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Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................... 2<br />

Prolog ........................................................................................................................................ 4<br />

Wie alles begann ...................................................................................................................... 5<br />

Die Gegenseite schlägt zurück ................................................................................................ 8<br />

Die Gegenrechnung ............................................................................................................... 13<br />

Ein verhängnisvoller Fehler ................................................................................................. 14<br />

Die verhinderte Einigung – Teil 1 ........................................................................................ 16<br />

Die erste Anwaltsrechnung ................................................................................................... 18<br />

Der erste Anwaltswechsel ..................................................................................................... 18<br />

Das Anordnungsverfahren ................................................................................................... 19<br />

Rechnung Nr. 2 ...................................................................................................................... 22<br />

Die verhinderte Einigung – Teil 2 ........................................................................................ 24<br />

Anwalt Nummer 3 ................................................................................................................. 25<br />

Ein Abend – zwei Anwaltsbesuche ...................................................................................... 30<br />

Ein Rechenkünstler namens Anwalt M ............................................................................... 32<br />

Die Trickkiste des Anwalt W ................................................................................................ 34<br />

Anwältin Nummer 5 .............................................................................................................. 36<br />

Allein gegen Anwalt R ........................................................................................................... 36<br />

Ein teures Weihnachtsgeschenk ........................................................................................... 40<br />

Der Scheidungsantrag ........................................................................................................... 41<br />

Die erneute Vorladung .......................................................................................................... 43<br />

Die Zwischenbilanz Februar 2005 ....................................................................................... 45<br />

Blick über den Tellerrand .................................................................................................... 46<br />

Mein erster finanzieller Sieg ................................................................................................. 47<br />

Der Kampf um den Ehevertrag ........................................................................................... 50<br />

Verschwiegene Tipps ............................................................................................................. 53<br />

Der Richter als Anwaltsersatz .............................................................................................. 54<br />

Der 2. Gerichtstermin ........................................................................................................... 56<br />

Das Urteil ............................................................................................................................... 60<br />

Die Kosten des Unterhaltsverfahrens .................................................................................. 62<br />

Das Angebot ........................................................................................................................... 64<br />

Anwalt Nummer 6 ................................................................................................................. 65<br />

Das Zwischenurteil ................................................................................................................ 67<br />

Die 2. Mandatsniederlegung ................................................................................................. 69<br />

Die Vorstellung des Anwalts Bah ......................................................................................... 70<br />

Die Vorstellung der Anwälte K und Ma .............................................................................. 71<br />

Das abgelehnte Angebot ........................................................................................................ 77<br />

Die Sache mit der Anlage U .................................................................................................. 80<br />

Der Weg zum Semifinale ...................................................................................................... 82<br />

Das Semifinale oder die Gerichtscomedyshow ................................................................... 86<br />

Der Sieg über Anwältin He ................................................................................................... 95<br />

Das Hammerurteil der Comedyrichterin A ........................................................................ 97<br />

Das Ende mit Anwalt K ...................................................................................................... 102<br />

Besuch bei Anwalt Nummer 7 ............................................................................................ 112<br />

Sieg über Anwalt K ............................................................................................................. 118<br />

Zwischenbilanz 2007 ........................................................................................................... 121<br />

Die versuchte Pfändung ...................................................................................................... 123<br />

Vom Gejagten zum Jäger ................................................................................................... 131<br />

2


Anwälte Nummer 10 - 12 .................................................................................................... 171<br />

Zwischenbilanz 1. Quartal 2008 ......................................................................................... 180<br />

Der traurige Fall Ri ............................................................................................................. 181<br />

Frühjahrssturm – Vom Gejagten zum Jäger, Versuch 2 ................................................ 190<br />

Die mathematischen Phantasien des Dr. K ....................................................................... 211<br />

Sommersturm – Operation Strafarossa ............................................................................ 219<br />

Die Sache mit der Anlage U – Teil 2 .................................................................................. 237<br />

Brutus versus Vater ............................................................................................................ 247<br />

Das scheinbar endgültige Finale ........................................................................................ 253<br />

Der Weg zur (über)nächsten Verhandlung ...................................................................... 265<br />

Die Verhandlung der fiktiven Probleme ........................................................................... 281<br />

Schachzüge ........................................................................................................................... 286<br />

D-Day (Der Showdown) ...................................................................................................... 306<br />

Das versuchte Schachmatt .................................................................................................. 321<br />

Das juristische Stalingrad – Die angekündigte Wende .................................................... 322<br />

Die versuchte Ablehnung der Richterin A ........................................................................ 329<br />

Der holprige Weg zum OLG .............................................................................................. 338<br />

Die Phantasien des RA M ................................................................................................... 350<br />

Die dritte Front .................................................................................................................... 352<br />

Der Verfall einer Familie – Der Untergang des Hauses Land ........................................ 356<br />

Die Moral von der Geschichte (Quintessenz, Tipps) ........................................................ 362<br />

Verbesserungsvorschläge an den Staat ............................................................................. 377<br />

Eine Charakterisierung der Anwälte und Richter in diesem Fall .................................. 386<br />

Wertvolle Internetseiten zum Thema Ehescheidung ....................................................... 389<br />

Musterehevertrag ................................................................................................................ 391<br />

Kontakt und Fortsetzung .................................................................................................... 393<br />

Haftungsausschluss ............................................................................................................. 393<br />

Epilog .................................................................................................................................... 393<br />

Danksagung .......................................................................................................................... 396<br />

Stimmen zum Buch ............................................................................................................. 396<br />

Über den Autor .................................................................................................................... 399<br />

3


Prolog<br />

Zugegeben, der Titel klingt provozierend, übertrieben, erinnert teilweise an die Titelzeilen<br />

einer großen Tageszeitung. Aber leider handelt es sich hierbei um die knallharte Realität<br />

eines so genannten Rechtsstaates, den ich persönlich immer wieder mit einer Bananenrepublik<br />

vergleiche bei den Themen Familien- und Strafrecht.<br />

Verstehen Sie mich nicht falsch, hier geht es nicht um die persönliche Abrechnung mit<br />

Anwälten, das habe ich immer sofort erledigt, entweder durch Mandatskündigung,<br />

reduzierten Honoraren oder bei einem ganz kriminellen Burschen mit Strafanzeige und<br />

standesrechtlichen Verfahren. Außerdem habe ich Anwälte immer mit offenem Visier<br />

bekämpft, dazu brauche ich keine Publikationen! Vielmehr geht es um die Anprangerung eines<br />

Systems, was sehr schnell aufgrund eines unglaublichen Familienrechts und windigen<br />

Anwälten die Existenz leicht gefährden kann bis zur Zwangsräumung, und insbesondere um<br />

Ratschläge zur Schadensbegrenzung. Hauptziel ist nämlich, die Tricks und Angewohnheiten<br />

der Anwälte und deren Abwehrmöglichkeiten aufzuzeigen, wie man diese Spezies mit<br />

Maulkorb sicher an der kurzen Leine führt, besonders die juristischen Kampfhunde unter ihnen,<br />

und wie man ggf. besonders windige Burschen zur Strecke bringt, nicht nur bei Scheidungen!<br />

Ebenfalls handelt es sich in diesem Buch nicht um einen extremen Einzelfall! Im Vergleich zu<br />

Vorkommnissen, die Sie zum Beispiel im Internet nachlesen können, sogar noch um relativ<br />

moderate Ereignisse, auch wenn diese anderen Leuten schon unverständlich bis unglaubwürdig<br />

erscheinen. Auch die Talkshow „Fliege“ mit dem Thema „Skandal - wenn die Scheidung<br />

Männer ruiniert „ ,vom 15.2.2005, zeigte ebenfalls unglaubliche Fälle, die in diesem<br />

Rechtsunwesen, ausgerechnet noch im Namen des Volkes möglich sind. Dieser Sendung habe<br />

ich daher ein eigenes kleines Kapitel gewidmet.<br />

Bei einer Scheidungsquote von über 35% in der Bundesrepublik Deutschland muss man sich<br />

unbedingt mit diesem Thema befassen, um im Scheidungsfall vorbereitet zu sein gegen<br />

die diversen finanziellen Fallen, die besonders Besserverdiener erwartet. Hier kann man<br />

extremen Unterhaltsansprüchen oder den unglaublichen Rechnungen der Anwälte - im letzteren<br />

Fall bewegt man sich schnell im Kiloeurobereich - teilweise entgehen bzw. sie reduzieren,<br />

wenn man vorher einige Ratschläge dieser Literatur beherzigt. Und ich übertreibe nicht, wenn<br />

ich behaupte, dass es bei Scheidungen meistens um das finanzielle Überleben geht - meistens<br />

der Männer - die als Unterhaltpflichtige regelrecht zur Ader gelassen werden! Sicher, hier<br />

werden die Erlebnisse des Autors geschildert, nur scheinbar ein individueller Fall, siehe<br />

Leserbriefe, da die Scheidungen immer nach dem gleichen Schema ablaufen. Ferner werden<br />

Sie Umgang mit einer Spezies namens Anwälte haben, von denen ein großer Teil, ca. 62% in<br />

meinem Fall, die reine Geschäftemacherei witterte. Um Ihr Recht geht es dann nicht, sondern<br />

um üppige Honorare! Und genau hier beginnt der Kampf um das finanzielle Überleben!<br />

In dieser wahren Geschichte sind alle Namen unkenntlich gemacht und verändert worden, um<br />

Rechtsstreitereien zu vermeiden, und um die Anzahl der Hartz 4 - Empfänger nicht zu erhöhen.<br />

Ferner sei auf das Titelbild (Geier mit Robe) hingewiesen, was ich grundsätzlich nicht<br />

pauschal auf alle Rechtsanwälte beziehe, sondern speziell auf die Abzocker in meinem Fall,<br />

auch wenn erschreckend viele Leser mir ähnliche Erfahrungen bestätigen. Immerhin gehörten 5<br />

Anwälte von den insgesamt 13 Beurteilbaren in dieser Scheidung nicht zu dieser Kategorie,<br />

immerhin 38%……. Aber fangen wir nun endlich an mit dem juristischen Kabarett, den<br />

erfolgreichen Kreuzzügen des schon von EU-Kommissionen verurteilten deutschen<br />

Familienrechts und den Rechtskaufleuten der Multimilliarden Scheidungsindustrie!<br />

4


Wie alles begann<br />

Nach 15 Jahren Ehe, inklusive einiger schwerer Krisen, stand für mich Anfang Februar 2004<br />

fest, so konnte es nicht weitergehen. Beruflich als Entwicklungsingenieur bei einem<br />

renommierten großen Automobilzulieferer erfolgreich tätig, privat aber immer mehr in<br />

Auseinandersetzungen mit der Ehefrau involviert, stand schon seit 1996 für mich das Ende der<br />

Ehe fest, als meine Frau für mich aus heiterem Himmel damals die Scheidung einreichte, weil<br />

wir unverschuldet finanzielle Probleme hatten, Monate später dann wieder zurücknahm,<br />

nachdem sie ihre finanziellen Ziele nicht erreichte, und auch in den darauf folgenden Jahren<br />

durch diverse Unloyalitäten auffiel, wenngleich nicht im Sinne von Fremdgehen. Meine<br />

Romanze vier Jahren später mit einer Schweizerin zeigte die Kontraste und Defizite meiner<br />

Ehe besonders deutlich auf. Nachdem mein Sohn Brutus meinen PC durchsucht, vertrauliche<br />

Emails auf CD gebrannt hatte und meine Frau diese CD in der Verwandtschaft verteilte,<br />

eskalierte natürlich meine Ehe im Winter 2003/2004 immer mehr, so dass in mir der Entschluss<br />

zur Scheidung aufkommen musste. Am letzten Januarwochenende hielt ich im Internet<br />

Ausschau nach Anwälten in meiner Umgebung, die auf Familien- und Eherecht spezialisiert<br />

waren. Ein Universaltalent als Anwalt, was es meines Erachtens gar nicht geben konnte, kam<br />

für mich nicht in Frage, denn das Scheidungsrecht allein ist schon komplex genug. Dennoch<br />

unterlief mir an dieser Stelle schon ein entscheidender Fehler, der mich fast 2200 Euro gekostet<br />

hätte: Man wertet nicht einfach Anwaltsprofile auf Internetseiten aus, die Eindruck schinden,<br />

wenn ein Anwalt in diversen Ausschüssen sitzt und etwa 20 Jahre Berufserfahrung hat. All dies<br />

sagt überhaupt nichts aus, denn wer selbstständig ist, hat keinen Vorgesetzten, und kann<br />

folglich bei Erfolglosigkeit nicht gekündigt werden. Oder wie es mal mein zweiter Anwalt R so<br />

treffend und stolz formulierte: “Wir Anwälte werden nicht nach Erfolg bezahlt.“ Stimmt, denn<br />

dann würde unser Hartz 4 System völlig kollabieren, das ist meine ehrliche Überzeugung, die<br />

oft bestätigt wurde! Man sollte sich besser mal umhören, wer Erfolge aufzuweisen hat, und<br />

zwar außerhalb des Abrechnungssystems namens BRAGO, was im Juli 2004 durch RVG<br />

ersetzt wurde.<br />

Jedenfalls war ich nicht so schlau und landete bei einer Anwältin, deren Homepage mich<br />

beeindruckt hatte. Allerdings war das auch schon alles, was positive Eindrücke hinterließ. Ich<br />

erzählte ihr von meinem Scheidungswunsch, und ruckzuck unterschrieb ich eine<br />

Blankovollmacht. Mein zweiter Fehler! Generell muss man den Aufgabenbereich eingrenzen,<br />

zum Beispiel erst mal nur eine Handlungsvollmacht in Sachen Unterhaltsangelegenheiten<br />

ausstellen, oder noch besser jegliche Handlungen nur nach Rücksprache mit dem Mandanten<br />

gestatten, denn sonst tauchen Aktivitäten auf der Gebührenrechnung auf, bei denen man aus<br />

dem Staunen nicht mehr herauskommt. Stellen Sie sich mal vor, Sie besitzen Eigentum, ein<br />

Haus im Wert von 250.000 Euro. Ihr Anwalt und der von der Gegenseite unterhalten sich über<br />

diesen strittigen Zugewinnausgleich. Ruckzuck kann ggf. der Streitwert bei diesen 250.000<br />

Euro liegen, und die Gebührenrechnung kann für jede Seite gut 7.000 € betragen, wie gesagt,<br />

nur für dieses Thema. Gehen Sie davon aus, dass Anwälte sich öfter zu Besprechungen<br />

zusammenfinden, und das kann folglich teuer werden. Davon ganz abgesehen, durch den<br />

Gedankenaustausch zweier Experten ändern sich nicht selten deren Meinungen, in meinem Fall<br />

konkret Ehevertrag und Haftbarkeit Anwältin. Es besteht aber noch eine andere große Gefahr<br />

bei einem Anwaltswechsel, da dann Gebühren doppelt berechnet werden. Und wenn man die<br />

Aufgabenbereiche sequentiell nach Notwendigkeit abarbeiten lässt, dann ist dies schon mal<br />

eine Schadenbegrenzung. Konkret: Anwalt 1 überzeugt nicht gerade bei Unterhaltsfragen,<br />

zeigt einem nicht die Möglichkeiten der Unterhaltsreduzierung, macht vielleicht sogar Fehler.<br />

Sie wechseln daraufhin den Anwalt. Klar, für Unterhaltsangelegenheiten werden Sie noch<br />

einmal Geld auf den Tisch legen müssen. Aber noch schlimmer wäre es, wenn Sie auch noch<br />

für Zugewinnausgleichsfragen, etc. auch noch mal zahlen müssten.<br />

5


Diese Vollmachten geben Anwälten alle nur denkbaren Handlungsfreiheiten, etwa Erheben von<br />

Klagen, Widerklagen, Antragstellung in Folgesachen, außergerichtliche Schritte aller Art,<br />

Abschluss von Vereinbarungen, Stellen von Anträgen, Bewirkung von Zustellungen,<br />

Ladungen. Der Gipfel ist die Klausel „ohne Vollständigkeit auf Aufzählung“ einer Vollmacht.<br />

Das bedeutet, wenn Ihrem Rechtsbeistand sonstige Handlungen noch einfallen, hat er hierzu die<br />

Blankovollmacht, folglich einen Blankoscheck! Wenn Sie beim Bauen eines Hauses Ihren<br />

Architekt mit solchen Vollmachten ausstatten, brauchen Sie sich nicht wundern, wenn dieser<br />

Ihnen einen zweiten und unbezahlbaren Buckingham Palast hinstellt! Also mein Tipp: Am<br />

besten unter die umfangreiche Vollmacht, die generell die Lizenz zum Gelddrucken darstellt,<br />

einen Satz handschriftlich darunter schreiben: „Aktionen nur nach Rücksprache mit dem<br />

Mandanten!“ Und wenn Ihr Anwalt an dieser Stelle Ärger macht, dann sofort ab zum nächsten<br />

Anwalt, von denen gibt es genug dank Pisaabitur!<br />

Aber zurück zu meinem Anwaltsbesuch. Die Vollmacht war schnell unterschrieben, und die<br />

ältere Dame rechnete mir vor, was ich ab sofort an Unterhalt zu zahlen hatte, nämlich<br />

stolze 1630 Euro für meine Kinder und Ehefrau, die natürlich noch in der ehelichen Wohnung<br />

wohnten. Mir selber blieben noch 1700 Euro zum leben, wovon aber die Eigentumswohnung,<br />

Strom, Nebenkosten und mein Wirtschaftsgeld beglichen werden mussten. Die Zeit des<br />

Sparens war damit vorbei, der Beginn des finanziellen Falls hatte begonnen, erfordern doch die<br />

Anwälte Kapital ohne Ende. An dieser Stelle fragt man sich schon, wofür man zahlen soll? Ich<br />

gebe zu, man hat die Trennung von Tisch und Bett, also muss die Ehefrau Wirtschaftsgeld<br />

bekommen, was Essen, Trinken und Kleidung beinhaltet. Aber 1630 Euro? Wofür? Ich habe<br />

mal nachgerechnet: Die beiden Kinder mit Ehefrau erfordern etwa 120 Euro Wirtschaftsgeld<br />

pro Woche. Kleidungsbedarf pro Jahr für meine drei Familienmitglieder: 1500 Euro, macht<br />

linear abgeschrieben pro Monat 125 Euro plus 500 Euro Wirtschaftsgeld = 625 Euro. Der<br />

Ehefrau verbleiben 1300 Euro Taschengeld mit den 300 Euro aus ihrem Nebenjob. Haben Sie<br />

so viel Taschengeld?? Und ich hatte sogar noch Glück, dass meine Nochfrau einen Job im<br />

Rahmen des 400 Euro Gesetzes hatte, sonst wäre ich bei 1800 Euro Unterhalt gelandet!<br />

Betrachten wir dieses ungeheure Szenario mal genauer: Dem Ehemann verbleiben von den<br />

ca. 3300 Euro Nettogehalt nach Abzug des Unterhalts 1700 Euro, von denen er Lebenshaltungskosten<br />

von 1400 Euro zu begleichen hat. Also Kosten wie Baukredit, Versicherungen,<br />

Telefon, Strom, sein Wirtschaftsgeld, Auto. Gönnt er sich kein Taschengeld, so kann er<br />

theoretisch 300 Euro sparen bei diesem überdurchschnittlichen Gehalt. Während seine Frau<br />

Prozesskostenhilfe erhält, rollen regelmäßig auf ihn Anwaltsrechnungen zu, in meinem Fall<br />

typisch so ab1300 Euro aufwärts. Das heißt, für den Unterhaltszahler beginnt der freie Fall in<br />

den finanziellen Abgrund, während seine Frau mit den beiden Kindern monatlich 1300 Euro<br />

zur Seite legen kann! Meine Arbeitskollegen, oft junge Ingenieure, die gerade mal 1-3 Jahre im<br />

Beruf standen, also frisch von der Universität oder Fachhochschule kamen, beneideten meine<br />

Frau um diese „Nettogehälter“, die meinen jungen, studierten Kollegen fremd waren. Meine<br />

Frau, die nie einen Beruf erlernt hatte - sie warf die Lehre als Zahnarzthelferin im dritten Jahr -<br />

zog mit akademischem Gehalt davon! Ich spreche hier nicht von der Gesetzgebung einer<br />

südamerikanischen Bananenrepublik, sondern von der Bundesrepublik Deutschland! Natürlich<br />

hat der Gesetzgeber dafür auch eine „plausible“ Begründung: Der eheliche Lebensstandard<br />

muss erhalten bleiben, wobei ich mir die Frage erlauben darf, mit welchem Recht? Ein<br />

Arbeitsloser könnte mit gleichem Recht einen solchen Anspruch gegenüber dem Arbeitsamt<br />

stellen! Und wenn der Ehemann für die hohe Lebensqualität allein gesorgt hat, weil die Ehefrau<br />

keinen erlernten Beruf hat, dann geht man halt vom Gehalt des Ehemanns aus, der Defizite<br />

seiner Frau ausgleichen muss. Hier zählt also nicht ihr Anspruch aufgrund ihrer Fähigkeiten,<br />

sondern man garantiert ihr einen Lebensstandard jenseits ihrer beruflichen Möglichkeiten! An<br />

dieser Stelle wollen die Frauen und der Gesetzgeber natürlich vom Thema Emanzipation nichts<br />

6


wissen, weshalb diese für mich eines der größten Täuschungen und Lügen des 20. Jahrhunderts<br />

darstellt! Aber noch einmal zurück zum Standpunkt und der „Logik“ des Gesetzgebers: Der<br />

eheliche Lebensstandard soll erhalten bleiben. Dies ist meistens unmöglich, müssen doch nun<br />

zwei Haushalte versorgt werden, folglich Zahlungen getätigt werden, die den Lebensstandard<br />

an die Grenze des Existenzminimums führen. Kurzum, hier wird eine Theorie aufrechterhalten,<br />

die meistens versagt, sogar versagen muss! Beweis genug sind die zahlreichen<br />

Sozialhilfeempfänger, die aus einer Scheidung hervorgehen. Ich möchte diesen Gedanken<br />

anhand eines Extremfalles mal näher beleuchten, der genug Potential für Missbrauch<br />

beinhaltet: Ein gut verdienender Mann heiratet seine große Liebe, die bisher von Sozialhilfe<br />

lebte, da sie weder einen ordentlichen Schulabschluss noch einen erlernten Beruf besitzt. Es<br />

werden Kinder in die Welt gesetzt, was ein natürliches Ziel ist. Es wurde Eigentum geschaffen<br />

wie etwa ein kleines Häuschen oder eine Eigentumswohnung. Beide leben sich auseinander, es<br />

kommt zur Scheidung. Frau und Kinder ziehen mit akademischen Gehältern und einem halben<br />

Haus davon, der Ehemann verliert letzteres, weil er sehr wahrscheinlich der Frau nicht die<br />

Hälfte davon auszahlen kann. Ferner erwarten ihn fünfstellige Anwaltsrechnungen, wenn um<br />

dieses Eigentum auch noch gestritten wird! Der einstige Besserverdiener landet nahe an der<br />

Selbstbehaltgrenze, sprich an der Grenze zur Sozialhilfe, da er nun auch noch Kredite für die<br />

Folgen dieses Rechtsstreits abbezahlen darf. Fiktion? Nein, knallharte Realität in dieser<br />

Republik, die sich auch noch Rechtsstaat nennt! Und wenn das jüngste Kind auch noch nicht 13<br />

Jahre alt ist, brauchen Frauen überhaupt nicht arbeiten zu gehen gemäß dem Unterhaltsrecht bis<br />

2007, diese Kinder als Schutzschild missbrauchen, Mann, bezahle ruhig weiter. Und sollte oder<br />

will die Frau danach nicht mehr in ihren alten Beruf reinkommen nach so langer Auszeit, auch<br />

nicht schlimm, dann zahlt der Ehemann halt weiter! Ohne zeitliche Begrenzung wird das von<br />

unserem Gesetzgeber ermöglicht!<br />

Dieses reale Beispiel zeigt aber auch die Widersprüchlichkeit unserer Gesetzgebung auf und<br />

somit die fehlende Logik unserer Gesetzgeber und Juristen. Nehmen wir mal an, jemand kauft<br />

sich einen Doktortitel an einer Universität in irgendeiner Bananenrepublik, so ist dies illegal<br />

und strafbar, wenn dieser Titel in der Bundesrepublik verwendet wird, um etwa dadurch in<br />

andere Gehaltsebenen vorzudringen. Wenn aber durch unser Familienrecht zum Beispiel die<br />

Exfrau eines Chefarztes gehaltlich aufsteigt zur promovierten Assistenzärztin, selbst wenn<br />

diese Analphabetikerin ist, dann ist dies nicht nur legal, sondern wird regelrecht vorgeschrieben<br />

vom Familienrecht. Fazit: Das Erschleichen einer angesehenen gesellschaftlichen Stellung ist<br />

nur mit dem Segen des Familienrechts legal. Daher der Tipp für Männer, die sich einen Titel<br />

kaufen wollen zwecks finanziellem und gesellschaftlichen Aufstieg: Heiraten Sie eine reiche<br />

Frau, und sie haben sogar den Segen unserer Familienrichter bei einer Scheidung!<br />

Aber wieder zurück zu unserem ursprünglichen Beispiel mit der unterhaltsberechtigten<br />

Ehefrau. Sicher werden Sie, verehrter Leser, denken: Okay, der Ehepartner kann sich ja einen<br />

Vollzeitjob nehmen. Das senkt den Unterhalt gewaltig. Richtig gedacht, bezogen auf die<br />

menschliche Logik, aber völlig daneben, bezogen auf unser Familienrecht, was oft nichts mit<br />

Logik zu tun hat! Wenn eine Frau vorher keinen Job hatte, dann ist es ihr im Trennungsjahr<br />

nicht zuzumuten arbeiten zu gehen, so entschied es ein Oberlandesgericht! Das heißt: Während<br />

des gesamten Trennungsjahrs kann ihre Frau in ihrem Haushalt wohnen, muss nicht arbeiten<br />

gehen und kassiert, wie in meinem Fall über 1000 Euro Taschengeld pro Monat. Sicher wollen<br />

Sie jetzt die Begründung dieses Urteils erfahren? Ganz einfach: Durch die ausbleibende<br />

Berufstätigkeit wachsen die Chancen, während dieses Trennungsjahrs wieder zueinander zu<br />

finden. Einem Arbeitslosen sperrt man dagegen für mehrere Monate die Unterstützung, wenn<br />

dieser ein Stellenangebot ausschlägt. Ein phänomenales Familienrechts! Und was unsere<br />

Gesetzgeber überhaupt nicht bedenken mangels Weitsicht: Wenn Frauen das verlockende<br />

Angebot annehmen mit der Arbeitspause im Trennungsjahr, dann sinken ihre Chancen<br />

7


erheblich, wieder in den alten Beruf rein zukommen. Nach einem Jahr ist man oft schon nicht<br />

mehr vermittelbar. Aber das kann dem Gesetzgeber egal sein, dann zahlt halt der ehemalige<br />

Ehepartner bis zum Lebensende Unterhalt (nach altem Unterhaltsrecht bis 2007). Den letzten<br />

beißen die Hunde - das Prinzip unseres Familienrechts!<br />

Ich habe über das Internet recht viele Frauen kennen gelernt. Im Schnitt bei etwa jeder 4.<br />

Chatterin wurden die einstigen Ehemänner in die Scheinselbstständigkeit oder<br />

Dauerarbeitslosigkeit getrieben, die oft noch nicht mal Kinderunterhalt mehr zahlten mangels<br />

Einkommen! Sie fuhren noble Autos, die natürlich der Freundin gehörten, hatten ihre<br />

regelmäßigen Flugreisen, natürlich alles von der Freundin finanziert, verdienten nur an der<br />

nicht pfändbaren Selbstbehaltgrenze von ca. 900 €. Sie verstehen? Offiziell bekommen knapp<br />

500.000 Kinder keinen Unterhalt vom Vater, so der Stand vom Sommer 2006!<br />

So sehr ich einerseits diese ausbleibenden Alimente verurteile, kann ich andererseits diese<br />

Gegenmaßnahmen verstehen. Gewalt erzeugt nun mal Gegengewalt, Actio gleich Reactio. Ein<br />

ungerechtes System muss man mit den gleichen Waffen schlagen, schließlich kann man<br />

bekanntlich den Teufel nur mit Belzebub austreiben! Außerdem kommt der menschliche<br />

Selbsterhaltungstrieb zum Vorschein. Deswegen würde ich persönlich niemals einen<br />

bettelarmen Menschen, der sich was zum Essen stiehlt, um zu überleben, als Kriminellen<br />

titulieren, auch wenn ich mich bei diesem Beispiel sehr weit vom geltenden Recht entferne.<br />

Aber zurück zum sogenannten Familienrecht. Hier wird der Lebensstandard des beruflich<br />

erfolgreichen Ehepartners als Maßstab für den unter Umständen erfolglosen<br />

Unterhaltsempfänger. Hier wäre es gerechtfertigt, den Beruf und somit das Einkommen des<br />

Begünstigten als Grundlage für seinen Unterhalt zu nehmen! Und für den Kinderunterhalt kann<br />

ein Durchschnittseinkommen als Grundlage dienen, zwei Schritte zur sozialen Gerechtigkeit.<br />

Aber zurück zu meinem 1. Anwaltsbesuch. Ich nahm diese ungeheuren Unterhaltszahlen<br />

zähneknirschend hin, und meine Anwältin setzte ein entsprechendes Schreiben auf, in<br />

dem meine Scheidungsabsichten ersichtlich waren. Dann verließ ich nach etwa einer<br />

halben Stunde die Kanzlei, begleitet von einem Angstgefühl des bevorstehenden finanziellen<br />

Verfalls. Klar, die Zeiten, in denen ich etwa 600 Euro pro Monat zur Seite legen konnte, waren<br />

vorbei, 300 Euro nun das theoretische Maximum. Davon konnte man immerhin noch leben,<br />

dachte ich, aber es kam noch schlimmer.....<br />

Die Gegenseite schlägt zurück<br />

Eine Woche später meldete sich die Gegenseite. Meine Frau hatte sich ebenfalls einen Anwalt<br />

genommen, obwohl einer genügt hätte bei einer einvernehmlichen Scheidung, was enorme<br />

Kosten verhindert hätte. Noch viel schlimmer war aber der Name des Anwalts meiner Frau, der<br />

mich aufgrund seines negativen Rufes erschauern ließ. Bekannt als Umsatzspezialist im<br />

Familienrecht mit bestenfalls durchschnittlichem juristischen Background, aber mit<br />

unglaublichen Phantasien, biss er sich wie eine Hyäne solange in seine Beute fest - immer<br />

wieder neue Tricks und Scheinprobleme anwendend - bis die Richter nach vielen Jahren von<br />

diesen Scheinkämpfen endlich die Schnauze voll hatten, und die Würgegriffe an seinen Opfern<br />

völlig genervt beendeten. Das können ohne Weiteres über 5 Jahre sein, in denen dieser Anwalt<br />

dank fiktiver Probleme das Scheidungsurteil so lange hinauszögerte, sprich so lange<br />

abkassierte. Meine Anwältin hatte sich bei diesem Thema regelrecht bei mir ausgeheult. Ihre<br />

Mandanten wurden durch diese Verzögerungstaktiken bis zur Weißglut getrieben. Nicht nur die<br />

8


Taschen dieses Anwalts füllen sich dabei, auch erhielten seine Mandantinnen so lange<br />

Trennungsunterhalt. Eine nur scheinbar perfekte Symbiose, denn die Kosten der Kämpfe<br />

überstiegen oft den Unterhalt, was man auch Verlust nennt! Mein Vorschlag, eine<br />

Härtefallscheidung zu erzwingen, indem man mal betrunken seine Frau gepflegt durchprügelte<br />

mit der flachen Hand und ohne jegliche Verletzungen, also z.B. Ohrfeigen, erwies sich bei dem<br />

örtlichen Richter als leider nicht geeignet, da man dann aus seiner eigenen Wohnung flog,<br />

könnte aber je nach Richter die preiswertere Lösung sein! Dieser hervorragende juristische<br />

Kaufmann wurde von seinen Kollegen regelrecht beneidet. So etwa von meinem zweiten<br />

Anwalt, der insbesondere den imposanten Fuhrpark schätzte, bestehend aus Porsche Carrera<br />

und Audi TT. Aber auch die Schreiben des Herrn M verdienten Anerkennung. Fast jeder Brief<br />

von ihm enthielt ein Ultimatum unter Klageandrohung , meistens dreimal extra hervorgehoben<br />

im Schriftsatz. Einem nicht vorbestraften Staatsbürger lässt ein solches Schreiben nachts nicht<br />

mehr schlafen. Allerdings hatte ich mich nach einigen Monaten an diese gewöhnt, so dass in<br />

mir keine Regungen mehr wach wurden, der gegnerische Anwalt für mich nur noch eine<br />

Witzfigur darstellte. In seinem Schreiben vom 11.2.2004 wurde im Wesentlichen um<br />

Offenlegung meines Vermögens und monatlichen Einkommens gebeten, völlig normal ist das,<br />

hierbei zweimal eine Frist in Fettschrift gedruckt zwecks „Vermeidung einer einstweiligen<br />

Anordnung“. Aber schauen wir uns mal auszugsweise dies noch relativ harmlose Schreiben des<br />

Herrn M an, in dem der Unterhalt noch relativ moderat ausfiel, da mein Einkommen zu meinen<br />

Gunsten geschätzt wurde. Hinweis: Bei den nachfolgenden Schreiben werden meistens die<br />

Anrede und zum Schluss die freundlichen, kollegialen Grüße aus Platzgründen von mir<br />

weggelassen.<br />

Wir zeigen an, dass uns Frau Land mit ihrer Interessenvertretung beauftragt hat.<br />

Es handelt sich um die Geltendmachung von Getrenntlebensunterhaltsansprüchen sowie von<br />

Unterhaltsansprüchen zu Gunsten der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder<br />

a) Brutus geb. 1989 b) Viveka geb. 1991<br />

Wir dürfen Ihre Mandantschaft bitten,<br />

1.)<br />

Auskunft zu erteilen über den Bestand des Einkommens und über den Bestand des Vermögens.<br />

2.)<br />

Die erbetene Auskunft bitten wir zu belegen durch Vorlage der Gehaltsabrechnungen und<br />

Spesenabrechnungen für das Jahr 2003 sowie durch Vorlage einer Abschrift der Steuererklärung<br />

für das Jahr 2002 und durch Vorlage einer Abschrift des Steuerbescheides für das Jahr 2002.<br />

Wir dürfen Ihre Mandantschaft bitten, den nach Auskunftserteilung zu bestimmenden<br />

Getrenntlebensunterhalt zu zahlen, beginnend mit dem Februar 2004.<br />

Der Ordnung halber erbitten wir Erledigung des Auskunftsbegehrens bis zum 29. Februar 2004.<br />

Ferner dürfen wir Sie bitten, den Mindestbedarf der Kinder in Höhe von jeweils 406,00 EUR und den<br />

Mindestbedarf unserer Mandantschaft in Höhe von 540,00 EUR auszugleichen bis zum 29. Februar 2004.<br />

Der Mindestbedarf unserer Mandantschaft errechnet sich wie folgt:<br />

Einkommen unserer Mandantschaft durchschnittlich 300,00 EUR monatlich. Es sind somit insgesamt zu<br />

entrichten 1.352,00 EUR. Zahlungsvermittlung innerhalb der vorbezeichneten Frist zwecks Meidung einer<br />

einstweiligen Anordnung wird erbeten. Der Kindesunterhalt ist mitgeteilt worden in der Annahme, dass das<br />

Kindergeld unserer Mandantin zufließt. Weil es Ihrer Mandantschaft zufließt, erhöht sich der geschuldete<br />

Unterhalt von 406,00 EUR um weitere 77,00 EUR auf 483,00 EUR, so dass insgesamt weitere 154,00 EUR zu<br />

zahlen sind, also letztendlich 1.506,00 EUR monatlich.<br />

Schon dieses Schreiben offenbart unser völlig ungerechtes Rechtssystem in punkto<br />

Unterhalt. Obwohl die Familie noch beim Ehemann wohnte, der brav alle Rechnungen beglich<br />

- wie Versicherungen oder Baukredite - die Frau lediglich Wirtschaftsgeld für sich und die<br />

9


Kinder zahlen musste, inklusive Kleidung, was zusammen etwa knapp 500 Euro im Monat<br />

ergaben, so erhielt sie dennoch 1506 Euro, was sage und schreibe 1000 Euro (in Worten:<br />

Tausend Euro) Taschengeld für sie ergab, die sie jeden Monat verscherbeln durfte! Der<br />

Ehemann dagegen hatte am Ende des Monats keinen Euro für Rücklagen mehr, obwohl sich<br />

mittlerweile Anwaltsrechnungen im vierstelligen Bereich ergaben, oder zu einem späteren<br />

Zeitpunkt eine nicht unbeträchtliche Summe für die Anschaffung von Hausrat ausgegeben<br />

wurde, da der Ehepartner einiges an Mobiliar beim Auszug mitnehmen durfte. Waren Kinder<br />

vorhanden, gehörte die Küche der Frau, der teuerste Teil des Inventars. Kurzum, für den<br />

Ehemann begann eine finanzielle Talfahrt bei gleichzeitigen steigenden Ausgaben.<br />

Überstunden machte er natürlich schon, das hieß, noch weitere Einnahmen waren nicht mehr<br />

möglich. Noch schlimmer war der psychologische Effekt: Obwohl ich es aufgrund von<br />

Leistungen zu einem gut bezahlten Beruf gebracht hatte, blieb mir kaum noch was. Meine<br />

Motivation bei der Arbeit sank dramatisch, der Konflikt bei der Arbeit und somit der Verlust<br />

meines Jobs war möglich. Wie oft hatte ich in der Scheidungszeit Diskussionen mit meinem<br />

Vorgesetzten, dem mein drastischer Leistungsabfall auffiel. Ist doch klar, denn es geht einem<br />

sehr oft nur ein Gedanke durch den Kopf: Wie überlebe ich finanziell? Wie kann ich den<br />

Unterhalt schnellstmöglich reduzieren, um nicht in den finanziellen Abgrund getrieben zu<br />

werden? Schließlich hatte ich nur wenige Reserven, dank einer anspruchsvollen und weniger<br />

sparsamen Frau, die ihr Geld aus dem 400 Euro Job für sich allein beanspruchte. Kurzum, es<br />

waren Gedanken um das finanzielle Überleben, die einen regelrecht regierten, und das<br />

insbesondere auch nachts!<br />

Noch schlimmer ist, dass man diesen Trennungsunterhalt nicht durch Eheverträge<br />

ausschließen kann. Nur der nacheheliche Unterhalt kann durch entsprechenden<br />

Vertrag und unter bestimmten Voraussetzungen eliminiert werden. Doch bis es soweit<br />

ist, vergehen oft Jahre, in dem man hilflos zusehen muss, wie es finanziell bergab geht.<br />

Aber es kam noch schlimmer, denn mittlerweile lagen meine Einkommensnachweise<br />

vor, und die Gegenseite errechnete erneut und noch hemmungsloser den Unterhalt der<br />

Familie. Gleichzeitig wurde sich zum Ehevertrag geäußert, der zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt überhaupt keine Rolle spielte, griff er doch generell erst mit dem Scheidungsurteil.<br />

Wie schon anfangs erwähnt, war der gegnerische Anwalt ein hervorragender Kaufmann,<br />

der wusste, wie man richtig Umsatz machte, sprich in seine Tasche. Man besprach einfach ein<br />

Thema mit hohem Streitwert, auch wenn es noch gar nicht zur Debatte stand, dann hatte man<br />

das Recht, entsprechende Gebühren zu berechnen. Und die hatten sich gewaschen, wie wir<br />

noch sehen werden!<br />

Schauen wir uns aber auch einen Ausschnitt dieses Schreiben der Gegenseite vom 5.3.2004<br />

an, was meinen finanziellen Untergang einleiten, und gleichzeitig auch zu einem für den<br />

Anwalt lukrativen Anordnungsverfahren gegen mich führen sollte. Da große Teile der<br />

Unterhaltsberechnung völlig fehlerhaft waren, was das Gericht durch völlig andere Summen<br />

auch später indirekt bestätigt hatte, wird die Zusammenfassung des Schriftsatzes veröffentlicht:<br />

II. Ehegatte<br />

Der Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 1.191,81 €<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Unterhaltsansprüche sind von dem Unterhaltspflichtigen wie folgt zu regulieren:<br />

Brutus erhält Unterhalt in Höhe von 461,00 €<br />

Viveka erhält Unterhalt in Höhe von 461,00 €<br />

10


Wir dürfen nach alledem bitten, die Zahlung des erbetenen Unterhaltes bis zum 15. März 2004<br />

zu vermitteln zwecks Meidung einer einstweiligen Anordnung. Innerhalb der vorbezeichneten Frist erbitten<br />

wir auch die oben genannten weiteren Informationen.<br />

Unsere Mandantin war Schülerin bis 1982 und hatte dann eine Ausbildung als Zahnarzthelferin begonnen,<br />

die sie ohne Abschluss im Jahre 1984 beendete. Sie nahm dann eine Stellung als Verkäuferin in einem<br />

Ladengeschäft auf. Diese Arbeit führte unsere Mandantin fort bis zu dem Umzug in den Schwarzwald im<br />

Oktober 1987. Sie hat dann einige Zeit als Aushilfe in einer Kantine gearbeitet. Nach alledem war unsere<br />

Mandantschaft in einer doch sehr abhängigen Lage. Ihre Mandantschaft erklärte, dass es zu einer<br />

Eheschließung nur dann käme, wenn zuvor ein Ehevertrag geschlossen werden würde.<br />

Der Ehevertrag ist Beleg dafür, dass eine Fremdbestimmung unserer Mandantschaft gegeben war, weil<br />

a) der Vertrag vor der Eheschließung geschlossen wurde.<br />

b) die Ehefrau hochschwanger war.<br />

Dieses Schreiben forderte Unterhaltszahlungen in Höhe von ca. 2100 Euro monatlich!<br />

Man muss sich das mal vorstellen: Die Ehefrau hatte keine Lust, einen Beruf zu erlernen,<br />

hat zwei Kinder und erhält nun ein akademisches Gehalt, was kein Jungingenieur verdient,<br />

der gerade von der Universität kommt! Von meinen 3800 Euro, die sich inklusive des 13.<br />

Monatsgehalts und Steuerrückzahlungen ergaben, blieben mir weniger als die Hälfte. Von<br />

den 1700 Euro musste ich Baukredit, Versicherungen, Auto, mein Wirtschaftsgeld,<br />

Nebenkosten, Strom, etc. bezahlen. Am Ende des Monats blieb nichts mehr übrig. Wie ich<br />

dann auch noch die vierstelligen Anwaltskosten zahlen sollte, war mir ein Rätsel, geschweige<br />

denn die Abfindung an meine Frau nach dem Scheidungsurteil.<br />

Aber sehen wir uns dieses Schreiben noch ein wenig genauer an, denn die 2100 Euro Unterhalt<br />

waren nur die Spitze des Eisberges. Es wurde mir ein Wohnwertvorteil von 350 Euro<br />

angerechnet, obwohl die Ehefrau noch in derselben Wohnung lebte, sie also denselben<br />

Wohnwertvorteil hatte. Der Richter lehnte übrigens später mit dem gleichen Argument diesen<br />

Wohnwertvorteil ab! Ebenso wurde die Kreditbelastung der Eigentumswohnung völlig<br />

ignoriert, weil diese sich natürlich unterhaltsmindernd auswirkte. Anwalt M beging aber diese<br />

fehlerhafte Berechnung vorsätzlich, um den Streitwert zu erhöhen und um ein<br />

Unterhaltsverfahren zu provozieren, was seine Einnahmen erheblich . Und die völlig sinnlose<br />

Beurteilung des Ehevertrages zu diesem viel zu frühen Zeitpunkt setzte die Verursachung von<br />

Kosten nur fort. Kurzum, hier war primär Kostentreiberei im Spiel!<br />

Über seine einseitige Betrachtung des Ehevertrages möchte ich mich nicht großartig äußern.<br />

Er verwies auf ein OLG-Urteil, was sich auf einen ganz speziellen Fall bezog, also nicht ohne<br />

weiteres auf meine Verhältnisse transformiert werden konnte. Dass er das wesentlich<br />

wichtigere BGH-Urteil vom Februar 2004 nicht erwähnte, bei dem den Parteien im Bereich des<br />

nachehelichen Unterhalts und Zugewinnausgleichs weitgehende Freiheiten eingeräumt wurde.<br />

Verständlich, sollte doch seine Mandantin im Irrglauben leben, der Vertrag wäre ungültig.<br />

Ferner stempelte er sie quasi als nicht geschäftsfähig ab, als er die gravierenden beruflichen<br />

Unterschiede zwischen mir und meiner Frau aufführte, die eine extreme Ungleichheit und auch<br />

Abhängigkeit darstellten. Hinzu kam noch eine Schwangerschaft, die ebenfalls - laut Anwalt -<br />

keine Unterzeichnung eines Ehevertrages gestattet hätte. Sind schwangere Frauen etwa blöd<br />

oder dürfen sie keine Rechtsgeschäfte abschließen? Mit Sicherheit nicht! Ich fand dieses<br />

Verhalten schon diskriminierend, konnte mir aber egal sein, schließlich betraf es mich ja nicht.<br />

Daher nahm ich seine Ausführungen über den Ehevertrag erst gar nicht ernst. An dieser Stelle<br />

zeigte sich auch, was ich später durch Recherchen herausfand, dass er ein<br />

Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2001 überhaupt nicht kannte, oder meiner Frau<br />

bewusst verschwieg, das Verträge mit schwangeren Frauen als nicht sittenwidrig einstufte.<br />

11


Ebenfalls erzielte die Androhung des Sonderbedarfs bei Auszug der Frau in mir volle Wirkung,<br />

denn es wurden mehrere tausend Euro zusätzlich angekündigt, die ich dann zu zahlen hätte!<br />

Natürlich nicht auf Raten!<br />

In den folgenden Wochen war an solide Leistungen in meinem Beruf nicht mehr zu denken.<br />

Ich machte mir nur noch Gedanken, wie ich aus diesem finanziellen Würgegriff heraus kam.<br />

Fluchtgedanken nach Übersee, außerhalb der EU, oder eine provozierte Kündigung durch<br />

meinen Arbeitgebers geisterten in meinem Kopf herum. „Um Gottes Willen nicht selber<br />

kündigen“, war der Rat meiner Anwältin, denn in diesem Fall würde mich das Gesetz ganz<br />

erledigen. Nun, eine Kündigung kann man provozieren, war meine Idee, und dann hätte man<br />

keine Probleme vor dem Familienrichter. Ebenso bekäme ich erheblichen Stress mit dem<br />

Familienrichter, wenn ich auf einmal weniger verdienen würde, egal ob durch Jobwechsel oder<br />

Reduzierung der Überstunden. Das Gesetz orientierte sich immer nach dem letzten<br />

Jahreseinkommen, und wenn man nun aufgrund der oben aufgeführten Veränderungen weniger<br />

verdiente, musste man dennoch unverändert viel Unterhalt bezahlen. Der Richter unterstellt<br />

also in diesem Fall ein fiktives Einkommen. Okay, kein Problem, dachte ich mir, bei den<br />

Leistungen fliege ich eh eines Tages raus, und dagegen kann kein Richter was unternehmen.<br />

Und bei Absprache mit dem Vorgesetzten kann man die Sache auch noch beschleunigen.<br />

Allerdings waren aufgrund meines fortgeschrittenen Alters, (44), meine Chancen auf dem<br />

Arbeitsmarkt nicht mehr so gut. Aber immerhin hätte ich durch provozierte Arbeitslosigkeit nur<br />

etwas weniger Geld zur Verfügung gehabt. Also warum arbeiten gehen, wenn man aufgrund<br />

von unglaublichen Unterhaltszahlungen dann fast genauso wenig zum Ausgeben hat? Und man<br />

spart durch den geringeren Streitwert enorme Anwaltskosten!<br />

So saß ich kurze Zeit später beim Abteilungsleiter, dem ich reinen Wein eingoss und ihn bat,<br />

mich ins Ausland zu versetzen. Er war Feuer und Flamme davon und schlug mir sofort Japan<br />

vor. Aber auch Mexiko, Brasilien und die USA wären langfristig in Frage gekommen, hatte<br />

doch mein Arbeitgeber dort große Produktionsstätten. Ich machte mir in den folgenden<br />

Wochen Gedanken um meine Auswanderung, um bei den Unterhaltszahlungen drastische<br />

Kürzungen vornehmen zu können. Das Ausland hätte mich der deutschen Justiz kaum<br />

ausgeliefert, insbesondere Südamerika nicht, wo man Altnazis regelrecht schützte. Allerdings<br />

hätte ich auch nie deutschen Boden oder den der Europäischen Gemeinschaft betreten können.<br />

Ich wäre sofort verhaftet worden. Auch hätte ich vorher meine Eigentumswohnung verkaufen,<br />

und das Geld ins Ausland transferieren müssen, um Beschlagnahmungen zu verhindern.<br />

Kurzum, die Flucht wäre ein zweifellos schwieriger und auch riskanter Schritt gewesen, was<br />

mich daher noch zurückhielt. Es ist natürlich traurig, dass es Scheidungsgesetze gibt, die den<br />

arg geschädigten Unterhaltszahler zwecks finanziellem Überleben regelrecht in die kriminelle<br />

Szene treiben. Betrachten wir aber nun mal das recht hohe Nettoeinkommen, was aus den<br />

vielen Überstunden resultierte. Cirka 24 Überstunden pro Monat ergaben 500 Euro netto, sprich<br />

6000 Euro im Jahr. Und genau an dieser Stelle kann man bei der Schadensbegrenzung<br />

ansetzen! Natürlich kann man nicht einfach die Überstunden wegfallen lassen, weil man keine<br />

Lust mehr dazu hat, das ergäbe Stress mit dem Richter, das nennt man dann im deutschen<br />

Familienrecht Erwerbobliegenheitsverletzung. Aber nehmen wir mal an, man weiß schon, dass<br />

man in einem Jahr die Scheidung einreichen wird, dann sollte man die Überstunden sammeln,<br />

und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen. Oder man lässt sich von der Firma<br />

schriftlich eine Nichtgenehmigung von Überstunden geben. In beiden Fällen hätte ich allein an<br />

Unterhalt pro Monat cirka 350 Euro gespart. Aber auch der Streitwert, der sich bei mir im<br />

ersten Fall aus 6 mal dem Unterhalt ergab, wäre deutlich geringer gewesen, und somit auch die<br />

Anwaltskosten. Schließlich rechnen die Anwälte nach Streitwert ab. Dies merken Sie sich bitte,<br />

sehr verehrter Leser, denn sie können sich nun vorstellen, was passiert, wenn Sie sich zum<br />

Beispiel um ein gemeinsames Haus mit dem Ehepartner streiten sollten. Gewinner sind die<br />

12


Anwälte, denn bei den sich daraus ergebenden Anwaltskosten bleibt in vielen Fällen nur der<br />

Verkauf der Immobilie, denn die Geier kreisen dann besonders heftig! Wäre ich so schlau<br />

gewesen, hätte ich in dem ersten Unterhaltsjahr ungefähr 4400 Euro gespart.<br />

In diesem Schreiben steckt aber noch ein ganz interessanter Punkt, bei dem ich schon<br />

vorher regelrecht gemahnt hatte, den Anwälten keine Pauschalvollmacht zu unterschreiben,<br />

sondern immer vorher die Aktivitäten zu genehmigen. Sehen wir uns hierzu den Schluss<br />

des Schreibens an, in dem es unverständlicherweise um den Ehevertrag, Zugewinnausgleich<br />

(= Teilung des Vermögens) und den nachehelichen Unterhalt ging. Beide Punkte werden erst<br />

mit dem Scheidungsurteil behandelt, was aber noch Jahre dauerte. Die Intention des Anwalts M<br />

war, noch cirka 300 Euro zusätzlich zu verdienen, was die Prozesskostenhilfe (nachfolgend<br />

PKH) sicherlich brav zahlte. Daher schnitt er schon mal das Thema Ehevertrag an, indem er<br />

mir Nötigung indirekt vorwarf, war doch die Ehefrau aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht in<br />

der Lage, den Vertrag zu unterzeichnen, wohl aber für das folgenreichste Rechtsgeschäft<br />

überhaupt, die Ehe. Dass jedoch der Bundesgerichtshof wenige Wochen zuvor eine positive<br />

Haltung zu nicht einseitigen Eheverträgen verkündet hatte, verschwieg M, ebenso das<br />

Bundesverfassungsgerichtsurteil. Daraus lernen wir, einem Anwalt nur eingeschränkte<br />

Vollmachten zu geben, nämlich nur für das gerade notwendige Thema. Auch wenn ich mich<br />

wiederhole, im Mandatsvertrag die Notwendigkeit der Rücksprache für jede einzelne Aktion<br />

schriftlich festhalten!<br />

Dies empfiehlt sich insbesondere für Ehen, in denen noch im Trennungsjahr noch die<br />

Möglichkeit der Versöhnung besteht. Stellen wir uns vor, hier wären Immobilien oder gar eine<br />

eigene Firma vorhanden, das ganze womöglich nicht abgesichert durch Ehevertrag, dann<br />

würden sich die Anwälte bei genereller Vollmacht sofort auf diese Objekte stürzen, was einen<br />

hohen Streitwert ergäbe, folglich hohe Rechnungen, die eine angeschlagene aber<br />

versöhnungsbereite Ehe wahrscheinlich erst recht belasten und somit zerstören würde.<br />

Zwietracht und Hass zwischen den Parteien käme auf. Ist doch auch völlig logisch, man<br />

bekommt eine Wut auf den Ehepartner, weil dessen Anwalt immense Kosten verursacht und<br />

hohe Forderungen stellt, die den anderen an den Rand des Existenzminimums treiben.<br />

Die Gegenrechnung<br />

Nach diesem Hammerschreiben, was meine finanzielle Vernichtung einleiten sollte, suchte ich<br />

schnellstmöglich meine Anwältin auf. Schließlich wollte ich nachts wieder schlafen können!<br />

Sie zeigte sich unbeeindruckt von der Berechnung. Entweder lag es an ihrer täglichen<br />

Berufspraxis, in der sie nichts anderes kannte, oder es war ihre Passivität, Gleichgültigkeit, die<br />

zu einem späteren Zeitpunkt mir noch kräftig schaden sollte. Dennoch stellte sie eine eigene<br />

Berechnung des Unterhalts auf, die sich gravierend von der ihres Kollegen M unterschied. Hier<br />

standen meiner Nochehefrau nur die Hälfte an Unterhalt, sprich 629 statt 1191Euro zu! Sprich<br />

6744 € pro Jahr weniger, was mich aufatmen ließ und mir wieder Hoffnung gab. Sie integrierte<br />

einfach die Hypotheken der Eigentumswohnung in ihre Berechnung und ging nicht auf den<br />

unzulässigen Wohnwertvorteil meiner Frau ein. Aber zu früh gefreut, wie sich später<br />

herausstellen sollte. Zwei schwere Fehler unterliefen meiner Anwältin schon hier: Erstens<br />

wollte ich erst Unterhalt leisten, wenn die Zahlen auch stimmten, was meine Anwältin in dem<br />

Schreiben als Zahlungsunlust ausdrückte. Zweitens hätte sie mich darauf hinweisen müssen,<br />

sofort mit den Zahlungen zu beginnen, und wenn es nur ihre errechnete Summe gewesen wäre.<br />

Schauen wir uns mal das zweiseitige Schreiben an, wobei ich hier nur die letzte relevante Seite<br />

des Schriftsatzes vom 15.3.2004 abdrucke:<br />

13


Des weiteren ist ihre Unterhaltsberechnung falsch, da Sie nicht berücksichtigen, dass mein Mandant für die<br />

Wohnung nach wie vor 711,00 Euro Schulden tilgt, so daß von einem Wohnwert nicht die Rede sein kann.<br />

Der Unterhaltsanspruch der beiden Kinder wird mit monatlich 481,00 Euro anerkannt. Der<br />

Unterhaltsanspruch Ihrer Mandantin wird wie folgt von hieraus berechnet:<br />

[Diese Berechnung können wir uns hier ersparen]<br />

hiervon 3/7 ergibt einen Betrag<br />

628,73 Euro.<br />

Diesen Betrag sowie den Unterhalt für die Kinder jeweils 461,00 Euro wird mein Mandant nach Auszug<br />

ihrer Mandantin an diese zahlen. Für ein gerichtliches Verfahren sehe ich kerne Notwendigkeit.<br />

Interessant war der errechnete Betrag meiner Anwältin: 1550 € statt der geforderten<br />

2100 € des Gegners. Ziel dieser völlig überzogenen Forderungen war das Provozieren<br />

eines für den Anwalt finanziell lukrativen Unterhaltsverfahrens, da der Streitwert - nach diesem<br />

richten sich die Kosten - künstlich in die Höhe getrieben wurde. Herr M konnte somit in<br />

meinem Fall in etwa eineinhalb Stunden bis zu 1.800 € verdienen! Auch für seine Mandantin<br />

stellte das bevorstehende Verfahren einen finanziellen Verlust dar, was ich der Vollständigkeit<br />

halber an späterer Stelle mal vorrechnen werde!<br />

Ich muss noch erwähnen, dass ich meiner Frau wöchentlich Wirtschaftsgeld gab, so dass<br />

Unterhalt während des Zusammenlebens keinen Sinn machte, muss man doch nicht doppelt<br />

zahlen. Selbst die Einkleidung der Familie übernahm ich, weshalb intern eine kurzzeitige<br />

friedliche Regelung herrschte, das Zusammenleben erträglicher gestaltete und meine finanzielle<br />

Situation zumindest dramatisch entspannte. Ansonsten vollzogen wir natürlich die Trennung<br />

von Tisch und Bett. Diese vernünftige Regelung hatte ich gewählt, um eine gewisse finanzielle<br />

Verschnaufpause zu erreichen, auch wenn das Familienrecht Barzahlung fordert. Somit<br />

erreichte ich einen Aufschub von 4 Monaten, bis meine immensen Zahlungen einsetzten. Ohne<br />

diese Taktik, die mir einen Gewinn von cirka 3000 € erbrachte, wäre ich spätestens eineinhalb<br />

Jahre später finanziell am Ende gewesen trotz überdurchschnittlichem Einkommen! Dennoch<br />

unterlief meiner Anwältin schon hierbei ein gravierender Fehler. Auch wenn es meine Idee<br />

war, mit der Zahlung anzufangen, wenn meine Frau auszog, so hätte mein Rechtsbeistand mich<br />

auf die Erhöhung des Streitwerts hierdurch hinweisen müssen! Weil ich nicht zahlte, betrug der<br />

Rechtsstreit etwa (2100 € - 0 € ) mal 6 = 12600 €. Hätte ich dagegen den unstrittigen Betrag<br />

von 1550 € monatlich geleistet, wäre der Streitwert auf (2100 € - 1550 €) * 6 = 3300 €<br />

gesunken, und damit später das Anwaltshonorar von etwa 1260 € auf ca. 500 €. Hätte ich nicht<br />

einen guten Richter gehabt, der keine rückwirkenden Unterhaltszahlungen verlangte, wäre mir<br />

ein Schaden von 1260 € - 330 € = 930 € entstanden. Durch den nicht verlangten rückwirkenden<br />

Unterhalt konnte dieser Schaden locker kompensiert werden, mein Glück, sparte ich doch in<br />

den Monaten Februar bis Mai ca. 6000 € Unterhalt. Nach Abzug des Schadens macht das<br />

immer noch ein Plus von 5070 €. Auf jeden Fall war meine Anwältin zu diesem Zeitpunkt noch<br />

keine Abzockerin, denn sie wollte ein teures Verfahren vermeiden!<br />

Ein verhängnisvoller Fehler<br />

Wie ich anfangs schon erwähnte, war der gegnerische Anwalt ein sehr guter Kaufmann,<br />

oder noch treffender formuliert, ein genialer Umsatzspezialist, da ein Altmeister in Sachen<br />

Kostentreiberei. Er ignorierte einfach die Berechnung meiner Anwältin, die später vom Gericht<br />

als weitgehend korrekt eingestuft wurde. Die deutlich niedrigeren Zahlen meiner Anwältin<br />

reduzierten den Streitwert erheblich und somit sein Honorar. Also wurde ein Anordnungs-<br />

14


verfahren gegen mich beantragt. Das bedeutete, bei einem Prozess gegen mich berechnete ein<br />

Richter den Unterhalt, den ich dann auch sofort zahlen musste. Natürlich ergaben sich für<br />

dieses Verfahren gegen mich noch Kosten in Höhe von gut 1300 Euro, was der gegnerische<br />

Anwalt natürlich auch verdiente. Man muss sich diese Situation genauer vor Augen führen: Ich<br />

wollte Unterhalt bei Auszug bezahlen, allerdings nur korrekte Werte, und nicht die ruinösen,<br />

berechneten Summen des Gegners, weshalb ich mit den Zahlungen noch wartete. Solange<br />

wurde die bei mir lebende Familie von mir versorgt, worauf ich mich mit meine Frau auch<br />

geeinigt hatte. Dafür wurde ich verklagt, ein nicht vorbestrafter Bürger, der noch nicht einmal<br />

Punkte in Flensburg hatte. Dieses Schriftstück müssen wir uns unbedingt einmal ansehen,<br />

verursachte es doch anfangs Angst und Schrecken:<br />

ANTRAG und KLAGE 17.3.2004<br />

wegen: Getrenntlebensunterhaltes<br />

Kraft versicherter Vollmacht melden wir uns für die Klägerin und beantragen, den Beklagten zu<br />

verurteilen, Auskunft zu erteilen über seine Einkünfte. Die Auskunft zu belegen durch Übergabe von<br />

Ablichtungen der Steuererklärung und des Steuerbescheides für das Jahr 2002.<br />

(3) Den nach Auskunftserteilung zu bestimmenden Unterhalt zu zahlen,<br />

für die Klägerin, für den Sohn Brutus, geb. 1989, für die Tochter Viveka, geb. 1991.<br />

(4) Der Klägerin Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihr den Unterzeichner beizuordnen.<br />

Begründung:<br />

Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute.<br />

Der Beklagte wurde außergerichtlich aufgefordert, Auskunft zu erteilen über seine Einkünfte und die<br />

Auskunft zu belegen durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen und Spesenabrechnungen und durch<br />

Vorlage einer Abschrift der Steuererklärung sowie des Steuerbescheides für das Jahr 2002. Die Spesenabrechnungen<br />

und die Ablichtungen der Steuererklärung bzw. des Steuerbescheides fehlen bis heute.<br />

Es ist deshalb der Beklagte antragsmäßig zu verurteilen. Nach Auskunftserteilung wird der<br />

Unterhaltsanspruch der Höhe nach bestimmt werden können, und zwar beginnend mit dem Februar 2004.<br />

Der Beklagte vertritt die Auffassung, Geld nicht zahlen zu müssen, weil er einkaufen geht. Diese<br />

Auffassung, dass Unterhalt in bar zu leisten ist (§1612 I BGB). Darüber hinaus beantragen wir, der<br />

Antragsstellerin Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihr den Unterzeichner beizuordnen. Eine Erklärung<br />

der Antragsstellerin über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse liegt an.<br />

gez. M, Rechtsanwalt<br />

Natürlich musste der beantragten Klage entgegengetreten werden. Und genau an<br />

dieser Stelle machte meine Anwältin einen weiteren und verheerenden Fehler, weil sie die<br />

Klage nicht verhinderte. Normalerweise hätte sie ihre korrekte Berechnung dem Gericht<br />

einreichen müssen. Wäre der Richter auf ähnliche Zahlen gekommen, hätte die Klage<br />

abgewiesen werden müssen, und ich hätte nicht die Kosten des Verfahrens tragen müssen.<br />

Anders ausgedrückt: Von dem gesparten Geld hätte ich mir zwei Wochen Karibik leisten<br />

können! Aber was machte meine Anwältin? Siehe Schreiben auf der nächsten Seite! Mit einer<br />

unglaublichen Passivität, Trotteligkeit, mangelhaftem Fachwissen - oder vielleicht auch<br />

Faulheit - verzichtete sie, dem Gericht die Richtigkeit ihrer Berechnung darzulegen. Stattdessen<br />

ging sie einfach in Wartestellung mit ihrem Dreizeiler, nach dem Motto: „Ich warte erst einmal<br />

den Vernichtungsschlag ab, dann sehen wir mal weiter.“ Damit hatte sie den Grundstein für<br />

eine Lawine gelegt, die nun ungebremst auf mich zurollte! Für diesen Fehler habe ich sie später<br />

erfolgreich regresspflichtig gemacht, wozu ich 3 (in Worten drei!!!) weitere Anwälte brauchte!<br />

Näheres dazu später. Aber schauen wir uns wiederum mal das Meisterwerk der Passivität vom<br />

30.3.2004 an:<br />

15


… . melde ich mich für den Antragsgegner. Zur Sache selbst werde ich mich nach der<br />

Entscheidung über die Prozesskostenhilfe für die Klägerin vortragen.<br />

Die verhinderte Einigung – Teil 1<br />

Trotz des auf mich zurollenden Unterhaltverfahrens zeichnete sich ab Ende März zu<br />

Hause eine gewisse Wende zur Vernunft ab. Sprachen meine Frau und ich wochenlang kein<br />

Wort, so klangen die Emotionen langsam ab, und es bestand Bereitschaft für Verhandlungen<br />

unter uns. Meine Frau signalisierte Verzicht auf Unterhalt während des Zusammenlebens<br />

in der ehelichen Wohnung, wenn ich ihr später den Umzug bezahlte. Mittlerweile ging ich auch<br />

nicht mehr allein für mich einkaufen, sondern wir beide zusammen für die gesamte Familie. So<br />

stellte ich mir ein erträgliches Zusammenleben vor, was meinen Bankrott ebenfalls verhinderte.<br />

Meine Frau und ich wollten diese Vereinbarung des Unterhaltsverzichts sogar mit unseren<br />

Anwälten bei einem gemeinsamen Treffen besiegeln. Dies wurde auch von ihrem Anwalt<br />

schriftlich angekündigt, nämlich die Suche nach einer außergerichtlichen Regelung, weshalb er<br />

um einen Terminvorschlag bat.<br />

Sie können sich gar nicht vorstellen, sehr geehrter Leser, was für ein gewaltiger Stein<br />

mir vom Herzen fiel! Alle Ängste verschwanden ganz plötzlich. Hierzu wurde ein Treffen<br />

der beiden Parteien für Ende Mai in der Kanzlei meines gegnerischen Anwalts anberaumt.<br />

Zwar war mir nicht ganz wohl zumute bei dem Gedanken, diese Räuberhöhle, die Brutstätte<br />

der Abzockerei, betreten zu müssen. Aber es sollte sich ja lohnen, zumindest in der Theorie.<br />

Ebenfalls hatte ich die Hoffnung, dass das Anordnungsverfahren gegen mich durch meine Frau<br />

gestoppt wurde, weswegen sie einen Termin bei ihrem Anwalt hatte, bei dem sie diesen<br />

Wunsch vortrug. Natürlich redete er ihr ein , sie müsse die Kosten bei der Rücknahme des<br />

Verfahrens tragen. Wie hoch die waren, verriet er ihr aber nicht. Sie hätte in diesem Fall etwa<br />

300 Euro zahlen müssen statt gut 1200 € durch diese Verhandlung. Hätte ich keinen Widerruf<br />

eingelegt, wären ihre Kosten sogar auf 1800 € angestiegen! Kurzum, sie hätte 900 € sparen<br />

können, was für einen schönen dreiwöchigen Urlaub am Mittelmeer gereicht hätte. Auf jeden<br />

Fall wurde ihr die Annullierung des Verfahrens ausgeredet, wollte doch Anwalt M daran gut<br />

verdienen, nämlich vierstellig! Allerdings schenkte ich dieser Aussage bezüglich<br />

Annullierungskosten keine große Bedeutung, denn darüber konnte man ja theoretisch auch<br />

beim Treffen der beiden Parteien Ende Mai am Verhandlungstisch diskutieren.<br />

Pünktlich erschienen meine Frau und ich am 30.5.2004 vor der Kanzlei ihres Anwalts.<br />

Wenige Minuten später kam auch ihr Rechtsbeistand mit seinem Porsche Carrera an.<br />

„Ein imposanter Anblick“, dachte ich mir, und als Anwalt M ausstieg und mich sofort<br />

freundlich und musternd begrüßte, war mir nicht ganz wohl zu Mute. Hier stand nicht<br />

nur mein Gegner, sondern mein größter Feind vor mir, ein Abzocker der Meisterklasse,<br />

der mir nicht nur finanziell schaden, sondern auch die Scheidung auf viele Jahre ausdehnen<br />

wollte. Er wirkte bei weitem nicht so fürchterlich wie seine Schreiben, geradezu zart<br />

erschien er mir, Mitleid kam schon fast in mir auf. Und auch in Sachen verbaler Schlagkraft<br />

enttäuschte er mich beim späteren Verfahren völlig. Als dann auch wenig später meine<br />

Anwältin eintrudelte, betraten wir die Kanzlei. Allerdings bat Anwalt M meine Frau zu einem<br />

kurzen Gespräch unter vier Augen, bevor die gemeinsame Sitzung begann. Ich dachte mir<br />

nichts Schlimmes dabei, auch wenn 15 Minuten vergingen, während ich allein mit meiner<br />

Anwältin in dem Konferenzzimmer saß. Vorsorglich brachte uns eine Anwaltsgehilfin schon<br />

mal Kaffee. Beeindruckend war die riesige juristischen Büchersammlung, schätzungsweise<br />

16


50 m Bücher in Regalen über den ganzen Raum verteilt. Ob der Anwalt auch die wesentlichen<br />

Teile dieser Bücher kannte, bezweifelte ich zu einem späteren Zeitpunkt erheblich, denn ihm<br />

unterliefen regelrechte Anfängerfehler bei den weiteren Unterhaltsberechnungen. Auch stellte<br />

sich zwei Jahre später heraus, dass es viel wichtiger war, sich mit aktuellen Urteilen der<br />

höchsten Gerichte zu beschäftigen, anstatt mit der zum Teil antiquarischen Büchersammlung.<br />

Nach kurzer Zeit erschienen meine Frau und ihr Rechtsbeistand aus der Besprechung.<br />

Er teilte kurz und bündig mit, unsere Vereinbarung, auf Trennungsunterhalt zu<br />

verzichten, sei nicht mehr gültig, genauso der von mir entworfene Vertrag, worauf hin er seinen<br />

Taschenrechner herausholte und fleißig mit der Unterhaltsberechnung begann. Zahlenkolonnen<br />

flogen mir um die Ohren! Anwalt M war gut vorbereitet, denn er kannte meinen<br />

Einkommensbescheid und Verdienstnachweise bestens. Meine Anwältin und ich saßen<br />

fassungslos da, verraten und verkauft, weswegen sie mich am Ende der Sitzung fragte, warum<br />

sie überhaupt anwesend gewesen war. Eine durchaus berechtigte Frage. Der Anwalt zog seine<br />

Berechnung runter, ich musste wehrlos ansehen, wie ich regelrecht „enteignet“ wurde. Mir<br />

wurde vorgeschrieben, mit wie viel ich zu leben hätte, ob das Geld reichte, das interessierte<br />

unserer Rechtssprechung überhaupt nicht. Okay, der Gerechtigkeit halber muss ich zugeben,<br />

dass die Daumenschrauben selten unter cirka 890 Euro Selbstbehalt festgeschraubt werden,<br />

denn dies ist das Existenzminimum, was nicht unterschritten werden darf, Job vorausgesetzt.<br />

Mein Gegner kam auf etwa 1700 Euro und meinte zum Schluss, die hätte ich ab übermorgen zu<br />

bezahlen. Monatlich, versteht sich! Interessant aber war die Abweichung gegenüber seiner<br />

vorherigen Rechnung, bei der er auf 2100 Euro Unterhalt kam. Der Mann wollte seinen<br />

Berechnungsfehler einfach nicht zugeben! Und obwohl er die gleiche Summe wie meine<br />

Anwältin errechnete, er sich also selber korrigierte, hielt er am Anordnungsverfahren gegen<br />

mich fest. Eine tolle Logik! Wieder ein Beweis, dem Mann ging es nur ums Verdienen!!!<br />

Richtig kollegial bis zärtlich wurde der Umgangston zwischen den Anwälten, als RA M meine<br />

Rechtsanwältin bat, in punkto Prozesskostenhilfe etwas zu erledigen, damit er schon mal<br />

was in Rechnung stellen könne. Natürlich waren sich die Anwälte in diesem Punkt<br />

absolut einig. Für weitere Diskussionen ergab sich keine Möglichkeiten. Meine Anwältin<br />

musste schon nach 45 Minuten weg, hatte den nächsten Termin, was in dieser Situation kein<br />

gutes Bild hinterließ. Beim Herausgehen fragte sie mich lediglich, ob ich ihr schon den<br />

Vorschuss von eintausend Euro bezahlt hätte, was ich verneinte, verlangte ich doch eine<br />

richtige Rechnung mit klarer Aufstellung aller erbrachten Leistungen. Die sollte ich schon bald<br />

bekommen, und das nicht zu knapp…..<br />

Aber kommen wir zurück zu dem Verhalten des Anwalts meiner Frau, diese umzustimmen,<br />

doch Trennungsunterhalt zu verlangen. Nur in diesem Fall hätte er richtig abkassieren können,<br />

denn bei Verzicht wäre der Streitwert viel zu niedrig gewesen, und der Anwalt wäre relativ leer<br />

ausgegangen. Was musste er ihr an Werten beim Zugewinnausgleich versprochen haben, denn<br />

meine Angebote aus dem Einigungsvertrag waren dagegen Peanuts? Anders kann ich mir den<br />

plötzlichen Umschwung meiner Frau nicht erklären.<br />

Dass er aber mit dieser hinterhältigen Aktion die Bande zwischen mir und meiner Frau<br />

endgültig zerschnitten hatte, das Thema „Aussöhnung“ gar nicht mehr möglich war, muss<br />

hier erwähnt werden. Seitdem habe ich einen hohen Respekt vor Mediatoren, auch wenn es<br />

sich hierbei auch nur um Anwälte handelt, aber durch die Vertretung beider Seiten müssen sie<br />

unparteiisch bleiben, und können daher keine Schäden wie Zwietracht, etc. anrichten. Davon<br />

ganz abgesehen, dass auch die Scheidung deutlich billiger werden würde.<br />

17


An dem Tag wurde mir auch schlagartig klar: Durch die Nichtannahme des<br />

Einigungsvertrages, der auch eine Lockerung des Ehevertrags vorsah, wurde der Kampf um<br />

den Ehevertrag eingeleitet. Für Anwalt M zusätzlich über tausend Euro Gewinn. Ich schätze, an<br />

diesem Tag hatte er in dieser einen Stunde mehrere tausend Euro verdient, sollte hierdurch die<br />

Scheidung noch mindestens fünf Jahre dauern. Hatte er etwa Blut geleckt?<br />

Die erste Anwaltsrechnung<br />

Ich erinnere mich noch gut an Pfingsten 2004. Ich kam aus dem Pfingsturlaub, den ich<br />

mit einer Freundin in einem Ferienhaus im Extertal verbracht hatte. Eine wunderschöne<br />

Zeit, die mich etwas regeneriert hatte. Zu Hause angekommen, leerte ich den Briefkasten,<br />

darin auch einen Brief meiner Anwältin. „Das muss die Rechnung sein“, dachte ich mir,<br />

„kann ja nicht hoch sein“, denn sie vertrat mich gerade mal vier Monate, Verhandlungen vor<br />

Gericht gab es schließlich noch nicht. Drei- oder viermal hatte ich sie aufgesucht, mit einigen<br />

hundert Euro rechnete ich. Aber wieder einmal sollte ich mich getäuscht haben. Sage und<br />

schreibe 2200 € - in Worten zweitausendzweihundert Euro - forderte sie für diese vier Monate.<br />

Zeitweise dachte ich, die Frau litt unter schwersten Halluzinationen, denn sie berechnete<br />

Gebühren für eine Gerichtsverhandlung, die noch gar nicht stattgefunden, verlangte fast 700 €<br />

für einen Vergleich, den es nie gegeben hatte! Auch berechnete sie den Streitwert um den<br />

Faktor 2 zu hoch, denn in dem bevorstehenden Anordnungsverfahren durfte der Unterhalt nur<br />

mit 6 und nicht mit 12 multipliziert werden, was ich erst später erfuhr. Kurzum, ich nahm diese<br />

Rechnung nicht für voll und beschloss sofort meinen ersten Anwaltswechsel. Schauen wir uns<br />

mal diese einseitige Rechnung genauer ein, die zu einem späteren Zeitpunkt jedoch dramatisch<br />

herunterkorrigiert wurde.<br />

Hiermit erlaube ich mir, Ihnen nachstehend meine Kostenrechnung mit der Bitte um baldige<br />

Begleichung zu übermitteln.<br />

Gegenstandswert: 23.517,72 Euro<br />

(1.959,81 Ehegattenunterhalt und je 384,00 Euro Kindesunterhalt x 12)<br />

Prozeßgebühr §§, 11, 31 1 BRAGO 10/10 Euro 686,00<br />

Besprechungsgebühr §§ 11,118 12 7,5/10 Euro 514,50<br />

Vergleichsgebühr §§ 11, 23 Euro 686,00<br />

Auslagenpauschale § 26 Euro 20,00<br />

---------------------------<br />

Euro 1.906,50<br />

MwSt 16% E u r o 305,04<br />

Endsumme Euro 2.211,54<br />

Der erste Anwaltswechsel<br />

Eine extrem hohe Rechnung von gut 2200 Euro von meiner Anwältin, dazu das angekündigte<br />

Anordnungsverfahren, dem sie keine Gegenwehr entgegensetzte, also völlige Passivität.<br />

Schließlich wollte sie sich ja erst nach dem Beschluss über PKH äußern. Es war dringend Zeit<br />

für eine Kurskorrektur. Ich musste folglich schwer an ihren Fähigkeiten zweifeln. Deswegen<br />

suchte ich Anfang einen anderen Anwalt auf, um den Fall überprüfen zu lassen, insbesondere<br />

das Können meines Rechtsbeistands. Auch diesen Anwalt R entdeckte ich im Internet. Wieder<br />

hatte ich ihn blind ausgesucht, was sich später als Fehler herausstellte. Ich gebe zu, er machte<br />

auf mich einen guten Eindruck, sehr selbstbewusst, selbstsicher, erfahren, dynamisch. Über<br />

18


meine Anwältin lächelte er nur und meinte, sie sei bekannt, trottelig zu sein und keine Ahnung<br />

zu haben. Er hatte daher schon einige Mandanten von ihr übernommen. Ihre Rechnung stufte er<br />

auch als völlig inkorrekt ein. So hatte sie Prozessgebühren berechnet, obwohl noch kein<br />

Verfahren stattgefunden hatte, Vergleichsgebühren aufgeführt, obwohl das Treffen der Anwälte<br />

mit Sicherheit kein Vergleich war, da ohne Einigung. Außerdem wurde zur Berechnung des<br />

Streitwerts der Unterhalt mit 6 statt 12 multipliziert, so dass dieser um den Faktor zwei zu hoch<br />

war, die Rechnung hätte gut 50% niedriger sein müssen! Auch meinte er, man könne meine<br />

Anwältin aufgrund ihrer Passivität regresspflichtig machen. Allerdings sollte ich später<br />

diesbezüglich enttäuscht werden, denn die großspurigen Sprüche mit der Regresspflichtigkeit<br />

dienten nur zum Ködern von Mandanten.<br />

Über den gegnerischen Anwalt M amüsierte er sich sichtlich, speziell über seinen Fuhrpark,<br />

der ihm bestens bekannt war, bestand er aus Porsche Carrera und Auto Quattro oder TT. Aber<br />

unser Gegner war auch bekannt dafür, ausgehandelte Beschlüsse zu kippen, wie er mir<br />

versicherte. Bezüglich meines Ehevertrages stimmte er mich optimistisch, hatte er doch<br />

gerade ein Seminar besucht, was den Beschluss des BGHs bezüglich Eheverträgen behandelte.<br />

Der Mann gefiel mir, er wirkte sehr erfahren, war auf dem neusten Stand. Endlich war mir klar:<br />

Ich lag alles andere als falsch mit dem Wechsel. Kurzum, ich übertrug ihm das Mandat,<br />

unterschrieb ihm eine Vollmacht, planten ein Schreiben an meine Exanwältin, welches ihre<br />

Fehler bei der Rechnungsstellung aufführen sollte. Von Regresspflichtigkeit wollte er<br />

momentan noch nicht in seinem Schreiben sprechen, schließlich wollte er strategisch vorgehen.<br />

Nun, ich hatte damit kein Problem, auch wenn ich die Strategie dahinter nicht entdecken<br />

konnte, aber egal, vertraute ich ihm doch absolut, leider nur für kurze Zeit, wie sich später<br />

herausstellen sollte.<br />

Das Anordnungsverfahren<br />

Es war der 18. Juni 2004. Ein Tag, den ich nicht mehr vergessen werde. Obwohl ich<br />

mittlerweile hohen Unterhalt bezahlte gemäß den Berechnungen des Anwalts M bei unserem<br />

vorangegangenen Treffen, musste ich an diesem Tag dennoch vor Gericht erscheinen. Man<br />

hatte mich rechtzeitig geladen und auch auf die schweren rechtlichen Konsequenzen<br />

hingewiesen, sollte ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Wie man hier mit unschuldigen,<br />

nicht vorbestraften Bürgern umsprang, war schon erschreckend. Mein Anwalt hatte bei<br />

unserem Treffen Verspätung an diesem Termin angekündigt, aufgrund eines anderen wichtigen<br />

Termins und der Sperrung einer Brücke, den er keineswegs verschieben wollte, worüber er aber<br />

schon vorab den Richter telefonisch informiert hatte. Um so erstaunter war ich, als ich meinen<br />

Anwalt R überpünktlich im Gerichtsgebäude sah. Er hatte extra für mich seinen wichtigen<br />

Termin verschoben. Nun ja, das war allerdings nur die halbe Wahrheit. Der ursprüngliche<br />

Termin konnte bei weitem nicht so lukrativ gewesen sein, wie wir später anhand der Rechnung<br />

sehen werden.........<br />

Kurze Zeit später begann im Zimmer des Richters. Nach kurzer Ansprache legte er<br />

mit der Unterhaltberechnung los. Schließlich besaß er alle Unterlagen von mir, wie<br />

Gehalts-, Spesenabrechnung und den letzten Lohnsteuerbescheid. Der Richter hatte sich sehr<br />

gut mit dem Fall beschäftigt, seine Zahlenkolonnen spiegelten die Berechnung meiner<br />

ehemaligen Anwältin H weitgehend wieder. Der einstmals gefürchtete Anwalt M erschien sehr<br />

ruhig und passiv, hatte mir eigentlich einen ganz anderes Kaliber vorgestellt. Das bewiesen<br />

allein schon die Wortgefechte, die ich mir mit ihm leistete, als ich ihm u. a. klar machte, dass<br />

seine Unterhaltsberechnung für meine Nochfrau um den Faktor 2 zu hoch war. Es kam<br />

19


keine richtige Gegenwehr auf, der gelernte Jurist saß da und hörte sich schweigend die für mich<br />

wesentlich günstigeren Berechnungen des Richters an . Scheinbar trumpfte er nur zu wahrer<br />

Größe auf, wenn er seine chilischarfen Schreiben verfasste.<br />

Aber auch von meinem Anwalt war nichts zu hören, außer mehrmalige Bitten, nämlich dass er<br />

sich in den 9 Tagen seit der Mandatsübernahme noch nicht in meine Akten (lächerliche max.<br />

30 Seiten!) einarbeiten konnte. Man ihm noch Zeit geben, weswegen auch eine Widerrufsfrist<br />

eingeräumt werden musste. Sein Kollege hatte dafür absolutes Verständnis, es wurden weitere<br />

Höflichkeiten ausgetauscht, so dass ich zeitweilig dachte, die besteigen sich gleich gegenseitig!<br />

Diese betonten Nettigkeiten steigerten nicht gerade mein Vertrauen. Insbesondere Sätze wie<br />

„Herr Kollege, gestatten Sie“, oder „Herr Kollege, hätten Sie was dagegen“...“aber natürlich<br />

nicht“….“selbstverständlich räume ich Ihnen Zeit ein“, stimmten mich äußerst misstrauisch.<br />

Wehr- und chancenlos musste ich zusehen, wie man mich enteignete, meine Abgaben<br />

berechnet wurden. Ob der Selbstbehalt für eine Fortsetzung meines Lebens in der<br />

Eigentumswohnung reichte, interessierte keinen. Es wurde nach dem Motto verfahren: Siehe<br />

zu, wie sie mit dem übrig bleibenden Geld auskommen. So konnte ich mir die Enteignung im<br />

Kommunismus vorstellen. Ich erlebte sie gerade live, mittendrin statt nur dabei! Der<br />

Vorsitzende kam dann auf ein Ergebnis von 1718 Euro, die ich zu zahlen hatte. Das reichte<br />

dem gegnerischen Anwalt M nicht aus, denn er brachte sofort den einzigen Einwand meines<br />

angeblichen Wohnwertvorteils. Mein Anwalt blieb stumm, während der Richter ohne zu zögern<br />

zu meinen Gunsten bemerkte, beide Parteien hatten diesen Vorteil momentan. Folglich könne<br />

kein Wohnwertvorteil angerechnet werden, was mein Glück war, denn sonst hätte ich noch<br />

etwa 200 € mehr zahlen dürfen.<br />

Beleuchten wir mal dieses höchst aufschlussreiche Szenario genauer, was sehr viel über die<br />

interessante Gestalt M verrät. Der Richter war etwa 10 Jahre älter, hatte daher auch etwa 10<br />

Jahre mehr Berufserfahrung als Herr M. Da stellt dieser eine Behauptung in der<br />

Größenordnung drei mal drei ist zehn auf. Schließlich gehört der Wohnwertvorteil zum<br />

Einmaleins des Familienrechts, diesen einfachen Teil müsste ein guter Familienrechtler im<br />

Schlaf beherrschen. Folglich stellt sich im Nachhinein für mich die Frage: Hatte Anwalt M<br />

tatsächlich solche erschreckend fachlichen Lücken? Oder war er so dreist und wollte einen<br />

wesentlich erfahreneren Richter nach dem Motto testen,“ mal schauen, ob der sich einen vom<br />

Klapperstorch erzählen lässt.“ Egal ob Unwissenheit oder Dreistigkeit, ich tippte aufgrund<br />

seiner völlig fehlerhaften Unterhaltsberechnungen auf Ersteres. Diesen Anwalt konnte man<br />

nicht ernst nehmen! Aber auch mein Anwalt hinterließ in dieser Szene einen armseligen<br />

Eindruck. Entweder kannte er sich genauso wenig mit dem Wohnwertvorteil aus, oder er sah<br />

zu, dass der Streitwert stieg, damit sein Honorar richtig üppig wurde. Auch hier galt, egal was<br />

zutraf: Den Mann konnte man vergessen.<br />

Zu einem späteren Zeitpunkt sollte ich noch erfahren, Anwalt M reichten die 1718 Euro<br />

Unterhalt nicht, er blieb hartnäckig..... Auf jeden Fall erwähnte Anwalt M noch den<br />

Sonderbedarf, den er bei Auszug meiner Frau geltend machen wollte. Auf gut deutsch, den<br />

ganzen Umzug samt Neueinrichtung sollte ich auch noch bezahlen. Zum Glück kam es aber<br />

nicht dazu, da mein Vater, zu dem ich seit Scheidungsbeginn eineinhalb Jahre lang keinen<br />

Kontakt mehr gehabt hatte dank einer Dreckkampagne meiner Frau, sie mit einer 8000 Euro<br />

Schenkung einmalig unterstützte.<br />

Kurz vor dem Ende der Verhandlung durften sich beide Parteien getrennt zurückziehen,<br />

um sich mit ihren Anwälten zu beraten. Es ging um die Frage, ob wir diesen „Vergleich“<br />

annehmen. Mein Anwalt riet mir mit einer gewissen Freude dazu, so nach dem Motto:<br />

20


„Da sind Sie ja noch gut weggekommen!“ Hätte er obendrein noch den Ausdruck Glückstag<br />

gebraucht, ich hätte für nichts mehr garantieren können. Er hätte dann 3 Paar Schuhe zum<br />

bremsen gebraucht! Auch suchte er keine Möglichkeiten, den Unterhalt noch zu drücken. Diese<br />

hatten sich genug ergeben, schrieb er mir doch wenige Tage später, dass meine Frau zu viel<br />

Unterhalt bekomme, da sie noch in der ehelichen Wohnung lebe. Dann gingen wir zurück in<br />

das Richterzimmer, und die Verhandlung wurde fortgesetzt. Es wurde weiterhin nur fleißig<br />

genickt, das war die wesentliche Rolle meines Anwalts. Im Grunde genommen hätte ich auch<br />

einen Pfarrer mitnehmen können, das Resultat wäre das gleiche gewesen, allerdings<br />

entschieden billiger! Hätte ich das gewusst, wäre ich allein zum Gericht gegangen, womit ich<br />

eine Menge Geld gespart hätte, genug für eine zweiwöchige Karibikreise. Ich nahm den<br />

Vergleich erst einmal unter dem Vorbehalt eines Widerrufs an. Der Richter ordnete an, dass die<br />

Kosten von den beiden Parteien getragen werden mussten, also gegeneinander aufgehoben<br />

wurden, was ich überhaupt nicht verstand. Schließlich wurde der Rechenfehler des Anwalts M<br />

nachgewiesen, weshalb es zum Verfahren gekommen war. Aber das interessierte den Richter<br />

nicht! Das Wort „Vergleich“ ist an dieser Stelle der reinste Sarkasmus. Da musste man gut<br />

1700 Euro monatlich zahlen, mir selber blieb nur noch ein kaufmännisches Gehalt übrig, mit<br />

dem ich die nachfolgende Kostenlawine auch noch decken sollte. Dennoch gefiel mir der<br />

Richter, denn er zog die Raten mitsamt Tilgung der Eigentumswohnung von meinem Gehalt<br />

ab, was falsch war, wenngleich sehr zu meinen Gunsten, so dass der Unterhalt somit um rund<br />

100 Euro niedriger ausfiel. Das war dem gegnerischen Anwalt ein Dorn im Auge. Erst ein Jahr<br />

später bemerkte er diesen schweren Fehler, hatte sich wohl in der Zwischenzeit erstmals mit<br />

dem Familienrecht beschäftigt, um den Streitwert noch einmal massiv erhöhen zu können. So<br />

viel zum Thema Fachwissen, Fähigkeiten.<br />

Damit war die Verhandlung beendet. Ich verließ das Gerichtsgebäude wie ein<br />

geprügelter Hund, wurde ich doch ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, während meine<br />

Frau geradezu strahlte, was bei ihr in der Vergangenheit ausgesprochen selten vorkam. Aber<br />

ich verstand sie! Ihr standen nun 1300 Euro plus ihre verdienten 300 € pro Monat zu, und das<br />

mit gerichtlichem Segen, im Namen des Volkes. Schließlich wohnte sie noch bei mir, und hatte<br />

außer dem Wirtschaftsgeld von ca. 400 € keine weiteren Ausgaben. Dennoch musste auch sie<br />

harte Schläge einstecken, denn dieses völlig sinnlose Verfahren kostete auch sie etwa 1300<br />

Euro. Da ich seit dem 1. Juni eh schon Unterhalt zahlte, von Zahlungsunwilligkeit folglich<br />

keine Rede sein konnte, fragte ich mich nach dem Sinn dieses Prozesses. Jedenfalls machte<br />

auch Anwalt M einen glücklichen Eindruck, denn er hatte sich gerade eine Karibikfernreise<br />

verdient.<br />

Allerdings ahnte meine Frau nicht, dass sie von ihrem Anwalt hemmungslos reingelegt wurde.<br />

Da wurde etwa 170 € höherer Unterhalt nur für ein halbes Jahr erreicht, was in Summe<br />

1020 € ergab, das Verfahren kostete sie aber genauso mich ungefähr 1300 €, was einen Verlust<br />

von rund 300 € für sie bedeutete! Hätte ich das Urteil nicht widerrufen, wäre dieser Verlust<br />

sogar auf über 820 € angestiegen! Das Verfahren lohnte sich schon aus dem Grund nicht, da ein<br />

halbes Jahr später neue Berechnungen aufgrund meiner Änderung der Lohnsteuerklassen von 3<br />

nach 1 stattfinden mussten, und weil meine Frau sich schon auf Arbeitssuche befand.<br />

Ihr Verlust war in Wirklichkeit sogar gut doppelt so hoch, nämlich zirka 800 €, fand sie schon<br />

drei Monate später eine Arbeit, wodurch ihr Unterhaltsanspruch sofort drastisch sank, und<br />

schon früher der Gesamtunterhalt völlig neu berechnet werden musste, das Urteil des Richters<br />

meine Frau betreffend weitgehend ungültig und somit wertlos wurde. Und bei dieser Summe<br />

waren die angefallenen Gerichtskosten noch gar nicht berücksichtigt, die ihren Gesamtverlust<br />

auf etwa 1000 € steigen ließen! Ebenfalls wurden durch dieses provozierte Verfahren die<br />

letzten Bande zwischen mir und meiner Frau zerschnitten, die Möglichkeit einer Versöhnung<br />

damit völlig ausgeschlossen, was natürlich im Sinne ihres Anwalts war, der nur am Streit am<br />

21


esten verdienen konnte. Mir ging auch ein Jahr später noch oft der Gedanke durch den Kopf,<br />

ob ich nicht den Wahnsinn namens Scheidung zurücknehmen sollte. Diverse Beziehungen mit<br />

weniger überzeugenden Frauen, die für mich keine Zukunft darstellen konnten und der<br />

dramatische Verfall meiner beiden Kinder ließen diesen Gedanken immer wieder aufkommen.<br />

Auf der anderen Seite konnte ich auch nicht die anfänglich knallharten Briefe des juristischen<br />

Kriegsgottes meiner Frau und die beiden kostspieligen Unterhaltsverfahren gegen mich<br />

vergessen, die mich finanziell in arge Bedrängnis brachten. Wäre all dies nicht gewesen, wäre<br />

ich mit hoher Sicherheit zu meiner Familie zurückgekehrt, aber der Kriegstreiber M verhinderte<br />

dies! Und ich bin mir sicher, aus diesem bitteren Abenteuer „Scheidung und Trennung“ hätten<br />

wir beide gewaltig gelernt, was eine gute Grundlage für einen Neuanfang gewesen wäre.<br />

Jedenfalls war wenigstens für die Anwälte dieser Tag ein finanzieller Erfolg!<br />

Rechnung Nr. 2<br />

Wenige Tage danach sollte ich schmerzlich erfahren, warum Anwalt R seinen wichtigen<br />

Termin zu meinen Gunsten verschoben hatte. Ich bekam nämlich Post von ihm, hatte an ein<br />

Gerichtsprotokoll gedacht, also nichts Schlimmes. Ich traute meinen Augen nicht. Für diesen<br />

etwa 90 minütigen Gerichtstermin wurden 1800 Euro verlangt. Somit hatte ich in nur vier<br />

Monaten und zwei Wochen Anwaltskosten in Höhe von 4000 Euro! Und ich hatte noch Glück.<br />

In dem Verfahren ging es nur um den Unterhalt der nächsten 6 Monate. Das macht einen<br />

Streitwert von rund 6 mal 1700 Euro = 10.200 Euro. Wäre Unterhalt für ein Jahr beschlossen<br />

worden, hätte ich noch viel mehr rüberreichen dürfen, sprich keine Karibikreise mehr, sondern<br />

gleich eine Südseereise!!<br />

Meine Stimmung sank noch tiefer. Ich zahlte Unterhalt bis zur Schmerzgrenze, hatte hohe<br />

Anwaltsrechnungen, und eine neue Küche musste ich mir nach dem Auszug meiner Frau auch<br />

noch kaufen, die ein Vorrecht aufgrund der Kinder hatte, unsere nagelneue ALNO<br />

Einbauküche mitzunehmen. Mittlerweile wusste ich nicht mehr, wie es finanziell weitergehen<br />

sollte, denn meine paar tausend Euro Ersparnisse waren damit aufgebraucht. Außerdem war ich<br />

auf mich allein gestellt, von der Verwandtschaft hatte ich keine Hilfe zu erwarten, die zu<br />

diesem Zeitpunkt noch meine Frau regelrecht hofierte. Diesen einseitigen Beschluss auch noch<br />

Vergleich zu nennen, war ja schon eine Frechheit, dafür aber auch noch eine Vergleichsgebühr<br />

von über 600 Euro zu berechnen, der absolute Hohn. Da wurden mir Gelder in Rekordhöhe<br />

monatlich abgenommen, ohne dass ich mich dagegen wehren konnte, und das ganze nannte<br />

man dann auch noch Vergleich. Einem Vergleich müssen alle Parteien zustimmen, nur wurde<br />

mir die Verordnung aufgepresst, hätte nichts dagegen unternehmen können, dennoch die<br />

Bezeichnung Vergleich. Mit dem gleichen Recht kann man auch bei einer Meinungsverschiedenheit<br />

verprügelt werden, und das ganze auch Vergleich nennen.<br />

Verstehen Sie mich an dieser Stelle bitte nicht falsch, natürlich stand meiner Familie Unterhalt<br />

zu, schließlich mussten die auch von etwas leben, aber bei solchen astronomischen Summen<br />

hört bei mir das Verständnis auf. Schauen wir uns mal diese Rechnung an, und man staune, was<br />

für Gebühren es so alles nach BRAGO gibt, die aber korrekt waren:<br />

KOSTENAUFSTELLUNG<br />

Bezeichnung EUR netto USt, gem.<br />

§ 25II<br />

BRAGO<br />

EUR<br />

brutto<br />

22


10/10 Prozeßgebühr aus 10308,00 EUR 526,00 16,00% 610.16<br />

gem. §3111 BRAGO<br />

10/10 Verhandlungsgebühr aus 10308,00 EUR 526,00 16,00% 610,16<br />

gem. §3112 BRAGO<br />

10/10 Vergleichsgebühr (anhängig)aus 10308,00<br />

EUR<br />

gem. §2313 BRAGO<br />

526,00 16,00% 610,16<br />

Entgelte für Post- um) Telekom-Dienste 20,00 16,00% 23,20<br />

gem. §26 BRAGO<br />

Summe 1598,00 255,68 1853,68<br />

Abgerechnet wurde nach §11 BRAGO West(Euro Tabelle)<br />

Natürlich kam die Rechnung nicht allein. So in ganz purer Form wäre es sehr<br />

undiplomatisch gewesen, die Gebührennote zu überreichen. Es war noch ein Schreiben<br />

zum Verlauf des Anordnungsverfahrens dabei. Dabei fielen mir erst ein halbes Jahr<br />

später ein paar Zeilen auf, als mein Kopf wieder etwas freier war:<br />

Ein Widerruf erfolgt nur auf Ihren gesonderten Auftrag hin. Hören wir nichts, gehen wir davon aus, dass der<br />

Vergleich Bestand haben soll. Was die Höhe des Unterhalts anbetrifft, so geht die Berechnung des Gerichts<br />

nach diesseitiger Auffassung grundsätzlich in Ordnung. Außer acht gelassen wurde bislang, dass Frau<br />

Land gegenwärtig keine Miete zahlt. Das bedeutet, dass Sie, solange Frau Land noch in der Wohnung<br />

wohnt, eigentlich zu viel Unterhalt zahlen. Denn wenn man den Wohnwertvorteil nur mit einem pauschalen<br />

Betrag von 300,00 € bei gleichzeitigen eigenen Einkünften von Frau Land in dieser Höhe zugrunde legte,<br />

würde sich der Unterhaltsbetrag für Frau Land auf rund 600,00 € reduzieren. Dies bedeutet, dass Sie<br />

solange zuviel Unterhalt zahlen, wie Frau Land nicht tatsächlich nach Wuppertal umgezogen ist. Wenn Sie<br />

guten Grund dafür haben, annehmen zu können, dass der Umzug bald erfolgt, könnte dieser Umstand<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Das muss man sich mal vorstellen: Der Anwalt merkte im Verfahren, während der Richter den<br />

Unterhalt bis zu meiner Existenzgrenze herunter errechnete, dass dieser eigentlich viel zu hoch<br />

war, da die Ehefrau ebenfalls noch mietfrei mit mir in der gleichen Wohnung wohnte. Statt<br />

brav zu nicken, hätte mein Rechtsbeistand den Richter auf diesen Umstand hinweisen müssen.<br />

Tat er aber nicht! Ist auch ganz logisch, denn wenn der Unterhalt niedriger ausfällt, dann sinkt<br />

auch der Streitwert und somit das Honorar des Anwalts! Folglich wird er sich niemals für<br />

seinen Mandanten einsetzen, wenn gleichzeitig damit seine Gebühr geringer wird. Stellen wir<br />

uns mal vor, meine Frau hätte noch ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt, mietfrei, das<br />

heißt mit 1700 Euro Unterhalt. Dann hätte mir der fehlende Einsatz des Rechtsanwalts einen<br />

Schaden von geschätzt 1800 Euro verursacht! Obendrein in meinem Fall auch noch einen für<br />

mich ungünstigen Wohnwertvorteil anrechnen zu wollen, war der Gipfel, hatte doch der<br />

Richter in der Verhandlung klar festgestellt, dass beide Parteien diesen Wohnwertvorteil hatten,<br />

womit er einen noch höheren Unterhalt verhindert hatte. Wohlgemerkt, der Richter verhinderte<br />

den Wohnwertvorteil, nicht mein eigener Anwalt, dessen Pflicht es eigentlich gewesen war!<br />

Unterstellen wir dem Anwalt mal zu seinen Gunsten, er hätte erst nach der Verhandlung diesen<br />

Fehler bemerkt. Dann hätte er sofort den Beschluss widerrufen müssen. Aber auch das tat er<br />

nicht, klar, dann wären ihm 600 Euro Vergleichsgebühr durch die Lappen gegangen! Zum<br />

Glück war meine Frau nach zwei Monaten ausgezogen, so dass mein tatsächlicher Schaden<br />

„nur“ bei etwa 600 Euro lag, auch wenn man dafür schon 2 Wochen Mittelmeer bekommen<br />

hätte! Leider entdeckte ich diese Umstände zu spät, denn dann hätte ich diese Summe mit der<br />

Abschlussrechnung des Anwalts R verrechnet, um den Mann regresspflichtig zu machen.<br />

Ich verstand die Welt nicht mehr. Da verrechnete sich die Gegenseite beim Unterhalt der Frau<br />

erheblich, um etwa 20%, , und ich durfte dafür noch 1800 Euro bezahlen? Hier wedelte<br />

der Schwanz mit dem Hund! Eine innere Stimme riet mir, den Vergleich zu widerrufen.<br />

23


Zu diesem Zweck suchte ich Ende Juni meinen Anwalt R in seiner Kanzlei auf.<br />

Irgendwie wollte er meine Ansichten nicht verstehen. Seine Freundlichkeit sank zunehmend.<br />

Dennoch befahl ich ihm, den Widerruf noch am selbigen Abend dem Gericht zu faxen, denn<br />

ich hatte die Hoffnung eines Gerichtsbeschlusses, der die Kosten des Verfahrens der<br />

Gegenseite aufbürden würde.<br />

Warum Anwalt R mir vom Widerruf abriet, konnte ich erst einige Tage später verstehen,<br />

als er mir eine korrigierte Rechnung schickte, in der die Vergleichsgebühr fehlte.<br />

Gut 600 Euro hatte ich gespart und der Anwalt damit weniger verdient. Kein Wunder,<br />

seine Laune litt erheblich darunter. Aber zu früh gefreut, denn zu diesem Zeitpunkt<br />

konnte ich noch nichts von seinem Plan wissen, sich das Geld anderweitig wieder reinzuholen,<br />

oder zumindest es zu versuchen......<br />

Die verhinderte Einigung – Teil 2<br />

Der Juni 2004 war fast zu Ende. Die Wogen des Anordnungsverfahrens klangen langsam ab,<br />

und die Vernunft schien in uns langsam einzukehren. Meine Frau und ich setzten uns abends<br />

öfter zwecks einer Einigung zusammen, um es wegen den Ehevertrag nicht zu einem<br />

kostspieligen Verfahren kommen zu lassen. Ich hatte besondere Angst vor einem solchen<br />

Kampf, prognostizierte doch Anwalt R so etwa 4000 Euro pro Instanz. Auch meine Frau kannte<br />

diese Kosten, was ihr Respekt einflößte. Gleichzeitig kam ich ihr auch im Vorfeld finanziell<br />

sehr weit entgegen, indem ich auf einige Regelungen des Ehevertrages verzichtete. So sollte sie<br />

doch von mir lebenslang Rente (=Versorgungsausgleich) erhalten. Zwar wusste keiner zu<br />

diesem Zeitpunkt sicher, ob man diesen Punkt überhaupt ausschließen konnte. Dennoch hätte<br />

dieses Angebot erneute teure Prozesse um den Ehevertrag verhindert. Auch hätte sie bar<br />

zusätzlich zu den 10.000 € noch etwa 6000 Euro in 50 Monatsraten bekommen und sich Kosten<br />

um 4000 – 8000 Euro erspart, wenn sie die Prozesse verloren hätte. Den nachehelichen<br />

Unterhalt hatten wir im Ehevertrag sowieso gegenseitig ausgeschlossen. Es war also kein neuer<br />

Punkt. Kurzum hätte dieser Frieden ihr mit Rentenansprüchen schätzungsweise 36.000 Euro bis<br />

zu ihrem Tod beschert, mir sicherlich auch über 10.000 Euro an Kostenersparnis. Meiner Frau<br />

gefiel der Vertrag, den wir zusammen ausgehandelt hatten. Natürlich wollte sie sich mit ihrem<br />

Anwalt beraten, wofür ich auch volles Verständnis hatte, wollte ich sie doch nicht übers Ohr<br />

hauen.<br />

So vergingen ein paar Tage, bis sie eines Abends aus heiterem Himmel meinte, aus unserem<br />

Vergleich würde nichts. Ich beabsichtige, sie mit dem Vertrag über den Tisch zu ziehen. Man<br />

habe sie vor der Unterzeichnung gewarnt, sie ginge gegen den Ehevertrag nun gerichtlich vor.<br />

Für mich brach eine Welt zusammen! Mir wurde wieder einmal klar: Die Scheidung trieb mich<br />

finanziell in den Ruin, und diese verlängerte sich auch noch um ein Jahr. Tatsächlich wurden es<br />

sogar über fünfeinhalb Jahre! Mir waren aber die Zusammenhänge für den plötzlichen<br />

Sinneswandel meiner Frau klar. Ihr Anwalt hatte ihr von dieser Einigung dringend abgeraten.<br />

Er konnte an dieser kaum verdienen, wohl aber an diversen langwierigen Verfahren u. a. gegen<br />

meinen Ehevertrag, so etwa das sechs bis zwölf fache, je nach dem, ob es bis zum<br />

Oberlandesgericht ging. Und in der Tat jagte er seine Mandantin in den nächsten fünf Jahren<br />

noch in weitere fünf völlig unnötige und teure Verfahren. Der Mann war ja schließlich ein guter<br />

Geschäftsmann, der es verstand, Umsatz zu machen, für mich ein juristischer Raubritter. Schon<br />

bei der ersten versuchten Einigung hatte er die Gefahr des Umsatzverlustes erkannt und meiner<br />

Frau von einer Einigung abgeraten. Vermutlich hatte er ihr bei diesem zweiten<br />

24


Einigungsversuch wesentlich mehr Gelder versprochen, als der Vertrag garantieren konnte. Ist<br />

auch klar, M redete von Anfang an meiner Gattin die Nichtigkeit des Ehevertrages ein, was<br />

bedeutete, ihr stünde die Hälfte der halb abbezahlten Eigentumswohnung und lebenslanger<br />

monatlicher Unterhalt von etwa 700 € – 800 € zu, was umgerechnet natürlich den mehrfachen<br />

Zugewinnausgleich bedeutete. Immer wieder versicherte Anwalt M seiner Mandantin, dass<br />

diese niemals die PKH zurückzahlen müsse, was sie natürlich regelrecht motivierte, Gerichtsund<br />

Anwaltskosten ohne Ende zu verursachen. Was er ihr aber verschwieg, war der<br />

Zugewinnausgleich, der Vermögen darstellte, und somit zur sofortiger ratenloser Rückzahlung<br />

führen konnte, wie mir meine Anwältin He später bestätigte. Und was Anwalt M nicht ahnte:<br />

Meine Frau musste schon ein Jahr später ohne jegliches Vermögen monatlich 75 Euro<br />

zurückzahlen.<br />

Anwalt Nummer 3<br />

Von der ursprünglichen Regresspflichtigkeit meiner ersten Anwältin aus dem gleichen Ort wie<br />

Anwalt R wollte er nichts mehr hören. Als mein erster Rechtsbeistand die Rechnung von 2200<br />

Euro auf 1100 Euro herunter korrigiert hatte, meinte mein Anwalt locker, ich könne jetzt<br />

unbedenklich zahlen. Damit waren meine Schadensersatzansprüche nicht abgedeckt, denn das<br />

Verfahren hatte mich ohne Gerichtskosten immerhin 1244 Euro gekostet. Da wurde dem<br />

Mandanten lieber ein Schaden von deutlich über 1200 € zugemutet, als eine Kollegin aus der<br />

gleichen Stadt regresspflichtig zu machen. Weil ich schon zu diesem Zeitpunkt den Eindruck<br />

hatte, dass Anwälte innerhalb einer Stadt nicht gegeneinander vorgehen, sondern geradezu die<br />

Absprache bevorzugen - für mich schon eine Form von Parteienverrat - suchte ich mir einen<br />

Anwalt im 20 km entfernten Dortmund. Er wurde mir von einer Freundin empfohlen. Sein<br />

äußeres Auftreten wurde mir als sehr rustikal und polterhaft geschildert, aber immerhin einer,<br />

der kämpferisch noch viel aus einem Fall herausholte, selbst wenn er schlechte Karten auf der<br />

Hand hatte, dank seiner imposanten Auftritte vor Gericht. Der Mann interessiert mich, noch<br />

mehr, er faszinierte mich. Ich malte mir seinen Einsatz gegen meine erste Anwältin in punkto<br />

Regressansprüche aus, aber auch über seinen Einsatz als rustikales Bollwerk gegen Anwalt M<br />

machte ich mir schon ernsthafte Gedanken.<br />

So suchte ich diese interessante Figur im August 2004 auf. Er wirkte tatsächlich sehr<br />

unkonventionell, weitere Attribute möchte ich mir ersparen. Ich schilderte ihm die Vorgänge,<br />

die zum Anordnungsverfahren führten, er ließ sich dann von mir entsprechende Schriftsätze<br />

zeigen. Er war sehr scharfsinnig, verstand sehr schnell die komplexe Konstellation, selbst dass<br />

das Damoklesschwert des Hauptverfahrens über mir schwebte. Für ihn war eindeutig, Anwältin<br />

H konnte sehr leicht regresspflichtig gemacht werden. Zwischendurch ließ er sich von seinen<br />

Anwaltsgehilfinnen einzelne Zigaretten hereinbringen, nahm augenscheinlich widerwillig und<br />

teilweise verächtlich Anrufe von seinen Mandanten entgegen. Auch teilte er seiner<br />

Vorzimmerdame per Telefon mit, man solle ihm das Denken überlassen, nicht der Helferin.<br />

Kurzum, fachlich als auch vom Entertainment gefiel mir der Mann, natürlich nicht immer<br />

vorbildlich, aber als Bollwerk gegen meine Anwälte war der ideal. Bei unserer Verabschiedung<br />

nach 90 Minuten erwähnte er noch eine Gebühr, die fällig war, was ich natürlich wusste.<br />

Wenige Tage später schickte er meiner ersten Anwältin H ein gepfeffertes Schreiben, indem es<br />

so richtig schonungslos zur Sache ging:<br />

25


Unser Mandant ist zu Recht mit Ihrer Gebührennote vom 22.07.2004 nicht einverstanden.<br />

Abgesehen davon, daß der Gegenstandswert nicht recht nachvollziehbar ist (im einstweiligen<br />

Anordnungsverfahren ist der Monatsunterhaltsbetrag lediglich mit 6 zu multiplizieren), kann auch nicht<br />

nachvollzogen werden, inwieweit Sie eine Besprechungsgebühr in Rechnung stellen. Davon aber abgesehen,<br />

ist unserem Mandanten aufgrund Ihres Verhaltens ein nicht unerheblicher Schaden entstanden.<br />

In dem von der Gegenseite anhängig gemachten einstweiligen Anordnungsverfahren haben Sie entgegen<br />

Ihrer Aufgabe auf die Antragsschrift nicht reagiert, insbesondere die in der Antragsschrift<br />

fälschlicherweise zugrunde gelegten Einkommenszahlen nicht klargestellt, so daß, womit beim<br />

einstweiligen Anordnungsverfahren zu rechnen ist, antragsgemäß ohne mündliche Verhandlung im<br />

Beschlußwege entschieden wurde. Ihr entsprechendes Versäumnis versuchten Sie zu korrigieren mit Ihrem<br />

Abänderungsantrag vom 10.05.2004.<br />

Dies hatte zur Folge eine mündliche Verhandlung, die, hätten Sie rechtzeitig vorgetragen, obsolet<br />

geworden wäre mit der weiteren Folge, daß unser Mandant eine ihm nunmehr von den Rechtsanwälten M<br />

pp. berechtigtermaßen in Rechnung gestellte Verhandlungsgebühr nicht zu zahlen hätte bzw. eine solche<br />

Gebühr nicht angefallen wäre.<br />

Überdies wurde aufgrund Ihrer vorwerfbar unterbliebenen Tätigkeit im Beschluß vom 29.04.2004 ein<br />

Ehegattentrennungsunterhalt in Höhe von 1.191,81 EUR für die Zeit von April 2004 bis einschließlich Juni<br />

2004 tituliert, obwohl, wie auch der später abgeänderte Beschluß vom 09.07.2004 ausweist, eigentlich nur<br />

monatlich 654,00 EUR hätten tituliert werden dürfen. Insoweit ist unserem Mandanten ein Schaden in Höhe<br />

von 3 x 537.81 EUR entstanden. Darüber hinaus der eingangs angesprochene überflüssige<br />

Gebührenschaden infolge des von Ihnen zu verantwortenden Anwaltswechsels (10/10-Verhandlungsgebühr<br />

nach einem Wert aus 11.754,00 EUR zzgl. anteiliger Mehrwertsteuer). Der entsprechende Schaden wird<br />

sich möglicherweise noch erhöhen um die von unserem Mandanten zu tragenden Gerichtskosten. Die<br />

Gerichtskostenendentscheidung liegt noch nicht vor. Namens unseres Mandanten erklären wir mit<br />

dessen Schadensersatzanspruch hiermit die Aufrechnung gegenüber Ihrer Gebührennote.<br />

Interessant fand ich den schonungslosen Umgangston, der angeschlagen werden konnte,<br />

hatte doch Anwalt W seine Kanzlei in einer anderen Stadt. Vergleiche ich dagegen die<br />

zarten Schreiben von RA R, die ich nur als „Verbalpetting“ bezeichnen konnte, der aus dem<br />

gleichen Ort wie die beschuldigte Kollegin kam, wurden in der Umgangsform<br />

Weltenunterschiede ersichtlich. Schon an dieser Stelle lernen wir, niemals einen Anwalt aus der<br />

gleichen Stadt des Gegner nehmen. Schließlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus!<br />

Natürlich schrieb die Dame wie folgt zurück. Ein Schreiben, was eine gewisse Naivität bis<br />

Hilflosigkeit offenbarte. Nur weil es eine Zeit lang so aussah, dass meine Frau während des<br />

Zusammenlebens keinen Unterhalt fordern würde, konnte die Anwältin doch nicht einfach alle<br />

Aktivitäten fallen lassen, obwohl sie doch von der beantragten Klage wusste. Glaubte die Dame<br />

tatsächlich, ich schaute seelenruhig zu, wie ich durch eine Klage ruiniert wurde? So blöd oder<br />

naiv konnte man nicht sein! Und dass dieses Gespräch in der Kanzlei ein Misserfolg war, dort<br />

der von mir sofort zu leistende Unterhalt berechnet wurde, verschwieg sie einfach. Bevor Sie<br />

sich von so einer Anwältin bei einem Strafprozess verteidigen lassen, sollten Sie doch besser<br />

die Flucht ins Ausland planen, denn mit so einer naiven und dummen Argumentation verlieren<br />

Sie selbst aussichtsreiche Prozesse! Aber schauen wir uns doch mal dieses Meisterwerk der<br />

Dummheit an:<br />

habe ich meine Kostenrechnung vom 22.07.04 berichtigt und zwar durch die Kostennote vom 03.08.04 die<br />

an die Kollegen ging. In der Anlage überreiche ich Kopie.<br />

Zum Zeitpunkt der Fertigung meiner Kostennote vom 22.07.04 war mir der Gegenstandswert den das<br />

Amtsgerichts festgelegt hat, nicht bekannt. Im übrigen entbehren Ihre Forderungen jeglicher Grundlage.<br />

Mit Schreiben vom 10.05.04 habe ich mich im Namen des Mandanten gegen den Beschluss vom 29.04.04<br />

gewehrt. Die Angaben in meinem Schriftsatz vom 10.05.04 der Ihrem Mandanten vorliegt, wurden mir von<br />

diesem so vorgegeben.<br />

Wie sich nunmehr aus dem Beschluss des AG vom 09. Juli 04 ergibt, hat das Gericht aufgrund der von mir<br />

angegebenen Angaben und der weiteren Angaben des Antragsstellers den Unterhalt reduziert. Dieser<br />

Termin wurde von den Kollegen R wahrgenommen. Warum nicht rückwirkend reduziert wurde ist mir nicht<br />

bekannt. Ich weise daher jegliche Vorwürfe von mir.<br />

26


Des weiteren hat Ihr Mandant nach meinem Schriftsatz vom 10.05.04 erklärt, das die Angelegenheit erst<br />

einmal ruhen solle, da er sich mit seiner noch Ehefrau geeinigt habe und aus dem Beschluss nicht<br />

vollstreckt werde. Es solle ein gemeinsames Gespräch erfolgen. Dieses Gespräch erfolgte beim Kollegen M<br />

in dessen Kanzlei. Ihr Mandant wechselte sodann den Anwalt, so daß meine weitere Tätigkeit nicht möglich<br />

war.<br />

Nunmehr hat er wiederum den Anwalt gewechselt. Sollte Ihr Mandant die berichtigte Kostenrechnung nicht<br />

bis zum 20.08.2004 zahlen so müsste ich weitergehende Schritte unternehmen.<br />

Mein Anwalt W. setzte noch richtig einen drauf und antworte in einem kurzen, aber noch<br />

härteren Schreiben, was meine Anwältin dann wohl doch endlich begriffen hatte und erst<br />

einmal kurzzeitig Ruhe gab.<br />

Offensichtlich haben Sie unsere Argumentation nicht verstanden.<br />

Sie hätten nach unserer Auffassung und der unseres Mandanten auf den gegnerischen Antrag auf Erlaß<br />

einer einstweiligen Anordnung vom 17.03.2004 sofort klarstellend antworten müssen und nicht erst eine<br />

Klarstellung vornehmen sollen, nachdem der unleidliche erste Beschluß in der Welt war. Da entsprechende<br />

Beschlüsse in der Regel ohne mündliche Verhandlung ergehen, orientiert sich der Richter natürlich an dem<br />

Parteivortrag. Da ein solcher Parteivortrag infolge Ihrer Untätigkeit nicht vorlag, erging eben der Beschluß.<br />

Erst Ihre Ausführungen im Schriftsatz vom 10.05.2004 führten dazu, daß neu verhandelt und sodann<br />

korrigiert werden mußte. D. h. diese bei diesem zweiten Termin entstandene Prozeßgebühr und auch die<br />

Verhandlungsgebühr, entstanden bei den Kollegen R, waren schlicht obsolet. Insofern ist<br />

unserem Mandanten ein Schaden entstanden, mit dem wir aufrechnen.<br />

Die Schreiben gefielen mir, und ich entschied mich, den Mann auch wegen Unterhaltsfragen zu<br />

konsultieren, denn ich konnte ihn mir immer mehr als wandelndes Bollwerk gegen Anwalt M<br />

vorstellen, der endlich mal Gegner bekommen sollte, keine mickrigen Sparringspartner. Ein<br />

großer Fehler, wie sich später herausstellte! So schickte ich ihm zwei Mails, in dem ich über<br />

den Kauf eines Autos und weitere Unterhalt mindernde Maßnahmen nachdachte. Es kamen<br />

zwei ausführliche Schreiben zurück. Allerdings verwunderte mich der Satz, mittlerweile waren<br />

angeblich schon so hohe Kosten aufgelaufen, dass diese bei einer Mandatsübernahme keine<br />

Rolle mehr spielen würden. Nur weil ich zum Thema Unterhalt Fragen stellte, setzte er einen<br />

Streitwert von 10308 Euro bei einer Geschäftsgebühr von 13/10 an. Er hätte höchstens ein<br />

Viertel bis maximal die Hälfte dafür nehmen dürfen. Eine solche hohe Gebühr wäre berechtigt<br />

gewesen, wenn er mit unserem Gegner kommuniziert hätte, was aber keineswegs der Fall war.<br />

Die Gebühr wäre auch gerechtfertigt gewesen, wenn das Thema nach meinem Besuch auch<br />

noch schriftlich fortgesetzt worden wäre. Dann hätte man es nicht mehr mit einer Erstberatung<br />

zu tun gehabt. Also immer merken: Bei Erstberatung den Anwalt nur einmal mit ein und dem<br />

selben Thema konfrontieren, andernfalls wird es teuer! Schauen wir uns auch dieses<br />

Meisterwerk der Abzockerei einmal an:<br />

Zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, daß der richterliche Beschluß aus dem einstweiligen<br />

Anordnungsverfahren nicht abänderbar ist. Wir können auch nicht empfehlen, ohne weiteres<br />

trennungsbedingten Mehrbedarf auf den Unterhaltsbetrag anzurechnen oder abzuziehen.<br />

Die trennungsbedingten Kosten, die Ihnen für die Anschaffung einer Küche oder die Beschäftigung einer<br />

Haushälterin entstehen, können im Hauptsacheverfahren, welches ja derzeit ruht, berücksichtigt werden.<br />

Wir müßten dann, sollten Sie dies wünschen, beantragen, daß das Hauptsacheverfahren wieder<br />

aufgenommen und dann im Hauptsacheverfahren der Ihnen entstehende monatliche trennungsbedingte<br />

Mehrbedarf berücksichtigt wird. Hierzu können wir Ihnen allerdings auch nur dann raten, wenn wir den<br />

trennungsbedingten Mehrbedarf auch entsprechend bewiesen bekommen, sei es durch Vorlage eines<br />

Kaufvertrages für die Küche; sei es durch Vorlage entsprechender Zahlungsbelege für die Bezahlung einer<br />

Haushälterin. Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß der trennungsbedingte Mehrbedarf auch erst nach<br />

Ergehen des einstweiligen Anordnungsbeschlusses entstanden sein sollte, da man sonst möglicherweise<br />

darauf hinweisen könnte, daß Ihnen diese Kosten ja schon während des laufenden Anordnungsverfahrens<br />

bekannt waren und hier hätten berücksichtigt werden können oder gar müssen.<br />

27


Soweit Sie schließlich um die Mitteilung der Anwaltskosten bitten, so muß der Unterzeichner Ihnen<br />

mitteilen, daß es unerheblich ist, ob wir eine modifizierte Unterhaltsberechnung erstellen oder nicht.<br />

Bereits durch die bisherige Tätigkeit sind schon Gebühren hier entstanden. Diese berechnen sich nach<br />

dem 6-fachen Betrag des im Unterhaltsbeschluß genannten monatlichen Gesamtunterhalts. Dies sind<br />

654,00 EUR Trennungsunterhalt zuzüglich. Kindesunterhalt und Kindergeld; insgesamt 1.718,00 EUR.<br />

Demgemäß sind hier bereits Gebühren entstanden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.308,00<br />

EUR. Dies sind derzeit überschlägig Gebühren in einer Höhe von etwa brutto 850,00 EUR bis 900,00 EUR.<br />

Mir kam der Betrag für die Unterhaltsfragen erschreckend hoch vor, weshalb ich am<br />

nächsten Tag, dem 2.9.2004, dem Anwalt W ein humorvolles Fax schickte. Schließlich war<br />

mein Anwalt nicht nach Außen tätig geworden, sprich gegenüber meinem Gegner, so dass<br />

meines Erachtens keine Geschäftsgebühr zustande kam, was die Kosten erheblich reduzieren<br />

musste. Ebenfalls lag nur eine Erstberatung vor, war das Thema in der Kanzlei doch ein<br />

anderes gewesen als in meinen Schreiben!<br />

Hiermit erbitte ich eine detaillierte und nachvollziehbare Auflistung der bisher aufgelaufenen<br />

unglaublichen Kosten von ca. 900 €. Insbesondere interessiert mich, ob meine Fragen zum Thema<br />

Unterhalt mit einem Streitwert von ca. 10700 € abgerechnet wurden. Sollte dem so sein, kann ich ja<br />

froh sein, dass wir nicht über den Jackpot der Lotterie kommuniziert haben.<br />

Anwalt W trat zwar recht barsch, rustikal und polterhaft auf, so dass ich ihm auch einigen<br />

Humor zutraute, aber weit gefehlt! Wenige Tage später erhielt ich ein Hammerschreiben, in<br />

dem er die Mandate ohne weitere Rücksprache mit mir niederlegte:<br />

angesichts Ihres Telefax-Schreibens vom 02.09.2004 sehen wir uns leider außer Stande, Ihre<br />

rechtsanwaltliche Vertretung weiterzuführen. Wir legen hiermit die in unserem Hause für Sie geführten<br />

Mandate nieder. In der Sache Land gegen H haben wir die Mandatsniederlegung auch gegenüber der<br />

Gegenseite angezeigt. Das entsprechende diesseitige Schreiben vom heutigen Tag finden Sie anliegend in<br />

Abschrift beigefügt.<br />

Wir dürfen Sie bitten, die nachfolgenden Gebührenrechnungen , die die beiden hier geführten<br />

Angelegenheiten betreffen, kurzfristig auszugleichen. Bzgl. der bei den nachfolgenden<br />

Gebührenberechnungen zugrunde gelegten Gegenstandswerten weisen wir darauf hin, daß wir in der<br />

Angelegenheit Land ./. dto, wie bereits im diesseitigen Schreiben vom 30.08.2004 dargelegt, ausgehen<br />

mußten vom 6-fachen Betrag des im Unterhaltsbeschluß genannten monatlichen Gesamtunterhaltes. Die<br />

Multiplikation des Gesamtunterhaltsbetrages mit 6 ergibt sich daraus, daß der entsprechende Beschluß<br />

des Amtsgerichts für max. 6 Monate Bestand hat. In der Angelegenheit Land ./. H haben wir als<br />

Gegenstandswert den Betrag der strittigen Kostenrechnung der Frau Rechtsanwältin H zugrunde gelegt.<br />

Dies waren 1.253,38 EUR gem. Kostenrechnung der Frau Rechtsanwältin H vom 22.07.2004.<br />

Hiervon ausgehend ergeben sich folgende Gebührenberechnungen:<br />

Die Aufstellung lasse ich jetzt mal aus. Jedenfalls setzte sich die Summe aus 816.41 € wegen<br />

Unterhaltsfragen und dem Fall Anwältin H 181,54 € = 997,95 € zusammen. Die einbehaltenen<br />

Unterlagen wollte man mir erst nach Zahlungseingang zu schicken, wobei es sich bei diesen<br />

sehr wahrscheinlich sowieso nur um Kopien handelte.<br />

Natürlich war die Auseinandersetzung mit Anwältin H damit noch lange nicht zu Ende.<br />

Sie wusste von der Mandatsniederlegung und meldete sich einige Wochen später, am<br />

16.9.2004, völlig naiv bei mir wegen der noch nicht beglichenen Rechnung. Hatte Sie den<br />

zweimal sehr gut erklärten Sachverhalt meines Anwalts W noch nicht verstanden?<br />

in obiger Angelegenheit habe ich nach Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, daß die Ihnen am<br />

03.08.2004 zugesandte Kostenrechnung über 1.090,88 Euro bislang nicht beglichen ist. Ich bitte um<br />

umgehende Erledigung.<br />

28


Offensichtlich hatte Anwältin H die Argumentation „immer noch nicht begriffen“, um mal<br />

Anwalt W zu zitieren. Lebte sie in dem Irrglauben, wenn es den Anwalt W nicht mehr gäbe,<br />

wurden auch seine Schreiben gegenstandslos? Oder dachte Sie etwa, er hätte nur Spaß<br />

gemacht? Nun, dass der überhaupt keinen Spaß verstand, wahrscheinlich noch nicht einmal<br />

seine eigenen Witze, wollte ich ihr nicht mitteilen, denn sonst hätte ich womöglich noch eine<br />

Klage am Hals gehabt. Ich setzte mich mit der Dame nicht weiter auseinander, sollte doch ein<br />

Richter ihr doch zum dritten Mal ihre Fehler erklären. Mir war die Sache einfach zu blöd.<br />

Schließlich hatte Anwalt W in seinen beiden brillanten, knallharten und leicht verständlichen<br />

Schreiben den Sachverhalt sehr deutlich dargelegt.<br />

So vergingen fast drei Monate, und die Dame meldete sich wieder am 1.12.2004. Dieses Mal<br />

hatte sie das Gericht wegen der offenen Rechnung eingeschaltet, sie wollte die Kosten dort<br />

festsetzen lassen, sie beabsichtigte zu klagen:<br />

beantrage ich die Festsetzung nachfolgender Gebühren gegen die eigene Partei:<br />

Gegenstand wert: 11.754.00 Euro<br />

Gebühr gem. §§ 11, 31 I 1 BRAGO<br />

526,00 Euro<br />

Gebühr gem. § 26 BRAGO<br />

20,00 Euro<br />

Gebühr gem. § 25 II BRAGO 16% 87,36 Euro<br />

Summe<br />

633,36 Euro.<br />

Den Antrag beantrage ich ab Antragstellung mit den gesetzlichen Zinsen zu verzinsen.<br />

Ich fand diese Rechnung bemerkenswert! Es lohnt sich einfach, sich die Gebührenauflistung<br />

einmal gründlich anzuschauen. Lag doch die erste Rechnung noch bei 2200 Euro, die zweite<br />

bei 1100 Euro, nachdem Anwalt R erklären musste, wann man was und wie berechnen durfte,<br />

so war die hartnäckige Dame noch weiter heruntergegangen mit ihren Forderungen, nämlich<br />

auf 633 €, sprich gut zwei drittel (ca. 71% ) gegenüber der ursprünglichen, einfach<br />

faszinierend! Schön war auch, die Frau hatte endlich begriffen, der Unterhalt wurde mit 6 statt<br />

12 multipliziert, weil kein Prozess stattgefunden hatte, und auch gar kein Vergleich vorlag.<br />

Über meinen Exanwalt R landete das Schreiben bei meiner späteren Anwältin He, die sich auch<br />

nicht großartig mit der Dame auseinander setzte, sondern im Wesentlichen kurz auf die<br />

hervorragenden Schreiben des Anwaltes W kurz verwies und versuchte, die Klage abzuweisen,<br />

da es keinen Grund für diese gab:<br />

In der Familiensache Land ./. Land<br />

liegen die Voraussetzungen für eine gerichtliche Kostenfestsetzung nicht vor.<br />

Zum einen hat Frau Kollegin H dem Antragsgegner bis heute keine korrekte<br />

Kostenberechnung übersandt, so dass ein eventueller Gebührenanspruch nicht fällig ist.<br />

Zum anderen hat der Antragsgegner mit Regressansprüchen aufgerechnet, so dass eine eventuelle<br />

Forderung erloschen wäre.<br />

Insoweit verweise ich auf die in Kopie anliegende anwaltliche Korrespondenz der Kollegen Rechtsanwälte<br />

W mit der Antragstellerin vom 05.08. bis 13.08.04.<br />

gez. He<br />

Auch diesen Schriftsatz fand ich Klasse, kurz und bündig, sofort auf das Wesentliche<br />

kommend. So kannte ich meine Anwältin He, das erweckte anfangs Vertrauen in mir.<br />

In einem späteren Telefongespräch gestand sie, noch nie so einen Fall erlebt zu haben, bei<br />

dem einem Rechtsanwalt solche gravierenden Fehler wie mit dem Dreizeiler<br />

unterlaufen waren. Sie konnte daher mein kritisches, mittlerweile schon krankhaftes Verhältnis<br />

zu Anwälten verstehen, bezeichnete sie mich doch als gebranntes Kind. Jetzt musste ich<br />

29


abwarten, ob das Gericht die Klage abwies, was auch geschah. Ich hörte nie wieder was von<br />

dieser Angelegenheit!!!<br />

Ein Abend – zwei Anwaltsbesuche<br />

Anwalt W, der gegen meine erste Anwältin vorgehen sollte, weil es durch ihre Passivität zum<br />

Anordnungsverfahren gekommen war, hatte das Mandat, wie schon geschildert, niedergelegt.<br />

Also höchste Zeit, sich einen anderen Anwalt zu suchen, der gegen den Wucher von Herrn W<br />

vorgehen sollte.<br />

Ein alteingesessener promovierter Anwalt in meiner Nähe war mein Ziel. Ich erzählte ihm von<br />

den beiden Situationen, nämlich Haftbarkeit der Juristin H und der Mandatsniederlegung des<br />

Anwalts W. Mein Gegenüber fuhr mir regelrecht ins Wort und meinte sofort, er könne mich<br />

gegen seine Kollegin nicht vertreten, war es doch unüblich, innerhalb einer Stadt gegen<br />

Kollegen vorzugehen. Ich solle mir doch in einer anderen Stadt, wohl gemerkt, in einer anderen<br />

Stadt, einen Rechtsanwalt nehmen. Hier wurde mein schon lange bestehender Verdacht wieder<br />

bestätigt, dass Anwälte innerhalb einer Stadt oft zusammenhalten, eine Krähe der anderen kein<br />

Auge aushackt, hier geradezu freundschaftlich miteinander umgegangen wird,<br />

wobei die Belange der Mandanten dann natürlich zu kurz kommen, für mich schon eine Form<br />

von Parteienverrat. Wie Recht ich habe, sollte ich noch einmal an diesem Abend spüren….<br />

Dann prüfte der Anwalt die von mir kritisierte Rechnung seines Dortmunder Kollegen und<br />

stellte fest, dass diese cirka um den Faktor 3 überhöht war. Statt 13/10 hätte er nur 3/10 bis 5/10<br />

nehmen dürfen! Meine Bilanz bis zu diesem Zeitpunkt: 4 Anwälte, 2 völlig unkorrekte<br />

Rechnungen, insgesamt mehr als doppelt so hoch ausgefallen wie gerechtfertigt! Das lässt bei<br />

mir den dringenden Rat aufkommen: Man benötigt immer mindestens zwei Anwälte, einen für<br />

die Rechtsangelegenheit und einen zusätzlichen zur Überprüfung der Rechnung. Und an dieser<br />

Stelle noch ein ganz wichtiger Tip: Nehmen Sie sich einige Monate vor der Scheidung eine<br />

Rechtsschutzversicherung! Diese wird Ihnen zwar nicht die Scheidung bezahlen, jedoch wenn<br />

einem Anwalt Fehler unterlaufen, können sie kostenlos gegen ihn vorgehen können oder bei<br />

Niederlage kostet Sie das nur die Höhe der Selbstbeteiligung (typisch 150 €). Und wie Sie ja<br />

bisher in diesem Erfahrungsbericht gelesen haben, sind die Chancen verdammt hoch, gegen<br />

einen Anwalt Schritte unternehmen zu müssen! Die Verbraucherzentrale darf übrigens eine<br />

solche Überprüfung bzw. Beratung nicht übernehmen, würde doch das starke Monopol der<br />

Anwälte dadurch verletzt.<br />

Schnell wurde ein Schreiben in das Diktiergerät gesprochen, und der Fall war erledigt. Gegen<br />

die Mandatsniederlegung konnte nichts gemacht werden. 180 Euro waren somit verloren, denn<br />

wäre es zum Mahnverfahren gekommen, weil ich der Anwältin natürlich ihr Honorar nicht<br />

beglichen hatte, so hätte ich noch einmal die gleiche Summe einem neuen Anwalt zahlen<br />

müssen. Meine Kritik an der Gebührenrechnung war schließlich gerechtfertigt, wie sich<br />

eindeutig herausstellte! Zum Glück hatte ich seit langem eine Rechtsschutzversicherung, die<br />

wir um Rechtsbeistand ersuchten. Den bekamen wir, aber aufgrund der Selbstbeteiligung von<br />

150 € und den Kosten von 110 € nützte diese mir in diesem Fall nichts. Hier nun ein Auszug<br />

unseres Schreibens an Anwalt W:<br />

Zunächst beträgt der Streitwert kraft Streitwertbeschluss, den wir eingesehen haben, 9.454.00 €<br />

Des weiteren ist keine Geschäftsgebühr, sondern nur eine Beratungsgebühr angefallen; Sie haben unseren<br />

Mandanten schriftlich über etwaige Schritte gegen den Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren<br />

30


mit Schreiben vom 10.08. und 30.08.2004 beraten. Da diese Beratung sich auf die Formalien beschränkte<br />

und es zu keiner Beratung in der Sache gekommen ist, halten wir eine Gebühr von 0,3 oder 0,5 (Nr. 2100 W)<br />

für angebracht. Unser Mandant erbittet Zusendung einer korrigierten Kostennote auf dieser Basis.<br />

Mit dem Ergebnis konnte ich zufrieden sein, nur einen Bruchteil von den geforderten 816 Euro<br />

musste ich zahlen, mir war schon wesentlich wohler zumute. Unter Zeitdruck stehend, begab<br />

ich mich danach zum Anwalt R, dem ich nach der Pleite mit der besagten Juristin den Fall<br />

übergeben hatte. Es ging immer noch um Unterhaltsangelegenheiten, wollte doch die<br />

Gegenseite 180 Euro mehr Unterhalt aufgrund eines angeblichen Wohnwertvorteils von 420<br />

Euro haben, da ich ja nun allein lebte. Meine Familie war im August 04 ausgezogen. Die<br />

Spedition holte am 1. September 2004 noch die Küche und Umzugskartons ab. Ich stand allein<br />

in einer halbleeren Wohnung, die runtergekommen und verdreckt war. Die Fenster über ein<br />

halbes Jahr nicht geputzt, die Gardinen wohl noch länger nicht gewaschen. Dicker Staub in<br />

allen Ecken, Spinnweben in jedem Raum, zwei eingetretene Türen in den Kinderzimmern samt<br />

löchriger Teppiche. Darin wurde ich zurückgelassen! Seit der Scheidung hielt es meine Frau<br />

nicht mehr für nötig, noch was im Haushalt zu tun. Lediglich meine Verpflichtung der hohen<br />

monatlichen Unterhaltszahlungen blieb aufrecht. Ich erwähne das nur, um den blanken Hohn<br />

des nachfolgenden Schreibens meines Gegners aufzuzeigen, der nun insgesamt 1900 Euro<br />

forderte, da ich allein in der großen 107 qm ETW Wohnung leben musste:<br />

In dieser Sache ist unsere Mandantschaft nunmehr aus der gehabten ehelichen Wohnung ausgezogen. Wir<br />

dürfen Ihre Mandantschaft bitten, ab 01.08.2004 einen weiteren Geldbetrag in Höhe von 180.00 € zu zahlen,<br />

der daraus herrührt, dass Ihrer Mandantschaft ein Wohnwert von zumindest 420,00 € monatlich<br />

zuzurechnen Ist. Hiervon 3/7 ergeben 180,00 €,<br />

Wir bitten um Erledigung bis zum 15.09.2004. Anderenfalls müsste wegen dieses Betrags dem Verfahren in<br />

der Hauptsache Fortgang gegeben werden.<br />

Natürlich wurde auch hier per Ultimatum gleich wieder mit einem Verfahren gedroht, dem<br />

über mir schwebenden Hauptverfahren, was noch wesentlich teurer geworden wäre als das<br />

erste. Eine gute Methode, alles aus einem herauszupressen. Meine Frau kannte übrigens dieses<br />

Schreiben, mehr noch, sie verstand es sogar, wie sich kurze Zeit später herausstellte. Ihr war es<br />

also recht, noch mehr aus mir herauszuholen, was ihre Charakterlosigkeit und Geldgeilheit<br />

wieder einmal zeigte. Zusammen mit ihrem 400 Euro Job und dem Kindergeld hätten ihr dann<br />

2400 Euro zur Verfügung gestanden, sprich ein Akademikergehalt, und das ohne jegliche<br />

Ausbildung, es lebe unser einzigartiges deutsches Familienrecht! Mein Gegenüber bestätigte<br />

diesen angeblichen Wohnwertvorteil, auch wenn ich es nicht nachvollziehen konnte, musste ich<br />

doch für die Eigentumswohnungen allein an Raten monatlich immer noch 711 Euro abzahlen.<br />

Klar, wäre die Wohnung abbezahlt gewesen, hätte sich dieser Umstand wie ein zusätzliches<br />

Einkommen von etwa 600 Euro ausgewirkt. Also hätte ich einen finanziellen Vorteil gehabt.<br />

Ich befürchtete aber eine andere Strategie dieses kaufmännisch begabten Anwalts: Er wollte<br />

wohl wieder ein Verfahren gegen mich provozieren, woran er wie schon beim<br />

Anordnungsverfahren gut verdiente. Gleichzeitig wäre der Streitwert noch weiter geklettert und<br />

somit auch seine Gebühren. Aber zurück zu meinem Rechtsberater. Er drückte diesen<br />

Wohnwertvorteil unwesentlich, um lächerliche 60 Euro. Dann konfrontierte ich ihn mit<br />

Rechnungen, nämlich mit trennungsbedingten Ausgaben, wie meine neue Küche, die<br />

gegenüber der meiner Frau nur die Hälfte kostete. Mehr konnte ich mir nicht leisten. Ein paar<br />

weitere kleine Anschaffungen von Elektrogeräten kamen hinzu, insgesamt gut 4000 Euro.<br />

Dadurch wurden meine monatlichen Unterhaltszahlungen um 160 Euro reduziert, also fast um<br />

den Betrag, den die Gegenseite mehr haben sollte. Kurzum, ich musste aufgrund dieser<br />

Ausgaben nicht noch mehr Unterhalt bezahlen. So ganz glücklich wirkte mein Anwalt nicht,<br />

31


und er meinte ganz dreist, wir sollen freiwillig 100 Euro mehr zahlen, damit es nicht wieder<br />

zum Verfahren käme, was ja wesentlich teurer wäre. Das ganze bezeichnete er noch als<br />

taktische Vorgehensweise!!! Ich dachte, ich höre nicht richtig, bzw. ich sitze bei der<br />

Gegenseite. Dieses devote Auftreten gegenüber unserem Gegner, der mich eh schon wie eine<br />

Weihnachtsgans finanziell ausgenommen hat, beseitigte mein restliches Vertrauen völlig. Dann<br />

drohte mir der Anwalt mit einer anderen Baustelle. Meine Frau hatte nicht mehr den 400 Euro<br />

Job, und dadurch bestanddie Gefahr eines höheren Unterhalts. Gut vorbereitet hielt ich ihm ihre<br />

Passivität bei der Arbeitssuche entgegen, weswegen dann jedes Gericht von einem fiktiven<br />

Einkommen ausgegangen wäre, ich also nichts zu befürchten hatte. Das war zu viel für meinen<br />

Anwalt, dem meine intensive Einarbeitung in das Familienrecht störte. Er fauchte mich an, dass<br />

er das selber wisse, und ich ihm das nicht zu sagen brauche. Komisch, warum drohte er dann<br />

mit solchen Fallen, wenn er wusste, es bestand keinerlei Gefahr? Tolle Juristenlogik, was ich<br />

aber noch öfter erlebte! An dieser Stelle stand für mich fest, es war der letzte Besuch bei<br />

meinem Anwalt, dessen Ziel offensichtlich war, der Gegenseite noch höheren Unterhalt zu<br />

bescheren, statt mich gegen diese Ausplünderung zu verteidigen! Schließlich ging mein Konto<br />

mittlerweile in die negativen Zahlen aufgrund der heftigen Anwaltsrechnungen und diverser<br />

trennungsbedingter Anschaffungen. Von Sparen konnte bei 1718 Euro Unterhalt keine Rede<br />

mehr sein, es ging nun um die finanzielle Existenz!<br />

Auf dem Nachhauseweg beschlich mich ein Gefühl der Einsamkeit, der Verlassenheit.<br />

Selbst der eigene Anwalt verteidigte mich halbherzig gegen die finanziellen Forderungen der<br />

Gegenseite. Aber der Gedanke, sich einfach einen neuen Rechtsanwalt zu nehmen, der<br />

wiederum beträchtliche Kosten verursachte, wurde von mir immer wieder verworfen. Es ging<br />

mittlerweile um meine finanzielle Existenz, und die Anwälte, die ich bisher gehabt hatte,<br />

erwiesen sich als Versager und Kollaborateure, so dass ich die ganze Zeit in einer Defensive<br />

lebte, nämlich den unglaublichen Unterhaltsforderungen des Gegners. Ebenso kam mir der<br />

Gedanke, nun eine 5. Kanzlei aufzusuchen schon absurd vor. Zweifel an mir selbst kamen<br />

langsam auf. Der erste Anwalt bzw. die Anwältin hatten keine Ahnung oder waren zu passiv<br />

gewesen, der Zweite steckte mit meinem Gegner zu sehr unter einer Decke, widersprach sich<br />

daher selber mehrmals. Der Dritte schmiss aufgrund meiner berechtigten Kritik an seiner<br />

Rechnung das Handtuch. Der Vierte wollte gegen Kollegen nicht vorgehen, eine grauenhafte<br />

Bilanz! Aber weiterhin unter Dauerbeschuss zu leben, sprich mit immer höheren Unterhalten<br />

konfrontiert zu werden, konnte auch nicht mein Ziel sein. Ich musste noch einmal probieren,<br />

eine Wende zu erreichen, koste es was es wolle! Ich war mittlerweile nervlich schon am<br />

Abdrehen, vom Finanziellen ganz zu schweigen. Meine sämtlichen Gedanken drehten sich nur<br />

noch um meinen Überlebenskampf, ohne dabei etwas bewegen zu können. Ich war dabei, mich<br />

körperlich selber zugrunde zu richten.<br />

Ein Rechenkünstler namens Anwalt M<br />

Der Unterhalt wurde vom Gericht nur bis Ende 2004 berechnet. Es war also Aufgabe der<br />

Anwälte, für das Jahr 2005 eine erneute Berechnung vorzunehmen, die meine neue<br />

Steuerklasse 1 berücksichtigen musste. Für mich hieß dies rund 600 Euro weniger<br />

Nettoeinkommen, so dass natürlich auch der Unterhalt für die Familie geringer ausfallen<br />

musste. Nur so war mein finanzielles Überleben möglich. Aber ich sollte mich mal wieder<br />

täuschen. Anwalt M kam im nachfolgenden Schreiben auf einen Selbstbehalt von 1154 Euro,<br />

und wies sofort darauf hin, dass der Bedarfskontrollbetrag trotz der niedrigen Summe noch<br />

nicht erreicht war. Offensichtlich hatte er bei der Errechnung schon ein schlechtes Gewissen,<br />

und es fiel ihm sofort diese Existenzminimumgrenze auf. Der Mann war ein Rechenkünstler!<br />

Es gelang ihm, meine 600 Euro weniger Nettoeinkommen weitgehend auf meine Person<br />

32


abzuwälzen, meine Familie sollte gegenüber dem Vorjahr lächerliche 100 Euro weniger<br />

erhalten, ich dagegen 500 weniger! Bedachte man, meine Frau erhielt ab diesem Zeitpunkt<br />

sogar das Kindergeld von 308 Euro, vorher war ich der Empfänger, bescherte Herr M<br />

umgerechnet meiner Frau noch ein Plus von ca. 208 €, ich dagegen hätte dann 908 € monatlich<br />

weniger zur Verfügung gehabt!<br />

Von 1154 Euro sollte ich leben, sprich 250 € über dem Hartz 4 Satz, und das als berufstätiger<br />

Diplom Ingenieur? War der Mann wirklich so extrem naiv und glaubte allen Ernstes, ich friste<br />

mein Leben auf Sozialhilfeniveau? Ursprünglich hatte ich mal 3300 Euro monatlich nach<br />

Hause gebracht, in Lohnsteuerklasse 1 waren es dann etwa 2800 Euro, und nun sollten es nur<br />

noch fast ein Drittel vom ursprünglichen Nettogehalt sein? Von dem Geld hätte ich nicht mehr<br />

die Eigentumswohnung halten können. Mir eine kleine ETW sich zu kaufen wäre auch nicht in<br />

Frage gekommen, denn bei solchen Finanzen hätte ich bei keiner Bank einen Kredit<br />

bekommen, eher Hausverbot. Hier ging es um den sozialen Abstieg vom Ingenieur zum<br />

Hilfsarbeiter, mal gehaltlich gesehen. Mein Anwalt R bat mich zwar um Rücksprache, doch an<br />

dieser Stelle hatte ich die Nase endgültig voll. Nach so viel Dauerbeschuss, immer in der<br />

Defensive lebend, war es Zeit, sich einen anderen Rechtsvertreter zu suchen, der dieses<br />

Bombardement mit dem Ziel der finanziellen Vernichtung endlich stoppen konnte.<br />

Interessanterweise nahm ich auch diese Berechnung nicht ernst, auch wenn sie meinen Ruin<br />

ankündigen sollte. Für mich stand fest, so weit würde es nie kommen! Dann lieber gleich einen<br />

auf arbeitslos machen, natürlich durch die Kündigung des Arbeitgebers, da hatte man fast<br />

genauso viel, und man musste sich dafür nicht täglich abrackern! Natürlich sollte ich vorher die<br />

Eigentumswohnung in Sicherheit bringen, um keine pfändbare Masse anzubieten. Die<br />

Berechnung zeigte mir aber nicht nur die Abgebrühtheit dieses Anwalts, sondern auch seine<br />

extreme Phantasie. Glaubte er wirklich im Ernst, dass ich für ein Drittel des ursprünglichen<br />

Gehaltes noch arbeiten ginge? Dachte er tatsächlich, dass man bei diesem niedrigen<br />

Selbstbehalt, der schon nah an der Existenzminimumsgrenze lag, überhaupt noch Arbeitsmoral<br />

besitzen und Leistung erbringen konnte? Und eine neue Lebenspartnerin zu finden wäre unter<br />

diesen Umständen ebenfalls so ziemlich unmöglich gewesen, denn wer gibt sich mit so einem<br />

armen Schwein ab? Die Frauen suchen schließlich selber zu Recht finanziell unabhängige<br />

Männer, die auf eigenen Beinen stehen können. Wären mir 2005 wirklich nur 1154 Euro<br />

geblieben, wäre ich ins Ausland außerhalb der EU geflüchtet, eine andere Möglichkeit wäre<br />

nicht in Frage gekommen. Schließlich wären bei anderen Scheinlösungen die Gelder, die sich<br />

durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung ergeben hätten, pfändbar gewesen. Vorweg sei<br />

aber schon gesagt: Meine Anwältin kam in ihrer späteren Berechnung auf wesentlich<br />

geringeren Unterhalt! So zahlte ich später 849 € statt den 1291 €, was 34% - sprich ein Drittel<br />

weniger - und das ganze sogar noch gerichtlich abgesegnet! Zumindest wäre aber der Streitwert<br />

erheblich angestiegen und somit das Honorar dieses windigen Burschen. Sein entscheidender<br />

Fehler war, schon am 17.9.2004 den Unterhalt für 2005 zu berechnen, was viel zu früh war.<br />

Wollte er etwa ein paar Gebühren aufschreiben? Allen Beteiligten war nämlich die<br />

Arbeitssuche meiner Frau bekannt, die auch tatsächlich im Oktober eine Vollzeittätigkeit in<br />

einer Bäckerei aufnahm, bei der sie gut das Dreifache verdiente wie bisher. Folglich waren die<br />

völlig verfrühten Berechnungen von Anwalt M absolut wertlos, mehr noch, es wurden völlig<br />

unnötig Kosten verursacht! Und als er einen Monat später von der neuen Stelle meiner Frau<br />

erfuhr, hielt er eine Korrektur seiner Unterhaltsberechnung auch nicht für nötig. Sollte ich<br />

arglistig getäuscht werden? Schauen wir uns zum Schluss doch mal Ausschnitte aus dieser<br />

somit völlig fehlerhaften, und wieder nicht ernstzunehmenden Berechnung an:<br />

In der Familiensache beantragen wir den Beklagten zu verurteilen, ab Januar 2005 einen<br />

Trennungsunterhalt an die Klägerin wie folgt zu zahlen:<br />

33


a) zu Gunsten des Sohnes 404.00 €,<br />

b) zu Gunsten der Tochter 404.00 €,<br />

abzgl. des hälftigen Kindergeldes - 154,00 €,<br />

c) zu Gunsten der Klägerin 637.00 €,<br />

somit insgesamt monatlich 1.291,00 €.<br />

Der Selbstbehalt des Beklagten bleibt gewahrt:<br />

Eigeneinkommen unter Einschluss des Wohnwertvorteils 2.599,00 €. Setzt man hiervon den<br />

Kindesunterhalt und den Getrenntlebenunterhalt ab ohne Berücksichtigung des Kindergelds, so verbleiben<br />

1.154.00 € auf Seiten des Beklagten, so dass der Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird.<br />

Die Trickkiste des Anwalt W<br />

Mein promovierter Anwalt hatte dem Anwalt W ein sachliches Schreiben geschickt,<br />

in dem ihm eine korrekte Gebührenabrechnung gezeigt wurde. Das ließ er sich aber nicht<br />

bieten, und wir erhielten schon bald eine Antwort, die mit der Realität nichts mehr zu tun<br />

hatte. Er behauptete, mich über unterhaltsrechtliche Fragen beraten und entsprechende<br />

Schreiben geprüft zu haben, was natürlich hohe Kosten verursacht hätte. Richtig ist<br />

aber, dass wir über Unterhaltsthemen sprechen mussten, um die Fehler der Anwältin H<br />

in genau diesem Bereich aufzeigen zu können. Natürlich war der Streitwert von etwa 1000<br />

Euro dem Anwalt W zu wenig, und machte aus unserer Besprechung eine reine Unterhaltssache,<br />

die den 10-fachen Streitwert besaß! Allerdings zeigte sich die Juristenlogik wieder<br />

einmal wenig ausgereift. Seine ersten beiden Schreiben attackierten ausschließlich<br />

die Anwältin H, um Unterhaltsthemen ging es darin gar nicht. Folglich konnte auch keine<br />

Unterhaltsberatung bei dem einzigen Termin in der Kanzlei stattgefunden haben, was auch<br />

eine mündliche Beratung in Sachen Unterhalt ausschloss! Selbst wenn ich das Gespräch<br />

heimlich aufgenommen hätte, was verboten ist, wäre es als Beweis nicht zulässig gewesen.<br />

Aber schauen wir uns nachfolgend auszugsweise die beiden Meisterwerke der Abzockerei an:<br />

Bezüglich der Kostenrechnung für die Unterhaltsauseinandersetzung sehen wir uns jedoch nicht dazu in<br />

der Lage, den in keinster Weise haltbaren Ausführungen Ihres Mandanten zu folgen. Offensichtlich scheint<br />

Herr Land Sie nicht vollumfänglich über die von hier aus erbrachte Tätigkeit informiert zu haben. Jedenfalls<br />

kann keine Rede davon sein, dass sich die von hier aus für Herrn Land erbrachte Tätigkeit auf Formalien<br />

beschränkte und es zu keiner Beratung in der Sache selbst gekommen ist. Abgesehen davon, dass bereits<br />

in dem äußerst umfänglichen hier geführten Gespräch vom 03.08.2004, welches knapp 90 Minuten in<br />

Anspruch genommen hat, nicht nur über „Formalien 1 ' gesprochen worden ist, sondern auch bereits in<br />

diesem Gespräch die von Ihrem Mandanten mitgebrachten unterhaltsrechtlichen Unterlagen geprüft,<br />

besprochen und bewertet worden sind, ist doch auch in den von hier aus für Ihren Mandanten gefertigten<br />

Schreiben, die Ihnen möglicherweise nicht vorgelegt worden sind, nicht nur auf .,FormaIien" eingegangen<br />

worden, sondern es sind insbesondere im diesseitige Schreiben vom 30.08.2004 auch unterhaltsrechtliche<br />

Probleme in der Sache selbst thematisiert worden. Ihr Mandant wird sicherlich nicht bestreiten wollen,<br />

dass im Schreiben vom 30.08.2004 die Problematik des trennungsbedingten Mehrbedarfs erörtert und Ihr<br />

Mandant insoweit auch informiert worden ist.<br />

Selbst wenn man sich nun der von Ihnen respektive Ihrem Mandanten vertretenen Auffassung anschließen,<br />

und die Gebühr nach VV 2100 abrechnen wollte, so kann man schon nicht von einer Gebühr von 0.3 oder<br />

0.5 ausgehen. Ihr Mandant wird nicht ernsthaft in Abrede stellen wollen, dass es sich bei der von hier aus<br />

erbrachten rechtsanwaltlichen Tätigkeit nicht nur um die Erteilung eines einfachen Rates handelte. Sollen<br />

die Tatsache, dass nicht nur allein die einstweilige Unterhaltsanordnung erörtert und rechtsanwaltlich<br />

beurteilt worden ist, sondern außerdem auch die Unterhaltshauptsache sowie die sonstigen<br />

familienrechtlichen Angelegenheiten Ihres Mandanten, spricht gegen die Erteilung eines einfachen Rates,<br />

der die Ratsgebühr in Höhe von 0.3-0.5 rechtfertigen würde. Vielmehr ist von einer sehr umfangreichen<br />

Angelegenheit hier auszugehen, so dass sich die Ratsgebühr sicherlich in Höhe von 1,0 rechtfertigt. Wir<br />

dürfen in diesem Zusammenhang auf die einschlägige Kommentierung zum RVG verweisen. Es handelte<br />

sich gegenüber der von hier aus für Herrn Land erbrachten Tätigkeiten auch nicht um eine einfache<br />

Erstberatung. Mehrfach ist Herr Land über unterhaltsrechtliche Probleme beraten und informiert worden.<br />

34


Die Ratserteilung erfolgte auch nicht nur mündlich. sondern sowohl mündlich als auch schriftlich.<br />

Insbesondere die mündliche Ratserteilung war äußerst umfangreich und auch umfassend.<br />

Ungeachtet der obigen Ausführungen halten wir aber nach wie vor die Abrechnung der Geschäftsgebühr<br />

Gem. VV 2400 für angemessen. Richtigerweise ergibt sich aber tatsächlich für die von hier erbrachte<br />

Tätigkeit folgende Gebührenrechnung:<br />

[Hier folgten nun die Berechnungen der Kosten, was wir uns im Detail ersparen können.<br />

Für die Sache gegen meine Exanwältin H fielen 181,54 € an, für meine Fragen zum Unterhalt<br />

sage und schreibe 756,09 €!]<br />

Wir fordern Ihren Mandanten auf, den zuletzt errechneten Gebührenbetrag in Höhe von 756,09 Euro der<br />

Angelegenheit Land ./. dto. und 181,54 Euro in der Angelegenheit Land ./. H, mithin insgesamt einen<br />

Betrag in Höhe von 937,63 Euro kurzfristig, spätestens aber bis zum 06.10.2004 auf eines unserer unten<br />

aufgeführten Konten zur Anweisung zu bringen. Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir ohne weitere<br />

Ankündigung gerichtliche Schritte wegen der hier offenen Gebühren gegen Ihren Mandanten einleiten.<br />

Wir schickten eine entsprechende und kurze Antwort zurück, in der wir auf die Existenz eines<br />

einzigen Beratungsgesprächs hinwiesen. Ebenfalls wurde klargestellt, dass die<br />

Unterhaltsberatung erst zu einem späteren Zeitpunkt und nur auf schriftlichem Weg und intern<br />

stattfand, nicht nach außen. Aufgrund der Komplexität dieses Falls kamen wir der Gegenseite<br />

mit den Gebühren etwas entgegen:<br />

Wir haben Ihr Schreiben vom 22.09.2004 eingehend mit unserer Mandantschaft besprochen.<br />

Dieser schildert den Sachverhalt anders. Es habe ein Anfangsberatungsgespräch und dann anschließend<br />

interne Korrespondenz gegeben. Sie seien irgendwelchen Dritten gegenüber nicht aufgetreten.<br />

Damit bleiben wir bei unserer Meinung, dass „nur" eine Beratungsgebühr verdient wurde. Unter<br />

Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich wohl um eine komplexe Beratung handelt, ergänzt durch<br />

spätere Korrespondenz, halten wir einen Ansatz von 0,75 für angebracht. Unser Mandant bittet um<br />

entsprechende Rechnung. Die Gebühr bezüglich der Rechnung H ist inzwischen gezahlt.<br />

Wir hoffen, dass der Vorgang damit abgeschlossen werden kann.<br />

Die Gegenseite blieb hartnäckig und kompromisslos. Es kam ein letztes Schreiben zurück, in<br />

dem gelogen wurde ohne Ende. So wurde allen Ernstes behauptet, dass es mehrere Beratungen<br />

zu ein und dem selben Thema gab, was aber nicht stimmte. Das Thema in seiner Kanzlei war<br />

ein völlig anderes als in den nachfolgenden schriftlichen Beratungen, was schon seine<br />

Schreiben bewiesen, in denen es um völlig verschiedene Angelegenheiten ging. Kannte er seine<br />

eigenen Schriftsätze etwa nicht mehr? Auch wenn er bei meinem Besuch in der Tat um<br />

Unterhalt gegangen war, so doch nur, um den Schaden meiner Anwältin H näher zu<br />

untersuchen! Ein weiterer Trick bestand darin, die Fragen als sehr kompliziert zu betrachten,<br />

um eine 1.0 fache Gebühr verlangen zu können. Die Androhung gerichtlicher Schritte<br />

schlossen seinen Schriftsatz ab, sollten nicht bis zum 2.11.2004 alle Kosten beglichen sein.<br />

Wir gaben uns mit dem windigen Burschen nicht mehr weiter ab. Ich überwies ihm<br />

sofort 423 statt der ursprünglichen verlangten 756 Euro, sprich 333 € weniger, und hörte<br />

seitdem auch nichts mehr von ihm, geschweige denn von seinen angedrohten gerichtlichen<br />

Schritten. Mein Anwalt rechnete auch nie mit einer Klage, ruhte doch seine Berechnung auf<br />

einem rechtlich soliden Fundament, was sicherlich auch jeder Richter erkannt hätte. Davon<br />

ganz abgesehen, wäre auch bei einer Klage das Ansehen des Anwaltes W geschädigt worden,<br />

denn sich als Abzocker zu entpuppen wäre auch bei anderen Prozessen sicherlich keine gute<br />

Grundlage gewesen. Natürlich waren auch diese 423 Euro eine Menge Geld für eine Beratung<br />

in Form von zwei Schreiben, weshalb ich an dieser Stelle nicht von einem totalen Sieg reden<br />

kann!<br />

35


Anwältin Nummer 5<br />

Wegen der abenteuerlichen Unterhaltsberechnung des gegnerischen Anwalts wollte ich<br />

sofort einen Termin mit meinem Rechtsbeistand R machen. Allerdings hatte ich von seinen<br />

Zugeständnissen an die Gegenseite die Nase gestrichen voll, was mir besonders die Sache mit<br />

dem Wohnwertvorteil zeigte. Mein Vertrauen war seitdem auf dem Nullpunkt, sicherlich auch<br />

verursacht durch seine zwei Grätschen in Sachen Regressansprüche RA H und in punkto<br />

Ehevertrag. Zeit ihm den Laufpass zu geben und sich etwas Seriöseres zu suchen.<br />

Zum Glück fiel mir meine Schwester ein, die Einzige aus meiner Verwandtschaft, die im<br />

1. Scheidungsjahr als einzige zu mir hielt, und mir schon damals eine angeblich hervorragende<br />

Anwältin im 50 km entfernten Remscheid empfohlen hatte. Sie hatte einer Zahnarzthelferin das<br />

Arbeiten beigebracht, die mit einem Zahnarzt verheiratet war. Sie hatte viel Druck auf die<br />

Arbeitsunwillige ausgeübt, die regelmäßig Kopien ihrer Bewerbungen hatte vorlegen, und<br />

irgendwann dem Druck nachgeben müssen. Aber auch im Internet war die Frau kein<br />

unbekanntes Blatt. Sie engagierte sich sehr für die Flüchtlingshilfe, sprich zeigte Engagement,<br />

sogar ehrenamtliches, was meinen bisherigen Anwälten generell völlig fehlte. Zeit sie mal<br />

aufzusuchen. Mein erster Besuch in ihrer arg alternativ und bescheiden wirkenden Kanzlei<br />

werde ich nicht vergessen. Im Wartezimmer saßen fast nur Ausländer, sicherlich nicht die<br />

„High Society“, was mir andeutete, die Anwältin ging auch weniger lukrativen Geschäften<br />

nach. Die Kanzlei war auf multikulturell getrimmt, denn es hingen einige Bilder an den<br />

Wänden, die zur Völkerverständigung aufriefen. Meinetwegen konnte die Frau bi oder sonst<br />

was sein, ich hatte nur die dringende Hoffnung, sie würde die Wende bringen, könne ich sie als<br />

Wunderwaffe einsetzen.<br />

Nach langer Wartezeit, trotz, Termin wurden meine neue Freundin und ich von der Anwältin<br />

begrüßt und in ihr Büro hereingeführt. Ein runder Tisch mit 6 Stühlen, daneben ihr Hund<br />

liegend, alles ein wenig anders als ich es bisher gewohnt war, halt auf alternativ getrimmt. Ich<br />

schilderte ihr der Reihe nach die Erlebnisse mit den ehemaligen Anwälten, was mich immer<br />

wieder so in Rage brachte, dass meine Freundin mich wiederholt beruhigen musste. Schon zu<br />

diesem Zeitpunkt fiel mir Anwältin He durch ihre nüchterne Sachlichkeit auf. Sie versprach<br />

nichts, machte sich ihre Notizen, wenn sie sich einer Sache nicht ganz sicher war. Kurzum,<br />

durch ihr Wesen brachte sie Ruhe in die ganzen Angelegenheiten. Auch zeigte sie Fehler<br />

meines Vorgängers auf, der zum Beispiel mit Barvermögen bezahlte Rechnungen als<br />

Unterhalt senkend einbrachte, worauf auch Anwalt M mangels solider Kenntnisse im<br />

Familienrecht reingefallen war. Meine Freundin und ich schauten uns kurz an, dachten das<br />

gleiche, nämlich ihr das Mandat zu übergeben, nachdem ich vorher nur mit fachlichen Nullen<br />

und Abzockern zu tun gehabt hatte. Mit einer inneren Ruhe fuhren wir dann nach Hause, denn<br />

wir glaubten, die Frau hat Ahnung, und sie macht keine gemeinsamen Sachen mit meinem<br />

Gegner. Wenige Tage später musste sie den momentanen Unterhalt modifizieren, da meine<br />

Frau aufgrund des allgemeinen Drucks der Verwandtschaft eine Stelle aufnahm, die ihre Eltern<br />

ihr besorgt hatten. Meine neue Anwältin verlangte erst einmal einen Vorschuss von 500 Euro,<br />

bevor sie mit den Berechnungen begann. Da ich in der Vergangenheit mit ganz anderen<br />

Summen konfrontiert wurde, war das geradezu ein Freundschaftspreis, den ich kurzfristig und<br />

gerne beglich.<br />

Allein gegen Anwalt R<br />

Da der Richter den Streitwert des Anordnungsverfahrens um etwa 1000 Euro gesenkt hatte,<br />

36


das einzige Ergebnis meines Widerrufs, ergab sich bei Anwalt R, der mich ja nicht mehr<br />

vertrat, ein Guthaben von cirka 100 Euro, was ich ihm per Fax auch mitteilte. Von allein kam<br />

er nicht auf die Idee, mir das Geld zurückzuerstatten. Kurze Zeit später erhielt ich von ihm ein<br />

Schreiben, in dem auf noch nicht abgerechnete Gebühren hingewiesen wurden, das Ganze in<br />

einem sarkastischen Ton verpackt:<br />

Sehr geehrter Herr Land,<br />

haben Sie besten Dank für Ihr Fax vom 28.10.2004. Gerne korrigieren wir die diesseitige Kostennote und<br />

erlauben uns gleichzeitig, die bislang noch nicht abgerechneten Teile Scheidung und Zugewinn (hier<br />

Prüfung des Ehevertrages) zu liquidieren verbunden mit der Bitte um Ausgleichung des Differenzbetrages<br />

auf einem der unten stehenden Konten.<br />

Beim Streitwert für die Prüfung des Ehevertrages sind wir zu Ihren Gunsten von dem damals zugrunde<br />

gelegten Vermögen der Eheleute ausgegangen.<br />

Der Gegenstandswert für die Vertretung im Scheidungsverfahren (außergerichtlich) ergibt sich aus dem<br />

zusammengerechneten Einkommen der Eheleute x 3.<br />

Es folgte noch eine Kostenaufstellung für die Prüfung des Ehevertrages in Höhe von<br />

288,84 €. Ich fragte mich, wofür er Gebühren verlangte? Schließlich ging es bisher<br />

ausschließlich nur um Unterhaltsangelegenheiten, die aber schon mit dem Anordnungsverfahren<br />

abgerechnet wurden. Sollte ich hier doppelt zur Kasse gebeten werden? Interessant<br />

an diesem Schreiben waren das Schlagwort „außergerichtliche Vertretung“. Was sich konkret<br />

dahinter verbarg, wurde verschwiegen. Für mich war klar: Hier sollten Kosten eingetrieben<br />

werden als Kompensation für die ihm entgangenen Vergleichsgebühren!! Auch für die<br />

Überprüfung des Ehevertrags Gebühren zu verlangen, hielt ich für gewagt. Zwar hatte er mit<br />

dem Anwalt M bei einem Treffen über diesen Vertrag gesprochen, wozu sich in dieser frühen<br />

Phase keine Veranlassung ergab, was bei Anwalt R wieder einmal zur Wende geführt hatte.<br />

Hatte sich dieser bei der ersten Zusammenkunft sich noch optimistisch zum Ehevertrag<br />

geäußert, so stand er diesem nach dem Treffen kritisch gegenüber und riet schriftlich zum<br />

Vergleich. Mir war klar, warum in dieser viel zu frühen Phase schon über den Ehevertrag,<br />

sprich Zugewinnausgleich, gesprochen wurde. Es musste Umsatz gemacht werden. Deswegen<br />

wiederholt meinen Rat: Keine allgemeine Vollmacht unterschreiben, sondern die Schritte<br />

vorgeben oder vorherige schriftliche Absprache verlangen!<br />

Ich setzte ein entsprechendes Schreiben auf, welches in einem ähnlich zynischen Ton<br />

verpackt war. Mangels Details musste ich ihm zwei Fragen stellen: Wer hatte in diesem frühen<br />

Stadium, in dem es ausschließlich um Unterhaltsfragen ging, die Prüfung des Ehevertrags<br />

veranlasst (Stichwort Mandatierung), und welche außergerichtlichen Tätigkeiten waren<br />

gemeint, die angeblich Kosten von 446 € verursacht hatten?<br />

Wenige Tage später erhielt ich ein Antwortschreiben, in dem der Anwalt einen schweren<br />

Fehler beging. Er gab zu, Kosten zum Thema „Hausrat“ zu erheben. Es wurde aber nur<br />

über Hausrat gesprochen, um durch dessen Anschaffung den Unterhalt zu senken.<br />

Somit ging es ausschließlich um Unterhalt, womit Anwalt R doppelt abrechnen wollte!<br />

Ich konnte froh sein, durch diesen Anwalt nicht mehr vertreten zu werden, denn wären<br />

ihm solche schweren Argumentationsfehler im Prozess um den Ehevertrag unterlaufen,<br />

hätte ich sofort das Handtuch werfen und die Flucht nach Übersee antreten müssen.<br />

Es war Zeit, zu diesem Thema meine Anwältin zu kontaktieren, die zu diesem Zeitpunkt<br />

nur an einer modifizierten Unterhalsberechnung für mich aktiv war, da meine Frau mittlerweile<br />

arbeiten ging. Und da diese Anwältin bisher einen sehr guten Eindruck hinterlassen hatte,<br />

wollte ich sie gegen den Abzocker R ansetzen, für diese Frau sicherlich ein Kinderspiel.<br />

37


Wenige Tage später führte ich ein Telefonat mit meiner Anwältin He. Obwohl unser Gegner es<br />

uns leicht gemacht hatte, seine Absicht des doppelten Abkassierens zu offenbaren, zeigte meine<br />

Anwältin keinerlei Interesse an diesem Fall. Sie unterstellte einfach, dass der Anwalt R mich<br />

sicherlich auch in Sachen Scheidung beraten hätte, denn nur in diesem Fall wäre seine<br />

Kostennote gerechtfertigt gewesen. Sie machte keine Anstalten, diesen Fall zu übernehmen,<br />

zeigte eine deutliche Unlust. Da ich zu viel Stolz besaß um zu betteln, beendete ich das<br />

Gespräch schnell. Sicher, mir war klar, dass die Frau anscheinend genug Klienten hatte,<br />

besonders ausländische, und ihr starkes Engagement für die Flüchtlingshilfe sie regelrecht<br />

auslastete. Der Hauptgrund, sich nicht für diesen Fall zu interessieren, dürfte aber sein niedriger<br />

Streitwert gewesen sein, ungefähr 50 Euro hätte sie daran nur verdient. Und für solche Beträge<br />

steigt ein Jurist morgens nicht aus dem Bett, ignoriert die Existenz eines solchen Falls, zeigt<br />

Desinteresse daran. Diesen Eindruck musste ich wiederholt gewinnen.<br />

Es war daher wieder einmal an der Zeit, Anwalt Dr. E aufzusuchen, der mir damals im<br />

Vorgehen gegen Anwältin H eine Absage erteilt hatte, da man generell nicht gegen eine<br />

Kollegin aus der gleichen Stadt vorginge, das wäre völlig unüblich gewesen. Allerdings<br />

verteidigte er mich überzeugend und erfolgreich gegen einen Dortmunder Kollegen, was ich<br />

nie vergaß.<br />

Dieses Mal sah ich mich in einer anderen Rolle, nämlich in der Defensive, denn ich brauchte<br />

Schutz gegen doppeltes Abkassieren. Ich erzählte meinem Gegenüber vom Fall, insbesondere,<br />

wie leicht es uns durch die schon peinliche Argumentation meines Gegners gemacht wurde.<br />

Anwalt E schien keineswegs begeistert. Nein, auch hier konnte er mich nicht vertreten,<br />

es ging ja schließlich um einen Kollegen aus der gleichen Stadt. Er würde mich gerne beraten,<br />

aber das Schreiben musste ich selber aufsetzen, und natürlich musste er im Hintergrund<br />

bleiben, das hieß, um Gottes Willen durfte sein Name nicht einmal erwähnt werden. Ich fragte<br />

mich an dieser Stelle, ob die Stadt in punkto Anwälte ein einziger Sumpf war. Man half dem<br />

Mandanten nur ansatzweise, wenn die Gefahr bestand, der gegnerischen Anwalt aus der<br />

gleichen Stadt konnte verärgert werden. Volle Kampfkraft war daher gar nicht möglich, denn<br />

man wollte schließlich seine Kollegen nicht reizen, devotes Auftreten war Pflicht! Der übliche<br />

Abschlusssatz „Mit kollegialen Grüßen“ bekam in diesem Zusammenhang eine ganz andere<br />

Bedeutung, nämlich Richtung (Parteien)Verrat und Kollaboration. Mittlerweile konnte ich mir<br />

plastisch vorstellen, wie sich die Anwälte im Porscheclub regelmäßig trafen, sich gegenseitig<br />

auf die Schulter klopften und wahre Kameradschaftsabende feierten. Einige Monate später<br />

fragte ich meine Anwältin He, ob es in ihrer Stadt, 50 km entfernt von mir, auch üblich sei,<br />

nicht gegen Kollegen vorzugehen. Sie bejahte diese Frage ohne zu zögern, und begründete<br />

diese Notwendigkeit mit besseren Einigungschancen. Sollte sie gegen eine Kollegin für mich<br />

vorgehen, würde sie mich zu einem Kollegen in das benachbarte Wuppertal schicken. Ich war<br />

völlig fassungslos!<br />

Aber wieder zurück zu Anwalt E. Er teilte meine Ansichten in Sachen überhöhte Rechnung<br />

und verzichtete auf die Erstellung einer Rechnung, während er in seinem Gebührenberechnungsbuch<br />

blätterte. Für etwa 25 Euro wolle er sich nicht die Mühe machen eine<br />

Rechnung zu schreiben, argumentierte er. Wenn ich mal einen Fall hätte, solle ich einfach an<br />

ihn denken, was ich sicherlich auch machen werde, vorausgesetzt, man verärgerte hierbei<br />

keinen seiner Kollegen. Wobei er allerdings weniger gelangweilt wirkte, seine Augen geradezu<br />

glänzten, sein Ton schon regelrecht zärtlich wurde, war bei seiner Frage, ob ich eine<br />

Rechtsvertretung bei der Scheidung besaß. Der Mann roch einen dicken Braten, der um zwei<br />

Zehnerpotenzen lukrativer war als mein vorgetragener Fall. Leider musste ich ihn enttäuschen,<br />

und so gingen wir auseinander.<br />

38


Ich kam mir absolut verlassen vor, kein Anwalt wollte mir helfen. Sich einen in einer<br />

Nachbarstadt zu suchen, kam leider auch nicht in Frage, denn bei diesem Streitwert<br />

musste man, mal überspitzt formuliert, sogar mit Hausverbot rechnen, so unattraktiv war<br />

der Fall. Also beschloss ich, den Kampf allein gegen Anwalt R aufzunehmen. Gewachsen<br />

war ich ihm auf jeden Fall, schließlich war ich ihm in der Argumentation haushoch überlegen.<br />

Und als studierter Naturwissenschaftler sollte ich doch locker mit einem drittklassigen<br />

Geisteswissenschaftler fertig werden, dachte ich mir. Zwar hat Jura wenig mit Logik zu tun,<br />

letzteres war meine Stärke. Aber es sollte mir nicht schwer fallen, meinte ich, mich in die<br />

fremde Materie hineinzudenken. Und wäre es zum Verfahren gegen mich gekommen, so hätte<br />

ich vor dem Amtsgericht auch ohne Anwalt erscheinen dürfen, was ich bei so einem einfachen<br />

Gegner auch tun wollte. Im Fall einer Niederlage hätte mich das Verfahren nur 150 Euro<br />

Selbstbeteiligung gekostet dank meiner Rechtsschutzversicherung, die mir aber bestimmt eines<br />

Tages die Mitgliedschaft kündigen würde, war es schon der vierte Fall in einem Jahr, wozu ich<br />

sie in Anspruch nehmen musste, davon drei Fälle als Nebeneffekte der Scheidung. Daher auch<br />

an dieser Stelle wiederholt mein Rat: Treten Sie 6 Monate vor Beginn der Scheidung einer<br />

Privatrechtsschutzversicherung bei! Die Wahrscheinlichkeit, diese in Anspruch nehmen zu<br />

müssen aufgrund von fehlerhaften Anwaltsrechnungen oder Schaden durch Anwälte, ist<br />

verdammt hoch. Natürlich übernimmt diese Versicherung bei etwa 50% Scheidungsquote nicht<br />

auch noch die Scheidungskosten.<br />

Da stand ich nun, allein gegen Anwalt R. Meiner Anwältin war der Fall nicht<br />

lukrativ genug, oder sie hatte keine Lust oder Zeit, und Anwalt E ging grundsätzlich<br />

nicht gegen die eigenen Kollegen aus der gleichen Stadt vor. Eine Krähe hackt der anderen<br />

kein Auge aus. Natürlich hätte ich mir einen Rechtsvertreter aus einer Nachbarstadt suchen<br />

können, allerdings hatte ich auch keine Lust mehr, mich auch noch mit einem 6. Juristen<br />

herumzuschlagen. Die Bande hing mir langsam zum Halse raus, vor allen Dingen hatte ich kein<br />

Vertrauen mehr zu ihr. Davon ganz abgesehen, hätte ich bei diesem niedrigen Streitwert<br />

sicherlich kein großes Interesse geweckt. Also beschloss ich, allein gegen den Burschen<br />

vorzugehen. Bei seiner schwachen bis peinlichen Argumentation lieferte er mir gute Chancen,<br />

bei einem Rechtsstreit als Gewinner hervorzugehen. In seinem letzten Schreiben hatte er<br />

plötzlich behauptet, dass auch über Scheidungsfragen beraten wurde, nachdem ich ihn<br />

hinweisen musste, dass er nur in diesem Fall Kosten berechnen konnte. Was konkret aber<br />

besprochen wurde, verheimlichte er. Kurzum, dümmer konnte man sich einfach nicht anstellen.<br />

Da ich schon aufgrund dieses Buchprojektes genaue Protokolle führte, konnte ich dem Mann<br />

bei der Reaktivierung seines Erinnerungsvermögens weiterhelfen. Schauen wir uns einmal<br />

mein gekürztes Schreiben vom 6.1.2005 an, an dem ich anderthalb Stunden gesessen habe:<br />

Nun zu Ihrem Schreiben vom 28.12.2004. Ich beglückwünsche Sie zunächst Sie zu Ihrer inhaltlichen<br />

Radikalwende. Wollten Sie noch in Ihrem Schreiben vom 8.11.2004 aufgrund von Hausratsfragen<br />

Gebühren verlangen, worauf ich Sie am 30.11.2004 hinweisen musste, dass nur eine Berechnung<br />

von Scheidungsthemen gerechtfertigt gewesen wäre, so riskieren Sie nun einen Widerspruch<br />

und Wende zugleich, indem Sie auf einmal behaupten, dass natürlich auch über gebührenpflichtige<br />

Scheidungsthemen gesprochen wurde am 9.6.04 und am 28.6.04. Welche das im Detail gewesen sein<br />

sollen, verschweigen Sie leider. Aufgrund eines Buchprojektes, weswegen ich um Mitschnitt der Beratung<br />

damals bat, was abgelehnt wurde, habe ich fleißig Protokoll geführt. Gerne verrate ich Ihnen die die<br />

Themen unserer drei Sitzungen in Ihrer Kanzlei. Meinen Besuch vom 13.9.04, 17 Uhr führe ich nicht nur der<br />

Vollständigkeit halber auf, sondern präventiv, damit es nicht Ihrerseits heißt, bei diesem Termin könnten<br />

wir ja über Scheidungsverlauf gesprochen haben.<br />

[An dieser Stelle folgte eine ganze DIN A4 Seite akribische Aufzählungen, nämlich bei<br />

welchem Termin wir welche Themen behandelten.]<br />

Herr R, wie Sie wieder einmal sehen, ging es in fast allen Meetings um Unterhalt, verursacht durch die<br />

39


harten Schatten des Anordnungsverfahrens, was Ihre Schreiben auch belegen. Lediglich einmal fand ein<br />

Themawechsel statt, nämlich das Thema Ehevertrag, über das Sie mich schriftlich ziemlich umfassend<br />

informierten. Dafür habe ich dann auch bezahlt.<br />

Da Sie von Regresspflichtigkeit gegenüber Frau H zum Zeitpunkt ihrer Rechnungskorrektur<br />

nichts mehr wissen wollten, habe ich als zielstrebiges Bollwerk gegen diese Dame einen Dortmunder<br />

Anwalt eingeschaltet, der natürlich Gebühren verursachte, die ich aber gerne beglich.<br />

Gegen Frau H gehe ich immer noch rechtlich vor. Daher beende ich nun diesen Schriftverkehr endgültig,<br />

und lasse gerne einen Richter entscheiden, wobei ich Ihnen dann wirklich viel Glück wünschen würde, ihm<br />

diesen Widerspruch begreiflich zu machen. Natürlich wäre mir Ihre Einsicht angenehmer.<br />

Dieses Schreiben war die Wende, denn von dem Burschen habe ich seitdem nichts mehr<br />

gehört! Dennoch blieb ein bitterer Nachgeschmack, schließlich zeigte es mir wieder einmal,<br />

wie schnell man völlig überhöhte Anwaltsrechnungen bekommt. Zu meinem Glück hatte es mir<br />

dieser Anwalt mit seiner schon peinlichen Argumentation leicht gemacht, indem er mir quasi<br />

die Argumente frei Haus lieferte.<br />

Ein teures Weihnachtsgeschenk<br />

Es war kurz vor Weihnachten 2004, und mir sollte ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk<br />

beschert werden. Es handelte sich hierbei um eine ernstzunehmende Unterhaltsberechnung für<br />

das Jahr 2005, in der ich aufgrund der ungünstigeren Lohnsteuerklasse 1 etwa 500 € weniger<br />

verdienen sollte. Die Berechnung meines Gegners konnte man nicht für voll nehmen. Für den<br />

von ihm errechneten Selbstbehalt wäre ich nicht mehr arbeiten gegangen. Statt 1291 € musste<br />

ich „nur“ noch 716 € an Gesamtunterhalt für Kinder und Frau bezahlen, sprich fast nur die<br />

Hälfte von dem, was Anwalt M verlangte. Von den 2 * 384 € + 102 € mussten 154 €<br />

Kindergeld abgezogen werden, da meine Frau es komplett empfing. Allerdings<br />

enthielt diese Berechnung auch zwei gefährliche Zeitbomben: Anwältin He glaubte,<br />

meine Haushälterin und die auf Kredit gekaufte Küche als unterhaltsmindernd absetzen zu<br />

können, wogegen unser Gegner später Sturm lief. Und leider mit Erfolg, was mir ein halbes<br />

Jahr später einen Schaden von etwa 4.000 € einbrachte, ging ich doch vor Gericht völlig unter.<br />

Hätte meine Anwältin Ahnung gehabt und diese beiden Posten weggelassen, hätte ich zwar<br />

etwa 800 € statt 716 € Unterhalt bezahlt, was aber günstiger gewesen wäre, als die späteren<br />

4.000 € Schaden. Mehr dazu später. Anbei das scheinbare Weihnachtsgeschenk in stark<br />

gekürzter Form:<br />

Abzuziehen sind die Kosten der Eigentumswohnung, die bei monatlich 875,88 € liegen. Abzuziehen ist auch<br />

ein Kredit, den der Beklagte für die Neuanschaffung einer Küche aufnehmen musste. Erläuternd wird<br />

mitgeteilt, dass die Küche von der Klägerin bei ihrem Auszug aus der ehelichen Wohnung mitgenommen<br />

wurde. Der Beklagte zahlt hier eine monatliche Rate in Höhe von 225,10 €. Die Kopie des Kreditvertrags ist<br />

anliegend beigefügt. Auch musste der Beklagte, der mehr als vollzeiterwerbstätig ist, eine Haushaltshilfe<br />

einstellen. Die Haushaltshilfe erhält 104,00 € pro Monat.<br />

Die Ehegattenunterhaltsberechnung sieht hiernach wie folgt aus:<br />

Anrechenbarer Betrag Beklagter: 1146,39 €<br />

abzgl. Anrechnungsbetrag Klägerin:________________942.86 €<br />

Ergeben 203,53 €,<br />

dividiert durch 2 = 101,76 €, aufgerundet, 102,00 €.<br />

40


Der Scheidungsantrag<br />

Seit meinem Gang zur Anwältin H waren 11 Monate vergangen, die obligatorische<br />

Trennungszeit von einem Jahr fast vorbei. Es war an der Zeit, die Scheidung beim<br />

Amtsgericht W einzureichen. Schließlich war es in meinem Interesse, so schnell<br />

wie möglich geschieden zu werden, um endlich Ruhe und Frieden in meinem Leben zu<br />

bekommen. Ich war es leid, mich mit der Ehefrau und den Anwälten rumzuprügeln.<br />

Zwar muss ich zugeben, die letzten drei Monate verliefen sehr ruhig. Stand ich noch<br />

bis September unter Dauerfeuer meines Gegners, der mich regelmäßig mit knallharten<br />

Schreiben bombardierte, meistens am Wochenende und im Dreiwochenrhythmus, so<br />

trat plötzlich eine scheinbare Ruhe ein, seitdem ich eine Anwältin in einer anderen Stadt hatte.<br />

Selbst ihre Schreiben verursachten keine Reaktionen, keine Gegenschreiben. Kurzum, die Ruhe<br />

war schon unheimlich. Natürlich traute ich diesem Frieden nicht, und das zu Recht, wie sich<br />

später herausstellen sollte.<br />

Aber es ließ mich wieder einmal vermuten, dass Anwälte sich innerhalb einer Stadt oft<br />

absprechen, und wahrscheinlich die vielen Schreiben gegenseitig geplant werden, will man<br />

doch guten Umsatz machen. Da die Anwälte untereinander sehr freundlich verkehren, und einer<br />

den anderen nicht attackiert, sind solche Planungen recht einfach. Oder wie sollte ich sonst<br />

diese plötzliche und lange Ruhe erklären?<br />

Nachdem ich meiner Anwältin meine Scheidungswünsche schriftlich mitgeteilt hatte,<br />

schickte sie mir erst einmal ein Schreiben, in dem sie alle Kosten aufschlüsselte, die sich<br />

durch den Gang zum Gericht ergaben. Verstehen Sie mich nicht falsch, die Höhe<br />

der Kosten war absolut korrekt. Aus meinen recht hohen Nettoverdienst resultierte<br />

ein entsprechend hoher Streitwert, in diesem Fall konkret 12.000 Euro mit der Folge, hohe<br />

Anwaltsgebühren zu verursachen. Die selben Kosten fielen übrigens auch bei der Gegenseite<br />

an, was wieder einmal den finanziellen Wahnsinn einer Scheidung beweist!<br />

Lange überlegte ich, ob ich nicht allein zum Amtsgericht gehen sollte, um<br />

das Scheidungsurteil samt finanzieller Regelung entgegenzunehmen. Schließlich<br />

hätte ich in diesem Fall gut 1500 Euro sparen können, Geld für eine gepflegte Karibikreise.<br />

Allerdings hätte dies fatale Folgen gehabt, hatte doch mein Gegner nur meine finanzielle<br />

Vernichtung im Sinn. Selbst den Ehevertrag wollte die Gegenseite anfechten. Also musste<br />

ich die Zähne zusammen beißen, und die Anwältin zur Verhandlung mitnehmen. In ihrem<br />

nachfolgenden korrekten Schreiben wies sie darauf hin, diese 1549 Euro Kosten nebst 400 €<br />

Gerichtsgebühren entstanden nur bei einer komplikationsloser Scheidung. Das heißt, in dem<br />

Moment, in dem der Ehevertrag verteidigt würde, wäre ein mehrfaches an Gebühren zustande<br />

gekommen. Aber ich musste da durch, um endlich meinen lang ersehnten Frieden zu erreichen.<br />

Auch wenn ich der Rechtsanwältin zu diesem Zeitpunkt noch weitgehend vertraute, konnte ich<br />

dieses Schreiben dennoch nicht so einfach hinnehmen. Welche Leistungen für die 1549 Euro<br />

Kosten erbracht wurden, fehlte völlig. Und ebenfalls wurde nicht näher beschrieben, welche<br />

Komplikationen zu welchen zusätzlichen Gebühren führen konnten. Deswegen fragte ich kurze<br />

Zeit später nach, denn eine solche lapidare Aussage kann man nicht so einfach stehen lassen, zu<br />

viele Gefahren lauerten dahinter.<br />

Wenige Tage später bekam ich den finalen Scheidungsantrag zugeschickt, wie er auch<br />

gleichzeitig zum Gericht ging. Natürlich durfte auch keine Rechnung fehlen, denn Anwältin M<br />

bestand immer auf eine Vorauszahlung, in diesem Fall 1200 Euro. Zusammen mit den 500<br />

Euro im Dezember 2004 hatte ich innerhalb von zwei Monaten eben mal 1700 Euro bezahlt!<br />

41


Mir wurde immer klarer: Ich musste so schnell wie möglich geschieden werden, denn die<br />

Anwälte kosteten mehr als ich sparen konnte!! Und da ich mich mittlerweile in<br />

Lohnsteuerklasse 1 befand, sank mein Nettoeinkommen noch mehr. Der Scheidungsantrag<br />

beantwortete mehr oder weniger gut die Frage nach dem Leistungsumfang der 1200 Euro. Aber<br />

schauen wir uns mal dieses Schreiben auszugsweise an. Der Teil mit der Anlage U, die von<br />

meiner Frau laut Anwältin hätte unterschrieben werden müssen, lasse ich weg:<br />

Wie ich Ihnen schon in meinem Schreiben vom 12.01.2005 mitteilte, müssen wir einen Gerichts- und<br />

Zustellkostenvorschuss an das Gericht in Höhe von 396,60 € überweisen, damit der Scheidungsantrag<br />

zugestellt wird und die Sachbearbeitung in Gang kommt. Ich bitte Sie, diesen Kostenvorschuss sowie<br />

einen Gebührenvorschuss in Höhe von 800,00 €, mithin insgesamt 1.196,60 €, auf mein o.a. Geschäftskonto<br />

zu überweisen.<br />

Die von mir prognostizierten Kosten in Höhe von 1.548,60 € habe ich ausschließlich nach dem<br />

Gegenstandswert für die Ehescheidung selbst, d.h. dem dreifachen zusammengerechneten<br />

Nettoeinkommen beider Eheleute, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermittelt.<br />

Ich hoffe, dass es nicht wesentlich mehr werden wird, habe dies aber nicht in der Hand, wie wir bereits<br />

telefonisch erörterten. Sollte es zum Streit um die Wirksamkeit des Ehevertrags kommen oder zum Streit<br />

um nachehelichen Unterhalt, wird das Scheidungsverfahren natürlich entsprechend teurer werden.<br />

Ich fand diesen Schriftsatz sehr interessant, weshalb ich ihn hier teilweise abdrucke. Die<br />

Anwältin hoffte, dass die Kosten nicht wesentlich höher wurden als 1549 Euro. Eine obere<br />

Grenze gab sie nicht an. Und wenn dann noch um den Ehevertrag gestritten würde, kämen noch<br />

Extrakosten hinzu, über deren Höhe die Dame aber keine Angaben machte. Kurzum, nach oben<br />

quasi kein Limit? Wichtig aber war die Vorauszahlung von 1200 Euro, wenigstens eine<br />

konkrete Summe, die genannt werden konnte. Bemerkenswert fand ich auch den Betrag von<br />

1549 Euro, die nur für das Erscheinen vor Gericht entstand, eventuelle Streitigkeiten waren<br />

damit noch nicht abgedeckt. Da meine Frau mittlerweile überall erzählte, den Ehevertrag<br />

anfechten zu wollen, um die Hälfte der Eigentumswohnung zu bekommen, und ihr die dabei<br />

entstehenden Kosten egal waren, was ich als Taktik der verbrannten Erde bezeichnete, war mir<br />

klar, bei 1549 Euro bliebe es nicht. Mit dem Mehrfachen war zu rechnen!<br />

Enttäuscht war ich von dem handschriftlichen Zusatz. Meine Frau hatte Anlage U zwar<br />

unterschrieben, und diese dann ihrem Anwalt geschickt. Er hielt es aber nicht für nötig,<br />

sie mir weiterzuleiten, so dass ich knapp die Hälfte des Ehegattenunterhalts monatlich durch<br />

den erhöhten Freibetrag wieder bekam, meine Steuernachzahlung hierfür noch<br />

nicht berücksichtigt. Zwar waren es bei mir nur 50 Euro netto mehr pro Monat, aber bei den<br />

o. g. gesalzenen Rechnungen zählte jeder Cent! Und wenn die Anwältin ganz lapidar meinte,<br />

ich könne diese Anlage U auch ein Jahr später in der Einkommenssteuererklärung absetzen, so<br />

zeigte dies mir wieder einmal die Unlust der Juristen, wegen kleiner Beträge ein Schreiben<br />

mit entsprechender Fristsetzung aufzusetzen. Dass mir bei dem mittlerweile überzogenen<br />

Girokonto auch erhebliche Sollzinsen entstanden, daran dachte sie überhaupt nicht.<br />

Wenige Tage später hatte ich einen Termin in ihrer Kanzlei. Die nicht unterzeichnete<br />

Anlage U konnte ich mit der Einkommenssteuererklärung 2005 geltend machen, meinte sie.<br />

Da ich eh bald geschieden würde, wobei der nacheheliche Unterhalt entfiele, ergaben sich eh<br />

nur kleine Beträge. Damit war die Sache für sie ohne großen Aufwand vom Tisch.<br />

Ich war erst einmal zufrieden, auch wenn mich die Sache später dennoch beschäftigte. Gegen<br />

die Prozesskostenhilfe vorzugehen, machte keinen Sinn machen, da diese für das<br />

Trennungsverfahren sowieso auslaufen, und für das Scheidungsverfahren neu beantragt werden<br />

musste. Die zuständigen Stellen prüften dann automatisch die Einkommensverhältnisse meiner<br />

Frau, und entschieden entsprechend. Somit hätte sich auch diese Sache von allein erledigt. Als<br />

42


meine Anwältin He auf meine Frage nach einem aufgesetzten Schreiben zwecks Verhinderung<br />

des Anerkennungsverfahrens auch noch meinte, das würden die Richter aus Wuppertal<br />

automatisch den Kollegen aus Schwerte mitteilen, war meine Geduld langsam zu Ende, denn<br />

jedermann weiß, wie langsam Justizias Mühlen mahlen. Ich forderte sie auf, ein direktes<br />

Schreiben an den Richter aus Schwerte zu verfassen, in dem die eingereichte Scheidung<br />

mitgeteilt werden sollte, und somit das dortige Verfahren obsolet würde. Diesem Wunsch kam<br />

sie dann nach, denn ich konnte es nicht mehr mit ansehen, wie alles ausgesessen wurde nach<br />

dem Motto: Das löst sich alles von allein. Eine typische Haltung vieler Anwälte. Ja keine<br />

Eigeninitiativen entwickeln, „Laisser faire“ ist angesagt, den Fall aussitzen. Diese Haltung<br />

verstärkte sich bei Anwältin H in den nächsten Monaten noch erheblich!<br />

Meine Angst, Anwalt M wolle die Scheidung zwecks Erreichen von längerem<br />

Trennungsunterhalt unnötig verlängern, eine bekannte Masche von ihm, konnte meine<br />

Anwältin mir nehmen. Man konnte die Abtrennung der Scheidung von den noch offenen<br />

Angelegenheiten beantragen, so dass ich schon geschieden werden könnte, obwohl die Parteien<br />

sich noch mit strittigen Themen auseinandersetzten.<br />

Auch beruhigte mich meine Anwältin, als sie mir bestätigte, dass meine Nochfrau bei dem<br />

bevorstehenden Zugewinnausgleich, was ja Vermögensteilung bedeutete, sofort ihre gesamten<br />

Prozesskosten zurückzahlen müsste. Ein Punkt, den ihr Anwalt ihr verschwieg. Obwohl Frau<br />

He nicht gerade große Aktivitäten zeigte, wirkte sie auf mich sehr beruhigend, ich hatte zu<br />

jedem Zeitpunkt das Gefühl, sie kennt sich sicher in der Materie aus. So musste ich mir keine<br />

Sorgen beim Kampf um den Ehevertrag machen, den sie immer wieder würdigte. Allerdings<br />

sollte ich mich später täuschen..... So verließ ich dann gegen 19 Uhr innerlich<br />

völlig beruhigt die Kanzlei.<br />

Die erneute Vorladung<br />

Ich werde niemals Freitag, den 14. Januar 2005 vergessen. Es war beruflich nach langer Zeit<br />

mal wieder eine erfolgreiche Woche, mein Kopf wurde langsam durch die mittlerweile ruhig<br />

verlaufende Scheidung wieder frei. Erstmals konnte ich nach vielen Monaten auch mal wieder<br />

etwas sparen, was meinem ramponierten Konto gut tat. Ich holte abends Post heraus, das<br />

Amtsgericht war sofort zu erkennen, wobei ich mir aber nichts Schlimmes dachte. Ich öffnete<br />

ruhig den Briefumschlag und traute meinen Augen nicht: Eine Vorladung samt Belehrung, mit<br />

welchen Ordnungsstrafen man bei Nichterscheinen zu rechnen habe. Ich hatte keine Angst vor<br />

dem Gerichtstermin, nur war ich mir sofort im Klaren über die hohen vierstelligen Kosten<br />

dieses Verfahrens, die sich aus je ca. 650 Euro Prozess-, Verhandlungs- und Vergleichsgebühr<br />

zusammensetzen würden. Mit fast zweitausend Euro musste ich rechnen, wenn es wieder zum<br />

Vergleich kam. Dazu noch die vorhin besprochenen Scheidungskosten von 2000 Euro,<br />

vorausgesetzt es traten keine Komplikationen auf. Schon im Vorjahr hatte ich ungefähr 2500<br />

Euro bezahlt, womit ich dann bei Gesamtkosten von 6500 Euro lag, vorausgesetzt, die<br />

Gegenseite verursachte keinen Ärger. Meine Stimmung war am Wochenende auf den absoluten<br />

Nullpunkt gesunken. Selbst meine Freundin bemerkte es, was zu Streitereien mit ihr führte. Ich<br />

sah die Fortsetzung meiner finanziellen Talfahrt. Meine Arbeitskollegen machten schon ihre<br />

Witze über meine Ausgaben und meinten, ein russischer Killer wäre billiger gewesen. Und<br />

wenn ich meiner Frau noch eine Lebensversicherung spendiert hätte, wären die Ausgaben für<br />

den Killer sogar refinanziert worden. Warum gab es wieder einen Gerichtstermin? Meine Frau<br />

kritisierte heftig meine Unterhalt mindernde Ausgaben wie eine Putzfrau für 3 Stunden pro<br />

Woche und den Kredit für meine Küche. Unsere Nagelneue hatte sie ja mitnehmen dürfen.<br />

43


Dass ich nicht, wie kurz nach ihrem Auszug, weiterhin mit einem Campingkocher arbeiten<br />

wollte, ist wohl verständlich. Entsprechend hatte sie ihren Anwalt konsultiert, der nun eine<br />

Möglichkeit witterte, in etwa einer Stunde vierstellig zu verdienen, dachte ich. Am nächsten<br />

Tag, Samstag, sollte mehr Licht in die Sache kommen, denn meine Anwältin leitete mir<br />

kommentarlos ein Schreiben meines Gegners zu, der mittlerweile das Gericht mit unseren<br />

Unterhaltsberechnungen beschäftigte. Sich mit meiner Anwältin auseinander zu setzen, war<br />

ihm nicht zumutbar. Es war sicherlich auch finanziell lukrativer, die Sache per Gericht zu<br />

lösen:<br />

beantragen wir den Erlass eines Teil-Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren.<br />

Zwar wollte er – möglicherweise zum Schein- die Sache auf dem wesentlich billigeren<br />

schriftlichen Weg regeln, aber Anwalt M kannte die Richter sehr gut und wusste,<br />

diese lassen die Parteien aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes lieber antanzen<br />

anstatt sich mit umfangreichen Schriftverkehr abzugeben. Ist auch verständlich, denn der<br />

Richter hatte keine Lust an Briefverkehr, was wesentlich mehr Zeit kostete als ein<br />

zweistündiges Verfahren. Interessant war das Fehlen des Schreibens vom Anwalt M an das<br />

Gericht, in dem er die unklaren Fälle vortrug. Ebenfalls fand ich den fehlenden Kommentar<br />

meiner Anwältin zu diesem Schreiben unschön. Noch nicht einmal um Rückruf bat sie mich,<br />

wieder einmal ihre bekannte Passivität!<br />

Ich musste nun Aktivitäten entwickeln, um die Kampfeslust meiner Frau zu stoppen, die<br />

bekanntlich Prozesskostenhilfe in Anspruch nahm, und sich keine Sorgen um die Kostenlawine<br />

machen musste, die auf uns zurollte. Von den Anwälten hatte ich nie Aktivitäten<br />

erwartet und erlebt, weswegen mir selbst nachts Ideen durch den Kopf spukten, um<br />

der Gegenseite das Prozessieren abzugewöhnen. Ich setzte am 17.1.2005ein langes Fax an<br />

meine Anwältin auf, in der ich die Marschrichtung vorgab, respektive Möglichkeiten einer<br />

Gegenoffensive auslotete:<br />

1.<br />

Was sollte die Ladung, da doch das Anerkenntnisurteil auf schriftlichem Weg erfolgen sollte?<br />

2.<br />

Konnte ein Verfahren verhindert werden zwecks Verhinderung von Kosten?<br />

3.<br />

Ich wies meine Anwältin darauf hin, dass Anwalt M daher gerne jahrelang prozessierte. War es<br />

doch für ihn die schnelle Mark, was ich aber nicht mitmachen wollte und konnte.<br />

4.<br />

Bestand die Möglichkeit einer Klageabweisung, so dass meine streitwillige Frau die Kosten<br />

tragen musste?<br />

5.<br />

Welche Leistungen waren in den ca. 1549 Euro Kosten für die Scheidung an Leistungen<br />

inbegriffen? Bestimmt Unterhalt aber nicht Fragen zum Ehevertrag?<br />

6.<br />

Wie setzte sich der Streitwert von 12.000 Euro zusammen? Zahlte ich doch monatlich 711 Euro<br />

plus halbes Kindergeld von 154 Euro, was bei Faktor zwölf 10.368 Euro ergaben!<br />

44


7.<br />

Da trotz Mahnung immer noch Nachweise fehlen, konnten wir ein Anordnungsverfahren<br />

einleiten? Mir war zwar klar, dass dies nicht der Stil meiner Anwältin war, aber der ihres<br />

Kollegen. Dennoch sollten wir den knallharten Methoden unseres Gegners folgen, um in<br />

gleicher Weise zurückzuschlagen. Schließlich war ich es leid, immer nur in der Defensive zu<br />

verharren!<br />

8.<br />

Ich bat um Prüfung, meiner Frau Prozesskostenhilfe verwehren zu können zwecks<br />

Beschleunigung der Scheidung, da meiner Frau monatlich 2119 € plus eine einmalige<br />

Schenkung meines Vaters von 8000 € zur Verfügung standen. Ich konnte diese Kostenlawine<br />

durch die Gerichtsverfahren nur aufhalten, indem meine Frau selbst zur Kasse gebeten wurde.<br />

Mir fiel der martialische Ton auf, in den ich leider verfiel, für mich ging es nur noch um Kampf<br />

zwecks finanziellem Überleben. Zwar war ich mir nicht sicher, ob diese Mittel legal waren,<br />

aber ich musste auf jeden Fall etwas unternehmen, um diese Kostenlawine zu stoppen.<br />

Vier Tage später erreichte ich telefonisch meine Anwältin , sie hatte gerade keine Besprechung.<br />

Ich wies sie sofort auf die hohen Kosten des bevorstehenden Verfahrens hin, was sie<br />

erst einmal dementierte. Ihre Fröhlichkeit sank, als ich ihr bei einem Streitwert von<br />

12.000 Euro vorrechnete, was bei Summierung der Prozess-, Verfahrens- und Vergleichsgebühr<br />

heraus kommen würde, nämlich mindestens 1.200 €. Sie blätterte in der Akte und<br />

musste mir dann doch Recht geben. Nachdem sie die Problematik der hohen Kosten verstanden<br />

hatte, machte ich ihr klar, dass das Verfahren unbedingt rückgängig gemacht, oder die Klage<br />

durch einen Sieg abgewiesen werden, und im letzteren Fall die Gegenseite die ganzen Kosten<br />

tragen musste. Natürlich fände immer ein Prozess statt, wenn eine Partei klagen wolle, dagegen<br />

könne man nichts machen, entgegnete sie. Aber sie wolle heute noch den<br />

Scheidungsantrag beim Amtsgericht Wuppertal einreichen, so dass das Verfahren dann<br />

überflüssig war. Dieser Plan gefiel mir! Wieder einmal eine kurze, sachliche Diskussion, wie<br />

ich sie an der Frau schätzte. Keine Versprechen, nur das sagen, was möglich ist, Klasse.<br />

Allerdings hatte mir das Telefonat wieder einmal bewiesen, wie sehr sich die Mandanten<br />

selber Gedanken zur Lage machen müssen, in diesem Fall zu den Kosten, denn an diese<br />

hatte meine Anwältin scheinbar nicht gedacht, klar, sie wollte ja auch gut verdienen.<br />

Also wichtig ist, die Anwälte immer an der kurzen Leine zu führen und die Richtung<br />

vorzugeben. Wenige Tage später bekam ich eine Kopie des Schreibens, das ich zwecks<br />

Kostenvermeidung bewirkt hatte. Das war eigentlich traurig. In diesem wurde kurz beantragt,<br />

das vorliegende Verfahren wegen Unterhalt für die Trennungszeit an das nunmehr zuständige<br />

Familiengericht Wuppertal zu verweisen.<br />

Die Zwischenbilanz Februar 2005<br />

Exakt ein Jahr war nun vergangen, die obligatorische Trennungszeit vorbei.<br />

Für mich war es nun Zeit, Bilanz zu ziehen, obwohl die Scheidung noch längst<br />

nicht beendet war. Zwar erwartete ich das Scheidungsurteil theoretisch innerhalb der<br />

nächsten zwei Monate, allerdings war das Kapitel Ehe noch längst nicht abgeschlossen,<br />

erwartete ich doch noch einen heftigen Kampf meiner Frau wegen den Ehevertrag.<br />

Dennoch, die Zwischenbilanz war erstaunlich. Vier Anwälte verschlissen, bevor ich die<br />

scheinbar recht solide Anwältin He kennen lernte. Von fünf Anwälten schrieben<br />

drei völlig überhöhte Rechnungen, die ich nur teilweise beglich. Anders ausgedrückt waren<br />

60% der Kostennoten völlig falsch! Vorweg gesagt stieg der Prozentsatz später noch an! Meine<br />

45


Ersparnis durch Nichtbegleichung dieser überhöhten Rechnungen: 3000 Euro (in Worten<br />

Dreitausend), dreieinhalb Jahre später knapp das Dreifache! Darunter befand sich auch die<br />

Rechnung einer Anwältin, die ich aufgrund ihrer Passivität regresspflichtig machte. Deshalb<br />

bezahlte ich ihre Rechnung überhaupt nicht, obwohl sie diese von einst 2200 Euro bis auf 600<br />

Euro herunterkorrigierte. Unstrittige und damit auch bezahlte Anwaltsrechnungen: Etwa 3360<br />

Euro. Schon einmal vorgreifend stellte sich später heraus, dass auch diese Dame He von<br />

Gebührennoten keine Ahnung hatte, ich ihre knapp 800 € Abschlussrechnung später ebenfalls<br />

nicht bezahlte, und insgesamt fast 4000 € einbehielt! Damit sank die Wahrscheinlichkeit einer<br />

korrekten Rechnung auf 35%......<br />

Bei dem erwarteten Kampf um den Ehevertrag würden noch einmal bis zu 4000 Euro<br />

hinzu kommen, die aber der Verlierer würde zahlen müssen. Addierte ich diese beiden<br />

Summen, so könnte man damit eine vierköpfige Familie drei Wochen lang in die Karibik<br />

schicken! Wurde ich in den ersten 9 Monaten noch mit Forderungen im 3 Wochentakt vom<br />

gegnerischen Anwalt regelrecht bombardiert, so herrschte ab Anwältin Nummer fünf eine<br />

beängstigende Totenruhe. Noch nicht einmal ihre Schreiben riefen Reaktionen hervor! Da<br />

diese Vertreterin des Rechts ihre Kanzlei in einer 50 km entfernten Stadt hatte, kannten sich die<br />

Anwälte nicht, und die freundschaftlichen Umgangsformen untereinander blieben aus. Bei mir<br />

kam immer mehr der Eindruck auf, dass die Anwälte innerhalb einer Stadt sich gegenseitig die<br />

Bälle zuwarfen, allerdings sich dabei gegenseitig schonend, damit künstlich Kosten verursacht<br />

wurden. Ebenfalls zeigte mir dieses Jahr auch, wie sehr man selber mitdenken und die Regie<br />

übernehmen musste, damit die Anwälte nicht einfach den Fall aussaßen, wodurch enorme<br />

Kosten entstehen konnten. Die Anwälte dienten dann quasi als Postboten und Prüfer, die über<br />

die Legalität der vom Regisseur ausgedachten Aktionen entschieden. Zu mehr taugt die Bande<br />

meistens nicht, von wenigen Einzelfällen mal abgesehen. Dies war auch der Tenor vieler Leute,<br />

die ich nach einem guten Anwalt fragte!<br />

Was ich bei fast allen Anwälten vermisste, waren Tipps zur Unterhaltsreduzierung. So zerbrach<br />

ich mir regelmäßig den Kopf, wie ich den Unterhalt drücken konnte. Dabei kamen Ideen wie<br />

Putzfrau und Autokauf heraus. Letzteres funktionierte, da ich einen 12 Jahre alten PKW fuhr,<br />

der Wechsel somit notwendig war. Leider konnte ich mir keinen Neuwagen mehr leisten, denn<br />

die Scheidung hatte mittlerweile meine Reserven aufgebraucht. Traurig war, dass ich auf solche<br />

Tricks selber kommen musste. Ist aber auch logisch, denn ein Anwalt wird niemals Tipps<br />

geben, die gleichzeitig auch sein Honorar reduzieren! Die denken erst einmal an sich, der<br />

Mandant ist nur Nebensache, der kann ruhig dabei finanziell vor die Hunde gehen.<br />

Blick über den Tellerrand<br />

Verlassen wir mal kurz mein Schlachtfeld. Wenn Sie, sehr geehrter Leser, Zweifel<br />

an meinen bisherigen Schilderungen haben, auch wenn ich sie durch Originalschreiben<br />

belegt habe, weil diese Erlebnisse schlichtweg unglaublich und völlig überzogen<br />

erscheinen, dann verweise ich neben den schon im Vorwort erwähnten Internetseiten auch<br />

auf die Sendung von dem Talkmaster Jürgen Fliege. Der hatte am 15.2.2005 zum Thema:<br />

„Skandal, wenn Scheidung die Männer ruiniert“, über deren Ergebnisse ich an dieser Stelle<br />

unbedingt berichten möchte.<br />

Es wurden drei Gäste und ihre Fälle vorgestellt, natürlich alle von Justizia abgesegnet:<br />

- Ein Mann, der mit seinen 6 Kindern aus dem großen Haus seiner Ehefrau ausziehen<br />

46


und mit ihnen in einem Asylantenheim für 800 Euro monatlich hausen musste.<br />

- Eine Frau, die aufgrund von Angstattacken nicht arbeiten gehen konnte,<br />

aber fähig genug war, zu diesem Zeitpunkt ein Vollzeitstudium aufzunehmen.<br />

Der geschiedene Ehemann durfte weiterhin zahlen, und das ganze auch noch<br />

abgesegnet von einem Oberlandesgericht, im Namen des Volkes.<br />

- Ein geschiedener Mann musste rückwirkend 14.000 Euro Unterhalt an den Sohn seiner<br />

Frau zahlen, den sie mit ihrem neuen Partner in die Welt gesetzt hatte. Nur weil der<br />

Empfängniszeitpunkt vor der Scheidung lag, durfte der Exmann für ein fremdes Kind<br />

zahlen. Er lebte von 740 € und hat zahlreiche Gehaltspfändungen hinter sich.<br />

Gast war der bekannte und aufgrund seines Alters erfahrene Fernsehanwalt Hermann Messmer,<br />

der auf Familienrecht spezialisiert war. Für ihn waren das keine erstaunlichen Fälle sondern<br />

normaler Alltag. Er sagte ganz klar, Männer sind meistens die Verlierer der Scheidung und oft<br />

gezwungen, entweder zu den Eltern oder einem anderen Partner zu ziehen, weil es finanziell<br />

nicht mehr für ein Leben allein reicht. Er nannte es „Titanic Prinzip“, eine brillante<br />

Formulierung, da gilt, Frauen und Kinder in die Rettungsboote, die Männer bleiben an Bord der<br />

sinkenden Titanic. Auch über die Richter lamentierte er, die rein schematisch nach der<br />

Rechtssprechung entscheiden, ohne Berücksichtigung des individuellen Einzellfalles, wodurch<br />

sie kein Risiko eingehen. Interessant war auch seine Feststellung, dass Frauen oft<br />

Prozesskostenhilfe bekommen, die missbraucht wird, um gegen den Ehemann so lange zu<br />

prozessieren, bis dieser finanziell nicht mehr kann und gezwungen ist, den Widerstand<br />

aufzugeben. Der Fairness halber hatte man auch eine Anwältin eingeladen, die die Frauen<br />

verteidigen sollte. Allerdings war es ihr unmöglich, denn sie musste ihrem Kollegen<br />

weitgehend Recht geben!<br />

Mir bestätigte diese Sendung wieder einmal meinen Eindruck, dass Recht und Moral<br />

zwei völlig unterschiedliche Dinge sind und wir nicht in einem Rechtsstaat leben. Erwarten Sie<br />

daher niemals eine richterliche Entscheidung auf moralischer Basis! Es wird stur und<br />

schematisch nach Paragraphen und Präzedenzfällen entschieden, gearbeitet wie am Fließband,<br />

moralische Aspekte bleiben außen vor. Daher ist Recht oft das Gegenteil von Moral,<br />

unterdrückt sogar jeglichen Ansatz von Moral!<br />

Insbesondere aber zeigte mir diese Talkshow, dass mein Fall nur die Spitze des Eisberges war,<br />

in dieser Republik sich alltäglich im so genannten Familienrecht noch wesentlich unfassbarere<br />

Tragödien abspielen, die Richter zu Henkern des Familienrechts degradiert werden, dies aber<br />

auch selber unterstützen. Insbesondere wurde mir auch klar, die Standgerichte im<br />

Nationalsozialismus arbeiteten nach dem gleichen Prinzip wie die Henker unseres<br />

Familienrechts, nämlich stur und blind nach Vorgaben ohne Berücksichtigung jeglicher Moral.<br />

Nur einen Unterschied gibt es allerdings, man nennt diese heutigen Gerichte nicht mehr<br />

Standgerichte, da wesentlich mehr Zeit vergeht, um solche haarsträubenden Urteile zu fällen,<br />

oft sogar mehrere Instanzen daran arbeiten.<br />

Mein erster finanzieller Sieg<br />

Genau zwei Wochen nach Ablauf des Trennungsjahres bekam ich eine Vorladung vom<br />

Amtsgericht Wuppertal. Diese drucke ich nicht ab, da sie immer gleich aussehen und die<br />

üblichen Androhungen im Falle des Nichterscheinens enthalten. Ich dachte mir, es kann<br />

47


sich nur um den Scheidungstermin handeln, weshalb ich am nächsten Tag meine Anwältin<br />

He anrief. Sie bestätigte meinen Verdacht und begründete den schnellen Scheidungstermin<br />

mit dem Ehevertrag, der den Unterhalt teilweise regelte. Typisch fand ich die Reaktion meiner<br />

Anwältin bezüglich meiner Bitte, dem Richter aus Schwerte diese Vorladung mitzuteilen,<br />

damit sein völlig obsoletes Verfahren in der Woche davor abgesagt werden konnte. Frau He<br />

meinte nur, dies sei eine gute Idee. Leider kam sie nicht allein darauf, sondern der Mandant<br />

musste wieder weiterdenken, Regie führen!<br />

Am nächsten Tag wurde meine Glückssträhne fortgesetzt. Ich erhielt ein Schreiben<br />

vom Amtsgericht Schwerte, in dem das Verfahren am 3.3.05 annulliert wurde. Genau dies war<br />

mein Ziel, zu dem ich meine Anwältin gedrängt hatte, denn dieses Verfahren war völlig<br />

obsolet, wurde doch wenige Wochen später der Scheidungstermin erwartet, bei dem das Thema<br />

Unterhalt ebenfalls geregelt werden sollte. Somit hatte ich möglicherweise ungefähr 1200 Euro<br />

gespart, dank meiner Initiative, nicht der meiner Anwältin!<br />

Sage und schreibe fünf Monate hatte ich nichts mehr von meinem Gegner gehört. Ursache<br />

dafür war mit hoher Wahrscheinlichkeit meine Anwältin, die ihre Kanzlei in 50 km<br />

Entfernung von unserem Gegner hatte. Damit war sie für RA M unbekannt, Absprachen<br />

somit unwahrscheinlich. Es reichte also, die Gegenseite in Schach zu halten. Allerdings<br />

näherte sich der Gerichtstermin, bei dem wir nicht nur geschieden werden sollten,<br />

sondern auch Unterhaltsfragen anstanden. Zeit für den gegnerischen Anwalt, sein<br />

Honorar noch rechtzeitig vor dem Verfahren zu erhöhen. Beweis: Erst zwei Monate nach dem<br />

letzten Schriftsatz meiner Anwältin wurde dieser erwidert, und drei Wochen vor dem<br />

ursprünglich angesetzten Gerichtstermin! Wäre der Anwalt an dem Wohlergehen meiner Frau<br />

interessiert gewesen, sprich an einer Unterhaltserhöhung, so hätte er sich schon zwei Monate<br />

früher gemeldet, nämlich unmittelbar nach der Unterhaltsberechnung meiner Anwältin. Wieder<br />

einmal ein Beweis, dass diese Bande erst einmal an sich denkt, in zweiter Linie erst an den<br />

Mandanten, vorausgesetzt, es entsteht kein Interessenkonflikt! Schauen wir uns einmal diesen<br />

Forderungskatalog an:<br />

Zunächst verdient es darauf hingewiesen zu werden, dass die Klägerin und die Kinder gleichen Rang<br />

haben. Ein Vorrang wegen des Kindesunterhaltes wird seitens der Klägerin nicht hingenommen.<br />

Das Gericht mag zum Zwecke der Terminsvorbereitung dem Beklagten aufgeben, die Dezember<br />

Gehaltsabrechnung 2004 vorzulegen nebst Ablichtungen sämtlicher Spesenabrechnungen für das Jahr<br />

2004.<br />

Ferner den Hinweis darauf, dass berufsbedingte Aufwendungen nur dann anzuerkennen sind, wenn diese<br />

konkret nachgewiesen werden.<br />

Die Klägerin widerspricht auch den Kreditkosten und deren Anerkennung als ehebedingt. Der Beklagte war<br />

und ist im Stande, den Kreditbedarf aus eigenen Mitteln zu decken. Der Beklagte benötigt auch keine<br />

Haushaltshilfe, auch zahlt er diese nicht. Wer soll die Haushaltshilfe sein? Wann und wie ist gezahlt<br />

worden? Richtig ist, dass die Klägerin ihre Berufstätigkeit ausgeweitet hat. Sie verfügt über<br />

monatsdurchschnittlich rund 1.350,00 €. Beweis: ………..<br />

Allerdings ist der Klägerin ein Betreuungsbonus in Höhe von 2 x 150,00 € gutzubringen, weil diese mehr als<br />

halbschichtig arbeitet, wozu die Klägerin im Hinblick auf die Kinder nicht verpflichtet ist.<br />

Schauen wir uns mal das Schreiben genauer an, denn einige Punkte verdienen besondere<br />

Aufmerksamkeit. Erst einmal wollte die Gegenseite aktuelle Gehaltsbescheinigungen, weil sie<br />

höhere Einkünfte vermutete, was ggf. zu mehr Unterhalt geführt hätte. Aber das reichte ihr<br />

noch nicht! Die Unterhalt mindernde Haushälterin war ihr genauso ein Dorn im Auge wie der<br />

48


Unterhalt mindernde Kreditkauf meiner Küche. Aber gerade diese beiden Punkte stellten für<br />

mich den Gipfel des Sarkasmus dar. Mich hatte die Scheidung bisher wirtschaftlich ruiniert.<br />

Von ursprünglich 3000 Euro Plus beim Kontostand befand ich mich zum Zeitpunkt des<br />

Küchenkaufs bei einem Minus von 2000 Euro. Horrende Unterhaltszahlungen und<br />

Anwaltsrechnungen, in einem Jahr allein 2800 Euro, sowie notwendige Anschaffungen nach<br />

Auszug der Familie waren Ursache meiner finanziellen Talfahrt. Wovon sollte ich die Küche<br />

bezahlen, die um über 2000 Euro billiger war als die neue ALNO Küche meiner Frau?<br />

Sollte ich die Campingküche meiner Freundin weiterhin verwenden? Eine Haushälterin,<br />

die mich im Monat lächerliche 104 Euro kostete, war notwendig, denn ich leistete in meinem<br />

hoch qualifizierten Job noch zusätzlich 25 Überstunden pro Monat. Sollte es dann abends<br />

mit Hausputz weitergehen? Ein weiterer Sarkasmus stellte die Tatsache dar, meine Frau ließ die<br />

Wohnung in der Scheidungszeit verkommen, was meine Haushälterin in Sonderschichten nur<br />

mühevoll beseitigen konnte. Man erwartete von mir wohl, im Dreck zu verkommen oder diesen<br />

allein zu beseitigen. Auch an der Existenz der Haushälterin wurde gezweifelt, was der<br />

schnellste Weg war, diese Kosten nicht anzuerkennen. Der Fairness halber muss ich darauf<br />

hinweisen, dieses Schreiben kam nicht von Anwalt M, der sich offenbar im Urlaub befand,<br />

sondern von seinem sehr jungen promovierten Kollegen, was man auch am teilweise<br />

dilettantischen Stil des Schreibens erkannte.<br />

Sarkasmus oder Realitätsferne scheinen aber typisch für Juristen zu sein! Schon an einer<br />

anderen Stelle des Buchs wurde das Anordnungsverfahren gegen mich „Vergleich“ genannt, in<br />

dem es quasi um meine Enteignung ging, ich finanziell ausgenommen und somit ruiniert<br />

wurde.<br />

Der nächste Angriff auf meine Finanzen stellte der Betreuungsbonus dar. 300 Euro standen<br />

meiner Frau angeblich zu, womit der Unterhalt für sie um etwa 150 Euro steigen sollte. Für<br />

mich war dieser Bonus ein Witz, denn meine Kinder waren bis 17 Uhr in der Schule, weshalb<br />

von Betreuungsbedarf kaum die Rede sein konnte. Leider wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch<br />

nicht, wie sehr meine Kinder völlig verwahrlosten, mein Sohn Brutus dabei war, die Schule<br />

ohne jeglichen Abschluss zu verlassen. Das ganze aktiv unterstützt von seiner Mutter, die für<br />

die 168 Fehlstunden fleißig Entschuldigungen schrieb! Kurzum, wären alle Punkte vom Gericht<br />

anerkannt worden, wären meine Unterhaltszahlungen um zirka 300 Euro gestiegen, der<br />

Streitwert somit um 3600 Euro (300 mal 12), und somit das Honorar des Anwalts um etwa 400<br />

Euro! Es ging also um Forderungen ohne Ende. Dieser unglaubliche Spott, den das Schreiben<br />

offenbarte, motivierte mich, am selben Wochenende ein aufwändiges Schreiben an meine<br />

Anwältin, als Vorlage für ihre Antwort an unseren Gegner zu verfassen. Schließlich kannte sie<br />

die Hintergründe nicht, bat auch nicht um Rücksprache, und dem Gericht musste die wahre<br />

Situation mitgeteilt werden. Ganz abgesehen davon, dass man den Anwälten die<br />

Marschrichtung vorgeben musste, denn sonst passierte nicht viel.<br />

Ich setzte ein sehr langes Fax auf, was meiner Anwältin als Vorlage dienen sollte, angetrieben<br />

durch den unglaublichen Sarkasmus des Schriftsatzes unseres Gegners. Nur die wichtigsten<br />

Punkte seien hier aufgeführt:<br />

1. Der Kredit für die Küche war notwendig, da bis September 2004 mein Barvermögen von<br />

3000 Euro im Mai durch Anwalts-, Gerichts- und Zahnarztkosten völlig aufgebraucht war,<br />

die in der Steuererklärung 2004 mit 3384 Euro beziffert wurden! Ferner ließen<br />

akademische Unterhaltssummen ab Juni 2004, ca. 1718 Euro monatlich, als meine Familie<br />

noch bei mir wohnte, sowie zahlreiche notwendige Anschaffungen, die sich aus dem<br />

Auszug notwendigerweise ergaben, meine finanzielle Talfahrt fortsetzen. So wies mein<br />

Konto im September ein Minus von 2024 Euro aufwies! Folglich konnte die Küche nur per<br />

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Kredit erstanden werden, wobei von den 3901 Euro Gesamtpreis 1200 Euro noch bar<br />

bezahlt wurden! Ferner wies ich darauf hin, dass diese Noname Küche um über 2000 Euro<br />

preiswerter war, als die von meiner Ehefrau mitgenommene neue „ALNO“- Einbauküche.<br />

Damit verhinderte ich den Eindruck, ich hätte mir eine Nobelküche gekauft.<br />

2. Wenn man in einem hoch qualifizierten und somit stressigen Beruf, was meine Frau<br />

mangels Ausbildung natürlich nicht nachvollziehen konnte, auch noch pro Monat 25<br />

Überstunden leistete, wovon die Unterhaltsberechtigten profitierten, konnte mir nach<br />

Feierabend nicht auch noch Hausarbeit zugemutet werden. Auch war es eine Dreistigkeit,<br />

wenn ,eine Frau überall erzählte, sie brauchte in der Scheidungszeit die Wohnung nicht<br />

zu pflegen, und ließ diese auch in einem grauenhaften Zustand beim Auszug zurück, den<br />

ich auf Video festhielt und einigen Leuten gezeigt hatte. Meine Haushälterinnen musste in<br />

Sonderschichten diese Folgen kompensieren!<br />

3. Da diese Haushaltshilfen keine fiktiven Personen waren, kritisierte ich eine solche<br />

Verleumdung heftig. Ich führte ihre Namen und Adressen auf und legte meinem Schreiben<br />

deren Arbeitsverträge bei.<br />

4. Zwar stand meiner Frau laut OLG Koblenz (Az.: 9 WF 25/03) ein Betreuungsbonus von<br />

150 Euro pro Kind zu, jedoch mussten die Umstände berücksichtigt werden, dass die<br />

Kinder vor 17 Uhr nicht aus der Schule kamen. Von Betreuung konnten bis dahin also nicht<br />

die Rede sein. Ferner sprach auch der dramatische Leistungsabfall meiner Kinder in der<br />

Schule nicht gerade für eine Betreuung, eher für Verwahrlosung, davon ganz abgesehen,<br />

dass mein Sohn Brutus aufgrund von Nebenjobs in der Malerbranche kaum noch<br />

telefonisch zu Hause zu erreichen war. Die Zeugnisse hatte man mir bis heute trotz<br />

Aufforderung nicht gezeigt, was tief blicken ließ! Aufgrund dieser Verhältnisse musste die<br />

Frage nach der Berechtigung eines anteiligen Betreuungsbonus gestellt werden!<br />

Der Kampf um den Ehevertrag<br />

Mit der idyllischen Ruhe war es endgültig vorbei. Der Gerichtstermin stand vor der Tür,<br />

und der gegnerische Anwalt überzeugte meine Nochfrau von der Ungültigkeit des<br />

Ehevertrages, weshalb er ein entsprechendes Schreiben an das Gericht verfasste.<br />

Die Taktik war klar: Den Ehevertrag bekämpfen, so dass ein doppelt so hoher Streitwert<br />

entstand, womit sich das Honorar fast verdoppelte!<br />

Interessant an dem Schreiben war die Nichterwähnung des BGH Urteils vom 11.2.2004,<br />

das den Eheleuten weitgehende Freiheiten bei Eheverträgen gestattete. Natürlich durfte<br />

meine Frau nichts davon wissen, denn sonst wäre ihr Optimismus, nämlich mich nach<br />

Strich und Faden ausnehmen zu können, deutlich geschrumpft, und sie hätte wahrscheinlich<br />

den Kampf um den Ehevertrag gar nicht erst angefangen. Vermutlich kannte sie auch nicht ihre<br />

Pflicht, bei einer Niederlage die Anwaltskosten selbst tragen musste. Ich spreche von Kosten<br />

um die 4000 Euro! Ich musste den Kampf um den Ehevertrag mit allen legalen Mitteln<br />

gewinnen, denn sonst hätte ich meine Eigentumswohnung verkaufen müssen, und zwar bei der<br />

damaligen Lage des Immobilienmarkts weit unter Wert, um diese geldgeile Frau auszuzahlen.<br />

Was für ein Albtraum für mich, eine Wohnung, die ich selbst in Zeiten der Arbeitslosigkeit und<br />

Freiberuflichkeit mit Erfolg verteidigt hatte, sollte ich nun aufgeben, ein Lebenswerk? Nein,<br />

niemals! Auch den Kindern wäre somit das Erbe entzogen worden, denn eine<br />

Eigentumswohnung zum Vererben hätte es nicht mehr gegeben. Eine neue kleinere zu kaufen<br />

50


war wahrscheinlich aufgrund meines Alters, 45, kaum möglich, denn welche Bank gab<br />

jemandem in diesem Alter einen hohen Kredit mit 15 Jahren Laufzeit? Davon ganz abgesehen,<br />

wenn die meine Unterhaltszahlungen und Anwaltskosten gesehen hätte, wäre zu Recht die<br />

Frage aufgekommen, Mensch Land, wovon wollen sie die Raten bezahlen?<br />

Auch ein anderes Problem muss an dieser Stelle angesprochen werden: Es ging auch<br />

um den nachehelichen Unterhalt meiner Frau. Hätte ich den auch noch zahlen müssen,<br />

wäre ich finanziell am Ende gewesen. Und glauben Sie mir, sehr verehrter Leser, die<br />

meisten Frauen in den Singlebörsen, in denen ich mittlerweile verkehrte, suchten einen<br />

Partner, der finanziell solide ist, nannte sich dort rhetorisch schick formuliert „ohne Altlasten“.<br />

Ich konnte diese Frauen auch teilweise verstehen, schließlich wollte man sich eine gemeinsame<br />

Zukunft aufbauen, nur war dazu natürlich auch Liquidität notwendig. Und wer hängte sich<br />

einen finanziell gebeutelten Mann ans Bein, einen Unterhaltssklaven, der allein lebend es<br />

finanziell kaum schaffte? Ich verlor viele an mir interessierte Frauen, weil ich denen offen und<br />

ehrlich vom Kampf um den Ehevertrag erzählte. Und diese Frauen dachten weiter, nämlich an<br />

den Fall einer Niederlage, und ließen dann nie mehr was von sich hören! Nun aber zurück zum<br />

Schreiben meines Gegners. Schauen wir uns mal die Forderungen der Gegenseite vom<br />

23.2.2005 an:<br />

will auch die Antragsgegnerin geschieden werden, jedoch erst dann, wenn nachstehend aufgeführte<br />

Folgesachen entscheidungsreif sind:<br />

1. Nachehelicher Unterhalt 2. Versorgungsausgleich 3. Zugewinnausgleich<br />

Der Antragsteller wird deshalb gebeten,<br />

1.)<br />

zum Zwecke der Bezifferung der nachehelichen Unterhaltsansprüche und der Kindesunterhaltsansprüche<br />

Auskunft zu erteilen über sein Einkommen und über sein Vermögen und die Auskunft zu belegen durch<br />

Vorlage der Gehaltsabrechnungen für die Monate März 2004 bis Februar 2005, durch Vorlage einer<br />

Ablichtung des Steuerbescheides für das Jahr 2004 -im Nichtvermögensfalle für das Jahr 2003- sowie<br />

durch Vorlage der Spesenabrechnungen für den Zeitraum von März 2004 bis Februar 2005.<br />

2.)<br />

Auskunft zu erteilen über den Bestand seines Vermögens bezogen auf den 16.02.2005 zum Zwecke der<br />

Bezifferung der Zugewinnausgleichsansprüche der Antragsgegnerin.<br />

Begründung:<br />

Der zwischen den Parteien im Jahre 1988 geschlossene Ehevertrag ist nichtig.<br />

Die am 17.05.1964 geborene Antragsgegnerin war Schülerin bis zum Jahr 1982. Sie hatte dann eine<br />

Ausbildung als Zahnarzthelferin begonnen, die sie ohne Abschluss im Jahre 1984 beendete. Sie nahm<br />

dann eine Stellung als Verkäuferin in einem Ladengeschäft auf. Diese Arbeit führte sie fort bis zum Umzug<br />

nach V im Jahre 1987. Dort hatte der Antragsteller eine Arbeitsstelle gefunden. Die Antragsgegnerin folgte<br />

dem Antragsteller nach. Dort lebten die Parteien zusammen.<br />

In V hatte die Antragsgegnerin noch kurze Zeit als Aushilfe in einer Kantine gearbeitet- Dann war sie<br />

arbeitslos. Die Antragsgegnerin wurde von dem Antragsteller schwanger. Die Eheschließung wurde seitens<br />

des Antragstellers davon abhängig gemacht, dass die Antragsgegnerin einen Ehevertrag unterschreiben<br />

würde. Ziemlich genau zwei Monate vor der Geburt des gemeinschaftlichen Sohnes Brutus, der am ….<br />

geboren wurde, unterzeichnete die Antragsgegnerin einen Ehevertrag. Dieser beinhaltet<br />

a) Verzicht auf Zugewinnausgleich b) Verzicht auf Versorgungsausgleich<br />

c) Verzicht auf Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen<br />

d) Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1571 BGB e) Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1573 BGB<br />

f) Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1578 BGB g) Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1575 BGB<br />

Dieser umfangreiche Verzicht der hochschwangeren Antragsgegnerin lässt vermuten, dass sich die<br />

Parteien nicht gleichberechtigt gegenüberstanden. Das ist mit dem Wesen der Ehe nicht vereinbar. Der<br />

Vertrag ist deshalb nichtig.<br />

Nach alledem wird der Antragsteller gebeten, die vorbezeichneten Auskünfte zu erteilen und die Belege zur<br />

Verfügung zu steilen.<br />

51


Es war unglaublich, denn ich sollte all meine Vermögensverhältnisse offen legen, als<br />

wenn der Ehevertrag nicht existierte! Gelogen war auch die Behauptung, es gab keinen<br />

Zugewinnausgleich, denn im Ehevertrag bot ich 20.000 DM an! Ebenso kam der Eindruck auf,<br />

meine hoch schwangere Freundin hätte einen plötzlich vorhandenen Ehevertrag unterzeichnen<br />

müssen, um geheiratet zu werden, was regelrecht nach Nötigung klang. Ich sollte in ein<br />

schlechtes Licht gestellt werden, das war die Taktik des Gegners. Eigentlich genial ausgedacht,<br />

denn unter solchen Bedingungen hatte ich ein ernsthaftes Problem mit diesem Vertrag!<br />

Schließlich hatten viele Oberlandesgerichte Eheverträge mit schwangeren Frauen für ungültig<br />

erklärt. Dass RA M hier strafrechtliches Terrain betrat, weil er Verleumdungen ins Spiel<br />

brachte, soll nur nebenbei bemerkt werden. Drei Jahre später arbeitete er übrigens nur noch auf<br />

dieser Ebene!<br />

Was wieder einmal interessant war, und es spricht ebenso gegen unser Rechtssystem im<br />

Falle Scheidung, meine Frau hatte offensichtlich wieder einmal Prozesskostenhilfe bewilligt<br />

bekommen, um gegen mich vorzugehen, sprich klagen zu können. Ich war mittlerweile<br />

finanziell angeschlagen, und konnte mir auch keinen langen Rechtsstreit mehr erlauben,<br />

während meine Frau aus dem Vollen schöpfen konnte, sprich aus der Kasse des Staates.<br />

Unterstützung von der Verwandtschaft hatte ich wie so oft nicht zu erwarten, denn diese<br />

hofierte noch meine Frau zu dem Zeitpunkt ungeniert. Attribute für dieses Verhalten möchte<br />

ich mir an dieser Stelle ersparen, auch wenn dieses mir sehr weh tat. An dieser Stelle erinnere<br />

ich mich wieder an die Worte des Rechtsanwaltes in der schon zitierten Talkshow „Fliege“, der<br />

es als alltäglich bezeichnete, dass Frauen aufgrund der genehmigten Prozesskostenhilfe so<br />

lange gegen den Ehemann prozessieren könnten, bis dieser aus finanziellen Gründen aufgeben,<br />

kapitulieren musste. Aber nun wieder zurück zu dem Schreiben meines Gegners.<br />

Da meine Anwältin die Hintergründe nicht kennen konnte, ich ferner die oft übliche verbale<br />

Weichspülerei, so genannte Alibischreiben, verhindern, aber gleichzeitig neue Strategien<br />

entwickeln musste, setzte ich ein Schreiben mit schonungslosen Worten an sie auf. Schließlich<br />

musste man den Gräuelmärchen des Gegners entschieden entgegen treten. Las man nämlich die<br />

Begründung für die Nichtigkeit des Ehevertrages, so kam der Eindruck der Nötigung auf!<br />

Dieser taktisch geschickte und für mich gefährliche Schachzug unseres Feindes widersprach<br />

aber völlig der Realität! Wahr war, meine Frau wusste zum Zeitpunkt unserer Verlobung, die 2<br />

Jahre vor ihrer Schwangerschaft stattfand, dass eine Ehe ohne Ehevertrag für mich nicht in<br />

Frage kam. Grund hierfür war ihr Abbruch der weiterführenden Schule und das Aufgeben ihrer<br />

Lehre als Zahnarzthelferin 1986, die bei meinen Eltern die Diskussion um einen Ehevertrag<br />

aufkommen ließ, um mich im Falle einer Scheidung vor den Konsequenzen einer solchen<br />

Laufbahn zu schützen. Kurzum, meine Frau wusste schon 2 Jahre vor der Schwangerschaft von<br />

einem notwendigen Ehevertrag. Diesen zum Schein zu unterzeichnen, um geheiratet zu werden,<br />

mit dem Hintergedanken, diesen bei Scheidung zu widerrufen, betrachtete ich persönlich schon<br />

als arglistige Täuschung! Dieser Punkt musste dem Gericht unbedingt klar gemacht werden!<br />

Das war nicht nur taktisch brillant, sondern auch die Wahrheit, warum die frühzeitig erfolgte<br />

Ankündigung des Ehevertrages notwendig war.<br />

Ebenso forderte ich meine Anwältin auf, das Gericht auf das Urteil des BGH vom 11. Februar<br />

2004 hinzuweisen, was den Eheleuten weitgehende Freiheiten bezüglich nachehelichen<br />

Unterhalt und Zugewinnausgleich gestattete, wenn der Ehevertrag nicht einseitig oder gar<br />

sittenwidrig war. Diese Bedingungen wurden von dem Vertrag weitgehend erfüllt. Lediglich<br />

bei dem Ausschluss der Altersversorgung mussten wir wohl mit Problemen rechnen. Ich hoffte<br />

aber, dass dadurch nicht der ganze Ehevertrag sittenwidrig war, was durch salvatorische<br />

Klauseln auch verhindert wurde.<br />

52


Falsch war die Behauptung des Gegners bezüglich des Verzichtes auf Unterhalt nach §1578<br />

BGB. Hier wurde lediglich eine Modifizierung vorgenommen, in der das Einkommen des<br />

Unterhaltempfängers Maßstab wurde!<br />

Mit diesen Hintergrundinformationen konnte Frau He einen guten Schriftsatz aufsetzen.<br />

Mit der von mir zwischenzeitlich erlangten inneren Ruhe war es allerdings aus. Ich kochte<br />

innerlich, die radikalsten Ideen gingen mir durch den Kopf, etwa alles verkaufen und nach<br />

Übersee abzuhauen, alle monatlichen Zahlungen an die Familie einstellen, denn mittlerweile<br />

ging es um die Erhaltung meines Lebenswerkes. Welch ein Horrorszenario, aus der ETW<br />

ausziehen zu müssen, weil ich sie nicht mehr halten konnte! Für mich war das die Schlacht um<br />

Berlin, der letzte Kampf. Und diese Zeit veränderte mich innerlich. Ich wurde ohne es zu<br />

merken gefühllos, nüchtern und radikal, letzteres in den Gedanken und in der Wortwahl. Ich<br />

schaute mir abends sehr oft Kriegsfilme an, denn innerlich befand ich mich selber im Krieg<br />

gegen einen scheinbar übermächtigen und permanent offensiven Gegner, gegen den ich bisher<br />

kaum Chancen gehabt hatte. Eine sechsmonatige Beziehung ging aufgrund meiner innerlichen<br />

Veränderungen in die Brüche, eine andere interessante Dame war erschrocken über meine harte<br />

Mail und stellte ebenfalls den Kontakt ein. Generell wirkte ich hart, verbittert und gefühllos,<br />

wie mir mehrere Frauen sagten, weshalb sich auch keine Beziehungen mehr entwickeln<br />

konnten. Klar, es gab ein paar Eintagsfliegen in meinem Leben, aber zu einer Beziehung war<br />

ich innerlich nicht mehr fähig, ich hatte vorerst auch kein Interesse daran. Ich war nicht mehr<br />

ich selbst, die Scheidung hatte mich völlig verändert. Nur einen Wunschgedanken hatte ich<br />

immer wieder, nämlich dass dieser Rechtsstreit endlich zu Ende ginge, weitgehend zu meinen<br />

Gunsten, und ich endlich meinen inneren Frieden erlangen konnte, was sicherlich auch die<br />

Qualität meiner Arbeit gefördert hätte.<br />

Verschwiegene Tipps<br />

Zwei Monate vor meinem Scheidungstermin gönnte ich mir einen Urlaub, mit dem Ziel,<br />

Kraft für das Finale zu tanken. Zwar war ich finanziell schon sehr angeschlagen, aber ich<br />

brauchte diese Kraftspritze, um meinen Kopf freizubekommen.<br />

Im Urlaub lernte ich zwei pensionierte, ehemalige Selbstständige kennen, die<br />

Immobilien besaßen. Natürlich kam das Thema Scheidung auf, die mich immer wieder<br />

beschäftigte. Ich erzählte ihnen von dem Kampf um den Ehevertrag, und dass ich bei<br />

einer Nichtigkeit des Vertrages meine Eigentumswohnung nicht mehr halten könne,<br />

womit auch das Erbe der Kinder verloren gehen würde. Die beiden Herren fragten mich,<br />

warum ich die Eigentumswohnung nicht meinen beiden Kindern vorab als Erbe überschrieb,<br />

und ich mir ein Niesbrauchrecht einräumen ließe, um bis zu meinem Lebensende darin wohnen<br />

zu dürfen. Natürlich könne ich in Notfällen wie etwa Pflegebedürftigkeit die Wohnung<br />

nicht verkaufen, aber das wäre auch der einzige, eher unwahrscheinliche Haken gewesen.<br />

Somit hätte ich keinerlei Vermögen, und der Streitwert würde extrem sinken und somit<br />

die Anwaltskosten! Ich hatte mal mit einer Frau telefoniert, die sich bei der Scheidung mit<br />

ihrem Mann um ihr einfaches Reihenhaus gestritten hatte. Kosten des Hauses:<br />

450.000 DM, Anwaltskosten: 30.000! Am Ende der Scheidung mussten sie die<br />

Immobilie verkaufen, um die Anwälte bezahlen zu können. Und so einen Fall wollte<br />

ich unbedingt vermeiden! Ich war perplex von dem Vorschlag der Pensionäre, kam er doch<br />

leider nicht von meinen bisherigen fünf Anwälten, sondern von Geschäftsleuten, Nichtjuristen!<br />

53


Wieder in Deutschland angekommen, stellte ich meine Anwältin zur Rede, die mir die<br />

Richtigkeit des Vorschlags bestätigte. Da ich allein im Grundbuch stand, hätte ich auch nach<br />

Einreichen der Scheidung bei Gericht die Immobilie meinen Kindern überschreiben können.<br />

Man merkte am Ton, dass meiner Anwältin diese Idee nicht ins Konzept passte, und sie<br />

vertröstete mich mit dem in ihren Augen einwandfreien Ehevertrag, der gute Chancen hatte.<br />

Natürlich wollte und konnte sie keinen Sieg garantieren, eine typische Haltung der Anwälte,<br />

was ich bei unserer Rechtssprechung aber verstand!<br />

Man stelle sich meine Situation mal vor: Da arbeitete ich fünf Anwälte in der gesamten<br />

Scheidung zusammen, und kein einziger hatte mir diesen Tipp gegeben! Auch wenn ich mich<br />

wiederhole: Die Anwälte denken meistens erst einmal an ihr Honorar, weswegen sie den<br />

Streitwert hoch halten. Ob der Mandant dabei finanziell ruiniert wird, vor die Säue geht, ist<br />

denen völlig egal, sie sind halt Rechtskaufleute!<br />

Der Richter als Anwaltsersatz<br />

Es vergingen zwei Monate, bis meine Anwältin gedachte, auf die beiden Schreiben<br />

der Gegenseite zu antworten. Ich hatte sofort nach Eingang der Forderungen der<br />

Gegenseite meinem Rechtsbeistand lange Faxe, wie oben aufgeführt geschickt,<br />

um eine gute Argumentationsgrundlage zu liefern. Das gepaart mit ihrem juristischen<br />

Know how hätte eine gute Mischung werden können. Außerdem musste unser Schriftsatz<br />

brillant ausfallen, wurde es doch auch vom Richter gelesen. Es hatte schon strategische<br />

Bedeutung, war es doch der letzte Schriftsatz vor der Verhandlung.<br />

Als ich den Brief aus dem Briefkasten holte, überlegte ich, ob ich dieses Schreiben<br />

bei einem Glas Rotwein genießen sollte oder nicht. Schließlich erwartete ich bei dem<br />

hohen Aufwand der Faxe etwas Besonderes. Aber irgend etwas hielt mich zurück,<br />

eine Vorahnung. Also öffnete ich noch an der Eingangstür die Erwiderung meiner<br />

Anwältin. Anfangs wusste ich nicht, um was es überhaupt ging! Sie hatte Zweifel an<br />

dem Einkommen meiner Frau, das ich aber durch ihre Einkommenssteuererklärung<br />

schon längst belegt hatte. Dann faselte sie über eine zu berücksichtigende Steuerrückerstattungen,<br />

erwähnte kurz und oberflächlich den nicht vorhandenen Versorgungs- und<br />

Zugewinnausgleich wegen des existierenden Ehevertrags. Diese Punkte standen überhaupt<br />

nicht zur Diskussion, waren keine Streitthemen, die beiden Schreiben wirkten völlig wirr!<br />

Dafür ging sie auf viele extrem wichtige Punkte der Gegenseite überhaupt nicht ein, nämlich:<br />

- Kredit Küche und Unterhaltsminderung<br />

- Unterhalt mindernde Putzfrau<br />

- Gründe für die Existenz des Ehevertrags<br />

- Betreuungsbonus zwecks Unterhaltssteigerung<br />

Da forderte unser Gegner eine deutliche Erhöhung des Ehegattenunterhaltes und bezeichnete<br />

den Ehevertrag als nichtig, und meine Anwältin sah seelenruhig zu! Ich begann wie in alten<br />

Zeiten wieder an der Decke zu schweben, erinnerte mich diese Situation doch sehr an Anwältin<br />

H, die zugeschaut hatte, wie ein Anordnungsverfahren auf mich zugerollt war. Das ließ ich mir<br />

nicht bieten! Ich rief meine Anwältin am nächsten Tag an, um für dieses passive Verhalten<br />

Rechenschaft zu fordern.<br />

Bezüglich der völlig unerwiderten Punkte meinte sie nur, dass ein Hin- und Herschreiben<br />

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nichts bringe, und der Richter letztendlich sowieso alles entscheide. Also warum sollte<br />

sie dann auf diese Themen eingehen? An dieser Stelle stellte sich mir erstmals die Frage,<br />

wozu man überhaupt noch einen Anwalt benötigte, wenn der Richter eh alles entschied?<br />

Da hatte ich was für die Zukunft gelernt! Die Frau hatte mir soeben einen prima Tipp<br />

gegeben, wie ich in Zukunft Tausende von Euros sparen konnte, statt diese in untätige<br />

Anwälte zu stecken! Als ich zum Schluss etwas scherzhaft meinte, wir treffen uns am<br />

30.5.05 zwecks Scheidungstermin im Kampfanzug vor Gericht, meinte sie allen Ernstes,<br />

dass sie generell nicht kämpfe. Da lief bei mir das Fass endgültig über, und ich machte ihr<br />

erst einmal klar, worum es hier überhaupt ging. Wortwörtlich entgegnete ich, wir trafen<br />

uns nicht zum „Ringel-Ringel-Reihe Spielen“ vor Gericht, sondern es um meine nackte<br />

Existenz ginge, mein finanzielles Überleben! Denn wenn der Ehevertrag für ungültig<br />

erklärt würde, weil wir die Notwendigkeit seiner Existenz nur halbherzig dem Richter<br />

klar machten, wäre ich gezwungen, die Eigentumswohnung zu verkaufen, und das unter<br />

Wert, bei der jetzigen Lage auf dem Immobilienmarkt. Das bedeutete, ich würde mein Dach<br />

über dem Kopf verlieren, meine Kinder das Erbe. Hier ging es bildlich betrachtet um die<br />

„Schlacht um Berlin“! Das schien die Frau langsam zu begreifen, denn sie entgegnete darauf<br />

hin nichts mehr. Kühl verabschiedeten wir uns. Zu diesem Zeitpunkt stand für mich fest: Sollte<br />

ich in punkto Ehevertrag verlieren, würde es keinen Gang zum Oberlandesgericht geben, denn<br />

mittlerweile konnte ich keinem Anwalt mehr vertrauen, unserem Rechtssystem noch viel<br />

weniger. Hätte ich verloren in punkto Ehevertrag, was auch nachehelichen Unterhalt bedeutete,<br />

hätte ich dann den schmutzigen Weg einschlagen müssen, quasi einen Partisanenkrieg. Nicht<br />

aus Rache, sondern um selber finanziell zu überleben. Als Ingenieur mit Hilfsarbeiterlohn<br />

dahinzuvegetieren, das sah ich nicht ein! Dann sind schmutzige Tricks schließlich billiger als<br />

Riesenbeträge in untätige oder unfähige Anwälte zu investieren!<br />

Wenige Tage nach dem Telefonat mit meiner Anwältin bekam ich völlig unverhofft ein<br />

Schreiben von ihr, in dem sie teilweise auf die bisher nicht behandelten Punkte einging.<br />

Konkret waren es die Unterhaltsforderungen meiner Frau, die sie behandelte, sprich<br />

abwies. Allerdings wurde auch hier - für mich völlig unverständlich! - das Birgits Gehalt<br />

angezweifelt, obwohl meiner Anwältin die Einkommenssteuererklärung für 2004 vorlag.<br />

Aufgrund weiterer fehlender Einkommensnachweise unterstellte sie meiner Frau einfach<br />

ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2.105,45 €, was natürlich völliger Blödsinn war,<br />

und zog daraus die Konsequenz, dass ihr kein Unterhalt mehr zustand.<br />

Aber immerhin zeigte das Telefonat Wirkung, da weitere Aktivitäten zustande kamen, wenn<br />

auch völlig wertlos waren, Blindleistungen, mal elektrotechnisch gesprochen. Diese Erlebnisse<br />

bestätigten wieder einmal, man muss die Anwälte an der kurzen Leine führen, Idealerweise mit<br />

Maulkorb, man ist selber gezwungen, mitzudenken, ja, sogar Regie zu führen, denn sonst artet<br />

der Rechtsstreit in Aussitzen mit verheerenden finanziellen Folgen aus.<br />

Ferner lag noch eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe für meine Frau dabei, so dass sie alle<br />

Möglichkeiten besaß, diesen finanziellen Vernichtungskrieg gegen mich anzutreten. Auf einen<br />

Abdruck verzichte ich. Insgesamt konnte mich auch dieses Schreiben überhaupt nicht zufrieden<br />

stellen, wurde doch auf die wichtigen Gründe zur Entstehung des Ehevertrages und seine<br />

lange Existenz vor der Eheschließung nicht hingewiesen, der Ehevertrag mit keiner Silbe<br />

erwähnt! Auch auf die Notwendigkeit einer Putzhilfe wurde nicht hingewiesen, genauso wenig<br />

wie auf die Gründe für den Küchenkauf. Daher konnte man sich auf die Gerichtsverhandlung<br />

schon „freuen“, denn ohne Hintergrundwissen des Richters konnte ich von ihm kein gerechtes<br />

Urteil erwarten, eher ein Schlachtfest! Wie Recht ich doch haben sollte.....<br />

55


Der 2. Gerichtstermin<br />

Der 30.05.2005 war gekommen, die große Schlacht, in der es um mein finanzielles<br />

Überleben ging. Je näher dieser Tag rückte, desto unruhiger wurde ich innerlich.<br />

Schließlich hing meine Zukunft von diesem Verfahren ab, sprich: Zahlen bis zur<br />

finanziellen Schmerzgrenze, oder eine gesicherte Zukunft, in der ich mir etwas Neues<br />

aufbauen könnte.<br />

Ich erschien bewusst 20 Minuten vor dem Termin, um mit meiner Anwältin noch einige<br />

wichtige Fragen zu besprechen, etwa „Sorgerecht Kinder“, aber auch den Ehevertrag.<br />

Schließlich hielt es meine Anwältin nicht für nötig, vorher einen Termin in ihrer Kanzlei mit<br />

mir zu vereinbaren, ein großer Fehler, wie sich später rausstellen sollte.<br />

Scheinbar ging es um nichts, lediglich um meine Existenz, nicht um ihre. Ihr vierstelliges<br />

Honorar war schließlich garantiert, egal wie es mit mir weiter ging. Unabhängig, ob wir<br />

gewannen oder verloren. Fünf Minuten vor der Vorhandlung trudelte sie ganz gemütlich ein.<br />

Zum Glück verspätete sich der gegnerische Anwalt um eine halbe Stunde, so dass ich mit ihr<br />

wenigstens die Frage des Sorgerechtes, genauer gesagt die Bedeutung kurz erörtern konnte.<br />

Allerdings sollte ich mir um solche Dinge keine Gedanken machen, da es nicht von Bedeutung<br />

sei, Eltern ja grundsätzlich nicht für ihre Kinder haften, was mir absolut neu war. Mein Beispiel<br />

fand sie an den Haaren herbeigezogen, mit dem ich ihr genau das Gegenteil beweisen wollte.<br />

Ich nutzte die Verspätung aus, um mich mit meiner Frau zu unterhalten, nach dem<br />

Wohlbefinden der Kinder zu fragen, speziell nach der Schule. Mit patzigem Ton entgegnete<br />

sie, dass in der Schule natürlich alles in Ordnung sei. Nur wenige Wochen später erfuhr ich von<br />

anderen Leuten die grausame Wahrheit: Mein Sohn ging nur sporadisch zur Schule, 168<br />

Fehlstunden in einem Halbjahr, stand fast überall mangelhaft und verließ die 9. Klasse ohne<br />

jeglichen Schulabschluss. Meine Tochter war auf glatt ausreichend abgerutscht und hatte<br />

schwer an Gewicht zugenommen. Für diese tolle Leistung der Kindererziehung sollte meine<br />

Frau auch noch einen Betreuungsbonus vom Gericht zugesprochen bekommen!<br />

Aber nun wieder zurück zu dem bevorstehenden Gerichtsverfahren. Bei dieser<br />

Güteverhandlung sollten noch Fragen bezüglich des Unterhaltes geklärt werden, bevor es dann<br />

zu der eigentlichen Scheidung übergehen sollte. Meine Anwältin erwartete an diesem<br />

Verhandlungstag auf jedem Fall schon das Scheidungsurteil, notfalls im Abtrennungsverfahren.<br />

Der Richter machte einen guten Eindruck, etwa 40 Jahre alt, wirkte aufgeschlossen und<br />

freundlich. Dennoch sollte auch er mir empfindliche Verluste verursachen, wofür ich aber<br />

meiner Anwältin die Schuld geben musste, nicht dem Richter! Dieser legte gleich los mit<br />

meinem Küchenkredit und meiner Putzfrau, Positionen, die den Unterhalt minderten,<br />

weswegen natürlich die Gegenseite ein Anerkennungsverfahren auf dem schriftlichen Weg<br />

forderte. Der Richter gab ihr in punkto Kredit Recht aufgrund nicht vorhandener<br />

Hausratsverteilungsvereinbarung gemäß Urteil vom OLG Hamm. Ebenfalls sah er auch keine<br />

Notwendigkeit für eine Haushaltshilfe, so dass meine Unterhaltszahlungen zukünftig gleich<br />

um ca. 230 Euro und für fünf Monate rückwirkend anstiegen. Dies muss man sich mal<br />

vorstellen, da machte man freiwillig mehr als 22 Überstunden pro Monat, so dass man<br />

abgekämpft nach Hause kam, und dann wurde einem noch nicht einmal eine absetzbare<br />

Putzhilfe zugebilligt. Ebenso der Küchenkredit, den ich mir aufgrund meiner angespannten<br />

finanziellen Lage nehmen musste, hervorgerufen durch akademische Unterhaltszahlungen.<br />

Schließlich hatte meine Frau unsere ein Jahr alte „ALNO Einbauküche“ mitnehmen dürfen.<br />

Birgit hatte aufgrund der Kinder ein Vorrecht. Und meine um die Hälfte billigere Küche, die<br />

ich mir kaufen musste, das billigste, was Ostermann zu bieten hatte, zählte nicht. Allerdings<br />

gestehe ich auch, dass es meine Anwältin nicht für nötig hielt, sich in Schriftsätzen zu diesen<br />

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eiden Themen zu äußern, so dass dem Richter keine Hintergrundinformationen vorlagen.<br />

Daher machte ich ihm auch keinen Vorwurf.<br />

Ich hatte also - fast bankrott durch die kaum bezahlbare Scheidung - keinerlei finanzielle<br />

Entlastung zu erwarten, so das Ergebnis dieser Beschlüsse. Besonders empfand ich die<br />

Reaktion meiner Anwältin, die das OLG Urteil offensichtlich nicht kannte, was mein<br />

Vertrauen in sie noch weiter senkte. Sie äußerte sich vor Gericht überhaupt nicht, es fielen<br />

keine Gegenargumente! Ich hätte auch einen Pfarrer mitnehmen können.<br />

Ich befürchtete, dass ich jetzt etwa 1400 Euro nachzahlen musste, nur weil meiner Anwältin<br />

dieses Urteil unbekannt war. Von den Anwalts- und Gerichtskosten ganz zu schweigen!<br />

Die Forderung meiner Frau nach einem Betreuungsbonus von je 150 Euro pro Kind lehnte der<br />

Richter weitgehend ab, da mein Sohn Brutus schon 16 Jahre alt war, und die Tochter immerhin<br />

13. Somit durfte ich ab sofort 230 Euro mehr pro Monat zahlen und auch rückwirkend, womit<br />

langsam bei mir die Schmerzgrenze erreicht war. Dem Anwalt meiner Frau reichte die Summe<br />

noch nicht, und so verlangte er, die Tilgungsrate meiner Eigentumswohnung offen zu legen,<br />

wenn die Scheidung über den 31.12.2005 hinausginge. Dies ließ er sogar ins Protokoll<br />

aufnehmen. Die Taktik war klar. Ihm missfielen die 875 Euro Kredit der ETW, die der Richter<br />

im Anordnungsverfahren herausrechnete, womit der Unterhalt um ca. über 400 Euro niedriger<br />

ausfiel. Er wollte eine niedrigere Baukreditsumme sehen, in der nur noch die Zinsen<br />

angerechnet werden sollten, nicht mehr die etwa 300 Euro Tilgung pro Monat. Ich muss<br />

zugeben, der damalige Richter hatte sich zu meinen Gunsten geirrt. Er hätte nur die Zinsen als<br />

unterhaltsmindernd nehmen dürfen, nicht auch noch die Tilgung! Aber keiner der drei Juristen<br />

wusste das damals, eine Schande! Das hob ganz gewaltig den Streitwert und somit sein<br />

Honorar, von den 150 Euro mehr an Unterhalt an meine Frau ganz zu schweigen. Dann kam<br />

der generische Anwalt endlich zum eigentlichen Motiv des Verfahrens, als er Fragen zur<br />

Spesenberechnung stellte und wie viel Prozent die Unterhaltsthemen vom Gesamtstreitwert<br />

betrugen. Klar, der Bursche dachte nur an sein Honorar! Daher die vorherigen Bemühungen,<br />

den Streitwert hochzutreiben.<br />

Der Richter setzte die Unterhaltssache mit 25% vom Gesamtstreitwert fest, was ich aber<br />

leider nicht im Gerichtsprotokoll vorfand, so dass die Anwaltsrechnung meines Erachtens<br />

viel zu hoch ausfiel. Ein Punkt, den ich später noch klärte. Generell verhielt er sich recht<br />

passiv, als der gegnerische Anwalt die Diskussion fast die ganze Zeit leitete, die<br />

Gerichtsverhandlung quasi moderierte. Meine Anwältin leistete zeitweise erbitterten<br />

Widerstand leistete, allerdings ohne mit umwerfenden Argumenten zu kontern. Ich<br />

vermisste einfach eine Taktik. Auch setzte sie den Gegner nicht unter Druck, etwa<br />

beim Thema, ob meine Frau ein 13. Gehalt bekomme. Wenn sie solche lapidaren Dinge<br />

angeblich nicht wusste, dann hätte ich als Anwalt auf einen Nachweis drängen, diesen<br />

etwa im Protokoll aufnehmen lassen. Aber ihr war das offensichtlich egal! Mir hätte es etwa<br />

eine monatliche Entlastung von etwa 50 Euro gebracht, ihr nur einen Verlust, senkte sich doch<br />

dadurch der Streitwert. Mir fiel leider erst nach der Verhandlung ein, dass es Nachweise über<br />

mein geringeres Einkommen seit Januar gab, die ich meiner Anwältin vor Monaten zugefaxt<br />

hatte. Aufgrund von Verlusten des Unternehmens musste ich nun pro Monat zwei Stunden<br />

länger arbeiten, was 2 Überstunden monatlich weniger bedeutete. Außerdem wurden die<br />

Überstundenzulagen von 25% bzw. 50% nach der zweiten Stunde weitgehend gestrichen. Statt<br />

nun den Unterhalt aufgrund dieser monatlichen Einkommensverluste von etwa 150 Euro zu<br />

drücken, wurde sich ganz passiv verhalten. Um Gottes Willen nicht den Streitwert senken, das<br />

führt zu Honorarverlusten der Anwälte. Was sind denn schon 800 Euro, die der Mandant<br />

dadurch an Unterhalt mehr im Jahr zahlen muss....<br />

57


Wir befanden uns die gesamte Zeit unter Dauerfeuer mit dem Ziel, mich finanziell bis zur<br />

Schmerzgrenze auszunehmen. Solange man noch über etwa 900 Euro Selbstbehalt lag, bei<br />

Arbeitslosen etwa 700 €, konnte man dem Mann noch in die Taschen packen, so das Motto des<br />

Gegners, natürlich abgesegnet von unserem Familienunrecht. Nur wenn einem als Ingenieur<br />

noch ca. 900 Euro geblieben wären, dann hätte man an einen standesgemäßen Lebensstandard<br />

nicht mehr denken können, Hartz 4 Lebensqualität wäre dann angesagt gewesen, man hätte den<br />

Gürtel sehr eng schnallen müssen. Dieser Mann hätte dann auch Probleme, eine neue<br />

Lebenspartnerin zu finden, denn wer nimmt sich schon einen finanziellen Krüppel? Deshalb<br />

habe ich in 85% aller Fälle nur arme Frauen kennen gelernt, teilweise die aller ärmsten „Säue“!<br />

Frauen, die sicher auf eigenen Füßen stehen konnten waren die Ausnahme. Auch konnte man<br />

jegliches Selbstbewusstsein verlieren, denn jeder ungelernte Arbeiter hatte mehr Geld zur<br />

Verfügung. Auch die Motivation bei der Arbeit sank auf Null und somit die Arbeitsqualität,<br />

weswegen ich schon einige Auseinandersetzungen mit meinem Chef gehabt hatte.<br />

Aber wieder zurück zum Verfahren. Meine Anwältin musste mich immer wieder ruhig stellen,<br />

denn ich bombardierte sie mit vielen Ideen, was ihr nicht sonderlich gefiel, denn Teamarbeit<br />

war ihr scheinbar fremd.<br />

Beim Thema Ehevertrag konnte ich ein zweites Tor erzielen, da der Richter diesen<br />

keineswegs als nichtig betrachtete. Zwar ließ er durchblicken, dass 20.000 DM verzinst, was<br />

10.000 Euro wären, ihm zu wenig waren, und der nacheheliche Unterhalt aufgrund von §1570<br />

(Betreuung kleiner Kinder) nicht ganz ausbleiben konnte. Konkreter wollte er in dieser<br />

Verhandlung nicht werden. Als die Gegenseite wieder mit der Mitleidsnummer anfing, meine<br />

Frau musste den Ehevertrag im hochschwangeren Zustand unterschreiben, und meine Anwältin<br />

keinerlei Reaktion zeigte, platzte mir endgültig der Kragen, und ich griff aktiv ein. Ich erklärte<br />

dem Richter, dass man schon fast an Nötigung glauben musste, wenn man diese<br />

Schauergeschichten hörte. Aber die Wahrheit lautete, dass schon Jahre vor der Eheschließung<br />

von mir ein Ehevertrag immer wieder angekündigt wurde, meine Frau also sogar die<br />

Gelegenheit hatte, sich erst gar nicht mit mir zu verloben. Diesen Verlauf hätten wir uns<br />

ersparen können, indem meine Anwältin dem Gericht gleich die Gründe für den damaligen<br />

Vertrag mitgeteilt hätte. Schließlich hatte ich ihr in meinem Fax vom 13.3.05 den Werdegang<br />

des Vertrages mit der Aufforderung geschildert, diesen auch dem Gericht mitzuteilen, schon<br />

rein aus taktischen Überlegungen. Als meine Anwältin mich nach der Verhandlung bat, ihr die<br />

Gründe für den Ehevertrag schriftlich mitzuteilen, wurde mir schlagartig klar, sie hatte meine<br />

Faxe offensichtlich nicht gelesen!<br />

Als der Richter meinte, wir sollten uns in punkto Ehevertrag vergleichen, weil ihm die Summe<br />

des Zugewinnausgleichs zu niedrig erschien (10.000 Euro), schilderte ich ihm, dass der Anwalt<br />

meiner Frau eine gütliche Einigung diesbezüglich verhindert hatte. Auch diesen Umstand hätte<br />

man dem Gericht in einem Schreiben indirekt mitteilen können. Ich musste dem Richter all die<br />

taktisch wichtigen Dinge erzählen, was meine Anwältin vorher nicht für nötig hielt. Und genau<br />

diese Situation hatte ich schon Monate vorher vorausgesehen. Die Geschichte des Ehevertrages<br />

und meine Versuche der Einigung spielten vor Gericht eine wichtige Rolle.<br />

Anwalt M gelang zum Schluss der Verhandlung noch eine taktische Meisterleistung, bei der<br />

meine Anwältin wieder einmal hilflos zusah. Er fragte mich, ob ich ohne Ehevertrag geheiratet<br />

hätte. An dieser Stelle hätte mich meine Anwältin zur Aussageverweigerung drängen müssen,<br />

denn ich antwortete mit einem klaren „Nein“, worauf Herr M nur gewartete hatte. Er<br />

schlachtete diese Antwort später als Beweis für eine vorliegende Nötigung aus, anfangs sogar<br />

mit Erfolg!<br />

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Dann drängte mein Rechtsbeistand den Richter, die Ehe im Abtrennungsverfahren zu scheiden,<br />

was er aber aufgrund schlechter Erfahrungen ablehnte. Somit musste ich meiner Frau nicht nur<br />

weiterhin Unterhalt, sondern auch 230 Euro pro Monat mehr zahlen. Danach vertagte der recht<br />

passive Richter das Verfahren, ohne einen neuen Termin zu nennen.<br />

Meine Anwältin hielt es nicht für sonderlich nötig, nach der Verhandlung mit mir die<br />

Ergebnisse zu besprechen, denn auch sie wirkte sehr mitgenommen. Lediglich den<br />

schon beschriebenen Fauxpas mit dem Werdegang des Ehevertrages erlaubte sie sich, dann<br />

trennten sich unsere Wege.<br />

Völlig benommen verließ ich das Gericht. Ich fand nicht einmal mein Auto sofort wieder,<br />

so war ich von der Schlacht ausgelaugt, standen wir doch die ganze Zeit mit dem Ziel unter<br />

Beschuss, mich bis zur Selbstbehaltsgrenze auszunehmen. Als ich mich auf dem Weg zur<br />

Arbeit dann auch noch verfuhr, war mir klar: Dieser Kampf wird noch lange weiter gehen!<br />

Ich musste nicht nur erheblich mehr zahlen, sondern die Scheidung wurde langsam<br />

unbezahlbar, denn wer wusste, wie viele Verhandlungstage noch anberaumt wurden.<br />

In der Firma angekommen, unternahm ich sofort eine neue Unterhaltsberechnung.<br />

Das Ergebnis lautete, nur noch 300 Euro pro Monat sparen zu können, und das bei im Schnitt<br />

monatlich geschätzter 400 Euro Belastung durch die Anwältin, die durch die nun regelmäßigen<br />

Gerichtsverhandlungen mich fleißig zur Kasse bat. Da wurde mir klar, ich befand mich in<br />

einem finanziellen Vernichtungskrieg, den ich nicht mehr lange durchhalten konnte. Gedanken<br />

wie Flucht ins Ausland außerhalb der EU regierten meinen Kopf in den nächsten Tagen. An<br />

konzentriertes Arbeiten war überhaupt nicht zu denken.<br />

Am übernächsten Tag rief ich meine Anwältin an, denn sie hielt es nach der Verhandlung nicht<br />

für nötig, wichtige Fragen zu erörtern, etwa, ob ich schon zwei Tage später den wesentlich<br />

höheren Unterhalt an meine Frau zahlen musste oder nicht. Dieses Mal wirkte sie fröhlich in<br />

ihrer bekannten Art. Scheinbar hatte sie in den letzten Tagen ihre Wunden geleckt, so dass sie<br />

geheilt war. Mein Heilungsprozess verlief allerdings wesentlich langsamer. Ab wann der neue<br />

Unterhalt gültig sei, konnte sie nicht beantworten, aber ich sollte diesen auf jeden Fall schon<br />

mal zahlen, um Nachzahlungen aus dem Weg zu gehen. Im übrigen hatte sie sich auf dem<br />

Nachhauseweg Gedanken gemacht, wie man die Scheidung abkürzen konnte. Sie wollte<br />

diesbezüglich mir etwas dazu schreiben. Dann erzählte ich ihr von meiner Idee, dass §1570<br />

BGB (Unterhalt wegen Kinder), nicht zutreffen könne, da meine Frau freiwillig schon ganztags<br />

arbeiten ging, so dass sie selber die Notwendigkeit des Unterhaltes ausschloss. Sie stimmte mir<br />

nicht zu, und meinte, dass an §1570 noch andere Dinge hingen, was mir aber völlig neu war.<br />

Ich gab mich mit dieser Antwort nicht zufrieden, und in den nächsten Tagen arbeitete<br />

mein Kopf fieberhaft an neuen Strategien, um die Scheidung schnell abzuschließen,<br />

und nachehelichen Unterhalt entgehen zu können. Ihre Antwort zum §1570 konnte<br />

mich immer noch nicht zufrieden stellen, hatte ich mir doch in der Zwischenzeit diesen<br />

komplett analysiert. Gleichzeitig wurde mir die doch recht passive und lockere Haltung meiner<br />

Anwältin immer bewusster, insbesondere ihre Frage nach den Gründen für den Ehevertrag<br />

zeigte mir, dass sie scheinbar meine Faxe nicht las, es nicht nötig hatte, oder es ihr an<br />

Teamfähigkeit mangelte. Schließlich brach einer Juristin keine Zacke aus der Krone, wenn ein<br />

Ingenieur auch mal eine gute Idee hatte, die den Rechtstreit positiv beeinflussen konnten. Ich<br />

musste der Frau auch klar machen, dass ich einen anderen Einsatz verlange, ging es hier doch<br />

um meine Existenz, nicht um ihre! Genau in diesem Punkt fehlte ihr jegliches<br />

Vorstellungsvermögen, hatte sie doch eine gut gehende Kanzlei und ihr Mann war<br />

selbständiger Arzt. Finanziell stand sie bestens da. Ferner musste ich sie auf die Notwendigkeit<br />

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der Teamarbeit hinweisen, denn ein solches Debakel wie am ersten Verhandlungstag wollte ich<br />

nicht noch einmal erleben, konnte ich mir finanziell vor allen Dingen nicht leisten.<br />

Selbst 11 Tage später ging mir die Verhandlung vom 30.5.05 immer noch durch den Kopf.<br />

Speziell das leicht durchschaubare Konzept der Gegenseite, den Ehevertrag als sittenwidrig<br />

hinzustellen, da eine hochschwangere Frau angeblich genötigt wurde, den Ehevertrag zu<br />

unterschreiben, um geheiratet zu werden, konnte ich nicht so stehen lassen. Hier ging es nicht<br />

nur um meine Ehre, sondern auch um die Wahrheit, die nun einmal anders aussah. Das konnte<br />

man dem Fax vom 10.6.2005 an meine Anwältin entnehmen, in dem ich auch einen<br />

interessanten Vergleich mit dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrages anstellte, der auch<br />

generell nichtig sein müsste nach der Argumentation der Gegenseite, Stichwort einseitige<br />

Bedingungen. Gleichzeitig konnte ich mir auch eine gewisse Kritik im Fax nicht verkneifen,<br />

nämlich eventuelle Aussagen meiner Person vor Gericht vorzubereiten. Ohne einen<br />

Besprechungstermin gingen wir schließlich in die Verhandlung, und eine falsche Aussage von<br />

mir konnte alles einstürzen lassen. Ich schrieb ihr etwas über die Taktik unseres Gegners, der<br />

probierte, uns Nötigung bezügliche des Ehevertrags unterzuschieben, damit dieser für<br />

sittenwidrig erklärt wurde. Dabei hatte ich ihn schon 3 Jahre vor der Hochzeit angekündigt,<br />

aufgesetzt wurde er etwa 3 Monate vor der Hochzeit.<br />

Noch 2 Wochen später beschäftigte mich der Ehevertrag und der Versuch, ihn als sittenwidrig<br />

hinzustellen immer noch, nein, immer mehr. Von meiner Anwältin hörte ich nichts, weshalb<br />

ich weiter an unserem Konzept bastelte, den Ehevertrag als nicht sittenwidrig darzustellen, war<br />

doch der Abschluss eines Ehevertrages schon Jahre vor der Eheschließung von mir<br />

angekündigt, und die Schwangerschaft von beiden Seiten langfristig, Jahre vorher geplant. Da<br />

störte der Ehevertrag nicht. Meine Frau hatte es also trotz des Schattens des Ehevertrages<br />

genauso wie ich auf eine Schwangerschaft ankommen lassen. Also nichts mit dem<br />

Gräuelmärchen, Frau wurde plötzlich und ungewollt schwanger und wurde genötigt einen<br />

unvorhergesehenen Vertrag unterzeichnen. Solche Sauereien ließ ich mir auch nicht nachsagen,<br />

das war schon Rufmord! Alles war langfristig angekündigt, was ich ihr drei Tage später in<br />

einem weiteren Fax schrieb.<br />

Das Urteil<br />

Kommunikation war nicht die Stärke meiner Anwältin, weshalb meine zahlreichen<br />

Faxe unbeantwortet blieben. Es tat sich einfach nichts. Ich musste sogar in der Kanzlei<br />

anrufen, um endlich das Gerichtsprotokoll zu bekommen, was schon 2 Wochen da<br />

herum lag. Mehr als ein formales Anschreiben lag nicht dabei, die Ideen meiner<br />

Anwältin, die Scheidung zu beschleunigen, hatte sie mir nicht mitgeteilt entgegen<br />

ihrer großen Ankündigung. So lagen mir nun das Protokoll und das Urteil endlich vor,<br />

wo ich zu 32% höheren Unterhaltszahlungen verurteilt wurde. Sie lesen richtig, verurteilt<br />

hieß es im Schlussurteil! Man kommt sich wie ein Verbrecher vor, der auch verurteilt wird.<br />

Nun, an dem Vokabular der Juristen will ich mich nicht weiter stören, an diesen Jargon muss<br />

man sich schnellstens gewöhnen.<br />

Interessant fand ich aber den Beschluss in punkto Prozesskostenhilfe meiner Frau,<br />

wo das Gericht eine Rückzahlung ab dem 1.7.2005 in Höhe von 115 Euro monatlich<br />

verlangte. Für meine Frau muss das ein Schlag ins Gesicht gewesen sein, glaubte sie<br />

doch bedingungslos ihrem Anwalt, der ihr immer wieder einredete, eine Rückzahlung<br />

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kam aufgrund ihres niedrigen Einkommens nicht in Frage. Für mich bestand nun ein kleiner<br />

Hoffnungsschimmer, nämlich eine Änderung ihres Verhaltens, nämlich statt weiter<br />

hemmungslos gegen mich zu prozessieren, konnte sie sich das nun nicht mehr leisten,<br />

wurde sie doch neuerdings selbst zur Kasse gebeten. Allerdings belasteten solche humanen<br />

Miniraten sie nicht sonderlich. Das Urteil kann wie folgt zusammengefasst werden:<br />

Ich zahlte rückwirkend zum 1.1.2005 je 384 € an den Sohn und Tochter. Die Ehefrau erhielt<br />

ebenfalls rückwirkend 335 €. Die Kosten trugen meine Frau zu ¼ und ich zu ¾.<br />

Für mich bedeutete das eine saftige Nachzahlung von rund 1500 €, wobei bei einem neuen<br />

Rekordstreitwert von 14568 € ich mich auf hohe Rechnungen gefasst machen konnte.<br />

Anschließend folgte noch das Protokoll, von dem ich nur den besonders interessanten Teil<br />

wiedergebe. Unter Punkt 3 sorgte Anwalt M für eine weitere Erhöhung des Unterhalts und<br />

somit zukünftig auch für eine Steigerung des Streitwerts, was sein Honorar in Zukunft natürlich<br />

ebenfalls positiv beeinflusste. Er wusste mittlerweile, Richter M hatte auch die Tilgung der<br />

ETW als Belastung betrachtet, was natürlich falsch war, wurde doch hierbei Vermögen<br />

angesammelt. Da ab 2006 nur noch die Zinsen von meinem Gehalt abgezogen wurden, was<br />

etwa eine Differenz von 300 € ausmachte, stieg der Unterhalt somit um knapp 200 €. Auch der<br />

Betreuungsbonus unter 4.) fiel dafür niedriger aus als beantragt, wenigstens ein Punkt für mich.<br />

3.)<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, dass für den Fall, dass das Scheidungsverfahren 99X 19/05 des<br />

Amtsgerichts nicht bis zum 31.12.2005 rechtskräftig abgeschlossen sein sollte, der Klägerin vorbehalten<br />

bleibt, eine Abänderung des Vergleiches ohne Präjudiz auf die in diesem Vergleich berücksichtigte<br />

Kreditbelastung für die Eigentumswohnung i.H.v. 875,88 € monatlich zu verlangen.<br />

Der Klägerin bleibt in diesem Fall ferner vorbehalten, Altersvorsorgeansprüche gelten zu machen.<br />

4.)<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, dass in dem zugrunde gelegten anrechenbaren monatlichen<br />

Nettoeinkommen der Klägerin von 966,54 € ein Betreuungsbonus 50.00 monatlich für die Tochter Viveka<br />

in Abzug gebracht wurde.<br />

Was ich am Gerichtsprotokoll vermisste, waren die Gründe für die Nichtanerkennung<br />

meiner Haushaltshilfe und meines Küchenkredites. Hätte ich mir während der Verhandlung<br />

nicht fleißig Notizen gemacht, wären weitere Recherchen unmöglich gewesen!<br />

Das passive Verhalten meiner Anwältin beschäftigte mich innerlich sehr. Schließlich rechnete<br />

ich mittlerweile selbst mal aus, um wie viel der Unterhalt und die Anwaltskosten niedriger<br />

ausgefallen wären, hätte doch mein Rechtsbeistand diesen Minderverdienst bei Gericht<br />

vorgetragen. Ich kam auf einen Schaden von mindestens 800 Euro im Jahr 2005. Für mich<br />

stand fest, entweder sie setzt ein Schreiben ans Gericht auf, in dem sie eine<br />

Unterhaltsreduzierung erwirkt, oder ich mache sie haftbar, so wie ich es ohne zu fackeln mit<br />

meiner ersten Anwältin durchgezogen hatte. Es war langsam Zeit, über einen Anwaltswechsel<br />

nachzudenken. Um auch die Aktivitäten der Frau He zu überprüfen, suchte ich sie Ende Juni in<br />

ihrer Kanzlei auf. Mal schauen, ob sie dieses Mal meine Ideen in den zahlreichen Telefaxe<br />

überhaupt gelesen hatte. Entsprechend aggressiv und völlig überdreht, dennoch höflich und<br />

sachlich, betrat ich die Kanzlei, denn ich konnte mir diese Passivität nicht mehr ansehen.<br />

Schließlich ging es um mein Geld, und mein finanzieller Fall setzte sich stetig fort.<br />

Meine Anwältin verwendete die meiste Zeit der 90 Minuten, um mit einer unglaublichen<br />

Akribie sich nach den Gründen zu erkundigen, die zu dem Ehevertrag geführt hatten.<br />

Schließlich wollte sie dem Gericht die Gründe für diesen Vertrag darlegen. Was ich ihr<br />

61


drei Monate vorher per Fax schon sehr ausführlich geschildert hatte, nahm sie nun endlich<br />

auf. Hätte sie mein damaliges Fax nicht ignoriert, so hätten wir beim Gerichtstermin schon<br />

diese Punkte anbringen können, und wären somit schon deutlich weiter im Scheidungsverlauf.<br />

Diese vielen Fragen zum Ehevertrag bewiesen mir schon wieder die Ignorierung meiner vielen<br />

Faxe, in denen ich sie mit Details regelrecht überschüttet hatte. Sie hatte diese offensichtlich<br />

immer noch nicht gelesen. Ebenfalls zeigt dieses Verhalten auch eine unglaubliche Naivität auf,<br />

nämlich ihre Faulheit oder Passivität auch noch so deutlich zu demonstrieren.<br />

Dann kam sie zu ihrer schon lange geäußerten Idee eines Vergleichsangebots an die<br />

Gegenseite, um die Scheidung damit zu beschleunigen und die Kosten zu begrenzen.<br />

Ich lobte ihren Plan mit dem Hintergedanken, dass wir ein solches Konzept vor Gericht<br />

gebraucht, wir dann da nicht so konzeptlos dagesessen hätten, was zu dem Dauerbeschuss<br />

geführt hatte. Natürlich sah Frau He dies anders, aber klar, es war ihr langsam peinlich. Dann<br />

interessierte sie sich für mein damaliges Angebot an die Gegenseite, im Rahmen eines<br />

Vergleichs den Ehevertrag in wenigen Punkten zu lockern. Meine Anwältin plante die<br />

Scheidung zu beschleunigen, und wollte daher dieses Angebot noch einmal aufleben<br />

lassen. Ich machte mir keine große Hoffnung, denn ein Jahr zuvor hatte Anwalt M<br />

meiner kompromissbereiten Frau ihr diesen Vergleich ausgeredet, konnte er doch auf strittigem<br />

Weg mehr Geld verdienen. Aber immerhin zeigte Frau He nach langer Zeit endlich Aktivitäten,<br />

immerhin ein Lichtblick am dunklen Horizont. Unser Angebot sollte vor allen Dingen beim<br />

Richter Eindruck schinden, unser Gegner geriet somit unter Zugzwang, was sicherlich eine sehr<br />

gute Taktik war.<br />

Da mittlerweile in dem „Multikulti Schuppen“ schon ein anderer ausländischer Mandant<br />

wartete, konnte ich nicht alle Themen durchsprechen. Aber immerhin, ich sah nach langer Zeit<br />

endlich ein Ziel und Aktivitäten! Zum Schluss drückte meine Anwältin mir noch Formulare<br />

über den Versorgungsausgleich in die Hand, die man unmöglich selber ausfüllen konnte. Hier<br />

erhielt man aber kostenlose Hilfe bei der Landesversicherungsanstalt, so dass ich mich mit den<br />

Formularen nach Wuppertal begeben musste, wo sich die nächste Beratungsstelle befand. Bis<br />

alle Informationen über die Rentenkonten dem Gericht vorlagen, dauerte es Monate, so dass die<br />

Hoffnung auf eine schnelle Scheidung zunichte gemacht wurde.<br />

Die Kosten des Unterhaltsverfahrens<br />

Sechs Wochen nach dem Gerichtsverfahren meldete sich pünktlich zum Wochenende<br />

die Gerichtskasse, die für die eineinhalb Stunden vor Gericht 618 Euro von mir<br />

haben wollte, von meiner Frau 206 €. Da ich zu 75% die Kosten des Verfahrens tragen musste,<br />

hatte ich mit dieser erhöhten Kostennote gerechnet.<br />

Die 618 Euro waren noch ein Freundschaftspreis gemessen an der eine Woche später<br />

erhaltenen Rechnung von Anwältin He. Ich traute meinen Augen nicht, denn 2404 Euro waren<br />

bisher nie erreichte Summen! Da ich schon 500 € anzahlen musste, sollten noch 1904 €<br />

überwiesen werden. Nur allein der Rechtsstreit um den Unterhalt, in dem es um 230 Euro<br />

Differenz pro Monat gegangen war, kostete mich allein bei meiner Anwältin 2404 Euro. Sie<br />

verlangte von mir 100 statt 75% mit der Begründung, dass der gegnerische Anwalt, von dem<br />

ich auch eine Rechnung erwartete, die 25% meiner Frau entsprechend verrechnen würde, was<br />

ich allerdings überhaupt nicht verstand. Somit kostete mich nur das eine Verfahren bisher, in<br />

dem es im wesentlichen um Unterhalt ging, etwa 4400 Euro inklusive der Nachzahlung an<br />

meine Frau von 1400 Euro! Mein Konto war damit auf Anschlag geraten. Aber das Schlimme<br />

62


war, ich hatte eine gut bezahlte Stelle. Dennoch schafften es die Anwälte, einen dennoch in den<br />

Bankrott zu treiben! Ich wachte nachts immer wieder auf, machte mir Gedanken, wie es weiter<br />

gehen sollte. Denn finanziell war ich an meine Grenze geraten. Die letzte Möglichkeit war der<br />

Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nur sollte die als zusätzliches Standbein für die Rente<br />

vermietet werden. Diese wurde durch die Scheidung sowieso etwas reduziert, musste ich doch<br />

meiner Exfrau Rentenanwartschaften abgeben. Allerdings hätte ich die ETW unter Wert<br />

verkaufen müssen, war doch der Immobilienmarkt im Ruhrgebiet durch Abwanderung schon<br />

seit langem angespannt. So war eine andere Wohnung in unserem Haus seit 3 Jahren leer, weil<br />

sich kein Käufer gefunden hatte! Ich hatte nur eine Chance, sie weit unter Wert zu<br />

verramschen, ein Gedanke, der mich stark belastete, sogar nachts! Insbesondere erkannte ich,<br />

es lohnte sich nicht, überhaupt noch zu arbeiten. Dadurch wurde der Streitwert hoch getrieben<br />

und somit die Honorare der Anwälte. Arbeitslos wäre ich nicht schlechter weggekommen, denn<br />

dann hätte ich Prozesskostenhilfe bekommen mit dem Vorteil, geringe monatliche Raten wie<br />

meine Frau abstottern zu können, so um die 100 Euro. Nur arbeitslos durch Eigenverschulden<br />

durfte ich nicht werden. Der Richter würde dann gegen mich hart vorgehen können, indem er<br />

ein fiktives Einkommen zu Grunde legte, mit der Folge, ich hätte den gleichen Unterhalt zahlen<br />

müssen wie zu Zeiten meiner Vollbeschäftigung. Zur Bank zur marschieren hatte ich auch<br />

keinen Mut mehr, denn ich würde dann Rechenschaft ablegen müssen über meine Ausgaben,<br />

die aufgrund der Scheidung sehr hoch waren und somit meine Kreditwürdigkeit dramatisch<br />

einschränkten. Wenn ich es schon nicht schaffte, die momentanen Lebenshaltungskosten zu<br />

begleichen, wie sollte ich dann zusätzlich noch einen Kredit abbezahlen können? Ich wollte<br />

mich bei der Bank nicht lächerlich machen! Wieder spielte ich mit dem Gedanken, ins Ausland<br />

zu flüchten und vorher alles zu verkaufen. Vielleicht war das die finanziell bessere Lösung? In<br />

zahlreichen Internet-Stellenbörsen setzte ich kostenlose Stellengesuche, wobei ich das Ausland<br />

priorisierte. Nur es kam ein einziges Angebot, wobei der deutsche Arbeitgeber die Besetzung<br />

dieser Position immer wieder verschob. Existenzielle Probleme beherrschten mich. Im Beruf<br />

war kaum noch an Leistung zu denken, was zu einigen harten Auseinandersetzungen mit<br />

meinem Chef führte. Eine Freundin hielt ich mir schon wochenlang nicht mehr, denn mein<br />

Kopf war blockiert, meine Gefühle völlig erkaltet. Mich regierte nur ein Gedanke: Wie sollte<br />

ich finanziell überleben?<br />

Mehrere Tage nach Erhalt der Rechnungen wurde ich langsam etwas ruhiger, konnte<br />

nach und nach klarere Gedanken entwickeln. Ich betrachtete die Kostennote, da ich ein<br />

komisches Bauchgefühl hierbei hatte aufgrund der hohen Kostensteigerung und beschloss, die<br />

Rechtsanwalt Verordnungsgebühr (RVG) mir aus dem Internet herunterzuladen. Vielleicht<br />

stimmten die Gebühren einfach nicht, war ja schließlich in der Vergangenheit schon drei Mal<br />

vorgekommen. Ich fand nichts. Allerdings fehlte mir auch die innere Ruhe, mich mit der<br />

Materie konzentriert auseinanderzusetzen. Ich war einfach viel zu nervös dazu, mein Kopf<br />

teilweise wie blockiert. Eins stand für mich fest: Gegenüber der alten Gebührenordnung<br />

BRAGO hatten die Anwälte es scheinbar gut verstanden, in meinem Fall die Gebühren um<br />

30% zu erhöhen! Und das blieb nicht ohne Folgen, denn die Rechtsschutzversicherungen<br />

erhöhten 2005 ebenfalls die Beiträge, um mit den gestiegenen Anwaltskosten Rechnung zu<br />

tragen.<br />

Es war Zeit, Anwalt Nr. 6 aufzusuchen, der erst einmal die Rechnung analysieren sollte.<br />

Ferner war es ratsam, dass sich dieser mit den Gründen meiner Gerichtsniederlage<br />

beschäftigte. Die lapidare Aussage meiner Anwältin, der Richter hätte nach einem Urteil vom<br />

OLG Hamm entschieden anstatt nach dem für mich günstigen OLG Urteil von Düsseldorf, kam<br />

mir zu aalglatt, zu einfach vor. Mit dem Motto:“ Da haben Sie halt Pech gehabt! Nun zahlen<br />

Sie mal schön den Schaden von mindestens 4400 Euro“, wollte ich mich nicht abgeben. Und<br />

wenn es schon angeblich zwei völlig konträre OLG-Urteile gab - was nicht selten der Fall war -<br />

63


hätte meine Anwältin mich vorher darauf hinweisen müssen, denn die Wahrscheinlichkeit einer<br />

Niederlage betrug immerhin 50%! Ich konnte es mir schließlich nicht leisten, „Russisch<br />

Roulette“ zu spielen. In dem Fall hätte ich bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts auf die<br />

beiden Unterhalt mindernden Ausgaben verzichten müssen, womit ich im nachhinein viel Geld<br />

gespart hätte. Die Sache stank gewaltig nach Unwissenheit! Ich wurde das Gefühl nicht los,<br />

dass Anwältin He bei der Unterhaltsberechnung Fehler unterlaufen waren, die ich mit fast<br />

fünfstelligen DM Beträgen bezahlen sollte! Wenn sie tatsächlich gravierende Fehler begangen<br />

hätte, dann hätte sie dafür auch haftbar gemacht werden müssen. Hier ging es nicht nur um<br />

Regresspflichtigkeit und Gerechtigkeit, sondern auch um mein finanzielles Überleben! Ich war<br />

innerlich so weit, ein standesrechtliches Verfahren gegen meine Anwältin einzureichen, sollte<br />

sich mein Verdacht begründen. Natürlich wären dann auch Schadensersatzforderungen fällig<br />

gewesen.<br />

Gleichzeitig machte sich in mir ein gewisser Defätismus breit. Überlegungen, ob man in der<br />

Scheidung überhaupt noch weiter machen sollte, bei der man bei diesem Familienrecht als<br />

Unterhaltspflichtiger eh keine Chancen hatte, sich von Niederlage zu Niederlage schleppte, ich<br />

vergebens gegen Berge anrannte. Ich stellte als Alternative mehrmals alle Vor- und Nachteile<br />

einer Flucht ins Ausland gegenüber. Insgesamt war diese Lösung zwar besser als ein Verbleib<br />

in Deutschland, dennoch gab es viele Risiken. Vor allen Dingen hier alles aufgeben, alles<br />

verschenken und verramschen zu müssen, die Ungewissheit einen Arbeitsplatz zu finden und<br />

die zahlreichen Hürden bei einer Einwanderung schreckten mich ab. Ich beschloss, ggf. mit<br />

schmutzigen Tricks weiterzukämpfen, einen „Partisanenkrieg“ zu führen, rücksichtslos und mit<br />

unnachgiebiger Härte, auch wenn Anwältin He mir bei einem Telefonat erklärte, dass sie da<br />

nicht mitmachen würde. Nun, ihre Zeit war ohnehin abgelaufen. Dieses Gefühl hatte ich<br />

innerlich.<br />

Ich fing in der Firma an, Kollegen nach guten Anwälten zu befragen. Die meisten<br />

Mitarbeiter mit Scheidungserfahrungen konnten mir dabei nicht helfen. Zu sehr waren<br />

sie selber enttäuscht und frustriert worden. Nur ein promovierter Kollege konnte mir den<br />

Anwalt seiner Exfrau empfehlen, da dieser es über Jahre verstand, ihn nach allen Regeln der<br />

Kunst finanziell auszunehmen, ihn jahrelang im Würgegriff zu halten, unterstützt durch unser<br />

hierfür bestens bewaffnetem „Familienunrecht“. Insbesondere die Arbeitsunlust seiner Exfrau<br />

konnte immer wieder rechtlich gefestigt werden. Gleichzeitig dachte ich an einen<br />

Schulkameraden, dem ich beim 25-jährigen Abiturtreff begegnete, der Jura studiert hatte und<br />

mittlerweile Anwalt für Familien- und Immobilienrecht war. Ich konnte seine<br />

Leistungsfähigkeit natürlich nicht beurteilen. Aber es sprach für ihn, dass er wohl kaum seinen<br />

eigenen Klassenkameraden über den Tisch ziehen würde. Außerdem fiel mir in diesem<br />

Zusammenhang ein kurzes Gespräch mit ihm während des Abiturtreffens ein, bei dem ich ihm<br />

von dem nicht anerkannten Küchenkredit erzählte und er aus der Hüfte heraus die richterliche<br />

Entscheidung rechtfertigte mit einem klaren Argument, ohne ein OLG-Urteil nennen zu<br />

müssen. Sollte er mehr Ahnung haben als Anwältin He? Auch fand ich bei ihm eine deutliche<br />

Bissigkeit vor, als er mich reglementierte, dass ich ihm nichts vom Familienrecht erzählen<br />

bräuchte. Irgendwie imponierte er mir. Ich vereinbarte mit ihm einen Termin, denn zu anderen<br />

Anwälten fehlte mir völlig das Vertrauen!<br />

Das Angebot<br />

Nach langen vier Wochen hatte Frau He endlich das Angebot an die Gegenseite fertig,<br />

wobei mein schriftlich fixierter Vorschlag vom Vorjahr als Grundlage gedient hatte<br />

64


(siehe „Die verhinderte Einigung – Teil2“ ). Darum verstand ich nicht, warum sie so lange<br />

gebraucht hatte. Ferner sollte sie noch ein paar bei meinem Besuch besprochene Punkte in das<br />

Schreiben aufnehmen, was aber nicht geschehen war. Ich drucke den Entwurf, den ich erst<br />

absegnen sollte, nicht ab, zu schlampig war mir dieser. So fehlte im Punkt Zahlung von 200<br />

Euro monatlich, vier Jahre lang, die Pflicht, dafür Anlage U zu unterschreiben. Hätte ich das<br />

nicht entdeckt, hätte ich einen Schaden von über 1000 Euro gehabt!!!<br />

Ich hatte meiner Anwältin die offiziellen Lehrlingsgehälter von Malern mitgeteilt. Mein Sohn<br />

begann im August mit einer Malerlehre. Jetzt fragte sie wieder nach seiner Ausbildungsvergütung,<br />

einfach unglaublich!<br />

Dass ich die unterschriebene Anlage U von meiner Frau immer noch nicht zurückbekommen<br />

hatte, wollte sie im Schreiben aufnehmen. Aber auch dieser Punkt fehlte. Wir sprachen fast 90<br />

Minuten über die Gründe, die zum Ehevertrag geführt hatten. Kein Wort wurde im Schreiben<br />

davon erwähnt, insbesondere der absolut wichtigste Punkt: Der Abschluss des Vertrags wurde<br />

schon zwei Jahre vor Eheschließung angekündigt.<br />

Kurzum, ich verzögerte die Korrektur ihres Entwurfs, weil ich wenige Tage später einen<br />

anderen Anwalt aufsuchte. Und sollte dieser gravierende Fehler bei meiner Anwältin<br />

entdecken, so wäre sofort ein Wechsel fällig, wobei ich die Kosten begrenzen würde,<br />

weil ihr Einigungsangebot dann noch nicht berechnet werden könnte, hatte es die<br />

Kanzlei noch nicht verlassen. Interessanter fand ich dagegen schon den Beschluss der<br />

Gerichtskasse, die monatlichen Rückzahlungen meiner Frau von 115 auf 75 Euro zu senken.<br />

Also für lächerliche 75 Euro Monatsbeitrag würde ich auch gegen jeden lebenslang<br />

prozessieren, auch wenn ich diesen Betrag ein Leben lang zahlen müsste. Aber länger als vier<br />

Jahre brauchte nicht zurückgezahlt werden, so dass es meiner Frau finanziell wesentlich besser<br />

ging als mir. Ihr Konto spürt die monatlichen 75 Euro nicht, während sich mein Konto durch<br />

regelmäßige vierstellige Rechnungen sich dem Anschlag näherte, obwohl ich schon einen<br />

Dispo von 7.000 € hatte. Sie konnte mir bis zum Ende der Scheidung leicht fünfstellige<br />

Anwalts- und Gerichtskosten verursachen. Der Spaß kostete sie dagegen erst einmal nur<br />

schätzungsweise 3600 Euro, zurückgezahlt mit lächerlichen 75 Euro pro Monat, die sie nicht<br />

spürte. Folglich hätte sie die Möglichkeit gehabt – und auch genutzt - solange gegen mich<br />

vorzugehen, bis ich finanziell am Ende gewesen wäre und dann kapituliert hätte. Von meinem<br />

wohlhabenden Vater hätte ich leider keine Hilfe zu erwarten gehabt. Allerdings bestand die<br />

große Gefahr für meine Nochfrau, nach Erhalt des Zugewinns diesen Betrag sofort zahlen zu<br />

müssen, wobei ihr Anwalt ihr dann noch weitere Rechnungen hätte schicken können, da er die<br />

Differenzkosten zwischen PKH und einem Pflichtanwalt (also einer ohne PKH) jederzeit in<br />

Rechnung stellen durfte. Dennoch, bis es soweit war, zahlte meine Frau lächerliche 75 € pro<br />

Monat, was gereicht hätte, mich in den Bankrott zu treiben. Hier das Schreiben vom 27.6.2005:<br />

wird der Beschluss vom 14.04.05 dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegnerin im Hinblick auf die<br />

verbesserten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab dem 01.07.2005 monatliche Raten in Höhe<br />

von 75,00 € auferlegt werden. Wegen der Berechnung wird auf das Schreiben vom 08.06.05 Bezug<br />

genommen.<br />

Anwalt Nummer 6<br />

Am 3. August 2005 war es soweit. Ich suchte meinen Klassenkameraden auf, der<br />

selbstständiger Anwalt in Familien- und Immobilienrecht war. Leider bekam ich erst<br />

65


eineinhalb Wochen später einen Termin bei ihm, da er sich zeitweise noch in seiner<br />

Kanzlei in Mitteldeutschland aufhielt. Der Zeitpunkt war gekommen, mal Anwältin<br />

He einmal genau unter die Lupe zu nehmen, denn ihre oberflächliche Begründung der<br />

Niederlage vor Gericht kam mir zu mysteriös, zu aalglatt vor!<br />

Es war ein herzliches Zusammentreffen mit Manfred, der seine Kanzlei erfolgreich gemeinsam<br />

mit einem Kollegen führte. Innerlich war mir nicht nach einer Wiedersehensfeier zu Mute.<br />

Ich kam sofort zur Sache und erklärte ihm, was mein einziger Grund war, ausgerechnet<br />

einen Klassenkameraden als Anwalt aufzusuchen. Nämlich wollte ich die Garantie haben, nicht<br />

über den Tisch gezogen zu werden. Ich erzählte ihm unter Vorlage aller kopierten Dokumente<br />

meine Niederlage vor Gericht, aufgrund der nicht absetzbaren Putzhilfe und dem nicht<br />

unterhaltsmindernden Küchenkredit. Mein Gegenüber sagte mir ganz klar, dass er so etwas nie<br />

in eine Unterhaltsberechnung einbringen würde, war es doch bekannt, damit nicht<br />

durchzukommen. Beide Punkte waren nicht eheprägend, konnten folglich nicht berücksichtigt<br />

werden. Die Existenz eines Düsseldorfer OLG Urteils, was genau diese Fälle zuließ, war ihm<br />

nicht bekannt. Dann betrachtete Manfred die Rechnung und brauchte keine 10 Sekunden um<br />

überhöhte Gebühren zu entdecken: Rund 240 Euro zu viel berechnet. Toll, dachte ich mir, von<br />

fünf Anwälten schreiben vier überhöhte Rechnungen. Eine Bilanz, bei der ich immer wieder<br />

nur raten kann, jede Juristenrechnung überprüfen zu lassen, weshalb man hierzu unbedingt<br />

im Vorfeld rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte.<br />

Natürlich kamen wir auf den Verlauf der Scheidung zu sprechen. Dabei überraschte mich<br />

seine Offenheit, denn er riet mir, die Wohnung nicht zu vermieten, um höheren Unterhalt<br />

an die Ehefrau zu vermeiden. Auch der Verkauf der Wohnung verbot sich, da überall der<br />

Immobilienmarkt kränkelte, meinte er. Im Moment die Anlage U als Sonderkosten in meiner<br />

Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, empfahl er mir ebenfalls nicht, denn dann bekam die<br />

Ehefrau sofort 3/7 davon, und ich würde im nächsten Jahr die Steuerdifferenz am Hals haben.<br />

Am besten sei es, in der nächsten Einkommenssteuererklärung den Unterhalt abzusetzen, aber<br />

vorher unbedingt die Scheidung zu Ende zu bringen, damit die Frau nicht mit abkassiere.<br />

Erstmals hatte ich das Gefühl, wieder einen Halt zu haben, jemanden, der mir sagte, wo es lang<br />

ging und wie ich Kosten sparen konnte, ein mittlerweile völlig unbekanntes Gefühl!<br />

Auch war Anwalt K sehr offen beim Thema Anwaltswechsel, indem er meinte, man wechsele<br />

nicht „mitten im Strom die Pferde“. Er wollte damit auf die Mehrkosten hinaus, was ich äußerst<br />

anständig fand. Dennoch widersprach ich ihm, und meinte, dass weitere Fehler meiner<br />

Anwältin mir sechsstellige Kosten verursachen würden, wenn ich dadurch in Sachen<br />

Ehevertrag verlor. Das konnte auch er nicht abstreiten. Davon abgesehen: Wenn ich die<br />

lahmenden Pferde im Strom nicht wechselte, stand mir das Absaufen garantiert bevor!<br />

Mein Schulkamerad wollte noch kein abschließendes Urteil über Anwältin He abgeben,<br />

sondern erst einmal alle Unterlagen studieren. Wenige Tage später wollte er mir sein<br />

Fazit mailen. Dennoch waren seine Äußerungen interessant. Ich konnte mir daher<br />

ziemlich gut vorstellen, wie sein Urteil lauten würde. Beruhigt verließ dich die Kanzlei von<br />

Anwalt K. Auf jeden Fall konnte ich zum ersten Mal nachts wieder durchschlafen, ohne<br />

zwischendurch lange wach zu sein. Ich sah endlich wieder einen Stern am rabenschwarzen<br />

Himmel. Allerdings gehen auch Sterne meistens unter…...<br />

66


Das Zwischenurteil<br />

Es verging eine Woche, und ich erwarte so langsam ein Urteil von Anwalt Nr. 6.<br />

Da ihm noch ein Schreiben fehlte, formulierte er noch kein endgültiges Ergebnis.<br />

Dennoch kam der Eindruck auf, dass meine damalige Anwältin großen Mist gebaut<br />

hatte. Einfach nur Rechnungsbeträge aufzuführen, nichts näher dokumentiert. Das reichte<br />

nun mal nicht. Generell fiel auch Anwalt K das passive Verhalten meiner Anwältin auf,<br />

nämlich so wenig wie möglich darzulegen, so wie ich es schon lange vermutete.<br />

Das Gericht verhinderte beim Thema Betreuungsbonus einen noch größeren Schaden für mich,<br />

nicht aber mein Rechtsbeistand! Schauen wir uns doch einmal das interessante Schreiben von<br />

meinem Klassenkameraden näher an, wobei wir seine EDV Probleme bei Umlauten in allen<br />

weiteren Schreiben ignorieren müssen :<br />

Grundsätzlich habe ich jedoch bereits die Frage der Möglichkeit der Geltendmachung eines<br />

trennungsbedingten Mehrbedarfes geprüft. Hierbei habe ich festgestellt, dass ein Mehrbedarf für die<br />

Neuanschaffung von Hausrat grundsätzlich geltend gemacht werden kann. Hierbei sind jedoch<br />

eingehende Darlegungen erforderlich. Allein die lapidare Darstellung, dass Du einen Kredit aufnehmen<br />

musstest, um eine neue Küche anzuschaffen, und da? die Rate monatlich 225,00 ? betragt, reichen für<br />

sicherlich nicht aus.<br />

Meiner Ansicht nach war die Vorgehensweise der Rechtsanwältin He mit einem Risiko behaftet. Hier ist<br />

jedoch zu berücksichtigen, dass selbstverständlich ein Anwalt immer versucht das Möglichste für seinen<br />

Mandanten "herauszuholen".<br />

Da jedoch noch weitere Punkte im Rahmen der Unterhaltsauseinandersetzung streitig waren, die ich hoffe<br />

anhand des angeforderten Schriftsatzes klaren zu können, ist noch offen, ob tatsachlich aus den<br />

vorgenannten Umstanden heraus Schadenersatzanspruche gegenüber deiner Verfahrensbevollmächtigten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Überhaupt scheinen die Darlegungen der Rechtsanwältin He eher knapp gehalten zu sein. Zwar bin ich<br />

auch der Ansicht, dass man nicht unnötig viel vortragen sollte, jedoch bin ich gleichzeitig der Meinung,<br />

dass gerade hier verschiedene Punkte eingehender hatten dargelegt werden müssen. Dies auch im<br />

Zusammenhang mit der Durchsetzung eventueller Forderungen im Rahmen der Unterhaltsberechnung.<br />

Dies auch vor dem Hintergrund, dass deine Anwältin zu der Frage des Betreuungsbonus, den deine<br />

Ehefrau beansprucht hat, meiner Kenntnis nach überhaupt nichts vorgetragen hat, obwohl dies sicherlich<br />

hatte erfolgen müssen. Dieser Punkt hat sich jedoch in keinem Falle negativ ausgewirkt, da dass Gericht<br />

von sich aus den Bonus auf ein zutreffendes Maß herabgesetzt hat. Sobald ich die weiteren Unterlagen in<br />

den Händen habe, werde ich die Angelegenheit noch einmal eingehend prüfen.<br />

Auf seinen endgültigen Bericht konnte ich gespannt sein! Allerdings tat sich nichts<br />

und ich rief Woche für Woche an, um Druck zu machen. Zwischendurch war er erneut<br />

für fünf Arbeitstage in seiner Kanzlei in Mitteldeutschland, so dass mein Fall<br />

wieder ruhte. Immer mehr kam bei mir der Eindruck auf, er hatte kein großes Interesse an<br />

der Sache, oder er verdiente schon genug. Außerdem war wahrscheinlich der Streitwert dieses<br />

Falls zu niedrig und das Honorar dafür unattraktiv. Diese Situation kannte ich ja zur Genüge!<br />

Langsam wurde ich ungeduldig, denn an Aktenmaterial hatte ich ihm etwa 30 Seiten kopiert,<br />

die man in 2 Stunden durchlesen konnte. Nach gut einem Monat reagierte er endlich, und so<br />

wurde ich zu einer Besprechung in seinem Büro am 5.9.2005 eingeladen. Allerdings ging ich<br />

ohne große Erwartung hin, denn schon beim kurzen Telefonat entlockte ich ihm vorab die<br />

Information, es bestehe keine große Hoffnung. Er vertrat den Standpunkt: Man weiß nicht, wie<br />

der Richter entschieden hätte, wenn die Schriftsätze ausführlicher gewesen wären. Folglich<br />

wäre ein Nachweis sehr schwierig geworden, der Erfolg fraglich, denn eine fiktive<br />

Beweisführung brachte selten Erfolg. Für mich hieß das also: Zahlen! Wobei der Schaden für<br />

mich insofern niedriger lag als bisher angekündigt, als ich selbst bei einem Sieg meinen Anwalt<br />

hätte bezahlen müssen! So hatte ich „nur“ noch die Kosten des gegnerischen Anwalts am Hals<br />

sowie 25% mehr an Gerichtskosten, was aber immerhin etwa 2000 Euro waren. Dennoch<br />

67


eschäftigte ich mich innerlich mit einem Anwaltswechsel und ließ mir die Mehrkosten einer<br />

solchen Aktion einmal ausrechnen. Manfred kam auf etwa 2000 Euro doppelte Kosten, denn<br />

meine Anwältin konnte schon für die paar Minuten vor Gericht wegen des Themas Scheidung,<br />

auch wenn es überwiegend um Trennungsunterhalt ging, schon gewaltige Kosten in Rechnung<br />

stellen, die dann bei einem anderen Anwalt noch einmal auf mich zukamen. Und wäre es, wie<br />

vorhersehbar, wieder zu Unterhaltsanpassungen gekommen, so wären dafür Extragebühren um<br />

die 350 Euro entstanden.<br />

Ich hatte damals keine Zweifel an Anwalt K, der mir fachlich sehr fit und aufgeweckt erschien,<br />

eine schnelle Auffassungsgabe hatte, menschlich einwandfrei war, den richterlichen Blödsinn<br />

zum Thema Rechtshängigkeit schnell erkannte und kritisierte, genauso wie die Kostennote<br />

meines Rechtsbeistandes. Dennoch konnte ich mir keine doppelten Kosten von über 2000 Euro<br />

leisten, mein Konto näherte sich in Kürze durch die Begleichung der hohen Rechnungen des<br />

Unterhaltsverfahrens eh langsam dem Anschlag. Finanziell waren meine Möglichkeiten<br />

erschöpft. Die Kosten dieser sehr ausführlichen Beratung betrugen 151 Euro, so dass ich durch<br />

meinen Eigenanteils nicht wieder die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen musste.<br />

Nach fast 2 Stunden ausführlicher Beratung fuhr ich in einer defätistischen Stimmung nach<br />

Hause. Für mich stand fest, mit meiner passiven Anwältin musste ich aus finanziellen Gründen<br />

weiter machen und ihre überhöhte Rechnung bezahlen. Würde ich ihr die etwa 230 Euro<br />

abziehen, hätte ich von ihr noch weniger Leistung zu erwarten gehabt. Allerdings stand für<br />

mich fest: Sie musste an die kurze Leine genommen werden! Ohne meine Freigabe durfte sie<br />

kein Schreiben mehr verschicken, so dass unvollständige und oberflächliche Schriftsätze in<br />

Zukunft keine Chance mehr hatten. Und wenn sie sich weigerte, die von mir gewünschten<br />

Änderungen zu integrieren, konnte ich ihr das Mandat entziehen und musste ihr mit der<br />

Begründung der nicht erbrachten Dienstleistung noch offene Rechnungen nicht begleichen. Es<br />

blieb mir nur diese harte Gangart übrig, anders konnte es nicht weiter gehen. Vor allen Dingen<br />

musste die Scheidung vorangetrieben werden, denn ihr unvollständiger und oberflächlicher<br />

Entwurf lag gut vier Wochen unbeantwortet bei mir herum, obwohl wir der Gegenseite zwecks<br />

schnellerer Scheidung ein Angebot machen wollten. Ich nahm meine Arbeit wieder auf, machte<br />

mir Gedanken zu Ihrem Entwurf, der mal wieder völlig lückenhaft war, fehlten doch einige<br />

Punkte, die wir in ihrer Kanzlei besprochen hatten. Insbesondere war mir klar: Wir würden<br />

wieder vor Gericht untergehen, wenn wir nicht etwas zur Ursache des Ehevertrages vortrugen.<br />

Auch der deutlich reduzierte Unterhaltsanspruch meines Sohns, da dieser nun Lehrgeld bekam,<br />

war ihr völlig unwichtig. Ich entwarf also ein Schreiben, was ihren Entwurf vervollständigen<br />

sollte. Auch machte ich ihr klar, kein Schreiben durfte mehr ungeprüft ihre Kanzlei verlassen:<br />

Ich habe aufgrund Ihre Rechnung in voller Höhe überwiesen, auch wenn ich die Einigungsgebühr nach wie<br />

vor als nicht korrekt betrachte, bedingt durch den richterlichen Unsinn zum Thema Rechtshängigkeit.<br />

Dennoch möchte ich mich jetzt nach zu langer Beratungsphase wieder dem eigentlichen Gegner widmen,<br />

um dieses Jahr die ruinöse Scheidung abzuschließen!<br />

Da von Ihrem wahrscheinlich letzten Schriftsatz dieses Mal sehr viel abhängt, bedarf dieser noch der<br />

folgenden Änderungen und Ergänzungen:<br />

1. Es muss unbedingt noch darauf hingewiesen werden an der Stelle, wo sie die angebotene Beratung<br />

zum Thema Ehevertrag aufführen, dass noch vor der Verlobung, die gut 2 Jahre vor der Eheschließung<br />

stattfand, ich meiner Frau einen Ehevertrag angekündigt hatte, nicht zuletzt durch den Druck meiner<br />

Eltern, der sich aus dem Abbruch ihrer Lehre ergab. Dieser Punkt ist extrem wichtig, erwähnt der<br />

Richter doch schon im Protokoll den Ehevertrag als Bedingung für die Eheschließung. Diesen Wink mit<br />

dem Zaunpfahl (!!!) müssen wir begegnen, um ein für allemal das Gräuelmärchen von der<br />

hochschwangeren, genötigten Verlobten aus der Welt zu schaffen. Ohne diesen Punkt brauchen wir<br />

gar keinen Gerichtstermin vereinbaren, das Ergebnis einer Verhandlung wäre wieder so eine<br />

Niederlage wie Ende Mai 2005! Diesen Punkt hatten Sie sich auch bei meinem Besuch notiert!!!<br />

2. Da mein Sohn seit August eine Lehre als Maler macht, werden wir ab 1.10.05 den Kindesunterhalt<br />

entsprechend anpassen. Sein Gehalt beträgt 450 Euro, was er mir auch bestätigt hatte. Mehr als 220<br />

68


Euro soll er nicht abgeben!!! Damit steigt der Unterhalt für meine Frau (3/7 von 220 Euro), erbitte daher<br />

neue Unterhaltsdaten, natürlich auf richterlichen Beschluss basierend.<br />

Aufgrund der besonderen strategischen Bedeutung dieses Schriftsatzes erbitte ich diesen<br />

mir zwecks Freigabe zuzuschicken. Ihre Idee mit dem Rentenausgleich erweist sich nicht nur als<br />

taktisch gut, sondern nach dem jüngsten OLG Urteil aus Saarbrücken als notwendig, wo selbst nach<br />

17 Monaten Ehe Rentenausgleich stattfinden musste.<br />

Die 2. Mandatsniederlegung<br />

Zwei Wochen hörte ich nichts von Anwältin He, was mich aber nicht beunruhigte,<br />

betrug doch ihre typische Reaktionszeit, wenn sie überhaupt reagierte, 4 Wochen.<br />

Das sollte sich schlagartig ändern! Ich fand eines Abends einen Benachrichtigungsschein<br />

von der Post vor, mit der Information, dass ein Einschreiben mit Rückschein für mich<br />

vorlag. Ich vermutete eher die Kostenrechnung der Gegenseite, musste ich doch schließlich<br />

75% des Verfahrens bezahlen. Irgendwie beunruhigte mich das, und am nächsten Morgen fuhr<br />

ich zuerst zur Post, bevor es ins Büro ging. Noch während der Mann am Schalter seine<br />

Formulare ausfüllte, erkannte ich den Absender: Anwältin He. Ich ahnte immer noch nichts<br />

Böses, war eher völlig verwundert. Dann öffnete ich den Brief und fiel aus allen Wolken, denn<br />

sie warf mir mangelndes Vertrauen vor und kündigte mir folglich das Mandat. Als sie noch<br />

meinte, das sei auch in meinem Interesse, empfand ich es als übelsten Sarkasmus! Wie konnten<br />

die nun doppelt entstehenden Kosten, es ging um immerhin etwa 2000 Euro, in meinem<br />

Interesse sein? Wahrscheinlich konnte die Frau nicht weit voraus denken, denn nur so verzapfte<br />

man einen solchen Blödsinn. Ebenfalls übelsten Sarkasmus stellte ihr Schlusssatz dar, dass es<br />

mir gelingen möge, einen Rechtsanwalt zu finden, bei dem ich das Vertrauen nicht verlieren<br />

sollte. Natürlich hatte ich kein Vertrauen mehr zu Anwälten, weil ich an die letzten Nieten<br />

geraten war. Sie selber schlug die Hände über den Kopf zusammen, als sie den Dreizeiler ihrer<br />

Kollegin H las, die ein Anordnungsverfahren provoziert hatte. Sollte meine Nochanwältin das<br />

alles schon vergessen haben?<br />

Andererseits empfand ich Erleichterung, mich nicht mehr mit dieser völlig unkooperativen Frau<br />

herumzuschlagen zu müssen, die nur selten meine Interessen vertrat. Vor allen Dingen sah ich<br />

einen taktischen Vorteil in ihrer Mandatsniederlegung, konnte ich sie doch somit wesentlich<br />

leichter regresspflichtig machen, denn auf keinem Fall sah ich ein, die Mehrkosten zu tragen.<br />

Die von ihr in Kürze angekündigte Rechnung wollte ich nicht bezahlen, sondern mit den<br />

Mehrkosten gegenrechnen. Eine Stunde später vereinbarte ich einen Termin mit einem Anwalt,<br />

der mir von dem schon erwähnten Arbeitskollegen sehr empfohlen wurde. Er war ein<br />

promovierter Ingenieur, der heute noch Würgespuren am Hals hat, vertrat dieser Anwalt mit<br />

viel Engagement und fachlicher Kompetenz seine arbeitsscheue Frau, hierbei natürlich bestens<br />

unterstützt von unserem Familienrecht. Dieser Rechtsbeistand sollte gleich zwei Fälle<br />

übernehmen, einmal meine Scheidung, und ebenfals Regressansprüche gegen Anwältin He.<br />

Insbesondere sollte er meine Niederlage im Unterhaltsverfahren prüfen, wobei mein<br />

Klassenkamerad Manfred eine schwierige Beweisführung voraussagte.<br />

Sehr geehrter Herr Land,<br />

den Ausführungen in Ihrem Schreiben vom 08.09.2005 habe ich entnommen, dass Sie das Vertrauen zu mir<br />

und meiner Arbeit in Ihrer Angelegenheit bedauerlicherweise verloren haben.<br />

Es entspricht daher vor allen Dingen Ihrem Interesse, dass das Mandat beendet wird. Ich erkläre daher<br />

hiermit die<br />

Kündigung des Mandatsverhältnisses<br />

69


und bitte Sie, sich möglichst rasch um anderweitige anwaltliche Hilfe in dieser Angelegenheit zu bemühen.<br />

Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Mandatskündigung entgegenkommt. Meine abschließende Kostenberechnung<br />

für die Tätigkeit in Ihrer Scheidungsangelegenheit v/erde ich Ihnen in Kürze übermitteln.<br />

Ich hoffe sehr, dass es Ihnen gelingen möge, in Ihrer Angelegenheit eine Rechtsanwältin oder einen<br />

Rechtsanwalt zu finden, bei dem Sie das Vertrauen nicht verlieren.<br />

Die Vorstellung des Anwalts Bah<br />

Ich brauchte schnellstens einen neuen Anwalt. Zwar hatte ich an meinem Klassenkameraden<br />

Manfred keinerlei Zweifel, dennoch war ich mittlerweile wieder einmal in einem Zustand<br />

der inneren Unruhe, ohne Halt. Ich wollte noch einen anderen Anwalt konsultieren in einem<br />

relativ preiswerten Erstberatungstermin (maximal 190 Euro), den der eben schon eben<br />

erwähnte Arbeitskollege mir empfohlen hatte.<br />

So saß ich am 23.9.2005 in seiner Kanzlei, ein unvergesslicher und abschreckender Termin.<br />

RA Bah wurde regelrecht aggressiv und misstrauisch, als er von meinem Anwälteverschleiß<br />

hörte. Er befürchtete, auch irgendwann verschlissen zu werden, was er ja nicht nötig hatte.<br />

Er machte mir klar, dass er genug Arbeit, mich nicht von der Straße geholt habe,<br />

um ein Mandat zu bekommen. Im Übrigen musste er sich erst einarbeiten in meinen Fall,<br />

was zusätzlicher Aufwand war, den er extra abrechnen wollte, also nicht über die<br />

übliche Gebührenordnung, die aber grundsätzlich Einarbeitungskosten umfasst! Ich sollte mal<br />

schätzen, was er so pro Stunde verdient. Ich nannte die Stundensätze von freiberuflichen<br />

Ingenieuren, etwa 150 Euro, was schon sehr hoch gegriffen war. Trocken entgegnete er, dafür<br />

arbeite er eine halbe Stunde. Das hieß, für die Einarbeitung in die Akte, die ich ihm zeigte,<br />

brauchte er etwa 4 Stunden, vielleicht auch 4,5. Mir schlackerten die Ohren, denn<br />

gut 1200 Euro extra zu den eh schon horrenden Gebühren, das konnte ich vergessen.<br />

Möglicherweise hatte ich auch den Fehler gemacht, ihm zu erzählen, dass er einen guten Ruf<br />

hatte, und ich daher aufgrund von Mundpropaganda zu ihm gekommen war. Das nutzte er<br />

wahrscheinlich eiskalt aus, um sich eine extra Leistungszulage zu gönnen. Dann zeigte ich ihm<br />

mein Fax, was der Grund für die Mandatsniederlegung war. Zwar meinte er, dass dieses<br />

Schreiben zur Niederlegung des Mandats keinen Anlass gab, ich der Anwältin daher die Kohle<br />

nicht überweisen sollte und auch nicht brauchte. Dennoch sprach ich angeblich in diesem<br />

Schreiben nur im Befehlston, was er sich generell nicht bieten ließ. Ein Mandant hatte ihm<br />

nicht reinzureden, den Faxterror machte er nicht mit, schließlich seien Juristen Individualisten.<br />

Entgegen meiner Art verhielt ich mich sehr devot, denn immer noch hatte ich den Wunsch, von<br />

ihm vertreten zu werden. Aber dieser Gedanke verging immer mehr, denn Anwalt Bah nahm<br />

mich jetzt permanent unter Beschuss. Die Befehlsform meines Schreibens gefiel ihm nicht, und<br />

er warf mir Selbstherrlichkeit vor. Er fragte mich, ob ich einen leitenden Posten in der Industrie<br />

habe, in dem ich auch so rumkommandieren konnte. Dann interessierte er sich für meinen<br />

beruflichen Lebenslauf. Ob ich das Abitur auf dem 2. Bildungsweg gemacht, und wie lange ich<br />

wo studiert hatte. Es reichte mir langsam, und erstmalig wagte ich es, ihn auf die Schippe zu<br />

nehmen, als ich meinte, nach dem Abi bei der Bundeswehr gewesen zu sein, wie es sich<br />

gehörte. Ab da wurde er zurückhaltender, offensichtlich bemerkte er meinen Sarkasmus.<br />

Meinen Gegner, Anwalt M kannte er gut, er trete vor Gericht wie Napoleon auf, spottete<br />

mein Gegenüber, blieb aber dabei sehr ernst, denn offenbar hatte er auch Handhabungsprobleme<br />

mit ihm. Ich erzählte ihm, mein Gegner zögerte gerne Scheidungen auf drei Jahre<br />

hinaus, um fleißig zu verdienen, anders konnte man sich seinen Fuhrpark auch nicht leisten.<br />

70


Für Anwalt Bah war das normal, denn er meinte, dies auch zu tun, denn für den Mandanten war<br />

es eine optimale Vertretung. Der Mann schreckte mich immer mehr ab, denn ich betrachtete ihn<br />

immer mehr als einen juristischen Kaufmann, der fleißig abkassierte, und bei dem seine<br />

Mandant ansonsten ihren Mund halten mussten. Herr Bah machte mir wiederholt klar, ich sollte<br />

mir die Mandatsübergabe übers Wochenende überlegen. Aber schon beim Herausgehen stand<br />

mein Entschluss fest, nämlich ich konnte mir den Mann gar nicht finanziell leisten, und ich<br />

hätte mit ihm menschliche Problem gehabt, da ihm Kooperation fremd war. Nicht teamfähige<br />

Einzelgänger hatte ich schon genug erlebt als Anwälte, noch so einen brauchte ich wirklich<br />

nicht. An dieser Stelle wusste ich erstmalig meinen Schulkameraden Manfred zu schätzen,<br />

denn dieser war scheinbar nicht nur fachlich fit, sondern auch menschlich umgänglich. Ich<br />

beschloss, ihm das Mandat zu übergeben, denn er war der einzige nach dieser arroganten<br />

Vorstellung, zu dem ich - zu diesem Zeitpunkt - noch Vertrauen hatte. Noch einen anderen<br />

Anwalt aufzusuchen, dazu hatte ich keine Lust mehr, die Bande widerte mich langsam an, ich<br />

hatte momentan auch nicht mehr die Kraft dazu.<br />

Die Vorstellung der Anwälte K und Ma<br />

Es vergingen drei Wochen, und ich hörte einfach nichts von meinem neuen Anwalt K, der<br />

meiner Exanwältin und der Gegenseite schreiben sollte. Wiederholt rief ich an. Erreichte ich<br />

ihn mal, weil er mal gerade nicht in seiner Kanzlei in Mitteldeutschland war, hieß es, er wartete<br />

noch auf ein Urteil, um meiner ehemaligen Anwältin besonders gründlich antworten zu können.<br />

So wartete ich und wartete ich, die Anzahl meiner Telefonate in den fast 6 Wochen<br />

konnte ich schon nicht mehr zählen. Als ich dann mal klares Deutsch in einem Fax am<br />

13.12.2005 redete, in dem ich seine fünfwöchige Passivität aufzeigte und auf das schon<br />

vorliegende Mahnschreiber der Frau He hinwies, kam endlich Bewegung in die Sache.<br />

Anwalt K schickte mir via Mail nach 6 Wochen endlich das Angebot an die Gegenseite.<br />

Ich erwartete generell nach so einer langen Zeit gründlich ausgearbeitete Schreiben, die man<br />

bei einem Glas Wein regelrecht genießen konnte. Was ich aber tatsächlich angeboten bekam,<br />

lud eher zum Glas Wasser aus der Leitung ein, denn eine Freigabe dieses „Angebots“ hätte<br />

mich locker 10.000 Euro gekostet! Da wurde nachehelicher Unterhalt garantiert, solange meine<br />

Frau die Kinder erzog! Allerdings lag erstens der Tatbestand nach §1572 nicht vor, und<br />

zweitens wurde der in Frage kommende §1573 durch den Ehevertrag ausgeschlossen!<br />

Ferner wiesen wir auf den Umstand hin, dass der Ehevertrag schon 2 Jahre vor der<br />

Eheschließung, sprich zur Verlobung beschlossen und von beiden Seiten akzeptiert wurde.<br />

Auch erwähnten wir das damalige Angebot, diesen Vertrag auf meine Kosten von einem<br />

Anwalt untersuchen zu lassen, was meine Frau ablehnte. Aber schauen wir mal uns mal<br />

ausschnittsweise das Meisterwerk der Abschreckung an, wobei ich noch weitere vorführen<br />

werde:<br />

Der Ausschluß des nachehelichen Unterhaltes unter Ausnahme der Unterhaltstatbestände des<br />

Betreuungsunterhaltes und des Unterhaltes wegen Krankheit oder Gebrechen, berücksichtigen ebenfalls<br />

die Situation der Antragsgegnerin hinreichend. Solange diese die gemeinsamen Kinder erzieht, steht dieser<br />

weiterhin ein Unterhaltsanspruch zu. Somit ist diese für die Zeit, in der sie die gemeinsamen Kinder erzieht,<br />

gleichfalls abgesichert. Auch für den Fall, dass die Antragsgegnerin innerhalb von 10 Jahren nach<br />

Rechtskraft der Scheidung erkrankt, soll dieser ein Unterhaltsanspruch bis zu 10 Jahren nach Rechtskraft<br />

der Scheidung zustehen. Auch dies ist eine angemessene Regelung. Es kommt hinzu, dass der<br />

Antragsteller der Antragsgegnerin bei der Scheidung eine Abfindungszahlung zu leisten hat, die heute etwa<br />

10.000,00 € entspricht. Eine unbotmäßige Benachteiligung der Antragsgegnerin existiert daher nicht. Somit<br />

geht der Antragsteller grundsätzlich von der Wirksamkeit des Ehevertrages aus.<br />

71


Um den Rechtsstreit in Bezug auf die Folgesachen jedoch zu einem Abschluß zu bringen, schlägt der<br />

Antragsteller in Ergänzung des Ehevertrages vom 02.12.1988 folgende Regelung vor:<br />

1. Der Versorgungsausgleich soll entgegen § 3 des Ehevertrages vom 02.12.1988 durchgeführt werden.<br />

Die in § 5 des notariellen Ehevertrages vom 02.12.1988 vereinbarte Abfindung beträgt 12.000,00 €<br />

2. Im übrigen wird der notarielle Ehevertrag vom 02.12.1988 des Notariats V aufrecht erhalten.<br />

Im Hinblick darauf, dass die Antragsgegnerin die gemeinsamen Kinder erzogen hat und auch zukünftig<br />

erziehen wird, soll der Versorgungsausgleich trotz der entgegenstehenden vertraglichen Regelung<br />

durchgeführt werden. Im Hinblick auf die Abfindung soll diese auf einen Betrag von 12.000,00 € erhöht<br />

werden, um der wirtschaftlichen Entwicklung seit Abschluß des Ehevertrages Sorge zu tragen.<br />

Ich bitte um kurzfristige Anberaumung eines Termines zur mündlichen Verhandlung, um das Eheverfahren<br />

ggf. kurzfristig zu einem Abschluß zu bringen.<br />

Als am nächsten Tag per Post auch noch weitere Korrespondenz von meinem Anwalt kam,<br />

lief bei mir das Fass endgültig über. Erst einmal erwartete mich ein Vorschuss in voller Höhe,<br />

nämlich 1664 € für das kommende Gerichtsverfahren, obwohl der Monat überhaupt noch nicht<br />

fest stand! Er hatte durchaus das Recht, die Verfahrensgebühr von 736 € als Vorschuss zu<br />

verlangen, aber eine Termingebühr von 679 € für ein noch nicht feststehenden Termin war eine<br />

Frechheit. Später sollte sich herausstellen, dieser fand erst acht Monate später statt! Kurzum,<br />

ich sollte hier mehr oder weniger ihm schon mal einen zinsfreien Kredit geben, was ich um des<br />

Friedens Willen auch ausnahmsweise tat!<br />

Dann las ich auch noch das scheinheilige Schreiben seines Kollegen Ma, der krampfhaft<br />

nach einer Ausrede suchte, warum das Schreiben an die RA He sechs Wochen dauerte.<br />

Er sprach nämlich von einem Missverständnis, da er bislang davon ausgegangen war, nicht<br />

nach außen gegenüber Rechtsanwältin He tätig werden zu müssen.<br />

War der so naiv und glaubte etwa, ich ließ die Kostenrechnung der Anwältin und<br />

meine Rechtschutzversicherung Police in der Kanzlei zurück, damit die Anwälte bei<br />

Langeweile was zu lesen hatten oder die sollten damit Schwalben bauen? Ebenso ärgerte mich,<br />

dass die cirka 240 Euro, die Frau He zu viel berechnete, nicht auch zurück verlangt wurden. Da<br />

rügte man die falschen Berechnung der Kostennote, was ich RA He auch mitteilte, und nun<br />

wird dieser zu viel bezahlte Betrag einfach unter den Tisch gekehrt. Die Reihe der<br />

regelmäßigen Oberflächlichkeiten setzte sich noch fort, und erreichte ein Jahr später sogar<br />

noch ihren Höhepunkt beim Widerruf an das Amtsgericht. Das Schreiben an meine Exanwältin<br />

war nicht schlecht. Nur fehlte die Sache, worauf Anwalt K angeblich wochenlang gewartet<br />

hatte. Stattdessen wurde ein alter BGB Paragraph aufgeführt, das war es dann schon. Nur, solch<br />

ein triviales Schreiben konnte man mal eben zwischen Toilette und Waschbecken diktieren,<br />

dazu brauchte man keine 6 Wochen!<br />

Auf jeden Fall zeigten mir diese ganzen Schreiben mal wieder, man muss Anwälte an die<br />

kurze Leine nehmen, sonst wird es teuer oder sie verharren im Zustand der Passivität, sitzen<br />

den Fall aus. Ich entwarf zwei Stunden lang Mail an meine Anwalt K, in der ich u. a. auf die<br />

ganzen schweren Fehler hinwies:<br />

1. Im Fall He verstand ich nicht, auf was mein Anwalt so lange gewartet hast. § 628 gab es<br />

mindestens schon seit 2002. Dennoch empfand ich sein Schreiben gelungen. Nur die<br />

Bemerkung seines Coanwalts Ma, wegen dem Missverständnis, nach außen tätig zu werden,<br />

war völlig daneben, hinterließ ich doch in seiner Kanzlei keine Schriftsätze der RA He als<br />

Literatur gegen Langeweile!!! Hier wurde krampfhaft nach einem Alibi gesucht, die 6<br />

Wochen für den Schriftsatz zu entschuldigen. Sollte es zum Verfahren gegen<br />

die RA He kommen, bestand ich darauf, von RA K vertreten zu werden, da mich bisher<br />

72


seine Fachkenntnisse absolut überzeugt hatten und Anwälte nun mal Vertrauenssache sind!<br />

2. Außerdem stellte sich für mich die Frage, warum nur die 800 Euro von Frau He<br />

zurückgefordert wurden, und nicht auch der angerechnete Fehlbetrag von ca. 240 Euro, wenn<br />

ihre Kostenrechnung eindeutig falsch war.<br />

3. Unser Angebot enthielt eine ganz gefährliche Stelle, die zu entfernen war: "Solange diese<br />

die gemeinsamen Kinder erzieht, steht dieser weiterhin ein Unterhaltsanspruch zu."<br />

Hierzu verwies ich auf §1570: "Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt<br />

verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines<br />

gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann."<br />

Da meine Kinder Werktags aber ca. 10 Stunden aus dem Haus waren zwecks Schule und<br />

Lehre, darüber hinaus meine Frau sich freiwillig eine Ganztagstätigkeit angenommen hatte<br />

seit über einem Jahr, lag der Tatbestand der Nichterwerbstätigkeit nicht vor, was sie ja<br />

geradezu demonstrierte, woraus sich keine Ansprüche des nachehelichen Unterhalts wegen<br />

Kindererziehung ergaben. Das heißt, Kinder im gleichen Haushalt allein berechtigen noch<br />

nicht zum nachehelichen Unterhalt, sondern erst, wenn deren Betreuung keine Zeit mehr zur<br />

Erwerbstätigkeit übrig ließ, was hier natürlich nicht vorlag. Ich bat, einen entsprechenden<br />

Hinweis in dem Angebot zu implementieren und seinem Kollegen demnächst auf mehr<br />

Gründlichkeit zu verweisen, denn mit dem oben fett markierten Satz hätte ich einen Schaden<br />

gehabt von über 10.000 €. Ebenso bat ich ihn, das korrigierte Angebot mir noch einmal<br />

zwecks Freigabe zu mailen.<br />

Drei Wochen später hatte ich die Nase voll, denn auf das von mir nicht freigegebene Angebot<br />

erfolgte keine Reaktion, ich spielte schon ernsthaft mit dem Gedanken, ihm das Mandat zu<br />

entziehen. Es kann ja nicht Aufgabe des Mandanten sein, ruinöse Schreiben des Anwaltes zu<br />

entschärfen. Schließlich soll sich der Mandant beruhigt zurücklehnen und seinem<br />

Rechtsbeistand vertrauen können, was hier aber nicht der Fall war!<br />

Ich besorgte mir kurzfristig einen Termin bei meinem RA K. Auch wenn er mein<br />

Klassenkamerad war, dennoch war jetzt Schluss mit Schonung. Etwas verlegen verteidigte<br />

er zwar sein Meisterwerk, nahm aber begierig meine Wünsche auf bezüglich des nachehelichen<br />

Unterhalts und steuerte sogar interessante Gedanken bei. Zwar bemängelte er den bisher noch<br />

nicht bezahlten Vorschuss von 1667 Euro, aber als ich ihm erklärte, dass ich nur<br />

Dienstleistungen bezahle und keine Aussitzerei, gab er Ruhe. Ich stellte ihm aber in Aussicht,<br />

ihm sofort nach Eingang des korrigierten Angebots die Rechnung zu bezahlen.<br />

Das spornte ihn dramatisch an, denn schon drei Arbeitstage später hatte ich das Resultat als<br />

Email vorliegen, perfekt! Das Ergebnis war ein Entwurf, bei dem aus dem vorherigen ruinösen<br />

Zweizeiler ein differenzierter und ausführlicher Mehrzeiler wurde, der klar aufzeigt, dass die<br />

§1570 - §1572 klar gegen Unterhalt sprechen. Schauen wir uns zum Vergleich die geänderte<br />

Passage und dann die vorherige Version an, Weltenunterschiede. Mit gutem Gewissen konnte<br />

ich das Angebot an die Gegenseite freigeben.<br />

Neue Version:<br />

Solange diese die gemeinsamen Kinder erzieht, kann dieser ein Unterhaltsanspruch zustehen, sofern die<br />

Voraussetzungen der §§ 1570 oder 1572 BGB ansonsten erfüllt sind. Somit ist diese für die Zeit, in der sie<br />

die gemeinsamen Kinder bis zur Volljährigkeit erzieht, gleichfalls grundsätzlich abgesichert. Hierbei ist<br />

jedoch zu berücksichtigen, dass derzeit diese Anspruchgrundlagen nicht gegeben sind, da die<br />

Antragsgegnerin aufgrund des Alters der Kinder bereits einer Vollzeittätigkeit nachgehen kann und auch<br />

nachgeht, was einen Anspruch aus § 1570 BGB ausschließt. Auch die Voraussetzungen des § 1572 BGB<br />

liegen erkennbar nicht vor, so dass auch diese Anspruchsgrundlage derzeit ausscheidet.<br />

73


Alte Version:<br />

Somit ist diese für die Zeit, in der sie die gemeinsamen Kinder erzieht, gleichfalls abgesichert. Auch für den<br />

Fall, dass die Antragsgegnerin innerhalb von 10 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung erkrankt, soll<br />

dieser ein Unterhaltsanspruch bis zu 10 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung zustehen.<br />

Sehen Sie, sehr verehrter Leser, den Riesenunterschied? Sollte vorher noch 10 Jahre lang<br />

unbedingt Unterhalt gezahlt werden, so wurde nun hingewiesen, die Voraussetzungen für<br />

nachehelichen Unterhalt waren nicht gegeben! Was wäre mir folglich für ein Schaden<br />

entstanden, wenn das ursprüngliche Werk unseren Gegner erreichte und das Gericht danach<br />

geurteilt hätte! Ich schätze mal so zwischen 60.000 € und 80.000 €!!! Noch mehr ärgerte mich<br />

diese Oberflächlichkeit, die ganz schnell teuer werden konnte, denn jedes Schreiben hat auch<br />

vertraglichen Charakter. Ich konnte nicht in einem Schriftsatz an ein Gericht schreiben, der<br />

Ehepartner bekommt 10 Jahre Unterhalt, was ein Richter natürlich als verbindlich auffasst, und<br />

später sagen, das war so nicht gemeint, eher das Gegenteil!<br />

Dann kamen wir auf den Fall He zurück, meine Anwältin davor, die einfach das Mandat<br />

niedergelegt hatte. Mittlerweile hatte sie sich schriftlich geäußert zu unserer Forderung,<br />

die Vorauszahlung von 800 Euro für die Scheidung und die zu viel bezahlte Summe von ca.<br />

250 Euro zurückzuzahlen. Im Grunde genommen war ihre Reaktion schon peinlich. Sie zeigte<br />

als Argument mein gestörtes Verhältnis zu Rechtsanwälten auf und meinte, ich hatte generell<br />

kein Vertrauen zu Anwälten. Natürlich hatte die Frau absolut Recht! Sie selbst schlug doch die<br />

Hände über den Kopf zusammen, als sie den Dreizeiler der RA H las und äußerte sich damals<br />

kritisch über ihre Vorgängerin. Nur das hatte sie scheinbar vergessen und trat nun mit einer<br />

unglaublichen Scheinheiligkeit auf, die noch meine letzte Achtung vor dieser Frau nahm. Fakt<br />

war schließlich, ich machte in der Mehrheit der Fälle nur übelste Erfahrungen mit Anwälten.<br />

Wenn 75% der Rechnungen völlig überhöht waren, wie sollte ich da denn Vertrauen<br />

bekommen? Da hätte ich schon schwer einen an der Klatsche haben müssen!<br />

Eine Frechheit war die neue Festsetzung des Streitwertes. Sie addierte einfach den Streitwert<br />

des Unterhaltsverfahren, was längst bezahlt war, mit dem des Scheidungsverfahrens, so dass<br />

man auf fast 30.000 Euro kam, wodurch die Anwaltsgebühren völlig überhöht waren.<br />

Ich habe Verständnis bei einer jungen Anwältin, die neu im Geschäft ist, wenn sie das<br />

sicherlich sehr umfangreiche Abrechnungswesen noch nicht beherrscht. Wenn sich aber Frau<br />

He damit rühmte, schon über 20 Jahre als Anwältin zu praktizieren, und sie beherrschte immer<br />

noch nicht die Kostenrechnung, dann konnte einem nur Angst und bange werden, denn ich<br />

wollte nicht wissen, wie viele fehlerhafte Rechnungen sie schon geschrieben hatte, sprich, wie<br />

viele Mandanten über den Tisch gezogen wurden, egal ob vorsätzlich oder unwissentlich.<br />

Statt sich in ihrer Freizeit mit Flüchtlingen zu beschäftigen, sprich wie man noch mehr<br />

und schneller diese in der Bundesrepublik unterbringen konnte, hätte diese Dame sich lieber<br />

mit Kostenrechnung auseinandersetzen sollen, denn sie sorgte mit ihren unglaublichen<br />

Unkenntnissen später beim Richter für ein längeres Grinsen, der Mann konnte wohl nur<br />

mühsam sein Lachen unterdrücken. Diesen Eindruck hatte ich mehrfach!<br />

Sarkasmus bewies die Frau an der Stelle, als ich mein Unverständnis gegenüber ihrer<br />

Abschlussrechnung zeigte. Natürlich konnte ich kein Verständnis haben, wenn die<br />

Einigungsgebühr um den Faktor 1.5 zu hoch war, und der Streitwert über das Doppelte<br />

des tatsächlichen betrug. Meint die etwa, ich zahle solche überhöhten Summen gerne und<br />

mit großem Verständnis? Erhebliche Interpretationsprobleme demonstrierte Anwältin<br />

He bei meinem Satz, „mit dem wahrscheinlich letzten Schriftsatz“, siehe nächstes Schreiben.<br />

Ich meinte ganz klar damit unsere schriftliche Stellungnahme vor der nächsten Verhandlung,<br />

74


da ich letztere in Kürze vermutete. Sie dagegen lebte im Irrglauben, danach beende ich das<br />

Mandat und nahm diese Äußerung dann als Grund für die Mandatsniederlegung. Schon jetzt<br />

sei gemerkt, der Richter zeigte hierfür ebenfalls kein Verständnis. Mehr zu dieser<br />

total peinlichen Verhandlung an späterer Stelle. Interessant war, selbst beim Lob am Ende<br />

meines Telefax läuteten bei Ihr nicht die Glocken. Schließlich war ich doch nicht<br />

schizophren, erst kündigte ich eine Mandatsniederlegung an, um wenige Absätze später<br />

ihre Idee zu loben. Bei so wenig Logik einer Juristin kann einem angst und bange werden,<br />

sich von so einer Juristin vor Gericht vertreten zu lassen.<br />

Interessant in dem Schreiben war aber ihr kleines Entgegenkommen, ihre finanziellen<br />

Forderungen fast zu halbieren. Ich fand dieses Verhalten taktisch falsch. Man konnte schnell<br />

die Schlussfolgerung ziehen, die Frau war sich unsicher oder hatte etwas zu verbergen, denn<br />

warum sollte sie mir einige hundert Euro schenken? Aber schauen wir uns mal dieses schon<br />

lamentierende, Mitleid erweckende, gekürzte Werk an. Es folgten zwar noch einige weitere<br />

Schriftsätze, aber diesen Blödsinn hier abzudrucken, möchte ich Ihnen ersparen:<br />

ich nehme Bezug auf Ihr o.a. Schreiben und überreiche zu Ihrer Kenntnisnahme die Kopie meines<br />

Schreibens vom 19.09.2005 an den Mandanten, durch welches die Kündigung des Mandatsverhältnisses<br />

erfolgte. Diesem Schreiben vorangegangen waren intensive Korrespondenzen sowohl mit dem Mandanten<br />

selbst, der seine Wünsche sehr häufig per Telefaxschreiben hierher übermittelte, als auch mit dem Gericht.<br />

Seit im Januar 2005 von hier aus der Ehescheidungsantrag bei dem Familiengericht Wuppertal eingereicht<br />

wurde, war wiederholt und ausführlich der zwischen den Parteien vor der Ehe abgeschlossene Ehevertrag<br />

Gegenstand der Erörterung, auch in der mündlichen Verhandlung vom 30.05.2005. Nachdem der Mandant<br />

im unmittelbaren Anschluss an diese Verhandlung gegenüber der Unterzeichnenden seine Zufriedenheit<br />

über das Auftreten in der Verhandlung geäußert hatte, teilte er später, offenbar nach einiger Überlegung,<br />

mit, er sei mit dem Verlauf der Scheidungsverhandlung sehr unzufrieden. In einem schriftlichen<br />

Telefaxschreiben vom 08.09.2005 gab er genaue Anweisungen für die nächste Verhandlung, um darauf<br />

hinzuweisen, dass ohne diese von ihm gewünschten Punkte gar kein Gerichtstermin vereinbart werden<br />

müsste, da das Ergebnis einer Verhandlung „wieder so eine Niederlage wie Ende Mai 2005" wäre.<br />

Nach ausführlicher Besprechung mit dem Mandanten, welche am 24.06.2005 hier in meiner Kanzlei erfolgt<br />

war, hatte ich ihm vereinbarungsgemäß einen Entwurf zur Einigung bezüglich der Regelung der<br />

Scheidungsfolgesachen an die gegnerischen Kollegen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, auf<br />

welchen der Mandant nicht einging. Stattdessen betonte er in seinem letzten Telefaxschreiben vom<br />

08.09.2005, welche Punkte, die dem Gericht vorgetragen werden sollten, ihm nun wichtig seien und wies<br />

darauf hin, dass von meinem „wahrscheinlich letzten Schriftsatz" sehr viel abhänge.<br />

Vor allem dieser Hinweis, verbunden mit einem offensichtlich großen Unverständnis des Mandanten<br />

hinsichtlich seiner Verpflichtung zur Zahlung meiner Schlussrechnung für die Tätigkeit im<br />

Unterhaltsverfahren, zeigte mir, dass der Mandant das Vertrauen zu mir verloren hatte, so dass die<br />

Beendigung des Mandatsverhältnisses erforderlich war. Ich habe diesen Schritt sehr bedauert, zumal der<br />

Mandant generell von großem Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft schlechthin erfüllt ist und ich die<br />

Hoffnung hatte, ihm vermitteln zu können, dass dieses generelle Misstrauen unbegründet und ungerecht<br />

ist. Wie ich dem Mandanten im meinem Kündigungsschreiben schon mitteilte, hoffe ich sehr, dass es<br />

Ihnen, sehr geehrte Herren Kollegen, gelingen möge, das Vertrauen des Mandanten zu behalten.<br />

Wie Sie bei Durchsicht der Akten des Scheidungsverfahrens feststellen werden, entsprach jede meiner<br />

Leistungen dem Interesse des Mandanten. Die Voraussetzungen des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB liegen nicht<br />

vor. Dennoch möchte ich dem Mandanten entgegenkommen und erteile nachstehend meine<br />

Kostenberechnung für die außergerichtliche Tätigkeit in seinem Ehescheidungsverfahren. Der<br />

Schwerpunkt in dieser Beratung lag, wie sich auch aus dem schriftlichen Entwurf meines Schreibens an<br />

die gegnerischen Kollegen vom 27.07.2005 ergibt, bei der Klärung der Folgesachen angesichts der<br />

schwierigen Rechtsfrage, ob der Ehevertrag wirksam oder sittenwidrig ist. Bei der Streitwertbestimmung<br />

bin ich zum einen von dem festgesetzten Wert gemäß Beschluss des Familiengerichts Wuppertal vom<br />

14.10.2005 für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich (11.800,00 €), zum anderen von den<br />

Werten, die sich aus dem Ehevertrag ergeben, ausgegangen. Zum Ehegattenunterhalt habe ich den<br />

Abfindungsbetrag in Höhe von 10.204,00 €, zum Vermögen den angegebenen Betrag in Höhe von 7.653,00 €<br />

zugrunde gelegt. Der meiner Kostenberechnung für die außergerichtliche Tätigkeit zugrunde liegende<br />

Gesamtstreitwert liegt daher bei 29.657,00 €.<br />

Sollte der Mandant diesem Einigungsvorschlag in der gebührenrechtlichen Angelegenheit zustimmen, so<br />

wäre noch der Restbetrag in Höhe von 366,26 € zu überweisen. Bei Überweisung dieses Betrages bis zum<br />

04.02.2006 werde ich die Akten schließen. Sollte der Mandant meinem Vorschlag nicht zustimmen, werde<br />

ich die vollständigen mir zustehenden Gebühren festsetzen lassen.<br />

75


Einen unglaublichen Witz oder auch schon völliger Realitätsverlust stellte ihre Bemerkung mit<br />

dem „erfolgreichen Abschluss am 30.05.2005 im Verfahren wegen Ehegattenunterhalts“ dar.<br />

Da verlor ich mit 75% ein Verfahren, was mir etwa 4500 € gekostet hatte, und da sprach Frau<br />

He vom Erfolg, während ich noch dabei war, meine tiefen Wunden zu lecken! Eine solche<br />

unglaubliche Bemerkung hätte ich noch nicht mal unter Drogeneinfluss vom Stapel gelassen!<br />

So ein schizophrenes Verhalten erlebte ich später noch mehrmals, als mir weitgehende<br />

Niederlagen als Siege verkauft werden sollten.<br />

Erinnern wir uns noch mal an mein harmloses Schreiben (die komplette Version vom 8.9.2005<br />

ist 7 Seiten zuvor aufgeführt), was zur Kündigung des Mandats führte: Ich bestand darauf,<br />

einige Hintergründe zum Ehevertrag dem Gericht mitzuteilen, wozu uns auch der Richter<br />

regelrecht drängte. Ohne diese Informationen, die das Gräuelmärchen von der<br />

hochschwangeren, genötigten Verlobten aus der Welt zu schaffen sollten, brauchten wir gar<br />

keinen Gerichtstermin erst vereinbaren, denn das Ergebnis einer Verhandlung wäre wieder so<br />

eine Niederlage wie Ende Mai 2005 gewesen! Dann lobte ich noch Frau He wegen ihrer Idee,<br />

was sie aber offensichtlich nicht verstanden hatte.<br />

Natürlich blieben wir bei unserem Standpunkt aufgrund dieses eben aufgeführten harmlosen<br />

Schreibens, was nicht ansatzweise das Ende des Mandats andeutete, sondern Zukunftspläne<br />

schmiedete für wesentlich erfolgreichere Verfahren. Schließlich lobte ich die Frau nicht zum<br />

Schluss meines Telefaxes, um ihr gleichzeitig die Kündigung auszusprechen, dann wäre ich<br />

wohl schizophren gewesen! Es zeigte mir, die Dame hatte fundamentale Verständnisschwierigkeiten,<br />

was mir auch schon in der letzten Verhandlung auffiel, als Anwalt M dreimal<br />

seine Aussage wiederholen musste, und ich nur peinlich wegschaute, ich mir am liebsten<br />

Ohropax in die Ohren gesteckt hätte. Ebenso war nun mal unsere letzte Niederlage vor Gericht<br />

kein Märchen, sondern bittere Realität. Aber darüber hatte sich die Frau keine Gedanken<br />

gemacht. Wir schickten ein entsprechendes Schreiben wie folgt, was ich als sehr gelungen und<br />

ausführlich empfand mit hervorragender Argumentation. Das bestätigte meine Auffassung über<br />

Manfred, wenn er sich mal Zeit nahm für eine Sache, dann war er ein Spitzenanwalt. Nur leider<br />

hatte er selten Zeit aufgrund des regelmäßigen hin und her Pendelns zwischen seinen zwei<br />

Kanzleien, eine in NRW, die andere in Ostdeutschland. Auch vertrat er noch Fälle in<br />

Süddeutschland, so dass er einen nicht unerheblichen Teil seiner Zeit auf der Autobahn<br />

verbrachte, weshalb sein Kollege MA dieses Schreiben aufgesetzt hatte, natürlich nach<br />

entsprechenden Anweisungen von Manfred.<br />

Unser Mandant hatte Ihnen den Auftrag erteilt, seine Scheidung abzuwickeln. Dieser Auftrag erfaßt neben<br />

der Tätigkeit im Scheidungsverfahren an sich auch die Abwicklung der Folgesachen, soweit keine<br />

Abtrennung erfolgt. Dieses Mandat haben Sie ohne Veranlassung unseres Mandanten niedergelegt.<br />

Ihrer weiteren Kostenrechnung Nr. 20060001 vom 04.01.2006 wird daher ebenfalls widersprochen.<br />

Außergerichtliche Kosten können ebenso wenig abgerechnet werden, da die außergerichtliche Tätigkeit<br />

nicht zu einer Erledigung der Angelegenheit vor Niederlegung des Mandates geführt hat, zumal der<br />

gefertigte Entwurf nicht an den Gegner gelangt ist. Die außergerichtlichen Kosten sind daher auf die<br />

gerichtlichen Verfahrenskosten anzurechnen. Zudem ist der Streitwert falsch berechnet.<br />

Ihr Schreiben vom 05.01.2006 hat Anlaß gegeben, auch Ihre Kostenrechnung Nr. 20050133 vom 19.07.2005<br />

zu der Unterhaltssache Land / Land 168/04 zu überprüfen. Hier kann nur eine Einigungsgebühr gemäß Nr.<br />

1003 VV RVG in Höhe von 1,0 Gebühren anstatt der Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 1,5<br />

Gebühren abgerechnet werden. Der Vergleich regelt den Trennungsunterhalt, der bereits in dem Verfahren<br />

vor dem Amtsgericht S. rechtshängig war. Die Verweisung des Verfahrens an das Amtsgericht W. beseitigt<br />

die bestehende Rechtshängigkeit nicht. In diesem Verfahren konnte daher wie folgt abgerechnet werden:<br />

[Die genaue Berechnung können wir uns hier ersparen!]<br />

76


Ich fordere Sie auf, die bereits gezahlten Gebühren aus dem Scheidungsverfahren in Höhe von 800,00 €<br />

sowie die Überzahlung aus dem Unterhaltsverfahren in Höhe von 238,96 €, gesamt 1.038,96 € bis zum<br />

30.01.2006 auf unser Anderkonto zu überweisen, damit die Sache abgeschlossen werden kann.<br />

Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werde ich mir von unserem Mandanten Klageauftrag erteilen lassen.<br />

Anwältin He blieb stur, und es wir reichten die Klage beim Amtsgericht Hagen ohne weiteren<br />

Wortwechsel ein, mit Anwälten macht man kurzen Prozess. Auf einen Abdruck der brillanten,<br />

sehr detaillierten und mal absolut fehlerlosen Klage verzichte ich, enthielt diese doch die schon<br />

bekannten Punkte aus den vorherigen Schreiben an Frau He. Wir forderten insgesamt 1039 €<br />

entsprechend verzinst, und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen. Wir<br />

verwiesen außerdem auf die ungerechtfertigte Kündigung des Mandats, durch die doppelte<br />

Kosten aufkamen, so dass wir die 800 € Vorschuss zurückfordern mussten. Danach führte mein<br />

Anwalt eine korrekte Berechnung der bisherigen Kosten auf, die um 239 € niedriger ausfiel,<br />

weshalb wir diesen Betrag ebenfalls zurück haben wollten.<br />

Wechseln wir mal wieder die Fronten und beschäftigen wir uns mal wieder mit der<br />

Hauptsache, nämlich der eigentlichen Scheidung.<br />

Mittlerweile war es Februar, zwei Jahre zuvor hatte ich die Scheidung eingereicht, aber es tat<br />

sich nichts. Ich wartete auf einen neuen Gerichtstermin, den wir beantragt hatten, aber meine<br />

Frau zögerte diesen hinaus, indem sie die noch fehlenden Rentenunterlagen der<br />

Rentenversicherung vorenthielt. Ohne diese konnten ihre Rentenansprüche nicht berechnet<br />

werden, und ohne diese Berechnung konnte oder wollte die Richterin keinen neuen Termin<br />

anberaumen. Ferner wurde auch unser Angebot nicht erwidert bezüglich des gelockerten<br />

Ehevertrages. Die Verzögerungstaktik war leicht durchschaubar, denn ich sollte möglichst<br />

lange Unterhalt zahlen. In den 2 Jahren der Scheidung waren das nur allein an meine Frau<br />

schon gut 8.000 Euro. Und sie nutzte es aus, denn wenn der Ehevertrag ungültig sein sollte,<br />

gäbe es keinen Unterhalt mehr, daher also diesen Tag möglichst weit hinauszögern!<br />

Aber langsam wurde die Richterin selber ungeduldig und zornig, schließlich wollte sie<br />

den Fall endlich vom Tisch haben. Also schickte sie zwei Mahnungen an unseren Gegner,<br />

wobei sogar mit Ordnungsgeld gedroht wurde. Für mich hatten diese Mahnungen theoretisch<br />

taktische Vorteile, denn die Richterin war sauer, was sich theoretisch auf ihr späteres Urteil<br />

auswirken konnte. Mir gefiel anfangs die Richterin, ich hatte wieder Hoffnung, siegreich aus<br />

dem Kampf um den Ehevertrag hervorzugehen. Allerdings sollte ich diese Juristin später als<br />

völlig unakzeptabel kennen lernen, hervorgerufen durch eine unglaubliche Gerichtscomedyshow.<br />

Das abgelehnte Angebot<br />

Nachdem nun die Richterin die Gegenseite nach langem Schweigen aufgefordert hatte, Stellung<br />

zu unserem Angebot zu beziehen, erreichte uns nach langer Zeit ein Schriftsatz unseres<br />

Gegners. Als Stellungnahme oder Antwort möchte ich ihn nicht bezeichnen, denn auf unser<br />

Angebot wurde in keiner Weise wie so oft eingegangen. Stattdessen wurde wieder das schon<br />

monotone Gräuelmärchen von der hochschwangeren genötigten Ehefrau wiederholt, die nur<br />

unterschrieb, um ein eheliches Kind zu gebären. Ebenso wurde wie bei diesem Anwalt üblich<br />

gelogen auf Teufel komm raus. So wurde etwa mein Angebot an meine Frau bestritten, den<br />

Ehevertrag vor der Hochzeit von einem Anwalt auf meine Kosten untersuchen zu lassen. Mir<br />

taten wieder einmal die Anwaltsgehilfinnen leid, die diese Gräuelmärchen tippen mussten, die<br />

77


dabei bestimmt Rotz und Wasser heulten, abends mit verheulten Augen nach Hause gingen.<br />

Mensch M, schreib Drehbücher für Rosamunde Pilchner oder moderne Märchen, Phantasie<br />

haste ja genug, aber verschone mich mit solchen Phantasien, dachte ich!<br />

Dies war wieder einmal der verzweifelte und primitive Versuch, den Ehevertrag als<br />

sittenwidrig und somit für nichtig zu erklären. Anders ging es auch nicht, denn inhaltlich war<br />

der in Ordnung! Irgendwie lebte dieser Anwalt noch im letzten Jahrhundert, dieser Eindruck<br />

kam bei mir auf. Wie viele wilde Ehen gibt es heutzutage, in denen auch Kinder in die Welt<br />

gesetzt werden, wohlgemerkt unehelich. Folglich ist es heute keine Schande mehr, uneheliche<br />

Kinder zur Welt zu bringen. Eine Schweinerei war allerdings das Leugnen des Angebotes, sich<br />

vor Unterzeichnung des Ehevertrages von einem Anwalt beraten lassen zu können. Dennoch<br />

unterlief dem Anwalt meiner Frau meines Erachtens ein schwerer taktischer Fehler: Er leugnete<br />

nicht die Ankündigung des Ehevertrag lange vor der Eheschließung! So konnte unser Gegner<br />

nicht den Eindruck schinden, die Schwangerschaft wurde ausgenutzt, aus heiterem Himmel<br />

einen Ehevertrag der angehenden Gattin unterzuschieben. Auch war es ein weiterer taktischer<br />

Fehler, unser Angebot abzulehnen, speziell das Angebot auf Rentenausgleich. So konnte die<br />

Richterin argumentieren, selbst Rente ist garantiert, der Ehevertrag ist mit der<br />

Zusatzvereinbarung moderat. Auch wurde sehr wahrscheinlich der Zorn der Richterin geschürt<br />

aufgrund der Starrsinnigkeit und Kompromisslosigkeit unseres Gegners. Also Dinge, die unsere<br />

Chancen theoretisch erhöhen konnten, aber ich sollte mich sehr irren….<br />

Wir beantragten schnellstmöglich einen Gerichtstermin, denn nur die Richterin konnte das<br />

Märchen von der Nötigung beenden. Allerdings war mir bei diesem Gedanken nicht ganz wohl<br />

zu Mute, denn wenn solche Gräuelmärchen bei der Vorsitzenden Mitleid erzeugte, und nur dies<br />

konnte das Ziel des Gegners sein, dann musste ich mit einer teuren Niederlage rechnen!<br />

Nervös wartete ich seit dem Schreiben auf den Gerichtstermin, denn mein Kopf war blockiert.<br />

Insbesondere die Forderung der Gegenseite nach nachehelichem Unterhalt ließ meinen<br />

Fluchtgedanken wieder aufkeimen im Falle meiner Niederlage. Nur ein gültiger Ehevertrag<br />

konnte diese Forderung abblocken. Nachfolgend das Gräuelmärchen der Gegenseite:<br />

widersprechen wir einer Abtrennung des Verfahrens.<br />

Unstreitig ist zwischen den Parteien, dass die Eingehung der Ehe vom Abschluss des Ehevertrages<br />

abhängig gemacht worden ist. Das ergibt sich aus der Protokollerklärung der Parteien vom 30.05.2005. Es<br />

war allerdings so, dass nicht die Antragsgegnerin sondern der Antragsteller die Eheschließung vom<br />

Abschluss des Ehevertrages abhängig machen wollte, wie es sich auch aus dem Schriftsatz vom<br />

18.01.2006 ergibt. Die Antragsgegnerin ihrerseits sah sich genötigt, in den Vertrag einzuwilligen, es<br />

sei denn, sie hätte das Kind, dessen Geburt unmittelbar bevorstand, außerehelich gebären müssen. Weil<br />

die Antragsgegnerin dies nicht wollte musste sie - wohl oder übel - in den Ehevertrag einwilligen. Bestritten<br />

wird die Behauptung des Antragstellers, er habe der Antragsgegnerin im Jahr 1988 vor Abschluss des<br />

Ehevertrages angeboten, den Vertrag durch einen Anwalt ihrer Wahl prüfen zu lassen. Letztendlich wird es<br />

auf die Behauptung des Antragstellers aber auch nicht ankommen, weil er nicht gewillt war, zu den<br />

gesetzlichen Bedingungen zu heiraten. Diesen Umstand beschreibt der Antragsteller sehr ausführlich im<br />

Schriftsatz vom 18.01.2006.<br />

Nach alledem bestand eine Zwangslage bei Abschluss des Ehevertrages. Folge der Zwangslage ist nicht<br />

etwa nur, dass es dem Antragsteller derzeit versagt ist, sich auf den Vertrag zu berufen. Folge der<br />

Zwangslage ist vielmehr die Nichtigkeit des gesamten Vertrages wegen Sittenwidrigkeit.<br />

Das Gericht wird gebeten, dem Antragsteller im Hinblick auf den Verbundantrag nachehelicher Unterhalt<br />

aufzugeben, die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Wir gestatten uns den Hinweis darauf, dass die<br />

Auskunftsverpflichtung im Hinblick auf den nachehelichen Unterhalt nicht dadurch erledigt wird, dass<br />

bereits wegen des Trennungsunterhaltes Auskunft erteilt worden ist.<br />

Wir ließen uns diese Unwahrheiten nicht gefallen und schrieben zurück, damit ich nicht in<br />

einem falschen Licht erschien. Schließlich wurde wieder die alte Leier von der genötigten<br />

78


hochschwangeren Frau abgespult, wobei gelogen wurde ohne Ende. Diese Taktik fand ich<br />

bemerkenswert, denn unser Gegner konnte keine Lücken zum ausschlachten in meinem<br />

Ehevertrag finden, zu sehr war dieser mit doppeltem Boden abgesichert, also musste Mitleid<br />

erweckt werden, indem man die Mär von der genötigten hochschwangeren Ehefrau immer<br />

wieder runter leierte. Ich wollte ihm schon den Tipp geben, sich einen Leierkasten anfertigen<br />

zu lassen, der, wenn man an der Kurbel dreht, gesprochener Text über die genötigte<br />

hochschwangere Frau ertönt. Um aber nicht eine Klage wegen Beleidigung am Hals zu haben,<br />

gab ich diesen Gedanken schnell auf.<br />

Allerdings zeigte diese Argumentation auch die völlig mangelhafte Logik des gegnerischen<br />

Anwalts, denn obwohl wir auf den jahrelangen Plan für den Ehevertrag verwiesen, dieser<br />

wurde bekanntlich gut drei Jahre vor der Eheschließung angekündigt, wurde die alte Leier von<br />

der Nötigung weiter abgespult nach dem Motto, schon die frühe Ankündigung war eine<br />

Nötigung, folglich wurde meine Frau über drei Jahre lang genötigt, bis sie dann im 40. Monat<br />

der Schwangerschaft unterschreiben musste. Wäre ein solcher Blödsinn von meiner Frau<br />

gekommen, hätte ich Verständnis gehabt, halt Niveau miserabler Hauptschulabschluss, aber<br />

Anwälte sollen angeblich Abitur und studiert haben. Kein Wunder, dass ich Herrn M überhaupt<br />

nicht mehr für voll nahm. Zum Glück hatte ich Zeugen, die bei Bedarf ausgesagt hätten, wie<br />

lange der Ehevertrag schon angekündigt wurde. Ich gebe zu, bis zum 9. August 2006 haben<br />

mein Anwalt und ich uns über diese Mitleidstour lustig gemacht, dass man aber zumindest<br />

beim Amtsgericht damit unter gewissen Umständen durch kommt, das sollten wir noch bitter<br />

erfahren! Nun aber zu unserer Antwort an den Gegner:<br />

Die Antragsgegner versucht durch ihre Verfahrensbevollmächtigten den zwischen den Parteien des<br />

Rechtsstreits geschlossenen Ehevertrag einem vollkommen falschen Licht erscheinen zu lassen.<br />

Offensichtlich vertritt die Antragsgegnerin die Ansicht, dass jeder Ehevertrag sittenwidrig ist.<br />

Nur dann wäre der hier zwischen den Parteien des Rechtsstreits geschlossenen Vertrags sittenwidrig und<br />

nichtig. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Tatsächlich geht die Antragsgegnerin auf die Argumentation des<br />

Antragstellers nicht ein. Dieser hat in dem Schriftsatz vom 18.01.2006 eingehend dargelegt, dass die<br />

Parteien sich vor der Verlobung bereits einig waren, dass ein Ehevertrag geschlossen werden sollte, um<br />

für den Fall der Scheidung die Auseinandersetzungen, die der Antragsteller bei der Scheidung seiner Eltern<br />

miterleben mußte, zu vermeiden. Auch die Antragsgegnerin wird einräumen müssen, dass nur ein<br />

Ehevertrag derartige Auseinandersetzung vermeiden kann. Auch ist auffällig, dass die Antragsgegnerin<br />

den tatsächlichen Inhalt des Vertrages, nicht angreift. Tatsächlich enthält dieser, wie eingehend dargelegt<br />

ist, keine sittenwidrigen Regelungen. Offensichtlich will die Antragsgegnerin von dem geschlossenen<br />

Vertrag ganz abrücken, ohne hierfür Argumente, gleich welcher Art ins Feld führen zu können.<br />

Die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass sie aus einer Zwangslage heraus den Ehevertrag<br />

geschlossen habe, trifft nicht zu. Wie bereits vorgetragen, bestand Einigkeit zwischen den Parteien, das ein<br />

Ehevertrag geschlossen werden sollte. Als nunmehr die Schwangerschaft der Antragsgegnerin der<br />

Auslöser für die geplante Eheschließung war, sollte auch der Ehevertrag geschlossen werden. Im übrigen<br />

hat der Antragsteller auch der Antragsgegnerin ausdrücklich angeboten, den Vertrag von einem Anwalt<br />

ihrer Wahl prüfen zu lassen. Der hierzu angebotene Beweis mag erhoben werden. Die Antragsgegnerin<br />

muß sich schon der Mühe unterziehen, darzulegen, worin im einzelnen die Sittenwidrigkeit der Regelung<br />

des Ehevertrages liegen soll. Allein der Umstand, dass dieser im Zusammenhang mit der Eheschließung<br />

und der bestehenden Schwangerschaft geschlossen wurde, begründet dies nicht. Eine Zwangslage, wie sie<br />

die Antragsgegnerin zu konstruieren versucht, liegt nicht vor.<br />

Ebenso geht die Antragsgegnerin auch mit keinem Wort auf das Angebot des Antragstellers, mit dem<br />

dieser die Situation der Antragsgegnerin, über den Ehevertrages hinaus verbessern will, nicht ein.<br />

Die Antragsgegnerin ist an den Ehevertrag gebunden, da Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit nicht<br />

gegeben sind.<br />

Demgemäß besteht auch kein Unterhaltsanspruch für den Zeitraum nach Rechtskraft der Scheidung, so<br />

dass das Auskunftsverlangen ins Lehre geht. Das Gericht müsste zunächst über die Frage der Wirksamkeit<br />

des Ehevertrages entscheiden, bevor es zu der Frage der Auskunftserteilung kommen kann.<br />

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen regt der Antragsteller noch einmal ausdrücklich an,<br />

ein Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen, um die ggf. noch offen stehenden Fragen zu<br />

erörtern.<br />

79


Die Sache mit der Anlage U<br />

Es war sehr still geworden um Anwalt M. Auf einige Schreiben von uns reagierte er nicht,<br />

sollte er etwa seine Umsatzziele aufgegeben haben, sein stattlicher Fuhrpark keine<br />

Auffrischung mehr benötigen? Zu früh gefreut! Seine zeitweilige Stille nutzte er aus, um<br />

neue Strategien, oder besser gesagt Phantasien, zu entwickeln, richtig Kasse zu machen auf<br />

Kosten seiner Mandanten und Gegner. Zwar konnte er dieses Mal nur etwa 300 Euro verdienen<br />

durch eine Provokation, die zur Klage führte, aber immerhin schnell verdientes Geld!<br />

Schließlich musste er dafür nur etwa eine Stunde vor Gericht sitzen und die Niederlage<br />

miterleben, die seiner Mandantin aber immerhin gut 700 Euro kostete. Da meine Frau eh<br />

finanziell schon am Ende war, u.a. auch, weil sie nicht mit Geld umgehen konnte seit Kindheit<br />

an, Inkassoabteilungen mittlerweile meiner Frau häufiger schrieben, tat sie mir ein wenig leid.<br />

Aber sie vertraute ihrem Anwalt blind, obwohl ich sie immer wieder vor diesen juristischen<br />

Kaufleuten und Rechtsschamanen gewarnt hatte. Nun, einige Leute lernen nur auf die teure<br />

Weise.<br />

Aber wieder zurück zum Umsatzexperten Anwalt M. Für ihn ein respektabler Verdienst, auch<br />

wenn er beim provozierten Anordnungsverfahren aufgrund seiner viel zu hohen<br />

Unterhaltsberechnung über ein Mehrfaches herausholte.<br />

Im Mai 2005 erhielt ich von Anwalt M. ein Schreiben direkt nach Hause, ein völlig unübliches<br />

Vorgehen. Darin wies er mich darauf hin, dass ich für steuerliche Nachteile meiner Frau<br />

aufkommen musste bei Geltendmachung der Anlage U. Das war mir bekannt, war es doch<br />

gesetzlich auch festgelegt, sein Hinweis daher völlig überflüssig. Natürlich bestätigte ich diese<br />

Regelung und erhoffte den Erhalt der Anlage, um endlich meine Einkommensteuererklärung<br />

machen zu können, da ich allein durch die Anlage U eintausend Euro vom Finanzamt zurück<br />

bekam. Schließlich kann man den Unterhalt an seine Frau steuerlich absetzen.<br />

Die Anlage U war ausgefüllt mit 12 * 335 Euro als absetzbaren Betrag, wobei ich bestätigen<br />

musste, die Nachteile auszugleichen, die sich für meine Frau eventuell ergaben. Erst war ich<br />

euphorisch, konnte ich doch mein Nettoeinkommen durch die monatlichen Sonderkosten von<br />

335 Euro erhöhen. Schließlich war es an der Zeit, meinen finanziellen Fall zu stoppen, der<br />

besonders durch die 1400 Euro Nachzahlung an meine Frau durch den Gerichtsbeschluss<br />

beschleunigt wurde. Meine Anwältin hatte mich schon früher vor dieser Anlage U gewarnt, da<br />

sie versteckte Kosten beinhaltete. Wurde diese geltend gemacht, musste auch der Unterhalt an<br />

den Ehepartner versteuert werden. Der Unterhalt wird dem Einkommen des Ehepartners<br />

aufaddiert, so dass erhöhte Lohnsteuer die Folge ist, die der Unterhaltspflichtige tragen muss.<br />

Ich rechnete mal selber durch: 1300 Euro Gehalt meiner Frau ergeben 47 Euro Lohnsteuer,<br />

16635 Euro dagegen schon 136 Euro! Meine Nachzahlung für die Einkommenssteuererklärung<br />

meiner Frau betrugen dann (136 – 47) € * 12 = 1068 €. Netto hätte ich monatlich 140 Euro<br />

mehr, was pro Jahr 1680 Euro ausmachen, Gewinn scheinbar 612 Euro per anno. Davon bekam<br />

aber später 3/7 meine Frau, vorausgesetzt ich wurde nicht sogar dadurch im Kinderunterhalt<br />

hoch gestuft. Schließen wir diesen Fall aus, bleiben mir somit 350 Euro im Jahr, also 29 Euro<br />

im Monat mehr! Dafür zum Finanzamt laufen und sich mit denen rumschlagen für lächerliche<br />

29 Euro? Nein danke! Interessant und unglaublich ist die Tatsache, dass der begünstigte<br />

Ehepartner den Unterhalt nicht versteuern braucht, wenn von der Anlage U kein Gebrauch<br />

gemacht wird!<br />

Bei mir war die Stimmung mal wieder auf dem Nullpunkt. Mir wurde mal wieder bewusst,<br />

dass ich ausgenommen wurde, und die steuerliche Vergünstigung nur eine Farce war. Dennoch<br />

erklärte ich Anwalt M, mein Einverständnis, die steuerlichen Nachteile meiner Frau<br />

auszugleichen. Aber es tat sich nichts, obwohl mittlerweile ein Jahr vergangen war, und auch<br />

80


ein Ultimatum im Mai 2006 meines Anwaltes blieb ergebnislos. So mussten wir leider die<br />

Klage einreichen, denn ich brauchte das Geld vom Finanzamt, schließlich war mein Konto<br />

schon fast am Anschlag nach dieser nun schon fast zweieinhalb Jahre andauernden und<br />

kostspieligen Scheidung. Ich schloss nicht aus, der Gegner hielt nun absichtlich die Anlage U<br />

zurück, um mir den finanziellen Todesstoß zu verpassen. Da ich völlig überraschend von<br />

meiner Verwandtschaft, genauer gesagt meiner Mutter, ein Geldgeschenk in Höhe von 2000<br />

Euro erhielt, konnte ich mir eine Klage leisten, was andernfalls nicht möglich gewesen wäre,<br />

war doch Anwalt K ein Meister bei Vorschüssen, in diesem Fall ging es um 504 €. Diese<br />

Klage drucke ich hier nicht ab, da es nur ein Nebenkriegsschauplatz war. Kurz<br />

zusammengefasst, stützte sich diese auf § 10 Abs. 1 EStG zur Erklärung über die<br />

Einkommensteuer. Mein Anwalt machte daraus eine zweiseitige Klage, die wieder einmal<br />

viel Laberei enthielt. Diese hatte ich zwei Jahre später wieder verwenden können, allerdings<br />

um die Hälfte gekürzt, ohne hierbei Kritik von der Richterin zu erhalten.<br />

Interessant war aber auch das peinliche Verhalten meines alten Klassenkameraden und<br />

Anwalt K. Etwa 10 Tage nach der Klageeinreichung erhielt ich eine Mail von ihm,<br />

er erst nach Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 504 Euro die etwa<br />

165 Euro an die Gerichtskasse überwies. Ohne die Zahlung würde das Gericht gar<br />

nicht erst die Klage bearbeiten und zustellen. Mein Vater stellte zurecht die Frage, ob<br />

der Bengel aus dem letzten Loch pfiff. Dieses Misstrauen gegenüber einem alten<br />

Klassenkameraden schon bei lächerlichen Summen wie die 150 Euro an die Gerichtskasse<br />

ließ mich nachdenklich werden. Ich überprüfte seinen detaillierten Kostenvoranschlag genauer.<br />

Da waren selbst schon Termingebühren in Höhe von 102 Euro netto aufgeführt,<br />

obwohl der Gerichtstermin noch gar nicht feststand, dieser ohne weiteres erst in einem<br />

Jahr stattfinden konnte, wobei auch die Möglichkeit des schriftlichen Verfahrens bestand,<br />

sprich ohne Gerichtsverhandlung, und diese 102 € dann entfielen. Ich kam mir langsam wie<br />

eine Bank vor, die fleißig Kredite zahlte, allerdings zu 0 % Zinsen. Bei dem Vorschuss für die<br />

Scheidung hatte ich schon alle Gebühren bezahlt, die cirka um den Faktor 5 höher lagen, aber<br />

jetzt war Feierabend. Ich mailte meinem so genannten Klassenkameraden und Anwalt, dass ich<br />

die Termingebühr nebst Mehrwertsteuer erst unaufgefordert zahlte, wenn der Termin auch<br />

feststand. Schließlich konnte ich nicht schon Angelegenheiten vorfinanzieren, die vielleicht mal<br />

in einem Jahr stattfinden, wenn überhaupt. So konnte ich den Vorschuss um über 100 Euro<br />

senken. Und mein Rechtsbeistand wagte nicht, mir auch im geringsten zu widersprechen, zu<br />

peinlich war ihm wohl selber diese Sache.<br />

Ich gebe zu, bei dem Gedanken, jetzt auch noch an einer dritten Front zu kämpfen,<br />

nämlich erstens die Scheidung, zweitens gegen Anwältin He wegen deren<br />

Mandatsniederlegung und drittens wegen der Anlage U, wurde ich langsam kraftlos<br />

und depressiv. Zweieinhalb Jahre Kampf gegen meine Frau und verschiedene Anwälte<br />

zehrten langsam an mir. Ich sehnte mich dem Ende der Scheidung entgegen, ich war<br />

vor Ungewissheit und Ungeduld langsam am abdrehen. Ich unternahm einen Schritt, den<br />

ich als überzeugter Naturwissenschaftler früher nie gemacht hätte: Ich wendete mich an einen<br />

Wahrsager. Schließlich schaute ich immer öfter mir abends Astro TV an. Und diese<br />

Sendung brachte mich auf den Gedanken zu fragen, wann endlich meine Scheidung<br />

beendet sei. Man sagte mir Ende August bis Mitte September 2006 voraus, also noch zwei<br />

volle und für mich endlose Monate, wobei ich ziemlich gut wegkommen sollte im Urteil.<br />

Allerdings geschah das scheinbare Wunder schon früher und völlig anders….<br />

81


Der Weg zum Semifinale<br />

Anfang Juli war es endlich soweit, ein Gerichtstermin zur lange erwarteten Verhandlung<br />

wurde endlich angekündigt, nämlich zum 9. August 2006. Mir fiel ein Stein vom Herzen.<br />

Lebte ich bisher in der Ungewissheit, wie es weiter ginge, nämlich müsse ich für die<br />

Exfrau lebenslang weiter zahlen, wird mein ganz alleiniges Lebenswerk namens Eigentumswohnung<br />

auf dem momentan kaputten Immobilienmarkt verscherbelt, um der Ex die<br />

Hälfte davon auszuzahlen, so konnte sich nun das Ende abzeichnen. Im Endeffekt ging es<br />

also um meinen Ehevertrag, der mit Gräuelmärchen durch unseren Gegner heftig beschossen<br />

wurde. Meine beruflichen Pläne machte ich von dem Urteil abhängig. Für den Supergau eines<br />

ungültigen Ehevertrags blieb mir nur die Freiberuflichkeit mit Tricks oder das Arbeiten im<br />

Ausland übrig. Beides allerdings keine ermutigenden Gedanken. Daher fieberte ich dem<br />

9.8.2006 entgegen, der Tag, der die Fortsetzung meines Lebens bestimmen sollte.<br />

Ich rief freudig meinen Anwalt an, der natürlich auch eine Ladung zu diesem Gerichtstermin<br />

bekommen hatte. Dort bekam ich gleich einen Dämpfer, denn er glaubte noch nicht so richtig<br />

an das Ende der Scheidung, da unser Gegner einer Einigung aus dem Weg ging. Somit bestand<br />

die Möglichkeit, dass der Richter neue Termine anberaumen musste, in der Hoffnung, die<br />

werden sich schon bis dahin einigen. Ich konnte die pessimistischen Gedanken meines<br />

Anwaltes verstehen, wusste ich doch selbst am besten, der generische Anwalt war ein<br />

Meister im zeitlichen Ausdehnen von Scheidungen durch Erfinden von fiktiven Problemen,<br />

was man teilweise auch Verleumdungen nennen konnte. Meine erste Anwältin hatte sich nicht<br />

umsonst bei mir darüber verbal ausgeheult. Dieses Horrorszenario verfolgte mich später sogar<br />

im Schlaf. So machte ich mir Gedanken, wie es weiter ging, sollte ich immer noch nicht<br />

geschieden sein. Erstens war ganz klar eine trickreiche und nicht ganz ungefährliche<br />

Freiberuflichkeit angesagt, und zweitens hätte ich meinem Anwalt dann das Mandat entziehen<br />

müssen, um auf die Kostenbremse zu treten. Meine finanziellen Grenze erreichte ich so<br />

langsam, auch wenn diese sich durch eine Schenkung meiner Mutter um wenige Monate<br />

verschob. Mich allein vor Gericht zu verteidigen mit eventueller anwaltlicher Beratung vorher<br />

traute ich mir locker zu, denn die Anwälte waren für mich bisher keine Hilfe gewesen. Diese<br />

Idee inspirierte mich, zumal ich zwischenzeitlich eine Frau kurz kennen gelernt hatte, die ihre<br />

Scheidung ohne Anwalt durchzog, nachdem sie vorher mit Anwälten in einer anderen<br />

familienrechtlichen Sache übelste Erfahrungen gemacht hatte. Ebenso beflügelte mich der<br />

Gedanke, da mein eigentlicher Gegner nur ein bestenfalls mittelmäßiger Jurist war mit<br />

bedenklichen Schwächen in der Logik, wenngleich ein unschlagbarer Fachmann im Erzeugen<br />

von Umsatz. Und da ich eh ernsthaft plante, ihm ein standesrechtliches Verfahren anzuhängen<br />

vor der Anwaltskammer Hamm für den Fall, dass er die Anlage U Klage provozierte ohne das<br />

Wissen meiner Frau, war es ein zusätzliches Mittel, ihn unter Druck zu setzen. Schließlich<br />

besteht generell bei so einem standesrechtlichen Verfahren im schlimmsten Fall die Gefahr,<br />

die Lizenz zu verlieren, was einem Berufsverbot nahe kommt.<br />

Kurze Zeit später erhielt ich allerdings noch einen Schriftsatz unseres Gegners, nachdem<br />

dieses Schreiben 4 Wochen lang gereift war bei meinem Anwalt, nicht das erste Mal.<br />

Auf dieses Schreiben möchte ich nur kurz eingehen, fiel doch Anwalt M seit zweieinhalb<br />

Jahren nichts Neues ein. Seine Masche mit der genötigten hochschwangeren Frau, die<br />

zur Unterschrift des Ehevertrages genötigt wurde, setzte er fort, seinen Leierkasten bediente er<br />

Tag und Nacht. Allerdings umschrieb er diesen Umstand mit so düsteren Farben, dass ich<br />

zeitweise dachte, Anwalt M las gerade Charles Dickens Romane, die oft im Umfeld der Armut<br />

spielten. Wirklich neu, wenngleich auch äußerst primitiv, war sein Versuch, mich als<br />

schlechten Vater zu titulieren, der den Kontakt zu seinen Kindern abgebrochen hatte. Mit dieser<br />

Halbwahrheit räumte ich in meinem anschließenden Schreiben an meinen Anwalt auf.<br />

Allerdings fiel mir erstmalig auf, der Anwalt meiner Nochfrau bekam die Realität mittlerweile<br />

82


nicht mehr mit. So schrieb er, meiner Frau sei der Arbeitsmarkt faktisch verschlossen aufgrund<br />

nicht erfolgter Berufsausbildung, so hatte (oder wollte) er nicht mitbekommen, dass sie sich<br />

beruflich ganz hervorragend zur stellvertretenden Filialleiterin einer größeren Bäckerei<br />

entwickelt hatte. Klar, der Anwalt hatte nur noch eine billige Chance: Mitleid zu erwecken<br />

unter Ignorierung der Realität, die prozessuale Wahrheitspflicht spielte bei ihm eh keine Rolle<br />

mehr! Der Satz mit dem Arbeitsmarkt regte mich besonders auf. Anders ausgedrückt sage er<br />

mir damit, seine Mandantin hatte keinen Bock auf Schule und Lehre, nun halten sie ihre Frau<br />

für den Rest des Lebens am Fressen, den Letzten beißen die Hunde nach dem BRD<br />

Familien(un)recht! Sehen wir uns diesen schon langweiligen Schriftsatz ausschnittsweise an:<br />

Aufgrund des Geständnisses zu Protokoll vom 30.05.2005 hat das Gericht davon auszugehen, dass die<br />

Eingehung der Ehe vom Abschluss des Ehevertrages abhängig gemacht worden ist. Ohne Abschluss des<br />

Ehevertrages hätte der Antragsteller die Antragsgegnerin nicht geheiratet. In Anbetracht des<br />

Ausbildungsstandes der Antragsgegnerin - abgebrochene Lehrlingsausbildung -, der bevorstehenden<br />

Geburt des Sohnes und der sich daraus abzeichnenden Unmöglichkeit, sich selbst zu nähren, blieb<br />

der Antragsgegnerin nichts anderes übrig, als in den Vertrag einzuwilligen. Bestritten wird die Behauptung<br />

des Antragstellers, es sei der Antragsgegnerin angeboten worden, den Vertrag von einem Anwalt ihrer<br />

Wahl prüfen zu lassen. Letztlich jedoch kann die Frage aber auch dahingestellt bleiben, weil der<br />

Antragsteller eben diesen Vertrag so hat beurkundet wissen wollen. Wie bereits vorgetragen, ergibt sich<br />

die Sittenwidrigkeit des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages aus der einseitigen<br />

Benachteiligung der Antragsgegnerin, nämlich<br />

1. Verzicht auf Zugewinnausgleich<br />

2. Verzicht auf den Versorgungsausgleich<br />

3. Verzicht auf nachehelichen Unterhalt<br />

4. Widmung des Hausrates zum Alleineigentum des Ehemannes.<br />

Auch die Bestimmungen des § 7 machen deutlich, dass der Antragsteller die Zwangslage der<br />

Antragsgegnerin ausgenutzt hat, weil auch im § 7 die Antragsgegnerin in erheblichem Umfang auf<br />

nacheheliche Unterhaltsansprüche verzichten musste.<br />

Dass sich der Notar genötigt sah, im Schlussteil des Vertrages - Ziff. 3 -darauf hinzuweisen, dass die vom<br />

Gesetzgeber geschaffene, in sich geschlossene Regelung der Scheidungsfolgen weitgehend außer Kraft<br />

gesetzt werde, rechtfertigt keine Milderung des Prüfungsmaßstabes (so auch BGH NJW 2004, 930).<br />

Auch ist das Angebot des Antragstellers nicht akzeptabel, die Antragsgegnerin gegen Zahlung von<br />

12.000,00 € neuerlich in den alten Ehevertrag einwilligen zu lassen. Die Antragsgegnerin hat die<br />

gemeinschaftlichen Kinder großgezogen; der Kontakt zwischen dem Kindesvater und den Kindern ist<br />

durch den Kindesvater abgebrochen worden. Die Antragsgegnerin ist ungelernt, nunmehr 42 Jahre alt und<br />

hat kaum Möglichkeiten, die Defizite im Erwerb einer Bildung auszugleichen. Der Arbeitsmarkt ist für die<br />

Antragsgegnerin faktisch verschlossen. Es ist nach alledem der Antragsteller in der Pflicht, nacheheliche<br />

Solidarität zu üben.<br />

Diese Anschuldigungen ließ ich nicht auf mir sitzen und schrieb sofort eine Gegendarstellung<br />

an meinen Anwalt, auch wenn er das Schreiben erst kurz vor dem Gerichtstermin abschicken<br />

sollte, damit vor dem Termin nicht noch mehr Blödsinn verzapft werden konnte.<br />

Ferner wies ich meinen Anwalt auf die vierwöchige Verzögerung hin bei der Zustellung des<br />

gegnerischen Schreibens und verbat mir für die Zukunft solche Missstände. Auf folgende<br />

weitere Punkte ging ich in meinem langen Fax ein, die eine gute Vorlage für unseren<br />

Schriftsatz darstellen sollten:<br />

1.<br />

Trotz Schwangerschaft hätte meine Frau nicht heiraten müssen. Die Unmöglichkeit, sich zu<br />

nähren (was für ein schaurige Vorstellung!), hätte nicht bestanden, da ich im Unterhalt für Frau<br />

und Kind hätte aufkommen müssen. Für erstere so lange, bis eine Kindesbetreuung nicht mehr<br />

ganztägig notwendig gewesen wäre. Außerdem lebten wir in einem Zeitalter, in dem immer<br />

83


mehr Frauen auch ohne Trauschein Kinder in die Welt setzen, eine Heirat keine Notwendigkeit<br />

war. Dass es sich hierbei nicht um hunderttausende genötigter Frauen handelt, muss wohl nicht<br />

erwähnt werden. Interessant fand ich in diesem Zusammenhang, die Gegenseite leugnete die<br />

Ankündigung eines Ehevertrages mit der Verlobung Mitte 1985 nicht.<br />

2.<br />

Nach einem Grundsatzurteil des BGHs von 2004 konnten die Parteien weitgehend selber<br />

den Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt festlegen, womit eine Sittenwidrigkeit<br />

nicht gegeben war. In Sachen Versorgungsausgleich hatte ich nachgebessert, was aber<br />

nicht angenommen wurde.<br />

3.<br />

Zu würdigen war meines Erachtens der Hinweis des Notars zum Schluss zu den möglichen<br />

Folgen des Ehevertrages. So wusste meine Frau, was sie unterschrieb, die Gegenseite also<br />

nicht mit dem Argument aufwarten konnte, aufgrund mangelhafter Ausbildung hatte meine<br />

Ehefrau nichts mitbekommen.<br />

4.<br />

Ferner räumte ich mit der Unwahrheit auf, den Kontakt zu den Kindern abgebrochen zu haben!<br />

Richtig dagegen war, aufgrund des Verhaltens meiner Kinder anlässlich meines Geburtstages<br />

(kein Erscheinen, Tochter gratulierte nicht), trat eine kleine Pause ein. Allerdings hatte meine<br />

Tochter für Mitte Juli einen einwöchigen Urlaub bei mir angekündigt, was nicht näher<br />

kommentiert werden muss. Mein Sohn hatte zu diesem Zeitpunkt den Kontakt zu mir<br />

unterbrochen, da ich ihm eine von der Mutter angestiftete Straftat nachweisen konnte , die<br />

Durchsuchung meines PCs und Verbreiten von Dokumenten in der Öffentlichkeit, wodurch ich<br />

einen Schaden von ca. 8630 Euro hatte.<br />

5.<br />

Der Arbeitsmarkt war für meine Frau keineswegs verschlossen! Sie hatte sich respektabel zur<br />

stellvertretenden Filialleiterin einer Bäckerei hochgearbeitet. Ferner haben wir in der<br />

Bundesrepublik Millionen Menschen ohne Ausbildung, die in Hilfsjobs ihr Geld verdienen,<br />

also eine Alltäglichkeit, in der keine Solidarität geübt wird. Außerdem wurde meine Frau<br />

bis 1995 immer wieder von mehreren Leuten zu einer Lehre angeregt, die aber mit<br />

Gleichgültigkeit reagierte. Wenn sie heute mit den Konsequenzen wie geringerem Gehalt leben<br />

muss, so kann ich nicht für Unvernunft und Ignoranz die Zeche zahlen.<br />

6.<br />

Unser Angebot mit den u. a. 12.000 Euro auszuschließen mit dem Hinweis, meine Frau hatte<br />

schließlich die Kinder betreut, ein Verdienst, der eine höhere Abfindung verdiente,<br />

musste ihr leider abgesprochen werden. Betrachten wir mal, was aus den Kindern<br />

geworden war, seit sie bei der Mutter lebten, wobei nur ein Jahr reichte: Der Sohn brach<br />

die 9. Klasse ohne jeglichen Schulabschluss ab mit einer Handvoll Fünfer und<br />

Sechser und 168 Fehlstunden, obwohl vorher seine Ziele Abitur und Maschinenbaustudium<br />

lauteten. Man verschwieg mir diese schulische Tragödie, mir wurde sogar auf Nachfrage<br />

(30.5.2005) heile Welt vorgegaukelt. Die Wahrheit erfuhr ich über andere am Schluss des<br />

Schuljahres. Auch meine Tochter war dramatisch in der Schule abgefallen, lag im Schnitt bei 4.<br />

Ihr äußerst freches und aggressives Verhalten hatte zu einem Boykott der Konfirmation seitens<br />

der gesamten Verwandtschaft meiner Gattin geführt (14 Leute). Auch Vivekas extreme<br />

Gewichtszunahme Tochter musste meiner Frau angelastet werden, die keine Schritte dagegen<br />

unternahm. Ich behielt mir aufgrund dieser Zustände das Einschalten des Jugendamt vor.<br />

84


Bedachte man, diese geschilderten Zustände traten in Ehezeiten nicht ansatzweise auf, stellte<br />

sich die Frage, wer die Kinder die ganze Zeit erzog.<br />

7.<br />

Da die Gegenseite seit Anfang 2004 immer wieder den Ehevertrag mit dem Gräuelmärchen der<br />

Nötigung attackierte, weitere Argumente ihr nicht einfielen, ein weiteres Austragen des<br />

Rechtsstreits aufgrund permanenter Wiederholungen des Antragsgegners daher keinen Sinn<br />

machte, erbaten wir ein Urteil am 9.8.2006.<br />

Zwar wurden im endgültigen Schriftsatz meines Anwaltes nur wenige Punkte von<br />

meinem Schreiben übernommen, jedoch änderte dies nichts an der Brillanz seines Werks.<br />

Anwalt K beschränkte sich auf die wesentlichen Sache, nämlich dem Ehevertrag.<br />

Nüchtern und überzeugend machte er dem Richter die nicht vorliegende Nötigung klar.<br />

Ferner ließ er sich durch das Schreiben des Gegners nicht großartig auf Nebenschauplätze<br />

verleiten, sprich meinem Streit mit den Kindern. Ebenfalls vermasselte er Anwalt M die<br />

Mitleidstour mit der armen Frau, die keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte. Kurzum,<br />

mir gefiel das Schreiben sehr gut, und langsam kam bei mir erstmalig kurzzeitige Zufriedenheit<br />

mit einem Anwalt auf, was aber nicht meine Einstellung änderte, ihn weiterhin an der Leine zu<br />

führen. Aber schauen wir uns mal den brillanten gekürzten Schriftsatz an:<br />

Der Vortrag der Antragsgegnerin dreht sich im Kreis. Es ist zwischen den Parteien des Rechtsstreits<br />

unstreitig, daß für den Antragsteller die Eingehung der Ehe aus den bereits dargelegten Gründen nur in<br />

Betracht kam, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Ehevertrag geschlossen wurde. Dies war der<br />

Antragsgegnerin schon mindestens seit der Verlobung im Jahre 1985, also drei Jahre vor Eheschließung<br />

bekannt.<br />

Sofern die Antragsgegnerin daher nicht bereit gewesen wäre, abweichend von den gesetzlichen Regelung<br />

einen Ehevertrag zu schließen, hätte sich schon zum damaligen Zeitpunkt die Beziehung zu dem<br />

Antragsteller abbrechen müssen. Offensichtlich war die Antragsgegnerin jedoch grundsätzlich mit dem<br />

Abschluß eines Ehevertrages einverstanden. Vor diesem Hintergrund ist der Vortrag der Antragsgegnerin<br />

unverständlich. Es ist in nahezu allen Fällen innerhalb eines Ehevertrages, daß von den gesetzlichen<br />

Regelungen des Zugewinnausgleichs, Versorgungsausgleiches und des Unterhaltes abgewichen wird.<br />

Hierbei ist die Regelung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages jedoch derart ausgestaltet,<br />

daß auch die berechtigten Interessen der Antragsgegnerin hinreichend berücksichtigt werden. Hinzu<br />

kommt, daß der Antragsteller der Antragsgegnerin auch ausdrücklich angeboten hat, daß sie den Vertrag<br />

durch einen Anwalt ihrer Wahl prüfen lassen kann. Der hierzu angebotene Beweis mag erhoben werden.<br />

Daß dem Antragsteller an dem Abschluß der tatsächlich vereinbarten Regelung gelegen war, liegt in der<br />

Natur der Sache, da er den Vertrag hat erarbeiten lassen. Darüber hinaus hat der Notar auf den Inhalt der<br />

Regelung bei der Beurkundung erläutert.<br />

Eine Sittenwidrigkeit, wie die Antragsgegnerin sie nunmehr zu konstruieren versucht, liegt nicht vor.<br />

Tatsächlich trägt der abgeschlossene Vertrag den Vermögensverhältnissen bei Eingehung der Ehe<br />

Rechnung, was auf grundsätzlich von der Antragsgegnerin nicht bestritten wird. Eine sittenwidrige<br />

Benachteiligung der Antragsgegnerin liegt nicht vor. Im Gegenteil hat der Antragsteller jedoch zusätzlich<br />

ein großzügiges Angebot unterbreitet und damit die bereits angemessenen Regelungen des Ehevertrages<br />

noch zu Gunsten der Antragsgegnerin verbessert.<br />

Infam ist die Behauptung, der Antragsgegnerin, sie habe die gemeinsamen Kinder allein großgezogen.<br />

Tatsächlich hat der Antragsteller bis zur Trennung der Ehegatten mindestens 50 % der Erziehung<br />

mitgetragen. Insbesondere die Unterstützung der Kinder bei der Erstellung der Hausaufgaben u. ä.,<br />

oblagen dem Antragsteller. Dieser Anteil ist naturgemäß nach Trennung der Parteien abgesunken.<br />

Keinesfalls hat der Antragsteller jedoch den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern abgebrochen.<br />

In der letzten Zeit ist es lediglich auf Grund von Vorkommnissen, die für den vorliegenden Rechtsstreit<br />

nicht von Bedeutung sind und mit diesem auch nicht im Zusammenhang stehen, zu Streitigkeiten zwischen<br />

den gemeinsamen Kindern und dem Antragsteller gekommen. Diese beruhen zum Teil auf dem eklatanten<br />

Abfall der schulischen Leistungen der gemeinsamen Kindern der Parteien, die der Antragsteller nicht<br />

gutheißen konnte.<br />

Schlichtweg falsch ist die Behauptung der Antragsgegnerin, daß sie kaum eine Chance auf dem<br />

Arbeitsmarkt hätte. Tatsächlich ist diese zwischenzeitlich stellvertretende Filialleiterin der Bäckerei<br />

85


geworden, in der sie tätig ist. Von daher läßt sich erkennen, daß die Chancen der Antragsgegnerin am<br />

Arbeitsmarkt keinesfalls so düster sind, wie sie versucht darzustellen.<br />

Nachdem nun dieser lange herumliegende Schriftsatz des Anwalts M beantwortet wurde,<br />

konnte ich mich mental wieder dem Finale widmen. Ich plante kurz vor der<br />

Gerichtsverhandlung meinen Anwalt aufzusuchen, weshalb ich mir mögliche Szenarien vor<br />

dem Gericht, aber auch diverse andere Fragen aufschrieb, die ich mit ihm vorher gründlich<br />

durchgehen wollte. So eine oberflächliche Vorbereitung wie ich es mit Anwältin He erlebte,<br />

durfte nicht noch einmal passieren. In der möglicherweise letzten Verhandlung, in der ich im<br />

Gegensatz zu meinem Anwalt das Urteil erwartete, ging es um meine finanzielle Zukunft.<br />

Wie oft ging mir das Szenario des nichtigen Ehevertrags durch den Kopf. In diesem Fall<br />

hätte ich ein Leben lang meiner Frau üppigen Unterhalt bezahlen müssen, schätzungsweise<br />

9000 Euro pro Jahr. Das hätte aber auch bei mir ein bescheidenes Leben bedeutet, den Lebensstandard<br />

eines Ingenieurs hätte ich dann aufgeben müssen. Auch die Partnersuche wäre<br />

dadurch wesentlich schwieriger gewesen, denn welche Frau gibt sich schon mit einem<br />

finanziell gebeutelten Mann ab? Schließlich wollen auch diese mit einem etwas Neues<br />

aufbauen oder einen angemessenen Lebensstandard mit ihrem Partner führen. Schon zu diesem<br />

Zeitpunkt war es für mich unmöglich, normal begüterte Frauen kennen zu lernen, ich war<br />

stattdessen ein Magnet für die ärmsten Säue des Singlemarkts. Meine Fluchtgedanken kamen<br />

ebenso auf wie eine Freiberuflichkeit, in der ich offiziell nur wenig verdienen würde.<br />

Allerdings kam durch den vorherigen Termin bei meinem Anwalt K Optimismus auf.<br />

Er eröffnete mir, in der Anlage U hatte die Richterin schriftlich entschieden und mir Recht<br />

gegeben, kurzum, ein voller Sieg. Dann alberte er noch rum, indem er Witze machte über die<br />

Argumentation der Gegenseite bezüglich des Ehevertrags. „Ich hatte dicken Bauch, ich konnte<br />

nicht denken, konnte daher nicht unterschreiben, Vertrag nichtig“, das waren Manfreds Witze,<br />

die auch bei mir für laute Lachsalven sorgten. Gut gelaunt verließ ich dann abends seine<br />

Kanzlei, wusste ich doch zu diesem Zeitpunkt genauso wenig wie mein Anwalt, viele<br />

Oberlandesgerichte folgten dieser Argumentation.<br />

Das Semifinale oder die Gerichtscomedyshow<br />

Eigentlich sollte die Überschrift „Das Finale“ heißen, rechnete ich doch mit der allerletzten und<br />

einer seriösen Gerichtsverhandlung. Nur mit der allerletzten Verhandlung sollte ich Recht<br />

haben, allerdings in einer ganz anderen Bedeutung….<br />

Der große Tag war gekommen. Eigentlich ging ich optimistisch zum Gericht, hatte mich<br />

doch der Sieg in Sachen Anlage U beflügelt. Ebenfalls sollte der Fall vor der neuen Richterin<br />

A verhandelt werden, der ich diesen klar erwarteten Sieg zu verdanken hatte, die auch<br />

meiner Frau zuvor schon Ordnungsgeld angedroht und ein Ultimatum gestellt hatte.<br />

Frau A hatte sich quasi auf sie eingeschossen, und ich rechnete mit richterlichem Zorn.<br />

Zwar gefiel mir der Richterwechsel nicht, zeigte sich doch der letzte Richter gegenüber<br />

meinem Ehevertrag sehr aufgeschlossen, nicht abweisend. In diesem Punkt konnte ich die<br />

neue Richterin nicht einschätzen. Wenn sie ein Emanze gewesen wäre, dann hätte ich sofort<br />

nach Hause gehen können. Dennoch war ich tendenziell optimistisch aufgrund der bisherigen,<br />

für mich positiven Ereignisse. Aber ich sollte mich ganz gewaltig täuschen……<br />

Ich holte vorher noch meinen Anwalt ab, der seine Kanzlei nahe dem Gericht hatte. Ich<br />

musste ihm noch einmal die Rechtsauffassung meines Vaters und meine eigene klar machen<br />

86


in punkto nachehelichem Unterhalt, der klar im Ehevertrag ausgeschlossen war. Manfred war<br />

zwar fest überzeugt, §1570 BGB könnte angewendet werden bis zur Vollendung ihres 18.<br />

Lebensjahres, da die Tochter knapp 15 war, dennoch ordnete ich an, unsere Rechtsauffassung<br />

vor Gericht zu vertreten. Schließlich hinderte meine Tochter meine Frau nicht an einer vollen<br />

Erwerbstätigkeit, was sie auch bewies, indem sie freiwillig ganztags arbeiten ging.<br />

Vor dem Gerichtssaal angekommen begrüßte ich zum letzten Mal meine Nochfrau per<br />

Handschlag, die in Begleitung einer Freundin war. Birgit wirkte sehr angegriffen, weshalb sie<br />

wohl nicht allein kam. Da ich sie seit über einem halben Jahr nicht mehr gesehen hatte, fiel mir<br />

besonders auf, sie wurde von Jahr zu Jahr hübscher, keiner meiner etwa zwanzig<br />

Bekanntschaften in den zweieinhalb Jahren konnte ihr in punkto Aussehen auch nur<br />

ansatzweise das Wasser reichen. Mein Anwalt dagegen hielt eine Begrüßung nicht für<br />

notwendig, auch nicht, als er später unseren gegnerischen Rechtsanwalt M sah. Schließlich<br />

gehört es zum guten Umgang, sich persönlich vorzustellen, wenn man neu im Fall ist. Dieser<br />

rustikale Auftritt war mir peinlich. Aufgeregt saß ich vor dem Gerichtssaal, als eine etwa 40<br />

Jahre junge, schlanke, hübsche und attraktive Richterin dort die Tür aufschloss. Sie machte<br />

einen sehr dynamischen, sehr aufgeschlossenen, jung gebliebenen und unkomplizierten<br />

Eindruck, wirkte gar nicht wie eine Richterin, zu hübsch und zu locker dafür.<br />

Wenige Minuten vor 9 Uhr ging die Verhandlung verfrüht los. Natürlich war das Thema der<br />

Ehevertrag, bei dem sie sofort meinte, dieser dürfte tendenziell von den Gerichten für<br />

sittenwidrig erklärt werden, da schwangere Frauen generell unterlegen waren. Nötigung sah sie<br />

nicht, weil der Abschluss des Vertrages schon lange bekannt war, auch gehört dieser<br />

Ehevertrag nicht zu den knallharten, die man sofort verwerfen musste. Sie stufte ihn<br />

wortwörtlich als grenzwertig ein. Die Entscheidung war sehr schwer, aber tendenziell dürfte<br />

dieser Vertrag nicht durchkommen. Dann erwähnte sie eine Entscheidung eines bekannten<br />

Richters vom OLG, der den nachehelichen Unterhalt auf 5 Jahre begrenzt hatte, was sie<br />

wiederum schlecht fand. Parteiischer ging es wohl kaum. Für mich war das ein Schlag ins<br />

Gesicht, mir wurde klar, jetzt werde ich richtig und lebenslang zur Kasse gebeten. Immer<br />

wieder wich die Richterin vom Thema ab und machte ihre Witze. So meinte sie etwa, sie war<br />

froh, nicht nach diesem Familienrecht geheiratet zu haben. Die Männer konnte man auch eh<br />

alle in einen Sack stecken, man traf immer den richtigen. Sie war auch stolz, ihr Kind allein<br />

aufgezogen zu haben, was sie mit 35 bekommen hatte. Später haute sie noch raus, die Anwälte<br />

fuhren das Geld schubkarrenweise nach Hause, was unter den beiden Advokaten nach einer<br />

deutlichen Verlegenheit eine Diskussion auslöste mit dem Ergebnis, laut M war es früher mal<br />

so, als noch 6 Anwälte in der Stadt waren statt 60 heute. (Anmerkung des Autors: Eine Folge<br />

des Pisaabiturs, womit man nur einige Fächer studieren kann.) Später fragte die Richterin<br />

meine Frau, ob sie vor hatte, noch einmal zu heiraten. Sie verneinte, wozu die Juristin ihr<br />

gratulierte, eine gute Entscheidung. Ich nahm die Vorsitzende nicht mehr für ernst, sie erschien<br />

mir als Richterin ungeeignet weil völlig parteiisch, war eine deutliche Männergegnerin. Den<br />

Vogel schoss sie ab, als wir am Ende den Saal verließen und ich zu ihr meinte, froh zu sein,<br />

eine Naturwissenschaft studiert zu haben, nur die sei logisch. Das fasste sie auch spaßig auf<br />

und entgegnete, ich konnte mich doch nicht beklagen, „in dem Job habe man dafür Spaß, und<br />

wir hätten doch Spaß am laufenden Band gehabt“. Ich war fassungslos, einfach sprachlos!<br />

Für mich stand an diesem Tag fest, die oft belächelten Gerichtsshows auf RTL und SAT1<br />

waren dagegen seriöse Verhandlungen! Zumindest wirken dort die (echten!) Richter wesentlich<br />

sachlicher, die konnte man für voll nehmen, diese Tante hier aber nicht. Seitdem schaute ich<br />

mir diese Sendungen oft an, so geschädigt war von der Comedyshow der Richterin A.<br />

Aber nun wieder zurück zu den wenigen ernsthaften Teilen des Verfahrens. Was sie noch<br />

inkompetenter machte, war das Verschweigen von OLG oder gar BGH Urteilen, die ihre<br />

87


Aussage mit der Sittenwidrigkeit belegten. Auch hier versagte mein Anwalt völlig, der nach<br />

Urteilen hätte fragen müssen. Ich kam leider zu spät auf diese Idee, schließlich hatte ich gerade<br />

einen K.O. Schlag verpasst bekommen, von dem ich mich erst einmal erholen musste.<br />

Allerdings fehlte ihr der Mut, das gnadenlose Familienrecht voll bei mir anzuwenden,<br />

denn der gegnerische Anwalt wollte ursprünglich 25.000 Euro Abfindung und lebenslang<br />

ca. 800 Euro Unterhalt monatlich. Der Richterin schwebte eine höhere Abfindungssumme vor,<br />

die durch Verzinsung einen nachehelichen Unterhalt hätte ersetzen können. Eine gute Idee, die<br />

allerdings die Gegenseite ablehnte. Also musste die Richterin nun nachehelichen Unterhalt für<br />

meine Frau fordern, allerdings beschränkte sie sich auf zweidrittel der gesetzlich festgelegten<br />

Summe und eine Abfindung von 12.000 Euro. Sie bot an, die Sitzung zwecks Beratung zu<br />

unterbrechen, was auch für sie den Vorteil hatte, sich kurz noch einem anderen Fall widmen zu<br />

können, bei dem die Geladenen schon vor dem Saal standen. So saß ich mit meinem Anwalt<br />

zwecks Beratung in einer stillen Ecke. Er fand den Vergleich hervorragend, und ich sollte den<br />

ja annehmen, denn wenn ich vor dem OLG verlieren sollte, gäbe es keinen Vergleich, und ich<br />

müsste noch mehr zahlen. Ich verstand den Mann nicht mehr! Machte er noch 2 Tage vorher in<br />

seiner Kanzlei Witze über die Argumentation mit der Schwangerschaft („ich dicken Bauch<br />

haben, nicht denken können, musste unterschreiben, ich genötigt“) so folgte er auf einmal<br />

bedingungslos der Argumentation der Richterin. Zwischendurch kam regelmäßig der Anwalt<br />

meiner Frau, sie wagte selber wohl nicht zu erscheinen, und stellte immer wieder neue<br />

Forderungen. Besonders interessant war der Punkt, sofort einen Teil des Zugewinns zu zahlen,<br />

weil seine Mandantin dringend Geld brauchte. Sie hatte nämlich versäumt, rechtzeitig<br />

irgendetwas mit der Prozesskostenhilfe zu erledigen, so dass sie nun keine für diesen Fall<br />

bekam, musste nun alles aus eigener Tasche zahlen. Ich war platt! Ausgerechnet dieser Anwalt<br />

hatte doch meiner Frau garantiert, keine Prozesskostenhilfe zurückzahlen zu müssen. Jetzt<br />

sollte ich dafür aufkommen, um im Endeffekt ihn zu bezahlen? Ich hatte den Eindruck, Birgit<br />

zahlte demnächst monatlich nicht nur die 75 € an die Gerichtskasse zurück, sondern zusätzlich<br />

auch einen viel höheren, mir unbekannten Betrag, schätzungsweise um die 100 Euro an Raten<br />

für dieses Verfahren, so dass ihre finanzielle Situation damit äußerst explosiv war.<br />

Später glaubte ich, sie konnte gegen mich kein Unterhaltsverfahren mehr führen wegen der<br />

Reduzierung des Unterhalts aufgrund meiner kurzzeitigen Arbeitslosigkeit, aber ich sollte mich<br />

schwer täuschen. Sie tat mir aber nicht leid, schließlich wollte ich sie immer von dem<br />

Irrglauben abbringen, sie müsste keine Prozesskostenhilfe zurückerstatten. Ihr blindes<br />

Vertrauen in ihren Anwalt brachte sie nun finanziell in arge Bedrängnis, zweieinhalb Jahre<br />

später kam es sogar zur Zwangsräumung, weil sie mit 8 Monatsmieten in Verzug war. Aber<br />

selber schuld, wenn sie trotz Warnungen von mehreren Seiten diesem Rechtsschamanen blind<br />

vertraute und dadurch völlig verarmte.<br />

Später fragte Herr M mich, was für ein Auto ich mir für wie viel gekauft hatte, und dass man<br />

durch diesen Wert die Abfindung erhöhen konnte. Mein Rechtsbeistand schwieg dazu.<br />

Ich machte Herrn M klar, ich hatte das Auto auf Kredit gekauft, womit zusätzliches Vermögen<br />

quasi nicht existierte. Aber aufgrund des schon abgezahlten Teils bestand er darauf, statt<br />

12.000, 12.500 Euro als Abfindung nun vorzusehen. Was der Mann völlig vergaß, dass<br />

generell das Vermögen am Tag der Scheidungseinreichung gilt, es unerheblich<br />

ist, welches Vermögen anschließend geschaffen wird. Auch dazu schwieg mein Anwalt!<br />

Ich stand ganz allein da bei den zahlreichen Diskussionen mit Anwalt M. Irgendwie hatte ich<br />

den Eindruck, ich sollte so richtig weich gekocht werden zwecks Annahme des Vergleichs.<br />

Mein Anwalt tat so, als wenn ihn die ganze Diskussion nichts anging, saß locker und entspannt,<br />

völlig teilnahmslos neben mir. Für ihn wäre dabei eine schöne Einigungsgebühr<br />

88


herausgesprungen, etwa 700 € zusätzlich. Und diese Diskussionen sollten auch zur Erhöhung<br />

des Streitwerts führen zwecks Steigerung des Honorars der Anwälte, eine andere Erklärung gab<br />

es hierfür nicht. Herr M schlug auch Monatsraten von 500 Euro vor, was ich auf 400 reduzierte.<br />

Fünf Minuten später kam er wieder an mit dem Ergebnis, seine Mandantin lehnte Ratenzahlung<br />

ab. Er wollte mich auf einen Termin festlegen, wann ich die gesamte Summe auf einmal<br />

abzahlen könnte. Ich erklärte ihm, ich konnte nicht voraussagen, wann ich wieder einen Job<br />

hatte. Das interessierte ihn eh nicht, und so versteifte er sich auf März 2007, wozu mir auch<br />

mein Anwalt riet. Auch dieser machte Druck, weil dieses Thema bei diesem Termin angeblich<br />

auch abgeschlossen werden musste. Schließlich gab ich scheinbar nach, denn ich wusste, ich<br />

widerrufe diesen Beschluss, mich interessierte es einfach nicht mehr, was die Anwälte in dem<br />

oberfaulen Vergleich haben wollten. Für mich stand fest, ich zahle doch nicht ein Leben lang<br />

für die Ehefrau bis zu 800 Euro monatlich, sprich ca. 200.000 Euro bis zum Lebensende. Ich<br />

kündigte ein Widerrufsrecht an, damit die Burschen wussten, mich konnten die nicht über den<br />

Tisch ziehen.<br />

Dann ging die Verhandlung weiter, und das Thema Anlage U wurde verhandelt, nachdem die<br />

Richterin den „Vergleich“ protokolliert hatte. Meine Frau wurde bekanntlich verklagt zu den<br />

Kosten des Verfahrens, weil sie mir die Anlage U nicht herausgab. Die Richterin stufte diesen<br />

Vorgang lapidar als Kommunikationsfehler ab, alles halb so schlimm. Der gegnerische Anwalt<br />

schlug auch hier einen Vergleich vor, denn ich hätte angeblich versäumt, meiner Frau<br />

mitzuteilen, dass sich der Unterhalt reduzierte aufgrund meiner zwischenzeitlichen<br />

Arbeitslosigkeit, die nicht provoziert wurde, aber einige Vorteile hatte bei dieser Scheidung.<br />

Ich war bezüglich des angeblichen Versäumnisses anderer Meinung, hier stand Aussage gegen<br />

Aussage, und Anwalt M hätte angeblich das Recht gehabt, vollstrecken zu lassen, nämlich den<br />

monatlichen Differenzbetrag von ca. 228 Euro mal 6 Monate. Aber um nicht zu vollstrecken,<br />

schlug er den Vergleich vor, dass die Kosten des Anlage U Verfahrens gegenseitig aufgehoben<br />

wurden. Und wie sich herausstellte, hatte mein Anwalt auch dem Gegner seine<br />

Unterhaltsberechnung nicht zugesendet, schließlich wäre es angeblich meine Aufgabe gewesen,<br />

meine Frau zu informieren. Auch hier riet mir mein Anwalt zum Vergleich. Natürlich hatte ich<br />

meine Frau informiert, was sie allerdings abstritt wie so vieles.<br />

Ebenfalls fiel mir Anwalts M ungewohnte Passivität während der Verhandlung auf. Moderierte<br />

er sonst die Gerichtsverfahren und trat wie Napoleon auf, so das Zitat eines seiner Kollegen, so<br />

meldete er sich kaum zu Wort. War eigentlich auch gar nicht möglich. Die Richterin quasselte<br />

die ganze Zeit. Fiel ihr nichts zur Sache ein, so waren ihre Scheinwitze an der Reihe, bei denen<br />

ich allerdings nicht lachen konnte sondern peinlich wegschaute. Wenigstens lachte sie als<br />

einzige über ihre Jokes. Vielleicht erwartete sie sogar eine Polonaise durch den Gerichtssaal<br />

vor lauter Stimmung? Nach etwa zweieinhalb Stunden war das Verfahren beendet, die<br />

Richterin verabschiedete sich von allen Beteiligten per Handschlag. Vergnügt und wieder<br />

Witze reißend, s. o., ging sie zum Fahrstuhl.<br />

Ich begleitete Manfred noch zu seiner Kanzlei, wo mein Auto stand. Er machte mir unterwegs<br />

heftige Vorwürfe, nicht diesen tollen Vergleich angenommen zu haben. Auch hätte ich<br />

meiner Frau die Unterhaltsberechnung schicken müssen, was ich wiederum für seine<br />

Pflicht hielt, ist es doch der Normalfall, dass Anwälte die Schriftsätze verschicken,<br />

nicht die Mandanten. Mein ehemaliger Klassenkamerad wirkte zornig, verärgert,<br />

das bemerkte ich an der gesamten Diskussion. Ich konnte ihn verstehen, schließlich hatte<br />

ich ihn um eine Vergleichsgebühr von etwa 700 € gebracht, und gleichzeitig neue Arbeit<br />

aufgebürdet, nämlich den Widerruf mitsamt Begründung. Weitere Verfahren vor<br />

diesem Amtsgericht waren ebenfalls vorprogrammiert, wenn das OLG meinen Fall<br />

später wieder zu diesem Gericht zurückgewiesen hätte, eine never ending story.<br />

89


Ich fuhr nach dieser Veranstaltung erst einmal zu meiner Schwester. Während der Fahrt ging<br />

mir die ganze Verhandlung durch den Kopf. Insbesondere kam ich zu dem Schluss, drei<br />

Gerichtsverhandlungen hintereinander mehr oder weniger verloren zu haben, wobei meine<br />

Frau meistens auch nicht als wirkliche Siegerin hervorging, zu viel kosteten ihr diese<br />

Scheinsiege. Es machte keinen Sinn mehr, zu einer familienrechtlichen Gerichtsverhandlung<br />

überhaupt noch hinzugehen, ein gut verdienender Mann war bei diesem Familienunrecht eh<br />

chancenlos, man kam nur verprügelt aus den teuren Verhandlungen heraus, das war mein<br />

trauriges Fazit. Das Anordnungsverfahren war ein Unentschieden, musste ich nicht ganz so viel<br />

Unterhalt bezahlen wie Anwalt M forderte. Auch wurden die Kosten auf beide Parteien<br />

gleichmäßig verteilt. Im zweiten Unterhaltsverfahren ging ich zu etwa 75% unter, genauso viel<br />

durfte ich von den Kosten tragen. Und in diesem Prozess verlor ich, auch wenn die Kosten<br />

gegeneinander aufgehoben wurden. Ich fragte mich ernsthafte, ob es sich überhaupt noch<br />

lohnte, in Deutschland eine familienrechtliche Auseinandersetzung vor Gericht zu führen.<br />

Verlierer waren eh meistens die besser verdienenden Männer. Ich machte mir ernsthaft<br />

Gedanken die ganze Sache hinzuschmeißen und Deutschland zu verlassen. Als<br />

unterhaltspflichtiger Mann brauchte man gar nicht erst zur Verhandlung hinzugehen, man hatte<br />

eh schon verloren. Also blieb man doch gleich besser zu Hause. Zeit die ganze Sache<br />

aufzugeben und abzuhauen?<br />

Ich verbrachte den Abend bei meinem Vater, der mich juristisch auch beriet, er konnte es<br />

einfach nicht fassen, was da vor Gericht so abgegangen war. Er stellte zurecht die Frage, ob<br />

mein Anwalt nicht im Internet recherchiert hatte. Es müsste schließlich Urteile geben, bei<br />

denen auch schwangere Frauen probierten, Eheverträge zu bekämpfen. Wir gingen ins Internet<br />

und fanden über Google innerhalb von einer Minute sofort ein Urteil vom<br />

Bundesverfassungsgericht, bei dem exakt der gleiche Fall wie bei mir vorlag und der<br />

Ehevertrag für gültig erklärt wurde. Die anderen Suchergebnisse prüften wir gar nicht erst! Am<br />

nächsten Tag fand ich sogar sofort ein BGH Urteil vom Mai 2005, was ebenfalls zu meinen<br />

Gunsten entschied! Es stand fest, mein Anwalt hatte sich überhaupt nicht auf diese<br />

Verhandlung vorbereitet! Er ging mit der üblichen Mentalität zum Gericht, mal schauen, was<br />

wir heute erleben und lernen, auf jeden Fall wird es für mich ein finanzieller Erfolg. Und wenn<br />

er seinem Mandanten noch zum Vergleich riet, unabhängig von seiner bisherigen Meinung,<br />

kamen noch einmal etwa 700 Euro dazu, macht 1800 Euro Gewinn in 2 Stunden Arbeit. Hätte<br />

mein Anwalt aber im Internet recherchiert und diese Hammerurteile gefunden, hätte es die<br />

Richterin möglicherweise nicht gewagt, den Ehevertrag für sittenwidrig einzustufen. Aber auch<br />

an meine Nochfrau musste ich denken. Auch ihr Anwalt kannte entweder diese Urteile nicht,<br />

oder verheimlichte sie ihr. Aber unabhängig davon verursachte auch er ihr langfristig damit<br />

einen Schaden. Er trieb seine Mandantin von Gericht zu Gericht, ohne sie auf die Gefahr des<br />

BGH Urteils hinzuweisen. Sprich sie investierte über die Hälfte ihres Zugewinnausgleichs in<br />

Verfahren, und wenn sie dann vor der höchsten Instanz verlieren sollte, würde ihr Anwalt nur<br />

lapidar bemerken, tja, Pech gehabt, man kann den Ausgang des Verfahrens nie vorhersehen.<br />

Diese Nummer kannte ich ja in ähnlicher Form schon von Anwältin He.<br />

Noch schlimmer als die ungenügende Vorbereitung aber war, dass mein Anwalt plötzlich auf<br />

die vorher belächelte Meinung der Richterin umschwenkte und probierte, mich zum Vergleich<br />

zu überreden, der mir etwa zweihunderttausend Euro Unterhalt gekostet hätte bis zum<br />

Lebensende. Klar, wäre ich auf den Vergleich eingegangen, hätte der Bursche gleich noch<br />

zusätzlich etwa 700 Euro Vergleichsgebühr kassiert. Für mich stand noch in dieser Stunde fest,<br />

den Beschluss zu widerrufen und in die nächst höhere Instanz zu gehen, dem Oberlandesgericht<br />

Düsseldorf, allerdings ohne Anwalt K, der jegliches Vertrauen bei mir restlos verspielt hatte,<br />

verursacht durch sein Fähnlein im Wind Verhalten und seine völlig ungenügende Vorbereitung.<br />

Allerdings war mir kein Anwalt mit gutem Ruf bekannt, und einfach einem aus dem Internet<br />

90


lindlings zu vertrauen, das wollte ich nicht mehr, dafür hatte ich schon genug Lehrgeld<br />

bezahlt. Mein Vater vertrat zu Recht die Ansicht, man wisse nicht, an welche Pfeife man nun<br />

gerät, mein jetziger Anwalt sei transparent, wir kannten seine Fehler und konnten ihn dadurch<br />

gezielt an die kurze Leine nehmen. Ebenfalls wurde mir klar, dass ich noch mit mindestens<br />

einem weiteren Scheidungsjahr rechnen musste (tatsächlich wurden es sogar drei…), die<br />

meinen Kopf weiterhin blockierten und meine Chancen bei den Frauen und meine berufliche<br />

Leistungsfähigkeit schmälerten. Schließlich wollen diese einen Mann ohne Altlasten haben,<br />

und da war ich der falsche Kandidat, davon ganz abgesehen, dass die Scheidung mich sehr<br />

verändert hatte, war ich doch sehr hart und verbittert geworden, teilweise gefühllos, was mir<br />

schon einige Damen vorgeworfen hatten. Dennoch blieb mir nichts anderes übrig als weiter zu<br />

prozessieren. Denn welche Frau gibt sich mit so einem armen Schlucker ab, der lebenslang<br />

hohen Unterhalt an seine Exfrau zahlen soll? Für mich blieben somit nur Frauen übrig, die<br />

selbst äußerst bescheiden leben mussten, ich zog in den Singlebörsen regelrecht die ärmsten<br />

Säue an, Beziehungen zu finanziell normal ausgestatteten Frauen kamen selten zustande. Zehn<br />

Tage später erhielt ich das Gerichtsprotokoll, was wir uns nachfolgend einmal leicht gekürzt<br />

anschauen wollen. Interessant aber war, die Richterin wollte erst einen Monat später ein Urteil<br />

fällen. In mir kam die letzte Hoffnung auf, sie beeinflussen zu können mit den Urteilen vom<br />

BGH und Bundesverfassungsgericht.<br />

Das Gericht wies darauf hin. dass der vorliegende Ehevertrag einer Überprüfung gemäß § 138 BGB nicht<br />

standhalten dürfte. Dabei hat das Gericht durchaus berücksichtigt, dass nach Vortrag<br />

des Antragstellers, der seitens der Antragsgegnerin bestritten wird, die Idee zum Vertragsschluss nicht<br />

erst in der Schwangerschaft, sondern bereits vorher zustande gekommen war. Das Gericht hat ferner<br />

berücksichtigt, dass Betreuungsunterhalt wie auch Krankenunterhalt nicht ausgeschlossen ist. Dennoch<br />

ist unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtssprechung nach Ansicht des erkennenden Gerichtes<br />

dieser Vertrag sittenwidrig.<br />

Nach ausführlicher Erörterung schließen die Parteien zu den Folgesachen Zugewinn und Unterhalt<br />

folgenden<br />

Vergleich:<br />

1.<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Antragsteller der Antragsgegnerin 12 500,00 €<br />

(i. W.: zwölftausendfünfhundert Euro) Zugewinn schuldet.<br />

2.<br />

Die Parteien sind sich des weiteren darüber einig, dass der gesetzliche nacheheliche Unterhaltsanspruch<br />

der Antragsgegnerin ab dem 01.03.2007 auf 2/3 des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs beschränkt wird. Auf<br />

das darüber hinausgehende eine Drittel verzichtet die Antragsgegnerin.<br />

3.<br />

Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass derzeit Unterhaltsrückstände nicht bestehen.<br />

4.<br />

Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass der Antragsteller derzeit 607,00 € Trennungs- und<br />

Kindesunterhalt schuldet. Zu einer neuen Berechnung soll es erst dann kommen, sofern der Antragsteller<br />

eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Der Antragsteller wird die Antragsgegnerin unaufgefordert darüber<br />

informieren.<br />

6.<br />

Die Kosten von Rechtsstreit (auch in 99X 90/06) und Vergleich werden gegeneinander aufgehoben.<br />

7.<br />

Die Parteien sind sich des weiteren darüber einig, dass der Versorgungsausgleich gemäß den gesetzlichen<br />

Bestimmungen durchgeführt wird. Etwaige ergänzende Auskünfte seitens des Antragstellers oder der<br />

Antragsgegnerin werden unaufgefordert unverzüglich erteilt. Insofern wird auf die Antragsgegnerin die<br />

noch offenen Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung klären. Ein Zwangsgeldbeschluss erfolgt von<br />

daher nicht mehr.<br />

91


8.<br />

Den Parteien wird eingeräumt, diesen Vergleich schriftlich eingehend bei Gericht bis zum<br />

30. August 2006 zu widerrufen.<br />

Aufgrund der eskalierten Situation bot mir mein Vater Hilfe beim nächsten Anwaltsbesuch<br />

an. Zwar in Rente sich befindend, dennoch zu seinen aktiven Zeiten nicht nur Doktor der<br />

Chemie, sondern auch ein sehr erfolgreicher Patentanwalt bei einem großen Chemiekonzern,<br />

der so manche Schlacht vor dem höchsten deutschen Bundespatentgericht in München<br />

gewonnen hatte. Dieser Mann war zum Teil für mich von großem Nutzen. Schließlich hatte er<br />

damals selber seine Scheidung durchgezogen, wobei sein Anwälteverschleiß auch recht hoch<br />

war, benutzte er Anwälte von Anfang an nur als Postboten und Briefkastenadresse, ein weiser<br />

Entschluss damals, den ich von Beginn an hätte übernehmen sollen, was mir eine Menge Geld<br />

und Ärger erspart hätte. Was regte er sich über die Verhältnisse bei der Gerichtsverhandlung<br />

auf, als es um „die befangene Richterin und die ganzen unfähigen, geldgeilen und stinkfaulen<br />

Pisajuristen“ ging, „die es nicht nötig hätten zu recherchieren, daher neuste Urteile nicht<br />

kennen“, steigerte er sich wieder in seine bekannte Cholerik. Ein paar sehr gewagte<br />

nationalsozialistische Äußerungen bezüglich der Juristen ließen seinen Tobsuchtsanfall<br />

langsam abklingen. Aber der Mann hatte absolut Recht, als er meinte, die Anwälte denken nur<br />

an Vergleiche, um schnell Geld zu kassieren, dabei betrügen die sogar ihre eigenen Mandanten.<br />

Oder wie ich es schon seit langem formulierte, den Anwälten geht es meistens nicht um das<br />

Recht, sondern nur um das Honorar, das hat absolute Priorität.<br />

Auch hatte mein Daddy Recht als er meinte, wenn er sich so ungenügend auf die<br />

Patentprozesse vor dem Bundespatentgericht in München vorbereitet hätte, in denen es um<br />

Milliarden ging, wäre er ruckzuck aus der Firma geflogen. Solche Leistungen seien schließlich<br />

in der freien Wirtschaft nicht akzeptabel. Ich hatte meinem Anwalt mittlerweile die beiden<br />

Urteile zum Thema Eheverträge und schwangere Frauen geschickt, und bei unserem<br />

angekündigten Besuch sollte er u. a. Rechenschaft ablegen, warum er diese Urteile nicht<br />

kannte, was zwangsläufig zu unserer Niederlage führen musste. Natürlich war auch die<br />

Richterin völlig ahnungslos in Sachen neuster Rechtssprechung, so dass das Verfahren in<br />

einem juristischen Supergau enden musste. Ein Leser bezeichnete übrigens diese<br />

Gerichtsverhandlung als das Treffen der Ahnungslosen und als Nietentreff. Kurzum, mein<br />

Anwalt musste Rede und Antwort stehen zu den Vorkommnissen und seiner Unerfahrenheit.<br />

Pünktlich erschienen wir am 21.8.06 in der Kanzlei meines Anwalts. Dieser kam sofort zur<br />

Sache und meinte, das BGH Urteil würde uns nichts nützen, und natürlich kannte er es<br />

angeblich schon. Insgeheim dachte ich mir nur, tolle Ausrede, schade, dieses passende Urteil<br />

wurde leider nie in seinen Schriftsätzen als hartes Argument verwendet. Angeblich betrugen<br />

unsere Chancen vor dem OLG nur 60:40, irgendwie wurden wir den Eindruck einer<br />

Lustlosigkeit nicht los. Mein Anwalt klammerte sich an wenigen Schlagworten im BGH Urteil<br />

statt alles weitere zu lesen, etwa dass eine Disparität besteht bei Eheverträgen mit<br />

Schwangeren. Mein Vater wies den Anwalt darauf hin, weiter zu lesen und zitierte ihm einige<br />

Stellen, was den Anwalt immer mehr verstummen ließ, auch wenn er an seiner<br />

Rechtsauffassung fest hielt. Mein Daddy wies ihn gleich anfangs auf seine über 20 jährige<br />

Tätigkeit als Patentanwalt hin, was sichtbar Respekt erzeugte. Das Gespräch eskalierte noch<br />

weiter, als Anwalt K auf die Gefahr der Zwangsvollstreckung hinwies, weil ich wegen der<br />

Arbeitslosigkeit weniger Unterhalt zahlte. Zwar hatte ich meine Frau darüber informiert, nur<br />

war dies viel zu wenig. Selbstverständlich hätte er mich angeblich früher darauf hingewiesen.<br />

Nur eine Abänderungsklage konnte die Sache für die Zukunft legalisieren, womit er leider<br />

Recht hatte, und dieser Spaß hätte mich gut 650 Euro gekostet. Das heißt, die Minderzahlungen<br />

in der Vergangenheit würden damit nicht berücksichtigt, sie konnten eingeklagt werden. Mein<br />

92


Vater zitierte aus dem Gerichtsprotokoll, dass ich der Gegenseite keinen Unterhalt schuldete.<br />

Anwalt K argumentierte aber, dass dieser Vergleich widerrufen würde, somit diese Aussage<br />

nicht mehr bestünde. Für meinen Vater waren das aber urkundliche Beweise, die nicht einfach<br />

verfallen konnten. Ich hielt es für möglich, dass er sich an dieser Stelle täuschte, war auch egal,<br />

denn es ging um den skandalösen Vergleich. Wir beauftragten meinem Rechtsbeistand, den<br />

Widerruf zu starten mit Begründung des BGH Urteils. Mein Anwalt wies zwar noch einmal auf<br />

die unterschiedlichen Rechtsauffassungen hin, dennoch erklärte er sich etwas widerwillig<br />

bereit, einen ausführlichen Widerruf mit Kommentierung der Urteile zu schreiben. Nach einer<br />

Stunde harten Gefechts verließen wir die Kanzlei. Mein Vater war sichtbar erschrocken, welche<br />

Rechtsauffassungen Anwalt K aufwies, welche Verständnisschwierigkeiten er hatte.<br />

Insbesondere begriff er nicht, dass es für mich um über 200.000 Euro ging, sprich lebenslangen<br />

Unterhalt. Uns war klar, mein Rechtsanwalt war der falsche Mann für das OLG, allerdings<br />

kannten wir keine Juristen mit gutem Ruf. Die Gefahr, wieder an so eine Niete zu geraten, war<br />

einfach zu hoch. Besonders traurig und erschreckend war der Gedanke, mein Vater konnte mir<br />

beim Verfahren vor dem OLG nicht helfen. Zwar bot er mir an, die Schriftsätze vor dem<br />

Abschicken an den Gegner sich durchzulesen, dennoch wäre seine Hilfe beim Finale noch<br />

wichtiger gewesen. Auf jeden Fall beschlossen wir, Anwalt K an die kurze Leine zu nehmen,<br />

seine Schriftsätze peinlichst genau durchzulesen, zu groß war die Gefahr eines Schadens<br />

aufgrund mangelhafter Rechtsauffassungen. Ich ging sogar noch weiter: Ich spielte mit dem<br />

Gedanken, die Schriftsätze meinem Vater schreiben zu lassen, so dass mein Anwalt nur noch<br />

als Briefträger fungieren sollte. Ebenfalls kam mein Vater auf die Idee, beim Verhandlungstag<br />

beim OLG zu sein, um in Verhandlungspausen beratend zur Seite stehen zu können. Mir<br />

reichte das nicht, hatte ich doch nur noch wenig Vertrauen zu meinem Anwalt, und ich machte<br />

mir Gedanken, wie mein Vater der Verhandlung beiwohnen konnte.<br />

Exakt eine Woche nach unserem Besuch kam endlich der Schriftsatz meines Anwalts K,<br />

zwei Tage vor Ablauf der Frist, was verdammt knapp war. Mein Vater war über dieses<br />

verantwortungslose Verhalten wieder einmal außer sich, aber okay, es kam immerhin noch<br />

rechtzeitig. Interessant war schon das persönliche Anschreiben meines Anwalts. Hatte seiner<br />

Meinung nach bei unserem Besuch das BGH Urteil überhaupt nichts mit unserem Fall zu tun,<br />

so sah er plötzlich Chancen einer Wende:<br />

Habe ich den geschlossenen Vergleich widerrufen und unter eingehender Darlegung der Sach- und<br />

Rechtslage vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichtes noch<br />

einmal zu der Gesamtsituation Stellung genommen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht auf Grund des<br />

neue Vortrages seine Ansicht andern wird. Es ist nicht auszuschlie?en, dass die Richterin, die sicherlich<br />

eine "flapsige Art" in der Verhandlung an den Tag gelegt hat, ihre Ansicht andern wird und sich darauf<br />

berufen wird "was schert mich mein Geschwatz von gestern". Ob dies tatsachlich der Fall sein wird, kann<br />

selbstverstandlich von mir nicht beurteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, mu?te das Gericht im<br />

Zweifel einen neuen Termin zur mundlichen Verhandlung bestimmen, um die naheren Umstande des<br />

Vertragsabschlusses zu klaren. Ohne dies durfte das Urteil kaum berufungsfest sein.<br />

Ich bitte Dich, den Schriftsatzentwurf umgehend zu prufen und mir mitzuteilen, ob dieser in der<br />

vorliegenden Weise bei Gericht eingereicht werden kann.<br />

Dass RA K einfachste Techniken nicht beherrscht, nämlich seinem Textverarbeitungs- oder<br />

Mailprogramm Umlauten beizubringen, soll uns nicht weiter stören an dieser und anderen<br />

Stellen, auch wenn diese Präsentation der gesamten Kanzlei geradezu peinlich ist.<br />

Teilweise war ich auch über seinen Widerruf positiv erstaunt, auch wenn das Schreiben<br />

einige gravierende Schwachstellen enthielt. Obwohl das BGH Urteil vor einer Woche noch<br />

angeblich für unseren Fall völlig wertlos war, so identifizierte sich auf einmal mit diesem,<br />

interpretierte es ganz sauber, zitierte es Ausschnittweise an fast einem Dutzend Stellen.<br />

Immerhin hatte er es mittlerweile verstanden, sehr schön! Ganz stolz fügte er dem Gericht<br />

93


sogar eine Kopie dieser BGH Entscheidung bei, da die Richter diese mit Sicherheit nicht<br />

kannten, war es doch erst 14 Monate alt. Wie schon gesagt, war der wesentliche Teil des<br />

Schriftsatzes ganz gut, dennoch bedurfte er gravierende Änderungen. So etwa haute K das Fass<br />

auf, der Ehevertrag bot angeblich bis zur Volljährigkeit der Kinder Betreuungsunterhalt an,<br />

oder die konnte Antragsgegnerin über mehrere Jahre hinweg Betreuungsunterhalt verlangen,<br />

solange sie die Kinder erzog, oder Unterhalt war bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren nach<br />

Ende der Ehe nicht ausgeschlossen. In allen drei Fällen fehlten aber die Bedingung “bei<br />

Vorliegen der Voraussetzungen“, wie im Ehevertrag auch aufgeführt. Dieser Schriftsatz las<br />

sich wie ein Angebot, meiner Frau noch 10 Jahre freiwillig Unterhalt zu zahlen, oder solange<br />

sie die Kinder betreute, was dem Ehevertrag absolut widersprach. Auf den Rettungsanker der<br />

salvatorischen Klauseln meines Ehevertrages wies er im Zusammenhang mit Wochenendregelungen<br />

hin, so dass wir überhaupt nicht mehr verstanden, um was es überhaupt ging, was er<br />

meinte. Aufgrund dieser unverantwortlichen Oberflächlichkeiten hatte ich den Eindruck, dieser<br />

Schriftsatz war in der Badewanne entstanden bei einer Flasche Bier in der Hand, in der anderen<br />

das Diktiergerät. Und tatsächlich hatte mein Anwalt diesen sonntags zu Hause entworfen, wie<br />

ich später erfuhr. Mit diesen Ausführungen konnte das Schreiben unter Umständen gefährliche<br />

Konstellationen auslösen, etwa wie ein Angebot aufgefasst werden, stark abweichend vom<br />

Ehevertrag, womit dieser seine Gültigkeit verloren hätte. Davon ganz abgesehen, wurde dem<br />

Inhalt des Vertrages widersprochen. Auch artete sein Schreiben in Laberei aus, indem er sich<br />

auf seine vorherigen Schreiben bezog, nämlich wie der Ehevertrag zustande kam, was aber für<br />

das BGH Urteil überhaupt nicht relevant war. Kurzum, nachdem mein Vater, der sich über den<br />

Schriftsatz aufgeregt hatte bis kurz vorm 2. Herzinfarkt, noch in der selben Nacht unseren<br />

Widerruf gravierend verändert hatte (4 Uhr morgens fing er an und rief freudig zwei Stunden<br />

später auf meinem Anrufbeantworter an), arbeitete ich die Änderungen heraus und teilte diese<br />

meinem Anwalt mit, wobei ich mir einen gewissen Sarkasmus nicht verkneifen konnte. Das<br />

abgeänderte Schreiben fügte ich der Mail bei.<br />

Einen Tag später, nämlich am Tag des Fristablaufs rief mein Anwalt wütend bei mir an und<br />

beschwerte sich über die vielen Änderungen seines Schreibens, und dass er seinen Namen<br />

darunter nicht setzen würde. Wäre ich nicht sein Klassenkamerad, so hätte er jetzt die Brocken<br />

hingeworfen. Als er dann noch anfing, mein Vater hätte überhaupt keine Ahnung vom<br />

Familienrecht, was er beim Besuch in der Kanzlei demonstrierte, speziell bei dem Thema<br />

urkundliche Beweise im Vergleich, lief bei mir das Fass über. Ich machte dem Superjuristen<br />

klar, dass mein Vater mich immerhin vor einem Schaden von ca. 200.000 Euro bewahrt hatte,<br />

denn hätte ich auf meinen Anwalt gehört, wäre ich bis zum Lebensende eine ganz arme Sau<br />

gewesen. Daraufhin fiel ihm nichts mehr ein. Ebenfalls machte ich ihm klar, wofür er bezahlt<br />

wurde, nämlich die Interessen seiner Mandanten zu vertreten und nicht Eigenmächtigkeiten<br />

durchzuziehen. Ich begriff einfach nicht, wie er es wagte, seinen Mund noch groß aufzureißen,<br />

da er doch ganz kleine Brötchen backen musste nach seinem großen Irrtum. Ich wollte kurze<br />

Zeit später mit meinem Vater in der Kanzlei erscheinen, was dem Anwalt überhaupt nicht<br />

gefiel, er mir sogar davon abriet. Da mein Daddy aber nicht zu erreichen war, die Frist langsam<br />

ablief, entschloss ich mich, seine ursprüngliche Version als Ausgangsbasis zu nehmen, diese<br />

aber entsprechend von ihm gravierend korrigieren zu lassen. Ich ließ es mir daher noch einmal<br />

in verbesserter Form mailen, bevor ich es dann in der Mittagszeit freigab. Mir war später der<br />

Grund klar für seinen Auftritt. Es war für ihn eine Blamage, seinen Rat, den tollen Vergleich<br />

anzunehmen, und stattdessen sich von Amateuren die neuste Rechtssprechung besorgen zu<br />

lassen. In unserem Widerruf führten wir die folgenden sehr starken Punkte auf:<br />

1.<br />

Sittenwidrigkeit des Ehevertrags lag nicht vor, da der BGH als auch das Bundesverfassungsgericht<br />

Eheverträge mit Schwangeren gestatteten (BGH XII ZR 296/01 vom 25.05.2005).<br />

94


2.<br />

Die Obergerichte gaben beiden Ehepartnern die Freiheiten, auch von der Rechtslage<br />

abweichende Vereinbarungen treffen können in Sachen Versorgungs- und Zugewinnausgleich.<br />

3.<br />

Beiden Seiten waren schon drei Jahre vor der Heirat die Notwendigkeit eines Ehevertrags<br />

bekannt.<br />

4.<br />

Auch hatte ich meiner zukünftigen Frau ausdrücklich angeboten, den Vertragsentwurf durch<br />

einen Anwalt ihrer Wahl auf meine Kosten prüfen zu lassen. Somit wäre es ihr ohne weiteres<br />

möglich gewesen für den Fall, dass sie die vertragliche Regelung nicht als angemessen ansieht,<br />

Einfluss auf diese zu nehmen, worauf sie aber verzichtete.<br />

5.<br />

Der Vertragsinhaltes sollte nun geprüft werden. In diesem Zusammenhang war es beachtlich,<br />

meine Frau hatte bisher zu dem Inhalt des Vertrages in keiner Weise Stellung genommen, da<br />

diese offensichtlich selbst eine Benachteiligung ihrer Position durch den Ehevertrag auch aus<br />

heutiger Sicht nicht feststellen konnte.<br />

6.<br />

Wir verwiesen auf den angebotenen Betreuungsunterhalt hin, der eine gewisse Zeit lang den<br />

nachehelichen Unterhalt ersetzte, ebenso auf den vorhandenen Zugewinnausgleich.<br />

Für mich war die Auseinandersetzung mit dem Anwalt ein Wendepunkt für mich.<br />

An dem Tag machte ich mir wiederholt ernsthaft Gedanken, das Mandat zu kündigen<br />

nach der Verhandlung gegen RA He Anfang Oktober. Mich ärgerte die mangelnde<br />

Einsicht von Manfred. Erst bereitet er sich nicht auf die Verhandlung vor, wodurch ihm<br />

wertvolle Urteile auf höchster Ebene völlig unbekannt waren, und ich fast etwa 200.000 €<br />

Schaden erlitten hätte, dann trat er noch unfehlbar bis unschuldig auf, und nahm auch kaum<br />

Ratschläge an. Zum Glück hatte er meine Änderungsanträge alle in seinen Schriftsatz integriert,<br />

so dass dieser keine Gefahr mehr darstellte. Ich traute mir ohne weiteres zu, bei<br />

Unterhaltsangelegenheiten vor dem Amtsgericht nach vorheriger juristischer Beratung mich<br />

selbst zu verteidigen, wodurch ich eine Menge Geld gespart hätte. Schließlich war meine<br />

Bilanz bezüglich mit Anwälten vor Gericht ziehen, sehr düster. Entweder waren die zu passiv,<br />

unvorbereitet, oder sie gaben einem verhängnisvolle Tipps. All das wollte ich mir ersparen,<br />

bietet doch das Amtsgericht oft, und nur dieses, generell die Möglichkeit, ohne Anwalt zu<br />

erscheinen. Für das Oberlandesgericht brauchte ich eh einen guten Rechtsbeistand. Diese<br />

üblichen Feld- Wald- und Wiesengestalten erschienen mir für eine Verhandlung völlig<br />

ungeeignet, in der es um verdammt viel Geld ging. Insbesondere motivierte mich eine Chatterin<br />

dazu, die ähnliche Erfahrungen gemacht hatte, und in diesem Zusammenhang immer über die<br />

Rechtsverdreher schimpfte, die sie in der Vergangenheit vor Gericht beanspruchte.<br />

Der Sieg über Anwältin He<br />

Nun wieder zurück zum Fall He, die grundlos mein Mandat niedergelegt hatte, wodurch<br />

für mich ein Schaden von über 1.600 Euro entstand durch Doppelkosten, und deren<br />

mehrfache fehlerhafte Gebührenrechnung eine Lachnummer darstellte.<br />

95


Am 19.10.2006 war es endlich soweit, das Remscheider Amtsgericht lud zur<br />

Güteverhandlung ein. Schon ein Tag vorher war ich durch die Vorbereitung auf diesen<br />

Fall extrem aufgekratzt, die Nacht davor folglich für mich schlaflos. Zwar hatte ich sehr<br />

gute Karten, aber das hieß nichts, wenn man einen schlechten Richter hatte. Wie lautet doch<br />

eine Weisheit so treffend: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Zu sehr<br />

war ich noch von dem Auftritt der letzten Richterin geschädigt. Ich fuhr mit meinem<br />

bisherigen Anwalt K gemeinsam zum Gericht, um uns im Auto noch zu beraten. Und er gab<br />

mir auch einen sehr guten Ratschlag, nämlich vor Gericht einen Vertrauensverlust, falls<br />

zutreffend, zu meiner Exanwältin abzustreiten, andernfalls wäre die Mandatsniederlegung<br />

gerechtfertigt gewesen und meine Chancen deutlich schlechter.<br />

Da die vorhergehende Verhandlung unseres zuständigen Richters öffentlich war, wir auch viel<br />

zu früh erschienen vor Gericht, schauten wir uns diese einfach mal an, um den Vorsitzenden<br />

besser einschätzen zu können. Nach wenigen Minuten war mir klar, dass dieser recht junge<br />

Jurist, knapp 40, sehr sachlich operierte, man sich auf ihn freuen konnte. Interessant und<br />

beängstigend wirkte das Auftreten der Anwälte dort. Sie saßen völlig passiv da, besonders der<br />

Rechtsbeistand des klagenden Geschädigten, der einige gute Sprüche drauf hatte. Aber diese<br />

Passivität kannte ich ja zur Genüge. Wenig später betrat auch Anwältin He mit verbitterter<br />

Miene und grußlos den Saal und würdigte mich keines Blickes.<br />

Mit fast einer Stunde Verspätung ging unser Verfahren los, wofür sich der Richter L<br />

auch sehr höflich entschuldigte. Er machte von Anfang an sein Unverständnis für die<br />

Mandatsniederlegung klar. Auch hatte er sich informiert, was er besonders betonte, der<br />

Anwältin stand dadurch kein Honorar zu. Dieser für uns greifbare und im Grunde genommen<br />

auch erwartete Sieg veranlasste sie, noch eine schriftliche Bemerkung von mir aufzuführen.<br />

Allerdings kannte der Richter diesen Schriftsatz nicht, worauf die Beklagte ihm ihre Handakte<br />

reichte und lapidar meinte, sie hatte wohl vergessen, diesen Schriftsatz ihm zu schicken, er<br />

sollte mal in der Akte nachschauen. Der sichtlich erboste Richter lehnte diese natürlich ab,<br />

scheute er doch verständlicherweise den Aufwand, in der Akte lange rum zu suchen.<br />

Stattdessen machte er ihr einige Lücken in ihrem schriftlichen Vortrag klar, was mir natürlich<br />

sehr bekannt vorkam. Mein Anwalt und ich waren sichtlich verlegen, denn was sich die<br />

Anwältin da mit dem Richter leistete, war nicht mehr zum lachen, es war schlichtweg peinlich!<br />

Die Situation eskalierte, als die Beklagte die Addition zweier Streitwerte nämlich die<br />

Streitwerte eines alten abgeschlossenen Falls mit einem neuen noch verteidigte. Insbesondere<br />

wies mein Anwalt darauf hin, das Unterhaltsverfahren war schon lange bezahlt, sie konnte<br />

folglich diesen Streitwert nicht noch einmal in Rechnung stellen. Als sie stur blieb, lehnte mein<br />

Anwalt weitere Diskussion auf dieser Ebene ab, denn er hatte auf solchen einen Unsinn einfach<br />

keine Lust. Da ergriff der Richter wieder das Wort und bezog klar Stellung für uns. Auch in<br />

Bezug mit der viel zu hohen Einigungsgebühr gab Anwältin He nach einiger Zeit kleinlaut zu,<br />

die Rechtshängigkeit eines Verfahrens zu spät erkannt zu haben. Auch wenn mein Anwalt es<br />

nicht gerne hatte, dass ich mich zu Wort meldete, machte ich meiner Exanwältin klar, ich war<br />

lediglich enttäuscht aufgrund einiger Passivitäten vor dem damaligen Verfahren, von<br />

Misstrauen keine Spur sein konnte. Ich betonte sogar mein Lob am Ende dieses Schriftsatzes,<br />

und stellte klar, nicht schizophren zu sein nach dem Motto, erst eine Mandatsniederlegung<br />

anzukündigen, paar Zeilen später ihr weitere Aufträge zu geben, um wenig später noch Lob<br />

auszusprechen für ihre Idee mit dem Vergleich. Dem konnte sie nichts entgegnen. Der Richter<br />

nahm diese klare Lage zum Anlass, einen Vergleich vorzuschlagen. Er meinte, für die<br />

außergerichtliche Tätigkeit stünde ihr wenigstens eine halbe Gebühr zu, ob wir uns darauf<br />

einigen könnten. Scherzhaft bat mein Anwalt, uns draußen kurz mal zu beraten, nicht dass ich<br />

ihn nachher hauen würde. Daraufhin gab meine Exanwältin den dummen Kommentar ab, dies<br />

könnte leicht passieren. Man merkte ihre extreme Verbitterung, denn ihr gegenüber war ich,<br />

96


wie sonst auch, nie aggressiv aufgetreten, lediglich leidenschaftlich und kämpferisch, aber<br />

immer ganz klar bezogen auf die Sache. Mein Anwalt erklärte mir draußen die berechtigte<br />

Forderung des Richters, womit ich keine Probleme hatte, denn statt der Beklagten etwa 750 €<br />

zu zahlen, bekam ich noch 600 € zurück. Wir betraten wieder den Gerichtssaal und bekundeten<br />

dem Richter unsere Vergleichsbereitschaft. Allerdings blieb Anwältin He wieder stur, und als<br />

der Richter sie fragte, wie viel sie freiwillig zahlen würde, lautete ihre Antwort nur plus minus<br />

Null. Der Richter machte ihr ihre hoffnungslose Lage klar und wies sogar darauf hin, sie<br />

konnte in Berufung gehen, aber da würde sie genauso wenig Erfolg haben. Als letzten<br />

Vorschlag schlug der Vorsitzende 500 € vor, die sie an mich zu zahlen sollte. Darauf ging sie<br />

zähneknirschend ein, und die Verhandlung war zu Ende. Genauso verbittert wie sie den<br />

Gerichtssaal betrat, verließ sie ihn wieder, ohne Blickkontakt oder Verabschiedung. Dieser Sieg<br />

hatte für mich einen besonderen psychologischen Wert. Für mich stand noch mehr als zuvor<br />

fest, man konnte zwielichtige Anwälte leicht zur Strecke bringen, selbst Richter zeigten vor<br />

denen keinen Respekt. Für mich stand auch fest, wenn ein Anwalt Schaden verursacht, sollte<br />

man jeglichen Respekt ablegen und ihn, mal bayerisch formuliert, die Sau durchs Dorf treiben.<br />

Vor Gericht haben Anwälte auch keinen höheren Stellenwert als nichtjuristische<br />

Privatpersonen, was regelrecht motiviert, die Bande schonungslos vor Gericht auseinander zu<br />

nehmen! Allerdings war meine Bilanz, die ich nach 2,5 Jahren machte erschreckend:<br />

4 von 6 Anwälten schickten völlig überhöhte Rechnungen, nicht immer vorsätzlich, denn<br />

besonders Rechtsanwältin He offenbarte äußerst peinliche Kenntnisse im Rechnungswesen.<br />

Auf jeden Fall wurde mein bisheriger Kurs gegenüber Anwälten bestätigt, nämlich gegen<br />

die sofort und erbarmungslos vorzugehen, wenn Rechnungen oder ihr Fachwissen Mängel<br />

aufzeigen. Ebenfalls gab mir diese Verhandlung auch Hoffnung über die Existenz von<br />

seriösen Richtern, denn er zeigte nicht nur Sachlichkeit, sondern entpuppte sich auch als gut<br />

vorbereitet, also genau das Gegenteil von der Comedyrichterin A, die für mich immer noch<br />

ein Alptraum darstellte nach dieser traumatischen Verhandlung im August 2006. Auch wenn<br />

ich an diesem Tag 1250 Euro verdient hatte, Lust zum feiern kam nicht bei mir auf, lasteten<br />

doch die Schatten des nun zu erwartenden Beschlusses in Sachen Scheidung und Ehevertrag zu<br />

sehr auf mich. Auf das siegreiche Protokoll möchte ich nicht weiter eingehen, da die einzelnen<br />

Punkte ja schon in der Verhandlung klar waren, nämlich, meine Exanwältin zahlte mir 500 €<br />

und die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.<br />

Das Hammerurteil der Comedyrichterin A<br />

Drei Wochen nach Verkündung eines Urteils in Sachen Ehevertrag erhielten wir endlich<br />

das entsprechende Schreiben des Gerichts. Ebenfalls fiel mir ein Schreiben meines<br />

Anwalts auf, der mich auf das drohende Unheil hinwies. Bis zu diesem Tag hatte ich der<br />

Richterin A so einiges zugetraut an negativem Verhalten, aber sie steigerte dies noch.<br />

Dass sie den Ehevertrag kippen konnte, hatte ich schon befürchtet. Unglaublich war ihre<br />

völlige Ignorierung des BGH Urteils, auf das sie mit keiner einzigen Silbe einging. Stattdessen<br />

verwies sie auf eine längst überholte Entscheidung des OLG Düsseldorfs. In mir kam der<br />

Verdacht der Rechtsbeugung auf, eine strafbare Handlung, die man verfolgen kann. Dann wäre<br />

nämlich sofort Schluss mit dem lockeren beamtenähnlichen Leben als Richter! Auch folgte sie<br />

weitgehend der Gegenseite mit dem Gräuelmärchen der hochschwangeren genötigten Ehefrau,<br />

ohne allerdings dabei das Wort Nötigung zu gebrauchen. Sie widersprach sie sich aber selbst,<br />

indem sie sich klar zu der frühen Ankündigung des Ehevertrags bekannte, nämlich 3 Jahre vor<br />

der Hochzeit und gut zwei Jahre vor Beginn der Schwangerschaft. Folglich hatte ich drei Jahre<br />

lang meine Frau „genötigt“, bis sie im 36. Monat diesen Vertrag unterschreiben musste, legt<br />

97


man ihre Logik zugrunde. Aber es kam noch schlimmer: Den Streitwert des Ehevertrags setzte<br />

sie auf unglaublich niedrige 500 € an, denn erst ab 600 € konnte man in Berufung gehen, also<br />

zum OLG! Da ging es in meinem Vertrag um mehr als 200.000 Euro, die ich bis zum<br />

Lebensende an meine Frau zahlen sollte bei Sittenwidrigkeit, und da setzt die Richterin den<br />

Streitwert auf lächerliche 500 € an! Sie probierte folglich einen Widerruf vor dem OLG<br />

Düsseldorf zu verhindern. Ob sie es tat, um sich Arbeit zu ersparen, oder um ihrer<br />

männerfeindlichen Haltung, die sie damals bei der Verhandlung deutlich demonstrierte, wieder<br />

einmal zu beweisen, soll dahingestellt bleiben. Mein Anwalt K war zum Glück dieses Mal<br />

scheinbar hellwach und fand in seiner Mail vom 27.10.2006 eine Möglichkeit mit geringem<br />

Restrisiko, dennoch in Berufung gehen zu können:<br />

Entgegen Deinen Ausführungen hat das Gericht also nicht nur einen Beschluß erlassen, sondern bereits im<br />

vorliegenden Verfahren auf Auskunft ein Urteil erlassen.<br />

Auf Grund dessen bist du verpflichtet, Auskunft über deine Einkünfte in der Zeit von März 2004 bis Februar<br />

2005 zu erteilen und auch Auskunft über den Stand deines Vermögens bezogen auf den 16.02.2005 zu<br />

erteilen. Damit ist das Gericht dem Auskunftsverlangen der Gegenseite nachgekommen.<br />

Wie sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils ergibt, geht das Gericht davon aus, daß der von dir<br />

geschlossene Ehevertrag sittenwidrig ist. Die Begründung stützt sich im Wesentlichen darauf, daß deine<br />

Frau zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schwanger war und damit der Vertrag für sie eine Benachteiligung<br />

darstellen soll. Wie bereits in meinem letzten Schriftsatz dargelegt, gehe ich davon aus, daß<br />

der vorliegende Ehevertrag tatsächlich nicht sittenwidrig ist.<br />

Auf Grund der Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts Wuppertal, das den Gegenstandswert für das<br />

Auskunftsverfahren auf 500,00 € festgesetzt hat, kann grundsätzlich keine Berufung eingelegt werden, da<br />

die Berufungssumme gemäß § 511 ZPO 600,00 € beträgt. Ich gehe davon aus, daß die Richterin den<br />

Gegenstandswert absichtlich so angesetzt hat. Auch wenn man davon ausgeht, daß der<br />

Auskunftsanspruch einen weitaus geringeren Gegenstandswert als das Hauptverfahren hat, ist die<br />

Streitwertfestsetzung vollkommen unzureichend. Es ist nicht auszuschließen, daß das Gericht auf diese<br />

Weise versuchen wollte, eine Berufung zu vermeiden.<br />

Ich habe jedoch inzwischen die Rechtslage geprüft und bin zum Ergebnis gekommen, daß eine Berufung<br />

trotzdem möglich ist. Nach allgemeiner Meinung ist das Berufungsgericht an die Streitwertfestsetzungen<br />

der ersten Instanz nicht gebunden, so daß eine Berufung möglich ist, mit der Begründung, daß der<br />

Gegenstandswert und damit die Beschwer weitaus höher liegt, als von dem erstinstanzlichen Gericht<br />

angenommen. Eine selbständige Anfechtung des Gegenstandswertes ist nicht möglich, da diese nicht in<br />

einem gesonderten Beschluß erfolgt ist. Ich gehe davon aus, daß das zweitinstanzliche Gericht zukünftig<br />

den Gegenstandswert höher festlegen wird als 500,00 € und somit die Berufung grundsätzlich statthaft ist.<br />

Abschließend beurteilt werden kann dies selbstverständlich nicht.<br />

Es gibt daher ein gewisses Restrisiko, daß das Berufungsgericht ebenfalls den Gegenstandswert unter<br />

600,00 € festlegen wird. Tatsächlich gehe ich hiervon jedoch nicht aus. Ich bitte daher um Weisung, wie in<br />

dieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll, insbesondere, ob Berufung gegen das Urteil<br />

eingelegt werden soll. Die Berufung muß in jedem Falle bis zum 24.11.2006 beim Landesgericht in Düsseldorf<br />

eingegangen sein. Danach ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr abänderbar. Ein umgehendes<br />

Handeln ist daher zweckmäßig.<br />

Für mich stand jetzt schon fest, sollte der Fall nach siegreichem Verlauf vor dem OLG zum<br />

Amtsgericht verwiesen werden, was der Normalfall ist, dann mussten wir versuchen, diese<br />

Richterin wegen Befangenheit oder Rechtsbeugung abzulehnen. Schließlich wollten wir nicht<br />

nach jedem Fehlurteil oder Beschluss Widerruf einlegen, das zog die Scheidung nur unnötig in<br />

die Länge. Schauen wir uns nachfolgend das etwas gekürzte Urteil an:<br />

Der Antragsteller wird verurteilt, Auskunft über sein Einkommen in der Zeit von März 2004 bis Februar 2005<br />

sowie über sein Vermögen, Auskunft zu erteilen über den Bestand seines Vermögens bezogen auf den<br />

16.02.2005 Die Auskunft zu 1. zu belegen, durch Vorlage der Gehaltsabrechnungen für die Monate März<br />

2004 bis Februar 2005 und des Steuerbescheids für das Jahr 2004 sowie durch Vorlage der<br />

Spesenabrechnungen für den Zeitraum März 2004 bis Februar 2005.<br />

98


Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.<br />

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wird nach nachgelassen die<br />

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € abzuwenden, wenn nicht der<br />

Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet.<br />

Tatbestand<br />

Zwischen den Parteien ist das Verfahren auf Ehescheidung anhängig. Die Parteien haben am 09.12.1988<br />

geheiratet. Aus der Ehe sind die beiden Kinder Brutus, geb. 1989 und Viveka, geb. 1991, hervorgegangen.<br />

Am 02.12.1988 schlössen die Parteien einen notariellen Ehevertrag.<br />

Nun folgte eine Beschreibung des Ehevertrags und der verkorkste berufliche Werdegang<br />

meiner Frau, für dessen Konsequenzen ich aufkommen sollte. Das ersparen wir uns.<br />

Die Antragsgegnerin begehrt von dem Antragsteller Auskünfte über sein Einkommen und sein Vermögen<br />

zum Zwecke der Bezifferung des nachehelichen Unterhalts wie auch des Zugewinnausgleichs.<br />

Sie ist der Ansicht, der im Jahre 1988 geschlossene Ehevertrag sei sittenwidrig. Der Verzicht auf<br />

nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich sowie Widmung des Hausrates<br />

zum Alleineigentum des Antragstellers stelle eine einseitige Lastenverteilung zum Nachteil der<br />

Antragsgegnerin dar. Diese habe sich angesichts ihrer Schwangerschaft und dem Wunsch, das Kind<br />

ehelich gebären zu wollen, in einer Zwangslage befunden. Die Antragsgegnerin beantragt, den<br />

Antragsteller zu verurteilen<br />

Nun folgten die ganzen Bescheide, die ich vorlegen musste zwecks Vermögensauskunft.<br />

Er ist der Ansicht, der Notarvertrag sei nicht sittenwidrig und daher wirksam. Der Ehevertrag selbst stelle<br />

für die Antragsgegnerin keine ungerechtfertigte Benachteiligung dar. Dabei sei insbesondere zu<br />

berücksichtigen, dass Betreuungsunterhalt und Krankheitsunterhalt nicht ausgeschlossen seien. Der<br />

Ausschluss des Versorgungsausgleichs stelle eine übliche Maßnahme bei Vereinbarung der<br />

Gütertrennung dar. Im übrigen beruhe der Abschluss des Ehevertrages auf einer einvernehmlichen Entscheidung<br />

der Parteien. Bereits im Zeitpunkt der Verlobung, ca. 2 Jahre vor der Eheschließung, seien sich<br />

die Parteien über den Abschluss eines Ehevertrages einig gewesen. Im übrigen habe der Antragsteller der<br />

Antragsgegnerin vor Abschluss des Ehevertrages angeboten, den Vertrag durch einen Anwalt ihrer Wahl<br />

prüfen zu lassen.<br />

Wegen der näheren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien<br />

gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die Protokolle der mündlichen Verhandlung vom<br />

30.05.2005 (Bl. 23 ff GA ) und vom 09.08.2006 (Bl. 53 ff. GA) verwiesen.<br />

Entscheidungsgründe<br />

Die Klage ist gem. §§ 1605, 1580, 1379 BGB begründet.<br />

Die Antragsgegnerin hat gegen den Antragsteller im ausgeurteilten Umfang Anspruch auf Auskunft.<br />

Der Auskunftsanspruch ist entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht deswegen ausgeschlossen, weil<br />

ein Unterhalts- oder Zugewinnanspruch bereits dem Grunde nach nicht besteht. Gem. §§ 1572, 1573, 1378<br />

BGB schuldet der Antragsteller dem Grunde nach Unterhalt bzw. Zugewinnausgleich. Diese Ansprüche<br />

sind nicht wirksam durch den notariellen Ehevertrag vom 02.12.1988 ausgeschlossen. Denn der Ehevertrag<br />

ist gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig.<br />

Nun folgte eine allgemeine Abhandlung über die Sittenwidrigkeit von Eheverträgen.<br />

Dabei stellt die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Indiz für eine ungleiche<br />

Verhandlungsposition dar, welche aber durch den Inhalt des Vertrages wieder ausgeglichen werden kann.<br />

Die Antragsgegnerin befand sich zum Zeitpunkt des Vertragschlusses bereits im 8. Monat ihrer<br />

Schwangerschaft. Sie hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach den auch verwirklichten<br />

Absprachen der Parteien oblag hauptsächlich der Antragsgegnerin die Kinderbetreuung. Demgegenüber<br />

verfügte der Antragsteller über eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Ingenieur und lebte von daher<br />

bereits in finanziell gehobeneren Verhältnissen. Die Antragsgegnerin wollte, dass das erwartete Kind<br />

ehelich geboren wird. Demgegenüber machte der Antragsteller die Eingehung der Ehe vom Abschluss des<br />

Ehevertrages abhängig. Er wollte Auseinandersetzungen finanzieller Art, wie er sie beim Scheitern der Ehe<br />

seiner Eltern erlebt hatte, vermeiden. Für die Annahme einer Zwangslage der Antragsgegnerin ist<br />

demgegenüber unerheblich, ob die Parteien - wie seitens des Antragsstellers behauptet - bei Verlobung 2<br />

Jahre zuvor einvernehmlich den Abschluss eines Ehevertrages planten. Denn der Ehevertrag wurde<br />

letztlich genau in der Schwangerschaft der Antragstellerin abgeschlossen. In dieser Situation hatte sie nur<br />

die Wahl entweder den Ehevertrag zu schließen oder gar nicht zu heiraten. Unerheblich ist auch, ob der<br />

Antragsgegner ihr angeboten hatte, den Vertrag durch einen Anwalt ihrer Wahl auf seine Kosten prüfen zu<br />

99


lassen. Bereits die Belehrungen durch den Notar rechtfertigen keine Milderung des Prüfungsmaßstabes<br />

(vgl. Palandt-Brudermüller § 1408 Rn. 8). Es bleibt dabei, dass die Antragsgegnerin den Vertrag<br />

unterschreiben musste, wollte sie die Ehe eingehen.<br />

Der Vertrag beinhaltet auch eine einseitige Lastenverteilung, die unter Berücksichtigung der<br />

schutzwürdigen Belange der Antragsstellerin nicht mehr hinzunehmen ist. Dabei ist zutreffend, dass die<br />

Parteien insofern nicht den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts abweichend geregelt haben, als dass<br />

gem. § 4 des Ehevertrages von dem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt der Betreuungsunterhalt und der<br />

Krankheitsunterhalt in gewissen Grenzen ausgenommen ist. Denn die Parteien haben im übrigen neben<br />

dem nachehelichen Unterhalt sowohl den Versorgungsausgleich als auch den Zugewinnausgleich<br />

ausgenommen. Dabei fällt besonders stark ins Gewicht, dass die Antragsgegnerin zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsschlusses keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte und nach der Kinderbetreuung auch<br />

kaum Möglichkeiten hat, in nennenswertem Umfang eigene Versorgungsanwartschaften zu begründen.<br />

Sie ist heute 42 Jahre alt, betreut immer noch die nun 15 und fast 17 jährigen Kinder und hat mangels<br />

abgeschlossener Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geringe und im Hinblick auf besser<br />

bezahlte Arbeit keine Chance. Soweit der Versorgungsausgleich eher der vertraglichen Disposition<br />

unterliegt als etwa der Kernbereich des Betreuungsunterhaltes muss auf der anderen Seite auch<br />

berücksichtigt werden, dass er Elemente sowohl des Zugewinns als auch des vorweggenommenen<br />

Altersunterhalts in sich trägt (BGH FamRZ 2005, 691 ff). Er steht daher der vertraglichen Disposition nicht<br />

grenzenlos offen). Der völlige Ausschluss des Versorgungsausgleiches neben einem Ausschluss des -<br />

grundsätzlich disponiblen - Zugewinn wird vorliegend auch nicht ausreichend kompensiert. Gem. § 5 des<br />

Vertrages soll die Antragsgegnerin im Falle der Scheidung eine einmalige Abfindung in Höhe von 20.000,00<br />

DM erhalten. Diese Summe stellt jedoch keine ausreichende Kompensation der durch den Vertrag<br />

erlittenen Nachteile dar, zumal damit sowohl ein Ausgleich für den Ausschluss des<br />

Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleiches als auch des nachehelichen Unterhalts erfolgen soll.<br />

Die Unwirksamkeit des Ehevertrages erfasst sodann trotz der von den Parteien in § 7 getroffenen<br />

salvatorischen Klausel den gesamten Vertrag (vgl. dazu BGH FamRZ 2006, 1097 ff). Im übrigen begegnet<br />

auch der Inhalt von § 7 des Vertrages Bedenken. Das Maß des nachehelichen Unterhaltes soll sich<br />

abweichend von § 1578 BGB nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern nach der beruflichen<br />

Ausbildung bzw. Stellung des ggf. unterhaltsberechtigten Ehegatten richten, was aufgrund der oben<br />

beschriebenen beruflichen Situation der Parteien immer zwangsläufig eine Benachteiligung der<br />

Antragsgegnerin bedeutet. Etwaige Unterhaltsansprüche sollen in jedem Fall bis zum Ablauf eines Jahres<br />

nach Rechtskraft der Scheidung befristet sein, unabhängig von Ehedauer und Dauer der, durch die<br />

Antragsgegnerin vorgenommenen Kindererziehungszeiten.<br />

Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 708 Nr. 8, 711 ZPO.<br />

Streitwert: 500,00 €<br />

Dieses einseitige Urteil, was sehr wahrscheinlich eine Rechtsbeugung darstellte, nämlich die<br />

Ignorierung eines BGH- und eines Bundesverfassungsgerichturteils, ließen wir uns nicht bieten.<br />

Wir gingen sofort in Berufung mit der berechtigten Hoffnung, das Berufungsgericht würde den<br />

Streitwert höher ansetzen, damit wir überhaupt ein Widerrufsrecht hatten. Auch beschloss ich,<br />

meinen Anwalt K zu behalten, denn ich fragte viele Bekannte, ob sie einen Rechtsanwalt mit<br />

gutem Ruf kannten. Alle mussten bei dieser Frage das Handtuch schmeißen. Zwischenzeitlich<br />

hatte ich auch mal in einer Ausgabe des Focus recherchiert, der die Adressen der besten<br />

Anwälte Deutschlands auflistete. Gute Anwälte, 150 im ganzen Bundesgebiet pro Rechtsgebiet,<br />

auf wenigen Seiten aufzuführen, obwohl man mit Juristen die Straßen pflastern konnte, sprach<br />

schon Bände und bestätigte voll und ganz meine Auffassungen über die äußerst negative<br />

Qualität dieses Berufsstandes. Auch hatte ich keine Lust, unnötiges Risiko einzugehen durch<br />

einen neuen, unbekannten Anwalt. Meinen Klassenkameraden kannte ich nun mal mit allen<br />

seinen Stärken und Schwächen, und wenn man ihn an der kurzen Leine führte, konnte<br />

theoretisch nicht viel passieren. Solche Fehler wie bei der letzten Scheidungsverhandlung, in<br />

der er mir zum Vergleich riet, der mir fast etwa 200.000 € gekostet hätte bis zum Lebensende,<br />

konnte nicht noch einmal passieren. Durch das Hinzu-ziehen meines Vaters in den Fall führten<br />

nun zwei Mann Anwalt K an der kurzen Leine, was mir ein wenig Vertrauen einflößte,<br />

allerdings nur kurze Zeit.<br />

Etwa 2 Wochen später hörte ich von meinem Anwalt per Mail, die mich wieder ärgerte.<br />

Ich kam gerade von einer aussichtsreichen Bewerbung in Österreich zurück, war folglich<br />

100


in bester Stimmung, als mich das Schreiben meines Anwalts wieder auf den Boden der Realität<br />

zurückholte. Er hatte Berufung eingelegt, um die Frist zu wahren. Die Begründung war erst in<br />

nächster Zeit geplant, in der es maßgeblich um den zu niedrigen Streitwert gehen sollte.<br />

Darüber hinaus kündigte er die nochmalige Prüfung des Ehevertrags an unter Berücksichtigung<br />

der Rechtssprechung des OLGs Düsseldorf. Die 500 € von der RA He hatte er einfach<br />

einbehalten, auf „die vorliegende Angelegenheit umgebucht“.<br />

Was mich maßlos aufregte, er hatte auf einmal Zweifel an der Wirksamkeit meines<br />

Ehevertrags, obwohl er in den vorherigen Schreiben sich ganz klar zu dem Vertrag bekannte.<br />

Darüber hinaus wollte mein Anwalt sich mit dem absolut wertlosen OLG Düsseldorf Urteil<br />

beschäftigen, dieses auch noch wahrscheinlich mir gegenüber später rechtfertigen. Durch die<br />

Existenz des schon besprochenen BGH Urteils vom Mai 2005 waren aber die Ansichten der<br />

Oberlandesrichter zum Thema Ehevertrag und Schwangerschaft völlig uninteressant, ist doch<br />

der BGH die höchste gerichtliche Instanz in Deutschland. Was mich ebenfalls ankotzte, war der<br />

Einbehalt der 500 € durch Anwalt K, die sich aus meinem gewonnenen Rechstreit gegen<br />

Exanwältin He ergaben. Einfach nur zu schreiben, die Kosten seien damit abgedeckt, ich<br />

wusste leider nicht welche, war eine Sauerei, denn auf die Erstellung einer nachvollziehbaren<br />

schriftlichen Kostenaufstellung hatte Anwalt K verzichtet. Ebenfalls machte ich ihm auch klar,<br />

keine Vorauszahlungen mehr zu leisten für Gerichtstermine, die zeitlich noch nicht feststanden.<br />

Diesen Fehler hatte ich mir vorher schon einmal geleistet, als ich im Januar 2006 mehr als<br />

1.000 € für den Gerichtstermin im August vorgestreckt hatte. Es wurde wieder einmal Zeit, den<br />

Mann an die kurze Leine zu nehmen, und zwar in schriftlicher Form.<br />

- Ich verlangte eine Gebührenaufstellung, damit ich wusste, wofür die 500 € überhaupt waren<br />

- Eine Prüfung des Ehevertrags lehnte ich ab, war überflüssig, da das BGH Urteil dominierte<br />

über die Entscheidung des OLGs Düsseldorf. So konnte ich Kosten sparen.<br />

- Ich schloss Rechtsbeugung der Richterin nicht aus, da das BGH Urteil völlig ignoriert wurde.<br />

Ebenfalls missfiel mir die Art des Widerrufs. Erst einmal nur widerrufen, und erst später<br />

hierfür Gründe angeben, macht sicherlich auf die Richter keinen guten Eindruck, denn<br />

die wollten solch ein wichtiges Schreiben nicht in Raten erhalten, was nur unnötiger Aufwand<br />

bedeutete. Gleichzeitig zeigte mir dieser Schriftsatz, dass mein Anwalt wohl wieder einmal<br />

überlastet war, und auch nicht gerade Priorität gesteuert arbeitet.<br />

Bemerkenswert empfand ich später die Reaktion unseres Gegners, die Berufung abzulehnen!<br />

Ich betrachte diese weniger als übliche formale Reaktion, sondern eher als ein Bekenntnis der<br />

Angst, schwebte doch immerhin ein BGH Urteil über unseren Fall, was mir Recht gab, indem<br />

es ein für allemal aufräumte mit dem Gräuelmärchen von der genötigten schwangeren Ehefrau,<br />

die zum Ehevertrag genötigt wurde. Wäre ich Anwalt M gewesen, hätte ich mir nicht so eine<br />

Blöße geben! Ebenfalls zeigte sein Schreiben wiederholt gravierende Wissenslücken. Er hätte<br />

die Berufung ablehnen müssen mit der Begründung des zu niedrigen Streitwerts. Anscheinend<br />

wusste er nicht, dass der Streitwert für das Einlegen von Rechtsmitteln mindestens 600 €<br />

betragen musste, einfach unglaublich!<br />

Aber wieder zurück zu meinem Anwalt Manfred. Etwas später habe ich ihm noch eine kurze<br />

Mail geschrieben, mit der Bitte die Berufungsbegründung mir vorher zu schicken. Schließlich<br />

hing von diesem Schreiben extrem viel ab, und das Vertrauen zu meinem Anwalt erreichte<br />

durch seinen Zickzackkurs wieder einmal einen Tiefpunkt. Insbesondere störte mich wieder<br />

seine Trägheit. Ich rief ihn Mitte November 2006 an, um mich mal nach dem Stand seiner<br />

101


Berufungsbegründung zu erkundigen. Er entgegnete nur, wir hätte noch einen guten Monat<br />

Zeit, die bräuchte er auch, er hätte schließlich noch anderes Wichtiges zu tun. Zwar war mein<br />

Fall und die notwendige Berufung aufgrund dieser Richterin auch sehr wichtig, aber okay, dann<br />

zahlte ich halt einen Monat länger Unterhalt an meine Frau, konnte es mir schließlich leisten,<br />

besaß ich doch zu Hause scheinbar eine Gelddruckmaschine. Dennoch verstand ich es nicht,<br />

wieso er so viel Zeit benötigte. Er hätte nur einige Passagen unseres Widerrufs an das<br />

Amtsgericht damals kopieren müssen, schließlich hatte sich an der Rechtslage und somit nichts<br />

an der Argumentation verändert, dann wäre das Schreiben ruckzuck fertig gewesen. Auch<br />

konnte er mir überhaupt keine Auskunft geben zu dem von der Richterin zitierten OLG<br />

Düsseldorf Urteil. Er hatte es zwar in einer Fachzeitschrift gesehen, sich aber noch nicht damit<br />

beschäftigt. Ich war fassungslos. So eine Gleichgültigkeit und Passivität waren schon nicht<br />

mehr zu übertreffen! Dem Mann interessierte überhaupt nicht das Urteil! Dieses unglaubliche<br />

Passivität bewies aber wieder einmal, mein Anwalt beschäftigte sich überhaupt nicht mehr mit<br />

meinem Fall, aber verlanget dennoch sofort 500 € Anzahlung! Wenn ich Anwalt gewesen wäre,<br />

hätte es mich besonders brennend interessiert, was die Richterin für ein OLG Düsseldorf Urteil<br />

aufgeführt hatte, was ausgerechnet aus dem gleichen Jahr wie das vom BGH stammte. Mein<br />

Anwalt recherchierte weder vor dem Verfahren noch danach in meinem Fall, das bewies er<br />

damit wieder mal deutlich. Er hätte die Fachzeitschrift mit der OLG Rechtssprechung mit nach<br />

Hause nehmen können, um mal ein paar Minuten sich mit dem Fall zu beschäftigen mit dem<br />

Ergebnis, seinem Mandanten ggf. Entwarnung geben zu können nach dem Motto, mache Dir<br />

mal keine Sorgen, das hätte mir sicherlich gut getan, da ich eh schon wieder am abdrehen war.<br />

Wie oft in der Vergangenheit machte ich mir nach Feierabend zu technischen Problemen zu<br />

Hause Gedanken, saß vor dem Fernseher mit Papier und Bleistift, sehr zum Leidewesen meiner<br />

Ehefrau.<br />

Aber von unseren Anwälten kann man dies nicht erwarten, Leistung spielt in dieser Branche<br />

keine Rolle, da diese das Honorar nicht beeinflusst! Ich machte meinem Anwalt am Telefon<br />

klar, die Scheidung sei um so früher zu Ende, je schneller er seinen Schriftsatz beim OLG<br />

einreicht, und jeder Monat Scheidungsverzögerung stellte für mich ein finanzieller Verlust dar,<br />

zahlte ich doch dadurch auch länger Unterhalt an meine Frau. Interessanter fand ich seine<br />

häufige Frage, ob ich nun (endlich) Arbeit hatte. Was sollte diese Frage, hatte er Angst, er<br />

könnte zu wenig verdienen aufgrund des reduzierten Streitwerts? Natürlich beträgt dieser bei<br />

einer Ehescheidung das Dreifache des Gehaltes beider Eheleute. Da mein Einkommen fast<br />

halbiert war, machte sich RA K schon Sorgen um die Höhe seines Honorars, was ich schon als<br />

peinlich empfand, aber bei der Spezies Anwälte oft genug erlebte, es sind halt oft<br />

Rechtskaufleute, bei denen es sich nur um ihren Umsatz dreht, der Mandant spielt die<br />

Nebenrolle. Insbesondere durch die Juristenplage, pardon, ich meine Juristenschwemme, ist der<br />

Wettbewerb bei dieser Spezies knallhart geworden. Viele Anwälte kämpfen um die nackte<br />

Existenz. Unter den akademischen Hartz 4 Empfängern nehmen unsere „Rechtskämpfer“ einen<br />

Spitzenplatz ein!<br />

Das Ende mit Anwalt K<br />

Ich erinnere mich noch sehr gut an Mittwoch, den 20.12.2006. Ich kam einen Tag früher<br />

als vorgesehen von einigen erfolgreichen Vorstellungsgesprächen zurück. An diesem Tag hatte<br />

ich 650 km mit dem Auto zurückgelegt, als ich abends vom Bodensee zurückkehrte.<br />

Zu Hause angekommen rief ich sofort die Mails ab, denn ich erwartete endlich die<br />

Berufungsbegründung von Anwalt K, lief doch die Frist am 24.12.2006 ab. Und in der Tat lag<br />

diese auch per Mail vor zusammen mit einem persönlichen Anschreiben, bis zum nächsten Tag<br />

102


den Entwurf freizugeben. Auch durfte an der Struktur seines Schriftsatzes nichts verändert<br />

werden, denn „im Hinblick auf die einzuhaltende Prüfungsstruktur der Obergerichte ist die von<br />

mir gewählte Konstruktion unbedingt beizubehalten.“ Ich las mir dann noch den Schriftsatz an<br />

das Oberlandesgericht durch, und in mir kam eine unglaubliche Wut auf, denn ich entdeckte<br />

einige Oberflächlichkeiten, insbesondere zum wiederholten Male ein Fehler, den ich schon im<br />

Widerruf korrigiert hatte, in dem es hieß, ich würde mich laut Ehevertrag verpflichten, bis zum<br />

18. Lebensjahr des jüngsten Kindes Ehegattenunterhalt leisten. Was er weg ließ, war der<br />

Nebensatz des Vertrages „beim Vorliegen der Voraussetzungen“.<br />

Aber noch ein paar andere Stellen gefielen mir nicht, waren oberflächlich. Insbesondere<br />

kam es mir bei dem Gedanken hoch, was passiert wäre, wenn ich einen Tag später zu Hause<br />

angekommen wäre. Dann wäre keine Zeit mehr zur Korrektur geblieben, das OLG hätte einen<br />

oberflächlichen Schriftsatz bekommen, der einige Vereinbarungen meines Ehevertrags in<br />

Teilen aufgehoben hätte mit der Konsequenz eines hohen finanziellen Schadens.<br />

Über diese Dreistigkeit des Schreibens war ich sehr erbost, speziell über den Termindruck<br />

und einigen Oberflächlichkeiten. Ich schrieb meinem Anwalt sofort eine saftige Mail zurück.<br />

Okay, ich muss zugeben, mittlerweile hatte ich mir eine Flasche Wein geöffnet, denn dieses<br />

oberflächlichen Schreiben konnte ich bestenfalls eh nur im angeheiterten Zustand ertragen.<br />

Neben Ergänzungen wie „bei Vorliegen der Voraussetzungen“, in denen es um Unterhalt ging,<br />

wies ich ihn auch an, das BGH Urteil dem OLG beizulegen, denn ich schloss nach meinen<br />

übelsten Erfahrungen mit Juristen nicht aus, dass selbst so mancher OLG Richter dieses BGH<br />

Urteil nicht kannte, ähnlich wie in der peinlichen Verhandlung vom August 2006 beim AG<br />

Wuppertal, bei der sage und schreibe drei Juristen von diesem Urteil noch nicht einmal etwas<br />

ahnten. Dann folgten noch etwa 3 weitere ziemlich unbedeutende Korrekturen.<br />

Am nächsten Tag rief ich nach Rückkehr von einem weiteren Vorstellungsgespräch meinen<br />

Anwalt an, der mir gleich mitteilte, dass er stinke sauer war. Bei meiner Frage nach dem<br />

warum verwies er mich auf seine noch ungelesene Mail. Wir beendeten sofort das Gespräch<br />

und ich schaute mir mal diese dreiste und sehr lange Email an, die hier<br />

etwas gekürzt wiedergegeben wird:<br />

Hallo Uwe,<br />

Zunachst weise ich den Angriff auf mich zuruck. Eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen fur eine<br />

Berufungsbegrundung ist keinesfalls "beschamend". Zunachst ist die Frist fur die Berufungsbegrundung 2<br />

Monate, so dass die Berufungserwiderung rechtzeitig zur Einreichung vorliegt. Daruber hinaus habe ich<br />

in der Vergangenheit sicherlich Deine Interessen hinreichend zu wurdigen versucht und mir besonders viel<br />

Zeit fur die Bearbeitung Deiner Angelegenheiten genommen und weitaus mehr Zeit fur die Bearbeitung<br />

verwendet, als dies normalerweise in derartigen Mandaten ublich ist. Da insbesondere zum Jahresende auf<br />

unsere Kanzlei immer ein erhebliches Arbeitspensum zukommt, mu?te ich mir diese Zeit am Wochenende<br />

nehmen, um die Sache bearbeiten zu konnen.<br />

Deine Einwendungen gegen meinen Schriftsatzentwurf vom 20.12.2006 lassen erkennen, dass Du oder<br />

Dein Vater sich nicht hinreichend mit meinem Vortrag auseinandergesetzt haben. Bis auf zwei Punkte sind<br />

die Anmerkungen entweder unerheblich oder sogar kontraproduktiv. Im einzelnen:<br />

Vorliegen der Voraussetzung fur 1570 BGB<br />

Ich habe bewu?t darauf verzichtet, den Zusatz "bei Vorliegen der Voraussetzungen" einzufugen.<br />

In dem ersten Teil meines Schriftsatzes trage ich zu der grundsatzlichen Frage der Sittenwidrigkeit des<br />

Ehevertrages vor. Auf die Frage, ob die Voraussetzungen fur einen entsprechenden Unterhaltsanspruch<br />

tatsachlich gegeben sind, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, da lediglich der Inhalt des<br />

Vertrages gepruft wird und hierbei festgestellt werden soll, ob eine Regelung allein zu Lasten Deiner<br />

Ehefrau vorliegt. Es macht sicherlich keinen Sinn, in diesem Zusammenhang noch darauf hinzuweisen,<br />

dass unter Umstanden weitere Bedingungen erfullt sein mussen, um den Unterhaltsanspruch geltend<br />

machen zu konnen. Hier wird gepruft, ob das Vertragswerk sittenwidrig ist oder nicht. Zusatzliche<br />

103


Bedingungen verbessern Deine Position sicherlich nicht. Soweit Du mich anweisen willst, im Antrag den<br />

Begriff "Auskunftsklage" zu streichen, mutet das eigenartig an. Die Auskunftsklage und das<br />

erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, mit dem Du zur Auskunft verurteilt worden bist, ist der<br />

zentrale Gegenstand der Berufung. Im Antrag mu? schon genannt werden, wogegen man sich richten will.<br />

Ich gehe davon aus, dass ich somit hinreichend zu Deinen Anderungswunschen Stellung genommen habe.<br />

Daruber hinaus teile ich Dir mit, dass ich zukunftig eine Bearbeitungsweise, wie bisher, nicht akzeptieren<br />

kann.Ich bin nicht bereit, meine Ausfuhrungen jeweils Dir gegenuber zu verteidigen. Ich gehe davon aus,<br />

dass ich auf Grund meiner langjahrigen Berufserfahrung in der Lage bin, die notwendigen Inhalte der<br />

Schriftsatze zu erfassen und zu Papier zu bringen. Wie die Vergangenheit zeigt, sind die Einwendungen, die<br />

von Dir bzw. Deinem Vater erhoben wurden, wenig hilfreich und meist unzutreffend.<br />

[Anmerkung des Autors: Die Einwendung mit dem BGH Urteil hat mich vor einem Schaden<br />

von 200.000 € bis zum Lebensende bewahrt. Also wenn diese Einwendung nicht hilfreich<br />

war… . Dieser Satz beweist, mein Anwalt war nicht einsichtig und lebte in einer virtuellen<br />

Welt, bekam die traurige Realität nicht mit. Dieses Phänomen des Realitätsverlustes habe ich<br />

bei 40% aller Anwälte feststellen müssen, auch eine traurige, erschreckende Bilanz!]<br />

Selbstverstandlich bin ich immer bereit, tatsachliche Fehler auszumerzen. Solche liegen hier mit<br />

Ausnahme der Angabe, dass Deine Ehefrau Leiterin der Backereifiliale sein soll, nicht vor. Aus taktischen<br />

Grunden habe ich dies, wie Du bereits erkannt hast, jedoch wieder entsprechend vorgetragen. Ich bin es<br />

jedoch nicht gewohnt, dass Mandanten versuchen, in meine Bearbeitung einzugreifen. Dies kann ich auch<br />

nicht akzeptieren. Die juristische Bearbeitung obliegt allein mir. Solltest Du mit meiner Bearbeitung nicht<br />

einverstanden sein, oder Deine Interessen nicht als hinreichend vertreten ansehen, steht es Dir frei,<br />

jederzeit das Mandat bei mir zu beenden. Dir als Naturwissenschaftler sollte bekannt sein, dass es fur<br />

jeden Bereich Spezialisten gibt, in deren Arbeit von Dritten nicht eingegriffen werden sollte. Ich bitte<br />

nunmehr um umgehende Freigabe des Schriftsatzes.<br />

Für mich war das Maß erreicht. Ichwollte und konnte mit diesem Anwalt nicht mehr<br />

zusammenarbeiten. Insbesondere Formulierungen wie „Ich bin nicht bereit, meine<br />

Ausführungen jeweils Dir gegenüber zu verteidigen. Ich gehe davon aus, dass ich auf Grund<br />

meiner langjährigen Berufserfahrung in der Lage bin….“ oder falls ich meine Interessen nicht<br />

als hinreichend vertreten ansehe, steht es mir frei, jederzeit das Mandat bei zu beenden, zeigten<br />

mir zum wiederholten Mal, dass Anwälte oft Einzelgänger und uneinsichtig sind, die Probleme<br />

mit Kooperation haben und nicht selten in einer Traumwelt leben, in der sie die Realität nicht<br />

mehr mitbekommen, insbesondere nicht ihre eigenen schweren Fehler. Der Mandat hat nur die<br />

Rechnungen zu bezahlen und ansonsten den Mund zu halten, seine Interessen zählen nicht,<br />

denn diese werden vom Anwalt vorgegeben. Und dass ausgerechnet Anwalt K auch noch<br />

wagte, seine lange Berufserfahrung zu erwähnen nach seiner blamablen Vorstellung vor dem<br />

Amtsgericht, in der er mir fast 200.000 € Schaden verursacht hätte, bewies ebenfalls, wie<br />

gleichgültig und uneinsichtig dieser Mann war. Aber dieses Verhalten habe ich oft bei diesem<br />

Berufsstand erlebt, ganz extrem und direkt bei Anwalt Bah, dass diese Leute in Höhen<br />

schweben und meinen, keiner hätte ihnen was zu sagen. Insbesondere wissen diese Typen<br />

überhaupt nicht, von wem sie bezahlt werden und wofür. Sie sollen gegen ein Honorar<br />

ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Und wenn letztere sagen, spring, dann<br />

muss - mal leicht überspitzt - die Frage der Anwälte lauten, wie hoch?<br />

Ich rief meinen Vater an, den ich aus seinem Mittagsschlaf trommeln musste, schließlich lief<br />

in wenigen Stunden meine Frist ab dank der langsamen Arbeitsweise meines Rechtsbeistandes.<br />

Die cholerischen Beschimpfungen meines Vaters möchte ich besser nicht zitieren, als es um<br />

meinen Anwalt ging. Aber auch mein Daddy war wie ich der Meinung, der Schriftsatz<br />

behandelte den Ehevertrag nur nebensächlich, der Schwerpunkt lag bei der Verhinderung der<br />

Auskunftsklage. Er gab mir den Tipp, die Frist zu verlängern, und mir einen anderen Anwalt zu<br />

suchen, was auch schon seit langem mein innerster Wunsch war.<br />

So rief ich wieder Anwalt K an, und fragte ihn nach der Möglichkeit einer Fristverlängerung.<br />

104


Dieser gab er eine geringe Chance, denn wenn das OLG diese Verlängerung ablehnen würde,<br />

wäre auch der Widerruf nicht mehr möglich gewesen. Ich erkannte dieses Damoklesschwert,<br />

was in diesem Fall über mich bedrohlich baumelte. Ich konnte ihm also nicht das Mandat<br />

entziehen, und mir am nächsten Tag einen anderen Anwalt suchen, der auch noch am gleichen<br />

Tag eine Widerrufsbegründung hätte fertig stellen müssen. Ich ließ mir erklären, warum sein<br />

Schriftsatz einen so extremen Schwerpunkt auf die Verhinderung der Auskünfte über meine<br />

Finanzen legte. Ich erklärte ihm, dass bei mir nicht viel vorhanden sei, lediglich 60.000 in Form<br />

einer halb abgezahlten Eigentumswohnung. Mein Anwalt Manfred gab mir daraufhin eine<br />

verblüffende, plausible Antwort, die ich nicht ganz von der Hand weisen konnte. Die Gefahr<br />

war, bei einer Auskunftserteilung der Anspruch meine Frau auf 30.000 €, womit aber der<br />

Streitwert auf diese Summe gestiegen wäre. Dadurch wären enorme Anwaltskosten entstanden,<br />

die natürlich verhindert werden mussten. Ich akzeptierte sein plausibles Argument, womit sich<br />

natürlich nichts an meinem Standpunkt änderte, der wichtige Ehevertrag wurde eher am Rande<br />

behandelt. Auf jeden Fall verbesserte sich das Klima, und wir einigten uns (in der Not), nur an<br />

den beiden Stellen des Schriftsatzes die Ergänzung „bei Vorliegen der Voraussetzungen“<br />

einzufügen, darauf bestand ich unbedingt, für viel zu gefährlich hielt ich das Fehlen dieser<br />

Einschränkungen. So beendeten wir das Gespräch nach einer halben Stunde in einem<br />

gekünstelt freundlichen Ton, schließlich konnte ich mit dem Ergebnis halbwegs leben. Ehrlich<br />

gesagt, mir fehlte auch langsam die Kraft, mich mit der Bande auch noch weiter auseinander zu<br />

setzen. Ich hatte eine harte Woche hinter mir, und ich musste mich drei Tage vor Weihnachten<br />

endlich mental langsam mal auf das Fest vorbereiten.<br />

Schauen wir uns mal kurz dieser Widerrufsbegründung an, die mir persönlich viel zu lang war,<br />

weshalb ich sie hier nur auszugsweise wiedergebe. Sie enthielt viele unwesentliche Dinge,<br />

etwa, wie der Ehevertrag zu Stande kam, die peinliche berufliche Laufbahn meiner Frau, völlig<br />

obsolet, Laberei, wie ich sie schon des Öfteren in seinen Schriftsätzen kannte, bei denen ich am<br />

Schluss des Schreibens nicht mehr wusste, worum es überhaupt noch ging. Schließlich hätte<br />

man nur auf das existierende BGH Urteil vom 25.5.2005 verweisen müssen, das Eheverträge<br />

mit schwangeren Frauen für gültig erklärte, auch wenn die Verträge dann besonders geprüft<br />

werden mussten, dann noch einen Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und<br />

fertig! Diese beiden Urteile hatte er vorher auch sehr überzeugend aufgezeigt, auch den Antrag,<br />

die Auskunftsklage abzuweisen.<br />

b e a n t r a g t der Antragsteller,<br />

1. das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 04.10.2006 aufzuheben und die Auskunftsklage<br />

abzuweisen.<br />

2. im Falle des Unterliegens des Antragstellers die Revision zuzulassen.<br />

Weiterhin b e g r ü n d e ich die Berufung vom 09.11.2006 wie folgt:<br />

Zunächst bezieht sich der Antragsteller vollinhaltlich auf seinen bisherigen Vortrag in der ersten Instanz<br />

und insbesondere auf den Schriftsatz vom 30.08.2006 und die dort zitierten Literaturstellen.<br />

Das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 04.10.2006, mit dem dieses den Antragsteller zur<br />

Auskunftserteilung verurteilt hat, kann keinen Bestand haben. Die Feststellungen des erstinstanzlichen<br />

Gerichts in Bezug auf die Unwirksamkeit des zwischen den Parteien des Rechtsstreits am 06.12.1988<br />

geschlossenen Ehevertrages sind unzutreffend. Tatsächlich ist der vorgenannte Ehevertrag nicht<br />

sittenwidrig.<br />

Offensichtlich leitet das erstinstanzliche Gericht allein aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin zum<br />

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schwanger war und über keine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

verfügt, schon allein die Sittenwidrigkeit ab. Das Gericht geht allein auf Grund dieser Umstände von einer<br />

evident einseitigen und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht<br />

gerechtfertigte Lastenverteilung zu Lasten der Antragsgegnerin aus. Diese Umstände waren jedoch<br />

tatsächlich nicht gegeben.<br />

105


In Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf,<br />

FamRZ 2005, Seite 282 ff.) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist der Ehevertrag<br />

der Parteien im Spannungsfeld zwischen der Vertragsfreiheit und den gesetzlichen Regelungen zu<br />

beurteilen. Hierbei ist sicherlich auch im Einklang mit der Rechtsprechung jeglicher Fall der einseitigen<br />

Dominanz eines Ehegatten auf die Frage der Sittenwidrigkeit zu prüfen. So liegt der Fall hier jedoch nicht.<br />

Die Schwangerschaft der Antragsgegnerin bei Abschluß des Vertrages führt nach allgemeiner Meinung<br />

nicht unmittelbar zu einer Sittenwidrigkeit des Vertrages, sondern ist lediglich ein Indiz dafür, dass eine<br />

Sittenwidrigkeit vorliegen könnte, sofern der Vertragsinhalt einseitig zu Lasten der Antragsgegnerin ginge.<br />

Hier ist jedoch durch den vorliegenden Vertrag nicht in die Kernbereiche des Scheidungsfolgerechtes<br />

eingegriffen. Der von sämtlichen Obergerichten als Kernpunkt angesehene Betreuungsunterhalt des die<br />

gemeinsamen Kinder betreuenden Ehegatten ist in dem Vertrag der Parteien ausdrücklich von dem<br />

Unterhaltsausschluß ausgenommen. Dies bedeutet, dass die berechtigten Interessen der Antragsgegnerin<br />

in dem Vertrag hinreichend berücksichtigt sind. Insoweit verweise ich auf meinen Schriftsatz vom<br />

30.08.2006, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Tatsächlich ist der Lebensunterhalt der<br />

Antragsgegnerin durch den nicht ausgeschlossenen Betreuungsunterhalt sichergestellt. Bis zu einer<br />

Volljährigkeit der gemeinsamen Kinder, ist der Antragsteller auch nach Abschluß des Ehevertrages<br />

weiterhin verpflichtet, den Unterhalt für die Antragsgegnerin zu leisten. Hierdurch werden die Nachteile, die<br />

der Antragsgegnerin durch die Kindererziehung entstanden sind und entstehen, ausgeglichen.<br />

Hinzu kommt, dass der Kernbereich der Scheidungsfolgeregelungen somit zumindest bis zur Volljährigkeit<br />

der gemeinsamen Kinder der Parteien, also dem Zeitpunkt in dem ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt in<br />

der Regel erlischt, beibehalten bleibt. Dieser von der obergerichtlichen Rechtsprechung als „unantastbar“<br />

angesehene Bereich bleibt somit unberührt.<br />

Die tatsächlich vollständig ausgeschlossenen Unterhaltsansprüche auf Aufstockungsunterhalt werden<br />

auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als disponibel angesehen und deren Ausschluß führt<br />

gerade nicht zu einer Sittenwidrigkeit des Vertrages. Hiermit sind die Belange der Antragsgegnerin<br />

hinreichend gewahrt.<br />

Von einer einseitigen Dominanz eines Vertragspartners kann insoweit keine Rede sein. Es kommt hinzu,<br />

dass die zu zahlende Ausgleichszahlung des Antragstellers auch insoweit für einen Lastenausgleich sorgt.<br />

Weiterhin ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichtes auch<br />

grundsätzlich ein Ausschluß des Versorgungsausgleiches und ein Ausschluß des Zugewinnausgleiches<br />

als zulässig angesehen worden. Ein Ausschluß dieser Regelungen indiziert gerade nicht eine<br />

Sittenwidrigkeit des Vertrages.<br />

Auch im vorliegenden Falle kann nicht von einer Sittenwidrigkeit ausgegangen werden, da die<br />

Antragsgegnerin durch die fraglichen Regelungen nicht einseitig benachteiligt wird.<br />

Jetzt folgte seitenweise der Lebenslauf meiner Frau, angefangen vom Ende ihrer Schulzeit,<br />

über die Verlobung, mein Angebot, den Ehevertrag vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen,<br />

Schwangerschaft, was wir uns alles ersparen können, da völlig irrelevant in Hinblick auf die<br />

beiden aufgeführten Urteile. Diese hatte mein Anwalt aber wenigstens sehr schön in Teilen<br />

zitiert, einfach Klasse. Bedenke ich, dass er noch Wochen vorher das BGH Urteil als nicht<br />

anwendbar bezeichnete, stellte sein Schriftsatz nun eine extreme Kehrtwende dar. Wieder mal<br />

ein Beweis, wenn man die Bande an die kurze Leine nimmt und ihnen die Richtung vorgibt<br />

durch Zerren an der Leine, dann stellt sich deutlich mehr Erfolg ein.<br />

Anfang Februar 2007 hatte ich über einen Personaldienstleister einen guten Job bei einem<br />

großen Automobilzulieferer gefunden als Festangestellter, nicht als Freiberufler wie<br />

ursprünglich beabsichtigt. Die Tätigkeit machte Spaß, war doch die Organisation in der Firma<br />

um Klassen besser als in dem Sauladen, in dem ich vorher sieben Jahre angestellt war. Auch<br />

privat tat sich nach langer Zeit wieder erfreuliches in Form einer äußerst interessanten<br />

Lebenspartnerin, mit der ich eineinhalb Jahre eine enge Beziehung hatte, nachdem vorher alle<br />

Freundschaften nach wenigen Monaten endeten. All dieses Glück sollte einen Dämpfer<br />

erhalten, als zu besagtem Zeitpunkt mein Anwalt in der Firma anrief, was er noch nie getan<br />

hatte. Ich ahnte fürchterliches und hatte Recht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte<br />

angeblich in seiner Kanzlei angerufen und ihm die ablehnende Haltung gegenüber seinem<br />

Widerruf mitgeteilt, und wir sollten nun den Widerruf zurücknehmen. Das Gericht schloss sich<br />

weitgehend dem Amtsgericht beim Streitwert an, erhöhte ihn zwar von 500 auf 600 €, dennoch<br />

war kein Widerruf möglich in Sachen Vermögensauskunft! Ich sackte innerlich völlig<br />

106


zusammen, dachte, damit sei der Ehevertrag endgültig sittenwidrig. Mein Anwalt musste mir<br />

mehrmals klarmachen, dass dieser Fall nicht vorlag, so geschockt war ich. Sein Widerruf<br />

verfolgte hauptsächlich den Zweck, dem Amtsgericht Auskünfte über mein Vermögen zu<br />

verweigern mit dem Ziel einen hohen Streitwert zu vermeiden. Hätte ich z.B. 60.000 € in Form<br />

einer halb abbezahlten Eigentumswohnung offen gelegt, so hätte die Gegenseite 30.000 €<br />

gefordert. Hinzu käme noch unser dreifaches Monatseinkommen, läge der Streitwert bei<br />

42000 € minus 10.000 € , die unstrittig waren, was immer noch 32000 € gewesen wären, also<br />

dreimal so viel wie in den Rechtsstreits zuvor. Ich durfte somit Rechnungen um die 3000 €<br />

erwarten, ein neuer Spitzenwert. Somit wurde das Fehlurteil vom Amtsgericht W rechtskräftig,<br />

und ich musste Auskunft über mein Vermögen geben. Ich durfte mich schon mal auf ein teures<br />

Verfahren einrichten. Die Richterin konnte in einem weiteren Urteil hohe Summen verlangen<br />

für meine Nochfrau, wobei wir aber mit diesem zu erwartenden Urteil in Berufung gegangen<br />

wären beim OLG, was sich dann mit dem Ehevertrag und seiner Gültigkeit auseinandergesetzt<br />

hätte. Dennoch blieben die hohen Kosten, die vermutlich der Verlierer zahlen müsste, und zwar<br />

für beide Anwälte. Besonders schlimm fand ich, es verging fast ein halbes Jahr seit unserem<br />

Widerruf des Urteils im September, indem ich fleißig Trennungsunterhalt zahlen musste, 700 €,<br />

verlorene Zeit, verlorenes Geld. Mittlerweile hatten wir das 4. Scheidungsjahr angefangen<br />

(auch ein sechstes folgte noch….) und ein Ende war immer noch nicht in Sicht.<br />

Komisch erschien mir ebenfalls, der angebliche Anruf des OLG beim Anwalt, da nicht der<br />

übliche schriftliche Weg angewendet wurde. Bei mir kam extremes Misstrauen auf, zu<br />

abenteuerlich kam mir diese Geschichte vor. Ich befürchtete ein wenig, mein Anwalt nimmt<br />

den Widerruf zurück, und somit wäre generell keine Widerrufsmöglichkeit mehr vorhanden.<br />

Deswegen sicherte ich mich schriftlich zweifach per Email ab, indem ich ihm seine Aussagen<br />

zitierte, die er auch danach nicht dementierte. Solche Gesprächsprotokolle sollten immer zur<br />

Sicherheit gemacht werden, damit der Anwalt sich später nicht heraus reden kann!<br />

Interessant war seine rasche Antwort. Wo bei unserem Telefonat alles ganz einfach erschien<br />

mit dem Gang zum OLG, tauchten auf einmal weitere Voraussetzungen auf, die erfüllt werden<br />

mussten, ohne aber dabei ins Detail zu gehen. Es war schon interessant zu wissen, um welche<br />

Bedingungen es sich handelte neben einem entsprechend hohen Streitwert. Vielleicht verbarg<br />

sich ja dahinter irgend ein K.O. Kriterium für mich. Mein Misstrauen vergrößerte sich somit.<br />

Meine Stimmung sank wieder, als ich die restliche Mail las, die mich aufforderte, alles offen zu<br />

legen, sprich sämtliche Vermögenswerte bezogen auf den 16.02.2005, also Wert<br />

Eigentumswohnung, Aktien, Lebensversicherungen, Konten, also die Hosen runterzulassen bis<br />

zu den Kniekehlen, und das trotz eines existierenden Ehevertrags! Zwar hieß es, bei Zahlung<br />

von nachehelichem Unterhalt bzw. oder eines zu hohen Zugewinnausgleichs konnte ebenfalls<br />

Berufung eingelegt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt waren, jedoch war das<br />

kein Trost, klang es doch noch nach langem Kampf.<br />

Besonders kotzte mich der Gedanke an, mich wieder mit dieser männerfeindlichen Richterin<br />

abgeben zu müssen, die mich natürlich so richtig zu Zahlungen verdonnern konnte bis zur<br />

Schmerzgrenze. Meine Stimmung sank so erheblich, Aggressionen kamen auf, die sich<br />

unbewusst an meiner neuen Liebe entluden, weshalb wir uns abends stritten. Es war wieder<br />

einmal der Zeitpunkt gekommen, als mein Kopf blockiert war, die Voraussetzungen für eine<br />

neue Beziehung äußerst schlecht lagen, quasi nicht vorhanden waren. Dennoch musste ich trotz<br />

des finanziellen Vernichtungskrieges, in dem ich mich befand, eine Beziehung haben, um nicht<br />

noch mehr zu vereinsamen, zu verhärten und zu verbittern. Davon ganz abgesehen, gehöre ich<br />

auch nicht zu der Sorte von Männern, die sich jeden Monat den Playboy und eine große Dose<br />

Handcreme kaufen. Natürlich taten mir meine Lebenspartnerinnen zeitweilig leid, mussten sie<br />

mich doch ab und zu mal auffangen oder den Blitzableiter spielen.<br />

107


Mir kam die Sache mit dem Anruf vom OLG bei meinem Anwalt äußerst mysteriös vor, ich<br />

war von Misstrauen geradezu besessen und schrieb daher meinem Anwalt eine entsprechende<br />

Mail, in der ich ihm meine erheblichen Zweifel mitteilte. Ich wollte die OLG Botschaft<br />

schriftlich haben, denn eine nur mündliche Aussage dieses Obergerichts hielt ich für sehr<br />

mysteriös. Außerdem fragte ich nach den weiteren Bedingungen für den Widerruf. Ferner bat<br />

ich meinen Anwalt, der Richterin unsere Berufung nach dem Urteil sofort anzukündigen, um<br />

auch bei der Gegenseite einen Triumph zu vermeiden. Die mussten gleich wissen, dass es ein<br />

langer Kampf wurde, den sich meine Frau gar nicht finanziell leisten konnte, war sie doch<br />

schon jetzt finanziell am Ende.<br />

Von meinem Anwalt hörte ich nichts mehr, auch ein 2. Mahnschreiben wurde völlig ignoriert!<br />

Zeit also, selber mal der Sache nachzugehen, sprich an das OLG Düsseldorf zu schreiben mit<br />

der Frage, ob dieses mysteriöse Telefongespräch jemals stattgefunden hatte. Gut eine Woche<br />

erhielt ich die ernüchternde Antwort, die mein Wochenende regelrecht versaute:<br />

wird anliegende prozessleitende Verfügung vom 16.01.2007 zur Kenntnisnahme übersandt.<br />

Eine telefonische Kontaktaufnahme hat in diesem Zusammenhang nicht stattgefunden.<br />

Ich hatte mit so einer Antwort gerechnet. Mein Anwalt hatte mich von vorne bis hinten<br />

belogen, von wegen das OLG hätte ihn angerufen! Den Grund für dieses Märchen konnte<br />

man indirekt dem beiliegenden Schreiben entnehmen, nämlich dass Anwalt K auch ein weiteres<br />

10 Jahre altes BGH Urteil nicht kannte, somit sein Widerruf völlig unzulässig war! Dieser hatte<br />

meine Scheidung um 5 Monate verlängert, was etwa 600 € Schaden waren! Peinlich war in der<br />

Begründung die Nennung dieses BGH Urteils mit der Aussage der unzulässigen Berufung, was<br />

mein Anwalt mir verheimlichen wollte. Noch interessanter war aber, auch der Anwalt meiner<br />

Frau, Umsatzspezialist M, hatte keinen blassen Schimmer von diesem Urteil. Zwar lehnte er<br />

diesen Widerruf ab, wies aber nicht auf seine Unzulässigkeit hin. Ebenso gehörte die<br />

Comedyrichterin zu den Ahnungslosen, denn wäre sie fachlich kompetenter gewesen, hätte sie<br />

ebenfalls die Nichtigkeit der Berufung erkannt! War ich nur noch von absoluten juristischen<br />

Nieten umgeben? Schauen wir uns doch mal die mir verschwiegene Stellungnahme des OLG<br />

Düsseldorf vom 16.1.2007 an:<br />

Prozessleitende Verfügung<br />

Zur Vorbereitung der Entscheidung ergehen folgende Anordnungen:<br />

1.<br />

Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass seine Berufung unzulässig sein dürfte. Das<br />

Abwehrinteresse der zur Auskunft verurteilten Partei als Berufungskläger bemisst sich nach ständiger<br />

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats nicht nach einem Bruchteil der<br />

durchzusetzenden Zahlungsansprüche, sondern nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten,<br />

der mit der Auskunftserteilung verbunden ist (vgl. BGH FamRZ 1996, 1543, 1544; Zoll er/Herget. 26. Aufl., §<br />

3 ZPO Rdnr. 16 Stichwort "Auskunft"). Dieser Aufwand dürfte für die Auskunft zum Unterhaltsbegehren<br />

(Einkünfte in der Zelt von März 2004 bis Februar 2005 und Vorlage der Gehalts- und Spesenabrechnungen<br />

sowie des Steuerbescheides für 2004) kaum messbar und für die Auskunft zum Endvermögen am<br />

16.02.2005 ebenfalls nur geringfügig sein, da dieses Vermögen nach der Darstellung des Antragstellers auf<br />

Seite 5 der Berufungsbegründung im Wesentlichen in seiner Eigentumswohnung bestehen soll und<br />

deshalb nur ein überschaubarer Aufwand für die Zusammenstellung der aktuellen Belastungen am<br />

Bewertungsstichtag sowie etwaiger sonstiger Vermögenswerte entstehen wird. Auf die Wirksamkeit des<br />

Ehevertrages kommt es insoweit nicht an. Der Senat beabsichtigt deshalb, den Wert des<br />

Beschwerdegegenstandes (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) auf bis zu 600 € festzusetzen und die Berufung gemäß §<br />

522 Abs. 1 ZPO durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme bis zum 07.02.2007. Innerhalb dieser Frist mag der Antragsteller auch mitteilen, ob die<br />

Berufung zurückgenommen wird.<br />

108


2.<br />

Für den Fall, dass die Berufung nicht zurückgenommen wird, wird der Antragsgegnerin vorsorglich schon<br />

jetzt eine Frist zur schriftlichen Erwiderung auf die Berufung durch einen bei einem Oberlandesgericht<br />

zugelassenen Rechtsanwalt bis zum 21.02.2007 gesetzt. Der Senat behält sich vor, bereits vor Ablauf dieser<br />

Frist über die Verwerfung des Rechtsmittels zu entscheiden oder zu terminieren,<br />

Dieser Tag war die Wende, Zeit Anwalt K seinen verdienten Tritt in den Hintern zu verpassen,<br />

sich was neues zu suchen, und ihn wegen dieser dann entstehenden doppelten Kosten zur Kasse<br />

zu bitten, notfalls mit einem standesrechtlichen Verfahren. Der Mann hatte erstens keine<br />

Ahnung von BGH Urteilen, noch nicht einmal von ganz grundlegenden, und zweitens belog er<br />

auch noch seinen Mandanten nach Strich und Faden, strafrechtlich gesehen hätte ich ihn<br />

belangen können wegen arglistiger Täuschung und möglicherweise Unterschlagung, dann wäre<br />

seine anwaltliche Zulassung weg gewesen !<br />

Schon vorher hatte ich diesbezüglich Juraxx.com kontaktiert mit der Frage, ob ich vor dem<br />

Amtsgericht auch ohne Anwalt auftreten könnte, was in einer netten und kostenlosen Antwort<br />

leider verneint wurde. In diesem Zusammenhang nannte man mir einen Anwalt aus Essen, der<br />

vor dem OLG Düsseldorf zugelassen war. Ich schaute mir im Internet diesen Mann mal näher<br />

an, wo sogar ein Bild veröffentlicht war. Er gefiel mir auf Anhieb, hatte viel Ähnlichkeit mit<br />

dem Tennisspieler Andre Agazzi, wirkte voller Energie. Ich schrieb ihm eine Mail, in der ich<br />

die Situation beschrieb mit meinem Anwalt K, genauer gesagt seine Unkenntnis in Sachen<br />

BGH Urteile. Montag Mittag ging die Mail raus. Alle paar Stunden prüfte ich, ob eine<br />

Antwort vorlag, immer wieder schaute ich mir auch sein Bild an, er war wohl meine letzte<br />

Hoffnung. Als Donnerstag Morgen immer noch keine Reaktion erfolgt war, rief ich in seiner<br />

Kanzlei an, wo man mir erklärte, dass Herr Ri fast die ganze Zeit Auswärtstermine hatte.<br />

Mittags allerdings ging das Telefon , und Anwalt Ri rief persönlich an! Seine energische<br />

und laute Stimme faszinierte mich. Er erklärte mir, dass doppelte Kosten aufkämen, wenn er<br />

mich vor dem OLG und dem AG vertreten würde, er aber nichts gegen hätte, wenn ich meinen<br />

jetzigen Anwalt K für Amtsgericht Angelegenheiten weiterhin beanspruchen würde, für<br />

mich die einzige Chance, ca. 1800 € zu sparen. Ich vereinbarte eine Woche später einen<br />

Erstberatungstermin, um mit ihm die komplizierte Konstellation vor Ort zu erörtern. Er bat<br />

mich zwecks Vorbereitung alle entscheidenden Dokumente ihm zu faxen, was ich gleich am<br />

nächsten Tag erledigte: 60 Seiten vom AG Urteil bis zum Widerruf, Ehevertrag und BGH<br />

Urteil, alles komplett. Sein Wunsch, sich anhand der Dokumente erst einmal vorzubereiten<br />

gefiel mir, schließlich kannte ich es bisher nicht, dass ein Anwalt sich tief mit meiner Materie<br />

auseinandersetzte. Bisher waren meine Anwälte zum Gericht gegangen wie zu einem<br />

Abenteuerspielplatz, sprich ohne jegliche Vorbereitung, nach dem Motto, mal schauen, was wir<br />

heute schönes erleben. Ich beschloss auch, meinen Vater zum Anwaltstermin mitzunehmen, der<br />

anhand von Fangfragen ebenfalls das Format des Anwalts testen sollte, sprich, ob das wieder so<br />

eine Niete war oder nicht. Davon ganz abgesehen konnte ich mittlerweile keinen Anwalt mehr<br />

objektiv beurteilen, zu viele Vorurteile hatten sich mittlerweile gegen diese Bande in mir<br />

aufgebaut, ich traute keinem mehr von diesen Brüdern.<br />

Meinem Anwalt K schrieb ich auch sofort nach dem ermutigenden Gespräch eine Mail, in der<br />

ich das Mandat für die OLG Angelegenheit zwar noch nicht kündigte, aber schon mal<br />

durchblicken ließ, dass ich einiges rausbekommen hatte in Sachen OLG.<br />

Ich bitte Dich dringend, nun endlich alle Unterlagen dem Gericht kurzfristig weiterzuleiten, um nicht noch<br />

mehr Zeit zu verlieren. Schließlich hat mich der unzulässige Widerruf (gemäß §522, Abs. 1 ZPO) 5 Monate<br />

gekostet, ein potentieller Schaden, der erst am Ende der Scheidung bemessen werden kann. Über diese<br />

Widerrufssache werden wir uns in Kürze noch gesondert unterhalten!<br />

109


Auch auf diese Mail antwortete er nicht, zu peinlich war wohl diese für ihn. Allerdings<br />

konnte ich auch nicht ausschließen, dass er wieder zwischen seinen drei Kanzleien<br />

hin und her pendelte, er gar keine Zeit mehr hatte, sich mit mir abzugeben.<br />

Die versuchte Einigung – Versuch 3<br />

Mittlerweile waren fast drei Jahre vergangen in meiner Scheidung, ohne dass einer der Parteien<br />

wirklich weiter gekommen war. Sicher, meine Frau konnte einige Vorteile verbuchen in den<br />

insgesamt drei Verhandlungen, allerdings möchte ich das Wort Siege hier nicht verwenden, zu<br />

hoch waren die Kosten hierfür und zu wackelig ihr Sieg beim Ehevertrag. Man konnte zu Recht<br />

auch von verlorenen Siegen sprechen, denn ihre Anwalts- und Gerichtskostenkosten lagen<br />

bisher viel höher als ihre Einnahmen. Außerdem rannte sie gegen einen Berg an namens BGH<br />

Urteil. Ich sehnte mich nach Harmonie und Frieden, wollte diesem Gemetzel und den hohen<br />

Kosten endlich ein Ende bereiten. Gleichzeitig tat mir meine Frau in gewisser Weise auch leid,<br />

sie war vom Intellekt selbst ihrem Anwalt so hoffnungslos unterlegen, dass er sie ausnahm wie<br />

eine Weihnachtsgans, ohne es zu merken. Freuen konnte ich mich darüber nicht, auch wenn<br />

diese Frau mir mit ihrer Streitsucht bisher großen Schaden angerichtet hatte. Die<br />

Weihnachtszeit 2006 ließ mich innerlich zur Ruhe kommen, erhöhte mein Harmoniebedürfnis,<br />

so dass mich nur ein Gedanke regierte: Frieden, Ende des Wahnsinns namens Scheidung. Ich<br />

schrieb meiner Frau, nachfolgend auch Birgit genannt, in der Weihnachtszeit 2006 einen netten<br />

Brief, in dem ich ihr mal die ganze Erfolglosigkeit und Abzockerei begreiflich machte,<br />

vielleicht wachte sie dann endlich auf. An dem Brief arbeitete ich zwei Tage lang, ließ ihn von<br />

meinen Eltern prüfen, die sich zu dem nachfolgenden Werk positiv äußerten:<br />

Hallo Birgit,<br />

da wir keinen telefonischen Kontakt haben, was ich sehr bedauere, wende ich mich in dieser<br />

Form an Dich. Auch will ich mich nicht bei Dir ausheulen, wie Du so schön zu sagen pflegst,<br />

sondern Dich vor riesigem Schaden bewahren, da Dein Anwalt Dich in Schlachten bisher<br />

geschickt hat und es verstärkt sogar noch plant, bei denen Du finanziell bisher Federn gelassen<br />

hast und Du zukünftig auch noch vermehrt lassen wirst. Ich sehe es lieber, wenn Du Dir von der<br />

Abfindung, die Dir ganz klar zusteht, lieber was Nettes kaufst, etwa ein Auto, und Du schuldenfrei bist,<br />

anstatt es den Anwälten zu geben, wovon ich auch nichts habe. Nachfolgend möchte ich meine<br />

Behauptung belegen, dass die Anwälte generell nur die Abzockerei im Sinn haben, was ganz besonders<br />

für den Herrn M gilt, in etwas geringerem Maß natürlich auch für meine bisherigen Anwälte, die ich<br />

allerdings mittlerweile im Griff habe. Da auch ich zugegeben viele schlechte Erfahrungen gemacht habe<br />

mit Anwälten, habe ich nach 2 Jahren Arbeit ein 200 seitiges Buch im Internet kostenlos veröffentlicht in<br />

den Tauschbörsen, wo ich am Beispiel unserer Scheidung die Abzockerei und Tricks der Rechtsverdreher<br />

beschrieben habe, aber auch viele Tipps gebe, wie man sich vor der Bande schützt, wie man mit ihr am<br />

besten umspringt. Noch im Dezember werde ich dieses Werk auf meiner eigenen Internetseite weiter<br />

verbreiten, dort aber primär Rat geben vor der Ausplünderung durch die Anwälte.<br />

Nun aber zu meinen sicherlich ungeheuerlich klingenden Behauptungen, dass u. a. Dein Anwalt Dich<br />

bisher nur getäuscht und ausgenommen hat wie eine Weihnachtsgans, auch meine Anwälte hatten es bei<br />

mir zumindest probiert. Hatte er Dir nicht erzählt, Du bräuchtest die PKH nicht zurückzahlen? Seit Mitte<br />

2005 zahlst Du fleißig, wobei die Beträge noch steigen werden, da wir mindestens noch zum OLG gehen<br />

und evtl. zum BGH, wofür jedes Mal neue PKH beantragt und zurückgezahlt werden muss.<br />

Damit aber leider nicht genug. Erinnerst Du Dich noch an Mitte 2004, wo Dein Anwalt ein<br />

Anordnungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte, weil meine Anwältin ca. 1600 € ausgerechnet hatte, der<br />

RA M dagegen 2100 €. Der Richter kam in der Verhandlung auf 1749 €, aber jeder musste seinen eigenen<br />

Anwalt bezahlen. Zwar hast Du 3 Monate lang rund 150 € mehr bekommen, musstest aber dafür gut 1400 €<br />

Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Somit hast Du aber in Wirklichkeit einen Verlust von rund eintausend<br />

Euro gehabt! Und das Urteil konnte man 3 Monate später in die Mülltonne kloppen, hattest Du eine Arbeit<br />

aufgenommen, die eine Neuberechnung erforderte. Daher war dieses Verfahren völlig überflüssig, konnte<br />

man doch schon absehen, dass Du bald eine Arbeit aufnehmen würdest. Naja, für Deinen Anwalt war es ein<br />

gutes Geschäft, denn in 1,5 Stunden Mal eben 1400 Euro zu verdienen ist eine reife Leistung. Und Du<br />

110


kannst froh sein, dass ich dieses Urteil widerrufen hatte, sonst wären die Kosten durch die<br />

Einigungsgebühr um 600 € höher ausgefallen, Dein Verlust auf 1600 € gestiegen!<br />

Damit aber noch nicht genug. Die Anlage U hat Dein Anwalt mir absichtlich vorenthalten, um einen Prozess<br />

zu provozieren. Zur Verhandlung ist es zwar nicht gekommen, da die Richterin auf schriftlichem Weg das<br />

Urteil gefällt hatte, was auch billiger ist, dennoch ist Dein Schaden 900 € alleine in diesem unnötigen Fall,<br />

denn Dein Anwalt verdient daran knapp 400 €, meinen Anwalt musst Du auch bezahlen in gleicher Höhe,<br />

hinzu kommen noch Gerichtskosten in geschätzter Höhe von 150 €, so dass Dein Schaden bei etwas über<br />

900 € liegt. Meinen Anwalt musste ich vor kurzem stoppen, als er eine Zwangsvollstreckung gegen Dich<br />

wegen dieses Betrags einleiten wollte, woran er ja auch gut verdient hätte. Natürlich habe ich den<br />

Burschen zurückgehalten und ihm gesagt, dass ich das über den Zugewinnausgleich verrechnen werde,<br />

schließlich will ich mich noch morgens im Spiegel anschauen können. Im übrigen kannst Du Deinen Anwalt<br />

wegen dieser 900 € regresspflichtig machen, vorausgesetzt, es war nicht Deine Idee, die Anlage U mir<br />

vorzuenthalten. Spreche ihn mal an, wie er sich das mit den Kosten vorstellt in dieser Sache, denn für<br />

diese 900 € kannst Du 3 Wochen ans Mittelmeer fliegen, was ich lieber sehen würde! Schließlich war es<br />

dann seine Schuld, mir die Anlage U nicht zu schicken, denke ich mal.<br />

Ebenfalls musste ich meinen Anwalt ausbremsen, als er eine Abänderungsklage einreichen wollte, was<br />

man bei Unterhaltsänderungen generell macht. Ich hatte Dir nicht umsonst Ende Februar am Telefon<br />

mitgeteilt, dass ich arbeitslos werde, wodurch sich der Gesamtunterhalt reduzieren wird. Normalerweise<br />

hätte ich das per Gericht machen müssen, nur dann hättest Du als auch ich jeweils mindestens 650 € an<br />

Anwaltskosten gehabt, die wir uns wohl ersparen konnten. Schließlich hätte die Richterin festgestellt, das<br />

neue Einkommen ist korrekt, also zahlt beide mal Eure Anwälte selbst. Natürlich war mein Anwalt sauer,<br />

dass ihm so viel Geld entgangen ist…..Was lernen wir daraus wieder? Anwälte klagen gerne, denn nur so<br />

verdienen sie dickes Geld in wenigen Stunden!<br />

Den größten Betrug begeht Dein Anwalt aber bei dem Thema Ehevertrag. Seit dem 25.5.2005 gibt<br />

es vom höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), ein Urteil (XIIZR 296/01), was besagt,<br />

dass Eheverträge mit Schwangeren gültig sind, auch wenn diese Verträge dann besonders geprüft werden<br />

müssen. Zwar hast Du in der 1. Instanz gewonnen, weil die Richterin männerfeindlich ist, was sie in der<br />

Verhandlung durch viele Witze belegt hatte, so dass keiner die Richterin A für voll nimmt. Spätestens der<br />

BGH muss zu seinem eigenen Urteil stehen, weswegen ich diesen langen und teuren Weg leider gehen<br />

muss. Nur hat Dein Anwalt Dir nie von diesem unheilvollen Urteil erzählt, es Dir regelrecht verschwiegen.<br />

Kann auch sein, dass er es genauso wenig kannte wie mein Anwalt, den ich erst einmal auf die Existenz<br />

dieses Urteils hinweisen musste, denn hätte ich auf ihn gehört, den Vergleich anzunehmen, hätte ich bis<br />

zum Lebensende 200.000 € Schaden gehabt! Jedenfalls verschweigt er Dir dieses Urteil, auch wenn wir<br />

beim Widerruf darauf erstmalig hingewiesen hatten. Ist auch klar, beim Oberlandesgericht will er auch<br />

richtig absahnen, denn egal ob Du verlierst oder gewinnst, die Anwälte kassieren immer das gleiche! Und<br />

sollte es zum BGH gehen, weil vielleicht ein Richter dieses BGH Urteil nicht anwenden will, zu wenigen<br />

Prozent besteht die Möglichkeit immer, dann wird es richtig teuer, denn vor dem BGH dürfen nur wenige<br />

Eliteanwälte auftreten, unsere Pfeifen jedenfalls nicht, und die Burschen kosten richtiges Geld! Und das ist<br />

nur der Gipfel des Eisbergs, denn der Verlierer darf dann die Kosten aller Verfahren bezahlen, das können<br />

dann nochmals locker 6.000 € werden! Ich kann Dir nur den Tipp geben, Dich mal von einem Wuppertaler<br />

Anwalt Deiner Wahl beraten lassen zu diesem Thema, ich würde die Hälfte der etwa 200 € Kosten freiwillig<br />

tragen! Schließlich sollst Du fünf Minuten vor zwölf endlich begreifen, dass ich Dich nicht verarschen will,<br />

Dich nicht in eine Kostenlawine rein treiben will, denn daran verdiene ich nichts. Davon ganz abgesehen<br />

sollte man mit Stil auseinander gehen nach so einer langen gemeinsamen Zeit.<br />

Nicht nur Dein Anwalt ist ein Abzocker, ich selber bin auch schon oft genug an solche Typen geraten, habe<br />

schon genug zur Strecke gebracht, die bei mir überhöht abkassieren wollten. Hätte ich alle<br />

Anwaltsrechnungen bezahlt, wäre ich um 4000 € ärmer und damit bankrott. Meine 1. Anwältin hatte keinen<br />

Cent von den geforderten 2200 € bekommen, ich machte sie für einen schweren Fehler haftbar, sie reichte<br />

die Klage ein, der Richter wies diese ab, weil er mein Recht erkannte. Zwei weiteren Anwälten habe ich das<br />

überhöhte Honorar um jeweils 400 € gekürzt, auch sie wagten nicht, mich zu verklagen. Und im Oktober<br />

habe ich vor Gericht meine Exanwältin verklagt und haushoch gewonnen, statt ihr 700 € zahlen zu müssen,<br />

musste sie mir sogar noch 500 € geben. Sie hatte grundlos das Mandat niedergelegt, aber die volle Summe<br />

gefordert. Das ist so, als wenn ein Kunde bei Dir 10 Brötchen haben will, hast aber nur noch 4, berechnest<br />

ihm aber den Preis von 10. All diese Fälle und vieles mehr habe ich im Internet auf 200 Seiten in meinem<br />

Buch veröffentlicht mit nur einem Ziel, die vielen ahnungslosen Leute vor den Tricks der Anwälte zu<br />

warnen, ihnen Tipps zu geben, wie man mit der Abzockerbande umspringt, damit man am Ende nicht<br />

bankrott ist, was schnell gehen kann.<br />

Hebe Dir diesen Brief bitte auf, eines Tages wirst Du dann merken, dass ich mit allen Behauptungen Recht<br />

hatte, Dich vor großen Schaden bewahren wollte, vielleicht siehst Du mich dann in einem anderen,<br />

besseren Licht. Schließlich kann es nicht mein Ziel sein, Dich zu ruinieren, waren wir doch immerhin etwa<br />

22 Jahre ein Paar, was auch gemeinsame Kinder hat. Sicherlich ist zuletzt einiges bei uns falsch gelaufen,<br />

und gewisse Dinge tun mir heute auch leid, sie tun weh. Aber die Würfel sind nun mal gefallen. Kurzum,<br />

denke mal über dieses Schreiben nach, prüfe meine Behauptungen, lasse Dich beraten, vielleicht ist es ja<br />

noch nicht zu spät. Wie auch immer Du Dich verhalten magst, ich wünsche Dir ein frohes Fest und einen<br />

111


guten Rutsch, arbeite nicht so viel im neuen Jahr, nicht dass Du eines Tages mal zusammenklapsst, davon<br />

ganz abgesehen, dass Viveka Dich sehr braucht…<br />

Liebe Grüße<br />

Leider kam von meiner Frau keinerlei positive Reaktion, im Gegenteil, über unsere<br />

Tochter ließ sie verlauten, ich wollte ihr nur Angst machen, das war alles. Für mich hieß<br />

diese gleichgültige Reaktion, der Wahnsinn geht weiter, die Kostenlawine startete jetzt erst<br />

richtig, wenn es zum OLG ging. Allerdings konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen, dass<br />

eine ganz anderer juristischer Tsunami acht Monate später auf mich zurollte, der von der<br />

finanziellen Belastung alles bisherige in den Schatten stellte.......<br />

Besuch bei Anwalt Nummer 7<br />

Am 23.3.2007 war es soweit, sich mal einen neuen Anwalt anzuschauen, schließlich<br />

hatte ich von meinem momentanen und verlogenen Rechtsbeistand die Nase gestrichen<br />

voll. Ich traf mich mit meinem Vater in Essen bei Anwalt Ri.<br />

Ich legte in der Besprechung gleich mit Fragen los, insbesondere zur Einschätzung<br />

der Lage. Hierbei bewies Herr Ri viel Fleiß und eine ziemliche Gründlichkeit, nämlich<br />

sich tief in meine Dokumente eingelesen zu haben. Ihm fiel auch ein Damoklesschwert im<br />

Beschluss des Amtsgerichts auf, dass ich nämlich nach Rücknahme des Widerrufs eine<br />

Sicherheitsleistung von 500 € an die Gerichtskasse hätte zahlen müssen. So bestand<br />

immerhin die Gefahr des Gerichtsvollziehers, der mich jederzeit aufsuchen konnte. Aber<br />

auch auf diese Gefahr wies mich mein jetziger Anwalt K nicht hin. Mir gefielen Ris<br />

Recherchen, denn mehrmals suchte er im BGB nach bestimmten Sachverhalten und zitierte uns<br />

diese. Herr Ri wirkte unheimlich lebendig, sprach sehr schnell, wirkte völlig übertaktete,<br />

hektisch, der Mann war voller Energie. In Sachen Ehevertrag verrannte er sich allerdings<br />

einmal heftig, als er behauptete, der Aufstockungsunterhalt wäre nicht ausgeschlossen. Mein<br />

Vater musste ihm die Zusammenhänge erklären, dass dies nicht zutraf, was der Anwalt dann<br />

aber einsah. Was mir ebenfalls nicht gefiel war seine Krähenmentalität, eine Krähe hackt der<br />

anderen kein Auge aus, als ich fragte, wie ich gegen meinen jetzigen Anwalt vorgehen, welche<br />

Tatbestände man ihm vorwerfen konnte Da kamen keine Ratschläge sondern nur der Tipp, sich<br />

mit ihm im Guten zu einigen. Auch machte ich ihm deutlich, ich hatte keine Lust hatte, mich<br />

mit meinem momentanen Anwalt noch weiter abzugeben in Amtsgericht Angelegenheiten.<br />

Allerdings wollte ich auch keine doppelten Kosten haben, wenn ich auch für diese<br />

Angelegenheiten mir einen neuen Anwalt nehmen würde. Mir einen Sonderpreis zu machen für<br />

die Komplettübernahme des Falls wollte er einfach nicht, wobei ich zugeben muss, laut RVG<br />

war es auch nicht erlaubt ist, Preise unter der Mindestgebühr zu vereinbaren. Andererseits sagte<br />

ich mir, die meisten Anwälte kämpfen um das finanzielle Überleben, und wo kein Kläger ist, ist<br />

auch kein Richter. Scheinbar lebte wohl Anwalt Ri im Wohlstand und hatte es nicht nötig sich<br />

nach jedem Euro zu strecken.<br />

Was mir aber wieder gut gefiel, war seine Kooperationsbereitschaft als er meinte, seine<br />

Schriftsätze grundsätzlich dem Mandanten als Entwurf zuzuschicken, damit dieser<br />

auch noch seine Wünsche darin äußern kann. Also anders als die momentane Pfeife,<br />

die trotz erheblicher Fehler in der Vergangenheit auch noch schriftlich meinte, er lasse<br />

sich nicht reinreden in seine Schriftsätze, er hätte genug Berufserfahrung.<br />

Zwar war die Beratung nicht schlecht, aber sie haute mich insgesamt nicht vom Stuhl,<br />

112


weshalb ich mir noch über das Wochenende Bedenkzeit erbat. Natürlich spielte hier auch<br />

meine Voreingenommenheit gegenüber Anwälten eine große Rolle. Mein Vater gab ebenfalls<br />

ein neutrales Urteil ab, allerdings bezeichnete er Herrn Ri meiner „jetzigen Pfeife“ als weit<br />

überlegen, was mich ein wenig ermutigte, stellt doch Anwalt K keinerlei Maßstab dar, eher den<br />

absoluten Nullpunkt. Ich überlegte das ganze Wochenende hin und her, ob ich weitere Anwälte<br />

aufsuchen, was teuer geworden wäre, oder Herrn Ri das Mandat erteilen sollte. Nach langem<br />

hin und her entschied ich mich für ihn, gefielen mir doch primär seine menschlichen<br />

Eigenschaften bis zum Schluss unserer Zusammenarbeit: Fleißig bei der Vorbereitung, keine<br />

Angst vor Recherchen, voller Energie und Teamfähigkeit, sprich Charaktereigenschaften, die<br />

ich an seinen Vorgängern meistens vermisste. Insbesondere seine Kooperationsbereitschaft<br />

erlaubte es mir, ihn an die kurze Leine zu legen, um mit vereinter Kraft und kontrolliert<br />

loszumarschieren. Fachlich schien er mir im neutralen Bereich, kurzum, ich bereute es nicht,<br />

ihn an Bord meines (untergehenden) Schlachtschiffes zu nehmen. Zwei Wochen später kam<br />

seine Rechnung für die Erstberatung, die nur 80 Euro betrug, normal wäre das Dreifache<br />

gewesen, das machte ihn noch sympathischer.<br />

Meinem Anwalt K kündigte ich erst einmal das Mandat für OLG Angelegenheiten.<br />

Da der Bursche auf Mails nicht mehr reagierte, tat ich dies per Einschreiben mit<br />

Rückschein. Schauen wir uns mal diese geballte Abrechnung an:<br />

Hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung das Mandat in OLG Angelegenheiten, lasse mich zur<br />

Schadensbegrenzung aber vorerst noch von Dir vor dem Amtsgericht vertreten! Begründung:<br />

Meine Emails vom 12.2.2007 und 20.2.2007 blieben unbeantwortet. Da mir die Geschichte mit dem<br />

Telefonanruf vom OLG äußerst mysteriös vorkam, habe ich selber beim OLG recherchiert, sowie eine<br />

weitere Erstberatung nehmen müssen, über deren Kosten wir uns auch noch zu gegebenem Anlass<br />

unterhalten werden. Ursprünglich habe ich Deine 3. Kanzlei in Ostdeutschland als Ursache vermutet, die<br />

Dich an einer Erfüllung Deiner Pflichten nun vollends hindert, nach den beglaubigten Aussagen des OLG<br />

Düsseldorf sieht die Sachlage aber zum Teil anders aus! Dieses Schreiben vom OLG habe ich aus formalen<br />

Gründen noch einmal diesem Schreiben beigefügt, obwohl Du dies seit Januar besitzt, was Du mir auch<br />

unterschlagen, stattdessen mir das Märchen vom Anruf des OLGs erzählt hast, wodurch Du einseitig das<br />

Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zu mir zerstört hast. Diesbezüglich bestätigten sich auch meine<br />

Vermutungen und insbesondere die meines Vaters, dass die Berufung mit dem zentralen Thema<br />

Auskunftsklage völlig obsolet und dilettantisch war! Das OLG verweist diesbezüglich auf ein schon<br />

antiquiertes BGH Urteil aus dem Jahr 1996, in dem nicht der Streitwert der Sache ausschlaggebend ist,<br />

sondern der Aufwand! Dieses BGH Urteil war Dir offensichtlich ebenso wenig bekannt, wodurch sich<br />

meine Scheidung um mindestens 5 Monate verzögert hat. Sollte ich in Sachen Ehevertrag siegen, und dann<br />

ab sofort keinen Unterhalt mehr an meine Frau zahlen müssen, würden wir uns dann gesondert über diesen<br />

Schaden noch unterhalten müssen! Mich auch dann noch in einer Mail vom 21. Dezember 2006 auf Deine<br />

langjährige Berufserfahrung zu verweisen und jegliche Rechtfertigung abzulehnen nach Deiner blamablen<br />

Leistung vor Gericht , nämlich das enorm wichtige BGH Urteil vom Ende Mai 2006 nicht zu kennen, stellt<br />

schon vollendeten Sarkasmus dar. Hast Du doch schon allein in meinem Fall, dass Dir zwei essentielle<br />

BGH Urteile völlig unbekannt waren, mir dadurch fast einen Schaden von 200.000 € entstanden wäre bis<br />

zum Lebensende durch lebenslange Unterhaltszahlungen an meine Frau, hätte ich Dir vertraut. Zum Glück<br />

hatte ich aber auf meinen Vater gehört, der zwar wenig Erfahrungen im Familienrecht hat, dafür aber einen<br />

ausgeprägten juristischen Instinkt. In Deine Bearbeitung einzugreifen ist also leider absolute Notwendigkeit<br />

zur Vermeidung von Großschäden!<br />

Lass uns daher über eine Schadensbegrenzung reden. Laut externer Beratung darf ich leider nicht in<br />

familienrechtlichen Angelegenheiten ohne Anwalt vor einem Amtsgericht erscheinen. Da diese AG Sache<br />

nur ein Alibi als Anwalt erfordert, erwarte ich von Dir Dein formales Auftreten, großartige Verhandlungen<br />

wird es nicht ergeben, da das OLG seine Schatten, oder besser gesagt, seine Verfügungen werfen wird!<br />

Im übrigen fordere ich Dich auf, binnen einer Woche nach Eingang dieses Schreibens dem AG alle meine<br />

Vermögenswerte mitteilen. Seit Zustellung meiner Unterlagen sind 5 Wochen vergangen, ohne eine<br />

Reaktion zu erhalten. Sollte auch dieser Termin ergebnislos verstreichen, werde ich auch das Mandat für<br />

das AG kündigen, und Dir die entstehenden doppelten Kosten weiter reichen! Natürlich wäre mir eine<br />

friedliche Lösung wesentlich sympathischer, als zum wiederholten Male einen Anwalt zur Strecke zur<br />

bringen, schließlich kann es nicht meine Lebensaufgabe werden, der Spezies Anwälte das Leistungsprinzip<br />

zu vermitteln!<br />

113


Auch diese Frist verging ohne jegliche Reaktion, Anwalt K ignorierte dieses Schreiben. Ich<br />

verlängerte stillschweigend die Frist um eine Woche, bereitete aber in dieser Zeit schon<br />

einmal die Korrespondenz vor mit dem Ziel, mit Hilfe eines neuen Anwalts meinen<br />

Klassenkameraden zur Strecke zu bringen, nämlich dass er die mir entstehenden<br />

doppelten Kosten tragen musste, notfalls mit Hilfe eines standesrechtlichen Verfahrens.<br />

Mein neuer Rechtsbeistand für OLG Angelegenheiten Ri kam leider nicht in Frage, bewies er<br />

doch demonstrativ beim Erstberatungsgespräch, nicht gegen Kollegen vorzugehen. Also wieder<br />

mal Zeit, sich bei Juraxx.com was zu suchen oder mal in der Arbeit rumzuhören.<br />

Ich schrieb meinen Chef an, der auch in Scheidung lebte, vielleicht konnte er mir einen guten<br />

Anwalt empfehlen, denn überall wo ich bisher rumfragte, hörte man nur Unzufriedenheit und<br />

Enttäuschung. Und seine Antwort sollte bei mir einhauen wie eine Bombe, meine weitere<br />

Vorgehensweise radikal ändern, denn er hatte aufgrund ähnlicher schlechter Erfahrungen auf<br />

anwaltlichen Beistand verzichtet und somit eine Menge Geld gespart, schrieb er wortwörtlich.<br />

Meinte er etwa Prozesse in familienrechtlichen Angelegenheiten? Ich nichts wie hin zu<br />

ihm und nachgefragt. Er meinte ganz klar seine Scheidung! Ich hatte doch zweimal<br />

die Frage schriftlich an Anwälte von Juraxx.com gestellt bezüglich Anwaltspflicht<br />

vor dem Amtsgericht, die man klar bejahte ohne jegliche Differenzierungen zu machen.<br />

Mir ging ein Licht auf: Belogen sie mich absichtlich um mit mir ins Geschäft zu kommen,<br />

um dicke Gebühren zu kassieren, wozu auch Anwalt Ri gehörte?<br />

Mein Chef erzählte mir später, dass der Richter sogar auf seiner Seite stand und die<br />

Unterhaltsklage ohne Anwalt erfolgreich abwehrte in Form eines Vergleichs.<br />

Die einzige Einschränkung besteht generell nur in der fehlenden Möglichkeit, Anträge<br />

stellen zu können. Nur mit dieser Situation war bei mir eh nicht zu rechnen, da das Urteil des<br />

OLGs die Marschrichtung vorgab. Für mich war sofort klar, ohne Rechtsbeistand vor dem<br />

Amtsgericht die Sache fortzusetzen, denn ich hatte die Nase gestrichen voll von diesen Pfeifen,<br />

mir fehlte jegliches Vertrauen. Allerdings sollte mein bisheriger Klassenkamerad und<br />

Rechtsbeistand nicht ungeschoren davon kommen, betrieb er doch seit über zwei Monaten<br />

Arbeitsverweigerung. Ich plante, ihn zu verklagen auf Herausgabe eines Teils der bisherigen<br />

geleisteten Zahlungen, notfalls mit einem standesrechtlichen Verfahren vor der<br />

Anwaltskammer. Ich traute mir schon zu, vor Gericht es allein aufzunehmen mit meinem<br />

Gegner, zeigte dieser doch immer mehr seine fachliche Inkompetenz. Schließlich wusste auch<br />

dieser nicht, dass die Berufung völlig unzulässig war, von weiteren Fehlern in der<br />

Vergangenheit ganz zu schweigen, die ich aber schon an anderer Stelle mehrfach aufgezeigt<br />

hatte! Natürlich gilt dieser Vorwurf auch für die Richterin vom Amtsgericht, willkommen im<br />

Club der Ahnungslosen!<br />

Mittlerweile vergingen zwei Monate, in denen mein Anwalt K völlig gleichgültig Fristen<br />

reaktionslos verstreichen ließ, hier lag klar Arbeitsverweigerung vor! Ich hatte von dem<br />

Kerl so die Nase voll, dass ich das Mandat kündigte. Schließlich sollte wieder Bewegung in<br />

meine Scheidung kommen, außerdem sollte endlich mein Ehevertrag greifen, denn ich hatte<br />

keine Lust, meiner Frau weiterhin Unterhalt zu zahlen. Schauen wir uns mal diese<br />

Mandatskündigung vom 16.4.07an, die ich per Einschreiben mit Rückschein verschickte:<br />

Hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung alle noch verbleibenden Mandate!<br />

Begründung:<br />

Ich verweise hauptsächlich auf mein Einschreiben vom 27.3.2007, dessen Frist ebenfalls reaktionslos<br />

verstrichen ist. Somit wurden auf drei Mails und Briefe vom 12.2.2007 bis zum heutigen Tag in keinster<br />

Weise reagiert, u. a. ein Fall von Arbeitsverweigerung. Die sonstigen zahlreichen und schwerwiegenden<br />

Verfehlungen kannst Du im Detail dem oben aufgeführten Einschreiben entnehmen. Im übrigen erbitte ich<br />

die sofortige Auszahlung der 500 € aus dem Rechtsstreit gegen die RA He, da seitdem keine Kosten mehr<br />

114


angefallen sind, die Blindleistung in Sachen OLG ist aus den schon angeführten Gründen nicht<br />

anrechenbar. Hinzu kommen 35 € Gerichtskosten für die nicht zulässige Berufung, die ich in den nächsten<br />

Tagen zahlen muss, sowie 80 € anwaltliche Beratungskosten, die aufgrund Deines Geschäftsgebarens<br />

anfallen mussten!<br />

Sollten durch die zahlreichen Verzögerungen mir weitere Kosten entstanden sein, was ich erst mit dem<br />

OLG Urteil definitiv wissen kann, werde ich separat auf Dich zukommen. Ferner erbitte ich ein Angebot zur<br />

Schadensregulierung bezüglich der mir aufgezwungenen Mandatskündigung, die natürlich weitere<br />

erhebliche Anwaltskosten verursachen wird. Diese war schließlich eine Notwendigkeit aufgrund der seit<br />

über zwei Monaten andauernden Arbeitsverweigerung, des einseitigen Vertrauensverlustes und zweier<br />

schwerer Fehler, die sich aus ungenügender Vorbereitung ergaben oder aus fehlender fachlicher<br />

Kompetenz. Da Deine Dienstleistung nicht vollendet wurde, werde ich auch keinen vollen Preis zahlen<br />

müssen für das Mandat. Folglich erwarte ich von den ursprünglich gezahlten ca. 1800 € einen Teil zurück!<br />

Als Frist setze ich den 30. April.2007!<br />

Solltest Du bis dahin meinen Forderungen bzw. fairen Angeboten nicht nachkommen,<br />

werde ich ohne weitere Korrespondenz leider den gerichtlichen Weg wählen müssen, dieses<br />

Mal aber zusammen mit einem standesrechtlichen Verfahren vor der Anwaltskammer.<br />

Freude hat mir diese Mandatskündigung mit Sicherheit nicht bereitet, sollte doch nun<br />

wieder einiges an Arbeit auf mich zukommen. So musste ich mir einen Anwalt suchen, der<br />

seinen Kollegen K zur Strecke bringen sollte, eventuell verbunden mit einem standesrechtlichen<br />

Verfahren, sollte K Widerstand zeigen. Mir für die Amtsgerichtangelegenheiten<br />

einen Anwalt zu nehmen, kam nicht in Frage, hatte ich doch von der Spezies namens Anwälte<br />

nun endgültig die Nase voll, schlimmer, ich konnte keinem mehr vertrauen. Insbesondere ging<br />

mir immer wieder das unglaubliche Szenario durch den Kopf, drei Juristen erkannten weder die<br />

Unrechtmäßigkeit unserer Berufung noch das BGH Urteil in Sachen Eheverträge mit<br />

schwangeren Frauen. Und einer von denen war die Ringrichterin, auch Familienrichterin<br />

genannt, die also auch keine Ahnung hatte. Ich war folglich von absoluten Nieten umgeben,<br />

konnte man da noch Vertrauen haben zu dieser Spezies? Das hieß, ich musste nun einen<br />

Schriftsatz an das Amtsgericht entwerfen, in dem ich meine Vermögenswerte offen legte, wozu<br />

Anwalt K über zweieinhalb Monate keine Lust hatte. Viel schlimmer war aber, ich<br />

beschäftigte mich die meiste Zeit mit den Fehlleistungen der Anwälte, betrieb also<br />

Schadensbegrenzung, statt mich mit dem eigentlichen Ziel abzugeben, nämlich meiner<br />

Scheidung.<br />

Noch vor Ablauf des Ultimatums meldete sich nach fast 3 Monaten mein Anwalt per<br />

Email! Gespannt las ich sein Schreiben und war völlig überrascht. Zeitweise hatte ich den<br />

Eindruck, der Brief wäre unter schwerem Drogeneinfluss geschrieben worden, litt der Mann<br />

doch scheinbar nun mittlerweile unter völligem Realitätsverlust. Er wies einerseits jegliche<br />

Schuld von sich, spielte das Opfer, bot mir aber immerhin 1000 € an. Etwa aus christlicher<br />

Nächstenliebe oder weil ich sein Klassenkamerad war? Noch peinlicher war seine<br />

Ankündigung, mir mehrere Schreiben meines Gegners zukommen zu lassen, die über<br />

zweieinhalb Monate bei ihm lagerten und natürlich auch unbeantwortet blieben. Diese<br />

Zeilen bestätigten nun völlig den Verdacht der Arbeitsverweigerung!<br />

Die Schriftsätze unseres Gegners, einer ging an das OLG und beschäftigte sich wieder<br />

mit dem Gräuelmärchen von der genötigten schwangeren Ehefrau, die erst kurz vor der<br />

Geburt des Sohns vom Ehevertrag erfuhr, nicht schon 3 Jahre zuvor. Ich hatte den Rest<br />

des Schriftsatzes nur überflogen, konnte ich doch den gegnerischen Anwalt überhaupt<br />

nicht mehr für voll nehmen, immer das gleiche Gesabber, es wurde auch langweilig.<br />

Auf das BGH Urteil ging er in keiner Weise ein, entweder hatte er es nicht verstanden, oder<br />

was ich eher glaube, er wollte es vor seiner Mandantin verschweigen, um an ihr in einem<br />

weiteren Verfahren zu verdienen. Ich hätte noch ein gewisses Verständnis gehabt, wenn er<br />

115


solch ein Niveau bei unserem nicht ernst zu nehmenden Amtsgericht offenbart hätte. Dem<br />

würde ich auch noch mit 2 Promille im Blut schreiben. Aber hier wurde in einer Liga gespielt,<br />

in der Karriererichter saßen, keine Ahnungslosen wie in Wuppertal, da hatte ich viel mehr<br />

Niveau erwartet! Konnte M nicht mehr, war das etwa schon alles?<br />

Auf das Schreiben des Anwalts an das OLG will ich daher nur auszugsweise eingehen, um das<br />

Niveau des Buchs zu wahren. Aus diesem Grund können wir die aufwendigen Passagen mit<br />

dem Gräuelmärchen von der hoch schwangeren, genötigten Ehefrau auslassen. Besonders<br />

peinlich war seine Bemerkung, als er sich der Meinung des OLGs anschloss, nämlich der<br />

Unrechtmäßigkeit der Berufung.<br />

Der Senat hat in seiner prozessleitenden Verfügung vom 16.01.2007 die Auffassung vertreten, dass<br />

die Berufung unzulässig sein dürfte. Dieser Auffassung schließt sich die Berufungsbeklagte an.<br />

An seiner Stelle hätte ich besser geschwiegen, bewies er doch in dieser Sache ebenfalls ein<br />

äußerst mangelhaftes und peinliches Fachwissen. Keine Ahnung in der Angelegenheit haben,<br />

sprich, wann eine Berufung überhaupt zulässig war, aber dann das Maul groß aufreißen, spielte<br />

hier den Trittbrettfahrer, litt der Mann auch schon an Schizophrenie?<br />

Das nächste Fass riss Anwalt M auf, als er meinte, dass wohl nur unter gleichberechtigten<br />

Partnern Verträge gültig wären:<br />

Die Beschränkung des Unterhaltsanspruches nach der beruflichen Ausbildung oder Stellung des<br />

unterhaltsberechtigten Ehegatten (§ 7 Nr. 1 a). In Anbetracht des Umstandes, dass es dem Kläger bekannt<br />

war, dass die Beklagte Ihre Ausbildung abgebrochen hatte, um dem Kläger anzuhängen, wird an dieser<br />

Stelle des Vertrages besonders deutlich, dass dieser Vertrag nicht das Produkt einer Verhandlung war, das<br />

durch gleichberechtigte Partner erzielt worden war.<br />

Wollte der Mann uns sagen, bei Unterschieden im Intellekt der Vertragspartner sind<br />

Verträge nichtig? Wenn ein Gericht aus diesem Grund tatsächlich mal so einen Vertrag für<br />

ungültig erklären sollte, wären in der Bundesrepublik wohl plötzlich Millionen von Verträgen<br />

ungültig, oder wären zu mindest anfechtbar. Also die Rechtsauffassung des Anwalts M,<br />

respektive seine Phantastereien zeigten mir wieder einmal seinen Realitätsverlust, der Mann<br />

konnte wohl nicht mehr juristisch denken, juristischer Spürsinn und Instinkt fehlten ihm völlig!<br />

Mit der folgenden Passage ritt er ebenfalls auf dieser Welle weiter, erweitert aber<br />

diese Lachnummer, indem er allen Ernstes glaubte, dass Verträge, die nicht von beiden<br />

Parteien entworfen wurden, grundsätzlich nichtig waren. Das verwechselt der Mann mit<br />

einseitigen Verträgen. Ich glaube, er hatte noch nie was von Arbeitsverträgen gehört, die<br />

grundsätzlich von dem Arbeitgeber allein entworfen werden, oder haben Sie, sehr verehrter<br />

Leser, schon einmal einen Arbeitsvertrag wesentlich mitgestaltet?<br />

Es ist nach diesseitiger Auffassung offenkundig, dass der Ehevertrag nicht das Ergebnis von<br />

Verhandlungen sein kann, die von gleichberechtigten Partnern geführt wurden. Vielmehr ist der Vertrag<br />

Ausdruck des Umstandes, dass die Bedingungen des Ehevertrages durch den Kläger diktiert wurden. Es<br />

war der Kläger, der den Notar aufgesucht hatte. Es war der Kläger, der die Vereinbarung entworfen hat. Es<br />

war darüber hinaus der Kläger, der als einziger im Stande war, die zukünftige Familie zu ernähren.<br />

Dass Anwalt K sich überhaupt nicht mit aktueller Rechtssprechung beschäftigte, bewies<br />

er im folgenden Absatz:<br />

Wie von dem Kläger zugestanden, war die Eingehung der Ehe vom Abschluss des Ehevertrages abhängig<br />

gemacht worden (vgl. Blatt 2 des Terminsprotokolles vom 30.05.2005). Es ist in der Rechtsprechung und<br />

Literatur anerkannt, dass eine Zwangslage typischerweise bei vorsorgenden Eheverträgen dann besteht,<br />

116


die vor oder anlässlich der Heirat und im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft geschlossen werden<br />

(vgl, Palandt-Brudermüller, 66. Auflage, § 1408 Rn. 10 u.H.a. Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 957).<br />

Zwar hatten wir ihm das BGH Urteil aus dem Jahre 2005 geschickt, aber er verschwieg<br />

es seiner Mandantin, um antiquierte Urteile aus dem Jahr 2001 aufzutischen, oder weil er den<br />

BGH Beschluss immer noch nicht verstanden hatte. Wollte er etwa seine Mandantin täuschen,<br />

um sie in ein lukratives OLG Verfahren rein zu treiben, in dem die Gebühren etwa 35% höher<br />

lagen? Wie schon einmal angedeutet, konnte ich es teilweise verstehen, dass mein Nochanwalt<br />

K nicht auf diesen Blödsinn einging, da zeigte er sogar mal Niveau. An dieser Stelle möchte<br />

ich auch diesen Schriftsatz abschließen, um mich wieder mit meinem scheidenden<br />

Rechtsvertreter K zu beschäftigen.<br />

Bemerkenswert war die Angst von RA K vor einem standesrechtlichen Verfahren, was nur der<br />

Grund für seine schnelle Antwort sein konnte. Schließlich kann man in schweren Fällen bei so<br />

einem Verfahren seine Lizenz verlieren, was einem Berufsverbot gleich kommt. Kein Wunder,<br />

dass Anwälte so ein Ehrengerichtsverfahren scheuen wie der Teufel das Weihwasser! Was<br />

beim Austreiben des Teufel Belzebub darstellt, ist für die Anwälte das standesrechtliche<br />

Verfahren, damit bekommt man die fast immer klein! Aber schauen wir uns mal die absolute<br />

Kompromissbereitschaft von Anwalt K genauer an:<br />

mit Deinem Schreiben vom 16.04.2007, bei mir eingegangen am 18.04.2007, bist Du einer Niederlegung des<br />

Mandates durch mich zuvorgekommen. Ich gehe davon aus, dass es für beide Seiten das Beste ist, dass<br />

das Mandat von mir nicht fortgeführt wird und Du Dir einen anderen Anwalt suchst, der Deine Interessen<br />

wahrnimmt. Ich halte es nicht für tragbar, für einen Mandanten tätig zu werden, der ausdrücklich mitteilt,<br />

dass er kein Vertrauen zu mir hat. Zum Glück bin ich in der Lage, auf derartige Mandate verzichten zu<br />

können. Ich erspare es mir, zu den zum Teil ehrabschneidenden Äußerungen Stellung zu nehmen.<br />

Wunschgemäß schließe ich sämtliche Mandate ab und übersende Dir anliegend sämtliche Unterlagen zu<br />

meiner Entlastung zurück. Hierbei handelt es sich um Unterlagen, die noch im Rahmen des OLG-<br />

Verfahrens bei mir eingegangen sind. Um mich nicht dem Vorwurf der „Unterschlagung von Unterlagen“<br />

auszusetzen, übersende ich Dir daher folgende Unterlagen:<br />

Durchschrift des Schriftsatzes des Gegenanwaltes vom 07.02.2007, 14.02.2007, 10.03.2007<br />

Beschluß des OLG vom 16.02.2007, Kostenfestsetzungsbeschlusses des AG Wuppertal vom 27.03.07,<br />

Im übrigen teile ich Dir mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Kosten der Gegenseite für<br />

das Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf in Höhe von 103,62 € unmittelbar ausgeglichen habe.<br />

Hierbei handelt es sich um die festgesetzten Kosten nebst angefallener Zinsen.<br />

[Sarkastische Anmerkung des Autors: Natürlich aus christlicher Nächstenliebe wurde dieser<br />

Betrag freiwillig überwiesen!]<br />

Im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Forderung möchte ich mich einer leidigen Auseinandersetzung über<br />

die Frage, ob die von mir vertretene Ansicht in Bezug auf die Streitwerthöhe vertretbar war oder nicht, nicht<br />

aussetzen. Vor diesem Hintergrund bin ich auch bereit, die angefallenen Gerichtskosten in Höhe von<br />

35,00 € gegen Vorlage der Gerichtskostenrechnung bzw. eines Nachweises, dass Du diesen Betrag gezahlt<br />

hast , zu übernehmen. Solltest Du eine Zahlung bereits geleistet haben, werde ich diesen Betrag an Dich<br />

erstatten ansonsten unmittelbar an die Gerichtskasse zahlen.<br />

Eine Übernahme der Beratungskosten in Höhe von 80,00 € durch einen dritten Anwalt kommt nicht in<br />

Betracht.<br />

Den als Vorschuß für das OLG Verfahren verrechneten Betrag aus der Angelegenheit Land / He (in Höhe<br />

von 407,66 € , insoweit verweise ich auf die anliegende Abrechnung, habe ich unten ebenfalls verrechnet.<br />

Weiterhin bin ich bereit, obwohl ich hierzu nicht verpflichtet bin, worauf ich ausdrücklich hinweise, Dir den<br />

hälftigen Vorschuß auf meine Gebühren in dem Scheidungsverfahren in Höhe von 832,30 € zu erstatten.<br />

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Anerkennung<br />

eines Schadenersatzanspruches oder ähnliches geschieht. Darüber hinaus erfolgt dies zur freien<br />

Verrechnung.<br />

117


Danach ergibt sich folgende Abrechnung: [wird hier weggelassen]<br />

Guthaben 984,58 €<br />

Sofern ich bis zum 09.05.2007 von Dir keine gegenteilige Nachricht erhalte, gehe ich davon aus, dass Du<br />

mit der von mir vorgeschlagenen Lösung der Angelegenheit einverstanden bist und Du klaglos gestellt<br />

bist. Nach Ablauf der Frist werde ich den von mir errechneten Betrag überweisen.<br />

Zwar war mein Exanwalt zu Kompromissen bereit, dennoch gefiel mir seine Heuchelei<br />

nicht. Er bestritt jegliche Fehler, wollte mir aber dennoch eine Entschädigung zahlen, wofür?<br />

Ich konnte mir in meinem Schreiben einen gewissen Sarkasmus nicht verkneifen, denn<br />

man konnte den Mann nicht mehr für voll nehmen, schließlich bezeichnete er sich indirekt als<br />

Opfer aufgrund meiner „ehrabschneidenden“ Äußerungen. Dass er Schäden verursachte, sah<br />

er einfach nicht ein, und selbst den OLG Beschluss verstand er nicht. Überhaupt fiel dieser<br />

Mann durch eine Uneinsichtigkeit auf, die schon erschreckend war, erinnerte mich schon an<br />

Altersstarrsinn, verhinderte dieser doch jegliche Lernfähigkeit und dynamisches Denken.<br />

Wahrscheinlich lag hier schon fortgeschrittener Realitätsverlust vor. Eine entsprechende Mail,<br />

die nur so triefte vor Sarkasmus und Zynismus, erhielt er dann umgehend von mir zurück.<br />

So beglückwünschte ich ihn, schon nach 10 Wochen die von ihm aufgeführten zahlreichen<br />

Schriftsätze erhalten zu haben, schließlich gingen diese mich ja nichts an. Ebenso erfreute mich<br />

sein finanzielles Angebot, mir aus reiner christlicher Nächstenliebe rund 1000 € überweisen zu<br />

wollen, obwohl ich, wie auch teilweise das OLG, seine zahlreichen Verdienste nicht würdigte!<br />

Sein Angebot lehnte ich ab, da er etwa 435 € für eine Unterhaltsberechnung verlangte, obwohl<br />

eine Geschäftsgebühr fiel nur an, wenn man nach außen aktiv wurde, was aber bei ihm nicht<br />

der Fall war. Peinlich war für ihn auch, dass ich mich bei der Richterin und Anwalt M für seine<br />

Untätigkeit entschuldigen musste, was mir allerdings nicht schwer fiel, hatten doch diese<br />

Beiden ebenso und wieder einmal ein blamables und peinliches Fachwissen bei der völlig<br />

unzulässigen Berufung beim OLG gezeigt.<br />

Sieg über Anwalt K<br />

Von Anwälten hatte ich mittlerweile so die Nase voll, dass ich beschloss, vor dem<br />

Amtsgericht ohne Rechtsbeistand aufzutreten. Schließlich stellte das OLG Verfahren<br />

alle Weichen, so dass das Amtsgericht quasi nur noch danach ein vorgegebenes<br />

Urteil verkünden konnte. Und mir hierfür einen Anwalt mitnehmen, der für die Stunde vor<br />

Gericht etwa 1800 € kostete, darauf wollte ich verzichten. Ebenso konnte ich<br />

auch allein Schriftsätze an das Amtsgericht entwerfen, wobei mir mit Sicherheit<br />

auch nicht mehr Fehler unterlaufen wären als den Pfeifen, die probierten hatten mich bisher<br />

zu vertreten. Davon ganz abgesehen, hatte ich schon von einigen Bekannten gehört, die allein<br />

zum Gericht marschierten, die Richter reagierten sehr hilfsbereit und verständnisvoll.<br />

Es war nur schade, dass man bei OLG Verhandlungen einen Anwalt mitschleppen<br />

musste, aber damit konnte ich leben, schließlich hatte ich im Internet viel recherchiert<br />

und so das wichtige BGH Urteil gefunden, so dass ich die Marschrichtung vorgab, der<br />

Anwalt an der kurzen Leine geführt wurde. Natürlich hätte ich noch mehr von meiner Freizeit<br />

opfern müssen, um nun alle Schriftsätze selber zu verfassen. Als erstes musste das Amtsgericht<br />

angeschrieben werden, denn dies wartete seit Februar auf meine Vermögensauskunft. Noch<br />

peinlicher war es aber, mich bei allen Beteiligten zu entschuldigen für die Untätigkeit und die<br />

unzulässige Berufung meines Anwalts, genauer gesagt, für seine Unfähigkeit. Gleichzeitig<br />

verhinderte ich einen Triumph der Richterin, indem ich mehrfach ihr völlig wertloses Urteil<br />

klar machte, weil ich nun Profis vom OLG einschalten wollte, sie zur Marionette des OLGs<br />

118


umfunktionieren wollte. Auf meinen ersten Schriftsatz an das Gericht war ich mächtig stolz,<br />

auch wenn einige Stunden Freizeit drauf gingen:<br />

In dem Rechtsstreit/ der Familiensache<br />

Land / Land Schwerte, den 29.4.2007<br />

zeige ich zunächst an, dass ich Herrn RA K das Mandat entzogen habe, u. a. aufgrund von<br />

Arbeitsverweigerung seit über zweieinhalb Monaten, Unterschlagung des OLG Beschlusses, sowie<br />

mangelhafter Leistung, wozu auch die unzulässige Berufung beim OLG Düsseldorf gehört. Ein<br />

standesrechtliches Verfahren behalte ich mir vor trotz Entgegenkommen in punkto Regressansprüche.<br />

Bedauerlich ist natürlich die Tatsache, dass unter den obwaltenden Umständen somit die Scheidung um<br />

ein halbes Jahr verzögert wurde, weshalb ich auf anwaltliche Vertretung vor dem AG verzichte, was aber<br />

u. a. eine juristische Beratung im Hintergrund nicht ausschließt. Mir ist klar, dass ich keine Anträge stellen<br />

kann, stufe aber diese Einschränkung als nicht gravierend ein, wird doch die bevorstehende Berufung vor<br />

dem OLG Düsseldorf den weiteren Verlauf vor dem AG maßgeblich determinieren.<br />

Die Verzögerungen insbesondere bezüglich meiner Vermögensauskünfte bitte ich zu entschuldigen. Diese<br />

Auskünfte will ich mit diesem Schreiben nun endlich liefern, nachdem mein ehemaliger Anwalt dieser<br />

Pflicht seit Mitte Februar nicht nachgekommen ist. Ferner habe ich gerade von Herrn RA K erfahren<br />

müssen, dass mir die Schriftsätze des Herrn Rechtsanwalts M vom 07.02.2007, 14.02.2007 und 10.03.2007<br />

weder zugestellt noch beantwortet wurden. Ich bitte auch dieses Fehlverhalten zu entschuldigen, dies<br />

insbesondere an die Gegenseite gerichtet! Sobald mir diese Schreiben auch vorliegen, werde ich auf diese<br />

kurzfristig reagieren!<br />

Nun aber zu meiner Vermögensauskunft:<br />

[ Es folgte an dieser Stelle eine tabellarische Aufstellung meiner Vermögenswerte, die hier<br />

nicht abgedruckt wird, ebenfalls ein Verweis auf die Anlagen]<br />

Nachdem ich nun meine Vermögenswerte offen gelegt habe, erbitte ich ein rasches Urteil, gerne auch im<br />

schriftlichen Verfahren. Da das Gericht in seinem Beschluss vom 4.10.2006 seine Rechtsauffassung in<br />

Sachen Ehevertrag schon vorgegeben hat, das nun folgende Urteil damit vorhersehbar ist, kündige ich<br />

schon jetzt meine Berufung an. Unter Hinweis auf das BGH Urteils XII ZR 296 01 vom 25. Mai 2005 wird das<br />

dann folgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht über die Gültigkeit des zur Diskussion<br />

stehenden Ehevertrages zu entscheiden haben.<br />

Eine gute Woche später erhielt ich Post vom Gericht, worin mir mitgeteilt wurde,<br />

es bestand Anwaltpflicht vor Gericht, und man die Unterlagen in dreifacher<br />

Ausfertigung brauchte, weshalb man meine Mappe mit den Nachweisen zurückschickte.<br />

Okay, Kopierer hatten die scheinbar bei Gericht nicht, also kopierte ich die ganzen Unterlagen<br />

noch zweimal und schickte sie wieder der Richterin. Es machte mich nur die Anwaltpflicht<br />

stutzig, was mir schon viele Anwälte bestätigt hatten. Am nächsten Tag fragte ich meinen Chef,<br />

der seine Scheidung ohne Rechtsbeistand durchzog, wann diese war. Na ja, sieben Jahre waren<br />

schon vergangen, sollte sich da was geändert haben mit der Anwaltspflicht?<br />

In der Zwischenzeit hatte ich mich schon nach guten Anwälten umgeschaut im Internet. Hierzu<br />

hatte ich die Top 150 Anwaltsliste des Wochenmagazins Focus verwendet, um nur<br />

Spitzenanwälte über Google zu finden. 150 Stück auf das ganze Bundesgebiet verteilt war sehr<br />

wenig, das findet man an Spitzeningenieuren wahrscheinlich in einer Stadt, aber ich hielt diese<br />

Zahlen für realistisch. 70 km von mir entfernt gab es eine solche Topanwältin, die ich auch<br />

kurz anschrieb. Allerdings hatte diese Dame es nicht nötig zu antworten. Vermutlich war ihr<br />

der Fall nicht lukrativ genug, gab sie doch auf ihrer sehr ausführlichen Homepage an, sie<br />

spezialisierte sich auf OLG Berufungen und war an allen OLGs zugelassen und folglich. Auch<br />

dem Thema Honorar opferte sie eine ganze Seite, indem sie angab, Leistung hatte ihren Preis,,<br />

so dass nicht nur nach den ärmlichen RVG Sätzen abgerechnet wurde, sondern auch<br />

Extragebühren hinzu kamen. Dies wollte ich in Kauf nehmen, denn solche Nieten wie vorher<br />

konnte ich mir aufgrund des komplexen Falls nicht mehr leisten. Aber leider meldete sich die<br />

119


Dame nicht, sie hatte scheinbar viel lukrativere Fälle. Also musste ich mich wieder auf Anwalt<br />

Ri fixieren. Dieser hatte mir auch mittlerweile geantwortet zum Thema Anwalt K und<br />

Schadensersatz. Ri meinte, mir stünde schon eine volle Anwaltsgebühr zu, allerdings riet er mir<br />

von einem standesrechtlichen Verfahren ab ohne Angabe von Gründen.<br />

Diese Beratung bei Juraxx.com war sogar kostenlos, nur für die nächste schriftliche<br />

Beratung wollte er 60-80 € fordern, eine durchaus sehr moderate Summe! Für mich war es nun<br />

soweit, gegenüber meinem Exanwalt meine Forderungen auf 1817 € zu erhöhen, schließlich<br />

hatte ich es nicht nötig, aufgrund seiner Arbeitsverweigerung auch noch 800 € zu verlieren,<br />

sprich Teile des Schadens zu tragen. Ein entsprechend hartes Schreiben mit Ultimatum schickte<br />

ich ihm unter Androhung eines standesrechtlichen Verfahrens. Einleitend führte ich nochmals<br />

alle seine zahlreichen Verfehlungen auf. Seine umstrittene Rechnung für die<br />

Unterhaltsberechnung ließ ich zu seinen Gunsten ausfallen.<br />

Auch mit meinem potentiellen OLG Rechtsbeistand musste ich mal klares Deutsch reden, denn<br />

ich plante mittlerweile, ihn auch für die Amtsgerichtangelegenheiten das Mandat zu erteilen.<br />

Allerdings erwartete ich auch von ihm, im Notfall mich auch bei einem standesrechtlichen<br />

Verfahren zu vertreten, wovor er regelrecht Angst hatte. Er gehörte klar zur Kategorie eine<br />

Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich musste ihn also vor die Wahl stellen, entweder<br />

alles oder nichts, Rosinenpicken gab es bei mir nicht, weswegen ich ihm eine entsprechende<br />

Mail schickte.<br />

Überpünktlich zur gesetzt Frist, nämlich 13 Stunden vor Ablauf gab mir Anwalt K eine<br />

äußerst positive Antwort, indem er mir die vollen Anwaltskosten zurückzahlen wollte.<br />

Zwar heuchelte er hierbei, indem er angab, er hätte das Mandat von selber beendet, wäre ich<br />

ihm nicht zuvorgekommen, so dass er sowieso verpflichtet gewesen wäre, mir alles<br />

zurückzuzahlen, aber mir war klar, er wollte nur die Blamage verstecken, oder er litt wieder<br />

unter Realitätsverlust. Offensichtlich hatte meine Androhung eines standesrechtlichen<br />

Verfahrens bei ihm sofort gewirkt, schließlich merkte ich nicht zum ersten Mal, dass Anwälte<br />

ein solches standesrechtliches Verfahren vor der Anwaltskammer scheuen wie der Teufel das<br />

Weihwasser! Man kann ohne weiteres ein standesrechtliches Verfahren als Exorzismus für<br />

Juristen bezeichnen! Also sehr geehrte Leser, sollte ihr Anwalt sich krumme Dinger erlauben,<br />

sofort mit einem solchen Schritt drohen, das wirkt garantiert! Aber schauen wir uns mal die<br />

Kapitulationserklärung von Anwalt K an:<br />

Bezug nehmend auf Deine E-mail vom 14.05.2007 teile ich Dir mit, dass ich mich entschlossen habe, den<br />

von Dir geforderten Betrag in Hohe von 1.816,88 ? an Dich zuruckzuzahlen, um mich dieser lastigen<br />

Angelegenheit zu entledigen. Ich weise ausdrucklich darauf hin, dass dies ohne Anerkennung einer<br />

Rechtspflicht geschieht, ohne Prajudiz fur zukunftige Falle. Da ich mich bereits zuvor entschlossen hatte,<br />

meinerseits das Mandat niederzulegen und dann in jedem Falle eine Ruckzahlung der entsprechenden<br />

Gebuhren hatte erfolgen mussen, werde ich die entsprechende Zahlung leisten. Daruber hinaus bitte ich<br />

Dich, umgehend einen neuen Proze?bevollmachtigten zu bestellen, damit die Zustellungen nicht mehr an<br />

uns erfolgen, und wir der weiteren Belastung durch dieses Mandat enthoben sind.<br />

Zwei Tage später war der komplette Betrag auf meinem Konto! Und die Krönung<br />

war Anwalts Ri Zustimmung, mich natürlich in allen Fällen zu vertreten, auch in<br />

einem eventuellen standesrechtlichen Verfahren, auch wenn dieses mittlerweile obsolet<br />

war! Ein wenig Bauchschmerzen bereitete mir allerdings eine Äußerung in seinem Schreiben:<br />

„In der Sache selbst halte ich es nach meinem jetzigen Kenntnisstand für weniger sinnvoll,<br />

uns – in dieser Instanz – gegen die gerichtliche Annahme der Unwirksamkeit des Ehevertrags<br />

zu verteidigen, als vielmehr, gleichsam hilfsweise gegen die Höhe.“<br />

120


Zwar drückte er sich sehr vorsichtig und kompliziert aus („jetzigen Kenntnisstand“), reservierte<br />

sich also schon mal eine Grundlage für eine potentielle Meinungsänderung, dennoch kam mir<br />

sein Gedanke komisch vor, sollte er doch den gesamten Ehevertrag durchbringen. Was<br />

bedeutete „hilfsweise gegen die Höhe“? Das klang so ein wenig nach Kapitulation,<br />

Defaitismus, keinen direkten Angriff wagen. Kurzum, ich beschloss, da mal vorbei zu fahren,<br />

um meinen neuen Rechtsbeistand auf die Spur zu bringen, mir aber seinen Gedanken genauer<br />

anzuhören, vielleicht entdeckte ich in diesem wirren Zeug doch noch einen tieferen Sinn. Ich<br />

gebe zu, zu diesem Zeitpunkt traute ich keinem Anwalt mehr, war schnell voreingenommen,<br />

hatte ich doch bisher fast nur schlechte Erfahrungen gemacht.<br />

Eine Woche später traf ich in seiner Kanzlei in Essen mit 40 Minuten Verspätung ein dank<br />

Staus. Ri hatte dafür Verständnis und nahm sich viel Zeit, indem er den nachfolgenden Besuch<br />

30 Minuten warten ließ! Er kam gleich zur Sache, sehr rational wirkend, keine menschliche<br />

Gefühle zeigend. Er wies mich sofort auf eine Gefahr hin, in der ich mich befand. Mein<br />

Einkommen zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung war deutlich höher als jetzt, etwa 25%.<br />

Die Richterin konnte sagen, wir unterstellen ein fiktives Einkommen, tun also so, als wenn ich<br />

auch heute noch genauso viel verdiene, mit der Konsequenz, ich müsste dann höheren<br />

Unterhalt zahlen. Also musste erklärt werden, warum ich weniger verdiente, und eine neue<br />

Unterhaltsberechnung musste rein präventiv angefertigt werden. Das meinte er auch mit der<br />

etwas unglücklich formulierten Aussage, sich gegen die Höhe zu verteidigen. Anwalt Ri war<br />

sehr gut vorbereitet, er kannte das Urteil in- und auswendig. Ebenso recherchierte er permanent<br />

in irgend welchen Gesetzestexten, und erklärte mir z. B. dabei, dass das OLG Düsseldorf<br />

anders die Fahrkosten berechnete als das OLG Hamm. Er errechnete einen Unterhalt, der den<br />

bisherigen bestätigte. Dabei wirkte er sehr hektisch, sprach wieder extrem schnell, so dass ich<br />

ihn mehrmals nicht verstand und nachfragen musste. Zeitweise hatte ich den Eindruck, der<br />

Mann zieht sich morgens direkt einige Tassen Kaffeepulver rein, weil er völlig übertaktet<br />

auftrat wie beim ersten Besuch. Das war mir aber egal, denn er gefiel mir, zeigte er doch Fleiß,<br />

Recherchierfreudigkeit und Voraussicht, was ich bisher an den Burschen völlig vermisst hatte.<br />

Zwei Wochen später erhielt ich per Mail den Schriftsatz an das Gericht mit der Bitte um<br />

Freigabe und der Frage nach Änderungswünschen bzw. Erweiterungen, etwa Gehaltsauskünfte<br />

der Ehefrau. Als ich ihm diese Mail bis zum nächsten Tag nicht beantwortete, rief er sogar bei<br />

mir in der Firma an. Der Mann gefiel mir immer mehr, endlich mal kein Einzelgänger, der von<br />

seiner Unfehlbarkeit voll überzeugt war, was ich bei der Spezies namens Anwälte leider<br />

meistens vorfand, besonders bei den größten Nieten.<br />

Zwischenbilanz 2007<br />

Es war mittlerweile Juni 2007. Seit rund dreieinhalb Jahren lief nun die Scheidung,<br />

ein Ende war einfach nicht in Sicht. Mittlerweile hatten mich schon 4 Anwälte vor Gericht<br />

vertreten, drei weitere in Nebensachen, etwa bei überhöhten Rechnungen. Von den insgesamt<br />

sieben Anwälten hatten zwei fachlich keine Ahnung, einer flirtete mir zu sehr mit der<br />

Gegenseite, es roch regelrecht nach Parteienverrat, zwei waren faul, ignorierten<br />

meine Schreiben, bereiteten sich nicht auf Gerichtsverhandlungen vor, vier schrieben völlig<br />

überhöhte Rechnungen. Der Anwalt meiner Frau hatte genauso wenig Ahnung wie die<br />

Richterin, beide wussten ebenfalls nicht wie Anwalt K, dass meine Widerruf unzulässig war,<br />

von der Unkenntnis des BGH Urteil bezüglich Ehevertrag mit schwangeren Frauen ganz zu<br />

schweigen. Kurzum, ich befand mich in der juristischen Bezirksliga. Etwas Hoffnung kam<br />

beim Gedanken an das OLG auf, denn da schienen Profis zu sitzen, die meinen Provinzjuristen<br />

121


immerhin beibrachten, warum die Berufung nicht zulässig war. Auch konnte ich mir nicht<br />

vorstellen, vor dem OLG eine solche Comedyshow zu erleben wie vor dem Amtsgericht<br />

Wuppertal. Mittlerweile belief sich die Anzahl der erfolgreich regresspflichtig gemachten<br />

Anwälte auf drei, sieben Rechtsverdreher hatte ich bisher, was fast 50% sind, eine unglaubliche<br />

Quote!<br />

Genauso schlimm war aber die Tatsache, aufgrund der Unfähigkeit und der<br />

Arbeitsverweigerung meines Anwalts K verzögerte sich die Scheidung um ein halbes Jahr.<br />

Ebenso verbrachte ich immer mehr Zeit mit Auseinandersetzung mit unfähigen Anwälten, statt<br />

mich dem Hauptthema zu widmen, der Scheidung. Von der Gegenseite hörte ich selten etwas,<br />

obwohl ich nur noch wenig Unterhalt zahlte, 119 €, dank geringerem Einkommen.<br />

War auch verständlich, die Prozesskostenhilfe meiner Frau sprudelte nicht mehr,<br />

folglich konnte auch ihr Anwalt nichts mehr an ihr verdienen, weshalb er Desinteresse<br />

zeigte. Sehr wahrscheinlich stotterte meine Frau noch jetzt die Raten ab für das<br />

Gerichtsverfahren im August 2005, bekam sie doch hierfür keine PKH, angeblich wegen einem<br />

versäumten Termin. Hätte die PKH noch üppig gesprudelt, wäre ich mit Sicherheit wieder in<br />

ein Unterhaltsverfahren verwickelt worden, das hätte sich der Anwalt meiner Frau nicht<br />

nehmen lassen, schließlich war er Umsatzspezialist. Allerdings freute ich mich zu früh......<br />

Ebenso nachdenklich stimmte mich die Lügerei der Gegenseite. Da wurde vermutlich auf<br />

Anraten des Anwalts behauptet, der Ehevertrag wurde erst zur Schwangerschaft erwähnt,<br />

obwohl dieser drei Jahre vor der Hochzeit schon Thema in der ganzen Verwandtschaft und in<br />

meinem Freundeskreis war. Nur mit diesem Gräuelmärchen konnte man vor den meisten<br />

Gerichten Erfolg verbuchen, zumindest in der Zeit vor Mai 2005, als das entsprechende BGH<br />

Urteil noch nicht existierte. Da liefen selbst die OLG Richter scharenweise mit verheulten<br />

Augen herum bei Eheverträgen mit schwangeren Frauen! Natürlich wollte ich den<br />

konventionellen Krieg erst einmal fortsetzen über drei Instanzen, bevor ich zu anderen Mitteln<br />

griff. Auf jeden Fall wollte ich mich nicht zur Sklaverei verdammen lassen, indem ich<br />

lebenslangen Unterhalt zahlte für eine beruflich verkrachte Existenz, die keinen Bock auf<br />

Schule und Lehre hatte, aber dafür akademischen Lebensstandard beanspruchte, was unser<br />

Familienunrecht auch noch intensiv förderte. Eine halbe Millionen deutscher Männer griffen<br />

2007 zu solchen Maßnahmen, warum nicht auch ich? Zwei Pläne hatte ich zu diesem Zeitpunkt<br />

schon entwickelt, um die Bestimmungen meines Ehevertrags mit allen Mitteln durchzusetzen,<br />

unabhängig vom Urteil. Insofern sah ich zu diesem Zeitpunkt dem endgültigen OLG Urteil<br />

ziemlich gleichgültig entgegen. Selbst wenn meine Frau vor dem OLG gewinnen sollte, wäre<br />

es ein verlorener Sieg.<br />

Zwar brachte ich wieder Bewegung in die Sache, indem ich Anwalt K den Laufpass gab und<br />

mir einen anderen besorgte, dennoch konnte ich die verlorene Zeit nicht mehr aufholen.<br />

Mein Versuch, eine Eliteanwältin aus Düsseldorf an Bord meines Schlachtschiffes zu holen<br />

scheiterte, die Frau hatte wohl viel lukrativere Fälle. Sie hielt es noch nicht mal nötig, auf<br />

meine Mail zu antworten. Folglich musste ich mir wieder einen von den Standardanwälten<br />

halten, wenngleich ich die mittlerweile von Anfang an der kurzen Leine hielt. Mein neuer<br />

Anwalt Ri gab mir insofern ein wenig Hoffnung, da er einige sehr gute Charaktere besaß,<br />

er war kooperativ, recherchierfreudig und fleißig, eine Seltenheit bei dieser Spezies, ideal für<br />

eine fruchtbare Zusammenarbeit. Auch schien er kein Abzocker zu sein, denn das<br />

Erstberatungsgespräch kostete nur ein drittel vom üblichen, und für die zweite schriftliche<br />

Beratung nahm er überhaupt kein Geld. Die Konstellation und die Ereignisse waren so<br />

unglaublich, dass ich schon manchmal kurzzeitig an mir zweifelte. Zum Glück erhielt ich<br />

einige Leserzuschriften, die meine Erfahrungen nicht nur bestätigten, sondern auch zeigten, es<br />

ging noch viel schlimmer! Bessere Stimmung kam bei mir auf, als ich eine Aufstellung machte<br />

122


über alle Einsparungen. Hätte ich jede Kostennote der Anwälte akzeptiert, so wäre ich um<br />

folgende Beträge ärmer:<br />

Anwältin HK 2200 € + Anwalt R 446 € + Anwalt W 333 € + Anwältin He 750 € +<br />

Anwältin He 500 € Rückzahlung + Anwalt K 665 € = 5894 €<br />

Mit Zinsen kam ich locker auf 6000 €, um die ich heute ärmer wäre, hätte ich jede<br />

Gebührenrechnung akzeptiert bis zum 1. Quartal 2007. Ein Jahr später fiel übrigens diese<br />

Rechnung sogar noch 3000 € höher aus. Schließlich hatte ich fast 7000 € bezahlt, die den<br />

Anwälten auch zustanden. Zusammen mit den erfolgreich abgewehrten Forderungen hätte mich<br />

die Scheidung gut 13.000 € gekostet, Summen, die ich nicht gehabt hätte. Ein Offenbarungseid<br />

wäre die Folge gewesen, sprich mein privater Bankrott, ich hätte meinen Kampf aufgeben<br />

müssen, womit mir noch viel höhere Schäden entstanden wären durch lebenslange<br />

Unterhaltszahlungen in Rekordhöhe (cirka 800 € monatlich) an eine geldgeile Frau, die auf<br />

Schule und Lehre keine Lust hatte und dafür nun dafür belohnt werden wollte, unterstützt von<br />

dem Familienrecht einer Bananenrepublik. Und die Scheidungskosten wären von 7000 € auf<br />

9000 € angestiegen, wenn der Kampf vor dem OLG beendet gewesen wäre. Sollte ich eindeutig<br />

gewinnen, müsste meine Frau diese ca. 2000 € Kosten tragen, pro Anwalt, versteht sich,<br />

allerdings ist die Tendenz zu einem Vergleich generell sehr hoch, so dass jeder seinen Anwalt<br />

selber bezahlen muss.<br />

Die versuchte Pfändung<br />

Es war der 20. August 2007. Meine Freundin und ich kamen nachmittags gegen 16 Uhr<br />

von Einkäufen zurück, wollten wir noch in der Nacht unseren Urlaub antreten. Schließlich<br />

ging der Flieger nach Tunesien morgens gegen 4 Uhr, um 0 Uhr wollten wir das Haus verlassen<br />

zwecks Anreise zum Flughafen. Das hieß ursprünglich, wir wollten uns noch vorher einige<br />

Stunden hinlegen. Wir waren schon in Urlaubsstimmung, bis zu dem Moment, als ich den<br />

Briefkasten öffnete. Ein dickes Couvert vom Gerichtsvollzieher mit Pfändungsbeschluss lag<br />

dort drin! Ich war anfangs erschrocken, dennoch gefasst, konnte es sich doch hier nur um einen<br />

Irrtum handeln. Schließlich schuldete ich keinem Geld. Der Inhalt haute mich fast um, denn ich<br />

sollte meiner Frau 5700 € zahlen aufgrund eines alten Gerichtsbeschlusses von 2005. Mit<br />

Nebenkosten, die Gerichtsvollzieherin kostete ja auch etwas, kam ich auf rund 6000 €. Der<br />

Höhepunkt aber war die Pfändung meines Bankkontos. Man hatte schon meine Hausbank<br />

angeschrieben, die mir kein Geld mehr auszahlen durfte, auch Überweisungen durften nicht<br />

mehr getätigt werden. Kurzum, man hatte mir den Geldhahn zugedreht, mich meiner<br />

Existenzgrundlage beraubt. Noch schlimmer war aber, ich konnte nur wenig unternehmen in<br />

den restlichen Stunden, 8 Stunden später sollte es in den Urlaub gehen. Und genauso kritisch<br />

war die Situation, dass eine Woche später mein Gehalt auf dieses gepfändete Konto überwiesen<br />

werden sollte, an das ich aber nicht mehr heran kam. Wie sollte ich meine Rechnungen zahlen?<br />

Eine Lawine von weiteren Zahlungserinnerungen bis zu Inkassobüros drohte mir. Die größte<br />

Gefahr war aber der Verlust meiner Eigentumswohnung, denn hätte ich zweimal nicht die<br />

Raten zahlen können, dann hätte die Bank sofort das Recht gehabt meine Immobilie zu<br />

verscherbeln laut Grundbuch 2. oder 3. Abteilung! Gleichzeitig befürchtete ich einen<br />

entsprechend negativen Schufaeintrag, und das ausgerechnet wenige Wochen vor der<br />

Verlängerung meines Baukredits. Ich musste mich auf das Schlimmste gefasst machen, nicht<br />

umsonst schrieb mein aufgeweckter Anwalt später, dass ich ihm eventuelle Nachteile aus<br />

diesem Pfändungsbeschluss mitteilen sollte, der Mann dachte mal wieder weit voraus! Die<br />

ganze Sache roch für mich nach Unrecht, mehr noch, mein Instinkt sagte mir, die Pfändung war<br />

123


unrechtmäßig schon aufgrund völlig falscher Zahlen. Daher mailte ich sofort meinen<br />

Arbeitgeber, der mein Gehalt auf ein anderes Konto umleiten sollte in der Hoffnung, einen<br />

Monat später hätte sich die Sache für mich zu meinen Gunsten erledigt, die Gefahr gebannt,<br />

dann würde diese sicherlich nicht ganz legale Aktion doch belanglos werden. Ich rief meinen<br />

Anwalt an, der zum Glück noch kurz vor 17 Uhr im Büro war, und dem ich zuvor diese<br />

Pfändungsunterlagen geschickt hatte. Ich fragte ihn sofort, ob eine einstweilige Verfügung die<br />

ganze Lawine erst einmal stoppen konnte, was er weitgehend bejahte. Gleichzeitig empfahl er<br />

eine rückwirkende Abänderungsklage, womit meine wirtschaftliche Situation neu berechnet<br />

wurde. Er versprach mir, schnellst möglich die Sache anzugehen, bat mich gleichzeitig um<br />

diverse Unterlagen wie den alten Gerichtsbeschluss mitsamt Protokoll von 2005, die<br />

Unterhaltsberechnung meines Anwalts, Vollmacht und andere Sachen. Ein stürmischer und nie<br />

gekannter Mailverkehr setzte ein. Nicht nur die benötigten Unterlagen sendete ich ihm, auch im<br />

Minutentakt Gedanken und Ideen, mit welchen Argumenten wir die Pfändung aufhalten<br />

konnten. Die Urlaubsstimmung war völlig zerstört, mein Kopf arbeitete fieberhaft an Ideen,<br />

selbst als wir uns gegen 22 Uhr ins Bett legten, war an Schlaf nicht zu denken, Strategien aber<br />

auch Hass gegenüber meiner Frau und ihrem windigen Anwalt raubten mir den Schlaf. Was<br />

war die Ursache für diesen Pfändungsversuch, der meines Erachtens völlig unzulässig war?<br />

Erinnern wir uns an die Gerichtsverhandlung von 2005, in der ich die Putzfrau und meine neue<br />

Küche nicht vom Unterhalt absetzen durfte. Der Richter errechnete daher einen neuen<br />

Unterhalt, mein Gegner hatte damit einen Titel. Allerdings hatte sich meine wirtschaftliche<br />

Situation seit März 2006 rapide verschlechtert. Ich wurde arbeitslos, verdiente folglich fast nur<br />

noch die Hälfte. Zwar fand ich 9 Monate später einen Job, aber die hohen täglichen Fahrtkosten<br />

über 150 km verbesserten meine Nettobezüge auch nicht gravierend. Meine Arbeitslosigkeit<br />

hatte ich meiner Frau Ende Februar 2005 mitgeteilt, ihr im August auch die neue anwaltliche<br />

Berechnung geschickt. Selbst in der Comedyverhandlung im August 2006 war diese veränderte<br />

wirtschaftliche Situation Gegenstandspunkt, sie wurde von allen still schweigend akzeptiert.<br />

Mehr noch, im Rahmen des dort (später widerrufenen) Vergleichs wurde festgelegt, dass ich<br />

monatlich weiterhin 607 € zahlen musste, eine korrekte Summe, und dass ich keinen Unterhalt<br />

schuldete. Und im Juni hatte Anwalt Ri noch dem Gericht und unserem Gegner meine<br />

wirtschaftliche Situation in einem Schriftsatz klar aufgezeigt. Kurzum, unterhaltstechnisch alles<br />

bestens kommuniziert, und dennoch Gefahr im Anmarsch. Ein Jahr später kamen meine Frau<br />

oder ihr Anwalt auf die Idee und sagten sich, was da im Gericht besprochen wurde, interessiert<br />

uns nicht, die neue Unterhaltsberechnung aufgrund der Arbeitslosigkeit wird ignoriert, wir<br />

nehmen einfach einen alten und völlig überholten Titel und vollstrecken den, so leicht ist<br />

Pfändung! Wenn sich die wirtschaftliche Lage ändert, muss man eine Abänderungsklage<br />

beantragen, womit der neue Unterhalt dann festgelegt wird. Nur konnte ich mir so was als<br />

Arbeitsloser nicht leisten, meine Frau schon gar nicht, die konnte zu diesem Zeitpunkt noch<br />

nicht mehr mal eine Hose für 50 € bezahlen. Außerdem musste es doch reichen, wenn man die<br />

neue wirtschaftliche Situation schriftlich in Form einer neuem Unterhaltsberechnung mitteilte<br />

und diese auch noch in einer Gerichtsverhandlung bekannt gab. In dieser fehlenden<br />

Abänderungsklage lag mein einziger und meines Erachtens kleiner Schwachpunkt. Ich bin mir<br />

dieses Mal nicht ganz sicher, ob der geschäftstüchtige Anwalt meiner Frau die Lawine ins<br />

rollen brachte, weil sein Fuhrpark zur Inspektion musste, bei rund 6000 € Gegenstandswert<br />

liegt der Verdienst für etwa 3 Stunden Routinearbeit bei mindestens 1000 €. In diesem Fall<br />

hätte er meine Frau mit Geld gelockt, so nach dem Motto, du hier unterschreiben, du kriegen<br />

viel Ocken. Daraufhin hätte meine Frau bestimmt zweimal unterschrieben, um das Doppelte zu<br />

bekommen. Dabei war sie aber so schnell über den Tisch gezogen worden, dass sie die enorme<br />

Reibungshitze nur als angenehme anwaltliche Wärme empfand! Fakt ist nämlich, meine Frau<br />

hatte in diesem Fall schwere Verluste, der Geldsegen von mir blieb nämlich aus!<br />

124


Ebenso möglich halte ich den Fall, Birgit hatte ihre marode finanzielle Situation ihrem Anwalt<br />

geschildert, der dann wahrscheinlich entgegnete, dann müssen wir halt noch mehr Geld aus<br />

ihrem Mann rauspressen, indem wir einen alten und sachlich überholten Titel nehmen, sprich<br />

einen Tanz auf dünnen Eis veranstalten. Dem Anwalt kann hierbei nichts passieren, er verdient,<br />

egal wie es ausgeht, wobei aber auch hier meine Frau über den Tisch gezogen worden wurde.<br />

Andererseits konnte ich mir auch meine Frau als Auslöser vorstellen, hatten wir wenige Monate<br />

zuvor doch einen Riesenstreit wegen der Veröffentlichung dieses Buchs im Internet. Sie wollte<br />

sich nun bei mir in übelster Weise rächen, weit unterhalb der Gürtellinie, was ihr auch<br />

verdammt gut gelungen war. Allerdings konnte der Schuss leicht nach hinten losgehen, denn in<br />

dem Moment, in dem das Gericht die Pfändung als (teilweise) unzulässig erachtet hätte, wäre<br />

meine Frau für die Kosten von 2 Anwälten, der Gerichtsvollzieherin und dem Gericht<br />

verantwortlich gemacht worden, mindestens 2500 €. Da gemäß Beschluss die Verfahrenskosten<br />

nur bei 200 € liegen sollten, konnte ich mir kaum vorstellen, da war bestimmt noch einiges<br />

nicht aufgeführt worden. Insofern konnte das eigentliche Ziel der Pfändung sein, ein Verfahren<br />

zu provozieren mit lukrativem Verdienst für Anwalt M. Gleichzeitig konnte ich mir schon zu<br />

diesem frühen Zeitpunkt mögliche strafrechtliche Schritte vorstellen. Und wenn ihr Anwalt<br />

diese Lawine ausgelöst hätte um schnell mal wieder ein paar Euro zu verdienen, bei 6000 €<br />

Gegenstandswert wird die Sache langsam lukrativ, dann hätte ich gegen ihn sofort ein<br />

standesrechtliches Verfahren gestartet, der Bursche trieb schon genug die Kosten in die Höhe.<br />

Schauen wir uns mal auszugsweise das Dokument des Schreckens an, was meine finanzielle<br />

Vernichtung einleiten sollte und dann in einen permanenten Prozessbetrug und eine<br />

Verleumdungskampagne ausartete:<br />

PFÄNDUNGS- UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUß<br />

In der Zwangsvollstreckungssache<br />

Frau Karin-Birgit Land, D 42111 Wuppertal - Gläubigerin -<br />

gegen<br />

Uwe Land.<br />

Nach dem vollstreckbaren<br />

-Schuldner-<br />

Vergleich des Amtsgericht Wuppertal vom 30.05.2005, AZ: 99X 48/05,<br />

zugestellt am 22.06.2005<br />

steht der Gläubigerin gegen den Schuldner ein Anspruch zu auf<br />

1. Unterhaltsrückstand zuzüglich Zinsen und bisheriger Vollstreckungskosten<br />

gemäß beigefügter Forderungsaufstellung<br />

5695,00 EUR<br />

2. künftig fällig werdender Unterhalt, laufend ab 01.08.2007,<br />

zahlbar monatlich im voraus, bis zum 01. jeden Monats<br />

335,00 EUR<br />

Hinzu kommen Kosten für diesen Beschluss<br />

0,30 Verfahrensgebühr Nr. 3309 W 145.80 EUR<br />

Postentgeltpauschale. Nr. 7002 W<br />

20.00 EUR<br />

19.00 % MwSt gemäß Nr. 7008 W 31,50 EUR<br />

------------------<br />

Zwischensumme Gebühren 197.30 EUR 197.30 EUR<br />

-------------------<br />

Summe Forderungsaufstellung und Gebühren<br />

5892.30 EUR<br />

2. Gerichtskosten §11 I. KV 1 640 GKG 15.00 EUR<br />

Wegen der vorgenannten Ansprüche und Forderungen werden die nachstehend bezeichneten, Ansprüche<br />

des Schuldners an Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG - Drittschuldner - gepfändet:<br />

1. Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der laufenden Geschäftsverbindung,<br />

insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und zukünftig zu seinen<br />

125


Gunsten entstehende Salden, auf Auszahlung des bei einem Rechnungsabschluss sich zu seinen Gunsten<br />

ergebenden Guthabens;<br />

2. Anspruch auf Auszahlung des Guthabens und der bis zum Tage der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen<br />

sowie auf fristgerechte bzw. vorzeitige Kündigung der Sparguthaben aus seinen bei der Drittschuldnerin<br />

geführten Sparkonten;<br />

3. Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus dem zu dem Wertpapierkonto gehörenden<br />

Geldkonto, auf dem die Zinsgutschriften für die festverzinslichen Wertpapiere gutgebracht sind;<br />

4. Anspruch auf Zutritt zu dem Bankstahlfach und Mitwirkung bei der Öffnung zum Zwecke der Entnahme<br />

des Inhalts; zugleich wird angeordnet, dass ein vom Gläubiger zu beauftragender Gerichtsvollzieher<br />

anstelle des Gläubigers Zutritt zu den Schließfächern zu nehmen hat, um nach Öffnen der Fächer den Inhalt<br />

derselben für den Gläubiger zu pfänden;<br />

Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, nicht mehr an Schuldner zahlen.<br />

Schuldner darf die gepfändeten Geldleistung nicht mehr verlangen, sie auch nicht verpfänden<br />

oder abtreten.<br />

Soweit die Forderung des Schuldners an den Drittschuldner gepfändet ist, wird sie dem<br />

Gläubiger zur Einziehung überwiesen.<br />

Saldo per 24.07.07 0,00 0,00 0,00 5695,00<br />

Endsaldo EUR 5695,00<br />

Gegen 21 Uhr war meine Mailverkehr mit dem Anwalt beendet, er hatte nun theoretisch alle<br />

Unterlagen, um diese Vernichtungslawine aufzuhalten. Gleichzeitig schrieb ich ihm auch viele<br />

Ideen, warum diese Pfändung unzulässig sei. Schon allein die monatlichen 335 € waren völlig<br />

unrealistische Summen, zahlte ich doch meiner Frau etwa 118 € monatlich, folglich war dieser<br />

Betrag viel zu hoch. Mit Sicherheit war das auch Absicht, um den Gegenstandswert in die<br />

Höhe zu treiben, Anwalt M zog mal wieder alle Register als Umsatzspezialist. Aber auch<br />

äußerst wertvolle Argumente wie die Offenlegung meiner neuen wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

vor Gericht exakt ein Jahr zuvor, die die Richterin still schweigend anerkannt hatte, oder auch<br />

der angestrebte Vergleich, in dem gesagt wurde, ich schuldete monatlich nur 607 €, keine<br />

Beträge waren offen, fielen mir ein und teilte sie meinem kooperativen Anwalt sofort mit.<br />

Meine Freundin und ich legten uns schlafen, aber fanden keine Ruhe, mein Adrenalinspiegel<br />

hielt mich hellwach und ließ meinen Kopf fieberhaft arbeiten. Gegen 0 Uhr standen wir auf und<br />

fuhren zum Flughafen, so dass wir am nächsten Morgen um 7 Uhr in Tunesien waren. Das hieß<br />

aber nicht, jetzt Sonne und Meer angesagt! Ich telefonierte vom Urlaubsort einige Male mit<br />

meinem Anwalt, sendete ihm Faxe mit neusten Ideen und Strategien. Am nächsten Tag hatte er<br />

seine Abänderungsklage und einstweilige Anordnung fertig, und er sendete mir dieses<br />

scheinbar brillante neunseitige Schreiben per Fax mit der großen Bitte, Fehler zu korrigieren,<br />

die sich aufgrund der Eile ergeben konnten, aber er bat auch um Ergänzungswünsche, der<br />

Mann schrie regelrecht nach Kooperation, Klasse! Ebenso befürchtete er aber auch bleibende<br />

Schäden durch die versuchte Pfändung und bat mich daher, diese dann ggf. ihm mitzuteilen.<br />

Ich merkte wieder einmal, der Mann hatte einen verdammt gesunden Instinkt. Unzählige Male<br />

rannte ich dann zur Telefonzelle, um die wenigen unbedeutenden Fehler auszumerzen, das<br />

Telefon im Hotel war mir mittlerweile zu teuer geworden. Meine Bitte, den Absatz zu<br />

streichen, in dem ich Sicherheitsleistungen ersatzweise anbieten sollte, um den Richter bei<br />

guter Laune zu halten, kam er nach, schließlich war ich ja nicht Rockefeller. Auch einen von<br />

mir zusammenfassenden Abschlusssatz übernahm er dankbar und äußerst kooperativ. Der<br />

Mann hatte in kurzer Zeit einen scheinbar tadellosen und ausführlichen Schriftsatz entworfen,<br />

in dem er meinen Fall unter den verschiedensten Aspekten beleuchtete, recherchierte, viele<br />

Kommentare und Paragraphen aus der zivilen Prozessordnung (ZPO) zitierte mit dem Ziel, die<br />

Rechtmäßigkeit unserer Klage zu unterstreichen, einfach vom feinsten! Keines dieser<br />

126


Schreiben, die mal eben in der Badewanne runterdiktiert wurden, und die dann erst einmal vom<br />

Mandanten korrigiert werden mussten, um diesen nicht in gefährliche finanzielle Situationen zu<br />

bringen. Meine diversen Argumente hatte er vollständig übernommen, eine tadellose<br />

Kooperation. Ich fand alle meine Idee wieder, etwa der Vergleich, in dem ausgedrückt wurde,<br />

dass ich monatlich weiterhin 607 € zahlen musste, oder das Telefonat mit meiner Frau kurz<br />

nach Beginn meiner Arbeitslosigkeit, oder der Hinweis auf unser Schreiben vom Juni, in dem<br />

wir auf Anwalt Ri seinen Rat oder seinen sehr guten Instinkt hin meine wirtschaftliche<br />

Situation aufführten! Auch sein mehrmaliger hartnäckiger Hinweis, vielleicht wieder sein guter<br />

Instinkt, die Beklagte unterschlug absichtlich ihre aktuellen Lohnabrechnungen, war<br />

möglicherweise seine Vorahnung, hier verschwieg man uns vielleicht ein tatsächliches höheres<br />

Einkommen. Ri machte die Richterin sicherlich misstrauisch, und sollte sich dann tatsächlich<br />

herausstellen, meine Frau verdienen mehr als angegeben, dann lag hier arglistige Täuschung<br />

vor, und die aufgeführten angeblichen monatlichen Schulden wären ebenso Betrug. Ich wurde<br />

den Eindruck nicht los, der Schuss auf mich ging ganz gefährlich nach hinten los! Denn egal ob<br />

sie tatsächlich mehr verdiente oder die Pfändung nicht rechtens war, in jedem Fall konnte ich<br />

wahrscheinlich strafrechtlich gegen meine Frau und ihren Anwalt vorgehen! Und obwohl der<br />

Schriftsatz mit Anschreiben respektable 13 Seiten umfasste, artete er nicht in Laberei aus wie<br />

bei Anwalt K, bei dem man spätestens bei der letzten Seite nicht mehr wusste, um was es<br />

überhaupt noch ging.<br />

Dieser Anwalt gefiel mir immer mehr, auch wenn ich zu dieser Spezies mittlerweile jegliches<br />

Vertrauen und jeglichen Respekt verloren hatte. Der Mann zeigte zum wiederholten Mal nicht<br />

nur einen enormen Fleiß, Recherchierfreudigkeit, sondern auch Kooperationsvermögen vom<br />

Allerfeinsten. Allerdings waren die ersten beiden Urlaubstage damit völlig verpfuscht, denn<br />

telefonierte ich nicht gerade mit meinem Anwalt oder las Korrektur, stritt ich mich mit meiner<br />

Freundin, die sich dosenweise die Wimperntusche weg flennte, kam sie sich – teilweise zu<br />

Recht- allein gelassen vor, fühlte sich immer wieder in der Schusslinie, sie wollte nicht ganz<br />

verstehen, dass ich die ganze Zeit um meine Existenz kämpfte. Auch war meine Stimmung am<br />

Nullpunkt, meine Aggressivität dagegen auf dem Höhepunkt, befand ich mich doch gerade<br />

wieder im Krieg, dieses Mal sogar in einem extremen, bisher nie gekannten Vernichtungskrieg,<br />

in dem ich um meine finanzielle Existenz kämpfte, und das auch noch in der schönsten Zeit des<br />

Jahres. Kein Zweifel, meinen Urlaub hatte man mir verdorben und ich überlegte schon, ob ich<br />

für den Fall eines Sieges in Sachen Pfändung Schadensersatzansprüche stellen konnte. Hier nun<br />

die gekürzte Version der 11 seitigen Abänderungsklage:<br />

KLAGE<br />

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung<br />

Namens und im Auftrages des Klägers (Antragstellers) erheben wir hiermit<br />

Klage<br />

gegen die Beklagte (Antragsgegnerin) und beantragen, wie folgt, zu erkennen:<br />

Der Vergleich vor dem Familiengericht Wuppertal vom 30.05.2007 unter dessen Az.: 99X 48/05 wird<br />

dahingehend abgeändert, dass der Beklagte ab dem Monat März 2006 keinen Unterhalt mehr an die<br />

Klägerin zu zahlen hat.<br />

Im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird der Erlass eines Anerkenntnis- bzw.<br />

Versäumnisurteils auch im schriftlichen (Vor-)Verfahren hiermit beantragt.<br />

Namens und im Auftrage des Antragstellers (Klägers) beantragen wir hiermit des weiteren im Wege der<br />

einstweiligen Anordnung beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich vor dem Familiengericht<br />

Wuppertal vom 30.05.2005 unter dessen Az.: 99X 48/05 einstweilen einzustellen; höchst hilfsweise<br />

gegen eine Sicherheitsleistung, die auch in Gestalt einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines<br />

deutschen Bankinstitutes erbracht werden kann, einzustellen; hilfshilfsweise wird der Erlass einer<br />

angemessenen einstweiligen Anordnung beantragt (§ 938 ZPO analog).<br />

127


Begründung<br />

Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute, vor dem Familiengericht Wuppertal rechtshängig ist ein<br />

Scheidungsverfahren im Verbund mit einem nachehelichen Unterhaltsverfahren. Weiter ist auszuführen,<br />

dass die Beklagte aktuell die Zwangsvollstreckung - in Gestalt eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />

auf die Bankverbindung des Klägers bei der Deutschen Bank für die Zeit ab März 2006 sucht.<br />

Zur positiven Kenntnis der Beklagtenseite bzw. der Beklagtenvertretung hat sich das Einkommen des<br />

Klägers seit März 2006 massiv reduziert; nachdem er zunächst arbeitslos war, hat er mittlerweile eine neue<br />

Stelle, die aber ganz erhebliche Fahrtkosten seinerseits verursacht (aber besser und wirtschaftlich<br />

beständiger als die Arbeitslosigkeit ist).<br />

Mit Schriftsatz des unterzeichnenden Rechtsanwaltes bereits vom 19. Juni 2007 wurde im (nunmehr<br />

parallel laufenden) Verfahren wegen Scheidung und nachehelichen Unterhaltes vor dem Familiengericht<br />

Wuppertal unter dem Az.: 99X 19/05 eine umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation, über die<br />

Einkommenssituation des Klägers im vorliegenden Verfahren der letzten Jahre erteilt. Darüber hinaus<br />

wurde die Beklagte dort (Seite 3 des diesseitigen Schriftsatzes vom 19. Juni 2007) aufgefordert Auskunft zu<br />

erteilen über deren Einkünfte im vergangenen Jahreszeitraum. Bis heute hat es die Beklagtenseite nicht für<br />

erforderlich gehalten, diese Auskünfte zu erteilen; auf Grund dessen verzögert sie das gesamte<br />

Scheidungsverfahren und die im Rahmen dessen ggf. vorzunehmende Bestimmung eines etwaigen<br />

nachehelichen Unterhaltsanspruches, der wiederum Relevanz natürlich auch hat für die gegenwärtige<br />

Unterhaltsberechtigung der Beklagten.<br />

Auch sei weiter aufgeführt, dass im vorgenannten Scheidungsverbundverfahren am 09.08.2006 ein<br />

widerruflicher Vergleich geschlossen wurde, der in seiner Ziffer 3 ausdrücklich feststellt, dass die Parteien<br />

sich darüber einig sind, dass derzeit Unterhaltsrückstände nicht bestehen und weiter, dass sie sich<br />

darüber einig sind, dass der Antragsteller dort/Kläger hier „derzeit" 607,00 € Trennungs- und<br />

Kindesunterhalt schuldet. Der Vollständigkeit halber sei ausgeführt, dass dieser Vergleich widerrufen<br />

wurde; ungeachtet dessen war die Motivation des dortigen widerruflichen Vergleichsschluss zumindest<br />

auch die verschlechterte wirtschaftliche Situation auf Seiten des Klägers.<br />

Weiter ist auszuführen, dass der Kläger all monatlich, spätestens seit dem März 2006 ununterbrochen<br />

(auch) Getrenntlebensunterhalt an die Beklagte zahlt.<br />

Der beklagtenseits begehrte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dokumentiert indes keinerlei<br />

Unterhaltszahlung ab dem Monat März 2006; schließlich ist auszuführen, dass der Beklagte zur<br />

Vervollständigung der Unzeit der Zwangsvollstreckung unmittelbar nach dem Erhalt des Pfändungs- und<br />

Überweisungsbegehrens in ortsabwesend verreist ist. Die wirtschaftliche Situation des Klägers ist<br />

insbesondere auch deswegen nicht unproblematisch, beschränkt, weil er Kindesunterhalt für zwei Kinder<br />

zahlt, weil er erhebliche laufende Unkosten hat; darüber hinaus ist auch bzgl. der begehrten einstweiligen<br />

Anordnung darzulegen, dass die Pfändung eines Betrages oberhalb von 5.000,00 € dem Kläger naturgemäß<br />

erhebliche und realistischerweise bis auf weiteres bleibende finanzielle Nachteile zufügt, die der<br />

Gesetzeslage bzw. der Anwendung der Rechtslage auf die vorliegende Sachlage widerspricht. Nachfolgend<br />

erfolgt eine Darlegung der Einkommenssituation des Klägers.<br />

Eine Darlegung der Einkommenssituation der Beklagten ist nur überschlägig möglich, da diese bis dato<br />

trotz entsprechender Aufforderung es nicht für erforderlich gehalten hat, entsprechende Auskunft über ihre<br />

Einkünfte zu erteilen, sondern stattdessen auf das Auskunftsbegehren offensichtlich lediglich mit der<br />

ihrerseits begehrten Pfändung bzw. Überweisung reagiert.<br />

Der im Klage- und Eilantrag genannten Vergleich datiert vom 30.05.2005, ca. ein Dreivierteljahr später<br />

wurde der Kläger arbeitslos. Er war arbeitslos von März 2006 bis Dezember 2006; im Anschluss ist es ihm<br />

gelungen eine Arbeitstätigkeit bei seinem jetzigen Arbeitgeber, einem Personaldienstleister, zu erhalten.<br />

Aufgrund der eingetretenen Ortsabwesenheit des Klägers kann aktuell der seinerzeilige<br />

Arbeitslosengeldbescheid (noch) nicht vorgelegt werden; sein Arbeitsloseneinkommen für die Zeit ab März<br />

2006 lag bei ca. 1.760,03 €.<br />

[Jetzt wurden meine gesamten monatlichen Ausgaben beschrieben]<br />

…….., so dass ein Betrag in Höhe von 983,09 € verbleibt.<br />

Problematisch ist aufgrund der geänderten Rechtsprechung (nicht der geänderten wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse) der Selbstbehalt des getrennt lebenden Ehegatten; geht man von dem angemessenen<br />

Selbstbehalt in Höhe von 1.000,00 € für die Zeit ab März 2006 ununterbrochen aus, so wird man von einem<br />

Warmmietzinsvorteil in Höhe von 450,00 € ausgehen; addiert man das zu den zuvor dargelegten 983,06 €,<br />

verbleiben 1.433,06 €; hiervon allerdings wieder in Abzug zu bringen sind die Kosten für das Wohngeld in<br />

Höhe von 112,00 € sowie die Kosten für die Stromheizung in Höhe von 90,00 €, so dass 1.231,06 €<br />

verbleiben.<br />

128


[Dann ging es um den Tabellenunterhalt meiner Kinder und deren momentanen Ausbildung]<br />

Macht man sich bewusst, dass nach dem zuvor dargelegten das Nettoeinkommen des Klägers während<br />

seiner Arbeitslosigkeit bereinigt bei 1.231,00 € lag, so zeigt sich, dass ein nennenswerter<br />

Unterhaltsanspruch der Beklagten ohnehin nicht besteht. Weiter ist aber auszuführen, dass der Kläger in<br />

all der Zeit, spätestens ab März 2006 monatlich insgesamt 607,00 € Unterhalt zahlt, worin schon ein<br />

entsprechender Unterhaltsbetrag zu Gunsten der Beklagten enthalten ist.<br />

Ausdrücklich wird bzgl. der einstweiligen Anordnung dargelegt, dass es sich sowohl um eine solche<br />

aufgrund einer geänderten Sachlage handelt, als auch um eine solche im Sinne des § 767, 769 ZPO analog,<br />

da einerseits aufgrund der geänderten Sachlage (auch aufgrund einer Änderung der Rechtslage) ein<br />

Unterhaltsanspruch der Beklagten nach diesseitigem Sach- und Rechtskenntnisstand nicht besteht,<br />

darüber hinaus aber auch ein etwaiger Teilunterhaltsanspruch ohnehin erfüllt ist.<br />

Man muss lediglich den Tabellenunterhalt der vorgenannten Tochter Viveka von dem bereinigten<br />

Nettoeinkommen des Klägers in Höhe von 1.231,00 € in Abzug zu bringen, so dass bereits ein Betrag in<br />

Höhe von nur noch 847,00 € verbleibt; weiter ist auszuführen, dass der weitere Sohne Brutus geringe<br />

Eigeneinkünfte hatte; auch er ist unterhaltsberechtigt dem Grunde nach dem Kläger gegenüber.<br />

[Nun wurde der Unterhalt für meinen Sohn Brutus berechnet, der Ausbildungsgeld erhielt.]<br />

…….., so dass auch ein Anspruch des Sohnes Brutus besteht 170,- €.<br />

Die vorstehenden Ausführungen dienen insbesondere auch zur Begründung des Eilantrages, da ersichtlich<br />

wird, dass die Beklagte in keinem Fall einen höheren Unterhaltsanspruch hat, als es der Erfüllung, der<br />

Zahlung des Klägers entspricht. Ab Januar diesen Jahres hat der Kläger erfreulicherweise wieder eine<br />

Arbeitsstelle gefunden; die entsprechenden Lohnabrechnungen liegen der Beklagtenseite bereits vor.<br />

Im nachehelichen Verbundunterhaltsverfahren hat sie es bis dato nicht für erforderlich gehalten auch nur<br />

ansatzweise eine Bezifferung vorzunehmen.<br />

Anliegend übersenden wir die Lohnabrechnungen des Klägers der Monate Januar bis April 2007.<br />

[Es folgte dann eine Berechnung meiner notwendigen Ausgaben, wird hier weggelassen]<br />

Damit liegt der Kläger bereits „so" (unter völliger Außerachtlassung der Kinder) unterhalb des aktuell<br />

gültigen Selbstbehaltes gegenüber der getrennt lebenden Ehefrau.<br />

Weiter ist auszuführen, dass er insbesondere auch bzgl. der Tochter Viveka vollumfänglich<br />

unterhaltsverpflichtet ist; weiter ist auszuführen, dass er aktuell nach wie vor jeden Monat 607,00 €<br />

Gesamtunterhalt an die Beklagte zahlt. Nachdem nach diesseitigem Kenntnisstand gerichtsseits<br />

gesonderte Akten für das Haupt- und das Eilverfahren geführt werden, liegen dem folgenden<br />

Originalschriftsatz zwei beglaubigte Abschriften und eine einfache Abschrift an.<br />

Weiter ist in rechtlicher Hinsicht auszuführen, dass sich bspw. aus der Kommentierung des Zöller, 24.<br />

Auflage § 323 RN 39 in entsprechender Anwendung des § 769 ZPO im gerichtlichen Klageverfahren nach §<br />

323 ZPO die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zulässig ist (weitere Nachweise dort).<br />

Die Zulässigkeit der einstweiligen Anordnung ergibt des weiteren nach diesseitigem Sach- und<br />

Rechtskenntnisstand aus der Vorschrift des § 621 e; diese Vorschrift verlangt „lediglich* die Anhängigkeit,<br />

nicht die Rechtshängigkeit eines entsprechenden Abänderungsbegehrens, so dass sich der Eilantrag auch<br />

insoweit keinen Zulässigkeitsbedenken nach diesseitigem Kenntnisstand sich ausgesetzt sieht.<br />

Weiter ist darzulegen, dass sich bspw. aus der identischen Kommentierung zu § 323 ZPO RN 16 ergibt,<br />

dass auch eine kumulative Verbindung von Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklage zulässig ist; da<br />

zumal hier vorgetragen wird eine Änderung der Sach- und Rechtslage, aber auch eine Erfüllung bzw. eine<br />

Teilerfüllung eines hypothetischen Anspruches.<br />

Sollten gerichtsseits weitere Darlegungen etc. für erforderlich gehalten werden, so wird um richterlichen<br />

Hinweis gebeten.<br />

Zum Parteivortrag schließlich wird gemacht der im Klageantrag genannte Vergleich der Parteien vom<br />

30.05.2007, dort ist auch das seinerzeit zugrunde gelegte Bruttoeinkommen des Klägers zu entnehmen;<br />

welches ersichtlicherweise eine massive Reduzierung erfahren hat; sowohl durch die Arbeitslosigkeit, als<br />

auch durch die immensen Unkosten in Gestalt von Fahrtkosten.<br />

Zur wirtschaftlichen Situation der Beklagten ist darzulegen, dass der Kläger diesbezüglich nur ungefähre<br />

Informationen hat, da diese ja die Begehr der Auskunftserteilung bis dato verweigert hat, sondern<br />

stattdessen versucht durch die unerwartet vorgenommene Zwangsvollstreckung sich wirtschaftliche<br />

Vorteile zuzuführen.<br />

129


Nach dem Kenntnisstand des Klägers verdient die Beklagte ca. 1.100,00 €; sie ist als Verkäuferin in einer<br />

Bäckerei beschäftigt. Vor diesem Hintergrund wird auch ersichtlich, dass sie sich nicht in wirtschaftlicher<br />

Not befindet, dass die diesseits begehrte einstweilige Anordnung also noch nicht einmal ansatzweise eine<br />

Gefährdung der wirtschaftlichen Situation der Beklagten zeitigen kann, zudem der Kläger einstweilen<br />

weiterhin rechtsunverbindlich 607,- € Unterhalt zu zahlen willens ist.<br />

Die Nichtgefährdung der wirtschaftlichen Situation der Beklagten wird ergänzend durch die Tatsache<br />

bestätigt, dass sie offensichtlich über einen Zeitraum rückwirkend ab dem März 2006 keine Notwendigkeit<br />

sah, höhere Unterhaltszahlungen zu reklamieren.<br />

Unser stärkstes Argument, was ich als Vorlage lieferte und mein Anwalt sehr schön<br />

herausgearbeitet hatte, war die Gerichtsverhandlung vom 8. August 2006, in der wir auf meine<br />

wirtschaftliche Situation eingingen, und die Richterin stillschweigend ihren Segen gab<br />

bezüglich meiner reduzierten Unterhaltsleistungen. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit die<br />

legendäre Richterin A wieder den Fall bearbeiten musste, konnte sie jetzt sich nicht genau<br />

umgekehrt verhalten nach dem Motto, was ich noch vor einem Jahr als in Ordnung empfand,<br />

ist nun rechtswidrig. Die Frau hätte man wegen Schizophrenie in den Ruhestand versetzen<br />

müssen. Und genau so weit konnte Anwalt M nicht denken, der war kein Logiker, sondern ein<br />

Bürokrat, eine sturer Geradeausdenker, der gern auf alten Titeln herum ritt, und nicht so weit<br />

voraus denken konnte mangels Abstraktionsvermögen. Ich muss natürlich gestehen, in der<br />

Rechtssprechung darf man eher selten von Logik ausgehen, zu viele Urteile hatte ich schon<br />

gelesen (z.B. das Hausmannsurteil vom BGH), bei denen ich mich fragen musste, was für ein<br />

hartes Zeug hatten die Richter zuvor gekifft. Man muss sich ja nur unser Familienrecht<br />

anschauen, das genügt schon als Argument für die mangelnde Logik.<br />

Sechs Tage nach Abschicken der scheinbar gelungenen Klage bewies mein Anwalt mal wieder<br />

seinen Fleiß. Er wartete wohl ungeduldig auf eine Nachricht vom Gericht, die aber nicht kam.<br />

Darum setzte er sich telefonisch mit diesem in Verbindung, bei der eine Richterin, vermutlich<br />

Frau A, meinte, man würde den Fall erst bearbeiten, wenn 339 € auf das Konto der<br />

Gerichtskasse überwiesen seien. Mein Anwalt konnte diese Dame wohl überreden, sofort<br />

anzufangen. Deshalb meldete sich Herr Ri auf meiner Mailbox, worauf ich ihn kurze Zeit<br />

später anrief. Er gab mir die Kontoverbindung durch, und danach rief ich von Tunesien meinen<br />

Vater an mit der Bitte, das Geld zu überweisen von seinem Konto, was er auch gerne tat. Per<br />

Internet dies von meinem Konto zu transferieren wäre sehr wahrscheinlich unmöglich gewesen,<br />

war dieses mit Sicherheit zu diesem Zeitpunkt schon gesperrt. Schauen wir uns noch einmal<br />

das unglaubliche Verhalten der Richterin an, die erst anfing zu arbeiten, als das Geld eintraf,<br />

egal wie wichtig die Sache war, und egal, ob da ein Mensch um seine finanzielle Existenz<br />

kämpfte ,und ob er da unschuldig hineingeraten war! Hier kam in Sachen Geldgier schon eine<br />

starke Ähnlichkeit zu den Anwälten auf, nur mit dem Unterschied, die Richter müssen für<br />

Recht sorgen, allerdings scheint Recht wohl eine Frage des Geldes zu sein. Auch empfand ich<br />

diese Situation als unglaublichen Sarkasmus, denn von mir erst eine Zahlung zu erwarten,<br />

obwohl ich dank Kontosperrung völlig zahlungsunfähig war, konnte man nicht nur als übelsten<br />

Spott gegenüber dem Opfer bezeichnen, sondern bewies auch wieder eine mangelhafte Logik.<br />

Was hätte ich nur gemacht, wenn ich keine Verwandtschaft besessen hätte? Wäre der Fall dann<br />

je bearbeitet worden? Folglich ist Recht auch eine Frage des Geldes, kein Geld – kein Recht!<br />

Zumindest hatte ich daraus gelernt, in diesem sogenannten Rechtsstaat sollte man als Opfer<br />

niemals auf die Justiz hoffen, Selbstjustiz wäre wesentlich wirksamer, wenngleich leider<br />

verboten.<br />

130


Vom Gejagten zum Jäger<br />

Ich wollte nicht so recht in Urlaubsstimmung kommen, mein Kopf war völlig blockiert, viele<br />

Szenarien spielten sich darin ab, was so manches Mal zum Krach mit meiner Freundin führte,<br />

die die meiste Zeit einen geistesabwesenden Mann neben sich hatte, der sich innerlich im Krieg<br />

befand, von dem sie kaum etwas hatte, nur eine körperliche Anwesenheit. Gedanken<br />

beschäftigten mich, etwa die weitere Vorgehensweise, insbesondere, wenn die Pfändung<br />

unzulässig sein sollte. In den dreieinhalb Jahren der Scheidung war ich die ganze Zeit der<br />

Gehetzte, zwei ruinöse Unterhaltsverfahren, diverse Schriftsätze in der Anfangszeit, in denen<br />

nicht bezahlbare Forderungen gestellt wurden, und nun jetzt die Pfändung, die den Höhepunkt<br />

darstellte, nämlich mich in Kürze zahlungsunfähig machen konnte. Ein Gehalt konnte ich noch<br />

umleiten, aber es drohte dann auch eine Gehaltspfändung, sollte die Sache nicht schnellstens zu<br />

meinen Gunsten geklärt sein. Mein juristischer Instinkt sagte mir wieder einmal, hier war ich<br />

weitgehend im Recht, ich konnte die Sache ausschlachten und in die Gegenoffensive gehen.<br />

Und an dieser Stelle wurde mir klar, wenn ich jetzt nicht gegen den Abzocker vorging, käme<br />

ich gar nicht mehr zur Ruhe. Ich musste den Spieß umdrehen, und selber Kosten bei denen<br />

verursachen, schlimmer noch, Anwalt M sollte um seine anwaltliche Zulassung kämpfen, bei<br />

der es um seine nackte Existenz ging. Meine Frau musste ich dagegen von einem<br />

Gerichtsverfahren zum nächsten hetzen, und zwar so lange, bis sie vor Armut nicht mehr aus<br />

den Augen schauen konnte, was eineinhalb Jahre später auch eintrat in Form einer<br />

Zwangsräumung. Leider blieben nur diese harten Möglichkeiten, um selber endlich zur Ruhe<br />

zu kommen. Ich war mir verdammt sicher, das Familienrecht konnte die Pfändung als<br />

unzulässig verurteilen. Damit war ich in der Lage, sofort ein Strafverfahren gegen meine Frau<br />

und ihren Advokaten zu starten. Denn wenn man grundlos bei jemandem pfändet, musste das -<br />

nach meiner Meinung – Betrug und Rufmord sein, denn bei meiner Bank konnte ich mich ja<br />

kaum noch blicken lassen, da mein Ruf ruiniert war, ich stand da wie ein Bankrotteur. Sie<br />

nutzte es auch kurze Zeit später eiskalt aus, indem sie meinen auslaufenden Baukredit nur zu<br />

Wucherzinsen verlängern wollte. Welche Straftaten genau hier zutrafen, sollte ein Anwalt für<br />

Strafrecht herausfinden, den ich aufsuchen wollte, sobald das Familiengericht geurteilt hatte.<br />

Mit diesem Urteil wäre das Verfahren beim Strafgericht meines Erachtens nur noch reine<br />

Formsache gewesen, denn das Familiengericht hätte damit schon eine nicht zulässige Handlung<br />

bewiesen. Und wenn Anwalt M und seine geldgeile Mandantin verurteilt worden wären, dann<br />

hätte ich mit diesem Urteil ein standesrechtliches Verfahren gegen den Abzocker M beginnen<br />

können, was auch nur reine Formsache gewesen wäre, denn eine Verurteilung läge dann schon<br />

vor durch das Strafgericht. Ein verurteilter, wahrscheinlich sogar vorbestrafter Anwalt hatte<br />

kein Recht mehr als Anwalt zu praktizieren, schließlich soll er Leute zum Recht verhelfen, aber<br />

nicht selber gegen dieses verstoßen, dann würde man ja den Bock zum Gärtner machen. Ich<br />

kann mich ja schließlich auch nicht bei einer Bank bewerben, wenn ich vorher eine solche<br />

überfallen hätte. Mir war klar, hier wird viel Zeit vergehen, schätzungsweise zwei Jahre, aber<br />

die lohnten sich, denn in dem Moment wo mein Anwalt um seine berufliche Existenz und<br />

meine Frau um das finanzielle Überleben kämpften, griffen die mich nicht mehr an, sondern<br />

waren in der Defensive. Insbesondere meine Frau müsste zusammen mit ihrem Anwalt bei<br />

einem verlorenen Strafverfahren Schadensersatzansprüche an mich zahlen, die sie gar nicht<br />

bezahlen konnte. Folglich hätte ich dann pfänden können und hätte sie endlich im Würgegriff<br />

gehabt mit dem Ziel, diese ruinöse Scheidung endlich aufzugeben. Etwas leid taten mir meine<br />

Kinder, die unter der finanziellen Not auch leiden würden, aber mein Verhältnis zu ihnen war<br />

eh durchwachsen, und gleichzeitig hatten sie sich ja für ihre Mutter entschieden. Wer also auf<br />

das falsche Pferd setzt, in diesem Fall auf einen Ackergaul, verliert nun mal, eine einfache<br />

Spielregel. Mir gefielen diese Pläne, insbesondere der potentielle Fall, dass ich unseren<br />

Napoleon, also Anwalt M, weil er immer unabhängig von den Karten so vor Gericht auftrat, in<br />

131


die juristische Verbannung schicken konnte. Und die meinen Wohnort hätte ich auch noch ein<br />

wenig gereinigt, sie wäre um einen Abzocker und Kriegstreiber ärmer gewesen!<br />

Wieder zurück zum Thema Pfändung und Eilantrag. Es vergingen 3 Wochen, ohne dass ich<br />

was vom Gericht hörte. Mein Anwalt war im verdienten Urlaub, ich wendete mich an<br />

seine Vertretung. Diese war in einer Besprechung, weswegen man am Telefon meinte, ich<br />

sollte nach dem Wochenende anrufen. Da mich diese Ungewissheit quälte, machte ich der<br />

netten Dame deutlich, wir spielten hier nicht Ringel Ringel Reihe, sondern es ging um<br />

meine finanzielle Existenz. Das sah sie auch ein und versprach, dass der Anwalt mich noch am<br />

selben Tag anrief. Das tat er auch, und erzählte mir von einem Gespräch mit der Richterin, die<br />

erst einmal die Gegenseite anhören wollte und ihr dazu eine Frist von 10 Tagen gegeben hatte.<br />

Kurzum, die Sache dauerte noch einige Zeit. War ja auch unwichtig, ob man einem vielleicht<br />

unschuldigen Bürger 4 Wochen lang den Hahn zudrehte, wahrscheinlich besaß ich ja noch<br />

einen Tresor voller Geld, der mich in den nächsten Monaten am Leben hielt. Auf meine Frage<br />

nach Schadensersatzansprüchen winkte der Anwalt ab und meinte, man hatte nur bei<br />

bleibenden Schäden Ansprüche. Diese Antwort war nur zum Teil korrekt, wie ein späterer<br />

Artikel im Internet bewies.<br />

Meine Freundin hatte nämlich in der Zwischenzeit auch mal im Internet recherchiert und unter<br />

dem Begriff unzulässige Pfändung über Google einen interessanten Artikel von einer Anwältin<br />

gefunden, die in einem sehr ähnlichen Fall den Tatbestand des Vollstreckungsbetrugs nannte.<br />

In diesem Fall konnte man ohne weiteres Schadensersatzansprüche anmelden, ging es doch<br />

hierbei gemäß ZPO § 138, um die prozessuale Wahrheitspflicht, nicht um ein Kavaliersdelikt!<br />

Für mich war der Artikel sehr wertvoll, der meine weitere Vorgehensweise festlegte, nämlich<br />

den Anwalt meiner Frau und sie zur Strecke zu bringen.<br />

Mittlerweile war mein Kopf auch wieder etwas klarer und ich recherchierte in meinen<br />

Akten. Hierbei fiel mir auf, dass kurz nach dem Urteil mit dem festgesetzten Unterhalt<br />

wir aufgrund der gerade angefangenen Lehre meines Sohns seinen Unterhalt um 100 €<br />

reduziert hatten, was wir der Gegenseite auch anzeigten, und diese diesen Vorgang auch still<br />

schweigend akzeptierte. Anfang 2007 unterschrieb dann folglich meine Nochfrau auch die<br />

Anlage U, worin sie den Empfang ihres Unterhalts bestätigte. Nur ein halbes Jahr später dann<br />

zu behaupten, sie hätte überhaupt keinen Unterhalt bekommen, das roch aber schon sehr stark<br />

nach Vollstreckungsbetrug. Es zeigte aber auch den skrupellosen Charakter ihres Anwalts,<br />

der einfach diese Vorgänge unter den Teppich kehrte und mich scheinheilig pfändete, er<br />

verdiente ja schließlich daran, egal ob die Pfändung nun rechtmäßig war oder nicht.<br />

Mittlerweile ging mir auch eine Zwischenentscheidung vom Gericht zu, in dem man mir im<br />

Grunde genommen nur mitteilte, es dauerte noch bis zum Entscheid. Man erst die Gegenseite<br />

innerhalb der gesetzten Frist von 10 Tagen anhören zum Thema Einstellung der ZV. Interessant<br />

fand ich auch die Bemerkung der Richterin, dieser Rechtsstreit (außergerichtliche- und<br />

Anwaltskosten) wurde nicht durch Prozesskostenhilfe finanziert, ein harter Schlag für meine<br />

Frau, auf die nun Kosten zurollten, obwohl sie eh schon de facto bankrott war.<br />

Mitte September kam ein neues unerwartetes Problem auf mich zu: JuraXX, wo Anwalt Ri<br />

beschäftigt war, hatte Ende Juni Insolvenz angemeldet, wovon ich aber kaum etwas<br />

bemerkte, da mein Anwalt ganz normal weiter arbeitete. Erst als auch noch das Telefon<br />

in der Kanzlei abgeschaltet war, konnte ich jede Form der Kommunikation vergessen.<br />

Vorsorglich schrieb ich das Gericht an, jegliche Art von Schreiben erst einmal an mich<br />

weiterzuleiten aufgrund der Juraxx Pleite. Ausgerechnet jetzt, als ich eine Entscheidung<br />

des Gerichts erwartete, war die Kanzlei quasi außer Gefecht gesetzt. Zwar schrieb ich meinem<br />

132


Anwalt Ri zwei Mails, allerdings konnte es sein, diese kamen gar nicht mehr an, war doch<br />

selbst die Juraxx.de Homepage außer Betrieb, respektive deren Server, der auch bestimmt die<br />

Postfächer beinhaltete. Natürlich war ich an eine weitere Zusammenarbeit mit Ra Ri<br />

interessiert, war er doch einer der ganz wenigen Anwälte, der sehr gute Grundwerte mitbrachte:<br />

Kooperationsfähigkeit, Fleiß, Recherchierfreudigkeit, was man bei den Advokaten leider sehr<br />

selten findet. Allerdings wusste ich nicht, ob Herr Ri eine Klausel in seinem Vertrag hatte, die<br />

ihn daran hindert, nach einer Insolvenz auch unter einer anderen Flagge die Zusammenarbeit<br />

fortzusetzen, eine Art Wettbewerbsklausel. Außerdem hatte der Mann wahrscheinlich<br />

momentan auch ein ganz anderes großes Problem: Alle JuraXX Anwälte mussten sich mit<br />

50.000 € einkaufen, was als Kredit für das 2004 gegründete Unternehmen darstellte, der in 30<br />

Raten zurückgezahlt werden sollte. Da allerdings schon seit langer Zeit die Firma marode war,<br />

glaubte ich, mein Anwalt hatte fast 50.000 gerade verloren. Gegen den Firmengründer Eugen<br />

Boss lagen mittlerweile einige Strafanzeigen vor wegen verschleppter Insolvenz und Betrug. In<br />

einigen Internetforen wurden anlässlich der JuraXX Pleite teilweise hämische Kommentare<br />

abgegeben, weil u. a. die Zeitschrift Finanztest die billige Erstberatung bei JuraXX mit sehr<br />

vernichtendem Urteil getestet hatte. Nur eine Beratung von etwa 4 war gut, der Rest falsch oder<br />

unvollständig. Allerdings schloss diese Zeitschrift nicht aus, dass das Ergebnis in anderen<br />

Kanzleien ähnlich aussehen könnte. Wie Recht die doch hatten, betrachte ich mal die vielen<br />

Versager, die ich in der Vergangenheit als Rechtsbeistand engagiert hatte!<br />

Dennoch blieb ich aktiv. Am 18.9.2007 hatte ich mir einen Termin bei einem Anwalt für<br />

Strafrecht in einer renommierten Sozietät in Wuppertal geben lassen. Mich quälte die ganze<br />

Zeit nur ein Gedanke: Mit meiner Frau und ihrem Kostentreiber gnadenlos und eiskalt<br />

abzurechnen, endlich mal Bombe mit Bombe zu vergelten nach deren Vernichtungsschlag.<br />

Nicht nur meine Freundin hatte gut recherchiert im Internet, auch ich wurde fündig.<br />

Unter dem Stichwort Betrug nach §263, passte doch die Definition zu meinem Fall wie die<br />

Faust aufs Auge. Betrug wurde dort u. a. auch definiert als Täuschung, um sich einen<br />

Vermögensvorteil zu verschaffen. Sollte auch Dr. K mir dies bestätigen, wollte ich sofort<br />

Strafanzeige gegen meine Frau und ihren Anwalt erstatten, wobei letzterem dann in einem<br />

anschließenden standesrechtlichen Verfahren der Lizenzverlust drohte. Schließlich war seit<br />

fast 4 Wochen mein Konto gesperrt, ich konnte noch nicht einmal meinen Baukredit bezahlen<br />

(lassen), wäre doch die Einzahlung auch sofort gepfändet worden. Hier drohte der Verlust<br />

meiner Immobilie, denn zwei Raten nicht zahlen, und die Bank hatte laut Grundbucheintrag das<br />

Recht die Wohnung zu verscherbeln!<br />

Am 18.9.2007 meldete sich endlich mein Anwalt Ri bei mir, der mit der Richterin inzwischen<br />

gesprochen hatte, die gleichgültig meinte, im November machen wir mal eine Verhandlung,<br />

dann wird entschieden über den Eilantrag. Mein Anwalt und ich waren außer uns, er hörbar<br />

in Rage, denn wenn ein Eilverfahren rund 3 Monate dauerte, war das eine Schande, zumal so<br />

lange auch mein Konto gesperrt war. Mein Anwalt schlug vor, die Richterin schriftlich noch<br />

mal auf diesen Umstand hinzuweisen, um einen früheren Beschluss zu erreichen.<br />

Am selben Tag hatte ich endlich den lang ersehnten Termin bei Anwalt Dr. K, der für mich<br />

ggf. strafrechtlich vorgehen sollte. Da ich inzwischen völlig überdreht war, was mein<br />

Aufnahmevermögen deutlich einschränkte, nahm ich meine Freundin mit, die alle Details<br />

meines Falls kannte, davon ganz abgesehen, sie war auch indirekt Opfer der Pfändung,<br />

musste sie doch meine geistige Abwesenheit, Aggressivität und Launen ertragen.<br />

Nach 20 Minuten Verspätung begrüßte mich ein älterer Herr, Mitte 50, den ich vom<br />

Bild schon aus dem Internet kannte. Er führte uns in der vornehm gestalteten Kanzlei in einen<br />

großen Besprechungsraum, der einer Bildergalerie glich, Juristen aus dem letzten Jahrhundert<br />

zeigend als Strichzeichnungen. Wir kamen sofort zum Thema Vollstreckung, bei dem sich Dr.<br />

133


K. sofort das Schreiben meines Anwalts zeigen ließ. Er brauchte keine Minute und fand sofort<br />

einen ganz schweren Fehler: Wir hätten zuerst eine Vollstreckungsgegenklage starten müssen,<br />

die die Kontosperrung typischerweise innerhalb von 48 h aufhebt, aber auf diese Idee kam<br />

Anwalt Ri nicht! Daher war mein Konto schon 4 Wochen lang gesperrt, und ein Ende war nicht<br />

in Sicht, weil Ri die naturgemäß viel langsamere Abänderungsklage bevorzugte, die zwar auch<br />

notwendig war, um den Titel hiermit für immer zu löschen. Auch wurde dieses Schreiben als<br />

Kraut und Rüben von Dr. K. bezeichnet, da eine übersichtliche Unterhaltsberechnung, etwa in<br />

Tabellenform, fehlte. Wie konnte da die Richterin denn nachvollziehen, welcher Unterhalt<br />

meiner Frau zustand? Ich musste ihm Recht geben. Generell wirkte Dr. K. sehr systematisch<br />

und äußerst gründlich in seiner Vorgehensweise, Risiken abcheckend, weshalb er u. a. meine<br />

Ansprüche auf Entschädigung ganz nach hinten stellte. Auf meine Fragen konnte dieser<br />

Rechtsvertreter wie aus der Pistole geschossen antworten, ohne irgendwo recherchieren zu<br />

müssen, was uns sehr imponierte. Gleichzeitig strahlte er auch eine unglaubliche Überlegenheit<br />

und Selbstsicherheit aus, er konnte sich zumindest extrem gut darstellen und verkaufen. Er ging<br />

sehr genau vor, ließ sich den Vergleich vom 30.5.2005 genau zeigen, verlangte nach<br />

Zahlungsbeweisen, die ich natürlich noch nachreichen musste, bohrte hier und da. Wir<br />

beschlossen eine Strafanzeige gegen meine Frau und eine Vollstreckungsgegenklage<br />

zu starten, letzteres, um innerhalb weniger Tage wieder ein verfügbares Konto zu haben.<br />

Da die Zwangsvollstreckung mit falschen Zahlen lief, lag sehr wahrscheinlich Betrug vor, und<br />

meine Maßnahme, meine Gehälter umzuleiten, war daher nicht strafbar. Allerdings sah<br />

aufgrund dieser Pfändung meine Schufaauskunft, zumindest laut Dr. K, miserabel aus, und ich<br />

hatte keine Chance, bei einer anderen Bank ein neues Girokonto mir einzurichten. Nach einer<br />

Stunde intensivem Beratungsgespräch verabschiedeten wir uns, sichtlich erschöpft von dieser<br />

Druckbetankung in punkto Rechtsauskünfte. Selbst meine Freundin war fasziniert von diesem<br />

Mann, welches scheinbare Wissen er mühelos an den Tag legte, wobei er sehr nüchtern und<br />

trocken wirkte. Auf dem Nachhauseweg machte ich mir Gedanken über Anwalts Ris schweren<br />

Fehler, und ob ich mich weiterhin von ihm vertreten lassen sollte, denn vor dem OLG konnten<br />

wir uns keinen einzigen Fehler leisten. Hervorragende menschliche Eigenschaften, die er<br />

zweifellos besaß, waren zwar eine absolute Voraussetzung, jedoch leider allein zu wenig.<br />

Zwei Tage nach diesem Besuch rief mich Anwalt Ri ganz aufgeregt und außer sich in der<br />

Firma an. Er hatte zwei respektlose Schreiben vom Gericht und vom Gegner bekommen, die<br />

er mir gerne faxen wollte, damit ich mich auch ärgerte. Gleichzeitig erzählte ich ihm loyal von<br />

meinem Besuch bei einem Anwalt für Strafrecht, und dass wir nun eine Vollstreckungsgegenklage<br />

starteten zwecks Freischaltung meines seit mittlerweile 4 Wochen gesperrten Kontos. Ri<br />

reagierte ein wenig empört, denn dies hatte er angeblich auch schon getan, so dass ich doppelte<br />

Kosten hatte. Er zitierte mir auch, wo das stand mit der Vollstreckungsgegenklage. Ich war<br />

baff, denn da wurde in dem schon oben abgedruckten langen Schriftsatz das Wort<br />

Vollstreckungsklage nur beiläufig erwähnt, und deswegen sollte die Abänderungsklage auch<br />

gleichzeitig eine Vollstreckungsgegenklage darstellen? Ich war sehr skeptisch, denn eine solche<br />

Klage würde niemals von einem langsam arbeitenden Familiengericht bearbeitet, hier ging es<br />

um Vollstreckungs-, nicht um Familienrecht, das hatte ich bei Dr. K. schon gelernt. Ich wurde<br />

langsam verdammt misstrauisch, denn hier schien alles schief zu laufen. In der Tat war der Rest<br />

des Arbeitstages für mich gelaufen, denn die Richterin bestätigte in ihrem Schreiben absolut die<br />

Kraut und Rüben Theorie des Dr. K, indem sie meinte, dass die Klage nicht nachvollziehbar<br />

war und einiges fehlte:<br />

Der Kläger wird auf folgendes hingewiesen:<br />

Die Klageschrift ist weitestgehend nicht nachvollziehbar. Es fehlt sowohl an einer ordnungsgemäßen<br />

Darstellung der Abänderungsgründe als auch einer ordentlichen Unterhaltsberechnung.<br />

134


Und in diesem Moment erkannte ich auch die große Gefahr, in der ich mich befand. Die<br />

Richterin blickte durch die Abänderungsklage absolut nicht durch, also wie konnte sie der dann<br />

zustimmen? Ich war dabei, das Verfahren zu verlieren, was für mich mit Anwaltskosten 8000 €<br />

Schaden bedeutet hätte, eine Summe, an der ich zugrunde gegangen wäre. Natürlich konnten<br />

wir die Klage theoretisch noch einmal erheblich nachbessern, also eine übersichtliche<br />

Unterhaltsberechnung nachreichen. Nur hatte die Richterin mittlerweile sicherlich Vorurteile<br />

gegen meinen Anwalt, hatte sich auf ihn regelrecht eingeschossen, wie sich später auch<br />

herausstellte. Zeit also, die Pferde schnellstens zu wechseln! Davon ganz abgesehen, wer<br />

garantierte mir, dass der 2. Versuch ein Erfolg würde? Für Experimentaljuristerei war keine<br />

Zeit, und das Risiko einfach viel zu hoch. Schließlich wusste ich auch nicht, wie so eine<br />

Abänderungs- und Vollstreckungsklage auszusehen hatte, bin schließlich Ingenieur und kein<br />

Jurist. Die Sache war mir zu riskant und beschloss daher schweren Herzens, vorsichtshalber das<br />

Mandat bei Anwalt Ri zu beenden. Hierzu fertigte ich ein sehr nettes Schreiben an, für mich ein<br />

Novum im Zusammenhang mit Anwälten, auf die ich seit längerer Zeit allergisch reagierte.<br />

Unglaublich war der späte Termin, es sollte erst am 14. November 2007 über die ZV<br />

verhandelt werden, sprich erst knapp 3 Monate nachdem wir die Klage erstellt hatten.<br />

Auch das Schreiben der Gegenseite zeigte mir an, unsere Klage war ziemlich konfus,<br />

zumindest für Nichtinsider. Zu Recht verwies man auf eine fehlende Unterhaltsberechnung und<br />

eidesstattliche Versicherung, diverse Unklarheiten und mehrfach auf mangelhafte bis fehlende<br />

Sachvorträge und Beweise, etwa meine Einkommenssituation beim Vergleich 2005. Dadurch<br />

war aber meine Klage unbegründet, sprich ziemlich wertlos. Es wurde beantragt, die<br />

Prozesskostenhilfe für mich abzulehnen aufgrund eines fehlenden schlüssigen Sachvortrags.<br />

Ich brauchte aber dringend diese PKH, denn ich stand ja ohne Konto und Geld da dank<br />

Pfändung! Scheinbar hatte auch mein Anwalt einige Voraussetzungen der ZPO für die<br />

Einstellung der Pfändung nicht berücksichtigt.<br />

Der bedeutungslose Fehler meines Anwalts Ri, Beklagter und Klägerin zu verwechseln, war ein<br />

gefundenes Fressen für unseren Gegner. Auch wenn mich dieser Schriftsatz wach rüttelte<br />

aufgrund der vielen dort aufgezeigten Unzulänglichkeiten, empfand ich diesen inhaltlich<br />

äußerst schwach, denn man zeigte nur die Fehler unserer Klage auf, Dr. Ha vergaß aber völlig,<br />

seine Position zu festigen, weil er nicht darlegte, warum der Unterhalt gemäß dem Vergleich<br />

vom 30.5.2005 nach wie vor aktuell, und die Pfändung somit gerechtfertigt war.<br />

Eine hinterfotzige Aussage, nämlich ich hatte bis zum 11. September dieses Monats immer<br />

noch keinen Unterhalt gezahlt, brachte mich in Rage. Diese stimmte, war aber übelster<br />

Sarkasmus, denn dass mein Konto gesperrt war, wusste die Gegenseite, sie hatte dies<br />

schließlich bewirkt! Allerdings korrigierte ich diesen kleinen „Fehler“, indem mein Vater den<br />

Unterhalt 10 Tage später von seinem Konto überwies. Dieses schwache Schreiben war von<br />

einem Kollegen meines geliebten RA M verfasst worden, Dr. Ha., der im Bereich Sozialrecht<br />

in der Kanzlei tätig war. Ein Arbeitskollege von mir kannte ihn sehr gut, denn in einem<br />

Verfahren gegen ihn, bei dem es vor vielen Jahren um Mietrecht ging, trat Dr. Ha. als<br />

beeindruckender Schaumschläger auf, der unglaubliche Phantasien entwickelte, etwa meinem<br />

Kollegen Vandalismus unterstellte. Na ja, Verleumdungen kannte ich ja schon von RA M,<br />

konnte mich also nicht beeindrucken, Schaumschlägerei war wohl das Wahrzeichen dieser<br />

Kanzlei.<br />

Nach diesen alarmierenden Schriftsätzen, insbesondere dem richterlichen Wink mit dem<br />

Zaunpfahl, war es Zeit, Dr. K. einige Tage später aufzusuchen, zumal er es nicht nötig hatte<br />

mich anzurufen aufgrund meines kurzen Fax, denn mir drohte ganz klar eine Niederlage und<br />

somit ein finanzieller Schaden von gut 8000 €, monatlich steigend um über 200 €! Wieder saß<br />

135


ich mit meiner Lebensabschnittsgefährtin bei diesem Anwalt, der letztes Mal schon eine<br />

beeindruckende Vorstellung gegeben hatte. Er legte sogar noch einen drauf, indem er mühelos<br />

und in überlegener Art die Fehler des Anwalts Ri aufzeigte, die ich schon vorher vermutet<br />

hatte, auch nahbarer, nicht so extrem ernsthaft und trocken wirkte. Zum Beispiel war Ris Klage<br />

keine Vollstreckungsgegenklage, und diese landete auch folglich nicht vor dem<br />

Vollstreckungsgericht, was angeblich innerhalb von 2 Tagen mein Konto frei schalten konnte.<br />

Ebenso fehlte eine eidesstattliche Erklärung von mir, in der ich versicherte, die monatlichen<br />

Beträge von 607 € gezahlt zu haben. Kurzum, Ri hatte scheinbar keinen Schimmer, wie man in<br />

so einem Routinefall vorging. Auch seine Idee mit der Prozesskostenhilfe, damit die Richterin<br />

sofort anfing, war völlig falsch, das beschleunigte ihre Arbeit überhaupt nicht. Für mich stand<br />

nun endgültig fest, mich von Ri zu trennen. Ich fragte Dr. K, ob er Interesse hätte, einen<br />

sicherlich komplizierten Fall zu übernehmen, in dem ich die erste Runde schon verloren hatte,<br />

einen Fall, den man nicht einfach aussitzen konnte. Statt die Frage zu bejahen stellte er erst<br />

einmal einige Bedingungen. Zum Beispiel sei er nicht meine Schreibmaschine und ich sage,<br />

was zu tun sei. Aber auch meine finanzielle Situation interessierte ihn, denn er vertrat keine<br />

Prozesskostenhilfeempfänger. Ich machte ihm klar, in der Vergangenheit musste ich leider die<br />

ganzen Pfeifen an der kurzen Leine führen, um keinen Schaden zu erleiden, und was da so rum<br />

lief, sah er ja an seinem Vorgänger, was er nicht bestreiten konnte. Auch drückte ich meinen<br />

Wunsch aus, endlich mal einen fähigen Anwalt zu haben, bei dem man sich beruhigt<br />

zurücklehnen konnte. Er verlangte alle bisherigen vorliegenden Unterlagen, denn er wolle nicht<br />

irgendwo in der Mitte einsteigen, was wieder einmal seine Gründlichkeit bewies. Nachdem ich<br />

auf seine Bedingungen einging, die man in seinem Fall mühelos akzeptieren konnte, nahm er<br />

das Mandat doch gerne an, obwohl er noch zu Recht meinte, ich sei kein einfacher Mandant.<br />

Allerdings wollte er erst anfangen, wenn das Mandat bei Ri per Einschreiben gekündigt war.<br />

Danach hatten wir weitere Themen, etwa den Ehevertrag und das BGH Urteil bezüglich<br />

schwangerer Frauen. Er machte der Richterin erst einmal keinen Vorwurf, sondern legte sehr<br />

differenziert dar, so ein Urteil sei kein Pauschalrezept, sondern die Antwort auf einen<br />

individuellen Fall, womit er nur bedingt Recht hatte. Man merkte immer wieder, er war kein<br />

Hitzkopf wie ich, sondern einer, der vorsichtig und besonnen vorging und keinen Mandanten in<br />

Schlachten verheizte. Wir einigten uns, dass er noch kurz vor seinem Urlaub eine<br />

Vollstreckungsgegenklage und Abänderungsklage schrieb, wir also noch einmal ganz von<br />

vorne anfangen mussten, als wenn es die verzweifelten Versuche von RA Ri niemals gegeben<br />

hätte. Dr. K, der tatsächlich Mitte 50 war und schon seit 25 Jahren als Anwalt arbeitete, gab<br />

wieder eine fachlich absolut überzeugende Vorstellung ab. Er war der Typ, was wir erst jetzt<br />

entdeckten, der seine Gegner erst einmal los rennen ließ, und dann sagte, ist ja alles ganz nett,<br />

was ihr so von Euch gebt, aber hier ist mein Ass, und dann legte er richtig los. Dies bewies er<br />

konkret an einer Sache, wie er bei meiner Frau vorgehen, sie in die Enge treiben würde in einer<br />

bestimmten Situation, worüber ich aber hier nicht schreiben kann aus verständlichen Gründen.<br />

Nach einer Stunde verließen wir in euphorischer Stimmung die Kanzlei. Meine Freundin war<br />

wieder begeistert von dem Anwalt, sein überzeugendes Auftreten. Sie bezeichnete diesen Tag<br />

als den Startschuss im Endkampf. Okay, ich musste eingestehen, der Mann konnte sich<br />

verdammt gut nach Außen verkaufen, nur sollte dies reichen, und hatte er auch Recht? Wie war<br />

er langfristig im Alltagsgeschäft? In all diesen Punkten wurde ich später schwer enttäuscht.<br />

Am nächsten Morgen faxte ich Ra Ri meine Kündigung, die mir erstmalig nicht leicht fiel,<br />

zumal er hervorragende menschliche Eigenschaften besaß, die allerdings überschattet wurden<br />

durch sein lückenhaftes Wissen und seine chaotische Art. Aber dieser Schritt war notwendig,<br />

denn vor dem OLG Düsseldorf durfte sich mein Anwalt keinen Fehler leisten, ging es doch<br />

136


für mich nun um die Schlacht von Berlin. Wenn ich diese verlor, hätte ich ein Leben lang<br />

Rekordunterhalt zahlen müssen, was für mich nicht in Frage kam. Insofern hatte ich auch etwas<br />

die Hoffnung, dass der neue Anwalt vielleicht die Wunderwaffe in dieser Schlacht darstellen<br />

konnte, da ich ihn schon als Vergeltungswaffe im beabsichtigten Strafverfahren einsetzte.<br />

Davon ganz abgesehen musste auch die Zwangsvollstreckung sauber abgewehrt werden.<br />

In der Mandatskündigung lobte ich sein sehr engagiertes Arbeiten und seine vielen Recherchen.<br />

Auch die Klasse Zusammenarbeit hob ich hervor. Als Kündigungsgrund gab ich an, seine<br />

Klage wurde nicht nur von meinem Anwalt für Strafrecht heftig kritisiert als Durcheinander,<br />

sondern auch in ähnlicher Weise von unserem Gegner und vor allen Dingen der Richterin, für<br />

die die Klage nicht nachvollziehbar war, die eine ordnungsgemäße Darstellung der<br />

Abänderungsgründe vermisste. Ich machte ihm klar, ich war auf dem Weg die Klage zu<br />

verlieren, und damit bahnte sich ein finanzielles Fiasko an, das ich mit allen (auch unschönen)<br />

Mitteln verhindern musste. Eine risikoreiche Nachbesserung kam nicht in Frage, weil die<br />

Richterin nun natürlich gegenüber Ri sehr kritisch eingestellt war, was sich in der Verhandlung<br />

auch bewahrheitete. Zum Schluss wünschte ich ihm alles Gute für die Zukunft.<br />

Kurz danach faxte mir mein neuer Anwalt seine Abänderungsklage und eidesstattliche<br />

Versicherung zu, kurz bevor er seinen Urlaub antrat. Auf die Eidesstattliche Versicherung<br />

möchte ich nur kurz eingehen, da sie vom Gericht völlig ignoriert wurde, irgendwie wollte man<br />

mir nicht glauben. Meinte die Richterin etwa, ich würde in einer solchen Erklärung die<br />

Unwahrheit sagen, was mich sofort ins Gefängnis gebracht hätte? Diese Eidesstattliche<br />

Versicherung bestätigte folgende Punkte:<br />

- Die Höhe und Bezugsdauer meines Arbeitslosengelds<br />

- Meine regelmäßigen Zahlungen an meine Familie in den letzten 17 Monaten<br />

- Behandlung des Themas reduzierter Unterhalt in der Gerichtsverhandlung 2006<br />

Vollstreckungsabwehrklage<br />

und Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung<br />

des Herrn Uwe Land gegen Frau Birgit Land<br />

wegen: Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung und Einstweilige Anordnung auf Einstellung<br />

Ordnungsgemäße Vollmacht In Kopie beifügend zeigen wir an. daß wir nunmehr den Kläger anwaltlich<br />

vertreten. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen.<br />

1. die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des Amtsgerichts/Familengerichts Wuppertal vom<br />

30.05.05, 99X 48/05, wird in Höhe von 5.895.00 € (Unterhalt vom 01.03.06 bis 01.07.07) für<br />

unzulässig erklärt.<br />

2. Im Wege der Einstweiligen Anordnung wird beschlossen:<br />

Die Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des AG Schwerte vom 03.08.07<br />

wird bis zur Beendigung des Rechtsstreits erster Instanz aufgehoben.<br />

Gründe:<br />

2.)<br />

Ausweislich des als Anlage K 1 beigefügten Sitzungsprotokolls vom 30.05.06 hat das<br />

Amtsgericht/Familiengericht Wuppertal folgenden Vergleich protokolliert:<br />

Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin ab Januar 2005 monatlichen Trennungsunterhalt von<br />

335,00 € zu zahlen.<br />

[Die Berechnung in Punkt 4 hierfür können wir weglassen.]<br />

137


5)<br />

Der Kläger wurde im März 2006 arbeitslos. Wir überreichen als Anlage K 2 den Bewilligungsbescheid der<br />

Bundesagentur für Arbeit vom 17.03.06., in dem ein täglicher Leistungsbetrag in Höhe von Y € dem Kläger<br />

bewilligt wird. Dies entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen des von Y €.<br />

6)<br />

Nachdem sich mithin die Berechnungsgrundlage für den Ehegattenunterhalt erheblich geändert hatte, hat<br />

der damalige Prozeßbevollmächtigte des Klägers eine neue Unterhaltsberechnung angestellt, die wir als<br />

Anlage K 3 beifügen. Daraus ergab sich folgendes Bild:<br />

[An dieser Stelle folgten nun die Unterhaltsberechnungen für Ehefrau und meine Kinder,<br />

was wir uns schenken können.]<br />

Daraus ergibt sich ein zu zahlender Ehegattenunterhalt in Höhe von 118,80 €<br />

Kindesunterhalt Brutus in Höhe von 172,55 €<br />

und Viveka in Höhe von 316.00 €.<br />

Infolge der dadurch bedingten erheblichen Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse hat der Kläger<br />

von der Beklagten Abänderung verlangt und ihr die Berechnung des Ehegattenunterhaltes ausgehändigt.<br />

Zwischen den Parteien herrschte daraufhin auch Einigkeit, daß Ehegattenunterhalt während des<br />

Getrenntlebens nur in Höhe von 118,80 € gezahlt werden sollte zzgl. des Kindesunterhalts in Höhe von<br />

insgesamt 488,55 €.<br />

7)<br />

Die Zahlpflicht betrug danach 607.35 €.<br />

8)<br />

Die Berechnung des Unterhaltes war auch zutreffend, was sich aus folgendem erschließt:<br />

[Berechnung kann auch hier weggelassen werden]<br />

Dies entspricht der geänderten Rechtslage, so daß sich der Kindesunterhalt in Höhe von 488,55 € ergibt<br />

und ein Ehegattenunterhalt in Höhe von 118,80 €. Der Unterhaltsanspruch von Ehegatten und<br />

Kindesunterhalt - während der Zeit der Trennung - bestand daher in Höhe von 607,35 G.<br />

9)<br />

In der Folgezeit hat - was im Wege der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verschwiegen wird - der<br />

Antragsteller und Kläger exakt diesen Unterhalt gezahlt. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten in der Zeit<br />

von März 2006 bis März 2007 ist mithin erloschen. Zum Beweis dafür überreiche ich als Anlage K4 für das<br />

Jahr 2005 die Kontoauszüge des persönlichen Kontos des Klägers, aus dem hervorgeht, daß der<br />

Antragsteller und Kläger im Jahr 2006 € 6.070,43 gezahlt hat. Diesen Unterhalt, in Höhe von 607,35 €, hat<br />

der Kläger euch in der Folgezeit von Januar bis September 2007 fortgezahlt. Auch die Fortzahlung war<br />

zutreffend, da der Unterhaltsanspruch der Beklagten nicht höher als 118.80 € betrug.<br />

Zwar hat der Kläger ab Januar 2007 eine Arbeitsstelle gefunden, jedoch ist der Unterhaltsanspruch<br />

entsprechend reduziert, da sich die Verhältnisse wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses<br />

des Vergleiches geändert haben.<br />

Darüber verhält sich eine dem Gericht vorliegende Abänderungsklage. Die berufsbedingten Aufwendungen<br />

des Klägers sind aber erheblich erhöht, da der Kläger eine tägliche Fahrtstrecke zur Arbeit vor 75 km<br />

zurücklegen muß. Folglich errechnen sich die diesbezüglichen Fahrtkosten (berufsbedingte<br />

Aufwendungen) in Höhe von 76 km x 2 x 220 Arbeitstage x 0.3 € : 12 = 825.00 € pro Monat.<br />

Dadurch bedingt liegt das zur Verteilung anstehende Einkommen des Verpflichteten unter dem während<br />

der Zeit der Arbeitslosigkeit ihm belassenen Betrag von X € (siehe Berechnung des Ehegattenunterhaltes)<br />

mit der Folge, daß der Unterhalt für die getrennt lebende Ehefrau jedenfalls nicht höher als 118.80 € und der<br />

Unterhalt für die Kinder insgesamt nicht höher als 172.55 € und 316,00 €, insgesamt also der Getrenntleben<br />

Ehegatten- und Kindesunterhaltsanspruch nicht höher als 607,35 € betragt.<br />

10)<br />

Da der Kläger seit März 2006 durchgängig bis September 2007 monatlich 607.00 € Unterhalt gezahlt hat, ist<br />

der Unterhaltsanspruch der Beklagten in dieser Höhe durch Erfüllung erloschen. Das Vollstreckungsgericht<br />

hat daher antragsgemäß zum Ausdruck zu bringen, daß die Zwangsvollstreckung wegen angeblich<br />

rückständigen Unterhalts für die Zeit von Februar 2006 bis zum heutigen Zeitpunkt aus diesem Titel<br />

unzulässig ist.<br />

138


11)<br />

Aufgrund der ausgebrachten Pfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, 5 M 523/07, vom<br />

03.08.2007 ist das Konto des Klägers gepfändet worden. Der Kläger steht mithin ohne Kontenverbindung<br />

da. Da nachgewiesen und durch die beigefügte eidesstattliche Versicherung als Anlage K 5 glaubhaft<br />

gemacht ist, daß weitergehende Ansprüche nicht bestehen und der Unterhaltsanspruch i.ü. durch<br />

Erfüllung erloschen ist, beantragen wir im Wege der Einstweiligen Anordnung die weitere<br />

Zwangsvollstreckung auszusetzen bis zum Abschluß der Instanz.<br />

12)<br />

Die Vollstreckungsabwehrklage ist neben der Abänderungsklage zulässig (vgl. Baumbach/Hartmann. 63<br />

Aufl. 2005, Randmerkung 7 zu § 767 ZPO. sowie Randmerkung 7 am Ende: „Bei rückständigen<br />

Unterhaltsbeträgen kann man nur nach 767 entgegentreten ....".<br />

Schauen wir uns mal die per Fax übermittelten Schriftsätze an. Zunächst fällt die<br />

Eidesstattliche Erklärung auf, die ich unterschreiben musste, und worin ich den vollen<br />

Wahrheitsgehalt meiner Aussage bestätigte, immer Unterhalt gezahlt zu haben. Die<br />

Notwendigkeit dieses Dokuments kannte Anwalt Ri überhaupt nicht, weshalb seine<br />

Klage wertlos war, davon ganz abgesehen, dass diese auch keine Vollstreckungsabwehrklage<br />

darstellte und auch an das falsche Gericht ging (Familiengericht). Welch ein Unterschied stellt<br />

Dr. Ks Klage dar im Vergleich zu dem Versuch des Anwalts Ri! Erst einmal lag als<br />

Beweisstück die Unterhaltsberechnung des Exanwalts K bei, auf die meine bisherigen<br />

Zahlungen beruhten. Dann machte Dr. K noch eine übersichtliche Berechnung, gefolgt von<br />

einigen Argumenten. Kurzum, ein krasser Unterschied zu Ris verzweifelten Versuch. Schön<br />

fand ich es auch, mir die Schriftsätze vorher als Entwurf zuzusenden, um die kleinen<br />

Fehlerchen zu korrigieren. Das nannte ich momentan eine ordentliche Zusammenarbeit, zumal<br />

Dr. K. etwas eigenwillig auftrat. Bei seinem guten Fachwissen konnte ich das teilweise<br />

verstehen, da musste man sich scheinbar keine Sorgen machen, weshalb in mir langsam innere<br />

Ruhe aufkam, nachdem ich wochenlang völlig überdreht war. Immerhin konnte ich jetzt mit<br />

Gewissheit sagen, gemäß Dr. Ks Aussage, in ein paar Tagen wird mein Konto frei geschaltet.<br />

Natürlich musste ich auch zusehen, dass mein katastrophaler Schufaeintrag gelöscht wurde,<br />

denn die Verlängerung meines Baukredits stand einen Monat später an. Die Deutsche Bank<br />

wollte meine desolate Lage ausnutzten, indem sie mir freundlich anbot, meinen Baukredit<br />

automatisch zu verlängern, ohne dass ich was tun musste, zu sage und schreibe 6.5 % Zinssatz,<br />

obwohl sie anderen Kunden offiziell 4.5 % anbot! Diese 2% Aufschlag sollten wahrscheinlich<br />

so eine Art Risikokosten darstellen. Hätte ich diesem „Angebot“, dieser Abzockerei<br />

zugestimmt, so hätte ich in den 8 Jahren Restlaufzeit rund 6000 € Schaden gehabt!<br />

Besonders peinlich war meine Schufasituation am Tag zuvor, als ich bei der Postbank saß und<br />

mich beraten ließ, ich wollte eh die Bank wechseln, denn bei der Deutschen Bank konnte man<br />

sich dank der Pfändung nicht mehr blicken lassen, davon ganz abgesehen, dass ich in den<br />

letzten 12 Jahren dort oft klein karierte Denkweisen antreffen musste. Der Postbanker<br />

wollte schon mal das Girokonto einrichten und zwecks Dispo eine Schufaauskunft einholen,<br />

was ich natürlich heftig ablehnte und einen anderen Termin hierfür vereinbarte. Hätte<br />

dieser doch sehr freundlich auftretende Herr diese gelesen, er hätte mir mit Sicherheit kein<br />

Konto gegeben, wohl eher Hausverbot! Es verging dank der vielen Rücklastschriften kaum ein<br />

Tag, an dem ich nicht merkte, in welchem Schlammassel mich meine Frau reingetrieben hatte.<br />

Allerdings wurde ich mir auch langsam bewusst, welche Kostenlawinen auf sie zu rollte, denn<br />

in dieser Pfändungssache waren drei Gerichtsverhandlungen angesagt. Erstens ließ uns die<br />

Familienrichterin am 14. November antanzen, um dann ganz gemütlich über die<br />

Abänderungsklage zu entscheiden, und dann noch ab zum Strafgericht aufgrund unserer<br />

bevorstehenden Strafanzeige. Wenn meine Frau diese Prozesse verloren hätte aufgrund meiner<br />

theoretisch ziemlich eindeutigen Rechtslage, hätte sie vier Anwaltrechnungen bezahlen<br />

müssen. Kurzum, schätzungsweise sechstausend Euro Kosten konnten auf sie zurollen,<br />

139


eventuelle Entschädigungen bei der Strafsache noch nicht eingerechnet! Und addiere ich ihre<br />

Prozesskostenhilfe hinzu, die sie auch zurückzahlen muss, die bei mindestens 4000 € lagen, so<br />

hätte sie ihre Abfindung von 10.000 € in die Anwälte investiert, einfach unglaublich! Die Frau<br />

würde leer ausgehen, völlig arm prozessiert. Daher kam in mir immer wieder die Frage auf,<br />

war die Pfändung ihre Schnapsidee, oder wurde sie wieder von ihrem Rechtsverdreher in diese<br />

Schlacht reingetrieben? Wenn der ihr 5700 € anbot, die sie theoretisch von mir bekommen<br />

konnte, unterschrieb die sofort alle Vollmachten, auch ihr eigenes Todesurteil, Geldgeilheit<br />

machte es möglich. In der Familie eh nichts neues, da hing man sich sogar wegen Geldgier auf.<br />

Mittlerweile war mein Konto schon seit 6 Wochen gesperrt, Lastschriftrückgaben kamen fast<br />

täglich per Post. Da die nun korrekte Abänderungsklage seit 3 Tagen bei Gericht vorlag, dachte<br />

ich mir, rufe ich mal beim Anwalt an, wahrscheinlich hatte das Gericht schon die Verfügung<br />

erlassen, mein Konto frei zu schalten. In der Tat hatte das Gericht sich auch schon gemeldet,<br />

aber wegen ganz anderen, völlig unbedeutenden Dingen, nämlich sie wollten erst einmal Geld<br />

sehen, erst dann fing die Richterin an zu arbeiten, wobei es völlig gleichgültig war, ob da ein<br />

Opfer um seine Existenz kämpfte oder überhaupt ein Konto besaß, es musste sich halt solange<br />

selber helfen:<br />

soll gem. §12 des Gerichtskostengesetzes (GKG) die Klage erst nach Zahlung der erforderten Gebühr für<br />

das Verfahren im allgemeinen zugestellt werden. Auf Anordnung des Gerichts werden Sie daher gebeten,<br />

den nachstehend berechneten Betrag zu entrichten bzw. dessen Zahlung zu veranlassen.<br />

Kurzum, mein Vater musste erst einmal 408 € überweisen, vorher tat das Gericht überhaupt<br />

nichts. Das kannte ich ja schon von der einstweiligen Verfügung, die mein Exanwalt Ri<br />

während meines Urlaubs geschrieben hatte. Dennoch immer wieder unglaublich, denn<br />

hier ging es um meine finanzielle Existenz! Was hätte ich gemacht, wenn ich weder<br />

Geschwister oder Eltern gehabt hätte, weil Verwandtschaft schon tot war? In diesem so<br />

genannten Rechtsstaat hätte man nur die Flucht nach Übersee antreten können! Hier biss sich<br />

doch der Hund selber in den Schwanz, denn wie sollte ich denn Geld überweisen, wenn ich<br />

keinen Zugang zum Konto hatte, was ich schon als unglaublichen Sarkasmus betrachtete?<br />

Ebenfalls bewies dieses Verhalten auch das eingeschränkte Denkvermögen unserer Justiz,<br />

Logik scheint dort völlig fremd zu sein.<br />

Zum Glück hatte ich meine Gehälter umgeleitet, was rechtlich nicht ganz unbedenklich war.<br />

Insbesondere wurde mir immer mehr bewusst, was für Unsummen an Geld mittlerweile<br />

flossen: 1190 € Vorschuss für Dr. K und 408 € fürs Gericht, kurze Zeit später dann noch mal<br />

608 € für ihn, der den Hals nicht voll bekam. Zuvor noch die 339 € an die Gerichtskasse,<br />

kurzum rund 2500 € eben mal, und mit einer ähnlichen Summe rechnete ich noch einmal, wenn<br />

Dr. K seine Abänderungsklage fertig hatte, ein neuer Rekord in fast 4 Jahren Scheidung! Damit<br />

überschritt ich ganz locker die 10.000 € Grenze, soviel hatte ich mittlerweile in den knapp vier<br />

Jahren Scheidung ausgegeben. Komischerweise blieb ich ruhig trotz dieser Riesenbeträge.<br />

Schließlich war ich mir sehr sicher, den Prozess um die Pfändung zu gewinnen, wodurch in<br />

diesem Fall meine Frau diese Kosten übernehmen musste, was ihr finanzielles Todesurteil<br />

gewesen wäre. Schließlich war sie selber pleite und damit quasi zahlungsunfähig bei solchen<br />

Summen, für mich die Gelegenheit, selber zur Zwangsvollstreckung überzugehen, sie pfänden<br />

zu lassen. Nur mit dem Unterschied, hier hätte keine Vollstreckungsgegenklage genutzt, da die<br />

Pfändung in diesem Fall voraussehbar und zulässig gewesen wäre. Um der langen<br />

Kontopfändung zu entgehen, hätte sie sofort meinen Bedingungen bezüglich unserer Scheidung<br />

zustimmen müssen, um sofort geschieden zu werden, und um somit den Zugewinn, etwa<br />

10.000 € zu bekommen. Allerdings wäre von diesem nichts übrig geblieben, zu hoch waren<br />

140


doch mittlerweile die Anwalts- und die Gerichtkosten, von ihren anderen Schulden ganz zu<br />

schweigen. Dennoch wäre damit endlich die Scheidung vorbei gewesen und somit das ganze<br />

sinnlose Gemetzel zu Ende. Schließlich ging auch mir mittlerweile die Kraft aus, ich sehnte<br />

mich sehr nach Frieden und Harmonie.<br />

Den Hammer erlebte ich eine Woche später, nachdem mein Vater die 408 € überwiesen<br />

hatte. Ich rief jeden Morgen beim Anwalt an, um Neuigkeiten zu erfahren, wobei<br />

sich aber bei Gericht nichts tat. An diesem Tag kam aber immerhin mal eine Auskunft<br />

zurück, nämlich dass es nicht reichte, den Überweisungsbeleg der Gerichtskasse zu faxen,<br />

wie ich es sofort getan hatte, sondern es musste von der Deutschen Bundesbank in Düsseldorf<br />

auch die Zahlungsbestätigung bei der Richterin im Fach liegen, vorher tat die gar nichts.<br />

Ich war sprachlos, glaubten die im Ernst, ich faxte denen einen gefälschten Beleg, das wäre ja<br />

Urkundenfälschung gewesen? Offensichtlich doch! Kleinkarrierter ging es einfach nicht mehr,<br />

das war (ist) Justiz live! Einen Tag später, sprich exakt eine Woche nach der Buchung der<br />

408 € kam immerhin die Meldung, die Richterin hatte heute die Zahlungsbestätigung erhalten,<br />

vielleicht fängt sie morgen an...... Der Bürovorsteher der Anwaltssozietät, der mir jeden Tag<br />

den Status mitteilte, sprach schon im Konjunktiv, wagte es nicht mehr, mir irgendwelche<br />

Versprechungen abzugeben, denn auch für ihn war die Situation schon unglaublich und<br />

einzigartig. Immerhin hatte ich eine Menge gelernt, nämlich hoffe als Opfer niemals auf die<br />

(schnelle) Hilfe der Justiz und vergiss den Begriff Rechtsstaat, dieser war der blanke Hohn, was<br />

wir auch noch an anderer Stelle sehen werden! Selbstjustiz wäre eindeutig die beste Lösung<br />

gewesen, wofür mein Familiengericht indirekt Werbung machte! Die Medien machten<br />

Stimmung gegen die Türkei wegen dem Fall Marco, weil der Prozess sehr langsam voranging,<br />

dabei ist doch unsere Justiz mindestens der gleiche Sauladen, zumindest der Verein in<br />

Wuppertal! Juristisch gesehen ging die Türkei bis zur Wupper! Stimmungsmäßig war ich am<br />

Nullpunkt, ging es doch einfach nicht vorwärts. Man zahlt Riesenbeträge ein und es passierte<br />

überhaupt nichts. Und ausgerechnet jetzt lief mein Baukredit ab und ich musste erst einmal<br />

wehrlos zusehen, wie meine bisherige Bank mir eine Verlängerung zu einem Wucherzinssatz<br />

anbot. Ich konnte nicht einfach zu einer Bank gehen und den Baukredit dort fortführen lassen.<br />

Bei meiner momentanen Schufaauskunft bedingt durch die Zwangsvollstreckung hätten die mir<br />

noch nicht einmal eine Schachtel Zigarillos finanziert. Einerseits hatte ich einen<br />

hochqualifizierten Job, andererseits aber auch den Status eines Penners, ganz ohne Konto.<br />

Lediglich ein Dach hatte ich noch über den Kopf, was aber auch langsam gefährdet war, denn<br />

diesen Monat konnte die Bank zum ersten Mal nicht abbuchen, ich konnte dort auch nichts<br />

einzahlen ohne dass es gepfändet wurde. Die gleiche Situation nächsten Monat, und das wäre<br />

es dann gewesen, die Bank hätte die ETW Zwangs verkaufen dürfen!<br />

Es war Zeit, mal wieder Dr. K. aufzusuchen. Zu viele Fragen kamen auf, insbesondere<br />

was die Kosten betraf, und andererseits konnte nur er mich ruhiger stimmen mit seiner<br />

überlegenen und selbstsicheren Art. Am Montag, den 15.10.2007 saß ich 8 Uhr morgens<br />

wieder einmal in seiner Kanzlei, mittlerweile schon das 3. Mal in nur 3 Wochen.<br />

Meine erste Frage, ob ich auch bei der Abänderungsklage den Anwalt meiner Frau bezahlen<br />

musste, weil ich ja der Verursacher bin, verneinte er mit der allgemein richtigen Pauschalaussage,<br />

dass nur der Verlierer die Zeche zahlt, der Gewinner hat keine Kosten. Auf meinen<br />

Einwand, das Familiengericht rechnet gerne die Kosten gegeneinander auf, also jeder zahlt<br />

seinen eigenen Anwalt, bestritt er nicht, war ihm auch egal, klar, es wurde ja so oder so in<br />

seine Tasche einbezahlt, es war ihm völlig gleichgültig, woher das Geld kam. Auch auf meine<br />

Frage nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der beiden Klagen konnte er keine Zahlen<br />

nennen, es interessierte ihn auch offensichtlich nicht. Ein Angebot, mir die Kosten später<br />

mitzuteilen, blieb aus. Auch bremste er mich aus, als ich bei unserer Richterin Rechtsbeugung<br />

vermutete, weil sie das BGH Urteil völlig ignorierte. Er hatte in seinen 25 Jahren noch keinen<br />

141


solchen Fall erlebt, und warum sollte sich ein Richter auch so weit aus dem Fenster lehnen.<br />

Generell hatten die Anwälte aus seiner Sozietät ein sehr gutes Verhältnis zu dem Wuppertaler<br />

Amtsgericht, da würde er auch keinen Richter verklagen. Am Nachmittag wollte er mal wieder<br />

die Richterin anrufen, um u. a. auch in meinem Fall direkt nachzuhaken. Aber genau hier<br />

spielte Dr. K wiederholt den Blender, indem er ein tolles Verhältnis zur Richterin suggerierte,<br />

die ihm scheinbar aus der Hand fraß. Ehrlich gesagt, ich fiel anfangs auch darauf rein, denn<br />

meine strenge rationale Logik sagte mir, okay, wenn die beiden sich schätzen, weiß die<br />

Richterin, Dr. K. schrieb keine Unwahrheiten und beging keinen Prozessbetrug, sie konnte ihm<br />

also absolut vertrauen, folglich musste sie eigentlich für mich entscheiden, was mein<br />

Siegesgefühl erhöhte. Später sollte sich herausstellen, dass ich total mit meiner Logik daneben<br />

lag, Dr. K keinen Sonderstatus erhielt.<br />

Zurück zu dem Gespräch mit meinem Rechtsbeistand. Ihm fiel auch mein aggressives<br />

Auftreten gegenüber diesem Rechtssystem auf, womit ich nicht weiter käme, damit hätte ich ja<br />

bisher keine Erfolge gehabt. Das stimmte zwar alles, nur was der Mann mal wieder vergaß,<br />

mich kostet dieses völlig idiotische Familienrecht ein Vermögen, er verdient es dadurch. Wo<br />

ich ja fast vom Stuhl kippte, war seine lockere Bemerkung, die Richterin sei vor zwei Tagen<br />

aus dem zwölftägigen Urlaub gekommen, jetzt konnte sie die Arbeit aufnehmen. Meine Frage,<br />

ob es nicht mehrere Richter gab, die diesen Fall auch hätten bearbeiten können, verneinte er,<br />

denn jeder Fall war einer Abteilung fest zugeordnet, und jede Abteilung hatte nur einen<br />

Richter. Ich glaubte es einfach nicht, denn würden wir so in der Industrie arbeiten, wären wir<br />

schon längst pleite. Als Opfer kann man also nur beten, dass der allein zuständige Richter nicht<br />

gerade im Urlaub oder krank ist, oder noch schlimmer, wegen Schwangerschaft und<br />

Mutterschaftsurlaub monatelang ausfällt! Vielleicht sollte ich der Richterin zur nächsten<br />

Verhandlung noch eine Kiste Kondome mitbringen, damit die nicht wegen Schwangerschaft<br />

ausfiel, dachte ich mir ernsthaft, denn wenn das geschehen wäre, wäre das mein Ende gewesen.<br />

Besonders interessant fand ich aber seine Bemerkung, wir haben ein gutes Verhältnis zu dem<br />

Gericht, die hauen uns nicht in die Pfanne, und wir sie dafür nicht. In dieser häufig<br />

anzutreffenden Mentalität, ganz schlimm unter den Anwälten innerhalb einer Stadt, wie ich es<br />

schon vorher mehrfach beispielhaft aufgeführt hatte, steckt eine Menge beunruhigendes bis<br />

gefährliches Potential, nämlich immer mit angezogener Handbremse zu fahren, ja keinen Ärger<br />

bereiten, vor dem Richter kriechen, immer einen auf lieb Kind spielen, ja nicht offensiv<br />

vorgehen, um das Gericht nicht zu verärgern. Somit wird der Mandant nicht immer hinreichend<br />

vertreten, speziell nicht seine Interessen, das liegt doch auf der Hand, ist die logische<br />

Konsequenz. Für mich persönlich ist das schon angehender Parteienverrat, Kungelei. In<br />

meinem konkreten Fall sagte also mein Anwalt beim Telefonat mit der Richterin ihr niemals<br />

die nackte Meinung, sprich machte ihr sicherlich keine Vorwürfe, was da gerade Unglaubliches<br />

abging, welche Rechts- oder Dienstverletzung sie eventuell beging. Die Konsequenz: Ich hatte<br />

also weiterhin ein gesperrtes Konto, weiterhin erreichten mich fast täglich Lastschriftrückgaben<br />

mit teilweise beträchtlichen Gebühren. Und in Kürze saß ich vor dem übermächtigen<br />

Filialleiter der Deutschen Bank und musste mit äußerst schlechten Karten die Pfändung meiner<br />

Eigentumswohnung verhindern. Der weitere Verlauf des Gesprächs diente der Vorbereitung<br />

der Abänderungsklage, in dem er mir seine Berechnungen zeigte. Etwas peinlich fand ich einen<br />

Subtraktionsfehler von 400 € zu meinen Ungunsten, den wir aber schnell korrigierten. Gut, dass<br />

ich ihn gesehen hatte!<br />

Dr. K. wirkte an diesem Tag ein wenig durcheinander bis gereizt, was seinen Höhepunkt<br />

erreichte, als er gegen Ende der Sitzung ein paar Zeilen des Schreibens seines Vorgängers<br />

durchlesen sollte. Er schob verärgert das Schreiben wieder zu mir und meinte, dazu hätte er<br />

keine Lust und stand auf. So verabschiedeten wir uns, allerdings mit der freudigen Botschaft<br />

142


seines Bürovorstehers, die Richterin würde heute entscheiden. Auch wenn Dr. K. etwas<br />

durcheinander war, er verwechselte auch unseren Gerichtstermin, so wirkte er bei seinen<br />

Auskünften sehr sicher, was mich wiederum beruhigte, zumindest anfangs.<br />

Am nächsten Tag fuhr ich voller Freude zur Arbeit, weil ich an diesem Tag endlich den<br />

vorläufigen Beschluss der Richterin erwartete. Mehrfach rief ich in der Kanzlei an,<br />

aber dort hatte man keine Ergebnisse, weil beim Gericht keiner ans Telefon ging.<br />

Schließlich schickte man einen Mitarbeiter beim Gericht vorbei, weil auch noch andere Dinge<br />

zu regeln waren. Nachmittags endlich ging mein Telefon im Büro und man mir die neusten<br />

Ergebnisse mitteilte, die mich regelrecht umhauten, mich völlig demoralisierten: Die Richterin<br />

sei seit gestern krank, und ihr Stellvertreter hätte ihr meinen Fall wieder zurückgegeben.<br />

Ich konnte es einfach nicht fassen, hoffentlich war die nicht schwanger, denn dann wäre<br />

mein Konto noch Weihnachten gesperrt, dachte ich mir. Auf jeden Fall wollte man am nächsten<br />

Tag wieder versuchen, sie zu erreichen, woran ich mittlerweile nicht mehr glaubte, versank ich<br />

doch inzwischen in Defätismus.<br />

So ging das Spiel weiter in den nächsten Tagen. Man rief an, entweder war die Richterin an<br />

einem Tag nur vormittags mal kurz da, an den anderen Tagen außer Hause. Wie man mit<br />

meinem Eilantrag vor Gericht weiter verfahren sollte, wusste dort keiner, mein Schicksal hing<br />

von einer einzigen Person ab. Mittlerweile war mein Konto exakt zwei Monate gesperrt,<br />

Lastschriften kamen weiterhin fast täglich zurück, nicht selten gleich mit mindestens 6 €<br />

Gebühren. Sehr positiv fiel mir in diesem Zusammenhang, man glaubt es kaum, das Finanzamt<br />

auf, die mir 0,55 € an Gebühren berechneten für die verwendete Briefmarke, meinen Respekt!<br />

Bei Strato und Debitel lagen die Beträge sofort bei 10 € bis 14 €, Abzockerbuden, die ich<br />

deswegen sofort gekündigt hatte! Auch die nicht eingelöste Lastschrift für meinen Baukredit<br />

hatte ich mittlerweile im Briefkasten, der Countdown in Sachen Erhalt Eigentumswohnung war<br />

gestartet. Was ich nicht verstand, dass ein stellvertretender Richter Angst hatte, die<br />

Zwangsvollstreckung zu stoppen trotz meiner eidesstattlichen Versicherung. Für ihn musste das<br />

so eine Art Garantie für die Richtigkeit meiner Aussage sein, dass die Zahlen der Gegenseite<br />

einfach nicht stimmten. Schließlich wer ist schon so verrückt und erzählt die Unwahrheit in so<br />

einem Dokument, in dem falsche Angaben mit Gefängnis bestraft werden können. Kurzum, die<br />

ganze Abteilung des Familiengerichts schien ein einziger Sauladen zu sein, für mich die<br />

gleichen anatolischen Verhältnisse wie im schon angesprochenen Fall Marco. Dies bestätigte<br />

sich auch, als ich wenige Tage später, exakt 2 Monate nach der Kontosperrung, also ich ein<br />

Schreiben vom Gericht erhielt, in dem u. a. die folgende Passage mein Wochenende so<br />

ziemlich versaute:<br />

Der Kläger wird auf folgendes hingewiesen. Neben dem Verfahren 99X 165/07 dürfte diesem Verfahren der<br />

Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit entgegenstehen. Die Klage wäre sodann als unzulässig<br />

abzuweisen.<br />

Blickte die Richterin nicht mehr durch den Fall oder hatte mein Anwalt völlig den Überblick<br />

verloren? Wohl eher letzteres! Das aufgeführte Aktenzeichen war noch die alte Klage meines<br />

Exanwalts Ri, die im Weg stand, und die von der Richterin schwer kritisiert wurde, sicherlich<br />

nicht zu Unrecht. Darauf hin wurde von Dr. K dem Gericht eine korrigierte Version zugestellt,<br />

welches das neue Werk als eine weitere Klage betrachtete. Dies bedeutet auch, die<br />

Gerichtsgebühren von 339 € waren im Sand versickert, und die Klagen blockierten sich<br />

gegenseitig. So war die formal richtige Klage unzulässig, und das heillose Durcheinander vom<br />

Anwalt Ri, was eh zum Scheitern verurteilt war, im Focus der Richterin, eine gefährliche und<br />

vor allen Dingen teure Konstellation! Nachdenklich stimmte mich der Verdacht, mein Anwalt<br />

sah diesen Kollisionskurs nicht voraus, der erste aufgedeckte große Fehler von insgesamt vier.<br />

Gleichzeitig sendete man mir auch das Schreiben der Gegenseite, in dem Rechtsanwalt M<br />

143


seinen Kurs auf einmal ganz gewaltig geändert hatte. Er musste noch ein Szenario<br />

erfinden, was mich definitiv zum Zahlen der 5700 € verurteilen sollte. Scheinbar sah<br />

er die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns voraus, und musste schnell eine Konstellation<br />

erfinden, die mir ein fiktives Einkommen unterstellte. Nach dem Motto, hätte ich bei<br />

der Firma K nicht gekündigt, wäre ich nicht arbeitslos geworden, also zählte sein viel<br />

geringeres Arbeitslosengeld nicht, sondern wir tun so, als wenn er immer noch bei der Firma K<br />

beschäftigt wäre. Das nennt man auch fiktives Einkommen unterstellen , was sehr beliebt ist in<br />

familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Schauen wir uns mal dieses kurze Schreiben an:<br />

beantragen wir namens der Beklagten, die Klage abzuweisen. Begründung:<br />

Unstreitig hat der Kläger seit März 2006 den verschuldeten Trennungsunterhalt nicht gezahlt.<br />

Soweit der Kläger zeitweilig arbeitslos gewesen ist, so rechtfertigt die Arbeitslosigkeit eine Abänderung<br />

der Zahlungsverpflichtung nicht, weil der Kläger freiwillig seine Arbeit bei der Firma K aufgegeben hat.<br />

Es muss sich der Kläger nach alledem so behandeln lassen, als hätte er nach wie vor die besser bezahlte<br />

Stelle bei der Firma K, inne. Im Übrigen mag der Kläger seine aktuellen Einkünfte darlegen. Insbesondere<br />

mag der Kläger mitteilen, ob und ggf. in welcher Höhe er ein Weihnachts-/Urlaubsgeld erhält. Nach alledem<br />

ist die Klage abzuweisen.<br />

Unverschämt fand ich seine Taktik, keinerlei Hintergrundwissen zu besitzen bezüglich meiner<br />

Kündigung bei der Firma K, völlig unsubstantiierte Behauptungen und Halbwahrheiten<br />

aufstellen, die dann in den Prozessen zum zentralen Gegenstand wurden. Ich musste am<br />

nächsten Tag unbedingt meinem Anwalt meine Gedanken zu diesen Schriftsätzen mitteilen. Ich<br />

machte den Vorschlag, seine Klage der Richterin nicht als zusätzliches Werk zu verkaufen,<br />

sondern als Korrektur des heftig kritisierten Schriftsatzes seines Vorgängers, womit wir dann<br />

möglicherweise auch die schon bezahlten 339 € Gerichtskosten gerettet hätten. Aber auch die<br />

Idee kam in mir auf, die Ri Klage zurückzuziehen zwecks Auflösung der Rechtshängigkeit.<br />

Dann wies ich Herrn Dr. K auf die neue Taktik unseres Gegners hin, mir ein fiktives<br />

Einkommen anrechnen zu wollen, wobei dieser hier verschwieg, dass ich in der Verhandlung<br />

vom August 2006 die Gründe für meine damalige Arbeitslosigkeit vorgetragen hatte, die<br />

damals still schweigend von der Vorsitzenden akzeptiert wurden. Ferner erwähnte ich die<br />

finanziellen Verbesserungen durch den Arbeitgeberwechsel, etwa ein Dienstfahrzeug, was auch<br />

privat genutzt werden durfte. Da auch mein 13. Monatsgehalt völlig unstrittig war, wies ich<br />

noch auf die Sinnlosigkeit eines Nachweises hin.<br />

Einen Tag später fiel mir noch ein Argument ein zum Thema fiktives Einkommen, was ich<br />

für eine starke Waffe hielt, um den Eindruck aufkommen zu lassen, ich hätte einfach aus Lust<br />

und Laune gekündigt. Interessant in diesem Zusammenhang war Anwalts M jegliches<br />

fehlendes Hintergrundwissen bezüglich meiner Kündigung, was ihn aber nicht davon abhielt,<br />

mit unsubstantiierten und wilden Behauptungen um sich zu schmeißen. Dem Mann ging es nur<br />

ums Geld verdienen, da kam es nicht auf Recht an. Ich faxte meinem Rechtsbeistand die<br />

Hintergründe für meine Kündigung, nämlich das schlechte Arbeitsklima, und dass man große<br />

Projekte mit zu wenig Ressourcen stemmte, wobei ich die Hardwareverantwortung auch noch<br />

tragen musste. Ein Gruppenwechsel wurde mir im Januar 2005 verwehrt, so dass mir nur noch<br />

die Kündigung übrig blieb. Auch nannte ich zwei weiter Mitarbeiter aus meiner Gruppe, die<br />

gerade mit einem Wechsel beschäftigt waren, dieser wurde ihnen aber auch verwehrt.<br />

Mittlerweile ging das schon unglaubliche Drama bei Gericht weiter, man hörte nichts. Drei<br />

Telefonanrufe meines Anwalts am 22.10.2007 direkt auf dem Apparat der Richterin blieben<br />

erfolglos, auch ein Anruf am nächsten Tag war ohne Erfolg. Am 24.10.2007 mussten die<br />

Versuche ruhen, da mein Advokat in Berlin war.<br />

Man stimmte mich aber zuversichtlich, meinen Anwalt am nächsten Morgen erreichen zu<br />

können, was sich aber als Fehleinschätzung erwies, er war schon wieder in einer Besprechung.<br />

144


Besonders missfiel mir seine Passivität. Seit einer Woche lag ihm das Schreiben der Richterin<br />

vor, die unsere Klage als unzulässig bezeichnete. Allerdings unternahm mein Anwalt nichts,<br />

obwohl ich ihm eine gute Vorlage geliefert hatte. Auch musste ich mich fragen, warum er auf<br />

die Verdienstbescheinigungen meiner Frau wartete, zumal sie durch das Zusammenleben mit<br />

ihrem Freund möglicherweise jeglichen Unterhalt verwirkt hatte. Wollte mein Anwalt diese<br />

neuen Umstände ausnutzen, um nur ein paar lächerliche Euro vom Unterhalt abzuziehen? Ich<br />

rief in der Kanzlei mehrmals an, um einen kurzfristigen Termin zu bekommen, schließlich<br />

musste mal wieder Schwung in die Sache gebracht, insbesondere die gefährliche Situation der<br />

nicht zulässigen Klage abgewendet werden. Davon ganz abgesehen, sah ich nicht zu, wie ich<br />

etwa 1500 € aus dem Fenster warf. Mein Anwalt hatte wohl einen großen Mandantenstamm,<br />

denn er war täglich 12 Stunden in der Kanzlei. Daraus ergab sich aber eine Überarbeitung, so<br />

dass meine Angelegenheiten nur schleppend, wenn überhaupt erledigt wurden. Mittlerweile<br />

kotzte mich auch sein großspuriges Versprechen bei unserem ersten Gespräch an, ein Konto<br />

würde typischerweise innerhalb von 48 Stunden frei geschaltet. Inzwischen waren aber schon<br />

30 Tage vergangen, und ein Erfolg war nicht in Sicht, so dass die Chancen sehr hoch waren,<br />

statt 48 Stunden 48 Tage als Ergebnis zu haben (tatsächlich wurden es 90, in Worten n e u n z<br />

i g T a g e !), was meinen Anwalt auch in keinem guten Licht erscheinen ließ. Auch spitzte<br />

sich die Situation mit meiner Hausbank zu. Mein Baukredit konnte Oktober nicht abgebucht<br />

werden, ich konnte auch nichts einzahlen, ohne dass es gepfändet wurde. Und wenn im<br />

November noch einmal keine Rate bezahlt wurde, wonach es aussah, konnte die Bank meine<br />

Eigentumswohnung zwangsversteigern, notfalls auch für ein Apfel und ein Ei, wobei ich in<br />

diesem Fall noch für die Differenz aufgekommen wäre! So weit wollte ich es nicht kommen<br />

lassen, auch wenn in diesem Fall dieser Schaden von der Gegenseite bezahlt werden musste,<br />

vorausgesetzt, ich gewann dieses Verfahren. Da aber ein Vergleich immer sehr wahrscheinlich<br />

war, hätte ich nur bescheidene Ansprüche stellen können! Ich schrieb meine Kundenberaterin<br />

an und eröffnete diverse Möglichkeiten des Bezahlens über meinen Vater. Natürlich war die<br />

Dame von ihrer Kompetenz her überfordert, und ich erbat ein Gespräch mit einer entsprechend<br />

autorisierten Person, worauf hin man mir ein Gespräch mit dem Filialleiter vermittelte. Meine<br />

Frage, ob sie Lösungsmöglichkeiten sah, bejahte sie sofort und selbstsicher. Es macht<br />

sicherlich überhaupt keinen Spaß, den übermächtigen Bankern gegenüber zu sitzen und letzten<br />

Endes vor denen zu betteln, aber per Mail oder Brief konnten wir diese prekäre Situation nicht<br />

regeln, mussten wir doch mindestens in einer Grauzone operieren. Schließlich haben die<br />

Banker bei Pfändungen auch ihre gesetzlichen Vorschriften, und die werden wegen einem<br />

unbedeutenden Kunden kein Risiko eingehen. Andererseits war mir klar, die hatten im<br />

täglichen Geschäft selber genug Dreck am Stecken, denn nicht selten wurden größere Summen<br />

ins Ausland verschoben, um die Gelder vor dem Fiskus zu retten.<br />

So kam es dann am 29. Oktober zu einer Besprechung mit dem Leiter meiner Hausbank, der<br />

mir die Sorge nahm, da Einzahlungen auf mein Baukreditkonto möglich waren ohne das Risiko<br />

der Pfändung, auch wenn mir zwei Wochen zuvor einer seiner Mitarbeiter genau das Gegenteil<br />

versicherte. Zur Sicherheit rief er sofort bei seiner Rechtsabteilung an, die ihm das Vorrecht der<br />

Bank gegenüber Gläubigern versicherte. Das bedeutete, zuerst mussten meine offenen Kredite<br />

bezahlt werden, dann erst kamen die anderen dran. So konnte ich vor Ort risikolos eben mal 2<br />

Monatsraten auf den Tisch legen, womit die Gefahr des Zwangsverkaufs meiner<br />

Eigentumswohnung abgewendet war. Interessant war auch die Aussage der Banker, man<br />

bekam nicht sofort einen Schufaeintrag bei Pfändung, da die Sache in der Regel schnell geklärt<br />

wäre. Eine sofortige Prüfung meiner Kundenberaterin bestätigte die Aussage, mein<br />

Schufastatus war sauber! Und in diesem Punkt hatte mir Dr. K. genau das Gegenteil erklärt!<br />

Hätte ich das gewusste, hätte ich mir schon längst ein anderes Konto einrichten können, und die<br />

fast täglichen und teuren Lastschriftrückgaben wären erledigt gewesen. Fehler Nr. 2 meines<br />

Anwalts innerhalb weniger Wochen, aber es ging noch weiter.....<br />

145


Nun aber wieder zurück zu meinem Anwalt. Am 26. Oktober 2007 konnte ich ihn endlich<br />

telefonisch erreichen. In Sachen unzulässige Klage wollte er am Wochenende erst eine<br />

Entscheidung treffen, wie wir dagegen vorgehen konnten. Meine beiden Vorschläge in meinem<br />

Fax beurteilte er nicht als unrealistisch, er brauchte halt noch Zeit zum überlegen, schließlich<br />

war die Sache ja scheinbar unwichtig. Er lenkte das Thema schnell auf die Nichterreichbarkeit<br />

der Richterin, und es sei geradezu unüblich, in meiner Sache erst in der Verhandlung zu<br />

entscheiden. Er probierte Richterin A weiterhin zu telefonische zu fragen, warum sie nicht jetzt<br />

erst einmal vorläufig entschied.<br />

Mein Unverständnis, warum wir Gehaltsnachweise meiner Frau brauchten, da sie durch das<br />

Zusammenleben mit ihrem Freund den Unterhalt verwirkt hatte, beantwortete er mit der<br />

Feststellung, ganz streichen konnte man den Unterhalt nicht, das wäre unüblich. Als ich ihn auf<br />

das Urteil des OLG Koblenz hinwies, was er nach seiner Aussage kannte, bewirkte dies<br />

keine Änderung seines Standpunktes. Unzufrieden beendete ich dann das kurze Telefonat.<br />

Schließlich war wieder eine Woche vergangen, in der sich absolut nichts tat. Für mich stand<br />

fest, die Richterin ignoriert unseren Antrag der sofortigen und vorläufigen Aufhebung der<br />

Zwangsvollstreckung, sie entschied erst am 14. November, sprich rund drei Monate<br />

nach Beginn der Pfändung!<br />

Der bisherige Verlauf mit Dr. K. bestätigte mal wieder meine Theorie, man muss die Anwälte<br />

alle an der kurzen Leine führen zwecks Vermeidung von Schäden. Zwar schien er zum Teil<br />

ein gutes Fachwissen zu besitzen, nur war er aufgrund seines (ehemals?) guten Rufs so<br />

überarbeitet, dass er die Probleme nicht rechtzeitig angehen konnte, und oberflächliche<br />

Schriftsätze in allerletzter Minute entstanden. Ich musste also immer mitdenken, um Probleme<br />

rechtzeitig zu erkennen, und um den eigenen Anwalt dann mal Feuer unter dem Hintern zu<br />

machen! Andererseits bedeutet diese Theorie aber auch, Leute mit weniger ausgeprägtem<br />

Intellekt sind dieser Bande hoffnungslos ausgeliefert und bekommen nicht mit, welche Schäden<br />

da verursacht werden. Genau dies war ja der Fall bei meiner Frau, da ihr Anwalt reihenweise<br />

Kosten verursachte, was ihr aber verborgen blieb, teilte die Gerichtskasse möglicherweise nicht<br />

den Schuldenstand mit.<br />

Am 29. Oktober bat ich telefonisch um einen Termin im Sekretariat meines Anwalts.<br />

Dieser musste wohl den gleichen Wunsch morgens gehabt haben, war aber dann wieder<br />

verreist, dieses Mal nicht nach Berlin sondern Stuttgart. Da sein Terminkalender total voll<br />

war, so Originalton seiner Sekretärin, musste ihr Chef schon persönlich den Termin mit mir<br />

vereinbaren, er wollte mich am nächsten Tag anrufen. Meine Befürchtung, der Mann war<br />

hoffnungslos überarbeitet, wurde wieder einmal bestätigt. Dennoch musste ich ihn dringend<br />

aufsuchen, denn zu viel lief aus dem Ruder, ich sah keinen Fortschritt, keine Schriftsätze von<br />

ihm, obwohl wir unter Zugzwang waren, befanden uns kurz vor einem Schachmatt. Schließlich<br />

mussten wir dringend was unternehmen gegen unsere unzulässige Klage und dem Versuch des<br />

Gegners, mir ein fiktives Einkommen zu unterstellen, aber es tat sich überhaupt nichts!<br />

Dafür war die Gegenseite mal wieder aktiv, auch wenn es nicht um die Zwangsvollstreckung<br />

ging, sondern um den Steuerbescheid meiner Frau, der sie aufforderte, aufgrund meiner<br />

Unterhaltszahlungen 502 € nachzuzahlen, wofür ich allerdings aufkommen musste, was mir<br />

bekannt war. Natürlich drohte Anwalt M gleich wieder mit einer Klage bei Ausbleiben dieser<br />

Zahlung. Ich erwähne diese Sache mit der Anlage U nur deshalb, weil die Ungerechtigkeit<br />

unseres Steuersystems hier besonders zum Ausdruck kommt. Obwohl ich für eine ganze<br />

Familie Unterhalt zahlte, war ich in Lohnsteuerklasse 1 wie ein Single. Lediglich die<br />

Zahlungen an meine Frau konnte ich absetzen. Von den 2000 € hatte ich etwa 1000 € vom<br />

Finanzamt zurückerstattet bekommen, und davon musste ich noch 502 € an meine Frau zahlen,<br />

146


verblieben mir noch rund 500 €. Und diese wurden meinem Jahreseinkommen noch hinzu<br />

addiert, wovon ich wieder Unterhalt an meine Familie zahlen musste. Schätzungsweise blieben<br />

mir davon dann 250 € über! Kein Wunder, dass meine Exanwältin He meinte, oft lohnt sich die<br />

Anlage U nicht, man hat mehr Scherereien als Nutzen. Eine Schweinerei war der<br />

Einkommenssteuerbescheid meiner Frau, der die Gehaltsbescheinigungen ersetzen sollte. Nur<br />

sind in diesem Bescheid vom Finanzamt Bruttogehälter aufgeführt, sollten wir etwa noch die<br />

Nettogehälter uns ausrechnen? Außerdem kann man durch Zurückhalten der<br />

Gehaltsabrechnungen steuerfreie Beträge unterschlagen, die im EST Bescheid natürlich nicht<br />

auftauchen, wohl aber bei der Unterhaltsberechnung relevant sind.<br />

Zu dem Zeitpunkt war mein Kopf vor lauter Ärger so blockiert, dass ich nicht merkte, wie die<br />

Gegenseite sich widersprach. Kam doch die Pfändung zustande, weil ich angeblich keinen Cent<br />

an meine Frau bezahlt hatte, wurde nun zugegeben, aufgrund von doch erfolgten Zahlungen<br />

eine Steuernachzahlung am Hals zu haben! Leider bemerkte ich meinen Fehler erst viel später!<br />

War M so extrem blöd und wusste nicht mehr, was er schrieb, wie er seine Mandantin damit<br />

gefährdete, in des Teufels Küche trieb?<br />

Aber nun wieder zurück zu unserem eigentlichen Fall. Da sich bis zum 30.10.2007 immer noch<br />

nichts bei meinem Anwalt regte, obwohl unsere unzulässige Klage dem Gericht vorlag, aber<br />

auch unser Gegner nur unzureichende Gehaltsnachweise vorlegte, ferner die Gefahr eines<br />

fiktiven Einkommens existierte, schickte ich Dr. K. ein Fax, da er telefonisch wie immer nicht<br />

zu erreichen war. Folgende Themen schnitt ich an:<br />

1.<br />

Als Frechheit des Gegners empfand ich den uns nur vorliegenden Steuerbescheid 2006,<br />

aktuelle Lohnbescheinigungen fehlten völlig! Davon ganz abgesehen gingen aus einem EST<br />

Bescheid nur die Bruttolöhne hervor, Netto durften wir selber herausfinden, was wohl nicht<br />

ernst gemeint sein konnte! Außerdem erwartete ich aus Schilderungen meiner Frau für das Jahr<br />

2007 eine nicht unerhebliche Gehaltssteigerung! Hier lag Verschleierungstaktik vor! Sollte<br />

durch inkomplette Unterlagen es nicht möglich sein, die Vollstreckungs- und Abänderungsgegenklage<br />

in einer Verhandlung abzuhandeln, was durchaus sinnig wäre von der verwandten<br />

Thematik und auch bei einer Richterin A gut denkbar, so wollte ich die evtl. Mehrkosten, die<br />

sich durch eine 2. Verhandlung ergaben (Termin-, Verfahrens- und ggf. Vergleichsgebühr) dem<br />

Gegner in Rechnung stellen. Diese möglichen Regressansprüche musste Dr. K dem Gegner<br />

unbedingt mitteilen. Ich schloss auch nicht aus, dass RA M diese Taktik zur wiederholten<br />

Kostentreiberei gewählt hatte.<br />

2.<br />

Ernsthafte Sorgen bereitete mir auch die völlige Stagnation auf unserer Seite, die uns ggf.<br />

Nachteile bei der Verhandlung bereiten konnte. Nach wie vor offen war die richterliche<br />

Aussage der unzulässigen Klage, bei der die Gefahr bestand, ca. 1600 € in den Sand gesetzt zu<br />

haben. Aber auch der Versuch des Gegners, mir ein fiktives Einkommen zu unterstellen,<br />

musste auch unbedingt kurzfristig begegnet werden, um evtl. noch rechtzeitig die schon<br />

aufgeführten Zeugen zu benennen. Davon ganz abgesehen, sollte die Richterin ein objektives<br />

Bild bekommen, was durch einseitige Darstellungen nicht erreicht werden konnte!<br />

Selbst eine gute Woche vor der Gerichtsverhandlung tat sich bei Dr. K. überhaupt<br />

nichts. Unsere Klage war immer noch unzulässig aufgrund der Rechtshängigkeit des<br />

Versuchs von Ra Ri. Die Forderung des Gegners, mir ein fiktives Einkommen zu<br />

unterstellen blieb ebenfalls unbeantwortet. Ich wurde mittlerweile innerlich sehr<br />

unruhig, am Wochenende beschäftigte mich erstmals der Gedanke, Dr. K. nach der<br />

147


evorstehenden Verhandlung das Mandat zu kündigen, denn sein Engagement in meiner<br />

Sache war mittlerweile praktisch null. Viel besser sah es bei seinen geforderten Vorschüssen<br />

aus, die kamen sehr schnell und nicht zu knapp. Aus diesem Grund rief ich am nächsten<br />

Werktag, den 5.10.07 bei seiner Sekretärin an, um Dr. K zur Rede zu stellen. Wie üblich war<br />

der mal wieder nicht da, er käme erst nachmittags wieder rein, hieß es. Ich schilderte der<br />

Sekretärin die Situation, nämlich die völlige Stagnation verbunden mit der Frage, ob ihr<br />

Schriftsätze zum Diktat vorlagen. Natürlich war dies nicht der Fall, lediglich ein Kollege von<br />

Dr. K. hatte die Fristen verlängert, damit sich letzterer in Ruhe einlesen konnte. Ich war einfach<br />

sprachlos, der Mann verschob eine Frist nach der anderen, ich musste mich fragen, wie lange<br />

die Richterin das Spielchen mitmachte. Wenigstens gelang es der Sekretärin mit Müh und Not,<br />

mir noch einen Termin bei Dr. K. zu machen, zwar zu unmöglichen Zeiten, aber ich hatte<br />

Glück, noch einen zu bekommen in seinem völlig ausgebuchten Terminkalender.<br />

Am gleichen Tag spitzte sich die Lage dramatisch zu. Mein Arbeitgeber bat um einen<br />

Anruf, vorausgesetzt, ich konnte frei sprechen. Ich ahnte fürchterliches, und ich sollte<br />

Recht haben. Eben wurde vom Gerichtsvollzieher persönlich die Gehaltspfändung<br />

zugestellt, mittlerweile beliefen sich die Kosten sogar auf 7146 €, obwohl diese zwei Monate<br />

vorher noch 1000 € niedriger waren. Klar, die Gegenseite tat weiterhin so, als wenn ich keinen<br />

Unterhalt zahlte und addierte jeden Monat 335 € hinzu, zuzüglich 217 € Gebühren. Mein<br />

Arbeitgeber durfte mir nur 900 € monatlich auszahlen, die Selbstbehaltgrenze, weitere<br />

Zahlung waren bis zum Begleichen meiner „Schulden“ verboten. Zum Glück hatte ich eine<br />

Woche vorher mein Oktobergehalt bekommen, sonst hätte ich arge finanzielle Probleme<br />

gehabt. Mein zweites vermutliches Glück war der bevorstehende Gerichtstermin, der die<br />

drohende Gehaltspfändung Ende November stoppen konnte. Allerdings waren meine Karten<br />

momentan schlecht aufgrund der extrem langsamen Arbeitsweise von Dr. K, dem ich erst<br />

einmal wieder Dampf machen musste, indem ich meine Unzufriedenheit per Fax ausdrückte<br />

und ihm die Gefahren zum wiederholten Male aufzeigte. Ich machte ihm klar, meine<br />

Lage spitzte sich dramatisch zu, heute wurde meinem Arbeitgeber nämlich die<br />

Gehaltspfändung per Gerichtsvollzieher zugestellt. Ich hoffte, am 14.11. käme der Durchbruch!<br />

Allerdings musste bis dahin endlich Sachvortrag geleistet werden in den bedrohlichen Punkten<br />

unzulässige Klage und fiktives Einkommen, was mich ehrlich gesagt mittlerweile nicht mehr<br />

schlafen ließ! Schließlich hatte ich schon mal in der Verhandlung gegen die RA He erlebt, dass<br />

ein Richter den unzureichende schriftlichen Sachvortrag meines Gegners gerügt hatte, in der<br />

Verhandlung keine Chance zur Korrektur gab, was für mich natürlich von Vorteil war. Wenn<br />

die Richterin A genauso gedacht hätte, was verständlich gewesen wäre, dann gute Nacht!<br />

Nun aber zum Dokument des Schreckens, was ich in stark gekürzter Form hier wiedergebe.<br />

Achten Sie mal auf die Belehrung über meine Rechte:<br />

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />

Nach dem vollstreckbaren<br />

Vergleich des Amtsgericht Wuppertal vom 30.05.2005, AZ: 99X 48/05, zugestellt am 22.06.2005<br />

steht der Gläubigerin/dem Gläubiger gegen den Schuldner ein Anspruch zu auf<br />

1. Unterhaltsrückstand zuzüglich Zinsen und bisheriger 6935,25 EUR<br />

Vollstreckungskosten gemäß beigefügter Forderungsaufstellung<br />

2. künftig fällig werdender Unterhalt, laufend ab 01.11.2007, 335,00 EUR<br />

zahlbar monatlich im Voraus, bis zum 01. jeden Monats<br />

Hinzu kommen Kosten für diesen Beschluss ………..<br />

Zwischensumme Gebühren 211,58 EUR 211,58 EUR<br />

Summe Forderungsaufstellung und Gebühren<br />

7146,83 EUR<br />

148


Wegen der vorgenannten Ansprüche und Forderungen werden die nachstehend bezeichneten, Ansprüche<br />

des Schuldners an Firma A (Drittschuldner) gepfändet.<br />

Anspruch auf Zahlung des gesamten Arbeitseinkommens (einschließlich des Geldwertes von<br />

Sachbezügen) gemäß den für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff.<br />

ZPO in Verbindung mit der Tabelle zu § 850 c, d und e ZPO. Der Schuldner ist verpflichtet, zur<br />

Geltendmachung der gepfändeten Forderung bezüglich ihres Umfanges und der mit ihr verbundenen<br />

Nebenfragen Auskünfte zu erteilen, insbesondere nähere Angaben zu machen über<br />

a) Unterhaltsverpflichtungen b) Bezug von Naturalleistungen<br />

c) Urlaubs- und Weihnachtsgeld d) Überstunden<br />

A. Berechnung des pfändbaren Netto-Einkommens<br />

Von der Pfändung sind ausgenommen:<br />

zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;<br />

die für die Dauer eines Urlaubs über dos Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus<br />

Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht<br />

übersteigen: Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige<br />

Beschäftigung, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und<br />

Erschwerniszulagen, sofern diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen:<br />

Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber<br />

bis zum Betrage von 500 Euro, die in § 850 a Nr. 5 bis 8 ZPO genannten Bezüge (z.B. Heirats-und<br />

Geburtsbeihilfen. Erziehungsgelder. Sterbe- und Gnadenbezüge sowie Blindenzulagen).<br />

B. Pfandfreier Betrag<br />

Dem Schuldner, der nach Angabe der Gläubigern geschieden ist - und weitere unterhaltsberechtigte<br />

Kinder- zu dem im Titel benannten — nicht hat. dürfen bis zur Deckung des Gläubigeranspruchs von dem<br />

nach A. errechneten Nettoeinkommen nur bleiben bei Auszahlung<br />

a) für Monate oder Bruchteil davon 900 EUR monatlich<br />

Der dem Schuldner hiernach verbleibende Teil des Arbeitseinkommens darf den Betrag nicht übersteigen,<br />

der ihm nach den Vorschriften des § 850 c ZPO gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben<br />

hätte.<br />

C. Künftiges Arbeitseinkommen<br />

Die Pfändung umfasst das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen, soweit am jeweiligen Zahltag noch<br />

Unterhaltsrückstände bestehen, weitere Unterhaltsrückstände fällig geworden sind oder fällig werden.<br />

Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, nicht mehr an Schuldner zahlen.<br />

Schuldner darf den gepfändeten Teil des Arbeitseinkommens / der Geldleistung nicht mehr verlangen, ihn<br />

auch nicht verpfänden oder abtreten.<br />

An diesem denkwürdigen Tag wurde mir mal wieder einmal bewusst, ich war immer noch der<br />

Gejagte, was jetzt schon fast vier Jahre so lief. Mein Ziel, die Rollen zu tauschen,<br />

nämlich vom Gejagten zum Jäger, war mir bis zu diesem Tag einfach nicht gelungen.<br />

Hauptgrund waren mein untätiger Anwalt und eine lahme Justiz. Auswanderungsgedanken<br />

beschäftigten mich mal wieder, und ich schwor mir, verliere ich auch dieses Verfahren, was<br />

ich finanziell nicht verkraftet hätte, verlasse ich Deutschland für immer. Ich hatte mittlerweile<br />

einfach nicht mehr die Kraft, die zahlreichen, weitgehend erfolglosen Kämpfe zehrten an mir.<br />

Insbesondere kämpfte man in diesem System chancenlos gegen Berge. Ich wollte endlich mal<br />

in Frieden und Harmonie leben. Und bei diesem Gedanken kamen nur ferne Länder in Frage,<br />

etwa Kanada, Neuseeland, Australien. Klar, man kann nicht vor Problemen flüchten, aber ich<br />

hätte mir keine Anwälte mehr halten müssen, die mich finanziell ruiniert hätten, und das bei<br />

völlig indiskutabler Leistung. Ich wollte der Richterin dann mitteilen, die Scheidung schon<br />

allein aus Entfernungs- und Kostengründen im schriftlichen Verfahren weiter zu führen, ich<br />

wollte mir für diesen Fall nur einen Anwalt im Hintergrund halten. Was konnte die deutsche<br />

Justiz dagegen machen? Auslieferungsantrag stellen? Ich glaube nicht, dass ein halbwegs<br />

kultiviertes Land mich ausgeliefert hätte, nur weil ich mir keinen Anwalt hielt. Und wenn es<br />

149


dann noch ein Land war, in dem ich so viel arbeiten konnte wie ich wollte, in dem es keine<br />

Erwerbsobliegenheitsverletzung gibt, und man deswegen dann auch nicht ausgeliefert werden<br />

konnte , dann hätte ich endlich meinen Frieden gefunden. Aber erst einmal wollte ich das<br />

Verfahren abwarten, dem ich mit gemischten Gefühlen begegnete, hatte mich doch die<br />

Richterin A in der Vergangenheit völlig enttäuscht, konnte ich sie nicht so richtig ernst nehmen<br />

und einschätzen. Etwas Hoffnung setzte ich in das Auftreten von Dr. K., was immer überlegen<br />

und extrem selbstsicher war, allerdings konnte ich mir nicht den Eindruck verkneifen, dass er<br />

ein Blender war. Zu viele Fehler waren ihm in der kurzen Zeit unterlaufen. Eine junge und<br />

relativ unerfahrene Richterin musste ihn auf seine unzulässige Klage hinweisen, worauf er<br />

selber hätte kommen müssen. Dann zu behaupten, es gäbe bei Pfändung sofort einen<br />

Schufaeintrag, oder innerhalb von 48 Stunden wäre ein Konto frei geschaltet nach Eingang der<br />

Vollstreckungsgegenklage, das waren einfach zu viele schwere Fehler in so kurzer Zeit, einfach<br />

blamabel.<br />

Am 8. November suchte ich endlich Dr. K. in seiner Kanzlei auf, um ihm meine<br />

Unzufriedenheit dort mal klar zu machen, und um endlich mal Schwung in die Sache zu<br />

bringen. Dr. K. empfing mich außergewöhnlich gut gelaunt. Er teilte mir mit, mit der Richterin<br />

gesprochen zu haben, die aber alles schriftlich haben wollte, weil der Fall mit zu vielen<br />

Emotionen behaftet war. Insbesondere hatte sie noch nicht entschieden wegen meiner eigenen<br />

Kündigung beim Exarbeitgeber. Anwalt M hatte es also fast geschafft, mir ein fiktives<br />

Einkommen zu unterstellen, was bedeutete, ich müsste möglicherweise trotz der<br />

Arbeitslosigkeit in der Vergangenheit genauso viel Unterhalt für diese Zeit zahlen, also wenn<br />

ich noch in der alten Firma beschäftigt gewesen wäre. Dr. K. erkundigte sich betont ausführlich<br />

nach den Gründen für meinen Entschluss zu kündigen. Ihm missfiel meine Argumentation des<br />

schlechten Betriebsklimas, ich mit meinem jungen oberlehrerhaften Chef nicht auskam, das<br />

musste ich aushalten, deswegen durfte man nicht kündigen! Ein weiteres Argument, die neue<br />

Firma stellte eine deutliche finanzielle Verbesserung dar, klang für ihn schon viel besser, und<br />

als er hörte, ich flog in der Probezeit da raus, sprang er fast vor Freude vom Stuhl.<br />

Genau diese Argumente sollte ich vor Gericht bringen, deswegen brauchte er unbedingt<br />

das Kündigungsschreiben.<br />

Sehr unentschlossen wirkte er, als es um die noch zu machende Abänderungsklage ging,<br />

plötzlich wollte er die seines Vorgängers, die er damals noch als Kraut und Rüben bezeichnete,<br />

in Teilen verwenden. Ich riet ihm, Herrn Ris Klage ganz zurückzunehmen statt teilweise, um<br />

der Richterin Verwirrung zu ersparen, weil dann schließlich keiner mehr durchblickte, noch<br />

nicht einmal ich. Davon ganz abgesehen, diese Klage wurde auch von vielen heftig kritisierte.<br />

So beschlossen wir nach langem hin und her, eine eigene Abänderungsklage zu erstellen in<br />

Form einer Stufenklage, auch wenn damit meine 338 € Zahlung an das Gericht im Erdoden<br />

versackte, die wir Ende August leisten mussten. In meinem Wunsch, der längst überfällige<br />

Schriftsatz musste mit den eben besprochenen Punkten Montag unbedingt dem Gericht<br />

vorliegen, sah er kein Problem, das war selbst in seinem Interesse, sah er wohl ein, dass es<br />

höchste Zeit war, nämlich 5 vor 12. Ebenso gab er mir Verhaltensregeln für das Gericht, mich<br />

dort sehr zurückzuhalten, da mein Bild dort nicht gut war. Zu sehr erweckte ich den Eindruck<br />

in der Akte, da probierte eine Frau den finanziell stärkeren auszunehmen, und auch die<br />

intellektuellen Unterschiede stellte ich angeblich zu sehr heraus. Ich fand diese Aussagen sehr<br />

interessant, bewiesen diese doch die Existenz sehr vertraulicher Gespräche zwischen meinem<br />

Anwalt und der Richterin, denn woher sollte er sonst wissen, wie das Gericht mich sah? Die<br />

Gerichtsakte allein drückte diese Ansichten mit Sicherheit nicht aus.<br />

Ich solle mich einfach hinter ihm stellen, da er einen sehr guten Ruf bei Gericht habe, waren<br />

seine Ratschläge. Jetzt musste unbedingt PR Arbeit geleistet werden. Da hatte er absolut Recht,<br />

150


allerdings konnte ich auch nicht kommentarlos zusehen, wie man mich ausnahm. Erwartete<br />

etwa mein Anwalt und insbesondere die Richterin, dass ich Beifall klatschte für jeden mehr zu<br />

zahlenden Euro Unterhalt, wie naiv waren die eigentlich? Dachten die etwa, ich hätte schon<br />

schwer einen an der Klatsche? Auf meine Frage, wie er unsere Chancen sah, wurde er<br />

regelrecht euphorisch, war völlig überzeugt vom Erfolg, er übernehme nur aussichtsreiche<br />

Fälle. Da musste ich allerdings kontern und ihm klar machen, die Anwälte verdienten, egal ob<br />

bei Sieg oder Niederlage. Wusste er mehr als er sagen durfte aufgrund seines guten<br />

Verhältnisses zur Richterin, was er in dieser Sitzung mal wieder regelrecht raushängen ließ?<br />

Überhaupt schien er ihre empfindlichen Punkte genauestens zu kennen, denn auf meine Frage,<br />

ob der Betreuungsunterhalt aufgrund meiner runtergekommenen Kinder, Alkoholexzesse,<br />

Schulabbruch, etc, Schulschwänzerei, verwirkt war, wurde Dr. K. richtig lebendig, zeigte<br />

unglaubliche Begeisterung und schrie schon fast, genau das wolle die Richterin doch hören!<br />

Also fütterte ich ihn noch mit diesen Informationen, die ich ihm auch in schriftlicher Form am<br />

gleichen Tag ausgearbeitet hatte. Euphorisch verließ auch ich die Kanzlei nach einer knappen<br />

Stunde. Der Mann verstand es zumindest durch sein selbstsicheres und überlegenes Auftreten<br />

mich positiv zu beeinflussen. Nur stand es andererseits für mich auch fest, sollten wir die<br />

Verhandlung verlieren, dann hätte er sich so gewaltig getäuscht, was zu meiner<br />

Mandatskündigung geführt hätte, denn mit Träumern gab ich mich nicht ab. Auf jeden Fall<br />

gefiel mir momentan die Vorbereitung auf das kommende Verfahren, völlig anders als damals<br />

bei Anwältin He, als es keine gab, und wo ich dann bei einer Fangfrage des Gegners voll<br />

reinfiel, nämlich ob ich auch ohne Ehevertrag geheiratet hätte. Er hatte mir hervorragende<br />

Tipps zur Argumentation und Verhaltensweise gegeben, einfach Klasse! Zwar war seine<br />

Arbeitsgeschwindigkeit miserabel, aber ich konnte mir vorstellen, mit seinem überlegenen<br />

Auftritt vor Gericht konnte er Erfolge erzielen. Dennoch blieb ich nervös bis ängstlich, an ein<br />

konzentriertes Arbeiten in der Firma war nicht zu denken, zu sehr geisterte schon die<br />

bevorstehende Verhandlung in meinem Kopf herum. Schließlich stand zuviel auf dem Spiel,<br />

hätte ich den Prozess verloren, wäre ich um 10.000 € ärmer gewesen, eine Summe, die ich nur<br />

durch Kredit aufbringen konnte, mir aber dennoch ein riesiges Loch gerissen hätte, war doch<br />

die Scheidung noch lange nicht zu Ende!<br />

Natürlich informierte ich auch meinen Vater über dieses Treffen. Was ihm missfiel, war die<br />

nicht genügende Reaktion auf die Ehe ähnlichen Verhältnisse meiner Frau. Genau das musste<br />

man klar herausstellen, dann kippte die Richterin vom Stuhl, denn einerseits fordert meine Frau<br />

mehr Unterhalt, probiert mich deswegen zu pfänden, obwohl sie diesen durch das<br />

Zusammenleben mit ihrem Freund verwirkte. Diesen für mich günstigen Umstand musste man<br />

ganz deutlich herausstellen. Ich gab ihm Recht, und schickte am nächsten Tag Dr. K. noch ein<br />

Fax mit der anzustrebenden Vorgehensweise. Folgende Punkte sprach ich an:<br />

1. Welche Wunderwaffe wir unbedingt frühzeitig bringen mussten, waren die Ehe ähnlichen<br />

Lebensverhältnisse meiner Frau, die seit März 2007 mit dem gut verdienenden, nie<br />

verheirateten und kinderlosen Steuerfachgehilfen Ludger F in ihrer kleinen Wohnung<br />

zusammen lebte, mit ihm im Wohnzimmer schlief. Ich konnte mir gut vorstellen, die Richterin<br />

A kam sich regelrecht verarscht vor, als sie hörte, dass ich auch noch diese Zustände bezahlen<br />

sollte. Schlimmer noch, meine Frau forderte mehr Unterhalt, obwohl ihr keiner zustand, was<br />

eine unglaubliche Dreistigkeit darstellte! Wenn die Richterin erst einmal verärgert war, dann<br />

rollte die Lawine erbarmungslos von allein weiter.<br />

2. Gleichzeitig war es mein Ziel, den seit März zu viel bezahlten Unterhalt rückwirkend zurück<br />

erstattet zu bekommen. Da ich 2005 beim Richter S rückwirkend Unterhalt nachzahlen musste,<br />

ca. 1400 €, sollte es umgekehrt auch gehen. Verschenken konnte ich nichts, da mich die<br />

Scheidung bisher finanziell ruiniert hatte.<br />

151


3.Da das Trennungsjahr Anfang Februar 2004 begann, die Scheidung beim Amtsgericht im<br />

Februar 2005 eingereicht wurde, ferner meine Frau schon in Ehe ähnlichen Verhältnissen lebte,<br />

sollte es möglich sein, die Scheidung ausgesprochen zu bekommen, möglicherweise im<br />

Abtrennungsverfahren, da die wirtschaftlichen Verhältnisse erst mit dem OLG Urteil geklärt<br />

wären. Es war ratsam, unseren Schriftsatz mit den 2 essentiellen Punkten Nichtigkeit unserer<br />

Klage und fiktives Einkommen vorab dem Gegner zu faxen, damit dieser sich vor der<br />

Verhandlung einlesen und nicht sagen konnte, wir brauchen Zeit zum Studium dieses<br />

Schriftsatzes, können da heute keine Aussage treffen!<br />

4. Zwar trat der Gegner M gerne wie Napoleon auf, nach dem Motto, ich verteile jetzt die Welt,<br />

allerdings war ich fest überzeugt, dass mein Anwalt mit seinem überlegenen und sehr<br />

selbstsicheren Auftreten den Mann gut im Griff haben würde! Damit machte ich Dr. K Mut,<br />

motivierte ihn regelrecht. Ferner forderte ich ihn auf, keine Rücksicht auf meine Frau zu<br />

nehmen, mit ihr schonungslos mit in der Verhandlung umzugehen!<br />

5. Wenn unser Sieg absehbar war, drängte ich darauf, der Richterin noch die Protokollnotiz zu<br />

entlocken, dass der Gegner falsche Zahlen angegeben hatte, womit das Beweissicherungsverfahren<br />

in der Strafsache dann in 5 Minuten erledigt wäre dank dieses Protokolls! An dem<br />

Strafverfahren hielt ich –Sieg im Pfändungsverfahren vorausgesetzt- nach wie vor fest, denn<br />

keiner konnte sich vorstellen, was ich in den fast 3 Monaten durchgemacht hatte.<br />

6. Neben Betrug lag auch meines Erachtens Rufschädigung vor, weswegen ich die Bank<br />

wechseln musste, da mich die ehemalige Bank nicht mehr für voll nahm und mir daher<br />

Wucherbaukredite anbot. Dass mein Ruf auch mittlerweile bei meinem Arbeitgeber geschädigt<br />

war, musste nicht näher begründet zu werden nach der versuchten Gehaltspfändung.<br />

Früher als erwartet kam 2 Tage nach meinem Termin bei Dr. K sein dreizehn seitiger<br />

Schriftsatz an! In diesem wurden alle offenen Punkte ausführlich abgehandelt, wenngleich<br />

durch den Termindruck drei sachliche Fehler enthalten waren. So datierte er das<br />

Zusammenleben meiner Frau mit ihrem Freund auf Januar statt März. Auch bezeichnete<br />

meine Tochter als verwahrlost in der Kleidung, was nicht der Fall war, worauf ich extra<br />

schriftlich hingewiesen hatte. Meiner Frau unterstellte er eine Einkommenserhöhung, obwohl<br />

ich mehrfach darauf hinwies, dass sie mit ihrem Chef darüber verhandelte, wobei ich das<br />

Ergebnis nicht kannte. Das kam davon, wenn man viel zu spät an die Sache ging, zur Korrektur<br />

blieb dann keine Zeit mehr, darin war Anwalt Dr. K Spezialist. Wobei ich ganz klar<br />

betonen muss, es waren unwesentliche Fehler, die nicht gefährlich werden konnten. Dennoch<br />

informierte ich meinen Anwalt darüber, damit er ggf. noch Korrekturen dem Gegner und dem<br />

Gericht schicken konnte. Schließlich förderten Halbwahrheiten nicht unbedingt unseren<br />

Ruf, der Schriftsatz konnte dann theoretisch vom Gegner regelrecht auseinander genommen<br />

werden, was natürlich negative Eindrücke beim Gericht hinterlassen hätte. Erfreut hatte mich<br />

die doch noch gute Kooperation, indem Dr. K. alle Argumente meiner vielen Faxe mit<br />

aufführte. Somit bekamen unsere Schriftsätze eine extreme Schärfe. Auch meinen Tipp,<br />

unserem Gegner vorab die Schreiben zu faxen, kam er nach. Allerdings wunderte mich seine<br />

Kehrtwende in Sachen Abänderungsklage. Kamen wir doch in seiner Kanzlei zu dem<br />

Entschluss, eine eigene Klage zu verfassen statt die von Anwalt Ri in Teilen zu verwenden,<br />

machte er nun genau das Gegenteil. Zwar hatte das den Vorteil, dass die 335 € an das Gericht<br />

doch nicht einfach im Sand versickerten, allerdings wurde die Sache damit sehr kompliziert,<br />

ehrlich gesagt, überblickte ich auch nicht mehr ganz dieses Chaos! Er verband einfach<br />

bestimmte Teile der Ri Abänderungsklage mit seiner Vollstreckungsgegenklage. Ich hoffte, die<br />

Richterin blickte da noch durch, denn wenn die wie ich das Handtuch geworfen hätte, wäre es<br />

das gewesen. Allerdings zeigte mir dieses Verhalten wieder einmal, die Ri Klage war<br />

152


möglicherweise gar nicht so schlecht wie Dr. K sie anfangs aburteilte. Zugegeben, ausführliche<br />

und übersichtliche Unterhaltsberechnungen fehlten, aber Kraut und Rüben war dieser<br />

Schriftsatz nicht, wie es Dr. K bezeichnete. Würde er dann so ein Durcheinander in Teilen<br />

übernehmen? Mitnichten! Seltsam war, dass Dr. K die nachfolgenden Textpassagen auf<br />

mehrere Schreiben verteilte, was das sollte, kann ich nicht sagen. Daher habe ich Passagen mit<br />

gleichem Thema aus verschiedenen Schriftsätzen zusammengefasst.<br />

nehmen wir im Hinblick auf das Verfahren 99X 194/07 die Klage insoweit zurück, daß mit dem Antrag vom<br />

21.8.2007 auch der rückständige Unterhalt ab März 2006 bis einschließlich Juli 2007 betroffen ist, und<br />

soweit der Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung damit verbunden ist.<br />

Insoweit sind die Anträge aus dem Verfahren 99X 194/07 vorrangig. Das diesseitige Abänderungsverfahren<br />

bleibt insoweit aufrechterhalten, als beantragt wird, festzustellen, daß ab 1.8.2007 Ehegattenunterhalt<br />

durch den Kläger nicht mehr geschuldet ist. Insoweit beantragen wir<br />

dieses Verfahren mit dem Verfahren 99X 194/07 zu verbinden.<br />

Soweit das Gericht darauf hinwies, daß neben dem Abänderungsverfahren 99X 165/07 der vorliegende<br />

Antrag kein Rechtsschutzbedürfnis haben dürfte, tragen wir diesem Rechnung, indem wir die<br />

Abänderungsklage 99X 165/07 insoweit zurückgenommen haben, als sie rückständigen Unterhalt bis einschließlich<br />

1.7.2007 betrifft. Im übrigen wird das Abänderungsverfahren wegen des laufenden Unterhaltes<br />

fortgesetzt.<br />

Dann beklagten wir uns über die fehlenden Verdienstbescheinigungen, insbesondere auch für<br />

2007. Stattdessen wurde nur für 2006 ein Steuerbescheid vorgelegt. Diesen bewerteten wir als<br />

Täuschungsmanöver, hatte mich doch meine Frau über eine Gehaltserhöhung unterrichtet, die<br />

aber nun verschleiert werden sollte.<br />

Jetzt folgte unsere härteste Waffe, die eheähnliche Lebensgemeinschaft meiner Frau:<br />

3.<br />

Darüber hinaus stellen wir mit Befremden fest, daß Ihre Mandantin nach wie vor verschweigt, daß<br />

spätestens seit Januar diesen Jahres eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Dabei wird der<br />

Lebensgefährte von Ihrer Mandantschaft bei ihr untergebracht und versorgt. Daß dies unterhaltsrelevant ist<br />

brauche ich nicht auszuführen. Dazu wird hier um unverzügliche Bestätigung gebeten. Ihre Mandantschaft<br />

wird sich zu diesen Punkten ggfs. eidesstattlich versichert im Termin zur mündlichen Verhandlung am<br />

14.11.2007 zu erklären haben. Auch hier hatte der Kläger erwarten dürfen, daß dieser unterhaltsrelevante<br />

Tatbestand mitgeteilt wird. Dies ist nicht geschehen, der Kläger ist darauf angewiesen, daß ihm seine<br />

Tochter diese Informationen erteilt, die berichtete, daß der Lebenspartner der Beklagten ständig, und zwar<br />

ohne Ausnahme, die gesamte Woche über bei der Beklagten lebt, von ihr versorgt wird; im engeren Sinne<br />

eine eheliche Lebensgemeinschaft führt. Dadurch bedingt ist nach der ständigen Rechtsprechung ein<br />

Betrag zwischen € 228.00 und mindestens € 560.00 als fiktives Einkommen der Beklagten anzusetzen.<br />

Selbst wenn man nur einen Mittelwert von € 400.00 als fiktives Einkommen ansetzen würde, ergibt sich,<br />

daß eine Unterhaltspflicht bezüglich des Ehegatten Unterhaltes für den Kläger nicht mehr besteht.<br />

Wir verzichten im Moment auf weiteren Sachvortrag zu der eheähnlichen Lebensgemeinschaft, um nicht<br />

auch die Tochter noch in den Rechtsstreit hineinzuziehen.<br />

Wir treten Beweis an dafür, daß hier eine Lebensgemeinschaft besteht durch:<br />

Eidliche Parteivernehmung der Beklagten im Termin. Hilfsweise: Zeugnis der Viveka Land.<br />

Dann beklagten wir den Betreuungsbonus von 50 €, der nicht gerechtfertigt war,<br />

weil das Kind unter der Mutter völlig verwahrloste. Die Klassenlehrerin. Frau T, die Viveka<br />

auf der Gesamtschule in Wuppertal betreute, bezeichnete Viveka nicht in Bezug auf die<br />

Kleidung als „verwahrlost". Auch die Alkoholexzesse meiner Tochter erwähnten wir, die<br />

soweit führten, dass sie mit einem Krankenwagen aus der Disco abgeholt werden musste. Aber<br />

auch ihre Schulschwänzerei wurde angeschnitten, die mittlerweile schon zu einem<br />

Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulpflichtverletzung geführt hatte. All diese Umstände<br />

sollten zeigen, dass eine weitere Unterhaltspflicht gegenüber meiner Frau nicht mehr bestand.<br />

Ob das allerdings reichte, wagte ich stark zu bezweifeln.<br />

Danach räumten wir mit einer Verleumdung des Gegners auf, der mir ein fiktives Gehalt<br />

unterstellte, da ich angeblich die Arbeitslosigkeit absichtlich verschuldet hatte.<br />

153


Dies dementierten wir. Wir wiesen auf Spannungen zwischen mir und meinem Vorgesetzten<br />

hin, verursacht durch mangelhafte Kapazitäten bei einem Großprojekt, bei dem ich<br />

Hardwareverantwortlicher und Teamleiter war. Aus diesem Grund verließ ich Ende 2005 die<br />

Firma. Ein interner Wechsel zu einer anderen Gruppe wurde mir verwehrt. Zwei<br />

Arbeitskollegen benannten wir als Zeugen. Der Wechsel zu der besser bezahlenden Firma S<br />

führte nach mehreren Monaten zu einer Kündigung, was man mir nicht anlasten konnte.<br />

Mutwilligkeit oder Verantwortungslosigkeit schlossen wir aus.<br />

Im nächsten Punkt verteidigten wir meine hohen Fahrtkosten von über 4500 € jährlich auf, die<br />

sich aus 0,30 €/km gemäß Heiß. Unterhaltsrecht. Rz 1/153 ergaben.<br />

7.<br />

Aus dem verstehenden folgt mithin: Sowohl das Einkommen des Antragstellers hat sich in relevanter<br />

Weise gegenüber dem Einkommen, welches bei Abschluß des Vergleiches zugrunde lag geändert. Auch<br />

die Einkünfte, die auf Seiten der Beklagten zu berücksichtigen sind, sind in einer erheblichen Weise<br />

verändert, mit der Folge, daß<br />

- die Vollstreckung des Unterhalts für die Zeit der Arbeitslosigkeit aber den gezahlten Unterhalt<br />

hinaus als unzulässig zu erklären ist,<br />

- für die Zukunft im Wege der Abänderung festzuhalten ist, daß kein Ehegattenunterhalt über den<br />

1.8.2007 hinaus infolge der erheblichen Abänderungen zu zahlen ist.<br />

8.<br />

Da der Kläger weiterhin den Unterhalt in Höhe von € 607,00 zahlt, ist im Wege der Einstweiligen Anordnung<br />

die Aufhebung der getroffenen Pfändungsmaßnahmen zu bewirken. Sollte weiterhin die Pfändung des<br />

Arbeitseinkommens erfolgen, wird das Arbeitsverhältnis des Klägers gekündigt werden.<br />

Am 14. November war es soweit, der Gerichtstermin stand an zur Klärung der<br />

Zwangsvollstreckung. Da diese Verhandlung öffentlich war, durfte meine Freundin als<br />

Zuschauerin teilnehmen, die mich wie so oft in dieser schweren Stunde begleitete.<br />

Kurz nach halb 9 fing die Richterin an, obwohl der gegnerische Anwalt noch nicht<br />

anwesend war, seine Mandantin saß erst einmal allein ohne Rechtsbeistand da. Die schon<br />

legendäre Richterin A wollte aus Zeitgründen nur die Vollstreckungsgegenklage behandeln,<br />

nicht den neuen Unterhalt im Rahmen der Abänderungsklage, da um 10 Uhr schon der<br />

nächsten Fall verhandeln musste, hier stand Fließbandarbeit an. Außerdem sah Frau A keine<br />

Möglichkeit, die Abänderungsklage mit der anderen Klage zu verbinden, so wie es sich mein<br />

Anwalt vorgestellt hatte, da die Abänderung zu spät kam. Besonders interessant bis Klasse fand<br />

ich die einleitende Bemerkung der Richterin. Generell hatte sie den Eindruck, die<br />

Familienkasse musste stimmen, daher die Zwangsvollstreckung gegen mich, was ja zunächst<br />

sehr positiv für mich klang. Danach zog die Richterin erst einmal vehement über die Klage<br />

meines Exanwalts Ri her, die sie selbst nach dreimaligem Lesen nicht verstand. Sein Schriftsatz<br />

wurde noch mehrmals in der Verhandlung beschimpft, wortwörtlich als Wahnsinnswerk<br />

tituliert, oder JuraXX brauche sich bei solchen Schriftsätzen nicht über den eigenen Bankrott<br />

wundern, der Mann habe einfach keine Ahnung. Kurzum, sie geilte sich mehrfach so an Herrn<br />

Ris Klage auf, dass ich zeitweilig dachte, der geht jedes Mal einer unter der schwarzen Kutte<br />

ab. Jedenfalls war ich froh über die Mandatskündigung, denn hätte ich Herrn Ri als<br />

Rechtsbeistand dabei gehabt, die Richterin hätte ihn so in der Luft zerrissen, dass eine schnelle<br />

Niederlage die Folge gewesen wäre. Wahrscheinlich hätten wir uns noch nicht mal setzen<br />

brauchen, so zügig hätte Frau A uns abgeurteilt. Sie wich gerne mal vom Thema ab wie schon<br />

bekannt und ließ so manche Äußerung los, etwa über den neuen BGH Präsidenten, der keine<br />

Ahnung habe und vom OLG Hamm komme, oder über Türken, diese seien ihrer Meinung nach<br />

noch nicht mal die Schlimmsten hier vor Gericht. Auch der idiotische Brandschutz des Gerichts<br />

war ein ausführliches Lieblingsthema von ihr. Ganz mutig und interessant war ihre Meinung,<br />

Richter haben beim OLG nichts zu tun. Was mir gefiel, war ihr Standpunkt über das neue<br />

revolutionäre Unterhaltsrecht, bei dem es endlich vorbei war, dass psychisch labile Frauen<br />

154


lebenslang Unterhalt bekommen. Komisch, ein Jahr zuvor hatte sie genau das Gegenteil<br />

behauptet.<br />

Ab und zu kehrte sie dann nach langen thematischen Exkursionen doch noch zu meinem Fall<br />

zurück. Meine Frau fragte sie nach ihren monatlichen Stunden, was mit 150 beantwortet wurde.<br />

Die Richterin machte ihr die Notwendigkeit von 172 Stunden klar, die sie arbeiten müsse, da<br />

die Kinder schon groß seien. Mittlerweile trudelte auch Anwalt M ein, der glaubte, die<br />

Verhandlung ginge erst um 9 los statt halb 9, scheinbar hatte er sich nicht richtig vorbereitet<br />

und daher nicht die Terminänderung bemerkt. Als er uns im Gerichtssaal schon sitzen sah,<br />

verließ er diesen sofort wieder hastig, die Richterin folgte ihm sofort mit schnellem Schritt, sie<br />

fand das ganze offensichtlich lustig.<br />

Kurze Zeit später bemerkte der Anwalt meiner Frau, er habe unseren Schriftsatz erst am<br />

Wochenende rein gereicht bekommen, aber noch keine Zeit bis Dienstag Abend gehabt, ihn zu<br />

lesen. Ich konnte dieses peinliche Geständnis nicht fassen, wie naiv und dumm war dieser<br />

Mann? Das Lesen unseres Schriftsatzes holte er erst einmal in der Verhandlung nach,<br />

weswegen bei uns der Eindruck aufkam, er wusste überhaupt nicht, worum es ging, einfach<br />

unglaublich! Er las sich erst einmal gemütlich in unser aktuelles Werk ein, blieb aber dennoch<br />

auffallend passiv, ich hatte zeitweilig den Eindruck, ihn interessierte die ganze Sache nicht. Als<br />

sich die Richterin wieder der Zwangsvollstreckungsgegenklage widmete, argumentierte sie zu<br />

unseren Gunsten, nämlich dass ich jeden Monat 118,60 € gezahlt hatte, weswegen sie erst<br />

einmal 2000 € abzog von den Forderungen. Ebenfalls vertrat sie den Standpunkt der vielen<br />

offenen Punkte, worüber sie noch nicht entscheiden konnte, etwa<br />

1. Aufgabe meines Arbeitsplatzes<br />

2. Meine hohen Fahrtkosten<br />

3. Ehe ähnlichen Verhältnisse meiner Frau<br />

Ebenso mahnte die Richterin, die Summe der Forderungen nicht zu hoch zu treiben, denn die<br />

Kuh, die man melken wolle, dürfe man nicht schlachten. Dieser dreiste, schon eklatante Spruch<br />

kam mehrmals auf und bestätigte meine Auffassung, es ging in meiner Scheidung nur ums<br />

Ausnehmen, und zwar so viel, dass man gerade noch am Leben blieb, dahin vegetierte.<br />

Anwalt M versuchte später unterhalb meiner Gürtellinie zu treffen, indem er dieses Buch hier<br />

erwähnte, womit ich meine Tricks zur Unterhaltsreduzierungen verriet. Zwar hatte er es noch<br />

nicht gelesen, aber solche unwahren Behauptungen sollten mich treffen, worauf mein Anwalt<br />

heftig reagierte und Herrn M barsch anfuhr, er verhalte sich auch fair gegenüber seiner<br />

Mandantin, und er solle sich auf die Aktenlage beschränken. Leider bekundete auch die<br />

Richterin ihr Interesse an diesem Buch, was mir natürlich nicht gefiel, denn da sie hier zu Recht<br />

nicht gut bei weg kommt, bekäme ich wohl als Retourkutsche bei ihr kein Bein mehr auf den<br />

Boden. Andererseits war mir das auch egal, denn wegen Befangenheit konnte ich sie immer<br />

noch ablehnen, was für mich eher von Vorteil gewesen wäre, hatte ich doch mit dieser<br />

Richterin bisher keine guten, eher unglaubliche Erfahrungen gemacht.<br />

In der Verhandlung bekamen sich die beiden Anwälte noch öfter lautstark in die Haare,<br />

weil der eine den anderen nicht ausreden ließ, da sprach man auf meiner Seite von Verletzung<br />

der anwaltlichen Höflichkeit, wobei das barsche und ruppige Verhalten meines eigenen<br />

Anwalts sehr viel dazu beitrug. Die Richterin hielt sich aus den Streitereien heraus statt<br />

einzugreifen, sie fand das offensichtlich ganz amüsant. Als dann unser Gegner wieder mit<br />

Latein anfing, konnte mein Anwalt mühelos mithalten, wahrscheinlich irgendwelche Phrasen<br />

aus Asterix Bänden oder dem Buch „Latein für Angeber“, die sie am Wochenende extra für die<br />

155


Verhandlung gelesen hatten. Generell war Dr. K der erste Rechtsbeistand, bei dem man sich<br />

zurück lehnen konnte, weil er sehr aktiv war, teilweise zu überaktiv, fiel er doch mehrfach<br />

seinem Gegner ins Wort, ließ ihn gar nicht erst ausreden, wobei die Tonart oft barsch und<br />

ruppig war. Ich musste zu keinem Zeitpunkt einschreiten, mein Anwalt hatte das Ruder immer<br />

fest in der Hand. Ebenfalls konnte man aus den vielen Dialogen zwischen Dr. K und der<br />

Richterin bemerken, die beiden hatten ein gutes Verhältnis zueinander, denn ich glaube nicht,<br />

dass er sich einen solchen Ton und Umgang bei einem anderen Richter leisten konnte, die<br />

hätten ihn wahrscheinlich mit Ordnungsgeldern zur Raison gebracht.<br />

Meine Frau hatte endlich aktuelle Lohnabrechnungen mitgebracht, die ihr Anwalt dann auch<br />

vorlas. Als die Richterin diese sich nehmen wollte, sie stand extra auf und ging zu ihm,<br />

verweigerte er ihr die Übergabe, eine unglaubliche Szene, die die Richterin wohl auch noch<br />

lustig fand. Ich dachte, gleich spielen die Fangen, aber soweit kam es dann doch nicht. Erst<br />

gegen Ende der Sitzung gab Herr M ihr die Abrechnungen, nachdem er diese sich ganz genau<br />

angeschaut hatte, damit sie diese kopieren durfte, an Kopien hatte meine Frau nicht gedacht,<br />

ebenfalls unglaublich. Als die Richterin von der Kopieraktion wieder kam, stellte sie mit<br />

Freude fest, dass sich die Wogen zwischen den beiden Anwälten geglättet hatten, sie selber<br />

schritt zu keinem Zeitpunkt ein, als es zwischen den beiden Kampfhähnen hoch her ging.<br />

Sie sah ein, die Zwangsvollstreckung musste eingestellt werden, allerdings da einige Punkte<br />

noch ungeklärt waren, siehe oben, stand nicht fest, welchen Betrag ich zahlen musste. Sie<br />

bestand auf eine Sicherheitsleistung, zu hinterlegen auf ein neutrales Konto, an das keiner ran<br />

konnte. Anwalt M bestand auf 4000 Euro. Als ich 3000 € bot, mehr konnte ich einfach nicht<br />

aufbringen, lehnte Ra M ab, dann eben nicht, meinte er. Zähne knirschend musste ich<br />

einlenken, nur so konnte ich die Pfändung weg bekommen. Ferner musste ich auch jeden<br />

Monat ab November eine Sicherheitsleistung von 216 € leisten auf das Anderkonto meines<br />

Anwalts. Ich erkannte den Wahnsinn, da musste ich schon über 6500 € einzahlen, damit es<br />

überhaupt vorwärts ging! Natürlich war es wieder einmal übelster Sarkasmus, mich zu<br />

Zahlungen aufzufordern ohne ein Konto zu haben, was bedeutete, mein Vater musste<br />

einspringen, da ich finanziell am Ende war durch diese teure Scheidung. Da die Richterin ab<br />

dem 12. Dezember langen Urlaub hatte, konnte erst für Januar 2008 ein neuer Gerichtstermin<br />

vereinbart werden, bei dem dann die offenen Punkte verhandelt werden mussten, die<br />

entschieden, wie viel ich von diesen Sicherheitsleistungen zurück bekam. Aber selbst<br />

im Juli 2009 wurde diesbezüglich noch nicht entschieden……<br />

Interessant war aber wieder einmal die Lügerei der Gegenseite bezüglich des neuen<br />

Lebenspartners, der bei meiner Frau wohnte. Dieser Sachverhalt wurde von ihr geleugnet, und<br />

ihr Anwalt schützte sie bei dieser Aussage mit der Bemerkung, sie müsse nichts sagen. Er<br />

erkannte, wie finanziell kritisch diese neuen Lebensumstände waren. Allerdings empfand ich<br />

seine Warnung auch als Anstiftung zum Prozessbetrug nach dem Motto, wir leugnen oder<br />

verschweigen einfach diese gefährlichen Sachverhalte.<br />

Mit dem Kopf konnten alle nur schütteln, wie dumm sich meine Frau anstellte. So bekam sie<br />

nur 100 € Gehalt im Oktober 2007, da sie länger als 6 Wochen krank war und vergaß, sich<br />

Krankengeld von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Sollte dies etwa ein Trick sein, das<br />

Gesamtjahreseinkommen zu schmälern?<br />

Nach der Verhandlung gingen meine Freundin und ich mit meinem Anwalt noch<br />

einen Cafe in der Gerichtskantine trinken, jeder zahlte für sich.... Er feierte die bevorstehende<br />

Einstellung der Zwangsvollstreckung wie einen Sieg, obwohl er kurze Zeit später nicht<br />

ausschloss, die Sache sei selbst im Januar 2008 noch nicht urteilsreif. Wie Recht er hatte, denn<br />

erst im März 2010 war es so weit! Zwar hatte Dr. K eine sehr gute Performance in der<br />

156


Verhandlung gezeigt, mit Riesenabstand die beste von allen bisherigen Anwälten, aber seinen<br />

Realitätssinn konnte ich bestenfalls nur mit ausreichend beurteilen. Mir selber war zum feiern<br />

weniger zumute, musste ich doch diesen Fortschritt teuer erkaufen, 4000 € Kaution einmalig<br />

und drei Jahre lang monatlich 216 € waren schließlich eine Menge Geld! Diese Möglichkeit<br />

einer obligatorischen Sicherheitsleistung hatte er vorher nie erwähnt, so euphorisch und<br />

optimistisch war er in die Verhandlung hinein gegangen. Dennoch war ich mit seiner Leistung<br />

sehr zufrieden, hatte er doch wenigstens in dem Gerichtstermin sehr viel Engagement gezeigt<br />

und den gegnerischen Anwalt alt aussehen lassen, wenngleich auch nur durch einen oft<br />

ruppigen und barschen Ton. Abzocker M tat mir sogar erstmalig leid. Die Zeiten waren für ihn<br />

endgültig vorbei, in denen er wie Napoleon auftreten konnte, endlich hatte er seinen Meister<br />

gefunden. Allerdings je mehr ich innerlich zur Ruhe kam, ums so mehr beschäftigte mich der<br />

Gedanke, warum so wenig als Ergebnis herauskam, obwohl wir gute Karten hatten und unser<br />

Gegner völlig unvorbereitet war. Keinesfalls möchte ich Dr. K. dafür verantwortlich machen,<br />

wahrscheinlich lag der Grund in der Bremse namens Justiz, insbesondere in der Arbeitsweise<br />

der Richterin, die ich als intelligent einstufte, auch wenn sie so redet wie ihr der Schnabel<br />

gewachsen war. Hier scheute die Richterin wie die meisten ihrer Kollegen und Kolleginnen, ein<br />

klares Urteil zu Gunsten einer Person auszusprechen. Immer wieder wird erst einmal ein<br />

vorläufiger Vergleich angesteuert, das geringste Risiko des Richters. Da sind selbst gute Karten<br />

nahezu wertlos.<br />

Einen Tag nach der Verhandlung schrieb ich meinem Anwalt, er solle den Prozesskostenhilfeantrag<br />

meiner Frau in seinem nächsten Schriftsatz ablehnen, schließlich bestand die Gefahr<br />

für mich, endlos weiter gegen mich zu prozessieren, wozu mir mittlerweile das Geld fehlte,<br />

mein Vater mich sogar bei der Kaution finanziell unterstützen musste, während Birgit für die<br />

geschätzte 70 € Raten an die Gerichtskasse keinerlei finanzielle Probleme hierbei hatte. Genau<br />

da lag oft die Waffe der Frauen, sie bekamen unbegrenzt PKH, zahlten geringe Raten, und<br />

konnten so lange gegen ihren Expartner vorgehen, bis dieser bankrott aufgeben musste.<br />

Natürlich bekam ich von Dr. K. keine Reaktion, dafür aber einen Tag später sein persönliches<br />

Gerichtsprotokoll, was sich bei weitem nicht mehr so euphorisch und zuversichtlich anhörte<br />

wie seine Worte vor der Verhandlung. Auch zeigte er einen beängstigenden Realitätsverlust,<br />

denn so zufrieden wie er war ich keinesfalls, erkaufte ich doch die Einstellung der ZV mit einer<br />

horrenden Summe von 4000 €, die drei Jahre lang monatlich um 216 € stieg, was insgesamt<br />

12.000 € ergaben! Diese Summe hätte ich angeblich auch bei einem Sieg seiner Meinung nach<br />

bezahlt.<br />

1.)<br />

Die Richterin vertrat die Auffassung, daß im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage nur der<br />

Erfüllungseinwand durchschlagend sei. Die Abänderung der tatsächlichen Verhältnisse solle mit der<br />

Abänderungsklage weiterverfolgt werden. Obwohl dies in der rechtswissenschaftlichen Literatur<br />

größtenteils anders gesehen wird, habe ich dies nicht mit der Richterin streitig austragen wollen, da dies<br />

sonst nur dazu geführt hätte, daß wir diese Sache auch beim Oberlandesgericht hätten überprüfen lassen<br />

müssen. Ich habe mich also der richterlichen Empfehlung angeschlossen, was bedeutet: Im Rahmen der<br />

Vollstreckungsgegenklage haben wir eingewandt, daß monatlich 118,80 € gezahlt seien, insoweit Erfüllung<br />

eingetreten sei. Die Richterin schien das zu akzeptieren. Der Einwand der Gegenseite, daß gar nichts auf<br />

den Ehegattenunterhalt, sondern nur auf den Kinderunterhalt gezahlt worden sei, schien das Gericht nicht<br />

zu überzeugen. Ich gehe daher davon aus, daß das Gericht im Wegen der einstweiligen Einstellung, wie<br />

auch vielleicht bereits schon insgesamt, unserer Vollstreckungsgegenklage stattgeben wird.<br />

Mein Anwalt startete nun auch eine Abänderungsklage, damit rückwirkend und zukünftig<br />

kein Unterhalt geschuldet wurde, wir also nach wie vor mit 118 € an meine Frau davon kamen.<br />

Dann wies er noch darauf hin, mein Wechsel von der Firma K zu einer anderen war<br />

möglicherweise keine Erwerbsobliegenheit, weil ich eine sichere Stelle verließ, auch wenn das<br />

157


Gericht dafür Verständnis hatte aufgrund der besseren Bezahlung. Zu den hohen Fahrtkosten<br />

sollten wir noch vortragen, da man hier höhere Freibeträge evtl. herausholen könnte.<br />

Beim Lebenspartner schien das Gericht der Auffassung zu sein, daß meine Frau sich hierbei<br />

aufgrund ihrer Berufstätigkeit und dem Einsatz für die Kinder nicht viel wird anrechnen lassen<br />

müsste.<br />

Insgesamt bin ich mit dem Ergebnis des heutigen Tages zufrieden. Im Rahmen der<br />

Vollstreckungsgegenklage haben wir unsere Auffassung wohl durchsetzen können, die anderen<br />

Angelegenheiten wurden an den problematischen und neuralgischen Stellen erörtert, wobei das Gericht<br />

hier noch nicht abschließend festgelegt ist.<br />

Eine weitere geforderte Vorauszahlung über 619 € rundete das Schreiben ab, womit ich dann<br />

schon insgesamt rund 1800 € an diesen Anwalt abgedrückt hatte. Wenigstens war Dr. K als<br />

einziger zufrieden, wobei ich mich fragte, wieso er bei so vielen strittigen Punkten darauf kam.<br />

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung wurde immerhin durch eine hohe Kaution von 4000 €<br />

erreicht, bitter und teuer erkauft, wobei diese jeden Monat um 216 € noch erhöht wurde.<br />

Mich regte der Satz auf, er wollte das Thema Abänderung nicht streitig mit der Richterin<br />

austragen. Scheinbar war ihm sein gutes Verhältnis zu ihr wichtiger als der Vortrag von<br />

sachlichen Argumente für seinen Mandanten. Das meinte er wohl mit „keiner haut den anderen<br />

in die Pfanne“, da wurde der Mandant regelrecht verraten und verkauft aufgrund dieses<br />

Nichtangriffspakts zwischen Anwalt und Richterin. Schließlich erwähnte er<br />

rechtswissenschaftliche Literatur, die seine Meinung unterstützte. Nur musste er dann solche<br />

Sachverhalte aus den Lehrbüchern auch der Richterin vortragen, denn ob Frau A diese kannte,<br />

konnte man bezweifeln, denn in der Vergangenheit hatte sie einiges in meinem Fall<br />

nicht gewusst, etwa das BGH Urteil und die Unzulässigkeit meines Widerrufs!<br />

Ebenso entnahm ich seinem Protokoll eine gewisse Ratlosigkeit. Gerade in dem Punkt<br />

eheähnliche Verhältnisse hatte ich einen Verweis auf die zahlreichen OLG Urteile<br />

erwartet, oder als Krönung die Erwähnung einer BGH Entscheidung. So recherchierte ich dann<br />

selber mal wieder im Internet und fand innerhalb einer halben Stunde ein passendes BGH<br />

Urteil. Dies war um so einfacher, da in punkto eheähnliche Verhältnisse die höheren Instanzen<br />

eine auffallend homogene Meinungen vertraten, nämlich dass Unterhalt teilweise verwirkt<br />

wurde bei Vorliegen der Voraussetzungen. Die Gerichte gingen sogar so weit, dass selbst die<br />

Kosten eines Privatdetektivs von der überführten Partei bezahlt werden mussten. So konnte ich<br />

wenigstens meinem Anwalt ein BGH Urteil vom 20. März 2002 mitbringen, um ihm mal die<br />

„neuste“ Rechtssprechung vorzuführen. Zwar kam er wieder mit seinem Gegenargument an,<br />

dass dies ein sehr spezifischer Fall war, kein Strickmuster für die Allgemeinheit, aber dieses<br />

Mal drücke ich diesen Joker durch, dachte ich mir. Was der Mann vergaß, diese Urteile werden<br />

nicht für einen individuellen Rechtsstreit angefertigt, sondern soll Richtwirkung haben, soll ein<br />

Präzedenzfall darstellen.<br />

Etwas aufgeregt hatte mich dann auch die langsame Arbeitsweise von Dr. K. Hatte er<br />

am Montag den 21.11.07 die Sicherheitsleistungen zur Einstellung der Zwangsvollstreckung<br />

auf seinem Konto, so musste mich zwei Tage später mein Chef anmahnen, dass ihm diese<br />

Information noch nicht offiziell mitgeteilt wurde, folglich hätte ich dann nur 900 € Gehalt nach<br />

gegenwärtiger Aktenlage bekommen. So musste ich mal wieder bei meinem Anwalt anrufen<br />

um die Sache zu beschleunigen, der aber wieder in Berlin war. Seine Sekretärin versprach mir<br />

jedoch, dass am nächsten Tag ein entsprechendes Fax verfasst würde, was sie meinem Chef<br />

auch schon erzählt hatte, der auch persönlich in der Kanzlei angerufen hatte. Mittlerweile ließ<br />

ich mir genauso viel Zeit beim Begleichen der Kostenvorschüsse. Am nächsten Tag faxte aber<br />

mein Anwalt endlich dem Gegner die Bestätigung, dass meine Kaution hinterlegt war, worauf<br />

158


er innerhalb von 2 Stunden meinem Arbeitgeber die Einstellung der Pfändung mitteilte. So war<br />

erst einmal vorläufig nach sage und schreibe drei Monaten diese eingestellt, wobei aber das<br />

Verfahren aufgrund der noch ungeklärten Punkte im Januar 2008 weiter gehen sollte.<br />

Allerdings sollte selbst Ende März 2008 noch kein neuer Termin vorliegen, erst Ende<br />

November 2008.....<br />

Ende November 2007 lag dann auch das Urteil des Teilverfahrens vor, also dem ersten von<br />

zwei Teilen, was mein Anwalt mir mit einer unglaublichen Euphorie unterbreitete. Ich konnte<br />

dieses Verhalten nur als völlig realitätsfremd bezeichnen, hatte ich doch erst einmal zu 65%<br />

den Rechtsstreit verloren, sprich gut 1000 € hatte mich diese überwiegende Niederlage<br />

gekostet, auch wenn sich das Vergleich nannte. Auch gegenüber Arbeitskollegen und<br />

Bekannten verschwieg ich dieses Urteil, denn wäre ich mit dem Spruch meines Anwalts<br />

gekommen, ein positives Urteil ist ergangen, da ich nur zu 65% verlor und nur ca. 1000 €<br />

Schaden hatte, die hätten zu mir alle gesagt, Mensch Land, haste jetzt völlig einen an der<br />

Klatsche? Die hätten mich zu Recht nicht mehr für voll genommen, hätten eher die Männer in<br />

Weiß mit den Zwangsjacken kommen lassen, oder mir die Drogenfandung geschickt, weil die<br />

dachten, der Land war schwer am kiffen!<br />

In obiger Angelegenheit erhalten Sie in der Anlage das positive Urteil in der<br />

Zwangsvollstreckungsgegenklage. Das Gericht ist unserer Darlegung gefolgt, daß Sie monatlich 118,80 €<br />

auf den Ehegattenunterhalt gezahlt haben, so daß die Zwangsvollstreckung in Höhe des gezahlten<br />

Betrages von 2.019,60 € für unzulässig erklären war. Soweit es um die Zahlungen i. ü. geht, hat das Gericht<br />

bekanntlich die Fortsetzung des Abänderungsverfahrens beschlossen.<br />

Wie von meinem Anwalt vorhergesagt, gab die Richterin uns nur in unserem Standpunkt<br />

Recht, dass ich monatlich meiner Frau 118,80 € bezahlt hatte, so dass die Zwangsvollstreckung<br />

um 2020 € zu hoch war. In diesem Punkt lies sich mein Anwalt auf einen Viehhandel mit der<br />

Richterin ein, die die noch offenen Punkte wie Arbeitsplatzaufgabe und eheähnliche<br />

Lebensgemeinschaft aus der Vollstreckungsklage herausnahm und diese in der<br />

Abänderungsklage behandeln wollte. Dies reichte aus, die Zwangsvollstreckung gegen<br />

Sicherheitsleistung aufzuheben. Mein Anwalt sah daher in der Anerkennung der gezahlten<br />

119 € einen Erfolg und wollte die Richterin an dieser Stelle nicht durch Diskussionen<br />

verärgern, sich diese für die andere Klage aufheben, wodurch ich cirka 1000 € Schaden hatte,<br />

eine richtige Rechnung lag mir selbst 2 Monate später nicht vor. Interessant waren auch die<br />

umwerfenden mathematischen Kenntnisse der Richterin, denn nur 99% der Kosten mussten<br />

bezahlt werden:<br />

Die Zwangsvollstreckung aus denn Vergleich des Amtsgerichtes — Familiengerichtes — Wuppertal wird in<br />

Höhe von 2019.60 € für unzulässig erklärt. Von den Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger 64 % und<br />

die Beklagte 35 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe<br />

von 4000.00 €. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen<br />

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die<br />

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.<br />

Peinlich bis gefährlich war auch die folgende Passage für unseren Gegner, der gar nicht den<br />

Unterhalt meiner Frau in Höhe von 118,80 € abstritt, dennoch in der Pfändung sich genau<br />

andersrum verhielt:<br />

Die Beklagte hat nicht bestritten, dass ihr die Unterhaltsberechnung ausgehändigt wurde und sie die<br />

entsprechende Tilgungsbestimmung empfangen hat. Dieser Tilgungsbestimmung hat die Beklagte auch<br />

nicht widersprochen. Des weiteren folgt die anteilige Zahlung auf den Ehegattenunterhalt in Höhe von<br />

118,80 € aus § 366 Abs. 2 BGB.<br />

159


In Sachen eheähnliche Gemeinschaft meiner Frau sah dies die Richterin als unterhaltsrechtlich<br />

unbedeutend an. Hier bahnte sich schon wieder der Gang zum OLG an, allerdings probierte ich<br />

später meinen Anwalt zu überreden, der Richterin erst einmal hierzu das BGH Urteil schicken,<br />

welches sie offensichtlich nicht kannte.<br />

Das Gericht erklärte des weiteren dass, selbst wenn die Beklagte einen festen Lebenspartner hat, der bei<br />

ihr wohnt, den sie versorgt, dies neben ihrer beiden auch vollschichtigen Berufstätigkeit und auch noch<br />

der Versorgung der Kinder ihr kaum noch ein fiktives Einkommen zuzurechnen sein dürfte. Angesichts des<br />

Alters der jüngsten Tochter ( 16 ) ist ein Betreuungsbonus nicht mehr in Ansatz zu bringen.<br />

Auch in Sachen Fahrtkosten war sie sich noch unschlüssig, hier hatte ich ja mittlerweile<br />

nachgebessert, indem ich von meinem Arbeitgeber rückwirkend monatlich 400 € Zuschuss<br />

bekam aufgrund guter Leistungen, wie wir es auch im Vorstellungsgespräch verhandelt hatten.<br />

Es erscheint immer noch fraglich, ob die Aufgabe des Arbeitsplatzes bei der Firma K nicht doch eine<br />

Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Klägers darstellt. Hierbei übersieht das Gericht nicht, dass der<br />

Kläger in der Folgezeit kurzfristig einen höher dotierten Job hatte, allerdings hat er einen sicheren<br />

Arbeitsplatz zugunsten eines Arbeitsverhältnisses aufgegeben, welches sich noch in der Probezeit befand<br />

und von daher dann auch in der Probezeit ohne Begründung gekündigt werden konnte.<br />

Durch diese noch offenen Punkte lagen die Kosten zu 65% bei mir, ein verdammt<br />

schlechtes Ergebnis für mich, was mir aber als Sieg verkauft werden sollte. Na ja, vielleicht<br />

hatte Herr Dr. K bisher genug Mandanten, denen mangels Intellekt solche Urteile noch als<br />

Siege angedreht werden konnten, dank seines überzeugenden Auftretens sicherlich kein<br />

Problem. Und bedenke ich, wie optimistisch bis euphorisch Dr. K. vor der Verhandlung war,<br />

kam es mir so richtig hoch. Da ich mittlerweile nicht mehr sicher war, ob ich schon selber<br />

einen an der Klatsche hatte durch den ganzen Zwangsvollstreckungsstress, schließlich konnte<br />

ich am Urteil nichts positives finden, Dr. K sollte mir hierbei helfen, machte ich zwei Wochen<br />

später einen Termin bei ihm, der auch mit Informationen gefüttert werden sollte, insbesondere<br />

mir Rede und Antwort stehen musste zu meinem langen Fax, auf das er wie üblich keinerlei<br />

Reaktion zeigte.<br />

Mit einer Stunde Verspätung kam ich dann dran, was er auch entschuldigte. Mich in der Firma<br />

anzurufen und mir die neue Uhrzeit mitzuteilen hielt man nicht für nötig. Dr. K feierte die<br />

Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen hohe Kaution als Sieg, auch wenn ich hierdurch<br />

schätzungsweise 2000 € Schaden hatte. Normalerweise musste ich dem gegnerischen Anwalt<br />

auch 2/3 der Kosten bezahlen, nur hier erwies sich Dr. K. zunächst scheinbar als schlauer<br />

Fuchs, der bemerkte, dass Anwalt M sich nicht als Prozessbevollmächtigter vorher angemeldet<br />

hatte, was die Richterin in einem Gespräch mit meinem Anwalt auch so sah, womit RA M<br />

keine Kosten in Rechnung stellen durfte, die ich folglich dann auch nicht bezahlen musste.<br />

Zum Glück war ihm dieser unglaubliche Fehler unterlaufen, allerdings sollte ich wenig später<br />

auch hier wieder eine Wende erleben. Was in Anwalt M vorging, verstand ich nicht mehr, erst<br />

vergaß er sich als Rechtsbeistand meiner Frau bei Gericht anzumelden, dann trat er noch völlig<br />

unvorbereitet bei Gericht auf, was er auch noch peinlicherweise gestand. Dieses Verhalten<br />

bewies wieder einmal die Dreistigkeit vieler Anwälte, die sich solche unglaublichen Dinge nur<br />

leisten konnten, da sie nicht nach Leistung bezahlt wurden. Was glauben Sie, sehr geehrter<br />

Leser, warum man in Deutschland mit Anwälten kein erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren<br />

darf? Ganz einfach, unser Hartz 4 System würde völlig kollabieren unter dem Ansturm der<br />

vielen erfolglosen Rechtskaufleute! Ich regte mich über eine Bemerkung meines Anwalts auf,<br />

bei der Vollstreckungsgegenklage nachzugeben zu müssen, diese Entscheidung musste ich ihm<br />

überlassen. Auch hier kam wieder eine Dreistigkeit dieser Spezies zum Ausdruck, nämlich der<br />

finanzielle Schaden der Mandanten spielt keine Rolle, der hat nur zu zahlen und ansonsten den<br />

160


Mund zu halten. Die Bande vergisst sehr oft, von wem sie bezahlt wird und wofür. Wenn man<br />

denen sagt, spring, dann haben die nur zu fragen, wie hoch, mal bildlich gesprochen!<br />

Richtig lautstark wurde es, als ich Dr. K. mal über die aktuelle BGH Rechtssprechung zum<br />

Thema eheähnliche Lebensgemeinschaft aufklärte, ich konnte sogar einen Privatdetektiv<br />

engagieren, den meine Frau dann hätte bezahlen müssen. Aufbrausend meinte er, damit käme<br />

ich nur beim BGH durch, in den Instanzen davor müsste ich diese Kosten tragen. Irgendwie<br />

hatte ich den Eindruck, mein Anwalt scheute sich, die aktuelle und sehr homogene<br />

Rechtssprechung in diesem Fall in seinem kommenden Schriftsatz zu zitieren, und dafür lieber<br />

wieder den häufig anzutreffenden Weg der Gefühlsjuristerei einzuschlagen, sprich die<br />

somatische Intelligenz einzusetzen. Nur interessiert keinem normalen Richter die persönliche<br />

Meinung eines Anwalts, sondern viel mehr die aktuelle Rechtssprechung. Daher drängte ich<br />

ihn, Urteile im nächsten Schriftsatz aufzuführen, wenn nicht mein BGH Urteil, dann halt<br />

andere, wobei natürlich BGH Entscheidung die höchste Priorität hatte. Dr. K tat sich mit<br />

solchen Urteilen schwer, Recherchen kannte er offensichtlich nicht, er brachte gerne als<br />

Gegenargument hervor, solche Urteile konnte man nicht wie Schablonen anwenden, was nur<br />

teilweise stimmte. Nur gab es in diesem Fall so viele Parallelen, dass man diesen Joker bringen<br />

konnte. Ich machte ihm klar, noch so eine Niederlage machte ich nicht mit, ich hatte keine<br />

Hemmungen, auch in diesem Fall vor das OLG zu gehen, denn schließlich musste ich nicht die<br />

Richterin bei Laune halten. Ebenfalls forderte ich meinen Anwalt auf, den Entwurf des<br />

nächsten Schriftsatzes erst einmal zu lesen, hatte doch der letzte einige sachliche Fehler.<br />

Hierauf ging Dr. K. nicht ein, was mir wieder einmal eine nur eingeschränkte<br />

Kooperationsfähigkeit bewies.<br />

Heftig wurde wieder die Diskussion, als ich ihm erzählte, meine Tochter wollte nicht vor<br />

Gericht aussagen, um ihrer Mutter nicht zu schaden (Stichwort ihr Lebenspartner).<br />

Optimistisch meinte ich, wenn sie der Richterin sagt, sie wolle ihrer Mutter nicht schaden, dann<br />

wäre das doch eine hervorragende Aussage, denn jeder der ein wenig logisch denken konnte,<br />

wusste sofort, aha, also ist die Geschichte mit dem Zusammenleben doch wahr. Das sah Dr. K<br />

ganz anders, von Logik durfte man nicht in diesem Fall ausgehen. Das brachte das Fass bei mir<br />

zum Überlaufen, und lautstark fragte ich ihn, ob ich es in der Juristerei nur noch mit<br />

Bekloppten zu tun hätte, worauf mein Anwalt schwieg. Logisches Denken war wohl in dieser<br />

Branche unüblich, stattdessen vertraute man auf Bauchgefühle, der somatischen Intelligenz,<br />

diesen Eindruck hatte ich schon öfters. Verstehen Sie mich nicht falsch, sehr verehrte Leser,<br />

auch ich vertraue schon mal meiner somatischen Intelligenz, allerdings auch nur beim Essen,<br />

und wenn es um Bettangelegenheiten geht.<br />

Als ich zum Thema Scheidung überwechselte, bei der seit fast einem Jahr gar nichts mehr lief,<br />

und ich Dr. K aufforderte, hier nun endlich was zu unternehmen, nämlich auf ein<br />

Scheidungsurteil im Abtrennungsverfahren zu drängen, äußerte er sich sehr pessimistisch. Er<br />

meinte, die Richterin wollte jetzt erst mal den Trennungsunterhalt regeln, eine Grundvoraussetzung,<br />

was bis Ostern 2008 dauern konnte, erst dann konnte sie in Sachen Scheidung<br />

weiter machen. Ich konnte meinen Sarkasmus nicht mehr zurückhalten und meinte, na dann<br />

kann ich ja wenigstens in ein paar Jahren mit meiner Frau Silberhochzeit feiern, was er auch<br />

noch witzig fand. Mir wurde klar, die 4 Jahre Scheidung waren noch lange nicht das Ende der<br />

Fahnenstange, mindestens ein Jahr sollte noch folgen. Wenigstens dachte er an sein Honorar,<br />

denn seine letzte Frage lautete, ob ich ihm schon den Vorschuss überwiesen hätte, was ich<br />

bejahen konnte.<br />

Nach 40 Minuten Gespräch verließ ich in nachdenklicher Stimmung die Kanzlei.<br />

161


Ich war mir nicht sicher, ob das der richtige Anwalt war, ich vermisste bei ihm Konzepte,<br />

Strategien, Ideen, die Anwendung aktueller Rechtssprechung, absolute<br />

Kooperationsbereitschaft, kurzum, ich war nicht mehr von ihm überzeugt. Da konnte auch sein<br />

zweifellos kämpferischer Auftritt vor Gericht nichts kompensieren, wobei seine Hauptwaffe<br />

eher ein barscher und ruppiger Umgangston war, und das ganze noch begünstigt durch einen<br />

völlig unvorbereiteten und lustlosen Anwalt auf der Gegenseite. Dabei hatte er das Glück, dass<br />

ich mich selber mit viel Leidenschaft (Originalton Dr. K) in meinem Fall sehr engagierte, ich<br />

viel Vorarbeit leistete, etwa bei der Suche von BGH und OLG Urteilen, die mein versierter<br />

Vater ebenfalls untersuchte, kurzum wir hätten ein sehr gutes Team sein können, da er sich viel<br />

Arbeit sparen konnte. Dennoch wollte er nicht so richtig, hatte er Angst, sich eine Zacke aus<br />

seiner Krone zu brechen? Oder wollte er jegliche Konfrontation mit der eigenwilligen Richterin<br />

vermeiden, man haute sich ja bekanntlich nicht gegenseitig in die Pfanne, zumal meine Gangart<br />

um einiges härter war?<br />

Verstehen Sie mich nicht falsch, der Mann war mit Sicherheit nicht faul, wenn ich gegen 19<br />

Uhr die Kanzlei verließ, hat er anschließend oft noch mindestens eine Stunde gearbeitet. Nur<br />

sein Problem lag einfach in seiner viel zu großen Mandantschaft, die zur Überarbeitung führte<br />

und folglich zu wiederholten Oberflächlichkeiten, siehe Schriftsätze. Und genau hier lag ein<br />

weiteres großes Problem: Schlechte Anwälte haben zwar viel Zeit für ihre Mandanten, nur<br />

mangels Fachwissen kommt nichts dabei heraus. Gute Anwälte haben zu viele Mandanten,<br />

bekommen den Rachen nicht voll genug, und haben daher oft selten Zeit, sich gründlich mit<br />

einer Sache zu beschäftigen, wobei hier auch oft nichts erfolgreiches heraus kommen kann. Für<br />

mich das entscheidende Argument, nur ungern einen Anwaltswechsel zu vollziehen, denn wen<br />

sollte ich nehmen? Alternativen ab es folglich keine, zumal mir keiner einen guten Anwalt<br />

empfehlen konnte!<br />

Mittlerweile lag wieder einmal in letzter Minute der Schriftsatz meines Anwalts vor, der sich<br />

laut Wunsch der Richterin noch einmal mit den strittigen Punkten auseinandersetzen sollte. Um<br />

16:15 Uhr wurde mir dieser in der Firma zugefaxt, bis 18 Uhr musste ich alle Änderungen der<br />

Sekretärin von Dr. K zugesendet haben, hier war wieder einmal Akkordarbeit angesagt, die ich<br />

nur in der Arbeitszeit ausführen konnte. Da störte es mich auch nicht, dass zeitweilig mein<br />

Chef hinter mir stand, die Sache hatte absolute Priorität, schließlich ging es hier um mein<br />

finanzielles Überleben. Überhaupt beschäftigte ich mich in der Firma wöchentlich etwa 3<br />

Stunden mit meiner Scheidung, wobei so ziemlich alle Pausen draufgingen Zum Glück wurde<br />

mir dieser Entwurf vorgelegt, denn ein halbes Dutzend Sachfehler, nichts gravierendes, aber<br />

dennoch hätten diese keinen guten Eindruck hinterlassen. Diese zeigten mir wieder einmal, Dr.<br />

K hoffnungslos war überarbeitet, wahrscheinlich hatte er in der Badewanne mit einer Pulle Bier<br />

in der Hand den Schriftsatz in sein Diktiergerät eben mal hinein gesprochen, denn hätte er<br />

meine zahlreichen schriftlichen und sehr ausführlichen Sachvorträge vor sich liegen gehabt,<br />

wären diese Fehler niemals aufgetreten! Natürlich hinterlassen solche schlampigen Schriftsätze<br />

beim Mandanten keinen guten Eindruck, mindern sein Vertrauen.<br />

An zwei Stellen kam in mir Wut auf, bewies er wieder einmal die nur bedingte<br />

Kooperationsbereitschaft. Das von mir besorgte BGH Urteil zum Thema eheähnliche<br />

Lebensgemeinschaften führte er gar nicht auf, sondern bezog sich auf nicht näher<br />

gekennzeichnete Literatur, die einen Abzug des Unterhalts erlaubte. Ob die Richterin diese<br />

Literatur kannte, wagte ich zu bezweifeln, bewies die Frau doch bisher zwar gute Kenntnisse in<br />

dem ganzen Formalismus der zivilen Prozessordnung, jedoch gravierende Lücken in der<br />

aktuellen Rechtssprechung.<br />

Ebenfalls ignorierte mein Anwalt meinen Wunsch, die begehrte Prozesskostenhilfe<br />

162


meiner Frau zu verwehren, was sicherlich nur die Richterin entscheiden konnte, aber<br />

immerhin konnte man diese beeinflussen. Schließlich wollte ich ein baldiges Ende<br />

des ganzen Rechtsstreits, aber wenn man nur etwa 70 € pro Monat an die Gerichtskasse<br />

zurückzahlen musste, konnte man sich ein Leben lang die Prozessiererei leisten, was dann<br />

irgendwann zu meiner finanziellen Kapitulation führen konnte. Auch fehlte der kurze Hinweis,<br />

meine Scheidungssache fortzusetzen. Wenigstens übernahm er meine Idee, meiner Frau ein<br />

fiktives Einkommen zu unterstellen, da sie nur 150 statt 172 Stunden arbeiten ging. Ebenfalls<br />

sprach er auch die Putzstelle an, die meine Frau zeitweise heimlich hatte, um die ganzen<br />

Kosten des Verfahrens von 2006 zu bezahlen, bekam sie hierfür keine PKH. Somit hatte mein<br />

Anwalt nur zu 40% Kooperationsbereitschaft gezeigt, ein bedenklicher Umstand.<br />

Auf die einzelnen Fehler und der von mir gewünschten Ergänzung möchte ich nicht eingehen,<br />

schauen wir uns lieber mal den Schriftsatz vom 3.12.2007 auszugsweise an, der mich nicht<br />

vom Stuhl reißen konnte, auch wenn er nicht schlecht war:<br />

Danach ergibt sich, daß die begehrte Abänderung des Vergleiches vor dem Familiengericht Wuppertal (99X<br />

48/05) rückwirkend ab 1.3.2006 dahin gehend begründet ist, daß seit dieser Zeit Ehegattenunterhalt durch<br />

den Abänderungskläger nicht mehr geschuldet wird. Dazu im einzelnen:<br />

1.<br />

Seit Anfang des Jahres hat die Beklagte einen Lebensgefährten, einen Herrn Ludger F, der nach Aussagen<br />

der Kinder der Parteien zwar noch formaliter einen Wohnsitz in Velbert behält, faktisch aber die gesamte<br />

Woche über bei der Beklagten lebt. Dieser ist Steuerfachgehilfe in Wuppertal; nach Aussagen des Sohnes<br />

des Klägers verdient er etwa dasselbe wie der Kläger Herr F hat keine Unterhaltsverpflichtungen und auch<br />

keine Kinder.<br />

Geht man davon aus, daß ein Kind inzwischen volljährig ist, das andere Kind mit 16 Jahren aus den<br />

beschriebenen Gründen sehr selbständig ist, ist nicht einzusehen, daß die Kindesmutter sich nicht<br />

anrechnen lassen sollte, daß Herr F die gesamte Woche bei ihr lebt.<br />

Wir hatten darauf hingewiesen, daß in diesen Fällen von der Rechtsprechung ein Betrag zwischen 228,00<br />

und 580,00 € als fiktives Einkommen zu berücksichtigen sind. Zumindest müßte der Lebensgefährte der<br />

Beklagte sich an den entstehenden Kosten beteiligen, so daß der Bedarf der Beklagten erheblich<br />

herabgesetzt wäre.<br />

Selbst wenn man hier nur von einem geringfügigen - so die Auffassung des Gerichtes - Betrag ausgehen<br />

würde, den wir mit dem Mindestsatz von 228.00 € veranschlagen würden, beläuft sich das zu<br />

berücksichtigende Einkommen der Beklagten auf 1.420,00 €, so daß die Parteien über gleiche Einkünfte<br />

verfügen, so daß kein Platz mehr für Ehegattenunterhalt daneben besteht. Die Beklagte hat in der<br />

mündlichen Verhandlung abgestritten, daß sie mit einem Lebensgefährten zusammenwohnt. Bevor die<br />

Einvernahme der Kinder beantragt wird, treten wir insoweit Beweis an durch Zeugnis des Herrn Ludger F.<br />

2.<br />

Was die Einkünfte der Beklagten angeht, hatte das Gericht mit Recht darauf hingewiesen, daß die Beklagte<br />

durchaus in der Lage wäre, 172 Stunden (anstelle von 150 Stunden) arbeiten zu gehen. Dies würde ein<br />

weiteres monatliches Nettoeinkommen von 150,00 € nach sich ziehen.<br />

Dieser Punkt zwei war einer meiner zahlreichen Vorschläge, die mein Anwalt endlich mal<br />

umsetzte. Dann erwähnten wir noch meinen rückwirkenden Fahrtkostenzuschuss von 337 €<br />

monatlich, den ich aufgrund guter Leistungen von meinem Arbeitgeber für 2007 bekam, was<br />

die Situation mit den hohen Kosten deutlich entspannte, wir dem Gegner den Wind aus den<br />

Segeln nehmen konnten.<br />

4.<br />

Aus dem Vorstehenden folgt, daß weder in der Vergangenheit seit Beginn der Arbeitslosigkeit, 01.03.2006,<br />

bis zur Neueinstellung, und auch nach der Neuanstellung vom 01.01.2007 bis heute kein<br />

Unterhaltsanspruch der beklagten Ehefrau besteht, so daß im Wege der Abänderung festzustellen ist,<br />

daß der Unterhaltsanspruch seit dem angegebenen Zeitraum nicht mehr besteht und der Titel daher<br />

abzuändern und aufzuheben ist.<br />

163


Dieser Schriftsatz war die Wende bei mir, verhielten wir uns zum aller ersten Mal und seitdem<br />

permanent offensiv, wir tauschten die Rolle, jetzt war ich endlich der Jäger, der das Dauerfeuer<br />

eröffnete, und diese Rolle behielt ich bis zum Schluss der Verfahren. Damit konnte ich beruhigt<br />

in die Verhandlung gehen, vorausgesetzt, die Richterin leistete sich nicht wieder geistige<br />

Eskapaden, war sie doch völlig unberechenbar. Sollte sie unserer Argumentation folgen,<br />

bekäme meine Frau keinen Cent, und die ganze Pfändungsaktion wäre nicht nur teilweise,<br />

sondern völlig unzulässig gewesen, was natürlich beim anschließenden Strafverfahren gegen<br />

meine Frau und ihren Anwalt mir beste Karten bedeutet hätte, wäre doch die Beweisführung<br />

schon durch das Familiengericht erfolgt. Schön moderierte Dr. K meine gravierende<br />

Gehaltserhöhung (gut 20%) in Form von weitgehend steuerfreien Fahrgeld. Diese war nicht<br />

unkritisch, doch aufgrund des Schreibens meines Arbeitgebers, nämlich wegen guter Leistung<br />

mir diesen hohen Betrag rückwirkend zu gewähren, konnte man diese ansonsten kritische<br />

Angelegenheit sorglos erwähnen, wurde der Betrag einfach mit den monatlichen ca. 800 €<br />

Fahrgeld verrechnet, so dass ich nur noch 400 € vom Unterhalt absetzen konnte, womit wir<br />

aber diesen strittigen Punkt ebenfalls gelöst hatten.<br />

Wenige Tage erhielt ich zur Kenntnisnahme ein Schreiben von meinem Anwalt, was<br />

ein wenig Hoffnung in mir weckte. Meine Frau bekam laut richterlichem Schreiben vom<br />

4.12.2007 keine Prozesskostenhilfe für diese versuchte Pfändungsangelegenheit. So merkte sie<br />

endlich mal, wie ruinös der Einsatz von Anwälten war. Mehr noch, vielleicht kam sie fast<br />

bankrott zur Vernunft und würde sich mit mir einigen, so dass der Gang zum OLG obsolet<br />

gewesen wäre. Gleichzeitig offenbarte das Schreiben ihre schlechten Chancen bei diesem<br />

Verfahren, wollte die Richterin mir hiermit einen versteckten Hinweis geben? Dieses Schreiben<br />

erzeugte in mir eine unglaubliche Freude, ich feierte dies mit einer Flasche Wein. Sollte sich<br />

eine Wende abzeichnen?<br />

wird der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 30.11.2007<br />

zurückgewiesen.<br />

Gründe<br />

Die beabsichtigte Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. Zur<br />

Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe des am 14.11.2007 vorkündeten Urteils verwiesen.<br />

Mittlerweile war über die Hälfte des Januar 2008 verstrichen. Von der Gegenseite hörten wir<br />

überhaupt nichts mehr, obwohl die Richterin am 14.11.2007 diese zu einer schriftlichen<br />

Stellungnahme zu den strittigen Punkten bis Mitte Dezember aufgefordert hatte. Es wurde kein<br />

Versuch unternommen, unsere harten Angriffe abzuwehren. Die Richterin hätte dann sofort ein<br />

Versäumnisurteil fällen können, was zu meinen Gunsten ausgegangen wäre, sie tat es aber<br />

leider nicht. Mein Vater hatte den Verdacht, der Anwalt von meiner Frau hatte keine Lust mehr<br />

in diesem Fall noch irgendetwas zu tun, bekam er doch kein Geld aufgrund der abgelehnten<br />

Prozesskostenhilfe. Und selber bezahlen konnte ihn meine Frau auch nicht, die kämpfte eh<br />

schon seit mindestens zwei Jahren ums finanzielle Überleben. Einerseits konnte ich es<br />

verstehen, dass man nur für Geld arbeitet, aber Anwalt M hatte meine Frau in diese Schlacht<br />

hineingetrieben, in der sie schlechte Chancen hatte, ihr ein großer Schaden bevorstand, und nun<br />

ließ er sie scheinbar eiskalt hängen, ein ganz mieser Charakter, für mich schon eine Form von<br />

Verrat! Aber dass diesem Anwalt eh nur sein Honorar interessierte, war mir ja seit Jahren<br />

bekannt, halt ein Abzocker. Den Mann hatte ich von Anfang an richtig eingeschätzt, schade<br />

nur, dass meine Frau mangels Intellekt blind durchs Leben torkelte, sie hätte einige tausend<br />

Euro sparen können. Allerdings musste ich eine Woche später diese Aussage etwas korrigieren,<br />

164


da Anwalt M sehr spät, sprich fast 7 Wochen nach der Verhandlung das erwartete Schreiben<br />

verfasste, und dieses auch noch 2 Wochen bei meinem Anwalt lagerte, ohne dass die<br />

Sekretärinnen davon wussten! Interessant erwies sich meine Nachfrage am 18. Januar 08 bei<br />

der Kanzlei zum Stand der Lage. Mein Anwalt war wieder unterwegs, dieses Mal war<br />

Düsseldorf statt Berlin angesagt, aber seine Sekretärin besorgte sich die Akte, um mir dennoch<br />

Auskunft erteilen zu können. Allerdings erwies diese sich als völlig konfus und unsinnig. Da<br />

wurde mir von einer Schriftsatzfrist 28.1.08 berichtet. Mein Anwalt wollte diesen nun am<br />

Wochenende entwerfen. Ich fragte sie, über welche offenen Themen er schreiben wollte, dies<br />

war schon Anfang Dezember geschehen. Das bestätigte sie dann auch und meinte, es ginge um<br />

Prozesskostenhilfe, was ich auch nicht verstand, hatte ich doch keine beantragt, und bezogen<br />

auf meine Frau wäre dies eh viel zu spät, davon ganz abgesehen, die Richterin hatte die PKH<br />

ihr eh schon verwehrt. Schließlich kam die Sekretärin zum Schluss dann doch noch auf eine<br />

vernünftige Aussage, indem sie ihrem Chef eine Aktennotiz schreiben wollte mit dem Inhalt,<br />

dem Gericht den Stillstand in der Sache aufzuzeigen. Dieses Durcheinander deutet sich schon<br />

mal Ende Dezember an, als man mir mit fünf Wochen Abstand zum zweiten Mal das<br />

Gerichtsurteil zuschickte. Dass aber seit 8 Tagen das erwartete Schreiben des Gegners in der<br />

Kanzlei irgendwo rum flog, fiel nicht auf! Mir zeigte dieses Gespräch mal wieder, dass es<br />

plan-, ziellos und völlig chaotisch in meiner Angelegenheit zuging, ich mich wieder einmal<br />

selber um alles kümmern, sprich, auch diesen Anwalt an der kurzen Leine führen musste.<br />

Immer wieder ging mir mein Exanwalt Ri durch den Kopf, der sofort beim Gericht ohne<br />

jegliche Aufforderung anrief, als er etwa eine Woche lang nichts mehr in der Sache hörte.<br />

Immer mehr machte ich mir auch Gedanken, ob ich für die OLG Sache mir nicht einen anderen<br />

Anwalt nehmen sollte, aber wen? Bisher hatte ich nur Nieten kennen gelernt, ich konnte nicht<br />

mehr an Wunder glauben.<br />

Drei Wochen nachdem mein Gegner seinen Schriftsatz verfasst hatte, trudelte dieser<br />

langsam bei mir ein. Es war der bisher niveauloseste Schriftsatz, der nur aus Phantasien<br />

und Verleumdungen bestand, teilweise fragte ich mich, welche harten Drogen er Silvester<br />

genommen hatte, da diese immer noch scheinbar nachwirkten. Allerdings beinhaltete er auch<br />

zwei korrekte Sachverhalte, wenn gleich diese auch nie strittig gewesen waren:<br />

nehmen wir zum Streitstand wie folgt Stellung:<br />

1.)<br />

Die Aufgabe der Arbeitstätigkeit bei der Firma K durch den Kläger erfolgte in der Absicht, sich der<br />

Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Beklagten zu entledigen.<br />

[ Tolle Logik, immerhin hatte ich den Unterhalt konstant weiterhin bezahlt!]<br />

Mit Nichtwissen wird bestritten, dass der Kläger bei der Firma S ein höheres Gehalt erlöst hatte als bei der<br />

Firma K. Im übrigen verdient es darauf hingewiesen zu werden, dass der Kläger für den Arbeitgeber S nicht<br />

geeignet war, was sich bereits daraus ergibt, dass er noch nicht einmal 1 1/2 Monate für diesen Arbeitgeber<br />

hat tätig sein dürfen.<br />

[Hier vergas der Gegner absichtlich das Dienstauto, Mercedes A 160, der auch privat gefahren<br />

werden durfte, wobei auch hier der Arbeitgeber den Sprit zahlte. Was die Nichteignung betrifft,<br />

so hatte ich mich nicht selber eingestellt, sondern von zwei Leuten aus dem Management, die<br />

sich wohl irrten.]<br />

Es wird gerügt, dass eine ordnungsgemäße Klage bis zum heutigen Tage nicht vorliegt betreffend den<br />

Zeitraum von März 2006 bis einschließlich Juli 2007. Zwar war die Klage erhoben worden, jedoch wurde<br />

diese mit Schriftsatz vom 09.11.2007 zurückgenommen.<br />

165


Formwirksam wurde die neue Klage (vgl. Blatt 3 des Terminsprotokolles vom 14.11.2007) nicht neuerlich<br />

erhoben. Sollte das Gericht der Auffassung sein, dass eine formwirksame Klage vorliegt, so erheben wir<br />

die Einrede der fehlenden Kostenerstattung gemäß § 269 Abs. 6 ZPO.<br />

4.)<br />

Die noch alledem im Wesentlichen unzulässige Klage ist aber auch unbegründet.<br />

[Ich muss zugeben, hier ging es absolut chaotisch zu, da blickte ich auch nicht mehr so richtig<br />

durch. Hier macht Dr. K seinem Kollegen aus Essen RA Ri ernsthaft Konkurrenz......]<br />

Dann wies RA M auf eine Steuerrückerstattung von 3000 € hin und 13. Monatsgehalt, die aber<br />

nie zur Diskussion standen, also was sollte das? Okay, ich gebe zu, so konnte er mit Recht<br />

behaupten, ab und zu schrieb er auch mal die Wahrheit.<br />

Der Kläger erhält weiterhin ein Dienstfahrzeug, und zwar eines zur ausschließlichen betrieblichen Nutzung.<br />

In der Vergangenheit hatte der Kläger eine Fahrgeldpauschale und daneben Fahrgeld erhalten.<br />

Beweis: Abschriftlich anliegende Abrechnung für den Januar 2007, Anlage B 2.<br />

[Von dem Dienstfahrzeug träumte ich sicherlich, hier wurde gelogen auf Teufel komm raus!<br />

Und die Firma, die neben einem zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeug auch noch Fahrgeld<br />

zahlt, was ja völlig überflüssig wäre, die wird es mit Sicherheit nicht geben. RA M sollte mal<br />

dringend an einem Logikkurs teilnehmen!]<br />

5.<br />

Weitere Einkünfte hat die Beklagte nicht. Insbesondere sind die Ansprüche weder verwirkt, noch muss sich<br />

die Beklagte Einkünfte zurechnen lassen aus der von dem Kläger behaupteten Verbindung zu Herrn F. Eine<br />

Lebens- u. Wirtschaftsgemeinschaft besteht nicht.<br />

6.)<br />

Mit Nichtwissen wird bestritten, dass sich der Kläger im Jahr 2006 ausreichend um eine anderweitige<br />

Erwerbstätigkeit bemüht hat, obwohl er dies hätte tun müssen.<br />

II. Einkünfte der Beklagten<br />

Diese sind belegt. Weitere Einkünfte hat die Beklagte nicht. Es ist nach alledem die Klage abzuweisen.<br />

Wir beantragen, der Beklagten Prozesskostenhilfe zu bewilligen und den Unterzeichner beizuordnen zu den<br />

Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts.<br />

gez. M, Rechtsanwalt<br />

Die Ehe ähnliche Lebensgemeinschaft meiner Frau wurde natürlich abgestritten, damit sie<br />

mehr Unterhalt bekam. Anschließend ging es unter meine Gürtellinie, als mir Lustlosigkeit<br />

oder Faulheit bei den Bewerbungen vorgeworfen wurde. Blamabel war, RA M konnte<br />

überhaupt nicht wissen, wie viele Bewerbungen ich verschickt hatte, stellte aber unglaubliche<br />

Verleumdungen auf. Dass ich mit über 60 Bewerbungen richtig fleißig war, widerlegte seine<br />

Behauptungen. Erschwerend bei der Bewerbungsaktion kam hinzu, ich durfte keine befristeten<br />

Arbeitsverträge annehmen und musste schlechter bezahlte Jobs ablehnen, um nicht gleich<br />

wieder ein Unterhaltsverfahren wegen angeblicher Erwerbsobliegenheitsverletzung am Hals zu<br />

haben. Der Anwalt meiner Frau hätte dieses Schicksal eiskalt ausgenutzt um wieder Kasse zu<br />

machen. Und er hätte bei diesem Familienrecht mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar gewonnen!<br />

In der Tat kamen auch beide Fälle bei mir vor, jedoch hatte sich das Warten auf einen gut<br />

bezahlten Job bei mir gelohnt.<br />

Mir hatte dieser Schriftsatz den Abend versaut. Dieses niveaulose Schreiben musste ich<br />

unbedingt beantworten, was ich gleich am nächsten Tag auch tat, zu sehr juckte es in meinen<br />

Fingern, diesem Verleumder M mit Tatsachen zu bombardieren. So entstand wieder einmal ein<br />

mehrseitiges Fax an Dr. K mit meiner Gegendarstellung, auch wenn ich mir bei ihm nicht<br />

sicher war, ob er die Dinger überhaupt sorgfältig las. Hier nun ein Ausschnitt:<br />

166


äußere ich mich wie folgt zum Schriftsatz des Herrn M vom 3.1.2008:<br />

Zunächst muss ich das Schreiben mit aller Vehemenz rügen, stellt es nicht nur ein Feuerwerk<br />

an Unwahrheiten, Vermutungen, Verdächtigungen und wirres Durcheinander dar, was unter anderem<br />

wieder einmal die gleiche völlig mangelhafte Vorbereitung wie beim Gerichtstermin offenbart. Sich hiermit<br />

abzugeben ist zwar weit außerhalb meines Niveaus, allerdings bin ich mir der Pflicht bewusst,<br />

insbesondere muss verhindert werden, dass die Richterin dieses Gesabber auch noch glaubt. Lassen Sie<br />

mich aber nun in medias res gehen:<br />

Zu Einkünfte des Klägers 2)<br />

Ein 13. Monatsgehalt hatten wir nie bestritten! Ein Dienstfahrzeug hatte es bei S gegeben, bei A, das ist<br />

eine ganz andere Firma, wird für jeden Arbeitstag 21 € Fahrgeld bezahlt. Hier verwechselt Herr M aufgrund<br />

wiederholter saumäßiger Vorbereitung einiges. Eine Bescheinigung über das nicht vorhandene<br />

Dienstfahrzeug liegt diesem Schreiben bei!<br />

Abenteuerlich ist ebenfalls die Gehaltsberechnung des Herrn M, der mir Traumnettogehälter jenseits der<br />

3600 € attestiert, das ganze auch noch bestätigt durch den großen Unbekannten! Dass mein Nettogehalt<br />

deutlich unter 3000 € liegt, werde ich mit der Januarabrechnung 2008 belegen, die ich unaufgefordert<br />

innerhalb der nächsten 2 Tage Ihnen zufaxen werde.<br />

Zu Einkünfte des Klägers 3 und 4)<br />

Hätte Herr M die Unterhaltsberechnung des RA K aus dem Jahre 2006 begriffen, die auch dem Gericht<br />

vorliegt, deren Existenz auch von der Gegenseite interessanterweise nie bestritten wurde, siehe<br />

Gerichtsprotokoll der Verhandlung vom 14.11.2007, so wüsste er, dass wir nur die Zinsen, keine Tilgungen,<br />

haben einfließen lassen. Ebenfalls wüsste er dann auch, dass ich monatlich meinem Sohn 153 € Unterhalt<br />

zahle, der aufgrund seines Lehrgeldes natürlich entsprechend gering ausfällt. Dass das Einkommen<br />

(Wohnwertvorteil) hälftig geteilt wird, sollte doch zu meinen Gunsten sein? Allerdings fehlt mir die<br />

Vorstellungskraft, wie ich an Gelder gerate, die nicht aus Erwerbstätigkeit herrühren. Lottogewinn, Erbe,<br />

etc. liegen nicht vor.<br />

Aufgrund der Komplexität dieses Schriftsatzes bitte ich um Zusendung Ihres Entwurfs, was in der<br />

Vergangenheit immer lohnenswert war.<br />

In weiteren Punkten äußerte ich mich zu meiner Kündigung, was bei der hohen<br />

Fluktuationsquote in der Firma S nicht verwunderlich war. Meine generell guten Leistungen<br />

belegte ich mit einwandfreien Arbeitszeugnissen. Ferner ging ich noch auf eine<br />

Steuerrückerstattung ein, die aufgerechnet werden sollte gegen Nebeneinnahmen meiner Frau.<br />

Trotz Stellenwechsel zahlte ich den Unterhalt an meine Frau doch weiter, keine Spur von<br />

Entledigung.<br />

Auch widerlegte ich die Verleumdung, ich hätte mich in meiner Arbeitslosigkeit nicht<br />

ausreichend beworben. Ich wies 60 Bewerbungen nach, von Hamburg bis Südösterreich.<br />

Dann schlug ich vor den Lebensgefährten meiner Frau vor Gericht zu vernehmen und führte<br />

weitere Beweise auf für die Existenz der eheähnlichen Verhältnisse.<br />

Auch rügte ich meinen Anwalt, weil das Schreiben der Gegenseite erst nach 2 Wochen bei mir<br />

einging. aber seine Sekretärin mir beim telefonischen Statuscheck am 18.1.2008 von der<br />

Existenz dieses Schreibens nichts wusste trotz vorliegender Akte, stattdessen nur wirres Zeug<br />

erzählte.<br />

Immer mehr kam in mir der Wunsch auf, die nun schon 4 Jahre dauernde Scheidung, dieses<br />

sinnlose Gemetzel, endlich zu beenden. Ein Ende war noch lange nicht in Sicht, im Gegenteil,<br />

eine Eskalation hatte sich an durch die Zwangsvollstreckung angebahnt. Zum wiederholten<br />

Male schrieb ich meiner Frau einen Brief, in dem ich ihr einen großzügigen Vergleich anbot,<br />

ihr aber auch mal ihre Lage klar machte, die für sie alles andere als optimistisch war. Hier nun<br />

167


ein Auszug aus dem Schreiben, in dem es anfangs um meine verwahrloste Tochter ging, was<br />

noch kurz vor Empfang des Schriftsatzes ihres Rechtsbeistands entstand :<br />

Nun zum Thema Pfändung/Scheidung. Schon beim Gerichtstermin am 14.11.07 hast Du wohl sicher<br />

bemerkt, dass Deinem Anwalt der Fall gar nicht interessiert, entsprechend kam er nicht nur zu spät,<br />

sondern auch völlig unvorbereitet, was er auch noch peinlicherweise zugab! Jetzt, wo Dir auch noch die<br />

Prozesskostenhilfe verwehrt wurde „mangels Aussicht auf Erfolg“ (siehe Gerichtsbescheid Dez.), tut der<br />

Bursche überhaupt nichts mehr für Dich, sein Schriftsatz ist schon lange überfällig, mit einem für Dich<br />

äußerst negativen Versäumnisurteil muss gerechnet werden! Wie ich Dir schon mal vor einem Jahr<br />

schrieb, was Du aber nicht glaubtest, dieser Bande interessiert nur das Honorar, Deine Probleme<br />

überhaupt nicht! Kurzum, der Mann hat Dich in einer ganz gefährlichen Situation hängen gelassen, erst<br />

schickt er Dich mit falschen Zahlen in die versuchte Zwangsvollstreckung (siehe Gerichtsurteil!), was man<br />

im Strafrecht Betrug nennt, wogegen ich schon erste Schritte unternommen habe, dann lässt er Dich<br />

eiskalt sitzen in dieser bedrohlichen Lage, nur weil das Gericht „mangels Aussicht auf Erfolg“ keine PKH<br />

Dir gewährt. Juristisch gesehen ist das erlaubt, moralisch aber unterste Schublade. Aber den Mann habe<br />

ich von Anfang an richtig eingeschätzt, was Du in meinem Buch nachlesen kannst. Hoffentlich bemerkst Du<br />

es endlich auch, noch bevor er Dir noch mehr schadet!<br />

Ebenfalls hat sich das Unterhaltsrecht seit dem 1. Januar 2008 gravierend geändert. Unter anderem ist der<br />

Traum ausgeträumt von lebenslangem Unterhalt, also Schluss mit lebenslang Frau Dipl. Ing., so dass mein<br />

Ehevertrag schon fast unwichtig wird. Ich wette, auch das wird Dir Dein Anwalt nicht gesagt haben, der<br />

treibt Dich lieber von Verfahren zu Verfahren, was Dir bisher keinen Cent Gewinn eingebracht hat, sondern<br />

Rückzahlungen an das Gericht in geschätzter Höhe von mindestens 4000 €, Tendenz stark steigend. Aber<br />

darüber hatte ich Dir schon vor einem Jahr geschrieben, wobei die Lage mittlerweile eskaliert ist durch die<br />

versuchte Zwangsvollstreckung, die einen ganzen Rattenschwanz nach sich ziehen wird.<br />

Mein größter Wunsch wäre, dass die Scheidung endlich hinter uns liegt, wir innerlich zur Ruhe kommen<br />

und keine geldgeilen Anwälte mehr füttern müssen, die uns nur arm machen, Nutzen aus dieser faulen,<br />

unkooperativen und geldgeilen Bande zieht man selten, was Du langsam erkennen solltest. Daher meinen<br />

bis zum 25. Februar 2008 gültigen Vorschlag:<br />

Du bekommst innerhalb von 2 Wochen 12.500 € als einmalige Abfindung, Unterhalt für Dich entfällt, wie es<br />

auch das neue Unterhaltsrecht nach gewisser Zeit und Deine eheähnlichen Lebensverhältnisse vorsehen.<br />

Für die gesamten Ehejahre bis zur Scheidungseinreichung soll Rentenanwartschaft in voller Höhe auf<br />

Deine gesetzliche Rentenversicherung überwiesen werden, so dass Du auch als Rentnerin noch<br />

entsprechend versorgt bist. Gleichzeitig würde ich das Mandat für ein Strafverfahren wegen Betrugs gegen<br />

Dich und Deinen Anwalt zurück ziehen, wo ich gut 3.000 € Schadensersatz fordere, eine Schadenshöhe, die<br />

mir tatsächlich und nachweislich entstanden ist. Da ich nicht wissen kann, inwieweit der Strafrichter diesen<br />

Schaden auf Deinen Anwalt abwälzen wird oder kann, könnte das für Dich insgesamt in Wirklichkeit sogar<br />

mit allen weiteren Kosten bis zu 18.000 € Zugewinn bedeuten. Somit wärst Du trotz der etwa 4000 € PKH,<br />

die Du zurückzahlen musst, immer noch schuldenfrei und hättest sogar noch einige tausend Euro im Plus.<br />

Da Dein Konto seit 2005 immer wieder mal gesperrt war, besonders häufig in letzter Zeit, wäre das auch für<br />

Dich die Wende, oder fühlst Du Dich etwa in dieser bankrotten und eskalierenden Situation wohl? Bitte gib<br />

mir bis zum 25.2.2008 Bescheid! Würde mich aber wirklich freuen, wenn wir uns endlich einigen und in<br />

Frieden leben könnten! Sprich mal diese Vorschläge mit Deinem Lebenspartner durch, der in punkto<br />

Intellekt einiges auf dem Kasten hat trotz seiner jungen 33 Jahre.<br />

Auf mein Angebot erfolgte keinerlei Reaktion, sehr wahrscheinlich hatte Birgits Anwalt ihr<br />

von der Einigung abgeraten, er wollte halt noch weiter verdienen an diesem Fall.<br />

Vielleicht wollte meine Frau auch mit dem Kopf durch die Wand, wie es ihre Art war.<br />

Kurzum, der Krieg ging weiter, an Frieden und Harmonie war nicht zu denken. Ihre Reaktion<br />

verwunderte mich sehr, denn wie ich im März 08 erfuhr, war sie mittlerweile so bankrott, dass<br />

schon zwei Monatsmieten nicht bezahlt wurden. Und dann ein Angebot von 12.500 €<br />

auszuschlagen, das nenne ich schon Kamikaze Mentalität, sehr mutig, meinen Respekt!<br />

Mittlerweile meldete sich mein Anwalt nach langer Zeit mal wieder. Er wollte mit mir ein<br />

paar offene Punkte besprechen, weshalb er erst einmal wieder eine Fristverlängerung beim<br />

Gericht beantragte. Gleichzeitig schickte er mir ein fünfseitiges Fax, in dem er noch einmal die<br />

mir im wesentlichen bekannten Probleme aufzeigte, nämlich meine Kündigung bei Firma K,<br />

Putzstelle und eheähnliche Verhältnisse meiner Frau. Hierzu konnte ich nichts neues<br />

beisteuern, ich musste auf eine Zeugenvernehmung drängen. Insgesamt drückte dieses Fax<br />

weitgehend eine Ratlosigkeit und Defätismus aus. Allerdings gefiel mir immerhin eine Stelle in<br />

168


seinem Schreiben, in dem ich zum ersten Mal eine mögliche Strategie erkennen konnte, wozu<br />

keiner meiner bisherigen Anwälte fähig war. Geradeausjuristerei nannte ich immer deren<br />

Vorgehensweise. Dr. K führte das neue Unterhaltsrecht auf, bei dem meine Frau auch beim<br />

Trennungsunterhalt zu mehr Eigenverantwortung aufgefordert wurde, so dass meine Zahlungen<br />

an sie in Frage standen. An dieser Stelle ging für mich innerlich erstmalig die Sonne auf, ich<br />

sah etwas Hoffnung, nachdem ich vier Jahre lang nur Ideenlosigkeit mir anschauen musste,<br />

auch wenn mir bekannt war, dass das neue Unterhaltsrecht den Trennungsunterhalt nicht<br />

beeinflusste. Mit etwas Optimismus fuhren meine Freundin und ich am 8.2.2008 zu einem<br />

Gesprächstermin mit Dr. K. Wie üblich mussten wir eine viertel Stunde warten, was insofern<br />

bedauerlich war, da die Gesprächszeit immer auf eine Stunde begrenzt war, unabhängig von<br />

der Anzahl und der Komplexität der Themen.<br />

Dr. K. fing mit seiner Unterhaltsberechnung an, bei der er eine auffällige und schon peinliche<br />

Hilflosigkeit demonstrierte. Mit Lohnabrechnungen kannte er sich wohl nicht aus, mehrmals<br />

stand meine Lebenspartnerin auf, um ihm darin die gesuchten Stellen zu zeigen. Aber auch bei<br />

mathematischen Problemen, etwa bei der Berechnung eines fiktiven Einkommens (170 h statt<br />

150 h pro Monat, meine Idee) fand er keinen Ansatz, Dreisatz war ihm völlig fremd, da musste<br />

ich ran. Zusammen hackten wir auf unseren Taschenrechnern rum, bis die Zahlen nach<br />

mehreren Anläufen stimmten. Ich möchte diese mathematischen Schwächen keinesfalls<br />

dramatisierten, haben doch allein in meinem Fall schon mehrere Juristen ihre mathematischen<br />

Unfähigkeiten demonstriert, so etwa der Richter S, der schwerste Probleme mit<br />

Klammeraufgaben hatte, oder unsere Richterin A, die scheinbar nicht wusste, dass man von<br />

100% statt 99% ausgeht, was sie nachträglich korrigierte, nachdem wohl die Gegenseite darauf<br />

hingewiesen hatte. Lohnenswert war auch mein Einwand, als Dr. K ein viel zu kleines<br />

Jahresgehalt meiner Frau errechnet hatte. Hier lag kein Rechenfehler vor, sondern er übersah<br />

die lächerlichen rund 200 € Gehalt im Oktober, als sie über 6 Wochen krank geschrieben war<br />

und vergaß, Krankengeld bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Natürlich setzten wir auch hier<br />

ein fiktives Einkommen ein mit nur einem Ziel, möglichst geringen Unterhalt an sie zu zahlen.<br />

Aber darauf musste ich ihn erst einmal bringen, von allein kam er nicht auf diese Idee. Auch<br />

die Namen meiner Kinder brachte er durcheinander, was ebenfalls mein Vertrauen zu ihm<br />

erheblich reduzierte.<br />

Ich sprach auch das neue Unterhaltsrecht an, was dies leider keinen Einfluss auf den<br />

Trennungsunterhalt hatte, was er mir auch bestätigte. Daher verstand ich es nicht, warum er mir<br />

im Fax damit Hoffnung machte. Ich schilderte ihm, dass wir nun auf ein Scheidungsurteil<br />

drängen mussten, da mein Fall nach dem neuen Unterhaltsrecht wesentlich einfacher, der<br />

Ehevertrag schon zur Nebensache hierdurch degradiert wurde. Letztes bestätigte er, aber wann<br />

er endlich in Sachen Scheidung aktiv werden wollte, verriet er nicht, er schob es weiterhin vor<br />

sich her.<br />

Auch war es nicht in seiner Macht, Zeugen zu bestellen, um endlich die permanente Lügerei<br />

der Gegenseite zu stoppen. Wir waren also auf das Wohlwollen der Richterin wieder einmal<br />

angewiesen. Immerhin wollte mein Anwalt dieses Mal nicht klein beigeben beim Thema<br />

eheähnliche Beziehung und meinen angeblich leichtsinnigen Arbeitgeberwechsel, er wollte dies<br />

ggf. beim OLG Düsseldorf ausfechten, womit er endlich mal wieder meine Linie vertrat. Ich<br />

hatte ihm schon vorher angekündigt, dass ab jetzt jeder Meter Boden unnachgiebig und mit<br />

aller Härte verteidigt würde.<br />

Beängstigend waren auch seine Hinweise betreffend meiner völlig runtergekommenen Tochter.<br />

Ich konnte die nicht einfach in die Fabrik stecken, wenn sie im Sommer ohne jeglichen<br />

Abschluss von der Schule flog. Ich war verpflichtet, für sie bis zum 27. Lebensjahr zu<br />

169


ezahlen. Stattdessen sollte ich sie bei Laune halten, mit Anreizen probieren, dass sie es zu<br />

einer Lehre schaffte. Allerdings hatte ich dies schon vergeblich versucht, etwa ihr die<br />

Finanzierung des Führerscheins angeboten, wenn sie die mittlere Reife mit mindestens<br />

3.1 schaffte. Bisher lag ihr Schnitt jedoch bei eher 4.3 dank vier Fünfer, da hatte ich einfach<br />

keine Hoffnung mehr, meine beiden Kinder waren unter meiner Frau völlig verwahrlost.<br />

Allerdings hatte mir Dr. K völlig falsche Informationen zum Thema Versorgung bis 27<br />

geliefert, meine später Koryphäe Dr. Km musste diese Phantasien drastisch korrigieren.<br />

Mittlerweile klingelte im Besprechungsraum zum wiederholten mal das Telefon mit dem<br />

Hinweis, da die nächste Mandantin schon lange und ungeduldig wartete, so dass wir überstürzt<br />

nach exakt einer Stunde das Gespräch abbrachen, obwohl einiges wichtiges noch nicht geklärt<br />

war. So etwa der Schaden der versuchten Zwangsvollstreckung, der mittlerweile über 4000 €<br />

betrug, und auch die Fortsetzung meiner Scheidung, in der sich seit der versuchten Pfändung<br />

nichts mehr tat, oder auch das Verlangen nach einer anständigen und längst überfälligen<br />

Rechnung. Für jeden Mandanten war halt nur eine Stunde Zeit reserviert, man musste halt<br />

zusehen, was man in dieser kurzen Zeit erreichte, vieles blieb folglich auf der Strecke. Dr. K<br />

konnte mich auch an diesem Tag nicht überzeugen, er wirkte hilf- und konzeptlos,<br />

durcheinander, überarbeitet. Mandatskündigungen in Sachen Scheidung und Strafverfahren<br />

beschäftigten mich gedanklich. Die Scheidung stagnierte, womit mein Schaden mit jedem<br />

Monat Trennungsunterhalt stieg. Ich konnte mir immer mehr vorstellen, ihn nur noch in der<br />

Pfändungssache operieren zu lassen, und mit einem 2. Anwalt meine Scheidung und<br />

strafrechtlichen Angelegenheiten zu beschleunigen.<br />

Mittlerweile trudelte auch vom Gericht der Kostenfestsetzungsbeschluss ein, nachdem<br />

der gegnerische Anwalt seine Kosten anmeldete. Mein Anwalt riet mir auf einmal zur<br />

Begleichung der Rechnung, da die Summen stimmten. Allerdings war ich sehr<br />

überrascht. Hatte er doch vorher großspurig verkündet, den Segen der Richterin hierbei<br />

besitzend, ich müsste Anwalt M nicht bezahlen, da er sich gar nicht für den Gerichtstermin<br />

gemeldet hatte. Aber es passte mal wieder zu Dr. K, Fehleinschätzungen am laufenden Band.<br />

Er hatte bekanntlich auch ein gutes Gefühl vor dem Prozess, den ich zu 65% verlor, auch wenn<br />

die Pfändung gegen hohe Kaution aufgehoben wurde, war ein anderes Beispiel. Auch meine<br />

Frau spürte nun die hohen Kosten, denn auf sie entfielen 685 €, die sie zu zahlen hatte an die<br />

Anwälte und das Gericht, was etwa 60% ihres Nettoeinkommens entsprach. Da ihr Konto fast<br />

immer am Anschlag lag, trieben diese Kosten sie in den Ruin. Ihre einzige Möglichkeit war,<br />

sich mal wieder Geld zu leihen, wobei ihr Schuldenberg anwuchs. Vielleicht konnte sie das<br />

zum Aufgeben des ganzen Wahnsinns bewegen, aber mit dem Kopf durch die Wand war schon<br />

immer ihr Leitsatz.<br />

Gleichzeitig lief auch einige Tage später die Fristverlängerung aus, die mein Anwalt mal<br />

wieder wie üblich beantragt hatte. Nur traf bei mir kein Schriftsatzentwurf ein zwecks<br />

Korrektur, noch nicht einmal 2 Stunden vor Fristablauf wie bisher! Natürlich bestand die<br />

Möglichkeit, den Schriftsatz ohne meine Korrekturen direkt ans Gericht zu schicken, allerdings<br />

zeigte die Vergangenheit, diese Werke enthielten dann viele Sachfehler. Kurzum, ich hatte die<br />

Nase voll von dieser Arbeitsweise, mein Anwalt hatte zu wenig Zeit für meinen Fall, meine<br />

Scheidung blieb ganz auf der Strecke. Auch lief meine Zahlungsfrist ab, um den gegnerischen<br />

Anwalt zu bezahlen. Auf mein Fax reagierte Dr. K wieder einmal nicht, obwohl ich ihn um<br />

Stellungnahme bat, ob ich den gegnerischen Anwalt überhaupt bezahlen müsste, da dieser sich<br />

ja nicht als Prozessbevollmächtigter angemeldet hatte, was mein Anwalt ja großspurig<br />

behauptete mit dem Segen der Richterin im Rücken.<br />

170


Interessant fand ich ein Gespräch mit der Anwaltskammer Hamm in diesen Tagen. Schließlich<br />

hatte ich nur einen Wunsch, mit Anwalt M gnadenlos abzurechnen, seine Abzockerei und<br />

Verleumdungen hatten mit der völlig obsoleten Zwangsvollstreckung ihren Höhepunkt erreicht.<br />

Ein Anwalt ist für ein standesrechtliches Verfahren keine Pflicht, so konnte ich selber eine<br />

Beschwerde für ein solches Verfahren aufsetzen, womit sich dann der Vorstand der<br />

Anwaltskammer auseinander setzte. Lizenzentzug war leider eher selten, aber mir würde ja<br />

schon eine Abmahnung dieses Anwalts reichen, um ihm seine Grenzen aufzuzeigen. Leider<br />

erfährt man generell nichts über den Ausgang im Detail, da eine Anhörung wie vor einem<br />

Gericht nicht stattfindet. Für mich stand aber fest, sofort ein standesrechtliches Verfahren<br />

einzuleiten, das ganze kostete mich nur eine lächerliche Briefmarke, Kosten für das Verfahren<br />

vor der Kammer entstanden nicht. In meiner Beschwerde sollten alle Vorfälle von 2004-2007<br />

aufgeführt werden, insbesondere das provozierte Anordnungsverfahren, aber auch die<br />

Zwangsvollstreckung, in der völlig falsche Beträge angegeben wurden, was man im Strafrecht<br />

auch Betrug nennt, wobei diese völlig überflüssig war, lagen doch diesem Anwalt laut<br />

Gerichtsprotokoll die aktuelle Unterhaltsberechnung vor. Am liebsten hätte ich der<br />

Anwaltskammer mein Buch ebenfalls vorgelegt, damit diese sich mal den riesigen Saustall<br />

anschauen könnte, der im Rechtswesen herrschte. Allerdings riet man mir ab, denn die vielen<br />

geschilderten unglaublichen Vorfälle in mein Buch hätten die Kammer mir eh nicht geglaubt.<br />

Ich begann nun mit der Beschwerde für ein standesrechtliches Verfahren. Eine Woche<br />

benötigte ich, denn zu viel hatte sich angestaut. Die Sache war es mir aber wert, haben doch<br />

Anwälte eine höllische Angst vor einem standesrechtlichen Verfahren!<br />

Anwälte Nummer 10 - 12<br />

Von Dr. K hörte ich überhaupt nichts mehr, auf Faxe reagierte er überhaupt nicht, dazu<br />

mehrere gravierende Fehleinschätzungen, von dem Schriftsatz, für den er wieder einmal<br />

eine Fristverlängerung beantragt hatte, hörte ich selbst eine Woche nach Ablauf der Frist<br />

nichts, meine Scheidung stagnierte seit 8 Monaten völlig. Ich war zwar mittlerweile der Jäger,<br />

da halbwegs offensiv operierend, aber ich zog mühsam meine Jagdhunde hinter mir her, anstatt<br />

dass sie los sprinteten und sich in den Gegner fest verbissen.<br />

Kurzum, ich hatte die Schnauze gestrichen voll von dieser Arbeitsweise. Zeit, ihm Mandate zu<br />

streichen, aber nicht alle, damit ich keinen Anwalt doppelt bezahlen musste. Hierin lag nun<br />

mein schwieriger Balanceakt, einerseits musste ich ihm klar und deutlich mitteilen, was hier so<br />

alles falsch lief, andererseits durfte ich nicht zu sehr auf die Pauke hauen, damit er die<br />

restlichen Mandate nicht nieder legte. Zwar hätte er sein Honorar dann mir zurückzahlen<br />

müssen, aber ich hätte nur Zeitverlust durch neue Anwaltssuche gehabt. Gleichzeitig war mir<br />

klar, ab jetzt herrschte ein vergiftetes Klima. Diesen schweren Schritt der Mandatseinschränkung<br />

sprach ich zuvor mit meinem Vater und meiner Lebenspartnerin ab, denn ich<br />

war mir nicht mehr sicher, hatte ich schon einen an der Klatsche, dass ich schon unter<br />

Halluzinationen litt, wenn ich nur an Anwälte dachte, was aber alle Seiten sicher verneinten.<br />

In der Mandatskündigung vom 26.2.2008, in der er sich nur noch auf die ZV Angelegenheiten<br />

beschränken sollte, nannte ich als Gründe:<br />

1. Unbeantwortete dringende Telefonanrufe und Faxe<br />

2. Diverse Fehleinschätzungen: Sperrzeit Konto, Schufaeintrag, Prozesschancen,<br />

Nichtbezahlung des gegnerischen Anwalts<br />

171


3. Verspätete, mit der heißen Nadel gestrickte, sehr korrekturbedürftige Schriftsätze<br />

4. Schriftsatz mit der Frist vom 13.2.2008 bis heute noch nicht erhalten, was zu weiterer<br />

Prozessverschleppung führt<br />

5. Keine Aktivitäten in der Scheidungssache, dadurch finanziellen Verlusten<br />

Ich betonte ausdrücklich, hier lag keinerlei Faulheit vor, sein Arbeitseinsatz in der Kanzlei war<br />

bemerkenswert, zollte ihm meinen tiefsten Respekt! Als Grund nannte ich eine zu große und<br />

wohl auch weit verstreute Mandantschaft aufgrund seines guten Rufs, was natürlich nur zu<br />

Lasten der Arbeitsqualität gehen konnte. Aber ich machte ihm auch klar, ich erwartete für<br />

mein vieles investierte Geld ordentliche Leistungen und eine zügige Vertretung aller meiner<br />

Interessen, und zwar nicht in Raten, was auch in den auf eine Stunde reduzierten Sprechstunden<br />

nicht funktionierte. Gerade in meinem komplexen Fall war Kooperation und Engagement<br />

absolute Voraussetzung, wenn man leistungsorientiert arbeiten wollte, wie es in der Industrie<br />

Standard ist!<br />

Besonders regte mich der ausbleibende Schriftsatz auf, denn selbst die verlängerte Frist<br />

war mittlerweile ausgelaufen. Als ich neun Tage nach Fristablauf im Sekretariat meines<br />

Anwalts anrief, konnten mir seine Sekretärinnen noch nicht einmal sagen, ob überhaupt<br />

ein Schriftsatz geschrieben wurde, von ihnen jedenfalls nicht. Die Akte hatte der Anwalt,<br />

und der war wie so oft in der Besprechung, scheinbar mit meiner Akte, was keinen Sinn<br />

machte. Ich war froh, diesen Sauladen nicht auch noch für meine Scheidung in Anspruch<br />

genommen zu haben.<br />

Für mich hieß das, wieder auf Anwaltssuche zu gehen. Nur wusste ich nicht, wen ich nehmen<br />

sollte, Anfragen bei Bekannten nach Anwälten mit gutem Ruf blieben erfolglos. Schon<br />

Tage zuvor hatte ich mal im Internet mich umgeschaut, allerdings erfolglos. Okay, ich weiß,<br />

davon hatte ich gleich zu Beginn dieses Buchs abgeraten, aber Alternativen gab es nicht für<br />

mich. Allerdings fand ich via Internet in Hagen eine interessante Persönlichkeit, Mitautor<br />

und Mitherausgeber der bekannten Becks Gesetzestexte, dann im Vorstand wichtiger und<br />

bekannter Ausschüsse des Familienrechts, gehörte laut Focus zu den 150 besten Anwälten des<br />

Familienrechts in Deutschland. Er hatte diverse Publikationen über das Familienrecht<br />

herausgegeben. Kurzum, der Mann war fachlich zweifellos eine Koryphäe in seinem Gebiet,<br />

nur hatte er überhaupt noch Zeit, seinen Mandanten gründlich zu vertreten? Mein Vater riet von<br />

ihm ab, was ich auch einsah, denn ich wollte keinen zweiten Dr. K haben, der zu viele<br />

Mandanten hatte, überall im Bundesgebiet auftrat, was natürlich zu einer miserablen<br />

Arbeitsqualität führen musste.<br />

Nicht ganz abwegig fand ich den Verdacht meines Vaters, der meinte, hier läge durch<br />

heimliche Absprachen absichtliche Prozessverschleppung vor, damit meine Frau länger<br />

Unterhalt bekam. Schließlich wurde seine 2. Frau bei Beginn der Scheidung von ihrer Anwältin<br />

gefragt, ob sie eine kurze oder lange Scheidung haben wollte......<br />

In der Zwischenzeit rief ich fast täglich im Sekretariat meines Anwalts an, um herauszufinden,<br />

ob dieser mittlerweile auf das Schreiben vom 3.1.2008 geantwortet hatte, schließlich waren<br />

exakt zwei Monate vergangen seit diesem Schriftsatz der Gegenseite. Man konnte mir<br />

diesbezüglich keine Antwort geben, Dr. K informierte seine Sekretärinnen nicht trotz<br />

schriftlicher Notiz, und an die Akte in seinem Büro durfte man nicht heran gehen, das war<br />

schließlich Chefsache. Die Zwangsvollstreckung wurde wie meine Scheidung verzögert, ich<br />

hatte immer mehr den Eindruck der Absprachen. Zeit, Dr. K ein Ultimatum zu stellen, was<br />

exakt zwei Monate nach dem verleumderischen Schreiben des RA M heraus ging:<br />

172


Sehr geehrter Herr Dr. K!<br />

Trotz unzähliger Anrufe bei Ihren Sekretärinnen ist es mir nicht gelungen, etwas<br />

über einen eventuell vorhandenen Schriftsatz zu erfahren, dessen Frist am 20.2.2008 trotz<br />

Fristverlängerung wieder mal abgelaufen war. Diesbezüglich reagieren Sie auch nicht auf schriftliche<br />

Kurzmitteilungen Ihres Sekretariats. Daher stelle ich Ihnen hiermit eine letzte Frist, sich zu dem lange<br />

überfälligen Schriftsatz zu äußern und mir ggf. zu senden bis zum: Donnerstag, den 6.3.2008<br />

Sollte auch in diesem Fall keine Antwort erfolgen, werde ich sofort auch das noch verbleibende Mandat<br />

kündigen, wobei Sie dann für die doppelten Kosten regresspflichtig gemacht werden.<br />

Ich suche keinesfalls die Konfrontation mit Ihnen, sondern probiere den Schaden abzuwenden, der durch<br />

fehlende Gegendarstellungen entstehen kann, insbesondere nach den vielen falschen Verdächtigungen<br />

(§164 und §165 STGB) des Gegners im Schreiben vom 3.1.2008, weswegen ich u. a. gegen Herrn M gerade<br />

ein standesrechtliches Verfahren einleite. Davon ganz abgesehen, schaue ich mir keine weitere<br />

Prozessverschleppung mehr an, wogegen ich jetzt auch entsprechend vorgehe.<br />

Ich machte dem Burschen klar, wenn ich den Anwalt wechseln müsste aufgrund seiner<br />

Untätigkeit, trägt er die Mehrkosten. Mal schauen, ob er dann endlich wach würde.<br />

Für mich stand zu diesem Zeitpunkt fest, verstreicht auch diese Frist reaktionslos, leite<br />

ich dann gleich ein weiteres standesrechtliches Verfahren ein. Unfassbar war, wie viele<br />

schwarze Schafe es in dieser Branche gab, für mich war sie eh schon seit Jahren ein einziger<br />

Sumpf. Zu viele Rechtsschamanen liefen in dieser Szene herum. Aber es passte zu diesem<br />

riesigen Feuchtgebiet namens Familienrecht!<br />

Am 4. März 2008 machte ich mich mit meiner Lebensgefährtin mal wieder auf den Weg<br />

nach Wuppertal, um mir einen Anwalt anzuschauen, dessen Profil zumindest ganz ordentlich<br />

klang, kein Überflieger, aber Schwerpunkte in Familien- und Strafrecht, passte gut zu meinem<br />

Fall. Sein Bild gefiel mir, der Mann schien Biss zu haben, sah nach Kampfhund aus,<br />

genau das, was ich suchte. Wie immer musste ich schon um 15 Uhr Schluss machen, um die<br />

120 km lange Strecke von Lippstadt nach Wuppertal zu bewältigen. In Schwerte nahm ich<br />

meine Freundin an Bord, die unbedingt dabei sein musste, konnte ich doch mittlerweile keinen<br />

Anwalt mehr objektiv beurteilen. Zu voreingenommen war ich gegen die Bande nach so vielen<br />

schlechten und unglaublichen Erfahrungen.<br />

Und es fing schon gut an! Ein Schlachtschiff, knapp 150 kg, wohl die Anwaltsgehilfin,<br />

empfing uns in der Kanzlei. Der Rock betonte so richtig ihre Masse, eine denkbar ungünstige<br />

Repräsentation der Sozietät. Die Dame passte eher in eine Metzgerei oder einen Mastbetrieb.<br />

Okay, ich wollte die Frau nicht heiraten, sondern fand mich zum Gespräch mit einem Anwalt<br />

ein. Ich war besonders freundlich zu der Dame, denn hätte die mir ein paar gelangt, ich hätte<br />

drei paar Schuhe zum bremsen gebraucht.<br />

Zehn Minuten vor dem Termin begrüßte mich Anwalt B sehr lässig, eine Zigarette<br />

hinter seinem rechten Ohr geklemmt, eine selbst gestrickte Weste tragend, worüber meine<br />

Freundin später im Auto noch laut lachte. Der Mann wirkte etwas heruntergekommen, der<br />

Widererkennungswert war praktisch Null. Das Foto im Internet war wohl noch das<br />

Konfirmationsbild, mal übertrieben gesprochen. Auf jeden Fall erwartete mich keine Bulldoge,<br />

eher ein Rehpinscher. In seinem Büro steckte sich Herr B sofort eine Zigarette an, ohne uns zu<br />

fragen, ob wir etwas dagegen hatten. Das nahm meine Freundin zum Anlass auch zu rauchen,<br />

so dass ich in seinem kleinen Büro von zwei Seiten eingenebelt wurde. Als Zigarrenraucher<br />

konnte ich damit allerdings leben, bereute aber, keine Zigarren dabei zu haben. Ich fing sofort<br />

mit dem Fall an, sprich der Zwangsvollstreckung, in der ich die zu hohe Summe kritisierte und<br />

nach strafrechtlichen Konsequenzen fragte. Gelangweilt meinte mein Gegenüber, dazu könnte<br />

er sich nicht äußern, dazu müsse er die ganze Gerichtsakte sich kommen lassen, was ihm aber<br />

173


sichtlich Unbehagen bereitete. Er probierte mich loszuwerden, indem er mich auf die doppelten<br />

Kosten hinwies, die sich durch einen Anwaltswechsel ergaben, was aber bei mir nicht der Fall<br />

war. Auch riet er mir, bei Dr. K zu bleiben, ein anderer Versuch, ja nicht diesen Fall<br />

übernehmen zu müssen. Als ich dann noch meinen dicken und vollen Aktenordner herausholte,<br />

um nach einem Urteil zu suchen, bekam RA B sichtlich Angst und entgegnete, das sind wohl<br />

komplexe, ineinander verzahnte Fälle, da sollte ich mir besser einen Fachanwalt für<br />

Familienrecht suchen, er sei Fachanwalt für Verkehrsrecht, auf diesem Gebiet würde er so<br />

einen Aktenordner in zwei Stunden durchlesen, aber hier wäre der Aufwand deutlich höher.<br />

Nein, diesen Fall wolle er nicht übernehmen, da sei er der falsche Mann für. Er vermittelte von<br />

Anfang an ganz klar den Eindruck, keine Lust sich einzulesen, und schon gar keine Lust auf<br />

komplexe Fälle, die verursachten richtig Arbeit, das alles ließ sichtbar Ängste in ihm<br />

aufkommen! Noch schlimmer empfand ich die Hochstapelei, nämlich in seinem Internetprofil<br />

als Schwerpunkte Familien- und Strafrecht anzugeben, aber dann mangels Wissen zu<br />

kapitulieren, und auf einen Fachanwalt zu verweisen. Die Mandanten, die er dann doch auf<br />

diesen Gebieten betreute, konnten mir nur leid tun!<br />

Interessant war auch die Szene, als ich ihn fragte, ob er die Richterin A kannte. Mit einem sehr<br />

ernsthaften Pokerface bejahte er die Frage, ließ sich aber keine Bemerkungen entlocken.<br />

Immerhin merkte man, zum Lachen war dieses Thema nicht. Auch wirkte der Mann sehr<br />

nervös. Da wir unter seinen Tisch sehen konnten, bemerkten wir, wie Herr B dauern seine Füße<br />

in Bewegung hielt. Meine Freundin wollte ihn schon fragen, ob seine abgelatschten Schuhe<br />

drückten, reservierte aber dieses Thema für die Fahrt nach Hause, bei der sie noch mehrmals<br />

herzhaft über Herrn B lachen musste, auch wenn mir danach nicht zu Mute war.<br />

Nach zwanzig Minuten verließen wir die Kanzlei sichtlich geschockt. Schon nach fünf Minuten<br />

Gespräch schüttelten meine Freundin und ich heimlich die Köpfe, wir waren uns schnell einig,<br />

das konnte echt nicht die Lösung sein, eher ein Albtraum! Wir waren geschockt, stürzten in<br />

Schwerte in den nächsten Discounter, um uns Gin und Tonic zu holen, dieses Schreckerlebnis<br />

konnte man nur durch Suff halbwegs lindern. Allerdings schwor ich mir an diesem Tag, nicht<br />

noch mehr Anwälte in dieser Stadt aufzusuchen, ich hatte die Nase echt voll. Ob ein<br />

Fachanwalt wesentlich mehr Ahnung hat, wage ich generell zu bezweifeln. Mein spezieller<br />

Freund RA M nannte sich seit einiger Zeit auch Fachanwalt für Familienrecht, was mein<br />

Vertrauen zu Fachanwälten restlos beseitigte. Auf einer ganzseitigen Anzeige der Kanzlei M<br />

ging man auf das Thema ein, wie man Fachanwalt im Familienrecht wird. Man besucht einen<br />

120 Stunden Lehrgang, den man in drei Wochen mal eben absitzt, legt Prüfungen ab über diese<br />

kurze Zeit, weist noch Tätigkeiten auf dem Gebiet nach, egal ob mit oder ohne Erfolg, und<br />

schon darf man sich Fachanwalt nennen. Mal ehrlich, was sind 120 Stunden, was kann man in<br />

dieser kurzen Zeit, nämlich drei Wochen, groß lernen? Ein Kind, was eine viel höhere<br />

Aufnahmefähigkeit hat als eine Erwachsener, begreift in dieser Zeit gerade mal die Addition,<br />

vielleicht auch noch die Subtraktion, und das war es dann auch schon! Natürlich ist dies immer<br />

noch besser als gar nicht diesen Schnelllehrgang absolviert zu haben, weshalb man in der<br />

Scheidung immer einen Fachanwalt für Familienrecht bevorzugen sollte, auch wenn man keine<br />

Wunder erwarten darf!<br />

Nun aber zurück zu dem abschreckenden Erstberatungsgespräch in Wuppertal.<br />

Intern nannte ich meine Offensive Frühjahrssturm, aber was ich an dem Tag erlebte, war eher<br />

Frühjahrsmüdigkeit, der Mann war eine Schlaftablette, Nullbocktyp! Als dann noch 12 Stunden<br />

später meine extrem anhänglicher Nymphensittichdame Tomie nach kurzer Krankheit im Alter<br />

von nur acht Jahren starb, steigerte das noch meinen Tiefpunkt. Dieser Vogel hatte mir viele<br />

Jahre in der großen leeren und einsamen ehelichen Wohnung das gegeben, was ich eigentlich<br />

von meinen Kindern erhofft hatte, Liebe, Loyalität und Anhänglichkeit.<br />

174


Trotz dieser Schicksalsschläge setzte ich am nächsten Morgen meine Suche nach einem fähigen<br />

Anwalt fort. Ich hatte keine Skrupel, mir noch 10 Rechtsanwälte anzuschauen, bei der meistens<br />

indiskutablen Leistung stellten die für mich eh nur Verbrauchsmaterial dar!<br />

Mir fiel wieder die Koryphäe aus Hagen ein, Mitautor und Mitherausgeber der bekannten Beck<br />

Gesetzestexte, Dozent und Autor vieler Publikationen über das Familienrecht. Ich rief einfach<br />

mal in der Kanzlei an, um zu fragen, ob der Mann überhaupt die Zeit hatte, seine Mandanten<br />

persönlich zu betreuen, was klar bejaht wurde. Auch war es für mich erstaunlich, dieser Anwalt<br />

Dr. Km vereinbarte keine Sonderhonorare, sondern rechnete normal nach RVG ab, obwohl er<br />

1999 zu den Focus Top 150 Anwälten gehörte. Also machte ich sofort einen Termin aus für<br />

den 10. März 2008, diese scheinbare Koryphäe musste ich unbedingt kennen lernen. Ich weiß,<br />

ganz am Anfang schrieb ich, ein gutes Profil reicht nicht aus, um sich für einen Anwalt zu<br />

entscheiden. Aber mir blieb nichts anderes übrig, nachdem ich bei Arbeitskollegen und<br />

Verwandten herumgefragt nach renommierten Anwälten hatte. Ich hörte nur Klagen und<br />

Jammerei! Allerdings konnte sich die renommierte Zeitschrift Focus auch nicht so extrem<br />

irren.<br />

Doch nun wieder zurück zu Dr. K, der sich fristgerecht bei mir meldete in Form eines<br />

Schriftsatzes. Offensichtlich hatte mein Ultimatum gewirkt. Erwartete ich bei einer<br />

Bearbeitungszeit von sage und schreibe einen Monat ein besonders vorbildliches Werk, was<br />

man bei einer Flasche Sekt genießt, war hier wieder mal eher ein Betäubungsmittel namens<br />

Schnaps angesagt, damit man sich an den vielen Oberflächlichkeiten wie unverständliche<br />

Sätze, Rechtschreibfehler in den Namen, nicht bis zum Herzinfarkt hochzog. Insbesondere<br />

eine Frechheit haute mich völlig um:<br />

Fernmündlich wurde die Fristverlängerung bis zum 13.03.08 gewährt.<br />

Dr. K hatte heimlich, also ohne meine Zustimmung, einfach die Schriftsatzfrist um sage und<br />

schreibe einen Monat bei der Richterin verlängert, nachdem er sich vorher schon einmal eine<br />

Woche extra gönnte, obwohl Frau A genug Zeit, nämlich 3 Wochen vorgab!<br />

Selbst seine Sekretärinnen wussten nichts davon und konnten mir nur wirres Zeug erzählen.<br />

Ich konnte mir das so richtig plastisch vorstellen: Dr. K hatte lukrativere Fälle, stellte meine<br />

Sache daher zurück und informierte die Richterin, die eh keinen Bock auf diesen Fall oder<br />

die damit verbundene Arbeit hatte, und genehmigte daher diese Fristverlängerung mit Freude.<br />

Dann aber im Schriftsatz dem Gegner zu schreiben:<br />

danken wir für die stillschweigend gewährte Fristverlängerung.<br />

Das ist eine Frechheit, spricht im Plural, obwohl ich nichts von der Fristverlängerung wusste!<br />

Er hätte schreiben müssen, „danke ich...“. Zu dem Thema hatte ich ihm auch ein paar treffende<br />

Zeilen später geschrieben, mehr dazu nachher.<br />

Mehr als peinlich empfand ich die Diskussion, ob Dr. K überhaupt die Klage von seinem<br />

Vorgänger korrekt zurückgenommen hatte. Bekanntlich hatte er Teile von Anwalts Ri Klage<br />

verwendet, aber auch Teile dieser Klage zurückgezogen, obwohl diese angeblich Kraut und<br />

Rüben gewesen sein soll. Dass die Gegenseite zu Recht nicht mehr durchblickte, ich selber<br />

schon diesbezüglich längst das Handtuch geworfen hatte, war mehr als nur verständlich. Also<br />

sollte die Richterin als Lehrerin fungieren bei der Frage, ob die Rücknahme in dieser Form<br />

zulässig war. Ich empfand es schon als äußerst peinlich! Insbesondere kannte Dr. K die<br />

entsprechenden Paragraphen in der ZPO, doch hat er damit Verständnisprobleme? Auf jeden<br />

Fall hatte ich keine Lust und auch sicherlich nicht die Kraft, mich auch noch damit<br />

rumzuschlagen:<br />

175


1.)<br />

In der Sache nehmen wir zum Schriftsatz vom 03.01.08 nachstehend wie folg Stellung, wobei wir es in die<br />

Entscheidung des Gerichtes stellen, daß eine formgemäße Klage vorliegt, da die Einrede der fehlenden<br />

Kostenerstattung gem. § 269 Abs. 6 ZPO fehlgeht.<br />

Dann folgte zum wiederholten Male eine Unterhaltsberechnung.<br />

Voller Zorn schrieb ich noch am gleichen Abend eine Antwort an meinen Anwalt:<br />

1. Blatt 1, Satz 1:<br />

„danken wir für die stillschweigend gewährte Fristverlängerung.“<br />

Hier bitte ich wahrheitsgemäß die 1. Person Singular einzusetzen, das Wir also zu streichen. Es handelt<br />

sich schließlich um Ihre interne Abmachung mit der Richterin A, die Sie mir gegenüber sogar verschwiegen<br />

haben. Ich habe von Ihrem Ersuch um eine zweite Fristverlängerung gar nichts gewusst, geschweige, dass<br />

ich sie veranlasst hätte. Noch nicht einmal Ihre hilfsbereiten Sekretärinnen konnten mir bei etwa einem<br />

Dutzend Anrufen keinerlei Hinweise geben, warum die Bearbeitung überhaupt nicht mehr vorangeht. Sie<br />

wussten auch nichts von der besagten Fristverlängerung. Bekanntlich war an sich die zweite mündliche<br />

Verhandlung – nach den Worten der Richterin A in der ersten Verhandlung - gleich nach den<br />

Weihnachtsferien vorgesehen. Da sich das Verfahren schon seit langem endlos hinzuziehen droht, hätte<br />

ich jede weitere Prozessverschleppung naturgemäß bekämpft. Für die Folgen der zweimonatigen<br />

Prozessverschleppung werde ich im übrigen nicht aufkommen, insbesondere nicht bezüglich der<br />

Sicherheitsleistungen. Da aufgrund der reduzierten Mandate ein Vorauszahlungsüberschuss von etwa 300<br />

€ schon jetzt erkennbar ist, wird ein entsprechender Teil für die Märzkaution intern bei Ihnen umgebucht<br />

werden müssen.<br />

Ich machte dem Burschen klar, für die Folgen der Prozessverschleppung komme er auf,<br />

insbesondere für die monatlichen 216 €! Dann folgten noch weitere 11 Punkte, z.B. wurden<br />

Namen verbessert, unmögliches Deutsch korrigiert, aber auch noch Betonungen eingebaut.<br />

Auch wurde die eheähnlichen Verhältnisse nur mit dem Minimalwert von 228 € angerechnet.<br />

Hier wollte ich einen Durchschnittswert von 404 € haben, der sich durch den Unter- und<br />

Oberwert seiner zitierten Rechtsliteratur ergab, um meine Unterhaltszahlungen noch weiter zu<br />

reduzieren. Eine Aufforderung, kurzfristig einen Prozesstermin zu bekommen, rundete mein<br />

Schreiben ab.<br />

Wie gewohnt schickte ich Dr. K zwei Tage später meine Verbesserungsvorschläge per Fax, um<br />

wegen dem schlampigen Schriftsatz bei Gegner und der Richterin keinen Spott zu ernten.<br />

Auch mein Vater hatte am Wochenende noch einmal Hand angelegt, wie immer einige<br />

Sätze entschärft, und einige brillante Formulierungen eingebracht. Mittlerweile sahen viele in<br />

meiner sozialen Umgebung ein, der Entzug des Mandats für meine Scheidung war eine sehr<br />

gute Entscheidung, denn bei diesem Arbeitstempo und den vielen Fehlprognosen des Dr. K<br />

hätte ich gute Chancen gehabt, Silberhochzeit zu feiern, obwohl ich die Scheidung nach<br />

gut 15 Jahren eingereicht hatte. Allerdings bedeutet dieser Schritt auch, sich wieder einmal<br />

einen Anwalt anzuschauen, den vorher schon beschriebenen Staranwalt Dr. Km.<br />

So fuhr ich am 10. März mit meiner Freundin nachmittags nach Hagen zu dieser Kanzlei.<br />

Meine Lebenspartnerin musste wie immer dabei sein, weil ich Anwälte mittlerweile nicht<br />

mehr objektiv beurteilen konnte, nachdem ich so viele Nieten bisher kennen gelernt hatte.<br />

Für einen Top 150 Anwalt wirkte die Kanzlei zu normal, also weder vornehm noch teuer<br />

eingerichtet. Vor uns hatten noch zwei Mandanten einen Termin, die aber im 10 Minuten<br />

Rhythmus fertig waren. Wir machten schon unsere Witze über diese kurze Besprechungszeiten,<br />

was meine Nervosität etwas linderte.<br />

176


Dr. K, äußerst professoral und sehr trocken wirkend, kam direkt und etwas hektisch wirkend<br />

zur Sache. Ihm interessierte mein Einkommen, Beruf, Unterhalt und Vermögenswerte. Dies<br />

war wohl offensichtlich ein Auswahlverfahren, um nur lukrative Mandanten zu bekommen.<br />

PKH Empfänger lehnte er kategorisch ab. Schließlich hatte der Mann es nicht nötig, sich mit<br />

kleinen Streitwerten abzugeben, was er noch mehrmals demonstrierte. So wollte er mit der<br />

Zwangsvollstreckung nichts zu tun haben, und in Sache Anlage U riet er mir, selber die Klage<br />

ans Gericht fertig zu machen. Ich glaube, hätte ich ihm gesagt, wir streiten uns um ein<br />

Zehnfamilienhaus, der Mann hätte sofort drei Cognacgläser heraus geholt und sogleich mit der<br />

Bearbeitung des Falls begonnen! Schließlich hätte am Ende des Rechtsstreit ihm fast eine<br />

Wohnung gehört.<br />

Meine Frage, ob bei der ZV Betrug vorlag, verneinte er nicht ganz, schließlich sei kein Vorsatz<br />

zu erkennen. Meinen Einwand, auch grob fahrlässig reiche aus, konnte er nicht dementieren.<br />

Aber zweimal betonte er, nicht jede Forderung, die unbegründet ist, sei strafrechtlich relevant.<br />

Überhaupt drückte er sich sehr vorsichtig aus, er wollte erst Akteneinsicht haben, die paar<br />

Dokumente, die ich dabei hatte, reichten ihm nicht aus. Erst dann wollte er mir mitteilen, ob er<br />

an diesem Fall Interesse hatte. Ich unterschrieb das Mandat, damit er überhaupt die Akte<br />

anfordern durfte. Allerdings bot ich ihm einen Tag später an, selber meine Akte zu kopieren,<br />

was mit Sicherheit um Wochen schneller ging als bei der eh langsamen Abteilung des<br />

Amtsgerichts.<br />

Bemerkenswert empfand ich seine Reaktion, als ich den Namen meiner Richterin A aussprach,<br />

verbunden mit der Frage, ob er diese kannte. Genau wie Anwalt Nummer 10 konnte ich hier ein<br />

regloses, erstarrtes Pokerface entdecken. Der Mann wollte sich ebenfalls nicht zu dieser Person<br />

äußern, wirkte hierbei verbissen, verlegen, erschrocken. Interessant fand ich sein Fachwissen,<br />

was er regelrecht demonstrierte. Auf meine Aussage, es ging bei mir um einen Ehevertrag, der<br />

aufgrund Schwangerschaft angeblich sittenwidrig war, aber keiner kannte damals das BGH<br />

Urteil, was ich ihm zeigen wollte, winkte er lässig ab, das kannte er, weiter im Stoff. Auch war<br />

es für ihn völlig selbstverständlich, der Widerruf des Anwalts K vor dem OLG war unzulässig.<br />

Ich hatte an den Fähigkeiten des Dr. Km keine Zweifel, zu viele Publikationen hatte er<br />

schließlich schon veröffentlicht. Als nach knapp 15 Minuten das Gespräch beendet war, meinte<br />

er beim Herausgehen, er wollte mal schauen, wie er mir helfen könne, was mich ein wenig<br />

beruhigte. Dennoch waren die Chancen etwa 50%, dass er meinen Fall annahm, denn so eine<br />

Koryphäe wie er konnte sich die Mandanten aussuchen, sprich nur die finanziell lukrativen<br />

Fälle. Wovor ich allerdings etwas Angst hatte, seine Reaktion auf seine fünf direkten<br />

Vorgänger, die in der Scheidung versucht hatten, meine Interessen zu vertreten. Natürlich stand<br />

ich in einem ungünstigen Licht, zu anspruchsvoll, zu kompliziert, zu zielorientiert,<br />

regressfreudig, und wer weiß, was für Eindrücke bei Dr. Km noch aufkamen. Aber leider ging<br />

es in der Vergangenheit nicht anders, denn wer lässt sich von unfähigen Anwälten schon gerne<br />

in den Bankrott treiben?<br />

Noch in der gleichen Woche besuchten meine Freundin und ich in der selben Kanzlei seinen<br />

Partner A, ein Fachanwalt für Strafrecht. Bei der Gelegenheit konnte ich Dr. Km gleich die<br />

kopierte Akte geben, die Gerichtsakte hätte er wohl erst ein paar Wochen später bekommen.<br />

In mir brannte mein Wunsch nach Vergeltung wegen der ZV. Schließlich stellten die falschen<br />

Zahlen nicht nur Betrug dar, mittlerweile probierte RA M mit Verleumdungen die ZV doch<br />

noch etwas für seine Mandantin entscheiden zu können. Schon beim Termin mit Dr. Km lief<br />

mir dieser Strafanwalt mehrfach über den Weg. Sehr kräftig gebaut, Vollbart, gut aussehend,<br />

wirkte wie einer, der fest zubeißt beim Gegner, Typ juristischer Kampfhund, und das ist<br />

durchaus positiv gemeint! Unvergesslich war diese fast eine Beratungsstunde bei RA A. Sehr<br />

ausführlich beriet er mich, ohne jeglichen Zeitdruck, zeigte aber auch Risiken und Fallen auf.<br />

177


Zwar war er meiner Meinung, hier läge Prozessbetrug auf jeden Fall vor, nur könnte Anwalt M<br />

bei der Vernehmung durch den Staatsanwalt so tun, seine Mandantin hätte ihm gegenüber<br />

behauptet, die bekäme keinen Unterhalt, und so hatte er es 1:1 weitergeleitet. Damit wäre er<br />

raus aus der ganzen Sache. Ich sah das nicht ganz so locker wie Anwalt A, denn es ist meines<br />

Erachtens schließlich Anwaltpflicht, Umstände zu prüfen, was aufgrund der vorliegenden<br />

Unterhaltsberechnung kein Problem gewesen wäre. So konnte man RA M immerhin<br />

schlampiges Arbeiten, sprich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, was locker für ein<br />

standesrechtliches Verfahren mit Folgen gereicht hätte. Allerdings täuschte ich mich gewaltig,<br />

denn wie mir später der Oberstaatsanwalt mitteilte, muss ein Anwalt die Angaben seiner<br />

Mandanten nicht prüfen, das ganze abgesegnet von einem Obergericht....<br />

Mein Gegenüber bestätigte, bei nachweisbarem Prozessbetrug wäre die Zulassung sofort weg,<br />

was für mich Musik in den Ohren war. Ein weiteres Risiko stellte das noch nicht beendete<br />

Zwangsvollstreckungsverfahren dar. Hier konnte der Staatsanwalt die Möglichkeit sehen, dass<br />

die ZV doch noch für mich anders ausging als erwartet, was die Sachlage erheblich ändern<br />

konnte.<br />

Toll fand ich seine Ratschläge, bei der Sache Geld zu sparen, indem ich selber die Strafanzeige<br />

aufgab oder auch selber diese verfasste. Natürlich wollte er auch gerne mal drüber schauen,<br />

was immerhin billiger war, als wenn er das Ganze entwarf. Da es im Strafrecht (zumindest bei<br />

ihm!) nicht nach Streitwert ging, musste nach Aufwand abgerechnet werden, und das bei einem<br />

Stundensatz von 150 €, netto, versteht sich. Interessant fand ich auch seine Nachfrage, warum<br />

ich unbedingt Strafanzeige gegen meine Frau und ihren Anwalt erstatten wollte. Ich spielte mit<br />

offenen Karten und beschrieb diese Aktion als Mittel, den Gegner an den Verhandlungstisch zu<br />

prügeln, denn ein Anwalt, dem der Lizenzentzug droht, wird mit Sicherheit nicht anfangen zu<br />

pokern. Diese Antwort reichte ihm noch nicht und er bohrte weiter. Ich gab kleinlaut zu, ein<br />

standesrechtliches Verfahren gerade eingeleitet zu haben, und da wäre eine Strafanzeige<br />

sicherlich eine gute Grundlage. Da gab er mir absolut Recht, diese Antwort wollte er wohl<br />

hören. Als ich dann auch noch erstmals den Namen des betroffenen Anwalts aus Schwerte<br />

erwähnte, sah man RA A nur noch lächeln. Ich fiel fast vom Stuhl als er staubtrocken meinte:<br />

“Komisch, ich musste die ganze Zeit an Herrn M denken, gibt’s den immer noch?“ Herr A<br />

betonte, man darf generell keine Aussage über Kollegen machen, aber wir bemerkten eine<br />

sichtliche innere Freude, vielleicht sogar Schadenfreude, dass ich mit dem windigen Burschen<br />

abrechnete. Konnte gut sein, denn selbst 12 Monate später hatte ich immer noch keine<br />

Rechnung von Herrn A vorliegen, sondern nach 14 Monaten, die eine extrem positive<br />

Überraschung darstellte…….<br />

Auf jeden Fall kannte er Anwalt M aus einigen Prozessen, den konnte er einfach nicht<br />

vergessen. Ich fand auch sichtlich Zustimmung, als ich die Methoden des RA M beschrieb,<br />

nämlich nichts in den Händen haben, aber auftreten wie Napoleon nach dem Motto, so, ich teile<br />

jetzt die Welt auf und gebe euch euren Anteil. Meine Freundin erinnerte mich zum Schluss an<br />

eine Frage, dieses Buch betreffend, ob dies mir gefährlich werden könnte. Auch da beruhigte<br />

mich der Anwalt, denn solange keine Beleidigungen, Verleumdungen und Bilder enthalten<br />

waren, brauchte ich mir keine Sorgen machen. Auch fand er es sehr gut, gewagte Aussagen<br />

sofort mit Auszügen aus Schriftsätzen zu belegen, kurzum, aus dieser Ecke drohte keine<br />

ernsthafte Gefahr.<br />

Wir verabredeten, Anwalt A schaute sich mal die dünne mitgebrachte Akte an und konnte mir<br />

dann zwei Wochen später sagen, ich plante eine Woche Urlaub, was so an Kosten aufkamen.<br />

Er zeigte auffallend hohes Interesse, wir wurden den Eindruck nicht los, es machte ihm<br />

sichtlich Spaß, zusammen mit mir Herrn M zur Strecke zu bringen, den er bestens kannte.<br />

Völlig erleichtert verließen wir dann nach knapp einer Stunde die Kanzlei. Wir waren<br />

178


egeistert von dieser Beratung. Da wurden Risken und Kostenoptimierungsmöglichkeiten<br />

aufgezeigt, der Mann zeigte Gründlichkeit und hohe Motivation. Für mich stand sofort fest,<br />

dieser Anwalt ist wie die Koryphäe aus dem Nachbarbüro alles andere als ein Abzocker, ich<br />

hatte hohen Respekt vor ihm! Vor allen Dingen lag ich völlig richtig mit meinem Verdacht,<br />

hier wurde auf strafrechtlichem Terrain operiert. Ich dachte schon, litt ich etwa unter<br />

Wahnvorstellungen, wie es mein Vater mir schon zeitweise unterstellte.<br />

Zu Hause angekommen traf mich allerdings der Schlag, als ich den Brief meines Nochanwalts<br />

Dr. K öffnete. Ich erwartete den von mir korrigierten Schriftsatz an das Gericht. Dieses<br />

Schreiben war auch vorhanden, allerdings völlig unkorrigiert! Das bedeutete, die etwa 12<br />

Fehler wie falsche geschriebene Namen, ein unverständlicher Satz, falsches fiktives<br />

Einkommen und die wir Form waren nach wie vor darin enthalten. Ich wachte nachts auf,<br />

mir ging dieser Schriftsatz immer wieder durch den Kopf, insbesondere der Gedanke, dafür<br />

muss ich mich beim Gericht entschuldigen und meine Korrekturen der Richterin mitteilen.<br />

Am nächsten Morgen rief ich in der Kanzlei an und fragte, ob hier ein Versehen vorlag, man<br />

mir versehentlich den Entwurf zugeschickt hatte. Und in der Tat lag dieser Fall vor.<br />

Die Sekretärin hatte erst nach 3 (in Worten drei) Tagen mein Fax mit den Korrekturen vom<br />

Empfang erhalten, da war aber schon das Schreiben an mich raus gegangen. Den Schriftsatz an<br />

das Gericht konnte sie gerade noch stoppen und berücksichtigte da meine<br />

Verbesserungsvorschläge. Die korrigierte Version an mich war auch schon unterwegs. Mir fiel<br />

ein Stein vom Herzen! Und tatsächlich erhielt ich zwei Tage später die weitgehend korrigierte<br />

Version. Was fehlte, war die Änderung von „wir“ auf „ich“ bezüglich der Fristverlängerung,<br />

mein Anwalt hielt es nicht so genau mit Wahrheit. Ebenso vermisste ich die Bitte nach einen<br />

baldigen Verhandlungstermin.<br />

Apropos Verhandlungstermin, wenige Tage später sollte mich diesbezüglich der nächste Schlag<br />

treffen. Zwei Tage vor meinem Osterurlaub erhielt ich Post von meinem Anwalt, in der er den<br />

an sich schon späten Gerichtstermin aus Termingründen absagte, was ja durchaus vorkommen<br />

kann. Dann aber einen früheren Termin auszuschließen, und das ganze in eine unbestimmte<br />

Zeit zu verschieben war einfach eine Frechheit. Insbesondere hatte er diese Verschiebung mal<br />

wieder ohne mich abgestimmt, nach dem Motto, egal, wann der Fall abgeschlossen ist. Statt<br />

zuzusehen, dass wir dann früher an der Reihe sind, was ja bei seinem guten Verhältnis zur<br />

Richterin kein Problem gewesen wäre, klappten doch Fristverlängerungen von einem Monat<br />

doch problemlos.<br />

Bei mir lief langsam das Fass über, Prozessverschleppung bis zum geht nicht mehr. Ich hatte<br />

nur eine Chance: Dem Burschen klar machen, wenn er nicht kann, dann halt ohne dich.<br />

Entweder trete ich allein vor Gericht auf, was kein Problem darstellte, da ich in meinen<br />

Rechtsstreits von Anfang an selber äußerst aktiv war, was ich prüfen musste, oder mit einem<br />

anderen Anwalt aus seiner Kanzlei, Dr. K war einfach obsolet. Gleich am nächsten Tag schrieb<br />

ich direkt ans Gericht, um den alten Termin zu halten oder eine andere zeitnahe Möglichkeit zu<br />

bekommen. Gleichzeitig bat ich um Auskunft bezüglich Anwaltspflicht. Ferner konnte ich es<br />

mir nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass die von Dr. K beantragte Terminverschiebung<br />

genauso wenig mit mir abgesprochen war wie die Fristverlängerung vom 13. März, weshalb ich<br />

versprach, weitere Prozessverschleppungen von Seiten der Anwälte mir nicht mehr anschauen!<br />

Außerdem wollte ich dieses lächerliche Routineverfahren vor meinem Urlaub Anfang Mai<br />

2008 endlich vom Tisch haben.<br />

Natürlich bekam auch mein Anwalt dieses Schreiben zugefaxt zusammen mit ein paar<br />

persönlichen Zeilen, damit er wusste, was nun Sache war. Insbesondere war er gezwungen,<br />

nach zeitnahen Lösungen zu suchen, denn ich machte ihm klar, es ging auch ohne ihn.<br />

179


Und mit Sicherheit wollte er nicht auf diese Einnahmequelle verzichten, spielt doch Geld bei<br />

den meisten Anwälten die entscheidende Rolle.<br />

Wenige Tage später, nachdem mein Kopf wieder klar war, entdeckte ich noch eine zweite<br />

Seite, die einen sehr interessanten und hoffnungsvollen Dreizeiler vom Gericht enthielt:<br />

Die Beklagte wird auf folgendes hingewiesen:<br />

Es obliegt ihr darzulegen und zu beweisen, warum sie nach Beendigung des Betreuungsunterhalts meint,<br />

noch einen weitergehenden Unterhaltsanspruch zu haben.<br />

Lassen wir uns mal diese Einlassung der Richterin genüsslich auf der Zunge zergehen:<br />

Unsere Richterin A schien langsam zu erkennen, dass meiner Frau überhaupt kein<br />

Unterhalt mehr zustand. Ich entdeckte schon eine versteckte barsche Tonart, so nach dem<br />

Motto, woher nehmen sie das Recht, überhaupt noch Unterhalt zu fordern? An dieser Stelle<br />

erhielt insbesondere die noch offene Abänderungsklage positive Aussichten. Insbesondere<br />

wurde die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung indirekt in Frage gestellt, denn wenn<br />

meiner Frau kein Unterhalt mehr zustand, dann konnte es auch keinen Grund für die<br />

Zwangsvollstreckung geben. Ich empfand diesen Dreizeiler um so erstaunlicher, hatte sich<br />

doch die Richterin A bisher als männerfeindlich entpuppt, genug Parolen diesbezüglich hatte<br />

sie ja bekanntlich in der ersten Verhandlung 2006 losgelassen.<br />

Zwischenbilanz 1. Quartal 2008<br />

Bisher zwölf Anwälte kennen gelernt, 5 hatten mich direkt in der Scheidung vertreten, zwei für<br />

Regressangelegenheiten, drei in Erstberatungsgesprächen, wobei zwei Anwälte in diesen<br />

einmaligen Gesprächen überhaupt nichts taugten. Ach so, und ein weiterer Advokat versuchte<br />

verzweifelt mir in der ZV Sache zu helfen, allerdings mehr schlecht als recht. Keiner konnte<br />

mich überzeugen, die Nummer 10 sogar ein Totalausfall. Seit gut vier Jahren lief die<br />

Scheidung, wobei in dieser Sache seit 10 Monaten nichts passierte. Die Richterin, auch so ein<br />

ganz komplizierter Fall, sprach kein Urteil, obwohl ihr seit fast einem Jahr meine<br />

Vermögensverhältnisse vorlagen. Auch in Sachen Zwangsvollstreckung kam ich nicht weiter.<br />

Sollte ursprünglich im Januar 2008 die nächste Verhandlung sein, fand diese dann erst Ende<br />

November 2008 statt. 6669 € mit Zinsen hatte ich bisher nicht gezahlt an Anwälte wegen<br />

mangelhafter Leistung oder überhöhten Rechnungen, wobei diese Summe im 3. Quartal des<br />

selben Jahres noch auf 8669 € anstieg:<br />

Anwältin HK 2200 € + Anwalt R 446 € + Anwalt W 333 € + Anwältin He 750 €<br />

+ Anwältin He 500 € Rückzahlung + Anwalt K 1665 € + Anwalt Ri 775 € = 6669 €<br />

Gut 10.000 € haben mich bisher Scheidung und Zwangsvollstreckung gekostet, ein Ende war<br />

noch nicht abzusehen. Hier wurde ein Vermögen zum Fenster herausgeworfen. Dabei hatte ich<br />

regelrecht um Frieden gebettelt, was aber die Gegenseite ignorierte. Besonders die Mischung<br />

geldgeile Frau und geschäftstüchtiger, windiger Anwalt stellt das gleiche dar wie die<br />

Kombination aus Salpetersäure und Glycerin, auch (Tri)nitroglycerin genannt, verdammt<br />

explosives Zeug! Ich konnte das sinnlose Gemetzel nur durch eine Großoffensive beenden,<br />

sprich Strafanzeige wegen Betrugs gegen meine Frau und ihren Anwalt, ein standesrechtliches<br />

Verfahren gleichzeitig gegen letzteren, und eine Klage wegen Nichtunterzeichnung der Anlage<br />

U gegen meine Frau. Spätestens an dieser Stelle mussten sie nachdenken, ob sie sich das leisten<br />

konnten, insbesondere Anwalt M, für den es im schlimmsten Fall um seine berufliche Existenz<br />

180


ging. Natürlich kostete mich die ganze Sache noch einmal locker 2000 €, aber es ging leider<br />

nicht anders. Auch kam in mir die Idee auf, eine Beschwerde an den Direktor des Amtsgerichts<br />

zu schreiben, um ihm mal die vielen unglaublichen Erlebnisse in seinem Laden aufzuzeigen. Er<br />

sollte mir Rede und Antwort stehen, ob dies normale Zustände waren, ob man das Rechtsstaat<br />

nannte. Da machte sich die deutsche Presse über die türkischen Justiz lustig, was so abging im<br />

Fall Marco, insbesondere die schleppende Vorgehensweise, aber seit meiner<br />

Zwangsvollstreckung bin ich zur Überzeugung gekommen anhand der vielen Pannen, dass<br />

zumindest juristisch gesehen die Türkei sich mindestens bis an die Wupper erstreckt, denn die<br />

Abteilung des Gerichts, die für meine Fälle zuständig war, konnte man nur als den allerletzten<br />

Sauladen bezeichnen, sicherlich größtenteils hervorgerufen durch die enormen<br />

Rationalisierungsmaßnahmen des bankrotten Landes NRW!<br />

Der traurige Fall Ri<br />

Ich dachte auch mehrfach kurzzeitig an Anwalt Ri, dessen menschlichen Eigenschaften mir<br />

immer noch gefielen, und der in meinem Kopf tief verankert war. Ri hatte sich bei mir im März<br />

2008 gemeldet wegen eines ausstehenden Betrags in Höhe von 775 €. Der Schriftsatz<br />

war für mich als Insider schon schwer zu verstehen. Selbst auf meine Nachfragen verstand ich<br />

den Sachverhalt nicht, alles kam mir so wirr vor, dabei lautete meine Frage nur, wofür dieses<br />

Geld sei. Ich vermutete für die fehlerhafte Vollstreckungsgegenklage, aber dafür zahlte ich<br />

nicht, schließlich hatte ich hierdurch 335 € Gerichtskosten in den Sand gesetzt, weil die<br />

Richterin als Nichtinsiderin überhaupt nicht diese Klage verstand, selbst nach dreimaligem<br />

Lesen nicht. Da ich schon glaubte, mein Kopf wäre blockiert aufgrund meiner enorm<br />

gestiegenen Scheidungsaktivitäten, fragte ich bei meiner Freundin nach, aber auch sie hatte<br />

erhebliche Verständnisprobleme, gut für mich. Dennoch bot ich ihm an, Einigung<br />

vorausgesetzt, eine Klage wegen ausbleibender unterschriebener Anlage U gegen meine Frau<br />

zu starten, hier konnte man eigentlich nichts falsch machen. Leider beharrte Herr Ri auf eine<br />

Gebühr für die misslungene Zwangsvollstreckungsabwehrklage, aber auch sein wirres<br />

Schreiben schreckte mich ab. Besonders schockierte mich sein zweites. Er ließ den Streitwert<br />

vom Gericht korrigieren von 4020 € auf sage und schreibe 10.000 €, was für mich ein Mehr an<br />

Gebühren von fast 300 € bedeutete! Ich fragte mich, ob der Mann nicht ganz dicht war, denn<br />

ein Anwalt soll die Interessen seines Mandanten vertreten, was aber nicht Kostentreiberei<br />

bedeuten kann. Ich stellte ihn darauf hin noch mal schriftlich zur Rede, leider hörte ich nichts<br />

mehr von ihm, allerdings nur bis einen Tag vor unserem Osterurlaub. Da hatte ich nämlich<br />

wieder den berühmt berüchtigten gelben Umschlag im Briefkasten, eine förmliche Zustellung<br />

durch das Gericht in Wuppertal, genau wie bei meiner Zwangsvollstreckung (ZV). Ängstlich<br />

öffnete ich den Umschlag. Anwalt Ri hatte nun seine Kosten von etwa 775 € durch das Gericht<br />

festsetzen lassen, und dieses erwartete von mir innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme.<br />

Ohne meine Reaktion würde dann sofort eine ZV in Höhe von 775 € gegen mich stattfinden.<br />

Ich nahm die Sache gelassen, denn jeder weiß, dass man gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch<br />

mangelhafte oder nicht erbrachte Leistung nur teilweise oder nicht bezahlen muss. So<br />

antwortete ich erst nach meinem Urlaub dem Gericht. Für mich war die Sache dann<br />

abgeschlossen, ich hatte geradezu im Gefühl, die Sache würde eingestellt. Da ausgerechnet die<br />

Richterin A, die sich an RA Ri „Wahnsinnswerk“ regelrecht aufgegeilt hatte, in der gleichen<br />

Abteilung verweilte, war mir klar, die wurde kurz befragt und das war es dann. Eine<br />

Zwangsvollstreckung in dieser Sache war daher nicht zu befürchten. Ich schrieb kurz und<br />

knapp, die Vollstreckungsgegenklage wurde von der zuständigen Richterin heftig kritisiert. So<br />

war das Werk des Herrn Ri „weitestgehend nicht nachvollziehbar und es fehlten<br />

ordnungsgemäße Darstellung der Abänderungsgründe als auch eine ordentliche<br />

181


Unterhaltsberechnung.“ Ebenso konnte ich mir eine Äußerung der Richterin in der<br />

Verhandlung nicht verkneifen, als sie meinte, selbst nach dreimaligem Lesen dieses<br />

Wahnsinnswerk nicht verstanden zu haben. Ich machte dem Gericht klar, ich stand vor einer<br />

kostspieligen Niederlage, musste folglich schnellstens den Anwalt wechseln, denn wenn ein<br />

Richter eine Klage nicht versteht, kann er dieser logischerweise auch nicht zustimmen. Auch<br />

das Zitat des Ri Nachfolgers leitete ich weiter, der die Vollstreckungsgegenklage als „Kraut<br />

und Rüben“ bezeichnete. Ich verwies auf die mangelhafte Leistung, die man laut BGB nicht<br />

bezahlen musste, Stichwort Minderung. Eine Nacherfüllung schloss ich aus, denn für<br />

juristische Experimente stand zu viel Geld auf dem Spiel, nämlich 7000 Euro zuzüglich<br />

zweifache Anwaltskosten.<br />

Es vergingen keine drei Wochen, und das Gericht leitete mir ein kurzes Schreiben des<br />

Herrn Ri zu, ein Dreizeiler, in dem er seine Kostenfestsetzung von 775 € zurückzog, allerdings<br />

mit der nicht ernst zu nehmenden Bemerkung, er würde sich anderweitig das Geld holen. Wie<br />

das allerdings ohne Gericht funktionieren sollte, war mir ein Rätsel in einem Zeitalter, in dem<br />

Selbstjustiz leider verboten ist. Sein Kommentar war auch verständlich, wollte er nicht den<br />

absoluten Verlierer spielen nach dem Motto, wenn man am Ende des Kampfes am Boden liegt,<br />

sollte man auf jeden Fall noch mit zwei Fingern das Victory (Sieges) Zeichen hinbekommen.<br />

Einige Tage später fiel mir noch eine Lösung ein bezüglich seiner mir unverständlichen<br />

Bemerkung. Wollte er etwa die Richterin A verklagen, weil diese sich regelrecht an seinem<br />

Schriftsatz aufgegeilt hatte, und ich daraufhin das Mandat beendete? Gegen Richter vorzugehen<br />

ist nicht schwer, deutlich leichter als gegen Ärzte. So was macht man im Rahmen einer<br />

Dienstaufsichtsbeschwerde, ob man allerdings daraus Schadensersatzansprüche herleiten kann,<br />

weiß ich nicht, dürfte sehr schwierig sein. Egal, auf jeden Fall ein klarer Sieg für mich, Preis<br />

775 €, das war schon wieder das Urlaubsgeld für meinen Sommerurlaub.<br />

nehmen wir hiermit unseren Kostenfestsetzungsantrag vom 17.03.2008 zurück.<br />

Wir werden die hiesigen Gebührenansprüche anderweitig verfolgen.<br />

Zwei Monate später sollte ich erfahren, wie das mit den „Gebührenansprüchen anderweitig<br />

verfolgen“ gemeint war. Zwar hatte Herr Ri die Klage zurückgenommen, aber auf einmal<br />

doch wieder zum Leben erweckt, indem er seine Gebührenansprüche vom Hagener<br />

Mahngericht einklagen wollte. Dieses hin und her verstand ich einfach nicht. Auch wenn Ri<br />

kein Gegner war, aber so richtig Lust auf eine dritte Front hatte ich nicht, vielleicht fehlte mir<br />

auch mittlerweile ein wenig die Kraft. Ich dachte lange daran, den Fall meinem bewährten Dr.<br />

E zu übergeben, der erfolgreich und souverän den Abzocker W zur Strecke gebracht hatte, aber<br />

auch an ein Mandat meines neuen Strafanwalts A. Schließlich beschloss ich, ohne<br />

Rechtsbeistand aufzutreten vor dem Amtsgericht Schwerte. Mir ging nämlich durch den Kopf,<br />

Richter machen gerne Vergleiche, auch bei eindeutigen Fällen wie dieser hier, um möglichst<br />

wenig Risiko und Verantwortung einzugehen. Nur in diesem Fall hätte ich dann auch meinen<br />

Anwalt zahlen müssen, mit Vergleichsgebühr käme ich dann auf gut 200 €, und die wollte ich<br />

mir ersparen. Davon ganz abgesehen tat es auch meinem Ego gut, mal wieder ganz allein einen<br />

Anwalt zur Strecke zu bringen, das brauchte ich ab und zu mal, man gönnte sich ja sonst nichts.<br />

Schauen wir uns doch mal die schon weinerliche Klage des Herrn Ri an, die Anfang November<br />

2008 bei mir eintraf, in der er sich fiktiven Themen widmet und einfach nicht begriff, dass sein<br />

Werk von der Richterin völlig zerrissen wurde. Diese für mich entscheidende Tatsache führte<br />

zum Anwaltswechsel, was Herr Ri aber peinlichst verschwieg. Wo Herr Ri jeglichen<br />

Realitätssinn verlor, totale Verwirrtheit zeigte, war an der Stelle, als er seiner Gegenklage<br />

hinreichende Erfolgsaussichten attestierte, obwohl die Richterin diese heftig kritisierte. Mir tat<br />

182


der Mann nur leid, er lebte einfach in virtuellen Welten, begriff seine soziale Umgebung<br />

überhaupt nicht, wirkte völlig verwirrt.<br />

beantragen wir hiermit die Durchführung des streitigen Verfahrens und beantragen die Abgabe des<br />

Rechtsstreites an das sachliche und örtlich zuständige Amtsgericht Schwerte und kündigen die Stellung<br />

der Anträge aus dem Mahnbescheid hiermit an.<br />

Im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird der Erlass eines Anerkenntnis- bzw.<br />

Versäumnisurteils auch im schriftlichen (Vor-) Verfahren hiermit beantragt.<br />

Begründung<br />

Der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Beauftragung anwaltlicher Dienstleistung<br />

durch den Beklagten im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens. Vor diesem Hintergrund ist die<br />

Darlegung der diesseitigen Zahlungsberechtigung vergleichsweise einfach vorzunehmen.<br />

Der Beklagte beauftragte den Kläger mit einer Klage auf Abänderung des Unterhaltes<br />

gegenüber seiner zumindest seinerzeit getrennt lebenden Ehefrau. Die diesbezügliche Klageschrift vom<br />

21.08.2007 wird dies belegend zum Parteivortrag gemacht. Die Vertretung, das Mandat „beschränkte" sich<br />

auf die Tätigkeit im schriftlichen Verfahren. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung (RVG) gilt folglich,<br />

dass auf Seiten des Klägers ein Anspruch nach der RVG-W-Nr. 3100 besteht. Der Streitwert des<br />

gerichtlichen Verfahrens wurde durch das Gericht auf die Gebührensumme bis 10.000,00 € festgesetzt.<br />

[Anschließend berechnete Herr Ri korrekt sein Honorar von 776 €, was wir uns hier ersparen.]<br />

Im Laufe des Verfahrens auf Abänderung der Getrenntlebensunterhaltes entschied sich der Beklagte für<br />

einen Wechsel der prozessualen Vertretung; dies steht ihm frei; es entbindet allerdings nicht von der<br />

Zahlungspflicht gegenüber dem (zuerst) beauftragten Anwalt. Zunächst hat der Kläger versucht, den<br />

kostengünstigeren Weg der Gebührenfestsetzung über § 11 RVG zu wählen; der Beklagte indes hat dort<br />

Einwendungen vorgebracht, die im Verfahren nach § 11 RVG nicht behandelt werden können, weswegen<br />

der Kläger nicht umhin kam, den Weg des Mahnverfahrens zu beschreiten.<br />

Etwaigen diesbezüglichen Äußerungen, Anschuldigungen des Beklagten zuvorkommend, ist darauf<br />

hinzuweisen, dass dieser in einer respektlosen und unrichtigen Art und Weise die anwaltliche Tätigkeit des<br />

Unterzeichner kritisierte. Der Unterzeichner ist Fachanwalt für Familienrecht und hat in seiner beruflichen<br />

Tätigkeit bis dato tausende gerichtliche Verfahren bearbeitet<br />

[Eine reife Leistung für seine etwa geschätzten 15 Jahren Berufserfahrung! Wahrscheinlich<br />

war er aber auch schon in früheren Leben Rechtsanwalt, meinen tiefen Respekt! Ob er diese<br />

Verfahren mit Erfolg bearbeitet hatte, verschwieg er leider.]<br />

bis zum jetzigen Zeitpunkt ist ihm eine solche Verhaltensweise durch einen Mandanten unbekannt<br />

gewesen; insoweit ist es auch ein Gewinn an beruflicher Lebenserfahrung; allerdings kein sonderlich<br />

erfreulicher.<br />

Darüber hinaus ist dem Unterzeichner aber auch aus dem Informationsverkehr mit dem Beklagten bekannt,<br />

dass der Unterzeichner nicht der erste Anwalt ist, dessen Gebührenansprüche der Beklagte durch die<br />

Behauptung fehlerhafter Mandatsbearbeitung zu negieren sucht.<br />

[Stimmt Ri, vor dir gab es einige Nieten, die ich immer mit Erfolg zur Strecke gebracht hatte,<br />

und keiner wagte gegen mich zu klagen, komisch!]<br />

Beweis: Vorlage des in Abschrift anliegenden Schreibens des Beklagten vom 08.05.2007<br />

Der Beklagte seinerzeit vertritt zuweilen Rechtsauffassungen, die sich mit der Rechtslage nicht in Einklang<br />

bringen lassen, die infolge dessen, auch nicht in den entsprechenden Kommentierungen zu finden sind.<br />

So glaubte er beispielsweise, dass man eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO nicht mit einer Klage nach<br />

§ 767 ZPO verbinden könne und dass man im Rahmen einer solchen Klage nicht auch die einstweilige<br />

Einstellung der Zwangsvollstreckung erreichen könne. Beweis: Schreiben des Beklagten vom 26.09.2007<br />

[Hier verfehlte Herr Ri völlig das Thema, operierte in virtuellen Welten, widmete sich lieber<br />

fiktiven Themen, da er das ausschlaggebende Schreiben der Richterin A hier peinlichst<br />

183


verschwieg! Dass ich erst nach diesem richterlichen Warnschuss einen anderen Anwalt<br />

aufsuchte, der noch auf mögliche andere Fehler hinwies, war für Herrn Ri völlig uninteressant!]<br />

Diese rechtsirrige Auffassung lässt sich nicht in Einklang bringen beispielsweise mit der Kommentierung<br />

des Zöller, 24. Auflage § 323 RN 16. Dort bzw. in der Kommentierung § 323 RN 39 ergibt sich, dass sogar in<br />

einem Verfahren, welches ausschließlich die Abänderungsklage nach § 323 ZPO betrifft, die einstweilige<br />

Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO analog zulässig ist.<br />

Letztlich ist es grundsätzlich kein Unglück, wenn ein Mandant eine rechtsirrige Auffassung vertritt;<br />

problematisch wird es aber dann, wenn er eben sich auch nicht trotz sogar Vorlage der entsprechenden<br />

Kommentierung in seinem rechtsirrigen Glauben korrigieren lässt, sondern daran festhält bzw. die<br />

Annahme aufstellt, dass der Anwalt die Rechtslage nicht richtig durchschaue. Auf Seiten des Klägers ist<br />

die entsprechende Tätigkeitsgebühr angefallen; der Streitwert wurde durch das Familiengericht zunächst<br />

auf 4.020,00 € festgesetzt; gegen diesen unrichtigen Streitwertbeschlüss vom 28.01.2008 wurde klägerseits<br />

Streitwertbeschwerde mit Schriftsatz vom 21.01.2008 eingelegt, weswegen es dann zu der entsprechenden<br />

Streitwerterhöhung in die Gebührengruppe bis 10.000,00 € kam. Es ist zuweilen unausweichlich, dass im<br />

Laufe eines Verfahrens entsprechende Eingaben, Beschwerden, Rechtsbehelfe eingelegt werden müssen,<br />

um letztlich die richtige Entscheidung zu erreichen; dies ist keine Besonderheit beispielsweise des<br />

vorgenannten gerichtlichen Verfahrens sondern liegt in der Natur der Sache; insbesondere ist es nicht ein<br />

Zeichen schlechter anwaltlicher Tätigkeit sondern ein reguläres Ereignis in der forensischen Tätigkeit.<br />

[Herr Ri erkannte immer noch nicht die Situation, die Realität. Es ging überhaupt nicht um<br />

seine Kommentierungen, viel mehr um eine Richterin, die selbst nach dreimaligem Lesen eine<br />

Klage überhaupt nicht verstand!!! Die Richterin wirkte zwar ein wenig ausgeflippt, war aber<br />

dennoch recht intelligent. Dies auch noch mit einer Beschwerde zu vergleichen war schon<br />

Sarkasmus oder völliger Realitätsverlust.]<br />

Da das RVG kein Minderungsrecht oder kein Wandelungsrecht kennt, bestehen die diesseits geltend<br />

gemachten Gebühren in voller Höhe.<br />

[Stimmt Ri, der RVG kennt das tatsächlich nicht, nur sollte er sich mal einen BGB kaufen, den<br />

bekommst er in jeder Buchhandlung für etwa 5 €, denn da steht das allerdings drin! ]<br />

Im erstinstanzlichen, vorgenannten Getrennlebensunterhaltsabänderungsverfahren wurde aufgrund eines<br />

gerichtlichen Hinweises weiterer Sachvortrag diesseits als angemessen erachtet, weswegen es dann zu<br />

einer Vereinbarung eines Besprechungstermins in den hiesigen Kanzleiräumlichkeiten kam; dieser<br />

Besprechungstermin war für den 24.09.2007 anberaumt; wurde aber vom Beklagten nicht wahrgenommen.<br />

Unter Verwahrung gegen die Beweislast wird ausdrücklich vorgetragen, dass die diesseitige Klageschrift<br />

im Unterhaltsabänderungsverfahren rechtlich korrekt war, dass es sich um die richtige Klageart handelte<br />

und mit dieser Klageart und mit dieser Klage das klägerseits begehrte Ziel mit hinreichender<br />

Erfolgsaussicht erreichbar gewesen war. Beweis: Sachverständigengutachten<br />

Mensch Ri, was für ein hartes Zeug hast du gekifft? Die Richterin verstand selbst nach<br />

dreimaligem Lesen nicht deine Klageschrift, das „Wahnsinnswerk“, kritisierte dieses heftig,<br />

auch in der Verhandlung hat sie sich mehrfach daran regelrecht aufgegeilt, und du laberst von<br />

hinreichender Erfolgsaussicht! Ri, Du hast bis heute nicht die Situation begriffen, lebst in einer<br />

Scheinwelt! Hätte ich dich als Anwalt behalten, hätte ich den Prozess und etwa 9000 €<br />

verloren, denn ein Richter, der eine Abwehrklage nicht versteht, wird dieser auch nicht<br />

stattgeben! Ri, hätte ich diese Lachnummer der Drogenfahndung geschickt, die hätten dir die<br />

Kanzlei auseinander genommen! Aber diesen völligen Realitätsverlust habe ich schon bei<br />

vielen Anwälten festgestellt, nämlich bei H, He, Dr. K, M und R, also rund 40%. Da wird<br />

natürlich probiert, die eigene Erfolglosigkeit und mangelndes Fachwissen entsprechend zu<br />

kaschieren. Ich bete seitdem, dass diese Bande sich nicht auch noch als Historiker versucht,<br />

denn die würden bestimmt den Ausgang des 2. Weltkriegs als phänomenalen Endsieg<br />

Deutschlands feiern, die zerstörten Städte als reine Taktik bezeichnen. Spaß beiseite, das große<br />

Problem für die Mandanten liegt darin, nach jahrelangen Rechtskämpfen selber noch daran zu<br />

glauben, sprich selber einen an der Klatsche zu bekommen!<br />

184


Das Gericht gab mir genügend Zeit die Klage zu erwidern. Zwei Wochen betrug die Frist,<br />

Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen, wozu ein Satz reichte, weitere zwei Wochen für die<br />

Begründung. Ich ließ mir Zeit, nutzte die Fristen fast bis zum letzten Tag aus, denn mir fehlte<br />

irgendwie die Lust, vielleicht auch die Kraft für diesen weiteren Rechtsstreit. Vielleicht tat mir<br />

Herr Ri auch leid, denn er hatte ansonsten sehr gute menschliche Eigenschaften, die ich bei<br />

allen anderen Anwälten völlig vermisste. Er hatte allerdings ein großes Problem:<br />

Wirkte sehr verwirrt, vermutlich, weil er meistens völlig überdreht auftrat, lebte teilweise in<br />

virtuellen Welten. Insofern tat es mir leid, zum Gegenschlag auszuholen. Also änderte ich<br />

meinen Stil im Schriftsatz, indem ich von knallhart auf lustig, sarkastisch umschaltete, denn die<br />

Klage von Herrn Ri stellte leider nur eine Lachnummer dar, die daher mir viele gute Vorlagen<br />

lieferte für gepflegten Sarkasmus und Zynismus, meine Leidenschaften. Überhaupt stellte sich<br />

für mich an dieser Stelle wieder einmal die Frage, ob ich es in der Juristerei meistens mit Irren<br />

zu tun hatte. Der eine lief mit seinem Leierkasten rum und spulte die Mitleidsnummer von der<br />

hochschwangeren genötigten Ehefrau ab, ignorierte hierbei völlig die BGH Rechtssprechung<br />

und phantasierte über Rekordgehälter und Sonderzuwendungen. Der andere lamentierte<br />

wiederholt eine respektlose Welt, obwohl er in seinem ganzen Leben schon zig tausende<br />

Klagen bearbeitet hatte. Mein Vater sprach ganz treffend von einer einzigartigen Comedyshow,<br />

die die Juristerei in meinem Fall darstellte. Kein Wunder, dass ich mir gerne die Gerichtsshows<br />

auf den Privatsendern anschaute, die waren um Welten ernsthafter und seriöser als meine<br />

Rechtsstreits! Mir fiel die Sache mit den Comedyshows so richtig auf, als ich mir als Charles<br />

Dickens Liebhaber die Muppets Weihnachtsgeschichte anschaute, Sie wissen ja, mit Kermit<br />

dem Frosch, Mrs Piggy. Die ganze Zeit musste ich dabei an meine Scheidung mitsamt den<br />

anderen Nebenkriegsschauplätzen denken, zu viele Parallelen waren vorhanden, denn ein<br />

ernsthaftes Thema wurde so extrem ins Komische, Satirische gezogen! Wenn man mein Buch<br />

verfilmen würde, käme es am besten und realistischsten rüber, wenn man wieder die Figuren<br />

aus der Muppetsshow verwenden würde!<br />

Aber eins muss der Autor ganz ehrlich zugeben: Selten hat er so viel und so herzhaft laut<br />

gelacht wie zu dem Zeitpunkt, als er Herrn Ris Klage beantworten musste oder sich<br />

vorbereitete auf seine 2. Anlage U Verhandlung ohne Anwalt. Dafür gab es auch weniger<br />

schöne Momente, nämlich als ich Herrn Ms Schriftsätze erwidern musste, was nur mit einer<br />

Pulle Schnaps neben dem PC funktionierte, um von seinen unglaublichen Phantasien keinen an<br />

der Klatsche zu bekommen, und um sein Gefasel nicht ernst zu nehmen. Schließlich bestand<br />

jederzeit die Gefahr für mich, selber an den ganzen Unsinn, seinen Halluzinationen zu glauben,<br />

die Herr M fast pausenlos verzapfte. Dabei taten mir aber jedes mal die Richter leid, die in<br />

ihrem Dienstzimmer sich den ganzen Unsinn wahrscheinlich nüchtern reinziehen mussten,<br />

selbst wenn in zwei gleichzeitigen Schriftsätzen zwei verschiedene Sachverhalte zu einer Sache<br />

von ein und dem gleichen Unterzeichner drinstanden. Gäbe es im Gericht kein strenges<br />

Alkoholverbot, glauben Sie mir, sehr verehrte Leser, die Richter würden den ganzen Tag durch<br />

die Gebäude torkeln, denn das sind auch nur Menschen wie wir, die auch nur einen Wunsch<br />

haben, keinen an der Klatsche zu bekommen! Insofern fordere ich Alkoholerlaubnis in<br />

Gerichten!<br />

Nachfolgend meine Antwort auf Herrn Ris Lachnummer, die ein Meisterwerk des Sarkasmus<br />

und Zynismus darstellen musste nach seinen zahlreichen einladenden Vorlagen:<br />

Betrifft: Anspruchsbegründung in Sachen De, Ni, Pi & Ri ./. Land, Az. 7C 232/08<br />

Nimmt der Beklagte, nachfolgend auch in der 1. Person Singular schreibend, Stellung zu der<br />

Klage der Anwaltssozietät De, Ni, Pi & Ri<br />

Zunächst stelle der Beklagte fest, dass die Gegenseite mit fiktiven Themen operiert, und die<br />

185


wahren Gründe für meine scheinbare Zahlungsunwilligkeit verheimlicht. So waren niemals meine Zweifel,<br />

ob eine Vollstreckungsabwehr- und Abänderungsklage in einem Schriftsatz vereint sein können, der Grund<br />

für die Mandatskündigung und der nicht erfolgten Zahlung. Diese Zweifel kamen erst spät auf, nachdem ich<br />

aufgrund einiger richterlichen Warnhinweise einen anderen Anwalt, Dr. K in Wuppertal, aufsuchte, der dann<br />

diese Behauptung aufstellte. Allerdings ist diese Frage auch völlig belanglos in diesem Fall, geht nämlich<br />

absolut am eigentlichen Thema vorbei, weswegen ich mich in der Vergangenheit nicht zu Herrn Ris<br />

Beweisen wie Zöller Kommentierungen geäußert habe, und auch jetzt nicht darauf eingehe. Hier will der<br />

Beklagte nicht seine „rechtsirrigen Auffassungen“ aufrechterhalten, sondern das Thema ist schlichtweg<br />

obsolet da realitätsfremd!<br />

Vielmehr möchte der Beklagte die wahren Gründe für seine scheinbare schlechte Zahlungsmoral näher<br />

beleuchten, die leider in der Klage peinlichst verschwiegen wurden.<br />

Am 18.9.2007 erhielt ich vom Amtsgericht Wuppertal ein kurzes Schreiben, in dem die Richterin Frau A die<br />

Abwehrklage des Herrn Ri als "weitestgehend nicht nachvollziehbar" bezeichnete. Auch "fehlte es sowohl<br />

an einer ordnungsgemäßen Darstellung der Abänderungsgründe als auch an einer ordentlichen<br />

Unterhaltsberechnung." Beweis: Schreiben des Gerichts vom 18.9.2007, Anlage A1<br />

In der Gerichtsverhandlung vom 14.11.2007 kritisierte die Richterin A noch mehrmals sehr heftig diesen<br />

legendären Schriftsatz des Herrn Ri, indem sie von dem "Wahnsinnswerk" sprach, was sie "selbst nach<br />

dreimaligem Lesen nicht verstand". Auch meinte sie, dass sich JuraXX nicht wundern brauchte, dass die<br />

bei solchen Anwälten bankrott waren. Beweis: Zeugnis der Richterin A, zu laden über ……..<br />

Auch kritisierte noch zeitgleich die Gegenseite im Schriftsatz vom 14.9.2007 den mangelhaften und<br />

fehlenden Sachvortrag des Herrn Ri, was die Argumentation der Richterin noch untermauerte.<br />

Nach diesen insbesondere richterlichen Warnhinweisen blieb dem Beklagten nichts anderes übrig, als<br />

schnellstens sich einen anderen Anwalt zu suchen. Schließlich war ich dabei, einen Prozess zu verlieren,<br />

der mir einen Schaden von etwa 9000 € verursacht hätte! Wenn ein Richter eine Abwehrklage selbst nach<br />

dreimaligem Lesen nicht versteht, so wird er mit absoluter Sicherheit dieser nicht stattgeben können! In<br />

diesem Zusammenhang muss ich den üblen Sarkasmus oder schwarzen Humor des Klägers verurteilen,<br />

der in dieser fatalen Situation auch noch von "hinreichenden Erfolgsaussichten" spricht. Irgendwie werde<br />

ich den Eindruck nicht los, dass Herr Ri bis heute diese damals gefährliche Lage nicht begriffen hat,<br />

stattdessen sich fiktiven Themen widmet wie etwa der schon beschriebenen Abänderungs- und<br />

Abwehrklage in einem Schriftsatz, oder der scheinbaren wiederholten Zahlungsunlust und der<br />

Respektlosigkeit des Beklagten.<br />

Zum vorletzten Vorwurf, der nur der Stimmungsmache dient, möchte ich nur kurz mitteilen, dass es in der<br />

Tat vor Herrn Ris Zeit zwei Fälle gab, wo Anwälte aufgrund schwerer Fehler von mir erfolgreich<br />

regresspflichtig gemacht wurden. Nur wurde ich niemals zu Nachzahlungen verurteilt, denn es kam in<br />

keinem Fall zu einem Prozess gegen mich! Aufgrund meines Wohnortes Schwerte ist der Gerichtsstand<br />

auch Schwerte, nur wird man beim dortigen Gericht interessanterweise keine entsprechende Akte über<br />

mich finden. Sollte hier etwa Gnade vor Recht ergangen sein? Mitnichten! Vielmehr wollten diese Anwälte<br />

ihre peinlichen Fehler in einem von mir sofort angedrohten standesrechtlichen Verfahren verheimlichen,<br />

befürchteten diese doch entsprechende Konsequenzen!<br />

Nach Offenlegung der damaligen Situation und Beweisen wollen wir die Sache mal juristisch beleuchten. In<br />

einem Punkt hat der Kläger allerdings vollkommen Recht: Der RVG stellt in der Tat keine Möglichkeiten zur<br />

Minderung eines Honorars zur Verfügung. Dafür gibt es aber den BGB, den der Kläger für 5 € in jeder<br />

Buchhandlung erwerben kann! In meinem Fall gilt nämlich §281 (Schadensersatz statt der Leistung) und<br />

§273 (Zurückbehaltungsrecht) BGB. Dieses legendäre Werk des Klägers ist nämlich zu behandeln wie eine<br />

nicht erbrachte Leistung, denn ob man diesen Schriftsatz oder überhaupt keinen dem Gericht vorgelegt<br />

hätte, das Ergebnis wäre das Gleiche gewesen: Eine finanziell vernichtende Niederlage! So musste der<br />

Beklagte sich einen anderen Anwalt nehmen, wodurch doppelte Kosten entstanden, Schadensersatz<br />

fordern in Höhe dieser neuen Anwaltskosten und diese aufrechnen mit dem Honorar des Klägers, so dass<br />

die Differenz Null beträgt.<br />

Selbstverständlich ist dem Beklagten bekannt, dass die Möglichkeit der Nachbesserung gemäß §281 BGB<br />

gefordert ist. Allerdings schied diese aus (Absatz 2, besondere Umstände), gesteht doch der Kläger bis<br />

zum heutigen Tag keine Fehler ein, zeigt keinerlei Einsicht, auch nicht zum Zeitpunkt der richterlichen<br />

Warnhinweise. Stattdessen lamentiert er pausenlos Respektlosigkeit und rechtsirrige Auffassungen des<br />

Beklagten und weist folglich jede Schuld von sich! Folglich hätte der Kläger seinen Schriftsatz nicht<br />

korrigiert, da dieser nach seiner Ansicht einwandfrei war, nur das soziale Umfeld war lediglich respektlos,<br />

womit ich vor Gericht das Handtuch hätte schmeißen können! Davon ganz abgesehen ist es auch fraglich,<br />

ob der Beklagte das Risiko auch auf sich genommen hätte, denn für Experimentaljuristerei stand zu viel auf<br />

dem Spiel. Wäre das Experiment gescheitert, wäre ich um etwa 9000 € ärmer gewesen! Da helfen auch<br />

nicht die Referenzen des Klägers, in seinem jetzigen Leben und Vorleben „zig tausende gerichtliche<br />

Verfahren bearbeitet“ zu haben, davon merkte die Richterin A leider nichts, vielleicht auch ein Fall von<br />

Respektlosigkeit.<br />

186


Dem Beklagten sind nicht unerhebliche Schäden entstanden. Durch den absolut notwendigen<br />

Anwaltswechsel nach den richterlichen Warnhinweisen wären doppelte Anwaltskosten entstanden, hätte<br />

ich Herrn Ri sein Honorar bezahlt. Geblieben ist aber ein dauerhafter Schaden in Höhe von 335 € für die<br />

Gerichtskosten. Als der Nachfolger des Klägers eine korrekte Abwehrklage beim Gericht eingereicht hatte,<br />

fielen nochmals neue Gerichtskosten an, da ein neuer Fall und somit ein neues Aktenzeichen vorlag. Somit<br />

waren die 335 € im Sand versackt, da dieser Fall ruht seit dem Ende der erfolglosen Ära Ri.<br />

Der Beklagte beantragt daher, die Klage zur Zahlung des Honorars abzuweisen, die Kosten des Verfahrens<br />

dem Kläger aufzuerlegen und ihn zur Zahlung des Schadens in Höhe von 335 € zum üblichen Basiszinssatz<br />

an den Beklagten zu verurteilen.<br />

Diese Antwort auf die Klage gab ich persönlich am Montag, den 1.12.2008 ab. Und jetzt<br />

kommt das große Wunder, was mir wieder einmal bewies, was für ein Saustall die zuständige<br />

Abteilung des Wuppertaler Familiengerichts war: Vier Tage später erhielt ich schon eine<br />

Einladung zur Verhandlung! Aber nicht nach Wuppertaler Art, sprich in 2 Monaten, nein,<br />

schon in einem Monat, sprich für den 9.1.2009. Ich war einfach sprachlos vor Begeisterung,<br />

und daher freute ich mich, schon bald diesen traurigen Fall Ri vom Tisch zu haben,<br />

schließlich tat mir der Mann irgendwie leid, auch wenn es viel zu lachen gab. Aber ich hatte ja<br />

zum Glück immer noch meine Comedyrichterin A.<br />

Am Vorabend der Verhandlung bereitete ich mich auf diese vor. Bei weitem nicht so intensiv<br />

wie knapp 5 Monate zuvor, als der Prozess wegen der Anlage U stattfand. Ich ging noch einmal<br />

meine Anspruchsbegründung durch, las die relevanten Paragraphen im BGB durch. Auch<br />

googelte ich noch ein wenig im Internet mit den Begriffen BGB und Leistung. Hierbei lernte<br />

ich den Begriff Leistungsgläubiger kennen. Diese Rolle hätte ich eingenommen, wenn ich<br />

Herrn Ris Honorar bezahlt hätte. All dies stimmte mich sehr optimistisch. Wenn ich nicht<br />

gerade einen unfähigen oder parteiischen Richter bekam, konnte ich nur gewinnen oder einen<br />

guten Vergleich erzielen.<br />

Bestens gelaunt verließ ich meine Arbeit in Gütersloh vormittags, um die 96 km und stark<br />

befahrene Strecke nach Schwerte zurückzulegen. Im Gegensatz zu Herrn Ri erschien ich<br />

pünktlich vor Gericht, der unterwegs mit seinem Navigationsgerät kämpfte und seine<br />

Verspätung schon mal telefonisch ankündigte. Der Richter, der vor dem Sitzungssaal wartete,<br />

fand das ganz lustig, verstand scheinbar Spaß. Dass man aber frühzeitig losfahren sollte, um<br />

trotz unvorhergesehener Ereignisse rechtzeitig anzukommen, auf diese Idee kam Ri allerdings<br />

nicht.<br />

Mit 20 Minuten Verspätung kam RA Ri die Treppen schnaufend hoch gehetzt. Ich begrüßte ihn<br />

freundlich, und wir gingen zusammen in den Gerichtssaal. Der Richter, gut 60 Jahre alt, der<br />

dort schon in der Zwischenzeit Platz genommen hatte, kam sofort zur Sache. Er betonte, nicht<br />

aus dem Familienrecht zu kommen, wollte auch damit nichts zu tun haben, was einerseits für<br />

den Verstand des Richters sprach. Andererseits dachte ich auch, er konnte gar nicht den<br />

legendären Schriftsatz des Herrn Ri beurteilen, sollte aber ein Urteil fällen, ein Paradoxon!<br />

Stattdessen schoss der Vorsitzende sich sofort auf mich ein, trat die ganze Zeit auf wie ein<br />

preußischer Gardeoffizier, sprach auch so zackig mit lauter und barscher Stimme, und mit einer<br />

unglaublichen Arroganz, die ich nicht selten bei Juristen feststellte. Er machte mir klar, man<br />

konnte nicht einfach den Anwalt wechseln ohne ihn zu bezahlen, es sei denn, der Anwalt<br />

machte Murks. Darauf hin verwies ich auf den von der Richterin heftig kritisierten Schriftsatz,<br />

der sicherlich keine akzeptable Leistung darstellte, und dass nicht jede Arbeit automatisch eine<br />

Leistung ist, denn §273 BGB spricht immerhin von einer notwendigen gebührenden Leistung.<br />

Das interessierte ihn nicht, spielte die richterliche Kritik völlig herunter in die Bedeutungslosigkeit,<br />

denn nach seinen Worten war es normal, dass Richter im Vorfeld Kritik üben. Auch<br />

er würde gerne vorher heftig lospoltern.<br />

187


Als dann Herr Ri meinte, und das war sein einziger Kommentar, da er ansonsten die ganze<br />

Zeit heftig nickte bei jedem Spruch des Richters, man hätte sogar eine Einladung zur<br />

Gerichtsverhandlung bekommen, platzte mir der Kragen, und wies auf eine garantierte<br />

Niederlage mit etwa 9000 € Schaden hin, wären wir mit dem legendären Schriftsatz zur<br />

Verhandlung gegangen. Das bestritt der Vorsitzende heftig. Ich machte ihm klar, wenn ein<br />

Richter eine Abwehrklage nicht versteht, dass er dieser auch nicht stattgeben kann, worauf hin<br />

er auch widersprach, denn man könnte ja vor Gericht noch Unklarheiten beseitigen. Das hielt<br />

ich für eine sehr gewagte Aussage, denn im Falle He hatte ich ja praxisnah erlebt, wie Richter<br />

mit mangelhaften Sachvortragen verfahren: Es wird nicht groß nachgefragt, man fällt sich<br />

schon vorher ein Urteil bei Bearbeitung des Falls, und dieses hat man dann auch sofort zu<br />

erwarten, sicherlich auch abhängig vom Richter. Sein lapidarer Spruch, man muss auch einen<br />

Anwalt bezahlen, wenn man verliert, ließ ich nicht so einfach stehen. Ich gab dem Mann zwar<br />

generell Recht, aber in diesem Fall hätte ich aufgrund eines nicht verständlichen Schriftsatzes<br />

verloren. Als ich ihm dann einen Vortrag über Schuldnerverhältnisse gemäß BGB Buch 2 hielt,<br />

dass dies ein wechselseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft darstellt, da beide Seiten Schuldner<br />

sind, denn sie sind eine Leistung schuldig, aber auch Gläubiger, da beide eine Leistung<br />

erwarten, und ich bei Begleichung des Honorars ein einseitiges Rechtsgeschäft gehabt hätte,<br />

meinte der Richter nur, mich dabei unterbrechend, ich hätte von Jura mangels Studium keine<br />

Ahnung, könnte da nicht mitreden. Das ließ ich mir nicht bieten, mich behandeln wie einen<br />

dummen Schuljungen, und machte ihm klar, man kann sich in jedes Gebiet einlesen. Auch dies<br />

bestritt er, denn nach seiner Meinung war ein Jurastudium hierzu notwendig. Er würde sich ja<br />

auch nicht in mein Arbeitsgebiet einmischen, in dem ich als Diplom Ingenieur tätig war. Man<br />

beachte mal wieder die Juristenlogik: Hätte der Mann Recht, dann dürfte man keinen<br />

Rechtsanwalt zwecks Beratung besuchen, da man diesen mangels Jurastudium gar nicht<br />

verstehen würde…….. Über diesen Blödsinn möchte ich mich nicht weiter auslassen.<br />

Dann machte er sich noch lustig über meine beiden Bände BGB und ZPO, die ich vor mir<br />

liegen hatte. Die seien völlig wertlos, man bräuchte grundsätzlich auch Kommentierungen. Als<br />

ich zwischendurch mal im BGB was suchte, während der Richter sprach, tadelte er mich,<br />

indem er fragte, ob ich ihm zuhörte. Mit einer unglaublichen Arroganz kritisierte er jede<br />

Bemerkung von mir. Als ich mehrfach darauf hinwies, dass nicht jede abgelieferte Arbeit eine<br />

Leistung darstellt, sondern es sich nach §273 BGB eine gebührende Leistung handeln muss,<br />

entgegnete er gereizt und arrogant „Ich erkläre Ihnen nicht zum 4. Mal, warum….“. Natürlich<br />

hatten ich den Mann verstanden, denn in seiner Liga spielte ich ganz lässig mit, nur musste ich<br />

doch nicht immer seine Meinung teilen! Die ganze Stimmung und Diskussion konnte ich nur<br />

als sehr gereizt betrachten. Ich merkte, diese Schlacht hatte ich verloren, bei diesem<br />

Vorsitzenden hatte nicht den Hauch einer Chance. Ich hätte wahrscheinlich über einen See<br />

gehen können, da hätte er nur gesagt, der Land kann noch nicht mal schwimmen. Daher<br />

verzichtete ich auf weitere Kommentare, es war zwecklos, wahrscheinlich hätte ich noch ein<br />

Ordnungsgeld zahlen müssen wegen Missachtung des Gerichts, hätte ich die seltsame Logik<br />

des Richters und sein Verhalten auseinander genommen. Auch die Tonart schreckte mich ab,<br />

die mich tendenziell an den legendären NS Richter Dr. Roland Freisler erinnerte, an den musste<br />

ich während dieses unvergesslichen Verfahrens zeitweilig nämlich denken.<br />

Allerdings traute sich der Richter auch nicht so richtig, mich mit aller Härte abzuurteilen. Er<br />

schlug Herrn Ri, also dem Kläger, einen Vergleich vor. Diesem wurde nahe gelegt, etwas mit<br />

seiner Forderung heruntergehen, was er auch ohne zu zögern tat. Offensichtlich wusste Herr Ri<br />

selber, so ganz fehlerlos und unkritisch war sein Schriftsatz damals nicht, denn andernfalls<br />

hätte er auf sein volles Honorar bestanden. Statt 775 € schlug RA Ri 600 € vor, worauf dann<br />

der Richter meinen Anteil an den Gerichtskosten berechnete, 75%. Somit hatte ich dann<br />

188


ungefähr 700 – 800 € zu zahlen. Allerdings ließ ich mir eine Widerrufsfrist einräumen, um in<br />

Ruhe über den Vergleich nachdenken zu können. Momentan war ich dazu nicht in der Lage,<br />

denn ich musste erst einmal zu Hause meine Wunden lecken, alles in Ruhe sacken lassen, zu<br />

aufgewühlt war ich, hatte ich doch einen Nerven aufreibenden Kampf gehabt vor Gericht. Ich<br />

war froh, keinen Anwalt mir genommen zu haben, denn dann wären auch noch mal gut 200 €<br />

weg gewesen, denn auch mit dem besten Anwalt hätte ich haushoch verloren. Insofern hatte es<br />

sich auch hier gelohnt, ohne einen Rechtsverdreher aufzutreten. Da der Richter die heftige<br />

Kritik der Richterin A an Herrn Ris Schriftsatz total ignorierte, als bedeutungslos betrachtete<br />

(mangels Kenntnisse im Familienrecht), brach damit meine Verteidigung völlig zusammen.<br />

Hätte der Richter einen Vergleich in der Mitte vorgeschlagen, so etwa um die 400 € mit der<br />

Begründung, die Abwehrklage war bestimmt nicht völlig unbrauchbar, oder die Reaktion der<br />

Richterin A konnte auch übertrieben gewesen sein, hätte ich sicherlich diese Einigung<br />

angenommen. Mir war schon klar, man durfte die Richterin A nicht zu ernst nehmen, und<br />

natürlich wird nicht alles falsch am Schriftsatz des RA Ri gewesen sein.<br />

Nach einer halben Stunde war die Verhandlung auch beendet und Herr Ri eilte sofort aus dem<br />

Saal. Allerdings hielt ich ihn kurz an, verabschiedete mich per Handschlag von ihm und<br />

wünschte ihm alles Gute ohne jeglichen Sarkasmus. Schließlich halte ich selbst heute noch<br />

menschlich viel von ihm, er ist auch mit absoluter Sicherheit kein Abzocker! Vom Richter<br />

wollte ich mich mit soldatischem Gruß verabschieden, verzichtete aber in letzter Sekunde<br />

darauf. Wahrscheinlich hätte er mich wieder getadelt, nämlich weil ich kein Berufssoldat<br />

wäre, somit davon auch keine Ahnung hätte.<br />

Auf Berufung verzichtete ich, hatte ja noch andere, viel wichtigere Fronten. Außerdem<br />

hätte die nächste Instanz möglicherweise einen Gutachter bestellt, um den legendären<br />

Schriftsatz zu prüfen. Und hätte der Gutachter festgestellt, es war nicht alles schlecht oder<br />

falsch, was ich für sehr wahrscheinlich und korrekt hielt, hätte ich ruckzuck einen teuren<br />

Vergleich mit etwa 2000 € Kosten am Hals gehabt. Schließlich konnte ich meiner<br />

Comedyrichterin A nicht hundert prozentig vertrauen mit ihren vernichtenden Aussagen,<br />

da sie gerne viel ungefiltert erzählte und eine äußerst flapsige Art besaß. Auch eine andere<br />

Gefahr erkannte ich: Für den Fall des Widerrufs wollte der Richter die Akten aus der Pfändung<br />

sich kommen lassen. Dann aber hätte er meine weitgehende Niederlage gesehen (65%) und zu<br />

Recht festgestellt: Mensch Land, mit dem viel besseren Anwalt haste auch überwiegend<br />

verloren, also war Ri auch nicht schlechter. Oder anders ausgedrückt, das Werk des neuen<br />

Anwalts war auch nicht besser oder ihr Fall eh zum Scheitern verurteilt, dann müssen sie auch<br />

Ri bezahlen. Ich hielt den Richter D für so spitzfindig, da sehr intelligent, was er ja damit<br />

bewies, sich mit diesem Familienrecht nicht abgeben zu wollen. Außerdem hatte ich auch nicht<br />

mehr die Kraft für endlose Rechtsstreits, ich wollte endlich in diesem Monat zur Ruhe<br />

kommen, da es so aussah, als würde alles beendet werden.<br />

Als ich dann auch noch am selben Tag niederschmetternde Post von der Staatsanwaltschaft<br />

Wuppertal bekam, mehr dazu im Kapitel Sommersturm, war das gerade beginnende<br />

Wochenende für mich gelaufen. Auch stand an diesem Tag daher fest, auf weitere Rechtsstreits<br />

in diesem Rechtsunwesen zu verzichten, denn mir hing dieser sogenannte Rechtsstaat zum Hals<br />

raus, wozu auch die (General)Staatsanwaltschaft viel beigetragen hatte. Ich glaubt auch nicht<br />

mehr an dieses Rechtssystem, es passte so richtig alles zum untergehenden Deutschland.<br />

Als Jugendlicher war ich stolz Deutscher sein zu dürfen, heute betrachte ich Deutschland<br />

nur mitleidig. Als ich am nächsten Tag auch noch in der Zeitung las, wie verdiente neunfache<br />

Mörder nach 26 Jahren Haft und ohne jegliche Reue durch die Gegend spazieren dürfen,<br />

bestätigte das nur meine Auffassung von diesem Rechtssystem. Hier verurteilt man lieber<br />

Penner, die Nahrungsmittel stehlen um zu überleben, für die ich mehr Verständnis habe.<br />

Ich zahlte anstandslos die 600 €, die Ri kurze Zeit später einforderte. Wenige Wochen später<br />

189


schickte das Gericht mir noch Ris Rechnung in der Höhe von rund 300 €, wovon ich 75% zu<br />

zahlen hatte und bat um eine Aufstellung meiner Unkosten. Nach wiederholter Recherche<br />

stellte ich Fahrtosten nach §5 JVEG und Arbeitsausfall nach §16 JVEG und §18 JVEG in<br />

Rechnung, insgesamt 160 €, die das Gericht auch voll anerkannte! Zwar hatte Richterin A<br />

damals eine solche Berechnung abgelehnt, da diese Paragraphen angeblich nur für Zeugen<br />

gelten, wobei aber auch noch Dritte als Zielgruppe dort aufgeführt sind. Außerdem war Frau A<br />

nie Maßstab für mich aufgrund ihrer oft seltsamen Rechtsauffassungen. Mit dieser<br />

Gegenrechnung konnte ich Ris Forderungen plus Gerichtskosten um etwa 160 € senken.<br />

Frühjahrssturm – Vom Gejagten zum Jäger, Versuch 2<br />

Im März hatte ich mir Gedanken gemacht, wie ich Zeugen ausfindig machen könnte,<br />

die die eheähnlichen Verhältnisse meiner Frau bestätigten. Meine Kinder wollten nicht<br />

aussagen, um ja nicht ihre Mutter zu belasten, egal, ob der Vater dadurch vierstellige Verluste<br />

hatte. Zwar hätte ich mir einen Detektiv halten können, den meine Frau auch hätte begleichen<br />

müssen (gemäß BGH oder OLG Urteil!) bei für mich positiven Ermittlungsergebnissen, jedoch<br />

konnte ich eine Rechnung in Höhe von einigen tausend Euro nicht bezahlen, die Scheidung<br />

hatte mein Konto eh schon auf Anschlag getrieben, einen Kredit musste ich wenige Monate<br />

später deswegen aufnehmen. Dabei hatte ich die gute Idee, den Namen des Verwalters<br />

herauszufinden von dem Haus, in dem meine Frau lebt. Ein Anruf bei einer Mieterin dieses<br />

Objekts genügte, und ich hatte seinen Namen und Telefonnummer. Ich rief ihn sofort an, denn<br />

ich dachte, der Lebenspartner meiner Frau sei gemeldet bei ihm, schließlich erhöhen sich die<br />

Nebenkosten mit jeder weiteren Person in einer Wohnung. Dies war aber nicht der Fall!<br />

Stattdessen erzählte er mir, es gab schon Beschwerden von anderen Mietern wegen dieser nicht<br />

gemeldeten Person, also dem Lebenspartner meiner Frau. Den Namen dieser Informanten<br />

wollte er mir aber anfangs nicht nennen. Als ich ihm dann noch mitteilte, dass Herr F schon seit<br />

sage und schreibe exakt einem Jahr dort inoffiziell lebte, lief bei ihm das Fass über und der<br />

Verwalter W versprach mir, noch bis Ende der Woche meine Frau zur Rede zu stellen, danach<br />

sollte ich ihn wieder anrufen. Das tat ich dann auch eine Woche später. Das Ergebnis war wie<br />

vorausgesehen, meine Frau leugnete natürlich die Existenz des bei ihr lebenden Freundes.<br />

Daher wollte Herr W selber mal dort am Haus öfters vorbei fahren und noch die Mieter genauer<br />

befragen, hatte er doch von mir noch am selben Tag Fotos von dem Herrn F und seinem Auto<br />

per Mail erhalten.<br />

Mit diesen neuen und sehr positiven Informationen fuhren meine Freundin und ich zum<br />

Strafanwalt A. Dieser bremste sicherlich zu Recht meine Euphorie, denn der Verwalter<br />

selber stellte keinen richtigen Zeugen dar, schließlich hatte er nur etwas gehört, das war viel<br />

zu wenig. Seine Informationsquellen müssten persönlich beim Gericht erscheinen und<br />

Aussagen machen, und selbst dann sollte man vorher diese Zeugen selber vernehmen, nicht<br />

dass wertlose Aussagen herauskommen wie, ich sehe da ab und zu mal einen Herrn......<br />

Ein guter Anwalt zerreißt solche Zeugen in der Luft, und ich stände dann allein da mit<br />

meiner Behauptung der eheähnlichen Lebensverhältnisse meiner Frau. Das große Problem<br />

bestand darin, Herr W durfte mit den Namen der Mieter nicht rausrücken, wahrscheinlich<br />

wollten diese anonym bleiben. Schließlich wohnten diese in dem selben Haus wie meine Frau,<br />

was das Klima natürlich vergiftete. Zum Schluss des Anwaltsbesuchs fiel mir die<br />

schonungslose Offenheit von Herrn A besonders auf, als es um RA Ri ging, als ich meinte, der<br />

müsste meine Interessen vertreten, und darf folglich nicht einfach den Streitwert erhöhen.<br />

Vollen Ernstes entgegnete mein Gegenüber, jeder Anwalt vertritt zunächst erst einmal seine<br />

Interessen......Ich war sprachlos, aber er hatte vollkommen Recht, ich kannte es wirklich nicht<br />

190


anders. Etwas bedrückt fuhren wir nach Hause. Ich dachte, heute können wir die Strafanzeige,<br />

die ich wochenlang entworfen hatte, der Staatsanwaltschaft übergeben, aber es reichte von den<br />

Zeugen noch nicht. Deswegen konnte ich auch noch nicht das fertig formulierte<br />

standesrechtliche Verfahren auf den Weg schicken, auch hier galt natürlich das Problem des zu<br />

schwachen Zeugen. Da der Verwalter sich eine Woche auf Dienstreise befand, konnte ich ihn<br />

nicht wegen diesem gravierenden Problem in der Woche kontaktieren. Schließlich brauchte<br />

mein Anwalt auch noch Zeit, dem Gericht diese Zeugen ggf. zu benennen, und das Gericht war<br />

bekanntlich auch nicht das schnellste.<br />

Als ich in der Woche auch noch aus anderer zuverlässiger Quelle erfuhr, meine Frau hatte<br />

schon zwei Monate nicht mehr die Miete bezahlt, aus dem Vorjahr gab es noch 100 €<br />

Mietrückstand, kamen bei mir anfänglich Zweifel auf, ob ihr Lebenspartner ihr überhaupt<br />

Wohngeld gab, verursacht er doch auch Kosten. Andererseits war meine Frau dafür bekannt,<br />

mit Geld nicht umgehen zu können, diese Eigenschaft hatte sie von ihrer Mutter geerbt.<br />

Dennoch, eine gefährliche Situation auch für mich, denn ihr Freund wusste mit Sicherheit<br />

nichts von diesen Mietschulden, und wenn er davon erfahren hätte , wäre er bestimmt sofort<br />

weg gewesen, wahrscheinlich fluchtartig. Denn wer will mit so einer armen und hoch<br />

verschuldeten Frau eine Lebensgemeinschaft führen? Ich sah aber auch wieder einmal eine<br />

Chance, die schon gut vier Jahre dauernde Scheidung endlich in den letzten Zügen zu sehen.<br />

Meine Frau war so bankrott, dass man ihr schon mit fristloser Kündigung des Mietverhältnisses<br />

drohte. Eine Miete konnte sie dann in letzter Minute aufbringen, natürlich war es wieder einmal<br />

geliehenes Geld. Auch für die andere ausstehende Miete gab es eine Frist von wenigen Tagen,<br />

auch da drohte die fristlose Kündigung, die sie aber ebenfalls abwenden konnte durch schnelle<br />

Nachzahlung, natürlich auch wieder mit geliehenem Geld. Insbesondere hatten der Verwalter<br />

und der Eigentümer mittlerweile die Nase voll von den ganzen Ausreden. Erst musste ich<br />

hinhalten, ich zahlte angeblich keinen Unterhalt, das Gegenteil bewies ich denen aber dann<br />

sofort in Form eines Gerichtsprotokolls. Dann hielten angeblich meine Kinder das schriftliche<br />

Ultimatum mit Kündigungsandrohung zurück. Dann kamen auf sie enorme, vierstellige<br />

Anwaltskosten zu, da keine Prozesskostenhilfe mehr gezahlt wurde. Meine Klage wegen der<br />

ausbleibenden unterschriebenen Anlage U belasteten sie auch mit mindestens 135 €.<br />

Wahrscheinlich musste sie demnächst auch noch meinen Anwalt bezahlen in der<br />

Abänderungsklage, kurzum, es konnte sich theoretisch nur noch um Tage handeln bis zu ihrem<br />

Fall, denn sie torkelte schon im Ring. An diesem finanziellen Desaster hatte auch ihr Anwalt<br />

eine große Mitschuld, der sie von Schlacht zu Schlacht trieb, jegliche gütliche Einigung<br />

verhinderte, ohne dass sie dabei Gewinn machte, sondern ihren Schuldenberg hierbei nur<br />

vergrößerte. Aber meine Frau vertraute blind ihrem Rechtsbeistand trotz meiner vielen<br />

Warnungen vor diesen Rechtsschamanen, selber schuld. Gerade bei diesen vielen<br />

Rechtskaufleuten, die da frei rumlaufen, sollte man jede Vorgehensweise und Ratschlag<br />

diskutieren oder prüfen!<br />

In mir kam etwas Panik auf, ich hatte keinen richtigen Zeugen. Die einzigen hervorragenden<br />

Waffen wären die Aussage meiner Kinder gewesen, die ich bisher aus allem raus gehalten<br />

hatte. Nun war es aber an der Zeit, diese doch zu kontaktieren, ich brauchte dringend ihre Hilfe,<br />

sie sollten nur die Wahrheit aussagen, mehr nicht. So mailte ich Viveka und Brutus aus einer<br />

Art Verzweiflung an, was zu einem heftigen Streit zwischen mir und meinem Vater führte:<br />

Meine lieben Kinder!<br />

Ich benötige für die Gerichtsverhandlung am 30.4. einen weiteren Zeugen, der vor Gericht die Wahrheit,<br />

und nichts anderes als die reine Wahrheit, über die Lebensgemeinschaft zwischen Ludger und Birgit<br />

berichtet. Da Ihr genau im Zentrum des Geschehens lebt, seid ihr natürlich die mit Abstand besten Zeugen.<br />

Ich muss darauf hinweisen, dass mir ein vierstelliger finanzieller Schaden entstehen könnte, sollte mein<br />

Zeuge nicht ausreichen. Und über diesen eventuellen Schaden könnte ich nicht einfach hinwegsehen,<br />

191


dieser würde unser Verhältnis zueinander entscheidend prägen. In der Hoffnung, dass Euch die Wahrheit,<br />

aber auch Loyalität zum eigenen Vater was bedeutet, verbleibe ich mit lieben Grüssen<br />

Euer Vater<br />

Wie erwartet hörte ich nichts Positives von meinen Kindern, die mit Abstand besten Zeugen.<br />

Mein Sohn schwieg, und von meiner Tochter erhielt ich eine böse Mail, nämlich dass sie<br />

für keinen aussagen wollte. Wahrscheinlich wurde ihnen zu Hause eingetrichtert, unbedingt die<br />

eindeutige Wahrheit zu verschweigen, damit ihre Mutter keinen finanziellen Schaden erlitt, der<br />

Vater hatte ja schließlich unendlich viel Geld. Natürlich ein trauriger Moment für mich, denn<br />

meine Kids demonstrierten deutlich ihre ablehnende Haltung mir gegenüber. Auch eine zweite<br />

Mail, in der ich nur darauf hinwies, dass ich wenigstens eine Antwort erwarten könnte, auch<br />

wenn diese negativ sei, blieb teilweise unbeantwortet. Dennoch musste ich unbedingt den<br />

Verwalter W als Zeugen laden, auch wenn er nur einen bestenfalls zweitklassigen Zeugen<br />

darstellte. Vorher musste er noch einige Nacharbeiten ausführen, etwa genauere<br />

Zeugenaussagen einholen, oder sogar seine Informanten zum Gerichtstermin mitbringen, so<br />

dass diese selber aussagen würden, was die perfekte Lösung gewesen wäre. Auch die Idee der<br />

schriftlichen Zeugenaussage seiner Mieter unterbreitete ich ihm, da dann nur das Gericht die<br />

Namen erfuhr. Insbesondere wies ich meinen Zeugen auf mögliche Fallen hin, etwa<br />

oberflächliche und gefährliche Aussagen wie, ich habe da mal einen Mann bei ihrer Frau<br />

gesehen. Der Anwalt meiner Frau war zwar ein miserabler Jurist, aber ein sehr guter<br />

Schaumschläger, und der hätte meine Zeugen mit solchen Aussagen in der Luft zerrissen. Ich<br />

machte Herrn W klar, sollte die Zeugenaussage wertlos sein, hätte auch er einen Schaden,<br />

nämlich, er konnte die Nebenkosten meiner Frau nicht erhöhen, so dass seine Mieter wegen<br />

diesem Betrug weiterhin Amok liefen. Ich informierte meinen Anwalt Dr. K schriftlich über<br />

diesen Zeugen mit der Bitte und einem Ultimatum, in einem kurzen Schreiben an das Gericht<br />

diesen zu laden, meine einzige Waffe. Für den Fall, dass er das Ultimatum verstreichen ließ,<br />

drohte ich, selber ans Gericht zu schreiben, um keine Nachteile zu haben. Der Gerichtstermin<br />

war um eine Woche später verlegt worden, so dass auch mein Anwalt erscheinen konnte an<br />

diesem Tag. Aber wie immer war Kommunikation mit dem Mann nicht möglich. Seine<br />

Sekretärin legte ihm einen Zettel auf den Tisch mit der Frage von mir, ob er rechtszeitig ein<br />

solches kurzes Schreiben ans Gericht entwerfen könnte. Aber auch sie bekam wie üblich keine<br />

Antwort. Grund für mich, Dr. K wieder einmal ein Ultimatum zu stellen, nur in dieser Sprache<br />

konnte man halbwegs mit ihm kommunizieren.<br />

Auch dieses verfehlte seine Wirkung nicht, Dr. K antwortete nach einer Woche<br />

mit einem kurzen Schriftsatz an das Gericht, wenngleich dieser an Schlampigkeit kaum zu<br />

übertreffen war. So wurde meine Frau durch meinen neuen Anwalt Dr. Km auf einmal<br />

vertreten statt durch RA M, und auch die Hausnummer, in der meine Frau wohnte, war<br />

falsch, ein Zahlendreher. Wenigstens stimmte die Adresse meines Zeugen. Der Fehler mit Dr.<br />

Km konnte noch rückgängig gemacht werden, die falsche Hausnummer dagegen nicht, was<br />

theoretisch aber auch nicht tragisch war:<br />

hatten wir dargelegt, daß die Antragsgegnerin in einer verfestigten eheähnlichen Beziehung lebt, und zwar<br />

mit Herrn Ludger F, der bei der Antragsgegnerin wohnt. Zu den finanziellen Verhältnissen des Herrn F<br />

hatten wir bereits vorgetragen, daß dieser finanziell gut gestellt ist, mit der Folge, daß als fiktives<br />

Einkommen der Antragsgegnerin die Versorgung für Herrn F zuzurechnen ist.<br />

Da die eheähnliche Lebensgemeinschaft der Antragsgegnerin in Abrede gestellt wird, treten wir Beweis<br />

dafür an, daß Herr F sich ständig bei der Antragsgegnerin aufhält, durch Zeugnis des Verwalters des<br />

Objektes X, in dem die Antragsgegnerin wohnt durch: …………<br />

Ferner - die ggfs. eidliche - Einvernahme des Herrn Ludger F, zu laden über die Antragsgegnerin.<br />

Dieses Schreiben änderte meine Stimmung Richtung Zuversicht, Optimismus.<br />

192


Ich freue mich schon erstmalig auf die Gerichtsverhandlung am 30.4.2008. Allerdings<br />

sollte diese Freude mir eine Woche später wieder genommen werden, erhielt ich doch vom<br />

Gericht eine Umladung. Der neue Termin war nun der 4. Juni 2008, weil der gegnerische<br />

Anwalt M angeblich verhindert war. Ich glaubte daran, denn er ließ sich lieber einen früheren<br />

statt späteren Termin geben, um schneller abkassieren zu können. Ich gebe jedoch zu, diese<br />

Verschiebung bewirkte in mir nur eine ganz kurze Traurigkeit, denn andererseits sagte ich mir,<br />

bis Juni ist meine Frau noch bankrotter als Ende April, um so höher war dann die Chance einer<br />

Kapitulation, musste sie doch bis dahin noch zwei Mieten zahlen, wobei sie keinen<br />

Zahlungsaufschub mehr vom Verwalter und Eigentümer erhielt, sondern die sofortige fristlose<br />

Kündigung. Außerdem hatte ich im Mai eh einen dreiwöchigen Urlaub angekündigt, so dass<br />

ich mich nicht beklagen konnte wegen der vierwöchigen Verschiebung.<br />

Mittlerweile tat sich auch wieder was in meiner Scheidung, ich hatte einen Termin bei Dr.<br />

Km, der Koryphäe des Familienrechts. Er hatte sich entschieden, doch das Mandat zu<br />

übernehmen, was in mir regelrechte Freude und Begeisterung auslöste. Natürlich musste<br />

ich auch ein paar sehr unbequeme Fragen beantworten. Dr. Km fiel mein hoher Verschleiß an<br />

Rechtsanwälten auf und fragte mehrmals, ob es 8-10 oder 5-6 waren. Ich schenkte ihm reinen<br />

Wein ein und verwies auf die 5-6 Anwälte, die mich allein in meiner Scheidungssache in der<br />

Vergangenheit vertraten. Hierbei zeigte ich ihm die gravierenden Fachkenntnisse meines<br />

Schulkameraden Manfred K auf, der das BGH Urteil in Sachen schwangere Frauen nicht<br />

kannte, auch nicht die Zulässigkeit eines Widerrufs. Das konnte mein Gegenüber nicht<br />

bestreiten, aber bewies gleichzeitig seine überlegenen Kenntnisse, denn zitierte dieses<br />

Urteil auswendig, kurzum, eine ganz andere Liga als die bisherigen Pfeifen. Dann klopfte Dr.<br />

Km meine Vermögensverhältnisse genau ab, suchte bei meiner Frau ehebedingte Nachteile,<br />

indem er sich ihre berufliche Laufbahn von mir schildern lies, zeigte sich aber bei beiden<br />

Themen etwas ungläubig, dabei mich immer wieder genau betrachtend. Ich hatte mehrfach den<br />

Eindruck, er probierte mich zu analysieren, war ich doch sicherlich ein seltenes und auch<br />

schwieriges Exemplar, was aber sehr wahrscheinlich sein Interesse an dem Fall erst so richtig<br />

weckte. Interessant waren unsere völlig kongruenten Rechtsansichten. Er stimmte mir zu, das<br />

neue Unterhaltsrecht vereinfachte meinen Fall enorm, so dass der Gang zum OLG sehr<br />

wahrscheinlich sogar obsolet war. Aber auch das Fehlen jeglicher Ehe bedingter Nachteile<br />

konnte meine Scheidung beschleunigen. Er sprach etwas in sein Diktiergerät hinein mit dem<br />

Ziel, einen Gerichtstermin in Sachen Scheidung endlich zu bekommen. Schließlich konnte er<br />

kaum glauben, dass sich seit einem Jahr überhaupt nichts mehr getan hatte.<br />

Auf jeden Fall wirkte Dr. Km aber wesentlich lockerer als beim ersten Meeting, lächelte sogar<br />

mehrmals für wenige Sekunden, blieb aber dennoch immer professoral sachlich, wirkte nicht<br />

mehr ganz so staubtrocken. Als ich zwei große Bilder in seinem Zimmer entdeckte mit seinen<br />

drei Kindern darauf, konnte ich mir sogar vorstellen, dass er sogar ein guter Vater war.<br />

Schließlich wirkte er auch sehr ruhig, höflich und zeigte Respekt.<br />

In den 35 Minuten beantwortete er auch Fragen bezüglich meiner Tochter, die nun ihre 10<br />

Pflichtschuljahre fast zu Ende hatte, wie bei ihrem Bruder leider ohne jeglichen Abschluss, und<br />

auch keinen Bock auf Schule hatte. Man konnte sie ohne weiteres arbeiten schicken, um ihren<br />

Unterhalt selbst zu bestreiten, wenn man ihr eine nicht zielstrebige Ausbildung nachweisen<br />

konnte, was aber überhaupt kein Problem war. Auch durfte ich dem Mädchen vom Unterhalt<br />

kein Taschengeld und Geld für eine Fahrkarte abzweigen, da sie noch nicht volljährig war.<br />

Diese Belehrung sprach er wieder in sein Diktiergerät hinein, da er auch an mich ein kurzes<br />

Schreiben verfasste mit der Aufzählung der noch fehlenden Nachweise.<br />

Beflügelt verließ ich nach 35 Minuten Gespräch die Kanzlei, der Mann machte mir Mut,<br />

193


schließlich hatte ich da endlich mal einen Experten an der Hand, bei dem man sich getrost<br />

zurücklehnen konnte. Er hatte so viele Veröffentlichungen über das Familienrecht, dass man<br />

schon etwas überspitzt sagen konnte, er hatte es quasi erfunden. Zu Hause angekommen<br />

machte ich mir erst einmal eine Flasche Wein auf und ließ das Gespräch noch lange in mir<br />

nachwirken, bewirkte es in mir eine seltene Euphorie.<br />

Mittlerweile traf mal wieder ein Schriftsatz meines speziellen Freundes, RA M ein, der nur so<br />

vor Spekulationen und Verleumdungen triefte, schließlich war dieser Anwalt nur ein billiger<br />

Schaumschläger, mit gutem Fachwissen oder Argumenten konnte er bekanntlich selten dienen.<br />

Da wurden mir Spesen unterstellt, 14 Monatsgehälter, Rekordgehalt von 70.000 € pro Jahr. Das<br />

Jahreseinkommen seiner Mandantin wurde auch durch Einbauen von Fehlern absichtlich<br />

niedrig gehalten. Kurzum, so was Niveauloses drucke ich hier nicht ab, noch nicht einmal<br />

Passagenweise.<br />

Interessant empfand ich seinen Grund, am 30.4.2008 nicht vor Gericht erscheinen zu können.<br />

Er war auch noch angeblich Mitglied einer Prüfungskommission, und in diesem Zeitraum<br />

waren mal wieder mehrtätige Prüfungen angesagt. Mir wurde ganz Angst und bange, war doch<br />

das Fachwissen von Anwalt M im Bereich Familienrecht äußerst mäßig, zu viele Fehler waren<br />

ihm in der Vergangenheit unterlaufen. So wissen wir wenigstens, wie schlechte Anwälte<br />

zustande kommen. Allerdings hielt ich diesen Termin möglicherweise für eine Ausrede,<br />

weshalb ich bei der Anwaltskammer Hamm mir diesen Sachverhalt bestätigen lassen wollte.<br />

Leider durften die mir keine Auskunft geben nach §33 BRAO, offensichtlich war man auch<br />

nicht daran interessiert, schwarze Schafe mal genauer unter die Lupe zu nehmen.<br />

Was ich aber vermisste, war eine Begründung für weitere Unterhaltsansprüche seiner<br />

Mandantin, wie vom Gericht aufgegeben. Offensichtlich fielen Herrn M keine Argumente ein,<br />

obwohl er in solchen Fällen dann auf Verleumdungen und Schauermärchen umschaltet. Mir<br />

konnte es nur recht sein! Daher gab ich mir besonders viel Mühe in meinem nachfolgenden<br />

Schreiben an meinen Anwalt, der daraus einen heftigen Schriftsatz machen sollte. Schließlich<br />

enthielt dieser dann neue und peinliche Hintergründe, warum es zur versuchten<br />

Zwangsvollstreckung gekommen war, sogar kommen musste. Ich war mir verdammt sicher,<br />

das wollte die Richterin hören, hatte sie doch von Anfang an den Verdacht, hier sollte nur die<br />

Familienkasse aufgebessert werden, und genau dies war der Fall aufgrund einer Dauernotlage.<br />

Am Schluss hatte ich dann als Höhepunkt alle Verleumdungen des Herrn M mal aufgelistet,<br />

was die Richterin nachdenklich stimmen sollte. Voraussetzung war natürlich, dass mein Anwalt<br />

diese starken Passagen auch übernahm. Deshalb kündigte ich ihm auch meinen bevorstehenden<br />

Urlaub an, damit ich vorher noch mal seinen Entwurf richtig durchkorrigieren konnte.<br />

Schließlich hatte ich keine Lust, aus 8000 km Entfernung mitten im Urlaub mich mit meiner<br />

Rechtssache zu beschäftigen. So eine ähnliche Situation hatte ich ein Jahr zuvor erlebt, als<br />

wenige Stunden vor Urlaubsantritt die Pfändung startete, und diese mir die Ferien völlig<br />

versaute. Dieses Mal wollte ich mich erholen, zu sehr war ich ausgepowert durch die<br />

Zwangsvollstreckungssache, musste ich doch die ganze Zeit Regie führen mangels fähiger<br />

Anwälte. Schauen wir uns mal nachfolgend das gekürzte Meisterwerk an:<br />

Der Schriftsatz von Herrn M stellt wie das Werk vom 3.1.2008 ein Sammelsurium an wilden<br />

Spekulationen und Verleumdungen zum Thema Gehalt dar. Im einzelnen:<br />

1. Mein Gehalt hochzurechnen, sprich zu interpolieren ist völlig obsolet, geht dieses doch<br />

aus der Dezemberabrechnung 2007 eineindeutig hervor, wozu dann noch Schätzungen?!<br />

194


Dann folgten noch Berechnungen, die das Traumgehalt von 70.000 € widerlegten, ebenso<br />

das 14. Gehalt und die Spesen, da ich nicht in Gummersbach arbeitet sondern in Lippstadt.<br />

Auch führte ich Berechnungen auf, die bewiesen, mein Gehalt in der Firma K war nicht höher<br />

als in dem nachfolgenden Unternehmen, auch bedingt durch den Dienstwagen, der auch privat<br />

benutzt werden durfte.<br />

Dann wies ich auf einige schwere Fehler des Beklagtenvertreters hin, der für September nur<br />

130 € Lohn angab und die Lohnfortzahlung der Krankenkasse verschwieg. Wegen diesem<br />

schweren Fehler erklärte ich diese Berechnung für völlig unbrauchbar und verwies auf unsere<br />

Berechnungen in der Vergangenheit!<br />

Auch gab ich an, es gab kein Urteil, dass einen Arbeitgeberwechsel trotz gehaltlicher<br />

Verbesserung verbot.<br />

Danach ging ich auf die Gründe der versuchten ZV ein:<br />

8.<br />

In der Verhandlung vom 14.11.2008 hatte die Vorsitzende, Frau A, eine sehr interessante und absolut<br />

treffende Einleitung gemacht, die ich als Aufforderung für Recherchen verstehe, der Wink mit dem<br />

Zaunpfahl. So hatte sie den Eindruck, dass die „Familienkasse der Beklagten aufgebessert“ werden<br />

musste, und hierzu die Zwangsvollstreckung diente. In der Tat war dies absolut der Fall! Frau Land kam<br />

aufgrund bekannter Probleme im Umgang mit Geld mit der Miete nicht mehr hinterher. So herrschte seit<br />

mindestens Mai 2007 immer wieder ein Rückstand von einer Monatsmiete. Schließlich wurde diese<br />

ausstehende Miete in Raten von 100 € bis in den April 2008 hinein nachgezahlt. 2008 traten<br />

sogar Rückstände von 2 Monatsmieten auf, und es wurde mehrfach eine fristlose Kündigung des<br />

Mietverhältnisses angedroht. Als Grund für die Mietrückstände gab Frau Land an, ihr Ehemann würde<br />

keinen Unterhalt zahlen!! Beweis: Zeugnis des Verwalters Herrn W, b. b.<br />

Aufgrund dieser chronischen Geldknappheit ( trotz 2250 € für 3 Personen, Herrn Fs Zuwendungen<br />

mal absichtlich vernachlässigt) beschloss die Beklagte im Sommer 2007, einen völlig überholten Titel zu<br />

verwenden, und damit die Kasse zu füllen. Korrekt ist zwar, dass für diesen Titel keine Abänderungsklage<br />

damals vorlag, nur hatte es in der Vergangenheit immer gereicht, einfach eine neue Unterhaltsberechnung<br />

dem Gegner zu übersenden. Dies geschah, als die Beklagte im September 2004 einen Job fand, aber auch,<br />

als der Kläger 2005 die Lohnsteuerklasse wechseln musste. Hätte jedes Mal eine Abänderungsklage<br />

stattgefunden, so wären für beide Seiten nicht mehr tragbare Kosten aufgekommen, Frau Lands<br />

Mietverhältnis schon längst gekündigt! In diesen Fällen siegte die Vernunft, im Sommer 2007 dagegen war<br />

für diese kein Platz mehr, musste doch schnell Geld in die leere Kasse kommen, damit die Miete bezahlt<br />

werden konnte!<br />

Da aber die Zwangsvollstreckung sich als wenig erfolgreich entpuppt, so wurde die PKH mangels Aussicht<br />

auf Erfolg verwehrt, artet dieser Prozess immer mehr in eine Mischung aus Prozessbetrug und<br />

Verleumdungen aus, gegen die der Kläger schon erste strafrechtliches und standesrechtliches Schritte mit<br />

dem RA A aus Hagen unternommen hat, wobei der Fall leider erst am Ende unseres Verfahrens der<br />

Staatsanwaltschaft und der Anwaltskammer Hamm übergeben werden kann.<br />

Fazit ist, dass wir sämtliche und folgende Verleumdungen mit Beweisen bisher widerlegen konnten:<br />

- Die Beklagte erhielt doch Unterhalt, genau 107,80 €<br />

- Die eheähnliche Lebensgemeinschaft der Beklagten<br />

- Angebliche 70.000 € Jahresgehalt des Klägers<br />

- Absichtliche Kündigung bei der Firma Kl, um Trennungsunterhalt nicht zahlen zu müssen<br />

- Kläger fährt Dienstwagen<br />

- Kläger bekommt Spesen und sonstige Zuwendungen<br />

- Kläger zahlt Sohn keinen Unterhalt<br />

- Kläger hat sich unzureichend beworben<br />

Aufgrund dieser ganzen Unwahrheiten entpuppt sich die Zwangsvollstreckung als<br />

versuchter Betrug, weshalb diese für nicht zulässig zu erklären ist!<br />

Kurze Zeit später traf auch das Schreiben von Dr. Km an das Gericht ein, nämlich die<br />

Scheidungssache fortzusetzen. Anbei auch das Gesprächsprotokoll in Form einer Aktennotiz,<br />

alles sehr gründlich, fehlerfrei. Erstaunlich war auch das Fehlen eines Vorschusses, genauso<br />

195


wie bei seinem Kollegen nebenan, mein Strafanwalt A. Für mich war klar, das waren beide<br />

keine Abzocker, keine juristischen Raubritter, womit immerhin vier ehrliche Anwälte<br />

sieben Abzockern gegenüberstanden, rund 64% waren also unseriös. Natürlich sind die<br />

Gründe der Abzockerei verschieden, angefangen von Vorsatz über Dummheit,<br />

Ahnungslosigkeit, Überarbeitung, wobei zweifellos die eigenen finanziellen Interessen<br />

ganz klar dominieren.<br />

Zurück zur ZV und zu meiner Vorlage für Dr. K. Dieser sollte daraus einen Schriftsatz an die<br />

Gegenseite machen, noch möglichst vor meinem Urlaub, wozu er über zwei Wochen Zeit hatte.<br />

Natürlich reichte diese mal wieder nicht aus, und das Schreiben entstand während meiner<br />

Abwesenheit mit der schon befürchteten Konsequenz, Fehler konnten nicht von mir korrigiert<br />

werden. Ich gebe zu, sein Schriftsatz enthielt nur einen Sachfehler, zwar zu meinen<br />

Gunsten, dennoch einen äußerst peinlichen. Dr. K versuchte zum wiederholten Male eine<br />

Unterhaltsberechnung anzufertigen, warum wusste ich nicht, aber er zog von meinem<br />

Nettogehalt noch einmal die Kranken- und Pflegeversicherung ab, was schon der Arbeitgeber<br />

vom Bruttogehalt getan hatte. Anwalt M bemerkte dies bestimmt nicht, der hatte selber keine<br />

Ahnung von Unterhaltsrechnungen, siehe Vergangenheit, aber die Richterin hielt ich für<br />

intelligent genug, beim ersten Mal Lesen sofort diesen Riesenfehler zu bemerken.<br />

Wesentlich schlimmer empfand ich aber, dass mein Rechtsbeistand einige gute Argumente<br />

nicht brachte, etwa die Gründe der Zwangsvollstreckung, was die Richterin doch hören wollte,<br />

vermutete sie schon damals, die Pfändung sollte nur die leere Haushaltskasse füllen. Aber auch<br />

die Zusammenfassung aller Verleumdungen der Gegenseite fehlte, damit wollte ich diese in ein<br />

schlechtes Licht stellen, die ganze Verlogenheit dieses Verfahrens mal aufzeigen. Aber<br />

immerhin hatte mein Anwalt 5 von 8 Punkten meiner Vorlage sehr genau übernommen,<br />

immerhin etwas, nämlich gut 60%. Dennoch konnte ich nicht tatenlos zusehen, wie meine<br />

besten Argumente einfach nicht verwendet wurden, in der Luft detonierten, die strategische<br />

Wirkung haben sollten. Außerdem war mir die fehlerhafte Berechnung meines Anwalts<br />

peinlich, man konnte es auch gegen uns auslegen wenn es um die Aufteilung der Gebühren<br />

ging. Da konnte die Richterin ohne weiteres sagen, da habt ihr euch getäuscht, also zahlt mal<br />

X % der Kosten. Also ging es nicht nur um Ehre, sondern auch um mein Geld.<br />

Ich schickte sofort nach Rückkehr aus meinem Sommerurlaub direkt einen Schriftsatz<br />

an das Gericht, ohne Dr. K zu informieren. In diesem entschuldigte ich mich für den<br />

unbeabsichtigten Fehler meines Anwalts, die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung<br />

nochmals vom Nettogehalt abzuziehen. Dann führte ich den Punkt 8 aus dem Schreiben an Dr.<br />

K auf, siehe vorletzte Seite, als ich das Gericht in die prekären Hintergründe der Pfändung<br />

einführte und alle bisherigen Verleumdungen aufzählte.<br />

Ich freute mich auf die Verhandlung vom 4.6.2008, hatte ich doch sehr gute Vorarbeit<br />

geleistet. Zwar war die Richterin ein Risikofaktor da völlig unberechenbar, dennoch, ich war<br />

in bester Stimmung. Allerdings nur bis zum 29.5. 08, als mich ein Schreiben des Gerichts<br />

umhaute, denn der Termin wurde wegen der Anhängigkeit einer Widerklage auf unbestimmte<br />

Zeit verschoben!<br />

Mein Gegner hatte also eine Widerklage vom Stapel gelassen, die mir zwar noch nicht<br />

vorlag, aber ich konnte mir fast denken warum. Anwalt M kritisierte möglicherweise nicht ganz<br />

zu Unrecht unsere Abänderungsklage, da diese teilweise das Wahnsinnswerk von Anwalt Ri<br />

übernahm, aber auch Teile davon zurück nahm. Ich blickte da genauso wenig durch wie mein<br />

Gegner, weshalb mein Anwalt Dr. K einen richterlichen Hinweis erbat, ob seine Klage nun<br />

196


korrekt war oder nicht, was ich als oberpeinlich empfand, drückte der erbetene Hinweis doch<br />

eine unglaubliche Hilflosigkeit aus. Leider hatte sich die Richterin nicht zu diesem<br />

abenteuerlichen Werk geäußert, so dass eine Widerklage geradezu provoziert wurde.<br />

Andererseits war Herr M fachlich gesehen bestenfalls nur Mittelmaß, so dass ich ihm<br />

andererseits den Nachweise von Formfehlern einfach nicht zutraute. Natürlich war diese auch<br />

lukrativ für Anwalt M, diese Verdienstmöglichkeit wollte er sich auch nicht nehmen lassen,<br />

wurde doch sein Fuhrpark durch die hohen Spritkosten mittlerweile sehr teuer. Ich war<br />

stimmungsmäßig auf dem Nullpunkt, es ging einfach nicht vorwärts. Stattdessen zahlte ich<br />

jeden Monat fleißig 216 € Sicherheitsleistungen, auch noch im Mai 2009, obwohl darüber<br />

ursprünglich im Januar entschieden werden sollte. Okay, ich muss fairerweise zugeben, die<br />

Richterin erwähnte das Jahr nicht. Schnellstmöglich wollte ich die Widerklage lesen, denn<br />

wenn ich tatsächlich Recht gehabt hätte, wäre es an der Zeit gewesen, die Sache mal von einem<br />

Experten untersuchen zu lassen, etwa von meinem Familienrechtpapst Dr. Km. Und wenn der<br />

auch die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hätte, wäre es Zeit gewesen, Dr. K. auch<br />

dieses Mandat zu entziehen, war er in der Vergangenheit nur durch viele Fehlprognosen,<br />

schlampige Schriftsätze aufgefallen, halt ein Blender.<br />

Ich rief gleich am nächsten Tag im Sekretariat meines Anwalts Dr. K an, um mir die<br />

Widerklage sofort faxen zu lassen. Dort konnte man sie nicht finden, die Sekretärin<br />

vermutete, das Schriftstück war einfach noch nicht angekommen oder lag bestenfalls<br />

noch in der Post. Noch am selben Abend traf mich der Schlag, denn die Widerklage hatte mir<br />

mein Anwalt zugeschickt, was mir wieder einmal zeigte, was für ein Sauladen diese Kanzlei<br />

war. In der Widerklage ging es nicht um eine eventuelle fehlerhafte Abänderungsklage,<br />

sondern RA M kam mit einer neuen und abenteuerlichen Unterhaltsberechnung an, die sich<br />

wegen meinem nun fast fertig ausgebildeten Sohn ergab, der in Kürze keine<br />

Unterhaltsansprüche mehr hatte. Man sollte meinen, toll, nun zahle ich weniger als 607 € pro<br />

Monat, aber es sollten 50% mehr werden. Ebenfalls kotzte mich die kurze Frist an, auf die mein<br />

Rechtsbeistand hinwies, nämlich noch 9 Tage, was viel zu kurz war, musste ich doch eine<br />

komplexe Berechnung prüfen lassen, die mir eh sehr fehlerhaft vorkam. Zwar wurde das Werk<br />

am 15.5.08 geschrieben, ich erhielt es aber erst am 30.5.08, so dass es irgendwo mal wieder<br />

lange lagerte ohne dabei zu reifen. Hier nun die gekürzte Version dieser Widerklage:<br />

beantragen wir,<br />

1.)<br />

der Beklagten Prozesskostenhilfe zu bewilligen und den Unterzeichner beizuordnen.<br />

2.)<br />

Vorbehaltlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird widerklagend beantragt,<br />

in Abänderung des Vergleiches des Amtsgerichtes Wuppertal vom 30.05.2005 den Kläger zu verurteilen,<br />

ab Mai 2008<br />

• an die Beklagte und Widerklägerin 563,00 € Getrenntlebensunterhalt zu zahlen, davon 113,00 €<br />

Altersvorsorgeunterhalt<br />

• an die Beklagte und Widerklägerin 343,00 € Unterhalt zu zahlen für die Tochter Viveka<br />

Begründung:<br />

Die Beklagte ist wegen Ablaufes der im Vergleich (Ziff. 3) bezeichneten Frist vom 31.12.2005 an den<br />

Vergleich nicht gebunden. Im übrigen ist eine wesentlich Änderung deshalb eingetreten, dass der<br />

gemeinschaftliche Sohn, der bei Abschluss des Vergleiches noch als vorrangig betrachtet wurde, nunmehr<br />

volljährig ist und in einer Berufsausbildung befindlich ist. Er geht deshalb der Widerklägerin im Range<br />

nach. Aus alledem ergibt sich folgender Unterhaltsanspruch der Widerklägerin:<br />

197


Die Berechnung erfolgt auf der Basis der Düsseldorfer Tabelle. Es besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber<br />

folgenden Personen: Dem Gatten, Viveka, 16 Jahre alt, lebt bei dem Gatten. Kindergeld wird an den Gatten<br />

gezahlt. Die Höhe des Kindergeldes beträgt zum 15.05.2008 154,00 €<br />

Es folgten nun mehrere Seiten Berechnungen, in denen ich auch für die Altersvorsorge<br />

113 € pro Monat abdrücken sollte, ferner meine absetzbaren Fahrkosten von ursprünglich ca.<br />

800 € auf 495 € reduziert wurden dank eines angeblich anwendbaren Urteils vom OLG Hamm,<br />

egal, die Berechnungen nahm ich eh nicht ernst aufgrund seiner abenteuerlichen Ergebnisse in<br />

der Vergangenheit. Meiner Frau wurden ferner 5% berufsbedingte Aufwendungen<br />

zugestanden, mir dagegen nicht. Natürlich verschwieg man die eheähnlichen<br />

Lebensverhältnisse meiner Frau, kurzum, diese Berechnung konnte man schon allein deswegen<br />

nicht für voll nehmen. Peinlich allerdings die berechtigte Rüge, weil eine Anlage unserem<br />

Schriftsatz nicht beigefügt war, was wieder einmal die katastrophale<br />

Organisation der Kanzlei meines Anwalts aufzeigte, den passenderen Begriff Saustall kann ich<br />

mir nur mühsam unterdrücken :<br />

Gesamtzahlungen an den Ehegatten: 562,19 €<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Unterhaltsansprüche sind von dem Unterhaltspflichtigen wie folgt zu regulieren:<br />

Viveka erhält Unterhalt in Höhe von 343,00 €<br />

Der Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt In Höhe von 498.00 €<br />

Elementarunterhaltsanspruch des Gatten bei Berechnung von Vorsorgeunterhalt 449,29 €<br />

Altersvorsorgeunterhaltsanspruch 112.90 €<br />

Die Gesamtunterhaltsforderung gegen den Unterhaltspflichtigen betragt: 905,10 €<br />

Beklagt werden muss, dass dem Schriftsatz vom 03.12.2007 das Anlagenkonvolut nicht beilag.<br />

ES ist nicht erkennbar, wie der Kläger auf Gesamtfahrtkosten in Höhe von monatlich 825,00 € kommt. Die<br />

Fahrtstrecke zwischen dem Wohnort des Klägers zur Arbeitsstelle H KG. Lippstadt - beläuft sich auf<br />

einfach 74,8 km. Wenn man - entsprechend den Leitlinien dos OLG Hamm - die ersten 30 km mit 0,3 €<br />

rechnet und die darüber hinausgehenden Kilometer mit 0.1 €, bleibt ein Fahrtkostenaufwand lediglich in der<br />

mitgeteilten Höhe. Wir beantragen, der Beklagten und Widerklägerin Prozesskostenhilfe zu bewilligen und<br />

den Unterzeichner beizuordnen, Wir hatten diesen Antrag bereits für die Klagabweisung gestellt. Um<br />

kurzfristig Bescheidung wird gebeten.<br />

Lassen Sie uns einen Satz gleich am Anfang der Widerklage näher betrachten: „Vorbehaltlich<br />

der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird widerklagend beantragt......“.<br />

Hier lässt Anwalt M ganz klar die rein kommerzielle Intention dieses Schriftsatzes regelrecht<br />

raushängen nach dem Motto, wenn ich keine Knete von der Gerichtskasse bekomme, meine<br />

Mandantin kann mich eh nicht bezahlen, die ist total pleite, dann vergesst dieses Schreiben<br />

hier. Mir ist dann egal, ob meine Mandantin und ihre Tochter Unterhalt bekommen. Diese<br />

niedrige Moral muss man nicht näher kommentieren, sie ist schon abstoßend genug.<br />

Wahrscheinlich hatte meine Frau diesen Satz nicht gelesen oder nicht verstanden, denn<br />

spätestens an dieser Stelle hätte sie wissen müssen, dass ihr Rechtsbeistand nur an sich dachte,<br />

sprich an sein Honorar, er bereit war, sie eiskalt fallen zu lassen. Aber taktisch gesehen war<br />

diese Widerklage, selbst wenn keine PKH bewilligt würde, ein voller Erfolg, denn dadurch<br />

wurde der angesetzte Gerichtstermin um ein halbes Jahr verschoben, was für meine Frau 6 *<br />

118 € Unterhalt bedeutete, also 708 €. Schließlich war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie<br />

kein Anrecht mehr hatte auf Unterhalt, und die Richterin hätte diesen dann ab Juni oder Juli<br />

gestoppt. Gute Verzögerungstaktik, knapp 7 Monate waren das Ergebnis!<br />

Allerdings hatte Herr M mit Sicherheit ein paar Gebühren für seine Widerklage berechnet.<br />

Er hat bestimmt nicht auf gut Glück den Schriftsatz entworfen, nach dem Motto, schaue ich<br />

mal, ob der mir bezahlt wird vom Gericht via PKH. Eine Verfahrensgebühr stand ihm zu und<br />

möglicherweise eine Termingebühr, da das Thema Widerklage bei Gericht später kurz<br />

198


angeschnitten wurde. Da aber der Streitwert von der Widerklage knapp fünfstellig war, zahlte<br />

meine Frau schon allein für ihren Anwalt ca. 1200 €, womit sie keinen Gewinn mehr hatte,<br />

sondern ein gewaltiges Minus, der längere Trennungsunterhalt wurde vollständig in ihren<br />

Anwalt investiert, der schon ein juristisches schwarzes Loch für sie darstellte, mal<br />

astronomisch formuliert.<br />

Aber exakt die gleiche Situation hatte meine Frau in dem Anordnungsverfahren 2004. Zwar<br />

bekam sie ein paar Euro mehr als meine Anwältin berechnete, aber bei weitem nicht die<br />

geforderte Summe ihres Anwalts. Da sie aber auf Arbeitssuche war und kurze Zeit später auch<br />

fündig wurde, war das zu erwartende Urteil schon wertlos, bevor es gefällt wurde. So wurden<br />

die paar hundert Euro Gewinn von den etwa 1300 € Gerichtskosten aufgefressen, das nennt<br />

man sogar fast vierstelligen Verlust! Für Anwalt M aber ein gutes Geschäft! Besonders<br />

krankhaft war aber die Logik der Widerklage. Da gab es schon bei der Abänderungsklage<br />

große Probleme, die 335 € Unterhalt aus dem alten Titel aufrechtzuerhalten, nicht umsonst<br />

hatte die Richterin wegen Erfolglosigkeit die PKH gestrichen. Da sagte sich Anwalt M, also<br />

wenn ich mit 335 € nicht durchkommen, dann probiere ich es eben mit rund 500 €, sprich<br />

einem höheren Betrag, obwohl die Chancen ja logischerweise noch geringer waren! Das ist<br />

genauso, als wenn man mit seiner Arbeit nicht fertig wird und als Lösung Kurzarbeit<br />

anstrebt…..Wieder einmal Abzockerei der Spitzenklasse lag hier vor.<br />

Da mein Anwalt Dr. K in der Vergangenheit bei der Unterhaltsberechnung absolute<br />

Hilflosigkeit zeigte, wir ihm teilweise helfen mussten, beschloss ich, diesen Fall meiner<br />

Koryphäe Dr. Km zu geben und meinen Exanwalt zu entlassen. Ihm traute ich absolut<br />

nicht zu, Fehler der Berechnung aufzuzeigen, hier ging es schließlich um viel Geld. Dass<br />

hierbei für mich doppelte Kosten aufkamen, konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen, denn<br />

die Widerklage war kein neuer Fall, da kein neues Aktenzeichen vergeben wurde. Mein neuer<br />

Anwalt Dr. Km hatte mittlerweile einen Gerichtstermin zwecks Scheidung gefordert, womit<br />

sich dann das Thema Unterhalt aufgrund des neuen Unterhaltsrechts erledigen konnte, trotzdem<br />

wurde noch schnell eine Widerklage probiert, sie erhöht immerhin seinen Umsatz beträchtlich.<br />

In diesem Zusammenhang kam auch langsam bei mir der Verdacht auf, dass die ZV nur ein<br />

Mittel war, um viele Klagen zu provozieren, und somit richtig viel Geld zu verdienen. Wenn<br />

man jemanden pfänden will, wird der mit hoher Sicherheit eine Vollstreckungsgegenklage<br />

machen, die eine Abänderungsklage nach sich ziehen muss. Und dann gibt es immer noch die<br />

Möglichkeit einer Widerklage, somit drei Klagen am Stück. Meinen Respekt, tolle<br />

Geschäftsidee, Anwalt M steigerte sich nochmals in seiner Geschäftstüchtigkeit!<br />

Kurze Zeit später kam noch ein weiteres Schreiben bei mir an von meinem Freund M, was<br />

ich aber erst einige Tage später bemerkte, hielt ich dies doch für eine Kopie der Widerklage.<br />

In diesem beschäftigte er sich schon mal mit dem offensichtlich bevorstehenden<br />

Scheidungstermin, da er nachehelichen Unterhalt forderte. Er gab ehebedingte Nachteile an. Ich<br />

fragte mich, ob der Mann wieder unter schweren Drogen stand. Da behauptete er allen ernstes,<br />

seine Mandantin hätte die Lehre aufgrund von Schwangerschaft aufgegeben.<br />

Sie hat deshalb - zumindest zurzeit - Anspruch auf nachehelichen Unterhalt mit Rücksicht auf den<br />

Ausgleich der ehebedingten Nachteile. Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller hochschwanger<br />

geheiratet. Sie musste deshalb Ihre Berufsausbildung abbrechen.<br />

Bedenke ich, dass sie dies Ende 1985 tat, unser 1. Kind aber erst Februar 89 auf die Welt kam,<br />

so muss sie bei der Geburt im 38. Monat gewesen sein! Dieser Blödsinn muss wohl nicht näher<br />

kommentiert werden. Zum Glück hatte ich ja eine Richterin, die als Mutter wusste, wie lange<br />

eine Schwangerschaft geht.<br />

199


Allerdings hatte sich Herr M sich hier selber schwer geschadet, schrieb er doch noch ein Jahr<br />

zuvor in seinem Schriftsatz vom 7.2.07 an das OLG die Wahrheit, also genau das Gegenteil:<br />

Die bei Abschluss des Ehevertrages 24-jährige Beklagte war ungelernt. Zwar hatte diese eine Ausbildung<br />

als Zahnarzthelferin begonnen, diese jedoch ohne Abschluss im Jahre 1984 beendet. Sie lebte dann einige<br />

Zeit mit dem Kläger / Berufungskläger zusammen bis zu dem gemeinschaftlichen Umzug nach V im Jahre<br />

1987. Dort hatte der Kläger eine Arbeitsstelle gefunden. Die Beklagte war schwanger; der Sohn der Partelen<br />

wurde geboren am ….. Etwa drei Monate vor der Niederkunft - am 02.12.1988 - schlossen die Parteien den<br />

Ehevertrag, dessen Wirksamkeit im Streit ist.<br />

Dieses Schreiben war übrigens etwas später ein gefundenes Fressen für meinen Anwalt Dr.<br />

Km, der damit sehr ausführlich die ganze Verlogenheit der Gegenseite aufzeigte.<br />

Zurück aber zu dem Werk von Herrn Rechtsanwalt Münchhausen, alias M. Vorher aber waren<br />

seine legendären Unterhaltsberechnungen an der Reihe, bei denen er trotz Gehaltsnachweise<br />

mir 6.000 € höheres Gehalt pro Jahr andichtete, darüber hinaus Steuerrückerstattungen in Höhe<br />

von 5.000 € jährlich, obwohl ich bestenfalls nur 1.000 € zurück bekam. Kurzum, auch hier<br />

lagen wieder Betrugsversuche am laufenden Band vor, die ich sehr gerne noch in meiner<br />

Strafanzeige aufnahm. Mangels Niveau möchte ich dieses nicht ernst zu nehmende Schreiben<br />

nicht vollständig abdrucken. Dr. Km hatte mir versprochen bei meinem kurzfristig<br />

anberaumten Besuch Mitte Juni, kurzfristig einen Schriftsatz als Entwurf vorzulegen, der sich<br />

u. a. mit den ganzen Unwahrheiten des Herrn M beschäftigte. Am 17. Juni 2008 sah ich endlich<br />

mal einen hellen Stern am dunklen Himmel, meine Koryphäe hatte wie versprochen seinen<br />

Schriftsatz zügig fertig, 11 Seiten voller Akribie, auf einer Ebene, wie ich sie bisher nie kennen<br />

gelernt hatte. Endlich mal seit Jahren ein Schriftsatz, der nicht in der Badewanne ins<br />

Diktiergerät reingelallt wurde mit einer Flasche Bier in der Hand unter Ignorierung meiner<br />

vielen schriftlichen Sachvorträge. Endlich auch mal ein Schreiben, was nicht die subjektiven<br />

Bauchgefühle eines Juristen reflektierte (Gefühlsjuristerei), sondern konsequent diverse<br />

Beschlüsse der höchsten Instanzen pausenlos zitierte. Vor den vielen von mir mitgebrachten<br />

Urteilen scheute sich sein Vorgänger, Dr. K, lebte er doch im weitgehenden Irrglauben, Urteile<br />

seien generell keine Schablonen, die man einfach anwenden kann. Ich genoss das Schreiben bei<br />

einem Glas Weinbrand. Wie Dr. Km auf nicht mehr zu überbietendem Niveau die BGH<br />

Rechtsprechung permanent runter betete im Zusammenhang mit meinem bisher gescheiterten<br />

Ehevertrag, aber dann auch einige essentielle OLG Urteile sicher aufführte, danach das neue<br />

Unterhaltsrecht anvisierte, gefolgt von einem Ausflug in die Kernbereichslehre, es war einfach<br />

Klasse, wie absolut souverän mein Familienrechtspapst auch die aktuellste Rechtssprechung<br />

beherrschte, sich regelrecht im Familienrecht austobte, ich hatte stellenweise den Eindruck, die<br />

Urteile hatte er alle selbst entschieden. Ich sah ihn in meiner Vorstellung an einer Kirchenorgel<br />

sitzen, deren Tasten aus BGH- und OLG Urteilen bestanden, die er mit zehn Fingern<br />

gleichzeitig bediente, während seine Füße auf den Pedalen, die juristische Lehren und<br />

Paragraphen darstellten, erbarmungslos bediente. Zeitweise hatte ich das Gefühl, ich saß in<br />

einer Vorlesung über Unterhaltsrecht, in der sich ein Professor regelrecht austobte, mit seinem<br />

Wissen die Zuhörer hoffnungslos überflutete. Kein Wunder, der Mann war ja auch Dozent für<br />

Familienrecht, das merkte man permanent. In jeder Seite steckte soviel Wissen drin, dass man<br />

diesen Schriftsatz auch schon fast als Buch über Unterhaltsrecht veröffentlichen konnte.<br />

Allerdings bekam ich auch Angst, denn verstanden Anwalt M und die Richterin überhaupt ein<br />

Schreiben auf diesem Niveau? Schließlich spielten die in einer ganz anderen Liga, da prallten<br />

Championsleague und Bezirksliga zusammen! Herr M und Frau A konnten mir nur leid tun,<br />

wahrscheinlich hingen die jetzt in Teams zusammen, um mühselig gemeinsam zu<br />

recherchieren, wovon der Mann da redete. Ich gebe zu, ich musste den Schriftsatz mehrfach<br />

lesen, und verstand auch nicht alles, was aber normal war, denn als Hobbyjurist war ich dem<br />

Mann hoffnungslos unterlegen, wobei dies aber auch für die anderen Juristen meines Falls galt.<br />

200


Dass dieser Mann doch etwas Humor besaß, was man ihm nicht ansah aufgrund seines<br />

professoralen und trockenen Auftritts, war an der Stelle, als er der Gegenseite klar machte, dass<br />

die Schwangerschaft meiner Frau wie üblich 9 Monate und nicht 36 dauerte. Hier hatte er<br />

meine Vorlage voll übernommen, Klasse. Aber an diesem Beispiel zeigte er auch die<br />

Verlogenheit der Gegenseite auf, was ein sehr guter taktischer Schachzug war gegenüber dem<br />

Gericht. Das schöne an dem Schreiben war auch, es enthielt keine Fehler, lediglich 24 Monate<br />

statt 15 wurden im Zusammenhang mit den eheähnlichen Verhältnissen erwähnt, Peanuts,<br />

harmlos, kurzum ein tadelloser Schriftsatz der Referenzklasse. Allerdings verstand ich nicht,<br />

warum er sich mit meinem Ehevertrag so intensiv beschäftigte, der in erster Instanz für nichtig<br />

erklärt wurde, weil die Richterin genauso wie die anderen beiden Nieten die aktuelle BGH<br />

Rechtssprechung nicht kannte. Etwas schade fand ich es, dass Dr. Km dieses Urteil nicht<br />

erwähnte, folglich auch nicht auf das Thema Eheverträge mit Schwangeren einging.<br />

Da dieser Schriftsatz sich vom Niveau enorm abhob von den bisher veröffentlichten Schreiben,<br />

für die ich mich teilweise entschuldigen musste, möchte ich dieses Dr. Km Werk fast ungekürzt<br />

hier veröffentlichen, bewegen wir uns doch hiermit erstmals in der juristischen<br />

Championsleague:<br />

Im Ehescheidungsverbundverfahren nachehelicher Unterhalt beantragen wir, den Antrag auf Zahlung<br />

nachehelichen Unterhalts zurückzuweisen.<br />

Begründung: Der Antrag ist unbegründet.<br />

1. Die Parteien haben die Scheidungsfolgen wirksam durch Ehevertrag vom 02.12.1988 geregelt.<br />

Entgegen der Annahme der Antragsgegnerin und entgegen der vom erkennenden Gericht noch im Urteil<br />

vom 04.10.2006 im Verfahren 99X 19/05 vertretenen Auffassung bestehen Bedenken gegen die Wirksamkeit<br />

dieses Ehevertrages nicht. Die Scheidungsfolgen waren, sind und bleiben grundsätzlich disponibel (BGH<br />

FamRZ 2006, 1359; BGH FamRZ 2005. 1449; BGH FamRZ 2005, 1424).<br />

Der BGH hat in der Entscheidung vom 11.02.2004 (FamRZ 2004, 601) jedoch und erst recht auch in<br />

mehreren Folgeentscheidungen immer wieder betont, dass das geltende Recht gerade keinen<br />

unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten eines Ehegatten kennt. Dies ergibt sich<br />

auch aus den gesetzlichen Regelungen in §§ 1408 Abs. 1 und 2, 1414, 1585 c, 1587 o BGB, die mit wenigen<br />

Einschränkungen die Disposition über die Scheidungsfolgen freigeben.<br />

Der BGH formuliert im Urteil vom 11.02.2004 (NJW 2004, 930) wörtlich:<br />

„Die gesetzlichen Regelungen über nachehelichen Unterhalt. Zugewinn und Versorgungsausgleich<br />

unterliegen grundsätzlich der vertraglichen Disposition der Ehegatten. Einen unverzichtbaren<br />

Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten kennt das geltende Recht<br />

nicht." Nun mag es sein, dass dieser Grundsatz der vollen Dispositionsfreiheit der Parteien eine Grenze<br />

erfährt, wo der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig<br />

unterlaufen werden kann. Dies wiederum kommt in Betracht, wenn durch eine vertragliche Regelung eine<br />

„evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht<br />

gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten bei<br />

angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung<br />

der getroffenen Abrede bei verständiger Würdigung des Wesens der ehe unzumutbar erscheint.<br />

Der BGH stellt sodann eine Rangfolge der Scheidungsfolgen auf:<br />

- Erste Priorität genießt der Kindesbetreuungsunterhalt.<br />

- An zweiter Rangstelle rangieren der Krankheitsunterhalt, der Unterhalt wegen Alters sowie der<br />

Versorgungsausgleich.<br />

- An dritter Rangstufe folgt der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit.<br />

- Schlussendlich und an letzter Stelle folgt der Zugewinnausgleich.<br />

Der Kranken Vorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt folgt dem Rangverhältnis des<br />

Elementarunterhaltsanspruchs, von dem er sich ableitet (BGH FamRZ2005, 1449).<br />

Bei der Überprüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrages ist nach den Grundsätzen der Rechtsprechung<br />

des BGH zunächst im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im<br />

Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lasten Verteilung für den<br />

Scheidungsfall führt, dass ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer<br />

Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz<br />

201


oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten.<br />

Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung, die auf die individuellen Verhältnisse der Eheleute bei<br />

Vertragsabschluss abstellt, insbesondere also auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie auf<br />

den geplanten oder bereits verwirklichten Zuschnitt der Ehe und auf die Auswirkungen der vertraglichen<br />

Vereinbarungen auf die Ehegatten und etwa vorhandene Kinder.<br />

In subjektiver Hinsicht sind danach die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke uns sonstigen<br />

Beweggründe zu berücksichtigen. Das Verdickt der Sittenwidrigkeit kann nur in Betracht kommen, wenn<br />

durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oder<br />

jedenfalls zu erheblichen Teilen abbedungen werden ohne dass diese Nachteile für den anderen Ehegatten<br />

durch anderweitige Vorteile gemindert oder durch besondere Verhältnisse der Ehegatten, dem von Ihnen<br />

angestrebten oder gelebten Ehetyp oder durch sonstige gewichtige Belange des begünstigten Ehegatten<br />

gerechtfertigt sind.<br />

In diesen Kernbereich der Scheidungsfolgen greift die notarielle Urkunde nicht ein. § 4 der notariellen<br />

Urkunde enthält zwar einen nachehelichen Unterhaltsverzicht. Von diesem Verzicht ausgenommen sind<br />

jedoch Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 und 1572 BGB, mithin Unterhaltsansprüche wegen<br />

Kindesbetreuung und Krankheit. Ein Kindesbetreuungsunterhaltsanspruch war allenfalls beschränkt bis<br />

zur Vollendung des 18. Lebensjahres des betreuten Kindes. Im Übrigen richtet sich der Anspruch nach §<br />

1570 BGB nach Recht und Gesetz. Die Urkunde enthält nicht Ansatzweise irgendeine Einschränkung<br />

dieses Anspruchs. Auf einen Anspruch nach § 1571 BGB beruft sich die Antragsgegnerin selbst nicht.<br />

Deutet man das Petitum der Antragsgegnerin richtig, begehrt sie Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2<br />

BGB.<br />

Derartige Unterhaltsansprüche sind jedoch weitestgehend und nahezu einschränkungslos disponibel (BGH<br />

FamRZ 2005, 691; BGH FamRZ 2005, 1444; OLG Hamm FamRZ 2007, 732).<br />

Die Unterhaltstatbestände des Aufstockungsunterhalts (aber auch des Ausbildungsunterhalts und<br />

Billigkeitsunterhalts) rangieren auf der untersten Stufe der Wertigkeitsskala im Rahmen der<br />

Kernbereichslehre. Ein Ausschluss des Aufstockungsunterhaltsanspruchs kann daher offenkundig die<br />

Wirksamkeit des Ehevertrages nicht tangieren.<br />

In § 2 der notariellen Urkunde haben die Parteien (zwar) Gütertrennung vereinbart. Güterrechtliche<br />

Regelungen sind jedoch (nahezu) einschränkungslos zulässig. Insbesondere kann der gesetzliche<br />

Güterstand ohne Kompensation grundsätzlich immer ausgeschlossen werden (BGH FamRZ 2007. 1317).<br />

Bedenken gegen die Wirksamkeit der notariellen Urkunde können allein wegen des Versorgungsausgleichs<br />

Verzichts in § 3 erhoben werden.<br />

Der Versorgungsausgleich mag dem Kernbereich der Scheidungsfolgen unterfallen.<br />

Zunächst ist hier jedoch zu berücksichtigen, dass der Versorgungsausgleich nicht ohne Kompensation<br />

ausgeschlossen wurde. Nach § 5 der notariellen Urkunde war und ist der Antragsteller verpflichtet, an die<br />

Antragsgegnerin eine Abfindungszahlung von 20.000,00 DM zu leisten.<br />

Mit diesem Kapitalbetrag kann die Antragsgegnerin nicht unerhebliche Versorgungsanwartschaften<br />

erwerben. Selbst wenn man jedoch von einer Unwirksamkeit der Regelung zum Versorgungsausgleich in<br />

§ 3 der notariellen Urkunde ausgehen wollte, würde dies nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung<br />

insgesamt führen.<br />

Der Ehevertrag ist ersichtlich nach den verschiedenen Regelungsbereichen (güterrechtliche Vereinbarung,<br />

Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat etc.) gegliedert.<br />

Die Frage einer Gesamtnichtigkeit ist allein danach zu beurteilen, welche Entscheidung die Parteien bei<br />

Kenntnis der Teilnichtigkeit nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte<br />

getroffen hätten. Regelmäßig ist das objektiv Vernünftige als Parteiwille anzunehmen (BGH NJW 1986,<br />

2577; OLG Frankfurt FamRZ 83, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764). Grundsätzlich ist davon<br />

auszugehen, dass bei Nichtigkeit nur eines Teils des Geschäfts es dem Willen der Beteiligten oftmals<br />

entspricht, den im Vordergrund stehenden überwiegenden Teil des Rechtsgeschäfts aufrecht zu erhalten<br />

(OLG Hamburg FamRZ 85, 290; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764). So hatte sich das OLG Brandenburg<br />

in der vorzitierten Entscheidung mit einer Konstellation zu befassen, bei der (unwirksam) auf<br />

Trennungsunterhalt verzichtet worden war. Das OLG Brandenburg hat unter Heranziehung des objektiv<br />

vernünftigen Partei willens, insoweit zutreffend, entschieden, dass der Vertrag sodann mit den<br />

verbleibenden Regelungen, etwa den Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, Bestand behält.<br />

Dies wird verstärkt durch die in § 8 des Ehevertrages enthaltene salvatorische Klausel. Hier haben die<br />

Parteien gerade ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass bei Unwirksamkeit einer Klausel der Vertrag im<br />

Übrigen Bestand haben soll. Zumindest führt diese salvatorische Klausel zu einer Beweislastumkehr mit<br />

der Folge, dass sich der Vertragspartner, der sich auf die Gesamtnichtigkeit der Vereinbarung beruft,<br />

vorliegend die Antragsgegnerin, darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 2003. 347).<br />

Dieser Darlegungs- und Beweislast ist die Antragsgegnerin nicht nachgekommen.<br />

Die Berufung gegen das Urteil des erkennenden Gerichts vom 04.10.2006 im Verfahren 99X 19/05 mit der<br />

Überprüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages konnte allein in zweiter Instanz nicht durchgeführt werden,<br />

weil der Rechtsmittelstreitwert nicht erreicht wurde. Auf fehlende Bedürftigkeit der Antragsgegnerin<br />

202


einerseits und fehlende Leistungsfähigkeit andererseits kommt es daher entscheidungserheblich nicht<br />

mehr an. Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen demgemäß nur vorsorglich.<br />

1. Die Einkommenssituation des Antragstellers im Jahr 2007 stellt sich wie folgt dar:<br />

[Anmerkung: Hier folgen die Gehaltsabrechnungen, können wir uns hier ersparen können.]<br />

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in den an den Antragsteller zur Auszahlung gebrachten Beträgen in<br />

erheblichem Umfang Fahrtkostenerstattungen enthalten sind. Die Höhe dieser Fahrtkostenerstattungen<br />

ergibt sich aus den Monatsabrechnungen.<br />

[Dann berechnete der Meister meine Fahrtkosten gemäß Düsseldorfer Leitlinen, was wir uns<br />

hier im Detail schenken können]<br />

Dem Antragsteller sind damit berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 660,00 € gutzubringen.<br />

Sodann verbleibt ein Einkommen in Höhe von netto xxx,00 €.<br />

Die Antragsgegnerin legt einen Unterhalt für das minderjährige Kind Viveka in Höhe von 420.00 € abzgl.<br />

hälftigen Kindergeldes in Höhe von 77,00 €, somit 343,00 € zugrunde. Berücksichtigt man nur diesen<br />

Zahlbetrag, verbleibt ein Nettoeinkommen des Antragstellers in Höhe von X €. gerundet X €. Nach<br />

Auffassung des 7. Senats des OLG Düsseldorf (vgl. Ziffer 15.1 der Leitlinien) ist der Tabellenbetrag in<br />

Abzug zu bringen. Sodann verbleibt ein Einkommen von (nur) X €, Aufstockungsunterhalt in Höhe von<br />

insgesamt 563.00 €!<br />

Die Antragsgegnerin ist für ihre vermeintliche Bedürftigkeit darlegungs- und beweisbelastet (BGH FamRZ<br />

1983.670). Dem genügt die Antragsgegnerin nicht ansatzweise.<br />

[Ein toller Angriff, da meine Koryphäe Versäumnisse des RA M gnadenlos aufzeigte!]<br />

Die Antragsgegnerin ist allerdings nur teilschichtig erwerbstätig. Der genaue Umfang ihrer Erwerbstätigkeit<br />

erschließt sich den Abrechnungen nicht. Die Antragsgegnerin hat sich nicht dezidiert zum Umfang ihrer<br />

Erwerbstätigkeit geäußert. Sie hat auch nicht den Arbeitsvertrag vorgelegt. Schon aufgrund der von ihr<br />

praktizierten, letztlich völlig unzureichenden, teilschichtigen Erwerbstätigkeit erzielt die Antragsgegnerin<br />

jedoch fast Nettoeinkünfte, die in der Größenordnung der Nettoeinkünfte liegen, die dem Antragsteller nach<br />

Abzug der Belastungen wie berufsbedingte Aufwendungen und Barunterhaltsleistungen für das<br />

minderjährige Kind, verbleiben.<br />

Mit den vorerwähnten Nettoeinkünften der Antragsgegnerin ist es im Übrigen selbstverständlich nicht<br />

getan. Die Antragsgegnerin ist 44 Jahre alt und erfreulicherweise bei bester Gesundheit.<br />

Unterhaltsansprüche nach § 1570 BGB stehen der Antragsgegnerin nicht (mehr) zu, da das Kind Viveka,<br />

sich zwischenzeitlich in einem Alter befindet, in dem der Betreuungs- und Versorgungsaufwand derart in<br />

den Hintergrund tritt, dass dem betreuenden Elternteil die Verrichtung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit<br />

zumutbar ist. Dies galt schon nach dem tradierten Altersphasenmodell und gilt erst recht nach<br />

Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes ab 01.01.2008, mit der verstärkten Betonung des<br />

Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung und deutlich vorverlagerten Einsatzzeiten bei der<br />

Erwerbsobliegenheit. § 1571 BGB liegt ersichtlich nicht vor. Das Gleiche gilt für § 1573, 1574, 1575 und<br />

1576 BGB.<br />

Allein ein Aufstockungsunterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB, auf den die Antragsgegnerin sich<br />

(wohl) berufen will, könnte in Betracht kommen.<br />

Eine Einkommensdifferenz, die einen Aufstockungsunterhalt rechtfertigen könnte, liegt jedoch schon bei<br />

Zugrundelegung der tatsächlich von der Antragsgegnerin erzielten Einkünfte nicht vor. Sie liegt erst recht<br />

nicht vor, wenn, was geboten ist, Einkünfte aus vollschichtiger Erwerbstätigkeit der Antragsgegnerin<br />

fingiert werden. Bei vollschichtiger Tätigkeit könnte die Antragsgegnerin unschwer Nettoeinkünfte von<br />

nicht unter 1.500,00 € monatlich erzielen.<br />

4. Die Antragsgegnerin hat jedweden weiteren Unterhalt verwirkt. Die Antragsgegnerin lebt seit fast zwei<br />

Jahren in einer eheähnlichen Partnerschaft mit Herrn Ludger F. Herr F hat seinen Lebensmittelpunkt in der<br />

Wohnung der Antragsgegnerin. Er schläft dort regelmäßig. Die Antragsgegnerin und ihr Lebensgefährte<br />

nehmen die Mahlzeiten zusammen ein. gehen zusammen einkaufen, verbringen die Freizeit zusammen. Ihr<br />

Zusammenleben ist in keiner Weise unterscheidbar von dem Zusammenleben von Eheleuten. Beweis<br />

zunächst: Zeugnis des Herrn W, 42113 Wuppertal.<br />

Die Antragsgegnerin hat Unterhaltsansprüche auch aus einem weiteren Grund verwirkt.<br />

Die Antragsgegnerin lässt mit Schriftsatz vom 15.05.2008, Seite 6, allen Ernstes und unter eklatantem<br />

Verstoß gegen § 138 ZPO vortragen, sie habe den Antragsteller „hochschwanger geheiratet und deshalb<br />

203


ihre Berufsausbildung abbrechen" müssen. Dies ist falsch (!). Die Antragsgegnerin hat ihre Ausbildung<br />

Anfang 1986 (!) abgebrochen. Das erste Kind kam im Februar 1989 zur Welt. Auch bei der Antragsgegnerin<br />

hat die Schwangerschaft, wie üblich, 9 Monate und nicht 36 Monate gedauert. Die Antragsgegnerin hatte<br />

dies mit Schriftsatz vom 07.02.2007 auch bereits selbst vorgetragen. Mit dem nunmehr offenkundig und<br />

bewusst wahrheitswidrigen Vorbringen werden die Grenzen zulässiger Interessen Wahrnehmung<br />

überschritten. Es soll dem erkennenden Gericht lediglich suggeriert werden, die Antragsgegnerin habe<br />

ehebedingte Nachteile erlitten. Dem ist jedoch nicht so.<br />

5.Weitere Unterhaltsansprüche sind per se nach § 1578 b BGB zu begrenzen und/oder zu befristen. Dies<br />

wird hiermit ausdrücklich beantragt. Nach dem Unterhaltsänderungsgesetz 2008 und § 1569 BGB neuer<br />

Fassung ist der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigen Verantwortung geschiedener Ehegatten gestärkt.<br />

Diese Eigenverantwortung hat durch das Unterhaltsänderungsgesetz deutlich mehr Gewicht erhalten.<br />

Grundsätzlich soll und muss jeder (geschiedene) Ehegatte nach der Scheidung für seinen Lebensunterhalt<br />

selbst aufkommen. Die Gewährung von Unterhalt nach §§ 1570 ff. BGB stellt die Ausnahme dar.<br />

Keiner der Unterhaltstatbestände der §§ 1570 ff. BGB. mit Ausnahme des von der Antragsgegnerin<br />

offensichtlich reklamierten Aufstockungsunterhaltsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB, kommt überhaupt<br />

in Betracht.<br />

Die Parteien haben am 00.12.1988 geheiratet. Die Parteien leben seit Anfang des Jahres 2004 getrennt.<br />

Seitdem zahlt der Antragsteller bereits in erheblichem Umfang Unterhalt.<br />

Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB bietet jedoch keine von ehebedingten<br />

Nachteilen unabhängige Lebensstandardgarantie im Sinne einer fortwirkenden Mitverantwortung. Ist, wie<br />

vorliegend, eine etwaige nacheheliche Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingte Nachteile sondern<br />

darauf zurückzuführen, dass beide Ehegatten schon vorehelich infolge ihrer Berufsausbildung einen<br />

unterschiedlichen Lebensstandard erreicht hatten, ist es im Regelfall dem unterhaltsberechtigten<br />

Ehegatten jedenfalls nach einer Übergangszeit zumutbar, auf einen Lebensstandard nach den ehelichen<br />

Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz I BGB) zu verzichten und sich mit dem Lebensstandard zu<br />

begnügen, den er auch ohne die Ehe erreicht hätte (Bundestagsdrucksache 10/2888,19).<br />

Ein Wegfall des nachehelichen Unterhalts ist der Antragsgegnerin auch zumutbar. Der Antragsteller zahlt<br />

seit nunmehr über 4 Jahren Unterhalt nicht nur für die ehegemeinschaftlichen Kinder, sondern auch für die<br />

Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin befindet sich zwischenzeitlich auch wieder im Erwerbsleben,<br />

wenngleich sie, wie oben dargelegt, mit ihrer nur teilschichtigen Erwerbstätigkeit ihre Erwerbsobliegenheit<br />

nicht voll ausschöpft. Die Antragsgegnerin ist durch nichts, insbesondere nicht durch Betreuung und<br />

Versorgung minderjähriger Kinder, Alter, gesundheitliche Beeinträchtigungen o.a. an der Verrichtung einer<br />

vollschichtigen Erwerbstätigkeit gehindert.<br />

Dr. Km, Rechtsanwalt<br />

Dieses absolut gelungene, professorale, extrem rechtswissenschaftliche Werk, schon legendäre<br />

Schreiben sollte unsere Scheidung vorantreiben, ging daher nicht auf die Widerklage ein. Das<br />

musste einer von Dr. Kms Jüngern machen, RA Hm, etwa 35 Jahre alt. Die Koryphäe Dr. Km<br />

war leider im Urlaub. Bei der Widerklage konnte er große Teile des legendären Schreibens von<br />

Dr. Km verwenden. Ein paar Tipps von mir, warum meiner Frau keine Prozesskostenhilfe<br />

(PKH) zustand, fand ich ein paar Stunden vorher heraus, als ich mir auch noch die ZPO gekauft<br />

hatte. Mittlerweile glich mein Arbeitsplatz in den Pausen einem Rechtsanwaltbüro, da<br />

zeitweise zig Bände rum standen wie BGB, ZPO, RVG, STGB, zwei dicke Aktenordner mit<br />

Scheidungs- und ZV Sachen rundeten das Bild in den Pausen ab. Da die Gegenseite nicht<br />

wahrheitsgemäß vortrug, verwirkte sie jeden Anspruch auf PKH gemäß §124 ZPO. Gierig<br />

nahm der junge Anwalt Hm diesen Ratschlag auf, genauso wie meinen Hinweis auf das BGH<br />

Urteil, in dem Trennungsunterhalt unzumutbar wird bei Vorliegen von eheähnlichen<br />

Gemeinschaften. Ursprünglich wollte er deswegen meiner Frau nämlich lächerliche 100-200 €<br />

anrechnen, was der BGH aber anders sah. Ich merkte sofort, Herr Hm war sehr unerfahren,<br />

dafür aber extrem kooperativ, menschlich sehr angenehm, erinnerte mich an RA Ri. Als ich<br />

ihm dann auch noch den Tipp gab, die richterliche Verweigerung von PKH vom Dezember<br />

mangels Aussicht auf Erfolg zu erwähnen, womit die Widerklage zur Farce wurde, war er total<br />

begeistert, denn im Abänderungsverfahren forderte man weniger, da schon erfolglos, und jetzt<br />

sollen höhere Forderungen den Erfolg bringen? Mensch M, lerne doch endlich mal logisch<br />

denken! Hierfür eignet sich das königliche Spiel Schach bestens!<br />

204


Apropos M, bei der Frage, ob mein Gegenüber Herrn M kannte, fiel eine interessante<br />

Bemerkung. Er wirkte nach Außen scheinbar sehr korrekt, aber wehe, man schaute mal hinter<br />

den Fassaden. Als ich dem Anwalt von der Strafanzeige erzählte und der kriminellen Nummer<br />

mit der 36 monatigen Schwangerschaft, hörte man ihn nur noch schwer aufatmen, so etwas<br />

hatte er mit Sicherheit noch nie erlebt. Meine mich begleitende Freundin meinte später, Anwalt<br />

M sei überall genauso beliebt wie Scheiße am Schuh, was sich nicht mehr leugnen ließ.<br />

Herr Hm bot mir an, den Entwurf zu schicken, ein Angebot, was ich gerne annahm.<br />

Zweieinhalb Tage später mailte man mir diesen Schriftsatz, dem man sofort anmerkte,<br />

dass er aus der Waffenschmiede Dr. Km stammte, da offensiv und mit Urteilen reichlich<br />

versehen statt mit Gefühlsjuristerei. Ebenso stelle ich mit Freude fest, dass meine<br />

Druckbetankung wenige Tage zuvor sehr gut sich im Schriftsatz wiederspiegelte, einfach<br />

perfekt, ein Niveau, fast auf Dr. Km Ebene! Zwar zitierte er ein BGH Urteil, was meines<br />

Erachtens nicht zu unserem Fall passte, aber egal, die Gegenseite hatte eh keine Ahnung.<br />

Schauen wir uns mal einen kleinen Auszug an, da von den 6 Seiten des Schriftsatzes 4 von dem<br />

eben vorgestellten Dr. Km Werk entnommen wurde, sprich die ganze Unterhaltsberechnung:<br />

nehmen wir zum Prozesskostenhilfegesuch der Beklagten vom 15.05.2008 wie folgt Stellung:<br />

Das Prozesskostenhilfegesuch ist unbegründet und daher zurückzuweisen.<br />

1. Prozesskostenhilfe darf nicht bewilligt werden, wenn sie gemäß § 124 ZPO sofort wieder entzogen<br />

werden müsste. Gemäß § 124 Nr. 1 ZPO ist die Prozesskostenhilfebewilligung insbesondere dann<br />

aufzuheben, wenn die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung<br />

der Prozesskostenhilfe maßgebende Voraussetzungen vorgetäuscht hat.<br />

Wie bereits im Parallelverfahren zum nachehelichen Unterhalt dargelegt, führt die Beklagte seit mindestens<br />

Anfang des Jahres 2007 eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit ihrem Lebensgefährten, Herrn Ludger<br />

F. Das Eingehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann jedoch bereits während der Trennung zu<br />

einer vollständigen Verwirkung von Unterhaltsansprüchen führen, insbesondere, wenn sich der<br />

unterhaltsbegehrende Ehegatte gegen den Willen des Pflichtigen von der Ehe abkehrt und einem anderen<br />

Partner zuwendet (BGH FamrZ 1981, 892; BGH FamRZ 1980, 665). Hierzu werden wir weiter unten noch<br />

ausführlich vortragen.<br />

Ausweislich des bisher in den Rechtsstreits seitens der Beklagten eingebrachten Sachvortrags und der<br />

Klagebegründung zu beabsichtigten Widerklage erwähnt sie diesen Lebensgefährten mit keinem Wort.<br />

Führt die Tatsache des Zusammenlebens mit einem neuen Partner nicht bereits zur Verwirkung, so ist dem<br />

Unterhaltsberechtigten grundsätzlich für die tatsächliche oder unterstellte Erbringung von<br />

Versorgungsleistungen zugunsten des neuen Lebensgefährten eine angemessene Vergütung für diese<br />

Dienste anzurechnen (u. a. BGH FamRZ 2001, 1693). Alternativ rechnet die Rechtsprechung auf Grund des<br />

Zusammenwirtschaftens der neuen Partner dem Unterhaltsberechtigten eine Haushaltskostenersparnis<br />

von 20 - 25 % zu (OLG Hamburg FamRZ 1987, 1044; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 957).<br />

Diese Umstände sind der Beklagten vom Prinzip her bestens bekannt. Ebenso war der Beklagten der<br />

Umstand bekannt, dass es sich hierbei um eine Voraussetzung handelt, die das ob und den Umfang der<br />

Prozesskostenhilfebewilligung maßgeblich beeinflussen kann. Dadurch, dass sie diese Angabe bewusst<br />

verschweigt, folgt eine unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses. Prozesskostenhilfe ist bereits aus<br />

diesem Grund zu versagen.<br />

2. Prozesskostenhilfe ist jedoch auch deshalb zu versagen, da der Beklagten bisher noch nicht einmal<br />

Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Klage bewilligt wurde. Hierzu wird Gericht gute Gründe<br />

gehabt haben.<br />

[Hier bewies der junge Geisteswissenschaftler hervorragende Logik, guter Angriff!]<br />

3. Prozesskostenhilfe ist schließlich deshalb nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigte Widerklage keine<br />

Aussicht auf Erfolg hat und völlig mutwillig ist.<br />

Zwar ist die von der Beklagten zu Beginn ihrer Begründung angegebene Änderung der Verhältnisse, die<br />

zum Vergleichsabschluss herrschten, tatsächlich eingetreten. Die Ausführungen der Beklagten sind<br />

insofern zu korrigieren, als dass der gemeinsame Sohn sich nicht mehr in der Berufsausbildung befindet,<br />

sondern diese bereits abgeschlossen hat. Indessen geht die Beklagte sowohl auf der Einkommensseite<br />

205


des Klägers wie auch auf der Einkommensseite der Beklagten von falschen Zahlen aus. Dementsprechend<br />

ist das dargelegte Rechenwerk unbrauchbar.<br />

Man merkte, RA Hm hatte fleißig recherchiert, da wurde man mit BGH und OLG Urteilen<br />

regelrecht überschüttet statt mit Bauchgefühlen, folglich ergaben sich keine Interpretationsspielräume.<br />

Außerdem wurden alle meine Vorschläge verwendet, insbesondere mein Fund im<br />

ZPO, §124. Es war nämlich meine Taktik, meiner Frau die PKH zu verwehren, um ihr den<br />

finanziellen Todesstoß zu verpassen, damit sie endlich bankrott aufgab und der Spuk dann<br />

vorbei war. Auch der Schachzug, die Richterin auf die schon im Dezember verwehrte PKH<br />

hinzuweisen, bei der sie die Begründung der mangelnden Aussicht auf Erfolg angab, stammte<br />

aus meinem Kopf. Man musste nämlich der Richterin klar machen, wenn schon vorher die<br />

Erfolgsaussichten bei geringerem Unterhalt Null waren, müssen diese nun noch schlechter sein<br />

aufgrund der höheren Forderungen. Hier musste man mal die Logik spielen lassen, womit<br />

Anwalt M ernsthafte Probleme hatte.<br />

Eine dritte Strategie von mir war das wiederholte Aufzeigen der Verlogenheit unseres Gegners,<br />

womit ich die Richterin auf meine Seite bekommen wollte, die endlich den ganzen<br />

Prozessbetrug erkennen sollte, womit ich mir ein positives Urteil erhoffte. Mal bayrisch<br />

formuliert, man musste permanent und schonungslos die Sau durchs Dorf treiben.<br />

Insgesamt lief nun alles wie am Schnürchen, ich feuerte nun endlich aus allen Rohren. So<br />

stellte ich mir die Rolle vom Jäger vor. Erst das Dr. Km Wahnsinnswerk, dann die Strafanzeige<br />

und das standesrechtliche Verfahren wenige Tage später, und nun dieser Angriff. Und dies alles<br />

innerhalb von ca. 2 Wochen! Mit den richtigen Anwälten bewaffnet konnte ich endlich mal<br />

meine Stalinorgel anschmeißen. Obwohl der Anwalt meiner Frau wusste, dass ich<br />

Strafanzeigen gestellt hatte, ließ er sich nicht sonderlich beeindrucken. Ende August 2008<br />

erreichte mich ein völlig wirrer Schriftsatz von ihm, in dem es im wesentlichen um die<br />

Abänderungsklage ging. Auch hier wurde gelogen ohne Ende, sprich Prozessbetrug begangen.<br />

Allerdings wollte ich diesen fantastischen Urkundenbeweis nicht schon wieder an die<br />

Staatsanwaltschaft leiten, wollte diese nicht überlasten. Schauen wir uns mal ein paar<br />

kommentierte Passagen dieses Schreibens an:<br />

1.<br />

Die Beklagte hat einen Bekannten, jedoch keinen Lebensgefährten. Dieser wohnt in Velbert.<br />

b)<br />

Eine eheähnliche Partnerschaft mit Herrn F besteht nicht.<br />

Das Gericht wird gebeten, über den Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zu entscheiden.<br />

Der Anwalt meiner Frau verteilte ein Thema auf den Anfang und das Ende seines Schreibens.<br />

Offensichtlich wusste er am Ende des Schriftsatzes nicht mehr, was er am Anfang geschrieben<br />

hatte. Dies galt auch bezüglich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, worauf er am Anfang<br />

und am Ende seines Schriftsatzes einging.<br />

Die Beweise für diese eheähnliche Lebensgemeinschaft hatten wir schon vor einigen Monate<br />

vorgelegt, nämlich die Aussage des Verwalters und drei seiner Mieter. Diese Aussagen wurden<br />

aber völlig ignoriert, da wurde weiterhin gelogen ohne Ende. Da meine Tochter mittlerweile<br />

aussagewillig war, schlug ich im Schriftsatz ihre Ladung als Zeugin vor.<br />

Genau an dieser Stelle zeigte der Anwalt M mal wieder sehr gefährliche Schwächen in punkto<br />

Voraussicht und Verantwortung. Er trieb schon allein mit dieser einen Lüge meine Frau in eine<br />

Schlacht, die sie finanziell hätte ruinieren können. Ich hätte ohne weiteres einen Privatdetektiv<br />

206


engagieren können, der vor dem Haus meiner Frau Posten bezogen hätte. Jeden Tag so etwa 7<br />

Stunden, das mal 14 Tage, über vier Wochen verteilt, da wären Kosten von locker 5000 €<br />

zustande gekommen, obwohl dieser Detektiv sich wahrscheinlich 99,9% der Zeit seinen Pudel<br />

vor Langeweile gekrault hätte, und das auch noch vorerst auf meine Kosten. Meine Frau hätte<br />

diesen Ermittler bei ihrer Überführung dafür sogar bezahlen müssen aufgrund des Urteils eines<br />

Obergerichtes! Wenn ich der Anwalt von ihr gewesen wäre, hätte ich gesagt, Mensch Frau<br />

Land, wir spielen hier russisch Roulette, wir sollten besser die Wahrheit sagen, auch wenn die<br />

118 € Unterhalt pro Monat wegfallen. Dieser Schaden ist aber auf jeden Fall viel geringer,<br />

außerdem ist es eh keine Schande, wenn sie es jeden Abend kräftig von Herrn F besorgt<br />

bekommen. Aber nein, mit Vollgas Richtung Abgrund war seine Devise, denn auch hier konnte<br />

RA M richtig Geld verdienen. Nehmen wir mal an, ich hätte einen Detektiv engagiert mit<br />

einigen tausend Euro Kosten. Herr M hätte dann zu seiner Mandantin gesagt, die Kosten<br />

brauchen sie nicht zahlen, da gehen wir sogar vor das OLG Düsseldorf. Natürlich hätte er da<br />

haushoch verloren! Nein, falsch ausgedrückt von mir: Seine Mandantin hätte den Kürzeren<br />

gezogen, er selber hätte daran richtig verdient, also den Fall finanziell gewonnen. Sehen Sie,<br />

sehr geehrte Leser, so verdient man Geld! So hatte er es ja auch zweimal bei der Anlage U<br />

gemacht. Noch nie habe ich so einen verantwortungslosen Anwalt gesehen, noch nicht mal in<br />

Filmen!<br />

4.<br />

Der Kläger hätte im Jahre 2007 für das Jahr 2006 Steuern in Höhe von 501,93 € nachentrichten müssen.<br />

Allerdings hat er diese lediglich teilweise entrichtet. Insoweit nehmen wir Bezug auf das Verfahren 99X<br />

65/08 des erkennenden Gerichtes. Der Kläger wäre ohne weiteres im Stande, einen Steuerrückfluss von<br />

zumindest 5.000,00 € zu realisieren, würde er die restierenden 200,00 € zahlen zum Zwecke des Erhaltes der<br />

Zustimmung zur Unterzeichnung der Anlage U. Beweis: durch den Kläger vorzulegende Steuererklärung<br />

für das Jahr 2007.<br />

Völlig wirr (da völlig anderer Fall) und verleumderisch ist die Behauptung, dass Steuererstattungen<br />

von 5.000 € zu erwarten sind, was es auch nie in der Vergangenheit gab. Im<br />

Parallelfall aus 2008 (Anlage U, ohne Anwalt geklagt) hatte ich Steuererwartungen von 700 €<br />

angegeben, was auch der vorläufige Streitwert daher war. Ob beim Erstatten der Steuerschuld<br />

der Beklagten es ein Fehler war, einen alten Titel davon abzuziehen, wurde gerade vom Gericht<br />

entschieden. Allerdings spielte ich mit dem Gedanken, diese ca. abgezogenen 220 € zu<br />

überweisen, und im Gegenzug sofort eine Pfändung über diesen Betrag zu starten, nur um einen<br />

korrekten Formalismus einzuhalten, was wohl offensichtlich im Sinne des Anwalts meiner Frau<br />

war. Nur was hatte dieser Fall in diesem Schreiben zu suchen, da es ein ganz anderes<br />

Aktenzeichen war?<br />

5.<br />

Darüber hinaus verdient es darauf hingewiesen zu werden, dass nunmehr - mit Rücksicht auf die lange<br />

Trennungsdauer und die geänderte Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.03.2008 - XII ZR 22/06) - der<br />

Kläger sein Einkommen erhöhen muss um den vollen Mietwert der Eigentumswohnung. Dieser Mietwert ist<br />

anzunehmen mit zumindest 600,00 € und hälftig zu berücksichtigen.<br />

Was versuchte der Mann mir zu sagen? Ich besorgte mir aus dem Internet dieses recht neue<br />

BGH Urteil. Was RA M wohl bisher nicht mitbekommen hatte, dass ich nur die Zinsen meiner<br />

ETW als unterhaltsmindernd betrachtete in der Unterhaltsrechnung 2006 und nicht die Tilgung.<br />

Neu im Urteil war der Hinweis, 4% meines Bruttogehaltes musste ich meiner Frau zahlen für<br />

ihre Altersversorgung, da durch die Tilgung eine Vermögensbildung entstand. Inwieweit mein<br />

Ehevertrag dies abwehren konnte bei einem Sieg vor dem OLG, konnte ich nicht genau sagen.<br />

9.<br />

Zutreffend ist. dass die Beklagte nur teilschichtig erwerbstätig ist.<br />

Wir überreichen als Anlage die Abrechnung der Beklagten für den Monat Juni 2008; daraus ergibt sich,<br />

dass die Beklagte Im Juni 2008 (fast) vollschichtig gearbeitet hat. Anlage B 5). Ausgehend von einem<br />

207


Bruttoeinkommen von 8.81 € pro Stunde lässt sich ausrechnen, dass Nettoeinkünfte von 1 .500.00 € nicht<br />

erlösbar sind.<br />

Zweifellos waren 1500 € in dieser Firma, in der sie seit 2004 zu geringem Lohn arbeitet, nicht<br />

zu erreichen. Meine Frau hatte auch nie Bemühungen unternommen, sich nach besser bezahlten<br />

Stellen umzuschauen wie von meiner Verwandtschaft oft empfohlen. Gut bezahlte Positionen<br />

im Aldi wurden abgelehnt unter der Begründung, sie möchte die netten Kollegen nicht<br />

verlassen. Im Zeitalter des neuen Unterhaltsrechts, was mehr Eigenverantwortung fordert, eine<br />

völlig falsche Einstellung.<br />

Zu korrigieren ist der Vortrag der Beklagten im Rahmen des Scheidungsverfahrens, dass sie infolge der<br />

Heirat die Berufsausbildung abgebrochen habe. Vielmehr hat die Beklagte die Berufsausbildung<br />

abgebrochen, um zusammen mit dem Kläger in V leben zu können. Der Kläger hatte in Süddeutschland<br />

eine Anstellung gefunden. Aufgrund des bereits vor der Ehe bestehenden Verhältnisses ist dann die<br />

Beklagte dem Kläger nachgefolgt. Die Eheschließung erfolgte am 09.12.1988; der Sohn der Parteien wurde<br />

am 11.02.1989 geboren, also drei Monate später.<br />

Hier wurde wieder strafrechtliches Terrain betreten. Besonders peinlich war, dass Anwalt M<br />

immer noch nicht seinen eigenen ehemaligen Schriftsatz aus dem Jahre 2007 begriff. Dort<br />

erzählte er dem OLG genau das Gegenteil, nämlich leider die Wahrheit:<br />

Die bei Abschluss des Ehevertrages 24-jährige Beklagte war ungelernt. Zwar hatte diese eine Ausbildung<br />

als Zahnarzthelferin begonnen, diese jedoch ohne Abschluss im Jahre 1984 beendet. Sie lebte dann einige<br />

Zeit mit dem Kläger / Berufungskläger zusammen bis zu dem gemeinschaftlichen Umzug nach V im Jahre<br />

1987. Dort hatte der Kläger eine Arbeitsstelle gefunden.<br />

Schon im Schriftsatz vorher hatte Herr M die Lachnummer mit der 36 monatigen Schwangerschaft<br />

gebracht, indem er behauptete, 1984 brach sie die Lehre ab, weil sie schwanger wurde,<br />

Februar 1989 kam der Sohn zur Welt. Jetzt korrigierte er die Sache, allerdings sehr<br />

unglücklich, denn er begriff immer noch nicht die Problematik, nämlich 3 Jahre Differenz<br />

zwischen Abbruch der Lehre und den Umzug nach Süddeutschland. Auch vergaß er das eben<br />

aufgeführte Schreiben an das OLG, in dem er mal die Wahrheit schrieb. Wenn man so einen<br />

Anwalt hat, ist das mehr als nur peinlich, es ist schon gefährlich, da massiv auf strafrechtlichem<br />

Terrain operiert wird.<br />

Es folgten noch belanglose Dinge, etwa, dass meine Fahrtstrecke angeblich 5 km kürzer war als<br />

angegeben. Offensichtlich hatte der Mann auch noch Langeweile, dass er jetzt um wenige Euro<br />

feilschen musste. Scheinbar hatte er nicht genug Arbeit, nicht umsonst inserierte er alle 2<br />

Wochen in einer kostenlosen Schwerter Stadtzeitung.<br />

Als ich wegen diesem Schriftsatz einen Termin bei meiner Koryphäe hatte, schob diese mich<br />

zu seinem jungen Kollegen Hm ab, denn vor mir war noch eine hübsche, junge Südländerin<br />

dran, die ihr Wahnsinns Fahrgestell im Wartezimmer schon richtig appetitanregend<br />

ausgefahren hatte. Kein Wunder, dass Dr. Km sich lieber Appetit bei ihr holte als sich mit dem<br />

wirren Gesabber seines Kollegen M abzugeben. Im Vorbeigehen meinte Dr. Km zu mir:“Alles<br />

im grünen Bereich“, allerdings dachte er wohl gerade nicht an meinen Fall, sondern bezog sich<br />

wahrscheinlich auf sein wartendes südländisches Viagra vor seinem Büro, bei dem er sich<br />

schon mal richtig Appetit für zu Hause holte.<br />

Herrn Hm kannte ich schon, wollte ich ihm schon Wochen zuvor vergeblich Antworten<br />

entlocken zum Thema Rechnung Dr. K. Seine teilweise existierende Unerfahrenheit hatte einen<br />

Vorteil für mich, so konnte ich ihm wenigstens diktieren, was geschrieben werden sollte, da er<br />

jede Information und Verweise auf die Rechtssprechung begierig und gerne absorbierte. Auch<br />

war er richtig dankbar, als ich ihm das BGH Urteil in ausgedruckter Form schenkte, was er<br />

wohl noch nicht kannte. Überhaupt wirkte dieser junge Kollege, etwa Mitte 30, sehr<br />

aufgeschlossen und motiviert, es machte schon Spaß, mit ihm zusammen zu arbeiten. Wenn der<br />

208


mal 10 Jahre mehr Berufserfahrung hat, wird das bestimmt mal ein guter Anwalt, davon war<br />

ich fest überzeugt, besonders wenn er öfter mal bei der Koryphäe auf dem Schoss sitzen und<br />

ihm zuschauen darf beim Entwurf von Schriftsätzen. Allerdings musste ich auch zeitweise mit<br />

Herrn Hms Unerfahrenheit kämpfen, etwa bei der Frage, ob ich meinem Sohn so einfach den<br />

Unterhalt streichen konnte, denn er verdiente in seiner Lehre genug. Ich wies Ra Hm an, dies<br />

bei unserem Familienrechtpapst zu klären, denn ich wollte mich nicht der Gefahr einer weiteren<br />

Pfändung aussetzen. Allerdings beschloss ich an diesem Tag, mir nur noch Termine bei<br />

meinem Familienrechtsguru geben zu lassen statt bei seinen Jüngern, schließlich wollte ich auf<br />

jede Frage eine professionelle Antwort haben anstatt ratlos nach Hause fahren zu müssen.<br />

Einige Tage später bekam ich eine sehr gute ausführliche schriftliche Antwort auf meine Frage<br />

des Kindesunterhalts. Ich hatte den Eindruck, meine Koryphäe war darin involviert. Man riet<br />

mir, unter Vorbehalt erst einmal weiter den Unterhalt an den Sohn zu zahlen, damit ich nach<br />

einem Abänderungsverfahren diese Summe zurückfordern könnte. Allerdings wollte man ihn<br />

erst einmal anschreiben mit dem Vorschlag, freiwillig auf den Titel des Kindesunterhalts zu<br />

verzichten, da seine Einkünfte hoch genug waren. Mir gefiel dieser Vorschlag, erst einmal eine<br />

billige Lösung anzustreben, wieder einmal ein Beweis mehr, dass diese Kanzlei keine<br />

juristische Räuberhöhle war.<br />

Gut eine Woche später kam auch der Schriftsatz des RA Hm an, der mir gut gefiel. Auch hier<br />

hatte ich den Eindruck, dass Herr Hm zeitweilig auf dem Schoss meiner Koryphäe saß, um dem<br />

Meister mal zuschauen zu dürfen, oder zumindest Hilfe von ihm zu bekommen.<br />

Man war weitgehend meiner schriftlichen Vorlage und Strategie gefolgt, permanent die<br />

Verlogenheit der Gegenseite, sprich den ganzen Prozessbetrug aufzuzeigen. Mein Ziel war es,<br />

die Sau so lange durchs Dorf zu reiten, bis die Richterin die Nase voll hatte von den Märchen<br />

und von unseren Darstellungen überzeugt war. Leider vermied es mein Anwalt solche Begriffe<br />

wie Prozessbetrug zu verwenden und auch auf die Strafanzeige hinzuweisen. Andererseits<br />

wollte ich auch nicht zu viel Druck auf ihn ausüben, denn schließlich konnte ich mir keine<br />

Mandatskündigung leisten. Meinen per Fax gesendeten Wunsch, mit dem Verbalpetting<br />

endlich aufzuhören und stattdessen schonungslos das Kind beim Namen zu nennen, nämlich<br />

permanenter Prozessbetrug, kam er weitgehend nach. Okay, ich gebe zu, in der Scheidungszeit<br />

wurde meine Ausdrucksweise sehr hart und brutal, was einige Frauen aus meiner Umgebung<br />

entsetzte, weshalb ich deswegen auch mit meiner neusten Freundin schon nach 6 Wochen<br />

heftige Diskussionen führte.<br />

Aus unserem Schriftsatz möchte ich auszugsweise nur die schönsten Passagen aufführen, quasi<br />

the best of. Erst einmal konnten wir es uns nicht verkneifen, auf den wirren Schriftsatz des<br />

Gegners zu verweisen, weil ich mir wieder einmal die Frage stellen musste, ob er unter<br />

Drogeneinfluss entworfen wurde, eine Tendenz, die ich seit dem 3. Januar 2008 beobachtete:<br />

Die Ausführungen zum behaupteten Steuerrückfluss von 5.000,00 € sind wirr und unverständlich.<br />

Dann zeigten wir nahezu pausen- und gnadenloslos die Verlogenheit der Gegenseite auf:<br />

Die gesamte Vorgehensweise der Beklagten im Zusammenhang mit der Steuererklärung für 2006 und dem<br />

Streit um die Durchführung des begrenzten Realsplittings zeigt jedoch einmal mehr, dass die Beklagte<br />

keine Gelegenheit ungenutzt lässt, um durch jeweils wechselnden, wahrheitswidrigen Sachvortrag zu<br />

gleichen Sachverhalten sich in jeweils unterschiedlichen Verfahren entsprechende Vorteile zu verschaffen.<br />

So behauptete die Beklagte in dem vom Kläger eingeleiteten Vollstreckungsabwehrklageverfahren gegen<br />

die Zwangsvollstreckung der Beklagten zum Aktenzeichen 63 F 1 94/07 doch allen Ernstes, sie habe vom<br />

Kläger im Jahr 2006 überhaupt keinen Ehegattenunterhalt erhalten! In ihrer Steuererklärung für 2006<br />

wiederum gibt sie an, im Jahr 2006 Trennungsunterhaltsleistungen in Höhe von 2.100,00 € erhalten zu<br />

haben. Diese Vorgehensweise bedarf keiner weiteren Kommentierung.<br />

209


Dieses Argument hatte ich übrigens schon in meinem Schreiben zum Thema Anlage U<br />

gebracht, insofern konnte ich einiges daraus sehr gut verwerten für den neuen Schriftsatz an die<br />

Gegenseite. Wenn die Richterin meine harten Vorwürfe mehrfach las, vergaß die das bestimmt<br />

nicht mehr.<br />

8. Die Beklagte hat ihren Prozessbevollmächtigten offenbar nunmehr eine dritten Version über den<br />

Zusammenhangs zwischen dem Abbruch ihrer Berufsausbildung und der Eheschließung mit dem Kläger<br />

präsentiert. Auch diese Version ist falsch und hat mit der Realität nichts zu tun.<br />

Die Beklagte hatte in ihrem Schriftsatz vom 07.02.2007 an das Oberlandesgericht Düsseldorf im<br />

Berufungsverfahren II-6 UF 178/06 zunächst vortragen lassen, sie habe ihre Ausbildung als<br />

Zahnarzthelferin ohne Abschluss im Jahre 1984 beendet. Sie habe dann einige Zeit mit dem Kläger<br />

zusammengelebt und sei dann mit ihm im Jahr 1987 nach V umgezogen, da der Kläger dort eine<br />

Arbeitsstelle gefunden habe.<br />

Beweis: Auszug aus dem Schriftsatz der Beklagten an das OLG Düsseldorf vom 07.02.2007 in Kopie<br />

Der folgende Abschnitt wurde von meinem Anwalt auf meine Bitte hin stark verbessert.Das<br />

Wort „Prozessbetrug kam vorher gar nicht vor, auch nicht die vorliegenden Strafanzeigen.<br />

Ebenfalls ließ ich das Verwirken von Prozesskostenhilfe einbringen, denn wenn diese nicht<br />

gewährt wurde, musste meine eh schon bankrotte Frau aufgeben. Dieser Angriff auf ihre<br />

finanzielle Existenz war leider notwendig, um endlich den ganzen Wahnsinn zu beenden.<br />

Kurzum, in der folgenden Passage musste die Richterin bestimmt hart schlucken.<br />

Im Schriftsatz vom 15.05.2008 (S.6) zum Scheidungsverbundverfahren 99X 19/05, Amtsgericht Wuppertal,<br />

ließ sie dann allen Ernstes vortragen, sie habe wegen der Heirat mit dem Kläger und weil sie<br />

hochschwanger gewesen sei, ihre Ausbildung abbrechen müssen. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere<br />

Ausführungen im Schriftsatz vom 03.07.2008 (S.6 unten). Nunmehr lässt sie vortragen, die Beklagte habe<br />

die Berufsausbildung abgebrochen, um zusammen mit dem Kläger in V leben zu können. Der Kläger habe<br />

dort eine Anstellung gefunden.<br />

Richtig ist allein, dass der Kläger zum 01.10.1987 in V eine Anstellung gefunden hatte und die Parteien zum<br />

01.10.1987 nach V umgezogen sind. Die Ausbildung hat die Beklagte jedoch nach Erinnerung des Klägers<br />

Anfang 1986 abgebrochen, nach ihren eigenen Worten im bereits zitierten Schriftsatz vom 07.02.2007 an<br />

das OLG Düsseldorf sogar bereits 1984 ohne Abschluss beendet! Irgendein wie auch immer gearteter<br />

Zusammenhang zwischen dem Abbruch / der Beendigung der Ausbildung und dem Umzug der Parteien<br />

nach V besteht nicht im Geringsten.<br />

Da die Beklagte jedoch offenbar selbst nicht mehr weiß, wie die zeitlichen Abläufe damals waren und<br />

weshalb sie ihre Ausbildung als Zahnarzthelferin nicht beendete, ist ihr diesbezüglicher Sachvortrag<br />

schlicht unbeachtlich. Sie sollte hierzu in Zukunft besser schweigen. Dieser extrem widersprüchlichen<br />

Sachvortrag in unterschiedlichen Verfahren und Schriftsätzen erfüllt den Tatbestand des (versuchten)<br />

Prozessbetrugs. Diesbezüglich liegen der Staatsanwaltschaft auch bereits zwei Strafanzeigen vor.<br />

Es wird daher nochmals beantragt, der Beklagten die begehrte Prozesskostenhilfe wegen Verstoßes<br />

gegen die prozessuale Wahrheitspflicht zu versagen. In jedem Fall jedoch ist der<br />

Trennungsunterhaltsanspruch verwirkt.<br />

Auch den folgenden Absatz verbesserte mein Anwalt erheblich auf meinen Wunsch hin, denn<br />

es musste aufgezeigt werden, meine Frau unternahm keine Versuche, mehr Geld zu verdienen,<br />

sprich, eine Art Erwerbobliegenheitsverletzung konnte ihr vorgeworfen werden. Birgit und ihr<br />

Anwalt lebten schließlich im Irrglauben oder in der Wahnvorstellung, je weniger Geld sie<br />

verdient, desto mehr Unterhalt muss vom Ehemann bezahlt werden, auch rückwirkend.<br />

Schließlich sollten die rückwirkenden Zahlungen bestenfalls konstant bleiben, ein Ziel der<br />

Abänderungsklage.<br />

Würde die Beklagte ihrer Erwerbsobliegenheit in ausreichendem Maße nachkommen und die erforderlichen<br />

Erwerbsbemühungen an den Tag legen, so würde sie problemlos eine Stelle finden können, bei der sie im<br />

Rahmen einer vollschichtigen Tätigkeit rund 1.500,00 € netto oder mehr verdienen könnte. Dies ist ihr,<br />

nachdem die jüngste Tochter mittlerweile 17 Jahre alt ist, auch ohne weiteres zumutbar.<br />

Beispielhaft sei eine Tätigkeit bei der Fa. Aldi genannt. Dort hätte die Beklagte bereits im Jahre 2005 eine<br />

Stelle annehmen können, bei der sie ohne weiteres monatlich netto 1.500,00 € verdient hätte. Dieses<br />

Stellenangebot, welches ihr der Kläger vermittelt hatte, hat sie jedoch - wie weitere - abgelehnt.<br />

210


Die Beklagte kann sich nicht mehr dahinter verstecken, dass sie ihm Rahmen ihrer jetzigen Beschäftigung<br />

nicht dieses Einkommen erzielen könnte. Vielmehr ist die Beklagte gehalten, sich nach einer besser<br />

bezahlten, vollschichtigen Tätigkeit im größeren Umkreis umzusehen. Eine entsprechende Auswahl ist<br />

mittlerweile vorhanden. Ihre berufliche „Veränderungsunlust" kann sie nicht zu Lasten des Klägers damit<br />

rechtfertigen, dass es ihr bei ihrem jetzigen Arbeitgeber „so gut gefällt".<br />

Insgesamt 4 Lügen konnten wir in diesem Schriftsatz aufzeigen, die Glaubwürdigkeit von<br />

Münchhausen und Mandantin musste doch so langsam auf dem Nullpunkt angekommen sein,<br />

so dass wir uns theoretisch auf den geforderten Verhandlungstermin freuen konnten. Natürlich<br />

war ich mir bewußt, in dieser Gleichung gibt es noch eine Unbekannte, nämlich die Richterin,<br />

die das alles recht locker sehen konnte, die sich vielleicht schon selber sagte, was habe ich hier<br />

Spaß, ein geiler Beruf. Ganz falsch lag ich nicht, wie sich später herausstellte…….<br />

Dieser Schriftsatz gefiel mir sehr, insbesondere die Kooperation mit dem recht jungen Anwalt<br />

Hm, der Routinearbeiten der Koryphäe ausführte. Da ich nicht nur Anwälte in der Luft zerriss,<br />

wenn sie Mist gebaut hatten, sondern auch gerne bei guten Leistungen lobte, schrieb ich ihm<br />

sofort noch eine Dankesmail, in der ich die gute Kooperation betonte, den Schriftsatz als ein<br />

Bollwerk gegen Münchhausen und Komplizin bezeichnete, da taktisch brillant, genial, speziell<br />

die geänderten Stellen mit der Unlust der Stellensuche und den Strafanzeigen wegen<br />

(Prozess)Betrugs. Wie wir an dieser Stelle die Sau demonstrativ und pausenlos durchs Dorf<br />

ritten, war Spitzenklasse. Endlich waren wir jetzt in der Offensive, starteten einen schweren<br />

Angriff nach dem anderen, und dieser Zustand wurde bis zum Schluss der Rechtsstreits<br />

aufrechterhalten!<br />

Die mathematischen Phantasien des Dr. K<br />

Noch kurz vor meiner Junioffensive 2008 traf mich der nächste Schlag, Dr. K hatte sein<br />

Mandat niedergelegt, weil es ihm nicht passte, dass ich eine Koryphäe an die Widerklage<br />

angesetzt hatte. Schließlich fehlte mir zu Dr. K jegliches Vertrauen, zu viele falsche Prognosen<br />

hatte er doch abgegeben, von seiner Gefühlsjuristerei mal ganz abgesehen.<br />

Da Sie in Sachen Widerklage einen anderen Anwalt beauftragen wollen, Klage und Widerklage aber in<br />

einem engen, notwendigen Zusammenhang stehen, bin ich nicht mehr bereit, Sie in dem Klageverfahren zu<br />

vertreten. Ich lege hiermit das Mandat nieder.<br />

Diesen Schritt bedauerte ich zu keinem Moment, war doch die Leistung dieses Blenders mehr<br />

als nur blamabel. Erwartungsgemäß schickte er mir seine Rechnungen, insgesamt erwartete ich<br />

eine Gesamtsumme von cirka 1500 – 1600 €. Als ich aber diese Rechnungen mir näher<br />

anschaute, traf mich der Schlag, unglaubliche 3664 € betrug die Summe dieser völlig<br />

abenteuerlichen Rechnungen, sprich diese war um ca. 2.000 € höher als erwartet, ein neuer<br />

Rekord! Die Beträge verteilten sich wie folgt:<br />

1023 € Scheidung, 1612 € Abänderungsklage, 1029 Zwangsvollstreckungsabwehrklage<br />

Besonders dreist empfand ich seine Rechnung für Scheidungsaktivitäten. Zwar besaß Dr. K das<br />

Mandat für meine Scheidung, diesbezüglich aber hatte er überhaupt nichts unternommen, d.h.<br />

es wurden keine Anträge gestellt, es gab keinerlei Korrespondenz, und in der einzigen<br />

Gerichtsverhandlung ging es ausschließlich um die ZV und kurz Abänderungsklage (AK). Im<br />

Gerichtsprotokoll und Urteil tauchten nur das Aktenzeichen der ZV und AK auf. Folglich<br />

211


konnte ihm doch keine Verfahrensgebühr zustehen, oder wird Untätigkeit in der Juristerei<br />

neuerdings etwa mit 1029 € bezahlt? In diesem schon aufgeführten Verfahren vom 14.11.07<br />

ging es nur um die ZV, weshalb eine Termingebühr für die Abänderungsklage wahrscheinlich<br />

unzulässig war (brutto 588 €). Zwar wurde das Thema Abänderung nur kurz angesprochen von<br />

der Richterin, nämlich dass weitere schriftliche Vorträge stattfinden mussten, und das<br />

Abänderungsverfahren noch nicht entscheidungsreif war. Ich konnte mir daher nicht vorstellen,<br />

dass aufgrund dieser kurzen Negativaussagen gleich eine Termingebühr erhoben werden<br />

konnte, denn wo noch nichts entscheidungsreif ist , darüber kann auch nicht gesprochen<br />

werden. Eine Verfahrensgebühr stand ihm natürlich zu, da er in Sachen Abänderungsklage<br />

aktiv war, allerdings hier den Streitwert des Widerrufs zu addieren hielt ich ebenfalls für<br />

fraglich, hatte ich ihm doch sofort nach Erhalt des Widerrufs das Mandat entzogen, folglich<br />

konnte er in Sachen Widerruf nicht aktiv werden, der sagenhaften Streitwert von 20815 € war<br />

sehr wahrscheinlich falsch.<br />

Ich ließ mir durch diese abenteuerlichen Rechnungen nicht das Wochenende versauen.<br />

Ich machte sofort einen Schriftsatz fertig an meine Koryphäe Dr. Km, der mittlerweile<br />

bestens in die ZV eingearbeitet war. Sollte er sich doch mit den mathematischen Phantasien<br />

des Dr. K herumschlagen. Nur beschloss ich für den Fall, dass mein Anwalt mir Recht gab,<br />

und Dr. K seine Rechnungen nicht korrigierte, sofort eine Strafanzeige wegen Betrugs und<br />

ein standesrechtliches Verfahren gegen ihn zu starten. Ich hatte die Nase voll von diesen vielen<br />

und völlig überhöhten Rechnungen, ich spreche hier von 65% aller Kostennoten! Mittlerweile<br />

bahnte sich die 6. Front an (Scheidung, Abänderungsklage, Klage Ri, Strafanzeige M,<br />

Auseinandersetzung mit Dr. K, Anlage U), was mir ein wenig Angst einflößte, es kostete eine<br />

Menge Kraft und Zeit, führte ich doch überall Regie, und ich sah kein Ende. Zu ausgepowert<br />

fühlte ich mich mittlerweile nach vier Jahren und 4 Monaten, finanziell sehr gebeutelt, ich<br />

erreichte in wenigen Wochen die 13.000 € Marke, was mich die Scheidung mit allen<br />

Nebenkriegsschauplätzen bisher gekostet hatte, ein Ende war einfach noch nicht in Sicht,<br />

wenngleich der Schriftsatz meiner Koryphäe auf das Ende zuarbeitete. Jede Idee, Befürchtung<br />

wurden per Fax meinen Anwälten kommuniziert, deren Schriftsatzentwürfe wurden korrigiert,<br />

neue Strategien implementiert. Ich konnte mir mittlerweile schon gar nicht mehr vorstellen, wie<br />

ich meine Freizeit gestalten würde, sollte die Scheidung mit allen anderen Nebenkriegsschauplätzen<br />

eines Tages zu Ende sein.<br />

Leider war Dr. Km 2 Wochen später im Urlaub, vorher interessierte ihn meine Rechnung nicht,<br />

und ich musste einen seiner Assistenten, Herrn Hm, für die Widerklage und meine Fragen in<br />

Sachen Rechnung in Anspruch nehmen. Nachdem wir die Widerklage besprochen hatten, siehe<br />

oben, kam ich endlich auf die strittigen Rechnungen des Dr. K zu sprechen. Herr Hm konnte<br />

mir keine Direktauskunft geben, rannte mehrmals hoch um Bücher zu holen, um dann emsig zu<br />

suchen, wann eine Termin- oder Verfahrensgebühr einem Anwalt zustand. Allerdings konnten<br />

die Bücher meinen speziellen Fall auch nicht so richtig abdecken, in vielen Sachen glaubte er<br />

nur, war sich aber nicht sicher, weshalb ich dann nach 20 Minuten aufgab und das Thema<br />

beendete, der Mann hatte in Sachen Rechnungen überhaupt keine Ahnung, und lesen konnte<br />

ich schließlich auch selber, das hatte ich vor über vierzig Jahren in der ersten Klasse gelernt.<br />

Er glaubte immerhin, wenn man bei Gericht das Mandat anzeigt und die Gerichtsakte anfordert,<br />

stünde einem sofort eine Verfahrensgebühr zu. Das konnte ich mir überhaupt nicht vorstellen.<br />

Aber sollte dies tatsächlich stimmen, würde ich Dr. K regresspflichtig machen, denn durch<br />

seine Untätigkeit hatte ich immerhin einen Schaden von 7 mal 118 € Unterhalt, was<br />

zusammen 826 € waren. Mir war es egal, wie ich den Burschen zur Strecke brachte.<br />

212


Mir fiel sofort mein Exanwalt Dr. E ein, der vor 4 Jahren eine sehr gute Figur bei dem Thema<br />

machte und den windigen RA W zur Strecke gebracht hatte. Noch am nächsten Tag rief ich ihn<br />

an zwecks Termin.<br />

Eine Woche nach dem ernüchternden Termin bei Herrn Hm betraten meine Freundin und ich<br />

die Kanzlei von Dr. E. Dieser bekam sogleich einen Schreck, als er meinen dicken<br />

Pilotenkoffer sah und fragte sofort, ob die Akte so dick sei. Ich beruhigte ihn und verwies<br />

auf die mögliche Situation, da ich vielleicht ein Schreiben suchen müsste, was er dann lobte.<br />

Dann sah er zu, dass sein leeres Wasserglas an diesem heißen Sommertag aufgefüllt wurde. Da<br />

keine Assistentin von ihm ans Telefon ging, bemühte er sich selber und kam dann mit einem<br />

vollen Glas zurück in dem Irrglauben, Mandanten trinken bei Hitze grundsätzlich nichts, wobei<br />

meine Freundin und ich schon wie die Hunde hechelten. So viel zum Thema Umgangsformen.<br />

Ich erzählte meinem Gegenüber von der ZV, Abänderungsklage, Scheidung, insbesondere von<br />

der Schaumschlägerei, sprich Verleumdungen des Herrn M, worauf Dr. E sich ein gewisses<br />

Grinsen nicht verkneifen konnte. Als ich aber dann Sekunden später von der Strafanzeige<br />

erzählte, sprang er fast auf und meinte sichtlich erbost, damit käme ich nicht durch. Immerhin<br />

hatte sich Dr. E in den vier Jahren nicht verändert, er mochte es weiterhin nicht, wenn man<br />

gegen Kollegen von ihm vorging. Den Spruch von der Krähe erspare ich mir jetzt, der kam<br />

leider schon oft genug in diesem Buch vor.<br />

Als ich auf die Fragen zur Rechnung einging, gestand er, sich in der RVG nicht gut<br />

auszukennen, er war noch auf das alte Abrechnungssystem namens BRAGO zu sehr fixiert. Er<br />

wollte auch mit dem neueren RVG nichts zu tun haben, um Gebühren stritt er sich generell<br />

nicht, er gab lieber nach bei Beanstandungen. Ich machte dem Mann sofort klar, auf den Monat<br />

genau war RVG immerhin schon 4 Jahre alt, langsam konnte man die RVG gut beherrschen.<br />

Mit meinem Band vom RVG wollte er sich nicht abgeben, holte lieber die viel dickere<br />

Kommentierung zum RVG und suchte dann emsig. Er wurde schnell fündig, denn für die<br />

Scheidung konnte er „nur“ 0.8 statt 1.3 Gebühreneinheiten fordern (RVG 3001 Teil 1), was<br />

immerhin 323 € weniger waren. Dennoch interessant bis unglaublich, wenn man das Mandat<br />

entzieht, ohne dass der Anwalt etwas getan hat in der Sache, stehen ihm immerhin noch 0.8<br />

Gebühren zu. Kurzum, in der Juristerei wird das Geld noch im Schlaf verdient, ich hatte halt<br />

den falschen Beruf erlernt! Ich machte Dr. E dann klar, dass ich meinen Exanwalt für die 5<br />

Monate des Nichtstuns regresspflichtig machen würde, denn solange ruhte dann die Scheidung,<br />

solange musste ich Trennungsunterhalt zahlen. Das gefiel ihm nicht oder er sah es<br />

pessimistisch, betrachtete dies als fiktive Beweisführung, denn wäre ich wirklich 5 Monate<br />

auch früher geschieden worden? Zumindest konnte ich mir nicht das Gegenteil vorstellen, denn<br />

ich wollte ja selbst unserem Familiengericht nicht völlige Untätigkeit unterstellen.<br />

Das war auch schon die einzige Einsparung, denn laut Dr. E sah es so aus, dass meinem Anwalt<br />

eine Terminsgebühr zustand, auch wenn quasi nur ein Satz in der AK fiel vor Gericht:<br />

„ Ihr müsst erst einmal was vortragen in der Sache“. Auch sah es scheinbar so aus, dass Dr. K<br />

den zusätzlichen Streitwert aus der Widerklage zur AK addieren durfte, ohne nach der<br />

Widerklage tätig gewesen zu sein. So richtig traute ich dem Mann nicht und beschloss, keinen<br />

weiteren Anwalt mehr aufzusuchen, sondern im Internet zu recherchieren, ich hatte von deren<br />

Unwissenheit langsam die Schnauze voll, schließlich gestand ja Dr. E wenigstens, nicht viel<br />

Ahnung von RVG zu haben, sie interessierte ihn auch überhaupt nicht.<br />

Zwischendurch rief ein Mandant an. Dr. E verhielt sich ihm gegenüber sehr abfällig, hielt lange<br />

den Telefonhörer weit von sich weg und zog dabei eine Grimasse nach dem Motto, lass den<br />

mal reden. Umgangsformen waren absolut nicht die Stärke meines Gegenübers.<br />

213


Ebenso abfällig fand ich vorher eine Frage, ob ich nur wegen der Rechnungen hier wäre. Ich<br />

bemerkte sofort, der Streitwert war ihm zu gering, hier konnte man nichts dran verdienen.<br />

Anständig dagegen fand ich seine Bemerkung, für diese 50 Minuten Beratung keine Rechnung<br />

schreiben zu wollen, obwohl ihm schon eine Erstberatungsgebühr zustand, maximal netto<br />

190 €, wenn auch frei verhandelbar. Ich versprach ihm dafür, ihn als Notar beim Verkauf<br />

meiner Eigentumswohnung zu beanspruchen, woraufhin bei ihm sichtlich Freude aufkam.<br />

Ernüchtert fuhren wir nach Hause. Für mich stand fest, ich recherchiere noch etwas im Internet<br />

und im RVG, so richtig trauen konnte man jemandem nicht, der sich mit der Gebührenordnung<br />

nicht richtig auskennen wollte. Gleich am nächsten Tag stöberte ich in den Pausen wie immer<br />

im Internet und fand relativ schnell eine Streitwertberechnung für Scheidungen, nach der ich<br />

nicht 20.000 €, sondern nur 10.000 € Streitwert hatte, was die Gebühren noch um zusätzliche<br />

ca. 300 € senkte! Dieser setzt sich nämlich aus dem Monatseinkommen beider Eheleute<br />

zusammen minus 250 € pro unterhaltspflichtigem Kind minus Kredit, und das ganze mit drei<br />

multipliziert. Einen weiteren Fehler beging er, indem er den Streitwert der Widerklage, 6756 €<br />

zu den Scheidungskosten aufaddierte, obwohl ich ihm das Mandat für Scheidungssachen schon<br />

vorher entzogen hatte. Dann addierte er weitere Streitwerte für Unterhalt,<br />

Versorgungsausgleich und Zugewinn, was bei strittigen Scheidungen absolut richtig ist, nur<br />

unsere Scheidung konnte weder strittig noch unstrittig sein, da sie überhaupt nicht in der Zeit<br />

behandelt wurde, sie wurde gütlich ausgesessen. Was Dr. K da rechnete hatte nichts mit<br />

Streitwertberechnungen zu tun, da ging ihm wohl mehr seine Phantasie durch, zu Zahlen hatte<br />

der Mann eh ein gestörtes Verhältnis! Traurig, dass Dr. E<br />

diese Fehler nicht auffielen.<br />

Am nächsten Tag fand ich in der Mittagspause den nächsten Fehler. In Sachen<br />

Abänderungsklage addierte er einfach zwei Streitwerte, was er aber nicht durfte, drehte sich<br />

doch die Klage und Widerklage um den selben Gegenstand. Auf jeden Fall war seine Rechnung<br />

insgesamt um gut 800 € zu hoch! Addierte ich noch meine Regressansprüche hinzu, musste ich<br />

ihm nicht 1800 € sondern nur noch lächerliche 5 € zahlen! Ich entwarf drei Tage lang einen<br />

Schriftsatz, in dem ich ihm die ganzen Fehler aufzeigte, ein Meisterwerk. Allerdings konnte ich<br />

mich nicht so richtig freuen, denn der enorme Aufwand von 12 Stunden in einer trockenen<br />

Materie, die noch nicht mal Anwälte verstanden, machte einfach keinen Spaß. Davon ganz<br />

abgesehen waren die Rechnungen genauso schlampig wie seine Schriftsätze. Allein 4 von 5<br />

Fehlern in der Scheidungsrechnung, es war einfach unglaublich! Er bekam von mir ein<br />

seitenlanges Schreiben, in dem ich ihm nach eigenen Recherchen im RVG (Rechtsanwalt<br />

Verordnungsgebühr) u. a. fünf schwere Fehler vorwarf und ihm Fristen stellte:<br />

1. Rechnung für Scheidungssachen<br />

Gemäß RVG 3001 durfte ein Anwalt nur die 0.8 statt 1.3 fache Verfahrensgebühr nehmen,<br />

wenn ihm das Mandat entzogen wurde, bevor er überhaupt tätig wurde. Da er in Sachen<br />

Scheidung überhaupt nichts unternommen hatte, sieht man mal von der unbedeutenden Anzeige<br />

des Mandats und der geforderten Akteneinsicht ab, traf hier „nur“ die 0.8 fache Gebühr zu.<br />

Immerhin ein Beruf, in dem man mit Unterstützung des RVGs im Schlaf Geld verdienen kann.<br />

2. Rechnung für Scheidungssachen<br />

Völlig abenteuerlich war die Berechnung des Streitwerts. Dieser wurde normalerweise vom<br />

Gericht bestimmt, wobei dieser zuletzt mit völlig indiskutablen 500 € 2006 festgelegt wurde.<br />

Dieser war die Summe der Ehegattenmonatsgehälter minus 250 € pro unterhaltspflichtem Kind<br />

minus eheprägenden Krediten (hier ETW). Das ganze wurde dann mit drei multipliziert. Setzte<br />

ich aktuelle Werte ein, so kam ich auch auf den folgenden Wert:<br />

214


(2454 € + 1180 € - 2* 250 € - 601 €) * 3 = 7599 €<br />

Diese Gehälter hatte ich dem aktuellen Dr. Km Schreiben entnommen, dass ich Dr. K<br />

deswegen auszugsweise beilegte.<br />

3. Rechnung für Scheidungssachen<br />

Bei einer strittigen Scheidung können theoretisch in der Tat noch Streitwerte für Unterhalt,<br />

Versorgungsausgleich und Zugewinn (Güterrecht) aufkommen. Da er aber in Sachen<br />

Scheidung überhaupt nichts getan hatte trotz meiner mehrfachen Aufforderungen, so etwa per<br />

Fax am 4.2.2008 und 26.11.2007, ebenso bei unseren Besuchen, in dieser Zeit auch nichts<br />

geschehen war in dieser Sache, auch nicht seitens des Gegners, konnte die Scheidung weder<br />

strittig noch unstrittig gewesen sein, sie wurde gütlich ausgesessen. Folglich entfielen diese<br />

zusätzlichen drei Streitwerte!<br />

4. Rechnung für Scheidungssachen<br />

Insbesondere die 563 € aus der Widerklage mit dem Faktor 12 auch noch zu addieren, verbot<br />

sich völlig, hatte ich ihm doch das Mandat für die Scheidung am 26.2.2008 vorher entzogen,<br />

die Widerklage wurde aber erst am 15.5.2008 geschrieben!<br />

Folglich ergab sich für die Scheidung ein Gesamtstreitwert von 7599 €, was 329,60 € an<br />

Gebühren (0.8 fache) gemäß RVG entsprach.<br />

5. Rechnung Abänderungsklage (Unterhalt Ehefrau)<br />

Den Streitwert für die Verfahrensgebühr auf 20815 € zu setzen durch Addition der<br />

Streitwerte für Abänderungs- und Widerklage verstieß gegen §45 GKG.<br />

Beziehen sich nämlich Klage und Widerklage auf den selben Gegenstand, hier auf den<br />

Unterhalt meiner Frau, so war lediglich der höhere Streitwert zu nehmen! Dieser war ebenfalls<br />

von Dr. K falsch berechnet worden, ergab doch 12 * 905,19 bei mir 10862, 28 € und<br />

nicht 11435 €. Hierbei war ich mir noch nicht mal sicher, ob der unstrittige Betrag für die<br />

Tochter überhaupt in den Streitwert hinein floss. Da ich nach ca. 12 Stunden Recherchen,<br />

Anwaltsbesuch und Schreiben keine Lust mehr hatte, noch weiter in diesem Wespennest<br />

herumzustochern, entschied ich mich hier mal zu seinen Gunsten. Dennoch ergab sich eine<br />

neue Verfahrensgebühr von 683,80 €. Hiermit betrug dann die Rechnung für Unterhalt statt<br />

1354,20 € netto :<br />

Verfahrensgebühr 1,3 fach 683,80 €<br />

Terminsgebühr 494,40 €<br />

Pauschale Post, Telekom. 20,00 €<br />

------------<br />

Gesamt netto 1198,20 €<br />

6.<br />

Darüber hinaus meldete ich mit diesem Schreiben Schadensersatzansprüche an für die 5<br />

Monate völliger Untätigkeit in Sachen Scheidung, gefolgt von knapp zwei Monaten, die ich<br />

brauchte, um einen fähigen Nachfolger zu finden. Ich hatte mir mehrere Anwälte anschauen<br />

müssen, und bis der Auserwählte, Herr Dr. Km, die Gerichtsakte hatte und über eine<br />

Mandatsannahme entschied, dauerte es nun mal üblicherweise knapp 2 Monate. Somit wurde<br />

meine Scheidung um 206 Tage, sprich rund 7 Monate hinausgezögert, was aber<br />

7 * 118,8 € Trennungsunterhalt bedeutet, den ich dadurch länger zahlen muss, insgesamt also<br />

831,60 €.<br />

215


7.<br />

Somit ergaben sich insgesamt 4,73 € vorerst zu seinen Gunsten<br />

8.<br />

Immer noch unbeantwortet wie so oft, war mein Fax vom 18.2.2008, in dem es darum ging,<br />

dass ich Herrn M nicht bezahlen müsste, da er sich nicht als Prozessbevollmächtigter<br />

angemeldet hatte, was die Richterin Dr. K auch noch bestätigte gemäß seiner Aussage vor<br />

Zeugen. Da ich rein präventiv Herrn M bezahlt hatte, konnte es bei fehlenden Voraussetzungen<br />

hierfür sein, dass mir ein weiterer Schaden entstanden war aufgrund der völligen Ignorierung<br />

meiner Anfrage. Ich bat hierzu um nachvollziehbare Stellungnahme. Danach wollte ich ihm<br />

sofort den marginalen Überschuss überweisen, sofern mir dann kein weiterer Schaden<br />

vorliegen sollte.<br />

9.<br />

Ferner erwartete ich immer noch den Namen des verantwortlichen Rechnungsstellers, da eine<br />

solche abenteuerliche Rechnung nicht ohne Konsequenzen bleiben konnte! Sollte Dr. K meiner<br />

Abrechnung nicht im Wesentlichen zustimmen, so forderte ich ein sofortiges Mahnverfahren<br />

beim AG Hagen, wobei ich aber dann sofort in diesem Fall ein standesrechtliches Verfahren<br />

einleiten wollte, unglaublichen Stoff hatte er genug geliefert, die Rechnungen stellen nur die<br />

Spitze des Eisbergs dar. Nicht umsonst nahm ich durch den Anwaltswechsel bei der<br />

Widerklage (und somit für das gesamte Verfahren) erhebliche Mehrkosten in Kauf. Ferner<br />

machte ich meinem Exanwalt klar, dass mir natürlich rein aus Bequemlichkeitsgründen eine<br />

gütliche Einigung lieber war!<br />

Nach nur einer Woche, also Mitte Juli, meldete sich Dr. K kleinlaut und betont höflich, von<br />

seiner aggressiven Art war überhaupt nichts zu spüren. Zwei Fehler erkannte er an ohne sich<br />

dafür zu entschuldigen, was immerhin 632 € ausmachten, die ich schon mal weniger zu zahlen<br />

hatte. Für dieses Geld hätte ich 2 Wochen am Mittelmeer Urlaub mit Halbpension machen<br />

können. Was er offensichtlich nicht verstand, war die Tatsache, dass das Mandat schon ihm<br />

entzogen war, als sich der Streitwert durch den nachehelichen Unterhalt meiner Frau enorm<br />

stieg. Hier musste ich noch mal im Internet recherchieren und ihm dort Beweise besorgen, was<br />

immerhin 156 € ausmachte. Ebenfalls musste die Streitwertberechnung des Gerichts nach unten<br />

korrigiert werden, was aber nur über Dr. Km erfolgen konnte. Zu meinen Regressansprüchen<br />

äußerte er sich leider nicht, war mir auch egal, die hielt ich aufrecht und wollte diese sogar ggf.<br />

vor einem Mahngericht verteidigen. Auch nannte er nicht die Namen des Verantwortlichen für<br />

diese dilettantischen Rechnungen. Schauen wir uns doch mal das peinliche Schreiben mit den<br />

zwei Zugeständnissen an:<br />

Da in der Scheidungssache ein Sachantrag nicht gestellt worden ist, fällt insoweit nur eine 0,8<br />

Verfahrensgebühr an. Ausschlaggebend für die Berechnung der Gebühr ist der durch das Familiengericht<br />

festgesetzte Streitwert. Eine Kopie des Beschlusses des hiesigen Amtsgerichts vom 14.12.2007 (99X 19/05)<br />

fügen wir bei. Da mit Schriftsatz vom 15.05.2008 nachehelicher Unterhalt geltend gemacht worden ist,<br />

erhöht sich der durch das Gericht festgesetzte Streitwert um den Jahresbetrag des geltend gemachten<br />

nachehelichen Unterhaltes. Damit ergibt sich der aus unserer Rechnung vom 12.06.2006 ergebende<br />

Streitwert von € 19.556,00 für die Scheidungssache.<br />

In der Unterhaltssache hat das Familiengericht die Streitwert durch den als weitere Anlage in Kopie<br />

beiliegenden Beschluss vom 05.02.2008 festgesetzt. Es ist zutreffend, dass in der vorliegenden Sache die<br />

Streitwerte von Klage und Widerklage nicht zu addieren sind. Insoweit werden deshalb nur die sich aus<br />

dem Streitwertbeschluss vom 05.02.2008 ergebenden Werte zu Grunde gelegt.<br />

Wir fügen als Anlage meine korrigierten Kostenrechnungen bei.<br />

Je mehr ich mich mit seinen Rechnungen wiederholt beschäftigte, desto mehr Ungereimtheiten<br />

fand ich. Seine Gebührennoten waren genauso schlampig wie seine Schriftsätze, ein<br />

Sammelsurium an finanziellen Phantasien, die mich an meine 1. Anwältin erinnerte, Frau H.<br />

216


Diese setzte auch alles rein was ihr so einfiel wie etwa Gerichtsgebühren, obwohl wir nie einen<br />

Gerichtstermin hatten, Vergleichsgebühren ohne einen Vergleich erzielt zu haben, etc.<br />

Insbesondere wich Dr. Ks Rechnung für die ZV deutlich von der Rechnung des Gegenanwalts<br />

ab, nämlich um 253 €. Ich recherchierte wieder in den Pausen, die meistens den Anwälten<br />

gewidmet waren, und wurde im Band RVG, den ich auch immer dabei hatte in meinem dicken<br />

Pilotenkoffer, recht schnell fündig. Werden nämlich mehrere Streitwerte genannt bei der<br />

Terminsgebühr, gilt immer der letzte. Dr. K hatte sich aber den lukrativsten rausgefischt, was<br />

brutto 253 € ausmachte. Außerdem traute ich den Rechnungen des Anwalts M, denn dieser war<br />

schließlich ein genialer Rechtskaufmann, der sich in Sachen Umsatz und somit in Rechnungen<br />

viel besser auskennen musste als im Recht. Aufgrund meines Fundes im RVG konnte ich<br />

Anwalt Ms Gebührennote bestens nachvollziehen. Es war wieder mal Zeit, Dr. K die<br />

Grundlagen des Rechnungswesen nach den Regeln der RVG im Form eines Faxes<br />

beizubringen:<br />

begrüße ich Ihre Einsicht, mir in zwei Punkten Recht zu geben und die Rechnungen entsprechend um sage<br />

und schreibe 632 € korrigiert zu haben. Allerdings beinhalten Ihre Rechnungen immer noch Fehler.<br />

1. Rechnung Scheidung<br />

Zunächst darf es nicht heißen - für die anwaltliche Tätigkeit in der Zeit vom 26.09.2007 bis heute -<br />

sondern für die anwaltliche Tätigkeit in der Zeit vom 26.09.2007 bis 26.2.2008.<br />

Diese scheinbare Lapalie provoziert nämlich den Fehler, die zwölffachen Unterhaltsforderungen von 563 €<br />

= 6756 € zu addieren, da diese Forderungen erst nach Beendigung des Mandats aufkamen.<br />

§40 GKG drückt aus, dass der Zeitpunkt der Antragstellung relevant ist. Da sie aber zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung, hier nachehelicher Unterhalt, nicht mehr das Mandat hatten sondern Dr. Km, kann nur<br />

letzterer diesen Streitwert in seiner Rechnung aufnehmen, sie gehen hierbei leider leer aus! Oder noch<br />

verständlicher ausgedrückt: Da das Thema nachehelicher Unterhalt zum Zeitpunkt meines Mandats bei<br />

Ihnen noch nicht existierte, war sein Streitwert 0, und 0 addiert zu dem anderen unstrittigen Streitwert<br />

(10800) verändern diese nicht! Quad Erat Demonstrandum! Diese Bestimmung ist auch sehr logisch, denn<br />

gäbe es diese nicht, müsste ich jeden Anwalt, der mich mal vertreten hat, nachbezahlen, in diesem Fall 7<br />

Rechtsanwälte, da bliebe mir nur die Flucht nach Übersee übrig.<br />

Außerdem wurde der Streitwert für Unterhalt vom Gericht am 14.12.2008 mit 1.000 € festgelegt. Diese<br />

Anlage hatten Sie mir selber mit Ihrem Schreiben vom 11.7.2008 geschickt! Würde ich dann diese<br />

Berechnung mit dem richterlichen Streitwert von 1000 € akzeptieren, kämen wir immerhin schon auf einen<br />

Gesamtstreitwert von 13800 €, entspricht netto 452,80 €, so dass wir auf die Bruttoendsumme von 401,98 €<br />

kämen, sprich einem Delta von 76,16 €.<br />

Allerdings stellt sich nach wie vor die Frage nach der Rechtsgrundlage, auch noch die Streitwerte für<br />

Güterrecht, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt zu addieren, hier besteht<br />

Erklärungsbedarf! Diese Kosten kommen nämlich nur auf, wenn auch um diese Punkte gestritten wurde, da<br />

aber hier auch von Ihnen unbestritten völlige Untätigkeit vorlag, hier liegt somit ein Anerkenntnis vor,<br />

konnte folglich auch nicht um diese Punkte gestritten werden, hier wurden alle möglichen Themen einer<br />

Scheidung gütlich ausgesessen. Folgende Kausalkette liegt vor zur Verdeutlichung der Problematik:<br />

Keine Tätigkeit => kein Streit => kein Streitwert => keine Gebühr<br />

Daher muss die Rechnung nur für die Scheidung auf einen Endwert von 325,82 € abgeändert werden, was<br />

immerhin leicht, quasi im Schlaf verdientes Geld ist. Hätte ich übrigens das Mandat erst nach dem<br />

Unterhaltsschreiben des Herrn M vom 15.5.2008 gekündigt, hätten Sie in der Tat die 6756 € für Unterhalt<br />

addieren müssen, nur war ich leider schneller!<br />

2. Rechnung Zwangvollstreckungsabwehrklage<br />

Auffallend ist in der Rechnung des Herrn M, die ich zu 2/3 begleichen musste, dass für die Terminsgebühr<br />

nicht 5695 €, sondern 2019 € an Termingebühr angesetzt wurden, was ein Delta von brutto 252,76 € ergibt!!!<br />

Meine Recherchen im RVG ergaben einen interessanten Hinweis unter Vorbemerkung 3 vor RVG3100:<br />

„Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend“.<br />

Und in der Tat wird man in dem Urteil vom 14.11.2007 fündig:<br />

Streitwert: bis 14.11.2007: 5695,- €, ab dann 2.019,60 €. In der Rechnung Abänderungsklage (99X165/07)<br />

hatten Sie es sogar richtig gemacht, denn da lauteten die Werte der Richterin:<br />

bis zum 11.11.2007 9380,00 Euro.(Rückstand 5360,00 €, Ifd 4020,00)<br />

bis zum 13.11.2007 4020,00 Euro ( laufender Unterhalt<br />

ab dann 7108,80 Euro (Rückstand 3088,80 € laufender Unterhalt 4020.00 €)<br />

Somit beträgt der Rechnungsendbetrag nur für die Zwangsvollstreckung wie beim RA M 776,59 €.<br />

3. Rechnung Abänderung (99X165/07)<br />

217


Ebenfalls auffallend ist, dass Herr M keine Verfahrens- und Termingebühr für die Abänderung (99X165/07)<br />

berechnet hatte, das müssen Sie mir erklären, wobei Ihnen für diese Sache ganz klar und auch nur eine<br />

Verfahrensgebühr zusteht! Der Grund hierfür kann nur sein, dass die Abänderung nicht Thema war, somit<br />

keine Termingebühr, was das Gerichtsprotokoll (99X165/07) vom 14.11.07 auch klar ausdrückt:<br />

„Es verbleibt dabei, dass die Abänderungsvoraussetzungen bislang nicht schriftlich vorgetragen sind, der<br />

Vortrag im Verfahren 99X 194/07 reicht insofern nicht aus, insbesondere da keine Verbindung mehr<br />

möglich ist.“ Schließlich kann man nicht über Sachen diskutieren, wenn noch nichts vorgetragen wurden,<br />

klare Logik!<br />

Zum Schluss als Punkte 4 und 5 stellte ich noch einmal die Frage, wieso ich Herrn M bezahlen<br />

musste und wies ihn auf meine Regressansprüche hin, über die er sich nicht äußerte.<br />

Beängstigend war der Aufwand, den ich betreiben musste, um die Unkorrektheiten seiner<br />

abenteuerlichen Rechnung zu belegen. Mittlerweile kannte ich die Rechtsanwaltsverordnungsgebühr<br />

(RVG) besser als meine Elektronik, die ich hauptberuflich entwickelte. Nur<br />

bezahlte mir keiner diesen Aufwand, und Forderungen zu stellen für diese Arbeit war nach der<br />

JVEG (Justizververgütungs- und Entschädigungsgesetz, auch im Band RVG enthalten)<br />

hoffnungslos. Immerhin sparte ich somit an die 2000 € Ausgaben, tröstete ich mich. In diesem<br />

Zusammenhang hörte ich zum gleichen Zeitpunkt von jemanden die Bemerkung, dass einige<br />

ihrer Bekannte die hohen Kosten des Dr. K bemängelten. War ja auch logisch, da der Mann<br />

überhaupt keine Ahnung hatte von Gebührenrechnungen, wurden die Leute reihenweise über<br />

den Tisch gezogen. Ich spielte sogar mit dem Gedanken, diesen Betrugsfall der<br />

Staatsanwaltschaft zu übergeben mit dem Antrag, auch ältere Rechnungen von anderen<br />

Mandanten mal zu überprüfen. Der Mann hätte sehr wahrscheinlich so viele Rückzahlungen<br />

leisten müssen, dass eine Privatinsolvenz die Folge gewesen wäre.<br />

Über einen Monat hörte ich nichts von Dr. K. Zwar meldete sich in seiner Urlaubszeit ein<br />

Kollege mit einem etwas wirren Schreiben, was nur auf einen kleinen Teil meiner<br />

Beanstandungen einging, jedoch antwortete ich gar nicht erst darauf, gab mich mit dem<br />

Gesabber nicht ab. Ende August 2008 schlug dann bei mir die Bombe ein: Dr. K gab<br />

bedingungslos auf, schickte die nachfolgende bedingungslose Kapitulationserklärung:<br />

Die von Ihnen in den Raum gestellten Regressansprüche weise ich zurück. Andererseits halte ich es für<br />

müßig, Zeit und Arbeit in eine umfangreiche Auseinandersetzung in die von Ihnen aufgeworfenen<br />

Problemstellungen zu investieren. Ich habe mich deshalb entschlossen, meine Akten zu schließen.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Somit hatten sich die vielen Stunden Arbeit für mich gelohnt, ich hatte ca. 2000 €<br />

gespart, indem ich einen Schaden in dieser Höhe verhindern konnte. Dennoch konnte ich nicht<br />

so recht glücklich sein, denn mittlerweile betrug die Summe der überhöhten Rechnungen<br />

ca. 8669 €, was mein Vertrauen in Anwälte restlos beseitigte. Insbesondere war ich mir<br />

bewusst, hätte ich diese Schäden nicht verhindert, wäre ich jetzt bankrott, denn zusammen mit<br />

den bisherigen und noch zu erwartenden Kosten für Scheidung, Abänderung, Widerklage<br />

wäre ich auf 20.000 € gekommen, da hätte ich mich gleich bei RTL anmelden können als<br />

heißer Kandidat für die Sendung „Raus aus den Schulden“. Nachfolgend die nun erweiterte<br />

Liste der Abzocker, denen ich weniger bezahlte als sie verlangten:<br />

Anwältin H 2200 € + Anwalt R 446 € + Anwalt W 333 € + Anwältin He 750 €<br />

+ Anwältin He 500 € Rückzahlung + Anwalt K 1665 € + Anwalt Ri 775 €<br />

+ Anwalt Dr. K 2000 € = 8669 €<br />

Ich kann mir gut vorstellen, was ihn zur Kapitulation gezwungen hatte. Zwei Fehler hatte er<br />

schon eingestanden, vier weitere standen zur Diskussion. Gleichzeitig musst er merken, ich<br />

218


hatte mich verdammt gut in RVG eingearbeitet, davon mehr verstand als er, was allerdings<br />

keine Leistung war aufgrund seines grauenhaften Wissens in Sachen Kostenrechnung.<br />

Dazu meine Androhung eines standesrechtlichen Verfahrens, wovor die Burschen Angst haben<br />

wie der Teufel vor dem Weihwasser, die Sache wurde ihm zu heiß, insbesondere, weil er schon<br />

Fehler eingestehen musste, was keinen guten Eindruck vor der Anwaltskammer hinterlassen<br />

hätte. Außerdem hatte ich weitere Korrespondenz abgelehnt, sehr schnell die Arena namens<br />

Mahngericht gefordert, was er sich überhaupt nicht leisten konnte. Stellen Sie sich mal vor,<br />

sehr verehrte Leser, der Mann verliert vor dem Amtsgericht in Wuppertal gegen mich,<br />

was eine Erfüllung des Tatbestandes namens Betrug bedeutet hätte, er hätte sich vor dem<br />

Gericht nicht mehr blicken lassen können, da sein Ruf dort ruiniert gewesen wäre, seine<br />

Glaubwürdigkeit bei Null gelegen hätte, und das zu Lasten seiner Mandanten. Schließlich<br />

bleibt da immer ein Nachgeschmack bei den Richtern, und bei deren Entscheidungsspielraum<br />

kann gerade in knappen Fällen das Urteil negativ beeinflusst werden. Diese Mandanten hätten<br />

mir leid getan!<br />

Wie schon gesagt, so richtig freuen konnte ich mich nicht, denn mir wurde immer klarer, wie<br />

viele Leute von den Anwälten alltäglich abgezogen wurden, mir wurde auch bewusst, mit was<br />

für einen Sumpf ich mich da abgab, den konnte man gar nicht mehr trocken legen. Man muss<br />

sich das mal vorstellen: Ich hatte bisher 12 Anwälte gehabt, davon probierten acht mich über<br />

den Tisch zu ziehen, was man auch 67% nennt. Also nur jeder dritte Anwalt war seriös!<br />

Sommersturm – Operation Strafarossa<br />

Anfang Juni 2008 war Schluss bei mir, ich wollte mir nicht mehr länger anschauen, wie meine<br />

Scheidung mit Betrugsversuchen und Verleumdungen am laufenden Band in die Länge<br />

gezogen wurde, wir befanden uns schon mitten im 5. Jahr, und gleichzeitig Abzocker M auf<br />

unsere Kosten neue Umsatzrekorde machte. Zeit, kurzfristig meinen Strafanwalt A Anfang Juni<br />

2008 aufzusuchen und ihm klar zu machen, es lohnte sich nicht, das Verfahrensende<br />

abzuwarten, dies wurde ja absichtlich immer wieder hinausgeschoben. Außerdem hatte ich<br />

bezüglich den Ehe ähnlichen Verhältnissen meiner Frau eine schriftliche Aussage des<br />

Hausverwalters, der die Namen von drei Hausbewohnern als Zeugen aufführte. Dieser Beweis<br />

gefiel Anwalt A sehr, und meinte, es nutzte den darin aufgeführten Hausbewohnern nichts,<br />

nicht aussagen zu wollen. Wenn der Richter die hören will, lässt der die gnadenlos antanzen, da<br />

haben die keine Chance, erzählte mir mein Gegenüber voller Freude. Auch schaute er sich kurz<br />

meine schon entworfene Strafanzeige an, las sie aber nicht zu Ende, irgendwie wirkte er an<br />

diesem Tag genervt und unter Zeitdruck. Er wollte meinem Scheidungsanwalt Dr. Km aus der<br />

gleichen Kanzlei noch fragen, ob diese Strafanzeige ihm in die Quere käme. Ein wenig konnte<br />

ich ihn verstehen, auch wenn ich eher strategische Vorteile in dieser Strafanzeige sah für Dr.<br />

Km. Bei der Verabschiedung machte ich allerdings Herrn A klar, dass ich jetzt auf jeden Fall<br />

durchstarten würde, weitere Plauderstündchen für mich nicht mehr in Frage kamen, was er<br />

auch still schweigend akzeptierte, nein, sogar akzeptieren musste.<br />

Gleich am nächsten Morgen musste ich Dr. Km auch noch auf meine Seite bekommen,<br />

damit ich freie Bahn hatte. Hierzu schickte ich ihm ein sehr schmeichelhaftes Fax, zu dem er<br />

einfach nicht nein sagen konnte. Davon ganz abgesehen hatte ich vor diesem Mann Respekt,<br />

er war nicht nur Focus Top 150 Anwalt, nein, er demonstrierte auch regelmäßig lässig sein<br />

enormes Wissen, was mir Ehrfurcht einflößte. Er war wohl der erste Anwalt, den ich für voll<br />

nahm! Ich schrieb ihm von meiner Absicht, Strafanzeige gegen meine Frau und ihren Anwalt<br />

zu erstatten wegen Betrugs und Verleumdungen, stellte doch die gesamte Zwangsvollstreckung<br />

219


eine einzige Betrugs- und Verleumdungskampagne dar, nachdem RA M vom Gericht überzeugt<br />

wurde, dass ich doch Unterhalt gezahlt hatte, und er nun mit allen Mitteln versuchen muss,<br />

irgendwie die ZV doch noch in Teilen zu rechtfertigen. Ich versprach ihm davon zwei<br />

wesentliche Vorteile:<br />

1. Ein Strafverfahren hatte vielleicht katalytische Wirkung, konnte doch dann Herr M nicht<br />

mehr mit den wildesten Verleumdungen operieren, stand er dann doch unter Beobachtung.<br />

Hierdurch konnte sich aber erheblich die Dauer der Verfahren verkürzen, war doch Herr<br />

M ein stadtbekannter Altmeister im Herauszögern von Scheidungen.<br />

2. Es konnte auch nicht im Interesse des Dr. Km sein, ein jahrelanges juristisches<br />

Pingpongspiel mitzumachen, bei dem wir permanent Verleumdungen widerlegen mussten.<br />

Schließlich musste auch seine Kanzlei wirtschaftlich arbeiten und konnte sich bei diesem<br />

relativ geringen Streitwert ein langes Verfahren einfach nicht leisten. Davon ganz abgesehen,<br />

wollte ich hier auch keine Familienrechtskoryphäe in einem Verfahren verheizen, was weit<br />

unter seinem und meinem Niveau war.<br />

Zum Schluss bat ich noch höflich um seine Zustimmung, durfte ich den Mann doch<br />

nicht verärgern. Die Strafanzeige legte ich ihm bei.<br />

Wenige Tage später erhielt ich von meinem Strafanwalt A eine Mail, die mich fast umhaute.<br />

Mein Scheidungsanwalt hatte wohl kalte Füße bekommen, auch Herr A zeigte sich genauso wie<br />

beim letzten Besuch wenig motiviert:<br />

habe mit Herrn Dr. Km über Ihre Absichten gesprochen, er ist davon nicht begeistert und rät Ihnen,<br />

derzeit "die Füße still zu halten". Bevor daher eine Strafanzeige gestellt wird, rate ich an die<br />

Angelegenheit nochmals mit Dr. Km zu besprechen,<br />

Bei mir lief wieder einmal das Fass über. Ich schickte Herrn A noch am gleichen Tag zwei sehr<br />

direkte Mails, in denen ich ihm klar machte, wie bei allen Anwälten bisher galt auch hier auf<br />

einmal das Sprichwort, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Nur hätte er es früher<br />

durchblicken lassen sollen, denn ich wollte hier keine fast vierstelligen Beträge für nette<br />

Plauderstündchen bezahlen, bei denen es zum Schluss dann hieß, das machen wir nun doch<br />

nicht, das war bisher alles nur Spaß, aber schön, dass wir uns kennen gelernt haben. Für mein<br />

Geld erwartete ich nun mal Ergebnisse, folglich war ich gezwungen, bald meine Offensive zu<br />

starten. Hielten die mich für Rockefeller? Ferner schrieb ich, mit ihm oder ohne ihn los<br />

zumarschieren, ohne Rücksicht auf Verluste. Natürlich versprach ich, vorher mit Herrn Km<br />

reden, damit er nicht sauer auf mich war oder das Mandat niederlegte. Ich wies darauf hin, jetzt<br />

über 4 Jahre die Füße still gehalten zu haben, mit welchen fatalen Auswirkungen, das sah man<br />

deutlich, weshalb ich jetzt mit unnachgiebiger Härte und rücksichtslos gegen M vorgehen<br />

wollte. Dieses klare Deutsch hatte mein Strafanwalt gut verstanden, es folgte keine Mail mehr<br />

von ihm.<br />

Ich machte noch in der gleichen Woche einen Termin bei meinem Familienrechtpapst<br />

Dr. Km, zumal noch einige Fragen in Sachen Mandat Widerklage u. a. dringend geklärt<br />

werden mussten. Absolut ehrlich und anständig fand ich in dieser einstündigen Besprechung<br />

seinen Hinweis, dass für mich doppelte Kosten entstehen würden, lief doch die Widerklage<br />

unter dem gleichen Aktenzeichen wie die ZV und Abänderungsklage. Lediglich der Streitwert<br />

stieg um etwa 5000 € durch diese Widerklage. Ich machte ihm klar, Dr. K bisher war<br />

in dieser Sache bisher durch vier Fehlprognosen und eklatanten Verzögerungen aufgefallen, ich<br />

hatte die Nase von ihm voll. Dennoch gab mein Gegenüber mir Bedenkzeit übers Wochenende.<br />

220


Wo ich vor Lachen fast vom Stuhl fiel, war seine staubtrockene Bemerkung, er hätte keine<br />

Probleme, zusammen mit Dr. K vor Gericht zu erscheinen, auch wenn es komisch aussehen<br />

würde, aber dann könnte Dr. K ihm mal über die Schulter schauen. Selbstvertrauen hatte der<br />

Mann, okay, ich flößte ihm auch oft genug in meinen zahlreichen Faxe viel davon ein. Wir<br />

kamen dann noch auf die nachehelichen Forderungen der Gegenseite, die behauptet, meine<br />

Frau musste die Lehre abbrechen aufgrund von Schwangerschaft. Als ich ihm dann noch einen<br />

Schriftsatz einen Schriftsatz des RA M zeigte, in dem Anfang 2007 genau das Gegenteil drin<br />

stand, nämlich dass meine Frau erst 4 Jahre später schwanger wurde, sprang er fast auf vor<br />

Freude, ließ die Seite sofort kopieren. Er erzählte mir, bei diesem neuen Betrugsversuch in<br />

seinem Schriftsatz auf die mehrfache Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht hinweisen<br />

zu wollen. Das war für mich Stichwort und ich kam auf seine Bedenken in Sachen<br />

Strafanzeigen zu sprechen. Was ich nicht ganz von der Hand weisen konnte, war sein<br />

Argument, wenn der Staatsanwalt eventuell kein öffentliches Interesse in diesem Fall sah,<br />

würde meine Sache abgewiesen, darin hatte er Erfahrung. Allerdings konnte ich mir dies nicht<br />

so recht vorstellen, lagen doch hier mindestens ein halbes Dutzend strafbare Handlungen vor,<br />

ein Ende nicht in Sicht. Er wirkte sehr nachdenklich, als wir über diesen neueren<br />

Betrugsversuch sprachen, ich hatte den Eindruck, so langsam verstand er mich. Als er dann<br />

plötzlich zu mir sagte, „legen Sie los“, war das für mich der Startschuss, zurück zu schießen,<br />

mit der Gegenseite eiskalt abzurechnen, das Ziel des Besuchs hatte ich erreicht!<br />

Wo er wieder seine absolute Korrektheit demonstrierte, was man aber auch als das berühmte<br />

Sprichwort mit den Krähen bezeichnen konnte, war sein Verhalten auf meine Fragen, wie er<br />

den von der Richterin heftig kritisierten Schriftsatz des RA Ri fand und die abenteuerliche<br />

Experimentaljuristerei des Dr. K. Er durfte sich aus standesrechtlichen Gründen nicht über<br />

Kollegen äußern, war seine ausweichende Antwort, ließ aber durchblicken, bei diesen<br />

Schriftsätzen kam keine Freude bei ihm auf, er wäre anders vorgegangen.<br />

Interessant war auch meine Frage bezüglich der Fahrtkostenabrechnung. Die Berechnung<br />

des RA M beruhte lediglich auf eine Empfehlung des OLG Hamms. Als ich nachfragte,<br />

ob es so was auch vom OLG Düsseldorf gab, bejahte er dies und fing sofort an zu rechnen und<br />

kam auf 165 € höhere Fahrtkosten, was sich für mich lohnte.<br />

Dieser Besuch hatte mich regelrecht beflügelt. Nach langer Zeit der Niedergeschlagenheit<br />

aufgrund der Terminverschiebungen kam endlich mal wieder Euphorie in mir auf. Der Mann<br />

hatte mich mal wieder überzeugt, und ich beschloss trotz Mehrkosten ihm das komplette<br />

Mandat in Sachen Abänderungs- und Widerklage zu geben, denn zu Dr. K hatte ich aufgrund<br />

seiner vielen Fehler und Arbeitsweise einfach kein Vertrauen mehr. Außerdem konnten sich<br />

diese Mehrkosten ohne weiteres amortisieren, wenn er aus diesem Fall mehr rausholte als sein<br />

Vorgänger. Ich konnte mir auch viel mehr Respekt bei der Richterin vorstellen, wenn ich mit<br />

dieser Koryphäe erschien. Sie konnte ihm keinen von neuester Rechtssprechung erzählen, im<br />

Gegenteil, sie würde eher devot nach den neusten Urteilen und Tendenzen im Familienrecht<br />

nachfragen. Endlich hatte ich mal einen Anwalt an der Hand, der richtig Ahnung hatte, was der<br />

eine Woche später folgende Schriftsatz auch demonstrierte, da dieser auf einer Ebene operierte,<br />

die wahrscheinlich keiner der beteiligten Juristen verstand. Dieses Meisterwerk hatte ich einige<br />

Seiten zuvor abgedruckt.<br />

Es war der 27. Juni 2008. Dr. Km gab mir freie Fahrt, und RA A schickte die von mir<br />

entworfene Strafanzeige in etwas korrigierter Form der Staatsanwaltschaft Hagen. Ich hatte<br />

meinen Strafanwalt extra angewiesen, das Datum auf den 22.6. zurückzudatieren, weil an<br />

diesem Tag ursprünglich die Anzeige unbedingt rausgehen sollte, ein historisches Datum der<br />

deutschen Geschichte, als eine 3 Millionen starke Armee losgestürmt war. Und da ich mich als<br />

einziges Bollwerk verstand gegen die Brutstätte der Verleumdungen, des Betrugs und der<br />

221


Abzockerei, den Teufel mit Belzebub austreibend, war das Datum passend, schließlich hatte die<br />

Gegenseite mich in einen finanziellen Vernichtungskrieg getrieben, in dem seit 2007 nur noch<br />

mit Verleumdungen und Betrug operiert wurde.<br />

Mir fiel ein Stein vom Herzen, es war für mich ein Befreiungsschlag, wie ich ihn bisher nur<br />

selten erlebt hatte. Endlich konnte ich mit dem kriminellen Burschen abrechnen, wenn auch<br />

erst nach 10 Monaten. An dieser Strafanzeige und dem standesrechtlichen Verfahren hatte ich<br />

übrigens monatelang gearbeitet, immer wieder diese Schriftsätze verfeinert, neue Ideen<br />

eingebracht. Jetzt war er nach vier Jahren endlich der Gejagte, wobei seine Rolle wesentlich<br />

härter war, kämpfte er theoretisch ab diesem Zeitpunkt um seine berufliche Existenz, ging es<br />

doch nun um seine anwaltliche Zulassung, die sofort entzogen konnte, sollte er verurteilt<br />

werden. Ich hatte die Nase einfach voll von seinen Verleumdungen und Betrugsversuchen. Hier<br />

nun der etwas gekürzte Vergeltungsschlag, in dem erstmalig und endlich zurück geschossen,<br />

Bombe mit Bombe vergolten wurde:<br />

Strafanzeige<br />

gegen<br />

Rechtsanwalt M und Frau Birgit Land<br />

wegen 1. mehrfachem Betrugsversuch (§ 263 StGB),<br />

2. falsche Verdächtigung (§ 164 STGB),<br />

3. mehrfacher Verleumdung und Rufschädigung (§ 187 StGB)<br />

Begründung<br />

Zu 1: Betrug (§ 263 StGB)<br />

Auf Nachfrage der Richterin A in der Verhandlung vom 14.11.2007, ob der Lebensgefährte meiner Frau bei<br />

ihr wohnen würde, schritt sofort Herr M ein und meinte zu seiner Mandantin, „Sie müssen dazu nichts<br />

sagen“. Daraufhin leugnete sie diese eheähnlichen Verhältnisse, und dies bis zum heutigen Tag. An dieser<br />

Stelle hätte Herr M auf die prozessuale Wahrheitspflicht hinweisen, aber nicht indirekt zur Unwahrheit<br />

anstiften müssen! Entgegen den Angaben meiner Ehefrau führt sie gleichwohl eine nicht nichteheliche<br />

Lebensgemeinschaft. Gemäß den Aussagen meiner beiden dort lebenden Kindern vor weiteren Zeugen<br />

wohnt ihr Lebensgefährte ständig im Haushalt meiner Frau, was bereits diversen Nachbarn aufgefallen ist<br />

und auch schon zu heftigen Beschwerden beim Verwalter Herrn W geführt hat. Insofern verweise ich auf<br />

die anliegende schriftliche Äußerung.<br />

Beweis: Die schriftliche Aussage des Hausverwalters Gerhard W, der drei Zeugen (Hausbewohner) in dem<br />

Schriftstück aufführt, Anlage A2.<br />

Auch in den folgenden Schriftsätzen wurden diese eheähnlichen Verhältnisse geleugnet, daher völlig<br />

unrealistische, sprich völlig überhöhte Unterhaltsberechnungen für meine Frau angefertigt, als wenn es<br />

diese Lebensgemeinschaft nicht gäbe. Da meine Frau sich überhaupt nicht in der Rechtssprechung<br />

auskennt, wurde ihr von Herrn M regelrecht die Strategie vorgegeben, diese eheähnlichen Verhältnisse zu<br />

leugnen, womit er Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen versucht und somit mein<br />

Vermögen dadurch beschädigt. Dies nennt man nach § 263 StGB, 22. Abschnitt (besonderer Teil), Betrug!<br />

Besonders dreist ist aber, immer neue Betrugsversuche zu starten, indem neuerdings auch noch in der<br />

Kosten treibenden Widerklage vom 15.5.2008 Unterhaltsforderungen in Rekordhöhe gestellt werden, wobei<br />

die verfestigte Lebensgemeinschaft seit 15 Monaten völlig ignoriert wird, obwohl der Unterhalt hierdurch<br />

verwirkt werden kann gemäß § 1579 Nr. 2 BGB, Neufassung 2008. Beweis: ….<br />

Weitere Betrugsversuch findet in einem anderen Schriftsatz vom 15.5.08 statt, in dem es<br />

um nachehelichen Unterhalt geht. Da werden mir regelmäßige Steuerrückerstattungen von<br />

sagenhaften und bisher nie aufgetretenen 5.000 € unterstellt, obwohl Herr M aufgrund meiner anhängigen<br />

Klage in Sachen Anlage U weiß, es geht nur um 700 €! Ferner wird mein Jahresgehalt um 5.000 € zu hoch<br />

angesetzt, obwohl ihm meine Jahresgehaltabrechnung vom Dez. 2007 vorliegt. Der Höhepunkt in dem<br />

Schreiben stellt aber die Unterstellung von ehebedingten Nachteilen dar. Da wird behauptet, meine Frau<br />

brach die Lehre ab, weil sie von mir schwanger wurde. In der Tat brach sie die Lehre Anfang 1986 ab, unser<br />

222


1. Kind kam aber erst im Februar 1989 zu Welt. Dass dies aber nicht im 36. Monat geschah, muss wohl<br />

nicht bewiesen werden. Fehlgeburten gab es vorher auch nicht. Außerdem schrieb Herr M selber im<br />

Schriftsatz vom 7.2.2007, dass meine Frau 4 Jahre nach Abbruch der Lehre schwanger wurde.<br />

Schon mein Scheidungsanwalt Dr. Km musste in seinem Schriftsatz vom 16.6.2008 auf den eklatanten<br />

Verstoß gegen §138 ZPO (Wahrheitspflicht) und dem „ offenkundig und bewusst wahrheitswidrigen<br />

Vorbringen „ verweisen! Ziel dieser Versuche ist, seiner Mandantin rechtswidrige Vermögensvorteile zu<br />

verschaffen, wobei mein Vermögen damit beschädigt werden soll, was man ebenfalls Betrug nennt nach<br />

§ 263 StGB. Beweis: Schriftsatz …. Schriftsatz …..<br />

2. Falsche Verdächtigung und Rufschädigung (§ 164 STGB, § 187 StGB)<br />

Im August 2007 leitete Herr M völlig unerwartet eine Zwangsvollstreckung (ZV) gegen mich ein mit der<br />

einzigen Begründung, meiner Frau seit 17 Monaten keinen Unterhalt gezahlt zu haben. In der<br />

Gerichtsverhandlung vom 14.11.2007 stellte das Gericht schnell fest, dass meine Frau sehr wohl Unterhalt<br />

erhalten hatte, aufgrund einer allen bekannten und vorliegenden Neuberechnung aber dadurch niedrigeren<br />

bekam. Diese ZV führte auch zu einer Rufschädigung, nicht nur bei meinem Arbeitgeber, sondern auch bei<br />

meiner Hausbank, der Deutsche Bank in Schwerte, die meinen damals auslaufenden Baukredit nur gegen<br />

Wucherzinsen verlängern wollte, so dass ich die Bank wechseln musste, was zusätzliche Kosten in Höhe<br />

von 700 € verursachte. Weitere Kosten in Höhe von ca. 4.000 entstanden durch diese versuchte<br />

Zwangsvollstreckung, zieht doch diese traditionell eine Vollstreckungsabwehr- und Abänderungsklage<br />

nach sich, wobei die Kostenlawine durch die Widerklage und die notwendige Strafanzeige um weitere<br />

geschätzte 3.000 € sich erhöht. Beweis …..<br />

3. Verleumdungen (§ 187 StGB)<br />

Nachdem Herr M in der Zwangsvollstreckungssache nun seine Erfolgschancen seit dem Gerichtsurteil<br />

schwinden sieht, er aber mit allen Mitteln versucht, die ZV doch noch irgendwie in Teilen zu rechtfertigen,<br />

denkt er sich permanent Verleumdungen aus. Mit Hilfe dieser sollen rechtswidrige Vermögensvorteile für<br />

seine Mandantin verschafft werden, was aber auch wieder im Endeffekt auf Betrug hinausläuft.<br />

Da werden mir ein Dienstwagen plus Fahrgeld gleichzeitig angedichtet Natürlich habe ich in Sachen<br />

Dienstauto die Nichtexistenz von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Auch die Behauptung, ich würde<br />

an meinen Sohn keinen Unterhalt mehr zahlen ist eine Verleumdung. Dieser Vorwurf taucht nicht im<br />

Gerichtsurteil und Protokoll auf. Sollte die Richterin hier etwas vergessen haben? Mitnichten!<br />

Ebenfalls kann die schon beschriebene Behauptung, ich hätte keinen Unterhalt an meine Nochfrau gezahlt,<br />

ebenso als Verleumdung interpretiert werden. Das Gerichtsurteil vom 14.11.2007 verweist auf regelmäßige<br />

Unterhaltszahlungen in Höhe von 118,80 € nur allein schon an meine Frau, Kinder erhielten zusätzlich<br />

Unterhalt. Beweis: Gerichtsurteil vom 14.11.2007, S.3, letzter Absatz, Anlage A1<br />

Zu behaupten, ich hätte mich unzureichend in meiner Arbeitslosenzeit beworben, was<br />

weder er noch meine Frau auch nur annährend beurteilen können, ist ein weiteres Beispiel, mit Hilfe von<br />

Verleumdungen den Prozessverlauf zu beeinflussen. Woher soll er wissen, ob ich Bewerbungen<br />

geschrieben habe, und wenn ja, wie viele? Über 60 Stück hatte ich im übrigen verschickt!<br />

Beweis: Schriftsatz vom 3.1. 2008, Anlage A10, S. 5, Bewerbungsliste Anlage A12<br />

Im gleichen Schriftsatz wird mir auch unterstellt, die Position bei der Firma K aufgegeben zu haben, was<br />

übrigens unterbrechungslos zu einem anderen Arbeitgeber führte mit besseren Konditionen, um keinen<br />

Unterhalt für die Frau zu bezahlen. Tatsache ist aber, dass die Zahlungen an meine Frau konstant<br />

weiterliefen, wie es das Gerichtsprotokoll auch beweist. Beweis …..<br />

Die Verleumdungen gingen weiter im Schriftsatz vom 7.4.2008, in dem mir Spesen unterstellt werden und<br />

ein utopisches Einkommen von 70.000 €, obwohl Herrn M mein Einkommensnachweis vom Dezember<br />

schon monatelang besaß, in dem alle Gehälter akkumuliert werden, und somit mein wahres Einkommen<br />

von X € ersichtlich war.<br />

In selbem Schriftsatz wurden mir auch weitere Zuwendungen angedichtet, da der Dienstsitz<br />

Gummersbach ist, ich aber in Lippstadt arbeite. Nur, würde es Spesen oder sonstige Zuwendungen geben,<br />

ständen diese auf meinen Gehaltsabrechnungen, die Herr M aber lückenlos und seit langer Zeit besitzt.<br />

In allen Fällen unter Punkt 3 wird wider besseren Wissens in Beziehung auf meine Person unwahre<br />

Tatsachen behauptet mit dem Ziel, mich in der Meinung des Gerichts herabzuwürdigen, was man nach §<br />

187 StGB Verleumdung nennt. Ziel dieser Verleumdungen ist es aber, mir ein wesentlich höheres Gehalt zu<br />

unterstellen, so dass Dritten (meiner Frau) ein rechtswidriger Vermögensvorteil verschafft werden soll, was<br />

223


mein Vermögen dadurch beschädigt, was wiederum auch Betrug nach § 263 StGB genannt wird. Zwar<br />

waren es bisher „nur „ Versuche, aber schon der Versuch ist strafbar!<br />

Mit absoluter Sicherheit stammen alle hier aufgeführten Vergehen von Herrn M. Meine Frau weist nämlich<br />

keinerlei Kenntnisse oder Interessen im juristischen Bereich auf. Sie toleriert aber diese kriminellen<br />

Methoden, um sich finanzielle Vorteile zu sichern, womit sie sich zum Komplizen von Straftaten macht, und<br />

daher auch zur Verantwortung gezogen werden muss. Bedenkt man, dass Rechtsanwälte eigentlich die<br />

Kämpfer für Recht darstellen sollen, hier aber hier gegen Recht regelmäßig verstoßen wird, muss<br />

besondere Härte angewendet werden.<br />

Mir reichte aber diese Strafanzeige nicht, ich wollte noch weiter abrechnen. Da Anwälte, wie<br />

schon mehrfach erwähnt, das standesrechtliche Verfahren scheuen wie der Teufel das<br />

Weihwasser, leitete ich gegen Herrn M gleichzeitig ein solches Verfahren vor der<br />

Anwaltskammer Hamm ein, wobei ich diese auf die nun laufende Strafanzeige hinwies, was<br />

dem Fall mit Sicherheit besondere Brisanz verlieh. In diesem sieben Seiten langen Schriftsatz<br />

zuzüglich 50 Seiten Beweise waren die drei Punkte meiner Strafanzeige vollständig enthalten,<br />

weshalb ich diesen Teil hier nicht noch einmal abdrucke. Lediglich der neue Punkt 4, der die<br />

Abzockermethoden dieses Herrn behandelte, soll hier aufgeführt werden:<br />

4. Kostentreiberei in mehreren Fällen<br />

Zu Beginn meiner Scheidung wurde üblicherweise der Trennungsunterhalt ausgerechnet.<br />

Herr M kam auf 2114 €, weil er sich vorsätzlich weigerte, eheprägende Verbindlichkeiten in Form meiner<br />

ETW zu berücksichtigen. Meine Anwältin H aus Schwerte kam auf 1551 €.<br />

Beweis: Anlage A20, S.2, Anlage A21<br />

Sofort leitete er sofort ein Anordnungsverfahren gegen mich ein. In der Zwischenzeit konnte ich mich<br />

kurzzeitig einigen mit meiner Frau bezüglich des strittigen Trennungsunterhalts. Diesbezüglich trafen wir<br />

uns mit meiner Schwerter Anwältin H in der Kanzlei M. Noch bevor die Sitzung startete, bat Herr M meine<br />

Frau zu einem Gespräch unter vier Augen. Als dieses nach 15 Minuten beendet war, war das Resultat, dass<br />

die Einigung der Eheleute hinfällig war (noch mehrere Male verhinderte er weitere Einigungen), und Herr M<br />

sofort begann, den Unterhalt erneut auszurechnen, den ich für den Monat Juni zu bezahlen hätte.<br />

Bemerkenswerterweise kam er dieses mal auf wesentlich niedrigere fast akzeptable 1700 €, bestand aber<br />

weiterhin auf das bevorstehende Unterhaltsverfahren. An dieser Stelle betrachte man den Widerspruch: Er<br />

errechnet einen nun fast korrekten Unterhalt für Juni 2004, hält aber an seiner langfristigen überhöhten<br />

Forderung fest! Hier lockte doch ganz klar der lukrative Reiz eines Anordnungsverfahrens, oder wie kann<br />

man sich diese Dreistigkeit sonst erklären? Meiner mittlerweile kompromissbereiten Frau suggerierte er,<br />

sie müsse sämtliche Kosten tragen, wenn sie das Gerichtsverfahren einstellen lassen würde, was sie<br />

natürlich abschreckte. Dass bei annulliertem Verfahren keine Termin- und Vergleichsgebühr entstanden<br />

wären, verheimlichte er ihr. In der Gerichtsverhandlung im Mai 2004 kam der Richter auf eine ähnliche<br />

Summe wie meine Anwältin, nämlich 1718 €. Dies näher analysiert bedeutet, dass meine damalige Anwältin<br />

um 167 € zu niedrig lag, Herr M dagegen um 396 € zu hoch bezogen auf die Berechnung des Richters,<br />

womit Herr Ms Fehler um den Faktor 2,37 höher war als der wesentlich geringfügigere Fehler meiner<br />

Anwältin! Beweis: Gerichtsurteil 2004, Anlage A41<br />

Auch wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden, so hatte RA M sein Ziel vollends erreicht: Durch<br />

eine vorsätzliche falsche Berechnung hatte er ein Verfahren regelrecht provoziert, was ihm einen Gewinn<br />

von zirka 1300 € einbrachte. Hätte ich dieses Urteil nicht widerrufen aufgrund der nicht akzeptablen<br />

Kostenverteilung, wäre sein Gewinn sogar auf fast 1900 € gestiegen, Stichwort Vergleichsgebühr! Auch<br />

konnte meine Frau keinen finanziellen Vorteil aus diesem Verfahren ziehen, befand sie sich doch schon<br />

seit Monaten auf Arbeitssuche, was ihr Anwalt auch wusste, und wurde schon drei Monate nach diesem<br />

Urteil fündig, so dass dieses völlig wertlos wurde, meiner Frau in Wirklichkeit einen finanziellen Schaden<br />

erlitt. Auch hier wurde der Eindruck der Abzockerei zum wiederholten Male erweckt.<br />

Eine weitere Form der Kostentreiberei stellt auch die schon beschriebene Zwangsvollstreckung dar, denn<br />

dass diese üblicherweise eine Vollstreckungsgegen- und Abänderungsklage provoziert, ist eine logische<br />

Konsequenz. Und an diesen Klagen lässt sich auch eine Menge Geld verdienen! Den Höhepunkt der<br />

Kostenreiberei stellt seine Widerklage vom 15.5.2008 dar, wo er noch mehr Unterhalt forderte für seine<br />

Mandantin, obwohl die Richterin 6 Monate vorher PKH verweigerte mangels Aussicht auf Erfolg, in dem es<br />

auch um den Unterhalt seiner Mandantin ging, aber deutlich niedrigeren. Bedenkt man, dass Herrn M im<br />

Mai 2008 bekannt war, dass das Scheidungsurteil bevorstand, weshalb er auch am 15.5. 08, also am selben<br />

Tag hierzu einen Schriftsatz verfasste zu diesem Thema (nachehelicher Unterhalt), somit der<br />

Trennungsunterhalt in Kürze obsolet würde, konnte seine Widerklage nur ein Versuch sein, noch einmal<br />

schnell Geld zu verdienen durch Erhöhung des Streitwerts.<br />

224


Seiner Mandantin erzählte er zu Beginn der Scheidung 2004, sie müsse PKH nicht zurückzahlen, nur um<br />

hemmungslos prozessieren zu können. Meiner Frau hatte ich dann zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief<br />

geschrieben, in dem ich u. a. Stellung bezog zu der Mär von der kostenlosen PKH. Beweis: ……..<br />

Ein weiterer Fall der Kostentreiberei ist die Verheimlichung eines BGH Urteils (XIIZR 296/01) gegenüber<br />

seiner Mandantin, in dem es um Eheverträge mit schwangeren Frauen geht, die gemäß diesem Urteil nicht<br />

mehr automatisch nichtig sind, sondern besonders geprüft werden müssen. In seiner ganzen<br />

Korrespondenz wird das Gräuelmärchen von der genötigten hochschwangeren Frau erzählt, die in diesem<br />

Zustand den Ehevertrag unterzeichnen musste, weshalb dieser angeblich ungültig sei. Obwohl ich im<br />

Herbst 2006 erstmals dieses BGH Urteil in unserem Schriftsatz aufführte, die beteiligten Juristen kannten<br />

dies vorher überhaupt nicht, wird dieses nach wie vor ignoriert oder sogar vor seine Mandantin<br />

unterdrückt, um sie mit diesem Gräuelmärchen durch alle Instanzen zu jagen, steigen doch hiermit die<br />

Gebühren drastisch. Selbst in seinem Schreiben an das OLG Düsseldorf wird dieses BGH Urteil vor seiner<br />

Mandantin verschwiegen. Soll diese hier sogar arglistig getäuscht werden? Ein schon peinliches<br />

Fachwissen in diesem Zusammenhang beweist er mit der geforderten Zurückweisung unserer Berufung<br />

ohne Angabe von Gründen. Dass diese sogar völlig unzulässig war aufgrund eines 10 Jahre alten BGH<br />

Urteils, wussten Herr M genauso wenig wie mein Anwalt K aus Wuppertal. Da musste erst ein Profi vom<br />

OLG kommen und unsere völlig ahnungslosen Herren Anwälte aufklären! Beweis: …..<br />

über den Hagener Anwalt A habe am 22.6.2008 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hagen erstattet<br />

gegen Herrn M und seiner Mandantin wegen mehrfachem Betrugs und mehrfachen Verleumdungen sowie<br />

falschen Verdächtigungen, mit dem primären Ziel, dass er bei einer Verurteilung seine anwaltliche<br />

Zulassung verliert. Schließlich muss man die Bürger vor solchen kriminellen Methoden schützen. Bedenke<br />

ich, dass ein Anwalt normalerweise ein Kämpfer für Recht darstellen sollte, hier aber das Recht mit Füßen<br />

getreten wird, da er häufig auf strafrechtlichem Terrain operiert, sollte hier besondere Härte angewendet<br />

werden. Und genau hier ist auch die Anwaltskammer genauso wie die Staatsanwaltschaft gefordert, Bürger<br />

vor solchen Anwälten zu schützen!<br />

Ich konnte mir gut vorstellen, dass diese 7 seitige Schreiben bei der Anwaltskammer Hamm<br />

für Aufsehen sorgte. Die zahlreichen Anhänge bewiesen die Richtigkeit meiner Aussagen, ich<br />

konnte mich nun entspannt zurücklehnen und mir das bald folgende Szenario entspannt<br />

ansehen, ein Anwalt kämpft um seine Existenz, saß ich doch nun in der ersten Reihe. Im<br />

Grunde genommen musste jetzt theoretisch der Countdown beginnen für die Restzeit seiner<br />

anwaltlichen Zulassung, parallel dazu aber auch für die Restzeit meiner Scheidung, konnte der<br />

Bursche doch nicht mehr so eklatant auf strafrechtlichen Terrain operieren, so dass er<br />

überhaupt keine Argumente mehr in der Hand hatte. Zumindest glaubte ich daran, wurde doch<br />

immer wieder dieser Rechtsstaat gepriesen…..<br />

Allerdings war die Staatsanwaltschaft auch nicht die schnellste wie mir mein Strafanwalt A<br />

versprach, egal, Hauptsache die Saat war im Boden! Und in der Tat keimte sie sehr schnell.<br />

Nach nur einer Woche erhielt ich ein Schreiben von der Anwaltskammer, in dem man mir<br />

mitteilte, dass diese momentan nicht ermitteln möchte aufgrund meiner Strafanzeige, sondern<br />

erst die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten wollte. Auf jeden Fall sollte ich die<br />

Kammer über die Ergebnisse unterrichten. Diese Nachricht wurde unterzeichnet vom<br />

Hauptgeschäftsführer der Anwaltskammer Hamm. Ein wenig war ich enttäuscht über deren<br />

momentane Passivität, hatte ich mir doch einen Beschuss von zwei Seiten gleichzeitig<br />

gewünscht im Fall M, aber okay, immerhin zeigten die großes Interesse, sie saßen quasi auch<br />

schon in der ersten Reihe und machten es sich schon mal gemütlich für den bevorstehende<br />

Krimi, den Auftritt der Staatsanwaltschaft. Mir ging es auch darum, dass meine Frau und ihr<br />

Anwalt Tag um Tag und Nacht um Nacht geprügelt wurden, halt solange, bis zu um Frieden<br />

betteln kamen.<br />

Drei Monate nach Einreichen der Strafanzeigen erhielt ich endlich Post von der<br />

Staatsanwaltschaft Hagen. Was der Oberstaatsanwalt mir schrieb, haute mich aus den Socken!<br />

Schließlich wurde bei mehren Verleumdungen die abgelaufene Frist beanstandet. Diese betrug<br />

nur drei Monaten nach bekannt werden, folglich waren diese Straftaten verjährt. Eine<br />

Riesenwut auf meinen Strafanwalt A kam in mir auf, denn offensichtlich hatte er keinerlei<br />

Kenntnisse von diesem Einmaleins des Strafrechts! Zum Glück hatte meine Anwalt A selbst<br />

225


neun Monate nach dem Erstberatungsgespräch mir noch keine Rechnung geschickt, denn für<br />

dieses oberflächliche Arbeit, die Prüfung meiner selbst entworfenen Strafanzeige, hätte er von<br />

mir keinen Cent bekommen. Würde meine Koryphäe nicht in der gleichen Kanzlei arbeiten,<br />

hätte ich den Laden in eine Geisterbahn verwandelt, hätte auch ganz gut zu dem<br />

bevorstehenden Halloween gepasst. Aber ich wollte meinen Staranwalt nicht verärgern, zu sehr<br />

setzte ich auf ihn im entscheidenden Finale, er war quasi meine Wunderwaffe im juristischen<br />

Kampf um Berlin.<br />

Allerdings waren diese vom Staatsanwalt nicht anerkannten Punkte damit nicht ganz vom<br />

Tisch, für das standesrechtliche Verfahren hatten diese dennoch Gültigkeit! Obwohl wenn die<br />

Meldefrist überschritten war, blieben es dennoch Verleumdungen. Schließlich war es mir egal,<br />

wie ich den Burschen zur Strecke brachte, zu viel Hass und Rachegedanken hatten sich in mir<br />

mittlerweile angesammelt.<br />

Auch hat ein Anwalt gesetzliche Rückendeckung bis zum BGH hoch, wenn er – natürlich im<br />

Namen seiner Mandanten- Anschuldigungen übelsten Ausmaßes hervorbringt. Ein Anwalt<br />

muss nämlich die Angaben seiner Mandanten nicht überprüfen, darf also folglich die tollsten<br />

Beschuldigungen vom Stapel lassen, und das alles im Namen des Volkes, Amen! Auch hierauf<br />

hätte mich mein Anwalt hinweisen müssen. Ich muss zwar zugeben, dass RA A mit dem<br />

Argument kam, der Gegner könnte sagen, ja, meine Mandantin hat es mir so erzählt. Allerdings<br />

hätte A die obergerichtliche Rückendeckung erwähnen müssen. Kurzum, der Oberstaatsanwalt<br />

konnte keine Anhaltspunkte finden, gegen RA M ein Verfahren zu starten. Allerdings kam<br />

meine Frau nicht so gut davon, denn der Staatsanwalt leitete meine Strafanzeige seinen<br />

Kollegen in Wuppertal weiter, damit wurde weiteres Vorgehen gegen meine Frau entschieden.<br />

Hier war also noch alles offen! An einer Stelle rügte die Staatsanwaltschaft das Verhalten des<br />

RA M, nämlich einen Sachverhalt nachträglich falsch darzustellen, obwohl er vorher von ihm<br />

korrekt aufgeführt wurde. Allerdings empfand ich die Formulierung des Staatsanwaltes<br />

sarkastisch, als er beim Abbruch der Lehre und der Schwangerschaft von zeitlicher<br />

Harmonisierung zwecks Verbesserung der Rechtsposition seiner Mandantin sprach und das<br />

ganze im nächsten Satz lapidar als Irrtum bezeichnete. An dieser Stelle überlegte ich auch, ob<br />

ich nicht Omas die Handtasche entreißen sollte, was auch zur Harmonisierung meiner<br />

finanziellen Situation führen würde, und das ganze dann als Irrtum deklariere. Schließlich hatte<br />

mir dieser Oberstaatsanwalt gerade eine tolle Geschäftsidee indirekt verraten! Natürlich reichte<br />

dieser Punkt auch nicht für das Einleiten eines Strafverfahrens. Wenigstens wurde das Wort<br />

„Rechtsstaat“ nicht erwähnt, dann wäre ich ganz ausgerastet. Dennoch konnte man an diesem<br />

Punkt anknüpfen, hier lag die Achillessehne des Anwalt Ms, an dieser Stelle konnte ich ihn<br />

theoretisch zur Strecke bringen, denn der Anwalt meiner Frau versuchte nach Absenden meiner<br />

Strafanzeige noch einmal eine betrügerische Kurskorrektur (Abbruch der Lehre wegen Umzug<br />

statt wegen Schwangerschaft), so dass man die Sache nicht mehr einfach und verständnisvoll<br />

als Irrtum abtun konnte. Vor allen Dingen lag hier ein Wiederholungsdelikt vor, wir hatten ihm<br />

nochmals die Wahrheit geschildert, da kann er nicht noch einmal einen Irrtum begehen.<br />

Außerdem hatte der Staatsanwalt nicht die Ergänzung und den gleichzeitigen Höhepunkt<br />

meiner Strafanzeige gelesen, in der es darum ging, im August 2007 einerseits dem Gericht im<br />

Rahmen der ZV die Nichtzahlung von Unterhalt anzuzeigen, aber zur gleichen Zeit dem<br />

gleichen Gericht in der Anlage U Sache mitzuteilen, seine Mandantin hatte Unterhalt erhalten<br />

und musste nun Steuern nachzahlen. Ich war fest überzeugt, mit diesem Punkt konnte ich<br />

Münchhausen zur Strecke bringen. Interessant war in diesem Zusammenhang die<br />

Rechtsbelehrung, nämlich gegen diesen Entscheid Beschwerde einlegen zu können bei der<br />

Generalstaatsanwaltschaft in Hagen. Und genau dazu entschloss ich mich, um den<br />

Kriegstreiber und Prozessbetrüger M endlich das Handwerk zu legen, und wenn ich daraus ein<br />

lebenslanges Hobby machen musste, der Mann war es mir wert, ein unbeschreiblicher<br />

Sadismus und Hass hatte sich in diesen fast 5 Jahren gegen ihn entwickelt!<br />

226


Ebenso stand für mich fest, von dem Strafanwalt A lasse ich mich nicht mehr beraten, zu viele<br />

Anfängerfehler unterliefen ihm, und das bei einem Stundensatz von rund 180 € brutto. Viel<br />

mehr Fehler machte ich bestimmt auch nicht!<br />

Insgesamt war ich von diesem Schriftsatz tief enttäuscht, denn dieser bewies mal wieder, was<br />

in diesem so genannten Rechtsstaat alles möglich ist, in dem Opfer sich einem unglaublichen<br />

Sarkasmus aussetzen müssen. Aber das hatten wir ja schon bei der versuchten ZV erlebt, bei<br />

der das Opfer ohne Konto erst einmal Gerichtskosten vorauszahlen musste, damit die Arbeit<br />

überhaupt aufgenommen wurde. Gleichzeitig stellte dieser Schriftsatz auch einen Aufruf zur<br />

(leider verbotenen) Selbstjustiz dar, denn wenn man Opfer ist, sollte man sich auf diesen<br />

Semirechtsstaat nicht verlassen. Schauen wir uns doch mal das Werk des Oberstaatsanwalts an:<br />

Sehr geehrter Herr Land,<br />

mit vorgenannter Strafanzeige haben Sie zunächst den Prozessvortrag Ihrer Ehefrau und die<br />

Prozessführung ihres Bevollmächtigten, des Beschuldigten, als falsch beanstandet.<br />

So habe Ihre Ehefrau im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 14.11.2007 auf Nachfrage der Richterin,<br />

ob ihr neuer Lebensgefährte bei ihr wohne, dies nach der Intervention des Angezeigten, der gemeint habe,<br />

sie müsse dazu nichts sagen, wahrheitswidrig verneint. Auch in den nachfolgenden Schriftsätzen sei<br />

dieser Umstand geleugnet, insbesondere in der Widerklage vom 15.05.2008 auf Erhöhung des<br />

Ehegattenunterhaltes, planmäßig ignoriert worden. Weiterhin lege der angezeigte Rechtsanwalt bei seiner<br />

Berechnung des nachehelichen Unterhalts seiner Mandantin trotz gegenteiligen Nachweises Ihrerseits zu<br />

Ihren Lasten weit übersetzte Einkünfte, Steuererstattungsansprüche und Spesen zugrunde. Ebenso habe er<br />

mit Schriftsatz vom 15.05.2008 behauptet, dass Ihre Ehefrau ihre Lehre abgebrochen habe, weil sie<br />

schwanger gewesen sei. Tatsächlich habe sie ihr erstes Kind aber erst ca. 3 Jahre nach Beendigung ihrer<br />

Ausbildung zur Welt gebracht, was er im übrigen selbst im Schriftsatz vom 07.02.2008 angeführt habe.<br />

Sie werten diesen Vortrag als versuchten Betrug, weil die Angezeigten dadurch die Ausurteilung von<br />

Unterhalt in ungerechtfertigter Höhe anstrebten.<br />

Die Einleitung der Zwangsvollstreckung aus dem vor dem Amtsgericht Wuppertal am 30.05.2005<br />

geschlossenen Vergleich durch Pfändung Ihres Kontos bei der Deutschen Bank am 03.08.2007, sehen Sie<br />

als „Rufschädigung".<br />

Ebenso die Angaben im Schriftsatz vom 03.01.2008, Sie würden zugleich von einem Dienstwagen und der<br />

Gewährung von Fahrgeld profitieren. Als solche wollen Sie zudem die Behauptung, Sie hätten weder an<br />

Ihren Sohn noch an Ihre Frau Unterhalt geleistet, verstanden wissen. Die weiteren Ausführungen in diesem<br />

Schreiben, wonach Sie Ihre Stelle bewusst aufgegeben und sich nur unzureichend um eine neue Position<br />

bemüht hätten, verstehen Sie ebenfalls als verleumderisch.<br />

Die von Ihnen beanstandete Berechnung Ihres Einkommens durch die Gegenseite sehen Sie schließlich<br />

bezogen auf den Schriftsatz vom 07.04.2008 nicht nur als versuchten Betrug, sondern ebenfalls als<br />

Verleumdung.<br />

Ich habe nach Beiziehung der Akten 99X 165/07 und 99X 194/07 AG Wuppertal davon abgesehen, ein<br />

Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt M einzuleiten. Soweit Frau Birgit Land angezeigt ist, habe ich<br />

den Vorgang abgetrennt und der Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Entscheidung vorgelegt. Eine<br />

Zuständigkeit besteht insoweit bei der Staatsanwaltschaft Hagen nicht.<br />

Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft nur befugt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sofern<br />

zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer verfolgbaren Straftat bestehen. Das ist im<br />

Hinblick auf Rechtsanwalt M nicht der Fall.<br />

Bezogen auf den Vorwurf der „Rufschädigung" oder „Verleumdung" folgt dies - bis auf den Schriftsatz vom<br />

07.04.2008 - bereits daraus, dass der für eine eventuelle Strafverfolgung notwendige Strafantrag nicht<br />

rechtzeitig gestellt wurde. Gemäß § 194 StPO werden Beleidigungsdelikte nur auf Antrag verfolgt. Laut § 77<br />

b Strafgesetzbuch ist ein solcher binnen 3 Monaten nach Kenntniserlangung von Tat und Täter zu stellen.<br />

Demgemäß war bei Eingang der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hagen am 02.07.2008 die<br />

Strafantragsfrist bereits bezüglich aller von Ihnen angeführten Schriftsätze aus 2007 und Januar 2008<br />

abgelaufen. Hinsichtlich des verbliebenen Schreibens vom 03.04.2008 ist zwar die Strafantragsfrist<br />

gewahrt, es ist aber nicht ersichtlich, dass der Sachvortrag als Verleumdung zu qualifizieren wäre.<br />

Verleumdung ist nach dem Gesetzeswortlaut eine Behauptung, die geeignet ist, eine Person verächtlich zu<br />

machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Eine angebliche zu positive Darstellung Ihrer<br />

Einkünfte kann sicherlich hierunter nicht subsumiert werden.<br />

Hinsichtlich des Betrugsvorwurfs ist schließlich festzuhalten, dass der Tatbestand des § 263<br />

Strafgesetzbuch nur verwirklicht ist, wenn der Täter in der Absicht, sich oder einem Dritten einen<br />

rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass<br />

227


er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen<br />

Irrtum erregt oder unterhält.<br />

Bei der Übertragung dieser Kriterien auf den Vortrag eines Rechtsanwaltes in einem Zivilverfahren sind<br />

insoweit allerdings Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich aus seiner Funktion als Sachwalter der<br />

Interessen seines Mandanten und der Prinzipien des Zivilprozesses ergeben.<br />

So hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein Rechtsanwalt, der in seiner beruflichen<br />

Funktion Informationen seines Mandanten in gehöriger Form weitergibt, hierfür nicht die persönliche<br />

Verantwortung trägt, sondern lediglich dessen Darstellung zur Durchsetzung der Mandantenposition in<br />

dessen Namen vorträgt. Aus diesem Aufgabenverständnis schließt es folgerichtig, dass dem Rechtsanwalt<br />

eine regelmäßige Kontrolle der vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen berufsrechtlich nicht obliegt (zu vgl.<br />

Bundesverfassungsgericht, NJW 2003, 3263). Bezogen auf das Anzeigenvorbringen bedeutet dies, dass der<br />

Rechtsanwalt, der die genauen Verhältnisse ja nicht aus persönlicher Anschauung kennt, sich auf die Angaben<br />

seiner Mandantin zur Nichtaufnahme einer eheähnlichen Beziehung verlassen darf und auch ein<br />

insoweit möglicherweise unzutreffender Vortrag nicht als Betrug zu bewerten wäre.<br />

Sofern Sie bemängeln, dass der angezeigte Rechtsanwalt trotz der von Ihnen vorgelegten Unterlagen zu<br />

anderen Zahlen und Ergebnissen gelangt, ist dies - sofern darin nicht Rechtsausführungen, sondern<br />

überhaupt eine Tatsachenbehauptung, die allein im Rahmen des Betrugstatbestandes relevant sein kann -<br />

§ 138 Abs. 2 ZPO geschuldet. Danach hat sich jede Partei über die vom Gegner behaupteten Tatsachen zu<br />

äußern. So lange eine Partei Zweifel an der gegnerischen Darstellung hat, darf sie, insbesondere wenn das<br />

gegnerische Wissen insoweit exklusiv ist, diese bestreiten (zu vgl. Hartmann, in<br />

Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 138 ZPO Rd.-Nr. 34).<br />

Hiernach könnte allenfalls der Vorwurf verbleiben, dass der Angezeigte, nachdem er zuvor bereits den<br />

Sachverhalt zutreffend dargestellt hatte, den Abbruch der Lehre und die Schwangerschaft seiner<br />

Mandantin bewusst zeitlich „harmonisiert" hat, um die Rechtsposition seiner Mandantin zu verbessern.<br />

Eine solche Bewertung liegt aber fern, da der Angezeigte angesichts seines eigenen gegenteiligen<br />

Vortrages in dieser Sache und des insoweit exakten Wissens des Prozessgegners mit einer kurzfristigen<br />

Aufdeckung der nunmehrigen Abweichung hätte rechnen müssen, die zudem ohne weiteres hätte<br />

nachgewiesen werden können. Bei lebensnaher Betrachtungsweise ist insoweit vielmehr von einem Irrtum<br />

auszugehen, d. h. einer falschen Bearbeitung der erteilten Information.<br />

Auf die beigefügte Rechtsmittelbelehrung nehme ich Bezug. Diese gilt allerdings nur, soweit ich die<br />

Aufnahme von Ermittlungen wegen versuchten Betruges abgelehnt habe.<br />

Hochachtungsvoll<br />

(H) Oberstaatsanwalt<br />

Ich ließ mir dieses äußerst unbefriedigende Ergebnis nicht bieten. Schließlich hatte der<br />

Oberstaatsanwalt meinen Nachtrag überhaupt nicht untersucht, der sogar den Höhepunkt des<br />

Betruges darstellte. Insbesonders kotzte es mich an zuzusehen, wie ein Betrugsfall lapidar als<br />

Irrtum abgeschwächt wurde. Drittens gab es einen neuen Betrugsfall, Gründe genug, eine<br />

Beschwerde, was eine Art Berufung darstellte, an die Generalstaatsanwaltschaft zuschicken.<br />

Für mich war der Kampf gegen Anwalt M damit noch lange nicht zu Ende, jetzt ging es erst so<br />

richtig los. Schließlich war ich sehr wahrscheinlich das einzige Bollwerk gegen die Brutstätte<br />

der Abzockerei, Verleumdungen und des Betrugs, sprich das einzige Bollwerk gegen das Böse<br />

schlechthin. Und da der Mann Klagen liebte, wollte ich ihn diesbezüglich mal genauso<br />

verwöhnen, es wurde meine Lebensaufgabe, die mir so eine Art innere Befriedigung<br />

verschaffte!<br />

Generalstaatsanwalt in Hamm<br />

59065 Hamm Schwerte, den 13.10.2008<br />

Beschwerde gegen den Schriftsatz vom 22.9.2008 des Oberstaatsanwalts H, Az. …../08<br />

Lege ich hiermit Beschwerde gegen den oben aufgeführten Schriftsatz bzw. Untersuchungen ein!<br />

Zunächst muss ich auf die erhebliche Diskrepanz zwischen dem Datum des Schriftsatzes (22.9.2008) und<br />

dessen späten Erhalt am 9.10.2008 hinweisen. Insofern muss meine jetzige Beschwerde als fristgerecht<br />

eingestuft werden!<br />

Begründung der Beschwerde:<br />

1.<br />

Leider vergaß der Oberstaatsanwalt H in seinem Schriftsatz, meinen entscheidenden Nachtrag<br />

228


vom 22.7.2008 zur Strafanzeige zu beurteilen, was wahrscheinlich zu seiner Fehlbeurteilung des<br />

vorliegenden Falls geführt hat! Aber gerade dieser Nachtrag stellt der Höhepunkt der Betrugsserie dar! In<br />

diesem dort geschilderten Fall wurde im August 2006 eine Pfändung gegen mich eingeleitet mit der<br />

Begründung, dass ich überhaupt keinen Ehegattenunterhalt bezahlt hatte. Zur Stützung<br />

dieser wahrheitswidrigen Behauptung wurden meine Zahlungen zu 100% dem Kindesunterhalt<br />

angerechnet. Zum gleichen Zeitpunkt wurde aber dem gleichen Gericht (Familiengericht Wuppertal, Abtl.<br />

99X), der gleichen Abteilung und der gleichen Richterin in einem anderen Fall (99X65/08) mitgeteilt, seine<br />

Mandantin hat (doch) 2100 € Unterhalt bekommen, woraus sich eine Steuernachzahlung für den<br />

Unterhaltspflichtigen ergab! Dies beweist meines Erachtens ganz klar den versuchten Betrug. Durch diese<br />

versuchte Pfändung sind mir im übrigen unmittelbare Schäden in Höhe von 3300 € entstanden, ein weiterer<br />

mittelbarer Schaden in Form eines hinzu gezogenen Strafanwalts in Höhe von ca. 1000 €. Addiere ich noch<br />

den Schaden hinzu durch die geleugneten eheähnliche Lebensverhältnisse meiner Frau, so kann man<br />

weitere rund 2000 € addieren, bezogen auf den November 2008! Auf Seite 3, letzter Absatz des oben<br />

genannten Schreibens wird eine bewusste Falschdarstellung - mit dem Ziel des Betrugs – eines<br />

ursprünglich korrekt dargestellten Sachverhalts lapidar als Irrtum abqualifiziert, was ich für sehr gewagt<br />

halte! Dass Herr M vorsätzlich gehandelt hatte mit dem Ziel, seiner Mandantin einen rechtswidrigen<br />

Vermögensvorteil zu verschaffen, mein Vermögen dadurch versuchte zu beschädigen (§263 STGB!),<br />

beweist sein nachträgliches Verhalten in der Zeit nach Versenden meiner Strafanzeige.<br />

Nachdem wir auf seine ursprüngliche korrekte Darstellung hingewiesen hatten, änderte er die<br />

unwahrheitsgemäße Version, Abbruch der Lehre wegen Schwangerschaft, um dann die Mär von dem<br />

Abbruch der Lehre wegen Umzugs nach V zu verbreiten. Aber auch bei dieser bewusst unwahren Version<br />

widerspricht er sich selbst, denn 2007 hatte er korrekt dem OLG Düsseldorf mitgeteilt, dass meine Frau<br />

1984 die Lehre abbrach, und dann (erst!) 1987 nach V mit mir zog.<br />

Mittlerweile gehen meine Anwälte Dr. Km/Hm massiv gegen diesen Prozessbetrug vor, indem sie diese<br />

extrem widersprüchlichen Sachvorträge in ihren Schreiben als versuchten Prozessbetrug verurteilen und<br />

deswegen beantragt haben, die PKH für die Beklagte zu versagen wegen Verstoßes gegen die prozessuale<br />

Wahrheitspflicht (§138 ZPO). Beweis: Schriftsatz des RA Hm vom 4.9.2008, Anlage V4<br />

Bedenkt man, dass bei Wiederholungsdelikten im Strafrecht besonders hart geurteilt wird, kann man<br />

hier das Verhalten des RA M m. E. nicht einfach als Irrtum abtun, sondern muss als vorsätzlich bezeichnet<br />

werden!<br />

Da mein Nachtrag vom 22.7.2008 nicht bewertet wurde, außerdem weitere Vergehen vorliegen, stellt sich<br />

für den Kläger die Frage, ob die rechtliche Beurteilung des Oberstaatsanwalts unter diesen Umständen<br />

überhaupt aufrecht erhalten werden kann. Ich beantrage daher Revision in der vorliegenden Sache.<br />

Ein Arbeitskollege von mir, ebenfalls Ingenieur, der das Schreiben des Oberstaatsanwalts<br />

gelesen hatte, meinte, der Mann hatte keine Lust den recht komplexen Fall zu übernehmen, er<br />

hatte möglicherweise schon genug Arbeit auf seinem Schreibtisch. Wahrscheinlich ließ er<br />

absichtlich den Nachtrag unter den Tisch fallen, damit aufgrund dieses ganz eindeutigen Falls<br />

er nicht doch noch ein Ermittlungsverfahren einleiten musste. Generell klang sein gesamter<br />

Schriftsatz unmotiviert, so nach dem Motto, Mensch Land, das sind doch alles Peanuts, nun sei<br />

mal nicht so empfindlich. Ehrlich gesagt, der Meinung meines Kollegen kann ich nur<br />

zustimmen, einen Rechtsstaat stelle ich mir ganz anders vor!<br />

Zwei Monate und 9 Tage später erhielt ich wenige Stunden vor Heiligabend Post vom<br />

Generalstaatsanwalt. Ursprünglich freute ich mich wahnsinnig, erwartete ich doch so eine Art<br />

Weihnachtsgeschenk im Kampf gegen meinen speziellen Freund Münchhausen. Was ich aber<br />

lesen musste, haute mich um! Es zeigte wieder mal, in was für einem „Rechtsstaat“ wir leben,<br />

sprich in was für einem Rechtsunwesen! Da wurde indirekt allen Ernstes behauptet, nur weil<br />

Rechtsanwalt M am Anfang mal die Wahrheit gesagt hatte, durfte er in den nachfolgenden<br />

Jahren seine Aussage widerrufen, Prozessbetrug begehen! Außerdem geschah ja alles im<br />

Interesse seiner Mandantin! Folglich wurden die Ermittlungen eingestellt, zu einem<br />

Strafverfahren kam es nicht. Fazit: In diesem Rechtsunwesen darf man mit Verleumdungen,<br />

Unwahrheiten und Prozessbetrug arbeiten, solange alles angeblich im Interesse des Mandanten<br />

geschieht, das ist völlig legal! Auf den Betrugsversuch mit dem Trennungsunterhalt, der<br />

angeblich nicht gezahlt wurde, ging auch die Generalstaatsanwaltschaft nicht ein, sondern<br />

229


stützte sich der Einfachheit halber auf die angeblich korrekte Arbeit der Kollegen aus Hagen,<br />

fertig, Ende!<br />

Für mich war dieser Tag der Wendepunkt. Hatte ich bisher mich immer auf der Schiene der<br />

Wahrheit bewegt, so sprang ich jetzt auch auf den Zug von Anwalt M auf. Mit diesem Scheinrechtsstaat<br />

war ich fertig. Schauen wir uns mal dieses ungeheurliche, recht kurze Schreiben des<br />

Generalstaatsanwalts an:<br />

Sehr geehrter Herr Land,<br />

auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt anhand der Vorgänge geprüft, jedoch keinen Anlass<br />

gesehen, die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen. Die Einstellung des Verfahrens entspricht der<br />

Sach- und Rechtslage. Die Staatsanwaltschaft Hagen hat Sie zutreffend beschieden. Zur Vermeidung von<br />

Wiederholungen nehme ich auf den Inhalt des angefochtenen Bescheides Bezug.<br />

Ergänzend dazu und zu Ihrem Beschwerdevorbringen bemerke ich: Dem Schriftsatz des Rechtsanwalts M<br />

vom 07.02.2007 in dem Verfahren II 6 UF 178/06 entnehme ich, dass Rechtsanwalt M den Sachverhalt bzgl.<br />

der Beendigung der Ausbildung seiner Mandantin entsprechend Ihren Angaben geschildert hat.<br />

Rechtsanwalt M hat in diesem Schriftsatz nämlich wie folgt ausgeführt: "Zwar hatte diese eine Ausbildung<br />

als Zahnarzthelferin begonnen, diese jedoch ohne Abschluss im Jahre 1984 beendet. Sie lebte dann einige<br />

Zeit mit dem Kläger/Berufungskläger zusammen bis zu dem gemeinschaftlichen Umzug nach VS im Jahre<br />

1987. Dort hatte der Kläger eine Arbeitsstelle gefunden. Die Beklagte war schwanger, der Sohn der Parteien<br />

wurde geboren am 11.02.1989."<br />

In diesem Vortrag vermag ich eine fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung nicht zu erkennen. Von der<br />

Beendigung der Ausbildung wegen einer Schwangerschaft ist nicht die Rede.<br />

Im Übrigen ist festzuhalten, dass es sich um höchst streitig geführte zivilrechtliche Auseinandersetzungen<br />

handelt, die mit den Mitteln des Zivilrechts zu führen sind und auch geführt werden. Ein strafrechtlicher<br />

Gehalt ist den von Ihnen beanstandeten Ausführungen nicht beizumessen. Rechtsanwalt M vertritt, wozu er<br />

verpflichtet ist, die Interessen seiner Mandantin. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass zwischen ihm<br />

und Ihnen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Einen bewusst falschen Tatsachenvortrag im Sinne<br />

des § 263 StGB vermag ich nicht festzustellen.<br />

Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück. Eine Rechtsmittelbelehrung ist beigefügt.<br />

Hochachtungsvoll<br />

Im Auftrag R, Oberstaatsanwalt<br />

Eine Rechtsmittelbelehrung rundete den Schriftsatz ab. Ich konnte innerhalb eines Monats beim<br />

OLG Hamm Beschwerde einlegen, jedoch bestand dieses Mal Anwaltspflicht. Allerdings<br />

verzichtete ich auf diese Möglichkeit, denn ich hatte jeglichen Glauben an diesen Rechtsstaat<br />

mittlerweile verloren, schätzte daher meine Chancen vor dem OLG im Promillebereich ein.<br />

Ich ließ mir dieses Schreiben nicht bieten. Dieser Oberstaatsanwalt sollte mir bitte schriftlich<br />

bestätigen, dass man in diesem Rechtsstaat nur anfangs die Wahrheit sagen muss, und man im<br />

Interesse eines Mandanten mit Verleumdungen, Unwahrheiten und Prozessbetrug operieren<br />

darf. Mit diesem Blankoscheck der Generalstaatsanwaltschaft könnte man herrliche<br />

Geschäftsideen entwickeln, und dies alles im Namen des Rechtsstaats, abgesegnet durch die<br />

Generalstaatsanwaltschaft.<br />

Die folgende Fragen kamen nämlich auf aufgrund des obigen Schreibens unserer<br />

„Rechtshüter“. Ich wollte mir lediglich diese unglaubliche Rechtsauffassungen der<br />

Oberstaatsanwälte ursprünglich bestätigen lassen.<br />

1. Es reicht aus, wenn man Anfangs eine korrekte Aussage macht, wobei dise im<br />

nachfolgenden Prozessverlauf ruhig verfälscht werden darf, um materielle Vorteile<br />

230


zu erreichen.<br />

2. Da ein Anwalt die Interessen seines Mandanten zu vertreten hat, darf er Prozessbetrug<br />

begehen, auch wenn ihm der wahre Hergang einer Sache bekannt ist. Oder wie<br />

Oberstaatsanwalt H raus gehauen hat, man darf zwei Ereignisse bewusst „harmonisieren“,<br />

sprich unwahr darstellen, „um die Rechtsposition seiner Mandantin zu verbessern.“<br />

Aus diesen beiden Fragen hatte ich schon einen einseitigen, freundlichen Brief entworfen,<br />

jedoch riet mein Vater mir dringend, diesen nicht zu verschicken, was ich auch beherzigte,<br />

befürchtete er doch ein Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen mich. Man konnte mich<br />

wie einen Neonazi betrachten, weil ich den Glauben an diesen Rechtsstaat verloren hatte,<br />

mich nicht mehr mit diesem Staat identifizierte. In diesem Regime ist alles möglich, meinte er.<br />

Und er hatte zweifellos Recht, denn wenn man jemanden was anhängen möchte, geht das ganz<br />

einfach. Man schleust V-Leute vom Bundesnachrichtendienst in eine Partei ein, lässt die Sieg<br />

Heil rufen, und schon hat man genug Gründe für einen Verbot dieser Organisation, so von der<br />

Presse vor Jahren berichtet. Wer weiß, was man mir alles angedichtet hätte. Aber ganz wertlos<br />

war das Ergebnis in punkto M nicht. Die Staatsanwaltschaft bestritt weitgehend nicht die<br />

Straftaten. Auch wenn ich die Frist überschritten hatte, daher nicht wegen Verleumdungen<br />

vorgegangen werden konnte, so blieben es aber auf jeden Fall vom Staatsanwalt anerkannte<br />

Verleumdungen, die ich für das schwebende standesrechtliche Verfahren nutzen konnte! Ich<br />

glaubte damals nicht, dass die Rechtsanwaltskammer Hamm ein solches Geschäftsgebaren<br />

duldete. Okay, für den Entzug der anwaltlichen Zulassung reichte das wahrscheinlich leider<br />

nicht aus, aber für eine Verwarnung. Und wenn dann auch noch andere Mandanten wegen<br />

ähnlichen Delikten der Anwaltskammer die Bude einrennen, muss da mal eines Tages das Fass<br />

überlaufen.<br />

Am 9. Januar 2009, an dem ich eine Niederlage vor Gericht gegen Anwalt Ri schmerzhaft<br />

einstecken musste, traf mich der nächste Schlag. Ich war noch dabei, mir meine Wunden zu<br />

lecken, als die Staatsanwaltschaft Wuppertal mir in einem kurzen Schreiben die Einstellung des<br />

Verfahrens gegen meine Frau mitteilte. Angeblich fehlten Beweismittel, um meine Frau zu<br />

überführen. Scheinbar ignorierte man völlig die drei scheinbar unbedeutenden Mieter<br />

des Hauses, die ich als Zeugen angegeben hatte, respektive den Verwalter. Auch machte man<br />

es sich leicht, indem man lapidar bemerkte, ob die Verleumdungen von meiner Frau oder ihrem<br />

Anwalt kamen, konnte man nicht nachweisen. Ich muss der Fairness halber zugeben, genau vor<br />

dieser Situation hatte mich mein Strafanwalt A gewarnt, der diese Spielchen bestens kannte.<br />

Man hatte auch offensichtlich keine Lust den Verantwortlichen herauszufinden. In einem<br />

Kreuzverhör hätte meine Frau sicherlich gesungen wie ein Vögelchen, um einer Strafe zu<br />

entgehen. Was lernen wir daraus? Ganz einfach, mal überspitzt formuliert, in diesem Pseudorechtsstaat<br />

am besten mindestens zu zweit Straftaten begehen, jeder schiebt die Schuld auf den<br />

anderen, und schon ist man den Staatsanwalt los, weil der keinen Bock hat den Täter zu<br />

ermitteln.<br />

Allerdings enthielt dieses Schreiben einen guten Tipp, vielleicht schon der Wink mit dem<br />

Zaunpfahl: „Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.“ Das<br />

bedeutete im Klartext, man gab mir den Rat, in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen meine<br />

Frau vorzugehen, bei dem vielleicht die Chancen nicht schlecht waren, spielte doch die<br />

staatsanwaltliche Entscheidung hierbei überhaupt keine Rolle!<br />

Schauen wir uns mal das kurze umwerfende Schreiben an, wobei ich die Rechtsmittelbelehrung<br />

auslasse, in der im Fall der Berufung auf den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf verwiesen<br />

wurde:<br />

231


Sehr geehrter Herr Land,<br />

das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.<br />

Auch fehlen sonstige Beweismittel, durch die eine Überführung möglich wäre.<br />

Unabhängig davon, dass es sich bei dem Vorwurf des versuchten Prozessbetruges durch die getrennt<br />

lebende Ehefrau um einen Familienbetrug iSd §§ 263 Abs. 4, 247 StGB und somit um ein Antragsdelikt<br />

handelt, für welches die Antragsfrist von 3 Monaten zum größten Teil überschritten worden ist, ist der<br />

Beschuldigten eine strafbare Handlung nicht nachzuweisen. Es ist, wie Sie selbst dies in Ihren<br />

Ausführungen zur Strafanzeige darlegen, nicht nachzuweisen, dass die aufgestellten Behauptungen durch<br />

ihre Ehefrau veranlasst worden sind. Es muss somit dem Zweifelsgrundsatz folgend, davon ausgegangen<br />

werden, dass nicht ihre Ehefrau sondern der gesondert Verfolgte Rechtsanwalt als Verfasser in<br />

Erscheinung getreten ist. Auf den diesbezüglichen Bescheid der Staatsanwaltschaft Hagen wird Bezug<br />

genommen.<br />

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.<br />

Auf die nachfolgende Rechtsmittelbelehrung weise ich hin.<br />

Hochachtungsvoll<br />

C Staatsanwalt<br />

Natürlich ging ich in Berufung, wobei ich mir davon nichts versprach, zu gut kannte ich<br />

diesen Rechtsstaat inzwischen. Vielleicht wollte ich auf diese Weise auch Dampf ablassen.<br />

Nur dieses Mal nahm ich Strafanwalt A mit an Bord, zu wichtig war mir dieser allerletzte<br />

Versuch. In mir kam wiederholt der Eindruck auf, Herr A hatte die Wirksamkeit meiner<br />

Strafanzeige völlig falsch beurteilt. Dass Antragsdelikte innerhalb von 3 Monaten zur Anzeige<br />

gebracht werden müssen, das übersah er, sehr peinlich! Aber auch sonst war mein Werk bisher<br />

jedenfalls nicht nennenswert verwertbar, sollte mein Strafanwalt da vieles übersehen haben?<br />

Mir drohte nicht nur eine Schlappe, nämlich eine Abweisung meiner Strafanzeige, über die sich<br />

die Gegenseite bestimmt lustig machte, vom Sommersturm zum Sommerlüftchen, sondern es<br />

sah auch nach über tausend, in den Sand gesetzten Euros aus! Nur in dem Fall müsste ich mich<br />

mit RA A ernsthaft darüber unterhalten müssen, denn bei dem Motto, da hätte ich halt Pech<br />

gehabt, hätte ich es nicht belassen. Zu offensichtlich waren seine Fehler, hier einiges übersehen<br />

zu haben. Immerhin hatte er mir in den 9 Monaten Mandat keine Rechnung geschickt, was<br />

auch tief blicken ließ. Freute er sich heimlich, dass jemand versuchte, den berüchtigten RA M<br />

zur Strecke zu bringen? Auf jeden Fall übergab ich meinem Strafanwalt die Regie und schrieb<br />

ihm, siehe zu, dass meine Strafanzeige nicht umsonst war, denn ich setze nicht über 1000 € in<br />

den Sand. In mir kam zeitweilig der Eindruck auf, für Anwalt A waren das nette<br />

Plauderstündchen, die wir mehrfach hatten, sprich leicht verdientes Geld, nämlich 150 € netto<br />

pro Stunde, das sind 4 Cent pro Sekunde! Da ich aber generell zielorientiert arbeite, immer<br />

Ergebnisse sehen will, konnte es nicht so weiter gehen, es musste nun was passieren. Ich hatte<br />

ihm schon mal einen Entwurf beigelegt, der meine Gedanken zu dem Schreiben der<br />

Staatsanwaltschaft enthielt. Schließlich hielt ich die Frist von 3 Monaten bei zwei<br />

Betrugsversuchen ein, nämlich bei den eheähnlichen Verhältnissen sowie bei dem Versuch,<br />

nachehelichen Unterhalt zu bekommen, weil meine Frau angeblich die Lehre wegen<br />

Schwangerschaft aufgeben musste. Mit diesen beiden Waffen musste die Wende erkämpft<br />

werden, wenigstens gegen meine Nochfrau, nachdem die Brutstätte der Verleumdungen und<br />

des Prozessbetrugs momentan unangreifbar war dank den beschützenden Staatsanwälten und<br />

einer Richterin.<br />

Selbst eine Woche nachdem ich meinem Strafanwalt einiges gefaxt hatte, hörte ich nichts von<br />

ihm, obwohl ich ihn um Rückruf gebeten hatte. In der Kanzlei war er nur sporadisch, da<br />

meistens bei Gericht. Kurzum, in mir kam arge Unzufriedenheit auf. Als sich mal laut<br />

Anwaltshelferin die Gelegenheit bot, ihn telefonisch anzutreffen, ließ er nur ausrichten, er sei in<br />

einer schwierigen Besprechung. Ein Tag später kam ein kurzer, völlig wertloser Brief von ihm<br />

an, in dem es hieß, er sah keinen Grund tätig zu werden. Irgendwie hatte der Mann die<br />

232


Situation nicht verstanden. Es kamen Fragen auf aufgrund des staatsanwaltlichen Schreibens,<br />

etwa<br />

1. Wieso ist der Beschuldigten keine strafbare Handlung vorzuwerfen?<br />

2. Wieso ist die Meldefrist abgelaufen bei den eheähnlichen Zuständen?<br />

Ich wollte keinesfalls eine Beschwerde an den Generalstaatsanwaltschaft herausschicken, in der<br />

der Eindruck aufkam, ich wurde nicht juristisch beraten und erlaubte mir daher schwere Fehler.<br />

Ich stellte meinem Strafanwalt ein Ultimatum, mich kurzfristig anzurufen, weil einen Tag<br />

später die Widerrufsfrist ablief. Ich wies aber auch gleichzeitig darauf hin, diese verstreichen<br />

zu lassen, sollte er sich nicht melden, wobei wir uns dann über den Schaden unterhalten hätten.<br />

Und an diesem Tag erreichte ich ihn telefonisch, 24 Stunden vor Fristablauf. Er gestand, er<br />

rechnete mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Anwalt M. Allerdings war er erstaunt über<br />

den Kurzbrief der Staatsanwaltschaft Wuppertal, die auch gegen meine Frau keine<br />

Ermittlungen einleiten wollte, u. a., weil nicht feststand, ob die Bemerkungen von ihr oder<br />

ihrem Anwalt kamen. Nur dann wäre eine Vernehmung beider Beteiligten notwendig gewesen,<br />

worauf man aber offensichtlich keine Lust hatte. Außerdem konnte die Meldefrist nicht<br />

abgelaufen sein in Sachen eheähnlicher Verhältnisse, lag doch hier ein Dauerdelikt vor.<br />

Diese interessanten Standpunkte übernahm ich auch in meiner Beschwerde, ging daher auch<br />

nicht auf den mysteriösen §247 STGB ein. Ich glaubte genug Kanonenfutter zu haben.<br />

Mit diesen Argumenten faxte ich am 22.1.2009 meine Beschwerde an den Generalstaatsanwalt<br />

in Düsseldorf, wobei ich auch erstmalig wagte, diesen Rechtsstaat in Frage zu stellen, in dem<br />

Verbrecher nicht selten geschützt werden. Dies war insofern ein kluger Schachzug von mir,<br />

mussten doch diese Staatsdiener die Existenz des von mir angezweifelten Rechtsstaats<br />

beweisen, sie befanden sich somit unter Zugzwang.<br />

Betrifft: Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsawaltschaft Wuppertal<br />

Sehr geehrte Damen und Herrn!<br />

Hiermit lege ich fristgerecht Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Wuppertal ein.<br />

Es kann doch nicht angehen, dass eheähnliche Verhältnisse meiner Frau massiv geleugnet werden,<br />

obwohl schriftliche Zeugenaussagen von Hausbewohnern vorliegen, die diese<br />

Zustände bestätigen. An dieser Stelle kann die staatsanwaltliche Bemerkung der fehlenden Beweismittel<br />

doch nicht ernst gemeint sein, zumal auch meine Tochter, die das ganze täglich live erlebt, sich bereit<br />

erklärt hat zur Zeugenaussage. Außerdem kann die Antragsfrist von 3 Monaten insofern nicht überschritten<br />

sein in dieser Sache, da die eheähnlichen Verhältnisse immer noch andauern, sprich der Betrug täglich<br />

stattfindet, hier also ein Dauerdelikt vorliegt.<br />

Dass diese eheähnlichen Verhältnisse geleugnet werden hat den Hintergrund, dass ich<br />

dadurch weiterhin Trennungsunterhalt zahlen muss, da der BGH bei eheähnlichen Verhältnissen einen<br />

solchen als unzumutbar bezeichnet. Hier wird sich also ein finanzieller Vorteil verschafft, mir dagegen<br />

entsteht ein Schaden von bisher rund 2500 €, Tendenz steigend, womit der Tatbestand des §263 allemal<br />

erfüllt ist! Da auch vor Gericht und in den anwaltlichen Schriftsätzen die eheähnlichen Verhältnisse<br />

bestritten werden, kommt noch der Tatbestand des Prozessbetrugs hinzu!<br />

In meiner Strafanzeige vom 22.6.2008 hatte ich fristgerecht eine weitere Form des Prozessbetrugs<br />

angegeben, nämlich die unwahre Behauptung, meine Frau hätte die Lehre abgebrochen, weil sie von mir<br />

schwanger wurde. Diese bewusste Falschaussage diente dazu, nachehelichen Unterhalt zu bekommen<br />

wegen angeblicher ehebedingter Nachteile, was aber auch wieder Betrug darstellt. Dabei ist es<br />

unerheblich, ob die Partei anfangs den Sachverhalt richtig wiedergegeben hatte, Jahre später diesen aber<br />

bewusst verfälschte zwecks Erlangen von nachehelichen Unterhalt. Oder muss man in diesem Staat<br />

nur ein einziges Mal in einer Sache die Wahrheit darstellen? Wenn schon mein Scheidungsanwalt Dr. Km in<br />

seinem Schriftsatz vom 16.6.2008 auf den eklatanten Verstoß gegen §138 ZPO (Wahrheitspflicht) und dem<br />

„ offenkundig und bewusst wahrheitswidrigen Vorbringen „ verweisen musste, so kann die<br />

Staatsanwaltschaft hier nicht einfach passiv zuschauen und die Sache als Spaß betrachten!<br />

233


Die Staatsanwaltschaft Wuppertal macht es sich bei den vorgetragen Fällen sehr leicht, indem sie eklatant<br />

kurz und lapidar feststellt, die aufgestellten Behauptungen könnten von der Ehefrau als auch von ihrem<br />

Anwalt stammen, stellen wir die Sache daher einfach ein. Nur dann müssen zur Klärung des Falls beide<br />

Seiten vernommen werden, einfach zu sagen, der Täter kann nicht festgestellt werden, da 2 Möglichkeiten<br />

existieren, lässt den Eindruck einer Lustlosigkeit aufkommen. Diese Zustände lassen sich doch nicht<br />

vereinbaren mit dem oft gepriesenen Rechtsstaat. Mit solchen Verhaltensweisen schafft man doch<br />

Brutstätten für Kriminalität, so züchtet man einen Verbrecherstaat, der Rechtsstaat wird hierbei zur Farce!<br />

Wenn mehrere Täter in Frage kommen, und man daher sofort die Ermittlungen einstellt, wäre das für mich<br />

eine neue Geschäftsidee, mit der sich viel Geld verdienen ließe.<br />

Ich habe in meinen Strafanwalt Herrn A aus Hagen über 1000 € in Form von diversen Beratungen investiert,<br />

die ich von dem Täter zurückerstattet haben will. Daher darf nicht die Konstellation aufkommen, dass<br />

meine ganzen Vorwürfe als unbedeutend abgestuft werden, und ich damit einen weiteren finanziellen<br />

Schaden habe, indem ich den Strafanwalt selber bezahlen muss, und das im Namen des sogenannten<br />

Rechtsstaates, zu dem ich ganz klar stehe! Ich bitte daher, die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft<br />

Wuppertal kritisch zu überprüfen und ggf. die Ermittlungen aufzunehmen!<br />

Ehrlich gesagt, ich erwartete keine Wende, ich war schon lange im Zustand der<br />

Hoffnungslosigkeit. Vielleicht war das Schreiben an den Generalstaatsanwaltschaft<br />

ein letztes Aufbäumen, eine Verzweifelungstat. Rechtsanwälte strafrechtlich zur Strecke zu<br />

bringen war äußerst schwierig, was man auch in den Medien verfolgen kann, siehe die Fälle<br />

Dr. Thomas Mann und Freiherr von Gravenreuth. Nur im letzteren Fall hatte man es erst nach<br />

vielen Jahren geschafft (Stand Anfang 2009), den Mann zur Strecke zu bringen. Langsam<br />

musste ich auch die Anwaltskammer Hamm informieren über die staatsanwaltschaftlichen<br />

Ermittlungen, damit das standesrechtliche Verfahren wieder aufleben konnte. Natürlich fiel es<br />

mir schwer, diese blamablen Ergebnisse vorzutragen, bei denen ich mir vorkam, als wenn ich<br />

auch schon unter Halluzinationen litt. Meine einzige bescheidene Waffe war die Anerkennung<br />

einiger Verleumdungen durch die Staatsanwaltschaft, auch wenn die Antragsfrist überschritten<br />

war. Deswegen blieben es aber Verleumdungen, aber es kam nicht zur Anklage. Letzteres wäre<br />

notwendig gewesen, um Anwalt M endgültig aus dem Verkehr zu ziehen, jetzt musste er<br />

bestenfalls mit einer Verwarnung rechnen. Auch die sarkastische Kommentierung eines<br />

Prozessbetrugsversuchs durch den Staatsanwalt erwähnte ich, Stichwort zeitliche<br />

Harmonisierung zur Verbesserung der Rechtsposition. Zum Schluss ging ich noch auf den von<br />

der Staatsanwaltschaft nicht behandelten Betrugsversuch ein, als in der Pfändung der Empfang<br />

von Trennungsunterhalt bestritten wurde, obwohl zeitgleich man diesen in einem anderen Fall<br />

dies nicht tat. Dieses äußerst bescheidene Ergebnis stand in keiner Relation zu meinem großen<br />

Aufwand und den investierten tausend Euros. Kurzum, in dem einseitigen Schreiben an die<br />

Anwaltskammer musste ich kleine Brötchen backen, vom Sommersturm zum Sommerlüftchen.<br />

Mitte März 2009 bekam ich auch Post vom Generalstaatsanwalt aus Düsseldorf, der sich mit<br />

der Strafanzeige gegen meine Frau beschäftigte. Beim Öffnen des Briefes erwartete ich keine<br />

Wende, ich kannte ja mittlerweile diesen so genannten Rechtsstaat. Und ich hatte Recht, auch<br />

die Einleitung eines Strafverfahrens gegen meine Frau wurde abgelehnt. Hauptargument war<br />

wie vorher auch schon, es kamen zwei Täter in Frage, also war unklar, ob meine Frau die<br />

Schuldige war. Und auf Ermittlungen hatte man überhaupt keine Lust, was der Staatsanwalt<br />

natürlich nicht schrieb. Auch hatte der Oberstaatsanwalt absolutes Verständnis für den<br />

Prozessbetrug, sprich der Sache mit dem Abbruch der Lehre wegen Schwangerschaft. Er stufte<br />

diesen als Versehen des Anwalts ein, was aber nicht schlimm war, hatte dieser doch anfangs in<br />

dieser Angelegenheit mal die Wahrheit gesagt. Und noch verständnisvoller wurde der<br />

Oberstaatsanwalt bei den eheähnlichen Verhältnissen. Hier wurde meiner Frau von ihrem<br />

Anwalt angeraten, nicht die Wahrheit zu sagen, so dass es sich nicht um ihre eigene Aussage<br />

handelte, womit auch dieser Fall vom Tisch war. So einfach ist das! Für mich war dies<br />

Anstiftung zum Prozessbetrug, das interessierte aber keinem. Nachfolgend das nur leicht<br />

gekürzte Schreiben:<br />

234


Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich - auch unter Berücksichtigung Ihrer Beschwerdebegründungkeinen<br />

Anlass, die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Wiederaufnahme der Ermittlungen<br />

anzuordnen. Die Einstellung entspricht der Sach- und Rechtslage.<br />

Bei der gegebenen Sach- und Beweislage bestehen keine zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der von<br />

Ihnen beanstandete Prozessvortrag der Beschuldigten zugerechnet werden kann. Entsprechende Zweifel<br />

haben Sie selbst in Ihrer Strafanzeige vom 22. Juni 2008 geäußert. Dies gilt namentlich im Hinblick auf die<br />

von Ihnen geltend gemachte Behauptung im Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Beschuldigten<br />

vom 15. Mai 2008, dass die Beschuldigte seinerzeit ihre Ausbildung aufgrund der Schwangerschaft und<br />

Geburt Ihres ersten gemeinsamen Kindes abgebrochen habe. Es erscheint widersprüchlich, diesen<br />

Sachvortrag der Beschuldigten zuzuordnen, da die Beschuldigte bei der gegebenen Sachlage schließlich<br />

als sicher voraussehen musste, dass diese Behauptung im Prozess bestritten werden und ihrer Klage nicht<br />

zum Erfolg verhelfen würde. Es liegt vielmehr ein bloßes Darstellungsversehen des Prozessbevollmächtigten<br />

der Beschuldigten nahe, der in einem vorangegangenen Schriftsatz in gleicher<br />

Angelegenheit die maßgebliche Chronologie bereits zutreffend vorgetragen hatte. Entsprechendes gilt,<br />

soweit Sie der Beschuldigten vorwerfen, dass sie in dem zwischen Ihnen geführten Unterhaltsverfahren<br />

leugne, "in eheähnlichen Verhältnissen" zu leben. Insoweit muss unter den gegebenen Umständen davon<br />

ausgegangen werden, dass eine entsprechende Aussage der Beschuldigten auf der Grundlage anwaltlicher<br />

Beratung erfolgt ist und daher eine Würdigung der Sach- und Rechtslage des Prozessbevollmächtigten der<br />

Beschuldigten - nicht ihrer selbst- wiedergibt. Ihrer Strafanzeige vom 22. Juni 2008 entnehme ich, dass dies<br />

auch Ihrer eigenen Annahme entspricht.<br />

Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück. Eine Rechtsbelehrung ist beigefügt.<br />

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch die staatsanwaltschaftliche Entschließung nicht berührt.<br />

Anfang April antwortete auch die Anwaltskammer, die sich vielleicht auch aus<br />

Bequemlichkeitsgründen der Staatsanwaltschaft anschloss. Was sollte ich auch anderes<br />

erwarten, den Spruch mit den Krähen schenke ich mir.<br />

Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, ist die Angelegenheit zur<br />

berufsrechtlichen Überprüfung der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm zugeleitet worden. Diese hielt eine<br />

Verletzung von Berufspflichten für nicht gegeben. Dieser Beurteilung hat sich die zuständige Abteilung II des<br />

Vorstandes der Rechtsanwaltskammer in ihrer Sitzung am 11.02.2009 angeschlossen.<br />

Allerdings fiel mir auf, meine Ergänzung zum standesrechtlichen Verfahren wurde nicht<br />

berücksichtigt bei der Sitzung, bei der es um die Zwangsräumung bei meiner Frau ging dank<br />

der vielfachen Treiberei in aussichtslose Verfahren, ging auch zeitlich gar nicht. Grund, mal<br />

kurz per Fax nachzufragen, ob diese Methoden normal sind und auch von der Anwaltskammer<br />

gebilligt werden. Das Schreiben ließ ich mir von meinem Vater absegnen, weil es mir sehr<br />

radikal erschien, auch wenn ich die Wahrheit sprach.<br />

1.<br />

Kann ich der Einstellung des standesrechtlichen Verfahrens entnehmen, dass Verleumdungen und<br />

Prozessbetrugsversuche übliche Mittel und Rechtskultur der heutigen Anwälte in Deutschland darstellen?<br />

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Staatsanwälte einige Verleumdungen nicht<br />

bestritten hatten, lediglich diesen nicht nachgehen konnten aufgrund der abgelaufenen Antragsfrist,<br />

weswegen es aber trotzdem Verleumdungen bleiben. Auch wurde der Prozessbetrug mit der<br />

Schwangerschaft und dem Abbruch der Lehre vom Staatsanwalt kommentiert als "bewusste zeitliche<br />

Harmonisierung, um der Rechtsposition seiner Mandantin zu verbessern", den Betrugsversuch also sogar<br />

kausal begründete, diesen aber ebenfalls nicht weiter verfolgte, weil Herr M anfangs mal in dieser<br />

Sache die Wahrheit schrieb. Diese Ansicht des Staatsanwalts halte ich für sehr gewagt! Wenn es also<br />

reicht, in einer Sache mal anfangs die Wahrheit wiederzugeben, dann fallen mir eine Menge Geschäftsideen<br />

ein, alles durch die Staatsanwaltschaft und einer Anwaltskammer abgesegnet!<br />

2.<br />

Kann ich den nicht angekündigten Untersuchungen der Fälle in meinem Schreiben vom 23.3.2009 ebenfalls<br />

entnehmen, dass Kostentreibereien der Anwälte ebenfalls alltägliche Mittel darstellen, es durchaus legal<br />

ist, Mandanten in hoffnungslose Rechtsstreits zu treiben, nur damit der Umsatz stimmt?<br />

Ich hoffe, für mein Buchprojekt noch einige Bestätigungen zur deutschen Rechtskultur zu bekommen!<br />

235


Auf die Antwort war ich sehr gespannt, die allerdings nie kam! Das bedeutet aber, die<br />

Anwaltskammer hatte sich in keinster Weise von den Verleumdungspraktiken,<br />

Prozessbetrugsversuchen und Abzockerei ihres Kollegen distanziert, diese folglich<br />

einschränkungslos gebilligt. Also diese funktionslose Aufsichtsbehörde der Anwälte, die<br />

Verteidiger einer verwahrlosten und kriminellen Rechtskultur, kann man auch dicht machen.<br />

Zeit, meinen Idealismus, den Glauben an Gerechtigkeit und Rechtsstaat aufzugeben. Vielleicht<br />

habe ich auch von der Kammer zu viel erwartet. Ich glaube, man sollte sich auch niemals beim<br />

Paten über einen Mafiosi beschweren, mal allgemein gesprochen.<br />

War dieser Sommersturm ein totaler Misserfolg? Nicht ganz, sicherlich eine Riesenklatsche<br />

gegen meine Person, eine 8:2 Niederlage. Zwar konnte ich meine Frau und Anwalt M nicht zur<br />

Strecke bringen, er behielt leider seine anwaltliche Zulassung, bekam auch keine Rüge.<br />

Dennoch konnte ich diesen so genannten Rechtsstaat mal so richtig in der Praxis vorführen,<br />

was auch eine interessante Erkenntnis war, daher ein Punkt für mich. Prozessbetrug und<br />

Verleumdungen sind zulässig, sogar unsere Staatsanwälte haben dafür Verständnis, da doch<br />

hierbei nur die schlechte „Rechtsposition eines Mandanten harmonisiert“ (Originalton!) wird.<br />

Der andere Punkt für mich ergab sich durch das weitgehende Nichtabstreiten der Straftaten<br />

durch die Staatsanwälte. Hier schrieb keiner, es handelte sich nicht um kriminelle Taten,<br />

sondern ich scheiterte, weil zwei Täter theoretisch in Frage kamen, und die Staatsanwälte nur<br />

keinen Bock hatten zu ermitteln. Und genau an der Stelle konnte ich diesen nicht schreiben,<br />

das kann nur von Herrn M kommen, vom Intellekt würde es bei meiner Frau dazu überhaupt<br />

reichen. Ich hätte wohl bei dieser Bemerkung sofort eine Beleidigungsklage am Hals gehabt!<br />

Sicherlich, sehr bescheidene und traurige Ergebnisse, dennoch habe daraus viel gelernt. Mein<br />

Strafanwalt A schrieb hierzu eine ganz interessante Bemerkung:<br />

kann ich Ihre mit Fax vom 23.04.09 zum Ausdruck gebrachte Verbitterung nachvollziehen. Man kann hier<br />

tatsächlich den Eindruck erhalten, dass der Ball zwischen angeblichen Missverständnissen auf Seiten Ihrer<br />

Frau und des Kollegen so lange hin und her gespielt wird, bis keinem ein strafrechtliches relevantes<br />

Verhalten mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.<br />

Sehr nett fand ich seinen kleinen nachfolgenden Trost:<br />

Da ich Ihren Kampfesmut in der Vergangenheit kennen gelernt habe, bin ich jedoch sicher, dass Sie<br />

nunmehr nicht grundsätzlich am System verzweifeln, sondern Ihre Rechte weiterhin mit der Sie<br />

auszeichnenden Beharrlichkeit verfolgen werden.<br />

Ich muss auch zu meiner Schande gestehen, ich hatte bisher dieses System auch nicht<br />

verstanden! Wenn Steuerbetrüger und Exterroristen frei herumlaufen, Steuerbetrüger und<br />

Banker, die Milliardenverluste verursachten, dafür auch noch Millionen Abfindungen<br />

bekommen, Mensch Uwe, dann kann man doch so kleinen Strauchdieben wie M oder meiner<br />

Frau erst recht nichts anhaben, klare Logik! Ich muss meine Ansichten ändern, die Zeiten<br />

haben sich geändert, Zeit zum Seitenwechsel! Nicht umsonst haben die Staatsanwälte in<br />

meinem Fall peinlichst auf das Wort „Rechtsstaat“ verzichtet. Das hätte mir früher auffallen<br />

müssen, den Fehler muss ich selbstkritisch eingestehen! Vielleicht entsteht hieraus sogar mal<br />

eine Geschäftsidee für mich, ich arbeite daran! Denn was lehrten uns die schwarzen<br />

Rechtskämpfer dieses Rechtsstaates: Wenn zwei Täter in Frage kommen, ist keiner schuldig.<br />

Zeit sich einen Komplizen zu suchen……<br />

Einige Wochen später, Ende Mai 2009, stellte mein Strafanwalt A endlich nach über einem<br />

Jahr die Rechnung, nachdem ich ihn dazu per Mail aufgefordert hatte. Ich erwarte eintausend<br />

236


Euro als Endbetrag, schließlich hatte ich einige Sitzungen bei ihm und er las die ganzen<br />

Schreiben zwischen mir und den Staatsanwälten. Außerdem rechnete er in Stunden ab (180 €<br />

brutto), nicht nach Streitwert, das musste teuer werden, das wusste ich aber. In seinem kurzen,<br />

devoten Anschreiben entschuldigte er sich regelrecht für die Rechnung und schrieb:<br />

Ich bin Ihnen soweit als möglich entgegen gekommen und hoffe, dass die Rechnung in diesem Umfang<br />

akzeptabel ist.<br />

Als ich dahinter die Rechnung erblickte, hatte ich vor Rührung Tränen in den Augen:<br />

Lächerliche 274 €, in Worten zweihundertvierundsiebzig, wollte er nur von mir haben!<br />

Ich bat zwar vorher um etwas Nachsicht für ein Justizopfer, dass es aber 700 € Nachlass<br />

wurden, das hatte ich niemals erwartet! Allerdings wurde ich auch mehrfach den Eindruck<br />

nicht los, er freute sich, wie ich mit Anwalt M abrechnete, was er folglich unterstützte.<br />

Offensichtlich hatte er bei dem selber noch einige Rechnungen offen, und nicht nur er, denn<br />

überall, wo M auftrat, hinterließ er Verachtung und Wut. Oder wie es meine Exfreundin Petra<br />

mal so treffend nach einem Anwaltsbesuch formulierte: „M hat so viel Scheiße unter den<br />

Schuhen, der hinterlässt überall Spuren…“<br />

Die Sache mit der Anlage U – Teil 2<br />

Dieses Kapitel habe ich extra in meinem Werk aufgenommen, ging ich doch zum ersten Mal<br />

ohne Anwalt vor Gericht, da ich von dieser Spezies die Nase voll hatte. Hier konnte ich<br />

endlich mal praktische Erfahrungen sammeln, wie man auch ohne Rechtsbeistand bestens<br />

zurecht kam, und ich sage nur so viel vorweg: Es war Klasse, hat sich gelohnt, bin so richtig<br />

auf den Geschmack gekommen, konnte ein neues Hobby von mir werden!<br />

Zwei Tage vor meinem Urlaub Anfang Mai 2008 bekam ich wieder Post vom Gericht, dieses<br />

Mal aber nichts umwerfendes, sondern einerseits eine Lachnummer, andererseits zeigte der<br />

Zweizeiler der Gegenseite mal wieder sehr deutlich die Skrupellosigkeit der Anwälte, selbst in<br />

völlig hoffnungslosen Fällen am Mandanten noch Geld zu verdienen, ihm Chancen einzureden<br />

statt das Mandat abzulehnen und ihm zum Werfen des Handtuchs zu raten. Meine Frau hatte<br />

sich wieder einmal geweigert die Anlage U 2007 zu unterschreiben. Staranwalt Dr. Km hatte<br />

mir ganz klar gesagt, da kann ich selber klagen, der Fall ist ganz eindeutig, meine Frau ist<br />

gezwungen die Anlage U für meine Steuererklärung zu unterschreiben. Da gibt es auch<br />

keinerlei Ausnahmen, zumal die Richterin im Novemberurteil ganz klar die Zahlungen an<br />

meine Frau bestätigt hatte. Natürlich hatte es mein Anwalt auch nicht nötig, lächerliche 200 €<br />

Aufträge anzunehmen im Gegensatz zur Gegenseite, die wohl mangels Erfolg auf jeden<br />

Kleinstauftrag angewiesen war! Irgendwo tat mir meine Frau auch leid, denn ihr Anwalt legte<br />

sie mal wieder rein, indem er ihr Chancen in so einem völlig hoffnungslosen Fall suggerierte.<br />

Allerdings hatte ich sie immer wieder schriftlich vor diesen Rechtsschamanen gewarnt, wer<br />

nicht hören will muss halt zahlen, auch wenn sie faktisch schon längst bankrott war. Hier nun<br />

der Zweizeiler zum lachen:<br />

melden wir uns kraft versicherter Vollmacht für die Beklagte und zeigen zunächst Verteidigungsabsicht an.<br />

W, Rechtsanwalt<br />

Mein spezieller Freund Anwalt M konnte nicht persönlich unterschreiben, weil er zu diesem<br />

Zeitpunkt überraschenderweise als scheinbarer Familienrechtsprofi Prüfungen abnahm,<br />

weshalb sein Kollege aus dem Strafrecht W diesen Zweizeiler entwarf, der konnte ja am besten<br />

237


eurteilen, welche Verpflichtungen sich im Familienrecht so ergaben. Okay, M wird eher im<br />

Fach Umsatzlehre für Juristen, nach seinem über Stadtgrenzen hinaus bekannten Erfinder aus<br />

dem Sauerland auch Berthologie genannt, Prüfungsfragen gestellt haben, von Familienrecht<br />

hatte M ja selber nicht viel Ahnung. Mögliche Prüfungsfragen von unserem Umsatzexperten<br />

könnten gewesen sein:<br />

1. Nennen Sie 30 fiktive Probleme und Mittel zum Hinauszögern von Scheidungen.<br />

2. Wie provoziert man a) ein Unterhaltsverfahren b) eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage<br />

inklusive Abänderungsverfahren c) mehrere Anlage U Verfahren?<br />

3. Wie erwidert man innerhalb von 5 Minuten und ohne Aufwand Schriftsätze unabhängig<br />

vom Inhalt und unabhängig, ob man davon Ahnung hat oder diese versteht?<br />

4. Wie hält man seine Mandanten klagefreudig und treibt sie somit von einem<br />

aussichtslosen Prozess zum nächsten?<br />

5. Wie erhöht man den Streitwert eines Verfahrens?<br />

6. Nennen Sie zwei kriminelle Vorgehensweisen zwecks Erhöhung der Erfolgsaussichten<br />

in einem eh hoffnungslosen Fall, bei denen Sie staatsanwaltlichen, richterlichen und<br />

Bundesverfassungsgerichtschutz genießen.<br />

7. Ihr Porsche hat ein Motorschaden (8.000€). Wie hoch müssen Sie den Streitwert<br />

treiben, damit Sie mitsamt Vergleich diesen bar bezahlen können?<br />

8. Ein Akademiker mit Haus verdient 3000 € Netto monatlich. Er hat eine Analphabetin<br />

aus dem afrikanischen Busch geheiratet, mit der er 1 Kind hat. Erstellen Sie eine<br />

Unterhaltsberechnung, in der der Akademiker auf Sozialhilfeniveau landet und seine<br />

Frau weiterhin akademischen Lebensstandard genießt.<br />

9. Bei einem hoffnungslosen Fall besteht keine Aussicht auf nachehelichen Unterhalt.<br />

Nennen Sie Möglichkeiten, stattdessen lebenslangen Trennungsunterhalt zu erreichen.<br />

10. Ihr Mandant ist durch eine lange Scheidung in die Privatinsolvenz inklusive<br />

Zwangsräumung getrieben worden, pardon, leider geraten. Nennen Sie Möglichkeiten,<br />

an ihm weiter zu verdienen als anschließender Insolvenzverwalter unter<br />

Berücksichtigung staatlicher Hilfen.<br />

11. Gegen Ihre bankrotte Mandantin trifft eine Klage ein, Streitwert 4000 €, wobei erstere<br />

keine Chance hat zu gewinnen. Da Ihr Fuhrpark aber leider Winterreifen braucht, 300 €,<br />

müssen Sie aktiv werden. Ihre Klageerwiderung muss nur aus einem einzigen Satz<br />

bestehen, damit Sie die Reifen bezahlen können. Wie lautet dieser?<br />

12. Warum ist es umsatzschädlich und obsolet, sich in der Rechtssprechung auszukennen?<br />

Der Autor hofft, dass solche Prüfungsfragen verboten sind, damit keine neue Brut der M Klasse<br />

auf die Menschheit losgelassen wird! Sie, sehr verehrte Leser, werden am Ende dieses Buches<br />

die meisten Fragen mühelos beantworten können, wobei diese leider knallharte Realität<br />

darstellen, auch wenn sie ganz lustig klingen. Unser Familienrecht macht es möglich! Nach<br />

dieser Realsatire aber nun wieder zurück zu dem Zweizeiler.<br />

238


Interessant fand ich seine Formulierung „zunächst“, was bedeuten konnte, ich sichere mir erst<br />

einmal das Mandat, damit ich schon mal wenigstens die Verfahrensgebühr von ca. 65 € in der<br />

Tasche habe, dann kann ich immer noch das Handtuch werfen, schneller kann man Geld nicht<br />

verdienen, benötigt man doch für einen Schriftsatz mit einem Satz ca. 5 Minuten. Allerdings<br />

bestritt man 5 Wochen später die Begleichung der Steuernachzahlung meiner Frau. Die hatte<br />

ich ihr aber fristgerecht erstattet unter Abzug der damaligen Gerichtskosten für das Anlage U<br />

Verfahren. War meine Frau so dumm und konnte keine Kontoauszüge lesen, oder was ging<br />

dieses Mal für eine Nummer ab? Ein entsprechendes Schreiben mit Nachweis meiner Zahlung<br />

schickte ich sofort ans Gericht, wobei ich mir eine Portion Sarkasmus nicht verkneifen konnte<br />

gegenüber meinem speziellen Freund Anwalt M, dem ich nach einer langen Anlaufzeit zu<br />

verdanken habe, das Lachen in dieser knallharten Scheidung nicht verlernt zu haben. Hier ein<br />

kleiner Auszug aus meinem Schriftsatz zur Erheiterung:<br />

Interessant aber ist die Tatsache, dass der Anwalt der Beklagten in schon traditioneller<br />

Weise damals wieder eine Klage androhte für den Fall der Nichtbegleichung der Steuernachteile innerhalb<br />

einer bestimmten Frist. Obwohl der Kläger angeblich nicht zahlte, blieb die Klage aus. Warum? Sollte hier<br />

Gnade vor Recht ergangen sein? Mitnichten! Fazit: Da der Kläger die steuerlichen Nachteile der Beklagten<br />

fristgerecht voll ausgeglichen hat, ist seine Klage begründet und dieser daher stattzugeben!<br />

Ich dachte, damit ist der Fall vom Tisch, die Richterin A entscheidet nun schriftlich.<br />

Völlig unvorhergesehen schickte sie Mitte Juli 2008 eine Einladung, wir mussten<br />

wegen dieser billigen Sache persönlich bei Gericht antanzen. Anbei war noch ein Schreiben<br />

des Gegners, der möglicherweise einen Fehler fand, nämlich ich durfte meiner Frau beim<br />

Begleichen der Steuerschuld nicht einfach die Kosten des damaligen verlorenen Verfahrens<br />

abziehen. Hierbei wurde auf ein BGH Urteil verwiesen. Dieser mögliche Fehler war zwar<br />

bedauerlich, änderte aber nichts an der Pflicht meiner Frau, die Anlage U unterzeichnen zu<br />

müssen. Allerdings als ich dieses Urteil im Internet näher analysierte, bekam ich Zweifel an<br />

dessen Anwendbarkeit, ging es da um nachehelichen Unterhalt, bei mir noch um<br />

Trennungsunterhalt, was ein ganz anderer Tatbestand war. Ich wurde den Eindruck nicht los,<br />

nur weil Anwalt M einen unbedeutenden Fehler fand, war die Richterin wieder einmal am<br />

Zweifeln und ließ uns antanzen. Die Frau war leicht beeinflussbar durch Gerüchte und<br />

Verleumdungen, was sie in der ZV ganz klar demonstriert hatte. Daher war ich froh ohne<br />

Anwalt dort aufzumarschieren, denn hätte sich die Richterin unerwartet für einen Vergleich<br />

entschieden, hätte ich etwa 200 € Anwaltskosten am Hals gehabt, die konnte ich mir sparen,<br />

hatte ich zwar einen sehr raffinierten Gegner, dem ich aber in Sachen Intelligenz weit<br />

überlegen war. Allerdings erwartete ich auch einen stark angeschlagenen Anwalt M mitsamt<br />

Mandantin, denn bis zum Gerichtstermin 20.8.2008 befand dieser sich schon in der Mangel des<br />

Staatsanwaltes. Also theoretisch Grund genug für ihn, ganz kleine Brötchen zu backen und die<br />

ganzen Verleumdungen dann zu stoppen, sprich auf Fairplay umzuschalten.<br />

Ich entwarf einen Schriftsatz, der wohl mein bester in der ganzen Zeit war. Insbesondere<br />

konnte ich in diesem Betrug nachweisen in der ZV Sache. Hatte damals doch der Gegner<br />

behauptet, meine Frau bekam keinen Unterhalt, die gezahlte Summe wurde voll auf den<br />

Kindesunterhalt angerechnet, so erhielt sie laut Einkommenssteuererklärung 2006, die man<br />

dem Schriftsatz angefügt hatte, auf einmal Unterhalt, also doch nicht für die Kinder.<br />

Da die gleiche Richterin den Fall bearbeitete, musste die hochgehen wie eine Rakete, die<br />

musste sich doch verarscht vorkommen. So machte ich negative Stimmung gegen meinen<br />

Gegner, erwähnte insbesondere die Strafanzeigen und das standesrechtliche Verfahren, was die<br />

noch ausstehenden Urteile günstig beeinflussen sollte, reine Taktik von mir. Ich trieb regelrecht<br />

die Sau durchs Dorf, wie es die Bayern so treffend formulieren.<br />

239


Mein zweites Angriffsziel und somit zweite Taktik war die erwünschte Prozesskostenhilfe<br />

meiner Frau. Ich zitierte ZPO Paragraphen, die ganz klar besagten, besteht keine Aussicht auf<br />

Erfolg, oder liegt Mutwilligkeit vor, dann ist die PKH zu verwehren, ebenfalls bei unwahren<br />

Angaben. Ich musste meine Frau in den finanziellen Würgegriff bekommen, um diese ganze<br />

kostspielige und ruinöse Prozessiererei zu beenden. Da meine Frau eh schon lange bankrott<br />

war, wollte ich ihr jetzt den Gnadenschuss geben. Schließlich waren auch meine Reserven im<br />

Juli 2008 erschöpft, weshalb ich erstmalig einen fünfstelligen Kredit aufnehmen musste, der<br />

ursprünglich auch die Abfindung meiner Frau enthalten sollte. Hätten Dr. Km oder Strafanwalt<br />

A mir ihre Rechnungen vorher geschickt, hätte ich das Handtuch schmeißen müssen. So hatte<br />

ich dann doch noch Luft für den Endkampf, den ich im Herbst 2008 erwartete. Gleichzeitig<br />

recherchierte ich im ZPO, den ich meistens bei mir hatte, ob mir Aufwandentschädigungen<br />

zustanden. Allerdings sieht es in diesem Bereich generell schlecht aus, mehr als Fahrtkosten<br />

und Verdienstausfall durfte mir nicht vergütet werden. Von dem Gewinn konnte ich mir<br />

vielleicht 2 Flaschen Schnaps kaufen, die ich immer dann brauchte, wenn ich Anwalts M<br />

Schriftsätze lesen oder sogar beantworten musste, denn so viel Blödsinn konnte ich nur stark<br />

angeheitert ertragen, was zum Streit mit meiner Exfreundin führte, da mein Alkoholkonsum<br />

zeitweise deutlich angestiegen war. Aber anders ging es auch nicht, denn hätte ich mich mit so<br />

viel Blödsinn im nüchternen Zustand abgegeben, hätte ich heute auch schwer einen an der<br />

Klatsche. Insofern taten mir die Anwaltsgehilfinnen leid, die diese Schauergeschichten vom<br />

Diktiergerät im PC eintippen mussten, möchte nicht wissen, wie viele davon schon unter<br />

Realitätsverlust leiden, schließlich gilt in den Kanzleien striktes Alkoholverbot, zumindest bei<br />

den Gehilfinnen! Hier aber nun mein brillanter Schriftsatz, an dem ich tagelang rumgefeilt<br />

hatte:<br />

erwidert der Kläger den Schriftsatz der Gegenseite vom 26.6.2008 wie folgt:<br />

1.<br />

Bedauert der Kläger zunächst seinen möglichen Fehler, Forderungen aus einen Titel (99X90/06)<br />

anzurechnen gegen die Steuernachzahlung. Ihm war wohl bewusst, und er hat auch entsprechend<br />

gehandelt, dass seine Forderungen nicht den monatlichen Unterhalt beeinflussen dürfen. Dass allerdings<br />

die Steuernachzahlung ebenfalls als Unterhalt angesehen wird, war ihm leider unbekannt. Ob allerdings der<br />

Trennungsunterhalt den gleichen Rang hat wie der nacheheliche Unterhalt, in dem es in diesem BGH<br />

ausschließlich Fall ging, soll dahin gestellt bleiben, sind doch Trennungs- und nachehelicher Unterhalt<br />

völlig unterschiedliche Tatbestände mit der Konsequenz, in der Rechtssprechung unterschiedlich<br />

behandelt zu werden!<br />

Dieser Fall entbindet jedoch die Beklagte nicht von der unbedingten Zustimmung des Realsplittings!<br />

Insofern liegen die Recherchen der Gegenseite (§10 EstG, BGH FamRZ 97, 544 ff.) völlig neben der Sache<br />

und somit der ganze Schriftsatz, gehen diese doch völlig am eigentlichen Thema vorbei, nämlich der<br />

unbedingten Zustimmung des Realsplittings! Die Beklagte muss dem Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1 EstG<br />

vorbehaltlos zustimmen, auch wenn dem Kläger möglicherweise ein Fehler unterlaufen sein sollte,<br />

enthält dieser Paragraph keinerlei Ausnahmeregelungen. Die Gegenseite verstößt mit ihrem Schriftsatz<br />

vom 15.5.2008 eklatant und vorsätzlich gegen die Bestimmungen des §10 EStG verstößt, nämlich die<br />

Anlage U erst zu unterschreiben, wenn die Steuernachzahlung vom Kläger bezahlt ist.<br />

Trotz des potentiell fehlerhaften Aufrechnens hat der Kläger die Nachteile der Beklagten aus dem Jahre<br />

2006 vollständig ausgeglichen. Es spricht sogar für seine Moral, die seit über einem Jahr fälligen<br />

Forderungen aus 99X90/06 nicht per Zwangsvollstreckung eingezogen zu haben, was weitere Kosten<br />

verursacht hätte zu Lasten der Beklagten und zur Freude der Anwälte. Natürlich könnte der Kläger die<br />

vormals strittigen 219,85 € sofort überweisen, und die Beklagte müsste dann den gleichen Betrag ebenfalls<br />

dem Kläger überweisen, könnten beide Parteien auch die Banknoten im Gerichtssaal austauschen, jedoch<br />

sollten wir auf solche schon lächerlichen Spielchen verzichten, würde doch dann dieser Fall in eine<br />

Comedyveranstaltung entarten.<br />

240


2.<br />

Eine weitere Unkorrektheit und sogar Betrug nach § 263 StGB ist der unter traditioneller Klageandrohung<br />

geforderte Betrag. Nur weil das Finanzamt eine Steuerschuld von 501,93 € anzeigte, muss dies noch lange<br />

nicht durch den Trennungsunterhalt verursacht worden sein! Eigene genauere Berechnungen ergaben,<br />

gefolgt von der Bestätigung des Steuerberaters des Klägers, dass die Nachforderung lediglich 386 €<br />

betragen darf bei einem Unterhalt von 2100 €. Somit hat der Kläger sogar 115,93 € zu viel bezahlt, rechnet<br />

man die Forderungen aus einen Titel (99X90/06) mit an. Beweis: Anlage A1, Steuerberater<br />

3.<br />

Unglaublich bis dreist ist das Verhalten der Beklagten und insbesondere von ihrem Rechtsbeistand, in der<br />

Zwangsvollstreckung (ZV) 2007 (99X194/07) zu behaupten, überhaupt keinen Unterhalt bekommen zu<br />

haben, aber zur gleichen Zeit im Steuerbescheid 2006 vom 8.8.2007 den Erhalt von 2100 € anzuzeigen, die<br />

man dann im Gegensatz zur ZV auf einmal nicht dem Kindesunterhalt zuordnete. In diesem Fall 99X 65/08<br />

erzählt man folglich dem gleichen Gericht, der gleichen Abteilung und dann noch ausgerechnet der<br />

gleichen Richterin genau das Gegenteil, und verlangt als Belohnung dafür noch Prozesskostenhilfe! Seit<br />

Ende Juni 2008 kümmert sich im übrigen die Staatsanwaltschaft Hagen und die Anwaltskammer Hamm um<br />

diese mehrfachen Betrugs- und Verleumdungssachen. Beweis: ………………….<br />

4.<br />

Bezüglich der PKH darf zwar der Kläger deren Verwehrung leider nicht beantragen, dennoch aber sich den<br />

Hinweis erlauben, dass hier §114 ZPO anwendbar ist. Die Beklagte hat deshalb keine Aussicht auf Erfolg,<br />

da ihre Handlung, die Anlage U nicht zu unterschreiben, mutwillig ist, und sie § 10 Abs. 1 EstG deshalb<br />

unbedingt zustimmen muss, da dieser auch keine Ausnahmeregelungen enthält. Insbesondere liegt hier<br />

auch noch ein Wiederholungsfall vor, hatten wir doch das Thema Anlage U auch schon im Jahr 2006<br />

(99X90/06). Daher kennt die Beklagte diesbezüglich Ihre Pflichten, dennoch provoziert sie vorsätzlich (=<br />

mutwillig) eine erneute Klage, die dann auch noch die Staatskasse vorerst tragen soll! Sollte die<br />

Bewilligung der PKH bereits erfolgt sein, so ist nach §124 Absatz 1 ZPO diese zu widerrufen, da unwahre<br />

Angaben vorliegen, nämlich in der Höhe der Steuernachzahlung, und parallel dazu in dem Fall der ZV.<br />

Außerdem wurde im Schriftsatz des Gegners vom 15.5.2008, behauptet, dass überhaupt keine Zahlung<br />

erfolgt war. Selbst wenn das Gericht den Geldwert des eingelösten Titels nicht anerkennen sollte, so<br />

müssen immerhin die überwiesenen 282,08 € anerkannt werden, so dass hier mindestens Teilerfüllung<br />

vorliegt, somit die Angaben der Beklagten nicht zutreffend sind!<br />

5.<br />

Unklar ist auch der Sinn der nicht kommentierten und unvollständigen Anlage B2, da dort die Variablen<br />

nicht definiert werden.<br />

6. Fazit<br />

Die Klage ist und bleibt trotz des potentiellen Fehlers des Klägers bezüglich § 10 Abs. 1 EstG begründet<br />

und ist daher stattzugeben. Letzterer entbindet die Beklagte nämlich nicht von der Pflicht der Zustimmung<br />

zum Realsplitting! Sollte der Klage stattgegeben werden, so beantragt der Kläger schon jetzt ein<br />

Unkostenentschädigung gemäß JVEG §5 und 6 unter gleichzeitiger Berücksichtigung der zu viel bezahlten<br />

115,93 €!<br />

Mein Gegner hatte mir mit dem Steuerbescheid 2006 Kanonenfutter geliefert für meine<br />

laufende Strafanzeige. Ich informierte daher gleichzeitig die Staatsanwaltschaft in Hagen<br />

über diesen Fall, was den Vorwurf des Betrugs ganz klar untermauerte.<br />

Besonders erschreckend war das logische Denkvermögen des Anwalts M, er war somit eine<br />

große Gefahr für seine Mandanten! Demonstrativ auf strafrechtlichem Terrain zu operieren<br />

zeigt schon mangelhafte Voraussicht. Dann aber wenige Wochen vor der Gerichtsverhandlung<br />

wegen der ZV einen Urkundenbeweis über das Gericht verschicken zu lassen in der Sache<br />

Anlage U, mit dem man genau das Gegenteil behauptet gegenüber der ZV und somit den<br />

eigenen Betrugsversuch bewies, nämlich doch Unterhalt empfangen zu haben, war einfach<br />

unglaublich, dreist und extrem dumm. Soviel ich in Erfahrung gebracht hatte, benötigt man für<br />

ein Jurastudium doch Abitur, aber die geistige Reife eines Abiturienten und sein logisches<br />

241


Denkvermögen wurden hier völlig vermisst! Wenn ich der Anwalt meiner Frau gewesen wäre,<br />

hätte ich zu ihr gesagt, verbrennen sie den Steuerbescheid, der darf um Gottes Willen nicht in<br />

falsche Hände kommen, auch wenn sie somit 500 € Verlust haben, weil ihr Mann dann nicht<br />

für die Steuernachzahlung aufkommt. Wenn nämlich bekannt wird, sie haben doch Unterhalt<br />

erhalten, dann droht uns sogar Gefängnis, und ich würde meine anwaltliche Zulassung<br />

verlieren. Aber Anwalt M war entweder hemmungslos, Kamikazetyp oder extrem dumm! Mir<br />

wurde erstmalig klar, warum ein paar Richter einen an der Klatsche haben, denn wenn man Tag<br />

für Tag sich mit Blödsinn abgibt, sich etwa Gräuelmärchen anhören, oder zwei verschiedene<br />

Versionen von ein und der selben Partei bearbeiten muss, kann dies doch nur zum<br />

Realitätsverlust und zur Schizophrenie führen, das wäre bei mir mit absoluter Sicherheit nicht<br />

anders! Insofern kann ich die Frankfurter Richterin verstehen, die im Sommer 2007 in einem<br />

Wahnsinnsurteil die Züchtigung von islamischen Frauen erlaubte. Die Frau hatte bestimmt<br />

vorher so üble, albtraumatische Erlebnisse gehabt, die zum völligen Realitätsverlust führten.<br />

Schade allerdings, dass dieses Urteil sofort aufgehoben wurde, denn so konnte ich meine Frau<br />

nicht mehr überreden, zum islamischen Glauben überzutreten, denn dann hätte ich sofort legal<br />

einen Baseballschläger einsetzen können......<br />

Für mich war das Schreiben des RA M, doch Unterhalt erhalten zu haben, ein geistiger<br />

Offenbarungseid! Dieser Tag hatte meine Meinung bezüglich Eliteuniversitäten völlig<br />

geändert. War ich vorher gegen diese, da Kinder noch nicht mal richtig Deutsch in der<br />

Grundschule lernten, und mit einem international nicht konkurrierenden Pisaabitur negativ<br />

auffielen, so war ich auf einmal Dank Herrn M ein glühender Verfechter von Eliteuniversitäten.<br />

Ich fordere sogar, exklusiv welche für Jurastudenten zu bauen, denn was von den gewöhnlichen<br />

Unis runter kam, war sehr oft erschreckend. Soll ein Anwalt seinen Mandanten vor Unrecht<br />

beschützen, so besteht doch eher die Gefahr bei solchen Typen wie Anwalt M, dass Juristen<br />

ihre Mandanten noch in den Knast bringen durch übelsten Prozessbetrug! Und in der Tat waren<br />

die Chancen nicht schlecht für eine Vorbestrafung, hatte ich doch mittlerweile Strafanzeige<br />

gestellt gegen dieses Lügenduo.<br />

Insofern tat mir Richterin A leid, wenngleich ich nicht ausschloss, dass die das sogar amüsant<br />

fand. Wahrscheinlich ließ sie wieder den Spruch los wie damals im August 2006, sehen sie, ich<br />

sage doch, wir haben hier eine Menge Spaß in unserem Job, bleiben sie ganz locker und<br />

geschmeidig, Land!<br />

Zwei Tage vor der Verhandlung gestand mein Steuerberater einen Fehler in seinen<br />

Berechnungen. Er errechnete die ursprüngliche Steuernachzahlung, die sich durch meinen<br />

Unterhalt ergab, auf 386 €, drückte dies aber unglücklicherweise als Steuerersparnis aus, was<br />

der Gegner missverstand. Ich forderte ihn auf, den von mir vorformulierten Text zu<br />

übernehmen. Das tat er auch, allerdings gab er kleinlaut zu, dass die Steuerschuld doch 501 €<br />

betrug wie vom Gegner behauptet. Mir war dieser Fehler insoweit peinlich, dachte ich doch<br />

ursprünglich, die Gegenseite versucht ca. 120 € mehr aus mir herauszupressen, und hatte sofort<br />

das Feuer eröffnet. Allerdings musste ich diesen Vorwurf zwei Tage vor der Verhandlung<br />

wieder zurücknehmen, der Gang zum Faxgerät glich dem Gang nach Canossa. Allerdings<br />

machte ich klar, es änderte sich überhaupt nichts in der eigentlichen Sache, nämlich die<br />

Unterzeichnungspflicht der Anlage U, so dass meine bisherige Argumentation aufrecht erhalten<br />

wurde, nämlich die Anlage U musste gemäß ESTG §10, Absatz 1 unterschrieben werden,<br />

unabhängig davon, ob ich in der Vergangenheit eventuell einen Formfehler begangen hatte,<br />

z. B. beim Begleichen der Steuerschuld der Unterhaltspflichtigen. Im Gegenzug erkannte ich<br />

generell die einzige Bedingung an, für Steuernachteile meiner Frau aufzukommen, was auch<br />

meine Überweisung in Höhe von 282,08 € bewies, insofern war wahrscheinlich durch meine<br />

Zahlung Erfüllung eingetreten.<br />

242


Am Abend vor der Verhandlung war ich in richtig toller Stimmung. Bei einem Glas Rotwein<br />

bereitete ich mich auf den Termin vor, ging noch einmal alle Schriftsätze durch, schrieb mir<br />

wichtige Paragraphen auf, egal ob ZPO, BGB, ESTG. War auch richtig gespannt auf die Show<br />

am nächsten Tag, machte schon vorab meine Witze, es waren wohl die besten Selbstgespräche,<br />

die ich je hatte.<br />

Und in der Tat hatte ich nicht zu viel erwartet, auch wenn ich anfangs etwas nervös war und<br />

mir daher Kaugummi besorgen musste, schließlich trat ich erstmalig ohne Anwalt auf nach dem<br />

Motto von Schiller, „Der Starke ist am mächtigsten allein“. Eine halbe Stunde war für die<br />

Verhandlung eingeplant. Davon erzählte die Richterin 25 Minuten über ihr Privatleben, etwa<br />

die Brustkrebsoperation ihrer Mutter, die Erfahrungen mit deren Ärzten und ihren<br />

unterschiedlichen Diagnosen und Meinungen, was aber bei Juristen auch der Fall ist, der Alltag<br />

ihrer Tochter in der Schule, in der sie für 90 € im Monat bis 16 Uhr betreut wurde. Aber auch<br />

die Nachrichten am gleichen Tag wurden behandelt, was die Ministerin Zypries so alles wieder<br />

in Sachen Scheidungsgesetzen plante. Aber auch interessante Fachbeiträge zum neuen<br />

Scheidungsrecht wurden ausgiebig mit dem Anwalt meiner Frau diskutiert, und wie die<br />

Richterin A so entschied. Kurzum, ich überlegte schon, mein Handy rauszuholen um eine<br />

Runde Schach zu spielen oder um im Radio mir die wesentlich interessantere Kirche in WDR4<br />

anzuhören. Leider musste ich aber am Eingang nach gründlichen Taschenkontrollen wie am<br />

Flughafen mein Handy abgeben, während am Nebeneingang die bekannten „Verbrecher“ in<br />

den schwarzen Kutten einfach durchgehen durften. So nutzte ich die Zeit sinnvoll, indem ich<br />

schon mal meine Urlaubsplanung für 2009 machte.<br />

In den restlichen 5 Minuten ging es dann um die Anlage U, bei der die Richterin mich<br />

einerseits lobte, den Fehler des Steuerberaters zuzugeben, kritisierte aber gleichzeitig die<br />

Schärfe meiner Schriftsätze. Schon am Anfang der Verhandlung wies sie auf die sehr emotional<br />

geladenen juristischen Auseinandersetzungen hin, die sich zwischen mir und meiner Frau<br />

abspielten. Sie gab zu bedenken, dass wir uns mal geliebt hatten, und nun jetzt nicht so<br />

miteinander umspringen konnten. Als dann noch der Anwalt meiner Frau ganz scheinheilig<br />

meinte, die Schärfe musste nicht sein, hätte ich den am liebsten unangespitzt in den Boden<br />

gehauen, durfte man aber leider nicht. Schließlich war er es doch, der permanent mit<br />

Kostentreiberei, Prozessbetrug und Verleumdungen die Stimmung anheizte, der von Anfang an<br />

wie der Kriegsgott Ares auftrat. Lag hier schon Schizophrenie oder Alzheimer vor? Was die<br />

Frau völlig vergaß: Wir spielten hier nicht 4 ½ Jahre brav Ringel Ringel Reihe, sondern seit<br />

einem Jahr ging hier sogar Prozessbetrug ab, dass ich schon die Staatsanwaltschaft einschalten<br />

musste. Hielt die Richterin das alles für Spaß nach dem Motto, Mensch Land, jetzt bleib doch<br />

mal locker und geschmeidig, das ist doch lustig hier? Zwar hatte sie absolut Recht mit den<br />

vielen Emotionen. Allerdings trug das Gericht mit seiner langsamen Arbeitsweise sehr viel<br />

dazu bei, was sie vergaß. Dieses Thema hob ich mir aber für den Schluss auf. Auch lehnte sie<br />

Kostenerstattung bei mir ab für Arbeitsausfall und Fahrten, das stand angeblich nur Zeugen zu.<br />

Ich war zwar sicher bezüglich meiner Ansprüche, da auch von Dritten im Gesetzestext die<br />

Rede war, aber ich wollte mich mit der Frau nicht um 50 € streiten. Als ich dann meinen<br />

Steuerberater als unfähig bezeichnete, musste ich viel Kritik für meine Wortwahl ernten, denn<br />

auch mir konnten ja schließlich Fehler passieren, obwohl ich sicherlich ein guter Diplom<br />

Ingenieur war, meinte die Richterin. Zwischendurch startete mein Freund Anwalt M, der ohne<br />

schwarze Kutte erschien, einen Angriff gegen mich, indem er meinte, seine Mandantin hatte<br />

letztes Jahr eine Gehaltspfändung durch das Finanzamt aufgrund meiner schlechten<br />

Zahlungsmoral. Das ließ ich mir nicht von dem Rechtsverdreher bieten und bewies, sein<br />

Schriftsatz kam sehr spät bei mir an, nämlich zweieinhalb Monate nach dem Steuerbescheid,<br />

sprich der Nachzahlungsaufforderung, in der es um Ausgleich der Steuerschuld ging, und ich<br />

kurz nach der gestellten Frist auch bezahlte. Natürlich zog ich sein Schreiben vor der Richterin<br />

243


A ins Lächerliche, indem ich auf die traditionelle Klageandrohung hinwies. Daraufhin fiel ihm<br />

wohl nichts mehr ein. Auch auf seine Frage, ob ich den Unterhalt nicht anders absetzen könnte,<br />

ließ ich mich gar nicht erst ein, blieb da stur, mit dem Burschen wollte ich mich nicht abgeben,<br />

der spielte eh nicht in meiner Liga, schon gar nicht moralisch.<br />

Als Frau A auf den gesenkten Streitwert von 700 € auf ca. 380 € hinwies, gefiel das dem<br />

Anwalt meiner Frau überhaupt nicht, schließlich war sein Honorar eh schon sehr gering mit<br />

ca. 160 € netto, und nun sollte es noch einmal gekürzt werden auf 113 €. Er ließ sich Gründe<br />

nennen, wodurch die Vorsitzende aber nicht ihre Entscheidung änderte. Wieder mal ein<br />

Zeichen, dem Mann ging es nur ums Geld. Dass meine Frau eh finanziell am Ende war,<br />

interessierte ihn nicht, ihr Anwalt nahm bestimmt auch Tote aus.<br />

Als wir die Anträge abgeben sollten, diktierte sie einfach selber ein paar Zeilen unserer<br />

Schriftsätze ins Gerät und aus war die Verhandlung. Das Urteil sollte danach verkündet<br />

werden, sprich sie würde in den nächsten Tagen entscheiden. Weshalb wir zum Gerichtstermin<br />

erscheinen sollten, war mir ein Rätsel, ich hätte da auch die Taubstummen aus meinem Haus<br />

hinschicken können, da wäre auch nicht weniger herausgekommen. Während schon andere<br />

Leute in den Gerichtssaal kamen, machte ich im kurzen persönlichen Gespräch der Richterin<br />

klar, die schleppende Arbeitsweise des Gerichts erhöhte ebenfalls die Emotionen. Gleichzeitig<br />

fragte ich nach weiteren Terminen für die Abänderungs-, Widerklage und meiner Scheidung.<br />

Sie wusste nicht, was in den Sachen so momentan lief, sie hatte schließlich gerade Urlaub<br />

gehabt, außerdem arbeitete sie nur 28,5 Stunden pro Woche, und sie musste sehr viele Fälle<br />

bearbeiten. Ich war sprachlos, wie meine Fälle offensichtlich seit Monaten ruhten, meine<br />

Scheidung sogar seit eineinhalb Jahren. So langsam machte ich mir Gedanken, ob ich nicht eine<br />

Dienstaufsichtsbeschwerde beim Direktor des Amtsgerichts starten sollte, denn diese Abteilung<br />

vom Familiengericht war der reinste Sauladen, Zeit auch da mal richtig aufzuräumen. Trotz der<br />

mageren Ergebnisse dieses völlig obsoleten Termins, empfand ich diesen Tag als Meilenstein<br />

in meinem Leben. Zum ersten Mal trat ich allein ohne Anwalt auf, der in vielen Fällen wirklich<br />

überflüssig ist, überhaupt nichts bringt außer Kosten und Ärger.<br />

Erst 3 Wochen nach diesem ereignisreichen Tag erhielt ich das Urteil vom Spaßgericht, pardon,<br />

ich meine natürlich Familiengericht. Auch wenn ich verdammt siegessicher von Anfang an war<br />

trotz meines unbedeutenden Formfehlers, haute mich das Urteil dennoch aus den Socken. Es<br />

war ein Kantersieg, wie ich ihn kaum erwartet hatte, folgte doch die Richterin absolut und<br />

ausnahmslos meiner Rechtsauffassung, nämlich der Abzug von Schulden bei der<br />

Steuererstattung an meine Frau war völlig bedeutungslos. Es stellte sich nun erst recht die<br />

Frage, warum wir zur Verhandlung antanzen mussten, wenn die Sache von Anfang an<br />

eindeutig war. Allerdings brauchte die Richterin dringend Kommunikationspartner, vor denen<br />

sie über die Krankheiten ihrer Mutter 20 Minuten lang ausführlich referieren konnte. Frau A<br />

gab für ihre Entscheidung mehrere Gründe an, nämlich wie schon von mir vermutet, lagen hier<br />

völlig verschiedene rechtliche Verhältnisse vor, nämlich einerseits die Erstattung der<br />

Steuernachteile, und andererseits der Abzug von Schulden bei der Steuererstattung.<br />

Es fehlte bereits an der Voraussetzung, dass die wechselseitigen Ansprüche sich aus demselben<br />

rechtlichen Verhältnis ergeben muss. Da die Steuerschuld jedes Jahr neu entsteht, auch für jedes Jahr neu<br />

dem begrenzten Realsplitting zugestimmt werden muss, beschränkt sich dasselbe rechtliche Verhältnis auf<br />

das jeweilige Steuerjahr.<br />

Ist im Grunde genommen auch logisch, auch wenn man bei den Geisteswissenschaften mit dem<br />

Wort Logik vorsichtig operieren sollte, denn ein Richter kann mich in einem Fall nicht<br />

verlieren lassen, nur weil ich draußen im Parkverbot stehe.<br />

244


Dann führte die Richterin noch §242 BGB und ein Urteil des OLG Kölns aus dem Jahr 1999<br />

auf, also Fakten, die meinen Anspruch begründeten, so dass mein Sieg mehr als eindeutig war.<br />

Auch meine Kampagne gegen Gewährung von Prozesskostenhilfe zeigte Wirkung, denn die<br />

PKH wurde meiner Frau verwehrt mangels Aussicht auf Erfolg nach §114 ZPO, womit sie<br />

sofort etwa 200 € Kosten am Hals hatte, denn sie hatte die gesamten Kosten des Verfahrens zu<br />

tragen. Dabei konnte sie froh sein, dass ich mir keinen Anwalt hatte, denn dann wäre sie etwa<br />

400 € los geworden. Natürlich zeigte sich auch hier wieder mal die Skrupellosigkeit ihres<br />

Rechtsbeistands, der sie wieder einmal regelrecht in eine aussichtslose Schlacht reingetrieben<br />

hatte, nur damit er ein wenig verdiente, etwa lächerliche 113 €. Ich behaupte sogar, er beriet<br />

meine Frau bewusst falsch, nur um ein neues Gerichtsverfahren zu provozieren. Allerdings kam<br />

dabei weniger Geld heraus als von ihm erhofft, denn die Richterin hatte tatsächlich wie<br />

angekündigt den Streitwert von 700 € auf 386 € gesenkt. Es war schon peinlich, für lächerliche<br />

ca. 113 € Verdienst einen solchen Prozess zu provozieren, kein Wunder, dass er alle 2 Wochen<br />

in einer kostenlosen Stadtzeitschrift krampfhaft Mandanten sucht. Betrachte ich diesen Fall mal<br />

nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, dürfte eher sogar ein Minus herauskommen sein, denn<br />

seine Schreibkraft hatte bestimmt 2 Stunden lang sein ganzes wertloses Gesülze vom<br />

Diktiergerät in den PC gehämmert, und die kostete auch Geld!<br />

Besonders regte mich das Verhalten des RA M auf, der in dieser Sache wieder einen auf dicke<br />

Hose machte, nur weil ich einen völlig belanglosen Formfehler beging, und meiner Frau<br />

offensichtlich somit einen Sieg suggerierte. Nehmen wir einmal an, ihm wäre es nicht um das<br />

Geld gegangen, sondern es wäre sein juristischer Instinkt gewesen, der ihn in diesen Irrglauben<br />

versetzte, dann hätte er seinen Beruf an den Nagel hängen müssen. Schließlich konnte es nicht<br />

sein, ein juristischer Amateur besaß einen wesentlich realistischeren juristischen Instinkt als<br />

Anwalt M mit seinen geschätzten 25 Berufsjahren Erfahrungen!<br />

Allerdings wies das durch und durch positive Urteil meiner Meinung nach und der meines<br />

Steuerberaters Unsinn auf: Einerseits musste meine Frau dem Realsplitting zustimmen,<br />

allerdings nicht der Unterzeichnung der Anlage U. Nur war diese der einzige Weg der<br />

Zustimmung, andere Möglichkeiten waren selbst ihm nicht bekannt. Hier irrte sich<br />

wahrscheinlich die Richterin!<br />

Für meine Frau ergab sich eine ganz andere Gefahr. Sie rückte wegen dem Abzug ihrer<br />

Schulden nicht die unterschriebene Anlage U heraus. Ich beschloss, diesen strittigen Betrag ihr<br />

noch einmal extra zu überweisen, so wie es ihr Anwalt irrsinniger weise forderte, diesen aber<br />

dann mit weiteren Zinsen und den Kosten dieses Verfahrens mit Rechtskraft des Urteils sofort<br />

zu pfänden. So bekam meine Frau mal ein Gefühl dafür, was ich im Vorjahr aufgrund der<br />

versuchten Pfändung durchmachen musste. Diese Sprache liebte sie offensichtlich, und<br />

Wünsche erfüllte ich gerne. Natürlich war wieder Kriegstreiber M hierfür im Endeffekt<br />

verantwortlich! Fairerweise stellte ich meiner Frau zweimal eine Frist, die mir entstandenen<br />

Gerichtskosten aus dem ersten und zweiten Anlage U Verfahren zu erstatten, gleichzeitig mir<br />

auch die unterschriebene Anlage U zu schicken. Aber sie reagierte wie üblich nicht darauf.<br />

Wenige Tage nach Fristablauf rief ich dann beim Amtsgericht Lippstadt an, in dessen Nähe ich<br />

arbeitete. Für mich stellte sich nämlich die Frage, ob ich die Zwangsvollstreckung über dieses<br />

Gericht starten konnte, was verneint wurde, da Gerichtsstand immer der Wohnort des<br />

Schuldners ist. Auf meine Frage, ob ich persönlich zum Gericht musste zum Ausfüllen der<br />

Formulare lotste mich der sehr hilfsbereite und freundliche Rechtspfleger durchs Internet, um<br />

die passenden Formulare mir runter zu laden.<br />

Der Rechtspfleger verwies mich auf die Formulare ZP311a und ZP311, wobei ich letzteres in<br />

vierfacher Ausfertigung dem Gericht in Wuppertal schicken musste. Allerdings reichte es nicht<br />

aus, aufgrund von zwei siegreichen Urteilen einfach eine ZV zu starten, selbst wenn die Urteile<br />

245


den Betrag enthielten, den der Schuldner an mich zu zahlen hatte. Nein, vorher musste noch ein<br />

Kostenfestsetzungsantrag ausgefüllt und dem Gericht geschickt werden. Mit diesem wurde<br />

meiner Frau zwei Wochen Zeit gegeben, sich zu äußern. Erst dann konnten nach fruchtlosem<br />

Ablauf die anderen schon erwähnten Formulare losgeschickt werden, die zur Kontopfändung<br />

führten. Mir erschien die Sache schon recht kompliziert, Abitur ist wohl die<br />

Mindestvoraussetzung, eine ZV selber zu starten, weshalb ich kurz mal laut darüber<br />

nachdachte, dieses komplizierte Prozedere einem Anwalt zu übergeben, wozu mir der<br />

Rechtspfleger abriet und mir noch mal die ganze Vorgehensweise erklärte. Meiner Koryphäe<br />

wollte ich diese Arbeit nicht zumuten, auch wenn er diese sofort einem seiner Jünger<br />

weitergeleitete hätte, denn daran konnte er nichts verdienen. Schließlich wollte ich ihn nicht<br />

verärgern, sondern musste ihn bei guter Laune halten für das große Finale.<br />

Am nächsten Tag musste ich noch die Frage klären, ob man eine unterschriebene Anlage U<br />

zwangsvollstrecken konnte, da ich diese immer noch nicht unterschrieben vorliegen hatte.<br />

Dieses mal rief ich beim Familiengericht in Wuppertal an, wo man mich auch wieder mit einem<br />

fachlich sehr fitten Rechtspfleger verband. Von einer ZV in diesem Zusammenhang hatte er<br />

noch nie was gehört, riet mir aber zum Antrag auf Zwangsgeld gemäß §888 ZPO. Mehr<br />

Auskünfte durfte er nicht geben, da eine Rechtsberatung verboten sei. War mir auch egal, denn<br />

der gegebene Hinweis war schon eine hervorragende Auskunft, aus der ich ohne weiteres einen<br />

Antrag an das Gericht formulieren konnte, nachdem ich mir §888 im Internet mal näher<br />

angeschaut hatte. Allerdings verzichtete ich dann darauf, weil mein Steuerberater meinte, das<br />

Gerichtsurteil reichte aus für das Realsplitting, und weil die Richterin im Urteil das Fass<br />

aufhaute, der Anlage U müsste nicht zugestimmt werden. Ich bin mit Sicherheit kein Freund<br />

von den ganzen Rechtsverdrehern, aber eins muss ich ehrlich zugeben: Die Rechtspfleger fielen<br />

mir durch hervorragendes Fachwissen auf, waren durch und durch Praktiker, meinen Respekt!<br />

Deren Wissen sollte man unbedingt anzapfen, wenn man ohne Anwalt auftritt! Ebenfalls fiel<br />

mir auch deren extreme Hilfsbereitschaft auf, die den Einsatz eines Anwalts völlig obsolet<br />

machte.<br />

So gingen zwei Zwangsvollstreckungen auf die Reise, die erste Anfang Dezember mit den<br />

Anlage U Kosten aus 2006, die andere Anfang Januar 2009, mit der ich die Anlage U Kosten<br />

aus dem Verfahren 2008 eintreiben wollte. Da meine Frau ja Zwangsvollstreckungen liebte,<br />

wollte ich sie in den letzten Tagen der Ehe auch noch ein wenig verwöhnen, ich hatte ja<br />

schließlich bei ihr noch eine gewaltige Rechnung offen. Als ich aber nach 2 Monaten nichts<br />

sah von meinem Geld, auch eine schriftliche Nachfrage unbeantwortet blieb, rief ich persönlich<br />

bei dem Gericht an. Ein netter Rechtspfleger teilte mir unglaubliche Informationen mit. Zwei<br />

Mann mussten pro Jahr elftausend Zwangsvollstreckungen bearbeiten, so dass locker 2 Monate<br />

vergehen konnten. Es wurde halt viel Personal wegrationalisiert, was er mir bestätigte, weil<br />

Deutschland nun mal bankrott ist, egal ob Kommunen, Länder oder Bund. Ich behandelte den<br />

netten Herrn zuvorkommend, mit dem ich meine Witze darüber machte, denn der konnte ja<br />

wirklich nichts für diesen Saustall namens Justiz. Mir war mittlerweile auch klar geworden,<br />

warum die Staatsanwälte meine Strafverfahren abwiesen: Die hatten selber genug Arbeit auf<br />

dem Tisch liegen, denn auch in diesem Bereich wurde fleißig wegrationalisiert. Dann bekam<br />

ich Anfang Februar 09 Post vom Gericht, in der mir mitgeteilt wurde, bei der einen ZV lag nur<br />

eine Kopie des Kostenfestsetzungsbescheids bei, was nicht akzeptiert wurde. Also beantragte<br />

ich eine Zweitausfertigung und gab eine eidesstattliche Erklärung ab mit dem Inhalt, das<br />

Original nicht zu besitzen und nie verwendet zu haben. Nach einem Monat fragte ich beim<br />

Gericht telefonisch an, was diese Zweitausfertigung so machte. Die Antwort fand ich nicht so<br />

lustig, denn die Urkunde war „in der Mache“. Als ich meinte, schön, wie das Ding so langsam<br />

wächst und gedeiht, wurde die Dame am anderen Ende schon ernsthafter. Nach zwei Monaten<br />

246


ief ich wieder an, denn es tat sich immer noch nichts. Dieses Mal gab man mir als Grund für<br />

die Verzögerung die lange Krankheit der Rechtspflegerin an, die aber nach Ostern wieder<br />

erscheinen sollte. Ersatz für die kranke Dame gab es auch nicht. Die Abteilung war also nur mit<br />

einer Richterin und einer einzigen Rechtspflegerin bestückt, was wohl auch wieder die Folge<br />

der Rationalisierung war. Ich konnte nur beten, dass keine der Damen schwanger wurde, denn<br />

dann wäre bis Weihnachten wohl Pause gewesen. Traurig, wie die deutsche Justiz dank der<br />

Sparmaßnahmen immer mehr zum Saustall mutiert(e). Nach zwei Monaten bekam ich dann<br />

endlich die Zweitausfertigung. Als ich dann gut einen Monat später wieder beim Gericht anrief,<br />

um nach den zwei Pfändungen zu fragen, konnte man nur eine nachverfolgen. Die Originale<br />

der anderen Sache waren scheinbar nie bei Gericht eingetroffen, es gab nur ein Aktenzeichen.<br />

Also beantragte ich wieder unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eine<br />

Zweitausfertigung des Urteils aus 2008. Als ich dann einige Tage später den zuständigen<br />

Rechtspfleger endlich ans Telefon bekam, stellte sich durch Zufall heraus, die scheinbar<br />

verlorenen Originale befanden sich bei der anderen Pfändungsunterlagen, die seit fast fünf<br />

Monaten friedlich ruhten. Man hatte einfach beide Pfändungen unter einem Aktenzeichen<br />

zusammen gefasst, obwohl später die zuständige Bank des Gläubigers mit zwei<br />

Pfändungen konfrontiert wurde. Also hieß es für mich, wieder ein Fax ans Gericht schicken<br />

und auf die Zweitausfertigung zu verzichten, wobei ich denen diese unglaublichen<br />

Geschehnisse nicht vorenthielt. In Zukunft werde ich keine Zwangsvollstreckungen mehr<br />

selber abwickeln, das ist mir bei dieser Justiz einfach zu nervenaufreibend! Das sollen Anwälte<br />

zukünftig machen, denn die meisten haben eh nichts zu tun dank der Juristenschwemme.<br />

Da meine Frau aufgrund der Zwangsräumung umgezogen war, und ich die neue Adresse nicht<br />

wissen durfte, wo meine Kinder wohnten, das ging mich ja nichts an, Hauptsache der Unterhalt<br />

wurde regelmäßig bezahlt, andererseits ich diese Daten aber dringend benötigte wegen der<br />

laufenden Pfändungen, rief ich beim Gericht an. Dieses durfte mir ebenfalls keine Auskunft<br />

erteilen. Zwar bot man an, den Kollegen aus der Pfändungsabteilung die Adresse intern<br />

zuzustellen, was aber kein Trost war, denn stellen Sie sich mal vor, sehr geehrte Leser, gegen<br />

den Schuldner läuft gerade kein anderes Verfahren, dann kann das Gericht Ihnen auch nicht<br />

helfen, ein teurer Privatdetektiv wäre dann angesagt.<br />

Eine Anfrage bei meinem Anwalt, mal seinen gegnerischen Kollegen anzurufen wegen der<br />

Adresse ging ebenfalls nicht, da dieser diese Daten nicht herausgeben durfte. Auch eine<br />

Anfrage beim Einwohnermeldeamt war weniger Erfolg versprechend, denn vielleicht war<br />

meine Frau dort nicht gemeldet oder es konnte ein Sperrvermerk vorliegen. Ob ein Gläubiger<br />

mangels Adresse des Schuldners nun leer ausging, interessiert keinem, so viel wieder zum<br />

Thema Rechtsstaat. Natürlich hatte mich meine Tochter auch sehr enttäuscht, die mir ebenfalls<br />

ihren Wohnort vorenthielt. Diesen bekam ich dennoch 7 Wochen später heraus über eine gute<br />

Quelle, leider ohne Hausnummer. Diese herauszufinden war aber kein Problem, denn ich<br />

musste nur nach dem Auto des Lebensgefährten meiner Frau suchen in der langen Strasse.<br />

Daraus lässt sich auch wieder eine tolle Geschäftsidee machen, indem man Schulden ohne<br />

Ende produziert und dann nach unbekannt umzieht, Pech für die Gläubiger!<br />

Brutus versus Vater<br />

Im September 2008 eröffnete ich eine neue Front, und wehrte gleichzeitig ein weiteres<br />

über mich schwebendes Damoklesschwert ab.<br />

247


Es ging um meinen Sohn Brutus, der nicht nur etwa 500 € Ausbildungsgeld monatlich in der<br />

Tasche hatte, sondern auch noch nebenbei fleißig als Maler und Lackierer verdiente. Für mich<br />

waren es unvorstellbare Verhältnisse, mein Sohn hatte um die 1000 € Taschengeld zur<br />

Verfügung, und ich zahlte noch Unterhalt für ihn, wenn auch „nur“ noch 150 € monatlich. Seit<br />

1.1.2009 hatte er sogar die Ausbildung erfolgreich beendet, er war nun Geselle, wenn auch im<br />

2. Versuch. Und in diesen 150 € lag eine weitere Gefahr, denn mein volljähriger Sohn konnte<br />

mich jederzeit pfänden lassen, besaß er doch wie meine Frau und Tochter einen Titel aus dem<br />

Verfahren vom 30.5.2005, bei dem er noch Schüler war, der ihm Unterhalt in Höhe von etwa<br />

350 € garantierte. Durch meine Arbeitslosigkeit 2006 wurde der Unterhalt aller<br />

Unterhaltsempfänger neu berechnet, allerdings ohne Abänderungsklage, weil ich als<br />

Arbeitsloser mir nun mal keine kostspieligen Prozesse leisten konnte. Nur war meine<br />

Wirtschaftskraft trotz mittlerweile deutlich gesunken, hatte ich doch erhöhte Ausgaben durch<br />

meine tägliche Fahrerei (150 km) und verdiente jährlich 7.000 € weniger, da ich keine 35,<br />

sondern eine 40 Stundenwoche hatte, sprich Überstunden entfielen. Aufgrund dieses alten,<br />

völlig überholten Urteils konnte mein Sohn jederzeit gegen mich Zwangsvollstrecken, was<br />

zwar moralisch gesehen das Allerletzte gewesen wäre, dennoch traute ich ihm solche<br />

Schweinereien zu. Schließlich hatte er 2003 meinen PC durchsucht und private Dateien auf CD<br />

gebrannt für die Verwandtschaft. Auch entwickelte er eine schon kriminelle Energie und Hass<br />

mir gegenüber, als er im Freundeskreis Ratschläge suchte zum Knacken von verschlüsselten<br />

Dateien. Auch sein sonstiges Auftreten mir gegenüber war beschämend, denn er kam nur zum<br />

Abkassieren vorbei, sprich Weihnachten und zum Geburtstag. An meinen Geburtstagen von<br />

2005 – 2009 hatte er nie teilgenommen, Geschenke blieben oft aus, auch Glückwünsche,<br />

kurzum, ich traute ihm einiges Schlechtes zu, weshalb ich ihm in diesem Buch schon den<br />

Namen Judas verpassen wollte. Nachdem mir meine Koryphäe Km beteuerte, ihm stände kein<br />

Unterhalt mehr zu, leitete ich entsprechende Schritte ein, was er wieder seinem sehr<br />

kooperativen Assistenten Hm übergab. Dieser schrieb meinen Sohn im September 2008 an und<br />

forderte ihn mit Fristsetzung auf, auf den Titel und somit auf Unterhalt zu verzichten. Ferner<br />

wurde er um Herausgabe von Verdienstbescheinigungen gebeten. Es erfolgte keinerlei<br />

Reaktion. Grund, eine Stufenklage einzureichen. Erste Stufe war natürlich die Übersendung<br />

von Lehrvertrag und Verdienstabrechnungen, die zweite Stufe war die Abänderung des<br />

Unterhalts auf Null Euro.<br />

Wie immer hatte mir Herr Hm schon mal den Entwurf geschickt, der mir allerdings nicht<br />

zusagte, eher etwas Sorgen bereitete, wenngleich bei weitem nicht so wie die Entwürfe der<br />

bisherigen Nieten. So deutete er an, dass ich möglicherweise auch nach der Scheidung noch<br />

eine gewisse Zeit nachehelichen Unterhalt bezahlen müsste, was sich aber mit dem legendären<br />

Schriftsatz seines Kollegen Km überhaupt nicht vereinbaren ließ, diesem sogar völlig<br />

widersprach. Davon ganz abgesehen passte es nicht zum neuen Unterhaltsrecht, denn meine<br />

Frau hatte keine ehebedingten Nachteile. Gleichzeitig wurde auch die Gültigkeit meines<br />

Ehevertrags angezweifelt. Und zu guter Letzt weckte er auch noch schlafende Hunde, sprich,<br />

die Richterin konnte auf dumme Gedanken kommen und tatsächlich noch kurze Zeit Unterhalt<br />

beschließen.<br />

Auch wurden die regelmäßigen Nebentätigkeiten meines Sohns bagatellisiert. Da wurde von<br />

etwas nebenbei gesprochen, was so nach einem Kasten Bier klang als Arbeitslohn für einen<br />

neuen Anstrich. Auch beunruhigte mich sein Angebot an das Gericht, weitere Sicherheitsleistungen<br />

bereitzustellen. Allerdings war ich finanziell am Limit angelangt, konnte nicht auch<br />

noch die Differenzsumme zwischen Titel und dem aktuellen Unterhalt des Sohns monatlich als<br />

Sicherheit abdrücken. Schließlich zahlte ich schon aufgrund einer lahmen Justiz seit gut einem<br />

Jahr monatlich 216 € Sicherheitsleistungen für meine Frau, 3000 € hatten sich so schon<br />

angesammelt, meine finanzielle Schmerzgrenze war erreicht. Ein paar Datumsfehler rundeten<br />

248


das nicht negative Schreiben ab. Kurzum, ich schickte RA Hm eine lange Stellungnahme im<br />

Wesentlichen mit diesen Punkten und weigerte mich, sein Schreiben freizugeben, weshalb ich<br />

um einen Anruf bat. Dieser Bitte kam er drei Tage später nach, für Anwälte eine Seltenheit.<br />

Wie immer zeigte er sich sehr kooperativ, kam fast allen meinen Wünschen nach. Nur im Punkt<br />

Sicherheitsleistung irrte ich mich ein wenig, gab daher nach, denn diese bedeuteten nicht, dass<br />

ich ab sofort diese zur Verfügung stellen musste, sondern nur im Falle einer Niederlage vor<br />

Gericht, die aber sehr unwahrscheinlich war. In dem zwanzig minütigen Telefonat regelten wir<br />

daher alle Punkte zu meiner vollsten Zufriedenheit. Mir gefiel die Zusammenarbeit, der<br />

Bursche ließ sich gut von mir formen. Schließlich konnte man diesem jungen und unerfahrenen<br />

Advokaten Recherchieren, zielorientierte und taktische Vorgehensweise vermitteln, womit die<br />

Mehrheit seiner Kollegen schwere Probleme hatte. Kurzum, auf den erheblich korrigierten<br />

Schriftsatz konnte ich mich mittlerweile freuen, bat dieser nämlich auch um Vollstreckungsschutz.<br />

Allerdings währte meine Freude nicht lange. Kurz nach unserem Gerichtstermin in Sachen<br />

Scheidung und Abänderungsklage am 21.1.09, bei dem die Richterin kein Versäumnisurteil<br />

gegen meinen Sohn aussprechen konnte, weil ich versehentlich noch nicht die Gerichtskosten<br />

überwiesen hatte, schickte RA Hm ein kurzes Schreiben an RA M, in dem er zunächst auf ein<br />

Versäumnisurteil verzichtete, wenn mein Sohn seinen Unterhaltstitel aufgab.<br />

„Wir bitten allerdings darum, falls Herr Brutus Land von Ihnen in Zukunft vertreten werden sollte, sich für<br />

den Fall, dass hier eine möglichst kostengünstige und einvernehmliche Einigung erfolgen soll, Sie<br />

zunächst keine Verteidigungsanzeige bei Gericht einreichen, damit nicht noch weitere Kosten auf Seiten<br />

unseres Mandanten entstehen. Wir würden für diesen Fall zunächst keinen Antrag auf Erlass eines<br />

Versäumnisurteils stellen, vorausgesetzt, Ihr Mandant ist bereit, auf die Rechte aus dem Unterhaltstitel zu<br />

verzichten.“<br />

Das bedeutete im Klartext, ich sollte die rund 1500 € Kosten tragen. Schließlich muss bei<br />

einem Versäumnisurteil immer der Unterlegene, also immer der, der im Verzug ist, sämtliche<br />

Kosten tragen. Dieser Fall war für mich sehr günstig. Was Herr Hm mit dem Wort „zunächst“<br />

meinte, war mir schleierhaft, das klang so nach ein bisschen schwanger sein. Außerdem machte<br />

es ja auch keinen Sinn, erst mit Verspätung ein Versäumnisurteil zu beantragen, vorher aber zu<br />

verhandeln. Dieser Kompromiss hätte mir Kosten verursacht. Ich fragte mich, welcher Teufel<br />

diesen Assistenten von meiner Koryphäe geritten hatte, bzw. ob er gerade schwer am kiffen<br />

war. Voller Wut schrieb ich ihm ein Fax, in dem ich ihn aufforderte, dieses Angebot zu<br />

annullieren. Das Schlimme war, Herr Hm hatte diesen Vorschlag nie mit mir abgesprochen!<br />

Daher rief ich ihn am 27.1.09 an. Wir besprachen auch Scheidungssachen, und ich ließ mir<br />

alles erklären. Er gab zwar zu, bei einem Versäumnisurteil hätte ich nichts zu zahlen, allerdings<br />

meinte er allen Ernstes, obwohl er Herrn M kannte und nicht gut über ihn sprach, man könnte<br />

die Kostenübernahme verhandeln. Daran glaubte ich allerdings nicht, trat doch RA M immer<br />

wie Napoleon auf, machte einen auf dicke Hose, auch wenn die Rechtslage seiner Mandanten<br />

völlig aussichtslos war. Davon ganz abgesehen, glaubte Hm, die Gegenseite übernahm<br />

freiwillig alle Kosten? Da wäre bestenfalls ein Vergleich herausgekommen mit zusätzlichen<br />

Gebühren, der mich etwa 850 € gekostet hätte! Ich trichterte meinem Anwalt ein, ich zahle<br />

keinen Cent, soll er zusehen, wie er das auf die Gegenseite abwälzt, am besten über das<br />

günstige Versäumnisurteil.<br />

Dieses traurige Beispiel zeigte mal wieder, man muss Anwälte immer an die kurze Leine<br />

nehmen, am besten im Würgegriff, denn Hm tendierte zu einem faulen, völlig obsoleten<br />

Vergleich, der wahrscheinlich auch noch Vergleichsgebühren erzeugt hätte. Für<br />

249


mich hätte das Kosten von ungefähr 850 € bedeutet. Also immer voraus denken, wohin führen<br />

anwaltliche Schritte, soll hier wieder ein bequemer und für die Anwälte lukrativer Vergleich<br />

erzielt werden?<br />

Welche Taktik ich aber erstmalig anwendete, war die Anfertigung eines schriftlichen<br />

Gesprächsprotokolls, in dem ich seine Auffassung niederschrieb, ich bräuchte meinem Sohn<br />

keinen Unterhalt mehr zahlen wegen beendeter Lehre, und eine eventuelle ZV wäre dann<br />

missbräuchlich. Damit sicherte ich mich ab, denn sollte es zu einer ZV kommen, bei der ich<br />

verurteilt würde, nur weil die aktuelle Rechtssprechung meinem Rechtsbeistand nicht bekannt<br />

war, konnte ich meinen Anwalt sofort regresspflichtig machen aufgrund dieses<br />

Urkundenbeweises. Die Schriftsätze sind keine Beweismittel. Da kann man immer sagen,<br />

mein Mandant hat die mir diktiert entgegen meiner Rechtsauffassung! Natürlich sind die<br />

Gesprächsprotokolle nur eine starke Waffe, wenn der Anwalt diesen nicht schriftlich<br />

widerspricht! Diese Taktik sollten Sie, sehr verehrter Leser, auch grundsätzlich anwenden<br />

nach jedem Anwaltsgespräch, am besten per Fax mit Sendeprotokoll!<br />

Fünf Wochen nach der Verhandlung vom 21.1.09, in der wir kurz mit Anwalt M gesprochen<br />

hatten wegen meinem Sohn, lag immer noch keine Reaktion vor von der Gegenseite,<br />

Verteidigungsbereitschaft wurde nicht angezeigt. Mittlerweile hatte das Gericht auch ein<br />

Versäumnisurteil erlassen gegen meinen Sohn, was die 1. Stufe unserer Klage betraf, der<br />

Gehaltsauskunft. Nun stand noch eine Klagebegründung an, erst dann konnte das Gericht über<br />

eine Aufhebung des Unterhaltstitels nachdenken.<br />

Ende Februar erging vom Wuppertaler AG, wieder von der bekannten Richterin A, ein<br />

Zwischenbeschluss, in dem es hieß, wir hätten zwar glaubhaft unsere Einwände vorgetragen,<br />

aber rückwirkend könnte man schon gar nicht Ansprüche aus einem Titel einstellen. Erst ab<br />

Februar konnten wir nur gegen eine Sicherheitsleistung von 110% den Unterhalt einstellen, bis<br />

der endgültige Beschluss gefällt wurde. Dafür drohte auch keine Zwangsvollstreckung mehr. In<br />

der Praxis bedeutete das, die gezahlten 150 € konnte ich nicht mehr zurückfordern. Allerdings<br />

machte hier auch mein junger Anwalt Hm eine schlechte Figur. Er riet mir unter Vorbehalt zu<br />

zahlen. Wusste er nicht, dass meine Chancen der Rückzahlung, immerhin 900 €, Null waren?<br />

Mich erstaunte dieses starre, formale, schon beamtenmäßige Vorgehen. Mein Sohn verdiente<br />

fleißig Geld, was das Gericht uns absolut glaubte, aber trotzdem musste ein starrer Ablauf,<br />

Formalismus, unabhängig von der eindeutigen Sachlage, eingehalten werden.<br />

Mein Anwalt wollte meinen Sohn noch einmal anschreiben wegen Gehaltsnachweisen, was ich<br />

meinem Rechtsbeistand verbot, es sollte endlich weiter gehen. Darauf hin beschritt er endlich<br />

die 2. Stufe der Stufenklage. Mitte März beantragte mein junger Anwalt Hm beim Gericht die<br />

Einstellung des Unterhalts mein es Sohns, womit der Titel von 2005 erlosch. Sehr schön wies<br />

er auf weitere, wichtige Umstände hin, nämlich das Fehlen jeglicher Reaktion meines Sohnes,<br />

und die Aussage meiner Frau im Parallelverfahren in einem Schriftsatz vom Februar 2009,<br />

„dass eine Unterhaltsverpflichtung des hiesigen Klägers gegenüber dem hiesigen Beklagten ab<br />

Januar 2009 endgültig entfallen sei.“ Mein Anwalt beantragte dann, sämtliche Kosten meinem<br />

Sohn aufzuerlegen, und dann ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil ohne mündliches<br />

Verfahren zu erlassen. Dies war die logische Konsequenz auf das Schweigen meines Sohns.<br />

Der Verzicht auf eine Verhandlung zeigte wieder einmal, diese Kanzlei kannte keine<br />

Abzockerei. Durch ein schriftliches Verfahren entfiel eine Termingebühr in Höhe von rund 300<br />

€, sprich mein Anwalt hatte dadurch diesen Verdienstausfall. Letztendlich profitierte mein<br />

Sohn davon, der entsprechend weniger zu zahlen hatte, da er später sämtliche Kosten tragen<br />

musste. Ferner wurden notfalls Sicherheitsleistungen angeboten, die aber dann auch von meiner<br />

250


Frau erbracht werden sollten. Mit diesem kurzen Schriftsatz konnte ich zufrieden sein und nun<br />

auf ein schriftliches Siegesurteil warten.<br />

Völlig unerwartet meldete sich Anwalt M zum Frühlingsanfang 2009, dem Umzugstag meiner<br />

Frau, der auf einmal meinen Sohn vertrat. M schickte lediglich die Verzichtserklärung meines<br />

Sohns, dass dieser also auf Unterhalt ab Februar 2009 verzichtete. Gleichzeitig aber legte er<br />

Einspruch ein gegen das Versäumnisurteil mit der Begründung, aufgrund des Verzichts<br />

bestand kein Grund mehr für Gehaltsauskünfte. Und man beantragte wieder Prozesskostenhilfe,<br />

dieses mal aber für meinen Sohn!<br />

Für mich war das Abzockerei! Durch dieses völlig unbedeutende und überflüssige Schreiben<br />

verdiente M etwa 500 € netto, für meinen Sohn waren es durch die Mehrwertsteuer gut 600 €,<br />

wohl gemerkt, jetzt nur für seinen Anwalt! Dabei hätte M nur zu meinem Sohn kurz sagen<br />

müssen, schreiben sie einen Einzeiler an das Gericht, in dem sie auf Unterhalt verzichten, und<br />

legen die verlangten, wahrscheinlich harmlosen Gehaltsabrechnungen bei. Für diesen kurzen<br />

Tipp hätte M kaum eine Gebühr berechnen müssen, das hätte man sogar telefonisch eben mal<br />

erledigen können. Aber RA M wusste ja, wie man Umsatz machte, er schrieb selber diese kurze<br />

Verzichtserklärung gepaart mit einem Einspruch, und verursachte vorsätzlich Konfrontation,<br />

indem er diese wohl harmlosen Abrechnungen zurückhalten wollte. Dabei machte er auch<br />

keinen Halt vor einem momentan kurzzeitig arbeitslosen Malergesellen, der nach der Lehre<br />

nicht übernommen wurde, M nahm bestimmt auch Tote aus!<br />

Interessant und heftig war der Tiefschlag gegen mich, der in dem Schriftsatz nicht fehlen<br />

durfte. M legte für das Gericht und meinen Anwalt noch meinen Brief an meinen Sohn bei, in<br />

dem ich ihm nach nicht bestandener Malerlehre gepflegt die Leviten gelesen hatte. Sicherlich<br />

war das Schreiben hart, besonders weil es für mich eine Schande war, da sein Onkel von der<br />

Hilfsschule die gleiche Lehre auf Anhieb schaffte, mein wesentlich intelligenterer Sohn aber<br />

fiel durch. Natürlich gab es einige Beschimpfungen (Niete, keine Gene von mir, nur den<br />

Schwanz), allerdings war das in einer solchen peinlichen Situation auch verständlich, für<br />

Lobeshymnen war da nun mal kein Platz. Außerdem musste man meine Wut verstehen, denn<br />

ein Jahr bei meiner Frau reichte aus, die Schule in der 9. Klasse ohne jeglichen Abschluss zu<br />

verlassen. Dann bot sich über Beziehungen eine Chance, doch noch eine Lehre machen zu<br />

können, und da flog er erst einmal durch. Möglicherweise hatte sich mein Sohn aufgrund dieses<br />

Briefs dann zusammengerissen und war dann im 2. Versuch viel erfolgreicher.<br />

Ich las nochmals diesen Brief an meinen Sohn, da ich nicht alle Details im Kopf hatte. Dabei<br />

stolperte ich über eine Stelle, die für Brutus gefährlich war, an der ich mich fragte, hat M<br />

noch alle Tassen im Schrank? In diesem Brief forderte ich meinen Sohn auf, seine vielen<br />

Schwarzarbeiten einzustellen, stattdessen sich mehr der Lehre zu widmen. Ausgerechnet<br />

diese Zeilen schickte M der Richterin, sprich der Justiz! Da konnte er gleich eine Kopie ans<br />

Finanzamt senden! Wusste M nicht, dass Schwarzarbeit zur Wirtschaftskriminalität gehört? Ich<br />

betete, dass die Justiz diesen Brief nicht an das Finanzamt weitergeleitet hatte. Zum Glück<br />

verstand unsere Richterin eine Menge Spaß, was sie wahrscheinlich davon abhielt. Ich hoffte es<br />

jedenfalls für meinen Sohn, sonst konnte es für ihn verdammt teuer werden!<br />

An zwei anderen Stellen im selben Brief sprach ich vom völlig verwahrlosten Werdegang<br />

meiner Kinder und ihrer totalen Entartung, was natürlich meine Frau schwer belastete, war sie<br />

doch hierfür allein verantwortlich. Aber auch solche Peinlichkeiten hielten M nicht ab, solche<br />

brisanten Dokumente zu veröffentlichen, womit er seine eigene Mandantin schwer belastete!<br />

Ein seriöser Richter hätte daraus möglicherweise Konsequenzen gezogen und meiner Frau das<br />

Sorgerecht entzogen. Aber unsere Richterin empfand das bestimmt auch als lustig. Seitdem<br />

251


frage ich mich, wie blöd ist eigentlich der Anwalt meiner Frau, der seine eigenen Mandanten so<br />

oft in Gefahr brachte? Sie konnte von Glück reden, eine Richterin zu haben, die alles<br />

äußerst locker betrachtete. Wenn es dümmer nicht mehr ging, kam ein Brief von M, der seine<br />

eigenen Mandanten in die Pfanne haute! Aber genauso so eine Situation hatten wir eineinhalb<br />

Jahre vorher, als M seine Mandantin in des Teufels Küche trieb, als er in der Pfändung<br />

behauptete, seine Mandantin bekomme keinen Unterhalt, aber zeitgleich an die selbe Richterin<br />

schrieb, meine Mandantin hat Unterhalt bekommen, weswegen sie nun eine Steuernachzahlung<br />

hatte, die ich damals begleichen musste. Zum Glück fand das unsere Richterin wahrscheinlich<br />

auch lustig, jedes halbwegs seriöse Gericht hätte sofort Strafanzeige wegen Betrug gestellt<br />

gegen meine Frau und ihren Anwalt!<br />

Anwalt M wollte auf jeden Fall Stimmung gegen mich erzeugen, fachliche, rechtswissenschaftliche<br />

Argumente konnte er bekanntlich selten aufbieten. Allerdings ging dieser<br />

Schuss wahrscheinlich nach hinten los. Es war traurig, auf welchem niedrigen, schon<br />

primitiven Niveau M die Rechtstreits betrieb und damit auch noch Geld verdiente. Für mich<br />

war das ein Grund, in dem laufenden standesrechtlichen Verfahren vor der Anwaltskammer<br />

Hamm noch weitere Fälle der Abzockerei aufzuzeigen, sprich noch mehr Öl ins Feuer zu<br />

kippen. Durch meine Kurzarbeit im März 2009 hatte ich schließlich genug Zeit, mich diesem<br />

Mann intensiv zu widmen, der mittlerweile zu meinen Haupthobbies gehörte.<br />

In einem Telefongespräch mit meinem Anwalt Hm wenige Tage später relativierte er diese<br />

gefährliche Situation. Er meinte, das Gericht ginge nur Schwarzarbeit nach, wenn begründeter<br />

Verdacht mit Beweisen vorlag. Ich hoffte sehr, der Mann hatte Recht. Ferner einigten wir uns,<br />

die Klage in der 2. Stufe zurückzunehmen, da die Gegenseite auf den Titel vorher verzichtet<br />

hatte. Natürlich war meine Bedingung, die Kosten werden dem Gegner auferlegt,<br />

schätzungsweise unnötige 1000 €. Auch verzichtete ich auf Rückzahlung der unter Vorbehalt<br />

geleisteten Unterhaltszahlungen über 6 Monate. Hm machte mir fairerweise klar, so einfach<br />

ginge das nicht, das wäre ein neuer Fall, somit neue Kosten. Wie immer merkte ich, diese<br />

Kanzlei hatte mit Abzocke nichts im Sinn. Wir verlangten also die Herausgabe dieses Titels,<br />

der Gegner musste die Kosten des Rechtsstreits zahlen, und damit war die Sache für mich<br />

theoretisch erledigt. Natürlich musste ich mit weiteren Umsatztricks des Anwalts M rechnen,<br />

der seine Hochvakuum Melkmaschine mittlerweile auch an meinem Sohn angeschlossen hatte.<br />

Wieder einmal wirr und unverständlich war das Verhalten unseres Freundes M einen Monat<br />

später. Erst legte er Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein, dann erkannte er aber unsere<br />

Klage an, und forderte für meinen Sohn Prozesskostenhilfe. Somit hatte RA M sich 400 €<br />

Verdienst gesichert! Meinem Sohn kostete dieses völlig obsolete Verfahren fast 1300 €.<br />

Sehr schön fand ich dann das Antwortschreiben meines Anwalts Hm, der aufgrund dieses<br />

Anerkenntnisses nun ein Urteil forderte möglichst im schriftlichen Verfahren, damit für meinen<br />

Sohn nicht noch weitere Gebühren (Termingebühr) anfielen, etwa zusätzliche 800 €. Wieder<br />

einmal ein Beweis, dass Nobelkanzleien wie die von meiner Koryphäe Abzocke nicht nötig<br />

haben, die können sich sogar die Mandanten aussuchen. Ich hoffte zutiefst, die Richterin ließ<br />

uns nicht wieder antanzen wie bei der 2. Anlage U, um ihre neusten Familiengeschichten zu<br />

erzählen, was meinem Sohn richtig Geld kosten würde, was nicht in meinem Interesse sein<br />

konnte, tat er mir doch ein wenig leid. Natürlich forderte mein Anwalt auch die völlige<br />

Kostenübernahme durch den Beklagten, wofür die Chancen sehr gut waren nach dem<br />

Versäumnisurteil.<br />

Und in der Tat entschied dann im Mai 2009 unsere bekannte Richterin A ohne Termin.<br />

Mein Sohn musste zu 100% alle Kosten tragen, und er bekam auch keine PKH aufgrund seines<br />

Versäumnisses der Stellungnahme! Eigentlich auch völlig logisch, war doch seine<br />

252


Erfolgsaussicht diesen Rechtsstreit zu gewinnen quasi Null. Somit konnte er die Kosten nicht in<br />

lächerlichen Raten abstottern. Ich beauftragte meinen Anwalt, ihn anzuschreiben zwecks<br />

Begleichung aller Rechnungen, wobei ich zinslose Ratenzahlung anbot, wollte den Jungen<br />

doch nicht fertig machen. Sein Malergehalt hätte nicht gereicht, meine 970 € auf einmal zu<br />

begleichen, meldete sich doch bestimmt auch gleichzeitig sein Anwalt M mit seinen<br />

Ansprüchen. Als allerdings selbst ein Monat nach Ablauf der Frist ich nichts von Brutus hörte,<br />

schaltete ich meinen Anwalt ein, um den Gerichtsvollzieher auf den Weg zu schicken. Zwar<br />

zeigte mein Anwalt anfangs bedenken, jedoch zeigte ich dem Mann sofort die Realität auf,<br />

sprich das letzte Gerichtsverfahren, in dem mein Sohn als Zuschauer zusah, wie mit Hilfe von<br />

Prozessbetrug, Stichwort eheähnliche Verhältnisse, der eigne Vater finanziell ausbluten sollte.<br />

Dieses Ereignis bewog mich dann, auch eiskalt zu sein, hatte ja schließlich ein gutes Vorbild!<br />

Natürlich war es traurig, dass es so weit kommen musste!<br />

Das scheinbar endgültige Finale<br />

Es war der 19. September 2008, ein Tag, den ich nie vergessen werde. Ich fand<br />

zwei Briefe vom Amtsgericht vor, bei denen ich sofort wusste, darin können nur Einladungen<br />

zum Gerichtstermin enthalten sein. Und in der Tat hatte ich Recht. Es fanden zwei<br />

Verhandlungen hintereinander statt am 26. November 2008. Zuerst endlich unsere<br />

Scheidungssache, in der sich ein Jahr und 7 Monate nichts mehr getan hatte seitens des<br />

Gerichts, danach ging es um unsere Abänderungs- und Widerklage. Ich fand es taktisch genial<br />

von der Richterin, zuerst unsere Scheidungssache zu verhandeln, speziell das Thema<br />

nachehelicher Unterhalt, bei dem ich erwartete, dass es keinen gab mangels ehebedingter<br />

Nachteile. In diesem Fall konnte die Richterin es sich in der nachfolgenden Verhandlung beim<br />

Thema Abänderungs- und Widerklage leicht machen, in denen sie nur noch für die<br />

Vergangenheit das Thema Unterhalt behandeln musste, für die Zukunft hatte es sich ja sehr<br />

wahrscheinlich erledigt.<br />

Zwar ärgerte ich mich anfangs ein wenig über die noch zu wartenden 2 Monate bis zu den<br />

Verhandlungen. Andererseits hatte ich auch etwas Verständnis, denn bis dahin hatte die<br />

Richterin noch Zeit, den legendären Scheidungsschriftsatz meiner Koryphäe Dr. Km zu<br />

verstehen, schließlich tobte sich der Mann auf Ebenen aus, bei denen die Richterin als auch<br />

Anwalt M wahrscheinlich gar nicht mehr wussten, um was es überhaupt noch ging. So hatten<br />

beide wenigstens Zeit in rechtswissenschaftlichen Büchern zu recherchieren, um doch noch<br />

diesen Hammerwerk in groben Zügen zu verstehen, das einfach brillant war, sogar ein<br />

Meisterwerk der Juristerei darstellte. Besonders stolz war ich, endlich auch von einem<br />

Spezialisten vor dem Gericht vertreten zu werden, meine Wunder- und Vergeltungswaffe in der<br />

juristischen Schlacht um Berlin, Größenordnung V2, ME262, in der ich mich genüsslich<br />

zurücklehnen und sagen konnte, so Dr. Km, jetzt erzähl denen mal was von den neusten<br />

Entwicklungen im Familienrecht. Im Grunde genommen hätte sich Dr. Km auf den Platz der<br />

Richterin setzen müssen, und sie sich auf einen der Zuschauerplätze. Leider durfte man keinen<br />

Sekt in das Justizgebäude wegen den extrem strengen Eingangskontrollen mitbringen, Anlass<br />

hätte ich genug gehabt, während der Verhandlungen anzustoßen. Schließlich musste ich bei<br />

meiner Koryphäe nicht aufpassen, dass der aufgrund von mangelndem Fachwissen mir<br />

sechsstellige Schäden zufügte wie damals bei Anwalt K. Auch stellte ich sicher, dass Dr. Km<br />

persönlich mich vertrat, indem ich in der Kanzlei anrief und den Meister persönlich für die<br />

Verhandlungen verlangte, und nicht einen seiner Jünger. Man garantierte mir sein persönliches<br />

Erscheinen, es stand schon in seinem Terminkalender, was in mir wieder sichtbare Freude<br />

auslöste. Aber es sollte anders kommen…….<br />

253


Endlich sah ich ein Ziel vor Augen in meinen beiden Fällen, die Saat ging auf. Schließlich hatte<br />

ich viel Engagement entwickelt, meine Anwälte mit hochkarätigem Stoff gefüttert, sie in die<br />

richtige Richtung zu steuern, viel versprechende Strategien zu entwickeln, auch wenn es<br />

langsam langweilig wurde aufgrund der vielen Betrugsversuche der Gegenseite, immer wieder<br />

die Sau durchs Dorf zu reiten. Auf jeden Fall feierte ich heftig diese freudige Nachrichten mit<br />

Tequila Sunrise, die endlich das Ende andeuteten, eine finanzielle Gesundung versprachen.<br />

Seit diesem Tag kam in mir eine Ruhe auf, wie ich sie seit fast 5 Jahren einfach nicht kannte.<br />

Mein Kopf wurde frei, meine Gedanken drehten sich nur noch selten um das bevorstehende<br />

Finale. Vorbei die Zeiten, als ich völlig übertaktet und teilweise mit blockiertem Kopf ruhelos<br />

durchs Leben hetzte. Ich hatte mental den Eindruck, die Sache war schon vorbei. Ich nutzte<br />

diese Zeit, nun auch endlich die Frau fürs Leben zu finden, nachdem in den letzten drei<br />

Monaten zwei Beziehungen in die Brüche gingen, darunter auch meine mit Abstand längste mit<br />

18 Monaten. Schließlich war ich mittlerweile mental so frei, dass keine von den Damen mir<br />

wieder vorwerfen konnte, völlig überdreht, emotionslos, verbittert oder verhärtet zu sein.<br />

Ich gebe zu, ab und zu kam der Gedanke auf, die Verhandlung könnte verschoben werden aus<br />

irgendwelchen fadenscheinigen Gründen. Dies war auch sehr einfach bei unserer Spaßrichterin,<br />

die sich durch Schauergeschichten leicht aus der Spur bringen ließ. Da brauchte Birgit nur dem<br />

Gericht schreiben, liebe Richterin, ich habe gestern im Supermarkt einen tollen Mann kennen<br />

gelernt, der hat es mir so richtig hart besorgt, mir tut jetzt noch alles weh, ich kann nicht zur<br />

Verhandlung kommen. Dann hätte die Richterin bestimmt geantwortet, liebe Frau Land, ich<br />

kenne das Problem zur Genüge, wir verschieben den Termin, bis sie wieder richtig gehen<br />

können. Aber schön, dass sie endlich einsehen, es geht auch ohne Ehemann wunderbar, meine<br />

Reden, mein Leben, meine Tochter!<br />

Meine Gedanken, respektive Ängste, waren nicht unberechtigt, wie der 15. November 2008<br />

zeigen sollte, 11 Tage vor dem Gerichtstermin. Auf dem Weg zu einem Date mit einer netten<br />

Psychotante leerte ich noch schnell meinen Briefkasten. Auch ein dicker Brief vom<br />

Wuppertaler Gericht beunruhigte mich nicht, erwartete ich doch einen Kostenfestsetzungsbescheid<br />

gegen meine Frau. Mit einer gewissen Freude öffnete ich daher noch schnell den<br />

Brief, der mich aus den Socken haute. Die beiden bevorstehenden Gerichtstermine wurden<br />

abgesagt und aus dienstlichen Gründen um sage und schreibe zwei Monate verschoben!<br />

In mir kam nach langer Zeit wieder Untergangsstimmung auf, da ein Ende des gesamten<br />

Scheidungskriegs einfach nicht in Sicht war. Insbesondere mein finanzieller Schaden wuchs<br />

monatlich um rund 330 €, durfte ich doch meiner Frau trotz ihrer eheähnlichen Verhältnisse<br />

jeden Monat 119 € zahlen, gefolgt von 216 € Sicherheitsleistung. Selbst wenn der Termin am<br />

21.1.2009 stattfinden sollte, dann hätte meine Scheidung 5 Jahre gedauert, sieht man mal von 2<br />

Wochen ab, die exakt fehlten! Für mich stand fest, ich sollte einfach länger zur Ader gelassen<br />

werden. Wenn meiner Frau schon kein nachehelicher Unterhalt zustand, so musste dann der<br />

Trennungsunterhalt herhalten. Vielleicht hatte die Richterin auch dieses Buch gelesen, was<br />

Anwalt M ihr in der Verhandlung 2007 namentlich nannte, wobei die Vorsitzende auch reges<br />

Interesse für zeigte. In diesem Fall wäre dann Rache angesagt, das bedeutet, mich schmoren zu<br />

lassen. Nur war jetzt meine Geduld am Ende. Für mich stand fest, gegen diese Richterin wollte<br />

ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten, ich hatte die Nase voll von der Willkür der<br />

Behörden. Erst wenige Tage zuvor hatte man einen Richter verhaftet, der sich über<br />

Bestimmungen hinweg gesetzt hatte, was wieder einmal zeigte, auch Richter sind angreifbar,<br />

verwundbar, und zwar genauso wie Anwälte bei einem standesrechtlichen Verfahren.<br />

Interessant in diesem Zusammenhang war ein Gespräch zwei Tage später mit dem<br />

Assistenten Hm von meiner Koryphäe, dem ich von der Verschiebung und meinem weiteren<br />

Vorgehen erzählte. Er warnte mich regelrecht vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde, da diese<br />

254


angeblich nichts bringt, davon ganz abgesehen, seine Kanzlei würde nicht gegen Richter<br />

vorgehen. Ich war sprachlos, denn auch hier zeigte sich mal wieder, eine Krähe hackt der<br />

anderen kein Auge aus, Anwälte und Richter halten zusammen, spielen einen auf lieb Kind.<br />

Und wenn der Mandant durch die Willkür eines Richters Schaden erleidet, spielt es keine<br />

Rolle, dann hat das Opfer halt Pech gehabt. Mir war es aber auch egal, ob die Kanzlei Km mir<br />

dabei half oder nicht, ich brauchte die nicht. Schließlich hatte ich allein schon genug Anwälte<br />

zur Strecke gebracht, eine Richterin stellte für mich die gleiche niedrige Ebene dar, weshalb ich<br />

mir locker zutraute, diese Frau auch allein zu kalibrieren. Mir blieb auch nichts anderes übrig,<br />

denn die Dame brauchte einen Warnschuss, damit die wusste, noch weiter kann sie die ganzen<br />

Angelegenheiten nicht mehr verzögern, der Mann schießt jetzt zurück.<br />

Voller Wut setzte ich noch am gleichen Wochenende ein Schreiben an meinen Anwalt auf,<br />

mit dem Ziel, vielleicht konnte er noch telefonisch einen Termin vor Weihnachten erzwingen.<br />

Indirekt setzte ich ihm auch ein Ultimatum nach dem Motto, wenn ich wieder einmal<br />

nichts von ihm höre, die Sache im Sande verläuft, marschiere ich einfach ohne ihn los,<br />

sprich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin. Auch führte ich die<br />

unglaublichen Verhältnisse auf, da in meiner Scheidung seit einem Jahr und 9 Monate von<br />

unserer Justiz überhaupt nichts getan wurde, in Sachen Abänderungsklage vierzehneinhalb<br />

Monate völlige Untätigkeit vorlag seitens unseres Rechtsunwesens. Ich wies in meinem Fax<br />

darauf hin, unsere Presse prangerte im bekannten Fall Marco die schleppende Vorgehensweise<br />

der türkischen Justiz an, allerdings erstreckte sich die Türkei zumindest juristisch gesehen<br />

mindestens bis an die Wupper. Ich wollte diesen einzigartigen Saustall Familiengericht<br />

Wuppertal nicht mehr hinnehmen wollte, weshalb ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen<br />

Frau A ausgearbeitet hatte, die ich am 30.11. 2008 losschicken wollte für den Fall, dass mein<br />

Anwalt keine annehmbare Lösung erreichen konnte! Ich wollte mir die Willkür unserer Justiz<br />

nicht mehr anschauen, verkörpert durch die Richterin A, die schon 2006 durch mögliche<br />

Rechtsbeugung auffällig wurde, indem sie das von uns vorgestellte BGH Urteil (Stichwort<br />

schwangere Frauen und Eheverträge) völlig ignorierte und sogar eine Berufung verhinderte<br />

durch einen absichtlich zu niedrigen Streitwert. Es wurde Zeit, gegen diese Frau vorzugehen,<br />

da diese bisher bei allen Rechtsanwälten, die ich konsultiert hatte, äußerst negative Reaktionen<br />

hervor rief. Mir entstand durch diese Prozessverschleppung monatlich ein Schaden von etwa<br />

330 €, was ich nicht mehr hinnehmen wollte! Ich bat um Anruf bei vorliegenden Ergebnissen.<br />

Soweit mein Schreiben an Dr. Km.<br />

Sein Verhalten war beschämend war! Selbst vier Tage nach meinem Fax hörte ich nichts von<br />

ihm, weshalb ich bei seiner Sekretärin dann anrief. Eine kurze Nachfrage bei ihrem Chef ergab,<br />

man stand mit dem Gericht in Verbindung und erwartete ein Schreiben. Für mich waren das<br />

allgemeine Parolen, ohne jegliche Aussage. Ein mageres Ergebnis für mich. Wäre ich Anwalt<br />

gewesen, hätte ich mir die Richterin ans Telefon geholt, um Gründe zu erfahren und um einen<br />

kurzfristigen Termin zu bekommen. Aber nein, ja nicht die Richter verärgern, immer lieb Kind<br />

spielen, der Mandant ist ja nebensächlich, auch wenn der jedem Monat hunderte von Euros auf<br />

den Tisch legen muss. Die Anwälte stehen den Richtern näher als ihren Mandanten, für mich<br />

persönlich schon eine Form von Parteienverrat. Egal ob 0815 Anwalt oder Koryphäe, die<br />

Burschen vergaßen immer, von wem sie bezahlt wurden. Für mich auf jeden Fall höchste Zeit,<br />

selber da mal ganz kräftig mitzumischen, um dem Direktor des Amtsgerichts, später ggf. auch<br />

dem Justizministerium NRW mal mitzuteilen, was für ein Saustall zumindest diese Abteilung<br />

des Gerichts darstellt.<br />

Zwei Wochenspäter traf dann auch eine Kopie des Schreibens an das Gericht ein, was mich<br />

ein wenig verärgerte. Auch hier galt, ja nicht die Richterin verärgern, devot auftreten. Mich in<br />

den Vordergrund schieben, dass nur der Antragssteller, also ich verärgert war nach dem Motto,<br />

255


den Herrn Rechtsanwälte war die Verschiebung egal, zeigten sogar Verständnis. Und ja nicht<br />

drohen mit Maßnahmen, Konsequenzen. Man hätte ohne weiteres schreiben können, dass Herr<br />

Land schon entsprechende Schritte erwog, aber nein, immer schön devot auftreten, keinen<br />

Streit mit einem Richter suchen, immer schön kriechen. Man bat höflich um Erläuterung der<br />

Gründe, um eine zeitnahe Terminierung und um eine Nichtverschiebung des neuen Termins<br />

vom 21.1.09. Interessant war auch das zweite Schreiben meines Anwalts Hm, der mich<br />

anflehte, ja keine Schritte gegen die Richterin zu unternehmen. Meine Koryphäe Km hatte sich<br />

damit gar nicht erst abgegeben, die Sache einfach seinem Coanwalt übergeben.<br />

Das Gericht antworte sehr freundlich, schon fast devot auf unser Schreiben. Man entschuldigte<br />

die Verschiebung und begründete diese mit einem kurzfristig angeordneten Lehrgang der<br />

Richterin. Auch war ein früherer Termin nicht möglich aufgrund von wichtigeren Sorgerechtsangelegenheiten.<br />

Man garantierte uns aber den 21.1.2009 als endgültigen Termin.<br />

Und dann kam endlich dieser lang erwartete Tag. Mein ursprünglicher Traum war, als<br />

geschiedener Mann das Gericht mit einer neuen Lebenspartnerin an der Hand zu verlassen,<br />

auf keinen Fall einsam und allein, davor hatte ich panische Angst. Allerdings hatte ich bisher<br />

nicht die Frau für ein neues gemeinsames Leben gefunden, was so an den Singlebörsen so<br />

angeboten wurde, gehörte meistens zur Kategorie Resteficken, oft die ärmsten Säue oder<br />

schwer beziehungsgeschädigt. Da sich die letzten beiden Freundinnen regelrecht prostituiert<br />

hatten zwecks schneller gemeinsamer und gesicherter Zukunft, hatte ich zu dem Zeitpunkt eh<br />

keine Lust auf Beziehung, ich glaubte auch nicht mehr so recht an die Liebe. Zwar pflegte ich<br />

eine lockere Freundschaft mit einer österreichischen Psychotante, (Psychotherapeutin), eine<br />

hübsche Rassefrau mit südländischen Einschlag, die mich in dieser schweren Stunde begleiten<br />

sollte. Da diese aber selber schwer einen an der Klatsche hatte, noch mehr als ihre Patienten,<br />

sie sah sich u. a. als Medium von zwei Erzengeln, wurde sie von ihrem Arzt aus dem Verkehr<br />

gezogen und für sechs Wochen in eine Klapse, pardon, ich meine natürlich psychosomatische<br />

Klinik, ins tiefste Bayern an den Chiemsee verbannt, wo sie täglich von Psychologen und Co-<br />

Therapeuten behandelt, teilweise mit Beruhigungsmitteln voll gepumpt, und abends von mir<br />

telefonisch betreut wurde, obwohl ich selber Beistand in dieser entscheidenden Stunde nötig<br />

hatte. Sie hatte schon einige Suizidversuche hinter sich, dachte aber auch in der Gegenwart<br />

öfter mal an Selbstmord, so dass die Kleine für mich leider nicht in Frage kam. Schließlich<br />

konnte ich nicht tagsüber kriminelle Anwälte zur Strecke bringen, während ich nachts Leichen<br />

entsorgte, sprich zwei Stockwerke durchs Haus schleppen (lassen) musste. Wenn die<br />

Hausbewohner das gesehen hätten, die hätten sofort gedacht, der arme Land hat gerade einen<br />

Anwalt erschlagen, die lange Scheidung macht ihm wohl sehr zu schaffen. Allerdings muss ich<br />

zugeben, die vorherigen Freundinnen hatten selber einen an der Klatsche, angefangen von<br />

Schizophrenie bis hin zu krankhafter Egozentrik, insofern war diese Dame kein<br />

außergewöhnlicher Fall, eher Alltag, halt die typischen Vertreter der Singlebörsen. Außerdem<br />

hätte man einen Sonderzug chartern können, in dem man noch einige Figuren aus meiner<br />

Scheidung mit zur Klapse hätte mitschicken können. Allerdings hätte ich dann beim<br />

Gerichtstermin mit meinem Anwalt allein im Gerichtssaal gesessen.<br />

Erst einen Tag vor den Verhandlungen bereitete ich mich auf diese Schlacht vor. Ich war<br />

innerlich seit Wochen so zur Ruhe gekommen, dass ich keine Lust verspürte auf diese<br />

Rechtsstreits. Ich hatte mich in der letzten Zeit so fallen lassen, besonders stark im<br />

Weihnachtsurlaub, wobei mein ursprüngliches Ich wieder belebt wurde. Hobbies, die ich<br />

jahrelang nicht mehr betrieb, sie mich nicht mehr interessierten (Astronomie), wurden auf<br />

einmal von mir schon fast fanatisch ausgeführt. In der Zeit schoss ich die mit Abstand<br />

schönsten astronomischen Fotos, mein Kopf war weitgehend nach langer Zeit mal wieder frei.<br />

256


Ich sehnte mich nach Harmonie und Frieden, weswegen ich auf die Beendigung aller<br />

Rechtsstreits am nächsten Tag hoffte. Davon ganz abgesehen, konnte es so nicht weiter gehen,<br />

denn auf den ersten Herzinfarkt zu warten konnte nicht mein Ziel sein. Ich rief die Sekretärin<br />

meiner Koryphäe an, um ihn ein paar Minuten früher zum Gerichtstermin erscheinen zu lassen.<br />

Schließlich musste ich noch einiges mit ihm besprechen, insbesondere ihm meine Ziele klar<br />

machen. Es sollten hier nicht zwei Fälle ausgesessen werden, wie es bei den Juristen geradezu<br />

Volkssport ist, sondern ich wollte und musste mehre Ziele erreichen, schon allein, um meine<br />

finanziellen Schäden in Höhe von ca. 7000 € wenigstens teilweise zu kompensieren. Diese<br />

lauteten:<br />

1. Auf jeden Fall sofort geschieden werden, Vertagungen verhindern, da wir den nächsten<br />

Gerichtstermin bestimmt erst in einem Jahr hätten bei der Arbeitsweise dieses Gerichts.<br />

2. Bei Ignorierung meines Ehevertrags sofort Rechtsmittel in Form des OLGs ankündigen.<br />

Schließlich konnte ein zu hoher Zugewinnausgleich beantragt werden sowie noch<br />

kurzzeitigen nachehelichen Unterhalt, auch wenn ich dafür keine Grundlagen sah, sprich<br />

ehebedingte Nachteile. Aber bei dieser Richterin musste man mit allem rechnen, zu<br />

unberechenbar war sie.<br />

3. Die Richterin zu der Aussage der nicht gerechtfertigten ZV verleiten und protokollieren<br />

lassen. In diesem Fall hätte ich ein hochwertiges Beweisstück für eine Schadensersatzklage.<br />

Durch die ZV hatte ich einen Schaden von ca. 3000 €.<br />

4. Ebenfalls musste das Gericht die eheähnlichen Verhältnisse meiner Frau anerkennen<br />

und protokollieren, ebenfalls zwecks einer weiteren Schadensersatzklage. Allein hierdurch<br />

hatte ich einen Schaden von 2500 €, da der BGH ganz klar sagt, dass bei eheähnlichen<br />

Verhältnissen Trennungsunterhalt unzumutbar ist.<br />

5. Unterhalt meines Sohns falls heute möglich sofort einstellen, da er mittlerweile<br />

Gesellengehalt bekam.<br />

6. Auf den mehrfachen Prozessbetrug und Unwahrheiten hinweisen und protokollieren lassen,<br />

da für staatsanwaltschaftliche, standesrechtliche Schritte wertvoll.<br />

Am Vorabend des Gerichtstermins traf telefonisch die erste Hammernachricht ein, die mich<br />

regelrecht vom Stuhl haute: Meine Koryphäe konnte nicht oder erst später zu den<br />

Verhandlungen erscheinen. Bis dahin vertrat ihn RA Hm, mit dem ich auch schon vorher zu tun<br />

hatte, der zwar sehr kooperativ war, gute menschliche Eigenschaften aufwies, aber halt noch<br />

recht jung war, ca. 35, folglich noch wenig Erfahrung besaß. So manche Frage konnte er nicht<br />

beantworten und musste erst einmal den großen Meister fragen. Nur konnten wir es uns jetzt<br />

nicht leisten, Fragen nicht beantworten zu können, nur weil die Koryphäe fehlte. Ich empfand<br />

es als eine Riesensauerei, mich so hängen zu lassen. Da bestellte ich ein Rennpferd zum<br />

entscheidenden Rennen, und was schickte man mir da: Ein Fohlen, was gerade selber mal so<br />

eben wacklig auf eigenen vier Beinen stehen konnte, was ich wahrscheinlich selber über die<br />

Ziellinie tragen musste. Nur deswegen konnte ich den Termin nicht verschieben, der nächste<br />

wäre wahrscheinlich ein halbes Jahr später gewesen bei der lahmen Arbeitsweise des Gerichts.<br />

Als Herr Hm dann auch noch meinte, er probiert 15 Minuten früher da zu sein, was aber<br />

schwierig war, weil er sein Kind zum Kindergarten oder Schule bringen musste, platzte mir der<br />

Kragen und sagte ganz klar, ich habe da noch einige Punkte vorher zu besprechen, sie müssen<br />

einfach früher anwesend sein. Zwar besprachen wir schon drei Sachen am Telefon, nämlich<br />

257


Trennungs-, nachehelichen Unterhalt und Zugewinn, bei denen ich ihm klar meine juristischen<br />

Standpunkte darlegte gemäß zitierten BGH Urteilen, und wo er mir auch absolut zustimmte,<br />

dennoch gab es noch mehr Themen. Zum Glück war ich selber voll in den Themen involviert,<br />

so dass wir zu zweit gegen einen mittelmäßigen Gegner auftraten, das einzige Trostpflaster für<br />

mich. Ich konnte nur hoffen, mein Gegner las nicht dieses Buch! Als ich nämlich die Koryphäe<br />

kennen lernte, stand für mich fest, in der entscheidenden Schlacht um Berlin trete ich mit dieser<br />

Wunderwaffe auf, nannte ihn intern schon liebevoll V2. Tatsächlich aber kroch ich mit<br />

Volkssturm an, mein Gegner lachte sich bestimmt kaputt, einfach nur blamabel, was auch nicht<br />

gerade Optimismus in mir erweckte. Aber auch daraus hatte ich gelernt. Wenn ich mir das<br />

nächste mal einen Spitzenanwalt nehme, schreibe ich in den Mandatsvertrag handschriftlich die<br />

Bemerkung, Bedingung: Mandat kommt nur zustande bei persönlicher Vertretung! Die Sache<br />

war auch nicht ganz sauber, denn ich bestellte einen Mercedes und bekam einen VW Käfer.<br />

Allerdings wollte ich diese Schweinerei nicht weiter verfolgen, ich hatte keinen Bock mehr auf<br />

weitere Fronten, mir fehlte auch die Kraft dazu, ich sehnte mich nach Frieden und Harmonie,<br />

sprich nach einem Ende des ganzen sinnlosen Gemetzels.<br />

So fuhr ich am nächsten Morgen in aller Frühe nach Wuppertal, trotz allem gut gelaunt, mein<br />

Galgenhumor, oder besser gesagt, extremer Sarkasmus kam auf. Im Auto hatte ich die besten<br />

Selbstgespräche, so manches mal schrie ich laut: “Volkssturm steh auf und marschier“, mehr<br />

hatte ich ja nicht aufzubieten, und das bei einer Schlacht um Berlin, mal bildlich gesprochen.<br />

Ich kam einige Minuten früher an, hatte extra meine Kamera mitgenommen, um von dem<br />

Spaßgericht ein paar Fotos zu machen. Der Laden würde mir bestimmt fehlen, dachte ich mir,<br />

fanden da doch in der Vergangenheit unvergessliche, schon legendäre Shows statt, aber ich<br />

sollte mal wieder falsch liegen……<br />

Nach einer extrem gründlichen Eingangskontrolle, bei der man mir einiges abnahm, z. B. den<br />

Autoschlüssel , kam ich 10 Minuten vor dem Termin am Sitzungssaal an. Mein spezieller<br />

Freund Herr M war ausnahmsweise mal pünktlich, ich ging grüßend an ihm vorbei und fand<br />

meinen jungen Rechtsbeistand Herrn Hm vor. Ich übergab ihm noch ein paar Gehaltsabrechnungen<br />

und machte ihn noch fit bezüglich meiner Ziele. Er machte mir nicht gerade Mut<br />

als er meinte, selten gäbe es Fälle, bei denen der nachehelichen Unterhalt sofort entfiel, woran<br />

ich aber in diesem Fall nicht glaubte, fehlten hier doch völlig die ehebedingten Nachteile.<br />

Wieder einmal beschämend und gefährlich, welche Kompromissbereitschaft die Anwälte<br />

eingingen, egal welche Schäden dem Mandanten dabei entstanden! Als dann die Richterin aus<br />

dem Sitzungssaal herauskam und uns aufrief, machte ich meinem verdammt jungen Anwalt<br />

Mut, damit er sich nicht vor Nervosität in die Hose machte, und meinte, auch wenn Herr M ihr<br />

Vater sein könnte, keine Angst, sie sind fachlich auf jeden Fall auf seiner Ebene. Daraufhin<br />

meinte er nur, er kannte ihn, war doch M über die Stadtgrenze hinaus äußerst bekannt, seinen<br />

Namen musste man noch nicht mal erwähnen, seine typische Vorgehensweise identifizierte ihn<br />

mühelos. Schließlich hatte er so viel Scheiße an den Schuhen, dass er überall Spuren hinterließ.<br />

Mein spezieller Freund M übergab gleich zu Beginn der Richterin einen Schriftsatz, der aber<br />

von ihr nicht mehr berücksichtigt wurde, da er wohl nichts Neues enthielt, wohl die üblichen<br />

altbekannten Phrasen und Wiederholungen, so jedenfalls mein Eindruck , als die Richterin<br />

diesen kurz überflog. Ich dachte mir scherzhaft, naja, wahrscheinlich werden die Schriftsätze<br />

neuerdings an mir vorbei gelotst, damit keine Kopie bei der Staatsanwaltschaft landete. Und in<br />

der Tat kam dieses Thema noch heftig in der Verhandlung auf……Die Richterin betonte, auf<br />

diesen Schriftsatz musste nicht geantwortet werden, was für Herrn M megapeinlich gewesen<br />

sein musste. Scheinbar enthielt er nur bekanntes Gelaber, womit ich später Recht haben sollte.<br />

258


Es begann wie angekündigt mit der Scheidung, wofür genauso wie bei der Abänderungsklage<br />

jeweils lächerliche 45 Minuten angesetzt waren. Zuerst wurde noch einmal erinnert, mein<br />

Ehevertrag war sittenwidrig laut Richterin wegen der Schwangerschaft meiner Frau. Zwar gab<br />

die Vorsitzende die Existenz eines BGH und Bundesverfassungsgerichturteils zu, welche für<br />

die Gültigkeit meines Vertrags sprachen, verwies aber auch auf ein neues BGH Urteil von<br />

2008, bei dem man alles wieder relativierte, wobei salvatorische Klauseln nicht halfen, die<br />

Gesamtnichtigkeit eines Ehevertrages zu verhindern bei Ausschluss des<br />

Versorgungsausgleichs. Das kommentierte sie in ihrer lockeren Art auf die Weise, „naja, die<br />

entscheiden halt so wie sie es gerade gerne hätten“.<br />

Damit war dieses Thema ruck zuck oberflächlich abgehandelt in weniger als einer Minute. Hier<br />

lag kein rechtlicher Hinweis vor, sondern diese äußerst oberflächliche Aussage tendierte schon<br />

eher zu einer Scheißhausparole, so etwa wie, Freiheit für alle Gummibärchen, weg mit der<br />

Tüte. Es folgte keine Begründung, wieso mein Ehevertrag hierdurch ungültig sein sollte, auch<br />

später nicht im Gerichtsprotokoll. Die Anwälte kannten dieses Urteil ebenso wenig wie ich,<br />

weshalb sie peinlich schwiegen, unglaublich….. Mein Rechtsvertreter saß nur mit offenem<br />

Mund da, als wenn er das Chromosom 21 zu viel gehabt hätte. Interessant war aber, 2 Jahre<br />

zuvor kannte sie das BGH Urteil nicht, was meinen Ehevertrag voll unterstützte. Kaum kam ein<br />

Urteil heraus, bei dem mein Vertrag scheinbar attackiert wurde, konnte sie dieses auswendig<br />

herunterbeten, sehr komisch, no comment! Ich hatte mir ein paar Tage später mal dieses BGH<br />

Urteil aus dem Internet besorgt, mit Google brauchte ich keine Minute. Über diesen Beschluss<br />

vom 9.7.2008 konnte ich nur müde lächeln, tangierte er doch meinen Ehevertrag äußerst<br />

peripher! So musste meine Frau wegen Schwangerschaft den Beruf nicht aufgeben, sie ging<br />

schon vorher nicht mehr arbeiten, und zweitens war ihr der Ehevertrag nicht erst zum<br />

Notartermin bekannt, sondern schon vorher, da ich ihr anbot, auf meine Kosten diesen Vertrag<br />

prüfen zu lassen. Natürlich traurig und skandalös zugleich, dass mein Anwalt dieses Urteil<br />

nicht kannte. Wenn man schon einen Mandanten mit Ehevertrag vertritt, muss man doch<br />

besonders auf aktuelle Urteile bezügliche Eheverträge achten, diese suchen, recherchieren, um<br />

gut vorbereitet vor Gericht zu erscheinen. Aber hier gab es keinerlei Vorbereitungen, man ging<br />

zum Gericht wie zum Abenteuerspielplatz nach dem Motto, mal schauen, was wir heute so<br />

erleben, was wir heute lernen. Auch macht meine Koryphäe hierbei keinen guten Eindruck. Er<br />

hätte Herrn Hm vor der Verhandlung entsprechend präparieren müssen, was es Neues gab<br />

meinen Fall betreffend, dann hätte letzterer nicht schweigend vor Gericht gesessen wie ein<br />

Schuljungen und musste peinlicherweise sich was von einer jungen Richterin erzählen lassen.<br />

Aber so wurde der junge Anwalt völlig ahnungslos zum Gericht geschickt. Einfach wieder<br />

einmal unglaublich und blamabel! Bedenkt man, ich war nicht der einzige Mandant mit<br />

Ehevertrag, sondern gehörte zu den etwa 30%, die mit Ehevertrag geheiratet hatten, war also<br />

kein Einzelfall, wurde die Sache noch peinlicher und unglaublicher, und es konnten einem die<br />

anderen Mandanten leid tun! Ich hätte noch Verständnis gehabt , wenn der BGH jede Woche<br />

einen Beschluss zum Thema Eheverträge veröffentlichen würde, aber der tat das nur vielleicht<br />

einmal im Jahr. Grund genug, diese Urteile regelmäßig zu beobachten! Ich hätte auch<br />

Verständnis gehabt, wenn eine Diskussion aufgekommen wäre, bei der beide Seiten ihre<br />

Rechtsstandpunkte rechtswissenschaftlich vertreten hätten, gerne auch unterschiedliche, was<br />

durchaus normal bei den Geisteswissenschaften ist, da mehrere OLGs zu ein und der selben<br />

Sache unterschiedlich entscheiden können. Aber in diesem Fall hätte man wenigstens Wissen<br />

bewiesen. Aber dieses Schweigen war peinlich, hinsetzen, ungenügend! Ich frage mich auch,<br />

ob dieser Berufsstand keinen Stolz und Ehre besaß. Ich würde mich schämen in meinem Beruf,<br />

wenn ich mit einem technischen Problem zu meinem Chef gehen würde, damit er mir das löst.<br />

Die Firma würde mich zu Recht raus schmeißen, werde ich doch dafür bezahlt, eigenständig<br />

technische Probleme zu beheben. Und das gleiche gilt auch für Anwälte und viele andere<br />

259


Berufe. Wenn Sie, sehr geehrter Leser ihren Anwalt in so einer Situation erleben, verdient der<br />

nur den wohlverdienten Tritt in den Hintern, weil er nichts taugt!<br />

Ich hatte das BGH Urteil Herrn Hm wenige Tage später mal in einem Fax ausführlich erläutert<br />

mit ein paar Anmerkungen zu meinem Fall, warum es diesen überhaupt nicht berührte,<br />

verbunden mit der Aufforderung, meine Koryphäe sollte im nächsten Schriftsatz auf dieses<br />

Urteil eingehen und der Richterin erklären, warum es meinen Ehevertrag nicht betraf. Traurig,<br />

auch hier musste ich wieder die Regie übernehmen!<br />

Die Richterin hatte die Rentenanwartschaften errechnet, 504 € sollten von meinem<br />

Rentenkonto abgezogen werden, ein Fehler, den mein Anwalt aber sofort bemerkte, sein<br />

einziger Beitrag in der ganzen Verhandlung. Die Richterin hatte vergessen durch 2 zu teilen, so<br />

dass nur etwa 257 € meine Frau an Rente von mir bekam, was auch für mich absolut okay war,<br />

auch wenn mein Ehevertrag Rentenansprüche ausschloss. Schließlich hatte sie jahrelang sehr<br />

gut unsere beiden Kinder geführt, das musste auch bezahlt werden. Davon ganz abgesehen, sie<br />

sollte an ihrem wohl verdienten Lebensabend nicht in Armut leben, darunter würde ich selber<br />

leiden, egal was sie für einen Scheidungskrieg verursacht hatte.<br />

Beim Zugewinnausgleich störte der Richterin die recht niedrige Abfindung von 12.500 € und<br />

fragte Anwalt M, was er sich so vorstellte. Der haute gleich das Fass mit 40.000 € auf! Das war<br />

für ihn typisch, denn wenn ich 10.000 bot, er aber 40.000 forderte, macht das einen Streitwert<br />

von 30.000 € aus, woran man super verdienen konnte beim nächsten Rechtsstreit. Mein Anwalt<br />

schwieg beschämenderweise dazu. Die Richterin bezeichnete aber diese Summe als aus der<br />

Hüfte herausgeschossen, nahm den Betrag daher nicht ernst. Zeitweise dachte ich, habe ich ein<br />

rotes Kostüm an, dass man mich für den Weihnachtsmann hielt? Ebenso glaubte ich, es ging<br />

hier um die Scheidung des Herrn Ackermann von der Deutschen Bank. Ich kam mir vor wie<br />

beim Texas Holdem Poker no limit. Die Richterin setzte als Big Blind 12500 €, Anwalt M<br />

erhöhte auf 40.000 €, mein Anwalt sagte, ich gehe mit. Da hatte ich ja richtig Glück, dass er<br />

noch auch noch erhöhte! Da ich aber nur 34.000 € hatte, musste ich passen, womit die Runde<br />

Gott sei Dank endete.<br />

Sehr oft habe ich festgestellt, Juristen haben einfach kein Verhältnis zu Zahlen. Wenn eine Kuh<br />

vom Volumen her nur 5 l Milch im Euter haben kann, glauben die Juristen, man holt trotzdem<br />

10 l raus und fangen wild an zu rechnen. Mein Anwalt blieb wieder stumm wie so oft,<br />

weswegen ich die Richterin auf mein Schreiben vom April 2007 verwies, dem ich eine<br />

Vermögensaufstellung beigelegt hatte. Dieses Vermögen lag bei 34.000 €. Sie fand es sofort<br />

und stimmte mir zu. Offensichtlich kannte mein Anwalt diese Vermögensaufstellung auch<br />

nicht, die er mit Sicherheit hatte. Wieder einmal mangelhafte Vorbereitung! Daher zum<br />

wiederholten Mal meinen Rat: Bereiten wenigstens Sie sich unbedingt auf Verhandlungen vor,<br />

führen Sie zu allen Zeitpunkten Regie. Verlassen Sie sich nie auf die Anwälte, sonst sind sie<br />

verlassen und werden regelrecht verheizt. So langsam schwang die Richterin sich auf meine<br />

Zahlen ein und erinnerte sich an den Vergleich von 2006, bei dem man 12.500 Euro<br />

ausgemacht hatte, eine realistische Summe. Zwar erhob Anwalt M Einspruch, denn er meinte,<br />

wenn der Ehevertrag ungültig sei, dann könnte man sich auch nicht auf 10.000 € fixieren, aber<br />

entweder hatte er das fiktive Beispiel mit der Kuh immer noch nicht verstanden und war da<br />

noch am rechnen, oder er wusste nicht, dass immer das Vermögen gilt am Tag der Scheidungseinreichung<br />

beim Amtsgericht. Konnte auch sein, er dachte, es ist noch Weihnachten, Zeit der<br />

Wünsche und Träume.<br />

Mir fiel mehrfach positiv auf, die Richterin A wollte mit allen Mitteln einen Gang zum OLG<br />

Düsseldorf vermeiden, weshalb sie fleißig an einem fairen Vergleich arbeitete. Ich konnte mir<br />

gut vorstellen, beim Gang zum OLG hätte sie in keinem guten Licht gestanden, da<br />

260


möglicherweise der Verdacht der Rechtsbeugung aufgekommen wäre, ein äußerst strafbares<br />

Delikt. In dem Fall wäre das süße beamtenähnliche Leben vorbei gewesen. Sie betonte<br />

sicherlich zu Recht, beim OLG gäbe es keinen hundert prozentigen Sieg, nur ungeheure<br />

Kosten, und es kostet Zeit, das müsste vermieden werden. Als ich dann ganz lapidar meinte,<br />

das OLG ist sicherlich schneller als das Gericht hier, drohte sie mir zornig ein Ordnungsgeld<br />

an. Sie hätte mich schon paar Mal hier erlebt vor Gericht, dreimal schaut sie sich Bemerkungen<br />

an, beim 4. Mal wäre ich dran. Dazu schwieg ich besser, während mein junger, völlig erstaunter<br />

Anwalt gar nicht mitbekam, worum es überhaupt ging. Dabei hatte ich nur ihre Meinung<br />

vertreten. Sie selber hatte doch mal in einer Gerichtsverhandlung 2007 erzählt, OLG Richter<br />

hätten nichts zu tun, aber die Dame stand wohl nicht zu ihren eigenen Worten.<br />

Allerdings war die Richterin nicht nachtragend, zeigte sich nach dem Zwischenfall betont nett<br />

mir gegenüber, indem sie mich mehrfach freundlich ansprach mit Namen. Dieses Mal war sie<br />

wesentlich sachlicher als sonst, keine Stories über ihre Tochter und Mutter, es ging nur noch<br />

zur Sache. Auch kündigte sie an, es gäbe keinen nachehelichen Unterhalt, da keine<br />

ehebedingten Nachteile existierten, was mich ebenfalls sehr zufrieden stellte. Für meine Frau<br />

bisher harte Schläge, wobei sie aber ruhig blieb, ebenso RA M. Ich betrachtete meine Nochfrau<br />

mehrmals, hatte sie über 15 Monate nicht mehr gesehen. Dabei fiel mir auf, wie sehr sie doch<br />

in der Zeit gealtert war, speziell um die Augen herum, es tat mir leid, sie so zu sehen, war es<br />

doch mal eine verdammt hübsche junge Frau, wobei sie immer noch attraktiv war.<br />

Dann aber musste ich wieder schwerste Kritik von der Richterin einstecken, weil ich den<br />

Anwalt M „mit Strafanzeigen überzogen hatte“, wofür sie kein Verständnis besaß. Sie wollte<br />

auch der Staatsanwaltschaft die Akten nicht übergeben, solange sie den Fall bearbeitete. Dieses<br />

Thema erregte auch sichtlich Herrn M, der bei dem Thema sehr unruhig wirkte. Das war mir<br />

klar, die Richterin empfand den ganzen Prozessbetrug, Unwahrheiten und die zahlreichen<br />

Verleumdungen wohl als lustig oder normal, wie ich es schon lange vermutet hatte. Eine riesige<br />

Sauerei war das, wie sie die Täter in Schutz nahm, das Opfer wurde dagegen getadelt, weil es<br />

nicht den Mund hielt, es sogar wagte sich dagegen zu wehren. Ich glaube, auch hier ist der<br />

Spruch mit den Krähen bestens angebracht. Die Staatsanwälte hatten es ja vorgemacht, wie<br />

man Kollegen schützt, siehe Kapitel Sommersturm, insofern war es fast unmöglich, gegen<br />

einen Rechtsanwalt vorzugehen, was mir mein Strafanwalt später auch bestätigte. Hier hätte ich<br />

von einem seriösen Gericht die Tadelung der Gegenseite erwartet für die vielen<br />

nachgewiesenen Unwahrheiten. Aber nein, die Täter nehmen werden in Schutz genommen, das<br />

Opfer für seine Schreie heftig kritisiert. Parteiischer ging es wohl kaum! Soviel zum Thema<br />

Rechtsstaat und Neutralität des Gerichts.<br />

Als kurze Zeit später RA M auf 3 Jahre alten (!!) Verdienstabrechnungen 2 Posten fand, bei<br />

denen es um 30 € für einen Bausparvertrag und um etwa 100 € für eine private<br />

Rentenversicherung ging, ich dieses Vermögen aber nicht noch einmal explizit angab, drohte<br />

mir die Richterin sogar mit Strafanzeige wegen Betrug im Versorgungsausgleich, sollte es mit<br />

meinen Strafanzeigen so weiter gehen. Es war einfach unglaublich, wie die Richterin den RA<br />

M in Schutz nahm, äußerst parteiisch wurde, obwohl er mehrfach auffällig wurde durch<br />

Verleumdungen, ja sogar mehrfachen Prozessbetrug. Ich ließ mich aber von ihr nicht<br />

einschüchtern, denn ich hatte ja alle Vermögenswerte offen gelegt, auch wenn mir sicherlich in<br />

der fehlenden expliziten Angabe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden konnte. Warum aber mein<br />

Freund M auf diese unklaren Vermögensangaben pochte, war ein genialer Schachzug, der<br />

jahrelang zurück gehalten wurde: Er konnte sagen, es ist nicht klar, liegen hier<br />

Rentenanwartschaften oder Zugewinn vor, daher kann jetzt nicht die Scheidung ausgesprochen<br />

werden. Und exakt genauso verhielt sich die Richterin, womit die Scheidung noch mindestens<br />

7 Monate länger ging und meine Frau noch rund 800 € Trennungsunterhalt bekam! Zwar<br />

261


versprach die Richterin eine weitere Verhandlung in 2 Monaten, weil sie Ostern weg war und<br />

RA M ab dem 19.3.09. Allerdings glaubte ich nicht so recht an einen so raschen Termin.<br />

Diesen Fall hatten wir ja auch bei der ZV, als aus ca. zwei Monaten fünfzehn wurden……….<br />

Auf meinen Vorschlag, die Scheidung von den offenen Fragen abzutrennen, konnte sie nicht<br />

eingehen, da es angeblich nicht erlaubt war, und der gegnerische Anwalt das Scheidungsurteil<br />

beim OLG sofort widerrufen konnte. Somit bereiteten wir weiterhin unsere silberne Hochzeit<br />

vor dank der lahmen Justiz in Deutschland.<br />

Allerdings durfte auch bei diesem Gerichtstermin kein Tiefschlag des RA M gegen mich<br />

fehlen. So erwähnte er meinen Brief an meinen Sohn anlässlich seines Nichtbestehens seiner<br />

Malerlehre. So eine Ferkelei hätte Herr M in seinem ganzen Leben nicht gesehen. Klar, hier<br />

sollte mein Ansehen so richtig durch den Dreck gezogen werden. Allerdings ließ ich mich nicht<br />

mit ihm auf Diskussionen ein, ausgerechnet sich mit diesem Mann über Moral zu unterhalten<br />

war so angebracht wie eine Diskussion mit einem Blinden über Malerei. Ich bat ihn, sich auf<br />

die Aktenlage zu beschränken, fertig, Ende, aus. Mit Herrn M wollte ich mich nicht abgeben,<br />

der spielte doch gar nicht in meiner Liga, besonders moralisch.<br />

Dann ging es weiter zum 2. Teil der Verhandlung, Widerklage, Abänderungsklage. Auch hier<br />

konnte ich auf meiner Seite einige Punkte verbuchen. So wurde mein Wechsel des Arbeitgebers<br />

zwecks gehaltlicher Verbesserung zwar als nicht richtig befunden, in den Augen des Gerichts<br />

war es aber keine Erwerbobliegenheitsverletzung, so dass ich keine Unterhaltsnachzahlungen<br />

befürchten musste. Auch erkannte das Gericht auch meine hohen Fahrtkosten voll an.<br />

Allerdings leistete sich danach die Richterin einen kurzen Witz auf meine Kosten, indem sie<br />

meine vielen Anwaltswechsel erwähnte, da schaute eh keiner mehr durch, und der jetzige<br />

Anwalt hätte es gut, da er Fehler in der Vergangenheit nicht zu verantworten hatte. Allerdings<br />

war es auch einer der wenigen Witze, wirkte die Richterin in dieser Verhandlung ziemlich<br />

ernst, schon recht seriös. Sollte sie etwa mein Buch gelesen haben?<br />

Als Herr M demonstrativ die Lohnabrechnung meiner Frau vom März 2008 hoch hielt, um zu<br />

beweisen, sie ginge doch angeblich ganztags arbeiten, weil sie in diesem Monat 160 h aufwies,<br />

schwieg mein junger Anwalt. Ich stellte darauf hin Herrn M sofort Frage, ob er mal den<br />

arithmetischen Mittelwert übers Jahr ermittelt hätte, nur der wäre interessant. Dazu äußerte sich<br />

RA M nicht, der Richterin interessierte es nicht, schließlich ging es ja nur um eine eventuelle<br />

Erwerbobliegenheitsverletzung meiner Frau, die wir ihr im Vorjahr vorgeworfen hatten. Sie<br />

arbeitete nur 150 h pro Monat nach dem Motto, dann müsste ich halt um so mehr zahlen.<br />

Dann allerdings tischte Frau A merkwürdige Rechtsauffassungen auf über die eheähnlichen<br />

Verhältnisse meiner Frau mit Herrn F. Äußerst interessant war, die Gegenseite leugnete dieses<br />

Mal nicht die Existenz der Lebensgemeinschaft, meine Strafanzeige zeigte wohl Wirkung.<br />

Auch hier hätte die Richterin das ursprüngliche Leugnen verurteilen müssen, aber nein, sie ist<br />

ja sehr tolerant oder verstand eine Menge Spaß. Aber zurück zu ihrer merkwürdigen<br />

Rechtsauffassung. So müssten die eheähnlichen Verhältnisse mindestens 3 Jahre lang andauern,<br />

damit Trennungsunterhalt verwirkt wird. Außerdem könnte man diese momentan auch nicht<br />

anrechnen, macht sie doch die Haushaltsführung für ihren Lebenspartner, da überobligatorisch,<br />

ging sie doch fast vollschichtig arbeiten. Das bedeutete, alles, was über ihren Hauptjob hinaus<br />

ging, musste nicht angerechnet werden. Von so einer Rechtsauffassung hatte ich noch nie etwas<br />

gehört trotz meiner vielen Recherchen im Internet, auch mein junger und Anwalt schaute<br />

sichtlich erstaunt. Insbesondere die krankhafte Logik dahinter ließ in mir die Alarmglocken<br />

läuten. Das hieß, in der Realität spielen eheähnliche Verhältnisse keine Rolle bei allen mit<br />

einem Vollzeitjob. An dieser Stelle wäre zum zweiten Mal meine Koryphäe dringend<br />

262


notwendig gewesen, der da sicherlich diesen Rechtsstandpunkt korrigiert hätte unter<br />

Aufführung aktuellster Urteile.<br />

Auch wurde die Prozesskostenhilfe für die Widerklage meiner Frau abgelehnt, bei der es um<br />

mehr Unterhalt ging. Somit dürfte meine Frau ein paar Zusatzkosten in Höhe von<br />

schätzungsweise 600 -700 € am Hals gehabt haben, da sie 75% dieser Sache zahlen musste.<br />

Das wird ihr Herr M nicht erzählt haben, der hat bestimmt zu ihr nur gesagt, du nicht kriegen<br />

mehr Ocken pro Monat, dafür aber länger, da ich verzögern. Für RA M war das aber auf jeden<br />

Fall ein Sieg, denn ob die Widerklage abgelehnt wurde oder nicht, er das Geld von der<br />

Gerichtskasse oder möglicherweise von seiner Mandantin bekam, konnte ihm fast egal sein.<br />

Vielleicht hat er ihr die Sache auch als verlängerten Trennungsunterhalt verkauft. Nur dass die<br />

Kosten hierfür die Einnahmen überstiegen, was man auch Verlust nennt, das wusste meine Frau<br />

bestimmt nicht. Irgendwie tat sie mir leid, wie sie von ihrem Anwalt über den Tisch gezogen<br />

wurde. Der machte das so schnell, dass sie die enorme Reibungshitze nur als angenehme<br />

anwaltliche Wärme empfand. Aber ich hatte sie mehrfach schriftlich vor diesen<br />

Rechtsschamanen gewarnt, aber wer nicht hören will, muss zahlen!<br />

Mittlerweile waren die eineinhalb Stunden um, und der Gerichtssaal wurde von anderen<br />

Leuten betreten, die jetzt ihren Termin hatten. Es ging zu wie am Fließband. Damit war das<br />

Thema Abänderungsklage noch nicht abgeschlossen, besonders meine monatlichen<br />

Sicherheitsleistungen von 216 €, die ich noch viele Monate weiter zahlen musste. Aber egal,<br />

ich hatte ja Geld ohne Ende da eine Gelddruckmaschine zu Hause.<br />

Die Richterin verabschiedete sich wie immer per Handschlag und in guter Stimmung von uns.<br />

Ich forderte sie nochmals höflich auf, möglichst bald das ganze Massaker zu beenden. Darauf<br />

hin versprach sie mir, es wird keins mehr geben.<br />

Vor dem Gerichtssaal gesellten wir uns kurz zu unserem Gegner, weil mein Anwalt ihn was<br />

fragen musste. RA M schaute mich verlegen lächelnd, unsicher, gequält, geschockt, an, und<br />

meinte, er hätte mal mein Werk (dieses Buch) gelesen, es wäre sehr verhaltensauffällig. Darauf<br />

sagte ich ebenso trocken „schön, das ganze Verfahren ist auffällig.“ Als er dann noch meinte,<br />

ich würde wegen dem Buch noch von ihm hören, antwortete ich wieder lächelnd mit dem<br />

Adjektiv „schön“. Dann gingen wir. Mir fiel später auf, wie auffallend ruhig ich in dieser<br />

Situation war. Vielleicht lag es daran, in dem Mann sah ich eine armselige Gestalt, die nur mit<br />

Verleumdungen und Prozessbetrug brillieren konnte mangels juristischer Fähigkeiten und mit<br />

wirren Schriftsätzen eklatant auffiel. Ich hatte daher jeden Respekt vor ihm verloren. Vielleicht<br />

hatte ich auch etwas Mitleid mit Herrn M, auch wenn er es nicht verdiente, verhinderte er von<br />

Anfang an durch seine aggressive Kriegstreiberei eine Versöhnung zwischen mir und meiner<br />

Frau, und war somit mitverantwortlich für den Verfall meiner Familie. Wir kamen noch kurz<br />

auf das Thema Unterhalt für meinen Sohn, der als Geselle nun ausreichend verdiente, so dass<br />

mein Anwalt zwecks Kostenersparnis weitere rechtliche Schritte vermeiden wollte. Herr M<br />

wollte diesbezüglich mit meinem Sohn reden. War mal gespannt, ob dieser Anwalt auch<br />

meinen Sohn in eine aussichtslose Schlacht rein trieb, wie er es schon mindestens viermal mit<br />

meiner Frau gemacht hatte, Stichwort Anordnungsverfahren, Anlage U und Widerklage. Noch<br />

2 Tage später ging mir diese Szene durch den Kopf, irgendwas fiel mir auf, nachdem mein<br />

Kopf klarer wurde nach dieser Schlacht, die mir viel Kraft gekostete hatte, war doch mein<br />

Anwalt sehr passiv mangels genügendem Fachwissen, die Dialoge führte meistens ich. Er saß<br />

die ganze Zeit still und regungslos neben mir, so dass ich schon überlegte, ihm für die nächste<br />

Verhandlung Thrombosestrümpfe mitzubringen, damit er mir nicht mit einer Embolie vom<br />

Stuhl kippte.<br />

263


Ich hatte Herrn M genau betrachtet, wenngleich mitleidig, wobei mir auffiel, er machte<br />

irgendwie einen etwas runtergekommenen Eindruck trotz seines hellen, sehr legeren Anzugs, er<br />

hatte alte, dicke Schuhe an, auch kraftlos wirkte er, was sein unsicheres, gequältes Lächeln<br />

unterstrich. Er war nicht mehr die schillernde und beeindruckende Figur, die ich Anfang 2004<br />

kennen gelernt hatte. In mir kam die Frage auf – ohne Spaß -, ob er seit Anfang Januar 2008<br />

Alkoholprobleme hatte oder morphinhaltige Schmerzmittel nahm, denn solche wirren<br />

Schreiben mit solchen gravierenden Logikproblemen konnten nur die Folgen von Drogen sein.<br />

Hatte er Existenzprobleme? Regelmäßige Anzeigen in einer billigen Stadtzeitung sprachen<br />

dafür. Auch wenn er mein Todfeind war, er begann mir leid zu tun. Zweifellos gab es in dieser<br />

Branche einen harten Wettbewerb, kann man doch mit Juristen Straßen pflastern aufgrund<br />

unseres heruntergekommenen Pisaabiturs, mit dem man eher selten die anspruchsvolleren<br />

Naturwissenschaften studieren kann. Wenn man mit Sport und Religion das Abitur machen<br />

kann, Mathematik, Physik & Co abwählen darf, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man<br />

nicht logisch, wissenschaftlich denken kann, die somatische Intelligenz überwiegend<br />

beansprucht werden muss. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Das soll um Himmels Willen<br />

nicht bedeuten, Juristen sind zweitklassig! So ein Mann wie meine Koryphäe musste unbedingt<br />

Jura studieren, weil der Mann eine gesunde Einstellung zu diesem Bereich hatte, darin<br />

besonders brillieren konnte! Wäre er Naturwissenschaftler geworden, wäre dies ein<br />

gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Schaden gewesen! Das wäre so, als wenn man<br />

Johann Sebastian Bach verboten hätte Musik zu komponieren. Ich kenne aus dem privaten<br />

Bereich zwei Juristen, Angestellte in Privatunternehmen, vor denen ich extreme Achtung habe!<br />

Was ich lediglich damit ausdrücken möchte, dass sich in so einer Branche dann besonders viele<br />

schwarze Schafe tummeln, natürlich nicht nur!<br />

Mein Anwalt lud mich noch zu einer Tasse Kaffee in der Cafeteria des Gerichts ein. Dort<br />

besprachen wir noch einmal die Verhandlung, wobei ich mir zweimal den richterlichen<br />

Standpunkt mit den eheähnlichen Verhältnissen erklären lassen musste, so unlogisch war dieser<br />

für mich. Als Herr Hm mich fragte, ob ich zufrieden mit ihm sei, bejahte ich es aus Gründen<br />

der Diplomatie. Ich hätte ihn aufgrund der miserablen Vorbereitung am liebsten so in den<br />

Hintern getreten, dass er noch Weihnachten aus der Schnauze nach Schuhcreme gestunken<br />

hätte, wollte aber Dr. Km nicht verärgern. Ich gab ihm aber meinem Rechtsbeistand deutlich zu<br />

verstehen, ich war auf seinen Meister stinksauer. Schließlich hatte ich ihn gebucht, weil ich für<br />

den komplizierten Fall eines der besten Anwalt brauchte. Zwar waren wir uns einig, geschieden<br />

wäre ich an dem Tag auch nicht, selbst wenn meine Koryphäe anwesend gewesen wäre,<br />

dennoch hätte er in punkto eheähnliche Verhältnisse und BGH Urteil möglicherweise für uns<br />

Pluspunkte herausholen können. Ich machte meinem Anwalt auch klar, noch einmal werde ich<br />

nicht ohne Dr. Km zur Verhandlung gehen.<br />

Wir unterhielten uns noch über meinen Sohn, wobei Herr Hm meinte, ich könne den Unterhalt<br />

einstellen, da er als Geselle nun mehr verdiente. Eine eventuelle Zwangsvollstreckung wäre<br />

dann missbräuchlich. Dann verabschiedeten wir uns, und ich fuhr zu meinen Eltern zwecks<br />

Berichterstattung.<br />

Auf der Fahrt war ich wieder in einer defätistischen Stimmung. Wieder wurde nichts<br />

entschieden, die ganze Sache ging noch viele Monate weiter, kein Frieden in Sicht.<br />

Insbesondere musste das Opfer, sprich ich, schwere Kritik einstecken für meine Gegenwehr.<br />

Okay, erst einen Tag später fielen mir die vielen guten Aussichten ein bei Scheidungsende, u. a.<br />

keinen Unterhalt zahlen zu müssen und eine wohl moderate Abfindung für meine Frau,<br />

Zweifellos hatte ich heute weitgehend gesiegt, 5:3, dennoch konnte ich mich nicht so recht<br />

freuen. Noch eine ganze Woche spukte diese Nerven aufreibende Verhandlung, in der ich<br />

eineinhalb Kilo abgenommen hatte, durch meinen mittlerweile wieder völlig blockierten Kopf.<br />

264


Der Weg zur (über)nächsten Verhandlung<br />

Drei Tage nach dem Gerichtstermin trudelte der Schriftsatz des RA M ein, den er zum<br />

Gerichtstermin der Richterin übergeben hatte. Ich überflog den kurz im Auto, erwartete ich<br />

doch nichts Neues. Ich drucke diesen hier auch nicht ab, der fliegt immer noch in meinem Auto<br />

rum, wird irgendwann mal im Altpapier landen, da er nur Wiederholungen enthielt. Die Leser<br />

dieses Buchs können bestimmt schon die darin enthaltenen Punkte auswendig singen,<br />

weswegen ich diese nur stichwortartig nachfolgend aufführe:<br />

- Nötigung der hochschwangeren Ehefrau beim Ehevertrag<br />

- Leugnen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft<br />

- Wie schon im Vorjahr rund 5000 € Steuerrückerstattung<br />

- Zweifel an meinen Fahrtkosten<br />

- Nichteinhaltung des ehelichen Lebensstandards seiner Mandantin aufgrund ihres<br />

niedrigen Verdiensts nach der Scheidung<br />

Mir war sofort klar, warum die Richterin keine Antwort auf dieses Schreiben erwartete. Ihr<br />

hingen die Themen, insbesondere die ständigen Wiederholungen, auch schon zum Halse raus.<br />

Die Phantastereien mit der angeblichen hohen Steuerrückerstattung bewiesen wieder einmal,<br />

der Mann hatte irgendwelche Probleme. Er phantasierte wie im Vorjahr, als ich statt 5000 € wie<br />

berechnet gut siebenhundert Euro zurückbekommen hatte. Auf diese unehrliche Weise<br />

unterstellte man dem Gegner ein viel zu hohes Jahresgehalt, womit dann seine Mandantin<br />

Anspruch hätte auf höheren Unterhalt. Besonders peinlich war für Anwalt M, sein Schriftsatz<br />

landete quasi im Papierkorb der Richterin, was sein niedriges fachliches Niveau unterstrich.<br />

Eine Frechheit und Witz zugleich war, dieses Schreiben auf als Antwort auf den legendären<br />

Schriftsatz der Koryphäe verstanden zu wissen. Ging Dr. Km streng rechtswissenschaftlich,<br />

regelrecht professoral vor in seinem legendären Werk, indem er die aktuelle Rechtssprechung<br />

von höchster Seite pausenlos zitierte, aber auch einiges über die Kernbereichslehre herleitete,<br />

konnte Ra M nur schon bekannte, monotone Parolen runter beten, mehr leider nicht. Auf das<br />

Meisterwerk ging er überhaupt nicht ein, sondern bediente wie immer den Leierkasten,<br />

Stichwort genötigte Ehefrau gefolgt von Phantasien, sprich Unwahrheiten. Das Schreiben<br />

zeigte ganz klar, er hatte den Schriftsatz meiner Koryphäe überhaupt nicht verstanden, oder<br />

konnte einfach nichts entgegensetzen außer neue fiktive Probleme und Wiederholungen. Es war<br />

schon peinlich, so eine Leistung überhaupt abzugeben. Ebenso blamabel der Hinweis, seine<br />

Mandantin konnte aufgrund ihres niedrigen Einkommens den ehelichen Lebensstandard nach<br />

der Scheidung nicht halten. Hat Herr M noch nichts vom neuen Unterhaltsrecht gehört, was seit<br />

gut einem Jahr existierte? Da ist nämlich Eigenverantwortung angesagt, Schluss mit einem<br />

Leben lang Frau Doktor spielen! Deswegen drucke ich den Schriftsatz auch nicht ab, das<br />

Niveau dieses Buchs soll schließlich gewahrt bleiben! Nicht umsonst meinte die Richterin in<br />

der Verhandlung, auf dieses Schreiben musste nicht geantwortet werden. Ihr hingen die ganzen<br />

leierkastenartigen Wiederholungen bestimmt auch zum Halse raus, vielleicht träumte sie auch<br />

schon Nachts davon. Wenn man diese beiden Schriftsätze vergleicht, sieht man leider sehr<br />

deutlich, aus welchen unterschiedlichen Ligen Anwälte kommen, welche extremen<br />

Niveauunterschiede existieren können, Championsleague versus Bezirksliga. Daher Augen auf,<br />

wenn Sie sich nach einem Anwalt umsehen!!!!<br />

Für mich hießen die die folgenden Tage sich vorbereiten auf die nächste Verhandlung.<br />

Ich forderte noch den Kontostand meiner privaten Rentenversicherung zum Stichtag 15.2.<br />

265


2005 telefonisch an. Dann recherchierte ich im Internet nach dem von der Richterin erwähnten<br />

BGH Urteil, was ich innerhalb einer Minute dank Google fand, auf das ich im letzten Kapitel<br />

schon eingegangen bin.<br />

Fünf Tag später rief ich bei meinem jungen Anwalt HM an um ihm klar zu machen, die<br />

Koryphäe muss jetzt selber im nächsten Schriftsatz einschreiten in den Punkten BGH Urteil,<br />

was meinen Ehevertrag meines Erachtens nicht gefährdete, und in Sachen Anrechnen der<br />

eheähnlichen Lebensgemeinschaft meiner Frau auf den Trennungsunterhalt. Ich schaute nicht<br />

mehr zu, wie ich abgeschoben wurde zu unerfahrenen Juristen. Ich erzählte Herrn Hm im<br />

Detail vom neuen BGH Urteil, insbesondere von den Bedingungen, die auf meinen Ehevertrag<br />

nicht zutrafen. Er konnte dazu nichts sagen, er hatte sich offensichtlich damit noch nicht<br />

beschäftigt, äußerst peinlich! Zum Glück hatte er ja einen wissbegierigen und sehr aktiven<br />

Mandanten, der ihn fit machte……<br />

Überraschend und erfreulich zugleich fand ich allerdings ein Schreiben des Familiengerichts,<br />

was ich etwa eine Woche nach dem letzten Gerichtstermin bekam, in dem die Richterin A Wort<br />

hielt und tatsächlich gleich den nächsten Termin für den 11. März 2009 ansetzte. An diesem<br />

Tag sollte die Scheidung ausgesprochen werden und auch ein Urteil in Sachen<br />

Abänderungsklage. Allerdings musste ich wieder mit einem Trick meines speziellen Freundes<br />

M rechnen, um die Scheidung noch weiter hinauszuzögern, schließlich besaß der Mann<br />

unglaubliche Phantasie. Andererseits bemerkte ich auch bei der Richterin den Wunsch, endlich<br />

diese Akten zu schließen, das ganze Massaker zu beenden.<br />

Ich rief gleich am nächsten Werktag bei meiner Koryphäe an, um dessen Verfügbarkeit zu<br />

checken. Die Antwort seiner Sekretärin haute mich wieder um: Auch am 11.3.2009 hatte<br />

der Mann schon andere (wohl lukrativere) Termine! Ich überlegte hin und her, verschieben<br />

oder Risiko eingehen? Dann kam mir die Idee: Die Sekretärin meiner Koryphäe sollte bei<br />

Gericht selber anrufen und mal den eigenen Terminkalender mit dem von der Richterin<br />

abgleichen, sprich einen Termin vor dem 19.3.2009 suchen. Das vereinbarte ich schriftlich mit<br />

der Sekretärin. Schließlich hatte ich keine Lust, hin und her zu telefonieren. Ich machte in dem<br />

Fax auch wortwörtlich klar, eine Vertretung durch den Meister persönlich war absolut<br />

notwendig, fiel doch die Richterin A öfter mal auf durch merkwürdige Rechtsauffassungen, so<br />

auch zweimal in der letzten Verhandlung, bei der leider mangels Fachwissen nicht die<br />

Möglichkeit bestand, die Frau sofort zu kalibrieren.<br />

Gut eine Woche später rief ich Herrn Hm an zwecks Statusabfrage bezüglich Verschiebung des<br />

Gerichtstermins. Allerdings hielt man es nicht für nötig, in der Sache tätig zu werden,<br />

alles blieb beim alten, sprich ich sollte wieder einmal von Herrn Hm vor Gericht vertreten<br />

werden. Ich hielt dieses Verhalten für eine große Sauerei. Hier wurde mit einem großen Namen<br />

geworben, Top 150 Anwalt, man wird aber dann schnell abgeschoben zu einem der üblichen<br />

glanzlosen Standardanwälte. Ob dies rechtlich einwandfrei war, wagte ich zu bezweifeln, hier<br />

konnte Täuschung vorliegen. Aber jetzt den Anwalt wieder zu kündigen, das war mir einfach<br />

zu teuer, und kurz vor dem Ziel tauscht man außerdem die Pferde nicht aus. Auch der<br />

Schriftsatz an das Gericht wurde noch nicht mal angefangen, so dass ich den Entwurf noch<br />

nicht kontrollieren konnte. Allerdings war dieses Schreiben auch nicht besonders zeitkritisch.<br />

Für mich stand zukünftig fest, engagiere ich einen Spitzenanwalt, dann bringe ich in den<br />

Vertrag die Klausel rein, Mandat kommt nur zustande bei persönlicher Vertretung. Das<br />

bedeutet, wird man abgeschoben zu anderen Kollegen, dann existiert kein Mandat oder es liegt<br />

eine Vertragsverletzung vor, und man braucht auch nichts zu bezahlen. Anders geht es leider<br />

nicht. Mein Vater, mit dem ich dieses Thema erörterte, hatte eine ganz anderen Verdacht<br />

266


wegen dem Verhalten des Dr. Km, den ich erst einmal verdrängt hatte, zu angetan war ich von<br />

dem Meister. Mein Daddy vertrat die Auffassung, die ich nun uneingeschränkt teilte, meine<br />

Koryphäe hatte lukrativere Fälle, wegen etwa 12.000 € Streitwert gehe Km nicht zu Gerichtsterminen,<br />

wenn gleichzeitig sich ein anderer Mandant gerade um seine Immobilie kloppte, da<br />

konnte man locker das Doppelte verdienen. Diese Meinung war zweifellos richtig, sind doch<br />

Anwälte oft juristische Kaufleute, bei denen es sich nur um den Umsatz dreht, sicherlich auch<br />

hervorgerufen durch die Juristenschwemme auf dem Arbeitsmarkt und der mit verbundenen<br />

enormen Konkurrenz. Ich wette, hätte ich Dr. Km unter der Hand zusätzlich etwa 1000 €<br />

geboten, der hätte sich mit einem Schlafsack schon am Vorabend vor dem Gerichtssaal<br />

niedergelassen, um ja nicht die Verhandlung zu verpassen, mal etwas überspitzt formuliert.<br />

Leider hatte ich eine solche Summe nicht, da ich selber hart rechnen musste durch diese teure<br />

Scheidung, die ich mittlerweile nur mit Hilfe eines Kredits fortsetzen konnte. Von meiner<br />

wohlhabenden Verwandtschaft hatte ich nichts zu erwarten.<br />

In der Folgezeit entwickelte ich noch einige Aktivitäten. So gingen mehrere Faxe heraus, was<br />

in der Firma negativ auffiel, in denen ich Dr. Km bat, in den Punkten neues BGH Urteil und<br />

eheähnliche Verhältnisse persönlich einzugreifen, weil die Richterin in diesen beiden Punkten<br />

auffallend merkwürdige Rechtsauffassungen aufwies. Auch versuchte ich, das Kapital meiner<br />

beiden privaten Altersvorsorgen zum Stichtag 15.2.2005 über meine Versicherungen berechnen<br />

zu lassen, was aber jedes Mal mit dem Verweis endete, hierzu musste das Gericht den Auftrag<br />

erteilen, und außerdem wurde bei Scheidungssachen eh anders gerechnet. Um den Gerichtstermin<br />

nicht zu verschieben, bot ich an, die zu hohen Rentenwerte gelten zu lassen, was aber<br />

vom Gericht entsprechend berücksichtigt werden sollte. Auch musste mein Anwalt in der<br />

Unterhaltssache mit meinem Sohn instruiert werden, ein Versäumnisurteil anzufordern, da<br />

selbst 3 Wochen nach dem letzten Gerichtstermin wir vom Gegner keine Antwort bekamen.<br />

Ein solches Urteil ist immer die schnellste und billigste Möglichkeit, sein Recht zu bekommen,<br />

da der Gegner alles zahlen muss.<br />

Auch ging ich auf einen Absatz des Gerichtsprotokolls ein, bei dem es so klang, als müsste ich<br />

noch an meinen Sohn Unterhalt zahlen, obwohl dieser seine Ausbildung beendet hatte. Ich<br />

sicherte mich wieder ab, indem ich meinen Anwalt per Fax um einen Hinweis bat im Fall einer<br />

drohenden Pfändung. Sollte es nämlich dazu kommen, konnte ich Hm sofort regresspflichtig<br />

machen, weil er mich dann trotz meiner Anfrage nicht auf die drohende Situation hinwies. In<br />

dem Fall hätte er mich auf seine Kosten vertreten müssen.<br />

Interessant war, dass seit der letzten Verhandlung vor 2 Monaten mein spezieller Freund RA M<br />

sich immer noch nicht bei mir persönlich wegen meinem Buch gemeldet hatte, was er mir ja<br />

versprochen hatte und dabei wieder einen auf dicke Hose machte. An Überarbeitung konnte es<br />

nicht liegen, musste doch die Kanzlei alle 2 Wochen in einem kostenlosen, billigen<br />

Stadtblättchen inserieren. Wahrscheinlich hatte er mein Ebook dem Strafanwalt aus seinem<br />

Laden vorgelegt, der wahrscheinlich zu M gesagt hatte, Mensch Junge, du hast so viel Scheiße<br />

an den Schuhen, das Buch können wir keinem Richter zeigen, der Schuss geht nach hinten los.<br />

Es wurde jede Behauptung mit Urkundenbeweisen belegt, anonymisiert wurdest du auch<br />

hinreichend, also was können wir dem Land ankreiden? Sollen wir etwa die im Grundgesetz,<br />

Artikel 5, garantierte Meinungsfreiheit in Wort, Bild und Schrift kritisieren?<br />

Fünf Wochen nach dem letzten Gerichtstermin und 4 Wochen nach Erledigung meiner<br />

Hausaufgaben rief ich mal bei meinem Anwalt an, von dem ich nichts hörte, insbesondere<br />

von seinem vor 2 Wochen angekündigten Schriftsatz. Ich ließ mir mal einen Statusreport<br />

geben, wollte wissen, was da in dem Laden so lief. Natürlich hatte man nicht versucht, den<br />

Gerichtstermin zu verschieben, damit ich mit der Koryphäe aufmarschieren konnte, mein<br />

267


Wunsch interessierte keinen! Also war wieder einmal bei der nächsten Verhandlung<br />

Volkssturm mit RA Hm angesagt, einfach unglaublich. Auch hatte mein Anwalt Hm noch nicht<br />

mit dem Meister Km persönlich geredet bezüglich der sehr seltsam erscheinenden<br />

Rechtsauffassungen der Richterin in Sachen neues BGH Urteil und eheähnliche Verhältnisse.<br />

Kurzum, alles ruhte friedlich, meine zahlreichen Faxe wurden ignoriert, lediglich die beiden<br />

privaten Rentenversicherungspolicen hatte man dem Gericht zugestellt, damit dieses bei den<br />

Versicherungen sich die Höhe der Rentenansprüche besorgen konnte. Eine blamable<br />

Leistung, diese Kanzlei kann ich mittlerweile auch nur bedingt weiter empfehlen, davon ganz<br />

abgesehen, es wurde mit einem TOP 150 Anwalt geworben, man landete aber in Wirklichkeit<br />

bei diesen Standardjuristen, bei denen bescheidene Leistungen garantiert sind.<br />

Gut vier Wochen, nachdem ich alle Belege meinem Anwalt zugestellt hatte, traf endlich der<br />

verspätete Schriftsatz ein. Allerdings war meine Freude erst einmal begrenzt. Zwar hatte der<br />

Meister persönlich sich zum Thema eheähnliche Verhältnisse sehr rechtswissenschaftlich und<br />

wieder beeindruckend auf vier Seiten geäußert. Hierbei wurde das neue Unterhaltsrecht<br />

genauso erbarmungslos angewendet wie diverse OLG/BGH Urteile. Auch konnte der sonst<br />

trocken wirkende Dr. Km sich einen gewissen Sarkasmus nicht verkneifen, als er meinte, dann<br />

müsste die Haushaltsführung zu Ehezeiten auch überobligatorisch gewesen sein. Mein<br />

juristischer Instinkt hatte mich nicht getäuscht, die Richterin lebte in dem Irrglauben, man<br />

könne meiner Frau aus diesen eheähnlichen Verhältnissen nichts anrechnen.<br />

Allerdings wurden diese Hausaufgaben scheinbar unvollständig erledigt. Wir sollten laut<br />

Gericht uns noch zu dem Bausparvertrag äußern, der kein Vermögen darstellte da beliehen.<br />

Der Hammer war, genau zu diesem Thema hatte mich Herr Hm noch wenige Tage zuvor in<br />

einem Telefonat befragt, vergaß dieses aber dann scheinbar! Dabei handelte es sich hier um<br />

einen sehr wichtigen Punkt, glaubten doch die Gegenseite und das Gericht, hier lag weiteres<br />

Vermögen vor, so dass ich richtig zur Kasse gebeten werden konnte. Dabei handelte es sich<br />

hierbei um für mich günstige Schulden, die den Zugewinnausgleich schmälerten! Ferner bat<br />

ich per Fax, sich zum neunen BGH Urteil vom Sommer 2008 zu äußern, da die Richterin<br />

ebenfalls glaubte, damit sei das Schicksal meines Ehevertrags besiegelt. Ich rief auch am<br />

nächsten Morgen meinen Anwalt an, der ausnahmsweise mal nicht bei Gericht war. Er wies auf<br />

das Missverständnis auf meiner Seite hin, nämlich mir lag erst einmal der Schriftsatz zum<br />

Thema Abänderungsklage vor, und wenige Stunden später sollte noch einen weiteren<br />

Schriftsatz bei mir eintreffen zum Thema Scheidungsangelegenheiten. Man musste nach<br />

Aktenzeichen trennen, was ich vergaß, so blockiert war mein Kopf mittlerweile wieder. Als<br />

Herr Hm mir auch noch erzählte, der mir schon vorliegende Schriftsatz sei sein Werk gewesen,<br />

der Meister hätte sicherlich mal darüber geschaut, war ich sprachlos. Allerdings glaubte ich<br />

Herrn Hm nicht, denn vom professoralen, stark rechtswissenschaftlichen Stil glich der<br />

Schriftsatz exakt dem legendären Meisterwerk vom Sommer 2008, was ich weiter oben<br />

abgedruckt habe. Ebenfalls verwies der Autor dieses Schriftsatzes permanent auf verschiedene<br />

Rechtssprechungen, das war Dr. Km Stil. Wahrscheinlich durfte RA Hm beim Meister auf dem<br />

Schoß sitzen und mitschreiben, der ihm die rechtswissenschaftlichen Argumente auswendig<br />

runter betete. Vielleicht durfte mein junger Anwalt den Briefumschlag auch selber adressieren<br />

und frankieren, so dass er das Werk hierdurch für seins hielt. Und als er auch noch den Spruch<br />

losließ, solche guten Schreiben mussten zustande kommen, weil er ja schließlich beim Meister<br />

in der Lehre war, fiel ich vor Lachen fast vom Stuhl. Der Mann beherrschte mittlerweile meine<br />

Sprache, meine typischen Sprüche. Schauen wir uns mal auszugsweise dieses Werk der<br />

absoluten Spitzenklasse an:<br />

268


tragen wir zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 21.01.09 unter Berücksichtigung des<br />

gerichtlichen Hinweisbeschlusses ergänzend vor:<br />

2.<br />

Soweit das Gericht eine Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs frühestens ab dem Jahr 2010 für<br />

möglich hält, so kann dem nicht gefolgt werden.<br />

Der Gesetzgeber hat mit der Unterhaltsrechtsreform vom 01.01.08 nunmehr explizit und nicht mehr nur<br />

indirekt über § 1579 Nr. 6 BGB in § 1579 Nr. 2 BGB die Verwirkung wegen des Zusammenlebens des<br />

Unterhaltsberechtigten in einer verfestigten Lebensgemeinschaft normiert. Erforderlich für die Verwirkung<br />

ist somit der Tatbestand einer verfestigten Lebensgemeinschaft.<br />

Eine Lebensgemeinschaft im Sinn der Vorschrift liegt vor, wenn die Lebensgemeinschaft mit einer Ehe<br />

vergleichbar ist. Ein Zusammenleben in nur einer einzigen gemeinsamen Wohnung ist hierfür nicht<br />

zwingend erforderlich. Auch in richtigen Ehen leben die Eheleute nicht stets in einer Ehewohnung<br />

zusammen. Sämtliche Umstände sprechen jedoch für eine Lebensgemeinschaft.<br />

Entscheidend ist, ob sich der geschiedene bzw. getrennt lebende Ehepartner mit der neuen<br />

Lebensgemeinschaft endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst hat. Wenn also objektive, nach außen<br />

tretende Umstände, wie ein über einen längeren Zeitraum gemeinsam geführter Haushalt und / oder die<br />

gemeinsame Nutzung eines PKW und zusätzlich die Dauer der Verbindung den Schluss auf eine verfestigte<br />

Lebensgemeinschaft nahe legen, eine gemeinsame Wohnung ist nicht unabdingbare Voraussetzung hierfür<br />

(vgl. BGH FamRZ 2002, 23). Entscheidend kommt es auf das Erscheinungsbild der Partner in der<br />

Öffentlichkeit an. Dafür, dass die Beklagte und ihr Lebensgefährte F auch nach außen hin wie eine<br />

dauerhaft verbundene Gemeinschaft auftreten, hatten wir bereits als Zeugin die Tochter der Parteien sowie<br />

den Zeugen W benannt.<br />

Des Weiteren ist eine „Verfestigung“ der Lebensgemeinschaft erforderlich. Eine solche wird nach der<br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, wenn eine gewisse Mindestdauer des eheähnlichen<br />

Zusammenlebens vorhanden ist. Diese wird ab einer Dauer von zwei Jahren angenommen (vgl. BGH<br />

FamRZ 1997, 671; 1995, 726). Bei besonderen Umständen kann auch ein kürzerer Zeitablauf ausreichend<br />

sein. Ein Zeitablauf von drei Jahren ab Aufnahme der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird nur von<br />

einer Mindermeinung vertreten. Nach der Rechtsprechung ist das Tatbestandsmerkmal der „Verfestigung“<br />

spätestens seit Anfang des Jahres 2009 erfüllt. Gegen eine Verfestigung spricht auch nicht, dass der<br />

Zeuge F offiziell eine eigene Wohnung in Velbert hat. Die Wohnung wird von diesem fast gar nicht mehr<br />

genutzt. Er hält sich dort nahezu überhaupt nicht mehr auf. Die Aufrechterhaltung der Wohnung soll<br />

lediglich dazu dienen, den Eindruck zu vermitteln, der Zeuge F und die Beklagte keine verfestigte<br />

Beziehung führen. Auch führen die Beklagte und der Zeuge F längst eine Wirtschaftsgemeinschaft. Eine<br />

Verfestigung der Lebensgemeinschaft liegt daher vor. Der Einwand der Verwirkung ist somit erfüllt.<br />

3.<br />

Das Gericht hat des Weiteren angedeutet, dass es der Beklagten keine fiktiven Einkünfte im<br />

Zusammenhang mit der gemeinsamen Haushaltsführung mit ihrem Lebensgefährten, Herrn F, zurechnen<br />

will. Dieser vorläufigen Auffassung des Gerichts kann jedoch aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden:<br />

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung tritt der Wert der Versorgungsleistungen, die ein<br />

unterhaltsberechtigter Ehegatte während der Trennungszeit für einen neuen Lebenspartner erbringt, als<br />

Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege der<br />

Differenzmethode in die Berechnung des Trennungsunterhalts einzubeziehen (vgl. BGH FamRZ 2004,<br />

1170). Eine bestehende Erwerbsobliegenheit wird hierdurch weder beseitigt, noch eingeschränkt. Sie kann<br />

aber deshalb auch nicht überobligatorisch sein, denn dann wäre die Haushaltsführung während der Ehe<br />

ebenfalls überobligatorisch gewesen.<br />

[Klasse Logik gepaart mit gepflegtem Sarkasmus, so muss ein Schriftsatz sein! Allerdings gebe<br />

ich zu, dieser Spott gegenüber dem Gericht war äußerst gewagt und mutig, obwohl der Mann<br />

absolut Recht hatte. Ich hätte diese Bemerkung nicht geschrieben, die Richterin hätte mir dann<br />

wahrscheinlich vor Wut kochend schon beim Betreten des Sitzungssaals wieder ein Ordnungsgeld<br />

angedroht oder sogar verpasst.]<br />

Andernfalls würde das Zusammenleben mit einem neuen Partner zu einer Privilegierung des<br />

Unterhaltsberechtigten, der aufgrund der Betreuung eines minderjährigen Kindes noch nicht zu einer<br />

vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet ist, jedoch halbschichtig erwerbstätig ist, führen (vgl.<br />

Heiß/Born, Unterhaltsrecht, Kap. 3, Rd.-Nr. 243). Der Unterhaltspflichtige müsste das Zusammenleben mit<br />

dem neuen Partner hinnehmen und weiterhin den vollen Unterhalt zahlen, obwohl der<br />

Unterhaltsberechtigte durch ersparte Aufwendungen, die mit dem Zusammenleben mit einem neuen<br />

Partner immer einhergehen, erheblich profitiert. Dem Beklagten ist daher bis zum Zeitpunkt der Verwirkung<br />

ein fiktiver geldwerter Vorteil durch die gemeinsame Haushaltsführung mit dem Lebensgefährten F in Höhe<br />

von 300,00 – 350,00 € mtl. zuzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tochter Viveka in diesem<br />

Zeitpunkt schon sechzehn Jahre alt war oder nicht.<br />

269


Soweit das Gericht die Auffassung vertritt, dass auch ab dem Zeitpunkt, ab dem die Beklagte vollschichtig<br />

erwerbstätig sein muss, keine fiktiven Einkünfte aus der gemeinsamen Haushaltsführung mit Ludger F<br />

zuzurechnen seien, so kann diese Auffassung noch weniger nachvollzogen werden. Dies würde dazu<br />

führen, dass für das Zusammenleben mit einem Partner zu keinem Zeitpunkt mehr fiktive Einkünfte wegen<br />

gemeinsamer Haushaltsführung zugerechnet werden könnten. Das widerspräche jedoch nicht nur der<br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH, sondern auch den Leitlinien des OLG Düsseldorf.<br />

Das Ergebnis wäre eine erhebliche Benachteiligung des unterhaltsverpflichteten Klägers.<br />

4.<br />

Schließlich war der Beklagten bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Tochter Viveka eine<br />

vollschichtige Erwerbstätigkeit zuzumuten. Das bis zum 31.12.07 gültige Altersphasenmodell, teilweise<br />

festgeschrieben in den Leitlinien der Oberlandesgerichte, hatte keine Gesetzeskraft und galt nur im<br />

Regelfall. Dementsprechend konnten die Gerichte in Einzelfällen von dem Altersphasenmodell abweichen.<br />

Es handelte sich keinesfalls um eine völlig starre Altersgrenze. Da die Tochter Viveka intelligent, gut<br />

entwickelt und sehr selbständig war und ist, war die Beklagte bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres,<br />

spätestens ab Vollendung des 15. Lebensjahres der Tochter, gehalten, einer vollschichtigen<br />

Erwerbstätigkeit nachzugehen. Umstände, die gegen eine Zumutbarkeit sprechen, sind nicht ersichtlich.<br />

Angesichts des neuen Unterhaltsrechts wäre es auch unbillig, einen völlig stichtagsbezogenen Schnitt zu<br />

machen. Vielmehr ist es gerade für nach dem 01.01.08 zu entscheidende Fälle angemessen und billig, die<br />

dem betreuenden Elternteil neu auferlegte Eigenverantwortung, für den eigenen Unterhalt auch selbst zu<br />

sorgen, stufenweise zeitlich früher einsetzen zu lassen. Dies gilt umso mehr, als bereits mehr als ein Jahr<br />

vor dem tatsächlichen Inkrafttreten des Gesetzes die Regelungen im Kern bereits angekündigt waren und<br />

sich somit unterhaltsberechtigte, Kinder betreuende Elternteile auf diese Regelung einstellen konnten.<br />

Die Anrechnung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit auf Seiten der Beklagten ab März 2006 ist daher<br />

geboten.<br />

Sehr gut war auch das einen Tag später eintreffende Werk, was aber mit Sicherheit dieses Mal<br />

nicht von der Koryphäe entworfen wurde, fehlte doch der rechtswissenschaftliche, professorale<br />

Stil. Sehr schön war, auch hier hatte sich mein junger Anwalt an meine Vorlage gehalten, aber<br />

auch einige gute eigene Punkte integriert. Den Teil lasse ich weg, in dem wir darauf hinweisen,<br />

dass meine beiden privaten Altersvorsorgen nicht den Zugewinn-, sondern den<br />

Versorgungsausgleich betreffen. Auch wurde auf meinen Bausparvertrag verwiesen, der von<br />

Anfang an beliehen wurde zwecks Finanzierung meiner Eigentumswohnung. Dieser wies sogar<br />

zum Stichtag 15.2.2005 ein Minus auf, so dass hier kein weiterer Zugewinnausgleich vorlag.<br />

Sehr schön hatte Herr Hm die vielen Unterschiede herausgestellt, die sich zwischen meinem<br />

Fall und dem vor dem BGH ergaben. Daher hatte ich von Anfang an absolut Recht, als ich<br />

meinem Anwalt schrieb, dieses Urteil tangiert uns äußerst peripher. Allerdings musste die<br />

Richterin in diesem Zusammenhang getadelt werden, die wohl nur oberflächlich von dem BGH<br />

Urteil gehört hatte, dieses scheinbar nicht näher untersuchte, insbesondere die Unterschiede zu<br />

unserem Fall, und dann kurz und lapidar meinte, ätsch, euer Vertrag ist doch nichtig, nächstes<br />

Thema. Dabei war unsere Argumentation auch sehr einfach. Weil meine Frau keinen Beruf<br />

erlernt hatte, und auch keiner Tätigkeit nach ging zig Monate vor der Geburt unseres Sohns und<br />

auch viele Jahre danach nicht, konnte man nicht allen Ernstes behaupten, wegen<br />

Kindesbetreuung musste sie aus dem Berufsleben ausscheiden und konnte bis auf Weiteres<br />

keine eigenen Versorgungsanrechte erwerben. Sie hatte keinen Beruf und auch keinen Bock zu<br />

arbeiten, so einfach war der Fall gelagert! Kein Wunder, dass mein Anwalt mit Leichtigkeit das<br />

Feuer aus allen Rohren eröffnen konnte, er hatte schließlich ein ganz einfaches Ziel, was man<br />

selbst blind nicht verfehlen konnte.<br />

Wenn die Antragsgegnerin nach wie vor meint, einen Zugewinnausgleichsanspruch beziffern zu können, so<br />

wird sie hiermit aufgefordert, dies zu tun. Eine weitere Verzögerung des Scheidungsverfahrens durch die<br />

ständige Hinhaltetaktik der Antragsgegnerin kann nicht mehr geduldet werden.<br />

3.<br />

Der Antragsteller geht nach wie vor von der vollen Wirksamkeit des Ehevertrages aus.<br />

270


Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir zunächst voll umfänglich auf unsere Ausführungen zur<br />

Wirksamkeit des Ehevertrages im Schriftsatz zum Verfahrensteil nachehelicher Unterhalt vom 24.06.08.<br />

Dort hatten wir u. a. dargelegt, weshalb der Verzicht auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs ohne<br />

Zweifel wirksam ist. Wir hatten des Weiteren zur Wirksamkeit der Klausel in § 3 des Ehevertrages<br />

(Versorgungsausgleich) Stellung genommen. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, dass die Parteinen<br />

kompensationslosen Ausgleich des Versorgungsausgleichs vereinbart hatten, sondern vielmehr eine<br />

Abfindungszahlung zugunsten der Antragsgegnerin vereinbart wurde, die sich auf 20.000,00 DM belief.<br />

Diese Klausel war zum damaligen Zeitpunkt, als überhaupt nicht absehbar war, ob und wie lange die Ehe<br />

Bestand haben werde, mehr als angemessen.<br />

Sofern das Gericht nunmehr dahin tendiert, diese Abfindungsklausel aus einer „Ex-Post“ – Perspektive<br />

heraus als nicht angemessen anzusehen, so kann dies nicht nachträglich zur Sittenwidrigkeit der<br />

Vereinbarung zum Versorgungsausgleich, schon gar nicht zur vollständigen Sittenwidrigkeit und damit<br />

Nichtigkeit des Ehevertrages führen. Hieran ändert auch nicht die neue Entscheidung des BGH vom<br />

09.07.08 etwas. Bereits der Tenor des BGH-Urteils vom 09.07.08 offenbart, dass es sich bei dem dort<br />

entschiedenen Fall um einen ganz anders gelagerten Sachverhalt handelte. Im Urteil heißt es wörtlich: „Ein<br />

im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs.<br />

1 BGB nichtig, wenn die Ehegatten bei Abschluss des Vertrages bewusst in Kauf nehmen , dass die<br />

Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf Weiteres keine<br />

eigenen Versorgungsanrechte … erwerben wird.“<br />

Anders als im vom BGH entschiedenen Fall erfolgte der ehevertragliche Ausschluss des<br />

Versorgungsausgleichs zu Lasten der Antragsgegnerin nicht „kompensationslos“. Gem. § 5 des<br />

Ehevertrages hat die Antragsgegnerin Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 20.000,00 DM.<br />

Ein weiterer gravierender Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall besteht zu den Parteien darin,<br />

dass diese keinesfalls „bei Abschluss des Vertrages bewusst in Kauf“ genommen haben, dass die<br />

Antragsgegnerin wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf Weiteres<br />

keine eigenen Versorgungsanrechte erwerben wird.<br />

Die Antragsgegnerin hätte somit auch bereits alsbald nach der Geburt des ersten Kindes wieder arbeiten<br />

und Versorgungsanwartschaften erwerben können. Eine entsprechende Rollenverteilung war im<br />

Ehevertrag nicht geregelt worden. Vielmehr war die Antragsgegnerin ab dem Zeitpunkt des Abschlusses<br />

des Ehevertrages 24 Jahre jung und hatte aus freien Stücken bereits viele Jahre vorher, nämlich im Jahr<br />

1984, ihre Ausbildung als Zahnarzthelferin abgebrochen. Sie hätte jederzeit eine neue Ausbildung beginnen<br />

oder eine ungelernte Tätigkeit aufnehmen können, um Rentenanwartschaften zu erwerben. In der<br />

damaligen Zeit war dies noch verhältnismäßig einfach möglich.<br />

Ein weiterer erheblicher Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall liegt darin, dass hier die<br />

Parteien unter § 7 Vorsorge für den Fall der Unwirksamkeit einzelner ehevertraglicher Regelungen<br />

getroffen und entsprechende angepasste Regelung vereinbart haben, die die Antragsgegnerin weniger<br />

belasten. Schließlich besteht ein erheblicher Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall auch darin,<br />

dass der Antragsgegnerin der Vertragsentwurf über den Ehevertrag nicht erst bei der notariellen<br />

Beurkundung erstmals vorgelegt wurde, sondern sie die Möglichkeit hatte, den Vertrag vorher zu<br />

überprüfen. Die Parteien hatten bereits längere Zeit vor dem tatsächlichen Abschluss des Ehevertrages<br />

hierüber gesprochen, die Antragsgegnerin war damit einverstanden. Beweis: Zeugnis des ……..<br />

Für die Eheschließung war die Schwangerschaft der Antragsgegnerin der letzte Anlass, um diese dann<br />

tatsächlich auch durchzuführen, nicht der Auslöser. Insoweit ist bereits in der Vorkorrespondenz<br />

umfassend Beweis angetreten worden.<br />

Auch handelte es sich bei der Schwangerschaft der Antragsgegnerin nicht etwa um eine<br />

Risikoschwangerschaft, die bereits im 6./7. Monat mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen<br />

verbunden war. Vielmehr war die Antragsgegnerin bei bester Gesundheit und unterschrieb den Vertrag in<br />

voller Kenntnis seines Inhalts und seiner Bedeutung. Insoweit ist es auch unerheblich, ob die Parteien den<br />

Abschluss des Ehevertrages zur Bedingung für die Eheschließung gemacht haben oder nicht.<br />

Eine völlig einseitige, allein die Antragsgegnerin benachteiligende Verhandlungsposition war somit bei<br />

Vertragsschluss nicht vorhanden. Aufgrund der Alternativregelung für den Fall der Nichtigkeit einer der<br />

Klauseln fehlt es auch an der bei Abschluss des Vertrages indizierten vertraglichen Disparität bei dem<br />

Bestehen einer Schwangerschaft. Schließlich würde auch eine Teilnichtigkeit, bezogen auf die Regelung<br />

zum Versorgungsausgleich, nicht zu einer Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages führen.<br />

Die Parteien hatten ausdrücklich eine salvatorische Klausel in den Ehevertrag aufgenommen (vgl. § 8). Eine<br />

salvatorische Klausel ändert zwar nach der zitierten BGH-Entscheidung an der Gesamtnichtigkeit des<br />

Ehevertrages nichts, wenn die Sittenwidrigkeit der getroffenen Abreden bereits aus der Gesamtwürdigung<br />

des Vertrages sich ergibt. Hiervon ist jedoch nach dem oben Gesagten gerade nicht auszugehen.<br />

Der Vertrag benachteiligt nicht ausnahmslos eine der Parteien, nämlich die Antragsgegnerin. Er enthält<br />

sogar für den Fall einer Teilnichtigkeit angepasste Vereinbarungen und in eine generelle<br />

Abfindungszahlung zugunsten der Antragsgegnerin.<br />

In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass bei Nichtigkeit nur eines Teils des Geschäfts es dem<br />

Willen der Beteiligten entspricht, den im Vordergrund stehenden überwiegenden Teil des Rechtsgeschäft<br />

aufrecht zu erhalten (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1995, 290; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 764).<br />

271


Der Ehevertrag ist und bleibt daher insgesamt wirksam. Allenfalls eine Teilnichtigkeit bzgl. der Regelung<br />

zum Versorgungsausgleich kommt überhaupt in Betracht.<br />

Mit diesen beiden Schreiben konnte ich sehr zufrieden sein. Es hatte sich wieder einmal<br />

gelohnt, Regie zu führen. Man musste die Anwälte darauf hinweisen, wo Gefahr bestand, was<br />

zu machen war, dann marschierten sie auch los. Von allein wäre wahrscheinlich nichts passiert,<br />

davon bin ich fest überzeugt! Die Anwälte setzten meine Bedenken und Tipps in hervorragende<br />

Schreiben um, wobei sie sehr viele, mir unbekannte Argumente aus der Rechtssprechung<br />

hinzufügten. Wir ließen uns nicht durch äußerst oberflächliche, seltsame und zugleich<br />

gefährliche Rechtsauffassungen in die Enge treiben, sprich in Niederlagen. Insbesondere fiel<br />

mir auf, ohne mich selber damit loben zu wollen, wie gut mein juristischer Instinkt<br />

funktionierte. Nun, ich hatte ja auch gut fünf Jahre Zeit, diesen reifen zu lassen. Dieser Fall<br />

zeigte aber noch mehr: Man hat drei Gegner, die man ganz genau beobachten, in Dauerschach<br />

halten muss: Zuerst den eigenen Anwalt, dann die gegnerische Partei und zuletzt den Richter.<br />

Insbesondere auf letzteren sollte man sich nicht verlassen nach dem Motto, der sorgt schon für<br />

Recht und Gerechtigkeit. Insbesondere gilt dies für die Richter der Amtsgerichte, die ich oft als<br />

juristische Spielwiesen betrachte, wo man es nicht so genau mit der oberrichterlichen<br />

Rechtssprechung hält. Wir haben es beim Richter nicht mit einem Gott zu tu, sondern auch nur<br />

mit einem Juristen im Staatsdienst. Das bedeutet, auch diese Spezies kann auffallen durch<br />

miserables Fachwissen und oberflächliches Arbeiten. Kurzum, befinden Sie sich in einem<br />

Rechtsstreit, verlassen Sie sich nur auf Ihren hoffentlich guten Instinkt und recherchieren Sie<br />

permanent im Datenozean Internet! Wenn Ihr Anwalt Mist baut, kann man den leicht<br />

auswechseln, wie wir in diesem Buch gelernt haben. Einen schlechten Richter wird man nicht<br />

so einfach los. Da hilft nur der Gang zur nächsten Instanz oder ggf. Ablehnung wegen<br />

Befangenheit, was aber nicht einfach ist.<br />

Da mich die Koryphäe nicht vertrat, musste ich meinen jungen und unerfahrenen Anwalt Hm<br />

fit machen für die Verhandlung. Ich entwarf Strategien für diesen entscheidenden Tag, die ich<br />

ihm mailte:<br />

1.<br />

In den beiden Punkten eheähnliche Verhältnisse und BGH Urteil Sommer 2008<br />

verbot ich nachzugeben, da unsere Rechtsposition hier absolut unschlagbar war. Das<br />

bedeutete in der Praxis: Sollte die Richterin hier wieder einmal abweichen von der<br />

höchst richterlichen Rechtssprechung wie so oft, mussten sofort Rechtsmittel angedroht<br />

werden während der Verhandlung, bestand dann auch hier wieder der Verdacht der<br />

Rechtsbeugung! Die Frau A suchte in der letzten Verhandlung nicht umsonst krampfhaft<br />

einen Vergleich, der meinem Ehevertrag verdammt nah kam, weil sie bei einem Gang zum<br />

OLG Düsseldorf den Vorwurf der Rechtsbeugung befürchtete. Und diese Ängste mussten wir<br />

eiskalt ausnutzen, wollte ich doch schließlich nur mein Recht bekommen, nicht mehr und nicht<br />

weniger!<br />

2.<br />

Da sehr wahrscheinlich bei den unkonventionellen Methoden der Frau A auch das Thema<br />

Unterhalt Sohn aufkommen konnte, sollte sich mein Anwalt fit zu dem Thema machen, speziell<br />

bei der Frage, musste ich nach erfolgreichem Abschluss der Lehre überhaupt noch Unterhalt<br />

zahlen, was ich seit Februar 09 nicht mehr tat! Im Gegensatz zu der letzten Verhandlung<br />

erwartete ich dieses Mal sofortigen Gegenangriff statt Schillers Wilhelm Tell (und der Rest<br />

war Schweigen)!<br />

Ferner vereinbarte ich wieder ein Treffen 15 Minuten vor Sitzungsbeginn zwecks weiterer<br />

Absprachen. Eine Stunde später fiel mir noch ein Punkt ein, den ich meinem, Anwalt mailte.<br />

272


Ich wies darauf hin, der Richterin unbedingt ggf. die Bemerkung der Unzulässigkeit der<br />

Pfändung im Gerichtsprotokoll zu entlocken, sollte der Unterhalt von etwa 116 € korrekt<br />

gewesen sein. In diesem Fall konnte ich evtl. in einem weiteren zivilrechtlichen Verfahren den<br />

Schaden von über 3000 € meiner Frau weitergeben.<br />

Am 10.3.2009, 5 Jahre, ein Monat und eine Woche nach Beantragung der Scheidung bei<br />

meiner Anwältin und einem Tag vor dem Finale traf mich der nächste Schlag. Mein junger<br />

Anwalt rief morgens bei mir an und teilte mir eine schlechte Nachricht mit: Die Verhandlung<br />

fiel aus, da die Richterin krank war, so kurz vor ihrem Urlaub, der bis Ostern dauern sollte<br />

(Mitte April)…… Ich konnte es nicht fassen. Wie oft waren bei mir schon Verhandlungen<br />

ausgefallen, dreimal reicht nicht, ich muss das mal recherchieren. Allerdings glaubte ich nicht<br />

so recht an die Krankheit, weshalb ich trotzdem am nächsten Tag mal beim Gericht<br />

vorbeifahren wollte, um zu prüfen, ob auch andere Verhandlungen bei der Richterin ausfielen.<br />

Ich wurde den Verdacht nicht los, ich sollte möglichst lange zappeln, entweder damit meine<br />

Frau möglichst lange Unterhalt bekam oder als Rache für dieses Buch, was die Richterin<br />

vielleicht gelesen hatte. M hatte ja bekanntlich den Buchtitel erwähnt bei einer<br />

Gerichtsverhandlung. Nur, sollte sie an dem Tag andere Verhandlungen haben, also nicht krank<br />

sein, wäre ich gegen sie vorgegangen. Mir fiel nämlich auf, mein Anwalt Hm teilte mir diese<br />

Hiobsbotschaft eher süffisant lächelnd mit, was man an der Stimme leicht erkennen konnte. Da<br />

fehlte jegliche Erregung. Wenn ich Hm gewesen wäre, ich hätte mich am Telefon vor Wut<br />

verbal ausgekotzt. Also Grund genug, mal der Wahrheit vor Ort nachzugehen.<br />

Als am selben Tag auch noch eine Beschwerde von Anwalt M an das Gericht eintraf, die wie<br />

immer mit Lügen gespickt war, wurde mir klar, der Richterin graute es vor diesem Termin,<br />

denn schon mein Anwalt Hm schrieb in seinem Begleitschreibe, „sollte das Familiengericht der<br />

Beschwerde nicht abhelfen, wird es voraussichtlich den Termin vom 11.03.09 aufheben und die<br />

Angelegenheit zunächst an das Oberlandesgericht zur Entscheidung übersenden.“<br />

Die großen Lügen im Schriftsatz waren, und hier lag wieder mal Prozessbetrug vor zwecks<br />

Erhalt von nachehelichem Unterhalt, meine Frau ging erstens nur dreieinhalb Monate in einer<br />

Kantine arbeiten, wo sie also schnell und fristlos gekündigt wurde. Zweitens kündigte sie nicht<br />

selber wegen Schwangerschaft, da sie erst einen Monat später schwanger wurde. Dank des<br />

Rentenbescheids meiner Frau konnte ich auf den Tag genau alles recherchieren, also beste<br />

Urkundenbeweise, die allerdings auch schon dem Gericht vorlagen. Schon unser Freund<br />

Münchhausen schrieb im Schriftsatz vom 23.2.2005 wahrheitsgemäß:<br />

„In V hatte die Antragsgegnerin noch kurze Zeit als Aushilfe in einer Kantine gearbeitet. Dann war sie<br />

arbeitslos. Die Antragsgegnerin wurde von dem Antragsteller schwanger.“<br />

Dies hatte er allerdings schon wieder vergessen. Blamabel, dass er wieder einmal selber den<br />

besten Beweis für seine Verlogenheit mit seinen eigenen Schriftsätzen lieferte!<br />

Interessant war, es fehlten jegliche Beweise für diese wirren Behauptungen und Vermutungen!<br />

In meiner Stellungnahme an meinen Anwalt drohte ich mit einer weiteren Strafanzeige wegen<br />

wiederholtem Prozessbetrug, sollte RA M nicht diese Beschwerde, die vier Lügen enthielt,<br />

zurücknehmen. Schließlich war es schon der dritte versuchte Prozessbetrug innerhalb von 6<br />

Monaten. Daher stellte ich meinem Anwalt zu Recht schriftlich die Frage, ob meine Frau durch<br />

diesen wiederholten versuchten Betrug nicht irgendwelche Ansprüche verwirkte, etwa<br />

Unterhalt. Ferner sollte RA Hm beim Gericht beantragen, zukünftige Schreiben, die nur aus<br />

Behauptungen bestanden ohne Beweise, sollten grundsätzlich als gegenstandslos betrachtet<br />

werden, um weitere Verzögerungen auszuschließen.<br />

273


Des Weiteren ging ich in meiner Stellungnahme an meinen Anwalt gegen die Unwahrheit vor,<br />

meine Frau betreute ein minderjähriges Kind. Davon konnte nämlich praktisch nicht die Rede<br />

sein! Schon RA Dr. K schrieb am 9.11.2007, wie sehr meine Tochter verwahrloste unter meiner<br />

Frau, was selbst die Klassenlehrerin vorwarf. Wie oft rief mich meine Schwiegermutter an, um<br />

mich zu bitten, Viveka Kleidung zu kaufen, da diese mit abgetragenen Sachen herumlief, aber<br />

auch um zu lamentieren, dass sich die Mutter gar nicht um Viveka kümmerte. Den<br />

Schulwechsel musste eine Tante organisieren, meiner Frau interessierte die Zukunft ihrer<br />

Tochter nicht! Mittlerweile hatte Birgit schon unserer Tochter angekündigt, sie kann am<br />

22.10.2009 (18. Geb.) ihre Koffer packen, was in ihrer Verwandtschaft im übrigen Tradition<br />

war. In diesem Zeitraum bekam ich regelmäßig herzzerreißende Mails von meiner Tochter,<br />

zwei hatte ich mal meinem Anwalt Hm beigefügt, damit das Gericht endlich mal meiner Frau<br />

die Maske vom Gesicht riss und die wahre Fratze dahinter erkannte! Da mein Ruf bei Gericht<br />

schlecht war laut Dr. K, konnten diese Mails dem entgegen wirken, Zeit für PR Arbeit! Wenn<br />

die Tochter schrieb, ich war der einzige, mit dem man reden, und zu dem man kommen konnte,<br />

wenn sie Probleme hatte, dann zeigte das ein zerrüttetes Verhältnis Mutter-Tochter! Die<br />

Betreuung des Kindes konnte dann nur als übelster Sarkasmus bezeichnet werden, den wir<br />

aufzeigten! Ich schloss nicht aus, dass Anwalt M trotz schlechtester Karten seine Mandantin in<br />

eine für ihn lukrative OLG Düsseldorf Schlacht treiben wollte. Nachfolgend wieder mal das<br />

Lügenwerk von Anwalt Münchhausen:<br />

legen wir gegen den Beschluss des erkennenden Gerichtes vom 23.01.2009 B e s c h w e r d e ein.<br />

Das Amtsgericht hat für die Folgesache nachehelicher Unterhalt - Leistungsstufe - Prozesskostenhilfe<br />

verweigert mit der Begründung, dass ehebedingte Nachteile nicht schlüssig vorgelegt sind.<br />

Bekannt ist dem Gericht, dass die Parteien 1987 nach VS gezogen sind und dort zusammen lebten bis zu<br />

ihrer Heirat am 09.12.1988. Es lebten die Parteien nach alledem vorehelich zusammen, was auf eine starke<br />

Verflechtung der Lebenswege hinweist. Es war die Antragsgegnerin, die dem Antragsteller in den<br />

Schwarzwald folgte, weil dieser dort eine Arbeitsstelle gefunden hatte. Bereits zu diesem Zeitpunkt begab<br />

sich die Antragsgegnerin in die Abhängigkeit des Antragstellers. Dieses ist bei der Ehedauer zu<br />

berücksichtigen (vgl. Palandt, 68. Auflage, § 1578 b, Rn. 10). Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen.<br />

Zwar hatte die Antragsgegnerin vor der Eheschließung keine abgeschlossene Berufsausbildung, sie hatte<br />

jedoch einen Arbeitsplatz, und zwar einen vollschichtigen Arbeitsplatz. Bereits vor der Ehe und mit<br />

Rücksicht auf die Schwangerschaft war es der Antragsgegnerin nicht mehr möglich, vollschichtig zu<br />

arbeiten.<br />

Während der Ehe hat sich die Antragsgegnerin um die Erziehung der gemeinschaftlichen Kinder<br />

gekümmert, sie hat darüber hinaus den Haushalt geführt. Sie konnte während dieser Zeit einen gesicherten<br />

Arbeitsplatz nicht erreichen. Selbst bis zum heutigen Tage hat die Antragsgegnerin keinen vollschichtigen<br />

Arbeitsplatz sondern lediglich einen fast vollschichtigen Arbeitsplatz. Zu berücksichtigen ist weiterhin,<br />

dass der Antragsteller ein wesentlich höheres Einkommen hat als die Antragsgegnerin. Aus alledem folgt,<br />

dass es unbillig wäre, mit der Ehescheidung die Antragsgegnerin zu verweisen auf das Einkommen aus<br />

einer ungelernten Verkäuferinnentätigkeit. Das ist bereits mit Rücksicht auf den Umstand nicht möglich,<br />

dass die Antragsgegnerin nach wie vor ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind der Parteien versorgt.<br />

Interessant fand ich auch die schon wieder verwehrte PKH. Wie wollte meine Frau das alles<br />

zahlen? Musste sie etwa Anwalt M eine Abtretungserklärung unterschreiben, bei der sie<br />

ihm große Teile der Abfindung sofort überweisen musste?<br />

Abends rief mich mein Vater an, der sich zwanzig Minuten lang über dieses Schreiben so<br />

richtig verbal auskotzte, sich dabei auch noch lautstark rein steigerte. Erst machte er mich rund,<br />

weil ich ihm solch einen senilen Schriftsatz geschickte hatte. Dann beschimpfte er dieses<br />

schlampige Werk, was nur aus Behauptungen bestand, dem jegliche Beweise fehlten, völlig<br />

unsubstantiiert war. Solche wirren, senilen Schriftsätze würde er noch mit 2,2 Promille<br />

entwerfen. Auch meinte er zu Recht, hätte er solche schlampigen Schriftsätze damals als<br />

Patentanwalt beim Bundespatentgericht eingereicht, nur aus Phantasien bestehend und ohne<br />

jegliche Begründungen und Beweise, die hätten ihn in der Firma wegen Firmenschädigung<br />

rausgeschmissen. Und vorher hätten ihn die Richter rund gemacht, weil man ihnen „eine solche<br />

274


Scheiße abliefert“. Für ihn war dieser Schriftsatz ein typischer Beweis, warum Deutschland am<br />

untergehen war. Für ihn war dieses lächerliche Werk nur Zeitverzögerung, mehr nicht. Ebenso<br />

beschämend für ihn, auf welchem niedrigen Niveau man heute in Deutschland Geld verdienen<br />

konnte. Mein Vater erwartete von der Richterin, „wenn die wenigstens etwas Grips im Kopf<br />

hätte, so einen Mist sofort in den Papierkorb zu schmeißen, verbunden mit einer Rüge.“ Als er<br />

sich in seiner cholerischen Art so richtig rein steigerte, indem er meinte, mit so was würde er<br />

sich noch nicht mal den Hintern abwischen, beendete ich das Gespräch, um einen zweiten<br />

Herzinfarkt meines Vaters zu verhindern, und um weiterer Fäkaliensprache und eventuellen NS<br />

Parolen aus dem Weg zu gehen, zu denen mein Daddy immer tendierte, wenn es um unsere<br />

Juristen und um diesen so genannten Rechtsstaat ging.<br />

Er drückte sich zwar wie immer brutal aus, aber er hatte leider in der Sache absolut Recht.<br />

Mal ganz sachlich formuliert, war das wieder einmal ein juristischer Offenbarungseid des<br />

Rechtsanwalts M! Er hatte wie fast immer überhaupt nichts aufzubieten, also warf er mit<br />

Behauptungen und Spekulationen wild um sich. Zwar schien es eine seriöse Stelle zu geben, in<br />

der er §1578 aufführte, Stichwort nachehelicher Unterhalt, allerdings konnte man dieses<br />

Gesetz nicht auf die wahren Verhältnisse meiner Frau anwenden. Nach dem Motto, was nicht<br />

passt, hier der berufliche Werdegang, wird passend gemacht, dann klappt es auch mit §1578,<br />

konnte daher nicht funktionieren.<br />

Am nächsten Tag fuhr ich tatsächlich zum Gericht, um die Krankheit der Richterin vor Ort<br />

nachzuprüfen. In der Tat fielen alle 6 - 7 Termine bei ihr wegen „Krankheit der<br />

Abteilungsrichterin“ aus, so der Satz auf der Veranstaltungsliste vor dem Sitzungssaal. Es ist<br />

natürlich traurig, dass ich so wenig Vertrauen in unsere Justiz hatte, konnte man mir aber nicht<br />

verdenken, hatte ich doch mit dieser schon Unglaubliches erlebt. So konnte ich wenigstens<br />

beruhigt nach Hause fahren, auch wenn ich an diesem Tag schlecht drauf war.<br />

Eine Woche nach der abgesagten Verhandlung trudelte bei mir noch eine zweiseitige<br />

Widerklage meines speziellen Freundes M ein, schon seine zweite. In dieser ging es wieder<br />

um vorzulegende Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid und Steuererklärung. Man konnte auch<br />

diesen Schriftsatz in die Tonne kloppen, denn bis auf die völlig obsolete Steuererklärung lag<br />

dem Gegner schon alles vor. Kurzum, M suchte wieder einmal krampfhaft nach fiktiven<br />

Problemen, denn er kündigte eine Stufenklage an, um einen drohenden Rechtsverlust seiner<br />

Mandantin vorzubeugen. Ebenso phantasierte M von „wesentlichen Veränderungen“<br />

finanzieller Art, da ich meinem Sohn keine 150 € Unterhalt mehr zahlte. Schon mein Anwalt<br />

Hm erkannte ganz richtig dieses sinnlose Schreiben und schlug vor, auch darauf nicht zu<br />

antworten. Allerdings bestand mit dieser neuen Widerklage die Gefahr weiterer<br />

Prozessverschleppungen, denn ein Gericht muss sich mit jedem Scheiß abgeben, darf also<br />

solche wirren Schreiben nicht einfach entsorgen.<br />

Mitte März 2009 haute mich eine neue Hiobsbotschaft um: Aus absolut zuverlässiger Quelle<br />

erfuhr ich von einer Zwangsräumung gegen meine Frau zum 26.3.2009. Sie hatte acht<br />

Monatsmieten Rückstand, etwa 5100 €, zahlte seit Sommer 2008 nicht mehr, obwohl ihr<br />

Verwalter schon zuvor bei weiteren Mietrückständen mit fristloser Mietkündigung drohte.<br />

Mir taten meine Kinder leid, die Opfer einer brutalen Scheidung wurden, insbesondere aber<br />

Opfer eines skrupellosen Anwalts, der seine Mandantin von einer aussichtslosen Schlacht in die<br />

nächste trieb, sprich in die vorauszusehende Armut. Hätte er diese unnötigen Schlachten<br />

verhindert, hätte meine Frau sehr wahrscheinlich acht Monatsmieten gehabt, um diese bezahlen<br />

zu können. Diese Summe hatte sie bisher für ihre Rechtsstreits ausgegeben, unterstelle ich mal,<br />

dass sie seit Mitte 2004 jeden Monat 70 € PKH zurück zahlte. Sonderzahlungen in Höhe von<br />

275


über 3000 € fielen auch schon an, da sie für einige Prozesse keine PKH bekam. Nicht nur ich<br />

hatte sie vor Anwälten mehrfach schriftlich gewarnt, auch meine Mutter. Aber meine Frau<br />

glaubte nicht an diese Worte, noch nicht einmal an diesem denkwürdigen Tag.<br />

Der Vermieter hatte mittlerweile auch gerichtliche Schritte eingeleitet. Ich konnte den Mann<br />

verstehen, hatte er es hier doch mit Mietnomaden zu tun. Das bedeutete, ihr Gehalt wurde bis<br />

auf 900 € Selbstbehaltsgrenze gepfändet, so dass weitere Pfändungen evtl. fruchtlos blieben -<br />

sprich meine! In der Wohnung, die sie fünf Tage vor der Zwangsräumung fluchtartig verließ,<br />

wurde Sonderausstattung in Höhe von zirka 5.000 € zurückgelassen, Sachen, die sie nicht<br />

mitnehmen konnte. Ebenso kostete die Zwangsräumung gut 3000 €, da Renovierung, Gericht,<br />

Spedition, Schlosser und Anwältin hinzukamen, so dass ihre Mietschulden über 8100 betrugen.<br />

Insbesondere musste sie ärmlich umziehen, hatte keinen Cent für notwendige Anschaffungen.<br />

Woher sie die Kaution nehmen wollte, war mir ein Rätsel. Und in der Tat stotterte sie diese in<br />

Kleinraten unregelmäßig ab.<br />

Ich hatte am nächsten Tag nach der Hiobsbotschaft, an dem der Umzug stattfand, mich auf den<br />

Weg zum Tatort gemacht, um mir dieses traurige Spektakel von weitem anzusehen, und um<br />

davon ein paar Fotos als Andenken an diesen Scheidungskrieg zu machen. Mir standen die<br />

Tränen in den Augen, als ich sah, wie mein erwachsener, kräftiger Sohn mit einigen Freunden<br />

die Möbel zu einem gemieteten 2.8 t Transporter trugen. Alles keine Profis, die da den Umzug<br />

schnell improvisierten, aber kräftige junge Männer, die da richtig rein klotzten. Ich schaute mir<br />

diese traurigen Szenen keine halbe Stunde an, dann ich konnte nicht mehr, ich kämpfte nach<br />

langer Zeit mit den Tränen. In einer düsteren, traurigen Stimmung fuhr ich nach Hause, wie ich<br />

sie noch nicht mal nach den größten Gerichtsniederlagen kannte. Schließlich waren es meine<br />

Drei, die da vor die Tür gesetzt wurden. Auch wenn ich dem Verwalter keinen Vorwurf<br />

machen konnte, es handelte sich immerhin um meine Familie, die um ihre Existenz kämpfte,<br />

im wesentlichen verschuldet durch einen absolut gewissenlosen Anwalt, der eiskalt die Naivität<br />

oder Dummheit meiner Frau ausnutzte. Es war ein Teil von mir, der da ging, das Nest verlassen<br />

musste, folglich musste es mir extrem nah gehen, ein neues negatives Highlight in meinem sehr<br />

bewegten Leben. Noch am Abend gingen mir diese Szenen durch den Kopf, mehr noch, sie<br />

beherrschten sogar das ganze Wochenende. Nach über einem Jahr schrieb ich daher meiner<br />

Frau noch einmal eine Botschaft, dieses Mal per SMS, auch wenn in der Vergangenheit nie<br />

eine Reaktion erfolgte:<br />

Hallo Birgit! Was ich da heute vor Ort sah, hat mich zu Tränen gerührt! Das kommt davon, wenn<br />

man von einem skrupellosen Anwalt in aussichtslose Schlachten getrieben wird! Ohne diese hättest<br />

Du locker die 4 Monatsmieten zahlen können! Werde endlich vernünftig, bevor Du auch aus der neuen<br />

Wohnung fliegst! Gruß Uwe<br />

Zu dem Sendezeitpunkt der SMS wusste ich noch nicht, dass sogar 8 Monatsmieten<br />

ausstanden. Ich hoffte, sie würde nun endlich vernünftig, erkannte das skrupellose Spiel ihres<br />

Anwalts. Es sah aber nicht danach aus, sie betrachtete meine Nachricht lediglich als<br />

Unverschämtheit, also kein Anzeichen von Vernunft.<br />

Als ich zu Hause noch von Anwalt M ein Schreiben vorfand, in dem es um den freiwillig<br />

aufgegebenen Unterhaltsanspruch meines Sohns ging, (mehr dazu im Kapitel „Brutus versus<br />

Vater“) steigerte das noch meine äußerst negative Stimmung, wollte Anwalt M nun auch<br />

meinen kurzzeitig arbeitslosen und somit mittellosen Sohn mit einer völlig sinnlosen Aktion<br />

ausnehmen.<br />

Freuen konnte ich mich mit Sicherheit nicht über meine eingetroffene Voraussage, meine Frau<br />

wurde von ihrem Anwalt in den Bankrott getrieben! Das können Sie mir glauben, sehr verehrte<br />

276


Leser! Aber sie vertraute ihm blind, wovor ich sie immer schriftlich gewarnt hatte. Fazit:<br />

Blindes Vertrauen in einen Anwalt kann in völlige Armut führen, quod erat demonstrandum<br />

(was zu beweisen war). Natürlich muss ich auch meiner Frau eine extreme Dummheit<br />

bescheinigen, gepaart mit Kamikaze Verhalten. Da setzte sie sich in der 2. Januarhälfte 09 in<br />

den Gerichtssaal mit mindestens sechs Monatsmieten Rückstand und einer in Kürze zu<br />

erwartenden Zwangsräumung und der Gefahr der Obdachlosigkeit und fing an, um ein paar<br />

Euro zu pokern in Sachen Altersversorgung, mit der Folge, immer noch nicht geschieden zu<br />

werden. In ihrer finanziellen Situation hätte ich sofort der Scheidung zugestimmt, um schnellst<br />

möglich den Zugewinnausgleich zu erhalten mit dem Ziel, die Mietrückstände sofort<br />

begleichen zu können zwecks Verhinderung der Kündigung. Aber nein, fleißig und in aller<br />

Ruhe pokern, dann noch in aller Ruhe den Gang zum OLG riskieren, um dort gegen das neue<br />

Unterhaltsrecht vorzugehen. Dümmer ging es einfach nicht mehr! Wie ich erst im April 2009<br />

hörte, hatte meine Frau die Mietkündigung schon im Herbst erhalten, was meine Mutter aber<br />

schon seit über 6 Monaten wusste……..<br />

Diese Mietkündigung konnte meine Frau ebenso wenig motivieren, diesen ganzen<br />

Scheidungskrieg aufzugeben und sich der Schadensbegrenzung zu widmen. Stattdessen ließ sie<br />

Richtung Verwalter Sprüche los, wie, „so schnell kriegen die uns hier nicht raus“, was ihn<br />

regelrecht motivierte, in kurzer Zeit daraus eine sportliche Zwangsräumung zu erreichen.<br />

Durch diese verschlechterte sich auch zwei Monate lang dramatisch das Verhältnis zu meiner<br />

Tochter. Besuche wurden abgesagt und blieben ohne vorherige Ankündigung aus, Mailverkehr<br />

fand kaum noch statt, und wenn, kurz, knapp und trocken, ohne Anrede, ohne Gruß. Ich durfte<br />

mir einige Vorwürfe von ihr anhören, z. B. der ausbleibende nacheheliche Unterhalt.<br />

Wahrscheinlich wurde sie von ihrer Mutter aufgehetzt, ich zum Schuldigen der<br />

Zwangsräumung auserkoren. Ich durfte auch nicht den Wohnort meiner Kinder erfahren,<br />

letztere schwiegen, auch von der Verwandtschaft meiner Frau erfuhr ich nichts. Der<br />

Exverwalter meiner Frau wurde sogar von meiner Schwägerin regelrecht verarscht mit<br />

völlig falschen Adressen. Trotzdem fand ich den Wohnort heraus dank einer kleinen Falle.<br />

Als ich 7 Wochen nach der Zwangsräumung vor dem neuen Wohnort meiner Kinder stand,<br />

musste ich die Zähne zusammen beißen, denn ich befand mich nicht nur in der übelsten<br />

Gegend von Wuppertal, nachts steigt man da besser nicht aus dem Auto, sondern befand mich<br />

auch noch vor einem sehr herunter gekommenen Haus. In mindestens 2 Räumen meiner Frau<br />

fehlten die Gardinen, nun, es war halt kein Geld vorhanden. Auf einem Foto mit Teleobjektiv<br />

entdeckte ich sie, wie sie seitlich am Fenster stand, sehr nachdenklich wirkend, was mir auch<br />

äußerst nah ging. Der Abend war für mich gelaufen, denn dieser ganze Wahnsinn hätte nicht<br />

sein müssen, ging mir die ganze Zeit durch den Kopf.<br />

Gleich am nächsten Werktag nach der Zwangsräumung ergänzte ich das laufende<br />

standesrechtliche Verfahren gegen M, angetrieben durch eine schon unglaubliche Wut. Er hatte<br />

maßgeblich die Existenz meiner Drei auf dem Gewissen, sie waren trotz allem ein großer Teil<br />

von meinem Leben, also hatte M auch mich getroffen. Eine weitere Zwangsräumung drohte,<br />

denn Anwalt M wollte evtl. wegen dem nicht gewährten nachehelichen Unterhalt zum OLG<br />

gehen, bei dem die Chancen meiner Frau im Promillebereich lagen und Kosten von über 2000 €<br />

sie erwarteten, sprich 3 Monatsmieten. Ich hatte nur ein Ziel, so ein Bursche muss aus dem<br />

Verkehr gezogen werden, auch wenn meine Versuche bisher erfolglos waren. Ich gebe zu, ich<br />

war mir nicht mehr sicher, ob die Anwaltskammer überhaupt noch Schritte gegen M<br />

unternahm. Sie machten es sich wahrscheinlich leicht, indem sie sagten, die Staatsanwaltschaft<br />

hatte kein Verfahren eingeleitet, also gibt es für uns auch keinen Anlass gegen M vorzugehen.<br />

Außerdem wusste ich ja, wie schwer es war, kriminelle Massenabmahner, also Rechtsanwälte<br />

zur Strecke zu bringen, die Medien berichteten schließlich fast wöchentlich darüber. Aber<br />

277


immerhin konnte ich dann sagen, ich habe alles versucht, ich bin an diesem System, diesem<br />

sogenannten Rechtsstaat gescheitert. In dem Fall sollte ich mir aber dann wirklich Gedanken<br />

machen, ob man nicht auch die Seiten wechselt, sprich, sich auch kriminelle Geschäftsideen<br />

einfallen lässt, ich hätte dann besten Schutz durch unsere Justiz! Phantasien hatte ich genug,<br />

auch wenn ich die bisher ausschließlich für das Bett verwendet hatte. Aber man bekommt ja<br />

fast täglich vorgelebt, Ehrlichkeit zahlte sich nicht aus. Leute wie Ackermann, Zumwinkel und<br />

die Bankrottbanker, die Milliardenersparnisse vieler Leute verzockt haben, laufen mit<br />

Millionenabfindungen frei rum. Jahrzehnte lang zum Unternehmen zugehörige Kassiererinnen,<br />

die etwa 1,50 € Pfand unterschlagen, werden gerichtlich abgesegnet fristlos rausgeworfen,<br />

natürlich ohne Millionenabfindung. Ex-Terroristen ohne jegliche Reue können sich frei<br />

bewegen, also ist dieses System ein idealer Nährboden für Kriminalität, warum nicht auch für<br />

mich? Schließlich wird keiner, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, dieses Regime<br />

Rechtsstaat nennen! Die Ausnahmen sind natürlich unsere Juristen, die in ihrem Staatsexamen<br />

darauf eingeschworen werden, daran glauben müssen. Denen mache ich natürlich keinen<br />

Vorwurf!<br />

Das schon laufende standesrechtliche Verfahren gegen M ergänzte ich um folgende Punkte:<br />

1.<br />

Ich berichtete von der Zwangsräumung, die eine Folge der vielen sinnlosen Prozesse<br />

waren, die bisher einen Schaden von 4000 € verursachten, in Kürze sogar bei 6000 € liegen<br />

würden, bedingt durch den möglichen Gang zum OLG. Auch wies ich darauf hin, wäre Birgit<br />

nicht vorsätzlich in diese sinnlosen Prozesse getrieben worden, hätte sie diese Mieten<br />

aufbringen können, und wäre durch diesem skrupellosen Anwalt nicht in den Ruin geraten.<br />

Natürlich musste ich zugeben, hier lag auch Leichtgläubigkeit und Naivität meiner Frau vor,<br />

die aber nicht eiskalt ausgenutzt werden durfte, um damit den Umsatz anzukurbeln.<br />

2.<br />

Der Vollständigkeit halber und um den aufgeführten Schaden belegen zu können, verwies ich<br />

noch einmal auf das Anordnungsverfahren von 2004, was ihr einem Schaden von 1300 € plus<br />

Gerichtskosten verursachte.<br />

3.<br />

Die zwei hoffnungslosen Anlage U Verfahren führte ich auf.<br />

4.<br />

Dann ging es um die Widerklage, in die meine Frau getrieben wurde, als Herr M aufgrund der<br />

schlechten Rechtslage seiner Mandantin in der Abänderungsklage merkte, die 335€ Unterhalt<br />

aus einem alten und völlig überholten Titel ließen sich nicht aufrechterhalten. Ich wies auf die<br />

Idiotie dieser Idee hin, denn wenn man schon 335 € als Forderung nicht durchbekommt, muss<br />

der knapp doppelte Betrag noch aussichtsloser sein. Und dass die Chancen aussichtslos waren,<br />

bewies ich mit der Verhandlung vom Januar 2009, als die Richterin A meine Frau 75% der<br />

Kosten aufbürdete, sprich etwa 1500 €.<br />

5.<br />

Ich beschäftigte mich mit seiner Beschwerde, die den Gang zum OLG bewirken könnte, bei<br />

dem M chancenlos gegen die Folgen des neuen Unterhaltsrechts kämpfen würde.<br />

278


6.<br />

Dann führte ich den wiederholten Prozessbetrug auf, indem er ernsthaft behauptete, seine<br />

Mandantin ging bis zur Schwangerschaft arbeiten. Im Schriftsatz vom 23.2.2005 schrieb er<br />

aber noch wahrheitsgemäß das Gegenteil.<br />

7.<br />

Auch kam mein Sohn zur Sprache, der ebenfalls von M ausgenommen wurde, indem er<br />

chancenlos Einspruch gegen das Teilversäumnisurteil einlegte, Schaden gut 600 €, dann<br />

aber Wochen später unsere Klage anerkannte.<br />

Wenige Tage später traf mich der nächste Schlag. Ich bekam eine Einladung für den nächsten<br />

Gerichtstermin, den 29. April 2009. Eigentlich eine positive Botschaft. Allerdings nur, wenn es<br />

zwei Einladungen gewesen wären. Es war aber nur eine, nämlich zu der Sache mit der<br />

Abänderungsklage/Widerklage, bei der das Ergebnis eh fest stand, ich sollte zu 75% gewinnen.<br />

Aber es fehlte ein Termin für die Scheidungssache. Mein junger Anwalt, der vielleicht wieder<br />

bei seinem Meister auf dem Schoß sitzen durfte, schrieb wenige Tage zuvor, es ist<br />

wahrscheinlich, die Richterin übergibt die Beschwerde zum abgelehnten nachehelichen<br />

Unterhalt und der nicht bewilligten PKH dem OLG Düsseldorf. Und genau diese Situation sah<br />

ich jetzt. Allerdings kam bei mir die Frage der Möglichkeit eines Abtrennungsverfahren auf.<br />

Das bedeutete, die Ehe wurde zu diesem Termin geschieden, obwohl ein weiteres Verfahren<br />

die wirtschaftlichen Verhältnisse endgültig regelte. Diese Abtrennung hätte den Vorteil für<br />

mich gehabt, nicht mehr monatlich 118 € Trennungsunterhalt zu zahlen, den ich seit über 5<br />

Jahren nun in unterschiedlicher Höhe leistete. Zu diesem Zweck schrieb ich auch meine<br />

Koryphäe an, der der Richterin mal wieder eine rechtswissenschaftliche Abhandlung zum<br />

Thema Abtrennung vorlegen sollte.<br />

Aber in einer Sache hatte der Anwalt meiner Frau wieder mal einen Erfolg: Er verstand es wie<br />

immer, die Scheidung in die Länge zu ziehen. Zwar bekam meine Frau dadurch ein par Monate<br />

länger Trennungsunterhalt, wenngleich lächerliche 118 €, allerdings kostete ihr der mögliche<br />

Gang zum OLG etwa 2000 €, waren doch ihre Chancen dort sehr gering, kämpfte sie doch<br />

gegen das neue Unterhaltsrecht, was wenige Wochen zuvor nochmals vom BGH bestätigt<br />

wurde. Anwalt M dagegen verdiente daran schätzungsweise 1000 €, ihm konnte die Niederlage<br />

völlig egal sein. Nur im Fall der sehr wahrscheinlichen Niederlage stand für meine Frau die<br />

nächste Zwangsräumung an, vielleicht sogar der Gang ins Frauenhaus. Prozesskostenhilfe hatte<br />

sie in einem solchen aussichtslosen Fall nämlich nicht zu erwarten.<br />

Als Anfang April mein Freund Anwalt M schrieb, dachte ich zunächst an einen etwas<br />

verspäteten Aprilscherz. Aber wie immer meinte er es ernst, war doch sein Schreiben wie<br />

immer wirr und unbegründet. M versuchte eine Widerklage, schon seine zweite, um entweder<br />

den bevorstehenden Gerichtstermin wieder einmal hinauszuzögern oder sein Fuhrpark musste<br />

zur Frühjahrsinspektion. Ich sollte wieder einmal Auskunft geben über Einkünfte und<br />

Vermögen, konkret Verdienstabrechnungen von März 2008 bis Februar 2009 und meinen<br />

Steuerbescheid von 2007. Darüber hinaus wollte er auch die Steuererklärung für das gleiche<br />

Jahr sehen. Bis auf diese hatten wir aber alles schon lange offen gelegt, so dass der Mann sich<br />

wiederholte. Und eine Steuererklärung muss man nur in den seltensten Fällen vorlegen, etwa<br />

bei Verdacht des Betrugs. Kurzum, das Niveau war wieder einmal äußerst niedrig, es gab wie<br />

immer nur Wiederholungen, allerdings vermisste ich schon traditionell seinen Hinweis auf die<br />

hochschwangere genötigte Ehefrau. Die Koryphäe gab sich mit so einem Schwachsinn<br />

bekanntlich nicht ab, sondern wälzte wieder die Arbeit auf seinen Jünger Hm ab. Dieser<br />

konterte sehr gut auf die Widerklage. Er wies zurecht auf die Verzögerungstaktik hin, ebenso<br />

auf die schon längst erfolgte Offenlegung meiner Finanzen. Folglich beantragte er die Klage<br />

279


abzuweisen und die Kosten meiner Frau aufzuerlegen. Sehr schön war sein Satz, "die<br />

Widerklage war hinsichtlich des Zeitpunktes wie auch des Umfanges so unpassend wie<br />

mutwillig und unbegründet." Über den Ausdruck mutwillig stutzte ich anfangs. Als ich aber im<br />

Fremdwörterbuch nachlas, es bedeute auch leichtfertig, bedenkenlos, gegen die Ordnung<br />

verstoßend, schadend, war ich über die harten aber absolut gerechtfertigten Worte sehr erstaunt.<br />

Sehr schön auch der Konter in Sachen Steuererklärung, als mein junger Anwalt einen kleinen<br />

Logikkurs veranstaltete, indem er darauf hinwies, aus einem Steuerbescheid gehen keine<br />

anderen Einkünfte hervor als aus einer Steuererklärung. Die schon peinliche Widerklage drucke<br />

ich hier nicht ab aus Gründen des Niveaus. Daher hoffte ich auch, dass die Richterin so einen<br />

Mist gleich im Papierkorb ablegte und nicht wieder den Verhandlungstermin verschob.<br />

Traurig war, wie Anwalt M durch fiktive Probleme wieder einmal versuchte, den<br />

Scheidungskrieg zu verlängern, aber auch hemmungslos Kosten verursachte. Wusste er nicht,<br />

dass er meine Frau schon in den Bankrott getrieben hatte? Oder wollte er eine zweite<br />

Zwangsräumung verursachen nach dem Motto, es gibt genug Mietwohnungen, ziehen wir hin?<br />

Auf jeden Fall war der Mann mal wieder verantwortungs- und skrupellos, denn es ging ihm nur<br />

ums Geldverdienen!<br />

Auch unser Gericht glänzte durch Verschiebungen. Erst wurde der Termin von Ende April auf<br />

Mitte Mai verschoben, weil M angeblich einen anderen Termin hatte. Dann verschob das<br />

Gericht diesen Termin ohne Angabe von Gründen auf Anfang Juni. Bei diesem Termin ging es<br />

nicht um die Scheidung, sondern um die Abänderungs- und Widerklage, bei der das positive<br />

Urteil theoretisch weitgehend feststand. In Sachen Scheidung musste ich warten, denn das OLG<br />

musste evtl. über die Beschwerde des Herrn M entscheiden, in der es im wesentlichen um den<br />

nicht erreichten nachehelichen Unterhalt und um die abgelehnte PKH ging. Das konnte<br />

typischerweise 3 Monate dauern laut meinem Anwalt, also Scheidung vor Sommer war nicht in<br />

Sicht, wobei auch noch die langen Sommerferien bevor standen, in denen erst Recht nichts<br />

mehr lief. Ebenso unerfreulich war seine Aussage des nicht möglichen Abtrennungsverfahrens,<br />

sprich sofort geschieden werden und danach noch die offenen Probleme getrennt behandeln.<br />

Dies ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, aber fast fünfeinhalb Jahre Scheidung<br />

gehören nicht dazu, ist wohl in Deutschland Alltag. Für mich hieß das, weiterhin Unterhalt für<br />

meine Frau zahlen bis in den Sommer hinein, was meine Stimmung wieder regelrecht versaute.<br />

Auch die Gefahr einer weiteren Verzögerung bestand, da die Gegenseite noch keine<br />

Forderungen zum Zugewinnausgleich gestellt hatte, obwohl wir schon vor einem Jahr eine Frist<br />

für Anträge gesetzt hatten, natürlich ergebnislos. Als mein Anwalt Hm am Telefon noch anfing,<br />

dann machen wir eben eine Feststellungsklage, in der wir beweisen, dass kein Zugewinn<br />

geschuldet wird, musste ich ihn mal sofort kalibrieren, sprich ihm mal klar machen, was das<br />

alles wieder kostet, und welche Zeit hierbei drauf ging. Das konnte er nicht dementieren.<br />

Davon ganz abgesehen hätte ich auch haushoch verloren, denn durch die ETW besaß ich<br />

schließlich Vermögen, was natürlich geteilt werden musste. Schließlich wollte ich meine Frau<br />

nie mittellos aus der Ehe gehen lassen!<br />

Schön auch, wie RA Hm permanent in seinen Schreiben auf die Verzögerungstaktiken der<br />

Gegenseite hinwies und auch eine Frist für die Höhe des Zugewinnausgleichs stellte. Und in<br />

der Tat erfuhr ich wenig später, die Koryphäe hatte in meinem Fall die Federführung und<br />

verteilte entsprechende Instruktionen, was mich regelrecht beflügelte, mir Mut machte.<br />

280


Die Verhandlung der fiktiven Probleme<br />

Am 3. Juni 2009 war es mal wieder soweit: Die legendäre Richterin A hatte wieder zur<br />

Verhandlung geladen, nachdem zwei Termine vorher ausgefallen waren. Da die Comedyshows<br />

in den Privatsendern in der letzten Zeit langweilig waren, zog es mich besonders zum<br />

Spaßgericht, wo ich die besten Shows erlebt hatte, auch wenn diese nicht immer zum Lachen<br />

waren.<br />

Es sollte um die durch die Pfändung hervorgerufene Abänderungs- und um die lachhafte<br />

Widerklage unseres Umsatzspezialisten gehen. Das Ergebnis stand eigentlich schon<br />

weitgehend seit der Januarverhandlung fest, zu 75% sollte ich gewinnen, nachdem fest<br />

stand, meine Kündigung bei der Firma K war keine Erwerbsobliegenheitsverletzung, und<br />

meine hohen Fahrtkosten waren gerechtfertigt. Lediglich in Sachen eheähnliche Verhältnisse<br />

meiner Frau sollte ich bisher keinen finanziellen Nutzen daraus ziehen. Natürlich hatte meine<br />

Koryphäe auf mein Drängen hin zu diesem Thema dem Gericht einen hervorragenden,<br />

rechtswissenschaftlichen Schriftsatz geschickt. Ob das allerdings half, blieb abzuwarten.<br />

Ich entwarf ein Fax, damit mein Anwalt einige Punkte präventiv vorbereiten konnte. Ich nahm<br />

an, der Meister schickte wieder seinen recht unerfahrenen Jünger Hm, weshalb ich letzteren<br />

schon mal für die Schlacht fit machte.<br />

Folgende Punkte hatte er vorzubereiten:<br />

1. Er musste herausfinden, ob die Kostenverteilung bei der Pfändungssache nun<br />

rückwirkend geändert werden konnten, was ich dann ggf. auch verlangte. Schließlich<br />

verdammte mich die Richterin zu 65% der Kosten, weil die beiden Fragen zum Thema<br />

Kündigung und Fahrtkosten damals noch nicht entscheidungsreif waren.<br />

Einen Tag vor der Verhandlung teilte mir mein Anwalt mit, das Urteil war rechtskräftig,<br />

weshalb es nicht abgeändert werden konnte. Ich glaubte es einfach nicht, es<br />

haute mich regelrecht um, denn damit kann jeder skrupellose Anwalt eine völlig<br />

hoffnungslose Schlacht noch finanziell halbwegs retten, indem er mit<br />

Verleumdungen arbeitet, wobei natürlich nachträglich das Gegenteil bewiesen werden<br />

muss. Bis dahin werden aber werden die Kosten durch den unsicher gewordenen<br />

Richter entsprechend anteilmäßig auf beide Seiten abgewälzt.<br />

2. Die Richterin sollte Rechenschaft in der Verhandlung ablegen, warum in Sachen<br />

Scheidung noch kein Urteil bzw. Termin vorlag. Angeblich wartete sie noch auf eine<br />

Vermögensauskunft, obwohl ich alles offen gelegt hatte. Nachfragen, was konkret!<br />

3. Und im Falle, dass die eheähnlichen Verhältnisse meiner Frau trotzdem Unterhalt<br />

erforderten, sollten wir sofort Berufung ankündigen mit dem Hinweis, der Fall<br />

musste auch auf Rechtsbeugung untersucht werden, weil man dann ggf.<br />

massiv gegen diese Richterin vorgehen konnte, war es möglicherweise schon der<br />

zweite Fall dieser Art. Daher musste dann auch herausgefunden werden, ob wir bei<br />

einer Berufung beim OLG Düsseldorf auch die Ignorierung des BGH Urteils mit<br />

den schwangeren Frauen mit behandeln konnten.<br />

Nach langer Zeit, nämlich erst am Vorabend der Verhandlung, nahm ich widerwillig meine<br />

Aktivitäten auf, ich war in einer Art Passivität und innere Ruhe versunken, weshalb ich erst<br />

einmal Schriftsätze der letzten Monate abheften musste, die alle bei mir noch rum flogen. Ich<br />

merkte, so langsam ging mir die Kraft und Lust aus, nachdem ich viele gute Kämpfe in den nun<br />

281


fünfeinhalb Jahren abgeliefert hatte. Ich freute mich auf die Verhandlung, glaubte ich, diese<br />

Akte würde nun endlich geschlossen….<br />

Ich war erstaunt, als ich meinen Sohn in der Verhandlung sah, der als Zuschauer teilnahm, aber<br />

sehr verlegen und verschüchtert wirkte. Grußlos nahm er in recht sauberer Malerkleidung Platz,<br />

na ja. Allerdings ging mir dieser Anblick, mein Sohn saß nur etwa 2 m von meiner Frau<br />

entfernt, aufgrund der Anspannung erst nach der Verhandlung sehr nah. Man war eine Familie,<br />

aber man sprach nicht miteinander, sondern bekämpfte sich stattdessen völlig sinnlos, teilweise<br />

sogar auf krimineller Ebene. Musste das alles wirklich so enden? Nun, wenn man so einen<br />

Kriegstreiber wie M als Anwalt hat, ist der totale Krieg garantiert! Schließlich wollte er nur<br />

eins: Verdienen! Dieses Mal zeigte er sich sehr aktiv, auch wenn er nur durch fiktive Probleme<br />

und schon abgehakte Themen glänzte. So beschäftigte ihn wieder mal mein schwankendes<br />

Fahrgeld Anfang 2007, sprich vor 2 Jahren. Dazu hatte schon Dr. K vorgetragen. Dann sollte<br />

ich beeiden, keine weiteren Einkünfte zu haben als die in den Gehaltsabrechnungen<br />

angegebenen. Hielt mich der Mann für einen Handwerker, die ja bekanntlich noch nebenbei<br />

viel Schwarzarbeit machen? Auf jeden Fall nahm die Richterin A meine Antwort ins Protokoll<br />

auf.<br />

Dann ging sie sehr energisch auf das Thema eheähnliche Verhältnisse ein, worüber sie sich<br />

sehr viele Gedanken gemacht hatte. Das Abstreiten reichte ihr nicht, sie wollte mehr wissen<br />

über das Verhältnis. So protokollierte sie auch die Dementierung der Lebensgemeinschaft<br />

meiner Frau, was bei Überführung dann wie eine uneidliche Aussage gehandhabt würde. So<br />

kamen sehr bohrende Fragen auf nach der Schreibweise des Namens, der Anzahl der Besuche,<br />

Autobenutzung, Übernachtungen, Bewirtung, Wäsche waschen. Natürlich log die Gegenseite<br />

weiterhin hemmungslos auf Teufel komm raus und beschrieb das Verhältnis als einfache<br />

Wochenendbeziehung. Die Richterin bezog sich hierbei auf die Zeugenaussage des Verwalters,<br />

der bekanntlich drei Hausbewohner namentlich aufführte. Anwalt M bezeichnete diese<br />

Zeugenaussage als Denunzierung, machte sich darüber regelrecht lustig. An dieser Stelle griff<br />

ich ein und wollte mal auf die Logik dieser Beweise hinweisen, indem ich meinte, drei<br />

Hausbewohner können doch nicht gleichzeitig einen an der Klatsche haben und alle<br />

rumphantasieren. Das verstand allerdings die Richterin nicht. Auch an anderer Stelle bewies sie<br />

erhebliche Verständnisprobleme, als es um ihre unveränderte Meinung ging, erst nach 2-3<br />

Jahren eheähnlicher Beziehung von Unterhaltsverwirkung sprechen zu können. Sie verstand<br />

nämlich auch nach dreimaligem Lesen das hervorragende Schreiben meines Anwalts nicht, in<br />

dem er die überobligatorischen Hausarbeiten in der Ehe ansprach. Aber diese Situation hatten<br />

wir schon einmal bei der Pfändung, worauf hin ich dann schnellstens Herrn Ri in die Wüste<br />

schicken musste. Auf jeden Fall blieb die Richterin rigoros und sehr gereizt bei ihrer<br />

ungewöhnlichen Auffassung, es müssen 2-3 Jahre bei so einer Beziehung vergehen, bis der<br />

Unterhalt verwirkt ist, und sie erwartete mehr Details in dieser Sache, nämlich konkrete<br />

Angaben zur Lebensgestaltung, etwa, wo treten sie gemeinsam auf, was machen sie<br />

gemeinsam. Die Vorsitzende betonte, der Nachweis sei sehr schwer, aber wir hätten uns auf<br />

diese Verwirkung des Unterhalts schließlich eingelassen. Der Nachweis der gemeinsamen<br />

Lebensführung war nicht nur irrsinnig, sondern auch unmöglich, sogar für einen Detektiv.<br />

Sollte ich etwa Kameras und Drucksensoren im Bett installieren lassen, um nachzuweisen, wie<br />

es meine Frau täglich hart besorgt bekam? Die täglichen Übernachtungen ihres Lovers sollten<br />

genügen!<br />

Auch diese Rechtsauffassung, es reicht nicht, da täglich zu wohnen und zu übernachten, fand<br />

ich wieder einmal sehr ungewöhnlich, wich von einem mir bekannten BGH Urteil extrem ab.<br />

Als ich bat, meine Tochter als Zeugin zu laden, lehnte die Richterin dies grundlos ab. Gerade<br />

Viveka hätte viele Internas erzählen können, allerdings hatte sie auch ein<br />

282


Zeugnisverweigerungsrecht. Aber auch mein anwesender Sohn hätte dazu was sagen müssen,<br />

schon allein aus moralischen Gründen. Er sah doch live zu, wie hier Prozessbetrug in großem<br />

Stil begangen wurde, nur damit seine Mutter noch mehr Unterhalt bekam und ihren Freund mit<br />

durchziehen konnte, der wohl ziemlich geizig war. Man musste schon völlig eiskalt sein, in so<br />

einer Situation zu schweigen und zuzusehen, wie der eigene verzweifelt kämpfende Vater mit<br />

unfairen Mitteln zur Ader gelassen werden sollte. Aber dafür hatte ich wenig später mit ihm<br />

eiskalt abgerechnet, indem ich ihn in eine Pfändung trieb, weil er seine Schulden aus der<br />

Unterhaltsklage nicht bei mir beglich.<br />

Die vorhandene Wohnung des Lebenspartners meiner Frau wertete die Richterin<br />

korrekterweise ab, denn sie hatte selber mal bei ihrem Freund gelebt und zur Sicherheit ihre<br />

Wohnung behalten, wie sie erzählte. Natürlich eine schwache und traurige Leistung, die<br />

schriftliche Zeugenaussage von drei Hausbewohnern quasi zu ignorieren. Diese hätte sie laden<br />

müssen! Glaubte die Richterin etwa, der Lebenspartner meiner Frau übernachtet im<br />

Treppenhaus oder im Keller? An dieser Stelle hatten mein Anwalt und ich völlig versagt, da<br />

gepennt. Wir hätten meinen anwesenden Sohn als Zeugen aufrufen müssen. Auch wenn er ein<br />

Zeugnisverweigerungsrecht hatte, da verwandt mit der Beklagten, aber die Anwendung dieses<br />

Rechts hätte schon Bände gesprochen. Denn eine Aussageverweigerung hätte bedeutet, er<br />

wollte seine Mutter nicht belasten. Ja, womit nur……… Aber selbst wenn mein Sohn nur die<br />

Äußerung losgelassen hätte, er möchte zu dem Vorwurf des Zusammenlebens sich nicht<br />

äußern, wäre das sehr vielleicht nach §138 ZPO ein Anerkenntnis gewesen, denn<br />

Angelegenheiten, zu denen man schweigt, werden als wahr betrachtet. Tja, anwaltliche<br />

Leistung mangelhaft, hinsetzen! Leider kamen diese tollen Ideen erst 5 Tage nach der<br />

Verhandlung bei mir auf.<br />

Dann versuchte RA M mir zu schaden, indem er nach meinen regelmäßigen Zahlungen der<br />

Sicherheitsleistungen fragte. Ich gab wahrheitsgemäß an, keine Rückstände zu haben, was ihm<br />

nicht reichte. Ferner erzählte ich, alle 2 Monate zu zahlen, was für meinen Anwalt Hm<br />

unbedeutend war, Herr M aber am liebsten zur Pfändung verwendet hätte. Auf jeden Fall<br />

forderte er Zahlungsnachweise, die wir ihm aber nicht lieferten. Schließlich hatte mein Anwalt<br />

die schriftliche Vorgabe von mir, auf fiktive Probleme des Gegners nicht mehr zu antworten.<br />

Die Richterin hielt sich hierbei raus. An dieser Stelle hätte ich M in seine Grenzen verweisen<br />

sollen, aber meine Tagesform aufgrund einer durchzechten Nacht war sehr schlecht.<br />

Auch die berühmte erste Widerklage kam auf, wofür keine PKH gewährt wurde. Folglich<br />

hätte dieses Werk gar nicht erwähnt werden dürfen, schrieb doch M, dass nur bei Gewährung<br />

von PKH er widerklagend einige Unterhaltspunkte beantragte. Zwar gab die Richterin zu, sie<br />

überlegte noch, ob und in welcher Höhe sie evtl. PKH gewährt, und dies nur für die zweite<br />

Widerklage. Vier Euro mehr Unterhalt für meine Tochter waren kein Problem für mich, aber<br />

bei der Forderung nach deutlich mehr Unterhalt für meine Frau aufgrund der weggefallenen<br />

Verpflichtungen gegenüber meinem Sohn hätte ich mehr zu zahlen. Da machte aber die<br />

Richterin nicht mit, die dann den Einwand der möglichen eheähnlichen Verhältnisse brachte.<br />

Über diese Widerklage zu diskutieren war auch insofern völlig obsolet, sollte das<br />

Scheidungsurteil kurze Zeit später eintreffen, womit das Thema Unterhalt dann der<br />

Vergangenheit angehört hätte.<br />

Die Richterin wies mich darauf hin, dass mein Sohn eine Zwangsvollstreckung gegen mich<br />

hätte starten können, lag doch keine Abänderungsklage hierfür vor, und da spielt es auch gar<br />

keine Rolle, wie viel Lehrgeld mein Sohn verdiente. Der hätte Fußballmillionär in der<br />

Bundesliga sein können, trotzdem hätte er aufgrund des Titels seinen dagegen vergleichsweise<br />

283


ettelarmen Vater pfänden lassen können! Diese Starrheit, fehlende Dynamik oder Flexibilität<br />

unserer Rechtssprechung ist einfach schon einmalig, unglaublich!<br />

Dann forderte M noch einen 5 Jahre alten Steuerbescheid, weil er da wieder 3000-4000 €<br />

Rückzahlungen erwartete, die dem Zugewinnausgleich dann zugerechnet würden. Natürlich<br />

war auch diese Zahl mal wieder Phantasterei, da wie immer um den Faktor vier zu hoch!<br />

Ebenfalls erwartete er als Vertrauen fördernde Maßnahme, wozu ich aber nicht verpflichtet<br />

war, ihm alle Kontoauszüge aus dem Jahr 2005 zur Verfügung zu stellen. Das lehnte ich ab,<br />

hätte der Mann doch daraus gleich paar Dutzend fiktive Probleme generiert.<br />

Als mein Anwalt die Richterin fragte, wann es weiter gehe mit der Scheidung und was da<br />

noch fehlte, konnte sie keine Antwort geben. Irgendwas zum Versorgungsausgleich war noch<br />

beantragt worden, wusste aber nicht, was genau, einfach unglaublich! Mir kam die Sache<br />

komisch vor, hatte ich doch mittlerweile alles offen gelegt.<br />

Unverständlicherweise schnitt M auch das Scheidungsthema Eigentumswohnung an, die er<br />

vom Wert absichtlich viel zu hoch einstufte, nämlich mit 120.000 € da in recht guter Wohnlage.<br />

Ich erzählte von meinen Misserfolgen, die Wohnung selbst für 90.000 € loszuwerden, was ihn<br />

nicht interessierte, war doch der Stichtag für den Wert der Februar 2005. Glaubte der Mann im<br />

Ernst, innerhalb von 4 Jahren sank der Wert um 30.000 €? Mir wurde im Nachhinein klar, da<br />

baute der Mann die nächste fiktive Front auf, die noch viel Zeit kosten konnte. Der Gang zum<br />

OLG auch wegen dem Ehevertrag wurde immer wahrscheinlicher, um mich vor<br />

ungerechtfertigten Zugewinnforderungen zu schützen, limitierte der Vertrag den Wert auf<br />

10.000 €.<br />

Eine weitere fiktive Front baute M auf, als es um den Rückkaufwert einer Versicherung ging,<br />

deren Wert sich durch mein Ausscheiden aus dem Konzern halbierte. Hier wollte der Anwalt<br />

als Stichtag den Februar 2005 angesetzt sehen, weil da der Wertverfall noch nicht vorlag.<br />

Auch machte die Richterin wieder einmal eine Anspielung auf meinen Anwälte Verschleiß,<br />

worauf M und sie sich um die Anzahl stritten. Sie glaubte, es waren nicht mehr als 3-4,<br />

während M als Leser meines Buchs auf 12 kam. Diese interessante Szene bewies vielleicht,<br />

die Richterin hatte dieses Buch zum Glück nicht gelesen!<br />

Am Schluss der Verhandlung nach etwa 65 Minuten rühmte sich RA M noch als<br />

Langstreckenläufer in Verfahren, was ihm nach eigener Aussage langsam Spaß mache, auch<br />

wenn es sich nicht rechne. Damit meinte er sein Talent, mit Hilfe von fiktiven Problemen<br />

Verfahren endlos in die Länge zu ziehen. Die Richterin entgegnete hierzu nur, die Parteien<br />

haben schon lange keinen Spaß mehr. An dieser Stelle hätte ich von ihr eine Rüge erwartet!<br />

Auch ich muss mir den Vorwurf gefallen lassen, hier nicht pariert zu haben, nämlich mit der<br />

Bemerkung, dass seine Langstreckenläufe zu Zwangsräumungen führten aufgrund von<br />

Bankrott. Aber diese Situation zeigte wieder einmal, wie dumm dieser Anwalt war. Seine<br />

Eigenschaft, eigene Mandanten schwer zu belasten, kennen wir schon. Aber seinen eigenen<br />

Ruf so durch den Dreck zu ziehen, dümmer geht’s nimmer!<br />

Nach der Verhandlung ohne Ergebnisse lud ich meinen Anwalt noch in die Kantine des<br />

Gerichts ein. Nicht nur ich war fix und fertig, auch er machte einen sehr gestressten Eindruck,<br />

obwohl er etwa 14 Jahre jünger war als ich. Okay, ich gebe zu, ich hatte am Vorabend viel zu<br />

heftig die geglaubte, bevorstehende Einstellung der Abänderungs- und Widerklage mit einem<br />

schönen Pflaumenschnaps gefeiert, den ich zum Geburtstag geschenkt bekommen hatte, und<br />

der mich noch nachts schwer beschäftigte, weshalb meine Performance vor Gericht saumäßig<br />

284


war. Mit so was wie Herrn M würde ich normalerweise fertig, schließlich war M nur ein<br />

armseeliger Schaumschläger, weshalb ich mir an diesem Tag einen gewissen Lebenswandel<br />

schwor und diesen auch ab sofort rigoros durchzog.<br />

Herr Hm bezeichnete seinen Kollegen als besonders penetrant heute, die Richterin als flapsig,<br />

schon der zweite Anwalt mit dieser Meinung, bei der ich nur zustimmen konnte. Wir<br />

besprachen noch weitere Aktionen bezüglich den eheähnlichen Verhältnissen, über die ich noch<br />

bessere Beweise bringen musste. Aber auch mein Anwalt richtete sich schon auf eine lange<br />

Laufzeit dieses Falls ein, wobei er mir erzählte, die längste Scheidungsdauer betrug bisher 10<br />

Jahre….. Wir erwogen den Gang zum OLG, weil die Richterin auch in Sachen eheähnliche<br />

Verhältnisse eine merkwürdige Rechtsauffassung vertrat. Ich versprach meinem Anwalt, ihm<br />

ein BGH Urteil zu schicken, in dem Trennungsunterhalt bei eheähnlichen Verhältnissen als<br />

unzumutbar bezeichnet wurde, und in dem die Betreuung eines minderjährigen Kindes und<br />

Haushaltsführung überhaupt keine Rollen spielten. Er probierte mich zu trösten, weil wir so<br />

schnell einen Termin bekommen hatten, Ein anderes Gericht hatte ihm erst frühestens ein<br />

halbes Jahr später eine Verhandlung anbieten konnte aufgrund von Rationalisierungen.<br />

In einer defätistischen Stimmung fuhr ich wieder zur Arbeit. Wieder überhaupt keine<br />

Ergebnisse, nur zweifelhafte Rechtsauffassungen und ein Ende nicht in Sicht. Insbesondere war<br />

es traurig, wie die Justiz völlig passiv und hilflos bei fiktiven Problemen und schon<br />

abgehandelten Fällen zusah, statt hier einen Riegel vorzuschieben. Zwar war Frau A heute<br />

auffallend sachlich, allerdings zu passiv und wieder mit seltsamen Rechtsauffassungen<br />

auftretend. Offensichtlich kann man heute als Anwalt auf schon primitive Weise Geld<br />

verdienen, indem man fleißig fiktive Probleme erfindet und damit jahrelang die ohnehin völlig<br />

überlastete Justiz beschäftigt. Zwar machte mein junger Anwalt dieses Mal einen recht guten<br />

vorbereiteten Eindruck, war aber viel zu passiv. Der hätte z.B. mit Fangfragen meine Frau<br />

regelrecht auf die Schlachtbank führen, der hätte den Gerichtssaal in einen zweiten Omaha<br />

Beach verwandeln müssen! Auch er bekam M wie die meisten seiner Kollegen einfach nicht in<br />

den Griff, wir waren die meiste Zeit in der Defensive, da M weitgehend die Verhandlung<br />

moderierte. Der einzige Erfolgreiche diesbezüglich war zwar Dr. K, allerdings kann man seine<br />

unhöfliche und grobe Art auch nicht gerade als vorbildlich bezeichnen. Ebenso traurig war die<br />

Nichteinstellung der monatlichen Sicherheitsleistungen in Höhe von 216 €, obwohl die<br />

Richterin den bisherigen niedrigen Unterhalt an meine Frau als korrekt einstufte und höheren<br />

demonstrativ verweigerte. Bisher hatten sich über 8.000 € Kaution angesammelt, und ein Ende<br />

nicht in Sicht. Auch hier war die Passivität der Richterin zu bemängeln, obwohl ich am Ende<br />

der Verhandlung lautstark meinen Anwalt auf dieses Thema hinwies, was Frau A auch<br />

mitbekam.<br />

Was mich am meisten entsetzte, war das Stammtischniveau der Verhandlung. Da wurden<br />

Parolen, Abgehandeltes und fiktive Probleme in die Gegend geworfen und dann ausgiebig<br />

diskutiert. Was völlig fehlte, waren jegliche rechtswissenschaftliche Auseinandersetzungen,<br />

mit denen man unsere konkreten Fälle mit Hilfe von Gesetzestexten, Kommentaren und Urteile<br />

der Obergerichte behandelte. Stattdessen hatte ich eher den Eindruck, hier wurden subjektive<br />

Betrachtungen, Bauchgefühle geäußert, vielleicht lag auch schon Justizwillkür vor. Ich fragte<br />

mich, wozu brauchte man da überhaupt einen Anwalt? Doch nur zur Verteidigung des<br />

Monopols, die Multimilliarden Scheidungsindustrie muss schließlich gefördert werden. Pulle<br />

Bier in die Hand und fleißig Parolen entwerfen, das kann wohl jeder. Zum Glück entstanden<br />

keine extra Gebühren für diesen ergebnislosen Tag, denn egal ob man einen oder beliebig viele<br />

Gerichtstermine hat in ein und der selben Sache, es fällt nur eine einzige Termingebühr an.<br />

Für mich bedeutete diese weitgehend sinnlose Verhandlung auch der Beginn von vielen<br />

notwendigen Arbeiten. Ich entwickelte Pläne, die eheähnlichen Verhältnisse noch besser offen<br />

285


zu legen. Mir kam hierbei die Idee eines Privatdetektivs auf, den dann meine Frau bei<br />

erfolgreicher Ermittlung hätte bezahlen müssen laut einem BGH Urteil. Allerdings hätte ich das<br />

Geld erst einmal vorstrecken müssen, ein weiterer Kredit wäre wieder hierzu notwendig<br />

gewesen, weshalb ich diese Idee verwarf und etwas anderes versuchte. Wahrscheinlich hätte<br />

dieser Detektiv auch nicht gereicht, denn wie soll dieser vollständig herausfinden, wie das Paar<br />

seine Freizeit konkret verbringt. Dazu hätte man den als Untermieter in der Wohnung<br />

unterbringen müssen, was natürlich nicht ging. Auf jeden Fall war die Zeit der Ruhe vorbei, das<br />

Ende noch lange nicht in Sicht. Recherchen im Internet waren angesagt und viele Aktivitäten,<br />

alles wegen den eheähnlichen Zuständen meiner Frau, die bewiesen werden mussten, wobei ich<br />

auf schmutzige Tricks nicht mehr verzichtete, schließlich liebten M und seine Mandantin<br />

Dreckschlachten.<br />

Schachzüge<br />

Erst am Wochenende nach dem Kasperletheater in Wuppertal war mein Kopf halbwegs frei,<br />

und ich konnte klare Gedanken fassen. Zum Glück hatte ich gerade keine Beziehung.<br />

Allerdings hatte ich auch keine Lust mehr darauf, u. a. vernichtete der Scheidungskrieg oft<br />

jegliche Gefühle und Sehnsüchte in mir, was mir drei Frauen kurze Zeit später auch leider<br />

schriftlich bestätigten. Wahrscheinlich war ich mittlerweile gar nicht mehr beziehungsfähig.<br />

Meistens warf man mir Unnahbarkeit, Verhärtung und Verbitterung vor. Ich setzte ein langes,<br />

frustriertes Schreiben an meinen Anwalt auf unter Einbeziehung der Koryphäe, die nun<br />

unbedingt mit an die Front musste, in dem ich neue Strategien vorgab:<br />

1.<br />

Nur auf Anordnung des Gerichts auf fiktive Probleme und Wiederholungen antworten.<br />

2.<br />

Aufzeigen, wohin der sich rühmende Langstreckenläufer seine Mandantin mitsamt Kindern<br />

geführt hatte, nämlich zur Zwangsräumung, was die Richterin nachdenklich machen, die somit<br />

weitere finanzielle Schäden verhindern sollte.<br />

3.<br />

PKH ablehnen für die Widerklage, da zu viele Indizien für die eheähnlichen Verhältnisse<br />

sprachen, und bei falschem Vortrag PKH gemäß ZPO zu verweigern war.<br />

4.<br />

Ab sofort musste unbedingt die Koryphäe aktiv mit einbezogen werden, zusammen mit dieser<br />

Wunderwaffe mussten wir die nächsten Termine wahr nehmen. Vielleicht hatte die Richterin<br />

dann mehr Respekt vor ihm und verstand auch mal einen Schriftsatz, denn noch einmal ließ ich<br />

mich vor Gericht nicht von einem juristisch völlig unbedeutenden M in fiktive Probleme<br />

verwickeln und hinhalten! Natürlich war unsere äußerst schwache Richterin<br />

hauptverantwortlich, denn ich konnte mir eine solche Performance nicht beim OLG vorstellen,<br />

da sitzen schließlich meistens Profis mit erfolgreichem Werdegang, und dann mindestens drei<br />

Richter gleichzeitig. War es Zeit, die Fronten dahin zu verlagern? Und wenn Frau A dann<br />

wieder irgendwelchen Mist erzählte, die m. E. gerne Rechtsbeugung beging, indem sie<br />

demonstrativ BGH Urteile ignorierte, dann konnte man sofort sagen, ok, Dr. Km hält jetzt mal<br />

ad hoc eine Vorlesung zu diesem Thema, dann wird die Frau direkt vor Ort kalibriert, und wir<br />

haben endlich auch mal Ergebnisse und es geht vorwärts!!<br />

286


5.<br />

Die Richterin vertrat ja nicht nur die uns unbekannte Rechtsauffassung (aber nicht falsche!) bei<br />

den 2-3 Jahren eheähnliche Verhältnisse bis zur Verwirkung des Unterhalts, sondern auch bei<br />

den Angaben zu der gemeinsamen Lebensgestaltung, die wir im Detail vorlegen sollten.<br />

Dieser geforderte Nachweis war m.E. völlig unmöglich, selbst für einen Detektiv. Sollte ich<br />

etwa Kameras in die Decke und Kraftsensoren im Bett installieren lassen, um nachzuweisen,<br />

wie es meine Frau täglich hart besorgt bekam? Da täglich zu übernachten sollte Hinweis genug<br />

sein!! Diesem Thema musste sich die Koryphäe sofort annehmen.<br />

6.<br />

Die Richterin hatte konkret offen zu legen, auf welche Bescheinigung sie wartete, was die<br />

Scheidung verzögerte. Wir gaben an, da selber nachzuforschen.<br />

Ferner bat ich zum Schluss des Schriftsatzes, bei dem ein halber Sonntag draufging, um einen<br />

Termin beim Meister persönlich, den ich über ein Jahr nicht mehr gesehen hatte, da ich sehr<br />

schnell zu einem seiner Jünger abgeschoben wurde. 15 Mb Dokumente wie Grundbuch,<br />

Baubeschreibung zu meiner ETW sendete ich in weiteren Mails, damit Hm mal eine<br />

Wertberechnung meiner Wohnung anstellen konnte, denn bei diesem Thema war M mal wieder<br />

ganz gefährlich am phantasieren.<br />

Drei Wochen nach dem Gerichtstermin kreisten meine Gedanken immer noch um das<br />

Verhalten der Richterin, die eigenartige Rechtsauffassungen vertrat und BGH Urteile<br />

ignorierte. Mir kam die gute Idee, in Sachen Scheidung und Abänderungs-, Widerklageklage<br />

ein beliebiges Urteil zu erzwingen mit dem Hinweis, wir wollen aufgrund der deutlich<br />

abweichenden Rechtsauffassungen des Amtsgerichts vor dem OLG Düsseldorf verhandeln<br />

unter gleichzeitiger Prüfung des Vorliegens von Rechtsbeugungen. Ich war mir sicher, in dem<br />

Fall würde die Richterin mit dem Rücken zur Wand stehen. Mal schauen, ob sie eine<br />

Kurskorrektur vollzog. Natürlich musste ich diese Idee mit Dr. Km absprechen, der mit<br />

Sicherheit nicht begeistert war, kuschen doch die Anwälte generell sehr devot vor den Richtern.<br />

Diese sogar indirekt anzugreifen, konnte meinen Spitzenanwalt sicherlich sogar verärgern.<br />

Zwanzig Tage nach der Verhandlung hatte ich einen Termin bei der Koryphäe erreicht.<br />

Seine Sekretärin fragte zwar nach dem Grund meines Besuchs, um wohl einen Grund zum<br />

Abwimmeln zu haben. Ich machte ihr unmissverständlich klar, wie miserabel die Sache lief<br />

und auch noch zig Jahre laufen würde, wenn sich nicht sofort was änderte, sprich neue<br />

Strategien entworfen wurden. Diese Sprache verstand die Frau, und sofort hatte ich einen<br />

Termin beim Meister persönlich.<br />

Schließlich war meine Zwischenbilanz 2009 sehr negativ. Zwar hatte ich jetzt einen sehr<br />

guten Anwalt, leider nur im Hintergrund, und seinen doch gut steuerbaren, sehr kooperativen<br />

Assistenten, folglich wenig interne Reibungsverluste, da die Schriftsätze meistens Klasse<br />

waren. Dennoch kam ich nicht wesentlich weiter als mit den anderen Nieten in der<br />

Vergangenheit. Größtes, scheinbar unüberwindbares Hindernis war die Richterin, die mit sehr<br />

merkwürdigen, subjektiven und flapsigen Rechtsauffassungen und Entscheidungsunlust auftrat<br />

und sich in fiktive Probleme verwickeln ließ. Insbesondere solche Punkte wie 2-3 Jahre<br />

eheähnliche Zustände bis zum Verwirken oder Nachweis der Aktivitäten des Paars kamen mir<br />

sehr merkwürdig vor, fand ich doch solche Voraussetzungen in einem BGH Urteil vom<br />

20.3.2002 noch nicht einmal erwähnt. Dies war folglich auch meine erste Frage bei Dr. Km.<br />

Und so erschien ich am 23.6.09 bei der Koryphäe, um mal so richtig meinen Frust loszulassen.<br />

Diese wirkte recht locker, lächelte auch ab und zu mal, besonders ausgiebig und genüsslich<br />

287


eim Thema, dass es meine Frau wohl täglich besorgt bekam aufgrund der eheähnlichen<br />

Gemeinschaft, was der Richterin nicht genügte. Meine Gegenüber war aber in den Antworten<br />

wie immer professoral und sehr ernst. Allerdings war ich erschrocken, als er sich bei ihrem<br />

Namen unsicher war. Wann hatte er sich zuletzt um meinen Fall gekümmert?<br />

Zuerst schnitt ich die schon erwähnte komische Rechtsauffassung der Richterin an. Dr. Km<br />

meinte nur, sie hatte wieder mal keine Lust zu entscheiden, und er gab mir absolut Recht, die<br />

Sache lief schief, ich musste kämpfen, kämpfen und nochmals kämpfen. Als ich ihm von dem<br />

bescheidenen Wirkungsgrad meines extremen Engagements in diesem Unrechtsstaat erzählte,<br />

wurde er ganz ruhig und begrub diese billigen Parolen.<br />

Er gab mir die schon bekannten Tipps, nämlich wirtschaftliche Verflechtungen aufzuzeigen,<br />

oder, wo das Paar gemeinsam auftrat, was mir aber nicht weiter half. Dennoch zeigte er sich<br />

optimistisch, als ich ihm von weiteren Zeugen und Schilderungen meiner Tochter erzählte. Zu<br />

Recht wies er mich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hin. Allerdings glaubte ich nicht so ganz<br />

an die Nutzung dieser Möglichkeit, hatte ich doch Viveka auch schriftlich unmissverständlich<br />

klar gemacht, hätte ich einen finanziellen Schaden durch ihre Nichtaussage, würde ich diesen in<br />

den folgenden Jahren an sie 1:1 weiterreichen. Möglichkeiten gab es genug, etwa ihr<br />

zukünftiges Lehrgeld auf ihren Unterhalt anzurechnen, und das drei Jahre lang.<br />

Dann stellte ich die Frage, ob in Sachen Ehevertrag, Ignorierung BGH Urteil Rechtsbeugung<br />

vorlag, ob ich nicht dagegen vorgehen konnte. Davon riet er mir lächelnd ab, nicht, weil hier<br />

keine Rechtsbeugung vorlag, sondern die Chancen extrem niedrig waren. Da würde die Akte<br />

nur ein halbes Jahr lang beim Gerichtspräsidenten rum liegen, während in der Sache dann so<br />

lange Pause wäre, mit dem sehr wahrscheinlichen Ergebnis, man könnte auch ohne BGH Urteil<br />

entscheiden, also keine Rechtsbeugung laut dem Gerichtspräsident, Klage abgelehnt. Dr. Km<br />

widersprach mir nicht, als ich den Spruch von den Krähen brachte, oder das Fazit abgab,<br />

Rechtsbeugung ist nur ein theoretischer Begriff in der Juristerei, der in der Praxis keine<br />

Bedeutung hat. Aber ich fand die Aussage äußerst interessant, bewies sie doch die<br />

Narrenfreiheit der Richter und die teilweise existierende Fassade der Obergerichte. Kurzum,<br />

ein Rechtsunwesen machte sich auch hier breit.<br />

Danach erzählte ich vom niedrigen Niveau der Verhandlungen, da sie nicht auf<br />

rechtswissenschaftlicher Ebene stattfanden, sondern reine Stammtische darstellten. Ich machte<br />

ihm klar, wie sehr er fehlte, denn er wäre der einzige, der auf hohen Niveau operieren, und<br />

somit M zum Schweigen bringen konnte, da letzterer nicht genügendem Fachwissen aufwies.<br />

Zwar lobte ich seinen jungen Assistenten, der für sein Alter ganz gut war, was aber bei weitem<br />

nicht vor Gericht reichte. Hierzu schwieg Dr. Km.<br />

Auch dementierte er nicht meine Idee, §1579BGB anwenden zu können, Stichwort Verwirkung<br />

von Unterhalt bei Straftaten, um die 2-3 Jahre anhaltende Beziehung umgehen zu können, was<br />

er wohl seinem Kollegen Hm weitergab, der diesen Paragraphen etwas später für einen<br />

hervorragenden Angriff verwendete.<br />

Nach 25 Minuten beendete der Meister recht eilig das Gespräch, da noch ein Mandant draußen<br />

saß, für meine Vorgängerin hatte er gerade mal 15 Minuten übrig. Beim Rausgehen bat ich ihn,<br />

beim nächsten Mal mich persönlich bei Gericht zu vertreten, weil ich endlich mit V2 Waffen<br />

antreten wollte statt mit Volkssturm, worüber er lachte, aber kein Statement dazu abgab. Ich<br />

betonte nochmals, es musste etwas passieren, ein genialer Schachzug war notwendig, so konnte<br />

es nicht weiter gehen. Dieses juristische Leningrad musste endlich ein Ende haben. Und er<br />

versprach mir auch, da würde jetzt auch was geschehen, ohne mir Details zu verraten.<br />

288


Ich gebe zu, die Ergebnisse meines Besuchs waren sehr bescheiden, dennoch tat er mir sehr<br />

gut, beflügelte mich regelrecht, psychologisch gesehen daher ein Riesenerfolg. In diesem<br />

riesigen Juristensumpf hatte man endlich mal einen Fachmann gegenüber sitzen, der Ahnung<br />

hatte und mir somit etwas Hoffnung gab. Ich muss auch zugeben, sein äußerst souveräner<br />

Auftritt ist imposant, bei dem alle Anwälte schon am Besprechungstisch sitzen, betritt er<br />

erhaben das Besprechungszimmer, wirkt in den kurzen Gesprächen sehr überlegen, absolut<br />

souverän, führend, professoral. Ich gestehe, das Video habe ich mir über ein Dutzend Mal<br />

angeschaut, das vermittelte mir immer wieder ein Fünkchen Hoffnung in diesem<br />

Unrechtswesen und juristischem Sumpf.<br />

Zu Hause angekommen, setzte ich mich sofort ans Telefon, um noch ein paar Beweise<br />

herauszufinden über die eheähnlichen Verhältnisse meiner Frau, bei denen ich wieder richtig<br />

aktiv wurde und auch werden musste. Schließlich reichten die Indizien für ihre eheähnlichen<br />

Zustände der Richterin überhaupt nicht aus, egal, ob meine Nochfrau es täglich hart besorgt<br />

bekam oder nicht. In der Gerichtsverhandlung hätte die Richterin bestimmt wieder in ihrer<br />

flapsigen Art über sich erzählt und gesagt, hatte mal bei meinem Freund gewohnt, der es mir<br />

täglich mehrfach hart besorgte, mir tut jetzt noch alles weh, und trotzdem waren das keine<br />

eheähnlichen Verhältnisse.<br />

Wenige Tage hatte ich ein interessantes Telefonat mit meinem Anwalt Hm. Er hatte sämtliche<br />

Beweise in Sachen eheähnliche Verhältnisse in seinen Schriftsatz integriert, mehr dazu später.<br />

Ein guter Schriftsatz, in dem meine vielen Vorarbeiten Früchte trugen. Auch wenn ich mich<br />

wiederhole, RA Hm war sehr kooperativ. An einer anderen Stelle allerdings wurde ich wieder<br />

skeptisch. Als es um den Zugewinnausgleich ging, was Thema des nächsten Schreibens werden<br />

sollte, hatte mich doch Herr Hm verrückt gemacht, Schulden zu Beginn der Ehe aufzuführen,<br />

weil diese Zugewinn angeblich senkend wirkten. Ein neues Gesetz ab September 2009 sollte<br />

dies möglich machen. Ich freute mich dennoch darüber und kramte aus 22 Jahre alten Akten<br />

alle Beweise hervor, auch wenn mir die Sache unlogisch vorkam, weswegen ich bei dem<br />

Gespräch noch einmal nachfragte. Und siehe da, genau das Gegenteil erzählte er nun. Ein<br />

negatives Anfangsvermögen erhöhte sogar den Zugewinn, ein positives konnte ihn nur senken.<br />

Außerdem galt die neue Regelung nicht für schon rechtshängige, also laufende Verfahren. Für<br />

mich hieß dieser gewaltige Irrtum, wieder verdammt wachsam werden, denn von der Steuerung<br />

durch meine Koryphäe konnte ich immer weniger feststellen, war diese sich noch nicht einmal<br />

mehr sicher beim Namen der Richterin.<br />

Wenigstens war der mittlerweile eintreffende Schriftsatz meines Anwalts Hm Klasse. Er hatte<br />

wirklich alle Argumente meiner diversen Vorlagen integriert, insbesondere auch meinen<br />

taktischen Schachzug der Verwirkung des Unterhalts gemäß §1579 BGB bei Straftaten. Dieser<br />

kennt nämlich keine Mindestzeiten, so nach dem Motto, 2-3 Jahre darf man Straftaten<br />

ausführen, erst danach werden diese entsprechend berücksichtigt. Hier reicht nämlich das<br />

sofortige Vorliegen aus, womit wir die Richterin theoretisch austricksen konnten, die erst nach<br />

2-3 Jahren Zusammenleben den Unterhalt verwirken wollte. Auch zitierte er schön das BGH<br />

Urteil vom 20. März 2002 - XII ZR 159/00, was ich ihm geschickt hatte, und er mit<br />

Dankbarkeit annahm. In diesem kamen nicht die 2-3 Jahre vor, man sprach allgemein von<br />

einem längeren Zeitraum. Auch mussten noch nicht einmal sexuelle Handlungen vorliegen (der<br />

Lebenspartner in dem Fall war homosexuell), und er lebte noch nicht einmal in der Wohnung<br />

seiner Freundin! Kurzum, der BGH definierte eheähnliche Zustände schon auf niedrigster<br />

Ebene, aber unsere Richterin viel mehr an Voraussetzungen erwartete.<br />

Hm hatte mir den Entwurf kurzfristig am Telefon vorgelesen, bei dem ich noch einige<br />

vorsichtig formulierte Passagen ändern ließ und durch klares, undiplomatisches Deutsch<br />

289


ersetzte. Ich gebe zu, zwei ausgedachte, dennoch mögliche Argumente brachte mein Anwalt<br />

noch in das Schreiben, bei denen ich anfänglich nicht begeistert war. Allerdings änderte ich<br />

schnell meine Meinung, denn wenn der Rechtsverdreher meiner Frau permanent in seinen<br />

teilweise schon senilen Schriftsätzen permanent log und hemmungslos Prozessbetrug beging,<br />

was die Staatsanwälte alle nicht bestritten, warum sollten wir immer nur ehrlich sein? Mit<br />

Wahrheit kam man bei diesem Gericht eh nicht weit, und der Richterin war es schließlich egal,<br />

ob da gelogen wurde auf Teufel komm raus, auf Rügen hatte sie immer verzichtet, dafür aber<br />

das Opfer getadelt, nur weil es sich wehrte, den Teufel mit Belzebub austreiben wollte.<br />

Wir zählten vier neue Zeugen auf, darunter der Exfreund und der aktuelle Freund meiner<br />

Tochter, die bei ihr regelmäßig ein- und ausgingen und alles mitbekamen, sowie die neuen<br />

Vermieter, zu denen ich mittlerweile ein herzliches Verhältnis entwickelt hatte. Insgesamt<br />

lieferten wir ein Feuerwerk an Angriffen ab, schossen wie aus einer Stalinorgel. Für meine<br />

Mühen wurde ich so richtig belohnt, was natürlich auch der sehr guten Kooperation mit RA<br />

Hm zu verdanken war. Ich erhoffte durch diese Aktivitäten die Wende, denn es konnte einfach<br />

nicht sein, dass wir mit Hilfe von vielen Zeugen pausenlos aufzeigten, wie meine Frau jeden<br />

Morgen und Abend den Lachs gebuttert bekam, und der Richterin war das viel zu wenig!<br />

beantragen wir nochmals, das Prozesskostenhilfegesuch der Beklagten für die Widerklage vom 15.05.08<br />

zurückzuweisen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir zunächst voll inhaltlich auf unseren<br />

Schriftsatz vom 03.07.08. Die Beklagte hat bereits deshalb keinen Anspruch auf erhöhten<br />

Trennungsunterhalt, da sie ihre Trennungsunterhaltsansprüche insgesamt gem. § 1579 Nr. 2, 1361 Abs. 3<br />

BGB verwirkt hat. Unsere Ausführungen zu diesem Verwirkungsgrund ergänzen wir anlässlich des<br />

gerichtlichen Hinweises im Termin vom 03.06.09 wie folgt:<br />

Ein länger andauerndes Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zu einem anderen Partner kann dann zur<br />

Annahme eines Härtegrundes gem. § 1579 Nr. 2 BGB n. F. mit der Folge der Unzumutbarkeit einer weiteren<br />

Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße<br />

verfestigt, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe<br />

getreten ist. Ein räumliches Zusammenleben der neuen Partner ist daher keine zwingende Voraussetzung<br />

für die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ebenso wenig eine gemeinsame<br />

Haushaltsführung.<br />

Entscheidend für die Unzumutbarkeit einer fortdauernden Unterhaltsverpflichtung ist vielmehr der<br />

Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte mit einem Partner in einer verfestigten Beziehung lebt, die<br />

Partner ihre Lebensverhältnisse so aufeinander abgestellt haben, dass sie wechselseitig füreinander<br />

einstehen, indem sie sich gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren und damit ihr<br />

Zusammenleben ähnlich gestalten, wie es sich aufgrund der nach außen dringenden<br />

Gegebenheiten auch in einer Ehe darstellt (vgl. BGH Urteil vom 20.03.02, AZ: XII ZR 159/00), welches wir<br />

für das Gericht zur Kenntnisnahme beifügen; BGH FamRZ 1995, 344. Diese Kriterien sind bezogen auf die<br />

Beklagte und ihren Lebensgefährten. Die Beziehung zwischen dem Beklagten und Herrn F besteht<br />

nach Informationen des Klägers seit März 2007. Beweis: Zeugnis der Frau Viveka Land, b. b.<br />

Die Beklagte selbst hat zumindest eingeräumt, in freundschaftlicher Beziehung zum ihm seit Mai 2007 zu<br />

stehen. Seit dieser Zeit leben Herr F und die Beklagte nahezu permanent in der Wohnung der Beklagten<br />

zusammen. Es gibt kaum einen Tag in der Woche, an dem er sich nicht zumindest zeitweise bei der<br />

Beklagten aufhält. Dies bedeutet auch, dass er regelmäßig bei der Beklagten übernachtet. Seit dem Umzug<br />

existiert ein gemeinsames Schlafzimmer, was von beiden genutzt wird. Vor dem Umzug haben beide im<br />

Wohnzimmer der kleinen Wohnung geschlafen, während die Tochter im Schlafzimmer übernachtete.<br />

Beweis: Wie vor<br />

Die Beklagte und Herr F essen regelmäßig gemeinsam zu Abend und frühstücken gemeinsam. Soweit<br />

beide nicht arbeiten müssen, werden auch die Tage miteinander verbracht. Beweis: Wie vor<br />

Außerdem werden Einkaufe für den gemeinsamen Haushalt zusammen oder auch durch den Lebensgefährten<br />

der Beklagten allein unternommen. Beweis: Wie vor.<br />

Auch gehen beide zusammen mindestens einmal pro Woche abends aus. Beweis: Wie vor.<br />

Seit Weihnachten 2007 ist die Beklagte jedes Jahr an den Weihnachtsfeiertagen zusammen mit Herrn F bei<br />

dessen Eltern zu Besuch gewesen. Beweis: Wie vor.<br />

290


Schließlich erhält die Beklagte von Herrn F ein monatliches Wirtschaftsgeld von ca. 200,00 €. Beweis: ….<br />

Beim Umzug aus der Wohnung in Wuppertal zur jetzt aktuellen Wohnung der Beklagten im März 2009 hat<br />

Herr F kräftig mitgeholfen, d. h. über viele Stunden hinweg. Beweis: Zeugnis des Herrn Ludger F b. b.<br />

Zum Beweis der Tatsache, dass der Zeuge F seit etwa März 2007 bis zum Umzug Ende März 2009 in der<br />

Wohnung Hstr. in Wuppertal regelmäßig gewohnt hat, d.h. in der Wohnung ein- und ausgegangen und dort<br />

auch die Nächte verbracht hat, zu dem die Beklagte das Haus mit dem Zeugen F häufig auch zusammen<br />

verlassen und zusammen wieder betreten hat, benennen wir als Zeugen: ……, …., …..,….<br />

Auch in der neuen Wohnung lebt der Zeuge F nahezu ständig mit der Beklagten zusammen.<br />

Beweis: Zeugnis der Eheleute E. und A. E, Zeugnis des Herrn Andre S, zu laden über die Zeugin Viveka Land<br />

Nach oben Gesagtem steht unzweifelhaft fest, dass die Beklagte und der Zeuge F in eheähnlicher Art und<br />

Weise zusammen leben und ihre Lebensverhältnisse so aufeinander abgestellt haben, dass sie<br />

wechselseitig füreinander einstehen, sich gegenseitig (auch finanziell) Hilfe und Unterstützung gewähren<br />

und damit ihr Zusammenleben so gestalten, wie es sich nach außen auch in einer Ehe darstellt. Der<br />

Tatbestand der Verwirkung ist demnach erfüllt<br />

Nach diesem gelungenen Werk konnte ich mich auf den nächsten Schriftsatz eine Woche später<br />

freuen, in dem es um die Scheidung ging, für die ich mir auch einige taktische Schachzüge<br />

ausgedacht hatte. Allerdings wollte hierbei nicht so recht Freude beim Lesen des Entwurfs<br />

aufkommen. Hm verschwieg der Gegenseite den Verkauf der ETW zu einem recht niedrigen<br />

Preis, der sich zwangsläufig aus dem desolaten Immobilienmarkt ergab. Als ich ihn telefonisch<br />

nach dem Grund fragte, gab er mir §1365 BGB an, nachdem ich die ETW gar nicht verkaufen<br />

durfte, da sie mir nicht allein gehörte aufgrund des momentan für ungültig erklärten<br />

Ehevertrags. Mehr sagte er dazu nicht. Als ich Tage später ihn nach einigen erfolglosen<br />

Versuchen wieder ans Telefon bekam, und ich nach genaueren Konsequenzen, Gefahren fragte,<br />

ich ahnte so einiges, rückte er endlich mit der Sprache raus. Der Notarvertrag wäre nichtig<br />

gewesen, und die Käufer hätten die ETW wieder an mich zurück verkaufen müssen. Da wir RA<br />

M kannten, hätte er hiermit eine neue Umsatzmöglichkeit gefunden. Ich war platt, denn schon<br />

Monate vorher hatte ich meinem Anwalt meine Verkaufsabsichten angekündigt, wobei keine<br />

Bedenken seinerseits aufkamen. Er stimmte mir zu, durch ein BGH Urteil zu meinen Gunsten<br />

konnte ich beim OLG erfolgreich den Vertrag verteidigen. Allerdings lag hier Konfliktpotential<br />

vor, das wohl einen Gang zum OLG notwendig machen konnte. Dennoch informierte ich die<br />

Kaufinteressenten, mit denen ich zum Glück noch keinen Kaufvertrag notariell abgeschlossen<br />

hatte. Denen musste ich kleinlaut den Fehler meines Anwalts zugeben. Ich konnte nur hoffen,<br />

die potentiellen Käufer konnten ihre Kündigung der Mietwohnung rückgängig machen, denn<br />

sonst hätten Regressansprüche gegen mich aufkommen können. Zum Glück hatten die<br />

Kaufinteressenten viel Verständnis für meine Lage. Und in der Tat warteten die Geier schon<br />

auf meinen Fehler. Selbst meine völlig an der Scheidung desinteressierte Tochter wusste, dass<br />

ich die ETW nicht veräußern durfte, das war offensichtlich schon Thema zu Hause, und als<br />

Viveka auch noch meinte, ihre Mutter ließ sich nicht so billig abspeisen, war mir klar, hier ist<br />

die nächste Schlacht nicht nur vorprogrammiert sondern auch eine Scheidung mit fast 7 Jahren<br />

Laufzeit, dank des sehr gemächlich und passiv arbeitenden Amtsgerichts.<br />

Ein anderer kleiner Fehler, der mich knapp 500 € gekostet hätte, war das Fehlen des Themas<br />

Steuerrückerstattung 2004, obwohl ich ihm lange vorher geschrieben hatte, dass auch meine<br />

Frau im gleichen Jahr erhebliche Steuerrückerstattungen hatte, was ich mit einem Schreiben<br />

meiner Exanwältin He belegte.<br />

Was mich sehr ärgerte, war der äußerst schwache Versuch, dem Gericht klarzumachen,<br />

warum meine ETW nicht 125.000 € wert war. Da wurde lediglich geschrieben, mehr als<br />

87.000 € wurden nicht von den Käufern geboten. Mit so einem labbrigen Schriftsatz hätte sich<br />

doch M genüsslich den Hintern abgewischt, wofür ich sogar vollstes Verständnis gehabt hätte!<br />

Und das Gericht hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit diese 125.000 € beim Zugewinnausgleich<br />

291


erücksichtigt, mit der Folge für mich, ca. 15.000€ mehr zahlen zu müssen! Mein Anwalt Hm<br />

hätte da im Internet recherchieren müssen, zumal er am Arbeitsplatz Internetzugang hatte oder<br />

Immobilienmakler kontaktieren sollen, zumal er auch alle Unterlagen zu meiner ETW besaß<br />

wie Baubeschreibung, Grundrisse, Grundbuchauszug, etc.. Aber nichts geschah. Ich schaute<br />

mir dieses Trauerspiel eine Woche an und ging selber ins Internet mit dem Ergebnis, nach 20<br />

Minuten bei der renommierten Tageszeitung „Die Welt“ eine Kurve zu finden, die die<br />

Preisentwicklung von ETW von 2005-2009 zeigte. Demnach lag sie am Stichtag Februar 2005<br />

nur um lächerliche 3,6% höher statt wie behauptet etwa 30% als im Juni 2009, also<br />

unbedeutend höher, womit ich gut 12.000 € sparte!<br />

Auch widerlegte ich das Argument von RA M, meine Immobilie befand sich in recht guter<br />

Lage, womit der Preis hochgetrieben werden sollte. Fünf Minuten Surfen reichte hier aus, um<br />

auch hier das Gegenteil zu beweisen. Darauf ging mein Anwalt überhaupt nicht ein und öffnete<br />

damit Tür und Tor für eine weitere Verhandlung der fiktiven Probleme. Auch wenn ich mich<br />

wiederhole, aber ich kann es nicht oft genug tun, Anwälte bereiten sich selten auf Schriftsätze<br />

und Verhandlungen vor, man muss sie an die kurze Leine nehmen, am besten in den<br />

Würgegriff und sie in die richtige Richtung zerren! Am besten alles selber herausfinden, den<br />

Anwälten Vorgekautes servieren, und diese nur als Postboten verwenden! Überlässt man ihnen<br />

Ihr Schicksal, dann sind Sie, sehr geehrte Leser, oft verloren!<br />

Zwei Wochen später ließ ich mir, nachdem ich Herrn Hm angemahnt hatte, einen korrigierten<br />

Entwurf schicken. Dieses Mal hatte er meine Beweise für den tatsächlichen Wert der ETW sehr<br />

schön integriert. Auch ging er auf die Steuerrückerstattung 2004 ein, ohne allerdings den<br />

Beweis in Form des Schreibens der RA He dafür anzugeben. Allerdings stellte dieses Schreiben<br />

mehr Pflicht als Kür dar. Taktische Züge fehlten völlig. Beim reduzierter Rückkaufwert der<br />

Versicherung hätte man argumentativ kurz bringen müssen, bei mir lag keine Erwerbobliegenheitsverletzung<br />

vor laut der Richterin am 3.1.2009, folglich konnte man mir nicht die<br />

3447 € in Rechnung stellen! Nur zu schreiben, der Rückkaufwert liegt bei 1000 statt 3447 €,<br />

war viel zu wenig, das war Kanonenfutter für den Gegner, der bestimmt daraus gleich das<br />

nächste fiktive Thema generiert hätte.<br />

Leider wurde auch der Spruch des Herrn M mit dem Langstreckenläufer nicht erwähnt,<br />

nämlich wo das hinführte (Zwangsräumung). Hier hätten wir taktische Vorteile bei der<br />

Richterin erzielen können, die dann wahrscheinlich eine noch längere und ruinöse Scheidung<br />

verhindern konnte!<br />

Ebenfalls fehlte der wichtige Hinweis, dass bei überhöhten Zugewinnforderungen wir wegen<br />

dem nichtigen Ehevertrag den Gang zum OLG planten mit dem BGH Urteil von 2005 im<br />

Rücken. Somit wurde wahrscheinlich ein Kampf um die ETW schon im Keim erstickt.<br />

Schließlich hatte unsere Richterin Angst vor dem OLG und musste weiterhin an den moderaten<br />

12.500 € Abfindung festhalten. Auch konnte ich mir bei diesem Gedanken auch keine Freude<br />

bei meiner Frau vorstellen, die zweifellos die weiteren hohen Ausgaben kannte.<br />

Wenigstens hatte Hm einige Tage zuvor extrem höflich in einem separaten Schreiben Auskunft<br />

von der Richterin erbeten, auf welche Angaben sie noch wartete. Hier hätte man durchaus auf<br />

die schon lange Zeit des Wartens und der weiteren Prozessverschleppung verärgert hinweisen<br />

können, aber Anwälte treten bekanntlich immer devot kriechend vor den Richtern auf.<br />

Meinem Advokaten hatte ich sofort nach Sichtung des Entwurfs diese lange Mängelliste<br />

zugefaxt. Gleichzeitig holte ich mir den Burschen persönlich ans Telefon, um meinen Frust los<br />

zu werden, Zeit für einen verbalen Einlauf. Wäre er nicht der Assistent der Koryphäe gewesen,<br />

292


die ich bei Laune halten musste, hätte ich Herrn Hm so rund gemacht, dass er sich für den Rest<br />

des Lebens selber einen hätte blasen können, so sauer war ich auf ihn! Ich fragte ihn offen, ob<br />

er Schachspieler sei. Sehr verwundert und ein wenig verärgert verneinte er diese Frage, das<br />

Spiel kannte er, aber es sei ihm zu schwer. Er erkundigte sich nach dem Grund der Frage. Ich<br />

machte ihm klar, man merkte schon, er war kein Schachspieler, denn dem Schriftsatz fehlten<br />

jegliche taktische Züge. Dieser war berechenbare Geradeausjuristerei ohne jeglichen Glanz.<br />

Herr Hm widersprach dem nicht. Ich empfahl ihm zum Schluss, sich unbedingt dem König<br />

aller Spiele zu widmen, denn da lernte man Taktik, Strategie und logisches Denken. Ich bin<br />

noch heute meinen Eltern äußerst dankbar, mir dieses Spiel mit etwa10 Jahren beigebracht zu<br />

haben!<br />

Ich ruhte mich nicht auf meinen Lorbeeren aus. Ich machte mir intensiv Gedanken, wie ich den<br />

Druck auf meine Frau massiv erhöhen konnte. Ich musste sie zur Aufgabe der ganzen sinnlosen<br />

Rechtsstreitereien treiben. Zwar war sie schon über eineinhalb Jahre lang völlig bankrott, aber<br />

sie wollte einfach nicht fallen. Zeit, ein Schachmatt zu planen, denn auch ich sehnte mich nach<br />

Ruhe und Frieden, zumal meine Arbeitsqualität und Motivation in der letzten Zeit mager war.<br />

Dazu hatte ich zwei Kontopfändungen gegen sie laufen, ihr Konto war 2 Wochen lang gesperrt,<br />

bis endlich das mir zustehende Geld überwiesen wurde. Mir machte das keineswegs Spaß, was<br />

mir erst richtig bewusst wurde, als meine Tochter am Wochenende bei mir war, und sie den<br />

leeren Kühlschrank zu Hause beklagte. Ihr Bruder ging von seinem Geld für alle einkaufen. Ich<br />

hatte Tränen in den Augen, und mir wurde wieder einmal der ganze sinnlose Krieg bewusst,<br />

aber auch, wie negativ man sich durch diesen veränderte ohne es zu wollen, in den ich<br />

unfreiwillig rein getrieben wurde, in dem es keinen Platz mehr für Gefühle und Moral gab.<br />

Dafür ging ich aber am nächsten Tag mit Viveka in die Stadt und verwöhnte sie, einmal mit<br />

einem dicken Schein für ihr ordentliches Zeugnis, und als sie noch eine schicke Bluse sah,<br />

holte ich ihr die auch noch raus. Zwei Wochen später bezahlte ich auch noch die Hälfte ihrer<br />

angeblichen Urlaubsreise nach Holland. Lange Zeit hatte ich völlig unbewusst den Fall und das<br />

Leiden meiner Kinder ignoriert, zu sehr war ich auf die Kämpfe fixiert und emotional tot. Jetzt,<br />

da ich mir dessen bewusst wurde, federte ich meine Tochter weich ab, mein Sohn hatte zu<br />

diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu mir aufgrund meines heftigen Briefes wegen seiner nicht<br />

bestandenen Gesellenprüfung.<br />

Ebenfalls reichte mir unser Schriftsatz mit den Beweisen noch nicht aus. Ich plante den<br />

entscheidenden Vernichtungsschlag, wozu ich unglaubliche und unbestreitbare Beweise<br />

auftrieb. So besaß ich zahlreiche Fotos, die die viele Wäsche des Liebhabers meiner Frau in<br />

ihrer Wohnung zeigten. So belegte er große Teile des Kleiderschranks mit seinen Hemden und<br />

Schubladen mit seiner Unterwäsche. Für einen Wochenendbesucher auffallend viel Kleidung!<br />

Auch wurde das komplett zerwühlte Doppelbett meiner Frau Freitag nachmittags fotografiert.<br />

Sollte sie etwa fünf Tage lang vergessen haben, die Bettseite ihres Lovers herzurichten?<br />

Bestimmt nicht! Ich forderte meinen Rechtsbeistand auf, kurzfristig den Lover meiner Frau als<br />

Zeugen laden zu lassen und der Richterin die Einzigartigkeit dieser vernichtenden Beweise klar<br />

zu machen. Dieser sollte unter Eid die Frage der Lebensgemeinschaft unter einem Dach<br />

beantworten. Bei Leugnen müsste er uns diese knallharten Beweise erklären. Somit wäre die<br />

Gegenseite schachmatt, denn es könnte nichts mehr geleugnet werden. Schließlich wurde ich<br />

fast ständig von einem Albtraum geplagt: Bei dieser schwachen und hilflosen Justiz konnte<br />

man mit Prozessbetrug leicht durchkommen. Anwalt M hätte sich doch bei einem Sieg seiner<br />

Mandantin vor Schadenfreude und Genugtuung so lange einen runter geholt, bis er Schwielen<br />

an den Händen gehabt hätte! Anschließend wäre er in den Baumarkt gefahren und hätte sich<br />

Arbeitshandschuhe gekauft. Nach dem Motto, Unwahrheiten und fiktive Probleme ersetzen<br />

Fachwissen und Recht, wollen wir mal diese nicht ernst zu nehmende Justiz so richtig<br />

293


eschäftigen und ablenken. Ich hätte dann dagestanden wie ein Depp, zwar im Recht, aber kein<br />

Recht bekommen, dafür jedoch saftige Rechnungen und Nachzahlungen.<br />

Aber zurück zu meinem Plan, die Gegenseite mit diesen vielen vernichtenden Beweisen zu<br />

überführen. Damit wäre auch der Unterhalt nach §1579 verwirkt, wobei ich dann die Taktik der<br />

Prozessverschleppung des Herrn M vielleicht fortsetzen würde. Schließlich war es für mich nur<br />

von Vorteil, meine Frau irgendwann mal in ein paar Jahren auszuzahlen. Mal schauen, wie<br />

lange sie finanziell noch durchhielt.<br />

Während der Urlaubsabwesenheit meines Anwalts im August 2009 musste ich mich<br />

wieder über ihn ärgern. Ich wartete vergebens auf den schon besprochenen Schriftsatz über den<br />

Zugewinn in überarbeiteter Form. Hm sollte noch die unglaubliche Bemerkung seines Kollegen<br />

mit dem Langstreckenläufer hinzufügen, ebenso als Beweis das Schreiben der Anwältin He<br />

zum Thema Steuerbescheid. Auch die Bitte ans Gericht, den Freund meiner Frau zu laden in<br />

Sachen eheähnliche Verhältnisse blieb aus. Am zweiten Arbeitstag meines Anwalts holte ich<br />

ihn mir wieder ans Telefon, er sollte mir Rede und Antwort stehen. So schickte er den<br />

unkorrigierten Entwurf an das Gericht, ich bekam keine Kopie davon. Auch bei der<br />

gewünschten Zeugenladung, der Lebensgefährte meiner Frau, unterstellte Hm mir, wir hätten in<br />

einem Telefongespräch darauf verzichtet, stellt dieser Zeuge doch ein Risiko dar, sollte er die<br />

Lebensgemeinschaft bestreiten. Ich machte meinem Rechtsbeistand klar, dass ich mir in Sachen<br />

Beweisbeschaffung mir nicht den Hintern aufriss, um dann einen Rückzieher zu machen! Ich<br />

ordnete an, sofort tätig zu werden. Auch konnte mein Gesprächspartner mir nicht sagen, ob in<br />

der Zwischenzeit Post vom Gericht angekommen war, die Akte lag bei der Koryphäe nebenan.<br />

Peinliche Aussage meines Rechtsbeistandes, bewies sie doch die Gleichgültigkeit und das<br />

Desinteresse an meinen Fällen! Glaubte der etwa, ein toller Schriftsatz war angekommen und<br />

Km wedelte sich vor Begeisterung einen von der Palme, wobei Hm nicht stören wollte?<br />

Da mein Sohn es nicht für nötig hielt, mir die 936 € aus dem verlorenen Rechtsstreit um seinen<br />

Unterhalt zu begleichen, ordnete ich an, einen Gerichtsvollzieher einzuschalten. Die genaue<br />

Vorgehensweise konnte Hm mir sehr gut erklären. Mein Sohn würde bei Nichterreichbarkeit<br />

dann beim Gerichtsvollzieher eingeladen, bei dem er seine persönlichen Verhältnisse offen<br />

legen müsste. Sollte Brutus auch hierzu keine Lust haben, würde er vom Gericht geladen,<br />

notfalls per Zwangsvorführung. Worüber ich mich aber wieder ärgerte, waren Hms<br />

moralischen Bedenken, schließlich handelte es sich um meinen Sohn. Da platzte mir der<br />

Kragen und ich musste Hm erst einmal an die letzte Gerichtsverhandlung erinnern, in der sich<br />

mein Sohn als Zuschauer hinsetzte und eiskalt zusah, wie hemmungslos Prozessbetrug gegen<br />

mich begangen wurde. Somit bewies ich die schon lange vorliegende Nichtexistenz von Moral,<br />

und so konnten wir auf der gleichen Ebene weiter machen! Das nennt man in der Physik<br />

übrigens Actio - Reactio, hatte Newton vor etwa 500Jahren schon entdeckt, ist ein Naturgesetz!<br />

Ich setzte sofort am Ende des Telefonats ein Protokoll auf und schickte es meinem Anwalt und<br />

seiner Sekretärin per Mail mit der Bitte um Lesebestätigung. Auch wenn ich mich wiederhole:<br />

Aber jedes Gespräch mit einem Anwalt schriftlich fixieren, damit es nicht heißt, es wurde aber<br />

gesagt….. So konnte Hm später nicht behaupten, er hätte mich überzeugt, keinen<br />

Gerichtsvollzieher zu bestellen und auch von der Ladung des Zeugen abzusehen!<br />

Am 27. August 2009 haute mich ein Schreiben des Familiengerichts regelrecht um, aber dieses<br />

Mal positiv: Die Richterin A hatte alle, wirklich alle je von uns benannten Zeugen zur<br />

Verhandlung am 28.10.2009 geladen! Es ging um den Lebensgefährten meiner Frau und den<br />

eheähnlichen Verhältnissen, die nach wie vor geleugnet wurden, um mehr Unterhalt zu<br />

bekommen. Die Liste der Namen glich schon fast einem Telefonbuch. Neun Zeugen waren<br />

aufgeführt, darunter die beiden gegenwärtigen Vermieter, der letzte Verwalter, zwei<br />

294


Ex-Hausbewohner und der gegenwärtige Freund meiner Frau, Herr Ludger F. Hinzu kamen<br />

der Ex-Freund und der gegenwärtige Freund meiner Tochter, die da fast täglich ein- und<br />

ausgingen, sogar dort regelmäßig übernachteten. Und wenn man dort sogar schlief, bekam man<br />

sehr viele Details mit, etwa, wer dort auch noch übernachtet und wie oft. Kurzum, sehr<br />

wertvolle Zeugen, die kein Aussageverweigerungsrecht besaßen!<br />

Ich glaubte zwar nicht, dass meine Tochter verhört wurde, aber sie stellte durch ihre Präsenz<br />

ein starkes Druckmittel dar, ein Schreckgespenst, das berühmte Damoklesschwert, was da über<br />

Birgit und ihren Liebhaber baumelte. Ein taktisch genialer Schachzug der Richterin! Sollte sie<br />

etwa in der Zwischenzeit Schach gelernt und sich daher brillante Logik angeeignet haben?<br />

Zwar besaß Viveka ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber ich hatte ihr ja oft genug klar<br />

gemacht, auch schriftlich, trage ich durch ihre Nichtaussage einen Schaden davon, gebe ich<br />

diesen an sie 1:1 weiter! Möglichkeiten durch ihre bevorstehende Lehre boten sich an. Und<br />

dieses Versprechen hatte sie vielleicht begriffen, suchte sie doch bei mir eher die finanziellen<br />

Vorteile.<br />

Insbesondere die Ladung der neuen Vermieter muss man sich einmal genüsslich auf der Zunge<br />

zergehen lassen. Die sollten live erleben, wie ihre Mieterin nicht nur ihren Ehemann<br />

unterhaltsmäßig betrog, sondern auch noch die anderen Mieter bezüglich der Nebenkosten über<br />

den Tisch zog, indem die sehr netten Vermieter sich ein trojanisches Pferd ins Haus geholt<br />

hatten. Auch hielt ich die sehr wahrscheinliche Begegnung Exverwalter - neue Vermieter für<br />

sehr gefährlich, denn wenn letztere von ihm die Gründe für die Auszug aufgetischt<br />

bekamen, dann konnte es für meine Frau gefährlich werden, oder zumindest äußerst peinlich!<br />

Aber auch die Ladung des Lebensgefährten meiner Frau fand ich Klasse. Ich konnte mir kaum<br />

vorstellen, dass er den Betrug mitmachte und ein Strafverfahren riskierte. Sollte er dennoch<br />

die krumme Bahn bevorzugen, hatten wir noch ein Dutzend schöner Fotos aus seinem<br />

Kleiderschrank, bisher die Besten, mit denen wir ihn dann konfrontieren wollten.<br />

Kurzum, viele hochkarätige Zeugen! Es rollte scheinbar eine Armada auf Birgit zu, bei der<br />

selbst mir angst und bange wurde! Ehrlich gesagt, wenn ich wüsste, da sagen neun ernsthafte<br />

Zeugen gegen mich aus, ich würde gar nicht erst zur Verhandlung gehen!!! Ein<br />

Versäumnisurteil gegen mich und ein Ordnungsgeld wären da noch ein weitaus geringeres<br />

Übel! Auf jeden Fall würde ich mir so eine Blamage ersparen, und müsste mich da nicht als<br />

Betrüger vor einer Schar Leute vorführen lassen! Kurzum, wenn ich Anwalt wäre und so eine<br />

Mandantin hätte, würde ich dringend zum Werfen des Handtuchs raten! So erspart man sich<br />

wenigstens eine Riesenblamage und man muss sich nicht live anschauen, wie fast ein Dutzend<br />

Menschen die Sau vor versammelten Publikum abwechselnd durchs Dorf reiten, mal bayrisch<br />

formuliert.<br />

Allerdings war die Zeugenladung für mich kein billiger Spaß, denn das Gericht wollte einen<br />

Vorschuss von 80 € pro Zeuge haben (Stichwort Zeugengeld), macht bei insgesamt 9 Leuten<br />

720 €. Sollte meine Frau überführt werden, der ganze Betrug auffliegen, musste sie letztendlich<br />

diese Kosten tragen. An diesem Tag war ich daher in besonders guter Stimmung. Endlich<br />

schien die Saat aufzugehen, die ich zwei Jahre lang mit viel Aufwand gesät hatte. Ich las<br />

mehrfach die Liste des Gerichts, wobei mir jedes Mal vor Genugtuung und Freude fast einer<br />

abging!<br />

Für mich war dieses Schreiben auch der Auftakt, meine Aktivitäten wieder aufleben zu lassen.<br />

So schickte ich meinen Anwälten eine Email, in der ich das Erscheinen der Koryphäe<br />

295


zum Showdown Ende Oktober forderte. In einem weiteren Schreiben schoss ich die Herrn auf<br />

dieses Event ein, gab schon mal die Verhaltensweise vor. Hier ein kleiner Auszug:<br />

Wir werden uns für den Showdown am 28.10.09 raffinierte und gemeine Fangfragen an die Zeugen<br />

ausdenken, damit wir da nicht wie bisher so andächtig bei Gericht sitzen wie in der Kirche! Schließlich<br />

haben wir es mit einer sehr schwachen und hilflos wirkenden Richterin zu tun! An diesem Tag müssen wir<br />

den Gerichtssaal für den Gegner in einen zweiten Omaha Beach verwandeln!! Mit neun Zeugen und bestem<br />

Bildmaterial muss eine Aufdeckung des Betrugs leicht möglich sein!<br />

Aber auch gegenüber dem Gericht wurde ich aktiv, indem ich noch einige<br />

Hintergrundinformationen zu den Zeugen aufführte, die mein Anwalt nicht für nötig hielt zu<br />

erwähnen. So wollte ich nach Möglichkeit die Vernehmung meiner Tochter vermeiden, da noch<br />

auf andere hochkarätige Zeugen existierten, auf die ich hinwies. Aber auch einen taktischen<br />

Vorteil wollte ich mir schaffen. So führte ich die Folgen der langen Prozessdauer auf, Stichwort<br />

Zwangsräumung, was mein Anwalt ebenfalls nicht für nötig hielt. So war die Richterin<br />

bestimmt schockiert über diese Vorfalle, und beschleunigte vielleicht die Verfahren, um meine<br />

Familie vor dem weiteren finanziellen Fall zu bewahren. Aus Loyalitätsgründen fragte ich<br />

meinen Hm per Mail, ob dieser etwas gegen mein Versenden dieses Schreibens hatte, aber wie<br />

so oft üblich bekam ich keine Antwort. So ging der kurze Schriftsatz auch ohne seinen Segen<br />

nach zwei Wochen heraus. Schließlich hat es ein Mandant nicht nötig, bei Unlust seines<br />

Rechtsbeistandes Nachteile hinzunehmen:<br />

begrüßt der Unterzeichner die längst fällige Ladung der neun Zeugen. Aus Zeitgründen wurde<br />

auf das Versenden von Gebührenverzichtserklärungen verzichtet und wird die 9 * 80 € = 720 € fristgerecht<br />

überweisen. Bei Überführung der Beklagten werden wir eine Kostenübernahme durch die Überführte<br />

beantragen!<br />

Noch ein paar Empfehlungen bezüglich der Zeugen und eine Anmerkung, die teilweise in den<br />

vergangenen Schriftsätzen leider fehlten:<br />

1. Eine Vernehmung des Herrn Ludger F gleich zu Beginn der Beweisaufnahme wäre sehr ratsam, da<br />

wir aus verständlichen Gründen erst zur Verhandlung rund ein Dutzend neuer Beweise vorlegen<br />

werden, die uns dieser Herr erklären muss. Wahrscheinlich erübrigt sich dann eine Vernehmung<br />

der anderen Zeugen dank Geständnis.<br />

2. Sehr wertvoll sind auch die Zeugen G und S, die die Freunde meiner Tochter waren, respektive<br />

sind. Da diese regelmäßig bei meiner Tochter übernacht(et)en, können sie mit absoluter Sicherheit<br />

einiges über weitere Mitbewohner berichten.<br />

3. Bei ggf. vorliegender Beweisnot unsererseits sollte meine dann volljährige Tochter Viveka zuletzt<br />

gehört werden. Vielleicht erübrigt sich ihre Aussage. Im Notfall aber bitte keine Rücksicht auf das<br />

eh seit Jahren völlig zerrüttete Verhältnis Mutter-Tochter nehmen, mit dem sich schon das<br />

Jugendamt Wuppertal beschäftigt hatte! Mit einer Inanspruchnahme ihres Zeugnisverweigerungsrechts<br />

wird nicht gerechnet.<br />

4. Zum Schluss muss der Unterzeichner noch auf die unglaubliche Bemerkung des Herrn M beim<br />

letzten Gerichtstermin eingehen, der sich als Langstreckenläufer in Sachen Prozessen rühmte,<br />

"was ihm so langsam Spaß macht, auch wenn es sich nicht rechnet." Leider vergaß der Herr die<br />

Folgen mit zu erwähnen. So hat meine Familie aufgrund der langen und somit teuren Verfahren<br />

Ende März diesen Jahres eine Zwangsräumung hinter sich aufgrund von gut 5.000 € Mietschulden.<br />

Dem Unterzeichner dagegen haben die heimlichen Aufnahmen dieser Tragödie keinen "Spaß"<br />

gemacht!!! Somit wäre es wünschenswert, wenn ein baldiges Ende der immer wieder künstlich<br />

verzögerten Verfahren in Sicht wäre!<br />

Wegen diesem Schriftsatz wurde ich schriftlich vom Gericht heftig kritisiert. Man vertrat<br />

den im ZPO nicht aufgeführten Standpunkt, bei anwaltlicher Vertretung haben die<br />

Schreiben ausschließlich vom Rechtsanwalt zu kommen. Weitere Werke von mir würden<br />

296


zukünftig nicht mehr bearbeitet. Der Ton war sehr barsch, man unterstellte mir u.a.<br />

Beeinflussung des Gerichts. Ebenfalls hatte die Richterin A mal wieder fundamentale<br />

Verständnisprobleme, da sie zwei einfache Punkte nicht kapierte. Angeblich musste ich die<br />

Beweise schon vor der Verhandlung einreichen, durfte sie also nicht einfach als<br />

Überraschungseffekt nutzen. Hm hatte mich da wieder falsch beraten, wie sich später<br />

Klar herausstellte.<br />

Ich weise darauf hin, dass Schriftsatze dreifach und bei anwaltlicher Vertretung über den Anwalt<br />

einzureichen sind.<br />

Der Sinn von S. 1 und S. 2 des Schreibens erschließt sich nicht.<br />

Hinsichtlich der weiteren Ausführungen klären Sie bitte Ihren Mandanten auf, dass die Verhandlung<br />

und Beweisaufnahme durch das Gericht vorgenommen und geleitet wird. Die Ausführungen könnten den<br />

Eindruck erwecken, Ihr Mandant könne dem Gericht die Art und Weise der Beweisaufnahme<br />

vorschreiben. Das wiederum könnte auf der Gegenseite den Eindruck erwecken, der Kläger selbst habe<br />

Grund zu dieser Annahme und das Gericht führe das Verfahren nicht unvoreingenommen. Damit<br />

eben das nicht passiert, bitte ich höflich darum, dass Sie Ihren Mandanten über den Gang des<br />

gerichtlichen Verfahrens informieren. Weitere schriftliche einfache Eingaben des Klägers<br />

persönlich bei gleichzeitiger anwaltlicher Vertretung, die auf das Gericht Einfluss nehmen sollen,<br />

werden durch das Gericht nicht mehr bearbeitet werden.<br />

Sofern der Kläger mitteilt, es werden bis zur mündlichen Verhandlung bewußt "Beweise" zurückgehalten,<br />

so weise ich auf die Problematik der Verspätung hin, die auch - wenn im eingeschränkten Maße - im<br />

familiengerichtlichen Verfahren gilt. Ich bitte noch um Mitteilung, welche Aufnahmen der Kläger heimlich<br />

gemacht hat.<br />

Ferner lagen noch umfangreiche Unterhaltsberechnungen des Gerichts bei, 27 Seiten, die die<br />

Berechnungen meiner Anwälte weitgehend bestätigten. Allerdings wurde auch die PKH für die<br />

zweite Widerklage des Herrn M teilweise bewilligt - er forderte gut 500 € Unterhalt für seine<br />

Mandantin - da die Richterin 228 € gewährte, allerdings erst ab August 2009. Immerhin schon<br />

das dritte Mal, dass seine Berechnungen über den Faktor zwei zu hoch waren. Natürlich stand<br />

meiner Frau ein etwas höherer Unterhalt zu, da ich mittlerweile nicht mehr an meine Sohn<br />

Unterhalt zahlen musste. Ob allerdings dieser Unterhalt auch tatsächlich an sie gezahlt<br />

werden musste, sollte die Verhandlung am 28.10.09 entscheiden, denn bei eheähnlichen<br />

Verhältnissen hätte ich nichts zahlen müssen.<br />

In einer Stellungnahme meines Rechtsbeistandes kündigte man einen Schriftsatz an.<br />

Und nun kam der nächste Hammer: Unterschrieben war das Begleitschreiben von<br />

einer Rechtsanwältin B, die neu in der Kanzlei war. Schon zwei Wochen vorher wollte<br />

ich telefonisch Herrn Hm aufgrund der mittlerweile saumäßigen Kommunikation<br />

sprechen, aber seine Sekretärin meinte, dieser sei „bis auf weiteres krank“. Mir kam schon<br />

damals diese Aussage sehr merkwürdig vor. Als ich dann nach dem Gerichtsschreiben wieder<br />

anrief, teilte man mir mit, Herr Hm hätte sich nach einer Krankheit beruflich verändert,<br />

und Frau B wäre nun mein neuer Rechtsbeistand. Als ich mir nach dieser faulen Aussage einen<br />

gewissen Sarkasmus nicht zurückhalten konnte, indem ich meinte, zu welchen plötzlichen<br />

Veränderungen doch so eine Krankheit führen kann, wechselte die Sekretärin schnell das<br />

Thema. Mir war klar, man hatte Herrn Hm rausgeworfen! Er wäre dumm gewesen, wenn er in<br />

einer Zeit nach einem neuen Job suchte, in der man mit Juristen die Straßen pflastern konnte.<br />

Außerdem hatte er die einmalige Chance, in einer Nobelkanzlei bei einer Koryphäe<br />

hervorragende Fachkenntnisse sammeln zu können. Mit diesem enormen Knowhow hätte er<br />

vielleicht zehn Jahre später eine eigene Kanzlei aufmachen können.<br />

Ich fragte sofort nach dem Alter der Hm Nachfolgerin. Diese war vielleicht aus seiner<br />

Altersklasse, so dass ich wieder einen unerfahrenen Rechtsbeistand hatte. Dazu noch eine Frau,<br />

297


die naturgemäß emotionaler und weniger hart als ein Mann war. Wahrscheinlich hätte ich diese<br />

bei der Verhandlung auch noch trösten müssen, wenn Ra M zu hart zu ihr gewesen wäre.<br />

Deswegen rief ich sofort bei der Sekretärin meiner Koryphäe an, um zu erfahren, ob dieser<br />

mich bei dem Showdown Ende Oktober vertrat. Natürlich hatte der Meister zu dem Zeitpunkt<br />

wieder einmal einen anderen, wohl lukrativeren Termin. Die Bürovorsteherin bot mir an, den<br />

Termin verschieben zu lassen, wofür ich mir aber erst einmal Bedenkzeit nahm. Schließlich<br />

hatte ich zwei Tage später einen Termin bei der Hm Nachfolgerin, die ich mir erst einmal<br />

gründlich anschauen wollte.<br />

Ich empfand es als eine riesen Sauerei, meinen schon zwei Monate vor der Verhandlung<br />

feststehenden Termin zu ignorieren, und dafür einen anderen, wohl lukrativeren, anzunehmen.<br />

Dabei hatte ich die Koryphäe extra per Mail angeschrieben, mit der Bitte, bei diesem<br />

entscheidenden Termin dabei zu sein. Aber wie so oft erfolgte keine Reaktion! Ich<br />

beabsichtigte ernsthaft, diese Verhandlung platzen zu lassen und erst wieder zu erscheinen,<br />

wenn Dr. Km mal für mich Zeit hatte. In der Zwischenzeit wäre natürlich durch aufkommende<br />

Schriftsätze zusätzliche Arbeit in der Kanzlei angefallen, vielleicht ein gutes Druckmittel, mich<br />

nicht mehr zu unerfahrenen Junganwälten abzuschieben.<br />

Auf jeden Fall schaute ich mir mal die neue Anwältin wenige Tage später an. Als eine hübsche,<br />

sehr zarte junge Dame mit sehr mädchenhaften Zügen, ein Barbiepüppchen, lächelnd auf mich<br />

zukam, dachte ich erst, es handelt sich um eine Praktikantin und möchte mir bestimmt einen<br />

Cafe anbieten. Als sie sich aber mit Rechtsanwältin B vorstellte, war ich völlig geschockt! Ich<br />

schätzte sie auf Mitte zwanzig. Im Büro fragte ich sie daher sofort, ob sie frisch von der Uni<br />

käme, was sie aber unsicher verneinte. Naja, selbst wenn sie vier Jahre Berufserfahrung gehabt<br />

hätte, wäre das für solch eine bevorstehende Schlacht viel zu wenig gewesen. Als Frau B<br />

bemerkte, der Gerichtstermin sei bei ihr nicht im Terminkalender eingetragen, schüttete ich ihr<br />

reinen Wein ein. Ich sagte ihr ganz offen, dass ich mit der Koryphäe da hin wolle, für sie wäre<br />

das der Sprung ins eiskalte Wasser gewesen, sie wäre durch den Fleischwolf gedreht oder in<br />

der Luft zerrissen worden. Und wenn die Richterin auch noch mit abenteuerlichen<br />

Rechtsauffassungen gekommen wäre, hätte die junge Anwältin dies bestimmt nicht bemerkt, zu<br />

wenig Erfahrung hatte sie! Die Kleine wirkte auch zu zart, geradezu puppenhaft, zu unbeholfen<br />

und zu unschuldig, die hätte bei so einer Schlacht bestimmt einen seelischen Knacks<br />

bekommen. In der Tat konnte sie nur zwei meiner 10 Fragen beantworten! Es kamen nur<br />

Erwiderungen wie „ich glaube, ich denke, ich finde das heraus“. Interessant aber war ihre recht<br />

sichere Antwort, dass die ZPO es nicht verbietet, dass Mandanten dem Gericht schreiben trotz<br />

anwaltlicher Vertretung, auch wenn es eher ungewöhnlich sei. Ich dachte mir schon, hier lag<br />

Justizwillkür vor, den Mandanten mundtot machen, damit er nicht zu unbequem und gefährlich<br />

wird!<br />

Nach dem fast einstündigen Gespräch, bei dem ich mir erst einmal ein paar mir nicht<br />

zugeschickte Schreiben des Gerichts kopieren ließ, sollten bisher nicht beantwortete Fragen<br />

behandelt werden, leider weitgehend erfolglos mangels Wissen. Auch konnte man mir nicht<br />

sagen, warum ich nur auf 717 € Anspruch hatte aus der Sache mit meinem Sohn, obwohl ich<br />

936 € Unkosten und auch zu 100% gewonnen hatte. Ich machte der Frau klar, die<br />

Kommunikation und Organisation waren in den letzten Monaten unter aller Sau. Als Ursache<br />

nannte mein Gegenüber das Ausscheiden des RA Hm, was ich aber nur teilweise anerkannte,<br />

hatte ich doch immer im Verteiler meiner Emails mehrere Leute stehen, die dann einspringen<br />

konnten. Auch brachte ich mein Erstaunen zum Ausdruck, wie man ohne das originale<br />

Gerichtsurteil eine Zwangsvollstreckung beantragen konnte. Ob diese überhaupt schon<br />

eingeleitet war, wusste sie auch nicht, da die Akte verschwunden war. Kurzum, Chaos an allen<br />

Ecken und Enden!<br />

298


Nach dem Gespräch eilte ich geschockt zur Bürovorsteherin, die auch gleichzeitig die<br />

Sekretärin der Koryphäe war. Ich machte ihr klar, mit der jungen Anwältin ginge ich definitiv<br />

nicht zu Gericht, wofür man auch Verständnis hatte. Die Sekretärin gab mir einen Termin bei<br />

Dr. Km, der aber erst zwei Wochen später stattfinden konnte, bei dem ich um eine<br />

Verschiebung der Verhandlung bitten wollte, und gleichzeitig um seine Präsenz bei diesem<br />

Showdown. Es ging leider nicht anders, denn mit der jungen und unerfahrenen Anwältin wäre<br />

ich trotz ziemlich guter Chancen bei der Gerichtsverhandlung völlig untergegangen. Ich kann<br />

nicht mit Kindern an der Ostfront kämpfen, davon ganz abgesehen, wäre M bestimmt aus dem<br />

Grinsen nicht herausgekommen und hätte sich schon mal seine Arbeitshandschuhe angezogen,<br />

wenn der gesehen hätte, als letztes Aufgebot bringe ich ein Barbiepüppchen mit, obwohl ich<br />

fast ein Jahr zuvor eine Wunderwaffe in Form der Koryphäe angekündigt hatte. Vielleicht hätte<br />

man eine solche schwache Vertretung bei einem seriösen und fachlich kompetenten Richter<br />

riskieren können, aber dieser existierte leider nicht da zu unberechenbar und flapsig, und somit<br />

lauerten überall große Gefahren.<br />

Mir wurde bewusst, in dieser Nobelkanzlei gab es einen einzigen guten Mann, und wenn der<br />

ausfiel, war man hoffnungslos dem Schicksal ausgeliefert. Es fehlten gute Stellvertreter ähnlich<br />

wie in einer Klinik. Denn wenn dort ein Professor bei einer Operation nicht zur Verfügung<br />

steht, dann hat man noch andere Spitzenchirurgen als Ersatz und muss nicht einen<br />

unerfahrenen Assistenzarzt herum experimentieren lassen, der dann den Patient leicht in<br />

Lebensgefahr bringen kann.<br />

Als ich wenige Tage später die junge Anwältin anrief zwecks Abrufen von Antworten, kamen<br />

nur sehr unsichere Bemerkungen heraus. Sie hätte von ihrer Kollegin gehört, dass vielleicht das<br />

Zurückhalten von Beweisen gefährlich für mich sein könnte, also eine sehr unsichere, wertlose<br />

Aussage, äußerst mangelhaft. Auch die Pfändung ruhte seit mindestens zwei Monaten, aber die<br />

Bürovorsteherin wollte sich demnächst darum kümmern, schon die dritte Mitarbeiterin, die den<br />

Fall betreute. Kurzum, meine Unzufriedenheit erreichte wieder mal ihren Höhepunkt, aber ich<br />

konnte nicht schon wieder den Anwalt wechseln, das wäre ein teurer Spaß geworden. Solche<br />

blamablen Leistungen beweisen wieder, dass man Anwälte oft nur als Verbrauchsmaterial<br />

betrachten muss.<br />

Einen weiteren Vogel schoss die junge Juristin ab, als ich sie wieder eine Woche später anrief,<br />

sie dieses Mal nach der Ursache für die nicht voll erstatteten Unkosten wegen der<br />

Unterhaltssache meines Sohnes fragte. Sie meinte nur kurz und lapidar, sie hätte den Fall der<br />

Bürovorsteherin übergeben, die findet die Ursache heraus. Ich war entsetzt! Statt selber eine<br />

Ursachenanalyse zu starten, wurden juristische Fragen schon auf Helferinnen abgewälzt, die<br />

von Jura keine Ahnung hatten. Aber eine gute Idee, vielleicht kann ich in meinem Job mal<br />

mathematische Probleme bei einer worst case Berechnung auf die Putzfrau übertragen……<br />

Kein Wunder, dass ich mittlerweile Schlafstörungen und Albträume hatte. Ich sah im Schlaf<br />

M vor Schadenfreude grinsen, wieder mit verschlissenen Arbeitshandschuhen vor mir stehend.<br />

So erschien ich am 15. Oktober 2009 völlig überdreht zum Gespräch mit der Koryphäe. Ich ließ<br />

so richtig Dampf ab, indem ich ihm erzählte, was so alles in letzter Zeit schief ging. Ich machte<br />

ihm klar, die neue junge Anwältin war für meinen komplizierten Fall viel zu unerfahren, M<br />

würde sie durch den Fleischwolf drehen, was mein Gegenüber verneinte. Ich ließ es auf eine<br />

Konfrontation ankommen, riskierte sogar bewusst eine Mandatskündigung, indem ich ihm<br />

offen sagte, was für eine Scheiße da bei den Gerichtsverhandlungen abging und mir vor allen<br />

Dingen noch bevor stand. So etwa ein passiver Anwalt, der sich zu den abenteuerlichen<br />

Rechtsauffassungen der Richterin nicht äußern konnte, u. a., weil er sich nicht mit den neusten<br />

BGH Urteilen beschäftigt hatte, aber auch sich bei der Unterhaltsverwirkung nicht auskannte.<br />

299


Als ich meinte, bei der richterlichen Bemerkung zum neuen, für mich angeblich ungünstigen<br />

BGH Urteil hätte ich ihn zwecks Vortrag nach vorne geschickt, damit auch die Richterin dieses<br />

versteht, war er sprachlos, völlig verlegen. Ich machte der Koryphäe begreiflich, wenn wir eine<br />

seriöse Richterin hätten, könnte ich sogar mit seiner Bürovorsteherin vor Gericht erscheinen,<br />

das könnte ausreichen, aber hier hatten wir eine abenteuerliche Richterin und einen<br />

drittklassigen Anwalt, der es mit Erfolg verstand, mit fiktiven Problemen immer wieder die<br />

Prozesse zu verlängern. Hier brauchte ich einen Experten, der rechtswissenschaftliche<br />

Diskussionen führen konnte, bei denen M und die Richterin kaum mitreden konnten, keine<br />

Chancen hatten. Da konnte ich nicht mit einer Juristin erscheinen, die frisch von der Uni kam.<br />

Der sichtlich gestresste Dr. Km konnte diese Tatsachen nicht dementieren.<br />

Als ich dann unmissverständlich zu verstehen gab, zu diesem Gerichtstermin erschiene ich<br />

nicht mit dieser abenteuerlichen anwaltlicher Vertretung, ließ er seinen Terminkalender holen,<br />

und musste feststellen, an dem Tag konnte er auch nicht. Sofort diktierte er ein weiteres<br />

Schreiben an das Gericht mit der Bitte um Terminverschiebung. Als Grund gab er das<br />

Ausscheiden seines Mitarbeiters Hm an.<br />

Auch sprach ich die Beweiszurückhaltung an, auf die mich Hm nicht aufmerksam machte.<br />

Darauf ging Dr. Km sofort ein und wies mich auf die Gefahr hin, eine weitere Verhandlung zu<br />

riskieren, wenn ich die Beweise zu spät vorbrachte. Auch fragte er mich, ob meine Tochter<br />

aussagen wollte, was ich leider verneinen musste. Der Gesichtsausdruck meines Anwalts<br />

sprach Bände, eine schwere Beweisführung war angesagt. Er suchte diese Fotos, fand sie aber<br />

nicht in den Akten. Naja….. Zum Glück hatte ich meinen USB Stick dabei, auf dem ich meine<br />

kompletten Scheidungsakten in elektronischer Form archivierte. Zusammen mit der<br />

Anwaltsgehilfin versuchten wir verzweifelt das Werk auszudrucken, ein Abenteuer, da mein<br />

Word 2007 Dokument inkompatibel zu dem Word 2003 der Kanzlei war.<br />

Nach 5 Minuten war das Problem behoben, weil ich dieses Dokument auch noch als PDF File<br />

dabei hatte. Zum ersten Mal nach sage und schreibe zwei Monaten wurden die Bilder<br />

ausführlich analysiert. Die Koryphäe fand sofort zwei Schwachstellen, die auch belegen<br />

konnten, dass Herr F meine Frau nur zeitweise besuchte. Seine Argumentation, einen vollen<br />

Kulturbeutel bräuchte man nur auf kurzen Reisen, überzeugte mich sofort, so weit hatte ich nie<br />

gedacht. Wieder einmal interessant, auf welch hoher Ebene der Mann dachte und<br />

argumentierte, M und die Frau A konnten mir jetzt schon leid tun! So ließen wir diese<br />

schwachen Beweise dann weg. Dann nahm sich die Koryphäe die 27 Seiten<br />

Unterhaltsberechnungen der Richterin vor, die er auch heftig kritisierte, da sehr umfangreich.<br />

Sofort wurde ein Schriftsatz ins Diktiergerät hinein gesprochen. Insbesondere wurden auch<br />

Einkommenseinbußen durch meine Kurzarbeit eingebracht. Während sich die Koryphäe durch<br />

meine Akten wühlte, seufzte er immer wieder und meinte, „ach, Herr Land“. Ich merkte, ich<br />

verursachte richtig Arbeit, zitierte aber das Video seiner Internetseite, in dem er seine Kanzlei<br />

als Anlaufstelle für anspruchsvolle Mandanten bezeichnete, und genau so ein Fall war ich. Ich<br />

lobte ihn zwischendurch auch mal, indem ich ihm klar machte, dass ich ihn als Anwalt nur<br />

ausgesucht hatte, weil er zu den 150 Besten im Familienrecht gehörte, was er ein wenig<br />

herunter spielte. Gleichzeitig erklärte ich ihm auch, warum er vor Gericht so dringend von mir<br />

gebraucht wurde. Aufgrund seiner sehr professoralen und rechtswissenschaftlichen Art konnte<br />

er die Verhandlung maßgeblich in diese Richtung lenken, weil M eh nicht viel Ahnung hatte,<br />

sprich kaum in der Materie mitreden, und die Richterin es nicht wagen konnte, einer Koryphäe<br />

etwas von neuster Rechtssprechung zu erzählen. Das wäre so, als wenn eine Nonne Gina Wild<br />

noch etwas über Stellungen erzählen wollte. Interessant fand ich immer wieder, dass mein<br />

Gegenüber nie meine äußerst negativen Ansichten über M und die Richterin dementierte!<br />

300


Allerdings konnte ich Dr. Kms Seufzen verstehen, denn mein Fall war finanziell nicht lukrativ.<br />

Wäre es um ein Zehnfamilienhaus gegangen, sprich einen Streitwert von etwa einer Millionen<br />

Euro, so hätte Dr. Km wahrscheinlich jede Nacht mit einem Schlafsack vor dem Gerichtssaal<br />

übernachtet, um den lukrativen Gerichtstermin ja nicht zu verpassen. Auch hätten wir dann bei<br />

einem Glas Cognac den Fall ganz entspannt und zeitlos besprochen.<br />

Als ich der Koryphäe wiederholt anbot, bei persönlicher Vertretung vor Gericht ihm ein<br />

Sonderhonorar zu zahlen, sprang er darauf an und vereinbarte 750 € zusätzlich zu den RVG<br />

Gebühren. Ich ging darauf ein, aber betonte nochmals, dass ich ihn persönlich vor Gericht<br />

verlangte und nicht Juristen, die frisch von der Uni kamen, was er mir auch bestätigte.<br />

Gleichzeitig machte er noch einen kurzfristigen Termin mit mir aus, bei dem wir noch vieles<br />

aufzuarbeiten hatten. Man merkte, in der Vergangenheit war vieles liegen geblieben. Natürlich<br />

war es ein Trauerspiel, dass Extrahonorare notwendig waren, um in der Juristerei Leistung zu<br />

erwarten! Auch hier haben wir eine Zweiklassengesellschaft ähnlich wie bei der medizinischen<br />

Versorgung. Wer kein Geld hat, bekommt die üblichen 0815 Anwälte und erleidet mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit finanzielle Verluste und fällt noch tiefer. Die Sache mit Extrabezügen für<br />

Leistung sollte ich auch mal mit meinem Arbeitgeber ausprobieren, wahrscheinlich bekäme ich<br />

sofort die fristlose Kündigung. Aber für mich war es billiger, 750 € extra zu zahlen, anstatt<br />

noch jahrelang in weitere teure Schlachten rein getrieben zu werden und noch gleichzeitig<br />

weiterhin Trennungsunterhalt zahlen zu müssen! Davon ganz abgesehen, war das eine sehr<br />

moderate Summe, denn andere Staranwälte fingen mindestens bei dem doppelten Betrag an!<br />

Nach fast einer Stunde verließ ich zufrieden die Kanzlei. Eine unglaublich lange Besprechung,<br />

meine längste bei ihm, fertigte Dr. Km doch seine Mandanten oft im fünfzehn Minuten Takt ab.<br />

Zwar war der Gerichtstermin verschoben, aber ich konnte wenigstens mit absoluter Sicherheit<br />

sagen, ich marschiere nicht mit Volkssturm oder gar Kindern zu der Schlacht um Berlin, die<br />

Wunderwaffe hatte ich für 750 € garantiert bekommen. So konnte ich wenigstens wieder<br />

beruhigt schlafen.<br />

Eine Woche später setzte sich meine Glückssträhne fort, denn das Gericht schickte mir eine<br />

Einladung zur Scheidungsverhandlung für den 9.12.2009. Ich rief sofort die Sekretärin meiner<br />

Koryphäe an, die sofort seinen Terminkalender überprüfte. Zum ersten Mal war Dr. Km nicht<br />

an diesem Tag ausgebucht, und er konnte auch in dieser Sache mit mir vor Gericht erscheinen.<br />

Seine Präsenz hielt ich auch hier für absolut dringend notwendig, denn auch in diesem Fall<br />

konnte der Gegner wie immer eine Prozessverschleppung durch fiktive Probleme bewirken.<br />

Und mein Anwalt kannte bestimmt dagegen geeignete Mittel auf rechtswissenschaftlicher<br />

Basis. Schließlich hatte ich keine Lust und auch nicht mehr die Kraft, auch noch im siebten<br />

Jahr zu kämpfen. Zu sehr sehnte ich mich nach Harmonie und Frieden, was mir durch meinen<br />

idyllischen Astrourlaub im Allgäu kurz zuvor so richtig bewusst wurde.<br />

Eine Woche später, Ende Oktober 2009, hatte ich einen weiteren Termin bei der Koryphäe. Er<br />

hatte mir ja bekanntlich beim letzten Besuch noch viel Arbeit in allen Fällen angekündigt.<br />

Zuvor stattete ich seiner Sekretärin noch einen kurzen Besuch ab, um zu erfahren, warum<br />

ich etwa 220 € weniger erstattet bekam aus dem siegreichen Unterhaltsverfahren gegen meinen<br />

Sohn. Der Grund lag in den auch entstandenen außergerichtlichen Kosten, die nach einem<br />

neueren BGH Urteil wohl nicht bezahlt werden müssen. Mit dieser Antwort von einer<br />

Anwaltshelferin war ich sehr zufrieden, nur peinlich, dass die junge Anwältin dazu nicht fähig<br />

war, einfach nur megapeinlich!<br />

301


Dann ging es weiter bei Dr. Km. Er beklagte sich erst einmal bei mir über die viele Arbeit, die<br />

er hatte. Hierzu verwies er auf meinen Aktenberg, in dem er vier Stunden gelesen hatte. Ich<br />

tröstete ihn mit der freudigen Botschaft, ihm am Vortag die 750 € Sonderhonorar überwiesen<br />

zu haben, was ihn sichtlich beruhigte. Dann kam er mit einer tollen Botschaft, dass am 9.12.09<br />

auch noch eine weitere Verhandlung stattfand, nämlich die Sache mit der Abänderungsklage,<br />

deren Termin wir verschieben ließen. Toll, wie schnell die Richterin gehandelt hatte!<br />

Er diktierte noch einen Schriftsatz in sein Diktiergerät an das Gericht. Rein präventiv, nachdem<br />

ich ihn auf diese Gefahr einer weiteren Prozessverschleppung durch Herrn M hinwies, ein<br />

Altmeister in dieser Disziplin. Hierzu forderte mein Anwalt, dass keine Anträge mehr beim<br />

Gerichtstermin gestellt werden konnten. Ebenfalls verwies er nochmals auf die Länge der<br />

Scheidung, in der ich fast sechs Jahre Unterhalt bezahlt hatte, wobei mittlerweile der<br />

Unterhaltsempfänger durch das neue Unterhaltsrecht auch mehr Eigenverantwortung besaß.<br />

Zwar kritisierte die Koryphäe heftig die Unterhaltsberechnungen der Richterin, aber nur<br />

aufgrund des Umfangs, denn sie dröhnte ihn mit etwa zwanzig seitigen Computerberechnungen<br />

zu, die Jahre 2006 – 2009 abdeckend. Allerdings waren diese sehr zu meinen Gunsten, da Frau<br />

A u. a. meine hohen Fahrtkosten voll anerkannte und auch sonst von einem niedrigeren<br />

Nettoeinkommen als M ausging. Ich musste Dr. Km klar machen, auch wenn man vielleicht<br />

noch wenige Euro zusätzlich absetzen konnte, ja keine schlafenden Hunde wecken, denn noch<br />

mal so gut käme ich bestimmt nicht weg, worin er mir voll zustimmte.<br />

Dr. Km wies mich auf zahlreiche Fallen in meinen Rechtsstreit hin. So konnte der Wert der<br />

ETW von der Gegenseite nach wie vor künstlich hochgetrieben werden, obwohl wir seriöse<br />

Schätzungen als Beweise vorgelegt hatten. Dies reichte aber meinem Gegenüber alleine nicht<br />

aus. So meinte er, wenn man drei Gutachter einschaltet, werden drei verschiedene Summen<br />

herauskommen. Da hatte er zweifellos Recht! Gleichzeitig gab er mir den Rat, wegen ein paar<br />

tausend Euro mehr Zugewinn nicht gleich Rechtsmittel einzulegen, auch „wenn er da gegen<br />

sein Portemonnaie arbeitete“. Gleichzeitig bestätigte er mir schon demonstrativ eine meiner<br />

zahlreichen Emails, in der ich einem OLG wesentlich mehr Seriosität bescheinigte als diesem<br />

Spaßgericht in Wuppertal. Dazu wies er u. a. auf die besondere Ausbildung der OLG Richter<br />

hin, und dass gleich mehrere Richter der Verhandlung beiwohnten. Wenn also einer einen an<br />

der Klatsche hat, wird er sofort von seinen Kollegen kalibriert. In der Elektronik nennt man das<br />

übrigens redundante Systeme, die immer bei kritischen Anwendungen verwendet werden. Fällt<br />

ein System aus, übernehmen die anderen die Steuerung.<br />

Auch dementierte er nicht die vorliegende Rechtsbeugung in Sachen Ehevertrag, als ich<br />

ihm ungeschminkt klar machte, gerne in Berufung zu gehen, nur um der Richterin deswegen<br />

abzurechnen.<br />

Dann klopfte Dr. Km gründlich in Sachen eheähnliche Verhältnisse alle Zeugen ab.<br />

Er gab ehrlich zu, die gemachten Bilder von der vielen Wäsche des Lovers meiner Frau<br />

konnte man leicht in der Luft zerreißen. Man musste nur sagen, für ein dreitägiges Wochenende<br />

nehme ich nun mal für jeden Tag neue Wäsche mit, und schon füllt sich ein Kleiderschrank. Er<br />

fragte mich zu dem Verhältnis zu jedem einzelnen Zeugen. Hierzu gab er mir noch sehr<br />

wichtige Tipps, auf die ich aber hier aus verschiedenen Gründen nicht eingehen kann. Kurzum,<br />

die Nichtaussage meiner Tochter verkomplizierte diesen Rechtsstreit extrem, machte seinen<br />

Ausgang ungewiss! Für mich wieder ein sehr bitterer Moment, da auch die eigene Tochter<br />

eiskalt zuschaute, wie gegen ihren Vater Unterhaltsbetrug vollzogen wurde, möglicher Schaden<br />

mindestens 2.000 €. Im Grunde genommen gab es trotz der vielen Zeugen nur einen einzige<br />

Hoffnung: Der momentane Freund meiner Tochter, der regelmäßig bei ihr übernachtete. Er<br />

302


konnte sich keine Falschaussage leisten, denn dieser Pole war schon mehrfach vorbestraft, hatte<br />

u. a. dreimal Jugendarrest bekommen. Wenn man den wegen (un)eidlicher Falschaussage<br />

verurteilt hätte, die Justiz hätte ihn bei so einem Vorstrafenregister sofort dabehalten,<br />

Bewährung wäre da völlig ausgeschlossen gewesen. Und dieses Mal hätte er sich einen Eimer<br />

Vaseline besorgen müssen, denn aufgrund seines Alters drohte nun der Knast statt<br />

Jugendarrest. Insofern stand er unter einem erheblichen Wahrheitsdruck!<br />

Nachdem nochmals alle Vermögenswerte geprüft wurden, kam ein weiterer Fehler seines<br />

Vorgängers Hm auf. Meinte dieser noch, ich dürfte die ETW gar nicht verkaufen gemäß §1365<br />

BGB, da sie nicht in meinem alleinigen Besitz war, so relativierte sich nun dieser Sachverhalt.<br />

So hätte ich dies sehr wohl machen können, da der Wert zu 80% fest stand, also nur um 20%<br />

schwanken konnte, glaubte ich verstanden zu haben.<br />

Nach einer Stunde waren wir fertig, eine verdammt lange Zeit, da Mandanten bei ihm oft im<br />

Fünfzehnminutentakt sein Büro verließen. Psychologisch tat mir diese Sitzung verdammt gut,<br />

wurde mir doch immer mehr bewusst, ich ging mit einer Wunderwaffe am 9. Dezember 2009<br />

in zwei entscheidende Schlachten, Showdowns, einen Ausdruck, den Dr. Km erstmalig auch<br />

gebrauchte. Mit diesem Begriff aus einer meiner Emails hatte ich wohl die Situation bestens<br />

beschrieben, er diese auch endlich begriffen! Dieses mal trat ich nicht mit Volkssturm in der<br />

Schlacht um Berlin an, konnte also beruhigt schlafen, auch wenn die Beweismittel in Sachen<br />

eheähnlicher Verhältnisse alles andere als gut waren. Aber dieser Mann war nicht nur einer der<br />

150 besten Anwälte im Familienrecht in Deutschland, sondern er hatte auch 30 Jahre<br />

Berufserfahrung als Anwalt, was er mir in diesem Termin verriet. Und dieses Gefühl hatte<br />

ich zu jedem Zeitpunkt der Beratung. Der Mann konnte nicht nur jede meiner zahlreichen<br />

Fragen locker beantworten, immer sehr professoral, er schüttete mich dabei regelrecht mit<br />

Paragraphen, Urteilen und Hintergrundinformationen zu, dass ich bei der Wiedergabe der<br />

vielen Informationen in diesem Buch teilweise Schwierigkeiten hatte. Nie sprach der Mann im<br />

Konjunktiv oder unsicher. Wörter wie „vielleicht“ kannte er nicht, ebenso Phrasen wie „ich<br />

werde herausfinden oder recherchieren“. Auch wenn mein Konto durch diese Scheidung<br />

meistens im Minus war, aber diesem Mann hatte ich sein Honorar trotzdem mit viel Freude<br />

immer überwiesen! Natürlich konnte ich seinen Auftritt vor Gericht nicht einschätzen. Wenn er<br />

wie die meisten Anwälte vor dem Richter devot gekuscht hätte, man will diesen ja nicht<br />

verärgern, dann wäre sein Wert Null gewesen, da hätte ich mir auch jeden 0815 Anwalt<br />

mitnehmen können! Sicherlich war Dr. Km auch kein Rhetoriker, eher der introvertierte Typ.<br />

Der Mann wäre der optimale Juraprofessor. Nun, es blieb abzuwarten, ob diese V2<br />

Wunderwaffe vor Gericht so richtig durchstartete.<br />

Zwei Tage später erhielt ich seine Schriftsätze. Der erste beschäftigte sich mit der<br />

Abänderungsklage, in der er auf wie immer hohem rechtswissenschaftlicher Level den<br />

mittlerweile überflüssigen Trennungsunterhalt ins Visier nahm. Ich hatte den Eindruck, Dr.<br />

Km rechnete noch nicht mit dem Ende der Scheidung und versuchte daher, dann jeglichen<br />

Trennungsunterhalt einstellen zu lassen aufgrund des seit fast zwei Jahre neuen<br />

Unterhaltsrechts. Allerdings müsste man bei einem Erfolg dieser Aktion sich fragen, warum<br />

kam mein Anwalt erst jetzt auf diese Idee? Diese eineinhalb Jahre früher gestartet, hätte bei<br />

Erfolg mir fast 2000 € erspart! Ach, sorry, ich habe vergessen, damals hatte ich nur für die<br />

Anwesenheit vor Gericht bezahlt, nicht aber für Leistung………So gesehen hinterließ dieses<br />

Werk bei mir einen bitteren Nachgeschmack!<br />

Keine unsubstantiierten Behauptungen oder sonstiges seniles Geschwafel kamen in den<br />

Schriftsätzen vor. Aus diesem Grund drucke ich mal große Teile dieser, um das Niveau des<br />

Buchs noch einmal drastisch anzuheben nach den vielen geistigen Offenbarungseids des RA M:<br />

303


Die Parteien leben im rechtlichen Sinne seit dem 04.02.2004 (!) getrennt. Der Beklagte zahlt<br />

zwischenzeitlich und mithin seit fast 6 Jahren Ehegattenunterhalt. Das ehegemeinschaftliche Kind Brutus<br />

ist 20 Jahre alt, das Kind Viveka zwischenzeitlich 18 Jahre alt. Die Klägerin ist 45 Jahre alt. Sie ist<br />

erfreulicherweise gesundheitlich in keiner Weise beeinträchtigt. Die Klägerin geht im Übrigen bereits<br />

nahezu in der gesamten Trennungszeit einer (nahezu) vollschichtigen Erwerbstätigkeit nach.<br />

Durch das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Unterhaltsänderungsgesetz ist der Grundsatz der<br />

wirtschaftlichen Eigenverantwortung nochmals deutlich verschärft worden. Unterhalt nach Scheidung der<br />

Ehe stellt die Ausnahme, nicht mehr die Regel dar. Nun mag es sein, dass im Rahmen des § 1361 BGB<br />

zunächst und innerhalb des ersten Trennungsjahres der Gedanke der ehelichen Solidarität noch den<br />

Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung überlagert. Das erste Trennungsjahr war im Februar<br />

2005 jedoch bereits abgelaufen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt trat zunehmend der Gesichtspunkt der<br />

Eigenverantwortung in den Vordergrund. Auch sonstige Gesichtspunkte, wie etwa die Betreuung und<br />

Versorgung minderjähriger Kinder, konnte keinen Unterhaltsanspruch (mehr) rechtfertigen. Selbst nach<br />

dem in der Vergangenheit partiell noch praktizierten Altersphasenmodell befanden sich die<br />

ehegemeinschaftlichen Kinder jedenfalls nach dem Jahr 2005 bereits in einem Alter, in dem die notwendige<br />

Betreuung und Versorgung derart in den Hintergrund trat, dass dem betreuenden Elternteil die Verrichtung<br />

einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar war.<br />

Insbesondere war vom Reformgesetzgeber weiter intendiert, dass auch jedenfalls nach längerer Trennung<br />

die Grundsätze des nachehelichen Unterhalts auf den Trennungsunterhalt ausstrahlen (vgl. zum Ganzen<br />

nur Büte FuR 2008, 309). Dies bedingt zum einen, dass nach Ablauf des Trennungsjahres die<br />

Erwerbsobliegenheit ähnlich (streng) wie beim nachehelichen Unterhalt zu beurteilen ist. Nun wird teilweise<br />

vertreten, dass § 1578 b BGB, der Begrenzungs- und Befristungsmöglichkeiten zum nachehelichen<br />

Unterhalt gewährt, nicht unmittelbar auf den Trennungsunterhalt anwendbar sein soll.<br />

Auch insoweit ist die Ausstrahlungswirkung jedoch zu beachten. Die Parteien haben überhaupt nur ca. 15<br />

Jahre zusammen gelebt. Zwischenzeitlich zahlt der Beklagte (fast) sechs Jahre Ehegattenunterhalt.<br />

Die Klägerin hat sich bereits wirtschaftlich auch neu aufgestellt. Sie geht, wie dargelegt, zwischenzeitlich<br />

einer (nahezu) vollschichtigen Erwerbstätigkeit nach und hat ihren Lebensmittelpunkt in einer neuen<br />

Partnerschaft gefunden.<br />

Eine Fortentrichtung des Ehegattenunterhalts ist vor diesem Hintergrund dem Beklagten nicht zumutbar.<br />

Damit tendieren, unabhängig von jedweder Verwirkung der Unterhaltsansprüche, diesseitigen Erachtens<br />

schon aus diesem Gesichtspunkt, die Trennungsunterhaltsansprüche der Klägerin per se gegen Null.<br />

Der Beklagte hat über Kindesunterhaltsansprüche, auch über Kindesunterhaltsansprüche des Kindes<br />

Viveka in der Vergangenheit nicht gestritten und wird auch hierüber künftig nicht streiten. Der Beklagte<br />

hofft, dieserhalb im Termin eine vergleichsweise Erledigung herbeiführen zu können.<br />

In seinem Schriftsatz zum Zugewinnausgleich blockte er aufgrund meiner Besorgnis weitere<br />

Verzögerungsmöglichkeiten des Gegners ab, indem Dr. Km auf die verstrichenen Fristen<br />

hinwies. Etwas unglücklich empfand ich allerdings die erwähnte Option einer möglichen<br />

Abtrennung des Zugewinnausgleichsverfahrens von der Scheidung, bei dem die Richterin<br />

erfahrungsgemäß eh nicht mitgemacht hätte. Aufgrund der versäumten Frist hätte man eine Art<br />

Versäumnisurteil in Sachen Zugewinn erwarten können und fertig war die Sache. Dies schrieb<br />

ich meinem Anwalt auch per Mail, die später telefonisch beantwortet wurde. Ich hatte absolut<br />

Recht, dass man aus dem Versäumnis Kapital schlagen konnte. So wäre laut meiner Koryphäe<br />

eine Feststellungsklage/Widerklage notwendig gewesen, die aber zusätzliche Kosten verursacht<br />

und die Scheidung verlängert hätte. Dieses Kostenbewußtsein sprach klar für Dr. Km, der<br />

wieder einmal zeigte, dass er Abzockerei nicht nötig hatte!<br />

Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Antragsgegnerin nicht entsprechend der Verfügung des erkennenden<br />

Gerichts vom 20.08.2009 (vermeintliche) Zugewinnausgleichsansprüche beziffert hat.<br />

Damit erachten wir das Verfahren als entscheidungsreif. Sollte die Antragsgegnerin gleichwohl und erneut<br />

im Termin oder kurz vor dem Termin neue Anträge stellen, beantragen wir schon jetzt und ausdrücklich,<br />

etwaiges weiteres Vorbringen der Antragsgegnerin als verspätet zurückzuweisen und das<br />

Zugewinnausgleichsverfahren ggf. abzutrennen.<br />

Die Parteien leben zwischenzeitlich seit dem 03.02.2004 getrennt. Das Ehescheidungsverfahren ist seit<br />

Anfang des Jahres 2005 rechtshängig. Der Antragsteller hat ein legitimes Interesse daran, nunmehr<br />

geschieden zu werden.<br />

304


In den folgenden Tagen suchte ich noch einen weiteren Beweise für die eheähnlichen<br />

Verhältnisse meiner Frau, indem ich bei den gegenwärtigen Vermietern meiner Frau über die<br />

Bankleitzahl der Kautionsüberweisung herausfinden wollte, ob Herr F dahintersteckte,<br />

Stichwort wirtschaftliche Verflechtungen. Hierbei musste ich leider feststellen, wie leicht<br />

Zeugen kippen können, wenn sie vom Gericht geladen werden, da völlig verängstigt. Die<br />

Vermieter, zu denen ich in der Vergangenheit sehr nette und kooperative telefonische Kontakte<br />

pflegte, waren aufgrund der gerichtlichen Ladung auf einmal nicht mehr bereit zu Auskünften.<br />

Diese wollten sie nur noch vor Gericht machen. Sie blockten, wo sie nur konnten, Getuschel im<br />

Hintergrund war oft zu hören. Gleichzeitig regten sie sich über die Ladung zur Verhandlung<br />

auf, hatten sie so etwas bisher noch nie erlebt. Feindlichkeit mir gegenüber war zu spüren, was<br />

den Höhepunkt in ihrer Bemerkung fand, sie hätten angeblich in letzter Zeit den Lover meiner<br />

Frau nicht mehr gesehen. Aber auch zwei weitere Mieter im Rentenalter gingen auf Distanz,<br />

weigerten sich gegenüber dem ehemaligen Verwalter meiner Frau, ihre Beobachtungen<br />

schriftlich zu formulieren. Eine von ihnen, Alter 88, kannte auf einmal gar nicht Birgit<br />

und ihren Lover in ihrer schriftlichen Aussage. Angeblich war sie gar nicht mehr fähig ohne<br />

Hilfe die Wohnung zu verlassen und sagte ihre Teilnahme am Gerichtstermin daher ab.<br />

Vielleicht Alzheimer, vielleicht Angst vor der Justiz, vor der gerade ältere Leute Angst oder<br />

extremen Respekt haben.<br />

Wenigsten blieb der Ex-Verwalter Wi mir gegenüber loyal, nicht zuletzt hervorgerufen durch<br />

Birgits hohen Mietschulden von mittlerweile gut 8100 €. Er versuchte über eine Anwältin einen<br />

Teil der Schulden, 2000 €, einzutreiben, um den Streitwert und somit die Kosten niedrig zu<br />

halten. Gleichzeitig diente diese niedrige Summe als Test um herauszufinden, gibt es da<br />

überhaupt was zu holen, was mit „Nein“ beantwortet werden musste. Diese Loyalität mir<br />

gegenüber belohnte ich, indem ich bereit war, ihm eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.<br />

Das bedeutet, einen Teil des Zugewinnausgleichs wurde abgezweigt, um dem Verwalter Birgits<br />

Mietschulden zu begleichen. Eine unglaubliche Freude war ihm anzumerken, denn der Mann<br />

wusste, von ihr war nichts zu holen, eher wuchsen die Schulden noch! Und von der<br />

Möglichkeit einer Abtretungserklärung hatte er scheinbar vorher noch nie etwas gehört, diese<br />

musste ich ihm erst einmal erklären. Und als mich völlig unerwartet dann der Eigentümer der<br />

geräumten Wohnung anrief, sich unglaublich herzlich und extrem offen für meine Kooperation<br />

bedankte, und mir regelrecht garantierte, dass sein Verwalter vor Gericht wie ein Vögelchen<br />

singen würde, kam in mir nach langer Zeit mal wieder Euphorie und Hoffnung auf. Aus Herrn<br />

Wi, der in dem Schachspiel bisher lediglich eine Bauernrolle inne hatte, wurde auf einmal zur<br />

Dame, die ein ganz gefährlich ein Schachmatt vorbereitete.<br />

Gleichzeitig schickte der Hausbesitzer mir noch einige interessante Dokumente zum Thema<br />

Zwangsräumung. Hierbei konnte ich einen weiteren Betrugsversuch meiner Frau, dieses mal<br />

gegenüber dem Gerichtsvollzieher, entdecken. So wurden vermögenswirksame Leistungen als<br />

nicht vorhanden angegeben. Natürlich korrigierte ich diesen „Irrtum“, indem ich dem<br />

Eigentümer Gehaltsabrechnungen über drei Jahre mailte, so dass dieser mindestens<br />

nachweislich 4000 € pfänden konnte, sehr wahrscheinlich sogar 5000-6000 €. Dazu noch etwa<br />

2200 € durch die Abtretungserklärung, und der Gläubiger hatte fast sein ganzes Geld! Tja, so<br />

hält man Zeugen bei der Stange! Denn wie man sieht, ist es oft zu viel verlangt, von Leuten nur<br />

die Aussage der Wahrheit zu erwarten.<br />

Die Koryphäe war von der Wende in meinem Fall so begeistert, dass er mich gleich einen Tag<br />

später anrief, für ihn ein Novum<br />

.<br />

Auch wenn ich mir bewusst war, hier operierte ich auf niedrigem Niveau, in der M Klasse, kam<br />

mir vor wie J.R. aus Dallas, ich bereute es keinesfalls. Man kann nun mal den Teufel nur mit<br />

305


Belzebub austreiben, das sagt schon die Bibel (Lukasevangelium Kapitel 11,Vers 14)!<br />

Schließlich hat meine Frau mich in den finanziellen Vernichtungskrieg getrieben, der im<br />

sechsten Jahr 22.000 € an Ausgaben verursachte. Besonders jetzt in der Weihnachtszeit<br />

bemerkte ich meine angespannte finanzielle Situation besonders, indem ich so manches Mal<br />

auf den Kauf von weiterer schöner Weihnachtsdekoration verzichten musste. Für mich als<br />

größter Fan der Weihnachtszeit sicherlich bittere Momente. Insofern rechnete ich nur 1:1 in<br />

einem erbarmungslosen Scheidungskrieg ab.<br />

D-Day (Der Showdown)<br />

Der neunte Dezember 2009 war gekommen. Fast sechs Jahre nach Scheidungsbeginn sollte<br />

diese ihr Ende finden, ebenso in Sachen Widerklage und Abänderungsklage waren Urteile<br />

fällig. Zu diesem Zeitpunkt hatten die gesamten Rechtsstreits 22.000 € an Ausgaben<br />

verursacht, 2.000 € konnten je nach Urteil noch entstehen. Zwar waren 9.000 € davon<br />

Sicherheitsleistungen, aber auch diese Gelder waren erst einmal weg, mussten also aufgebracht<br />

werden, in der Elektrotechnik auch Blindleistung genannt. Kein Wunder, dass 2008 ein Kredit<br />

notwendig war, kämpfte ich doch in diesem finanziellen Vernichtungskrieg ohne jegliche<br />

Unterstützung, da meine wohlhabende Verwandtschaft radikale Besitzstandsverteidigung<br />

betrieb.<br />

Viel wichtiger war für mich das nun wahrscheinliche Ende aller Rechtsstreits, die mich<br />

negativ verändert hatten. So hatte ich in den letzten Wochen zuvor noch mehrere<br />

Negativerlebnisse, die mir die dramatischen Folgen meiner Rechtsstreits zeigten.<br />

So war eine Personalberaterin, mit der ich zu einem Vorstellungsgespräch bei ihrem Kunden<br />

fuhr, entsetzt über meine harte Ausdrucksweise und meinem martialischen Verhalten, mit der<br />

ich zeitweilig dort auftrat. Auch meine damalige Lebensabschnittsgefährtin beklagte wie<br />

mehrere andere Damen zuvor meine Unnahbarkeit und fragte sich, ob meine Härte nicht<br />

gespielt war, in Wirklichkeit ein anderer Mensch in mir steckte.<br />

Zeit, dass der ganze sinnlose Scheiß endlich vorbei war, bevor ich charakterlich und psychisch<br />

völlig und irreparabel vor die Säue ging. Aber diese knallharte Rolle war notwendig zum<br />

überleben, denn andernfalls hätten mich die Anwälte ruiniert, von den anderen eben<br />

aufgeführten Folgen ganz zu schweigen. Die größte Gefahr für mich bestand aber darin, durch<br />

den Verlust des Glaubens an diesen Rechtsstaat regelrecht in die rechte Szene getrieben zu<br />

werden.<br />

Besonders interessant aber auch schockierend empfand ich wieder einmal das Verhalten des<br />

Anwalts M. Statt das Handtuch für seine Mandantin zu schmeißen, setzte er sie wieder einmal<br />

einer gefährliche Schlacht aus, in der dieses Mal sage und schreibe acht Zeugen meine Frau in<br />

ein Strafverfahren treiben konnten. Eine mögliche Vorbestrafung hätte zu einer Entlassung<br />

meiner Frau als Verkäuferin führen können, denn wer hält sich eine Angestellte, die<br />

ausgerechnet wegen Betrugs abgeurteilt wird? Und dann unter dieser Konstellation eine neue<br />

Stelle zu finden, ist generell ein Glücksspiel. Fast jeder Chef hat Verständnis, wenn man wegen<br />

Körperverletzung vorbestraft ist, weil z. B. bei einem Autounfall jemand fahrlässig verletzt<br />

wird. Aber Betrug ist eine andere Liga, da hier gefährliche Charaktere vorliegen, die sich auch<br />

leicht im Berufsleben auswirken können!<br />

In den zwei Tagen vor der Verhandlung bereitete ich mich so intensiv vor wie noch nie.<br />

Diverse Telefonate mit meinem Anwalt waren an der Tagesordnung genauso wie<br />

306


das Studium aller Schriftsätze von 2009. Insbesondere arbeitete ich in diesen Tagen mit so<br />

schmutzigen Tricks, dass ich diese daher hier schon nicht mehr wiedergeben kann. Traurig,<br />

dass ich mich allmählich auf Ms Niveau herab ließ, der Mann wirkte ansteckend! Aber auch<br />

auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, man kann den Teufel halt nur mit Belzebub<br />

austreiben!<br />

Zwanzig Minuten vor Beginn der Verhandlung traf ich die Koryphäe vor dem Gerichtssaal, die<br />

mir sofort zwei Schreiben von Anwalt M übergab, die erst am Vorabend angekommen waren.<br />

Hierbei handelte es sich um eine Wider- und um eine Erweiterungsklage. Ziel war es, den<br />

Zugewinnausgleich auf völlig unrealistische Werte hochzutreiben, indem mir der Kauf eines<br />

10.000 € Autos vor Februar 2005 unterstellt und der Wert meiner Eigentumswohnung<br />

um etwa 23.000 € erhöht wurde, obwohl ich den wahren Wert zuvor mehrfach glaubwürdig<br />

belegt hatte. Außerdem war die Frist des Gerichts bezüglich der Zugewinnausgleichsforderungen<br />

weit überschritten, was M eh nicht interessierte, der Richterin ebenso wenig.<br />

Natürlich wurde wieder PKH gefordert. Ferner sollte ich nun auch noch für 2004 mein<br />

Vermögen offen legen, da man mir unterstellte, bis Februar 2005, dem Stichtag der<br />

Scheidungseinreichung, Geld um die Ecke gebracht zu haben! Natürlich handelte es sich bei<br />

diesem gesetzlich unterstützten Antrag um reine Zeitverzögerung. Die Koryphäe meinte, so ein<br />

Werk würde man im Zivilrecht sofort in den Mülleimer schmeißen, aber im Familienrecht ist<br />

alles möglich, was ich ihm sofort glaubte, denn dieses betrachtete ich schon seit langem als<br />

juristisches Irrenhaus, in dem die Willkür und Anarchie regierten! Auch das andere Schreiben<br />

konnte man vergessen, denn Birgit sollte noch mehr Unterhalt bekommen, weil M im<br />

Irrglauben lebte, meine Tochter ginge nicht mehr zu Schule, was er erst in der Verhandlung<br />

bemerkte. „Dann muss ich halt wieder zurückrudern“, war sein lapidarer Kommentar. Dieser<br />

peinliche Fehler bewies, die Schriftsätze wurden ohne jeglichen Auftrag oder Kenntnis der<br />

eigenen Mandantin entworfen, da sie den peinlichen Fehler mit meiner Tochter vermieden<br />

hätte. Aber auch der andere Schriftsatz zum Thema Zugewinnausgleich war ohne das Wissen<br />

meiner Frau entstanden, denn der Blödsinn mit dem teuren Auto hätte sie ansonsten bestimmt<br />

verhindert. Für dieses Gesabber wurde gleich wieder PKH beantragt. Birgit hatte ihrem<br />

Rechtsverdreher offensichtlich wie üblich eine Blankovollmacht ausgestellt. Somit konnten<br />

sogar Kosten entstehen während meine Frau friedlich schlief und glücklich vom Geldsegen<br />

träumte. Dieser lag auch in der Tat vor, allerdings nur bei ihrem Anwalt! Auch wenn ich mich<br />

wiederhole: Niemals diesen Burschen eine Blankovollmacht ausstellen, immer den<br />

Zusatz:“Aktionen nur nach Rücksprache“ einbringen, denn sonst rast der Gebührenzähler<br />

erbarmungslos, auch während Ihres wohlverdienten Schlafs!!<br />

Doch nun wieder zurück zu dem Gespräch mit Dr. Km. Was mich ein wenig verängstigte,<br />

waren Fragen nach dem Alter und Beruf meiner Frau sowie den Tag der Heirat. Nach<br />

intensiver Vorbereitung klang das sicherlich nicht!<br />

Interessant war die Aussage der Koryphäe, mir heute keine Scheidung versprechen zu können.<br />

Wie Recht er haben sollte…….. Auch bat er mich, das Kaugummi herauszunehmen, um Ärger<br />

mit der Richterin zu vermeiden, und ich sollte nichts in der Verhandlung sagen. Letzteres war<br />

kein Problem, da ich erstmalig eine kompetente und aktive Vertretung erwartete. Dass ich<br />

neben mir sogar einen Kampfhund hatte, konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen.<br />

Dann ging pünktlich halb neun die Verhandlung los. Beim Betreten des Gerichtssaals ließ<br />

Anwalt M wieder traditionell einen Tiefschlag gegen mich los, indem er zur Richterin meinte,<br />

sie solle sich durch mich nicht die Vernehmung vorschreiben lassen. Das war<br />

Stimmungsmache gegen mich! Erstes Thema war die Scheidung. Mein Anwalt wies genervt<br />

und wütend auf die überschrittene Frist für den Schriftsatz hin, in dem es um den<br />

307


Zugewinnausgleich ging. Auch sprach er die unmögliche Art an, erst einen Abend vorher einen<br />

Schriftsatz zu erhalten, den man dann nicht in so kurzer Zeit beantworten konnte. Außerdem<br />

lagen geklärte Vermögenswerte vor. Hierzu schwieg die Richterin, die somit wieder einmal<br />

eklatante Schwäche bewies. Sie hätte M wegen der Fristverstreichung rund machen müssen,<br />

aber nein, ihr schien das in ihrer flapsigen Art egal zu sein. Meine Koryphäe kotzte sich verbal<br />

noch weiter aus, indem er meinte, so könnte man keine Verfahren führen, so würden wir uns<br />

noch zwei bis drei Mal hier sehen. Äußerst gewagte Kritik, alle Achtung!! Da schritt die<br />

Richterin ein, die zum Thema nicht erteilte Auskünfte Zugewinn trotz Friststellung nur lapidar<br />

meinte, „diese mögen nicht besonders schnell gekommen sein, und sie sähe da noch einiges auf<br />

der Seite, aber andererseits beobachte sie auch mein prozessuales Verhalten, mit dem ich viel<br />

zur Länge des Verfahrens beigetragen, indem ich strafrechtliche Schritte eingeleitet hätte“.<br />

Diese Aussage nahm sie sogar ins Protokoll auf, ein gefährliches Eigentor! Gab sie hier<br />

Repressalien gegen mich zu? „Und wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, da<br />

ich vergessen hatte, zwei Versicherungen im Zugewinnausgleich anzugeben, wobei eine in<br />

über zwanzig Gehaltsabrechnungen auftauchte. Wieso ich die Scheidung durch die völlig<br />

autarken Strafanzeigen verlängert haben soll, war mir ein Rätsel! Somit hatte Frau A das<br />

Thema abgewürgt und Ende, der juristischen Anarchie Nährboden gegeben.<br />

Ebenso beantragte die Koryphäe die Abtrennung der Scheidung von dem Zugewinn, weil diese<br />

nun schon über fünf Jahre andauerte, wobei die Richterin wiederholt den Antrag ohne jegliche<br />

Begründung ablehnte. Stattdessen gab sie uns eine Schriftsatzfrist von vier Wochen. Auch stritt<br />

sich mein Anwalt kurz in einem sehr forschen Ton mit der Richterin um meinen Ehevertrag,<br />

der für sie nach wie vor nichtig war und basta, nicht aber für meinen Staranwalt, was er ihr<br />

deutlich ins Gesicht sagte. Interessant während der gesamten Verhandlung war das Auftreten<br />

der Koryphäe. Befürchtete ich, dieser wäre sehr still, da ich ihn für introvertiert hielt, so musste<br />

ich mich zum Glück schwer täuschen, da ein ganz scharfer Hund, und das mit knapp 60! Vor<br />

der Vorsitzenden zeigte er keinen Respekt, kuschte nicht vor ihr wie die meisten Anwälte, und<br />

war auch sonst sehr aktiv. Anwalt M wagte nicht diesen Platzhirsch zu verdrängen. Klasse,<br />

Note 2+, bisher mit Riesenabstand der beste Anwalt! Er war eine andere Größenklasse als seine<br />

völlig glanzlosen Vorgänger! Natürlich konnte nur er sich so einen gewagten Auftritt leisten,<br />

schließlich war er fachlich quasi unschlagbar und verbreitet somit Respekt. Und in der Tat wie<br />

von mir vorausgesagt, wagte die Richterin keine rechtswissenschaftlichen Diskussionen, ging<br />

ihnen immer aus dem Weg. Da hätte sie auch verdammt blass ausgesehen!<br />

Als mein Anwalt versuchte, genauere Angaben von der Zeugin zu erhalten, fiel die Richterin<br />

ihm wie so oft lautstark ins Wort, verbot die Frage und drohte mit einer Unterbrechung der<br />

Verhandlung für 15 Minuten. Als Dr. Km daraufhin einen Vorschlag machte, meinte die<br />

Vorsitzende: “Mit ihnen diskutiere ich doch nicht“, was mein Rechtsbeistand ebenso scharf<br />

erwiderte mit :“Das brauchen sie auch nicht“. Eine unglaubliche Arroganz und Gerichtswillkür,<br />

dieser Justiz war man scheinbar hilflos ausgeliefert! Auch wirkte Dr. Km genervt, wütend und<br />

entsetzt über die Verhaltensweise des Gerichts. Der Autor hatte bei seinem kürzlichen Urlaub<br />

bei Viehbauern im Allgäu um Welten bessere Umgangsformen erlebt, das nur als Vergleich!<br />

Interessant und dumm zugleich war die RA Ms Antwort zu der richterlichen Frage, warum er<br />

eine Teilklage in der Widerklage aufführte, „das verstand sie als einfache Amtsrichterin nicht“.<br />

„Weil da noch mehr drin steckt“, war Ms Begründung, was weitere Prozessverschleppungen<br />

durch zukünftige Erweiterungen der Teilklage ankündigte, regelrecht garantierte. Nach<br />

zwanzig Minuten war das Kapitel Scheidung zu Ende, sprich vertagt bis zur nächsten<br />

Verhandlung irgendwann in 2010. Für mich war das Verhalten meiner Frau völlig<br />

unverständlich. Da konnte sie vor lauter Schulden nicht mehr aus den Augen schauen und stritt<br />

fleißig um völlig unrealistische Summen. Aber dieses dumme Verhalten hatten wir schon<br />

308


einmal im Januar diesen Jahres, als sie kurz vor der Zwangsräumung stand und seelenruhig um<br />

lächerliche monatliche 13 € Rente pokerte, unglaublich!<br />

Dann folgte das Thema Abänderungsklage/Widerklage mit dem Schwerpunkt eheähnliche<br />

Verhältnisse. Die Richterin fragte mich, wer die Fotos gemacht hatte, wobei ich mich auf §383<br />

ZPO berief, Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht, weil ich keinen Angehörigen belasten<br />

wollte. Auch hier sollte ich den nächsten Tiefschlag erhalten, denn sie meinte, „so wie sie<br />

meinen Sohn in der letzten Verhandlung erlebt habe, könne es nur meine Tochter gewesen<br />

sein“. Damit meinte sie sicherlich die grußlose Begegnung. Schön, wie sie in meinen Wunden<br />

rumstocherte! Auch wurden die Fotos diskutiert, die jemand für mich in der Wohnung meiner<br />

Frau gemacht hatte. Anwalt M bewies für mich recht überzeugend durch §286 Zöller<br />

Persönlichkeitsrechtsverletzung mit der Folge, dass diese Bilder nicht als Beweise dienen<br />

konnten, wertlos waren, was die Richterin auch befolgte. An dieser Stelle musste ich meine<br />

beiden Anwälte Dr. Km und Hm fragen, habt ihr gepennt?? Kennt ihr nicht die Grundlagen des<br />

Strafrechts, was man in den ersten beiden Semestern in einem Jurastudium lernt? Man hätte<br />

auch den Anwalt für Strafrecht in der gleichen Kanzlei, den schon hier aufgeführten Herrn A<br />

fragen können! Schließlich hatte ich niemals vor, einen meiner Angehörigen oder sogar mich in<br />

ein Strafverfahren zu treiben! Dennoch war es ein taktisch genialer Schachzug, solche -<br />

möglicherweise – verbotenen Beweise zu bringen, denn diese blieben im Kopf der Richterin<br />

unvergesslich, was sie m. E. stark beeinflussen musste! Ich bin überzeugt, hätte ich Videos aus<br />

dem Schlafzimmer besorgt, die zeigten, wie es meine Frau jeden Abend hart besorgt bekam,<br />

die Vorsitzende hätte sich diese täglich genüsslich zu Hause reingezogen. In der nächsten<br />

Verhandlung hätte sie darum gebettelt, das Thema eheähnliche Verhältnisse endlich<br />

abzuschließen, weil sie immer noch Wundschmerzen hatte! Was meinen Sie, sehr geehrte<br />

Leser, wie das Urteil ausgesehen hätte!!!!<br />

Dann wurden die Zeugen zum Thema eheähnliche Verhältnisse vernommen. Als erstes kam<br />

meine Tochter dran, die natürlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, was<br />

für mich klar und ein sehr bitterer Moment war. Viveka hätte die mit Abstand beste Zeugin sein<br />

können, sie alleine hätte völlig ausgereicht, um diese Schlacht in fünf Minuten zu gewinnen!<br />

Danach folgte der Exverwalter meiner Frau, mein hoffnungsvollster Zeuge, der nur teilweise<br />

gute Aussagen machte. Schön war, wie er berichtete, dass ihm Mieter die Bude einrannten, weil<br />

noch jemand auf deren Kosten im Haus wohnte. Insbesondere die Existenz einer alten Dame,<br />

die quasi als Herzkranke den ganzen Tag am Fenster hing, weil sie keinen hatte und folglich<br />

viel mitbekam, war viel wert für mich. Als er aber auf entsprechender Frage von M meinte, er<br />

hätte Herrn F nie selber gesehen und sein Auto nur zweimal, hatte er mir schwer geschadet,<br />

denn M meinte nur, darauf habe er gewartet! Schließlich lagen mir vom Verwalter mal andere<br />

Informationen vor! Dafür wiederum war seine Angabe gut, die Schwester meiner Frau und ihr<br />

Schwager waren froh, dass Birgit da nicht mehr lebte, und sie sich nicht zu den eheähnlichen<br />

Verhältnissen ihrer Verwandten äußern wollten.<br />

Eine Mieterin aus dem ehemaligen Hause meiner Frau, auf die sich auch der Exverwalter<br />

berief, machte sehr ungenaue Angaben, da sie zwar Herrn F öfter im Treppenhaus gesehen<br />

hatte, aber auch unregelmäßig. Auch konnte sie keine Zeitangaben diesbezüglich machen, als<br />

mein Anwalt nach genaueren Zeitpunkten regelrecht bohrte. Da griff RA M ein und warf ihm<br />

Ausforschung vor. Zumindest gab sie an, man sprach im Haus über den heimlichen<br />

Mitbewohner, da diese sich bei den hohen Nebenkosten dadurch betrogen fühlten. Dennoch ein<br />

ziemlich wertlose Zeugin für mich. Interessant und erschütternd der sich dabei ergebende Eklat<br />

zwischen meinem Anwalt und der Richterin, die zu ihm meinte: “Ich diskutiere nicht mit<br />

309


Ihnen“, wobei sie androhte, die Sitzung für 15 Minuten zu unterbrechen, damit sich die Wogen<br />

wieder glätteten. Dennoch schön, wie mein Anwalt jeden Zeugen intensiv auseinander nahm!<br />

Auch war der momentane Freund meiner Tochter, Andre, die allergrößte Enttäuschung.<br />

Ich hatte ihn als Wunderwaffe unter den Zeugen betrachtet, war er doch als zigfach<br />

vorbestrafter Pole mit mehrfachem Jugendarresten extrem der Wahrheitspflicht ausgesetzt.<br />

Bei nachweisbarer Falschaussage hätte die Justiz ihn gleich wieder in seine Stammzelle<br />

weggesperrt. Außerdem hatte ich ihn mit Viveka mehrmals über das Wochenende zu mir<br />

eingeladen und bestens bewirtet. Zwar konnte er in den elf Monaten, die er mit meiner Tochter<br />

zusammen war, angeben, dass der Lover meiner Frau ab 17 Uhr regelmäßig bei Birgit war, aber<br />

ob der da schlief, wusste Andre angeblich nicht, auch wenn er selber da oft übernachtete,<br />

angeblich nur an Wochenenden. Auch achtete er nicht auf die anwesenden Personen. In einem<br />

patzigen Ton wollte er nichts mehr zu der Sache aussagen, wobei die Richterin ihn erst einmal<br />

belehren musste, dass er alles sagen müsse. Allerdings kamen trotzdem keine genaueren<br />

Aussagen heraus. Das war der Dank für meine Gastfreundschaft, für mich ein weiterer bitterer<br />

Moment! Ich erwartete als Gegenleistung nur die Wahrheit, nichts als die reine Wahrheit, aber<br />

auch das war zu viel verlangt! Ich hätte noch Verständnis gehabt, wenn er gesagt hätte, Frau<br />

Richterin, in der kleinen Wohnung bumsen bis zu drei Paare gleichzeitig. Wie soll ich bei dem<br />

Krach heraushören, ob der Stecher der Frau Land auch gerade den Lachs buttert.<br />

Auch die Aussage des Exfreundes meiner Tochter, Bastian, war ziemlich wertlos. Zwar<br />

wurde bescheinigt, dass der Lover des Öfteren da übernachtete hatte. Ob jedes Wochenende,<br />

das hätte der Zeuge angeblich nicht beobachtet auf entsprechende Nachfrage des RA M. Neben<br />

mir hörte ich nur noch die Koryphäe herzzerreißend seufzen…….<br />

Auch die beiden gegenwärtigen Vermieter meiner Frau brachten nicht den Durchbruch. Zwar<br />

bestätigten sie öftere Begegnungen mit dem Lover meiner Frau im Treppenhaus bis September<br />

09, konnten aber keine genaueren Zeitangaben machen, da sie selbst meine Frau selten sahen,<br />

benutzten sie doch aufgrund eines anderen Ausganges selten das Treppenhaus. Hierbei saß<br />

Anwalt M mit hochrotem Kopf und verlegen neben meiner Frau. Auch erwähnte die<br />

Vermieterin meine Anrufe, was die Richterin sehr interessierte, insbesondere deren Gründe.<br />

Dass ich nach der Personenzahl in der Wohnung und der Bankleitzahl einer bestimmten<br />

Überweisung fragte, gab die Zeugin absolut korrekt wieder. Auch die richterliche Frage, ob ich<br />

den heutigen Prozess erwähnt hätte, verneinte sie korrekt. Hierbei wollte die Richterin eine<br />

Beeinflussung der Zeugin durch mich herausfinden, die aber nun mal nicht vorlag, waren doch<br />

die eheähnlichen Verhältnisse Fakt, musste ich also keinem einreden. Dennoch ein sehr guter<br />

richterlicher Schachzug, um mir schaden zu können, was natürlich nicht gelang.<br />

Interessant war, nur mal am Rande erwähnt, der Respekt oder die Angst der Vermieterin vor<br />

der Richterin. Als erstere fragte, wohin sie sich setzen sollte und freie Auswahl bekam, wählte<br />

Sie den entferntesten Punkt zur Vorsitzenden, so dass sie in der äußersten Ecke des<br />

Gerichtssaals saß……<br />

Kurzum, bisher nur Zeugen mit sehr schwachen, wertlosen Aussagen, wobei ich jedes Mal<br />

heimlich die Koryphäe beobachtete, die sehr trostlos und traurig in die Gegend blickte,<br />

manchmal laut seufzte. Ich glaubte, Dr. Km litt am meisten von uns beiden. Im Grunde<br />

genommen hätte ich an dieser Stelle das Handtuch schmeißen können. Zum Glück hatte der<br />

Tisch, an dem Anwalt M und seine Mandantin saßen, einen Sichtschutz. So konnte ich leider<br />

nicht sehen, ob M sich schon vor Schadenfreude einen von der Palme wedelte.<br />

Aber dann kam der Lebenspartner meiner Frau an die Reihe, Herr Ludger F, zehn Jahre jünger<br />

als sie, ein Steuerfachwirt. Ich hatte den Mann schon nicht mehr richtig wahr genommen, zu<br />

310


sehr beschäftigten mich die bisher weitgehend wertlosen und deprimierenden Aussagen, war<br />

schon dabei, meine Wunden zu lecken. Und jetzt sollte der für mich nutzloseste und<br />

gefährlichste Zeuge aussagen, den M mit Sicherheit vorher so umgepolt hatte, dass er bestimmt<br />

nicht mehr wusste, wer Birgit sei. Ich erwartete Aussagen wie, ich fahre da mal am<br />

Wochenende hin, besorge es ihr so richtig hart, dass es noch für den Rest der Woche reicht.<br />

Gemeinsame Feiern? Um Gottes Willen, ich bin Einzelgänger da Einzelkind. Da hätte die<br />

Richterin sofort gesagt, siehste Land, ist alles exakt so wie bei mir, und ich habe mit Sicherheit<br />

auch keine eheähnliche Beziehung! Spätestens an dieser Stelle hätte ich dann das Handtuch<br />

werfen und gehen können!<br />

Aber es sollte völlig anders kommen! Ich wusste zwar, er war starker Raucher, aber diese<br />

spezielle „Tabakmischung“ musste die totale Dröhnung gewesen sein! Aufgrund seiner<br />

Aussagen dachte ich, der hätte sich völlig zugekifft und war auf einem Trip! Als er meinte, er<br />

und Birgit ständen füreinander ein, fiel der Richterin nur noch Rosamunde Pilcher ein, was<br />

Frau A toll fand, da seltene Worte. Diese romantische Aussage verlockte die Vorsitzende zu<br />

der Bemerkung, „sie kenne keine Männer, die für eine Frau einstehen“, was ihre männerfeindliche<br />

Haltung wieder einmal bewies, sehr wahrscheinlich auch ihre<br />

Beziehungsunfähigkeit. Auch kannten sich Herr F und meine Frau seit 1996, was natürlich<br />

nicht sein konnte, war ich doch zu diesem Zeitpunkt mit ihr verheiratet. Als die Gegenseite und<br />

ich längere Zeit darüber lachten, erhielt ich wieder die Androhung eines „fröhlichen<br />

Ordnungsgeldes“, auch, weil ich meinem Anwalt Zettel zu schob, da ich ja nicht mehr flüstern<br />

durfte. Schließlich „seien wir nicht in der Schule“. Sehr viel später bemerkte der Zeuge seinen<br />

Fehler und korrigierte auf 2006. Er entschuldigte sich mehrmals sehr nett und meinte, er hätte<br />

es nicht so mit den Jahreszahlen, arbeitete er doch als Steuerberater in der Vergangenheit,<br />

sprich er bearbeitete Steuererklärungen, die ein bis zwei Jahre zurück lagen. Auch wüsste er nie<br />

das genaue Datum, wobei seine Freundin ihm helfen müsse. Naja….. Als ich der Richterin<br />

darauf hin klar machte, ich lachte nur wegen der völlig unmöglichen Jahreszahl, unterstellte sie<br />

mir ganz frech, ich hätte mich gefreut, weil die Verwirkung des Unterhalts dann schon zehn<br />

Jahre früher stattgefunden hätte. Hielt die mich für so naiv und glaubte, ich hätte daraus Kapital<br />

geschlagen?? Über so einen Blödsinn hatte ich noch nicht einmal nachgedacht, das war nicht<br />

meine Liga!<br />

Als die Richterin nach gemeinsamen Auftritten in der Öffentlichkeit nachfragte, ihr sensibelstes<br />

Reizthema, eine Falle, packte Herr F so richtig mit Begeisterung aus, fiel in wirklich jede Falle<br />

rein und bestätigte, dass er und Birgit regelmäßig und auf allen wesentlichen Feiern seiner und<br />

ihrer Familie waren, u. a. auch auf dem runden Geburtstag von Birgits Mutter 2007, wobei er<br />

nicht wusste, ob sie 60, 65 oder 70 wurde, sehr peinlich! Hierzu musste ich der Richterin<br />

helfen. Und als sie nach dem Grund für die Existenz seiner Wohnung fragte, schoss er das<br />

größte Eigentor: Er brauchte diese als Rückzugsgebiet, wenn er mal für eine Prüfung lernen<br />

musste, auch wenn er durch die Steuerberaterklausur durchgefallen war. Auch gab Herr F zu,<br />

etwa 50% der Zeit bei meiner Frau zu verbringen! Zwar versuchte Anwalt M dieses verlorene<br />

Spiel etwas zu retten, indem er klugerweise nach einer gemeinsamen Kasse fragte, was Herr F<br />

verneinte, da er beruflich geprägt sei und keine Verluste erleiden wollte. Zwar kam dieses<br />

Thema bei Birgit ein einziges Mal auf, dann war es auch für immer vom Tisch. Allerdings<br />

konnte diese für mich negative Antwort nicht mehr schaden. Auf die Frage, wie das Paar dieses<br />

Weihnachten verbringen würde, tappte Herr F in die nächste Falle, indem er mit Begeisterung<br />

meinte, bei seinen Eltern und denen von Birgit. Genau das wollte die Richterin hören!<br />

Allerdings war mir völlig neu, dass das Liebespaar noch Kontakte zu Birgits Eltern hatte<br />

aufgrund einer Äußerung ihrer Mutter. Kurzum, der Mann fiel in jede Falle rein, die gestellt<br />

wurde, sang mit Begeisterung und so ausgiebig wie ein Vöglein, stellte selbst meine beiden<br />

Prachtrosellas dagegen in den Schatten! Auch wurde die Frage sehr ausführlich erörtert, was es<br />

311


ei seinen Eltern Weihnachten zu essen gab. Hierzu meinte die Richterin, auch bei ihrer Oma<br />

waren Würstchen und Kartoffelsalat immer Tradition, was ihr als 18 jährige zum Hals raus<br />

hing und sie das änderte. Zum Glück fingen die beiden nicht an, auch noch Rezepte<br />

auszutauschen….. Dann bedankte sich die Richterin erstmalig in dieser Verhandlung für die<br />

„sehr ausführlichen Darlegungen“, worin ich einen gewissen Sarkasmus entdeckte.<br />

Damit waren die Zeugenaussagen vorbei und die Richterin konnte noch einige Sketche<br />

einbringen, da sie bisher zu kurz kamen, indem sie die Steuerberater gerne als Steuerverräter<br />

bezeichnete, die alle einen Knopf an der Backe hätten. Auch ihre Unfähigkeit, das Mikrofon<br />

mit den vielen unbekannten Knöpfen nach über zehn Jahren bedienen zu können, sorgte nicht<br />

gerade für Lachen, da zu peinlich!<br />

Dann wurde die Richterin sofort wieder sehr sachlich und bezog sich nochmals auf die<br />

kurzfristigen Schriftsätze des Herrn M, über die sie meinte, er würde gerne mehr oder weniger<br />

erfolgreich Nebelkerzen anzünden, weniger erfolgreich beim Wohnwert meiner ETW.<br />

Allerdings gab sie auch zu verstehen, dass sie erst nach drei Jahren eheähnlicher Beziehung den<br />

Trennungsunterhalt verwirken ließe gemäß dem 6. Senat des OLG, da keine gemeinsame Kasse<br />

existierte. „Darauf könnten wir uns schon mal einrichten“, sprich meine Frau bekäme in zwei<br />

Monaten schon keinen Unterhalt mehr von mir. Schneller wäre es gegangen, wenn ein<br />

gemeinsames Konto vorhanden wäre, dessen Existenz Herr F verneint hatte, obwohl meine<br />

Tochter mir konkrete Zahlen genannt hatte. Ihre Aussage hätte mir mindestens 1.500 € Gewinn<br />

eingebracht!<br />

Damit waren die Verhandlungen nach fast zweieinhalb Stunden zu Ende. Leider hatte mein<br />

Anwalt keine Zeit mehr zu einem Cafe in der Kantine. Er sprach noch vor dem<br />

Gerichtsgebäude fünf Minuten lang mit mir. Sein Ergebnis war ganz klar, deckte sich voll und<br />

ganz mit meinem: Meine Zeugen hatten weitgehend versagt, standen bis auf den Verwalter klar<br />

im Lager meiner Frau. Dafür waren aber die Vernehmungen nicht schlecht gelaufen, was Dr.<br />

Km betonte. Allerdings war Birgits eigener Freund „Spitzenklasse“, brachte den Durchbruch,<br />

da „er mehr ausgesagt hatte als alle anderen Zeugen zusammen“, so Originalton Dr. Km, was<br />

sehr wahrscheinlich zu einer Unterhaltsverwirkung ab Februar 2010 führte. Als ich meinte,<br />

dem Ludger schicke ich zu Weihnachten eine Flasche Weinbrand, die hätte er sich verdient,<br />

lachte Dr. Km herzhaft. Er meinte als kleinen Trost, wir sind heute auch nicht weiter zurück als<br />

letzte Woche, wobei er in Sachen eheähnliche Verhältnisse optimistisch war. Ebenfalls fiel ihm<br />

auf, wie voreingenommen die Richterin gegen mich eingestellt war. So sagte er wortwörtlich:<br />

“Hätte diese gesagt, stehen sie auf, wäre das nicht richtig gewesen, hätte sie gesagt, setzen sie<br />

sich, wäre das auch falsch gewesen“. Man merkte, Dr. Km war auch entsetzt und frustriert von<br />

der Verhandlung, besonders von so einer völlig inkompetenten Richterin. Na ja, wieder mal so<br />

ein Prozess, der kaum ein Ergebnis brachte, zumindest in der Scheidungssache. Es fehlte<br />

jegliche Führung, womit die Anarchie regieren konnte. Jedenfalls verstand es M wieder einmal,<br />

die hilflose, völlig unfähige, flapsige und passive Justiz mit fiktiven Punkten mit seinen völlig<br />

verspäteten und senilen Schriftsätzen zu beschäftigen, die Scheidung mühelos in ein siebtes<br />

Jahr zu treiben. Hier hätte die Richterin eine Art Versäumnisurteil fällen und dann selber die<br />

Bedingungen festsetzen müssen. Allerdings auch gut für den Ex-Vermieter meiner Frau, der<br />

seine Forderungen in den Abtretungserklärungen weiter auf insgesamt über 8500 € erhöhen<br />

konnte, wobei ich ihm fleißig half, hatte ich doch eine gewaltige Rechnung mit meiner Frau<br />

offen.<br />

Mein Anwalt und ich vereinbarten in der zweiten Januarwoche einen Termin in seiner Kanzlei,<br />

bei dem wir nochmals die Höhe des Zugewinnausgleichs berechnen und noch weitere vom<br />

Gegner geforderte Dokumente besprechen wollten.<br />

312


Auch noch am nächsten Tag ging mir dieses legendäre Verfahren die ganze Zeit durch den<br />

Kopf. Zwar hatte ich den Prozesstag weitgehend bei meiner Freundin verbracht, jedoch konnte<br />

auch sie mich nicht zur innerlichen Ruhe bringen. Nachts lag ich lange Zeit wach und dachte<br />

noch an diesen unglaublichen Prozess. Auch wenn wir sehr wahrscheinlich einen Kampf<br />

gewonnen hatten, so doch nur durch Zufall, Glück oder höhere Vorsehung! Von einer Invasion<br />

durch Zeugen konnte keine Rede sein, sieben von acht stellten eine herbe Enttäuschung dar,<br />

fielen mit Ladehemmung aus, verkörperten eher die berühmte Invasion in der Schweinebucht.<br />

Meine Kinder konnte ich vergessen, ebenso wie zwei meiner hoffnungsvollsten Zeugen. Hätte<br />

meine Frau einen intelligenten Freund gehabt, wäre ich hoffnungslos gescheitert mit mehreren<br />

tausend Euro am Hals (inklusive Unterhalt)! Die Richterin hätte dann zu Recht (!!) sagen<br />

müssen, es gibt zwar einige Indizien für eheähnliche Verhältnisse, aber die reichen nicht, in<br />

dubio pro reo. Auch bewiesen mir diese Aussagen, Anwalt M hatte sich vorher Birgits Freund<br />

nicht vorgenommen. Wäre ich ihr Anwalt gewesen, ich hätte den Mann vorher entsprechend<br />

programmiert, dass er geschickt den Fallen aus dem Weg gegangen wäre. Recht haben alleine<br />

reicht nun mal nicht, ebenso wenig die Wahrheit sagend!<br />

Lassen Sie mich absichtlich noch einmal ausführlich auf die Themen Zeugen und Risiken<br />

herumreiten, sehr geehrte Leser! In diesem Thema steckt so viel Essenz und Brisanz, dass wir<br />

dieses noch einmal genauer erörtern müssen! Mir wurde erst nach der Vernehmung so richtig<br />

klar, Zeugen stellen einen hohen Risikofaktor dar. Die kleinste Ungenauigkeit in einer Aussage<br />

lässt diese schon wertlos erscheinen. In meinem Fall etwa Formulierungen wie: Unregelmäßig,<br />

weiß nicht genau, nicht geprüft, Zeitraum unklar, ich schätze, etc. Im Grunde genommen<br />

müsste man mit den Zeugen vor einer Aussage deren Formulierungen genau festlegen, diese<br />

auswendig lernen, damit keine Pannen passieren. Nur wäre ich so vorgegangen, hätte mich die<br />

momentane Vermieterin ans Messer geliefert, einem Strafverfahren wegen Zeugenbeeinflussung,<br />

Anstiftung zur Falschaussage und Prozessbetrug ausgesetzt! Noch einmal würde<br />

ich keine Zeugen benennen, wenn es um Bezeugung von Regelmäßigkeiten ginge, da zu Risiko<br />

behaftet, ein Glücksspiel. Ich würde gleich einen teuren Privatdetektiv bestellen, denn nur der<br />

kann akribisch genau Rechenschaft über Beobachtungen abliefern. Zwar wäre dann ein Kredit<br />

notwendig, aber bei Überführung müsste der oder die Beklagte die Kosten zahlen! Außerdem<br />

kann ein Zeuge selten genaue Aussagen machen, z.B. über Regelmäßigkeiten, da diese mit<br />

Sicherheit die betroffene Person selten die ganze Zeit observieren können. Und hätte ein Zeuge<br />

gesagt, jawohl, ich habe den Herrn täglich um 17 Uhr gesehen, oder dann und dann, und das<br />

über viele Monate, hätte die Vorsitzende dies gar nicht glauben können, denn wer steht denn<br />

schon täglich hinter der Tür und beobachtet, wer hat die Zeit dazu? Ausgerechnet immer<br />

jemanden antreffen wäre auch extremer Zufall! So gesehen sind Zeugenaussagen oft zum<br />

Scheitern verurteilt, entweder zu ungenau oder zu unglaubwürdig genau, wenn<br />

Regelmäßigkeiten oder komplexe Vorgänge bezeugt werden müssen. Insbesondere Zeugen zu<br />

benennen, die mit dem Gegner Kontakt haben, ist völlig zwecklos. In meinem Fall haben wir<br />

doch gesehen, wie Aussagen regelrecht verweigert wurden, indem man angeblich nichts<br />

gesehen hatte! Aber auch Rentner als Zeugen zu laden halte ich für sehr problematisch, da<br />

diese extremen Respekt oder sogar Angst gegenüber der scheinbar mächtigen Justiz zeigen.<br />

Mittlerweile konnte ich auch M absolut verstehen, dass er seelenruhig mit seiner Mandantin in<br />

diese „Schlacht“ ging. Er hatte genug Berufserfahrung um zu wissen, die meisten<br />

Zeugenaussagen sind wertlos. Insofern zeigte der Mann zum ersten mal Realitätssinn!<br />

Mir wurde auch klar, unabhängig davon, ob man im Recht ist oder nicht, gibt es drei Risiken,<br />

die man alle erfolgreich überwinden muss:<br />

1. Die Qualität des eigenen Anwalts 2. Der Richter 3. Die Zeugen<br />

313


Wenn nur eine dieser schweren Hürden nicht überwunden werden kann, muss man das<br />

Handtuch schmeißen! Zwar gibt es theoretisch bei Punkt zwei die Möglichkeit der Berufung<br />

beim OLG, wenn der Mindeststreitwert 600 € beträgt (ist beim BGH noch höher), aber auch<br />

diese ist ein Risiko, wollen doch Richter möglichst wenig Verantwortung tragen und streben<br />

meistens einen Vergleich an, der immer Verluste bedeutet. Im Grunde genommen kann man<br />

eine Rechtssache auch als Glücksspiel mit vielen Risikofaktoren betrachten, um das eigene<br />

Recht geht es dabei eigentlich weniger! Daher vermeiden Sie möglichst Rechtstreits und<br />

einigen sich mit dem Gegner gütlich, es sei denn, Sie lieben Glücksspiele!<br />

Aber wieder zurück zum Prozesstag. Noch viel schlimmer empfand ich diese Justiz, die hilflos<br />

und gleichgültig zugleich sich wiederholt Fristversäumnisse, senile und unsubstantiierte<br />

Schriftsätze ansah und daher für ein siebtes Scheidungsjahr sorgte. Die Richterin gab eindeutig<br />

die Verzögerungstaktiken der Gegenseite zu, unternahm aber nichts dagegen, rechtfertigte es<br />

sogar mit meinem prozessualem Verhalten (Stichwort Strafanzeigen)! Noch viel schlimmer<br />

aber war die völlig subjektive und persönliche Rechtsauffassung der Richterin, für die<br />

eheähnliche Verhältnisse Zusammenleben und gemeinsamen Auftreten in der Öffentlichkeit<br />

bedeutete. Die völlig konträren Ansichten der Obergerichte wurden wieder einmal weitgehend<br />

ignoriert! So etwa OLG Koblenz, dessen Auffassung es ist, eine eheähnliche Gemeinschaft<br />

erfordert keinen gemeinsamen Hausstand. Dem hat sich auch der BGH angeschlossen in dem<br />

von mir schon beschriebenen Urteil, bei dem ein Schwuler mit einer Frau nur innerhalb eines<br />

Firmengeländes zusammen lebte, also noch nicht einmal in einer gemeinsamen Wohnung.<br />

Diese wiederholte Rechtsbeugung konnte mir zum Glück egal sein, da der Zeuge Ludger F<br />

genau das aussagte, was die Richterin hören wollte, sprich den gemeinsamen Hausstand<br />

weitgehend zugab! Andernfalls hätte ich in Berufung gehen müssen.<br />

Ebenso war die Justizwillkür unglaublich, der man scheinbar hilflos ausgesetzt war. Richter<br />

konnten mit einem nach Belieben umspringen, konnten versuchen, einen mundtot zu machen,<br />

setzten mich Repressalien aus. Auch wenn ich das Verfahren um die eheähnlichen Verhältnisse<br />

sehr wahrscheinlich gewonnen hatte, so war es doch ein bitterer Sieg, für den ich einen hohen<br />

Preis zahlen musste!<br />

Mir wurde auch bewusst, ein sehr guter Anwalt nutzt überhaupt nichts, wenn man es mit einer<br />

schwachen Justiz zu tun hat! Diese Mehrausgabe sollte man sich dann besser ersparen!<br />

Erst am übernächsten Tag war ich innerlich zur Ruhe gekommen, der Kopf konnte wieder klar<br />

denken. Ich las nochmals meine drei Seiten Aufzeichnungen und mir wurde immer bewusster,<br />

hier lag Voreingenommenheit, Befangenheit vor. Die Richterin behandelte mich wie einen<br />

Stalljungen. Ihren Feldwebelton konnte ich noch locker verkraften, da ich natürlich bei der<br />

Bundeswehr war. Auch wenn ich mich wiederhole, ich hatte im Vorjahr bei Viehbauern im<br />

Allgäu meinen Astrourlaub verbracht, aber deren Umgangsformen waren noch um Welten<br />

besser als die der Frau A!<br />

Sie gab direkt zu, durch meine Strafanzeigen hätte ich die Prozessdauer verlängert aufgrund<br />

von Repressalien ihrerseits. Aber es gab auch erhebliche Spannungen zwischen meinem<br />

Anwalt und der Richterin, die ihm in einer unglaublichen Weise sagte, dass sie mit ihm nicht<br />

diskutieren würde. Kurzum, eine Zusammenarbeit war mit der Frau nicht möglich. Daher setzte<br />

ich ein langes Schreiben an meinen Anwalt auf, in dem ich alle Verfehlungen der Frau A<br />

aufzählte bis hin zur möglichen Rechtsbeugung. Mir war klar, hier war ein Balanceakt<br />

angesagt, denn bei den Juristen gilt ja bekanntlich der Spruch mit den Krähen. Mit Sicherheit<br />

rannte ich nämlich verschlossene Türen ein, denn welcher Anwalt geht schon gegen<br />

Berufskollegen vor, besonders gegen eine Richterin, die dem Anwalt in weiteren<br />

314


Verhandlungen das Leben so richtig schwer machen konnte? Also meine Seilakrobatik bestand<br />

nun darin, meinem Anwalt klar die Anweisung des Richterwechsels zu geben, ihn aber<br />

gleichzeitig nicht zu verärgern. Daher lobte ich ihn wie so oft in meinem Schreiben.<br />

Schauen wir uns diese Stellen meines sehr langen Schriftsatzes auszugsweise an, in dem ich<br />

auch diverse Fehler des Gegners in Sachen Zugewinn aufzeigte, einige taktische Varianten<br />

einbrachte und den Verdacht der Vermögensbeseitigung mathematisch ausräumte:<br />

4.<br />

Wenn Herr M unbelehrbar im Irrglauben lebt, die Eigentumswohnung hätte trotz<br />

statistischer Belege einen Wert von 110.000, so mache ich ihm hiermit das Angebot, diese zu diesem Preis<br />

zu verkaufen, er bekäme hierfür die übliche Maklerprovision! Wir geben ihm hierzu eine Frist bis zum<br />

15.2.2010, diesem Angebot zuzustimmen. Der Mann muss mal so richtig vorgeführt werden, wenn auch er<br />

es nicht schafft, im Zeitalter des Immobilientiefs die Wohnung zu diesem Preis zu verkaufen!<br />

Außerdem hatten wir schon im Schriftsatz vom 20.7.09 den Wertverfall belegt mit Statistiken<br />

aus der renommierten Zeitung „Die Welt“, bei denen sich ein Wertverfall von 3,6% ergibt.<br />

Schon bei dem niedrigen Kaufpreis von 97.500 €, den wir im schon erwähnten Schriftsatz begründeten,<br />

ergibt sich durch den Verfall ein realer Wert von 93990 €. Berücksichtige ich, dass auch seit Kauf der ETW<br />

nichts mehr in den Bädern erneuert wurde, diese somit 30 Jahre alt sind, was bei Wohnungsbesichtigungen<br />

entsprechende Kritik ergab, die Steuerung der Heizungsanlage ausgewechselt werden muss,<br />

Kostenpunkt ca. 2.000 €, so liegt der Wert logischerweise noch niedriger, so dass 87.000 € erzielter<br />

Kaufpreis ziemlich realistisch erscheinen.<br />

6.<br />

Bezüglich der Direktversicherung bei der VGH entspricht dieser Wert von 3447 € nicht der Realität! Schon<br />

unsere Schriftsätze vom 20.7.09, Seite 3 und 21.4.09 , Seite 1, haben wir belegt, dass mit meinem<br />

Ausscheiden aus der Firma K der Rückkaufwert der Versicherung sich von 3447,00 € auf 999 € reduziert<br />

hat. Da das Gericht der Auffassung ist, dass mein Weggang von der Firma K keine<br />

Erwerbobliegenheitsverletzung war, kann man konsequenterweise auch nicht den höheren Wert der<br />

Versicherung verwenden! Außerdem wird dieser Betrag erst mit meinem Renteneintritt ausgezahlt, so dass<br />

ich keinesfalls diesen Betrag vorfinanzieren werde!<br />

7.<br />

Schon jetzt sollten wir unbedingt aus taktischen Gründen unseren Gang zum OLG ankündigen, bei dem es<br />

mir maßgeblich darum geht, meinen Fall auf mögliche Rechtsbeugung untersuchen zu lassen. Somit lohnt<br />

es sich nicht für die Richterin, mit aller Akribie einen Zugewinn auszurechnen, der eh beim OLG neu<br />

festgelegt werden wird!<br />

9.<br />

Da Ihrem Herrn Hm ein großer Fehler unterlaufen ist, indem er meinte, ich dürfte die ETW nicht verkaufen,<br />

und bei Widerhandlung wäre der Kaufvertrag nichtig. Dies hatte ich auch zwei Interessenten mitgeteilt, die<br />

immer noch gerne die Wohnung kaufen würden, sollten sich hierbei keine rechtlichen Probleme ergeben.<br />

Nun hatten Sie mir bei einem meiner letzten Besuche genau das Gegenteil erklärt, dass beim Verkauf keine<br />

Gefahr bestünde. Könnten Sie mir diese Aussage in Form einer Aktennotiz zusenden, damit ich hiermit<br />

meine Interessenten entwarnen und meine ETW verkaufen kann.<br />

10.<br />

Mir ist noch lange die unglaubliche Verhandlung vom 9.12.09 durch den Kopf gegangen, aus der ich jetzt<br />

Konsequenzen ziehen muss, sobald das Urteil in Sachen Abänderungsklage im Februar vorliegt! Vorher<br />

täuschen wir Frieden vor!<br />

Dass die Richterin gegen mich völlig voreingenommen ist, haben Sie ja selber in der legendären<br />

Verhandlung mitbekommen. Mich wie einen Stalljungen behandeln zu lassen, habe ich nicht nötig, in der<br />

Industrie herrschen viel bessere Sitten! Davon ganz abgesehen, ich habe letztes Jahr bei Viehbauern im<br />

Allgäu meinen Urlaub verbracht, aber deren Umgangsformen waren um Welten besser als die der Frau A!<br />

Die Richterin führt offensichtlich eine private Prozessordnung ein, APO, nennt man auch Willkür, da es<br />

verboten ist, mit dem Anwalt zu flüstern, ihm Zettel hinzulegen, selber ans Gericht zu schreiben. Die Frau<br />

vergisst wohl, dass Anwälte dafür bezahlt werden, die Interessen ihres Mandanten zu vertreten, was nun<br />

mal Kommunikation erfordert! Ferner gibt Frau A öffentlich zu, dass ich nicht unmaßgeblich mit meinem<br />

prozessualem Verhalten zur Prozesslänge beigetragen habe. Damit meint sie meine Strafanzeigen gegen<br />

RA M und meine Frau, wegen denen sie mich schon in einem früheren Prozess gerügt hatte. So viel zum<br />

Thema Neutralität!!<br />

Aber auch abgelaufene Fristen (Stichwort Zugewinn) völlig zu ignorieren und somit zuzulassen, dass der<br />

Gegner einen Tag vor der Verhandlung mit dem überfälligen Schreiben plötzlich ankommt, dazu noch ein<br />

weiteres abgibt in Form einer Erweiterungsklage, die erst der Anfang sein wird, wie Herr M bekanntlich<br />

315


selber in der Verhandlung zugegeben hat („Da steckt noch mehr drin“), muss gerügt werden. Auf diese<br />

Weise werden wir noch Jahre benötigen bis zum Prozessende dank einer völlig passiven Richterin! Nicht<br />

umsonst haben Sie in der Verhandlung gesagt:“So kann man keine Prozesse führen, so treffen wir uns<br />

noch 2-3 mal“. Vielleicht finden wir auch einen Richter, der sich solche unsubstantiierten und senilen<br />

Schreiben nicht bieten lässt, und für den Fristen Bedeutung haben, mehr dazu unter Punkt 3. Was meinen<br />

Sie, was mein Vater mich am Telefon schon rund gemacht hat, weil ich ihm „solche unsubstantiierten und<br />

senilen Schriftsätze“ gemailt hatte. „Hätte er sich solche vor dem Bundespatentgericht in München<br />

geleistet, die Richter hätten diese in den Mülleimer geworfen und ihn gerügt, seine Firma hätte ihn wegen<br />

Rufschädigung rausgeschmissen!“ Es kann doch nicht sein, auch wenn wir uns nicht in der Industrie<br />

befinden, dass wir uns so ein Kasperletheater ansehen müssen! Gibt es dagegen keine Mittel? Wenn nein,<br />

zeigt mir dies mal wieder, wie runtergekommen unser Familienrecht ist. Sie selber hatten bekanntlich vor<br />

der Verhandlung gemeint, im Zivilrecht hätte man solche Schriftsätze sofort in den Mülleimer geworfen!<br />

Bei so einer abenteuerlichen Richterin ist auch ein Staranwalt wie Sie völlig umsonst, rausgeschmissenes<br />

Geld! Bekanntlich kann man einen Ferrari nur auf einer Rennstrecke richtig ausfahren, nicht aber auf einem<br />

Fußballplatz!<br />

Auch fällt die Frau durch mögliche Rechtsbeugung auf, indem sie das BGH Urteil von 2005 völlig ignorierte,<br />

mit keiner Silbe darauf einging, und sogar eine Berufung verhinderte, indem sie einen völlig<br />

unrealistischen Streitwert von 500€ ansetzte! Aber auch der Umgangston der Frau A Ihnen gegenüber zeigt<br />

deutlichst, dass zwischen ihnen Beiden erhebliche Spannungen bestehen. Es ist schon eklatant, wenn<br />

eine Richterin im Feldwebelton einer Koryphäe lautstark ins Wort fährt mit dem unglaublichen Kommentar<br />

„Mit ihnen diskutiere ich doch nicht“. Umgekehrt wäre es völlig verständlich gewesen, weil die Frau nun<br />

mal nicht in Ihrer Liga spielt, wahrscheinlich solche Hammerwerke wie Ihres vom Juni 2008 nur teilweise<br />

versteht. Dass die Frau generell erhebliche Verständnisprobleme besitzt, hat sie schon mehrfach<br />

demonstrativ bewiesen! Möglicherweise habe ich damals den RA Ri opfern müssen, weil die A seine<br />

Vollstreckungsabwehrklage nicht verstand, über ihn noch oft in der Verhandlung herzog.<br />

Kurzum, die Zeit ist reif, die Frau abzuschießen, triftige Gründe gibt es genug! Zwar wird ein neuer Richter<br />

eine gewisse Einarbeitungszeit benötigen, doch wenn der Mann seriös ist, holt der die Zeit wieder locker<br />

auf! Natürlich weiß ich nicht, ob noch mehr von diesem ……. der A Klasse bei Gericht rumläuft. Wenn ja,<br />

müssten wir wohl mit ihr weiter machen. Schade ist, dass wir nicht mehr den Richter S haben, der war<br />

Klasse, auch wenn ich da verlieren musste aufgrund des miserablen Sachvortrags der Frau RA He!<br />

Außerdem zieht ein solcher Wechsel Kreise, denn dieser dürfte wohl beim Direktor Be beantragt werden.<br />

Jedenfalls habe ich es nicht nötig, mir weitere Repressalien anzusehen zu müssen, den Stalljungen zu<br />

spielen, und schon gar nicht für das viele Geld, was mich der Spaß nun mal kostet! Mir ist natürlich klar,<br />

dass ich mit meinem Vorhaben verriegelte Türen eintrete, gilt doch unter Ärzten und Juristen das Prinzip:<br />

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Sie können mich gerne in den Vordergrund schieben, dafür<br />

trage ich wie immer die volle Verantwortung. Gerne können Sie auch Ihr Bedauern über diesen Schritt dann<br />

ausdrücken, würde es verstehen, da Sie mit Frau A noch oft zu tun haben werden. Sollte es mir allerdings<br />

via OLG gelingen, der Frau Rechtsbeugung nachzuweisen, könnten auch Sie die letzten Jahre vor Ihrer<br />

Rente noch regelrecht genießen in einer A freien Zeit!<br />

Diese neue Strategie wollte ich auch bei ihm in der Kanzlei am 7.1.2010 besprechen. Für mich<br />

gab es nur ein Ziel: Diese unmögliche Richterin ablehnen, zusehen, dass sowas keinen weiteren<br />

Schaden mehr anrichten konnte! Schließlich war Fakt: Egal bei welchem Anwalt ich saß, der<br />

Name Frau A sorgte fast überall für Entsetzen. Zwar würden dadurch weitere<br />

Prozessverzögerungen entstehen, nur sollten wir einen seriösen Richter bekommen, könnte<br />

dieser diese Zeit ganz erheblich aufholen. Schließlich musste es auch welche geben, die Fristen<br />

beachteten, sogar ihre eigenen, sich nicht durch senile und unsubstantiierte Schriftsätze<br />

drittklassiger Anwälte Stunden vor Prozessbeginn das Verfahren verschleppen ließen.<br />

Sehr ernüchternd empfand ich meinen Besuch bei meinem Mietjuristen. Ich kam mit einer<br />

Stunde Verspätung dran, weil noch vier Mandanten vor mir waren, die im Fünfzehnminutentakt<br />

abgefertigt wurden. Ob in dieser kurzen Zeit gute Ergebnisse möglich sind, soll dahingestellt<br />

bleiben. Für mich nahm er sich immerhin eine halbe Stunde, die aber bei weitem nicht für<br />

meine Fragen reichte. Dr. Km kritisierte etwas meinen letzten Schriftsatz, da er ihm zu lang<br />

war. Allerdings blieb mir nichts anderes übrig, denn der ganz zahlreiche Blödsinn der<br />

Gegenseite musste entsprechend widerlegt werden, es drehte sich schließlich um eine Menge<br />

Geld. Hektisch ging er meine Finanzen durch, stellte hier und da noch Fragen, wobei ich den<br />

316


Eindruck hatte, mein langes Werk vom Vortag wurde bestenfalls nur überflogen. Viele<br />

Antworten standen nämlich drin, seine Fragen waren also oft völlig überflüssig.<br />

Mehrfach wich er auch meiner Frage aus bezüglich des Richterwechsels wegen Befangenheit.<br />

Erst als ich ihn in die Enge trieb, meinte er, in 30 Jahren hätte er noch keinen Richter<br />

abgelehnt, man müsse nehmen was man bekommt. Wenn ich mir in der Industrie so eine<br />

Aussage geleistete hätte nach dem Motto, ich mache das schon 22 Jahre so, und dabei bleibt es,<br />

ich würde zu Recht achtkantig rausfliegen! Zwar empfand er unsere Richterin genauso zum<br />

kotzen wie ich, was er bei meinem Besuch mehrfach indirekt ausdrückte, aber Schritte<br />

unternehmen? Niemals! Vielmehr glaubte er auf einmal an ein baldiges Ende der Scheidung.<br />

Ich hatte mit meiner Vermutung Recht gehabt, auch in dieser Kanzlei hackte eine Krähe der<br />

anderen kein Auge aus, was für mich schon der Beginn des Parteienverrats darstellt!<br />

Auch versuchte Dr. Km mich umzustimmen, mir die Richterin schmackhaft zu machen, indem<br />

er meinte, die letzten 15 Minuten in der Verhandlung wäre Frau A auf meiner Seite gewesen.<br />

Was blieb ihr denn anderes übrig bei so einer für mich hervorragenden Zeugenaussage? Nicht<br />

umsonst lobte mein Gegenüber nochmals den Freund meiner Frau, der den Wendepunkt für<br />

mich darstellte. Der Richterin blieb darauf hin nichts anderes übrig, als von einer Verwirkung<br />

des Unterhalts zu sprechen! In diesem Zusammenhang wollte mein Anwalt das Gericht<br />

anschreiben, um die Bedeutung dieser Zeugenaussage zu betonen.<br />

Auf meine Frage, wie die anderen Richter so seien, druckste er anfangs auch mit Phrasen rum,<br />

wie etwa, es gibt solche und solche, und erst zum Schluss, als ich mehrfach nachhakte, gab er<br />

zu, die Mehrheit sei okay. Für mich stand fest, ich wollte die Koryphäe erst einmal behalten,<br />

die sich wie erwartet weigerte, gegen Frau A vorzugehen. Mir blieb nichts anderes übrig, mir<br />

noch einen zweiten Anwalt zu suchen, mit dem ich meinen Weg frei bomben musste. Wieder<br />

einmal bewies dieses Verhalten, was für eine Kungelei bei den Juristen herrscht, ein einziger<br />

Sumpf, da wird man regelrecht verraten und verkauft! Wenigstens zeigte sich die Koryphäe<br />

angetan von meinem Plan, vor das OLG zu gehen, um der Richterin Rechtsbeugung<br />

nachweisen zu können. Allerdings war ich mir sehr unsicher, ob er diesen Ausdruck in seiner<br />

Berufung je benutzen würde.<br />

Nach einer halben Stunde, es war schon 17:30 Uhr, war die hektische Beratung zu Ende,<br />

obwohl ich noch einige Fragen hatte. Allerdings hatte mein Anwalt wohl Nachtschicht, da noch<br />

drei weitere Mandanten draußen warteten. Enttäuscht verließ ich die Kanzlei. Beschämend<br />

auch, wie wenig Zeit er für seine Mandanten hatte, es ging da ab wie am Fließband. Bei dem<br />

vielen Geld, was er an mir schon verdient hatte, hätte ich schon erwarten können, dass der<br />

Mann vor meiner Tür schläft! Wenigstens wollte er mir den Schriftsatzentwurf einen Tag<br />

später zuschicken, was bei ihm selten war. Für mich stand an diesem denkwürdigen Tag auch<br />

fest: Hilfe von meinem Anwalt in Sachen befangene Richterin konnte ich nicht erwarten. Daher<br />

beschloss ich, die Richterin persönlich wegen Befangenheit in der nächsten<br />

Gerichtsverhandlung abzulehnen, sollte sie mich nochmals wie einen Stallburschen behandeln.<br />

Zwar durfte ich keine Anträge stellen, doch mein Mietjurist wäre dann dazu gezwungen<br />

mitzumachen, schließlich wurde er von mir bezahlt!<br />

.<br />

Das nachfolgende gekürzte Werk, was allerdings mit mehreren Tagen Verspätung ankam, war<br />

wie immer Spitzenklasse, ohne nennenswerte Fehler. Erst berechnete er meinen Unterhalt für<br />

2009 gemäß der Rechenweise des Gerichts, da aufgrund monatelanger Kurzarbeit mein<br />

Jahreseinkommen um fast 4.000 € netto gesunken war und kam zum Ergebnis, meiner Frau<br />

stand kein Unterhalt mehr zu. Dann schlachtete mein Anwalt die Aussage ihres Freundes so<br />

richtig aus und führte listenweise die Urteile der Obergerichte auf, die für eine Verwirkung des<br />

317


Unterhalts eindeutig sprachen. Allerdings hätte man an dieser Stelle auch auf einige Urteile<br />

detailiert eingehen können statt sie nur aufzulisten. Hier nun Teile dieses Schriftsatzes:<br />

Diesseitigen Erachtens kommt es auf Verwirkungsgesichtspunkte allein wegen der dauerhaft reduzierten<br />

Einkünfte des Klägers einerseits und der sicherlich zwischenzeitlich deutlich höheren, wenngleich noch<br />

nicht belegten, Einkünfte der Beklagten andererseits nicht an. Allein die Aussage des Zeugen F im Termin<br />

vom 09.12.2009 rechtfertigt die Annahme einer Verwirkung jedweden weiteren Unterhalts der Beklagten<br />

nach § 1579 Nr. 2 BGB.<br />

Selbst wenn die Beklagte und der Zeuge Ludger F noch in verschiedenen Wohnungen leben sollten,<br />

spräche dies nicht gegen eine Verwirkung (OLG Frankfurt FamRZ 03, 99; OLG Saarbrücken FamRZ 08,<br />

1630; OLG Hamm NJW-RR 03, 1297; OLG Köln NJW 05, 3290; OLG Karlsruhe NJW 08, 3645).<br />

Maßgeblich zu berücksichtigen ist, dass die Beklagte und der Zeuge F sich nach dessen insoweit<br />

glaubhaften Bekundungen im Jahr 2006 kennen gelernt haben und dass seit geraumer Zeit, wie es der<br />

Zeuge F selbst formuliert, die Beklagte und er „füreinander einstehen" (Seite 10 des Protokolls der Sitzung<br />

des erkennenden Gerichts vom 09.12.2009). Dies gilt nach insoweit glaubhafter Bekundung des Zeugen F<br />

auch im „sexuellen Bereich". Zwar hat der Zeuge F einen genauen Zeitpunkt der Intensivierung der<br />

Beziehung nicht benennen können. Bedenkt man jedoch, dass die Beklagte und der Zeuge F sich im<br />

Februar 2010 seit vier Jahren kennen, ist von einer Intensivierung der Beziehung jedenfalls nach der<br />

Kennenlernphase und der Bekundung des Zeugen F auszugehen.<br />

Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die Beklagte und der Zeuge F Familienfeiern, zu denen nur<br />

Familienangehörige eingeladen sind (Weihnachten, „runde" Geburtstage etc.) schon seit Jahren<br />

gemeinsam verbringen. Gerade das gemeinsame Verbringen von Wochenenden, von hohen Festtagen, von<br />

Feierlichkeiten etc. führt dazu, dass die Beklagte und der Zeuge F in der Öffentlichkeit wie „ein Paar<br />

erscheinen" (vgl. auch OLG Hamm FamRZ 03, 877; OLG Bamberg FamRZ 08, 2037; OLG Karlsruhe FamRZ<br />

09,351). Wie intensiv die Beziehung der Beklagten zu dem Zeugen F ist, dokumentiert sich allein darin,<br />

dass der Zeuge F mit der Beklagten sogar den 60. bzw. 65. Geburtstag der Mutter der Beklagten, zu dem<br />

außer den Kindern und Schwestern sowie den Eheleuten und Partnern keine weiteren Gäste eingeladen<br />

waren, verbracht hat. Dies war bereits am 12.05.2007 (vgl. Seite 12 des Protokolls der Sitzung des<br />

erkennenden Gerichts vom 09.12.2009). Selbst wenn die Beklagte und der Zeuge F sich entgegen dessen<br />

ursprünglicher Bekundung nicht im Februar 2006, sondern im Februar 2007 kennen gelernt haben sollten,<br />

wäre zwischenzeitlich ein Dreijahreszeitraum, mithin das Maximum dessen, was im Rahmen der Würdigung<br />

des § 1579 Nr. 2 BGB verlangt werden kann, jedenfalls im Februar 2010 erreicht.<br />

Im Übrigen wird zur Überprüfung durch das erkennende Gericht gestellt, ob nicht jedenfalls seit in Kraft<br />

treten des Unterhaltsänderungsgesetzes zum 01.01.2008 eine verfestigte Lebensgemeinschaft im Sinne<br />

des § 1579 Nr. 2 BGB neuer Fassung entsprechend den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen in der<br />

Regel schon nach einem Jahr anzunehmen ist (vgl. Urteil des AG Essen vom 11.03.2009 NJW 09, 2460).<br />

Allein die Tatsache, dass der Zeuge F noch eine eigene Wohnung hält, spricht nicht gegen das Vorliegen<br />

des Verwirkungsgrundes des § 1679 Nr. 2 BGB. Der Zeuge F selbst hat insoweit glaubhaft bekundet, dass<br />

er die-se Wohnung im Wesentlichen aus beruflichen Gründen noch hält (Vorbereitung auf die<br />

Steuerberaterprüfung, bessere Wahrnehmung beruflicher Termine von dieser Wohnung aus als von der<br />

von der Beklagten gemieteten Wohnung etc.). Von der Würdigung der Aussagen anderer Zeugen, etwa des<br />

Zeugen Schle, der nicht wahrgenommen haben will, ob der Zeuge F in der Wohnung übernachtet, selbst<br />

wenn er, der Zeuge Schle dort schläft, nehmen wir nicht Stellung, da wir das Verfahren bereits anderweitig<br />

für entscheidungsreif erachten.<br />

Auch der nächste Schriftsatz zum Thema Zugewinnausgleich war gut, an einer Stelle sogar<br />

genial. Dr. Km kotze sich so richtig verbal aus, trat ungewohnt aggressiv auf und übernahm<br />

weite Teile meiner seitenlangen Vorlage, s. o.. Ebenso auffällig, dass er meinen Ehevertrag<br />

trotz der anderen Ansichten der Richterin nach wie vor als gültig betrachtete, die richterliche<br />

Meinung regelrecht demonstrativ ignorierte und somit als Abfindung die Werte aus dem<br />

Vertrag übernahm mit der Androhung, notfalls zum OLG zu marschieren, was eh mein Ziel<br />

war. Nicht nur die Richterin erntete indirekte Kritik, auch Anwalt M wurden seine wirren<br />

Anträge aufgezeigt, die höflicherweise dann nur als völlig unsubstantiiert beschimpft wurden.<br />

Hier nun die gekürzte Version zum genießen:<br />

1.<br />

Im Hinblick darauf, dass der Abtrennungsbeschluss nicht beschwerdefähig ist (BGH FamRZ 05, 191)<br />

nehmen wir von ergänzenden Ausführungen im Hinblick auf die offenkundig verspäteten Anträge (die<br />

fristsetzende Verfügung des erkennenden Gerichts vom 20.08.2009 wurde um Monate (!) überschritten),<br />

nicht Stellung.<br />

318


2.<br />

Aufgrund der Urkunde vom 02.12.1988 wirksam vereinbarten Ausschlusses des Zugewinnausgleichs (vgl.<br />

§ 2 der vorgenannten Urkunde), stehen der Antragsgegnerin Zugewinnausgleichsansprüche nicht zu. Zur<br />

Wirksamkeit der notariellen Urkunde war bereits Stellung genommen worden.<br />

Die Wirksamkeit der notariellen Urkunde konnte allein in der Berufungsinstanz mangels Erreichens des<br />

entsprechenden Streitwerts nicht überprüft werden. Sofern das Verfahren nicht anderweitig zu einem,<br />

worauf zurückzukommen sein wird, wirtschaftlich vernünftigen Ergebnis gelangt, wird die Wirksamkeit der<br />

vorgenannten notariellen Urkunde zur Überprüfung ggf. auch durch das OLG gestellt. Die nachfolgenden<br />

Ausführungen erfolgen ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung und insbesondere ohne<br />

Anerkenntnis irgendeines Zahlungsanspruchs dem Grunde nach.<br />

3.<br />

Wir stellen fest, dass sich das Auskunftsersuchen der Antragsgegnerin hinsichtlich des Endvermögens<br />

offenkundig erledigt hat, wenngleich die entsprechende prozessuale Erklärung der Antragsgegnerin bis<br />

heute nicht erfolgt ist.<br />

Den neuerlichen Begehren der Antragsgegnerin nach Auskunftserteilung über den Bestand des<br />

Vermögens zum 01.02.2004 wird zur Abkürzung des Verfahrens Rechnung getragen. Der Hilfsantrag „zum<br />

Februar 2004“ ist bereits zu unsubstantiiert, als dass er erfüllbar wäre. Das gleiche gilt zwar auch für den<br />

Antrag zu Ziffer 2 aus dem Schriftsatz vom 07.12.2009. Soweit vorhanden, werden jedoch die<br />

entsprechenden Belege, insbesondere Kontoauszüge etc., in Bezug genommen und vorgelegt. Der<br />

„äußerst hilfsweise“ gestellte Antrag ist wenig verständlich. Macht die Antragsgegnerin nun bezifferte<br />

Ansprüche geltend oder nicht? Wird der bezifferte Antrag abhängig gemacht von der Auskunftserteilung?<br />

4.<br />

Vorsorglich stellen wir das Vermögen des Antragstellers vom 01.02.2004 dar:<br />

Es folgten nun meine ganzen Konten, wo nichts zu holen war, wir also klar bewiesen,<br />

dass ich kein Vermögen um die Ecke gebracht hatte.<br />

Diesseitigen Erachtens kann jedoch per se und wenn überhaupt nur der reduzierte Rückkaufswert in<br />

Gestalt des Jahreswerte nach Ausscheiden aus dem Unternehmen in Höhe von 999,00 € in Ansatz gebracht<br />

werden. Der höhere Rückkaufswert stand unter der Bedingung der Fortführung des Arbeitsverhältnisses.<br />

Dieses Arbeitsverhältnis konnte vom Antragsteller jedoch nicht fortgesetzt werden. Wie im<br />

Unterhaltsverfahren geklärt, bestand hierin auch keine Obliegenheitsverletzung. Selbst wenn diese<br />

Versicherung nicht im Rahmen des Versorgungsausgleichs, sondern im Rahmen des Zugewinnausgleichs<br />

berücksichtigt wird, dann allerdings nur mit dem geringerem Wert, wie er sich nach Ausscheiden aus der<br />

Firma K mit 999,00 € darstellt (im Jahr 2004 sogar noch weniger).<br />

5.<br />

Hinsichtlich des Zahlungsanspruchs beantragen wir (rein vorsorglich), diesen Antrag zurückzuweisen.<br />

Aus dem Schriftsatz ergibt sich, wie oben dargelegt, nicht, ob dieser Antrag als Stufenantrag gestellt ist,<br />

als Teilantrag schon unbedingt oder wie auch immer. Jedenfalls ist der geltend gemachte<br />

Zahlungsanspruch unschlüssig:<br />

b)<br />

Die Eigentumswohnung ist mit einen völlig verfehlten Verkehrswert in Ansatz gebracht. Sie ist seit<br />

längerem schon auch für den Betrag von [Anmerkung: Sollte über heißen] 87.000,00 € überhaupt nicht<br />

veräußerbar.<br />

Der Antragsteller war immer davon ausgegangen, dass ein Wert in der Größenordnung von 87.000,00 €<br />

realistisch in Ansatz gebracht werden könne. Schon diesen Wert gibt der Markt jedoch nicht her, auch nicht<br />

in den Jahren 2005 und 2006.Unter die Protest gegen die Beweislast wird durch<br />

Sachverständigengutachten unter Beweis gestellt, dass die Wohnung allenfalls (!) einen Wert von 85.000,00<br />

bis 87.000,00 € zum Stichtag hatte.<br />

Der Antragsteller unterbreitet in diesem Zusammenhang der Antragsgegnerin jedoch einen<br />

Vergleichsvorschlag: Der Antragsteller ist bereit, der Antragsgegnerin die Wohnung zu dem von ihr<br />

behaupteten Wert Zug um Zug gegen Übernahme der Belastungen durch die Antragsgegnerin und<br />

entsprechende Ausgleichszahlung seitens der Antragsgegnerin zu übertragen.<br />

Der letzte Satz war einfach genial! Hatte ich ursprünglich den taktischen Vorschlag gemacht,<br />

Anwalt M solle die Wohnung zum utopischen Preis von 110.000 € verkaufen, wofür er die<br />

übliche Maklerkaution erhalten sollte, setzte die Koryphäe noch ganz erheblich einen drauf<br />

319


indem er anbot, meiner Frau die Wohnung für 110.000 € zu verkaufen und mich entsprechend<br />

auszuzahlen. Natürlich wusste jeder von uns, dies war gar nicht möglich, weil keiner diesen<br />

Wert für die ETW erzielen konnte. Also musste M in dieser Sache das Handtuch schmeißen,<br />

was aber ein Anerkenntnis bedeutet hätte, nämlich dass das Objekt wesentlich weniger wert<br />

war!<br />

d)<br />

Der PKW ist kurz nach dem Stichtag für 300,00 € verkauft worden. Der von der Antragsgegnerin in den<br />

Raum gestellte Wert von 5.000,00 € ist gleichermaßen unsubstantiiert wie falsch.<br />

f)<br />

Stimmen einzelne Elemente der Berechnung der Antragsgegnerin nicht, stimmt erst recht das gesamte<br />

Zahlenwerk nicht.<br />

6.<br />

Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und nur um die zwischen den Parteien nunmehr seit Jahren<br />

anhängigen Verfahren zu beenden, wäre der Antragsteller bereit, einen einmaligen Betrag an die<br />

Antragsgegnerin in Höhe von 10.000,00 € mit der Maßgabe zu leisten, dass damit alle weiteren<br />

wechselseitigen vermögensrechtlichen Ansprüche erledigt sind. Selbst bei unterstellter Unwirksamkeit des<br />

Ehevertrags ergibt sich kein höherer Ausgleichsbetrag der Antragsgegnerin, wenn man den Schrottwert<br />

des PKW und die Eigentumswohnung nicht mit einem übersetzten Verkehrswert in die<br />

Zugewinnausgleichsberechnung einstellt.<br />

Auch der letzte Satz war zwar nicht ganz richtig, denn bei Unwirksamkeit des Ehevertrags<br />

wäre die Abfindungssumme auf etwa 14.000 € gestiegen. Scheinbar hatte Dr. Km keine Zeit<br />

mehr für genauere Berechnungen, war doch dieser Schriftsatz kurz vor Fristende entstanden.<br />

Außerdem stand für mich eh der Gang zum OLG fest, bei dem ich von einem weitgehenden<br />

Sieg, etwa 75%, überzeugt war.<br />

Allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt nicht hundertprozentig mit der Koryphäe zufrieden.<br />

Bekanntlich hatte ich ihn um einen Aktenvermerk gebeten, dass ich meine ETW bedenkenlos<br />

verkaufen könne, was er damals in einem Gespräch mir garantiert hatte unter Nennung von<br />

BGB Paragraphen. Allerdings fehlte diese schriftliche Aussage, auch erst mehrfache<br />

Nachfragen ergaben erst sehr spät eine Reaktion! Diese klang aber schon ganz anders als seine<br />

lockere damalige Aussage. Auf einmal durfte ich die ETW nur veräußern, wenn noch anderes<br />

Vermögen bestand. Allerdings hatte er wohl schon vergessen, dass mein ganzes Vermögen in<br />

der Wohnung steckte, sehr peinlich, ein Zeichen von völliger Überarbeitung.<br />

Hätte er nämlich mir jedoch schriftlich die Unbedenklichkeit des Verkaufs attestiert, und wäre<br />

es zu einem verlustreichen Verfahren gegen mich gekommen, dann hätte ich zu ihm nur sagen<br />

brauchen, so, sie haften für den Schaden, jetzt zahlen sie mal schön über ihre Berufshaftpflichtversicherung!<br />

Auch wenn ich mich wiederhole, ich kann nur jedem dringend raten, wichtige<br />

Aussagen aus Haftungsgründen sich immer schriftlich geben zu lassen!!!<br />

Aber auch Vorschläge zum Entwurf wurden unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt.<br />

So wollte ich mehr Druck auf die Richterin ausüben, indem sie die Gründe für die abgewiesene<br />

Abtrennung (Scheidung vom Zugewinn) nennen sollte. Auch meine Bitte, unseren Gang zum<br />

OLG auf jeden Fall anzukündigen statt ggf. wurde abgelehnt mit dem Scheinargument, weil<br />

Rechtsmittel nur in Betracht kommen bei einer (teilweisen) Niederlage. Hatte der Mann<br />

vergessen, dass wir schon vor dreieinhalb Jahren verloren hatten, weil der Ehevertrag für<br />

ungültig erklärt wurde und nun die gravierenden Folgen beim Zugewinnausgleich aufkamen?<br />

Das Ziel meines Anwaltes war eindeutig: Die Richterin nicht verärgern, schön devot auftreten!<br />

Mein taktischer Schachzug, durch den unbedingten Gang zum OLG die Richterin vielleicht<br />

doch noch zu einer Gültigkeit des Ehevertrags zu bewegen, weil sie selber dabei in ein<br />

320


ungünstiges Licht rückte (ggf. strafbare Rechtsbeugung) zählte nicht. Auch eine angeblich<br />

ausgeführte Korrektur zum Wiederverkaufswert der ETW konnte ich nicht entdecken.<br />

Das versuchte Schachmatt<br />

Da ich von dieser hilflosen und unfähigen Justiz keine rasche Beendigung der Scheidung zu<br />

erwarten hatte, eher noch weitere Jahre, musste ich andere Mittel finden, endlich diesen<br />

Scheidungswahnsinn nach knapp sechs Jahren zu beenden. Da legale Mittel bei dieser Justiz<br />

nicht griffen, mussten halt härtere Methoden aufgefahren werden. Ich musste mich langsam<br />

von meiner Naivität trennen, hier ginge es um Recht und Ethik. Der Richterin interessierte doch<br />

obergerichtliche Rechtsprechung genauso wenig wie M irgendwelche Fristen und ernsthafte<br />

Schriftsätze. Mit meiner Einstellung kam ich nicht weiter. Der Autor gibt ganz ehrlich zu: Mit<br />

was für einem Optimismus und Euphorie war er in so manche Schlacht reingegangen. Und was<br />

war meistens herausgekommen? Verdammt wenig!!! Für mich stand jetzt fest, auf demselben<br />

dreckigen Niveau zu kämpfen, Schluss mit dem Irrglauben an das Recht!<br />

Und wenn ein Rechtsgebiet, was den irreführenden Namen Familienrecht trägt, auch schon auf<br />

der Anklagebank des Europaparlaments saß, die BRD schon mehrfach wegen Verletzung der<br />

Menschenrechte getadelt wurde, mehr dazu im Kapitel „Fehlende Reformen“, dann muss man<br />

doch spätestens an dieser Stelle den Glauben an das Recht aufgeben!<br />

Durch einen Zufall entdeckte ich die von mir geschätzte Kultserie Dallas zu einem Superpreis.<br />

Ich kaufte acht Staffeln (4-11) und zog mir diese in Rekordzeit komplett rein, da ich Kurzarbeit<br />

hatte. Diese Serie veränderte mich total. Spätestens nach der zweiten Staffel fiel mir der<br />

Exvermieter meiner Frau, Herrn Dre ein, den ich als Schraubstock gegen meine Frau einsetzen<br />

wollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich sehr gute Kontakte zu ihm, da meine Frau ihm über 8.500<br />

€ schuldete. Wir telefonierten und mailten oft, hatten ein sehr herzliches und extrem offenes<br />

Verhältnis zueinander. Als er im Dezember 2009 meinte, mit der Abtretungserklärung ginge es<br />

nicht so einfach gemäß seiner Anwältin, da man nur Forderungen, nicht aber Verbindlichkeiten<br />

abtreten könne, wunderte ich mich sehr. Sollte meine Koryphäe da was übersehen, einen<br />

zweiten Fehler in kurzer Zeit begangen haben? Ich recherchierte nicht großartig im Internet, es<br />

interessierte mich nicht, denn eine andere Idee kam dadurch ganz plötzlich in mir auf: Herr Dre<br />

hatte schon einen Titel über 2000 €. Ich forderte ihn auf, damit eine Kontopfändung bei meiner<br />

Frau zu veranlassen, und sich noch einen zweiten zu besorgen über die restlichen ca. 6500 €,<br />

und diesen dann für eine weitere Kontopfändung zu verwenden. Dieser Plan hatte zwei<br />

Vorteile: Meine Frau war teilweise zahlungsunfähig, konnte wahrscheinlich nur 900 € von<br />

ihrem Konto verfügen. Das war zu wenig, um ihre Miete zahlen zu können, es drohte ihr eine<br />

weitere Zwangsräumung, die Straße. Ich musste ihr halt so lange den Hahn abdrehen, bis sie<br />

endlich vor Armut aufgab, und wenn sie dabei auf der Straße landete. Manche Leute lernen halt<br />

erst, wenn sie in der Gosse aufwachen, leider! Meine Frau musste halt Tag um Tag und Nacht<br />

um Nacht geprügelt werden, bis sie um Frieden betteln kam. Zwar war sie schon seit<br />

mindestens zwei Jahren völlig bankrott, sie wollte aber einfach nicht fallen. Auch mein<br />

Dauerschach führte nicht zum Schachmatt, sondern eher zum Remis. Als Schuldner konnte<br />

man in Deutschland zu diesem Zeitpunkt ein recht unbeschwertes Leben führen, das habe ich<br />

oft in der Sendung „Raus aus den Schulden“ gesehen. Zeit also, aktive „Sterbehilfe“ zu leisten.<br />

Sicherlich war ich mir bewusst, ich wendete dreckige Mittel an, aber die Gegenseite arbeitet<br />

schon seit Jahren auf dieser Ebene, was mich sehr erleichterte. Da meine Kinder ihrer Mutter<br />

fleißig Hilfe beim Prozessbetrug in der Vergangenheit lieferten, musste ich auf sie keine<br />

Rücksicht nehmen, mit gefangen, mit gehangen.<br />

321


Herr Dre zeigte anfangs Bedenken, gab sich reserviert. Als ich dem Mann in<br />

unmissverständlichen Deutsch klar machte, entweder er stellt sich hinter mich und marschiert<br />

mit mir zusammen, egal was passiert, und wenn im dabei schlecht wird, dann eben mit<br />

geschlossenen Augen, oder er wird bei dem Schuldenberg meiner Frau kaum was von seinem<br />

Geld sehen, blieb ihm nichts anderes übrig und sagte mir Unterstützung zu. Wieder einmal<br />

kontaktierte er seine Anwältin, die alles vorbereitete und mir einen sehr aufgeweckten Eindruck<br />

machte. Ich gebe zu, aus Herrn Dre machte ich einen Laufburschen, der nur noch zwischen mir<br />

und seiner Anwältin hin und her pendelte. Aber da er Frührentner war, tat ihm das gut, da er<br />

geistig fit gehalten wurde. Ich sah es ja an meinen Eltern, wie sie geistig völlig abbauten, ich<br />

vergeblich zigfach versuchte, ihnen Rechtsstandpunkte der Koryphäe begreiflich zu machen,<br />

die meine Prachtrosellas hier schon auswendig aus der Voliere sangen. Davon ganz abgesehen,<br />

konnte der Exvermieter nur so seine über 8.500 € erhalten, ein netter Preis!<br />

Als ich Ende Januar immer noch nichts von ihm hörte, stellte ich Herrn Dre per Mail zur Rede.<br />

Als dann der Spruch seiner wohl desinteressierten Anwältin zitiert wurde, „eine<br />

Kontopfändung würde nur außer Spesen nichts gewesen“ bringen, und ein 2. Titel über die<br />

Restforderung von etwa 6500 € „sei in der Mache“, rief ich ihn wutentbrannt an. Ich fragte ihn,<br />

ob seine Anwältin nicht paar Monate voraus denken könne. Natürlich wäre jetzt eine<br />

Kontopfändung für ihn fruchtlos, aber nicht an dem Tag der Zugewinnausgleichszahlung.<br />

Wortwörtlich machte ich dem Mann klar, mit einem Titel in der Schublade könne er sich nur<br />

den Hintern abwischen, mehr bringe er nicht. Und wenn erst einmal andere Schuldner mit ihren<br />

Forderungen Schlange stehen, dann kann er Teile seiner Ansprüche abschreiben.<br />

Außerdem half ich ihm zu begreifen, je schneller die Scheidung zu Ende sei aufgrund des<br />

massiven Drucks, um so eher käme er an sein Geld. Schließlich sei er auch schon Rentner,<br />

und da könne man nicht so großzügig mit den Jahren umgehen. Herr Dre wurde darauf hin sehr<br />

nachdenklich und versprach mir, nochmals mit seiner Anwältin zu reden. Ich bot ihm an, zum<br />

nächsten Termin mitzukommen und mit seiner Rechtsverdreherin mal Tacheles zu reden.<br />

Aufgrund von insgesamt eineinhalb Stunden Fahrt wollte er nur den telefonischen Kontakt zu<br />

ihr aufnehmen. Für mich war das Gespräch deprimierend, es ging einfach nicht vorwärts, mein<br />

Plan des massiven Drucks wurde einfach nicht unterstützt, weil der Ex-Vermieter seiner Frau<br />

und seine Anwältin einfach nicht vorausschauen konnten, jegliches taktisches Verständnis<br />

vermissen ließen. Auch hatte seine Anwältin offensichtlich keine Lust eine Pfändung einzuleiten,<br />

verdiente sie daran einen nur zweistelligen Betrag, setzte aber damit ihren Mandanten<br />

der Gefahr aus, leer auszugehen! Von Herrn Der habe ich nichts mehr gehört, der war mir<br />

mittlerweile egal, denn es zeichnete sich für mich plötzlich Anfang März 2010 scheinbar die<br />

Wende ab, siehe nächstes Kapitel!<br />

Das juristische Stalingrad – Die angekündigte Wende<br />

Anfang März 2010 wurde nach zweieinhalb Jahren erbittertsten Kämpfen endlich das 30 seitige<br />

Urteil in Sachen Abänderungsklage, Widerklage gesprochen, was überwiegend aus<br />

Unterhaltsberechnungen bestand.<br />

Anfangs war ich sehr zufrieden, auch wenn dieses Urteil noch einige Arbeit bedeutete aufgrund<br />

einiger Widersprüche. Ich gebe zu, aufgrund der enormen Beweislast in Sachen eheähnliche<br />

Verhältnisse dank dem Liebhaber meiner Frau mussten wir eigentlich gewinnen, trotz dieser<br />

inkompetenten Richterin. Insgesamt war es ein knapper 3:2 Sieg für mich, denn ich punktete<br />

bei den Themen Erwerbobliegenheitsverletzung, fiktives Einkommen bei meiner Frau und<br />

322


ihren eheähnlichen Verhältnissen. Sie dagegen profitierte bei den fehlerhaften richterlichen<br />

Berechnungen und der abenteuerlichen Kostenverteilung beim Bezahlen dieses Rechtsstreits.<br />

Die völlig senile Widerklage des Herrn M wurde natürlich vom Gericht abgewiesen. Birgit<br />

musste 1/3 der Gerichts- und Anwaltskosten zahlen, ich folglich 2/3, vielleicht auch nur die<br />

Hälfte, da sich die Richterin innerhalb von 2 Zeilen widersprach. Drei Wochen später fiel ihr<br />

der riesige Widerspruch auf, wahrscheinlich auf Hinweis unseres Gegners, und korrigierte<br />

meinen Anteil auf 2/3 der Kosten. Wieso mein Anteil so hoch ausfiel, war mir völlig<br />

unverständlich. Wie Birgit diese Rechnung begleichen wollte, etwa 1300 € musste sie<br />

insgesamt zahlen, war mir bei dieser hoch verschuldeten Frau ein Rätsel, aber nicht mein<br />

Problem. Schließlich hatte sie und vor allen Dingen ihr windiger Anwalt M mit vielen Lügen<br />

und somit mehrfachem Prozessbetrug operiert, allerdings vergeblich. Die immer wieder<br />

geleugneten eheähnlichen Verhältnisse hatten ihr dann das Genick gebrochen, speziell die für<br />

sie verheerende Zeugenaussage ihres Liebhabers. Somit hatte der Versuch, mich pfänden zu<br />

lassen, meiner Frau mit den Kosten des vorletzten Urteils 3.000 € gekostet statt etwa 8.000 €<br />

von mir zu bekommen. Für ihren Anwalt M war es natürlich ein finanzieller Sieg, aber M hat<br />

diese für meine Frau unbezahlbaren Kosten zu verantworten. Er trieb sie skrupellos in diese<br />

hoffnungslose Schlacht rein, nur um Umsatz zu machen. Dafür hat Birgit wieder einmal einen<br />

teuren Preis bezahlen müssen!!<br />

Zwar musste ich für die Zeit von 2006 – 2008 scheinbar deutlich mehr Unterhalt zahlen, da ich<br />

in diesem Zeitraum u. a. zwei Steuerrückerstattungen zu je 3000 € hatte, dachte ich anfangs,<br />

aber seit Januar 2009 stand meiner Frau nichts mehr zu! Klang also zunächst noch alles ganz<br />

gut. Ich war extrem glücklich, diese Front scheinbar endlich aufgeben zu können trotz einiger<br />

massiver Nachkorrekturen am Urteil, zu sehr sehnte ich mich nach Harmonie und Frieden.<br />

Außerdem hatten mich diese Kämpfe auch charakterlich zu sehr negativ verändert. Mein<br />

Auftreten bei Bewerbungsgesprächen führte mittlerweile vermehrt zu Bemerkungen wie, ich<br />

wäre weniger als Entwickler geeignet sondern eher als Gruppenleiter, weil ich mich zu forsch<br />

und selbstbewusst verhielt, oft knallhart auftrat. Ich war dabei, charakterlich völlig vor die Säue<br />

zu gehen.<br />

Auf jeden Fall habe ich noch am gleichen Tag mit meinem türkischen und besten Freund Emre,<br />

der maßgeblich diese Website gestaltete, noch bis ein Uhr nachts diesen Sieg gefeiert. Wir<br />

haben sogar den Vater des Siegs, den Liebhaber meiner Frau, auf DIN A4 Größe ausgedruckt,<br />

ihn am Sofa festgeklebt und immer wieder auf ihn mit bestem Obstbrand angestoßen. Was war<br />

das für eine unvergessliche Feier! Wie mag dann erst die Party aussehen, wenn ich eines Tages<br />

geschieden werde, auch wenn dieser Tag nun aufgrund der veränderten Unterhaltslage sehr<br />

schnell kommen musste. Ohne diese Aussage des Ludger F. wäre ich jetzt um mindestens<br />

2.000 € pro Scheidungsjahr, ab 2010 gemessen, ärmer gewesen!! Für mich war das ein Grund<br />

ihm aus Dank eine Flasche besten Hennessy Cognac zu schicken! Ein Dankesschreiben durfte<br />

natürlich nicht fehlen, auch wenn dieses vor Sarkasmus und Zynismus nur so triefte, worin ich<br />

Altmeister war. Schließlich musste ich mir diesen Mann warm halten, vielleicht brauchte ich<br />

ihn ja noch einmal als zuverlässigen Zeugen, der die Wahrheit ohne Rücksicht auf Verluste in<br />

den eigenen Reihen erbarmungslos sagt. Mein Freund Emre hatte sogar die gute Idee, diesem<br />

Mann vorzuschlagen, nebenberuflich Zeuge zu werden für hoffnungslose Fälle, da hätte er viel<br />

mehr Erfolg als in seiner Steuerberaterprüfung…….<br />

Aber wieder zurück zu dem für mich recht positiven Urteil, auch wenn dieses einige Fehler<br />

aufwies. Schon die Koryphäe kotzte sich im Anschreiben regelrecht verbal aus, übersah aber<br />

völlig andere, viel gravierendere Fehler. Er regte sich quasi über Eisglätte auf, aber bemerkte<br />

nicht den riesigen Eisberg vor uns. Im Endeffekt feierte er als Einziger das Urteil, da unser<br />

323


Ziel, keinen Unterhalt mehr für meine Frau, scheinbar erreicht war. Allerdings endete seine<br />

Feier zwei Wochen später, als ich ihm gravierende Fehler des Urteils erklären musste.<br />

Bei allen Fehlern im Detail ist das Hauptrechtsschutzziel letztlich erreicht. Entscheidungsgründe und Tenor<br />

sind insoweit allerdings widersprüchlich als nach dem Tenor Ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihrer<br />

Ehefrau ab Januar 2009, nach den Gründen ab Januar 2010 entfällt. So oder so ist Ehegattenunterhalt<br />

nicht mehr geschuldet. Damit sind wir dem diesseitigen Vortrag durchgedrungen.<br />

Vor lauter Siegesfeiern machte ich mich erst eine Woche später an die Arbeit nachzurechnen,<br />

wie viel Unterhalt ich genau nachzahlen müsste. Schließlich fehlte dem Urteil eine Übersicht<br />

über die einzelnen Gesamtnachzahlungen für jedes Jahr. Mit 2.000 € rechnete ich, wäre völlig<br />

okay gewesen. Ich also Exceltabelle erstellt und alle Unterhaltswerte der Richterin akkumuliert<br />

und die Differenz zu meinen geleisteten Zahlungen gebildet. Das Ergebnis haute mich total um:<br />

8400 € hätte ich nachzahlen müssen! Also ziemlich exakt die Summe, die meine Frau bei ihrem<br />

Ex-Vermieter an Schulden hatte……. Ich war geschockt! Zwar hatte ich gut 10.000 €<br />

Sicherheitsleistungen hinterlegt, wovon 4.000 € meinem Vater gehörten. Das hätte bedeutet,<br />

mein Teil der Kaution wäre weg gewesen, und ich hätte noch 2400 € von meinem Konto<br />

abheben müssen. Dazu noch die Anwaltskosten von 1200 €, 500 € hatte ich schon als<br />

Vorschuss bezahlt, es wäre finanziell verdammt eng geworden, zu sehr war ich durch diese<br />

ganzen ruinösen Rechtsstreits gebeutelt. Insbesondere kam in mir der fürchterliche Gedanke<br />

auf, sollten diese Zahlen stimmen, wäre ich für die Zwangsräumung meiner Frau und beiden<br />

Kinder erheblich mitverantwortlich gewesen! Eine grauenhafte Vorstellung!<br />

In den folgenden drei Tagen nahm ich die richterlichen Berechnungen regelrecht auseinander.<br />

Jede einzelne Zahl wurde auf Plausibilität geprüft. Ich fand immer mehr unglaubliche<br />

gravierende Rechenfehler in einer Gesamthöhe von rund 22.000 € (in Worten<br />

zweiundzwanzigtausend), verteilt über vier Jahre, mehr dazu später, und verstand im Gegensatz<br />

zur Koryphäe auch erst nach mehrfachem Lesen einige rätselhafte Berechnungen, und<br />

insbesondere, dass Tenor und Begründung überhaupt nicht widersprüchlich waren. Dass meine<br />

Frau nämlich schon 2009 keinen Unterhalt mehr bekam, obwohl erst seit 2010 durch<br />

eheähnliche Verhältnisse verwirkt, lag an meinem gesunkenen und ihrem gleichzeitig<br />

gestiegenen fiktiven Einkommen. Schon dieser Sachverhalt zeigte mir, dass mein Anwalt völlig<br />

überarbeitet war, sich nicht die notwendige Zeit für das Urteil nahm, finanziell sehr gefährlich<br />

bis ruinös!<br />

Ob die abenteuerliche Kostenverteilung okay war, musste Dr. Km. noch beantworten. Trotz<br />

der richterlichen Fehler hatte ich 76% des Unterhalts bezahlt, weshalb ich von der Logik<br />

erwartete, ¼ der Kosten des Rechtsstreits tragen zu müssen. Da mein Anwalt eh um ein<br />

Gespräch in der Kanzlei bat, wollte ich diese Punkte dort auch zwei Wochen später anbringen.<br />

Schließlich akzeptierte ich solch ein schlampiges Urteil nicht! Entweder die Richterin korrigiert<br />

dieses oder es ging weiter zum OLG nach Düsseldorf. Meine fürchterlichen Entdeckungen<br />

teilte ich meinem Anwalt nicht mit, denn ich wollte ihn mal so richtig auflaufen lassen für den<br />

Fall, dass er diese unglaublichen Rechenfehler nicht entdeckt hätte. Dieser Eindruck kam<br />

nämlich in mir auf, als Km schrieb, Ziel sei erreicht, wir könnten zufrieden sein.<br />

Allerdings wartete noch weitere neue Arbeit auf mich. Parallel zum Urteil hatte mein Anwalt<br />

mir auch einen Schriftsatz des Gegners mitgeschickt, der wieder auf die Unwirksamkeit des<br />

Ehevertrags einging, hierbei einige Klauseln lediglich aufzählte mit dem Fazit, der Vertrag<br />

wurde meiner Frau einseitig diktiert, daher nichtig. Eine juristische Diskussion unter<br />

324


Einbeziehung des BGH Urteils vermied er natürlich. Das bekannte Gesabber konnte man<br />

vergessen, weshalb mein Anwalt gar nicht darauf eingehen sollte, was er auch befolgte.<br />

Der zweite Teil dieses Schreibens beinhaltete nur Verzögerungstaktiken. So sollten wir<br />

wiederholt eine neue Vermögensaufstellung machen, schon die dritte, worauf wir auch nicht<br />

eingingen. Unseren Vorschlag, dass seine Mandantin die ETW zu seinem viel zu hoch<br />

angesetzten Preis von 128.000 € mir abkaufen sollte, lehnte er erwartungsgemäß ab, da Birgit<br />

kein Geld dafür hatte, was sie allerdings auch nicht brauchte. Mir hätte es gereicht, erst<br />

ausgezahlt zu werden nach Verkauf der Wohnung Allerdings war M mittlerweile auch von<br />

128.000 € auf 110.000 € heruntergegangen aufgrund meines damals gesendeten<br />

Immobilienspiegels. Auch diesen Preis akzeptierte ich nicht. Sarkasmus war seine Bemerkung,<br />

warum ich die Wohnung dann nicht für die gebotenen 87.000 € verkauft hatte. Vergaß der<br />

Mann, dass ich dies gar nicht durfte, da die Wohnung durch den erst einmal für nichtig<br />

erklärten Ehevertrag auch meiner Frau gehörte? In meiner Erwiderung an meinen Anwalt<br />

entwarf ich den Vorschlag, unser selbsternannter Immobilienexperte M soll die ETW für<br />

110.000 € verkaufen, er bekäme dafür die übliche Maklerprovision von 3,4%, bei einem<br />

Verkaufspreis von unter 100.000 € gar nichts. Auf diese Weise wollte ich diesen<br />

Schaumschläger M so richtig vorführen und auflaufen lassen. Allerdings wurde dieser<br />

Vorschlag nicht befolgt. Aus Kollegialität????<br />

An einer anderen Stelle musste ich mich wieder über die Schlampigkeit meines Anwalts<br />

ärgern, hervorgerufen durch seine Überarbeitung durch zu viele Mandanten. Dieser Vorfall<br />

hätte mir beim Vorliegen der Voraussetzungen eine Betrugsanzeige einbringen können!<br />

So hatten wir mit unserem letzten Schriftsatz noch einen Kontoauszug aus dem Jahr<br />

2004 beigelegt. Auf diesem befanden sich zufällig auch die Abbuchungen von zwei<br />

Lebensversicherungen, für M ein gefundenes Fressen. Mein Anwalt hätte sich dieses<br />

Beweisstück näher anschauen und dann verängstigt fragen müssen: Mensch Land,<br />

sind das Kapitallebensversicherungen? Wenn ja, müssen wir diese unkenntlich machen,<br />

denn sonst bekommen sie schwere strafrechtliche Probleme, da diese Vermögenswerte<br />

nie angegeben wurden! Aber nein, Augen zu, Beweis ungeprüft rein in die Tüte und ab zum<br />

Gegner! Ich fasste es nicht! Natürlich musste auch ich mir Schlampigkeit vorwerfen!<br />

Ein Zeichen, dass auch ich mittlerweile aufgrund dieser Belastungen vermehrt Fehler beging.<br />

Gleichzeitig wurde mir wieder einmal eingehämmert, sich nie auf Anwälte zu verlassen, selbst<br />

wenn man einen der Besten hat! Zu meinem großen Glück handelte es sich bei diesen<br />

Versicherungen nur um eine Berufsunfähigkeits- und eine Risikolebensversicherung, bei denen<br />

sich generell kein Kapital ansammelt!! Dennoch gingen ein paar Stunden drauf, noch Beweise<br />

für diese nicht mehr existierenden Versicherungen zu suchen.<br />

Drei Wochen nach Urteilsverkündung hatte ich eine Audienz bei Dr. Km, die ich aber nur als<br />

erschütternd bezeichnen konnte. Er empfing mich ungewohnt humorvoll, meinte mehrfach:<br />

„Das Urteil ist süß“. Ich entgegnete ihm, dass man dieses schlampige Werk doch nicht Urteil<br />

nennen könne. Wäre Dr. Km nicht durch und durch Gentleman gewesen, hätte ich ihm dies<br />

zusammengerollt mit einer großen Dose Vaseline gegeben mit der Bitte, diese Sachen zurück<br />

an die Richterin zu schicken, zu mehr taugte der Papierstapel nicht! Mein Anwalt zog sich<br />

sicherlich zu Recht an den vielen Widersprüchen hoch, wobei ich ihm erst einmal erklären<br />

musste, warum es mit dem Wegfall des Unterhalts ab 2009 oder 2010 kein Widerspruch sei.<br />

Einfach nur peinlich, wenn ein Mandant seinem Anwalt das Urteil erklären muss! Wenigstens<br />

seine Kritik an der Kostenverteilung war gerechtfertigt, denn erst hieß es ich müsse 2/3 der<br />

Kosten tragen, im nächsten Satz dagegen sollten die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.<br />

Auf meine Frage, ob er Rechenfehler gefunden habe, meinte er nur, „dazu würde die Kosten-<br />

Nutzenrelation nicht stimmen“, er habe nur die Nullzahlungen an meine Frau betrachtet.<br />

325


generell habe er sich nur den Tenor angeschaut, nicht aber die Berechnungen……. Seine<br />

Antwort haute mich regelrecht um! Eine solche Dreistigkeit auch noch dem eigenen Mandanten<br />

schamlos zu gestehen ohne sich zu schämen, war der bisherige Gipfel beim Umgang mit den<br />

Rechtsanwälten! An diesem Abend hatte Dr. Km seinen guten Ruf bei mir völlig verspielt! Er<br />

dachte nur an seine Kosten durch die damit verbundene Arbeit, aber ob der Mandant einen<br />

Riesenschaden erlitt durch Nichtüberprüfung der Berechnungen, war ihm völlig gleichgültig!<br />

Dazu müsse man sich zwei Abende rein knien, meinte er und fragte, wie lange ich gebraucht<br />

hätte. Über meine Antwort, drei Tage, war er nicht verwundert. Aber auch diese Situation kann<br />

ich nur als peinlich und gefährlich bezeichnen! Was wäre geschehen, wenn ich nicht jede Zahl,<br />

jeden Rechenschritt überprüft hätte? Ich hätte volles Verständnis gehabt, wenn er seinem<br />

wesentlich billigeren Barbiepüppchen das Urteil gegeben hätte mit dem Auftrag, dieses mal zu<br />

prüfen. So eine Unterhaltsberechnung sollte jede Jungjuristin des Familienrechts beherrschen.<br />

Aber nein, wir ersparen uns jegliche Verifizierungen, einfach unglaublich! Den Mann konnte<br />

ich mittlerweile auch nicht mehr weiterempfehlen!!!<br />

Dr. Km behauptete immer noch in dieser Sitzung, Ziel erreicht, keinen Unterhalt mehr an die<br />

Frau, war so richtig in Siegesstimmung. Erst als ich ihm völlig überdreht klar machte, ihn in die<br />

Realität zurückholte, mit diesen völlig falschen Zahlen müsste ich sogar noch 8.400 € an die<br />

Frau nachzahlen, war er sichtlich erstaunt, wurde ganz ruhig und meinte erschrocken: „Das<br />

hätte ich nicht gedacht“. Ich dagegen wurde immer lauter, dass er mich bitten musste, mich<br />

nicht so aufzuregen. Auch eine Nachzahlungsberechnung hatte er nicht angefertigt! Dann holte<br />

ich ihm meinen vierseitigen Schriftsatz an ihn heraus, der alle Rechenfehler der Richterin<br />

dokumentierte, das Ergebnis von drei Tagen Arbeit. Vier Seiten Exceltabellen mit den wahren<br />

Nettowerten, korrekte, wenn auch völlig überflüssige Nettowertberechnungen( die<br />

Jahresnettowerte findet man nämlich in jeder Dezemberabrechnung), dürften der Höhepunkt<br />

meiner Arbeit gewesen sein. Sehr ruhig las er mein Schreiben, betrachtete erstaunt und<br />

kleinlaut die Tabellen, und war völlig überrascht über die dort aufgelisteten extremen Fehler.<br />

Hier ein kleiner Auszug:<br />

1. Das Lehrgeld meines Sohnes wurde 36 Monate nicht angerechnet. Mein Mindestschaden: 7200 €<br />

2. 2007 hat die Richterin sich mit einer Nettoberechnung versucht, die ebenfalls um 3600 € zu hoch<br />

ausfiel. U. a. hatte sie vergessen, die Kranken- und Pflegeversicherung für das ganze Jahr zu<br />

subtrahieren. Sie erwähnt zwar den notwendigen Abzug der KV/PV, diese tauchten aber nicht in<br />

den Berechnungen auf! Risikolos wäre es gewesen, gleich den Nettogehaltjahreswert aus der<br />

Dezemberabrechnung zu nehmen statt sich mit der komplizierten Gehaltsabrechnung zu<br />

beschäftigen, Schuster bleib bei Deinen Leisten!!<br />

3. Auch laut Dezemberabrechnung 2008 wurden die KV/PV in Höhe von rund 3800 € vergessen<br />

abzuziehen! Wäre nicht passiert bei Verwendung des Jahresnettowertes.<br />

4. Auch für 2009 wurde nicht der Nettowert genommen, sondern wieder eine abenteuerliche<br />

Nettogehaltberechnung versucht. So wurden 3100 € Netto zu viel errechnet. Zwar versuchte die<br />

Richterin noch die KV+PV abzuziehen, aber über diesen Phantasiewert von 84,15 € diskutierte ich<br />

nicht, eine solche KV musste noch erfunden werden! Tatsächlich hätte sie rund 250 € subtrahieren<br />

müssen! Da hatte sie einfach aus einem Kurzarbeitsmonat den Wert für alle Monate genommen,<br />

wobei ich 9 Monate lang das Vierfache bezahlt habe. Hätte sie den akkumulierten Nettowert<br />

verwendet, wäre das nicht passiert!<br />

5. S.6 Urteil: Aufgrund des Weggangs von der Firma K Ende 2005 wurde keine Altersvorsorge mehr<br />

ab 2006 betrieben, weshalb 9 * 92,36 € abgezogen werden konnten, Schaden rund 830 €.<br />

6. Seite 12 Urteil: 1400 - 84 = 1316 und nicht 1246! Schaden = 12*70 € = 840 €<br />

7. Interessant ist auch die abenteuerliche Kostenverteilung der Richterin. Obwohl ich trotz aller<br />

Rechenfehler dennoch 76% des errechneten Unterhalts bezahlt habe, soll ich 67% des<br />

Rechtsstreits tragen statt 24%. Sollten die Rechenfehler beim Kindesunterhalt beseitigt werden,<br />

erwarte ich sogar nur 15% der Kosten!<br />

326


Die Summe aller Fehler ergab rund 22.000 €, die mir über den Zeitraum von 2006-2009 zu<br />

viel an Nettogehalt berechnet wurden. Da etwa davon die Hälfte an die Familie ging, rechnete<br />

ich mit einer Nachzahlung von gut 2000 €, die ich aber nicht an meine Frau zahlen musste,<br />

sondern umgekehrt! Darin war noch nicht einmal die auch fehlerhafte Kostenverteilung des<br />

Rechtsstreits enthalten, die auch noch mal 2000 € zu meinen Gunsten ausmachen konnte.<br />

Kurzum, durch diese Berufung konnte ich rund 10.000 € Gewinn erhoffen, eine Zahl, die die<br />

Koryphäe nicht bemerkt hatte! Hinsetzen, Leistung mangelhaft! Top 150 Anwalt? Ein Witz!<br />

Erstaunt war ich, als er meinte, wir gehen beim OLG Düsseldorf in Berufung, er habe da einen<br />

Kollegen aus seinem Institut, der dort täglich beim OLG sei. Auf die Frage, ob es bedeute, dass<br />

Dr. Km mich dort nicht persönlich vertrete, wich er wiederholt aus. Ich machte meinem<br />

Gegenüber klar, das OLG sei kein Kasperletheater mehr, da müsse man mit dem besten Anwalt<br />

hin marschieren. Wenn ich so was wie die Richterin als Anwalt hätte, bräuchte ich gar nicht<br />

erst zur Verhandlung gehen, ich hätte eh schon verloren. Er gab mir absolut Recht, ließ sich<br />

aber beim Thema persönliche Vertretung wiederholt nicht festlegen, auch wenn er betonte, er<br />

wolle mich nicht abschieben. Sehr wahrscheinlich erwartete er wieder ein Sonderhonorar, was<br />

für mich nicht mehr in Frage kam, zu viele Fehler waren ihm in letzter Zeit unterlaufen, und zu<br />

wenig Zeit hatte er für seine Mandanten! Sofort setzte er mit seinem Diktiergerät diesem<br />

Kollegen ein kurzes Schreiben auf, bei dem er auf meine seitenlange Fehlerliste verwies.<br />

Irgendwie machte Dr. Km an diesem Tag einen überarbeiteten Eindruck. Er verstand einfache<br />

Fragen nicht sofort. Etwa, ob beim Gericht Alkoholverbot bestand, denn bei so einem<br />

schlampigen Werk musste bei mir der Verdacht aufkommen, die Richterin hatte ganz schwer<br />

gekifft oder sich bei diesen trockenen Berechnungen tierisch einen gebrannt.<br />

Auch meine Befürchtung, aufgrund der Berufung und des somit ungültigen Urteils müsse ich<br />

erst einmal die 216 € Kaution und 118 € Unterhalt an meine Frau weiter zahlen, stimmte er<br />

leider zu. Zum Glück war aber das OLG wesentlich schneller als das Kasperletheater in<br />

Wuppertal.<br />

Beim Herausgehen nach 25 Minuten machte sich Dr. Km noch lustig über meine Bemerkung<br />

im Schriftsatz, ich würde sein Honorar nur unter Vorbehalt begleichen, denn ich erwartete<br />

einen niedrigeren Streitwert, was eine Geldzurückerstattung bedeuten würde. An seiner Stelle<br />

wäre ich lieber zurückhaltend geblieben, denn diese ganzen schweren Fehler nicht zu<br />

entdecken, war eine Riesenschande! Mir wurde wieder einmal klar, wer nicht den notwendigen<br />

Intellekt hat, geht bei Rechtsstreit leicht und unbemerkt unter und wird ebenso leicht in den<br />

Bankrott getrieben!<br />

Zwar freute ich mich, endlich in der Championsleague der Juristerei kämpfen zu dürfen,<br />

dennoch wurden einige Träume und Ziele durch die Berufung zerstört. Ich bekam meine<br />

Kaution von 6.000 € noch nicht zurück, sondern musste weiter fleißig jeden Monat 216 €<br />

einzahlen. Somit musste ich meinen Traum aufgeben, meinen 50. Geburtstag in der Karibik zu<br />

verbringen, ein trauriger Gedanke. Diesen Geburtstag feierte ich eh nicht im Verwandtschaftskreis,<br />

da mein mittlerweile durch Operation senil gewordener Vater lieber Schulabbrecher mit<br />

Neuwagen belohnte, statt seinem eigenen Sohn beim Kampf um Gerechtigkeit zu helfen. Auch<br />

musste ich weiterhin Unterhalt für meine Frau leisten, so dass weitere Verzögerungstaktiken<br />

des Herrn M bezüglich der Scheidung denkbar waren. Wäre der Unterhalt nun weggefallen,<br />

der Gegner hätte um eine schnelle Scheidung gebettelt! Allerdings drohte meiner Frau auch<br />

eine große Gefahr: Würde ich vor dem OLG gewinnen, was aufgrund der eindeutigen<br />

Falschberechnungen sehr wahrscheinlich war, drohten Birgit Kosten in Höhe von über 6.000 €,<br />

wobei ich 4000 € sofort pfänden lassen konnte. Wenn also RA M ein wenig Grips im Kopf<br />

327


gehabt hätte, hätte er zugesehen, dass seine Mandantin schnell den Zugewinnausgleich erhält,<br />

damit ihr bei einer Niederlage vor dem OLG nicht die Pfändung drohte!<br />

Zwar war durch die Falschberechnungen der Richterin Berufung notwendig, dennoch stellte<br />

das Urteil einen knappen Sieg für mich dar, was für den Gegner die Wende darstellte.<br />

Schließlich war es absolut sicher, dass auch das OLG Düsseldorf seinen eigenen Richtlinien<br />

folgte und die eheähnlichen Verhältnisse von Birgit bestätigen musste mit allen finanziellen<br />

Konsequenzen. Auch die unstrittig nicht vorliegende Erwerbsobliegenheitsverletzung auf<br />

meiner Seite würde mit Sicherheit wieder bestätigt. Dazu korrekte Unterhaltsberechnungen<br />

vom OLG, und das juristische Stalingrad war für meinen Gegner absehbar, wobei dieser schon<br />

in erster Instanz eine Niederlage erlitt. Allerdings taten mir die OLG Richter auch leid, und ich<br />

befürchtete etwas deren Zorn. So mussten sich völlig überqualifizierte Profis mit lächerlichen<br />

Unterhaltsberechnungen beschäftigen, was normalerweise jeder 0815 Anwalt des<br />

Familienrechts beherrscht. Die OLG Richter mussten sich verarscht fühlen, das war meine<br />

einzige Befürchtung! Ich wäre mir als Ingenieur genauso veralbert vorgekommen, wenn ich<br />

hauptberuflich Grundschülern das Einmaleins beibringen müsste!<br />

Für mich entstand durch dieses Urteil noch mehr Arbeit, denn ich entschloss, die Richterin<br />

nicht nur wegen Befangenheit abzulehnen, sondern auch wegen ihrer völlig unbrauchbaren<br />

Arbeiten. Mir war klar, mein Anwalt würde Widerstand leisten, Stichwort, Krähen, aber die<br />

Zeiten waren vorbei, in denen ich ihm treu folgte. Schließlich musste er nach dieser Blamage<br />

ganz kleine Brötchen backen. Das machte ich ihm nachfolgend indirekt oft in Mails klar.<br />

Wenige Tage später erhielt ich Post von meinem Anwalt. Den Entwurf an unseren Gegner<br />

musste seine Kollegin, Frau FK, schreiben, Dr. Km hatte wohl mal wieder mal keine Zeit.<br />

Der Schriftsatz war nur mittelmäßig, da mein Angebot und zugleich auch Falle vergessen<br />

wurde, die ETW durch Herrn M gegen ein Honorar verkaufen zu lassen. Auch sollte der<br />

Gegner in den Verkauf der Wohnung einwilligen, was auch vergessen wurde. Hier musste ich<br />

noch intervenieren!<br />

In einem weiteren Schreiben wurde der Anwalt Wes aus Düsseldorf gebeten, meine<br />

Interessen zu vertreten, wobei Dr. Km das Verfahren im Hintergrund begleiten wollte.<br />

Selber hatte er wohl keine Zeit oder erwartete ein fettes Sonderhonorar, was für mich<br />

nicht mehr in Frage kam. Zu meiner positiven Überraschung wurde Herr Wes vom<br />

renommierten Wochenmagazin Focus zum dritten Mal zu den besten 150 Anwälten des<br />

Familienrechts gewählt. Insofern konnte ich meinem Anwalt nicht böse sein, dahin<br />

abgeschoben zu werden, vorausgesetzt, der neue Anwalt nahm sich genügend Zeit für seine<br />

Mandanten. Allerdings stelle sich zwei Wochen später heraus, dieser Anwalt vertrat keine<br />

Berufungen, dafür war seine Noname Kollegin Hip zuständig. Diese schien eher zu den<br />

Standardanwältinnen zu gehören, auch wenn sie sich mit einem schon dekadenten Pelz und<br />

einer dicken Perlenkette auf der Homepage dieser Nobelkanzlei ablichten ließ. Und mit<br />

Sicherheit war das Bild auch sehr veraltet, denn die Frau war mittlerweile (fast) 51. Auf dem<br />

Bild aber war sie bestenfalls 40! Mir war es egal, ob ich nun mit so einer Standardanwältin zum<br />

OLG ging, war doch mein Fall extrem eindeutig, denn die Richter sollten nur bestätigen, dass<br />

die Richterin A mir leicht beweisbare zu hohe Nettoeinkommen unterstellte. Dazu mussten sie<br />

nur fünfstellige Zahlen aus meinen Dezemberabrechnungen lesen können, was ich meinem<br />

neunjährigen Neffen schon zutraute.<br />

Dem Schreiben an RA Wes war neben dem Urteil meine lange Fehlerliste beigefügt, was<br />

vorsichtig als persönliche Stellungnahme des Mandanten bezeichnet wurde. Interessant war,<br />

328


wie Dr. Km sich über das Urteil verbal auskotzte, nachdem ich ihm erst einmal die wirklich<br />

harten Fehler aufzeigen musste:<br />

Das Urteil ist, zurückhaltend formuliert, lückenhaft und rudimentär begründet, teilweise per se nicht haltbar, etwa was<br />

die gänzliche Negierung von Krankenvorsorgeaufwendungen, die Kostenorientierung und viele andere Punkte mehr<br />

anbelangt.<br />

Interessant war auch die vorläufige Berufung der Gegenseite, die „ zunächst aus Gründen der<br />

Fristwahrung Berufung eingelegt hatte“. Da noch nicht feststand, ob das Berufungsverfahren<br />

durchgeführt wurde, sollten wir noch keinen Anwalt bestellen. Mir war klar, Anwalt M machte<br />

erst einmal einen auf dicke Hose. Seine Chancen, das Urteil zu seinen Gunsten zu ändern,<br />

waren fast Null. Offensichtlich hatte er ebenfalls nicht die Rechenfehler entdeckt, durch die<br />

seine Mandantin 8.400 € erhalten sollte. An seiner Stelle hätte ich das Urteil akzeptiert, besser<br />

konnte Birgit nicht davon kommen! Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, wenn M kein<br />

Abzocker gewesen wäre, hätte er aufgrund der eindeutigen Rechenfehler uns einen Vergleich<br />

vorgeschlagen, sprich diese Fehler anerkennen müssen. Damit hätte er ein für seine Mandantin<br />

weitgehend hoffnungsloses OLG Verfahren und somit bei ihr Kosten von etwa 6.000 €<br />

verhindern können. Aber auch hier bewies M wieder seine Dreistigkeit! Nur wenige Wochen<br />

später teilte man uns seine endgültige Berufung mit. Er trieb nun meine Frau in die nächste<br />

hoffnungslose Schlacht, dieses Mal in die teurere OLG Auseinandersetzung. Wahrscheinlich<br />

brauchte sein Fuhrpark einen Reifenwechsel, neue Sommerreifen waren jetzt wohl angesagt.<br />

Die Begründung lag uns noch nicht vor, aber wir vermuteten den ausbleibenden<br />

Trennungsunterhalt.<br />

Allerdings wünschte ich mir unbedingt diese Instanz, damit Birgit finanziell endlich den<br />

Todesstoß bekam, ging es mir doch mittlerweile nicht mehr nur um ihre Niederlage, sondern<br />

um ihre existenzielle Vernichtung, damit sie endlich aufgeben musste und ich nach langer Zeit<br />

in Frieden leben konnte. Das ist wie mit Ratten: Es nutzt nichts, diese lebensgefährlich zu<br />

verletzen, man muss sie gleich totschlagen, halt solange, bis sie nicht mehr zucken, sonst wird<br />

man das Ungeziefer nie los! Deswegen trieb ich dieses Verfahren mit allen Mitteln voran und<br />

begrub jeden Vergleichsgedanken. Interessant war, zu diesem Zeitpunkt erreichte meine Frau<br />

ein neues finanzielles Tief, indem die Stadtwerke ihr den Strom abschalteten. Blöder ging es<br />

einfach nicht mehr: Völlig bankrott sein aber fleißig weiter prozessieren, und wenn man bei<br />

Kerzenlicht den Abend verbringen und man kalt duschen musste mangels Strom…….<br />

Die versuchte Ablehnung der Richterin A<br />

Dass die Richterin A besonders in der letzten Verhandlung ihre Befangenheit mir gegenüber<br />

regelrecht demonstrierte, trieb mich an die Grenze der Geduld. Aber Frau As völlig<br />

fehlerhaften Berechnungen ließen das Fass zum überlaufen bringen. Sie musste weg, ich<br />

musste sie ablehnen und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie starten. Obwohl<br />

ich seit zwei Jahren gute Anwälte hatte, war ich doch in dieser Zeit keinen Schritt vorwärts<br />

gekommen dank der Bremse A. Und bedenke ich, dass ich mittlerweile über eine Tonne<br />

Anwälte verheizt hatte, war das bisherige Ergebnis besonders blamabel! Kein Wunder, dass<br />

man mit Juristen die Straße pflastern kann, die stellen eh nur Verbrauchsmaterial dar. Natürlich<br />

war mir klar, Dr. Km als glühender Verfechter der Krähenmentalität würde bei der Ablehnung<br />

der Richterin und gleichzeitiger Dienstaufsichtsbeschwerde Widerstand leisten. Da aber seine<br />

Leistung mittlerweile blamabel geworden war, indem er fünfstellige Rechenfehler übersah,<br />

die selbst jeder Rechtsanwalt von einer Waldorfschule leicht entdecken konnte, nahm ich auf<br />

ihn auch keine Rücksicht mehr. Ich brauchte einen Richter, der die Scheidung fehlerfrei und<br />

329


unbefangen vorantrieb. Ein entsprechend hartes Schreiben setzte ich an meinen Anwalt auf, in<br />

dem ich ihm klar machte, ich marschiere auch ohne ihn los, mir reichte es. Ein paar Seitenhiebe<br />

gegen Dr. Km konnte ich mir hierbei nicht verkneifen:<br />

Schon nach der letzten eklatanten Verhandlung im Dezember 2009, in der die Richterin A extreme<br />

Befangenheit mir gegenüber zeigte, habe ich mich ernsthaft mit dem Gedanken der Ablehnung der Frau A<br />

beschäftigt. Mittlerweile ist unser Rechtsstreit noch massiv eskaliert, indem uns ein extrem schlampiges<br />

Urteil abgeliefert wurde, was fünfstellige Rechenfehler aufweist, von Widersprüchen innerhalb von zwei<br />

Zeilen ganz abgesehen. So eine schlampige Arbeit wäre in der freien Wirtschaft ein Kündigungsgrund!<br />

Daher habe ich mich fest entschlossen, diese Richterin wegen Befangenheit und nicht zumutbaren,<br />

unbrauchbaren Arbeitsergebnissen abzulehnen!<br />

Insbesondere können ihre Arbeitsergebnisse insofern für mich gefährlich werden, da ein Urteil aus<br />

Gründen des "Kosten-Nutzen-Ratio" nicht von Ihnen im Detail geprüft wird, und somit finanzielle Verluste<br />

für mich denkbar wären, sollte ich mal einen Fehler übersehen, was leicht passieren kann, bin ich doch<br />

schließlich kein Jurist!<br />

Die einzige Frage, die sich für mich nun stellt, ist, wie ich Sie bei der Ablehnung aus der Schusslinie<br />

heraushalten kann, sie also neutral dastehen. Schließlich habe ich in den sechs Jahren Rechtsstreit<br />

gelernt, dass bei den Juristen ähnlich wie bei den Ärzten gilt: Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.<br />

Um Kosten zu sparen in den ohnehin schon ruinösen Rechtsstreits und um Sie sauber in der Sache<br />

aussehen zu lassen, schlage ich folgende Vorgehensweise vor:<br />

Ich entwerfe den Ablehnungsantrag und schicke Ihnen diesen zu. Sie können Ihr Deckblatt dran heften mit<br />

dem kurzen Kommentar, dass Sie hiermit den Antrag Ihres Mandanten weiterleiten. Somit sind Sie in der<br />

Sache selbst völlig unbeteiligt.<br />

Ob es erlaubt ist, auch ohne Anwalt so einen Antrag zu stellen, weiß ich nicht, wäre ggf. auch eine<br />

Alternative, wobei dann die Frage des genauen Adressaten aufkäme. Direktor des AG, Herrn Be??<br />

Auf jeden Fall erwarte ich auch in Ihrem Interesse in dieser Sache absolute Kooperation, wobei auch Sie<br />

erheblich profitieren. Schließlich kann es nicht Ihr Ziel sein, sich von einer Richterin jenseits Ihrer Liga<br />

sagen zu lassen, dass diese mit ihnen überhaupt nicht diskutiere. Ein Mann mit Stolz wäre in dem Moment<br />

aufgestanden und gegangen! Wenn also ein Anwalt vor Gericht den Mund halten muss, ist er für den<br />

Mandanten wertlos, davon ganz abgesehen, dass auch Sie einen gewissen Stolz haben sollten! Und da Sie<br />

arbeitsmäßig eh spürbar überlastet sind, wäre es für Sie eine Entlastung, wenn ein fähiger Richter durch<br />

korrekte Entscheidungen Berufungen obsolet macht oder Fristen beachtet, und generell der Rechtsstreit<br />

voran geht. Denn eins ist absolut sicher: Mit einer Frau A würden wir noch einige Jahre Rechtstreit erleben,<br />

nicht aber das schnelle Ende! Das bedeutet, mal wieder an Ihr Portemonnaie gedacht: Auch Sie verdienen<br />

daran! Um ein baldiges Statement und Kooperation bittend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen<br />

Und in der Tat versuchte Dr. Km in einer Email an mich, mir die Ablehnung auszureden. In<br />

der Abänderungsklage hätten wir diese katastrophale Richterin nicht mehr, war sein Argument,<br />

und die Scheidung würde durch einen Richterwechsel verzögert. Hier vergaß mein Anwalt,<br />

dass die Scheidung noch lange dauern würde unter einer Richterin A, die sich durch völlig<br />

unsubstantiierte und senile Schriftsätze jedes Mal beeindrucken ließ und neue Verhandlungen<br />

anberaumte, und der Fristen überhaupt nicht interessierten. Außerdem übersah er die nicht<br />

seltene Möglichkeit des OLG, einen Fall unter Auflagen wieder an das Amtsgericht zurück zu<br />

verweisen. Mir war klar, hier wurde versucht, die Krähenmentalität der Juristen wieder einmal<br />

auszuleben. Zwar verriet mein Anwalt mir die nicht bestehende Anwaltspflicht bei so einem<br />

Ablehnungsantrag, aber den Adressaten nannte er mir nicht. Überhaupt wurden meine Emails<br />

nur teilweise beantwortet. Ich vermutete von Anfang an den Direktor des Amtsgerichts, was<br />

mir über Umwege eine Rechtsfachwirtin einer anderen Kanzlei bestätigte. Nicht nur wegen der<br />

Frage der Adresse bat ich den nicht erreichbaren Dr. Km mehrfach um Rückruf, sondern auch<br />

wegen dem seit langem herum liegenden Entwurf, für den er noch weitere Beweise benötigte.<br />

Ich konnte zwar beweisen, dass es Risikolebensversicherungen waren, die generell nie Kapital<br />

330


ansammeln, aber das reichte meinem Anwalt nicht aus. Entsprechende hämische Bemerkungen<br />

musste ich mir beim Anruf der Versicherungen anhören.<br />

Natürlich ließ ich mich auf meinem Weg nicht von meinem Anwalt aufhalten. Er hatte eh keine<br />

Zeit für mich, meine Bitten um Rückruf wurden nicht erfüllt. Außerdem hatte er seinen guten<br />

Ruf bei mir weitgehend verspielt durch das Übersehen von richterlichen Rechenfehlern in Höhe<br />

von rund 20.000 €! Ich entwarf einen Schriftsatz an den Direktor des AG Wuppertal, in dem<br />

ich beantragte die Richterin wegen Befangenheit und Unfähigkeit abzulehnen. Hier nun der<br />

gekürzte und in der Formatierung wie immer auf platzsparend geänderte Schriftsatz, an dem ich<br />

über eine Woche rumgefeilt hatte:<br />

Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde und Antrag auf Ablehnung der Richterin A wegen 1. Befangenheit und<br />

untragbarem Verhalten und 2. ungenügender Arbeitsqualität<br />

Hiermit beantrage ich gegen die Familienrichterin Frau Monika A eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine<br />

Ablehnung wegen Befangenheit und völlig ungenügender Arbeitsqualität und beantrage gleichzeitig die<br />

Zuordnung eines anderen Richters zu meinem Fällen xx/05 und ggf. xx /07.<br />

Begründung:<br />

1. Befangenheit und untragbarem Verhalten<br />

a)<br />

In der Verhandlung vom 9.12.2009 verbot mir die Richterin, meinem Anwalt durch Flüstern zu instruieren.<br />

Angeblich wurde sie beim Diktieren gestört, obwohl sie etwa fünf Meter von uns entfernt saß. Als ich dann<br />

meinem Rechtsbeistand Zettel zuschob, wurde mir sogar ein Ordnungsgeld angedroht! Ich muss betonen,<br />

dass ich nicht Zuschauer bei dieser legendären Verhandlung war, sondern Kläger. Und es ist notwendig,<br />

seinem Anwalt Instruktionen zu geben, dafür werden diese Mietjuristen auch teuer bezahlt, umgerechnet<br />

mit rund neun Euro pro Minute alleine schon für die Termingebühr! Schließlich sollen diese die Interessen<br />

des Mandanten vertreten, und das erfordert nun mal Kommunikation, denn ein Anwalt kann die Wünsche<br />

seines Mandanten nicht erahnen, ebenso bisher ungenannte Beweise oder Gegenbeweise. Hier setzt sich<br />

Frau A über die ZPO hinweg, die natürlich Flüstern oder das Schreiben von Botschaften nicht verbietet!<br />

Selbst mein Anwalt Dr. Km gab nach der Verhandlung zu, dass „Frau A ganz klar gegen mich<br />

voreingenommen ist“. Beweis:….<br />

b)<br />

In der gleichen Verhandlung brachte der Zeuge Ludger F beide Parteien zum Lachen, als er den Beginn des<br />

Verhältnisses zu meiner Frau lange Zeit um zehn Jahre zu früh datierte. Auch hier wurde mir sofort ein<br />

„fröhliches Ordnungsgeld“ angedroht. Als ich hierzu eine Begründung abgab, unterstellte mir die<br />

Richterin, ich wolle diesen unkorrekten Zeitpunkt verwenden, um die Verwirkung des Unterhalts auch um<br />

zehn Jahre vorverlegen. Beweis: ….<br />

c)<br />

In dem Fall xx/05 hatte lange nach uns auch das Gericht am 20.8.2009 wieder einmal dem Gegner eine Frist<br />

gestellt zur Bezifferung des Zugewinnausgleichs. Diese wurde - wie so oft - um vier Monate überschritten.<br />

Bedenke ich, dass dieselbe Richterin auch schon einmal am 24.9.2007 eine Frist u.a. zum<br />

Zugewinnausgleich gestellt hatte, ergibt sich sogar eine Überschreitung von über zwei Jahre! Dies<br />

interessierte aber Frau A überhaupt nicht, akzeptierte daher diesen viel zu spät abgelieferten Schriftsatz<br />

zum Thema Zugewinnausgleich zum Gerichtstermin im Januar 2009. Als mein Anwalt protestierte, meinte<br />

die Richterin, dass ich dazu keinen Grund hätte aufgrund meines prozessualen Verhaltens. „Und wer im<br />

Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“. Dieser Spruch fiel oft in den letzten Verhandlungen. Damit<br />

meinte sie meine Strafanzeigen gegen meine Frau und ihren Anwalt wegen wiederholten Verleumdungen<br />

und Prozessbetrugsversuchen, weswegen ich wieder einmal gerügt wurde. Es kann auch sein, dass<br />

aufgrund meiner vergessenen Angabe einer Lebensversicherung im Januar 2009 mit einer lächerlichen<br />

Rente von ca. dreizehn Euro für meine Frau ebenso für Frau A ein Freifahrtschein war, die Vergehen der<br />

Gegenseite hiermit immer wieder zu entschuldigen. Parteiischer geht es schon nicht mehr, soviel zum<br />

Thema Neutralität des Gerichts!<br />

Schon mein Anwalt, Herr Hm, zeigte in seinem Schreiben vom 29.9.2008 im Fall xx/07<br />

die permanenten Prozessbetrugsversuche auf, was aber eine Frau A ebenfalls überhaupt nicht<br />

interessierte! Beweise:….<br />

Wenn Fristen keinerlei Bedeutung haben, richterliche Konsequenzen ausbleiben, offensichtlich Anarchie<br />

herrscht, dann können wir auch auf die teuren Staatsdiener verzichten, sie werden schlichtweg obsolet!<br />

Aber auch bei der Pfändung (xx /07) vom 3.8.2007 gegen mich wurde Prozessbetrug begangen, den Frau A<br />

331


still schweigend duldete. So wurde in der Pfändung als auch im Schriftsatz vom 10.10.2007 behauptet, der<br />

Ehefrau überhaupt keinen Trennungsunterhalt gezahlt zu haben. Aber schon zehn Tage später schreibt in<br />

einem anderen Fall (Anlage U, XXX) derselbe Anwalt an dieselbe Richterin genau das Gegenteil, indem er<br />

mich zum Ausgleichen einer Steuernachzahlung meiner Frau auffordert, die durch den Trennungsunterhalt<br />

für 2006 aufgekommen war! Beweise:….<br />

Selbst wenn dieses Schreiben unter schweren Drogen entstanden wäre, hätte an dieser Stelle jeder<br />

halbwegs seriöse Richter Zweifel an den Pfändungsgründen haben müssen, und unseren Antrag auf<br />

vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung entsprechen müssen (in dubio pro reo). Schließlich hatte<br />

das Gericht auch eine Eidesstattliche Erklärung vorliegen, in der ich die Zahlung von Unterhalt an meine<br />

Frau versicherte. Stattdessen blieb mein Konto rund 90 Tage gesperrt!<br />

Das Vorliegen dieser Straftaten wurde von den Staatsanwaltschaften auch weitgehend nicht bestritten.<br />

Allerdings wurde das Verfahren nur eingestellt, weil nicht fest stand, ob meine Frau oder ihr Anwalt diese<br />

Aktionen geplant hatten. Ermittlungen hielt man nicht notwendig, so viel zum Thema Rechtsstaat.<br />

d)<br />

Wenn eine Scheidung, in der es nur um lächerliches Vermögenswerte geht, sich schon im siebten Jahr<br />

befindet, so müssen diese unglaublichen Verhältnisse als eine Kapitulationserklärung unserer Justiz<br />

bezeichnet werden. Hier ist Frau A weitgehend verantwortlich, die lange überschrittene Fristen und<br />

Schriftsätze, die nur aus völlig wirren unsubstantiierten Behauptungen und fiktiven Problemen bestehen,<br />

nicht nur duldet, sondern somit auch regelrecht unterstützt. Frau A gab auch in der Dezemberverhandlung<br />

2009 öffentlich zu, Herr M würde „gerne mehr oder weniger erfolgreich Nebelkerzen anzünden“. Das<br />

bedeutet, das negative prozessuale Verhalten des Gegners wird zwar klar erkannt, aber es wird nichts<br />

dagegen unternommen!<br />

Wenn mir schon die Koryphäe Dr. Km vor dieser Verhandlung über die Schriftsätze des Gegners vom<br />

Vorabend sagte, „sowas würde man im Zivilrecht sofort in den Mülleimer schmeißen“, aber diese Werke bei<br />

der Richterin hohe Beachtung fanden und somit für weitere Verzögerungen sorgten, so muss dies nicht<br />

näher kommentiert werden. Interessant war auf die Bemerkung der Richterin aufgrund einiger<br />

Beschwerden meines Anwalts (Verzögerungstaktiken), sie würde „so einiges auf der Seite (des Gegners)<br />

sehen, aber wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“. Somit wird das prozessuale<br />

Fehlverhalten des Gegners immer wieder entschuldig und nichts dagegen unternommen! Nennt man das<br />

Neutralität?<br />

Auch in der Verhandlung vom Januar 2009 verhielt sich Frau A völlig passiv und hilflos, als unser Gegner,<br />

von dem man monatelang nichts gehört hatte, auf einmal mit ungeklärten Posten auf meinen<br />

Verdienstabrechnungen ankam, die ihm schon fast fünf Jahre vorlagen! Jeder nur halbwegs seriöse<br />

Richter hätte diesen Anwalt gerügt wegen offensichtlicher Prozessverzögerung. Aber bei einer Frau A hat<br />

man mit solchen schon primitiven Taktiken jederzeit Erfolg und die Verhandlung musste wieder einmal<br />

vertagt werden.<br />

Am Schluss der Juni Verhandlung 2009 rühmte sich RA M vor der Richterin als „Langstreckenläufer in<br />

Verfahren, was ihm langsam Spaß macht, auch wenn es sich nicht rechnet“. Auch hier wäre eine<br />

richterliche Rüge oder andere Konsequenzen notwendig gewesen. Stattdessen rügte Frau A meinen<br />

Anwälteverschleiss in der selbigen Verhandlung, und weil ich „Herrn M mit Strafverfahren überzogen<br />

habe“! Auch wurde mir wieder traditionell ein Ordnungsgeld angedroht aufgrund meiner Bemerkung, dass<br />

mein Fall beim OLG schneller behandelt würde als beim AG. Dabei hatte Frau A in der legendären<br />

Verhandlung vom November 2007 selber in ihrer flapsigen Art gesagt, dass OLG Richter nichts zu tun<br />

hätten. Darf man eine Richterin nicht zitieren? Beweis: ….<br />

Mit so einer passiven Richterin kann man auch ganz leicht eine zehnjährige Scheidung erreichen, wobei<br />

der Ruf des Familiengerichts Wuppertal aber regelrecht geschädigt wird!<br />

e)<br />

Ebenfalls in der Verhandlung vom Dezember 2009 meinte Frau A zu meinem Anwalt: „Mit Ihnen diskutiere<br />

ich doch nicht“, unterbrach damit den Vortrag des Dr. Km. Nur, wenn rechtswissen-schaftliche<br />

Diskussionen zwischen Richter und Anwalt nicht erlaubt sind, muss sich jeder Mandant fragen, wozu er<br />

überhaupt noch eine gerichtliche und teure Vertretung braucht! Da Dr. Km laut Focus zu den 150 besten<br />

Anwälten des Familienrechts gehört, somit auch in einer ganz anderen Liga spielt, sind doch seine<br />

rechtswissenschaftlichen Beiträge besonders wertvoll, lehrreich, und sollten schon deshalb nicht nur<br />

angehört, sondern auch besonders geschätzt werden! Beweis: ….<br />

2. Ungenügende Arbeitsqualität<br />

a)<br />

In einer immerhin schon zweieinhalb Jahre andauernden Abänderungsklage erschien am 3.3.2010 endlich<br />

das „Urteil“. Ein solches oberflächliches Werk dürfte wohl in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik<br />

einzigartig sein!<br />

332


)<br />

Auf S.2 werden erst die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben und schon im nächsten Satz<br />

soll ich 2/3 zahlen! Damit hätte ich noch leben können, aber es kommt noch viel schlimmer!<br />

Ich listete nachfolgend im Detail die oben schon aufgeführten Rechenfehler der Richterin A<br />

auf, also das vergessene Lehrgeld, den vergessenen Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung,<br />

mehrere viel zu hoch errechnetes Nettoeinkommen, vergessener Abzug der<br />

Altersvorsorge.<br />

c)<br />

Völlig risikolos wäre es gewesen, gleich den Nettogehaltjahreswert der Dezemberabrechnung zu<br />

entnehmen, statt sich mit der komplizierten, völlig obsoleten und aufwendigen Nettolohnberechnung zu<br />

beschäftigen! Wieso Frau A sich diese Mühe gemacht hat, ist völlig unverständlich! Da unsere Justiz eh<br />

völlig unterbesetzt ist, sind solche Blindleistungen in keiner Weise mehr zu entschuldigen! Offensichtlich<br />

hat sie auch nicht ihre eigenen Nettowerte überprüft, also nicht mit den Gesamtjahreswerten verglichen,<br />

denn dann wären ihr die gravierenden Unterschiede aufgefallen. So wurden also völlig ungeprüfte und<br />

somit völlig fehlerhafte Berechnungen herausgeschickt, die bestenfalls für den Papierkorb geeignet waren!<br />

d)<br />

Interessant ist auch die abenteuerliche Kostenverteilung der Richterin. Obwohl ich trotz der gewaltigen<br />

Rechenfehler dennoch 76% des errechneten Unterhalts bezahlt hatte, soll ich 67% des Rechtsstreits tragen<br />

statt 24%. Eine mathematische Begründung fehlt völlig! Wurden die Kosten nach Sympathie verteilt?<br />

e)<br />

Summe aller Rechenfehler (gerundet): 7200 € + 3600 € + 6000 € +3200 € +1100 € + 840 € = 21940 €, verteilt<br />

auf die Jahre 2006 - 2009 und im Namen des Volkes!!!<br />

Aufgrund dieser gewaltigen und unverzeihlichen Rechenfehler werde ich keine 8400 € nachzahlen müssen!<br />

Besonders erschreckend an diesen vielen Rechenfehlern ist, dass man sich bei so elementaren<br />

Berechnungen nicht auf die Justiz verlassen kann. Die meistens nur Honorar orientierten Rechtskaufleute<br />

werden wie in meinem Fall die Berechnungen nicht prüfen, da das „Kosten-Nutzenratio nicht stimmen<br />

würde“, so Originalton!! Die Folge: Wer vom Intellekt solche Unterhaltsberechnungen nicht versteht, und<br />

das dürfte die Mehrheit der Fälle sein, ist hier verraten und verkauft! Es ist wohl verständlich, dass<br />

spätestens bei einer solchen unakzeptablen Arbeitsweise das Vertrauensverhältnis restlos zerstört, hier<br />

ein Richterwechsel zwingend erforderlich ist!<br />

Dass wir wegen dieser vielen Rechenfehler in der Abänderungsklage nun zum OLG Düsseldorf gehen, ist<br />

verständlich. Natürlich wird der Ruf des Wuppertaler Familiengerichts bei so unordentlichen bis<br />

abenteuerlichen Berechnungen schwer geschädigt.<br />

Auch werden wir mit dem Scheidungsurteil zum OLG gehen müssen, da Frau A seit Herbst 2006 ein BGH<br />

Urteil vom 25. Mai 2005 (Eheverträge mit schwangere Frauen, BGH XII ZR 296/01) völlig ignoriert, mit<br />

keinem Wort darauf eingegangen ist. Hier wird dann über die Anwendbarkeit des BGH Urteils entschieden,<br />

und ich werde ggf. dann auch untersuchen lassen, ob hier Rechtsbeugung begangen wurde! Beim<br />

Vorliegen der Voraussetzungen sind meinerseits entsprechende konsequente Schritte geplant!<br />

Kurzum: Diese Richterin ist nicht nur aufgrund ihres parteiischen und passiven Auftretens völlig<br />

unakzeptabel, sondern glänzt auch durch völlig oberflächliche Arbeiten. Ich stelle mir an dieser Stelle<br />

sogar die Frage, ob man hier nicht auch von mangelhaftem Fachwissen sprechen kann, gehören doch<br />

Unterhaltsberechnungen zum Alltag des Familienrechts. Egal wie man es nennt, ich beantrage diese<br />

Richterin deshalb abzulehnen und auch entsprechende disziplinarische und personelle Konsequenzen zu<br />

ziehen!<br />

Außerdem ist der Verfasser dieses Schreibens mittlerweile durch diese Art von Gerichtsverhandlungen<br />

auch schon so charakterlich geschädigt, dass dieser sich jeden Mittag und Nachmittag sehnsüchtig die<br />

Gerichtsshows auf SAT1 anschaut, die dagegen noch als hochgradig seriös einzustufen sind!<br />

Meinen Anwalt Dr. Km habe ich über diesen Schritt informiert, der sich aber, wie bei Anwälten so üblich,<br />

aus dieser Sache heraushalten möchte.<br />

Ich gebe zu, ich zögerte mehrere Tage, bis ich den Schriftsatz endlich wegschickte. Ich konnte<br />

selber diese riesigen Rechenfehler kaum glauben. Langsam kamen schon Zweifel an mir selber<br />

auf, ob ich nicht schon unter Wahnvorstellungen litt. Daher nahm ich mir nochmals die<br />

richterlichen Berechnungen kurz vor, und konnte aber zum Glück die Fehler bestätigen.<br />

333


Allerdings war ich innerlich zu aufgewühlt, um einen kleinen Irrtum in einem einzigen Punkt<br />

meinerseits zu dem Zeitpunkt zu bemerken……..<br />

Gleichzeitig fand ich in den Akten immer weitere Vergehen der Richterin, so dass mein<br />

Schriftsatz jedesmal erweitert wurde. Erstmalig kam in mir auch keine Euphorie auf, denn an<br />

einen Erfolg dieser Aktion konnte ich kaum glauben. Schließlich war ich schon mal bei den<br />

Strafanzeigen und den beiden standessrechtlichen Verfahren gescheitert, wusste ich doch<br />

spätestens seitdem, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackte. Mir war auch klar, sollte<br />

meine Ablehnung der Richterin scheitern, dann würde die mich in den folgenden<br />

Verhandlungen so richtig durch den Fleischwolf drehen. Außerdem war diese Aktion meine<br />

letzte Hoffnung, die Scheidung zu beschleunigen. Allerdings hatte ich nichts mehr zu verlieren,<br />

denn noch niveauloser konnten die Gerichtsverhandlungen kaum werden. Wenn auch meine<br />

letzte Offensive versagt hätte, dann wäre ich mit meinem Latein am Ende gewesen. Aber<br />

wenigstens hätte ich dann sagen können, ich hatte alles versucht, gekämpft bis zum Schluss.<br />

Oder anders ausgedrückt: Lieber stehend untergegangen als kniend gelebt!<br />

Besonders deprimierend wirkte die Tatsache auf mich, mein eigener Anwalt, der meine<br />

Interessen vertreten sollte, mich hier völlig hängen ließ. Aber solche Situationen hatte ich ja<br />

schon mehrfach erlebt! Er gab zwar zu, die Richterin war gegen mich absolut<br />

voreingenommen, aber was dagegen unternehmen, um Gottes Willen, niemals, und wenn ich<br />

dabei drauf ging! Ich hätte wenigstens noch etwas Verständnis gehabt, wenn Dr. Km gesagt<br />

hätte, schicken Sie mir ihre Dienstaufsichtsbeschwerde, ich schaue da mal durch und gebe<br />

ihnen noch paar Tipps, aber halten sie mich im Hintergrund. Aber nein, hier wurde ich völlig<br />

alleine gelassen, für mich war das schon Parteienverrat! Der Mann hatte mittlerweile bei mir<br />

seinen Ruf weitgehend verspielt!<br />

Nachdem ich endlich meinen Schriftsatz weggeschickt hatte, kam wenigstens in mir<br />

interessanterweise sofort gute Stimmung auf. Immer wieder spielte ich Ulli Martins „Monika“<br />

ab. Mehr noch: Ich fing auch schon an, den Text mitzusingen, speziell die Zeilen: Schön war<br />

die Zeit zu zweit mit Monika. Ich träume nur allein von Monika“. Ein Zeichen, dass ich durch<br />

diese unglaubliche Scheidung schon selber langsam einen an der Klatsche bekam. Dies<br />

bemerkte ich besonders an dem folgenden Wochenende, als ich nach vielen Monaten mal eine<br />

Dame aus dem Chat zu mir eingeladen hatte, die regelrecht eifersüchtig wurde, als ich morgens<br />

völlig unbemerkt unter der Dusche gesungen haben soll:“Schön war die Zeit zu zweit mit<br />

Monika“. Ich habe dieser ehrenwerten Dame nur geantwortet, wenn mir das auch nachts im<br />

Schlaf passiert, kann sie gerne die Herren mit den weißen Zwangsjacken holen, dafür hätte ich<br />

volles Verständnis. Traurig, wie weit man in so einer Scheidung verkommt aufgrund oft völlig<br />

unfähiger Juristen!<br />

Interessant war dann eine Woche nach Abschicken meines Schriftsatzes an den Direktor ein<br />

entdeckter kleiner Irrtum meinerseits. Die Richterin hatte doch an völlig unvermuteter Stelle<br />

wenigstens für 2008 die KV und PV doch abgezogen, wenngleich das Nettogehalt immer noch<br />

um ca. 2500 € in dem Jahr zu hoch angesetzt war. Ich erwartete diese Schritte bei ihrer<br />

Nettolohnberechnung, was sie aber dann an völlig anderer Stelle tat, wo es um berufliche<br />

Nebenkosten ging. Kein Wunder, bei diesem Durcheinander musste auch ich mal stolpern.<br />

Allerdings änderte dies nichts an der Falschheit ihrer Unterhaltsberechnung, denn ob sie sich<br />

nun um 22.000 € oder „nur“ 19.000 € verrechnete, war völlig unbedeutend. Ich entschuldigte<br />

mich per Fax beim Direktor für meinen Irrtum. Was ich aber an dieser Entdeckung so<br />

unglaublich fand: Meinem Anwalt lag meine Mängelliste nun schon vier Wochen vor, und er<br />

hatte es auch nicht für nötig gehalten, daraufhin das Urteil zu untersuchen, die Richtigkeit<br />

meiner Entdeckungen zu prüfen, nach dem Motto, mein Mandant erledigt schon meine<br />

334


Arbeiten. An dieser Stelle hätte mich Dr. Km korrigieren müssen! Seine Leistung war<br />

mittlerweile so blamabel geworden, dass ich seine Kanzlei bestenfalls, wenn überhaupt, nur<br />

äußerst bedingt weiterempfehlen konnte!<br />

Knapp zwei Wochen nach Absenden meines Schriftsatzes an den Direktor des AG Wuppertal,<br />

erhielt ich von diesem eine Antwort, die mich umhaute: Die Richterin A gab es nicht<br />

mehr seit Mitte März 2010 in dieser Abteilung. Natürlich war es nicht das Ergebnis meines<br />

Werkes, was knapp vier Wochen später einschlug. Allerdings vermute ich anfangs sehr stark,<br />

dass andere Opfer via Beschwerde diese Richterin abgeschossen hatten. Schließlich ist es<br />

organisatorisch völlig unverantwortlich, einen Richter, der mehrere Dutzend Fälle bearbeiten<br />

muss, einfach in einen anderen Aufgabenbereich zu versetzen, und dem Nachfolger dann die<br />

Aufgabe zu geben, sich in diesen Berg von Akten einzuarbeiten. Dieser Richter wäre erst<br />

einmal monatelang beschäftigt, bevor er aktiv werden könnte. Aber genau dieser Fall lag vor,<br />

denn wie mir der Direktor später schrieb, war Frau A auf einmal zuständig für Strafrecht!<br />

Anders ausgedrückt: Vom Familienrecht ab zum völlig andersartigen Strafrecht! Jetzt war mir<br />

klar, wie schlechte Richter gemacht wurden! Wenn ich heute mich in einer Firma bewerbe, in<br />

der auf einmal in einem völlig neuen Fachgebiet tätig wäre, nur weil ich im Studium ein wenig<br />

darüber gelernt hatte, dann würde ich mit Sicherheit nicht mal die Probezeit bestehen, da mein<br />

Gehalt in keiner Relation zum Wissen stünde! Schließlich reicht das Knowhow aus dem<br />

Studium bei weitem nicht aus. Aber bei Richtern ist das kein Problem. Da reichen zwei<br />

Semester Strafrecht im Studium vor zwanzig Jahren aus, so dass nur noch paar Prozent von<br />

diesem Wissen übrig sein können, und schon wird man Richter auf diesem Gebiet. Bei diesem<br />

Gedanken kann einem angst und bange werden! Wie dann die Urteile aussehen, kann ich mir so<br />

richtig vorstellen. Aber egal, die OLG Richter haben ja eh nichts zu tun laut Aussage der<br />

Richterin A….Einfach unglaublich! Aber mich wundert in diesem Rechtsstaat überhaupt nichts<br />

mehr. Für mich war die ganze Juristerei eh ein riesiges Kasperletheater und riesiger Circus.<br />

Auf jeden Fall hieß das für mich, diese unglaubliche Frau A sah ich nie mehr in meinem Leben,<br />

bekam einen anderen Richter, einen Mann, eher einen besseren, denn schlechter ging es ja nicht<br />

mehr. Damit wurde mein Befangenheitsantrag überflüssig. Hochgradig interessant war auch,<br />

dass die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichtes Wuppertal<br />

weitergeleitet wurde, das klang anfangs nach ernsthafter Verfolgung! Denn der Direktor hätte<br />

ja zu mir sagen können: Mensch Land, die A sind sie endlich los, also was kann eine<br />

Dienstaufsichtsbeschwerde folglich noch bezwecken? Stattdessen wurde diese sofort an die<br />

höchste Stelle weitergeleitet. Nicht nur ich hatte den Eindruck, dem Direktor kam mein<br />

Schreiben sehr gelegen, er war wahrscheinlich froh, diese Richterin selber loszuwerden. Und<br />

hierzu war mein langer Schriftsatz bestens geeignet. so richtig Öl ins Feuer zu kippen. Hier nun<br />

das Schreiben des Direktors des AG:<br />

Ihre Eingabe vom 14.04.2010 habe ich zuständigkeitshalber an den Präsidenten des Landgerichts<br />

Wuppertal weitergeleitet, denn diesem obliegt die Dienstaufsicht über die Richterin am Amtsgericht A.<br />

Ich bin dagegen zuständig, soweit Sie einen Befangenheitsantrag gestellt haben. Insofern darf ich jedoch<br />

darauf hinweisen, dass seit dem 17.03.2010 Abteilungsrichter der Abt. 63 Richter Wi ist. Damit kann aber<br />

eine Befangenheit der früher in dieser Abteilung tätigen Richterln am Amtsgericht A nicht mehr<br />

zulässigerweise geltend gemacht werden. Ich bitte daher um Rückantwort, ob der Befangenheitsantrag<br />

aufrecht erhalten bleibt.<br />

Vorausgesetzt den Fall, wir hätten nun einen halbwegs seriösen Richter, so würde das für<br />

Anwalt M heftigen Widerstand bedeuten. Vorbei die Zeiten, wo man mit senilen Schriftsätzen,<br />

die nur aus Verleumdungen und unsubstantiierten Behauptungen bestanden, die Scheidung um<br />

Jahre verzögern konnte, man jede Verhandlung platzen lassen konnte. Sehr wahrscheinlich<br />

hielt dieser Richter auch Fristen ein, die der Gegner nicht um Jahre dehnen konnte. Kurzum,<br />

335


sehr wahrscheinlich harte Zeiten für meine Frau und ihren Rechtsverdreher. Jedenfalls feierte<br />

ich diese tolle Nachricht mit meinem Freund Emre so richtig mit einem guten Schnaps, auch<br />

wenn die Party mit meiner nächtlichen Putzaktion endete, da Emre zu heftig das Ende<br />

der Richterin A begoss, wobei lange Zeit Uli Martins Lied „Monika“ aus den Lautsprechern<br />

tönte, uns regelrecht in einen Rausch versetzte.<br />

Nur wenige Tage später haute mich ein weiterer Schriftsatz um, dieses Mal vom Präsidenten<br />

des Landgerichtes Wuppertal. Okay, ich gebe zu, ich habe von Anfang an mit so einem<br />

negativen Schreiben gerechnet, nicht wirklich Hoffnung gehabt, die Richterin abzuschießen,<br />

denn den Spruch von den Krähen beherrschte ich ja nun mittlerweile sechs Jahre lang aufgrund<br />

vieler traurigen Erlebnisse. Den Tenor des Schreibens kann man mit einem kurzen Satz<br />

zusammenfassen: Richter haben Narrenfreiheit, natürlich alles gesetzlich abgesegnet.<br />

Somit kann ich an dieser Stelle zusammenfassend sagen: Gegen Anwälte und Richter ist es<br />

quasi unmöglich vorzugehen, man ist ihnen hoffnungslos ausgeliefert.<br />

Allerdings war das sehr höfliche Schreiben des Gerichtspräsidenten völlig unvollständig, denn<br />

auf die gravierenden Rechenfehler der Frau A ging der Mann überhaupt nicht ein! Hier hätte<br />

mich brennend interessiert, ob solche schlampigen Arbeiten auch das Verständnis der<br />

Obergerichte oder der Gesetze gefunden hätten. Übelster Sarkasmus war seine Bemerkung,<br />

man müsse alle Anwälte gleich behandeln, egal ob sie zu den 150 Besten gehören oder nicht.<br />

Ich stimmte dem Gerichtspräsidenten absolut zu, allerdings konnte ich mir den bitteren Spott<br />

nicht verkneifen, ob man von Gleichheit reden konnte, wenn man einem Anwalt den Mund<br />

verbot, dem anderen nicht. Diese Punkte hob ich mir für eine gepfefferte Antwort auf, die vor<br />

Sarkasmus nur so triefte! Hier nun das quasi ungekürzte Schreiben des Gerichtspräsidenten Dr.<br />

S:<br />

Der Direktor des Amtsgerichts Wuppertal hat Ihre vorbezeichnete Eingabe an mich als unmittelbaren<br />

Dienstvorgesetzten der mit der Sache befassten Richterin weitergeleitet. Sie beanstanden die<br />

Verfahrensleitung und Sachbehandlung durch die erkennenden Richterin am Amtsgericht Wuppertal,<br />

insbesondere diverse Äußerungen der Richterin in den mündlichen Verhandlungen und die Richtigkeit der<br />

vorgenommenen Berechnungen.<br />

Aufgrund Ihrer Eingabe habe ich die Angelegenheit unter dem Aspekt der Dienstaufsicht überprüft,<br />

während Ihr Befangenheitsantrag parallel vom Amtsgericht Wuppertal bearbeitet wird. Danach komme ich<br />

zu dem Ergebnis, dass Maßnahmen der Dienstaufsicht nicht veranlasst sind. Richter unterstehen einer<br />

Dienstaufsicht nur, soweit nicht ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Hierbei handelt es sich um einen<br />

Verfassungsgrundsatz (Artikel 97 des Grundgesetzes), der für die Organe der Justizverwaltung bindend ist<br />

und den dienstaufsichtsrechtlichen Befugnissen enge Grenzen setzt. Im Wege der Dienstaufsicht darf<br />

lediglich überprüft werden, ob Richter ihre Dienstgeschäfte äußerlich ordnungsgemäß und unverzögert<br />

erledigen. Dagegen ist es dem Dienstvorgesetzten verwehrt, auf die Rechtsprechungstätigkeit der Gerichte<br />

und die damit verbundene Verfahrensleitung Einfluss zu nehmen. Die materielle Prozessleitung,<br />

insbesondere die Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung sowie die Erteilung<br />

von Hinweisen gehört neben der Entscheidung selbst zu den bedeutungsvollsten Aufgaben des Richters<br />

und ist daher ebenso wie der Rechtsspruch dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit zuzuordnen. Die Frage,<br />

was dieser Erörterung dienlich ist oder als sie störend anzusehen ist, welche Anliegen zu verfolgen oder<br />

zurückzuweisen sind und welcher Tonfall nach den Gesamtumständen des Falles angemessen ist, das<br />

alles steht in einem so engen Zusammenhang mit der dem Kernbereich zuzurechnenden Erörterung, dass<br />

es - von extremen Ausnahmefällen abgesehen (sog. „verbaler Exzess") - nicht dem der Dienstaufsicht zugänglichen<br />

Bereich der äußeren Ordnung zugerechnet werden kann. Der Richter hat in eigener<br />

Verantwortung und grundsätzlich unbeeinflusst von der Dienstaufsicht darüber zu befinden, in welcher<br />

Weise er den Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung rechtliches Gehör gewährt und in<br />

welchem Umfang er ihnen das Gefühl geben will, mit ihrem Standpunkt und ihren Anliegen in der ihnen<br />

selbst richtig erscheinenden Weise zu Wort gekommen zu sein (vgl. BGHZ 90, 41, 46 f.).<br />

Weiterhin kann ich als Gerichtspräsident und Dienstvorgesetzter einem Richter im Verwaltungswege weder<br />

vorschreiben, wie er eine Sache entscheiden soll, noch kann ich ergangene Entscheidungen aufheben,<br />

abändern oder auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüfen. Es ist gerade Sinn der richterlichen Unabhängigkeit,<br />

jede Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf richterliche Entscheidungen, seien sie verfahrensleitend<br />

oder das Verfahren insgesamt abschließend, zu verhindern. Die Prüfung, ob eine Entscheidung der Sachoder<br />

Gesetzeslage gerecht wird und in einem rechtsfehlerfreien Verfahren zustande gekommen ist,<br />

336


obliegt daher grundsätzlich allein den ihrerseits unter dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeit<br />

stehenden Rechtsmittelgerichten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich zu<br />

der von Ihnen beanstandeten Art und Weise der Verhandlungsführung durch Richterin am Amtsgericht A<br />

und der von Ihnen gerügten inhaltlichen Qualität der Entscheidungen jeder bewertenden Kommentierung<br />

oder inhaltlichen Stellungnahme zu enthalten habe. Insofern darf ich Sie auf die Entscheidungen der von<br />

Ihnen bereits angerufenen zweiten Instanz verweisen. Soweit Sie allerdings vortragen, dass die Beiträge<br />

Ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. Km besondere Beachtung finden müssten, da er laut Focus zu den<br />

besten 150 Anwälten im Familienrecht gehöre, erlaube ich mir doch den Hinweis, dass es sicherlich auch in<br />

Ihrem Interesse an einer neutralen und unvoreingenommenen Justiz liegt, wenn die Beiträge eines jeden<br />

Rechtsanwalts als gleichwertig behandelt werden, unabhängig davon, ob er durch ein Nachrichtenmagazin<br />

besonderes Lob erfahren hat oder nicht. Abschließend weise ich noch darauf hin, dass Ihr Befangenheitsantrag<br />

von dem hierfür zuständigen Richter des Amtsgerichts Wuppertal beschieden werden wird.<br />

Nachfolgend meine Antwort an den Direktor des Amtsgerichts, gefolgt von meinem<br />

Schreiben an den Präsidenten des Landgerichts Wuppertal. Ich gebe zu, ich machte<br />

keinen Hehl daraus, jeglichen Glauben an diesen Rechtsstaat verloren zu haben, da<br />

Richter weitgehend Narrenfreiheiten haben. Den Präsidenten trieb ich in die Enge, sich<br />

zum Thema Rechenfehler in Höhe von 20.000 € zu äußern, wobei ich dem Mann auch mal klar<br />

machen musste, wie es in der freien Wirtschaft zuging, nämlich anders als in dem Irrenhaus der<br />

Juristen. Dass dieses Schreiben vor Sarkasmus nur so triefte, war die logische Konsequenz<br />

seines Schreibens:<br />

Natürlich macht es keinerlei Sinn mehr, meinen Befangenheitsantrag aufrechtzuerhalten, da es diese<br />

Richterin nicht mehr (in der Abtl. xx) gibt. Eine weitere Verfolgung des Antrags wäre nur Blindleistung.<br />

Außerdem bin ich nach dem Schreiben des Präsidenten des LG Wuppertal absolut überzeugt,<br />

dass ich mit meinem Antrag gescheitert wäre, da Richter gemäß Grundgesetz Artikel 97 weitgehend<br />

Narrenfreiheit haben. Ich ziehe daher meinen Antrag zurück! Abschließend möchte ich mir noch die Frage<br />

erlauben, was aus Frau A geworden ist, damit sich künftig unsere Wege nicht mehr kreuzen!<br />

Nun das Schreiben an den Gerichtspräsidenten:<br />

Leider sind Ihre Antworten nicht ganz vollständig. So haben Sie keine Stellung genommen zu der völlig<br />

fehlerhaften Unterhaltsberechnung der Frau A, die nun den Gang zum OLG erfordert und dem Verlierer des<br />

Verfahrens einen Schaden von schätzungsweise 4.000 € bescheren wird.<br />

Dass Richter gemäß Grundgesetz Artikel 97 weitgehend Narrenfreiheit haben, es ihnen Tür und Tor für<br />

jegliche Form von Willkür öffnet, musste ich inzwischen bitter erfahren. Mich würde nun sehr interessieren,<br />

welche Gesetze oder obergerichtliche Urteile einem Richter bei Berechnungen schöpferische Freiheiten in<br />

der Größenordnung von zwanzigtausend Euro einräumen? In der freien Wirtschaft, aus der ich komme,<br />

wäre eine solche blamable Leistung mindestens mit einer Abmahnung bedacht worden. Aber<br />

wahrscheinlich werden auch in solchen Fällen die Richter geschützt, was mich in diesem Rechtsstaat<br />

überhaupt nicht mehr wundern würde. Liege ich da instinktiv richtig?<br />

Noch eine Anmerkung zu Ihrem völlig korrekten Hinweis, daß die Beiträge eines jeden Anwalts als<br />

gleichwertig behandelt werden muss. Allerdings kann man doch nicht ansatzweise von Gleichheit der<br />

Chancen sprechen, wenn man einem Anwalt das Reden verbietet mit der Bemerkung:“Mit Ihnen diskutiere<br />

ich doch nicht“. In der freien Wirtschaft hätte ich für so eine Bemerkung zu einem Kunden die sofortige<br />

Kündigung bekommen wegen firmenschädigendem Verhalten, denn dort herrschen andere<br />

Umgangsformen, die von Respekt und Höflichkeit geprägt sind, das nur als dezenter Hinweis!<br />

Natürlich habe ich von dem Gerichtspräsidenten nichts mehr gehört, ihm fehlten wohl<br />

verständlicherweise die Worte. Damit war meine Aktion nicht mehr als ein Sturm im<br />

Wasserglas, mein Kampf gegen die schwarzen Robenträger wieder einmal gescheitert.<br />

Dass man gegen Juristen keine Chance hat, wenn man diese zur Verantwortung ziehen will,<br />

bewies das renommierte Wochenmagazin „Focus“ in seiner Ausgabe vom 3.5.2010, Nr.<br />

18/2010, Seiten 38-39. So wurden in NRW mehrere pädophile Staatsanwälte sogar noch nach<br />

Aufdeckung der Straftaten befördert, etwa zum Oberstaatsanwalt und zum Gruppenleiter. Ein<br />

weiterer wurde bei vollen Bezügen vorzeitig pensioniert. Da muss man sich doch nicht<br />

wundern, wenn man bei geringeren Vergehen erst recht keinen Erfolg hat! Als ich das las, war<br />

337


ich froh, Deutschland wenige Tage später Richtung Tirol zu verlassen, denn ich hatte<br />

mittlerweile jeglichen Glauben an diesen Rechtsstaat verloren!<br />

Fakt ist: Richter werden nicht nur durch das Grundgesetz, Artikel 97, geschützt, sondern auch<br />

durch den BGB §839 Absatz 2. Letzterer Paragraph verhindert, dass man die Richter nicht für<br />

die Folgen ihrer Urteile verantwortlich machen kann! Lediglich bei Straftaten hat man<br />

Chancen. Allerdings gibt es hierzu einen riesigen Ermessensspielraum, denn wann liegt eine<br />

Straftat vor? Betrug kann es nicht geben, denn ein Richter wird niemals finanzielle Vorteile<br />

davon haben, ähnlich ist es bei vielen anderen Delikten. Somit stellt der Begriff „Straftat“ nur<br />

eine Fassade dar. Hier liegt die Messlatte so hoch, dass Richter weitgehend Narrenfreiheit<br />

haben! Also können diese weiterhin jegliche Ethik mit den Füßen treten und skandalöse Urteile<br />

fällen, die so manchen Bürger oder Firma in das finanzielle Aus treiben können. Interessant ist<br />

in diesem Zusammenhang, wie viele Internetseiten es gibt, die sich mit den „Verbrechen der<br />

Justiz“ (Originalton!) beschäftigen, aber auch Datenbanken über Richter, Staatsanwälte und<br />

Rechtsanwälte, die für negative Schlagzeilen gesorgt haben. Und wenn sich schon hochrangige<br />

Richter von den Praktiken dieses Rechtsstaates distanzieren, dann muss man doch erkennen,<br />

was für ein Sumpf unsere Rechtssprechung oft darstellt. So beklagte der ehemalige<br />

Bundesverfassungsrichter Professor Willi Geiger die Unberechenbarkeit der Urteile und meinte<br />

weiter:<br />

“Führe möglichst keinen Prozess, der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit<br />

allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt im allen Ernst: Unter den in<br />

der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär. “<br />

Der Autor könnte noch massenweise weitere Zitate von Richtern und Anwälten auffahren über<br />

den Zustand unserer Justiz und viele Justizskandale, was aber den Rahmen des Buchs sprengen<br />

würde. Aber vielleicht ergibt dieses brisante Thema mal ein weiteres Buch?<br />

Der holprige Weg zum OLG<br />

Anfang Mai 2010 hatte ich regen Emailverkehr mit der Rechtsanwältin Hip aus Düsseldorf, die<br />

die Berufungsbegründungsfrist mittlerweile um drei Monate verlängert hatte. Sie wartete<br />

nach Abgabe der kurzen Berufung auf die Gerichtsakte, die wohl bei M ruhte. Warum diese so<br />

wichtig war, stellte mir ein Rätsel dar, denn die Handakte des Dr. Km konnte eigentlich nicht<br />

weniger Informationen beinhalten. Was mich aber dann umhaute, als Frau Hip plötzlich und<br />

sehr spät mit Sonderkosten ankam. So sollte für jeden weiteren Verhandlungstag folgendes<br />

gelten zusätzlich zu den RVG Gebühren:<br />

- 0,6 Terminsgebühr für jeden weiteren Gerichtstermin, der keine Beweisaufnahme beinhaltet; bei<br />

einer Beweisaufnahme erhöht sich diese Gebühr auf 0,8<br />

- 0,6 Beweisgebühr neben der Terminsgebühr für die ersten beiden Termine, wenn insgesamt nur<br />

ein bis zwei Gerichtstermine wahrzunehmen ist und in diesen eine Beweisaufnahme stattfindet.<br />

Auch die Gebühren für Fotokopien, die für den Mandanten gefertigt wurden, waren mit 50<br />

Cent pro Seite abenteuerlich. Aufgrund Anwalt Ms blühender Phantasie konnten durchaus<br />

mehrere Verhandlungstage zustande kommen, die mich dann etwa im schlimmsten Fall bei<br />

Beweisführungen bis zu 700 € pro Gerichtstermin kosten konnten, im günstigsten Fall<br />

immerhin noch 350 €. Vor allen Dingen hätte ich diese Sonderkosten selbst bei einem 100 %<br />

Sieg nicht vom Gegner erstattet bekommen, da der Verlierer nur die RVG Kosten tragen muss.<br />

338


Die Frau versuchte mich arglistig zu täuschen, laut BGB natürlich nicht rechtens, denn sie hätte<br />

vor Aufnahme ihrer Arbeit auf diese Sonderkosten hinweisen müssen!<br />

Ich fragte ich daher die Dame, ob sie zu den Top 150 Anwälten gehöre, was ein Sonderhonorar<br />

gerechtfertigt hätte. Laut Internetrecherchen war sie ein völlig unbekanntes Blatt. Insofern war<br />

es schon dreist, wenn schon Standardanwälte Sonderhonorare vereinbarten. Es ging wieder<br />

einmal um Abzockerei. Ihre Antwort parallel zu ihren oben aufgeführten Honorarwünschen<br />

fand ich sehr interessant, da sie u. a. meine Erfahrungen widerspiegelte, nämlich dass man<br />

manche Topanwälte nicht weiterempfehlen kann. Gleichzeitig aber drückte sie mit einer<br />

unglaublichen Dreistigkeit aus, dass sorgfältige Vorbereitung Extragebühren verlangt. Oder<br />

anders ausgedrückt: Zu den schon üppigen RVG Gebühren, die bei OLG Prozessen eh schon<br />

um 30% höher liegen, kann man keine Vorbereitung verlangen, also nur miserable Leistung!<br />

Die Frau hatte echt Mut, so offen zu reden! Hier ihre Antwort:<br />

Zunächst vorab ein offenes Wort: Ob irgendeiner der auf der Focus-Liste angeführten Anwälte zu den<br />

besten 150 der Republik zählt, ist unbekannt und darf auch bezweifelt werden. Ich kenne da schon den<br />

einen oder anderen dieser gelisteten Anwälte, die ich meiner Freundin fachlich nicht empfehlen würde. Wie<br />

man auf die Liste kommt, wer gefragt wird, ist nicht nachvollziehbar. Ich gestehe, der Focus wollte mich auf<br />

die Liste setzen und hatte mir für meine persönlichen Einzelheiten den Fragebogen zugesandt. Ist im<br />

Alltagsgeschäft untergegangen. Ich hatte es auf den Haufen Reklame gelegt. Werbetechnisch natürlich ein<br />

Lapsus von mir. Sie dürfen aber von einem ausgehen: Ich arbeite seit gut 20 Jahren im Familien- und<br />

Erbrecht und seit spätestens 1997 ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet. In unserer Kanzlei wird<br />

annähernd nichts anderes getan. Wir stehen zu viert unseren Mandanten zur Seite. Juristische Probleme<br />

werden im kollegialen Gespräch erörtert. Wir gehen grundsätzlich zweimal für die gesetzlichen Gebühren<br />

zur Verhandlung. Wie Sie sicherlich verstehen, bedeutet jede Verhandlung besonderen Aufwand. Für eine<br />

Verhandlung ist ggf. der Streitstoff nochmals für das Gericht aufzubereiten. Selber ist die Akte erneut<br />

durchzusehen, so dass man gut vorbereitet ist. Bei einer Beweisaufnahme ist diese besonders gründlich<br />

ggf. mit Vorbereitung der Fragestrategie vorzubereiten. Daher halten wir es für angemessen, dass diese<br />

Zusatzarbeit auch gesondert berechnet wird. Wir möchten nicht die die Gefahr kommen, uns nicht<br />

genügend Zeit für das Problem zu nehmen, nur weil die Zeit unbezahlt ist. Auch dem Mandanten ist<br />

hierdurch gedient. In der 2. Instanz werden die ganz überwiegenden Fälle in einer, allenfalls zwei<br />

Verhandlungen abgeschlossen.<br />

Da ich es mir aus Gründen der Entfernung nicht leisten konnte, gegen die Frau zu prozessieren,<br />

da ich kurze Zeit später im 700 km entfernten Tirol arbeitete aufgrund eines attraktiven<br />

Arbeitsplatzes, bot ich ihr einen Vergleich an. Nachfolgend ein Ausschnitt meiner noch<br />

moderaten, aber dennoch sehr offenen Mail, in der ich mal klares Deutsch redete:<br />

Vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Mail, hat man selten bei Anwälten, da die Kanzleien sehr oft nur<br />

Massenabfertigungszentren sind, in denen man noch nicht mal die Zeit hat, Urteile zu prüfen. Wenn dann<br />

solche Anwälte noch zu der Top 150 Gruppe zählen, kommt es mir echt hoch! Nicht wenige müsste man mit<br />

standesrechtlichen Verfahren verfolgen, die aber nach meiner traurigen Erfahrung eher selten was bringen,<br />

wenn keine strafrechtlichen Aspekte berührt werden. Insofern teile ich absolut Ihre offene und gewagte<br />

Meinung, dass viele Eliteanwälte gar nichts taugen. Generell stelle ich bei Anwälten oft sehr schwankende<br />

Leistungen fest, weshalb ich schon gut eine Tonne von der Spezies in den 6 Jahren verheizt habe.<br />

Wieso Sie noch die Gerichtsakte benötigen, ist mir ein Rätsel, da diese auch nicht mehr Schriftsätze<br />

enthalten kann als die Handakte des Dr. Km! Es muss ja schon der Verdacht aufkommen, dass die<br />

Gerichtsakte geheime Informationen enthält, die die beteiligten Nichtjuristen gar nicht kennen!<br />

Nun aber zu der Vergütungsvereinbarung. Was mich erheblich stört, dass die Sonderkosten viel zu spät<br />

ausgewiesen wurden! Sie hätten vor Erbringen einer Dienstleistung auf diese erhöhten Kosten hinweisen<br />

müssen, damit der Verdacht der arglistigen Täuschung (§123 BGB) gar nicht erst aufkommt. Stattdessen<br />

wurde schon eine Leistung erbracht, sprich ein Vertrag/Geschäft ist zustande gekommen, wofür Ihnen<br />

theoretisch mindestens eine Geschäftsgebühr zusteht, sehr wahrscheinlich sogar eine Verfahrensgebühr.<br />

Und erst danach wurden auf diese Sonderkosten hingewiesen, was ich natürlich nicht hinnehmen kann, da<br />

juristisch äußerst bedenklich. Dieser Vertrag wäre also nach §123 BGB anfechtbar!<br />

Nun will ich hier nicht als Kriegsgott Mars auftreten, sondern wir müssen nun sehen, wie wir aus dieser<br />

nicht sauberen Sache gütlich herauskommen! Schließlich haben wir wichtigere Aufgaben, nämlich<br />

339


einen Gegner M, der juristisch in der Bezirksliga spielt, aber ein Meister in fiktiven Problemen<br />

darstellt. Ich schlage als Vergleich vor: Ich komme Ihnen auf halben Weg entgegen, sprich 50% der<br />

Sonderkosten würde ich tragen, damit Ihre Motivation und Fleiß nicht völlig absacken, und dann wäre die<br />

Sache für mich gütlich abgehakt, und Sie wären auch um eine wertvolle Erfahrung reicher, zumal ich<br />

Vorsatz mal bei Ihnen ausschließe!<br />

An diese windige Dame war ich nur geraten, weil Dr. Km mich nicht vor dem OLG vertreten<br />

wollte, bzw. nur gegen ein Sonderhonorar, was mich sehr wurmte. Allerdings zahlte ich nur für<br />

Leistung, und was er sich geleistet hatte, konnte nicht honoriert werden, da absolut blamabel.<br />

Im Grunde genommen wäre dieser Fall etwas für die Anwaltskammer gewesen. Da ich aber die<br />

Erfolglosigkeit mittlerweile kannte, verzichtete ich darauf! Mir zeigte dieser Fall mal wieder<br />

einmal, es ging den meisten Anwälten nur um fette Honorare nach dem Motto, zu den üppigen<br />

RVG Gebühren sind wir nicht bereit, Leistung zu bringen, einfach unglaublich!<br />

Besonders bemerkenswert empfand ich, dass sie meine Anschuldigung der arglistigen<br />

Täuschung keineswegs dementierte! Konnte sie auch gar nicht, denn ich hatte mich im Internet<br />

schon fit gemacht, ob diese auch vorlag, denn bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen hätte ich<br />

mich wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung strafbar gemacht! Ebenso meinte Frau<br />

Hip, die Mandanten haben sich arglistige Täuschung bieten zu lassen, was sie<br />

„Vertrauensverhältnis“ nannte, und legte trotz meines kompromissbereiten, höflichen<br />

Schreibens das Mandat einfach nieder ohne eine Kostenrechnung mir zu schicken, sehr gut,<br />

war mir nur Recht! Sehr weise von ihr, denn sie wusste offensichtlich, dass ihre<br />

Handlungsweise nicht legal war:<br />

in unserer Kanzlei ist die Basis jeglicher Mandatsbearbeitung ein Vertrauensverhältnis zwischen uns und<br />

unserem Mandanten. Hieran fehlt es vorliegend ganz offensichtlich. Den Ton, den Sie in Ihren Schreiben<br />

anzuschlagen belieben, sind wir nicht gewohnt und wir sind auch nicht bereit, auf einer solchen Basis zu<br />

arbeiten.<br />

Wir legen daher das Mandat hiermit nieder.<br />

Das OLG hat bereits telefonisch mitgeteilt, dass die Berufungsbegründungsfrist verlängert wird. Ob nun<br />

um einen Monat oder um direkt zwei Monate kann ich Ihnen noch nicht sagen. Jedenfalls besteht genügend<br />

Zeit für Sie, sich einen anderen Rechtsvertreter zu nehmen. Die Gerichtsakte liegt ab Montag zur Abholung<br />

beim OLG bereit. Ich werde sie nicht mehr abholen lassen. Sobald mir der Beschluss mit der Verlängerung<br />

der Berufungsbegründungsfrist vorliegt, erhalten Sie diesen, so dass Sie die Fristen kennen.<br />

Für die Einhaltung der Fristen sind Sie zuständig.<br />

Die Handakte von Herrn Kollegen Dr. Km sende ich an diesen zurück. Eine Abrechnung erhalten Sie von<br />

uns nicht.<br />

Aus diesem abstoßenden Fall habe ich wieder eine Menge gelernt. Auch wenn Anwälte<br />

verpflichtet sind, Sonderkosten vor Übernahme des Falls anzukündigen, so sollte man als<br />

Mandant schon vorher nach diesen zu fragen. So erspart man sich eine Menge Zeit und Ärger.<br />

Vielleicht war diese Anwältin auch sehr verängstigt, weil ich bei windigen Burschen immer<br />

gerne das standesrechtliche Verfahren wählte. Dieser Gefahr wollte sie sich wohl nicht<br />

aussetzen und gab sofort auf. Traurig an diesem Fall war, dass ich diese ganzen Ereignisse<br />

während meines Allgäu Urlaubes stattfanden und auch noch an meinem 50. Geburtstag dort, so<br />

dass die Erholung etwas zu kurz kam. Aber egal, das Wetter war eh so schlecht und vor allen<br />

Dingen kalt, dass sogar die Anwälte ihre Hände in den eigenen Taschen hatten! Dieser paar<br />

Tage in einer idyllischen Umgebung sollten dazu dienen, Kraft zu sammeln für mein neues<br />

340


Leben in Tirol. Aber dazu kommt man wohl nicht, wenn man es mit Anwälten zu tun hat. Aber<br />

es hatte sich immerhin gelohnt, denn durch diese Extrahonorarvereinbarung hätte ich leicht in<br />

eine vierstellige Kostenfalle tappen können.<br />

Für mich bedeutete die Mandatskündigung wenige Tage vor meiner Abreise aus Deutschland,<br />

schnell einen Anwalt finden, der die Berufung für mich erledigt. Immer wieder fiel mir hierbei<br />

Anwalt Ri ein, der mir menschlich gesehen mit Riesenabstand noch am besten gefiel. Eine<br />

zweite Lösung wäre Frau Neu aus der Kanzlei des Dr. Km gewesen, weshalb ich diese<br />

Möglichkeit näher verfolgte. Und in der Tat meinte die Bürovorsteherin, sie hätte von dem<br />

Dilemma mit Frau Hipp schon gehört, und wollte daher sofort mit Dr. Km über meinen<br />

Wunsch sprechen, Frau Neu für das OLG zu engagieren. Natürlich gab er als Chef der Kanzlei<br />

hierfür seine Erlaubnis, allerdings mit der schriftlichen Einschränkung:<br />

Es muss ventiliert werden, ob ein anderer ortsansässiger Kollege beauftragt wird oder das Verfahren in der<br />

Rechtsmittelinstanz auch durch unser Büro betreut wird.<br />

Das klang mal wieder nach Extragebühren für die je 45 Minuten Fahrten von Hagen nach<br />

Düsseldorf. Ich ließ mir sofort noch einen kurzfristigen Termin bei der neuen Anwältin geben,<br />

um diese Frage zu klären. Zwar hatte ich einen Tag vor Abreise aus Deutschland wichtigeres zu<br />

tun als mich mit Honorarfragen zu beschäftigen. Schon der Bürovorsteherin machte ich bei der<br />

Terminvereinbarung klar, bei diesen hohen OLG Gebühren müsste man von den Anwälten<br />

erwarten, sogar mit dem Fahrrad gebührenfrei anzureisen. Mein Ziel bei dem Termin war es,<br />

klarzumachen, ich trete nur mit Frau Neu beim OLG an ohne Extragebühren, die Kanzlei<br />

verdiente schon genug an dem Fall. Ein wiederholtes Abschieben zu einem Düsseldorfer<br />

Kollegen machte ich nicht mehr mit, ich kam mir dadurch schon minderwertig vor.<br />

RA Neu war mit geschätzten Ende 30 und gerade mal 12 Jahren Berufserfahrung<br />

noch recht jung, aber ich benötigte sie eh nun als Eintrittskarte beim OLG, da ich die Frau in<br />

einem sehr eindeutigen und leichten Fall steuerte. Natürlich wäre mir Dr. Km wesentlich lieber<br />

gewesen, aber nach seinen blamablen Leistungen und aufgrund dieses sehr eindeutigen Falls<br />

wäre ein Sonderhonorar ein Witz gewesen.<br />

Apropos Honorar: Seit einigen Wochen ging es nur noch um Honorarverhandlungen, statt<br />

meinen einfachen Fall voranzutreiben durch das Verfassen einer Berufungsbegründung.<br />

Stattdessen wurden zwei Monate Fristverschiebungen mit Erfolg beantragt, damit man erst<br />

einmal in Ruhe über das viel wichtigere Honorar diskutieren konnte. Daher waren mittlerweile<br />

die Anwälte in ihrem Ansehen bei mir auf dem absoluten Nullpunkt abgesunken, selbst Dr.<br />

Km! Diese Geld geile Bande widerte mich so an, weil ihr Motto lautete: Genug ist uns noch zu<br />

wenig! Dass Dr. Km nach seiner blamablen Leistung beim Durchgehen des Gerichtsurteils<br />

überhaupt noch Honorarfragen in den Raum stellte, zeigte, wie abgekocht die Anwälte sind.<br />

Das unterscheidet sie auch vom Hummer, denn dieser wird beim Abkochen rot.<br />

So machte ich einen Tag vor meiner geplanten Übersiedlung nach Tirol, Mitte Mai 2010, noch<br />

meinen Antrittsbesuch bei Frau Neu. Sie gefiel mir, wirkte zumindest damals sehr kooperativ.<br />

Ich räumte gleich die Frage mit einem Düsseldorfer Anwalt weg, indem ich ihr klar machte, ich<br />

möchte mit ihr vor das OLG gehen. Trotz der 60 km Entfernung wäre der Fall für sie lukrativ,<br />

war meine klare Meinung, da die Gebühren schon 30% höher lagen, was sie anders sah.<br />

Schließlich müsse man eine Berufung wesentlich sorgfältiger vorbereiten, beim OLG ginge es<br />

anders zu als beim AG, so dass ein ganzer Vormittag dabei drauf ginge. Das würde sich für die<br />

Kanzlei trotzdem nicht rechnen. Deswegen würde Dr. Km generell nicht für Berufungen zur<br />

341


Verfügung stehen, diese fielen daher in ihre Zuständigkeit. Diese Antwort haute mich fast vom<br />

Stuhl, denn für 2000 € Gebühren insgesamt einen ganzen Tag für einen Mandanten tätig zu<br />

sein, reicht dieser Geld geilen Bande nicht! Erst als ich ihr ungeschminkt klar machte, ich hatte<br />

das Urteil tagelang auseinandergenommen, weil mein eigener Anwalt dazu keine Zeit hatte, so<br />

dass diese Kanzlei mir einiges schuldete, gab sie weitere Bedenken auf. Das Thema<br />

Extrahonorar wagte sie daher nicht aufkommen zu lassen. Auch meine übergebene<br />

Ausarbeitung, die alle richterlichen Berechnungsfehler ausführlich dokumentierte, stimmte sie<br />

positiv, indem sie meinte: “Sie haben ja Ahnung von Unterhaltsberechnungen“. Sie versprach<br />

sie mir daher beim herzlichen Abschied, mich persönlich beim OLG zu vertreten und schon<br />

deutlich vor Fristende Juli mir den Entwurf zuzumailen.<br />

Ebenso umwerfend war ihre Äußerung, Richterwechsel in fremde Sachgebiete seien völlig<br />

normal. Sie sei schließlich mit einem Richter verheiratet, und da ist es üblich, dass sie einfach<br />

ins kalte Wasser geworfen werden, indem ihnen ein völlig anderes Sachgebiet zugeteilt würde.<br />

Meinen Einwand, dass dann diese Richter keine Ahnung von ihrem Gebiet hätten, bestritt sie<br />

nicht, aber meinte, dazu gibt es die Anwälte, die den richtigen Weg aufzeigen. Dazu äußerte ich<br />

mich besser nicht, denn sehr wahrscheinlich wäre ich ausfallend geworden, wenn ich ihr gesagt<br />

hätte, die meisten Anwälte haben ebenfalls keine Ahnung oder Lust, weswegen meine<br />

Scheidung und Nebenkriegsschauplätze eine einzige Comedyshow war.<br />

Natürlich kannte sie unseren Gegner M, was sie sichtbar unbeeindruckt ließ, da sie in der<br />

letzten Verhandlung gegen ihn gewonnen habe. Diese Selbstsicherheit gefiel mir.<br />

Ebenso interessant und traurig zugleich waren meine nicht vorhandenen Chancen, zu viel<br />

gezahlten Unterhalt zurückzubekommen, da das Geld schließlich ihrer Meinung nach<br />

verbraucht sei.<br />

So verließ ich dann zufrieden diese Kanzlei,. Allerdings war sehr auffallend und beschämend<br />

zugleich, wie die Anwälte sich für OLG Verfahren extrem gut vorbereiteten, bei AG Auftritten<br />

dagegen alles recht locker angingen. Es zeigte mir wieder einmal, dass die OLGs eine ganz<br />

andere Liga darstellten, die den Anwälten riesigen Respekt einflößten. Diesen Eliterichtern<br />

konnte man sehr wahrscheinlich nicht die völlig senilen Schriftsätze der M Klasse vorlegen, die<br />

hätten wahrscheinlich den betreffenden Anwalt rund gemacht oder nicht zugelassen.<br />

Nun konnte mich wieder um meine Übersiedlung nach Österreich widmen, die am nächsten<br />

Tag stattfand. Allerdings wohnte aus Kostengründen auf der deutschen Seite der Grenze zu<br />

Austria, arbeitete aber täglich in der nur 2 km entfernten Alpenrepublik. Innerhalb kurzer Zeit<br />

fand ich innere Ruhe und Frieden, veränderte mich sehr positiv, war nicht mehr so verbissen,<br />

wie ein Freund meinte. Aus der Ferne wirkten meine Probleme mit der Scheidung viel<br />

unbedeutender, ich tankte in meiner neuen Heimat so richtig Kraft. Erstmalig kam in mir<br />

wieder Lebensfreude auf, sehnte mich nach langer Zeit wieder nach einer Lebenspartnerin.<br />

Durch meine österreichischen Arbeitskollegen erfuhr ich, dass ihr Familienrecht mindestens<br />

genauso brutal ist wie das deutsche, und die Anwälte sogar für jeden Schriftsatz bezahlt<br />

werden, also besonders abgekocht sind.<br />

Drei Monate nach Verkündung des Urteils bekam ich von meiner Anwältin einige Schriftsätze<br />

zugesendet, über die ich mich teilweise ärgerte. Zwar war es schön, wie sie meine Anfragen<br />

verwirklichte in Form von Schriftsätzen, den Unterhalt an meine Frau auf ein Notarranderkonto<br />

umzuleiten, damit ich das Geld auch zurückbekam, falls das OLG erwartungsgemäß den<br />

Wegfall des Unterhalts bestätigt.<br />

342


Auch meine Aufforderung an meine Anwältin wurde umgesetzt, indem es darum ging, bei<br />

Nichtzustimmung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung Konsequenzen anzudrohen. So<br />

schlug ich vor, meine Frau regresspflichtig zu machen wegen den Unkosten der leeren ETW,<br />

jedoch drohte meine Anwältin dem Gegner dagegen mit einer Zustimmungsklage. Okay, auch<br />

eine Lösung!<br />

Das Traurige an diesen beiden Fällen war, als Mandant muss man auf solche Ideen kommen!<br />

Die teuren Mietjuristen machen sich keine Gedanken, wie man den eigenen Mandanten<br />

finanziell entlastet! Oder anders formuliert: Man muss die Anwälte pausenlos wie eine<br />

Viehherde vor sich hintreiben, damit es vorwärts zum Ziel geht, man weitere Verluste durch<br />

evtl. vorhandene Abgründe vermeidet.<br />

Eine andere Sache zeigte mir mal wieder die äußerst mangelhaften mathematischen<br />

Fähigkeiten der Rechtsanwälte, sowie deren Unfähigkeit beim logischen Denken. So<br />

behauptete sie allen Ernstes, dass die Richterin zu meinen Gunsten gerechnet hatte, indem sie<br />

einfach das Lehrgeld meines Sohnes 33 Monate lang ignorierte. Dadurch, dass ich mehr<br />

Kindesunterhalt zahlte, bekam meine Frau weniger. Das war zwar richtig, aber wenn ich einen<br />

Gewinn verzeichne durch niedrigere Alimente, dann bekommt der Ehegatte nur 3/7 davon, so<br />

dass ich immer noch einen Überschuss hatte von etwa 2800 € in 33 Monaten. Damit die Frau<br />

das auch glaubte, fertigte ich mal kleine Unterhaltsberechnungen in Excelsheets an, die die<br />

zwei Fälle aufführten, mit und ohne Lehrgeld. Jede Zeile wurde von mir dokumentiert, das<br />

Ergebnis war eindeutig.<br />

Mir wurde wie so oft mal wieder klar, auch wenn ich mich wiederhole, wenn man die Anwälte<br />

nicht genau beobachtet, sie nicht führt, ist man finanziell verloren! Natürlich ist es ein<br />

Armutszeugnis, eine Schande, unglaublich, wenn man einer Anwältin für Familienrecht<br />

Unterhaltsberechnungen erklären muss!<br />

Aufgrund meiner vielen Mails bat Frau Neu um ein Telefonat, dem ich sofort nachkam.<br />

Peinlich war ihre Antwort, meine Excelsheet nicht öffnen zu können, da ich 2010<br />

immer hin eine Officeversion aus dem Jahr 2003 verwendete, die Kanzlei dagegen<br />

wohl noch eine aus der Nachkriegszeit. Anfangs stimmte meine Anwältin mir nicht<br />

zu, dass die Anrechnung des Lehrgeldes meines Sohns mir Vorteile brachte. Erst als<br />

ich mit dem Argument ankam, wenn ich laut AG meinem Sohn 307 € Unterhalt zahlen sollte,<br />

ich dagegen aber jahrelang nur 152 € überwiesen hatte, dann müsste ich für 36 Monate ihm 155<br />

€ nachzahlen, sprich 5580 € (mit dem dadurch reduzierten Ehegattenunterhalt wären es etwa<br />

3000 € geworden), so dass Anwalt M sofort eine Zwangsvollstreckung einreichen könnte. Die<br />

schon beschämende Antwort der Frau Neu war, dass er das nicht dürfe wegen<br />

Interessenkonflikt. Dann nimmt sich mein Sohn eben einen anderen Anwalt, es laufen davon<br />

genug herum, war mein Argument, was sie nicht bestritt! Somit sah meine Anwältin endlich<br />

ein, auch das Lehrgeld meines Sohnes zu berücksichtigen, um drohenden Nachzahlungen und<br />

eine Pfändung aus dem Weg zu gehen! Unglaublich war auch ihre Bemerkung, so schlecht war<br />

das Urteil der Richterin M nicht, da sie einiges zu meinen Gunsten sah, meines Erachtens auch<br />

sehen musste. Dass die Richterin nur vergessen hatte, die Kranken- und Pflegeversicherung<br />

über Jahre abzuziehen, war für Frau Neu kein Hammer, eher eine Bagatelle. Für mich dagegen<br />

waren die etwa 4000 € Schaden alleine nur durch diesen Rechenfehler schon finanziell tragisch.<br />

Schließlich hatte die teure Scheidung mich auch an meine finanziellen Grenzen getrieben,<br />

kämpfte ich doch ganz alleine und ohne jegliche Unterstützung, da konnte ich auf solche<br />

Beträge nicht verzichten!<br />

343


Meine Ängste, dass auch OLG Richter in völlig fremde Rechtsgebiete versetzt werden, nahm<br />

mir meine Gesprächspartnerin. Dieser Fall sei selten, und außerdem gehe es beim OLG ganz<br />

anders zu. Schließlich seien die AGs völlig überlastete, so dass Fehler schneller passierten als<br />

beim Oberlandesgericht, wo sich die Richter viel mehr Zeit nehmen konnten. Irgendwie hatte<br />

ich den Eindruck, meine Anwältin nahm die Richterin immer wieder in Schutz, die sie aber<br />

nicht kannte. Erst als ich Frau Neu so ein paar Schoten über Frau As legendäre Verhandlungen<br />

erzählte, wurde meine Anwältin zurückhaltender. Somit beendete ich das elfminütige Gespräch<br />

einerseits zufrieden, da ich es erreicht hatte, Frau Neu das über mich schwebende<br />

Damoklesschwert aufzuzeigen, und sie zu einer neuen Unterhaltsberechnung zu bewegen.<br />

Andererseits war ich aber auch sehr erschrocken, denn wieder einmal musste ich die Anwälte<br />

führen, ihnen Gefahren aufzeigen. Auch wenn ich mich wiederhole: Man muss die Anwälte<br />

wie eine Viehherde vor sich hertreiben, sonst torkeln die ziellos durch die Gegend, egal ob es<br />

da Abgründe gibt oder nicht!<br />

Gute eine Woche später folgte die drastisch korrigierte Urteilsbegründung, die zwar das<br />

Lehrgeld meines Sohnes endlich berücksichtigte, aber dennoch mir viel Bauchschmerzen und<br />

bereitete, da man nicht von einer Unterhaltsberechnung, sondern eher von einer<br />

Unterhaltsschätzung sprechen musste, zu extrem waren die Fehler:<br />

- Ein Zahlendreher, da es 163,00 € statt 136 € Unterhalt heißen musste.<br />

- 28.013,53 / 12 musste 2334,46 statt 2364 lauten!<br />

- 2007 unterstellte sie mir 3807 € mehr Nettoeinkommen, 2008 831 € zu wenig und<br />

2009 4384 € zu wenig Einkommen.<br />

- Mir wurde eine private Krankenversicherung unterstellt<br />

Ich befürchte den Zorn der OLG Richter, die aufgrund dieser erheblichen Diskrepanzen selber<br />

anfangen mussten, eine aufwendige Unterhaltsrechnung zu machen. Diese<br />

Unterhaltsschätzungen konnten sie bei diesen Diskrepanzen nicht für voll nehmen. Es bestand<br />

sogar die Gefahr, dass ich aufgrund dieser schlampigen Berechnungen Teile des Verfahrens<br />

bezahlen musste. Warum Frau Neu nicht einfach die akkumulierten Jahresnettogehälter der<br />

Dezemberabrechnungen verwendete, war mir ein völliges Rätsel. Sie hätte doch aus den<br />

Fehlern der Richterin A lernen müssen, die auch meinte, eben mal die Jahresnettowerte<br />

ausrechnen zu können, wobei sie völlig versagte! So eine Nettolohnberechnung ist zweifellos<br />

kompliziert, nur wenn man davon keine Ahnung hat, soll man die Finger von lassen! Davon<br />

ganz abgesehen machte sich Frau Neu unnötige Arbeit, indem sie meinte, die Nettowerte<br />

ignorieren zu können, um sich dann bei diesen dann um + - 4000 € verrechnen zu können.<br />

Ein entsprechendes Schreiben mit Auflistung ihrer ganzen Fehler schickte ich Ihr und<br />

bat um ein Telefonat. Zum Glück lief die Berufungsbegründungsfrist erst zwei Wochen später<br />

ab, so dass meine Anwältin noch einen dritten Versuch starten konnte, wenngleich dieser schon<br />

peinlich war.<br />

Dieses Telefonat war erschreckend! So behauptete meine Anwältin aufgrund einer mittlerweile<br />

dritten Unterhaltsberechnung, die Richterin hätte zu meinen Gunsten gerechnet, so dass eine<br />

Berufung überhaupt keinen Sinn mache. Ich müsse in Wirklichkeit noch mehr zahlen als<br />

sie ausgerechnet habe. Es folgten einige wirre Aussagen wie, da ich Fahrgeld bekomme,<br />

dürften die Fahrtkosten nur teilweise abgezogen werden, was sie dann aber später korrigierte.<br />

344


Kurzum, aufgrund dieser vielen wirren Aussagen bot ich ihr an, selber über Excel<br />

Unterhaltsberechnungen anzufertigen für die Jahre 2006 bis 2009, wovon sie ohne Spaß absolut<br />

begeistert war. Vielleicht hatte sie ja die Hoffnung, doch noch bis zur Frist zwei Wochen später<br />

eine brauchbare Unterhaltsberechnung dem OLG schicken zu können.<br />

So machte ich früher Feierabend, um vier Stunden lang alle Zahlen in Excel einzugeben,<br />

die auch Frau Neu weitgehend verwendete. Lediglich beim Unterhalt meiner Tochter vergaß<br />

sie, das hälftige Kindergeld zu subtrahieren, was meine Frau bekam. Natürlich verwendete ich<br />

die realistischen Nettojahreswerte meines Arbeitgebers und nicht die Nettotraumgehälter<br />

meiner Anwältin. Und siehe da: Zum Stichtag 31.12.2009 hätte ich etwa 1200 € nachzahlen<br />

müssen statt weit über 8400 €. Da ich aber 2010 teilweise noch Unterhalt an meine Frau<br />

gezahlt hatte, reduzierte sich dieser Betrag sogar auf 500 €. Und dabei hatte ich absichtlich<br />

noch zu meinen Ungunsten gerechnet, indem ich in der langen Kurzarbeitszeit nur den<br />

Autokredit statt die 660 € Fahrtkosten verrechnete, worauf beide Juristen nicht gekommen<br />

waren. Natürlich war es blamabel und absolut erschreckend, dass schon Mandanten<br />

Unterhaltsberechnungen anfertigen mussten, weil die ersten drei Versuche der eigenen<br />

Anwältin völlig unbrauchbar waren, mich in den Bankrott geführt hätten! Noch am nächsten<br />

Tag verschickte ich diese Exceltabelle.<br />

Interessant an dem Gespräch war auch noch die Antwort auf meine Frage, wie hoch denn<br />

der Streitwert bei einer Zustimmungsklage sei. Ich befürchtete, man nahm den ganzen Wert<br />

der Eigentumswohnung. Allerdings waren es „nur “ 1/3 bis ¼ des Immobilienpreises, was<br />

natürlich auch locker zu 2000 € pro Anwalt führen konnte. Und da Richter aus<br />

Bequemlichkeitsgründen gerne Vergleiche beschließen, hätte ich dann vierstellige Kosten<br />

am Hals gehabt, was ich mir gar nicht leisten konnte. Aber auch aufgrund der blamablen<br />

Leistung meiner Anwältin spielte ich zeitweise mit dem Gedanken, eine eventuelle<br />

Zustimmungsklage ohne anwaltlichen Beistand durchzuziehen. Erfahrung hatte ich ja schon<br />

genug.<br />

Natürlich verschlechterte sich das Verhältnis zu meiner Anwältin erheblich durch meine<br />

aktive Mitarbeit. Als ich einen Tag später sie anrief, nur um zu fragen, ob ich eine<br />

Stellungnahme zu der mittlerweile eingetroffenen Berufungsbegründung meines Freundes<br />

M abgeben soll, meinte sie gereizt: “Lassen Sie uns das machen, wir haben noch andere<br />

Mandanten“. Dachte sie etwa, ich wollte ans Gericht schreiben? Blödsinn! Dann ging<br />

Sie von alleine ganz kurz auf meine Berechnung ein und wollte mir einen Denkfehler einreden,<br />

ohne diesen zu konkretisieren. Ich würde eh Post von ihr bekommen war die abschließende<br />

Bemerkung. So endete dieses Gespräch nach etwa einer Minute. So langsam bekam ich Angst.<br />

Ich konnte mir kaum vorstellen, dass sich drei Anwälte vorher so mit meinem Unterhalt<br />

verschätzt und eine immense Nachzahlung übersehen hatten! Aber ich behielt meinen Glauben<br />

an meine Kalkulationen, denn die Richter würden die Berechnungen der Frau Neu nicht ernst<br />

nehmen, wenn die bemerken, ihre Nettojahreswerte weichen um bis zu plus minus<br />

4000 € pro Jahr ab. Die OLG Juristen hätten sich diese 14 Seiten Urteilsbegründung auf die<br />

Rolle neben dem Klo gewickelt!<br />

In der angekündigten Post schoss Frau Neu die nächsten Klöpse ab. Auch ihr häufiger Spruch,<br />

die Richterin hätte immer zu meinen Gunsten entschieden, und wir könnten daher nur für das<br />

Jahr 2007 Berufung einlegen, zeigte scheinbar einen gewissen Realitätsverlust meiner<br />

Anwältin. Sie ging nur vom Unterhalt meiner Frau aus und bemerkte scheinbar überhaupt<br />

nicht, dass ich durch die drastisch reduzierten Alimente für meinen Sohn fleißig am sparen war.<br />

Zu diesem Punkt muss ich allerdings gleich noch eine Einschränkung machen.<br />

345


Interessant war auch, obwohl ich mich laut ihren Worten auf dem falschen Dampfer befand,<br />

änderte sie ihre Unterhaltswerte für 2006 und 2007 um bis zu 60%, so dass unsere errechneten<br />

Beträge nur noch um lächerliche 20 € abwichen! Allerdings gab es 2008 und 2009 erhebliche<br />

Diskrepanzen.<br />

Zum Glück war Frau Neu an einem Telefonat interessiert, in dem ich mal klares Deutsch reden<br />

musste. Ich riskierte sogar eine Mandatsniederlegung, aber das war mir lieber als eine<br />

Anwältin, die den Gegner fleißig unterstützte.<br />

Inzwischen trudelte auch über eine Mail von Frau Hipp die vierseitige Urteilsbegründung<br />

meines speziellen Freundes M ein. Dieses teilweise dumme Gesabber, was Frau Neu später als<br />

sehr schwammige Argumentation bezeichnete, will ich aus Gründen des Niveaus nicht<br />

abdrucken, wohl aber stichpunktartig seine vielen Scheinargumente aufführen:<br />

1.<br />

Meine 150 km Fahrten zur Arbeit wollte er mit nur 150 € Kosten pro Monat abrechnen, da ich<br />

im Schnitt 277 € pro Monat vom Arbeitgeber erhielt. Hier machte RA M m. E. den gleichen<br />

Denkfehler wie zeitweise meine Anwältin, die glaubten, auf Grund dieser Zulage dürfe man<br />

keine 660 € Fahrtkosten als Freibetrag abziehen. Schließlich wurde diese Zulage mir nicht<br />

separat bezahlt und unterlag somit dem Trennungsunterhalt. Allerdings war M scheinbar sehr<br />

spitzfindig und hatte bemerkt, dass ich an Urlaubstagen natürlich keine Fahrtkosten bekam.<br />

Seine Berechnung, man arbeitet nur an 225 von 365 Tagen war natürlich Blödsinn.<br />

2.<br />

Eheähnliche Verhältnisse meiner Frau lagen angeblich nicht vor, weil das Paar nur einmal bei<br />

einem runden Geburtstag erschien, nie im Urlaub war, nur „zeitweilig“ zusammen übernachtet<br />

und getrennte Kassen hat. Entweder hatte M die verheerende Zeugenaussage des Ludger F<br />

nicht gelesen oder nicht verstanden, der seine Wohnung nur als Rückzugsgebiet betrachtete und<br />

etwa 50% seiner Zeit mit meiner Frau verbrachte. Für M bedeuten also 50% zeitweilig…..<br />

Auf dieses Gesabber muss ich wohl nicht eingehen.<br />

3.<br />

Wegen meiner (unverschuldeten) Arbeitslosigkeit sollte mir ein fiktives Einkommen<br />

angerechnet werden. Er zitierte dazu eine Kommentierung.<br />

4.<br />

Weil ich in der ETW lebte, sollte mir dafür ein Wohnwertvorteil von 700 €<br />

angerechnet werden statt bisher 350 €. Für mich der einzige gefährliche Punkt, denn<br />

wenn das Gericht M Recht geben würde, hätte ich eine Nachzahlung von zusätzlichen<br />

6800 €.<br />

5.<br />

Traditionell wurde wieder Prozesskostenhilfe angefordert für diese ganzen<br />

Lügengeschichten, was ich aber später vergeblich versuchte zu verhindern.<br />

6.<br />

Angeblich hatte ich meinem Sohn seit 2008 keinen Unterhalt mehr bezahlt.<br />

7.<br />

Das fiktive Nettoeinkommen meiner Frau war mit 1400 € netto angeblich zu hoch<br />

angesetzt. Trotz Vollzeitjob verdiente sie etwa 160 € weniger. Hier vergaß M die<br />

seit dem neuen Unterhaltsrecht aufgekommene Eigenverantwortung. Hier hätte sich<br />

346


Birgit folglich einen besser bezahlten Job suchen müssen statt zu bleiben, nur weil<br />

die Kollegen so nett seien. Ich gebe aber zu, das Gericht konnte auch M Recht geben<br />

und das fiktive Nettoeinkommen um 160 € senken, was für mich auch eine Nachzahlung<br />

von 2500 € bedeuten konnte.<br />

Natürlich fehlten fast überall Begründungen, so dass ich mir wegen seiner<br />

Berufungsbegründung „nur“ an zwei Stellen Sorgen machen musste, dafür umso mehr über<br />

die eigene Anwältin. Einen Berechnungsfehler zu Lasten seiner Mandantin erkannte er<br />

überhaupt nicht trotz hervorragender Dokumentation der Richterin, was mir wieder einmal<br />

zeigte, der Mann hatte wenig Ahnung von Unterhaltsberechnungen.<br />

Auch das nächste Telefonat frustrierte mich sehr. In einem aggressiven Ton fuhr sie mir oft<br />

oberlehrerhaft ins Wort mit Bemerkungen wie: „Ich habe Ihnen doch schon mehrmals<br />

gesagt…“. Sie behandelte mich wie einen Dummen, der arge Verständnisprobleme<br />

hatte. Eine Freundin, die dieses Gespräch mitgehört hatte, schüttelte nur den Kopf und<br />

wunderte sich, wie ich dabei so ruhig bleiben konnte. Ganz einfach, ich konnte mir momentan<br />

keinen Anwaltswechsel leisten wenige Tage vor dem Ende der Berufungsbegründungsfrist!<br />

Aus 700 km Entfernung einen neuen Anwalt vor Ort suchen wäre sehr kompliziert gewesen.<br />

Völlig neu für mich war der Tatbestand, dass es in dem Urteil und der Berufung<br />

nur um den Trennungsunterhalt meiner Frau ginge, der Kindesunterhalt überhaupt keine Rolle<br />

spielte. Auf meine Frage, wenn wir Brutus Unterhalt mit 307 € anerkennen, dann könnte er<br />

mich pfänden kam nur die gleichgültige, umwerfende Antwort: “Dann müssen wir mal<br />

abwarten.“ Auch verneinte sie meine Angst, das OLG könnte mich zur Nachzahlung von<br />

Kindesunterhalt auffordern, wenn ich die 307 € Unterhaltsanspruch aus einem veralteten Titel<br />

anerkennen würde. Schließlich ginge es nur um den Trennungsunterhalt meiner Frau.<br />

Auch würde sich eine Berufung nur für 2007 lohnen, in den anderen Jahren würde<br />

ich mich finanziell verschlechtern, wenn wir diese auch anfechten. Auch ihre Antwort, die<br />

Verjährungsfrist von 3 Jahren kam mir komisch vor. Auf meine Frage, mit welchem Programm<br />

sie die Unterhaltsberechnungen mache, kam die schon für mich umwerfende Antwort: “Man<br />

müsse nur logisch denken.“ Zum Glück konnte ich mir mühsam das Lachen verkneifen.<br />

Auch ihre Rechtsauffassung, die Gerichte machen eine eigene Nettowertberechnung, die sich<br />

nicht unbedingt mit dem ausgezahlten Gesamtbetrag der Dezemberabrechnung decken<br />

muss, kam mir sehr mysteriös vor. So errechnete sie für 2009 ein um 4000 € niedrigeres<br />

Jahresnettogehalt, so dass ich meiner Frau keinen Unterhalt mehr schuldete, während ich auf<br />

monatlich 116 € für die ersten vier Monate kam, und für die anderen acht auf 291 €.<br />

Als ich sie auf diese Diskrepanz hinwies, fuhr sie mir wieder ins Wort und meinte, sie habe<br />

mir schon mehrfach gesagt, wir legen nur für 2007 Berufung ein, so dass ihre 2009er<br />

Berechnung folglich nicht dem Gericht geschickt würde.<br />

Dann führte sie noch ein gerade eingetroffenes Schreiben meines Freundes M auf, wo die<br />

Zustimmung zum Verkauf der Eigentumswohnung abgelehnt wurde mit dem Argument,<br />

87.000 € seien ein zu niedriger Wert und wir sollen den Interessenten namentlich aufführen.<br />

Als ich mit einer Zustimmungsklage drohte, meinte Frau Neu nur: “Sie stellen sich das alles<br />

so leicht vor.“ Angeblich müsste es vor dem Notar zu einer Unterzeichnung des Kaufvertrages<br />

kommen, und wenn dann die Gegenseite nicht zustimmt, erst dann könne ich klagen.<br />

Tolle Logik! Glaubte die etwa, ich finde einen Interessenten der das Spiel mitspielt,<br />

Baufinanzierung klar machen, zum Notar gehen und dort erwartungsgemäß sich die<br />

Nichtzustimmuung des Kaufvertrags ansehen? Derjenige müsste schon schwer einen an der<br />

347


Klatsche haben!<br />

Eine Frechheit und unglaubliche Naivität in dem Schreiben des RA M war sein „Angebot“,<br />

die Scheidung könnte abgeschlossen werden bei Zahlung einer einmaligen Summe, die<br />

Zugewinn, Nachzahlung und nachehelichen Unterhalt umfasst. Eine konkrete Zahl gab er<br />

nicht an. Damit wollte er den niedrigen Wert der ETW umgehen und trotz des neuen<br />

Unterhaltsrechts nachehelichen Unterhalt verlangen, obwohl meine Frau keine ehebedingten<br />

Nachteile hatte. Schon die männerfeindliche Richterin A hatte in einer Verhandlung den<br />

Wegfall von nachehelichem Unterhalt angekündigt. Ich lehnte natürlich diesen Vorschlag<br />

sofort ab, indem ich ihr klar machte, dass die einzigen ehebedingten Nachteile ein paar<br />

Schwangerschaftsnarben seien, und meine Frau schon bei Eheschließung ein beruflicher<br />

Nobody war, folglich nicht noch tiefer gefallen sein konnte.<br />

Interessant war die Vergleichsidee meiner Anwältin, ob beide Seiten den Gang zum OLG<br />

verhindern könnten, wenn ich die im Urteil genannten Beträge für meine Frau bezahlen würde.<br />

Ich stimmte zu, denn an einer Nachzahlung von etwa 3600 € kam ich eh nicht vorbei, diese<br />

Summe stand meiner Frau auch wirklich zu. Allerdings glaubte ich nicht an eine Einigung,<br />

da M richtig verdienen wollte, was bei außergerichtlichen Vergleichen magerer ist als bei<br />

einem Gang zum OLG. Wie Recht ich doch haben sollte!<br />

Da mir einige Rechtsansichten meiner Anwältin sehr komisch vorkamen, fertigte ich noch am<br />

selben Tag ein Gesprächsprotokoll an, dessen Richtigkeit sie mir bestätigen musste. Zu viele<br />

mysteriöse Aussagen machte sie. Und wenn beim OLG ich Teile des Rechtsstreit verloren hätte<br />

aufgrund ihrer falschen Rechtsansichten oder Berechnungen, dann hätte ich ihr nur das<br />

Gesprächsprotokoll zeigen und sagen müssen: “Nun zahl mal schön!“<br />

Frustriert fuhr ich dann abends nach Hause. Ich fragte eine Freundin, ob ich schon selber einen<br />

an der Klatsche hatte, denn so langsam zweifelte ich an mir selber. Zum Glück verneinte sie<br />

dies und schimpfte noch lange über die Umgangsformen dieser Rechtsanwältin. Allerdings<br />

muss ich zugeben, einen Blackout hatte ich in diesen Tagen, zu sehr zehrte die Scheidung an<br />

meinen Kräften. So hatte ich doch tatsächlich vergessen, dass ich per Gerichtsurteil meinen<br />

Sohn Anfang 2009 gezwungen hatte, seinen Unterhaltstitel niederzulegen, da er mittlerweile<br />

selber Geld verdiente. Somit konnte er mir eigentlich nicht mehr gefährlich werden. Kann sein,<br />

dass die in 2007 versuchte albtraumatische dreimonatige Pfändung in mir noch heute einiges<br />

blockierte.<br />

Am selber Abend wartete noch viel Arbeit auf mich. Ein Gesprächsprotokoll und noch<br />

Antworten auf das “Angebot“ der Gegenseite und den Vorschlag meiner Anwältin waren<br />

angesagt, so dass mir wieder einmal für die WM2010 keine Zeit blieb.<br />

Am nächsten Tag wurde mein Kopf langsam wieder klarer. Erstmals kam in mir der Gedanke<br />

auf, wenn Frau Neu Recht hätte, was ich nicht ganz ausschließen wollte, dass es in dem Urteil<br />

überhaupt nicht um den Unterhalt meines Sohnes ging, dann hätte das bedeutet, die sogenannte<br />

Koryphäe hätte überhaupt nicht meine Mängelliste gelesen, die kritisch das Urteil untersucht<br />

hatte. In dieser ging es auch um das nicht berücksichtigte Lehrgeld von Brutus. Dr. Km hätte zu<br />

mir sagen müssen, Mensch Land, dein Sohn spielt überhaupt keine Rolle bei dem Urteil, egal<br />

was die Richterin ihm für einen tollen Unterhalt zugesprochen hat. Überlegen sie mal, ob eine<br />

Berufung sich überhaupt lohnt. Na klar hat die sich mit der Kranken- und Pflegeversicherung<br />

verrechnet, an anderer Stelle aber wieder zu ihren Gunsten daneben gelegen. Lassen sie es also<br />

mit der Berufung besser sein. Allerdings bin ich mir auch verdammt sicher, die Gegenseite<br />

348


hätte dennoch Berufung eingelegt, so dass ich dann doch gegen Dr. Km keine<br />

Schadensersatzansprüche hätte stellen können.<br />

Dann traf der dritte Entwurf ein, in dem Frau Neu nur den Unterhalt für 2007 berechnete.<br />

Auch hier musste ich eine Unkorrektheit aufzeigen, denn sie vergaß 77 € von Vivekas<br />

Unterhalt abzuziehen, da meine Frau das Kindergeld erhielt. Wahrscheinlich war aber dieser<br />

Fehler egal, da es in diesem Jahr eh nicht um den Kindesunterhalt ging.<br />

Sehr schön war ihre Stellungnahme zu der Berufungsbegründung meines speziellen Freundes<br />

M. Sie war sehr rechtswissenschaftlich ausgelegt. Ich hatte sofort den Eindruck, meine<br />

Anwältin saß mal auf dem Schoß der Koryphäe, der ihr fleißig einiges diktiert hatte.<br />

So konnte unsere Berufungsbegründung doch noch pünktlich am 9. Juli die Kanzlei verlassen<br />

nach einer sehr abenteuerlichen Geburt. Folgende Punkte wurden ausführlich behandelt:<br />

- Vergessene Kranken- und Pflegeversicherung bei den richterlichen Berechnungen<br />

- Aufgabe des Arbeitsplatzes bei der Firma K war rechtsmäßig, Verweis auf Schriftsatz<br />

erfolgte, der meine Gründe sehr gut darlegte. Insbesondere wurde auf die berufliche und<br />

gehaltliche Verbesserung durch den Jobwechsel hingewiesen, wofür man mich mit Sicherheit<br />

nicht belangen konnte. Damit man mir kein fiktives Einkommen anrechnete wegen des<br />

Jobwechsels, zitierte man sehr schön die BGH Ansichten BGH FamRZ 2003, 1471, 1473 und<br />

BGH FamRZ 1985, 158 ff, was mit Sicherheit Dr. Kms Werk war.<br />

- Für 2007 wurden 270 € ehelicher Unterhalt errechnet.<br />

- Es wurde auf das Lehrgeld meines Sohnes hingewiesen, der dadurch nicht den titulierten<br />

Unterhalt erhielt.<br />

- Bezüglich des mir unterstellten Wohnwertes von 700 € wies meine Anwälten sehr schön auf<br />

unser Urteil vom 30.5.2005 hin, in dem 350 € Wohnwert festgelegt wurden und somit<br />

absolut bindend waren. Wohl wieder das Werk der Koryphäe waren hierzu die folgenden<br />

tollen, äußerst rechtswissenschaftlichen, schon geradezu professoralen Passagen:<br />

In Hinblick auf die Bewertung der Wohnung bei zunehmender Trennungsdauer wurde eine<br />

entsprechende Regelung aber gerade nicht getroffen. Somit ist nach wie vor ein Wohnwert in Höhe von<br />

350,00 € zugrunde zu legen. Diese Bindungswirkung, die im Übrigen unabhängig von der Präklusion<br />

besteht, umfasst auch die Beklagte. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des<br />

BGH zur Bewertung des Wohnvorteils ab Rechtshängigkeit der Scheidung. Bei einer geänderten<br />

Rechtsprechung kann eine Anpassung an die veränderte Rechtslage nur erfolgen, wenn diese beiden<br />

Parteien zumutbar ist (vergl. BGH FamRZ 2001, 1687, 1690).<br />

Dann bezeichnete Frau Neu die ETW noch als aufgedrängte Bereicherung, da ich<br />

mittlerweile gar nicht mehr in ihr wohnte, sondern berufsbedingt nahe Österreich. Auch<br />

meine Bemühung, die Wohnung seit Jahren zu verkaufen, wurde aufgeführt, woraus<br />

hervorging, dass ich in dieser gar nicht leben wollte, sie mir also wirklich aufgedrängt<br />

wurde.<br />

- Meine Anwältin rechnete auch meiner Frau ein erzielbares Nettoeinkommen von 1400 € vor.<br />

Hierbei integrierte Frau Neu mein Argument, selbst ein Angebot, beim besser bezahlten Aldi<br />

zu arbeiten wurde ausgeschlagen, weil meine Frau so nette Arbeitskollegen hatte. Hier wurde<br />

ihr sogar Erwerbobliegenheitsverletzung, nur netter ausgedrückt, vorgeworfen.<br />

- Auch auf meine korrekten Fahrtkosten in Höhe von 660 € wurde sehr schön eingegangen,<br />

349


da dem Gegner der Rechenfehler vorgeworfen wurde, übersehen zu haben, dass das vom<br />

Arbeitgeber bezahlte Fahrgeld voll in den Unterhaltsberechnungen berücksichtigt wurde.<br />

- Zum Schluss machte Frau Neu unserem Gegner klar, wenn man 50% der Zeit bei seiner<br />

Freundin verbringt, man dies nicht zeitweiliges Nächtigen nennen konnte. Dann wurde noch<br />

unser Schriftsatz vom 13.01.2010 und die dort zitierte Rechtsprechung zum Thema<br />

eheähnliche Verhältnisse erwähnt.<br />

Das Werk gefiel mir sehr gut, trug ganz klar die professorale Handschrift der Koryphäe.<br />

Kurzum ein Schriftsatz, den man in die Championsleague der Juristerei schicken kann!<br />

Und wie erwartet reagierte das OLG sehr schnell, indem es schon 5 Wochen später einen<br />

Verhandlungstermin benannte, nämlich den 8. Oktober 2010. Bis dahin musste ich den<br />

Richtern noch einige Belege zum Thema Gehalt nachreichen, was wieder eine Menge Arbeit<br />

war, der ich nur zögernd nachkam, da ich in meiner neuen idyllischen Heimat in Harmonie und<br />

Frieden lebte, keine Lust mehr hatte auf diese ganzen Streitereien.<br />

Die Phantasien des RA M<br />

Zeitgleich sorgte RA M wieder mit seinen Halluzinationen zum Thema Zugewinnausgleich für<br />

Erheiterung. So setzte er wiederholt den Wert meiner ETW um 30.000 Euro rauf und wagte<br />

auch noch die Begründung, er habe Wohnungen dieser Größe und dieser Preisklasse in<br />

Immobilienanzeigen entdeckt. Was der Mann natürlich nicht schrieb, in welchem Zustand die<br />

Innenausstattung war, und ob die Wohnung überhaupt verkauft wurde. Lesen kann man viel.<br />

Ein mir unterstelltes Auto in Höhe von 4000 € rundeten seine Phantasien ab genauso wie eine<br />

Steuerrückerstattung vor sechs Jahren. Wieder einmal spielte er den Leierkastenmann, der<br />

immer wieder das gleiche Lied runterleierte und überhaupt nicht auf unsere Argumentation in<br />

den Schriftsätzen einging! Somit wollte er fast 33.000 € Zugewinn erschwindeln, obwohl<br />

meiner Frau nur cirka 14.000 € zustanden bezüglich des tatsächlich vorhandenen Vermögens<br />

zum Stichtag Februar 2005. Dass man mit solchen fiktiven Zahlen den Streitwert erhöht und<br />

somit sein Honorar, soll nicht verschwiegen werden. Insofern kein schlechter Schachzug,<br />

wenngleich dieser wieder einmal seine Skrupellosigkeit aufzeigt.<br />

Natürlich zeigte mir diese Situation, dass ich in den zwei Jahren bei der Koryphäe keinen<br />

einzigen Schritt weitergekommen war! Die Diskussion drehte sich im Kreis, bestand nur noch<br />

aus Wiederholungen. Sicherlich musste im Wesentlichen die völlig passive und hilflose Justiz<br />

hierfür hauptverantwortlich gemacht werden, wobei der Richterwechsel in mir schon etwas<br />

Hoffnung erweckte. Vielleicht bekam ich endlich mal einen Richter mit Durchsetzungsvermögen,<br />

der sich solche völlig senilen Schriftsätze und Prozessverschleppungen nicht bieten<br />

ließ.<br />

Interessant war aber die schriftliche Bitte meiner Anwältin, zu dem senilen Gesabber von RA<br />

M Stellung zu beziehen, obwohl sie mir noch kurz vorher am Telefon klar machte, sie meldet<br />

sich nur, wenn sie meine Hilfe brauche. Lag also ein Hilfe- oder Verzweiflungsruf vor? Ich<br />

entwickelte eine neue Taktik, die meine Anwältin unbedingt folgen musste. So beantragte ich<br />

eine eidesstattliche Aussage meiner Frau, wir hätten angeblich 2005 ein 4.000 € teures Auto<br />

besessen. Dies konnte ich leicht widerlegen. Mal schauen, ob meine Frau dieses strafrechtliche<br />

Risiko einging. Aber M war ja so skrupellos und trieb in der Vergangenheit seine Mandanten<br />

schon mehrmals auf strafrechtliches Terrain. Eine weitere Taktik von mir war, dem neuen<br />

350


Richter Willi diese Endlosschleifen des Herrn M aufzuzeigen, seine Prozessverschleppungen<br />

und alles zu boykottieren. Wir mussten den Richter in Wut versetzen, wobei ich kaum an die<br />

Unterstützung meiner Anwältin glaubte. Schließlich war netter gegenseitiger Umgang in jeder<br />

Situation innerhalb der Schwarzkutten Pflicht. Den Spruch mit den Krähen verkneife ich mir<br />

hier nur mühsam.<br />

Ich nahm mir eine ganzen Sonntagnachmittag Zeit, um genüsslich auf Ms Zugewinnphantasien<br />

einzugehen. Ich verwies pausenlos auf unsere bisherigen Schriftsätze, nannte permanent Datum<br />

und Seite, um uns Wiederholungen zu ersparen. Dann nahm ich sein Werk regelrecht<br />

auseinander:<br />

Darüber hinaus können doch die Recherchen bei Immobilienscout24 nicht ernst gemeint sein! Da werden<br />

einfach erhoffte Verkaufspreise in die Gegend geworfen, ohne auf die Ausstattung, den Zustand und das<br />

Baujahr der Wohnung einzugehen! Ob diese Wohnungen auch zu diesen Wunschpreisen verkauft wurden,<br />

diese Antwort schuldet uns Herr M ebenfalls!<br />

Dass Herr M überhaupt keine Ahnung von Immobilien hat, auch wenn er sich „Fachanwalt“ auf diesem<br />

Gebiet nennen darf (in 130 Stunden Schulung kann man nicht plötzlich zum Experten aufsteigen, das ist<br />

viel zu wenig!), zeigt er mit seiner Behauptung, der Gänsewinkel sei attraktiver und somit teurer als<br />

Westhofen. Die Kaufpreise in Anlage 1 zeigen keinen Unterschied auf, denn dort ist die Grünstrasse als<br />

Seitenstrasse zu meiner Wohnung genauso hell gekennzeichnet wie Westhofen!!!! Und die Krönung ist:<br />

Meine Quelle stammt aus der gleichen wie die von Herrn M, nämlich Immobilienscout24….. An dieser Stelle<br />

erwarte ich einen rhetorischen Verbalschlag nach meiner guten Vorlage!<br />

Dann wiederholte ich meine Idee, die Dr. Km damals nicht aufgriff, und daraus einen ganz<br />

schwachen Angriff machte:<br />

Wir machen Herrn M den Vorschlag, dass er die Wohnung für ca. 120.000 € verkauft, wofür er mit der<br />

üblichen Maklercourtage honoriert wird! Diesen Vorschlag hatte ich Herrn Dr. Km mal unterbreitet, der aber<br />

daraus sehr eigensinnig einen blamablen Verkauf an meine Frau gemacht hat. Daß der Gegner mit dem<br />

nicht vorhandenen Vermögen meiner Frau völlig korrekt kontern konnte, war natürlich klar. Daher bitte<br />

meine Idee unbedingt durchführen, denn nur so können wir den Mann richtig vorführen, wenn auch er es<br />

nicht schafft, die ETW zu seinen Phantasiepreisen zu verkaufen.<br />

Dann fügte ich noch Scans von insgesamt vier Verkaufsversuchen der ETW bei, aus denen<br />

wunderbar hervorging, wie ich 2008 mit 119.000 € angefangen hatte und allmählich aufgrund<br />

ausbleibender Nachfragen 2009 über mehrere Zwischenstufen bei 87.000 € landete. So konnte<br />

mir keiner vorwerfen, ich hätte versucht, die Wohnung zu verramschen, womit ich mir<br />

außerdem selber geschadet hätte. Aber logisches Denken war beim Gegner eh nicht möglich.<br />

Gut eine Woche später erhielt ich wieder als Entwurf das Schreiben an unseren Gegner.<br />

Aufgrund meiner guten Vorlage erwartete ich einen harten Verbalschlag gegen das<br />

Münchhausen Lügenduo. Allerdings traf eher mich der Schlag! So behauptete meine Anwältin,<br />

meiner Frau stünde kein Zugewinn zu laut Ehevertrag, in dem ich aber 10.000 € angeboten<br />

hatte. Meine weiteren Ratschläge verfolgte sie gar nicht, etwa eidesstattliche Versicherung von<br />

meiner Frau fordern oder Herrn M vorführen, wenn auch er es nicht schafft, die Wohnung für<br />

120.000 € zu verkaufen. Kurzum, wieder einmal ein sehr eigenwilliges Werk mit dem Fazit:<br />

Der Mandant hat nur zu zahlen und ansonsten den Mund zu halten! Wenigstens führte sie<br />

meine Verkaufsversuche mitsamt Beweismittel auf.<br />

Schön war auch die seltene Verwirklichung meiner Idee, meine Frau ist beweispflichtig, also<br />

soll sie die Kosten für einen Sachverständigen tragen, was diese völlig bankrotte Frau natürlich<br />

nicht konnte:<br />

351


Sofern das Gericht aufgrund der diesseits erteilten Informationen über Ausstattung und Zustand der<br />

Wohnung und der vorgelegten Zeitungsinserate sich nicht in der Lage sieht, den Wert der Wohnung zu<br />

schätzen, mag auf Kosten der beweisbelasteten Antragsgegnerin ein Sachverständigengutachten zum<br />

Wert der Wohnung eingeholt werden.<br />

Voller Wut mailte ich Frau Neu und sprach mit ihr mal klares Deutsch. Es war schon nicht<br />

mehr zum Aushalten, wie sie höflich mit dem gegnerischen Anwalt umsprang statt die Sau<br />

eklatant durchs Dorf zu treiben, mal bayrisch und im übertragenen Sinne formuliert. Für mich<br />

hatte das nichts mehr mit der Vertretung meiner Interessen zu tun, grenzte schon an<br />

Parteienverrat. Die Juristenbande vergaß immer wieder, wofür sie bezahlt wurde und vor allen<br />

Dingen von wem! Die machten nur das, wozu sie Lust hatten, die Interessen ihrer Mandanten<br />

sind denen völlig egal!<br />

Vor allen Dingen, wenn man jetzt nicht mit unnachgiebiger Härte und radikal durchgriff,<br />

konnten wir uns noch viele Jahre die ganzen Prozessbetrugsversuche und Schaumschlägerei<br />

ansehen! Phantasie hatte M schließlich genug.<br />

Der Zugewinn ist in meinem Ehevertrag überhaupt nicht pauschal ausgeschlossen, sondern auf<br />

20.000 DM (= 10.000 €) modifiziert!!! Diese Summe habe ich auch vor zu zahlen, denn wenn wir<br />

auf die Wirksamkeit des Vertrags permanent pochen, so müssen wir diesen auch einhalten!!!<br />

Davon ganz abgesehen wäre ein solcher alles ausschließender Ehevertrag einseitig, somit sittenwidrig<br />

und daher nichtig! Ich bitte daher, diese Summe auch als Zugewinn einzusetzen!<br />

Bitte hinzufügen: Wir beantragen eine eidesstattliche Versicherung der Antragsgegnerin, in der<br />

sie den Wert des Autos mit 4.000 € bestätigt! Nur so können wir diese ganzen Prozessbetrugsversuche<br />

stoppen, andernfalls hören wir uns noch jahrelang solche Münchhause Märchen an!<br />

Schade, dass Sie meinen Vorschlag nicht übernommen haben, Herrn M die ETW für 120.000 verkaufen zu<br />

lassen! So hätten wir bei der garantierten Erfolglosigkeit unseres Immobilienspezialisten den Mann so<br />

richtig als Schaumschläger dem Gericht vorführen können! Das wäre eine tolle Strategie gewesen, um dem<br />

Richter die Augen zu öffnen!!! Siegte hier die berufliche Solidarität unter den Anwälten? Den Spruch mit<br />

der Krähe halte ich mir mühsam zurück.<br />

Die dritte Front<br />

Wie ich schon vor einem Jahr befürchtet hatte, baute Anwalt M die nächste Front auf, indem<br />

er meine Eigentumswohnung vorsätzlich vom Wert viel zu hoch einstufte und mir verbot,<br />

die Wohnung für 87.000 € zu verkaufen. Mehr gab der Markt nicht her. Zwar war ich alleiniger<br />

Eigentümer laut Grundbuch und Ehevertrag, aber mit letzterem war ich ja bekanntlich in der<br />

ersten Instanz gescheitert, weil der Richterin ein BGH Urteil überhaupt nicht interessierte.<br />

Somit gehörte die ETW vorläufig auch meiner Frau.<br />

Wir stellten der Gegenseite eine letztmalige Frist und begründeten die Pflicht meiner Frau,<br />

zustimmen zu müssen. Auch dieses Schreiben von ihr erweckte den Eindruck einer<br />

Kooperation mit Dr. Km, in dem es um die Zustimmung ging, meine ETW verkaufen zu<br />

dürfen. Schließlich hatte ich durch die mittlerweile unbewohnte Wohnung etwa 360 €<br />

monatliche Unkosten. Zeit also, dass meine Frau die übernahm, die eh alles durch ihren Anwalt<br />

boykottieren ließ und ihr in der Vergangenheit schon zwei verlustreiche Anlage U Klagen<br />

einbrachte. Wann lernte die Frau endlich daraus? Je bankrotter sie war, desto mehr Kosten ließ<br />

sie aufkommen!<br />

352


Der Kaufvertrag konnte noch nicht beurkundet werden, da die Zustimmung Ihrer Mandantin fehlt.<br />

Ihre Mandantin wird mit diesem Schreiben letztmalig aufgefordert, Ihre Zustimmung zur Veräußerung der<br />

Immobilie durch unsere Mandanten zu erteilen. Gemäß § 1365 Abs. 2 BGB ist Ihre Mandantin verpflichtet,<br />

die Zustimmung zu erteilen, da die Veräußerung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung<br />

entspricht. Selbst wenn die Immobilie ihrer Ansicht nach „unter Wert“ veräußert wird, was definitiv nicht<br />

der Fall ist, könnte das Ihrer Mandantin völlig gleichgültig sein. Unser Mandant ist Alleineigentümer der<br />

Immobilie. Ihre Mandantin partizipiert nicht am Kaufpreis.<br />

Selbst wenn die von Ihnen geltend gemachte Zugewinnausgleichsforderung voll umfänglich bei Gericht<br />

Erfolg haben sollte, könnte diese aus dem Veräußerungserlös getilgt werden.<br />

Sollte Ihre Mandantin die Zustimmung zur Veräußerung weiterhin verweigern, sind wir bereits jetzt<br />

beauftragt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die unserem Mandanten durch die geplatzte<br />

Veräußerung entstehen. Allein die Zinsen für die Wohnung betragen monatlich knapp 300,00 €.<br />

Es liegt allein im Interesse Ihrer Mandantin, einen weiteren Prozess zu vermeiden.<br />

Daher beantragte ich in meinem nächsten Schriftsatz die Klage um Zustimmung beim Verkauf<br />

der ETW. Dabei sicherte ich mich aber gegenüber meiner Anwältin ab, damit es bei einer<br />

Niederlage nicht heißen konnte, sehen Sie Land, ich habe Ihnen doch gleich die Risiken<br />

aufgezeigt:<br />

sollten Sie der Ansicht sein, daß das Recht auf meiner Seite ist bezüglich Zustimmung Verkauf ETW, so<br />

bitte ich Sie, eine entsprechende Klage aufzusetzen!<br />

Ich fügte nochmals wie bei der Zugewinnsache meine Verkaufsversuche bei und eine<br />

Absichtserklärung eines Interessenten, der unbedingt diese Wohnung für 87.000 € haben<br />

wollte. Da ich ebenfalls beantragte, meine Frau ab dem 7.7.2010, dem Ablauf unserer Frist,<br />

regresspflichtig zu machen, indem sie ab diesem Zeitpunkt die monatlichen Nebenkosten von<br />

fast 400 € tragen sollte, fügte ich noch lückenlos Belege für diese Kosten bei.<br />

Eine gute Woche später mailte Frau Neu mir den Entwurf der Klage, der recht gut war<br />

und wie bei dem letzten Schreiben sich auf §1365 BGB stützte. Bedenke ich, wie die Dame<br />

noch vor kurzem meinte, ich stelle mir das alles so einfach vor, bewies sie doch jetzt genau das<br />

Gegenteil! Hier ein paar gute Passagen:<br />

Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir,<br />

1.<br />

Die Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin zur Veräußerung der im Alleineigentum des<br />

Antragstellers stehenden Eigentumswohnung durch das Familiengericht.<br />

2.<br />

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller einen Betrag in Höhe von 1.087,50 €<br />

zu zahlen.<br />

3.<br />

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.<br />

Seit dem 20.05.2010 arbeitet der Antragsteller in Österreich und hat eine Wohnung in O (Bayern) bezogen.<br />

Er kann somit die Immobilie zu Wohnzwecken nicht mehr nutzen. Es entstehen doppelte Kosten durch die<br />

Miete der Wohnung in Oberaudorf und die Belastung der Immobilie in Schwerte.<br />

Spätestens seit diesem Zeitpunkt stellt die Immobilie in Schwerte für den Antragsteller eine zusätzliche und<br />

unnötige Belastung dar.<br />

Wenigstens zeigte meine Anwältin gemäß meiner Vorlage sehr schön meine belegten Versuche<br />

auf, die Wohnung angemessen zu verkaufen:<br />

353


Der Antragsteller versucht seit dem Jahr 2008 die Immobilie zu veräußern. Zunächst hat er die Immobilie<br />

mit einem Kaufpreis von 119.000,00 € inseriert. begonnen. Dieser Kaufpreis war auf dem Markt jedoch nicht<br />

zu realisieren, sodass er stufenweise im Kaufpreis nach unten gehen musste. Er hat die Wohnung später<br />

für 114.000,00 €, 90.000,00 € und schließlich für 87.000,00 € angeboten.<br />

Als Druckmittel führten wir den tatsächlich vorhandenen Interessenten auf, der meine ETW<br />

unbedingt haben wollte:<br />

Mittlerweile hat er einen Kaufinteressenten gefunden, der bereit ist, die Wohnung für 87.000,00 € zu kaufen.<br />

Genau wie in der Fristsetzung führte Frau Neu die gesetzlichen Grundlagen auf, eine tadellose<br />

und logische Begründung:<br />

Die Antragsgegnerin verweigert ihre Zustimmung zur Veräußerung der Immobilie mit der Begründung, die<br />

Wohnung würde unter Wert verkauft. Gem. § 1365 Abs. 2 ist sie jedoch verpflichtet, ihre Zustimmung zur<br />

Veräußerung der Immobilie zu erteilen, soweit die geplante Veräußerung den Grundsätzen einer<br />

ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.<br />

Allein die Tatsache, dass der Antragsteller die Wohnung seit mittlerweile zwei Jahren auf dem Markt<br />

anbietet und zu dem zunächst anvisierten Kaufpreis eine Veräußerung nicht erfolgreich war, zeigt, dass ein<br />

höherer Kaufpreis als 87.000,00 € nicht realisiert werden kann. Danach entspricht die geplante<br />

Veräußerung der Wohnung zu dem anvisierten Kaufpreis einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung.<br />

Zum Schluss wurde mein Schaden begründet. Was mir allerdings überhaupt nicht gefiel, und<br />

das mailte ich sofort meinem Rechtsbeistand, dass wir für jeden weiteren Monat 362 € Schaden<br />

geltend machen sollten. Schließlich sah ich den Fall, das Verfahren ging ein Jahr, und der<br />

Gegner trug nur die 1100 € Schaden, obwohl letzterer in der Zeit dann bei 4.000 € liegen<br />

konnte. Allerdings wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht, dass man nur den Schaden bis zur<br />

Klageeinreichung benennen, zukünftigen Schaden nur im Rahmen einer Erweiterungsklage in<br />

Rechnung stellen kann.<br />

Der Antragsteller hätte die Möglichkeit gehabt, die Wohnung rechzeitig, vor seiner Übersiedlung nach<br />

Oberbayern, zu veräußern. Diesbezüglich hatten wir die Kaufabsichtserklärung des Herrn S vorgelegt. Die<br />

Antragsgegnerin ist somit verpflichtet, dem Antragsteller den aufgrund der nicht erteilten Zustimmung<br />

entstandenen Schaden zu ersetzen. Für die Monate Mai – Juli 2010 ist dem Antragsteller somit ein Schaden<br />

von insgesamt 1.087,50 € (3 x 362,35) entstanden. Dieser Schaden wird mit dem Antrag zu 2) geltend<br />

gemacht.<br />

Für mich hatte die Klage auch einen großen strategischen Vorteil: Sollte ich gewinnen, womit<br />

ich sehr rechnete, rollte eine vernichtende Kostenlawine auf meine Frau zu, so dass ich sie<br />

sofort pfänden lassen konnte, mein eigentliches Ziel. Vielleicht kam sie so endlich zur<br />

Vernunft, nachdem mich der Exvermieter meiner Frau, Herr Dre, völlig hängen gelassen hatte.<br />

Der hätte sie so durchpfänden lassen können, dass Birgit kriechend um das Ende der Scheidung<br />

gebettelt hätte. Ihr Schaden durch diese Schlacht, in die sie durch ihren Kriegsgott M mal<br />

wieder reingetrieben wurde, betrug 3.500 € nur alleine für die Anwälte und das Gericht. Hinzu<br />

kamen die monatlichen 362 € für die ETW und meine etwa 400 € Fahrtkosten aus dem 700 km<br />

entfernten Oberbayern, so dass selbst bei einem schnellen Urteil nach einem halben Jahr ihre<br />

Kosten sich auf etwa 6.000 € beliefen, für sie der von mir lang ersehnte und beabsichtigte<br />

finanzielle Todesstoß, das Ende der Scheidung. Als ich kurze Zeit später aktuelle Bilder meiner<br />

Frau erblickte, tat sie mir allerdings sehr leid, und ich musste mit den Tränen kämpfen. Mir<br />

wurde nach langer Zeit mal wieder klar, durch so ein skrupelloses Schwein wie Anwalt M<br />

mutiert man selber zum Schwein, zumindest in bestimmten Situationen. Man wurde regelrecht<br />

in eine Rolle getrieben, die einem bisher völlig fremd war. Schließlich hatte das Gericht den<br />

Streitwert sehr schnell auf sehr moderate 11.000 € angesetzt und mich sofort um einem<br />

Vorschuss von 657 € gebeten, ohne den die Klage traditionell gar nicht erst weitergeleitet<br />

354


wurde. Zusammen mit den 500 € Gebühren meiner Anwältin hatte ich schon mal 1157 € zu<br />

begleichen, Sommerurlaub ade! Dadurch geriet ich auch kurzzeitig selber finanziell in<br />

Bedrängnis, konnte ich doch aufgrund meiner Probezeit momentan keinen Kredit nehmen. Zum<br />

Glück ließ das Finanzamt Rosenheim mit sich völlig mühelos verhandeln und senkte meine<br />

Steuervorauszahlung als Grenzgänger. Meiner Tochter, die mittlerweile die Schule erfolgreich<br />

beendet hatte und vergeblich eine Lehrstelle suchte, musste ich daher bitten, sich bis zum<br />

Beginn der Lehre einen 400 € Job zu suchen, weil ich den Unterhalt dreieinhalb Monate später<br />

solange auf 100 € reduzieren musste, um selber über die Runden zu kommen. Schließlich<br />

musste ich für die leer stehende ETW jeden Monat 900 € zahlen, auch wenn ich später einen<br />

Teil davon zurück bekam. Dazu noch die Kosten der Rechtsstreits, mein Limit war erreicht.<br />

Zwar versuchte ich meinem Töchterlein klar zu machen, dies seien die Folgen einer teuren<br />

Scheidung, die ihre Mutter da provozierte, allerdings fehlte meinem Nachwuchs hierfür das<br />

Verständnis, die arme Mama……...<br />

Ich ärgerte mich über die Justiz, die selbst neun Monaten nach der Verhandlung mit den<br />

Zeugen mir immer noch nicht die etwa 500 € unverbrauchtes Zeugengeld überwiesen hatte. Als<br />

ich das Gericht mehrfach anschrieb, hieß es nur lapidar, die Akte liegt jetzt beim OLG, also<br />

weiter warten! Auf die Idee, da mal anzurufen um sich eben mal paar Daten geben zu lassen,<br />

kamen unsere völlig unflexiblen Staatsdiener nicht. So musste ich fleißig weiter einzahlen unter<br />

Ignorierung meines Guthabens. Mir unter Vorbehalt dieses anzurechnen kam auch nicht in<br />

Frage, weil es angeblich nicht reichte, „eben mal beim OLG anzurufen zwecke Einholen von<br />

ein paar Daten“, wie ich wortwörtlich schrieb, und was ich im Antwortschreiben ebenfalls<br />

wieder vorfand. An diesem Satz hatte sich die Justizinspektorin wohl so richtig aufgegeilt!<br />

Ein weiterer Vorteil des Prozesses war, dass ich an meiner ETW auf ihre Kosten vorbeifahren<br />

konnte, um noch mein Auto mit den vielen dort lagernden Sachen voll laden zu können.<br />

Aufgrund diverser Fragen kam es zu einem Telefonat mit meiner Anwältin, elf frustrierende<br />

Minuten. Ich durfte mir anhören, wie ich in Wirklichkeit die Scheidung wie einen Krieg<br />

betrachte, man müsse ja nur meine reichlichen Emails lesen. Der Herr M sei hierbei völlig<br />

bedeutungslos. Hierzu schwieg ich nicht, sondern verwies auf Herrn RA A in ihrer Kanzlei, der<br />

Herrn M auch bestens kannte, allerdings im negativen Sinne, Dazu sagte sie dann nichts. Auch<br />

die Prozessverschleppungen basierten nur auf die zwei Richterwechsel, Herr M spiele auch hier<br />

keine Rolle. Und meine Vorschläge, Herr M solle die ETW für 120.000 € verkaufen sowie bei<br />

jeder Verleumdung und Unterstellung eine eidesstattliche Erklärung zu fordern, das solle man<br />

schließlich ihr überlassen. Meinen Spruch, sie solle nicht vergessen, wer sie bezahlt und vor<br />

allen Dingen wofür, konnte ich nur mühsam unterdrücken, wollte ich doch keine Mandatsniederlegung<br />

riskieren. Wenigstens lag ich nicht falsch bei meiner Kritik, meine Frau stünden<br />

10.000 € Zugewinn zu, das wollte sie in ihr Schreiben integrieren. Zwei Stunden später rief sie<br />

mich an und modifizierte ihre Aussage, da im Ehevertrag Zugewinn ausgeschlossen wurde, die<br />

10.000 € nur eine pauschale und allgemeine Abfindung darstellten. Es fehlte der Bezug auf den<br />

Zugewinn, denn was stellten die 10.000 € dar? So schloss ich mich zögernd den schon früher<br />

eingeschlagenen Weg der Koryphäe an, Zugewinn auszuschließen, auch wenn ich die Gefahr<br />

der Einseitigkeit und somit Sittenwidrigkeit des Vertrags sah, was sie nicht dementierte. Laut<br />

Frau Neu könne man in der Verhandlung immer noch die allgemeinen 10.000 € herausholen.<br />

Nur bestünde jetzt die Gefahr, dass meine Frau neben ihren Zugewinnforderungen auch noch<br />

zusätzlich diesen Betrag haben wollte. So ganz konnte ich ihre Argumentation nicht von der<br />

Hand weisen. Interessant war aber dann ihre unerwartete Kehrtwende, diese 10.000 € doch im<br />

Schriftsatz anzubieten.<br />

Für mich war der Tag wieder einmal gelaufen, zu sehr war ich innerlich am kochen. Dieser<br />

betont höfliche Umgang unter Anwälten, selbst mit den skrupellosesten Gestalten kotzte mich<br />

355


an, für mich war das Parteienverrat. Allerdings zeigte meine Rechtsverdreherin auch schon<br />

erheblichen Realitätsverlust, denn sie erkannte nicht die ganzen Prozessbetrugsversuche und<br />

Prozessverschleppungen, die ihr eigenen Kollegen aus der gleichen Kanzlei schon in mehreren<br />

Schriftsätzen lamentiert hatten!<br />

Ich lies mir das nicht bieten und versuchte, der Frau die Wirklichkeit aufzuzeigen, indem ich<br />

einige Schriftsätze aus ihrer Kanzlei erwähnte bezüglich der eben aufgeführten Machenschaften<br />

des Gegners. Traurig, dass die Mandanten schon die eigenen Anwälte in die Realität<br />

zurückholen mussten, was ich ihr nachfolgend auch wortwörtlich schrieb!<br />

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu unserem letzten Telefonat, nach dem ich innerlich am Kochen<br />

war. Herr M ist im Wesentlichen für die ganze Prozessverschleppung verantwortlich, nicht die<br />

Richterwechsel. Wenn schon ein Dr. Km, den ich als sehr ruhigen, professoralen und schon etwas<br />

introvertierten Mann schätzen gelernt habe, in der Verhandlung vom 9.12.2009 wutentbrannt und lautstark<br />

die ganze Prozessverschleppung bei der Richterin beklagt, diese sogar drohte, die Verhandlung zu<br />

unterbrechen, dann spricht dies Bände! Und wenn Sie sich die Schriftsätze ihrer Kollegen Hm und Dr. Km<br />

anschauen, in denen sehr oft der Begriff der unsubstantiierten Behauptungen aufkommt, so bedarf dies<br />

keiner weiteren Begründung. Die Nichteinhaltung von Fristen durch den Gegner war nicht umsonst schon<br />

mehrfach das Thema Ihrer eigenen Kollegen, die bestimmt nicht unter Halluzinationen leiden! Herr M ist<br />

nun mal in der RA Szene über Stadtgrenzen hinaus bekannt, durch fiktive Probleme, sprich<br />

Verleumdungen, alles in die Länge zu ziehen. Nicht umsonst hatte ich gegen den Burschen zwei<br />

standesrechtliche Verfahren und eine Strafanzeige beantragt. Zwar bin ich gescheitert, was aber kein<br />

Wunder ist aufgrund des nicht existierenden Rechtsstaates, in dem Verbrecher wie …. und die ganzen<br />

Bankrottbanker frei rumlaufen, und das noch mit Millionenabfindungen. Insofern muss ich Sie in die<br />

Wirklichkeit zurückholen, damit die Linie des Dr. Km und RA Hm stetig fortgesetzt wird.<br />

Das Traurige an dieser Mail war wieder einmal die völlig unnötige Arbeit, in der<br />

Elektrotechnik auch Blindleistung genannt, sich mit den eigenen Anwälten rumschlagen zu<br />

müssen, um diese wieder auf die Spur zurückzuholen, statt die ganze Energie in die<br />

Auseinandersetzung mit dem Gegner zu investieren! Mittlerweile kann ich sogar die traurige<br />

Bilanz ziehen, mich mit internen Kämpfen mehr belastet zu haben als mit dem Gegner.<br />

Der Verfall einer Familie – Der Untergang des Hauses Land<br />

Bisher hatten wir uns fast ausschließlich mit den Tricks von einigen windigen und unfähigen<br />

Anwälten sowie dem Risikofaktor Justiz beschäftigt. Mindestens genauso wichtig ist aber das<br />

Drama, was sich in vielen Familien abspielt, etwa der soziale und ethische Verfall der Familie.<br />

Nehmen wir dazu wieder meinen Fall, einer von sehr vielen.<br />

Mein Sohn hat nach nur einem Scheidungsjahr die Schule verlassen ohne Abschluss und mit<br />

168 Fehlstunden in nur einem Halbjahr. Über Beziehungen bekam er eine Lehrstelle als Maler<br />

und Lackierer. Allerdings fiel er bei der ersten Gesellenprüfung durchfiel, ein zweiter Versuch<br />

war dann endlich erfolgreich. Dieser Werdegang war insofern besonders traurig, hatte er zu<br />

Ehezeiten ordentliche Noten erbracht ohne groß was hierfür zu tun, schließlich hielt ich ihn für<br />

überdurchschnittlich intelligent. Sein berufliches Ziel war ursprünglich Abitur und dann<br />

Maschinenbaustudium, was er mit Sicherheit auch mühelos geschafft hätte. Auch sein<br />

charakterlicher Verfall war dramatisch. Mittlerweile wurde er so gewalttätig gegenüber seiner<br />

Schwester, dass ich ihm mit einer Anzeige drohen musste. Meinen Geburtstagsfeiern blieb er in<br />

den Jahren 2005-2009 fern, kam nur sporadisch zum abkassieren vorbei, nämlich wenn<br />

Weihnachten war oder er Geburtstag hatte. Zu seinen Großeltern stellte er völlig den Kontakt<br />

ein, ähnlich wie seine Schwester. Vorbei die Zeiten, als man zusammen mit der gesamten<br />

Verwandtschaft Weihnachten und Geburtstage feierte, diese Gemeinschaft existiert nicht mehr,<br />

da die einstige Familie sich aufgelöst hat, jeder geht seinen eigenen, einsamen Weg.<br />

356


Meine Tochter nahm in den ersten Jahren der Scheidung rasant an Gewicht zu. Mit nur 14<br />

Jahren schlief sie schon mit der Unterstützung ihrer Mutter (Pille) bei ihrem Freund. Da<br />

konnte ich ja richtig froh sein, nicht schon 2-3 Jahre früher die Scheidung eingereicht zu<br />

haben….. Hinzu kam ein zeitweise sehr aggressives Verhalten gegenüber ihrem gesamten<br />

sozialen Umfeld, was zur Klassenkonferenz führte und zu einer Konfirmation, bei der nur<br />

meine Eltern als Gäste erschienen, der Rest der eingeladenen großen Verwandtschaft blieb<br />

demonstrativ fern. Auch die Einschaltung des Jugendamtes brachte keine nennenswerte<br />

Verhaltensbesserung. Leistungsmäßig rutschte meine Tochter bis auf einen Durchschnitt von<br />

Fünfkomma ab, die Schule wurde nur noch sporadisch besucht, was zu einem<br />

Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulpflichtverletzung führte. So verließ meine Tochter<br />

genauso wie ihr Bruder die Gesamtschule am Ende des 9. Schuljahres ohne Abschluss. Seit<br />

Herbst 2008 versucht sie diesen am Berufskolleg nachzuholen. Sie scheint mittlerweile den<br />

Tiefpunkt überwunden zu haben, Stand Sommer 2009, brachte zwei ordentliche Zeugnisse<br />

nach Hause. In den fast 6 Jahren der Scheidung hat sie mich manchmal nur sporadisch besucht,<br />

wobei es auch eine einjährige Pause gab. Ab 2008 allerdings wurde es auch wieder<br />

regelmäßig, auch hier scheint sich einiges zu normalisieren. Generell muss ich leider<br />

feststellen, dass bei meinen Kindern die familiären Bande völlig verloren gegangen sind, es<br />

trat Entfremdung ein, auch gegenüber meinen Eltern, anfangs auch gegenüber meinen<br />

Schwiegereltern. Seit 2008 kümmern diese sich rührend um meine Tochter, die sehr oft dort<br />

schlief. Aber genauso gerne wohnte sie über das Wochenende bei einer Tante oder bei mir, wo<br />

sie immer die Harmonie sichtlich genoss. Apropos Tante, eine sorgte für den weiteren<br />

Schulbesuch auf dem Berufskolleg, meine Frau kümmerte sich ja nicht darum. Das Mädchen<br />

hatte kein zu Hause mehr, sie wurde regelrecht rausgeekelt von meiner Frau. Dabei hatte ich zu<br />

Beginn der Scheidung geplant, um genau diese Entwicklung zu verhindern, mich einmal im<br />

Monat mit der gesamten Familie zu treffen, also meine Kinder und Exfrau. Ich plante, mit<br />

ihnen etwas Gemeinsames zu unternehmen, die Familiengemeinschaft trotz Scheidung weiter<br />

leben zu lassen, damit diese sich nicht einfach auflöste.<br />

Aber genau dieser Versuch wurde genauso verhindert wie meine Rücknahme der Scheidung<br />

am Ende des Trennungsjahres durch den Kriegs- und Kostentreiber M, da ich schnell erkannte,<br />

was für einen Wahnsinn ich da ausgelöst hatte. Gedanklich war ich im ersten Trennungsjahr oft<br />

bei meiner Familie, insbesondere Heilig Abend und Silvester. Ich wünschte gedanklich meinen<br />

Drei aus der Ferne alles Gute, obwohl ich schon eine Freundin hatte, die in diesen Momenten<br />

sogar neben mir saß oder stand. Ich glaube, in diesen Momenten war ich meiner Familie näher<br />

als in den ganzen Ehejahren! Mir war zum Weinen zu Mute, konnte es aber viele Jahre nicht.<br />

Frieden und Versöhnung waren einfach nicht möglich durch Kriegstreiber Anwalt M, der<br />

meine Frau mit Geld lockte, sie aber stattdessen von einer meistens verlustreichen Schlacht in<br />

die nächste trieb, und damit jegliche Rücknahme der Scheidung verhinderte, ja, sogar gezielt<br />

Zwietracht säte. Ich muss zugeben, meiner Frau musste man auch eine gewisse Mitschuld<br />

geben, denn aufgrund ihrer vererbten Geldgier hatte ihr Anwalt freie Fahrt, der ebenfalls nur<br />

Geld verdienen wollte, um Recht ging es meistens überhaupt nicht, sondern um Umsatz, egal<br />

ob dabei eine ganze Familie im wahrsten Sinne des Wortes vor die Säue ging, Hauptsache der<br />

Umsatz stimmte.<br />

Auch meine Frau hat gewaltige Schäden erlitten. Mit nur einer Ausnahme führten die fünf<br />

Verfahren sie tief in die Verlustzone, ihre Schulden wuchsen auf über 14.000 € an, davon<br />

6000 € allein für Scheidung, worin die PKH schon enthalten war. Die Zwangsräumung dürfte<br />

der Höhepunkt gewesen sein aufgrund von acht Monatsmieten Rückstand, die sich als logische<br />

Konsequenz aus so einem teuren Scheidungskrieg ergeben musste. Aber auch ihr<br />

Sozialverhalten hat sich dramatisch verschlechtert. Bedeutete ihr früher Familie sehr viel,<br />

unsere Kinder waren ihr ein und alles, sie war eine Vorzeigemutter, so ist sie heute eine<br />

357


Einzelgängerin. Organisierte sie früher tolle Geburtstagfeiern, eine mit Verwandtschaft und ein<br />

Kindergeburtstag pro Kind und pro Jahr, so wurden nur noch selten Feiern ausgerichtet. Wenn<br />

meine Tochter an ihrem Geburtstag morgens aufstand, gab es nur sporadisch Geschenke, einen<br />

Geburtstagskuchen mit gemeinsamem Frühstück schon gar nicht, von einer Feier wenigsten mit<br />

Mutter und Bruder ganz zu schweigen. Auch verwahrloste meine Tochter kleidungs- und<br />

verhaltensmäßig. Wie oft rief mich meine Schwiegermutter an, fragte mich, ob ich nicht mal<br />

meiner Tochter ein Kleidungsstück kaufen könne, da sie schon seit Jahren nicht mehr<br />

eingekleidet wurde. Sie lief mit viel zu großen Hosen rum, da sie etwa 20 kg abgenommen<br />

hatte und kaputten Schuhen. Sehr oft bin ich dem Wunsch meiner Schwiegermutter<br />

nachgekommen, habe meiner Tochter dringend benötigte Sachen gekauft und das Geld meiner<br />

Frau vom Unterhalt abgezogen, wobei ich sehr dünnes Eis betrat, man konnte mich deswegen<br />

theoretisch pfänden. Zeitweise bekam meine Tochter kein Taschengeld, mittlerweile aber<br />

traurige 30 € monatlich, die ich natürlich ungefähr verdoppelte durch entsprechende<br />

Zuwendungen. Gerne hätte ich ihr viel mehr gegeben, aber ich kämpfte ja selber um das<br />

finanzielle Überleben dank dem Kriegstreiber M und seiner Geld geilen Mandantin. So<br />

manches Mal musste ich die Tränen krampfhaft unterdrücken, wenn ich das Leid meiner<br />

Tochter sah. Meine Frau hatte ihr außerdem schon angekündigt, am 18. Geburtstag könne sie<br />

ihre Sachen packen, was in der Sippe meiner Frau Tradition war.<br />

Besonders fiel mir auf, meine Frau hatte jeglichen Halt verloren, sie wirkte hilflos. Da ich zu<br />

Ehezeiten der Kopf der Familie war, der weitgehend Regie führte, besonders aber die Finanzund<br />

Verteidigungspolitik regelte, konnte meine Frau sich wichtigeren Themen widmen, den<br />

Kindern und ihren Veranstaltungen, (Ballett, Fußball) insbesondere der Schule bis zu einem<br />

gewissen Level. Mit Beginn der Scheidung musste sie aber alles selber regeln, was sie nicht<br />

gewohnt war, und versagte dabei völlig. Sie vertraute aus dieser Hilflosigkeit heraus wohl<br />

jedem, so auch u. a. ihrem Anwalt und ihrem Lebensgefährten, Herrn F, über den ich von<br />

vielen Seiten nichts Gutes hörte. Sie klammerte sich an Strohhalme auf dem rauen Ozean des<br />

Lebens. Dass diese nicht trugen, sieht man an den Ergebnissen.<br />

Aber auch der Autor hat erhebliche Schäden davon getragen. Die Scheidung mitsamt<br />

Nebenkriegsschauplätzen hatte ihm bisher über 14.000 € (ohne Zugewinnausgleich) gekostet,<br />

ein Kredit war unausweichlich. Charakterlich hat er sich verändert, was oft Beziehungen mit<br />

anderen Frauen oft nach kurzer Zeit zerstörte. Ich war zeitweise sehr hart, unnahbar,<br />

martialisch, radikal und verbittert, was sich aber nur bei Auseinandersetzungen äußerte, verlor<br />

meine typische Lebensfreude, versank zeitweise in Einsamkeit, Traurigkeit. Meine<br />

Arbeitsqualität nahm manchmal bedrohlich ab. 2008 und 2009 sagten mir mehrere Frauen<br />

direkt nach dem 1. Date, ich trat nüchtern, verbittert und gefühllos auf, weswegen weitere<br />

Kontakte mit ihnen sofort abbrachen. Weitere Damen warfen mir besonders 2009 bis 2010 vor,<br />

dass ich keine Frau mehr an mich heran ließe, ich mich abschottete, eine ganz andere Person<br />

nach Außen vorspielte, als ich wirklich war. Zeitweilig war mein Kopf so blockiert, was eine<br />

Beziehungsfähigkeit ausschloss. Mein hartes, extrem selbstbewusstes bis forsches Auftreten,<br />

aber auch mein oft vorhandener schwarzer Humor wurde von mehreren Frauen damit<br />

begründet, damit niemand meine verletzte Seele sah.<br />

In einem Forum wurde mein Buch recht objektiv diskutiert, wobei man mir vorwarf, eiskalt<br />

und gefühllos zu operieren. Gleichzeitig kam man aber zum weisen Schluss, entweder man<br />

wird gefühllos bei so einer brutalen Scheidung, oder man zerbricht daran. Ich hatte wohl<br />

unbewusst den vorletzteren Weg gewählt zwecks beruflichem, emotionalem Überleben.<br />

Auch schließe ich nicht aus, selber leicht einen an der Klatsche zu haben, was sich in eine<br />

extreme Voreingenommenheit gegenüber Anwälten äußert. Deswegen nahm ich meistens eine<br />

358


Freundin mit, die die Aussagen der Juristen beurteilen sollte, denen vertraute ich schon lange<br />

nicht mehr, Ausnahme Dr. Km. Aber auch bei Vampirfilmen muss ich oft an bestimmte<br />

Anwälte denken, bei Comedy an meine Scheidung und bestimmte Gerichtsverhandlungen.<br />

Wenn ich den letzten Klecks Zahnpasta mit Gewalt aus der Tube presse, muss ich dabei<br />

komischerweise an M denken und an unser Familienrecht. Es ist für mich schwer, meinen<br />

Scheidungskrieg zu verdrängen.<br />

Als besonders traurige Momente empfand ich die zeitweise wenigen Besuche meiner Kinder,<br />

wenn ich sie nach einem Wochenendbesuch bei mir wieder zum Bahnhof brachte, was mir die<br />

Trennung so richtig bewusst machte, aber auch die Entfremdung deutlich aufzeigte. Ebenso<br />

traurig die Situationen, wenn mein Sohn meine Tochter mit dem Auto abholte. Da merkte ich,<br />

wie groß meine Kinder mittlerweile waren, ich diese Reifezeit nicht durchweg miterleben<br />

konnte. Da fehlten einige Jahre in meinem Leben, von denen ich ausgeschlossen wurde.<br />

Aber auch das Verhältnis Mutter – Kinder löste sich völlig auf, jeder ging eigene Wege, jeder<br />

lebte sein eigenes Leben, nur noch eine bessere Wohngemeinschaft. Auflösungserscheinungen,<br />

wo man nur hinschaute. Meine Tochter suchte krampfhaft nach Liebe, Anerkennung und<br />

Harmonie, das ging aus ihren oft herzzerreißenden Emails an mich hervor. Sie genoss die<br />

Stunden bei mir oder ihren Tanten, genoss sichtlich den dort herrschenden Frieden. Kein<br />

Wunder, dass sie schon mit 14 Jahren krampfhaft einen Freund suchte, und auch in den<br />

Folgejahren sich immer wieder tief in Beziehungen stürzte. Das Mädchen schrie geradezu nach<br />

Liebe, die sie nicht zu Hause bekam, das Elternhaus, den Ort der Geborgenheit, gab es nicht<br />

mehr. Okay, ich gebe zu, die Scheidung hatte ich eingereicht. Ich hatte mich von meiner<br />

Familie folglich getrennt, der schwerste Schritt, vielleicht auch der größte Fehler meines<br />

Lebens, die Verantwortung dafür muss ich allein tragen! Wenn ich die Zeit zurückdrehen<br />

könnte, ich weiß nicht, ob ich den gleichen Schritt noch einmal unternommen hätte! Allerdings<br />

hätte es den skrupellosen Kriegstreiber M nicht gegeben, der so richtig Zwietracht säte, ich<br />

wäre am Ende des Trennungsjahrs, genauer gesagt in der Weihnachtszeit, zu meinen Drei<br />

zurückgekehrt!<br />

Ein Einzelfall mit den Kindern? Mitnichten! In den fast 6 Jahren der Scheidung habe ich viele<br />

Frauen kennen gelernt mit Kindern. Die Mehrheit völlig verarmt durch Scheidung, die Kinder<br />

oft ebenfalls seelische Krüppel. Manche Kids suchten in mir einen Vaterersatz, weil der<br />

leibliche Vater sich von ihnen abgewendet hatte, andere hatten Verhaltensstörungen, wenn<br />

sie von einem Wochenende bei ihrem Vater zu ihrer Mutter zurück kehrten. Sehr oft aber<br />

waren die schulischen Leistungen dieser Kinder unzureichend. Ist auch klar, denn der<br />

verbleibende Elternteil muss arbeiten gehen, die Kinder sind den ganzen Tag auf sich gestellt,<br />

Nachhilfe können sie sich oft nicht leisten. Da ändert auch die Ganztagsbetreuung vieler<br />

Schulen nicht viel dran, wo die Kinder dann ab etwa 16 Uhr von dem berufstätigen Elternteil<br />

abgeholt werden.<br />

Was ich aber bei fast allen Kindern beobachtete, die ohne Vater aufwuchsen: Sie<br />

verweichlichten völlig, wirkten kraft- und ziellos, waren oft Luschen, besonders Jungs. Da<br />

merkte man, der härtere Teil, das Rückgrat der Familie fehlte, der Wegweiser, Scout, der Vater.<br />

Ist auch logisch, denn Mütter sind nun mal wesentlich weicher als Väter. Letztere härten das<br />

Kind fürs Leben, stellen quasi den Stahlbeton des Hauses namens Familie dar. Generell habe<br />

ich den Eindruck, die Scheidung ruiniert finanziell die absolute Mehrheit der Geschiedenen.<br />

Eine Statistik bestätigt, über 40% der Geschiedenen landen in der Sozialhilfe, schätzungsweise<br />

waren davon 75% Frauen. Selten habe ich gerade in dieser Gruppe so viele Damen kennen<br />

gelernt, die Monat für Monat um das finanzielle Überleben kämpften, einen sehr niedrigen<br />

Lebensstandard hatten. Leider haben viele von denen sich dann regelrecht prostituiert, wenn sie<br />

einen Mann mit theoretisch gutem Einkommen wie mich trafen. Nach kurzer Zeit stellte sich<br />

359


dann heraus, sie wollten mit mir zusammen ziehen, um finanzielle Entlastung zu haben. Dieses<br />

Verhalten kann ich einerseits verstehen, allerdings habe ich durch diese Erlebnisse auch den<br />

Glauben an die Liebe zeitweilig verloren. Insbesondere meine achtzehnmonatige Beziehung, in<br />

der totale Liebe vorgetäuscht wurde mit allem drum und dran, insbesondere 2 Liebesbriefe pro<br />

Woche, in der aber meine Freundin schon nach einem halben Jahr auf eine Nichtduldung einer<br />

langfristigen Wochenendbeziehung hinwies, führte zu meinem Glaubensverlust. Als meine<br />

angebliche Liebe nach nur 9 Monaten bei ihrer Frage nach meinen Zukunftsplänen merkte, ich<br />

plante momentan noch kein Zusammenleben, hatte zur Zeit keine mit ihr, wurde im Bett ab<br />

sofort von Kür auf Pflicht umgeschaltete, und Hilfe im Haushalt eingestellt. Nach 18 Monaten<br />

kündigte sie die Freundschaft, und beschrieb mich in ihrem Profil einer Singlebörse als den<br />

letzten Penner. Kurze Zeit später hatte sie jemanden gefunden, mit dem sie sich innerhalb von<br />

nur 3 Monaten verlobte und nun intensive Heiratspläne schmiedet. Daher reichte sie auch sofort<br />

die Scheidung ein, um ihren schwer kranken Mann im Pflegeheim schnell los zu werden, ein<br />

eiskalter, berechnender Schritt. Und innerhalb von nur sechs Monaten war sie auch geschieden,<br />

sprich, sie servierte ihren hilflosen Ehemann mit einer Blitzscheidung ab. Unterhalt an ihn<br />

muss sie angeblich nicht zahlen. Schrieb sie noch im Abschiedsbrief, nach mir gäbe es keinen<br />

anderen Mann, landet sie aber schon Wochen später im zukünftigen Ehebett, erkennt man die<br />

Verlogenheit, eiskalte Berechnung und Prostitution, die sich in der Singleszene oft abspielt.<br />

Zwar bestritt sie überall ihre Absicht des Zusammenlebens, allerdings zog sie schon nach paar<br />

Monaten zu ihrem zukünftigen Ehemann, was ihre Glaubwürdigkeit auf Null sinken ließ.<br />

Natürlich wünsche ich der Dame alles Gute dieser Welt! Ich hatte besonders durch diese Frau<br />

den Glauben an die Liebe zeitweilig verloren, die magischen drei Worte konnte ich nicht mehr<br />

hören. Von der Nachfolgerin kamen keinerlei Gefühle rüber, sie plante mit mir teure Kurztrips,<br />

die sie gar nicht bezahlen konnte, machte sie doch jeden Monat ein deutliches Minus.<br />

Wahrscheinlich sollten diese Reisen die Rechnung für die doch sehr gute Leistung im Bett<br />

darstellen. Nach nur zwei Monaten beendete ich diese Komödie und war die nächsten Monate<br />

ohne Partnerin. Ich war zeitweilig zu einer Beziehung gar nicht mehr fähig. Eine Bochumerin<br />

und eine hübsche und gebildete Österreicherin, die in dieser Zeit die Freundschaft zu mir<br />

regelrecht suchten, wies ich ab. Dies waren nur Beispiele aus dem Jahr 2008. Mit den ähnlichen<br />

Fällen aus den Vorjahren könnte ich ein neues Buch schreiben! Zwar hatte ich auch ein paar<br />

wenige Frauen kennen gelernt, die finanziell gesund und völlig unabhängig waren, eine<br />

Seltenheit. Aber spätestens nach dem 1. Date war dann Schluss, denn die hatten es auch nicht<br />

nötig, sich mit jemanden abzugeben, der sich im bewährten Würgegriff des deutschen<br />

Familienrechts befand, bei dem der finanzielle Fall wahrscheinlich war. Ich kann die Damen<br />

absolut verstehen! Auch stelle ich in diesem Punkt eine unglaubliche Schizophrenie fest,<br />

besonders im akademischen Bereich. Diese Frauen erwarten zwar zu Recht eine finanzielle<br />

Gesundheit, aber Wehe, man kämpft hart darum! Dann ist den Frauen das zu radikal, dann<br />

bekommt man von denen die Kündigung, so wie ich mehrfach, einmal sogar einen Tag vor<br />

Weihnachten. Darum halten Sie, sehr geehrter Leser am besten den Mund, was bei Ihnen so im<br />

Rechtstreit abgeht, wenn Sie sich im Würgegriff des „Familienrechts“ befinden, sonst enden<br />

Sie sehr einsam!<br />

Wie gesagt, ich will nicht alle Frauen über einen Kamm scheren, es gibt mit Sicherheit auch<br />

einige ganz ehrliche. Aber die zu finden ist sehr schwer, die berühmte Nadel im Heuhaufen,<br />

geht man doch logischerweise mit einem extremen Misstrauen auf die Suche, was den Erfolg<br />

des Findens dramatisch verschlechtert. Seitdem habe ich bei der Partnersuche im Internet in<br />

meinem Profil als Anforderung finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit stehen, was etwa 80%<br />

der Damen ausschließt.<br />

Könnte ich die Zeit zurück drehen, mit Sicherheit hätte ich eine Scheidung nicht noch einmal<br />

eingereicht oder wesentlich später, wenn die Kinder groß gewesen wären. Vielleicht hätte ich<br />

360


ganz offiziell eine offene Ehe angestrebt. Ob das Leben jetzt wesentlich besser war, wage ich<br />

zu bezweifeln, denn vier Opfer sprechen nicht gerade für eine gelungene Operation, sondern<br />

ganz klar nach vier Verlierern, Mission gescheitert!<br />

Zeitweise hatte ich, mit kleinen Zwischentiefs, ein recht gutes Verhältnis zu meiner Tochter<br />

entwickelt, die mich manchmal mit Tränen rührenden Emails eindeckte. Ich probierte, daher,<br />

den Verlust ihres Elternhauses ein wenig zu kompensieren, indem ich mich ihr endlich<br />

verstärkt widmete. Durch meine Trennung von meiner Familie war sie lange Zeit in ein tiefes<br />

Loch gefallen, wofür ich die volle Verantwortung trage, was mir auch heute noch sehr weh tut.<br />

Auch ihr abenteuerliches Taschengeld von 30 € monatlich hatte ich deutlich aufgestockt.<br />

Ebenfalls bekommt sie von mir ab und zu Kleidungsstücke, da ihre Mutter sie selten neu<br />

einkleidet, obwohl in Ehezeiten pro Jahr für beide Kinder 1000 € draufgingen. Da sie schon<br />

jahrelang keinen Urlaub mehr gemacht hatte, versprach ich ihr, sie mitzunehmen, ein<br />

ordentliches Zeugnis vorausgesetzt. Kurzum, ich war dabei, Vaterschaftsgefühle neu zu<br />

entdecken, was vorher gar nicht möglich war, weil mein Kopf einfach blockiert war, dachte nur<br />

noch an meine Rechtsstreits, an mein finanzielles Überleben. Im Sommer 2010 erinnerte nichts<br />

mehr an das tiefe Loch, in das sie mal gefallen war, denn da beendete sie ein Berufskolleg mit<br />

einer befriedigenden mittleren Reife. Als Belohnung ließ ich sie wenige Tage später in meiner<br />

700 km entfernten neuen Heimat einfliegen und verwöhnte sie auch zwei Wochen lang.<br />

Darum überlegen Sie sich gut, ob Sie auch auf diesem garantierten Verliererpfad wandern<br />

wollen. Denn Fakt ist, unter den Geschiedenen gibt es meistens nur Verlierer, viele Jahre,<br />

manchmal auch ein Leben lang traumatisiert! Und die Statistik, dass 40% der Geschiedenen in<br />

der Sozialhilfe landen, sollte Sie besonders nachdenklich stimmen! Tun Sie daher alles<br />

Menschenmögliche bei einer Ehekrise, diese Lebensgemeinschaft zu retten! Schalten Sie ja<br />

keinen Anwalt ein, denn geraten Sie an so einen juristischen Kriegsgott und Kostentreiber wie<br />

meine Frau, dann ist die Ehe garantiert nicht mehr zu retten und es droht ein beispielloser<br />

Verfall aller Familienmitglieder, auch der totale Bankrott ist regelrecht garantiert!<br />

Egal was geschah, ich wünsche meinen ewigen Drei alles Gute, Gott<br />

beschütze sie auf allen ihren Wegen!<br />

An dieser Stelle möchte ich diesen Fall erst einmal vorübergehend abschließen. Dieses Buch wird<br />

auf den neusten Stand gebracht, sobald Ereignisse geschehen. Bis dahin können Sie, sehr geehrter<br />

Leser, aus den vielen Ereignissen lernen, insbesondere Schadensbegrenzung. Sollten Sie selber in<br />

Scheidung leben oder eine solche planen, kann ihr einziges Ziel nur die Verhinderung des<br />

finanziell freien Falls sein, und hierzu gibt dieses Werk genug Tipps!<br />

361


Die Moral von der Geschichte (Quintessenz, Tipps)<br />

Immer wenn ich einzelne Kapitel dieses Buches lese, habe ich Zweifel, ob der<br />

Titel „Das Abzockersystem - Scheidung auf Deutsch“ nicht untertrieben ist. Wahrscheinlich<br />

müsste ich dieses Werk „Kriegstagebuch einer Scheidung“ oder besser „Mein Kampf“ nennen,<br />

allerdings würde ich im letzteren Fall in diesem Staat wahrscheinlich hinter Schloss und Riegel<br />

verschwinden. Ebenso ginge es mir, wenn ich das viel passendere Pseudonym Van Helsing<br />

angenommen hätte, der auch Blutsauger in schwarzen Kutten, damals Vampire genannt, zur<br />

Strecke gebracht hatte. Schließlich betrachtete ich mich schon leider als der Van Helsing der<br />

Rechtsanwälte, weil ich ebenso einige Blutsauger in den schwarzen Kutten unschädlich machen<br />

musste um zu überleben.<br />

Die ganzen Ereignisse sind selbst für mich immer wieder unglaubwürdig! Zeitweise fragte ich<br />

mich, ob hier für die Show „Versteckte Kamera“ gedreht wurde. Hätte ich nicht genug<br />

belegende Dokumente, und hätte eine Exfreundin mir diese Erlebnisse nicht selber bestätigt,<br />

weil sie meistens dabei war, würde ich mich für verrückt halten. Schließlich gab es einmalige<br />

und unglaubliche Erlebnisse in einer einzigen Scheidung wie:<br />

- Mehrere unglaubliche Gerichtscomedyshows, nicht ernst zu nehmende Verhandlungen<br />

- 2 Anwälte und eine Richterin, die ein entscheidendes aktuelles BGH Urteile nicht mal<br />

ansatzweise kannten<br />

- Drei Anwälte, die von Rechnungserstellung überhaupt keine Ahnung hatten.<br />

Zwei weitere Anwälte versuchten überhöhte Rechnungen zu stellen.<br />

- Vier desinteressierte Staatsanwälte, die keine Lust hatten zu ermitteln, teilweise mit<br />

unglaublichem Zynismus auftraten, Straftaten duldeten.<br />

- Ein Anwalt, der seine Mandantin bis zur Zwangsräumung ruinierte.<br />

- Vier Anwälte, die nicht gegen ihre Kollegen (auch Richter) vorgingen.<br />

- Ein Anwalt, der devot gegenüber dem Gegner auftrat.<br />

- Drei Juristen, davon eine Richterin, die nicht wussten, dass eine OLG Berufung<br />

unzulässig war.<br />

- Passive und überlastete Justiz, die für eine über 6 Jahre lange Scheidung sorgte.<br />

- Vier Anwälte, die völlig unvorbereitet zu Gerichtsterminen erschienen.<br />

- Eine Richterin, die dem Opfer drohte wegen dessen Strafanzeigen gegen Anwalt M.<br />

- Ein Anwalt, der peinliche OLG Schreiben mir verheimlichte (Unterschlagung).<br />

- Keine Tipps der Anwälte zur Kostenreduzierung.<br />

- Ein Anwalt, der seine eigene Mandanten mehrfach gefährdete, der Gefahr der<br />

strafrechtlichen Verfolgung aussetzte<br />

362


- Zwei mögliche Rechtsbeugungen (Völlige Ignorierung von BGH Urteilen)<br />

- Ein Familiengericht, was mehrfachen Prozessbetrug wortlos duldete und auch um drei<br />

Monate überschrittene Fristen völlig ignorierte.<br />

- Ein Anwalt, der nur für ein Zusatzhonorar gute Leistung erbrachte<br />

- Ein Staranwalt, der richterliche Unterhaltsberechnungen nicht überprüfte, und daher<br />

beinahe einige tausend Euro Schaden verursacht hätte.<br />

- Eine Anwältin, deren drei Unterhaltsberechnungen völlig falsch waren, und bei der der<br />

Mandant dann selber eine solche Berechnung anfertigen musste<br />

Fazit ist aber, selten habe ich in kürzester Zeit so viel gelernt bei den zahlreichen Ausflügen<br />

in den Feuchtgebieten der deutschen Rechtssprechung! Würde ich mich heute noch einmal<br />

zur Scheidung entschließen, dann hätte ich bei weitem viel weniger Ausgaben. Ich habe eine<br />

Menge Lehrgeld bezahlt, von dem Sie aber, verehrter Leser, profitieren. Auch wenn ich im<br />

Laufe des Buchs so manchen Tipp gegeben habe, so sollen doch noch einmal alle Ratschläge in<br />

übersichtlicher Form aufgelistet werden:<br />

1. Renommierte Anwälte<br />

Fragen Sie ihrem Bekannten- und Freundeskreis, ob man Ihnen einen guten Anwalt empfehlen<br />

kann. Oder noch besser und quasi absolut sicher, sie suchen sich sofort einen Top 150 Anwalt<br />

aus der Zeitschrift Focus. Oder schauen Sie sich mal in öffentlichen Verhandlungen die<br />

Anwälte genau an. Wenn die da nur still rum sitzen und brav nicken, sich passiv verhalten, sind<br />

die nicht für Ihren Fall geeignet. Wenn Sie aber sehen, da brilliert eine(r) durch Sachvortrag<br />

(nicht durch Schaumschlägerei und ständig dazwischen quasseln!), fährt Paragraphen und<br />

Urteile als schwere Geschütze auf, die der Richter nicht von der Hand weist, dann merken Sie<br />

sich den Namen! Schnell lernt man in so einer Verhandlung die Spreu vom Weizen zu trennen.<br />

Sehr wahrscheinlich müssen Sie einige Verhandlungen besuchen, nach meinen Erfahrungen<br />

bzw. Statistik mindestens 6, um einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin kennenzulernen!<br />

Ein Anwalt ist Vertrauenssache genauso wie ein Arzt, der Sie operieren soll. Die kleinsten<br />

Fehler können große finanzielle Schäden verursachen wie in meinem Fall. Und denken Sie<br />

daran, beim Thema Scheidung geht es quasi nur ums Geld. Es fängt sofort mit dem Unterhalt<br />

an und endet mit dem Zugewinnausgleich. Hier muss von Anfang an ein kompetenter und<br />

motivierter, aktiver Anwalt ran, keiner, der den Fall nur aussitzt. Ebenfalls sehen sie zu, keinen<br />

Kriegstreiber zu erwischen, bei dem eine Versöhnung innerhalb des ersten Jahres gar nicht<br />

möglich ist. Dann nämlich verhärten die Fronten, und Einigungen zwischen Ihnen und ihrem<br />

Ehepartner sind nicht mehr möglich. Folglich läuft alles nur noch über die Anwälte, was<br />

natürlich eine drastische Steigerung der Scheidungskosten nach sich zieht. Solch einn<br />

Kriegsgott Ares wie der Anwalt meiner Frau hat nur eine Strategie, viel Geld an dem Fall zu<br />

verdienen, was aggressives Auftreten gegenüber dem Gegner voraussetzt und somit jegliche<br />

friedliche Regelung ausschließt, an der man auch weniger verdient. Auch habe ich den<br />

persönlichen Eindruck, diese Sorte von Anwälten sind häufig solche, die regelmäßig in den<br />

kostenlosen Wochenzeitungen inserieren mangels Erfolg. Wenn diese dann einen neuen<br />

Mandanten bekommen, muss dieser natürlich besonders zur Kasse gebeten werden, da wird die<br />

Zitrone so lange ausgequetscht, dass selbst von der Schale nichts mehr übrig bleibt. Schließlich<br />

leben wir in einem Zeitalter, in dem wir u. a. wegen dem Pisaabitur einen Überschuss an<br />

Rechtsanwälten haben, was bedeutet, der Kampf um den Kuchen muss logischerweise härter<br />

363


werden. Davon ganz abgesehen wenden sie auch die Regeln des Kapitalismus an, in dem nur<br />

Profit zählt, nicht der Mensch. Wie formulierte es Anwalt M so ehrlich in der<br />

Gerichtsverhandlung: “Früher hatten wir in S. sechs Anwälte, heute sind es sechzig“. Ganz<br />

wichtig bei renommierten Anwälten: Bringen Sie eine Klausel in den Mandatsvertrag hinein,<br />

dass ein Mandatsverhältnis nur besteht bei persönlicher Vertretung durch diesen guten Anwalt<br />

in allen Angelegenheiten, damit Sie nicht zu unbedeutenden Coanwälten abgeschoben werden!<br />

2. Ortsfremder Anwalt<br />

Damit Ihr Rechtsbeistand mit aller Vehemenz gegen Ihren Gegner vorgehen kann, darf dieser<br />

nicht aus dem gleichen Ort kommen wie der gegnerische Anwalt! Es ist nicht selten, Anwälte<br />

innerhalb einer Stadt kennen sich gut, legen auf einen kollegialen Umgang Wert, was natürlich<br />

ein gegenseitiges hartes und konsequentes Vorgehen ausschließt und folglich Einbußen für Sie<br />

bedeuten kann! Konkret in meinem Fall sollte ich auf Begleichung meines Schadens von etwa<br />

1400 € verzichten. Ebenso halte ich bei dieser Konstellation sogar gegenseitige Absprachen für<br />

möglich, in meinem Fall gab es hierzu mehrfach Anhaltspunkte.<br />

Äußerst empfehlenswert ist auch, dass der Anwalt seine Kanzlei nicht in der gleichen Stadt wie<br />

das Gericht hat. In diesem Fall hat es der Anwalt nicht nötig gegenüber dem Richter devot<br />

aufzutreten, weil er mit diesem nie mehr oder nur selten in Berührung kommt. Wenn nämlich<br />

Anwälte sehr oft mit dem gleichen Richter zu tun haben, dürfen sie diesen nicht verärgern, um<br />

überhaupt noch Chancen in anderen Fällen zu besitzen. Schließlich haben die Richter meistens<br />

einen gewissen Ermessensspielraum, und dieser kann eiskalt ausgenutzt werden.<br />

3. Rechtsschutzversicherung<br />

Generell zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht Ihre Scheidung. Aber Sie müssen<br />

damit rechnen, dass eine Gebührennote unkorrekt ist, oder ihrem Rechtsvertreter<br />

Fehler unterlaufen, für die Sie Regressansprüche geltend machen können. Und<br />

in diesem Fall zahlt Ihre Versicherung. Zwar kostet diese ungefähr 200 - 280 Euro<br />

im Jahr, aber die amortisiert sich schnell bei den horrenden Gebühren der Anwälte! Die<br />

Rechtsschutzversicherung sollte sechs Monate vor Beginn der Scheidung abgeschlossen<br />

werden, weil sie erst nach dieser Zeit greift.<br />

4. Umgang mit Anwälten<br />

Erteilen Sie Ihrem Anwalt nie eine generelle Vollmacht! Legen Sie die Etappen der Scheidung<br />

fest. Also zuerst nur eine Erlaubnis für Unterhaltsangelegenheiten geben, gegen Ende des<br />

Trennungsjahres eine für Zugewinnausgleich, usw. Am einfachsten ist es, am Ende der<br />

Vollmacht, die oft eine Lizenz zum Gelddrucken darstellt, zu schreiben: “Alle Aktionen nur<br />

nach Rücksprache!“ Nur so können Sie bei einem Anwaltswechsel weitgehend ausschließen,<br />

dass sich Tätigkeiten wiederholen, die noch gar nicht notwendig waren. Sollte sich Ihr<br />

Gegenüber weigern, suchen sie den nächsten Anwalt auf, denn es gibt genug von denen, die<br />

um die nackte Existenz kämpfen! Und bedenken Sie, Anwälte probieren oft, den Streitwert in<br />

die Höhe zu treiben, damit das Honorar wächst. Oft geht es nicht um Recht, sondern um üppige<br />

Honorare, merken Sie sich das! Besonders beliebt sind seit einiger Zeit Massenabmahnverfahren,<br />

bei denen ein einziger Anwalt bis zu 400 (in Worten vierhundert) Abmahnungen an<br />

einem Tag verschickt. (Quelle CT Magazin vom 10.6.2006 und vom 29.12.2007). Pardon, ich<br />

364


muss korrigieren, neuer Rekord eintausend Abmahnungen pro Tag bei der Rechtsanwältin<br />

Katja Günther, laut Akte 09 am 12.5.2009, die damit sieben Millionen Euro pro Jahr verdiente,<br />

und gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt! Auch die Dokumentation „Die Abmahner“ vom<br />

WDR zeigte, einige Anwälte entwickeln kriminelle Energie beim Verschicken von<br />

Massenabmahnungen, indem Scheinfirmen gegründet werden, die dann dem Anwalt das<br />

Mandat für Abmahnungen übergeben, bei denen es um Kleinigkeiten geht. Opfer sind dann<br />

meistens private Ebay Händler, die im Visier der Anwälte sind, die nach Kleinigkeiten suchen,<br />

um daraus teure Abmahnungen zu machen. Das Bild von Löwen, die eine friedlich grasende<br />

Gazellenherde umkreisen, werde ich hierbei nicht los.<br />

Am 23.3.09 wurde im Frühstücksfernsehen bei SAT1, über weitere Abzockermethoden im<br />

großen Stil berichtet. Anwälte aus dem Frankfurter Kreis hatten über hundert Webseiten mit<br />

Abofallen errichtet, bei deren Besuch die Leute massenweise reinfielen, die dann teuer<br />

abgemahnt wurden. Mittlerweile ermittelte auch da die Staatsanwaltschaft, obwohl die Anwälte<br />

regelmäßig die Firmennamen wechselten. Aber auch weitere künstliche Fallen wurden<br />

errichtet, indem völlig unbekannte „Künstler“ ohne jegliches Talent und ohne eigenes Album<br />

einfach laienhafte Stücke ins Internet stellen und die Anwälte dann regelrecht auf Download<br />

dieser Werke warten! (Quelle: c’t Magazin Januar 2010)<br />

Mittlerweile existiert eine ganz Abmahnindustrie mit einem Umsatz von – vorsichtig geschätzt<br />

- 290 Millionen Euro!! Hierbei verzeichnen einzelne Kanzleien Umsätze bis zu 32 Millionen<br />

Euro bei rund 71.000 Abmahnungen im Jahr! Und dieser Industriezweig boomt, denn der<br />

Umsatz hat sich von 2008 auf 2009 fast verdoppelt. Hier haben sich einige Anwälte ein<br />

erfolgreiches Geschäftsmodell ausgedacht im Namen des Urheberrechtgesetzes. Details siehe:<br />

http://www.gulli.com/news/abmahn‐jahresstatistik‐2009‐gesamtumsatz‐290‐mio‐2‐2010‐01‐08<br />

Dass solche Anwälte jahrelang ihr Unwesen treiben können, spricht auch gegen die<br />

zuständigen Anwaltskammern, die hier offensichtlich nur zuschauen und somit völlig versagen.<br />

Aber so eine völlig passive und nutzlose Anwaltskammer hatten wir ja schon in meinem Werk<br />

kennen gelernt. Erst im Mai 2010 erfuhr ich durch einen Leser, dass eine Rechtsanwaltskammer<br />

eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die sich nur aus den Beiträgen der<br />

Mitglieder finanziert und nicht aus Steuermitteln. Und nun raten Sie mal, wer diese Mitglieder<br />

sind? Natürlich die Anwälte! Ist doch ganz klar, dass eine Anwaltskammer nicht gegen ihre<br />

eigenen Sponsoren vorgehen kann, denn wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe, so ein<br />

altes Sprichwort! Wie oft wurde ich von dem Internetportal „Wer weiß was“ angeschrieben und<br />

um Rat ersucht in Sachen Anwälte. Und wie oft stellte sich bei den Aktionen der Ratsuchenden<br />

heraus, die Anwaltskammern hatten selbst in schweren Fällen genauso wie die<br />

Staatsanwaltschaft alles eingestellt. Seitdem stellen die Anwaltskammern für mich nur noch<br />

Fassaden dar! Ist aber auch völlig verständlich, das geht auch nicht anders! Welcher<br />

Milchbauer schlachtet schon sein eigenes Vieh? Wovon soll er dann leben? Oder um die<br />

absolute Passivität einer Anwaltskammer zu verstehen, muss man diese mit einem Paten<br />

vergleichen, ihre Anwälte mit den Mafiosis. Welcher Pate bringt schon seine eigene Familie<br />

um, und entmachtet sich somit selber? Bitte mehr Logik meine sehr geehrten Leser, auch wenn<br />

ich selber lange Zeit in diesem Sumpf erhebliche Probleme damit hatte! Sie werden ja<br />

schließlich auch nicht von Gina Wild oder Kelly Trump erwarten, Wund- und Heilsalbe zu<br />

verkaufen, oder?<br />

Auch wird in meinem Fall das gemächliche bis passive Vorgehen der Staatsanwaltschaft<br />

sichtbar. Mittlerweile wird fast wöchentlich über die Massenabmahner in den Medien berichtet.<br />

Aber nun wieder zurück zum Thema.<br />

365


Prüfen Sie daher regelmäßig, ob der Streitwert sich nicht verringern lässt. Und bedenken Sie<br />

auch, Anwälte vertreten oft nur ihre eigenen (finanziellen) Interessen! Und verkehren sie nur<br />

schriftlich mit ihrem Anwalt, besonders bei grundlegenden Fragen im Fall.<br />

Jede Besprechung in einem Protokoll festhalten und dieses ihrem Rechtsbeistand immer<br />

zufaxen mit Sendebestätigung. Ähnlich geht es auch per Email. Solange er nicht diesen<br />

Protokollen schriftlich widerspricht, haben Sie beste Urkundenbeweise! Schließlich soll es<br />

nach einem verlorenen Prozess nicht heißen, ich habe ihnen ja gesagt………. Aufgrund dieser<br />

schriftlichen Beweise können sie ihren Anwalt regresspflichtig machen, sollte sich<br />

herausstellen, er hat sie falsch beraten, kannte wieder einmal nicht die aktuelle<br />

Rechtssprechung! Dann brauchen Sie kein Honorar bezahlen, da sich dieses mit Ihren<br />

Regressansprüchen verrechnet lässt, und sämtliche anderen Kosten muss ihr Anwalt dann auch<br />

tragen, die er über seine Berufshaftpflichtversicherung absetzen kann. Sollte er sich weigern,<br />

dann sofort ein standesrechtliches Verfahren vor der zuständigen Anwaltskammer einleiten,<br />

denn vor dieser haben die Burschen großen Respekt, sie scheuen es wie der Teufel das<br />

Weihwasser, auch wenn ich diese Buden mittlerweile als oft wirkungslos betrachte!<br />

Geben Sie schriftlich die Vorgehensweise vor, Aktionen die durchgeführt werden müssen, und<br />

Handlungen, die nicht stattfinden dürfen. Sie müssen von Anfang an immer Regie führen, die<br />

Anwälte an der kurzen Leine halten wie Kampfhunde, am besten noch mit Maulkorb!<br />

Betrachten Sie – und das meine ich todernst – den Umgang mit einem Anwalt wie das Einreiten<br />

von Wildhengsten oder Bullen. Man muss denen von Anfang an klar machen, wer oben sitzt,<br />

wer die Sporen gibt!!! Wenn Ihnen das nicht gelingt, dann stehen ihnen teure Rechtsstreits<br />

bevor, nach denen Sie im tiefsten finanziellen Dreck liegen!!!<br />

Ganz wichtig ist auch, lassen Sie sich die Schriftsätze vorher als Entwurf schicken! So können<br />

sie halbherzige, vergessene Argumente oder sogar Zugeständnisse an den Gegner verhindern.<br />

Und leben Sie bitte nicht in dem Irrglauben, dem Anwalt geht es immer um Recht! Auch wenn<br />

die Advokaten eine schwarze Kutte tragen wie Zorro, so kämpfen diese nicht immer für die<br />

Gerechtigkeit! Es handelt sich hierbei um Rechtskaufleute, mit Betonung auf Kaufleute, denen<br />

in der Mehrheit der Fälle nur üppige Honorare interessieren, um Ihr Recht kann es dann nicht<br />

gehen, das wäre auch unvereinbar! Und außerdem sollten Sie nicht blind an Recht glauben,<br />

denn es laufen in diesem so genannten Rechtsstaat genug Verbrecher frei herum, etwa<br />

Bankrottbanker und Steuerbetrüger!<br />

Wichtig ist es auch, den Anwälten Vorgaben zu machen, sonst sitzen die oft den Fall nur aus!<br />

Sie, sehr verehrter Leser, müssen denen regelmäßig die Sporen geben, die brauchen das, sonst<br />

passiert herzlich wenig in Ihrem Rechtsstreit! Nicht nur ich habe es oft genug erlebt, sondern<br />

auch viele Bekannte haben mir erschreckend oft dieses Leid geklagt! Der beliebteste Trick ist,<br />

für Fragen noch extra Honorar zu verlangen. Nur, solange diese Fragen sich um Ihren<br />

Rechtsstreit drehen, sind diese Fragen mit der Verfahrensgebühr vollständig abgegolten!!!!<br />

5. Einkommensreduzierung<br />

Reduzieren Sie im Jahr vor dem Scheidungsbeginn ihr Einkommen! Überstunden kann man<br />

sich je nach Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen. Je geringer der<br />

Jahresverdienst, desto geringer fällt auch der Streitwert aus, damit die Anwalts- und<br />

Gerichtskosten und vor allen Dingen der Unterhalt. Wenn Sie bei der Verwandtschaft mietfrei<br />

wohnen, was Wohnwertvorteil wäre, verlangen Sie offizielle Mietzahlungen, die natürlich<br />

später wieder zurück fließen!<br />

366


6. Informationsquelle Internet<br />

Verlassen Sie sich nicht auf die Aussagen und dem Wissen Ihres Rechtsbeistandes.<br />

Glauben Sie bloß nicht, dieser recherchiert für Sie im Internet nach neusten Urteilen, ich habe es<br />

selten in der Praxis erlebt. Sie sind dafür zuständig!<br />

Geben Sie in einer Internetsuchmaschine wie Google Themen aus dem Bereich Scheidung<br />

ein, halt die Sache, die Sie beschäftigt. Sie werden eine Informationsflut erleben, die<br />

Ihre Fragen bestens beantwortet. Vor allen Dingen bekommen Sie die neusten Urteile des<br />

Bundesgerichtshofs, die die Anwälte oft nicht kennen, wie sich bei mir herausgestellt hatte.<br />

Mit diesem Wissen füttern Sie ihren Anwalt, anstatt sich mit einer intuitiven Argumentation<br />

Ihres Rechtsbeistandes, seinen Bauchgefühlen abzugeben. Interessante Seiten habe ich im<br />

Anhang ebenfalls erwähnt. Lesen Sie selber nach, was zum Beispiel unterhaltsmindernd ist. Ihr<br />

Anwalt wird eher selten sie darauf hinweisen, denn wer kürzt schon gerne sein eigenes Honorar?<br />

7. Planen SIE Aktivitäten<br />

Verlassen Sie sich niemals auf Aktionen Ihres Advokaten. Sehr oft müssen Sie feststellen,<br />

dass dieser bestenfalls nur reagiert statt agiert, oft den Fall aussitzt. Sie müssen die Strategien<br />

und Aktionen planen, von Ihrem Rechtsverdreher wird diesbezüglich selten etwas kommen.<br />

Dieser wird nur – bestenfalls – die gegnerischen Schriftsätze beantworten und das war es auch!<br />

Sie müssen regelmäßig Ihrem Rechtsverdreher die Sporen geben, die brauchen das!<br />

Vergessen Sie in diesem Zusammenhang die Gerichtshows, mit Betonung auf Shows, in denen<br />

die Anwälte imposante Aktivitäten aufführen. Leider sieht die Realität völlig anders aus!<br />

Dieses passive Verhalten ist eine der häufigsten Klagen, die ich auch in vielen persönlichen<br />

Diskussionen und Mails erfahren habe. Ist im Prinzip auch verständlich, denn ob er nun passiv<br />

reagiert oder sich regelrecht überschlägt, in beiden Fällen verdient er das Gleiche. Also warum<br />

sollte er sich unnötige Anstrengungen zumuten? Bei den Anwälten gilt nicht das<br />

Leistungsprinzip wie in der freien Wirtschaft, deren Honorar ist immer garantiert unabhängig<br />

von der Leistung, die Zauberworte hierfür heißen Streitwert und RVG! Machen Sie sich also<br />

Gedanken für Aktivitäten, Vorgehensweise und benutzen Sie Ihren Anwalt nur als Postfach,<br />

Postbote und zum Absegnen Ihrer Pläne, da dieser über die Legalität oder Illegalität Ihrer<br />

Absichten entscheidet. Da die Fälle sich sehr oft gleichen, sind Erfahrungsberichte aus dem<br />

Internet sehr sinnvoll, denn diese Vorgehensweise, wenn sie erfolgreich war, könnten auch Sie<br />

übernehmen. Ich persönlich habe in der Scheidungszeit weit über 100 Seiten an Faxe an die<br />

Anwälte geschickt, was mir bares Geld eingebracht hat. Auf jeden Fall recherchieren Sie im<br />

Internet und füttern ihren Anwalt mit den Ergebnissen, damit er auf dem neusten Stand ist und<br />

danach auch vorgeht. Glauben Sie bloß nicht, die Anwälte bilden sich permanent fort oder<br />

recherchieren gerne! Anwalt K und M kannten noch nicht einmal ein fünf Jahre altes Urteil<br />

vom Bundesverfassungsgericht oder gar ein Jahr altes vom höchsten Gericht, dem<br />

Bundesgerichtshof, weswegen ich das Verfahren um den Ehevertrag in der ersten Instanz<br />

haushoch verloren hatte! Davon ganz abgesehen, sollten Sie sich auch nicht auf das Fachwissen<br />

der Richter vom Amtsgericht verlassen, auch hier habe ich schon Unglaubliches erlebt!<br />

Scheuen Sie sich nicht, selber an das Gericht zu schreiben, wenn ihr Anwalt sich weigert! Er<br />

wird niemals das Gericht mit unbequemen Angelegenheiten konfrontieren, die den Richter<br />

verärgern könnten. Devotes Auftreten vor dem Richter ist des Anwalts Alltag, sogar Pflicht,<br />

siehe hierzu auch das Kapitel „Aktivitäten vor Gericht“!<br />

367


8. Unterhaltmindernde Ausgaben<br />

Machen Sie möglichst viele sinnvolle Schulden vor der Scheidung, die Ihren zu<br />

leistenden Unterhalt reduzieren. Dazu gehört nicht ein Kredit für einen Massageurlaub in<br />

Thailand, um dort trennungsbedingte Defizite zu kompensieren. Optimal sind Kredite, die vor<br />

dem ersten Gang zum Rechtsanwalt aufgenommen wurden, also in der Ehe, sie werden dann<br />

als Ehe prägend bezeichnet. Selbstverständlich sinkt auch der Streitwert mit dem so reduzierten<br />

Unterhalt, womit die Gebühren für die Anwälte und das Gericht auch niedriger ausfallen.<br />

Am besten ist es aber, das Vermögen und das Gehalt herunterzufahren, bevor Sie zum ersten<br />

Mal zum Anwalt gehen! In der Neufassung von §1379 BGB, vom September 2009, kann man<br />

sich nicht mehr auf das Vermögen berufen, was am Tag der Scheidungseinreichung beim<br />

Amtsgericht zählt, in der Regel nach dem ersten Trennungsjahr. Vielmehr kann man den<br />

Stichtag vorschieben auf den Tag, an dem die Scheidung beim Anwalt beschlossen wurde.<br />

Man kann also Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen!<br />

Also Pech gehabt, wenn Sie Vermögen verschieben zwischen ihrem ersten Gang zum Anwalt<br />

und der Scheidungseinreichung beim Gericht. Natürlich ist es strafbar, solche Maßnahmen zu<br />

ergreifen!<br />

9. Kindergeld<br />

Lebt eins der Kinder oder alle bei dem Unterhaltsempfänger, sehen Sie zu, dass dieser<br />

so früh wie möglich das komplette Kindergeld auf sein Konto überwiesen bekommt! Am<br />

besten noch, bevor Sie zum ersten Mal zum Anwalt gehen. Der Hintergrund: Erhält der<br />

Unterhaltszahlende das Kindergeld, so muss er die Hälfte davon dem Ehegatten abgeben.<br />

Dadurch erhöht sich aber scheinbar der Unterhalt, somit der Streitwert, und natürlich die<br />

Gebühren der Anwälte. Erhält aber der Unterhaltsempfänger mehr Kindergeld als ihm zusteht,<br />

weil er zum Beispiel für beide Kinder das Geld erhält, so muss der Unterhaltzahlende den<br />

Unterhalt um diesen Mehrbetrag reduzieren, was wiederum den Streitwert erheblich senkt. Bei<br />

einem Unterhaltsverfahren für ein Jahr Unterhalt kann das bei zwei Kindern einige hundert<br />

Euro geringere Anwaltskosten ausmachen!<br />

10. Frau mit solidem Beruf und aus gleichem Stand<br />

Heiraten Sie nur eine Frau, die aufgrund eines soliden Berufes im Ernstfall finanziell auf<br />

eigenen Füssen stehen kann, und folglich nicht von Ihnen abhängig ist. Bei dem Familienrecht<br />

dieser Bananenrepublik kann man leider nur einen Partner aus dem gleichen Stand heiraten,<br />

anders geht das nicht in diesem Land, andernfalls zahlen Sie jahrelang Unterhalt. Haben Sie<br />

dagegen eine Ehefrau ohne jeglichen erlernten Beruf, so wie ich, so muss sie doch hohe<br />

finanzielle Ansprüche an Sie stellen, um im Lebensstandard nicht all zu tief zu fallen. Und ihre<br />

Chancen sind bei den Scheidungsgesetzen hervorragend, Sie lange ausnehmen zu können. Ich<br />

rede hierbei aus Erfahrung, ich hatte so eine geldgeile Frau mit so einer Vergangenheit, die ich<br />

kompensieren, ich dafür die Zeche zahlen sollte. Schließlich steht bei unserer Rechtsprechung<br />

(altes Unterhaltsrecht) die Philosophie im Vordergrund, dem geschiedenen oder getrennt<br />

lebenden Ehepartner den Lebensstandard der Ehe weiterhin garantieren zu können, womit alle<br />

Voraussetzungen gegeben sind, den besser verdienenden zur Ader zu lassen. Und selbst beim<br />

neuen Unterhaltsrecht sieht der Staat zu, bevor jemand Sozialhilfefall bekommt, muss<br />

bevorzugt der ehemalige Lebenspartner herhalten, wird zu diesem regelrecht abgeschoben!<br />

Schließlich muss der Staat entlastet werden. Als Grund dienen dann ehebedingte Nachteile, ein<br />

sehr dehnbarer Begriff. Verstehen Sie mich nicht falsch, sehr verehrte Leser, ich meine nicht<br />

368


arbeitsunfähige Ehepartner, die aufgrund einer Behinderung nicht arbeitsfähig sind, da ist es für<br />

mich als Christ selbstverständlich, für diesen lebenslang zu sorgen! Ethik muss vorrangig sein!<br />

Und mit diesem Standesdenken bin ich nicht allein, denn mittlerweile ist es dank unseres<br />

Familienunrechts schon fast Alltag, dass Reich Reich heiratet, Wohlhabend Wohlhabend und<br />

Arm Arm. Welche gesellschaftlichen Nachteile sich daraus ergeben, möchte ich nicht<br />

aufführen. Und erwähnt werden muss auch die Heiratsunwilligkeit der Deutschen mit dem sich<br />

daraus ergebenden mangelndem Nachwuchs. Dass Deutschland am aussterben ist, kann auch<br />

als reife Leistung unserer Gesetzgeber und Juristen (speziell Richter) bezeichnet werden, denn<br />

wer heiratet denn schon unter so einem Familienunrecht?<br />

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich will hier keine Klassengesellschaft propagieren, ich<br />

selber fühle mich in allen gesellschaftlichen Schichten wohl, aber ein Rechtsbereich, der hier<br />

unter dem Irre führenden Namen Familienrecht sein Unweisen treibt, zwingt uns doch zu<br />

solchen Maßnahmen, nämlich in dieser Republik nur einen Partner aus dem gleichen Stand zu<br />

heiraten, ansonsten kann es teuer werden. Natürlich können Sie, sehr geehrter Leser jetzt mit<br />

meinen eigenen Tipps kontern, dem Rat zum Ehevertrag. Zu dem stehe ich nach wie vor, aber<br />

es gibt immer ein erhebliches Restrisiko aufgrund sich permanent ändernder Rechtssprechung!<br />

Mit diesem beschäftige ich mich ausführlich im Kapitel „17. Ehevertrag“.<br />

11. Rechnungsüberprüfung<br />

Lassen Sie auf jeden Fall die Rechnungen Ihres Anwaltes überprüfen. Bei mir hat es sich<br />

gelohnt, denn in etwa 67% der Fälle waren die Gebühren zu hoch, teilweise bis um den Faktor<br />

zwei. So habe ich etwa 8000 Euro gespart. Sollten sich in Ihrem Fall die Rechnungen<br />

tatsächlich als unkorrekt erweisen, so springt bei der Klärung Ihre Rechtsschutzversicherung<br />

ein! Ich muss der Fairness halber zugeben, dass es bei der Gebührenerstellung manchmal einen<br />

gewissen Ermessensspielraum gibt, besonders wenn der Fall sehr komplex ist. Nicht umsonst<br />

gibt es bei der RVG dicke Wälzer zur Kommentierung der Gebühren. Wie hoch ein Anwalt die<br />

Geschäftsgebühr ansetzt, kann er teilweise selber festlegen. Dennoch sind auch hier Grenzen<br />

gesetzt. Überprüfen Sie besonders, ob die angegebene Leistung auch wirklich erbracht wurde.<br />

So kann es zum Beispiel niemals eine Vergleichsgebühr erhoben werden, wenn es zum<br />

Widerruf kam.<br />

12. Absetzung der Scheidung<br />

Probieren Sie möglichst alle Rechnungen der Scheidung in einem Kalenderjahr zu bekommen.<br />

Leisten Sie Vorauszahlungen, wenn fest steht, dass im kommenden Jahr weitere Gebühren<br />

anfallen. Nur auf diese Weise bekommen Sie ein Maximum an Steuern zurück. Insbesondere<br />

ist dann die Wahrscheinlichkeit gering, unter dem zumutbaren Satz zu liegen. Absetzbar ist<br />

auch der Unterhalt des Ehepartners. Allerdings wird die Steuerrückerstattung zu ihrem<br />

Einkommen aufaddiert, was einen Anstieg des Unterhalts bedeutet. Ebenso müssen sie beim<br />

Absetzen des Ehegattenunterhalts, Stichwort Anlage U, für die steuerlichen Nachteile des<br />

Expartners aufkommen, weshalb Sie vorher durchrechnen sollten, ob sich diese Anlage U<br />

überhaupt lohnt.<br />

369


13. Neue Partnerinnen<br />

Es ist verständlich und üblich, wenn ein Mann sich schon in der Scheidungszeit nach einer<br />

neuen Freundin umsieht. Nur, seien Sie verschwiegen in punkto Scheidung, erzählen Sie<br />

um Gottes Willen nichts von den Forderungen der Gegenseite, sprich vom finanziellen<br />

Würgegriff, in dem Sie sich sehr wahrscheinlich befinden durch unser bewährtes<br />

Familienunrecht. Erzählen Sie auch nichts von Ihrer Scheidung! Spielen Sie diese ganz locker<br />

und selbstsicher herunter, bezeichnen Sie die Sache als Routinefall. Und geben Sie niemals<br />

preis, wie viel Ihnen noch zum Leben (oder dahinvegetieren) bleibt! Der Grund hierfür ist die<br />

Tatsache, die allermeisten Frauen suchen Männer ohne Altlasten, wie es immer so schön<br />

formuliert wird. Frauen denken sicherlich zu Recht an eine gemeinsame Zukunft, in der man<br />

gemeinsam etwas aufbaut, was natürlich auch kostet. Und wenn die Dame dann hört, dass sie<br />

um das finanzielle Überleben kämpfen, ist diese sehr schnell weg, noch bevor die Freundschaft<br />

überhaupt richtig angefangen hat! Laut einer Umfrage unter Frauen legen diese bei einem<br />

neuen Partner am allermeisten Wert auf materielle Sicherheit, dieser Wunsch regiert bei denen<br />

an erster Stelle! Glauben Sie mir es, ich habe allein bei diesem Punkt viel Lehrgeld zahlen<br />

müssen, da selbst erlebt! In 75% der Fälle habe ich nur die ärmsten Säue kennen gelernt<br />

(nennen sich sehr oft Freiberufler, frei von jedem Beruf, also ohne festen Job, sind auch<br />

meistens nicht motorisiert), Frauen, die auf eigenen Füssen stehen konnten waren die<br />

Minderheit! In den meisten Fällen haben sich erstere prostituiert, dass sie sogar ihre<br />

kommerziellen Kolleginnen wie Amateure aussehen ließen. Diese Damen hatten nur ein Ziel:<br />

Zusammenleben zwecks finanziellem Überleben, denn sie standen mehr oder weniger vor dem<br />

finanziellen Kollaps. Frauen in gesicherten Verhältnissen habe ich selten kennen gelernt, die<br />

muss ich wohl als sich in Scheidung befindliches Opfer abgeschreckt haben, was ich teilweise<br />

auch verstehen konnte! Schließlich ahnten diese, dass ich mich im erfolgreichen Würgegriff<br />

unseres bewährten Familienrechts befand, von diesem gnadenlos durch die Mühle gedreht<br />

wurde.<br />

Noch einmal zurück zu der erwünschten materiellen Sicherheit, dem absoluten Wunschdenken<br />

der Frauen. Ich habe es auch in einem anderen Fall erlebt, Dr. der Chemie, recht gut aussehend,<br />

gut situiert, aber keine Lust zu arbeiten, bekommt daher Sozialhilfe. Er findet keine Freundin,<br />

noch nicht einmal die ärmste „Sau“ geht da ran! Der Mann muss sich folglich jeden Monat den<br />

Playboy und eine Dose Handcreme kaufen. Eine Freundin von mir, selber finanziell ums<br />

Überleben kämpfend, sagte mir ganz trocken, mit einem Sozialhilfeempfänger gäbe sie sich<br />

nicht ab. Das sind keine Einzelfälle, sondern ist die häufige traurige Realität! Also verschleiern<br />

Sie unbedingt Ihre finanziellen Verhältnisse, erwähnen Sie ja nicht den Kampf gegen das<br />

Familienrecht, ihre harte Scheidung, wenn Sie nicht einsam den Rest Ihres Lebens verbringen<br />

wollen! Ich habe es selber oft genug erlebt, wenn ich von meiner brutalen Scheidung<br />

gesprochen hatte, sind mir einige Frauen davongelaufen, eine Freundin sogar einen Tag vor<br />

Weihnachten! Natürlich liegt hier eine unglaubliche Schizophrenie vieler Frauen vor, die zwar<br />

unbedingt einen finanziell gesunden Partner erwarten, der aber dafür nicht hart kämpfen darf!<br />

Natürlich verstehe ich es auch absolut, wenn der fast bankrotte Unterhaltssklave schnellst<br />

möglich mit einem Partner zusammen ziehen will und muss, in der Hoffnung, man hat dadurch<br />

eine finanzielle Entlastung, kann dadurch dem finanziellen Würgegriff etwas lockern.<br />

Leider falsch gedacht, denn unser „Familienrecht“ besitzt bekanntlich viele Tricks und noch<br />

viel mehr Phantasien! Durch das Zusammenleben mit einem Partner kann man dadurch<br />

dem finanziell gebeutelten noch tiefer in die Taschen greifen, und zwar bis zu den Kniekehlen!<br />

Die absolute Krönung stellt in diesem Zusammenhang das Hausmannsurteil des BGH dar, was<br />

besagt, lebt der Unterhaltsverpflichtete mit jemandem zusammen, und kann ersterer nicht für<br />

370


den Unterhalt aufkommen, muss der Lebenspartner dem Unterhaltssklaven ein Taschengeld<br />

zahlen, was natürlich dem Unterhalt dient! Somit zahlt im schlimmsten Fall also der neue<br />

Partner, der überhaupt nichts mit dem Fall zu tun hat, völlig fremden Leuten Unterhalt!<br />

Was die BGH Richter während den Beratungen zu diesem Urteil gekifft haben, weiß ich nicht,<br />

aber es muss ein total hartes Zeug gewesen sein!<br />

14. Aktivitäten vor Gericht<br />

Nicht nur ich habe es immer wieder erlebt, dass Anwälte vor Gericht sehr passiv<br />

und extrem zahm auftreten, geradezu devot, in Gesprächen mit Bekannten wurde dieser<br />

Eindruck immer wieder bestätigt. Diesbezüglich offenbarte mir ein Anwalt mal, ihm bliebe<br />

nichts anderes übrig, um nicht die Richter zu verärgern, mit denen sie immer wieder zu tun<br />

haben. Oder anders formuliert: Hat ein engagierter Anwalt erst einmal den Zorn des Richters<br />

auf sich gezogen, so wird er bei weiteren Verfahren kaum eine Chance haben, die Interessen<br />

seiner Mandanten erfolgreich durchzusetzen, wenn die Beweislast nicht ganz eindeutig ist. Der<br />

Richter sitzt immer am längeren Hebel, hat außerdem immer einen gewissen<br />

Ermessensspielraum, insbesondere bei der Anerkennung von Beweisen, und kann den<br />

Anwälten somit das Leben sehr unangenehm machen, Repressalien sind nicht ausgeschlossen.<br />

Folglich verhalten sich die Anwälte vor dem Richter äußerst brav bis devot und huldigen ihn<br />

schon fast, das Wort Kriecherei passt ganz gut hierfür. Sehen Sie daher vor Gericht zu, nicht<br />

passiv neben Ihrem Anwalt zu sitzen, geben Sie ihm regelmäßig die Sporen! Und melden Sie<br />

sich einfach ohne Rücksprache mit Ihrem Prozessbevollmächtigten. Dieser wird oft zusehen,<br />

dass weitere Probleme unter den Tisch gekehrt werden, um unnötig Arbeit zu vermeiden.<br />

Schließlich ist ein Gerichtsauftritt meistens schnell verdientes Geld! Das Engagement der<br />

Anwälte, wie Sie es immer wieder in den Gerichtsshows auf RTL oder SAT1 erleben, mit<br />

Betonung auf Show, hat nichts mit der Realität zu tun, die sieht meistens ganz düster aus!<br />

Vor Gericht sitzen die Anwälte meistens wie in der Kirche, sprich völlig ruhig und interessiert<br />

lauschend! Was soll denn da an Ergebnissen für Sie herauskommen? Dass die Anwälte unter<br />

der schwarzen Kutte keine Thrombosestrümpfe tragen, ist daher verwunderlich!<br />

15. Prozesse ohne Anwalt<br />

In meiner Singlezeit sind mir Menschen begegnet, wenn auch die Ausnahmen, die Teile<br />

ihrer Scheidung ohne Anwalt durchgezogen haben, z. B. unterhaltsrechtliche Angelegenheiten.<br />

Dies geht natürlich nur vor dem Amtsgericht mit der Einschränkung, keine Anträge stellen zu<br />

können, ab Landesgericht (bei Scheidungen Oberlandesgericht) wird es teuer aufgrund der<br />

absoluten Anwaltspflicht. Auch besteht bei vielen familienrechtlichen Angelegenheiten vor<br />

dem Amtsgericht mittlerweile Anwaltspflicht.<br />

Die Erfahrungen dieser Leute ohne Rechtsbeistand waren, genauso wie meine, durchweg gut,<br />

da die Richter verständnisvoll mit ihnen umgingen. Das heißt, Nachfragen bei Unverständnis<br />

wurden freundlich beantwortet, und diese Einzelkämpfer waren nicht nur erfolgreich in den<br />

Rechtsstreits, sondern haben noch einen Haufen Geld und Ärger dabei gespart.<br />

Ich gebe zu, die Gefahr, die eigenen Möglichkeiten dabei nicht immer voll auszuschöpfen,<br />

besteht zuweilen. Da nutzt auch die riesige Informationsquelle Internet nichts, wenn man nicht<br />

weiß, was einem so alles zusteht. Deswegen habe ich die an sich hervorragende Methode dieser<br />

Frauen verfeinert: Sammeln sie alle Fragen und Probleme und gehen damit zu einem<br />

Erstberatungsgespräch, was maximal 190 Euro kosten darf, unabhängig, wie viele Stunden Sie<br />

den Anwalt löchern. Achtung: Seit dem 1.7.2006 gibt es keine festen Beratungsgebühren mehr,<br />

sie sind frei verhandelbar. Nutzen Sie das eiskalt aus, und wählen Sie unter den empfohlenen<br />

371


Juristen nicht gerade den teuersten! Siehe auch Tipps unter dem Punkt www.jurathek.de .<br />

Interessant ist auch das Internetportal http://www.frag-einen-anwalt.de , wo man für 30-50 €<br />

sehr respektable Antworten veröffentlicht werden zu Ihren Fragen, stellen diese Publikationen<br />

doch Reklame für die Kanzlei dar. Und wenn auch noch eine Unterhaltsberechnung ansteht,<br />

dann lassen sie die auch noch von ihm machen! Mit diesem Wissen können Sie eigene Briefe<br />

verfassen, oder sogar gelassen einen Gerichtstermin wahrnehmen. Und glauben Sie mir, Ihre<br />

Berater werden sie zuvorkommend beraten, denn diese erhoffen sich natürlich ein Mandat.<br />

Lassen Sie die Anwälte ruhig in dieser Hoffnung, das steigert ihre Motivation und somit<br />

Leistung! Wenn Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder Fragen haben, dann nehmen Sie<br />

sich einen anderen Anwalt für das Erstberatungsgespräch. Niemals einen Anwalt zweimal<br />

nehmen zum gleichen Thema, denn beim zweiten Mal gilt die 190 Euro Regelung nicht, da<br />

wird der Streitwert zugrunde gelegt, und dann wird es so richtig teuer! Überlegen Sie sich diese<br />

Taktik gut, denn hätte ich diese angewandt, wäre ich bei knapp tausend Euro Scheidungskosten<br />

geblieben statt um die siebentausend bei den Angelegenheiten vor den Amtsgerichten!<br />

Allerdings besteht mittlerweile weitgehend Anwaltszwang bei familienrechtlichen<br />

Angelegenheiten, finden Sie also vorher heraus, ob Sie unbedingt einen Rechtsbeistand<br />

benötigen!<br />

16. Die Rolle der Kinder<br />

Wenigstens ein Kind sollte bei Ihnen wohnen! Sie sparen eine Menge Geld. In meinem<br />

konkreten Fall waren es mindestens 3000 € pro Jahr. Ich lebte in der ehelichen, fast leeren<br />

Wohnung, zahlte aber für die leeren Zimmer ebenfalls genauso wie den Mietanteil der Kinder<br />

in der neuen Wohnung. Hätte ich ein Kind bei mir gehabt, so wäre der Kinderunterhalt statt ca.<br />

700 € etwa nur 150 € gewesen, denn die Ehefrau hätte für das bei mir lebende Kind auch<br />

Unterhalt bezahlen müssen, wenngleich aufgrund ihres niedrigeren Einkommens etwas<br />

weniger. Aber es ergeben sich noch einige andere Nebeneffekte. Der Streitwert wird bei<br />

Unterhaltsangelegenheiten drastisch reduziert und somit die Kosten des Verfahrens, da im<br />

Streitwert das bei ihnen wohnende Kind nicht auftaucht.<br />

Zweitens sind Kinder eine Art Schutzschild. Da ich keine bei mir hatte, konnte der Richter hart<br />

gegen mich entscheiden, schließlich wurde nur ich getroffen. Ebenfalls sinkt das Ansehen des<br />

allein lebenden Ehepartners, denn das soziale Umfeld muss wirklich annehmen, es handelt sich<br />

bei dem Alleinstehenden um einen Unmenschen. Naja, ist ja auch irgendwie logisch.<br />

Und wenn der Richter genauso denkt, was man ihm nicht verübeln kann, dann besteht die<br />

Gefahr von härteren Urteilen und Beschlüssen, was wiederum Geld kostet! Ein weiterer Effekt<br />

ist die einseitige Beeinflussung der Kinder. Wie oft werden diese aufgehetzt, als Waffe gegen<br />

den (ehemaligen) Ehepartner eingesetzt, was der Spiegel schon einmal als Titelthema hatte<br />

(„Die vaterlose Gesellschaft“, Heft 47, 1997). In meinem Fall hatte ich zeitweilig den Kontakt<br />

zu meinem Nachwuchs verloren. Und glauben Sie mir, plötzlich allein zu wohnen, in<br />

Einsamkeit zu versinken, ist eine Qual, die an den Wochenenden ihren Höhepunkt erreicht.<br />

Nun werden Sie sagen, Moment, ich habe doch schnell wieder eine Partnerin. Irrtum, das<br />

passende zu finden, ist sehr schwierig, eine langjährige Sache, was mir viele Singles schon<br />

bestätigt haben! Grund hierfür dürfte das fortgeschrittene Alter sein, was die Ansprüche<br />

an den Partner deutlich steigen läßt. Vielleicht ist man auch durch die ganzen Ereignisse der<br />

Scheidung im Kopf zu sehr blockiert.<br />

372


17. Ehevertrag<br />

Wollen Sie tatsächlich unter diesem Familienunrecht heiraten, so schließen sie vorher<br />

unbedingt einen Ehevertrag vor einem Notar ab, was 2004 immerhin 30% der Heiratswilligen<br />

getan haben! Eheverträge sind generell statthaft, sofern diese nicht einseitig oder sittenwidrig<br />

sind. Beispiel: Sie besitzen mehrere Häuser, der Zugewinn umfasst nur wenige tausend Euro.<br />

Der BGH, also das höchste deutsche Gericht, lässt hierbei weitgehende Freiheiten bei den<br />

Themen nachehelichen Unterhalt und Zugewinn zu. Außerdem steht der BGH ganz klar zu<br />

Eheverträgen, was wieder ein Fall im Sommer 2006 gezeigt hatte, bei dem der Ehevertrag eines<br />

Zahnarztes vor dem BGH für gültig erklärt wurde. Sogar die Zeitungen berichteten darüber!<br />

Wichtigster Punkt des Vertrags muss der Ausschluss von nachehelichem Unterhalt sein,<br />

andernfalls zahlen Sie ggf. bis zum Lebensende, die Gründung einer neuen Lebensgemeinschaft<br />

ist oft damit erschwert bis unmöglich. Zwar wird dieser durch das neue<br />

Unterhaltsrecht von 2008 ausgeschlossen, aber wer keine Lust auf Arbeit, einen auf psychisch<br />

labil spielt, ist dennoch unterhaltsberechtigt, so einfach ist das! Aber auch der<br />

Zugewinnausgleich kann in gewissen Grenzen limitiert werden, bei Selbstständigen ein Muss,<br />

denn wer möchte schon z. B. seine als Vermögen anzurechnende Zahnarztpraxis verkaufen,<br />

oder generell formuliert Betriebsmittel, nur damit die Frau davon 50% bekommt? Da Sie eh<br />

einen Rechtsanwalt in der Funktion des Notars konsultieren müssen, nehmen Sie gleich einen<br />

renommierten aus dem Familienrecht, der Ihnen so einen Vertrag entwirft! Allerdings muss ich<br />

darauf hinweisen, dass gerne Eheverträge als einseitig von der Gegenseite eingestuft werden,<br />

und so manch ein Ehevertrag ist dann von den Gerichten für ungültig erklärt wurden. Ein<br />

Beispiel dafür wäre, wenn ein Fußballprofi, millionenschwer, seine Frau „nur“ mit mehreren<br />

10.000 € abfinden will, egal ob diese überhaupt einen Schul- und Berufsabschluss hat. Ein<br />

solcher Ehevertrag wird mit Sicherheit wegen Einseitigkeit von jedem Deutschen Gericht<br />

zerrissen! Im Grunde genommen ist diese Auffassung nicht falsch, denn ein Verzicht<br />

begünstigt ja nur eine Seite, und wenn man nichts Gleichwertiges im Gegenzug dafür bietet,<br />

liegt Einseitigkeit vor. Nur wenn ich gleichwertigen Ersatz bieten muss, brauche ich keinen<br />

Ehevertrag, da man im Falle einer Scheidung keine Kostenersparnis hat. Kurzum, einen<br />

absoluten Schutz stellen diese Eheverträge nicht dar, stellen sogar ein erhebliches Risiko dar,<br />

insbesondere durch die sich dauernd ändernde Rechtssprechung. Was heute noch gültig ist,<br />

kann morgen nichtig sein! (z.B. BGH Urteil vom 9.7.2008). Man konnte mit salvatorischen<br />

Klauseln den Rest eines Ehevertrags retten, was seit dem Urteil nicht mehr funktioniert, wenn<br />

die Altersversorgung unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen wurde. Kein Anwalt wird<br />

Ihnen garantieren können, dass man auch zukünftig den Zugewinnausgleich oder den<br />

nachehelichen Unterhalt in einem gewissen Rahmen individuell gestalten kann. Da braucht sich<br />

nur die Rechtssprechung zu ändern, und Ihr Ehevertrag ist nicht mehr wert als eine Rolle<br />

Klopapier! Gerade Begüterte oder Unternehmer setzen sich bei einer Eheschließung einer<br />

großen Gefahr aus, dem finanziellen Ruin! Und ich frage wieder: Warum muss man unbedingt<br />

heiraten, stellt die Ehe doch das umfang- und folgereichste Rechtsgeschäft dar???<br />

Schließlich versucht dieser bankrotte Staat permanent, bei geschiedenen Ehepartner sich die<br />

Sozialhilfe zu ersparen, und stattdessen den ehemaligen, finanziell besser gestellten Ehepartner<br />

dafür aufkommen zu lassen nach dem Motto: Den letzten beißen die Hunde, zahle du mal die<br />

Zeche, wir haben kein Geld! Schon allein aus diesem Grund ist der Staat doch regelrecht<br />

gezwungen, Eheverträge in ihrer Wirkung massiv einzuschränken! Der Gesetzgeber und die<br />

Obergerichte bauen dieses sogenannte Familienrecht weiter um, damit auch die letzten<br />

Fluchtmöglichkeiten versperrt werden! Und wer unbedingt heiraten will und eine Lösung<br />

benötigt, die nicht Ehevertrag bedeutet, dann kommt nur ein Ehepartner aus dem gleichen<br />

Stand in Frage, siehe Kapitel „10. Frau mit solidem Beruf und aus gleichem Stand“<br />

373


18. Widerrufsrecht<br />

Wenn Gerichtsverhandlungen anstehen, lassen Sie sich unbedingt ein Widerrufsrecht<br />

einräumen, auch wenn erst einmal ein Vergleich beschlossen wird. Nie Rechtsmittelverzicht<br />

erklären! Als Zeitraum vereinbaren Sie z. B. zwei Wochen nach Zustellung des Urteils und des<br />

Protokolls. Anwälte lieben Vergleiche, ist es doch schnell verdientes Geld, Stichwort<br />

Vergleichsgebühr. Aber auch bei Richtern sind diese äußerst beliebt, diese tragen damit kaum<br />

Verantwortung, man hat schnell den Fall endlich vom Tisch und kann die Akten schließen, was<br />

ich bei den völlig überlasteten Gerichten noch verstehen kann. Ob Sie allerdings aber immer<br />

dabei gut wegkommen, daran besteht oft Zweifel! Ich habe dies Zeit genutzt, um im Internet<br />

zu recherchieren, wodurch ich Schaden von über 200.000 € (in Worten zweihunderttausend)<br />

verhindern konnte. Nehmen Sie das Protokoll und das Urteil und gehen damit zu einem<br />

anderen Anwalt, möglichst in einer anderen Stadt. Im Rahmen einer Erstberatung, die unter 190<br />

€ kostet, und deren Kosten man neuerdings (seit Juli 2006) frei festlegen darf, muss der Fall<br />

untersucht werden. Stellt sich hierbei heraus, der Beschluss oder das Urteil ist ungerechtfertigt,<br />

können Sie immer noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, und es wird dann in der<br />

Regel in der nächst höheren Instanz neu verhandelt. Nicht nur ich habe den Eindruck aufgrund<br />

eigener Erfahrungen und vielen Schilderungen von Lesern, viele Amtsgerichte nehmen es mit<br />

der Rechtssprechung der Obergerichte und Beweisen nicht so genau. Ich persönlich betrachte<br />

die Amtsgerichte oft als experimentelle Spielwiese, wo die Richter viel Narrenfreiheit haben.<br />

Dann sollten Sie sofort zum OLG gehen, nicht lange rumfackeln, denn da sitzen Richter, die<br />

vorher Karriere gemacht haben als Amtsrichter, sprich bewährte Richter, denen ich auch<br />

entsprechendes Fachwissen und Ernsthaftigkeit zutraue.<br />

Auf jeden Fall vertrauen Sie nicht blind ihrem Anwalt, sondern holen sich noch eine andere<br />

Meinung ein. In der Industrie ist diese Verifizierung alltäglich, nennt man dort Reviews, bei<br />

denen zum Beispiel einzelne Abschnitte eines Projekts von mehreren Mitarbeitern näher<br />

beleuchtet werden, nach dem Motto, viele Köpfe leisten mehr als einer, und man somit Fehler<br />

in Entwicklungen rechtzeitig erkennt, bevor es beim Kunden teuer wird. Da Rechtsanwälte oft<br />

ausgesprochene Einzelgänger oder Individualisten sind, wie es Anwalt Bah so treffend<br />

formulierte, ist natürlich dieser Schritt bei denen verhasst. Darum sollten sie es auch nicht<br />

ihrem Rechtsbeistand auftischen, damit dieser Ihnen kein Vertrauensverlust vorwerfen kann<br />

und das Mandat niederlegt!<br />

19. Reduzierung des Streitwerts<br />

Die Kosten einer Scheidung und vieler anderen Rechtsstreits hängen fast ausschließlich<br />

vom Streitwert ab, und den müssen sie niedrig halten! Unter dem Thema Kindergeld habe<br />

ich Ihnen schon eine Möglichkeit beschrieben. Da das Thema Streitwert wahrscheinlich<br />

die wichtigste Angelegenheit überhaupt bei einem Rechtsstreit darstellt, muss ich hierzu<br />

unbedingt noch näher eingehen!<br />

Bedenken Sie immer bei einer Scheidung, sie haben mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zu drei<br />

Feinde! Sehen wir uns diesen worst case mal genauer an: Da ist vielleicht ihre Nochehefrau, die<br />

sie ausnehmen will nach Strich und Faden, hierbei bestens unterstützt von unserem<br />

Familienrecht. Der Anwalt ihrer Gattin versucht ein möglich hohes Honorar zu erzielen. Er<br />

wird folglich probieren, den Streitwert zu steigern, indem er zum Beispiel völlig überhöhten<br />

Unterhalt ausrechnet wie in meinem Fall geschehen. Nur können Sie jetzt einen klugen<br />

Schachzug machen, indem Sie den unstrittigen Betrag sofort zahlen. Nehmen wir an, dieser<br />

fordert 2000 €, während ihr eigener Rechtsbeistand auf 1500 € bei seinen Berechnungen<br />

374


kommt. Zahlen Sie nun diesen unstrittigen Betrag, dann beträgt der Streitwert 2000 € - 1500 €<br />

= 500 €. Also immer sofort bei einem Rechtsstreit, egal welcher Art, den unstrittigen Betrag<br />

zahlen! Bei Unterhaltsangelegenheiten lässt sich dieses Beispiel leider nicht verwenden, da<br />

hierbei der endgültige Unterhalt mit 6 oder 12 multipliziert wird, egal, wie viel unstrittig vorher<br />

war.<br />

Sollten Sie sich um eine Immobilie streiten, bei der es so richtig teuer wird, probieren Sie sich<br />

um jeden Preis mit ihrem Partner zu einigen! Nehmen wir an, es handelt sich hierbei um<br />

ein Zehnfamilienhaus, Wert eine Millionen Euro. Streiten Sie sich nun um dieses Haus, so fällt<br />

pro Anwalt eine Gebühr von mind. 20.000 € an, Vergleich vorausgesetzt. Dann bleibt oft nur<br />

noch der Verkauf des Hauses übrig, der je nach Marktlage sogar mit Verlust enden kann,<br />

nämlich wenn die Immobilie verscherbelt werden muss. Darum probieren Sie sich gütlich mit<br />

Ihrem Partner zu einigen, machen Sie ihm die Kostenlawine bei einem Rechtsstreit klar! Wenn<br />

sich zwei streiten, freut sich der dritte, sagt ein bekanntes Sprichwort, und dieser Dritte heißt<br />

Rechtsanwalt.<br />

Aber zurück zu ihren drei Feinden, einer fehlt noch. Hierbei handelt es sich um Ihren eigenen<br />

Anwalt, denn dieser wird Ihnen in den seltensten Fällen Tipps zur Kostenreduzierung geben,<br />

sprich Reduzierung des Streitwerts. Darüber hinaus wird er auch oft probieren, zusätzliche<br />

Gerichtsverfahren anzustreben, weil er nur hierbei richtig gut verdient, egal ob Sie gewinnen<br />

oder verlieren! Und er wird Ihnen immer zum Vergleich raten, weil dann für ihn Weihnachten<br />

und Geburtstag zugleich ist dank der üppigen Vergleichsgebühr. Im obigen Beispiel mit dem<br />

Haus etwa 7.000 €. Auf jeden Fall kann eine gütliche Einigung mit ihrem Partner unter<br />

Ausschluss der Anwälte die Kostenlawine vermeiden.<br />

20. Reduzierung der Verfahrensdauer<br />

Beliebt ist bei Anwälten die Prozessverschleppung. Da kann eine Scheidung locker<br />

5 Jahre und länger dauern, 10 Jahre bei dieser hilflosen Justiz sind überhaupt kein Problem! In<br />

der Zeit zahlen Sie trotz neuem Unterhaltsrecht Trennungsunterhalt an ihre Frau, wobei<br />

gleichzeitig Anwalts- und Gerichtsgebühren in erheblichem Ausmaß anfallen. Meistens kann<br />

man eine Scheidung nur durch Schaffung von fiktiven Problemen in die Länge ziehen, was<br />

aber bedeutet, es werden Verleumdungen, falsche Verdächtigungen und Betrugsversuche am<br />

laufenden Band ausgedacht. Anwälte des Familienrechts sehen diese kriminellen Betätigungen<br />

sehr locker, so etwa auch meine ansonsten korrekte Koryphäe Dr. Km. Das mag daran liegen,<br />

dass sie sich als Familienrechtler im Strafrecht kaum auskennen, zweitens solche Handlungen<br />

für sie Alltag darstellen, drittens die Sache finanziell sehr lukrativ ist, schließlich ist jede Form<br />

des Geldverdienens willkommen. Wenn man einen sehr aussichtsreichen Fall vertritt, dann aber<br />

durch Verleumdungen und Gerüchte der Richter zum Vergleich gedrängt wird aufgrund der<br />

nun aufkommenden Unsicherheit bei ihm, fallen zusätzlich Vergleichsgebühren an, die immer<br />

einen sehr lukrativen Zusatzverdienst darstellen.<br />

Aber genau hier kann man diese kriminellen Elemente theoretisch ausbremsen, indem man<br />

sofort Strafanzeige stellt, womit dann die betroffenen Anwälte auf einmal um ihre Existenz<br />

kämpfen, vom Jäger zum Gejagten werden, und folglich sich wahrscheinlich zukünftig hüten,<br />

auf dieser kriminellen Ebene weiter zu operieren. Da aber dann nur noch mit legalen Mitteln<br />

gekämpft werden kann, reduzieren sich ihre Scheidungsdauer, Chancen und Kosten erheblich.<br />

Zwar kann es wie bei mir passieren, dass Ihre Strafanzeige mangels öffentlichem Interesse<br />

abgelehnt wird, dennoch wäre selbst in diesem Fall der kriminelle Anwalt vorgewarnt und wird<br />

sich überlegen, ob sich weitere kriminelle Versuche lohnen. Um eine Strafanzeige aufzugeben<br />

375


enötigen Sie keinen Anwalt, auch wenn in einem späteren Verfahren ein solcher ratsam sein<br />

könnte. Über die Kosten brauchen Sie sich dann keine Gedanken machen, ein Strafverfahren zu<br />

verlieren dürfte die Seltenheit sein, weshalb dann der angeklagte Anwalt alles zahlen muss. Auf<br />

jeden Fall sollten Sie parallel zur Strafanzeige auch ein standesrechtliches Verfahren bei der<br />

dafür zuständigen Anwaltskammer starten, dort auch die anhängige Strafanzeige erwähnen,<br />

was dem Fall besondere Brisanz verleiht. Bekanntlich scheuen Anwälte ein standesrechtliches<br />

Verfahren wie der Teufel das Weihwasser, da es sich hierbei um eine Art juristischen<br />

Exorzismus handelt.<br />

Wesentlich erfolgreicher dürfte die nachfolgende, von mir leider erst spät erfundene und nicht<br />

ausgetestete Methode sein, um Verleumdungen und somit die Prozessverschleppung zu<br />

stoppen: Gehen Sie in ihrem Schriftsatz nicht auf diese fiktiven Probleme,<br />

Prozessbetrugsversuche und Verleumdungen ein, besorgen sich aber auf jeden Fall schon mal<br />

Gegenbeweise! Erbitten Sie einen Termin beim Gericht, bei dem ihr Gegner unter Eid<br />

vernommen werden soll! Die andere Partei wird sich davor hüten und sofort dieses unfaire<br />

Verhalten einstellen müssen, denn bei Falschaussage ist Gefängnis garantiert, wenn auch<br />

meistens auf Bewährung. Aber auf jeden Fall ist ihr Gegner dann vorbestraft, und die<br />

Staatsanwaltschaft muss bei eidesstattlicher Falschaussage handeln, hier gibt es keinen<br />

Interpretationsspielraum oder gar Verständnis! Insbesondere dürfte auch die<br />

Wahrscheinlichkeit hoch sein, den Erfinder der Falschaussagen zu entlarven, denn welcher<br />

nichtsenile Mandant macht zugunsten seines Anwalts eine eidesstattliche Falschaussage? Da<br />

werden schnell Sätze fallen wie: Das haben Si sich doch ausgedacht….“. Und wenn der Anwalt<br />

als Übeltäter entlarvt wurde, dann droht sein berufliches Ende!<br />

Anbei noch eine kurze Liste der Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch (STGB) über die<br />

häufigsten Straftaten, die in einer Scheidung gerne begangen werden. Checken Sie Ihren Fall<br />

anhand dieser Paragraphen und gehen Sie dann gegen die Täter entsprechend hart vor:<br />

§ 187 StGB<br />

Verleumdung, Vierzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)<br />

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder<br />

verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen<br />

oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit<br />

Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11<br />

Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

§ 263<br />

Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu<br />

verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder<br />

durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Der Versuch ist strafbar.<br />

Siehe auch §138 ZPO<br />

§ 138 ZPO<br />

Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über<br />

tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.<br />

§ 164<br />

Falsche Verdächtigung(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von<br />

Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen<br />

einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein<br />

behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern<br />

zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder<br />

öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt,<br />

376


die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen<br />

oder fortdauern zu lassen.<br />

21. Zeugen<br />

Versuchen Sie möglichst Zeugen zu vermeiden, da hoher Risikofaktor, wenn regelmäßige oder<br />

komplexe Vorgänge beobachtet werden sollen. Mieten Sie sich einen Detektiv, auch wenn<br />

dieser sehr teuer ist, aber diese Kosten muss im Endeffekt der Überführte bezahlen. Normale<br />

Zeugen können sehr oft keine genauen Aussagen liefern, so dass letztere dann wertlos sind und<br />

Ihnen einen gewaltigen Schaden zufügen können. Zwar kann man mit eng befreundeten<br />

Zeugen die Aussagen üben (ist unzulässig!), jedoch wirken diese dann oft unglaubwürdig durch<br />

die hohe Präzision ihrer Formulierungen oder durch den hohen Zeitaufwand, den sie in ihre<br />

Beobachtungen gesteckt haben. Eine Beeinflussung von nicht befreundeten Zeugen ist sehr<br />

gefährlich, denn wenn dies heraus kommt, dann können Strafverfahren die Folge sein!<br />

Ebenso ist es sinnlos, Zeugen zu benennen, die mit dem Gegner Kontakt haben. Diese<br />

verweigern regelrecht die Aussage, indem sie angeblich nichts mitbekommen haben. Auch<br />

Rentner halte ich als Zeugen für oft ungeeignet, weisen diese doch einen extremen Respekt bis<br />

Angst gegenüber der mächtigen Justiz auf, so meine Erfahrungen.<br />

Verbesserungsvorschläge an den Staat<br />

Fehlende Reformen<br />

Es muss eine Gesetzgebung her, die den Selbstbedienungsladen Scheidung endlich<br />

dicht macht! Im Gesundheitswesen existieren schließlich mittlerweile auch finanzielle<br />

Begrenzungen, da wird weitgehend nach Aufwand abgerechnet und nicht nach Streitwert.<br />

Vorbei sind auch da die Zeiten, als die Krankenkassen Blankoschecks ausstellten.<br />

Und genau dieses Abrechnen nach erbrachter Leistung, nach Aufwand, wird in fast allen<br />

Berufen angewendet. Wenn Sie an einer Tankstelle einen Scheinwerfer an ihrem Auto<br />

wechseln lassen, kann der Wechsel an einem Mercedes der S Klasse nicht ein Mehrfaches<br />

gegenüber Arbeiten an einem Golf kosten, nur weil der Daimler wesentlich teurer ist.<br />

Hier müssen Limitierungen geschaffen werden, die die Kosten einer Scheidung auf<br />

erträgliche Maße begrenzen. Schließlich kann nicht der Insolvenzverwalter das Ende einer<br />

Scheidung bedeuten, denn Fakt ist, viele Geschiedene landen bei der Sozialhilfe. Natürlich<br />

wird die starke Lobby der Juristen solchen Begrenzungen heftig kritisieren, werden<br />

Existenzängste äußern, was man aber getrost ignorieren kann. Ebenso kann es nicht sein, der<br />

Wohlhabendere wird bei der Scheidung so zur Ader gelassen, so dass bei ihm an einem<br />

standesgemäßen Lebensstandard nicht mehr zu denken ist. Als noch bis 1976 das<br />

Verschuldungsprinzip regierte, wurde nur Unterhalt an den Ehepartner bezahlt, wenn man<br />

schuld am Scheitern der Ehe war! Heute reicht es aus, die Ehe ist zerrüttet<br />

(Zerrüttungsprinzip), und der finanziell besser Gestellte muss zahlen in Form von Unterhalt.<br />

Schließlich gibt es auch keine Gesetze außerhalb des Familienrechts, nach denen der<br />

Geschädigte den Schaden bezahlen muss, nur weil er vermögender ist. Der Hintergrund ist klar:<br />

Sollte die Exehefrau ein Sozialhilfefall werden, so will der Staat nicht die Kosten übernehmen,<br />

er schiebt sie auf den letzten Ehemann ab nach dem bekannten Sprichwort: “Den letzten beißen<br />

die Hunde“. Und nach diesem Gesichtspunkt urteilen auch die Richter, immer im Hinterkopf<br />

377


ehaltend, die Frau darf kein Sozialhilfefall werden. Was dann für Fehlurteile herauskommen,<br />

ist doch völlig logisch, die sind quasi vorprogrammiert!<br />

Mein Vater hatte mal den witzigen, aber dennoch absolut realistischen Vergleich gebracht,<br />

wenn im Verkehrsrecht genauso geurteilt wird wie im Familienrecht , also es egal ist, wer den<br />

Schaden beim Unfall verursacht, sondern der Schaden gemäß den Einkommensverhältnissen<br />

der Unfallbeteiligten beglichen wird, dann würde keiner sich mehr ein Auto leisten können, es<br />

wäre unbezahlbar da zu risikoreich. Ob unsere Gesetzgebung eines Tages das Verkehrsrecht<br />

genauso „revolutioniert“ wie das Familienrecht? In dieser Bananenrepublik halte ich<br />

inzwischen alles für möglich!<br />

Und mit welchem Recht zahlt man nach den Unterhaltsrecht bis 2007 bis zum Lebensende<br />

Unterhalt an den ehemaligen Ehepartner, meistens Frauen, wenn Einkommensunterschiede<br />

bestehen? Abraham Lincoln hatte 1862 in Amerika die Sklaverei abgeschafft, eine weise<br />

Entscheidung, die sich recht schnell verbreitet hat in der restlichen Welt. Allerdings interessiert<br />

es unserem Familienrecht nicht, hier muss der Besserverdienende u. U. bis zum Lebensende<br />

zahlen, was ich als moderne Sklaverei bezeichne. Und wenn sein Einkommen, sprich seine<br />

wirtschaftliche Leistung sinkt, wird die Peitsche namens Familiengericht geschwungen, indem<br />

man u. U. ein fiktives Einkommen dann gerne zu Grunde legt, die Richter nennen diesen Trick<br />

auch Erwerbobliegenheitsverletzung, sprich der Unterhaltszahler wird unter Umständen bis zur<br />

Selbstbehaltsgrenze, auch Armutsgrenze genannt, gedrückt, so dass nun sein finanzieller<br />

Überlebenskampf beginnt. Natürlich achtet man peinlich genau darauf, der Zahlende<br />

darf nicht unter diese Grenze von ca. 900 € geraten (Arbeitslose zirka 700 €), die Armutsgrenze<br />

reicht als unterste Stufe des sozialen Falls aus. Hier bei spielt es keine Rolle, was das Opfer<br />

beruflich macht, ein standesgemäßes Leben steht ihm nicht mehr zu! Ich lehne mich mal als<br />

Nichtjurist absichtlich weit aus dem Fenster: Wenn man durch diese lebenslangen<br />

Unterhaltszahlungen selber im sozialen Stand weit fällt, so wird doch die Würde des Menschen<br />

hierbei angetastet. Er muss hierbei sogar alles offen legen, sogar seine persönlichsten Dinge<br />

wie Einkommen, Vermögensverhältnisse, etc., ein weiterer Angriff auf die Würde und auf das<br />

Persönlichkeitsrecht. Ist diese aber nicht unantastbar laut Grundgesetz? Ich persönlich habe das<br />

Gefühl hierbei, unser Familienrecht steht weit darüber, Menschenrechte werden regelrecht<br />

getreten. Nicht umsonst haben sich schon EU Kommissionen im Juni 2007 des Europäischen<br />

Parlaments in Brüssel mit unserem Familienrecht beschäftigt, als es um die Praktiken der<br />

Jugendämter bei den vielen Kindesentziehungen und den Umgangsboykotts ging, die alle von<br />

unserem Familienrecht bestens unterstützt wurden. Dabei stellte die Kommission Verstößen<br />

gegen Deutsches Recht, gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, gegen die<br />

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten fest! Auch<br />

wurden auf die zahlreichen Verurteilungen der BRD durch den Europäischen Gerichtshof für<br />

Menschenrechte hingewiesen, was die deutschen Gerichte bisher überhaupt nicht interessierte!<br />

Und wenn ich mir die zahlreichen und verzweifelten Hilferufe der Väter im Internet ansehe,<br />

etwa bei “ http://www.vaeter-aktuell.de“, die ihre eigenen leiblichen Kinder noch nicht einmal<br />

sehen dürfen, und denen die Staatsanwaltschaft ohne jegliches Verfahren die Interseite dicht<br />

gemacht hatte, dann kann einem nur Angst und Bange werden, wie es hier in der BRD mit dem<br />

Recht so aussieht! Da kann ich mich nur fragen, wann mein Internetauftritt geschlossen wird.<br />

Aber in diesem Fall würde ich über das Torrent- und Emule-Netzwerk weitermachen! Aber<br />

sehr imposant, die Kreuzzüge des deutschen Familienrechts zu erleben, die mich an die<br />

Kreuzzüge des Mittelalters erinnern, bei denen eine „Philosophie“ (Religion) ohne jegliche<br />

Rücksicht auf die Menschen durchgezogen wurde.<br />

Nachdem wir also nach diesem Kurzausflug einiges über das internationale Ansehen des<br />

deutschen „Familienrechts“ erfahren haben, wieder zurück zum Unterhalt. Dieser nach oben<br />

378


unbegrenzte nacheheliche- oder Trennungsunterhalt schafft auch genug Potential zum<br />

Missbrauch, ja, stiftet sogar dazu an! Folgendes Beispiel hierzu aus der Praxis, denn solche<br />

Fälle gibt es oft genug: Ein selbstständiger Arzt lässt sich scheiden, seine Frau war<br />

meinetwegen Arzthelferin oder Kauffrau. Der Mann darf bis zum Lebensende oder, was nach<br />

dem neuen Unterhaltsrecht von 2008 wahrscheinlicher ist, zumindest einige Jahre monatliche<br />

Beträge ab dreitausend Euro aufwärts zahlen, vorausgesetzt sie hat überhaupt Lust zum<br />

arbeiten, macht keinen auf psychisch labil! Seine Exfrau steigt in dieser Zeit finanziell auf zum<br />

Chefarzt. Man kann es der Begünstigten nicht für übel nehmen, wenn sie keine Lust zum<br />

arbeiten mehr verspürt, sie hat es bei solchen Unterhaltszahlungen gar nicht nötig zu arbeiten!<br />

Der Autor ist so ehrlich und gesteht, wenn er monatliche Zahlungen von 1500 € aufwärts<br />

bekäme, würde er sich lieber seinen zahlreichen Hobbies widmen statt seinem Beruf!<br />

Und wenn ich meistens von den Frauen spreche, die unterhaltsberechtigt sind, selten Männer,<br />

Statistiken gibt es hierüber angeblich nicht, liegt das an meinen Erfahrungen. So habe ich im<br />

Zeitraum von Anfang 2004 – Anfang 2010 etwa mindestens 50 Frauen in Singlebörsen und<br />

Chats kennen gelernt, alles Geschiedene. Ganze zwei (!!) Damen, also lächerliche 4 %, waren<br />

darunter, die an ihren Mann Unterhalt oder Rentenanwartschaften zahlen mussten. Auch wenn<br />

das keine repräsentative Statistik ist, so halte ich es für extrem wahrscheinlich, dass der<br />

Prozentsatz der unterhaltsberechtigten Männer deutlich einstellig ist!<br />

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben es auch geschafft, dass immer weniger<br />

Paare heiraten, geschweige Kinder in die Welt setzen, mit der Konsequenz, die Deutschen<br />

werden in ihrem eigenen Land ab ca. 2035 die Minderheit darstellen! Anders ausgedrückt, eine<br />

Gesetzgebung und Rechtsprechung, die in vielen Fällen bei Scheidung dem Besserverdiener an<br />

die Existenzgrenze treibt, in dem er jahrelang zahlen muss, ihm ein weiteres standesgemäßes<br />

Leben verwehrt, sind auch ein Grund für die Ängste vor der Ehe und vor Kindern. Gerade<br />

Kinder werden von den Frauen oft als Schutzschild benutzt, nicht arbeiten gehen zu müssen,<br />

und das ganze wird durch unser Familienrecht auch noch abgesegnet! Was zwei Weltkriege<br />

nicht geschafft haben, nämlich das deutsche Volk auszurotten, schafft unser Familienrecht<br />

mühelos, denn Ehe und Kinder kann man sich dadurch kaum noch leisten und wir sterben aus.<br />

Die Richter<br />

Immer wieder auffallend ist das Verhalten unserer Familienrichter, die oft nur genau nach<br />

Gesetz und schon vorhandenen Urteilen entscheiden, schematisch und formal, als wenn sie am<br />

Fließband sitzen und eine stupide Arbeit verrichten. Egal, ob diese Handlung z. B. den<br />

Untergang des Unterhaltpflichtigen einleitet, sie werden zu den Henkern des Familienrechts<br />

degradiert durch dieses ungerechte Familienrecht und ihrem selbst verschuldeten sturem und<br />

mechanischem Verhalten. Es fehlt ganz klar das angepasste Handeln auf den individuellen Fall,<br />

der Mut zu völlig neuen Wegen. Sehr oft gilt das Titanic Prinzip, wie es ein renommierter<br />

Anwalt in der Talkshow von Jürgen Fliege formuliert hat: „Frauen und Kinder in die<br />

Rettungsboote, die Männer bleiben auf dem sinkenden Schiff“. Hier machen es sich die Richter<br />

oft sehr leicht, indem man stur Gesetzestexte oder vorhandene Rechtssprechung anwendet.<br />

Genau die gleiche starre Haltung hatten die Richter auch im Nationalsozialismus und im DDR<br />

Regime. Als sie nach dieser Zeit zur Rechenschaft gezogen wurden, war ihre Begründung, sie<br />

wären nur Befehlsempfänger gewesen, und hätten folglich so handeln müssen aufgrund der<br />

Vorgaben. Und meistens kamen sie völlig schadlos davon, stiegen sogar zum Ministerpräsidenten<br />

auf, aber nicht in der Bananenrepublik Umba Umba, sondern z. B. in Baden<br />

Württemberg. Ich spreche von Hans Filbinger, der als Marinerichter zig Todesurteile zu<br />

379


verantworten hatte, alles im Namen des Führers.<br />

Hierbei dürfte die Angst um die Verantwortung oder Risiko der Grund sein, rein nach Gesetz<br />

oder gängiger Rechtssprechung schematisch zu urteilen ist der sicherste und bequemste Weg,<br />

nur so trägt man möglichst wenig Verantwortung. Allerdings dürfte der Handlungsspielraum<br />

der Richter auch teilweise eingeschränkt sein, und ich bin mir sicher, einige haben mit einem<br />

schlechten Gewissen zu kämpfen, wenn sie jemanden zur lebenslangen Armut verurteilen. Hier<br />

wiederholt sich die Geschichte: Im Naziregime wurde unter dem Deckmantel des Rechts<br />

Menschen die physische Existenz genommen, war alles rechtlich abgesegnet. Heute ist es<br />

ähnlich, denn die zerstörte lebenslange finanzielle Existenz wird durch unser Familienrecht<br />

massiv gestützt. Nur früher hieß es Sieg heil, heute dagegen im Namen des Volkes!<br />

Apropos Verantwortung: Es kann nicht sein, dass Richter bei ruinösen Skandalurteilen in<br />

keinster Weise zur Verantwortung gezogen werden können, stattdessen sogar vom Grundgesetz<br />

und dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschützt werden. Durch diese garantierte Narrenfreiheit<br />

unserer Staatsdiener wird doch die Verantwortungslosigkeit regelrecht gefördert. Jegliche<br />

Ethik, Zwang zum gründlichen Arbeiten werden doch regelrecht unterdrückt. Wenn man<br />

Richter bei Fehlurteilen zivilrechtlich zur Kasse bitten könnte, ich meine hier nicht die<br />

Staatskasse, sondern die eigene Geldbörse, dann würde jeder dieser Staatsdiener sorgfältig<br />

arbeiten, alle rechtlichen Möglichkeiten ausloten, und wir hätten endlich wieder eine<br />

Rechtskultur statt einen juristischen Saustall!<br />

Mit welchem Recht sind Staatsdiener unangreifbar? Sind die heilig? So heilig, dass selbst<br />

pädophile Staatsanwälte geschützt werden (Focus Nr. 18/2010, Seiten 38-39)? Jeder Arbeiter<br />

und Angestellter wird bei Fehlern zur Rechenschaft gezogen, was schnell zu Abmahnungen<br />

und in Wiederholungsfällen zu Kündigungen führen kann, in manchen Fällen sogar zu<br />

Schadensersatzforderungen.<br />

Das Steuersystem<br />

Wenn Sie in Scheidung leben oder schon geschieden sind, kommen Sie in die Lohnsteuerklasse<br />

1, die in meinem Fall über 500 Euro weniger netto bedeutete. Meine Unterhaltszahlungen an<br />

zwei Kinder und Ehefrau interessiert dem Gesetzgeber überhaupt nicht, man wird eingestuft<br />

wie ein Single, der nie eine Familie hatte. Eine weitere finanzielle Talfahrt ist damit<br />

vorprogrammiert. Natürlich werden Sie jetzt sagen, beide Ehepartner erhalten je ein Kind auf<br />

der Steuerkarte, was mehr Netto bedeutet. Stimmt, von diesem Geld können Sie mit<br />

dem Kind mal eine Pizza essen gehen, zu viel mehr reicht es nicht. Und bei einer<br />

Einkommenssteuererklärung können Sie den Kinderunterhalt nicht absetzen!<br />

Lediglich den Unterhalt Ihrer Frau können Sie durch Anlage U etwas kompensieren,<br />

einen Teil Unterhaltes bekommen Sie theoretisch zurück, vorausgesetzt, sie sind in<br />

LST Klasse 1, und der Unterhaltsberechtigte gerät durch den Unterhalt nicht in eine<br />

Progressionslinie! In meinem Fall blieben von den 40% zurückerstattetem Geld noch 10%<br />

übrig! Diese Rückerstattung wird übrigens zu Ihrem Einkommen addiert, so dass sie davon<br />

meistens einen höheren Kinderunterhalt zahlen, wenn sie dadurch in eine andere Gruppe<br />

rutschen, und anschließend bekommt der (ehemalige) Ehegatte noch 3/7 davon ab.<br />

Das bedeutet, Sie ernähren eine Familie in dieser Lohnsteuerklasse, sprich, haben Ausgaben<br />

wie in der Ehe, werden aber wie ein Single ohne Kinder besteuert, eine tolle Logik und<br />

Steuergerechtigkeit!<br />

380


Den Höhepunkt aber erleben Sie, wenn Sie zum letzten mal gemeinsam mit dem Ehegatten sich<br />

veranlagen, sprich, eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung machen. Wenn der<br />

Unterhaltszahler in Klasse 3 war, so kann er die enormen Unterhaltszahlungen an den<br />

Unterhaltsempfänger nicht steuerlich absetzen. Die Steuergesetze rechtfertigen dies, da die<br />

LST Klasse 3 schon Steuervorteile bringt. Das stimmt zwar, nur fangen diese Nettovorteile die<br />

Mehrausgaben nicht auf. Trotz dieser so tollen Besteuerung hatte ich jeden Monat ein Minus!<br />

Mittlerweile kann ich die vielen Heiratsunwilligen verstehen, denn geht die Ehe schief, dann ist<br />

das finanzielle Unglück vorprogrammiert, garantiert, denn oft endet man als lebens- oder<br />

zumindest jahrelanger Unterhaltssklave!<br />

Fehlende Dynamik bei Titeln<br />

Regelrecht starr ist unser Rechtssystem bei vorhandenen Titeln. Da spielt es keine Rolle, ob<br />

man arbeitslos oder sogar berufsunfähig wird, der Unterhalt muss erst einmal weiterhin bezahlt<br />

werden aufgrund eines vorhandenen Titels. Ob man das kann, spielt keine Rolle. Okay,<br />

eventuell kann PKH beantragt werden, aber auch nur wenn die Arbeitslosenhilfe oder<br />

Berufsunfähigkeitsrente nicht zu hoch ist. Auf jeden Fall zahlt man erst einmal weiter seinen<br />

Unterhalt bis der Titel abgeändert ist. Ob der Unterhaltspflichtige hierbei finanziell kollabiert,<br />

sein Konto gesperrt wird, da völlig überzogen, das interessiert keinem. Ob der<br />

Unterhaltsempfänger mittlerweile sogar als Fußballmillionär in der Bundesliga spielt, ist auch<br />

völlig egal, es muss halt weiter gezahlt werden bis zur Abänderung, und die kann Jahre dauern,<br />

wie man in meinem Fall sieht. Titel ist Titel, so einfach, es lebe die Bürokratie, die Starrheit!<br />

Das gleiche Szenario stellt sich bei Kindern, die ihre Lehre erfolgreich beendet haben. Auch<br />

hier darf nicht einfach der Unterhalt gestrichen werden. Die starke Lobby der Anwälte hat<br />

schon dafür gesorgt, dass in jeder Situation der Rubel rollt. Und genau hier muss der Staat ran.<br />

Titel dürfen nicht starr sein, außergewöhnliche Umstände müssen zu einer sofortigen Änderung<br />

der Bestimmungen in einem Titel führen, gerne auch vorläufig. Gleichzeitig muss auch der<br />

Start der teuren Abänderungsmaschinerie verhindert werden, oder diese muss bezahlbar<br />

gemacht werden!<br />

Prozessverschleppungen<br />

Bekanntlich sind in der zivilen Prozessordung, kurz ZPO genannt, viele Spielregeln für<br />

einen ziviles Verfahren festgelegt. Selbst der Formalismus ist bei Klagen genau beschrieben,<br />

nämlich was enthalten sein muss. Aber an der Stelle ist schon Schluss, denn man darf<br />

völlig senile Klagen in beliebigen Mengen hintereinander los lassen, nennen sich dann<br />

Widerklagen. Auf den Inhalt wird qualitativ überhaupt kein Wert gelegt. Da darf mit<br />

Wiederholungen, fiktiven Problemen, unsubstantiierten Behauptungen, Widersprüchen,<br />

Verleumdungen und wirren Aussagen gearbeitet werden. Der Richter ist dennoch verpflichtet,<br />

sich mit so etwas abzugeben, was natürlich ein gerade laufendes Verfahren der selben Parteien<br />

verzögert. Mit solchen Widerklagen, aber auch Anträgen kann man Prozessverschleppungen in<br />

beliebigem Maße bewirken. Die eh schon völlig unterbesetzte Justiz bricht dadurch<br />

arbeitsmäßig völlig zusammen. Ich hätte Verständnis, wenn die Gerichte genug Personal<br />

hätten, was aufgrund der Juristenplage auf dem Arbeitsmarkt (Stand 2009) auch möglich wäre.<br />

Allerdings ist Deutschland so bankrott, dass auch in der Justiz auf Teufel komm raus gespart<br />

wird. Folglich sollte man Regeln in der ZPO einführen, die solche inhaltlich minderwertigen<br />

Schriftsätze als gegenstandslos betrachten, und solche Klagen sofort abweisen. Auch sollten<br />

Widerklagen erst nach abgeschlossen Verfahren möglich sein. Nicht nur die Arbeitslast der<br />

381


Gerichte würde somit reduziert, auch die Richter würden geschont, denn wenn diese sich<br />

regelmäßig mit senilen Schreiben befassen müssen, das muss doch irgendwie abfärben, die<br />

weniger hart gesottenen Justizangestellten müssen doch selber mit der Zeit einen an der<br />

Klatsche bekommen. Das wäre beim Autor mit Sicherheit nicht anders! Insofern muss ich jetzt<br />

endlich mal unsere Richterin A in Schutz nehmen. Vielleicht sind ihre vielen Witze eine Art<br />

Schutz gegen Depressionen, herrscht doch bekanntlich Alkoholverbot in den Gerichten, und<br />

Kiffen ist dort auch verboten!<br />

Ebenfalls sollte man auch Antragsfristen einführen. Ist der Zeitpunkt überschritten, kann man<br />

mit neuen Anträgen nicht mehr die Prozessdauer verlängern. Oder man gibt nur begründeten<br />

Anträgen statt und weist aus Spekulationen bestehende, wirre sofort ab. Auch hierdurch kann<br />

man die Arbeitslast der Justiz reduzieren und Verfahren erheblich beschleunigen!<br />

Das Unterhaltsrecht<br />

Hinweis: Nachfolgend beziehe ich mich zunächst auf das Unterhaltsrecht bis 2007!<br />

Die Krönung unseres Familienrechts stellt mit Abstand das Thema Unterhalt dar.<br />

Wird man geschieden, selbst nach nur drei Jahren Ehe, so hat der finanziell schlechter stehende<br />

Ehepartner Anspruch auf eine lebenslange Fortsetzung des Lebensstandards, wie er zur Zeit<br />

der Scheidung herrschte. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob der schlechter gestellte<br />

Exehepartner, meistens die Frau, selber genug verdient, so dass hier keine Bedürftigkeit<br />

vorliegt! Eine Einkommensdifferenz reicht aus, und schon hat der weniger verdienende<br />

Anrecht auf 3/7 der Differenz, wobei aber genauestens darauf geachtet wird, dass die<br />

Einkommensverhältnisse sich seit der Scheidung nicht verschlechtert haben. Ergeben sich<br />

diesbezüglich Verschlechterungen, oder wurden diese selber herbeigeführt, z. B. durch<br />

berufliche Veränderungen, was man auch sehr gerne Erwerbsobliegenheitsverletzung nennt,<br />

so dient das bisherige Gehalt weiterhin als Grundlage, man spricht auch von einem fiktiven<br />

Einkommen. Das bedeutet, der Unterhaltsverpflichtete muss mehr zahlen, als er kann. Erst bei<br />

der Selbstbehaltgrenze, die im günstigsten Fall bei 890 € (Arbeitslose ca. 700 €) liegt, hört man<br />

dann auf, ihn auszunehmen. Zwar hat laut Grundgesetz jeder das Recht auf freie Entfaltung der<br />

Persönlichkeit, etwa Berufswahl, wobei aber die Unterhaltspflichtigen von dem Grundgesetz<br />

grundsätzlich ausgenommen sind, sie sind nur Unterhaltssklaven und haben nur ein Recht:<br />

Zahlen bis zum Lebensende, egal ob sie es können oder nicht!<br />

Aber das Familienrecht hat einige Freiheiten des Grundgesetzes abgeschafft so wie die Nazis<br />

die Menschenrechte. Teilweise komme ich zur Überzeugung, dass das nationalsozialistische<br />

Recht auch nicht wesentlich schlimmer war als unser Familienrecht, denn beide<br />

„Rechtsformen“ zerstören die menschliche Existenz, Freiheiten. Zu viele Opfer kenne ich<br />

mittlerweile, die zu dieser gewagten Überzeugung führen! Hier wäre wirklich mal Arbeit für<br />

das Bundesverfassungsgericht angesagt.<br />

Aber zurück zum Unterhaltsunrecht. Lebt der Unterhaltsverpflichtete aber schon mit einer<br />

neuen Lebenspartnerin zusammen, um durch den gemeinsamen Hausstand Geld zu sparen<br />

zwecks finanziellem Überleben, ohne dass es sich hierbei um eine Ehe handeln muss, setzt man<br />

die Selbstbehaltsgrenze noch tiefer, etwa um 10%-30%, so dass man im 600 € Bereich<br />

Selbstbehalt landet. Schließlich sagen sich die Richter, der Haushalt wird von den beiden<br />

Lebenspartnern finanziert, folglich hat der Unterhaltsverpflichtete weniger Ausgaben, also<br />

kann man ihm noch tiefer in die Taschen greifen. Und wenn der neue Partner mehr Geld hat als<br />

382


der Unterhaltssklave, so ist ersterer verpflichtet, dem Unterhaltszahlenden ein Taschengeld zu<br />

geben, was dem Einkommen hinzu addiert wird, womit der neue Lebenspartner also auch noch<br />

indirekt für den Unterhaltsempfänger aufkommt! Dies ist kein Witz, sondern ein BGH Urteil<br />

von 2003, wird auch Hausmannurteil genannt, in dem es heißt, der neue Partner muss den<br />

Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen decken, damit dieser Unterhalt zahlen kann. Und hier<br />

liegt noch eine ganz andere Gefahr begraben: Welche finanziell gesunde Frau wird sich mit so<br />

einem armen Unterhaltssklaven abgeben? Dieser gerät somit in eine gesellschaftliche Isolation,<br />

sich in Armut befindend, auch soziale Unterschicht genannt und ist dann isoliert. Man kann mit<br />

seinem Lebenspartner folglich nicht zusammen ziehen, um diesen nicht in den Strudel der<br />

Ausnehmerei zu verwickeln. Also ist ein Leben in Einsamkeit vorgeschrieben. Hier muss man<br />

wirklich prüfen, ob es sich lohnt, Deutschland für immer zu verlassen, möglichst außerhalb der<br />

EU. Insbesondere könnte ich mir vorstellen, kein Gastland in Übersee schreibt einem vor, wie<br />

viel man zu verdienen hat, hier besteht dann tatsächlich das Grundrecht auf freie Entfaltung.<br />

Man arbeitet gerade so viel, dass man das Einkommen des Unterhaltsberechtigten gerade<br />

erreicht, nicht mehr, folglich gibt es keinen Aufstockungsunterhalt. Ebenfalls glaube ich kaum,<br />

dass man ausgeliefert wird aufgrund von beruflichen oder finanziellen Veränderungen, hier<br />

dürfte das „Recht“ der BRD nicht mehr wirksam sein trotz Rechtshilfeabkommen.<br />

Und kann der Unterhaltspflichtige nun bei einem unterstellten fiktiven Einkommen oder<br />

generell nicht mehr den ganzen Unterhalten für den Expartner aufbringen, so haben sich der<br />

Gesetzgeber und auch die Gerichte eine Menge Sanktionen ausgedacht gegen den finanziell<br />

kollabierenden Unterhaltspflichtigen. Einfachste Maßnahmen sind die Pfändungen im<br />

Haushalt, Gehaltspfändung, aber auch Kontopfändung bis zur Dispositionskreditgrenze sind<br />

sehr beliebt. Wenn das Opfer noch nie ein überzogenes Konto bisher hatte, so wird es nun am<br />

Limit stehen, und der gepfändete Unterhaltspflichtige kann sich Gedanken machen, wovon er<br />

seine Miete zahlt, wovon er einkaufen geht. Dieses Opfer wird somit regelrecht in die<br />

kriminelle Szene getrieben, mit nur einem Ziel, zu überleben, das nennt man auch<br />

Selbsterhaltungstrieb! Auch die Beugehaft ist ein beliebtes Mittel, um jemanden zur Zahlung<br />

zu drängen, selbst wenn er zahlungsunfähig ist durch die bisherigen Unterhaltszahlungen. Der<br />

einzige Schutz ist dann der Offenbarungseid, Privatinsolvenz, auch wenn diese Maßnahmen<br />

erhebliche berufliche Konsequenzen haben können. Und wenn der Unterhaltspflichtige eines<br />

Tages stirbt, so muss natürlich der Unterhaltsberechtigte keinen sinkenden Lebensstandard<br />

befürchten, schließlich kann man dann die Erben zur Kasse bitten! Und das schöne ist,<br />

Unterhaltsforderungen verjähren erst nach 30 Jahren, also den Fluch Unterhalt werden Sie auch<br />

durch Tricks wie zeitliche Verschleppung nicht los!<br />

Auch wenn es in Sachen Scheidung nur wenige Statistiken gibt, ist auch vielleicht besser,<br />

so steht aber fest, dass Überschuldung, sprich Armut in 23% der Fälle (19% in den neuen<br />

Bundesländer) durch Scheidung hervorgerufen wird. Bei so einem Familienrecht muss man<br />

sich wirklich überlegen, ob man heiratet, um nicht als lebenslanger Unterhaltssklave zu enden.<br />

Schließlich stehen hierfür die Chancen bei einer Scheidungsquote von über 33% beängstigend<br />

gut. Gerade dieses Familienunrecht dürfte ein wesentlicher Grund mit sein, warum immer<br />

weniger Deutsche heiraten! Auch das Zusammenleben ohne Trauschein wird seit einiger Zeit<br />

als eheähnlicher Zustand gesehen, hier sollte man aufpassen, um nicht für den anderen<br />

aufkommen zu müssen, etwa bei Hartz 4.<br />

Die größte Sauerei ist aber, dass die Paare, die unter dem alten Familienecht geheiratet<br />

hatten, also vor 1976, bei dem man nur bei nachgewiesener Schuld lebenslang bezahlen<br />

musste, auf einmal ein völlig neues Recht untergeschoben bekommen, was bei<br />

Scheidung richtig teuer werden kann. Ich glaube, viele von denen hätten gar nicht erst<br />

383


geheiratet, wenn sie dieses neue Familienrecht gekannt hätten! Überhaupt muss man sich an<br />

dieser Stelle fragen, mit welchem Recht man beim alten Unterhaltsrecht bis Ende 2007eine<br />

lebenslange Lebensstandardgarantie vergibt? Jeder ist für seinen Lebensstandard selber<br />

verantwortlich. Ausnahme sind natürlich die Leute, die durch z. B. Behinderung, Krankheit<br />

eingeschränkt sind im Beruf. Hier habe ich natürlich vollstes Verständnis, dass diese Leute<br />

schon allein aus ethischer, christlicher Pflicht unterstützt werden müssen! Aber wenn einer<br />

wenig verdient, weil er auf Schule und Berufsausbildung keine Lust hatte, kann man den doch<br />

nicht mit durchziehen, einen Hilfsarbeiter unter Umständen in akademische Gehaltsbereiche<br />

aufsteigen lassen! Mit dem gleichen Recht könnte man bei Arbeitslosigkeit zur Arbeitsagentur<br />

gehen und einen lebenslangen Lebensstandard wir kurz vor der Arbeitslosigkeit verlangen,<br />

sprich lebenslanges Arbeitslosengeld in der gleichen Höhe wie die letzten Gehälter! Natürlich<br />

gibt es in diesem Bereich keine solchen Regelungen, hier haben keine Phantasten und<br />

Traumtänzer die Gesetze gemacht. Auch hier sieht man mal wieder, dass unser Familienrecht<br />

einsam und allein dasteht, es in keinen anderen Bereich der Gesetzgebung kopiert wurde, ist<br />

doch komisch, oder?<br />

Natürlich können Sie, verehrter Leser sagen, okay, heirate ich einen Partner aus der gleichen<br />

Einkommensklasse, dann gibt es keinen Aufstockungsunterhalt. Stimmt in der Theorie,<br />

nur wenn dieser bei Scheidung meint, ich komme nicht mehr in meinen Beruf hinein<br />

durch jahrelange Kindererziehung, oder denkt sich Ausreden aus wie psychische Labilität,<br />

etc., dann wird sofort lebenslanger Unterhalt bezahlt, da haben die Richter vollstes<br />

Verständnis, garantiert! Also überlegen Sie sich wirklich, ob sie das Risiko Heirat eingehen<br />

wollen! Einige Millionen Unterhaltssklaven in der BRD reichen, wobei erschreckend viele auf<br />

Sozialhilfeebene leben. Wollen Sie unbedingt dazu gehören? Und ganz unter uns gesagt:<br />

Dieses Unterhaltsparadies verlockt doch regelrecht zur Abzockerei, da es nicht zur Arbeit<br />

motiviert! Würde es lebenslang Arbeitslosengeld geben in voller Höhe der letzten Gehälter, so<br />

würde ich möglicherweise auch keine mehr Lust haben, arbeiten zu gehen, oder Sie etwa?<br />

Der allergrößte Betrug ist aber, Heiratswillige nicht aufzuklären vor der Heirat, was sie<br />

rechtlich erwarten kann. Die Ehe stellt konkurrenzlos das folgenreichste Rechtsgeschäft dar,<br />

was die wenigsten wissen. Wenn Sie ein Einfamilienhaus kaufen, sehr verehrter Leser, so<br />

sind die rechtlichen Folgen weitaus geringer. Sie wissen vor dem Kauf, wie lange sie was<br />

zu zahlen haben, was bei ausbleibenden Zahlungen geschieht, das ist schon alles. Bei einer<br />

Eheschließung wird ihnen still schweigend ein brutales und ethisch nicht zu verantwortendes<br />

Rechtssystem heimlich unterschoben, dessen Folgen locker sechsstellig sein können. Ich sehe<br />

es immer wieder an meinen jungen Kollegen, gestandene Ingenieure, sprich Leute mit Bildung,<br />

Anfang 30, meistens unverheiratet. Wenn wir ins Gespräch kommen zum Thema Scheidung<br />

und Unterhalt, dann schauen die mich ungläubig an, können das mit menschlicher Logik nicht<br />

vereinbaren. Ist auch verständlich, diese Leute haben jahrelang sich mit Naturwissenschaften<br />

beschäftigt, sprich der reinen Logik, und da kommen Juristen daher, die Gesetze ohne jegliche<br />

Logik verabschieden.<br />

Aber nun zurück zu unserem Beispiel Immobilienkauf, was ja auch ein Rechtsgeschäft<br />

darstellt, worüber Sie der Notar auch aufklärt, indem er den Kaufvertrag Ihnen vorliest,<br />

insbesondere die Passagen, wo Ihnen auch Konsequenzen aufgeführt werden, die sich z. B. aus<br />

Zahlungsunfähigkeit ergeben können. In der dritten Abteilung dieses Vertrags hat sich die<br />

Bank eingetragen, die sich das Recht nimmt, bei zweimaliger Nichtzahlung der Raten die<br />

Immobilie sofort pfänden und verscherbeln zu dürfen. Kurzum, Sie werden aufgeklärt. Nur,<br />

haben Sie eine solche Aufklärung bei Ihrer Eheschließung erlebt, etwa durch den<br />

Standesbeamten oder irgend einer anderen Person? Mit höchster Wahrscheinlichkeit wohl<br />

nicht! Hier wurde Ihnen stillschweigend ein komplexes Familienrecht unterschoben, was für<br />

384


Sie jahre- oder lebenslange Zahlungen bei Beendigung der Ehe bedeuten, Sie finanziell bis zum<br />

Lebensende ruinieren können. Auch hier ist unser Familienrecht wieder mal einzigartig. Wenn<br />

ich z. B. im Internet eine Seite betrete, ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen, und mir<br />

entstehen dann klammheimlich Kosten, so sagt mittlerweile die Rechtssprechung, muss ich<br />

nicht zahlen, weil hier eine Art arglistige Täuschung vorliegt. Nur wer schützt uns vor den<br />

Täuschungsmanövern des Familienrechts? Hier werden jedes Jahr Zehntausende von<br />

Heiratswilligen regelrecht betrogen, denn sie werden nicht aufgeklärt, was für ein<br />

umfangreiches Rechtsgeschäft sie da unwissentlich abschließen!<br />

Zum 1.1. 2008 wurde das Unterhaltsrecht erheblich geändert.<br />

Kinder aus einer neuen Beziehung oder einer neuen Ehe haben höhere Ansprüche evtl. zu<br />

Lasten der Exfrau. Ein Lichtblick für Männer ist, dass die Exfrau nun auch arbeiten gehen<br />

muss, Stichwort mehr Eigenverantwortung, selbst wenn die Kinder unter 8 Jahre alt sind. Bei<br />

dem alten Unterhaltsrecht musste eine Frau innerhalb der ersten acht Lebensjahre ihrer Kinder<br />

keine Arbeit aufnehmen, egal, ob ihr Exmann dieser Unterhaltslast nachkommen konnte oder<br />

nicht. Und nach den acht Jahren Betreuung der gemeinsamen Kinder konnte dann die<br />

Unterhalts verwöhnte Frau sagen, jetzt bin ich nach so langer Zeit aus dem Beruf raus, ich<br />

bekomme keinen Job mehr, zahle also mal fleißig weiter, lebenslang! Generell habe ich<br />

persönlich den Eindruck, dass dieser bankrotte Staat bis 2007 verstärkt durchsetzte, ja keine<br />

Sozialhilfe an Geschiedene, meistens Frauen, zahlen zu müssen, die Männer werden zum<br />

sozialen Auffanglager auf Lebenszeit verurteilt. Im neuen Unterhaltsrecht ist weitgehend<br />

Schluss mit den lebenslangen Zahlungen an die Exfrau.<br />

Wenn Ehe bedingte Nachteile für den Ehepartner entstehen, etwa Aufgabe einer<br />

hohen beruflichen Position zwecks Gründung einer Familie, dann kann dieser noch eine Weile<br />

Unterhalt empfangen, dann ist aber Feierabend! Leider berührt das neue Unterhaltsrecht<br />

überhaupt nicht den Trennungsunterhalt. Dieser muss unbedingt nach wie vor bezahlt werden!<br />

Er endet dann mit dem Scheidungsurteil, was man aber auf viele Jahre hinauszögern kann, in<br />

meinem Fall 5 1/2 Jahre, wobei es laut Dr. Km noch viel längere Scheidungen gibt (10 Jahre!).<br />

Insofern sollten Sie nicht euphorisch in eine Scheidung gehen aufgrund dieses neuen<br />

Unterhaltsrechts, sondern meine Ratschläge zur Schadensbegrenzung beherzigen, schließlich<br />

können Sie erst einmal jahrelang ausgenommen werden, der Trennungsunterhalt macht es<br />

möglich! Diese Zeit bis zum Scheidungsurteil müssen Sie erst einmal finanziell überleben,<br />

vierstellige Rücklagen sollten Sie haben, damit Sie nicht finanziell aufgeben müssen, während<br />

Ihr Ehepartner auf Staatskosten mit Hilfe eines windigen Anwalts gegen Sie hemmungslos<br />

prozessiert, Sie in den Bankrott treibt. Und glauben Sie mir, die Anwälte werden aufgrund des<br />

oft wegfallenden nachehelichen Unterhalts verstärkt mit allen Mitteln versuchen, für ihren<br />

Mandanten erst einmal jahrelangen Trennungsunterhalt zu erreichen. Der Kampf wird dadurch<br />

wesentlich brutaler, man muss hierzu teilweise strafrechtliches Terrain betreten. Wie man sich<br />

aber davor schützt, wird hier an anderer Stelle beschrieben (20. Reduzierung der<br />

Verfahrensdauer).<br />

Dieses neue Unterhaltsrecht erfordert aber gerade bei den Frauen extremes Umdenken!<br />

Lautete früher sehr häufig die Mentalität, heiraten, Kinder bekommen und dadurch ein Leben<br />

lang versorgt sein, auch nach einer Scheidung dank des Unterhalts, der den Lebensstandard bis<br />

auf akademisches Niveau fortsetzen konnte. Allerdings ist seit Januar 2008 Schluss damit.<br />

Die Lebensversicherung namens Ehe gibt es nicht mehr, und jede Frau ist nun gezwungen,<br />

Eigenverantwortung zu zeigen. Daher kann ich jeder frisch verheirateten Frau und Mutter<br />

den dringenden Tipp geben, auch weiterhin im erlernten Beruf arbeiten zu gehen, und wenn es<br />

nur halbtags oder im Rahmen des 400 € Gesetzes ist!!! Nur so kommt man nicht aus seinem<br />

Beruf heraus und kann später im Falle einer Scheidung dann ganztags wieder einsteigen.<br />

385


Wie oft hat der Autor es in den Singlebörsen erlebt, dass Frauen etwa 20 Jahre nicht mehr<br />

gearbeitet hatten und bei einer plötzlichen Scheidung hilflos dastanden. In ihren erlernten Beruf<br />

kamen sie natürlich nicht mehr rein und mussten sich mit schlecht bezahlten Hilfsarbeiter Jobs<br />

mühsam über Wasser halten! Nicht selten mussten sie sogar mehrere Tätigkeiten gleichzeitig<br />

annehmen, damit es zum Leben reichte. Dass diese armen Geschöpfe natürlich nahezu keine<br />

Freizeit mehr hatten und folglich auch keinen oder nur sehr schwierig einen Partner für eine<br />

Beziehung fanden, ist verständlich.<br />

Eine Charakterisierung der Anwälte und Richter in diesem Fall<br />

Wenn wir schon bei der Zusammenfassung dieses Scheidungsfalles sind, so soll auch noch eine<br />

Bilanz der Anwälte und Richter erfolgen, quasi eine Kurzbewertung:<br />

Anwältin H: Hatte keine Ahnung vom Familienrecht, vom Rechnungswesen ganz zu<br />

schweigen, und hatte mir einen Schaden von 1400 Euro verursacht durch das<br />

von ihr verursachte Anordnungsverfahren. Natürlich hat sie zur Entschädigung<br />

meiner Person von mir kein Honorar erhalten.<br />

Anwalt Re: War der aktivste Anwalt. Leider ließ er sich vom gegnerischen Anwalt<br />

beeinflussen, trat ihm gegenüber sehr devot auf, wechselte auch deswegen<br />

zweimal gravierend seine Meinung, worunter seine Glaubwürdigkeit<br />

absolut litt und somit mein Vertrauen zu ihm.<br />

Gehörte zu der Gattung, die gerne zweimal abrechnet für eine Dienstleistung,<br />

was bei mir aber nicht klappte. Seine Fachkenntnisse konnten mich nicht<br />

überzeugen, rechnete er doch einige Käufe als unterhaltsmindernd ab, was<br />

rechtlich nicht möglich war. Zum Glück hatte sein Gegenspieler M genauso<br />

wenig Ahnung. Ich wurde allerdings nicht den Eindruck los, dass er mit<br />

seinem Kollegen M ein abgekartetes Spiel betrieb, denn solange Re<br />

meine Interessen vertrat, wurde ich im Dreiwochentakt mit knallharten<br />

Schreiben konfrontiert, was schlagartig beim Anwaltswechsel aufhörte…..<br />

Den Verdacht des Parteienverrats wurde ich nicht los, als er der Gegenseite<br />

100 € mehr Unterhalt pro Monat schenken wollte, um diese zu besänftigen.<br />

Anwältin He: Fachlich gelegentlich überzeugend, solange es nicht um Rechnungen ging, aber<br />

sehr passiv bis träge, teilweise gleichgültig. Mit absoluter Sicherheit nicht faul,<br />

aber überlastet durch die zahlreichen Multi Kulti Mandanten. Setzte sich<br />

mit der Bibel in der Hand mit dem Gegner auseinander statt zu kämpfen.<br />

Lebte im völligen Irrglauben, der Mandant hätte nichts vorzuschreiben,<br />

dessen Faxe könnten ignoriert werden. Nur der eigene Wille zählte und nur<br />

dieser wurde ausgeführt. Die Passivität kompensierte sie durch die regelmäßigen<br />

und hohen Vorauszahlungen, die die Dame forderte.<br />

Anwalt M:<br />

Fachlich nicht zu fürchten, dafür aber seine Ideen, viel Geld zu verdienen.<br />

Wäre in der Industrie ein Marketing- und Vertriebsspezialist, denn er<br />

verstand es, die Scheidung durch Schaffung von wilden Phantasien, Scheinproblemen<br />

und Verleumdungen in die Länge zu ziehen, damit den Gegner so<br />

lange zu beschäftigen, bis die Richter nach mehreren Jahren die Schnauze voll<br />

hatten von den Scheinkämpfen und die Akten dann genervt schlossen.<br />

Sein respektabler und von seinen Kollegen beneideter Fuhrpark bestätigte seine<br />

386


Geschäftstüchtigkeit! Allerdings operierte er gerne auf strafrechtlichem<br />

Terrain, was ihm eine Strafanzeige und zwei standesrechtliches Verfahren<br />

einbrachte. Sollte sich auf Strafrecht spezialisieren, weil man dann den<br />

Staatsanwalt einspart, belastet doch M gerne selber seine eigenen Mandanten<br />

schwer, seit 2009 auch sich selbst. Nahm sehr wahrscheinlich legale Drogen.<br />

Anwalt E:<br />

Anwalt W:<br />

Anwalt K:<br />

Anwalt Ri:<br />

RA Dr. K:<br />

Eigentlich ein ganz anständiger und ehrlicher Mann, kein Abzocker mit recht<br />

solidem Fachwissen. Da Kollegialität innerhalb des Ortes bei ihm absoluten<br />

Vorrang vor dem Mandanten hatte, durfte ich seine Dienste teilweise nicht in<br />

Anspruch nehmen. Besaß aber leider keine Ahnung von der seit 2004 regierenden<br />

Rechtsanwaltsverordnungsgebühr (RVG), sie interessierte ihn auch nicht, so<br />

dass viele Mandanten unkorrekte Rechnungen bekamen.<br />

Seine legendären Auftritte vor Gericht, sein schnelles Auffassungsvermögen,<br />

Sachverstand und seine ungehobelte Art machten ihn für mich interessant, wollte<br />

ich ihn doch als rustikales Bollwerk gegen Anwalt M verwenden. Allerdings<br />

verstand er keinen Spaß als ich ihn wegen seiner völlig überhöhten<br />

Gebührenrechnung anschrieb. Er legte daraufhin das Mandat nieder.<br />

Hierbei handelte es sich um meinen Klassenkameraden, mit dem ich das Abitur<br />

gemacht hatte. Völlig unbestritten blieb sein schnelles Auffassungsvermögen<br />

und sein Scharfsinn, wenn er sich mal in seltenen Fällen vorbereitete.<br />

Allerdings musste man ihn permanent antreiben, denn er kam nur schwer in<br />

die Gänge aufgrund von Überarbeitung in seinen drei Kanzleien, was nicht<br />

selten zu oberflächlichen und somit gefährlichen Schriftsätzen führte. Man<br />

musste ihn also an der kurzen Leine führen und genauestens beobachten,<br />

interessierten ihn doch neuste Urteile überhaupt nicht, noch nicht einmal die<br />

vom BGH! Seine Trägheit kompensierte er durch wesentlich schnellere<br />

Rechnungen, die er gerne und regelmäßig viele Monate im Voraus stellte.<br />

Den Vogel schoss er aber ab, als er völlig unvorbereitet in das Verfahren<br />

um den Ehevertrag ging in erster Instanz, und wir dort haushoch verloren,<br />

weil er Urteile von den höchsten Gerichten nicht ansatzweise kannte mangels<br />

vorheriger Recherchen. Auch sein unzulässiger Widerruf beruhte auf Unkenntnis<br />

eines 10 Jahre alten BGH Urteils. Seine Arbeitsverweigerung zum Schluss und<br />

die Unterschlagung des peinlichen OLG Beschlusses waren dann die<br />

Höhepunkte, die zur Beendigung des Mandats führen mussten.<br />

Seine menschlichen Eigenschaften gefielen mir: Teamfähigkeit,<br />

Recherchierfreudigkeit und Fleiß in allen Fällen, eine absolute<br />

Seltenheit bei der Spezies namens Anwälte. Auch sein sehr lebhaftes<br />

Auftreten, wodurch er zeitweise hektisch bis völlig übertaktet wirkte, war<br />

für mich eine positive Eigenschaft. Seine hektische Art färbte leider auch auf<br />

seine Schriftsätze ab, bei denen selbst die Richterin - angeblich - nach<br />

dreimaligen Lesen leider nicht mehr durchblickte, davon ganz abgesehen, dass<br />

ihm wahrscheinlich einige Fehler in der Vorgehensweise unterliefen, die mich<br />

– jedenfalls bei dieser exotischen Richterin – an den Rand einer Niederlage<br />

gebracht hätten. Schreibt aber auch hervorragende Lachnummern!<br />

Imposante und überzeugende Auftritte zeichneten diesen Juristen Mitte 50 aus,<br />

der arg eigensinnig war. Zusammenarbeit war mit diesem Blender schwierig, da<br />

seine vielen Mandanten wie am Fließband bedient wurden aufgrund seines<br />

387


scheinbar (ehemaligen) guten Rufs. Wendete ungern BGH und OLG Urteile an,<br />

war daher auch kein Freund von Recherchen, urteilte bevorzugt nach<br />

Bauchgefühl, was ich seitdem Bauchjuristerei nenne, Benutzung der<br />

somatischen Intelligenz. Aufgrund einer viel zu großen Mandantschaft,<br />

die über das ganze Bundesgebiet verstreut war, zeigte er alle Symptome einer<br />

Überarbeitung wie Verwirrtheit, oberflächliche Schriftsätze und zu wenig<br />

Zeit, um sich allen Problemen der Mandanten widmen zu können. Beliebt bei<br />

ihm waren Schriftsatzfristverlängerungen bis zu einem Monat. War telefonisch<br />

quasi nie erreichbar. Dafür kamen seine üppigen Vorschussrechnungen extrem<br />

pünktlich, was seine Langsamkeit etwas kompensierte. Abenteuerlich waren<br />

seine phantasievollen Rechnungen.<br />

RA Dr. Km: Für mich ganz klar der Papst des Familienrechts, gehörte fachlich nicht<br />

umsonst laut dem Magazin „Focus“ zu den 150 besten Familienrechtsanwälten<br />

Deutschlands! Seine fachliche Überlegenheit bewies er permanent, war mit<br />

Sicherheit kein Blender, auch kein Abzocker! Ihm brauchte man keine BGH<br />

Urteile nennen, er konnte sie auswendig zitieren. Dann winkt er nur müde ab<br />

und sagt nur „weiter, kenne ich“. Wirkte sehr professoral und sachlich, anfangs<br />

auch etwas staubtrocken, was sich aber dann schnell legte. War trotz seiner<br />

Introvertiertheit vor Gericht ein Kampfhund! Fazit: Der einzige Anwalt in<br />

meinen vielen Fällen, den man wenigstens fachlich absolut fähig nennen konnte!<br />

Allerdings kann ich ihn nur äußerst bedingt weiterempfehlen! Diese<br />

Einschränkung beruht auf seiner sehr knappen Zeit für Mandanten, die es nicht<br />

erlaubte, Urteile auf Rechenfehler zu untersuchen oder sich Beweise genau<br />

anzuschauen. Diesen Anwalt kann man sich nur leisten, wenn man selber den<br />

Intellekt besitzt, Fehler beim Rechtsstreit zu erkennen! Auch muss man<br />

unbedingt in den Vertrag mit ihm die Klausel reinbringen, Mandat kommt nur<br />

zustande bei persönlicher Vertretung, sonst wird man zu seinen jungen und<br />

extrem weniger erfahrenen Kollegen abgeschoben! Sollte er sich auf diese<br />

Klausel nicht einlassen, dann einfach einen großen Bogen um die Kanzlei<br />

machen, 0815 Anwälte bekommen Sie auch massenweise woanders!<br />

RA A:<br />

RA Hm:<br />

RAin B:<br />

Aufgrund ausführlicher Beratungen sehr geschätzt, bei denen er alle Risiken<br />

aufzeigte, Allerdings beging der Strafanwalt mindestens einen Anfängerfehler,<br />

als er die Frist von Antragsdelikten übersah. Kurzum, teilweise oberflächliche<br />

Arbeit, und das in der Kanzlei einer Koryphäe. Lobenswert sein freiwilliger<br />

Gebührennachlass von ca. 700 €.<br />

Gehörte zu den Jüngern der Koryphäe Dr. Km. Sehr jung, etwa Baujahr<br />

74-75, war daher noch unerfahren, so dass der Meister ihn oft auf den<br />

Schoß nehmen musste. Allerdings wies Herr Hm sehr gute Charaktere auf,<br />

war sehr kooperativ, ließ sich gut steuern und nahm auch begierig neue<br />

Urteile entgegen und wendete sie an, die ihm seine Mandanten liefern mussten.<br />

Durch seine Recherchierfreudigkeit und gute Steuerbarkeit entstanden sehr gute<br />

Schriftsätze, natürlich begutachtet durch den Meister persönlich!<br />

Musste aber dennoch an die kurze Leine genommen werden, weil er ab und<br />

zu abenteuerliche und somit teure Phantasien hatte.<br />

Möchte ich nicht beurteilen, da damals völlig unerfahrene Berufsanfängerin,<br />

deren „Dienste“ ich daher nur für eine Stunde in Anspruch genommen hatte.<br />

388


RAin Neu:<br />

Zeigte zwar viel Engagement, aber wenn man diese Dame<br />

Unterhaltsberechnungen machen lässt, kann das leicht in die Privatinsolvenz<br />

führen. War völlig fehl am Platz in der Nobelkanzlei der Koryphäe.<br />

Richter S: Auch wenn ich bei ihm überwiegend verlor, der Mann war völlig korrekt,<br />

seine Entscheidungen waren absolut nachvollziehbar, völlig richtig.<br />

Mathematik, speziell Klammerrechnen, war nicht seine Stärke, dennoch<br />

hatte er mir hierbei ungewollt einen finanziellen Vorteil verschafft. Zum Glück<br />

hatte auch Anwalt M bei Klammerrechnen in der Schule gefehlt.<br />

Richterin A: Sehr attraktive, hübsche, Frau, Iris Berben Typ, aber Baujahr 66, die<br />

sich gut mit der ZPO auskannte, diese noch individuell erweitert hatte mit<br />

Rede-, Lach- und Schreibverboten, aber die allgemeine Rechtssprechung,<br />

besonders von den Obergerichten manchmal entweder nicht beherrschte oder<br />

ignorierte. Wird weniger Karriere machen als Richterin, sondern eher in den<br />

Comedyshows der Privatsender (Das Spaßgericht mit Monika A), sind doch<br />

einige legendäre Gerichtsauftritte unvergesslich. Seitdem betrat ich das house of<br />

comedy, pardon, ich meine das Familiengericht, nicht mehr ängstlich, da dieses<br />

nettes und unvergessliches juristisches Kabarett, Typ Realsatire, bot! Ihre<br />

Arbeitsweise konnte man nur als schlampig bezeichnen, Neutralität war für sie<br />

ein Fremdwort!Mag Würfelspiele wie „Unterhaltsberechnungen“.<br />

Richter D:<br />

Richter L:<br />

Gehörte vom Auftreten zu den preußischen Gardeoffizieren, hatte wahrscheinlich<br />

den legendären NS Richter Dr. Roland Freisler als Vorbild. Nichtjuristen<br />

nahm er nicht für voll, genauso wenig Beurteilungen seiner juristisch<br />

bewanderten Kollegen. Da er nicht aus dem Familienrecht kommt, sollte man<br />

sofort das Handtuch werfen, wenn der Fall dieses Gebiet berührt. Zusammen<br />

mit Anwalt Bah das Arroganteste, was mir je über den Weg gelaufen war.<br />

Leitete souverän und gut vorbereitet die Verhandlung gegen Frau He. Konnte<br />

nur mühevoll das Lachen unterdrücken bei den mathematischen Phantasien der<br />

Frau He. Er strebte gerne Vergleiche an, auch bei eindeutigen Fällen.<br />

Wertvolle Internetseiten zum Thema Ehescheidung<br />

Wichtiger Hinweis zu allen Links:<br />

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG)<br />

Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten<br />

Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden,<br />

dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.<br />

Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinem<br />

Buch und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Buch<br />

angebrachten Links. Für alle diese Links gilt: "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich<br />

keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Die<br />

Anmeldung ist zunächst jeder Person möglich. Deshalb distanziere ich mich hiermit<br />

ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in diesem Buch. Diese Erklärung gilt für<br />

alle in diesem Buch angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder<br />

Banner von uns und deren Mitglieder führen." Alle genannten Warenzeichen und Marken sind<br />

Besitz ihrer jeweilig registrierten Eigentümer.<br />

389


Hier ein paar sehr interessante Seiten im Internet, die mir sehr genutzt haben, aber auch für<br />

Sie sehr wertvoll sein könnten:<br />

www.jurathek.de<br />

Hier finden Sie ein breites Angebot an juristischen Dokumenten wie Gesetze, Urteile<br />

und Kommentare zum Familienrecht. Aber auch andere Bereiche des Gesetzes<br />

wie Arbeitsrecht werden hier behandelt.<br />

www.maennerundscheidung.de/<br />

Die Erlebnisbörse zum Thema Scheidung, in der viele Männer ihre teilweise schon<br />

unglaublichen aber wahren Geschichten schildern. Weniger eine Rechtsberatung,<br />

dennoch interessant, um Ihnen die Möglichkeiten des Familienrechts schonungslos<br />

aufzuzeigen. Ferner lernen Sie auch manchmal Tricks kennen, die die Scheidung<br />

verbilligen. Schließlich wissen Sie ja: Ihr Anwalt wird meistens solche Tricks niemals<br />

erzählen, und sind sie noch so legal, schließlich bedeutet eine Reduzierung des Streitwerts<br />

eine Honorarkürung! Und wer reduziert sich schon selber gerne sein Einkommen??<br />

www.mein-recht.de<br />

Eine hervorragende Onlineberatung, die alle Bereiche wie Kosten, Gesetze,<br />

Unterhalt, Eheverträge, Vermögensfragen, etc. abdeckt.<br />

Suchen Sie mit Suchmaschinen wie Google nach Begriffen im Internet, die in ihrem<br />

Fall auftauchen. So können Sie die neusten Urteile und Rechtsauffassungen nachlesen, um<br />

nicht ihrem Anwalt blindlings vertrauen zu müssen.<br />

http://www.frag-einen-anwalt.de<br />

Sie bestimmen den finanziellen Einsatz, stellen eine Frage über Internet, und die Antwort wird<br />

auf diesem Portal auch veröffentlicht. Ich halte das Niveau für sehr hoch, denn für die Anwälte<br />

stellen die Antworten Werbung dar. Eine gute Möglichkeit, für wenig Geld Wissen anzuzapfen,<br />

insbesondere wenn man ohne Anwalt vor Gericht gehen will.<br />

http://www.vaeter-aktuell.de<br />

Dort unbedingt mal ins Gästebuch gehen, eine weitere Erlebnisbörse, die zeigt, was<br />

alles möglich ist im Namen des Volkes. Aber auch Neuigkeiten im Recht werden dort<br />

ausführlich behandelt.<br />

http://www.deutschlandflucht.net/<br />

Wem nur noch die Flucht aus dem Unrechtsstaat übrig bleibt, wird hier von einem Praktiker,<br />

der in Thailand lebt, auf die Risiken einer Flucht hingewiesen, was hierbei zu beachten ist, und<br />

welche Möglichkeiten die BRD hat, seine Unterhaltssklaven zurückzuholen.<br />

390


Musterehevertrag<br />

Wichtiger Hinweis: Zwar ist dieser Ehevertrag von fünf Anwälten als einwandfrei beurteilt<br />

worden, jedoch kann der Autor aufgrund sich dauernd verändernder Rechtsprechung keinerlei<br />

Haftung für diesen Mustervertrag übernehmen, sollten einzelne Klauseln hierdurch ungültig<br />

werden oder gerade geworden sein! Sie dürfen diesen kostenfrei übernehmen, muss aber<br />

wieder dringend darauf hinweisen, dass der Vertrag von einem Anwalt untersucht werden muss<br />

aufgrund sich dauernd ändernder Rechtssprechung, und vor einem Notar unterzeichnet werden<br />

muss, um rechtskräftig zu werden! Der Ehevertrag enthält standardisierte Elemente, auf die<br />

jetzt näher eingegangen werden soll.<br />

Grundsätzlich wird nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen. Sollten aber aufgrund von<br />

besonderen Umständen wie Krankheit, Kinder, etc die BGB Paragraphen 1570 -1572 in dem<br />

vorliegenden Fall Anwendung finden, so werden diese in stark begrenzender Form gültig.<br />

Insbesondere beliebte Tricks wie Umschulung des Expartners gemäß §1575 werden damit<br />

völlig ausgeschlossen. Diese Maßnahme führt meistens nur dazu, dass die Exehefrau nach einer<br />

Umschulung oder Weiterbildung völlig überaltert und ohne jegliche Berufserfahrung keinen<br />

Job im neuen Beruf finden kann oder will. In den alten kommt sie dann nicht mehr rein, weil<br />

sie schon zu lange draußen ist. Und nun raten Sie mal, wer dann bis zum Lebensende<br />

Rekordunterhalt zahlen darf, da bei ihr quasi keine Einnahmen vorhanden sind?<br />

Weiterhin werden §1573 - §1578 ganz oder teilweise ausgeschlossen, wovon der nacheheliche<br />

Unterhalt betroffen ist, der ja ganz wegfallen soll, bzw., wenn dies nicht geht, dann aber<br />

limitiert wird.<br />

Der Zugewinnausgleich findet in modifizierter Form statt, indem eine Summe von den<br />

Vertragspartnern eingetragen wird, die nicht unbedingt die Hälfte des Vermögens betragen<br />

muss. Natürlich sind hier realistische Summen anzusetzen, um keine Sittenwidrigkeit des<br />

Vertrags hervorzurufen. Ein Beispiel hierfür wäre Eigentum von 4 Immobilien, und der<br />

Ehepartner erhält nur 10.000 €. Hier stünde die Abfindung in keiner Relation zum Vermögen!<br />

Ausgeschlossen wird ebenfalls der Versorgungsausgleich, sprich Rente. Nach Ansicht meiner<br />

Anwälte besteht hier keine Gefahr der Nichtigkeit, bin mir aber aufgrund der BGH<br />

Rechtsprechung nicht sicher, ob diese Klausel wirklich Gültigkeit hat. Ebenfalls habe ich hier<br />

erhebliche moralische Bedenken, weswegen ich in meinen Angeboten Versorgungsausgleich<br />

wieder aufgenommen hatte.<br />

Ganz wichtig sind die salvatorischen Klauseln, die besagen, wenn eine Vereinbarung des<br />

Ehevertrags ungültig ist, etwa aufgrund neuer Rechtssprechung, dann sollen alle anderen<br />

Klauseln ihre Gültigkeit behalten. Ebenso ist der oft angewendete doppelte Boden in diesem<br />

Vertrag vorbildlich, nämlich, wenn eine Bestimmung gemäß BGB nicht ausgeschlossen werden<br />

kann, was zum Beispiel beim Vorhandensein von kleinen Kindern der Fall sein kann,<br />

dann gilt aber der entsprechende Paragraph mit bestimmten Beschränkungen.<br />

Ehevertrag<br />

§ 1<br />

Für unsere Ehe soll grundsätzlich der gesetzliche Güterstand gelten, soweit nicht nachfolgend<br />

abweichendes vereinbart ist.<br />

§ 2<br />

Für den Fall der Scheidung - nicht für den Fall der Beendigung unserer Ehe durch Tod eines Ehegatten -<br />

schließen wir den Zugewinnausgleich aus.<br />

§ 3<br />

Den Versorgungsausgleich schließen wir vollständig aus.<br />

391


[Hinweis des Autors: Seit Juli 2008 ist diese Vereinbahrung sehr kritisch, kann zur<br />

Gesamtnichtigkeit des Vertrags unter bestimmten Bedingungen führen. Hier unbedingt mit<br />

Ihrem Anwalt sprechen!]<br />

§ 4<br />

Auf nachehelichen Unterhalt verzichten wir gegenseitig und nehmen den Verzicht des jeweils anderen<br />

hiermit an, wobei aus dem Verzicht aber die Unterhaltstatbestände der §§ 1570 und 1572 BGB mit den<br />

folgenden Maßgaben ausgeschlossen sein sollen: Unterhalt unter dem Gesichtspunkt des § 1570 BGB<br />

könnte - bei Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen - längstens bis zur Vollendung des 18.<br />

Lebensjahres des Kindes verlangt werden. Unterhalt unter dem Gesichtspunkt des § 1572 BGB könnte<br />

längstens - bei Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen - bis zum Ablauf von zehn Jahren seit<br />

Rechtskraft der Scheidung verlangt werden.<br />

§ 5<br />

Der Ehemann hätte im Falle der Ehescheidung an die Ehefrau eine Abfindungszahlung von XXXXX €<br />

einmalig zu leisten, spätesten innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft der Scheidung, wobei<br />

klargestellt wird, daß sonstige, etwa bestehende Ansprüche der Ehefrau auf diese Abfindung nicht<br />

anzurechnen wären.<br />

§ 6<br />

Im Hinblick auf den derzeit in der gemeinschaftlichen Wohnung vorhandenen Hausrat erklären die<br />

Beteiligten übereinstimmend, daß das gesamte Mobiliar im Alleineigentum des Ehemannes steht. Im<br />

Hinblick auf den sonstigen Hausrat sind die Beteiligten auf die Möglichkeit hingewiesen, ein fortlaufendes<br />

Verzeichnis über die eigentumsmäßige Zuordnung zu führen.<br />

§ 7<br />

Nur für den Fall, daß, und ggf. soweit die vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden<br />

sollten, wird hilfsweise noch folgendes vereinbart:<br />

1. Zum nachehelichen Unterhalt im Falle der Unwirksamkeit des vorstehenden Verzichtes § 4:<br />

a) Das Maß des nachehelichen Unterhaltes soll sich, abweichend von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht nach<br />

den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern nach der beruflichen Ausbildung oder Stellung des ggf.<br />

unterhaltsberechtigten Ehegatten bemessen.<br />

b) Der Aufstockungsanspruch des § 1573 Abs. 2 BGB sowie der Ausbildungs-, Fortbildungs- und<br />

Umschulungsanspruch des § 1575 BGB werden ausgeschlossen.<br />

c) Etwaige nacheheliche Unterhaltsansprüche jeglicher Art werden bis zum Ablauf von einem Jahr nach<br />

Rechtskraft des Scheidungsurteils befristet. Auf etwa darüberhinausgehende nacheheliche<br />

Unterhaltsansprüche verzichten die Beteiligten gegenseitig, und nehmen den Verzicht des jeweils anderen<br />

hiermit an. Diese Regelung gilt auch für etwaige, vom Gesetzgeber künftig zu schaffende<br />

Unterhaltsansprüche jeder Art.<br />

d) Jeglicher nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten erlischt auch sofort bei einem ehelosen<br />

Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Partner.<br />

2. Zum Zugewinnausgleich im Falle der Unwirksamkeit des vorstehenden Ausschlusses gem. § 2:<br />

Schenkungen eines Dritten an einen Ehegatten und Erbschaften eines Ehegatten sind beim<br />

Zugewinnausgleich anläßlich einer etwaigen Ehescheidung in keiner Weise zu berücksichtigen. Die auf<br />

diese Weise erworbenen Gegenstände und ggf. später aus Mitteln der Schenkung oder Erbschaft<br />

erworbenen Gegenstände sollen weder zur Berechnung des Anfangs- noch des Endvermögens im Rahmen<br />

des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Sie sollen nicht ausgleichspflichtiges Vermögen des<br />

erwerbenden Ehegatten bilden. Dies gilt entsprechend auch für solche Einkünfte der Ehegatten während<br />

der Ehe, welche diese außerhalb ihrer hauptberuflichen Angestelltenverträge erzielen.<br />

§ 8<br />

Sollten eine oder mehrere der vorstehend getroffenen Vereinbarungen wider Erwarten unwirksam sein oder<br />

werden, so sollen dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam bleiben.<br />

An der Stelle „XXXXX“ müssen Sie einen realistischen Betrag einsetzen, der hoch genug ist,<br />

um den gefährlichen Vorwurf der Einseitigkeit zu vermeiden.. Ebenfalls schadet es nicht, wenn<br />

Ihr Notar, der auch Familienrechtler sein muss, noch einmal einen Blick über dieses Muster<br />

wirft, um eventuell Ergänzungen einzubringen, die sich aus neuster Rechtssprechung ergeben!<br />

392


Kontakt und Fortsetzung<br />

Sollte sich etwas in meiner Scheidungssache ereignen, werde ich wieder eine aktualisierte<br />

Version dieses Buchs auf meiner Homepage publizieren „www.dasabzockersystem.de“. Meine<br />

Kontaktadresse für Emails lautet: scheidung_uh@gmx.de (Unterstich vor “uh“ nicht<br />

übersehen!). Dort sind auch ein funktionierendes Gästebuch und Forum eingerichtet.<br />

Der Autor würde sich sehr über Feedbacks freuen!<br />

Haftungsausschluss<br />

Für alle Tipps in diesem Buch kann der Autor keinerlei Haftung übernehmen aufgrund<br />

der sich dauernd ändernden Rechtsprechung. Auch unterscheiden sich die Rechtsauffassungen<br />

der Anwälte und Gerichte teilweise erheblich, was ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor<br />

darstellt! Dieses Buch kann und darf keine Rechtsberatung darstellen, da hierfür das Monopol<br />

ausschließlich bei den Rechtsanwälten liegt. Die Tipps des Autors, der kein Jura studiert hat,<br />

beruhen ausschließlich auf die hier vorgetragenen Ereignisse und spiegeln seine persönliche<br />

subjektive Meinung wieder, die sich nicht immer mit dem geltenden Recht decken muss.<br />

Epilog<br />

Auf über 380 Seiten haben wir den Wahnsinn einer Scheidung erlebt, die den finanziellen,<br />

moralischen und seelischen Untergang der Betroffenen einleitete. Mich hat diese knallharte<br />

Zeit sehr verändert.<br />

Mir wurde klar, ich gebe etwas auf, was ich über 20 Jahre kannte, und über 15 Jahre aufgebaut<br />

hatte, genannt Familie, eine christliche Gemeinschaft, in der einer für den anderen da ist, ein<br />

Lebenswerk, was nun zerschlagen wurde. Sicher, eingeleitet hatte ich die Scheidung, aber das<br />

durchaus sehr sinnige Trennungsjahr sollte die Chance der Versöhnung bieten. Bei uns konnte<br />

dies nicht funktionieren aufgrund der Kriegstreiberei des Anwaltes M, der nur dadurch richtig<br />

gut verdienen konnte, und der niedrigen Moral meiner Frau (Geldgier), die sich durch seine<br />

finanziellen Versprechen blenden ließ. Glauben Sie mir, sehr verehrter Leser, hätte meine Frau<br />

nicht so einen aggressiven (gewinnsüchtigen) Anwalt engagiert, der permanent Zwietracht säte,<br />

ich hätte den ganzen Wahnsinn namens Scheidung noch im ersten Jahr beendet, womit<br />

insbesondere der schulische und charakterliche freie Fall meiner Kinder beendet worden wäre,<br />

diese also nicht zeitweise vor die Säue gegangen wären!<br />

Vermeiden Sie daher eine Scheidung, wenn es geht, gehen Sie zu einer Eheberatung<br />

und um Gottes Willen nicht zu einem Anwalt, denn dieser wird sehr wahrscheinlich sofort<br />

aggressive Schritte unternehmen wie es der juristische Kriegsgott meiner Frau tat, damit der<br />

Rubel so richtig rollt, womit dann keine Versöhnungschancen mehr bestehen, sondern Hass<br />

und Zwietracht aufgebaut werden, nur so lässt sich richtig Geld verdienen, das einzige Ziel<br />

dieser juristischen Kaufleute. Wenn keine der Parteien finanzielle Interessen hat und ein wenig<br />

Vernunft vorhanden ist, stehen die Chancen ganz gut, diese christliche Lebensgemeinschaften<br />

zu retten. Schließlich gibt es bei einer Scheidung meistens nur Verlierer, selten aber Gewinner,<br />

selbst wenn der Zugewinn noch so hoch ist, denn sie verlieren mehr als sie bekommen. Die<br />

größten Opfer sind immer die Kinder, denn sie verlieren das weiche Nest namens Familie und<br />

somit den Halt. Ich sehe es ja an meinen Kindern, die in nur einem Jahr völlig<br />

393


heruntergekommen waren. Aber auch die Eltern können meistens nur als Scheidungskrüppel<br />

bezeichnet werden, denn mir sind bisher nur selten glücklich Geschiedene begegnet. Und<br />

betrachte ich meine Exfrau und mich, so bekennen wir uns ganz eindeutig als unglücklich und<br />

geschädigt!<br />

Aber wieder zurück zu den größten Opfern, den Kindern. Es ist nur noch ein berufstätiger<br />

Elternteil vorhanden, der sich folglich kaum um die Kinder kümmern kann, so dass die<br />

Fürsorge natürlich leidet, was man unter anderem oft den schulischen Noten entnehmen kann,<br />

genauso wie dem veränderten Sozialverhalten der Kids.<br />

Und wenn sich tatsächlich der Gang zum Anwalt nicht verhindern lässt, suchen Sie den<br />

Kontakt zu einem Mediator, der also Sie beide unparteiisch vertritt. Diese Form ist nicht nur<br />

deutlich billiger, sie bietet aufgrund der Neutralität auch die Chance zu einer Versöhnung, da<br />

folglich keine lukrativen Schlachten von ihm provoziert werden können.<br />

Natürlich werden Sie jetzt sagen, verehrter Leser, wenn die Ehe zu Ende ist, dann hole ich mir<br />

halt den nächsten Lebenspartner, über Internet als schnellste Möglichkeit kein Problem, es gibt<br />

schließlich genug Singlebörsen und Chats. Stimmt, nur was man da so alles erlebt, ist eine<br />

andere Sache. Ich hatte meistens den Eindruck, und ich spreche über etwa hundert<br />

Direktkontakte, dort tummelt sich viel Abfall, sieht man mal von ein paar wenigen Ausnahmen<br />

generell ab, halt alles das, was keiner mehr haben will. Entweder schwer beziehungs- oder<br />

ehegeschädigt für den Rest des Lebens, dadurch sehr oft hoch kompliziert, gefühlskalt und<br />

sexuell tot, oder sehr oft verarmt durch Arbeitslosigkeit, Hartz 4 oder durch die Rolle des<br />

Alleinverdieners. Nun, laut offizieller Statistik landen 40% der Geschiedenen in der Sozialhilfe,<br />

wobei ich absolut überzeugt bin, dass der Löwenanteil auf Frauen entfällt, was ja auch logisch<br />

wäre, denn viele sind durch Kinder aus dem Beruf raus und stehen dem Arbeitsmarkt nur noch<br />

für Hilfsarbeiten zur Verfügung.<br />

Ein besonders modernes Wort für Arbeitslosigkeit bei den Frauen lautet dort oft<br />

Selbstständigkeit. Ein Freund von mir verwendete für die Singlebörsen den nicht ganz<br />

unpassenden Begriff „Resteficken“. Ein paar wenige Perlen gibt es da zweifellos auch, habe<br />

solche auch bei der Suche nach der berühmten Nadel im Heuhaufen kurz kennengelernt, nur<br />

wollten die nichts mit mir zu tun haben, da meine knallharte Scheidung für die abstoßend war,<br />

oder sich lieber einen suchten, der sich nicht im bewährten Würgegriff des deutschen<br />

Unterhaltsrecht befand. Nicht nur die ärmsten Säue habe ich in den Kontaktbörsen<br />

kennengelernt, sondern auch Frauen, die schwer einen an der Klatsche hatten, besonders die<br />

Mädels aus der Pädagogik und ganz besonders aus der Psychoszene. Eine beriet (verarschte)<br />

Kunden über teure 0900er Nummer und spielte offiziell Medium von zwei Erzengeln. Hätte ich<br />

mich mit dieser an sich netten aber verarmten Frau intensiv abgegeben, so hätte ich heute selber<br />

schwer einen an der Klatsche und wäre wahrscheinlich mit Glaskugeln zu Gerichtsverhandlungen<br />

gegangen statt mit Gesetzesbüchern.<br />

Zurück zu den vielen Beziehungsgeschädigten aus den Singlebörsen, die mit Altlasten nicht<br />

fertig werden, sich dann nicht selten jahrelang zurückgezogen hatten. Nur solche Frauen waren<br />

dann selten beziehungsfähig oder in nicht wenigen Fällen sogar völlig frigide! Okay, auch hier<br />

muss ich zugeben, unter den hundert Kontakten waren auch zwei finanziell sehr sicher gestellte<br />

Karrierefrauen dabei, sahen noch nicht mal schlecht aus, allerdings hatten die den Sexappeal<br />

eines russischen T-34 Panzers, was bei mir zur Impotenz mit etwa 46 bei mir geführt hätte.<br />

Was ich aber sehr oft mit Schrecken feststellen musste, die Mehrheit der geschiedenen Frauen<br />

waren innerlich völlig verhärtet und verbittert, selten habe ich so viele harte Gesichter gesehen.<br />

Jegliche Fraulichkeit war meistens völlig zerstört. Vom Outfit hatte das selten was mit Frau<br />

394


oder Weiblichkeit zu tun. Sie waren gar nicht mehr fähig, die Frau mal so richtig raus zu<br />

putzen, raus zu lassen. Ich sagte mir immer wieder, wenn unsere Mütter mal nicht mehr leben,<br />

kann die Nylonindustrie dicht machen mangels richtiger Frauen, während die Jeans- und<br />

Turnschuhhersteller Riesenzuwächse verzeichnen! So viel zum Thema aufkommende<br />

Unweiblichkeit aufgrund verhärteter und verbitterter „weiblicher“ Singles.<br />

Aber auch viele Frauen bezeichnen viele Männer als Spinner und Verhaltensgestörte,<br />

Beziehungsgeschädigte, die mit der Vergangenheit einfach nicht fertig wurden. Viele von<br />

denen wollten gar keine Beziehung mehr eingehen, vermieden Nähe und Bindungen,<br />

verwandelten die Singlebörsen und Chats in reine Bumsplattformen. Unverbindliche<br />

Kurzkontakte eingehen, oft auch one night stands genannt, war die Devise. Obwohl ich dieses<br />

Verhalten einerseits verurteile, so kann ich diese Herrn andererseits auch verstehen! Geknechtet<br />

und geschädigt vom deutschen Unterhaltsunrecht, gnadenlos durch die Mühle des deutschen<br />

Familienunrechts gedreht, haben sie Ängste, noch einmal mit diesem in Berührung zu kommen,<br />

haben dadurch sicherlich auch eine innere Distanz zu Frauen aufgebaut, die Liebe kaum noch<br />

zu lässt. Ein gebranntes Kind scheut nun mal das Feuer! Unzählig viele Frauen erzählten mir<br />

von dem oft nur bestehenden Sexinteresse vieler Männer, weshalb diese bei Konversationen<br />

schnell zum Thema Sex kamen, was die meisten Frauen in die Flucht trieb. Liebe männlichen<br />

Leser: Hierzu mal ein paar Insidertipps von einem Vielchatter und Jäger in Singlebörsen: Ich<br />

kann Euch irgendwie auch etwas verstehen. Nur macht nie den Fehler, von selber mit dem<br />

Thema Sex anzufangen, spielt diesbezüglich einen auf völlig uninteressiert! Gebt den Frauen<br />

paar Stunden mehr Zeit! Dadurch werden viele Damen regelrecht hemmungslos und werden<br />

nicht nur von alleine mit dem Thema anfangen, sondern ohne jegliche Nachfrage so einiges<br />

freiwillig preis geben, etwa Oberweite, Rasurstatus, Vorlieben, etc, und das ohne einen<br />

hochprozentigen Dosenöffner! Und wenn dann noch der Spruch auftaucht: Das ist das erste<br />

Mal, dass ich das mache, Jungs, ich habe mittlerweile das Gebäude in dem ich wohnte auf<br />

„Haus der Premieren“ umgetauft! Verstanden? Auch bei Frauen gibt es natürlich ein Gen für<br />

den Sexualtrieb, was auf dem X-Chromosom liegt. Und bedenken Sie, Frauen haben sogar zwei<br />

X-Chromosomen…... Die Frauen beschleunigen deutlich langsamer, dafür aber länger, und<br />

kommen dann nach einer etwas längeren Zeit (Geschwindigkeit = Beschleunigung mal Zeit)<br />

auf der Überholspur so angeschossen, dass unser Freund M bestimmt wieder von Nötigung<br />

sprechen würde, dieses Mal aber bei Frauen als Täter! Natürlich will der Autor hier keine<br />

Werbung für one night stands machen, da dieser sich ganz klar zu ehrlichen Beziehungen<br />

bekennt, da harmoniesüchtig!<br />

Aber nach diesen Tipps wieder zurück zum Thema neue Partner. Ich persönlich hatte mich<br />

nach viereinhalb Jahren Jagd in acht Singlebörsen zeitweise von denen verabschiedet, die mir<br />

in der Vergangenheit fleißig Nachschub lieferten. Ich hatte von meinen ganzen Erlebnissen die<br />

Nase gestrichen voll, hatte keine Lust mehr. Den Partner fürs Leben findet man dort schwer,<br />

das wird Ihnen fast jeder Single bestätigen! Hinzu kommt, mit steigendem Alter und jeder<br />

beendeten Beziehung wird man anspruchsvoller, so dass die Messlatte sehr schnell viel zu hoch<br />

hängt, man keinen Partner mehr findet, der darüber passt. Ich spreche aus Erfahrung!<br />

Betrachten Sie diese sicherlich harten Worte daher als weiteren Ratschlag, als Motivation, eine<br />

eventuell gestörte Ehe doch noch zu retten, Lösungen zu suchen unter unbedingter Umgehung<br />

von Rechtsanwälten.<br />

Allerdings gebe ich auch zu, seit August 2006 hat sich meine sehr düstere Scheidung mitsamt<br />

Nebensachen in eine einzigartige Comedyshow verwandelt, daher auch seitdem der<br />

entsprechende Stilwechsel in diesem Buch. Mehrere nicht ernst zu nehmende Anwälte, die in<br />

virtuellen Welten lebten und eine Comedyrichterin waren die Garantie für häufiges Gelächter,<br />

auch wenn der Spaß mich eine Menge Geld gekostet hat. Für diese Summe hätte ich auch Atze<br />

395


Schröder oder andere Comedians hier mehrere Stunden lang live auftreten lassen können.<br />

Seitdem kann ich meine Scheidung mitsamt Nebenkriegsschauplätze selten ernsthaft<br />

betrachten, zu unglaubwürdig stellen diese oft lachhaften Fälle sich dar. Vielleicht auch besser<br />

so, vom ernsthaften Stil dann oft abgewichen zu sein, denn hätte ich alles ernst genommen, so<br />

hätte ich heute schon mindestens den ersten Herzinfarkt hinter mir.<br />

Natürlich zeigen meine Fälle auch den miserablen Zustand unserer Justiz auf, auf die man sich<br />

um Gottes Willen nicht verlassen sollte! Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: „Auf hoher See<br />

und vor Gericht ist man in Gottes Hand“. Aber auch diesen sogenannten Rechtsstaat habe ich<br />

so richtig vorgeführt, Stichwort Strafanzeigen, so dass man sich auf diesen ebenfalls nicht<br />

stützen sollte! Am liebsten würde ich als einzige Lösung Selbstjustiz aufführen, darf ich aber<br />

nicht, da leider verboten. Merken Sie sich: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar<br />

Schuhe.<br />

Danksagung<br />

Besonderen Dank gebührt meinem jungen türkischen Freund Emre K, der die Fotomontagen<br />

nach meiner Idee gestaltet, und auch aktiv dieses Buch über das Internet verbreitet hat. Danke<br />

auch für Deine Hilfe bei der Gestaltung und Programmierung meiner eigenen Webseite, die<br />

sich mit diesem Buch beschäftigt!<br />

Auch besten Dank an meine ehemalige Lebensabschnittsgefährtin und Germanistin Bi, die mit<br />

viel Begeisterung große Teile dieses Werk extrem gründlich korrigiert hat.<br />

Danke auch an meine ehemalige Lebensabschnittsgefährtin Petra, die lange Zeit diesen<br />

unglaublichen Wahnsinn miterleben, und mich nicht selten daher aggressiv, martialisch und<br />

unausgeglichen ertragen musste, tut mir leid Petra!<br />

Auch gilt mein Dank allen, die mir geschrieben haben, mir in fast allen Fällen erschreckend<br />

ähnliche Erfahrungen bescheinigten und auch bewiesen, dass mein schon unglaublicher Fall<br />

noch relativ harmlos war, es noch wesentlich schlimmere Schicksale gibt dank unseres<br />

Familien(un)rechts. Insbesondere bewiesen mir diese Zuschriften, dass ich nicht unter<br />

Wahnvorstellungen litt, was ich zeitweise glauben musste, sondern ich dieses Unrechtsystem<br />

nur richtig verstand.<br />

Stimmen zum Buch<br />

„Dass du noch lebst, ist echt ein Wunder“<br />

Hartmut W.<br />

„Friedhof der Kuscheltiere ist nichts dagegen“<br />

„Wenn ich das Buch im Bett lese, kann ich anschließend nicht mehr einschlafen“<br />

Wolf B.<br />

„Hätte ich nicht einiges selber miterlebt, würde ich das Buch für Spinnerei halten“<br />

Petra H.<br />

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Ich habe Deine Abhandlung "Das Abzockersystem" (für heute bis Seite 201) studiert. Viele tausend<br />

Betroffene haben vergleichbare Geschichten durchlebt, Deine ist allerdings besonders verworren und<br />

belastend. Endlich, S.201, hast Du es geschnallt: alle Dinge ohne Anwaltszwang macht man selbst, also<br />

ohne Anwalt (OLG ist nur mit Anwalt zulässig). Es gibt erkennbar drei Kampfesebenen: zu oberst der<br />

eigene Anwalt, dann das Gericht, zu unterst die Gegenpartei, die lediglich die Impulse setzt. Nach<br />

Möglichkeit immer ohne eigenen Anwalt. Alles rechtliches Wischi-Waschi ist Scheiße, wie z.B. Ehevertrag<br />

oder Vergleich; nur Beschluß und Urteil ab 2. Instanz zählen und damit basta.<br />

Bernd K.<br />

Ich habe durch Zufall dein/Ihr Buch (bisher bis Seite 86) gelesen. Kommt mir alles schon sehr bekannt vor!<br />

Ich bin Vater von Drillingen und stecke mitten in der Scheidung. Im Moment läuft seit März 2006 das<br />

Verfahren bzgl. dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber auch da sind Männer eher Zahltiere als Väter!<br />

Mittlerweile habe ich ebenfalls den dritten Anwalt,<br />

Robert H. , Vater von drei lieben Kindern, der nun aber zum Straftäter geworden ist, da er mangels<br />

Einkommen nicht mal mehr Kindesunterhalt zahlen kann und mit 42 Jahren nach 10 Jahren Selbständigkeit<br />

keine Firma auf einen wartet...<br />

Habe gerade Ihr Scheidungsbuch gelesen. Bin ebenfalls eines der männlichen "Scheidungsopfer". Über<br />

drei Jahre bis zur Scheidung;- schlage mich jetzt fast 2 Jahre mit einer Abänderungsklage rum. Kann vieles<br />

aus Ihrem Bericht nachvollziehen.<br />

Volker R.<br />

Habe gerade Ihr Buch quer gelesen und wenn es mir nicht ähnlich ginge wie Ihnen, hätte ich ein paar mal<br />

laut lachen müssen. Aber das Lachen bleibt einem im Halse stecken!<br />

Das Problem ist, das Ihnen das wahrscheinlich niemand glaubt was Sie da schreiben. Das Sie so viele<br />

verschiedenen Anwälte bemüht haben lässt doch nur den Schluss zu, das Sie ein unverträglicher Mensch<br />

sind, oder? Zumindest werde ich - unterschwellig - mit solchen Einstellungen konfrontiert. Ich kann Ihnen<br />

nur gratulieren wie Sie das durchziehen, ich bin zur Zeit bei meinem dritten Anwalt angelangt, aber auch<br />

der lässt den Einsatz vermissen, den ich gerne hätte. Aus Kostengründen werde ich es aber mit ihm wohl<br />

durchziehen. Da meine Frau aber behauptet sie könne nicht arbeiten gehen, gehts bei mir zur Zeit um<br />

1795€ Gesamtunterhalt und es wird Tag für Tag mehr. Die Richterin hat meiner Nochfrau volle PKH<br />

gewährt, obwohl ich bereits ca. 40 k€ an vorweggenommenen Ausgleich gezahlt habe. Noch eine<br />

Anmerkung zu den Anwälten. Sie schreiben man solle Druck machen, ich habe die Erfahrung gemacht,<br />

das wenn der Druck zu groß wird die Anwälte dazu neigen das Mandat niederzulegen!<br />

Oliver M.<br />

Anmerkung des Autors: Oliver, sie sind wohl auch ein unverträglicher Mensch, da Sie auch<br />

schon beim 3. Anwalt angelangt sind? :-) Nein, ich erwarte nur Leistungen!<br />

frage mich immer noch in welchem Teil der Welt wir hier eigentlich leben...<br />

Bei so ruiniertem Ruf eines Mannes stellt sich hier auch die Frage, was wäre besser gewesen, 5 Jahre<br />

Scheidungsweg mit unglaublichen Unkosten oder 5 Jahre im Bau, weil ihm versehentlich ein großes,<br />

schweres Werkzeug aus der Hand gefallen ist.<br />

Richard K.<br />

Ich habe dein Meisterwerk gelesen und bin begeistert über die intelligente und vor allem konsequent<br />

lösungsorientierte Art die du an den Tag legst. Wobei ich deine Nerven wirklich bewundere!<br />

Ich befinde mich auch gerade nach meiner Scheidung in einem Unterhaltsverfahren mit unverschämten<br />

Forderungen der Kindesmutter, das aber nicht einmal annähernd an die Komplexität deines Falles<br />

herankommt.<br />

Dennoch hat sich das Lesen gelohnt, weil mir dadurch klar wurde wie Anwälte und Richter im<br />

Familienrecht agieren. Das österreichische Familienrecht unterscheidet sich ja nicht wesentlich vom<br />

deutschen Familienrecht. Habe mich von deinem Buch inspirieren lassen und mir für die nächste<br />

Verhandlung nach langen Recherchen im Internet eine gute Taktik zurechtgelegt.<br />

Ich wünsche dir alles gute in deinem Fall und bin schon gespannt zu lesen wie es ausgeht.<br />

Alex aus Wien<br />

Ich habe noch nicht alles gelesen, doch das was ich gelesen habe koennte nicht besser wiedergegeben<br />

werden, ich brauche nur die Namen aendern und es waere von mir. Allerdings koennte ich noch einige<br />

Kapitel dazu fuegen.......und meine Gedanken gingen noch teilweise etwas weiter!!!! Ich bin allerdings noch<br />

lange nicht fertig....denn irgendwann hat man nichts mehr zu verlieren.<br />

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Dieter<br />

habe ich gerade auch die ersten Seiten zuerst mal überflogen, echt Spitze! Unser Scheidungssytem ist<br />

doch ein Multi-Milliarden Markt! (Ohne die Seelische und andere Schaden mitberechnet). Der<br />

Finanzminister sollte die Familien-Anwaltseinkünfte genau unter der Lupe nehmen.<br />

Coldeyes (Forum vatersein.de)<br />

Ich habe 3 Stunden quergelesen und war total ergriffen. Wie sehr sich Details gleichen können.<br />

Was ich aber nicht verstehen kann, ist seine passive Haltung zu den Kindern, während diese abstürzen.<br />

Dass er monatelang nicht weiß, was mit ihnen ist, hätte ich nicht toleriert, zumal er auf keine ernsten<br />

Hindernisse stieß. Ein wenig zu sehr selbstverliebt, der Kerl, stellenweise auch selbstgerecht, was in seiner<br />

Beschreibung der familiären Scheidungsfolgen lupenrein zu Tage tritt.<br />

Was ich auch an mir bemerkt habe, ist die "Kälte". Viele Dinge laufen deutlich rationaler ab, als vorher. Was<br />

man vorher unbewußt und damit "leicht" handhabte, wird durch die gemachten Erfahrungen und die<br />

ständigen Hypothesenbildungen im Bewußtsein erdrückt. Mann will sich schützen.<br />

Michael. (Weisnich) (Forum vatersein.de)<br />

Hallo Weisnich,<br />

für mich war es so: entweder, ich werde zu einem gewissen Teil kalt und sehe die Dinge auf eine brutal<br />

nüchterne und sachliche Art; oder ich zerbreche an dem ganzen Schlamassel.<br />

Viele liebe Grüße, Malachit, (Forum vatersein.de) dessen Gedanken inzwischen die Temperatur von<br />

flüssigem Stickstoff haben können - manchmal jedenfalls.<br />

Die Profiteure der Trennungs- und Scheidungsindustrie kennen zumindest die alten Hasen und Haserl hier<br />

aus eigener trauriger Erfahrung sehr gut. Und können daher vieles bestätigen, was in diesem Tagebuch<br />

(als solches sehe ich es) beschrieben ist. Als Anklage gegen die nicht selten unglaubliche<br />

Arbeitsverweigerung und die oft an Gebührengenerierung und -maximierung orientierten Vorschläge und<br />

Arbeitsweise diverser Mietjuristen kann man in vielen, wenngleich nicht in allen Punkten zustimmen. Wenn<br />

da nicht die durchgängig oberlehrerhafte Rechthaberei und Besserwisserei des Verfassers wäre. Das hat<br />

ein heftiges 'Gschmäckle', wie die Ureinwohner meiner Wahlheimat sagen - es ist gut vorstellbar, dass sein<br />

Verhalten mit ursächlich für manches Zerwürfnis mit einem Anwalt und daraus resultierend dessen<br />

Minderleistungen war. Zu den Prioritäten bzgl. der Kids meckere ich nicht. Das Buch hat einfach einen<br />

anderen Fokus, das muss man akzeptieren.<br />

/elwu (Forum vatersein.de)<br />

Anmerkung des Autors: Leider habe ich meistens Recht gehabt, wie das Buch beweist, was<br />

man dann nicht Rechthaberei und Besserwisserei nennt, sondern guten Instinkt!<br />

Genau so isses. Super ge(be)schrieben<br />

AndreaDD (Forum vatersein.de)<br />

Ich habe Ihr Buch bis jetzt auf Seite 122 und die Tips zum Schluss gelesen und bin ehrlich gesagt platt.<br />

Da ich mich seit 1,5 Jahren selbst in so einem Scheidungskrieg befinde, wird mir jetzt so einiges klar, was<br />

bei mir läuft. Ich hatte immer auf Recht gehofft und dachte, wenn ich alles mache, was die Anwälte sagen,<br />

wird es schon zu meinen Gunsten ausgehen. Weil Recht muss Recht bleiben. Bis heute hat sich aber<br />

bestätigt, dass dies nicht so ist und es wirklich nur Geldmacherei ist.<br />

Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und meine Frau wird noch von dem Staat belohnt. Auch<br />

ich bin in der prekären Situation, dass ich trotz eines gut verdienenden Jobs und ständiger Vorsorge für<br />

das Alter, finanziell fast am Ende bin. Ich musste um alle Rechnungen zu begleichen sämtliche<br />

Versicherungen und Vorsorgen für das Alter kündigen und bin heute auf dem Stand, dass ich heute<br />

schlechter gestellt bin wie bevor ich geheiratet habe. Dafür habe ich 20 Jahre von morgens bis abends<br />

geackert um mir und meiner Familie ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen und unter dem Strich ist meine<br />

Frau, die total arbeitsscheu ist, bis jetzt die Gewinnerin. Wie Sie geschrieben haben, ist sie aufgestiegen<br />

von der Hausfrau zur Abteilungsleiterin und das ohne einen Finger krumm zu machen.<br />

Ich habe dem Gericht und den Anwälten Beweise vorgelegt, dass mit falschen eidesstattlichen<br />

Versicherungen gearbeitet wird, und dass Jobs mutwillig auf das Spiel gesetzt werden um mich zu<br />

schädigen, aber dies scheint in unserem Rechtsstaat niemanden zu interessieren. Oberste Priorität ist es,<br />

dem Staat keine Kosten aufzuerlegen und mich zu schädigen bis zum Existenzminimum. Wie gerne man da<br />

arbeiten geht, können Sie sich bestimmt gut vorstellen.<br />

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Da in Ihren Tipps etwas stand, was mich ein wenig positiver stimmte, und Sie der Profi auf diesem Gebiet<br />

sind, hätte ich ein paar wichtige Fragen an Sie…………….<br />

Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Ich kann so gut mit Ihnen mitfühlen und weiß<br />

genau wie Sie sich fühlen. Ich würde mich über ein persönliches Gespräch mit Ihnen sehr freuen.<br />

Dieter<br />

Über den Autor<br />

Jahrgang 1960, Sternzeichen Stier, seit Mai 2010 wohnhaft in Oberbayern, vorher in NRW.<br />

Von Beruf Dipl. Ing. Elektrotechnik, tätig in der Elektronikentwicklung. Begeisterter<br />

Hobbyastronom und Fotograf, Zigarren- und Weinliebhaber, Anhänger ruhiger Musik, New<br />

Age, aber auch von Jazz, Soul, Countrymusic, Klassik. Absoluter Naturfan, mag Spaziergänge,<br />

Wanderungen, Radtouren, das Meer, Schach und Bücher. Bevorzugte Literatur: Astronomie,<br />

Dr. Strunz, Charles Dickens und das dritte Reich, zweiter Weltkrieg.<br />

V25082010<br />

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