Das Prämiensystem für die Branche Baustoffe - Steine - Erden
Berufsgenossenschaft
Rohstoffe und chemische Industrie
Baustoffe - Steine - Erden
Theodor-Heuss-Straße 160
30853 Langenhagen
Telefon: 0511 7257-749
Fax: 0511 7257-790
Das Prämiensystem für die
Branche Baustoffe - Steine - Erden
2010
Prämiensystem
Prämiensystem
Wer mehr tut, wird belohnt!
Das Prämiensystem der BG RCI für die Branche Baustoffe - Steine - Erden.
Das seit 2005 angebotene Prämiensystem „Wer mehr tut wird belohnt“
hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt! Über 14 Millionen Euro bislang
gezahlte Prämien stehen für 40 Millionen Euro an Investitionen in Sich erheit
und Gesundheitsschutz in den Unternehmen der Baustoffindustrie.
Auch unter dem Dach der am 01.01.2010 erstandenen Berufsgenossenschaft
Rohstoffe und chemische Industrie wird das
Prämiensystem für die Branche Baustoffe - Steine - Erden weiter
angeboten, um mit wirksamen Investitionsanreizen neue Impulse
für einen weiteren Rückgang von Unfällen und Berufskrankheiten
zu setzen. Das Budget für 2010 wurde auf 3,5 Millionen
Euro festgesetzt.
Die Prämienbedingungen wurden angepasst, um weiter einer
möglichst großen Zahl von Unternehmen bei einem limitierten
Budget eine Beteiligung zu ermöglichen: die Prämienhöhe liegt
nun bei 20 % der Netto-Fremdkosten, maximal 20.000 Euro in einer
Prämiengruppe und 50.000 Euro pro Jahr und Unternehmen.
Eine weitere Neuerung betrifft die erfolgreiche Vermeidung von
Arbeitsunfällen. Ein ab 2010 gültiges neues Beitragsausgleichsverfahren
wird mit einer Bonuskomponente zu Beitragsnachlässen
bei überdurchschnittlich guter Unfallbilanz führen; damit
entfällt die bisherige Prämiengruppe IX (Herausragende Ergebnisse
in der Verhütung von Arbeitsunfällen) ab 2010.
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Ziele
Fragen
Die Ziele des Prämiensystems
Mit dem Prämiensystem wollen wir wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes in den Mitgliedsunternehmen
der Branche Baustoffe - Steine - Erden der BG RCI fördern (§ 162, Abs. 2 SGB VII). Die Ziele sind im Einzelnen:
Die Förderung von Innovationen im Betrieb
Die Schaffung eines positiven, materiellen Anreizsystems
Die Förderung von nachahmenswerten Ideen
Die Steigerung der Motivation von Unternehmen in Arbeitssicherheit zu investieren.
Prämien können in neun Prämiengruppen vergeben werden:
Prämiengruppe I
Erwerb des Gütesiegels oder Einführung
eines gleichwertigen Arbeitsschutzmanagement-Systems
Prämiengruppe VI
Umsetzung des Präventionsschwerpunktes
gesundheitsfördernde Fahrersitze
Fragen zum Prämiensystem
Welche Voraussetzungen müssen
berücksichtigt werden?
Damit wir Ihre Initiativen prämieren können, müssen
Ihre angemeldeten Präventionsmaßnahmen
zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
wirksam beitragen,
über gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderungen
hinaus gehen – allein die Einhaltung der
Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften reicht
nicht aus,
nachvollziehbar belegt werden, z. B. durch Rechnungsbelege,
Zertifikate, Fotos, usw.,
bereits realisiert sein – Absichtsbekundungen
werden nicht berücksichtigt,
nachweislich entweder im Jahr 2010 oder in 2009
umgesetzt und abgeschlossen, sowie noch nicht
im Rahmen des Prämiensystems prämiert worden
sein.
Wenn Sie Zweifel haben in welche Prämiengruppe
Ihre Maßnahme fällt oder ob sie die Bedingungen erfüllt,
rufen Sie einfach unsere Prämien-Hotline
(05 11) 72 57-749 an.
Prämiengruppe II
Umsetzung besonderer Maßnahmen
zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
Prämiengruppe III
Umsetzung besonderer Maßnahmen zur
Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Prämiengruppe VII
Umsetzung erfolgreicher Maßnahmen
zur Staub- oder Lärmprävention
Prämiengruppe VIII
Umsetzung ausgewählter prämierter
Innovationen aus dem Förderpreis Arbeit
– Sicherheit – Gesundheit
Wie hoch kann Ihre Prämie sein?
Die Prämie soll – neben dem betrieblichen Nutzen –
einen weiteren Anreiz bieten und gerecht bemessen
werden. Deshalb richtet sich die Prämienhöhe nach
dem finanziellen betrieblichen Aufwand (z. B. Investitionskosten,
externe Beratungsdienstleistungen),
der Unternehmensgröße oder der Höhe des letzten
Beitrags zur BG. Die Prämie bemisst sich grundsätzlich
nach den Netto-Fremdkosten. Die Höchstprämie
je Prämiengruppe beträgt 20.000 Euro. Sie können
aber auch mehrere Maßnahmen aus verschiedenen
Prämiengruppen zur Prämierung einreichen –
dann beträgt die maximal erzielbare Gesamtprämie
je Mitgliedsunternehmen 50.000 Euro. Prämien für
Verbrauchsgüter werden nicht gewährt. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte den Informationen zu den einzelnen
Prämiengruppen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Prämie?
Prämiengruppe IV
Umsetzung besonderer Maßnahmen
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Prämiengruppe V
Förderung von sicherem Verhalten
und Durchführung von betrieblichen
Kampagnen
Prämiengruppe IX
wird ab 01.01.2010 durch das neue
Beitragsausgleichsverfahren (BAV)
abgedeckt
Prämiengruppe X
Einführung und Umsetzung eines betrieblichen
Eingliederungsmanagements
Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie
besteht nicht. Es handelt sich um ein freiwilliges
Angebot der BG auf Basis eines Vorstandsbeschlusses.
Für das Prämiensystem steht ein Gesamtbudget in
Höhe von 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vergabe
der Prämien richtet sich nach der Reihenfolge des
Eingangs der Prämienanmeldungen. Sobald alle
erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen und
die interne Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde,
werden Prämien an die Mitgliedsunternehmen ausgeschüttet,
es sei denn, die zur Verfügung stehenden
Finanzmittel sind bereits ausgeschöpft. Wir empfehlen
Ihnen deshalb, Ihre prämienwürdigen Maßnahmen
möglichst frühzeitig anzumelden und darauf zu
achten, dass die beigefügten Belege und Dokumente
aussagekräftig und vollständig sind.
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Fragen
Prämiengruppe I
Was müssen Sie tun, um die
Prämie zu erhalten?
Benutzen Sie zur Anmeldung Ihrer prämienwürdigen
Maßnahmen bitte immer den Anmeldebogen
zum Prämiensystem. Er ist den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt, kann über das
Internet (www.stbg.de/praemie) abgerufen
oder einfach kopiert werden.
Wichtig: Benutzen Sie bitte jeweils einen
Anmeldebogen pro Maßnahme.
Der Anmeldebogen dient zugleich als
Leitfaden für die benötigten Angaben und
Dokumente. Folgen Sie deshalb einfach den
Hinweisen auf dem Anmeldebogen und schildern
Sie uns für jede Maßnahme:
Art und Umfang,
Zielsetzung und Erfolg,
Beginn und Abschluss,
Fremdkosten.
Bitte dokumentieren Sie Ihre Angaben durch Fotos, Foto-CD‘s,
Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden,
Bauabnahmen oder geeignete Nachweise. Hierdurch ermöglichen
Sie uns die Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben. Die Technischen
Aufsichtsbeamten werden sich lediglich in Einzelfällen
davon überzeugen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt
wurden.
Hinsichtlich der Prämiengruppen I und X benutzen Sie bitte die
speziellen Anmeldebogen.
Beachten Sie bitte, dass der Anmeldebogen komplett ausgefüllt
und alle Unterlagen beigefügt sind. Ihre Anmeldung kann erst
nach der Vollständigkeitsprüfung für das Prämienverfahren angenommen
werden.
Bei Investitionen, die nicht alleine der Sicherheit oder dem
Gesundheitsschutz dienen – zum Beispiel Erdbaumaschinen
– muss der finanzielle Wert der prämienrelevanten Mehrausstattung
– zum Beispiel ein Beleuchtungspaket – ersichtlich sein.
Sofern dieser Betrag in der Rechnung nicht separat ausgewiesen
ist, kann dies durch eine Hersteller- oder Lieferantenbestätigung
erfolgen.
Ihre Unterlagen senden Sie an die:
Berufsgenossenschaft
Rohstoffe und chemische Industrie
Branchenprävention Baustoffe - Steine - Erden
Theodor-Heuss-Str. 160
30853 Langenhagen
Können Sie sich nur in einer
Prämiengruppe beteiligen?
Jedes Unternehmen kann sich nicht nur in einer, sondern in allen
Prämiengruppen – auch mehrfach – beteiligen. Zu beachten ist
lediglich, dass die je Unternehmen erzielbare Höchstprämie auf
50.000 Euro begrenzt ist.
Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Sobald Ihre Prämienanmeldung vorliegt und die erforderlichen
Unterlagen vollständig sind, überprüfen wir, ob Ihre für das
Prämiensystem angemeldete Maßnahme die Bedingungen erfüllt
und Ihre Initiative anhand der eingereichten Unterlagen plausibel
nachvollzogen werden kann. Unmittelbar danach wird Ihre Prämie
festgesetzt und auf das Firmenkonto überwiesen. Es gibt also
weder für die Einreichung der Prämienanmeldungen noch für die
Ausschüttung der Prämien einen Stichtag – vielmehr werden die
Prämien fortlaufend ausgeschüttet, solange das zur Verfügung
stehende finanzielle Budget dies im laufenden Haushaltsjahr
zulässt.
Weitere Antworten auf häufig
gestellte Fragen …
… finden Sie im Internet unter www.stbg.de/praemie/faq.html
Wir empfehlen Ihnen, bei Ihren Lieferanten nachzufragen, ob
aufgrund des Prämiensystems Sonderkonditionen angeboten
werden. Sie profitieren so doppelt!
Prämiengruppe I
Erwerb des Gütesiegels „Sicher mit
System“ oder Einführung eines
gleichwertigen Arbeitsschutzmanagement-Systems
Arbeitsunfälle in der Baustoff-Industrie
sind überwiegend auf organisatorische
oder verhaltensbedingte Fehler zurückzuführen.
Deshalb ist die Förderung von
systematischem Arbeits- und Gesundheitsschutz
von großer Bedeutung. Daher
wird der Erwerb des Gütesiegels „Sicher
mit System“ im Rahmen dieser Prämiengruppe
prämiert.
Zur Bestätigung des Gütesiegels ist ein
Wiederholungs-Audit nach drei Jahren
vorgeschrieben.
Prämienhöhe
Grundprämie je Unternehmen (bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte)
Zusatzprämie je Arbeitnehmer (ab dem 11. Vollzeitbeschäftigten)
Höchstprämie je Unternehmen
Das Gütesiegel wird in der Regel für das Gesamtunternehmen erworben. Im Einzelfall
besteht nach Rücksprache auch die Möglichkeit, das Gütesiegel für selbstständige
Produktionsstätten, Werke und Werksgruppen zu erwerben.
Beispiel: Gütesiegel für ein Betonwerk mit 30 Vollzeitbeschäftigten
Erwerb des Gütesiegels und Nachweis mit Zertifikat.
Prämienhöhe
Grundprämie (hierin enthalten: 10 Vollzeitbeschäftigte)
Zusatzprämie für 20 Vollzeitbeschäftigte (20 x 200 Euro)
Gesamtprämie
Für ein erfolgreiches
Wiederholungs-Audit
wird ebenfalls
eine Prämie gewährt.
Gleichwertig sind
auch andere mit Zertifikat
nachgewiesene Arbeitsschutzmanagement-Systeme
(z. B. SCC, OHSAS
18001), wenn sie die Kriterien des ILO-
Leitfadens (ILO: Internationale Arbeitsschutzorganisation
der Vereinten Nationen)
erfüllen.
Die Prämie für das Gütesiegel „Sicher mit
System“ wird automatisch nach erfolgreichem
Audit bzw. Wiederholungs-Audit
gezahlt. Nähere Informationen erhalten
Sie von Ihrem Gütesiegel-Fachberater.
2.000 Euro
200 Euro
10.000 Euro
2.000 Euro
4.000 Euro
6.000 Euro
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Prämiengruppe II
Prämiengruppe III
Prämiengruppe II
Prämiengruppe III
Umsetzung besonderer
Maßnahmen zur Verbesserung
der Arbeitssicherheit
In dieser Prämiengruppe werden
Maßnahmen prämiert, die
auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen
abzielen und das Sicherheitsniveau
in den Unternehmen erhöhen,
zum Beispiel:
Prämienhöhe
Einbau von Kamerasystemen zur Verbesserung
der Rückraumsicht an Radladern,
Muldenkippern oder Dumpern.
Einführung einer generellen Schutzbrillentragepflicht
in Produktionsbereichen.
Investitionen in Systeme zur elektronischen
Bruchwand- bzw. Bohrlochvermessung.
Anbau von optimierten Zugangstreppen
zu Erdbaumaschinen.
Umsetzung besonderer Maßnahmen
zur Verbesserung des betrieblichen
Gesundheitsschutzes
Hier werden Maßnahmen prämiert, die auf
die Vermeidung von Berufskrankheiten,
die Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung
durch ergonomische Maßnahmen oder die
Verringerung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
zielen. In Betracht kommen
aber auch betriebliche Investitionen zur
aktiven Gesundheitsprävention, z. B.:
Investitionen in
die ergonomische
Gestaltung
von Arbeitsplätzen,
z. B. die
Beschaffung
höhenverstellbarer
Arbeitstische.
Beschaffung gut sichtbarer
Wetterschutzkleidung in Signalfarbe
mit Reflexmaterialien.
Organisation und Durchführung von Gesundheitsprogrammen
für Mitarbeiter.
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Höchstprämie
20.000 Euro
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Beispiel: Installation eines Mischerreinigungssystems
Ausrüstung eines Mischers mit einem automatischen Reinigungssystems. Nachweis
z. B. durch Vorlage der Lieferantenrechnung, Einbaubestätigung und Fotodokumentation.
Prämienhöhe
Nachgewiesene Fremdkosten für das
Mischerreinigungssystem
26.000 Euro
Höchstprämie
20.000 Euro
Beispiel: Gesundheitsprogramm zur Prävention von Rückenerkrankungen
(Teilnehmerzahl: 40 Beschäftigte) Nachweis z. B. durch Vorlage der Rechnung des
Trainers, der Rechnung über 40 Trainingsmatten sowie 40 Gymnastikbälle, der Beauftragung
des Trainers, von Teilnehmerlisten, der Rechnung über Nutzungsentgelt für
Trainingsraum.
Gesamtprämie 20 %
5.200 Euro
Prämienhöhe
Beispiel: Schutzbrillen-Tragepflicht
Einführung einer generellen Schutzbrillen-Tragepflicht in einem Betonwerk mit 95 Beschäftigten
in der Produktion. Nachweis z. B. durch Vorlage der Betriebsvereinbarung,
Unterweisungsbelege und Lieferantenrechnungen für Schutzbrillen inkl. Schutztaschen.
Prämienhöhe
Nachgewiesene Fremdkosten:
10 x 2 Trainerstunden
40 Trainingsmatten
40 Gymnastikbälle
Miete für Trainingsraum (10 x 100 Euro)
Fremdkosten insgesamt
Gesamtprämie 20 %
1.800 Euro
1.200 Euro
400 Euro
1.000 Euro
4.400 Euro
880 Euro
Nachgewiesene Fremdkosten für 2 Schutzbrillen
(1 x Klarsicht / 1 x Sonnenschutzfunktion,
Aufbewahrungsschutztasche) je
Mitarbeiter (95 x 26 Euro)
Gesamtprämie 20 %
2.470 Euro
494 Euro
8
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Prämiengruppe IV
Prämiengruppe V
Prämiengruppe IV
Prämiengruppe V
Umsetzung besonderer
Maßnahmen zur Verbesserung
der Verkehrssicherheit
In dieser Gruppe werden Maßnahmen
prämiert, die auf die
Vermeidung von Unfällen im
innerbetrieblichen Verkehr und
Straßenverkehr abzielen. Dazu gilt es,
das Sicherheitsniveau entweder durch
bewusstseinsbildende oder technische
Maßnahmen nachweislich zu erhöhen.
Prämien werden vergeben für:
die Erarbeitung von Broschüren zur
Verkehrssicherheit.
die Durchführung von Seminaren zum
Thema.
die Gestaltung von innerbetrieblichen
Verkehrswegen.
die Ausrüstung beziehungsweise Ausstattung
von z. B. Radladern, SKW mit
wirksamen Rückhaltesystemen wie
dem 3-Punkt-Gurt.
die Teilnahme an einem anerkannten
Verkehrssicherheitstraining.
Sicherheits-Assist-Systems für Nutzfahrzeuge,
die nicht gesetzlich vorgeschrieben
sind.
Förderung von sicherem Verhalten
und Durchführung von betrieblichen
Kampagnen
Prämiert werden Maßnahmen zur Verbesserung
der Gesundheitsprävention im
Unternehmen. Dazu zählt die Durchführung
von bewusstseinsbildenden Maßnahmen
wie Schulungen oder Seminare
im Arbeits- und Gesundheitsschutz für
Führungskräfte und Mitarbeiter. Prämiert
wird auch die Durchführung von innerbetrieblichen
Kampagnen zur Vermeidung
von Unfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Außerdem wird die
betriebsspezifische
Umsetzung von
Schwerpunktkampagnen
belohnt.
Dazu zählen zum
Beispiel:
die Durchführung von
Seminaren zur Gefahrenwahrnehmung
und Verhaltensbeeinflussung.
innerbetriebliche Kampagnen gegen
Unfallschwerpunkte wie z. B. Stolper-,
Rutsch- und Sturzunfälle und der sichere
Umgang mit Leitern.
Prämienhöhe
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Höchstprämie
20.000 Euro
Höchstprämie
20.000 Euro
Prämie pro Teilnehmer bei Verkehrssicherheitstraining
Pkw-Training
Motorrad-Training
max. 100 Euro
max. 100 Euro
Beispiel: Durchführung von vier Seminaren „Gefahrenwahrnehmung und Verhaltensbeeinflussung“
für Mitarbeiter und ein Seminar für Führungskräfte durch externer Anbieter
Nachgewiesene Seminarkosten:
5 x 2.000 Euro
10.000 Euro
Transporter-Training
max. 120 Euro
Gesamtprämie 20 %
2.000 Euro
Lkw-Training / Geländewagen-Training
max. 150 Euro
Beispiel: Ausrüstung eines Lkw mit automatischem Notbremssystem
Nachgewiesene Fremdkosten
Gesamtprämie 20 %
4.900 Euro
980 Euro
Beispiel: Konzeption und Durchführung einer innerbetrieblichen Präventionskampagne durch
eine Werbeagentur
Entwicklung und Druck von Plakaten,
Broschüren und einer innerbetrieblichen
BAUZ-Zeitung
Gesamtprämie 20 %
35.000 Euro
7.000 Euro
Beispiel: Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bei sechs Radladern auf max. 20 km/h
Nachgewiesene Fremdkosten 6 x 1.000 Euro
Gesamtprämie 20 %
6.000 Euro
1.200 Euro
Beispiel: Teilnahme von 16 Mitarbeitern an einem Pkw-Verkehrssicherheitstraining
Nachgewiesene Teilnahmegebürhren:
16 x 160 Euro
Prämie (16 x 100 Euro)
2.560 Euro
1.600 Euro
10
11
Prämiengruppe VI + VII
Prämiengruppe VII
Prämiengruppe VI
Umsetzung des Präventionsschwerpunktes
Es wird die Ausrüstung und
Nachrüstung von Fahrzeugen
mit gesundheitsfördernden
Fahrersitzen prämiert. Zuschüsse
gibt es bei der Anschaffung von:
ergonomisch gestalteten,
besonders schwingungsgedämpften,
besonders bandscheibenschonenden
Fahrersitzen in Lastkraftwagen, Erdbaumaschinen
und Gabelstaplern.
Prämienhöhe „Experten-Gutachten“
Grundprämie
50 % der Gutachtenkosten
Prämienhöhe
Höchstprämie
10.000 Euro
Grundprämie
Höchstprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
20.000 Euro
Prämienhöhe „Grenzwertunterschreitung“
Grundprämie
20 % des letzten Beitrags zur BG
Beispiel: Nachrüstung von drei Radladern mit luftgefederten Komfortsitzen
Höchstprämie
20.000 Euro
Nachgewiesene Fremdkosten: 3 x 2.150 Euro
Gesamtprämie 20 %
6.450 Euro
1.290 Euro
Die Prämien „Experten-Gutachten“ bzw. „Grenzwertunterschreitung“ können frühstens
nach drei Jahren erneut beantragt werden!
Prämienhöhe „Maßnahmenumsetzung“
Prämiengruppe VII
Grundprämie
Höchstprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
20.000 Euro
Umsetzung erfolgreicher
Maßnahmen zur Stauboder
Lärmprävention
Es werden Maßnahmen prämiert,
die eine dauerhafte
Verbesserung der Lärm- oder
Staubsituation und eine langfristig
gesicherte Einhaltung der gesetzlichen
Grenzwerte in lärm- und staubintensiven
Produktionsbereichen zur Folge haben.
Prämien werden gewährt für:
Erstellung eines Experten-Gutachtens
zur betriebsspezifischen Lärm- oder
Staubsituation an Arbeitsplätzen durch
eine sachkundige, unabhängige Stelle.
im Gutachten nachgewiesene langfristig
gesicherte Einhaltung der gesetzlichen
Grenzwerte.
Umsetzung von Maßnahmen (ggf. im
Gutachten empfohlen) zur Verbesserung
der Lärm- und Staubsituation.
Beschaffung von individuellem Gehörschutz
(Otoplastiken).
Beispiel: Erstellung eines Lärmgutachtens inklusive Messungen und Empfehlungen zur Lärmminderung
Nachgewiesene Fremdkosten lt. Rechnung
Gesamtprämie 50 %
4.500 Euro
2.250 Euro
Beispiel: Naturwerkstein-Unternehmen mit 39 Mitarbeitern. Unterschreitung der Staubgrenzwerte
bei der Granitbe- und -verarbeitung
Letzter BG Jahresbeitrag
62.500 Euro
Gesamtprämie 20 %
12.500 Euro
Beispiel: Umrüstung eines Betonsteinfertigers auf lärmarme Verdichtung
Nachgewiesene Fremdkosten lt. Rechnung
130.000 Euro
20 % der Fremdkosten 26.000 Euro
Gesamtprämie (Höchstprämie)
20.000 Euro
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Prämiengruppe VIII
Prämiengruppe VIII
Prämiengruppe VIII
Umsetzung ausgewählter prämierter Innovationen aus dem Förderpreis
Arbeit – Sicherheit – Gesundheit
Regelmäßig werden im Rahmen des jährlichen Förderpreis-Wettbewerbes
innovative Lösungen für mehr Sicherheit oder Gesundheitsschutz prämiert.
Um den prämierten Innovationen zu einer größeren Breitenwirkung zu verhelfen,
wird ihre Anwendung in anderen Unternehmen in dieser Prämiengruppe
honoriert.
Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der prämienwürdigen Förderpreis-Ideen.
Die Anschriften ermöglichen Ihnen eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Preisträgern.
Innovative Absaugung an Handmaschinen für
die Steinbearbeitung auf Baustellen
Prämienhöhe
Grundprämie
Höchstprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Investitions-,
Fremd- oder Materialkosten
20.000 Euro
Beispiel: Anschaffung einer Rettungsrutsche
Erwerb der prämierten Rettungsrutsche für eine sichere Bergung von Verletzten aus Behältern
mit seitlich angeordneten Mannlöchern. Nachweis durch Vorlage der Rechnung
sowie entsprechender Unterweisungsbelege.
Prämienhöhe
Nachgewiesene Fremdkosten für eine Rettungsrutsche
Gesamtprämie 20 %
1.900 Euro
380 Euro
Problem
Beim Schleifen und Trennen von Naturstein mit Diamantwerkzeugen
entsteht sehr viel Staub. Dieser
kann für den Menschen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen
bis hin zur Lungenkrankheit Silikose führen.
Eine wirkungsvolle Stauberfassung und eine kontrollierte
Staubniederschlagung ist daher unerlässlich.
Bei der stationären Natursteinbearbeitung erfolgt
dies oft durch fest installierte Staubabsaugungen.
Schwieriger gestaltet sich die Staubbekämpfung auf
Baustellen. Viele auf dem Markt angebotene handgeführte
Maschinen ermöglichen nur eine unzureichende
Stauberfassung und aufwändige Staubniederschlagung.
Die Akzeptanz bei den Mitarbeitern für
den Einsatz dieser Geräte ist daher gering.
Lösung
Das Unternehmen Galeski Werkzeuge und Maschinen
hat ein System entwickelt, das das Problem der
unwirksamen Staubabsaugung löst. Es ist nachgewiesen,
dass das System beim Einsatz in nicht geschlossenen
Räumen auf der Baustelle den Staub
nahezu vollständig erfasst und in einem Filtersack
zuverlässig zurückhält. Darüber hinaus ist sichergestellt,
dass die Mitarbeiter die gewohnten Arbeitsabläufe
beibehalten können und die Akzeptanz somit
erheblich gesteigert wird.
Der entstehende Staub wird direkt am Arbeitsbereich
des Werkzeuges über speziell geformte Ansaugkanäle
angesaugt und über einen Schlauch in einen Filtersack
geblasen. Der notwendige Unterdruck wird über
ein im Maschinengehäuse integriertes Turbolüfterrad
erzeugt, das über einen Zahnriemen vom Hauptmotor
angetrieben wird.
Der Filtersack ist mit einer speziellen staubundurchlässigen
Membran und einem Rückschlagventil ausgestattet.
Kontakt:
Galeski Werkzeuge und Maschinen
Boschstraße 7 | 56457 Sainscheid
Frank Wegner | Tel.: (0 26 63) 94 37-24
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Prämiengruppe VIII
Prämiengruppe VIII
Rettungsrutsche für die Bergung
Verletzter aus Behältern
Ein neuer Weg für die Bearbeitung von Naturstein
Problem
Naturstein ist seit Menschengedenken ein unverzichtbarer
Baustoff. Die Bearbeitung ist, insbesondere
wenn quarzhaltige Materialien verarbeitet werden,
oft mit der Entstehung von gesundheitsgefährlichem
Staub verbunden. Die Bearbeitung von kleineren
Werkstücken erfolgt in der Regel auf Tischen mit
integrierter Absaugung. Der anfallende Staub wird in
einem Wasserbad gebunden und daraus mit einem
Abscheidesystem entfernt. Beim Auftreten großer
Staubmengen – dies ist immer bei Polier- und Schleifarbeiten
der Fall – ist dieses System sehr schnell
überlastet. Das hat zur Folge, dass die Grenzwerte
für mineralische Stäube am Arbeitsplatz nicht sicher
eingehalten werden können. Darüber hinaus ist die
Entsorgung des in Wasser gebundenen Staubes
aufwändig und wird daher nicht immer konsequent
durchgeführt. Auch führt der Einsatz dieser Systeme
zu einer Erhöhung der Feuchtigkeit und damit zu einer
Beeinträchtigung des Raumklimas in den Arbeitsräumen.
Lösung
Im Unternehmen ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG
wurde ein neuer Absaugtisch entwickelt, der mit einer
Trockenabscheidung arbeitet. Die Absaugung des
Polier- und Schleifstaubes erfolgt über eine versenkbare
rückwärtige Absaugwand und variabel zuschaltbare
Randsaugeinheiten. Das Gerät arbeitet mit einer
Umluftführung, so dass keine Luft in die Umgebung
abgegeben werden muss. Die Reinigung der angeschlossenen
Filtereinheiten geschieht automatisch
und eine staubfreie Entsorgung des Filterstaubes ist
gewährleistet. Die raumklimatischen Bedingungen
beim Einsatz der Trockenentstaubung werden nicht
negativ beeinflusst.
Kontakt:
ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG
Gotenstraße 2-6 | 89250 Senden
Johann Mann | Tel.: (0 73 07) 80 48 84
Fax: (0 73 07) 80 45 81 | E-Mail: info@esta.com
Lärmarme Betonverdichtung
durch harmonische Vibration
Problem
In Behältern, Silos, Tanks und Räumen
mit beengten Verhältnissen müssen regelmäßig
Revisions- und Instandsetzungsarbeiten
durchgeführt werden. Bei der
Planung der Arbeiten ist zu berücksichtigen,
dass Mitarbeiter in Not geraten können
und gerettet werden müssen. Ob im Notfall
schnell genug geholfen werden kann,
hängt auch von der verfügbaren Ausrüstung
für die Rettung Verletzter ab. Das
eigentliche Problem besteht in der Bergung
des Verletzten durch das enge
„Mann-Loch“, weil es meist nur einen
Durchmesser von 600 mm oder weniger
aufweist. Wenn die handlungsunfähige
Person mit Hilfe eines Rettungsseiles aus
dem Mann-Loch herausgezogen wird, besteht
zudem die Gefahr, den Beschäftigten
an der scharfen Mann-Loch-Kante Genickoder
Rückgratverletzungen zuzufügen.
Lösung
Auf der Grundlage langjähriger praktischer Erfahrungen
wurde eine Rettungsrutsche entwickelt, die am
Mann-Loch-Flansch befestigt wird. Mit Hilfe einer
Rettungswinde und dem Rettungsseil kann der Verletzte
über diese Rutsche in Rückenlage aus dem
Behälter herausgezogen werden. Durch die Krümmung
des neuen Rettungsgerätes werden Rückenverletzungen
sicher vermieden. Im praktischen Einsatz
hat das neue Rettungsmittel seine Funktionalität bei
der Bergung von Verletzten mit Atemschutzgeräten
bereits mehrfach bewiesen.
Kontakt:
BORNACK GmbH & Co. KG
Albert-Schäffler-Straße 7 | 74080 Heilbronn
Tel.: (0 71 31) 92 77-0 | Fax: (0 71 31) 92 77-97
E-Mail: info@bornack.de | Web: www.bornack.de
Problem
Bei der Betonsteinfertigung werden Rüttelsysteme
zur Verdichtung des Betons benutzt. Dabei kann ein
Schallleistungspegel in Höhe von 120 Dezibel erreicht
werden. Zur Lärmbekämpfung
dürfen
solche Maschinen
deshalb nur in allseitig
geschlossenen
Lärmschutzkabinen
betrieben
werden – aber
selbst dann stellt
sich an den Arbeitsplätzen noch immer ein arbeitsplatzbezogener
Schallpegel von über 90 Dezibel ein.
Kontakt:
FCN Betonwerk Nüdling GmbH & Co. KG
Schleifmühlenweg | 98660 Themar
Tel.: (06 61) 83 87-0 | Fax: (06 61) 83 87-270
E-Mail: fcn.holding@nuedling.de
Web: www.nuedling.de
Lösung
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde von
einem wissenschaftlichen Institut und einem Betreiber
von Betonsteinfertigern ein neuartiges Verdichtungsverfahren
entwickelt. Durch eine „harmonische
Vibration“ werden vor allem die hochfrequenten
Anteile der Schwingung deutlich reduziert. Die Folge
ist, dass die eingeleitete Energie effizienter für den
eigentlichen Verdichtungsvorgang genutzt und ein
geringerer Anteil in Lärm umgewandelt wird. Aufgrund
der niedrigeren Schwingfrequenz können außerdem
wirksamere Maßnahmen zur Schwingungsisolierung
ergriffen werden.
Kontakt:
IFF Weimar e. V.
(Institut für Fertigteiltechnik und Fertigbau)
Cranachstraße 46 | 99423 Weimar
Tel.: (0 36 43) 86 84-50 | Fax: (0 36 43) 86 84-13
E-Mail: kontakt@iff-weimar.de
Web: www.iff-weimar.de
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Prämiengruppe VIII
Prämiengruppe VIII
Automatische Formreinigung bei der
Betonproduktion von Sonderprodukten
Hightech bei der
Rohstoffgewinnung
DeSi – Ein innovatives
Werkzeug zur Lärmprävention
Problem
Betonprodukte wie z. B. Pflastersteine, Gehwegplatten oder
Bordsteine werden auf automatisch arbeitenden Steinformmaschinen
hergestellt. Dort wird der Frischbeton zunächst
gleichmäßig in einer Form verteilt und anschließend durch die
Auflastform sowie Einleitung von Schwingungsenergie verdichtet.
Um eine gleichmäßig hohe Qualität der Produkte zu gewährleisten,
muss die Auflastform nach jedem Arbeitstakt gereinigt werden,
um lose anhaftende Betonreste zu entfernen. Dazu streift
ein automatischer Reinigungsbesen die Formkonturen mehrmals
ab. Bei der Produktion von nicht symmetrischen Sonderteilen,
z. B. so genannten Bordsteinabsenkern, kann, bedingt
durch die Geometrie der Auflastform, die herkömmliche Reinigungseinrichtung
nicht eingesetzt werden. Um dennoch die
Form zu reinigen, muss bisher die Maschine zwischen zwei Arbeitstakten
abgestellt und die Form von Hand gereinigt werden.
Da dieser Prozess sehr zeitaufwendig ist, kam es in der Vergangenheit
immer wieder zur Umgehung der Sicherheitsvorschriften.
Dabei waren die Beschäftigten einer erhöhten Verletzungsgefahr
ausgesetzt, wenn sie bei laufender Maschine die Reinigungsarbeiten
ausführten.
Kontakt:
Fritz Herrmann GmbH & Co. Betonsteinwerk KG
Siedlung Nr. 11
06722 Kleinhelmsdorf
Tel.: (03 66 94) 40-210 | Fax: (03 66 94) 40-299
E-Mail: info@fritz-herrmann.de | Web: www.fritz-herrmann.de
Lösung
In einem Unternehmen
der Betonstein-Industrie
wurde eine automatische
Reinigungswippe
entwickelt.
Diese auf
den serienmäßigen
Reinigungsschlitten
montierte Einrichtung
gewährleistet eine sichere und vollständige Reinigung
dieser geometrisch anspruchsvollen Sonderform. Damit sind
gefährliche Manipulationen während des Produktionsvorgangs
in einem sicherheitstechnisch kritischen Maschinenbereich
überflüssig.
Problem
In vielen Unternehmen der Natursteinindustrie erfolgt die Gewinnung
des Materials durch Bohr- und Sprengarbeiten. Eine
sichere und wirtschaftliche Ausführung dieser Arbeiten ist
nicht selten von existentieller Bedeutung für diese Betriebe.
Dabei kommt einer exakten Erfassung betriebsspezifischer
Parameter, wie zum Beispiel
Bruchwandgeometrie,
Bohrlochverlauf oder Bohransatzpunkt
und der darauf
basierenden Auslegung der
Sprenganlage, eine überragende
Bedeutung zu. In den
letzten Jahren wurde dazu
von der Industrie eine Reihe
von Messgeräten und Auswerteprogrammen
auf den
Markt gebracht, die sich häufig
nur auf die Betrachtung
von einzelnen Parametern
konzentrieren. Eine Zusammenführung
und Darstellung
aller für eine sichere und wirtschaftlichen
Ausführung von
Sprengarbeiten erforderlichen
Parameter waren damit nicht
möglich.
Lösung
Vor diesem Hintergrund hat die
geo-konzept GmbH die Software
„Quarry 6“ und ein
„QuarryPocket GPS“ entwickelt.
Mit beiden Werkzeugen ist
eine umfassende Datenerfassung
und -auswertung möglich.
Damit können unter
anderem Daten einer 3D-
Bruchwandvermessung, Bohrlochverlauf
und Bohrlochneigung, Höhe und Koordinaten der
Bohransatzpunkte zusammen ausgewertet und zur Auslegung
einer Sprenanlage herangezogen werden. Zur Dokumentation
der sprengtechnischen Planung generiert das Programm eine
große Auswahl an standardisierten Ausdrucken, Karten und
Tabellen, die alle relevanten Daten enthalten.
Problem
Lärm stellt in vielen Produktionsstätten nach wie vor eine permanente
Gesundheitsgefahr dar. Neben vielen innovativen
technischen Lösungen zur Reduzierung der Lärmbelastung
bzw. zum Schutz vor Lärm sind die Erhöhungen des Problembewusstseins
und die Motivation der Mitarbeiter wesentliche
Erfolgskomponenten im Kampf gegen lärmbedingte Schwerhörigkeit.
Dabei ist Lärm ein anspruchsvolles Thema, da er zum
einen in seiner schädigenden Wirkung sehr subjektiv bewertet
wird und der Erfolg von Lärmminderungsmaßnahmen auf Grund
der Komplexität der Einflussfaktoren sehr schwer zu bewerten ist.
Lösung
Im Institut für Fertigteiltechnik und Fertigbau Weimar e. V. (IFF)
wurde jetzt mit „DeSi“ ein neuwertiges Werkzeug zur Lärmprävention
entwickelt. Dabei handelt es sich um ein mobiles
Demonstrations- und Simulationssystem,
mit dem den
Mitarbeitern die Folgen lärmbedingter
Schwerhörigkeit
auf anschauliche und eindringliche
Weise verdeutlicht
werden können. Darüber
hinaus beinhaltet das Programm
eine Datenbank mit
den spezifischen Dämmeigenschaften
einer Reihe von
individuellen Gehörschutzmitteln.
Mit Hilfe eines Mikrofons
kann die Stärke und
das Frequenzspektrum eines
Geräusches aufgenommen
und die spezifische Dämmwirkung
eines ausgewählten
Gehörschutzmittels überprüft
werden. Damit kann ermittelt
werden, welcher Gehörschutz
für welche Lärmart die höchste
Effektivität bietet. Auch
kann mit diesem Werkzeug bei Kenntnis der Dämmwirkung von
Trennwänden, Absorbern und Lärmschutzkabinen vor dem Hintergrund
der vorhandenen Geräuschquelle das jeweilige Lärmminderungspotzenzial
analysiert werden.
Kontakt:
geo-konzept GmbH | Johannes Kutschera
Gut Wittenfeld | 85111 Adelschlag
Tel.: (0 84 24) 89 89 0 | Fax: (0 84 24) 89 89 80
E-Mail: geo@geo-konzept.de
Kontakt:
IFF Weimar | Dr. Ulrich Palzer
Cranachstraße 46 | 99423 Weimar
Tel.: (0 36 43) 86 84 0 | Fax: (0 36 43) 86 84 13
E-Mail: kontakt@iff-weimar.de
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Die Prämiengruppe IX
(Unfallfreiheit) entfällt ab 2010.
Prämiengruppe X
Verfahrensbestimmungen
Verfahrensbestimmungen
Einführung und Umsetzung
eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Betriebliches Eingliederungsmanagement
bedeutet: Wenn
Mitarbeiter innerhalb eines Jahres
länger als 6 Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig sind, prüft
der Unternehmer, wie die Arbeitsunfähigkeit
möglichst wieder überwunden werden
kann. Dazu gehört, mit Leistungen oder
Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Dieser Prozess wird mit dem Betriebsrat
(ggf. auch mit der Schwerbehindertenvertretung)
und dem Mitarbeiter gemeinsam
betrieben. Prämiert wird die Einführung
eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
und die erfolgte Eingliederung
Langzeiterkrankter im Betrieb.
Prämienhöhe
Grundprämie bei Einführung eines
Eingliederungsmanagements
Fallprämie je wiedereingegliedertem und
weiterhin beschäftigtem Mitarbeiter*
Höchstprämie
Prämienvoraussetzungen sind:
die Teilnahme an einem von der Berufsgenossenschaft
angebotenen Seminar, in
dem den Unternehmern die gesetzliche
Verpflichtung und die Möglichkeiten
zur Einführung und Durchführung eines
betrieblichen Eingliederungsmanagements
erläutert werden,
die Vorlage einer Betriebsvereinbarung
zum betrieblichen Eingliederungsmanagement,
der Nachweis über die Erfüllung weiterer,
im Seminar vermittelter Kriterien
zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
sowie
ggf. der Nachweis über erfolgte Eingliederungen
Langzeiterkrankter.
2.000 Euro
500 Euro
20.000 Euro
* „weiterhin beschäftigt“ bedeutet: das Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate nach
Beginn der betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme fortbestehen.
Beispiel: Eingliederungsmanagement
Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements in einem Betonwerk mit
80 Beschäftigten sowie die Wiedereingliederung von drei langzeiterkrankten Mitarbeitern:
Teilnahme an einem Seminar der Berufsgenossenschaft
Abschluss einer Betriebsvereinbarung
Überprüfung anhand einer Checkliste
Nachweis über die erfolgten Wiedereingliederungen
Grundsatz
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische
Industrie muss sicherstellen, dass die Prämien im Sinne
des § 162 Abs. 2 SGB VII vergeben werden. Mit der
Beteiligung am Prämienverfahren erkennen Sie die
Bestimmungen des Prämiensystems an.
Zweck der Förderung
Das Prämiensystem soll dazu motivieren, in Arbeitssicherheit
zu investieren. Außerdem unterstützen wir
damit die Umsetzung von bewährten, nachahmenswerten
Ideen. Ziel ist es auch, die aktive Prävention
in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu fördern.
Vergabe der Prämien
Auf die Gewährung von Prämien besteht kein rechtlicher
Anspruch. Prämien werden ausgeschüttet, bis
das Budget des Ausschreibungsjahres verbraucht ist.
Es entscheidet die Reihenfolge der Eingänge. Die Eingänge
müssen vollständig sein.
Art der Prämien
Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer
Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages
auf das Geschäftskonto des einreichenden Unternehmens
(Voraussetzung: keine Beitragsrückstände).
Die Auszahlung der Prämie ist nicht zweckgebunden.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen
der BG RCI in der Branche Baustoffe - Steine - Erden
(bis 2009 StBG) bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die
Antragsstellung muss durch das Mitgliedsunternehmen
oder im Namen des Mitgliedsunternehmens
erfolgen.
Veröffentlichungen
Das Prämiensystem soll gute Beispiele für aktive
Präventionsarbeit aufzeigen. Die prämierten Maßnahmen
sollen daher vorzugsweise durch Publikationen
in gängigen Fachorganen oder auch geeigneten
Veranstaltungen sowie durch die Aufnahme in Datenbanken
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden.
Die BG RCI ist zur publizistischen
Verwertung der jeweils eingereichten
Maßnahme berechtigt.
Schutzbestimmungen
Die BG RCI haftet nicht für
Schäden, die im Zusammenhang
mit der prämierten Maßnahme,
bzw. deren Umsetzung
stehen.
Gutachter
Sollte dies notwendig sein, kann die BG
RCI sich bei der Beurteilung der Prämienanträge
auch externer Gutachter bedienen. Die Gutachter
sind zur vertraulichen Behandlung der Anträge verpflichtet.
Auskunftspflicht
Mit der Anmeldung zum Prämienverfahren verpflichtet
sich der Antragssteller, der BG RCI jederzeit auf Verlangen
Auskunft über die Abwicklung des Projektes
zu geben. Außerdem erhält die BG RCI jederzeit –
falls notwendig – die Möglichkeit zur Besichtigung
der Ergebnisse der Maßnahme.
Vollständigkeit der Unterlagen
Die Vollständigkeit der Unterlagen ist die Basis für
die Prämierung. Anmeldungen werden erst nach
Feststellung der Vollständigkeit der eingereichten
Unterlagen berücksichtigt.
Prämienhöhe
Grundprämie
Wiedereingliederung von drei Mitarbeitern
nach längeren (>42 Tagen) unfallbedingten
Ausfallzeiten: 3 x 500 Euro
Gesamtprämie
2.000 Euro
1.500 Euro
3.500 Euro
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Anmeldebogen
Ihr Anmeldebogen
Alle Formulare auch im Internet: www.stbg.de/praemie
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