br />

Interessenkonflikt, da ein Anstieg des Nettoinventarwertes eines Fonds in höheren<br />

Beratungsgebühren resultieren könnte. Sämtliche Wertpapiere werden jedoch mit Sorgfalt und in<br />

gutem Glauben auf der Grundlage des wahrscheinlichen Realisierungswertes bewertet.<br />

RECHTSSTREITIGKEITEN<br />

Weder die Gesellschaft noch der Fonds führt einen Rechtsstreit oder ist an einem Schiedsverfahren<br />

beteiligt. Den Direktoren sind keine Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche bekannt, die gegen die<br />

Gesellschaft oder den Fonds anhängig sind oder anhängig zu werden drohen.<br />

BEDEUTENDE VERTRÄGE<br />

Die folgenden Verträge sind abgeschlossen und sind oder können von erheblicher Bedeutung sein:<br />

• Die Depotbankvereinbarung vom 14. Oktober 2002 zwischen der Gesellschaft und der<br />

Depotbank, nach deren Bestimmungen letztere als Depotbank für die Gesellschaft und den<br />

Fonds handelt.<br />

• Der Managementvertrag vom 14. Januar 1991 in seiner aktuellen Fassung zwischen der<br />

Gesellschaft und dem Manager, dessen Bestimmungen zufolge letzterer als Manager für die<br />

Gesellschaft und den Fonds handelt.<br />

• Der Anlageberatungsvertrag vom 14. Januar 1991 in seiner aktuellen Fassung zwischen dem<br />

Manager und dem Anlageberater, nach dessen Bestimmungen letzterer als Anlageberater für<br />

den Manager in Bezug auf die Gesellschaft und den Fonds ernannt wurde.<br />

• Der Verwaltungsvertrag vom 14. Oktober 2002 zwischen dem Manager, der Gesellschaft und<br />

J.P. Morgan Administration Services (Ireland) Limited, nach dessen Bestimmungen letztere<br />

Verwaltungsdienstleistungen für den Manager erbringt.<br />

• Die Vertriebsvereinbarung vom 11. Juni 2003 zwischen dem Manager und <strong>NORAMCO</strong> AG,<br />

nach dessen Bestimmungen letztere als Vertriebsgesellschaft der Anteile fungiert.<br />

GEBRAUCH DES NAMENS<br />

Federated Investors Inc. aus Pittsburgh, Pennsylvania, USA, hat der Gesellschaft die Erlaubnis<br />

erteilt, den Namen "Federated" im Namen der Gesellschaft und des Fonds zu führen. Federated<br />

Investors Inc. kann diese Erlaubnis jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen. In diesem Fall ist<br />

die Gesellschaft verpflichtet, den Namen der Gesellschaft und des Fonds zu ändern. Die<br />

Anteilinhaber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle notwendigen Beschlüsse in einer<br />

Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, um eine solche Namensänderung<br />

durchzuführen.<br />

BEREITSTELLUNG UND EINSICHT IN UNTERLAGEN<br />

Die Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft, die vorstehend genannten bedeutenden<br />

Verträge und alle Jahres- und Halbjahresberichte liegen zur Einsichtnahme, zusammen mit Kopien<br />

der Richtlinie und der von der Aufsichtsbehörde gemäß der Richtlinie herausgegebenen OGAW-<br />

Verlautbarungen unter der Adresse J.P. Morgan House, JFSC, Dublin 1, Irland aus. Kopien der<br />

Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft sowie alle Jahres- und Halbjahresberichte<br />

können bei dem Manager kostenfrei angefordert werden.<br />

- 9 -<br />

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN<br />

Falls Sie Zweifel bezüglich des Inhalts dieses Prospekts haben, sollten Sie Ihren Finanzvermittler,<br />

Bankmanager, Anwalt, Buchhalter oder sonstigen Finanzberater konsultieren.<br />

Die Direktoren der Gesellschaft übernehmen die Verantwortung für die Informationen, die in<br />

diesem Dokument enthalten sind. Nach bestem Wissen und Gewissen der Direktoren (die mit aller<br />

gebotenen Sorgfalt sichergestellt haben, dass dies der Fall ist) entsprechen die Informationen in<br />

diesem Dokument den Tatsachen und lassen nichts aus, was für den Aussagegehalt dieser<br />

Informationen von Bedeutung sein könnte. Die Direktoren übernehmen dafür die entsprechende<br />

Verantwortung.<br />

Die Verteilung dieses Dokumentes ist nach der Veröffentlichung des ersten Halbjahresberichts der<br />

Gesellschaft und des Fonds nur mit der Maßgabe erlaubt, dass eine Kopie dieses Berichts beigelegt<br />

ist. Die Verteilung dieses Dokumentes ist nach Veröffentlichung des ersten Jahresberichts der<br />

Gesellschaft und des Fonds nur mit der Maßgabe erlaubt, dass eine Kopie des letzten Jahresberichts<br />

und des letzten Halbjahresberichts, soweit dieser vorliegt, beigefügt sind. Diese Berichte sind<br />

Bestandteil dieses Prospektes.<br />

ANHANG I<br />

Anlagetechniken und -instrumente<br />

Der Fonds kann derivative Finanzinstrumente in Form von Devisenoptionen und Devisenswaps<br />

zum Zweck eines effektiven Portfoliomanagements und zur Absicherung und Verringerung des<br />

Gesamtrisikos seiner Anlagen verwenden, sofern diese an einer organisierten Börse oder im<br />

Freihandel (Over-the-Counter-Markt) gehandelt werden.<br />

Die Nutzung dieser Instrumente durch den Fonds wird durch die jeweiligen Marktbedingungen,<br />

die durch die geltenden Bestimmungen gesetzten Grenzen und durch steuerliche Erwägungen<br />

eingeschränkt. Außerdem werden diese Strategien nur in Übereinstimmung mit den Anlagezielen<br />

des Fonds angewendet.<br />

Die Anwendung dieser Strategien birgt gewisse spezielle Risiken in sich, einschließlich (1) der<br />

Abhängigkeit von Informationen hinsichtlich der Preisentwicklung bei den abgesicherten<br />

Wertpapieren und den Schwankungen der Zinssätze, (2) einer nicht hinreichend abgestimmten<br />

Korrelation zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Wertpapieren bzw.<br />

Marktsektoren, (3) der Tatsache, dass sich die Kenntnisse für die Anwendung dieser Instrumente<br />

von denen, die für die Auswahl der Wertpapiere des Fonds benötigt werden, unterscheiden, (4) des<br />

möglichen Fehlens eines liquiden Markts für ein bestimmtes Instrument zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt und (5) möglicher Hindernisse für ein effizientes Portfoliomanagement sowie<br />

Beeinträchtigungen bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Rücknahmeanträgen und<br />

anderen kurzfristigen Verbindlichkeiten des Fonds, aufgrund der Höhe des Anteils an<br />

Vermögenswerten des Fonds, der für die Deckung von Verpflichtungen abgesondert wurde.<br />

Derivative Finanzkontrakte<br />

Kaufoptionen können unter der Bedingung erworben werden, dass der Preis der Option dem<br />

Fonds jederzeit in bar oder in Wertpapieren mit einer Laufzeit von drei Monaten oder weniger zur<br />

Verfügung steht. Ungedeckte Kaufoptionen können dagegen in dieser Weise nur unter der<br />

Bedingung erworben werden, dass der Ausübungskurs 10% des Nettoinventarwertes des Fonds<br />

nicht übersteigt. Grundsätzlich können Kaufoptionen eingeräumt (veräußert) werden,<br />

vorausgesetzt, der Fonds behält zu jeder Zeit das Eigentum an dem Wertpapier, das Gegenstand<br />

der Kaufoption ist.<br />

Verkaufsoptionen können unter der Voraussetzung erworben werden, dass das Wertpapier, das<br />

Gegenstand der Option ist, über den gesamten Zeitraum im Eigentum des Fonds verbleibt.<br />

Verkaufsoptionen können eingeräumt (verkauft) werden, sofern der Ausübungskurs der Optionen<br />

zu jeder Zeit vom Fonds in bar oder in Wertpapieren mit einer Laufzeit von drei Monaten oder<br />

weniger gehalten wird.<br />

Der Gesamtbetrag der Einnahmen oder Ausgaben des Fonds für Prämien bei Optionen darf 10%<br />

des Nettoinventarwertes des Fonds nicht übersteigen.<br />

Die oben aufgeführten Beschränkungen gelten nicht für Transaktionen bei denen eine bestehende<br />

Position glattgestellt wird.<br />

Optionen und Devisenswapkontrakte, die am Over-The-Counter Markt (Freihandel)<br />

abgeschlossen werden ("OTC-Kontrakte") sind unter den folgenden Bedingungen möglich:<br />

• der Kontrahent muss über ein Eigenkapital in Höhe von mehr als EUR 125 Millionen, oder<br />

über den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung verfügen;<br />

• der Name des Kontrahenten wird in den vom Fonds ausgegebenen darauffolgenden Halbjahresoder<br />

Jahresbericht aufgenommen;<br />

• der Manager hat sich überzeugt, dass der Kontrahent (i) einer mindestens ein Mal wöchentlich<br />

von ihm durchzuführenden Bewertung der Transaktion zugestimmt hat, und (ii) die<br />

Glattstellung der Transaktion auf Verlangen des Managers zu einem angemessenen Preis<br />

durchführen wird;<br />

• zu Beginn anfallende Auslagen der Parteien im Zusammenhang mit OTC-Derivaten dürfen5%<br />

des Nettoinventarwertes des Fonds nicht übersteigen.<br />

Andere OTC-Kontrakte können von der Aufsichtsbehörde im Einzelfall zugelassen werden.<br />

Terminkontrakte werden verkauft, falls entweder das Wertpapier, welches Gegenstand des<br />

Kontraktes ist, zu jedem Zeitpunkt im Eigentum des Fonds steht oder wenn vernünftigerweise<br />

davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Vermögenswerte des Fonds oder ein Teil hiervon,<br />

welcher wertmäßig nicht geringerer als der Ausübungswert des verkauften Terminkontraktes ist,<br />

sich entsprechend den Preisschwankungen des Terminkontraktes verhalten. Terminkontrakte<br />

dürfen erworben unter der Bedingung, dass der Ausübungswert des Kontraktes zu jedem<br />

Zeitpunkt von einem Fonds in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren mit einer Fälligkeit<br />

bis zu drei Monaten gehalten wird. Ein Fonds, der direkt sowohl in Renten- als auch Aktienmärkte<br />

investiert, kann jedoch Terminkontrakte erwerben, sofern sein gesamtes Nettorisiko nicht größer<br />

ist als jenes, das bestehen würde, wenn der Fonds seine gesamten Vermögenswerte in die<br />

zugrundeliegenden Wertpapiere investieren würde. In diesen Fällen muss der Fonds in seinen<br />

Investitionszielen in evidenter Form eine aktive Strategie zur Anlage von Vermögenswerten<br />

vorsehen.<br />

Der Gesamtbetrag der gezahlten oder erhaltenen Aufschläge für Optionen sowie der für<br />

Terminkontrakte gezahlten Originaleinschüsse wird 10% des Nettoinventarwertes des Fonds nicht<br />

übersteigen.<br />

Die oben genannten Beschränkungen finden auf Tranksaktionen, welche zur Glattstellung von<br />

existierenden Positionen ausgeführt werden, keine Anwendung.


Der Fonds wird in keinem Fall durch die Nutzung von derivativen Finanzinstrumenten einen<br />

erhöhten Hebeleffekt verzeichnen.<br />

Pensionsgeschäfte, Inverse Pensionsgeschäfte und Aktienleihgeschäfte<br />

Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, in deren Rahmen der Fonds Wertpapiere von einer Bank<br />

oder einem anerkannten Wertpapierhändler erwirbt und gleichzeitig die Verpflichtung eingeht,<br />

diese Wertpapiere zu einem festgelegten Zeitpunkt und zu einem festgelegten Preis, die einen vom<br />

Zinssatz und der Laufzeit des erworbenen Wertpapiers unabhängigen Marktzinssatz<br />

widerspiegeln, wieder an die Bank oder den Händler zurück zu verkaufen. Bei einem inversen<br />

Pensionsgeschäft erfolgt die Veräußerung von Wertpapieren in Verbindung mit einer<br />

Vereinbarung, diese Wertpapiere zu einem vereinbarten Preis, an einem vereinbarten Tag und mit<br />

einer vereinbarten Zinszahlung zurück zu kaufen. Außerdem kann der Fonds Wertpapiere an einen<br />

Kontrahenten leihen, der vom Anlageberater zugelassen ist.<br />

Der Fonds wird diese Transaktionen nur in marktgerechtem Umfang tätigen und nur mit Finanzinstituten<br />

mit einer Bonitätsbeurteilung von mindesten A2/P2 oder besser, oder im Falle, dass<br />

die Bonität des Finanzinstitutes nicht durch eine Rating-Agentur bewertet wurde, von dem<br />

Anlageberater als gleich oder besser in Bezug auf Qualität und Ruf erachtet wird. Der Fonds muss<br />

zu jeder Zeit in der Lage sein, seine Verpflichtungen aus Rückkäufen zu erfüllen und die<br />

zugrundeliegenden Wertpapiere können nicht vor Ablauf der Terminvereinbarung verkauft<br />

werden. Für die Leihgeschäfte sind für den Fonds Sicherheiten zu hinterlegen, deren Wert, zu jeder<br />

Zeit, über dem Wert der übertragenen Wertpapiere liegen muss. Die Sicherheiten werden täglich<br />

dem Marktwert angepasst und können nicht veräußert oder in Pension gegeben werden. Sie<br />

werden der Depotbank oder deren Vertreter überstellt und müssen in Form von Barmitteln,<br />

staatlichen oder sonstigen Anleihen öffentlicher Stellen oder Einlagenzertifikaten gestellt werden,<br />

oder aber in Form von Kreditbriefen ("letters of credit"), die uneingeschränkt und<br />

unwiderruflich sind und die über eine Restlaufzeit von drei Monaten oder weniger verfügen, oder<br />

Schuldverschreibungen oder verkehrsfähigen Wertpapieren oder Zertifikaten, die von<br />

Börsenabrechnungsstellen ausgestellt sind. Sicherheiten in Form von Barmitteln können vom<br />

Fonds nur in staatliche oder andere öffentliche Wertpapiere, in Einlagenzertifikate oder Kreditbriefe<br />

("letters of credit") mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten angelegt werden. Der<br />

Fonds muss berechtigt sein, das Aktienleihgeschäft jederzeit zu kündigen und die Rückgabe<br />

einzelner oder aller geliehenen Wertpapiere zu fordern. Die Übereinkunft muss eine Bestimmung<br />

enthalten, dass sobald eine solche Kündigungsmitteilung ausgegeben wurde, der Entleiher<br />

verpflichtet ist, die Wertpapiere innerhalb von fünf Geschäftstagen bzw. innerhalb einer<br />

marktgerechten Frist zurückzugeben.<br />

Handel "bei Erscheinen"<br />

Der Fonds kann Schuldverschreibungen "bei Erscheinen" erwerben, d.h. die Lieferung an den<br />

Fonds erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt als dem üblichen Erfüllungstag für diese Wertpapiere<br />

und zu einem festgelegten Preis und Zinssatz. In der Regel würde ein Fonds für diese Wertpapiere<br />

vor Erhalt nicht bezahlen oder Zinszahlungen erhalten. Geht der Fonds jedoch eine<br />

Kaufverpflichtung "bei Erscheinen" ein, gehen die Eigentümerrisiken sofort auf den Fonds über,<br />

einschließlich des Risikos von Preisschwankungen; der Fonds wird diese Verpflichtungen bei der<br />

Berechnung der Anlagebeschränkungen berücksichtigen. Versäumnisse bei der Lieferung des<br />

erworbenen Wertpapiers "bei Erscheinen" seitens des Emittenten können dazu führen, dass eine<br />

alternative Anlagemöglichkeit verloren geht oder verpasst wird.<br />

Maßnahmen gegen Wechselkursrisiken<br />

Der Fonds kann Techniken und Instrumente zum Schutz vor Wechselkursrisiken anwenden.<br />

Insbesondere kann der Fonds<br />

(i) Währungsoptionen nutzen;<br />

(ii) die Risiken in einer Währung absichern, indem Devisentermingeschäfte in einer anderen mit<br />

dieser verbundenen Währung abgeschlossen werden wegen der institutionell und erwarteten<br />

künftigen Beziehung zwischen diesen beiden Währungen;<br />

(iii) OTC-Kontrakte eingehen, vorausgesetzt (a) der Vertragspartner verfügt über ein Eigenkapital<br />

von mehr als EUR 125 Millionen oder die entsprechende Summe in anderer<br />

Währung, (b) der Name des Vertragspartners wird im nächsten Halbjahres oder<br />

Jahresbericht des Fonds aufgeführt, (c) die Anfangsinvestition im Zusammenhang mit dem<br />

Kontrakt übersteigt nicht 5% des Nettoinventarwertes des Fonds und (d) dem Manager<br />

wurde zugesichert, dass der Vertragspartner den Wert der Transaktion mindestens<br />

wöchentlich bewertet und die Transaktion auf Verlangen des Managers zu einem<br />

angemessenen Marktwert glattstellt. Die Zulassung von anderen OTC-Kontrakten seitens<br />

der Aufsichtsbehörde erfolgt jeweils von Fall zu Fall.<br />

Fremdwährungsrisiken, denen der Fonds ausgesetzt ist, dürfen nicht durch Anwendung von<br />

Techniken und Instrumenten, die unter den obenstehenden drei Unterpunkten (i) – (iii) angeführt<br />

sind, durch Hebelwirkung erhöht werden. Ungedeckte Devisenterminkontrakte sind nicht<br />

zulässig.<br />

DEFINITIONEN<br />

In diesem Prospekt haben die folgenden Worte und Begriffe die folgende Bedeutung:<br />

"Accumulating Shares – <strong>NORAMCO</strong>-Anteile" ist eine Serie von Anteilen an dem Fonds, die eine<br />

Unterklasse von Anteilen der Gesellschaft umfasst.<br />

"Aufsichtsbehörde" ist die Irish Financial Services Regulatory Authority.<br />

Ein "Geschäftstag" ist jeder Wochentag mit Ausnahme der folgenden Tage: Neujahr, Karfreitag,<br />

Ostermontag, Maifeiertag, 25. Dezember, St. Stephanstag oder andere von der Europäischen<br />

Zentralbank festgelegte Feiertage.<br />

Die "Gesellschaft" ist die Federated International Funds Plc, eine Investmentgesellschaft mit<br />

variablem Kapital, die gemäß den Gesetzen von Irland gegründet worden ist.<br />

"Handelstag" ist, wenn von den Direktoren nichts anderes bestimmt ist, jeder Geschäftstag wobei<br />

es monatlich mindestens zwei Handelstage gibt.<br />

"Handelsschlusstermin" – bedeutet 16:00 Uhr (EST) eines jeden Handelstages oder jeder andere<br />

von den Direktoren bestimmte und den Anteilinhaber mitgeteilte Zeitpunkt.<br />

- 10 -<br />

"Bestimmte Körperschaft" bedeutet ein Finanzinstitut, das von der Regierung von Irland als den<br />

gleichen oder entsprechenden Geldwäschevorschriften wie den in Irland geltenden unterliegend<br />

bestimmt wurde;<br />

Die "Direktoren" sind die jeweiligen Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft und alle<br />

ihre ordnungsgemäß gebildeten Ausschüsse.<br />

Der "Euro" ist die Währungseinheit der Mitglieder der Europäischen Währungsunion seit dem 1.<br />

Januar 1999;<br />

Als "in Irland ansässige, steuerbefreite Person" gilt für derzeitige Zwecke:<br />

a) eine Pensionskasse, die eine anerkannt steuerbefreite Kasse nach Abschnitt 774 Taxes Act (§<br />

774 des Steuergesetzes) ist oder ein Rentenannuitätenvertrag oder Trust Plan, auf den<br />

Abschnitt 784 oder 785 Taxes Act (§§ 784, 785 des Steuergesetzes) Anwendung finden;<br />

b) ein Unternehmen, das Lebensversicherungsgeschäfte gemäß Abschnitt 706 Taxes Act (§ 706<br />

des Steuergesetzes) betreibt;<br />

c) ein Investmentunternehmen nach Abschnitt 739 (B) (1) Taxes Act (§ 739 (b) (1) des<br />

Steuergesetzes);<br />

d) ein spezieller Organismus für Anlagen gemäß Abschnitt 737 Taxes Act (§ 737 des<br />

Steuergesetzes);<br />

e) eine Gesellschaft, für die die Abschnitte 731(5)(a) Taxes Act (§ 731(5)(a) des Steuergesetzes)<br />

gelten;<br />

f) eine gemeinnützige Organisation im Sinne von Abschnitt 739D(6)(f)(i) Taxes Act (§ 739D<br />

(6)(f)(i) des Steuergesetzes);<br />

g) eine zugelassene Verwaltungsgesellschaft nach Abschnitt 734(1) Taxes Act (§ 734(1) des<br />

Steuergesetzes);<br />

h) ein näher bestimmtes Unternehmen gemäss Abschnitt 734(1) Taxes Act (§ 734(1) des Steuergesetzes);<br />

oder<br />

i) ein Fondsmanager, der laut Abschnitt 784A(2) Taxes Act (§ 784A(2) des Steuergesetzes) von<br />

der Einkommens- und Kapitalertragssteuer befreit ist,<br />

• eine Sparkasse im Sinne von Abschnitt 848 B Taxes Act (§ 848 B des Steuergesetzes) in Bezug<br />

auf Anteile, die Teil des Vermögens eines speziell geförderten Sparvertrages im Sinne von<br />

Abschnitt 848C Taxes Act (§ 848 C des Steuergesetzes) sind, oder<br />

• sonstige in Irland ansässige Personen oder in Irland gewöhnlich ansässige Personen, denen es<br />

mit Zustimmung der Gesellschaft gestattet ist, in den Fonds zu investieren, ohne dadurch eine<br />

Besteuerung des Fonds zu verursachen oder die mit der Gesellschaft verbundenen<br />

Steuerbefreiungen zu gefährden; unter der Voraussetzung, dass die einschlägige Erklärung in<br />

Übereinstimmung mit Anhang 2B Taxes Act (Anhang 2B des Steuergesetzes) den Direktoren<br />

oder dem Manager übermittelt worden ist.<br />

Ein "Finanzvermittler" ist eine Person, die durch den Manager oder die Vertriebsgesellschaft<br />

anerkannt wurde und welche entweder:<br />

a) ein Geschäft betreibt, das in der Entgegennahme von Zahlungen eines in Irland ansässigen<br />

Investmentunternehmens für Dritte besteht oder solche Zahlungen mit einschließt, oder<br />

b) Anteile an einem Investmentunternehmen für Dritte hält.<br />

Der "Fonds" ist der Federated Short-Term Euro Fund, der eine Anteilklasse der Gesellschaft<br />

umfasst.<br />

"Anlageberater" ist Federated Investment Counseling.<br />

Ein "in Irland Ansässiger" ist eine Person, die für steuerliche Zwecke als "in Irland ansässige<br />

Person" oder "in Irland gewöhnlich ansässige Person" gilt mit Ausnahme einer "in Irland<br />

ansässigen, steuerbefreiten Person".<br />

"Manager" ist Federated International Management Limited.<br />

Ein "Mitgliedsstaat" bezeichnet jedes europäische Land, das Mitglied der europäischen Union ist.<br />

Die "Gründungsurkunde" und die "Satzung" bezeichnen die Satzung der Gesellschaft.<br />

Die "OECD" ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(Organization for Economic Co-operation and Development) in der zur Zeit folgende Staaten<br />

Mitglied sind: die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Australien, Kanada, die Tschechische<br />

Republik, Ungarn, Island, Japan, Südkorea, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Polen, die<br />

Slovakische Republik, die Schweiz, die Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika.<br />

Als eine "in Irland gewöhnlich ansässige Person" gilt für derzeitige Zwecke:<br />

a) im Falle einer natürlichen Person, eine Person, die im steuerlichen Sinne eine "in Irland<br />

gewöhnlich ansässige Person" ist;<br />

b) im Fall eines Trusts, ein Trust, der im steuerlichen Sinne eine "in Irland gewöhnlich ansässige<br />

Person" ist;<br />

Der Begriff "gewöhnlich ansässige Person" bezieht im Unterschied zum Begriff "in Irland<br />

ansässigen Person" auf die gewöhnlichen Lebensumstände einer Person und deuten auf einen<br />

Wohnsitz an einem Ort mit einer gewissen Dauer hin.<br />

Eine natürliche Person, die für drei aufeinanderfolgende Steuerjahre ein "in Irland Ansässiger"<br />

gewesen ist (siehe obige Definition eines "in Irland Ansässigen"), gilt mit Beginn des folgenden<br />

Steuerjahres als gewöhnlich ansässig. Eine natürliche Person, bleibt eine "in Irland gewöhnlich<br />

ansässige Person solange, bis sie für drei aufeinanderfolgende Steuerjahre kein in Irland Ansässiger<br />

mehr war. Aus diesem Grunde bleibt eine Person die im Steuerjahr 2000/2001 eine in Irland<br />

ansässige oder gewöhnlich ansässige Person ist und Irland in diesem Steuerjahr verlässt eine<br />

gewöhnlich in Irland ansässige Person bis zum Ende des vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember<br />

2003 laufenden Steuerjahres.<br />

"Den Vorschriften entsprechendes Land" bedeutet ein Land, das entsprechend den Vorschriften der<br />

Regierung von Irland als Land gilt, welches die gleichen oder entsprechende<br />

Geldwäschevorschriften, wie die in Irland geltenden, anwendet.<br />

"Geregelter Markt" bedeutet – mit Ausnahme der zugelassenen Anlagen in nicht notierten<br />

Wertpapieren oder in Anteilen von offenen Investmentfonds – jede Börse in der Europäischen<br />

Union und auch alle Anlagen, die an einer Börse in den USA, Australien, Kanada, Japan,<br />

Neuseeland, Norwegen oder der Schweiz notiert, quotiert oder gehandelt werden, die eine Börse<br />

im Sinne des die Börsen betreffenden Rechts des jeweiligen Landes ist; der von der International


Securities Markets Association organisierte Markt; NASDAQ, der Markt für US-Staatspapiere,<br />

der von Primärhändlern geführt und von der Federal Reserve Bank of New York reguliert wird;<br />

der Freiverkehrsmarkt in den USA, der von Primär- und Sekundärhändlern geführt wird und der<br />

reguliert wird von der US Securities and Exchange Commission und der NASD Regulation, Inc.<br />

und von Bankinstituten, die vom U.S. Comptroller of the Currency; das Federal Reserve System<br />

oder die Federal Deposit Insurance Corporation reguliert werden, der Markt, der von notierten<br />

Geldmarktinstituten geführt wird, die in der Veröffentlichung der Bank of England mit dem Titel<br />

"The Regulation of the Wholesale Cash and OTC Derivatives Markets in Sterling, Foreign<br />

Exchange and Bullion" [Die Regulierung der Großkunden-Kassa- und Freiverkehrsmärkte in<br />

Sterling, Fremdwährung und Gold und Silber] vom April 1988 (in der jeweils gültigen Fassung);<br />

der von der Securities Dealers Association of Japan regulierte Freiverkehrsmarkt in Tokio; AIM -<br />

der Alternative Investment Market in UK, reguliert von der London Stock Exchange, der<br />

französische Markt for Titres de Creances Negotiables (Freiverkehrsmarkt in handelbaren<br />

Schuldtiteln), Nasdaq Europe, der Freiverkehrsmarkt für Canadian Government Bonds, reguliert<br />

von der Investment Dealers Association of Canada und die folgenden Börsen: die Prager Börse, die<br />

Börse in Budapest, die Börse von Bratislava, die Börse von Warschau, die Börse von Ljubljiana,<br />

die Börse von Istanbul, die Börse von Hong Kong, die Börse von Bombay, die Börse von Kuala<br />

Lumpur, die Börse von Singapur, die Börse von Taiwan, die Börse von Thailand, die Börse von<br />

Korea, die Börse von Bangalore, die Börse von Kalkutta, die Börsenvereinigung von Delhi, die<br />

Börse von Gauhati, die Börse von Hyderabad, die Börse von Ludhiana, die Börse von Madras, die<br />

Börse von Pune, die Börsenvereinigung von Uttar Pradesh, die Börse von Djakarta, die Börse von<br />

Surabaya, die Börse von Shenzhen, die Wertpapierbörse von Shanghai, die Börse von Colombo, die<br />

Börse von Karachi, die Börse von Lahore, die Börse der Philippinen, die Börse von Buenos Aires,<br />

die Börse von Rio de Janeiro, die Börse von Sao Paolo, die Börse von Santiago, die Börse von<br />

Bogotá, die Börse von Medellin, die Börse von Caracas, die Börse von Maracaibo, die Börse von<br />

Lima, die mexikanische Börse, die Börse von Tel Aviv, die Börse von Dhaka, die Börse von Kairo,<br />

die Börse von Amman, die Börse von Casablanca, die Börse von Marokko.<br />

Nasdaq Europe ist ein kürzlich gegründeter Markt, und das allgemeine Liquiditätsniveau<br />

schneidet möglicherweise im Vergleich zu etablierteren Börsen nicht so günstig ab.<br />

Die "Richtlinie" ist die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren) (Gesetz Nr. 78 aus 1989) und ihre Änderungen in der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

Als eine "in Irland ansässige Person" gilt:<br />

(i) im Falle einer natürlichen Person, eine Person, die im steuerlichen Sinne eine "in Irland<br />

ansässige Person" ist;<br />

(ii) im Falle eines Trusts, ein Trust, der eine im steuerlichen Sinne "in Irland ansässige Person" ist;<br />

und<br />

(iii) im Falle eines Unternehmens, ein Unternehmen, das im steuerlichen Sinne eine "in Irland ansässige<br />

Person" ist.<br />

Gegenwärtig finden die folgenden Regelungen Anwendungen:<br />

(i) eine natürliche Person wird für ein bestimmtes Steuerjahr als eine "in Irland ansässige Person"<br />

gesehen, wenn sie<br />

(a) sich mindestens 183 Tage in diesem Steuerjahr in Irland aufhält (oder mindestens 135 Tage<br />

in dem Veranlagungszeitraum vom 6. April 2001 bis 31. Dezember 2001); oder<br />

(b) sich insgesamt 280 Tage unter Berücksichtigung der in dem betreffenden und dem voraus<br />

gehenden Steuerjahr in Irland verbrachten Tage (oder 244 Tage in Bezug auf den am 6.<br />

April 2000 und 6. April 2001 und den am 6. April 2001 und am 1. Januar 2002<br />

beginnenden kombinierten Zeitraum) in Irland aufhält.<br />

Der Aufenthalt eines Individuums in Irland in einem Steuerjahr, der 30 Tage (oder 22 Tage in dem<br />

Veranlagungszeitraum von 6. April 2001 bis 31. Dezember 2001) nicht übersteigt, wird für die<br />

Anwendung des Zwei-Jahres-Tests nicht anerkannt.<br />

Ein eintägiger Aufenthalt einer natürlichen Person wird angenommen, wenn die natürliche Person<br />

sich bis zum Ablauf des Tages (Mitternacht) in Irland aufhält.<br />

(ii) Ein Unternehmen, das seine zentrale Kontrolle und Geschäftsführung in Irland hat, ist in<br />

Irland ansässig unabhängig vom Ort seiner Gründung. Ein Unternehmen ist in Irland<br />

ansässig, obwohl es keine zentrale Geschäftsführung und Kontrolle in Irland hat, wenn es in<br />

Irland gegründet wurde, es sei denn, dass<br />

(a) das Unternehmen oder verbundene Unternehmen letztlich von einer Person geführt wird,<br />

die in Mitgliedsstaaten der EU oder in Ländern ansässig sind, mit denen Irland ein<br />

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterhält, oder das Unternehmen<br />

oder das verbundene Unternehmen Unternehmen sind, die an einer anerkannten Börse in<br />

der EU oder in einem Land, mit dem ein Steuerabkommen besteht, gehandelt werden;<br />

oder<br />

(b) das Unternehmen als nicht in Irland und nicht in einem andern Land als ansässig<br />

angesehen wird.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Feststellung einer Ansässigkeit eines Unternehmens im steuerlichen<br />

Sinne in bestimmten Fällen ein sehr komplexes Verfahren darstellen kann. Die Erklärenden werden<br />

daher auf die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Abschnitt 23A Taxes Act (§ 23 des<br />

Steuergesetzes) hingewiesen.<br />

Die "Anteile" sind Anteile der Gesellschaft, die die Accumulating Shares – <strong>NORAMCO</strong>-Anteile<br />

des Fonds darstellen.<br />

Ein "OGAW" ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der gemäß den<br />

Vorschriften gegründet wurde.<br />

"USA" bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich der Bundesstaaten und des<br />

Districts of Columbia), ihre Territorien, Besitztümer und alle anderen Gebiete, die ihrem<br />

Hoheitsrecht unterliegen.<br />

"Staatsbürger der USA” hat entsprechend der Vorschrift S des Securities Act (US-amerikanisches<br />

Wertpapiergesetz) von 1933 folgende Bedeutung:<br />

(i) eine natürliche Person, die in den Vereinigten Staaten ihren Wohnsitz hat;<br />

(ii) eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, die entsprechend den Gesetzen der Vereinigten<br />

Staaten aufgestellt oder gegründet wurde;<br />

- 11 -<br />

(iii) ein Vermögen, dessen Vollstrecker oder Verwalter ein Staatsbürger der USA ist;<br />

(iv) ein Trust, dessen Treuhänder ein Staatsbürger der USA ist;<br />

(v) eine in den Vereinigten Staaten befindliche Agentur oder Niederlassung einer ausländischen<br />

Rechtspersönlichkeit;<br />

(vi) Konten, die keine Vollmachts- oder ähnlichen Konten sind (außer eines Vermögens oder<br />

Trusts), die von einem Händler oder anderen Treuhänder zugunsten oder für Rechnung eines<br />

Staatsbürgers der USA gehalten werden;<br />

(vii) Ein Vollmachts- oder ähnliches Konto (außer eines Vermögens oder Trusts), das von einem<br />

Händler oder anderen Treuhänder gehalten wird, der in den Vereinigten Staaten aufgestellt<br />

oder gegründet wurde, oder (im Falle einer Einzelperson) seinen Wohnsitz dort hat sowie<br />

(viii) eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, falls:<br />

(a) diese entsprechend den Gesetzen einer ausländischen Gesetzgebung aufgestellt oder<br />

gegründet wurde und<br />

(b) von einem Staatsbürger der USA zum Zwecke der Anlage in Wertpapieren, die nicht<br />

gemäß dem Gesetz registriert sind, errichtet wurde, es sei denn, diese wurde von<br />

zugelassenen Anlegern (wie in §230.501(a) definiert), die keine natürlichen Personen,<br />

Vermögen oder Trusts sind, aufgestellt oder gegründet und befindet sich in deren<br />

Eigentum.<br />

"Bewertungszeitpunkt” bedeutet Handelsschluss, normalerweise 13.00 Uhr (irischer Zeit) an<br />

jedem Handelstag oder ein anderer von den Direktoren zu bestimmender Zeitpunkt, in keinem Fall<br />

jedoch ein vor dem Handelsschlusstermin liegender Zeitpunkt.<br />

INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

1. Die BHF-Bank Aktiengesellschaft, Bockenheimer Landstraße 10, 60323 Frankfurt am Main,<br />

hat die Funktion einer Zahl- und Informationsstelle für die Bundesrepublik Deutschland<br />

übernommen (die "deutsche Zahl- und Informationsstelle"). Weitere Informationsstelle in der<br />

Bundesrepublik Deutschland ist die Federated Asset Management GmbH, Bethmannstraße<br />

50-54, 60311 Frankfurt am Main (die "deutsche Informationsstelle").<br />

2. Rücknahme- und Umtauschanträge für die Anteile können bei der deutschen Zahl- und<br />

Informationsstelle eingereicht werden. Die Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und<br />

sonstige Zahlungen an die Anteilinhaber werden auf deren Wunsch über die deutsche Zahlund<br />

Informationsstelle auch in Deutsche Mark ausgezahlt.<br />

3. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle sowie bei der deutschen Informationsstelle<br />

sind der jeweils gültige Prospekt, die Gründungsurkunde und Satzung sowie die Jahres- und<br />

Halbjahresberichte kostenlos erhältlich und die auf Seite 9 unter "Bereitstellung und Einsicht<br />

in Unterlagen" genannten Unterlagen sowie die Vorschriften und die Verlautbarungen der<br />

Aufsichtsbehörde einsehbar.<br />

4. Der Nettoinventarwert pro Anteil jedes Fonds, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie<br />

etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber sind bei der deutschen Zahl- und<br />

Informationsstelle sowie bei der deutschen Informationsstelle an jedem Bankarbeitstag in<br />

Frankfurt am Main erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden ferner zusammen<br />

mit den Zwischengewinnen und der Summe der dem Inhaber der ausländischen<br />

Investmentanteile nach dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden Beträge<br />

börsentäglich in der "Börsen-Zeitung" veröffentlicht.<br />

Federated International Funds Plc<br />

ANSCHRIFTEN<br />

Verwaltungsrat<br />

John William McGonigle<br />

John Christopher Donahue<br />

John Lyons<br />

Ronan Walsh<br />

Registrierte Niederlassung<br />

JPMorgan House<br />

IFSC<br />

Dublin 1, Irland<br />

Sekretär der Gesellschaft<br />

C. Todd Gibson<br />

c/o Federated International Management Limited<br />

JPMorgan House<br />

IFSC<br />

Dublin1, Irland<br />

Manager und Registerstelle<br />

Federated International<br />

Management Limited<br />

JPMorgan House<br />

IFSC<br />

Dublin 1, Irland<br />

Anlageberater<br />

Federated Investment Counseling.<br />

Federated Investors Tower<br />

1001 Liberty Avenue<br />

Pittsburgh, Pennsylvania<br />

USA 15222-3779<br />

Depotbank<br />

J.P. Morgan Bank (Ireland) plc<br />

JPMorgan House<br />

IFSC<br />

Dublin 1, Irland


Verwalter<br />

J.P. Morgan Administration Services (Ireland) Limited<br />

JPMorgan House<br />

IFSC<br />

Dublin 1, Irland<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

<strong>NORAMCO</strong> AG<br />

Schloss Weilerbach<br />

54669 Bollendorf<br />

Deutschland<br />

Abschlussprüfer<br />

Ernst & Young, Wirtschaftsprüfer<br />

Ernst & Young Building<br />

Harcourt Centre<br />

Harcourt Street<br />

Dublin 2, Ireland<br />

Rechtliche Beratung<br />

Arthur Cox & Co.<br />

Earlsfort Centre<br />

Earlsfort Terrace<br />

Dublin 2, Irland<br />

Deutsche Zahlstelle<br />

JP Morgan Bank AG<br />

Grüneburgweg 2<br />

60322 Frankfurt am Main<br />

Germany<br />

9. Juni 2003<br />

- 12 -


06/2003<br />

FEDERATED INTERNATIONAL FUNDS PLC<br />

Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital<br />

(Ein Umbrella-Fonds)<br />

PROSPEKT<br />

9. Juni 2003<br />

FEDERATED HIGH INCOME ADVANTAGE FUND<br />

<strong>NORAMCO</strong>-Anteile<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

DIESE UNTERLAGEN SIND WICHTIG 1<br />

DIE GESELLSCHAFT 2<br />

ANLAGEINFORMATIONEN 2<br />

DIE ANTEILE 5<br />

BESTIMMUNG DES NETTOINVENTARWERTS 5<br />

INVESTITIONEN IN DEN FONDS 5<br />

RÜCKNAHME VON ANTEILEN 6<br />

VERÖFFENTLICHUNG DER PREISE DER ANTEILE 6<br />

UMTAUSCH VON ANTEILEN<br />

VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG DER BEWERTUNG<br />

6<br />

DER ANTEILE UND DER AUSGABE UND RÜCKNAHME 7<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERWALTUNG 7<br />

AUFWENDUNGEN 8<br />

BESTEUERUNG IN IRLAND 9<br />

VERSAMMLUNGEN 9<br />

DIESE UNTERLAGEN SIND WICHTIG<br />

Bestimmte Begriffe, die in diesem Prospekt verwendet werden, sind auf den Seiten 10 bis 12 dieses Dokumentes definiert.<br />

Man sollte sich darüber im klaren sein, dass der Wert der Anteile und der daraus erzielten Erträge sinken sowie steigen kann und dass dementsprechend ein Anleger möglicherweise nicht den gesamten angelegten Betrag zurückerhält.<br />

Der Nettoinventarwert der Anteile ändert sich in der Regel jeden Tag. Es sollte nicht ein großer Teil eines Anlageportfolios in den Fonds investiert werden. Es ist möglich, dass diese Art von Fonds nicht für alle Anleger passend ist<br />

(siehe "Risikofaktoren").<br />

Die Verteilung dieses Prospekts und das Anbieten oder der Erwerb der Anteile kann in bestimmten Jurisdiktionen beschränkt sein. Keine Person, die ein Exemplar dieses Prospekts oder des beiliegenden Antragsformulars in einer<br />

solchen Jurisdiktion erhält, darf diesen Prospekt oder das Antragsformular als Aufforderung betrachten, Anteile zu zeichnen. Es sollte außerdem das Antragsformular nicht benutzt werden, es sei denn, dass eine solche Aufforderung in<br />

der betreffenden Jurisdiktion rechtmäßigerweise an Sie ergehen könnte und dass dieses Antragsformular rechtmäßigerweise benutzt werden könnte, ohne Registrierungs- oder andere rechtlichen Voraussetzungen erfüllen zu müssen.<br />

Dementsprechend stellt dieser Prospekt kein Angebot und keine Aufforderung an irgend jemand in einer Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nicht rechtmäßig ist oder in dem die Person, die ein<br />

solches Angebot oder eine solche Aufforderung macht, dazu nicht befugt ist. Der Prospekt stellt kein Angebot oder Aufforderung gegenüber einer Person dar, der gegenüber ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung<br />

rechtswidrig ist. Es obliegt den Personen, die im Besitz dieses Prospekts sind, und den Personen, die Anteile entsprechend dieses Prospektes erwerben wollen, sich selbst zu informieren und alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen<br />

zu beachten. Die Interessenten sollten sich selbst über die rechtlichen Beschränkungen und über die anwendbaren Devisenbeschränkungen und steuerlichen Vorschriften in dem Land ihres Domizils oder Aufenthalts oder dem Land,<br />

dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, informieren.<br />

Die Anteile sind nicht gemäß dem "U.S. Securities Act of 1933" in der gültigen Fassung registriert worden und dürfen nicht unmittelbar oder mittelbar in den USA angeboten oder verkauft oder an oder zugunsten einer<br />

US-Person verkauft werden, es sei denn die Transaktion ist vom Anwendungsbereich der US-amerikanischen Wertpapiergesetze ausgenommen.<br />

Anteilszeichner müssen bestätigen, dass sie keine Staatsbürger der USA sind und Auskunft darüber geben, ob sie in Irland Ansässige sind.<br />

Die Anteile werden ausschließlich auf der Grundlage der in dem gültigen Prospekt, dem letzten geprüften Jahresberichts sowie eines folgenden Halbjahresberichtes enthaltenen Information angeboten.<br />

Weitere Informationen oder Aussagen, die von Finanzvermittlern geliefert oder gemacht werden, sollten nicht beachtet und dementsprechend nicht als Grundlage einer Entscheidung verwendet werden.<br />

Aussagen in diesem Prospekt beruhen auf derzeit in Irland gültigem Recht und üblicher Praxis und stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung.<br />

Dieser Prospekt sollte vollständig gelesen werden, bevor ein Zeichnungsantrag für Anteile abgegeben wird.<br />

Die Direktoren der Gesellschaft, deren Namen auf der Seite 7 aufgeführt sind, übernehmen die Verantwortung für die Informationen, die in diesem Dokument enthalten sind. Nach bestem Wissen und Gewissen der Direktoren<br />

(die mit aller gebotenen Sorgfalt sichergestellt haben, dass dies der Fall ist) entsprechen die Informationen in diesem Dokument den Tatsachen und lassen nichts aus, was für den Aussagegehalt dieser Informationen von Bedeutung sein<br />

könnte. Die Direktoren übernehmen dafür die entsprechende Verantwortung.<br />

DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT UND DEN FONDS UND SOLLTE VOR EINER INVESTITION SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN. SOLLTEN SIE FRAGEN<br />

ÜBER DEN INHALT DIESES PROSPEKTES HABEN, SOLLTEN SIE IHREN WERTPAPIERMAKLER, FINANZVERMITTLER, BANKMANAGER, RECHTSBERATER, WIRTSCHAFTSPRÜFER ODER SONSTIGEN<br />

FINANZBERATER KONSULTIEREN.<br />

- 1 -<br />

BERICHTE 9<br />

VOLLSTÄNDIGE RÜCKNAHME 9<br />

AUFLÖSUNG 9<br />

INTERESSENKONFLIKTE 10<br />

RECHTSSTREITIGKEITEN 10<br />

BEDEUTENDE VERTRÄGE 10<br />

GEBRAUCH DES NAMENS 10<br />

BEREITSTELLUNG UND EINSICHT IN UNTERLAGEN 10<br />

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN 10<br />

DEFINITIONEN 10<br />

ANLAGE I<br />

INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER<br />

11<br />

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 12<br />

ANSCHRIFTEN 12


DIE GESELLSCHAFT<br />

Die Gesellschaft ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die gemäß den Gesetzen von<br />

Irland als Aktiengesellschaft nach den "Companies Acts, 1963 - 2001" und der Richtlinie errichtet<br />

wurde. Sie wurde am 31. Dezember 1990 unter der Registernummer 168193 gegründet.<br />

Die Gesellschaft ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne<br />

der Richtlinie und ist von der Aufsichtsbehörde gemäß den Bestimmungen der Vorschriften<br />

genehmigt worden. Die Genehmigung dieses Organismus durch die Aufsichtsbehörde stellt keine<br />

Garantie bezüglich der Performance des Organismus dar und die Aufsichtsbehörde haftet nicht für<br />

Leistung oder Nichterfüllung der Gesellschaft oder irgendeines Fonds. Die Genehmigung des<br />

OGAW ist weder eine Billigung oder Garantie des Organismus durch die Aufsichtsbehörde noch ist<br />

die Aufsichtsbehörde für den Inhalt dieses Prospektes verantwortlich.<br />

Die Gesellschaft ist in der Form eines Umbrella-Fonds errichtet. Die Satzung sieht vor, dass die<br />

Gesellschaft separate Anteilklassen, die Anteile an bestimmten Portfolios von Wertpapieren<br />

darstellen, anbieten kann. Jede Anteilklasse ist Gegenstand eines individuellen Prospekts. Der<br />

Fonds ist als eine Klasse von Anteilen an der Gesellschaft errichtet. Zu dem Datum dieses Prospekts<br />

sind die anderen Anteilklassen der Gesellschaft bekannt unter den Namen Federated Short-Term<br />

Euro Fund, Federated Short-Term U.S. Prime Fund, Federated Short-Term U.S. Government<br />

Securities Fund und Federated Short-Term U.S. Treasury Securities Fund. Die Satzung sieht auch<br />

vor, dass Anteile einer Anteilklasse in einer oder mehreren Serien angeboten werden können. Dieser<br />

Prospekt bezieht sich auf die <strong>NORAMCO</strong>-Anteile des Fonds.<br />

Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde kann die Gesellschaft von<br />

Zeit zu Zeit zusätzliche Anteilsklassen innerhalb der Gesellschaft und – vorbehaltlich der<br />

vorherigen Anzeige an die Aufsichtsbehörde – von Zeit zu Zeit zusätzliche Serien von<br />

Anteilsklassen schaffen.<br />

ANLAGEINFORMATIONEN<br />

Anlageziel<br />

Das Anlageziel des Fonds ist es, hohe laufende Erträge zu erzielen. Wenngleich es keine Sicherheit<br />

gibt, dass der Fonds dieses Ziel erreichen wird, so strebt er es mit der Verfolgung der nachstehend<br />

beschriebenen Anlagepolitik an.<br />

Anlagepolitik<br />

Unter normalen Umständen verfolgt die Gesellschaft ihre Anlagepolitik für den Fonds, indem sie<br />

hauptsächlich in ein Portfolio von festverzinslichen Wertpapieren investiert. Die festverzinslichen<br />

Wertpapiere, in welche die Gesellschaft beabsichtigt, für den Fonds zu investieren, werden<br />

wahrscheinlich niedrig bewertete Industrieschuldverschreibungen sein. Ein Teil von diesen<br />

festverzinslichen Wertpapieren könnte über einen Eigenkapitalbestandteil verfügen.<br />

Zulässige Anlagen<br />

Die festverzinslichen Wertpapiere, in die die Gesellschaft für den Fonds anlegen darf, schließen ein,<br />

ohne darauf beschränkt zu sein:<br />

• Industrieschuldverschreibungen, welche feste oder variable Zinssätze haben und welche von<br />

anerkannten Bewertungsagenturen die Einstufung BBB, BAA oder niedriger erhalten haben<br />

(siehe "Risikofaktoren" auf Seite 4 und den Anhang dieses Prospekts);<br />

• Industrieschuldverschreibungen in Form von Commercial Paper;<br />

• Vorzugsaktien;<br />

• US-Staatsschuldverschreibungen;<br />

• ABS-Anleihen;<br />

• Einlagenzertifikate in kommerziellen Banken oder Sparkassen, bei denen Einlagen durch<br />

den US-Bankensicherungsfonds (Bank Insurance Fund oder BIF) oder den<br />

Sparkassensicherungsfonds (Savings Association Insurance Fund oder SAIF) gesichert sind,<br />

einschließlich der von ausländischen Filialen der durch den BIF gesicherten Banken emittierten<br />

Einlagenzertifikate;<br />

• Bankakzepte, die von einer durch den BIF gesicherte Bank emittiert wurden oder<br />

Bankakzepte, die von der "Edge Act" Tochtergesellschaft dieser Bank emittiert wurden und<br />

von der Bank garantiert sind, deren restliche Laufzeit neun Monate oder weniger beträgt. Die<br />

Gesamtanzahl der sich im Besitz der Gesellschaft für den Fonds befindenden Akzepte einer<br />

Bank darf nicht 0,25 von 1% der Gesamteinlagen betragen, gemessen an der vor dem<br />

Akzeptdatum zuletzt veröffentlichten Bilanz der betreffenden Bank;<br />

• generelle Obligationen eines US-Staates, US-Territoriums oder sich im US-Besitz<br />

befindenden Gebietes, oder deren politischen Unterteilungen, vorausgesetzt, dass sie entweder<br />

(1) von anerkannten statistischen Bewertungsorganisationen in eine der vier höchsten Stufen<br />

eingeteilt wurden oder (2) von einer US-Wohnbauförderungs-Agentur emittiert wurden und<br />

durch die volle Haftung der Vereinigten Staaten gesichert sind;<br />

• Mobilien-Leasing-Anleihen; und<br />

• dinglich gesicherte Anleihen.<br />

Obgleich das Portfolio des Fonds in alle von den o.g. Wertpapieren investiert werden kann, ist<br />

vorgesehen, dass die Hauptbeteiligung des Fonds die o.g. niedrig bewerteten<br />

Industrieschuldverschreibungen sein werden, welche bis zu 100% des gesamten Portfolios<br />

darstellen können.<br />

Die Gesellschaft wird die Wertpapiere für den Fonds über Finanzvermittler, bei denen es sich um<br />

Makler oder Händler handelt, die den Bedingungen der US-Börsenaufsichtsbehörde (U.S.<br />

Securities and Exchange Commission) und der Nationalen Vereinigung der am außerbörslichen<br />

Handel beteiligten Wertpapiermakler (National Association of Securities Dealers) unterworfen<br />

sind, oder über Kreditinstitute, die den Bedingungen der US-Bankenaufsichtsbehörde (U.S. Office<br />

of the Comptroller of the Currency) oder dem Board of Governors of the Federal Reserve System<br />

(Gouverneursrat des US-Zentralbanksystems) unterworfen sind kaufen.<br />

Industrieschuldverschreibungen<br />

Die Industrieschuldverschreibungen, in welche die Gesellschaft für den Fonds investiert, können<br />

feste, zinsvariable, zinsvariable und bedingte oder steigende Zinssätze tragen. Sie können folgende<br />

Eigenkapitalbestandteile haben: Konvertierungs- oder Wechselrechte, Bezugsrechtsscheine zum<br />

Erwerb von Stammaktien des gleichen oder eines anderen Emittenten, vom Umsatz,<br />

Verkaufsvolumen, oder Gewinn abhängige Beteiligungen, oder dem Kauf von Stammaktien in<br />

- 2 -<br />

einer zusammengesetzten Transaktion (in welcher Industrieschuldverschreibungen und<br />

Stammaktien gemeinsam angeboten werden). Die Gesellschaft wird für den Fonds primär in<br />

festverzinsliche Industrieschuldverschreibung investieren.<br />

Einige der Wertpapiere, in welche die Gesellschaft für den Fonds investieren darf, sind<br />

Einschränkungen bezüglich des Weiterverkaufs durch den U.S. Federal Securities Law (US-<br />

Bundeswertpapiergesetz) unterworfen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Wertpapiere<br />

den von dem Vorstand festgelegten Liquiditätskriterien entsprechen werden. Der Vorstand erwägt<br />

die folgenden Kriterien, um die Liquidität bestimmter Wertpapiere zu berechnen:<br />

• wie oft die Wertpapiere gehandelt werden und ihre Kurse;<br />

• die Anzahl von Händlern, die das Wertpapier kaufen oder verkaufen möchten, sowie die<br />

Anzahl von anderen potentiellen Käufern;<br />

• Händlerverpflichtungen, einen Markt für diese Wertpapiere zu bilden; und<br />

• die Art eines Wertpapiers und des Handeln auf dem Markt.<br />

Industrieschuldverschreibungen (commercial paper)<br />

Die Gesellschaft darf für den Fonds in kurzfristige Obligationen investieren, die von Banken,<br />

Aktiengesellschaften und anderen Darlehensnehmern emittiert werden. Solche Instrumente sind<br />

ungesichert und im Regelfall diskontiert, obwohl manche zinsbringend sind.<br />

US-Staatsanleihen<br />

Die Art von US-Staatsschuldverschreibungen, in welche die Gesellschaft für den Fonds anlegen<br />

darf, schließen ein: Direkte Obligationen des US-Finanzministeriums (z.B. Schatzwechsel,<br />

Schatzanweisungen und Staatsschuldverschreibungen) und von US-Bundesbehörden oder ihren<br />

Einrichtungen emittierte oder garantierte Obligationen. Diese Wertpapiere können auf folgende<br />

Art gesichert sein:<br />

• durch die volle Haftung des US-Finanzministeriums;<br />

• durch das Recht der emittierenden Stelle, ein Darlehen beim US-Finanzministerium<br />

aufzunehmen;<br />

• durch die Möglichkeit der US-Regierung, bestimmte von Behörden oder Einrichtungen<br />

emittierte Obligationen zu kaufen; oder<br />

• durch die Kreditwürdigkeit der ausgebenden Behörde oder Einrichtung.<br />

ABS-Anleihen<br />

ABS-Anleihen entstehen aus dem Pooling von bestimmten staatlichen, mit dem Staat verbundenen<br />

und privaten Darlehen, Zahlungsansprüchen und anderen Vermögensgegenständen des<br />

Darlehensgebers. Beteiligungen an diesen Pools werden als individuelle Wertpapiere verkauft. Die<br />

Zahlungen aus diesen Forderungspools könnten in mehrere Tranchen schuldrechtlicher<br />

Wertpapiere aufgeteilt werden, wobei manche Tranchen ein Recht auf regelmäßige Teilzahlungen<br />

des Kapitalbetrags und der Zinsen gewähren, und andere regelmäßige Teilzahlungen der Zinsen<br />

und Zahlung des Kapitalbetrags entweder zum Fälligkeitstermin oder an bestimmten<br />

Zahlungsaufforderungstagen und andere Tranchen das Recht auf Zahlung des Kapitalbetrages<br />

und der angefallenen Zinsen am Fälligkeitstermin oder an bestimmten<br />

Zahlungsaufforderungstagen vorsehen. Verschiedene Wertpapiertranchen tragen verschiedene<br />

Zinssätze, und diese sind entweder fest oder variabel.<br />

Da die Darlehen im Forderungspool oft gebühren- oder aufgeldfrei vor Fälligkeit bezahlt werden<br />

können, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Zahlung vor Fälligkeit vorkommen könnte, höher als<br />

bei den meisten anderen Schuldverschreibungen. Dieses Risiko steigt tendenziell in Zeiten, in<br />

denen die Hypothekenzinssätze fallen, da viele Darlehensnehmer die Gelegenheit nutzen, um ihre<br />

Hypotheken umzufinanzieren, damit sie von den günstigen Zinssätzen profitieren können. Die vom<br />

Fonds erhaltene Rendite durch die Umfinanzierung von diesen Zahlungen vor Fälligkeit oder<br />

anderen terminbedingten Kapitalbetragszahlungen könnten niedriger sein, als die Rendite vom<br />

ursprünglichen Hypothekenwertpapier. Dies hängt von den Bedingungen auf dem Finanzmarkt<br />

ab. Deshalb sind Hypothekenwertpapiere teilweise eine weniger effektive Möglichkeit, Zinssätze<br />

festzuschreiben als andere schuldrechtliche Wertpapiere, welche die gleiche angegebene Fälligkeit<br />

haben. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass diese Wertpapiere weniger<br />

Vermögenszuwachspotential haben könnten. In bestimmten Forderungspools, wie z.B.<br />

Obligationen von besicherten Hypotheken ("CMO’s"), werden Zahlungen vor Fälligkeit zunächst<br />

nur einer Wertpapiertranche zugeteilt, um das Risiko der Zahlungen vor Fälligkeit in anderen<br />

Tranchen zu mindern.<br />

Zahlungen vor Fälligkeit könnten für den Fonds zu einem Verlust führen, wenn und soweit die<br />

vorausbezahlten Hypothekenwertpapiere bei der Marktprämie über dem genannten Betrag<br />

gekauft wurden. Andererseits wird die Zahlung vor Fälligkeit der Hypothekenwertpapiere, welche<br />

mit einem Abschlag vom Nennbetrag gekauft wurden, die Erzielung der Zinseinnahmen beim<br />

Fonds beschleunigen.<br />

Die Krediteigenschaften der ABS-Anleihen unterscheiden sich in vielen Hinsichten auch von denen<br />

der traditionellen Schuldverschreibungen. Die Kreditqualität der meisten ABS-Anleihen hängt<br />

hauptsächlich von der Kreditqualität der Vermögensgegenstände, welche den Wertpapieren<br />

zugrunde liegen, ab sowie davon, inwiefern die emittierende Stelle vor dem Kreditrisiko des<br />

Darlehensgebers oder verbundener Unternehmen abgesichert ist, und der Höhe und der Qualität<br />

jeglicher zusätzlichen Kreditbesicherung, die für diese Wertpapiere durchgeführt wird.<br />

Nicht mit Hypotheken verbundene ABS-Anleihen<br />

Die Gesellschaft darf für den Fonds in nicht auf Hypotheken bezogene ABS-Anleihen investieren,<br />

einschließlich aber nicht beschränkt auf Beteiligungen in Förderungenpools, wie z.B.<br />

Kreditkarten und sonstige Forderungen, Automobil- und andere Ratenkauf- und<br />

Leasingforderungen. Diese Wertpapiere können die Form von Durchlaufinstrumenten ("passthrough")<br />

oder ABS-Anleihen haben. Diese Wertpapiere, welche von nichtstaatlichen Stellen<br />

emittiert werden und weder direkt noch indirekt staatlich garantiert sind, sind von der Struktur<br />

her ähnlich wie die Obligationen von besicherten Hypotheken ("CMO’s) und die durchlaufenden<br />

("pass-through") Wertpapiere von Hypotheken, welche unten aufgeführt werden.<br />

Mit Hypotheken verbundene ABS-Anleihen<br />

Die Gesellschaft darf für den Fonds in verschiedene auf Hypotheken bezogene ABS-Anleihen<br />

investieren. Diese Art von Investitionen kann zinsvariable Hypothekenforderungen sowie<br />

Obligationen von besicherten Hypotheken ("CMO’s"), Organisationen, die durch<br />

Hypothekenforderungen unterlegte Wertpapiere emittieren, oder andere Wertpapiere, die durch<br />

Immobilienhypotheken besichert sind oder sich an Immobilienhypotheken beteiligen


("Hypothekenforderungen"). Viele Wertpapiere betreffend Hypothekenforderungen werden von<br />

staatlichen Behörden emittiert oder garantiert.<br />

Zinsvariable Hypothekenforderungen (Adjustable Rate Mortgage Securities oder ARMS).<br />

ARMS sind Hypothekendurchlaufwertpapiere, welche Beteiligungen an zinsvariablen und nicht in<br />

festverzinslichen Hypotheken darstellen. Die ARMS, in welche der Fonds investiert, werden von<br />

der Government National Mortgage Association bzw. GNMA, der Federal National Mortgage<br />

Association bzw. FNMA, und der Federal Home Loan Mortgage Corporation bzw. FHLMC<br />

emittiert und aktiv gehandelt. Die zugrundeliegenden Hypotheken, welche von der GNMA<br />

emittierte ARMS besichern, werden von der Federal Housing Administration bzw. FHA oder der<br />

Veterans Administration bzw. VA besichert, während jene, welche die von der FHLMC oder<br />

FNMA emittierten ARMS besichern, in der Regel konventionelle Wohnbauhypotheken sind, die<br />

strengen Einschränkungen bezüglich der Emissionsgröße und -laufzeit unterworfen sind.<br />

Obligationen von besicherten Hypotheken (Collateralised Mortgage Obligations oder CMO’s).<br />

CMO’s sind gesicherte Schuldverschreibungen, die von den folgenden Stellen emittiert werden:<br />

Finanzfilialen oder Treuhandgesellschaften von Kreditinstituten, welche nur zur Erfüllung dieses<br />

Zwecks tätig sind, Bundesbehörden, Investmentbanken, oder mit der Bauindustrie verbundenen<br />

Gesellschaften. Die von der Gesellschaft für den Fonds gekauften CMO’s können sein:<br />

• von Hypothekenpools besicherte, in welchen jede Hypothek bezüglich der Zahlung des<br />

Kreditbetrags und der Zinsen durch eine Behörde oder eine Einrichtung der Vereinigten<br />

Staaten garantiert ist;<br />

• von Hypothekenpools besicherte, in welchen jede Hypothek bezüglich der Zahlung des<br />

Kreditbetrags und der Zinsen durch den Emittenten garantiert ist, wobei die Garantie durch<br />

die US-Staatsanleihen besichert ist; oder<br />

• Wertpapiere, in welchen die Emissionserlöse in Hypothekenforderungen investiert werden, und<br />

die Zahlung des Kreditbetrags und der Zinsen durch die Kreditwürdigkeit einer Behörde oder<br />

einer Einrichtung der Vereinigten Staaten unterstützt wird.<br />

Alle von der Gesellschaft für den Fonds gekaufte CMO’s erhalten von einer anerkannten<br />

statistischen Bewertungsorganisation die Einstufung "investment grade".<br />

Organisationen, die durch Hypothekenforderungen unterlegte Wertpapiere emittieren (Real<br />

Estate Mortgage Investment Conduits oder REMIC’s).<br />

REMIC’s sind Emissionen von mehrklassigen durch Hypotheken gesicherten Forderungen, welche<br />

sich freiwillig den Richtlinien des US-Abgabenordnung (Internal Revenue Code) unterstellen.<br />

Emittenten der REMIC’s können in vielen Formen erscheinen, wie z.B. als Treuhandvermögen,<br />

Partnerschaften, Aktiengesellschaften, Vereinigungen oder getrennte Hypothekenforderungspools.<br />

Sobald der REMIC-Status gewählt und erreicht wird, ist die Organisation der<br />

Bundeseinkommensteuer nicht unterworfen. Statt dessen wird das Einkommen durch die<br />

Organisation durchgeleitet, und die Person oder Personen, die sich an der Anlage beteiligen<br />

werden, müssen es versteuern. Eine REMIC-Beteiligung muss aus einer oder mehr Klassen von<br />

"herkömmlichen Beteiligungen" bestehen, ein Teil davon kann variable Zinssätze und eine einzige<br />

"Restbeteiligungs-" Klasse anbieten. Im wesentlichen müssen alle Mittel der Organisation in<br />

Vermögensgegenständen angelegt sein, die direkt oder indirekt und hauptsächlich durch<br />

Immobiliarvermögen gesichert sind, um als eine REMIC gelten zu können.<br />

Wiederfestlegung der Zinssätze<br />

Die Zinssätze, welche für die ARMS, CMO’s und REMIC’s, in welche der Fonds investiert, gezahlt<br />

werden, werden in der Regel einmal jährlich oder noch seltener neu festgelegt, zu einem Aufschlag<br />

über einen vorbestimmten Zinssatzindex. Es bestehen zwei Hauptkategorien dieser Indizes: die von<br />

den Wertpapieren des U.S. Schatzamt abhängigen Indizes, und Indizes, die durch<br />

Berechnungsmaßnahmen bestimmt werden, wie z.B. ein Geldbeschaffungskostenindex oder ein<br />

veränderlicher Durchschnitt von Hypothekenzinssätzen. Die am häufigsten verwendeten Indizes<br />

schließen die Zinssätze der folgenden Anleihen ein: ein Jahr- oder fünf Jahr-US-<br />

Schatzanweisungen mit konstanten Laufzeiten, drei Monat-Schatzwechsel, 180 Tage-<br />

Schatzwechsel, langfristige Wertpapiere des US-Schatzamtes, National Median Cost of Funds, ein<br />

oder drei Monat-London Interbank Offered Rate (LIBOR), und den Zinssatz für Anleihen an<br />

erstklassige Adressen einer bestimmten Bank oder Industrieschuldverschreibungen. Manche<br />

Indizes, wie z.B. der Zinssatz der US-Schatzanweisungen mit konstanten Laufzeiten mit einer Frist<br />

von einem Jahr, zeigen ziemlich genau die Veränderungen in den Zinssatzniveaus auf dem Markt.<br />

Andere neigen dazu, die Veränderung in den Zinssatzniveaus auf dem Markt später abzubilden,<br />

und sind etwas weniger schwankungsanfällig.<br />

In dem Ausmaß, indem der angepasste Zinssatz der Wertpapiere von Hypotheken die aktuellen<br />

Zinssätzen des Marktes zeigt, wird der Marktwert einer zinsvariablen Hypothekenforderung dazu<br />

neigen, weniger sensibel den Zinssatzänderungen gegenüber zu sein als der festverzinste<br />

Schuldtitel mit der gleichen festgelegten Laufzeit. Deshalb sollten zinsvariable Wertpapiere von<br />

Hypothekenforderungen, deren Zinssatz sich nach einem Index bemisst, welche den Veränderungen<br />

auf dem Markt später abbilden, mehr Preisvolatilität haben als die zinsvariablen Wertpapiere von<br />

Hypotheken, welche die Veränderung auf dem Markt genauer abbilden. Bestimmte<br />

Restzinstranchen von CMO’s können mit variablen Zinssätzen ausgestattet sein, welche, sogar<br />

nachdem der Zinssatz festgelegt wird, erheblich von den derzeitigen Zinssätzen auf dem Markt<br />

abweichen und dementsprechend höherer Preisvolatilität unterworfen sein können. Im Falle eines<br />

Kaufs des Fonds von solchen Restzinswertpapieren von Hypotheken wird der Fonds die erhöhte<br />

Zinssatz- und Preisvolatilität dieser Wertpapiere mit einbeziehen, wenn die Dollar-gewichtete<br />

Durchschnittsduration berechnet wird.<br />

Andere Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

Der Fonds kann in andere offene Organismen für gemeinsame Anlagen investieren, deren Anlagen<br />

in Wertpapieren, Instrumenten oder Obligationen desjenigen Typs bestehen, in die auch der Fonds<br />

investieren kann, vorausgesetzt, dass nach der Beurteilung des Anlageberaters die Anlage in einen<br />

anderen Organismus für gemeinsame Anlagen mit einem sehr geringen Kreditrisiko verbunden ist.<br />

Der Fonds wird nur dann in einen anderen Organismus für gemeinsame Anlagen investieren, wenn<br />

die Anlageziele, -politik und -beschränkungen sowie die Anlagerisiken dieses Organismus denen<br />

des Fonds im wesentlichen entsprechen.<br />

- 3 -<br />

Caps- und Floors<br />

Die unterliegenden Hypotheken, welche ARMS, CMO’s und REMIC’s besichern, in welche der<br />

Fonds investiert, werden häufig mit Höchst (Caps)- und Mindestbeträgen (Floors) ausgestattet<br />

sein, welche die größtmögliche Schwankungsbreite des Darlehenszinssatzes für den<br />

Wohnungsbaudarlehennehmer sich auf- oder abwärts bewegen kann, festgelegt wird: (1) durch<br />

Zurücksetzung oder Anpassung in regelmäßigen Intervallen variabler Intervall und (2) über die<br />

Laufzeit des Darlehens. Manche Wohnbauhypothekendarlehen setzen Einschränkungen auf<br />

regelmäßige Veränderungen, in dem sie Veränderungen der monatlichen Kapitalbetrag- und<br />

Zinszahlungen des Darlehensnehmers einschränken, und nicht die Veränderung der Zinssätze<br />

einschränken. Diese Höchstbeträge können zu einer negativen Amortisation führen.<br />

Der Wert von Hypothekenforderungen, in welche der Fonds investiert, kann beeinflusst werden,<br />

wenn die Marktzinsen schneller oder weiter steigen oder fallen als durch zulässige Caps oder<br />

Floors auf die zugrundeliegenden Wohnungsbaukredite. Hinzu kommt, dass, obwohl die<br />

Zinssätze auf die unterliegenden Wohnungsbauhypothekendarlehen angepasst werden können,<br />

Amortisierungen und vorzeitige Ablösungen vorkommen können, wodurch die effektive Laufzeit<br />

der Hypotheken in welche der Fonds investiert kürzer sein kann als die Laufzeiten, welche für die<br />

unterliegenden Hypotheken angegeben sind.<br />

Mobilien-Leasing- und dinglich gesicherte Anleihen<br />

Mobilien-Leasing- und dinglich gesicherte Anleihen sind in einem serienmäßigen Format<br />

emittierte gesicherte Obligationen, welche in der Regel von Transportgesellschaften verkauft<br />

werden, wie z.B. Eisenbahn- oder Fluggesellschaften, um den Kauf von Ausrüstung zu<br />

finanzieren. Die Inhaber von diesen Anleihen besitzen einen Teil der Ausrüstung, welcher im Falle<br />

eines Zahlungsausfalles seitens des Emittenten wiederverkauft werden kann. In der Regel wird das<br />

Eigentum der Transportausrüstung vom Hersteller an einen unabhängigen Treuhänder<br />

übertragen, der die Ausrüstung an die Transportgesellschaft verleast und Anteile an die Anleger<br />

ausgibt. Der Treuhänder verwendet die Erträge des Anteilverkaufs und der ersten Mietzahlung der<br />

Transportgesellschaft an, zur Zahlung an den Hersteller. Ab dann werden die Mietzahlungen zur<br />

Bedienung des Kapitalbetrags und der Zinsen der Anteile verwendet.<br />

Zulässige Anlagetechniken und -instrumente<br />

Der Anlageberater kann Anlagetechniken und -instrumente wie das Handeln mit Optionen und<br />

anderen derivativen Finanzinstrumenten mit dem Ziel eines effizienten Portfoliomanagements<br />

verwenden (z.B. zur Absicherung, Reduzieren von Risiken oder Kosten, oder um Kapital- oder<br />

Renditeerträge zu investieren). Dies gilt vorbehaltlich der Bedingungen und innerhalb der<br />

Grenzen, die jeweils von der Aufsichtsbehörde festgelegt werden. Darüber hinaus können neue<br />

Techniken und Instrumente entwickelt werden, soweit sie für den Fonds in Zukunft von Nutzen<br />

sind. Der Fonds kann diese neuen Techniken und Instrumente in Übereinstimmung mit den<br />

Vorgaben der Aufsichtsbehörde einsetzen.<br />

Die Gesellschaft hat von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung erhalten, die folgenden Techniken<br />

und Mittel in Bezug auf den Fonds einzusetzen.<br />

Kauf bei Erscheinen oder mit späterer Lieferung<br />

Die Gesellschaft kann US-Staatsanleihen für den Fonds bei Erscheinen oder mit späterer<br />

Lieferung kaufen. Solche Transaktionen sind Geschäfte, bei denen Wertpapiere gekauft werden<br />

und die Zahlung und Lieferung für die Zukunft vereinbart wird. Die Gesellschaft schließt keine<br />

derartigen Geschäfte zu Zwecken der Fremdfinanzierung der Anlagen oder der<br />

Darlehensaufnahme für den Fonds ab. Der Fonds wird diese Transaktionen bei der Berechnung des<br />

Anlagelimits des Fonds berücksichtigen.<br />

Pensionsgeschäfte<br />

Zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements kann die Gesellschaft für den Fonds<br />

Pensionsgeschäfte abschließen, welche besichert sind durch Staatspapiere, öffentliche Wertpapiere,<br />

Einlagenzertifikate, Anleihen/verkehrsfähige Wertpapiere oder Akkreditive ("letters of credit”)<br />

mit einer Restlaufzeit von drei Monaten oder weniger, welche uneingeschränkt und unwiderruflich<br />

sind. Pensionsgeschäfte sind Vereinbarungen, die vorsehen, dass Banken, Makler und/oder<br />

Händler und andere anerkannte Finanzinstitute US-Staatsanleihen an den Fonds verkaufen und<br />

sich zugleich verpflichten, sie zu einem vereinbarten Zeitpunkt und zu einem vereinbarten Preis<br />

innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Verkaufs zurückzukaufen. Der Kauf der Wertpapiere<br />

unterliegt Rückkaufvereinbarungen, und diese Wertpapiere werden täglich zu Marktpreisen<br />

bewertet. Soweit der ursprüngliche Verkäufer die Wertpapiere nicht von der Gesellschaft<br />

zurückkauft, könnte der Fonds beim Verkauf der Wertpapiere einen geringeren Preis erzielen als<br />

beim Rückkauf. In dem Fall, dass der unterlassene Rückkauf auf Konkurs oder Insolvenz des<br />

Verkäufers beruht, könnte die Verwertung der Wertpapiere durch die Gesellschaft durch gerichtliche<br />

Verfahren verzögert werden. Die Gesellschaft ist der Meinung, dass nach dem Verfahren, das<br />

normalerweise für die Verwahrung von Wertpapieren des Fonds, die Pensionsgeschäften<br />

unterliegen, Anwendung findet, ein zuständiges Gericht zugunsten der Gesellschaft entscheiden<br />

würde und die Einbehaltung oder Verwertung der Wertpapiere erlauben würde. Die Gesellschaft<br />

wird Pensionsgeschäfte nur mit Banken und anderen anerkannten Finanzinstituten wie<br />

beispielsweise Maklern und/oder Händlern, die der Manager für kreditwürdig befindet,<br />

abschließen.<br />

Der Fonds wird diese Transaktionen nur entsprechend marktüblicher Praxis und mit<br />

Finanzinstituten abschließen, die über ein Mindestbonitätsrating von A2/P2 oder besser verfügen,<br />

oder, falls das Finanzinstitut über kein Rating verfügt, vom Anlageberater als Institut mit<br />

gleichwertiger oder besserer Qualität und Ruf erachtet werden. Der Fonds muss jederzeit in der<br />

Lage sein, Verpflichtungen aus inversen Pensionsgeschäften nachzukommmen und das zugrunde<br />

liegende Wertpapier kann vor Fristablauf nicht verkauft werden.<br />

Absicherung- und Optionsstrategien<br />

Die Gesellschaft kann an einem geregelten Markt gehandelte Optionen verwenden, um das<br />

Portfolio des Fonds effizient verwalten zu können und um zu versuchen, das Gesamtrisiko seiner<br />

Anlagen abzusichern oder zu mindern. Die Fähigkeit der Gesellschaft, diese Techniken<br />

anzuwenden, können durch die Marktverhältnisse, gesetzliche Vorschriften und steuerliche<br />

Erwägungen reduziert werden.<br />

Kaufoptionen können gekauft werden, sofern der Ausübungswert einer Option der Gesellschaft für<br />

den Fonds in bar oder Wertpapieren, mit einer Laufzeit von drei Monaten oder weniger während<br />

der ganzen Laufzeit zur Verfügung steht. Kaufoptionen, die nicht auf diese Weise gedeckt sind,


können gleichwohl unter der Bedingung gekauft werden, dass der Ausübungswert der<br />

Kaufoptionen, welche auf diese Weise gekauft werden, 10% des Gesamtvermögens des Fonds nicht<br />

übersteigen. Kaufoptionen auf Wertpapiere können in der Regel verkauft werden, sofern die<br />

Gesellschaft, für Rechnung des Fonds, die Inhaberin des Wertpapiers bleibt, das Gegenstand der<br />

Kaufoption ist. Kaufoptionen auf Wertpapierindizes können verkauft werden, sofern das<br />

Gesamtvermögen des Fonds oder ein Teil, welcher nicht weniger Wert ist als der Basiswert der<br />

verkauften Kaufoption, von dem erwartet werden kann, dass er hinsichtlich der Preisbewegung<br />

gleich verhält, wie ein Optionsgeschäft. Ungedeckte Kaufoptionen auf Wertpapieren, Indizes oder<br />

Währungen können jedoch insofern verkauft werden, als der Ausübungspreis der verkauften<br />

Kaufoptionen nicht 10% des Gesamtvermögens des Fonds übersteigt.<br />

Verkaufsoptionen können gekauft werden, sofern das Wertpapier, das Gegenstand der<br />

Verkaufsoption ist, während der gesamten Laufzeit im Besitz des Fonds bleibt. Verkaufsoptionen<br />

auf einem Index können gekauft werden, sofern von dem Gesamtvermögen des Fonds oder einem<br />

Teil desselben, welcher nicht weniger wert sein darf als der Basiswert der gekauften<br />

Verkaufsoption, erwartet werden kann, dass es hinsichtlich der Preisbewegung gleich verhält, wie<br />

das Optionsgeschäft. Ungedeckte Verkaufsoptionen können gekauft werden, sofern der<br />

Ausübungspreis der Verkaufsoption während der gesamten Laufzeit im Besitz der Gesellschaft für<br />

Rechnung des Fonds, in bar oder in Wertpapieren, mit einer Laufzeit von drei Monaten oder<br />

weniger bleibt.<br />

Die Anwendung dieser Techniken ist besonderen Risiken ausgesetzt, einschließlich (1) der<br />

Fähigkeit des Beraters, Bewegungen der Preise der abgesicherten Wertpapiere und die<br />

Bewegungen der Zinssätze vorherzusagen, (2) unvollkommener Korrelation zwischen den<br />

Absicherungsinstrumenten und den Wertpapieren oder den abgesicherten Marktbereichen, (3) der<br />

Tatsache, dass die für die Anwendung dieser Instrumente erforderlichen Fähigkeiten sich von<br />

denen unterscheiden, die für die Auswahl der Wertpapiere des Fonds erforderlich sind, (4) des<br />

möglichen Fehlens eines liquiden Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt und (5) möglicher Hindernisse für die effiziente Portfolioverwaltung oder der<br />

Fähigkeit, Rücknahmeanträge oder andere kurzfristige Verbindlichkeiten zu erfüllen aufgrund des<br />

Prozentanteils des Fondsvermögen, der zur Abdeckung der Obligationen abgetrennt wurde.<br />

Terminkontrakte<br />

Terminkontrakte dürfen verkauft werden, falls entweder das Wertpapier, das Gegenstand des<br />

Kontraktes ist, zu jedem Zeitpunkt im Eigentum des Fonds steht oder vernünftigerweise erwartet<br />

werden kann, dass sich sämtliche Vermögenswerte eines Fonds oder ein Teil hiervon, welcher<br />

wertmäßig nicht geringerer sein darf als der Ausübungspreis des verkauften Terminkontraktes,<br />

sich entsprechend den Preisschwankungen des Terminkontraktes verhalten. Terminkontrakte<br />

dürfen unter der Bedingung gekauft werden, dass der Ausübungspreis des Kontraktes von einem<br />

Fonds zu jedem Zeitpunkt in bar oder in Wertpapieren mit einer Fälligkeit von höchstens drei<br />

Monaten gehalten wird. Ein Fonds, der direkt sowohl in Renten- als auch Aktienmärkte investiert,<br />

kann jedoch Terminkontrakte erwerben, sofern sein gesamtes Nettorisiko nicht größer ist als jenes,<br />

das bestehen würde, wenn der Fonds seine gesamten Vermögenswerte in die zugrundeliegenden<br />

Wertpapiere investieren würde. In diesen Fällen muss der Fonds in seinen Investitionszielen<br />

ausdrücklich eine aktive Strategie zur Anlage der Vermögenswerte vorsehen.<br />

Der Gesamtbetrag der gezahlten oder erhaltenen Aufschläge für Optionen sowie der für<br />

Terminkontrakte gezahlten Originaleinschüsse wird nicht 10% des Nettoinventarwertes des Fonds<br />

übersteigen.<br />

Die oben genannten Beschränkungen finden auf Tranksaktionen, welche zur Glattstellung von<br />

existierenden Positionen ausgeführt werden, keine Anwendung.<br />

Ausleihungen von Portfoliowertpapieren<br />

Die Gesellschaft darf die Portfoliowertpapiere des Fonds in der Form von kurzfristigen oder<br />

langfristigen Krediten an Makler/Händler, Banken oder andere Kredite in Wertpapieren<br />

aufnehmende Einrichtungen gewähren. Wertpapiere, die Gegenstand von Darlehensvereinbarungen<br />

sind, werden nicht mehr als 50% des Vermögens des Fonds betragen. Die<br />

Gesellschaft wird nur Darlehensvereinbarung mit Maklern/Händlern, Banken oder anderen<br />

Einrichtungen eingehen, die der Anlageberater nach den von dem Vorstand festgelegten<br />

Bestimmungen für kreditwürdig hält, und die Sicherheiten in Höhe von mindestens 100% der<br />

geliehenen Wertpapiere gewähren. Sicherheiten können in bar, Staats- oder anderen öffentlichen<br />

Anleihen, Einlagenzertifikaten, Garantien oder anderen von Wertpapierbörsen-<br />

Abrechungssystemen emittierten Zertifikaten gewährt werden. Bargeld, das als Sicherheit<br />

gehalten wird, kann während der Laufzeit des Darlehens in Staatspapiere oder andere Wertpapiere<br />

öffentlicher Stellen, Einlagenzertifikate, Anleihen/verkehrsfähige Wertpapiere oder Akkreditive<br />

("letters of credit"), welche uneingeschränkt und unwiderruflilch sind und eine Restlaufzeit von<br />

drei Monaten oder weniger haben, in Pensionsgeschäfte oder täglich gehandelten Geldmarktfonds<br />

mit einem Aaa- oder gleichwertigem Rating, investiert werden.<br />

Anlagebeschränkungen<br />

Die Anlagen des Fonds beschränken sich auf nach der Richtlinie zugelassene Anlagen. Für den<br />

Fall, dass die Begrenzungen der Vorschriften 49 bis 54 der Richtlinie aus Gründen überschritten<br />

werden, die außerhalb der Kontrolle des Anlageberaters liegen oder ein Ergebnis der Ausübung<br />

von Zeichnungsrechten sind, soll die Gesellschaft die Berichtigung dieser Situation als Primärziel<br />

ihrer Verkauftransaktionen behandeln unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der<br />

Anleger. Sollten sich die Richtlinien während der Dauer der Gesellschaft verändern könnte dies<br />

auch zur Veränderung der Anlagebeschränkungen unter Beachtung solcher Änderungen führen.<br />

Die Anleger werden im Rahmen des nächstfolgenden Jahres- oder Halbjahresberichtes des Fonds<br />

auf solche Änderungen hingewiesen.<br />

Der Gesellschaft ist es nicht erlaubt, Darlehen aufzunehmen, es sei denn die Gesellschaft (i) erwirbt<br />

Fremdwährungen im Wege eines Parallelkredites ("back to back" loan, d.h. die Gesellschaft<br />

nimmt ein Darlehen in einer von der Basiswährung unterschiedlichen Währung auf gegen ein<br />

Guthaben in wertgleichem Betrag in der relevanten Basiswährung) oder (ii) nimmt Darlehen bis<br />

zu 10% der Vermögenswerte des Fonds auf, sofern diese zeitlich begrenzt sind.<br />

Der Fonds darf nicht mehr als 10% seiner Vermögensgegenstände in übertragbare Wertpapiere<br />

investieren, die nicht auf einem regulierten Markt gehandelt werden und höchstens 10% des<br />

Wertes seines Nettovermögens darf in Wertpapiere investiert werden, deren<br />

Emissionsbedingungen eine Verpflichtung enthalten, zu beantragen, dass die Wertpapiere an<br />

einem geregelten Markt gehandelt werden und dass die Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach<br />

Emission zum Listing an einem geregelten Markt zugelassen werden. Diese Beschränkung findet<br />

keine Anwendung in Verbindung mit Anlagen des Fonds in US-Wertpapiere, die als Wertpapiere<br />

der Rule (Regel) 144A bekannt sind, vorausgesetzt, dass:<br />

(a) die Wertpapiere von einem Unternehmen mit einer Verpflichtung ausgegeben werden,<br />

- 4 -<br />

innerhalb eines Jahres ab der Ausgabe bei der U.S. Securities and Exchange Commission (US-<br />

Börsenaufsichtsbehörde) eingetragen zu werden und<br />

(b) die Wertpapiere nicht illiquide sind, was bedeutet, dass sie von dem Fonds innerhalb von<br />

sieben Tagen zu dem Preis, oder annähernd dem Preis, zu dem sie von dem Fonds bewertet<br />

werden, realisiert werden können.<br />

Der Fonds darf nicht mehr als 10% der stimmrechtslosen oder schuldrechtlichen Wertpapiere von<br />

einem einzigen Emittent, oder 10% der Anteile eines einzigen OGAW erwerben. Außerdem darf<br />

der Fonds keine stimmberechtigten Anteile erwerben, welche es dem Fonds ermöglichen würden,<br />

einen erheblichen Einfluss auf die Verwaltung eines Emittenten auszuüben. Diese<br />

Einschränkungen gelten nicht für übertragbare Wertpapiere, die von Mitgliedstaaten,<br />

Gebietskörperschaften von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder von staatlichen<br />

internationalen Stellen, in denen ein Mitgliedstaat der Europäischen Union Mitglied ist,<br />

ausgegeben oder garantiert werden. Sie gelten darüber hinaus, im Einklang mit den Regelungen<br />

der Richtlinie, auch nicht für Anteile an in einem Drittstaat gegründeten Gesellschaften, die ihr<br />

Vermögen überwiegend in Wertpapieren von in diesem Staat gelegenen Emittenten anlegt, in<br />

welchem nach der geltenden Gesetzgebung eine solche Anlage die einzige Methode darstellt, nach<br />

der der Fonds in diese Wertpapiere investieren kann.<br />

Der Fonds darf nicht mehr als 5% seines Nettoinventarwertes in Wertpapiere anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen gemäß der Bedeutung von Richtlinie 3(2) der Richtlinie oder mehr als<br />

10% in Anteile eines einzelnen Organismus für gemeinsame Anlagen investieren.<br />

Der Fonds darf keine Edelmetalle oder Zertifikate auf Edelmetalle erwerben.<br />

Die Gesellschaft darf nicht mehr als 10% des Fondsvermögens in von dem selben Emittenten<br />

angegebene übertragbare Wertpapiere investieren, und nicht mehr als 5%, wenn das Wertpapier<br />

eine niedrigere Einstufung als BBB oder BAA von anerkannten Bewertungsagenturen erteilt wird.<br />

In Fällen, in denen mehr als 5% des Fondsvermögens in Wertpapiere einzelner Emittenten<br />

investiert wurde, darf der Gesamtbetrag nicht 40% des Fondsvermögens übersteigen. Ungeachtet<br />

dieser Regelungen darf die Gesellschaft bis zu 100% des Fondsvermögens in übertragbare<br />

Wertpapiere investieren, die von der Regierung der USA ausgegeben oder garantiert werden, so<br />

lange mindestens sechs verschiedene Emissionen vertreten sind und jede dieser Emissionen nicht<br />

mehr als 30% des Gesamtvermögens des Fonds entspricht.<br />

Der Fonds darf zusätzliche flüssige Mittel halten. Wenn es sich bei diesen zusätzlichen flüssigen<br />

Mitteln um Einlagen oder um Wertpapiere, die Einlagen eines Instituts darstellen und durch ein<br />

Institut garantiert oder ausgegeben werden, handelt, dürfen diese nicht mehr als 10% des<br />

Nettovermögens des Fonds umfassen.<br />

Risikofaktoren<br />

Die Industrieschuldverschreibungen, in welche die Gesellschaft investiert, haben in der Regel keine<br />

Einstufung aus den drei höchsten Klassen von einer anerkannten statistischen Bewertungsagentur<br />

erhalten, wie z.B. AAA, AA oder A von der Standard & Poor’s and Aaa, Aa oder A von Moody’s<br />

Investors Service. Diese Industrieschuldverschreibungen gehören den niedrigeren oder keiner<br />

Stufe an, sind in letzterem Falle jedoch qualitätsmäßig vergleichbar und besitzen entweder<br />

spekulative Eigenschaften oder sind spekulativ. Es besteht keine Einschränkung bezüglich der<br />

Mindeststufe für ein gekauftes oder im Portfolio gehaltenes Wertpapier. Die Gesellschaft kann<br />

gelegentlich Wertpapiere kaufen oder halten, die der niedrigsten Stufe angehören. Eine<br />

Beschreibung der Bewertungsstufen befindet sich im Anhang dieses Prospektes.<br />

Niedriger eingestufte Wertpapiere werden in der Regel höhere Erträge bieten als höher eingestufte<br />

Wertpapiere. Es wird jedoch auch mehr Risiko mit diesen Anlagen assoziiert. Dies liegt an der<br />

reduzierten Kreditwürdigkeit und dem erhöhten Zahlungsausfallrisiko. Niedriger eingestufte<br />

Wertpapiere zeigen in der Regel kurzfristige Firmen- und Marktentwicklungen in einem größeren<br />

Ausmaß als höher eingestufte Wertpapiere, welche hauptsächlich auf die Schwankungen im<br />

allgemeinen Niveau der Zinssätze reagieren. Kurzfristige Firmen- und Marktentwicklungen, die<br />

einen Einfluss auf den Preis oder die Liquidität der niedriger eingestuften Wertpapiere haben,<br />

können ungünstige Nachrichten einschließen, die Auswirkungen auf wichtige Emittenten,<br />

Emissionshäuser oder Händler von niedriger eingestuften Industrieschuldverschreibungen haben.<br />

Da es außerdem weniger Anleger in niedriger eingestufte Wertpapiere gibt, kann es schwieriger<br />

sein, diese Wertpapier zum günstigsten Zeitpunkt zu verkaufen.<br />

Die Auswirkungen dieser Faktoren sind folgende: niedriger eingestufte Wertpapiere neigen zu<br />

stärkerer Preisvolatilität und haben ein größeres Risiko bezüglich Kapitalbetrag und Einkommen,<br />

als höher eingestufte Wertpapiere.<br />

Ein Abschwung in der Wirtschaft könnte auf den Wert von manchen niedriger eingestuften<br />

Wertpapieren Einfluss haben. Ein solcher Abschwung könnte besonders auf die Gesellschaften<br />

Einfluss haben, welche mit einem hohen Anteil an Fremdmitteln arbeiten, oder Gesellschaften, die<br />

in zyklus-empfindlichen Bereichen tätig sind, in denen ein Rückgang in dem "cash-flow" einer<br />

Gesellschaft ihre Fähigkeit schwächen könnte, ihre Zahlungspflicht des Kapitalbetrags und der<br />

Zinsen an die Wertpapierinhaber pünktlich zu erfüllen. Veränderte Verhältnisse führen dazu, dass<br />

die Emittenten von niedriger eingestuften Wertpapieren sich regelmäßig entschließen oder<br />

verpflichtet werden, die Bedingungen der von ihnen emittierten Wertpapiere umzustrukturieren.<br />

Diese Umstrukturierungen führen dazu, dass die Inhaber von niedriger eingestuften Wertpapieren<br />

weniger Kapitalbetrag und Zinsen erhalten als sie zu dem Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere<br />

erwartet hatten. Im Falle einer solchen Umstrukturierung könnte es vorkommen, dass die<br />

Gesellschaft zusätzliche Rechtsberatungs- oder Verwaltungskosten tragen muss, um eine<br />

möglichst hohe Bedienung durch den Emittenten zu erzielen.<br />

Der Zweithandelsmarkt für niedrig eingestufte Wertpapiere ist in der Regel weniger liquide als der<br />

Zweithandelsmarkt für höher eingestufte Wertpapiere. Schlechte Presse und die Vorstellung der<br />

Anleger bezüglich der Emittenten, Emissionshäusern, Händlern oder unterliegenden<br />

Geschäftsbedingungen, gleichgültig, ob diese Vorstellung durch eine gründliche Untersuchung<br />

bestätigt wird, kann auch einen Einfluss auf den Preis und die Liquidität von niedriger<br />

eingestuften Wertpapieren haben. Schwierigkeiten bei der Festlegung des Preises oder dem Verkauf<br />

eines bestimmten Wertpapiers in einem Portfolio könnten vorkommen.<br />

Die Gesellschaft könnte regelmäßig Nullkuponanleihen oder pay-in-kind Wertpapiere besitzen.<br />

Eine Nullkuponanleihe wirft keine zwischenzeitliche Zinsauszahlungen ab und die gesamte<br />

Obligation ist am Ende der Laufzeit rückzahlbar. Pay-in-kind Wertpapiere zahlen regelmäßig in<br />

der Form von zusätzlichen Wertpapieren aus im Gegensatz zu Bargeld. Der Preis einer<br />

Nullkuponanleihe und eines Pay-in-kind Wertpapiers sind sensibler für Schwankungen der<br />

Zinssätze als herkömmliche Wertpapiere.<br />

Bei vielen Industrieschuldverschreibungen, einschließlich vieler niedriger eingestuften<br />

Wertpapiere, haben die Emittenten die Möglichkeit, das Wertpapier zu kündigen. Dies würde<br />

bedeuten, dass die Emittenten ihre Verbindlichkeiten vor den vereinbarten Fälligkeitsterminen<br />

tilgen könnten. Emittenten würden wahrscheinlich ihre Wertpapiere in Zeiten fallender Zinssätze<br />

kündigen. In solchen Fällen, wenn die Gesellschaft ein gekündigtes Wertpapier besitzt, wird die<br />

Gesellschaft den Kapitalbetrag früher als erwartet bekommen. Sie würde wahrscheinlich


gezwungen sein, die Erträge bei niedrigen Zinssätzen neu zu investieren. Dies würde zu einer<br />

Senkung des Gesellschaftseinkommens führen.<br />

Risikoreduzierung bei niedriger eingestuften Wertpapieren<br />

Der Anlageberater ist der Auffassung, dass die Risiken des Anlegens in niedriger eingestufte<br />

Wertpapiere reduziert werden können. Die professionellen Portfolioverwaltungstechniken, welche<br />

von dem Anlageberater angewendet werden, um diese Risiken zu reduzieren, schließen ein:<br />

Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

Der Anlageberater wird zusätzlich zu der Verwendung von anerkannten statistischen<br />

Bewertungsagenturen und anderen Quellen, seine eigene Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen,<br />

welche Gespräche mit der Verwaltung des Emittenten, die Beurteilungen von anderen<br />

Anlageberatern und seine eigene sachlich begründete Beurteilung einschließt. Die<br />

Kreditwürdigkeitsprüfung des Anlageberaters wird die finanzielle Stabilität des Emittenten, seine<br />

Reaktion auf Zinssatzveränderungen und Geschäftsverhältnisse, und der von dem Emittenten<br />

erwartete Cash-flow, Zinsen oder Renditenabdeckung und Gewinne einschließen. In seiner<br />

Bewertung eines Emittenten legt der Anlageberater besonderen Wert auf den geschätzten<br />

aktuellen Wert des Vermögens des Emittenten, und nicht auf dessen Einstandswert.<br />

Diversifikation<br />

Die Gesellschaft investiert in Wertpapiere von vielen verschiedenen Emittenten, Industrien und<br />

Wirtschaftsbereichen, um das Portfoliorisiko zu reduzieren.<br />

Wirtschaftliche Untersuchung<br />

Der Anlageberater wird aktuelle Entwicklungen und Trends in der Wirtschaft und auf den<br />

Finanzmärkten untersuchen. Wenn in niedrig eingestufte Wertpapiere investiert wird, spielen<br />

zeitliche Koordinierung und Auswahl sehr wichtige Rollen. Die Untersuchung des Geschäftszyklus<br />

kann in diesem Fall von großer Bedeutung sein.<br />

DIE ANTEILE<br />

Das Anteilkapital der Gesellschaft<br />

Das Anteilkapital der Gesellschaft entspricht zu jeder Zeit dem wie nachstehend definierten<br />

Nettoinventarwert. Die Direktoren sind ermächtigt, bis zu 500 Milliarden Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil zu den Bedingungen und in den Fonds und Serien, die sie für<br />

angemessen halten, auszugeben. Diese Ermächtigung kann für weitere Zeiträume von jeweils<br />

höchstens fünf Jahren verlängert werden.<br />

Zuordnung des Anteilkapitals<br />

Der Erlös aus der Ausgabe von Anteilen in Bezug auf jeden Fonds wird in den Büchern der<br />

Gesellschaft demjenigen Portfolio von Wertpapieren, anderen Anlagen und zusätzlichen flüssigen<br />

Mitteln zugeordnet, die diesen Fonds darstellen. Die Aktiva und Passiva sowie die Erträge und die<br />

Aufwendungen, die diesem Fonds zuzuordnen sind, werden ebenfalls darauf angerechnet.<br />

Obgleich jeder Fonds so behandelt wird, dass er seine eigenen Verbindlichkeiten trägt, wird die<br />

Gesellschaft Dritten gegenüber als Ganzes haften. Dementsprechend behalten sich die Direktoren<br />

das Recht vor, Vermögenswerte auf einen Fonds oder von einem Fonds zu übertragen, falls dies<br />

notwendig ist, um Ansprüche von Gläubigern gegen bestimmte Vermögenswerte der Gesellschaft<br />

oder andere Ansprüche zu befriedigen. Die Direktoren glauben, dass die Wahrscheinlichkeit, dass<br />

dies geschieht, gering ist. In dem Fall, dass die Direktoren Vermögenswerte von einem Fonds oder<br />

auf einen Fonds übertragen, werden sie die Anteilinhaber über eine solche Übertragung in dem<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht an die Anteilinhaber informieren.<br />

Beschreibung der Rechte aus den Anteilen<br />

Jeder Anteil berechtigt den Inhaber, anteilmäßig und zu gleichen Teilen an dem Gewinn und den<br />

Dividenden des Fonds beteiligt zu werden, soweit dieser Gewinn und diese Dividenden den<br />

Anteilen zuzuordnen sind, und an Versammlungen und Abstimmungen der Gesellschaft und des<br />

Fonds teilzunehmen. Die Anteile vermitteln keine Vorzugsrechte oder Vorkaufsrechte oder das<br />

Recht, an dem Gewinn oder der Dividende für eine andere Klasse oder Serie von Anteilen beteiligt<br />

zu werden, und kein Stimmrecht in Bezug auf Angelegenheiten, die sich ausschließlich auf solche<br />

anderen Klassen oder Serien von Anteilen beziehen.<br />

Jeder Beschluss zur Änderung der Rechte der Anteilinhaber bedarf der Zustimmung von 75% der<br />

Anteilinhaber, die in einer ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Gründungsurkunde und<br />

der Satzung einberufenen Hauptversammlung vertreten oder anwesend sind. Eine Hauptversammlung,<br />

die zum Zwecke der Änderung der Rechte der Anteilinhaber einberufen wird, ist<br />

beschlussfähig, wenn ein Drittel der betreffenden Anteile repräsentiert sind.<br />

BESTIMMUNG DES NETTOINVENTARWERTS<br />

Der Nettoinventarwert der Anteile wird in US-Dollar pro Anteil ausgedrückt. Der<br />

Nettoinventarwert ändert sich in der Regel täglich. Der Nettoinventarwert wird festgestellt, in<br />

dem der Wert aller Wertpapiere und anderer Vermögenswerte des Fonds addiert wird, die<br />

abgezogen werden und die Differenz durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile geteilt wird.<br />

Die Marktwerte der Wertpapiere des Fonds werden wie folgt bestimmt:<br />

• nach den Vorschlägen einer unabhängigen Preisfestlegungsgesellschaft;<br />

• kurzfristige Obligationen werden gemäß den durchschnittlichen Angeboten und<br />

Nachfragepreisen nach Angaben einer unabhängigen Preisfestlegungsgesellschaft bestimmt.<br />

Kurzfristige Obligationen mit Laufzeiten von weniger als 60 Tagen werden nach den<br />

Buchwerten bestimmt, es sei denn, dass der Vorstand dies nicht für den fairen Wert hält; oder<br />

• zu einem fairen Wert, welcher im guten Glauben vom Anlageberater des Fonds bestimmt<br />

wurde.<br />

Die von unabhängigen Preisfestlegungsgesellschaften genannten Preise können bestimmt werden,<br />

ohne dass man sich ausschließlich auf die genannten Preisen stützen muss.<br />

Preisfestlegungsgesellschaften können den Ertrag, die Qualität, den Anleihezinssatz, die Fälligkeit,<br />

die Art der Emission, die Handelseigenschaften und andere Marktangaben in Betracht ziehen.<br />

- 5 -<br />

Alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die keinem Fonds zurechenbar sind, werden pro rata auf<br />

alle Fonds verteilt. Der Nettoinventarwert jeder Anteilsklasse des Fonds wird festgestellt, indem<br />

der Betrag des Nettoinventarwertes, welcher dieser Klasse zuordenbar ist, berechnet wird. Der<br />

Betrag des Nettoinventarwertes des Fonds, welcher einer Klasse zuordenbar ist, soll festgestellt<br />

werden, indem die Anzahl der ausgegebenen Anteile dieser Klasse ermittelt wird.<br />

INVESTITIONEN IN DEN FONDS<br />

Erwerb der Anteile<br />

Die Anteile können von zugelassenen Anlegern an jedem Handelstag im Wege einer<br />

Kontoeröffnung durch einen Finanzvermittler oder direkt von dem Fonds über den Verwalter<br />

erworben werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, einen Kaufauftrag abzulehnen und<br />

alle Kaufaufträge und die ausgegebenen Anteile werden erst nach Annahme eines erstmaligen<br />

Original-Kontoeröffnungsantrags durch den Verwalter wirksam. Nachfolgende Kauf- oder<br />

Rücknahmeaufträge werden erst dann angenommen, wenn der erstmalige Originalkontoeröffnungsantrag<br />

bei dem Verwalter eingegangen ist und alle notwendigen Geldwäscheüberprüfungen<br />

komplett erfolgt sind. Nachfolgende Kauf- oder Rücknahmeaufträge können<br />

schriftlich, auf dem Postweg, per Telefax oder telefonisch angenommen werden, welche bei dem<br />

Verwalter bei oder vor dem Fristende für den Handel eingehen müssen. Jede(r) Anleger(in)<br />

bestätigt, dass er/sie die Risiken im Zusammenhang mit der schriftlichen Übermittlung von<br />

Zeichnungen per Post, Telefax oder Telefon akzeptiert und sicherstellen wird, dass Anweisungen<br />

ordnungsgemäß versandt werden. Jeder Anleger akzeptiert, dass weder der Verwalter noch der<br />

Fonds für Verluste, die aus dem Nichterhalt von Anweisungen resultieren, haftbar gemacht werden<br />

können. Jede(r) Anleger(in) akzeptiert seine/ihre alleinige Verantwortung für Verluste, die durch<br />

Verzögerungen oder den Nichterhalt von Anweisungen oder Bestätigungen von Anweisungen<br />

verursacht wurden und stellt den Verwalter und den Fonds von jeglicher hieraus entstehender<br />

Haftung frei.<br />

Anlagen über einen Finanzvermittler<br />

Richten Sie ein Konto bei einem Finanzvermittler ein, der als Vermittler in Ihrem Auftrag handeln<br />

soll.<br />

Senden Sie Ihren Kaufauftrag für Anteile zu einem mit dem Finanzvermittler vereinbarten Termin<br />

an den Finanzvermittler, so dass der Finanzvermittler ihn bei oder vor dem Handelsschlusstermin<br />

an den Verwalter senden kann. Sie werden der Eigner von Anteilen, wenn der Fonds eine Zahlung<br />

in US-Dollar erhält.<br />

Finanzvermittler sollten Zahlungen entsprechend den nachfolgenden telegrafischen Anweisungen<br />

leisten. Es obliegt dem Finanzvermittler, Zahlungen für Kaufaufträge unverzüglich vorzunehmen.<br />

Direktanlagen<br />

Institutionelle Anleger, die im Eigenhandel investieren, können ein Konto bei dem Fonds eröffnen,<br />

indem sie vor dem Handelsschlusstermin einen Kontoeröffnungsantrag an den Verwalter senden.<br />

Sie werden der Eigner von Anteilen, wenn der Fonds Ihre Zahlung in US-Dollar zum<br />

Handelsschlusstermin erhält.<br />

Entnehmen Sie bitte dem Kontoeröffnungsantrag die Überweisungsinstruktionen im Detail.<br />

Um in den Fonds zu investieren, müssen Antragsteller angeben, dass sie nicht Staatsbürger der<br />

USA und ob sie in Irland Ansässige sind. Anteilseigner des Fonds müssen die Gesellschaft<br />

unverzüglich informieren, falls sie Staatsbürger der USA oder in Irland Ansässige werden und<br />

müssen die Anteile zurückgeben oder anderweitig an Personen, die nicht Staatsbürger der USA<br />

sind, abgeben.<br />

Geldwäsche<br />

Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche erfordern u.U., dass ein Anteilszeichner einen<br />

Identitätsnachweis gegenüber dem Manager oder Verwalter erbringt. Je nach den einzelnen<br />

Kontoeröffnungsantrag begleitenden Umständen ist für den Fall, dass die Zahlung des<br />

Antragstellers nicht von einer bestimmten Körperschaft oder einem den Vorschriften<br />

entsprechenden Land kommt, eine detaillierte Bestätigung einzuholen.<br />

Anteilszeichner werden darüber informiert, ob ein Identitätsnachweis benötigt wird. Eine<br />

Einzelperson muss beispielsweise eine amtlich, von einer öffentlichen Stelle wie einem Notar, der<br />

Polizei oder dem Botschafter in deren Wohnsitzstaat, beglaubigte Kopie eines Reisepasses oder<br />

eines Personalausweises zusammen mit einem Nachweis über die Adresse des Anteilszeichners, wie<br />

eine Stromrechnung oder einen Kontoauszug vorlegen. Im Falle, dass der Anteilszeichner ein<br />

Unternehmen ist, ist u.U. die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Gesellschaftsvertrages (und<br />

evtl. über eine Namensänderung), der Statuten, der Gründungsurkunde und der<br />

Gesellschaftssatzung (oder Entsprechendem), einer Liste der Unterschriftsberechtigten, der<br />

Namen, Positionen, Geburtsdaten sowie Wohn- und Geschäftsadressen aller Direktoren und aller<br />

Anteilseigner, die 10% oder mehr des ausgegebenen Anteilskapitals der juristischen Person halten<br />

und einer von den Direktoren ordnungsgemäß ausgestellten Kontoeröffnungsvollmacht, die<br />

diejenigen Personen bevollmächtigt, welche das Konto führen, erforderlich.<br />

Mindestanlagebetrag<br />

Der anfängliche Mindestanlagebetrag in den Fonds ist US-Dollar 5.000,00. Jedoch kann ein<br />

Anteilkonto mit einem kleineren Betrag eröffnet werden, wenn die Grenze von US-Dollar<br />

5.000,00 innerhalb von 90 Tagen ab Eröffnung des Kontos erreicht wird. Wenn ein Anteilinhaber<br />

mehr als ein Konto unterhält, wird der Mindestanlagebetrag errechnet, indem alle Anteilkonten,<br />

die der Anteilinhaber an dem Fonds unterhält, zusammengezählt werden. Nachfolgende<br />

Investitionen dürfen einen Mindestbetrag von US-Dollar 1.000 nicht unterschreiten.<br />

Preis der Anteile<br />

Die Anteile werden entsprechend dem Nettoinventarwert, der nach Eingang des Auftrages<br />

festgestellt wird, verkauft. Der Nettoinventarwert der Anteile wird an jedem Handelstag zum<br />

Bewertungszeitpunkt festgestellt. Anteile, die am ersten Handelstag (wahrscheinlich am 01. Juli<br />

2003) verkauft werden, haben einen anfänglichen Angebotspreis von $ 100,00 pro Anteil (der<br />

"anfängliche Angebotspreis"). Es wird einen Einführungszeitraum vom 12. Juni 2003 bis zum 30.


Juni 2003 für das Angebot geben (der "Einführungszeitraum für das Angebot"), in welchem<br />

Anleger einen Kontoeröffnungsantrag einreichen können. Anleger, die während des<br />

Einführungszeitraums für das Angebot zeichnen, erhalten den anfänglichen Angebotspreis, sofern<br />

der Zeichnungsbetrag vom Fonds am ersten Handelstag erhalten wird. Die Aufsichtsbehörde wird<br />

über jede Änderung des Einführungszeitraums des Angebots informiert werden. Die Gesellschaft<br />

erhebt keinen Ausgabeaufschlag. Dennoch kann eine Abschlussgebühr von bis zu 4% des<br />

Nettoinventarwerts der gekauften Anteile von dem Finanzvermittler des Anlegers erhoben werden.<br />

In diesem Fall, würde der Angebotspreis (bzw. anfängliche Angebotspreis) der Anteile ihrem<br />

Nettoinventarwert zuzüglich Abschlussgebühr entsprechen. In allen anderen Fällen wird der<br />

Angebotspreis der Anteile ihrem Nettoinventarwert entsprechen. Die Anteile müssen in US-Dollar<br />

gezeichnet werden. Anleger können jedoch an den Fonds Euro überweisen, die in US-Dollar zum<br />

jeweiligen aktuellen Wechselkurs umgetauscht werden.<br />

Systematisches Anlageprogramm<br />

Ein Anteilinhaber kann automatisch weitere Anteile laufend kaufen, indem er den zutreffenden<br />

Abschnitt des Antragsformulars ausfüllt. Der Mindestanlagebetrag unter dem systematischen<br />

Anlageprogramm beträgt EUR 125.<br />

Abrechnung<br />

Für Anteile, die an einem bestimmten Handelstag gekauft werden sollen, muss die Gesellschaft an<br />

dem dem Handelstag folgenden nächsten Geschäftstag Zahlung per Überweisung erhalten.<br />

Die Gesellschaft kann sich, sogar vor Eingang von Zeichnungsbeträgen, auf die plazierten<br />

Aufträge berufen und die zu erwartenden Beträge anlegen. Unterlassungen oder Versäumnisse von<br />

Anlegern, die Zeichnungsbeträge bis zum auf den Handelstag folgenden nächsten Geschäftstag zu<br />

überweisen, können zu Verlusten, Kosten oder Aufwendungen für den Fonds führen.<br />

Die Anleger erklären sich bereit, die Gesellschaft, den Manager, den Verwalter und den<br />

Anlageberater für ihnen entstandene Verluste, Kosten und Aufwendungen zu entschädigen, die<br />

diesen durch Unterlassungen oder Versäumnisse des Anlegers bei der rechtzeitigen Überweisung<br />

der Zeichnungsbeträge in frei verfügbaren Mitteln auf das Konto des Fonds verursacht wurden.<br />

Wenn Anteile auf elektronischem Wege erworben oder abgewickelt werden, kann der<br />

Abwicklungsprozess bis zu drei Handelstage in Anspruch nehmen.<br />

Bestätigungen<br />

Der Verwalter führt ein Register für jeden eingetragenen Anteilinhaber. Es werden keine<br />

registrierten Anteilscheine oder Inhaberpapiere ausgestellt. Schriftliche Bestätigungen über die<br />

Ausgabe, den Kauf oder die Rücknahme oder über angelegte Ausschüttungszahlungen werden an<br />

die registrierten Anteilinhaber monatlich (oder quartalsweise, falls dies ausdrücklich gewünscht<br />

wird) verschickt.<br />

Ein Anteilkonto kann unter einem Namen oder bis zu vier gemeinsamen Namen eröffnet werden.<br />

Das Register der Anteilinhaber steht am Sitz des Verwalters zur Einsichtnahme offen.<br />

Ausschüttungen<br />

Es ist die Politik der Direktoren, Ausschüttungen bezüglich der Anteile weder festzustellen noch<br />

auszuzahlen.<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Nettoveräußerungsgewinne des Fonds, wenn sie erwirtschaftet werden, werden nicht ausgezahlt.<br />

RÜCKNAHME VON ANTEILEN<br />

Rücknahmeanträge<br />

Die Gesellschaft nimmt die Anteile zu dem nach Eingang des Rücknahmeantrages festgestellten<br />

Nettoinventarwert zurück. Rücknahmen können an jedem Handelstag vorgenommen werden.<br />

Rücknahmeaufträge werden nur nach Annahme durch den Verwalter wirksam.<br />

Ihr Finanzvermittler darf die üblichen Gebühren und Provisionen für diese Dienstleistung<br />

berechnen. Die Gesellschaft berechnet keine Rücknahmegebühr.<br />

Sie können die Anteile wie folgt zurückgeben:<br />

• über einen Finanzvermittler, falls Sie die Anteile über einen Finanzvermittler erworben<br />

haben, oder<br />

• direkt an den Fonds, falls Sie die Anteile direkt von dem Fonds erworben haben.<br />

Rücknahmen über einen Finanzvermittler<br />

Senden Sie Ihren Rücknahmeauftrag zu einem mit dem Finanzvermittler vereinbarten Termin an<br />

den Finanzvermittler, so dass der Finanzvermittler ihn bei oder vor dem Handelsschlusstermin an<br />

den Verwalter senden kann. Die Finanzvermittler sind dafür verantwortlich, Rücknahmeaufträge<br />

unverzüglich zu übersenden und ordnungsgemäße schriftliche Anweisungen für Rücknahmen wie<br />

nachfolgend beschrieben zu erteilen.<br />

Direkte Rücknahmeaufträge<br />

Sie können Anteile zurückgeben, indem Sie an die Gesellschaft unter der in dem<br />

Kontoeröffnungsantrag genannten Adresse schreiben.<br />

Sie können Anteile ebenfalls zurückgeben, indem Sie die Gesellschaft unter der Nummer<br />

+49(0)652692920 anrufen.<br />

Rücknahmeerlöse<br />

Die Rücknahmeerlöse werden telegrafisch in Euro gemäß den von Ihnen in Ihrem<br />

Kontoeröffnungsantrag gegebenen Anweisungen angewiesen. Die Erlöse werden von der<br />

Depotbank des Fonds von US-Dollar in Euro zum aktuellen Wechselkurs umgetauscht.<br />

Rücknahmeaufträge, die bei dem Verwalter bei oder vor dem Handelsschlusstermin eingehen und<br />

angenommen wurden, werden am gleichen Handelstag telegrafisch angewiesen und die Erlöse der<br />

- 6 -<br />

Rücknahme werden am folgenden Handelstag überwiesen. Wenn Anteile auf elektronischem Wege<br />

zurückgenommen werden, kann der Abwicklungsprozess bis zu drei Handelstage in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Wurden die Anteile ursprünglich aufgrund eines mittels Faksimile übersandten<br />

Zeichnungsauftrages ausgegeben, erfolgt eine Rücknahmezahlung erst dann, wenn das<br />

Antragsformular im Original erhalten wurde sowie alle notwendigen Geldwäsche-Überprüfungen<br />

erfolgt sind. Rücknahmeanträge werden nach Erhalt von Anweisungen per Fax nur dann<br />

bearbeitet, wenn die Zahlung auf das eingetragene Konto zu erfolgen hat.<br />

Systematisches Entnahmeprogramm<br />

Anteile können automatisch laufend zurückgegeben werden, indem das Formular mit der<br />

Aufschrift "der Kunde wünscht" ausgefüllt wird. Der Wert des Kontos muss den Betrag von EUR<br />

25.000,00 zum Zeitpunkt der Einrichtung dieses Programms übersteigen. Dieses Programm kann<br />

den Kontostand verringern und eventuell dezimieren. Erhaltene Zahlungen sollten nicht als<br />

Ertrag oder Einkommen betrachtet werden.<br />

Wiederanlage<br />

Bei Hinweis eines Anteilinhabers wird keine Provision oder anfängliche Gebühr fällig, wenn ein<br />

Anteilinhaber aus dem Verkauf von Anteilen vom Fonds erhaltende Gelder wieder in den Fonds<br />

innerhalb von 90 Tagen nach Rücknahme dieser Anteile investiert. Die Anteile werden bei der<br />

Wiederanlage zu ihrem Nettoinventarwert gekauft, wie dieser am Ende des Handelstages, an dem<br />

die Wiederanlage erfolgt, festgestellt wird.<br />

Zwangsrücknahme<br />

Wegen der hohen Kosten der Führung eines niedrigen Anteilkontos kann die Gesellschaft die<br />

Anteile auf einem Konto einziehen und den Erlös an den Anteilinhaber auszahlen, wenn der<br />

Kontostand unter den Mindestbetrag von US-Dollar 5.000,00 fällt.<br />

Bevor die Anteile zum Zwecke der Schließung eines Kontos eingezogen werden, wird der<br />

Anteilinhaber schriftlich informiert und erhält Gelegenheit, innerhalb von 30 Tagen zusätzliche<br />

Anteile zu kaufen, um dem Mindesterfordernis gerecht zu werden. Die Gesellschaft behält sich das<br />

Recht vor, Anteile einzuziehen, die unmittelbar oder mittelbar von einer US-Person gehalten<br />

werden. Anteile können außerdem eingezogen werden, wenn es rechtswidrig ist oder den Interessen<br />

der Gesellschaft widerspricht oder in anderer Weise gegen die Bestimmungen der Satzung<br />

verstößt, dass diese Anteile von einer bestimmten Person gehalten werden.<br />

Die Satzung erlaubt der Gesellschaft, Anteile einzuziehen, wenn während eines Zeitraums von<br />

sechs Jahren keine Mitteilung im Zusammenhang mit irgendeiner Bestätigung des Eigentums an<br />

den Anteilen, die an den Anteilinhaber geschickt wird, zurückkommt. Die Nettoerlöse einer<br />

solchen Einziehung werden in ein Zinskonto eingezahlt, welches dauerhaftes Fremdkapital der<br />

Gesellschaft darstellt.<br />

Transfers<br />

Eine Übertragung von Anteilen muss durch schriftliche Übertragung in einer üblichen oder<br />

allgemein gültigen Art oder einer anderen von den Direktoren jeweils genehmigten Art erfolgen.<br />

Jede Art der Übertragung muss den vollen Namen und die Anschrift aller Übertragenden und<br />

Übertragungsempfänger enthalten und muss vom oder im Auftrag des Übertragenden<br />

unterzeichnet sein. Die Direktoren oder ihre Bevollmächtigten können die Eintragung der<br />

Übertragung von Anteilen ablehnen, es sei denn das Übertragungsformular ist beim Geschäftssitz<br />

der Gesellschaft oder einem anderen von den Direktoren angemessenerweise festgelegten Ort<br />

zusammen mit sonstigen von den Direktoren festzulegenden Nachweisen, die das Recht des<br />

Übertragenden, eine solche Übertragung vorzunehmen belegen und die Identität des<br />

Übertragungsempfängers feststellen, hinterlegt. Der Übertragende gilt so lange als Anteilseigner,<br />

bis der Name des Übertragungsempfängers in das Register der Anteilseigner eingetragen wurde.<br />

Eine Übertragung von Anteilen wird so lange nicht eingetragen, bis der Übertragungsempfänger,<br />

falls dieser kein bereits bestehender Anteilseigner ist, ein Zeichnungsformular bezüglich der<br />

entsprechenden Anteile zur Zufriedenheit der Direktoren ausgefüllt hat.<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, Steuern auf den Wert der zu dem maßgeblichen Kurs<br />

übertragenen Anteile einzubehalten, es sei denn, sie hat von dem Übertragenden eine Erklärung in<br />

der vorgeschriebenen Form darüber erhalten, dass der Anteilinhaber kein in Irland Ansässiger ist,<br />

bei dem es notwendig wäre, Steuern einzubehalten. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor,<br />

Anteile, die von einem Übertragenden gehalten werden, in der Anzahl, die notwendig ist, um die<br />

entstehende Steuerverbindlichkeit zu begleichen, zurückzunehmen.<br />

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Eintragung einer Anteilsübertragung abzulehnen,<br />

bis sie eine Erklärung bezüglich des Wohnsitzes oder Standes des Übertragungsempfängers in der<br />

von den Finanzbehörden von Irland vorgeschriebenen Form erhält.<br />

VERÖFFENTLICHUNG DER PREISE DER ANTEILE<br />

Außer in dem Fall, dass die Festsetzung des Ausgabe- und Rücknahmepreises unter den<br />

nachstehend beschriebenen Umständen ausgesetzt ist, wird der Ausgabe- und Rücknahmepreis für<br />

die Anteile am Sitz des Managers und in der Börsenzeitung an jedem Handelstag veröffentlicht.<br />

UMTAUSCH VON ANTEILEN<br />

Die Satzung erlaubt es den Anteilinhabern, die Anteile an einem Fonds der Gesellschaft halten, mit<br />

Zustimmung der Direktoren ihre Anteile in Anteile an einem anderen Fonds der Gesellschaft<br />

umzutauschen, indem der Manager in einer von ihm festgelegten Form entsprechend informiert<br />

wird. Der Umtausch erfolgt gemäß der folgenden Formel:<br />

A x R x W<br />

NA = - X<br />

P<br />

wobei:<br />

NA = die Anzahl der neu zugeteilten Anteile an dem neuen Fonds ist;<br />

A = die Anzahl von Anteilen, die umgetauscht werden, ist;<br />

R = der Rücknahmepreis eines Anteils ist;<br />

W = der Währungsumrechnungsfaktor ist, der von den Direktoren festgelegt wird;


P = der Ausgabepreis eines Anteils an dem neuen Fonds ist; und<br />

X = eine Anzahl von Anteilen an dem neuen Fonds, die ihrem Wert nach einer<br />

etwaigen Bearbeitungsgebühr, die aber 5% des Wertes der Anteile nicht übersteigen<br />

darf, entspricht.<br />

Entsprechend der vorstehenden Ausführungen haben die Direktoren festgesetzt, dass<br />

Anteilinhaber ihre Anteile in Anteile an anderen Fonds der Gesellschaft umtauschen können, und<br />

zwar zum Nettoinventarwert. Im Falle des Umtauschs in Anteile des Federated High Income<br />

Advantage Fund kann der Finanzvermittler einen Ausgabeaufschlag bestimmen, sofern<br />

anwendbar und vorab noch nicht gezahlt. Anteile an anderen Fonds der Gesellschaft können in<br />

Anteile zum Nettoinventarwert umgetauscht werden.<br />

Der Gesellschaft ist mitgeteilt worden, dass gemäß geltendem Recht und nach der üblichen Praxis<br />

in Irland gegebenenfalls Gewinne, die sich aus dem Umtausch einer Anteilklasse ergeben, nicht der<br />

irischen Steuer auf Veräußerungsgewinne unterliegen, wenn die Person, die über die Anteile<br />

verfügt, nicht ein in Irland Ansässiger ist.<br />

Der Verwalter wird den Umtausch von Anteilen zwischen Fonds, deren Basiswährungen nicht die<br />

Gleichen sind, ermöglichen. Ein Umtausch wird für Zwecke eines Fondswechsels wie zwei<br />

unterschiedliche Transaktionen mit unterschiedlichen Zahlungsdaten oder abweichenden<br />

Devisenabrechnungsperioden behandelt (d.h. eine Rücknahme eines bestehenden Fonds und<br />

darauffolgende Zeichnung eines neuen Fonds). In diesem Fall wird der Verwalter ein<br />

Devisengeschäft herbeiführen, um die Erlöse der Anteile des bestehenden Fonds in die<br />

Basiswährung der Anteile des neuen Fonds umzuwandeln. Für die Dauer der Abwicklung der<br />

Fonds-/Devisenstransaktion werden die Erlöse der Rücknahme durch die Depotbank für<br />

Rechnung des Anlegers gehalten und im Zuge dessen hält der Anleger weder Anteile im<br />

bestehenden noch im neuen Fonds. Die Erlöse aus der Fremdwährungsumrechnung werden<br />

(abzüglich der Kosten) zum Datum der Erfüllung des Fonds-/Devisenvertrages als Zahlung für<br />

erworbene Anteile verwendet. Die Anteilseigner sollten sicherstellen, dass die Benachrichtigung<br />

über den Umtausch bei dem Verwalter bis zum früheren Fristende der beiden Fonds eingeht. Diese<br />

Dienstleistung erfolgt auf Risiko und Kosten des Anlegers.<br />

Anteilinhaber und potentielle Anleger sollten ihre Berater hinsichtlich möglicher steuerlicher<br />

Folgen oder anderer Folgen des Umtausches von Anteilen, die sich aus den Gesetzen des Landes<br />

ihrer Gründung, Niederlassung, Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder Domizils ergeben,<br />

konsultieren.<br />

VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG DER BEWERTUNG DER ANTEILE UND<br />

DER AUSGABE UND RÜCKNAHME<br />

Der Manager kann die Feststellung des Nettoinventarwerts sowie den Verkauf und die Rücknahme<br />

der Anteile vorübergehend aussetzen während:<br />

• jedes Zeitraums (außer gewöhnliche Feiertage oder Wochenendtage), währenddessen ein<br />

geregelter Markt, der der hauptsächliche geregelte Markt für einen bedeutenden Teil des Fonds<br />

ist, geschlossen ist oder der Handel beschränkt oder ausgesetzt ist;<br />

• jedes Zeitraums, zu dem eine Notlage existiert, als Ergebnis derer die Verfügung durch die<br />

Gesellschaft über Anlagen, die einen erheblichen Teil der Vermögenswerte des Fonds darstellen,<br />

praktisch nicht möglich ist;<br />

• jedes Zeitraums, während dessen aus irgendeinem Grund der Preis für Anlagen des Fonds<br />

nicht auf vernünftige Weise, zügig oder genau von der Gesellschaft festgestellt werden kann;<br />

• jedes Zeitraums, während dessen die Überweisung von Geld im Zusammenhang mit der<br />

Verwertung oder der Zahlung für Anlagen des Fonds nach Meinung der Direktoren nicht unter<br />

normalen Wechselkursbedingungen möglich ist; oder<br />

• jedes Zeitraums, während dessen Erlöse aus dem Verkauf oder der Rücknahme von Anteilen<br />

nicht an oder von dem Konto des Fonds überwiesen werden können.<br />

Die Gesellschaft informiert die Personen, die von einer solchen Aussetzung voraussichtlich<br />

betroffen sind, in der Weise, die die Gesellschaft für angemessen hält. Die Depotbank und die<br />

Aufsichtsbehörde werden von der Gesellschaft unverzüglich informiert.<br />

Falls die Anzahl der zurückzunehmenden Anteile eines Fonds an einem Handelstag einem Zehntel<br />

oder mehr der gesamten ausgegebenen Anteile des Fonds entspricht, können die Direktoren nach<br />

eigenem Ermessen die Rücknahme der ein Zehntel der gesamten ausgegebenen Anteile dieses Fonds<br />

übersteigenden Anteile ablehnen und falls sie dies ablehnen, werden die Rücknahmeaufträge an<br />

diesem Handelstag anteilsmäßig reduziert und die Anteile, auf die sich jeder Auftrag bezieht und<br />

welche wegen einer solchen Ablehnung nicht zurückgenommen wurden, werden behandelt, als<br />

wäre ein Rücknahmeauftrag an jedem darauffolgenden Handelstag erteilt worden, bis alle Anteile,<br />

auf die sich der ursprüngliche Auftrag bezieht, zurückgenommen wurden. Rücknahmeaufträge,<br />

die von einem früheren Handelstag vorgetragen wurden, haben (vorbehaltlich vorstehender<br />

Grenzen) Vorrang vor späteren Aufträgen.<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERWALTUNG<br />

Die Direktoren und der Sekretär<br />

Der Verwaltungsrat ("Board of Directors") ist dafür verantwortlich, die Geschäfte der<br />

Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Gründungsurkunde und der Satzung zu führen. Die<br />

Direktoren können bestimmte Funktionen vorbehaltlich der Überwachung und den Weisungen<br />

der Direktoren an den Manager delegieren.<br />

Die Direktoren sind mit ihrer beruflichen Tätigkeit und gegenwärtigen Position innerhalb der<br />

Gesellschaft genannt. Die Adresse der Direktoren ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

John William McGonigle<br />

Vorsitzender und Direktor<br />

Herr McGonigle, geboren am 26. Oktober 1938, ist amerikanischer Staatsbürger und<br />

Vorsitzender von Federated International Management Limited; Mitglied des Verwaltungsrates,<br />

Geschäftsführender Vizepräsident, und Sekretär von Federated Investors, Inc.<br />

Herr McGonigle ist seit 1966 in leitender Funktion bei Federated Investors, Inc. tätig. Vor<br />

Aufnahme seiner Tätigkeit bei Federated Investors, Inc. war er bei der "U.S. Securities and<br />

Exchange Commission" als juristischer Berater tätig. Sein Studium absolvierte er an der Duquesne<br />

University, Pittsburgh, Pennsylvania. Er ist Mitglied der Anwaltsvereinigungen des Federal<br />

District of Columbia und von Pennsylvania sowie der amerikanischen Anwaltsvereinigung. Er ist<br />

Mitglied des Board of Governors und des Exekutivausschusses des Investment Company Institute<br />

(der US-amerikanischen Vereinigung der Investmentgesellschaften).<br />

- 7 -<br />

John Cristopher Donahue<br />

Direktor<br />

Herr Donahue, geboren am 11. April 1949, ist amerikanischer Staatsbürger und Direktor von<br />

Federated International Management Limited, Mitglied des Verwaltungsrates, Präsident und<br />

Vorstandsvorsitzender von Federated Investors, Inc., Direktor von Federated Investment<br />

Counseling, und Treuhänder von Federated Administrative Services.<br />

Herr Donahue hat an der Princeton University und der University of Pittsburgh School of Law<br />

studiert. Er kam 1972 zu Federated Investors, Inc. und nahm dann rechtliche und<br />

Marketingfunktionen wahr. Seit 1980 beschäftigt er sich mit der Politik der<br />

Finanzdienstleistungstätigkeiten von Federated Investors, Inc. und ist derzeit<br />

Vorstandsvorsitzender.<br />

John Lyons<br />

Direktor<br />

Herr Lyons, geboren am 13. August 1937, ist irischer Staatsbürger und Direktor von Federated<br />

International Management Limited. Er ist Geschäftsführer von Simba Holdings Limited, einer<br />

Beratungsgesellschaft, die seit 1989 in der Immobilienentwicklung tätig ist. Ebenfalls ist er<br />

nichtgeschäftsführender Direktor in einer Reihe von Gesellschaften, darunter Midland<br />

International Holdings Limited, SVM Highlander Fund Plc, Sanpaolo Invest Ireland Ltd. und<br />

Scottish Value Management (Ireland) Limited. Herr Lyons ist ebenfalls früherer Geschäftsführender<br />

Direktor der Industrial Development Authority of Ireland und war ebenfalls<br />

Geschäftsführer Nordamerika für diese Organisation. Er ist ebenfalls als Berater für die IFC-<br />

Weltbank tätig gewesen. Herr Lyons hat einen Abschluss als Ingenieur vom University College,<br />

Galway und als MBA vom University College, Dublin.<br />

Ronan Walsh<br />

Direktor<br />

Herr Walsh, geboren am 9. Mai 1952, ist irischer Staatsbürger und seit 1981 Partner in der<br />

Rechtsanwaltskanzlei Arthur Cox in Dublin mit einer Spezialisierung im Gesellschaftsrecht mit<br />

Schwerpunkt Unternehmensfinanzierung und Finanzdienstleistungen. Herr Walsh ist Direktor<br />

von Federated International Management Limited und ebenfalls nichtgeschäftsführender<br />

Direktor einer Anzahl von irischen Gesellschaften.<br />

Er hat am Trinity College, Dublin studiert und 1975 sein Anwaltsexamen abgelegt.<br />

Die Herren McGonigle und Donahue sind auch Anteilinhaber von Federated Investors, Inc. und<br />

nehmen weitere Positionen in Niederlassungen von Federated Investors, Inc. ein.<br />

Die Direktoren (mit Ausnahme der Direktoren, die Angestellte von Federated Investors, Inc. sind)<br />

haben Anspruch auf ein Honorar als Vergütung für ihre Leistungen, wobei die Höhe von Zeit zu<br />

Zeit von den Direktoren festgesetzt wird, und werden Ersatz Ihrer angemessenen Auslagen<br />

erhalten. Gegenwärtig beläuft sich die Gesamtvergütung eines jeden der Direktoren auf weniger<br />

als EUR 12.500 pro Jahr. Die Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass die Gesamtvergütung der<br />

Direktoren EUR 125.000 jährlich nicht überschreiten darf, wenn nichts anderes durch Beschluss<br />

der Anteilinhaber in einer Hauptversammlung festgesetzt wird.<br />

Keiner der Direktoren hat mit der Gesellschaft einen Dienstvertrag abgeschlossen oder ist<br />

leitender Angestellter der Gesellschaft. Die Satzung setzt für die Direktoren kein Pensionsalter fest<br />

und bestimmt nicht, dass die Direktoren rotationsmäßig zurücktreten.<br />

Die Direktoren sind befugt, alle Rechte der Gesellschaft in Bezug auf die Darlehensaufnahme<br />

auszuüben. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, die in der Satzung der Gesellschaft festgelegt<br />

sind, darf ein Direktor nicht über einen Vertrag abstimmen, an dem er ein erhebliches eigenes<br />

Interesse hat.<br />

Der Sekretär der Gesellschaft ist C. Todd Gibson, Syndicus, Federated Investors, Inc. und Sekretär<br />

der Gesellschaft, Federated International Management Limited. Der stellvertretende Sekretär der<br />

Gesellschaft ist Bradwell Limited, Earlsfort Centre, Earlsfort Terrace, Dublin 2, Irland.<br />

Der Manager<br />

Der Manager des Fonds ist Federated International Management Limited. Diese Gesellschaft<br />

wurde in Irland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 29. November 1990 unter der<br />

Registernummer 166961 gegründet. Das genehmigte Kapital des Managers ist US-Dollar<br />

1.000.000, von denen 114.570 Stammaktien zu jeweils US-Dollar 1 ausgegeben und vollständig<br />

bezahlt waren. Nicht erstattungsfähige Einlagen in Höhe von US-Dollar 2.804.864 sind ebenfalls<br />

getätigt worden. Der Geschäftszweck des Managers ist es, Management-, Anlage- und<br />

Verwaltungsdienstleistungen für Organismen für gemeinsame Anlagen und<br />

Investmentgesellschaften zu erbringen. Der Manager ist eine mittelbare Tochtergesellschaft von<br />

Federated Investors, Inc., eine Gesellschaft im Staat Pennsylvania, USA. Der Manager ist auch der<br />

Manager für Federated Unit Trust.<br />

Die Herren McGonigle, Donahue, Lyons und Walsh sind Mitglieder des Board of Directors des<br />

Managers.<br />

Durch ihre Tochtergesellschaften erbringt Federated Investors Dienstleistungen im Bereich des<br />

Investmentmanagements, des Vertriebs und der Verwaltung für mehr als 139 registrierte USamerikanische<br />

Fonds und Portfolios mit nahezu US-Dollar 180 Milliarden Fondsvermögen. Die<br />

Fonds und Portfolios von Federated Investors, Inc. umfassen eine ganze Reihe von Renten- und<br />

Aktienfonds.<br />

Der Manager erhält eine jährliche Managementgebühr, die l% des durchschnittlichen täglichen<br />

Nettovermögens des Fonds entspricht. Die Managementgebühr läuft täglich auf und wird<br />

monatlich rückwirkend gezahlt. Der Manager trägt die Aufwendungen für seine eigenen Auslagen<br />

selbst. Der Managementvertrag sieht vor, dass der Manager freiwillig die Managementgebühr<br />

verringern kann oder darauf verzichten kann oder andere Vorkehrungen treffen kann, um die<br />

Kosten des Fonds soweit zu reduzieren, wie diese Kosten niedrigere Kostengrenzen, die der<br />

Manager durch Mitteilung an die Gesellschaft freiwillig festsetzen kann, übersteigen. Der<br />

Manager kann jede freiwillige Verpflichtung jederzeit nach freiwilligem Ermessen durch<br />

schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft beenden oder ändern.<br />

Außer im Falle vorsätzlichen pflichtwidrigen Tuns, bösgläubiger oder grob fahrlässiger<br />

Missachtung der Verpflichtungen und Pflichten, haftet der Manager der Gesellschaft, dem Fonds,<br />

den Anteilinhabern oder der Depotbank gegenüber nicht für Verluste, die sie infolge der Erfüllung<br />

der Verpflichtungen durch den Manager gemäß den Bestimmungen des Managementvertrages<br />

erleiden.<br />

Der Managementvertrag kann sowohl durch die Gesellschaft als auch durch den Manager durch<br />

schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von 90 Tagen gekündigt werden. Er<br />

kann von der Gesellschaft fristlos gekündigt werden, falls der Manager in Konkurs geht oder<br />

insolvent wird oder in anderer Weise unfähig wird, die sich aus dem Managementvertrag<br />

ergebenden Verpflichtungen und Pflichten zu erfüllen.<br />

Der Managementvertrag gestattet es dem Manager, seine Verwaltungspflichten an andere zu


delegieren. Der Manager hat die Anlageberatungsverpflichtung an den Anlageberater, bestimmte<br />

operative Unterstützungsdienstleistungen an Federated Administrative Services Inc. und einige<br />

seiner Verwaltungsaufgaben an den Verwalter delegiert. Alle Gebühren und Aufwendungen, die im<br />

Zusammenhang mit solcher Anlageberatung und operativen Unterstützungsdienstleistungen<br />

entstehen, werden von dem Manager aus der Managementvergütung bezahlt. Die Gebühren und<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit Verwaltungsaufgaben berechnen sich nach dem<br />

durchschnittlichen täglichen Gesamtnettovermögen der Gesellschaft. Jährlich von der Gesellschaft<br />

an den Verwalter zu zahlende Gebühren für die Buchhaltung nebst Gebühren für die<br />

Übertragungsstelle, sofern anwendbar, Aktenführung, Cash-Managementgebühren und Auslagen,<br />

welche handelsübliche Höhe haben werden, werden das Größere von US-Dollar 50.000 oder<br />

0,05% des durchschnittlichen täglichen Nettovermögens nicht übersteigen.<br />

Der Manager verwaltet auch andere Fonds, die getrennte Anteilklassen an Federated International<br />

Funds Plc. darstellen. Jede Klasse kann in einer oder mehreren Anteilserien angeboten werden.<br />

Der Manager wird zu jeder Zeit ordnungsgemäß die Pflichten betreffend eines jeden Fonds oder<br />

einer jeden Serie beachten und, soweit im Hinblick auf einen Fonds oder eine Serie ein<br />

Interessenkonflikt auftritt, sicherstellen, dass der Konflikt in angemessener Weise gelöst wird.<br />

Der Anlageberater<br />

Der Anlageberater ist Federated Investment Counseling. Gemäß den Bestimmungen eines<br />

Anlageberatungsvertrages zwischen dem Manager und dem Anlageberater wird der Anlageberater<br />

den Manager in Bezug auf den Fonds beraten. Der Anlageberater führt für den Manager<br />

Untersuchungen durch und unterstützt den Manager bei dem Kauf, Verkauf und Umtausch der<br />

Anlagen des Fonds.<br />

Der Anlageberater ist eine im Bundesstaat Delaware, USA, am 11. April 1989 gegründete<br />

Kapitalgesellschaft in Trustform und ein registrierter Anlageberater im Sinne des "U.S. Investment<br />

Advisers Act von 1940". Es handelt sich um eine mittelbare Tochtergesellschaft von Federated<br />

Investors, Inc.. Der Anlageberater und andere Tochtergesellschaften von Federated Investors, Inc.<br />

dienen als Anlageberater für eine Anzahl von Investmentgesellschaften und private Konten mit<br />

kombinierten Vermögenswerten von etwa US-Dollar 180 Milliarden. Federated Investors, Inc.<br />

wurde 1955 unter der Firma Federated Investors, Inc., gegründet und entwickelt und verwaltet<br />

Investmentfonds primär für die Finanzindustrie. Etwa 5.000 institutionelle Kunden profitieren<br />

von dem guten Ruf von Federated Investors, Inc. hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der<br />

disziplinierten, risikoarmen Anlagepolitik. Durch diese institutionellen Kunden haben auch<br />

individuelle Anteilinhaber Zugang zu diesem hohen Maß an Anlagesachverstand.<br />

Das Honorar des Anlageberaters wird von dem Manager aus seiner Managementvergütung<br />

bezahlt. Der Anlageberater trägt die Aufwendungen für seine eigenen Auslagen selbst.<br />

Außer im Falle vorsätzlichen pflichtwidrigen Tuns, bösgläubiger oder grob fahrlässiger<br />

Missachtung der Verpflichtungen und Pflichten haftet der Anlageberater dem Manager, der<br />

Gesellschaft, dem Fonds oder den Anteilinhabern nicht für Handlungen oder Unterlassen seitens<br />

des Anlageberaters bei der Erfüllung der sich aus dem Anlageberatungsvertrag ergebenden<br />

Verpflichtungen und Pflichten. Der Anlageberatungsvertrag kann von dem Manager oder dem<br />

Anlageberater durch Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von 60 Tagen gekündigt<br />

werden und endet sofort bei Ende des Managementvertrages für den Fonds zwischen der<br />

Gesellschaft und dem Manager oder kann von dem Manager fristlos gekündigt werden, falls der<br />

Anlageberater in Konkurs geht oder insolvent wird oder in anderer Weise unfähig wird, die<br />

Verpflichtungen und Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag zu erfüllen.<br />

Die Depotbank<br />

J.P. Morgan Bank (Ireland) plc wird für die Gesellschaft und den Fonds als Depotbank handeln.<br />

Die Depotbank hat von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung erhalten, für die Gesellschaft und<br />

den Fonds als Depotbank zu handeln. J.P. Morgan Bank (Ireland) plc ist eine Aktiengesellschaft,<br />

die Bankgeschäfte, einschließlich Depotbank- und Verwahrungsdienste, tätigt. Die<br />

Obergesellschaft der Depotbank ist J.P. Morgan Chase & Co. eingetragen in Delaware, U.S.A.<br />

Im Rahmen des allgemeinen Bankgeschäfts stellt die Depotbank Verwahrerdienste für Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen bereit.<br />

Die Depotbankvereinbarung sieht vor, dass die Depotbank der Gesellschaft und den<br />

Anteilinhabern für einen ihnen entstandenen Verlust haftet, der durch die nicht zu rechtfertigende<br />

Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung ihrer Verpflichtungen entstanden ist. Ungeachtet des<br />

Vorstehenden und vorbehaltlich der Depotbankvereinbarung kann die Depotbank in Bezug auf<br />

Verluste, die von ihr erlitten werden oder bei ihr entstehen, außer den aufgrund ihrer nicht zu<br />

rechtfertigenden Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung ihrer Verpflichtungen entstandenen<br />

Verlusten, entschädigt werden. Die Depotbank ist vollständig dazu ermächtigt,<br />

Unterdepotbanken oder Verwahrungsstellen zur Verwahrung des Fondsvermögens zu bestellen.<br />

Entsprechend den Bedingungen der Depotbankvereinbarung wird die Haftung der Depotbank<br />

nicht durch die Tatsache berührt, dass sie einer dritten Partei einen Teil oder das gesamte<br />

Vermögen zur Verwahrung anvertraut hat. Um ihrer der Richtlinie entsprechenden Verpflichtung<br />

nachzukommen muss die Depotbank die Auswahl und Bestellung einer dritten Partei als<br />

Unterdepotbank oder Verwahrungsstelle mit angemessener Sorgfalt vornehmen, um<br />

sicherzustellen, dass die dritte Partei über die Erfahrung, Kompetenz und den Ruf verfügt und<br />

diese erhält, die geeignet sind, die besagten Verpflichtungen zu erfüllen. Die Depotbank muss die<br />

Unterdepotbank oder die Verwahrungsstelle in angemessener Weise beaufsichtigen und von Zeit zu<br />

Zeit entsprechende Auskünfte einholen, die bestätigen, dass die Verpflichtungen der Stelle<br />

weiterhin kompetent erfüllt werden.<br />

Die Depotvereinbarung wird bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung durch eine der Parteien in<br />

Kraft bleiben, wobei die Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Sollte sich die Depotbank aus der<br />

Depotvereinbarung zurückziehen wollen, kann die Gesellschaft innerhalb von drei Monaten ein<br />

ordnungsgemäß qualifiziertes Unternehmen ernennen, welches von der Aufsichtsbehörde für<br />

diesen Zweck zugelassen ist. Sollte die Gesellschaft binnen der dreimonatigen Kündigungsfrist<br />

keine nachfolgende Depotbank ernannt haben, werden die Direktoren eine außerordentliche<br />

Hauptversammlung der Anteilinhaber einberufen, um einen Beschluss herbeizuführen, auf deren<br />

Grundlage die Gesellschaft aufgelöst und nach welcher bei der Aufsichtsbehörde der Widerruf der<br />

Zulassung der Gesellschaft beantragt werden soll. Bis zu dem Zeitpunkt des eigentlichen Widerrufs<br />

durch die Aufsichtsbehörde besteht die Ernennung der Depotbank weiterhin fort.<br />

Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit Depotbankaufgaben laufen täglich auf,<br />

werden monatlich gezahlt und beruhen auf dem durchschnittlichen täglichen<br />

Gesamtnettovermögen des Fonds. Das Jahreshonorar für die Depotbank einschließlich<br />

Treuhändergebühr nebst Kosten für die Verwahrstelle, sofern anwendbar, Transaktionsgebühren<br />

und Auslagen darf 0,015% der durchschnittlichen Nettoinventarwerte des Fonds nicht<br />

übersteigen. Von der Gesellschaft an Unterdepotbanken zu zahlende Gebühren werden<br />

handelsübliche Höhe haben.<br />

- 8 -<br />

Der Verwalter<br />

Der Manager hat gemäß dem Verwaltungsvertrag als Verwalter J.P. Morgan Administration<br />

Services (Ireland) Limited eingesetzt, damit diese bestimmte Registrierungs-, Bewertungs- und<br />

Verwaltungsarbeiten durchführt und Anträge auf Zuteilung und auf Rücknahme von Anteilen<br />

bearbeitet.<br />

Der Verwalter ist eine in Irland am 28. Mai 1990 gegründete, private Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung, welche letztlich ein 100%iges Tochterunternehmen von J.P. Morgan Chase<br />

& Co. aus Delaware, U.S.A ist.<br />

Der Verwaltungsvertrag enthält eine Entschädigungsvereinbarung zugunsten des Verwalters,<br />

welche jedoch unwirksam ist bei Vorliegen von Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Schlechterfüllung,<br />

Betrug oder Arglist.<br />

Der Verwaltungsvertrag wird bis zur Kündigung durch eine der hieran beteiligten Parteien<br />

fortbestehen; die Kündigungsfrist beträgt mindestens 90 Tage und ist der Gegenpartei schriftlich<br />

zu erteilen. Daneben kann der Verwaltungsvertrag gekündigt werden, wenn:<br />

(i) eine der Parteien die Auflösung betreibt (ausgenommen ist eine freiwillige Auflösung zum<br />

Zwecke der Umstrukturierung oder Verschmelzung auf der Grundlage von vorher zwischen<br />

den Parteien vereinbarten Bedingungen) oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden zum<br />

Fälligkeitszeitpunkt zu begleichen, insolvenzrechtliche Handlungen vornimmt oder ein<br />

Insolvenzverwalter zum Zweck der Verwaltung eines Vermögenswertes einer Partei eingesetzt<br />

wird oder ein Ereignis mit vergleichbaren Auswirkungen eintritt;<br />

(ii) die betreffende irische oder eine andere Aufsichtsbehörde die Zulassung einer der Parteien<br />

zurücknimmt; oder<br />

(iii) ein sonstiges Ereignis stattfindet, das im Hinblick auf die Gründungsdokumente der<br />

Gesellschaft zur Kündigung des Verwaltungsvertrages führt; oder<br />

(iv) eine der Parteien diese Vereinbarung in erheblicher Weise verletzt und – soweit überhaupt<br />

möglich – die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung behebt.<br />

Betriebliche Unterstützungsleistungen<br />

Federated Administrative Services, Inc., ist eine im Staat Pennsylvania, USA, gegründete<br />

Gesellschaft und mittelbare Tochtergesellschaft von Federated Investors, Inc. Diese Gesellschaft<br />

erbringt gegenüber dem Manager betriebliche Unterstützungsleistungen einschließlich – ohne<br />

darauf beschränkt zu sein – der Unterstützung des Managers bei der Beantwortung von Fragen<br />

von Finanzinstituten über die Gesellschaft, der Zurverfügungstellung von Computersystemen und<br />

Programmierarbeiten sowie bestimmter rechtlicher und buchhalterischer Dienstleistungen sowie<br />

der Berichterstattung. Obwohl die Gesellschaft zugestimmt hat, den Manager von allen Gebühren<br />

und Aufwendungen im Zusammenhang mit solchen betrieblichen Unterstützungsleistungen<br />

freizustellen, hat der Manager zugestimmt, diese Gebühren und Aufwendungen durch seine<br />

Managementgebühren abzudecken. Diese Vereinbarung ist jedoch von freiwilligem Charakter und<br />

der Manager kann nach schriftlicher Benachrichtigung der Gesellschaft von dieser jederzeit<br />

Freistellung verlangen. Die Gebühr variiert zwischen 0,075% und 0,15% der Summe der<br />

Vermögenswerte der Gesellschaft in Abhängigkeit von der Bilanzsumme der Gesellschaft.<br />

Gebühr für unterstützende Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eine Gebühr für unterstützende Verwaltungsdienstleistungen ist an den Manager in Bezug auf die<br />

Anteile aus den Vermögenswerten des Fonds in Höhe von maximal 0.75% per annum des<br />

durchschnittlichen täglichen Nettoinventarwerts des Fonds zu zahlen. Diese Gebühr dient dazu,<br />

den Manager in die Lage zu versetzten, Distributoren und Verkaufsagenten im Zusammenhang mit<br />

geleisteter Unterstützung bei der Bearbeitung von Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen,<br />

bei der Bereitstellung und Erläuterung von aktuellen Informationen über den Fonds und dessen<br />

Anlageperformance und anderer eventuell erforderlichen Informationen oder<br />

Unterstützungsleistungen zu bezahlen.<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

Die Vertriebsgesellschaft der Anteile ist <strong>NORAMCO</strong> AG, Bollendorf, Deutschland. Der Manager<br />

begleicht die im Hinblick auf die Vertriebsgesellschaft anfallenden Honorare und Kosten aus<br />

seinem eigenen Honorar oder der Gebühr für unterstützende Verwaltungsdienstleistungen. Die<br />

Gebühren der Vertriebsgesellschaft werden vom Manager aus seiner Managementgebühr<br />

beglichen.<br />

Rechtsberatung<br />

In Angelegenheiten des irischen Rechts wird Rechtsberatung durch Arthur Cox, Dublin, Irland<br />

vorgenommen<br />

Abschlussprüfer<br />

Die unabhängigen Abschlussprüfer für die Gesellschaft sind Ernst & Young, Wirtschaftsprüfer, die<br />

diese Funktion von ihrer Niederlassung in Dublin, Irland, aus wahrnehmen.<br />

AUFWENDUNGEN<br />

Jedem Anteil wird der ihm zuzuschreibende Teil der Kosten der Gesellschaft und des Fonds<br />

zugeordnet. Diese Kosten beinhalten, ohne darauf beschränkt zu sein, die Kosten, (a) um die<br />

Gesellschaft und den Fonds zu errichten und zu führen, (b) die Vergütungen der Direktoren, (c)<br />

Managementdienstleistungen und betriebliche Unterstützungsleistungen, (d) Druckkosten für<br />

Prospekte, Verkaufsliteratur und andere Unterlagen für Anteilinhaber und potentielle Investoren,<br />

(e) die Registrierung der Gesellschaft, des Fonds und der Anteile bei einer (Aufsichts)behörde oder<br />

einer Wertpapierbörse oder einem anderen geregelten Markt, (f) Steuern und Provisionen, (g)<br />

Depotbankgebühren, (h) Druckkosten, Porto, Buchprüfung, Buchhaltung und<br />

Rechtsberatungskosten, (i) Berichte an Anteilinhaber, an die Aufsichtsbehörde und Behörden, (j)<br />

Versammlungen der Direktoren und der Anteilinhaber sowie die Einholung von Vollmachten für<br />

solche Versammlungen, (k) Versicherungsprämien, (1) Verbandsmitgliedsbeiträge sowie (m)<br />

einmalige und außergewöhnliche Kosten, die entstehen können.<br />

Alle im Zusammenhang mit der Organisation und der Errichtung der Gesellschaft und des Fonds<br />

entstehenden Aufwendungen werden vom Manager getragen. Die Gesellschaft hat sich gegenüber<br />

dem Manager verpflichtet, diese Kosten über eine Anzahl von Jahren zu erstatten.<br />

Abgesehen von den Aufwendungen, die die Gesellschaft und der Fonds tragen, können<br />

Finanzinstitute, über die Anteile gekauft werden, Vergütungen für geleistete Dienste in Rechnung


stellen, die mit dem Eigentum an den Anteilen zusammenhängen. Dieser Prospekt sollte daher<br />

zusammen mit jeder Vereinbarung zwischen Kunde und Institut im Hinblick auf geleistete<br />

Dienste, die Vergütung für diese Dienstleistungen und alle eventuellen Einschränkungen und<br />

Beschränkungen gelesen werden.<br />

BESTEUERUNG IN IRLAND<br />

Das Folgende stellt keine abschließende Behandlung der für die Gesellschaft oder alle Arten von<br />

Investoren, von denen manche speziellen Vorschriften unterliegen, geltenden steuerlichen<br />

Konsequenzen dar. Anteilinhabern und potentiellen Investoren wird empfohlen, sich von ihren<br />

Beratern bezüglich möglicher steuerlicher oder anderer Konsequenzen einer Zeichnung, eines<br />

Haltens, eines Verkaufes, eines Umtausches oder anderweitigen Veräußerung der Anteile, die sich<br />

gemäß den Gesetzen des Landes, in dem ihre Gesellschaft eingetragen ist, ihr Unternehmen<br />

besteht, dessen Staatsbürger sie sind, oder in dem sie ansässig sind oder ihren Aufenthalt haben<br />

sowie im Hinblick auf ihre persönlichen Umstände, ergeben, beraten zu lassen.<br />

Die folgenden Aussagen zur Besteuerung basieren auf Auskünften, die die Mitglieder des<br />

Verwaltungsrates bezüglich der in Irland zum Zeitpunkt dieses Dokumentes in Kraft befindlichen<br />

Gesetzgebung und der steuerlichen Praxis erhalten haben. Es kann nicht garantiert werden, dass<br />

die zum Zeitpunkt der Tätigung einer Anlage in der Gesellschaft vorherrschende Steuersituation<br />

oder die angenommene Steuersituation unbegrenzte Zeit fortbestehen wird.<br />

In Irland Ansässiger<br />

Ein in Irland Ansässiger, der in die Gesellschaft investiert, unterliegt der Besteuerung auf<br />

Ausschüttungen von der Gesellschaft und auf Rücknahmen und Übertragungen seiner Anteile an<br />

der Gesellschaft, es sei denn, er gilt als in Irland ansässige, steuerbefreite Person. Die Gesellschaft<br />

unterliegt keiner Steuer in Bezug auf einen Anteilinhaber, der kein in Irland Ansässiger zu dem<br />

Zeitpunkt einer Ausschüttung der Gesellschaft oder einer Rücknahme oder Übertragung von<br />

Anteilen an der Gesellschaft ist, vorausgesetzt, die notwendigen unterschriebenen, sich auf die<br />

Ansässigkeit beziehenden Erklärungen wurden dem Manager zur Verfügung gestellt. Bei Fehlen<br />

einer unterschriebenen und ausgefüllten Erklärung wird angenommen, der Investor sei ein in<br />

Irland Ansässiger. Ein Vermittler kann im Auftrag seines Klienten eine Erklärung abgeben.<br />

Eine Steuerbelastung entsteht nur bei Eintreten eines steuerpflichtigen Ereignisses in der<br />

Gesellschaft. Ein steuerpflichtiges Ereignis umfasst Zahlungen an einen Anteilinhaber oder die<br />

Einlösung, Rücknahme oder Übertragung von Anteilen. Die entfallende Steuer wird zum<br />

Zeitpunkt des steuerpflichtigen Ereignisses berechnet. Ein steuerpflichtiges Ereignis schließt nicht<br />

ein:<br />

• Transaktionen in Verbindung mit Anteilen, welche über ein anerkanntes, im Auftrag der<br />

Finanzbehörden von Irland bestimmtes Clearing-System gehalten werden, oder<br />

• die Übertragungen des Anteilsrechts durch einen Anteilinhaber, wenn die Übertragung<br />

zwischen Ehepartnern oder ehemaligen Ehepartnern erfolgt und bestimmten Regelungen<br />

unterliegt, oder<br />

• einen Umtausch von Anteilen in Anteile eines anderen Fonds oder einer anderen<br />

Anteilsklasse der Gesellschaft, oder<br />

• einen durch eine Verschmelzung oder Neuerrichtung der Gesellschaft mit einem anderen<br />

Fonds begründeten Anteilstausch.<br />

Ein Anteilinhaber, der ein in Irland Ansässiger ist oder kein in Irland Ansässiger ist, dessen Anteile<br />

jedoch einer Zweigniederlassung oder Vertretung in Irland zuzurechnen sind, unterliegt<br />

möglicherweise der irischen Besteuerung auf eine Ausschüttung oder Einlösung in Bezug auf<br />

solche Anteile, auf eine Rücknahme oder eine Übertragung solcher Anteile.<br />

Soweit Anteile nicht über ein anerkanntes Abrechnungssystem gehalten werden, ergeben sich bei<br />

einem steuerpflichtigen Ereignis die folgenden steuerlichen Konsequenzen:<br />

Von einer Ausschüttung an einen Anteilinhaber, der ein in Irland Ansässiger ist, wird die Steuer<br />

zum Einheits-Einkommensteuersatz (derzeit 20 Prozent) einbehalten und von der Gesellschaft an<br />

die Finanzbehörden abgeführt und eine Steuer zum Einheitssatz zuzüglich 3 Prozent wird von sich<br />

aus einer Einlösung einer Rücknahme oder Übertragung von Anteilen ergebenden Gewinn, durch<br />

einen Anteilinhaber, der ein in Irland Ansässiger ist, einbehalten und an die Finanzbehörden<br />

abgeführt. Ein sich ergebender Gewinn wird errechnet aus der Differenz zwischen dem Wert der<br />

Anlage des Anteilinhabers in der Gesellschaft zum Zeitpunkt des steuerpflichtigen Ereignisses und<br />

den Kosten der Anlage, die entsprechend besonderen Regelungen berechnet werden.<br />

Abhängig von der steuerlichen Situation des Anteilinhabers, der ein in Irland Ansässiger ist, hat<br />

dieser Anteilinhaber bei einer Ausschüttung der Gesellschaft oder einem sich aus einer Rücknahme<br />

oder Übertragung von Anteilen ergebenden Gewinn u.U. zusätzliche Steuern zu bezahlen.<br />

Alternativ hat ein solcher Anteilinhaber u.U. Anspruch auf eine teilweise oder komplette<br />

Erstattung der Steuern, die von der Gesellschaft bei einem steuerpflichtigen Ereignis einbehalten<br />

wurden.<br />

Kein in Irland Ansässiger<br />

Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, im Falle eines steuerpflichtigen Ereignisses Steuern<br />

einzubehalten, falls ein Anteilinhaber kein in Irland Ansässiger ist und dieser Anteilinhaber eine<br />

wahrheitsgemäße und richtige diesbezügliche Erklärung gegenüber dem Manager abgegeben hat.<br />

Bei Fehlen einer derartigen Erklärung ist die Gesellschaft verpflichtet, bei Eintritt eines<br />

steuerpflichtigen Ereignisses ungeachtet dessen, dass ein Anteilinhaber kein in Irland Ansässiger<br />

ist, Einkommensteuer zu dem oben beschriebenen Satz einzubehalten.<br />

Im Falle, dass ein Anteilinhaber als Vermittler im Auftrag einer Person handelt, die kein in Irland<br />

Ansässiger ist, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, bei Eintritt eines steuerpflichtigen<br />

Ereignisses Steuern einzubehalten, vorausgesetzt, dieser Vermittler hat eine wahrheitsgemäße und<br />

richtige Erklärung gegenüber dem Manager darüber abgegeben, dass er im Auftrag eines nicht in<br />

Irland Ansässigen handelt.<br />

Ein Anteilinhaber, der kein in Irland Ansässiger ist und der eine wahrheitsgemäße diesbezügliche<br />

Erklärung abgegeben hat, unterliegt nicht der irischen Besteuerung in Bezug auf Ausschüttungen<br />

auf seine Anteile oder Gewinne, die sich durch die Veräußerung seiner Anteile im Wege einer<br />

Rücknahme oder Übertragung ergeben haben. Irische Steuern fallen möglicherweise auf eine<br />

Ausschüttung an einen Anteilinhaber an, der kein in Irland Ansässiger ist, oder auf die Einlösung,<br />

- 9 -<br />

Rücknahme oder die Übertragung von Anteilen, falls die Anteile einer irischen Zweigniederlassung<br />

oder Vertretung eines solchen Anteilinhabers zuzurechnen sind. Ein Anteilinhaber, der kein in<br />

Irland Ansässiger ist, unterliegt möglicherweise der irischen Kapitalertragsteuer, falls der Wert der<br />

Anteile oder der Großteil ihres Wertes aus irischen Land- oder Schürfrechten erzielt wurde und die<br />

Anteile nicht an einer Börse notiert werden.<br />

Stempelgebühren<br />

In Irland sind keine Stempelgebühren oder andere Steuern von der Gesellschaft auf die Ausgabe,<br />

die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Übertragung von Anteilen zu<br />

bezahlen. Wo eine Zeichnung oder Rücknahme von Anteilen durch die körperliche Übertragung<br />

von irischen Wertpapieren oder anderen irischen Vermögenswerten bewirkt wird, fallen<br />

möglicherweise irische Stempelgebühren auf die Übertragung solcher Wertpapiere oder<br />

Vermögenswerte an.<br />

Schenkung-/Erbschaftsteuer<br />

Die Verfügung über Anteile durch einen Anteilinhaber unterliegt nicht der Schenkung-/<br />

Erbschaftsteuer unter der Voraussetzung, (i) dass der Schenkungsempfänger oder Erbe weder ein<br />

in Irland Ansässiger ist noch dort seinen Wohnsitz hat, (ii) dass am Tage der Verfügung, der<br />

verfügende Anteilinhaber kein in Irland Ansässiger ist bzw. dort seinen Wohnsitz hat oder irisches<br />

Recht auf die Verfügung keine Anwendung findet und (iii) dass die Anteile Bestandteil der<br />

Schenkung oder Erbschaft am Tag der Schenkung oder Erbschaft am Bewertungstag sind.<br />

VERSAMMLUNGEN<br />

Alle Hauptversammlungen der Gesellschaft werden in Irland abgehalten. In jedem Jahr hält die<br />

Gesellschaft eine Hauptversammlung als ihre Jahreshauptversammlung ab. Jede<br />

Hauptversammlung der Gesellschaft wird mit einer Frist von einundzwanzig Tagen (der Tag der<br />

Absendung der Mitteilung und der Tag der Versammlung nicht eingerechnet) einberufen. Die<br />

Mitteilung hat den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung und die Tagesordnung zu enthalten.<br />

Jeder Anteilinhaber kann sich durch einen Stellvertreter vertreten lassen. Die Bestimmungen<br />

betreffend die Beschlussfähigkeit und die erforderlichen Mehrheiten in Hauptversammlungen sind<br />

in der Satzung enthalten.<br />

Die Gesellschaftssatzung sieht vor, dass Tagesordnungspunkte von einer Versammlung der<br />

Anteilinhaber durch Handzeichen entschieden werden können, es sei denn, eine Abstimmung wird<br />

von fünf Anteilinhabern oder von Anteilinhabern, die mindestens 10% der Anteile der Gesellschaft<br />

halten, verlangt oder es sei denn, der Vorsitzende der Versammlung verlangt eine Abstimmung.<br />

Jeder Anteil gewährt dem Inhaber eine Stimme bei der Wahl der Direktoren und bei anderen<br />

Angelegenheiten betreffend die Gesellschaft, die den Anteilinhabern zur Abstimmung vorgelegt<br />

werden. Alle Anteile einer Anteilklasse oder Serie haben die gleichen Stimmrechte, außer in<br />

Angelegenheiten, die nur eine bestimmte Anteilklasse oder Serie betreffen. In diesem Fall haben<br />

nur die Inhaber von Anteilen dieser Anteilklasse oder Serie das Stimmrecht.<br />

BERICHTE<br />

In jedem Jahr werden die Direktoren einen Jahresbericht und geprüften Jahresabschluß für die<br />

Gesellschaft und den Fonds erstellen lassen. Diese werden den Anteilinhabern innerhalb von vier<br />

Monaten ab dem Ende des Zeitraums, auf den sie sich beziehen und mindestens einundzwanzig<br />

Tage vor der Jahreshauptversammlung zugesandt. Außerdem wird die Gesellschaft einen<br />

Halbjahresbericht erstellen und den Anteilinhabern zukommen lassen. Dieser Halbjahresbericht<br />

enthält den ungeprüften halbjährlichen Abschluss der Gesellschaft und des Fonds. Der<br />

Halbjahresbericht wird den Anteilinhabern innerhalb von zwei Monaten ab dem Ende des<br />

Zeitraums, auf den er sich bezieht, zugestellt.<br />

Der Jahresabschluß wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres erstellt.<br />

Halbjahresberichte werden zum 30. Juni jeden Jahres erstellt.<br />

Die geprüften Jahresberichte und nicht geprüften Halbjahresberichte einschließlich der in US-<br />

Dollar erstellten Bilanzen werden den Anteilinhabern kostenlos an ihre registrierte Adresse<br />

geschickt und liegen am Sitz des Managers und der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.<br />

VOLLSTÄNDIGE RÜCKNAHME<br />

Alle Anteile können zurückgenommen werden, falls (i) 75 % der Anteilinhaber, die in einer<br />

Hauptversammlung der Gesellschaft abstimmen, die Rücknahme der Anteile durch die Direktoren<br />

genehmigen, wobei die betreffende Hauptversammlung mit einer Frist von höchstens sechs und<br />

mindestens vier Wochen einberufen worden sein muss oder (ii) zu einem beliebigen Zeitpunkt nach<br />

sechs Monaten nach Ausgabe einer Klasse oder Unterklasse von Anteilen der Nettoinventarwert<br />

dieser Anteile für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Wochen an jedem Handelstag<br />

weniger als US-Dollar 50 Millionen wert ist. In diesem Fall können die Direktoren durch<br />

Benachrichtigung innerhalb von mindestens vier und höchstens sechs Wochen (auslaufend an<br />

einem Handelstag) an alle im Register aufgeführten Anteilinhaber dieser Klasse oder Unterklasse<br />

alle – aber nicht nur einige – Anteile, welche nicht bereits in dieser Klasse oder Unterklasse vorher<br />

zurückgenommen wurden, zurücknehmen, soweit dies innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des<br />

genannten Zeitraums geschieht.<br />

AUFLÖSUNG<br />

Nach der Auflösung eines Fonds wird das zur Verteilung zur Verfügung stehende Vermögen (nach<br />

Befriedigung aller Gläubigeransprüche) an die Anteilinhaber anteilmäßig im Verhältnis der<br />

Anteile verteilt.<br />

Nach der Auflösung der Gesellschaft wird das zur Verteilung zur Verfügung stehende Vermögen<br />

eines jeden Fonds (nach Befriedigung aller Gläubigeransprüche) anteilmäßig an die Anteilinhaber<br />

an einem solchen Fonds verteilt. Das danach verbleibende Vermögen, das in keinem anderen Fonds<br />

enthalten ist, wird anteilmäßig auf die Fonds verteilt, und zwar im Verhältnis des<br />

Nettoinventarwerts eines jeden Fonds unmittelbar vor der Verteilung an die Anteilinhaber. Die<br />

Verteilung an die Anteilinhaber eines jeden Fonds erfolgt anteilmäßig im Verhältnis der Anzahl


von Anteilen, die jeder Anteilinhaber an diesem Fonds hält.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Der Manager, der Anlageberater, die Depotbank und jede Partei, an die vom Manager, dem<br />

Anlageberater oder der Depotbank Management-, Beratungs- und Verwaltungsfunktionen<br />

übertragen werden, können jederzeit als Manager, Depotbank oder Anlageberater im<br />

Zusammenhang mit anderen Fonds handeln, welche ähnliche Anlagenziele haben wie der Fonds,<br />

oder in anderer Weise an diesen beteiligt sein. Deshalb ist es möglich, dass ein jeder von ihnen im<br />

Verlauf des Geschäfts potentielle Interessenkonflikte mit dem Fonds hat. Jeder von ihnen muss<br />

jederzeit in einem solchen Fall seine jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen des<br />

Managementvertrages, des Anlageberatungsvertrages und der Depotbankvereinbarung<br />

berücksichtigen.<br />

Zusätzlich kann jeder der vorgenannten als Vollmachtgeber oder Bevollmächtigter Geschäfte mit<br />

dem Fonds abschließen, vorausgesetzt, dass solche Geschäfte so durchgeführt werden, dass sie im<br />

besten Interesse des Anteilinhabers liegen und als würden sie unter normalen<br />

Geschäftsbedingungen nach dem Prinzip der rechtlichen Unabhängigkeit durchgeführt.<br />

Interessenkonflikte werden fair und im besten Interesse der Anteilinhaber gelöst werden. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die Geschäfte zu normalen geschäftlichen Bedingungen ablaufen, wenn<br />

(1) eine bestätigte Bewertung einer Transaktion durch eine von der Depotbank als unabhängig<br />

und sachkundig zugelassene Person eingeholt wird oder (2) die Transaktion "bestens" an einer<br />

organisierten Anlagenbörse entsprechend den Regeln einer solchen Börse durchgeführt wird und<br />

in angemessener Weise umsetzbar ist oder (3) die Transaktion zu Bedingungen durchgeführt wird,<br />

die nach Überzeugung der Depotbank (oder der Direktoren, sofern die Depotbank in der<br />

Transaktion involviert ist) normalen geschäftliche Bedingungen nach dem Prinzip der rechtlichen<br />

Unabhängigkeit entspricht.<br />

Soweit der Anlageberater oder Manager Bewertungen für Wertpapiere vornimmt, deren<br />

Marktpreis nicht repräsentativ oder überhaupt nicht verfügbar ist, besteht ein möglicher<br />

Interessenkonflikt, da ein Anstieg des Nettoinventarwertes eines Fonds in höheren<br />

Beratungsgebühren resultieren könnte. Sämtliche Wertpapiere werden jedoch mit Sorgfalt und in<br />

gutem Glauben auf der Grundlage des wahrscheinlichen Realisierungswertes bewertet.<br />

RECHTSSTREITIGKEITEN<br />

Weder die Gesellschaft noch der Fonds führt einen Rechtsstreit oder ist an einem Schiedsverfahren<br />

beteiligt. Den Direktoren sind keine Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche bekannt, die gegen die<br />

Gesellschaft oder den Fonds anhängig sind oder anhängig zu werden drohen.<br />

BEDEUTENDE VERTRÄGE<br />

Die folgenden Verträge sind abgeschlossen und sind oder können von erheblicher Bedeutung sein:<br />

- Die Depotbankvereinbarung vom 14. Oktober 2002 zwischen der Gesellschaft und der<br />

Depotbank, nach deren Bestimmungen letztere als Depotbank für die Gesellschaft und den<br />

Fonds handelt.<br />

- Der Managementvertrag vom 14. Januar 1991 in seiner aktuellen Fassung zwischen der<br />

Gesellschaft und dem Manager, nach dessen Bestimmungen letzterer als Manager für die<br />

Gesellschaft und den Fonds handelt.<br />

- Der Anlageberatungsvertrag vom 14. Januar 1991 in seiner aktuellen Fassung zwischen<br />

dem Manager und dem Anlageberater, nach dessen Bestimmungen letzterer als Anlageberater<br />

für den Manager in Bezug auf die Gesellschaft und den Fonds ernannt wurde.<br />

- Der Verwaltungsvertrag vom 14. Oktober 2002 zwischen dem Manager, der Gesellschaft<br />

und J.P. Morgan Administration Services (Ireland) Limited, nach dessen Bestimmungen letztere<br />

Verwaltungsdienstleistungen für den Manager erbringt.<br />

- Die Vertriebsvereinbarung vom 11. Juni 2003 zwischen dem Manager und <strong>NORAMCO</strong> AG,<br />

nach dessen Bestimmungen letztere als Vertriebsgesellschaft der Anteile fungiert.<br />

GEBRAUCH DES NAMENS<br />

Federated Investors, Inc. aus Pittsburgh, Pennsylvania, USA, hat der Gesellschaft die Erlaubnis<br />

erteilt, den Namen "Federated" im Namen der Gesellschaft und des Fonds zu führen. Federated<br />

Investors, Inc. kann diese Erlaubnis jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen. In diesem Fall ist<br />

die Gesellschaft verpflichtet, den Namen der Gesellschaft und des Fonds zu ändern. Die<br />

Anteilinhaber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle notwendigen Beschlüsse in einer<br />

Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, um eine solche Namens- bzw.<br />

Firmenänderung durchzuführen.<br />

BEREITSTELLUNG UND EINSICHT IN UNTERLAGEN<br />

Die Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft, die vorstehend genannten bedeutenden<br />

Verträge und alle Jahres- und Halbjahresberichte liegen zur Einsichtnahme, zusammen mit Kopien<br />

der Richtlinie und der von der Aufsichtsbehörde gemäß den Richtlinie herausgegebenen OGAW-<br />

Verlautbarungen unter der Adresse J.P. Morgan House, JFSC, Dublin 1, Irland aus. Kopien der<br />

Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft sowie alle Jahres- und Halbjahresberichte<br />

können bei dem Manager kostenfrei angefordert werden.<br />

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN<br />

Falls Sie Zweifel bezüglich des Inhalts dieses Prospekts haben, sollten Sie Ihren Finanzvermittler,<br />

Wertpapiermakler, Bankmanager, Anwalt, Buchhalter oder sonstigen Finanzberater konsultieren.<br />

Die Direktoren der Gesellschaft übernehmen die Verantwortung für die Informationen, die in<br />

diesem Dokument enthalten sind. Nach bestem Wissen und Gewissen der Direktoren (die mit der<br />

erforderlichen Sorgfalt sichergestellt haben, dass dies der Fall ist) entsprechen die Informationen<br />

in diesem Dokument den Tatsachen und lassen nichts aus, was für den Aussagegehalt dieser<br />

Informationen von Bedeutung sein könnte. Die Direktoren übernehmen die entsprechende<br />

Verantwortung.<br />

Die Verteilung dieses Dokumentes ist ab der Veröffentlichung des ersten Halbjahresberichts der<br />

- 10 -<br />

Gesellschaft und des Fonds nur mit der Maßgabe erlaubt, dass eine Kopie dieses Berichts beigelegt<br />

ist. Die Verteilung dieses Dokumentes ist nach Veröffentlichung des ersten Jahresberichts der<br />

Gesellschaft und des Fonds nur mit der Maßgabe erlaubt, dass eine Kopie des letzten Jahresberichts<br />

und, falls dieser erst später veröffentlicht wird, des letzten Halbjahresberichts beigefügt ist. Diese<br />

Berichte sind Bestandteil dieses Prospektes.<br />

DEFINITIONEN<br />

In diesem Prospekt haben die folgenden Worte und Begriffe die folgende Bedeutung:<br />

Ein "Geschäftstag" ist jeder Wochentag, an dem die New York Stock Exchange geöffnet hat.<br />

"Aufsichtsbehörde" ist die Irish Financial Services Regulatory Authority.<br />

Die "Gesellschaft" ist die Federated International Funds Plc, eine Investmentgesellschaft mit<br />

variablem Kapital, die gemäß den Gesetzen von Irland gegründet worden ist.<br />

"Handelstag" ist, wenn von den Direktoren nicht anderes bestimmt ist, jeder Geschäftstag, wobei<br />

es monatlich mindestens zwei Handelstage gibt.<br />

"Handelsschlusstermin" bedeutet 16:00 Uhr (EST) eines jeden Handelstages oder jeder von den<br />

Direktoren bestimmte und den Anteilinhabern mitgeteilte Zeitpunkt.<br />

"Bestimmte Körperschaft" bedeutet ein Finanzinstitut, das von der Regierung von Irland als den<br />

gleichen oder entsprechenden Geldwäschevorschriften wie den in Irland geltenden unterliegend<br />

bestimmt wurde.<br />

Die "Direktoren" sind die jeweiligen Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft und alle<br />

ihre ordnungsgemäß gebildeten Ausschüsse.<br />

Als eine "in Irland ansässige, steuerbefreite Person" gilt für derzeitige Zwecke:<br />

a) eine Pensionskasse, die eine anerkannt steuerbefreite Kasse nach Abschnitt 774 Taxes Act (§<br />

774 des Steuergesetzes) ist oder ein Rentenannuitätenvertrag oder Trust Plan, auf den<br />

Abschnitt 784 oder 785 Taxes Act (§§ 784, 785 des Steuergesetzes) Anwendung finden;<br />

b) ein Unternehmen, das Lebensversicherungsgeschäfte gemäß Abschnitt 706 Taxes Act (§ 706<br />

des Steuergesetzes) betreibt;<br />

c) ein Investmentunternehmen nach Abschnitt 739 (B) (1) Taxes Act (§ 739 (b) (1) des<br />

Steuergesetzes);<br />

d) ein spezieller Organismus für Anlagen gemäß Abschnitt 737 Taxes Act (§ 737 des<br />

Steuergesetzes);<br />

e) eine Gesellschaft, für die die Abschnitte 731(5)(a) Taxes Act (§ 731(5)(a) des Steuergesetzes)<br />

gelten;<br />

f) eine gemeinnützige Organisation im Sinne von Abschnitt 739D(6)(f)(i) Taxes Act<br />

(§ 739D(6)(f)(i) des Steuergesetzes);<br />

g) eine zugelassene Verwaltungsgesellschaft nach Abschnitt 734(1) Taxes Act (§ 734(1) des<br />

Steuergesetzes);<br />

h) ein näher bestimmtes Unternehmen gemäß Abschnitt 734(1) Taxes Act (§ 734(1) des<br />

Steuergesetzes); oder<br />

i) ein Fondsmanager, der laut Abschnitt 784A(2) Taxes Act (§ 784A(2) des Steuergesetzes) von<br />

der Einkommens- und Kapitalertragssteuer befreit ist,<br />

• eine Sparkasse im Sinne von Abschnitt 848 B Taxes Act (§ 848 B des Steuergesetzes) in<br />

Bezug auf Anteile, die Teil des Vermögens eines speziell geförderten Sparvertrages im Sinne<br />

von Abschnitt 848C Taxes Act (§ 848 C des Steuergesetzes) sind, oder<br />

• sonstige in Irland ansässige Personen oder in Irland gewöhnlich ansässige Personen,<br />

denen es mit Zustimmung der Gesellschaft gestattet ist, in den Fonds zu investieren, ohne<br />

dadurch eine Besteuerung des Fonds zu verursachen oder die mit der Gesellschaft<br />

verbundenen Steuerbefreiungen zu gefährden;<br />

unter der Voraussetzung, dass die einschlägige Erklärung in Übereinstimmung mit Anhang 2B<br />

Taxes Act (Anhang 2B des Steuergesetzes) den Direktoren oder dem Manager übermittelt worden<br />

ist.<br />

Ein "Finanzvermittler" ist eine Person, die durch den Manager oder die Vertriebsgesellschaft<br />

anerkannt wurde und welche entweder:<br />

a) ein Geschäft betreibt, das in der Entgegennahme von Zahlungen eines in Irland ansässigen<br />

Investmentunternehmens für Dritte besteht oder solche Zahlungen mit einschließt, oder<br />

b) Anteile an einem Investmentunternehmen für Dritte hält.<br />

Der "Fonds" ist der Federated High Income Advantage Fund, der eine Anteilklasse der<br />

Gesellschaft umfasst.<br />

"Anlageberater" ist Federated Investment Counseling.<br />

Ein "in Irland Ansässiger" ist eine Person, die für steuerliche Zwecke als "in Irland ansässige<br />

Person" oder "in Irland gewöhnlich ansässige Person" gilt mit Ausnahme einer "in Irland<br />

ansässigen, steuerbefreiten Person".<br />

"Manager" ist Federated International Management Limited.<br />

Die "Grundstücksurkunde" und die "Satzung" bezeichnen die Satzung der Gesellschaft.<br />

Als eine "in Irland gewöhnlich ansässige Person" gilt für derzeitige Zwecke:<br />

a) im Falle einer natürlichen Person, eine Person, die im steuerlichen Sinne eine "in Irland<br />

gewöhnlich ansässige Person" ist;<br />

b) im Falle eines Trusts, ein Trust, der im steuerlichen Sinne eine "in Irland gewöhnlich ansässige<br />

Person" ist;<br />

Der Begriff "gewöhnlich ansässige Person" bezieht im Unterschied zum Begriff "in Irland<br />

ansässigen Person" auf die gewöhnlichen Lebensumstände einer Person und deuten auf einen<br />

Wohnsitz an einem Ort mit einer gewissen Dauer hin.<br />

Eine natürliche Person, die für drei aufeinanderfolgende Steuerjahre ein "in Irland Ansässiger"<br />

gewesen ist (siehe obige Definition eines "in Irland Ansässigen"), gilt mit Beginn des folgenden<br />

Steuerjahres als gewöhnlich ansässig. Eine natürliche Person, bleibt eine "in Irland gewöhnlich


ansässige Person solange, bis sie für drei aufeinanderfolgende Steuerjahre kein in Irland Ansässiger<br />

mehr war. Aus diesem Grunde bleibt eine Person die im Steuerjahr 2000/2001 eine in Irland<br />

ansässige oder gewöhnlich ansässige Person ist und Irland in diesem Steuerjahr verlässt eine<br />

gewöhnlich in Irland ansässige Person bis zum Ende des vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember<br />

2003 laufenden Steuerjahres.<br />

"Den Vorschriften entsprechendes Land" bedeutet ein Land, das entsprechend den Vorschriften der<br />

Regierung von Irland als Land gilt, welches die gleichen oder entsprechende<br />

Geldwäschevorschriften, wie die in Irland geltenden, anwendet;<br />

"Geregelter Markt" bedeutet – mit Ausnahme der zugelassenen Anlagen in nicht notierten<br />

Wertpapieren oder in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – jede Börse in der<br />

Europäischen Union und auch alle Anlagen, die an einer Börse in den USA, Australien, Kanada,<br />

Japan, Neuseeland, Norwegen oder der Schweiz notiert, quotiert oder gehandelt werden, die eine<br />

Börse im Sinne des die Börsen betreffenden Rechts des jeweiligen Landes ist; der von der<br />

International Securities Markets Association organisierte Markt; NASDAQ, der Markt für US-<br />

Staatspapiere, der von Primärhändlern geführt und von der Federal Reserve Bank of New York<br />

reguliert wird; der Freiverkehrsmarkt in den USA, der von Primär- und Sekundärhändlern<br />

geführt wird und der reguliert wird von der US Securities and Exchange Commission und der<br />

NASD Regulation, Inc. und von Bankinstituten, die vom U.S. Comptroller of the Currency; das<br />

Federal Reserve System oder die Federal Deposit Insurance Corporation reguliert werden, der<br />

Markt, der von notierten Geldmarktinstituten geführt wird, die in der Veröffentlichung der Bank<br />

of England mit dem Titel "The Regulation of the Wholesale Cash and OTC Derivatives Markets<br />

in Sterling, Foreign Exchange and Bullion" [Die Regulierung der Großkunden-Kassa- und<br />

Freiverkehrsmärkte in Sterling, Fremdwährung und Gold und Silber] vom April 1988 (in der<br />

jeweils gültigen Fassung); der von der Securities Dealers Association of Japan regulierte<br />

Freiverkehrsmarkt in Tokio; AIM - der Alternative Investment Market in UK, reguliert von der<br />

London Stock Exchange, der französische Markt for Titres de Creances Negotiables<br />

(Freiverkehrsmarkt in handelbaren Schuldtiteln), Nasdaq Europe, der Freiverkehrsmarkt für<br />

Canadian Government Bonds, reguliert von der Investment Dealers Association of Canada und die<br />

folgenden Börsen: die Prager Börse, die Börse in Budapest, die Börse von Bratislava, die Börse von<br />

Warschau, die Börse von Ljubljiana, die Börse von Istanbul, die Börse von Hong Kong, die Börse<br />

von Bombay, die Börse von Kuala Lumpur, die Börse von Singapur, die Börse von Taiwan, die<br />

Börse von Thailand, die Börse von Korea, die Börse von Bangalore, die Börse von Kalkutta, die<br />

Börsenvereinigung von Delhi, die Börse von Gauhati, die Börse von Hyderabad, die Börse von<br />

Ludhiana, die Börse von Madras, die Börse von Pune, die Börsenvereinigung von Uttar Pradesh,<br />

die Börse von Djakarta, die Börse von Surabaya, die Börse von Shenzhen, die Wertpapierbörse von<br />

Shanghai, die Börse von Colombo, die Börse von Karachi, die Börse von Lahore, die Börse der<br />

Philippinen, die Börse von Buenos Aires, die Börse von Rio de Janeiro, die Börse von Sao Paolo,<br />

die Börse von Santiago, die Börse von Bogotá, die Börse von Medellin, die Börse von Caracas, die<br />

Börse von Maracaibo, die Börse von Lima, die mexikanische Börse, die Börse von Tel Aviv, die<br />

Börse von Dhaka, die Börse von Kairo, die Börse von Amman, die Börse von Casablanca und die<br />

Börse von Marokko.<br />

Nasdaq Europe ist ein kürzlich gegründeter Markt, und das allgemeine Liquiditätsniveau<br />

schneidet möglicherweise im Vergleich zu etablierteren Börsen nicht so günstig ab.<br />

Die "Richtlinie" ist die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren) (Gesetz Nr. 78 aus 1989) und ihre Änderungen in der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

Als eine "in Irland ansässige Person" gilt:<br />

(i) im Falle einer natürlichen Person, eine Person, die im steuerlichen Sinne eine "in Irland<br />

ansässige Person" ist;<br />

(ii) im Falle eines Trusts, ein Trust, der eine im steuerlichen Sinne "in Irland ansässige Person"<br />

ist; und<br />

(iii) im Falle eines Unternehmens, ein Unternehmen, das im steuerlichen Sinne eine "in Irland<br />

ansässige Person" ist.<br />

Gegenwärtig finden die folgenden Regelungen Anwendungen:<br />

(i) eine natürliche Person wird für ein bestimmtes Steuerjahr als eine "in Irland ansässige<br />

Person" gesehen, wenn sie<br />

(a) sich mindestens 183 Tage in diesem Steuerjahr in Irland aufhält (oder mindestens 135<br />

Tage in dem Veranlagungszeitraum vom 6. April 2001 bis 31. Dezember 2001); oder<br />

(b) sich insgesamt 280 Tage unter Berücksichtigung der in dem betreffenden und dem<br />

vorausgehenden Steuerjahr in Irland verbrachten Tage (oder 244 Tage in Bezug auf den<br />

am 6. April 2000 und 6. April 2001 und den am 6. April 2001 und am 1. Januar 2002<br />

beginnenden kombinierten Zeitraum) in Irland aufhält.<br />

Der Aufenthalt eines Individuums in Irland in einem Steuerjahr, der 30 Tage (oder 22 Tage in dem<br />

Veranlagungszeitraum von 6. April 2001 bis 31. Dezember 2001) nicht übersteigt, wird für die<br />

Anwendung des Zwei-Jahres-Tests nicht anerkannt.<br />

Ein eintägiger Aufenthalt einer natürlichen Person wird angenommen, wenn die natürliche Person<br />

sich bis zum Ablauf des Tages (Mitternacht) in Irland aufhält.<br />

(ii) Ein Unternehmen, das seine zentrale Kontrolle und Geschäftsführung in Irland hat, ist in<br />

Irland ansässig unabhängig vom Ort seiner Gründung. Ein Unternehmen ist in Irland<br />

ansässig, obwohl es keine zentrale Geschäftsführung und Kontrolle in Irland hat, wenn es in<br />

Irland gegründet wurde, es sei denn, dass<br />

(a) das Unternehmen oder verbundene Unternehmen letztlich von einer Person geführt wird,<br />

die in Mitgliedsstaaten der EU oder in Ländern ansässig sind, mit denen Irland ein<br />

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterhält, oder das Unternehmen<br />

oder das verbundenen Unternehmen Unternehmen sind, die an einer anerkannten Börse<br />

in der EU oder in einem Land, mit dem ein Steuerabkommen besteht, gehandelt werden;<br />

oder<br />

(b) das Unternehmen als nicht in Irland und nicht in einem andern Land als ansässig<br />

angesehen wird.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Feststellung einer Ansässigkeit eines Unternehmens im steuerlichen<br />

Sinne in bestimmten Fällen ein sehr komplexes Verfahren darstellen kann. Die Erklärenden werden<br />

daher auf die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Abschnitt 23A Taxes Act (§ 23 des<br />

Steuergesetzes) hingewiesen.<br />

- 11 -<br />

Die "Anteile" sind Anteile der Gesellschaft, die als <strong>NORAMCO</strong>-Anteile bezeichnet sind und die<br />

Anteile am Fonds darstellen.<br />

Ein "OGAW" ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der gemäß den<br />

Vorschriften gegründet wurde.<br />

"USA" bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich der Bundesstaaten und des<br />

Districts of Columbia), ihre Territorien, Besitztümer und alle anderen Gebiete, die ihrem<br />

Hoheitsrecht unterliegen.<br />

"US-Staatsanleihen" sind Wertpapiere, die von der Regierung der USA oder ihren Behörden oder<br />

Einrichtungen begeben oder garantiert werden.<br />

"Staatsbürger der USA”hat entsprechend der Vorschrift S des Securities Act (US-amerikanisches<br />

Wertpapiergesetz) von 1933 folgende Bedeutung:<br />

(i) eine natürliche Person, die in den Vereinigten Staaten ihren Wohnsitz hat;<br />

(ii) Eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, die entsprechend den Gesetzen der Vereinigten<br />

Staaten aufgestellt oder gegründet wurde;<br />

(iii) Ein Vermögen, dessen Vollstrecker oder Verwalter ein Staatsbürger der USA ist;<br />

(iv) Ein Trust, dessen Treuhänder ein Staatsbürger der USA ist;<br />

(v) Eine in den Vereinigten Staaten befindliche Agentur oder Niederlassung einer ausländischen<br />

Rechtspersönlichkeit;<br />

(vi) Konten, die keine Vollmachts- oder ähnlichen Konten sind (außer eines Vermögens oder<br />

Trusts), die von einem Händler oder anderen Treuhänder zugunsten oder für Rechnung eines<br />

Staatsbürgers der USA gehalten werden;<br />

(vii) Ein Vollmachts- oder ähnliches Konto (außer eines Vermögens oder Trusts), das von einem<br />

Händler oder anderen Treuhänder gehalten wird, der in den Vereinigten Staaten aufgestellt<br />

oder gegründet wurde, oder (im Falle einer Einzelperson) seinen Wohnsitz dort hat sowie<br />

(viii) Eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, falls:<br />

(A) diese entsprechend den Gesetzen einer ausländischen Gesetzgebung aufgestellt oder<br />

gegründet wurde und<br />

(B) von einem Staatsbürger der USA zum Zwecke der Anlage in Wertpapieren, die nicht<br />

gemäß dem Gesetz registriert sind, errichtet wurde, es sei denn, diese wurde von<br />

zugelassenen Anlegern (wie in §230.501(a) definiert), die keine natürlichen Personen,<br />

Vermögen oder Trusts sind, aufgestellt oder gegründet und befindet sich in deren<br />

Eigentum.<br />

"Bewertungszeitpunkt” bedeutet Handelsschluss, normalerweise 16.00 Uhr (EST) an jedem<br />

Handelstag oder ein anderer von den Direktoren zu bestimmender Zeitpunkt, in keinem Fall<br />

jedoch ein vor dem Handelsschlusstermin liegender Zeitpunkt.<br />

ANLAGE I<br />

Definitionen der Standard and Poor’s Corporation Bewertungsstufen für Industrieanleihe<br />

AAA - Die Stufe AAA ist die höchste Bewertungsstufe, die von Standard and Poor’s erteilt wird.<br />

Anleihen dieser Stufe sind höchst zahlungsfähig hinsichtlich der Zinsen und der Rückzahlung des<br />

Kapitalbetrags.<br />

AA - Anleihen der Stufe AA sind sehr zahlungsfähig hinsichtlich der Zinsen und der Rückzahlung<br />

des Kapitalbetrags. Sie unterscheiden sich nur geringfügig von höher gestuften Ausgaben.<br />

A - Anleihen der Stufe A sind sehr zahlungsfähig hinsichtlich der Zinsen und der Rückzahlung des<br />

Kapitalbetrags. Sie können jedoch ungünstigen Veränderungen und der wirtschaftlichen und<br />

sonstigen Verhältnisse gegenüber sensibler sein als höhere gestufte Anleihen.<br />

BBB - Anleihen der Stufe BBB besitzen eine angemessene Zahlungsfähigkeit hinsichtlich der<br />

Zinsen und der Rückzahlung des Kapitalbetrags. Obwohl Anleihen dieser Stufe angemessen<br />

abgesichert sind, führen ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse oder verändernde Umstände eher<br />

zu einer geschwächten Zahlungsfähigkeit hinsichtlich der Zinsen und der Rückzahlung des<br />

Kapitalbetrags im Vergleich zu höheren Stufen.<br />

BB, B, CCC, CC - Anleihen der Stufen BB, B, CCC, CC werden, per Saldo als hauptsächlich<br />

spekulativ betrachtet hinsichtlich der Zinsen und der Rückzahlung des Kapitalbetrags. Bei der<br />

Stufe BB handelt es sich um den niedrigsten Spekulationsgrad. Bei Stufe CC handelt es sich um den<br />

höchsten Spekulationsgrad. Während eine solche Verpflichtung wahrscheinlich gewisse Qualitäten<br />

und Absicherungseigenschaften besitzt, sind diese im Vergleich zu den großen Unsicherheiten, die<br />

mit ungünstigen Verhältnissen verbunden sind, nicht ausschlaggebend.<br />

C - Gewinnschuldverschreibungen, welche keine Zinsen auszahlen, werden in die Stufe C eingeteilt.<br />

D -Anleihen der Stufe D sind in Verzug geratene Anleihen, und es bestehen Rückstände hinsichtlich<br />

der Zinszahlung und/oder der Rückzahlung des Kapitalbetrags.<br />

Moody’s Investors Service, Inc. Corporation Bewertungsstufen für Industrieanleihestufen<br />

Aaa - Schuldverschreibungen der Stufe Aaa werden hinsichtlich der Qualität als die besten<br />

betrachtet. Sie tragen das kleinste Anlagerisiko und werden in der Regel "gilt edge" genannt.<br />

Zinszahlungen werden durch eine große oder eine außergewöhnlich stabile Sicherheitsleistung<br />

geschützt. Der Kapitalbetrag ist ebenfalls gesichert. Während die vielen Schutzelemente sich<br />

wahrscheinlich ändern werden, würden solche Veränderungen sehr wahrscheinlich nicht die im<br />

wesentlichen starke Position solcher Ausgaben beeinträchtigen.<br />

Aa - Schuldverschreibungen der Stufe Aa werden als hochqualitative Schuldverschreibungen<br />

betrachtet. Zusammen mit der Stufe Aaa gehören sie einer Gruppe an, die als die hoch gestuften<br />

Schuldverschreibungen bekannt ist. Die Aa-Schuldverschreibungen werden aus folgenden<br />

Gründen niedriger als die besten Schuldverschreibungen eingestuft: Es könnte vorkommen, dass<br />

die Sicherheitsleistung dieser Schuldverschreibungen etwas weniger effektiv ist, als die der Aaa-<br />

Stufe, die Schwankungen der Schutzelemente können größer sein, und andere Elemente können<br />

vorhanden sein, die die langfristigen Risiken etwas größer erscheinen lassen, als bei den Aaa-<br />

Wertpapieren.


A - Schuldverschreibungen der Stufe A besitzen viele positive Anlageeigenschaften und werden als<br />

Obligationen der höheren Mittelstufe betrachtet. Die Sicherheitsleistung hinsichtlich des<br />

Kapitalbetrags und der Zinsen sind angemessen. Dennoch es können Elemente vorhanden sein,<br />

welche auf die Anfälligkeit zur Beeinträchtigung in der Zukunft hinweisen.<br />

Baa - Schuldverschreibungen der Stufe Baa werden als mittel eingestufte Obligationen betrachtet,<br />

d.h. sie sind weder mit hohen Sicherheiten ausgestattet, noch sind sie schlecht gesichert. Die<br />

Zinszahlungen und Kapitalbetragssicherheit erscheinen angemessen, aber es kann sein, dass<br />

bestimmte Schutzelemente fehlen, oder dass sie sich über einen größeren Zeitraum als<br />

charakteristisch unzuverlässig erweisen. Bei solchen Schuldverschreibungen besteht ein Mangel an<br />

außergewöhnlichen Anlageeigenschaften und sie besitzen sogar spekulative Eigenschaften.<br />

Ba - Schuldverschreibungen der Stufe Ba besitzen spekulative Elemente. Ihre Zukunft kann nicht<br />

als gut gesichert betrachtet werden. Oft ist der Schutz hinsichtlich der Zinsen- und<br />

Kapitalbetragszahlungen mittelmäßig und in guten und schlechten Zeiten oft nicht ausreichend<br />

abgesichert. Unsicherheit hinsichtlich Einstufung ist eine Eigenschaft der Schuldverschreibungen<br />

dieser Stufe.<br />

B - Bei Schuldverschreibungen der Stufe B besteht in der Regel ein Mangel an erwünschten<br />

Anlageeigenschaften. Die Sicherheit hinsichtlich der Zinsen- und der Kapitalbetragszahlungen<br />

oder der Einhaltung von anderen Vertragsbedingungen über einen längeren Zeitraum kann sich als<br />

gering erweisen.<br />

Caa - Schuldverschreibungen der Stufe Caa besitzen eine schlechte Kreditqualität. Diese<br />

Emissionen können in Verzug geraten oder es können Gefahrelemente vorhanden sein hinsichtlich<br />

des Kapitalbetrags und der Zinsen.<br />

Ca - Schuldverschreibungen der Stufe Ca stellen Obligationen dar, welche hochspekulativ sind.<br />

Diese Emissionen geraten oft in Verzug oder besitzen andere unerwünschte Eigenschaften.<br />

C- - Die Stufe C ist die niedrigste Schuldverschreibungsstufe. Die Wahrscheinlichkeit, dass<br />

Emissionen dieser Stufe eine bessere Anlagequalität erhalten werden, ist sehr gering.<br />

INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

1. Die BHF-Bank Aktiengesellschaft, Bockenheimer Landstraße 10, 60323 Frankfurt am Main,<br />

hat die Funktion einer Zahl- und Informationsstelle für die Bundesrepublik Deutschland<br />

übernommen (die "deutsche Zahl- und Informationsstelle"). Weitere Informationsstelle in der<br />

Bundesrepublik Deutschland ist die Federated Asset Management GmbH, Bethmannstraße<br />

50-54, 60311 Frankfurt am Main (die "deutsche Informationsstelle").<br />

2. Rücknahme- und Umtauschanträge für die Anteile können bei der deutschen Zahl- und<br />

Informationsstelle eingereicht werden. Die Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und<br />

sonstige Zahlungen an die Anteilinhaber werden auf deren Wunsch über die deutsche Zahlund<br />

Informationsstelle auch in Deutsche Mark ausgezahlt.<br />

3. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle sowie bei der deutschen Informationsstelle<br />

sind der jeweils gültige Prospekt, die Gründungsurkunde und Satzung sowie die Jahres- und<br />

Halbjahresberichte kostenlos erhältlich und die auf Seite 10 unter "Bereitstellung und<br />

Einsicht in Unterlagen" genannten Unterlagen sowie die Vorschriften und die Verlautbarungen<br />

der Aufsichtsbehörde einsehbar.<br />

4. Der Nettoinventarwert pro Anteil jedes Fonds, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie<br />

etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber sind bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle<br />

sowie bei der deutschen Informationsstelle an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am<br />

Main erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden ferner zusammen mit den<br />

Zwischengewinnen und der Summe der dem Inhaber der ausländischen Investmentanteile nach<br />

dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden Beträge börsentäglich in der "Börsen-<br />

Zeitung" veröffentlicht.<br />

Federated International Funds Plc<br />

ANSCHRIFTEN<br />

Verwaltungsrat<br />

John William McGonigle<br />

John Christopher Donahue<br />

John Lyons<br />

Ronan Walsh<br />

Registrierte Niederlassung<br />

JPMorgan House<br />

IFSC<br />

Dublin 1, Irland<br />

Sekretär der Gesellschaft<br />

C. Todd Gibson<br />

c/o Federated International<br />

Management Limited<br />

JPMorgan House<br />

IFSC<br />

Dublin1, Irland<br />

Manager und Registerstelle<br />

Federated International<br />

Management Limited<br />

14 Hume Street<br />

IFSC<br />

Dublin 2, Irland<br />

Anlageberater<br />

Federated Investment Counseling<br />

Federated Investors Tower<br />

1001 Liberty Avenue<br />

- 12 -<br />

Pittsburgh, Pennsylvania<br />

USA 15222-3779<br />

Depotbank<br />

J.P. Morgan Bank (Ireland) plc<br />

JP Morgan House<br />

IFSC<br />

Dublin 1, Irland<br />

Verwalter<br />

J.P. Morgan Administration Services (Ireland) Limited<br />

JP Morgan House<br />

IFSC<br />

Dublin 1, Irland<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

<strong>NORAMCO</strong> AG<br />

Schloss Weilerbach<br />

54669 Bollendorf<br />

Deutschland<br />

Abschlussprüfer<br />

Ernst & Young; Wirtschaftsprüfer<br />

Ernst & Young Building<br />

Harcourt Centre<br />

Harcourt Street<br />

Dublin 2, Ireland<br />

Rechtliche Beratung<br />

Arthur Cox & Co.<br />

Earlsfort Centre<br />

Earlfort Terrace<br />

Dublin 2, Irland<br />

Deutsche Zahlstelle<br />

JP Morgan Bank AG<br />

Grüneburgweg 2<br />

60322 Frankfurt am Main<br />

Germany<br />

9. Juni 2003


VERKAUFSPROSPEKT<br />

FEDERATED UNIT TRUST<br />

EURO-KURZLÄUFER<br />

EURO-RENTEN<br />

INTER-RENTEN<br />

PROFUTUR<br />

EUROPA-AKTIEN<br />

INTER-AKTIEN<br />

Ein offener Investmentfonds, als Umbrella-Fonds gegründet.<br />

3. Juli 2001<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Dieses Dokument ist wichtig 1<br />

Der Trust 2<br />

Anlage-Informationen 2<br />

Ermittlung des Nettoinventarwertes 10<br />

Zeichnung und Rücknahme von Anteilen 11<br />

Veröffentlichung der Anteilskurse 11<br />

Umtausch von Anteilen 11<br />

Übertragung von Anteilen<br />

Vorübergehende Aussetzung der Bewertung<br />

12<br />

der Anteile und der Verkäufe und Rücknahmen 12<br />

Verwaltung und Organisation 12<br />

Auslagen 16<br />

Besteuerung in Irland 16<br />

Der Treuhandvertrag 17<br />

Verwendung des Namen 18<br />

Berichte 18<br />

Interessenkonflikte 19<br />

Rechtsstreitigkeiten 19<br />

Wesentliche Verträge 19<br />

Aushändigung von und Einsichtnahme in Dokumente(n) 20<br />

Anhang I 20<br />

Anhang II 22<br />

Begriffsbestimmungen 23<br />

Anschriften 26


DIESES DOKUMENT IST WICHTIG<br />

Bestimmte, in diesem Verkaufsprospekt verwendete Begriffe sind<br />

auf den Seiten 23 bis 25 dieses Dokuments definiert.<br />

ZULASSUNG DURCH DIE ZENTRALBANK<br />

Der Trust wurde von der Zentralbank als OGAW im Sinne der<br />

Verordnung zugelassen. Die Zulassung des Trusts stellt weder eine<br />

Bestätigung noch eine Garantie des Trusts durch die Zentralbank<br />

dar, noch ist die Zentralbank für den Inhalt dieses<br />

Verkaufsprospekts verantwortlich. Die Zulassung des Trusts<br />

durch die Zentralbank begründet keine Gewähr seitens der<br />

Zentralbank in Bezug auf die Entwicklung des Trusts und die<br />

Zentralbank haftet nicht für die Entwicklung oder<br />

Versäumnisse des Trusts.<br />

ANLAGERISIKEN<br />

Es kann keine Sicherheit dafür geben, dass ein Fonds sein<br />

Anlageziel erreicht. Es sollte zur Kenntnis genommen werden,<br />

dass der Wert der Anteile und ein Ertrag daraus nicht garantiert<br />

ist und sowohl sinken als auch steigen kann. Eine Anlage in einen<br />

Fonds ist mit Anlagerisiken einschließlich des möglichen Verlusts<br />

des angelegten Betrags verbunden. Die Kapitalrendite und der<br />

Ertrag eines Fonds basieren auf dem Vermögenszuwachs der und<br />

den Erträgen aus den Beteiligungen, die er hält, abzüglich der<br />

entstandenen Auslagen. Deshalb ist davon auszugehen, dass die<br />

Rendite eines Fonds in Abhängigkeit der Änderungen dieses<br />

Vermögenszuwachses oder dieser Erträge schwankt.<br />

Schwankungen im Wechselkurs zwischen der Währung, in der die<br />

Anteile ausgestellt sind, und der Anlagewährung können<br />

ebenfalls dazu führen, dass der Wert einer Anlage in den Anteilen<br />

sinkt oder steigt. Unter gewissen Umständen kann das Recht des<br />

Anteilsinhabers, Anteile zurückzugeben, ausgesetzt werden. Die<br />

Aufmerksamkeit der Anleger wird auf die auf den Seiten 8 bis 9<br />

aufgeführten spezifischen Risikofaktoren gelenkt. Aufgrund<br />

dieser Risiken und da Anleger verpflichtet sein können, auf eine<br />

Anlage einen Ausgabeaufschlag zu zahlen, sollten die Anleger<br />

eine Anlage in die Fonds als mittel- bis langfristige Anlage<br />

ansehen. Inter-Aktien kann mehr als 20 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in Schwellenländern anlegen. Deshalb<br />

sollte eine Anlage in diesem Fonds nicht einen erheblichen Teil<br />

eines Anlage-Portfolios darstellen und kann möglicherweise<br />

nicht für alle Anleger geeignet sein.<br />

VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN<br />

Die Verteilung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot oder<br />

der Kauf der Anteile kann in bestimmten Ländern eingeschränkt<br />

sein. Keine Person, die ein Exemplar dieses Verkaufsprospekts oder<br />

das beiliegende Antragsformular in einem dieser Länder erhält,<br />

darf diesen Verkaufsprospekt oder dieses Antragsformular als eine<br />

Aufforderung zur Zeichnung von Anteilen ansehen. Eine Person<br />

sollte auch keinesfalls dieses Antragsformular verwenden, es sei<br />

denn, in dem entsprechenden Land könnte eine derartige<br />

Aufforderung rechtmäßig an sie ergehen, und dieses<br />

Antragsformular könnte ohne die Einhaltung von Zulassungs-<br />

oder sonstigen gesetzlichen Erfordernissen, die vom Trust nicht<br />

erfüllt wurden, verwendet werden. Dementsprechend stellt dieser<br />

Verkaufsprospekt kein Angebot oder Ersuchen von jemanden in<br />

1 Federated Unit Trust<br />

einem Land dar, in dem ein derartiges Angebot oder Ersuchen<br />

nicht rechtmäßig ist oder in dem die Person, die dieses Angebot<br />

oder Ersuchen abgibt, nicht dafür qualifiziert ist, oder an<br />

jemanden, an den es ungesetzlich ist, ein derartiges Angebot oder<br />

Ersuchen abzugeben. Es liegt in der Verantwortung aller<br />

Personen, die diesen Verkaufsprospekt im Besitz haben, und aller<br />

Personen, die gemäß diesem Verkaufsprospekt einen Antrag auf<br />

Anteile stellen möchten, sich selbst über alle maßgebenden<br />

Gesetze und Regelungen des entsprechenden Landes zu<br />

informieren und diese zu befolgen. Potentielle Antragsteller für<br />

Anteile sollten sich über die rechtlichen Anforderungen an die<br />

Antragstellung, Zeichnung, das Halten und die Veräußerung<br />

dieser Anteile und über die einschlägigen<br />

Devisenkontrollbestimmungen und Steuern in den Ländern ihrer<br />

jeweiligen Staatsbürgerschaft, ihres Wohnsitzes, ihrer<br />

Firmengründung oder des Firmensitzes einschließlich aller<br />

erforderlichen staatlichen- oder sonstigen Genehmigungen und<br />

die Beachtung sonstiger Formalitäten informieren.<br />

Die Anteile sind nicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933<br />

[US-Wertpapiergesetz von 1933] in seiner gültigen Fassung<br />

zugelassen und dürfen weder unmittelbar oder mittelbar in den<br />

USA oder zum Nutzen einer US-Person angeboten oder verkauft<br />

werden. Antragsteller müssen bestätigen, dass sie keine US-<br />

Personen sind, und sie müssen bestätigen, ob sie in Irland<br />

Ansässige sind.<br />

MARKETINGREGELN<br />

Die Anteile werden nur auf der Grundlage der Informationen, die<br />

im aktuellen Verkaufsprospekt enthalten sind, und, je nach<br />

Sachstand, (i) des ersten Halbjahresberichts des Trusts, oder (ii),<br />

nach Veröffentlichung des ersten geprüften Jahresabschlusses,<br />

des jüngsten geprüften Jahresabschlusses und dem<br />

nachfolgenden Halbjahresbericht angeboten.<br />

Alle weiteren Informationen oder Zusicherungen, die von<br />

einem Händler, Verkäufer oder einer sonstigen Person erteilt<br />

werden, sollten nicht beachtet werden und man sollte sich<br />

dementsprechend nicht darauf verlassen. Keinesfalls stellt die<br />

Aushändigung dieses Verkaufsprospektes oder das Angebot, die<br />

Ausgabe oder der Verkauf von Anteilen eine Sicherheit dafür dar,<br />

dass die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen<br />

im Anschluss an das Datum dieses Prospekts jederzeit korrekt<br />

sind. Die in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben<br />

beruhen auf dem gegenwärtig in Irland gültigen Recht und den<br />

gegenwärtig in Irland gültigen Geschäftspraktiken und<br />

unterliegen den diesbezüglich erfolgenden Änderungen.<br />

Dieser Verkaufsprospekt und der zu diesem Verkaufsprospekt<br />

dazugehörige Nachtragsprospekt für die verschiedenen<br />

Anteilsklassen sollten vor Stellung eines Antrags auf Anteile<br />

vollständig gelesen werden.<br />

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN<br />

Bei Zweifeln über den Inhalt dieses Verkaufsprospekts sollten Sie<br />

Ihren Börsenmakler, Bankdirektor, Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder<br />

sonstigen Finanzberater zu Rate ziehen.<br />

Die Verwaltungsratsmitglieder des Managers (deren Namen<br />

und beruflicher Hintergrund in diesem Verkaufsprospekt<br />

dargestellt sind) übernehmen die Verantwortung für die in


diesem Dokument enthaltenen Informationen. Nach bestem<br />

Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt aufgewendet haben um sicherzustellen,<br />

dass dies der Fall ist) stimmen die in diesem Dokument<br />

enthaltenen Informationen mit den Tatsachen überein und lassen<br />

nichts aus, was die Bedeutung dieser Informationen beeinflussen<br />

könnte. Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen<br />

dementsprechend die Verantwortung dafür.<br />

Die Verteilung dieses Dokuments ist nach der Veröffentlichung<br />

des ersten Halbjahresberichts des Trust und der Fonds nicht mehr<br />

erlaubt, es sei denn, ihm liegt eine Kopie dieses Berichts bei, und<br />

die Verteilung ist nicht mehr erlaubt nach der Veröffentlichung<br />

des ersten Jahresberichts des Trusts und der Fonds, es sei denn, es<br />

liegt ihm eine Kopie des neuesten Jahresberichts bei, und, falls<br />

dieser später veröffentlicht wird, eine Kopie des neuesten<br />

Halbjahresberichts. Diese Berichte sind dann Bestandteil dieses<br />

Verkaufsprospekts.<br />

DER TRUST<br />

Der Trust ist ein offener Investmentfonds, der gemäß dem Recht<br />

von Irland gegründet und am 1. November 1999 in<br />

Übereinstimmung mit der Verordnung von der Zentralbank<br />

zugelassen wurde. Der Trust ist in der Form eines Umbrella-Fonds<br />

organisiert. Der Treuhandvertrag sieht vor, dass der Trust<br />

getrennte Klassen von Anteilen anbieten kann, die jeweils<br />

Beteiligungen an bestimmten Wertpapier-Portfolios verkörpern<br />

(jeder ein “Teilfonds”). Zum Zeitpunkt der Ausgabe dieses<br />

Verkaufsprospekts sind die Teilfonds des Trusts: Euro-Kurzläufer,<br />

Euro-Renten, Inter-Renten, ProFutur, Europa-Aktien und Inter-<br />

Aktien. Der Treuhandvertrag sieht außerdem vor, dass die Anteile<br />

eines jeden Teilfonds in einer oder mehreren Klassen angeboten<br />

werden können. Informationen über diese Klassen sind in<br />

gesonderten Nachtragsprospekten für jede Klasse enthalten.<br />

Andere Klassen können höhere oder geringere Gebühren haben,<br />

über andere Vertriebskanäle angeboten werden oder<br />

unterschiedliche operative Merkmale aufweisen.<br />

Die hier offengelegten Anlageziele der Fonds dürfen ohne<br />

Zustimmung der Anteilsinhaber auf der Grundlage einer Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung abgegebenen Stimmen nicht<br />

geändert werden. Im Falle einer Änderung der Anlageziele und /<br />

oder Anlagepolitik sind die Anteilsinhaber angemessen schriftlich<br />

zu benachrichtigen, um es ihnen zu ermöglichen, ihre Anteile vor<br />

Durchführung der Änderung zurückzugeben.<br />

ANLAGE-INFORMATIONEN<br />

ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK DES EURO-KURZLÄUFER<br />

Es ist das Anlageziel des Euro-Kurzläufer, Vermögenszuwachs zu<br />

erzielen. Der Fonds verfolgt sein Ziel, indem er Anlagen in ein<br />

Portfolio von auf Euro ausgestellten festverzinslichen<br />

Wertpapieren mit Anlagequalität tätigt. In Bezug auf die<br />

festverzinslichen Wertpapiere, in die der Fonds investieren wird,<br />

wird erwartet, dass sie ab dem Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als<br />

2 Jahre bis zu ihrer Fälligkeit haben. Obwohl es keine Sicherheit<br />

dafür gibt, dass der Fonds dieses Ziel erreicht, bemüht er sich<br />

hierum durch Befolgung der in diesem Abschnitt nachfolgend<br />

beschriebenen Anlagepolitik.<br />

Die festverzinslichen Wertpapiere, in denen der Fonds Anlagen<br />

tätigen kann, umfassen, ohne hierauf beschränkt zu sein,<br />

Staatsanleihen, wandelbare und nicht wandelbare<br />

Industrieschuldverschreibungen, Anleihen mit festen und<br />

variablen Zinssätzen, Zero-Kupons und Abzinsungstitel,<br />

Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate, Bankakzepte,<br />

forderungsbesicherte Wertpapiere, kurzfristige unbesicherte<br />

Schuldtitel und Schatzwechsel.<br />

Der Fonds legt seine Vermögenswerte hauptsächlich in<br />

Obligationen an, die von OECD-Regierungen, deren Vertretungen,<br />

Behörden oder staatlichen Organisationen, supranationalen<br />

Institutionen, oder von Kapitalgesellschaften ausgegeben oder<br />

garantiert werden, und in forderungsbesicherten Wertpapieren<br />

einschließlich bestimmten besicherten Hypothek-Schuldtiteln in<br />

Anlagequalität. Der Fonds tätigt Anlagen in festverzinsliche<br />

Wertpapiere, die entweder von einer oder mehreren anerkannten<br />

statistischen Bewertungsorganisationen mit Anlagequalität<br />

bewertet werden (was alle Bewertungen der Kategorie BBB oder<br />

höher einschließt), oder die, falls sie keine Bewertung aufweisen,<br />

von dem Anlageberater des Fonds als von vergleichbarer Qualität<br />

wie Wertpapiere mit derartigen Bewertungen ermittelt werden.<br />

Der Fonds kann bis zu 5 Prozent seiner Nettovermögenswerte in<br />

anderen offenen Programmen für Anlagen mit einer<br />

Anlagenpolitik, die der des Fonds ähnlich ist, anlegen. Der Fonds<br />

wird grundsätzlich Anlagen in Wertpapieren, die in einem<br />

geregelten Markt notiert sind, quotiert oder gehandelt werden,<br />

tätigen. Der Fonds kann jedoch auch bis zu 10 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in Wertpapieren, die nicht in einem<br />

Geregelten Markt notiert sind, quotiert oder gehandelt werden,<br />

anlegen.<br />

Die Geregelten Märkte, in denen der Fonds Anlagen tätigen<br />

kann, sind sämtliche der in Anhang II aufgeführten Geregelten<br />

Märkte.<br />

ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK DES EURO-RENTEN<br />

Es ist das Anlageziel des Euro-Renten, einen Vermögenszuwachs<br />

zu erwirtschaften. Der Fonds verfolgt sein Ziel, indem er Anlagen<br />

in auf Euro ausgestellten festverzinslichen Wertpapiere tätigt.<br />

Obwohl es keine Sicherheit dafür gibt, dass der Fonds dieses Ziel<br />

erreicht, bemüht er sich hierum durch Befolgung der in diesem<br />

Abschnitt nachfolgend beschriebenen Anlagepolitik.<br />

Die festverzinslichen Wertpapiere, in denen der Fonds Anlagen<br />

tätigen kann, umfassen, ohne hierauf beschränkt zu sein,<br />

Staatsanleihen, wandelbare und nicht wandelbare<br />

Industrieschuldverschreibungen, Anleihen mit festen und<br />

variablen Zinssätzen, Zero-Kupons und Abzinsungstitel,<br />

Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate, Bankakzepte,<br />

forderungsbesicherte Wertpapiere, kurzfristige unbesicherte<br />

Schuldtitel und Schatzwechsel.<br />

Der Fonds tätigt Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren, die<br />

entweder von einer oder mehreren anerkannten statistischen<br />

Bewertungsorganisationen mit Anlagequalität bewertet werden<br />

(was alle Bewertungen der Kategorie BBB oder höher einschließt),<br />

oder die, falls sie keine Bewertung aufweisen, von dem<br />

Anlageberater des Fonds als von vergleichbarer Qualität wie<br />

Federated Unit Trust 2


Wertpapiere mit derartigen Bewertungen ermittelt werden. Das<br />

Portfolio der festverzinslichen Wertpapiere von Anlagequalität,<br />

das von dem Fonds gehalten wird, wird im allgemeinen eine<br />

durchschnittliche Bonitätsbewertung von A auf Grundlage einer<br />

oder mehrerer anerkannter statistischen<br />

Bewertungsorganisationen oder in Bezug auf nicht bewertete<br />

festverzinsliche Wertpapiere auf Grundlage vergleichbarer vom<br />

Anlageberater des Fonds ermittelter Bewertungen aufweisen.<br />

Zusätzlich kann der Fonds bis zu 15 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in festverzinsliche Wertpapiere, die keine<br />

Anlagequalität aufweisen, anlegen. Der Fonds kann bis zu 5<br />

Prozent seiner Nettovermögenswerte in anderen offenen<br />

Programmen für gemeinsame Anlagen mit einer Anlagenpolitik,<br />

die der des Fonds ähnlich ist, anlegen. Der Fonds wird im Prinzip<br />

Anlagen in Wertpapieren, die in einem Geregelten Markt notiert<br />

sind, quotiert oder gehandelt werden, tätigen.<br />

Die Geregelten Märkte, in denen der Fonds Anlagen tätigen<br />

kann, sind sämtliche der in Anhang II aufgeführten Geregelten<br />

Märkte.<br />

ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK DES INTER-RENTEN<br />

Es ist das Anlageziel des Inter-Renten, einen Gesamtgewinn zu<br />

erwirtschaften. Der Fonds verfolgt sein Anlageziel, indem er<br />

Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren tätigt, die nicht in<br />

Euro ausgestellt sind. Obwohl es keine Sicherheit dafür gibt, dass<br />

der Fonds dieses Ziel erreicht, bemüht er sich hierum durch<br />

Befolgung der in diesem Abschnitt nachfolgend beschriebenen<br />

Anlagepolitik.<br />

Die festverzinslichen Wertpapiere, in die der Fonds Anlagen<br />

tätigen kann, umfassen, ohne hierauf beschränkt zu sein,<br />

Staatsanleihen, wandelbare und nicht wandelbare<br />

Industrieschuldverschreibungen, Anleihen mit festen und<br />

variablen Zinssätzen, Zero-Kupons und Abzinsungstitel,<br />

Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate, Bankakzepte,<br />

forderungsbesicherte Wertpapiere, kurzfristige unbesicherte<br />

Schuldtitel und Schatzwechsel.<br />

Der Fonds tätigt Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere, die<br />

entweder von einer oder mehreren anerkannten statistischen<br />

Bewertungsorganisationen mit Anlagequalität bewertet werden<br />

(was alle Bewertungen der Kategorie BBB oder höher einschließt),<br />

oder die, falls sie keine Bewertung aufweisen, von dem<br />

Anlageberater des Fonds als von vergleichbarer Qualität wie<br />

Wertpapiere mit derartigen Bewertungen ermittelt werden. Das<br />

Portfolio der festverzinslichen Wertpapiere von Anlagequalität,<br />

das von dem Fonds gehalten wird, wird im allgemeinen eine<br />

durchschnittliche Bonitätsbewertung von A auf Grundlage einer<br />

oder mehrerer anerkannter statistischer<br />

Bewertungsorganisationen, oder in Bezug auf nicht bewertete<br />

festverzinsliche Wertpapiere auf Grundlage vergleichbarer vom<br />

Anlageberater des Fonds ermittelter Bewertungen aufweisen.<br />

Zusätzlich kann der Fonds bis zu 15 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in festverzinsliche Wertpapiere, die keine<br />

Anlagequalität aufweisen, anlegen. Der Fonds kann bis zu 5<br />

Prozent seiner Nettovermögenswerte in anderen offenen<br />

Programmen für gemeinsame Anlagen mit einer Anlagepolitik,<br />

die der des Fonds ähnlich ist, anlegen. Der Fonds wird im Prinzip<br />

Anlagen in Wertpapiere, die in einem Geregelten Markt notiert<br />

sind, quotiert oder gehandelt werden, tätigen.<br />

3 Federated Unit Trust<br />

Der Anlageberater kann sich bemühen, gemäß den in Anhang I<br />

aufgeführten Bedingungen den Fonds gegen den Euro<br />

abzusichern. Die Geregelten Märkte, in denen der Fonds Anlagen<br />

tätigen kann, sind sämtliche der in Anhang II aufgeführten<br />

Geregelten Märkte.<br />

ANLAGEZIELE UND ANLAGENPOLITIK DES PROFUTUR<br />

Das Anlageziel von ProFutur besteht darin zu versuchen, einen<br />

Vermögenszuwachs zu erwirtschaften. Der Fonds verfolgt sein<br />

Anlageziel, indem er seine Anlagen zwischen Aktienwerten und<br />

festverzinsliche Wertpapieren aufteilt. Obwohl es keine Sicherheit<br />

dafür gibt, dass der Fonds dieses Ziel erreicht, bemüht er sich<br />

hierum durch Befolgung der in diesem Abschnitt nachfolgend<br />

beschriebenen Anlagenpolitik.<br />

Der Fonds darf nicht mehr als 75 Prozent und nicht weniger als<br />

51 Prozent seiner Nettovermögenswerte in Aktienwerten<br />

anlegen; der Rest wird in festverzinsliche Wertpapieren angelegt.<br />

Hinsichtlich des Anteils des Fonds, der auf Aktienwerte entfällt,<br />

verfolgt der Fonds sein Anlageziel, indem er hauptsächlich<br />

Anlagen in Aktienwerten und in aktienähnlichen Wertpapieren,<br />

einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Depot-Empfangsscheine europäischer<br />

Unternehmen tätigt. Der Fond sieht ein Unternehmen als<br />

europäisches Unternehmen an, wenn:<br />

■ es gemäß dem Recht eines europäischen Landes gegründet ist<br />

oder seinen Firmensitz in einem europäischen Land hat oder<br />

■ sich der Haupthandelsmarkt für seine Wertpapiere in einem<br />

europäischen Land befindet oder<br />

■ das Unternehmen (oder seine Tochtergesellschaften) im letzten<br />

abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 50 Prozent der<br />

gesamten Aktiva, Kapitalausstattung, Bruttoeinnahmen oder<br />

des Gewinns von Gütern, Dienstleistungen oder Umsätzen, die<br />

in Europa produziert, erbracht oder gemacht wurden, erzielt<br />

hat.<br />

Für Zwecke der oben aufgeführten Einschränkungen bedeutet der<br />

Ausdruck ‘europäisches Land’ ein europäisches Land, das<br />

Mitgliedsland der OECD ist, vorausgesetzt, nicht mehr als<br />

20 Prozent der Nettovermögenswerte des Fonds werden in<br />

europäischen Ländern, die nicht Mitgliedsländer der OECD sind,<br />

angelegt.<br />

Die auf Euro ausgestellten festverzinslichen Wertpapiere, in<br />

denen der Fonds Anlagen tätigen kann, umfassen, ohne hierauf<br />

beschränkt zu sein, Anleihen von Regierungen, deren<br />

Vertretungen, Behörden oder staatlichen Organisationen und<br />

supranationalen Institutionen, wandelbare und nicht wandelbare<br />

Industrieschuldverschreibungen, Anleihen mit festen und<br />

variablen Zinssätzen, Zero-Kupons und Abzinsungstitel,<br />

Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate, Bankakzepte,<br />

forderungsbesicherte Wertpapiere, kurzfristige unbesicherte<br />

Schuldtitel und Schatzwechsel. Der Fonds tätigt Anlagen in<br />

festverzinsliche Wertpapiere, die entweder von einer oder<br />

mehreren anerkannten statistischen Bewertungsorganisationen<br />

mit Anlagequalität bewertet werden (was alle Bewertungen der<br />

Kategorie BBB oder höher einschließt), oder die, falls sie keine<br />

Bewertung aufweisen, von dem Anlageberater des Fonds als von<br />

vergleichbarer Qualität wie Wertpapiere mit derartigen<br />

Bewertungen ermittelt werden. Das Portfolio der


festverzinslichen Wertpapiere von Anlagequalität, das von dem<br />

Fonds gehalten wird, wird im allgemeinen eine durchschnittliche<br />

Bonitätsbewertung von A auf Grundlage einer oder mehrerer<br />

anerkannter statistischer Bewertungsorganisationen, oder in<br />

Bezug auf nicht bewertete festverzinsliche Wertpapiere auf<br />

Grundlage vergleichbarer vom Anlageberater des Fonds<br />

ermittelter Bewertungen aufweisen. Zusätzlich kann der Fonds<br />

bis zu 15 Prozent seiner festverzinslichen Wertapiere in<br />

festverzinsliche Wertpapiere, die keine Anlagequalität aufweisen,<br />

anlegen.<br />

Der Fonds kann Anlagen in Bezugsrechte und Optionsscheine<br />

tätigen, die dem Inhaber das Recht einräumen, Aktienwerte zu<br />

einem bestimmten Preis (“Basispreis”) in einem bestimmten<br />

Zeitraum zu kaufen, wird dies jedoch nur tun, wenn die<br />

zugrundeliegenden Aktienwerte vom Anlageberater des Fonds als<br />

für die Aufnahme in den Fonds geeignet angesehen werden.<br />

Bezugsrechte und Optionsscheine können als spekulativer als<br />

gewisse andere Anlageformen angesehen werden, da es keine<br />

Sicherheit dafür gibt, dass der Wert der zugrundeliegenden<br />

Wertpapiere den Basispreis vor dem Verfallstag des<br />

Optionsscheins oder Bezugsrechts übersteigt. Der Wert eines<br />

Bezugsrechts oder Optionsscheins ändert sich auch nicht<br />

notwendigerweise mit dem Wert der zugrundeliegenden<br />

Wertpapiere. Darüber hinaus räumen Bezugsrechte und<br />

Optionsscheine einem Inhaber nicht das Recht auf Dividende oder<br />

Stimmrechte bezüglich der Wertpapiere, die gekauft werden<br />

können, ein; sie verkörpern auch keine Rechte an den<br />

Vermögenswerten der ausgebenden Gesellschaft. Üblicherweise<br />

berechtigen Optionsscheine einen Inhaber, eine Anzahl von<br />

Stammaktien zu einem bestimmten Kurs zu kaufen, der<br />

gewöhnlich höher liegt als der Marktpreis zum Zeitpunkt der<br />

Ausgabe. Im Gegensatz dazu haben Bezugsrechte, die ebenfalls<br />

das Recht auf den Kauf von Stammaktien verkörpern,<br />

normalerweise einen Zeichnungskurs, der niedriger liegt als der<br />

aktuelle Marktwert der Stammaktien, und in der Regel eine<br />

Laufzeit von lediglich zwei bis vier Wochen. Nicht mehr als 5<br />

Prozent der Nettovermögenswerte des Fonds wird in<br />

Bezugsrechten und Optionsscheinen angelegt.<br />

Der Fonds kann Anlagen in wandelbaren Wertpapieren<br />

einschließlich Anleihen, Schuldverschreibungen, kurzfristiger<br />

Unternehmensschuldtitel und Vorzugsaktien, die zu einem<br />

ausgewiesenen Umtauschkurs in Stammaktien umgewandelt<br />

werden können, tätigen. Vor ihrem Umtausch haben die<br />

wandelbaren Wertpapiere die gleichen allgemeinen Merkmale wie<br />

nicht wandelbare festverzinsliche Wertpapiere, die einen festen<br />

Zufluss an Einkommen mit einer generell höheren Rendite als der<br />

von Aktienwerten des gleichen oder eines ähnlichen Emittenten<br />

bieten. Wandelbare Wertpapiere bieten im Allgemeinen geringere<br />

Zinsrenditen als nicht wandelbare festverzinsliche Wertpapiere<br />

ähnlicher Qualität, sie versetzen aber den Anleger in die Lage, von<br />

den Steigerungen des Marktwertes der zugrundeliegenden<br />

Stammaktien zu profitieren. Wenn der Marktwert einer<br />

Stammaktie, die einem wandelbaren Wertpapier zugrundeliegt,<br />

steigt, spiegelt der Kurs des wandelbaren Wertpapiers zunehmend<br />

den Wert der zugrundeliegenden Stammaktie wider und kann<br />

entsprechend steigen. Wenn der Marktwert der<br />

zugrundeliegenden Stammaktie fällt, neigt das wandelbare<br />

Wertpapier dazu, in zunehmendem Maße auf einer Renditebasis<br />

gehandelt zu werden und verliert somit möglicherweise nicht im<br />

gleichen Ausmaß an Wert wie die zugrundeliegende Stammaktie.<br />

In der Kapitalstruktur eines Emittenten sind wandelbare<br />

Wertpapiere im Rang über den Stammaktien angesiedelt. Diese<br />

sind folglich von höherer Qualität und bergen weniger Risiko als<br />

die Stammaktien des Emittenten in sich, obwohl das Ausmaß, in<br />

welchem dieses Risiko reduziert wird, in hohem Maße von dem<br />

Grad abhängt, zu dem das wandelbare Wertpapier als<br />

festverzinsliches Wertpapier über seinem Wert verkauft wird.<br />

Der Fonds kann bis zu 5 Prozent seiner Nettovermögenswerte<br />

in anderen offenen Programmen für Anlagen mit einer<br />

Anlagenpolitik, die der des Fonds ähnlich ist, anlegen. Der Fonds<br />

wird grundsätzlich Anlagen in Wertpapieren, die in einem<br />

Geregelten Markt notiert sind, quotiert oder gehandelt werden,<br />

tätigen.<br />

Der Anlageberater des Fonds kann sich bemühen, gemäß den in<br />

Anhang I aufgeführten Bedingungen den Fonds gegen den Euro<br />

abzusichern. Die Geregelten Märkte, in denen der Fonds Anlagen<br />

tätigen kann, sind sämtliche der in Anhang II aufgeführten<br />

Geregelten Märkte.<br />

ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK DES EUROPA-AKTIEN<br />

Es ist das Anlageziel des Europa-Aktien, langfristiges<br />

Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verfolgt sein Ziel<br />

dadurch, dass er hauptsächlich Anlagen in Aktienwerte und in<br />

aktienähnliche Wertpapiere europäischer Unternehmen<br />

einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Depot-Empfangsscheine, tätigt. Obwohl es<br />

keine Sicherheit dafür gibt, dass der Fonds dieses Ziel erreicht,<br />

bemüht er sich hierum durch Befolgung der in diesem Abschnitt<br />

nachfolgend beschriebenen Anlagenpolitik.<br />

Der Fonds tätigt hauptsächlich Anlagen in Aktienwerten und in<br />

aktienähnlichen Wertpapieren europäischer Unternehmen.<br />

Der Fonds sieht ein Unternehmen als europäisches<br />

Unternehmen an, wenn:<br />

■ es gemäß dem Recht eines europäischen Landes gegründet ist<br />

oder seinen Firmensitz in einem europäischen Land hat; oder<br />

■ sich der Haupthandelsmarkt für seine Wertpapiere in einem<br />

europäischen Land befindet; oder<br />

■ das Unternehmen (oder seine Tochtergesellschaften) im letzten<br />

abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 50 Prozent der<br />

gesamten Aktiva, Kapitalausstattung, Bruttoeinnahmen oder<br />

des Gewinns von Gütern, Dienstleistungen oder Umsätzen, die<br />

in Europa produziert, erbracht oder gemacht wurden, erzielt<br />

hat, im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 50<br />

Prozent der gesamten Aktiva, Kapitalausstattung,<br />

Bruttoeinnahmen oder des Gewinns der Gesellschaft (oder der<br />

Tochtergesellschaften dieser Gesellschaft) von Gütern,<br />

Dienstleistungen oder Umsätzen stammen, die in Europa<br />

produziert, erbracht oder erzielt werden.<br />

Für Zwecke der oben aufgeführten Einschränkungen bedeutet der<br />

Ausdruck ‚europäisches Land‘ ein europäisches Land, das<br />

Mitgliedsland der OECD ist, vorausgesetzt, nicht mehr als 20<br />

Prozent der Vermögenswerte des Fonds werden in europäischen<br />

Ländern angelegt, die nicht Mitgliedsländer der OECD sind.<br />

Federated Unit Trust 4


Der Fonds kann bis zu 5 Prozent seiner Nettovermögenswerte<br />

in anderen offenen Programmen für gemeinsame Anlagen mit<br />

einer Anlagepolitik, die der des Fonds ähnlich ist, anlegen. Der<br />

Fonds wird grundsätzlich Anlagen in Wertpapieren, die an einem<br />

Geregelten Markt notiert sind, quotiert oder gehandelt werden,<br />

tätigen.<br />

Der Fonds kann Anlagen in Bezugsrechte und Optionsscheine,<br />

die dem Inhaber das Recht einräumen, Aktienwerte zu einem<br />

bestimmten Preis (“Basispreis”) in einem bestimmten Zeitraum zu<br />

kaufen, tätigen, wird dies jedoch nur tun, wenn die<br />

zugrundeliegenden Aktienwerte vom Anlageberater des Fonds als<br />

für die Aufnahme in den Fonds geeignet angesehen werden.<br />

Bezugsrechte und Optionsscheine können als spekulativer als<br />

gewisse andere Anlageformen angesehen werden, da es keine<br />

Sicherheit dafür gibt, dass der Wert der zugrundeliegenden<br />

Wertpapiere den Basispreis vor dem Verfallstag des<br />

Optionsscheins oder Bezugsrechts übersteigt. Der Wert eines<br />

Bezugsrechts oder Optionsscheins ändert sich auch nicht<br />

notwendigerweise mit dem Wert der zugrundeliegenden<br />

Wertpapiere. Darüber hinaus räumen Bezugsrechte und<br />

Optionsscheine einem Inhaber nicht das Recht auf Dividende oder<br />

Stimmrechte bezüglich der Wertpapiere, die gekauft werden<br />

können, ein; sie verkörpern auch keine Rechte an den<br />

Vermögenswerten der ausgebenden Gesellschaft. Üblicherweise<br />

berechtigen Optionsscheine einen Inhaber, eine Anzahl von<br />

Stammaktien zu einem bestimmten Kurs zu kaufen, der<br />

gewöhnlich höher liegt als der Marktpreis zum Zeitpunkt der<br />

Ausgabe. Im Gegensatz dazu haben Bezugsrechte, die ebenfalls<br />

das Recht auf den Kauf von Stammaktien verkörpern,<br />

normalerweise einen Zeichnungskurs, der niedriger liegt als der<br />

aktuelle Marktwert der Stammaktien, und in der Regel eine<br />

Laufzeit von lediglich zwei bis vier Wochen. Nicht mehr als 5<br />

Prozent der Nettovermögenswerte des Fonds wird in<br />

Bezugsrechten und Optionsscheinen angelegt.<br />

Der Fonds kann Anlagen in wandelbaren Wertpapieren<br />

einschließlich Anleihen, Schuldverschreibungen, kurzfristiger<br />

Unternehmensschuldtitel und Vorzugsaktien, die zu einem<br />

ausgewiesenen Umtauschkurs in Stammaktien umgewandelt<br />

werden können, tätigen. Vor ihrem Umtausch haben die<br />

wandelbaren Wertpapiere die gleichen allgemeinen Merkmale wie<br />

nicht wandelbare festverzinsliche Wertpapiere, die einen festen<br />

Zufluss von Einkünften mit einer generell höheren Rendite als der<br />

von Aktienwerten des gleichen oder eines ähnlichen Emittenten<br />

bieten. Wandelbare Wertpapiere bieten im Allgemeinen geringere<br />

Zinsrenditen als nicht wandelbare festverzinsliche Wertpapiere<br />

ähnlicher Qualität, sie versetzen aber den Anleger in die Lage, von<br />

den Steigerungen des Marktwertes der zugrundeliegenden<br />

Stammaktien zu profitieren. Wenn der Marktwert einer<br />

Stammaktie, die einem wandelbaren Wertpapier zugrundeliegt,<br />

steigt, spiegelt der Kurs des wandelbaren Wertpapiers zunehmend<br />

den Wert der zugrundeliegenden Stammaktie wider und kann<br />

entsprechend steigen. Wenn der Marktwert der<br />

zugrundeliegenden Stammaktie fällt, neigt das konvertible<br />

Wertpapier dazu, in zunehmendem Maße auf einer Renditebasis<br />

gehandelt zu werden und verliert somit möglicherweise nicht im<br />

gleichen Ausmaß an Wert wie die zugrundeliegende Stammaktie.<br />

In der Kapitalstruktur eines Emittenten sind konvertible<br />

5 Federated Unit Trust<br />

Wertpapiere im Rang über den Stammaktien angesiedelt. Diese<br />

sind folglich von höherer Qualität und bergen weniger Risiko als<br />

die Stammaktien des Emittenten in sich, obwohl das Ausmaß, in<br />

welchem dieses Risiko reduziert wird, in hohem Maße von dem<br />

Grad abhängt, zu dem das wandelbare Wertpapier als<br />

festverzinsliches Wertpapier über seinem Wert verkauft wird.<br />

Der Anlageberater kann sich bemühen, gemäß den in Anhang I<br />

aufgeführten Bedingungen den Fonds gegen den Euro<br />

abzusichern.<br />

Die Geregelten Märkte, in denen der Fonds Anlagen tätigen<br />

kann, sind sämtliche der in Anhang II aufgeführten Geregelten<br />

Märkte.<br />

ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK DES INTER-AKTIEN<br />

Das Anlageziel des Inter-Aktien besteht darin, langfristiges<br />

Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verfolgt sein Ziel<br />

dadurch, dass er hauptsächlich Anlagen in Aktienwerte und in<br />

aktienähnliche Wertpapiere von Gesellschaften, die sich in den<br />

Vereinigten Staaten und anderen, nicht-europäischen Ländern<br />

befinden, tätigt. Diese Wertpapiere umfassen, ohne hierauf<br />

beschränkt zu sein, Stammaktien, Vorzugsaktien und Depot-<br />

Empfangsscheine. Obwohl es keine Sicherheit dafür gibt, dass der<br />

Fonds dieses Ziel erreicht, bemüht er sich hierum durch<br />

Befolgung der in diesem Abschnitt nachfolgend beschriebenen<br />

Anlagepolitik.<br />

Der Fonds kann bis zu 25 Prozent seiner Nettovermögenswerte<br />

in Wertpapieren anlegen, die von Gesellschaften in<br />

Schwellenmärkten ausgegeben werden. Der Fonds sieht alle<br />

Nicht-OECD-Länder als Schwellenmärkte an. Der Fonds kann bis<br />

zu 5 Prozent seiner Nettovermögenswerte in anderen offenen<br />

Programmen für Anlagen mit einer Anlagenpolitik, die der des<br />

Fonds ähnlich ist, anlegen. Der Fonds wird im Prinzip Anlagen in<br />

Wertpapiere, die in einem geregelten Markt notiert sind, quotiert<br />

oder gehandelt werden, tätigen.<br />

Der Fonds kann Anlagen in Bezugsrechte und Optionsscheine,<br />

die dem Inhaber das Recht einräumen, Aktienwerte zu einem<br />

bestimmten Preis (“Basispreis”) in einem bestimmten Zeitraum zu<br />

kaufen, tätigen, wird dies jedoch nur tun, wenn die<br />

zugrundeliegenden Aktienwerte vom Anlageberater des Fonds als<br />

für die Aufnahme in den Fonds geeignet angesehen werden.<br />

Bezugsrechte und Optionsscheine können als spekulativer als<br />

gewisse andere Anlageformen angesehen werden, da es keine<br />

Sicherheit dafür gibt, dass der Wert der zugrundeliegenden<br />

Wertpapiere den Basispreis vor dem Verfallstag des<br />

Optionsscheins oder Bezugsrechts übersteigt. Der Wert eines<br />

Bezugsrechts oder Optionsscheins ändert sich auch nicht<br />

notwendigerweise mit dem Wert der zugrundeliegenden<br />

Wertpapiere. Darüber hinaus räumen Bezugsrechte und<br />

Optionsscheine einem Inhaber nicht das Recht auf Dividende oder<br />

Stimmrechte bezüglich der Wertpapiere, die gekauft werden<br />

können, ein; sie verkörpern auch keine Rechte an den<br />

Vermögenswerten der ausgebenden Gesellschaft. Üblicherweise<br />

berechtigen Optionsscheine einen Inhaber, eine Anzahl von<br />

Stammaktien zu einem bestimmten Kurs zu kaufen, der<br />

gewöhnlich höher liegt als der Marktpreis zum Zeitpunkt der<br />

Ausgabe. Im Gegensatz dazu haben Bezugsrechte, die ebenfalls<br />

das Recht auf den Kauf von Stammaktien verkörpern,


normalerweise einen Zeichnungskurs, der niedriger liegt als der<br />

aktuelle Marktwert der Stammaktien, und in der Regel eine<br />

Laufzeit von lediglich zwei bis vier Wochen. Nicht mehr als 5<br />

Prozent der Nettovermögenswerte des Fonds wird in<br />

Bezugsrechten und Optionsscheinen angelegt.<br />

Der Fonds kann Anlagen in wandelbaren Wertpapieren<br />

einschließlich Anleihen, Schuldverschreibungen, kurzfristiger<br />

Unternehmensschuldtitel und Vorzugsaktien, die zu einem<br />

ausgewiesenen Umtauschkurs in Stammaktien umgewandelt<br />

werden können, tätigen. Vor ihrem Umtausch haben die<br />

wandelbaren Wertpapiere die gleichen allgemeinen Merkmale wie<br />

nicht wandelbare festverzinsliche Wertpapiere, die einen festen<br />

Zufluss von Einkünften mit einer generell höheren Rendite als der<br />

von Aktienwerten des gleichen oder eines ähnlichen Emittenten<br />

bieten. Wandelbare Wertpapiere bieten im Allgemeinen geringere<br />

Zinsrenditen als nicht wandelbare festverzinsliche Wertpapiere<br />

ähnlicher Qualität, sie versetzen aber den Anleger in die Lage, von<br />

den Steigerungen des Marktwertes der zugrundeliegenden<br />

Stammaktien zu profitieren. Wenn der Marktwert einer<br />

Stammaktie, die einem wandelbaren Wertpapier zugrundeliegt,<br />

steigt, spiegelt der Kurs des wandelbaren Wertpapiers zunehmend<br />

den Wert der zugrundeliegenden Stammaktie wider und kann<br />

entsprechend steigen. Wenn der Marktwert der<br />

zugrundeliegenden Stammaktie fällt, neigt das konvertible<br />

Wertpapier dazu, in zunehmendem Maße auf einer Renditebasis<br />

gehandelt zu werden und verliert somit möglicherweise nicht im<br />

gleichen Ausmaß an Wert wie die zugrundeliegende Stammaktie.<br />

In der Kapitalstruktur eines Emittenten sind konvertible<br />

Wertpapiere im Rang über den Stammaktien angesiedelt. Diese<br />

sind folglich von höherer Qualität und bergen weniger Risiko als<br />

die Stammaktien des Emittenten in sich, obwohl das Ausmaß, in<br />

welchem dieses Risiko reduziert wird, in hohem Maße von dem<br />

Grad abhängt, zu dem das wandelbare Wertpapier als<br />

festverzinsliches Wertpapier über seinem Wert verkauft wird.<br />

Der Anlageberater kann sich bemühen, gemäß den in Anhang I<br />

aufgeführten Bedingungen den Fonds gegen den<br />

Euroabzusichern.<br />

Die Geregelten Märkte, in denen der Fonds Anlagen tätigen<br />

kann, sind sämtliche der in Anhang II aufgeführten Geregelten<br />

Märkte.<br />

Eine Anlage in Inter-Aktien sollte keinen erheblichen Teil<br />

eines Anlage-Portfolios darstellen und kann möglicherweise<br />

nicht für alle Anleger geeignet sein.<br />

ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN<br />

Jeder Fonds kann kurzfristige, übertragbare Wertpapiere (wie<br />

Schatzwechsel, kurzfristige unbesicherte Schuldtitel,<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte) mit einer Kreditbewertung<br />

durch eine oder mehrere anerkannte statistische<br />

Bewertungsorganisationen mit Anlagenqualität (was alle<br />

Einstufungen der Kategorie BBB umfasst) oder höher, oder, falls<br />

keine Bewertung vorliegt, solche, denen der Anlageberater die<br />

gleiche Bewertung erteilt, halten.<br />

Jede der Anlagen des Fonds beschränkt sich auf die von der<br />

Verordnung gestatteten Anlagen. Der Trust und ein jeder Fonds<br />

darf Anlagen nur in den Ländern, in denen der Treuhänder<br />

Verwahrungsdienstleistungen erbringt, und nur soweit der<br />

Treuhänder sich bereit erklärt hat, Verwahrungsdienstleistungen<br />

entweder selbst, durch Sub-Hinterlegungsstellen oder<br />

Verwahrungsbevollmächtigte zu erbringen, tätigen. Falls die<br />

weiter unten im Abschnitt mit der Überschrift “Allgemeines” (mit<br />

Ausnahme der Absätze (ii) und (iii)) und im Abschnitt mit der<br />

Überschrift “Ermächtigung durch die Zentralbank” aufgeführten<br />

Grenzwerte aus Gründen, die sich der Kontrolle des<br />

Anlageberaters entziehen oder aufgrund der Ausübung von<br />

Zeichnungsrechten überschritten werden, haben sich die<br />

Anlageberater bei ihren Verkaufstransaktionen als vorrangiges<br />

Ziel zu setzen, diese Situation unter angemessener<br />

Berücksichtigung der Interessen der Anteilsinhaber abzustellen.<br />

Jeder Fonds unterliegt auch der entsprechenden Anlagenpolitik,<br />

wie diese im Verkaufsprospekt aufgeführt ist; im Falle eines<br />

Konflikts zwischen dieser Politik und der Verordnung sind die<br />

jeweils weitergehenden Beschränkungen maßgebend.<br />

Falls die Verordnung während der Laufzeit des Trusts geändert<br />

wird, können die Anlagebeschränkungen geändert werden, um<br />

diese Änderungen zu berücksichtigen, und die Anteilsinhaber<br />

werden im nächsten darauffolgenden Jahres- oder<br />

Halbjahresbericht des entsprechenden Fonds über diese<br />

Änderungen informiert.<br />

Allgemeines<br />

Die wichtigsten einschlägigen, in der Verordnung enthaltenen<br />

Beschränkungen sind wie folgt:<br />

(i) Keiner der Fonds darf mehr als 10 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in übertragbaren Wertpapieren<br />

anlegen, die vom gleichen Emittenten ausgegeben wurden.<br />

Wenn einer der Fonds mehr als 5 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in Wertpapieren eines Emittenten<br />

anlegt, darf der Gesamtwert derartiger Anlagen 40 Prozent<br />

der Nettovermögenswerte des Fonds nicht übersteigen. Für<br />

Zwecke dieser Beschränkung werden verbundene<br />

Unternehmen und Institutionen als ein einziger Emittent<br />

angesehen. Unbeschadet der obigen Ausführungen kann<br />

jedoch ein Fonds bis zu 35 Prozent seines<br />

Nettoinventarwertes in übertragbaren Wertpapieren anlegen,<br />

die von Mitgliedstaaten oder Nichtmitgliedstaaten der EU,<br />

lokalen Behörden eines Mitgliedstaats der EU oder<br />

öffentlichen internationalen Körperschaften, in denen ein<br />

oder mehrere Mitgliedstaaten der EU Mitglied sind,<br />

ausgegeben oder garantiert wurden.<br />

(ii) Ein Fonds darf nicht mehr als 10 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in Wertpapieren anlegen, deren<br />

Emissionsbedingungen eine Verpflichtung enthalten, dass ein<br />

Antrag auf Notierung, Quotierung oder Handel an einem<br />

geregelten Markt zu stellen ist und die Wertpapiere innerhalb<br />

eines Jahres nach der Ausgabe zur Notierung an einem<br />

geregelten Markt zugelassen werden. Diese Beschränkung<br />

bezieht sich nicht auf Anlagen eines Fonds in US-<br />

Wertpapieren, die als Rule 144A-Wertpapiere bekannt sind,<br />

vorausgesetzt,<br />

(a) die Wertpapiere werden mit der Verpflichtung<br />

ausgegeben, sie innerhalb eines Jahres nach der Ausgabe<br />

bei der U.S. Securities and Exchange Commission zu<br />

registrieren; und<br />

Federated Unit Trust 6


(b) die Wertpapiere sind nicht illiquid, das heißt, sie können<br />

von einem Fonds innerhalb von sieben Tagen zu dem<br />

oder ungefähr zu dem Kurs, zu dem sie von einem Fonds<br />

bewertet werden, veräußert werden.<br />

(iii) Zusätzlich zu den nach Unterabschnitt (ii) oben zulässigen<br />

Anlagen darf ein Fonds nicht mehr als 10 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in übertragbaren Wertpapieren<br />

anlegen, die nicht an einem Geregelten Markt notiert,<br />

quotiert oder gehandelt werden.<br />

(iv) Ein Fonds darf nicht mehr als 10 Prozent der nicht<br />

stimmberechtigten Wertpapiere oder festverzinslichen<br />

Wertpapiere eines Emittenten oder 10 Prozent der Anteile<br />

eines Programms für gemeinsame Anlagen des offenen Typs<br />

erwerben. Darüber hinaus darf ein Fonds keine Wertpapiere<br />

erwerben, die über Stimmrechte verfügen, die es einem<br />

Fonds ermöglichen würden, maßgeblichen Einfluss auf die<br />

Geschäftsführung eine Emittenten auszuüben. Diese<br />

Beschränkungen beziehen sich nicht auf übertragbare<br />

Wertpapiere, die von Mitgliedstaaten oder<br />

Nichtmitgliedstaaten der EU, lokalen Behörden eines<br />

Mitgliedstaats der EU oder öffentlichen internationalen<br />

Körperschaften, in denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten<br />

der EU Mitglied sind, ausgegeben oder garantiert wurden,<br />

und, vorbehaltlich der Vorschriften der Verordnung, auf<br />

Anteile, die am Kapital einer Gesellschaft oder eines Trusts<br />

gehalten werden, der in einem Nichtmitgliedstaat gegründet<br />

wurde und seine Vermögenswerte hauptsächlich in<br />

Wertpapiere von ausgebenden Körperschaften mit Sitz in<br />

diesem Staat anlegt, wenn nach dem maßgebenden Recht<br />

ein derartiger Besitz die einzige Möglichkeit darstellt, wie ein<br />

Fonds Anlagen in diesen Wertpapieren tätigen kann.<br />

(v) Ein Fonds darf nicht mehr als 5 Prozent seiner<br />

Nettovermögenswerte in Wertpapieren anderer offener<br />

Programme für gemeinsame Anlagen im Sinne von Regel<br />

3 (2) der Verordnung anlegen.<br />

(vi) Ein Fonds darf keine Edelmetalle oder darauf lautende<br />

Zertifikate erwerben.<br />

Zusätzliche liquide Vermögenswerte<br />

Ein Fonds darf zusätzliche liquide Vermögenswerte besitzen.<br />

Bestehen diese zusätzlichen liquiden Vermögenswerte aus<br />

Einlagen bei einer Institution oder von einer Institution<br />

ausgegebenen oder garantierten Wertpapieren, die Einlagen<br />

verbriefen, unterliegen sie einer Begrenzung von nicht mehr als<br />

10 Prozent der Nettovermögenswerte eines Fonds. Dieser<br />

Grenzwert erhöht sich auf 30 Prozent für Einlagen bei einer der<br />

folgenden Institutionen oder für Wertpapiere, die von einer der<br />

folgenden Institutionen ausgegeben oder garantiert wurden:<br />

(i) einem EU-Kreditinstitut;<br />

(ii) einer Bank, die in den übrigen Mitgliedstaaten des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums (“EWR”) (Norwegen, Island,<br />

Liechtenstein) zugelassen ist;<br />

(iii) einer Bank, die von einem Unterzeichnerstaat des Basler<br />

Kapitalkonvergenz-Abkommens vom Juli 1988, der nicht<br />

Mitglied der EU und des EWR ist (Schweiz, Kanada, Japan,<br />

Vereinigte Staaten), zugelassen ist; und<br />

(iv) dem Treuhänder.<br />

7 Federated Unit Trust<br />

Für Zwecke dieser Beschränkung werden verbundene<br />

Gesellschaften und Institutionen als ein einziger Emittent<br />

angesehen.<br />

Ermächtigung durch die Zentralbank<br />

Der Trust wurde von der Zentralbank ermächtigt, bis zu<br />

100 Prozent der Vermögenswerte eines Fonds (i) in übertragbaren<br />

Wertpapieren anzulegen, die von (a) der US-Regierung, ihren<br />

Behörden oder Organisationen, (b) einem Mitgliedsstaat der EU,<br />

(c) der Regierung oder den lokalen Behörden eines<br />

Mitgliedsstaates der EU, (d) der Regierung der Schweiz,<br />

Norwegens, Kanadas, Japans, Australiens oder Neuseelands oder<br />

von (e) der Weltbank, der Europäischen Investitionsbank,<br />

Euratom, der Asiatischen Entwicklungsbank, der Inter-<br />

Amerikanischen Entwicklungsbank, der Internationalen Bank für<br />

Wiederaufbau und Entwicklung, der Europäischen Bank für<br />

Wiederaufbau und Entwicklung oder der Europäischen<br />

Gemeinschaft für Kohle und Stahl ausgegeben und garantiert<br />

wurden, und (ii) in Anlagen anzulegen, die durch die<br />

uneingeschränkte Kreditwürdigkeit und Steuerhoheit der US-<br />

Regierung gedeckt sind, vorausgesetzt, ein Fonds hält<br />

Wertpapiere aus mindestens sechs verschiedenen Ausgaben und<br />

Wertpapiere aus einer Ausgabe belaufen sich auf nicht mehr als<br />

30 Prozent der gesamten Vermögenswerte dieses Fonds.<br />

Gebundenes Vermögen<br />

Zusätzlich zu den oben angeführten Investmentbeschränkungen<br />

und anderen in diesem Prospekt aufgeführten<br />

Investmentbeschränkungen werden der Euro-Renten Fonds und<br />

der Europa-Aktien Fonds bestimmte Voraussetzungen des<br />

Deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes in Bezug auf<br />

“gebundenes Vermögen” erfüllen. Genauer formuliert bedeutet<br />

dies, dass jeder dieser Fonds überwiegend voll eingezahlte, in<br />

einem Mitgliedsstaat der europäischen Union an einer Börse zum<br />

amtlichen Handel zugelassene oder in einem organisierten Markt<br />

einbezogene Aktien oder Genussrechte oder überwiegend in<br />

einem Mitgliedstaat der europäischen Union ausgestellte<br />

Schuldverschreibungen enthalten wird, die die eine oder mehrere<br />

der folgenden Anforderungen erfüllen:<br />

(i) In einem Mitgliedsstaat der europäischen Union ausgestellte<br />

Inhaberschuldverschreibungen, die in einem Mitgliedsstaat<br />

an einer Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in<br />

einem anderern organisierten Markt einbezogen sind;<br />

(ii) Deutsche Pfandbriefe und deutsche Kommunalobligationen,<br />

herausgegeben von einem Spezialkreditinstitut in<br />

Deutschland; und<br />

(iii) andere Inhaber- und Namensschuldverschreibungen von<br />

Kreditinstituten mit einem Sitz in einem Mitgliedsstaat der<br />

Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des<br />

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn<br />

die Kreditinstitute aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum<br />

Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer<br />

besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegen und die mit der<br />

Ausgabe der Schuldverschreibungen aufgenommenen Mittel<br />

nach den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die während der gesamten Laufzeit der<br />

Schuldverschreibungen, die sich aus ihnen ergebenden<br />

Verbindlichkeiten ausreichend decken und die bei einem


Ausfall des Ausstellers vorrangig für die fällig werdenden<br />

Rückzahlungen und die Zahlungen der Zinsen bestimmt sind.<br />

Bezüglich der Beschränkungen für “gebundenes Vermögen” ist<br />

unter einem “organisierten Markt” ein Markt zu verstehen, der<br />

anerkannt und für das Publikum offen und dessen<br />

Funktionsweise ordnungsgemäß ist und das Wort “überwiegend”<br />

bedeutet mehr als 50 Prozent der Nettovermögenswerte.<br />

Kreditaufnahmen<br />

Ein Fonds darf, abgesehen von den folgenden Ausnahmen, keinen<br />

Kredit aufnehmen, keine Darlehen gewähren oder als Bürge für<br />

Dritte tätig werden:<br />

(i) Devisen dürfen mit Hilfe eines Gegenkredits erworben<br />

werden und<br />

(ii) Kreditaufnahmen, die 10 Prozent der gesamten<br />

Nettovermögenswerte eines Fonds nicht übersteigen, dürfen<br />

auf einer vorübergehenden Basis getätigt werden und die<br />

Vermögenswerte eines Fonds dürfen für derartige<br />

Kreditaufnahmen belastet oder als Sicherheit verpfändet<br />

werden.<br />

ANLAGETECHNIKEN UND –INSTRUMENTE<br />

Der Anlageberater kann zum Zweck der effizienten Verwaltung<br />

des Portfolios gemäß den Bedingungen und innerhalb der<br />

Grenzwerte, die von Zeit zu Zeit von der Zentralbank und in der<br />

Verordnung festgelegt werden, Anlagetechniken und -<br />

instrumente einsetzen, wie zum Beispiel den Handel in<br />

Terminkontrakten, Optionen und anderen derivativen<br />

Instrumenten. Eine Beschreibung der Techniken und Instrumente,<br />

die gegenwärtig von der Zentralbank und gemäß der Verordnung<br />

zugelassen sind, ist in Anhang I aufgeführt. Außerdem können<br />

neue Techniken und Instrumente entwickelt werden, die sich in<br />

Zukunft für den Einsatz durch einen Fonds eignen, und ein Fonds<br />

kann diese Techniken und Instrumente vorbehaltlich der<br />

vorhergehenden Genehmigung der Zentralbank und vorbehaltlich<br />

der von der Zentralbank und der Verordnung auferlegten<br />

Beschränkungen einsetzen.<br />

RISIKOFAKTOREN<br />

Die Aufmerksamkeit der Anleger wird auf die folgenden<br />

Risikofaktoren gelenkt. Dabei handelt es sich im Folgenden nicht<br />

um eine erschöpfende Auflistung der Risikofaktoren in Bezug auf<br />

eine Anlage in den Trust; aus diesem Grund werden die Anleger<br />

auch auf die Beschreibung der Instrumente hingewiesen, die in<br />

den vorstehenden Abschnitten mit der Überschrift “Anlageziele<br />

und Anlagepolitik” eines jeden Fonds aufgeführt sind.<br />

Anlagerisiko<br />

Es kann keine Sicherheit dafür geben, dass ein Fonds sein<br />

Anlageziel erreicht. Der Wert der Anteile kann in dem Ausmaß<br />

steigen oder sinken, in dem der Kapitalwert der Wertpapiere, in<br />

denen der Fonds seine Anlagen tätigt, steigt oder sinkt. Der<br />

Anlageertrag eines Fonds basiert auf den Einkünften, die der<br />

Fonds aus den von ihm gehaltenen Wertpapieren abzüglich der<br />

entstandenen Auslagen erzielt. Deshalb ist zu erwarten, dass der<br />

Anlageertrag eines Fonds als Ergebnis der Änderungen dieser<br />

Auslagen oder Einkünfte schwankt.<br />

Risiko der Anlage in Optionsscheinen<br />

ProFutur, die Europa-Aktien und die Inter-Aktien dürfen in<br />

Optionsscheinen Anlagen tätigen. Deshalb sollte eine Anlage in<br />

diese Fonds keinen wesentlichen Teil eines Anlage-Portfolios<br />

bilden und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

Währungsrisiko<br />

Der Nettoinventarwert pro Anteil wird in Euro aufgeführt,<br />

während die Anlagen eines Fonds unmittelbar oder mittelbar in<br />

einer großen Auswahl verschiedener Währungen erworben<br />

werden können. Ein Fonds kann sich bemühen, das Risiko, dem er<br />

durch Währungsschwankungen ausgesetzt ist, durch den Einsatz<br />

von Sicherungsgeschäften und anderen Techniken und<br />

Instrumenten zu minimieren, es kann jedoch unter Umständen<br />

weder möglich noch durchführbar sein, dieses Risiko ganz oder<br />

teilweise abzusichern.<br />

Politische Risiken<br />

Die Entwicklung eines Fonds kann durch Änderungen in den<br />

Wirtschafts- und Marktbedingungen, Unsicherheiten wie<br />

politische Entwicklungen, Änderungen in der Regierungspolitik,<br />

die Einführung von Beschränkungen des Kapitaltransfers und<br />

Änderungen der rechtlichen, behördlichen und steuerlichen<br />

Anforderungen beeinflusst werden.<br />

Kreditrisiko<br />

Es ist denkbar, dass festverzinsliche Wertpapiere einen<br />

wesentlichen Teil der Anlagen bestimmter Fonds darstellen. Falls<br />

der Emittent oder Verpflichtete solcher Wertpapiere es versäumt,<br />

fällige Zinsen oder Hauptschuld zu zahlen, kann der Ertrag des<br />

Fonds oder der Wert seiner Anlagen ungünstig beeinflusst<br />

werden. Dies kann wiederum zu einer Minderung der Höhe von<br />

Dividenden oder der Nettovermögenswerte führen.<br />

Jeder Fonds verlässt sich auf das Fachwissen des Anlageberaters<br />

des Fonds bei der Bewertung des Kreditrisikos, des Emittenten<br />

und der Verpflichteten von festverzinslichen Wertpapieren, in die<br />

ein Fonds Anlagen tätigt. Der Eingang von Zahlungen auf ein<br />

festverzinsliches Wertpapier bei einem Fonds hängt auch von der<br />

Bonität einer eingeschalteten Agent Bank oder eines<br />

Zwischenhändlers ab, über die bzw. den ein Fonds eine<br />

Beteiligung an den festverzinslichen Wertpapieren erworben hat,<br />

wie z.B. eine Agent Bank, die eine Darlehensbeteiligung oder<br />

durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapiere aushandelt. Der<br />

Anlageberater des Fonds versucht, dieses Risiko der<br />

Zwischenschaltung zu mindern, indem er die Beteiligungen eines<br />

Fonds mittels einer Kreditwürdigkeitsprüfung durch den<br />

Anlageberater aktiv verwaltet.<br />

Es ist denkbar, dass die festverzinslichen Wertpapiere, in die ein<br />

Fonds Anlagen tätigt, nicht besichert sind. Falls derartige<br />

Wertpapiere besichert sind, so geht die Besicherung mit Risiken<br />

einher, die dazu führen können, dass die Sicherheit für den Fall,<br />

dass ein Emittent oder Verpflichteter seinen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommt, unzureichend ist. Es besteht auch das Risiko,<br />

dass die Sicherheit schwer zu liquidieren ist. Es ist in der Tat<br />

möglich, dass die Mehrheit der Sicherheiten illiquide ist. In Folge<br />

dessen könnte ein Fonds Zahlungen, auf die er Anspruch hat,<br />

nicht erhalten. Dies kann zu einem Rückgang des Wertes der<br />

Federated Unit Trust 8


Anlagen und dies wiederum zu einem Rückgang des<br />

Nettoinventarwertes der Anteile führen.<br />

Abwicklungsrisiko<br />

Jeder Fonds ist bei Parteien, mit denen er handelt, einem<br />

Kreditrisiko ausgesetzt und trägt außerdem das Risiko des Verzugs<br />

bei der Abwicklung.<br />

Risiko der vorzeitigen Rückzahlung<br />

Im Gegensatz zu traditionellen festverzinslichen Wertpapieren,<br />

die bis zur Fälligkeit (wenn die gesamte Darlehenssumme fällig<br />

wird) einen festgesetzten Zinssatz zahlen, enthalten die<br />

Zahlungen auf hypothekarisch gesicherte Wertpapiere sowohl<br />

Zinsen als auch eine teilweise Zahlung der Darlehenssumme. Die<br />

teilweise Zahlung der Darlehenssumme kann sowohl aus<br />

planmäßigen Zahlungen der Darlehenssumme als auch aus<br />

außerplanmäßigen Zahlungen aufgrund freiwilliger vorzeitiger<br />

Rückzahlung, Refinanzierung oder der Zwangsvollstreckung aus<br />

den zugrundeliegenden Krediten bestehen. Diese<br />

außerplanmäßigen vorzeitigen Rückzahlungen der<br />

Darlehenssumme schaffen Risiken, die einen Fonds, der<br />

hypothekarisch gesicherte Wertpapiere hält, ungünstig<br />

beeinflussen.<br />

Wenn zum Beispiel die Zinssätze fallen, steigen in der Regel die<br />

Werte der hypothekarisch gesicherten Wertpapiere. Wenn jedoch<br />

die Zinssätze fallen, kann damit gerechnet werden, dass die<br />

außerplanmäßigen vorzeitigen Rückzahlungen ansteigen werden,<br />

und der Fonds müsste diese Erträge aus den vorzeitigen<br />

Rückzahlungen zu den dann erhältlichen niedrigeren Zinssätzen<br />

wieder neu anlegen. Außerplanmäßige vorzeitige Rückzahlungen<br />

würden außerdem die Möglichkeit eines Vermögenszuwachses<br />

der Anlagen in hypothekarisch gesicherten Wertpapieren<br />

begrenzen.<br />

Wenn andererseits die Zinssätze steigen, fallen in der Regel die<br />

Werte der hypothekarisch gesicherten Wertpapiere. Da steigende<br />

Zinssätze typischerweise zu geringeren vorzeitigen<br />

Rückzahlungen führen, könnte dies die durchschnittliche Laufzeit<br />

der hypothekarisch gesicherten Wertpapiere verlängern und dazu<br />

führen, dass ihr Wert stärker fällt als der von festverzinslichen<br />

Wertpapieren.<br />

Im Allgemeinen gleichen hypothekarisch gesicherte<br />

Wertpapiere das mit vorzeitigen Rückzahlungen verbundene<br />

höhere Risiko durch die Zahlung einer höheren Rendite aus. Die<br />

für das Risiko zusätzlich gezahlten Zinsen werden gemessen an<br />

der Differenz zwischen der Rendite eines hypothekarisch<br />

gesicherten Wertpapiers und der Rendite eines staatlichen<br />

Wertpapiers mit einer vergleichbaren Fälligkeit (die Spanne). Eine<br />

Zunahme in der Spanne führt dazu, dass der Kurs des<br />

hypothekarisch gesicherten Wertpapiers fällt. Die Spannen<br />

nehmen in der Regel als Reaktion auf ungünstige Wirtschafts-<br />

und Marktbedingungen zu. Die Spannen können auch zunehmen,<br />

wenn das Wertpapier ein höheres Risiko vorzeitiger Rückzahlung<br />

aufweist oder nach ihm eine geringere Nachfrage im Markt<br />

besteht.<br />

Besteuerung und Quellensteuerrisiko<br />

Die Aufmerksamkeit der Anleger wird auf die steuerlichen Risiken<br />

gelenkt, die mit der Anlage in einen Fonds verbunden sind. Siehe<br />

9 Federated Unit Trust<br />

hierzu den Abschnitt mit der Überschrift “Besteuerung in Irland”.<br />

Die Einkünfte und Gewinne eines jeden Fonds aus den<br />

Wertpapieren, Anlagen und Vermögenswerten seines Portfolios<br />

können der Quellensteuer unterliegen, die in den Ländern, in<br />

denen solche Einkünfte und Gewinne anfallen, möglicherweise<br />

nicht rückerstattbar ist.<br />

Bewertungsrisiko<br />

Der Manager kann den Anlageberater im Hinblick auf die<br />

Bewertung nicht notierter Anlagen um Rat fragen. Es besteht ein<br />

inhärenter Interessenkonflikt zwischen dem Engagement des<br />

Managers und des Anlageberaters bei der Feststellung des<br />

Bewertungskurses der Anlagen des Fonds und den anderen<br />

Zuständigkeiten des Anlageberaters.<br />

Mit den Buchführungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Finanzberichtswesen-Standards einher gehendes Risiko<br />

Die Aufmerksamkeit der Anleger wird auf die Tatsache gelenkt,<br />

dass die Standards in der Buchführung und dem finanziellen<br />

Berichtswesen, die Praktiken und Offenlegungsanforderungen,<br />

die in einigen Ländern auf den Märkten, in denen der Fonds<br />

Anlagen tätigen kann, maßgebend sind, nicht notwendigerweise<br />

den gleichen Grad von Anlegerschutz und -information bieten,<br />

wie dies im Allgemeinen in entwickelteren Märkten der Fall ist.<br />

Risiko der Schwellenmärkte<br />

Wertpapiere, die in Schwellenmärkten ausgegeben oder<br />

gehandelt werden, bergen in der Regel ein höheres Risiko in sich<br />

als Wertpapiere, die in entwickelten Märkten ausgegeben oder<br />

gehandelt werden. So können zum Beispiel Kurse von<br />

Wertpapieren in Schwellenmärkten bedeutend volatiler sein als<br />

die Kurse der Wertpapiere in entwickelten Ländern.<br />

Volkswirtschaften von Schwellenmärkten können auch schwerere<br />

Konjunkturabschwünge (mit entsprechenden Abwertungen der<br />

Währung) erfahren als entwickelte Volkswirtschaften. Länder mit<br />

Schwellenmärkten können relativ instabile Regierungen haben<br />

und möglicherweise das Risiko der Verstaatlichung von<br />

Unternehmen, Enteignung, konfiskatorischen Besteuerung oder<br />

in bestimmten Fällen der Umwandlung in zentrale<br />

Planwirtschaften mit abgeschotteten Märkten in sich bergen. Die<br />

Zuverlässigkeit der Handels- und Abwicklungssysteme in diesen<br />

Märkten und die Liquidität dieser Märkte entspricht<br />

möglicherweise ebenfalls nicht derjenigen, die in entwickelteren<br />

Märkten besteht; dies kann zu Verzögerungen bei der<br />

Realisierung von durch die Fonds getätigten Anlagen führen. Da<br />

der Trust möglicherweise Anlagen in Schwellenmärkten, in denen<br />

Verwahrungs- und / oder Abwicklungssysteme noch nicht voll<br />

entwickelt sind, tätigt, können die Vermögenswerte des Trusts, die<br />

in solchen Märkten gehandelt und Sub-Hinterlegungsstellen<br />

anvertraut wurden, in Situationen, in denen die Einschaltung von<br />

Sub-Hinterlegungsstellen notwendig ist, unter Umständen, unter<br />

denen der Treuhänder nicht haftbar ist, einem Risiko ausgesetzt<br />

sein.<br />

Risiko von möglichen Haftungsverpflichtungen<br />

Nach den Bestimmungen des Treuhandvertrags können die<br />

Vermögenswerte des Trusts dazu verwendet werden, den<br />

Manager, Treuhänder, Anlageberater, Verwalter und die Banken,


Broker, Händler, Gegenparteien und sonstigen Personen gemäß<br />

verschiedenen Vereinbarungen, die mit solchen Personen<br />

abgeschlossen wurden, für bestimmte Verbindlichkeiten zu<br />

entschädigen, die diesen Personen oder deren jeweiligen<br />

Verwaltungsratsmitgliedern, leitenden Angestellten, verbundenen<br />

Unternehmen oder Vertretern in Verbindung mit ihrer Beziehung<br />

zu dem Trust oder den Fonds gegebenenfalls entstehen.<br />

ERMITTLUNG DES NETTOINVENTARWERTES<br />

Der Nettoinventarwert der Anteile wird in Euro als eine Zahl pro<br />

Anteil ausgedrückt. Im Allgemeinen ändert sich der<br />

Nettoinventarwert an jedem Handelstag und wird ermittelt,<br />

indem die Summe des Marktwerts aller Wertpapiere und aller<br />

sonstigen Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des<br />

Fonds durch die Anzahl der in Umlauf befindlichen Anteile des<br />

Fonds geteilt wird.<br />

Alle Verbindlichkeiten des Trusts, die nicht einem Fonds<br />

zugeordnet werden können, sind anteilsmäßig auf alle Fonds zu<br />

verteilen. Wenn ein Fonds aus mehr als einer Klasse besteht,<br />

ermittelt sich der Nettoinventarwert jeder Klasse durch die<br />

Berechnung des Betrags des Nettoinventarwertes des Fonds, der<br />

anteilsmäßig jeder Klasse zuzuordnen ist. Der Nettoinventarwert<br />

pro Anteil dieser Klasse bestimmt sich, indem der<br />

Nettoinventarwert der Klasse durch die Anzahl der Anteile, die in<br />

dieser Klasse ausgegeben sind, geteilt wird. Der<br />

Nettoinventarwert einer jeden Klasse kann berichtigt werden, um<br />

die Auslagen der Klasse zu berücksichtigen. Auslagen für eine<br />

Klasse umfassen die Auslagen für die Zulassung einer Klasse in<br />

einem Lande oder an einer Börse, einem geregelten Markt- oder<br />

Abwicklungssystem und alle sonstigen Auslagen, die sich aus<br />

einer derartigen Zulassung ergeben, und alle weiteren Auslagen,<br />

wodurch sie auch immer entstehen, wie sie im Verkaufsprospekt<br />

oder in der Ergänzung zum Verkaufsprospekt in Bezug auf die<br />

jeweilige Klasse offengelegt werden können.<br />

Die Marktwerte der von jedem Fonds im Portfolio gehaltenen<br />

Wertpapiere werden wie folgt ermittelt:<br />

(a) Vermögenswerte, die an einem geregelten Markt notiert oder<br />

gehandelt werden und für die Marktnotierungen ohne<br />

weiteres zur Verfügung stehen, sind zu ihrem letzten an dem<br />

entsprechenden Handelstag bei Geschäftsschluss am<br />

geregelten Markt notierten Handelskurs zu bewerten, oder,<br />

falls ein solcher nicht vorliegt oder dieser Kurs nach Meinung<br />

des Managers nicht dem angemessenen Marktwert<br />

entspricht, zum neuesten verfügbaren Geldkurs zum<br />

Geschäftsschluss am entsprechenden Handelstag an dem<br />

entsprechenden geregelten Markt; der Wert der an einem<br />

geregelten Markt notierten Anlage, die jedoch außerhalb der<br />

entsprechenden Börse oder im Freiverkehr mit einem Agio<br />

oder Disagio erworben oder gehandelt wurde, kann jedoch<br />

mit Zustimmung des Treuhänders unter Berücksichtigung der<br />

Höhe des Agios oder Disagios zum Zeitpunkt der Bewertung<br />

der Anlage bewertet werden.<br />

Falls für bestimmte Vermögenswerte die neuesten<br />

verfügbaren Kurse nach Meinung des Managers nicht deren<br />

angemessenen Wert darstellen oder falls Kurse nicht<br />

verfügbar sind, ist der Wert von dem Manager oder einer<br />

vom Manager nach Absprache mit dem Anlageberater des<br />

Fonds ernannten fachkundigen Person, die zu diesem Zweck<br />

vom Treuhänder genehmigt wurde, sorgfältig und redlich auf<br />

der Grundlage des wahrscheinlichen Veräußerungswerts<br />

dieser Vermögenswerte an dem entsprechenden Handelstag<br />

zum Zeitpunkt des Geschäftsschlusses an dem<br />

entsprechenden geregelten Markt zu berechnen.<br />

(b) Falls die Vermögenswerte an mehreren Geregelten Märkten<br />

notiert oder gehandelt werden, wird der letzte notierte<br />

Handelskurs oder der letzte verfügbare Geldkurs auf dem<br />

geregelten Markt, der nach Meinung des Verwalters den<br />

Hauptmarkt für diese Vermögenswerte darstellt, genommen.<br />

(c) Für den Fall, dass eine der Anlagen am entsprechenden<br />

Handelstag in einem geregelten Markt nicht notiert oder<br />

gehandelt wird, sind derartige Wertpapiere zu ihrem<br />

wahrscheinlichen Veräußerungswert, der vom Manager oder<br />

einer vom Manager in Absprache mit dem Anlageberater (der<br />

zu diesem Zweck vom Treuhänder genehmigt wurde)<br />

ernannten fachkundigen Person sorgfältig und redlich in<br />

Absprache mit dem Anlageberater des Fonds festgesetzt wird,<br />

zu bewerten. Dieser wahrscheinliche Veräußerungswert wird<br />

bestimmt:<br />

(i) durch die Verwendung des ursprünglichen Kaufpreises;<br />

(ii) wenn es nachfolgende Umsätze mit beträchtlichem<br />

Volumen gab, durch die Verwendung des letzten<br />

Handelskurses, vorausgesetzt, der Manager sieht in<br />

Absprache mit dem Anlageberater des Fonds solche<br />

Umsätze wie Umsätze mit außenstehenden Dritten an;<br />

(iii) wenn der Manager in Absprache mit dem Anlageberater<br />

des Fonds der Meinung ist, die Anlage habe eine<br />

Wertminderung erfahren, durch die Verwendung des<br />

ursprünglichen Ankaufskurses, der zur Berücksichtigung<br />

einer derartigen Wertminderung mit einem Abschlag zu<br />

versehen ist, und<br />

(iv) falls der Manager in Absprache mit dem Anlageberater<br />

des Fonds der Meinung ist, eine Geldkursangabe eines<br />

Maklers sei zuverlässig, durch Verwendung dieser<br />

Geldkursangabe oder, falls diese nicht verfügbar ist,<br />

durch Verwendung eines Mittelkurses.<br />

Alternativ kann der Manager in Absprache mit dem<br />

Anlageberater des Fonds einen sorgfältig und redlich<br />

geschätzten wahrscheinlichen Veräußerungswert, der von<br />

einem fachkundigen, vom Manager oder dem Anlageberater<br />

des Fonds ernannten und für diesen Zweck vom Treuhänder<br />

genehmigten Fachmann empfohlen wird, verwenden.<br />

Aufgrund der Eigenschaften derartiger nicht notierter<br />

Wertpapiere und der Schwierigkeit, eine Bewertung aus<br />

anderen Quellen zu erhalten, können diese fachkundigen<br />

Fachleute mit dem Anlageberater des Fonds in Beziehung<br />

stehen.<br />

(d) Barmittel und sonstige liquide Vermögenswerte werden zu<br />

ihrem Nennwert, gegebenenfalls mit aufgelaufenen Zinsen,<br />

zum Geschäftsschluss am entsprechenden regulierten Markt<br />

des entsprechenden Handelstag bewertet.<br />

Federated Unit Trust 10


(e) Anteile oder Aktien in einem Programm für gemeinsame<br />

Anlagen werden zu ihrem neuesten verfügbaren<br />

Nettoinventarwert, wie von diesem Programm errechnet,<br />

bewertet oder, falls sie an einem geregelten Markt notiert,<br />

quotiert oder gehandelt werden, zu ihrem neuesten<br />

quotieren Handelskurs oder, falls dieser nicht verfügbar ist,<br />

zu dem letzten verfügbaren Geldkurs (oder, falls nicht<br />

verfügbar, einem Mittelkurs), oder falls nicht verfügbar oder<br />

repräsentativ, zum neuesten, verfügbaren Nettoinventarwert,<br />

der für das Programm für gemeinsame Anlagen als relevant<br />

angesehen wird, bewertet.<br />

(f) Jeder Wert, der anders als in Euro ausgedrückt ist (sei es der<br />

Wert einer Anlage oder von Barmitteln), und jede<br />

Kreditaufnahme in einer anderen Währung als in Euro ist zu<br />

dem von Reuters bereitgestellten (offiziellen oder sonstigen)<br />

Schlusskurs am entsprechenden Tag in Euro umzurechnen,<br />

den der Verwalter unter diesen Umständen für angemessen<br />

hält.<br />

(g) An der Börse gehandelte derivative Instrumente werden an<br />

jedem Handelstag zum Schlusskurs für diese Instrumente an<br />

diesem Markt bewertet. Liegt kein Kurs für ein an der Börse<br />

gehandeltes derivatives Instrument vor, ist der Wert der<br />

wahrscheinliche Veräußerungswert, der redlich und sorgfältig<br />

vom Manager oder einer fachkundigen, vom Manager in<br />

Abstimmung mit dem Anlageberater des Fonds ernannten<br />

Person, die vom Treuhänder zu diesem Zweck genehmigt<br />

wurde, geschätzt wurde. Im Freiverkehr gehandelte derivative<br />

Instrumente werden an jedem Handelstag zum von der<br />

Gegenseite bereitgestellten Abrechnungskurs bewertet. Die<br />

Gegenseite hat diese Instrumente wöchentlich zu bewerten<br />

und die Bewertung dieser Instrumente wird mindestens<br />

monatlich vom Anlageberater des Fonds, der für diesen<br />

Zweck vom Treuhänder genehmigt wurde, als einer von der<br />

Gegenseite unabhängigen Person überprüft.<br />

(h) Für den Fall, dass es unmöglich oder unkorrekt ist, eine<br />

Bewertung für eine bestimmte Anlage in Übereinstimmung<br />

mit den oben aufgeführten Bewertungsregeln<br />

durchzuführen, oder falls eine derartige Bewertung nicht den<br />

angemessenen Marktwert darstellt, hat der Verwalter das<br />

Recht, andere allgemein anerkannte Bewertungsmethoden<br />

einzusetzen, um eine ordnungsgemäße Bewertung dieser<br />

bestimmten Anlage zu erhalten, vorausgesetzt, diese<br />

Bewertungsmethode wurde vom Treuhänder genehmigt.<br />

ZEICHNUNG UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN<br />

Die Verfahrensweisen zur Zeichnung und Rücknahme von<br />

Anteilen einer jeden Klasse sind in einem Nachtragsprospekt zu<br />

diesem Verkaufsprospekt ausgeführt, in dem auf die jeweilige<br />

Anteilsklasse Bezug genommen wird. Vor der Zeichnung von<br />

Anteilen muss der Anleger in der von der Irischen Finanzbehörde<br />

vorgeschriebenen Form eine Erklärung im Hinblick auf seinen<br />

steuerlichen Aufenthaltsort oder Steuerstatus abgeben.<br />

Der Manager muss Steuern auf Rückzahlungsmittel zum<br />

geltenden Steuersatz einbehalten, sofern er nicht von dem<br />

Anteilsinhaber eine Erklärung in der vorgeschriebenen Form<br />

11 Federated Unit Trust<br />

erhalten hat, in der dieser bestätigt, dass er keine in Irland<br />

steuerpflichtige Person ist, in Bezug auf die Steuerabzüge<br />

erforderlich sind.<br />

VERÖFFENTLICHUNG DER ANTEILSKURSE<br />

Die Verkaufs- und Rücknahmekurse der Anteile werden am<br />

eingetragenen Firmensitz des Managers veröffentlicht, es sei<br />

denn, die Ermittlung der Verkaufs- und Rücknahmepreise ist<br />

unter den im Abschnitt “Vorübergehende Aussetzung der<br />

Bewertung der Anteile und der Verkäufe und Rücknahmen”<br />

beschriebenen Umständen ausgesetzt worden. Die Verkaufs- und<br />

Rücknahmepreise der Anteile werden an jedem Handelstag am<br />

eingetragenem Firmensitz des Managers und in der<br />

Börsenzeitung veröffentlicht. Sie können auch in anderen<br />

Zeitungen in Ländern, in denen die Anteile rechtmäßig vertrieben<br />

werden dürfen, veröffentlicht werden.<br />

UMTAUSCH VON ANTEILEN<br />

Der Treuhandvertrag gestattet es den Anteilsinhabern eines jeden<br />

Teilfonds des Trusts, mit Zustimmung der<br />

Verwaltungsratsmitglieder ihre Anteile in Anteile eines anderen<br />

Teilfonds, der vom Trust gegründet wurde, umzutauschen,<br />

nachdem sie dies dem Manager in der vom Manager verlangten<br />

Form mitgeteilt haben. Der Umtausch wird gemäß folgender<br />

Formel vorgenommen:<br />

NS =<br />

(S×R×F) –X<br />

P<br />

dabei ist: NS = die Anzahl der Anteile, die im neuen Teilfonds<br />

zugeteilt werden;<br />

S = die Anzahl der Anteile, die umgetauscht werden sollen;<br />

R = der Rücknahmepreis der Anteile;<br />

F = der von den Verwaltungsratsmitgliedern festgesetzte<br />

Währungsumrechnungsfaktor;<br />

P = der Verkaufskurs eines Anteils des neuen Teilfonds; und<br />

X = die Anzahl der Anteile an dem neuen Teilfonds, die dem<br />

Wert der Bearbeitungskosten (falls diese anfallen)<br />

entsprechen und 5 Prozent des Werts der Anteile nicht<br />

übersteigen.<br />

In Übereinstimmung mit den vorstehenden Ausführungen haben<br />

die Verwaltungsratsmitglieder entschieden, dass Anteilsinhaber<br />

ihre Anteile in Anteile anderer Teilfonds des Trusts zum<br />

Nettoinventarwert zuzüglich einer etwaigen Verkaufsgebühr<br />

umtauschen können, wobei den Anteilsinhabern für im Hinblick<br />

auf umzutauschende Anteile bereits gezahlte Verkaufsgebühren<br />

eine Gutschrift erteilt wird.<br />

Ein Umtausch gilt als abgewickelt, wenn:<br />

(i) ein etwaiges, zur Anschaffung der Währung für den neuen<br />

Teilfonds erforderliches Fremdwährungsgeschäft;<br />

(ii) die Rücknahme in Bezug auf den ursprünglichen Teilfonds;<br />

und<br />

(iii) die Zeichnung in Bezug auf den neuen Teilfonds abgewickelt<br />

ist.


Die für den Abschluss erforderliche Zeitdauer kann deshalb je<br />

nach den betroffenen Teilfonds variieren.<br />

Dem Trust wurde mitgeteilt, dass nach herrschendem Recht<br />

und Praxis in Irland ein Gewinn, der beim Umtausch einer Klasse<br />

von Anteilen erzielt wird, nicht der irischen Kapitalertragssteuer<br />

unterliegt, wenn die Person, die die Anteile abgibt, keine in<br />

Irlandansässige oder gewöhnlich ansässige Person ist oder dort<br />

keine Betriebsstätte hat.<br />

Anteilsinhabern und potentiellen Anlegern wird empfohlen,<br />

ihre professionellen Berater wegen einer möglichen Besteuerung<br />

oder der sonstigen Folgen des Umtausches der Anteile gemäß<br />

dem Recht ihres Landes der Firmengründung, der Betriebsstätte,<br />

Staatsbürgerschaft, des Wohnsitzes oder Firmensitzes zu<br />

konsultieren.<br />

ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN<br />

Übertragungen von Anteilen sind im Wege der schriftlichen<br />

Übertragung in einer üblichen oder in der gewöhnlichen Form<br />

oder einer sonstigen von dem Manager zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

genehmigten Form auszuführen. Ein jedes Übertragungsformular<br />

hat den vollständigen Namen und die vollständige Adresse des<br />

Übertragenden und des Übertragungsempfängers anzugeben und<br />

muss von dem Übertragenden oder in dessen Namen<br />

unterzeichnet sein. Der Manager lehnt die Registrierung einer<br />

Übertragung von Anteilen ab, wenn das Übertragungsformular<br />

nicht am eingetragenen Firmensitz des Managers oder an einem<br />

solchen anderen Ort, den der Manager angemessener Weise<br />

bestimmen kann, begleitet von solchen anderen Nachweisen, die<br />

der Manager angemessener Weise anfordern kann, um das Recht<br />

des Übertragenden zur Übertragung zu bescheinigen, hinterlegt<br />

wird. Der Übertragende wird als Inhaber der Anteile betrachtet,<br />

bis der Name des Übertragungsempfängers in das Verzeichnis der<br />

Anteilsinhaber eingetragen wird. Die Übertragung von Anteilen<br />

wird erst dann registriert, wenn der Übertragungsempfänger,<br />

sofern er kein bereits bestehender Anteilsinhaber ist, das diesem<br />

Prospekt beiliegende Antragsformular zur Zufriedenheit des<br />

Managers ausgefüllt hat.<br />

Anteile sind frei übertragbar, jedoch kann der Manager oder<br />

dessen Vertreter es in folgenden Fällen ablehnen, die Übertragung<br />

von Anteilen zu registrieren:<br />

(a) falls die Übertragung gegen die Wertpapiergesetze der USA<br />

oder eines anderen Landes verstößt;<br />

(b) falls nach Auffassung des Managers die Übertragung<br />

ungesetzlich wäre oder für den Trust oder die Anteilsinhaber<br />

negative aufsichtsrechtliche oder steuerliche Auswirkungen<br />

oder Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben oder<br />

wahrscheinlich haben würde, oder eine<br />

verwaltungstechnische Belastung für den Trust oder die<br />

Anteilsinhaber darstellen würde;<br />

(c) in Ermangelung eines zufriedenstellenden Nachweises der<br />

Identität des Übertragungsempfängers.<br />

Der Manager muss Rechnung legen für die Steuer auf den Wert<br />

der Anteile, die zum anwendbaren Kurs übertragen wurden, es sei<br />

denn, er hat von dem Übertragenden eine Erklärung in der<br />

vorgeschriebenen Form erhalten, in der dieser bestätigt, dass der<br />

Anteilsinhaber keine in Irland steuerpflichtige Person ist, in Bezug<br />

auf die es erforderlich wäre, Steuerabzüge vorzunehmen. Der<br />

Manager behält sich vor, von einer von einem Übertragenden<br />

gehaltene Anzahl von Anteilen eine solche Zahl von Anteilen<br />

einzulösen, die erforderlich ist, um die entstandene Steuerschuld<br />

zu begleichen. Der Manager behält sich vor, die Registrierung<br />

einer Übertragung von Anteilen abzulehnen, bis er eine Erklärung<br />

betreffend den steuerlichen Wohnsitz oder Steuerstatus des<br />

Übertragungsempfängers in der von der irischen Finanzbehörde<br />

vorgeschriebenen Form erhalten hat.<br />

VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG DER BEWERTUNG DER<br />

ANTEILE UND DER VERKÄUFE UND RÜCKNAHMEN<br />

Der Manager kann vorübergehend die Ermittlung des<br />

Nettoinventarwertes der Anteile und den Verkauf oder die<br />

Rücknahme der Anteile eines oder aller Fonds aussetzen während:<br />

(i) eines Zeitraums (mit Ausnahme von Schließungen an<br />

gewöhnlichen Feiertagen oder üblichen Wochenenden), in<br />

dem ein geregelter Markt geschlossen ist, der der wichtigste<br />

geregelte Markt für einen bedeutenden Teils des bzw. der<br />

Fonds ist, oder in dem der Handel damit eingeschränkt oder<br />

ausgesetzt ist;<br />

(ii) eines Zeitraums, in dem ein Notstand vorliegt, aufgrund<br />

dessen die Veräußerung von Anlagen, die einen wesentlichen<br />

Teil der Vermögenswerte des bzw. der Fonds darstellen, durch<br />

den Trust praktisch nicht möglich ist;<br />

(iii) eines Zeitraums, in dem aus welchen Gründen auch immer<br />

die Preise für Anlagen des bzw. der Fonds nicht angemessen,<br />

schnell oder genau vom Trust festgestellt werden können;<br />

(iv) eines Zeitraums, in dem die Überweisung von Geldern, die<br />

mit der Veräußerung von oder der Zahlung für Anlagen des<br />

bzw. der Fonds zusammenhängen, nach Meinung der<br />

Verwaltungsratsmitglieder nicht zu normalen Wechselkursen<br />

ausgeführt werden können; oder<br />

(v) während eines Zeitraums, in dem die Erträge aus einem<br />

Verkauf oder der Rücknahme von Anteilen nicht auf das<br />

Konto oder von dem Konto des Fonds bzw. auf die Konten<br />

oder von den Konten der Fonds überwiesen werden können.<br />

Jede derartige Aussetzung ist vom Trust in einer Weise zu<br />

veröffentlichen, die den voraussichtlich davon betroffenen<br />

Personen angemessen erscheint, und unverzüglich der<br />

Zentralbank zu melden.<br />

VERWALTUNG UND ORGANISATION<br />

DER MANAGER<br />

Der Manager des Fonds ist die Federated International<br />

Management Limited, die als privater Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung am 29. November 1990 unter der<br />

Registernummer 166961 gegründet wurde. Das genehmigte<br />

Kapital des Managers beträgt per 27. April 2001 US$ 1.000.000,<br />

wovon 114.570 Stammaktien zu je US$ 1,00 ausgegeben und<br />

vollständig eingezahlt wurden. Der Manager ist auf dem Gebiet<br />

der Erbringung von Geschäftsführungs-, Anlageberatungs- und<br />

Verwaltungsdienstleistungen für Organismen für gemeinsame<br />

Federated Unit Trust 12


Anlagen und Anlagegesellschaften tätig. Der Manager ist eine<br />

mittelbare Tochterfirma von Federated Investors, Inc., einer<br />

Kapitalgesellschaft in Pennsylvania, USA. Der Manager ist auch<br />

als Manager für Federated International Funds plc tätig und kann<br />

Geschäftsführungsdienstleistungen für andere offene<br />

Investmentfonds und Anlagegesellschaften in Irland erbringen.<br />

Durch seine Konzerngesellschaften erbringt Federated<br />

Investors, Inc. Dienstleistungen auf dem Gebiet des<br />

Anlagenmanagements, des Vertriebs und der Verwaltung für<br />

mehr als 300 in den USA zugelassene offene Investmentfonds<br />

und Portfolios mit Vermögenswerten von mehr als US$ 120<br />

Milliarden. Die Fonds und Portfolios von Federated Investors, Inc.<br />

umfassen eine vollständige Palette an festverzinslichen Fonds und<br />

Aktienfonds.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers besteht aus folgenden<br />

Personen:<br />

John William McGonigle<br />

Vorsitzender und Verwaltungsratsmitglied. Herr McGonigle,<br />

geboren am 26. Oktober 1938, ist US-Staatsbürger und<br />

Vorsitzender der Federated International Management Limited<br />

sowie Verwaltungsratsmitglied, geschäftsführender Vizepräsident<br />

und Schriftführer der Federated Investors, Inc.<br />

Herr McGonigle ist seit 1966 Führungskraft bei Federated<br />

Investors, Inc. Ehe er sich Federated Investors, Inc. anschloss, war<br />

er Justitiar bei der U.S. Securities and Exchange Commission.<br />

Er studierte an der Duquesne University, Pittsburgh,<br />

Pennsylvania, und ist Mitglied der Federal District of Columbia<br />

und der Pennsylvania Bar Association sowie der American Bar<br />

Association. Er ist Mitglied des Board of Governors und des<br />

Executive Committee des Investment Company Institute (des<br />

Wirtschaftsverbands der Investmentfondsbranche der Vereinigten<br />

Staaten).<br />

John Christopher Donahue<br />

Verwaltungsrats-mitglied. Herr Donahue, geboren am 11. April<br />

1949, ist US-Staatsbürger und ein Verwaltungsratsmitglied der<br />

Federated International Management Limited,<br />

Verwaltungsratsmitglied, President und geschäftsführender<br />

Vizepräsident der Federated Investors, Inc.;<br />

Verwaltungsratsmitglied der Federated Investment Counseling<br />

und Treuhänder der Federated Administrative Services.<br />

Herr Donahue studierte an der Princeton University und der<br />

University of Pittsburgh School of Law. Er schloss sich 1972<br />

Federated Investors, Inc. an und war danach in juristischen und<br />

Marketingfunktionen tätig. Seit 1980 ist er im Bereich der<br />

Firmenrichtlinien der Finanzdienstleistungen der Federated<br />

Investors, Inc. tätig und ist dort gegenwärtig Vorsitzender der<br />

Geschäftsleitung.<br />

John Lyons<br />

Verwaltungsrats-mitglied. Herr Lyons, geboren am 13. August<br />

1937, ist irischer Staatsbürger und ein Verwaltungsratsmitglied<br />

der Federated International Management Limited. Er ist seit 1989<br />

Verwaltungsratsmitglied von Simba Holdings Limited, einer<br />

Beratungsfirma für Grundstückserschließung. Er hat außerdem in<br />

einer Reihe von Gesellschaften den Posten als nicht<br />

geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied inne, darunter<br />

Midland International Holdings Limited, Trans Canada Pipeline<br />

13 Federated Unit Trust<br />

Ireland Financial Services, Agrium Finance Ireland, Scottish Value<br />

Management (Ireland) Limited und AHL Alpha Plc.<br />

Herr Lyons ist auch ein früheres geschäftsführendes<br />

Verwaltungsratsmitglied der Industrial Development Authority of<br />

Ireland und hatte den Posten des Vorsitzenden der<br />

Geschäftsführung Nordamerika bei dieser Organisation inne. Er<br />

war auch als Berater für die IFC-World Bank tätig.<br />

Herr Lyons hält den akademischen Grad eines Ingenieurs des<br />

University College, Galway, und einen MBA vom University<br />

College, Dublin.<br />

Ronan Walsh<br />

Verwaltungsrats-mitglied. Herr Walsh, geboren am 9. Mai 1952,<br />

ist irischer Staatsbürger und seit 1981 Partner in der<br />

Anwaltssozietät Arthur Cox in Dublin, spezialisiert auf<br />

Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt<br />

Unternehmensfinanzierung und Finanzdienstleistungen. Herr<br />

Walsh ist ein Verwaltungsratsmitglied von Federated<br />

International Management Limited. Herr Walsh ist auch nicht<br />

geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied bei einer Reihe<br />

irischer Unternehmen.<br />

Herr Walsh studierte am Trinity College, Dublin, und erhielt<br />

seine Zulassung als Anwalt 1975.<br />

Die Herren McGonigle und Donahue sind auch Aktionäre der<br />

Federated Investors, Inc. und haben weitere Positionen bei<br />

Tochterfirmen der Federated Investors, Inc. inne.<br />

Schriftführer der Gesellschaft des Managers ist C. Todd Gibson<br />

und stellvertretender Schriftführer der Gesellschaft ist Bradwell<br />

Limited.<br />

Gemäß dem Treuhandvertrag erhält der Manager die<br />

nachfolgend beschriebene jährliche Verwaltungsgebühr (sofern<br />

diese nicht im Wege des freiwilligen Verzichts oder von<br />

Erstattungen gemindert wird).<br />

Fonds<br />

Prozent der durchschnittlichen<br />

täglichen Nettoinventarwerte<br />

Euro-Kurzläufer 0,85 Prozent<br />

Euro-Renten 1,10 Prozent<br />

Inter-Renten 1,10 Prozent<br />

ProFutur 1,25 Prozent<br />

Europa-Aktien 1,50 Prozent<br />

Inter-Aktien 1,50 Prozent<br />

Die Verwaltungsgebühr fällt täglich an und ist monatlich im<br />

nachhinein zu zahlen. Der Manager ist außerdem berechtigt,<br />

seine angemessenen Barauslagen erstattet zu bekommen.<br />

Der Manager kann sich freiwillig damit einverstanden erklären,<br />

seine Verwaltungsgebühr zu reduzieren oder darauf zu verzichten<br />

oder andere Regelungen zu treffen, um die Auslagen eines Fonds<br />

in dem Ausmaß zu reduzieren, in dem diese Auslagen die<br />

niedrigeren Grenzen für Auslagen überschreiten, die der Manager<br />

durch Mitteilung an den Trust freiwillig als in Kraft befindlich<br />

erklären kann.<br />

Liegt kein vorsätzliches Delikt, Bösgläubigkeit, Betrug,<br />

Fahrlässigkeit oder grob fahrlässige Vernachlässigung seiner<br />

Verpflichtungen und Pflichten vor, haftet der Manager weder<br />

gegenüber dem Trust, den Fonds, den Anteilsinhabern oder dem<br />

Treuhänder für einen Verlust, der einem von ihnen als Folge der<br />

Erfüllung der Verpflichtungen und Pflichten aus dem


Treuhandvertrag durch den Manager entstanden ist, und der<br />

Manager haftet ebenso nicht für einen mittelbaren oder<br />

Folgeschaden, der aus der Ausführung des Managers seiner<br />

Verpflichtungen und Pflichten nach dem Treuhandvertrag<br />

entsteht.<br />

Der Manager ist berechtigt, durch schriftliche Kündigung<br />

gegenüber dem Treuhänder mit einer Frist von neunzig Tagen sein<br />

Amt niederzulegen. Wenn vom Treuhänder kein Ersatzmanager<br />

ernannt wird, ist der Trust nach dem Ausscheiden des Managers<br />

zu kündigen. Die Ernennung des Managers kann vom Treuhänder<br />

fristlos gekündigt werden, falls der Manager liquidiert wird oder<br />

falls ein Zwangsverwalter oder Sequester für jeglichen<br />

Vermögenswert eingesetzt wird, er es versäumt, eine wesentliche<br />

Vertragsverletzung innerhalb von dreißig Tagen, nachdem er dazu<br />

aufgefordert wurde, zu heilen, er nicht mehr von der Zentralbank<br />

zugelassen ist, seine Steuerbescheinigung vom Finanzminister<br />

widerrufen wird oder er es versäumt, einen Bruch des<br />

Treuhandvertrags innerhalb von dreißig Tagen, nachdem er dazu<br />

aufgefordert wurde, zu heilen.<br />

Der Treuhandvertrag gestattet es dem Manager, seine<br />

Verwaltungspflichten an andere Parteien zu delegieren. Der<br />

Manager hat seine Pflichten zur Anlageberatung an den<br />

Anlageberater und einige seiner Verwaltungspflichten an den<br />

Verwalter delegiert. Alle Gebühren und Auslagen, die sich in<br />

Zusammenhang mit diesen Anlageberatungspflichten ergeben,<br />

sind vom Manager aus seiner Verwaltungsgebühr zu tragen. Die<br />

Gebühr des Verwalters wird den Fonds getrennt belastet.<br />

Der Manager hat sich jederzeit mit der nötigen Sorgfalt seinen<br />

entsprechenden Pflichten, die er jedem Teilfonds schuldet, zu<br />

widmen, und, falls sich ein Interessenkonflikt in Bezug auf einen<br />

der Teilfonds des Trusts entwickeln sollte, dafür zu sorgen, dass<br />

der Konflikt in fairer Weise gelöst wird.<br />

DER VERWALTER<br />

Gemäß einem Verwaltungsvertrages mit dem Manager erbringt<br />

die Chase Funds Management Services (Ireland) Limited<br />

gegenüber dem Manager verschiedene<br />

Verwaltungsdienstleistungen. Die vom Verwalter erbrachten<br />

Dienstleistungen umfassen die tägliche Verwaltung der den Trust<br />

betreffenden Angelegenheiten, die Führung seiner Bücher und<br />

Aufzeichnungen, den Empfang und die Bearbeitung von Kauf-<br />

und Rücknahmeaufträgen der Anteilsinhaber, die Veranlassung<br />

der Empfangnahme und Auszahlung der Gelder der<br />

entsprechenden Teilfonds, die Ausgabe der Anteile, die Führung<br />

des Anteilsverzeichnisses, die Tätigkeit als Transferagent, die<br />

Erstellung der Steuererklärungen des Trusts und die<br />

Zusammenstellung der Informationen für den Bericht des Trusts<br />

an die Anteilsinhaber. Der Verwalter ist auch verantwortlich für<br />

die Aufstellung der täglichen Berechnung des<br />

Nettoinventarwertes jeder Anteilsklasse eines jeden Fonds.<br />

Der Verwalter ist eine in Irland gegründete private Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung und wurde am 28. Mai 1990 errichtet.<br />

Sie ist eine Konzerngesellschaft, die letztlich allein von der Chase<br />

Manhattan Corporation in Delaware, USA, gehalten wird, die<br />

auch die Muttergesellschaft der Chase Manhattan Bank ist. Sie<br />

erbringt Verwaltungsdienstleistungen für Programme für<br />

gemeinsame Anlagen.<br />

Der Verwaltervertrag zwischen dem Manager und dem<br />

Verwalter vom 1. November 1999 bleibt für einen Zeitraum von<br />

drei Jahren in Kraft und kann danach von jeder Partei schriftlich<br />

mit einer Frist von neunzig Tagen gegenüber der anderen Partei<br />

gekündigt werden. Der Verwalter kann darüber hinaus fristlos<br />

gekündigt werden, falls (i) eine Partei für bankrott erklärt wird,<br />

einen Zwangsvergleich mit ihren Gläubigern abschließt, einen<br />

Zahlungsaufschub erwirbt, unter gerichtliche Zwangsverwaltung<br />

gestellt oder einer ähnlichen Maßnahme unterworfen wird, (ii)<br />

die zuständige irische oder sonstige Aufsichtsbehörde ihre<br />

Zulassung für eine Partei zurücknimmt, (iii) ein Ereignis eintritt,<br />

das zur Kündigung des Verwaltervertrags gemäß den Vorschriften<br />

der konstituierenden Dokumente des Trusts führt, (iv) wenn der<br />

Finanzminister die Steuerbescheinigung einer Partei widerruft<br />

oder eine Mitteilung über den Widerruf der Steuerbescheinigung,<br />

die gemäß Abschnitt 446 des Taxes Consolidation Act von 1997<br />

oder eines Folgegesetzes ausgestellt wurde, zustellt, oder (v)<br />

wenn eine der Vertragsparteien es versäumt, eine wesentliche<br />

Vertragsverletzung innerhalb von vierzehn Tagen nach<br />

entsprechender Aufforderung zu heilen.<br />

Der Verwaltervertrag sieht vor, dass der Manager den Verwalter<br />

aus den Vermögenswerten des Trusts für einen Verlust, den der<br />

Verwalter aufgrund des Verwaltervertrages erleidet und der keine<br />

unmittelbare Folge von Fahrlässigkeit, Betrug oder vorsätzlichem<br />

Versäumnis der Verwaltungsratsmitglieder, leitenden Angestellten<br />

oder Mitarbeiter des Verwalters ist, schadlos stellen kann.<br />

Der Verwalter kann als Erbringer einer oder aller<br />

Dienstleistungen, die er gemäß dem Verwaltervertrag leistet, an<br />

dem gleichen Tag ausscheiden, an dem der Treuhänder oder<br />

Manager gemäß den Bedingungen des Treuhandvertrags, nach<br />

denen er ernannt wurde, ausscheidet oder aus irgendeinem<br />

Grund aufhört, Treuhänder oder Manager für den Trust zu sein.<br />

Der Verwalter hat vom Trust eine Verwaltergebühr<br />

(gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer) von bis zu<br />

0,10 Prozent per annum des durchschnittlichen täglichen<br />

Nettovermögenswertes jedes Fonds, mindestens jedoch eine<br />

jährliche Gebühr von EUR 55.000 pro Fonds zu erhalten. Der<br />

Verwalter ist auch berechtigt, vom Trust Gebühren für seine<br />

Dienstleistungen als Transferagent von bis zu EUR 30.000 pro<br />

Fonds oder gesonderte Anteilsklasse und Jahr zuzüglich Konto-<br />

und Transaktionsgebühren und Cash-Management-Gebühren<br />

zusammen mit Barauslagen, die dem Verwalter im Rahmen der<br />

Ausübung seiner Pflichten für den Trust entstanden sind, zu<br />

erhalten. Diese Gebühren fallen täglich an und sind monatlich im<br />

nachhinein zu zahlen.<br />

DER ANLAGEBERATER UND SUB-BERATER<br />

Gemäß einem Anlageberatungsvertrag zwischen dem Manager<br />

und der Federated Global Investment Management Corp. handelt<br />

die Federated Global Investment Management Corp. als Berater<br />

(“Anlageberater”) des Managers in Bezug auf den Fonds. Der<br />

Anlageberater betreibt für den Manager Anlagenanalyse und<br />

unterstützt ihn beim Kauf, Verkauf und Umtausch der Anlagen<br />

des Fonds.<br />

Gemäß einem Unteranlageberatungsvertrag zwischen dem<br />

Anlageberater und der Federated Investment Counseling handelt<br />

die Federated Investment Counseling als Sub-Berater in Bezug<br />

Federated Unit Trust 14


auf die von Inter-Renten getätigten US-Anlagen und kann als<br />

Sub-Berater für andere Teilfonds fungieren, die Anlagen in<br />

Wertpapiere tätigen, die im Wesentlichen in den USA gehandelt<br />

werden. Federated Investment Counseling betreibt für den<br />

Anlageberater Anlagenanalyse und unterstützt den Anlageberater<br />

beim Kauf, Verkauf und Umtausch der Anlagen des Fonds.<br />

Der Anlageberater, eine Kapitalgesellschaft, die am 12. Mai<br />

1995 im Staate Delaware, USA, gegründet wurde, ist ein<br />

eingetragener Anlageberater gemäß dem U.S. Investment<br />

Advisers Act [US-Anlageberatergesetz] von 1940 in der jeweils<br />

gültigen Fassung. Federated Investment Counseling, ein Trust, der<br />

am 11. April 1989 im Staate Delaware, USA, gegründet wurde, ist<br />

ein eingetragener Anlageberater gemäß dem U.S. Investment<br />

Advisers Act von 1940 in der jeweils gültigen Fassung. Beide<br />

Gesellschaften sind mittelbare Tochtergesellschaften der<br />

Federated Investors Inc. Der Anlageberater und die anderen<br />

Tochtergesellschaften der Federated Investors Inc. dienen einer<br />

Reihe von Anlagefirmen und Privatkunden mit Vermögenswerten<br />

von zusammen ungefähr US$ 130 Milliarden als Anlageberater.<br />

Die Gebühren und Barauslagen des Anlageberaters sind vom<br />

Manager aus seiner Geschäftsführungsgebühr zu begleichen. Der<br />

Anlageberater trägt alle Gebühren oder Nebenkosten, die im<br />

Rahmen des Unteranlageberatungsvertrag an Federated<br />

Investment Counseling zu zahlen sind. Der Anlageberatervertrag<br />

sieht vor, dass der Anlageberater seine Gebühren reduziert oder<br />

darauf verzichtet, um die Auslagen des Fonds auf die<br />

Auslagenlimits zu begrenzen, die der Manager von Zeit zu Zeit als<br />

in Kraft befindlich erklären kann.<br />

Liegt kein vorsätzliches Delikt, Bösgläubigkeit, Betrug,<br />

Fahrlässigkeit oder grob fahrlässige Vernachlässigung seiner<br />

Verpflichtungen und Pflichten vor, haftet der Anlageberater<br />

gegenüber dem Manager, dem Trust, einem Fonds oder den<br />

Anteilsinhabern nicht für eine Handlung oder Unterlassung bei<br />

der Erfüllung seiner Verpflichtungen und Pflichten gemäß dem<br />

Anlageberatervertrag. Der Anlageberatervertrag kann entweder<br />

von dem Manager oder dem Anlageberater mit einer Frist von<br />

mindestens sechzig Tagen gegenüber der anderen Partei<br />

gekündigt werden und endet unmittelbar bei Beendigung des<br />

Treuhandvertrags oder er kann vom Manager unverzüglich<br />

gekündigt werden, falls der Anlageberater in Konkurs fällt oder<br />

zahlungsunfähig wird oder aus anderen Gründen nicht in der<br />

Lage ist, seine Verpflichtungen und Pflichten aus dem<br />

Anlageberatungsvertrag zu erfüllen.<br />

DER TREUHÄNDER<br />

Der für den Trust und die Fonds ernannte Treuhänder ist die<br />

Chase Manhattan Bank (Ireland) plc, eine Aktiengesellschaft, die<br />

in Irland am 30. November 1926 gegründet wurde. Die Chase<br />

Manhattan Bank (Ireland) plc ist eine letztlich allein von der The<br />

Chase Manhattan Corporation in Delaware, USA gehaltene<br />

Konzerngesellschaft. Ihre Bankgeschäfte umfassen die Erbringung<br />

von Dienstleistungen in der Wertpapierverwaltung,<br />

Unternehmensfinanzierung und im bevollmächtigten Treasury<br />

Management ebenso wie Depotdienste für Programme für<br />

gemeinsame Anlagen. Der Treuhänder wurde von der Zentralbank<br />

als Treuhänder für den Trust und die Fonds zugelassen.<br />

Der Treuhandvertrag sieht vor, dass der Treuhänder gegenüber<br />

dem Manager und den Anteilsinhabern für jeglichen Verlust, den<br />

15 Federated Unit Trust<br />

diese als Ergebnis der nicht zu rechtfertigenden Nichterfüllung<br />

oder der Schlechterfüllung der Verpflichtungen des Treuhänders<br />

erleiden, haftet. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen und<br />

vorbehaltlich des Treuhandvertrags kann der Treuhänder schadlos<br />

gestellt werden für Verluste, die der Treuhänder aus anderen<br />

Gründen als wegen der nicht zu rechtfertigenden Nichterfüllung<br />

oder der Schlechterfüllung seiner Verpflichtungen erleidet oder<br />

erfährt. Der Treuhänder hat die umfassende Vollmacht, Sub-<br />

Hinterlegungsstellen oder Verwahrungsbevollmächtigte zu<br />

ernennen, die die Vermögenswerte des Trusts halten. Gemäß den<br />

Bedingungen des Treuhandvertrags wird die Haftung des<br />

Treuhänders nicht von der Tatsache berührt, dass der Treuhänder<br />

einen Dritten mit der Verwahrung eines Teils oder der gesamten<br />

Vermögenswerte betraut hat. Damit der Treuhänder seiner<br />

Verantwortung gemäß der Verordnung nachkommen kann, muss<br />

der Treuhänder Vorsicht und Sorgfalt bei der Auswahl und der<br />

Ernennung eines Dritten zur Sub-Hinterlegungsstelle oder zum<br />

Verwahrungsbevollmächtigten walten lassen, um sicherzustellen,<br />

dass dieser Dritte die Erfahrung, Kompetenz und den Ruf hat und<br />

aufrechterhält, die zur Erfüllung der betreffenden Aufgaben<br />

angemessen sind. Der Treuhänder muss einen angemessenen Grad<br />

der Überwachung der Sub-Hinterlegungsstelle oder des<br />

Verwahrungsbevollmächtigten aufrechterhalten und von Zeit zu<br />

Zeit geeignete Nachfragen vornehmen, um sich zu vergewissern,<br />

dass die Verpflichtungen der Sub-Hinterlegungsstellen oder<br />

Verwahrungsbevollmächtigten weiterhin kompetent erfüllt<br />

werden.<br />

Der Treuhänder hat vom entsprechenden Fonds eine Gebühr<br />

(gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer) zu erhalten, die<br />

0,02 Prozent per annum des durchschnittlichen täglichen<br />

Nettovermögenswertes jedes Fonds entspricht, zuzüglich der<br />

Gebühren für die Verwahrung der Vermögenswerte (zu normalen,<br />

handelsüblichen Sätzen), Gebühren für Transaktionen und<br />

Barauslagen. Diese Gebühren fallen täglich an und sind monatlich<br />

im nachhinein zu zahlen.<br />

Die Gebühren der Sub-Hinterlegungsstellen und<br />

Verwahrungsbevollmächtigten und die Transaktionsgebühren, die<br />

zu normalen, handelsüblichen Sätzen zu belasten sind, sind von<br />

dem Fonds, für den sie angefallen sind, zu tragen.<br />

OPERATIVE UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN<br />

Die Federated Administrative Services, Inc., ein im Staate<br />

Pennsylvania, USA, am 14. Juni 1990 gegründeter institutioneller<br />

Trust und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Federated<br />

Investors Inc., erbringt für den Manager operative<br />

Unterstützungsleistungen einschließlich, ohne hierauf beschränkt<br />

zu sein, Unterstützung bei Computersystemen und in der<br />

Programmierung und bestimmte Dienstleistungen auf dem<br />

Gebiet des Rechts, der Buchführung und des Berichtswesens. Die<br />

Federated Administrated Services hat vom Trust Gebühren für<br />

operative Unterstützungsleistungen von bis zu 0,15 Prozent des<br />

durchschnittlichen täglichen Nettovermögenswertes des Trusts zu<br />

erhalten. Diese Gebühren fallen täglich an und sind monatlich im<br />

nachhinein zahlbar.<br />

RECHTSBERATER<br />

Der Berater für Angelegenheiten des irischen Rechts wird von<br />

Arthur Cox, Dublin, Irland, gestellt.


WIRTSCHAFTSPRÜFER<br />

Die unabhängigen Wirtschaftsprüfer des Trusts sind KPMG, die<br />

die Wirtschaftsprüfungsfunktion durch ihr Büro in Dublin, Irland,<br />

ausüben.<br />

AUSLAGEN<br />

Jeder der Anteile hat den ihm zuzurechnenden Teil der Auslagen<br />

des Trusts und der Fonds zu tragen. Diese Auslagen umfassen,<br />

ohne darauf beschränkt zu sein, die Kosten für (a) die Gründung<br />

und Unterhaltung des Trusts und der Fonds, (b) Dienstleistungen<br />

für die Geschäftsführung und Anlageberatungsdienstleistungen,<br />

(c) Dienstleistungen für die Verwaltung, (d) operative<br />

Unterstützungsleistungen, (e) Druck von Verkaufsprospekten,<br />

Verkaufsliteratur und sonstigen Unterlagen für die Anteilsinhaber<br />

und potentielle Anleger, (f) Registrierung des Trusts, des Fonds<br />

und der Anteile bei einer Regierungs- oder Regulierungsbehörde<br />

oder bei einer Börse oder einem geregelten Markt, (g) Steuern<br />

und Provisionen, (h) Gebühren für den Treuhänder und die<br />

Verwahrung, (i) Druck, Postversand, Prüfungs-, Buchführungs-<br />

und Rechtsberatungskosten, (j) Berichte an Anteilsinhaber, die<br />

Zentralbank und Regierungsbehörden, (k) Versammlungen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder und Anteilsinhaber und die Einholung<br />

von Vollmachten dafür, (l) Versicherungsprämien, (m)<br />

Mitgliedsbeiträge für Vereinigungen und (n) möglicherweise<br />

entstehende einmalige und außerordentliche Posten. In der Höhe,<br />

in der Auslagen nur einer Klasse oder bestimmten Klassen von<br />

Anteilen zuzurechnen sind, können die Auslagen jeweils dieser<br />

Klasse bzw. diesen Klassen zugerechnet werden.<br />

Alle Auslagen für die Gründung und Errichtung des Trusts und<br />

jedes Fonds wurden vom Manager getragen und werden dem<br />

Trust und jeden Fonds in seinem ersten Jahr belastet.<br />

Die Aufmerksamkeit der Anleger wird auf die detaillierte<br />

Offenlegung der Gebühren der Dienstleister gelenkt, die in den<br />

Beschreibungen der Dienstleister oben aufgeführt sind.<br />

BESTEUERUNG IN IRLAND<br />

Die folgenden Ausführungen bestimmter relevanter<br />

Erläuterungen zur Besteuerung basieren auf der derzeitigen<br />

Gesetzlage und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie<br />

geben nicht vor, alle steuerlichen Konsequenzen zu behandeln,<br />

die für den Trust oder alle Kategorien von Anlegern, von denen<br />

einige besonderen Regeln unterliegen können, maßgebend sind.<br />

Anteilsinhabern und potentiellen Anlegern wird empfohlen, ihre<br />

professionellen Berater wegen einer mögliche Besteuerung oder<br />

sonstigen Folgen des Erwerbs, Haltens, Verkaufs, Umtausches oder<br />

anderer Arten der Veräußerung der Anteile gemäß dem Recht des<br />

Landes ihrer Firmengründung, Betriebsstätte, Staatsbürgerschaft,<br />

ihres Wohnsitzes oder Firmensitzes und im Hinblick auf ihre<br />

besonderen Umstände zu Rate zu ziehen.<br />

Potentielle Anleger und Anteilsinhaber sollten beachten, dass<br />

die nachfolgenden Erläuterungen zur Besteuerung auf<br />

Auskünften beruhen, die der Manager in Bezug auf das Recht und<br />

die in dem speziellen Land geltende Verwaltungspraxis zum<br />

Zeitpunkt der Erstellung dieses Verkaufsprospektes erhalten hat.<br />

Wie dies bei jeglicher Anlage der Fall ist, kann es keine Garantie<br />

dafür geben, dass die steuerliche Situation oder die geplante<br />

steuerliche Situation, die zum Zeitpunkt der Tätigung einer<br />

Anlage in die Gesellschaft besteht, für immer bestehen bleibt.<br />

IRLAND<br />

Dem Manager wurde mitgeteilt, dass auf der Grundlage, dass der<br />

Trust für Steuerzwecke eine in Irland ansässige Person ist, sich die<br />

steuerliche Situation des Trusts und der Anteilsinhaber wie folgt<br />

darstellt:<br />

Besteuerung des Trusts<br />

Gemäß derzeitigem irischem Recht und Verwaltungspraxis<br />

unterliegt der Trust aufgrund der Tatsache, dass er gemäß der<br />

Definition des Abschnittes 739B des Taxes Act als<br />

Investmentgesellschaft eingestuft wird, in Irland nicht der<br />

Besteuerung seiner entsprechenden Einkünfte oder Gewinne.<br />

Auf die Ausgabe, den Transfer oder Rückkauf der Anteile des<br />

Trusts ist vom Trust in Irland keine Stempelgebühr oder sonstige<br />

Steuer zu zahlen.<br />

Dividenden und Zinsen auf Wertpapiere, die in anderen<br />

Ländern als Irland ausgegeben werden, können Steuern<br />

einschließlich einer Quellensteuer unterliegen, die von diesen<br />

Ländern erhoben werden. Der Trust kann möglicherweise nicht in<br />

der Lage sein, aus einer Reduzierung des Quellensteuersatzes<br />

aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen, die zwischen Irland<br />

und anderen Ländern abgeschlossen sind, Nutzen zu ziehen.<br />

Deshalb kann der Trust möglicherweise nicht in der Lage sein,<br />

Quellensteuer zurückzufordern, denen er in bestimmten Ländern<br />

unterlag.<br />

Aus der Anlage in irische Aktien erhaltene Dividenden können<br />

in Irland der Zahlung von Dividendenabschlagsteuer (derzeit zum<br />

Satz von 22 Prozent) unterliegen. Der Trust kann jedoch, um diese<br />

Abschlagsteuer zu vermeiden, dem Steuerzahler eine Erklärung<br />

ausstellen, dass er ein Organismus für gemeinsame Anlagen ist,<br />

der ein materielles Recht auf die Dividenden hat.<br />

Es liegt in der Absicht des Managers, dass das Geschäft des<br />

Trusts auf eine solche Weise geführt wird, um zu gewährleisten,<br />

dass der Trust für Steuerzwecke eine in Irland ansässige Person ist.<br />

Besteuerung der Anteilsinhaber<br />

In dem Umfang, in dem die Anteile nicht in einem von der<br />

irischen Finanzbehörde anerkannten Abrechnungssystem<br />

gehalten werden, entstehen die folgenden steuerlichen<br />

Auswirkungen:<br />

NICHT IN IRLAND ANSÄSSIGE<br />

Anteilsinhaber, die für Steuerzwecke nicht in Irland Ansässige<br />

sind, unterliegen in Bezug auf die vom Trust vorgenommenen<br />

Ausschüttungen oder in Bezug auf Veräußerungen oder<br />

Rücknahmen von Anteilen keiner irischen Einkommensteuer,<br />

Körperschaftssteuer, Veräußerungsgewinnsteuer oder<br />

Quellensteuer, es sei denn, dass diese in Zusammenhang mit<br />

einem Gewerbe oder Unternehmen gehalten werden, das in Irland<br />

über eine Niederlassung oder Agentur betrieben wird. Ein<br />

Zeichner von Anteilen, der kein in Irland Ansässiger ist, muss zu<br />

dem Zeitpunkt oder ungefähr zu der Zeit, zu dem bzw. zu der er<br />

die Anteile zeichnen will oder erwirbt, eine Erklärung in einer von<br />

der irischen Finanzbehörde genehmigten Form abgeben. Es kann<br />

auch ein Vermittler im Auftrag seines Kunden diese Erklärung<br />

abgeben. Die Erklärung ist in dem Zeichnungsformular enthalten.<br />

Federated Unit Trust 16


In Irland ansässige, steuerbefreite Anleger müssen eine<br />

gesonderte Erklärung in der von der irischen Finanzbehörde<br />

vorgeschriebenen Form abgeben.<br />

In Ermangelung einer ausgefüllten und unterzeichneten<br />

Erklärung des Zeichners oder Vermittlers wird angenommen, dass<br />

der Anleger ein in Irland Ansässiger ist. Dementsprechend behält<br />

der Trust Quellensteuern auf Ausschüttungen, Veräußerungen<br />

oder Rücknahme von Anteilen ein. Eine Befreiung von der<br />

Quellensteuer ist für in Irland ansässige, steuerbefreite Anleger<br />

vorgesehen, sobald die angemessenen Erklärungen abgegeben<br />

wurden.<br />

Ein Anteilsinhaber kann der irischen<br />

Veräußerungsgewinnsteuer auf die Veräußerung oder Rücknahme<br />

von Anteilen unterliegen, wenn der Wert oder der Großteil des<br />

Wertes seiner Anteile auf bestimmte spezifische Vermögenswerte<br />

(z.B. irische Land- oder Mineralrechte) oder auf Anteile, die den<br />

Großteil ihres Wertes auf solche spezifischen Vermögenswerte<br />

zurückführen und die nicht an einer Börse quotiert werden,<br />

zurückzuführen ist. Es liegt in der Absicht der<br />

Verwaltungsratsmitglieder, dass das Geschäft des Trusts auf eine<br />

solche Weise geführt wird, um zu gewährleisten, dass der Wert<br />

der Anteile keinesfalls aus solchen spezifischen Vermögenswerten<br />

hergeleitet wird.<br />

Die Veräußerung von Anteilen des Trusts durch einen<br />

Anteilsinhaber unterliegt keiner irischen Schenkungs- oder<br />

Erbschaftssteuer (Kapitalerwerbsteuer), vorausgesetzt, dass zum<br />

Zeitpunkt des Geschenks oder der Erbschaft der Schenker oder<br />

Nachfolger weder seinen Wohnsitz in Irland hat noch eine in<br />

Irland gewöhnlich ansässige Person ist oder die Veräußerung<br />

nicht dem irischen Gesetz unterworfen ist. Testamentssteuer fällt<br />

nicht an, vorausgesetzt, am Tage der Veräußerung hat der<br />

Veräußerer weder seinen Wohnsitz in Irland noch ist er eine in<br />

Irlandgewöhnlich ansässige Person, oder das für die Veräußerung<br />

maßgebliche Recht ist nicht das irische Recht.<br />

IN IRLAND ANSÄSSIGE<br />

Anteilsinhaber, die für Steuerzwecke in Irland Ansässige sind,<br />

unterliegen in Bezug auf die vom Trust vorgenommenen<br />

Ausschüttungen oder auf die Veräußerung, Rücknahme oder<br />

Abtretung von Anteilen der Einbehaltung von Quellensteuern<br />

durch den Manager.<br />

Jährlich oder in kürzeren Abständen als jährlich<br />

vorgenommene Ausschüttungen unterliegen der Quellensteuer<br />

zum Standard-Einkommensteuersatz (derzeit 22 Prozent).<br />

Sonstige vorgenommene Ausschüttungen sind der Quellensteuer<br />

zum Standard-Einkommensteuersatz plus einer zusätzlichen<br />

Steuer von 3 Prozent unterworfen.<br />

Die Quellensteuer zum Standard-Einkommensteuersatz plus<br />

der Zusatzsteuer von 3 Prozent wird im Falle der Veräußerung,<br />

Rücknahme oder Abtretung von Anteilen auf die Differenz<br />

zwischen dem an den Anteilsinhaber zu zahlenden Betrag und<br />

dem von diesem Anteilsinhaber angelegten Betrag erhoben. Bei<br />

einer teilweisen Veräußerung, Rücknahme oder Abtretung von<br />

Anteilen wird eine anteilige Berechnung angewandt.<br />

Wenn in Irland Ansässige im Zeitraum vom 1. April 2000 bis<br />

31. Dezember 2000 Anteile erwerben, wird die Quellensteuer zum<br />

Satz von 40 Prozent der in diesem Zeitraum erwirtschafteten<br />

Gewinne und aller zum 31. Dezember 2000 nicht realisierten<br />

17 Federated Unit Trust<br />

Gewinne auf die Anteile einbehalten. Der Satz von 40 Prozent<br />

wird auf die Differenz zwischen dem angelegten Betrag und<br />

entweder dem an den Anteilsinhaber zu zahlenden Betrag oder<br />

dem Wert seiner Anteile am 31. Dezember 2000 erhoben. Falls<br />

Ausschüttungen, die jährlich oder in kürzeren Abständen<br />

vorgenommen werden, ausgezahlt werden, wird die Quellensteuer<br />

zum Standard-Einkommensteuersatz erhoben.<br />

Wenn Anteile abgetreten werden oder zum 31. Dezember 2000<br />

gehalten werden, ist der Manager befugt, sich eine solche Zahl<br />

von Anteilen zu zueignen oder zu stornieren, die ausreichend<br />

sind, um die geschuldete Quellensteuer zu begleichen.<br />

Eine Befreiung von der Quellensteuer ist für in Irland ansässige,<br />

steuerbefreite Anleger verfügbar, sobald angemessene<br />

Erklärungen abgegeben wurden.<br />

Wenn Quellensteuern einbehalten wurden, braucht der<br />

einzelne Anteilsinhaber keine weitere irische Einkommen- oder<br />

Veräußerungsgewinnsteuer zu entrichten. Die Behandlung von in<br />

Irland ansässigen Unternehmen hängt von deren Steuerstatus ab.<br />

Wenn keine Quellensteuer einbehalten wurde, stellen die<br />

erwirtschafteten Erlöse für Steuerzwecke Einkünfte des<br />

Anteilsinhabers dar.<br />

Kapitalerwerbsteuer (Schenkungs- und Erbschaftsteuer) wird<br />

auf der Basis des Status der Ansässigkeit der Person oder des<br />

körperlichen Aufenthaltsortes des Vermögenswerts erhoben.<br />

Anteile an dem Trust werden als in Irland befindliche<br />

Vermögenswerte betrachtet und in Folge dessen könnte bei einer<br />

Veräußerung dieses Vermögenswertes durch einen in Irland<br />

ansässigen Anteilsinhaber entweder Schenkungs- oder<br />

Erbschaftsteuer anfallen. Es ist auch möglich, dass<br />

Testamentssteuer zahlbar wird.<br />

DER TREUHANDVERTRAG<br />

Jeder Anteilsinhaber besitzt ein Anrecht auf einen<br />

wirtschaftlichen Anteil unter einem Trust, der durch den<br />

Treuhandvertrag begründet wurde. Der Treuhandvertrag sieht vor,<br />

dass der Trust mit Verbindlichkeiten, Auslagen, Kosten oder<br />

Gebühren, die sich auf den Trust beziehen oder diesem<br />

zuzuordnen sind, belastet wird.<br />

Der Treuhandvertrag kann vom Treuhänder und dem Manager<br />

mit vorheriger Zustimmung der Zentralbank, jedoch ohne die<br />

Zustimmung von jeglichen Anteilsinhabern geändert werden: (1)<br />

um eine Mehrdeutigkeit zu beseitigen oder eine Bestimmung zu<br />

korrigieren oder zu ergänzen, die fehlerhaft oder widersprüchlich<br />

sein kann, (2) um eine Bestimmung gemäß einer Forderung der<br />

Zentralbank oder einer Nachfolgebehörde in Irland zu ändern,<br />

oder wenn dies als Ergebnis einer Änderung der Verordnung oder<br />

der Vorschriften, die von der Zentralbank gemäß der Verordnung<br />

aufgestellt werden, erforderlich oder ratsam ist, oder (3) um<br />

Bestimmungen, die die Interessen der Anteilsinhaber nicht<br />

wesentlich nachteilig beeinträchtigen dürfen, einzufügen, (4) um<br />

den Treuhandvertrag auf eine Weise zu ändern, die in Bezug auf<br />

einen einen Fonds betreffenden steuerlichen Erlass erforderlich<br />

oder zweckdienlich sein kann, oder (5) um von Zeit zu Zeit<br />

zusätzliche geregelte Märkte in den Treuhandvertrag<br />

aufzunehmen. Der Treuhandvertrag kann auch in jeder Beziehung


vom Treuhänder und vom Manager mit Zustimmung durch einen<br />

ordentlichen Beschluss, der in Übereinstimmung mit den<br />

nachfolgend beschriebenen Vorschriften gefasst wurde, geändert<br />

werden, wobei gilt, dass ohne Zustimmung aller Anteilsinhaber<br />

durch keine Änderung die Beteiligung eines Anteilsinhabers oder<br />

der Prozentsatz der Anteile, der für die Zustimmung zu einer<br />

Änderung erforderlich ist, verringert wird.<br />

Der Trust als Ganzes ist gegenüber Dritten nicht haftbar. Jeder<br />

Teilfonds des Trusts wird so behandelt, als ob er seine eigenen<br />

Verbindlichkeiten und den angemessenen Teil der dem Fonds<br />

zugewiesenen Verbindlichkeiten trägt; darüber hinaus darf er<br />

keine weiteren Verbindlichkeiten haben. Die Vermögenswerte<br />

jedes Teilfonds des Trusts haben ausschließlich diesem Teilfonds<br />

zu gehören, sind von denen der anderen Teilfonds des Trusts<br />

getrennt zu halten und dürfen nicht dazu verwendet werden,<br />

unmittelbar oder mittelbar die Verbindlichkeiten von oder<br />

Ansprüche gegen jeden anderen Teilfonds des Trusts zu tilgen,<br />

und sie dürfen nicht für derartige Zwecke zur Verfügung stehen.<br />

VERSAMMLUNGEN UND STIMMRECHTE DER ANTEILSINHABER<br />

Der Manager oder der Treuhänder können eine Versammlung der<br />

Anteilsinhaber einberufen. Der Treuhänder ist verpflichtet, eine<br />

Versammlung der Anteilsinhaber einzuberufen, falls er hierzu von<br />

Anteilsinhabern aufgefordert wird, die nicht weniger als 15<br />

Prozent der Anteile am Trust oder einem Teilfonds des Trusts<br />

halten. Erscheinen zwei Anteilsinhaber persönlich oder durch<br />

einen Bevollmächtigten, ist die Beschlussfähigkeit gegeben.<br />

Vorbehaltlich der Vorschriften des Treuhandvertrags ist eine<br />

Versammlung der Anteilsinhaber befugt, durch ordentlichen<br />

Beschluss eine Modifizierung, Änderung oder Ergänzung des<br />

Treuhandvertrags, die Abberufung des Treuhänders oder die<br />

Kündigung des Trusts oder eines Teilfonds des Trusts oder einen<br />

Plan zur Umstrukturierung des Trust zu genehmigen. Eine<br />

Versammlung der Anteilsinhaber eines Teilfonds des Trusts ist<br />

befugt, durch ordentlichen Beschluss jede Modifizierung oder<br />

Änderung der Anlagepolitik, der Beschränkungen oder Verbote<br />

eines solchen Teilfonds zu genehmigen. Falls in diesem<br />

Verkaufsprospekt nichts anderes beschrieben ist, haben die<br />

Versammlungen der Anteilsinhaber keine weiteren Befugnisse. Ein<br />

ordentlicher Beschluss des Trusts ist ein Beschluss, der mit<br />

einfacher Mehrheit der persönlich oder durch Bevollmächtigte<br />

auf einer Versammlung der Anteilsinhaber des Trusts oder eines<br />

Teilfonds des Trusts, die ordnungsgemäß einberufen und<br />

abgehalten wurde, abgegebenen Stimmen gefasst wurde, und ein<br />

außerordentlicher Beschluss ist ein mit einer Mehrheit von<br />

75 Prozent gemäß dem Vorstehenden gefasster Beschluss. Bei<br />

einer Abstimmung durch Handzeichen hat jeder Anteilsinhaber<br />

eine Stimme. Bei einer förmlichen Abstimmung hat jeder<br />

Anteilsinhaber eine Stimme für jeden Anteil (mit Ausnahme eines<br />

Teilanteils, der keine Stimmrechte gewährt), und jeder<br />

Anteilsinhaber kann an einer solchen Versammlung teilnehmen<br />

und dort persönlich oder per Vollmacht seine Stimme abgeben.<br />

Ein Beschluss, der von Anteilsinhabern, die über eine einfache<br />

Mehrheit der Anteile des Trusts oder eines Teilfonds des Trusts<br />

verfügen, schriftlich bestätigt wurde, ist für alle Zwecke so zu<br />

behandeln wie ein ordnungsgemäß mit einfacher Mehrheit<br />

gefasster Beschluss des Trusts oder beziehungsweise eines solchen<br />

Teilfonds des Trusts, und ein Beschluss, der von den<br />

Anteilsinhabern, die mindestens 75 Prozent der Anteile halten,<br />

schriftlich bestätigt wurde, ist als außerordentlicher Beschluss zu<br />

behandeln. Alle Anteile am Trust mit Ausnahme von Teilanteilen<br />

verfügen über die gleichen Stimmrechte.<br />

VERWENDUNG DES NAMENS<br />

Federated Investors, Inc. in Pittsburgh, Pennsylvania, USA, hat<br />

dem Trust die Erlaubnis erteilt, den Namen “Federated” im Namen<br />

des Trusts zu führen. Federated Investors, Inc. kann diese<br />

Erlaubnis jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen, und in<br />

diesem Fall ist der Trust verpflichtet, den Namen des Trusts zu<br />

ändern, und die Anteilsinhaber sind verpflichtet sicherzustellen,<br />

dass alle erforderlichen Beschlüsse auf einer Versammlung des<br />

Trusts gefasst werden, um eine derartige Namensänderung<br />

wirksam werden zu lassen.<br />

BERICHTE<br />

In jedem Jahr haben die Verwaltungsratsmitglieder einen<br />

Jahresbericht und geprüfte Jahresabschlüsse für den Trust und<br />

jeden Fonds erstellen zu lassen. Diese werden den Anteilsinhabern<br />

mindestens einundzwanzig Tage vor der<br />

Jahreshauptversammlung zugestellt. Zusätzlich hat der Trust<br />

einen Halbjahresbericht zu erstellen und an die Anteilsinhaber zu<br />

versenden, der einen ungeprüften Halbjahresabschluss des Trusts<br />

und jedes Fonds zu enthalten hat.<br />

Jahresberichte sind zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu<br />

erstellen. Halbjahresberichte sind zum 30. Juni eines jeden Jahres<br />

zu erstellen. ;it Wirkung vom 1. September 2001 an, sind die<br />

Jahresberichte zum 31. Oktober eines jeden Jahres und die<br />

Halbjahresberichte zum 30. April eines jeden Jahres zu erstellen.<br />

Die Jahresberichte sind innerhalb von vier Monaten und die<br />

Halbjahresberichte innerhalb von zwei Monaten nach dem<br />

Zeitraum, auf die sie sich beziehen, zu veröffentlichen.<br />

Geprüfte Jahresberichte und ungeprüfte Halbjahresberichte,<br />

die Abschlüsse enthalten, werden mit der Post kostenfrei an jeden<br />

Anteilsinhaber an dessen eingetragene Anschrift gesandt und zur<br />

Einsicht an den Firmensitzen des Managers und des Trusts<br />

ausgelegt.<br />

KÜNDIGUNG<br />

Sowohl der Manager als auch der Treuhänder können den<br />

Treuhandvertrag kündigen und den Trust liquidieren: (1) falls der<br />

Trust nicht mehr für Zwecke des Abschnittes 734 des Taxes<br />

Consolidation Act, 1997, oder eines Folgegesetzes ein<br />

qualifizierter, spezifizierter Organismus für gemeinsame Anlagen<br />

ist, oder (2) falls der Trust nicht mehr rechtlich zulässig ist oder es<br />

nach Meinung des Managers unter Berücksichtigung seiner<br />

Auslagen, des Gesamtumfangs des Trusts und anderer, vom<br />

Manager als relevant angesehener Faktoren unpraktikabel ist,<br />

nicht ratsam ist oder es nicht länger im besten Interesse der<br />

Anteilsinhaber liegt, den Trust weiterzuführen, oder (3) falls der<br />

Trust nicht mehr ein OGAW gemäß der Verordnung ist. Der<br />

Treuhänder kann außerdem den Treuhandvertrag und den Trust<br />

kündigen, wenn gewisse Ereignisse eintreten, die sich auf den<br />

Manager aufwirken.<br />

Federated Unit Trust 18


Sowohl der Manager als auch der Treuhänder können einen<br />

Teilfonds des Trusts kündigen, falls der Nettoinventarwert des<br />

Teilfonds an drei aufeinanderfolgenden Handelstagen, nachdem<br />

das Erstangebot schließt, weniger als US$ 5.000.000 beträgt.<br />

Der Trust und/oder jeder Teilfonds des Trusts können durch<br />

einen außerordentlichen Beschluss der Anteilsinhaber des Trusts<br />

oder beziehungsweise eines Teilfonds, der ordnungsgemäß in<br />

Übereinstimmung mit dem Treuhandvertrag gefasst wurde,<br />

gekündigt werden.<br />

Eine schriftliche Anzeige der Kündigung des Trusts muss allen<br />

Anteilsinhabern zugestellt werden. Innerhalb eines angemessenen<br />

Zeitraums nach der Kündigung des Trusts sind die zur Verteilung<br />

zur Verfügung stehenden Vermögenswerte (nach Befriedigung<br />

der Ansprüche der Gläubiger) anteilig an die Anteilsinhaber zu<br />

verteilen.<br />

Nach der Auflösung des Trusts sind die zur Verteilung zur<br />

Verfügung stehenden Vermögenswerte des Trusts (nach<br />

Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger) anteilig an die<br />

Anteilsinhaber am Trust zu verteilen. Ausschüttungen werden in<br />

der Regel durch telegrafische Überweisung vorgenommen.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Der Manager, der Anlageberater, der Verwalter, der Treuhänder<br />

und jede Partei, an die vom Manager, dem Anlageberater, dem<br />

Verwalter oder dem Treuhänder Funktionen der Verwaltung,<br />

Beratung und Organisation delegiert wurden, kann von Zeit zu<br />

Zeit als Manager, Treuhänder, Verwalter oder Anlageberater für<br />

andere Fonds tätig werden oder sich bei anderen Fonds<br />

engagieren, die ähnliche Anlageziele wie die der Fonds haben. Es<br />

ist deshalb möglich, dass jeder dieser Dienstleister oder der<br />

Treuhänder im Laufe der Geschäftstätigkeit potentielle<br />

Interessenkonflikte mit einem oder mehreren der Fonds hat. Jeder<br />

dieser Dienstleister und der Treuhänder wird jederzeit in einem<br />

solchen Fall seine entsprechenden Verpflichtungen gemäß dem<br />

Treuhandvertrag, den Anlageberatungsverträgen, dem<br />

Verwaltervertrag und dem Treuhändervertrag berücksichtigen.<br />

Zusätzlich kann jeder der vorgenannten Dienstleister oder der<br />

Treuhänder als Geschäftsherr oder Vertreter mit einem oder<br />

mehreren der Fonds Geschäfte tätigen, vorausgesetzt, diese<br />

Geschäfte erfolgen unter normalen Geschäftsbedingungen wie<br />

zwischen unabhängigen Dritten. Diese Geschäfte müssen im<br />

besten Interesse der jeweiligen Anteilsinhaber liegen.<br />

Interessenkonflikte werden auf faire Weise und im besten<br />

Interesse der jeweiligen Anteilsinhaber gelöst. Geschäfte gelten<br />

als zu normalen Geschäftsbedingungen getätigt, wenn (1) eine<br />

bestätigte Bewertung einer Transaktion durch eine vom<br />

Treuhänder als unabhängig und fachkundig zugelassene Person<br />

besorgt wird, oder wenn (2) die Transaktion zu besten<br />

Bedingungen an einer organisierten Anlagebörse in<br />

Übereinstimmung mit den Regeln dieser Börse durchgeführt wird<br />

oder (3) die Transaktion zu Bedingungen durchgeführt wird, die<br />

nach Überzeugung des Treuhänders oder in Fällen, in denen der<br />

Treuhänder beteiligt ist, nach Überzeugung der<br />

Verwaltungsratsmitglieder normale Geschäftsbedingungen, die<br />

unter unabhängigen Dritten verhandelt wurden, darstellen.<br />

19 Federated Unit Trust<br />

Der Anlageberater kann Transaktionen durch Makler<br />

durchführen, mit denen er Vereinbarungen über “weiche<br />

Provisionen” getroffen hat. Die unter diesen Vereinbarungen<br />

erzielten Vorteile sind für den Anlageberater für die Erbringung<br />

von Anlagedienstleistungen für den Fonds und sonstige Dritte<br />

von Nutzen. Insbesondere kann der Anlageberater vereinbaren,<br />

dass einem Makler eine Provision gezahlt wird, die höher ist als<br />

der Betrag, den ein anderer Makler für die Durchführung der<br />

Transaktion berechnet hätte, solange nach dem redlichen Urteil<br />

des Anlageberaters der Provisionsbetrag im Verhältnis zum Wert<br />

der Maklertätigkeit und anderer von diesem Makler erbrachten<br />

oder bezahlten Dienstleistungen angemessen ist. Derartige<br />

Dienstleistungen, die in Analysen, Quotierungen,<br />

Nachrichtenübermittlungen, Portfolio- und Handelsanalysen-<br />

Software-Systemen oder besonderen Ausführungs- und<br />

Abrechnungskapazitäten bestehen können, dürfen von dem<br />

Anlageberater oder anderen Tochterunternehmen der Federated<br />

Investors, Inc. in Zusammenhang mit Transaktionen eingesetzt<br />

werden, an denen der Fonds nicht teilnimmt. Die Anlageberater<br />

werden sich jedoch immer um “beste Ausführung” aller<br />

Transaktionen bemühen (d.h. die prompte und zuverlässige<br />

Ausführung zum günstigsten Preis). Einzelheiten der<br />

Vereinbarungen über “weiche Provisionen” werden in den<br />

Jahresberichten und Halbjahresberichten der Fonds offengelegt.<br />

RECHTSSTREITIGKEITEN<br />

Weder der Trust noch einer der Fonds sind in Rechtsstreitigkeiten<br />

oder Schiedsgerichtsverfahren verwickelt und den<br />

Verwaltungsratsmitgliedern sind keine gegen den Trust oder<br />

einen der Fonds anhängigen oder angedrohten<br />

Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen bekannt.<br />

WESENTLICHE VERTRÄGE<br />

Die folgenden Verträge wurden abgeschlossen und sind<br />

wesentlich oder können wesentlich werden:<br />

■ Der Treuhandvertrag vom 1. November 1999 zwischen dem<br />

Manager und dem Treuhänder, durch den der Fonds gegründet<br />

wurde;<br />

■ Der Anlageberatungsvertrag vom 1. November 1999 in der am<br />

11. Mai 2001 abgeänderten Fassung zwischen dem Manager<br />

und dem Anlageberater, wonach letzterer zum Anlageberater<br />

des Managers für den Trust bestellt wurde;<br />

■ Der Unteranlageberatungsvertrag vom 1. Mai 2001 zwischen<br />

dem Anlageberater und Federated Investment Counseling,<br />

wonach letztere zum Sub-Berater des Anlageberaters für den<br />

Trust ernannt wurde;<br />

■ Der Verwaltervertrag vom 1. November 1999 zwischen dem<br />

Manager und der Chase Funds Management Services (Ireland)<br />

Limited, wonach letztere für den Manager bestimmte<br />

Sachwaltungsdienstleistungen erbringt.


AUSHÄNDIGUNG VON UND EINSICHTNAHME IN<br />

DOKUMENTE(N)<br />

Der Treuhandvertrag des Trusts, die oben aufgeführten<br />

wesentlichen Verträge, alle Jahres- und Halbjahresberichte und<br />

sämtliche Jahresabschlüsse der Fonds liegen zusammen mit<br />

Kopien der Verordnung und den von der Zentralbank gemäß der<br />

Verordnung herausgegebenen OGAW-Bekanntmachungen zur<br />

Einsicht in 14 Hume Street, Dublin 2, Irland, aus. Kopien des<br />

Treuhandvertrags, der Jahres- oder Halbjahresberichte und der<br />

Jahresabschlüsse der Fonds können vom Manager bezogen.<br />

werden.<br />

ANHANG I<br />

ANLAGETECHNIKEN UND- INSTRUMENTE<br />

Ein Teilfonds des Trusts kann für ein effizientes Portfolio-<br />

Management sowie bei dem Versuch, das Gesamtrisiko seiner<br />

Anlagen abzusichern oder zu verringern, derivative Instrumente<br />

einsetzen, die an einer organisierten Börse oder in<br />

Freiverkehrsmärkten gehandelt werden. Die Möglichkeit eines<br />

Teilfonds, diese Strategien einzusetzen, kann durch<br />

Marktbedingungen, rechtliche Schranken und steuerliche<br />

Überlegungen beschränkt werden, und diese Strategien dürfen<br />

nur in Übereinstimmung mit den Anlagezielen Fonds und der<br />

Anlagepolitik des Teilfonds eingesetzt werden.<br />

Derivative Kontrakte<br />

Kaufoptionen dürfen unter der Bedingung gekauft werden, dass<br />

der Ausübungswert jederzeit vom entsprechenden Teilfonds in<br />

Barmitteln oder Wertpapieren mit einer Laufzeit von drei<br />

Monaten oder weniger gehalten wird. Es dürfen jedoch<br />

ungedeckte Kaufoptionen unter der Bedingung gekauft werden,<br />

dass der Ausübungswert der auf diese Weise gekauften<br />

Kaufoptionen 10 Prozent der Nettovermögenswerte des Teilfonds<br />

nicht übersteigt. Im allgemeinen dürfen Kaufoptionen unter der<br />

Bedingung verkauft werden, dass der Teilfonds zu jeder Zeit das<br />

Eigentum an dem Wertpapier, das Gegenstand der Kaufoption ist,<br />

hält. Index-Kaufoptionen können unter der Voraussetzung<br />

verkauft werden, dass vernünftigerweise erwartet werden kann,<br />

dass sich alle Vermögenswerte des Teilfonds oder ein Teil, dessen<br />

Wert nicht geringer als der Ausübungswert der verkauften<br />

Kaufoption sein darf, in Bezug auf die Kursentwicklung wie der<br />

Optionskontrakt verhalten. Es dürfen jedoch ungedeckte<br />

Kaufoptionen unter der Bedingung verkauft werden, dass der<br />

gesamte Ausübungswert aller auf diese Weise verkauften<br />

Kaufoptionen 10 Prozent der Nettovermögenswerte des Teilfonds<br />

nicht übersteigt.<br />

Verkaufsoptionen können unter der Bedingung gekauft<br />

werden, dass das Wertpapier, das Gegenstand der Verkaufsoption<br />

ist, jederzeit im Eigentum des entsprechenden Teilfonds verbleibt.<br />

Index-Verkaufsoptionen können unter der Voraussetzung gekauft<br />

werden, dass vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sich<br />

alle Vermögenswerte des Teilfonds oder ein Teil dieser<br />

Vermögenswerte, dessen Wert nicht geringer als der<br />

Ausübungswert der gekauften Verkaufsoption sein darf, in Bezug<br />

auf die Kursentwicklung wie der Optionskontrakt verhalten.<br />

Ungedeckte Verkaufsoptionen dürfen unter der Bedingung<br />

gekauft werden, dass der gesamte Ausübungswert der auf diese<br />

Weise gekauften Verkaufsoption 10 Prozent der<br />

Nettovermögenswerte des Teilfonds nicht übersteigt.<br />

Verkaufsoptionen dürfen unter der Bedingung verkauft werden,<br />

dass der Ausübungswert jederzeit vom entsprechenden Teilfonds<br />

in Barmitteln oder Wertpapieren mit einer Laufzeit von drei<br />

Monaten oder weniger gehalten wird.<br />

Futures-Kontrakte dürfen unter der Bedingung verkauft<br />

werden, dass entweder das Wertpapier, das dem Kontrakt<br />

zugrundeliegt, jederzeit im Eigentum des Teilfonds verbleibt, oder<br />

unter der Bedingung, dass vernünftigerweise erwartet werden<br />

kann, dass sich alle Vermögenswerte des Teilfonds oder ein Teil<br />

dieser Vermögenswerte, der keinen geringeren Wert darstellen<br />

darf als den Ausübungswert des verkauften Futures-Kontrakts, in<br />

Bezug auf die Kursentwicklung wie der Futures-Kontrakt<br />

verhalten. Futures-Kontrakte dürfen unter der Bedingung<br />

gekauft werden, dass der Ausübungswert jederzeit von einem<br />

Teilfonds in Barmitteln oder Wertpapieren mit einer Laufzeit von<br />

drei Monaten oder weniger gehalten wird. Ein Teilfonds, der<br />

jedoch unmittelbar sowohl in Aktienmärkten als auch Märkten<br />

für festverzinsliche Wertpapiere Anlagen tätigt, darf Futures-<br />

Kontrakte unter der Bedingung kaufen, dass die gesamte<br />

Nettorisikoposition des Teilfonds nicht größer ist als die, die<br />

durch die unmittelbare Anlage aller Vermögenswerte des<br />

Teilfonds in den Basistiteln erreicht worden wäre. In diesen Fällen<br />

muss der Teilfonds eindeutig eine solche aktive Strategie der<br />

Vermögensstrukturierung in seiner Anlagepolitik vorsehen.<br />

Der Gesamtbetrag der für Optionen gezahlten oder erhaltenen<br />

Aufschläge zusammen mit der ursprünglichen Sicherheitsleistung<br />

für Futures-Kontrakte darf 10 Prozent der Nettovermögenswerte<br />

eines Teilfonds nicht überschreiten.<br />

Die oben aufgeführten Limits beziehen sich nicht auf eine<br />

Transaktion, die ausgeführt wird, um eine bestehende Position<br />

glattzustellen.<br />

Optionen, Zins- und Wechselkurs-Swap-Kontrakte, die im<br />

Freiverkehr gehandelt werden (“OTC-Kontrakte”), sind<br />

vorbehaltlich der folgenden zusätzlichen Anforderungen<br />

zugelassen:<br />

(i) die Gegenpartei muss über Eigenmittel verfügen, die EUR 125<br />

Millionen oder den entsprechenden Wert einer fremden<br />

Währung übersteigen;<br />

(ii) der Name der Gegenpartei muss in dem darauffolgenden,<br />

vom Teilfonds herausgegebenen Halbjahres- oder<br />

Jahresbericht offengelegt werden;<br />

(iii) der Manager hat sich vergewissert, dass die Gegenpartei (i)<br />

zugestimmt hat, die Transaktion mindestens wöchentlich zu<br />

bewerten, und (ii) die Transaktion auf Aufforderung des<br />

Managers zu einem angemessenen Wert glattstellen wird,<br />

und<br />

(iv) die ursprünglichen Aufwendungen in Bezug auf OTC-<br />

Derivate an eine Gegenpartei dürfen 5 Prozent der<br />

Nettovermögenswerte eines Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Andere OTC-Kontrakte können von der Zentralbank im Einzelfall<br />

zugelassen werden.<br />

Federated Unit Trust 20


Der Teilfonds darf auf keine Weise eine Position mit<br />

Fremdmitteln aufbauen oder durch den Einsatz von derivativen<br />

Instrumenten zu einem in hohem Maße fremdfinanzierten<br />

Unternehmen werden.<br />

Der Einsatz dieser Strategien bringt gewisse spezielle Risiken<br />

mit sich, einschließlich (1) Abhängigkeit von der Fähigkeit,<br />

Kursbewegungen bei Wertpapieren, die abgesichert sind, sowie<br />

Schwankungen in den Zinssätzen vorherzusagen, (2)<br />

unvollständige Korrelation zwischen den<br />

Absicherungsinstrumenten und den Wertpapieren oder<br />

Marktsektoren, die abgesichert werden, (3) die Tatsache, dass die<br />

Fähigkeiten, die zum Einsatz dieser Instrumente erforderlich sind,<br />

von denen, die zur Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds<br />

benötigt werden, abweichen, (4) das mögliche Fehlen eines<br />

liquiden Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt und (5) möglichen Einschränkungen des<br />

effektiven Portfolio-Managements oder der Fähigkeit,<br />

Rückkaufsforderungen nachzukommen oder kurzfristige<br />

Verbindlichkeiten zu erfüllen, aufgrund des Prozentsatzes der<br />

Vermögenswerte des Teilfonds, die abgesondert wurden, um<br />

dessen Verbindlichkeiten zu decken. Diese speziellen Risiken<br />

können dazu führen, dass der Teilfonds nicht in der Lage ist, von<br />

der beabsichtigten Absicherung zu profitieren oder dass dem<br />

Teilfonds Gewinne entgehen, die realisiert worden wären, wenn<br />

keine Sicherungsgeschäfte geschlossen worden wären.<br />

Pensionsgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte und<br />

Aktienleihvereinbarungen<br />

Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen ein Teilfonds<br />

Wertpapiere von einer Bank oder einem anerkannten<br />

Wertpapierhändler kauft und sich gleichzeitig verpflichtet, diese<br />

Wertpapiere zu einem vereinbarten Zeitpunkt und zu einem Kurs,<br />

der einem Marktzinssatz entspricht, der in keiner Verbindung mit<br />

dem Anleihezinssatz bei Fälligkeit der gekauften Wertpapiere<br />

steht, an die Bank oder den Händler zurückzuverkaufen. Ein<br />

umgekehrtes Pensionsgeschäft beinhaltet den Verkauf von<br />

Wertpapieren zusammen mit einer Vereinbarung, die Wertpapiere<br />

zu einem vereinbarten Kurs, an einem vereinbarten Datum und<br />

gegen Zinszahlung zurückzukaufen. Ein Teilfonds kann auch<br />

Wertpapiere an eine vom Anlageverwalter genehmigte<br />

Gegenpartei verleihen.<br />

Ein Teilfonds wird solche Transaktionen nur in<br />

Übereinstimmung mit der normalen Marktpraxis und nur mit<br />

Finanzinstituten mit einer Kreditbewertung von mindestens<br />

A2/P2 oder besser, oder, falls keine Bewertung vorgenommen<br />

wurde, mit einem Finanzinstitut, das von dem Anlageberater<br />

hinsichtlich Qualität und Bonität als genauso gut oder besser<br />

eingestuft wird, durchführen. Der Marktwert dieser<br />

Vereinbarungen, die bei einer Gegenpartei offen stehen, darf<br />

20 Prozent des Nettoinventarwertes eines Teilfonds nicht<br />

übersteigen. Ein Teilfonds muss jederzeit in der Lage sein, seinen<br />

Rückkaufsverpflichtungen nachzukommen, und die Basistitel<br />

dürfen vor Ende der Laufzeit nicht verkauft oder verpfändet<br />

werden. Für die Leihtransaktion müssen Sicherheiten erlangt<br />

werden und der Wert dieser Sicherheiten muss jederzeit den Wert<br />

der übertragenen Wertpapiere übersteigen und täglich dem<br />

aktuellen Marktwert angepasst werden. Die Sicherheiten müssen<br />

21 Federated Unit Trust<br />

auf den Namen des Treuhänders oder seines Vertreters bestellt<br />

werden und in Form von Barmitteln, Staats- oder anderen<br />

Wertpapieren der öffentlichen Hand, Einlagenzertifikaten,<br />

Akkreditiven, die unbedingt und unwiderruflich sind und eine<br />

Kreditbewertung von A1/P1 oder besser aufweisen, oder von<br />

Zertifikaten, die von einem Verrechnungssystem einer<br />

Wertpapierbörse ausgestellt wurden, gestellt werden. Barmittel,<br />

die als Sicherheit in Empfang genommen wurden, dürfen von<br />

einem Teilfonds außer in Staats- oder sonstigen Wertpapieren der<br />

öffentlichen Hand, Einlagenzertifikaten oder Akkreditiven mit<br />

einer Laufzeit von weniger als drei Monaten nicht angelegt<br />

werden. Ein Teilfonds muss das Recht haben, die<br />

Aktienleihvereinbarung jederzeit zu kündigen und die Rückgabe<br />

jedes verliehenen Wertpapiers oder aller verliehenen Wertpapiere<br />

zu verlangen. Die Vereinbarung muss vorsehen, dass der Ausleiher<br />

verpflichtet ist, die Wertpapiere innerhalb von fünf<br />

Geschäftstagen oder innerhalb eines anderen Zeitraum, den die<br />

normale Praxis des Marktes diktiert, zurückzuliefern, sobald diese<br />

Mitteilung erfolgt ist.<br />

Wertpapiere “bei Ausgabe”<br />

Ein Teilfonds des Trusts darf Wertpapiere auf der Basis “bei<br />

Ausgabe”, d.h. zur Lieferung an den Teilfonds nach dem normalen<br />

Verrechnungsdatum für diese Wertpapiere, zu einem<br />

angegebenen Preis und Rendite kaufen. Der Teilfonds würde im<br />

Allgemeinen bis zu ihrem Erhalt solche Wertpapiere nicht<br />

bezahlen oder Zinsen an ihnen verdienen. Wenn jedoch ein<br />

Teilfonds eine Kaufverpflichtung “bei Ausgabe” eingeht,<br />

übernimmt er sofort das Eigentumsrisiko einschließlich des<br />

Risikos von Preisschwankungen. Liefert der Emittent ein auf der<br />

Basis “bei Ausgabe” gekauftes Wertpapier nicht, kann dies zu<br />

einem Verlust oder Verlust der Möglichkeit, eine alternative<br />

Anlage zu tätigen, führen.<br />

Schutz gegen Wechselkursrisiken<br />

Ein Teilfonds Zusammenhang mit der Verwaltung seiner<br />

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Techniken und Risiken<br />

einsetzen, die Schutz gegen Wechselkursrisiken bieten sollen. In<br />

dieser Beziehung kann ein Fonds:<br />

(i) Währungsoptionen einsetzen;<br />

(ii) das Risiko in einer Währung absichern, indem er<br />

Währungstermingeschäfte aufgrund der institutionalisierten<br />

und erwarteten zukünftigen Wechselbeziehung zwischen<br />

diesen beiden Währungen in einer verwandten Währung<br />

abschließt; und<br />

(iii) Freiverkehrskontrakte einsetzt, vorausgesetzt (a) die<br />

Gegenpartei verfügt über Eigenmittel von mehr als EUR 125<br />

Millionen oder den entsprechenden Wert in Fremdwährung,<br />

(b) der Name der Gegenpartei wird im darauffolgenden vom<br />

Teilfonds herausgegebenen Halbjahres- oder Jahresbericht<br />

offen gelegt, (c) die ursprünglichen Aufwendungen an eine<br />

Gegenpartei in Bezug auf einen Kontrakt übersteigen nicht<br />

5 Prozent der Nettovermögenswerte des Teilfonds und (d) der<br />

Manager hat sich vergewissert, dass die Gegenpartei<br />

zugestimmt hat, die Transaktion mindestens wöchentlich zu<br />

bewerten und auf Anforderung des Managers zu einem<br />

angemessenen Wert glattzustellen. Andere


Freiverkehrskontrakte können von der Zentralbank im<br />

Einzelfall zugelassen werden.<br />

Das Engagement eines Teilfonds in Devisenrisiken darf in keiner<br />

Weise mit Fremdmitteln durch den Einsatz der oben unter (i) bis<br />

(iii) aufgeführten Techniken und Instrumente aufgebaut werden.<br />

Ungedeckte Positionen in Währungsderivaten sind nicht<br />

zugelassen.<br />

ANHANG II<br />

GEREGELTE MÄRKTE<br />

Mit Ausnahme der zugelassenen Anlagen in nicht notierten<br />

Wertpapieren oder in Anteilen von offenen Programmen für<br />

Anlagen beschränkt sich die Anlage auf die folgenden Börsen und<br />

Märkte: Jede Börse in der Europäischen Union und auch alle<br />

Anlagen, die an einer Börse in den USA, Australien, Kanada,<br />

Japan, Neuseeland, Norwegen oder der Schweiz notiert, quotiert<br />

oder gehandelt werden, die eine Börse im Sinne des die Börsen<br />

betreffenden Rechts des jeweiligen Landes ist; der von der<br />

International Securities Markets Association organisierte Markt;<br />

NASDAQ, der Markt für US-Staatspapiere, der von<br />

Primärhändlern geführt und von der Federal Reserve Bank of New<br />

York reguliert wird; der Freiverkehrsmarkt in den USA, der von<br />

Primär- und Sekundärhändlern geführt wird und der reguliert<br />

wird von der US Securities and Exchange Commission und der<br />

NASD Regulation, Inc. und von Bankinstituten, die vom U.S.<br />

Comptroller of the Currency; das Federal Reserve System oder die<br />

Federal Deposit Insurance Corporation reguliert werden, der<br />

Markt, der von notierten Geldmarktinstituten geführt wird, die in<br />

der Veröffentlichung der Bank of England mit dem Titel “The<br />

Regulation of the Wholesale Cash and OTC Derivatives Markets in<br />

Sterling, Foreign Exchange and Bullion” [Die Regulierung der<br />

Großkunden-Kassa- und Freiverkehrsmärkte in Sterling,<br />

Fremdwährung und Gold und Silber] vom April 1988 (in der<br />

jeweils gültigen Fassung); der von der Securities Dealers<br />

Association of Japan regulierte Freiverkehrsmarkt in Tokio; AIM -<br />

der Alternative Investment Market in UK, reguliert von der<br />

London Stock Exchange, der französische Markt for Titres de<br />

Creances Negotiables (Freiverkehrsmarkt in handelbaren<br />

Schuldtiteln); EASDAQ 1 (European Association of Securities<br />

Dealers Automated Quotation); der Freiverkehrsmarkt für<br />

Canadian Government Bonds, reguliert von der Investment<br />

Dealers Association of Canada und die folgenden Börsen: die<br />

Prager Börse, die Börse in Budapest, die Börse von Bratislava, die<br />

Börse von Warschau, die Börse von Ljubljiana, die Börse von<br />

Istanbul, die Börse von Hong Kong, die Börse von Bombay, die<br />

Börse von Kuala Lumpur, die Börse von Singapur, die Börse von<br />

Taiwan, die Börse von Thailand, die Börse von Korea, die Börse von<br />

Bangalore, die Börse von Kalkutta, die Börsenvereinigung von<br />

Delhi, die Börse von Gauhati, die Börse von Hyderabad, die Börse<br />

von Ludhiana, die Börse von Madras, die Börse von Pune, die<br />

Börsenvereinigung von Uttar Pradesh, die Börse von Djakarta, die<br />

Börse von Surabaya, die Börse von Shenzhen, die Wertpapierbörse<br />

von Shanghai, die Börse von Colombo, die Börse von Karachi, die<br />

Börse von Lahore, die Börse der Philippinen, die Börse von Buenos<br />

Aires, die Börse von Rio de Janeiro, die Börse von Sao Paolo, die<br />

Börse von Santiago, die Börse von Bogotá, die Börse von Medellin,<br />

die Börse von Caracas, die Börse von Maracaibo, die Börse von<br />

Lima, die mexikanische Börse, die Börse von Tel Aviv, die Börse<br />

von Dhaka, die Börse von Kairo, die Börse von Amman, die Börse<br />

von Casablanca, die Börse von Marokko, die Börse von<br />

Johannesburg und die Börse von Zimbabwe. Diese Börsen und<br />

Märkte sind im Treuhandvertrag in Übereinstimmung mit den<br />

Anforderungen der Zentralbank aufgeführt, die keine Liste der<br />

genehmigten Börsen und Märkte herausgibt.<br />

1 EASDAQ ist ein kürzlich gegründeter Markt, und das allgemeine Liquiditätsniveau<br />

schneidet möglicherweise im Vergleich zu etablierteren Börsen nicht so<br />

günstig ab.<br />

Federated Unit Trust 22


BEGRIFFSBESTIMMUNGEN<br />

In diesem Prospekt haben die folgenden Wörter und Sätze die unten aufgeführten Bedeutungen:<br />

“Verwalter” bedeutet Chase Funds Management Services (Ireland) Limited.<br />

“Verwaltervertrag” bedeutet den Vertrag zwischen dem Manager und dem Verwalter.<br />

“Zentralbank” bedeutet die irische Zentralbank.<br />

“Geschäftstag” bedeutet einen Tag, an dem die Banken in Dublin für den Geschäftsverkehr<br />

geöffnet haben, es sei denn, der Manager und der Treuhänder treffen eine<br />

andere Entscheidung.<br />

“die Verwaltungsratsmitglieder” bedeutet die jeweiligen Verwaltungsratsmitglieder des Managers und jeden<br />

der von dem Manager ordnungsgemäß geschaffenen Ausschüsse.<br />

“Handelstag” bedeutet den Tag oder die Tage eines jeden Monats, den/die die<br />

Verwaltungsratsmitglieder mit Zustimmung des Verwalters zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt für die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen bestimmen<br />

können; hierbei gilt, dass:<br />

(i) sofern nichts anderes bestimmt ist, jeder Geschäftstag ein Handelstag<br />

zu sein hat; die Verwaltungsratsmitglieder können jedoch mit<br />

Zustimmung des Verwalters auch einen Nicht-Geschäftstag zum<br />

Handelstag bestimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist;<br />

(ii) bei oder vor Beginn jeder Buchführungsperiode die<br />

Verwaltungsratsmitglieder die Handelstage für die<br />

Buchführungsperiode festzulegen und der Zentralbank eine Liste von<br />

Handelstagen für diese Buchführungsperiode zuzusenden haben. Ein<br />

Anteilsinhaber kann eine Kopie dieser Liste vom Manager erhalten;<br />

(iii) im Falle einer Änderung und/oder Ergänzung der in (i) beschriebenen<br />

Handelstage der Zentralbank und jedem Anteilsinhaber von den<br />

Verwaltungsratsmitgliedern zu einem Zeitpunkt und in einer vom<br />

Treuhänder genehmigten Form angemessene Mitteilung zu machen<br />

ist;<br />

(iv) in jeden Monat mindestens zwei Handelstage stattzufinden haben;<br />

und<br />

(v) die Vermögenswerte des Trusts an einem Handelstag zu bewerten sind.<br />

Eine Liste der Feiertage geht den Anteilsinhabern zu.<br />

“Euro” oder “EUR” bedeutet die einheitliche Währung der an der am 1. Januar 1999<br />

eingeführten Europäischen Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten.<br />

“in Irland ansässiger, steuerbefreiter bedeutet für gegenwärtige Zwecke:<br />

Anleger”<br />

■ einen Pensionsplan, der ein im Sinne von Abschnitt 774 Taxes Act<br />

steuerbefreiter genehmigter Plan ist oder ein Altersrentenvertrag oder<br />

Treuhand-Programm, auf den bzw. das Abschnitt 784 oder 785<br />

Anwendung findet;<br />

■ eine Gesellschaft, die in der Lebensversicherungsbranche im Sinne von<br />

Abschnitt 706 Taxes Act geschäftstätig ist;<br />

■ eine Investmentgesellschaft im Sinne von Abschnitt 739(b)(1) Taxes Act;<br />

■ einen besonderen Anlageplan im Sinne von Abschnitt 737 Taxes Act;<br />

■ einen offenen Investmentfonds, für den Abschnitt 731(5)(a) des Taxes Act<br />

gilt;<br />

■ eine gemeinnützige Organisation in Form einer Person, auf die in<br />

Abschnitt 739(D)(6)(f)(i) Taxes Act Bezug genommen wird;<br />

■ eine qualifizierte Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Abschnitt 734(1)<br />

Taxes Act; oder<br />

■ einen Fondsverwalter, der nach Abschnitt 784(A)(2) Taxes Act von der<br />

Einkommen- und Veräußerungsgewinnsteuer befreit ist;<br />

vorausgesetzt, dem Verwalter ist eine angemessene Erklärung in<br />

Übereinstimmung mit Anlage 2B des Taxes Act zugegangen.<br />

“Fonds” oder “die Fonds” Bedeutet jeden einzelnen Fonds oder mehrere des Euro-Kurzläufer, Euro-<br />

Renten, Inter-Renten, ProFutur, Europa-Aktien und Inter-Aktien<br />

gemeinsam.<br />

23 Federated Unit Trust


“Vermittler” Bedeutet eine Person, die (a) ein Geschäft fortführt, das aus dem Empfang<br />

von Zahlungen seitens einer Investmentgesellschaft im Namen anderer<br />

Personen besteht oder diese Zahlungen einschließt, oder (b) Anteile an einer<br />

Investmentgesellschaft im Namen anderer Personen hält.<br />

“Anlageberater” Bedeutet Federated Global Investment Management Corp.<br />

“in Irland Ansässiger” Bedeutet jede Person, die für steuerliche Zwecke eine ansässige Person oder<br />

eine gewöhnlich ansässige Person in Irland ist; ausgenommen hiervon sind<br />

in Irland ansässige, steuerbefreite Anleger.<br />

“Nettoinventarwert” Bedeutet je nach Anwendbarkeit den Nettoinventarwert eines Teilfonds<br />

oder einer Klasse von Anteilen.<br />

“OECD” bedeutet die Organisation for Economic Co-operation and Development<br />

[Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung], deren<br />

gegenwärtige Mitgliedstaaten die Staaten der Europäischen Union,<br />

Australien, Kanada, Tschechische Republik, Ungarn, Island, Japan, Korea,<br />

Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Polen, Schweiz, Türkei und die Vereinigten<br />

Staaten sind.<br />

“in Irland gewöhnlich<br />

ansässige Person”<br />

“Anerkannte statistische<br />

Bewertungsorganisation”<br />

bedeutet für gegenwärtige Zwecke:<br />

■ im Falle einer natürlichen Person eine natürliche Person, die für<br />

Steuerzwecke eine in Irland gewöhnlich ansässige Person ist; und<br />

■ im Falle eines Trust einen Trust, der für Steuerzwecke eine in Irland<br />

gewöhnlich ansässige Person ist; und<br />

■ im Falle einer Gesellschaft eine Gesellschaft, die für Steuerzwecke eine in<br />

Irland gewöhnlich ansässige Person ist.<br />

Eine natürliche Person gilt für ein bestimmtes Steuerjahr als in Irland<br />

gewöhnlich ansässige Person, wenn diese natürliche Person in den drei<br />

vorangehenden Steuerjahren ein in Irland Ansässiger war (siehe Definition<br />

“in Irland Ansässiger” oben). Eine natürliche Person bleibt eine in Irland<br />

gewöhnlich ansässige Person so lange, bis sie während dreier<br />

aufeinanderfolgender Jahre Nicht in Irland Ansässiger war.<br />

bedeutet eine anerkannte statistische Bewertungsorganisation<br />

einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Standard & Poor’s<br />

Corporation, Moody’s Investors Service, Inc. und Fitch IBCA, Inc.<br />

“Geregelter Markt” bedeutet jede Börse oder jeden geregelten Markt in der Europäischen Union<br />

oder eine Börse oder einen geregelten Markt, der in Anhang II aufgeführt<br />

ist.<br />

“Verordnung” bedeutet die Verordnung der Europäischen Gemeinschaften von 1989<br />

(Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren)<br />

(Rechtsverordnung Nr. 78 von 1989) oder jede Novellierung, die sich zum<br />

jeweiligen Zeitpunkt in Kraft befindet.<br />

“in Irland ansässige<br />

Person”<br />

bedeutet für gegenwärtige Zwecke:<br />

■ im Falle einer natürlichen Person eine natürliche Person, die für<br />

Steuerzwecke eine in Irland ansässige Person ist;<br />

■ im Falle eines Trust einen Trust, der für Steuerzwecke eine in Irland<br />

ansässige Person ist; und<br />

■ im Falle einer Gesellschaft eine Gesellschaft, die für Steuerzwecke eine in<br />

Irland ansässige Person ist.<br />

Eine natürliche Person gilt für ein bestimmtes Steuerjahr als in Irland<br />

ansässige Person, wenn diese natürliche Person (1) in diesem Steuerjahr<br />

während eines Zeitraumes von mindestens 183 Tagen oder (2) in zwei<br />

beliebigen aufeinander folgenden Steuerjahren während eines Zeitraumes<br />

von mindestens 280 Tagen in Irland anwesend war; dies gilt mit der<br />

Maßgabe, dass die natürliche Person in jedem Steuerjahr mindestens 31<br />

Tage in Irland ansässig war. Bei der Bestimmung der Tage der Anwesenheit<br />

in Irland gilt eine natürliche Person als anwesend, wenn die Person sich am<br />

Ende des Tages (Mitternacht) im Land aufhält.<br />

Federated Unit Trust 24


Ein Trust gilt im Allgemeinen als in Irland ansässige Person, wenn alle<br />

Treuhänder in Irland Ansässige sind. Eine Gesellschaft, deren zentrale<br />

Verwaltung und Kontrolle in Irland angesiedelt ist, ist ungeachtet der<br />

Tatsache, wo sie gegründet wurde, eine in Irland ansässige Person. Eine<br />

Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Kontrolle nicht in Irland<br />

angesiedelt ist, die jedoch in Irland gegründet wurde, ist eine in Irland<br />

ansässige Person, ausgenommen (a) die Gesellschaft oder ein nahestehendes<br />

Unternehmen wird letzten Endes von Personen kontrolliert, die in<br />

Mitgliedsstaaten der EU oder Ländern ansässig sind, mit denen Irland ein<br />

Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, oder die Gesellschaft oder<br />

ein nahestehendes Unternehmen sind an einer anerkannten Börse in der EU<br />

oder in einem Land, mit dem ein Steuerabkommen besteht, notierte<br />

Unternehmen, oder (b) die Gesellschaft wird nach einem<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und einem sonstigen Land<br />

als für Steuerzwecke nicht in Irland ansässige Person betrachtet. Hierbei ist<br />

zu beachten, dass die Bestimmung der Ansässigkeit einer Gesellschaft für<br />

Steuerzwecke sich in bestimmten Fällen als sehr komplex erweist;<br />

Erklärungen abgebende Personen werden auf die in Abschnitt 23A Taxes Act<br />

enthaltenen spezifischen Rechtsvorschriften verwiesen.<br />

“Teilfonds” bedeutet jeden zum jeweiligen Zeitpunkt vom Trust mit vorheriger<br />

Zustimmung der Zentralbank errichteten Fonds einschließlich des Fonds,<br />

sofern angemessen.<br />

“Taxes Act” bedeutet den Tax Consolidation Act von 1997 in der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

“Treuhänder” bedeutet Chase Manhattan Bank (Ireland) plc.<br />

“Treuhandvertrag” bedeutet den Vertrag vom 1. November 1999 zwischen dem Manager und<br />

dem Treuhänder.<br />

“Trust” bedeutet den Federated Unit Trust, ein nach dem Recht Irlands gegründeter<br />

offener Investmentfonds.<br />

“OGAW” bedeutet einen gemäß der Verordnung gegründeten Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren.<br />

“USA” bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich der Staaten<br />

und des District of Columbia), deren Territorien, Besitzungen und alle<br />

anderen Gebiete, die deren Gesetzgebung unterliegen.<br />

“US-Person” bedeutet im Allgemeinen:<br />

(i) jede natürliche Person, die Staatsbürger oder in den USA im Sinne der<br />

US-Bundeseinkommensteuer ansässig ist;<br />

(ii) eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder andere juristische<br />

Person, die nach dem Recht der USA wie oben definiert gegründet<br />

wurde oder dort besteht;<br />

(iii) einen Nachlass oder Trust, dessen Einkünfte der US-<br />

Bundeseinkommensteuer unabhängig von deren Quelle und<br />

unabhängig davon, ob diese Einkünfte effektiv mit einem<br />

Handelsunternehmen oder einem Geschäft in den USA in Verbindung<br />

stehen, unterliegen oder<br />

(iv) eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, einen Trust, Nachlass<br />

oder eine andere juristische Person, in der eine oder mehrere der in<br />

(i), (ii) oder (iii) beschriebenen natürlichen oder juristischen Personen<br />

einzeln oder als Gruppe einen beherrschenden materiellen Anteil<br />

haben, unabhängig davon, ob unmittelbar oder mittelbar, und im Fall<br />

einer Kapital- oder Personengesellschaft, die hauptsächlich zum<br />

Zweck der Anlage in Wertpapieren, die nicht nach den US-<br />

Bundeswertpapiergesetzen registriert sind, gegründet wurde.<br />

“die Anteile” bedeutet Anteile, die einen materiellen Anteil an dem Trust verbriefen.<br />

“Anteilsinhaber” bedeutet einen Inhaber von Anteilen.<br />

25 Federated Unit Trust


ANSCHRIFTEN<br />

Manager und Führer des Anteilsverzeichnisses<br />

Federated International Management Limited<br />

14 Hume Street<br />

Dublin 2, Irland<br />

Treuhänder<br />

Chase Manhattan Bank (Ireland) plc<br />

Chase Manhattan House<br />

International Financial Services Centre<br />

Dublin 1, Irland<br />

Anlageberater<br />

Federated Global Investment Management Corp.<br />

175 Water Street<br />

New York, New York,<br />

USA 10038-4965<br />

Sub-Berater<br />

Federated Investment Counseling<br />

1001 Liberty Avenue<br />

Pittsburgh, Pennsylvania,<br />

USA 15222-3779<br />

Verwalter<br />

Chase Funds Management Services (Ireland) Limited<br />

Chase Manhattan House<br />

International Financial Services Centre<br />

Dublin 1, Irland<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

KPMG Wirtschaftsprüfer<br />

International Financial Services Centre<br />

5 George’s Dock<br />

Dublin 1, Irland<br />

Rechtsberater<br />

Arthur Cox<br />

Earlsfort Centre<br />

Earlsfort Terrace<br />

Dublin 2, Irland<br />

Deutsche Zahlstelle<br />

Chase Manhattan Bank AG<br />

Grueneburgweg 2<br />

60322 Frankfurt am Main<br />

Deutschland<br />

Federated Unit Trust 26


06/2003<br />

FEDERATED UNIT TRUST<br />

NACHTRAGSPROSPEKT<br />

für die <strong>NORAMCO</strong>-Anteile des<br />

EURO-RENTEN<br />

9. Juni 2003<br />

- 1 -


Dieser Nachtragsprospekt des Federated Unit Trust (der "Trust")<br />

bezieht sich auf die <strong>NORAMCO</strong>-Anteile die eine Klasse von Anteilen<br />

des Euro-Renten darstellt, und sollte in Verbindung mit<br />

dem Verkaufsprospekt vom 3. Juli 2001 gelesen werden.<br />

Dieser Nachtrag ist Teil des Verkaufsprospektes und sollte in<br />

Zusammenhang und gemeinsam mit dem Verkaufsprospekt gelesen<br />

werden. Der Begriff "Verkaufsprospekt" beinhaltet<br />

gemäß seiner Verwendung in diesem Nachtrag und im Verkaufsprospekt<br />

des Trusts den Verkaufsprospekt des Trust, diesen<br />

Nachtrag zu diesem Verkaufsprospekt und den/die letzten<br />

Geschäftsbericht(e) und Jahresabschluss/-abschlüsse des Trusts<br />

und der Fonds und, falls diese aktueller sind, deren Halbjahresbericht(e)<br />

und –abschluss/-abschlüsse.<br />

Die in dem Verkaufsprospekt definierten Begriffsbestimmungen<br />

haben, falls nichts anderes angegeben ist, in diesem Dokument die<br />

gleiche Bedeutung wie im Verkaufsprospekt.<br />

ANLAGE IN DEN TRUST<br />

Kauf der <strong>NORAMCO</strong>-Anteile<br />

Die <strong>NORAMCO</strong>-Anteile des Euro-Renten können von zugelassenen<br />

Anlegern an jedem Handelstag zum geltenden Nettoinventarwert<br />

je Anteil zuzüglich der anfallenden Verkaufsgebühr unter Verwendung<br />

des diesem Prospekt beiliegenden Antragsformulars über<br />

Finanzinstitutionen oder Finanzberater (wie z.B. eine Bank oder<br />

einen Investmentmakler), die mit der Vertriebsgesellschaft besondere<br />

Vereinbarungen getroffen haben, um für ihre Kunden<br />

<strong>NORAMCO</strong>-Anteile erwerben zu können, gekauft werden. Solche<br />

Finanzinstitutionen handeln für den Anleger als Vertreter. Der<br />

Manager behält sich das Recht vor, jeden Kaufauftrag zurückzuweisen,<br />

und erst nach Annahme durch den Manager werden alle<br />

Kaufaufträge wirksam und die Anteile ausgegeben.<br />

Aufträge gelten als eingegangen, sobald der Manager die Zahlung<br />

auf das Konto des Fonds durch elektronische Überweisung der<br />

Gelder in Euro erhält. Die elektronischen Überweisungen der Gelder<br />

sind zu richten an die J.P. Morgan Bank AG, Frankfurt,<br />

Deutschland, die ermächtigt ist, Zahlungen im Namen des Mana-<br />

- 2 -<br />

gers in Empfang zu nehmen (für weitere Details zu den Überweisungsinstruktionen<br />

beachten Sie bitte den Kontoeröffnungsantrag<br />

für die <strong>NORAMCO</strong>-Anteile). Zeichnungsgelder müssen bis<br />

16.00 Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) an dem Geschäftstag vor dem<br />

entsprechenden Handelstag eingegangen sein, damit der Auftrag<br />

an einem Handelstag ausgeführt werden kann. Es liegt in der Verantwortung<br />

der Anleger oder ihrer Finanzintermediäre, Zahlungen<br />

für Kaufaufträge unverzüglich zu überweisen.<br />

Um Anlagen in den Euro-Renten zu tätigen, müssen die Antragsteller<br />

bestätigen, dass sie keine US-Personen sind, und sie werden<br />

aufgefordert zu bestätigen, ob sie in Irland Ansässige sind. Anteilinhaber<br />

des Euro-Renten müssen dem Trust unverzüglich Mitteilung<br />

machen, falls sie zu US-Personen werden, und in diesem Fall<br />

haben sie ihre Anteile zurückzugeben oder andernfalls an Nicht-<br />

US-Personen zu übertragen.<br />

Maßnahmen zur Verhütung der Geldwäsche können von einem<br />

Antragsteller verlangen, dass der Antragsteller dem Manager einen<br />

Nachweis seiner Identität vorlegt. Diese Verpflichtung entsteht, es<br />

sei denn, (1) der Antrag wird durch einen anerkannten Finanzintermediär<br />

gestellt oder (2) die Zahlung erfolgt durch ein Bankinstitut,<br />

das sich in jedem Fall in einem Land befindet, das über<br />

Geldwäschevorschriften, die denen von Irland gleichwertig sind,<br />

verfügt.<br />

Die Antragsteller werden benachrichtigt, falls ein Identitätsnachweis<br />

erforderlich ist. So kann zum Beispiel von einer Person verlangt<br />

werden, eine Kopie eines Reisepasses oder eines Ausweises, die<br />

ordnungsgemäß von einer öffentlichen Behörde wie einem Notar,<br />

der Polizei oder dem Botschafter im Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts<br />

beglaubigt ist, zusammen mit einem Nachweis der<br />

Anschrift des Antragstellers, wie z.B. einer Rechnung der Stadtwerke<br />

oder einem Bankauszug, vorzulegen. Im Fall von Gesellschaften<br />

als Antragsteller kann die Vorlage einer beglaubigten<br />

Kopie der Gründungsurkunde (und jeder Firmenänderung), der<br />

Satzung und des Gesellschaftsvertrags (oder gleichwertiger Unterlagen)<br />

und die Vorlage einer Zeichnungsliste von Bevollmächtigten,<br />

die Namen, Berufsbezeichnungen, Geburtsdaten, Wohn- und<br />

Geschäftsadressen aller Verwaltungsratsmitglieder und jedes<br />

Aktionärs, der 10% oder mehr des ausgegebenen Grundkapitals<br />

der Körperschaft hält und die Vorlage eines ordnungsgemäß autorisierten<br />

Mandats der Verwaltungsratsmitglieder, ein Konto zu eröffnen,<br />

für diejenigen, die das Konto verwalten werden, verlangt werden.


Mindestanlage<br />

Die anfängliche Mindestanlage für den Euro-Renten beträgt EUR<br />

5.000,00. Es kann jedoch ein Anteilkonto für den Fonds mit einem<br />

geringeren Betrag eröffnet werden, so lange das Konto innerhalb<br />

von 90 Tagen nach der Eröffnung dieses Kontos einen Wert von<br />

EUR 5.000,00 erreicht. Die spätere Mindestanlage beträgt EUR<br />

1.000,00.<br />

Kosten der <strong>NORAMCO</strong>-Anteile<br />

Anleger im Euro-Renten sind verpflichtet, einen zusätzlichen Ausgabenaufschlag<br />

auf den Nettoinventarwert oder den anfänglichen<br />

Angebotspreis der <strong>NORAMCO</strong>-Anteile in einem Betrag von bis zu<br />

3% des Zeichnungspreises zu zahlen.<br />

Alle Zeichnungen von Anteilen müssen in Euro erfolgen. Anleger<br />

können jedoch US-Dollar überweisen, die in Euro zum jeweils<br />

aktuellen Wechselkurs umgetauscht werden. Der Nettoinventarwert<br />

der Anteile wird zum Geschäftsschluss oder zu jedem anderen<br />

Zeitpunkt, den der Manager mit Zustimmung des Verwalters an<br />

jedem Handelstag festsetzt, ermittelt. Anteile, die am ersten Handelstag<br />

(voraussichtlich am 01. Juli 2003) verkauft werden, haben<br />

einen anfänglichen Angebotspreis von EUR 100,00 pro Anteil (der<br />

"anfängliche Angebotspreis"). Es wird einen Einführungszeitraum<br />

vom 12. Juni 2003 bis zum 30. Juni 2003 für das Angebot geben<br />

(der "Einführungszeitraum für das Angebot"), in welchem Anleger<br />

einen Kontoeröffnungsantrag einreichen können. Anleger, die<br />

während des Einführungszeitraums für das Angebot zeichnen,<br />

erhalten den anfänglichen Angebotspreis, sofern der Zeichnungsbetrag<br />

vom Fonds am ersten Handelstag erhalten wird. Die Irish<br />

Financial Services Regulatory Authority wird über jede Änderung<br />

des Einführungszeitraums für das Angebot informiert werden.<br />

Systematisches Anlageprogramm<br />

Ein Anteilsinhaber kann automatisch weitere Anteile laufend kaufen,<br />

indem er den zutreffenden Abschnitt des Antragsformulars ausfüllt.<br />

Der Mindestanlagebetrag unter dem systematischen Anlageprogramm<br />

beträgt EUR 125,00.<br />

- 3 -<br />

Gebühr für unterstützende Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eine Gebühr für unterstützende Verwaltungsdienstleistungen ist<br />

an den Manager in Bezug auf die Anteile aus den Vermögenswerten<br />

des Euro-Renten von maximal 0.50% per annum des<br />

durchschnittlichen täglichen Nettoinventarwerts des Fonds zu<br />

zahlen. Diese Gebühr dient dazu, den Manager in die Lage zu versetzten,<br />

Distributoren und Verkaufsagenten im Zusammenhang mit<br />

geleisteter Unterstützung bei der Bearbeitung von Zeichnungen<br />

und Rücknahmen von Anteilen, bei der Bereitstellung und Erläuterung<br />

von aktuellen Informationen über den Fonds und dessen<br />

Anlageperformance und anderer eventuell erforderlichen Informationen<br />

oder Unterstützungsleistungen zu bezahlen.<br />

Bestätigungen<br />

Der Manager hält für jeden verzeichneten Anteilinhaber ein Anteilkonto.<br />

Es werden weder Namenspapiere noch Inhaberpapiere ausgegeben.<br />

Es werden für jede Ausgabe, jeden Kauf und jede Rücknahme<br />

Bestätigungen über die Eigentumsverhältnisse an die verzeichneten<br />

Anteilinhaber monatlich gesandt (oder quartalsweise,<br />

falls dies ausdrücklich gewünscht wird).<br />

Ein Anteilkonto kann auf einen einzigen Namen oder auf bis zu<br />

vier Namen lautend eröffnet werden. Das Verzeichnis der Anteilinhaber<br />

kann am Geschäftssitz des Trusts eingesehen werden.<br />

Dividenden<br />

Es ist die übliche Politik des Managers, keine Dividenden in Bezug<br />

auf die <strong>NORAMCO</strong>-Anteile auszuschütten oder zu zahlen. Alle<br />

Dividenden werden vom Fonds einbehalten und reinvestiert.<br />

Veräusserungsgewinne<br />

Etwaige Nettoveräusserungsgewinne des Fonds werden nicht an<br />

die Anteilinhaber von <strong>NORAMCO</strong>-Anteilen ausgeschüttet. Alle<br />

Nettoveräusserungsgewinne werden vom Fonds einbehalten und<br />

reinvestiert.


RÜCKNAHME VON ANTEILEN<br />

Rücknahmeanträge<br />

Der Trust nimmt die Anteile zu ihrem bei Geschäftsschluss an einem<br />

Handelstag ermittelten Nettoinventarwert zurück. Rücknahmen<br />

dürfen nur an einem Handelstag vorgenommen werden. Rücknahmeanträge<br />

müssen in ordnungsgemäßer Form eingehen und<br />

werden nur nach Annahme durch den Manager wirksam.<br />

Anteilinhaber können die Anteile einlösen, indem sie sich an den<br />

Manager, die Vertriebsgesellschaft oder die Finanzinstitution<br />

wenden, über die Geschäfte mit den Anteilen angewiesen werden<br />

können. Die Finanzinstitution ist für die unverzügliche Vorlage<br />

von Rücknahmeanträgen und die Erteilung ordnungsgemäßer<br />

schriftlicher Rücknahmeanweisungen an den Manager oder die<br />

Vertriebsgesellschaft verantwortlich.<br />

Es fällt keine Rücknahmegebühr für Anteile an.<br />

Systematisches Entnahmeprogramm<br />

Anteile können automatisch laufend zurückgegeben werden, indem<br />

das Formular mit der Aufschrift "der Kunde wünscht" ausgefüllt<br />

wird. Der Wert des Kontos muss den Betrag von EUR 25.000,00<br />

zum Zeitpunkt der Einrichtung dieses Programms übersteigen.<br />

Dieses Programm kann den Kontostand verringern und eventuell<br />

dezimieren. Erhaltene Zahlungen sollten nicht als Ertrag oder<br />

Einkommen betrachtet werden.<br />

Wiederanlage<br />

Bei Hinweis eines Anteilinhabers wird keine Provision oder<br />

anfängliche Gebühr fällig, wenn ein Anteilinhaber aus dem Verkauf<br />

von Anteilen vom Fonds erhaltende Gelder wieder in den Fonds<br />

innerhalb von 90 Tagen nach Rücknahme dieser Anteile investiert.<br />

Die Anteile werden bei der Wiederanlage zu ihrem Nettoinventarwert<br />

gekauft, wie dieser am Ende des Handelstages, an dem die<br />

Wiederanlage erfolgt, festgestellt wird.<br />

- 4 -<br />

Zahlungsempfang<br />

Gemäß den Anweisungen des Anteilinhabers oder seiner Finanzinstitution<br />

werden die Rücknahmen durch elektronische Überweisung<br />

in Euro ausgeführt. Zahlungen für die Rücknahmeanträge,<br />

die vom Manager vor 16.00 Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) erhalten<br />

und angenommen wurden, werden am dritten darauf folgenden<br />

Handelstag überwiesen. Rücknahmeanträge, die vom Manager<br />

nach dieser Zeit erhalten und angenommen wurden, werden am<br />

nächsten Handelstag ausgeführt.<br />

Jegliche Rücknahmegelder, die nicht innerhalb von sechs Jahren ab<br />

dem Handelstag, an dem die Rücknahme erfolgt ist, beansprucht<br />

werden, werden auf ein gesondertes nicht verzinsliches Konto<br />

übertragen, das vom Manager oder dessen Benannten zugunsten<br />

des Anteilinhabers, dem diese Rücknahmegelder zustehen, geführt<br />

wird.<br />

Zwingende Rücknahmen<br />

Auf Grund der hohen Kosten für die Führung der Anteilkonten<br />

mit niedrigen Guthaben kann der Trust Anteile, die auf Konten des<br />

Fonds liegen, zurückzahlen und dem Anteilinhaber die Erlöse auszahlen,<br />

wenn das Kontoguthaben dieses Fonds unter den erforderlichen<br />

Mindestwert von EUR 5.000,00 sinkt. Bevor die Anteile<br />

zurückgezahlt werden, um ein Konto zu schließen, wird der Anteilinhaber<br />

schriftlich benachrichtigt, dass er 30 Tage für den Erwerb<br />

zusätzlicher Anteile hat, um den für das Fondskonto geforderten<br />

Mindestwert zu erreichen.<br />

Der Trust behält sich das Recht vor, Anteile zurückzuzahlen, die<br />

gegenwärtig oder in Zukunft von einer US-Person oder einem in<br />

Irland Ansässigen unmittelbar oder mittelbar gehalten werden,<br />

oder, wenn das Halten der Anteile durch eine Person rechtswidrig<br />

ist oder den Interessen des Trusts schadet oder in sonstiger Weise im<br />

Treuhandvertrag untersagt ist.


Die Vertriebsgesellschaft<br />

Der Manager hat die <strong>NORAMCO</strong> AG als Vertriebsgesellschaft (die<br />

"Vertriebsgesellschaft") für den Vertrieb und die Verkaufsförderung<br />

der <strong>NORAMCO</strong>-Anteile in der Bundesrepublik Deutschland,<br />

Österreich, der Schweiz und Liechtenstein eingesetzt. Die Einsetzung<br />

der Vertriebsgesellschaft erfolgte gemäß eines auf den<br />

11. Juni 2003 datierenden Vertriebsvertrages zwischen dem<br />

Manager und der Vertriebsgesellschaft. Die Vertriebsgesellschaft<br />

kann vertragliche Vereinbarungen mit Händlern, als ihre Beauftragte<br />

für den Vertrieb der <strong>NORAMCO</strong>-Anteile, abschließen. Der<br />

Manager begleicht die im Hinblick auf die Vertriebsgesellschaft<br />

anfallenden Honorare und Kosten aus seinem eigenen Honorar<br />

oder der Gebühr für unterstützende Verwaltungsdienstleistungen.<br />

Deutsche Zahlstelle<br />

Die Zahlstelle für den Trust in Deutschland ist die J.P.Morgan<br />

Bank AG, Grüneburgweg 2, 60322 Frankfurt am Main.<br />

Wesentlicher Vertrag<br />

Zusätzlich zu den im Verkaufsprospekt genannten Verträgen wurde<br />

der folgende wesentliche oder eventuell wesentliche Vertrag abgeschlossen:<br />

Der Vertriebsvertrag vom 11. Juni 2003 zwischen dem Manager<br />

und der <strong>NORAMCO</strong> AG, demzufolge letztere für den Manager Vertriebsdienstleistungen<br />

erbringt.<br />

9. Juni 2003<br />

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