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Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

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Maßnahmennummer: 40c)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Tourismus<br />

Zeltrahmen: bis 2013<br />

Ressort(s): MWE<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

c) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung <strong>der</strong> regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-G und GRW-I)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Entwicklung von auch <strong>für</strong> Seniorinnen und Senioren geeigneten Produkten und<br />

Dienstleistungen <strong>für</strong> die ältere Generation über die. Berücksichtigung <strong>des</strong> Kriteriums Barrierefreiheit im<br />

Tourismus bei GRW-G und GRW-I<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

I<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

M laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

.<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Barrierefreiheit als verbindliches Zugangskriterium <strong>für</strong> touristische För<strong>der</strong>ung findet bei allen<br />

Antragsprüfungen konsequente Anwendung. Erfreulich ist hier das Engagement <strong>der</strong> privaten Investoren.<br />

Die Einführung <strong>der</strong> neuen Richtlinie hat zu keinem Rückgang von Investitionen geführt, d.h. hier sind wir<br />

mit den Gewerbetreibenden im Konsens.<br />

Schaffung von Barrierefreiheit in den Kur- und Erholungsorten zur umfassenden Teilhabe <strong>am</strong><br />

gesellschaftlichen Leben Umsetzung <strong>des</strong> § 2 Abs. 4 <strong>des</strong> Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG):<br />

Die Umsetzung erfolgt fortlaufend, da mit jedem Antrag auf staatliche Anerkennung zum Kur- o<strong>der</strong><br />

Erholungsort die For<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> BbgKOG, §2 Abs.4, vom Antragsteller (Kommune) nachgewiesen<br />

werden müssen. Je nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden sich die Bedingungen bzw. das<br />

vorhandene barrierefreie Angebot in den Kommunen voneinan<strong>der</strong> und werden von Fall zu Fall bewertet.<br />

Eine Überprüfung erfolgt auch im Rahmen <strong>der</strong> zehnjährlich wie<strong>der</strong>kehrenden Wie<strong>der</strong>holungsprüfung.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

@<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Aufgrund einer verän<strong>der</strong>ten Erwartungshaltung auf Kundenseite ist <strong>der</strong>zeit eine Novellierung <strong>des</strong><br />

BbgKOG in Erarbeitung.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die För<strong>der</strong>ung ist gekoppelt an die Einhaltung verbindlicher Qualitätsnachweise, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Zweckbindung von bis zu 15 Jahren kontinuierlich überprüft werden.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Zur Zeit nicht möglich.<br />

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